AN/0652/2023
Kenntlichmachung des Radweges an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Escher Straße
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Sachstandsbericht BV
2232 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0652/2023
Stand: 13.01.2026
Sachstandsbericht
Kenntlichmachung des Radweges an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Escher Straße
- Antrag von Gut & Klimafreunde -
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. die Radspur zur Überquerung der Escher Straße entlang der Inneren Kanalstraße rot zu
färben.
2. das parallele Abbiegen von KFZ und Fahrrädern von der Inneren Kanalstraße in die Escher
Straße deutlich zu markieren.
3. entweder das StVO-Zeichen 1000-31, welches den Radweg in beide Richtungen öffnet, an
dieser Stelle zu entfernen, oder eine Lichtsignalanlage für Radfahrende, die die Escher
Straße in Richtung Osten überqueren, einzurichten.
Vor Durchführung der Maßnahme soll ein Ortstermin mit allen Fachämtern und der Bezirks-
vertretung stattfinden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Im Zuge der in den nächsten Jahren anstehenden Umrüstung der Ampelanlage an der Kreu-
zung Innere Kanalstraße/Escher Straße wird dort gleichzeitig die Situation für den Radverkehr
verbessert. Die Furt entlang der Inneren Kanalstraße zur Querung der Escher Straße wird ver-
breitert und mit Piktogrammen gekennzeichnet. Die Signalisierung wird für den Radverkehr in
beiden Fahrtrichtungen eingerichtet. Zudem werden die Aufstellbereiche neu gestaltet und mit
taktilen Elementen nachgerüstet. Die Querung des Radverkehrs von der Escher Straße links
auf die Innere Kanalstraße und von der Inneren Kanalstraße links in die Escher Straße wer-
den markiert und signalisiert. Der Aufstellbereich des Radverkehrs, der von der Inneren Ka-
nalstraße rechts in die Escher Straße abbiegt, wird in das Sichtfeld des Kfz-Verkehrs versetzt.
Zudem wird ein Aufstellbereich, für den aus der Escher Straße ausfahrenden Radverkehr,
markiert werden.
Mit diesen Maßnahmen soll die Radverkehrsführung im Knotenpunkt deutlich verbessert und
der Radverkehr sicherer geführt werden.
2
Nächste Schritte:
Die Planung soll im Zuge der anstehenden Umrüstung der Ampelanlage auf LEDs ausgeführt
werden. Ein genauer Umsetzungszeitpunkt kann noch nicht benannt werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das:
1. Quartal 2027
Antrag nach § 3 (GUT/Klima BV5)
2517 Zeichen
Bezirksvertretung Nippes Inga Feuser Fon 01774024614 Mail: nippes@klimafreunde.koeln Bela Schlieper bela.schlieper@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.04.2023 AN/0652/2023 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Kenntlichmachung des Radweges an der Kreuzung Innere Kanalstraße/Escher Straße - Antrag von Gut & Klimafreunde - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, 1. die Radspur zur Überquerung der Escher Straße entlang der Inneren Kanalstraße rot zu färben. 2. das parallele Abbiegen von KFZ und Fahrrädern von der Inneren Kanalstraße in die Escher Straße deutlich zu markieren. 3. entweder das StVO-Zeichen 1000-31, welches den Radweg in beide Richtungen öffnet, an dieser Stelle zu entfernen, oder eine Lichtsignalanlage für Radfahrende, die die Escher Straße in Richtung Osten überqueren, einzurichten. Vor Durchführung der Maßnahme soll ein Ortstermin mit allen Fachämtern und der Bezirksvertretung stattfinden. Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Henriette Reker Neusser Str.450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln Begründung: Zu 1: Die Ecke Innere Kanalstraße / Escher Straße ist eine Gefahrenquelle für Radfahrende. Die gestrichelten Linien auf dem Boden sind im aktuellen Zustand eher verwirrend. Eine deutliche Färbung des Radweges würde verhindern, dass Autofahrende die dort vorhandenen Radspuren übersehen. Zu 2: Bislang ist das parallele Abbiegen für Fahrräder nur durch einen Grünpfeil markiert. Angesichts der engen Straßenführung ist hier eine deutlichere Kenntlichmachung von Nöten, um zu verhindern, dass Räder und Autos zusammenstoßen. Die Verwaltung möge an dieser Stelle eine geeignete Variante entwickeln und umsetzen. Zu 3: An der Kreuzung Innere Kanalstraße / Escher Straße ist aktuell ausgeschildert, dass der Radweg an der Inneren Kanalstraße westlich der Escher Straße in beide Richtungen geöffnet ist. Von Westen kommend gibt es an besagter Kreuzung allerdings keine Lichtsignalanlage. Demnach hängt das Verkehrsschild [StVO Nr. 1000-31] entweder fälschlicherweise an dieser Stelle, oder es muss eine Lichtsigalanlage für Radfahrende installiert werden, die die Escher Straße in Richtung Osten überqueren. gez. Feuser
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0652/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima)
- Datum
- 19.04.2023
- Erstellt
- 19.04.2023 12:02