V/0719/2012/1
Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8
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Hauptvorlage V/0719/2012 mit Anlagen
42560 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Vorlagen-Nr.:
V/0719/2012
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Weinreich
Ruf:
Betrifft
Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8
- Baubeschluss
Beratungsfolge
13.11.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal wird nach den Plänen des Architekturbü-
ros Vissing aus Münster vom 03.09.2012 ausgeführt (Anlage 1.1 – 1.5).
2. Der Planung und dem Bau der Freianlagen wird entsprechend der Planung und den Erläute-
rungen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz zugestimmt (Anlage 2.1 – Plan, Anlage
2.2 - Erläuterungen)
3. Die Anregungen aus der Bürgerinformation und deren Berücksichtigung bei der Planung wer-
den zur Kenntnis genommen. (Anlage 3)
4. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen
(Anlage 4).
5. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden
zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtlich im Februar 2013 begonnen
wird und die Fertigstellung voraussichtlich Ende Frühjahr 2014 erfolgt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung
nach DIN 276 vom 05.09.2012 in Höhe von 1.910.000 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von
107.190 Euro/Jahr entstehen (Anlage 6 und Anlage 7).
Das mit dem Errichtungsbeschluss festgelegte Projektbudget von 2.216.100 € wird damit
um 306.100 € unterschritten.
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:
492-2416
E-Mail:
Weinreich@stadt-muenster.de
Datum:
12.09.2012
V/0719/2012
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Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2014 ff. 38.290 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 24.090 Folgeaufwand
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 9.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen
2014 ff. 35.810 Folgeaufwand
Summe aller Aufwendungen/Saldo 107.190
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Investitionsmaßnahme 4650 Neubau Kita Kinderbachtal
(Wuddi)
Auszahlungen Auszahlung für Baumaßnah-
men
2012 50.000 Bereitgestellt
über Nach-
tragshaushalt
2013 1.680.000
Investitionsmaßnahme 1130 Beschaffungen Kita Kinder-
bachtal (Wuddi)
Auszahlungen Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2013 180.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.910.000
Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei
den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussaus-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2013 bzw. der
mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung
Bisherige Beschlüsse
Bereits jetzt haben Kinder ab 3 Jahren und ab dem 01.08.2013 auch Kinder im Alter von 1- 3 Jah-
ren einen geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit der Vorlage
V/0342/2012/1.Erg. hat der Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 die Errichtung der Kinderta-
geseinrichtung Kinderbachtal zur Ergänzung der Bedarfsdeckung beschlossen. Die Einrichtung
soll insgesamt 22 u3-Plätze und 48 ü3-Plätze in 4 Gruppen umfassen. Es ist vorgesehen, die Ein-
richtung von einem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen. Die Verwaltung
wurde beauftragt, den Baubeschluss herbeizuführen und dabei die Anregungen der Bürgerinfor-
mation zu berücksichtigen. Außerdem wurde beschlossen, dass mit der Vorentwurfsplanung eine
„20%-Variante“ (Reduktionsvariante) vorgelegt werden soll.
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Zu 1.: Planung
Vorbemerkung:
Innerhalb der Entwurfsplanung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss vom 27.06.2012 zur Vor-
lage V/0505/2012 „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017“
eine „Normalvariante“ und eine Reduktionsvariante“ erstellt. Die „Normalvariante“ berücksichtigt
alle gesetzlichen Vorgaben und durch Ratsbeschluss geltenden Standards und Richtlinien bereits
unter Berücksichtigung möglicher vorhandener Einsparpotenziale und wirtschaftlicher Kosten und
Folgekosten, während die „Reduktionsvariante“ Standardunterschreitungen ohne Verschlechte-
rungen der Wirtschaftlichkeit für den städtischen Haushalt vorsieht.
Mit dieser Vorlage wird die „Reduktionsvariante“ zur Ausführung vorgeschlagen. Die Standardab-
weichungen werden in den jeweiligen Punkten thematisiert und in der Anlage 6 tabellarisch darge-
stellt. Außerdem werden über den Beschlussvorschlag hinausgehende Einsparvorschläge formu-
liert.
Entwurfserläuterung (s. Anlage 1.1 – 1.5 (Reduktionsvariante) + 1.6 – 1.10 (Normalvariante))
Die geplante Kindertageseinrichtung liegt auf dem Grundstück des „Bürgerhaus Kinderhaus“ und
wird zukünftig die südöstliche Begrenzung der Freifläche hinter dem Bürgerhaus bilden. Das ge-
plante Gebäude liegt der Jugendeinrichtung Wuddi gegenüber und wird wie diese von Norden
kommend barrierefrei über die Freifläche und von Süden kommend über eine Treppe mit An-
schluss an den öffentlichen Fußweg zum Kinderbachtal erschlossen. Das 2-geschossige Gebäude
ist als 4-Gruppenanlage konzipiert, im Erdgeschoss für eine G I (2-6 Jahre) und eine G II (0-3 Jah-
re) – Gruppe und im Obergeschoss für eine G I (evt. später G II) und eine G III (3-6 Jahre) Gruppe.
Die Freifläche der Einrichtung orientiert sich zum Kinderbachtal, während die Platzfläche am Bür-
gerhaus wie bisher überwiegend durch das Wuddi genutzt werden soll. Dabei sind Synergieeffekte
durch wechselseitige Nutzung der Freiflächen vorgesehen.
Entsprechend den Gestaltungsfestsetzungen des geltenden Bebauungsplans sollen die Fassaden
der Kita wie am Bürgerhaus mit einem Ziegel verblendet werden.
Die Reduktionsvariante sieht geringere als die vom LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe)
empfohlenen Raumgrößen vor. Insgesamt wurde 34,75 m² Raumfläche eingespart. Als lichte
Raumhöhen sind in allen Räumen 2,50 m und im Mehrzweckraum 3,50 m vorgesehen (Normalva-
riante Raumgrößen entsprechend Empfehlungen des LWL und lichte Raumhöhen 2,90 m und im
Mehrzweckraum 3,90 m).
