BKA 0780
Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (07_ Fachbeitrag Fischeier)
32622 Zeichen
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 I
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 II
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 III
Inhalt
1 Veranlassung und Einleitung ........................................................................................................ 1
2 Methodik ........................................................................................................................................ 2
2.1 Allgemeines Vorgehen und untersuchte Szenarien .................................................................. 2
2.2 Hydrodynamisches Modell in Delft3D-FLOW ........................................................................... 3
2.3 Transportmodell in Delft3D-PART ............................................................................................ 6
2.4 Auswertung ............................................................................................................................... 7
3 Ergebnisse .................................................................................................................................... 9
3.1 Unsicherheiten .......................................................................................................................... 9
3.2 Hydrodynamisches- und Transport-Modell ............................................................................... 9
3.3 Einfluss der Wasserentnahme auf die Verdriftung der Fischeier ........................................... 11
4 Zusammenfassung und Fazit ...................................................................................................... 15
Literatur.................................................................................................................................................. 16
Anhang .................................................................................................................................................. 17
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 IV
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
1
1 Veranlassung und Einleitung
Im September 2021 beauftragte die RWE Power AG das Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft
(IWW) der RWTH Aachen University damit, hydro-numerische Untersuchungen zu der Verdriftung von
Fischeiern im freifließenden Rhein durchzuführen. Diese Untersuchungen dienen als Ergänzung zu be-
reits im Jahr 2016 (IWW, 2016) durchgeführten Simulationen und haben den Zweck, die Auswirkungen
einer erhöhten Wasserentnahme (18 m³/s) auf die Verdriftung von Fischeiern in einem Teilgebiet des
Rheins zu analysieren. Im speziellen soll betrachtet werden, ob die Wasserentnahme einen signifikan-
ten Anteil an Fischeiern daran hindert, die FFH-Fischschutzzone Zons zu erreichen.
Im Rahmen der aktualisierten Untersuchungen wird dabei ein neues Modell in Delft3D (Deltares, 2014a-
2014d) erstellt, welches auf aktuellen Daten zu der Vorlandtopographie und der Rhein-Bathymetrie be-
ruht. Die Aktualisierung des Modells aus IWW (2016) umfasst dabei die Erstellung eines neuen nume-
rischen Gitters und die Aktualisierung der unterliegenden Bathymetrie. Die übrigen Parameter (Abfluss-
szenarien, Positionierung Entnahmestelle, Positionierung Laichplatz, Anzahl und Eigenschaften
Fischeier/Partikel) werden entsprechend der Annahmen aus IWW (2016) belassen.
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 2
2 Methodik
2.1 Allgemeines Vorgehen und untersuchte Szenarien
Die im Rahmen des vorliegenden Berichtes durchgeführten Arbeiten umfassen fünf Arbeitsschritte (Ab-
bildung 1). Dies umfasste zunächst die Beschaffung aktueller Daten zur Bathymetrie des Rheins und
der Topographie der Vorländer sowie zu dem Abflussgeschehen im Rhein. Die erhaltenen Daten wur-
den mittels QGIS und MATLAB verschnitten bzw. so aufbereitet, dass sie als Eingangsdaten für das
hydro-numerische Modell genutzt werden können. Die hydro-numerischen Betrachtungen umfassen
insgesamt fünf Abflussszenarien (Tabelle 1) deren entsprechende Wasserstands-Abfluss-Beziehungen
aus dem FLYS-Fachdienst der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gewonnen wurden (Tabelle A-
1).
Abbildung 1: Durchgeführte Arbeitsschritte im Rahmen des vorliegenden Projektberichts.
Darauf aufbauend werden die Basisdaten für das hydro-numerische Modell in Delft3D-RGFGRID (Er-
stellung des numerischen Gitters; Deltares, 2014a) und Delft3D-QUICKIN (Interpolation der topographi-
schen und bathymetrischen Daten auf das numerische Gitter; Deltares, 2014b) generiert. Die vorberei-
tenden Arbeitsschritte abschließend erfolgt der Aufbau der zehn Modelle und deren Simulation
schließlich in Delft3D-FLOW (Deltares, 2014c). Die hydrodynamische Simulation wird offline mit dem
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
3
Delft3D-PART (Deltares, 2014d) Modell gekoppelt. Die offline-Kopplung beschreibt den Prozess, dass
während der Simulation der hydrodynamischen Szenarien Zwischenergebnisse in Kommunikationsda-
teien geschrieben werden, welche als Eingangsdaten für das finale Transportmodell in Delft3D-PART
dienen, in welchem schließlich die Verdriftung der Fischeier berechnet wird.
Da die in Delft3D enthaltenen Auswertungswerkzeuge in Form des Quickplot Moduls nur rudimentäre
Auswertungs- und Darstellungsmöglichkeiten beinhaltet, wird das Quickplot-Modul lediglich genutzt, um
die Simulationsergebnisse in Form des MATLAB Cell Formats zu exportieren. Für die anschließende
Auswertung wird auf Eigenentwicklungen in MATLAB und QGIS zurückgegriffen.
Insgesamt werden fünf Abflüsse (vgl. IWW, 2016), jeweils mit und ohne Wasserentnahme, simuliert und
ausgewertet. In Summe ergeben sich so zehn untersuchte Szenarien (Tabelle 1):
Tabelle 1: Im Rahmen des vorliegenden Berichts untersuchte Szenarien.
Szenario1
557 m³/s NNW2 MNW2 1410 m³/s MW2
Abfluss [m³/s]
Ohne
Entnahme 557 705 1000 1410 2035
Mit Entnahme 539 688 982 1392 2017
Wasser-stand [m]
Ohne
Entnahme 30,09 30,33 31 31,77 32,82
Mit Entnahme 30,08 30,29 30,98 31,74 32,79
1Szenarienauswahl entspricht der Absprache mit dem Auftraggeber zu IWW (2016)
2Zugehörige Abflusswerte wurden dem FLYS Fachdienst der BfG entnommen
2.2 Hydrodynamisches Modell in Delft3D-FLOW
Das hydro-numerische Modell wird in Deflt3D-FLOW und Delft3D-PART aufgebaut, wobei die Berech-
nung der Hydrodynamik in Delft3D-FLOW erfolgt. Im Vorfeld zum eigentlichen Modellaufbau werden die
in Einzeldateien vorliegen aktuellen topographischen und bathymetrischen Daten mittels QGIS ver-
schnitten und das Datenformat entsprechend den Konventionen von Delft3D angepasst. Im folgenden
Schritt wird in Delft3D-RGFGRID das numerische Gitter erstellt. Aufgrund der mäandrierenden Form
des Rheins und der Verwendung rechteckiger numerischer Zellen kann hier die Orthogonalität der Re-
chengitters nicht über das gesamte Modellierungsgebiet innerhalb der von Deltares vorgebebenen Gü-
tekriterien gehalten werden. Diese Areale mit verminderter Orthogonalität umfassen jedoch ausschließ-
lich initial Zellen am Modellrand und haben keine signifikante Auswirkung auf die Genauigkeit der
Simulationen.
Nach Erstellung des numerischen Gitters erfolgt die Interpolation der bathymetrischen und topographi-
schen Daten auf das numerische Gitter in Delft3D-QUICKIN mittels der Nearest Neighbor Methode. Die
letztendlich im Modell genutzte Bathymetrie ist in Abbildung 2 dargestellt.
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 4
Abbildung 2: Finale, im Modell genutzte, Bathymetrie (überhöhte Darstellung).
Der eigentliche Modellaufbau erfolgt schließlich in Delft3D-FLOW. Die wichtigsten Modellparameter und
Einstellungen lassen sich in Tabelle 2 finden. Alle nicht aufgeführten Parameter werden auf den Stan-
dard-Einstellungen belassen. Das Modell besteht aus 18 Zellen orthogonal zur Fließrichtung und 1.098
Zellen in Fließrichtung. Die Wasserstands-Abfluss-Beziehung für den oberen Modellrand (Modellaus-
gang) wurde dem FLYS-Fachdienst entnommen und besteht aus 500 Werten, deren Zwischenschritte
von Delft3D-FLOW intern linear interpoliert werden. Die Randbedingung am Modelleingang wird als
Total Discharge Randbedingung angesetzt. Hier kann der gewünschte Abfluss direkt eingestellt werden.
Der in Delft3D-FLOW enthaltene Parameter α [-] kann genutzt werden, um ungewünschte Reflektionen
an den Modellrändern zu vermeiden und wird an beiden Modellrändern auf α = 5000 [-] eingestellt.
Das durch das hydrodynamische Modell abgedeckte Areal sowie die Positionen des initialen Fischlaichs
und der Wasserentnahme werden in Abbildung 3 dargestellt.
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
5
Tabelle 2: Modelleigenschaften und gewählte Parameter
Parameter Wert
Numerisches Gitter
Anzahl Zellen 19.764
(18 · 1.098 Zellen)
Durchschnittliche
Zellengröße Orthogonal ca. 36 m
Durchschnittliche
Zellengröße in Fließrichtung ca. 10 m
Orthogonalität
(Vorgabe: < 0,04 [-])
0,18 · 10-7 bis 0,67 ·10-1 [-]
(Durchschnitt 0,001)
Smoothness Vertikal
(Vorgabe: 1 – 1,2 [-])
1,0 bis 1,12 [-]
(Durchschnitt 1,006)
Smoothness Horizontal
(Vorgabe: 1 – 1,2 [-])
1,0 bis 1,05 [-]
(Durchschnitt 1,01)
Modellparameter
Simulationszeit 60 Stunden
Numerischer Zeitschritt 0,01 Minuten
Randbedingung Modelleingang Total Discharge (Abflussvorgabe)
(α = 5000 [-])
Randbedingung Modellausgang QH-Beziehung
(α = 5000 [-])
Dichte Wasser 1.000 kg/m³
Intervall Kommunikationsdatei 2 Minuten
Intervall Ergebnisausgabe 2 Minuten
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 6
Abbildung 3: Abdeckung des hydro-numerischen Modells sowie Positionierung des Fischlaichs und der Entnah-
mestelle. Ebenfalls dargestellt werden die untere und obere Modellrandbedingungen.
2.3 Transportmodell in Delft3D-PART
Die Verdriftung der Fischeier wird mit dem particle tracking (PART) Modul von Delft3D simuliert. Dieses
Modul dient ursprünglich der Simulation von Partikelbewegungen in einer Strömung. Zur Simulation von
Fischeiern, wie in dem vorliegenden Modell, müssen die Eigenschaften der Partikel entsprechend an-
gepasst werden. Diese werden als konservative Tracer betrachtet (kein Zerfall der Partikel). Die Anzahl
und Eigenschaften der Fischeier entspricht dem Szenario aus IWW (2016):
Laichaktivitäten eines Kleinschwarms bestehend aus fünf Weibchen
Produktion von 180.000 Eiern je Weibchen: Insgesamt werden 900.000 Eier am Laichpatz an-
gesetzt
Gewicht je Fischei beträgt 0,05 g
(Gesamtgewicht 45 kg)
Es wird ein Durchmesser von 4,5 mm je (gequollenem) Fischei angenommen
(Gesamtausdehnung 165 m; Abbildung 4)
Die vertikale Positionierung der Fischeier erfolgt in einer Tiefe von 50 % der Gesamtwasser-
tiefe
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
7
Um sicherzustellen, dass das hydrodynamische Modell einen kontinuierlichen Zustand erreicht hat und
keine unerwarteten Abfluss- oder Wasserstandsschwankungen auftreten, erfolgt die Zugabe der Fisch-
eier zum Modell erst nach 40 Stunden Modelllaufzeit.
Weitere Details zum Aufbau des PART-Modells und den Eigenschaften der Fischeier lassen sich in
IWW (2016) finden.
Abbildung 4: Positionierung und Ausdehnung des initialen Fischlaichs.
2.4 Auswertung
Die Auswertung der Simulationsergebnisse wird im Vergleich zum Vorgehen in IWW (2016) grundle-
gend überarbeitet. Zum einen wird sich in der Analyse nun auf die konkrete Partikelanzahl konzentriert,
wohingegen in IWW (2016) die Konzentration (kgFischeier/m³Wasser) zur Auswertung herangezogen wurde.
Zum anderen findet der Vergleich der Szenarien „mit Entnahme“ und „ohne Entnahme“ nun auf Basis
der im Gesamtmodell vorhandenen Anzahl an Fischeiern statt. In IWW (2016) wurde die Auswertung
auf einen Querschnitt im oberen Bereich des Modellgebiets beschränkt.
Die grundlegende Fragestellung des vorliegenden Berichts behandelt die Frage, ob die Wasserent-
nahme einen Einfluss auf die Verdriftungsdistanz der Fischeier hat. Im Rahmen dieser Fragestellung
liegt der Fokus darauf, ob die Wasserentnahme einen Einfluss darauf hat, dass die Fischeier das FFH-
Gebiet Zons erreichen. In dem aufgebauten hydro-numerischen Modell liegt der Modellausgang dabei
oberhalb des FFH-Gebiets. Im Verlauf der Ergebnisauswertung wird sich zeigen, dass der Großteil der
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 8
Fischeier sogar über das Modellgebiet hinaus transportiert wird. Daher kann der Einfluss der Wasser-
entnahme darüber bestimmt werden, ob sich die Anzahl an im Modellgebiet verbleibenden Fischeiern
zwischen den Szenarien mit und ohne Entnahme, signifikant unterscheidet. Dies erfolgt im Rahmen des
vorliegenden Berichts über die Auswertung der *.map Ergebnisdateien des Delft3D-PART Moduls. In
diesen Dateien sind für alle Zellen des Modellgebiets die jeweils enthaltene Anzahl an Fischeiern pro
Zelle gespeichert.
Die Ausgabe aus dem PART-Modell erfolgt dabei in 2-Minuten Schritten (1801 Ergebnisdateien je Si-
mulation), welche komplett in der anschließenden Analyse berücksichtigt werden. Zur Analyse werden
die Ergebnisdateien mittel Delft3D-QUICKPLOT im MATLAB-Cell Format exportiert und mit MATLAB
ausgewertet bzw. zu Darstellungszwecken in das *.csv Format konvertiert. Die graphische Ergebnis-
darstellung erfolgt in QGIS auf Basis der konvertierten *.csv Dateien.
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
9
3 Ergebnisse
3.1 Unsicherheiten
Alle hydrodynamisch-numerischen Modellierungen besitzen aufgrund der verwendeten Modellansätze
und Eingangsdaten bestimmte Unsicherheiten. Damit unterliegen auch die in diesem Bericht vorgestell-
ten Untersuchungen und Ergebnisse in einem gewissen Ausmaß Unsicherheiten.
Unsicherheiten entstehen durch die verfügbaren Eingangsdaten zu den Fischeiern. Sowohl Durchmes-
ser als auch Gewicht basieren auf Annahmen und Durchschnittswerten, welche die natürlichen Bedin-
gungen nicht exakt abbilden. Diese Werte haben jedoch unter Umständen einen bestimmten Einfluss
auf die Transporteigenschaften der Fischeier. Die hier verwendeten Parameter beruhen auf KIFL
(2016). Die Rheinpopulation zeigt sich außergewöhnlich homogen. Nach Mailkontakt mit Frau Dr. Gar-
niel vom Kieler Institut für Landschaftsökologie vom 29.03.2016 minimiert dieser Umstand die Unsicher-
heiten zu den Eingangsgrößen der Fischeieigenschaften. Dies beruhe darauf, dass die Eigenschaften
der Fischeier innerhalb einer genetisch homogenen Population nur wenig variieren und die hier verwen-
deten Parameter unveröffentlichten Erhebungen aus Frankreich folgen.
Weiterhin müssen auch die in numerischen Modellen enthaltenen Unsicherheiten berücksichtigt wer-
den. So stellen numerische Modelle immer eine Vereinfachung der Natur dar, welche mit Hilfe mathe-
matischer Gleichungen nachgebildet wird. Als Beispiel sei für den konkreten Bezug zu den hier vorge-
stellten Modellen der Ansatz der tiefengemittelten Geschwindigkeit genannt. Hier wird über die gesamte
Wassersäule eine gemittelte Geschwindigkeit zur Bestimmung der Transportwege eines Partikels an-
gesetzt. In der Natur herrschen solche Bedingungen nicht. Dort sind die Fließgeschwindigkeit und damit
der Transport über die Wassersäule variabel. Auch alle im Modell veränderbaren Variablen wie Visko-
sität oder Dichte des Wassers werden im Modell über alle Zeitschritte konstant angenommen. Darüber
hinaus ist bzgl. der Eingangsdaten und Vorgaben auf die Anlage Biologische und FFH-spezifische Ein-
gangsparameter der hydronumerischen Modellierung der Verdriftung von Maifischeiern in der FFH-Ver-
träglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet Rheinfischschutzzonen von Emmerich bis Bad Honnef
zu verweisen.
Insgesamt sollte bei Anwendung der hier gewonnenen Ergebnisse beachtet werden, dass numerische
Modelle immer nur eine Vereinfachung der Natur darstellen und damit die realen Vorgänge von den
modellierten Prozessen abweichen können. Außerdem handelt es sich (nach IWW, 2016) erst um die
zweite bekannte Anwendung des Delft3D-PART Moduls zur Simulation der Verdriftungswege von Fisch-
eiern. Es handelt sich um einen dementsprechend fortschrittlichen und innovativen Ansatz, welcher aber
gegebenenfalls noch von weiteren Unsicherheiten begleitet werden kann.
3.2 Hydrodynamisches- und Transport-Modell
Das Modell wurde wie in Kapitel 2 beschrieben aufgebaut. Nach der Warmlaufzeit des Modells zum
Erreichen eines stationären Zustands bewegen sich Wasserstände und Abflüsse konstant auf dem Ni-
veau, welche aus eingespeistem Abfluss und Wasserstands-Abfluss-Beziehung resultieren. Zu Kon-
trollzwecken wird der Durchfluss an einem Querprofil und der Wasserstand in Form einer Punktmes-
sung (Observation-Point) gemessen.
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 10
Nach Erreichen des stationären Zustands (je nach Abfluss bis zu ca. 10 Stunden nach Modellstart) wird
für die entsprechenden Szenarien die Wasserentnahme aktiviert. Im Gegensatz zu dem Vorgehen in
IWW (2016) wird hier auch für das niedrigste Abflussszenario (557 m³/s) die volle Entnahmeleistung
von QEntnahme = 18 m³/s angesetzt und somit ein Worst-Case-Szenario abgebildet. In IWW (2016) wurde
die Wasserentnahme bei diesem Abfluss gedrosselt.
Vier Stunden nach Anlaufen der Wasserentnahme werden schließlich die Fischeier in Form von Parti-
keln aktiviert und beginnen unmittelbar danach zu verdriften. Die einzelnen Modellphasen werden in
Abbildung 5 und die Positionierung der Durchfluss- und Abflussmessung in Abbildung 6 dargestellt. Die
Abflusswerte und Wasserstände lassen sich für alle Szenarien in Abbildung A- 1 im Anhang des vorlie-
genden Dokuments finden.
Abbildung 5: Darstellung der einzelnen Simulationsphasen Warm-up – (Initialisierung Wasserentnahme) – Initi-
alisierung Fischlaich (Beispieldaten).
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
11
Abbildung 6: Positionierung der Durchfluss- und Wasserstandsmessung.
3.3 Einfluss der Wasserentnahme auf die Verdriftung der Fischeier
Im Rahmen der durchgeführten hydro-numerischen Untersuchungen konnte kein signifikanter Einfluss
der Wasserentnahme auf die Verdriftung der Fischeier festgestellt werden. In Abbildung 7 werden die
Graphen zur Gesamtanzahl an Fischeiern im Modellgebiet dargestellt. Aus diesen wird deutlich, dass
sich optisch nur im Szenario 557 m³/s überhaupt ein Unterschied feststellen lässt, welcher jedoch ledig-
lich den zeitlichen Verlauf der Verdriftung betrifft. Hier erreichen die Fischeier geringfügig später den
Modellausgang bzw. werden geringfügig später aus dem betrachteten Gebiet transportiert.
In allen anderen Szenarien ist der Verlauf des Transportgeschehens nahezu unabhängig davon, ob die
Wasserentnahme aktiv ist oder nicht. Tabelle 3 fast die Gesamtzahl an Fischeiern, welche sich am Ende
der Simulationszeit noch im Modellgebiet befinden, zusammen. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass mit
abnehmendem Abfluss eine ansteigende Anzahl an Fischeiern im Modell verbleibt. Dies ist darauf zu-
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 12
rückzuführen, dass sich ein Teil des initialen Fischlaichs aufgrund der Ausdehnung von 165 m (An-
nahme entsprechen IWW, 2016) in trockenen Zellen oder Bereichen niedriger Fließgeschwindigkeiten
am Rand des Flussschlauchs befindet und die dortigen Partikel somit nicht abtransportiert werden.
Diese Problematik wird in Abbildung 8 anhand des Szenarios 557 m³/s verdeutlicht, hat jedoch auf das
Gesamtergebnis (Einfluss der Wasserentnahme) keinen Einfluss. Dieser Effekt ist ausschließlich auf
die initialen Annahmen zum Fischlaich zurückzuführen.
Weiterhin wird aus Tabelle 3 deutlich, dass nur für das Szenario 557 m³/s eine auffallende Differenz
bezüglich der Fischeier vorliegt. Diese Differenz beträgt jedoch lediglich 0,44 % oder 3.968 Fischeier
und ist bezogen auf die Gesamtanzahl an Fischeiern nicht signifikant.
Tabelle 3: Verbleibende Fischeier im Modellgebiet nach Ende der Simulationszeit.
Ergebnisse 2021/2022
Szenario Initiale Anzahl Fischeier
Verbleibende Anzahl
Fischeier im Modellgebiet
Verbleibend in
Prozent
1410 m³/s
mit
Entnahme 900.000 24.868 2,76 %
ohne
Entnahme 900.000 24.868 2,76 %
557 m³/s
mit
Entnahme 900.000 149.349 16,59 %
ohne
Entnahme 900.000 145.381 16,15 %
MW
mit
Entnahme 900.000 1.734 0,19 %
ohne
Entnahme 900.000 1.734 0,19 %
MNW
mit
Entnahme 900.000 85.130 9,46 %
ohne
Entnahme 900.000 85.130 9,46 %
NNW
mit
Entnahme 900.000 99.353 11,04 %
ohne
Entnahme 900.000 99.353 11,04 %
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
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Abbildung 7: Graphische Darstellung des Verdriftungsverlaufs. Nur für das Szenario 557 m³/s lassen sich optisch
Differenzen zwischen aktivierter und nicht-aktivierter Wasserentnahme feststellen, welche jedoch nur den zeitli-
chen Verlauf signifikant betreffen.
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 14
Abbildung 8: Aufgrund trockenfallender Zellen verbleibende Fischeier am Initialisierungsort (weiß umrandet).
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
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4 Zusammenfassung und Fazit
Im Rahmen des hier bearbeiteten Projekts wurde mit der Software Delft3D die Verdriftung von Fischei-
ern in einem Teilgebiet des Rheins simuliert. Der Fokus lag hier darauf, abzuschätzen, ob eine Wasser-
entnahme von 18 m³/s einen signifikanten Einfluss auf die Verdriftungsdistanz der Fischeier erwarten
lässt.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden insgesamt zehn Szenarien untersucht, welche fünf Abflusszu-
stände jeweils mit und ohne Wasserentnahme umfassen. Das neu aufgebaute numerische Modell um-
fasst ca. 10 Rheinkilometer und beruht auf den aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten zur Bathy-
metrie und dem Abflussgeschehen.
Der Einfluss der Wasserentnahme wurde basierend auf der Gesamtanzahl an Fischeiern im Modellge-
biet abgeschätzt. Dabei konnte auf Basis der hydro-numerischen Untersuchungen kein signifikanter
Einfluss der Wasserentnahme auf die Verdriftungsdistanz der Fischeier festgestellt werden. So-
wohl in Bezug auf die Anzahl an Fischeiern als auch in Bezug auf den zeitlichen Verlauf der Verdriftung
zeigen sich nur für das extrem niedrige und in der Realität sehr selten auftretende 557 m³/s Szenario
wahrnehmbare Differenzen zwischen aktivierter und nicht-aktivierter Wasserentnahme. Auch hier liegen
die Differenzen jedoch in einem sehr niedrigen und in der Realität nicht signifikantem Bereich (< 1 %).
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 16
Literatur
BFG, 2021: FLYS – Flusshydrologischer Webdienst, https://geoportal.bafg.de/, abgerufen am
10.11.2021
DELTARES, 2014a: RGFGRID User Manual, Version: 4.00.34074. Deltares, Delft, Niederlande.
DELTARES, 2014b: QUICKIN User Manual, Version: 4.00.34158. Deltares, Delft, Niederlande.
DELTARES, 2014c: Delft3D-FLOW User Manual, Version: 3.15.34158. Deltares, Delft, Niederlande.
DELTARES, 2014d: D-Waq PART User Manual, Version: 2.15.34131. Deltares, Delft, Niederlande.
IWW, 2016: Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. Bericht des Instituts für Wasserbau
und Wasserwirtschaft (IWW) der RWTH Aachen University. Berichtsnummer: B2016008.
KIFL, 2016: FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet Rheinfischschutzzonen von Em-
merich bis Bad Honnef. Juni 2016, Anlage B: Biologische und FFH-spezifische Eingangsparameter der
hydronumerischen Modellierung der Verdriftung von Maifischeiern, Kieler Institut für Landschaftsökolo-
gie, Kiel, 2016, Unveröffentlicht.
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
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Anhang
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Abbildung A- 1: Abflüsse und Wasserstände für alle Szenarien.
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Tabelle A- 1: Wasserstands-Abfluss Beziehung für die obere Modellrandbedingung.
Abfluss
[m³/s]
Wasserstand
[m]
Abfluss
[m³/s]
Wasserstand
[m]
Abfluss
[m³/s]
Wasserstand
[m]
Abfluss
[m³/s]
Wasserstand
[m]
Abfluss
[m³/s]
Wasserstand
[m]
637,00 29,86 3.569,60 34,30 6.502,20 37,23 9.434,80 39,38 12.367,40 41,02
666,33 29,94 3.598,93 34,33 6.531,53 37,26 9.464,13 39,39 12.396,73 41,03
695,65 30,01 3.628,25 34,36 6.560,85 37,28 9.493,45 39,41 12.426,05 41,05
724,98 30,08 3.657,58 34,39 6.590,18 37,30 9.522,78 39,43 12.455,38 41,06
754,30 30,15 3.686,90 34,42 6.619,50 37,33 9.552,10 39,45 12.484,70 41,08
783,63 30,22 3.716,23 34,45 6.648,83 37,35 9.581,43 39,47 12.514,03 41,09
812,96 30,29 3.745,56 34,48 6.678,16 37,37 9.610,76 39,49 12.543,36 41,11
842,28 30,36 3.774,88 34,51 6.707,48 37,40 9.640,08 39,51 12.572,68 41,13
871,61 30,43 3.804,21 34,54 6.736,81 37,42 9.669,41 39,52 12.602,01 41,14
900,93 30,50 3.833,53 34,57 6.766,13 37,44 9.698,73 39,54 12.631,33 41,16
930,26 30,57 3.862,86 34,60 6.795,46 37,47 9.728,06 39,56 12.660,66 41,17
959,59 30,63 3.892,19 34,63 6.824,79 37,49 9.757,39 39,58 12.689,99 41,19
988,91 30,70 3.921,51 34,66 6.854,11 37,51 9.786,71 39,59 12.719,31 41,20
1.018,24 30,76 3.950,84 34,69 6.883,44 37,53 9.816,04 39,61 12.748,64 41,22
1.047,56 30,82 3.980,16 34,72 6.912,76 37,56 9.845,36 39,62 12.777,96 41,23
1.076,89 30,87 4.009,49 34,75 6.942,09 37,58 9.874,69 39,64 12.807,29 41,25
1.106,22 30,93 4.038,82 34,78 6.971,42 37,60 9.904,02 39,66 12.836,62 41,27
1.135,54 30,98 4.068,14 34,82 7.000,74 37,62 9.933,34 39,67 12.865,94 41,28
1.164,87 31,04 4.097,47 34,85 7.030,07 37,65 9.962,67 39,69 12.895,27 41,30
1.194,19 31,09 4.126,79 34,88 7.059,39 37,67 9.991,99 39,71 12.924,59 41,31
1.223,52 31,14 4.156,12 34,91 7.088,72 37,69 10.021,32 39,72 12.953,92 41,33
1.252,85 31,19 4.185,45 34,95 7.118,05 37,71 10.050,65 39,74 12.983,25 41,34
1.282,17 31,24 4.214,77 34,98 7.147,37 37,74 10.079,97 39,76 13.012,57 41,36
1.311,50 31,29 4.244,10 35,01 7.176,70 37,76 10.109,30 39,77 13.041,90 41,37
1.340,82 31,34 4.273,42 35,04 7.206,02 37,78 10.138,62 39,79 13.071,22 41,39
1.370,15 31,39 4.302,75 35,08 7.235,35 37,80 10.167,95 39,81 13.100,55 41,41
1.399,48 31,44 4.332,08 35,11 7.264,68 37,82 10.197,28 39,82 13.129,88 41,42
1.428,80 31,49 4.361,40 35,14 7.294,00 37,85 10.226,60 39,84 13.159,20 41,44
1.458,13 31,53 4.390,73 35,18 7.323,33 37,87 10.255,93 39,86 13.188,53 41,45
1.487,45 31,58 4.420,05 35,21 7.352,65 37,89 10.285,25 39,87 13.217,85 41,47
1.516,78 31,62 4.449,38 35,24 7.381,98 37,91 10.314,58 39,89 13.247,18 41,48
1.546,11 31,67 4.478,71 35,28 7.411,31 37,93 10.343,91 39,91 13.276,51 41,50
1.575,43 31,71 4.508,03 35,31 7.440,63 37,95 10.373,23 39,93 13.305,83 41,51
1.604,76 31,76 4.537,36 35,34 7.469,96 37,97 10.402,56 39,94 13.335,16 41,53
1.634,08 31,81 4.566,68 35,38 7.499,28 38,00 10.431,88 39,96 13.364,48 41,54
1.663,41 31,86 4.596,01 35,41 7.528,61 38,02 10.461,21 39,98 13.393,81 41,56
1.692,74 31,91 4.625,34 35,44 7.557,94 38,04 10.490,54 39,99 13.423,14 41,57
1.722,06 31,96 4.654,66 35,48 7.587,26 38,06 10.519,86 40,01 13.452,46 41,59
1.751,39 32,02 4.683,99 35,51 7.616,59 38,08 10.549,19 40,03 13.481,79 41,60
1.780,71 32,07 4.713,31 35,54 7.645,91 38,10 10.578,51 40,04 13.511,11 41,62
1.810,04 32,13 4.742,64 35,58 7.675,24 38,12 10.607,84 40,06 13.540,44 41,63
1.839,37 32,18 4.771,97 35,61 7.704,57 38,15 10.637,17 40,08 13.569,77 41,65
1.868,69 32,23 4.801,29 35,64 7.733,89 38,17 10.666,49 40,09 13.599,09 41,66
1.898,02 32,28 4.830,62 35,68 7.763,22 38,19 10.695,82 40,11 13.628,42 41,68
1.927,34 32,34 4.859,94 35,71 7.792,54 38,21 10.725,14 40,12 13.657,74 41,69
1.956,67 32,38 4.889,27 35,74 7.821,87 38,23 10.754,47 40,14 13.687,07 41,70
1.986,00 32,43 4.918,60 35,77 7.851,20 38,25 10.783,80 40,16 13.716,40 41,72
2.015,32 32,48 4.947,92 35,81 7.880,52 38,27 10.813,12 40,17 13.745,72 41,73
2.044,65 32,52 4.977,25 35,84 7.909,85 38,30 10.842,45 40,19 13.775,05 41,75
2.073,97 32,57 5.006,57 35,87 7.939,17 38,32 10.871,77 40,21 13.804,37 41,76
2.103,30 32,61 5.035,90 35,90 7.968,50 38,34 10.901,10 40,22 13.833,70 41,78
2.132,63 32,65 5.065,23 35,93 7.997,83 38,36 10.930,43 40,24 13.863,03 41,79
2.161,95 32,69 5.094,55 35,97 8.027,15 38,38 10.959,75 40,25 13.892,35 41,81
2.191,28 32,74 5.123,88 36,00 8.056,48 38,40 10.989,08 40,27 13.921,68 41,82
2.220,60 32,77 5.153,20 36,03 8.085,80 38,42 11.018,40 40,29 13.951,00 41,84
2.249,93 32,81 5.182,53 36,06 8.115,13 38,44 11.047,73 40,30 13.980,33 41,85
2.279,26 32,85 5.211,86 36,09 8.144,46 38,47 11.077,06 40,32 14.009,66 41,87
2.308,58 32,89 5.241,18 36,12 8.173,78 38,49 11.106,38 40,34 14.038,98 41,88
2.337,91 32,93 5.270,51 36,15 8.203,11 38,51 11.135,71 40,35 14.068,31 41,89
2.367,23 32,96 5.299,83 36,18 8.232,43 38,53 11.165,03 40,37 14.097,63 41,91
2.396,56 33,00 5.329,16 36,21 8.261,76 38,55 11.194,36 40,38 14.126,96 41,92
2.425,89 33,04 5.358,49 36,24 8.291,09 38,57 11.223,69 40,40 14.156,29 41,94
2.455,21 33,07 5.387,81 36,27 8.320,41 38,59 11.253,01 40,42 14.185,61 41,95
2.484,54 33,11 5.417,14 36,30 8.349,74 38,61 11.282,34 40,43 14.214,94 41,97
2.513,86 33,15 5.446,46 36,33 8.379,06 38,64 11.311,66 40,45 14.244,26 41,98
2.543,19 33,18 5.475,79 36,36 8.408,39 38,66 11.340,99 40,47 14.273,59 42,00
2.572,52 33,22 5.505,12 36,39 8.437,72 38,68 11.370,32 40,48 14.302,92 42,01
2.601,84 33,25 5.534,44 36,42 8.467,04 38,70 11.399,64 40,50 14.332,24 42,02
2.631,17 33,29 5.563,77 36,44 8.496,37 38,72 11.428,97 40,51 14.361,57 42,04
2.660,49 33,33 5.593,09 36,47 8.525,69 38,74 11.458,29 40,53 14.390,89 42,05
2.689,82 33,36 5.622,42 36,50 8.555,02 38,76 11.487,62 40,55 14.420,22 42,07
2.719,15 33,40 5.651,75 36,53 8.584,35 38,78 11.516,95 40,56 14.449,55 42,08
2.748,47 33,43 5.681,07 36,56 8.613,67 38,80 11.546,27 40,58 14.478,87 42,10
2.777,80 33,46 5.710,40 36,58 8.643,00 38,82 11.575,60 40,60 14.508,20 42,11
2.807,12 33,50 5.739,72 36,61 8.672,32 38,84 11.604,92 40,61 14.537,52 42,12
2.836,45 33,53 5.769,05 36,63 8.701,65 38,86 11.634,25 40,63 14.566,85 42,14
2.865,78 33,57 5.798,38 36,66 8.730,98 38,89 11.663,58 40,64 14.596,18 42,15
2.895,10 33,60 5.827,70 36,69 8.760,30 38,91 11.692,90 40,66 14.625,50 42,17
2.924,43 33,63 5.857,03 36,71 8.789,63 38,93 11.722,23 40,68 14.654,83 42,18
2.953,75 33,67 5.886,35 36,74 8.818,95 38,95 11.751,55 40,69 14.684,15 42,20
2.983,08 33,70 5.915,68 36,76 8.848,28 38,97 11.780,88 40,71 14.713,48 42,21
3.012,41 33,73 5.945,01 36,79 8.877,61 38,99 11.810,21 40,72 14.742,81 42,22
3.041,73 33,76 5.974,33 36,81 8.906,93 39,01 11.839,53 40,74 14.772,13 42,24
3.071,06 33,79 6.003,66 36,84 8.936,26 39,03 11.868,86 40,76 14.801,46 42,25
3.100,38 33,82 6.032,98 36,86 8.965,58 39,05 11.898,18 40,77 14.830,78 42,27
3.129,71 33,86 6.062,31 36,88 8.994,91 39,07 11.927,51 40,79 14.860,11 42,28
3.159,04 33,89 6.091,64 36,91 9.024,24 39,09 11.956,84 40,80 14.889,44 42,30
3.188,36 33,92 6.120,96 36,93 9.053,56 39,11 11.986,16 40,82 14.918,76 42,31
3.217,69 33,95 6.150,29 36,95 9.082,89 39,13 12.015,49 40,83 14.948,09 42,32
3.247,01 33,98 6.179,61 36,98 9.112,21 39,15 12.044,81 40,85 14.977,41 42,34
3.276,34 34,01 6.208,94 37,00 9.141,54 39,17 12.074,14 40,86 15.006,74 42,35
3.305,67 34,04 6.238,27 37,02 9.170,87 39,19 12.103,47 40,88 15.036,07 42,37
3.334,99 34,07 6.267,59 37,05 9.200,19 39,21 12.132,79 40,89 15.065,39 42,38
3.364,32 34,10 6.296,92 37,07 9.229,52 39,23 12.162,12 40,91 15.094,72 42,40
3.393,64 34,12 6.326,24 37,09 9.258,84 39,25 12.191,44 40,93 15.124,04 42,41
3.422,97 34,15 6.355,57 37,12 9.288,17 39,27 12.220,77 40,94 15.153,37 42,42
3.452,30 34,18 6.384,90 37,14 9.317,50 39,29 12.250,10 40,96 15.182,70 42,44
3.481,62 34,21 6.414,22 37,16 9.346,82 39,31 12.279,42 40,97 15.212,02 42,45
3.510,95 34,24 6.443,55 37,19 9.376,15 39,33 12.308,75 40,99 15.241,35 42,47
3.540,27 34,27 6.472,87 37,21 9.405,47 39,36 12.338,07 41,00 15.270,67 42,48
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 20
Abbildung A- 2: Darstellung der im Modellgebiet verbliebenen Fischeier für die Szenarien 557 m³/s, NNW
und MNW.
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022
21
Abbildung A- 3: Darstellung der im Modellgebiet verbliebenen Fischeier für die Szenarien 1410 m³/s und MW.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_Vorentwurf Änderung Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung mit zeichnerischer Festlegung)
662900 Zeichen
Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln T elefon 0221/147-0 Fax 0221/147-3185 eMail poststelle@brk.nrw.de www.brk.nrw.de www.brk.nrw.de Bezirksregierung Köln Braunkohlenplan Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung Vorentwurf Stand: Oktober 2022 DER REGIERUNGSPRÄSIDENT Impressum Erarbeitet durch Bezirksregierung Köln Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses Dezernat 32 Telefon 0221/147-2397 Fax 0221/147-2905 gerit.ulmen@brk.n rw.de Herausgeber Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Telefon 0221/147-0 Fax 0221/147-3185 p oststelle@brk.nrw.de www.brk.nrw.de Stand: Oktober 2022 Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe Sind Sie daran interessiert, mehr über die Arbeit der Bezirksregierung Köln zu erfahren? Wir senden Ihnen gerne weiteres Informationsmaterial zu - rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine eMail: Öffentlichkeitsarbeit Telefon 0221/147-4362 oeffentlichkeitsarbeit@brk.nrw.de Pressestelle Telefon 0221/147-2147 pressestelle@brk. nrw.de Hinweise zur Lesbarkeit des Braunkohlenplans: Die neuen oder geänderten Kapitel bzw. Textpassagen sind im Textverlauf blau abgedruckt. Die übrigen Kapitel bzw. Textpassagen beziehen sich auf den am 17.06.2020 genehmigten „Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“. Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 0. Allgemeine Erläuterung ....................................................................................... 1 0.1 Anlass und Zielsetzung des Braunkohlenplanes ........................................ 1 0.2 Rechtsgrundlagen; rechtliche Methodik ..................................................... 2 0.3 Ablauf des Verfahrens ................................................................................ 3 1. Umweltprüfung ................................................................................................... 10 1.1 Einführung ................................................................................................ 10 1.1.1 Alternativen .............................................................................. 11 1.1.2 Angaben zur Umweltprüfung .................................................... 13 1.1.3 Vorgeschlagene Alternativtrassen der Stadt Dormagen als anderweitige Planungsalternative im genehmigten Braunkohlenplan .. 16 1.1.4 Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 19 1.1.4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ....................... 19 1.1.4.2 Beschreibung der Merkmale der Umwelt und des derzeitigen Umweltzustandes ................................................... 22 1.1.4.3 Planerische Vorgaben und Zielsetzungen ..................... 37 1.1.5 Derzeitige Umweltprobleme/Vorbelastungen .............................. 42 1.1.6 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung ......................................................................................... 45 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) ................................................... 46 1.2.1 Identifizierung von Entnahmebereiche ....................................... 48 1.2.1.1 Bewertungskriterien und Restriktionen .......................... 48 1.2.1.2 Entnahmekriterien und Herleitung möglicher Entnahmebereiche .................................................................... 51 1.2.1.3 Gesamtbewertung ......................................................... 57 1.2.1.4 Ergebnis zum möglichen Entnahmebereich .................. 61 1.2.2 Identifizierung von Trassenkorridore .......................................... 62 1.2.2.1 Bewertungskriterien und Raumwiderstand .................... 62 1.2.2.2 Ausweisung und Begründung möglicher Trassenkorridore .................................................................................................. 66 1.2.2.3 Ergebnis zu möglichen Trassenkorridoren .................... 70 1.2.3 Gesamtbewertung Entnahmebereich und Trassenkorridore ...... 73 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors ............................................................................................ 78 1.3.1 Entnahmebereich ....................................................................... 80 Inhaltsverzeichnis II 1.3.1.1 Voraussichtliche Umweltauswirkungen ......................... 80 1.3.1.2 Konfliktpunkte ............................................................... 84 1.3.1.3 Sonstige Auswirkungen ................................................. 85 1.3.1.4 Besonderer Gebietsschutz (FFH) beim empfohlenen Entnahmebereich ...................................................................... 86 1.3.1.5 Artenschutz beim empfohlenen Entnahmebereich ........ 92 1.3.2 Trassenkorridor .......................................................................... 94 1.3.2.1 Voraussichtliche Umweltauswirkungen ......................... 94 1.3.2.2 Konfliktpunkte ............................................................... 99 1.3.2.3 Sonstige Auswirkungen ............................................... 104 1.3.2.4 Besonderer Gebietsschutz (FFH) beim empfohlenen Trassenkorridor ....................................................................... 106 1.3.2.5 Artenschutz beim empfohlenen Trassenkorridor ......... 111 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor .. 119 1.5 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen ..................................................................................................................... 127 1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung .............................................. 128 1.7 Entscheidungsvorschlag ........................................................................ 132 1.8 Zusammenfassende Darstellung der Umweltprüfung ............................ 133 2. Umweltverträglichkeitsprüfung ....................................................................... 135 2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben ........ 135 2.1.1 Technische Beschreibung des Vorhabens und technische Lösungsmöglichkeiten ....................................................................... 135 2.1.2 Mögliche bau-, -anlagen und betriebsbedingte Projektwirkungen .......................................................................................................... 140 2.2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens und des Untersuchungsraumes ..................................................................................................................... 141 2.3 Ziele des Umweltschutzes ..................................................................... 143 2.3.1 Ableitung und Beschreibung der relevanten Ziele des Umweltschutzes ................................................................................ 143 2.3.2 Ableitung bewertungsrelevanter Kriterien zur Identifizierung der präferierten Leitungstrasse und Standorte für Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst, Verteil- und Pumpbauwerke ........................................... 144 2.3.3 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Vorhabens .................................................................................. 145 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen .............. 148 2.4.1 Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit ................... 149 2.4.1.1 Wohnen und Wohnumfeld ........................................... 150 Inhaltsverzeichnis III 2.4.1.2 Erholung und Freizeit .................................................. 153 2.4.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................... 155 2.4.2.1 Tiere ............................................................................ 155 2.4.2.2 Pflanzen ...................................................................... 157 2.4.2.3 Biologische Vielfalt ...................................................... 158 2.4.2.4 Artenschutz ................................................................. 159 2.4.2.5 FFH-Gebietsschutz ..................................................... 163 2.4.3 Boden, Wasser, Luft/Klima ....................................................... 167 2.4.3.1 Boden .......................................................................... 167 2.4.3.2 Wasser ........................................................................ 170 2.4.3.3 Luft/Klima .................................................................... 181 2.4.3.4 Fläche ......................................................................... 183 2.4.4 Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter .................... 184 2.4.4.1 Landschaft .................................................................. 184 2.4.4.2 Kultur- und sonstige Sachgüter ................................... 186 2.4.5 Zusammenfassende Darstellung .............................................. 194 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) .................................................................................... 199 2.5.1 Ermittlung von Bereichen für Leitungstrassen .......................... 199 2.5.2 Ermittlung von Bereichen für Entnahmestellen und Pumpbauwerke .................................................................................. 200 2.5.3 Festlegung von Leitungstrassen und von Standorten für Entnahmestellen und Pumpbauwerke ............................................... 202 2.5.3.1 Alternative Führungen der Leitungstrassen ................ 202 2.5.3.2 Standortalternativen für die Entnahme- und Pumpbauwerke ....................................................................... 208 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 211 2.6.1 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Leitungstrassen im Vergleich (Nord und Erft) .......................................................................................................... 211 2.6.2 Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse aus umweltfachlicher Sicht .................................................................................................. 218 2.6.3 Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen der Alternativendes Entnahmebauwerks inkl. Hydroburst, des Pumpbauwerkes und des Verteilbauwerkes ...................................... 223 2.6.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der technischen und standörtlichen Alternativen des Entnahmebauwerks inkl. Hydroburst und des Verteil- und Pumpbauwerks .................................................................................. 225 Inhaltsverzeichnis IV 2.6.5 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich und Ergebnisdarstellung der bevorzugten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst, das Verteil- und das Pumpbauwerk .......................................................................................................... 229 2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk ................................................................. 234 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen .......................................................................... 240 2.9 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ..................... 253 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme-, Verteil- und Pumpbauwerke ..................................................... 255 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes .............................................................................................. 271 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme ................................................. 271 3.2 Bau und Betrieb der Entnahmestelle, des Pumpbauwerkes, des Hydroburstbauwerks, des Verteilbauwerks und der Rheinwassertransportleitung ........................................................................ 282 3.3 Immissionsschutz .............................................................................. 284 3.4 Natur- und Landschaftsschutz ........................................................... 285 3.5 Bodenschutz ...................................................................................... 292 3.6 Wasserwirtschaft ............................................................................... 294 3.7 Denkmalschutz .................................................................................. 300 0. Allgemeine Erläuterung 0.1 Anlass und Zielsetzung des Braunkohlenplanes 1 0. Allgemeine Erläuterung 0.1 Anlass und Zielsetzung des Braunkohlenplanes Mit Datum vom 31.03.1995 genehmigte die Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen den Tagebau Garzweiler II. Der genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II hat die Befüllung des Restsees mit Rheinwasser sowie die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs - und Ökowasser mit Rheinwasser nach 2030 als Ziele der Raumordnung festgelegt. Gegenwärtig erfolgt die Bereitstellung für beeinträchtigte Fremdentnehmer (Ersatzwasser) und der Ausgleich für die Reduzierung oder Einstellung der Wasserentnahmen Dritter, zur ökologisch wirksamen Schonung des Grundwassers (Ausgleichswasser) und zu r Feuchthaltung von Feuchtgebieten oder für den Erhalt eines Gewässers (Ökowasser) durch gehobenes Sümpfungswasser. Der für diesen Zweck erforderliche Wasserbedarf kann nach 2030 nicht mehr allein durch Sümpfungswasser gedeckt werden, so dass die fehlenden Mengen durch Zufuhr von Fremdwasser ausgeglichen werden müssen. Darüber hinaus entsteht durch die Auskohlung ein Restloch. Die Befüllung des Restloches, das als See gestaltet wird, ist durch Zuleitung durch Fremdwasser zu sichern. Eine raumordnerische Si cherung der Leitungstrasse für die Rheinwassertransport - leitung ist vom Rhein bis zum RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf erforderlich. In der 144. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 27.06.2011 wurde der Beschluss gefasst, dass in einem Braunkohlenplan die Festlegung einer Leitungstrasse und einer Entnahmestelle für den Tagebau Garzweiler erfolgen soll. Das Verfahren wurde von der Regionalplanungsbehörde durchgeführt, bis ein entsprechender Aufstellungsbeschluss am 06. Dezember 2019 gefasst wurde. Die Genehmigung durch die Landesregierung erfolgte daraufhin am 17.06.2020. Braunkohlenplanänderung Im Januar 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ihre Empfehlungen für den Ausstieg der Braunkohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Als eine Folge daraus, hat der Bund im August 2 020 mit dem Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der 0. Allgemeine Erläuterung 0.2 Rechtsgrundlagen; rechtliche Methodik 2 Kohleverstromung (KVBG) einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung angeordnet. Dies war wiederum die Grundlage für die Landesregierung NRW, um mit ihrer „Leitentscheid ung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ vom 23.03.2021 den Beitrag zur Umsetzung des Ausstiegs aus der Braunkohlegewinnung im Rheinischen Revier in NRW vorzulegen. Die für dieses Verfahren relevanten Festlegungen der Leitentscheidung (kurz: LE) 2016 für den Tagebau Garzweiler haben auch mit der LE 2021 weiter Bestand. Für den Tagebau Hambach wurden die Festlegungen in der Leitentscheidung 2021 jedoch nicht bestätigt. Stattdessen haben sich die Bedingungen zum Betrieb im Tagebau Hambach wesentlich geändert und eine Seebefüllung mit Rheinwasser ist durch den frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle bereits ab dem Jahr 2030 vorgesehen, nicht erst ab dem Jahr 2045. Entsprechend ist auch für die Befüllung des Tagebausees Hambach mit Rheinwasser ab 2030 eine Trasse für die Zuleitung von Rheinwasser raumordnerisch zu sichern. Am 28. Mai 2021 hat der Braunkohlenausschuss in seiner 160. Sitzung festgestellt, dass sich die Grundannahmen für den Braunkohlenplan u. a., aufgrund der Erweiterung für Hambach, wesentlich geändert haben und hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen entsprechenden Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung zu erstellen. 0.2 Rechtsgrundlagen; rechtliche Methodik Die rechtlichen Grundlagen dieses Braunkohlenplanverfahrens finden sich neben dem Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Gesetz vom 03. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2 694) geändert worden ist (ROG), insbesondere im Landesplanungsgesetz Nordrhein -Westfalens vom 03. Mai 2005 (GV.NRW. S. 430) in der Fassung, die am 16. Juli 2021 in Kraft getreten ist (LPlG) und dessen Durchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung (LPlG DVO). Bis zur Novellierung des LPlG NRW im Juli 2021 war im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen. Dies 0. Allgemeine Erläuterung 0.3 Ablauf des Verfahrens 3 war zum Zeitpunkt d es Vorentwurfsbeschlusses für die Durchführung der UVP/UP maßgeblich. Nach der o.a. Novellierung des LPlG NRW ist die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen , sofern der Braun kohlenausschuss dies beschließt . Daneben muss d as Verfahren auch den Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes (BBergG), der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergba u), und den Anforderungen des § 8 ROG in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. 0.3 Ablauf des Verfahrens Genehmigter Braunkohlenplan Mit Datum vom 31. März 1995 genehmigte die Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen den Tagebau Garzweiler II. Der genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II hat die Befüllung des Restsees mit Rheinwasser sowie die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs - und Ökowasser mit Rheinwasser nach 2030 als Ziele der Raumordnung festgelegt. In dem Scoping-Termin am 17. Juni 2014 sind Inhalt, Umfang und Methoden der vom Bergbautreibenden beizubringenden Unterlagen mit den Beteiligten erörtert worden. Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen hat die Regionalplanungsbehörde den Bergbautreibenden mit Schreiben vom 15. Jul i 2014 über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen sowie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen unterrichtet. Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung fasste in seiner 1. Sitzung des Arbeitskreises Rheinwassertransportlei tung am 09. September 2014 einstimmig folgenden Beschluss: „Der Arbeitskreis nimmt die Angaben zur Umweltprüfung und die hierzu erstellte Umweltprüfung zur Kenntnis und stimmt diesem und dem ermittelten Entnahmebereich und Trassenkorridor zu.“ 0. Allgemeine Erläuterung 0.3 Ablauf des Verfahrens 4 Der Arbeitsk reis hat dem Braunkohlenausschuss empfohlen, auf der Basis der vorgelegten Umweltprüfung die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung des Braunkohlenplanvorentwurfes zu beauftragen. Seitens der Stadt Dormagen wurde mit Schreiben vom 09. Oktober 2014 die Prüfung zweier weiterer Alternativtrassen angeregt: Trasse im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik Dormagen und weiter entlang der Europastraße / K 18 sowie die Trasse durch den Chempark Dormagen. Der Braunkohlenausschuss ist dieser Anregung in seiner 149. Sitzung am 24. Oktober 2014 beigetreten. In der Ergänzung vom 01. April 2015 der Unterlagen zur Umweltprüfung vom 10.08.2014 wurde untersucht, ob die von der Stadt Dormagen angeregten Varianten in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten i. S. d. Nr. 2 d) Anlage 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind, die im Umweltbericht für die Rheinwassertransportleitung darzustellen sind. Diese Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die Variante Europastraße entlang der Europastraße / K 18 und am südlichen Ran d des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik ein erheblich größeres Konfliktpotenzial darstellt als die möglichen Leitungsverläufe in den Unterlagen zur Umweltprüfung vom 10.08.2014 favorisierten Nordkorridore. Die Variante Chempark schränkt die Entwicklung des Chemparkes deutlich ein. Auch wegen einer prognostisch nicht zu erlangenden Flächenverfügbarkeit. Sie wird als nicht vernünftige und verhältnismäßige Alternative ausgeschlossen. Deshalb blieb es nach den vorliegenden ergänzenden Untersuchungen bei den Ergebnissen der Unterlagen zur Umweltprüfung vom 10.08.2014 und der Empfehlung des Arbeitskreises Rheinwassertransportleitung vom 09.09.2014 für den Vorentwurfsbeschluss des Braunkohlenausschusses. Die Empfehlung beinhaltet den im Rahmen der Unterlagen zur Umweltprüfung vom 10.08.2014 präferierten Entnahmebereich zwischen den Rhein -km 711,50 und 713,45 von den Bayer Sportanlagen bis Piwipp sowie den bevorzugten Nordkorridor. Diese Variante stellt sich als technisch machbar und umweltfachlich als zulässige u nd geeignete Lösung dar. In der zweiten Sitzung des Arbeitskreises am 07.05.2015 wurde der Beschluss gefasst, die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung des Vorentwurfes zu beauftragen. 0. Allgemeine Erläuterung 0.3 Ablauf des Verfahrens 5 Der Braunkohlenausschuss ist dieser Empfehlung in der 151. Sitzung am 22.06.2015 gefolgt und hat die Regionalplanungsbehörde mit der Erstellung eines Vorentwurfes beauftragt. Die dritte Sitzung des Arbeitskreises Rheinwassertransportleitung fand als Befahrung am 26. Oktober 2015 statt. In seiner vierten Sitzung fasste der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung am 21. November 2016 einstimmig folgenden Beschluss: "Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Erarbeitung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sic herung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung - auf der Grundlage des Planvorentwurfes/ Stand Oktober 2016 – in der geänderten Fassung zu beschließen.“ Die Regionalplanungsbehörde hat für den Arbeitskreis und den Braunkohlenausschuss für die Umw eltprüfung einen Umweltbericht (vgl. § 27 Abs. 1 LPlG in Verbindung mit UVP-V Bergbau und UVPG) erarbeitet. Dieser Umweltbericht hat hinsichtlich der Bestandsaufnahme und der Beschreibung der Auswirkungen auf die vorgelegten Angaben des Bergbautreibenden B ezug genommen. Zusätzlich enthält der Umweltbericht eine Aussage dazu, ob die vorgelegten Angaben den gesetzlichen Erfordernissen an eine Umweltprüfung einschließlich der Forderungen aus dem Scoping-Termin entsprechen sowie eine Bewertung zu den voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens. Das Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) ist am 25. November 2016 ohne Übergangsregelung in Kraft getreten. Es löste aufgrund des Artikels II des Gesetz es zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 487) das Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) in der seit dem 16. März 2010 geltenden Fassung (GV. NRW. S. 185) ab. In dem Landesnaturschutzgesetz (erstmalige Bezeichnung) werden im Vergleich zu dem bisher geltenden Recht weitere Teile von Natur und Landschaft gesetzlich geschützt. Mit Nachtrag vom 23.01.2017 wurden für die Unterlagen zur Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung die auf der Grundlage der ermittelbaren Erkenntnisse fachgutachterlich bestimmbaren neuen Schutzgegenstände ergänzend dargestellt sowie einer Gesamtbewertung zugeführt. 0. Allgemeine Erläuterung 0.3 Ablauf des Verfahrens 6 Diese Unterlagen und der Umweltbericht sind zum Beschluss zur Erarbeitung des Braunkohlenplanes am 03.03.2017 vorgelegt worden (§ 27 Abs. 3 LPlG). Mit diesem Beschluss folgte der Braunkohlenausschuss der Anregung des Arbeitskreises Rheinwassertransportleitung. Die Zusendung der UP -/UVP-Angaben einschließlich des Umweltberichtes und des Braunkohlenplanentwurfes (textliche Darstellung und Erläuterung sbericht) und des Entwurfs der zeichnerischen Darstellung an die Beteiligten einschließlich der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 ROG erfolgte mit Schreiben vom 29.03.2017 mit der Möglichkeit, innerhalb einer Frist von vier Monaten Anregungen vorzubringen (§ 28 Abs. 2 und § § 13 Abs. 1 LPlG). Bereits mit Schreiben vom 08.03.2017 wurden die beteiligten Gemeinden zur öffentlichen Auslegung der oben genannten Unterlagen gemäß § 28 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LPlG aufgefordert. Die Auslegungsfrist betrug drei Monate. In diesem Zeitraum lagen die Unterlagen auch in der Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde aus. Da für dieses Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, war eine Erörter ung durchzuführen, § 28 Abs. 2 S. 4 LPlG. Die verfahrensrechtlichen Vorgaben dafür ergeben sich aus § 9 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalens. Am 17. Dezember 2018 fand sodann ein erster öffentlicher Erörterungstermin bei der Bezirksregierung Köln statt. Am 04. Juli 2019 fand ein zweiter Termin statt, in dem ein Ausgleich der Meinungen angestrebt wurde, § 28 Abs. 2 S. 5 LPlG. Das folgende Ablaufschema beschreibt das Braunkohlenplanverfahren insgesamt. 0. Allgemeine Erläuterung 0.3 Ablauf des Verfahrens 7 Abbildung 1: Ablauf Braunkohlenplanverfahren. VORBEREITUNG Für die Erarbeitung, Aufstellung und Genehmigung dieses Braunkohlenplans, müssen eine Umweltprüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung in einem gemeinsamen Verfahren durchgeführt werden, sofern der Braunkohlenausschuss dies beschließt (§ 27 Abs. 1 LPlG). Die Regionalplanungsbehörde Köln soll mit dem Bergbautreibenden Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung erörtern. Hierzu werden andere Behörden, Sachverständige und Dritte hinzugezogen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 und 2 LPlG). Die Regionalplanungsbehörde soll den Bergbautreibenden über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen sowie Art und Umfang der voraussichtlichen beizubringenden Unterlagen unterrichten (§ 27 Abs. 2 Satz 3 LPlG). Der Bergbautreibende legt der Regionalplanungsbehörde Köln die für die überschlägige Beurteilung der Umweltverträglichkeit erforderlichen Unterlagen vor (§ 27 Abs. 3 LPlG). Die Unterlagen hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen mindestens die in § 57a Abs. 2 Sätze 2 und 3 BBergG und in § 2 UVP-V Bergbau genannten Angaben enthalten (§ 27 Abs. 4 LPlG). Der B R A U N K O H L E N A U S S C H U S S beauftragt die Regionalplanungsbehörde Köln mit der Erstellung eines Vorentwurfs für eine n Braunkohlenplan (vgl. § 27 Abs. 3 LPlG). Die Regionalplanungsbehörde erstellt den Vorentwurf eines Braunkohlenplanes, der eine vorläufige Umweltprüfung und eine vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung enthält. Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlenplanes, der Planvorentwurf wird damit zum Planentwurf. AUFSTELLUNG Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen zum Planentwurf, zur vorläufigen Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu den UP- und UVP-Angaben. (§ 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 28. Abs. 2 LPlG) Falls eine Änderung des Planes aufgrund der eingegangenen Anregungen erkennbar ist, prüft der Braunkohlenausschuss die Anregungen, entscheidet darüber, ob der Plan geändert werden muss und beschließt ggf. über eine erneute Beteiligung/Offenlage. (§ 9 Abs. 2 ROG) Die Regionalplanungsbehörde schließt die Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung ab. FESTELLUNG Der Braunkohlenausschuss wird über alle fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und das Ergebnis der Erörterung von der Regionalplanungsbehörde Köln unterrichtet (§ 28 Abs. 2 S. 2 LPlG). Der Braunkohlenausschuss entscheidet nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens über die Feststellung des Braunkohlenplanes (§ 28 Abs. 3 LPlG). Dieser wird der Landesplanungsbehörde von der Regionalplanungsbehörde mit einem Bericht zum Aufstellungsverfahren und abwägungsrelevanten Unterlagen vorgelegt. Außerdem hat die Benehmensherstellung mit dem Erftverband zu erfolgen (§ 12 Abs. 1 ErftVG). GENEHMIGUNG Die Landesplanungsbehörde entscheidet über die Genehmigung des Braunkohlenplanes im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtags nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 LPIG. Die Genehmigung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht (§ 14 S. 1 LPlG). Der Plan kann bei der Regionalplanungsbehörde Köln eingesehen werden (§ 14 S. 2 LPlG). 0. Allgemeine Erläuterung 0.3 Ablauf des Verfahrens 8 Der Braunkohlenausschuss hat am 06. Dezember 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung gefasst. Der „Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ wurde mit Erlass vom 17.06.2020 von der Landesplanungsbehörde genehmigt. Braunkohlenplanänderung Mit Datum vom 28.5.2021 hat der Braunkohlenausschuss festgestellt, dass sich die Grundannahmen des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung wesentlich geändert haben. Dies begründet sich insbesondere im vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung, dem damit verbundenen KVBG und der Leitentscheidung 2021 der Landesregierung NRW. Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Amtsblatt vom 28.6.2021 die Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung unterrichtet. Die in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden nach § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) mit Schreiben vom 29.06.2021 frühzeitig über die zuvor dargestellten Planungsabsichten unterrichtet und dazu aufgefordert, bereits vorliegende Hinweise aus ihrem Geschäftsbereich, die für die oben geschilderte Änderung des Braunkohlenplans von Belang sind, bis zum 23.07.2021 zu übermitteln. Die Beteiligten des Scopings wurden mit Schreiben vom 20.07.2021 über den beabsichtigten Umfang der Umweltprüfung informiert und zu einem Scoping -Termin zur Besprechung von Gegenstan d, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung am 20.08.2021 eingeladen. Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen hat die Regionalplanungsbehörde den Bergbautreibenden mit Schreiben vom 27.10.2021 über den voraussichtlichen 0. Allgemeine Erläuterung 0.3 Ablauf des Verfahrens 9 Untersuchungsrahmen sowie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen unterrichtet. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 10 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zum Zwecke der Versorgung der nördlich gelegenen Feuchtgebiete sowie der Befüllung des Tagebausees Garzweiler zu sichern, wurde der „Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE - Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf. Mit Inkrafttreten des Kohleverstromun gsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020 sowie der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braunkohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr 2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer Befüllung des Tagebausees Hambach muss daher bereits ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. Um die Trasse für die Rheinwassertransportleitung (RWTL) nach Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Änderungs verfahren für den genehmigten Braunkohlenplan durchgeführt. Die Braunkohlenplanänderung soll abschließend beide RWTL-Trassen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich des Platzbedarfs für die technischen Anlagen (Entnahmebauwerk am Rhein, Hydroburstanlage in Rheinnähe, Pumpbauwerk, Verteilbauwerk etc.) raumplanerisch sichern. Nicht Gegenstand des Vorhabens sind die Auswirkungen der Befüllung der Restseen mit Rheinwasser oder die Verwendung des Rheinwassers als Ersatz -, Ausgleichs- oder Ökowasser. Die RWE Power AG plant eine parallel verlaufende, mehrsträngige Rohrleitung. Für die Verlegung der Rohre wird einschließlich der Flächen für die Zwischenlagerung von Aushubmassen und Material ein in der Regel bis zu 70 m (neu: Bündelungs - und Garzweilerleitung = 70 m und Hambachleitung = 60 m) breiter Arbeitsstreifen benötigt. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 11 An Engstellen und in sensiblen Bereichen kann die Breite des Arbeitsstreifens entsprechend der örtlichen Situation verringert werden, maximal bis auf den Rohrgraben und die parallele Baustraße. Aufgrund der erheblichen Wasserspiegelschwankungen des Rheins zwischen Niedrig- und Hochwasser ist eine Trennung des Entnahmebauwerks und der Pumpstation erforderlich. Für den Abzweig zum Tagebau Hambach ist zusätzlich ein Verteilbauwerk (Größe 65 x 65 m) erforderlich, an dem die vom Rhein kommenden drei Leitungen (DN 2200) in zwei Leitungen zum Tagebau Garzweiler (DN 1400) (= unveränderte Garzweilerleitung) und zwei Leitungen zum Tagebau Hambach (DN 2200) (= Hambachleitung) aufgeteilt werden. Die RWTL teilt sich demnach in drei Teilabschnitte auf. Die Bündelungsleitung (Entnahme bis Verteilbauwerk = rd. 21,8 km), die Garzweilerleitung (Verteilbauwerk bis Betriebsgelände Frimmersdorf = rd. 4,8 km) und die Hambachleitung (Verteilbauwerk bis Ta gebau Hambach = rd. 18 km). Der Abschnitt der Garzweilerleitung bleibt unverändert und ist daher nicht Gegenstand dieses Änderungsverfahrens. Ein weiteres Bauwerk ist zur Reinigung der Rechenoberfläche des Entnahmebauwerks nicht weiter als 50 m vom Entnahm ebauwerk erforderlich (sog. „Hydroburst“). Für alle diese technischen Bauwerke sind entsprechende Flächen vorzusehen. 1.1.1 Alternativen In der Leitentscheidung 2021 der Landesregierung NRW (dort: Entscheidungssätze 9 und 10) wurde die Nutzung von Rheinwasser f ür die Befüllung der beiden Tagebauseen Garzweiler und Hambach festgeschrieben. Darüber hinaus wurde bereits im Braunkohlenplan Garzweiler II eine Befüllung des Tagebausees Garzweiler aus dem Rhein und ggf. Uferfiltrat vorgesehen. Auch für den Tagebau Hambach sieht der Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 vor, dass für die Auffüllung des Restsees grundsätzlich Oberflächenwasser, z. B. des Rheins, vorzusehen sei. Gegenüber dem entsprechend konzipierten und technisch ausgelegten Vorhaben zur Entnahme und zum Transport einer bestimmten Menge Rheinwasser zur Erreichung dieser Zielsetzungen erweisen sich die nachstehend behandelten Konzepte als nicht planzielkonform bzw. nicht als geeignete Alternative. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 12 Der ausschließliche Bezug der erforderlichen Wassermengen durch Uferfiltrat scheidet linksrheinisch als Planungsalternative aus, da bereits heute eine hohe räumliche Konzentration von Grundwasserförderanlagen der Industrie und der öffentlichen Wasserversorgung zwischen Köln und Neuss besteht. Allenfalls rechtsrheinisch wäre, südlich von Düsseldorf im Rheinvorland, eine Uferfiltratentnahme räumlich umsetzbar. Allerdings befinden sich die in Frage stehenden rechtsrheinischen Uferstreifen in FFH- bzw. Naturschutzgebieten; an zwei Stellen wäre eine Rheindükerung erford erlich. Ohnehin ist die Gewinnung der benötigten Maximalmenge von bis zu 18 m³/s ausschließlich über Uferfiltratentnahmen unter Berücksichtigung der üblichen spezifischen Uferbelastung nicht möglich, so dass zusätzlich eine Direktentnahme aus dem Rhein in jedem Fall erforderlich ist. Durch eine Kombination von Direkt - und Uferfiltratentnahmen würden die Auswirkungen auf die Wasserführung des Rheins grundsätzlich nicht verändert. Allerdings steht der größere naturschutzfachliche Eingriff dieser Planungsopti on entgegen. Eine alternative Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Nordraum des Tagebaus Garzweiler wie der Schwalm oder der Niers, die im Einflussbereich des Tagebaus Garzweiler entspringen, scheidet aus. Ohne die bestehenden Versickerungs- und Stü tzungsmaßnahmen der RWE Power AG wäre die Wasserführung dieser Gewässer erheblich beeinträchtigt. Für die zukünftige Fortführung der Ökomaßnahmen ist die Zuführung von Wasser aus dem Rhein somit unbedingt erforderlich. Die alleinige Nutzung der Rur zur Befüllung des Tagebausees Hambach scheidet bereits aufgrund ihrer geringen Wasserführung aus. Entnahmen aus der Rur könnten aber mit Blick auf eine schnellere Befüllung des Tagebausees Hambach zusätzlich in Betracht kommen. Der Vorschlag Dritter zur Errichtung eines Rhein-Maas-Kanals zur Anbindung an das bestehende belgische Kanalnetz bei gleichzeitiger, teilweiser Nutzung der Wassermengen zur Befüllung der Tagebauseen oder zumindest des Tagebausees Hambach müsste über den Bundesverkehrswegeplan geregelt werd en und fällt nicht in die Kompetenz des Braunkohlenausschusses. Im Hinblick auf die vielfachen Umweltwirkungen wäre ein solches Großprojekt planungsrechtlich und bautechnisch 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 13 bis zur erforderlichen Wasserbereitstellung, aus Braunkohlensicht ab Anfang 2030, nicht realisierbar. Eine Befüllung der Tagebauseen aus dem Grundwasserzustrom kommt nicht in Betracht, da diese einen sehr langen Zeitraum beanspruchen würde und somit dem politischen und öffentlichen Interesse entgegensteht. Eine Beschleunigung der Befülldauer kann nur durch die Zuführung von externem Wasser ermöglicht werden. Alternative Planungsmöglichkeiten für die Befüllung der Tagebauseen Garzweiler und Hambach sowie der zuverlässigen Versorgung der Feuchtgebiete aus dem Rhein stehen daher nicht zur Verfügung. 1.1.2 Angaben zur Umweltprüfung Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich zum einen auf die unverändert bleibenden Angaben zur Umweltprüfung für die raumordnerisch bereits gesicherte Trasse vom Rhein bis zum Übergabepunkt am RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf. Zum anderen beziehen sie sich auf die für das Änderungsverfahren vom Bergbautreibenden vorgelegten Angaben zur Umweltprüfung für die zu sichernde Transportleitung vom Rhein bis zum Tagebau Hambach. Genehmigter Braunkohlenplan Das Braunkohlenplanverfahren hat mit dem Antrag der RWE Power AG vom 18.02.2014 für die Erarbeitung, Aufstellung und Genehmigung eines Braunkohlenplans „Sachlicher Teilplan: Rheinwassertransportleitung“ in Ergänzung des Braunkohlenplans Gar zweiler II begonnen. Das Braunkohlenplanverfahren wird unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt (vgl. § 28 LPlG NRW). Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Anschluss an den Antrag gem. § 27 Abs. 2 LPlG NRW mit der RWE Power AG Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für deren Durchführung erhebliche Fragen auf der Grundlage geeigneter, von der RWE Power AG vorgelegter Unterlagen erörtert. Der Scoping -Termin der Regionalplanungsbehörde fand am 17. Juni 2014 statt. Mit Schreiben vom 15. Juli 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 14 2014 wurde der Vorhabensträger (RWE Power AG) über den voraussichtlichen Unter- suchungsrahmen sowie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen unterrichtet. Die nachstehende Umweltprüfung nimmt hinsichtlich der Bestandsaufnahme und der Beschreibung der Auswirkungen auf die vorgelegten Angaben des Bergbautreibenden Bezug. Diese Angaben erfüllen nach entsprechender Prüfung die o. g. gesetzlichen Anforderungen, die an den beschreibenden Teil des Umweltberichtes zu stellen sind. Sie erfüllen die Anforderungen aus dem Scoping-Termin. Seitens der Stadt Dormagen wurde mit Schreiben vom 09.10.2014 die Prüfung zweier weiterer Alternativtrassen angeregt: Trasse im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik Dormagen und weiter entlang der Europastraße / K 18 (im Folgenden als Variante Europastraße bezeichnet) sowie Trasse durch den Chempark Dormagen (im Folgenden Variante Chempark genannt). Der Braunkohlenausschuss ist dieser Anregung in seiner 149. Sitzung am 24.10.2014 beigetreten. Mit der Ergänzung der Unterlagen - Stand 01. April 2015 - zur Umweltprüfung vom 10.08.2014 wird untersucht, ob die von der Stadt Dormagen angeregten Alternativtrassen in Betracht kommen de anderweitige Planungsmöglichkeiten i. S. d. Nr. 2 d) Anlage 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind, die im Umweltbericht für die Rheinwassertransportleitung darzustellen sind. Dazu werden im Rahmen dieser Ergänzung der Unterlagen zur Umweltprüfung vom 10.08.20 14 die umweltfachlichen Aspekte, die technische Umsetzbarkeit, die planerische Verfügbarkeit sowie die privatrechtliche Flächenverfügbarkeit der Alternativtrassen untersucht. Zudem wurden mit Nachtrag vom 23.01.2017 die durch das LNatSchG NRW während des Verfahrens erweiterten Schutzgegenstände als Ergänzung der Unterlagen zur Umweltprüfung ermittelt und einer Gesamtbewertung zugeführt. Die Regionalplanungsbehörde macht sich für den beschreibenden Teil der vorläufigen Umweltprüfung die von der RWE Power A G erstellten Unterlagen zur Umweltprüfung (Teil 1: Unterlagen zur Umweltprüfung (UP) Stand 10.08.2014 und die Ergänzung der 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 15 Unterlagen – Stand 01. April 2015 - zur Umweltprüfung vom 10.08.2014) sowie den Nachtrag vom 23.01.2017 voll inhaltlich zu eigen. Braunkohlenplanänderung Insbesondere aus dem Kohlestrombeendigungsgesetz (KVBG) sowie der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ergeben sich für den Tagebau Hambach ein deutlich verminderter Braunkohlebedarf und hierdurch eine Beendigung der Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Um eine daraus im Tagebau Hambach resultierende Seebefüllung ab 2030 zu gewährleisten, ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. Am 28.05.2021 hat der Braun kohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) beauftragt, einen Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung zu erarbeiten. In geänderter Form soll dieser Plan beide RWTL-Trassen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen sichern. Am 20.08.2021 wurde ein Scoping -Termin durchgeführt. Mit Schreiben vom 27.10.2021 hat die Bezirksregierung Köln die Vorhabenträgerin (RWE Power AG) über den Inhalt, Umfang und Detailtiefe der beizubringenden Unterlagen unterrichtet. Die nachstehende Umweltprüfung nimmt hinsichtlich der Bestandsaufnahme und der Beschreibung der Auswirkungen auf die vorgelegten Angaben des Bergbautreibenden Bezug. Diese Angaben erfüllen nach entsprechender Prüfung die o. g. gesetzlichen Anforderungen, die an den beschreibenden Teil des Umweltberichtes zu stellen sind. Sie erfüllen die Anforderungen aus dem Scoping-Termin. Die Regionalplanungsbehörde macht sich für den beschreibenden Teil der vorläufigen Umweltprüfung die von der RWE Power AG erstellten Unterlagen zur Umweltprüfung/ Umweltverträglichkeitsprüfung voll inhaltlich zu eigen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 16 1.1.3 Vorgeschlagene Alternativtrassen der Stadt Dormagen als anderweitige Planungsalternative im genehmigten Braunkohlenplan Genehmigter Braunkohlenplan Variante Europastraße Die Variante Europastraße (s. Abb. 1) hat ein Entnahmebauwerk im südlichen Entnahmebereich von den Bayer Sportanlagen bis zur Gaststätte Piwipp. Nach Querung der B 9 und der Kölner Straße verläuft die Variante Europastraße über die nördliche Leichtathletikanlage des TSV Bayer Dormagen und ein Privatgrundstück östlich der Straße "Höhenberg". Diese Straße und das Gelände der Firma "Die Feiermacher" westlich der Straße "Höhenberg" müssen passiert werden, bevor sie am südlichen Rand des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik unmittelbar entlang der Bayerstraße geführt wird. Nach Querung dieser Straße, der beiden Gleisanschlüsse zum Bayerwerk und der zweigleisigen Bahnstrecke Krefeld – Köln verläuft die Variante Europastraße am nördlichen Rand einer Ackerfläche unmittelbar südlich der Europastraße / K 18. Dieser Straße folgt sie in unmittelbarer südlicher Parallellage bis zum westlichen Rand der Ga rtenbaubetriebe nördlich der Europastraße / K 18. Sie quert diese Straße und verläuft anschließend unmittelbar nördlich parallel zur Europastraße / K 18. Nach planfreier Querung der Alten Heerstraße behält sie diese Führung bei. Im Folgenden quert die Vari ante die A 57 (Köln - Krefeld), um dann entweder weiter unmittelbar parallel westlich zu dieser Autobahn nach Norden bis in den Bereich Straberg oder auch nach Süden bis nordöstlich von Sinnersdorf zu den beiden bestehenden Korridoren Nord und Süd zu verlaufen. Variante Chempark Für die Variante Chempark wäre ebenfalls ein Entnahmebauwerk im südlichen Entnahmebereich von den Bayer Sportanlagen bis zur Gaststätte Piwipp vorzusehen. Nach Querung der B 9 ist angedacht, diese Variante unmittelbar südlich parallel zur Straße "An der Rö merziegelei" im Bereich einer Grünanlage gegenüber den Bayer Sportanlagen verlaufen zu lassen, bevor das Werksgelände u. a. der Firmen "Currenta" und "Lanxess" erreicht wird. Sie könnte dem Verlauf einer Haupterschließungsstraße bis zur zweigleisigen Bahns trecke Krefeld – Köln folgen. Diese Bahnstrecke und der Parallelweg müssten gequert werden, bevor ein 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 17 Gebäudebereich nördlich zu tangieren wäre. Die Variante Chempark müsste nach Südwesten verschwenken und über ein derzeitig weitgehend unbebautes Terrain (Blockfeld) verlaufen. Eine Nord - Süd verlaufende Erschließungsstraße würde erreicht, der sie bis zu einer Ost - West verlaufenden Erschließungsstraße folgen könnte. Sie würde in der Fortsetzung abermals nach Südwesten über eine Freifläche verschwenken und könnte dann direkt südlich des Parkplatzes der Bayer AG östlich der A 57 auf die Ost - West verlaufende Erschließungsstraße treffen, die nach Osten zum S-Bahn Haltepunkt Dormagen Chempark führt. Sie würde dieser Straßenführung folgen und anschließend die A 57 (Köln - Krefeld) queren, um auf die Westseite der Autobahn zu gelangen. Von hier aus wäre eine unmittelbare parallele westseitige Führung zur A 57 entweder nach Norden oder Süden denkbar. Abbildung 2: Verlauf der Alternativtrassen. Nach Nr. 2 d) der Anlage 1 ROG sind bei der Beschreibung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht die „in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten“ darzustellen. Dabei sind nach Nr. 2 d) die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans zu berücksichtigen. Damit wird Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 der Plan-UP-Richtlinie ( Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme) im ROG umgesetzt. Danach sind „vernünftige Alternativen“, die die 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 18 „Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans“ berücksichtigen, im Umweltbericht darzustellen. Das Aufzeigen von Planungsalternativen dient dazu, die unter den tatsächlichen Gegebenheiten bestmögliche Lösung für die raumordnerische Festlegung unter Beachtung der umweltfachlichen Aspekte zu finden. Als Alternativen kommen solche Lösungen in Betracht, die aus Sicht des Vorhabensträgers als real mögliche Lösungen ernsthaft zu erwägen sind. Vor diesem Hintergrund wird mit der Ergänzung der Unterlagen zur Umweltprüfung vom 10.08.2014 untersucht, ob die von der Stadt Dormagen vorgeschlagenen Alternativtrassen in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten i. S. d. Nr. 2 d) Anlage 1 ROG sind, die im Umweltbericht darzustellen sind. Ergebnis Variante Europastraße Die Variante Europastraße stellt keine in Betracht kommende Planungsalternative im Sinne der Nr. 2 d) Anlage 1 ROG dar. Dieses begründet sich in der unsicheren Flächenverfügbarkeit, der planerischen Restriktionen, der Erschwernisse in der Betriebsphase sowie der erheblichen technischen Einschränkungen und Risiken bei der Bauausführung. Ergebnis Variante Chempark Die Variante Chempark stellt keine vernünftige und verhältnis mäßige Alternative dar, da diese mit erheblichen Beeinträchtigungen und Umsetzungsrisiken verbunden ist. Die Verfügbarkeit der Flächen ist prognostisch weder über freie Verhandlungen noch über ein Enteignungsverfahren zu erlangen. Deshalb ist diese Variant e keine in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeit i. S. d. Nr. 2 d) Anlage 1 ROG. Gesamtergebnis: Die Variante Europastraße entlang der Europastraße / K 18 und am südlichen Rand des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik besitzt ein erheblich grö ßeres Konfliktpotenzial als die möglichen Leitungsverläufe im Nordkorridor. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 19 Die Variante Chempark schränkt die Entwicklung des Chemparkes deutlich ein und wird, auch wegen einer prognostisch nicht zu erlangenden Flächenverfügbarkeit, als nicht vernünftige und verhältnismäßige Alternative ausgeschlossen. Eine weitergehende Untersuchung der erheblichen Umweltauswirkungen ist daher im Rahmen der Unterlagen zur Umweltprüfung zum Braunkohlenplan nicht weiter erforderlich. Die nachfolgenden Darstellungen beziehe n sich auf den ersten Teil der Gesamtprüfung, also auf die Unterlagen zur Umweltprüfung, die planerisch mit der Empfehlung eines Trassenkorridors und eines Entnahmebereichs aus Umweltsicht abschließt und dementsprechend auch die Umweltauswirkungen des Vorzugskorridors/des Entnahmebereichs und ihrer Alternativen ermittelt, beschreibt und bewertet. 1.1.4 Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 1.1.4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Genehmigter Braunkohlenplan Die Abgrenzung des Untersuchungsraums begründet sich durch den Endpunkt der Rheinwassertransportleitung. Sie liegt an der Übergabestelle zum RWE - Betriebsgelände bei Frimmersdorf. Der Anfangspunkt der Rheinwassertransportleitung ist am Rhein zwischen Köln und Neuss zu suchen. Der direkteste Weg zwischen dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf und dem Rhein würde eine Linie zwischen dem RWE -Betriebsgelände und Dormagen darstellen. Ausgehend von dieser Mittellinie wird, unter Berücksichtigung von nördlich und südlich gelegenen Siedlungsbändern und Schutzgebieten (insbesondere in Rheinnähe), ein dreiecksförmiger Untersuchungsraum abgegrenzt. Da der Endpunkt der Rheinwassertransportleitung bereits fixiert ist, ist im weiteren Verlauf der Planung ein Entnahmebereich am Rheinufer zu identifizieren. Nördlich bzw. südlich eines potentiellen Entnahmebereichs befinden sich die Städte Neuss und Köln. Weil eine nördliche Umgehung von Neuss und eine südliche 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 20 Umgehung von Köln die geplante Trasse unverhältnismäßig verlängern würde, bilden die südlichen und nördlichen zusammenhängenden Siedlungsränder dieser beiden Städte die äußeren Grenzen des Untersuchungsraums. Zwischen Frimmersdorf und dem Rhein bildet das Siedlungsba nd von Neurath, Rommerskirchen, Stommeln und Sinnersdorf die südliche Grenze. Diese südliche Grenze wird bis zum Rheinufer zwischen Blumenberg und Langel verlängert. Im Norden bilden die nördlichen Stadtteile von Dormagen, Nievenheim, Delrath und Stürzelberg, sowie das am Rhein gelegene FFH -Gebiet „Urdenbach - Kirberger Loch - Zonser Grind“ die nordöstliche Grenze. Nach Westen verläuft die Grenze südlich der Ortslagen Gohr, Ramrath, Barrenstein sowie entlang der Vollrather Höhe. Die Grenzen bilden ein Drei eck mit Seiten von ca. 23 km im Norden und 26 km im Süden und fast 15 km (Rheinufer) im Osten (siehe Abbildung). Braunkohlenplanänderung Für die Wasserzuführung zum Tagebau Hambach ist ebenfalls eine geeignete Trasse zu ermitteln. Dafür wurden zunächst vier verschiedene Entnahmestandorte erfasst, wobei sich der Entnahmestandort in Dormagen -Rheinfeld auf der zweiten Prüfungsstufe erneu t als der günstigste herausgestellt hat, insbesondere wegen der Möglichkeit des Abbildung 3: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Trasse zum Tagebau Garzweiler 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 21 Leitungsverlaufs im bereits raumordnerisch gesicherten Trassenkorridor von der Entnahmestelle zum Tagebau Garzweiler. In der Folge war auf der dritten Prüfungsstufe jedoch ein Zwangspunkt zu suchen, von dem aus die Leitung hin zum Tagebau Hambach abzweigen muss. Diesen Zwangspunkt stellt das Verteilbauwerk dar, an dem die Bündelungsleitung (drei ankommende Leitungen) in die Garzweiler - und Hambachleitung (je zwei Leitungen) aufgeteilt wird. Das Verteilbauwerk markiert den Startpunkt der Hambachleitung und kann je nach Lage zu sehr unterschiedlichen Trassenverläufen führen. Als Standort für das Verteilbauwerk kommen mit Blick auf die vor Ort vorhandenen Realnutzungen und mit Blick auf eine möglichst kurze Leitungsführung zwei Standorte im Bereich der genehmigten Trasse infrage. Sie befinden sich erstens südlich der Vollrather Höhe am Schnittpunkt der zur Bündelung geeigneten Trasse der GAB Nord- Süd-Bahn mit der raumordnerisch gesi cherten RWTL -Trasse. Zweitens kommt ein Standort am Ende der gesicherten Trasse südwestlich des Kraftwerks Frimmersdorf infrage. Darüberhinausgehend drängen sich keine weiteren Möglichkeiten auf. Aus den vorab beschriebenen beiden Standorten und dem Zielb ereich Tagebau Hambach spannt sich der nachfolgend dargestellte Untersuchungsraum dar, in dem ein geeigneter Trassenverlauf für den Leitungsabzweig zum Tagebau Hambach zu suchen ist. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 22 Abbildung 4: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Trasse zum Tagebau Hambach. 1.1.4.2 Beschreibung der Merkmale der Umwelt und des derzeitigen Umweltzustandes Die Bestandserfassung erfolgte flächendeckend für die Untersuchungsräume nach den einschlägigen Kriterien, die für die regionalplanerische Ebene relevant sind. Die genannten Kriterien genügen diesem Anspruch. Vertiefende Untersuchungen erfolgten im Vorzugskorridor für die Trasse zum Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler im Rahmen der Unterlagenerstellung zur Umweltverträglichkeitsprüfung im abgeschlossenen Braunkohlenplanverfahren. Für die Trasse zum Tagebau Hambach 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 23 erfolgt die Bestandserfassung in Kapitel 4 des UP/UVP -Berichtes der Bergbautreibenden. Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit Genehmigter Braunkohlenplan In Rheinnähe befinden sich umfangreiche Wohnbauflächen, Siedlungsflächen besonderer funktionaler Prägung und Flächen gemischter Nutzung der Siedlungsbereiche von Dormagen und Köln-Worringen. Unterbrochen werden sie von umfangreichen Industrie- und Gewerbeflächen, die sich zwischen der A 57 und dem Rhein ausdehnen (Chempark). Nach Westen nimmt der Siedlungsflächenanteil stark ab; er wird nur noch von inselartigen, dörflichen bis kleinstädtischen Wohnstruktur en sowie von Einzelhöfen in erster Linie westlich des Knechtstedener Waldes und Chorbusches bestimmt. Industrie - und Gewerbeflächen sind hier mit Ausnahme der geplanten Flächen bei Neurath nicht vorhanden. Zwischen A 57 und Knechtstedener Wald sind überwiegend randstädtische Siedlungsflächen vorhanden. Den Wohnsiedlungsflächen im Osten des Untersuchungsraums sind zahlreiche Grünflächen in Form von Friedhöfen, Grün - und Sportanlagen zugeordnet, die vornehmlich zu Erholungs - und Freizeitzwecken genutzt werden . Eine Besonderheit stellen die drei Golfplatzanlagen in Köln und Pulheim dar. Von besonderer Relevanz für die Erholungsnutzung sind neben dem Rheinufer die zentral im Untersuchungsraum gelegenen Waldflächen des Knechtstedener Waldes und Chorbusches, die von zahlreichen Wegeverbindungen erschlossen werden. Auch der landwirtschaftliche Freiraum wird punktuell für die Erholung genutzt (z. B. Wegeverbindung über den Strategischen Bahndamm). Braunkohlenplanänderung Der vorgenannte Untersuchungsraum beschreibt, auch unter Berücksichtigung der fünf geringfügigen Änderungen in der Trassenführung, weiterhin die Gegebenheiten für die Bündelungsleitung und Garzweilerleitung (nicht Teil des Verfahrens). Der Raum wurde im Rahmen der Planung erneut untersucht, wobei sich jedoch keine erheblichen Abweichungen zum damaligen Zustand ergeben haben. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 24 Wohnbauflächen im Untersuchungsraum für die Hambachleitung befinden sich vorwiegend in den Stadtteilen Rath und Kirdorf der Stadt Bedburg, in Glesch (Stadtgebiet Bergheim) und Tol lhausen (Stadt Elsdorf). Diese Bereiche sind durch Einzelhaus- und Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Hervorzuhebende Freizeit - und Erholungsnutzungen finden sich in Form einer Sportplatzanlage und eines Modellfluggeländes nördlich von Rath. Von besonderer Relevanz für die Freizeit - und Erholungsnutzung ist der Radweg auf der Fernbandtrasse, dem als interkommunale Radwegeverbindung überörtliche Bedeutung zukommt. Der asphaltierte Radweg verläuft ausgehend vom Rekultivierungsbereich Fortuna -Garsdorf ungefähr entlang der Stadtgrenze Bergheim/Bedburg (Erftquerung) und anschließend durch das Stadtgebiet von Elsdorf bis zum Tagebau Hambach. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Tiere Genehmigter Braunkohlenplan Die Lebensräume der vorkommend en Tierarten sind stark abhängig von der Nutzungsstruktur des Untersuchungsraums. In den geschützten Abschnitten des Rheins, zum Teil als Fischschutzzonen ausgewiesen, sowie in den flachen Buhnenbereichen finden sich Laich - und Aufzuchtbereiche der Rheinfi sche (Flussneunauge, Groppe, Steinbeißer). Als wandernde Fischarten sind Lachs, Maifisch und als wieder anzusiedelnde Art der Nordseeschnäpel zu nennen. In den Waldbereichen des Knechtstedener Waldes und Chorbusches sind zahlreiche geschützte Fledermausart en u. a. Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Braunes Langohr anzutreffen. Die intensiv genutzten Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss - und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel bieten po tentiellen Lebensraum für den Feldhamster. Aus dem Bereich eines der letzten Vorkommen des Feldhamsters in NRW nördlich von Rommerskirchen im Süden des Untersuchungsraums konnten seit dem Jahre 2010 keine Nachweise des Feldhamsters mehr erbracht werden. Es muss also davon ausgegangen werden, dass innerhalb des Untersuchungsraums keine aktuellen Vorkommen des Feldhamsters existieren, gleichwohl wird der Bereich nördlich von Rommerskirchen als potentieller Habitatbereich angesehen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 25 Die verteilt vorkommenden H eidegebiete bieten Lebensraum für die Zauneidechse, die u. a. in der Hannepützheide vorkommt. Gemäß dem Informationssystem Geschützte Arten in Nordrhein -Westfalen des LANUV (2014) hat der Untersuchungsraum Anteil an insgesamt zehn Messtischblattquadranten mit Angaben zum Vorkommen von planungsrelevanten Arten. Mit der Grauammer, dem Gartenrotschwanz, der Feldlerche, dem Schwarzkehlchen, dem Steinschmätzer, der Wachtel, dem Rebhuhn, dem Baumfalken, der Wiesenweihe, dem Neuntöter, dem Pirol, dem Grauspecht, der Turteltaube, dem Steinkauz und dem flussnah vorkommenden Flussregenpfeifer werden u. a. auch seltene, gefährdete und teilweise streng geschützte Vögel für den Untersuchungsraum genannt, die als planungsrelevante Arten in NRW besonders zu berücksichtigen sind. Besonders hervorzuheben ist als Vogelart die Feldlerche. Es ist davon auszugehen, dass sie innerhalb des Untersuchungsraums in großer Anzahl im Bereich von landwirtschaftlich genutzten Flächen vorkommt. Braunkohlenplanänderung Für das Verfahren zu r Änderung des Braunkohlenplanes erfolgte eine erneute Datenrecherche und Ermittlung der Habitatausstattung im Untersuchungsraum, um auf dieser Grundlage das zu erwartende Artenspektrum einschätzen zu können. Hierzu wurden faunistisch relevante Habitatelemente und -strukturen in faunistischen Funktionsräumen erfasst, innerhalb derer das Vorkommen einer weitgehend homogenen Artengemeinschaft angenommen werden kann und hieraus ein Programm faunistischer Kartierungen abgeleitet. Die Ergebnisse hinsichtlich de r potenziell vorkommenden sowie der bereits kartierten Arten und deren räumlicher Verortung sind im UP -/UVP-Bericht der Bergbautreibend dokumentiert (siehe dort Tabelle 31, Kap. 4.3.7). Wegen der Einzelheiten wird auf diese Darstellung verwiesen. Im Ergebnis haben sich keine wesentlichen Änderungen des Arteninventars ergeben. Pflanzen und die biologische Vielfalt Genehmigter Braunkohlenplan Zentral im Untersuchungsraum befindet sich ein strukturreiches, zusammenhängendes Waldgebiet: der Knechtstedener Wald. Er umfasst von Norden 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 26 nach Süden den Mühlenbusch, den Knechtstedener Busch sowie den Chorbusch. Der Waldkomplex wird geprägt von Stieleic hen-, Stieleichen -Hainbuchen-, Buchen (Misch)- und Erlen-Eschenwäldern. Im Norden (Mühlenbusch) sind größere Bereiche mit Fichte, Kiefer und seltener Lärche aufgeforstet. Teilweise werden sie bereits in Buchen- und Eichenbestände überführt. Der Chorbusch im Süden, dessen Kernfläche die Naturwaldzelle „Am Sandweg“ darstellt, weist besonders große, naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder auf. Der Worringer Bruch umfasst neben einer typischen Auen - und Bruchwaldvegetation und natürlichen eutrophen Seen mit ausgedehnten Primärröhrichten weitere Waldflächen sowie in den Randbereichen Obstwiesen und Weiden. Die Gewässer sind eutroph. Im südöstlichen Teil des Worringer Bruchs kommen ältere, totholzreiche Eschen -Auwälder mit Silberweiden vor. Die Naturschutzgebiete Hannepützheide und Martinsee bilden mit dem angrenzenden FFH-Gebiet Wahler Berg einen Komplex eng beieinanderliegender Schutzgebiete westlich von Zons. Das Gebiet Hannepützheide umfasst Waldbereiche und Heideflächen. Das Teilgebiet Martinsee ist eine in Betrieb befindliche Nassabgrabung. Bei dem Wahler Berg handelt es sich um eine natürliche Flugsanddüne mit offenen Sandflächen, Silbergrasfluren, Magerrasen und Heideflächen (Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss, 2013). Die Rheinaue wird sehr unterschied lich genutzt. Östlich von Zons erstreckt sich ein Grünlandbereich mit älteren Pappeln, Einzelbäumen und Kopfweiden. Zwischen Zons und Dormagen wird die Aue mit Ausnahme des Uferstreifens intensiv landwirtschaftlich genutzt. Baumreihen und Gehölze strukturi eren den Landschaftsraum. Nördlich des Bayerwerks (Chempark) in Dormagen überwiegen extensiv genutzte Fettweiden. Von Worringen bis Langel besteht die Aue aus Acker und Ackerbrachen, Fett - und Feuchtweiden und Pappelwäldern. Die ökologisch wertvollsten Zon en sind die rheinnahen Ufer mit z. T. gut ausgebildeten Gänsefuß - und Knöterichfluren, die sich mit Pappel - bzw. Weidenbeständen abwechseln. Im Norden und Süden des Untersuchungsraums wird das Abfluss - und Geschieberegime des Rheins durch Buhnen reguliert. Zwischen den Buhnen haben sich flache bis mäßig flache Kiesufer mit buchtenreichem Verlauf entwickelt, die bei Niedrigwasser trockenfallen. Lokal kommen Flachufer, Flachwasserzonen und Ruhigwasserbereiche mit Unterwasservegetation vor. Die Kiesufer sind z. T. mit einer dünnen Schlammauflage überzogen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 27 Braunkohlenplanänderung Innerhalb des Untersuchungsraumes erfolgte in der Vegetationsperiode 2021 eine flächendeckende Erfassung der Biotoptypen nach der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2021). Der erfasste Biotopbestand ist im UP/UVP-Bericht der Bergbautreibende dokumentiert (siehe dort Kap. 4.3.3). Die Ergebnisse zeigen, dass Ackerbiotope dominieren. Darüber hinaus kommen nur noch Waldbiotope in nennenswertem Umfang vor. Weitere Biotoptyp -Gruppen sind hinsichtlich ihres Flächenanteils von untergeordneter Bedeutung. Boden, Wasser, Luft, Klima Naturraum Der Naturraum im Untersuchungsraum ist weiterhin durch folgende naturräumlichen Haupteinheiten geprägt: Von der Entnahmestelle am Rhein bei Dormagen -Rheinfeld bis Bedburg-Rath die Hau pteinheit „Köln -Bonner Rheinebene“ und darin die Untereinheiten „Rheinaue“, „Linkrheinische Niederterrasse“ und „Linkrheinische Mittelterrassenplatte“. Im Gemeindegebiet Bedburg die Haupteinheit „Ville“ und darin die Untereinheit „Neurather Lösshöhen“. Bis zum Endpunkt am Nordrand des Tagebaus Hambach die „Jülicher Börde“ mit der dortigen Untereinheit „Östliche Jülicher Börde“. Köln-Bonner Rheineben Die Köln-Bonner Rheinebene ist der Zentralbereich der Niederrheinischen Bucht und wird aus der Flussterras sentreppe der Kölner Bucht gebildet. Von der Kante zur Rheinaue bis zum Westrand an den Aufstieg zur Ville bewegt sich die Landschaft von 40 bis über 90 m ü. NN. Auf den Niederterrassenflächen beiderseits des Rheins liegen anlehmige Sand - bis Lehmböden mit Braunerden. Hier befinden sich, wie in der gesamten Landschaft auch, vor allem landwirtschaftliche Flächen. Die Rheinaue ist ca. ca. 5-7 m tief in die Niederterrasse eingeschnitten. Ehemalige Mäanderbögen mit z.T. scharf ausgeprägten Böschungen (ehemalige Prallhangbereiche) und Hochflutrinnen sind für diesen Bereich charakteristisch. Insbesondere im linksrheinischen Teil befinden sich viele kleine, miteinander vernetzte Trockenrinnen 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 28 und breitere gewundene Altarmrinnen des Rheins, in denen sich fast die ei nzigen Waldbestände der Landschaft ausgebildet haben. Aus dem Nord -Teil der linksrheinischen Niederterrasse erheben sich zahlreiche Dünen. Über eine relativ steile Kante steigt das Gelände zur Mittelterrasse an, die teilweise markant stufenförmig aufgebaut ist. Sie ist mit Lösslehm bedeckt, wodurch kleinere Reliefunterschiede ausgeglichen werden. Ville Die Ville bildet einen von Südosten nach Nordwesten verlaufenden, von 180 m im Süden auf 97 m im Norden absinkenden Höhenzug. Das Gebiet ist identisch mit einer tektonischen Hochscholle. Der Untersuchungsraum verläuft im nördlichen Teil der sog. „Neurather Lössböden“. Dieser Teil ist geprägt von den ehemaligen und noch laufenden Aktivitäten zum Abbau von Braunkohle. Außerdem sind viele der hier anzutreffenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Wasserflächen durch Rekultivierungsmaßnahmen entstanden. Charakteristische Reliefelemente des Landschaftsraumes sind die gestalteten und teilweise bepflanzten Abraumhalden mit gleichmäßigen Böschungsneigungen und abgeflachter Krone. Jülicher Börde Die Jülicher Börde erstreckt sich im westlichen Teil der Niederrheinischen Bucht. Die von 200 m ü. NHN im Süden auf 70 m im Nordosten abfallende Hauptterrassenfläche trägt auf Schotterlehmen eine unterschiedlich mächtige Lössschicht. Der östliche Teil der Jülicher Börde erstreckt sich zwischen Rur und Erft. Vor allem im südwestlichen Teil befinden sich einige Fließgewässer, die z.T. tief eingeschnitten sind. Die Hauptgrundwasserscheide zwischen Rur und Erft wird durc h die Sümpfungsmaßnahmen der Braunkohletagebaue beeinflusst. Die waldarme Landschaft wird von ausgedehnten, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Ausnahmen bilden die Rekultivierungsräume, Aufforstungsinseln und Bergehalden der Tagebaue und d ie im Süden der Landschaft gelegenen Reste der Bürgewälder. Geologie Der Untersuchungsraum befindet sich in dem Naturraum „Niederrheinische Bucht“, welches ein tertiärzeitliches Senkungsgebiet mit aktiver Tektonik ist und durch 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 29 eiszeitliche Ablagerungen des Rheins geprägt ist. Die Bucht ist Teil eines Störungssystems, das von der Nordsee bis zum Oberrheingraben verläuft. Der Naturraum zeichnet sich durch die Dominanz quartärer Sedimente an der Erdoberfläche aus, welche aus dem Holozän und Pleistozän stammen. Dadurch ist die Genese der Oberflächenformen überwiegend auf exogene Formungsprozesse zurückzuführen. Hier sind hauptsächlich fluviale, periglaziale und äolische Prozesse zu nennen. Boden Die flächendeckend dominierenden Bodentypen im Untersuchungsrau m sind Braunerden und Parabraunerden. Bei Braunerden handelt es sich um einen durch Verwitterung und Tonmineralneubildung gleichmäßig braun gefärbten und verlehmten Boden. Die Parabraunerde ist ein durch Tonverarmungs- und -anreicherungshorizonte infolge vertikaler Tonverlagerung gekennzeichneter Boden. Beide Bodentypen weisen eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit und Erodierbarkeit auf. Aus bodenkundlicher Sicht eignet sich der Boden als Standort für Weide- und Ackernutzung. Im Bereich der Entnahmestelle hat sich auf den Auenablagerungen des Rheins der Bodentyp Vega entwickelt. Die Vega (Brauner Auenboden) ist ein Boden aus mehr oder weniger humosem Bodenmaterial, das in Talauen durch Flüsse sedimentiert wurde. Sie ist gut landwirtschaftlich nutzbar, solange der Standort sich in hochwassergeschützter Lage befindet. Ansonsten besteht die Gefahr der Überschwemmung oder starker Vernässung der unteren Bodenhorizonte bis ins Frühjahr hinein, weshalb die Vega meist der Grünlandnutzung unterliegt. Gegenüber Bod enverdichtung weist die Vega eine geringe Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr gering eingestuft. Bei Dormagen -Straberg hat sich ein Niedermoor entwickelt. Der grundwasserbeeinflusste Bodentyp besteht aus Niedermoortorf ( mehr als 3 dm) und ist bis an die Oberfläche dauerhaft vernässt. Zwischen Dormagen -Straberg und Dormagen-Gohr stellt Gley den dominierenden Bodentyp dar. Vereinzelt treten die Bodentypen Kolluvisol in Verbindung mit Pararendzina auf. Neben der Pararendzina tritt die Auftrags -Pararendzina vereinzelt auf. Im Südwesten ist ein Pseudogley ausgebildet. Dieser Boden ist ein Staunässeboden, welcher entsteht, wenn im Untergrund eine stauende Schicht vorhanden ist und es zu einem jahreszeitlich bedingten Wechsel von Vernässung und Austrocknung kommt. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 30 Hydrogeologie Die Kiese und Sande der Niederrheinischen Bucht weisen ein hohes Porenvolumen auf, in dem sich Grundwasser gut bilden und strömen kann und stellen somit sehr ergiebige Porengrundwasserleiter dar. Die unter lagernden Tertiärschichten setzen sich überwiegend aus Fein - bis Mittelsanden zusammen und enthalten deutlich geringere Grundwassermengen. Grundwasser Folgende Grundwasserkörper zählen zum schutzgut - und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser: • Terrassen des Rheins (27_20) • Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) • Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) • Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) • Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) • Tagebau Hambach (274_06) Terrassen des Rheins Der Grundwasserkörper (GWK) erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 175 km² und umfasst im Untersuchungsraum die Bereiche von der Entnahmestelle bis westlich der A 57. Grundwassereinzugsgebiet Rhein Insgesamt umfasst der GWK eine Fläche von ca. 194 km² und erstreckt sich im Untersuchungsraum von Dormagen -Nievenheim bis Rommerskirchen -Oekoven. Kiese und Sande der jüngeren Mittelterrassen, der Niederterrassen und Talauen bilden den im Mittel etwa 20 m, bereichs weise auch bis zu 40 m mächtigen Oberen Grundwasserleiter. Grundwassereinzugsgebiet Erft Der GWK umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 89 km² und überlagert den Untersuchungsraum zwischen Rommerskirchen -Oekoven und Bedburg-Rath. Sande und Kiese der quartä rzeitlichen Mittelterrassen, Niederterrasse und Talauen bilden 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 31 den im Mittel ca. 25 m mächtigen Oberen Grundwasserleiter. Aufgrund der guten Durchlässigkeit ist er wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung, insbesondere im Bereich der Niederterrasse, wo die Mächtigkeit des Grundwasserleiters mit ca. 20 m am größten ist. Im Bereich der Mittelterrasse schützen Löss -, im Bereich der Niederterrassen dagegen Hochflutlehme des Rheins diesen Grundwasserleiter vor anthropogener Beeinträchtigung. Durch die Entwässerung der Braunkohletagebaue ist der quartäre Grundwasserleiter bis in den Raum Grefrath beeinflusst. Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle Der GWK umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 89 km² ein Gebiet, in dem die ehemaligen Tage baue Fortuna -Alt, Fortuna -Garsdorf und Bergheim sowie der Tagebau Garzweiler I liegen. Um die Braunkohle zu erschließen, mussten der Grundwasserspiegel im Tagebau bis unter das Liegende der Flöze abgesenkt und die Liegendhorizonte entspannt werden. Die Ent wässerung beeinflusst zusammen mit den aktiven Tagebauen Garzweiler II und Hambach weiterhin die Grundwasserverhältnisse in der Kippe und den tiefen Stockwerken. Die Grundwasserverhältnisse sind stark gestört. Dort, wo die Entwässerungsbrunnen der ehemaligen Tagebaue abgestellt wurden, steigt das Grundwasser langsam wieder an, jedoch wird sich der ursprüngliche unbeeinflusste Zustand durch den bergbaulichen Eingriff nicht mehr einstellen. Der Grundwasser -Chemismus ist durch den Bergbau nachhaltig und dauerh aft verändert. Durch die lange Expositionszeit des Abraums gegenüber dem Luftsauerstoff ist eine tiefreichende Pyritoxidationszone in den Restlöchern entstanden, durch die eine erhebliche Versauerung, Aufsalzung und Metallbelastung des Grundwassers stattfi ndet. Bezogen auf Mengen und Flurabstände werden sich langfristig Verhältnisse einstellen, die weitestgehend dem vorbergbaulichen Zustand entsprechen. Hauptterrassen des Rheinlandes Der GWK weist eine Gesamtgröße von ca. 252 km² auf. Er überlagert den Untersuchungsraum zwischen Bedburg-Glesch und dem Abraumbereich des Tagebau Hambachs. Der obere Grundwasserleiter wird im größten Teil des Gebietes von pleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und mehr als 40 m mächtig werden können. In Teilbereichen bildet bis zu 5 m mächtiger Löss bzw. Lösslehm eine 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 32 hochwirksame Deckschicht, die jedoch nach Süden ausdün nt. In den Talauenablagerungen der Erft standen unter natürlichen Bedingungen geringe Flurabstände an, die aber seit langem durch Grundwasserabsenkungen der Tagebaue stark beeinflusst sind. In Folge weitreichender Grundwasserabsenkungen durch die Tagebaue sind alle Grundwasserstockwerke stark beeinflusst. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kommt dem GWK aufgrund intensiver Grundwassernutzung eine hohe Bedeutung zu. Tagebau Hambach Der Südwestliche Teil des Untersuchungsraums wird von dem GWK „Tagebau Hambach“ überlagert. Bei dem GWK handelt es sich um den heutigen und geplanten Abbaubereich sowie die derzeitige bzw. zukünftige Abraumkippe des Tagebaus Hambach. Der Tagebau stellt das Zentrum der Braunkohlensümpfung und des Einflussbereiches der Grundwasserabse nkungen in allen Grundwasserstockwerken der Erftscholle dar. Durch den Tagebau Hambach und durch die vorangegangenen Braunkohletagebaue der Umgebung erfolgten tiefe Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste Abbausohle, die in ihrer horizontalen Ausdehnu ng alle Grundwasserstockwerke und Bereiche der Erftscholle und dort auch eine Vielzahl von Gewässern und Feuchtgebieten erfassen. Der natürliche Grundwasser - Stockwerksbau ist bis zur Tagebausohle im Abbau - und Kippenbereich nicht mehr vorhanden, so dass alle Grundwasserstockwerke im Grundwasserkörper entleert oder stark beeinflusst sind. Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Grundwasserkörper (27_01, 27_02, 27_03, 27_04, 27_05, 27_06, 27_08, 27_09, 27_10, 27_17, 27_18, 273_01, 276_01, 277_0 1, 278_01, 2799_01, 2799_02) zum schutzgut - und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser. Diese werden im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2). Oberflächengewässer Der Rhein hinterließ bei seinen stetigen Veränderungen zahllose feuchte Rinnen, die von Bachläufen und Gräben durchzogen werden. Der Untersuchungsraum wird von dem Kölner Randkanal, der Norf, dem Gillbach, der Erft, Stommelner Bach, 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 33 Flothgraben, Finkelbach, Elsdorfer Fließ und weiteren kleineren Bächen und Gräben durchflossen. Die Bäche bilden innerhalb des Untersuchungsraums Teilsysteme und münden zunächst in die Erft und später in den Rhein, der als Gewässer 1. Ordnung den Hauptvorfluter darstellt. Erwähnensw ert sind weiterhin zahlreiche Abgrabungsgewässer, insbesondere im Osten des Untersuchungsraums. Die folgenden Gewässer sind berichtspflichtig gem. § 3 i. V. m. Anlage 1 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV): Tabelle 1: Übersicht Wasserkörper. Wasserkörper-Nr. (gem. ELWAS) Wasserkörpername Kategorie Flussgebietseinheit 2_701494 Rhein erheblich verändert Rhein 27494_0 Norf erheblich verändert Rhein 274942_0 Stommelner Bach erheblich verändert Rhein 2748_0 Gillbach erheblich verändert Rhein 27488_0 Flothgraben erheblich verändert Rhein 274_30266 Erft erheblich verändert Rhein 27474_0 Finkelbach erheblich verändert Rhein 274744_0 Elsdorfer Fließ natürlich Rhein Neben diesen berichtspflichtigen Gewässern liegen die folgenden, nicht berichtspflichtigen Oberflächengewässer im Untersuchungsraum: • Gohrer Graben: Quert den Untersuchungsraum in Süd -Nord-Richtung östlich von Dormagen-Gohr. • Köttelbach: Quert den Unter suchungsraum in Südwest -Nordost-Richtung westlich von Rommerskirchen-Widdeshoven und fließt unmittelbar danach dem berichtspflichtigen Gillbach zu. Bei den übrigen Oberflächengewässern handelt es sich um nicht benannte, z. T. nur zeitweise wasserführende Gräben. Diese Gewässer finden als Biotope und Habitate Berücksichtigung über die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 34 Wasserrechtliche Schutzgebiete Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich wasserrechtliche Schutzgebiete nach §§ 51, 53 Wasserhaushaltsgesetz WHG. Bei Dormagen verläuft der Trassenkorridor durch die weitere Schutzzone (Zone III-B) des Trinkwasserschutzgebietes „Auf dem Grind“. Unm ittelbar anschließend tangiert der Untersuchungsraum die Schutzzone (Zone III -B) des Trinkwasserschutzgebietes „Mühlenbusch“. Hochwasserschutz Die Belange des Hochwasserschutzes lassen sich zunächst über die Erfassung von Überschwemmungsgebieten i. S. d. § 76 des WHG berücksichtigen. Als Überschwemmungsgebiet werden Flächen mit Retentionsfunktion festgesetzt, die dem Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser dienen. Innerhalb des Untersuchungsraumes liegen folgende Überschwemmungsgebiete: Tabelle 2: Übersicht Überschwemmungsgebiete. Gewässername Lage Bezirksregierung Flächengröße in ha (innerhalb des UR600) Festgesetzte Überschwemmungsgebiete Rhein Rheinufer bis Deich Düsseldorf 3,4 Gillbach Südlich Rommerskirchen- Widdeshoven Düsseldorf 6,7 Finkelbach Südlich Bedburg-Kirdorf Köln 2,2 Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete Erft mit Überlauf (Fernbandtrasse) und Peringsmaar Nördlich Bergheim-Glesch Köln 7,9 Luft, Klima Die lufthygienische Situation im Untersuchungsraum ist geprägt durch Immissionen aus dem Straßenverkehr, insbesondere durch die Bundesautobahnen A 57 und A 61 sowie Bundesstraßen B 9, B 477, B 59 und B 55 und den in Betrieb stehenden Gleisanlagen. Weitere Immissionen werden durch die vorhandenen oder nahen angrenzenden Gewerbegebiete mit emittierenden Betrieben sowie die dort 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 35 abgewickelten Transportverkehre hervorgerufen. Immissionen durch Luftschadstoffe wie Stickoxide, Kohlendioxid, Feinstaub oder auch fl üchtigen organischen Verbindungen sind als Vorbelastungen des Schutzgutes Luft anzusehen. Zur Beurteilung der Luftqualität und bestehenden Belastungen durch Luftschadstoffe werden für die Stoffe NO2 und PM10 die Jahresmittelwerte 2020 der nächstgelegenen Stationen zur Luftqualitätsüberwachung des LANUV (2020) herangezogen. Innerhalb des Untersuchungsraum befindet sich keine Messstation. Aufgrund der vergleichbaren randstädtischen Lage und der Nähe zu größeren Verkehrsverbindungen werden die Messwerte folgender in der näheren Umgebung gelegenen Stationen näherungsweise herangezogen: Köln-Chorweiler, Grevenbroich-Gustorf und Elsdorf-Berrendorf. Die Messwerte für Luftschadstoffkonzentrationen im Jahr 2020 (NO2, PM10) zeigen keine Überschreitung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach der 39. BImSchV. Die Messwerte liegen auf einem dem jeweiligen Standort entsprechenden typischen Niveau. Makroklimatisch wird der Untersuchungsraum dem atlantisch beeinflussten Klimabereich Nord -Westdeutschlands zugeordnet. Es dominiert ganzjährig der maritime Einfluss mit relativ feuchter Luft. Nach den Angaben im Klimaatlas NRW ist der Untersuchungsraum der Niederrheinischen Bucht zuzuordnen. Das Klima der Niederrheinischen Bucht ist relativ warm und trocken und gekennzeichnet durch kühl-gemäßigte Sommer und relativ milde Winter. Die Region zählt zu den wintermildesten Gebieten in Deutschland. Die Jahresmitteltemperatur im Untersuchungsraum beträgt rd. 11 °C, die mittleren Jahresniederschläge liegen zwischen 700 und 800 mm (LANUV 2020a). Längere Frostperioden oder langfristige Schneedecken sind die Ausnahme. Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter Landschaft Der Untersuchungsraum ist geprägt durch folgende fünf vom LANUV abgegrenzten und beschriebenen Landschaftsräume (LR): Linkrheinischer Niederterrassenkorridor Lössterrassen der Köln-Bonner Rheinebene 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 36 Braunkohle-Tagebaurevier mit rekultivierter Folgelandschaft Erft-Talung Jülicher Börde Der LR „Linksrheinischer Niederterrassenkorridor“ ist im Bereich des Untersuchungsraums durch ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen und Abgrabungsgewässer geprägt. Das Landschaftsbild wird stellenweise von einigen bedeutenden Verkehrsachsen und mehreren Bahnlinien zerschnitten. Im Untersuchungsraum betrifft dies insbesondere die in Nord-Süd-Richtung in Dammlage verlaufende A 57, die Gleisanlage des Streckenabschnitts Dormagen -Nievenheim sowie mehrere Hochspannungsfreileitungen. Der LR „Lössterrassen der Köln-Bonner Rheinebene“ sind gekennzeichnet durch eine offene, von Ackerflächen geprägte Landschaft. Diese werden von Siedlungs - und Wirtschaftsformen durchsetzt. Der LR „Rekultivierungslandschaft des Braunkohle -Tagebaureviers“ wird durch eine der waldreichsten Regionen des Kreises Bergheim geprägt. Im rezenten Tagebaurevier sind die Abgrabungsflächen landschaftsbildprägend. Weiträumig sichtbar in diesem Landschaftsraum sind die für die Verstromung der Braunkohle dienenden Kraftwerke bei Frimmersdorf und ihre Abluftfahnen. Der LR der Erft -Talung ist ein stark b esiedeltes Tal, welches von Ackerflächen dominiert und durch wenige Restwälder und der kanalisierten Erft geprägt ist. Beeinflusst wird das Landschaftsbild in diesem LR durch Hochspannungsleitungen, die den Talraum teilweise längs durchziehen. Der LR der Jülicher Börde ist weitgehend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, wobei Ackerbau die dominierende Nutzungsform ist. Die Talniederungen sind durch Siedlungsräume, Industriestandorte und Grünland gekennzeichnet. Größere Waldbereiche liegen im Bereich des Hambacher Forstes vor. Kulturgüter Der Untersuchungsraum stellt ein Gebiet dar, das in der Antike zum ländlichen Umfeld des römischen Köln gehörte und als „Speckgürtel“ der Hauptstadt der römischen 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 37 Provinz Niedergermanien besonders intensiv genutzt und besiedelt war. Zudem verlief entlang des Rheins die Limesstraße, die die verschiedenen militärischen Lager und Garnisonen der römischen Reichsgrenze – darunter auch der bedeutende Standort Dormagen – miteinander verband. Diese stark verdichtete antike Ku lturlandschaft spiegelt sich in der Vielzahl römerzeitlicher Fundstellen wieder, die im Untersuchungsraum vorhanden sind. Die mittelalterliche Wiederbesiedlung in den ländlichen rheinischen Gebieten begann in der fränkisch-karolingischen Zeit seit dem 9. J h. n. Chr. Dazu gehörten Einzelhöfe und kleine, weilerartige Siedlungen. Aus diesen konnten im Laufe der Zeit die heutigen Siedlungen und Städte entstehen. Sie konnten aber auch aufgegeben werden und tragen dann als „Wüstungen“ wertvolle Informationen für die wissenschaftliche Forschung. Beispiele sind Grabenanlagen, Motten und Wasserburgen. Das Land war durch Landgüter erschlossen, die teilweise befestigt waren, wie die Hofwüstung Alshof in Rommerskirchen u. a. in den Dörfern und Städten gab es Kirchen wie beispielweise in Dormagen. Ein bedeutendes kirchliches und wirtschaftliches Zentrum war das Kloster Knechtsteden. Städte wie Rommerskirchen, Zons, Worringen und Dormagen bildeten die zivilen, wirtschaftlichen, politischen und verwaltungstechnischen Zentren. Die archäologisch relevanten Bereiche sind im Kap. 2.4.4.2 tabellarisch beschrieben. Sonstige Sachgüter Straßen, Bahntrassen, Radwege (Fernbandtrasse), Kläranlagen, Umspannanlagen, Deponien, Halden und Abgrabungen, die Rheindeiche und die zahlreichen Hochspannungsleitungen sowie die Flächen mit militärischer Funktion sind als Sachgüter zu nennen, die in der vorliegenden Umweltprüfung zu berücksichtigen sind. Dabei sind insbesondere die dem Hochwasserschutz dienenden Rheindeiche hervorzuheben, die durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen. 1.1.4.3 Planerische Vorgaben und Zielsetzungen Im LEP NRW sind die Ziele der Raumordnung in einem Planwerk konzentriert dargestellt. Schwerpunkte bilden hierbei die Zielaussagen zur Raum - und Siedlungsstruktur sowie zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Aus umweltfachlicher Sicht sind für die Braunkohlenplanänderung insbesondere die im LEP NRW festgeschriebenen Ziele und Grundsätze zum Themenkomplex „Freiraum“ (Kap. 7 im 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 38 LEP) relevant. Der Komplex gliedert sic h in vier Bereiche, die nachfolgend im Einzelnen betrachtet werden: „Freiraumsicherung und Bodenschutz“, „Natur und Landschaft“, „Wald und Forstwirtschaft“ und „Wasser“. Dazu wird im Kapitel 8 des LEP der Bereich „Transport in Leitungen“ behandelt. Freiraumsicherung und Bodenschutz (Kap. 7.1 im LEP) Im Allgemeinen ist der Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Freiraums bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen (Grundsatz 7.1-1). Im Speziellen sind als abwägungserheblic her Belang zu berücksichtigen: Die gebotene Vermeidung der Zerschneidung von sog. „unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen“ (UZVR) (Grundsatz 7.1 -3), die Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit von Böden (Grundsatz 7.1 -4), die gebotene Aufwe rtung anthropogen geprägter Freiräumen (Grundsatz 7.1 -6), die Sicherung und Weiterentwicklung von Bereichen für naturverträgliche und landschaftsorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung (Grundsatz 7.1-8). Weitere Inhalte werden auf die Ebene der Regionalplanung abgeschichtet. Natur und Landschaft (Kap. 7.2 im LEP) Auf Grundlage der Ziele 7.2-1 und -2 legt der LEP ein Grundgerüst des landesweiten Biotopverbundes und der Gebiete für den Schutz der Natur fest, die maßstabsbedingt der weiteren Konkre tisierung bedürfen. Entlang des RWTL -Trassenverlaufs ist der Knechtstedener Wald im westlichen Stadtgebiet von Dormagen sowohl als Schwerpunktraum des Biotopverbundes als auch Gebiet für den Schutz der Natur festgelegt. Mit der Festlegung als Gebiet für de n Schutz der Natur darf der Knechtstedener Wald vorbehaltlich weitergehender naturschutzrechtlicher nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung des betroffenen Gebietes dies zulässt und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Weiterhin legt der LEP als allgemeinen Grundsatz fest, dass schützenswerter Freiraum auch außerhalb der Gebiete für den Schutz der Natur vor erheblichen Beeinträchtigungen bewahrt werden soll. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 39 Wald und Forstwirtschaft (Kap. 7.3 im LEP) Der LEP formuliert das Ziel (Ziel 7.3 -1), dass Wald aufgrund seiner besonderen Bedeutung vor nachteiligen Entwicklungen zu bewahren und weiterzuentwickeln ist. Wasser (Kap. 7.4 im LEP) Der Grundsatz 7.4-1 zielt auf die Sicherung und die Entwicklung von Gewässern in ihren ökologischen Funktionen und ihrer Nutzenfunktion für den Menschen ab. Weitere Zielfestsetzungen zum Bereich „Wasser“ thematisieren den Hochwasserschutz. Der LEP setzt über das Ziel 7. 4-6 „Überschwemmungsbereiche“ als Vorranggebiete der Raumordnung nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG fest, die von hochwasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen freizuhalten sind. Festlegungen solcher Gebiete innerhalb des Untersuchungsraums (600 m -Korridor) befinden sich am Rhein mit seinen Auen, an der Erft (mit Peringsmaar als Retentionsraum) sowie am Finkelbach, der südlich des Ortszentrums von Bedburg parallel zum Wander-/Radweg „Speedway Terra Nova“ verläuft. Transport in Leitungen (Kap. 8.2 im LEP) Der Grundsatz 8.2 -1 legt fest, dass „Transportleitungen für Energie, Rohstoffe und andere Produkte gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden sollen“. Die Transportleitungen „sollen in Leitungsbändern flächensparend und gebündelt geführt und an bereits vorhandene Bandinfrastrukturen im Raum angelehnt werden“. Im Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf als Bereiche für den Schutz der Natur festgelegt. Diese werden von Regionalen Grünzügen und Bereichen zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung miteinander verbunden. Im Regionalplan Köln sind die Rheinauen südlich von Worringen und der Worringer Bruch, beide als „Bereiche zum Schutz der Natur“ ausgewiesen und durch Regionale Grünzüge und Bereiche für den Schutz der Landsc haft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) verbunden. Westlich der Siedlungsräume von Worringen und Roggendorf sind ebenfalls derartige Gebiete ausgewiesen (Chorbusch mit Randbereichen). Weiter BSLE-Festsetzungen befinden sich im Rekultivierungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf sowie westlich daran anschließend im 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 40 Bereich der Erft und entlang des Finkelbachs (Erft -Zufluss). Außerdem ist das Tagebaugelände Hambach im Hinblick auf die Folgenutzung als BSLE festgesetzt. Der Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt II Dormagen sieht für die Rheinaue den Erhalt und die Optimierung von Grünlandstandorten, die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland und den Erhalt und die Entwicklung auentypischer Elemente vor. Im Bereich der betroffenen Engstelle Knechtstedener Wald ist vor allem die Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem, gut strukturiertem Grünland und naturnahen Laubholzbestände sowie die ökologische Aufwertung der Fließgewässer vorgesehen. Im Knechtstedener Wald ist d as Entwicklungsziel die „Erhaltung und Optimierung großflächiger, gut strukturierter Waldgebiete“. Im Teilabschnitt VI (Grevenbroich - Rommerskirchen) des Landschaftsplans Rhein - Kreis Neuss verläuft der Untersuchungsraum nahezu vollständig durch Bereiche m it dem Entwicklungsziel 2 („Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“). Kleinteilig berührt ist zudem das Entwicklungsziel 8 („Renaturierung von Fließgewässern“) im Bereich des Gillbachs zwischen Rommerskirchen-Widdeshoven und –Evershoven. Innerhalb des 70/60 m Arbeitsstreifen sind als Maßnahmen des LP die „Anlage oder Anpflanzung sowie Pflege von Ufergehölzen, Gehölzstreifen, Gehölzgruppen, Alleen, Baumreihen, Baumgr uppen, Einzelbäumen, Feldgehölzen sowie Wegrainen“ vorgesehen. Im Landschaftsplan der Stadt Köln stehen außer den Naturschutzgebieten fast alle übrigen Freiflächen im Untersuchungsraum unter Landschaftsschutz (Stadt Köln, 2010). Laut Landschaftspläne Nr. 1 (Tagebaurekultivierung Nord), Nr. 2 (Jülicher Börde mit Titzer Höhe) und Nr. 3 (Bürgewälder) sind vor allem Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung natürlicher Landschaftselemente vorgesehen. Im Untersuchungsraum liegen die FFH-Gebiete „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ und „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“. Die folgenden Naturschutzgebiete sind ausgewiesen: „NSG Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“, „NSG Ehemalige Klärt eiche Bedburg“ und „NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg“. Innerhalb des für das Änderungsverfahren relevanten Untersuchungsraums befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG bzw. § 42 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 41 LNatSchG NRW. Das Biotop mit der Bezeichnung „Tümpel am Südrand der Vollrather Heide“ hat eine Größe von ca. 0.2 ha und befindet sich in den südlichen Hanglagen der Vollrather Höhe im Gemeindegebiet Grevenbroich. Weiterhin befinden sich gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 39 LNatSchG NRW und Alleen gemäß § 41 LNatSchG NRW innerhalb des Untersuchungsraumes. Im Untersuchungsraum liegen zahlreiche Schutzwürdige Biotope. Die Schutzwürdigen Biotope sind größtenteils in das Biotopverbundsystem des LANUV einbezogen. Naturparke (§ 38 L NatSchG NRW) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Der Naturpark Rheinland hat Anteil am Rhein -Erft-Kreis und erstreckt sich im Süden bis in das Kreisgebiet von Euskirchen. Im Untersuchungsraum befinden sich zahlreiche Landschaftsschutzgebiete. Die Schwerpunktbereiche liegen um den Wahler Berg, in den östlichen Randzonen des Knechtstedener Waldes, auf dem Übergang zwischen Nieder - und Mittelterrassen - platten, in der Rheinaue, Gillbachtal, Köttelbachtal, Vollrather Höhe, Rekultivierungsflächen Fortuna -Garsdorf, Peringsee, Erftaue, Escher Bach und Hambacher Forst. Wasserschutzgebiete (WSG) Nördlich von Zons liegt das Trinkwasserschutzgebiet „Auf dem Grind“, dessen Schutzzone IIIA sich im nordöstlichen Untersuchungsraum und dessen Sc hutzzone IIIB sich bis Dormagen und über Straberg hinaus erstreckt. Der Rhein bei Zons ist als Sonderschutzzone klassifiziert. Im weiteren Verlauf nach Westen schließen sich die Zonen IIIA (kleinflächig) und IIIB des WSG „Mühlenbusch“ an. Westlich von Hackenbroich befinden sich die Wasserschutzzonen I, II, IIIA und IIIB des WSG „Chorbusch“ und daran anschließend, westlich von Stommelerbusch, ist das Trinkwasserschutzgebiet „Rommerskirchen-Butzheim“ mit den Wasserschutzzonen I, II und IIIA in Planung. Östlich von Delhoven, zentral im Untersuchungsraum, befinden sich die Wasserschutzzonen I, II, IIIA und IIIB des Trinkwasserschutzgebietes „Hackenbroich/Tannenbusch“. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 42 Im Süden des Untersuchungsraums liegt das Trinkwasserschutzgebiet „Weiler“ mit seiner Schutzzone IIIB am Rheinufer nördlich von Köln. Die Schutzzone IIIA dehnt sich von Sinnersdorf bis Blumenberg aus. Darin liegen die Schutzzonen II und I. Schutzwürdige Böden In der Nähe des Rheinufers sind die typischen Braunen Auenböden wegen ihrer Bodenfruchtbarkeit und die typischen Auengleyböden wegen ihres Biotopentwicklungspotentials in die drei Schutzwürdigkeitsklassen besonders schutzwürdig, sehr schutzwürdig und schutzwürdig eingestuft. Die Parabraunerden der Nieder - und Mittelterrassen im Westen des Untersuchungsraums weisen eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit auf und sind deshalb durchweg besonders schutzwürdig. 1.1.5 Derzeitige Umweltprobleme/Vorbelastungen Hinsichtlich der landseitigen Auswirkungen der Rheinwassertransportleitung sind die Beanspruchung und Veränderung der schutzwürdigen Böden zu nennen. Das Schutzgut Boden wird bereits durch vielfältige Nutzungsansprüche (Verkehrsflächen, Siedlungserweiterungen, Industrie- und Gewerbeflächen) beansprucht oder nachhaltig verändert. Bei der Planu ng der Rheinwassertransportleitung soll die Beanspruchung des Bodens durch eine optimierte Trassenführung, insbesondere hinsichtlich des Schutzes besonders schutzwürdiger Böden, möglichst verringert werden. Dabei stellt sich jedoch das Problem, dass die lö ssbedeckten Rheinterrassen im westlichen Untersuchungsraum flächendeckend als besonders schutzwürdige Böden ausgewiesen sind, die jedoch zur Anbindung an den Endpunkt der Rheinwassertransportleitung im Bereich des RWE -Betriebsgeländes bei Frimmersdorf, dur chquert werden müssen. Deshalb ist im weiteren Verlauf der Planung darauf zu achten, innerhalb des zu bevorzugenden Trassenkorridors (ca. 600 m Breite) großmaßstäblich einen Trassenverlauf zu finden, der trotz des Eingriffs die Böden mit besonders schutzwü rdigen Bodenfunktionen nicht unnötig in Anspruch nimmt. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 43 Braunkohlenplanänderung Die vorgenannten Aussagen gelten unter Berücksichtigung der fünf geringfügigen Änderungen an der Trassenführung weiterhin auch für die Bündelungsleitung und Garzweilerleitung (nicht Teil des Verfahrens). Inhalte der UP nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG Inhalte der UVP nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG Anlage 1 ROG, Nr. 2 a) § 40 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 § 16 Abs. 1 Nr. 2 Anlage 4 UVPG, Nr. 3 „Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, einschließlich der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes“ „Darstellung der Merkmale der Umwelt, des derzeitigen Umweltzustands […]“ „Angabe der derzeitigen für den Plan oder das Programm bedeutsamen Umweltprobleme, insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 6 beziehen“ „…eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens“ „Eine Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens…“ In folgendem Teil erfolgt die umweltbezogene Bestandserfassung, d. h. die Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile (§§ 16 Abs. 1 Nr. 3, 40 Abs. 2 Nr. 3, 4 UVPG; Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2a der Anlag e 1 zum ROG). Räumliche Bezugsgrundlage für die Bestandserfassung ist der UR600, mit dem der Einwirkungsbereich des Vorhabens vollständig abgedeckt wird. Eingeschlossen ist auch eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Vorhabens ( § 40 Abs. 2 Nr. 3 UVPG; Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2b der Anlage 1 zum ROG ). Die Erfassung des aktuellen Umweltzustands orientiert sich nachfolgend an den Schutzgütern des § 2 Abs. 1 UVPG / § 8 Abs. 1 ROG. Schutzgutübergreifende Angaben zu derzeitigen Umweltproblemen Inhalte der UP nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG Inhalte der UVP nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG -/- § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Nr. 4 -/- -/- „Angabe der derzeitigen für den Plan oder das Programm bedeutsamen 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 44 Inhalte der UP nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG Inhalte der UVP nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG Umweltprobleme, insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 6 [UVPG] beziehen“ Gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 UVPG enthält der UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden Angaben zu den derzeitigen Umweltproblemen, die für die Braunkohlenplanänderung bedeutsam sind. Die Darstellung der Umweltweltprobleme erfolgt schutzgutübergreifend. Auf besonder e Belastungen einzelner Schutzgüter wird zusätzlich im Sinne von Vorbelastungen in den einzelnen schutzgutbezogenen Kapiteln eingegangen. Bestehende Umweltprobleme ergeben sich sowohl aus ehemaligen als auch aus bestehenden Nutzungen des Raums. Sie sind für die Braunkohlenplanänderung dann von Bedeutung, sofern sie sich spätestens bei der Realisierung der RWTL (Genehmigungsebene) in erheblicher Weise niederschlagen können. Da das Vorhaben insbesondere mit einem Eingriff in den Boden verbunden ist, sind mögliche Altlasten bzw. deren Mobilisierung durch Eingriffe in den Boden von Bedeutung. Altlasten werden als bodenspezifische Vorbelastung behandelt. Umweltprobleme durch bestehende anthropogene Nutzungen (z. B. intensive Landwirtschaft, Siedlungs - und Verkeh rsnutzungen, Stromleitungstrassen, lineare Infrastrukturen oder dem Tagebau Hambach) sind für die Braunkohlenplanänderung von untergeordneter Bedeutung, da die Planänderung – anders als z. B. ein fachübergreifender Regionalplan – nicht zum Zweck hat, u. a. diese Probleme durch Verteilung der Raumnutzungen zu adressieren. Vielmehr soll eine möglichst umwelt - und raumverträgliche Trasse festgelegt werden, um mit der Herstellung der Tagebauseen die Rekultivierungsverpflichtung des Bergbautreibenden zu erfüllen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.1 Einführung 45 1.1.6 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung Genehmigter Braunkohlenplan Bei Durchführung der Planung wird die Entwicklung der Umwelt maßgeblich von den baubedingten, d. h. zeitlich begrenzten Auswirkungen bestimmt. In der insgesamt etwa fünfjährigen Bauzeit finden sukzessiv umfangreiche temporäre Flächeninanspruchnahmen in der Größenordnung von insgesamt ca. 165 ha statt. Auf diesen Flächen (in erster Linie landwirtschaftliche Nutzflächen) werden die natürlichen Bodenstrukturen verändert, und es ist von einer zeitlich begrenzten Grundwasserhaltung, zumindest in den rheinnahen Bereichen bzw. in grundwassernahen Bereichen der Aue und der Altarme, auszugehen. Punktuell können Gehölze zu entfernen sein. Die Bautätigkeiten sind mit Schallimmissionen und anderen Immissionen sowie anderen nachteiligen Auswirkungen durch Baumaschinen und Baufahrzeuge (Materialtransport) verbunden. Eine dauerhafte Flächenbeanspruchung beschränkt sich auf die technischen Anlagen (in erster Lini e Entnahme- und Pumpbauwerk) mit den notwendigen Erschließungen. Im Bereich der Leitungstrasse sind Schutzstreifen mit Nutzungsbeschränkungen (Verzicht auf bauliche Anlagen und Vegetationsstrukturen) erforderlich. Natürliche Bodenstrukturen können langfris tig im Bereich des Baufeldes geringfügig verändert bleiben. Bei Nichtdurchführung der Planung entfallen die zuvor beschriebenen Auswirkungen. Wesentlich ist aber, dass bei Nichtdurchführung der Planung die Wasserversorgung der geschützten Feuchtbiotope u. a. im Schwalm-Nette-Gebiet nicht gesichert ist, da nach dem Jahr 2030 nicht mehr ausreichend Versickerungswasser aus den Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus Garzweiler zum Erhalt dieser schützenswerten Feuchtgebiete zur Verfügung steht. Zudem würden sich die B efüllung des Restsees und dessen Nutzung als Freizeit - und Erholungsgebiet ebenso wie die Wiederherstellung des natürlichen Grundwasserregimes erheblich verzögern. Braunkohlenplanänderung Bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ist nur die RWTL zum Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler raumordnerisch gesichert. Die RWTL nach Hambach bliebe raumordnerisch ungesichert. Die dargestellten technischen 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 46 Parameter blieben gegenüber den bisherigen Planungen aus dem Altverfahren unverändert. Bei Nichtdurchführung des Vorhabens würde sich das übergeordnete Ziel der Befüllung des Tagebausees Hambach und damit die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus ebenso wie die Wiederherstellung des natürlic hen Grundwasserregimes nicht durchführen lassen, da die Befüllung allein durch den Anstieg des Grundwasserspiegels nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen aufgrund fehlender Böschungsstabilität nicht umsetzbar wäre und Jahrzehnte länger dauern würde. Bezüglich der natürlichen Umwelt bliebe bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung und des Vorhabens der in den vorangegangenen Kapiteln dargestellte Umweltzustand im Untersuchungsraum 600 der Hambachtrasse erhalten. Konkret würde auf den landwirtschaft lich genutzten Flächen, die einen Großteil des UR600 einnehmen, eben diese Nutzung voraussichtlich langfristig fortgeführt. Auf den bestehenden Siedlungs - und Verkehrsflächen ist ebenfalls keine Veränderung des aktuellen Zustands zu erwarten. Was die Gehöl zbiotope betrifft, unterliegen diese sukzessiven Entwicklungen. Mit zunehmendem Alter sind ihnen höhere ökologische Wertigkeiten zu attestieren. Langfristig können sich beispielsweise Baumhöhlen ausbilden, sodass die Bäume neben den in Gehölzen brütenden V ogelarten auch für Baumhöhlenbrüter und -bewohner Bedeutung als Lebensraum erlangen könnten. Die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser im Bereich des Tagebaus Hambach wäre bei einer Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ebenfalls anderweitig zu besorgen. 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) Die Identifizierung und Festlegung eines Entnahmebereichs am Rhein ist sowohl aus technischer als auch aus umwel tfachlicher Sicht vorrangig zu lösen. Es ist sicherzustellen, dass die benötigten Wassermengen auch bei Niedrigwasser entnommen werden können und dass von der Wasserentnahme und den baulichen Anlagen keine Gefahr für den ordnungsgemäßen Zustand der Wasserstraße ausgeht. Darüber hinaus sind Beeinträchtigungen der Deichanlagen und der vorgelagerten 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 47 Retentionsräume durch Pumpwerke und die Rohrleitung selbst zu vermeiden und Standorte zu wählen, die den Deich- und Hochwasserschutz entsprechend beachten. Deshalb sind bei der Festlegung von geeigneten Entnahmebereichen einschließlich des Standortes des Pumpwerks und der Rohrleitungsführung Lösungen zu präferieren, die die Anlagen für den Hochwasserschutz und die erforderlichen Anlagen für die Rheinwassertransportl eitung weit möglichst harmonisieren. Der Standort des erforderlich werdenden Pumpwerks ist zudem so zu wählen, dass entsprechende technische Schutzeinrichtungen (z. B. Fischschutzanlagen) platziert werden können. Ein weiteres Bauwerk in diesem Bereich ist zur Reinigung der Rechenoberfläche des Entnahmebauwerks nicht weiter als 50 m vom Entnahmebauwerk erforderlich (sog. „Hydroburst“). Die Ermittlung von Trassenkorridoren hat sich dementsprechend an dem identifizierten Entnahmebereich/den Entnahmebereichen zu orientieren. Von diesen ausgehend wird, unter weitgehender Vermeidung der Beanspruchung oder mittelbaren Beeinträchtigung geschützter oder schützenswerter raumkonkreter Ausprägungen der Schutzgüter, ein Trassenkorridor ermittelt, der eine möglichst konf liktarme Trassenführung der Rheinwassertransportleitung ermöglicht. Die Suche nach umweltfachlich und technisch geeigneten Entnahmebereichen am Rheinufer umfasst einen eher linearen Suchraum (Uferbereich und Deichvorland), während die Findung alternativer Trassenkorridore flächendeckend im Untersuchungsraum stattfindet, ausgehend von den Entnahmebereichen am Rhein bis zum Endpunkt an den Tagebauen Garzweiler und Hambach . Planerisch ist deshalb, wie bereits dargestellt, bei der Identifizierung von Trassenkor ridoren von umweltfachlich günstigen und technisch möglichst geeigneten Entnahmebereichen auszugehen. Auch bei der Korridorfindung werden bereits technische Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen der Umwelt berücksichtigt (z. B. D ükern von Fließgewässern oder die Unterfahrung von Flächen der Restriktionsklassen „außerordentlich hoch“ und ggf. „sehr hoch“). Für den Abzweig zum Tagebau Hambach ist zusätzlich ein Verteilbauwerk erforderlich, an dem die vom Rhein kommenden drei Leitu ngen (DN 2200) in zwei Leitungen zum Tagebau Garzweiler (DN 1400 = unverändert) und zwei Leitungen zum Tagebau 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkor ridore (Restriktionsanalyse) 48 Hambach (DN 2200) aufgeteilt werden. Für dieses Verteilbauwerk ist ebenfalls eine entsprechende Fläche vorzusehen. 1.2.1 Identifizierung von Entnahmebereiche 1.2.1.1 Bewertungskriterien und Restriktionen Technische Betrachtung Die Kriterien für die technische Betrachtung entsprechen den Kriterien, die auch im Altverfahren herangezogen und abgestimmt wurden. Zur Ableitung der Kriterien wurden folgende Randbedingungen berücksichtigt: Gemäß dem Erlass „Querströmungen an Bundeswasserstraßen durch Entnahme- und Einleitungsbauwerke“ sind Querströmungen an Bundeswasserstraßen, die durch Entnahme- und Einleitungsbauwerke hervorgerufen werden, über 0,3 m/s nicht akzeptabel (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2012; Bundesministerium für Verkehr, 1991). Diese Begrenzung der Querströmungen berücksichtigt neben der Sicherheit der Rheinschifffahrt auch fischereibiologische Aspekte. Um das Ansaugen von Schlamm und Bodenmaterial zu verhindern, sollten die Einlaufröhren mindestens 1 m oberhalb der Gewässersohle liegen. Um eine permanente Wasserentnahme auch unterhalb des niedrigsten Niedrigwassers (NNW) zu gewährleisten, gilt als Ausschlusskriterium eine Fließtiefe von weniger als 3 m unter NNW. Um Bereiche im Rhein mit einer Fließtiefe von mindestens 3 m unter NNW zu erreichen, kann unter Umständen auch ein Buhnenbauwerk errichtet bzw. ein bereits vorhandenes Buhnenbauwerk ausgebaut werden, um die Rohrleit ungen aufnehmen zu können und eine ausreichende Wassertiefe im Rheinstrom zu erreichen. Eine Entnahmestelle, die einen Abstand von 20 -100 m zur MQ -Uferlinie (Uferlinie bei mittlerem Abfluss) aufweist, wäre damit bedingt geeignet. Eine optimale Entnahme wäre gewährleistet, wenn der Rhein in direkter Ufernähe eine entsprechende Tiefe aufwiese, woraus eine Entnahmestelle in direkter Ufernähe (< 20 m zur MQ-Uferlinie) resultiert. Zur Bestimmung der Wassertiefen werden die vom Wasser - und Schifffahrtsamt (WSA) D uisburg übergebenen Rheinprofile verwendet (vgl. Ergebnisausgabe Rheinwasserstände, August 2013). 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 49 Um Sedimentationsprobleme weitgehend zu vermeiden, sollten die Entnahmebereiche am Prallufer oder an geraden Fließstrecken platziert werden. Gleitufer sind entsprechend als ungeeignet einzustufen. Weiterhin sind die Anlegebereiche von Fähren zu berücksichtigen. Diese Standorte sind auf Grund des Fährverkehrs nur bedingt geeignet. Die Entnahmestelle muss außerdem für den Schwerlastverkehr erreichbar sein (Wartungsarbeiten). Für die Bewertung der technischen Kriterien wird auf die Erkenntnisse aus dem Altverfahren zurückgegriffen. Dort erfolgte eine Klassifizierung von Rheinuferabschnitten in drei Eignungsklassen (ungeeignet, bedingt geeignet und geeignet). Tabelle 3: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel aus technischer Sicht. Eignung Kriterien III Ungeeignet Fließtiefe unter Normalniedrigwasser < 3 m Unerreichbar für Schwerlastverkehr Uferbebauung näher als 50 m zum Ufer Lage am Gleitufer II Bedingt geeignet Anlegebereich Fähre Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss I geeignet Entnahme in Ufernähe (< 20 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss) Der Vergleich der Entnahmebereiche Piwipp und Langel erfolgt in Anlehnung an diese Kriterien. Die Tabelle stellt Piwipp als den aus technischer Sicht geringfügig günstigeren Entnahmebereich heraus, da dieser bei fünf der sechs Kriterien eine hohe Eignung gegeben ist. Langel ist dagegen bezüglich dreier Kriterien als bedingt geeignet eingestuft. Eine grundsätzliche Machbarkeit ist aus technischer Sicht für beide Entnahmebereiche gegeben. Tabelle 4: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel aus technischer Sicht. Kriterium Ausprägung Kriterium Technische Einstufung Piwipp Langel Piwipp Langel Fließtiefe unter Normalniedrigwasser < 3 m > 3,9 m 2,9 bis 3,3 m geeignet bedingt geeignet 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 50 Kriterium Ausprägung Kriterium Technische Einstufung Piwipp Langel Piwipp Langel Unerreichbar für Schwerlastverkehr nein nein geeignet geeignet Uferbebauung näher als 50 m zum Ufer > 200 m > 150 m geeignet geeignet Lage am Gleitufer Nein Nein geeignet geeignet Anlegebereich Fähre Nein Ja geeignet bedingt geeignet Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss 20 bis 50 m 80 bis 100 m bedingt geeignet bedingt geeignet Umweltfachliche Betrachtung Die Gliederung der umweltfachlichen Raumwiderstände erfolgt in Anlehnung an den § 2 Abs. 1 UVPG, der die sogenannten Schutzgüter definiert. Die Schutzgüter konkretisieren den abstrakten Umweltbegriff und geben eine Leitlinie für die Gliederung der zu erfassenden Raumwiderstände vor. Die Ermittlung der Raumwiderstände erfolgt nach den Vorgaben der schutzgutbezogenen Fachgesetze sowie den besonderen Ansprüchen des Schutzgutes Menschen an die Verteilung der Raumnutzungen (vgl. hierzu § 50 BImSchG). Hierzu wurden insbesondere folgende Quellen herangezogen: ATKIS-Realnutzungsdaten Landschaftsinformationssammlung des LANUV (Daten zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen) Fachinformationssystem ELWAS (wasserrechtliche Schutzgebiete und Überschwemmungsgebiete) Gemeinden Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen, Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Titz, Niederzier, Kerpen: Informationssysteme der Gemeinden zu Bebauungsplänen bzw. digital abrufbare Bebauungspläne (Geltungsbereiche von Bebauungsplänen) Bodenkarte 1: 50.000 des geologischen Dienstes NRW (schutzwürdige Böden) 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 51 Landschaftspläne des Kreises Düren, des Rhein-Erft-Kreises und des Rhein- Kreises Neuss (Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile) 1.2.1.2 Entnahmekriterien und Herleitung möglicher Entnahmebereiche Technische Kriterien Die Kriterien für die technische Betrachtung entsprechen den Kriterien, die auch im Altverfahren herangezogen und abgestimmt wurden. Zur Ableitung der Kriterien wurden folgende Randbedingungen berücksichtigt: Gemäß dem Erlass „Querströmungen an Bundeswasserstraßen durch Entnahme- und Einleitungsbauwerke“ sind Querströmungen an Bundeswasserstraßen, die durch Entnahme- und Einleitungsbauwerke hervorgerufen werden, über 0,3 m/s nicht akzeptabel (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2012; Bundesministerium für Verkehr, 1991). Diese Begrenzung der Querströmungen berücksichtigt neben der Sicherheit der Rheinschifffahrt auch fischereibiologische Aspekte. Um das Ansaugen von Schlamm und Bodenmaterial zu verhindern, sollten die Einlaufröhren mindestens 1 m oberhalb der Gewässersohle liegen. Um eine permanente Wasserentnahme auch unterhalb des niedrigsten Niedrigwasser s (NNW) zu gewährleisten, gilt als Ausschlusskriterium eine Fließtiefe von weniger als 3 m unter NNW. Um Bereiche im Rhein mit einer Fließtiefe von mindestens 3 m unter NNW zu erreichen, kann unter Umständen auch ein Buhnenbauwerk errichtet bzw. ein berei ts vorhandenes Buhnenbauwerk ausgebaut werden, um die Rohrleitungen aufnehmen zu können und eine ausreichende Wassertiefe im Rheinstrom zu erreichen. Eine Entnahmestelle, die einen Abstand von 20 -100 m zur MQ -Uferlinie (Uferlinie bei mittlerem Abfluss) auf weist, wäre damit bedingt geeignet. Eine optimale Entnahme wäre gewährleistet, wenn der Rhein in direkter Ufernähe eine entsprechende Tiefe aufwiese, woraus eine Entnahmestelle in direkter Ufernähe (< 20 m zur MQ-Uferlinie) resultiert. Zur Bestimmung der W assertiefen werden die vom Wasser - und Schifffahrtsamt (WSA) Duisburg übergebenen Rheinprofile verwendet (vgl. Ergebnisausgabe Rheinwasserstände, August 2013). Um Sedimentationsprobleme weitgehend zu vermeiden, sollten die Entnahmebereiche am Prallufer ode r an geraden Fließstrecken platziert werden. Gleitufer sind entsprechend als ungeeignet einzustufen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 52 Weiterhin sind die Anlegebereiche von Fähren zu berücksichtigen. Diese Standorte sind auf Grund des Fährverkehrs nur bedingt geeignet. Die Entnahmestelle muss außerdem für den Schwerlastverkehr erreichbar sein (Wartungsarbeiten). Für die Bewertung der technischen Kriterien wird auf die Erkenntnisse aus dem Altverfahren zurückgegriffen. Dort erfolgte eine Klassifizierung von Rheinuferabschnitten in drei Eign ungsklassen (ungeeignet, bedingt geeignet und geeignet). Tabelle 5: Übersicht technische Bewertung. Eignung Kriterien III Ungeeignet Fließtiefe unter NNW < 3 m Unerreichbar für Schwerlastverkehr Uferbebauung näher als 50 m zum Ufer Lage am Gleitufer II Bedingt geeignet Anlegebereich Fähre Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss I geeignet Entnahme in Ufernähe (< 20 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss) Aufbauend auf den vorgenannten Kriterien sind verschiedene Rheinabschnitte aus technischer Sicht auszuschließen. Hierbei handelt es sich um das Gleitufer im Bereich der Rheinschlinge gegenüber von Monheim und Baumberg, welches von typischen Sedimentablagerungen gekennzeichnet ist. Ein Entnahmebauwerk müsste hier weit im Rheinstrom hinein platziert werden und würde Konflikte mit dem Schiffsverkehr verursachen. Im Nahbereich des Bayerwerks in Dormagen mit dem vorgelagerten Hafen- und Entladebereich stehen keine ausreichenden Entwicklungslängen für die Errichtung von Fischschutzeinrichtungen zur Verfügung. Der südlich anschließende Bereich des Hafens Worringen ist durch eine Schwelle vom Rheinstrom getrennt, wodurch sich Sedimente ablagern und nur unzureichende Entnahmetiefen erreicht werden. Das Vorland von Langel im Süden des Untersuchungsraums stellt zwischen dem Siedlungsrand und dem Rheinufer keine ausreichende Breite zur Platzierung des Pumpbauwerkes und der Fischschutzanlagen zur Verfügung. Als bedingt geeignet werden aus technischer Sicht die Bereic he im Umfeld von Zons sowie zwischen Worringen und Langel beurteilt. In diesen Abschnitten ist die 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 53 Wassertiefe in Ufernähe nicht ausreichend, so dass die Entnahme über ein buhnenförmiges Entnahmebauwerk erforderlich wird, welches in den Rheinstrom hineinreicht, um die erforderliche Wassertiefe auch bei Niedrigwasserabflüssen zu gewährleisten. Ein solches Bauwerk wäre hydraulisch an die vorhandenen Buhnen anzupassen und dürfte weder die Funktionsfähigkeit der bestehenden Buhnenanlagen beeinträchtigen noch di e Schifffahrt behindern. Ebenso als bedingt geeignet werden die Anlegebereiche der Fähren in Zons und Langel beurteilt, da Konflikte mit dem Fährbetrieb nicht ausgeschlossen werden können und erhöhte bauliche Restriktionen zu erwarten sind. Als aus technis cher Sicht am besten geeignet verbleiben somit ein Abschnitt an der nördlichen Grenze des Untersuchungsraums (südlich von Zons), der Bereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen sowie der Bereich nördlich von Langel . Insbesondere im letztgenannten Ab schnitt werden auf gerader Fließstrecke bzw. im Pralluferbereich nach Profilen des WSA Duisburg Wassertiefen in ufernahen Bereichen von mehr als 3 m unter NNW erreicht. Auch die Flächen für die Entwicklungslängen bei der Errichtung von Fischschutzanlagen s ind vorhanden. Größere Sedimentablagerungen, die eine kontinuierliche Entnahme behindern könnten, sind in beiden Bereichen nicht zu erwarten. Für das Entnahmebauwerk in der technischen Ausgestaltung des Änderungsvorhabens fand zunächst eine Prüfung statt, welche Entnahmestelle am Rheinufer als Startpunkt der Leitung in Betracht kommt. Dazu erfolgte zunächst eine Bewertung, welche Abschnitte des Rheinufers überhaupt noch frei von Bebauung sind, sodass Errichtung einer Entnahmestelle und Leitungsführung einer Pipeline möglich sind. Zudem wurde betrachtet, ob sich bereits auf den ersten Blick Restriktionen aus umweltrechtlichen Anforderungen ergeben. Danach kamen zunächst vier mögliche Entnahmestellen ernsthaft in Betracht. Davon befanden sich zwei mögliche Ent nahmepunkte nördlich des Kölner Stadtzentrums, nämlich die Entnahmestellen Piwipp und Worringen -Langel. Zwei weitere mögliche Entnahmestellen befanden sich südlich des Kölner Stadtzentrums, nämlich der Rheinbogen in Köln-Weiß sowie eine Entnahmestelle zwischen Wesseling und Bonn. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 54 Standorte nördlich von Piwipp oder südlich von Wesseling -Bonn schieden von vornherein aus, da sie zu unverhältnismäßig großen Leitungslängen nach Hambach bzw. Garzweiler geführt hätten. Der Bereich zwischen Worringen -Langel und de m Rheinbogen in Köln-Weiß kam von vorherein nicht in Betracht, da sich dort das Kölner Stadtzentrum befindet, in dem ein Leitungstrassenkorridor der erforderlichen Breite offensichtlich keinen Raum findet. Umweltfachliche Kriterien Genehmigter Braunkohlenplan Die nachfolgende Abbildung zeigt die Ausprägungen der Kriterien sowie die Bewertung des Uferbereichs inkl. des Deichvorlandes aus umweltfachlicher Sicht. Raumwiderstand Uferbereich u. Deichvorland Umweltfachliche Kriterien Restriktionsklassen Außerordentlich hoch FFH-Gebiete einschl. der Fischschutzzonen Sehr hoch Naturschutzgebiete Strukturreiche Buhnenfelder Rheindeiche Hoch Schutzwürdige Biotope Bereiche f. den Schutz der Natur Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung Gleitufer und Flachwasserzonen Besonders schutzwürdige Böden Wasserschutzgebiete mit der Schutzzone IIIA Überschwemmungsgebiete Sonderschutzzone Rhein Mittel Landschaftsschutzgebiete Sonstige schutzwürdige Böden Bereiche für den Grundwasser - u. Gewässerschutz 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 55 Wasserschutzgebiete mit der Schutzzone IIIB Bereiche f. d. Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Abbildung 5: Restriktionsbewertung umweltfachliche Kriterien. Zusammenfassend sind aus umweltfachlicher Sicht Entnahmebereiche in den Uferzonen und im Deichvorland mit außerordentlich hoher Restriktion auszuschließen. Ein Entnahmestandort nördlich von Zons oder zwischen dem Hafen Worringen und dem Bereich nördlich der Fähre Langel würde einen Eingriff in FFH -Gebiete einschließlich der Fischschutzzonen bedeuten. Bereiche mit sehr hoher Restriktion befinden sich als Naturschutzgebiet zwischen Zons und Piwipp sowie in Form von strukturreichen Buhnenfeldern mit für geschützte Fischarten bedeutsamen Lebensräumen z wischen dem Bereich nördlich der Fähre Langel und der südlichen Begrenzung des Untersuchungsraums. Nördlich des Hafens Worringen bis Piwipp östlich von Rheinfeld schließen sich für den Entnahmebereich Restriktionszonen mit hoher Ausprägung an, da hier tei lweise Schutzwürdige Biotope, überwiegend Bereiche für den Schutz der Natur und durchgehend Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung sowie Überschwemmungsgebiete vorhanden sind. Kleinflächig kommen Gleitufer und Flachwasserzonen sowie besonders schutzwürdige Böden vor. Auch der Bereich der 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 56 Fähre Zons ist ein Abschnitt mit hoher Restriktion, da hier Flächen zum Schutz der Natur, Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung und Überschwemmungsgebiete ausgewiesen sind. Die Abschnitte Hafen Worrin gen bis Piwipp sowie die Fähre Zons werden, trotz der Einstufung in die Restriktionsklasse hoch, aus umweltfachlicher Sicht als günstig für einen Entnahmebereich beurteilt; nicht zuletzt deshalb, weil sich die Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung, die Bereiche für den Schutz der Natur und teilweise auch die Schutzwürdigen Biotope weitgehend als intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen darstellen und der gesamte Rheinuferbereich inkl. des Deichvorlandes, mit wenigen Ausnahmen, im gesamten U ntersuchungsraum zusammen mit den Überschwemmungsgebieten diese Schutzausweisungen aufweist. Braunkohlenplanänderung Die geprüften Entnahmebereiche in Langel und im Rheinbogen in Köln -Weiß liegen innerhab des FFH-Gebiets „Fischschutzonen des Rhein zwischen Emmerich und Bad Honnef“ und sind umweltfachlich daher konfliktträchtig. Der geprüfte Entnahmebereich in Köln-Weiß hat zudem Auwaldstrukturen im Uferbereich, die schutzwürdig sind. Bei der Bewertung des Entnahmebereichs in Piwipp ist umweltfachlich vorzuziehen. Zudem sind im Rahmen der fachplanerischen Abwägung das sog. Bündelungsgebot, wonach linienförmige Infrastrukturen zu bündeln sind (vgl. etwa § 1 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG), und das Gebot der Nutzung bestehender Trassen, wonach der Ausbau des N etzes unter Nutzung vorhandener Trassenräume grundsätzlich Vorrang hat vor dem Neubau auf neuen Trassen, zu berücksichtigen […]. Damit sollen Natur und Landschaft vor weiterer Zerschneidung und deren Folgen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ges chützt und eine weitere Flächeninanspruchnahme vermieden werden. Auch die Gesamtlänge der Leitungstrasse des RWTL-Gesamtvorhabens (RWTL Garzweiler + RWTL Hambach) fällt geringer aus, wenn auf einen Abschnitt zurückgriffen wird, in dem beide Leitungen in ei ner Trasse mit drei Rohren gebündelt werden (anstelle zweier eigenständig trassierter Leitungen mit jeweils zwei Rohren). 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 57 1.2.1.3 Gesamtbewertung Genehmigter Braunkohlenplan Die nachfolgende Abbildung zeigt eine zusammenfassende Bewertung auf der Grundlage der technischen und umweltfachlichen Kriterien. Raumwiderstand Uferbereich und Deichvorland Umweltfachliche und technische Kriterien Restriktions- und Eignungsklassen Umweltfachliche Kriterien (linkes Band) Außerordentlich hoch Sehr hoch Hoch Mittel Technische Kriterien (rechtes Band) Ungeeignet Bedingt geeignet Geeignet Abbildung 6: Restriktions- und Eignungsbewertungen Umwelt und Technik. Hierauf aufbauend verbleiben drei Abschnitte für einen möglichen Entnahmebereich, die technisch geeignet oder bedingt geeignet sind und umweltfachlich über eine sehr hohe oder hohe Restriktion verfügen: Bereich südlich von Zons Bereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen Bereich nördlich von Langel. