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3603/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbindungsweg Sportpionierpark/Vorgebirgspark, Aktenzeichen 90/25

Mitteilung BV 05.01.2026

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

6422 Zeichen

1 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW 
Einrichtung eines Fuß- und Radverbindungswegs zwischen dem 
Sportpionierpark (Südstadt) und dem Vorgebirgspark (Zollstock) 
Köln, den 24.06.2025 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich reiche hiermit eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW mit 
dem Anliegen ein, einen durchgehenden, vom motorisierten Verkehr getrennten 
Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem Sportpionierpark in der 
Kölner Südstadt und dem Vorgebirgspark in Köln-Zollstock zu schaffen. 
Begründung: 
Eine solche Verbindung bietet zahlreiche Vorteile für die Stadt Köln und ihre 
Bürgerinnen und Bürger: 
1. Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
Durch die Entflechtung vom motorisierten Verkehr wird das Unfallrisiko
erheblich reduziert. Insbesondere könnten durch diesen Weg zwei
Gefahrenstellen – die Kreuzung Vorgebirgsstraße/Bischofsweg (tödlicher
Unfall in 2023) und die Schönhauser Straße (häufige, teils schwere
Verkehrsunfälle) – sicher umfahren werden. (Quelle: Verkehrsunfallbilanz –
Polizei NRW)
2. Mehrwert für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer
Die neue Verbindung verbessert die Aufenthaltsqualität und ermöglicht eine
sichere, komfortable und direkte Wegeverbindung – insbesondere für
Familien, Schulkinder, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen.
3. Direkte Verbindung von zwei Parkanlagen
Eine durchgehende Fuß- und Radverbindung zwischen dem Sportpionierpark
und dem Vorgebirgspark schafft einen attraktiven, grünen Korridor im
innerstädtischen Raum, der Erholung, Bewegung und umweltfreundliche
Mobilität fördert.
4. Herstellung einer Nord-Süd-Verbindung
Diese Achse verbessert die übergeordnete Wegevernetzung und stärkt das
Kölner Wegenetz für den Umweltverbund nachhaltig. Sie dient auch als
potenzielle Pendlerstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsorten.
5. Niedriger Aufwand – großer Nutzen
Der erforderliche neue Verbindungsweg wäre lediglich rund 150 Meter lang. Er
könnte mit einer wassergebundenen Wegedecke hergestellt werden, sodass
keine versiegelte Fläche nötig wäre. Die Bau- und Unterhaltungskosten
bleiben dadurch sehr gering. Ein Fußgängerüberweg wäre zudem mit
geringen Kosten verbunden.

2 
6. Verlauf durch die Raderberger Brache (Landschaftsschutzgebiet)
Der vorgeschlagene Verbindungsweg führt durch die sogenannte Raderberger
Brache, ein Landschaftsschutzgebiet. Bereits heute ist das Gebiet von
zahlreichen Trampelpfaden durchzogen. Zudem hausen dort teils
Wohnungslose und eine nicht geringe Menge von Unrat wird dort abgelegt. Mit
der Entwicklung der benachbarten Parkstadt Süd ist zu erwarten, dass die
Nutzung des Geländes zunimmt und zusätzliche Trampelpfade entstehen –
zum Nachteil der Natur. Ein gezielter, naturverträglicher Weg mit
wassergebundener Decke würde die vorhandene Nutzung bündeln, sensible
Bereiche schützen und zur geordneten Besucherlenkung beitragen.
7. Trennung vom motorisierten Verkehr als Grundprinzip
Es ist ein zentrales Anliegen moderner Stadtplanung, Fuß- und Radverkehr
vom motorisierten Verkehr zu trennen, um Sicherheit, Attraktivität und
Alltagstauglichkeit zu erhöhen. Der geplante Weg erfüllt diese Anforderung
und trägt zur Förderung des Umweltverbundes bei.
Schlussbemerkung: 
Diese Verbindung wäre ein bedeutender Beitrag zur Vision einer fahrrad- und 
fußgängerfreundlichen Stadt Köln, wie sie im Mobilitätsplan „Köln mobil 2025“ und im 
Klimaschutzkonzept angestrebt wird. Ich bitte die Stadt Köln daher, dieses Vorhaben 
zu prüfen und im Sinne der Verkehrssicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes 
sowie der urbanen Lebensqualität umzusetzen. 
Eine Präsentation zur Veranschaulichung ist beigefügt. 
Mit freundlichen Grüßen

Verbindungswegfür 
Fußgänger/Radfahrer
Sportpionierpark -
Vorgebirgspark
Bürgereingabe an Stadt Köln
1

Kreuzung mit LZA 
tödlicher VU in 2023
Gemeinsamer Fuß/-
Radweg in beide FR
Aktuelle/geplante Verkehrssituation Parkstadt Süd
Kein Radweg in FR Rhein, diverse 
VU auf gesamter Strecke
kommend aus 
Vorgebirgspark in FR 
Südstadt
kommend aus 
Vorgebirgspark in FR 
Rhein/Südstadt
2