Zur Erschließung der Baustelle wird das Grundstück über den vorhandenen Fußweg entlang des
Kinderbachs an den Janningsweg angeschlossen. Während der Bauzeit wird der Fußweg für die
Öffentlichkeit gesperrt.
Im Bereich der Beschaffungen wurden bislang 240.000 € für den freien Träger für die Ersteinrich-
tung angesetzt. Diese Summe wird in der Reduk tionvariante auf 180.000 € gemindert. Um im
Rahmen der Ersteinrichtung die für den Betrieb und die Betreuung notwendige Grundausstattung
zu sichern, ist dieser Betrag erforderlich.
Der Entwurf ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt.
Zu 2. Außenanlagen
(s. Anlage 2.1 + 2.2 – Plan + Erläuterungen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz)
Die Planung der Außenanlagen ist hinsichtlich der Freiraumbezüge durch die engen Verhältnisse
des Grundstücks geprägt. Bereits vorhandene Nutzungen z.B. durch das Wuddi und die ZWAR-
Gruppe mussten neu geordnet oder nach Möglichkeit verlagert werden. Synergieeffekte bei der
Nutzung der Freiflächen der KiTa, des Wuddis und der umliegenden Spielplätze müssen genutzt
werden, um dass sonst übliche Spielangebot einer Kindertageseinrichtung zu komplettieren.
Das eingefriedete Außengelände der KiTa liegt östlich des Baukörpers und umfasst ca. 1.100 m².
Direkt vor den erdgeschossigen Gruppenräumen sind zwei Terrassen angeordnet. Die restlichen
Freiflächen werden als wellig ansteigende Rasenflächen mit Gehölzgruppen und integrierten
Sandspielinseln gestaltet. Diese sollen mit Angeboten für die u3-Gruppe und mit den Themen
Schaukeln, Sand- und Wasserspiel sowie Klettern und Rutschen ausgestattet werden.
Die neugeordnete Freifläche (ca. 900 m²) zwischen dem geplanten Baukörper der KiTa und dem
Wuddi soll neben der Erschließung beider Einrichtungen wie bisher durch das Wuddi genutzt wer-
den. Hier sollen auch weiterhin Tische und Stühle für die diversen Angebote der Jugendeinrichtung
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aufgestellt werden können. Für Eltern mit kleinen Kindern wird eine Sandfläche eingerichtet und
zwei Federtiere im Belag integriert. Auf einer neu angelegten Spielfläche westlich der Scateranlage
werden das Trampolin, das „Surfbrett“ und das Drehelement aufgestellt und Sitzstufen angelegt.
Kosten und Einsparvorschläge s. Punkt 6
Zu 3. Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerinformation
Zur Bürgerbeteiligung haben am 25.06. und 27.09.2012 Informationsveranstaltungen für die anlie-
genden Bürger stattgefunden. Bei der Planung wurden folgende Anregungen berücksichtigt:
Stellplätze für die Kindertageseinrichtung
- Auf dem Parkplatz am Idenbrockplatz werden im Bereich des Einkaufszentrums 4 Kurzzeit-
parkplätze ausgewiesen. Auf diesen kann mit Parkscheibe frei geparkt werden. Diese Rege-
lung kann zum Bringen und Holen der Kinder genutzt werden.
- Die notwendigen Stellplätze für die Einrichtung werden vorbehaltlich der Genehmigung des
Bauantrages in der Tiefgarage des Bürgerhauses nachgewiesen.
- Die Anmietung von Stellplätzen für MitarbeiterInnnen der KiTa bei dem Betreiber der Tiefga-
rage ist möglich.
- Die Nutzung der Tiefgarage für Kurzparker ist möglich.
- Für Behinderte ist die Nutzung der Tiefgarage kostenlos und über den vorhandenen Aufzug
ist eine barrierefreie Erschließung der KiTa möglich.
Verlegung der vorhandenen Boulebahnen
- Die beiden Boulebahnen können mit wassergebundener Decke ggf. temporär auf dem Dach
der Tiefgarage an den in der Anlage 3 gekennzeichneten Standorten realisiert werden. Lang-
fristig wird eine nachhaltige Lösung zur Bewirtschaftung der Tiefgarage angestrebt. Der
Verbleib der Boulebahnen ist in diesem Zusammenhang zu klären.
Abstimmung der Planung mit dem Wuddi
- Bei der Entwurfsplanung des Gebäudes und der Außenanlagen wurden die Anregungen und
Bedenken zur Nutzung des Wuddis berücksichtigt.
- Auf die zunächst geplante Verbindung der Gebäude durch eine Brücke wird verzichtet.
- Eine Nutzung der Freifläche zwischen den beiden Gebäuden durch die Jugendeinrichtung
soll wie bisher möglich sein.
- Für vorhandene Spielgeräte (Trampolin, Federtiere u.a.) wurden nach Möglichkeit Ersatz-
standorte festgelegt.
- Mögliche Synergieeffekte durch wechselseitige Nutzung der Freiflächen sind möglich.
Zu 3.: Checkliste bauökologische Kriterien (s. Anlage 3)
Die anliegende Checkliste gibt Auskunft über die energetische Qualität und die bauökologischen
Kriterien des geplanten Baukörpers. Für die Reduktionsvariante werden die Vorgaben der EnEV
2009 erfüllt. Die für den erforderlichen Nachweis der erneuerbaren Energien zunächst vorgesehe-
ne Solaranlage wird durch eine um 15 % wirksamere Dämmung kompensiert. Der Jahres-
Heizwärmebedarf wurde nach dem Monatsbilanzverfahren, Mehrzonenmodell entsprechend EnEV
2009 berechnet und beträgt 50,6 kWh/m².
Entgegen der Vorgabe des Ratsbeschlusses für den Einsatz indizierter Baustoffe sollen Kunststoff-
fenster eingebaut werden. Für die Normalvariante werden die Gebäudeleitlinien des Amtes für
Immobilienmangement erfüllt und keine indizierten Baustoffe verwendet.
Zu 4.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen (s. Anlage 4)
Die Einrichtung ist barrierefrei erschlossen. Der Zugang erfolgt von Norden über die Freiflächen
des Bürgerhauses. Kostenfreie behindertengerechte Stellplätze sind in der Tiefgarage vorhanden.