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 58 Abbildung 7: Mögliche Entnahmebereiche (in Gelb). Der Bereich südlich von Zons ist technisch bedingt geeignet, da eine Entnahme nicht in Ufernähe erfolgen kann (20 – 100 m zum Ufer -MQ) und der Bau eines Entnahmebauwerks in den Rheinstrom hinein bis zur Erreichung der notwendigen Wassertiefe erforderlich wird. Umweltfachlich ist hier durch die Existenz des Naturschutzgebietes „NSG Rheinaue Zons -Rheinfeld und Altarmschlinge Zons“ eine sehr hohe Restriktion gegeben. Im Bereich zwischen Piwi pp und den Bayer Sportanlagen findet sich auf gerader Fließstrecke bzw. am Prallufer ein technisch geeigneter Abschnitt, in dem die erforderlichen Wassertiefen in direkter Ufernähe erreicht werden. Aus umweltfachlicher Sicht weist dieser Abschnitt eine hoh e Restriktion auf (flächendeckend Bereiche für den Schutz der Natur, Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung und Überschwemmungsgebiete). Der Bereich nördlich von Langel zeichnet sich durch eine bedingte technische Eignung aus, da eine Entnahme nicht in Ufernähe erfolgen kann (20 – 100 m zum Ufer -MQ) und ein Eingriff in den Rheinstrom über ein Entnahmebauwerk bis zur Erreichung der notwendigen Wassertiefe erforderlich wird. Umweltfachlich sind hier strukturreiche Buhnenfelder vorhanden, woraus sich eine sehr hohe Restriktion ableitet. Unter Berücksichtigung der angelegten Kriterien sowie der technischen und umweltfachlichen Bestandssituation der identifizierte Entnahmebereich zwischen 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 59 Piwipp im Norden und den Bayer Sportanlagen im Süden günstiger als die beiden anderen Bereiche einzustufen, da er als einziger von den vorgenannten drei Bereichen über eine technische Eignung verfügt und umweltfachlich lediglich eine hohe Restriktion aufweist. Aus umweltfachlicher Sicht ist der Entnahmebereich zwische n Piwipp und den Bayer Sportanlagen auch unter Berücksichtigung der erweiterten Schutzgegenstände aus dem geänderten LNatSchG NRW weiterhin uneingeschränkt vorzugswürdig. Die zusätzlichen Schutzgegenstände spielen im Bereich der identifizierten Entnahmeber eiche keine Rolle, da die umweltfachliche Restriktion bereits bei „hoch“ oder gar „sehr hoch“ liegt. Braunkohlenplanänderung Die möglichen Entnahmebereiche südlich von Köln schieden nach einer Grobprüfung als ernsthaft in Betracht kommende Alternativen aus. Gegen den Entnahmebereich im Rheinbogen von Köln -Weiß sprach einerseits, dass das Rheinufer weitgehend durch ein FFH -Gebiet zum Schutz von Fischen naturschutzrechtlich geschützt ist. Der landseitige Uferbereich wird dort zudem durch schutzwürdigen Auenwald bedeckt. Weiter wäre die Pipelinetrasse durch den Kölner Grüngürtel zu führen gewesen. Dafür wäre ein erheblicher Kahlschlag des Kölner Grüngürtels notwendig gewesen. Bei den geprüften Entnahmestellen zwischen Wesseling und Bonn befindet sich im Rheinhinterland bzw. direkt am Ufer viel Bebauung. Bei einer Entnahme in Wesseling- Urfeld wäre eine Trassenführung von der Entnahmestelle aus darum nicht möglich, da Bebauung im Wege steht. Bei einer Entnahme in Bornheim -Uedorf läge das Entnahme- bzw. Pumpbauwerk in einer Wohnlage, was ebenfalls konfliktträchtig wäre. Letztlich müsste die Rohrleitungstrasse aber die Villewälder kreuzen, was erhebliche naturschutzrechtliche Konflikte auslösen würde. Entsprechend erfolgte nur noch eine nähere Betrachtung der Entnahmebereich nördlich des Kölner Stadtzentrums, konkret der Standorte Piwipp und Langel. Der Vergleich der Entnahmebereiche Piwipp und Langel erfolgt in Anlehnung an die nachstehenden Kriterien. Demnach stellt sich Piwipp als der aus technischer Sicht geringfügig günstigere Entnahmebereich heraus, da hier bei fünf der sechs Kriterien eine hohe Eignung gegeben ist. Langel ist dagegen bezüglich dreier Kriterien als 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 60 bedingt geeignet eingestuft. Eine grundsätzliche Machbarkeit ist aus technischer Sicht allerdings für beide Entnahmebereiche gegeben. Tabelle 6: Übersicht Bewertung. Kriterium Ausprägung Kriterium Technische Einstufung Piwipp Langel Piwipp Langel Bei Fließtiefe unter Normalniedrigwasser < 3 m ungeeignet > 3,9 m 2,9 bis 3,3 m geeignet bedingt geeignet Unerreichbar für Schwerlastverkehr nein nein geeignet geeignet Uferbebauung näher als 50 m zum Ufer > 200 m > 150 m geeignet geeignet Lage am Gleitufer Nein Nein geeignet geeignet Anlegebereich Fähre Nein Ja geeignet bedingt geeignet Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss 20 bis 50 m 80 bis 100 m bedingt geeignet bedingt geeignet Zur weiteren Konkretisierung wurden im Braunkohleplanänderungsverfahren daher die an die möglichen Entnahmebereiche anschließenden Trassierungsaspekte herangezogen. (siehe hierzu Ebene 2 der Alternativenprüfung gem. Kapitel 3 des UP/UVP-Berichtes der Bergbautreibenden). Hierbei wurde u.a. geprüft, - ob sich die Bündelungsleitung mit einem Entnahmestandort Piwipp aufdrängt und somit Teile der raumordnerisch gesicherten Trasse der Garzweilerleitung auch für die RWTL-Trasse zum Tagebau Hambach genutzt werden, - ob die Möglichkeit einer Direktverbindung vom Entnahmestandort Piwipp zum Tagebau Hambach ohne Mitnutzung der Garzweiler-Trasse besteht bzw. - ob die Möglichkeit einer Direktverbindung vom Bereich Langel zum Tagebau Hambach besteht, einhergehend mit der Errichtung einer weiteren Entnahmestelle. Insgesamt schneidet der Entnahmebereich Piwipp sowohl hinsichtlich der Entnahme- als auch der im weiteren zugrunde gelegten Trassierungsaspekte gegenüber Langel 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 61 vorzugswürdig ab. Das sog. Bündelungsgebot spricht zusätzlich für die weitest mögliche Bündelung der Leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Daher wird der Entnahmebereich Langel als weniger geeignet verworfen und die Betrachtung der Trassenfindung auf den Bereich Piwipp und die Bündelung der RWTL Hambach mit der RWTL nach Garzweiler gerichtet. In einem letzten Schritt wurde dann auf der Ebene 2 der Alternativenbetrachtung der konkrete Standort des Entnahmebauwerks geprüft und die in dem genehmigten Braunkohlenplan identifizierten Entnahmestellen bei Rheinstrom -km 712,2 und bei Rheinstrom-km 712,6 gegenübergestellt. Hierbei hat die Prüfung ergeben, dass die zurückgenommene Ausweitung des Flächennutzungsplans zur Kläranlagenerweiterung bei Rheinstrom -km 712,2 auf Basis der neuen Anlagenkonfiguration jedenfalls nicht mehr zu einer Vorzugswürdigkeit dieser Variante führt. Auch die Umweltauswirkungen der Herrichtung der Anlagen sind an beiden Entnahmestellen weitestgehend identisch, da der Naturraum, wie auch die Auswirkungen vergleichbar sind. In Bezug auf die technische Umsetzung weist hingegen die Variante bei Rheinstrom-km 712,6 weniger technische Restriktionen im Deichvorland auf, da beim Bau der Leitungen keine Rücksicht auf den genehmigten Brunnen der Fa. Currenta und das Absetzbecken nebst Begrünung der Kläranlage genommen werden muss. Vor diesem Hintergrund ist die Errichtung der Entnahmestelle bei km 712,6 technisch günstiger, sodass diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren weiterverfolgt wird. 1.2.1.4 Ergebnis zum möglichen Entnahmebereich Als Ergebnis können die technische Eignung sowie die umweltfachlichen Restriktionen für die drei Entnahmebereiche wie folgt zusammengefasst werden: Tabelle 7: Ergebnis. Entnahmebereiche Bereich südlich von Zons Bereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen Bereich nördlich von Langel Technische Eignung bedingt geeignet geeignet bedingt geeignet Umweltfachliche Restriktion sehr hoch hoch sehr hoch 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 62 1.2.2 Identifizierung von Trassenkorridore 1.2.2.1 Bewertungskriterien und Raumwiderstand Genehmigter Braunkohlenplan Zur Identifizierung der Trassenkorridore werden aus umweltfachlicher Sicht die Kriterien herangezogen, die eine problembezogene Auswahl der schutzgutbezogenen Kriterien darstellen. Die genannten Kriterien kommen raumkonkret im Untersuchungsraum vor. Anhand der genannten Kriterien werden Restriktionen/Raumwiderstände im Untersuchungsraum ermittelt. Dazu werden die Kriterien entsprechend ihrer Bedeutung und Schutzwürdigkeit den Restriktionsklassen zugeordnet. Die Restriktion einer Fläche leitet sich aus dem höchsten erreichten Raumwiderstand eines Kriteriums, entsprechend der Definition der einzelnen Restriktionsklassen, ab. Eine Addition des Konfliktpotentials der einzelnen Schutzgüter (im Sinne von 2 x hoch = sehr hoch) wird nicht durchgeführt. Ebenso findet keine Gewichtung der Kriterien oder der einzelnen Schutzgüter statt. Als Ergebnis erfolgt eine Differenzierung des Untersuchungsraums in Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte, auf deren Grundlage eine Identifizierung von möglichst konfliktarmen Trassenkorridoren, in denen eine Trassenführung der Rheinwassertransportleitung aus umweltfachlicher Sicht in Frage kommt, möglich ist. Die Trassenkorridore müssen an die drei ermittelten möglichen Entnahmebereiche anschließen. Die relevanten Schutzgutkriterien werden folgendermaßen den definierten Restriktionsklassen zugeordnet; dabei sind Flächen mit nutzungsbedingten Restriktionen enthalten: Tabelle 8: Restriktionsklassen der Umwelt- und Raumkriterien für den Trassenkorridor. außerordent lich hoch Wohnsiedlungsflächen Innerörtliche Grünflächen FFH-Gebiete einschließlich der Fischschutzzonen Wasserschutzgebiete Zone I Gewerbe- und Industrieflächen Sondergebiete (z. B. Kläranlagen, Umspannanlagen) 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 63 sehr hoch Naturschutzgebiete Naturwaldzellen Naturdenkmale Gesetzlich geschützte Biotope (§ 42 LNatSchG NRW, § 30 BNatSchG) Wasserschutzgebiete Zone II Stillgewässer, Fließgewässer / Abgrabungsgewässer Geschützte Bau- und Bodendenkmale Rheindeiche Morphologische Ungunstbereiche (Deponie, Halde, Abgrabung) Flächen mit militärischer Funktion Hoch Sport- und Freizeitanlagen / Golfplätze Schutzwürdige Biotope LANUV NRW Geschützte Landschaftsbestandteile Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile Alleen Bereiche für den Schutz der Natur Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung Besonders schutzwürdige Böden Wasserschutzgebiete Zone IIIA Sonderschutzzone Rhein Überschwemmungsgebiete Geplante Retentionsräume Worringen Beantragte Bau- und Bodendenkmale 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 64 Mittel Landschaftsschutzgebiete Naturparke Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung Sonstige schutzwürdige Böden Wasserschutzgebiete Zone IIIB Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Ökokontoflächen „Wahler Berg“ Ausgleichsflächen der Stadt Köln Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (lt. Festlegung Regionalplan) Allgemeine Siedlungsbereiche Windpotentialflächen (vorhanden oder geplant) Braunkohlenplanänderung Um das unterschiedlich starke Konfliktpotenzial abzubilden, das umweltfachliche und raumordnerische Sachverhalte gegenüber einer RWTL -Trassenführung aufweisen, erfolgt eine Differenzierung der Raumwiderstände durch die Bildung von Raumwiderstandsklassen. Für die Beurteilung der Konfliktintensität sind neben dem rechtlichen bzw. fachlichen Status des Sachverhaltes vor allem die Wirkweise und die technischen Anforderungen des Vorhabens von Bedeutung. Letzteres trägt dem Umstand Rechnun g, dass verschiedene Arten von Linieninfrastrukturen auch verschiedenartig auf die Umwelt einwirken können. Die Trassierungskriterien für die RWTL sind konkret folgende: Umgehung von Siedlungsbereichen Berücksichtigung der gemeindlichen Bauleitplanung / der geplanten Siedlungsentwicklung Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung (Regionalplanung) Umgehung umweltfachlich wichtiger und schutzwürdiger Bereiche Umgehung von Waldbereichen / Vermeidung von Waldinanspruchnahme 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 65 Berücksichtigung von Flächen, auf denen bereits eine liegenschaftliche Verfügbarkeit gegeben ist Darauf aufbauend werden fünf Raumwiderstandsklassen gebildet, die jeweils als Darstellung des umweltfachlichen bzw. raumordnerischen Konfliktpotenzials zu verstehen sind, dass sich aus einem Sachverhalt bzw. dem daraus resultierenden Zulassungshindernis ergibt. Die Klassen werden wie folgt definiert. Das Vorgehen entspricht dabei weitestgehend dem Vorgehen bei der Erarbeitung des genehmigten Sachlichen Teilplans für die RWTL Garzweiler im Altverfahren. Tabelle 9: Definition der Raumwiderstandsklassen. Klasse Definition V sehr hoch In diese Raumwiderstandsklasse werden Flächen eingeordnet, die aufgrund ihres planerischen oder fachrechtlichen Status im Regelfall nicht für eine Trassenführung in Frage kommen oder auf denen das Vorhaben einen evidenten, voraussichtlich unüberwindbaren raumordnerischen Zielkonflikt verursacht. Eingeschossen sind Sachverhalte, die der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich entgegenstehen und deren Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirklichung nahezu ausgeschlossen oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu bewerkstelligen wäre. IV hoch In diese Raumwiderstandsklasse werden Flächen eingeordnet, die aufgrund ihres planerischen oder fachrechtlichen Status grundsätzlich ein Zulassungsverbot oder hohes Realisierungshindernis darstellen oder auf denen das Vorhaben einen evidenten, voraussichtlich schwer überwindbaren raumordnerischen Zielkonflikt verursacht. Eingeschlossen sind Sachverhalte, die der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich entgegenstehen und deren Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirklichung nur mit hohem Aufwand zu bewerkstelligen wäre. III mittel Diese Klasse umfasst Flächen mit überdurchschnittlichen Umweltqualitäten, die grundsätzlich der Abwägung zugänglich, dabei jedoch von besonderer Entscheidungsrelevanz sind, sowie Flächen, die einen voraussichtlich leicht überwindbaren raumordnerischen Zielkonflikt oder einen Konflikt mit einem gewichtigen Grundsatz der Raumordnung repräsentieren. Eingeschlossen sind Sachverhalte, die dem Vorhaben zwar grundsätzlich entgegenstehen, jedoch voraussichtlich mit geringem Aufwand zu überwinden wären. II gering Diese Klasse umfasst Flächen mit durchschnittlichen Umweltqualitäten, die im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind, sowie Flächen, die einen Konflikt mit einem Grundsatz der Raumordnung repräsentieren. Eingeschlossen sind Sachverhalte, die dem Vorhaben zwar grundsätzlich entgegenstehen, die jedoch im Regelfall im Rahmen der Vorhabenverwirklichung überwunden werden können. I nicht erheblich Diese Klasse umfasst alle weiteren Flächen mit unterdurchschnittlichen, geringen Umweltqualitäten, die im Sinne der Trassenfindung nicht entscheidungserheblich sind, sowie Flächen auf denen kein Konflikt mit Zielen oder Grundsätzen der Raumordnung zu besorgen ist. Maßgeblich für die Zuordnung eines Sachverhaltes zu einer Raumwiderstandklasse ist zum einen dessen Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben, d. h. in welchem 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 66 Maße er durch die vorhabenspezifische Wirkweise betroffen ist. Zum anderen ist die Strenge des hint er dem Sachverhalt stehenden gesetzlichen Schutzregimes oder – sofern ein gesetzlicher Schutz nicht existiert – die fachliche Wertigkeit des Sachverhaltes maßgeblich für die Zuordnung. 1.2.2.2 Ausweisung und Begründung möglicher Trassenkorridore Die Restri ktions-/Raumwiderstandsdarstellung gem. Kapitel 1.2.2.1 erlaubt die Ausweisung weitgehend konfliktarmer Trassenkorridore, indem Flächen mit außerordentlich hohen und sehr hohen Restriktionen und damit überdurchschnittlichem Konfliktpotential bei einer Tras sierung möglichst gemieden werden. Genehmigter Braunkohlenplan Im Untersuchungsraum befinden sich zwei großflächige zusammenhängende Bereiche mit außerordentlich hohem Restriktionsgrad: Zum einen im Osten das Siedlungsband von Zons, Dormagen mit dem Orts teil Rheinfeld, Köln-Worringen und Roggendorf-Thenhoven. Nach Norden und Süden schließen sich die beiden FFH - Gebiete „Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser Grind“ und „Worringer Bruch“ an; zum anderen zentral im Untersuchungsraum das FFH -Gebiet „Knechtsteden er Wald mit Chorbusch“ mit den östlich vorgelagerten Siedlungsflächen von Straberg, Delhoven und Hackenbroich. Ansonsten sind nur punktuell Bereiche mit außerordentlich hohem Restriktionsgrad vorhanden. Es handelt sich vornehmlich um Siedlungsflächen einschließlich der nutzungsbedingten Restriktionsflächen (Gewerbe - und Industrieflächen, Sondergebiete). Gebiete mit sehr hohem Restriktionsgrad befinden sich bandartig entlang des Rheins hauptsächlich in Form von Naturschutzgebieten sowie punktuell im gesamten Untersuchungsraum vornehmlich als Abgrabungen mit den dazugehörigen Stillgewässern sowie Wasserschutzgebiete der Zone II. Die großflächigen und zusammenhängenden Gebiete mit hohem Restriktionsgrad im Westen des Untersuchungsraums werden fast ausschließlic h über besonders schutzwürdige Böden determiniert, während sie sich im Zentralteil und westlich des Rheins kleinflächiger ausgeprägt aus Wasserschutzgebieten der Zone IIIA, besonders schutzwürdigen Böden, Sport - und Freizeitanlagen (Golfplätze), Geschützte n 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 67 Landschaftsbestandteilen, Alleen und Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung zusammensetzen. Bereiche mit mittlerem Restriktionsgrad kommen in Nord-Süd-Richtung vornehmlich westlich des Knechtstedener Waldes und westlich der A 57 vor. Sie leiten sich hauptsächlich aus Landschaftsschutzgebieten, dem Naturpark Rheinland, Wasserschutzgebieten der Zone IIIB und sonstigen schutzwürdigen Böden ab. Gebiete mit nachrangigen Restriktionen sind nur kleinflächig bei Dormagen - Rheinfeld, entlang der A 57 und südlich von Gohr verbreitet. Aufgrund der vorliegenden vielfältigen Nutzungsansprüche mit entsprechender Restriktionszuweisung muss es das Ziel einer Korridorfindung sein, Bereiche mit außerordentlich hohen und sehr hohen Restriktionen möglichst zu umgehe n. Die großflächige Ausprägung von Gebieten mit hohen Restriktionsgraden insbesondere im Westen des Untersuchungsraums macht es nicht möglich, diese Flächen für einen Trassenkorridor nicht in Anspruch zu nehmen. Daneben muss es das Ziel der Korridorfindung sein, möglichst einen Verlauf in Bereichen mit mittlerem Restriktionsgrad zu realisieren. Aufgrund der raumplanerischen Erfordernisse, bandartige Infrastrukturvorhaben zu bündeln, wird eine Bündelung mit Leitungs - und Verkehrstrassen, die weitgehend in Ost-West-Richtung ausgerichtet sind, angestrebt. Nordkorridor Ausgehend von den beiden analysierten möglichen Entnahmebereichen zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen bzw. dem Entnahmebereich südlich von Zons bietet sich ein nördlich geführter Trassenkor ridor an, der aus der Restriktionsanalyse resultierenden Raumwiderstandsverteilung unter dem Gesichtspunkt einer weitgehenden Konfliktvermeidung und -verringerung möglich ist. Für den denkbaren Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen beg innt der Trassenkorridor südwestlich der Kläranlage Dormagen und verläuft anschließend im Bereich der Engstelle zwischen der Industriedeponie Dormagen und dem Ortsrand von Rheinfeld. Er umgeht den Ortsrand östlich und verläuft nach Norden bis zur Hochspannungsleitung nördlich von Rheinfeld und folgt dieser erst nach Westen und anschließend nach Nordwesten bis zum nördlichen Ortsrand von Dormagen. Für den denkbaren Entnahmebereich südlich von Zons verläuft der Trassenkorridor zunächst in westliche Richtung, bis auch dieser den Bereich der Hochspannungsleitung erreicht. Entlang dieser Leitungstrasse erfolgt ein gemeinsamer Trassenkorridorverlauf nach Westen in Richtung Nievenheim mit Querung der A 57. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 68 Nach Querung der A 57 verläuft der Trassenkorridor im Weiteren nach Südwesten und folgt der Führung der Hochspannungsleitungstrasse (zwei Leitungen). Die Ortslage von Nievenheim wird südöstlich passiert, während der Korridor im Bereich Straberg nördlich der Ortslage verläuft. Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ wird im Bereich der Engstelle zusammen mit der Hochspannungsleitungstrasse gequert, bevor die Ortslage Gohr im Süden umgangen wird. Nach Querung der B 477 unmittelbar westlich der Umspannanlage verlässt der Trassenkorridor die Bündelungslage m it der Hochspannungsleitungstrasse, um die Ortslage von Widdeshoven südlich zu umgehen. Nach Querung des Gillbachs wird die Bündelungslage südwestlich von Widdeshoven wiederaufgenommen, und der Trassenkorridor verläuft weiter nach Südwesten. Die Ortslage v on Allrath wird südöstlich passiert, und die Trasse lehnt sich an den Böschungsfuß der Vollrather Höhe an (Bündelung mit der Nord -Süd-Kohlenbahn). Im weiteren Verlauf wird der Bereich zwischen dem nördlichen Ortsrand von Frimmersdorf und dem Südrand des gleichnamigen Kraftwerkes für die Führung des Trassenkorridors genutzt, bevor nach der Querung der Erft der Endpunkt auf dem RWE -Betriebsgelände bei Frimmersdorf unmittelbar westlich der L 116 erreicht wird. Südkorridor Ein alternativer südlicher Trassenkorr idor schließt an den analysierten möglichen Entnahmebereich nördlich von Langel an. Er beginnt unmittelbar nördlich von Langel südlich des Naturschutzgebietes „Rheinaue Worringen -Langel“ und verläuft nach Westen in Richtung Worringer Bruch, den er unmittel bar südlich umgeht. Im weiteren Verlauf wird die Ortslage von Roggendorf-Thenhoven unmittelbar südlich passiert, so dass das Wasserschutzgebiet „Weiler“ mit der Schutzzone II durch den Korridor nur randlich berührt wird. Die A 57 und der Kölner Randkanal n ördlich von Sinnersdorf werden gequert, und der Trassenkorridor nutzt für seine Führung den Raum zwischen dem nördlichen Ortsrand von Sinnersdorf und dem Südrand des Abgrabungsgewässers. Der weitere Verlauf ist nach Westen gerichtet und führt südlich an de n beiden Golfplatzanlagen und dem Siedlungsbereich der Ortslage von Stommelerbusch vorbei. Östlich von Rommerskirchen wird die Bahnstrecke Pulheim – Grevenbroich erreicht, mit der der südliche Trassenkorridor im Folgenden eine Bündelungslage auf der Nordseite der Bahnstrecke einnimmt. Diese Bündelungslage 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 69 endet nordöstlich der Ortslage von Sinsteden, wo der Trassenkorridor die Bahnstrecke quert. Die Ortslage Sinsteden wird nördlich passiert, bevor er auf die Hochspannungsleitungstrasse und die Nord-Süd-Kohlenbahn trifft; der Leitungstrasse und der Nord -Süd-Kohlenbahn folgt der Südkorridor bis unmittelbar östlich des Böschungsbereiches der Vollrather Höhe. Hier wird die Führung des Nordkorridors erreicht, mit der der Südkorridor im folgenden Verlauf identisch ist. Abbildung 8: Nord- und Südkorridore mit möglichen Entnahmebereiche. Im weiteren Verfahren hatte sich der Nordkorridor als vorzugswürdig herausgestellt. Braunkohlenplanänderung Zur Trassenfindung wurde zunächst das Ergebnis der Prüfung des Entnahmebereichs zu Grunde gelegt, wobei der Entnahmepunkt in Piwipp dem entspricht, der sich auch bereits im Altverfahren als vorzugswürdig darstellte. Ausgehend von dem Entnahmepunkt drängte es sich auf, zunächst den bereits raumordnerisch gesicherten Trassenkorridor zu nutzen. Dies führt zur gleichen Trassenführung, da auch der bereits gesicherte Trassenkorridor die Ortslage nördlich umgeht. Durch die Vorzugswürdigkeit der Nutzung der bereits gesicherten Trasse war es jedoch erforderlich, einen Punkt an der Trasse zu setzen, an der das nunmehr erforderliche Verteilbauwerk zu errichten ist, der den Startpunkt des Leitungsabzweiges zum Tagebau Hambach darstellt, an dem 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 70 die Bündelungsleitung (drei ankommende Leitungen) in die Garzweiler - und Hambachleitung (je zwei Leitungen) aufgeteilt wird. Das Verteilbauwerk markiert den Startpunkt der Hambachleitung und kann je nach Lage zu sehr unterschiedlichen Trassenverläufen führen. Als Standort für das Verteilbauwerk kommen mit Blick auf die vo r Ort vorhandenen Realnutzungen zwei Standorte infrage. Sie befinden sich erstens südlich der Vollrather Höhe am Schnittpunkt der zur Bündelung geeigneten Trasse der GAB Nord -Süd-Bahn mit der raumordnerisch gesicherten RWTL-Trasse. Zweitens kommt ein Standort am Ende der gesicherten Trasse südwestlich des Kraftwerks Frimmersdorf infrage. Die weitere Determinante möglicher Trassenkorridore ist die Raumwiderstandskulisse im Untersuchungsraum. Auf Grundlage der Raumwiderstandsanalyse wurden fünf mögliche Tra ssenkorridore identifiziert. Variante 1: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Westumfahrung Hohenholzer Graben – bündelungsfreie Trassenführung bis zum Tagebau Hambach Variante 2: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Querung Hohenholzer Graben – A 61 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach Variante 3: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 279 – A 61 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach Variante 4: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 361 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach Variante 5: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – GAB Nord-Süd-Bahn – Querung Rekultivierungsbereiche – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 1.2.2.3 Ergebnis zu möglichen Trassenkorridoren Abschichtung im Untersuchungsraum (zwischen Betrieb sgelände Frimmersdorf und dem Rheinabschnitt von Langel bis Zons) Der Vergleich von Bewertungskriterien zwischen dem dargestellten Nordkorridor und dem Südkorridor stellt sich folgendermaßen dar: Der Nordkorridor hat je nach Entnahmebereich eine Länge zwischen ca. 23,6 km und ca. 24,8 km, ein möglicher Südkorridor ist mit einer Streckenlänge von etwa 25,2 km 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 71 etwas länger. Während der Nordkorridor auf einer Länge von ca. 8,8 km durch Bereiche mit mi ttlerem und geringem Raumwiderstand verläuft, sind es bei einem Südkorridor nur etwa 4,5 km. Umgekehrt berührt der Südkorridor auf einer Länge von ca. 19,5 km Bereiche mit einem hohen Raumwiderstand, im Fall des Nordkorridors sind es dagegen nur etwa 12,5 km, die als Flächen mit einem hohen Raumwiderstand durchquert werden. Der Bündelungsanteil mit der bestehenden Bandinfrastruktur ist beim Nordkorridor höher als beim Südkorridor und liegt bei knapp 70 % zu knapp 40 %. Der Südkorridor tangiert auf dem Kölner Stadtgebiet ein FFH-Gebiet (Worringer Bruch) und drei Naturschutzgebiete (Rheinaue Worringen – Langel, Worringer Bruch, An der Ziegelei). Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung werden gequert oder unmittelbar tangiert. Aus Sicht des Schutzgutes Wasser müsste ein Südkorridor durch den geplanten Retentionsraum Worringen verlaufen. Weiterhin ist bei diesem Korridor eine Querung des Wasserschutzgebietes „Weiler“ mit der Zone IIIA und eine Tangierung der Zone II unumgänglich. Der Nordkorridor verlä uft nur durch die Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes „Auf dem Grind“. Wohnsiedlungsflächen sind bei beiden Trassenkorridoren gleichermaßen betroffen. Im Fall des Nordkorridors handelt es sich um die randlich im Korridor liegenden Wohnsiedlungsflächen von Rheinfeld, Dormagen-Nord und Straberg, beim Südkorridor werden die Ortsränder von Roggendorf-Thenhoven und Rommerskirchen durch den Korridorbereich tangiert. Ebenso werden besonders schutzwürdige Böden beim Südkorridor im gleichen Umfang gequert wie b eim Nordkorridor. Auch Fließgewässerquerungen sind im gleichen Umfang erforderlich. In der vergleichenden Gesamtbetrachtung stellt sich der Nordkorridor damit günstiger als der Südkorridor dar. Auch unter Zugrundelegung der zusätzlichen Schutzgegenstände des LNatSchG NRW hat die Wahl zugunsten des Nordkorridors weiterhin uneingeschränkt Bestand. Die überarbeitete Restriktionsanalyse (s. Nachtrag zu den Unterlagen zur Umweltprüfung (UP) und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – Änderungen / Ergänzungen geschützter Teile von Natur und Landschaft auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW)) weist nur punktuell und sehr kleinflächig Bereiche aus, in denen 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 72 der Raumwiderstand von den Restriktionsklassen im Rahmen der Unterlagen zur UP abweicht. Diese sehr kleinflächigen Überlagerungen rufen keinerlei Änderungen in den Auswirkungen auf die Umwelt innerhalb der beiden gewählten Korridore hervor, da diese fast allesamt außerhalb der Korridore liegen. Damit sind keinerlei Änderungen in den voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und der Darstellung der Konfliktpunkte in den beiden Korridoren zu attestieren. Im Ergebnis wurde dem genehmigten Braunkohlenplan eine in der zeichnerischen Darstellung dargestellte Trassierung im Nordkorridor zugrunde gelegt, auf der auch die weitergehenden Untersuchungen und Prüfungen des Braunkohlen - planänderungsverfahrens aufbauen. Für den Bereich der Bündelungsleitung kommt die Nutzung der bereits gesicherten Trasse in Frage. Hinsichtlich der Lage des Ve rteilbauwerks und dem Abzweig der Leitung nach Hambach ergab die Prüfung die Vorzugswürdigkeit der Variante 5. Im Einzelnen: Unter Berücksichtigung der Vor - und Nachteile der fünf betrachteten Varianten stellt sich die Variante 3 aufgrund der vielen Engste llen im Verlauf des Korridors als ungünstigste Lösung dar. Bei den Varianten 1 und 2 schlagen die beengten Raumverhältnisse im Bereich des Verteilbauwerks sehr nachteilig zu Buche. Außerdem muss bei diesen beiden Varianten eine Leitungsführung in einem seh r beengten Bereich zwischen der Vollrather Höhe und dem Kraftwerk erfolgen. Die Varianten 4 und 5 weisen demgegenüber Vorteile auf hinsichtlich eines hohen Bündelungsanteils und einer hohen Flächenverfügbarkeit für das Verteilbauwerk auf. Nachteilig stellen sich bei der Variante 4 die Engstelle bei Neurath sowie die Querung des hochwertigen Bereichs an der Erft nördlich des Stadtzentrums von Bedburg dar. Insgesamt wird die Variante 5 daher aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht als günstigste Var iante eingestuft. Die Platzierung des Verteilbauwerks neben der Ortslage Allrath mit einer Trassenführung entlang der „GAB Nord-Süd-Bahn“ bzw. des Speedway kann daher als die betroffenen öffentlichen und privaten Belange schonendste Alternative gesehen wer den – einerseits wegen des hohen 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 73 Bündelungsanteils und andererseits, weil die Leitung entlang des Speedway überwiegend auf Flächen der Vorhabenträgerin errichtet werden kann, sodass die Inanspruchnahme fremder Grundstücke nicht. 1.2.3 Gesamtbewertung Entnahmebereich und Trassenkorridore Genehmigter Braunkohlenplan Unter Zugrundelegung der dargestellten Restriktionen stellt sich im Vergleich der drei möglichen Entnahmebereiche der Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen sowohl umweltfachlich als auch technisch deutlich günstiger dar als die beiden anderen möglichen Entnahmebereiche südlich von Zons und nördlich von Langel. Der Bereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen umfasst umweltfachlich eine hohe Restriktion und ist technisch geeignet, während die beiden anderen Bereiche eine sehr hohe Restriktion aufweisen und technisch nur als bedingt geeignet klassifiziert werden. Im Hinblick auf den Trassenkorridor ist der nördliche Trassenkorridor bei Betrachtung der Raumwiderstände geeig neter als der südliche Trassenkorridor. Insgesamt sind daher aus technischer und umweltfachlicher Sicht der Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen eine nördliche Trassenkorridorführung zu empfehlen und werden der weiteren UP-Betrachtung zu Grunde gelegt, s. nachfolgende Abbildung. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 74 Braunkohlenplanänderung Im Braunkohlenplanänderungsverfahren erfolgte eine Prüfung möglicher Entnahmestellen und Trassierungsoptionen. Die verfahrensgegenständliche Vorzugstrasse ging aus einem vorgelagerten, mehrstufigen Prozess hervor, in dem folgende Planungsebenen mit zunehmend verdichtender Untersuchungstiefe betrachtet wurden: Erste Ebene: Großräumig angelegte Prüfung der Entnahmemöglichkeiten am Rhein sowie der stärksten Restriktionen für eine Trassenführung in einem Bereich ungefähr zwischen der südlichen Düsseldorfer Stadtgrenze und der nördlichen Bonner Stadtgrenze zur Auswahl eines geeigneten Korridors. Zweite Ebene: Identifizierung und Vergleich von möglichen Entnahmebereichen am Rhein sowie von Konzeptalternativen, die innerhalb des ausgewählten Korridors grundsätzlich eine RWTL-Trasse aufnehmen können. Dritte Ebene: Herleitung und Vergleich von raumkonkreten Trassenalternativen für die Hambachleitung auf Grundlage einer Raumwiderstandsanalyse sowie technischen und wirtschaftlichen Aspekten der Trassenführung zur Auswahl der vorzugswürdigen Trasse. Abbildung 9: Darstellung der Gesamtbewertung. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 75 Die drei Betrachtungsebenen repräsentieren ein abschichtendes Vorgehen zur Ermittlung der vorzugswürdigen Trasse. Das bedeutet, dass die Annäherung an das Planungsziel zunächst mit groben Kriterien erfolgte, um den zu untersuchenden Raum zielgerichtet einzugrenzen. Damit verringerte sich die Zahl der in Betracht kommenden Alternativen, wobei gleichzeitig die Untersuchungstiefe für die weiter zu verfolgenden Alternativen zunahm. Da die beiden Alternativen südlich von Köln nach der Grobanalyse auf der Ebene 1 nicht eindeutig vorzugswürdig sind, wurde die Betrachtung in den nachfolgenden Planungsebenen auf die Bereiche nördlich von Köln gerichtet. Auf der Ebene 2 schneidet der Entnahmebereich Piwipp sowohl hinsichtlich der Entnahme- als auch der Trassierungsaspekte gegenüber Langel als vorzugswürdig ab. Das sog. Bündelungsgebot spricht zusätzlich für die weitestmögliche Bündelung der Leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Daher wird der Entnahmebereich Langel verworfen und die Betrachtung in der nachfolgenden Eben der Trassenfindung auf den Bereich Piwipp und die Bündelung mit der RWTL nach Garzweiler gerichtet. Bei der Herleitung von Trassenalternativen auf der Ebene 3 steht wie auf den vorgegangenen Ebenen der Trassenfindung die Bündelung mit bestehender Linieninfrastruktur im Fokus. Durch eine solche Bündelung lässt sich im Regelfall die (Neu-)Zerschneidung der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermeiden bzw. erheblich vermindern. Dies korrespondiert mit dem Gebot der Eingriffsvermeidung der naturschutzrechtlichen Ein griffsregelung und den raumordnerischen Vorgaben und wird auch durch die Rechtsprechung als gewichtiges Kriterium anerkannt. Eine Determinante möglicher Trassen für die Hambachleitung stellt das Verteilbauwerk dar, an dem die Bündelungsleitung (drei anko mmende Leitungen) in die Garzweiler - und Hambachleitung (je zwei Leitungen) aufgeteilt wird. Das Verteilbauwerk markiert den Startpunkt der Hambachleitung und kann je nach Lage zu sehr unterschiedlichen Trassenverläufen führen. Als Standort für das Verteil bauwerk kommen mit Blick auf die vor Ort vorhandenen Realnutzungen zwei Standorte infrage. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 76 Sie befinden sich erstens südlich der Vollrather Höhe am Schnittpunkt der zur Bündelung geeigneten Trasse der GAB Nord -Süd-Bahn mit der raumordnerisch gesicherten RW TL-Trasse. Zweitens kommt ein Standort am Ende der gesicherten Trasse südwestlich des Kraftwerks Frimmersdorf infrage. Die weitere Determinante möglicher Trassenkorridore ist die Raumwiderstandskulisse im Untersuchungsraum. Auf Grundlage der Raumwiderstandsanalyse wurden fünf mögliche Trassenkorridore identifiziert. Variante 1: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Westumfahrung Hohenholzer Graben – bündelungsfreie Trassenführung bis zum Tagebau Hambach Variante 2: Verteilbauwerk südlich Kraf twerk Frimmersdorf – Querung Hohenholzer Graben – A 61 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach Variante 3: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 279 – A 61 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach Variante 4: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 361 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach Variante 5: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – GAB Nord-Süd-Bahn – Querung Rekultivierungsbereiche – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach Unter Berücksichtigung der Vor - und Nachteile der fünf betrachteten Va rianten stellt sich die Variante 3 aufgrund der vielen Engstellen im Verlauf des Korridors als ungünstigste Lösung dar. Bei den Varianten 1 und 2 schlagen die beengten Raumverhältnisse im Bereich des Verteilbauwerks sehr nachteilig zu Buche. Außerdem muss bei diesen beiden Varianten eine Leitungsführung in einem sehr beengten Bereich zwischen der Vollrather Höhe und dem Kraftwerk erfolgen. Die Varianten 4 und 5 weisen demgegenüber Vorteile auf hinsichtlich eines hohen Bündelungsanteils und einer hohen Fläc henverfügbarkeit für das Verteilbauwerk auf. Nachteilig stellen sich bei der Variante 4 die Engstelle bei Neurath sowie die Querung des hochwertigen Bereichs an der Erft nördlich des Stadtzentrums von Bedburg dar. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) 77 Insgesamt wird die Variante 5 daher aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht als günstigste Variante eingestuft. Die Platzierung des Verteilbauwerks neben der Ortslage Allrath mit einer Trassenführung entlang der „GAB Nord-Süd-Bahn“ bzw. des Speedway drängte sich daher als die betroffenen öffentlichen und privaten Belange schonendste Alternative auf – einerseits wegen des hohen Bündelungsanteils und andererseits, weil die Leitung entlang des Speedway überwiegend auf Flächen der Vorhabenträgerin errichtet werden kann, sodass die Inanspruchna hme fremder Grundstücke ganz überwiegend nicht erforderlich ist. Bei der Trassierung wird zusammengefasst weitestgehend auf den Verlauf der genehmigten RTWL abgestellt. Lediglich kleinräumige Trassenoptimierungen im Bereich von Querungen zwischen km 0,0 und km 0,5 (Deichquerung) sowie zwischen km 9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf drei Leitungen DN2200 sind erforderlich. Zudem bedarf es bei 2 Bereichen einer Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz -) Bauste llenflächen wegen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutzstreifen von Hochspannungsleitungen und wegen der Notwendigkeit von nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 20,2 und 21,3. Zusätzlich wird noch zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) eine geringfügige (zeichnerische) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der raumordnerischen Trassenfestlegung ein Wohngebäude innerhalb der Trasse errichtet wurde. Im Bereich der Hambachleitung wird die Variante 5 aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht als günstigste Variante eingestuft. Sie wurde daher dem Braunkohlenausschuss in der Sitzung am 28.05.2021 sowie im Scoping -Termin am 20.08.2021 als Vorzugstrasse vorgeschlagen und dort jeweils bestätigt. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 78 Abbildung 10: Übersicht Trassenverlauf. 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors Genehmigter Braunkohlenplan Die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen werden schutzgutbezogen (Schutzgüter lt. § 9 ROG / § 2 UVPG) im empfohl enen Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen und im Trassenkorridor (600 m Breite) beschrieben. Es erfolgt eine Differenzierung in baubedingte (überwiegend temporäre) sowie anlagen - und betriebsbedingte (längerfristige) Auswirkungen. Unt er Berücksichtigung von Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen werden die verbleibenden Umweltauswirkungen hinsichtlich des verbleibenden Umweltrisikos bewertet und ermittelt. Die sehr kleinflächigen Überlagerungen, die sich durch die zusätzlichen Schutzg egenstände des LNatSchG NRW ergeben, rufen keinerlei Änderungen in den Auswirkungen auf die Umwelt innerhalb des gewählten Korridors hervor, da diese fast allesamt außerhalb des Korridors liegen. Damit sind keinerlei 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirku ngen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 79 Änderungen in den voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und der Darstellung der Konfliktpunkte in dem gewählten Korridor zu attestieren. Unter Beachtung der drei Restriktionsklassen „außerordentlich hoch, sehr hoch und hoch“ wird ferner eine „potentielle“ Trassenachse (definie rt als Mittelachse) in den Trassenkorridor gelegt. Mit ihr soll der Nachweis erbracht werden, dass im Trassenkorridor zumindest eine konkrete Trasse technisch realisierbar ist. Insbesondere an Engstellen wird die Umweltverträglichkeit über die Trassenachse als Mittelachse analysiert. Abschließend dient die Trassenachse auch dazu, erste quantitative Aussagen zur Dimension der Umweltauswirkungen anhand von Durchquerungslängen der Restriktionsklassen, Nutzungen und Kriterienflächen zu machen. Eine Konkretisier ung mit Optimierung der Trassenführung der Rheinwassertransportleitung im bevorzugten Trassenkorridor sowie der Festlegung eines Entnahmestandortes/Pumpwerkstandortes im präferierten Entnahmebereich erfolgt in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Braunkohlenplanänderung Die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach, die aus dem Trassenfindungsprozess als vorzugswürdig hervorging, wird der Bestanderfassung und der Auswirkungsprognose im vorliegenden UP/UVP-Bericht der Bergbautreibende zugrunde gelegt. Dafür wird in Anlehnung an den Trassenoptimierungsprozess aus dem zurückliegenden Altverfahren zur RWTL -Trassensicherung ein Untersuchungskorridor von 600 m Breite (300 m beidseitig der Trassenachse) angesetzt (im Folgenden: UR600). Der UR600 wurde im Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die UP/UVP am 20.08.2021 vorgeschlagen und durch die Bezirksregierung Köln mit der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen (Schreiben vom 27.10 2021) bestätigt. Die Breite des Korridors deckt die Wirkreichweite de s Vorhabens mitsamt einem großzügigen Puffer ab. Der Korridor lässt daher ausreichend Spielraum für kleinräumige Trassenoptimierungen im weiteren Verfahren. Der UR600 stellt die Bezugsgrundlage dar für die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen Umwelt zustandes und der vorhabenbedingten Auswirkungen des 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 80 Vorhabens auf die Umwelt sowie für die kartographischen Darstellungen zum vorliegenden Bericht. Die Abgrenzung ist dabei als räumliche Richtschnur zu verstehen. Gehen bei einzelnen Schutzgütern Wirkungen wider Erwarten über den UR600 hinaus, werden diese mitbetrachtet. 1.3.1 Entnahmebereich 1.3.1.1 Voraussichtliche Umweltauswirkungen Mögliche Umweltauswirkungen betreffen die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, das Schutzgut Boden, das Schutzgut Wasser sowie das Schutzgut sonstige Sachgüter. Hinsichtlich der Schutzgüter Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit, Luft, Klima sowie Landschaft sind voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Für das Schutzgut Kul turgüter gilt, dass im empfohlenen Entnahmebereich weder geschützte noch beantragte Kulturdenkmale vorhanden sind. Darum werden Umweltauswirkungen auf die Kulturgüter im Rahmen der Umweltprüfung nicht weiter betrachtet. Gleichwohl erfolgt eine detaillierte Untersuchung zu diesem Schutzgut im Rahmen der noch folgenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Die nachfolgende Tabelle stellt die zu erwartende Konfliktintensität ohne mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung dar. Bei sehr hohen und hohen Konfliktintensitäten wird ein Konfliktpunkt gebildet, der unter Berücksichtigung von entsprechenden Maßnahmen näher betrachtet wird. Voraussichtliche Umweltauswirkungen Entnahmebereich Tabelle 10: Darstellung der erwartende Konfliktintensität. Schutzgut Betroffene Kriterien Örtlichkeit /Raumbezug Betroffenheit Konfliktintensität Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Schutzwürdige Biotope Im südlichen Teil des Entnahme- bereichs zwischen nördlich der Kläranlage und den Bayer Sportanlagen Baubedingt Hoch (Auswirkungen nur kurzfristig während der Bauphase, danach Funktion wiederhergestellt) 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen u nd eines nördlichen Trassenkorridors 81 Schutzgut Betroffene Kriterien Örtlichkeit /Raumbezug Betroffenheit Konfliktintensität Bereiche für den Schutz der Natur Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung Fließgewässer Rhein Überwiegender Entnahmebereich Gesamter Entnahmebereich Gesamter Entnahmebereich Baubedingt Baubedingt Betriebsbedingt Mittel (Ausprägung des BSN mäßig schutzwürdig, überwiegend Acker; BSN fast im gesamten Deichvorland des Rheins ausgewiesen, Auswirkungen nur temporär) Mittel (Auswirkungen nur kurzfristig während der Bauphase, danach Funktion wiederhergestellt) Hoch (Auswirkungen bereits durch Wahl des Entnahmebereichs gemindert) Wasser Überschwemmungsgebiete Fließgewässer Rhein Gesamter Entnahmebereich Gesamter Entnahmebereich Baubedingt / Anlagenbedingt Baubedingt Anlagenbedingt Betriebsbedingt Mittel (Auswirkungen nur kurzfristig während der Bauphase, anlagenbedingt keine Dränwirkung durch Leitungsgraben im Deichvorland zu erwarten) Mittel (kurzzeitige Bauphase) Mittel (geringe Flächenbeanspruchung durch das Bauwerk) Hoch (ggf. Änderung der Wasserspiegellagen) Boden Besonders schutzwürdige Böden Kleinflächig östlich der Kläranlage im Deichvorland Baubedingt Gering (Beanspruchung aufgrund der Kleinflächigkeit unwahrscheinlich) 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 82 Schutzgut Betroffene Kriterien Örtlichkeit /Raumbezug Betroffenheit Konfliktintensität Sonstige Sachgüter Deichanlagen (Rheindeiche) An der westlichen Grenze des Ent- nahmebereichs Baubedingt / Anlagenbedingt Sehr hoch Als Konfliktpunkte im Entnahmebereich werden identifiziert: Die potentielle baubedingte Beanspruchung von zwei schutzwürdigen Biotopen des LANUV (Konfliktpunkt E 1) Die betriebsbedingten Auswirkungen auf die Biozönose des Lebensraums Rhein durch die Wasserentnahme (Konfliktpunkt E 2) Die betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Fließgewässer Rhein einschließlich seiner Gewässerdynamik und Wasserführung (Konfliktpunkt E 3) Die baubedingten Auswirkungen auf das Sachgut Deichanlagen (Rheindeich) (Konfliktpunkt E 4). Diese Auswirkungen werden im folgenden Kapitel konkretisiert und es wird das verbleibende Umweltrisiko unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung eingeschätzt. Braunkohlenplanänderung Im Rahmen der Braunkohlenplanänderung erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung aller Umweltauswirkungen. Es gab dabei insoweit eine methodische Änderung, als dass für die Betrachtung der Umweltauswirkungen nicht explizit zwischen Entnahmebereich, Bündelungs - und Hambachl eitung und/oder Bauwerken getrennt wurde. Es wurden auch keine Konfliktschwerpunkte oder -intensitäten abgebildet. In der Methodik des Änderungsvorhabens erfolgte die Erfassung möglicher Umweltauswirkungen anhand der Wirkfaktoren, die durch das Gesamtvorha ben entstehen und bauabschnitts- und anlagenübergreifend auf die jeweiligen Schutzgüter wirken. Dabei wurden zunächst die folgenden Wirkfaktoren ermittelt: 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 83 - Flächeninanspruchnahme - Mechanische Bodenbeanspruchung - Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden - Emissionen von Luftschadstoffen und CO2 - Emissionen von Lärm - Emissionen von Erschütterungen - Emissionen von Licht - Baukörper als landschaftsfremde Objekte - Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) - Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb - Entnahme von Rheinwasser - Grundwasserhaltung Sodann wurde den ermittelten Wirkfaktoren ihre Wirkpfade zugeordnet. Es wurde also geprüft, welcher Wirkfaktor sich auf welches Schutzgut grundsätzlich auswirken kann. Dies ergab zusammengefasst das folgende Ergebnis: Tabelle 11: Wirkmatrix: Wirkfaktor – Schutzgut. Menschen Tiere Pflanzen Boden Fläche Wasser Luft Klima Landschaft Kultur. Erbe / sonst. Sachgüter baubedingt Flächeninanspruchnahme - ● ● ● ● - - - ● ● Mechanische Bodenbeanspruchung - - - ● - ● - - - ● Emissionen von Luftschadstoffen ● - - - - - ● ● - - Emissionen von Lärm ● ● - - - - - - ● - Emissionen von Erschütterung ● ● - - - - - - - ● Emissionen von Licht ● ● - - - - - - - - Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) - ● - - - - - - - - Grundwasserhaltung - - ● - - ● - - - - Flächeninanspruchnahme - ● ● ● ● ● - - - ● 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 84 Menschen Tiere Pflanzen Boden Fläche Wasser Luft Klima Landschaft Kultur. Erbe / sonst. Sachgüter anlagen- bedingt Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden - - - ● - - - - - - Baukörper als landschaftsfremdes Objekt ● - - - - - ● ● - betriebsbedingt Flächeninanspruchnahme - ● ● - ● - - - - - Emissionen von Lärm ● ● - - - - - - ● - Instandhaltung-/Wartungsbetrieb keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten Entnahme von Rheinwasser - ● - - - ● - - - - Diese Wirkpfade wurden sodann in der Auswirkungsprognose unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Umweltzustands näher geprüft und bewertet. 1.3.1.2 Konfliktpunkte Tabellarisch lassen sich nach der Örtlichkeit/nach dem Raumbezug die Konfliktpunkte, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sowie die verbleibenden Umweltrisiken (qualitativ in hoch – mittel – gering differenziert) wie folgt zusammenfassen. Tabelle 12: Konfliktpunkte Entnahmebereich. Örtlichkeit / Raumbezug Konfliktpunkt Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Verbleibendes Umweltrisiko Südlicher Teil des Entnahmeberei chs zwischen nördlich der Kläranlage und den Bayer Sportanlagen E 1- Hohe Restriktion: Schutzwürdige Biotope (Zonser Rheinaue zwischen Bayerwerk Dormagen und Piwipp sowie Grünland am Rhein zwischen Verwendung von Spundwänden zum Baugrubenverbau zur Reduzierung der Flächenbeanspruch ung für die mehrsträngige Entnahmeleitung Gering 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Ausw irkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 85 Örtlichkeit / Raumbezug Konfliktpunkt Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Verbleibendes Umweltrisiko Worringen und Dormagen) Fließgewässer Rhein E 2 - Sehr hohe Restriktion: Fließgewässer Rhein E 3 - Sehr hohe Restriktion: Fließgewässer Rhein Hinsichtlich der Fischfauna sind zur Verringerung von Auswirkungen Fischschutzanlagen vorzusehen. Sollten die neuen Modellierungen eine signifikante Wasserstandssenk ung insbesondere bei Niedrigwasserständ en ergeben, kann mit Maßnahmen zur flexiblen Anpassung der Entnahme diesen Auswirkungen begegnet werden. Gering Gering Rheindeich westlich des Entnahme- bereichs E 4 - Sehr hohe Restriktion: Rheindeiche Platzierung des Pumpbauwerkes am südlichen, geplanten Hochufer Gering Braunkohlenplanänderung Eine gesonderte Exponierung besonders konfliktträchtiger Stellen erfolgte im Rahmen der Umweltuntersuchung nicht. Zudem erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung des Vorhabens, sodass eine Aufteilung der Umweltauswirkungen durch einzelne Anlagenteile nicht möglich ist. 1.3.1.3 Sonstige Auswirkungen Die zuvor behandelten Flächen mit Konfliktpunkten überlagern im Entnahmebereich Kriterienflächen mit einer mittleren Konfliktintensität. Es sind dies: 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 86 Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung (gesamter Entnahmebereich) Bereiche für den Schutz der Natur (überwiegender Entnahmebereich) Überschwemmungsgebiete (gesamter Entnahmebereich). Da annähernd der gesamte Untersuchungsraum im Deichvorland und damit auch der Entnahmebereich mit den genannten Schutzauswei sungen belegt sind, ist eine Durchquerung nicht zu vermeiden. Die Auswirkungen treten vorrangig in der Bauphase auf und sind zeitlich und räumlich beschränkt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden die Funktionen der Schutzbereiche vollständig wiederherge stellt. Als weiterführende Maßnahme zur Verringerung von negativen Auswirkungen ist die Querung der Schutzbereiche in einem nicht offenen Bauverfahren zu prüfen. Die voraussichtlichen Auswirkungen werden auf dieser Planungsebene als nicht erheblich beurteilt. Die vorgenannten Ausführungen zur Betroffenheit des Deichvorlandes gelten in gleicher Weise auch für die Braunkohlenplanänderung. 1.3.1.4 Besonderer Gebietsschutz (FFH) beim empfohlenen Entnahmebereich Genehmigter Braunkohlenplan Nur in dem FFH -Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ ist zu erwarten, dass möglicherweise Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile der Schutz - und Erhaltungsziele des Gebietes durch die Wasserentnahme und das Entnahmebauwerk hervorgerufen werden können. Das Gebiet setzt sich aus verschiedenen schutzwürdigen Abschnitten des Rheins zusammen, die sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen insbesondere zwischen den Buhnenfeldern auszeichnen. In einigen Bereichen, die an Naturschutzgebiete angrenzen, sind auch Uferzonen mit naturnaher Überflutungsdynamik, Altarmen sowie Auenwiesen und -wäldern einbezogen worden. Ausschlaggebend für die Meldung des Gebiets sind folgende Arten der FFH-RL: Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270) 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 87 Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210) Erlen-Eschen- und Weichholz -Auenwälder (*91E0, prioritärer Lebensraumtyp) Meerneunauge (Petromyzon marinus, 1095) Flussneunauge (Lampetra fluviatilis, 1099) Steinbeißer (Cobitis taenia, 1149) Lachs (Salmo salar, 1106) Maifisch (Alosa alosa, 1102) Groppe (Cottus gobio, 1163). Darüber hinaus ist das Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten der FFH- RL für folgende Lebensraumtypen von Bedeutung: Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510). Der Entnahmebereich ist am linken Rheinufer im Abschnitt zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen vorgesehen. Der gewählte Abschnitt liegt außerhalb von Natura 2000-Gebieten. Er befindet sich in Pralluferlage bzw. auf gerade Fließstrecke. Im Rheinstrom werden in kurzer Entfernung vom Ufer größere Wassertiefen erreicht. Für die Fischfauna besonders bedeutsame Flachwasserzonen sind hier nicht entwickelt. Die Uferlinie ist mit Deckwerken gesichert und naturfe rn. Fischökologisch wichtige Ersatzhabitate wie Buhnenfelder sind nicht vorhanden. Über die bloße Passage im Entnahmebereich hinaus ist aufgrund der geringen Attraktivität des Standortes nicht mit einer längeren Verweildauer der wandernden Tiere im Umfeld des Entnahmebauwerkes zu rechnen. Im anschließenden Deichvorland befinden sich keine Natura 2000-Gebiete. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 88 Potentiell relevante Wirkfaktoren Der Entnahmebereich liegt außerhalb des FFH-Gebiets. Es ist damit ausgeschlossen, dass Lebensräume der Ufer und des Vorlands (Wälder, Wiesen, Altarme) betroffen sein könnten. Beeinträchtigungen, die außerhalb der Schutzgebiete von Relevanz sind bzw. ihren Ursprung haben, sind für die FFH -Verträglichkeit, soweit sie sich negativ auf den Erhaltungszustand der im angrenzenden Gebiet geschützten wandernden Fisch- und Neunaugenarten auswirken können, ohne Belang. Für diese Arten stellt der nicht geschützte Rheinabschnitt zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen bei stromaufwärts und stromabwärts gerichteten Wanderunge n eine Transitstrecke dar. Erhebliche Beeinträchtigungen sind potentiell möglich, wenn die Gefahren, die Fische und Neunaugen bei der Passage durch den nicht geschützten Rheinabschnitt haben, signifikant zunehmen. Baubedingte Wirkungen: Freisetzung und Verdriftung von (belasteten) Sedimenten im Zuge der Baumaßnahmen Erschütterungen, Unterwasserlärm Anlagenbedingte Wirkungen: Flächeninanspruchnahmen: keine Betroffenheiten, der Standort liegt außerhalb des FFH-Gebiets. Auswirkungen auf das Fließ - und Str ömungsgeschehen entlang der Fischwanderstrecke: Die erforderlichen Vorrichtungen sind aufgrund ihrer voraussichtlichen Ausmaße nicht in der Lage, das Fließ- und Strömungsgeschehen des Rheins zu beeinflussen. Betriebsbedingte Wirkungen: Bestandsrelevante Verluste von auf- oder absteigenden Fischen/Neunaugen (Eier, Larven, Juvenile, Adulte). Im Zuge der Wasserentnahme ist es nicht auszuschließen, dass insb. leicht verdriftbare Eier, Larven und Juvenile mit 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 89 dem Wasser angesogen werden. Diese empfindlichen L ebensformen fallen meistens mechanischen Schädigungen am Feinrechen zum Opfer und lassen sich kaum von dem sich dort ansammelnden Treibgut wirksam separieren und rückführen. Einige der potentiell betroffenen Arten sind insgesamt selten oder Gegenstand von Wiederansiedlungsprogrammen (z. B. Maifisch). Es ist davon auszugehen, dass mehrere Arten vor dem Hintergrund der sich summierenden Gefahren keine ausreichend großen und damit stabilen Bestände im Rheinsystem aufbauen. Die Erheblichkeit einer einzelnen zus ätzlichen Beeinträchtigung ist in solchen Situationen schwer einzuschätzen. Auswirkungen auf die Niedrigwasserführung des Rheins durch die Wasserentnahme: Gemäß einer Studie des LANUV aus 2008 liegen die Wasserspiegellagenänderungen im Rhein bei einer Entnahme von rund 4,2 m³/s bei rd. 1 cm. Auch unter Berücksichtigung von Aspekten des Klimawandels ist eine Verschärfung von Niedrigwassersituationen am Niederrhein nicht zu erwarten. Damit verbundene negative vorhabenbedingte Auswirkungen auf Fischhabitat e im Schutzgebiet und entlang der Wanderstrecke sind demnach ebenfalls nicht zu erwarten. Vermeidungsmöglichkeiten Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen: Unter Einsatz von Bauverfahren und entsprechenden Gewässerschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik lassen sich baubedingte Beeinträchtigungen des Rheins ausschließen. Vermeidung von betriebsbedingten Beeinträchtigungen: Fischökologisch wichtige Ersatzhabitate wie Buhnenfelder sind nicht vorhanden. Über die bloße Passage im Entnahmebereich hina us ist aufgrund der geringen Attraktivität des Standortes nicht mit einer längeren Verweildauer der wandernden Tiere im Umfeld des Entnahmebauwerkes zu rechnen. Der gewählte Rheinabschnitt besitzt zwar für Fische eine untergeordnete Bedeutung, aufgrund der Transitfunktion der Fließstrecke ist zeitweilig mit einem Vorkommen von aufsteigenden adulten Fischen / Neunaugen und 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 90 von absteigenden jungen Fischen / Neunaugen zu rechnen. Aufgrund der Prognoseunsicherheit hinsichtlich der möglichen Beeinträchtigungen d er betroffenen Bestände werden vorsorglich Fischscheucheinrichtungen nach dem Stand der Technik vorgesehen. Nach derzeitigem Stand dürfen elektrische Fischscheuchanlagen nur in Gewässern mit einer Vorbeiströmungsgeschwindigkeit (= Querströmung) von max. 0, 3 m/s eingesetzt werden. Die Ansauggeschwindigkeit darf wiederum 0,25 m/s nicht überschreiten. Die Vorbeiströmungsgeschwindigkeit des Rheins übersteigt den Maximalwert. Wenn solche Anlagen eingesetzt werden sollen, sind konstruktive Vorrichtungen notwendig , um eine von der Hauptströmung abgeschirmte Entnahmestelle zu gestalten, an welcher der Grenzwert der Vorbeiströmgeschwindigkeit eingehalten wird. Aufgrund der technischen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass andere bzw. weitere Schutzmaßnahmen zukünftig zum Einsatz kommen werden. Als weiterer Baustein des Vermeidungskonzeptes kommen bauliche Optimierungen am Entnahmebauwerk in Frage. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, dem Eindringen von Fischen in die unmittelbare Gefahrenzone vorzubeugen (z. B. Au srichtung zur Fließrichtung des Rheins, Querschnitt usw.). Diese Fragen werden auf der Ebene der detaillierten Ausführungsplanungen (Fachplanverfahren) behandelt. Der genaue Raumbedarf lässt sich deshalb noch nicht quantifizieren, insbesondere, da aufgrund der langen Betriebsdauer Anpassungen an den zukünftigen Stand der Technik erforderlich werden könnten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist für die FFH -Verträglichkeit entscheidend, dass für ggf. erforderliche Schutzanlagen und für die dazugehörigen Anlagen für Fu nktionskontrollen ausreichend Raum zur Verfügung steht. Im Abschnitt zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen sind ausreichend breite Deichvorländer ausgebildet, so dass diese Voraussetzung erfüllt ist. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 91 Fazit Der geplante Entnahmebereich befindet sich außerhalb der Natura 2000- Gebietskulisse. Im FFH -Gebiet „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ sind geschützte Lebensräume der FFH-RL sind nicht betroffen. Der gewählte Stromabschnitt liegt zwar außerhalb des FFH-Gebiets, er wird jedoch als Transitstrecke von wandernden Fisch - und Neunaugenarten genutzt. Der betroffene Ufer- und Gewässerabschnitt ist selbst ausgesprochen arm an fischbiologisch relevanten Habitaten, was die Wahrscheinlichkeit eines längeren Aufenthaltes von auf- oder absteigenden Tieren im Umfeld des Entnahmebauwerks signifikant reduziert. Die Wahrscheinlichkeit, dass leicht verdriftbare Lebensformen (z. B. Eier, Larven, Juvenile) im Zuge der Wasserentnahme zu Schaden kommen, wird dadurch reduziert. Im Abschnitt zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen sind ausreichend breite Deichvorländer ausgebildet, so dass der erforderliche Raum zur Verfügung steht, um ggf. umfangreiche Fischschutzeinrichtungen herzustellen und um bestandsgefährdende Verluste der FFH -relevanten Fisch - und Neunaugenarten im Zuge der Wasserentnahme zu vermeiden. Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets sind grundsätzlich vermeidbar. Braunkohlenplanänderung Im Rahmen der Braunkohlenplanänderung wurde ein e FFH - Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE -4405-301) durchgeführt. Dabei konnte die Bestandsaufnahme des FFH -Gebiets bestätigt werden; insbesondere gab es keine abweichenden Bestandsf eststellungen bei den relevanten Lebensraumtypen. Auch bei den ausschlaggebenden Arten hat sich das damals festgestellte Artenspektrum bestätigt. Für das Änderungsverfahren wurden jedoch ergänzend zu dem damaligen Artenspektrum zusätzlich auch noch die Arten Nordseeschnäpel, Stör und Bitterling in die Prüfung mit einbezogen. Hinsichtlich der bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen gab es trotz der größeren Maße des Entnahmebauwerks im Ergebnis ebenfalls keine Abweichungen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 92 Auch die bereits im Altverfahren dargestellten Vermeidungsmaßnahmen behalten bei der neuen Anlagenkonfiguration ihre Wirksamkeit. Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ sind darum auch für das Änderungsvorhaben vermeidbar. 1.3.1.5 Artenschutz beim empfohlenen Entnahmebereich Die Vorabschätzung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgt auf der Grundlage vorhandener Informationen. Um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte beurteilen zu können, wurden verfügbare Inf ormationen zu Artvorkommen in den betroffenen Bereichen eingeholt. Im Entnahmebereich am Rhein ist ein Vorkommen von gewässergebundenen und gewässerpräferierenden Arten anzunehmen. Jedoch sind diese Bereiche kleinflächig. Ein Brutvorkommen der Arten Fluss regenpfeifer, Uferschwalbe, Teichrohrsänger und Kormoran ist anzunehmen. Für die Fledermausarten Wasserfledermaus und Zwergfledermaus stellen die Biotope entlang des Rheins Hauptjagdhabitate dar, so dass ein Vorkommen wahrscheinlich ist. Potentiell relevante Wirkfaktoren des Vorhabens Baubedingte Wirkfaktoren Im Rahmen der Bauarbeiten werden Lebensräume zeitlich begrenzt in Anspruch genommen. In diesen Bereichen erfolgt eine Beeinträchtigung der relevanten Arten durch den vorübergehenden Lebensraumverlust bzw. die temporäre Minderung der Habitatqualität. Es kann zudem potentiell zu baubedingten Individuenverlusten z. B. durch die Zerstörung von Lebensstätten im Rahmen der Baufeldräumung (Zerstörung von Nestern mit Jungvögeln oder Eiern, Zerstörung besetzter Fledermausquartiere) kommen. Während der Bauphase sind temporäre Zerschneidungen von Lebensräumen bzw. Trennungen von Teillebensräumen von Tieren und somit die Ver - bzw. Behinderung von Austausch - und Wechselbeziehungen möglich. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 93 Während der Bauphase sin d Belastungen angrenzender Lebensräume durch Lärm, Abgase, Stäube und Schadstoffeinträge möglich. Visuelle und akustische Störreize durch den Baubetrieb können zu Störungen, Beunruhigungen und Vergrämung empfindlicher Arten führen. Aufgrund ihrer zeitlich en Begrenzung sind durch diese Auswirkungen allerdings i. d. R. keine nachhaltigen Störungen für die Fauna zu erwarten. In den überwiegenden Bereichen ist von einer Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen nach Abschluss der Bauarbeiten auszugehen. Betriebsbedingte Wirkungen: Gelegentlich kann es zu Störungen durch Kontrollarbeiten im Bereich des Entnahmebauwerks kommen, die jedoch zeitlich begrenzt und daher ohne Auswirkungen sind. Da sich in unmittelbarer Nähe zum Standort des Entnahmebauwerks da s FFH-Gebiet „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad - Honnef“ befindet, ist die Verträglichkeit der Entnahme mit dessen Schutzzielen zu prüfen. Außerdem ist die Entnahme vor dem Hintergrund der Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer (§ 27 W HG) zu beleuchten. Beide Aspekte werden im Rahmen gesonderter Fachbeiträge berücksichtigt. Hinzu kommen Auswirkungen auf die Schiffbarkeit des Rheins durch die Absenkung des Rheinwasserpegels während des Zeitraums der Entnahme. Die jeweiligen Ergebnisse we rden in die Auswirkungsprognose übernommen. Artenschutzrechtliche Maßnahmen Um eine Erfüllung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG zu vermeiden, sind folgende Vermeidungs - und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vorzusehen: Bauzeitenbeschränkungen für Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien Wiederherstellung der Offenlandbereiche nach Beendigung der Bauarbeiten gemäß ihrem Ausgangszustand im Arbeitsbereich 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 94 Schaffung von Ersatzquart ieren bei Quartierverlusten von Vögeln und / oder Fledermäusen Verbleibende artenschutzrechtliche Konflikte und artenschutzrechtliche Gesamt - einschätzung Nach aktueller Beurteilung ist insgesamt davon auszugehen, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG durch die o. g. artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen vermieden werden können. Aus artenschutzrechtlichen Gründen steht einer Realisierung des Vorhabens unter Berücksichtigung des präferierten Entnahmebereichs nichts entgegen. 1.3.2 Trassenkorridor 1.3.2.1 Voraussichtliche Umweltauswirkungen Genehmigter Braunkohlenplan Der nördliche Trassenkorridor wurde bereits unter weitgehender Vermeidung von umweltfachlichen Kriterienflächen mit außerorden tlich und sehr hohem Restriktionsgrad ermittelt. Die verbleibenden Umweltauswirkungen besitzen dementsprechend eine in der Regel nicht erhebliche Konfliktintensität, die im Folgenden schutzgutbezogen beschrieben und beurteilt wird. Ausnahmen bilden schutzgutbezogene Sachverhalte mit hohem Restriktionsgrad, die nicht vermieden oder umgangen werden können. Aufgrund der großflächigen Ausprägung von Gebieten mit hohem Restriktionsgrad insbesondere im Westen des Untersuchungsraums (schutzwürdige Böden) ist es ni cht möglich, diese Flächen zu umgehen und nicht in Anspruch zu nehmen. Für das Schutzgut Kulturgüter gilt, dass im Bereich des nördlichen Trassenkorridors weder geschützte noch beantragte Kulturdenkmale vorhanden sind. Darum werden Umweltauswirkungen auf die Kulturgüter im Rahmen der Umweltprüfung nicht weiter betrachtet. Gleichwohl erfolgt eine detaillierte Untersuchung zu diesem Schutzgut im Rahmen der noch folgenden Umweltverträglichkeitsprüfung. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswir kungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 95 Die nachfolgende Tabelle stellt die zu erwartende Konflikt intensität ohne mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung dar. Bei sehr hohen und hohen Konfliktintensitäten wird ein Konfliktpunkt gebildet, der unter Berücksichtigung von entsprechenden Maßnahmen näher betrachtet wird. Tabelle 13: Voraussichtliche Umweltauswirkungen Trassenkorridor. Schutzgut Betroffenes Kriterium Örtlichkeit /Raumbezug Betroffenheit Konfliktint ensität Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Wohnsiedlungsflächen Gewerbe- und Industrieflächen Sondergebiete (Kläranlagen, Umspannanlagen) Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen östlich von Dormagen, Rheinfeld, B 9 „Nachtigall“, Straberg / Steppen- weidenhof, Christinenhof, Widdeshoven B 9 „Nachtigall“, A 57 / Bahn, östlich von Dormagen, Gohr Bereich der Kohlenbahn Baubedingt Anlagenbedingt Anlagenbedingt Anlagenbedingt Hoch (nur Tangierung) Mittel (nur Tangierung) Mittel (nur Tangierung) Mittel Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt FFH-Gebiete Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiet e Schutzwürdige Biotope Bereiche für den Schutz der Natur Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung Knechtstedener Wald Knechtstedener Wald Rheinfeld, ehem. Altarmschlinge, Straberg / Steppenweidenhof, Christinenhof, Bereich B 9 – A 57, Straberg – Gohr, südlich von Gohr, ehem. Bahntrasse, Gillbachtal, Köttelbachtal, Hanglagen der Vollrather Höhe, Erftniederung ehem. Altarmschlinge, A 57 / Bahn, Erfttalaue, Wälder Königshoven ehem. Altarmschlinge, Knecht- stedener Wald Knechtstedener Wald ehem. Altarmschlinge, A 57 / Bahn, Christinenhof, östlich A 57, Stommelner Bachtal, Gohrer Graben, Strategischer Bahndamm, Gillbachtal, Hecken bei Widdeshoven, Hanglagen Vollrather Höhe, Erfttalaue Baubedingt, anlagenbedingt, (betriebsbedingt) Baubedingt, anlagenbedingt, (betriebsbedingt) Baubedingt, (anlagenbedingt) baubedingt, (anlagenbedingt) baubedingt, (anlagenbedingt) baubedingt, (anlagenbedingt) baubedingt, (anlagenbedingt) Sehr hoch Sehr hoch Mittel Hoch Hoch Hoch Mittel Boden Besonders schutzwürdige Böden Östlich von Dormagen, zwischen Rheinfeld und Zons, ehem. Altarmschlinge, Gohr-Frimmersdorf Baubedingt, anlagenbedingt, (betriebsbedingt) Hoch 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 96 Schutzgut Betroffenes Kriterium Örtlichkeit /Raumbezug Betroffenheit Konfliktint ensität Sonstige schutzwürdige Böden B 9 „Nachtigall“, A 57 / Bahn, Straberg / Steppenweidenhof, Knechtstedener Wald, zu beiden Seiten der A 57, Raum Straberg Baubedingt, anlagenbedingt, (betriebsbedingt) Mittel Wasser Wasserschutzgebiete mit der Schutzzone IIIB Still- und Fließgewässer / Abgrabungsgewässer Südwestlich von Zons – südlich von Gohr A 57 / Bahn Baubedingt, anlagenbedingt, (betriebsbedingt) Baubedingt, anlagenbedingt, (betriebsbedingt) Mittel Hoch (nur Tangierung, keine Beanspruch ung durch Dükerung) Landschaft und sonstige Sachgüter Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Sonstige relevante Sachgüter (Deponie, Halde, Abgrabung) Ehem. Altarmschlinge, Straberg / Steppenweidenhof, B 9 – A 57, Straberg – Gohr, Strategischer Bahndamm, Gillbachtal, Köttelbachtal, Hanglagen der Vollrather Höhe, Erfttalaue Östlich von Dormagen, Rheinfeld, A 57 / Bahn Baubedingt, (anlagenbedingt) Baubedingt, (anlagenbedingt) Mittel Hoch (nur Tangierung) Braunkohlenplanänderung Im Rahmen der Braunkohlenplanänderung erfolgte eine gesamtheitliche Betrachtung aller Umweltauswirkungen. Die Gliederung der umweltfachlichen Auswirkungen und deren Bewertung erfolgt, nach den UP/ UVP Unterlagen der Bergbautreibenden, in Raumwiderstände in Anlehnung an den § 2 Abs. 1 UVPG, der die sogenannten Schutzgüter definiert. Die Definition der Raumwiderstandsklassen (RWK) sind in Kapitel 1.2.2.1 erläutert. Die Schutzgüter konkretisieren dabei den abstrakten Umweltbegriff und geben eine Leitlinie für die Gliederung der zu erfassenden Raumwiderstände vor. Die Ermittlung der Raumwiderstände erfolgt nach den Vorgaben der schutzgutbezogenen Fachgesetze sowie den besonderen Ansprüchen des Schutzgutes Menschen an die V erteilung der Raumnutzungen (vgl. hierzu § 50 BImSchG). Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen sind im Kapitel 2.8 festgehalten. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 97 Tabelle 14: Übersicht Schutzgüter. UVPG- Schutzgut Kriterium RWK Bemerkung Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit Wohnsiedlungsflächen (einschließlich Splittersiedlungen im Außenbereich) V Bestandsschutz; Vermeidungsgrundsatz nach § 50 BImSchG Geltungsbereiche von rechtskräftigen Bebauungsplänen V endabgewogenes Planrecht Industrie- und Gewerbeflächen IV Bestandsschutz Sport- und Freizeiteinrichtungen (Wander-, Rad-, Reit- und sonstige Erholungswege, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Einrichtungen der Erholungsinfrastruktur) III Bestandsschutz Wanderwege III Bestandsschutz Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt FFH-Gebiete (§ 32 BNatSchG) V § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum nicht vorhanden EU-Vogelschutzgebiete (§ 32 BNatSchG) V § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Ramsar – Gebiete V Fachliches Kriterium, im Untersuchungsraum nicht vorhanden Naturschutzgebiete IV § 23 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope IV § 30 BNatSchG / § 42 LNatSchGLNatSchG NRW Flächen des Biotopverbundes mit herausragender Bedeutung (Waldbereiche) IV § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchGLNatSchG NRW; Waldbereiche höher gewertet, da betriebsbedingte Nutzungseinschränkungen Naturwaldzellen nach § 49 LfoG IV § 49 LFoG; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Wildnisgebiete IV § 40 LNatSchGLNatSchG NRW Flächen des Biotopverbundes mit herausragender Bedeutung (ohne Waldbereiche) III § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchGLNatSchG NRW Flächen des Biotopverbundes mit besonderer Bedeutung (Waldbereiche) III § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchGLNatSchG NRW; Waldbereiche höher gewertet, da betriebsbedingte Nutzungseinschränkungen Flächen des Biotopverbundes mit besonderer Bedeutung (ohne Waldbereiche) II § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchGLNatSchG NRW Waldgebiete II Allgemeiner Schutz durch LFoG NRW Boden Bodenschutzgebiete III § 12 LBodSchG NRW; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung III Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bodenkarte 1: 50.000 Böden mit hoher Funktionserfüllung II Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bodenkarte 1: 50.000 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 98 UVPG- Schutzgut Kriterium RWK Bemerkung Wasser Trinkwasserschutzgebiete Zone I V § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Trinkwasserschutzgebiete Zone II IV § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Trinkwasserschutzgebiete Zone III III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Heilquellenschutzgebiete Zone I V § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Heilquellenschutzgebiete Zone II IV § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Heilquellenschutzgebiete Zone III III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Überschwemmungsgebiete, festgesetzt III § 76 WHG / § 83 LWG NRW Überschwemmungsgebiete, vorl. Gesichert III § 76 WHG / § 83 LWG NRW Fließ- und Stillgewässer II Allgemeiner Schutz gem. § 27 WHG (Bewirtschaftungsziele) Landschaft Nationale Naturmonumente V § 24 BNatSchG; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Naturdenkmäler IV § 28 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenentscheidend Geschützte Landschaftsbestandteile III § 29 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenentscheidend Nationales Naturerbe III Fachliches Kriterium, definiert vom BMU; Untersuchungsraum nicht vorhanden Biosphärenreservate III § 25 BNatSchG / § 37 LNatSchG NRW; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Landschaftsschutzgebiete II § 26 BNatSchG Naturparke I § 27 BNatSchG / § 38 LNatSchG NRW UZVR (Unzerschnittene verkehrsarme Räume) I Fachliches Kriterium, definiert vom LANUV Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter UNESCO-Welterbestätten V Fachliches Kriterium; im Untersuchungsraum nicht vorhanden Bau- und Bodendenkmäler, Denkmalbereiche IV § 2 Abs. 2, 3, 5 DSchG NRW Bodendenkmal-Verdachtsflächen IV noch bei den Denkmalbehörden abzufragen, i. d. R. nicht trassenentscheidend Luft, Klima Mit Blick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens ergeben sich keine entscheidungserheblichen Raumwiderstände, die einer Trassenführung entgegenstehen Fläche Keine Raumdifferenzierung möglich. Inhalte werden über die übrigen Schutzgüter abgegeben. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 99 1.3.2.2 Konfliktpunkte Zusammenfassung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Genehmigter Braunkohlenplan Tabellarisch lassen sich nach der Örtlichkeit/nach dem Raumbezug die Konfliktpunkte, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sowie die verbleibenden Umweltrisiken (qualitativ in hoch – mittel – gering differenziert) wie folgt zusammenfassen. Um als Konfliktpunkt eingestuft zu werden, muss sich im Trassenkorridor Flächen befinden, die sich durch eine außerordentlich hohe, sehr hohe oder hohe Restriktionsklasse auszeichnen und eine sehr hohe und hohe Konfliktintensität hervorrufen. Tabelle 15: Konfliktpunkte genehmigter Trassenkorridor. Örtlichkeit / Raumbezug Konfliktpunkt Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Verbleibendes Umweltrisiko Kläranlage Dormagen T 1 - Außerordentlich hohe Restriktion : Erweiterungsfläche Kläranlage, ehem. Deponie Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens, planerische Option für die Querung der Erweiterungsfläche der Kläranlage mittel Bereich Kläranlage und Ortsrand Dormagen- Rheinfeld T 2 - Hohe Restriktion: Besonders schutzwürdige Böden, Unterschreitung des möglichst 200 Prüfung der Möglichkeit der Schonung der besonders schutzwürdigen Böden, Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens, gering 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 100 Örtlichkeit / Raumbezug Konfliktpunkt Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Verbleibendes Umweltrisiko m-Abstandes zur Wohnbebauung Verlegung der Leitung unmittelbar an die Kläranlage zur Schonung der Wohnbebauung Bereich zwischen dem Ortsrand Rheinfeld und der Indus - triedeponie T 3 - Mittlere Restriktion: Unterschreitung des möglichst 200 m-Abstandes zur Wohnbebauung Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens, Verlauf unmittelbar am Böschungsfuß der Deponie mittel Bereich zwischen Rheinfeld und Zons T 4 - Hohe Restriktion: Besonders schutzwürdige Böden Prüfung der Möglichkeit der Schonung der besonders schutzwürdigen Böden mittel ehemalige Altarmschlinge des Rheins T 5 - Hohe Restriktion: Besonders schutzwürdige Böden, Schutzwürdiges Biotop (Grünlandrest in den Herrnbenden) und Bereiche für Prüfung der Möglichkeit der Schonung der besonders schutzwürdigen Böden, Verlauf am Rand des schutzwürdigen Biotopes mittel 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 101 Örtlichkeit / Raumbezug Konfliktpunkt Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Verbleibendes Umweltrisiko den Schutz der Natur Bereich an der B 9 „Nachtigall“ T 6 - Außerordentlich hohe Restriktion : Wohnsiedlungsfläc hen, Gewerbe und Industrie, Unterschreitung des möglichst 200 m-Abstandes zur Wohnbebauung Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens mittel Bereich A 57 / Bahnstrecke T 7 - Außerordentlich hohe Restriktion : Gewerbe und Industrie Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens mittel mittel T 7 - Sehr hohe Restriktion: Abgrabung als morphologischer Ungunstraum Ortsrand Straberg T 8 - Mittlere Restriktion: Unterschreitung des möglichst 200 m-Abstandes zur Wohnbebauung Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens, möglichst Abrückung vom Ortsrand Straberg gering 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 102 Örtlichkeit / Raumbezug Konfliktpunkt Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Verbleibendes Umweltrisiko Knechtstedener Wald T 9 - Außerordentlich hohe Restriktion : FFH-Gebiet Nicht offenes Bauverfahren, Verzicht auf Baustellenstelleneinr ichtungen innerhalb des FFH -Gebietes, Einhaltung der Rohrüberdeckung von rd. 4,0 m unter GOK, Verlauf unmittelbar entlang des vorhandenen Wirtschaftsweges mittel Christinenhof / Hubertushof / Schleyerhof / Bergerhof T 10 - Mittlere Restriktion: Unterschreitung des möglichst 200 m-Abstandes zur Wohnbebauung Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens mittel Bereich zwischen Gohr und Frimmersdorf T 11 - Hohe Restriktion: Besonders schutzwürdige Böden Prüfung der Möglichkeit der Schonung der besonders schutzwürdigen Böden mittel Umspannanlag e Gohr T 12 - Außerordentlich hohe Restriktion : Umspannanlage Umgehung der Umspannanlage im Norden gering 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 103 Örtlichkeit / Raumbezug Konfliktpunkt Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Verbleibendes Umweltrisiko Widdeshoven T 13 - Hohe Restriktion: Besonders schutzwürdige Böden, Unterschreitung des möglichst 200 m-Abstandes zur Wohnbebauung Prüfung der Möglichkeit der Schonung der besonders schutzwürdigen Böden, Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens mittel Erftquerung / Übergabepunkt T 14 - Hohe Restriktion: zwei Schutzwürdige Biotope (Erfttalaue von der L 213 bis zum Kraftwerk Frimmersdorf und Wälder an der Königshovener Höhe), teilweise besonders schutzwürdige Böden Prüfung eines nicht offenen Bauverfahrens im Bereich der Erfttalaue, Prüfung der Möglichkeit der Schonung der besonders schutzwürdigen Böden gering 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 104 Braunkohlenplanänderung Eine gesonderte Exponierung besonders konfliktträchtiger Stellen erfolgte im Rahmen der Umweltuntersuchung nicht. Zudem erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung des Vorhabens, sodass eine Aufteilung der Umweltauswirkungen durch einzelne Anlagenteile nicht möglich ist. 1.3.2.3 Sonstige Auswirkungen Genehmigter Braunkohlenplan Die außerhalb der Konfliktpunkte betroffenen Bereiche repräsentieren überwiegend Areale mit mittlerer Restriktion. Gebiete mit nachrangiger Restriktion sind nur punktuell und kleinflächig vorhanden: östlich und nördlich von Dormagen-Rheinfeld, südlich von Gohr und bei Frimmersdorf. Bei den Gebieten mit mittlerer Konfliktintensität handelt es sich um Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung, Landschaftsschutzgebiete, Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Wasserschutzgebiete der Zone IIIB, sonstige schutzwürdige Böden und um das Gebiet für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB). Folgende Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung werden auf einer Länge von insgesamt ca. 1.750 m außerhalb der Konfliktpunkte durchquert: Bereiche östlich der A 57 (ca. 800 m) Randzonen an den Knechtstedener Wald angrenzend (Stommelner Bachtal – ca. 200 m) Talzone des Gohrer Grabens (ca. 100 m) Strategischer Bahndamm (ca. 50 m) Gillbachtal (ca. 150 m) Heckenstrukturen bei Widdeshoven (ca. 50 m) Hanglagen der Vollrather Höhe (ca. 300 m) Erfttalaue (ca. 100 m). Die Durchquerung von Landschaftsschutzgebieten, die identisch sind mit den im Regionalplan Köln und im Regionalplan Düsseldorf ausgewiesenen Bereichen für den 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 105 Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, umfasst im Trassenkorridor eine Größenordnung von insgesamt 4.100 m. Im Einzelnen stellen sich die Durchquerungen außerhalb der Konfliktpunkte folgendermaßen dar (LSG und BSLE zusammengefasst): LSG Rheinaue mit Altarmen und Vorland zwischen der B 9 und der A 57 (ca. 1.800 m) LSG Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen zwischen Straberg und Gohr (ca. 1.200 m) LSG Terrassenkante mit Kontaktzone südlich von Gohr (ca. 200 m) LSG Ehemalige Bahntrasse (ca. 50 m) LSG Gillbachtal (ca. 300 m) LSG Köttelbachtal (ca. 50 m) LSG Hanglagen der Vollrather Höhe (ca. 300 m) LSG Erftniederung (ca. 200 m). Das Wasserschutzgebiet „Auf dem Grind“ mit seiner Schutzzone IIIB wird von dem Trassenkorridor zwischen dem Bereich südwestlich von Zons und dem Areal südlich von Gohr auf einer Länge von ca. 4.800 m außerhalb der Konfliktpunkte durchquert. Sonstige schutzwürdige Böden sind zu beiden Seiten der A 57 (ca. 1.600 m) und im Raum Straberg (ca. 800 m) auf ein er Länge von insgesamt 2.400 m von einer Durchquerung außerhalb der Konfliktpunkte betroffen. Das Gebiet für gewerbliche und industrielle Nutzung im Bereich der Kohlenbahn liegt auf einer Länge von ca. 280 m im Trassenkorridor. Diese voraussichtlichen Aus wirkungen werden auf dieser Planungsebene unter Berücksichtigung der für die Schutzgebiete festgesetzten Regelungen als nicht erheblich beurteilt. Braunkohlenplanänderung Hinsichtlich der Bündelungsleitung gelten die obigen Ausführungen fort, da die genutzte Trasse insoweit der im Altverfahren festgestellten entspricht. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 106 Auch die Hambachleitung, die nicht Gegenstand des Altverfahrens war, verläuft durch Schutzgebiete und berührt sonstige geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LNatSchG NRW. Der Trassenverlauf berührt dabei unter anderem die Landschaftsschutzgebiete, die in den Landschaftsplänen Nr. 1, 2 und 3 des Rhein -Erft-Kreises festgesetzt sind sowie die Ökokontenflächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“. Kon kret ergeben sich die betroffenen Landschaftsschutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile aus der Karte 4 zum UP/UVP-Bericht der Bergbautreibenden. Soweit durch die Maßnahme gesetzliche Verbote oder solche aus Landschaftplänen ausgelöst werden, si nd Befreiungen nach § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Vorhabenrealisierung erforderlich. Nach § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG können auf Antrag eine Befreiung von den Geboten und Verboten des Naturschutzrechts der Länder gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden Interesses notwendig ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Befreiung liegen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung bei prognostischer Betrachtung auch vor. Etwaige Eingriffe in Natur und Landschaft sind in dem Zusammenhang auszugleichen, sodass dauerhafte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder des Naturaushalts auch dadurch nicht verbleiben. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem Fachbeitrag Natur und Landschaft und werden auch Gegenstand der fachrech tlichen Erlaubnisse sein. 1.3.2.4 Besonderer Gebietsschutz (FFH) beim empfohlenen Trassenkorridor Nur in dem FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist zu erwarten, dass möglicherweise Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile der Schutz - und Erhaltungsziele des Gebietes durch die Rheinwassertransportleitung im präferierten Trassenkorridor hervorgerufen werden könnten. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 107 FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) Schutzgegenstände und Erhaltungsziele Der Knechtstedener Wald stellt ein strukturreiches, altersheterogenes, zusammenhängendes Waldgebiet dar. Es umfasst von Norden nach Süden den Mühlenbusch, den Knechtstedener Busch sowie den Chorbusch. Die Abgrenzung des Gebietes ist identisch mit den bestehenden Naturschutzgebie ten "Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden" und „Chorbusch“. Der Waldkomplex wird geprägt von Stieleichen -, Hainbuchen -, Buchen(Misch) - und Erlen -Eschenwäldern. Westlich und südlich des Klosters Knechtsteden im Bereich der Altrheinschlinge herrschen überalterte Pappelforste vor, in denen eine Naturverjüngung in Richtung von Erlen-Eschenwäldern erkennbar ist. Im Norden (Mühlenbusch) sind größere Bereiche mit Fichte, Kiefer und seltener Lärche aufgeforstet. Teilweise werden sie bereits in Buchen- und Eichenbestä nde überführt. Der Chorbusch weist besonders große, naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder auf, dessen Kernfläche die Naturwaldzelle "Am Sandweg" darstellt (LANUV Gebietsbeschreibung, verändert 2014). Der Knechtstedener Wald mit dem Chorbusch ist ein großflächiges Waldgebiet in einer von Ortslagen und landwirtschaftlichen Nutzflächen geprägten Landschaft. Er zeichnet sich durch naturnahe Stieleichen -Hainbuchenwälder und Perlgras -Waldmeister- Buchenwälder mit artenreicher typischer Fauna (Brutvögel, Amphibien, Reptilien) aus. Der Erhalt sowie die Optimierung und Entwicklung eines zusammenhängenden Waldgebietes mit seinen naturnahen Waldkomplexen stellt ein zwingend notwendiges Ziel für das Gebiet dar. Ausschlaggebend für die Meldung des Gebiets sind folgende Lebensraumtypen: Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) mit der charakteristischen Art Mittelspecht Waldmeister-Buchenwald (9130). Darüber hinaus ist das Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhangs IV der FFH-RL für folgende Lebensraumtypen von Bedeutung: 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 108 Hainsimsen-Buchenwald (9110) mit der charakteristischen Art Schwarzspecht Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwald (* 91E0) mit den charakteristischen Arten Nachtigall und Pirol. An der Engstelle zwischen dem Mühlenbusch und Knechtstedener Busch kommt keine Waldvegetation vor, sondern eine halboffene, mit Gebüschen und Einzelbäumen bestandene Fläche. Dort verlaufen größere Gräben (Stommelner Bach / Norfbach und Knechtstedener Graben / Alter Hauptgraben), zwei Hauptwirtschaftswege, eine Rohwassertransportleitung DN 900, eine Gasleitung DN 800 sowie eine Stickstoff- und Sauerstoffleitung. Eine Produktenleitung ist geplant. Unmittelbar südlich verläuft eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen. Östlich der Engstelle gehören zwei landwirtschaftliche, derzeitig als Grünland genutzte Parzellen nördlich und südlich des Weges zum FFH -Gebiet. Unter Berücksichtigung dieser Parzelle ist das FFH-Gebiet an der geplanten Querungsstelle ca. 200 m breit. Potentiell relevante Wirkfaktoren Baubedingte Wirkungen: Störungen von charakteristischen Tierarten (z. B. Vögel) durch Bauarbeiten (z. B. Lärm, Erschütterungen) Bodenverwehungen und Nährstoffeinträge Bodenlagerflächen entlang des Leitungsverlaufs, Maßnahmen der Wasserhaltung im Bereich der Gewässer Bodenverdichtung im Bereich von Baustelleneinrichtungsflächen. Anlagenbedingte Wirkungen: Verhinderung einer ungestörten Waldentwicklung im Bereich des ca. 15 m breiten Schutzstreifens und Verschlechterung der Aussichten, zukünftig ein zusammenhängendes Waldgebiet zu entwickeln. Betriebsbedingte Wirkungen: gelegentliche Störungen für Kontrollarbeiten. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 109 Vermeidungsmöglichkeiten Im geplanten Querungsbereich kommen im Ist-Zustand keine FFH-Lebensraumtypen vor. Aufgrund der beengten Lage der Querungsstelle zwischen dem Nord- und Südteil des FFH -Gebiets und der Einstufung der Entwicklung eines zusammenhängenden Waldgebiets als „zwingend“ durch die Naturschutzfachbehörde ist es angebracht, die Aussichten, dieses Ziel zukünftig zu erreichen, nicht weiter zu verschlechtern. Die Engstelle ist derzeitig sehr schmal und stellt für Pflanzen - und Tierarten des Waldinnenraums eine Lücke im Habitatverbund dar, die durch eine Waldentwicklung im Bereich der Gründlandparzelle im FFH-Gebiet geschlossen werden könnte. Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen: Durch eine Lage der Baustelleneinrichtungen außerhalb des FFH -Gebiets lassen sich zeitweilige Inanspruchnahmen und Bodenschädigungen vermeiden. Bei einem nicht offenen Bauverfahren im Bereich des FFH-Gebietes reduzieren sich Eingriffe in Boden und Vegetation im FFH-Gebiet. Es gilt eine Bauzeitenbeschränkung in dem Zeitraum von September bis Dezember zur Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer Fledermaus- und Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister - Buchenwald (9130) und Eichen-Hainbuchenwald (9160). In den un mittelbar an das FFH-Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m zu westlich und östlich des Gebietes) können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar stattfinden, um die Bauzeit im näheren Umfeld des FFH -Gebietes auf sechs Monate zu beschränken. Das Pressen der Rheinwassertransportleitung wird für eine kurze Zeit Bodenerschütterungen erzeugen, die erfahrungsgemäß keine nachteiligen Folgen haben. Vermeidung von anlagenbedingten Beeinträchtigungen: Durch eine Herstellung der Rheinwassertransportleitung durch das nicht offene Bauverfahren auf der gesamten Strecke durch das FFH -Gebiet (ca. 250 m) lassen sich Einschränkungen des Entwicklungspotenzials 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nö rdlichen Trassenkorridors 110 mit Ausnahme im Bereich des Schutzstreifens fast vollständig vermeiden. Durch eine Verlegung unterhalb des Wurzelhorizonts der Bäume lassen sich Veränderungen der Standortbedingungen aus Sicht der FFH - Lebensraumtypen vermeiden. Die Durchwurzelungstiefe von Pflanzen variiert in Abhängigkeit von Boden, Nährstoffversorgung und Wasserstand. Einen Anhaltspunkt liefern die maximal festgestellten Wurzeltiefen von einheimischen Laubbäumen (Kutschera & Lichtenegger, 2002): - Rot-Buche (Fagus sylvatica): 2,4 m - Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus): 1,9 m - Hainbuche (Carpinus betulus): 3,9 m - Stiel-Eiche (Quercus robur): 3,5 m - Esche (Fraxinus excelsior): 2,0 m - Schwarz-Erle (Alnus glutinosa): 3,6 m. Bei einer Rohrüberdeckung von rd. 4,0 m unter GOK lassen sich die Eingriffe in den relevanten Wurzelraum der meisten Waldbäume vermeiden. Durch einen Verzicht auf ggf. erforderliche Kontrollschächte und sonstige Wartungseinrichtungen im FFH -Gebiet lassen sich diesbezügliche Inanspruchnahmen vermeiden. Die geplante Rheinwassertransportleitung sollte unmittelbar entlang des vorhandenen Wirtschaftsweges verlaufen. Soweit Kontrol lfahrten erforderlich sind, können sie von dort aus stattfinden. Die Herstellung einer neuen Zuwegung ist nicht erforderlich. Diesbezügliche Flächeninanspruchnahmen entfallen. Vermeidung von betriebsbedingten Beeinträchtigungen: Soweit Kontrollfahrten er forderlich sind, werden sie nur in größeren Zeitabständen stattfinden. Die damit verbundenen Störungen der Waldfauna werden das Niveau der ortsüblichen nutzungsbedingten Störungen nicht übersteigen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 111 Fazit Die geplante Querungsstelle befindet sich in einem Bereich, der bereits durch vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswegen und zwei Grabenstrukturen durchschnitten wird und in dem im Ist - Zustand keine Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL vorkommen. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer Verbesserung des Waldhabitatverbundes kommt dennoch der Engstelle zwischen dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets eine besondere funktionale Bedeutung zu. Di ese Stelle drängt sich für die Entwicklung eines zukünftigen breiteren Waldkorridors unter Einbeziehung der östlichen Grünlandparzellen im FFH-Gebiet auf. Dieses Entwicklungspotenzial lässt sich ohne Einschränkung wahren, wenn die geplante Rheinwassertransportleitung auf der Länge der Gebietsquerung (ca. 200 m) mit einer Rohrüberdeckung von rd. 4,0 m unter GOK im nicht offenen Bauverfahren hergestellt wird. Die Angabe der Rohrüberdeckung von rd. 4m unter GOK stellt dabei eine vorsorgliche Angabe dar, die im Rahmen der Ausführungsplanung auf Basis der örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse reduziert werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebietes sind damit grundsätzlich vermeidbar. Braunkohlenplanänderung Die Bewertung der Umweltauswirku ngen bezüglich der einzelnen Schutzgüter im Bereich der Hambachleitung zeigt unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen und der vorstehenden Ausführungen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 1.3.2.5 Artenschutz beim empfohlenen Trassenkorridor Die Vorabschätzung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgt auf der Grundlage vorhandener Informationen. Um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte beurteilen zu können, wurden verfügbare Informationen zu Ar tvorkommen in den betroffenen Bereichen eingeholt. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 112 Bereits in Kap. 1.1.4.2 sind Aussagen zu potentiellen Artvorkommen im Untersuchungsraum der Umweltprüfung vorhanden. Im Folgenden werden daher auf dieser Grundlage Aussagen zu möglichen Vorkommen planungs relevanter Arten im Bereich des Trassenkorridors gemacht. Fast der gesamte Trassenkorridor verläuft im Bereich von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daher ist mit dem überwiegenden Vorkommen von Offenland - und Halboffenlandarten zu rechnen. Unter anderem s ind somit Bruthabitate der Arten Feldlerche, Feldsperling, Kiebitz, Rebhuhn und Steinkauz im Bereich des Trassenkorridors wahrscheinlich. Zudem stellen die Landwirtschaftsflächen Nahrungshabitate von Greifvogel - und Eulenarten, wie z. B. Mäusebussard, Baumfalke und Turmfalke, dar. Auch einige Fledermausarten (u. a. großer und kleiner Abendsegler) nutzen diese Bereiche als Jagdhabitate. Von einem Vorkommen des Feldhamsters im Trassenkorridor ist nicht auszugehen. Wald- und Gehölzflächen werden durch den Trassenkorridor nur kleinflächig gequert, so dass Arten des Waldes bzw. der Waldränder und Gehölzbrüter relativ selten im Bereich des Korridors vorkommen. Nennenswert ist hier lediglich die Querung des Knechtstedener Waldes und seiner angrenzenden Gehölzfläche n. In diesem Bereich ist mit dem Brutvorkommen von Arten wie Mittelspecht, Kleinspecht, Schwarzspecht, Pirol, Nachtigall, Baumpieper und Waldohreule zu rechnen. Zudem sind Quartiere der Fledermausarten Kleiner und Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Braunes Langohr, vor allem in Gebieten mit hohem Altholzanteil, nicht auszuschließen. In den Abschnitten mit Gewässerquerungen sowie auf Flächen in der Nähe von Stillgewässern ist ein Vorkommen von gewässergebundenen und gewässerpräferierenden Arten anzunehmen. Jedoch sind auch diese Bereiche, ähnlich wie die Gebiete mit Wald- und Gehölzstrukturen, im Vergleich zum Offenland kleinflächig. Ein Brutvorkommen der Arten Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, Teichrohrsänger und Kormoran ist in der Nähe von Flie ß- und Stillgewässern anzunehmen. Für die Fledermausarten Wasserfledermaus und Zwergfledermaus stellen diese Bereiche Hauptjagdhabitate dar, so dass ein Vorkommen wahrscheinlich ist. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 113 Eine Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Vielzahl der nur national besonders geschützten Arten (zusätzliche Arten und Artengruppen der Bundes - artenschutzverordnung) sowie der sonstigen, nicht geschützten Arten erfolgt über die Prüfung der Auswirkungen auf Biotope und damit auf die Habitate (Lebensräume) dieser Arten, die auch Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsbetrachtung sind. Potentiell relevante Wirkfaktoren des Vorhabens Baubedingte Wirkfaktoren Im Rahmen der Bauarbeiten werden Lebensräume zeitlich begrenzt in Anspruch genommen. In diesen Bereichen erfolgt eine Beeinträchtigung der relevanten Arten durch den vorübergehenden Lebensraumverlust bzw. die temporäre Minderung der Habitatqualität. Es kann zudem potentiell zu baubedingten Individuenverlusten z. B. durch die Zerstörung von Lebensstätten im Rahmen d er Baufeldräumung (Zerstörung von Nestern mit Jungvögeln oder Eiern, Zerstörung besetzter Fledermausquartiere) kommen. Während der Bauphase sind temporäre Zerschneidungen von Lebensräumen bzw. Trennungen von Teillebensräumen von Tieren und somit die Ver - bzw. Behinderung von Austausch - und Wechselbeziehungen möglich. Während der Bauphase sind Belastungen angrenzender Lebensräume durch Lärm, Abgase, Stäube und Schadstoffeinträge möglich. Visuelle und akustische Störreize durch den Baubetrieb können zu Störungen, Beunruhigungen und Vergrämung empfindlicher Arten führen. Die baubedingte Anwesenheit der Baumaschinen können eine Scheuch - und Kulissenwirkung vor allem für die Avifauna entfalten. Außerdem können Tiere (v. a. Amphibien) durch die Bewegungen der Baufahrzeuge zu Tode kommen (erhöhtes Kollisionsrisiko). Damit kann der Baubetrieb insbesondere artenschutzrechtliche Relevanz aufweisen und ist in der Auswirkungsprognose zu berücksichtigen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirk ungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 114 Aufgrund ihrer zeitlichen Begrenzung sind durch diese Auswirkung en allerdings i. d. R. keine nachhaltigen Störungen für die Fauna zu erwarten. In den überwiegenden Bereichen des Trassenkorridors (Offenlandbereiche) ist von einer Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen nach Abschluss der Bauarbeiten auszugehen. Anlagenbedingte Wirkfaktoren Im Bereich des Schutzstreifens kommt es, sofern vorhanden, zu einem dauerhaften Verlust von Wald - und Gehölzflächen und somit auch von Lebensräumen, da diese, im Gegensatz zu Offenlandbereichen, auch nach Beendigung der Bauarbeiten nicht wiederhergestellt werden können. Zudem kann es durch den Schutzstreifen im Bereich von Gehölzstrukturen zu einer nachhaltigen Zerschneidung und Trennung von Teillebensräumen von Tierarten kommen. Betriebsbedingte Wirkungen: Gelegentlich kann es zu Störungen durch Kontrollarbeiten im Bereich der Rheinwassertransportleitung kommen, die jedoch zeitlich begrenzt und daher ohne Auswirkungen sind. Artenschutzrechtliche Maßnahmen Um eine Erfüllung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG zu vermeiden, kommen beispielsweise folgende Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF -Maßnahmen) in Betracht: Bauzeitenbeschränkungen oder Vergrämungsmaßnahmen für Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien Wiederherstellung der Offenlandbereiche nach Beendigung der Bauarbeiten gemäß ihrem Ausgangszustand Schaffung von Ersatzquartieren bei Quartierverlusten von Vögeln und / oder Fledermäusen Optimierung des Brutplatzangebotes für Arten des Offenlandes. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 115 Avifauna Aufstellen von Irritationsschutzwänden - Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung visueller und akustischer Störreize (insb. zur Reduktion der Sichtbeziehungen zum Personenverkehr). Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern - Versetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern in Gehölzbestände mit geeigneten Habitatbedingungen, - ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform. Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse - Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut - und Aufzuchtszeiten vorkommender Vogelarten [ggf. notwendig in Bereichen mit Vorkommen von besonders sensiblen Arten, deren Betroffenheiten nicht mittels weiterer Maßnahmen abgewendet werden können]. Fledermäuse Vermeidung von Lichtimmissionen - Einsatz von Schutzwänden zur Ve rringerung/Vermeidung der Einwirkung visueller Störreize, - Verbot von Flutlichtstrahlern/ Beschränkung der Baustel - lenbeleuchtung auf die tatsächlichen Arbeitsbereiche. Haselmaus Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus - Beseitigung von Gehölzen (d . h. Fällu ng/Abschneiden und Abtransport) ausschließlich in der Zeit von Anfang November bis Ende Februar, - Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u. Ä.) erfolgen erst nach dem Abwandern der Tiere (ab Mitte Mai), 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 116 - liegen keine Verbundbeziehungen vor/ ist e in Abwandern nicht möglich, so wird eine Umsiedlung erforderlich (Fang mittels Haselmauskästen). Herpetofauna (Amphibien / Reptilien) Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse - Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln vorkommender Tiere aus dem Baufeld des Vorhabens, - das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober (abhängig von den Witterungsbedingungen im Jahresverlauf, - Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere. Insekten Vergrämung des Nachtkerzenschwärmers - Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im Frühjahr nach Schlupf des Falters aus der Puppe). Vergrämung und Umsiedlung von Libellen - Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. durch Aufstellen sehr feinmaschiger Netze), - Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der vorkommenden Libellenlarven abgeschlossen ist, - ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der vorkommenden Libellenlarven. Dabei ist diese Aufzählung nicht als abschließend zu verstehen. Soweit weitere oder andere Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sein sollten, sind diese in den jeweiligen Fachzulassungsverfahren zu berücksichtigen. Technische Schutzvorkehrungen für angre nzende Laubbaum- und Gehölzbestände mit hoher Bedeutung Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle Laubbaum- und Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 117 Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rahmen der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch Baumschutzummantelungen oder Schutzzäune an zum Baufeld exponierten Bäumen zu sichern, so dass baubedingte Vegetationsschäden vermieden werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die Baustellen- und We gebereiche hineinragende Äste fachgerecht zurückzuschneiden. Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und RAS -LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ sind zu beachten. D ie fachgerechte Durchführung der Maßnahme wird im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung sichergestellt. Verbleibende artenschutzrechtliche Konflikte und artenschutzrechtliche Gesamteinschätzung Da fast der gesamte Trassenkorridor in Bereichen mit landwirtschaftlichen Nutzflächen verläuft, sind überwiegend Beeinträchtigungen von Offenland - bzw. Halboffenlandarten anzunehmen. Es ist von einem relativ großen Vorkommen der Feldlerche innerhalb der Offenlandflächen auszugehen. Bei Arten des Waldes bzw. der W aldränder und Gehölzbrüter sowie gewässergebundenen und gewässerpräferierenden Arten ist, aufgrund der kleinräumigen Ausprägung dieser Lebensräume, das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durch das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Nach aktueller Beurteilung ist insgesamt davon auszugehen, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG durch die o. g. artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen vermieden werden können. Aus artenschutzrechtlichen Gründen steht einer Realisierung des Vorhabens unter Berücksichtigung des präferierten Trassenkorridors nichts entgegen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 118 Betrachtung artenschutzrechtlicher Konflikte im Fachbeitrag Artenschutz Zur Berücksichtigung der Belange des be sonderen Artenschutzes wurde ein Fachbeitrag zum Artenschutz erstellt ( FROELICH & SPORBECK 2022f), dessen wesentliche Inhalte nachfolgend zusammengefasst werden. Im Fachbeitrag Artenschutz wird geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell vorkommende Artenspektrum artenschutzrechtliche Betroffenheit eintreten können. Dazu wurde im Rahmen einer Übersichtsbegehung der Untersuchungsraum in insgesamt 17 faunistische Funktionsräume unterteilt. Ein Funktionsraum umfasst in diesem Sinne Landschaftsstrukturen und Ber eiche einheitlicher Landnutzungsformen, die das Vorkommen einer weitgehend homogenen Artengemeinschaft bedingen. Somit lassen sich durch das Abgrenzen faunistischer Funktionsräume räumliche Unterschiede zwischen potenziell vorkommenden Artengemeinschaften identifizieren. Die Abgrenzung der Funktionsräume sind im Fachbeitrag „Natur und Landschaft“ dargestellt. Für sämtliche Funktionsräume wurde das potenziell vorkommende Artinventar bestimmt und die potenzielle artenschutzrechtliche Betroffenheit hergeleitet. Hierbei wurde das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen Ampelstufen zugeordnet (grün, gelb, orange, rot), die sich aus der Schwere der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und ggf. CEF -Maßnahmen ergeben. Als Ergebnis der beiden Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert werden. Dabei bedeutet die grüne Stufe, dass alle artenschutzrechtliche Betroffenheit mittels gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen abgewendet werden können. Stufe „gelb“ bedeutet, dass artenschutzrechtliche Betroffenheit unter zusätzlicher Berücksichtigung von CEF-Maßnahmen ausgeschlossen werden können, wobei diese eine hohe Prognosesicherheit aufweisen müssen und mit geringem Aufwand und geringer Vorlaufzeit umsetzbar sein müssen (ansonsten Stufe „orange“). Tabelle 16: Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen. Abk. Bezeichnung Ampelbewertung A Siedlungsbereiche grün B Rhein mit Rheinufer gelb C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor 119 Abk. Bezeichnung Ampelbewertung D Mülldeponie Dormagen grün E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün F Knechtstedener Wald grün G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden gelb H Gillbach und Umfeld gelb I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün J Peringsmaar und Umfeld gelb K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb L Finkelbach grün M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb N Tagebau Hambach gelb Somit ist zu schlussfolgern, dass die potenziell auftretende artenschutzrechtliche Betroffenheit mittels entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen abzuwenden ist. Zu konstatieren ist, dass das Erfüllen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 ff. BNatSchG vollumfänglich und abschließend erst beim Vorliegen detaillierter Bestandsaufnahmen abgeprüft wird. Der Fachbeitrag ist somit vor allem als Prognose zu verstehen. Auf Basis der vorliegenden Ausführungen ist festzustellen, das s dem Vorhaben aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagenden Hindernisse entgegenstehen. 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Auswirkungen auf die Umwelt im empfohlenen Entnahmebereich und im nördlichen Trassenkorridor werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor 120 Entnahmebereich: Verwendung von Spundwänden zum Baugrubenverbau zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für die mehrsträngige Entnahmeleitung; Rückbau der Spundwände nach Fertigstellung der Leitung Fischschutzanlagen zur Verringerung von Auswirkungen auf die Fischfauna Durch die weitg ehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der Entnahmestelle von Rheinwasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine potenziellen Lebensräume zur Fischaufzucht oder Nahrungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. Die Querströmung durch die Entnahme wird begrenzt. Weiterhin sind technische Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen. Dazu zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv -Rechen (Johnson Screens®), die nach derzeitigem Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von Fischen bei Wasserentnahmen gelten, sowie der Einsatz von Grob- und Feinrechen. Platzierung des Pumpbauwerkes am südlichen, geplanten Hochufer Abweichend zur südlichen Lage wurde im Rahmen der erneuten Prüfung der Standort bei Rheinkilometer km 712,6 aus technischen Erwägungen vorgezogen. Diese Entnahmestelle hat auch mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Flächen für das Pumpbauwerk Vorteile (keine Errichtung in der Nähe des Klärteiches). Prüfung von Maßnahmen zur flexiblen Anpassung der Entnahme unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses im Rhein Das Entnahmekonzept, welches eine gestaffelte Entnahme von Rheinwasser in Abhängigkeit des Rheinpegels vorsieht, wurde mit Blick auf die neue Anlagenkonfiguration gemeinsam mit der Wasserschifffahrtsverwaltung aktualisiert und findet Eingang in die Braunkohlenplanänderung. Prüfung der Möglichkeit der Schonung von besonders schutzwürdigen Böden Flächenbezogene Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen, die den verschiedenen Abschnitten der RWTL entsprechend der s pezifischen 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor 121 Bauauswirkungen im Trassenverlauf und Empfindlichkeiten der Böden zugeordnet werden können, sind im weiteren Planungsverlauf in ein Bodenschutzkonzept nach DIN19639 fortzuschreiben. Die Betroffenheit etwaiger Geotope sowie die an der Schnittste lle zum Bodenschutz angesiedelten Gewerke „bauzeitliche Wasserhaltung“ und „Funktionale Wiederherstellung von Bestandsdränagen“ sind zu berücksichtigen. Im Ergebnis des vorliegenden Bodenschutzkonzeptes und der definierten Fortschreibungen wird die Baumaßnahme RWTL im Untersuchungsgebiet auch auf Basis der neuen Anlagenkonfiguration unter Beachtung bodenschutzfachlicher Maßnahmen realisierbar sein. Trassenkorridor: Bedarfsweise Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens Bedarfsweise Verlegung d er Leitung außerhalb von besonderen Konfliktpunkten innerhalb des Arbeitsstreifen. Soweit erforderlich (insbes. bei beengten Verhältnissen aufgrund technischer und räumlicher Restriktionen) wird ein reduzierter Arbeitsstreifen zur Anwendung kommen. Dies be zieht sich auf Bereiche, in denen keine Unterpressung vorgenommen wird. Durch die verringerte Flächeninanspruchnahme werden der Oberbodenabtrag und die Entfernung von Vegetationsstrukturen in diesen Bereichen reduziert. Die teilweise Verkleinerung des Arbe itsstreifens geht daher mit einer Verminderung von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt einher. Prüfung der Möglichkeit der Schonung besonders schutzwürdigen Böden Das „Bodenschutzkonzept Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022) definiert Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen und zum Schutz des Bodens. Dazu zählen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen. Eine detaillierte Beschreibung ist dem Bodenschutzkonzept sowie dem Fachbeitrag Natur und Landschaft zu entnehmen. - Bodenkundliche Baubegleitung im Sinne der DIN 19639, auch im Zuge der Baustellenvorbereitungen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor 122 - Information der am Bau Beteiligten: Hinweise auf Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen, Übergabe der wesentlichen Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Böden. - Bauzeitenplanung im Sinne einer weitgehenden Baufreiheit möglichst bei trockenen Witterungs- und Bodenverhältnissen. - Baustelleneinrichtung: Vorsehung von Flächen für die Lagerung von Bodenaushub in ausreichender Größe, Berücksichtigung eines Auflockerungsfaktors, Sichtbarmachung der Baufeldgrenzen. - Geräteeinsatz: Definition der befahrbaren Flächen unter Berücksichtigung der bodenmechanischen Verhältnisse. - Befestigte Baustraßen und Baueinrichtungsflächen zum Schutz der Böden vor Verdichtungswirkungen. - Bodenaushub und Zwischenlagerung: Festlegung einer dreiteiligen Substratschichtung zur Trennung von humosem Oberboden (A -Boden), Unterboden (B-Boden) und Untergrund (C-Boden). - Archivböden: Möglichkeit der bodenschutzfachlichen Begutachtung durch den Geologischen Dienst - Vermeidung/Minderung von Bodenerosion zur Berücksichtigung der standörtlichen Erosionsschutzempfindlichkeit. - Schadstoffe / Abfälle: Ergreifen angepasster Bodenschutzmaßnahmen im Fall von Hinweisen auf lokale stoffliche Belastungen sowie Erstellung eines Alarmplans für Öl- und Treibstoffunfälle. - Bodenmanagement zum Schutz überschüssiger Böden vor Vergeudung. Zudem werden die in den zwischen der RWE Power AG und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband e.V. abgestimmten Rahmenregelungen vereinbarten generellen Schutzmaßnahmen bei der Bauausführung berücksichtigt, um Beeinträchtigungen der Böden soweit wie möglich zu vermeiden oder zu m indern (vgl. hierzu „Bodenschutzkonzept Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022, dort Kap. 7.2.1) Verwendung eines nicht offenen Bauverfahrens in ökologisch sensiblen Bereichen (FFH-Gebiet Knechtstedener Wald, Prüfung für die Erfttalaue) Ökologisch sensible Bereiche werden zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in geschlossener Bauweise (untertägiger Vortrieb) gequert (insb. FFH - Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch “, Erft und Gillbach mit gewässerbegleitenden Strukturen) . Die Anwendung eines grabenlosen Bauverfahrens in Abschnitten mit untertägigem Vortrieb erfordert keinen 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor 123 Abtrag von Oberboden sowie keine Beseitigung oder Beeinträchtigung von vorhandenen Vegetation s- und Biotopstrukturen. Durch die Einhaltung einer ausreichenden Rohrüberdeckung (im Bereich des FFH - Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bis zu ca. 4 m unter GOK) werden auch Beeinträchtigungen von tief wurzelnden Wald - und Gehölzstrukturen vermi eden. Weiterhin entfallen in Leitungsabschnitten mit untertägigem Vortrieb die Einrichtung eines Arbeitsstreifens für die Zwischenlagerung von Bodenmaterial und Flächenbereitstellung für die Baustelleneinrichtung sowie die betriebsbedingte Einrichtung eine s Schutzstreifens. Verzicht auf Baustelleneinrichtungen innerhalb des FFH -Gebietes Knechtstedener Wald mit Chorbusch Einhaltung einer Rohrüberdeckung von ca. 4,0 m unter GOK im FFH - Gebiet Knechtstedener Wald mit Chorbusch Prüfung von Bauzeitenregelung und Vergrämungsmaßnahmen zur Vermeidung von Störungen im FFH-Gebiet sowie von artenschutzrechtlich relevanten Arten Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen bau -, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen von im Bereich UR600des einschlägigen Untersuchungsraums vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Tierarten werden folgende allgemeinen Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten festgelegt: - Baufeldfreimachung Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sofern der Baubetrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung beginnt, sind entsprechende Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) anzuwenden, um ein Wiederansiedeln von bod enbrütenden Vögeln zu vermeiden. Dies muss bis zum 01. März durchgeführt werden. Abweichungen hiervon sind in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde ggf. möglich, wenn vorab, mithilfe einer ökologischen Baubegleitung, festgestellt wurde, dass i m Baufeldbereich kein Brutgeschehen stattfindet. Sollte eine Baufeldfreimachung innerhalb der 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen fü r den Entnahmebereich und den Trassenkorridor 124 Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa durch Verminderung der Attraktiv ität von Flächen durch intensives Abflattern oder Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden können. - Bauzeitenbeschränkung: Zur Vermeidung und Verminde rung von potenziellen baubedingten Beeinträchtigungen und/oder Störungen von nachtaktiven Tierarten (z. B. Fledermäuse) erfolgen die Bauarbeiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht. - Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten: Zur Vermeidung baubedingter Tötungen und Verletzungen von geschützten Vogelarten erfolgt die notwendige Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Abtransport) ausschließlich außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten (vom 01 . März bis zum 30. September). Demnach dürfen Gehölze und Strukturen, die als Brutstandorte geeignet sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt werden (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG). - Ökologische Baubegleitung: U. a. zur Vermeidun g baubedingter Tötungen oder Verletzungen von Tieren werden die Bauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung flankiert. Im Fachbeitrag Artenschutz wird darüber hinaus funktionsraumbezogen geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell vorkommende Artensp ektrum artenschutzrechtliche Betroffenheiten eintreten können. In Abhängigkeit des funktionsraumbezogen potenziell vorkommenden Artinventars können die mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb der Leitungen und der Bauwerke verbundenen Wirkfaktoren geeignet sein, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 -3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG oder sonstige Betroffenheiten geschützter Tierarten hervorzurufen. Eine 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor 125 abschließende Prüfung der Betroffenheiten kann erst mit Vorliegen einer konkretisierten faunistischen Datengrundlage erfolgen. Sofern sich im Zuge faunistischer Bestandserhebungen tatsächliche Nachweise betrachtungsrelevanter Tierarten oder -artengruppen ergeben, sind ggf. weitere, über die o.g. Maßnahmen hinaus erforderliche Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahmen ergeben. Dies können – unter Berücksichtigung des potenziell vorkommenden Artenspektrums – z. B. sein: Avifauna Aufstellen von Irritationsschutzwänden Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung visueller und akustischer Störreize (insb. zur Reduktion der Sichtbeziehungen zum Personenverkehr). Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern Versetzen von Greifvogelhorsten/ Großnestern in Gehölzbestände mit geeigneten Habitatbedingungen, ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform. Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut - und Aufzuchtszeiten vorkommender Vogelarten (ggf. notwendig in Bereichen mit Vorkommen von besonders sensiblen Arten, deren Betroffe nheiten nicht mittels weiterer Maßnahmen abgewendet werden können). Fledermäuse Vermeidung von Lichtimmissionen Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung/ Vermeidung der Einwirkung visueller Störreize, Verbot von Flutlichtstrahlern/ Beschränkung der Baustellenbeleuchtung auf die tatsächlichen Arbeitsbereiche. Haselmaus Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus Beseitigung von Gehölzen (d . h. Fällung/Abschneiden und Abtransport ) ausschließlich in der Zeit von Anfang November bis Ende Februar, 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor 126 Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u. Ä.) erfolgen erst nach dem Abwandern der Tiere (ab Mitte Mai), liegen keine Verbundbeziehungen vor / ist ein Abwandern nicht möglich, so wird eine Umsiedlung erforderlich (Fang mittels Haselmauskästen). Herpetofauna (Amphibien / Reptilien) Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln vorkommender Tiere aus dem Baufeld des Vorhabens, das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober (abhängig von den Witterungsbedingungen im Jahresverlauf, Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere. Insekten Vergrämung des Nachtkerzenschwärmers Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im Frühjahr nach Schlupf des Falters aus der Puppe). Vergrämung und Umsiedlung von Libellen Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. durch Aufstellen sehr feinmaschiger Netze), Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der vorkommenden Libellenlarven abgeschlossen ist, ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der vorkommenden Libellenlarven. Nach Möglichkeit Verzicht auf Kontrollschächte und sonstige Wartungseinrichtungen im FFH -Gebiet Knechtstedener Wald mit Chorbusch Reduzierung von Kontrollfahrten innerhalb des FFH -Gebietes zur Vermeidung von betriebsbedingten Störungen Leitungsverlauf unmittelbar entlang des vorhandenen Wirtschaftsweges im Bereich des FFH-Gebietes Knechtstedener Wald mit Chorbusch. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.5 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 127 Im FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ gilt eine Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum von September bis Dezember zur Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer Fledermaus - und Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister -Buchenwald (9130) und Eichen -Hainbuchenwald (9160). In den unmittelbar a n das FFH - Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m westlich und östlich des Gebietes) können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar stattfinden, um die Bauzeit im näheren Umfeld des FFH -Gebietes auf sechs Monate zu beschränken. Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle Laubbaum - und Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rahmen der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch Baumschutzummantelungen oder Schutzzäune an zum Baufeld exponierten Bäumen zu sichern, so dass baubedingte Vegetationsschäden vermieden werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die Baustellen- und Wegebereiche hineinragende Äste fachgerecht zurückzuschneiden. Die DIN 1892 0 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und RAS -LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ sind zu beachten. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme wird im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung sichergestellt. Soweit sich um Zuge der Ausführungsplanung das Erfordernis anderer oder weiterer Schutzmaßnahmen für Tierarten und Natur und Landschaft im Allgemein zeigen, werden diese in den fachrechtlichen Erlaubnissen berücksichtigt 1.5 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen Inhalte der UP nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG Inhalte der UVP nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG Anlage 1 ROG, Nr. 3 a) § 40 Abs. 2 Nr. 7 -/- Anlage 4, Nr. 11 „Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel „Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel techni sche „Eine Beschreibung der Methoden oder Nachweise, die zur Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen genutzt wurden, einschließlich näherer 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 128 Inhalte der UP nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG Inhalte der UVP nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG technische Lücken oder fehlende Kenntnisse“ Lücken oder fehlende Kenntnisse“ Hinweise auf Schwierigkeiten und Unsicherheiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse. In dem UP/UVP Bericht der Bergbautreibenden ist auch auf mögliche Schwierigkeiten und Unsicherheiten hinzuweisen, die bei der Erstellung des UVP-Berichts aufgetreten sind (z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse). Sowohl für die vermuteten Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich von Dormagen bis Tagebau Garzweiler, als auch für die vermuteten Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich vom Verteilbauwerk (bei Allrath) bis Tagebau Hambach gilt, dass Niederungsbereiche bisher nicht mit einem vertretbaren Aufwand haben untersucht werden können und dass terrestrische Bereiche wegen fehlender Betretungs - und Untersuchungszustimmungen bisher nicht angemessen haben untersucht werden können. Dies wird im UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden wegen des Sachzusammenhangs bei der Bewertung der Auswirkungen auf archäologisch relevante Bereiche (siehe dort Kap. 6.8.2) behandelt. Auch wenn fachwissenschaftliche Untersuchungen erst noch folgen, lässt sich auf der Grundlage der bereits vorliegenden Erkenntnisse jedoch sagen, dass keine fachlichen und/oder rechtlichen Hindernisse erkennbar sind, die einer späteren Realisierung des Vorhabens entgegenstehen. Auf Ebene der Fachzulassungen kann mit dem Instrumentarium des Denkmalrechts – insbesondere mit der Dokumentationspflicht – auf Einzelheiten sachgerecht reagiert werden. 1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung Genehmigter Braunkohlenplan Bei Durchführung der Planung der Rheinwassertransportleitung erfolgt eine Differenzierung in baubedingte (überwiegend temporäre) sowie anlagen - und betriebsbedingte (längerfristige) Auswirkungen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 129 Die von dem Vorhaben der Rheinwassertransportleitung ausgeh enden überwiegend temporären baubedingten Umweltauswirkungen sind zu überwachen. Dies beinhaltet in erster Linie Maßnahmen der ökologischen Baubegleitung oder Bauüberwachung. Mögliche Maßnahmen zur ökologischen Baubegleitung oder Bauüberwachung sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt. Unbenommen hiervon ist die Überprüfung seitens der für den Umweltschutz zuständigen Behörden gemäß § 4 Abs. 3 BauGB. Tabelle 17: Darstellung von Auswirkungen und möglichen Überwachungsmaßnahmen. Auswirkungen Mögliche Überwachungsmaßnahmen Schall Prüfung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm für Wohnbauflächen und Einzelbauflächen, ggf. Einrichtung von temporären Schallschutzwänden Erschütterungen Prüfung der Einhaltung der Maximalwerte nach DIN 4150 Teil 2 innerhalb von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, Sondergebieten und Flächen für den Gemeinbedarf Staub Reduzierung der Beeinträchtigungen z. B. durch Befeuchten Sonstige baubedingte Auswirkungen Erstellung eines Baulogistikkonzeptes, Begrenzung des notwendigen Umfanges von Baustelleneinrichtungsflächen, Begrenzung der Breite des Arbeitsstreifens Erholung und Freizeit Gewährleistung der Erreichbarkeit von Erholungs- und Freizeitflächen während der gesamten Bauphase Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Jahreszeitliche und tageszeitliche Beschränkungen der Bauzeiten, temporäre Anlage von Sperr - und Schutzzäunen, Aufrechterhaltung von faunistischen Wechselbeziehungen, Baumschutzmaßnahmen, Verzicht auf Baustelleneinrichtungsflächen in Schutzgebieten 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 130 Auswirkungen Mögliche Überwachungsmaßnahmen Boden Wiederherstellung der Oberböden nach Beendigung der Bautätigkeit, Verhinderung von Beeinträchtigungen der Böden durch umweltgefährdende Bau - und Betriebsstoffe sowie durch kontaminiertes Bodenmaterial Altlastverdachtsflächen Kontrolle der fachgutachterlichen Baubegleitung und des ordnungsgemäßen Umgangs mit dem Verdrängungsboden aus den Altablagerungen. Oberflächengewässer Einhalten der Vorschriften (z. B. Oberflächengewässerverordnung) zum Schutz der Oberflächengewässer Grundwasser Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (z. B. Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten - RiStWaG) Klima Keine, da keine Auswirkungen zu attestieren sind Luft Keine, da keine erheblichen lufthygienischen Ein- bzw. Auswirkungen zu erwarten sind Landschaft Bei Bedarf Durchführung von geeigneten Minimierungsmaßnahmen Kulturgüter Prüfung der Möglichkeit einer vorgeschalteten Prospektion, ggf. Durchführung von Schutz - und Sicherungsmaßnahmen Sonstige Sachgüter Bei Bedarf Durchführung von technischen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen Die von dem Vorhaben der Rheinwassertransportleitung ausgehenden betriebsbedingten langfristigen Umweltauswirkungen durch die Wasserentnahme aus dem Rhein können durch Maßnahmen eines Monitorings überwacht werden. Ziel eines solchen Monitorings ist das frühzeitige Erkennen auftretender Auswirkungen auf Schutzgüter und Ziele des Gebiets- und Artenschutzes. Erforderlichenfalls kann durch 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 131 die rechtzeitige Einleitung von Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen erheblichen Beeinträchtigungen begegnet werden. Maßnahmen zu einem Monitoring langfristiger Auswirkungen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung oder fachplanerischer Verfahren festgelegt. Braunkohlenplanänderung Die Überwachung ist durch Fachrechtsvorgaben zur behördlichen Überwachung und zur Selbstüberwachung durch den Vorhabenträger gewährleistet. Die bescheidliche Festlegung von überwachungsbezogenen Nebenbestimmungen wird erst noch erfolgen (z.B. auf der Grundlage von § 4 Abs. 5 BBodSchV in der ab 01.08.2023 geltenden Fassung bezügl. bodenkundlicher Baubegleitung). Das gleiche gilt sinngemäß für etwaige überwachungsbezogene Anordnungen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird darauf verwiesen, dass zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung der geplanten Vermeidungsmaßnahmen eine ökologische sowie eine bodenkundliche Baubegleitung eingesetzt wird. Die Maßnahmen werden in Kap. 2.8. aufgeführt. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.7 Entscheidungsvorschlag 132 1.7 Entscheidungsvorschlag Aufgrund der im Rah men der Umweltprüfung erhobenen Daten zur Umwelt und des derzeitigen Umweltzustandes im Untersuchungsraum wurde die Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore im Rahmen einer Restriktionsanalyse durchgeführt. Das Ergebnis ist der Vorschlag eines zu präferierenden Entnahmebereichs zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen sowie eines Trassenkorridors im Norden des Untersuchungsraums. Für den vorgeschlagenen Entnahmebereich und Trassenkorridor sind im Untersuchungsraum keine vernünftigen Alternativen mit geringeren Umweltauswirkungen vorhanden. Für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor wurden anschließend die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. Unüberwindbare Hindernisse auch unter den Aspekten des Gebiets - und Artenschutzes sind unter Zugrundelegung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung bei derzeitigem Kenntnis - und Planungsstand nicht zu erwarten. Der präferierte Entnahmebereich und Trassenkorridor sollte der weiteren Planungsstufe zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu Grunde gelegt werden. Abbildung 11: Präferierter Trassenkorridor und Entnahmebereich mit zwei potentiellen Entnahmestellen. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.8 Zusammenfassende Darstellung der Umweltprüfung 133 Braunkohlenplanänderung Im Braunkohlenplanänderungsverfahren wurden die im zu präferierenden Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen liegenden Entnahmestandorte Rheinkilometer km 712,2 und km 712,6 nähergehend untersucht. Im Ergebnis ist der Entnahmestandort km 712,6 als vorzugswürdig einzustufen. 1.8 Zusammenfassende Darstellung der Umweltprüfung Bei einer Gesamtbewertung ist d er Entnahmebereich Piwipp aus umweltfachlicher Sicht klar vorzugswürdig, da Piwipp nicht weitgehend innerhalb eines FFH -Gebietes liegt und sich im Bereich Piwipp Bündelungsvorteile mit der RWTL zum Tagebau Garzweiler erzielen lassen. Für den vorgenannten Entnahmebereich und den nördlichen Trassenkorridor wurden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und bewertet. Umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sind dargestellt. Unter der Prämisse dieser Maßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigungen auf Schutzgüter grundsätzlich vermeidbar, auf jeden Fall ausgleichbar. Unüberwindbare Hindernisse auch unter den Aspekten des Gebiets- und Artenschutzes sind unter Zugrundelegung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nach derzeitigem Kenntnis - und Planungsstand nicht zu erwarten. Insbesondere können artenschutzrechtliche Verb otstatbestände nach derzeitigem Kenntnisstand durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen vermieden werden. Über eine Entnahme bei Piwipp ist eine Bündelung entlang der vergleichsweise konfliktarmen, raumordnerisch gesicherten RWTL -Trasse zum Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler möglich. Dabei wird zwar weiterhin auch das FFH -Gebiet „Knechtsteden“ gequert, jedoch wird dort erstens wie im Altverfahren ein unterirdischer Vortrieb vorgesehen und zweitens erfolgt die Querung an der schmalsten Stelle des FFH-Gebietes (Breite < 200 m). Weiterhin sprechen die im BNatSchG und im ROG verankerten Bündelungsgebote für eine Trassierung über Piwipp in weitest möglicher Bündelung mit der RWTL zum Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler. 1. Vorläufige Umweltprüfung 1.8 Zusammenfassende Darstellung der Umweltprüfung 134 Die Umweltprüfung kommt zu dem Gesamtergebnis, dass dem weiteren Verfahren der nördliche Trassenkorridor mit einer Entnahmestelle zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen zugrunde gelegt werden sollte. Diese Variante stellt sich als technisch machbar und umweltfachlich als zulässige und geeignete Lösung dar. Im Bereich der Hambachleitung stellt sich unter Berücksichtigung der Vor - und Nachteile der fünf betrachteten Varianten Variante 3 aufgrund der vielen Engstellen im Verlauf des Korridors als ungünstigste Lösung dar. Bei den Varianten 1 und 2 schlagen die beengten Raumverhältnisse im Bereich des Verteilbauwerks sehr nachteilig zu Buche (Leitungen, Bahnverbindung, Erft, Umspannwerk, etc.). Die Varianten 4 und 5 weisen demgegenüber Vorteile auf hinsichtlich eines hohen Bündelungsanteils und einer hohen Flächenverfügbarkeit für das Verteilbauwerk auf. Nachteilig stellen sich bei der Variante 4 die Engstelle bei Neurath sowie die Querung des hochwertigen Bereichs an der Erft nördlich des Stadtzentrums von Bedburg dar. Bei der Variante 5 verble iben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Mögliche Konflikte sind durch die im Rahmen der Umweltprüfung aufgezeigten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie auf Grund der Trassenführung ausgeschlossen. Soweit es zu Eingriffen in Natur u nd Landschaft kommt, werden diese ausgeglichen oder ersetzt, sodass dauerhafte Beeinträchtigungen insoweit ebenfalls ausgeschlossen sind; auch die besonderen artenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen führen zur abschließenden Bewältigung drohender Konflikte, sodass die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbote nicht zu besorgen ist. Wegen der weitreichenden Lage der Trasse auf Flächen des Bergbautreibenden schont die Trassenführung auch private Belange so weit wie möglich. Es bleibt als Fazit festzuhalten, dass die Trassenvariante 5 aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht als günstigste Variante einzustufen ist. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 135 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben Das Vorhaben umfasst die Rheinwassertransportleitung einschließlich der technischen Anlagen zur Entnahme des Rheinwassers vom Rhein bis zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung werden die zu erwartenden Umweltaus wirkungen der Korridore sowie des Entnahmebereichs und des Verteilbauwerks beschrieben . Nicht Gegenstand des Vorhabens sind die Auswirkungen der Befüllung des Restsees mit Rheinwasser oder die Verwendung des Rheinwassers als Ersatz-, Ausgleichs- oder Ökowasser. Diese vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung hat hinsichtlich der Bestandsaufnahme und der Beschreibung der Auswirkungen auf die vorgelegten Angaben des Bergbautreibenden Bezug genommen. 2.1.1 Technische Beschreibung des Vorhabens und technische Lösungsmöglichkeiten Der geänderte Braunkohlenplan soll die Trasse der Rheinwassertransportleitung (RWTL) zum Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler und zum Tagebau Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern. Aufbauend auf einer umfangreichen Alternativenprüfung hat es sich als sachgerecht und notwendig herausgestellt, die für die Wasserentnahme für Garzweiler festgelegte Wasserentnahmestelle am Rhein bei Dormagen auch für die Wasserentnahme für das Wasser für Hambach zu nu tzen, und ebenfalls die RWTL Hambach in weiten Abschnitten mit der bereits genehmigten und festgelegten Trasse für die RWTL Garzweiler technisch und lagemäßig zu bündeln Entnahmebauwerk Das Entnahmebauwerk wird sich direkt im Uferbereich des Rheins in die dort vorhandene Steinschüttung einbetten. Die Abmessungen des Bauwerks werden nach derzeitigem Stand der Technik ca. 60 m x 15 m betragen, um die Entnahmemenge von rund 18 m³/s zu gewährleisten. Der Abstand zwischen der Gewässersohle und der Unterkante des Entnahmebauwerks beträgt ca. 2 m. Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt mittels drei Freispiegelleitungen, die im untertägigen Vortrieb vom geplanten Pumpbauwerk in Richtung Rhein verlegt werden. Die Startgrube kann ggf. gleichzeitig als Pumpenkeller für das Pumpbauwerk dienen, während die Zielgrube im Uferbereich 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 136 des Rheins als Baugrube zur Erstellung des Entnahmebauwerkes genutzt werden kann. Somit kann das gesamte Deichvorland unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur in geschlossener Bauweis e gequert werden. Durch die Lage des Entnahmebauwerkes weitgehend im Bereich des Prallufers des Rheins wird die Differenz zwischen Rheinströmung und Ansaugströmung am Entnahmebauwerk maximiert. Zudem weist dieser Bereich eine sehr geringe Attraktivität als Laich-, Aufwuchs-, Nahrungs- oder Ruhehabitat für Fische auf. Aufgrund der erheblichen Wasserspiegelschwankungen des Rheins zwischen Niedrig- und Hochwasser ist eine konstruktive Trennung des Entnahmebauwerks und des Pumpbauwerks erforderlich. Darüber hin aus sind technische Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen. Dazu zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv -Rechen der Marke Johnson-Screens oder einer vergleichbaren Technik mit identischer Wirksamkeit wie die der Johnson Screens, die nach derzeitigem Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von Fischen bei Wasserentnahmen gelten, sowie der Einsatz von Grob- und Feinrechen. Hydroburst Für das Freispülen der Rechenoberfläche mittels Druckluft für eine dauerhaft gesicherte Entnahme ist e in weiteres Bauwerk erforderlich. Das entsprechende Bauwerk (sog. „Hydroburst“) wird in einem wasserdruckdichten Gebäude nicht sichtbar im Deichvorland liegen. Die Anlage aus Drucktanks und Kompressor benötigt eine Fläche von ca. 12 m x 6 m (Höhe rd. 5 m). Sie ist nach heutigen Erkenntnissen in maximal 50 m Entfernung vom Entnahmebauwerk zu platzieren. Die Druckluftleitungen werden ausgehend von der Hydroburst -Anlage unterhalb der Geländeoberfläche in Leitungsgräben zu den Passiv-Rechen geführt. Pumpbauwerk Das Pumpbauwerk kann hinter dem Deich in einem Mindestabstand zum Deich von 20 m errichtet werden. Eine Errichtung im Deichvorland scheidet aus Gründen des Hochwasserschutzes und der Erforderlichkeit, Überschwemmungsgebiete von baulichen Anlagen freizuhalten, aus. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 137 Im Rahmen der Kapazitätserweiterung durch die Aufnahme der Wassermengen für die Seebefüllung Hambach hat es sich als sachgerecht erwiesen, die Gebäudekonzeption für das Pumpbauwerk in einen oberirdischen und einen unterirdischen Teil aufzuteilen. Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Die Pumpen werden zur Erhöhung der Flexibilität so angeordnet, das jeweils mindestens zwei Rohrleitungsstränge von einer Pu mpe mit Rheinwasser beschickt werden können. Aufgrund dieser aktualisierten Anlagenplanung und des aufzunehmenden Wasservolumens ist beim unterirdischen Gebäudeteil eine Gebäudeabmessung von ca. 45 m x 100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m OKFF unter Gelä ndeoberkante erforderlich. Da eine Vielzahl der flächen - und raumintensiven Anlagenteile unter der Geländeoberkante angeordnet werden, ist für den Bauwerkskörper oberhalb der Geländeoberkante lediglich ein Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer Bauwerkshöhe von rd. 9 m über Geländeoberkante. Ein Teil der Bereiche der unterirdisch angeordneten Gebäudeflächen können hierbei als Verkehrsflächen für die Unterhaltung und Wartung des Pumpwerks genutzt werden. Arbeitsstreifen (Trasse) Im Bereich des Entnahme- und des Pumpbauwerks ist aufgrund des größeren Flächenbedarfs während der Baumaßnahme ein ca. 100 m breiter Arbeitsstreifen vorgesehen. Für die Verlegung der Rohre hinter dem Deich wird für den Rohrgraben und die Flächen für die Zwischenlagerung von Oberboden, Aushubmassen und Material sowie die Baustraße und einen Sicherheitsstreifen ein in der Regel bis zu 70 m breiter Arbeitsstreifen bei der Bündelungs- und Garzweilerleitung sowie 60 m bei der Hambachleitung in offener Bauweise benötigt. Das Maß für nebeneinanderliegenden Druckrohrleitungen beträgt 3x DN 2200 für die Bündelungsleitung, 2x DN 1.400 für die Garweilerleitung und 2x DN 2200 für die Hambachleitung. Bei Anlieferung werden die Rohre entlang der Leitungsachse bis zum Einbau bedarfsabhängig zwischengelagert. Nach der erforderlichen Entfernung der Vegetation erfolgt der Oberbodenabtrag über einen Teil der Arbeitsstreifenbreite mit Ausnahme des Bereichs der außen 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 138 angeordneten Oberbodenmiete und evtl. des Sicherheitsstreifens. Dies entspricht dem Stand der Technik zum Bodenschutz. Das aus dem Rohrgraben ausgehobene Unterboden- und Untergrundmaterial wird seitlich in Mieten getrennt zur Oberbodenmiete zwischengelagert. Nach der Montage der Rohrleitung und dem Einbau von Schachtbauwerken, Arm aturen und Formstücken wird der Rohrgraben entsprechend den vorgefundenen Boden - und Untergrundschichten wieder verfüllt. Unterboden- und Untergrundmaterial (überwiegend Löss und Kies) werden im Bereich des Rohrgrabens sowie auch im sonstigen Arbeitsstreif en wieder eingebaut. Überschüssiges Material wird abgefahren. Bei der Verfüllung des Rohrgrabens fallen durch die Rohrverdrängung Überschussmassen an. Sofern es sich bei dem vorliegenden Material um Löss handelt, wird er im Bereich des Rohrgrabens und auch im sonstigen Arbeitsstreifen (ggf. überhöht) wieder eingebaut. Nach dem abschließenden Oberbodenauftrag in Teilbereichen des Arbeitsstreifens erfolgen die Rekultivierung des Arbeitsstreifens und die weitestgehende Wiederherstellung des ursprünglichen Zus tandes (Verbleib eines Schutzstreifens mit einer Breite von 12,5 m im Bereich der Bündelungsleitung und 9 m im Bereich der Hambachleitung zu beiden Seiten der Leitungsachse). Die Verlegung wird vorwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgenomme n. Grundsätzlich wird die Rohrüberdeckung geländeabhängig bei ca. 1,2 – 3,0 m liegen (bei untertägigem Vortrieb evtl. mehr), was zu einer durchschnittlichen Breite des Rohrgrabens von ca. 25 m im Bereich der Bündelungsleitung, 18 m im Bereich der Hambachleitung und wie zuvor 15 m im Bereich der Garzweilerleitung führt. Aus Standsicherheitsgründen erfolgt die Verlegung im Rohrgraben in der Regel mit 45 – 60° Böschungsneigung. Mit zunehmender Verlegetiefe und gleichbleibender Böschungsneigung ergibt sich ein breiterer Rohrgraben an der Geländeoberkante. Der in der Regel bis zu 60 m im Bereich der Hambachleitung breite Arbeitsstreifen in offener Bauweise kommt in landwirtschaftlich genutzten Bereichen ohne Einschränkungen zur Anwendung. Für den Betrieb der Rohr leitung ist im Trassenverlauf an Tief - und Hochpunkten der Einbau von Entleerungs- bzw. Be- und Entlüftungsschächten vorgesehen. Die ursprüngliche Nutzung kann auf einem Großteil der Fläche nach erfolgter Verlegung wiederhergestellt werden. Für die Zugängl ichkeit bei Wartung und Betrieb der Leitung verbleibt allerdings ein Rohrschutzstreifen mit einer Gesamtbreite von ca. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 139 25 m im Bereich der Bündelungsleitung, 18 m im Bereich der Hambachleitung und wie zuvor 15 m im Bereich der Garzweilerleitung, auf dem keine Gebäude oder sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden dürfen und sämtliche Einwirkungen zu vermeiden sind, die den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden könnten (z. B. Pflanzungen von Bäumen). In Bereichen, die im untertäg igen Vortrieb gequert werden, entfällt die Erforderlichkeit eines Rohrschutzstreifens. Unter Berücksichtigung beengter Verhältnisse und bei Querung von ökologisch, nutzungsbedingt und morphologisch sensiblen Bereichen sowie untergeordneten Verkehrswegen wi rd ein etwa 37 m breiter Arbeitsstreifen im Bereich der Bündelungsleitung bzw. 30 m im Bereich der Hambachleitung in offener Bauweise zur Anwendung kommen. Je nach Tiefe des Leitungsgrabens wird der Graben geböscht oder verbaut. Das Maß für die reduzierte Arbeitsbreite ergibt sich aus der Breite des geböschten bzw. verbauten Leitungsgrabens, der Breite für Transporte und Montage sowie einer Mindestbreite für die Zwischenlagerung von Oberboden -, Aushub - und Verfüllmaterial. Als weiteres Bauverfahren wird ei ne grabenlose Herstellung (untertägiger Vortrieb) angewendet. Es findet Anwendung bei der Querung des Deichvorlandes und des Rheindeiches (unter Berücksichtigung der Deichschutzverordnung (DSchVO) im Regierungsbezirk Düsseldorf), von Verkehrswegen, Leitung en, Vorflutern sowie von wertvollen Baumbeständen. Im Bereich von besonderen Schutzgebieten (NSG und FFH-Gebiet Knechtstedener Wald mit Chorbusch) kommt ein untertägiger Vortrieb zur Anwendung, was als Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahme angesprochen werden kann. Bei der geschlossenen Bauweise müssen Schutzrohre für jede Leitung berücksichtigt werden, in die dann die eigentlichen Druckrohrleitungen verlegt werden. Hierzu werden ein entsprechend breiter, leitungsfreier Streifen sowie zusätzliche Flächen für die Start- und Zielgruben benötigt. Verteilbauwerk (neu) Das neu zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Abschnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerleitung ) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Es war in den Planungen, die dem rechtskräftigen Sachlichen Teilplan zugrunde 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 140 liegen, nicht enthalten, da dieser Plan den Abzweig der Hambachleitung noch nicht beinhaltete. Im Verteilbauwerk ist auch eine Zwischenp umpstation für den Wassertransport nach Garzweiler vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforderliche Druckhöhe kann hingegen im Pumpbauwerk unmittelbar nach der Entnahme aufgebaut werden. Zur Unterbringung der Armaturen und Pumpen in den notwendige n Abständen zueinander sowie der begleitenden Einrichtungen ist ein Platzbedarf für das Bauwerk von rd. 65 m x 65 m (Höhe rd. 7 m) vorzusehen. 2.1.2 Mögliche bau-, -anlagen und betriebsbedingte Projektwirkungen Bei Bau, Anlage und Betrieb des unterirdischen Teils der Rheinwassertransportleitung ist davon auszugehen, dass überwiegend baubedingte Wirkungen auftreten, die im Wesentlichen auf den Bereich des Arbeitsstreifens begrenzt sind. Allerdings sind auch darüberhinausgehende Wirkungen (z. B. Dränwirkungen, Störwirkungen, Landschaftsbildveränderungen durch die mögliche Beseitigung von Vegetationsstrukturen) sowohl während der Bauzeit als auch durch das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst, Verteilbauwerk und das Pumpbauwerk möglich. Zudem können auch betriebsbedingte Wirkungen auftreten. Bezogen auf die jeweiligen Wasserspiegellagen des Rheins werden bei einer maximalen Entnahmemenge von rund 18 m³/s Absenkungen von 2,4 cm verursacht. Zur Anpassung des Entnahmekonzeptes fanden in 2021 und 2022 Gespräche mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde seitens der GDWS ein gestaffeltes Entnahmekonzept für eine erweiterte Wasserentnahme aus d em Rhein und die zusätzliche Befüllung des Tagebausees Hambach erarbeitet. Die baubedingten Wirkungen sind überwiegend temporärer Art, einige Wirkungen sind jedoch nicht nur auf die Bauzeit beschränkt und können durch die Anlagen auch langfristige Auswirku ngen auf verschiedene Schutzgüter hervorrufen (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft). Die von Bau, Anlage und Betrieb der unterirdischen Leitung und der Wasserentnahme aus dem Rhein ausgehenden möglichen Wirkfaktoren sind in den Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung zusammenfassend dargestellt. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens und des Untersuchungsraumes 141 2.2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens und des Untersuchungsraumes Genehmigter Braunkohlenplan In der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Vorhaben weiter konkretisiert worden. Dazu wurden umweltfachliche und technische Kriterien beschrieben und bewertet. Die Konkretisierung in einem größeren Maßstab 1:5.000 erfolgten im Hinblick auf die Platzierung des Entnahmebauwerks, die Anlage de s Pumpbauwerkes und die Festlegung der Leitungstrasse. Mögliche Alternativen zur Leitungstrasse und zu den Standorten für die Entnahme - und Pumpbauwerke sind berücksichtigt worden. Die Bestandserfassung ist konkretisiert und erweitert worden. Die Projektwirkungen im Bereich der Trassenführung (Rohrgraben) und des übrigen Arbeitsstreifens sind überwiegend baubedingt und treten temporär auf. Sie besitzen nur eine meist geringe Wirkreichweite über den Rand des Arbeitsstreifens hinaus. Der Unterersuchungsraum von mindestens 600 m Breite wird als ausreichend angesehen. In den Bereichen, in denen sich im Laufe der Untersuchungen eine randlich gelegene Führung des Arbeitsstreifens als geeignet erwies, wurde die Abgrenzung des Untersuchungsraumes über die Grenze des festgelegten Trassenkorridors geringfügig erweitert. Damit wird immer eine Mindestbreite des Untersuchungsraumes von 600 m abgebildet und die umweltfachlichen Auswirkungen sind umfassend ermittelt und bewertet worden (mindestens 300 m zu beiden Seiten der Trassenachse). Im Anschluss an den bevorzugten Entnahmebereich zwischen den Bayer Sportanlagen und Piwipp (Rheinstrom -km 711,50 – 713,45) beginnt die Fortführung des Untersuchungsraumes südwestlich der Kläranlage Dormagen -Rheinfeld im Areal der Bayer Spo rtanlagen und verläuft anschließend im Bereich von der Industriedeponie Dormagen bis zum Siedlungsgebiet von Dormagen-Rheinfeld. Er liegt im Osten des Siedlungsraumes und im Westen der Deponiefläche, bevor er nach Norden bis zur Höchstspannungsleitung (380 kV-Leitung) nördlich von Dormagen-Rheinfeld führt. Dieser folgt er zu beiden Seiten erst nach Westen und anschließend nach Nordwesten bis zum nördlichen Ortsrand von Dormagen zwischen der Bundesstraße (B) 9 und der Autobahn (A) 57. Nach Querung der A 57 u nd der Bahnstrecke Köln – Krefeld verläuft der Untersuchungsraum im Weiteren erst nach Westen und anschließend nach 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens und des Untersuchungsraumes 142 Südwesten und folgt beidseitig der Führung der Höchstspannungsleitungstrasse (zwei Leitungen mit 380 kV und 220 kV). Die Ortslage von Nieve nheim wird im Südosten tangiert, während der Untersuchungsraum im Bereich Straberg weitgehend nördlich der Ortslage verläuft. Das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ wird gequert, bevor die Ortslage Gohr im Süden umgangen wird. Nach Querung der B 477 verlässt der Untersuchungsraum unmittelbar westlich der Umspannanlage nach Querung des Strategischen Bahndammes die Bündelungslage mit der Höchstspannungsleitungstrasse, um die Ortslage von Widdeshoven südlich zu umgehen. Nach Querung des Gillbachs u nd des Köttelbaches wird die Parallellage zur Höchstspannungsleitungstrasse südwestlich von Widdeshoven wiederaufgenommen, und der Untersuchungsraum verläuft weiter nach Südwesten. Die Ortslage von Allrath wird südöstlich passiert. Er lehnt sich im weiter en Verlauf an die Böschung der Halde Vollrather Höhe an (beidseitige Bündelung mit der Nord-Süd- Kohlenbahn). Im weiteren Verlauf wird das Gebiet zwischen dem nördlichen Ortsbereich von Frimmersdorf und dem Südteil des gleichnamigen Kraftwerkes für die Füh rung des Untersuchungsraums genutzt, bevor nach der Querung der Erft der Endpunkt auf dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf westlich der Landesstraße (L) 116 erreicht wird. Braunkohlenplanänderung Das Vorhaben wurde aufgrund der neuen Anlagenkonfiguration konkretisiert. Die bereits im genehmigten Braunkohlenplanverfahren konzipierten Entnahme - und Pumpbauwerk wurden auf die neuen Kapazitäten angepasst. Entsprechend auch die Anzahl und Dimensionierun g der Rohrleitungen im Bereich der Bündelungsleitung. Zusätzlich erforderliche Bauwerke wie der Hydroburst und das Verteilbauwerk wurden ebenfalls in den Untersuchungsraum aufgenommen und bewertet. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.3 Ziele des Umweltschutzes 143 Im Vergleich zur genehmigten Trasse ergaben sich bei der Trassenführung kleinräumige Trassenoptimierungen im Bereich von Querungen zwischen km 0,0 und km 0,5 (Deichquerung) sowie zwischen km 9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf drei Leitungen DN2200. Zudem wurden zwei Bereich e zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz -) Baustellenflächen wegen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutzstreifen von Hochspannungsleitungen und wegen der Notwendigkeit von nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 20,2 und 21,3 angepasst und zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) erfolgte eine geringfügige (zeichnerische) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der raumordnerischen Trassenfestlegung ein Wohngebäude innerhalb der Trasse errichtet wurde. Ergänzt wurde zudem der Untersuchungsraum für die Hambachleitung. Die geplante Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe und verläuft zunächst für rund 5 km in enger Bündelung mit der sogenannten Grubenanschlussbahn (GAB) Nord -Süd-Bahn. Sie durchquert dabei einen landwirtschaftlich geprägten Raum zwischen dem Kraftwerk Neurath und der Ortslage Vanikum. Südwestlich der Ortslage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB Nord-Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars geführt. Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der ehemaligen Fernbandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die Trasse der Hambachleitung im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt werden. Dies erfolgt durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse. Die zu sichernde RWTL -Trasse endet am Schnittpunkt mit der bestehenden Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an dessen Nordrand. 2.3 Ziele des Umweltschutzes 2.3.1 Ableitung und Beschreibung der relevanten Ziele des Umweltschutzes In den Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind die in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.3 Ziele des Umweltschutzes 144 Raumordnungsplan (Braunkohlenplan) von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt werden, dargestellt. Unter den Zielen des Umweltschutzes sind sämtliche Zielvorgaben zu verstehen, die auf eine Sicherung oder Verbesserung des Zustandes der Umwelt im Sinne der Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG gerichtet sind und die in Rechtsnormen, Beschlüssen oder anderen Plänen und Programmen enthalten sind. Die geltenden Ziele bilden auch die Grundlage für die Bewertung der Umweltauswirkungen gemäß §§ 6, 11 und 12 UVPG sowie für die Identifizierung von Leitungstrassen und Entnahmestellen unter der Prämisse, negative Auswirkungen auf die Umweltziele durch das Vorhaben nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu verringern. Die für die Rheinwassertransportleitung relevanten Umweltziele s ind ermittelt worden und nach Schutzgütern gegliedert dargestellt worden. Dies gilt entsprechend für die Beurteilung des geänderten Vorhabens. 2.3.2 Ableitung bewertungsrelevanter Kriterien zur Identifizierung der präferierten Leitungstrasse und Standorte für Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst, Verteil- und Pumpbauwerke Genehmigter Braunkohlenplan Die Darstellung der Umweltziele erfolgte schutzgutbezogen. Die Kriterien der Umweltprüfung, soweit sie im bevorzugten Trassenkorridor und Entnahmebereich vorkommen, sind in den vorliegenden Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch herangezogen und durch weitere Kriterien ergänzt worden. Damit ist die Möglichkeit geschaffen worden, innerhalb der Unterlagen zur UVP (als Konkretisierung der Unterlagen zur Umweltprüfung inkl. Ergänzung) zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen erfassen zu können (§ 9 Abs. 3 ROG). Dazu sind entsprechende Bestandserfassungen der Fauna und Biotoptypen (Faunistische Untersuchungen 10/2015 und Biotoptypenkartieru ng 09/2015 im Untersuchungsraum durchgeführt worden. Die vertiefende Bestandserfassung führte auch zur Findung einer bevorzugten Trassenvariante sowie zur umweltverträglichen 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.3 Ziele des Umweltschutzes 145 Platzierung des Entnahme - und des Pumpbauwerkes im Sinne der Betrachtung von Vorhabenalternativen. Braunkohlenplanänderung Nach §§ 3, 2 Abs. 1 UVPG / § 8 Abs. 1 ROG umfassen UP und UVP die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Plans bzw. Vorhabens auf folgende Schutzgüter: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Hierauf aufbauend wurde im Rahmen der Braunkohlenplanänderung der vorläufige UP/UVP-Berichte erstellt, in dem auch die neue Leitungsdimensionierung sowie die ergänzenden Bauwerke Hydroburst und Verteilbauwerk berücksichtigt wurden. Ergänzend zum genehmigten Braunkohlenplan wurde eine Potenzialanalyse zum Vorkommen geschützter Arten für das vorliegende Änderungsverfahren berücksichtigt und Bestandserfassungen, die im Hinblick auf die abschließende artenschutzrechtliche Prüfung in den späteren Zulassungs - und Genehmigungsverfahren für die Errichtung des Vorhabens aktuell erhoben wurden. Eine Übersichtsbegehung erfolgte im Mai/Juni 2021 und wurde durch eine nachgeschaltete Biotoptypenkartierung gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2021) in 2022 verifiziert. 2.3.3 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Vorhabens Genehmigter Braunkohlenplan Die Entwicklung der Umwelt wird maßgeblich von den baubedingten, d. h. zeitlich begrenzten Auswirkungen bestimmt. In der insgesamt etwa fünfjährigen Bauzeit finden 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.3 Ziele des Umweltschutzes 146 sukzessiv umfangreiche, meist temporäre Flächeninanspruchnahmen in der Größenordnung von ins gesamt ca. 165 ha statt. Auf diesen Flächen (in erster Linie landwirtschaftliche Nutzflächen) werden die natürlichen Bodenstrukturen verändert. Es ist von einer zeitlich begrenzten Grundwasserhaltung in den rheinnahen Bereichen bzw. im Bereich der Baugruben auszugehen. Punktuell werden Gehölze entfernt. Die Bautätigkeiten sind mit Schallimmissionen und anderen Immissionen sowie sonstigen nachteiligen Auswirkungen durch Baumaschinen und Baufahrzeuge (Materialtransport) verbunden. Eine dauerhafte Flächenbeans pruchung beschränkt sich auf die Entnahme- und Pumpbauwerke mit den notwendigen Erschließungen. Im Bereich der Leitungstrasse ist ein Schutzstreifen mit Nutzungsbeschränkungen (Verzicht auf bauliche Anlagen und tiefwurzelnde Gehölze) erforderlich. Natürlic he Bodenstrukturen können langfristig im Bereich des Baufeldes geringfügig verändert bleiben. Bei Nichtdurchführung des Vorhabens entfallen die zuvor beschriebenen Auswirkungen. Der Braunkohlenplan Garzweiler II hat als Ziel der Raumordnung verbindlich festgelegt, dass fehlende Wassermengen u. a. für die Versickerung durch Bezug von Rheinwasser auszugleichen sind. Dazu ist die direkte Entnahme aus dem Rhein vorgesehen. Der ausschließliche Bezug der erforderlichen Wassermengen durch Uferfiltrat scheidet linksrheinisch als Entnahmealternative aus, da bereits heute eine hohe räumliche Konzentration von Grundwasserförderanlagen der Industrie und der öffentlichen Wasserversorgung zwischen Köln und Neuss besteht. Allenfalls rechtsrheinisch wäre, südlich von Düssel dorf im Rheinvorland, eine Uferfiltratentnahme ggf. räumlich umsetzbar. Allerdings befinden sich die in Frage stehenden rechtsrheinischen Uferstreifen in FFH- bzw. Naturschutzgebieten; an zwei Stellen wäre darüber hinaus eine Rheindükerung erforderlich. Di e Gewinnung der benötigten Maximalmenge von ca. 130 Mio. m³ Wasser pro Jahr ausschließlich über Uferfiltratentnahmen ist auch unter Berücksichtigung der üblichen spezifischen Uferbelastung nicht möglich, so dass eine Direktentnahme aus dem Rhein in jedem Fall zusätzlich erforderlich ist. Eine alternative Wasserentnahme aus anderen Oberflächengewässern nördlich des Tagebaus wie der Schwalm oder der Niers, die im Einflussbereich des Tagebaus 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.3 Ziele des Umweltschutzes 147 Garzweiler II entspringen, scheidet ebenfalls aus. Eine Wasserentnah me aus diesen verhältnismäßig kleinen Oberflächengewässern ist nicht möglich. Es können keine geeigneten Alternativen beschrieben werden. Bei einer Nichtdurchführung des Vorhabens können die Zielaussagen des Braunkohlenplans Garzweiler II nicht umgesetzt werden. Die Wasserversorgung der geschützten Feuchtbiotope u. a. im Schwalm-Nette-Gebiet sind nicht gesichert ist, da nach dem Jahr 2030 nicht mehr ausreichend Versickerungswasser aus den Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus Garzweiler II zum Erhalt dieser schützenswerten Feuchtgebiete zur Verfügung steht und eine Befüllung des Restsees nicht möglich ist. Braunkohlenplanänderung Bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ist nur die RWTL zum Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler raumordnerisch gesichert. Die RWTL nach Hambach bliebe raumordnerisch ungesichert. Die dargestellten technischen Parameter blieben gegenüber den bisherigen Planungen aus dem Altverfahren unverändert. Bezüglich der natürlichen Umwelt bliebe bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung und des Vorhabens der in den vorangegangenen Kapiteln dargestellte Umweltzustand im Untersuchungsraum 600 der Hambachtrasse erhalten. Konkret würde auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen, die einen Großteil des UR600 einnehmen, eben diese Nutzung fortgeführt. Auf den bestehenden Siedlungs- und Verkehrsflächen ist keine Veränderung des aktuellen Zustands zu erwarten. Was die Gehölzbiotope betrifft, unterliegen diese sukzessiven Entwicklungen. Mit zunehmendem Alter sind ihnen höhere ökologis che Wertigkeiten zu attestieren. Langfristig können sich beispielsweise Baumhöhlen ausbilden, sodass die Bäume neben den in Gehölzen brütenden Vogelarten auch für Baumhöhlenbrüter und - bewohner Bedeutung als Lebensraum erlangen könnten. Die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser im Bereich des Tagebaus Hambach wäre bei einer Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ebenfalls anderweitig zu besorgen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 148 Insgesamt treten bei Nichtdurchführung des Vorhabens insbesondere außerhalb des UR600, n ämlich im Bereich der Tagebaue Hambach und Garzweiler, erhebliche nachteilige Auswirkungen durch Ausbleiben der externen Wasserversorgung auf. 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen Die Bestandserfassung erfolgte nach allen in den Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung genannten und verwendeten Umweltkriterien flächendeckend im Maßstab 1: 5.000 für den gesamten Untersuchungsraum (Entnahme bis Betriebsgelände Tagebau Garzweiler). Braunkohlenplanänderung Inhalte der UP nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG Inhalte der UVP nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG Anlage 1 ROG, Nr. 2 a) § 40 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 § 16 Abs. 1 Nr. 2 Anlage 4 UVPG, Nr. 3 „Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, einschließlich der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes“ „Darstellung der Merkmale der Umwelt, des derzeitigen Umweltzustands […]“ „Angabe der derzeitigen für den Plan oder das Programm bedeutsamen Umweltprobleme, insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 6 beziehen“ „…eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens“ „Eine Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens…“ In diesem Kapitel erfolgt die umweltbezogene Bestandserfassung, d. h. die Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile (§§ 16 Abs. 1 Nr. 3, 40 Abs. 2 Nr. 3, 4 UVPG; Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2a der Anl age 1 zum ROG) im Untersuchungsraum. Eingeschlossen ist dabei auch eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Vorhabens (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 UVPG; Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2b der Anlage 1 zum ROG). Die Erfassung des aktuellen Umweltzustands orientiert sich nachfolgend an den Schutzgütern des § 2 Abs. 1 UVPG / § 8 Abs. 1 ROG. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 149 2.4.1 Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit Das Schutzgut Menschen wird abgebildet durch die Teilaspekte Wohnen un d Wohnumfeld (siehe Kapitel 2.4.1.1) sowie Gesundheit und Wohlbefinden. Für die Bestandserfassung sind die Siedlungsflächen als primäre Aufenthaltsorte des Menschen der Ausgangspunkt der Betrachtung. Dabei stehen Flächen mit Wohnfunktion, siedlungsbezogene Erholungsflächen (Spiel - und Sportplätze o. ä.) sowie sonstige Wohnfolgeeinrichtungen (Schulen, Altenheime u. ä.) im Fokus der Betrachtung. Außerdem werden die bauleitplanerischen Vorgaben erfasst, die für den UR600 bestehen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne). Flächen mit sehr hoher schutzgutbezogener Bedeutung sind diejenigen Gebiete, in denen eine größere Zahl von Menschen ihren ständigen Wohnsitz hat und deren Gesundheit und Wohlbefinden von den baubedingten Wirkungen der Rheinwassertransportleitung direkt betroffen wird. Gesundheit und Wohlbefinden Hinsichtlich des Lärmimmissionsschutzes geben die Lärmschutzgesetzgebung sowie die einschlägigen Verwaltungs- und Vorsorgevorschriften Aufschluss darüber, welche Bereiche im Rahmen der Bestandserfassung zu betrachten sind. Im vorliegenden Fall sind während der Bauzeit die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) zu beachten. Diese setzt unter Ziffer 3.1.1 gebietsbezogene Lärmimmissionsrichtwerte fest. Bei diese n handelt es sich um Richtwerte im Sinne des § 48 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, die vor dem Hintergrund des § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auszulegen sind (Pflicht zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen). Bei Unterschreitung d er Richtwerte ist im Regelfall nicht mit schädlichen Auswirkungen auf den Menschen durch baubedingte Lärmemissionen zu rechnen. Hinsichtlich des betriebsbedingen Lärms sind die Vorgaben der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einschlägig. Diese beinhaltet ebenfalls gebietsbezogene Lärmemissionsrichtwerte, die den Richtwerten der AVV im Bau in Wesentlichen entsprechen. Für die Auswirkungsprognose sind innerhalb des UR600 folgende Bereiche zu betrachten: 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 150 Reines Wohngebiet in Dormagen-Rheinfeld Wohnbauflächen der Gemeinden Dormagen, Rommerskirchen, Grevenbroich, Bedburg, Bergheim und Elsdorf Hoflagen „Gewerbegebiet Nord“ (Dormagen -Horrem, westlich der B 9); Gewerbegebiet westlich der A 57); Einzelbetriebe und Einzelanlagen (z. B. Gärtnereien) Die übrigen Bereiche des UR600 erfüllen für das Schutzgut Menschen nur untergeordnete Funktionen. Sie sind in der Lärmschutzgesetzgebung sowie den einschlägigen Verwaltungs- und Vorsorgevorschriften nicht berücksichtigt und werden dementsprechend hinsichtlich des Lärmimmissionsschutzes nicht erfasst. Vorbelastungen Die Wohnbauflächen sind durch derzeit bestehende Lärmemissionen der durch den UR600 verlaufenden Autobahnen A 51, A 57, A 61 sowie Bundesstraßen B 9, B 477, B 59, B 55 vorbelastet. Weitere hervorz uhebende Vorbelastungen stellen die durch den UR600 verlaufenden Gleisanlagen der Streckenabschnitte Dormagen – Nievenheim, Rommerskirchen – Grevenbroich und Bedburg – Glesch sowie die Gleisanlagen der GAB Nord -Süd-Bahn dar. Die Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Elsdorfer B-Plans „Nr. 95a“ liegen mehr als 1 km vom nächsten größeren zusammenhängenden Siedlungsbereich (im Sinne des § 34 BauGB) entfernt. Vorbelastungen der Luftqualität bzw. der Lufthygiene im Untersuchungsgebiet werden in Kap. 2.4.3.3 (Schutzgut Luft und Klima) dargestellt. Erholungs- und Freizeitnutzung Die Aspekte zur Erholungs- und Freizeitnutzung sind in Kapitel 2.4.1.2 ausgeführt. 2.4.1.1 Wohnen und Wohnumfeld Genehmigter Braunkohlenplan Im Untersuchungsraum sind sowohl randstädtische (Dormagen), kleinstädtische (Straberg, Allrath, Frimmersdorf) und dörfliche (Widdeshoven) Siedlungsstrukturen vorhanden. Hinzu kommen eine Reihe von Einzelhöfen und -häusern im Freiraum. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 151 Über den gesamten Untersuchungsraum verteilt gibt es Sonstige Einzelbauflächen im Außenbereich. Braunkohlenplanänderung In Rheinnähe befinden sich umfangreiche Wohnbauflächen, Siedlungsflächen besonderer funktionaler Prägung und Flächen gemischter Nutzung. Entlang der B 9 do minieren Gewerbeflächen mit Streu - und Splitterbebauung, die ebenfalls an der A 57 verbreitet sind. Östlich des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch bis zum Rhein sind damit überwiegend randstädtische Siedlungsstrukturen vorhanden. Nach Westen nimmt der Sie dlungsflächenanteil ab; er wird von dörflichen bis kleinstädtischen Wohnstrukturen sowie von Einzelhöfen und -häusern in erster Linie westlich des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch bestimmt. Industrie - und Gewerbeflächen sind hier mit Ausnahme der Fläche n des Kraftwerkes Frimmersdorf nicht vorhanden. Dormagen Im Stadtgebiet Dormagen schlägt sich die Wohnfunktion in Form von Wohnsiedlungen und Einzelwohnlagen im UR600 nieder. Diese gehören größtenteils den Stadtteilen Rheinfeld, Horrem, Straberg und Broich an. Die Bauweise wird durch Einzelhaus- und Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Nördlich der Entnahmestelle reicht eine Deponie in den UR600 hinein. Durch diese Deponie und die angrenzenden, in den UR600 hineinragenden Wohnsiedlungsflä chen von Dormagen -Rheinfeld wird eine Engstelle gebildet, durch die die Bündelungsleitung hindurch zu führen ist. Weiter nördlich bei Dormagen Horrem liegen Großteile des „Gewerbegebiets Nord“ im UR600. Ein weiteres Gewerbegebiet „Kohnacker“ liegt westlich angrenzend an der A 57. Weitere Gewerbeflächen liegen in Form von Gärtnereibetrieben im Untersuchungsgebiet vor. Hervorzuhebende Freizeit - und Erholungsnutzungen im UR600 bestehen im Stadtgebiet Dormagen in Form einer Spielplatzfläche (im Deichhinterland am Südrand von Rheinfeld) eines Sportkomplexes u. a. mit Sportplatz, Tennishalle und Schießstand (östlich von Straberg) und einer Kleingartenanlage 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 152 (nördlich von Horrem). Zudem reicht der Straberger See (Badesee) in den UR600 hinein. Rommerskirchen Im Stad tgebiet Rommerskirchen ist die Wohnfunktion im UR600 vordringlich durch Einzelhoflagen geprägt. Die Wohnfunktion konzentriert sich größtenteils auf die Ortslage Widdeshoven, die durch den UR600 allerdings nur tangiert wird. Gewerbeflächen liegen in Form ei ner Gärtnerei am Südrand von Widdeshoven vor. Hervorzuhebende Flächen für Freizeit- und Erholungsnutzung sind nicht vorhanden. Grevenbroich Die Wohnfunktion im Stadtgebiet Grevenbroich konzentriert sich im UR600 auf den Stadtteil Allrath. Gewerbe - und Indu strieflächen sowie Flächen Freizeit - und Erholungsnutzung sind im UR600 nicht vorhanden. Sowohl durch die Kapazitätserweiterung, als auch die kleinräumigen Anpassungen der Trassenführung führen im Bereich der Bündelungsleitung nicht zu neuen wohn - oder wohnumfeldkritsichen Betroffenheiten im UR600. Die vorgenannte Spielplatzfläche im Deichhinterland am Südrand von Rheinfeld fällt aus dem UR600 raus, da sich mit der nunmehr festgelegten Entnahmestelle am Rheinkilometer km 712,6 der UR600 nach Norden verschiebt. Bedburg Im Stadtgebiet Bedburg begrenzt sich die Wohnfunktion auf Wohnbauflächen der Stadtteile Rath und Kirdorf, die in den UR600 reichen. Die Bauweise wird durch Einzelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Hervorzuhebende Freizeit - und Erholungsnutzungen im UR600 befinden sich in Form einer Sportplatzanlage und eines Modellfluggeländes nördlich von Rath. Flächen für Gewerbe und Industrie sind im UR600 nicht vorhanden, jedoch ist östlich von Rath ein Gewächshauskomplex geplant. Bergheim Im Stadt gebiet Bergheim schlägt sich die Wohnfunktion im UR600 in Form der Wohnsiedlungsflächen des Stadtteils Glesch nieder. Dieser Bereich ist durch Einzelhaus- und Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Westlich von Glesch liegt ein Wasserwerk im Unt ersuchungsgebiet. Als hervorzuhebende Freizeit- 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 153 und Erholungsnutzung ist der Radweg auf der Fernbandtrasse zu nennen, dem als interkommunale Radwegeverbindung überörtliche Bedeutung zukommt. Der asphaltierte Radweg verläuft ausgehend vom Rekultivierungsber eich Fortuna - Garsdorf ungefähr entlang der Stadtgrenze Bergheim/Bedburg (Erftquerung) und anschließend durch das Stadtgebiet von Elsdorf bis zum Tagebau Hambach. Elsdorf Die Wohnfunktion im Stadtgebiet Elsdorf beschränkt sich im UR600 auf die Ortslage Tollhausen. Des Weiteren befinden sich wenige Einzelhoflagen im Korridor, die vornehmlich dem Stadtteil Esch angehören. Alle Wohnbauflächen weisen eine offene Bauweise auf. Flächen für Gewerbe und Industrie sowie hervorzuhebende Freizeit - und Erholungsnutzung en sind im Stadtgebiet Elsdorf innerhalb des UR600 nicht vorhanden. 2.4.1.2 Erholung und Freizeit Die Darstellung eines Regionalen Grünzuges befindet sich großflächig zwischen Straberg und unmittelbar östlich der B 477 bei Broich; er schließt den Knechtstedener Wald mit Chorbusch mit ein. Dieses Waldgebiet und nahezu alle anderen größeren Waldflächen sind als Waldflächen mit Erholungsfunktion festgesetzt. Waldflächen mit Sichtschutzfunktion befinden sich ausschließlich im Randbereich zur Industriedeponie Dormagen. Im Untersuchungsraum sind zahlreiche klassifizierte, erholungsrelevante Wegeverbindungen (ausgewiesene Rad - und Wanderwege) vorhanden. Dazu gehören der Weg entlang des Rheindeiches, der Jakobsweg an der Erft, Wege im Bereich der Halde „Vollrather H öhe“, Wege entlang von B 9 und B 477 sowie zahlreiche Wege in den überwiegend landwirtschaftlich genutzten Offenlandbereichen. Der Regionale Grünzug verfügt wegen seiner ausgeprägten Erholungs - und Freizeitnutzung über eine hohe schutzgutbezogene Bedeutung . Dies gilt ebenso für die klassifizierten Waldflächen mit Erholungsfunktion. Der Freiraum wird von zahlreichen ausgewiesenen Rad - und Wanderwegen und weiteren erholungsrelevanten Wegen durchzogen. Erholungsinfrastruktur ist im UR600 in Form von Wanderwege n, Schutzhütten und Aussichtspunkten vorhanden. Nördlich der Entnahmestelle verläuft entlang des 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 154 Rheins ein Abschnitt eines überregionalen Wanderweges zwischen Kranenburg (Niederrhein) und dem Kölner Dom. Dieser Abschnitt ist mit einer Vielzahl weiterer Wege der angrenzenden Umgebung vernetzt, sodass ihm eine hohe Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung zukommt. Knapp 1 km nördlich des Jakobweges wird der Trassenkorridor von dem Rhein-Netteseen-Weg gequert. Auf einer Länge von 100 km verläuft der Hau ptwanderweg zwischen Zons (Dormagen) und dem NSG Krickenbecker Seen (Gemeinde Nettetal bei Venlo) und quert dabei den Knechtstedener Wald. Von besonderer Relevanz für die freiraum- und landschaftsbezogene Erholungs- und Freizeitnutzung sind neben der Rhe inaue die zentral im Untersuchungsraum gelegenen Waldflächen des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch mit Randbereichen, die von zahlreichen, auch klassifizierten Wegeverbindungen erschlossen werden. Die im Bereich der Böschungen der Halde „Vollrather Höhe“ und in den rekultivierten Arealen der ehemaligen Tagebauflächen von Garzweiler I angelegten Wälder fungieren ebenfalls als Waldflächen mit Erholungsfunktion. Südlich des Peringsmaars verläuft der örtliche Schlösserweg durch UR600, welche rund um Bedburg und Bergheim verläuft. Für die Rast und Einkehr befindet sich in diesem Abschnitt eine Schutzhütte für Wanderer ca. 1 km weiter westlich verläuft ein weiterer Hauptwanderweg durch den Trassenkorridor. Des Weiteren befindet sich eine weitere Schutzhütte südlich von Bedburg-Kirdorf innerhalb des UR600. Zwischen dem Peringsmaar und dem Tagebau Hambach folgt der UR600 dem Themenradweg „Speedway:terra nova“. Der kreuzungsfreie Radweg verläuft auf der ehemaligen Fernbandtrasse zwischen dem ehemaligen Tagebau Ber gheim und dem Tagebau Hambach und umfasst eine Länge von rd. 14 km. Er ist Teil eines insgesamt 34 km langen Rundkurses. Die Fahrradtrasse ist an mehreren Stellen mit dem lokalen Radnetz verbunden, sodass ihm eine hohe Bedeutung für die landschaftsbezogene (sowie aufgrund der Siedlungsnähe auch für die siedlungsbezogene) Erholung zukommt. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 155 Am Rand des Tagebaus Hambach befindet sich der Aussichtspunkt Terra Nova 4. Der Aussichtspunkt ist einer von vieren und ist Teil des „Forums: terra nova“. Es dient als Besucherinformationszentrum und als Aussichtsplattform zum Tagebau Hambach. 2.4.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 2.4.2.1 Tiere Genehmigter Braunkohlenplan Avifauna Auf der Grundlage der Biotopausstattung des Untersuchungsraumes wurden zehn avifaunistische Funktionsräume abgegrenzt. Die Funktionsräume wurden mit ihrem Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten und der daraus folgenden schutzgutbezogenen Bedeutung be schrieben und bewertet. Planungsrelevante Arten stellen eine begründete Auswahl der Arten dar, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art -für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Dem avifaunistischen Funktionsraum „Waldgebiet bei der Ortschaft Straberg“ ist in Bezug auf die Wertigkeit als Brutvogellebensraum eine hohe bis sehr hohe Bedeutung zuzuordnen. Mehrere planungsrelevante Arten besiedeln diesen Raum, darunter der in NRW vom Aussterben bedrohte Pirol sowie die in NRW gefährd eten Arten Kleinspecht, Nachtigall, Waldlaubsänger und Waldschnepfe. Weitere planungsrelevante Arten sind Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard und Waldkauz. Darüber hinaus besteht für den Trauerschnäpper ein Brutverdacht. Die Art gilt zwar weder landesweit n och im entsprechenden Naturraum als gefährdet, weite Teile der Niederrheinischen Bucht sind aber nahezu unbesiedelt. Das Artenspektrum weist auf abwechslungsreich strukturierte sowie höhlenreiche Wald - und Gehölzbiotope hin. Diese setzen sich großflächig in nördlicher und südlicher Richtung fort und sind daher für Arten mit großem Raumanspruch wie Habicht, Schwarzspecht und Waldschnepfe essentieller Bestandteil ihres Lebensraumes und daher über die Untersuchungsraumgrenzen hinweg zu betrachten. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 156 Die Funktion sräume „Hohe renaturierte Halde Vollrather Höhe“, „Teilbereiche der „Ortschaft Straberg“, „Dormagen, Ortsteil Nachtigall mit Bereichen der Kiesgrube Martinsee“, „Westliches Agrarland bei Grevenbroich“ und „Heterogene Umgebung von Dormagen“ weisen eine hohe schutzbezogene Bedeutung auf. Fledermäuse Im Untersuchungsraum wurden durch Detektoruntersuchung Flugstraßen und Hauptjagdhabitate ermittelt. Der Untersuchungsraum besitzt mit sechs bzw. sieben nachgewiesenen und drei weiteren potentiell vorkommenden Arten in Teilbereichen einen hohen Artenreichtum an Fledermäusen. Das Gebiet dient dabei nicht nur als Transfergebiet, sondern stellenweise auch als wichtiges Jagdgebiet und in geringem Umfang als Reproduktionshabitat. Als bedeutsame Fledermauslebensräume st ellen sich die im Untersuchungsraum liegenden Bereiche der Waldgebiete Knechtsteden und Straberg -Nord, unmittelbar randlich der Baggersee Martinsee, das Gebiet um Frimmersdorf / Allrath mit der Erft - Querung und den ufernahen Gehölzgürteln, die ehemaligen u nd noch aktiven Deponien mit Teilen der Bedeichung sowie der Hof - und Siedlungsbereich von Dormagen-Rheinfeld Weidenpesch und die ufernahen Gehölzgürtel am Rhein dar. Sie besitzen für die regionalen Fledermauspopulationen eine wichtige Funktion und daher eine hohe schutzgutbezogene Bedeutung. Überdies sorgt der Rhein als wichtige Leitlinie für den Fledermauszug im Herbst und im Frühjahr dafür, dass zusätzlich wandernde Fledermäuse ins Gebiet kommen, was sich beispielsweise an den Rauhautfledermaus-Nachweisen deutlich belegen lässt. Für diese ziehenden Fledermäuse haben die beschriebenen Gehölzbestände ebenfalls eine hohe schutzgutbezogene Bedeutung als Reproduktionsräume. Amphibien Aufgrund der Amphibienuntersuchung wurden in sämtlichen Untersuchungsgewässern keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 157 Braunkohlenplanänderung Für das Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplanes erfolgte eine erneute Datenrecherche und Ermittlung der Habitatausstattung im Untersuchungsraum, um auf dieser Grundlage das zu erwartende Artenspektrum einschätzen zu können. Hierzu wurden faunistisch relevante Habitatelemente und -strukturen in faunistischen Funktionsräumen erfasst, innerhalb derer das Vorkommen einer weitgehend homogenen Artengemeinschaft angenommen werden kann und hieraus ein Programm faunistischer Kartierungen abgeleitet. Die Ergebnisse hinsichtlich der potenziell vorkommenden sowie der bereits kartierten Arten und deren räumlicher Verortung sind im UP -/UVP-Bericht der Bergbautreibenden dokumentiert (siehe dor t Tabelle 31, Kap. 4.3.7). Wegen der Einzelheiten wird auf diese Darstellung verwiesen. Im Ergebnis haben sich keine wesentlichen Änderungen des Arteninventars ergeben. 2.4.2.2 Pflanzen Genehmigter Braunkohlenplan In den Angaben zur Umweltverträglichkeit sprüfung wurden die Biotoptypen mit ihrer naturschutzfachlichen Bewertung der im Untersuchungsraum vorkommenden und abgegrenzten Biotoptypen zusammenfassend dargestellt, ergänzt um Angaben zum gesetzlichen Schutzstatus gemäß § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW, die generell mindestens eine hohe schutzgutbezogene Bedeutung erhalten. Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie konnten im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen werden. Sehr hohe und hohe schutzgutbezogene Bedeutungen hat die Erft mit ihren Randzonen, mit Wald bestandene Haldenränder, der Rhein, einzelne Abgrabungsgewässer, der Knechtstedener Wald mit Chorbusch mit seinen Randzonen, einzelne lineare Strukturen wie der Strategischen Bahndamm und ausgeprägte Strukturen entlang von Verkehrswegen sowie kleinere Wasserläufe. In einem Laubmischwaldbestand westlich der L 116 bei Frimmersdorf wurde die Pyramiden-Spitzorchis (Orchis pyramidalis) nachgewiesen. Die Orchideenart zählt in 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 158 Nordrhein-Westfalen zu den planungsrelevanten Pflanzenarten. Eine weitere planungsrelevante Pflanzenart im Untersuchungsraum stellt die Raue Nelke (Dianthus armeria) dar. Sie kommt auf dem Gelände des Kraftwerks Frimmersdorf vor. Braunkohlenplanänderung Innerhalb des Untersuchungsraumes erfolgte in der Vegetationsperiode 2021 ein e flächendeckende Erfassung der Biotoptypen nach der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2021). Der erfasste Biotopbestand ist im UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden dokumentiert (siehe dort Kap. 4.3.3). Die Ergebnisse zeigen, dass Ackerbiotope dominieren. Darüber hinaus kommen nur noch Waldbiotope in nennenswertem Umfang vor. Weitere Biotoptyp -Gruppen sind hinsichtlich ihres Flächenanteils von untergeordneter Bedeutung. 2.4.2.3 Biologische Vielfalt Im Untersuchungsraum liegen Gebiete, die insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung für Natur und Landschaft sowie als Lebensraum bestimmter Tier - und Pflanzenarten besonders (gesetzlich) geschützt sind und die damit zur biologischen Vielfalt beitragen. Dazu gehören neben den mehr punktuell ausgeprägten Naturdenkmalen und den linienhaft ausgebildeten Geschützten Landschaftsbestandteilen und Alleen sowie die sich flächenhaft darstellenden Natura 2000 -Gebiete (hier nur FFH -Gebiet sowie FFH -Gebiet in funktionaler Verbindung), Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützten Biotope (gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW), Biotopverbundflächen und Landschaftsschutzgebiete. Hinzukommen als Schutzausweisungen die schutzwürdigen Biotope (Biotopkataster des LANUV), Bereiche für den Schutz der Natur und Regionale Grünzüge zur Biotopvernetzung. Bei den Natura 2000 -Gebiete im Untersuchungsraum handelt es sich um die beiden FFH-Gebiete „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef und „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“. Sie v erfügen über eine sehr hohe schutzgutbezogene Bedeutung. EU-Vogelschutzgebiete sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 159 Im Untersuchungsraum befinden sich die folgenden Naturschutzgebiete mit sehr hoher schutzgutbezogener Bedeutung: NSG Waldnaturschutzge biet Knechtsteden, NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg und NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg. Innerhalb des Untersuchungsraums befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW. Das Biotop mit der Bezeichnung „Tümpel am Südrand der Vollrather Heide“ hat eine Größe von ca. 0.2 ha und befindet sich in den südlichen Hanglagen der Vollrather Höhe im Gemeindegebiet Grevenbroich. Entlang des Rheins (Rheinaue zwischen Zons und Bayer Dormagen) und im Waldgebiet Knechtsteden (Naturwaldreservat Knechtsteden und Teil des Chorbusches) befinden sich zwei flächenhaft umfangreiche Biotopverbundflächen mit herausragender schutzgutbezogener hoher Bedeutung. Landschaftsschutzgebiete, schutzwürdige Biotope, Bereiche für den Schutz der Natur sind in den Angaben zur Umweltprüfung/Umweltverträglichkeitsprüfung angegeben und bewertet. 2.4.2.4 Artenschutz Genehmigter Braunkohlenplan Der Untersuchungsraum hat Anteil an insgesamt acht Messtischblattquadranten mit Angaben zum potentiellen Vorkommen von planungsrelevanten Arten. Die potentiellen Vorkommen der planungsrelevanten Arten sind in den Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung dargestellt. Zur originären Erfassung der Arten des Anhangs IV der FFH -Richtlinie und der europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie (artenschutzrechtlich relevante Arten) wurden faunistische Untersuchungen durchgeführt. Es konnten im Untersuchungsraum insgesamt 35 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen werden. Hinzu komm en sieben planungsrelevante Fledermausarten. Die Kreuzkröte konnte mit dem Fund eines adulten Exemplars sowie einigen Rufern am südlichen 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 160 Abschnitt vom Martinsee, der nur mit seinem äußeren Rand nördlich in den Untersuchungsraum hineinragt, nachgewiesen werden. Potentiell ist vom Vorkommen von zwei planungsrelevanten Säugern, zwei Reptilien - und zwei Libellenartenarten auszugehen. Zur Vermeidung der Beeinträchtigung von planungsrelevanten Arten sind folgende Maßnahmen bereits in die technische Planung eingeflossen. Ökologisch sensible Bereiche werden zur Verminderung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft mit einem eingeengten Baustreifen bzw. in geschlossener Bauweise (untertägiger Vortrieb) gequert. Die Bauarbeiten erfolgen im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht, im Winterhalbjahr kann die Bauzeit in die Dämmerungsstunden hineinreichen. Die Bauarbeiten werden durch eine ökologische Baubegleitung flankiert. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden zudem folgende Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der durch das Vorhaben betroffenen europarechtlich geschützten Arten entwickelt: Gehölz- und Gebüschstrukturen werden zwischen dem 01. Oktober und dem 29. Februar beseitigt, d.h. außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten. Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sollte eine Baufeldfreimachung innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa durch Verminderung der Attrakt ivität von Flächen durch intensives Abflattern oder Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden können. Südwestlich der Industriedeponie Dormagen befinde n sich potenzielle Fledermaus - Quartierbäume. Zum Schutz und Erhalt dieser potenziellen Quartierstandorte ist eine nochmalige Prüfung und genaue Verortung der Bäume in diesem Bereich vor Baubeginn erforderlich. Während der Bauphase sind durch das Baufeld be troffene potenzielle Fledermaus -Quartierbäume mit einem Schutz gegen mechanische Beanspruchung zu versehen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 161 Im FFH -Gebiet ist das Bauen nur von September bis Dezember möglich. In den unmittelbar angrenzenden Arealen finden Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar statt. Unter Berücksichtigung von projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen und artspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung sowie der Bauzeitbeschränkung im FFH- Gebiet können Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle Europäischen Vogelarten sowie für Arten nach Anhang IV der FFH -Richtlinie ausgeschlossen werden. Damit stehen dem Vorhaben aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungsversagenden oder zulassungshemmenden Hindernisse entgegen. Braunkohlenplanänderung Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes hat die Vorhabenträgerin einen Fachbeitrag zum Artenschutz vorgelegt (Froelich & Sporbeck 2022f), in dem die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten (im Sinne der Prüfung der Verbote nach § 44 Abs. 1 i. V. m Abs. 5 BNatSchG) aller potenziell vorkommenden Arten ermittelt wurde. Dazu wurde für jeden der gebildeten Funktionsräume innerhalb des gesamten Untersuchungsraumes das potenziell vorkommende Artinventar bestimmt. Maßgeblich hierfür ist das in dem UP/UVP Bericht in Kap. 5.2 hergeleitete potenzielle Artenspektrum des Gesamtuntersuchungsraumes. Dabei wurde angenommen, dass die potenziell im Funktionsraum vorkommenden Arten auch tatsächlich vorkommen und dortige geeignete Habitatstrukturen besiedeln (worst-case-Betrachtung). Darüber hinaus wurden mit Blick auf die kommenden Verfahren zur Zulassung von Sonderbetriebsplänen Kartierungen durchgeführt (Ergebnisse siehe Tabelle 31, Kap. 4.3.7 des UP/UVP -Berichts). Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse be stätigen die vorgenommene Potenzialanalyse zum Vorkommen geschützter Arten. Es ergeben sich keine Hinweise auf das mögliche Vorkommen weiterer geschützter Arten. Durch Zusammenführung des potenziellen Artenspektrums mit der Habitatausstattung der einzelne n Funktionsräume und den zu erwartenden Wirkfaktoren wurde das Konfliktpotenzial des Vorhabens aus Sicht des Artenschutzes im entsprechenden Funktionsraum ermittelt. Dabei wurden folgende Faktoren betrachtet: 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 162 die räumliche Dimensionierung (Flächeninanspruc hnahme) des Vorhabens (sowie die auftretenden Wirkfaktoren) in Relation zur Lage der möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die naturschutzfachliche Bedeutung und der Gefährdungsstatus der potenziell auftretenden Arten, die Empfindlichkeiten, die die p otenziell auftretenden Arten gegenüber den Wirkfaktoren des Vorhabens aufweisen, die Anzahl der möglicherweise betroffenen Individuen und der daraus hervorgehende quantitative Maßnahmenbedarf, die Vorlaufzeit und Prognosesicherheit von gegebenenfalls notwe ndig werdenden Maßnahmen, die Inanspruchnahme von räumlich stark limitierten bzw. einzigartigen Strukturen. Das ermittelte Konfliktpotenzial wurde einer von vier verschiedenen Ampelstufen zugeordnet (grün, gelb, orange, rot), die sich aus der Schwere der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte unter Berücksichtigung von Vermeidungs - und ggf. CEF-Maßnahmen ergeben. Als Ergebnis der beiden Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert werden (siehe nachfolgende Tabelle). Dabei bedeutet die grüne Stufe, dass alle artenschutzrechtliche Betroffenheit mitte ls gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen abgewendet werden können. Stufe „gelb“ bedeutet, dass artenschutzrechtliche Betroffenheit unter zusätzlicher Berücksichtigung von CEF-Maßnahmen ausgeschlossen werden können, wobei diese eine hohe Prognosesi cherheit aufweisen müssen und mit geringem Aufwand und geringer Vorlaufzeit umsetzbar sein müssen (ansonsten Stufe „orange“). Tabelle 18: Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen. Abk. Bezeichnung Ampelbewertung A Siedlungsbereiche grün B Rhein mit Rheinufer gelb C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb D Mülldeponie Dormagen grün E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 163 Abk. Bezeichnung Ampelbewertung F Knechtstedener Wald grün G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden gelb H Gillbach und Umfeld gelb I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün J Peringsmaar und Umfeld gelb K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb L Finkelbach grün M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb N Tagebau Hambach gelb Die in Betracht kommenden Maßnahmen zur Vermeidung oder ggf. zum Ausgleich (CEF-Maßnahmen) artenschutzrechtlicher Betroffenheit sind im Einzelnen im Fachbeitrag Artenschutz sowie im UP/UVP -Bericht (siehe dort Kap. 7.1 und 7.2) beschrieben. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist festzustellen, dass dem Vorhaben aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes (§§ 44 ff. BNatSchG) keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagenden Hindernisse entgegenstehen. Eine raumkonkrete Festl egung erforderlicher Maßnahmen erfolgt im Rahmen der abschließenden artenschutzrechtlichen Prüfung auf Grundlage der detaillierten Bestandsaufnahmen. 2.4.2.5 FFH-Gebietsschutz FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald Für das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Cho rbusch“ ist eine FFH - Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden. Das Gebiet liegt in einer vom Ackerbau geprägten Landschaft. Die Erhaltung, Optimierung und Entwicklung dieses zusammenhängenden Waldgebietes mit seinen naturnahen Waldkomplexen ist zwingend notwendig. Als oberstes Entwicklungsziel muss die Erhöhung des Natürlichkeitsgrades des Waldes angestrebt werden. Für das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist eine erneute FFH - Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022d). Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse einen Riegel, der annähernd an der schmalsten Stelle des Gebiets gequert wird. In 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 164 diesem Bereich ist der ansonsten zusammenhängende Wald sehr schmal ausgeprägt. Es kommen hier keine Wald-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie vor. Im Bereich der ca. 200 m breiten Engstelle des FFH -Gebietes westlich von Straberg verlaufen vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei Gräben. Trotzdem erfüllt diese Engstelle bezüglich der Wechselbeziehungen zwischen dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets wichtige Funktionen. Um die Auswirkungen auf diesen ökologisch sensiblen Bereich möglichst gering zu halten, ist die Herstellung der Leitung im untertägigen Vortrieb auf der gesamten Länge der Leitung innerhalb des FFH -Gebiets im Bereich der Engstelle geplant. Einschließlich der Herstellung der Start- und Zielgruben wird hierfür überschlägig von einer Bauzeit von vier Monaten im Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) und damit außerhalb der Aktionszeiträume der charakteristischen Vogelarten der Wald - Lebensraumtypen ausgegangen. Die Druckrohrleitungen werden unterhalb des maximalen Wurzelraums von Gehö lzen in Stahlbetonschutzrohren verlegt. Die Rohrüberdeckung beträgt bis zu 4 m zur Erhaltung von tiefwurzelnden Baumstrukturen. Auf den Schutzstreifen kann hier verzichtet werden, da die Leitungen durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert sind. Die Baumaß nahmen finden generell bei Tageslicht statt. In den Zeiten der Dämmerung ist mit Lichtimmissionen zu rechnen. Die Trassenabschnitte außerhalb des FFH -Gebiets werden in offener Bauweise hergestellt. Für die Bautätigkeiten bis zu einem Abstand von jeweils 5 00 m von der Gebietsgrenze im Westen und Osten werden etwa weitere zwei Monate (Januar und Februar) benötigt. Insgesamt ist mit bauzeitlichen Störungen im Gebiet und in seinem Umfeld in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten zu rechnen. Eine Durchführung d er störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der Aktionszeiträume der charakteristischen Vogelarten der Wald -Lebensraumtypen ermöglicht eine vollständige Vermeidung von negativen baubedingten Wirkungen durch Licht- und Lärmemissionen sowie durch Bodenerschütterungen. Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren und mit einer ausreichenden Rohrüberdeckung lassen sich bau - und anlagebedingten Auswirkungen auf das FFH -Gebiet mit Sicherheit ausschließen. Das 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 165 Entwicklungspotenzial für Wald -Lebensraumtypen bleibt auch im Trassenbereich ohne Einschränkung erhalten. Über die vorgesehenen projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen hinaus besteht in Bezug auf die relevanten Wald -Lebensraumtypen des FFH -Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit den charakteristischen Brutvogelarten kein Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken mit Auswirkungen durch andere Pläne und Projekte. Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ aus und ist demnach mit den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich. FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ Für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ ist ebenfalls eine erneute FFH -Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022e). Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt sich aus 17 voneinander getrennten Rheinabschnitten zusammen, die nach einem Trittstein-Ansatz abgegrenzt wurden. Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worringen -Langel“ und „Rhein am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“. Von Relevanz für die Verträglichkeit des Vorhabens sind die Wechselbeziehungen, die gewahrt werden müssen, dami t die Fischschutzzonen des FFH -Gebiets ihre Funktionen für die Erhaltung dieser Arten weiterhin erfüllen können. Unter den im Gebiet geschützten Arten befinden sich Arten mit kleinen Aktionsradien (z. B. Steinbeißer). Bei den meisten Arten handelt es sich um wandernde Arten, die sehr große Entfernungen zurücklegen (z. B. Flussneunauge). Einige Arten reproduzieren im Rhein (z. B. Groppe, Maifisch), andere nutzen den Rhein als Wanderstrecke und 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 166 reproduzieren sich in seinen Zuflüssen (z. B. Lachs). Die Bedeutu ng der Wechsel zwischen den Fischschutzzonen hängt vom Lebenszyklus der einzelnen Arten ab. Dementsprechend wurden die Funktionen der betrachteten Fließstrecke in den Phasen (z. B. Ei, Larve, Juvenil, Adult), die für die einzelnen Arten von Relevanz sind, berücksichtigt. Aufgrund der Lage der Wasserentnahmestelle außerhalb des FFH -Gebiets und der Abstände von mindestens ca. 2,5 km bis zu den nächsten Lebensraumtypvorkommen können jegliche Auswirkungen auf die Lebensraumtypen Trespen -Schwingel Kalktrockenrasen (6210), Erlen -Eschen- und Weichholzauenwälder (*91E0) und Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270) mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Nachteilige baubedingte Auswirkungen durch stoffliche Immissionen und/oder durch Impulslärm werden durch entsprechende Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vollständig vermieden. Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Wasserstände und die Wasserqualität des Rheins als Fischhabitat im FFH -Gebiet können unter Berücksichtigung des vorgesehenen Entnahmekonzeptes ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter Berücksichtigung der Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung zwischen den Fischschutzzonen „Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ geprüft. Das Wasserentnahme - und Fischschutzkonzept wurde unter Berücksichtigung der besonderen Funktionen der Rhein -Fließstrecke bei Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des FFH -Gebietes abgestimmt. Die artspezifi sch durchgeführte FFH -Verträglichkeitsuntersuchung kommt zum Ergebnis, dass das Wasserentnahme - und Fischschutzkonzept einen nahezu 100%igen Schutz aller potenziell betroffenen Lebensstadien der im Gebiet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten gewährleistet. Über die Eigenschaften der vorgesehenen Merkmale des Wasserentnahme - und Fischschutzkonzeptes hinaus (Maßnahme V 4 AR, Kap. 0 der FFH-VU) besteht in 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 167 Bezug auf die relevanten Lebensraumtypen und Arten des FFH -Gebiets „Rhein - Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ kein Bedarf nach weiteren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Alle FFH-relevanten, negativen Auswirkungen des Vorhabens lassen sich vollständig vermeiden. Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken mit Auswirkungen durch andere Pläne und Projekte. Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ aus und ist demnach mit den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich. 2.4.3 Boden, Wasser, Luft/Klima 2.4.3.1 Boden Genehmigter Braunkohlenplan Besonders schutzwürdige fruchtbare Böden hinsichtlich der Regelungs - und Pufferfunktion / natürlichen Bodenfruchtbarkeit befinden sich nördlich von Dormagen und großflächig im Westteil des Untersuchungsraumes, sehr schutzwürdige fruchtbare Böden östlich der A 57 und schutzwürdige fruchtbare Böden nördlich von Dormagen, zwischen Nievenheim und Straberg und im Raum Frimmersdorf, hinsichtlich des Biotopentwicklungspotenzials für Extremstandorte schutzwürdige tiefgründige Sand- oder Schuttböden nördlich von Dormagen und bei Straberg. Das einzige Geotop im Untersuchungsraum stellt ein kleiner Teil der Zonser Rheinaue am Rheindeich im Bereich der Industriedeponie Dormagen dar. Dieses Geotop umfasst eine Gesamtfläche von 184 ha. Es handelt sich um natürliche Geländeformen, die geowissenschaftlich und landeskundlich schutzwürdig sind. Braunkohlenplanänderung Grundlage für die flächenbezogenen Aussagen zum Schutzgut Boden bildet die Bodenkarte (BK 50) des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen sowie das o. g. Bodenschutzkonzept (INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022). 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 168 Die flächendeckend dominierenden Bodentypen im UR600 sind Braunerden und Parabraunerden. Bei Braunerden handelt es sich um einen durch Verwitterung und Tonmineralneubildung g leichmäßig braun gefärbten und verlehmten Boden. Die Parabraunerde ist ein durch Tonverarmungs - und -anreicherungshorizonte infolge vertikaler Tonverlagerung gekennzeichneter Boden. Beide Bodentypen weisen eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit und Erod ierbarkeit auf. Aus bodenkundlicher Sicht eignet sich der Boden als Standort für Weide - und Ackernutzung. Im Weiteren wird auf die übrigens Bodentypen eingegangen, die im UR600 in nennenswertem Anteil räumlich konzentriert vorkommen. Im Bereich der Entnahm estelle hat sich auf den Auenablagerungen des Rheins der Bodentyp Vega entwickelt. Die Vega (Brauner Auenboden) ist ein Boden aus mehr oder weniger humosem Bodenmaterial, das in Talauen durch Flüsse sedimentiert wurde. Sie ist gut landwirtschaftlich nutzba r, solange der Standort sich in hochwassergeschützter Lage befindet. Ansonsten besteht die Gefahr der Überschwemmung oder starker Vernässung der unteren Bodenhorizonte bis ins Frühjahr hinein, weshalb die Vega meist der Grünlandnutzung unterliegt. Gegenübe r Bodenverdichtung weist die Vega eine geringe Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr gering eingestuft. Bei Dormagen -Straberg hat sich ein Niedermoor entwickelt. Der grundwasserbeeinflusste Bodentyp besteht aus Niedermoort orf (mehr als 3 dm) und ist bis an die Oberfläche dauerhaft vernässt. Seine Schutzwürdigkeit zeichnet sich durch seine Wasserspeicherkapazität mit hoher Funktionserfüllung als Regulations - und Kühlungsfunktion aus. Das Niedermoor weist eine extrem hohe Verdichtungsempfindlichkeit auf. Zwischen Dormagen -Straberg und Dormagen -Gohr stellt Gley den dominierenden Bodentyp dar. Der Gley ist ein grundwassergeprägter Boden. Durch den Grundwassereinfluss kommt es zu einer Reduktion und Bleichung. Weshalb für diesen Bodentyp ein rostfleckiger Oxidations - über grauem Reduktionshorizont charakteristisch ist. Gegenüber Bodenverdichtung weist der Gley eine sehr hohe Empfindlichkeit auf. Die Gefährdung durch Erosion ist als hoch eingestuft. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 169 Im UR600 treten vereinzelt die Bodentypen Kolluvisol in Verbindung mit Pararendzina auf. Die Pararendzina ist ein aus festem oder lockerem, carbonathaltigem Kiesel- oder Silikatgestein entstandener Boden mit sehr geringmächtiger Bodenentwicklung. In Ackerlandschaften entstehen Pararendzinen häufig nach Abtrag der Parabraunerden an stark erodierten Kuppen, Hangschultern sowie steileren Hanglagen und treten in Verbindung mit Kolluvisolen am Hangfuß auf. Sowohl die Verdichtungsempfindlichkeit als auch die Erosionsgefährdung sind als mittel eingestuft. Der Kolluvisol ist ein humoser, locker gelagerter Akkumulationsboden am Hangfuß oder in Tälern. Er entsteht in Folge ackerbaulicher Nutzungen und ist aufgrund seines lehmig/ schluffigen Ausgangsmaterial stark erosionsgefährdet. Die Schutzwürdi gkeit des Kolluvisol begründet sich in der der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und der sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion. Neben der Pararendzina tritt die Auftrags -Pararendzina vereinzelt auf. Dieser Boden besteht aus anthropogen aufgeschüttetem Mat erial. Gegenüber Bodenverdichtung weist die Auftrags -Pararendzina eine mittlere Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr hoch eingestuft. Im Südwesten des UR600 ist ein Pseudogley ausgebildet. Dieser Boden ist ein Staunässeboden, welcher entsteht, wenn im Untergrund eine stauende Schicht vorhanden ist und es zu einem jahreszeitlich bedingten Wechsel von Vernässung und Austrocknung kommt. Durch das gestaute Niederschlagswasser kommt es zu einer Reduktion und Bleichung. Wenn die Staunässe dann in der wärmeren Jahreszeit verschwindet, fallen die gelösten Eisen - und Manganverbindungen als Rostflecken oder Konkretionen aus. Aufgrund der Staunässe eignet sich auf diesen Böden die Grünlandnutzung. Die Verdichtungsempfindlichkeit und Er osionsgefährdung des Pseudogleys sind als hoch bis sehr hoch einzustufen. Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBBodSchG sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, sowie Grundstücke stillgelegter Anlagen, auf denen ein Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen erfolgt ist. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 170 Eine Altlastenabfrage bei den vom UR600 berührten Kreisen (Rhein-Kreis-Neuss und Rhein-Erft-Kreis) hat ergeben, dass folgende Flächen im Altlastenkataster vorhanden sind. Im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises handelt es sich konkret um folgende Bereiche: Altstandort der ehemaligen Klärteiche der Zuckerrübenfabrik in Bedburg (Az. 05AS35.03): Die Klärteiche dienten zur Abreinigung der Abwässer, die in den Kreislauf zurückgeführt wurden. Laut Auskunft des Kreises lässt die historische Nutzung lediglich eine Anreicherung von organischem Material erwarten Altablagerung östlich von Bedburg-Kierdorf (Az. 05AA09): Altablagerung von Bauschutt, Erdaushub, Verpackungsmaterialien und – vermutlich – Hausmüll. Laut Auskunft des Kreises ist eine z. T. eine Verfüllung Schutt und Schlacken erfolgt Flächen des ehemaligen Tagebau Fortuna Garsdorf (Kennzeichen 05NE22), welche im vom Kreis übermittelten Datensatz als „nicht erfassungsrelevant“ eingestuft sind. Der Rhein-Kreis-Neuss hat eine sachlich nicht spezifizierte Auflistung von insgesamt 50 Altstandorten und Altablagerungen bereitgestellt. 2.4.3.2 Wasser Das Schutzgut Wasser ist einerseits als abiotischer Teil des Naturhaushalts anzusehen, wobei in Grundwasser und Oberflächengewässer zu unterscheiden ist. Zum anderen sieht das Wasserrecht bestimmte flächenbezogene Schutzkategorien (Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete) vor. Außerdem ist die Thematik des Hochwasserschutzes inne rhalb des Schutzgutes Wasser anzusiedeln. Zentrale fachgesetzliche Vorgabe für das Schutzgut Wasser ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das u. a. der Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales Recht dient. Entsprechend den vorherigen Aus führungen erfolgt die Beschreibung des aktuellen Zustandes des Schutzgutes Wasser untergliedert nach den Teilaspekten Grundwasser, Fließ- und Stilgewässer, insbesondere berichtspflichtige Gewässer, Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, Hochwasserschutz gemäß WHG. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 171 Grundwasser Die wasserwirtschaftliche Bedeutung des Untersuchungsraumes für die Grundwassergewinnung ist aufgrund der guten Durchlässigkeit der Grundwasservorkommen als hoch einzustufen. Die „Terrassenebenen des Rheins und der Maas“ gelten al s wasserwirtschaftlich bedeutendster hydrogeologischer Raum in Nordrhein-Westfalen. Zwischen der B 9 und dem Bereich der alten Rheinschlinge sowie dem Raum zwischen Gohr und Broich liegen Flächen innerhalb der Schutzzone IIIB (weitere Schutzzone) des nach § 51 WHG festgesetzten Wasserschutzgebietes „Auf dem Grind“. Südwestlich von Gohr liegt ein kleiner Teilbereich der Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes „Mühlenbusch“. Die weitere Schutzzone begrenzt die Einzugsgebiete der Trinkwassergewinnung und dient zur Sicherstellung des Schutzes des Grundwassers. Es gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen vor weitreichenden Beeinträchtigungen durch nicht oder schwer abbaubare Verunreinigungen. Die Aussagen zu den Grundwasserkörpern (GWK) beruhen auf dem Fachinformationssystem des ELWAS -WEB vom MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNV 2021). Der Trassenkorridor verläuft durch insgesamt sechs Grundwasserkörper (GWK), welche nachfolgend aufgelistet sind: Terrassen des Rheins (27_20) Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) Tagebau Hambach (274_06) Bei allen Grundwasserkörpern handelt es sich um Porengrundwasserkörper die sich in tertiären oder quartären Lockergesteinen, wie Sand, Kies, Kippe, Schluff oder Ton gebildet haben. Die GWK werden im Folgenden zusammengefasst beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung ist dem Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie zu entnehmen (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2). 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 172 Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Grundwasserkörper zum schutzgut- und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasse r. Diese werden ebenfalls im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2). Terrassen des Rheins (27_20) Der GWK erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 175 km 2 und umfasst im UR600 die B ereiche von der Entnahmestelle bis westlich der A 57. Der mengenmäßige Zustand wird als schlecht eingestuft, wohingegen der chemische Zustand als gut eingestuft ist. Aufgrund der hohen Grundwasserentnahme für die Trink- und Brauchwasserversorgung kommt dem GWK eine hohe wasserwirtschaftliche Bedeutung zu. Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) Insgesamt umfasst der GWK eine Fläche von ca. 194 km2 und erstreckt sich im UR600 von Dormagen -Nievenheim bis Rommerskirchen -Oekoven. Kiese und Sande der jüngeren Mittelterrassen, der Niederterrassen und Talauen bilden den im Mittel etwa 20 m, bereichsweise auch bis zu 40 m mächtigen Oberen Grundwasserleiter . Diese mittelpleistozänen bis holozänen Flussablagerungen stellen einen gut durchlässigen Porengrundwasserleiter dar, der wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung für die Grundwassergewinnung ist. Der GWK weist einen guten chemischen Zustand auf, während der mengenmäßige Zustand als schlecht eingestuft ist. Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) Der GWK umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 89 km 2 und überlagert den UR600 zwischen Rommerskirchen -Oekoven und Bedburg -Rath. Sande und Kiese der quartärzeitlichen Mittelterrassen, Niederterrasse und Talauen bilden den im Mittel ca. 25 m mächtigen Oberen Grundwasserleiter. Aufgrund der guten Durchlässigkeit ist er wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung, insbesondere im Bereich der Niederterrasse, wo die Mächtigkeit des Grundwasserleiters mit ca. 20 m am größten ist. Im Bereich der Mittelterrasse schützen Löss -, im Bereich der Niederterrassen dagegen Hoch flutlehme des Rheins diesen Grundwasserleiter vor anthropogener 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 173 Beeinträchtigung. Durch die Entwässerung der Braunkohletagebaue ist der quartäre Grundwasserleiter bis in den Raum Grefrath beeinflusst. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als schlecht eingestuft. Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) Der GWK umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 89 km 2 ein Gebiet, in dem die ehemaligen Tagebaue Fortuna -Alt, Fortuna -Garsdorf und Bergheim sowie der Tagebau Garzweiler I liegen. Um die Braunkohle zu erschließen, mussten der Grundwasserspiegel im Tagebau bis unter das Liegende der Flöze abgesenkt und die Liegendhorizonte entspannt werden. Die Entwässerung beeinflusst zusammen mit den aktiven Tagebauen Garzweiler II und Hambach weiterhin die Grundwasserverhältnisse in der Kippe und den tiefen Stockwerken. Die Grundwasserverhältnisse sind stark gestört. Dort, w o die Entwässerungsbrunnen der ehemaligen Tagebaue abgestellt wurden, steigt das Grundwasser langsam wieder an, jedoch wird sich der ursprüngliche unbeeinflusste Zustand durch den bergbaulichen Eingriff nicht mehr einstellen. Der Grundwasser -Chemismus ist durch den Bergbau nachhaltig und dauerhaft verändert. Durch die lange Expositionszeit des Abraums gegenüber dem Luftsauerstoff ist eine tiefreichende Pyritoxidationszone in den Restlöchern entstanden, durch die eine erhebliche Versauerung, Aufsalzung und Metallbelastung des Grundwassers stattfindet. Bezogen auf Mengen und Flurabstände werden sich langfristig Verhältnisse einstellen, die weitestgehend dem vorbergbaulichen Zustand entsprechen. Mengenmäßig und chemisch befindet sich der GWK derzeit in einem schlechten Zustand. Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) Der GWK weist eine Gesamtgröße von ca. 252 km 2 auf. Er überlagert den UR600 zwischen Bedburg -Glesch und dem Abraumbereich des Tagebau Hambachs. Der obere Grundwasserleiter wird im größten Teil des Gebietes von pleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und mehr als 40 m mächtig werden können. In Teilbereichen bildet bis zu 5 m mächtiger Löss bzw. Lösslehm eine hochwirksame Deckschicht, die jedoch nach Süden ausdünnt. In den Talauenablagerungen der Erft standen unter natürlichen Bedingungen geringe Flurabstände an, die aber seit langem 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 174 durch Grundwasserabsen kungen der Tagebaue stark beeinflusst sind. In Folge weitreichender Grundwasserabsenkungen durch die Tagebaue sind alle Grundwasserstockwerke stark beeinflusst. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kommt dem GWK aufgrund intensiver Grundwassernutzung eine hohe Bedeutung zu. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als schlecht eingestuft. Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht Tagebau Hambach (274_06) Der Südwestliche Teil des UR600 wird von dem GWK „Tagebau Hambach“ überlagert. Bei dem GWK handelt es sich um den heutigen und geplanten Abbaubereich sowie die derzeitige bzw. zukünftige Abraumkippe des Tagebaus Hambach. Der Tagebau stellt das Zentrum der Braunkohlensümpfung und des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkungen in allen Grundwasserstockwerken der Erftscholle dar. Durch den Tagebau Hambach und durch die vorangegangenen Braunkohletagebaue der Umgebung erfolgten tiefe Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste Abbausohle, die in ihrer horizontalen A usdehnung alle Grundwasserstockwerke und Bereiche der Erftscholle und dort auch eine Vielzahl von Gewässern und Feuchtgebieten erfassen. Der natürliche Grundwasser -Stockwerksbau ist bis zur Tagebausohle im Abbau - und Kippenbereich nicht mehr vorhanden, so dass alle Grundwasserstockwerke im Grundwasserkörper entleert oder stark beeinflusst sind. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als schlecht eingestuft. Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht Fließ- und Stilgewässer, insbesondere berichtspflichtige Gewässer Festgesetzte Überschwemmungsbereiche befinden sich innerhalb des Untersuchungsraumes nicht. Das Rheinufer östlich von Dormagen -Rheinfeld, die Fließgewässer- und Auenbereiche des Gillbaches und Flächen entlang der Erft sind als Überschwemmungsbereiche im Regionalplan gesichert. Im Untersuchungsraum befinden sich mit dem Straberger See und dem Baggersee unmittelbar westlich der A 57 kleinere Teile von umfangreichen Abgrabungsgewässern (Baggerseen). Der Baggersee an der A 57 ist in seinem nördlichen Uferbereich von einem mehrere Meter breiten Saum aus Ufergehölzen umgeben. Der Nordteil des 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 175 Straberger Sees wird als Strandbad zu Erholungs - und Freizeitzwecken genutzt. Weitere größere Stillgewässer sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden. Im Osten des Untersuchungsraumes verläuft der Rhein. Der Rhein ist nach Fließgewässertypologie der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) dem Gewässertyp der „Sandgeprägten Ströme“ zuzuordnen. Er besitzt eine hohe wirtschaftliche Bedeutung und wird u. a. als Transportweg, für die Entnahme von Brauch- und Kühlwasser sowie für die Einleitung von Abwässern genutzt. Im Westen des Untersuchungsraumes westlich von Frimmersdorf verläuft die Erft. Die Erft ist nach bundesweiter Fließgewässertypisierung der LAWA dem Fließgewässertyp der „Kiesgeprägten Tieflandflüsse“ zuzuordnen. Leitbildtypisch ist sie ein gewundener bis mäandrierender, unverzweigter Gewässerlauf in gefällearmen und breiten Talböden. Neben dem Rhein und der Erft befinden sich noch mehrere kleinere Fließgewässer im Untersuchungsraum. Dazu zählen der Flothgraben, Gillbach, Norfbach und Stommelner Bach sowie weitere kleinere Gräben und Vorfluter (z. B. Alter Hauptgraben, Knechtstedener Graben, Gohrer Graben ). Zahlreiche kleinere Gräben und Gewässerläufe fließen im Bereich des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch, darunter der Norfbach, der Stommelner Bach, der Knechtstedener Graben und der Alte Hauptgraben. Der Gillbach verläuft im Untersuchungsraum zwischen Evinghoven und Widdeshoven, der Flothgraben fließt am Fuß der Halde „Vollrather Höhe“. Die Erft, der Stommelner Bach, der Norfbach und der Knechtstedener Graben sowie der Gillbach sind in den Angaben zur UVP bezüglich ihrer Strukturgüteklassen bewertet. Die Erft ist in ihrem Südteil sehr stark und stark verändert, im Nordteil im Bereich des Kraftwerkes vollständig verändert. Der Stommelner Bach stellt sich sehr stark und vollständig verändert dar, während der Norfbach in seiner Fließstrecke sehr stark verän dert ist. Stark verändert ist der Knechtstedener Graben eingestuft. Der Gillbach ist in seinem gesamten Verlauf im Untersuchungsraum vollständig verändert. Den gesicherten Überschwemmungsbereichen wird eine hohe schutzgutbezogene Bedeutung beigemessen, wäh rend die beiden großen Stillgewässer über eine sehr hohe schutzgutbezogene Bedeutung verfügen. Die Fließgewässer, die bezüglich ihrer Strukturgüteklasse stark verändert sind, weisen eine mittlere schutzgutbezogene Bedeutung auf, während die sehr stark und vollständig veränderten Fließgewässerabschnitte gering bedeutend für das Schutzgut sind. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 176 Oberflächenwasserkörper (berichtspflichtig) Berichtspflichtig sind gem. § 3 i. V. m. Anlage 1 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet ≥ 10 km², Stillgewässer (Seen) mit einer Oberfläche von ≥ 50 ha, Übergangsgewässer (Ästuare) mit einem Einzugsgebiet ≥ 10 km², Küstengewässer (nach § 2 Nr. 1 i. V m. § 7 Abs. 5 WHG). Die Informationen für die Bestands ermittlung beruhen auf dem Fachinformationssystem ELWAS (MUNV 2022) sowie den Kartenanwendungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG 2021). Demnach befinden sich innerhalb des UR600 sechs berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper (OWK), die in nachstehender Tabelle aufgeführt sind. Die Rheinfolge der Auflistung orientiert sich am Verlauf des UR600, ausgehend vom Rhein. Tabelle 19: Berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper im UR600. 1. Wasserkörper-Nr. (gem. ELWAS) 2. Wasserkörpername 3. Kategorie 4. Flussgebietseinheit 5. 2_701494 6. Rhein 7. erheblich verändert 8. Rhein 9. 27494_0 10. Norf 11. erheblich verändert 12. Rhein 13. 274942_0 14. Stommelner Bach 15. erheblich verändert 16. Rhein 17. 2748_0 18. Gillbach 19. erheblich verändert 20. Rhein 21. 27488_0 22. Flothgrabem 23. erheblich verändert 24. Rhein 25. 274_30266 26. Erft 27. erheblich verändert 28. Rhein 29. 27474_0 30. Finkelbach 31. erheblich verändert 32. Rhein 33. 274744_0 34. Elsdorfer Fließ 35. natürlich 36. Rhein Rhein (2_701494) Das Gewässer erstreckt sich von der Quelle in der Schweiz bis zur Mündung in die Nordsee auf einer Länge von ca. 1.230 km. Der hier betrachtungsrelevante Abschnitt des Rheins ist rund 73,5 km lang und verläuft zwischen Duisburg und Leverkusen. Er 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 177 wird dem Gewässertyp sandgeprägter Ströme („Typ 20“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert. Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoring zyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „mäßig“ eingestuft. Ökologisches Potenzial (Monitoring 2019-2021): Keine Angabe (2015-2018: mäßig) chemischer Zustand (Monitoring 2019-2021): nicht gut Norf (27494_0) Der OWK fließt auf einer Strecke v on 19,9 km in Süd-Nord-Richtung von Dormagen- Straberg bis Erfttal und mündet dort in die Erft. Er wird dem Gewässertyp organisch geprägter Bäche („Typ 11“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert. Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. Ökologisches Potenzial (Monitoring 2019-2021): Keine Angabe (2015-2018: unbefriedigend) chemischer Zustand (Monitoring 2019-2021): nicht gut Stommelner Bach (274942_0) Der OWK entspringt bei Pulheim -Stommeln und mündet nach 7,6 km in die Norf, welche in die Erft mündet. Er wird dem Gewässertyp organisch geprägter Bäche („Typ 11“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert. Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. Ökologisches Potenzial (Monitoring 2019-2021): Keine Angabe (2015-2018: unbefriedigend) chemischer Zustand (Monitoring 2019-2021): nicht gut Gillbach (2748_0) Der OWK fließt auf einer Strecke von ca. 20 km in Süd -Nord-Richtung von einer Kläranlage bei Bergheim -Auenheim bis Erfttal und mündet in die Erft. Er wird dem 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 178 Gewässertyp Löss -lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft. Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. Ökologisches Potenzial (Monitoring 2019-2021): Keine Angabe (2015-2018: unbefriedigend) chemischer Zustand (Monitoring 2019-2021): nicht gut Flothgraben (27488_0) Der OWK beginnt am Fuß der Vollrather Höhe bei Allrath mündet nach 6,4 km in den Gillbach, der wi ederum in die Erft mündet. Er wird dem Gewässertyp löss - lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert. Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische P otenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „schlecht“ eingestuft. Ökologisches Potenzial (Monitoring 2019-2021): Keine Angabe (2015-2018: schlecht) chemischer Zustand (Monitoring 2019-2021): nicht gut Erft (274_30266) Der OWK ist ein linker Nebenfluss des Rheins, welcher bei Bad Münstereifel entspringt und nach ca. 106 km bei Neuss in den Rhein mündet. Der hier betrachtungsrelevante Abschnitt Erft ist ca. 8,4 km lang und verläuft zwischen Bedburg und Bergheim. Er wird dem Gewässertyp kiesgeprägter Tieflandflüsse („Typ 17“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserköper klassifiziert. Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. Ökologisches Potenzial (Monitoring 2019-2021): Keine Angabe (2015-2018: unbefriedigend) chemischer Zustand (Monitoring 2019-2021): nicht gut 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile i m Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 179 Finkelbach (27474_0) Der OWK entspringt bei Jülich-Pattern und entwässert nach ca. 16 km bei Bedburg in die Erft. Er wird dem Gewässertyp Löss -lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserköper klassifiziert. Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „schlecht“ eingestuft. Ökologisches Potenzial (Monitoring 2019-2021): Keine Angabe (2015-2018: schlecht) chemischer Zustand (Monitoring 2019-2021): nicht gut Elsdorfer Fließ (274744_0) Der OWK entspringt bei Elsdorf und mündet nach ca. 4,3 km bei Bedburg -Kirdorf in den Finkelbach, welcher wiederum in die Erft mündet. Der Wasserkörper wird dem Gewässertyp löss -lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als natürlich klassifiziert. Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus n icht bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. Ökologisches Potenzial (Monitoring 2019-2021): Keine Angabe (2015-2018: unbefriedigend) chemischer Zustand (Monitoring 2019-2021): nicht gut Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Oberflächenwasserkörper zum schutzgut - und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser. Diese werden im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.1) Oberflächenwasserkörper (nicht berichtspflichtig) Neben den o.g. berichtspflichtigen Gewässern liegen im UR600 weitere, nicht berichtspflichtige Oberflächengewässer. Diese sind auf Basis amtlicher ATKIS -Daten in der Karte 7 zum UP/UVP -Bericht erfasst. Sofern die Gewässer in den amtlichen Karten (TK10) mit konkreter Bezeichnung dargestellt sind, sind sie im Folgenden gelistet: 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 180 Gohrer Graben: Quert den UR600 in Süd-Nord-Richtung östlich von Dormagen-Gohr Köttelbach: Quert den UR600 in Südwest-Nordost-Richtung westlich von Rommerskirchen-Widdeshoven und fließt unmittelbar danach dem berichtspflichtigen Gillbach zu Bei den übrigen Oberflächengewässern handelt es sich um nicht benannte, z. T. nur zeitweise wasserführende Gräben. Diese Gewässer finden als Biotope und Habitate Berücksichtigung über die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Sie sind in der beigefügten Karte 2 des vorläufigen UP/UVP -Berichts mit ihrem entsprechenden Biotoptyp dargestellt Wasserrechtliche Schutzgebiete Innerhalb des UR600 befinden sich wasserrechtliche Sch utzgebiete nach §§ 51, 53 Wasserhaushaltsgesetz WHG. Bei Dormagen verläuft der Trassenkorridor durch die weitere Schutzzone (Zone III-B) des Trinkwasserschutzgebietes „ Auf dem Grind “. Die Schutzzone dient gemäß § 3 Abs. 3 der Wasserschutzgebietsverordnung vom 24.02.2003 dem „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“. In der Zone III B gelten die in der Anlage A der Verordnung aufgeführten Verbote und Genehmigungspflichten für bestimmte Handlungen oder Maßnahmen. Unmittelbar anschließend tangiert der UR600 die Schutzzone III -B) des Trinkwasserschutzgebietes „Mühlenbusch“. Die Schutzzone dient gemäß § 3 Abs. 1 der Wasserschutzgebietsverordnung vom 22.03.1995 ebenfalls dem „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“. Handlungen und Maßnahmen, die in der Zone III B verboten oder genehmigungspflichtig sind, sind in Anlage A der Wasserschutzgebietsverordnung aufgelistet. Weitere wasserrechtliche Schutzgebiete werden durch den UR600 nicht berührt. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 181 Hochwasserschutz Die Belange des Hochwasserschutzes lassen sich zunächst über die Erfassung von Überschwemmungsgebieten i. S. d. § 76 des WHG berücksichtigen. Die Inhalte der Risikokarte, die die zu erwartenden Überschwemmungen mit der Realnutzung und der betroffenen Bevölkerung zusammenführt, sind in erster Linie für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen von Bedeutung. Für die Planung und Genehmigung der RWTL besteht keine Relevanz. Alle relevanten Belange wurden bereits durch die Gefahrenkarte erfasst. 