Mandari Insight

AN/0422/2023

Änderungsantrag zu TOP 8.1.1 Baubeschluss für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Thumbstraße, Markt und Kapitelstraße zwischen Kasernenstraße und Kalk-Mülheimer Straße in Kalk.

Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke) 06.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.03.2023

Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV8)

4710 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die LINKE. 
Einzelvertreter Baron von Kruedener (Die PARTEI) 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 06.03.2023 
AN/0422/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023 
TOP 8.1.1 
 
Änderungsantrag zu TOP 8.1.1 Baubeschluss für die Einrichtung einer 
Fahrradstraße auf der Thumbstraße, Markt und Kapitelstraße zwischen 
Kasernenstraße und Kalk-Mülheimer Straße in Kalk. 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer,  
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker  
 
die Antragstellerinnen bitten Sie um Aufnahme des o.g. Änderungsantrags in die Ta-
gesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 09.03.2023 
 
Beschluss:  
Der vorliegende Beschlusstext wird in mehreren Punkten geändert (fett) und lautet 
dann: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung (Anlage 3-5) zur Einrich-
tung der Fahrradstraßen entsprechend der Variante 2 (Markierung, Beschilderung 
und Mobiliar) auf der Thumbstraße, Markt und Kapitelstraße zwischen Kasernenstra-
ße und Kalk-Mülheimer Straße grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, die 
Fahrradstraßen unter den folgenden Maßgaben einzurichten:

- 2 - 
 
1. Auf Parkstände im Verlauf der Fahrradstraße sollte grundsätzlich verzichtet 
werden.  
 
2. Kann auf Parkstände im Verlauf dieser Fahrradstraße nicht verzichtet wer-
den, sind die bisher geplanten Senkrecht- und Schrägparkstände zu Guns-
ten von Längsparkständen umzuplanen. 
 
3. Entlang der Fahrradstraße aber insbesondere entlang der Parkstände sind 
Markierungen gemäß dem AGFS-Leitfaden Kapitel 2.11 anzubringen. 
 
4. Neu- beziehungsweise Andersplatzierung der Poller zwischen Markt, 
Thumbstraße und Steprathstraße so, dass dort nördlich nicht mehr illegal 
geparkt werden kann. 
 
Begründung:  
„Eine Vielzahl der Unfälle im Längsverkehr von Fahrradstraßen ist auf den ru-
henden Verkehr zurückzuführen. Ein- und Ausparkvorgänge jedw eder Art so-
w ie Dooring-Unfälle stellen für Radfahrende dabei ein erhebliches Sicherheits-
risiko und damit einen entsprechenden Qualitätsverlust dar. Aufgrund dieses 
Risikos sind Fahrradstraßen, in denen Kfz-Verkehr zugelassen ist, nach Mög-
lichkeit ohne Parkstände zu realisieren.“  
(zitiert nach Leitfaden Fahrradstraßen / AGFS, Hervorhebung durch uns) 
 
„Kann auf Parkstände im Verlauf einer Fahrradstraße nicht verzichtet w erden, 
sind diese aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Attraktivität der Rad-
verkehrsverbindung ausschließlich als einseitige Längsparkstände auf der 
Fahrbahn bzw . im Seitenraum auszubilden.“  
(ebenda, Hervorhebung durch uns) 
 
Aufgrund fehlender Gestaltungsgrundsätze ist mittlerweile eine Vielzahl verschiede-
ner Fahrradstraßen-Designs entstanden, die sowohl hinsichtlich ihrer Markierung als 
auch farblich voneinander abweichen und somit insbesondere überregional keinen 
besonderen Wiedererkennungswert aufweisen. Der zitierte Leitfaden der AGFS 
NRW soll dabei helfen, die Gestaltungsgrundsätze für Fahrradstraßen und die dar-
aus folgende Planung zu harmonisieren. Durch die Etablierung einer landesweit ein-
heitlichen Gestaltung soll neben der Wiedererkennbarkeit auch die Akzeptanz von 
Fahrradstraßen verbessert werden. 
Die AGFS als Herausgeberin des Leitfadens ist keine Vereinigung radikalisierter 
Zweiradfahrerinnen.  Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher 
Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS NRW) ist ein in 
Krefeld ansässiger Zusammenschluss von Gemeinden und Kreisen, die sich für ver-
besserte Bedingungen für den nichtmotorisierten Individualverkehr einsetzen. Neben

- 3 - 
 
98 weiteren Kommunen ist die Stadt Köln selbst hier Mitglied und damit auch mitver-
antwortlich für den Inhalt des Leitfadens aus dem wir zitieren. Allein das ist bereits 
Verpflichtung, aber die Sicherheit der Radfahrenden muss Leitfaden hin und Mit-
gliedschaft her an oberster Stelle bei einer Neu- und Umplanung stehen. 
Durch eine weitere Verknappung des zur Verfügung stehenden Parkraums ist damit 
zu rechnen, dass zumindest vorrübergehend vermehrt illegales Parken in Ausweich-
bereichen auftritt. Die Ecke am nördlichen Ende der Steprathstraße ist ein solcher 
Bereich und bisher so abgepollert, dass man von der Thumbstraße dort oben locker 
parken kann. Sogar auf Fotos von Google-Maps können illegale Parkvorgänge er-
kannt werden. 
 
gez.  
Manuela Grube  
Fraktionsvorsitzende Die 
Grünen 
 gez.  
Heinz Peter Fischer  
Fraktionsvorsitzender DIE 
LINKE 
  
gez.  
Aaron Baron von Krüdener  
Die Partei

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Thumbstraße
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Kapitelstraße
  • Kasernenstraße
  • Steprathstraße
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0422/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
06.03.2023
Erstellt
06.03.2023 13:45