Vorschlag/Eingabe Verbindung Fuß-/Radweg
Vorschlag:
Fußgängerüberweg/
Unterführung
Geplante Rampe 
Südbrücke
Neue Verbindung mit 
Fuß-/Radweg (150m)
Geplante Unterführung 
Südstadt/Sportpionierpark
3

Vorschlag Verbindungsweg
- - - Vorschlag
Verbindungsweg
durch Raderberger
Brache. Ca. 150m
lang. Trennung von
motorisiertem
Verkehr
- - - aktueller Weg
650m Umweg über
unübersichtliche
Einmündung/gemeins
amer Rad-/Fußweg in
beide FR
4

Verbesserung der Sicherheit für Fahrradfahrer/Fußgänger
• Vermeidung der unübersichtlichen Kreuzung Vorgebirgsstraße/Bischofsweg. Tödlicher Verkehrsunfall im Jahr 2023.
• Vermeidung des Bischofsweg mit kombinierten Rad-/Fußweg in beide Fahrtrichtungen
• Vermeidung der Schönhauser Straße (Fahrtrichtung Rhein kein Radweg und viele Ampeln)
• Überweg mit Verkehrsinsel könnte leicht installiert werden, da die Straße dort bereits breiter ist. Optimale Lösung wäre
eine Unterführung.
Mehrwert für Fahrradfahrer/Fußgänger
• Schaffung von durchgängigen Fahrradwegen abseits des motorisierten Verkehrs
Direkte Verbindung von zwei Parkanlagen
Herstellung einer Nord-/Süd-Verbindung
• Nahtlose und effiziente Verbindung zwischen den Stadtteilen/Grünflächen im Süden von Köln
Schutz/Erhalt Landschaftsschutzgebiet
• Ein offizieller Weg statt viele eigendynamische Schleichwege
• Rad-/Fußweg ohne versiegelte bzw. geteerte Oberfläche ausreichend
Vorteile des Verbindungswegs für Fußgänger und Radfahrer
5

Was bisher geschah?
- Kontaktaufnahme mit Stadt Köln Fr. Groß-Jacob (Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen) vom 13.02.25
„Die sogenannte „Raderberger Brache“ ist als Geschützter Landschaftsbestandteil LB 2.06
„Brachgelände Raderberg“ im Landschaftsplan Köln unter Schutz gestellt.Über die bestehenden
offiziell gewidmeten Wege hinaus, soll es keine zusätzliche Erschließung in die Fläche geben.
- Kontaktaufnahme mit Stadtplanungsamt der Stadt Köln (keine Rückmeldung)
- Kontaktaufnahme mit Mobilitätsplan der Stadt Köln (keine Rückmeldung)
- Bürgersprechstunde am 06.05.2025 mit Bezirksbürgermeister Herr Giesen
6

7

Quellenverzeichnis
- Stadt Köln – Ratsinformationssystem. Sitzung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen am 03.06.2024.
URL: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/si0057.asp?__ksinr=32058 (abgerufen
am 24.06.2025)
- Polizei NRW, PP Köln, Meldepflichtige Verkehrsunfälle nach Unfallkategorie,
Auskunft vom 24.06.2025
8

Mitteilung BV

896 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3603/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbindungsweg 
Sportpionierpark/Vorgebirgspark, Aktenzeichen 90/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

