A-N/0002/2010
Verlagerung des SC Westfalia Kinderhaus in den Bereich Große Wiese
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(A_N_0002_2010_Verlagerung_d_SC_ Westfalia_Kinderhaus_in_d_Bere
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A-N/0002/2010
SPD Fraktion
in der Bezirksvertretung Müns-
ter-Nord
13.1. 2010
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung prüft zeitnah in enger Zusammenarbei t mit dem SC Westfalia Kinderhaus, unter wel-
chen Bedingungen, auf welcher Zeitachse und in welc hem Kostenrahmen eine Verlagerung des Ver-
eins vom jetzigen Standort in den Bereich der „“Großen Wiese“ möglich ist. Der BV ist entsprechend
zu berichten.
Begründung
Mit seinen rund 2.000 Mitgliedern ist der SC Westfa lia seit seinem Gründungsjahr in Münster-
Kinderhaus beheimatet. Entgegen der demographischen Entwicklung im Stadtteil, die Bevölkerungs-
zahl stagniert bzw. ist z. T. sogar leicht rückläuf ig, wächst die Mitgliederzahl um jährlich 3-5 %. D ass
es sich mit 1.200 Personen (60 %) bei einem Großtei l der Mitglieder um Kinder und Jugendliche han-
delt ist ein deutliches Zeichen dafür, in welchen B ereichen der Verein in diesem Stadtteil seine sozia l-
verantwortlichen Schwerpunkte setzt. Die Bedeutung des Vereins in diesem multikulturellen Stadtteil
als sozialer Faktor wird auch daran sehr deutlich, dass in den 11 Sportabteilungen und 6 Sportgrup-
pen Mitglieder aus 24 verschiedenen Nationen sind. Insgesamt haben mehr als 40 % der Vereinsmit-
glieder einen Migrationshintergrund.
Derzeit nutzt der Stadtteilverein das Sportgelände „Hütte“ am Wangeroogeweg 18. Dieses Sportge-
lände ist nach einem Großbrand im Jahr 1979 in der jetzigen Form für damals knapp 1.000 Vereinmit-
glieder errichtet worden, und flächenmäßig bis heut e unverändert geblieben. Dabei steht das vereins-
eigene Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück des Lan dschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Obwohl sich die Mitgliederzahl in den vergangenen d rei Jahrzehnten verdoppelt hat, ist eine Erweite-
rung des Sportgeländes an diesem Standort baurechtlich nicht möglich.
Als Konsequenz müssen rund 70 % des Fußballspielbet riebes auf die Bezirkssportanlage „Große
Wiese“, welche gemeinsam mit 4 anderen Vereinen bzw . Sportgruppen genutzt wird, ausgelagert
werden. Aus logistischen Gründen betrifft dieses in sbesondere die 22 Jugendmannschaften, welche
sich auf Grund der desolaten hygienischen und räuml ichen Situation der Außenumkleiden an der
„Großen Wiese“ (2 Umkleiden für 4 Fußballplätze, di ese werden zu Stoßzeiten von bis zu 10 Mann-
schaften beider Geschlechter gleichzeitig genutzt) an dem Sportgelände „Hütte“ umziehen. Anschlie-
ßend müssen sie die Entfernung von ca. 700 m über d ie Grevener Straße hinweg bis zur „Großen
Wiese“ zu den Spielen und zum Training zurücklegen, um nach ihrem Sport nass geschwitzt zum Du-
schen und Umkleiden wieder zurückkehren. Zudem ist in den Monaten der dunklen Jahreszeit der
Weg für die Kinder kaum zumutbar. Die zunehmenden S orgen und Beschwerden der Eltern sind da-
her nur gut zu verstehen.
Insbesondere das große Engagement für den Stadtteil Kinderhaus ist traditionell eine der wichtigsten
Säulen des Vereins, und genießt gerade in der heutigen Zeit eine besonders hohe Priorität. Im Projekt
„Soziale Stadt“, in welchem der Verein in den Arbei tsgruppen „Sport und Gesundheit“, „Sport gegen
Gewalt“ und „Sport und Integration“ gerade die Kinder in der Nord-West-Schleife erreicht, macht es im
Sinne einer Nachhaltigkeit der jetzigen, immer bess er werdenden, sehr erfreulichen Resultate erfor-
derlich, diese Arbeit auch nach Ablauf des Projekte s „Soziale Stadt“ weiter zu führen. Im Sinne der
Sozialarbeit in Stadtteil ist zwingend notwendig, d ass der Sportverein näher an das Zielgebiet seiner
Arbeit heranrückt, und so auch die Grevener Straße als Grenze bzw. Trennung hinter sich lässt.
Auch eine zügige Realisierung ist erforderlich. Der Erbpachtvertrag läuft bis zum 30.09. 2015. Mittler -
weile ist bestätigt, dass der LWL diesen Vertrag je doch schriftlich zum 31.12. 2010 gekündigt
hat. Eine weitere Nutzung bis zum Ende des Pachtver trages wird gestattet. Die Kündigung liegt dem
Amt für Immobilienmanagement seit Ende 2009 vor. We der der Verein noch die Öffentlichkeit und die
Politik vor Ort wurden bisher informiert. Eine weit ere Nutzung bringt für den Verein jedoch erhebliche
Nachteile. Der Erbpachtvertrag regelt u.a., dass de r Grundstückseigentümer (LWL) dem Verein eine
Entschädigung für die sich auf dem Grundstück befin denden, und der Westfalia gehörenden Bauwer-
ke, zu zahlen hat. Zum 01.03.2008 wurde dieser Wert von einem vereidigten Gutachter gemäß der
Erbbau-Verordnung mit rund 500.000,00 € ermittelt. Die Erbbau-Verordnung besagt jedoch auch,
dass der Entschädigungswert exponentiell abfällt, j e näher das Vertragsende rückt. Was für den Ver-
ein nichts anderes bedeutet, als dass er bei einem späten Umzug immer höhere Kredite aufnehmen
müsste, um das Gebäude mit den erforderlichen, vom Verein zu finanzierenden Nutzungseinheiten,
auszustatten. Sollte der Ersatzbeschaffungswert als o gegen „0“ sinken, wäre dieser Wertverfall wohl
nicht einmal ansatzweise durch den Verein aufzufangen.
Frese Igelbrink Lamken Langela Ur bscheit Witte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Grevener Straße
- Wangeroogeweg 18
- Große Wiese
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0002/2010
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 15.01.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37