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Änderungsantrag zu TOP 8.1.1 Baubeschluss für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Thumbstraße, Markt und Kapitelstraße zwischen Kasernenstraße und Kalk-Mülheimer Straße in Kalk.

Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke) AN/0422/2023 vom 06.03.2023

Stand: Am 09.03.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die LINKE. Einzelvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI) Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 06.03.2023 AN/0422/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 TOP 8.1.1 Änderungsantrag zu TOP 8.1.1 Baubeschluss für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Thumbstraße, Markt und Kapitelstraße zwischen Kasernenstraße und Kalk-Mülheimer Straße in Kalk. Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker die Antragstellerinnen bitten Sie um Aufnahme des o.g. Änderungsantrags in die Ta- gesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 09.03.2023 Beschluss: Der vorliegende Beschlusstext wird in mehreren Punkten geändert (fett) und lautet dann: Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung (Anlage 3-5) zur Einrich- tung der Fahrradstraßen entsprechend der Variante 2 (Markierung, Beschilderung und Mobiliar) auf der Thumbstraße, Markt und Kapitelstraße zwischen Kasernenstra- ße und Kalk-Mülheimer Straße grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, die Fahrradstraßen unter den folgenden Maßgaben einzurichten: - 2 - 1. Auf Parkstände im Verlauf der Fahrradstraße sollte grundsätzlich verzichtet werden. 2. Kann auf Parkstände im Verlauf dieser Fahrradstraße nicht verzichtet wer- den, sind die bisher geplanten Senkrecht- und Schrägparkstände zu Guns- ten von Längsparkständen umzuplanen. 3. Entlang der Fahrradstraße aber insbesondere entlang der Parkstände sind Markierungen gemäß dem AGFS-Leitfaden Kapitel 2.11 anzubringen. 4. Neu- beziehungsweise Andersplatzierung der Poller zwischen Markt, Thumbstraße und Steprathstraße so, dass dort nördlich nicht mehr illegal geparkt werden kann. Begründung: „Eine Vielzahl der Unfälle im Längsverkehr von Fahrradstraßen ist auf den ru- henden Verkehr zurückzuführen. Ein- und Ausparkvorgänge jedw eder Art so- w ie Dooring-Unfälle stellen für Radfahrende dabei ein erhebliches Sicherheits- risiko und damit einen entsprechenden Qualitätsverlust dar. Aufgrund dieses Risikos sind Fahrradstraßen, in denen Kfz-Verkehr zugelassen ist, nach Mög- lichkeit ohne Parkstände zu realisieren.“ (zitiert nach Leitfaden Fahrradstraßen / AGFS, Hervorhebung durch uns) „Kann auf Parkstände im Verlauf einer Fahrradstraße nicht verzichtet w erden, sind diese aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Attraktivität der Rad- verkehrsverbindung ausschließlich als einseitige Längsparkstände auf der Fahrbahn bzw . im Seitenraum auszubilden.“ (ebenda, Hervorhebung durch uns) Aufgrund fehlender Gestaltungsgrundsätze ist mittlerweile eine Vielzahl verschiede- ner Fahrradstraßen-Designs entstanden, die sowohl hinsichtlich ihrer Markierung als auch farblich voneinander abweichen und somit insbesondere überregional keinen besonderen Wiedererkennungswert aufweisen. Der zitierte Leitfaden der AGFS NRW soll dabei helfen, die Gestaltungsgrundsätze für Fahrradstraßen und die dar- aus folgende Planung zu harmonisieren. Durch die Etablierung einer landesweit ein- heitlichen Gestaltung soll neben der Wiedererkennbarkeit auch die Akzeptanz von Fahrradstraßen verbessert werden. Die AGFS als Herausgeberin des Leitfadens ist keine Vereinigung radikalisierter Zweiradfahrerinnen. Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS NRW) ist ein in Krefeld ansässiger Zusammenschluss von Gemeinden und Kreisen, die sich für ver- besserte Bedingungen für den nichtmotorisierten Individualverkehr einsetzen. Neben - 3 - 98 weiteren Kommunen ist die Stadt Köln selbst hier Mitglied und damit auch mitver- antwortlich für den Inhalt des Leitfadens aus dem wir zitieren. Allein das ist bereits Verpflichtung, aber die Sicherheit der Radfahrenden muss Leitfaden hin und Mit- gliedschaft her an oberster Stelle bei einer Neu- und Umplanung stehen. Durch eine weitere Verknappung des zur Verfügung stehenden Parkraums ist damit zu rechnen, dass zumindest vorrübergehend vermehrt illegales Parken in Ausweich- bereichen auftritt. Die Ecke am nördlichen Ende der Steprathstraße ist ein solcher Bereich und bisher so abgepollert, dass man von der Thumbstraße dort oben locker parken kann. Sogar auf Fotos von Google-Maps können illegale Parkvorgänge er- kannt werden. gez. Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Die Grünen gez. Heinz Peter Fischer Fraktionsvorsitzender DIE LINKE gez. Aaron Baron von Krüdener Die Partei

Beratungsverlauf

  1. 09.03.2023

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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