2305/2025
Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in Köln (Else-Falk-Preis)
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Anlage 4, Vorab-Auszug aus der Sitzung des Rates am 16.12.2025
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 18.12.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Rates vom 16.12.2025 öffentlich 10.22 Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in Köln (Else-Falk-Preis) 2305/2025 Beschluss in der Fassung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern (Anlage 3): Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur Ausschreibung des Frauenprei- ses in Köln (Else-Falk-Preis). Der Preis wird alle zwei Jahre, das nächste Mal in 2026, vergeben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis des als Anlage beigefügten Konzeptes, die Ausschreibung des Wettbewerbes für den Else-Falk-Preis durchzuführen. Über die Zusammensetzung der Jury entscheidet der Hauptausschuss abw eichend vom Konzept in seiner nächsten Sitzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
Anlage 2 Konzept 2025 zur Fortschreibung des Frauenpreises
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Anlage 1 FORTSCHREIBUNG DES KONZEPTES ZUR AUSSCHREIBUNG DES FRAUENPREISES IN KÖLN Die Gleichstellung der Geschlechter im Alltag ist trotz zahlreicher Fortschritte noch nicht erreicht. Nach wie vor sind Frauen und Mädchen in vielen Lebensbereichen gegenüber Männern und Jungen benachteiligt. Noch immer bestehen gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Ungleichheiten. So erhalten beispielsweise Frauen noch immer weniger Gehalt als Männer und sie sind auf vielen Entscheidungsebenen in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert. Zudem sind Frauen häufiger von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Anlage 2 Für die viertgrößte Stadt Deutschlands ist es daher angemessen, einen Preis auszuloben, der Frauen auszeichnet, die sich um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern beziehungsweise Mädchen und Jungen in Köln in besonderem Maße verdient gemacht haben. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch des Arbeitskreises Kölner Frauenvereinigungen (AKF), einem überparteilichen und überkonfessionellen Zusammenschluss von mehr als vierzig Frauenorganisationen in Köln. Der Frauenpreis ist ein Preis der Stadt Köln, der durch einen Ratsbeschluss installiert wurde. Der Kölner Frauenpreis trägt den Namen ELSE-FALK-Preis. ELSE FALK (1872 – 1956) - Ein Auszug aus ihrem Engagement: Während des 1. Weltkriegs Schatzmeisterin der KÖLNER NATIONALEN FRAUENGEMEINSCHAFT, 1918 – 1933 Vorsitzende des STADTVERBANDES KÖLNER FRAUENVEREINE (heute AKF Köln), Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der STADTVERBÄNDE von Rheinland und Westfalen, Vorsitzende des KÖLNER VEREINS FÜNFTER WOHLFAHRTSVERBAND und Vorstandsmitglied des Landesverbandes (heute Der Paritätische Köln / NRW), Gründung und Leitung des VEREINS MÜTTERERHOLUNG UND MÜTTER- SCHULUNG, Initiierung von vier Rentnerinnenheimen für durch Krieg und Inflation verarmte Frauen, Begründung der städtischen Blindenbibliothek, Mitwirkung im Vorstand der Kölner GEDOK. 1930 wurde das Haus für berufstätige Frauen nach ihr benannt. Ein Jahr später war sie als Jüdin gezwungen, alle Ämter niederzulegen. Nach der Zerstörung der Wohnung der Falks in der Reichspogromnacht 1938 verließ die Familie das Land. Vgl. Irene Franken: Frauen in Köln. Der historische Stadtführer. Köln 2008, S. 265ff Weitere Informationen: Else Falk | Kölner Frauen*Stadtplan Anlage 3 Ziele Frauen und ihre wirtschaftlichen, technischen, politischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen werden öffentlich weniger gewürdigt als die von Männern. Bei der Anerkennung und Sichtbarmachung der Ideen, des Einsatzes und des Engagements dieser Frauen gibt es vieles aufzuholen. ➢ Der Else Falk Preis macht Frauen in ihrem vielfältigen und herausragenden