2.4.3.3 Luft/Klima Luft Die Waldflächen des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch, die Aufforstungsflächen im Böschungsbereich der Halde „Vollrather Höhe“ und die Waldareale im Rekultivierungsbereich des Braunkohlentagebaus Garzweiler I schützen Wohn- und Erholungsstätten sowie land - und forstwirtschaftliche Nutzflächen durch Minderung schädlicher oder belästigender Immissionen wie Luftverunreinigungen und Lärm. Sie verfügen über eine mittlere schutzgutbezogene Bedeutungseinstufung. Klima Die Waldareale des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch schützen Wohn - und Erholungsstätten sowie landwirtschaftliche Nutzflächen vor Kaltluftschäden und nachteiligen Windeinwirkungen. Sie stellen Flächen mit einer mittleren schutzgutbezogenen Bedeutung dar. Braunkohlenplanänderung Bau- und betriebsbedingt kann es durch das Vorhaben zur Emission von CO2 kommen. Die Emission anderer Luftschadstoffe ist bereits im Schutzgut „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“ abgehandelt. Darüber hinaus sind weitere Informationen zum Schutzgut Luft und Klima im vorläufigen UP/UVP Bericht zu finden. Anlagenbedingt können Auswirkungen d urch die Baukörper als landschaftsfremde Objekte entstehen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 182 Auswirkungen durch die Emission von Luftschadstoffen, insbesondere CO2 § 13 Abs. 1 Bundes -Klimaschutzgesetz (KSG) fordert, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen (als eine solche ist die Braunkohlenplanänderung anzusehen) den Zweck des KSG und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen haben. Der diesbezüglich relevante Zweck besteht gemäß § 1 KSG im Wesentlichen im Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels. Eine sinngleiche Vorgabe ergibt sich auch aus dem planerischen Abwägungsgebot. Konkrete methodische Vorgaben zur Ermittlung der klimarelevanten Auswirkungen liegen derzeit noch nicht vor. Eine Verpflichtung zu näheren Untersuchungen besteht auf der Plan- oder Vorhabenebene daher aktuell nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.2022 – 9 A 7.21, bverwg.de Rn. 80, 81). Beim Bau der Rheinwassertransportleitung werden durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen und den Baustellenverkehr, insbesondere Transportfahrten mit LKW, Treibhausgasemissionen freigesetzt. Diese CO 2- Emissionen können unmittelbare Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft haben. Eine nähere Prognose der Emission ist indes nicht möglich. Die geplante Bauzeit ist auf einen Zeitraum von ca. 4,5 Jahren beschränkt. Durch den geplanten abschnittsweisen Bau der RWTL entstehen die baubedingten Auswirkungen zu keinem Zeitpunkt der Bauphase im gesamten Trassenbereich, sondern nur in den jeweils aktiven Baulosen. In der Betriebsphase fallen keine unmittelbaren CO2-Emissionen an, da alle relevanten Aggregate (Hydroburst, Anlagen in Pump - und Verteilbauwerk) elektrisch betrieben werden. Die Erzeugung der Energie, die für den Betrieb der Pumpen zum Transport von Rheinwasser erforderlich ist, sow ie die Herstellung der verwendeten Baumaterialien für Bauwerke, Leitungsrohre und Aggregate verursacht jedoch an anderer Stelle CO 2-Emissionen, die mittelbar dem Betrieb und dem Bau der RWTL zuzuordnen sind. In der Betriebsphase wird lediglich Strom aus de m Stromnetz verwendet. Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte Die Errichtung der Gebäude (Pump - und Verteilbauwerk) sowie die jeweils zugehörigen umlaufenden, versiegelten Flächen führen zu geringfügigen Modifikationen der lokalklimatis chen Verhältnisse am Standort der Gebäude. Diese 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 183 können sich aufheizen und sodann Wärme abstrahlen. Wegen der Weitläufigkeit der Landschaft in der Umgebung der Gebäude ist jedoch nicht mit ernsthaften Aufwärmungseffekten zu rechnen. Fazit Es ist nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima zu rechnen. 2.4.3.4 Fläche Im genehmigten Braunkohlenplan nicht enthalten. Braunkohlenplanänderung Zur Bewertung des Flächenverbrauchs fehlt es an einem konkre ten gesetzlichen Wertmaßstab. Die Bodenschutzklausel in § 1a BauGB schreibt zwar vor, dass mit Grund und Boden "sparsam und schonend“ umgegangen werden soll, jedoch ist diese Klausel der Berücksichtigung in der bauleitplanerischen Abwägung vorbehalten. Für die Ebene der Raumordnung enthält der § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG einen vergleichbaren allgemeinen Grundsatz, nach dem bei der Gestaltung räumlicher Nutzungen Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen sind. Dieser abwägungsrelevante Planungsgrundsatz findet in konkretisierter Form insbesondere Berücksichtigung durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Indem die RWTL zum Tagebau Hambach zudem über die bereits raumordnerisch gesicherte Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt wird, reduziert sich die raumordnerisch neu zu sichernde Fläche gegenüber einer vollständig isolierten Trassenführung zum Tagebau Hambach erheblich. Dies ist nach Maßgabe des o. g. Planungsgrundsatzes als positiv herauszustellen. Im Übrigen ist eine raumordnerische Sicherung der RWTL -Trasse unvermeidlich, um mit Blick auf die angestrebte Seebefüllung ab 2030 rechtzeitig eine Genehmigung zu erreichen. Dabei wird vorausgesetzt, dass nicht mehr Fläche als Trasse gesichert wird, als für die Errichtung und den Betrieb der RWTL nach jetzigem Kenntnisstand erforderlich sind. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 184 2.4.4 Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter 2.4.4.1 Landschaft Landschaftsschutzgebiete umfassen den Rhein, das Vorland und den Rheindeich sowie die Randbereiche der Industriedeponie Dormagen. D er Rhein selbst und die bewaldeten Randzonen der Industriedeponie Dormagen fungieren darüber hinaus auch als Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE). Weitere Areale, die als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt und als Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen sind, befinden sich zwischen der ehemaligen Altarmschlinge des Rheins östlich der B 9 und dem Verlauf der A 57. Darüber hinaus ist der Bereich des Baggersees ausschl ießlich als BSLE -Fläche dargestellt. Zwischen dem Straberger See, dem Knechtstedener Wald mit Chorbusch (sofern nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen) und dem Bereich zwischen Gohr und Broich stehen weite Bereiche unter Landschaftsschutz und sind in den identischen Abgrenzungen als BSLE -Flächen ausgewiesen. Mit der Terrassenkante südlich von Gohr, dem Strategischen Bahndamm, dem Gillbachtal und dem Köttelbachtal gibt es vier eher linear ausgeprägte Landschaftsschutzgebiete sowie Bereiche für den Schutz de r Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Weitere Landschaftsschutzgebiete und BSLE -Flächen stellen die bewaldeten Hanglagen der Halde Vollrather Höhe und zwei Teilflächen in der Erftniederung dar. Die rekultivierten Bereiche des ehemaligen Tagebaus Garzweiler I sind ausschließlich als Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung im Regionalplan Düsseldorf dargestellt. Einen zentralen Regionalen Grünzug stellen großflächig die Freiflächen des Niederungsbereiches vom Rhe in bei Dormagen -Rheinfeld bis zur A 57 nördlich von Dormagen-Horrem dar. Ein Regionaler Grünzug zur Siedlungsgliederung befindet sich westlich der Ortslage von Frimmersdorf. Der Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft reicht vom Rhein bis zur B 9 nördlich von Dormagen. Der Knechtstedener Wald mit Chorbusch ist als Kulturlandschaftsbereich „Waldlandschaft“ im Regionalplan dargestellt. Der Kulturlandschaftsbereich „Ackerlandschaft“ reicht von der B 477 zwischen Gohr und Broich bis in den Raum südlich von Allrath. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandtei le im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 185 Die Landschaftsschutzgebiete und die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung weisen wie die Kulturlandschaftsbereiche allesamt eine mittlere schutzgutbezogene Bedeutung auf. Braunkohlenplanänderung Unter dem Schutzg ut Landschaft ist die vorwiegend visuell wahrnehmbare Erscheinungsform der Landschaft (Landschaftsbild) zu verstehen (siehe auch UP/UVP Bericht Kapitel 4.8). Für die Landschaft können sich bau - und anlagenbedingte Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme ergeben, baubedingt kann zudem die landschaftsbezogene Erholung zeitweise eingeschränkt sein; anlagenbedingt ergeben sich weiter Auswirkungen durch die errichteten Gebäude als landschaftsfremde Objekte. Auswirkungen durch bau- und anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme Durch den Baustellenbetrieb zur Leitungs- und Gebäudeerrichtung wird die Landschaft derart in Anspruch genommen, dass vorübergehend die gesamte Oberfläche gerodet und die obere Bodenschicht entfernt wird. Nach Ende der Arbeiten wird die Oberfläche jedoch rekultiviert und steht der vorherigen Nutzung wieder zur Verfügung. Allein das Anpflanzen von Bäumen ist dann im Schutzstreifen der Leitung nicht mehr möglich. Dabei erfolgt der Bau der Rheinwassertransportleitung als Linienbaustelle, die Baulose sind jeweils rund sieben Kilometer lang. Baustellen - und Rekultivierungsfortschritt werden somit gleichmäßig verlaufen. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind darum nur vorübergehender Natur. Auswirkungen auf die landschaftsbezogene Erholung Die Baustellentätigkeiten und -emissionen (insbesondere Lärm) können auch die landschaftsbezogene Erholung beeinträchtigen. Dies gilt beispielsweise für die bauliche Inanspruchnahme des Speedway. Bedarfsweise können jedoch Ausweichstrecken geschaffen werden, im Übrigen ist es auch möglich, zeitweise andere Erholungsnutzungen in Anspruch zu nehmen. Auswirkungen durch Gebäude als landschaftsfremde Objekte Durch die Errichtung des Pump - und des Verteilbauwerks kommt es zu Beeinflussungen des Landschaftsbildes, da es sich bei den Gebäuden grundsätzlich 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 186 um landschaftsfremde Objekte handelt. Bislang handelt es sich bei den Flächen um das Pumpbauwerk herum um stru kturarme Ackerflächen. Beim Verteilbauwerk liegt indes eine Vorbelastung der Landschaft durch ein Bündel mehrerer Hochspannungsfreileitungen vor. Zum Schutz des Landschaftsbildes kommen grundsätzlich Eingrünungen der Gebäude und andere Maßnahmen in Betrach t, die allerdings Gegenstand nachgelagerter Erlaubnisverfahren sind. Erforderlichenfalls können entsprechende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes über die §§ 14ff. BNatSchG ausgeglichen werden. Entsprechend steht der Schutz des Landschaftsbildes dem Vorhaben nicht im Wege. Fazit Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. 2.4.4.2 Kultur- und sonstige Sachgüter Genehmigter Braunkohlenplan Als eingetragene Bodendenkmale kommen drei in den Randbereichen des Untersuchungsraumes vor. Es handelt sich um den temporären Siedlungsplatz aus der mittleren Steinzeit nördlich von Broich im Bereich des Bergerhofes und um die beiden mittelalterlichen Hofstellen Alt und Neu -Ikoven südlich von Widdeshoven. Auf der Grundlage derzeit bekannter Informationen über archäologische Funde und Befunde, der naturräumlichen Situation bzw. der geschichtlichen und vorgeschichtlichen Kulturlandschaftsentwicklung sowie von Analogieschlüssen anhand vergleichbarer, archäologisch untersuchter Situationen bzw. Anlagen sind im Untersuchungsraum 22 Flächen als vermutete Bodendenkmäler (Bodendenkmal - Verdachtsflächen) im Sinne des § 29 DSchG NRW vorhanden. Als Elemente der historischen Kulturlandschaft fungieren der römische Limes oberhalb der ehemaligen Rheinschlinge östlich der B 9 und der Strategische Bahndamm nordöstlich von Widdeshoven. Als sonstige relevante Sachgüter sind die Deponie der ehemaligen Zuckerfabrik zwischen der B 9 und dem Rheindeich, die Industriedeponie Dormagen am Rand der Rheinaue, die Verfüllung einer ehemaligen Kiesgrube nördlich von Broich und die 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 187 Halde „Vollrather Höhe“ nordöstlich von Frimmersdorf in den UVP -Angaben benannt. Als Abgrabungen sind die ehemaligen Abbauflächen und heutigen Baggersee n Straberger See, Martinsee und der See entlang der A 57 zu sehen. Der Randbereich einer Windpotentialfläche befindet sich westlich von Widdeshoven. Der Rheindeich als wichtiges Sachgut begrenzt das Rheinvorland und verläuft in etwa parallel zum Rhein. Im Untersuchungsraum sind mehrere Flächen und Infrastruktureinrichtungen für die Ver- und Entsorgung vorhanden. Es handelt sich um die großflächigen Objekte Zentralkläranlage Dormagen-Rheinfeld, die Umspannanlage Gohrpunkt westlich von Broich und die Umspanna nlage bei Frimmersdorf. Hinzu kommt eine Reihe von Höchst- und Hochspannungsleitungen mit den entsprechenden Masten. In der Rheinaue befinden sich mehrere Ökokontoflächen der Stadt Dormagen. Eingetragene Bodendenkmale, die Rheindeiche sowie die Flächen für die Ver- und Entsorgung verfügen über eine sehr hohe schutzgutbezogene Bedeutung, den sonstigen relevanten Sachgütern (Deponien, Halden, Abgrabungen und Windpotentialflächen) und den Elementen der historischen Kulturlandschaft (römischer Limes, strategisc her Bahndamm) ist eine hohe schutzgutbezogene Bedeutung beizumessen, während die Bodendenkmal -Verdachtsflächen und die Ökokontoflächen der Stadt Dormagen eine mittlere schutzgutbezogene Bedeutung besitzen. Braunkohlenplanänderung Archäologische relevante Bereiche Für die Braunkohlenplanänderung wurde zur Erfassung archäologisch relevanter Bereiche und zur Konkretisierung eines im späteren Fachzulassungsverfahren umzusetzenden Untersuchungsprogramms ein neuer, eigenständiger Fachbeitrag erstellt ( ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022). Die Betrachtung beschränkt sich auf die festzulegende Trasse (Bündelungsleitung und Hambachleitung), da außerhalb dieses Bereiches keine vorhabenbedingte Flächeninanspruchnahme erfolgt und somit Auswirkungen auf Bodendenkmäler auszuschließen sind. Konkret wurden im o. g. Fachbeitrag die in nachstehender Tabelle gelisteten Areale abgegrenzt und betrachtet. Die Tabelle zeigt an, welcher Verdacht in den Bereichen besteht bzw. welche Nachweise erbracht wurden, wie diese Areale vom Fachbüro 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 188 eingestuft wurden („relevant“ / „nicht relevant“) und welche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem späteren Fachzulassungsverfahren vorgeschlagen werden. Der o. g. Fachbeitrag greift das im Zusammenhang mit der Entwicklung des Braunkohlenplans Garzweiler II: Sa chlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung im Jahr 2016 erstellte archäologische Fachgutachten auf und aktualisiert die entsprechenden Ausführungen bezüglich archäologischer Gesichtspunkte und Untersuchungsmaßnahmen für d en Trassenbereich von Dormagen bis zum Tagebau Garzweiler. Der Bereich vom Verteilbauwerk bis zum Betriebsgelände Tagebau Garzweiler wurde im Rahmen der Aktualisierung nachrichtlich im Vorgriff auf das kommende bergrechtliche Zulassungsverfahren betrachtet, obgleich dieser Bereich nicht Gegenstand des vorliegenden Braunkohlenplan-Änderungsverfahrens ist. Zusätzlich zum Jahr 2016 ist der neu hinzugetretene Trassenabschnitt vom Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach durch den Fachbeitrag einer archäologischen Prüfung unterzogen worden. Tabelle 20: Archäologische relevante Bereiche innerhalb der zu sichernden Trasse. Areal- Bezeichnung gem. ABISZ 2022 Art des Verdachts bzw. des Nachweises Relevanz- einschätzung gem. ABISZ 2022 Empfohlene Untersuchung gem. ABISZ 2022 Garzweilerleitung 1 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) relevant keine (nicht relevant) 2 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) relevant keine (nicht relevant) Bündelungsleitung 4_1 Hinweise auf neolithische und römische Siedlungsplätze relevant Gezielte Sondagen (Fortsetzung des Prospektionsprogramms durch gezielte Sondageschnitte) 4_2 Hinweise auf neolithische Siedlungsplätze; Funde vorgeschichtlicher, römischer und frühmittelalterlicher Scherben relevant Gezielte Sondagen (Fortsetzung des Prospektionsprogramms durch gezielte Sondageschnitte) 5_2 Fund von jungsteinzeitlichen Steinartefakten relevant Sondageraster 6 Oberflächige vorgeschichtliche Funde relevant Gezielte Sondage (Hintergrund: Luftbildbefunde) 7_1 neolithische und römische Oberflächenfunde; paläolithische Fundstelle relevant Bisherige Prospektionsergebnisse ausreichend. Gezielte Sondagen 7_2 Oberflächenfunde aus dem Neolithikum und der Römerzeit relevant Bisherige Prospektionsergebnisse ausreichend. Gezielte Sondagen 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 189 Areal- Bezeichnung gem. ABISZ 2022 Art des Verdachts bzw. des Nachweises Relevanz- einschätzung gem. ABISZ 2022 Empfohlene Untersuchung gem. ABISZ 2022 7_3 vorgeschichtliche und rössenzeitliche Funde relevant Bisherige Prospektionsergebnisse ausreichend. Gezielte Sondagen 7_4 Verdacht: Existenz einer Siedlungsstelle relevant Bisherige Prospektionserg ebnisse ausreichend. Gezielte Sondagen 10 römische Trümmerstelle sowie neolithische Oberflächenfunde relevant Enges Sondageraster 11 Wie Ausführungen zu Areal 10 (s.o.) relevant Wie Ausführungen zu Areal 10 (s.o.) 12_1 mesolithischer Fundplatz relevant Nördlich mesolithischer Fundplatz Sondageraster 13 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) relevant keine (nicht relevant) 14 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) relevant keine (nicht relevant) 16 Verdacht auf ausgedehnten Siedlungsplatz der Jungsteinzeit relevant Bisherige Prospektionsergebnisse ausreichend. Gezielte Sondagen und Sondageraster 17 urgeschichtliche Oberflächenfunde relevant Bisherige Prospektionsergebnisse ausreichend. Gezielte Sondagen und Sondageraster 19 Bodendenkmal „Limesstraße“; Verdacht auf diverse Funde und Bodenveränderungen relevant Geosondagen und geologisch - archäologische Begutachtung inkl. archäobotanischer Probenentnahme. Altrheinarm mit Erhaltung von geoarchäologischen Relikten sowie Feuchtbodenfunden sowie gezielte Sondageschnitte um Sachverhalt „östlicher Grenzbereich Limesstraße“ zu klären 22 Altrheinarm mit Erhaltung von geoarchäologischen Relikten und Feuchtbodenfunden; ausgewiesene Archäologiefläche relevant Wie Ausführungen zu Areal 19 (s.o.) 101 Verdacht auf metallzeitliche Siedlung (Bodendenkmal Dormagen 0122) relevant Sondageraster (Grenzbereich Archäologiefläche) 102 römische Trümmerstelle sowie neolithische Oberflächenfunde relevant Gezielte Sondagen (Archäologiefläche Limesstraße) 103 metallzeitlicher Kreisgraben relevant Gezielte Sondagen Bereich Kreisgraben 104 Verdacht auf metallzeitliche Siedlung wegen Oberflächenfunden relevant Sondageraster (Ausdehnung Archäologiefläche); evtl. auch gezielte Sondagen (Prospektionsergebnisse vorhanden) 105 Bodendenkmal „Limesstraße“ relevant gezielte Sondagen, um Sachverhalt „westlicher Bereich Limesstraße“ zu klären. 106 Verdacht auf römische Siedlung wegen Oberflächenfunden relevant Sondageraster Hambachleitung 201 neolithische sowie römische bis mittelalterliche Oberflächenfunde; Verdacht auf römisches Gebäude relevant Gezielte Sondagen (frühere Prospektionsmaßnahmen vorhanden) 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 190 Areal- Bezeichnung gem. ABISZ 2022 Art des Verdachts bzw. des Nachweises Relevanz- einschätzung gem. ABISZ 2022 Empfohlene Untersuchung gem. ABISZ 2022 202 römische Trümmerstelle relevant Gezielte Sondagen 2 x 100 m (Bereich Trümmerstelle) 203 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) relevant keine (nicht relevant) 300 römische Trümmerstelle; Verdacht auf römisches Gebäude relevant Gezielte Sondagen 2 x 50 m (Bereich Trümmerstelle) Regional bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche Im Rahmen des Fachbeitrags Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) „Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“ wurden im Jahr 2007 für das Land NRW bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche (KLB) abgegrenzt und beschrieben. Mit den Fachbeiträgen zur Kulturlandschaft zu den Regionalplänen Düsseldorf (LVR 2013) und Köln (LVR 2016) erfolgte auf Ebene der Regionalplanung eine räumlich konkretisierte Markierung regional bedeutsamer KLB. Im Folgenden werden die KLB innerhalb des UR600 unterschieden nac h Regierungsbezirk dargestellt. Regierungsbezirk Düsseldorf Innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf berührt der UR600 vier regional bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche. Der KLB „ Rheintal um Zons, Urdenbach und Haus Bürgel“ (KLB-Nr. 209) wird vom UR600 bei Dormagen berührt. Der großräumige KLB im Bereich des verlagerten Rheins umfasst Altrheinschleifen mit konservierten geoarchäologischen Relikten, insbesondere zur Landschaftsgesichte. Des Weiteren umfasst der KLB neben zum Teil überregional bedeut samen Bauwerken aus dem Mittelalter, Relikte aus der spätrömischen Zeit. Als kulturlandschaftliche und denkmalpflegerische Ziele im Rahmen der Regionalplanung sind das Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges sowie das Bewahren und Sichern der Strukturen, Ans ichten und Sichträumen von historischen Stadt- und Ortskernen festgeschrieben. Auf Höhe des Knechtstedener Waldes wird das „Kloster Knechtsteden“ (KLB-Nr. 206) vom UR600 tangiert. Das ehemalige Prämonstratenserkloster mit Kirche und Verwaltungs- und Wirtsc haftsgebäuden stammt aus dem 19. Jahrhundert und war ursprünglich Teil eines mittelalterlichen Bruchgebietes. Als kulturlandschaftliches und 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 191 denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesond ere das Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges, festgeschrieben. Im Bereich der Gillbach -Querung bei Rommerskirchen -Widdeshoven berührt der Trassenkorridor den KLB „Untere Gillbachaue“ (KLB -Nr. 200). Die Aue des Gillbachs enthält konservierte geoarchäologis che Relikte sowie Überreste römischer und mittelalterlicher Landnutzung und Besiedlung. Folgende kulturlandschaftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regionalplanung formuliert: Bewahren und Sichern der Elemente, Strukturen und Sichträume von Adelssitzen und Hofanlagen Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges Bewahren überlieferter naturnaher Landschaftselemente Die „ Vollrather Höhe“ (KLB-Nr. 196) ist ein regional bedeutsamer KLB. Die einzige vorhandene Pflugkippe des rheinischen Braunkohletagebaus der 1960er Jahre ist mit ihrem terrassenartigen Aufbau eine landschaftliche Dominante die aus kulturlandschaftlicher und denkmalpflegerischer Sicht im Rahmen der Regionalplanung zu bewahren ist. Zwei weitere KLB, die durch den UR600 innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf berührt werden, erstrecken sich auch über den Regierungsbezirk Köln („Strategische Bahnlinie“ (Bergheim, Erftstadt, Kerpen, Rheinbach, Weilerswist) und „Nord -Süd- Kohlenbahn“). Sie werden in den Fachbeiträgen dem Fachbeitrag fü r den Regierungsbezirk Köln zugeordnet und daher im Folgenden auch dort zugeordnet. Regierungsbezirk Köln Innerhalb des Regierungsbezirks Köln berührt der UR600 fünf KLB. Zwischen Dormagen und Rommerskirchen quert der Untersuchungsraum den KLB „Strategische Bahnlinie“ (Bergheim, Erftstadt, Kerpen, Rheinbach, Weilerswist) . Die Anfänge der Bahnstrecke liegen im Anfang des 20. Jahrhunderts. Aufgrund ihrer militär-strategischen Bedeutung für den Ersten Weltkrieg, kommt diesem linearen KLB eine besondere histor ische Bedeutung zu. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 192 Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere das Sichern linearer Strukturen, festgeschrieben. Südlich der Vollrather Höhe folgt de r Trassenverlauf auf einer Strecke von ca. 6 km dem linearen KLB „Nord -Süd-Kohlenbahn“ (KLB -Nr. 069). Aufgrund ihrer wirtschaftlichen und technikgeschichtlichen Bedeutung für das Rheinische Braunkohlenrevier sowie als bedeutender Entwicklungsschritt für da s Eisenbahnwesen der 1950er Jahre, kommt dieser Strecke mit ihrer langjährigen Persistenz eine hohe Bedeutung zu. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbe sondere das Sichern linearer Strukturen, festgeschrieben. Nördlich von Rath liegt das „Gut Gummershoven“ (KLB-Nr. 066), welches kleinräumig in den UR600 hineinreicht. Der KLB umfasst Relikte aus dem Hochmittelalter und liegt auf einer Kuppe, weshalb ihm ei ne dominante Lage in der offenen Bördelandschaft zukommt. Folgende kulturlandschaftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regionalplanung formuliert: Bewahren und Sichern der Elemente, Strukturen und Sichträume von Adelssitzen und Hofanlagen, Wahren als landschaftliche Dominante, Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem Kontext. Im Bereich der Erftaue berührt die Trassenführung den KLB “Klärteiche bei Blerichen“ (KLB-Nr. 065). Die Klärteiche sind Überreste der ehemaligen Zuckerfabrik Bedburg, die einen herausragenden kulturhistorischen Wert für die Stadt Bedburg hat. Des Weiteren befindet sich hier ein Abschnitt des ehemaligen Abraumbandes, dass die Braunkohletagebaue Hambach und Bergheim miteinand er verbunden hat (Fernbandtrasse). Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere das Sichern linearer Strukturen, festgeschrieben. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 193 Auf Höhe der B 55 reicht die KLB „Oberembt, Niederembt“ (KLB-Nr. 060) kleinräumig in den Untersuchungsraum hinein. Hierbei handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Bereich mit historisch bedeutenden Kirchdörfern, Gütern und Gehöften im Finkelbachtal. Folgende kulturlandsc haftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regionalplanung formuliert: Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von historischen Stadt- und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes, Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges, Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem Kontext. Sonstige Sachgüter Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die unter Berücksichtigung von § 16 Abs. 5 S. 2 UVPG, § 39 Abs. 2 S. 2 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 3 ROG (Zumutbarkeit, Angemessenheit) ermittelten sonstigen Sachgüter innerhalb des UR600, soweit sie nicht bereits an anderer Stelle aufgegriffen sind. Die Auflistung dem Verlauf der RWTL vom Rhein ausgehend folgend. Tabelle 21: Potenziell Betroffene Sachgüter innerhalb des UR600 (Auswahl). Sachgut Lage mögliche Betroffenheit Rheindeich Südlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Deponie Östlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Freileitung (380 kV) Nördlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (offene Bauweise) mit anschließender Parallelführung (rd. 1,8 km) Straße (Kreuzung B 9, K 12) Nördlich Dormagen-Horrem Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Straße (A 57) Nordwestlich Dormagen-Horrem Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Straße (L 380) Südöstlich Dormagen-Nievenheim Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Freileitungen (380 kV, 220 kV, 110 kV) Südlich Dormagen-Nievenheim Parallelführung (rd. 1,3 km), Unterquerung (untertägiger Vortrieb), erneute Parallelführung (rd. 1,8 km) Straße (L 36) Südlich Dormagen-Nievenheim Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Straße (B 447) Südlich Dormagen-Gohr Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Freileitungen (380 kV, 220 kV) Südöstlich Grevenbroich-Barrenstein und Grevenbroich-Allrath Parallelführung (rd. 3,7 km) mit anschließender Unterquerung (offene Bauweise) Bahntrasse Südöstlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Straße (B 59) Südöstlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 194 Sachgut Lage mögliche Betroffenheit Bahntrasse (GAB Nord-Süd-Bahn) ab Südlich Grevenbroich-Allrath bis südwestlich Rommerskirchen- Vanikum Parallelführung (rd. 4,9 km) mit anschließender Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Straße (L 378) Südlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Freileitungen (380 kV, 220 kV) Westlich Rommerskirchen-Sinsteden Unterquerung (offene Bauweise) Straße (K 24) Westlich Rommerskirchen-Vanikum Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Straße (L 213) Nördlich Bedburg-Rath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Radweg (Fernbandtrasse) Südlich Peringsmaar Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter Querschnitt) Radweg (Fernbandtrasse) Erftquerung bis Tagebau Hambach Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter Querschnitt) Straße (L 213) Westlich der Erftquerung bei Bergheim-Glesch Unterquerung (untertägiger Vortrieb) Straße (A 61) Fernbandtrasse südwestlich von Bedburg-Kirdorf Unterführt durch Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter Querschnitt) Straße (B 55) Fernbandtrasse südlich von Elsdorf- Niederempt Unterführt durch Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter Querschnitt) Straße K 30) Fernbandtrasse westlich von Elsdorf- Esch Unterführt durch Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter Querschnitt) Hinzu kommen sämtliche Gebäude, Anlagen, sonstige bauliche Infrastrukturen etc. im Umfeld der Trasse. Zusätzlich wird an dieser Stelle auf die Schiffbarkeit des Rheins als Sachgut hingewiesen, die im Zusammenhang mit der geplanten Rheinwasserentnahme steht (siehe hierzu – insbesondere zum Austausch mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG; letzte Änderung: 23.12.2016) in der Anlage (Nr. 995) folgendes Projekt b enennt: „OU – Anm.: Ortsumgehung - Allrath“. Das Ausbauziel N2 ist auf einen 2-streifigen Neubau gerichtet. Gem. FStrAbG, Anlage, Vorbemerkung, S. 2, handelt es sich um ein Projekt mit vordringlichem Bedarf. 2.4.5 Zusammenfassende Darstellung Genehmigter Braunkohlenplan Der Untersuchungsraum ist bezüglich des Teilschutzgutes Wohnen und Wohnumfeld heterogen strukturiert: im Osten überwiegen in einer höheren Dichte die randstädtischen Funktionen im Bereich der Stadt Dormagen, im Westen sind es mehr 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 195 gering verdichtete kleinstädtische und dörfliche Strukturen auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich. Den Wohngebieten zugeordnet sind eine Reihe von innerörtlichen Grünflächen sowie Sport -, Freizeit - und Erholungsflächen. Auch der Freiraum wird vielfältig für die Funktionen der Erholung und Freizeit genutzt. Aufgrund der Waldarmut kommt den wenigen Waldflächen eine besondere Bedeutung für dieses Teilschutzgut zu. Aber auch der nicht bewaldete Freiraum wird teilweise intensiv für Erholung und Freizeit genutzt (Rheinaue, Erftniederung, Randbereiche des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch, Straberger See, Teile der Ackerlandschaft). Teile des Untersuchungsraumes besitzen eine hohe Bedeutung für Brutvögel. Neben dem Knechtstedener Wald mit Chorbusch ist es die ehemalige Rh einschlinge, der bewaldete Rand der Halde „Vollrather Höhe“, gut durchgrünte Agrarbereiche und das Rheinvorland, das gleichzeitig auch ein wichtiges Habitat für Zug - und Rastvögel darstellt. Der Besatz an Fledermäusen zeichnet sich durch einen hohen Artenr eichtum aus; Waldflächen, die Flussauen und viele lineare Gehölzstrukturen stellen wichtige Jagdhabitate dar. Für das Teilschutzgut Pflanzen von besonderer Bedeutung sind die naturnahen Altwälder, ausgeprägte Kleingehölze, ältere Einzelbäume, Röhrichte und naturnahe Gewässer. Die biologische Vielfalt zeichnet sich einerseits durch besondere Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete) aus, andererseits sind großflächig oder in großer Anzahl auch Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbundflächen. Geschützte Landschaftsbestandteile, Alleen, gesetzlich geschützte Biotope und schutzwürdige Biotope vorhanden. Artenschutzrechtlich sind unter Zugrundelegung von projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen und artspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung Verbotstatbestände ge m. § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle Europäischen Vogelarten sowie für Arten nach Anhang IV der FFH -Richtlinie auszuschließen. Die technische Durchführung des Vorhabens im Bereich des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist im Zuge der vorangegang enen Planungsschritte bereits angepasst worden, um Beeinträchtigungen zu vermeiden (u. a. Querung des FFH -Gebietes annähernd an der Engstelle, untertägiger Vortrieb auf der gesamten Streckenlänge 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 196 des FFH-Gebietes mit einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m). Unter Berücksichtigung einer weiteren projektimmanenten Vermeidungsmaßnahme (Bauzeit zwischen September und Dezember bzw. Februar) ist das Vorhaben mit den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFH -Gebietes verträglich. Auch ist das Vorhaben mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH -Gebietes „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ verträglich, wenn die entwickelten Maßnahmen zur Wasserentnahme und zum Fischschutzkonzept umgesetzt werden. Der Untersuchungsraum ist insbesondere in seinem Westteil hinsichtlich der Regelungs- und Pufferfunktion / natürlichen Bodenfruchtbarkeit ein Gebiet mit schutzwürdigen Böden. Sowohl in Ortsrandnähe als auch in der Feldflur sind unterschiedliche Altlasten und Altablagerungen verbreitet. Der gesamte Raum verfügt über eine hohe wasserwirtschaftliche Bedeutung für die Grundwassergewinnung, obwohl im Untersuchungsraum selbst nur Wasserschutzgebiete mit den Schutzzonen IIIB verbreitet sind. Die Rheinaue sowie die Randbereiche von Erft und Gillbach sind a ls Überschwemmungsbereiche in diesem mit geringer Fließgewässerdichte ausgestatteten Raum vorläufig gesichert. Die Waldflächen haben Immissionsschutzfunktion. Der Knechtstedener Wald besitzt eine Klimaschutzfunktion. Es sind Regionale Grünzüge und Kulturla ndschaftsbereiche dargestellt. Landschaftsschutzgebiete und Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung überlagern sich häufig und stellen darüber hinaus Landschaftsbereiche mit hervorgehobener Bedeutung dar. Als Kulturgüter werden zahlreiche Relikte aus der Steinzeit, der Römerzeit und dem Mittelalter in Boden und Untergrund vermutet. Was die Sachgüter angeht, sind Deponien, Abgrabungen und Flächen für die Ver- und Entsorgung mit entsprechenden Leitungen besonders hervorzuheben. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 197 Braunkohlenplanänderung Mit den vorstehenden Angaben werden die relevanten Bestandteile der Umwelt innerhalb des Untersuchungsraumes für die Bündelungsleitung und Garzweilerleitung (nicht Teil des Verfahrens) weiterhin zutreffend beschrieben. Der Raum wurde im Zuge der Änderung des Braunkohlenplanes untersucht und Angaben soweit erforderlich aktualisiert und ergänzt. Erhebliche Abweichungen zum damaligen Zustand haben sich nicht ergeben. Für den Verlauf der Hambachleitung ist übergreifend und ergänzend festzuhalten: Das Vorhaben verläuft teils in Siedlungsnähe, sodass zusätzlich zu den bereits bisher betroffenen Ortslagen • Dormagen-Rheinfeld (östlicher Teil) • Dormagen-Horrem (Umgebung Krefelder- / Roseller Straße) • Dormagen-Straberg (nordwestlicher Teil) die folgenden weiteren Ortslagen grundsätzlich von der Emission von Luftschadstoffen und Staub betroffen sein könnten: • Rommerskirchen-Widdeshoven (südöstlicher Teil) • Grevenbroich-Allrath (südlicher Teil) • Bedburg-Rath (nördlicher Teil) • Bergheim-Glesch (nordwestlicher Teil) • Bedburg-Kirdorf (südlicher Teil). Die o.g. Natura 2000-Gebiete sind auch von der Hambachleitung betroffen, im Verlauf ab dem Verteilbauwerk liegen keine Natura 2000-Gebiete. Hinsichtlich geschützter Arten wurde i m Rahmen der Bestandserfassung für den Bereich des gesamten Änderungsvorhabens eine Potenzialraumanalyse vorgenommen, um das potenziell vorkommende Artenspektrum für eine worst -case- Beurteilung zu erfassen. Dieses wurde mit bereits vorliegenden Kartiererge bnissen, die im Vorgriff auf die anstehenden Zulassungsverfahren bereits vorgenommen wurden, abgeglichen. Damit konnten „Ausbrecher“ und „Zufallsfunde“ nicht 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 198 prognostizierter Arten ausgeschlossen werden, sodass verlässliche Daten für die Bewertung artensch utzrechtlicher Zugriffsverbote auf der Ebene des Braun - kohlenplans vorliegen. Im Ergebnis können Hindernisse aus artenschutzrechtlicher Sicht, die der Umsetzung des Plans entgegenstehen, ausgeschlossen werden. Das Vorhaben greift im Bereich der Bündelungs - und der Hambachleitung in insgesamt fünf Landschaftsschutzgebiete ein, konkret in den Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt III und Teilabschnitt IV, sowie in drei weitere Landschaftspläne des Rhein -Erft-Kreises, konkret den Landschaftspl an Nr. 1 – Tagebaukultivierung Nord, den Landschaftsplan Nr. 2 – Jülicher Börde mit Titzer Höhe und den Landschaftsplan Nr. 3 – Bürgewälder. Nach § 26 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit den Festsetzungen der Landschaftspläne sind zahlreiche Handlungen, die mit dem Bau der Rheinwassertransportleitung in Verbindung stehen (beispielsweise die Rodung von Gehölzen zur Baufeldfreimachung) in den Landschaftsschutzgebieten verboten. Insoweit sind für die Vorhabenrealisierung Befreiungen von den Verboten der Land - schaftspläne nach § 67 Abs. 1 BNatSchG erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Befreiung liegen bei prognostischer Betrachtung vor. Das Vorhaben greift auch in andere gesetzlich geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit § 39 LNatSchG NRW ein; beispielsweise in Baum - und Gehölzreihen, Hecken, Alleen, Einzelbäume und gesetzlich geschützte Ausgleichsmaßnahmen. Insoweit ist für die Vorhabenrealisierung ebenfalls die Erteilung von Befreiungen erforderlich. Die räumliche Ausbreitung der betriebsbedingten Lärmemissionen fällt sehr gering aus. Insofern steht das Vorhaben nicht im Konflikt zur Erholungseignung der Landschaft. Baubedingt ist eine dauerhafte, nachhaltige Beeinträchtigung der Erholungseignung ausgeschlossen, da die Emissionen zeitlich begrenzt sind. Beim Schutzgut Wasser ist festzuhalten, dass das Vorhaben zu keinen schädlichen Gewässerveränderungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer führt und auch die Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie werden eingehalten. Des Weiteren kommt es zu keinen Beeinträchtigungen bezogen auf den Trinkwasserschutz, da bereits relevante Wirkungen auf das Grundwasser 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 199 ausgeschlossen werden können. Eine Betroffenheit des Hochwassersc hutzes ist auszuschließen. Grundsätzlich ist das Landschaftsbild auch im Bereich der Hambach aufgrund seiner weitgehend ackerbaulichen Nutzung, der landschaftsästhetisch auffallenden Veränderungen durch den Braunkohle -Tagebau mit zugehöriger Verstromung so wie durch zerschneidende Verkehrsachsen stark anthropogen beeinflusst. Besonders hervorzugeben ist die hohe Dichte an Hochspannungsleitungen innerhalb des Untersuchungsraumes und im direkten Umfeld. Daher ist die großräumige Landschaftsbildqualität insgesamt als mittel bis gering zu bewerten. Für die weiteren Schutzgüter wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Es ergeben sich demnach keine erheblichen Unterschiede im weiteren Verlauf der Hambachleitung. 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 2.5.1 Ermittlung von Bereichen für Leitungstrassen Für die Ermittlung von Bereichen mit unterschiedlichem Raumwiderstand sind die aus den Umweltziele n abgeleiteten und schutzgutbezogenen Kriterien herangezogen worden. Anhand der genannten Kriterien werden Restriktionen/Raumwiderstände im Untersuchungsraum ermittelt. Die relevanten Kriterien werden entsprechend ihrer Bedeutung den dargestellten Restrikt ionsklassen zugeordnet. Die Restriktion einer Fläche leitet sich aus dem höchsten erreichten Raumwiderstand eines Kriteriums, entsprechend der Definition der einzelnen Restriktionsklassen, ab. Eine Addition des Konfliktpotentials der einzelnen Schutzgüter (im Sinne von 2 x hoch = sehr hoch) wird nicht durchgeführt. Ebenso findet keine Gewichtung der Kriterien oder der einzelnen Schutzgüter statt. Als Ergebnis erfolgt eine Differenzierung des Untersuchungsraums in Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte, a uf deren Grundlage eine Identifizierung von möglichst konfliktarmen Bereichen, in denen eine Trassenführung der Rheinwassertransportleitung aus umweltfachlicher Sicht, soweit technisch möglich, 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 200 erfolgen sollte. Die Bereiche mit unterschiedlichem Raumwiderstand schließen an die Flächen mit den möglichen Entnahmestellen und Pumpbauwerken an. Auch für das Hydroburst- und das Verteilbauwerk mit den neuen Parametern aufgrund der Notwendigkeit zur Bereitstellung der größeren Wassermengen für die Befüllung des Tag ebausees Hambach gelten die vorgenannten Kriterien in gleicher Weise. Einzelheiten dazu können dem UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden (siehe dort Kap. 3.5) entnommen werden. 2.5.2 Ermittlung von Bereichen für Entnahmestellen und Pumpbauwerke Umweltfachliche Kriterien Zur Ermittlung von Bereichen mit unterschiedlichem Raumwiderstand für Entnahme - und Pumpbauwerke im Entnahmebereich als Teil des Untersuchungsraumes sind nur die Kriterien berücksichtigt worden, die im unmittelbaren Uferbereich (Entnahmestellen), im Deichvorland und im Deichbereich (Pumpbauwerke) raumkonkret vorkommen. Der zu untersuchende Entnahmebereich befindet sich zwischen den Bayer Sportanlagen und Piwipp (Rheinstrom -km 711,50 – 713,45). Eine mögliche Entnahmestelle im Süden des Entnahm ebereiches südlich der Zentralkläranlage Dormagen-Rheinfeld im Areal des ursprünglich geplanten Hochufers wurde als Variante betrachtet, aber aus unterschiedlichen Gründen (Pumpbauwerk nicht mehr in ein Hochufer zu integrieren, geplante Erweiterung des Haf enbereiches nach Norden, Verlängerung der erforderlichen Leitungsstrecke, Schwierigkeiten beim Passieren der Deponie der ehem. Zuckerfabrik und der Kläranlage) verworfen. Auch eine mögliche Entnahmestelle im Nordosten des Entnahmebereiches scheidet hauptsächlich wegen der nach Nordosten immer länger werdenden Querung im Deichvorland aus. Eine längere untertägige Vortriebsstrecke wirkt sich nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus hydraulischen Gesichtspunkten negativer aus. Der Entnahmebereich für m ögliche Entnahmestellen und Pumpbauwerke liegt aus planerischer und umweltfachlicher Sicht zwischen d er Zentralkläranlage Dormagen - Rheinfeld und dem Bereich nordöstlich der Pappelreihe – etwa von Rheinstrom -km 711,85 bis Rheinstrom-km 712,80 – heraus. Dabei sind Vorgaben / Planungen seitens der Stadt Dormagen (vorgesehene Flächen für die Abwasserbeseitigung – 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 201 Absetzbecken – und Flächen für Aufschüttungen nordöstlich der bestehenden Kläranlage im noch gültigen Flächennutzungsplan von Juni 2006) zu beachten. Nicht geeignet ist der Bereich von Rheinstrom-km 711,85 bis 712,20, weil sich hier ein Pumpbauwerk und ein Brunnen für Brauchwasser der Fa. Currenta befinden, die Einleitungsstelle der Kläranlage bei Rheinstrom -km 711,85 liegt und sich tlw. höherwertigere ökologische Strukturen (extensives Grünland mit Baum - und Gehölzstrukturen) im Vorland befinden. Außerdem liegt in diesem Abschnitt unmittelbar hinter dem Rheindeich die Zentralkläranlage Dormagen -Rheinfeld, was eine rechtwinklige Querung des Deichbereiches ausschließt. Eine mögliche Entnahme ist auf den Abschnitt zwischen Rheinstrom -km 712,20 und 712,80 reduziert. Die hier flächenhaft vorkommenden umweltfachlichen Kriterien wurden den Restriktions-/Raumwiderstandsklassen zugeordnet. Technische Kriterien Der endgültige Entnahmebereich zwischen Rheinstrom -km 712,2 und 712,8 ist ausreichend weit entfernt von der Einleitungsstelle der Kläranlage bei Rheinstrom-km 711,85 und den Verwirbelungen durch den Schiffsanlegeverkehr (auch unter Berücksichtigung der gep lanten Erweiterung des Hafenbereiches des Chemparks Dormagen nach Norden). Der Eingriff in das Deichvorland ist in diesem Bereich, gerade unter dem Aspekt des geplanten untertägigen Vortriebs der Entnahmerohrleitungen, im Vergleich zu jeder weiter nordöstl ich angedachten Entnahme aufgrund der kürzeren Vortriebsstrecken geringer. Das Entnahmebauwerk kann in diesem endgültigen Entnahmebereich zumindest im südwestlichen Abschnitt noch teilweise ins Prallufer eingebunden werden. Auch für den Fischschutz kann du rch diese Lage im ca. 600 m langen Abschnitt in ausreichender Weise Vorsorge getragen werden. Uferseitig sind hier keine Flachwasserzonen oder strömungsberuhigte Buhnenbereiche ausgebildet, die als Lebensräume zur Fischaufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruh ebereich juveniler und wandernder Fische dienen könnten. Die Unterwasserböschungen sind steil und naturfern ausgebaut und es sind keine Einmündungen von Zuflüssen und keine am Rhein angebundenen Nebengewässer (z. B. Altarme) vorhanden. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 202 Die Entnahme des Rhe inwassers erfolgt mit einem ca. 2,50 m hohen Entnahmebauwerk in ca. 10 m Tiefe (Differenz zwischen der Höhe des Vorlandes ca. 38,50 m ü. NHN und Unterkante des Entnahmebauwerkes ca. 28,50 m ü. NHN), das entspricht den derzeitigen Vorgaben der Lage des Entn ahmebauwerkes von ca. 2,50 m unter NNW (ca. 31,00 m ü. NHN), mittels zwei Freispiegelleitungen, die durch Vortrieb vom geplanten Pumpbauwerk in Richtung Rhein vorgetrieben werden sollen. Die zurückgenommene Ausweitung des Flächennutzungsplans zur Kläranlagenerweiterung im Bereich der Variante 712,2 führt auf Basis der neuen Anlagenkonfiguration nicht zu einer Vorzugswürdigkeit dieser Variante. Die Umweltauswirkungen der Herrichtung der Anlagen an beiden Entnahmestellen sind identisch, da der Naturraum wie a uch die Auswirkungen identisch sind; weniger technische Restriktionen im Deichvorland Die Variante 712,6 ist allerdings technisch einfacher zu errichten, da beim Bau der Leitungen keine Rücksicht auf den genehmigten Brunnen der Fa. Currenta genommen werden muss. Vor diesem Hintergrund ist die Herrichtung der Entnahmestelle bei km 712,6 günstiger, sodass diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren weiterverfolgt wird. 2.5.3 Festlegung von Leitungstrassen und von Standorten für Entnahmestellen und Pumpbauwerke 2.5.3.1 Alternative Führungen der Leitungstrassen Aus der Raumwiderstandsbetrachtung ergibt sich kein konfliktarmer Korridor. Die Raumwiderstände sind weitestgehend über die gesamte Breite des Untersuchungsraumes (Breite mindestens 600 m) gleich ausgep rägt, so dass sich alternative Trassenführungen aus umweltfachlicher Sicht nicht aufdrängen. Die Alternative im Bereich der Erftquerung resultiert aus technischen Erwägungen (Vortriebsstrecken zusammen nur 240 m lang, keine angrenzenden Hochspannungsmasten und bessere Erschließungsmöglichkeiten der Baugruben) . Die Führung einer Leitungstrasse muss sich deshalb aus anderen Parametern als aus dem Raumwiderstand ableiten. Vom Rhein bzw. Rheindeich bis zum Rand der ehemaligen Rheinschlinge dominiert fast durchg ängig ein hoher Raumwiderstand, der bis zur Ortslage Straberg überwiegend in einen mittleren Raumwiderstand übergeht. Von hier aus zeigt sich fast 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 203 ausschließlich bis zum Ende des Untersuchungsraumes wieder ein hoher Raumwiderstand, der nur kleinflächig im Bereich von Ortslagen, der beiden Umspannanlagen und des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch durch Areale mit sehr hohem Raumwiderstand überlagert wird. Kleinflächig erstreckt sich entlang der L 116 westlich von Frimmersdorf ein Gebiet mit mittlerem Raumwiderstand. Die Führung der Leitungstrasse im umweltfachlich günstigen Nordkorridor wurde in einem iterativen Vorgehen zwischen dem umweltfachlichen Vermeidungsgebot und den technischen Erfordernissen entwickelt. Aufgrund der Änderungen und Ergänzungen des L NatSchG NRW und der damit verbundenen zusätzlichen Schutzgegenstände wurde die Ableitung der umweltfachlich geeigneten Leitungstrasse überprüft. Die zusätzlichen Schutzgegenstände wurden entsprechend ihrer Bedeutung der jeweiligen Raumwiderstandsstufe eingeordnet. Auch wenn sich in einigen Bereichen der Raumwiderstand um eine Stufe bzw. zwei Stufen erhöht, ist im Ergebnis keine weitere alternative Führung der Leitungstrasse erforderlich. Trotz des abschnittsweisen hohen Raumwiderstandes werden folgende Über legungen für eine möglichst konfliktarme Trassenführung verfolgt: Querung des FFH -Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ungefähr an der Engstelle, Abstand von mindestens ca. 200 m zum Rand von Wohnsiedlungsflächen, untertägiger Vortrieb im Bereich von ökologisch besonders schutzwürdigen Strukturen, Einhaltung von ausreichenden Überdeckungshöhen zur Erhaltung von tiefer wurzelnden Gehölzstrukturen bei einem untertägigen Vortrieb, Einengung des Arbeitsstreifens in ökologisch sensiblen Bereichen, möglic hst rechtwinklige Querung von Verkehrswegen und Vorflutern im untertägigen Vortriebsverfahren, Umgehung von eingetragenen Bodendenkmalen und Berücksichtigung von Bodendenkmal - Verdachtsflächen, Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur (Hochspannungsleitungen, Nord -Süd-Kohlenbahn) bei Beachtung der bestehenden Schutzstreifen, Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen aus Erschließungsgründen. Nach der Querung des Rheindeiches bei Dormagen -Rheinfeld sollte sich die Rheinwassertransportleitung in der Führung an den parallel zum Deich verlaufenden Wirtschaftsweg anlehnen. Der angestrebte Abstand von mindestens ca. 200 m zum südöstlichen Bebauungsrand von Dormagen -Rheinfeld kann eingehalten werden. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 204 Eine gute Erschließung für den Arbeitsstreifen kann erreicht werden, ohne eine weitere Zerschneidung von Freiflächen zu verursachen. Die Querung des der Industriedeponie vorgelagerten Waldstreifens sollte in offener Bauweise erfolgen, bei örtlich beengten Verhältnissen mit verbautem Leitungsgraben. Ein möglichst großflächiges Waldareal kann als Pufferfläche zum Rand der Wohnbebauung erhalten werden. Die gesamte Waldfläche ist bestehendes Landschaftsschutzgebiet. Eine alternative Trassenführung ist nicht möglich. Nördlich des Walhovener Hof es und östlich der ehemaligen Rheinschlinge ist eine Linienführung in Erwägung zu ziehen, die in Standardbauweise mit geböschtem Leitungsgraben weiter der Parallelführung zu Wirtschaftsweg und Höchstspannungsleitung folgt, um die Zerschneidungseffekte zu m inimieren. Teilweise kommen in diesem Abschnitt Flächen mit besonders schutzwürdigen Böden vor. Zwischen der B 9 und unmittelbar östlich der A 57 (Am Balgheimer Weg) ist eine gradlinige Führung über die Feldflur als Standardbauweise mit geböschtem Leitungsgraben anzustreben. In der Weiterführung sollten die Autobahn 57 und die Bahnstrecke Köln – Krefeld rechtwinklig in geschlossener Bauweise gequert werden, bevor für die Linienführung eine Restparzelle zwischen der Bahnstrecke und dem Rand des Baggersees in offener Bauweise mit verbautem Leitungsgraben genutzt wird. Nordöstlich von Straberg sollte die gradlinige Linienführung der Rheinwassertransportleitung bei einer Standardbauweise mit geböschtem Leitungsgraben unmittelbar parallel zu den beiden Höchstspan nungsleitungen (380 und 220 kV) aufrechterhalten werden. Der schmale Streifen zwischen Bodendenkmal- Verdachtsflächen drängt sich für eine Führung der Leitungstrasse auf. Hier sind die beiden, jeweils ca. 15 m breiten Schutzstreifen der Rheinwassertransport leitung und der Höchstspannungsleitung zu beachten. Im Abschnitt der Querung des FFH -Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ annähernd an der Engstelle ist nach Möglichkeit eine längere Führung (ca. 250 m) in geschlossener Bauweise als untertägiger Vortrieb vorzusehen. Auch die derzeitig noch als Weideflächen genutzten, jedoch zum FFH -Gebiet gehörenden und als 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 205 Aufforstungen vorgesehenen Flächen sollten in geschlossener Bauweise unterquert werden. Durch die Einstufung der geplanten Entwicklung eines zusammenhängenden Waldgebiets als „zwingend“ durch die Naturschutzfachbehörde ist es angebracht, die Aussichten, dieses Ziel zukünftig zu erreichen, nicht weiter zu verschlechtern. Die Engstelle im Waldverbund ist derzeitig sehr schmal und stellt für Pflanzen - und Tierarten des Waldinnenraums eine Lücke im Habitatverbund dar, die durch eine Waldentwicklung im Bereich der Gründlandparzelle im FFH -Gebiet geschlossen werden kann. Zusätzlich zu der vorgenannten Trassenfindung sind im Bereich der Bündelungsleitung darüber hinaus kleinräumige Trassenoptimierungen (mit Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Bereich von Querungen zwischen km 0,0 und km 0,5 (Deichquerung) sowie zwischen km 9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf drei Leitungen DN2200 erforderlich. Zudem sind zwei Bereiche zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz -) Baustellenflächen wegen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutzstreifen von Hochspannungsleitungen und wegen der Notwendigkeit von nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 20,2 und 21,3 (wo sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse mit dem Sicherheitsstreifen der parallel verlaufenden Hochspannungsleitungen überschneiden) betroffen. Zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald ist eine geringfügige Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der raumordnerischen Trassenfestlegung durch den „Braunkohlenplan Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ ein Gebäude innerhalb der Trasse errichtet wurde. Durch eine Herstellung der Rheinwassertransportleitung in einem geschlossenen Bauverfahren auf der gesamten Strecke durch das FFH -Gebiet la ssen sich Einschränkungen des Entwicklungspotenzials vermeiden. Durch eine Verlegung unterhalb des Wurzelhorizonts der zu pflanzenden Bäume lassen sich Veränderungen der zukünftigen Standortbedingungen aus Sicht der FFH -Lebensraumtypen vermeiden. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstr assen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 206 Vom westlichen Rand des FFH-Gebietes bis zur Nord-Süd-Kohlenbahn kommen keine alternativen Führungen der Leitungstrasse in Betracht. In diesem längeren Abschnitt ist ausschließlich die zweimalige Parallelführung zur Höchstspannungsleitungstrasse unter südlicher Um gehung der Ortslage von Widdeshoven unter umweltfachlichen Gesichtspunkten in Standardbauweise mit geböschtem Leitungsgraben sinnvoll. Zwecks Bündelung, besserer Erschließung und Verringerung von Zerschneidungswirkungen sollte sich die Führung der Rheinwassertransportleitung an dem Verlauf der K 31 im Bereich der Querung der Nord-Süd-Kohlenbahn (GAB Nord- Süd-Bahn) orientieren. An den Verlauf dieser Bahnstrecke auf der Südseite sollte sich die Leitungstrasse in der Fortführung in Standardbauweise mit gebösch tem Leitungsgraben anlehnen. Ab Frimmersdorf ist nach Querung der beiden Sportplätze ( die nördlich angrenzende Ackerfläche steht wegen der Hochspannungsmasten und des rechtwinklig querenden E-Kabels nicht zur Verfügung) eine Führung südlich entlang des Hauptwirtschaftsweges und unmittelbar südlich der Kohlentransportanlage und nördlich der Umspannanlage anzustreben, bevor die Erft mit dem Vorland in geschlossener Bauweise unterquert wird. Eine weitere Querung in geschlossener Bauweise wird im Bereich der Bahnstrecke Bedburg (Erft) – Grevenbroich, der L 116, dem Abzweig der Nord -Süd-Kohlenbahn und der Erftstraße erforderlich, bevor der Übergabepunkt im Bereich der rekultivierten Tagebaufläche von Garzweiler I erreicht wird. Aufgrund der beengten Platzverhältn isse mit mehreren Hochspannungsleitungsmasten und der vorhandenen Schutzgebiete an der Erft und teilweise westlich der L 116 (festgesetztes Landschaftsschutzgebiet, Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung, schutzwürdiges Biotop nach LANUV) sowie der E xistenz der flächendeckenden Bodendenkmal -Verdachtsfläche Nr. 1 ist außerhalb der Abschnitte in geschlossener Bauweise eine durchgehende offene Bauweise mit verbautem Leitungsgraben empfehlenswert. Alternativ ist für den Verlauf der Rheinwassertransportlei tung aus technischer Sicht (geringere Vortriebsstrecke, keine angrenzenden Hochspannungsmasten und bessere Erschließungsmöglichkeiten der Baugruben) ab der Nordseite der Umspannanlage eine Führung nach Süden zwischen der Kohlentransportanlage und der Umspannanlage in Standardbauweise mit geböschtem Leitungsgraben möglich. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 207 Anschließend sind die Erft mit dem Vorland, die Bahnstrecke und die L 116 in geschlossener Bauweise zu queren, bevor eine zweimalige Führung in offener Bauweise mit verbautem Leitungsgraben westlich und östlich der Erftstraße denkbar ist. Die Erftstraße selbst kann in geschlossener Bauweise unterquert werden. Braunkohlenplanänderung Da für den Abschnitt der Hambachleitung keine raumordnerischen Trassenfestsetzungen existieren, stellte sich zunächst die Aufgabe, eine geeignete Trasse zu ermitteln. Die hier betrachtete, vorzugswürdige Trassenführung für die RWTL zum Tagebau Hambach geht aus einem mehrstufigen Auswahlprozess hervor, in dem die Detailschärfe der Untersuchungen sukzessive zunahm, während die Größe des untersuchten Raums verringert wurde. Die Einzelheiten zur Findung der Trasse sind in Kapitel 1.2.2.1 – 1.2.2.3 dargestellt. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf jene Trasse, die aus dem Auswahlprozess unter Berücksichtigung aller entscheidungsrelevanten Kriterien insgesamt als vorzugswürdig hervorgegangen ist (Vorzugstrasse Nr. 5) und die einen maßgeblichen Bezugspunkt der Umweltprüfungen, die in diesem Bericht dokumentiert sind, darstellt. Die geplante Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe und verläuft zunächst für rund 5 km in enger Bündelung mit der sogenannten Grubenansc hlussbahn (GAB) Nord -Süd-Bahn. Sie durchquert dabei einen landwirtschaftlich geprägten Raum zwischen dem Kraftwerk Neurath und der Ortslage Vanikum. Südwestlich der Ortslage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB Nord-Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars geführt. Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der ehemaligen Fernbandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die Trasse der Hambachleitung im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt werden. Dies erfolgt durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse. Die zu sichernde RWT L-Trasse endet am Schnittpunkt mit der bestehenden Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an dessen Nordrand. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 208 2.5.3.2 Standortalternativen für die Entnahme- und Pumpbauwerke Genehmigter Braunkohlenplan In den UVP-Angaben sind drei Varianten beschrieben. Aus umweltfachlicher und technischer Sicht ist eine Entnahmestelle mit Entnahmebauwerk in Höhe von Rheinstrom -km 712,6 (Variante 2) unmittelbar südwestlich der Verlängerung der Pappelreihe zum Rhein hin denkbar, unter Berücksichtigung der im Flächennutzungsplan der Stadt Dormagen dargestellten und vorgesehenen Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und Flächen für Aufschüttungen. Es ist der Übergangsbereich zwischen dem Prallufer und der geraden Führung des Rheins. Im gesamten endgültigen Entnah mebereich von Rheinstrom -km 712,2 bis 712,8 führt die Fahrrinne unmittelbar am westlichen Ufer vorbei. Lebensräume zur Fischaufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und wandernder Fische sind hier nicht vorhanden. Die Leitung sollte in einem grabenlosen Verfahren mit einem untertägigen Vortrieb gradlinig und etwa rechtwinklig zum Rheinufer und weitgehend parallel zur Pappelreihe über die Ackerfläche verlaufen, um den Deich dann ebenfalls ungefähr rechtwinklig zu queren. Die Variante 3 bezieht sich auf einen Verlauf der Leitung nordöstlich der Pappelreihe. Hier befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft eine Brunnenanlage zur Brauchwasserentnahme der Fa. Currenta. Diese Entnahmestelle liegt noch weiter entfernt von dem unmittelbaren Pralluferbereich. Die Länge der Vorlandquerung nimmt weiter zu. Die Variante 1 befindet sich bei Rheinstrom -km 712,2. Diese ist jedoch nur realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die im jetzigen Flächennutzungsplan dargestellten un d geplanten Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für Aufschüttungen verkleinert werden, um das Pumpbauwerk in dem oder unmittelbar hinter dem Deich (s. u.) platzieren zu können. Die Querungslänge im Vorland ist bei ähnlicher ökologischer und naturschutzfachlicher Ausstattung geringer als bei den Varianten 2 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 209 und 3. Ein weiterer Vorteil dieser Variante 1 ist, dass der Pralluferbereich hier am stärksten ausgeprägt ist. Die kürzere Vortriebsstrecke wirkt sich nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus hydraulischen Gesichtspunkten positiv aus. Die zusätzlichen Schutzgegenstände aufgrund der Änderungen / Ergänzungen des LNatSchG NRW führen nicht zu einer Änderung des Raumwiderstandes für den Bereich der Entnahmestelle und des Pumpbauwerkes. Die Ableitung der Varianten ist somit weiterhin gültig. Aus Gründen der Umweltvorsorge, des Hochwasserschutzes (Einschränkung des Retentionsraumes) sowie auch aus den Belangen der Sicherheit der Schifffahrt erscheint es sinnvoll, das Pumpba uwerk nicht im Deichvorland zu platzieren. Die Freispiegelleitung sollte deshalb aus umweltfachlicher Sicht das Deichvorland und den Deich queren, sofern keine andere planerische Lösung zu bevorzugen ist. Der Rheindeich schirmt in seiner Funktion den Überschwemmungsbereich des Rheins vom bebauten Hinterland ab. Für eine Querung des Deiches und die Platzierung des Pumpbauwerkes unmittelbar hinter dem Deich gibt es zwei Möglichkeiten. Ein untertägiger Vortrieb unter dem gesamten Deich inklusive eines Sicherheitsbereiches davor und dahinter oder in offener Bauweise. Ein untertägiger Vortrieb bietet viele Vorteile gegenüber einer Öffnung, z. B. Erhaltung des Hochwasserschutzes, Verbleib des Wegenetzes (am Fuß und auf der Berme des Deiches) sowie das Belassen von möglichen Altablagerungen. Bei einer Querung des Deiches in offener Bauweise müssen nach den derzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik ein anderer Aufbau und auch das vorhandene Wegenetz neu geplant werden. Dies ist in den geplanten Deich - und Hochwasserschutz-Sanierungsmaßnahmen des Deichverbandes Dormagen / Zons bereits vorgesehen. Bei einer Lage des Pumpbauwerkes im Deich müsste dieser eine größere Öffnung und damit auch Wiederherstellung erfahren, um das Gebäude des Pumpbauwerkes, seine Anbindung in den Deich und auch den Deich selbst wiederherzustellen. Auch ist der Punkt der noch nicht genau klassifizierten möglichen Altablagerungen sowie die Vorgaben des Deichregelquerschnitts nach den anerkannten Regeln der 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 210 Technik in diesen Überlegungen zu be rücksichtigen. Vorteile in Bezug auf die zu bewegenden Erdmassen ergeben sich bei Anlage eines Deichüberwachungsweges und Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik für den Deichaufbau überschlägig nicht. Vorteile bei einer Lage des Pumpbauwerkes im Dei ch ergeben sich bezüglich der geringeren Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Braunkohlenplanänderung Die Variante am Rheinkilometer km 712,2 war nur realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Dormagen die im alten Flächennutzungsplan dargestellten und geplanten Flächen zur Kläranlagenerweiterung (Darstellung als Flächen für die Abwasserbeseitigung (Absetzbecken) sowie als Flächen für Aufschüttungen) verkleinert werden. Diese Verkleinerung ist gegenwärtig im Rahmen der Neuauf stellung des Flächennutzungsplans geplant. Die neue Anlagenkonfiguration hat unmittelbare Auswirkungen auf die bauliche Umsetzung. Das Entnahmebauwerk vergrößert sich von 10 m x 25 m auf etwa 15 m x 60 m. Anstelle von zwei Leitungen (DN1400) werden nunmeh r drei Leitungen (DN2200) untertägig, im grabenlosen Verfahren bis zum Pumpbauwerk geführt, welches sich ebenfalls von ehemals 20 m x 20 m auf unterirdisch 45 m x 100 m (unterirdisch = maßgeblich für die Bewertung) vergrößert. Neu im Deichvorland ist zudem die Unterbringung des Hydroburst-Bauwerks. Vor allem mit Blick auf die in der Nähe der Variante km 712,2 gehäuft vorkommenden technischen Einrichtungen (Leitungen, Brunnen und Absetzbecken) der Fa. Currenta stellt die größere Anzahl der Rohrleitungen und die Dimensionierung der Bauwerke aus dem angepassten Vorhaben ein neues nunmehr größeres Konfliktpotential dar. Bei der Variante km 712,6 (Vorzugsvariante) ist eine untertätige Querung des Deichvorlandes bis zum Pumpbauwerk technisch einfacher umzusetzen, weil dort weniger technische Einrichtungen in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Belange der Schifffahrt oder des Fischschutzes führen nicht dazu, dass eine der beiden Varianten als vorzugswürdig einzustufen ist, weil keine gegenüber der anderen signifikante Vorteile in Bezug auf diese Belange aufweist. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 211 Vor diesem Hintergrund ist die Herrichtung der Entnahmestelle bei km 712,6 günstiger, sodass diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren weiterverfolgt wird. 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 2.6.1 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Leitungstrassen im Vergleich (Nord und Erft) Hinweis: Dieses Kapitel bezieht sich auf die bereits genehmigte Trasse zum Tagebau Garzweiler. Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit Die Varianten der Leitungstrassen (Nord und Erft) werden in den folgenden Ausführungen schutzgutbezogen ermittelt, beschrieben und bewertet. Bezüglich der Umweltauswirkungen der Leitungstrassen auf das Teilschutzgut Wohnen und Wohnumfeld sind gemischte Bauflächen, landwirtschaftliche Hof - und Gebäudeflächen, Potenzialflächen zur Siedlungsentwicklung sowie Sport -, Freizeit - und Erholungsanlagen betroffen. Kleinflächig werden gemischte Bauflächen sowie landwirtschaftliche Hof - und Gebäudeflächen ausschließlich außerhalb des Rohrgrabens und kleinflächig im Bereich des übrigen Arbeitsstreifens in Anspruch genommen. Es handelt sich um zwei kleinere Teilflächen im Norden von Frimmersdorf und am Steppenweidenhof. Bei einer geringfügigen Verlagerung oder Anpassung des Arbeitsstreifens ist es jedoch möglich, die baubedingte Beanspruchung dieser beiden Flächen zu vermeiden. Im Randbereich von Rheinfeld sin d Potenzialflächen zur Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Von diesen werden zwischen der Piwipper Straße und der Krimpsgasse sowohl Flächen durch den Arbeitsstreifen als auch durch den Rohrgraben in Anspruch genommen. Im Bereich des Arbeitsstreifens stehen diese Potenzialflächen zur Siedlungsentwicklung nach Beendigung der Bautätigkeiten wieder zur Verfügung. Im Bereich des Rohrgrabens verläuft nach Realisierung der Baumaßnahme der ca. 15 m breite Schutzstreifen, in dessen Bereich eine mögliche spätere bauli che Nutzung ausscheidet. Im Norden von Frimmersdorf werden Sport -, Freizeit - und Erholungsanlagen in Form von zwei Sportplätzen durch den eingeengten 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 212 Arbeitsstreifen inkl. Rohrgraben bauzeitlich in Anspruch genommen. Für die anschließende Wiederherstellung der Sportanlagen ist es unerheblich, ob sie durch den Rohrgraben oder den Arbeitsstreifen in der Bauphase beansprucht werden; sämtliche Flächen inkl. des späteren, ca. 15 m breiten Schutzstreifens stehen nach Beendigung der Baumaßnahmen und erfolgter Rekultivierung als Sportanlagen wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Hinzu kommen die möglichen Auswirkungen auf Wohnsiedlungsflächen, die durch den Materialtransport hervorgerufen werden können. Der Transport von überschüssigen Bodenmassen im Bereich der bes iedelten Flächen ist jedoch weitestgehend auszuschließen, da diese fast ausschließlich im Bereich des Rohrgrabens und auch im Arbeitsstreifen wieder eingebaut werden können. Aussagen zum Transport sind erst bei Vorliegen eines Baulogistikkonzeptes möglich. Der Transport der Rohre und des sonstigen Baumaterials muss nicht zwangsläufig durch Wohnsiedlungsflächen führen. Die Auswirkungen des Materialtransportes im Freiraum stellen sich abschnittsweise reduziert dar, da es möglich ist, den Leitungsverlauf teilw eise unmittelbar parallel zu bestehenden Wirtschaftswegen vorzusehen. Die Umweltauswirkungen der Leitungstrassen auf das Teilschutzgut Erholung und Freizeit umfassen Waldflächen mit Erholungsfunktion, Waldflächen mit Sichtschutzfunktion, Bereiche für den S chutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Regionale Grünzüge mit der Funktion Naherholung, Radwege sowie überregionale Themen-, Haupt- und Rundwanderwege. Waldflächen mit Erholungsfunktion sind sowohl durch die Anlage des Rohrgrabens als au ch durch die Herstellung des eingeschränkten Arbeitsstreifens im Bereich „Am Pielsbusch“ westlich der Erft betroffen. Während man im Bereich des bauzeitlichen eingeengten Arbeitsstreifens davon ausgehen kann, dass die beanspruchten Waldbestände überwiegend im Stadium des Stangenholzes nach Beendigung der Baumaßnahmen neu angelegt werden können, sind im Bereich des bauzeitlichen Rohrgrabens und späteren Schutzstreifens Auflagen bezüglich der Bepflanzung zu berücksichtigen. Ein zusammenhängender Waldbestand w ird in diesem ca. 15 m breiten Streifen schon allein aus Gründen der notwendigen Zugänglichkeit nicht realisierbar sein. Ähnlich verhält es sich mit der Beanspruchung von Waldflächen mit Sichtschutzfunktion. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 213 Derartige Waldflächen werden im Bereich unmittel bar randlich zur Industriedeponie Dormagen sowohl durch die Anlage des Rohrgrabens als auch durch die Herstellung des reduzierten Arbeitsstreifens in Anspruch genommen. Obwohl es sich hier überwiegend um Waldflächen mit mittlerem und geringem Baumholz hand elt, sind diese Waldstrukturen im Bereich des bauzeitlichen eingeengten Arbeitsstreifens ohne Einschränkungen wieder herstellbar; im Gegensatz dazu steht der baubedingte Rohrgraben und spätere Schutzstreifen, in dem der Aufbau von Waldstrukturen höchstens eingeschränkt realisierbar ist. Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sind in vielen Bereichen durch die Anlage der Leitungstrasse bauzeitbedingt betroffen. Es handelt sich um die Areale östlich von Dormagen-Rheinfeld (zwischen Piwipper Straße und Krimpsgasse), zwischen der ehemaligen Rheinschlinge und der B 9, östlich und unmittelbar westlich der A 57, im Bereich der L 36 (Straberger Weg), zwischen dem Steppenweidenhof und der Ostgrenze des FFH -Gebietes, zwischen der W estgrenze des FFH-Gebietes und der B 477, entlang von Gill- und Köttelbach sowie westlich der Erft „Am Pielsbusch“. Neben der Beanspruchung durch den Rohrgraben und übrigen Arbeitsstreifen werden auch Randzonen für die Funktion der landschaftsorientierten Erholung in der Bauphase beeinträchtigt. Hinzu kommen Regionale Grünzüge mit der Funktion Naherholung, die zwischen dem Steppenweidenhof und der Ostgrenze des FFH-Gebietes sowie zwischen der Westgrenze des FFH -Gebietes und dem Schleyerhof in der Bauphase durch Rohrgraben und übrigen Arbeitsstreifen bauzeitlich in Anspruch genommen werden und neben den Randzonen bauzeitlich für die Funktion der Naherholung nicht zur Verfügung stehen. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die betroffenen Flächen weitestgehend wieder wie im Zustand vor Beginn der Bauphase rekultiviert, so dass die Funktionen der landschaftsorientierten Erholung und der Naherholung wieder uneingeschränkt erfüllt werden können. Höchstens für die Dauer der Bauzeit ist davon auszugehen, dass drei Themen- / Haupt- / Rundwanderwege (Krimpsgasse, Weg am Gestüt Weidenpesch, Jakobsweg an der Erft) unterbrochen werden und damit die Erholungsfunktion für eine bestimmte Zeitdauer eingeschränkt ist. Unmittelbar nach Beendigung der Bauarbeiten werden diese e rholungsrelevanten Fußwegebeziehungen im Rahmen der anderen Rekultivierungsmaßnahmen wiederhergestellt. Es ist auch denkbar, dass diese 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 214 Wegebeziehungen in der Bauphase provisorisch in modifizierter Form aufrechterhalten werden, so dass sich die umweltbezog enen Auswirkungen noch weiter verringern. Ähnlich verhält es sich mit den sieben bauzeitlich unterbrochenen, klassifizierten Radwegverbindungen, die in den UVP-Angaben aufgeführt sind. Sie werden umgehend nach Beendigung der Bauarbeiten wieder angelegt werden. Sie sind oder sogar während der Bauzeit zumindest provisorisch und eingeschränkt für den erholungsrelevanten Radverkehr nutzbar. Alle Wege, dienen auch der landwirtschaftlichen Erschließung des Raums. In der Bauzeit sind sie über ein alternatives Wege - und Erschließungskonzept zumindest eingeschränkt aufrechtzuerhalten. Im Bereich westlich von Frimmersdorf unterscheiden sich die Varianten Nord und Erft nur hinsichtlich der betroffenen Kriterien Waldflächen mit Erholungsfunktion sowie Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Es sind insgesamt folgende Flächenbeanspruchungen zu erwarten: Beim Vergleich der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit (Wohnen und Wohnumfeld, Erholung und Freizeit) zwischen der Variante Nord und der Variante Erft nimmt die Variante Erft bei beiden o. g. Kriterien (Waldflächen mit Erholungsfunktion sowie Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung) geringfügig mehr Flächen bauzeitbedingt und im Fall der Waldflächen auch darüber hinaus in Anspruch. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Die Umweltauswirkungen der Leitungstrasse auf das Teilschutzgut Tiere beziehen sich auf avifaunistische Funktionsräume, Rastvogel -Funktionsräume, Fledermausflugstraßen, Fledermausjagdhabitate und Fledermauslebensräume. Die betroffenen sechs avifaunistischen Funktionsräume sind umfassend beschrieben. Sie berühren Rohrgraben und übrigen Arbeitsstreifen auf der gesamten Streckenlänge und in vollem Flächenumfang. Drei Rastvogel-Funktionsräume sind durch die Anlage des Rohrgrabens und des übrigen Arbeitsstreifens bauzeitlich betroffen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 215 Die Inanspruchnahme von avifaunistischen Lebensräumen und Rastvogel - Funktionsräumen und damit negative Ausw irkungen auf die Avifauna umfassen weitestgehend nur die Dauer der Bauzeit. Die baubedingte Flächenbeanspruchung führt zu einem zeitweiligen Lebensraumverlust und mindert die Standortqualität unmittelbar angrenzender Lebensräume für die Dauer der Bauzeit. Baubedingte visuelle und akustische Wirkungen sind vor allen Dingen auf entsprechende empfindliche Arten zu konstatieren. Dagegen werden baubedingte Barriere - und Zerschneidungseffekte, anlagenbedingte dauerhafte Flächeninanspruchnahmen sowie betriebsbedingte visuelle und akustische Wirkungen als sehr gering eingestuft. Eine weitestgehende Wiederherstellung der avifaunistischen Funktionsräume und der Rastvogel-Funktionsräume nach Beendigung der Bauarbeiten ist unter der Berücksichtigung der dargestellten Ma ßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen möglich. In vier Bereichen (Weidenpescher Hof, Nachtigall, randlich an der K 31, im Norden von Frimmersdorf) werden auf jeweils kurzen Streckenlängen Fledermausflugstraßen durch den Rohrgraben und den übrigen Arbeitsstreifen gequert. Darüber hinaus kommt es kleinflächig zu negativen Auswirkungen auf Fledermausjagdhabitate. Teilweise handelt es sich um temporäre Jagdhabitate, die sich im Rhein-Deichvorland, an der Krimpsgasse, an der Broicher Dorfstraße und auf dem RWE -Betriebsgelände befinden. Fledermausflugstraßen und Fledermausjagdhabitate befinden sich ausschließlich dort, wo lineare Baum - und Gehölzstrukturen vorhanden sind. Es ist davon auszugehen, dass die Baum - und Gehölzstrukturen im Bere ich des Rohrgrabens gefällt werden müssen, im sonstigen Arbeitsstreifen jedoch in den meisten Fällen erhalten werden können. Deshalb werden die Flugstraßen und Jagdhabitate nur auf kurzen Streckenlängen für die Dauer der Bauzeit und geringfügig darüber hin aus unterbrochen. Es ist wahrscheinlich möglich, die Baum - und Gehölzstrukturen im Status quo ante im Schutzstreifen weitgehend durch die Pflanzung neuer Bäume und Gehölze wiederherzustellen. Fledermausflugstraßen und Fledermausjagdhabitate sind mittelfris tig wiederhergestellt. Die Umweltauswirkungen der Leitungstrasse auf das Teilschutzgut Pflanzen und die biologische Vielfalt umfassen Auswirkungen auf Biotoptypen, Geschützte Biotope, 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 216 schutzwürdige Biotope, Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, Biotopverbundflächen, Bereiche für den Schutz der Natur und Regionale Grünzüge mit der Funktion Biotopvernetzung. Es werden kleinflächig durch den Rohrgraben und umfangreich durch den übrigen Arbeitsstreifen unterschiedliche Biotopt ypen in Anspruch genommen. Über 90 % entfallen auf Ackerflächen, nur ein geringer Umfang an Flächen auf beispielsweise Kleingehölze, Laubwald und Grünland. Etwa 22 % aller Biotoptypen werden für die Anlage des Rohrgrabens benötigt, der Rest entfällt auf den Arbeitsstreifen. Als Geschützte Biotope werden unmittelbar am Rheinufer Röhrichtbestände hochwüchsiger Arten und Schilfröhricht für die Anlage des Entnahmebauwerks dauerhaft beansprucht. Das Naturschutzgebiet „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ wird nicht beansprucht, weil es komplett durch eine untertägige Vortriebsstrecke gequert wird und die Baugruben außerhalb des Schutzgebietes angeordnet werden. Schutzwürdige Biotope werden im Deichvorland, im Bereich der alten Rheinschlinge, „Am wilden Dörnchen“ östlich der A 57 und auf dem RWE -Betriebsgelände durch die Anlage des Rohrgrabens und des übrigen Arbeitsstreifens bauzeitbedingt beansprucht. Es handelt sich sowohl um Offenlandflächen, die schon kurze Zeit nach der Rekultivierung dem Naturhaushalt wieder zur Verfügung stehen, als auch um Wald- und Gehölzflächen, deren Wiederherstellung (mit Ausnahme von nicht wieder herstellbaren Waldstrukturen im Bereich des Schutzstreifens) einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Weitaus umfangreicher stellt sic h die bauzeitliche Beanspruchung der Landschaftsschutzgebiete dar. Betroffen sind derartige Schutzgebiete in den Bereichen der Rheinaue, der Niederterrasse und Terrassenkante sowie des Terrassenhanges, Gillbach- und Köttelbachtales. Nach Beendigung der Bau arbeiten werden die betroffenen Flächen weitestgehend dem Zustand vor Beginn der Bauphase entsprechend rekultiviert, so dass die Schutzzwecke der betroffenen Landschaftsschutzgebiete wieder nahezu uneingeschränkt erfüllt werden können. In den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen westlich der B 9, „Am wilden Dörnchen/ Am Entenpfuhl“ östlich der A 57, südlich von Nievenheim und im Bereich 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 217 der Bahntrasse nordwestlich von Frimmersdorf ist davon auszugehen, dass die Bäume im Bereich des ca. 15 m breiten Rohrgrabens gefällt werden müssen. Es werden mehrere ausgewiesene Biotopverbundflächen baubedingt durch den Rohrgraben und den übrigen Arbeitsstreifen in Anspruch genommen. Es handelt sich um das Deichvorland, den Bereich der ehemaligen Rheinschlinge, das Areal „Am wilden Dörnchen“ östlich der A 57, Randzonen des Baggersees und des Knechtstedener Waldes, das Gebiet des Gohrer Grabens, Randbereiche des Strategischen Bahndammes sowie das Gillbach- und Köttelbachtal. Überwiegend sind in diesem Fall Offenl andflächen durch die bauzeitbedingte Beanspruchung und Umgestaltung betroffen, so dass davon auszugehen ist, dass diese Areale nach erfolgter Rekultivierung wieder als Biotopverbundflächen zur Verfügung stehen. Der einzige durch die Baumaßnahmen betroffene Bereich für den Schutz der Natur ist das Deichvorland. Durch die Anlage der Baugrube für den untertägigen Vortrieb werden hier überwiegend Ackerflächen sowie Säume und Ruderalfluren im Uferbereich bauzeitbedingt beansprucht, die größtenteils (mit Ausnahme der durch das Entnahmebauwerk und Nebenflächen anlagenbedingt beanspruchten Flächen) mit der Rekultivierung wiederhergestellt werden können Der Regionale Grünzug mit der Funktion Biotopvernetzung zwischen dem Baggersee und der Bahnstrecke Köln – Krefeld wird für die Dauer der Bauzeit zum Zweck der Herstellung des Rohrgrabens und der Anlage des Baustreifens beansprucht. Auch hier kann davon ausgegangen werden, dass diese Funktion der Biotopvernetzung nach erfolgter Rekultivierung wieder zur Verfügung steht Im Bereich westlich von Frimmersdorf offenbaren die Variante Nord und die Variante Erft Unterschiede bei den folgenden betroffenen Kriterien: Avifaunistische Funktionsräume, Fledermauslebensräume, Biotoptypen (Gesamt - Flächenbeanspruchung), Schutzwürdige Bi otope, Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile und Biotopverbundflächen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 218 Bei vielen Kriterien (avifaunistische Funktionsräume, Fledermauslebensräume, Biotoptypen, schutzwürdige Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile und Biotopverbundflächen) nimmt die Variante Erft etwas mehr Flächen als die Variante Nord bauzeitbedingt in Anspruch. Mit den zusätzlichen Schutzgegenständen aus dem LNatSchG NRW sind keine relevanten Änderungen in den Um weltauswirkungen der Varianten Nord und Erft verbunden. Im Vergleich zur Variante Nord nimmt die Variante Erft beim Schutzgut Boden mehr Waldflächen mit Bodenschutzfunktion und Altablagerungen bauzeitbedingt darüber hinaus in Anspruch. Was die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser anbetrifft, sind keine Unterschiede zwischen beiden Varianten zu verzeichnen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima nimmt die Variante Erft in einem größeren Umfang Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion im Rahmen der Bauzeit und darüber hinaus in Anspruch. Die Betrachtung des Schutzgutes Landschaft zeigt, dass bei der Variante Erft gegenüber der Variante Nord bauzeitbedingt nur marginal mehr Flächen in Landschaftsschutzgebieten und in Bereichen für den Sc hutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung betroffen sind. Erheblich mehr Flächen werden durch die Variante Erft in Regionalen Grünzügen mit der Funktion Siedlungsgliederung im Rahmen der Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Es sind keine Unterschiede zwischen den Varianten Nord und Erft zu beschreiben, die sich auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter beziehen. 