Mandari Insight

0561/2020

Anpassung der Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters ab der Spielzeit 2020/21

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.03.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 10.14

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

5591 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 
 0561/2020 
Freigabedatum 
05.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anpassung der Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters ab der Spielzeit 
2020/21 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt, dass für Menschen mit Schwerbehinderung ab der Spielzeit 2020/2021 folgende 
Ermäßigungsregelung beim Kauf von Tickets für Konzerte des Gürzenich-Orchesters in der Kölner 
Philharmonie gelten soll: 
 
Menschen mit einer Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % er-
halten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe 
»B« vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 
 
Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich nicht.  
 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 10.03.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.03.2020 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe Begründung 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
1. Ausgangsgrundlage 
Der Rat hat der städtischen Verwaltung unter Vorlage-Nr. 0990/2017 mit dem Beschluss der   
2. Fortschreibung des Handlungskonzepts zur Kölner Behindertenpolitik den folgenden Auf-
trag erteilt. : „Die Entgelt- und Benutzerordnung der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bil-
dungseinrichtungen werden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: 
Schwerbehinderte erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit 
Behinderungen (Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die 
Stadt wirbt für eine Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten 
Einrichtungen.“ 
Die Verwaltung hat bei allen städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen ab-
gefragt, welche Ermäßigungen Menschen mit Behinderung aktuell dort gewährt werden. Die 
Verwaltung beabsichtigt nunmehr, die bestehenden Regelungen dahingehend zu ändern, 
dass Menschen mit einer Schwerbehinderung auf Nachweis einheitlich 50 % Ermäßigung auf 
die Eintritte erhalten sollen.

3 
Die Eintrittsregelung des Gürzenich-Orchester Köln wird daher ab dem 01.05.2020 (Beginn 
der Kartenverkäufe) für die Spielzeit 2020/21 (Spielzeitbeginn 01.09.2020) entsprechend an-
gepasst. 
 
2. Anpassung der Ermäßigungsregelung  
Die bestehende Ermäßigungsregelung für Konzerte des Gürzenich-Orchesters Köln  
- 50 % für Schüler; Studenten (bis 28 Jahre), Auszubildende, Wehr- und Bundesfreiwilli-
gendienstleistende, Köln-Pass, Köln-Card Inhaber sowie Inhaber von Jugendleiter- und 
Ehrenamtskarten.  
- Schwerbehinderte und Begleitpersonen für Schwerbehinderte oder Rollstuhlfahrer erhal-
ten freien Eintritt.  
 
wird wie folgt geändert: 
 
Der Text in Spiegelstrich zwei wird ersetzt durch 
 
Menschen mit einer Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % er-
halten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe 
»B« vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 
 
 
3. Kosten und Finanzierung 
Da aktuell Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie deren Begleitpersonen freien Eintritt 
zu den Konzerten des Gürzenich-Orchesters in der Kölner Philharmonie haben (Ratsbe-
schluss vom 14.02.2019 unter Vorlage-Nr. 0079/2019), prognostiziert das Gürzenich-
Orchester Köln einen geringfügigen Anstieg der Erträge. Eine Änderung des Betriebskosten-
zuschusses ist nicht erforderlich.  
 
In der Spielzeit 2018/19 wurde die derzeit geplante Ermäßigungsregelung bereits durchge-
führt, die Umsatz- und Verkaufszahlen der Spielzeit 2018/19 können daher als Vergleichswer-
te herangezogen werden. Die Umsatz- und Verkaufszahlen durch den Verkauf von Ermäßi-
gungskarten für Menschen mit einer Schwerbehinderung belaufen sich wie folgt:  
 
 
Verkauf von Ermäßigungskarten für Menschen mit einer Schwerbehinderung:  
 
Umsätze 2018/19: 7.001,50 €  
Anzahl verkaufte Karten 2018/19: 867 Stk. 
 
Umsätze 2019/20: 0,00 € 
Anzahl verkaufte Karten 2019/20 (Stand 4.3.2020): 384 Stk. 
 
 
 
Begründung für die Dringlichkeit 
 
Die Regelung soll für die Spielzeit 2020/2021 greifen. Das Gürzenich-Orchester beginnt mit 
dem Kartenverkauf ab 01.05.2020. Vorab werden Printmedien zur Saisonvorschau des Gür-
zenich-Orchesters produziert und veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe der Druckdaten sowie 
der geplante Termin zur Veröffentlichung der Saisonvorschau (4. April 2020) fallen zeitlich vor 
den nächsten Sitzungstermin des Rats. Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage 
trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der 
Abgabefrist zusammen.

Beratungsverlauf (4)

10.03.2020 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.03.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 10.38 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0561/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.03.2020
Erstellt
18.02.2020 10:58