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0128/2023

Bürgereingabe gemäß § 24 GO - Bolzplatz Waldbadviertel in Köln-Ostheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.03.2023, TOP 2.5

Anlage 1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1

3492 Zeichen

Pirousmand, Regine

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de

Gesendet: Sonntag, 30. Oktober 2022 17:04 .

An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden

Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular "Kontakt Ausschuss für
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 30.10.2022 17:03:56 an Sie geschickt

Anliegen:

Guten Tag,

mein Name ist und ich bin Teil der offenen Nachbarschaftsgruppe Waldbadveedel, die im
Ostheimer Waldpadviertel verschiedene Veranstaltungen organisiert. Dieses Jahr haben wir beispielsweise
das Waldbadfest zusammen mit dem Veedel e.V. im Oktober organisiert und wir hatten die Freude, unsere
Bezirksbürgermeisterin von Köln-Kalk Frau Claudia Greven-Thürmer für die Eröffnungsrede zu gewinnen.

Nun unser Anliegen bzw. Bürgeranregung, die bereits sein langem ein großer Diskussionspunkt im Veedel
ist: Das Waldbadviertel ist wirklich sehr schön angelegt, es gibt viele Spielplätze, nur: für die älteren Kinder
gibt es keine Wiese zum Ballspielen - und das ist mittlerweile ein gefährliches Problem geworden.
Gefährlich in der Hinsicht, dass die Kinder sich eine Wiese zum Ballspielen ausgesucht haben, die dafür
nicht vorgesehen ist. Und dass es viele Kinder sind, die zu alt werden für die Spielplätze. Die Kinder
suchen sich Spielflächen, die nah an Straßen und parkenden Autos liegen. Regelmäßig landet entweder
ein Ball vor dem Auto oder ein Kind. Noch ist zum Glück nur den Bällen etwas passiert. -

Wir haben nun bereits mehrere Personen angesprochen und darum gebeten, eine andere Fläche nutzen
zu können. Bisher haben wir hier jedoch noch keine Unterstützung oder den richtigen Ansprechpartner/in
gefunden, um hier zu einer Lösung zu gelangen. Diesbezüglich haben wir uns selbstverständlich bereits

Gedanken gemacht: Verschiedene Flächen wären möglich, zwei wären wohl am geeignetsten:

: im angrenzenden Höviland könnte eine Fläche gegenüber des Spielplatzes (am Container) begradigt
werden, so dass eine ebene Fläche entsteht und keine Kaninchenlöcher mehr vorhanden sind.

: Die Nutzung der Ballspielfläche des Freibades, die. das ganze Jahr ungenutzt ist, auch in den sechs
Wochen, wo das Bad geöffnet hat. Man könnte den Zaun so verschieben bzw. öffnen, dass er von außen
erreichbar ist, ohne das Badgelände zu betreten.

Im ursprünglichen Bauplan zu diesem Gebiet (Waldbadviertel und Höviland) wurde im Höviland sogar eine
Spiel-/Ballwiese extra ausgewiesen, diese ist jedoch nie entstanden. Uns geht es keineswegs um einen
Sportplatz, sondern einfach um eine Rasenfläche, die schon besteht, die aber so begradigt wird, dass man
sich nicht verletzt und bestenfalls als solche gekennzeichnet wird. Zwei Tore aus Holz wären toll, die man
bei Bedarf auch entfernen könnte, sollte die Wiese anderweitig genutzt werden.

Wir haben hierzu bereits zahlreiche Unterschriften gesammelt. Viele Familien unterstützen dies. Niemand
möchte, dass sich ein Kond womöglich beim Hinterherlaufen eines Balles auf der Straße verletzt. Und das
Waldbadviertel Richtung Ostheim oder Vingst zu verlassen, um Fußball zu spielen auf einem Sportplatz,
wäre für die Eltern und die Kinder in einem Alter zwischen 6 und 12 Jahren keine Alternative, die ein gutes
Gefühl erzeugt.

Wir freuen uns, wenn Sie hier der oder die richtige Ansprechpartner/in wären oder Sie unser Anliegen an
Frau Greven-Thürmer weiterleiten.

Herzlichen Dank für Ihre Zeit und beste Grüße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9073 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
188/22 S (113/21 B) 
Vorlagen-Nummer 
 0128/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO - Bolzplatz Waldbadviertel in Köln-Ostheim  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt der Petentin für ihre Eingabe sowie die wohlüberlegten Vorschlä-
ge zur Umsetzung und nimmt diese zur Kenntnis. 
 
