0128/2023
Bürgereingabe gemäß § 24 GO - Bolzplatz Waldbadviertel in Köln-Ostheim
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Anlage 1
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Pirousmand, Regine Von: online-formularversand@stadt-koeln.de Gesendet: Sonntag, 30. Oktober 2022 17:04 . An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular "Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 30.10.2022 17:03:56 an Sie geschickt Anliegen: Guten Tag, mein Name ist und ich bin Teil der offenen Nachbarschaftsgruppe Waldbadveedel, die im Ostheimer Waldpadviertel verschiedene Veranstaltungen organisiert. Dieses Jahr haben wir beispielsweise das Waldbadfest zusammen mit dem Veedel e.V. im Oktober organisiert und wir hatten die Freude, unsere Bezirksbürgermeisterin von Köln-Kalk Frau Claudia Greven-Thürmer für die Eröffnungsrede zu gewinnen. Nun unser Anliegen bzw. Bürgeranregung, die bereits sein langem ein großer Diskussionspunkt im Veedel ist: Das Waldbadviertel ist wirklich sehr schön angelegt, es gibt viele Spielplätze, nur: für die älteren Kinder gibt es keine Wiese zum Ballspielen - und das ist mittlerweile ein gefährliches Problem geworden. Gefährlich in der Hinsicht, dass die Kinder sich eine Wiese zum Ballspielen ausgesucht haben, die dafür nicht vorgesehen ist. Und dass es viele Kinder sind, die zu alt werden für die Spielplätze. Die Kinder suchen sich Spielflächen, die nah an Straßen und parkenden Autos liegen. Regelmäßig landet entweder ein Ball vor dem Auto oder ein Kind. Noch ist zum Glück nur den Bällen etwas passiert. - Wir haben nun bereits mehrere Personen angesprochen und darum gebeten, eine andere Fläche nutzen zu können. Bisher haben wir hier jedoch noch keine Unterstützung oder den richtigen Ansprechpartner/in gefunden, um hier zu einer Lösung zu gelangen. Diesbezüglich haben wir uns selbstverständlich bereits Gedanken gemacht: Verschiedene Flächen wären möglich, zwei wären wohl am geeignetsten: : im angrenzenden Höviland könnte eine Fläche gegenüber des Spielplatzes (am Container) begradigt werden, so dass eine ebene Fläche entsteht und keine Kaninchenlöcher mehr vorhanden sind. : Die Nutzung der Ballspielfläche des Freibades, die. das ganze Jahr ungenutzt ist, auch in den sechs Wochen, wo das Bad geöffnet hat. Man könnte den Zaun so verschieben bzw. öffnen, dass er von außen erreichbar ist, ohne das Badgelände zu betreten. Im ursprünglichen Bauplan zu diesem Gebiet (Waldbadviertel und Höviland) wurde im Höviland sogar eine Spiel-/Ballwiese extra ausgewiesen, diese ist jedoch nie entstanden. Uns geht es keineswegs um einen Sportplatz, sondern einfach um eine Rasenfläche, die schon besteht, die aber so begradigt wird, dass man sich nicht verletzt und bestenfalls als solche gekennzeichnet wird. Zwei Tore aus Holz wären toll, die man bei Bedarf auch entfernen könnte, sollte die Wiese anderweitig genutzt werden. Wir haben hierzu bereits zahlreiche Unterschriften gesammelt. Viele Familien unterstützen dies. Niemand möchte, dass sich ein Kond womöglich beim Hinterherlaufen eines Balles auf der Straße verletzt. Und das Waldbadviertel Richtung Ostheim oder Vingst zu verlassen, um Fußball zu spielen auf einem Sportplatz, wäre für die Eltern und die Kinder in einem Alter zwischen 6 und 12 Jahren keine Alternative, die ein gutes Gefühl erzeugt. Wir freuen uns, wenn Sie hier der oder die richtige Ansprechpartner/in wären oder Sie unser Anliegen an Frau Greven-Thürmer weiterleiten. Herzlichen Dank für Ihre Zeit und beste Grüße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 188/22 S (113/21 B) Vorlagen-Nummer 0128/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gemäß § 24 GO - Bolzplatz Waldbadviertel in Köln-Ostheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt der Petentin für ihre Eingabe sowie die wohlüberlegten Vorschlä- ge zur Umsetzung und nimmt diese zur Kenntnis. Die Bezirksverwaltung folgt jedoch der fachlichen Einschätzung der Verwaltung, wonach im Umfeld der Waldbadsiedlung keine geeignete Fläche für die Anlage eines Bo lzplatzes bzw. keine Wiese für eine Nutzbarmachung als Ballspielfläche zur Verfügung gestellt werden kann, auch wenn dies grundsätzlich sinnvoll wäre. Die Nutzung der Wiese in der vom