Mit dem Aufzug der Tiefgarage kann der Haupteingang der Einrichtung barrierefrei erreicht wer-
den. Sowohl bei der Reduktionsvariante als auch bei der Normalvariante wird das Obergeschoss
durch einen Aufzug barrierefrei erschlossen und ein geschlechtsneutrales behindertengerechtes
WC vorgesehen.
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Da das Bauvorhaben auch ohne behindertengerechte Ausstattung genehmigungsfähig wäre, wer-
den der Einbau des Aufzugs und die Einrichtung des behindertengerechten WCs als zusätzliches
denkbares Einsparpotenzial vorgeschlagen. Eine Vorrüstung zum späteren Einbau würde jedoch
in jedem Fall erfolgen.
Zu 5.: Weiteres Vorgehen
Der Bauantrag wird zurzeit vorbereitet. Voraussichtlich wird im Februar 2013 mit vorbereitenden
Arbeiten wie der Freiräumung des Baufeldes und der Verlegung des vorhandenen Regenwasser-
kanals und der Hebeanlage begonnen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Frühjahr 2014
dauern.
Zu II: Kosten (s. Anlage 6) /Folgekosten (s. Anlage 7 + 8)
Die Kostenermittlungen wurden auf Grundlage der Kostenberechnung des Arch.-Büros Vissing
vom 05.09.2012 erstellt. In der Tabelle wurden standortbezogene Kosten (z.B. für die Verlegung
der vorhandenen Regenwasserleitung einschließlich Hebeanlage aus dem vorgesehenen Baufeld)
dargestellt, um einen Vergleich mit den „Kosten einer Standard – Kita“ herstellen zu können. Diese
wurde für eine 2-geschossige KiTa des hier zu realisierenden Bautyps bei Berücksichtigung der
Gebäudeleitlinien der Stadt Münster auf 1.485 €/m²BGF festgesetzt. Damit liegen diese im unteren
Bereich der vom Baukosteninformationsdienst der Architektenkammer (Stand 3. Quartal 2011)
veröffentlichen Kostenkennwerte für die Kategorie „mit höherem Standard realisierte Einrichtun-
gen“ von 1.445 €/ ² bis 1.850 €/m² BGF.
Beschlussvorschlag „Reduktionsvariante“:
- Die Investitionskosten betragen rund 1.910.000 €.
- Die Baukosten (KG 300+400) betragen 1.174.850 €.
- Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt 829,61 m², der Kostenkennwert 1.416 €/m²BGF.
- Abzüglich der standortbezogenen Kosten von rund 37.900 € beträgt der Kostenkennwert
1.389 €/m²BGF.
- Die Kostenberechnung für die Außenanlagen KG 500 beträgt 197.200 €. Die Einsparung
durch Kleinstmaßnahmen gegenüber dem Errichtungsbeschluss beträgt 12.800 €.
- Die Kosten der Ausstattung KG 600 wurden gegenüber dem Errichtungsbeschluss um
60.000 € gesenkt. Dafür wurde der bisher pro Gruppe übliche Ansatz von 60.000 € auf
45.000 € reduziert.
- Für Unvorhersehbares wurden 3 % der Gesamtkosten eingestellt, um ggf. bisher nicht kalku-
lierbare Mehrkosten z.B. nach Öffnung des Baugrundes oder bei den notwendigen An-
schlussarbeiten im Bürgerhaus auszugleichen.
- Die Folgekosten für den Beschlussvorschlag betragen 107.190 € (s. Anlage 7).
Zusätzliche denkbare Einsparmöglichkeiten
- Verzicht auf die Schallschutzmaßnahmen der zum Wuddi hin orientierten Schlaf- und Ruhe-
räume – Minderkosten ca. 22.000 € incl. Baunebenkosten.
- Beschränkung auf die Vorrüstung der behindertengerechten Erschließung des Oberge-
schosses und des behindertengerechten WCs für einen späteren Einbau eines Aufzugs und
eines Behinderten-WC – Minderkosten ca. 51.200 € incl. Baunebenkosten.
- Verzicht auf vier Einzelmaßnahmen (s. Anlage 2.2 und 6) bei der Gestaltung und Ausstat-
tung der Freianlagen – Minderkosten 27.200 € (s. Anlage 6 – Tabelle Kostenberechnung -
KG 500).
„Normalvariante“:
- Die Investitionskosten betragen 2.216.100 € und entsprechen dem durch den Errichtungsbe-
schluss festgelegten Projektbudget.
- Die Differenz zwischen dem beschlossenen Projektbudget und der in Tabelle 6 dargestellten
Kostensumme der KG 100 – 700 in Höhe von 89.387 € wurde für Unvorhersehbares einge-
stellt.
- Die Baukosten (KG 300+400) betragen 1.330.450 €.
- Die Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt 881,48 m², der Kostenkennwert 1.523 €/m² BGF.
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- Abzüglich der standortbezogenen Kosten von 22.886 € liegt der Kostenkennwert mit
1.497 €/m² knapp über den Orientierungskosten einer Standard – Kita von 1.485 €/m².
- Die Kosten für die Außenanlagen und Ausstattung entsprechen dem Errichtungsbeschluss.
- Die Folgekosten der Normalvariante betragen 123.160,00 € (s. Anlage 8).
Kostendifferenz:
- Die Differenz der Investitionskosten zwischen Beschlussvorschlag und Normalvariante be-
trägt 306.100 €, also 13,81 %, bei Berücksichtigung der weiteren denkbaren Einsparvor-
schläge in Höhe von insgesamt 113.971 € sogar 18,96 %.
- Die Differenz der Folgekosten zwischen Beschlussvorschlag und Normalvariante beträgt
15.970 €, also 12,97 %.