6840 Zeichen

Seite 1/3 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau   
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
90/25 09.12.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Verbindungsweg Sportpionierpark/Vorge-
birgspark, Aktenzeichen 90/25 
Sehr geehrte Frau    , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.06.2025. Das Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen sowie das Stadtplanungsamt haben Ihr Anliegen eingehend geprüft und 
teilen in einer Stellungnahme Folgendes mit: 
„Der temporäre SPORTPIONIERPARK ist im März 2025 auf den zukünftigen Flächen 
des GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd eröffnet worden. Nun gibt es eine grüne Wegean-
bindung für Fußgänger*innen und Radfahrende separat vom Straßenverkehr. Die 
durchgehende Anbindung verläuft vom SPORTPIONIERPARK an der Bonner Straße 
bis zum Bischofsweg und endet dort neben dem Bischofsweg 48 bzw. an dem Ein-
gang des temporären PIONIERPARKS. 
Der Bereich des Großbauvorhabens Parkstadt Süd wird sich in den nächsten Jahren 
stark verändern. In diesem Rahmen werden derzeit Bebauungspläne für die Parkstadt 
Süd aufgestellt. Für den Grüngürtel Parkstadt Süd wird ein separater Bebauungsplan 
(siehe Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Parkstadt 
Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd 
2399/2024) und der Entwurf GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd erarbeitet (Siehe Weiter-
planungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 
2446/2024). Nach weiteren Planungsschritten wird der Innere Grüngürtel hier sukzes-
sive realisiert. Dies betrifft ebenfalls den von der Fragestellerin thematisierten Bereich 
nördlich des Bischofsweges.  
Zum 31.01.2026 wird die Großmarktnutzung auf dem Gelände beendet, im Anschluss 
folgt der Abriss der nicht denkmalgeschützten Lagerhallen, die Untersuchung des Bo-
dens auf Altlasten und Bodendenkmäler, der Altlastenaustausch, der Rückbau der 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/3 
bestehenden Straßen und Verkehrsflächen sowie der im Boden befindlichen Versor-
gungsleitungen und die Vorbereitung der Neubebauung. Ein Baubeginn für die Bau-
vorhaben im Rahmen des Großbauvorhabens Parkstadt Süd ist aufgrund der Komple-
xität des Bauvorhabens zum heutigen Zeitpunkt noch nicht seriös darstellbar. 
Das Hauptaugenmerkt der Fragestellerin liegt auf dem Übergang vom temporären 
SPORTPIONIERPARK zur Raderberger Brache. In der Begründung wird der Bezug 
auf Unterschiedliche Bereiche entlang des Bischofsweges mit mehr oder weniger star-
kem Bezug zum Übergang zw. SPORTPIONIERPARK bzw. PIONIERPARK und der 
Raderberger Brache hergestellt.  
Zur Kreuzung Vorgebirgsstraße/Bischofsweg 
Im Zuge der Planungen GRÜNGÜRTEL soll der Bischofsweg an dieser Stelle punktu-
ell nach Süden verlegt werden, sodass der GRÜNGÜRTEL hier mehr Raum erhält, 
vgl. Weiterplanungsbeschluss GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd auf Basis der Vorent-
wurfsplanung. Hierzu soll der Kreuzungsbereich Vorgebirgsstraße / Bischofsweg im 
Vorfeld vollständig umgestaltet werden. Im Vorfeld der Fachplanung werden durch die 
Verwaltung Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. 
Zum Bischofsweg 
Aufgrund der einseitigen Bebauung entlang des Bischofsweges im Bereich der Rader-
berger Brache ist hier lediglich ein einseitiger Fuß- und Radweg entlang des nördli-
chen Straßenrandes vorhanden. Dies bleibt in der Planung Parkstadt Süd unverän-
dert. Die Anbindung des angedachten Weges in der Raderberger Brache an den Bi-
schofsweg ist aufgrund der im Süden fehlenden Verkehrsflächen für den Fuß- oder 
Radverkehr verkehrstechnisch schwer zu lösen und würde ein erhebliches Risiko für 
die potenziellen Nutzer*innen des angedachten Weges mit sich bringen.  
Zur Raderberger Brache 
Von der Fragestellerin ist eine Querung vom temporären Eingang des PIONIERPARK 
Parkstadt Süd über den Bischofsweg in die Raderberger Brache angefragt worden.  
Bei der Raderberger Brache handelt es sich um den geschützten Landschaftsbe-
standteil LB 2.06 „Brachgelände Raderberg“. Sie weist im Randbereich verbuschtes 
Brachgelände auf, welches durch einen prägenden Baumbestand, ausgedehnte 
Hochstaudengesellschaften und eine hohe Artenvielfalt gekennzeichnet wird.  
Der Neubau eines querenden Weges, der an das Wegenetz im Vorgebirgspark anbin-
det, wäre mit einem erheblichen Eingriff verbunden, für welchen auf Grundlage eins 
Landschaftspflegerischen Begleitplanes eine Eingriffs-Ausgleichbilanzierung zu erstel-
len wäre. Zusätzlich wären die Belange des Artenschutzes zu prüfen. Für eine tempo-
räre Anbindung ist eine solche Zerschneidung der Brachfläche und das aufwändige 
Genehmigungsverfahren nicht zu rechtfertigen. 
Ein Weg durch das verbuschte Brachgelände ließe eine nur schwer einsehbare 
Wegeverbindung entstehen, welche zwar innerstädtisch liegt, jedoch beidseitig in un-
bewohntem Gebiet endet und somit beste Voraussetzungen für einen sogenannten 
Angstraum bietet.  
Ein Rückschnitt der angrenzenden Vegetation um einen breiteren einsehbaren Raum

Seite 3/3 
zu schaffen widerspricht den bereits genannten Aspekten des Schutzes eines inner-
städtischen Naturraums elementar.  
Bereiche östlich der Raderberger Brache 
Ein Mobilitätskonzept und darauf aufbauend ein Verkehrsgutachten wird im Rahmen 
des Bauvorhabens Parkstadt Süd im entsprechenden Bearbeitungsbereich erarbeitet. 
Die Belange des nichtmotorisierten Individualverkehrs werden bei der Planung der 
Parkstadt Süd umfangreich berücksichtigt. So wird die Parkstadt Süd als autoarmes 
Quartier gebaut und vielfältige Angebote geschaffen, um die anzustrebende innerstäd-
tische Mobilitätswende zu begünstigen.  
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Frau     , unter der Tele-
fonnummer 0221/221-    oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in 
der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3603/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
05.01.2026
Erstellt
17.12.2025 07:51