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2305/2025

Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in Köln (Else-Falk-Preis)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.01.2026, TOP 6.1

Anlage 4, Vorab-Auszug aus der Sitzung des Rates am 16.12.2025

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Ansehen

Anlage 2 Konzept 2025 zur Fortschreibung des Frauenpreises

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3, Auszug Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 4, Vorab-Auszug aus der Sitzung des Rates am 16.12.2025

994 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 18.12.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Rates vom 
16.12.2025  
öffentlich 
10.22 Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in 
Köln (Else-Falk-Preis) 
2305/2025 
Beschluss in der Fassung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen 
und Männern (Anlage 3): 
Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur Ausschreibung des Frauenprei-
ses in Köln (Else-Falk-Preis). Der Preis wird alle zwei Jahre, das nächste Mal in 2026, 
vergeben.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis des als Anlage beigefügten Konzeptes, 
die Ausschreibung des Wettbewerbes für den Else-Falk-Preis durchzuführen.  
Über die Zusammensetzung der Jury entscheidet der Hauptausschuss abw eichend 
vom Konzept in seiner nächsten Sitzung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

Anlage 2 Konzept 2025 zur Fortschreibung des Frauenpreises

9630 Zeichen

Anlage  
1 
 
FORTSCHREIBUNG DES KONZEPTES ZUR AUSSCHREIBUNG 
DES FRAUENPREISES IN KÖLN 
 
 
 
 
 
Die Gleichstellung der Geschlechter im Alltag ist trotz zahlreicher Fortschritte noch 
nicht erreicht. Nach wie vor sind Frauen und Mädchen in vielen Lebensbereichen 
gegenüber Männern und Jungen benachteiligt. Noch immer bestehen 
gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Ungleichheiten. So erhalten 
beispielsweise Frauen noch immer weniger Gehalt als Männer und sie sind auf vielen 
Entscheidungsebenen in Politik und Wirtschaft unterrepräsentiert. Zudem sind 
Frauen häufiger von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen.

Anlage  
2 
 
Für die viertgrößte Stadt Deutschlands ist es daher angemessen, einen Preis 
auszuloben, der Frauen auszeichnet, die sich um die tatsächliche Gleichstellung von 
Frauen und Männern beziehungsweise Mädchen und Jungen in Köln in besonderem 
Maße verdient gemacht haben.  
Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch des Arbeitskreises Kölner Frauenvereinigungen 
(AKF), einem überparteilichen und überkonfessionellen Zusammenschluss von mehr 
als vierzig Frauenorganisationen in Köln.  
Der Frauenpreis ist ein Preis der Stadt Köln, der durch einen Ratsbeschluss installiert 
wurde.  
Der Kölner Frauenpreis trägt den Namen ELSE-FALK-Preis. 
 
 
ELSE FALK (1872 – 1956) - Ein Auszug aus ihrem Engagement: 
 
Während des 1. Weltkriegs Schatzmeisterin der KÖLNER 
NATIONALEN FRAUENGEMEINSCHAFT,  
1918 – 1933 Vorsitzende des STADTVERBANDES KÖLNER 
FRAUENVEREINE (heute AKF Köln),  
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der STADTVERBÄNDE 
von Rheinland und Westfalen,  
Vorsitzende des KÖLNER VEREINS FÜNFTER 
WOHLFAHRTSVERBAND und Vorstandsmitglied des 
Landesverbandes (heute Der Paritätische Köln / NRW),  
Gründung und Leitung des VEREINS MÜTTERERHOLUNG UND MÜTTER-
SCHULUNG, Initiierung von vier Rentnerinnenheimen für durch Krieg und Inflation 
verarmte Frauen, Begründung der städtischen Blindenbibliothek,  
Mitwirkung im Vorstand der Kölner GEDOK.  
1930 wurde das Haus für berufstätige Frauen nach ihr benannt. Ein Jahr später war sie 
als Jüdin gezwungen, alle Ämter niederzulegen. Nach der Zerstörung der Wohnung der 
Falks in der Reichspogromnacht 1938 verließ die Familie das Land.  
 
Vgl. Irene Franken: Frauen in Köln. Der historische Stadtführer. Köln 2008, S. 265ff 
Weitere Informationen: Else Falk | Kölner Frauen*Stadtplan

Anlage  
3 
 
Ziele  
 
Frauen und ihre wirtschaftlichen, technischen, politischen, wissenschaftlichen oder 
künstlerischen Leistungen werden öffentlich weniger gewürdigt als die von Männern. 
Bei der Anerkennung und Sichtbarmachung der Ideen, des Einsatzes und des 
Engagements dieser Frauen gibt es vieles aufzuholen. 
 
