3603/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbindungsweg Sportpionierpark/Vorgebirgspark, Aktenzeichen 90/25
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Anlage 1 Eingabe
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1 Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW Einrichtung eines Fuß- und Radverbindungswegs zwischen dem Sportpionierpark (Südstadt) und dem Vorgebirgspark (Zollstock) Köln, den 24.06.2025 Sehr geehrte Damen und Herren, ich reiche hiermit eine Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW mit dem Anliegen ein, einen durchgehenden, vom motorisierten Verkehr getrennten Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem Sportpionierpark in der Kölner Südstadt und dem Vorgebirgspark in Köln-Zollstock zu schaffen. Begründung: Eine solche Verbindung bietet zahlreiche Vorteile für die Stadt Köln und ihre Bürgerinnen und Bürger: 1. Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Durch die Entflechtung vom motorisierten Verkehr wird das Unfallrisiko erheblich reduziert. Insbesondere könnten durch diesen Weg zwei Gefahrenstellen – die Kreuzung Vorgebirgsstraße/Bischofsweg (tödlicher Unfall in 2023) und die Schönhauser Straße (häufige, teils schwere Verkehrsunfälle) – sicher umfahren werden. (Quelle: Verkehrsunfallbilanz – Polizei NRW) 2. Mehrwert für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer Die neue Verbindung verbessert die Aufenthaltsqualität und ermöglicht eine sichere, komfortable und direkte Wegeverbindung – insbesondere für Familien, Schulkinder, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen. 3. Direkte Verbindung von zwei Parkanlagen Eine durchgehende Fuß- und Radverbindung zwischen dem Sportpionierpark und dem Vorgebirgspark schafft einen attraktiven, grünen Korridor im innerstädtischen Raum, der Erholung, Bewegung und umweltfreundliche Mobilität fördert. 4. Herstellung einer Nord-Süd-Verbindung Diese Achse verbessert die übergeordnete Wegevernetzung und stärkt das Kölner Wegenetz für den Umweltverbund nachhaltig. Sie dient auch als potenzielle Pendlerstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsorten. 5. Niedriger Aufwand – großer Nutzen Der erforderliche neue Verbindungsweg wäre lediglich rund 150 Meter lang. Er könnte mit einer wassergebundenen Wegedecke hergestellt werden, sodass keine versiegelte Fläche nötig wäre. Die Bau- und Unterhaltungskosten bleiben dadurch sehr gering. Ein Fußgängerüberweg wäre zudem mit geringen Kosten verbunden. 2 6. Verlauf durch die Raderberger Brache (Landschaftsschutzgebiet) Der vorgeschlagene Verbindungsweg führt durch die sogenannte Raderberger Brache, ein Landschaftsschutzgebiet. Bereits heute ist das Gebiet von zahlreichen Trampelpfaden durchzogen. Zudem hausen dort teils Wohnungslose und eine nicht geringe Menge von Unrat wird dort abgelegt. Mit der Entwicklung der benachbarten Parkstadt Süd ist zu erwarten, dass die Nutzung des Geländes zunimmt und zusätzliche Trampelpfade entstehen – zum Nachteil der Natur. Ein gezielter, naturverträglicher Weg mit wassergebundener Decke würde die vorhandene Nutzung bündeln, sensible Bereiche schützen und zur geordneten Besucherlenkung beitragen. 7. Trennung vom motorisierten Verkehr als Grundprinzip Es ist ein zentrales Anliegen moderner Stadtplanung, Fuß- und Radverkehr vom motorisierten Verkehr zu trennen, um Sicherheit, Attraktivität und Alltagstauglichkeit zu erhöhen. Der geplante Weg erfüllt diese Anforderung und trägt zur Förderung des Umweltverbundes bei. Schlussbemerkung: Diese Verbindung wäre ein bedeutender Beitrag zur Vision einer fahrrad- und fußgängerfreundlichen Stadt Köln, wie sie im Mobilitätsplan „Köln mobil 2025“ und im Klimaschutzkonzept angestrebt wird. Ich bitte die Stadt Köln daher, dieses Vorhaben zu prüfen und im Sinne der Verkehrssicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der urbanen Lebensqualität umzusetzen. Eine Präsentation zur Veranschaulichung ist beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Verbindungswegfür Fußgänger/Radfahrer Sportpionierpark - Vorgebirgspark Bürgereingabe an Stadt Köln 1 Kreuzung mit LZA tödlicher VU in 2023 Gemeinsamer Fuß/- Radweg in beide FR Aktuelle/geplante Verkehrssituation Parkstadt Süd Kein Radweg in FR Rhein, diverse VU auf gesamter