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3937/2019

Antrag der SPD AN/1488/2019 Aussetzen aller weiteren planerischen und baulichen Tätigkeiten auf dem ehemaligen Deponiegelände Simonskaul

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 12.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.11.2019, TOP 10.2.9

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

7455 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Schw  Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3937/2019 
Freigabedatum: 12.11.2019  
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 
 
Antrag der SPD AN/1488/2019  
Aussetzen aller weiteren planerischen und baulichen Tätigkeiten auf dem ehemaligen 
Deponiegelände Simonskaul 
Mit dem Antrag vom 14.11.2019 (AN/1488/2019) bittet die SPD-Fraktion um die Einstellung der pla-
nerischen und baulichen Tätigkeiten im Bereich der ehemaligen Deponie Simonskaul. 
 
Die Begründung des Antrags enthält im Wesentlichen nachfolgende Punkte, die u.a. mit Zeitzeugen-
aussagen sowie Ausschnitten aus Akten belegt werden: 
 
1. Die ehemalige Deponie enthält neben Bauschutt- und Hausmüll gefährliche Industrieabfälle, 
welche durch die Firmen Ford und Glanzstoff abgekippt wurden.  
 
2. Das Gebiet der Altablagerung wird kleiner dargestellt als von Zeitzeugen angegeben. Hier wird 
vom Antragsteller davon ausgegangen, dass die Altablagerung bis an die Neusser Straße 
reicht. 
 
3. Die Stadtverwaltung verharmlost die gefährlichen Inhaltstoffe der Altablagerung. Die geplanten 
Maßnahmen sind nicht ausreichend, um eine Wohnbebauung umzusetzen. Das weitere im 
Bereich der Simonskaul geplante Projekt (Trasse der KVB) ist ebenfalls als zu riskant anzuse-
hen. 
 
Da die ehemalige Deponie Simonskaul bereits mehrfach Gegenstand der Bezirksvertretung 5 (Nip-
pes) war, wird die Altlastenproblematik in Bezug auf den o.g. Standort zunächst allgemein erläutert, 
um im Folgenden auf die o.g. Punkte konkret einzugehen. 
 
Die ehemalige Deponie ‚Simonskaul‘ ist im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten der 
Stadt Köln als Altablagerung mit der Nummer 50503 erfasst.  
 
Zur ersten Bewertung der Fläche wurden im Rahmen einer Recherche historische Luftbilder und Kar-
ten für den entsprechenden Bereich geprüft und ausgewertet. Ferner wurden die verfügbaren histori-
schen Akten (bzgl. Auskiesung und Verfüllung, etc.) gesichtet und ebenfalls im Hinblick auf eine po-
tenzielle Gefährdung des Bodens und des Grundwassers beurteilt.  
 
Die Verdachtsfläche wurde 2006/2007 im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung anhand von Son-
dierbohrungen sowie durch die Einrichtung von Grundwassermessstellen untersucht und bewertet. 
Da eine Ablagerung von industriellen Abfällen in dem relevanten Verfüllungszeitraum nicht unge-
wöhnlich ist, wurde dies im Zuge der Untersuchung und Analytik berücksichtigt. 
 
Im Hinblick auf die Inhaltstoffe zeigten die Bodenuntersuchungen, dass die Auffüllungen der ehem. 
Deponie im Wesentlichen aus Bauschutt und Siedlungsabfällen bestehen.  
Die Untersuchungen der Bodenluft zeigten neben erhöhten Deponiegasgehalten ebenfalls bereichs-

2 
 
weise auffällige BTEX-Konzentrationen, die auf eine Ablagerung von industriellen Abfällen hinweisen.  
 
Die Bewertung der angetroffenen Schadstoffspektren im Hinblick auf eine Gefährdung von Boden, 
Mensch und Grundwasser nach BBodSchG ergab, dass bei der aktuellen planungsrechtlich zulässi-
gen Nutzung keine Gefahr von der Altablagerung ausgeht. 
 
 
Stellungnahme zu den altlastentechnischen Punkten des Antrages: 
 
zu 1. 
Die ehemalige Deponie Simonskaul wurde im Zeitraum von ca. 1956 bis 1967 sukzessiv vom ehema-
ligen Eigentümer (Harzheim), dem Fuhramt der Stadt Köln sowie den Ford-Werken zur Verkippung 
von Abfällen genutzt. 
Für diesen Zeitraum liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Verfüllung der Kiesgrube vor. Ferner ist 
der Abschluss der Verfüllung 1967 durch die obere Wasserbehörde durch eine Schließungsverfügung 
bestätigt.  
 