➢ Der Else Falk Preis macht Frauen in ihrem vielfältigen und herausragenden 
Engagement für Geschlechtergerechtigkeit sichtbar. 
 
➢ Vorbilder werden öffentlichkeitswirksam gezeigt und animieren zur 
Nachahmung.  
 
➢ Verdienste von Frauen werden durch den Else-Falk-Preis nachhaltig 
weitergetragen und geraten nicht mehr in Vergessenheit. 
 
Indikatoren:  
• Öffentlichkeitswirksamkeit 
• umfangreiche Beteiligung mit qualitativen Vorschlägen  
• die erfolgreiche Präsentation der Preisträgerin (Preisverleihung und 
Pressearbeit)   
 
 
Zielgruppen 
 
Der Else-Falk-Preis wird an eine weibliche Persönlichkeit vergeben. Vorschläge für 
mit dem Kölner Frauenpreis auszuzeichnende Frauen können durch Einzelpersonen 
oder Gruppen erfolgen.  
Eine Frau kann auch mehrere Jahre hintereinander vorgeschlagen werden 
(ausgenommen sind die Preisträgerinnen).

Anlage  
4 
 
Der Kölner Else-Falk-Preis wird ausschließlich an eine in Köln wirkende Frau 
vergeben. 
Kriterien  
 
Die Bewerberinnen für den Preis sollen eine Vorbildfunktion erfüllen und durch ihr 
Engagement in herausragender Weise für Geschlechtergerechtigkeit wirken oder 
gewirkt haben. Besonders gefragt sind zukunftsweisende, nachhaltige und innovative 
Beiträge. Der Preis wird verliehen für: 
 
Besonderes und überdurchschnittliches Engagement für die Emanzipation der 
Geschlechter, zum Beispiel durch: 
 
• außergewöhnliches Engagement zur Förderung der Gleichstellung von Frauen 
und Männern im Rahmen beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, 
• journalistisches und kreatives Arbeiten sowie Publikationen, die Frauen in 
ihrer Vielfalt als aktiv Handelnde darstellen und fördern oder 
Lebenszusammenhänge von Frauen in besonderer Weise kritisch beleuchten, 
• besonders frühes, langjähriges, erfolgreiches Engagement auf dem Feld der 
Gleichstellungspolitik in Vereinen, zivilgesellschaftlichen Initiativen, 
Institutionen, politischen Parteien. 
 
Zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Ideen und Konzepte, zum 
Beispiel: 
 
• Entwicklung und Umsetzung eines erfolgreichen und innovativen 
Gleichstellungsprojekts, 
• herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die geschlechterrelevante 
Fragestellungen und/oder neue, kreative gleichstellungsrelevante Ansätze 
erörtern, 
• herausragende künstlerische Leistungen, die sich mit der gesellschaftlichen 
Situation von Frauen auseinandersetzen, 
• vorbildliches gleichstellungspolitisches Engagement in einem 
frauenuntypischen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.

Anlage  
5 
 
 
Eine Position als Vorreiterin in einem wesentlichen frauenpolitischen 
Tätigkeitsbereich, zum Beispiel: 
 
• mit der Initiierung einer öffentlichen Debatte zu einem wichtigen Thema, 
• durch Entwicklung von neuen und innovativen Projekt- und Maßnahmen zur 
Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante Themen. 
 
Besonderes Engagement für soziale Gerechtigkeit, für die Menschenrechte 
sowie gegen Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzungen aller Art, zum 
Beispiel: 
 
• Einsatz für eine interkulturelle Verständigung, 
• Leistungen zur Integration von Migrantinnen, 
• Unterstützung mehrfachdiskriminierter Frauen. 
 
Preis und Finanzierung 
 
Der Preis der Stadt Köln ist dotiert mit 5.000 Euro, der Else-Falk Trophäe und einer 
Urkunde. Er wird von der*dem Oberbürgermeister*in verliehen. Die Preisverleihung 
findet in einem Festakt im Rathaus statt.  
Auf Initiative der Politik wird der Preis alle zwei Jahre mit 25.000 Euro gefördert.  
Die Gelder sind für Öffentlichkeitsarbeit, die Ausrichtung der Preisverleihung, die 
Produktion der Trophäe und das Preisgeld vorgesehen.  
 
