2765/2017
Anfrage gem. $ 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1192/2017-Verschärftes Problem mit Obdachlosen in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4926 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/502/7 Vorlagen-Nummer 2765/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/1192/2017-Verschärftes Problem mit Obdachlosen in Köln Die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln stellt eine schriftliche Anfrage gem. § 4 der Geschäftsord- nung des Rates. Die Verwaltung nimmt zu den folgenden Fragen Stellung: 1.) Welche von der Stadt (mit-)finanzierten Träger der Obdachlosenhilfe verweigern ihre Unterstüt- zung für osteuropäisch stämmige Obdachlose? 2.) Wie identifizieren die Träger osteuropäisch stämmige Obdachlose zur Verweigerung der Unter- stützung, um sie nur den „hiesigen“ Wohnungslosen zukommen zu lassen? 3.) Aus welchen Gründen verweigern die jeweiligen Träger die Unterstützung? Bitte nach Träger und Grund aufschlüsseln. 4.) Welche weiteren Maßnahmen plant die Stadt, um mit der durch den Zuzug der Obdachlosen verschärften Situation auf den Straßen Kölns umzugehen? Hintergrund: Das Kölner Hilfesystem bietet acht Kontakt- und Fachberatungsstellen im Stadtgebiet Köln an. Drei der Kontakt- und Beratungsstellen sind spezielle Einrichtungen für Frauen. Ergänzt werden die Kon- takt- und Fachberatungsstellen durch die Überlebensstation „GULLIVER“ und das Obdachlosen- Res- taurant „LORE“. Insbesondere richten sich diese Angebote an Wohnungslose und Menschen mit einem Hilfebedarf nach § 67 SGB XII ab 25 Jahren, da für Jugendliche und junge Erwachsene gesonderte Angebote der Jugendhilfe bestehen. Der Personenkreis des § 67 SGB XII lässt sich wie folgt beschreiben: Es liegen besondere Lebensverhältnisse vor, die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ohne (vorübergehende) Unterstützung ist es für die leistungsberechtigten Menschen kaum möglich, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden. Die besonderen Lebensverhältnisse können geprägt sein von • fehlendem oder ungesicherten Wohnraum • ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage • gesundheitlichen Einschränkungen. 2 Das Spektrum des Unterstützungsbedarfes reicht von einem erheblichen Unterstützungsbedarf in einem oder mehreren Bereichen bis zu Unterstützungsleistungen, die hauptsächlich eine stabilisie- rende Funktion haben. Die Fachberatungsstellen sind Anlaufstellen für alle Personen, die einen Unterstützungsbedarf ge- mäß § 67 SGB XII haben und zum leistungsberechtigtem Personenkreis gehören. Die persönliche Hilfe orientiert sich am individuellen Hilfebedarf. Zu den Aufgaben der Kontakt- und Beratungsstellen gehören insbesondere: • Abwenden von drohender Obdachlosigkeit (Wohnungssicherung) • Hilfen bei der Wohnungssuche • Vermittlung in weitergehende Hilfen • Hilfemaßnahmen in akuten Problemlagen • Kooperation mit anderen Stellen. • Angebote der Grundversorgung (Essen, Duschen etc.) Die Kontakt- und Beratungsstellen werden in Kooperation mit dem überörtlichen Träger, dem Land- schaftsverband Rheinland, zu je 50% der Personal, Miet- und Sachkosten gefördert. Zu Frage 1 und Frage 2. Grundsätzlich weisen keine Einrichtungen im Stadtgebiet Beschränkungen für den Personenkreis von Menschen aus Osteuropa auf. Der Verwaltung ist bekannt, dass vereinzelte Kontakt- und Beratungs- stellen die Nutzung zeitweise eingeschränkt haben. Personen aus dem genannten Personenkreis, welche bereits der Einrichtung bekannt waren und bei denen Beratungsgespräche aufgrund der Sprachbarrieren gescheitert sind, wurden nicht erneut aufgenommen. Zu Frage 3. Die Kontakt- und Beratungsstellen haben den Auftrag, Menschen zur Überwindung schwieriger Le- benslagen Hilfen nach §67 SGB XII Hilfen bereit zu stellen. Ohne Leistungsanspruch und insbeson- dere Sprachkompetenzen ist dies für den genannten Personenkreis nur sehr eingeschränkt möglich. Insbesondere bringen diese Menschen spezifische Themen mit, die ein spezielles Wissen verlangen, das in dem bedarfsgerechten Umfang in dem bestehenden Setting der Kontakt- und Beratungsstellen nicht vorhanden ist. Durch die Personengruppe der Osteuropäer kam es in den Einrichtungen auch zu einer Verdrängung der bisherigen Nutzer, so dass Träger vereinzelnd regulierend eingreifen muss- te. Zu Frage 4. Die Verwaltung erarbeitet zurzeit ein abgestimmtes Gesamtkonzept, welches darauf ausgerichtet ist, die bestehenden Störungen im öffentlichen Raum zu mildern und eine soziale Befriedung herzustel- len. Im Rahmen der Beschlüsse zum Haushalt wurden 650.000 € für niedrigschwellige Hilfe- und In- terventionsmaßnahmen bereitgestellt. Durch gezielte Sofortmaßnahmen sollen vorhandene Hilfest- rukturen ergänzt und in ihrer Wirkung verstärkt werden. Darüber hinaus verweist die Verwaltung auf die Mitteilung 3694/2017 „Humanitäre Hilfen für auffällige und störende Menschen im öffentlichen Raum – Sachstand und weiteres Vorgehen“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2765/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.12.2017
- Erstellt
- 06.09.2017 10:30