Mandari Insight

AN/0251/2020

Neuregelung der Arbeitszeiten der Verkehrsüberwachung

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 27.02.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.06.2020, TOP 5.2.1

191217 Überwachung des ruhenden Verkehrs

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht 2021

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

· application/pdf

Ansehen

191217 Überwachung des ruhenden Verkehrs

3005 Zeichen

Polizeipräsidium 
 Köln 
  
 
 
 
Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln 
 
17. Dezember 2019 
Seite 1 von 2 
 
Aktenzeichen: 
LStab 1-13.05.01  
 
bei Antwort bitte angeben 
 
EPHK A. Eckart 
Telefon 0221 229-2150 
Telefax 0221 229- 
leitungsstab.koeln 
@polizei.nrw.de 
Raum  
 
 
 
 
 
 
Dienstgebäude: 
Walter-Pauli-Ring 2-6 
 
Telefon 0221 229-0 
Telefax 0221 229-2002 
poststelle.koeln@polizei.nrw.de 
https://koeln.polizei.nrw 
 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Straßenbahnlinien 1 und 9 
Haltestelle: Kalk Post 
S-Bahnlinien S 12, S 13, S19 
sowie RB 25 
Haltestelle: Trimbornstraße 
 
Zahlungen an: 
Landeshauptkasse 
Nordrhein-Westfalen 
IBAN: 
DE27 3005 0000 0004 0047 19 
BIC:  
WELADEDD 
TV-Nr.:  03036316 
 
 
Herrn 
Stefan Fischer 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstr. 8 
50667 Köln 
 
 
 
Überwachung des ruhenden Verkehrs 
 
a. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Stadt Köln vom 
24.09.2019 – AN/1291/2019  
b. Beantwortung der Stadt Köln (I/32/324/3) vom 28.11.2019 – 
3664/2019  
c. Ihre Anfrage vom 04.12.2019 an den Leitungsstab (E-Mail) 
 
 
Sehr geehrter Herr Fischer, 
 
für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Sie gibt mir Gelegenheit, polizeiliches 
Handeln transparent und verständlich zu machen. 
 
Die Polizei Köln ist nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und 
Ordnung abzuwehren, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht 
oder nicht rechtzeitig möglich erscheint; dies gilt insbesondere für die 
den Ordnungsbehörden obliegende Aufgabe, gemäß § 1 Ordnungsbe-
hördengesetz Gefahren für die öffentliche Ordnung abzuwehren (§ 1 
Abs. 1 PolG NRW). Ferner hat die Polizei die Aufgaben zu erfüllen, die 
ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind (§ 1 Abs. 4 PolG 
NRW).  
 
Für die Verfolgung von Verkehrsverstößen ist ausgehend von den §§ 35 
und 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die „Verordnung zur 
Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsord-
nungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden“ einschlägig. Die-
se überträgt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ord-
nungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr den örtlichen Ord-

Seite 2 von 2 nungsbehörden (§ 1 Abs. 3 Satz 1). Neben dieser grundsätzlichen Auf-
gabenzuweisung an die örtlichen Ordnungsbehörden kann die Polizei 
nach § 1 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung tätig werden und Ordnungswid-
rigkeiten im ruhenden Straßenverkehr eigenverantwortlich verfolgen.  
 
Die Polizei Köln entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wann sie 
Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr verfolgt. Handlungs-
leitend sind dabei die weiteren Aufgaben der Polizei, vorrangig die sub-
sidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung und Verfolgung von Straf-
taten. Diese Aufgaben lassen eine Überwachung des ruhenden Stra-
ßenverkehrs in aller Regel nicht zu. Dies betrifft auch die Kontrolle von 
Parkscheinen in Deutz.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Uwe Jacob