Ausschreibung 
 
Der Preis wird öffentlichkeitswirksam über vielfältige Kommunikationswege 
ausgeschrieben, um möglichst viele Frauen, die in Köln wirken, zu erreichen.

Anlage  
6 
 
Die Ausschreibungsunterlagen finden sich auf der Seite des Else-Falk Preises 
www.frauenpreis.koeln. 
 
Dem Nominierungsbogen sollte eine ausführliche Begründung mit der Beschreibung 
der Verdienste beigefügt werden.  
 
Auch digitale Medien, Fotos und Dokumentationen sowie wissenschaftliche Arbeiten 
sind erwünscht.  
 
Die Unterlagen werden beim Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der 
Stadt Köln eingereicht.  
Jury 
 
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist 
ausgeschlossen. 
Der Jury gehören max. zehn Personen an, die für eine Ratsperiode vom Amt für 
Gleichstellung von Frauen und Männern berufen und durch den*die 
Oberbürgermeister*in eingeladen werden.  
Der Jury gehören an:  
• der*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln (Jury-Vorsitz) 
• die dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
vorsitzende Person 
• die städtische Gleichstellungsbeauftragte  
• die letztjährige Else-Falk-Preisträgerin 
• sechs weitere Jurymitglieder (zum Beispiel aus Politik, dem Kölner 
Frauenhilfesystem, dem Hochschulbereich, aus 
Künstler*innengemeinschaften, dem Gesundheitswesen und anderen 
gesellschaftlichen Bereichen; diese und deren Vertreter*innen werden vom 
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern benannt) 
Die Zusammensetzung der Jury soll die Vielfalt der Stadtgesellschaft widerspiegeln.

Anlage  
7 
 
Die Jurymitglieder sind in ihrer Entscheidung unabhängig. Der Entscheidungsprozess 
findet ausschließlich innerhalb der Jurysitzungen statt. Die Jurysitzungen werden 
durch eine professionelle, unabhängige Moderation begleitet. 
An die Jurymitglieder wird die Anforderung der Fachlichkeit gestellt. Insbesondere 
soll aufgrund ihrer Tätigkeit in Netzwerken oder für Verbände ein Überblick über die 
Kölner Gleichstellungsszene sowie wissenschaftliche und gesellschaftliche 
Zusammenhänge bestehen. 
Die Jury muss mindestens paritätisch mit Frauen besetzt sein.  
Für den Preis vorgeschlagene Frauen können kein Mitglied der Jury sein.  
Die Jury tagt nicht öffentlich. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der 
Mitglieder anwesend sind. Zur Annahme eines Vorschlages genügt die einfache 
Stimmenmehrheit.  
Eine mögliche Befangenheit eines Jurymitgliedes soll am Anfang der Jurysitzung 
angezeigt werden. Das Jurymitglied enthält sich bei der Abstimmung.  
Über den Beschluss der Jury wird ein Protokoll durch das Amt für Gleichstellung 
gefertigt, in dem die Entscheidung der Jury zu begründen ist.  
Eine Aufteilung des Preises ist nicht vorgesehen.  
Das Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln ist für den 
inhaltlichen und organisatorischen Ablauf verantwortlich und bereitet die 
Entscheidungsfindung fachlich für die Jurymitglieder vor. Grundlage ist dabei die 
Berücksichtigung der oben genannten Kriterien. 
Organisation  
 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat die Gesamtverantwortung 
für die Organisation des Preisverfahrens und führt Ausschreibung, Planung, 
Vorbereitung und Durchführung der Jurysitzung, die Auswahl der Jurymitglieder und 
Organisation der Preisverleihung durch.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1114 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Fortschreibung des Konzeptes bezieht sich auf die Organisation des Preisverfahrens 
(Ausschreibung, Planung, Vorbereitung und Durchführung der Jurysitzung, die Auswahl der 
Jurymitglieder und Organisation der Preisverleihung). Hierbei wurden Rückmeldungen aus der 
Fachöffentlichkeit bei der Überarbeitung berücksichtigt. Eine weitergehende Öffentlichkeitsbeteiligung ist 
derzeit nicht vorgesehen.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3, Auszug Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025

1055 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern 
Herr Neweling 
Telefon: (0221) 221 26348 
Fax:  (0221) 221 26462 
E-Mail: frank.neweling@stadt-koeln.de 
Datum: 16.12.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 1. Sitzung des Ausschusses für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern  vom 15.12.2025  
öffentlich 
3 Allgemeine Vorlagen  
 
3.1 Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in 
Köln (Else-Falk-Preis) 
2305/2025 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur Ausschreibung des Frauenprei-
ses in Köln (Else-Falk-Preis). Der Preis wird alle zwei Jahre, das nächste Mal in 2026, 
vergeben.  
  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis des als Anlage beigefügten Konzeptes, 
die Ausschreibung des Wettbewerbes für den Else-Falk-Preis durchzuführen.  
  
