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Neuregelung der Arbeitszeiten der Verkehrsüberwachung

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/0251/2020 vom 27.02.2020

Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • 191217 Überwachung des ruhenden Verkehrs

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    Polizeipräsidium Köln Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln 17. Dezember 2019 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: LStab 1-13.05.01 bei Antwort bitte angeben EPHK A. Eckart Telefon 0221 229-2150 Telefax 0221 229- leitungsstab.koeln @polizei.nrw.de Raum Dienstgebäude: Walter-Pauli-Ring 2-6 Telefon 0221 229-0 Telefax 0221 229-2002 poststelle.koeln@polizei.nrw.de https://koeln.polizei.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 1 und 9 Haltestelle: Kalk Post S-Bahnlinien S 12, S 13, S19 sowie RB 25 Haltestelle: Trimbornstraße Zahlungen an: Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen IBAN: DE27 3005 0000 0004 0047 19 BIC: WELADEDD TV-Nr.: 03036316 Herrn Stefan Fischer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstr. 8 50667 Köln Überwachung des ruhenden Verkehrs a. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Stadt Köln vom 24.09.2019 – AN/1291/2019 b. Beantwortung der Stadt Köln (I/32/324/3) vom 28.11.2019 – 3664/2019 c. Ihre Anfrage vom 04.12.2019 an den Leitungsstab (E-Mail) Sehr geehrter Herr Fischer, für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Sie gibt mir Gelegenheit, polizeiliches Handeln transparent und verständlich zu machen. Die Polizei Köln ist nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein- Westfalen dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint; dies gilt insbesondere für die den Ordnungsbehörden obliegende Aufgabe, gemäß § 1 Ordnungsbe- hördengesetz Gefahren für die öffentliche Ordnung abzuwehren (§ 1 Abs. 1 PolG NRW). Ferner hat die Polizei die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind (§ 1 Abs. 4 PolG NRW). Für die Verfolgung von Verkehrsverstößen ist ausgehend von den §§ 35 und 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die „Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsord- nungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden“ einschlägig. Die- se überträgt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ord- nungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr den örtlichen Ord- Seite 2 von 2 nungsbehörden (§ 1 Abs. 3 Satz 1). Neben dieser grundsätzlichen Auf- gabenzuweisung an die örtlichen Ordnungsbehörden kann die Polizei nach § 1 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung tätig werden und Ordnungswid- rigkeiten im ruhenden Straßenverkehr eigenverantwortlich verfolgen. Die Polizei Köln entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wann sie Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr verfolgt. Handlungs- leitend sind dabei die weiteren Aufgaben der Polizei, vorrangig die sub- sidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung und Verfolgung von Straf- taten. Diese Aufgaben lassen eine Überwachung des ruhenden Stra- ßenverkehrs in aller Regel nicht zu. Dies betrifft auch die Kontrolle von Parkscheinen in Deutz. Mit freundlichen Grüßen gez. Uwe Jacob
  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0251/2020 Stand: 05.01.2022 Sachstandsbericht Neuregelung der Arbeitszeiten der Verkehrsüberwachung, Antrag Grüne Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung so neu zu regeln, dass eine Überwachung des ruhenden Verkehrs über den kompletten Zeitraum der Parkraumbewirtschaf- tung und bei besonderen Veranstaltungen, z.B. in der Lanxess-Arena oder im Rahmen der Köln- Messe, bis zu deren Ende, durch das Ordnungsamt der Stadt Köln sichergestellt wird. Entgegen der von der Verwaltung in der Mitteilung 3664/2019 gemachten Behauptungen sieht sich die Polizei Köln nicht zuständig für die reguläre Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Dienstzeiten der VKÜ, sondern teilt vielmehr mit: „Die Polizei Köln entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wann sie Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr verfolgt. Handlungsleitend sind dabei die wei- teren Aufgaben der Polizei, vorrangig die subsidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung und Ver- folgung von Straftaten. Diese Aufgaben lassen eine Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in aller Regel nicht zu.“ Siehe hierzu die beigefügte Mitteilung des PP Jacob. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Vor 2021: Es liegt kein neuer Sachstand vor. 2021: Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung haben tariflich festgelegte Arbeitsstunden von 39 bzw. 41 Stunden die Woche und auch eine reduzierte Stundenzahl wird bei Bedarf ermöglicht. Die Mitar- beitenden sind auf Stadtbezirke aufgeteilt und im Schichtdienst eingesetzt. Die Dienstzeiten sind montags bis donnerstags von 7.00 bis 23.00 Uhr, freitags 7.00 bis 24.00 Uhr, samstags 9.00 bis 24.00 Uhr und sonntags von 10.00 bis 18.00 Uhr. In jedem Bezirk gibt es Stadtteile/Bereiche, die ei- nen besonders hohen Kontrollbedarf aufweisen und es finden viele kleinere und größere Veranstal- tungen im gesamten Stadtgebiet statt, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss auch hinsichtlich Veranstaltungszeitraum Bei Großveranstaltungen z.B. in der Lanxess-Arena, beim Köln-Marathon oder bei Messen ist der Verkehrsdienst bereits sehr präsent und die Mitarbeitenden werden explizit vor Ort eingesetzt. Es ist nicht immer einzuschätzen, wie hoch die Gefährdung des ruhenden Verkehrs bei einzelnen Veran- staltungen sein wird, da die endgültige Teilnehmerzahl sowie die Relation zwischen Anfahrten per ÖPNV oder Fahrrad im Vergleich zu PKW-Anfahrten nicht abzusehen sind. Die Anzahl der eingesetz- ten Mitarbeitenden wird möglichst optimal geplant, um umfangreich agieren zu können. Die größte Gefährdung durch unzulässig parkende Fahrzeuge entsteht vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung und dieses Zeitfenster ist durch die Dienstzeiten der VKÜ abgedeckt. In diesem Zeitraum wird konse- quent verwarnt und es werden Fahrzeuge abgeschleppt, wenn sie akut gefährdend stehen. Während 2 und im Anschluss einer Veranstaltung ist erfahrungsgemäß nicht von weiteren Gefährdungen auszu- gehen, da die Teilnehmenden sich im/am Veranstaltungsort befinden. Aus diesen Gründen ist eine Dienstzeitenänderung zur Abdeckung von Veranstaltungszeiträumen ab Beginn bis Ende nicht zielführend. Bezüglich der Aussage der Polizei ist es richtig, dass es den Polizisten*innen nicht möglich ist, die vollständige Parkraumüberwachung außerhalb der Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung zu über- nehmen, aber seitens der Polizei wird die Zuständigkeit nicht grundsätzlich in Frage gestellt, auch wenn aufgrund der Vielzahl von anderen Aufgaben die Parkraumüberwachung keine Priorität haben kann. In akut gefährdenden Situationen, hervorgerufen durch ein unzulässig parkendes Fahrzeug, wird die Polizei jedoch zur Gefahrenabwehr aktiv.
  • Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 27.02.2020 AN/0251/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.20202 Neuregelung der Arbeitszeiten der Verkehrsüberwachung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirks- vertretung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung so neu zu re- geln, dass eine Überwachung des ruhenden Verkehrs über den kompletten Zeitraum der Parkraumbewirtschaftung und bei besonderen Veranstaltungen, z.B. in der Lanxess-Arena oder im Rahmen der Köln-Messe, bis zu deren Ende, durch das Ordnungsamt der Stadt Köln sichergestellt wird. Entgegen der von der Verwaltung in der Mitteilung 3664/2019 gemachten Behauptungen sieht sich die Polizei Köln nicht zuständig für die reguläre Überwachung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Dienstzeiten der VKÜ, sondern teilt vielmehr mit: „Die Po- lizei Köln entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wann sie Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr verfolgt. Handlungsleitend sind dabei die weiteren Aufgaben der Polizei, vorrangig die subsidiäre Gefahrenabwehr sowie die Verhütung und Verfolgung von Straftaten. Diese Aufgaben lassen eine Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs in aller Regel nicht zu.“ Siehe hierzu die beigefügte Mitteilung des PP Jacob. Begründung: Die von der Verwaltung in ihrer Mitteilung 3664/2019 gemachten Behauptungen bezüglich der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Polizei außerhalb der Dienstzeiten der VKÜ sind falsch. Dies ist den in der Anlage beigefügten Ausführungen von Herrn Polizeiprä- sident Uwe Jacob zu entnehmen. Im Ergebnis entstehen demnach rechtsfreie Räume au- ßerhalb der bisherigen Dienstzeiten der VKÜ, zumal gerade in Deutz häufig große Veranstal- Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de tungen auch spätabends am Wochenende stattfinden. Dies ist nicht hinnehmbar, weshalb die Verwaltung die Dienstzeiten der VKÜ den tatsächlichen Erfordernissen anpassen muss. gez. Antje Kosubek Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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