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Änderungsantrag zu TOP3.1.9, Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit
Gem. Änderungsantrag (Linke) AN/1002/2022 vom 05.05.2022
Stand: Am 05.05.2022 im Rat endgültig abgelehnt.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
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Fraktion DIE LINKE Nicolin Gabrysch, KLIMA FREUNDE An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 AN/1002/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.05.2022 Änderungsantrag zu TOP3.1.9, Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines Masterplans Sauberkeit", AN/0906/2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.9 Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines Masterplans Sauberkeit, Vorlage-Nr. AN/0906/2022 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 5. Mai 2022 zu setzen. Beschluss: Der vorliegende Beschlussantrag wird ersetzt durch folgenden Beschluss. 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zwei Status-Quo-Berichte zu erstellen, die je- weils die Situation in Bezug auf die Sicherheit sowie die Sauberkeit in der Stadt dar- stellen. Dabei sollen derzeit laufende und evtl. geplante Maßnahmen bezüglich der Sauberkeit und Sicherheit beschrieben und nach ihrer Wirkung bewertet werden. Au- ßerdem sollen die Kosten der einzelnen Maßnahmen zur besseren Vergleichbarkeit aufgeschlüsselt werden. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sollen nur Teil des Status-Quo-Berichts sein, wenn sie kommunal zu verantworten sind oder mit kommunaler Beteiligung durchgeführt werden. 2. Zur Erstellung der beiden Status-Quo-Berichte sollen alle beteiligten Stellen der Köl- ner Stadtverwaltung mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungen her- angezogen werden. Insbesondere das Sozialamt, die Jugendverwaltung und das Ge- sundheitsamt müssen ihren Blickwinkel miteinbringen. Auch die Sichtweise der städ- tischen Unternehmen muss in geeigneter Form in die Status-Quo-Berichte einfließen. - 2 - 3. Beide Status-Quo-Berichte dürfen nicht nur die Situation in der Innenstadt betrachten. Vielmehr sollen auch Aussagen über Maßnahmen in den Stadtteilen getroffen wer- den und der hierzu notwendige Finanzierungsaufwand für die einzelnen Stadtteile dargestellt werden. 4. Beide Status-Quo-Berichte werden jeweils nach Endabstimmung in der Verwaltung den betroffenen Ausschüssen zur Verfügung gestellt und beraten. Erst nach der Be- ratung entscheidet der Rat, welche Maßnahmen weitergeführt und welche ergänzt werden und auf welches Gebiet sie sich jeweils erstrecken sollen. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer Mit freundlichen Grüßen Gez. Nicolin Gabrysch KLIMA FREUNDE
Beratungsverlauf
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