Engagement für Geschlechtergerechtigkeit sichtbar. ➢ Vorbilder werden öffentlichkeitswirksam gezeigt und animieren zur Nachahmung. ➢ Verdienste von Frauen werden durch den Else-Falk-Preis nachhaltig weitergetragen und geraten nicht mehr in Vergessenheit. Indikatoren: • Öffentlichkeitswirksamkeit • umfangreiche Beteiligung mit qualitativen Vorschlägen • die erfolgreiche Präsentation der Preisträgerin (Preisverleihung und Pressearbeit) Zielgruppen Der Else-Falk-Preis wird an eine weibliche Persönlichkeit vergeben. Vorschläge für mit dem Kölner Frauenpreis auszuzeichnende Frauen können durch Einzelpersonen oder Gruppen erfolgen. Eine Frau kann auch mehrere Jahre hintereinander vorgeschlagen werden (ausgenommen sind die Preisträgerinnen). Anlage 4 Der Kölner Else-Falk-Preis wird ausschließlich an eine in Köln wirkende Frau vergeben. Kriterien Die Bewerberinnen für den Preis sollen eine Vorbildfunktion erfüllen und durch ihr Engagement in herausragender Weise für Geschlechtergerechtigkeit wirken oder gewirkt haben. Besonders gefragt sind zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Beiträge. Der Preis wird verliehen für: Besonderes und überdurchschnittliches Engagement für die Emanzipation der Geschlechter, zum Beispiel durch: • außergewöhnliches Engagement zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, • journalistisches und kreatives Arbeiten sowie Publikationen, die Frauen in ihrer Vielfalt als aktiv Handelnde darstellen und fördern oder Lebenszusammenhänge von Frauen in besonderer Weise kritisch beleuchten, • besonders frühes, langjähriges, erfolgreiches Engagement auf dem Feld der Gleichstellungspolitik in Vereinen, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Institutionen, politischen Parteien. Zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Ideen und Konzepte, zum Beispiel: • Entwicklung und Umsetzung eines erfolgreichen und innovativen Gleichstellungsprojekts, • herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die geschlechterrelevante Fragestellungen und/oder neue, kreative gleichstellungsrelevante Ansätze erörtern, • herausragende künstlerische Leistungen, die sich mit der gesellschaftlichen Situation von Frauen auseinandersetzen, • vorbildliches gleichstellungspolitisches Engagement in einem frauenuntypischen Bereich des gesellschaftlichen Lebens. Anlage 5 Eine Position als Vorreiterin in einem wesentlichen frauenpolitischen Tätigkeitsbereich, zum Beispiel: • mit der Initiierung einer öffentlichen Debatte zu einem wichtigen Thema, • durch Entwicklung von neuen und innovativen Projekt- und Maßnahmen zur Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante Themen. Besonderes Engagement für soziale Gerechtigkeit, für die Menschenrechte sowie gegen Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzungen aller Art, zum Beispiel: • Einsatz für eine interkulturelle Verständigung, • Leistungen zur Integration von Migrantinnen, • Unterstützung mehrfachdiskriminierter Frauen. Preis und Finanzierung Der Preis der Stadt Köln ist dotiert mit 5.000 Euro, der Else-Falk Trophäe und einer Urkunde. Er wird von der*dem Oberbürgermeister*in verliehen. Die Preisverleihung findet in einem Festakt im Rathaus statt. Auf Initiative der Politik wird der Preis alle zwei Jahre mit 25.000 Euro gefördert. Die Gelder sind für Öffentlichkeitsarbeit, die Ausrichtung der Preisverleihung, die Produktion der Trophäe und das Preisgeld vorgesehen. Ausschreibung Der Preis wird öffentlichkeitswirksam über vielfältige Kommunikationswege ausgeschrieben, um möglichst viele Frauen, die in Köln wirken, zu erreichen. Anlage 6 Die Ausschreibungsunterlagen finden sich auf der Seite des Else-Falk Preises www.frauenpreis.koeln. Dem Nominierungsbogen sollte eine ausführliche Begründung mit der Beschreibung der Verdienste beigefügt werden. Auch digitale Medien, Fotos und Dokumentationen sowie wissenschaftliche Arbeiten sind erwünscht. Die Unterlagen