3937/2019
Antrag der SPD AN/1488/2019 Aussetzen aller weiteren planerischen und baulichen Tätigkeiten auf dem ehemaligen Deponiegelände Simonskaul
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Luftbilder
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Schw Sa Vorlagen-Nummer 3937/2019 Freigabedatum: 12.11.2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 Antrag der SPD AN/1488/2019 Aussetzen aller weiteren planerischen und baulichen Tätigkeiten auf dem ehemaligen Deponiegelände Simonskaul Mit dem Antrag vom 14.11.2019 (AN/1488/2019) bittet die SPD-Fraktion um die Einstellung der pla- nerischen und baulichen Tätigkeiten im Bereich der ehemaligen Deponie Simonskaul. Die Begründung des Antrags enthält im Wesentlichen nachfolgende Punkte, die u.a. mit Zeitzeugen- aussagen sowie Ausschnitten aus Akten belegt werden: 1. Die ehemalige Deponie enthält neben Bauschutt- und Hausmüll gefährliche Industrieabfälle, welche durch die Firmen Ford und Glanzstoff abgekippt wurden. 2. Das Gebiet der Altablagerung wird kleiner dargestellt als von Zeitzeugen angegeben. Hier wird vom Antragsteller davon ausgegangen, dass die Altablagerung bis an die Neusser Straße reicht. 3. Die Stadtverwaltung verharmlost die gefährlichen Inhaltstoffe der Altablagerung. Die geplanten Maßnahmen sind nicht ausreichend, um eine Wohnbebauung umzusetzen. Das weitere im Bereich der Simonskaul geplante Projekt (Trasse der KVB) ist ebenfalls als zu riskant anzuse- hen. Da die ehemalige Deponie Simonskaul bereits mehrfach Gegenstand der Bezirksvertretung 5 (Nip- pes) war, wird die Altlastenproblematik in Bezug auf den o.g. Standort zunächst allgemein erläutert, um im Folgenden auf die o.g. Punkte konkret einzugehen. Die ehemalige Deponie ‚Simonskaul‘ ist im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln als Altablagerung mit der Nummer 50503 erfasst. Zur ersten Bewertung der Fläche wurden im Rahmen einer Recherche historische Luftbilder und Kar- ten für den entsprechenden Bereich geprüft und ausgewertet. Ferner wurden die verfügbaren histori- schen Akten (bzgl. Auskiesung und Verfüllung, etc.) gesichtet und ebenfalls im Hinblick auf eine po- tenzielle Gefährdung des Bodens und des Grundwassers beurteilt. Die Verdachtsfläche wurde 2006/2007 im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung anhand von Son- dierbohrungen sowie durch die Einrichtung von Grundwassermessstellen untersucht und bewertet. Da eine Ablagerung von industriellen Abfällen in dem relevanten Verfüllungszeitraum nicht unge- wöhnlich ist, wurde dies im Zuge der Untersuchung und Analytik berücksichtigt. Im Hinblick auf die Inhaltstoffe zeigten die Bodenuntersuchungen, dass die Auffüllungen der ehem. Deponie im Wesentlichen aus Bauschutt und Siedlungsabfällen bestehen. Die Untersuchungen der Bodenluft zeigten neben erhöhten Deponiegasgehalten ebenfalls bereichs- 2 weise auffällige BTEX-Konzentrationen, die auf eine Ablagerung von industriellen Abfällen hinweisen. Die Bewertung der angetroffenen Schadstoffspektren im Hinblick auf eine Gefährdung von Boden, Mensch und Grundwasser nach BBodSchG ergab, dass bei der aktuellen planungsrechtlich zulässi- gen Nutzung keine Gefahr von der Altablagerung ausgeht. Stellungnahme zu den altlastentechnischen Punkten des Antrages: zu 1. Die ehemalige Deponie Simonskaul wurde im Zeitraum von ca. 1956 bis 1967 sukzessiv vom ehema- ligen Eigentümer (Harzheim), dem Fuhramt der Stadt Köln sowie den Ford-Werken zur Verkippung von Abfällen genutzt. Für diesen Zeitraum liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Verfüllung der Kiesgrube vor. Ferner ist der Abschluss der Verfüllung 1967 durch die obere Wasserbehörde durch eine Schließungsverfügung bestätigt. Die im SPD-Antrag aufgeführte Entsorgung von Industrieabfällen sowie der z.T. auftretenden Brände im Bereich der Simonskaul sind der Verwaltung bekannt und wurden im Zuge der zu Beginn genann- ten Gefährdungsabschätzung berücksichtigt. