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AN/1002/2022

Änderungsantrag zu TOP3.1.9, Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit

Gem. Änderungsantrag (Linke) 05.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

2702 Zeichen

Fraktion DIE LINKE 
Nicolin Gabrysch, KLIMA FREUNDE 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 
 
AN/1002/2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.05.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP3.1.9, Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt betreffend "Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines 
Masterplans Sauberkeit", AN/0906/2022 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.9 Erstellung eines 
Masterplans Kommunale Sicherheit und eines Masterplans Sauberkeit, Vorlage-Nr. 
AN/0906/2022 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 5. Mai 2022 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Der vorliegende Beschlussantrag wird ersetzt durch folgenden Beschluss. 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zwei Status-Quo-Berichte zu erstellen, die je-
weils die Situation in Bezug auf die Sicherheit sowie die Sauberkeit in der Stadt dar-
stellen. Dabei sollen derzeit laufende und evtl. geplante Maßnahmen bezüglich der 
Sauberkeit und Sicherheit beschrieben und nach ihrer Wirkung bewertet werden. Au-
ßerdem sollen die Kosten der einzelnen Maßnahmen zur besseren Vergleichbarkeit 
aufgeschlüsselt werden.  
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sollen nur Teil des Status-Quo-Berichts 
sein, wenn sie kommunal zu verantworten sind oder mit kommunaler Beteiligung 
durchgeführt werden. 
2. Zur Erstellung der beiden Status-Quo-Berichte sollen alle beteiligten Stellen der Köl-
ner Stadtverwaltung mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungen her-
angezogen werden. Insbesondere das Sozialamt, die Jugendverwaltung und das Ge-
sundheitsamt müssen ihren Blickwinkel miteinbringen. Auch die Sichtweise der städ-
tischen Unternehmen muss in geeigneter Form in die Status-Quo-Berichte einfließen.

- 2 - 
 
3. Beide Status-Quo-Berichte dürfen nicht nur die Situation in der Innenstadt betrachten. 
Vielmehr sollen auch Aussagen über Maßnahmen in den Stadtteilen getroffen wer-
den und der hierzu notwendige Finanzierungsaufwand für die einzelnen Stadtteile 
dargestellt werden.    
4. Beide Status-Quo-Berichte werden jeweils nach Endabstimmung in der Verwaltung 
den betroffenen Ausschüssen zur Verfügung gestellt und beraten. Erst nach der Be-
ratung entscheidet der Rat, welche Maßnahmen weitergeführt und welche ergänzt 
werden und auf welches Gebiet sie sich jeweils erstrecken sollen. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Nicolin Gabrysch 
KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

05.05.2022 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1002/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
05.05.2022
Erstellt
05.05.2022 13:50