Mandari Insight

A-N/0002/2010

Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus in den Bereich Große Wiese

Antrag an die BV Nord 15.01.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 26.01.2010, TOP 5.2

(A_N_0002_2010_Verlagerung_d_SC_ Westfalia_Kinderhaus_in_d_Bere

· application/pdf

Ansehen

(A_N_0002_2010_Verlagerung_d_SC_ Westfalia_Kinderhaus_in_d_Bere

5156 Zeichen

A-N/0002/2010  
                  SPD   Fraktion 
  in der Bezirksvertretung Müns- 
ter-Nord  
 
  
13.1. 2010 
 
 
 
Antrag  
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung prüft zeitnah in enger Zusammenarbei t mit dem SC Westfalia Kinderhaus, unter wel- 
chen Bedingungen, auf welcher Zeitachse und in welc hem Kostenrahmen eine Verlagerung des Ver- 
eins vom jetzigen Standort in den Bereich der „“Großen Wiese“ möglich ist. Der BV ist entsprechend 
zu berichten. 
 
Begründung 
 
Mit seinen rund 2.000 Mitgliedern ist der SC Westfa lia seit seinem Gründungsjahr in Münster-
Kinderhaus beheimatet. Entgegen der demographischen  Entwicklung im Stadtteil, die Bevölkerungs- 
zahl stagniert bzw. ist z. T. sogar leicht rückläuf ig, wächst die Mitgliederzahl  um jährlich 3-5 %. D ass 
es sich mit 1.200 Personen (60 %) bei einem Großtei l der Mitglieder um Kinder und Jugendliche han- 
delt ist ein deutliches Zeichen dafür, in welchen B ereichen der Verein in diesem Stadtteil seine sozia l- 
verantwortlichen Schwerpunkte setzt. Die Bedeutung des Vereins in diesem multikulturellen Stadtteil 
als sozialer Faktor wird auch daran sehr deutlich, dass in den 11 Sportabteilungen und 6 Sportgrup- 
pen Mitglieder aus 24 verschiedenen Nationen sind. Insgesamt haben mehr als 40 % der Vereinsmit- 
glieder einen Migrationshintergrund. 
 
Derzeit nutzt der Stadtteilverein das Sportgelände „Hütte“ am Wangeroogeweg 18. Dieses Sportge- 
lände ist nach einem Großbrand im Jahr 1979 in der jetzigen Form für damals knapp 1.000 Vereinmit- 
glieder errichtet worden, und flächenmäßig bis heut e unverändert geblieben. Dabei steht das vereins- 
eigene Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück des Lan dschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). 
Obwohl sich die Mitgliederzahl in den vergangenen d rei Jahrzehnten verdoppelt hat, ist eine Erweite- 
rung des Sportgeländes an diesem Standort  baurechtlich nicht möglich.  
 
Als Konsequenz müssen rund 70 % des Fußballspielbet riebes auf die Bezirkssportanlage „Große 
Wiese“, welche gemeinsam mit 4 anderen Vereinen bzw . Sportgruppen genutzt wird, ausgelagert 
werden. Aus logistischen Gründen betrifft dieses in sbesondere die 22 Jugendmannschaften, welche 
sich auf Grund der desolaten hygienischen und räuml ichen Situation der Außenumkleiden an der 
„Großen Wiese“ (2 Umkleiden für 4 Fußballplätze, di ese werden zu Stoßzeiten von bis zu 10 Mann- 
schaften beider Geschlechter gleichzeitig genutzt) an dem Sportgelände „Hütte“ umziehen. Anschlie- 
ßend müssen sie die Entfernung von ca. 700 m über d ie Grevener Straße hinweg bis zur „Großen 
Wiese“ zu den Spielen und zum Training zurücklegen, um nach ihrem Sport nass geschwitzt zum Du- 
schen und Umkleiden wieder zurückkehren. Zudem ist in den Monaten der dunklen Jahreszeit der 
Weg für die Kinder kaum zumutbar. Die zunehmenden S orgen und Beschwerden der Eltern sind da- 
her nur gut zu verstehen. 
 
Insbesondere das große Engagement für den Stadtteil  Kinderhaus ist traditionell eine der wichtigsten 
Säulen des Vereins, und genießt gerade in der heutigen Zeit eine besonders hohe Priorität. Im Projekt 
„Soziale Stadt“, in welchem der Verein in den Arbei tsgruppen „Sport und Gesundheit“, „Sport gegen

Gewalt“ und „Sport und Integration“ gerade die Kinder in der Nord-West-Schleife erreicht, macht es im 
Sinne einer Nachhaltigkeit der jetzigen, immer bess er werdenden, sehr erfreulichen Resultate erfor- 
derlich, diese Arbeit auch nach Ablauf des Projekte s „Soziale Stadt“ weiter zu führen. Im Sinne der 
Sozialarbeit in Stadtteil ist zwingend notwendig, d ass der Sportverein näher an das Zielgebiet seiner 
Arbeit heranrückt, und so auch die Grevener Straße als Grenze bzw. Trennung hinter sich lässt. 
 
Auch eine zügige Realisierung ist erforderlich. Der  Erbpachtvertrag läuft bis zum 30.09. 2015. Mittler - 
weile ist bestätigt, dass der LWL diesen Vertrag je doch schriftlich zum 31.12. 2010 gekündigt 
hat. Eine weitere Nutzung bis zum Ende des Pachtver trages wird gestattet. Die Kündigung liegt dem 
Amt für Immobilienmanagement seit Ende 2009 vor. We der der Verein noch die Öffentlichkeit und die 
Politik vor Ort wurden bisher informiert. Eine weit ere Nutzung bringt für den Verein jedoch erhebliche  
Nachteile. Der Erbpachtvertrag regelt u.a., dass de r Grundstückseigentümer (LWL) dem Verein eine 
Entschädigung für die sich auf dem Grundstück befin denden, und der Westfalia gehörenden Bauwer- 
ke, zu zahlen hat. Zum 01.03.2008 wurde dieser Wert  von einem vereidigten Gutachter gemäß der 
Erbbau-Verordnung mit rund 500.000,00 € ermittelt. Die Erbbau-Verordnung besagt jedoch auch, 
dass der Entschädigungswert exponentiell abfällt, j e näher das Vertragsende rückt. Was für den Ver- 
ein nichts anderes bedeutet, als dass er bei einem späten Umzug immer höhere Kredite aufnehmen 
müsste, um das Gebäude mit den erforderlichen, vom Verein zu finanzierenden Nutzungseinheiten, 
auszustatten. Sollte der Ersatzbeschaffungswert als o gegen „0“ sinken,  wäre dieser Wertverfall wohl 
nicht einmal ansatzweise durch den Verein aufzufangen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Frese     Igelbrink    Lamken     Langela        Ur bscheit  Witte

Beratungsverlauf (1)

26.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Grevener Straße
  • Wangeroogeweg 18
  • Große Wiese
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-N/0002/2010
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
15.01.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37