Sachstandsbericht 2021

3853 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0251/2020 
 Stand: 05.01.2022 
Sachstandsbericht  
Neuregelung der Arbeitszeiten der Verkehrsüberwachung, Antrag Grüne 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung so neu zu regeln, dass 
eine Überwachung des ruhenden Verkehrs über den kompletten Zeitraum der Parkraumbewirtschaf-
tung und bei besonderen Veranstaltungen, z.B. in der Lanxess-Arena oder im Rahmen der Köln-
Messe, bis zu deren Ende, durch das Ordnungsamt der Stadt Köln sichergestellt wird. Entgegen der 
von der Verwaltung in der Mitteilung 3664/2019 gemachten Behauptungen sieht sich die Polizei Köln 
nicht zuständig für die reguläre Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Dienstzeiten der 
VKÜ, sondern teilt vielmehr mit: „Die Polizei Köln entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wann 
sie Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr verfolgt. Handlungsleitend sind dabei die wei-
teren Aufgaben der Polizei, vorrangig die subsidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung und Ver-
folgung von Straftaten. Diese Aufgaben lassen eine Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in 
aller Regel nicht zu.“ Siehe hierzu die beigefügte Mitteilung des PP Jacob. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: Es liegt kein neuer Sachstand vor. 
2021:  
Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung haben tariflich festgelegte Arbeitsstunden von 39 bzw. 
41 Stunden die Woche und auch eine reduzierte Stundenzahl wird bei Bedarf ermöglicht. Die Mitar-
beitenden sind auf Stadtbezirke aufgeteilt und im Schichtdienst eingesetzt. Die Dienstzeiten sind 
montags bis donnerstags von 7.00 bis 23.00 Uhr, freitags 7.00 bis 24.00 Uhr, samstags 9.00 bis 
24.00 Uhr und sonntags von 10.00 bis 18.00 Uhr. In jedem Bezirk gibt es Stadtteile/Bereiche, die ei-
nen besonders hohen Kontrollbedarf aufweisen und es finden viele kleinere und größere Veranstal-
tungen im gesamten Stadtgebiet statt, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss auch 
hinsichtlich Veranstaltungszeitraum 
Bei Großveranstaltungen z.B. in der Lanxess-Arena, beim Köln-Marathon oder bei Messen ist der 
Verkehrsdienst bereits sehr präsent und die Mitarbeitenden werden explizit vor Ort eingesetzt. Es ist 
nicht immer einzuschätzen, wie hoch die Gefährdung des ruhenden Verkehrs bei einzelnen Veran-
staltungen sein wird, da die endgültige Teilnehmerzahl sowie die Relation zwischen Anfahrten per 
ÖPNV oder Fahrrad im Vergleich zu PKW-Anfahrten nicht abzusehen sind. Die Anzahl der eingesetz-
ten Mitarbeitenden wird möglichst optimal geplant, um umfangreich agieren zu können.  Die größte 
Gefährdung durch unzulässig parkende Fahrzeuge entsteht vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung 
und dieses Zeitfenster ist durch die Dienstzeiten der VKÜ abgedeckt. In diesem Zeitraum wird konse-
quent verwarnt und es werden Fahrzeuge abgeschleppt, wenn sie akut gefährdend stehen. Während

2 
 
und im Anschluss einer Veranstaltung ist erfahrungsgemäß nicht von weiteren Gefährdungen auszu-
gehen, da die Teilnehmenden sich im/am Veranstaltungsort befinden.   
Aus diesen Gründen ist eine Dienstzeitenänderung zur Abdeckung von Veranstaltungszeiträumen ab 
Beginn bis Ende nicht zielführend. 
Bezüglich der Aussage der Polizei ist es richtig, dass es den Polizisten*innen nicht möglich ist, die 
vollständige Parkraumüberwachung außerhalb der Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung zu über-
nehmen, aber seitens der Polizei wird die Zuständigkeit nicht grundsätzlich in Frage gestellt, auch 
wenn aufgrund der Vielzahl von anderen Aufgaben die Parkraumüberwachung keine Priorität haben 
kann. In akut gefährdenden Situationen, hervorgerufen durch ein unzulässig parkendes Fahrzeug, 
wird die Polizei jedoch zur Gefahrenabwehr aktiv.

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

2613 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 27.02.2020 
AN/0251/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.20202 
 
Neuregelung der Arbeitszeiten der Verkehrsüberwachung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirks-
vertretung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung so neu zu re-
geln, dass eine Überwachung des ruhenden Verkehrs über den kompletten Zeitraum der 
Parkraumbewirtschaftung und bei besonderen Veranstaltungen, z.B. in der Lanxess-Arena 
oder im Rahmen der Köln-Messe, bis zu deren Ende, durch das Ordnungsamt der Stadt Köln 
sichergestellt wird. Entgegen der von der Verwaltung in der Mitteilung 3664/2019 gemachten 
Behauptungen sieht sich die Polizei Köln nicht zuständig für die reguläre Überwachung des 
ruhenden Verkehrs außerhalb der Dienstzeiten der VKÜ, sondern teilt vielmehr mit: „Die Po-
lizei Köln entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wann sie Ordnungswidrigkeiten im 
ruhenden Straßenverkehr verfolgt. Handlungsleitend sind dabei die weiteren Aufgaben der 
Polizei, vorrangig die subsidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung und Verfolgung von 
Straftaten. Diese Aufgaben lassen eine Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in aller 
Regel nicht zu.“ Siehe hierzu die beigefügte Mitteilung des PP Jacob. 
 
Begründung: 
 
Die von der Verwaltung in ihrer Mitteilung 3664/2019 gemachten Behauptungen bezüglich 
der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Polizei außerhalb der Dienstzeiten der 
VKÜ sind falsch. Dies ist den in der Anlage beigefügten Ausführungen von Herrn Polizeiprä-
sident Uwe Jacob zu entnehmen. Im Ergebnis entstehen demnach rechtsfreie Räume au-
ßerhalb der bisherigen Dienstzeiten der VKÜ, zumal gerade in Deutz häufig große Veranstal-
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

tungen auch spätabends am Wochenende stattfinden. Dies ist nicht hinnehmbar, weshalb 
die Verwaltung die Dienstzeiten der VKÜ den tatsächlichen Erfordernissen anpassen muss. 
 
gez. 
Antje Kosubek      Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Trimbornstraße
  • Walter-Pauli-Ring 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0251/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
27.02.2020
Erstellt
26.02.2020 15:35