Vergleich Beschlussvorschlag / Normalvariante (s. Anlage 6)
Bezogen auf Bauteile oder Bauteilgruppen wie Dämmung oder Fenstermaterial werden in der Ta-
belle die Standardunterschiede und Kostendifferenzen zwischen Beschlussvorschlag und Normal-
variante dargestellt, um auch eine Entscheidungsgrundlage für eine Erhöhung des Standards ein-
zelner Bauteile auf das Niveau der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster gegenüber dem Be-
schlussvorschlag zu bieten. Die Mehrkosten einschließlich der Baunebenkosten würden für fol-
gende Bauteile z.B. betragen (alle weiteren s. Anlage 6):
- Dämmung (Fassade und Dach) einschließlich Lüftung entsprechend den Gebäudeleitlinien
der Stadt Münster ca. 47.000 €.
Standarderhöhungen hinsichtlich der Dämmung werden sich jedoch für die Stadt voraus-
sichtlich nicht amortisieren, da die Einrichtung an einen freien Träger vermietet werden soll,
dem ein festgelegter Betriebskostenzuschuss unabhängig von der tatsächlichen Höhe der
Heizkosten gezahlt würde.
- Holz- Alufenster statt Kunststofffenster entsprechend den Gebäudeleitlinien und dem Rats-
beschluss für indizierte Baustoffe ca. 57.000 €.
Hinweis zur Beratungsfolge:
Die Entscheidung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen steht unter dem Vorbehalt des
Ergebnisses der Beratung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien. Eine Beratungsket-
te mit einer Vorberatung im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie vor der Entscheidung
im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen würde zu einer Verzögerung des Baubeginns von
zwei Monaten führen, da der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen seine nächste Sitzung
erst am 29.01.2013 hat.
I. V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlagen:
Anlage 1.1-1.4 - Beschlussvorschlag – Reduktionsvariante - Lageplan, Grundrisse, Schnitte
und Ansichten
Anlage 1.6–1.10 - Normalvariante - Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten
Anlage 2.1+2.2 - Außenanlagen – Plan und Erläuterungen
Anlage 3 - Standorte der Boulebahnen
Anlage 4 - Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien
Anlage 5 - Liste „Barrierefrei – Design für alle“
Anlage 6 - Kostenberechnung Beschlussvorschlag, Normalvariante und Vergleich
(Standard und Kosten)
Anlage 7 - Folgekostenberechnung Beschlussvorschlag
Anlage 8 - Folgekostenberechnung Normalvariante
Anlage 1.1 zur Vorlage V/0719/2012
ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster TEL.:0251/62560600
Idenbrockplatz
Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal"
Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
48159 Münster-Kinderhaus
Variante 2
reduziert
MASSSTAB: 1 : 200
DATUM: 03.09.2012
GRUNDRISS ERDGESCHOSS
Anlage 1.2 zur Vorlage V/0719/2012
Nebenraum
16,99m²
43,15m²
Gruppenraum - G II
11,78m²
WC
4,41m²
19,00m²
Schlafraum
16,62m²
Ruheraum
Garderobe
3,01m²
Pumi
2,17m²4,55m²
Technik
Küche
14,98m²
Küche-AR
4,97m²
Leitung
11,97m²
Kinderwagen
Kinderwagen
6,58m²
Windfang
11,63m²
18,97m²
Schlafraum
4,41m²
Abstellraum WC
11,78m²
Abstellraum
16,99m²
Nebenraum
43,15m²
Gruppenraum - G I (II)
Garderobe
75,67m²
Foyer
Schnitt A Schnitt A
Schnitt B Schnitt B
Beratung
Aufzug
ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster TEL.:0251/62560600
Idenbrockplatz
Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal"
Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
48159 Münster-Kinderhaus
Variante 2
reduziert
MASSSTAB: 1 : 200
DATUM: 03.09.2012
GRUNDRISS OBERGESCHOSS
Anlage 1.3 zur Vorlage V/0719/2012
Garderobe
Garderobe
Nebenraum
16,99m²
43,15m²
Gruppenraum - G II
11,78m²
WC
4,41m²
Abstellraum
19,00m²
Schlafraum
16,62m²
Ruheraum
3,01m²
16,99m²
NebenraumWC
11,78m²4,41m²
Abstellraum
19,96m²
Personal
43,15m²
Gruppenraum - G III
9,74m²
Mehrzweckraum
49,96m²
Mehrzweckraum-Lager
7,22m²
RS
RS
RS
Flur
44,33m²
Schnitt ASchnitt A
Schnitt B Schnitt B
8,88m²
2.44
5
5.22
1.741.20
BH: 1,10m
Behinderten-WC
WC
Aufzug
ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster TEL.:0251/62560600
Idenbrockplatz
Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal"
Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
48159 Münster-Kinderhaus
Variante 2
reduziert
MASSSTAB: 1 : 200
DATUM: 23.10.2012
KITA
KINDERBACHTAL
2,96 OKFF
0,00 OKFF
6,04 OKFF
7,30 OKFF
6,30 OKFF 6,30 OKFF
7,30 OKFF
LH 2,50 m
LH 2,50 m
SCHNITT
ANSICHT SÜD
ANSICHT NORD
- 0,37 OKFF
Anlage 1.4 zur Vorlage V/0719/2012
ARCHITEKTBAUHERR VISSING ARCHITEKTEN
Hafenweg 15
48155 Münster TEL.:0251/62560600
Idenbrockplatz
Neubau des Kindergartens "Kinderbachtal"
Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
48159 Münster-Kinderhaus
Variante 2
reduziert
MASSSTAB: 1 : 200
DATUM: 23.10.2012
2,96 OKFF
0,00 OKFF
6,04 OKFF
7,30 OKFF
6,30 OKFF 6,30 OKFF
7,30 OKFF
LH 2,50 m
LH 2,50 m
SCHNITT
ANSICHT WEST
ANSICHT OST
- 0,37 OKFF
Anlage 1.5 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 1.6 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 1.7 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 1.8 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 1.9 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 1.10 zur Vorlage V/0719/2012
Anlage 2.1 zur Vorlage V/0719/2012
...
Anlage 2.2 zur Vorlage Nr. V/0719/2012
Kindertageseinrichtung Kinderbachtal
Erläuterungsbericht zum Planungs- und Baubeschluss Freianlagen
Allgemeine Rahmenbedingungen:
Die neue Kindertagesstätte (KiTa) wird östlich des Jugendzentrum („Wuddi“) am Grünzug
Kinderbachtal errichtet. Der Standort wird hinsichtlich der Freiraumbezüge durch die engen
Verhältnisse geprägt. Wegen fehlender Alternativstandorte wurde dieser Standort dennoch
zur Realisierung ausgewählt.