Die im SPD-Antrag aufgeführte Entsorgung von Industrieabfällen sowie der z.T. auftretenden Brände 
im Bereich der Simonskaul sind der Verwaltung bekannt und wurden im Zuge der zu Beginn genann-
ten Gefährdungsabschätzung berücksichtigt. 
 
Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass die Altablagerung durchaus ein Schadstoffpotenzial 
beinhaltet, dies jedoch in Bezug auf die einzelnen Wirkungspfade derzeit keine Gefahr darstellt:  
- die innerhalb der Altablagerung enthaltenen Gase werden beim Austritt an die Atmosphäre 
stark verdünnt, 
- die im ehemaligen Deponiekörper enthaltenen Schadstoffe teilen sich dem Grundwasser nicht 
mit und 
- nach Abschluss der Verfüllung wurde eine Bodenschicht aufgebracht, welche die boden-
schutzrechtlichen Prüfwerte einhält. 
 
Über die Entsorgung von Abfällen durch die Glanzstoff-Werke im Bereich der Simonskaul liegen der 
Verwaltung keine Hinweise vor.  
 
Der auf Seite 4 des Antrags aufgeführte Teil einer Niederschrift vom 27.10.1970 bezieht sich auf die 
Verfüllung der Erweiterungsfläche des Nordfriedhofs und betrifft eine Altablagerung südwestlich der 
Simonskaul, die ebenfalls im Hinblick auf die Altlastenthematik (u.a. Ablagerung von Industrieabfäl-
len) erfasst und bewertet ist (zu diesem Zeitpunkt war die Verfüllung im Bereich Simonskaul bereits 
abgeschlossen). 
 
Die im SPD-Antrag zitierten „... für das Kölner Stadtgebiet übliche siedlungsbedingte Auffüllungen…“ 
beziehen sich nicht auf die ehemalige Deponie am Simonskaul, sondern auf die daneben untersuch-
ten Flächen (das Zitat stammt aus der Beantwortung der Frage 1 der Anfrage zur Simonskaul Vorla-
gen Nr. 2632/2019). 
 
 
zu 2. 
Im Hinblick auf eine Bewertung der Ausdehnung der Altablagerung liegen der Verwaltung Luftbilder 
vor, in denen der Abbau sowie die Verfüllung der ehemaligen Kiesgrube nachvollzogen werden kann 
(s. Luftbilder im Anhang). Über die im Antrag angesprochene weitere Ausdehnung der Altablagerung 
in Richtung Neusser Straße liegen weder in den Luftbildauswertungen noch den Akten Hinweise vor. 
 
Im Zuge der aktuellen Planung wurden in dem entsprechenden Bereich von der HPC AG Bodenun-
tersuchungen durchgeführt. Diese belegen, dass östlich der Altablagerung gewachsener / natürlicher 
Boden ansteht und südlich geringmächtige, für den Raum Köln übliche siedlungsbedingte Auffüllun-
gen vorhanden sind. Diese geogenen Böden sowie geringmächtigen Auffüllungsböden sind gem. 
dem vorliegenden Gutachten der HPC AG als unbedenklich einzustufen. In Zuge der o.g. Untersu-

3 
 
chungen wurden keine Hinweise auf die laut Zeitzeugen genannten Lösungsmittelreste (PER) ange-
troffen. 
 
 
zu 3. 
Das Schadstoffpotenzial im Bereich der Altablagerung 50503 Simonskaul wird von der Verwaltung bei 
allen Planungsprozessen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.  
 
Zur Umsetzung der geplanten Wohnbebauung wird ein Sanierungsplan nach den Vorgaben des Bun-
des-Bodenschutzgesetzes erstellt. Dieser Sanierungsplan muss sicherstellen, dass sich aus der Alt-
last keine Beeinträchtigungen für das Planungsvorhaben (d.h. Wohnbebauung sowie angrenzende 
Freiflächen) und die Umgebung ergeben. 
 
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist für die mit Wohnbebauung überplante Fläche der Aushub 
der ehem. Deponie und die Absicherung gegen die verbleibenden Bereiche der Altablagerung vorge-
sehen. Sollten im Rahmen der Aushubarbeiten problematische Auffüllungsinhaltstoffe angetroffen 
werden, sind diese sach- und fachgerecht zu entsorgen. 
Die im SPD-Antrag geforderte Bergung sämtlicher Schadstoffe ist gem. BBodSchG nicht zwangsläu-
fig notwendig. 
 
Für die Umsetzung der geplanten KVB-Trasse muss die Altlastenproblematik (z.B. Setzungen im Be-
reich der Altablagerung, bzw. die Vorgaben bzgl. Deponiegas) ebenfalls berücksichtigt werden. 
 
 
Anlagen 
Luftbilder

Beratungsverlauf (1)

14.11.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3937/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
12.11.2019
Erstellt
12.11.2019 11:44