werden beim Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln eingereicht. Jury Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Jury gehören max. zehn Personen an, die für eine Ratsperiode vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern berufen und durch den*die Oberbürgermeister*in eingeladen werden. Der Jury gehören an: • der*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln (Jury-Vorsitz) • die dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vorsitzende Person • die städtische Gleichstellungsbeauftragte • die letztjährige Else-Falk-Preisträgerin • sechs weitere Jurymitglieder (zum Beispiel aus Politik, dem Kölner Frauenhilfesystem, dem Hochschulbereich, aus Künstler*innengemeinschaften, dem Gesundheitswesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen; diese und deren Vertreter*innen werden vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern benannt) Die Zusammensetzung der Jury soll die Vielfalt der Stadtgesellschaft widerspiegeln. Anlage 7 Die Jurymitglieder sind in ihrer Entscheidung unabhängig. Der Entscheidungsprozess findet ausschließlich innerhalb der Jurysitzungen statt. Die Jurysitzungen werden durch eine professionelle, unabhängige Moderation begleitet. An die Jurymitglieder wird die Anforderung der Fachlichkeit gestellt. Insbesondere soll aufgrund ihrer Tätigkeit in Netzwerken oder für Verbände ein Überblick über die Kölner Gleichstellungsszene sowie wissenschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge bestehen. Die Jury muss mindestens paritätisch mit Frauen besetzt sein. Für den Preis vorgeschlagene Frauen können kein Mitglied der Jury sein. Die Jury tagt nicht öffentlich. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Zur Annahme eines Vorschlages genügt die einfache Stimmenmehrheit. Eine mögliche Befangenheit eines Jurymitgliedes soll am Anfang der Jurysitzung angezeigt werden. Das Jurymitglied enthält sich bei der Abstimmung. Über den Beschluss der Jury wird ein Protokoll durch das Amt für Gleichstellung gefertigt, in dem die Entscheidung der Jury zu begründen ist. Eine Aufteilung des Preises ist nicht vorgesehen. Das Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln ist für den inhaltlichen und organisatorischen Ablauf verantwortlich und bereitet die Entscheidungsfindung fachlich für die Jurymitglieder vor. Grundlage ist dabei die Berücksichtigung der oben genannten Kriterien. Organisation Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat die Gesamtverantwortung für die Organisation des Preisverfahrens und führt Ausschreibung, Planung, Vorbereitung und Durchführung der Jurysitzung, die Auswahl der Jurymitglieder und Organisation der Preisverleihung durch.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Fortschreibung des Konzeptes bezieht sich auf die Organisation des Preisverfahrens (Ausschreibung, Planung, Vorbereitung und Durchführung der Jurysitzung, die Auswahl der Jurymitglieder und Organisation der Preisverleihung). Hierbei wurden Rückmeldungen aus der Fachöffentlichkeit bei der Überarbeitung berücksichtigt. Eine weitergehende Öffentlichkeitsbeteiligung ist derzeit nicht vorgesehen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3, Auszug Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025
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Geschäftsführung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Herr Neweling Telefon: (0221) 221 26348 Fax: (0221) 221 26462 E-Mail: frank.neweling@stadt-koeln.de Datum: 16.12.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 1. Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 15.12.2025 öffentlich 3 Allgemeine Vorlagen 3.1 Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in Köln (Else-Falk-Preis) 2305/2025 Geänderter Beschluss: Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur Ausschreibung des Frauenprei- ses in Köln (Else-Falk-Preis). Der Preis wird alle zwei Jahre, das nächste Mal in 2026, vergeben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis des als Anlage beigefügten Konzeptes, die Ausschreibung des Wettbewerbes für den Else-Falk-Preis durchzuführen. Über die Zusammensetzung der Jury entscheidet der Hauptausschuss abwei- chend vom Konzept in seiner nächsten Sitzung. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 2305/2025 Freigabedatum 09.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in Köln (Else- Falk-Preis) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur Ausschreibung des Frauenpreises in Köln (Else-Falk-Preis). Der Preis wird alle zwei Jahre, das nächste Mal im Jahr 2026, verge- ben. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis des als Anlage beigefügten Konzeptes, die Aus- schreibung des Wettbewerbes für den Else-Falk-Preis durchzuführen. Finanzierung: Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben. In dem Jahr der Preisverleihung werden 25.000 € zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilplan 0111 „sonstige innere Verwaltung“, bei Teilplanzeile 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“ für das Haushaltsjahr 2026 veran- schlagt. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 25.000,00€ c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das bestehende Konzept wurde nach mehreren Jahren Anwendung einer umfassenden Über- prüfung unterzogen. In diesem Zeitraum haben sich sowohl organisatorische Rahmenbedin- gungen als auch praktische Anforderungen in der Umsetzung weiterentwickelt. Zudem haben Rückmeldungen aus der Praxis gezeigt, dass die Abläufe vereinfacht und Strukturen an aktu- elle Bedarfe angepasst werden sollten. Die Überarbeitung dient daher der Aktualisierung, Op- timierung und Erhöhung der Praxistauglichkeit des Konzepts. Ziel der Fortschreibung des Konzeptes des Frauenpreises ist insbesondere eine Profilschär- fung hinsichtlich Qualitätssicherung und Vielfalt der honorierten Frauen (Themenvielfalt, Inter- sektionalität, Altersstruktur), eine weitere Etablierung des Preises an sich und eine erhöhte Öf- fentlichkeitswirksamkeit, um die Sichtbarmachung der Verdienste von Frauen für Geschlech- tergerechtigkeit voranzubringen. 3 Folgende Grundlagen waren für die Überarbeitung des Kölner Frauenpreises maßgeblich: Expertise durch Expert*innen aus Berlin (Berliner Frauenpreis). Der seit über dreißig Jahren etablierte Preis zeichnet sich durch einen hohen Qualitätsstandard und durch Vielfalt bei den honorierten Frauen aus. Der Forschungsbericht „Überblick der Preise, Wettbewerbe und Auszeichnungen/A- wards im Bereich Gleichstellung (Mapping), Bundesstiftung Gleichstellung“ lieferte wei- tere Anhaltspunkte Die Anpassungsbereiche im Einzelnen Definition von Zielen Die Ziele des Preises wurden im Hinblick auf Messbarkeit angepasst. Zielgruppen Bevorzugt werden die Nominierungsvorschläge von Dritten (Gruppen und Einzelpersonen). Viele potentielle Kandidatinnen sind in der Kölner Frauenszene bekannt. Die Nominierung durch Dritte, insbesondere durch Gruppen, verspricht eine Sichtbarkeit dieses Potentials. Kriterien Die Textpassage wurde hinsichtlich der Anforderungen und Kriterien deutlicher und kompakter formuliert und mit Beispielen ergänzt. Preis und Finanzierung Die Rahmenbedingungen sind gegenüber dem bisherigen Konzept gleichgeblieben. Ausschreibung Die Öffentlichkeitswirksamkeit der Ausschreibung soll deutlich erhöht werden, um Frauen aus allen für die Gleichstellungsthematik relevanten Bereichen zu erreichen. Hierzu wird ein Kom- munikationskonzept erarbeitet, das umfassende und zielgruppengerechte Wege aufzeigt. Jury Der Jury gehören max. zehn Expert*innen an, die für eine Ratsperiode vom Amt für Gleich- stellung von Frauen und Männern berufen werden und durch den*die Oberbürgermeister*in eingeladen werden. Der Jury gehören an: der*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln (Jury-Vorsitz) die dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vorsitzende Per- son die städtische Gleichstellungsbeauftragte die letztjährige Else-Falk-Preisträgerin sechs weitere Jurymitglieder (zum Beispiel aus Politik, dem Kölner Frauenhilfesystem, dem Hochschulbereich, aus Künstler*innengemeinschaften, dem Gesundheitswesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen; diese und deren Vertreter*innen werden vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern benannt) 4 Die Zusammensetzung der Jury soll die Vielfalt der Stadtgesellschaft widerspiegeln. Die Jurymitglieder sind in ihrer Entscheidung unabhängig. Der Entscheidungsprozess findet ausschließlich innerhalb der Jurysitzungen statt. Die Jurysitzungen werden durch eine profes- sionelle, unabhängige Moderation begleitet. An die Jurymitglieder wird die Anforderung der Fachlichkeit gestellt. Insbesondere soll auf- grund ihrer Tätigkeit in Netzwerken oder für Verbände ein Überblick über die Kölner Gleich- stellungsszene sowie wissenschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge bestehen. Organisation Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat die Gesamtverantwortung für die Or- ganisation des Preisverfahrens und führt Ausschreibung, Planung, Vorbereitung und Durch- führung der Jurysitzung, die Auswahl der Jurymitglieder und die Organisation der Preisverlei- hung durch. Finanzierung Zur Durchführung und Umsetzung des Frauenförderpreises stehen Mittel in Höhe von 25.000 € im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilplan 0111 „sonstige innere Verwaltung“, bei Teil- planzeile 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“ für das Haushaltsjahr 2026 bereit. Notwendigkeit der Umsetzung Der Rat der Stadt Köln hat die Einrichtung eines Frauenpreises - der Else-Falk-Preis - am 09.07.2019 beschlossen. Auf dieser Basis folgt die zweijährliche Vergabe des Preises. Die Fachverwaltung hat die Maßnahme kritisch auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein Verzicht sehr negativ auf die Sichtbarkeit der Verdienste von Frauen auswirken würde. Frauen und ihre wirtschaftlichen, technischen, politischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen werden öffentlich weniger gewürdigt als die von Männern. Bei der Anerkennung und Sichtbarmachung der Ideen, des Einsatzes und des Engagements dieser Frauen gibt es vieles aufzuholen. Die bereits erfolgreich stattgefundenen Preisverfahren zeigen, dass Verdienste von Frauen durch den Else-Falk-Preis nachhaltig weitergetragen werden und die Preisträgerinnen als Vor- bilder zur Nachahmung animieren. Mit dem Frauenpreis wird die Öffentlichkeit für das Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ sensi- bilisiert und die Bereitschaft gestärkt, selbst für die Gleichstellung aktiv zu werden. Der Frau- enpreis zeichnet das herausragende Engagement in Frauenprojekten aus und verdeutlicht, wie gesellschaftlich wichtig die Gleichstellung und der respektvolle Umgang miteinander sind. Die Auszeichnung unterstützt demzufolge die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 GG. Demnach „sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächli- che Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseiti- gung bestehender Nachteile hin.“ Begründung der Dringlichkeit Mit der Erstellung der Vorlage zur Ausschreibung des Else-Falk-Preises war eine grundle- gende Überarbeitung des Konzeptes verbunden, an der bis kurz vor dem Gremienlauf gear- beitet wurde. Um die Vergabe des Else-Falk-Preises im Jahr 2026 nicht zu gefährden, ist eine Beschlussfassung noch im Jahr 2025 erforderlich. Die Ausschreibung des Else-Falk-Preises erfolgt ab Februar 2026. Eine Beratung im nächsten Ausschuss käme daher zu spät. Anlage: Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in Köln
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2305/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.12.2025
- Erstellt
- 16.07.2025 13:09