Folgende Kompromisse sind mit der Realisierung der KiTa an diesem Standort verbunden:
- Einige Spielangebote können nur durch den Besuch von Flächen außerhalb der Ein-
friedung genutzt werden.
- Dem Wuddi entfallen wesentliche Bereiche seiner b isherigen Außenspielflächen.
Diese Angebote können nur zum Teil auf angrenzenden Flächen ersatzweise bereit-
gestellt werden.
- Das vorgesehene Baufeld ist mit Solitärbäumen und Großsträuchern sehr gut einge-
grünt. Es werden umfangreiche Fällarbeiten erforderlich.
- Die bestehende Boulé-Bahn entfällt bzw. muss verl egt werden.
Vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen beinhaltet die vorgelegte Planung den best-
möglichen Kompromiss zwischen den verschiedensten Belangen.
Äußere Erschließung:
Die neue Kindertagesstätte ist von Norden kommend und auch durch das Bürgerzentrum
barrierefrei zu erreichen. Von Süden führt nur eine Treppe auf die zentrale Erschließungsflä-
che zwischen Wuddi und KiTa.
Das neue Gebäude entsteht auf einem bewegten Gelände mit einem Höhenunterschied von
bis zu 1,0 Meter. Um den Aufwand für Geländeabgrabungen möglichst gering zu halten, wird
die KiTa im Verhältnis zur bestehenden Platzfläche vor dem Wuddi um ca. 36 cm angeho-
ben. Der Haupteingang ist dann von Westen über eine 6 Meter lange Rampe barrierefrei
erreichbar. Die Ausgänge nach Osten sind ebenerdig erschlossen und führen in den um-
zäunten Spielbereich der KiTa. Optional kann der Spielbereich durch ein kleines Tor und
einen Weg entlang der Nordfassade erreicht werden. Nach Osten, in den Grünzug Kinder-
bach, gibt es keine Wegeanbindung, es wird lediglich ein Tor als Pflegezufahrt hergestellt.
Die KiTa ist nicht direkt mit dem PKW anfahrbar.
PKW-Stellplätze:
Die gemäß Bauordnung erforderlichen 4 Stellplätze werden in der Tiefgarage des Bürger-
zentrums nachgewiesen. Ergänzend werden auf dem Idenbrockplatz 4 Kurzzeitparkplätze
ausgewiesen. Auf diesen kann mit Parkscheibe für 15 Minuten frei geparkt werden. Diese
Regelung soll für eine hohe Fluktuation auf den Stellplätzen sorgen, so dass immer Plätze
verfügbar sind.
Fahrradabstellplätze
stehen im Bereich der Nordfassade des Wuddi, etwa 40 Meter vom
Eingang zur KiTa, zur Verfügung. Dort sind während der üblichen Tageszeiten immer freie
Plätze vorhanden, daher sind keine weiteren Fahrradständer erforderlich.
Ein Standort für Abfallbehälter
ist in Gebäudenähe zwischen der Scateranlage und der Nord-
fassade angeordnet. Die AWM fahren mit dem Müllfahrzeug nicht direkt vor. Zur Leerung
müssen die Tonnen von der KiTa zum ca. 100 Meter entfernten Entleerungsstandort nahe
dem Hallenbad gebracht werden.
- 2 -
...
Gestaltung KiTa-Freigelände:
Der Außenspielflächen der KiTa liegen östlich des Gebäudes. Direkt vor den Gruppenräu-
men sind zwei kleinere Terrassen angeordnet. Die restlichen Freiflächen werden als leicht
wellig ansteigende Rasenfläche mit integrierten Sandspielinseln und Gehölzgruppen gestal-
tet. Der Begrenzungszaun wird durch Strauchpflanzungen, z.T. auch geschnittene Hecken,
begleitet.
An die südliche Terrasse ist der U3-Bereich angegliedert. Dort ist eine kleine Sandspielfläche
mit Sonnensegel angelegt. Eine etwas größere Sandfläche mit einer Hängematte und einem
Kleinkinderspielgerät mit Minirutsche, Kriechröhre und diversen Aufstiegen runden das An-
gebot ab.
Die drei verbleibenden „Sandinseln“ werden mit den Themen Schaukeln, Sand- und Was-
serspiel sowie Klettern und Rutschen ausgestattet. Dabei sollen die Chancen des bewegten
Geländes durch Anlage einer Hangrutsche und einer Fließmulde genutzt werden.
Auf dem umzäunten Gelände wird es kein Angebot für Fahrzeuge wie Bobbycar oder Lauf-
räder geben können, da das Grundstück dafür zu beengt ist. Für diese Angebote und weitere
Spiele müssen Belagsflächen und Spielplätze außerhalb der Umzäunung aufgesucht wer-
den.
Gestaltung Wuddi-Freigelände:
Der Platzbereich zwischen den beiden Gebäuden dient nicht nur der Erschließung. Er ist
zugleich auch der gebäudenahe Freiraum des Wuddi. Hier können, wie bisher, Tische und
Stühle aufgestellt werden. Da diese abendlich gesichert werden müssen, erhält auch der
bestehende Lagercontainer seinen neuen Platz angrenzend an diesen Bereich. Für Eltern
mit ganz kleinen Kindern wird hier auch eine Sandspielfläche eingerichtet. Im Eingangsbe-
reich zur KiTa werden zudem zwei Federtiere in den Belag integriert. Sie können von Gästen
des Wuddi als auch der KiTa bespielt werden.
Als kleiner Ausgleich für den entfallenden Spielbereich des Wuddi werden das Trampolin,
das „Surfbrett“ und das Drehelement auf einer neu angelegten Spielfläche westlich der Sca-
teranlage aufgestellt. Hier werden auch besonnte Sitzstufen zum Verweilen einladen.