Waldbadvier- tel fußläufig erreichbaren Grünanlage ist aus Schallschutzgründen aufgrund des mangelnden Abstands zur Wohnbebauung nicht möglich. Das im gültigen Bebauungsplan für die Herrich- tung eines öffentlichen Bolzplatzes ausgewiesene Areal in dieser Grünanlage ist aufgrund seiner Lage, Größe, Topographie und des hier vorhandenen Baumbestandes für die Herrich- tung eines Bolzplatzes nicht geeignet. Die Bezirksvertretung teilt weiterhin die Einschätzung der Verwaltung, dass eine temporäre öffentliche Nutzung der auf dem Gelände des Naturbades Vingst vorhandenen Ballspielwiese außerhalb der Öffnungszeiten des Bades nicht realisierbar ist Die Wiese entspricht nicht dem Standard und den für öffentliche Bolzplätze geltenden Normen. Außerdem ist es nicht zuläs- sig, dass die Kinder- und Jugendverwaltung Investitionen in eine Fläche tätigt, die sich nicht in ihrer Verfügungsgewalt befindet. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann ledig- lich die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spiel - und Bolzplätzen gewährleisten, nicht auf Flächen in privatem Besitz. Zudem hätte das Ordnungsamt dort keine Handhabe, da sich der Geltungsbereich der Kölner Stadtordnung lediglich auf die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze erstreckt. Weiterhin sind bei wechselnden Nutzergruppen Abstimmungsprobleme und Nut- zungskonflikte zu erwarten. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 2 Begründung: Die Petentin bemängelt, dass im Waldbadviertel in Köln-Ostheim keine Wiese zum Ballspielen für ältere Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren zur Verfügung steht. Sie weist daraufhin, dass sich infolgedessen bereits gefährliche Situationen ergeben haben, da die Kinder Flächen in der Nähe von Straßen und parkenden Autos zum Ballspielen nutzen. Vor diesem Hintergrund schlägt die Petentin vor, eine innerhalb des Naturfreibades Vingst vorhandene Ballspielwiese für die öffentliche Nutzung zugänglich zu machen oder alternativ eine in der nahe gelegenen Grünanlage vorhandene Wiese für das Ballspielen so herzurich- ten, dass sie von Kindern verkehrssicher bespielt werden kann. In diesem Zusammenhang verweist die Petentin auch auf den aktuell gültigen Bebauungs- plan, welcher in dieser Grünanlage eine Ballspielfläche ausweist, allerdings an anderer Stelle als der von ihr vorgeschlagenen. Die auf dem Areal des Naturfreibades Vingst gelegene Ballspielwiese ist Bestandteil des all- gemeinen Angebots der Einrichtung und während der Öffnungszeiten des Bades mit Eintritts- karte nutzbar. Das Gelände des Bades und somit auch alle hier vorhandenen Einrichtungen sind nicht öffentlich zugänglich. Die Verkehrssicherungspflicht für die Betriebsstätte „Naturfreibad Vingst“ obliegt grundsätzlich der KölnBäder GmbH als Eigentümerin der Liegenschaft. Die Eigentümerin ist grundsätzlich zu einer Abstimmung über eine temporäre öffentliche Nutzung der Spielwiese durch einen anderen Betreiber außerhalb der Öffnungszeiten des Freibades bereit, sofern neben der Ver- kehrssicherungspflicht auch alle in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen über- nommen werden. Während der Phase der Planung des Waldbadviertels haben auf Initiative der GAG seinerzeit Gespräche zwischen der GAG und der KölnBäder GmbH stattgefunden. Dem Vorschlag der GAG folgend wurde durch die KölnBäder GmbH ein Konzept erstellt, einen zweiten Eingang des Naturfreibades Vingst zum Waldbadviertel zu schaffen. In diesem Zusammenhang wur- den den Planern des Waldbadviertels auch die Kosten eines separaten Eingangs in unmittel- barer Nähe zum „Bolzplatz“ mitgeteilt. Von einer Realisierung des Konzepts wurde allerdings abgesehen. In jedem Fall ist bei einer zeitversetzten Nutzung der Fläche durch unterschiedliche Zielgrup- pen die Herstellung einer baulichen Abgrenzung zwischen Naturbad und Spielwiese zwingend erforderlich. Die mit zwei Toren ausgestattete Spielwiese befindet sich derzeit nicht unmittel- bar neben dem das Areal des Naturbades einfriedenden Zaun; auch ist die Fläche selbst nicht eingefriedet. Der aktuelle Standort wäre daher zu überdenken und im Rahmen einer größeren baulichen Maßnahme zumindest ein Zaun mit zwei abschließbaren Eingängen einzubauen, damit der