AN/1002/2022
Änderungsantrag zu TOP3.1.9, Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
2702 Zeichen
Fraktion DIE LINKE Nicolin Gabrysch, KLIMA FREUNDE An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 AN/1002/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.05.2022 Änderungsantrag zu TOP3.1.9, Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betreffend "Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines Masterplans Sauberkeit", AN/0906/2022 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.9 Erstellung eines Masterplans Kommunale Sicherheit und eines Masterplans Sauberkeit, Vorlage-Nr. AN/0906/2022 auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 5. Mai 2022 zu setzen. Beschluss: Der vorliegende Beschlussantrag wird ersetzt durch folgenden Beschluss. 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zwei Status-Quo-Berichte zu erstellen, die je- weils die Situation in Bezug auf die Sicherheit sowie die Sauberkeit in der Stadt dar- stellen. Dabei sollen derzeit laufende und evtl. geplante Maßnahmen bezüglich der Sauberkeit und Sicherheit beschrieben und nach ihrer Wirkung bewertet werden. Au- ßerdem sollen die Kosten der einzelnen Maßnahmen zur besseren Vergleichbarkeit aufgeschlüsselt werden. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sollen nur Teil des Status-Quo-Berichts sein, wenn sie kommunal zu verantworten sind oder mit kommunaler Beteiligung durchgeführt werden. 2. Zur Erstellung der beiden Status-Quo-Berichte sollen alle beteiligten Stellen der Köl- ner Stadtverwaltung mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungen her- angezogen werden. Insbesondere das Sozialamt, die Jugendverwaltung und das Ge- sundheitsamt müssen ihren Blickwinkel miteinbringen. Auch die Sichtweise der städ- tischen Unternehmen muss in geeigneter Form in die Status-Quo-Berichte einfließen. - 2 - 3. Beide Status-Quo-Berichte dürfen nicht nur die Situation in der Innenstadt betrachten. Vielmehr sollen auch Aussagen über Maßnahmen in den Stadtteilen getroffen wer- den und der hierzu notwendige Finanzierungsaufwand für die einzelnen Stadtteile dargestellt werden. 4. Beide Status-Quo-Berichte werden jeweils nach Endabstimmung in der Verwaltung den betroffenen Ausschüssen zur Verfügung gestellt und beraten. Erst nach der Be- ratung entscheidet der Rat, welche Maßnahmen weitergeführt und welche ergänzt werden und auf welches Gebiet sie sich jeweils erstrecken sollen. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer Mit freundlichen Grüßen Gez. Nicolin Gabrysch KLIMA FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1002/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Linke)
- Datum
- 05.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 13:50