Flächengrößen:
Zentrale Erschließung und Wuddi-Freiflächen: ca. 900 m²
KiTa Spielflächen: ca. 1.100 m² einschließlich Rasen und Pflanzflächen
Baukosten:
Durch eine wirtschaftliche und kostenorientierte Planung vor dem Hintergrund der Haus-
haltskonsolidierung konnten die Baukosten in der Kostengruppe 500 durch Kleinstmaßnah-
men insgesamt auf 197.200 € reduziert werden.
Einsparung: 12.800,-€
Weitere Angebote an Reduktionsvarianten
sind wie folgt möglich. Diese müssen ggf. durch
den AUB beschlossen werden.
1) An Stelle der ortsüblichen Belagsmischungen
aus Klinker und Betonstein werden nur Be-
tonsteine der Farbe „naturgrau“ verlegt bzw. es wird versucht durch Mitarbeiter aus dem Pro-
jekt „Soziale Stadt“ bestehende Klinkerbeläge so aufnehmen zu lassen, dass sie für eine
wirtschaftliche Wiederverwendung bereitstehen.
Die geschätzten Einsparungen betragen ca. 11.800,-€
2) Es wird nur eine Boule-Bahn
auf der Tiefgarage wieder hergestellt. Die zweite auf der Ra-
senfläche entfällt.
Die geschätzten Einsparungen betragen ca. 2.800,-€
- 3 -
3) Die Hangrutsche entfällt, auf eine Wasserrinne innerhalb der Matschanlage, die dem Ge-
lände folgt, wird verzichtet.
Die geschätzten Einsparungen betragen ca. 4.500,-€
4) Die Matschanlage entfällt
zum jetzigen Zeitpunkt komplett. Es wird lediglich ein Leerrohr
für die optionale Nachrüstung durch den Träger verlegt.
Die geschätzten Einsparungen betragen ca. 8.100,-€
Reduktionsvorschläge gesamt: ca. 27.200,-€
Werden alle Reduktionsvorschläge realisiert, ergeben sich in der im Vergleich Kostenermitt-
lung zum Errichtungsbeschluss (V/0342/2012, Kostengruppe 500 =210.000,-€) Einsparun-
gen in Höhe von 40.000,-€. Dieses entspricht ca. 19%.
Die Bausumme in der Kostengruppe 500 unter Berücksichtigung
sämtlicher Reduktionsvorschläge beträgt: 170.000,-€
Bauzeit:
Das Gelände soll bereits im Februar 2013 für den Beginn der Hochbaumaßnahmen frei ge-
räumt werden. Mit dem Bau der Freianlagen kann voraussichtlich im Februar 2014 begonnen
werden. Mit der Fertigstellung der Freianlagen, besonders der Vegetations- und Rasenarbei-
ten ist je nach Witterungsverlauf ab August 2014 zu rechnen.
Anlage 3 zur Vorlage V/0719/2012
Kita Kinderbachtal – Neue Standorte der Bouleanlagen
Bahn 2
Bahn 1
Anlage 4 zur Vorlage V/0719/2012
Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien
Energetische Standards
1. Darstellung des Energiesparkonzeptes
Die Erstellung des Gebäudes erfolgt mit gut gedämmten Bauteilen, deren U-Werte oberhalb den
Anforderungen der EnEV 2009 liegen. Für das Dach ist eine Dämmung im Mittel von 35 cm und
für das Mauerwerk von 17,5 cm vorgesehen. Die Dämmu ng der Fassade wird bis UK
Fundamente geführt. Die Fenster sollen 3-fach verglast werden.
Das Gebäude wird mit Gasbrennwerttechnik beheizt.
Die dem Bürgerhaus Kinderhaus zugewandten Ruhe- und Schlafräume werden mit
Schallschutzfenstern und Einzellüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
Als sommerlicher Wärmeschutz wird alternativ ein mechanischer Sonnenschutz oder Rollläden
vorgesehen.
Die Anforderungen der EnEV 2009 werden erfüllt.
2. Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung ern euerbarer Energien im Wärmebereich
in der Fassung vom 01.01.2009 werden über nachstehende Kriterien erfüllt:
Wärmeschutz
Jahres-Heizwärmebedarf
Berechnet: 50,6 kWh /( m 2)
Monatsbilanzverfahren, Mehrzonenmodell entsprechend EnEV 2009, s. Seite 2
3. Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 u nd T7)
ohne Anforderung n50 =< 1,5 –n n50 =< 1,0 –n
Wärmeerzeugung
mit
Gas, Oel, Strom , Biomasse, Geothermie, Sonstiges
sonstige Wärmelieferung
KWK-Nahwärmesystem
GUD-Fernwärmesystem
bestehende Anlage
4. Solarenergienutzung, aktiv
Sonnenkollektoren
zur
Warmwassererzeugung
Beheizung
Stromerzeugung
Anlage 5 zur Vorlage V/0719/2012
FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01 Seite 1 von 1
„Barrierefreiheit / Design für alle“
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie
Erschließung/Ausstattung:
Behindertenstellplätze
ja, Anzahl: in der Tiefgarage des Bürger-
hauses mit Aufzug barrierefrei erschlossen
nein, Erläuterung:
Gebäudezugang
ebenerdig schwellenfrei Rampe
Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür
Sonstiges: Maße: 2 x 3 m
Erreichbarkeit der Geschosse
alle Etagen barrierefrei erreichbar Erdgeschoss barrierefrei erreichbar
Erläuterung:
Aufzüge
Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) -
Insbesondere:
Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür
Notrufsystem auch für Menschen mit
Hörbehinderung nutzbar
nein, Erläuterung:
Toilettenanlagen
nach Geschlecht getrennte barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
separate geschlechtsneutrale barrierefreie
Toilette in jeder Sanitäranlage
Gestaltung entspricht den Vorgaben der
DIN 18040
Wickelmöglichkeit für Kinder in den Grup-
pen
Liege / Wandklappliege vorhanden
nein, Erläuterung:
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen
Taktil erfassbares und kontrastreich gestal-
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin-
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen
Bereichen im Gebäude
Beschriftung von Türschildern in ausrei-
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar
in Profilschrift und Braille
Orientierungstafeln in großer Schrift und in
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN
32975)
kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge
Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen
nein, Erläuterung: In Kindertageseinrichtungen gib t es kein visuelles Leitsystem, keine Orien-
tierungstafeln, kontrastreiche Türen und Zargen.
