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Anpassung der Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters ab der Spielzeit 2020/21

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0561/2020 vom 05.03.2020

Stand: Am 04.05.2020 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 0561/2020 Freigabedatum 05.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anpassung der Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters ab der Spielzeit 2020/21 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, dass für Menschen mit Schwerbehinderung ab der Spielzeit 2020/2021 folgende Ermäßigungsregelung beim Kauf von Tickets für Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie gelten soll: Menschen mit einer Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % er- halten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich nicht. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 10.03.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.03.2020 Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Begründung % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangsgrundlage Der Rat hat der städtischen Verwaltung unter Vorlage-Nr. 0990/2017 mit dem Beschluss der 2. Fortschreibung des Handlungskonzepts zur Kölner Behindertenpolitik den folgenden Auf- trag erteilt. : „Die Entgelt- und Benutzerordnung der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bil- dungseinrichtungen werden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen (Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für eine Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen.“ Die Verwaltung hat bei allen städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen ab- gefragt, welche Ermäßigungen Menschen mit Behinderung aktuell dort gewährt werden. Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, die bestehenden Regelungen dahingehend zu ändern, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung auf Nachweis einheitlich 50 % Ermäßigung auf die Eintritte erhalten sollen. 3 Die Eintrittsregelung des Gürzenich-Orchester Köln wird daher ab dem 01.05.2020 (Beginn der Kartenverkäufe) für die Spielzeit 2020/21 (Spielzeitbeginn 01.09.2020) entsprechend an- gepasst. 2. Anpassung der Ermäßigungsregelung Die bestehende Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters Köln - 50 % für Schüler; Studenten (bis 28 Jahre), Auszubildende, Wehr- und Bundesfreiwilli- gendienstleistende, Köln-Pass, Köln-Card Inhaber sowie Inhaber von Jugendleiter- und Ehrenamtskarten. - Schwerbehinderte und Begleitpersonen für Schwerbehinderte oder Rollstuhlfahrer erhal- ten freien Eintritt. wird wie folgt geändert: Der Text in Spiegelstrich zwei wird ersetzt durch Menschen mit einer Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % er- halten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 3. Kosten und Finanzierung Da aktuell Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie deren Begleitpersonen freien Eintritt zu den Konzerten des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie haben (Ratsbe- schluss vom 14.02.2019 unter Vorlage-Nr. 0079/2019), prognostiziert das Gürzenich- Orchester Köln einen geringfügigen Anstieg der Erträge. Eine Änderung des Betriebskosten- zuschusses ist nicht erforderlich. In der Spielzeit 2018/19 wurde die derzeit geplante Ermäßigungsregelung bereits durchge- führt, die Umsatz- und Verkaufszahlen der Spielzeit 2018/19 können daher als Vergleichswer- te herangezogen werden. Die Umsatz- und Verkaufszahlen durch den Verkauf von Ermäßi- gungskarten für Menschen mit einer Schwerbehinderung belaufen sich wie folgt: Verkauf von Ermäßigungskarten für Menschen mit einer Schwerbehinderung: Umsätze 2018/19: 7.001,50 € Anzahl verkaufte Karten 2018/19: 867 Stk. Umsätze 2019/20: 0,00 € Anzahl verkaufte Karten 2019/20 (Stand 4.3.2020): 384 Stk. Begründung für die Dringlichkeit Die Regelung soll für die Spielzeit 2020/2021 greifen. Das Gürzenich-Orchester beginnt mit dem Kartenverkauf ab 01.05.2020. Vorab werden Printmedien zur Saisonvorschau des Gür- zenich-Orchesters produziert und veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe der Druckdaten sowie der geplante Termin zur Veröffentlichung der Saisonvorschau (4. April 2020) fallen zeitlich vor den nächsten Sitzungstermin des Rats. Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen.

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2020

    Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester

    TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 23.03.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.38, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 26.03.2020

    Rat

    TOP 10.14, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 04.05.2020 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: Sache ist erledigt

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