2.6.2 Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse aus umweltfachlicher Sicht Die aus umweltfachlicher Sicht zu bevorzugende Leitungstrasse stellt im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich eindeutig die Variante Nord dar. Dies gilt auch unter Berücksichtigung dieser durch die Änderung des LNatSchG NRW erweiterten Schutzgegenstände. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass s ich weitere alternative Leitungstrassen aus umweltfachlicher Sicht aufdrängen. Bei einer Gesamtbewertung der aktualisierten Raumwiderstande ist aus umweltfachlicher Sicht die Variante Nord uneingeschränkt vorzugswürdig. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 219 Es gibt kein betroffenes Kriterium, bei dem sie baubedingt und evtl. darüber hinaus und durch die Anlage von Rohrgraben und übrigem Arbeitsstreifen mehr Flächen beansprucht als die Variante Erft. Beide Varianten weichen nur auf einer Streckenlänge von weniger als 800 m voneinander ab. Die U nterschiede im Umfang der umweltfachlichen Auswirkungen bei vielen betroffenen Kriterien sind entweder nicht vorhanden oder nur marginal ausgeprägt. Signifikant ausgeprägt sind die Unterschiede in den flächenhaften, meist baubedingten Beanspruchungen durch den Rohrgraben und den übrigen Arbeitsstreifen lediglich im Fall von ganz wenigen betroffenen Kriterien (z. B. Beanspruchung von Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion). Anlagebedingt erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme für das Pumpbauwerk sowie die zugehörigen, umlaufenden Erschließungsflächen. Dies geht mit einer vollständigen Versiegelung des Bodens einher. Hinzu kommen die Zufahrts- und Erschließungswege. Für die Anlage des Rohrgrabens werden insgesamt baubedingt 36,3 ha Flächen in Anspruc h genommen, die Herstellung des übrigen Arbeitsstreifens erfordert eine Fläche von 128,9 ha, so dass von einer bauzeitbedingten Flächeninanspruchnahme des gesamten Arbeitsstreifens in der Summe von gut 165 ha auszugehen ist. Im Rahmen der Ergebnisdarstellu ng ist zu berücksichtigen, dass der weitaus überwiegende Teil der umweltbezogenen Auswirkungen der Leitungstrasse auf die Kriterien der einzelnen Schutzgüter auf die Bauzeit beschränkt ist. Rohrgraben und übriger Arbeitsstreifen nehmen in diesen Fällen nur in den einigen Monaten dauernden Bauperiode (Wanderbaustelle in Abschnitten von zusammenhängend max. ca. 1–2 km Länge) Flächen der jeweilig betroffenen Kriterien in Anspruch, die nach Beendigung der Bauarbeiten und nach erfolgter Rekultivierung der Fläche n die umweltbezogenen Funktionen wieder im Rahmen der Verhältnisse vor dem Eingriff übernehmen. Abweichend davon muss bei wenigen betroffenen Kriterien von dauerhaften Umweltauswirkungen ausgegangen werden. Im Einzelfall ist es jedoch wahrscheinlich möglich, dass kleinflächige Auswirkungen auf einzelne betroffene umweltfachliche Kriterien durch geringfügige Modifizierungen in der Trassenplanung und im Zuschnitt des Arbeitsstreifens vermieden werden können. Es handelt sich um die kleinflächige 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 220 Beanspruchung von gemischten Bauflächen, landwirtschaftlichen Hof - und Gebäudeflächen sowie Deponieflächen. Bei einzelnen Kriterien ist jedoch keine Vermeidung von dauerhaften Umweltauswirkungen möglich. Betroffen sind in diesem Fall bestehende Laubwald - und Gehölzflächen, die in einer Größenordnung von ca. 2,6 ha für die Anlage des Rohrgrabens und des übrigen Arbeitsstreifens in Anspruch genommen werden und von denen zumindest die Waldflächen im Bereich des späteren ca. 15 m breiten Schutzstreifens nicht wieder neu angelegt werden können. Diese Waldflächen zeichnen sich zudem durch unterschiedliche Funktionen (Waldflächen mit Erholungs -, Sichtschutz -, Bodenschutz - und Immissionsschutzfunktion) aus, die in diesem Schutzstreifen nicht wiederhergestellt werden können. Auch schränkt der Schutzstreifen die Entwicklung von Potenzialflächen zur Siedlungsentwicklung der Stadt Dormagen ein. Ein Geschütztes Biotop wird durch die Anlage des Entnahmebauwerks beansprucht. Im Bereich von einzelnen schutzwürdigen Biotopen (Wald- und Gehölzflächen) werden über eine längere Zeit Beeinträchtigungen durch fehlende Wald - und Gehölzpflanzungen bestehen. Im Bereich der Geschützten Landschaftsbestandteile werden die Baumreihen zumindest im Bereich des Schutzstreifens bauzeitbedingt und darüber hinaus unterbrochen. Im Fall der umfangreichen bauzeitlichen Beanspruchung von schutzwürdigen Böden und Böden mit entsprechendem Leistungsvermögen wird insbesondere im Bereich des Rohrgrabens davon ausgegangen, dass durch sorgfältigen Schichteneinbau entsprechend der ursprünglichen Verhältnisse und geeignete Bodenmeliorationsmaßnahmen die ökologischen Bodenfunktionen mittelfristig wieder wie vor dem Eingriff zur Verfügung stehen. Kleinflächig – z. B. dort, wo Bäume / Gehölze entfernt werden müssen oder im unmittelbaren Umfeld des Pumpbauwerks – können verbleibende geringfügige Auswirkungen auf die natürliche Bodenfunktion nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit den möglichen, geringfügigen Auswirkungen sind keine schädlichen Bodenveränderungen verbunde n. Im Fall der Beanspruchung und Mobilisierung von Altablagerungen wird von einer notwendigen 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 221 Gefährdungsabschätzung mit Analyse und ggf. schadloser Beseitigung ausgegangen. Bei der Querung von Arealen der Bodendenkmal -Verdachtsflächen ist eine spätere systematische Erhebung mit Prospektion und vertiefender Geländearbeit erforderlich. Das kann in der Konsequenz auch verbunden sein mit möglichen Modifizierungen in der Trassierung z. B. durch einen abschnittsweisen untertägigen Vortrieb. Braunkohlenplanänderung Die hier betrachtete, vorzugswürdige Trassenführung für die RWTL zum Tagebau Hambach geht aus einem mehrstufigen Auswahlprozess hervor, in dem die Detailschärfe der Untersuchungen sukzessive zunahm, während die Größe des untersuchten Raums verringert wurde. Der aus der Alternativenprüfung hervorgegangene Trassenverlauf der bevorzugten Leitungstrasse im Bereich der Bündelungsleitung ist bis auf die beschriebenen fünf geringfügigen Anpassungen deckungsgleich mit dem Verlauf der Trasse im genehmigten Braunkoh lenplan. Die vorab genannte Beschreibung gilt hier gleichlautend. Lediglich folgende Flächenangaben der Bauwerke weichen durch die Kapazitätsanpassung ab: Entnahmebauwerk ca. 900 m² Fläche Pumpbauwerk: ca. 4.500 m² Hydroburst: ca. 72 m² Rohrgraben: ca. 154,7 ha (Bündelungsleitung) ca. 113,8 ha (Hambachleitung) Fläche Verteilbauwerk ca. 4.225 m² Die neu geplante Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe und verläuft zunächst für rund 5 km in enger Bündelung mit d er sogenannten Grubenanschlussbahn (GAB) Nord -Süd-Bahn. Sie durchquert dabei einen landwirtschaftlich geprägten Raum zwischen dem Kraftwerk Neurath und der Ortslage Vanikum. Südwestlich der Ortslage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB Nord-Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars geführt. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 222 Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der ehemaligen Fernbandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die Trasse der Hambachleitung im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt werden. Dies erfolgt durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse. Die zu sichernde RWTL -Trasse endet am Schnittpunkt mit der bestehenden Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an dessen Nordrand. Für die Bündelungsleitung und die Hambachleitung sind folgende umweltfachliche Aspekte aus dem UP/UVP-Bericht der Bergbautreibenden festzuhalten: Grundsätzlich verläuft die RWTL -Trasse abseits von Siedlungsbereichen, wodurch Immissionen durch die o. g. Wirkfaktoren bereits wesentlich abgeschwächt werden. Die verbleibenden Immissionen wurden auf ihre Erheblichkeit geprüft. Im Ergebnis ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Menschen aufgrund des Vorhabens. Das Planvorhaben führt zwar zu einer baubedingten Beeinträchtigung einzelner geschützter Teile von Natur und Landschaft. Diese können jedoch ebenso wie der mit dem Planvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 15 ff. BNatSchG kompensiert werden. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen sowie biologische Vielfalt sind nicht zu erwarten oder die Beeinträchtigungen sind kompensierbar, so dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben. Belange des europäischen Habitatschutzes (Netz Natura 2000) oder des Artenschutzes stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Gleiches gilt für das Schutzgut Boden, da die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von rd. 152 ha temporär zu verzeichnen ist und die dauerhafte Neuversiegelung von rund 1,2 ha auf ein erforderliches Mindestmaß begrenzt wird. Zudem kommt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – wo relevant – zur Anwendung. Auch in Bezug auf das Schutzgut Wasser führt das Vorhaben zu keinen schädlichen Gewässerveränderungen des Grundwassers oder der Oberflächengewässer und auch die Bewirtschaftungsziele nach der Wasser rahmenrichtlinie werden eingehalten. Des Weiteren kommt es zu keinen Beeinträchtigungen bezogen auf den 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 223 Trinkwasserschutz, da bereits relevante Wirkungen auf das Grundwasser ausgeschlossen werden können. Eine Betroffenheit des Hochwasserschutzes ist auszuschließen. Bei den im Weiteren untersuchten Schutzgütern Fläche, Luft/Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstigen Schutzgütern bleibt ebenfalls festzuhalten, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind. 2.6.3 Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen der Alternativendes Entnahmebauwerks inkl. Hydroburst, des Pumpbauwerkes und des Verteilbauwerkes Der gesamte Bereich des Deichvorlandes wird aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers in geschlossener Bauweise als untertägiger Vortrieb in einer Tiefe von ca. 10 m – 11 m unter Gelände gequert. Es sollen größere Bautätigkeiten nur im Bereich des Entnahmebauwerkes, welches gleichzeitig Zielgrube sein wird, und im Bereich des geplanten Pumpbauwerkes, als Startgrube, stattfinden. Da diese Entnahmeleitungen als Freispiegelleitungen geplant sind, werden die Leitungen ein Gefälle zum Pumpbauwerk erhalten, was im Bereich des Deiches zu einem größeren Abstand zur Geländeoberkante führt. Als Erschwernis in diesem Abschnitt ist die Querung der vorhandenen zweitrangigen Wasserleitung inkl. des dazugehörigen Sicherheitsstreifens zu sehen, welche im gesamten Deichvorland parallel zwischen Deich und Rhein liegt. Braunkohlenplanänderung Auch nach der Braunkohlenplanänderung w ird das Deichvorland aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers in geschlossener Bauweise als untertägiger Vortrieb in einer Tiefe von ca. 10 m – 11 m unter Gelände gequert. Anstelle von 2 Leitungen DN 1400 werden jetzt aufgrund der neuen Anlagenkonfiguration 3 Leitungen DN 2200 erforderlich. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 224 Über den genehmigten Braunkohlenplan ist nach dem Entnahmebauwerk bis zum Pumpbauwerk eine erweiterte Trasse von 100 m Breite (Regelbreite ansonsten: 70 m) gesichert. Innerhalb dieses Bereiches sollen die Freigefällele itung, die unterirdische Einhausung für die Hydroburst -Anlage sowie die Druckluftleitungen zum Entnahmebauwerk hergestellt werden. Zur Deichquerung soll ein möglichst setzungs - und vibrationsarmes Verfahren zur Anwendung kommen. Aufgrund des anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum Beispiel Verfahren des Microtunnelings, die suspensionsgestützt mit Druckluftpolster arbeiten, in Frage. Im Rahmen der Kapazitätserweiterung durch die Aufnahme der Wassermengen für die Seebefüllung Hambach hat es sich als sachgerecht erwiesen, die Gebäudekonzeption für das Pumpbauwerk in einen oberirdischen und einen unterirdischen Teil aufzuteilen. Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Die Pumpen werden zur Erhöhung der Flexibilität so angeordnet, dass jeweils mindestens zwei Rohrleitungsstränge von einer Pum pe mit Rheinwasser beschickt werden können. Aufgrund dieser aktualisierten Anlagenplanung und des aufzunehmenden Wasservolumens ist beim unterirdischen Gebäudeteil eine Gebäudeabmessung von ca. 45 m x 100 m vorgesehen. Da eine Vielzahl der flächen - und rau mintensiven Anlagenteile nunmehr unter der Geländeoberkante angeordnet werden, ist für den Bauwerkskörper oberhalb der Geländeoberkante lediglich ein Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich. Innerhalb der durch den genehmigten Braunkohlenplan gesichert en Trasse kann das Pumpbauwerk vollständig untergebracht werden. Das zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Abschnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerleitun g) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Es war in den Planungen, die dem rechtskräftigen Sachlichen Teilplan zugrunde liegen, nicht enthalten, da dieser Plan den Abzweig der Hambachleitung noch nicht beinhaltete. Das Pumpbauwerk liegt vollständig innerh alb der genehmigten Trasse. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 225 Lediglich für die Errichtung der Baugruben ist eine Aufweitung an der Schnittstelle der anschließenden Hambachleitung erforderlich. 2.6.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der technischen und standörtlichen Alternativen des Entnahmebauwerks inkl. Hydroburst und des Verteil- und Pumpbauwerks Der schmale Bereich entlang des westlichen Rheinufers von der Zentralkläranlage Dormagen-Rheinfeld bis zur Industriedeponie Dormagen zu einer möglichen Aufnahme des Entnahmebauwerks stellt sich komplett als Landschaftsschutzgebiet, Zentraler Grünzug und als Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft dar. Das gesamte Areal ist als Biotopverbundfläche mit herausragender Funktion und als Bereich für den Schutz der Natur eingestuft. Südwestlich der Pappelreihe ist das Areal zusätzlich als schutzwürdiges Biotop klassifiziert. Die Böden außerhalb des direkten Böschungsbereiches weisen (von Südwesten nach Nordosten in drei Bereichen) ein sehr hohes bis mittleres, e in geringes bis hohes sowie ein mittleres bis hohes und hohes Leistungsvermögen auf. Randlich sind im Südwesten besonders schutzwürdige Böden verbreitet. Ebenfalls im Südwesten befindet sich eine Altablagerung direkt am Rheinufer (Verfüllung am Obersten Mo nheimer Weg). Auch dieser schmale Bereich entlang des Rheinufers gehört komplett zum gesetzlichen Überschwemmungsgebiet des Rheins. Überwiegend stellt er sich als durchgängiger, artenreicher, feuchter bis trockener Ruderalsaum und linienhafte Hochstaudenflur, vereinzelt mit Röhrichten dar. Er weist nur wenig naturnahe Uferstrukturen auf. Die beiden abschnittsweise im Querschnitt vorkommenden Böschungsbereiche werden durch einen unbefestigten Weg getrennt. Teilweise verläuft dieser unbefestigte Weg direkt nu r oberhalb eines Böschungsbereiches. Einzelne Gehölze in strauch - und baumartiger Ausprägung (meist Weidengebüsche) sind vorhanden. Das Rheinufer selbst stellt sich als geschotterte Uferbefestigung mit Steinschüttungen dar. Der Rheindeich oder die Aufschüt tung Rheindamm selbst von der Zentralkläranlage Dormagen-Rheinfeld bis zur Industriedeponie Dormagen ist vollständig als Landschaftsschutzgebiet und Zentraler Grünzug ausgewiesen. Auch er gehört zum Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft. Mit Ausnahme de r nordwestlichen 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 226 Böschung ist der Deich als schutzwürdiges Biotop klassifiziert. Gutachterlich wird der Deich im Bereich der Kläranlage als gesetzlich geschütztes Biotop klassifiziert. Der Rheindeich / Rheindamm ist als sonstiges Sachgut klassifiziert. Übe rwiegend stellt er sich als artenarme Fettwiese (recht magere und artenreiche Salbei -Glatthaferwiese, am Oberrand Tendenz zu Trespenrasen) mit einzelnen Hecken, Gehölzstreifen und jüngeren Baumreihen / Baumgruppen dar. Die drei Deichbereiche, die zusammen eine Höhe von ca. 8 – 10 m über Gelände aufweisen, sind mit ihren Böschungen durch eine ausgeprägte Berme und eine breite Krone unterteilt. Am Fuß des Deiches verläuft ein befestigter Weg (überwiegend für Fußgänger und Radfahrer, klassifizierter Radweg und überregionaler Themenwanderweg). Im Bereich der Berme befindet sich ein asphaltierter Weg, der in erster Linie zur Erschließung der Industriedeponie Dormagen dient. Auf der Deichkrone gibt es einen breiten unbefestigten Weg. Die Aufschüttung Rheindamm ode r Rheindeich umfasst den rheinparallelen Rheindeich. Sie stellt eine Aufschüttung dar, die als Altdeich bezeichnet wird und sich vorwiegend aus Lehmen und Feinsanden zusammensetzt. Die Deichverstärkung oberhalb der bestehenden Berme bis zur Deichkrone dati ert aus den Jahren 1976 / 1990 besteht teilweise aus Produktionsrückständen und Bauschutt. Der gesamte Rheindamm stellt sich aktuell als Deich mit überwiegender Raseneinsaat dar und umfasst auch die o. g. Deichverstärkung der Bayer AG, die auch Verursacher dieser Altablagerung ist. Sie besteht neben den Produktionsrückständen und dem Bauschutt aus Erdaushub mit einer Flächengröße von insgesamt 193.681 qm (19,37 ha) und einer Mächtigkeit von 5 bis 10 m. Im Rahmen einer Auswertung von aktuellen Luftbildern au s dem Jahr 2008 (Untersuchungen wurden bisher nicht durchgeführt) wurde die Altablagerung hinsichtlich ggf. erforderlicher umwelttechnischer Maßnahmen bewertet. Aus den vorliegenden Daten ergeben sich jedoch keine Hinweise auf die Existenz einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. Das Areal unmittelbar hinter dem Deich stellt sich ausschließlich als Zentraler Grünzug und als Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft dar. Andere umweltrelevanten Festsetzungen sind hier nicht vorhanden. Die Böden weisen hier überwiegend ein mittleres bis hohes Leistungsvermögen auf, kleinflächig kommen auch Böden mit 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 227 hohem Leistungsvermögen vor. Genutzt werden die Flächen ausschließlich als Lössacker und lockerer Lehmacker. Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt mit einem ca. 2,50 m hohen und 10 m x 5 m breiten Entnahmebauwerk in ca. 10 m Tiefe mittels zwei Freispiegelleitungen, welche durch einen Vortrieb vom geplanten Pumpbauwerk Richtung Rhein vorgetrieben werden sollen. Es sind in erster Linie baubedingte Auswirkungen durch das Entnahmebauwerk unmittelbar am Rheinufer zu erwarten. Neben dem Entnahmebauwerk selbst wird hier die umfangreiche Zielgrube für den Vortrieb im Bereich des Rheinvorlandes platziert. Anlagenbedingt wird der Ruderalsaum auf kiesigem Untergrund klei nflächig und dauerhaft beansprucht. Uferseitig sind hier keine Flachwasserzonen oder Buhnenbereiche ausgebildet, die als Lebensräume zur Fischaufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und wandernder Fische dienen könnten. Die Querströmung du rch die Entnahme wird auf max. 0,15 m/s begrenzt, so dass auch wandernde Fische keiner beeinträchtigenden betriebsbedingten Sogwirkung ausgesetzt sind. Auch wird durch die entsprechende Anordnung / den Bau von Fischschutzanlagen (Passiv -Rechen der Marke Johnson- Screens oder eine Technik mit vergleichbarer Wirksamkeit, Grob - und Feinrechen, Abweisblech in Fließrichtung) und durch die Auswahl eines naturfernen Wasserentnahmebereiches diesen Auswirkungen entgegengewirkt. Aus Gründen der Umweltvorsorge, des Hoc hwasserschutzes (Einschränkung des Retentionsraumes) sowie der Sicherheit der Schifffahrt (übergeordneter Aspekt) ist es sinnvoll, das Pumpbauwerk nicht im Deichvorland zu platzieren. Darüber hinaus sind Bauwerke im Deichvorland, die nicht dem Hochwassersc hutz dienen, nicht genehmigungsfähig. Zwei Standortalternativen sind für die Anordnung des Pumpbauwerkes möglich: Lage im Deich oder hinter dem Deich. Das Pumpbauwerk besitzt eine Grundfläche von ca. 20 m x 20 m. Auch die Höhe des Pumpbauwerkes ist mit ca. 20 m anzusetzen, weil es neben der Entnahme - und 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 228 Druckrohrleitung auch die Pumpen, die Siebanlage und die Kranbrücke aufnehmen muss. Bei der Anlegung des Pumpbauwerkes in den Deich ragt dieses aufgrund der Deichhöhe von ca. 10 m über Gelände noch zu etwa einem Viertel über die Deichkrone hinaus. Für den Standort hinter dem Deich wird ungefähr die Hälfte des Pumpbauwerkes (ca. 10 m) oberirdisch angelegt, so dass es hier stärker sichtbar in Erscheinung tritt (s. u.). Die Baugrube für das geplante Pumpbauwerk kann ggf. als Startgrube in Richtung Rhein und für den weiteren landseitigen Vortrieb genutzt werden. Der Rheindeich stellt nach den Umweltkriterien aus der Sicht des Schutzgutes Sonstige Sachgüter einen Bereich mit sehr hoher Restriktion dar. Sowohl bei einem untertägigen Vortrieb als auch bei Querung des Deiches in offener Bauweise kann die Funktionsfähigkeit des Deiches zum Hochwasserschutz gewährleistet werden. Darüber hinaus hat ein Pumpbauwerk in beiden Fällen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Bei einer Lage des Pumpbauwerkes im Deich sind das Landschaftsschutzgebiet und der Zentrale Grünzug betroffen. Hinzu kommt der Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft. Auch wird bei einer Lage im Deich in ein schutzwürdiges Biotop eingegriffen. Da sich die Deicherhöhung teilweise aus Produktionsrückständen und Bauschutt zusammensetzt, kann im Fall der Platzierung des Entnahmebauwerkes in den Deich diese Altablagerung teilweise in Anspruch genommen oder mobilisiert werden. Aus den vorliegenden Daten ergeben s ich jedoch keine Hinweise auf die Existenz einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. Im Fall der Platzierung des Pumpbauwerkes hinter dem Deich findet ein Eingriff ausschließlich in den Zentralen Grünzug und in den Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft statt. Andere umweltrelevanten Festsetzungen sind hier nicht betroffen. Darüber hinaus werden Böden mit mittlerem bis hohen Leistungsvermögen beansprucht, wobei sich die Flächen ausschließlich als Lössacker und lockerer Lehmacker darstellen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 229 Braunkohlenplanänderung Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch das Entnahme - und das Pumpbauwerke in dem o.a. Naturraum verbleiben auch im Rahmen der Änderung des Braunkohlenplans. Aufgrund der neuen Anlagenkonfiguration vergrößert sich die Flächeninanspruchnahme für den Gebäudekörper beim Entnahmebauwerk allerdings auf 15 m x 60 m und beim Pumpbauwerk unterirdisch auf 45 m x 100 m (oberirdisch 40 m x 45 m). Zusätzlich ist in dem Naturraum e in weiteres Bauwerk zur Reinigung der Rechenoberfläche des Entnahmebauwerks erforderlich. Der Flächenbedarf hierfür beläuft sich auf ca. 12 m x 6 m und wird vollständig durch den ohnehin zu sichernden Trassenstreifen (in diesem Bereich 100 m; s. o.) abgedeckt. Ebenfalls neu ist die Errichtung des Verteilbauwerks. Das Verteilbauwerk wird nah an die Trasse der GAB Nord -Süd-Bahn gebaut, die von sichtverstellenden Gehölzen gesäumt ist. Auch in Richtung Osten sind am Fuß der Vollrather Höhe sichtverstellende Gehölze vorhanden. Das Verteilbauwerk ist damit vordringlich von Norden (Ortsrand Allrath) und von Westen aus einzusehen. Diese Blickbeziehung unterliegt durch eine Vielzahl an Strommasten sowie die zugehörigen Freileitungen einer markanten Vorbelastung. Landschaftsgliedernde Strukturen sind auch hier nicht vorhanden (ausgeräumte Ackerflächen). Zudem sind die Kühltürme des Kraftwerks Neurath mit zunehmender Entfernung von der o. g. Bahntrasse erkennbar. 2.6.5 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich und Ergebnisdarstellung der bevorzugten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst, das Verteil- und das Pumpbauwerk Bei der Suche nach einem bevorzugten Standort für das Entnahmebauwerk sind neben den Auswirkungen auf die umweltfachlichen Parameter folgende Sachverhalte zu berücksichtigen: Minimierung der Querungslänge im Rheinvorland, Ausschöpfung der hydraulischen Vorteile, Platzierung im Pralluferbereich zur Optimierung des Fischschutzes, und vorliegende Planungen zur Flächennutzung. Im Fall der Realis ierung des Entnahmebauwerkes stehen die baubedingten Auswirkungen und die Platzierung der Zielgrube u. a. zur Erstellung des Entnahmebauwerkes im Vordergrund der Betrachtungen. Anlagenbedingt werden 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 230 dem Entnahmebauwerk aufgrund der Lage vollständig unter d er Wasseroberfläche und der nur geringflächigen Beanspruchung der Uferbereiche lediglich untergeordnet Auswirkungen beigemessen. Umweltfachlich kann keine Bevorzugung für eine Entnahmestelle ausgesprochen werden, da die Festsetzung und Verteilung der Schutzgebiete und anderen umweltfachlichen Klassifizierungen in allen Abschnitten des endgültigen Entnahmebereichs zwischen Rheinstrom -km 712,2 und 712,8 annähernd gleich ist. Da eine möglichst kurze Querungslänge des Deichvorlandes insbesondere bezüglich der H ydraulik technische Vorteile bietet, ist als bevorzugter Standort für das Entnahmebauwerk eine Entnahmestelle bei Rheinstrom -km 712,2 (Variante 1) anzusehen. Dieser Standort hat auch Vorteile bei der Realisierung des Fischschutzes, weil er sich weitgehend im Pralluferbereich des Rheins befindet. Diese Entnahmestelle zur Anlage des Entnahmebauwerkes bei Rheinstrom -km 712,2 ist jedoch nur realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die im jetzigen Flächennutzungsplan dargestellt en und geplanten Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für Aufschüttungen verkleinert werden, um das Pumpbauwerk in dem oder unmittelbar hinter dem Deich platzieren zu können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Entnahmestelle bei Rheinstrom-km 712,6 als Variante 2 zu bevorzugen. Im Rahmen der Festlegung eines bevorzugten Standortes für das Pumpbauwerk müssen die Auswirkungen durch eine Platzierung des Pumpbauwerkes in den Deich oder hinter den Deich aus umweltfachlichen und technischen Erwägungen miteinander verglichen werden. Hier müssen sowohl die bau - als auch die anlagenbedingten Auswirkungen sowie die Platzierung der Startgrube zur Aufnahme des Pumpbauwerkes berücksichtigt werden. Umweltfachlich stehen dabei besonders die anlagenbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch das Pumpbauwerk, aber auch die baubedingte Herstellung der Startgrube im Vordergrund der Betrachtungen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 231 Diese sind bei beiden Varianten beträchtlich, so dass aus umweltfachlicher Sicht keine Präferenz zur Bevorzugung eines Standortes ausgesprochen werden kann. Gleichwohl greift ein Pumpbauwerk hinter dem Deich in weniger umweltfachliche Parameter als bei einer Platzierung in den Deich ein. Aus technischer Sicht ist der Standort des Pumpbauwerkes hinter dem Deich eindeutig zu bevorzugen. Es können Synergieeffekte in Zusammenhang mit der Anlage der Startgrube erzeugt werden, und es entfallen die Probleme mit der notwendigen Abdichtung des Deiches nach Öffnung und in Zusammenhang mit der Mobilisierung v on möglichen Altablagerungen, die im Bereich der Deichverstärkung vermutet werden. Bei einer Platzierung des Pumpbauwerkes hinter dem Deich ist die Erreichbarkeit im Hochwasserfall immer gegeben. Für die Dauer der Bauzeit kann man im Fall des untertägigen Vortriebs unter dem Deich und der Anlage des Pumpbauwerkes hinter dem Deich davon ausgehen, dass die bestehenden sowohl erholungsrelevanten Wegebeziehungen (Rad - und Wanderweg) als auch infrastrukturellen Fahrbeziehungen (Erschließung der Industriedeponie Dormagen) für die Dauer der Bauzeit bestehen bleiben. Der bevorzugte Standort des Pumpbauwerkes hinter dem Deich ist unabhängig von den Planungen der Stadt Dormagen in Zusammenhang mit der möglichen Erweiterung der Zentralkläranlage Dormagen-Rheinfeld zu sehen. Der bevorzugte Standort für Entnahme - und Pumpbauwerke hat auch vor dem Hintergrund der Änderungen/ Ergänzungen auf der Grundlage des LNatSchG NRW weiterhin Bestand. Braunkohlenplanänderung Wie zuvor beschrieben wurden im genehmigten Braunkohlenplan zwei Entnahmestellen für die RWTL Garzweiler identifiziert (Entnahmemenge in der Spitze bei 4,2 m³/s): Variante 1 bei Rheinstrom-km 712,2 und Variante 2 bei Rheinstrom-km 712,6. Die Variante 1 war realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Dormagen die im alten Flächennutzungsplan dargestellten 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteilig en Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 232 und geplanten Flächen zur Kläranlagenerweiterung (Darstellung als Flächen für die Abwasserbeseitigung (Absetzbecken) sowie als Flächen für Aufschüttungen) verkleinert werden. Diese Verk leinerung ist gegenwärtig im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans geplant (Offenlage im ersten Quartal 2020) und führt mit Blick auf das Braunkohlenplanänderungsverfahren zu folgender Neubewertung: Die neue Anlagenkonfiguration hat unmittelba re Auswirkungen auf die bauliche Umsetzung. Das Entnahmebauwerk vergrößert sich auf etwa 15 m x 60 m. Anstelle von zwei Leitungen (DN1400) werden nunmehr drei Leitungen (DN2200) untertägig, im grabenlosen Verfahren bis zum Pumpbauwerk geführt. Neu im Deich vorland ist zudem die Unterbringung des Hydroburst-Bauwerks. Vor allem mit Blick auf die in der Nähe der Variante 1 gehäuft vorkommenden technischen Einrichtungen (Leitungen, Brunnen und Absetzbecken) der Fa. Currenta stellt die größere Anzahl der Rohrlei tungen und die Dimensionierung der Bauwerke ein neues nunmehr größeres Konfliktpotential dar. Bei der Variante 2 (derzeitige Vorzugsvariante) ist eine untertägige Querung des Deichvorlandes bis zum Pumpbauwerk technisch einfacher umzusetzen, weil dort weni ger technische Einrichtungen in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Aus der Gegenüberstellung wird zudem deutlich, dass die Variante 1, obwohl näher am Wendepunkt des Rheins und somit in einer stärker ausgeprägten Prallhangsituation gelegen, keine signifikanten Vorteile bezüglich der Platzierung des Entnahmebauwerks in der neuen Dimension mehr aufweist (kombinierte Entnahme für Hambach und Garzweiler, max. 18 m³/s). Die Variante 1 hat gegenüber der Variante 2 demnach nur noch wirtschaftliche Vorteile, da die Freigefälleleitung zwischen Entnahmebauwerk und Pumpwerk kürzer ausfallen kann. Die Länge der Freigefälleleitung könnte bei Variante 1 ca. 90 m kürzer ausfallen (ca. 310 m gegenüber ca. 400 m). Die Vorteile werden teilweise durch die größere Länge der Druckleitungen (ca. 370 m) im Deichhinterland wieder aufgewogen. Belange der Schifffahrt oder des Fischschutzes führen nicht dazu, dass eine der beiden Varianten als vorzugswürdig einzustufen ist, weil keine gegenüber der anderen signifikante Vorteile in Bezug auf diese Belange aufweist. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 233 Vor diesem Hintergrund ist die Herrichtung der Entnahmestelle bei km 712,6 günstiger, sodass diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren weiterverfolgt wird. Hinsichtlich der Standortwahl für das Pumpbauwerk bietet sich auch im Rahmen der Braunkohlenplanänderung kein anderer Standort als vorz ugswürdig an. Es verbleibt insoweit bei den oben beschriebenen Auswahlgründen und somit einem Standort hinter dem Deich. Die Lage des Verteilbauwerks wird determiniert durch den Schnittpunkt zwischen der genehmigten Garzweiler-Trasse und einer möglichen Trassenführung nach Hambach. Als vorzugswürdig für die Trassenführung nach Hambach hat sich die Bündelung mit der RWE-eigenen GAB Nord-Süd-Bahn hervorgetan. Südlich der Nord -Süd-Kohlebahn befindet sich ein Bündel von Hochspannungsfreileitungen, das die Kraft werke Neurath und Frimmersdorf an das Stromübertragungsnetz anbindet. Ein möglicher Standort des Verteilbauwerks befände sich an dieser Stelle im Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitungen. Der Schutzstreifen ist jedoch von Bebauung freizuhalten. Zudem legt der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf in diesem Bereich südlich der GAB Nord -Süd-Bahn einen Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) für flächenintensive Großvorhaben fest. Um ein solches handelt es sich bei dem Verteilbauwerk aber nicht, s o dass auch die Festlegung des Regionalplans dem Verteilbauwerk südlich der GAB Nord-Süd-Bahn widerspricht. Bereiche auf der genehmigten Trasse südlich der Vollrather Höhe scheiden ebenfalls aus, da die Leitungsstränge für Hambach dann in der gleichen Tras se wieder zurück an die nordöstliche Seite der Nord -Süd-Kohlebahn geführt werden müssten. Der notwendige Platzbedarf für dann insgesamt 4 Leitungen ist in der gleichen Trasse nicht umzusetzen. Der Raum nördlich der GAB Nord -Süd-Bahn wird geprägt durch die Ortslage Allrath und drei in Nord -Süd-Richtung verlaufende Hochspannungsleitungen. Das Verteilbauwerk benötigt Erschließungsanlagen, insbesondere eine Straßenanbindung, für die vor allem die K3 1 wegen ihres Ausbauzustands geeignet ist. Östlich wird die Standortwahl ebenfalls durch den Schutzstreifen eines Bündels von drei 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 234 Hochspannungsleitungen begrenzt. Zudem findet sich in dem Bereich ein Regenrückhaltebecken, welches grundsätzlich von Hochbau ten freizuhalten ist, so dass sich eine Lage unmittelbar an der K31 als vorzugswürdig herausgestellt hat. 2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk Bevorzugte Leitungstrasse Die bevorzugte Leitungstrasse beginnt am Rhein bzw. am geplanten Pumpbauwerk unmittelbar hinter dem Deich. Die Leitung weist in der Fortführung vom Pumpbauwerk einen Abstand von ca. 300 m zum Ortsrand von Dormagen-Rheinfeld auf und verläuft parallel zwischen dem Rheindeich und dem Ortsrand bis zur Piwipper Straße im offenen Bauverfahren in Regelbauweise (Breite des Arbeitsstreifens in der Regel ca. 70 m) über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Piwip per Straße und die dort verlaufenden Wasser- und Gasleitungen werden mittels eines untertägigen Vortriebs in einer Länge von 77 m unterbaut und gequert, was nach kurzer beengter Bauweise (Breite des Arbeitsstreifens ca. 30 m) im Bereich der Ersatz- und Schutzpflanzung der Industriedeponie Dormagen noch einmal am nordwestlichen Rand der Deponie im Bereich eines wasserführenden Grabens erfolgt (Länge 85 m). Die Anwendung dieser Verfahren (untertägiger Vortrieb, eingeschränkter Arbeitsstreifen) trägt auch zur Verringerung der Beeinträchtigungen der dort lebenden Bevölkerung an dieser Engstelle bei. Die weitere Trassierung in offener Regelbauweise verläuft auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen in einem großen Bogen um Rheinfeld und den Weidenpescher Hof herum. Sie lehnt sich zuerst an den Rand der Ersatz - und Schutzpflanzung und weiter nördlich an den Verlauf eines Wirtschaftsweges und eine dazu parallel verlaufende Höchstspannungsleitungstrasse (380 kV -Leitung) an. Auf der gesamten Strecke soll de r Graben für die Leitungstrasse im offenen Verfahren in Regelbauweise hergestellt werden, was zwar, wie im weiteren Verlauf der Rohrleitung auch, einen erhöhten Flächenbedarf beim Bau bedeutet, die Flächen aber nach Fertigstellung bis auf den nicht überbau baren ca. 15 m breiten Schutzstreifen wieder ohne Einschränkungen freigibt. Im Bereich des Schutzstreifens verbleiben bestimmte 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 235 Auflagen (u. a. keine Errichtung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen sowie keine Pflanzungen von tiefwurzelnden Bäumen ). Die ursprüngliche, zumeist landwirtschaftliche Nutzung, kann jedoch aufrechterhalten werden. Im Bereich der alten Rheinschlinge und kurz vor der Ortslage Nachtigall verschwenkt die Trasse dann Richtung Nordwesten, quert dort den Rand des historischen Rheinverlaufes und einen Bereich mit sehr vielen Versorgungsleitungen in beengter Bauweise, um dann vor der Querung der B 9 vom offenen Verfahren ins geschlossene Verfahren zu wechseln. Die sehr stark frequentierte B 9 und die daran anschließende kleine Wald fläche werden vor dem Hintergrund erheblicher Auswirkungen verkehrstechnischer und umweltfachlicher Art mittels eines untertägigen Vortriebs der Rohrleitungen gequert. Es wird nur eine kurze Zwischengrube auf einer Grünlandfläche erstellt, um eine Richtung sänderung des Vortriebs vorzunehmen und die kleine Waldfläche zu queren. Die Längen der beiden Vortriebe betragen 148 m im Bereich der Bundesstraße und 101 m im Abschnitt der kleinen Waldfläche. Ab hier wird die Trasse in offener Regelbauweise auf großflä chig landwirtschaftlich genutzten Flächen bis zur Querung der A 57 gebaut. Um die Flächeninanspruchnahme eines untertägigen Vortriebs dieses Bereiches so gering wie möglich zu halten, wird der Querungsbereich so gewählt, dass die Unterquerung sowohl der A 57, einer parallel verlaufenden Gasleitung als auch der Bahnstrecke Köln – Krefeld in einem durchgehenden Vortriebsverfahren mit einer Länge von 224 m erfolgen kann. Da sich nahe zur Bahnstrecke der Rand eines Baggersees befindet, wird die Leitungstrasse in diesen schmalen Bereich zwischen dem Böschungsrand und der Bahnstrecke in beengter Bauweise verschwenkt, um anschließend wieder in offener Regelbauweise über landwirtschaftlich genutzte Flächen nach Westen fortgeführt zu werden. Nach einem kurzen Vortrie b (24 m) unter der Verbindungsstraße zu einem Gewerbegebiet (Kohnacker) lehnt sich die Trasse wieder den Vorgaben entsprechend in der Führung an schon vorhandene Leitungen an. Es handelt sich um eine Höchstspannungsleitungstrasse (zwei Leitungen mit 380 kV und 220 kV), der auf der Südseite bis südlich von Nievenheim parallel über landwirtschaftlich genutzte Flächen gefolgt wird. In diesem Verlauf wird die L 380 mit einer 34 m langen Vortriebsstrecke unterquert. Auf einer kurzen Streckenlänge mit eingeschrän ktem Querschnitt verschwenkt die Leitungstrasse nach Westen und quert den Hauptwirtschaftsweg „Am 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 236 Straberger See“ sowie die L 36 grabenlos mittels eines Vortriebs (Länge 59 m). In der Fortführung in offener Regelbauweise verläuft die Leitung in einem landw irtschaftlich genutzten Gebiet in etwa parallel und nördlich der Höchstspannungsleitungstrasse. Sie tangiert den Steppenweidenhof und den Violenhof nordwestlich und westlich von Straberg. Hier liegt eine erhebliche Konzentration von bestehenden unter - und oberirdischen Leitungen vor, die das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ im Bereich der ca. 200 m breiten Engstelle queren. Deshalb rückt die Trasse um ca. 50 m nach Norden und unterquert das FFH -Gebiet hier in seiner gesamten Ausdehnung mit einem 250 m langen untertägigen Vortrieb. Im Gegensatz zur sonstigen Regelüberdeckung von 1,25 bis 3,0 m beträgt die Rohrüberdeckung in diesem Abschnitt bis zu 4 m, um auch tiefer wurzelnde Bäume im FFH-Gebiet erhalten zu können. Unmittelbar westlich des FFH -Gebietes wird die offene Regelbauweise auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und parallel zur bestehenden Höchstspannungsleitungstrasse wiederaufgenommen. Der Gohrer Graben, die Verbindungsstraße Broich – Gohr und die B 477 werden in kurzen Streckenabschnitten untertägig gequert (Längen 20, 42 und 24 m). Nördlich der Umspannanlage „Gohrpunkt“ ist auf einer kurzen Streckenlänge aufgrund der Kulmination von ober - und unterirdischen Leitungen von einer eingeschränkten Bauweise auszugehen. Nach Quer ung des „Strategischen Bahndammes“ mit parallel verlaufenden, unterirdischen Leitungen (Vortriebsstrecke 63 m) verschwenkt die Trasse nach Süden und verlässt die Parallellage zur Höchstspannungsleitungstrasse, um in offener Regelbauweise über landwirtschaf tlich genutzten Arealen Widdeshoven östlich und südlich zu umgehen. Diese offene Regelbauweise wird nur durch einzelne kurze Vortriebsstrecken im Bereich der L 69 (34 m), des Gillbaches (16 m) und der Kreisstraße (K) 27 (28 m) unterbrochen. Die weitere Füh rung der Trasse erfolgt nach Westen in offener Regelbauweise über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Nordöstlich der Ortslage Barrenstein erreicht die Rheinwassertransportleitung wieder die Parallelführung zur Höchstspannungsleitungstrasse, an deren Verl auf sie sich südöstlich anlehnt. In diesem landwirtschaftlich genutzten Bereich werden die K 10 (Länge 23 m), die Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach (64 m) und die B 59 (29 m) 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 237 mit untertägigen Vortrieben gequert. Ansonsten kommt auch hier die offene Regelbauweise zur Anwendung. Der weitere Verlauf erfolgt östlich von Allrath. Am südlichen Ortsrand von Allrath schwenkt die Trasse nach Westen fast bis zur K 31, der sie einem kurzen Stück unmittelbar parallel folgt. Die Nord-Süd-Kohlenbahn und die K 31 werden mit Vortrieben (68 und 53 m) gequert, bevor sich die Leitung an die Bahnstrecke auf einem längeren Abschnitt in unmittelbarer Parallellage in offener Regelbauweise anlehnt. Sie quert die Höchstspannungsleitungstrasse (380 kV und 220 kV, zusätzlich 110 kV), um anschließend weiterhin in offener Regelbauweise in Richtung L 375 zu führen. Diese Landesstraße und die parallel verlaufende Bandanlage werden mit Längen von 26 und 66 m untertägig gequert, und im weiteren Verlauf führt die Leitungstrasse in offener Re gelbauweise über den landwirtschaftlich genutzten Bereich nordöstlich der Ortslage Frimmersdorf. Im Norden von Frimmersdorf wird die Trasse nach Querung der Straße „Am Stüsgesend“ (Vortrieb 63 m) über zwei Sportplätze in eingeschränkter Bauweise geführt. Diese Bauweise wird wegen der beengten Raumverhältnisse, der vorhandenen Bebauung und zahlreicher Ver - und Entsorgungsleitungen ab hier mit einer Ausnahme bis zum Übergabepunkt auf dem RWE-Betriebsgelände westlich der L 116 beibehalten, sofern keine untert ägigen Vortriebe erfolgen. Der weitere Verlauf erfolgt über Grabelandflächen, die Gustorfer Straße und über den Bereich nördlich der Umspannanlage. Hier beginnt eine umfangreiche Vortriebsstrecke, die 201 m und 164 m lang ist. Sie umfasst die Querung der Bandanlage, der Erft mit ihren Uferbereichen, der Bahnstrecke Grevenbroich – Bergheim (Erft), der L 116 und einer Werksstraße (Erftstraße) auf dem RWE -Betriebsgelände. In der Fortsetzung verläuft die Trasse parallel zur Erftstraße bis zum Übergabepunkt. Bevorzugte Standorte für die Entnahme- und Pumpbauwerke Der präferierte Standort für das Entnahmebauwerk befindet sich bei Rheinstrom- km 712,6. Dieser Standort mit der folgenden Querung der Leitung im Vorland im Bereich unmittelbar südwestlich der Pappelreihe ist unter der Prämisse der im jetzigen Flächennutzungsplan dargestellten und geplanten Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für Aufschüttungen realisierbar, um den Rheindeich in der Verlängerung der Vorlandquerung rechtwinklig 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 238 queren zu können. Dieser Standort ist umweltfachlich günstig einzuschätzen, weil die Querungslänge im Vorland bei ähnlicher ökologischer und naturschutzfachlicher Ausstattung des Rheinufers und des gesamten Vorlandes relativ kurz ist. Entscheidende Vor teile sind diesem Entnahmestandort inkl. der Vorlandquerung in erster Linie im Hinblick auf technische Erwägungen zu attestieren. Der Entnahmestandort liegt noch weitgehend im Bereich des Prallufers. Die Fahrrinne führt fast unmittelbar am Ufer vorbei. Dam it ist es unwahrscheinlich, dass sich hier Lebensräume zur Fischaufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und wandernder Fische befinden könnten. Die relativ kurze Querung des Vorlandes bedingt eine insgesamt geringe Strecke, die im Vortriebsverfahren zu bewältigen ist. Die kürzere Vortriebsstrecke wirkt sich nicht nur aus wirtschaftlichen (geringeren Kosten) sondern auch aus hydraulischen Gesichtspunkten (weniger hydraulische Verluste) positiv aus. Aufgrund der kürzeren Vorlandquerung ist es möglich, das Pumpbauwerk mit einer geringeren Tiefe bautechnisch herzustellen, was u. a. das Aushubvolumen und die notwendige Ablagerung von Überschussmassen reduziert. Der bevorzugte Standort für das Pumpbauwerk befindet sich hinter dem Deich. Für die Qu erung des Rheindeiches oder Rheindammes sowie die beiden Möglichkeiten der Platzierung des Pumpbauwerkes (in den Deich oder hinter den Deich) können aus umweltfachlicher Sicht keine eindeutigen Präferenzen ausgesprochen werden. Die Lage des Pumpbauwerkes hinter dem Deich wird jedoch aus technischer Sicht favorisiert, um den Synergieeffekt der Herstellung der Startgrube bei einem untertägigen Vortrieb unter dem Deich direkt zum Bau des Pumpbauwerkes zu nutzen. Weiterer Vorteil einer Lage hinter dem Deich ist , dass der Deich in seiner jetzigen Funktion als Hochwasserschutz erhalten bleibt. Auch erfolgt keine Änderung der gesamten Infrastruktur (Rad -/Fußweg, Zufahrt Deponie) bis zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen des Deichverbandes Dormagen / Zons. Das Pumpba uwerk hinter dem Deich ist auch im Hochwasserfall des Rheins immer zu erreichen. Bei einer Lage hinter dem Deich kommt dazu, dass es sich um eine Lage außerhalb der Deichschutzzone handelt und kein Eingriff in den Hoheitsbereich des Deiches erfolgt. Das Vo lumen des Baukörpers des Pumpbauwerkes ist geringer und mögliche 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 239 Altablagerungen oder gar Altlasten im Bereich des Rheindeiches werden durch den untertägigen Vortrieb unter dem Deich und den Bau des Pumpbauwerkes hinter dem Deich nicht mobilisiert. Braunkohlenplanänderung Trassenverlauf Der o.a. Trassenverlauf entspricht dem Trassenverlauf der im Braunkohlenplan neu definierten Teilabschnitte Bündelungsleitung und Garzweilerleitung ab Verteilbauwerk (nicht Teil des Änderungsvorhabens). Aufgrund der n euen Anlagenkonfiguration werden im Bereich der Bündelungsleitung anstelle von 2 Leitungen DN 1400 nunmehr 3 Leitungen DN 2200 verlegt. Dieses führt zu geringfügigen Anpassungen der o.a. Unterpressungslängen. Hinsichtlich Pump- und Entnahmebauwerk verbleib t es bei den bereits festgelegten Standorten. Das Entnahmebauwerk wird um die Hydroburst-Anlage ergänzt. Verteilbauwerk Die Lage des Verteilbauwerks wird determiniert durch den Schnittpunkt zwischen der genehmigten Garzweiler-Trasse und einer möglichen Trassenführung nach Hambach. Als vorzugswürdig für die Trassenführung nach Hambach hat sich die Bündelung mit der RWE-eigenen GAB Nord-Süd-Bahn hervorgetan. Südlich der Nord -Süd-Kohlebahn befindet sich ein Bündel von Hochspannungsfreileitungen, das die Kra ftwerke Neurath und Frimmersdorf an das Stromübertragungsnetz anbindet. Ein möglicher Standort des Verteilbauwerk befände sich an dieser Stelle im Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitungen. Der Schutzstreifen ist jedoch von Bebauung freizuhalten. Zudem legt der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf in diesem Bereich südlich der GAB Nord -Süd-Bahn einen Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) für flächenintensive Großvorhaben fest. Um ein solches handelt es sich bei dem Verteilbauwerk aber nicht, sodass auch die Festlegung des Regionalplans dem Verteilbauwerk südlich der GAB Nord-Süd-Bahn widerspricht. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 240 Bereiche auf der genehmigten Trasse südlich der Vollrather Höhe scheiden ebenfalls aus, da die Leitungsstränge für Hambach dann in der gleichen Tras se wieder zurück an die nordöstliche Seite der Nord -Süd-Kohlebahn geführt werden müssten. Der notwendige Platzbedarf ist in der gleichen Trasse nicht umzusetzen. Der Raum nördlich der GAB Nord -Süd-Bahn wird geprägt durch die Ortslage Allrath und drei in No rd-Süd-Richtung verlaufende Hochspannungsleitungen. Das Verteilbauwerk benötigt Erschließungsanlagen, insbesondere eine Straßenanbindung, für die vor allem die K31 wegen ihres Ausbauzustands geeignet ist. Östlich wird die Standortwahl ebenfalls durch den S chutzstreifen eines Bündels von drei Hochspannungsleitungen begrenzt. Zudem findet sich in dem Bereich ein Regenrückhaltebecken, welches grundsätzlich von Hochbauten freizuhalten ist, so dass sich eine Lage entlang der K31 als vorzugswürdig herausgestellt hat. 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen Genehmigter Braunkohlenplan Kompensationskonzept Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 13 i. V. m. § 15 Abs. 2 BNatSchG) zielt das landschaftspflegerische Maßnahmenkonzept (siehe Fachbeitrag Natur und Landschaft) darauf ab, die verbleibenden (nicht vermeidbaren) erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ausgleichs - oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Gemäß des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG), des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in NRW soll die Flächeninanspruchnahme durch Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich oder Ersatz) auf ein notwendiges Minimum begren zt werden. Bei der Auswahl der geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind u. a. auch Belange des Biotopverbundes, des Klimaschutzes und des Bodenschutzes zu berücksichtigen. Es können auch Maßnahmen des ökologischen Landbaus umgesetzt werden (vgl. § 31 Abs. 1 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 241 LNatSchG NRW). Diesen Vorgaben wird bei der Entwicklung der Ausgleichs - oder Ersatzmaßnahmen Rechnung getragen. Der Landschaftsplan des Rhein -Kreises Neuss formuliert für die innerhalb des Untersuchungsraumes gelegenen Bereiche der Teilabschnitte II (Dormagen) und VI (Grevenbroich-Rommerskirchen) die nachfolgend genannten Entwicklungsziele für die Landschaft. Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt II – Dormagen Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft, Erhaltung und Optimierung von Grünlandstandorten, Umwandlung von Ackerflächen in Grünland sowie Erhaltung und Entwicklung auetypischer Elemente, Erhaltung und Optimierung größerer zusammenhängender Waldbestände, Anreicherung einer überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft ohne natürliche oder naturnahe Elemente, Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologischen Vielfalt im Bereich geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile. Landschaftsplan des Rhein -Kreises Neuss, Teilabschnitt VI – Grevenbroich- Rommerskirchen Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft, Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen, Renaturierung von Fließgewässern. Notwendiger Kompensationsumfang Zur Ermittlung des notwendigen Kompensationsumfanges für das Vorhaben wird der derzeitige Zustand der Flächen mit der Biotopwertigkeit der anzunehmenden Ausprägung der Flächen mit der Biotopwertigkeit nach Realisierung des Vorhabens gegenübergestellt. Die Bilanzierung erfolgt auf der Grundlage der „ Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW “ (LANUV NRW 2008). 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 242 Bezugseinheiten sind die Biotoptypen mit den ihnen zugeordneten Biotopwerten, da sie als hochintegrales Merkmal sowohl Aussagekraft hinsichtlich der abiotischen Standortfaktoren ( Boden, Wasser, Lokalklima) als auch hinsichtlich der Bedeutung verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop- / Lebensraumfunktion) haben, die im Regelfall multifunktional kompensiert werden können. Der Flächenwert für den Ausgangsbestand und Planzustand einer Biotopfläche ergibt sich jeweils aus dem Produkt des Biotopwertes und der von dem Biotoptyp eingenommenen Fläche. Der Ausgangsbestand wird anhand des aktuellen Biotoptypenbestandes bewertet. Die Bewertung des Plan zustandes wird auf Grundlage der für die beplanten Flächen vorgesehenen Biotopentwicklung nach erfolgter Rekultivierung und auf Grundlage der entsprechend ihrem Ausgangsbestand verbleibenden Biotopstrukturen im Bilanzierungsraum (in der Regel die bauzeitbedingten Bereiche von Rohrgraben und übrigem Arbeitsstreifen) durchgeführt. Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen Mit dem präferierten Entnahmebereich zwischen den Bayer Sportanlagen und Piwipp (Rheinstrom-km 711,50 – 713,45) sowie dem umweltfachlich zu bevorzugenden Nordkorridor zwischen dem Rhein bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE - Betriebsgelände westlich von Frimmersdorf stellten sich als Ergebnis der Unterlagen zur Umweltprüfung inkl. Ergänzung technisch geeignete und umweltfachlich günstige Lösungen dar. Im Entnahmebereich wurde in dieser Untersuchung eine technisch geeignete und umweltfachlich realisierbare Entnahmestelle unter Berücksichtigung planerischer Aspekte identifiziert (u. a. Lage weitgehend im Pralluferbereich, relativ kurze Querung des Vo rlandes). Für das Entnahmebauwerk stehen dabei umfangreiche Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen bezüglich des Fischschutzes an (Auswahl eines naturfernen Entnahmebereiches, Passiv -Rechen der Marke Johnson-Screens oder eine Technik mit vergleichbarer Wirksamkeit, Grob- und Feinrechen, Abweisblech in Fließrichtung). Die Führung der Leitungstrasse im umweltfachlich günstigen Nordkorridor wurde in einem iterativen Vorgehen zwischen dem umweltfachlichen Vermeidungsgebot und 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 243 den technischen Erfordernissen ent wickelt. Diese Vorgehensweise diente dazu, sich aufdrängende Varianten aus Umweltsicht nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Folgende Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen bei der Wahl der Trassenführung und Trassierung wurden hierbei berücksichtigt: Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ annähernd an der Engstelle, Anwendung der geschlossenen Bauweise (untertägiger Vortrieb) in ökologisch besonders schutzwürdigen und angrenzenden städtebaulich geprägten Bereichen, Reduzierung des in der Regel bis zu 70 m breiten Arbeitsstreifens in ökologisch sensiblen Arealen, Einhaltung eines Abstandes von mindestens 200 m vom Rand der nächst gelegenen und zusammenhängenden Wohnbebauung, Realisierung einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m unter Geländeoberkante im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ zum Erhalt von tiefwurzelnden Baumstrukturen und als zukünftige Entwicklungsfläche für Wald, Abrückung vom nördlichen Ortsrandbereich von Frimmersdorf bei weitestgehender Berücksichtigung des Dorfentwicklungsplanes, Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur (Hochspannungsleitungen, Nord-Süd-Kohlenbahn) bei Beachtung der bestehenden Schutzstreifen, Abschnittsweise Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen aus Erschließungsgründen. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen sind vorgesehen: Erhalt potenzieller Fledermaus-Quartierbäume Südwestlich der Industriedeponie Dormagen befinden sich potenzielle Fledermaus - Quartierbäume. Zum Schutz dieser potenziellen Quartierstandorte ist eine nochmalige Prüfung und genaue Verortung der Bäume in diesem Bereich vor Baubeginn erforderlich. Während der Bauphase sind durch das Baufeld betroffene potenzielle 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 244 Fledermaus-Quartierbäume mit einem Schutz gegen mechanische Beanspruchung zu versehen. Zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf charakteristische Fledermaus - und Spechtarten der Lebensraumtyp en Waldmeister -Buchenwald und Eichen - Hainbuchenwald wird als zusätzliche Maßnahme zur Bauzeitenbeschränkung die Leitungstrasse im Abschnitt durch das FFH -Gebiet ausschließlich in den Monaten zwischen September und Dezember hergestellt. In den unmittelbar a ngrenzenden Arealen finden Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar statt. Mit der Anlage des Pumpbauwerks unmittelbar hinter dem Deich außerhalb des Überschwemmungsbereiches wird eine Reihe von Vorteilen in erster Linie technischer Art erreicht. Da jeweils nur Teilstücke der Rheinwassertransportleitung mit einer Länge von ca. 1 bis 2 km für die aktive Bauphase genutzt werden, beschränken sich die zeitgleichen Eingriffe auf diese relativ kurzen Streckenlängen. Danach erfolgt eine umgehende Rekultivierung mit einer weitgehenden Wiederherstellung der Strukturen vor dem Eingriff, was auch den sorgfältigen Schichteneinbau entsprechend der ursprünglichen Verhältnisse und geeignete Bodenmeliorationsmaßnahmen miteinschließt, damit die ökologischen Bode nfunktionen mittelfristig wieder wie vor dem Eingriff zur Verfügung stehen. Für die Bauphase selbst sind darüber hinaus folgende Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen vorgesehen: Aufstellung eines Baulogistikkonzeptes, Aufrechterhaltung von wichtigen Wegeverbindungen, Durchführung einer ökologischen und bodenkundlichen Baubegleitung, Einhaltung der Vorschriften bezüglich des Umgangs mit Grund und Oberflächenwasser. Im Fall der Beanspruchung und Mobilisierung von Altablagerungen wird von einer notwendigen Gefährdungsabschätzung mit Analyse und ggf. schadloser Beseitigung ausgegangen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 245 Braunkohlenplanänderung Anknüpfend an die Untersuchungen zum genehmigten Braunkohlenplan erfolgt auch im Zuge der Änderung des Braunkohlenplans eine Prüfung des mit der Umset zung des Vorhabens verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 30 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW). Es werden Art und Umfang möglicher Maßnahmen aufgezeigt, mit denen Eingriffe vorrangig vermieden und unvermeidbare Eingriffe kompensiert werden können. Eine abschließende ökologische Bilanzierung des mit der Umsetzung des Vorhabens verbundenen Eingriffs ist den nachgeordneten Verfahren vorbehalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich nur die der Änderung unterliegenden Teile des Braunkohlenplans Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung zu betrachten sind. Dies betrifft die zu errichtenden Bauwerke, den Abschnitt, in dem die Rheinwassertransportleitungen zum Tagebau Garzweiler und zum Tagebau Hambach gebündelt werden sollen und den neuen Abschnitt der Hambachleitung ab dem Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach. Gleichwohl hat die Vorhabenträgerin in dem von ihr vorgelegten Fachbeitrag für Natur Landschaft (FROELICH & SPORBECK 2022A) im Bereich dieser Änderungen auch die Auswirkungen des Plans bzw. des Planvorhabens in der geänderten Form betrachtet, um eine gesamtheitliche Beurteilung zu ermöglichen. Dazu wurden die Angaben zum Bestand aus dem genehmigten Braunkohlenplan aktualisiert und um die Angaben zur Trasse der Hambachleitung ergänzt. Danach gilt folgendes: Kompensationskonzept Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 13 i. V. m. § 15 Abs. 2 BNatSchG) wurde ein landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept entwickelt, das darauf abzielt, die verbleibenden (nicht vermeidbaren) erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Gemäß § 31 Abs. 1 LNatSchG NRW soll die Flächeninanspruchnahme durch Kompensationsmaßnahmen auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden. Bei der 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 246 Auswahl und Durchführung von Kompensationsmaßnahmen sollen die Belange des Biotopverbundes, des Klimaschutzes und des Bodenschutzes berücksichtigt werden. Diesen Vorgaben wurde bei der Entwicklung des landschaftspflegerischen Kompensationskonzeptes Rechnung getragen. Ebenso wurden die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung mit Bezug zu Natur und Landschaft sowie die Entwicklungsziele der Landschaftsplanung berücksichtigt. Diese sind in Kap. 8.1 des Fachbeitrags für Natur und Landschaft im Einzelnen aufgeführt. Notwendiger Kompensationsumfang Zur Ermittlung des notwendigen Kompensationsumfanges für das Vorhaben wurde der derzeitige Zustand der Flächen mit der Biotopwertigkeit der anzunehmenden Ausprägung der Flächen mit der Biotopwertigkeit nach Realisierung des Vorhabens gegenübergestellt. Die Bilanzierung erfolgte auf der Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV NRW 2021). Bezugseinheiten sind die Biotoptypen mit den ihnen zugeordneten Biotopwerten, da sie als hochintegrales Merkmal sowohl Aussagekraft hinsichtlich der abiotischen Standortfaktoren (Boden, Wasser, Lokalklima) al s auch hinsichtlich der Bedeutung verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop- / Lebensraumfunktion) haben, die im Regelfall multifunktional kompensiert werden können. Der Flächenwert für den Ausgangsbestand und Planzustand einer Biotopfläche ergibt sich jeweils aus dem Produkt des Biotopwertes und der von dem Biotoptyp eingenommenen Fläche. Der Ausgangsbestand wird anhand des aktuellen Biotoptypenbestandes bewertet. Die Bewertung des Planzustandes wird auf Grundlage der für die beplanten Flächen vorgesehenen Biotopentwicklung nach erfolgter Rekultivierung und auf Grundlage der entsprechend ihrem Ausgangsbestand verbleibenden Biotopstrukturen im Bilanzierungsraum (in der Regel die bauzeitbedingten Bereiche von Rohrgraben und Arbeitsstreifen) durchgeführt. Folgende Maßnahmen sind danach zum Ausgleich des entstehenden Biotopwertdefizites geeignet: 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 247 A 1, A 2 = Ausgleichsmaßnahmen • zur Rekultivierung von bauzeitlich beanspruchten Flächen (A 1), • zur Entwicklung von standortheimischen Gehölzen im Rahmen der Entwicklung des regionalen Biotopverbundes, der Vernetzung von Lebensräumen und Trittsteinbiotopen sowie der Entwicklung der Regionalen Grünzüge (A 2). Die Maßnahmen A 1 und A 2 werden nachfolgend kurz beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung ist dem Fachbeitrag Natur und Landschaft (FROELICH & SPORBECK 2022A) zu entnehmen. Mögliche Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz Der überwiegende Teil der beanspruchten Flächen (vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen) wird e ntsprechend des Zustandes vor dem Eingriff im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen wiederhergestellt (Maßnahme A 1). Für das Vorhaben werden zudem in geringem Umfang Gehölze im Rahmen der baubedingten Anlage von Rohrgraben und Arbeitsstreifen in Anspruch genommen. Diese Eingriffe sind nicht vollständig zu vermeiden und werden durch zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Bei den mehr linear und punktuell ausgeprägten beanspruchten Gehölzflächen ist davon auszugehen, dass sie sowohl im Bereich des Arbeitsstreifens als auch des Rohrgrabens und späteren Schutzstreifen neu angelegt und damit am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden können (ebenfalls Maßnahme A1). Zur vollständigen Kompensation des durch die Realisierung des Vorhabens verursachten Biotopwert defizits soll als Ausgleichsmaßnahme eine Pflanzung und Entwicklung von standortheimischen Gehölzen nach Möglichkeit innerhalb des UR600 erfolgen (Maßnahme A 2). Durch die Gehölzpflanzungen sollen bestehende Gehölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und technische Objekte besser in die Landschaft eingebunden werden. Diese Anpflanzungsmaßnahmen tragen zur Verwirklichung der Entwicklungsziele • 2K im Teilabschnitt II des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss, • 2 im Teilabschnitt VI des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss, • 2 im LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord des Rhein-Erft-Kreises und 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 248 • 2 im LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe des Rhein-Erft-Kreises bei. Darüber hinaus werden auch übergeordnete regionalplanerisch festgelegte Umweltziele berücksichtigt. Alternativ kann die Kompensation auch über Ökokonten erfolgen. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie dem Schutz von wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wurden im Fachbeitrag Natur und Landschaft verschiedene Maßnahmen entwickelt, die sich teils auf die Trassierung, teils auf die Auswirkungen des Vorhabens beziehen. Darüber hinaus wurden artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen berücksichtigt. Diese Maßnahmen dienen auch der Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen. Folgende Maßnahmentypen werden unterschieden: V = Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme V…AR = Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme mit artenschutzrechtlichem Bezug S = Schutzmaßnahme Die Maßnahmen sind im Folgenden zusammengefasst dargestellt und kurz beschrieben. Eine ausführliche Beschreibung und kartographische Darstellung ist dem Fachbeitrag Natur und Landschaft zu entnehmen ( FROELICH & SPORBECK 2022a). Die Maßnahme V 8 bezieht sich auf die Vermeidung von Auswirkungen auf Bodendenkmäler. V 1: Verlegung der Rheinwassertransportleitung außerhalb besonderer Konfliktpunkte Die Wahl der geplanten Trassenführung inkl. der Entnahmestelle erfolgte unter Berücksichtigung einer Meidung besonderer ökologischer Konfliktpunkte. Durch die Planung einer umweltverträglichen Trassenführung kommt es zu einer Verminderung von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt. Die Bündelung der geplanten Führung der Leitungstrasse mit vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Straßen und 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 249 Wege, Hochspannungsleitungen, Gleisanlagen) führt zu einer Reduzierung vo n Zerschneidungswirkungen für die Landschaft. V 2: Teilweise Reduzierung des Arbeitsstreifens Soweit erforderlich (insbes. bei beengten Verhältnissen aufgrund technischer und räumlicher Restriktionen) wird ein reduzierter Querschnitt zur Anwendung kommen. Dies bezieht sich auf Bereiche, in denen keine Unterpressung vorgenommen wird. Durch die verringerte Flächeninanspruchnahme werden der Oberbodenabtrag und die Entfernung von Vegetationsstrukturen in diesen Bereichen reduziert. Die teilweise Verkleinerung des Arbeitsstreifens geht daher mit einer Verminderung von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt einher. V 3: Anpassung des Bauverfahrens in ökologisch sensiblen Bereichen Ökologisch sensible Bereiche werden zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in geschlossener Bauweise (untertägiger Vortrieb) gequert (insb. FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, Erft und Gillbach mit gewässerbegleitenden Strukturen). V 4 AR: Maßnahmen zum Fischschutz Durch die weitgehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der Entnahmestelle von Rheinwasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine potenziellen Lebensräume zur Fischaufzucht oder Nahrungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. Die Querst römung durch die Entnahme wird begrenzt. Weiterhin sind technische Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen. V 5 AR: Maßnahmen zum Schutz von Fledermaus- und Vogelarten im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ Im FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit C horbusch“ gilt eine Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum von September bis Dezember zur Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister -Buchenwald (9130) und Eichen -Hainbuchenwald (9160). In den unmittelba r an das FFH -Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m zu westlich und östlich des Gebietes) können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar stattfinden, um die Bauzeit im näheren Umfeld des FFH -Gebietes auf sechs Monate zu beschränken. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 250 V 6: Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen inkl. bodenkundliche Baubegleitung Das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022) definiert Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen und zum Schut z des Bodens. Eine detaillierte Beschreibung ist dem Bodenschutzkonzept sowie dem Fachbeitrag Natur und Landschaft zu entnehmen. Zudem werden die in den zwischen der RWE Power AG und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband e.V. abgestimmten Rahmenregelungen vereinbarten generellen Schutzmaßnahmen bei der Bauausführung berücksichtigt, um Beeinträchtigungen der Böden soweit wie möglich zu vermeiden oder zu mindern (vgl. hierzu „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022, dort Kap. 7.2.1) V 7 AR: Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen bau -, anlage - und betriebsbedingten Beeinträchtigungen von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten kommen ebenfalls verschiedene Maßnahmen in Betracht, die im Fachbeitrag für Natur und Landschaft und im Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022) näher beschrieben sind: Baufeldfreimachung: Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sofern der Baubetrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung beginnt, sind entsprechende Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) anzuwenden, um ein Wiederansiedeln von bodenbrütenden Vögeln zu vermeiden. Dies muss bis zum 01. März durchgeführt werden. Abweichungen hiervon sind nach näherer Maßgabe insbesondere in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung möglich. Bauzeitenbeschränkung: Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen baubedingten Beeinträchtigungen und/oder Störungen von nachtaktiven Tierarten (z. B. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 251 Fledermäuse) erfolgen die Bauarbeiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht. Gehölzentfernung außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeiten: Zur Vermeidung baubedingter Tötungen und Verletzungen von geschützten Vogelarten erfolgt die notwendige Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Abtransport) ausschließlich außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten (vom 01. März bis zum 30. September). Demnach dürfen Gehölze und Strukturen, die als Brutstandorte geeignet sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt werden (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG). Ökologische Baubegleitung: U. a. zur Vermeidung baubedingter Tötungen oder Verletzungen von Tieren werden die Bauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung flankiert. In den Fachbeiträgen Artenschutz ( FROELICH & SPORBECK 2022) und Natur und Landschaft werden im Hinblick auf das potenziell vorkommende Artenspektrum weitere Maßnahmen beschrieben, die geeignet sind, artenschutzrechtliche Betroffenheiten zu vermeiden. Über deren Erfordernis und raumkonkrete Festlegung ist abschließend in den nachgeordneten Zulassungs- und Genehmigungsverfahren zu entscheiden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Artengruppen und Maßnahmen: Avifauna VAR Aufstellen von Irritationsschutzwänden VAR Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern VAR Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse VAR Vermeidung von Lichtimmissionen Haselmaus VAR Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen 252 Herpetofauna (Amphibien / Reptilien) VAR Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse Insekten VAR Vergrämung des Nachtkerzenschwärmers VAR Vergrämung und Umsiedlung von Libellen Darüber hinaus können aus artenschutzrechtlichen Erfordernissen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF -Maßnahmen) zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlich werden. Infolge von anlagenbedingter Flächeninanspruchnahme im Bereich der zu errichtenden Bauwerke (Entnahme-, Pump - und Verteilbauwerk), durch bau - und anlagenbedingte Gehölzfällungen und -entnahmen sowie im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten kann es zu Lebensr aumverlusten, einer Schädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten oder einer erheblichen Störung artenschutzrechtlich relevanter Tierarten (v. a. Avifauna, Säugetiere, Insekten) kommen. In diesem Fall sind ggf. über die vorstehend aufgeführten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen hinaus CEF-Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich erforderlich, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG zu vermeiden. Geeignete CEF -Maßnahmen s ind im Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022C) beschrieben. Über deren Erfordernis ist im Rahmen der abschließenden artenschutzrechtlichen Prüfung in den nachgeordneten Zulassungs- und Genehmigungsverfahren zu entscheiden. V 8: Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf Bodendenkmäler Innerhalb des Arbeitsstreifens liegen Bodendenkmal -Verdachtsflächen. Um nachteilige Auswirkungen auf diese archäologisch relevanten Areale zu vermeiden, werden im Fachbeitrag „Archäologische Konfliktflächen im Verlauf der Rheinwassertransportleitungen“ ( ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022) folgende Maßnahmen vorgeschlagen, die vor Baubeginn durchgeführt werden sollen, um Konflikte konkret zu ermitteln: Gezielte Sondagen (Enges) Sondageraster 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.9 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 253 Geosondagen und geologisch -archäologische Begutachtung inkl. archäobotanischer Probenentnahme Auf der Grundlage der auf diesem Wege gewonnen Erkenntnisse werden einvernehmlich mit dem LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Lösungen entwickelt werden. S 1: Technische Schutzvorkehrungen für angrenzende Laubbaum- und Gehölzbestände mit hoher Bedeutung Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle Laubbaum- und Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht i m Rahmen der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch Baumschutzummantelungen oder Schutzzäune an zum Baufeld exponierten Bäumen zu sichern, so dass baubedingte Vegetationsschäden vermieden werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die Baustellen- und Wegebereiche hineinragende Äste fachgerecht zurückzuschneiden. 