Technik für schwerhörige Menschen
Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng:
Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: Akustikdecken in allen Auf-
enthaltsräumen
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:
Neubau KiTa Kinderbachtal
Vissing Architekten
Heike Weinreich
Standortbezogene Kosten
KG Kostengruppen + Gewerke Beschluss-
vorschlag Normalvariante zusätzliche
Einsparvorschläge
Grundstück 9.500 € 9.500 € 0 €
Freimachung des Grundstücks 9.500 € 9.500 €
Herrichten 16.000 € 16.000 € 0 €
Standortbezogen - Baustraße 16.000 € 16.000 €
Bauwerk - Baukonstruktion 946.700 € 1.087.300 € 40.800 €
Rohbauarbeiten 380.200 € 413.700 €
Erdarbeiten Verlegung Anschlussleitungen TGA ans Bü rgerhaus 10.400 € 10.400 €
Standortbezogen - Verlegung vorhandene Regenwasserl eitung 9.000 € 9.000 €
Gerüstbau 16.700 € 23.000 €
Dachdeckerarbeiten 70.300 € 75.800 €
Metallbau- + Verglasungsarbeiten 97.600 € 159.100 €
Standortbezogen - Mehrkosten Schallschutzfenster 1.200 € 1.200 € 1.200 €
Schlosserarbeiten 11.300 € 11.300 €
Außenwandverkleidung 105.600 € 121.600 € XXX
Estricharbeiten 24.900 € 26.000 €
Innenausbau / Innentüren 69.600 € 76.600 €
Fliesenarbeiten 19.000 € 23.600 €
Malerarbeiten 30.500 € 33.200 €
Oberbodenarbeiten 24.600 € 25.400 €
Trockenbauarbeiten 36.200 € 37.800 €
Aufzugsanlage + Ausstattung Beh.-WC 39.600 € 39.600 € 39.600 €
Bauwerk - Technische Anlagen 228.150 € 255.150 € 29.460 €
Elektroarbeiten 91.412 € 91.412 €
Sanitär / Einsparpotenzial Behinderten WC 58.738 € 58.738 € 2.460 €
Standortbezogen - Hebeanlage Schmutzwasser 7.735 € 7.735 €
Standortbezogen - Verlegung vorh. Hebeanlage Regenw asser 4.951 € 4.951 €
Heizung 48.314 € 48.314 €
Standortbezogen - Lüftung für Schlaf- und Ruheräume zum Wuddi 15.000 € 42.000 € 27.000 €
Regelungstechnik 2.000 € 2.000 €
Außenanlagen 197.200 € 210.000 € 27.200 €
Anlage und Ausstattung der Freiflächen 197.200 € 210.000 €
Einsparvorschlag - Betonstein statt Klinker zwische n Wuddi und KiTa 11.800 €
Einsparvorschlag - Herstellung nur einer Boulebahn 2.800 €
Einsparvorschlag - Hangrutsche und Wasserrinne entf allen 4.500 €
Einsparvorschlag - Matschanlage wird nur vorgerüste t 8.100 €
Ausstattung 180.000 € 240.000 € 0 €
Möblierung u.a. 180.000 € 240.000 €
700 Baunebenkosten (23,5 bzw. 23% der Baukosten) 276.090 € 308.763 € 16.511 €
Summe KG 100 - 700 1.853.640 € 2.126.713 € 113.971 €
Unvorhersehbares+zur Rundung (ca.3%) / Differenz zum Projektbudget 56.360 € 89.387 €
Gesamtkosten 1.910.000 € 2.216.100 €
Kostendifferenzen
Kostenart Beschlussvorschlag Normalvariante Differenz
Projektbudget entsprechend Errichtungsbeschluss
Investitionskosten 1.910.000 € 2.216.100 € -306.100 €
in Prozent 86,19% 100,00% -13,81%
Zusätzliche denkbare Einsparvorschläge -113.971 €
in Prozent -5,14%
Folgekosten (s. Anlage 7 + 8) 107.190 € 123.160 € -15.970 €
in Prozent 87,03% 100,00% -12,97%
Baukosten (KG 300 + 400) 1.174.850 € 1.342.450 €
Bruttogeschossfläche in m² 829,61 881,48
Baukosten pro m² BGF mit standortbezogenen Kosten 1. 416 € 1.523 €
Baukosten / m² ohne standortbezogene Kosten 1.389 € 1 .497 €
Bauteile - Standard- und Kostenvergleich
Beschlussvorschlag Normalvariante
300 Raumgrößen reduziert LWL-Standart
Lichte Raumhöhen 2,50 m 2,90 m
Fassade Verblender *** Verblender 0 €
Fenster Kunststoff Holz-Alu 57.269 €
Fenstergrößen entspr. LBO (143 m²) Funkt.+Form (181 m²) 4.920 €
Verglasung 2-fach 3-fach 5.461 €
Dämmung EnEV 2009 GLL - Münster 8.241 €
Höhe Fliesenspiegel 1,50 m 2,00 m 2.460 €
Einbau Wickeltische reduzierter Standard X 7.380 €
400 Lüftungsanlage Ruhe- + Schlafräume Gesamtgebäude 0 €
500 Freianlagen reduzierter Standard X 12.800 €
600 Ausstattung reduzierter Standard X 60.000 €
XXX
X Standard bei bisher durch die Stadt Münster geplant en und realisierten Kindertageseinrichtungen
GLL Gebäudeleitlinie der Stadt Münster
Bauteile KG
Berechnung Baukostenindex
100
200
300
400
500
600
2.216.100 €
Als Einsparpotenzial wurde die Verwendung eines Wär medämmverbundsystem geprüft. Die Einsparung würde 1 2.590 € betragen. Entsprechend den
Gestaltungfestsetzungen des gültigen Bebauuungsplan s ist an diesem Standort jedoch nur ein Bauvorhaben mit einer Klinkerfassade genehmigungsfähig.