Strecke kommend aus Vorgebirgspark in FR Südstadt kommend aus Vorgebirgspark in FR Rhein/Südstadt 2 Vorschlag/Eingabe Verbindung Fuß-/Radweg Vorschlag: Fußgängerüberweg/ Unterführung Geplante Rampe Südbrücke Neue Verbindung mit Fuß-/Radweg (150m) Geplante Unterführung Südstadt/Sportpionierpark 3 Vorschlag Verbindungsweg - - - Vorschlag Verbindungsweg durch Raderberger Brache. Ca. 150m lang. Trennung von motorisiertem Verkehr - - - aktueller Weg 650m Umweg über unübersichtliche Einmündung/gemeins amer Rad-/Fußweg in beide FR 4 Verbesserung der Sicherheit für Fahrradfahrer/Fußgänger • Vermeidung der unübersichtlichen Kreuzung Vorgebirgsstraße/Bischofsweg. Tödlicher Verkehrsunfall im Jahr 2023. • Vermeidung des Bischofsweg mit kombinierten Rad-/Fußweg in beide Fahrtrichtungen • Vermeidung der Schönhauser Straße (Fahrtrichtung Rhein kein Radweg und viele Ampeln) • Überweg mit Verkehrsinsel könnte leicht installiert werden, da die Straße dort bereits breiter ist. Optimale Lösung wäre eine Unterführung. Mehrwert für Fahrradfahrer/Fußgänger • Schaffung von durchgängigen Fahrradwegen abseits des motorisierten Verkehrs Direkte Verbindung von zwei Parkanlagen Herstellung einer Nord-/Süd-Verbindung • Nahtlose und effiziente Verbindung zwischen den Stadtteilen/Grünflächen im Süden von Köln Schutz/Erhalt Landschaftsschutzgebiet • Ein offizieller Weg statt viele eigendynamische Schleichwege • Rad-/Fußweg ohne versiegelte bzw. geteerte Oberfläche ausreichend Vorteile des Verbindungswegs für Fußgänger und Radfahrer 5 Was bisher geschah? - Kontaktaufnahme mit Stadt Köln Fr. Groß-Jacob (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen) vom 13.02.25 „Die sogenannte „Raderberger Brache“ ist als Geschützter Landschaftsbestandteil LB 2.06 „Brachgelände Raderberg“ im Landschaftsplan Köln unter Schutz gestellt.Über die bestehenden offiziell gewidmeten Wege hinaus, soll es keine zusätzliche Erschließung in die Fläche geben. - Kontaktaufnahme mit Stadtplanungsamt der Stadt Köln (keine Rückmeldung) - Kontaktaufnahme mit Mobilitätsplan der Stadt Köln (keine Rückmeldung) - Bürgersprechstunde am 06.05.2025 mit Bezirksbürgermeister Herr Giesen 6 7 Quellenverzeichnis - Stadt Köln – Ratsinformationssystem. Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 03.06.2024. URL: https://buergerinfo.stadt-koeln.de/si0057.asp?__ksinr=32058 (abgerufen am 24.06.2025) - Polizei NRW, PP Köln, Meldepflichtige Verkehrsunfälle nach Unfallkategorie, Auskunft vom 24.06.2025 8
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3603/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbindungsweg Sportpionierpark/Vorgebirgspark, Aktenzeichen 90/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/3 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 90/25 09.12.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– Verbindungsweg Sportpionierpark/Vorge- birgspark, Aktenzeichen 90/25 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.06.2025. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen sowie das Stadtplanungsamt haben Ihr Anliegen eingehend geprüft und teilen in einer Stellungnahme Folgendes mit: „Der temporäre SPORTPIONIERPARK ist im März 2025 auf den zukünftigen Flächen des GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd eröffnet worden. Nun gibt es eine grüne Wegean- bindung für Fußgänger*innen und Radfahrende separat vom Straßenverkehr. Die durchgehende Anbindung verläuft vom SPORTPIONIERPARK an der Bonner Straße bis zum Bischofsweg und endet dort neben dem Bischofsweg 48 bzw. an dem Ein- gang des temporären PIONIERPARKS. Der Bereich des Großbauvorhabens Parkstadt Süd wird sich in den nächsten Jahren stark verändern. In diesem Rahmen werden derzeit Bebauungspläne für die Parkstadt Süd aufgestellt. Für den Grüngürtel Parkstadt Süd wird ein separater Bebauungsplan (siehe Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd 2399/2024) und der Entwurf GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd erarbeitet (Siehe Weiter- planungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 2446/2024). Nach weiteren Planungsschritten wird der Innere Grüngürtel hier sukzes- sive realisiert. Dies betrifft ebenfalls den von der Fragestellerin thematisierten Bereich nördlich des Bischofsweges. Zum 