Die Bezirksverwaltung folgt jedoch der fachlichen Einschätzung der Verwaltung, wonach im 
Umfeld der Waldbadsiedlung keine geeignete Fläche für die Anlage eines Bo lzplatzes bzw. 
keine Wiese für eine Nutzbarmachung als Ballspielfläche zur Verfügung gestellt werden kann, 
auch wenn dies grundsätzlich sinnvoll wäre. Die Nutzung der Wiese in der vom Waldbadvier-
tel fußläufig erreichbaren Grünanlage ist aus Schallschutzgründen aufgrund des mangelnden 
Abstands zur Wohnbebauung nicht möglich. Das im gültigen Bebauungsplan für die Herrich-
tung eines öffentlichen Bolzplatzes ausgewiesene Areal in dieser Grünanlage ist aufgrund 
seiner Lage, Größe, Topographie und des hier vorhandenen Baumbestandes für die Herrich-
tung eines Bolzplatzes nicht geeignet.  
Die Bezirksvertretung teilt weiterhin die Einschätzung der Verwaltung, dass eine temporäre 
öffentliche Nutzung der auf dem Gelände des Naturbades Vingst vorhandenen Ballspielwiese 
außerhalb der Öffnungszeiten des Bades nicht realisierbar ist Die Wiese entspricht nicht dem 
Standard und den für öffentliche Bolzplätze geltenden Normen. Außerdem ist es nicht zuläs-
sig, dass die Kinder- und Jugendverwaltung Investitionen in eine Fläche tätigt, die sich nicht in 
ihrer Verfügungsgewalt befindet. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann ledig-
lich die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spiel - und Bolzplätzen gewährleisten, nicht auf 
Flächen in privatem Besitz. Zudem hätte das Ordnungsamt dort keine Handhabe, da sich der 
Geltungsbereich der Kölner Stadtordnung lediglich auf die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze 
erstreckt. Weiterhin sind bei wechselnden Nutzergruppen Abstimmungsprobleme und Nut-
zungskonflikte zu erwarten.  
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023

2 
Begründung: 
Die Petentin bemängelt, dass im Waldbadviertel in Köln-Ostheim keine Wiese zum Ballspielen 
für ältere Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren zur Verfügung steht. Sie weist daraufhin, 
dass sich infolgedessen bereits gefährliche Situationen ergeben haben, da die Kinder Flächen 
in der Nähe von Straßen und parkenden Autos zum Ballspielen nutzen.  
Vor diesem Hintergrund schlägt die Petentin vor, eine innerhalb des Naturfreibades Vingst 
vorhandene Ballspielwiese für die öffentliche Nutzung zugänglich zu machen oder alternativ 
eine in der nahe gelegenen Grünanlage vorhandene Wiese für das Ballspielen so herzurich-
ten, dass sie von Kindern verkehrssicher bespielt werden kann.  
In diesem Zusammenhang verweist die Petentin auch auf den aktuell gültigen Bebauungs-
plan, welcher in dieser Grünanlage eine Ballspielfläche ausweist, allerdings an anderer Stelle 
als der von ihr vorgeschlagenen. 
 
Die auf dem Areal des Naturfreibades Vingst gelegene Ballspielwiese ist Bestandteil des all-
gemeinen Angebots der Einrichtung und während der Öffnungszeiten des Bades mit Eintritts-
karte nutzbar. Das Gelände des Bades und somit auch alle hier vorhandenen Einrichtungen 
sind nicht öffentlich zugänglich.  
Die Verkehrssicherungspflicht für die Betriebsstätte „Naturfreibad Vingst“ obliegt grundsätzlich 
der KölnBäder GmbH als Eigentümerin der Liegenschaft. Die Eigentümerin ist grundsätzlich 
zu einer Abstimmung über eine temporäre öffentliche Nutzung der Spielwiese durch einen 
anderen Betreiber außerhalb der Öffnungszeiten des Freibades bereit, sofern neben der Ver-
kehrssicherungspflicht auch alle in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen über-
nommen werden.  
Während der Phase der Planung des Waldbadviertels haben auf Initiative der GAG seinerzeit 
Gespräche zwischen der GAG und der KölnBäder GmbH stattgefunden. Dem Vorschlag der 
GAG folgend wurde durch die KölnBäder GmbH ein Konzept erstellt, einen zweiten Eingang 
des Naturfreibades Vingst zum Waldbadviertel zu schaffen. In diesem Zusammenhang wur-
den den Planern des Waldbadviertels auch die Kosten eines separaten Eingangs in unmittel-
barer Nähe zum „Bolzplatz“ mitgeteilt. Von einer Realisierung des Konzepts wurde allerdings 
abgesehen.  
In jedem Fall ist bei einer zeitversetzten Nutzung der Fläche durch unterschiedliche Zielgrup-
pen die Herstellung einer baulichen Abgrenzung zwischen Naturbad und Spielwiese zwingend 
erforderlich. Die mit zwei Toren ausgestattete Spielwiese befindet sich derzeit nicht unmittel-
bar neben dem das Areal des Naturbades einfriedenden Zaun; auch ist die Fläche selbst nicht 
eingefriedet. Der aktuelle Standort wäre daher zu überdenken und im Rahmen einer größeren 
baulichen Maßnahme zumindest ein Zaun mit zwei abschließbaren Eingängen einzubauen, 
damit der Bolzplatz für beide Nutzergruppen zugänglich ist – vom Freibadgelände aus für die 
Badbesucher und von außerhalb für die Option der öffentlichen Nutzung. Im Prinzip ist von 
einer kompletten Neuanlage eines Bolzplatzes auszugehen, damit den Kindern und Jugendli-
chen hier eine dem Standard sowie den für öffentliche Bolzplätze geltenden Normen entspre-
chende verkehrssichere Spielfläche zur Verfügung steht. Seitens der Kinder- und Jugendver-
waltung können allerdings keine finanziellen Mittel in eine Fläche investiert werden, welche 
sich nicht in der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie befindet.  
Dass während der Öffnungszeiten des Bades die ausschließliche Zugänglichkeit und Nutz-
barkeit des Bolzplatzes für Besucher*innen des Naturbades sichergestellt sein muss, bedeutet 
für die Kinder und Jugendlichen, mit Beginn der Öffnung des Freibades des Bolzplatzes ver-
wiesen zu werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen nur für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spiel- und Bolz-
plätzen zuständig ist. Darüber hinaus wä re seitens des Amtes für Landschaftspflege und 
Grünflächen bzw. der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe GmbH ein erheblicher personeller Auf-
wand erforderlich um zu gewährleisten, dass sich der Bolzplatz zu Beginn der Öffnungszeiten 
des Freibades zuverlässig in einem einwandfreien verkehrssicheren Zustand befindet. Hierfür 
stehen keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung.  
Umgekehrt könnte auch die zuverlässige Nutzbarkeit der Spielfläche durch die Öffentlichkeit 
außerhalb der Öffnungszeiten des Bades zum Problem werden. Abstimmungsprobleme und 
Nutzungskonflikte sind bei einer solchen temporären zeitversetzten Nutzung durch wechseln-
de Nutzergruppen vorprogrammiert. Zudem hat das Ordnungsamt keine Handhabe, sofern