Anlage 6 zur Vorlage V/0719/2012
87.207 €
Projektleitung - Amt für Immobilienmanagement:
Kostenermittlung nach DIN 276
Entwurfsverfasser:
Standardunterschied Kostendifferenz
incl. Baunebenkosten
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 08.11.12
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Bezeichnung: Neubau Kita Kinderbachtal
Finanzstelle(n): 51020601014650 sowie 51020601011130
Jahr der Fertigstellung: 2013
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.910.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.910.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 1.730.000,00 90,58
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 180.000,00 9,42
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 1.910.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 18.394,00 17,16
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 19.891,00 18,56
Zwischensumme 38.290,00 35,72
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 33.090,00 30,87
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2014 35.810,00 33,41
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 35.810 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 57.300 € p.a.
= Schuldendienst 93.110 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
107.190,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Ab Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 107.190,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,61
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet;
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 7 zur Vorlage V/0719/2012
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 10.10.12
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Bezeichnung: Neubau Kita Kinderbachtal
Finanzstelle(n): 51020601014650 sowie 51020601011130
Jahr der Fertigstellung: 2013
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2.216.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 2.216.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 1.976.000,00 89,17
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 240.000,00 10,83
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 2.216.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 21.192,00 17,21
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 21.075,00 17,11
Zwischensumme 42.270,00 34,32
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 39.330,00 31,94
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2014 41.550,00 33,74
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 41.550 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 66.480 € p.a.
= Schuldendienst 108.030 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
123.150,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Ab Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 123.150,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,56
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet;
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 8 zur Vorlage V/0719/2012
Beschlussvorlage
4963 Zeichen
V/0719/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Neubau KiTa Kinderbachtal, Idenbrockplatz 8 - Baubeschluss Beratungsfolge 20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Neubau der Kindertageseinrichtung Kinderbachtal wird nach den Plänen des Architekturbü- ros Vissing aus Münster vom 03.09.2012 mit folgenden Änderungen ausgeführt (Anlage 1.1 – 1.5). a) Das im Obergeschoss vorgesehene behindertengerechte WC wird in den im Erdg e- schoss vorgesehenen Beratungsraum verlagert und umgekehrt. b) Es werden alle Vorrichtungen für einen möglichen späteren Einbau eines Aufzuges ge- troffen. 2. Der Planung und dem Bau der Freianlagen wird entsprechend der Planung und den Erläut e- rungen des Amtes fü r Grünflächen und Umweltschutz zugestimmt (Anlage 2.1 – Plan, Anlage 2.2 - Erläuterungen) 3. Die Anregungen aus der Bürgerinformation und deren Berücksichtigung bei der Planung we r- den zur Kenntnis genommen. (Anlage 3) 4. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 5. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5). 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau voraussichtli ch im Februar 2013 begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich Ende Frühjahr 2014 erfolgt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 vom 05.09.2012 in Höhe von 1.862.000 Euro, als auch Folgekosten in H öhe von 105.110 Euro/Jahr entstehen (Anlage 6 und Anlage 7). Das mit dem Errichtungsbeschluss festgelegte Projektbudget von 2.216.100 € wird damit um 354. 100 € unterschritten. Ein entsprechendes Veränderungsblatt zum Haushaltsplan - Entwurf 2013 wird gefertigt. Vorlagen-Nr.: V/0719/2012/1 Auskunft erteilt: Herr Koops Ruf: 492-2418 E-Mail: Koops@stadt-muenster.de Datum: 15.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0719/2012/1 III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2014 ff. 37.710 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 23.490 Folgeaufwand Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2014 ff. 9.000 Folgeaufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z- aufwendungen 2014 ff. 34.910 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen/Saldo 105.110 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 4650 Neubau Kita Kinderbachtal (Wuddi) Auszahlungen Auszahlung für Baumaßnah- men 2012 50.000 Bereitgestellt über Nach- tragshaushalt 2013 1.632.000 Investitionsmaßnahme 1130 Beschaffungen Kita Kinder- bachtal (Wuddi) Auszahlungen Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2013 180.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.862.000 Die Folgelastenberechnungen werden zur Kenntnis genommen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf bei der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussau s- führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Ha ushaltssatzung 2013 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung Die Bezirksvertretung Nord hat in Ihrer Sitzung am 13.11.2012 dem AUB die Annahme der Vorlage mit der Ergänzung der folgenden Änderungen empfohlen: - 3 - V/0719/2012/1 Das barrierefreie W C wird in den Beratungsraum des Erdgeschosses verlegt und direkt vollständig ausgestattet. Der Beratungsraum wird dafür in den bisherigen Raum für das barrierefreie WC im Obergeschoss verlegt. Die Aufzugsanlage wird nicht sofort erstellt, jedoch werden alle Vorrichtungen für einen möglichen späteren Einbau getroffen. Durch diese Änderung wird die KiTa zumindest im Erdgeschoss komplett barrierefrei ausgestattet. Sollte trotz der bereits vorhande nen weiteren barrierefreien Kindertageseinrichtungen in Kinde r- haus später eine vollständige Barrierefreiheit dieses Gebäudes hergestellt werden müssen, kann der dafür erforderliche Aufzug ohne Mehrkosten, im Vergleich zum direkten Einbau, erstellt we r- den. Im Moment können somit Kosten in Höhe von ca. 48.000 € (incl. Nebenkosten) gegenüber der Ursprungsvorlage eingespart werden. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Anlage Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 16.11.12 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Bezeichnung: Neubau Kita Kinderbachtal Finanzstelle(n): 51020601014650 sowie 51020601011130 Jahr der Fertigstellung: 2013 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.862.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.862.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.682.000,00 90,33 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 180.000,00 9,67 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 1.862.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2014 17.818,00 16,95 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 19.891,00 18,92 Zwischensumme 37.710,00 35,88 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2014 32.490,00 30,91 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2014 34.910,00 33,21 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 34.910 € p.a. + Tilgung (3 %) 55.860 € p.a. = Schuldendienst 90.770 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 105.110,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Ab Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 105.110,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,65 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Idenbrockplatz 8
- Janningsweg
- Hafenweg 15
- Albersloher Weg 33
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0719/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37