Über die Zusammensetzung der Jury entscheidet der Hauptausschuss abwei-
chend vom Konzept in seiner nächsten Sitzung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

8475 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 2305/2025 
Freigabedatum 
 09.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in Köln (Else-
Falk-Preis)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt das fortgeschriebene Konzept zur Ausschreibung des Frauenpreises in 
Köln (Else-Falk-Preis). Der Preis wird alle zwei Jahre, das nächste Mal im Jahr 2026, verge-
ben.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis des als Anlage beigefügten Konzeptes, die Aus-
schreibung des Wettbewerbes für den Else-Falk-Preis durchzuführen.  
 
Finanzierung: 
 
Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben. In dem Jahr der Preisverleihung werden 25.000 € zur 
Verfügung gestellt.  
 
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilplan 0111 „sonstige innere Verwaltung“, 
bei Teilplanzeile 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“ für das Haushaltsjahr 2026 veran-
schlagt.    
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    25.000,00€ 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das bestehende Konzept wurde nach mehreren Jahren Anwendung einer umfassenden Über-
prüfung unterzogen. In diesem Zeitraum haben sich sowohl organisatorische Rahmenbedin-
gungen als auch praktische Anforderungen in der Umsetzung weiterentwickelt. Zudem haben 
Rückmeldungen aus der Praxis gezeigt, dass die Abläufe vereinfacht und Strukturen an aktu-
elle Bedarfe angepasst werden sollten. Die Überarbeitung dient daher der Aktualisierung, Op-
timierung und Erhöhung der Praxistauglichkeit des Konzepts. 
 
Ziel der Fortschreibung des Konzeptes des Frauenpreises ist insbesondere eine Profilschär-
fung hinsichtlich Qualitätssicherung und Vielfalt der honorierten Frauen (Themenvielfalt, Inter-
sektionalität, Altersstruktur), eine weitere Etablierung des Preises an sich und eine erhöhte Öf-
fentlichkeitswirksamkeit, um die Sichtbarmachung der Verdienste von Frauen für Geschlech-
tergerechtigkeit voranzubringen.

3 
 
 
Folgende Grundlagen waren für die Überarbeitung des Kölner Frauenpreises maßgeblich:  
 Expertise durch Expert*innen aus Berlin (Berliner Frauenpreis). Der seit über dreißig 
Jahren etablierte Preis zeichnet sich durch einen hohen Qualitätsstandard und durch 
Vielfalt bei den honorierten Frauen aus. 
 Der Forschungsbericht „Überblick der Preise, Wettbewerbe und Auszeichnungen/A-
wards im Bereich Gleichstellung (Mapping), Bundesstiftung Gleichstellung“ lieferte wei-
tere Anhaltspunkte 
 
Die Anpassungsbereiche im Einzelnen  
 
Definition von Zielen 
Die Ziele des Preises wurden im Hinblick auf Messbarkeit angepasst. 
 
Zielgruppen  
Bevorzugt werden die Nominierungsvorschläge von Dritten (Gruppen und Einzelpersonen). 
Viele potentielle Kandidatinnen sind in der Kölner Frauenszene bekannt. Die Nominierung 
durch Dritte, insbesondere durch Gruppen, verspricht eine Sichtbarkeit dieses Potentials.  
 
Kriterien 
Die Textpassage wurde hinsichtlich der Anforderungen und Kriterien deutlicher und kompakter 
formuliert und mit Beispielen ergänzt.  
 
Preis und Finanzierung 
Die Rahmenbedingungen sind gegenüber dem bisherigen Konzept gleichgeblieben. 
 
Ausschreibung 
Die Öffentlichkeitswirksamkeit der Ausschreibung soll deutlich erhöht werden, um Frauen aus 
allen für die Gleichstellungsthematik relevanten Bereichen zu erreichen. Hierzu wird ein Kom-
munikationskonzept erarbeitet, das umfassende und zielgruppengerechte Wege aufzeigt.  
 