3 
sich auf der Fläche ordnungsrec htliche Probleme ergeben sollten, da sich der Geltungsbe-
reich der Kölner Stadtordnung lediglich auf die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze erstreckt. 
Die temporäre öffentliche Nutzung der auf dem Gelände des Naturbades Vingst vorhandenen 
Ballspielwiese außerhalb der Öffnungszeiten des Bades ist aus den genannten Gründen nicht 
realisierbar. 
 
Die von der Petentin benannte Wiese, welche sich in zentraler Lage in der Grünanlage zwi-
schen Waldbadsiedlung und Waldbad befindet und mit einzelnen Solitärbäumen bewachsen 
ist, verfügt nicht über den erforderlichen Abstand zur Wohnbebauung.  
Die Herrichtung eines Bolzplatzes bzw. eine entsprechende Nutzung dieser Fläche ist gemäß 
aktuell gültigem Bebauungsplan daher grundsätzlich nicht möglich. 
Der Bebauungsplan weist zwar an anderer Stelle innerhalb des Areals der Grünanlage in aus-
reichender Entfernung zur Wohnbebauung einen Bolzplatz aus, allerdings eignet sich die hier 
vorgesehene Fläche aus verschiedenen Gründen tatsächlich nicht. Die ausgewiesene Fläche 
wurde augenscheinlich aufgrund des nur hier ausreichenden Abstands zur Wohnbebauung 
als einzig mögliche Bolzplatzfläche in der Grünanlage identifiziert.  
Die Fläche ist von ihrer Größe her nicht ausreichend. Zudem ist sie uneben, das Gelände 
rundum weitgehend modelliert und teilweise von Baumgruppen bestanden. Um eine entspre-
chende Flächengröße zur Verfü gung zu haben, müsste vorhandener Baumbestand entfernt 
werden.  
Mitten auf der ohnehin kleinen Fläche befindet sich zudem eines der Hauptwegekreuze, über 
welche die Grünanlage erschlossen wird. Durch die Überplanung des Eingangsbereichs mit 
einem Bolzplatz wäre die komplette Infrastruktur des Parks nicht mehr funktionsfähig sowie 
die Zufahrt von der Straße Vingster Ring aus (Pflegezufahrt zur Grünanlage und zum hier 
vorhandenen Spielplatz) nicht mehr nutzbar.  
Aufgrund von Lage und Größe der im Bebauungspla n als Bolzplatz ausgewiesenen Fläche, 
aber auch wegen der örtlich gegebenen Topographie und des vorhandenen Baumbestands 
erweist sich der im Bebauungsplan ausgewiesene Standort für die Realisierung eines Bolz-
platzes als ungeeignet. 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Vingster Ring

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Details

Aktenzeichen
0128/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.02.2023
Erstellt
11.01.2023 11:01