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass die Altablagerung durchaus ein Schadstoffpotenzial beinhaltet, dies jedoch in Bezug auf die einzelnen Wirkungspfade derzeit keine Gefahr darstellt: - die innerhalb der Altablagerung enthaltenen Gase werden beim Austritt an die Atmosphäre stark verdünnt, - die im ehemaligen Deponiekörper enthaltenen Schadstoffe teilen sich dem Grundwasser nicht mit und - nach Abschluss der Verfüllung wurde eine Bodenschicht aufgebracht, welche die boden- schutzrechtlichen Prüfwerte einhält. Über die Entsorgung von Abfällen durch die Glanzstoff-Werke im Bereich der Simonskaul liegen der Verwaltung keine Hinweise vor. Der auf Seite 4 des Antrags aufgeführte Teil einer Niederschrift vom 27.10.1970 bezieht sich auf die Verfüllung der Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs und betrifft eine Altablagerung südwestlich der Simonskaul, die ebenfalls im Hinblick auf die Altlastenthematik (u.a. Ablagerung von Industrieabfäl- len) erfasst und bewertet ist (zu diesem Zeitpunkt war die Verfüllung im Bereich Simonskaul bereits abgeschlossen). Die im SPD-Antrag zitierten „... für das Kölner Stadtgebiet übliche siedlungsbedingte Auffüllungen…“ beziehen sich nicht auf die ehemalige Deponie am Simonskaul, sondern auf die daneben untersuch- ten Flächen (das Zitat stammt aus der Beantwortung der Frage 1 der Anfrage zur Simonskaul Vorla- gen Nr. 2632/2019). zu 2. Im Hinblick auf eine Bewertung der Ausdehnung der Altablagerung liegen der Verwaltung Luftbilder vor, in denen der Abbau sowie die Verfüllung der ehemaligen Kiesgrube nachvollzogen werden kann (s. Luftbilder im Anhang). Über die im Antrag angesprochene weitere Ausdehnung der Altablagerung in Richtung Neusser Straße liegen weder in den Luftbildauswertungen noch den Akten Hinweise vor. Im Zuge der aktuellen Planung wurden in dem entsprechenden Bereich von der HPC AG Bodenun- tersuchungen durchgeführt. Diese belegen, dass östlich der Altablagerung gewachsener / natürlicher Boden ansteht und südlich geringmächtige, für den Raum Köln übliche siedlungsbedingte Auffüllun- gen vorhanden sind. Diese geogenen Böden sowie geringmächtigen Auffüllungsböden sind gem. dem vorliegenden Gutachten der HPC AG als unbedenklich einzustufen. In Zuge der o.g. Untersu- 3 chungen wurden keine Hinweise auf die laut Zeitzeugen genannten Lösungsmittelreste (PER) ange- troffen. zu 3. Das Schadstoffpotenzial im Bereich der Altablagerung 50503 Simonskaul wird von der Verwaltung bei allen Planungsprozessen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Zur Umsetzung der geplanten Wohnbebauung wird ein Sanierungsplan nach den Vorgaben des Bun- des-Bodenschutzgesetzes erstellt. Dieser Sanierungsplan muss sicherstellen, dass sich aus der Alt- last keine Beeinträchtigungen für das Planungsvorhaben (d.h. Wohnbebauung sowie angrenzende Freiflächen) und die Umgebung ergeben. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist für die mit Wohnbebauung überplante Fläche der Aushub der ehem. Deponie und die Absicherung gegen die verbleibenden Bereiche der Altablagerung vorge- sehen. Sollten im Rahmen der Aushubarbeiten problematische Auffüllungsinhaltstoffe angetroffen werden, sind diese sach- und fachgerecht zu entsorgen. Die im SPD-Antrag geforderte Bergung sämtlicher Schadstoffe ist gem. BBodSchG nicht zwangsläu- fig notwendig. Für die Umsetzung der geplanten KVB-Trasse muss die Altlastenproblematik (z.B. Setzungen im Be- reich der Altablagerung, bzw. die Vorgaben bzgl. Deponiegas) ebenfalls berücksichtigt werden. Anlagen Luftbilder
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3937/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 12.11.2019
- Erstellt
- 12.11.2019 11:44