Jury 
Der Jury gehören max. zehn Expert*innen an, die für eine Ratsperiode vom Amt für Gleich-
stellung von Frauen und Männern berufen werden und durch den*die Oberbürgermeister*in 
eingeladen werden.  
Der Jury gehören an:  
 der*die Oberbürgermeister*in der Stadt Köln (Jury-Vorsitz) 
 die dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vorsitzende Per-
son 
 die städtische Gleichstellungsbeauftragte  
 die letztjährige Else-Falk-Preisträgerin 
 sechs weitere Jurymitglieder (zum Beispiel aus Politik, dem Kölner Frauenhilfesystem, 
dem Hochschulbereich, aus Künstler*innengemeinschaften, dem Gesundheitswesen 
und anderen gesellschaftlichen Bereichen; diese und deren Vertreter*innen werden 
vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern benannt)

4 
 
 
Die Zusammensetzung der Jury soll die Vielfalt der Stadtgesellschaft widerspiegeln. 
Die Jurymitglieder sind in ihrer Entscheidung unabhängig. Der Entscheidungsprozess findet 
ausschließlich innerhalb der Jurysitzungen statt. Die Jurysitzungen werden durch eine profes-
sionelle, unabhängige Moderation begleitet. 
An die Jurymitglieder wird die Anforderung der Fachlichkeit gestellt. Insbesondere soll auf-
grund ihrer Tätigkeit in Netzwerken oder für Verbände ein Überblick über die Kölner Gleich-
stellungsszene sowie wissenschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge bestehen. 
 
Organisation 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat die Gesamtverantwortung für die Or-
ganisation des Preisverfahrens und führt Ausschreibung, Planung, Vorbereitung und Durch-
führung der Jurysitzung, die Auswahl der Jurymitglieder und die Organisation der Preisverlei-
hung durch. 
 
Finanzierung 
 
Zur Durchführung und Umsetzung des Frauenförderpreises stehen Mittel in Höhe von 
25.000 € im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilplan 0111 „sonstige innere Verwaltung“, bei Teil-
planzeile 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“ für das Haushaltsjahr 2026 bereit. 
 
Notwendigkeit der Umsetzung 
 
Der Rat der Stadt Köln hat die Einrichtung eines Frauenpreises - der Else-Falk-Preis - am 
09.07.2019 beschlossen. Auf dieser Basis folgt die zweijährliche Vergabe des Preises. 
 
Die Fachverwaltung hat die Maßnahme kritisch auf ihre Erforderlichkeit und Angemessenheit 
überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich ein Verzicht sehr negativ auf die 
Sichtbarkeit der Verdienste von Frauen auswirken würde. Frauen und ihre wirtschaftlichen, 
technischen, politischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen werden öffentlich 
weniger gewürdigt als die von Männern. Bei der Anerkennung und Sichtbarmachung der 
Ideen, des Einsatzes und des Engagements dieser Frauen gibt es vieles aufzuholen. 
 
Die bereits erfolgreich stattgefundenen Preisverfahren zeigen, dass Verdienste von Frauen 
durch den Else-Falk-Preis nachhaltig weitergetragen werden und die Preisträgerinnen als Vor-
bilder zur Nachahmung animieren.  
 
Mit dem Frauenpreis wird die Öffentlichkeit für das Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ sensi-
bilisiert und die Bereitschaft gestärkt, selbst für die Gleichstellung aktiv zu werden. Der Frau-
enpreis zeichnet das herausragende Engagement in Frauenprojekten aus und verdeutlicht, 
wie gesellschaftlich wichtig die Gleichstellung und der respektvolle Umgang miteinander sind. 
 
Die Auszeichnung unterstützt demzufolge die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes des 
Art. 3 GG. Demnach „sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächli-
che Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseiti-
gung bestehender Nachteile hin.“ 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Mit der Erstellung der Vorlage zur Ausschreibung des Else-Falk-Preises war eine grundle-
gende Überarbeitung des Konzeptes verbunden, an der bis kurz vor dem Gremienlauf gear-
beitet wurde. Um die Vergabe des Else-Falk-Preises im Jahr 2026 nicht zu gefährden, ist eine 
Beschlussfassung noch im Jahr 2025 erforderlich. Die Ausschreibung des Else-Falk-Preises 
erfolgt ab Februar 2026. Eine Beratung im nächsten Ausschuss käme daher zu spät. 
 
Anlage: 
Fortschreibung des Konzeptes zur Ausschreibung des Frauenpreises in Köln

Beratungsverlauf (3)

15.12.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.01.2026 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2305/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2025
Erstellt
16.07.2025 13:09