Bolzplatz für beide Nutzergruppen zugänglich ist – vom Freibadgelände aus für die Badbesucher und von außerhalb für die Option der öffentlichen Nutzung. Im Prinzip ist von einer kompletten Neuanlage eines Bolzplatzes auszugehen, damit den Kindern und Jugendli- chen hier eine dem Standard sowie den für öffentliche Bolzplätze geltenden Normen entspre- chende verkehrssichere Spielfläche zur Verfügung steht. Seitens der Kinder- und Jugendver- waltung können allerdings keine finanziellen Mittel in eine Fläche investiert werden, welche sich nicht in der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie befindet. Dass während der Öffnungszeiten des Bades die ausschließliche Zugänglichkeit und Nutz- barkeit des Bolzplatzes für Besucher*innen des Naturbades sichergestellt sein muss, bedeutet für die Kinder und Jugendlichen, mit Beginn der Öffnung des Freibades des Bolzplatzes ver- wiesen zu werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen nur für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spiel- und Bolz- plätzen zuständig ist. Darüber hinaus wä re seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen bzw. der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH ein erheblicher personeller Auf- wand erforderlich um zu gewährleisten, dass sich der Bolzplatz zu Beginn der Öffnungszeiten des Freibades zuverlässig in einem einwandfreien verkehrssicheren Zustand befindet. Hierfür stehen keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Umgekehrt könnte auch die zuverlässige Nutzbarkeit der Spielfläche durch die Öffentlichkeit außerhalb der Öffnungszeiten des Bades zum Problem werden. Abstimmungsprobleme und Nutzungskonflikte sind bei einer solchen temporären zeitversetzten Nutzung durch wechseln- de Nutzergruppen vorprogrammiert. Zudem hat das Ordnungsamt keine Handhabe, sofern 3 sich auf der Fläche ordnungsrec htliche Probleme ergeben sollten, da sich der Geltungsbe- reich der Kölner Stadtordnung lediglich auf die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze erstreckt. Die temporäre öffentliche Nutzung der auf dem Gelände des Naturbades Vingst vorhandenen Ballspielwiese außerhalb der Öffnungszeiten des Bades ist aus den genannten Gründen nicht realisierbar. Die von der Petentin benannte Wiese, welche sich in zentraler Lage in der Grünanlage zwi- schen Waldbadsiedlung und Waldbad befindet und mit einzelnen Solitärbäumen bewachsen ist, verfügt nicht über den erforderlichen Abstand zur Wohnbebauung. Die Herrichtung eines Bolzplatzes bzw. eine entsprechende Nutzung dieser Fläche ist gemäß aktuell gültigem Bebauungsplan daher grundsätzlich nicht möglich. Der Bebauungsplan weist zwar an anderer Stelle innerhalb des Areals der Grünanlage in aus- reichender Entfernung zur Wohnbebauung einen Bolzplatz aus, allerdings eignet sich die hier vorgesehene Fläche aus verschiedenen Gründen tatsächlich nicht. Die ausgewiesene Fläche wurde augenscheinlich aufgrund des nur hier ausreichenden Abstands zur Wohnbebauung als einzig mögliche Bolzplatzfläche in der Grünanlage identifiziert. Die Fläche ist von ihrer Größe her nicht ausreichend. Zudem ist sie uneben, das Gelände rundum weitgehend modelliert und teilweise von Baumgruppen bestanden. Um eine entspre- chende Flächengröße zur Verfü gung zu haben, müsste vorhandener Baumbestand entfernt werden. Mitten auf der ohnehin kleinen Fläche befindet sich zudem eines der Hauptwegekreuze, über welche die Grünanlage erschlossen wird. Durch die Überplanung des Eingangsbereichs mit einem Bolzplatz wäre die komplette Infrastruktur des Parks nicht mehr funktionsfähig sowie die Zufahrt von der Straße Vingster Ring aus (Pflegezufahrt zur Grünanlage und zum hier vorhandenen Spielplatz) nicht mehr nutzbar. Aufgrund von Lage und Größe der im Bebauungspla n als Bolzplatz ausgewiesenen Fläche, aber auch wegen der örtlich gegebenen Topographie und des vorhandenen Baumbestands erweist sich der im Bebauungsplan ausgewiesene Standort für die Realisierung eines Bolz- platzes als ungeeignet. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Vingster Ring
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Details
- Aktenzeichen
- 0128/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.02.2023
- Erstellt
- 11.01.2023 11:01