31.01.2026 wird die Großmarktnutzung auf dem Gelände beendet, im Anschluss folgt der Abriss der nicht denkmalgeschützten Lagerhallen, die Untersuchung des Bo- dens auf Altlasten und Bodendenkmäler, der Altlastenaustausch, der Rückbau der Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/3 bestehenden Straßen und Verkehrsflächen sowie der im Boden befindlichen Versor- gungsleitungen und die Vorbereitung der Neubebauung. Ein Baubeginn für die Bau- vorhaben im Rahmen des Großbauvorhabens Parkstadt Süd ist aufgrund der Komple- xität des Bauvorhabens zum heutigen Zeitpunkt noch nicht seriös darstellbar. Das Hauptaugenmerkt der Fragestellerin liegt auf dem Übergang vom temporären SPORTPIONIERPARK zur Raderberger Brache. In der Begründung wird der Bezug auf Unterschiedliche Bereiche entlang des Bischofsweges mit mehr oder weniger star- kem Bezug zum Übergang zw. SPORTPIONIERPARK bzw. PIONIERPARK und der Raderberger Brache hergestellt. Zur Kreuzung Vorgebirgsstraße/Bischofsweg Im Zuge der Planungen GRÜNGÜRTEL soll der Bischofsweg an dieser Stelle punktu- ell nach Süden verlegt werden, sodass der GRÜNGÜRTEL hier mehr Raum erhält, vgl. Weiterplanungsbeschluss GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd auf Basis der Vorent- wurfsplanung. Hierzu soll der Kreuzungsbereich Vorgebirgsstraße / Bischofsweg im Vorfeld vollständig umgestaltet werden. Im Vorfeld der Fachplanung werden durch die Verwaltung Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Zum Bischofsweg Aufgrund der einseitigen Bebauung entlang des Bischofsweges im Bereich der Rader- berger Brache ist hier lediglich ein einseitiger Fuß- und Radweg entlang des nördli- chen Straßenrandes vorhanden. Dies bleibt in der Planung Parkstadt Süd unverän- dert. Die Anbindung des angedachten Weges in der Raderberger Brache an den Bi- schofsweg ist aufgrund der im Süden fehlenden Verkehrsflächen für den Fuß- oder Radverkehr verkehrstechnisch schwer zu lösen und würde ein erhebliches Risiko für die potenziellen Nutzer*innen des angedachten Weges mit sich bringen. Zur Raderberger Brache Von der Fragestellerin ist eine Querung vom temporären Eingang des PIONIERPARK Parkstadt Süd über den Bischofsweg in die Raderberger Brache angefragt worden. Bei der Raderberger Brache handelt es sich um den geschützten Landschaftsbe- standteil LB 2.06 „Brachgelände Raderberg“. Sie weist im Randbereich verbuschtes Brachgelände auf, welches durch einen prägenden Baumbestand, ausgedehnte Hochstaudengesellschaften und eine hohe Artenvielfalt gekennzeichnet wird. Der Neubau eines querenden Weges, der an das Wegenetz im Vorgebirgspark anbin- det, wäre mit einem erheblichen Eingriff verbunden, für welchen auf Grundlage eins Landschaftspflegerischen Begleitplanes eine Eingriffs-Ausgleichbilanzierung zu erstel- len wäre. Zusätzlich wären die Belange des Artenschutzes zu prüfen. Für eine tempo- räre Anbindung ist eine solche Zerschneidung der Brachfläche und das aufwändige Genehmigungsverfahren nicht zu rechtfertigen. Ein Weg durch das verbuschte Brachgelände ließe eine nur schwer einsehbare Wegeverbindung entstehen, welche zwar innerstädtisch liegt, jedoch beidseitig in un- bewohntem Gebiet endet und somit beste Voraussetzungen für einen sogenannten Angstraum bietet. Ein Rückschnitt der angrenzenden Vegetation um einen breiteren einsehbaren Raum Seite 3/3 zu schaffen widerspricht den bereits genannten Aspekten des Schutzes eines inner- städtischen Naturraums elementar. Bereiche östlich der Raderberger Brache Ein Mobilitätskonzept und darauf aufbauend ein Verkehrsgutachten wird im Rahmen des Bauvorhabens Parkstadt Süd im entsprechenden Bearbeitungsbereich erarbeitet. Die Belange des nichtmotorisierten Individualverkehrs werden bei der Planung der Parkstadt Süd umfangreich berücksichtigt. So wird die Parkstadt Süd als autoarmes Quartier gebaut und vielfältige Angebote geschaffen, um die anzustrebende innerstäd- tische Mobilitätswende zu begünstigen. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Frau , unter der Tele- fonnummer 0221/221- oder per E-Mail: gruenflaechenamt@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkir- chen zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3603/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 17.12.2025 07:51