2.9 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Zusammenstellung der Angaben im Rahmen der Erstellung der Unterlagen zur Umweltvert räglichkeitsprüfung sind mit einer Ausnahme nicht aufgetreten. Die vom LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland im Rahmen der Aufstellung des Braunkohlenplans 2015 geforderten Prospektionsmaßnahmen für zwölf Areale mit möglicher Betroffenheit sollten die Anlage von kleinräumigen Geosondagen, Oberflächenbegehungen sowie großflächige Baggersondagen umfassen. Dabei war zu berücksichtigen, dass nicht alle Prospektionsmethoden auf allen Flächen gleichermaßen zum Einsatz kommen sollten. Mit der Durchführung der Prospektionsmaßnahmen und der Erstellung des archäologischen Fachbeitrages wurde das Büro Troll Archäologie betraut. Die zwölf Areale umfassen insgesamt 27 Flurstücke. Von diesen 27 Flurstücken lagen lediglich für 13 Flurstücke Betretungserlaubnisse v or und für zwei weitere Flurstücke Sondageerlaubnisse. Entgegen den Abstimmungen zwischen den Bewirtschaftern und der RWE Power AG waren die meisten Flächen nicht ausreichend für eine Oberflächenprospektion vorbereitet. Aufgrund von landwirtschaftlichen Ei nschränkungen und den qualitativ 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.9 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 254 nicht ausreichenden Flächenvorbereitungen konnte daher nur auf drei Flächen eine Oberflächenbegehung erfolgreich durchgeführt werden. Auf den zwei für die Sondagen freigegebenen Arealen wurden aufgrund der Bewirtschaftungsverhältnisse im Zeitraum der Untersuchungen keine Sondagen angelegt. Um dennoch eine vorläufige Bewertung der verbleibenden neun Areale vornehmen zu können, konnte hier nur auf Archivmaterial und bodenkundliche Kartierungen zurückgegriffen werden. Damit konnten die Forderungen des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland nur zu einem kleinen Teil erfüllt werden. Die ausstehenden Untersuchungen werden nachgeholt, sobald dies möglich ist. Das wird spätestens im Betriebsplanverfahren sein. Der Betriebsplan soll wiederum eine Öffnungsklausel enthalten, wonach von der dort beschriebenen Trassenführung abgewichen werden kann, falls die zuständige Behörde aufgrund der noch durchzuführenden Untersuchungen eine Änderung verlangt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahr ens zu diesem Braunkohlenplanverfahren wird zwischen dem Bergbautreibenden und der für den Bodendenkmalschutz zuständigen Stelle eine Vereinbarung über den Umgang mit vermuteten Bodendenkmalflächen getroffen werden, die dann wiederum Grundlage des Betriebsplans wird. Inhalte der UP nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG Inhalte der UVP nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG Anlage 1 ROG, Nr. 3 a) § 40 Abs. 2 Nr. 7 -/- Anlage 4, Nr. 11 „Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse“ „Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse“ „Eine Beschreibung der Methoden oder Nachweise, die zur Ermittlung der erheblichen Umweltauswirkungen genutzt wurden, einschließlich näherer Hinweise auf Schwierigkeiten und Unsicherheiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken o der fehlende Kenntnisse. In dem UP/UVP Bericht der Bergbautreibenden ist auch auf mögliche Schwierigkeiten und Unsicherheiten hinzuweisen, die bei der Erstellung des UVP-Berichts aufgetreten sind (z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse). Sowohl für die vermuteten 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 255 Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich von Dormagen bis Tagebau Garzweiler, als auch für die vermuteten Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich vom Verteilbauwerk (bei Allrath) bis Tagebau Hambach gilt, dass Niederungsbereiche bisher nicht mit einem vertretbaren A ufwand haben untersucht werden können und dass terrestrische Bereiche wegen fehlender Betretungs - und Untersuchungszustimmungen bisher nicht angemessen haben untersucht werden können. Dies wird im vorläufigem UP/UVP -Bericht wegen des Sachzusammenhangs bei der Bewertung der Auswirkungen auf archäologisch relevante Bereiche (Kap. 6.8.2) behandelt. Auch wenn fachwissenschaftliche Untersuchungen erst noch folgen, lässt sich auf der Grundlage der bereits vorliegenden Erkenntnisse jedoch sagen, dass keine fachlichen und/oder rechtlichen Hindernisse erkennbar sind, die einer späteren Realisierung des Vorhabens entgegenstehen. Auf Ebene der Fachzulassungen kann mit dem Instrumentarium des Denkmalrechts – insbesondere mit der Dokumentationspflicht– auf Einzelheiten sachgerecht reagiert werden. Im Übrigen sind konkrete Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen nicht aufgetreten. Im Allgemeinen sind jedoch alle Prognosen mit einer gewissen Unsicherheit bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit verbunden, die ggf. i n den einzelnen Fachgutachten jeweils gesondert thematisiert werden. 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme-, Verteil- und Pumpbauwerke Genehmigter Braunkohlenplan Untersuchungsraum der vorliegenden Untersuchung Aus dem festgelegten Entnahmebereich und dem dazu gehörigen Nordkorridor resultiert der mindestens 600 m breite Untersuchungsraum. Da die Projektwirkungen im Bereich des Rohrgrabens und des übrigen Arbeitsstreifens überwiegend baubedingt und temporär auf treten und nur eine meist geringe Wirkreichweite über den Arbeitsstreifen hinaus besitzen, wird dieser Untersuchungsraum von mindestens 600 m Breite als ausreichend angesehen, um alle relevanten Umweltauswirkungen zu erfassen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 256 Umweltziele und Ableitung bewertungsrelevanter Kriterien Wesentlicher Schwerpunkt dieser Untersuchung ist nicht nur die Auswahl von Vorhabenalternativen, die die grundlegenden Ziele der beabsichtigten Planung im Untersuchungsraum rechtlich und praktisch erfüllen, sondern die Identi fizierung solcher Alternativen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt weitgehend vermeiden oder verringern und damit den relevanten Umweltzielen nicht entgegenstehen. Zur Bevorzugung einer Leitungstrasse und von Standorten für die Entnahme- und Pumpbauwerke werden u. a. die aus den Umweltzielen abgeleiteten und raumkonkret operationalisierten Kriterien herangezogen. In diesem Zusammenhang werden überwiegend Ziele aus den Umweltfachgesetzen sowie aus der Regional -, Landschafts - und Bauleitplanu ng, die für den Untersuchungsraum relevant sind, herangezogen. Es werden umweltfachliche und technische bewertungsrelevante Kriterien, die auf den Kriterien der Unterlagen zur Umweltprüfung inkl. Ergänzung aufbauen und diese ergänzen, verwendet. Die Konkretisierung in einem größeren Maßstab (von 1: 40.000 / 1: 25.000 in den Unterlagen zur UP inkl. Ergänzung zu 1: 5.000 in dieser Untersuchung) erfolgt im Hinblick auf die Platzierung des Entnahmebauwerks, die Anlage des Pumpbauwerkes und die Festlegung der Le itungstrasse unter Berücksichtigung von möglichen Alternativen zur Leitungstrasse und zu den Standorten für die Entnahme - und Pumpbauwerke. Dazu wird auch die Bestandserfassung konkretisiert und erweitert. Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt Die Bestandserfassung erfolgt nach den bewertungsrelevanten Umweltkriterien schutzgutspezifisch und flächendeckend im Maßstab 1: 5.000 für den gesamten Untersuchungsraum, der aus dem präferierten Trassenkorridor und dem dazugehörigen Entnahmebereich hervor gegangen ist. Für die zusätzlichen bewertungsrelevanten Kriterien wurden entsprechende Informationen aus der vorbereitenden Bauleitplanung, Landschaftsplanung, aus Katastern, Gutachten, Daten und Erhebungen Dritter, Themenkarten und eigenen Erhebungen verw endet, die überwiegend einen höheren Informationsgehalt aufweisen und maßstabsbedingt raumkonkreter verortet werden können. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 257 Beim Teilschutzgut Wohnen und Wohnumfeld überwiegen im Osten in einer höheren Dichte die randstädtischen Funktionen im Bereich der S tadt Dormagen, im Westen sind es mehr gering verdichtete kleinstädtische und dörfliche Strukturen auf dem Gebiet der Stadt Grevenbroich. Den Wohngebieten zugeordnet sind eine Reihe von innerörtlichen Grünflächen sowie Sport -, Freizeit - und Erholungsflächen . Auch der Freiraum wird vielfältig für die Funktionen der Erholung und Freizeit genutzt. Aufgrund der Waldarmut kommt den wenigen Waldflächen eine besondere Bedeutung für dieses Teilschutzgut zu. Aber auch der nicht bewaldete Freiraum wird teilweise inten siv für Erholung und Freizeit genutzt (Rheinaue, Erftniederung, Randbereiche des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch, Straberger See, Teile der Ackerlandschaft). Teile des Untersuchungsraumes besitzen eine hohe Bedeutung für Brutvögel. Neben dem Knechtstedener Wald mit Chorbusch zählen hierzu die ehemalige Rheinschlinge, der bewaldete Rand der Halde „Vollrather Höhe“, gut durchgrünte Agrarbereiche sowie das Rheinvorland, das gleichzeitig auch ein wichtiges Habitat für Zug - und Rastvögel darstellt. Der Besatz an Fledermäusen zeichnet sich durch einen hohen Artenreichtum aus; Waldflächen, die beiden Flussauen und viele lineare Gehölzstrukturen stellen wichtige Jagdhabitate dar. Für das Teilschutzgut Pflanzen von besonderer Bedeutung sind die naturnahen Altwäld er, ausgeprägte Kleingehölze, ältere Einzelbäume, Röhrichte und naturnahe Gewässer. Die biologische Vielfalt zeichnet sich einerseits durch besondere Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete) aus, andererseits sind großflächig oder in großer Anzahl a uch Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbundflächen, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich Geschützte Biotope und schutzwürdige Biotope vorhanden. Artenschutzrechtlich sind unter Zugrundelegung von projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen und artspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle Europäischen Vogelarten sowie für Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie auszuschließen. Die technische Durchführung des Vorhabens im Bereich des FFH -Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist im Zuge der vorangegangenen Planungsschritte bereits angepasst worden, um Beeinträchtigungen zu vermeiden (u. a. Querung des FFH-Gebietes annähernd an der Engstelle, untertägiger Vortrieb auf der gesamten Strecken länge des FFH -Gebietes mit einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m). Unter Berücksichtigung einer weiteren projektimmanenten Vermeidungsmaßnahme (Bauzeit im FFH -Gebiet zwischen 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme-, Verteil- und Pumpbauwerke 258 September und Dezember bzw. Februar in unmittelbar angrenzenden Arealen) ist das Vorhaben mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebietes verträglich. Auch ist das Vorhaben mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebietes „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ verträglich, wenn die entwickelten Maßnahmen zur Wasserentnahme und zum Fischschutzkonzept umgesetzt werden. Insbesondere in seinem Westteil ist der Untersuchungsraum hinsichtlich der Regelungs- und Pufferfunktion / natürlichen Bodenfruchtbarkeit ein Gebiet mit besonders schutzwürdigen Böde n und Böden mit sehr hohem Leistungsvermögen. Sowohl in Ortsrandnähe als auch in der Feldflur sind unterschiedliche Altlasten und Altablagerungen verbreitet. Der gesamte Raum verfügt über eine hohe wasserwirtschaftliche Bedeutung für die Grundwassergewinnu ng, obwohl im Untersuchungsraum selbst nur Wasserschutzgebiete mit den Schutzzonen IIIB verbreitet sind. Die Rheinaue sowie die Randbereiche von Erft und Gillbach sind als Überschwemmungsbereiche in diesem mit geringer Fließgewässerdichte ausgestatteten Raum vorläufig gesichert. Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion der Stufe 2 sind fast alle Waldgebiete, während nur der Knechtstedener Wald mit Chorbusch als Waldfläche mit Klimaschutzfunktion dargestellt ist. Bezüglich der Landschaft sind Teile als Regio nale Grünzüge und Kulturlandschaftsbereiche dargestellt. Landschaftsschutzgebiete und Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung überlagern sich häufig. Als Kulturgüter werden zahlreiche Relikte aus der Steinzeit, der Römerz eit und dem Mittelalter in Boden und Untergrund vermutet. Was sonstige Sachgüter anbetrifft, sind Deponien, Abgrabungen und Flächen für die Ver- und Entsorgung mit entsprechenden Leitungen besonders hervorzuheben. Raumwiderstand / Restriktionen Die Raumwid erstandsanalyse konnte keine konfliktarmen Korridore aufzeigen. Die Raumwiderstände sind weitestgehend über die gesamte Breite des Untersuchungsraumes (Breite mindestens 600 m) gleich ausgeprägt, so dass sich die Führung einer Leitungstrasse an anderen Par ametern als am Raumwiderstand orientieren muss (s. u.). 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 259 Vom Rhein bzw. Rheindeich bis zum Rand der ehemaligen Rheinschlinge dominiert fast durchgängig ein hoher Raumwiderstand, der bis zur Ortslage Straberg überwiegend in einen mittleren Raumwiderstand übergeht. Von hier aus zeigt sich fast ausschließlich bis zum Ende des Untersuchungsraumes wieder ein hoher Raumwiderstand, der überwiegend aus dem Vorkommen schutzwürdiger Böden resultiert und kleinflächig im Bereich von Ortslagen, der beiden Umspannanlagen und des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch durch Areale mit sehr hohem Raumwiderstand überlagert wird. Kleinflächig erstreckt sich entlang der L 116 westlich von Frimmersdorf ein Gebiet mit mittlerem Raumwiderstand. Festlegung von Leitungstrassen und Standortalternativen Als Grundsätze für die Führung einer Leitungstrasse sind folgende Überlegungen zu einer generell umweltverträglichen Trassenführung zu realisieren: Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ungefähr an der Engstelle, Abstand von mindestens ca. 200 m zum Rand von Wohnsiedlungsflächen, Untertägiger Vortrieb im Bereich von ökologisch besonders schutzwürdigen Strukturen, Einhaltung von ausreichenden Überdeckungshöhen zur Erhaltung von tiefer wurzelnden Gehölzstrukturen bei einem untertägigen Vortrieb, Einengung des Arbeitsstreifens in ökologisch sensiblen Bereichen, Möglichst rechtwinklige Querung von Verkehrswegen und Vorflutern im untertägigen Vortriebsverfahren, Umgehung von eingetragenen Bodendenkmalen und Berücksichtigung von Bodendenkmal-Verdachtsflächen, Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur (Hochspannungsleitungen, Nord-Süd-Kohlenbahn) bei Beachtung der bestehenden Schutzstreifen, Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen aus Erschließungsgründen. Aus diesen Prämissen wurden in einem iterativen Prozess zwischen dem umweltfachlichen Vermeidungsgebot und den technischen Erfordernissen zwei Leitungstrassen entwickelt, die sich nur zwischen westlich von Frimmersdorf östlich der Erft und dem Bereich „Am Pielsbusch“ westlich des Flusses auf einer 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 260 Streckenlänge von weniger als 800 m in der Linienführung voneinander unterscheiden (Variante Nord und Variante Erft). Der übrige Streckenverlauf wurde soweit optimiert, dass sich keine weiteren günstigen Alternativen innerhalb des Untersuchungsraumes aufdrängen. Aus umweltfachlicher und technischer Sicht erscheint eine Entnahmestelle mit Entnahmebauwerk in Höhe von Rheinstrom -km 712,6 unmittelbar südwestlich der Verlängerung der Pappelreihe zum Rhe in hin denkbar. Man befindet sich hier weitgehend noch im Übergangsbereich zwischen dem Prallufer und der geraden Führung des Rheins. Im gesamten endgültigen Entnahmebereich von Rheinstrom-km 712,2 bis 712,8 führt die Fahrrinne unmittelbar am westlichen Ufer vorbei. Damit ist es unwahrscheinlich, dass sich hier Lebensräume zur Fischaufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und wandernder Fische befinden könnten. Eine weitere mögliche Entnahmestelle mit einem Entnahmebauwerk ist bei Rheinstrom-km 712,7 und damit ein Verlauf der Leitung nordöstlich der Pappelreihe denkbar. Hier befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft eine Brunnenanlage zur Brauchwasserentnahme der Fa. Currenta. Die dritte mögliche Entnahmestelle mit einem Entnahmebauwerk bef indet sich bei Rheinstrom -km 712,2. Die Querung der Leitung im Vorland des Rheins ist jedoch nur realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die im jetzigen Flächennutzungsplan dargestellten und geplanten Flächen für die Abwas serbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für Aufschüttungen verkleinert werden, um das Pumpbauwerk in dem oder unmittelbar hinter dem Deich (s. u.) platzieren zu können. Aus Gründen der Umweltvorsorge, des Hochwasserschutzes (Einschränkung des Retentionsraumes) sowie der Sicherheit der Schifffahrt erscheint es sinnvoll, das Pumpbauwerk nicht im Deichvorland zu platzieren. Die Freispiegelleitung kann aus umweltfachlicher Sicht das Deichvorland und den Deich queren, so dass ein Standort für das Pumpba uwerk hinter dem Deich in Frage kommt. Eine andere planerische Lösung ist mit der Platzierung des Pumpbauwerkes in den Deich gegeben. Dies ist auf Grundlage des gegenwärtigen Bearbeitungsstandes im o. g. endgültigen Entnahmebereich möglich. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 261 Auswirkungen der Leitungstrassen und Standortalternativen Der weitaus überwiegende Teil der Umweltauswirkungen der Leitungstrassen auf die Schutzgüter ist auf die Bauzeit beschränkt. Abweichend davon muss bei wenigen betroffenen Kriterien von dauerhaften Auswirkungen au sgegangen werden. Direkte anlagenbedingte Flächeninanspruchnahmen umfassen lediglich das Entnahme - und das Pumpbauwerk, hinzu kommen noch Zufahrts- und Erschließungswege. Zusätzlich sind von dauerhaften Auswirkungen bestehende Laubwald - und Gehölzflächen betroffen, die in einer Größenordnung von ca. 2,6 ha für die Anlage des Rohrgrabens und des übrigen Arbeitsstreifens in Anspruch genommen werden und von denen zumindest die Waldflächen im Bereich des späteren ca. 15 m breiten Schutzstreifens nicht wieder neu angelegt werden können. Beim Vergleich der Auswirkungen der Leitungstrassen auf das Schutzgut Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit (Wohnen und Wohnumfeld, Erholung und Freizeit) zwischen der Variante Nord und der Variante Erft gibt es nur Unter schiede bei den betroffenen Kriterien Wald mit Erholungsfunktion sowie Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Bei beiden Kriterien nimmt die Variante Erft geringfügig mehr Flächen bauzeitbedingt und im Fall der Waldflächen darüber hinaus in Anspruch. Der Vergleich der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zwischen der Variante Nord und der Variante Erft offenbart Unterschiede bei den folgenden betroffenen Kriterien: Avifaunistische Funktionsräume, Fledermauslebensräume, Biotoptypen (Gesamt-Flächenbeanspruchung), Schutzwürdige Biotope, Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbundflächen. Bei all diesen Kriterien nimmt die Variante Erft etwas mehr Flächen bauzeitbedingt in Anspruch. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden offenbaren Unterschiede bezüglich der beiden betroffenen Kriterien Waldflächen mit Bodenschutzfunktion und Altablagerungen. Im Vergleich zur Variante Nord nimmt die Variante Erft mehr Flächen 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 262 bauzeitbedingt und im Fall der Waldflächen darüber hinaus in Anspruch. Was die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser anbetrifft, sind keine Unterschiede zwischen beiden Varianten zu v erzeichnen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima nimmt die Variante Erft in einem größeren Umfang Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion der Stufe 2 im Rahmen der Bauzeit und darüber hinaus in Anspruch. Wenn man die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft betrachtet, so beansprucht die Variante Erft gegenüber der Variante Nord bauzeitbedingt marginal mehr Flächen in Landschaftsschutzgebieten und in Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Erheb lich mehr Flächen werden durch die Variante Erft in Regionalen Grünzügen mit der Funktion Siedlungsgliederung im Rahmen der Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Was die Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter anbetrifft, sind keine Unterschiede zwischen beiden Varianten zu attestieren. Die untersuchte Entnahmestelle zur Anlage des Entnahmebauwerkes bei Rheinstrom- km 712,2 ist nur realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die geplanten Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für Aufschüttungen verkleinert werden, um das Pumpbauwerk in dem oder unmittelbar hinter dem Deich platzieren zu können. Unter dieser Prämisse ist diese Variante umweltfachlich tendenziell mit den geringsten Auswirkungen verbunden, weil die Querungslänge im V orland bei ähnlicher ökologischer und naturschutzfachlicher Ausstattung wie bei den beiden anderen Entnahmestellen geringer ist. Entscheidende Vorteile sind im Hinblick auf technische Erwägungen zu attestieren. Die kürzere Vortriebstrecke wirkt sich nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus hydraulischen Gesichtspunkten positiver aus. Unter Berücksichtigung der dargestellten und vorgesehenen Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und Flächen für Aufschüttungen nordöstlich der Zentralklä ranlage Dormagen -Rheinfeld erscheint aus umweltfachlicher und technischer Sicht eine Entnahmestelle zur Anlage eines Entnahmebauwerkes in Höhe von Rheinstrom-km 712,6 unmittelbar südwestlich der Verlängerung der Pappelreihe zum Rhein hin günstig. Man befindet sich hier weitgehend noch im Übergangsbereich zwischen dem Prallufer und der geraden Führung des Rheins. Die Leitungen sollten dann in geschlossener Bauweise unter Vortrieb gradlinig und etwa parallel zur Baumreihe über die Ackerfläche verlaufen, um den Deich dann rechtwinklig zu queren. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme-, Verteil- und Pumpbauwerke 263 Eine mögliche Entnahmestelle bei Rheinstrom -km 712,7 und damit ein Verlauf der Leitungen nordöstlich der Pappelreihe führt umweltfachlich und technisch zu nachteiligen Auswirkungen, weil sich hier eine Brunnenanlage zur Brauchwasserentnahme der Fa. Currenta befindet, man sich mit der Entnahmestelle noch weiter aus dem Pralluferbereich entfernt und die Länge der Vorlandquerung weiter zunimmt. Auch im Bereich des Rheindeiches sind aufgrund des hier in der Verlängerung dies er möglichen Vorlandquerung vorhandenen Bewuchses (Hecken und Baumgruppen, die auch zur Stabilität des Rheindeiches beitragen können) eher nachteilige Auswirkungen zu erkennen. Geringere Auswirkungen auf technische Parameter offenbart die Lage des Pumpbauwerkes hinter dem Deich, weil Synergieeffekte bei der Herstellung der Startgrube im Zusammenhang mit einem untertägigen Vortrieb unter dem Deich gleichzeitig zur Realisierung des Pumpbauwerkes genutzt werden können. Weiterer Vorteil dieser Variante ist der Erhalt des Deiches in seiner jetzigen Funktion als Hochwasserschutz. Auch bleibt die gesamte Infrastruktur (Rad -/Fußweg, Zufahrt Deponie) bis zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen des Deichverbandes Dormagen / Zons unverändert bestehen. Das Pumpbauwerk hinter dem Deich ist auch im Hochwasserfall des Rheins immer zu erreichen. Bei einer Lage des Pumpbauwerkes im Deich müsste dieser eine größere Öffnung und damit auch Wiederherstellung erfahren, um das Gebäude, seine Anbindung in den Deich und auch den Deich s elbst wiederherzustellen. Auch ist der Punkt der noch nicht genau klassifizierten möglichen Altablagerungen sowie die Vorgaben des Deichregelquerschnitts nach den anerkannten Regeln der Technik in diesen Überlegungen zu berücksichtigen. Für die Querung des Rheindeiches oder Rheindammes sowie die beiden Möglichkeiten der Platzierung des Pumpbauwerkes (in den Deich oder hinter den Deich) sind aus umweltfachlicher Sicht keine eindeutigen Unterschiede in den Auswirkungen zu attestieren. Beide Varianten führen umweltfachlich und auch technisch (zumindest in der Bauzeit, s. o.) zu Auswirkungen, die auch das Landschaftsbild betreffen. Übergeordneter Variantenvergleich (Leitungstrassen und Standortalternativen) Die aus umweltfachlicher Sicht zu bevorzugende Leitungs trasse stellt im schutzgutübergreifenden Variantenvergleich eindeutig die Variante Nord dar. Es 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 264 gibt kein betroffenes Kriterium, bei dem sie baubedingt durch die Anlage von Rohrgraben und übrigem Arbeitsstreifen mehr Flächen beansprucht als die Variante Erft. Da beide Varianten nur zwischen westlich von Frimmersdorf östlich der Erft und dem Bereich „Am Pielsbusch“ westlich des Flusses auf einer Streckenlänge von weniger als 800 m voneinander abweichen, sind die Unterschiede im Umfang der umweltfachlichen Au swirkungen bei vielen betroffenen Kriterien entweder nicht vorhanden oder nur marginal ausgeprägt. Signifikant ausgeprägt sind die Unterschiede in den flächenhaften, baubedingten Beanspruchungen durch den Rohrgraben und den übrigen Arbeitsstreifen lediglic h im Fall von ganz wenigen betroffenen Kriterien (z. B. Beanspruchung von Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion der Stufe 2). Im Fall der Realisierung des Entnahmebauwerkes stehen die baubedingten Auswirkungen und die Platzierung der Zielgrube u. a. zur Erstellung des Entnahmebauwerkes im übergeordneten Variantenvergleich im Vordergrund der Betrachtungen. Anlagenbedingt werden dem Entnahmebauwerk aufgrund der Lage vollständig unter der Wasseroberfläche und der nur geringflächigen Beanspruchung der Uferbereiche lediglich untergeordnet Auswirkungen beigemessen. Umweltfachlich kann keine Bevorzugung für eine Entnahmestelle ausgesprochen werden, da die Festsetzung und Verteilung der Schutzgebiete und anderen umweltfachlichen Klassifizierungen in allen Bereich en des endgültigen Entnahmebereichs zwischen Rheinstrom-km 712,2 und 712,8 annähernd gleich ist. Da eine möglichst kurze Querungslänge des Deichvorlandes insbesondere bezüglich der Hydraulik technische Vorteile bietet, ist als bevorzugter Standort für das Entnahmebauwerk eine Entnahmestelle bei Rheinstrom-km 712,2 anzusehen (Variante 1). Dieser Standort hat auch Vorteile bei der Realisierung des Fischschutzes, weil er sich weitgehend im Pralluferbereich des Rheins befindet. Diese Entnahmestelle zur Anlage d es Entnahmebauwerkes bei Rheinstrom -km 712,2 ist jedoch nur realisierbar, wenn die geplanten Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für Aufschüttungen verkleinert werden, um das Pumpbauwerk unmittelbar hinter dem Deich platzie ren zu können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Entnahmestelle bei Rheinstrom-km 712,6 als Variante 2 zu bevorzugen. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 265 Umweltfachlich stehen die anlagenbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch das Pumpbauwerk, aber auch die baubedingte Herstellu ng der Startgrube im Vordergrund des übergeordneten Variantenvergleichs. Diese sind bei beiden Varianten beträchtlich, so dass aus umweltfachlicher Sicht keine Präferenz zur Bevorzugung eines Standortes für das Pumpbauwerk ausgesprochen werden kann. Gleichwohl greift ein Pumpbauwerk hinter dem Deich in weniger umweltfachliche Parameter als bei einer Platzierung in den Deich ein. Aus technischer Sicht ist der Standort des Pumpbauwerkes hinter dem Deich jedoch zu bevorzugen. Es können Synergieeffekte in Zusammenhang mit der Anlage der Startgrube erzeugt werden, und es entfallen die Probleme mit der notwendigen Abdichtung des Deiches nach Öffnung und in Zusammenhang mit der Mobilisierung von möglichen Altablagerungen, die im Bereich der Deichverstärkung vermute t werden. Bei einer Platzierung des Pumpbauwerkes hinter dem Deich ist die Erreichbarkeit im Hochwasserfall immer gegeben. Für die Dauer der Bauzeit kann man im Fall des untertägigen Vortriebs unter dem Deich und der Anlage des Pumpbauwerkes hinter dem Dei ch davon ausgehen, dass die bestehenden sowohl erholungsrelevanten Wegebeziehungen (Rad - und Wanderweg) als auch infrastrukturellen Fahrbeziehungen (Erschließung der Industriedeponie Dormagen) für die Dauer der Bauzeit bestehen bleiben. Ergebnis und Vorschlag aus umweltfachlicher und technischer Sicht Die bevorzugte Leitungstrasse (Variante Nord) beginnt am Rhein bzw. am geplanten Pumpbauwerk unmittelbar hinter dem Deich. Sie endet parallel zur Erftstraße westlich der Erft am Übergabepunkt. Neben einem technisch bedingten, untertägigen Vortrieb in erster Linie bei der Querung von Verkehrswegen und Vorflutern gibt es ein geschlossenes Verfahren als untertägiger Vortrieb auch aus umweltfachlichen Gesichtspunkten in den Bereichen der kleinen Waldfläche „Nachtig all“, des FFH - Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ und des „Strategischen Bahndammes“. Ein eingeschränkter Leitungsgraben kommt aus umweltfachlichen Erwägungen in den Bereichen der Ersatz- und Schutzpflanzung der Industriedeponie Dormagen, der alten Rheinschlinge und am Baggersee unmittelbar westlich der A 57 zur Anwendung. Der präferierte Standort für das Entnahmebauwerk befindet sich bei Rheinstrom -km 712,6. Dieser Standort mit der folgenden Querung der Leitung im Vorland ist 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 266 realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die im jetzigen Flächennutzungsplan dargestellten und geplanten Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die geplanten Flächen für Aufschüttungen nicht verändert werden, um den Rheindeich in der Verlängerung der Vorlandquerung rechtwinklig queren zu können. Falls eine Verkleinerung der geplanten Erweiterung zum Tragen kommen sollte, ist der Standort für das Entnahmebauwerk bei Rheinstrom-km 712,2 denkbar. Der bevorzugte Standort für das Pumpbauwerk befindet sich unmittelbar hinter dem Deich. Braunkohlenplanänderung Standortauswahl Der Standortwahl für die Lage der Anlagen und Leitungen ging ein mehrstufiger Prüfungsprozess voraus. Zunächst fand auf der ersten Ebene eine Prüfung statt, welche Entnahmestelle am Rheinufer als Startpunkt der Leitung in Betracht kommt. Dazu erfolgte zunächst eine Bewertung, welche Abschnitte des Rheinufers überhaupt noch frei von Bebauung sind, sodass die Errichtung einer Entnahmestelle und Leitungsführung möglich sind. Zudem wurde betrachtet, ob sich bereits auf den ersten Blick Restriktionen aus umweltrechtlichen Anforderungen ergeben. Danach kamen zunächst vier mögliche Entnahmestellen ernsthaft in Betracht. Davon befanden sich zwei mögliche Entnahmepunkte nörd lich des Kölner Stadtzentrums, nämlich die Entnahmestellen Piwipp und Worringen -Langel. Zwei weitere mögliche Entnahmestellen befanden sich südlich des Kölner Stadtzentrums, nämlich der Rheinbogen in Köln-Weiß sowie eine Entnahmestelle zwischen Wesseling und Bonn. Standorte nördlich von Piwipp oder südlich von Wesseling -Bonn schieden von vornherein aus, da sie zu unverhältnismäßig großen Leitungslängen nach Hambach bzw. Garzweiler geführt hätten. Der Bereich zwischen Worringen -Langel und dem Rheinbogen in Köln-Weiß kam von vorherein nicht in Betracht, da sich dort das Kölner Stadtzentrum befindet, in dem ein Leitungstrassenkorridor der erforderlichen Breite offensichtlich keinen Raum findet. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme-, Verteil- und Pumpbauwerke 267 Entnahmebereiche und Bündelungsleitung Entnahmebereiche südlich von Köln Die vier möglichen Standorte wurden sodann einer ersten Prüfung unterzogen. Diese ergab, dass die möglichen Entnahmestellen südlich des Kölner Stadtzentrums für die Errichtung eines Entnahmebauwerks weniger geeignet sind, als die nördlichen Entnahmepunkte. Die Vorteile der nördlich des Kölner Stadtzentrums belegenen Entnahmebereiche liegen vor allem darin, dass es für die Trassenführung der Leitung keine Konflikte mit (Wohn-)Bebauung gibt. Zudem sind für die Trassenführung keine erheblichen Konflikte mit Blick auf Natur und Landschaft erkennbar. Aus diesem Grund erfolgte für die Entnahmestandorte in Piwipp und in Worringen -Langel eine genauere bzw. feingliedrigere Betrachtung. Entnahmebereiche nördlich von Köln Für die Entnahmebereiche nördlich des Kölner Stadtzentrums erfolgte eine Prüfung der Entnahmestellen mit Blick auf die technische Eignung für die Rheinwasserentnahme sowie eine maßgeblich umweltseitige Betrachtung für die Trassenführung der Leitungstrasse. Technische Bewertung der Entnahmestellen Für die technische Bewertung der Entnahmestelle wurden die folgenden Kriterien als maßgeblich erachtet: • Fließtiefe des Rhein unter Normalniedrigwasser von mehr als drei Metern • Erreichbarkeit für Schwerlastverkehr • Keine Bebauung in weniger als 50 Meter Entfernung zum Rheinufer • Lage am Gleitufer einer Rheinmeander • Freihaltung von Fähranlegern • Wasserentnahme möglichst nah am Rheinufer, keinesfalls aber in einer Entfernung von mehr als 100 m 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 268 Die Prüfung der beiden möglichen Entnahmestellen an den vorgenannten Kriterien ergab, dass grundsätzlich beide Entnahmestellen nördlich des Kölner Stadtzentrums für die Rheinwasserentnahme aus technischen Gesichtspunkten in Frage kommen. Der Entnahmebereich in Piwipp stellte sich insoweit als leicht besser dar, da er sich bei fünf Aspekten als „vollwertig geeignet“ und bei nur einem Punkt als „bedingt geeignet“ darstellte. Der Entnahmebereich in Worringen-Langel stellte sich bei jeweils drei Aspekten als „geeignet“ und „bedingt geeignet“ dar. Möglichkeiten der Trassenführung Hinsichtlich der Trassenführung stellte sich der Entnahmebereich in Piwipp als vorteilhaft dar. Insbesondere kann die bereits raumordnerisch gesicherte Leitungstrasse des „Braunkohlenpl an Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ mitgenutzt werden, sodass erhebliche Bündelungsvorteile entstehen. Konkret liegen die Bündelungsvorteile darin, dass Natur und Landschaft vor weiterer Zersc hneidung und deren Folgen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild geschützt und eine weitere Flächeninanspruchnahme vermieden werden. Es ist dann lediglich eine neue Rohrleitungstrasse von einem noch darzustellenden Punkt auf der bereits gesicherten Trasse hin zum Tagebau Hambach zu finden. Von der Entnahmestelle in Worringen -Langel hätte die Möglichkeit bestanden, eine neue Trasse vom Entnahmebereich in Worringen -Langel zum Tagebau Hambach zu schaffen. Dafür hätte jedoch bislang unberührter Raum dur chschnitten werden müssen. Es wäre entlang der Trasse zu neuen Eingriffen gekommen, die bei einer zumindest teilweisen Verlegung als Bündelungsleitung von der Entnahmestelle in Piwipp vermieden werden können. Da der Entnahmebereich in Dormagen -Rheinfeld eine – wenn auch nur gering bessere – Eignung aufweist als der Entnahmebereich in Worringen-Langel und da bei der Entnahme in Piwipp die bereits raumordnerisch gesicherte Leitungstrasse genutzt werden kann, hat sich der Entnahmebereich in Piwipp unter Abwägu ng der betroffenen privaten und öffentlichen Belange als vorteilhafter dargestellt. Die erforderliche dritte Rohrleitung wird darum in dem bereits gesicherten Leitungskorridor mitverlegt. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 269 Da jedoch ausgehend von der Bündelungstrasse auch noch ein Leitungs stich in Richtung Hambach abgehen muss, ist auf der Trasse ein Zwangspunkt zu bestimmen, an dem sich die Leitung in Richtung der Tagebaue Hambach und Garzweiler teilt. An dieser Stelle ist zudem ein Verteilbauwerk als Zwischenpumpwerk zu errichten. Der Standort des Zwischenpumpwerks ergibt den Zwangspunkt als Startpunkt für die Leitung zum Tagebau Hambach. Festlegung der konkreten Entnahmestelle im Entnahmebereich Piwipp Im Entnahmebereich in Dormagen-Rheinfeld standen zwei konkrete Entnahmepunkte zur Prüfung – einer bei Rheinstromkilometer 712,2 und einer bei Rheinstromkilometer 712,6. Die Wahl des Entnahmepunktes fiel letztlich auf Rheinstromkilometer 712,6. Tatsächlich sind beide Entnahmestellen geeignet. Bei Rheinstromkilometer 712,2 befindet sich jedoch auch ein Wasserbrunnen der Firma Currenta. Um mögliche Nutzungskonflikte an dieser Stelle auszuschließen, fiel die Wahl auf den Entnahmepunkt bei Rheinstromkilometer 712,6. Verteilbauwerk Die Lage des Verteilbauwerks wird determiniert durch den Schnittpun kt zwischen der genehmigten Garzweiler-Trasse und einer möglichen Trassenführung nach Hambach. Als vorzugswürdig für die Trassenführung nach Hambach hat sich die Bündelung mit der RWE-eigenen GAB Nord-Süd-Bahn hervorgetan. Südlich der Nord -Süd-Kohlebahn be findet sich ein Bündel von Hochspannungsfreileitungen, das die Kraftwerke Neurath und Frimmersdorf an das Stromübertragungsnetz anbindet. Ein möglicher Standort des Verteilbauwerk befände sich an dieser Stelle im Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitung en. Der Schutzstreifen ist jedoch von Bebauung freizuhalten. Zudem legt der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf in diesem Bereich südlich der GAB Nord -Süd-Bahn einen Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) für flächenintensive Großvorhaben fest. Um ein solches handelt es sich bei dem Verteilbauwerk aber nicht, so dass auch die Festlegung des Regionalplans dem Verteilbauwerk südlich der GAB Nord-Süd-Bahn widerspricht. 2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und Pumpbauwerke 270 Bereiche auf der genehmigten Trasse südlich der Vollrather Höhe scheiden ebenfall s aus, da die Leitungsstränge für Hambach dann in der gleichen Trasse wieder zurück an die nordöstliche Seite der Nord -Süd-Kohlebahn geführt werden müssten. Der notwendige Platzbedarf für dann insgesamt 4 Leitungen ist in der gleichen Trasse nicht umzusetzen. Der Raum nördlich der GAB Nord -Süd-Bahn wird geprägt durch die Ortslage Allrath und drei in Nord -Süd-Richtung verlaufende Hochspannungsleitungen. Das Verteilbauwerk benötigt Erschließungsanlagen, insbesondere eine Straßenanbindung, für die vor allem di e K31 wegen ihres Ausbauzustands geeignet ist. Östlich wird die Standortwahl ebenfalls durch den Schutzstreifen eines Bündels von drei Hochspannungsleitungen begrenzt. Zudem findet sich in dem Bereich ein Regenrückhaltebecken, welches grundsätzlich von Hoc hbauten freizuhalten ist, so dass sich eine Lage unmittelbar an der K31 als vorzugswürdig herausgestellt hat. Lage der Hambachleitung ab Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Standort des Verteilbauwerks erwies sich ein Verlauf der Leitung zum Tagebau Hambach in Bündelung mit der Eisenbahntrasse der RWE Power AG „GAB Nord -Süd-Bahn“ und sodann im Bündel mit der Fahrradtrasse „Speedway“, der ehemaligen Trasse der Bandanlage zwischen den Tagebauen Hambach und Fortuna -Garsdorf, als vorzugswürdig. So ergeben sich erneut positive Bündelungseffekte, die den Vorzug gegenüber den anderen Trassenalternativen geben. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 271 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme Ziel 1: Der Bereich für die Errichtung des Entnahmebauwerks , Hydroburstbauwerks, Pumpbauwerks und des Verteilbauwerks sowie die Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke erstreckt sich von der Entnahmestelle am Rhein im Bereich Rhein -km 712,6 bis zum RWE Betriebsgelände bei Frimmersdorf und bis zum Schnittpunkt mit der bestehenden Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an dessen Nordrand entsprechend der Zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1: 10.000. Die Breite der Leitungstrasse beträgt für die Bündelungsleitung und die Garzweilerleitung 70 Meter , für die Hambachleitung 60 Meter , im Bere ich des Hydroburstbauwerks, des Pumpbauwerks sowie des Entnahmebauwerks 100 Meter. Alle Tätigkeiten zur Errichtung und zum Betrieb der genannten Anlagen sind auf die dargestellte Leitungstrasse zu beschränken. Erläuterung: Die Rheinwassertransportleitung gliedert sich in drei Abschnitte: - Bündelungsleitung - Garzweilerleitung - Hambachleitung. Leitungstrasse im Sinne dieses Braunkohlenplanes ist für die Bündelungsleitung und die Garzweilerleitung ein 70 m , für die Hambachleitung ein 60 m , im Bereich der Entnahmestelle, des Hydroburstbauwerks und des Pumpbauwerks ein 100 m breiter Streifen. Innerhalb der Leitungstrasse sind die eigentlichen Leitungen und die zugehörigen Bauwerke untergebracht. Hier werden alle für die Errichtung der Leitungen nebst zugehöriger Bauwerke erforderlichen Arbeiten stattfinden. Für den 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 272 Anlieferungsverkehr bis zur Trasse sind möglichst vorhandene öffentliche Verkehrswege zu nutzen. Eine zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ggf. temporär erforderliche Anpassung dieser Verkehrswege zwecks Zufahrt zur Leitungstrasse ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Bündelungsleitung Die Leitungstrasse beginnt am Entnahmebauwerk am Rhein bzw. am geplanten Pumpbauwerk. Hier weist die Trasse vom Rhein bis zum Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich wegen der Dimension der Bauwerke eine von der Regelbreite (= 70 m) abweichende Breite von 100 m auf. Die Leitungen weisen in der Fortführung vom Pumpbauwerk einen Abstand von ca. 300 m zum Ortsrand von Dormagen -Rheinfeld auf und verlaufen bei Errichtung im offenen Bauverfahren in Regelbauweise (Breite des Arbeitsstreifens in der Regel ca. 70 m) unter Flur parallel zwischen dem Rheindeich und dem Ortsrand bis zur Piwipper Straße in la ndwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Piwipper Straße und die dort verlaufenden Wasser- und Gasleitungen werden mittels eines untertägigen Vortriebs auf einer Länge von ca. 80 m unterbaut und gequert, was nach kurzer beengter Bauweise (Breite des Arbeits streifens ca. 30 m) im Bereich der Ersatz - und Schutzpflanzung der Industriedeponie Dormagen noch einmal am nordwestlichen Rand der Deponie im Bereich eines wasserführenden Grabens erfolgt (Länge 90 m). Die Anwendung dieser Verfahren (untertägiger Vortrieb , eingeschränkter Arbeitsstreifen) trägt auch zur Verringerung der baubedingten Beeinträchtigungen der dort lebenden Bevölkerung an dieser Engstelle bei. Die weitere Trassierung verläuft auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen in einem großen Bogen um Rheinfeld und den Weidenpescher Hof herum. Sie lehnt sich zuerst an den Rand der Ersatz- und Schutzpflanzung und weiter nördlich an den Verlauf eines Wirtschaftsweges und eine dazu parallel verlaufende Höchstspannungsleitungstrasse (380 kV-Leitung). Auf der gesamten Strecke soll der Graben für die zur Verlegung unter Flur vorgesehenen Leitungen im offenen Verfahren in Regelbauweise hergestellt werden, was zwar, wie im weiteren Verlauf der Rohrleitungen auch, einen erhöhten Flächenbedarf beim Bau be deutet, die Flächen aber nach Fertigstellung bis auf den nicht überbaubaren ca. 25 m breiten Schutzstreifen wieder ohne Einschränkungen freigibt. Im Bereich des Schutzstreifens verbleiben bestimmte Auflagen (u. a. keine Errichtung von Gebäuden oder sonstig en 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 273 baulichen Anlagen sowie keine Pflanzungen von tiefwurzelnden Bäumen). Die vor Baubeginn vorherrschende Nutzung, zumeist landwirtschaftliche Nutzung, kann jedoch aufrechterhalten werden. Im Bereich der alten Rheinschlinge und kurz vor der Ortslage Nachti gall verschwenkt die Trasse dann Richtung Nordwesten, quert dort den Rand des historischen Rheinverlaufes und einen Bereich mit sehr vielen Versorgungsleitungen in beengter Bauweise, um dann vor der Querung der B 9 vom offenen Bauverfahren ins geschlossene Verfahren zu wechseln. Die sehr stark frequentierte B 9 und die daran anschließende kleine Waldfläche werden zur Vermeidung erheblicher Auswirkungen verkehrstechnischer und umweltfachlicher Art mittels eines untertägigen Vortriebs der Rohrleitungen gequert. Hier wird eine Zwischengrube auf einer Grünlandfläche erstellt, um eine Richtungsänderung des Vortriebs vorzunehmen und die kleine Waldfläche zu queren. Die Längen der beiden untertägigen Vortriebe betragen ca.150 m im Bereich der Bundesstraße und ca. 100 m im Abschnitt der kleinen Waldfläche. Ab hier wird die Trasse in offener Regelbauweise auf großflächig landwirtschaftlich genutzten Flächen bis zur Querung der A 57 gebaut. Um die Flächeninanspruchnahme eines untertägigen Vortriebs dieses Bereiches so gering wie möglich zu halten, wird der Querungsbereich so gewählt, dass die Unterquerung sowohl der A 57, einer parallel verlaufenden Gasleitung als auch der Bahnstrecke Köln – Krefeld in einem durchgehenden Vortriebsverfahren mit einer Länge von ca. 225 m erfolgen kann. Da sich nahe zur Bahnstrecke der Rand eines Baggersees befindet, wird die Leitungstrasse in diesem schmalen Bereich zwischen dem Böschungsrand und der Bahnstrecke in beengter Bauweise verschwenkt, um anschließend wieder in offener Regelbauweise über landwirtschaftlich genutzte Flächen nach Westen fortgeführt zu werden. Nach einem kurzen Vortrieb (ca. 25 m) unter der Verbindungsstraße zu einem Gewerbegebiet (Kohnacker) lehnt sich die Trasse wieder den Vorgaben entsprechend in der Führung an s chon vorhandene Leitungen an. Es handelt sich um eine Höchstspannungsleitungstrasse (zwei Leitungen mit 380 kV und 220 kV), der auf der Südseite bis südlich von Nievenheim parallel über landwirtschaftlich genutzte Flächen gefolgt wird. In diesem Verlauf wi rd die L 380 mit einer ca. 35 m langen Vortriebsstrecke unterquert. Auf einer kurzen Streckenlänge mit eingeschränktem 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inansp ruchnahme 274 Querschnitt verschwenkt die Leitungstrasse nach Westen und quert den Hauptwirtschaftsweg „Am Straberger See“ sowie die L 36 grabenlos mit tels eines Vortriebs (Länge ca. 60 m). In der Fortführung in offener Regelbauweise verläuft die Leitungstrasse in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet in etwa parallel und nördlich der Höchstspannungsleitungstrasse. Sie tangiert den Steppenweidenhof und den Violenhof nordwestlich und westlich von Straberg. Hier liegt eine erhebliche Konzentration von bestehenden unter- und oberirdischen Leitungen vor, die das FFH- Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ im Bereich der ca. 200 m breiten Engstelle queren. Deshalb rückt die Trasse um ca. 50 m nach Norden und unterquert das FFH -Gebiet hier in seiner gesamten Ausdehnung mit einem 250 m langen untertägigen Vortrieb. Im Gegensatz zur sonstigen Regelüberdeckung von 1,25 bis 3,0 m beträgt die Rohrüberdeckung i n diesem Abschnitt bis zu 4 m, um auch tiefer wurzelnde Bäume im FFH-Gebiet erhalten zu können. Unmittelbar westlich des FFH -Gebietes wird die offene Regelbauweise auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und parallel zur bestehenden Höchstspannungsleitungstrasse wiederaufgenommen. Der Gohrer Graben, die Verbindungsstraße Broich – Gohr und die B 477 werden in kurzen Streckenabschnitten untertägig gequert (Längen ca. 20, ca. 45 und ca. 25 m). Nördlich der Umspannanlage „Gohrpunkt“ ist auf einer kurz en Streckenlänge aufgrund der Kulmination von ober - und unterirdischen Leitungen von einer eingeschränkten Bauweise auszugehen. Nach Querung des „Strategischen Bahndammes“ mit parallel verlaufenden, unterirdischen Leitungen (Vortriebsstrecke ca. 65 m) vers chwenkt die Trasse nach Süden und verlässt die Parallellage zur Höchstspannungsleitungstrasse, um in offener Regelbauweise über landwirtschaftlich genutzten Arealen Widdeshoven östlich und südlich zu umgehen. Diese offene Regelbauweise wird nur durch einze lne kurze Vortriebsstrecken im Bereich der L 69 (ca. 35 m), ggf. des Gillbaches (ca. 20 m) und der Kreisstraße K 27 (ca. 30 m) unterbrochen. Die weitere Führung der Trasse erfolgt nach Westen in offener Regelbauweise über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Nordöstlich der Ortslage Barrenstein erreicht die Leitungstrasse wieder die Parallelführung zur Höchstspannungsleitungstrasse, an deren Verlauf sie sich südöstlich anlehnt. In diesem landwirtschaftlich genutzten Bereich werden die K 10 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitl icher Inanspruchnahme 275 (ca. 25 m), die Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach (ca. 65 m) und die B 59 (ca. 30 m) mit untertägigen Vortrieben gequert. Ansonsten kommt auch hier die offene Regelbauweise zur Anwendung. Der weitere Verlauf erfolgt östlich von Allrath. Am südlichen Ortsrand von Allrath schwenkt die Trasse nach Westen fast bis zur K 31, der sie einem kurzen Stück unmittelbar parallel folgt. Südlich der Vollrather Höhe erreicht sie den Standort des Verteilbauwerkes, das gleichzeitig das Ende der Bündelungsleitung markiert. Garzweilerleitung (nachrichtlich – nicht Teil der Braunkohlenplanänderung) Die Garzweilerleitung beginnt am Verteilbauwerk und führt von dort wie bisher und unverändert nach Frimmersdorf. Die RWE eigene Nord -Süd-Bahn und die K 31 werden mit Vortrieben (70 und 55 m) gequert , bevor sich die Leitungstrasse an die Bahnstrecke auf einem längeren Abschnitt in unmittelbarer Parallellage in offener Regelbauweise anlehnt. Sie quert die Höchstspannungsleitungstrasse (380 kV und 220 kV, zusätzlich 110 kV), um anschließend weiterhin in offener Regelbauweise in Richtung L 375 zu führen. Diese Landesstraße und die parallel verlaufende Bandanlage werden mit Längen von ca. 30 und 70 m untertägig gequert, und im weiteren Verlauf führt die Leitungstrasse in offener Regelbauweise über den landwirtschaftlich genutzten Bereich nordöstlich der Ortslage Frimmersdorf. Im Norden von Frimmersdorf wird die Trasse nach Querung der Straße „Am Stüsgesend“ (Vortrieb ca. 65 m) über zwei Sportplätze in eingeschränkter Bauweise geführt. Diese Bauweise wird w egen der beengten Raumverhältnisse, der vorhandenen Bebauung und zahlreicher Ver - und Entsorgungsleitungen ab hier bis zum Übergabepunkt auf dem RWE -Betriebsgelände westlich der L 116 beibehalten, sofern keine untertägigen Vortriebe erfolgen. Der weitere V erlauf erfolgt über Grabelandflächen, die Gustorfer Straße und über den Bereich nördlich der Umspannanlage. Hier beginnt eine umfangreiche Vortriebsstrecke, die ca. 205 m und 165 m lang ist. Sie umfasst die Querung der Bandanlage, der Erft mit ihren Uferbereichen, der Bahnstrecke Grevenbroich – Bergheim (Erft), der L 116 und einer Werksstraße (Erftstraße) auf dem RWE -Betriebsgelände. In der Fortsetzung verläuft die Trasse parallel zur Erftstraße bis zum Übergabepunkt. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 276 Hambachleitung Die Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe und verläuft zunächst für rund 5 km in enger Bündelung mit der sogenannten Grubenanschlussbahn (GAB) Nord -Süd-Bahn. Sie durchquert dabei einen landwirtschaftlich geprägten Raum zwischen dem Kraftwerk Neurath und der Ortslage Vanikum. Südwestlich der Ortslage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB Nord - Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars geführt. Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (entlang des Radweges auf der ehemaligen Fernbandtrasse). Im Einschnitt der Fernbandtrasse kann die Trasse der Hambachleitung im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt werden. Die zu sichernde RWTL-Trasse endet am Schnittpunkt mit der bestehenden Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an dessen Nordrand. Der Standort für das Entna hmebauwerk wird bei Rheinstrom -km 712,6 bestimmt. Dort ist eine möglichst kurze Querungslänge des Deichvorlandes im untertägigen Vortrieb gegeben und die noch stärkere Ausprägung des Pralluferbereiches des Rheins begünstigt den Schutz der Fische. Standort Hydroburstbauwerk zwischen Rhein und Deich Der Standort für das Pumpbauwerk befindet sich unmittelbar hinter dem Deich auf dessen flussabgewandter Seite. Aus technischer Sicht ist der Standort des Pumpbauwerkes hinter dem Deich zu bevorzugen. Es können Sy nergieeffekte in Zusammenhang mit der Anlage der Startgrube erzeugt werden und es werden denkbare Probleme mit der notwendigen Abdichtung des Deiches nach Öffnung und in Zusammenhang mit der Mobilisierung von möglichen Altablagerungen, die im Bereich der D eichverstärkung vermutet werden, vermieden. Bei einer Platzierung des Pumpbauwerkes hinter dem Deich ist zudem die Erreichbarkeit im Hochwasserfall immer gegeben. Für die Dauer der Bauzeit kann im Fall des untertägigen Vortriebs unter dem Deich und der Anl age des Pumpbauwerkes hinter dem Deich davon ausgegangen werden, dass die 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 277 bestehenden sowohl erholungsrelevanten Wegebeziehungen (Rad- und Wanderweg) als auch infrastrukturellen Fahrbeziehungen (Erschließung der Industriedeponie Dormagen) für die Dauer der Bauzeit bestehen bleiben. Die genaue Lage der Bauwerke sowie die genaue Lage der Leitungen einschließlich Schutzstreifen und der zugehörigen Bauwerke innerhalb der Leitungstrasse sowie die jeweiligen Zuwegungen sind im nachfolgenden bergrechtlichen Betriebsplanverfahren festzulegen. Das zu errichtende Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Abschnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerleitung) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Im Verteilbauwerk ist auch eine Zwischenpumpstation für den Wassertransport nach Garzweiler vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforderliche Druckhöhe kann hingegen im Pumpbauwerk unmittelbar nach der Entnahme au fgebaut werden. Somit muss lediglich einem Teil des Durchflusses (max. 4,2 m³/s) eine zusätzliche Druckhöhe hinzugefügt werden. Zur Unterbringung der Armaturen und Pumpen in den notwendigen Abständen zueinander sowie der begleitenden Einrichtungen ist ein Platzbedarf für das Verteilbauwerk von rd. 65 m x 65 m (Höhe rd. 7 m) vorzusehen. Es ergibt sich ein Flächenbedarf von insgesamt rd. 4.250 m². Die Außenanlagen müssen, je nach exakter Platzierung des Bauwerks, an vorhandene Verkehrsflächen angeschlossen werden. Das Verteilbauwerk und seine Außenanlagen werden innerhalb der Leitungstrasse entstehen. Ziel 2: Die Planungen, das Genehmigungsverfahren und die Bauausführungen für das Entnahmebauwerk, das Hydroburstbauwerk, das Pumpwerk, das Verteilbauwerk sowie die Leitungen einschließlich zugehöriger Bauwerke sind so zu führen und darauf auszurichten, dass die Anlagen ab ca. 2030 in Betrieb gehen können. Sie müssen so lange betrieben werden, bis der im Detail in wasserrechtlichen Verfahren noch festzulegende S eewasserspiegel für die Tagebauseen Garzweiler und 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 278 Hambach ohne weitere Zuleitung von Rheinwasser langfristig sicher aufrechterhalten werden kann und so lange, bis auch die Versorgung der Feuchtgebiete durch Wasser aus dem Rhein nicht mehr erforderlich ist. Erläuterung: Der Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitungen vom Rhein bis zu den RWE- Betriebsgeländen Tagebaue Hambach und Garzweiler ist hinsichtlich der Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs- und Ökowasser sowie der Restseebefüllung erforderlich. Der am 31. März 1995 genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II hat insbesondere die folgenden textlichen Festlegungen getroffen: Unter Kapitel 2.2 „Sümpfungswasser/-menge“ ist als Ziel der Raumordnung festgelegt, dass fehlende Wassermengen für die Versickerung, die Seebefüllung, die Vorfluter und für die Kraftwerke durch Bezug von Rheinwasser auszugleichen sind. Unter Kapitel 2.5 „Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach Tagebauende“ ist unter Ziel 1 festgelegt, dass die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs- und Ökowasser nicht nur bis zur Beendigung des Tagebaus erfolgt, sondern darüber hinaus bis zur Erreichung von Grundwasserverhältnissen, die als endgültiger Zustand angesehen werden, sichergestellt werden muss. In der dazugehörigen Erläuterung wird ausgeführt, dass nach Rückgang der Sümpfungswassermengen ab 2030 der erforderliche Bedarf durch Zufuhr von Fremdwasser gedeckt werden muss. Dazu ist eine direkte Wasserentnahme aus dem Rhein und ggf. Uferfiltrat vorgesehen. In der Erläuterung zu Ziel 2 in Kapitel 2.5 „Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach Tagebauende“ wird ausgeführt, dass die Auffüllzeit durch Fortführung der Grundwasseranreicherung mit Rheinwasser über das Tagebauende hinaus sowie durch Befüllung des Restsees mit Rheinwasser verkürzt werden soll. Unter Kapitel 2.6 „Restsee aus wasserwirtschaftlicher Sicht“ ist als Ziel der Raumordnung festgelegt, dass der Restsee mit Rheinwasser zu befüllen ist 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 279 Damit wird deutlich, dass eine Entnahme von Rheinwasser zur Restseebefüllung sowie zur Ber eitstellung von Ersatz -, Ausgleichs - und Ökowasser bereits im Braunkohlenplan Garzweiler II angelegt ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich in einem aus Anlass der neuen Leitentscheidung vom 05.07.2016 ggfls. erforderlichen Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II an diesen Zielen Grundlegendes ändert, das Auswirkungen auf die Festsetzungen in diesem Braunkohlenplan Garzweiler II Sachlicher Teilplan „Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ etwas ändert. Die Leitentscheidung 2021 bestätigt unter Entscheidungssatz 10, dass die Befüllung des Tagebausee Garzweilers mit Rheinwasser beschleunigt und unterstützt werden soll und gibt vor, dass dies auch für die Befüllung des Tagebausees Hambach gilt. Auch der rechtsverbindliche Braunkohlenplan Teilplan 12/1 Hambach von 1976 enthält unter Ziffer 3 Aussagen zum Tagebausee. So ist für die Befüllung grundsätzlich Oberflächenwasser z. B. des Rheins vorzusehen, die Füllzeit ist unbeschadet der Erfordernisse zur Auffüllung des Grundwasservorrates möglichst kurz zu halten. Durch den von der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Kohleausstieg endet die Gewinnungstätigkeit im Tagebau Hambach entgegen der ursprünglichen Planung bereits zum Jahr 2029. Ab 2030 wird Wasser für die Seebefüllung benötigt. Durch die Errichtung der entsprechenden Rheinwassertransportleitungen werden die oben genannten Ziele der Braunkohlenpläne bestätigt und die daraus abgeleiteten zeitlichen Zusammenhänge abschließend in diesem Plan festgelegt. Bei einer Nichtdurchführung des Vorhabens können die Zielaussagen nicht umgesetzt werden. Die Wasserversorgung der geschützten Feuchtbiotope u. a. im Schwalm-Nette-Gebiet wäre nach dem Rückgang des Sümpfungswasserdargebots nicht mehr gesichert. Aufgrund der Weiterentwickl ung durch aktuelle geologische Daten und Netzverdichtungen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass der Bedarf an Fremdwasser durch direkte Entnahme aus dem Rhein erst ab ca. 2030 erforderlich wird. Ziel 3: Die Planung und Errichtung des Entnahm ebauwerks, des Hydroburstbauwerks, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks sowie der zeichnerisch dargestellten Leitungstrasse einschließlich Leitungen 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 280 und zugehörige Bauwerke innerhalb der Leitungstrasse haben Vorrang vor anderen Nutzungs - und Funktionsansprüchen. Entsprechendes gilt nach der Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitungen einschließlich zugehöriger Anlagen und Bauwerke im Bereich der Leitungen einschließlich des Schutzstreifens. Für die Leitungen einschließlich Schutzstreifen wird im Berei ch der Bündelungsleitung eine Breite von 25, im Bereich vom Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach von 18 (Hambachleitung) und vom Verteilbauwerk bis zum Betriebsgelände Garzweiler mit 15 Metern bestimmt. Das Bepflanzen des Schutzstreifens mit tiefwurzelnd en Bäumen und Sträuchern ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers erlaubt. Für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung dürfen Flächen nur im jeweils unerlässlichen zeitlichen und räumlichen Umfang in Anspruch genommen werden. Erläuterung: Die genaue Lage der Bauwerke sowie die genaue Lage der Leitung einschließlich Schutzstreifen und der zugehörigen Bauwerke innerhalb der Leitungstrasse sowie die jeweiligen Zuwegungen sind im nachfolgenden bergrechtlichen Betriebsplanverfahren festzulegen. In der insgesamt etwa fünfjährigen Bauzeit finden sukzessiv umfangreiche, meist temporäre Flächeninanspruchnahmen in der Größenordnung von insgesamt ca. 300 ha statt (Bündelungsleitung 155 ha, Hambachleitung 115 ha, Garzweilerleitung 30 ha) statt. E ine dauerhafte Flächenbeanspruchung beschränkt sich auf die Bauwerke sowie zugehörige Anlagen zum Betrieb und Wartung der Leitungen mit den notwendigen Erschließungen. Im Bereich der Leitungstrasse ist langfristig ein Schutzstreifen mit Nutzungsbeschränkun gen (Verzicht auf bauliche Anlagen und tiefwurzelnde Gehölze) erforderlich. Die Leitungen soll im offenen Verfahren in Regelbauweise hergestellt werden Dies bedeutet einen erhöhten Flächenbedarf beim Bau. Diese Flächen werden aber nach Fertigstellung bis a uf den nicht überbaubaren ca. 25m (Bündelungsleitung), 18m (Hambachleitung) und 15m (Garzweilerleitung) breiten Schutzstreifen wieder ohne Einschränkungen freigegeben. Auf dem Schutzstreifen verbleiben bestimmte Auflagen. Dort sind keine Errichtung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen sowie keine Pflanzungen von tiefwurzelnden Bäumen erlaubt. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 281 Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere: - im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren - im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz NRW 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.2 Bau und Betrieb der Entnahmestelle, des Pumpbauwerkes, des Hydroburstbauwerks, des Verteilbauwerks und der Rheinwassertransportleitung 282 3.2 Bau und Betrieb der Entnahmestelle, des Pumpbauwerkes, des Hydroburstbauwerks, des Verteilbauwerks und der Rheinwassertransportleitung Ziel: Die Leitungen sind grundsätzlich unter Flur zu verlegen. Das Entnahmebauwerk, das Pumpbauwerk, das Hydroburstbauwerk, das Verteilbauwerk sowie die Leitungen und zugehörige Bauwerke sind so zu errichten, zu betreiben und instand zu halten, dass mögliche Beeinträchtigungen bestehender Nutzungen und Funktionen soweit wie möglich ausgeschlossen bzw. reduziert werden. Erläuterung: Beeinträchtigungen werden maßgeblich von den baubedingten, d. h. zeitlich begrenzten Auswirkungen bestimmt. In der insgesamt etwa fünfjährigen Bauzeit finden sukzessiv umfangreiche, meist temporäre Flächeninanspruchnahmen in der Größenordnung von insgesamt ca. 165 ha (ca. 300 ha Bündelungs - und Hambachleitung) statt. Für die Anlage des Rohrgrabens werden insgesamt baubedingt ca. 37 ha (neu: ca. 82 ha (ohne Garzweilerleitung)) Flächen in Anspruch genommen, die Herstellung des übrigen Arbeitsstreifens erfordert eine Fläche von ca. 130 ha (neu: ca. 188 ha (ohne Garzweilerleitung)), so dass von einer bauzeitbedingten Flächeninanspruchnahme des gesamten Arbeitsstreifens in der Summe von ca. 165 ha (neu: ca. 270 ha) auszugehen ist. Der weitaus überwiegende Teil der umweltbezogenen Auswirkungen der Leitungstrasse auf die Krit erien der einzelnen Schutzgüter ist auf die Bauzeit beschränkt. Der Rohrgraben und der übrige Arbeitsstreifen nehmen nur in den einigen Monaten dauernden Bauperiode (Wanderbaustelle in Abschnitten von zusammenhängend jeweils max. ca. 1–2 km Länge) Flächen der jeweilig betroffenen Kriterien in Anspruch, die nach Beendigung der Bauarbeiten und nach erfolgter Rekultivierung der Flächen die umweltbezogenen Funktionen wieder im Rahmen der Verhältnisse vor dem Eingriff übernehmen werden. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.2 Bau und Betrieb der Entnahmestelle, des Pumpbauwerkes, des Hydroburstbauwerks, des Verteilbauwerks und der Rheinwassertransportleitung 283 Nach Beendigung der Bauar beiten werden die betroffenen Flächen weitestgehend wieder wie im Zustand vor Beginn der Bauphase rekultiviert. Durch diese Maßnahme können möglichen Beeinträchtigungen der Nutzungen und Funktionen ausgeschlossen werden. Eine dauerhafte Flächenbeanspruchu ng beschränkt sich auf der Entnahme, das Hydroburst-, das Pump - sowie das Verteilbauwerk sowie zugehörigen Anlagen zum Betrieb und Wartung der Leitungen entlang der Leitungstrasse. Hinzu kommen die Zufahrts- und Erschließungswege. Die Einzelheiten sind in einem bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren zu regeln. Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: - im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.3 Immissionsschutz 284 3.3 Immissionsschutz Ziel: Durch technische und planerische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die gebietstypischen Immissionsrichtwerte während der Errichtung und des Betriebes des Entnahme -, des Hydroburst - des Pump - des Verteilbauwerks sowie der Leitungen nebst zugehöriger Bauwerke innerhalb der Leitungstrasse n eingehalten werden. Dies ist du rch aktiven und passiven Lärmschutz sicherzustellen. Erläuterung: Mögliche baubedingte Wirkungen wie Emissionen von Lärm, Licht, Erschütterungen durch Baumaschinen, Material - und Bodentransporte und Störungen durch Bewegungen von Menschen und Baufahrzeugen sind in den Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung beschrie ben worden. Betriebsbedingte Wirkungen können durch Schallimmissionen des Pumpbauwerks und des Verteilbauwerks entstehen. Falls die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche und Staub nicht eingehalten werden, ist im Einzelfall im bergrechtlichen Betriebsplan sicherzustellen, dass der Stand der Technik gewahrt wird. Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: - im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.4 Natur- und Landschaftsschutz 285 3.4 Natur- und Landschaftsschutz Ziel 1: Die baubedingten Eingriffe und deren Auswirkungen auf Natur und Landschaft im Bereich des Entnahme-, des Hydroburst-, des Pump-, und des Verteilbauwerks sowie der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke sind im Zuge der Wiedernutzbar machung der Erdoberfläche auszugleichen. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen für artenschutzrechtliche Belange sind möglichst flächenschonend und multifunktional anzulegen. Soweit der Eingriff nicht ausgeglichen werden kann, sind durch geeignete Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle die gestörten Funktionen des Naturhaushaltes oder der Landschaft wiederherzustellen. Erläuterung: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 13 i. V. m. § 15 Abs. 2 BNatSchG) zielt das landschaftspflegerische Maßnahmenkonzept darauf ab, die verbleibenden (nicht vermeidbaren) erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Gemäß des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG), des Landeswassergesetzes und d es Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in NRW soll die Flächeninanspruchnahme durch Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich oder Ersatz) auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden. Bei der Auswahl der geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind u. a. auch Belange des Biotopverbundes, des Klimaschutzes und des Bodenschutzes zu berücksichtigen. Es können auch Maßnahmen des ökologischen Landbaus umgesetzt werden (vgl. § 31 Abs. 1 LNatSchG NRW). Diesen Vorgaben ist bei der Entwicklung der Ausgleichs - oder Ersatzmaßnahmen Rechnung zu tragen. Der überwiegende Teil der Flächen der Leitungstrasse (vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen) wird entsprechend dem Zustand vor dem Eingriff im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen wiederhergestellt. Für das Vorhaben werden in geringem Umfang Gehölz - und Waldflächen im Rahmen der baubedingten Anlage von Rohrgraben und übrigem Arbeitsstreifen temporär und dauerhaft in Anspruch genommen. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.4 Natur- und Landschaftsschutz 286 Diese Eingriffe oder Konflikte sind nicht zu vermeiden, so dass sie durch Ausgl eichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind. Bei den mehr linear und punktuell ausgeprägten beanspruchten Gehölzflächen ist davon auszugehen, dass sie sowohl im Bereich des übrigen Arbeitsstreifens als auch des Rohrgrabens und späteren Schutzstreifen neu angelegt und damit am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden können. Im Fall der beanspruchten Waldflächen von insgesamt noch ca. 800 m² (ursprünglich kam die Erforderlichkeit einer Waldinanspuchnahme auf einer Fläche von rund 1,7 ha in Betracht; wegen der Änderung des Bauverfahrens – grabenlose Herstellung anstatt eines offenen Rohrgrabens ist diesem Umfang nun nicht mehr erforderlich) ist eine Wiederaufforstung im Bereich des Arbeitsstreifens anzustreben. Eine gesonderte Genehmigung der Waldumwandlung ist gemäß § 43 Abs. 1 lit d) LFoG NRW nicht erforderlich. Im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren ist aber durch Nebenbestimmungen sicherzustellen, dass die Fläche bis zum Ablauf einer angemessenen Frist ordnungsgemäß wieder aufgeforstet wird. Sollten aus Gründen der Sicherheit und Zugänglichkeit Neuaufforstungen im Bereich des Rohrgrabens und späteren Schutzstreifens jedoch ausscheiden, sind die nachteiligen Wirkungen dieser dauerhaften Waldumwandlung ebenfalls im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren durch Nebenbestimmungen, insbesondere durch die Verpflichtung, Ersatzaufforstungen vorzunehmen, abzuwenden. Es entsteht ein flächenmäßiges Kompensationsdefizit, weil nur ein Teilausgleich am Ort des Eingriffes realisiert werden kann. Die Flächen werden nach B eendigung der Bautätigkeiten als offene Bodenflächen der freien Sukzession überlassen, so dass sich Ruderalfluren entwickeln können. Damit wird eine Teilkompensation, nach Naturschutzrecht, erreicht. Zur vollständigen Kompensation des durch die Realisierun g des Vorhabens verursachten Biotopwertdefizits erfolgt als Ausgleichsmaßnahme eine Pflanzung und Entwicklung von standortheimischen Gehölzen innerhalb des Untersuchungsraumes. Zur Kompensation kann auch auf geeignete bevorratete Kompensationsmaßnahmen zurückgegriffen werden. Durch die Gehölzpflanzungen sollen bestehende Gehölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und technische Objekte besser in die Landschaft eingebunden werden. Diese Anpflanzungsmaßnahmen tragen zur Verwirklichung der Entwicklungsziele der Landschaftspläne des Rhein-Kreises Neuss und des Rhein-Erft-Kreises bei. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.4 Natur- und Landschaftsschutz 287 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Folgende Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen wurden bei der Wahl der Trassenführung und Trassierung berücksichtigt: Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ annähernd an der Engstelle, Anwendung der geschlossenen Bauweise (untertägiger Vortrieb) in ökologisch besonders schutzwürdigen und angrenzenden städtebaulich geprägten Bereichen, Reduzierung des in der Regel bis zu 70 bzw. 60 m breiten Arbeitsstreifens in ökologisch sensiblen Arealen, Einhaltung eines Abstandes von mindestens 200 m vom Rand der nächst gelegenen und zusammenhängenden Wohnbebauung, Realisierung einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m unter Geländeoberkante im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ zum Erhalt von tiefwurzelnden Baumstrukturen und als zukünftige Entwicklungsfläche für Wald, Abrückung vom nördlichen Ortsrandbereich von Frimmersdorf bei weitestgehender Berücksichtigung des Dorfentwicklungsplanes, Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur (Hochspannungsleitungen, Nord-Süd-Kohlenbahn) bei Beachtung der bestehenden Schutzstreifen, Abschnittsweise Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen aus Erschließungsgründen. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen sind vorgesehen: Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten Gehölz- und Gebüschstrukturen werden zwische n dem 01. Oktober und dem 29. Februar beseitigt. Baufeldfreimachung Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sollte eine Baufeldfreimachung innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher Maßn ahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.4 Natur- und Landschaftsschutz 288 durch Verminderung der Attraktivität von Flächen durch intensives Abflattern oder Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden können. Erhalt potenzieller Fledermaus-Quartierbäume Südwestlich der Industriedeponie Dormagen befinden sich potenzielle Fledermaus - Quartierbäume. Zum Schutz dieser potenziellen Quartierstandorte ist eine nochmalige Prüfung und genaue Verortung der Bäume in diesem Bereich vor Baubeginn erforderlich. Während der Bauphase sind durch das Baufeld betroffene potenzielle Fledermaus-Quartierbäume mit einem Schutz gegen mechanische Beanspruchung zu versehen. Bauzeitenbeschränkung Zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf charakteristische Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald und Stieleichen-Hainbuchenwald wird als zusätzliche Maßnahme zur Bauzeitenbeschränkung die Leitungstrasse im Abschnitt durch das FFH -Gebiet ausschließlich in den Monaten zwischen September und Dezember hergestellt. In den unmittelbar angrenzenden Arealen finden Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar statt. Mit der Anlage des Pumpbauwerks unmittelbar hinter dem Deich außerhalb des Überschwemmungsbereiches wird eine Reihe von Vorteilen in erster Linie technischer Art erreicht. Da jeweils nur Teilstücke der gesamten Rheinwassertransportleitungsstrecke mit einer Länge von ca. 1 bis 2 km für die aktive Bauphase genutzt werden, beschränken sich die zeitgleichen Eingriffe auf diese relativ kurzen Streckenlängen. Danach erfolgt eine umgehende Rekultivierung mit einer weitgehenden Wiederherstellung der Strukturen vor dem Eingriff, was auch den sorgfältigen Schichteneinbau entsprechend de r ursprünglichen Verhältnisse und geeignete Bodenmeliorationsmaßnahmen miteinschließt, damit die ökologischen Bodenfunktionen mittelfristig wieder wie vor dem Eingriff zur Verfügung stehen. Für die Bauphase selbst sind darüber hinaus folgende Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen vorgesehen, die zum Teil ebenfalls artenschutzrechtlichen Belangen dienen: 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.4 Natur- und Landschaftsschutz 289 Aufstellung eines Baulogistikkonzeptes, Aufrechterhaltung von wichtigen Wegeverbindungen, Bauzeitenbeschränkung zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen baubedingten Beeinträchtigungen und/oder Störungen von nachtaktiven Tierarten (z. B. Fledermäuse) Durchführung einer ökologischen Baubegleitung, Einhaltung der Vorschriften bezüglich des Umgangs mit Grund und Oberflächenwasser, Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der DIN 19639 inkl. bodenkundliche Baubegleitung Im UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden werden im Hinblick auf das potenziell vorkommende Artenspektrum weitere Maßnahmen beschrieben, die geeignet sind, artenschutzrechtliche Betroffenheit zu vermeiden. Über deren Erfordernis und raumkonkrete Festlegung ist abschließend in den nachgeordneten Zulassungs - und Genehmigungsverfahren zu entscheiden. Im Fall der Beanspruchung und Mobilisierung von Altablagerungen wir d von einer notwendigen Gefährdungsabschätzung mit Analyse und ggf. schadloser Beseitigung ausgegangen. Ziel 2: Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist in geschlossener Bauweise (Unterpressung) zu queren. Erläuterung: Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse einen Riegel. Im Bereich der ca. 200 m breiten engsten Stelle des FFH -Gebiets westlich von Straberg verlaufen bereits vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei Gräben. Trotzdem erfüllt diese Engstelle bezüglich der Wechselbeziehungen zwischen dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets wichtige Funktionen. Um die Auswirkungen auf diesen ökologisch sensiblen Bereich möglichst ger ing zu halten, ist die Herstellung der Leitungen im untertägigen Vortrieb auf der gesamten 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.4 Natur- und Landschaftsschutz 290 Länge der Leitungstrasse innerhalb des FFH -Gebiets beginnend etwa 50 m nördlich der Engstelle auf einer Länge von 200 m geplant. Die nicht waldbedeckten Areale inne rhalb des FFH -Gebietes sind momentan als Grünlandflächen ausgeprägt. Für die Naturschutzfachbehörde stellen sie in der Zielsetzung zukünftige Entwicklungsflächen für Wald-Lebensraumtypen zur Schaffung eines zusammenhängenden Waldgebietes im Bereich der Eng stelle dar. Gleichwohl sind sie weder im Landschaftsplan noch im Flächennutzungsplan explizit als Aufforstungsflächen ausgewiesen. Einschließlich der Herstellung der Start - und Zielgrube wird für den untertägigen Vortrieb überschlägig von einer Bauzeit von vier Monaten im Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) und damit außerhalb der Aktionszeiträume der charakteristischen Fledermaus- und Vogelarten der Wald -Lebensraumtypen ausgegangen. Die Druckrohrleitungen werden unterhalb des maximalen Wurzelraums von Gehölzen in Schutzrohren verlegt. Die Rohrüberdeckung beträgt bis zu 4 m zur Erhaltung von tiefwurzelnden Baumstrukturen. Auf den Schutzstreifen kann hier verzichtet werden, da die Leitungen durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert sind. Die Baumaßnahmen finden generell bei Tageslicht statt. In den Zeiten der Dämmerung ist mit Lichtimmissionen zu rechnen. Die Trassenabschnitte direkt angrenzend an das FFH -Gebiet werden in offener Bauweise hergestellt. Sollte im Bereich der derzeitig nicht bewaldeten Querungsstrecke im FFH-Gebiet keine Waldentwicklung erfolgen, ist ggf. auch hier mit Aktualisierung der FFH-Prüfung auf Ebene der Fachplanung eine Querung in offener Bauweise möglich. Insgesamt ist mit bauzeitlichen Störungen im Gebiet und in seinem Umfeld in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten zu rechnen. Eine Durchführung der Bauarbeiten ist ab ca. 2025 vorgesehen. Eine Durchführung der störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der relevanten Aktionszeiträume der charakteristischen Fledermaus - und Vogelarten der Wald-Lebensraumtypen ermöglicht eine vollständige Vermeidung von negativen baubedingten Wirkungen durch Licht - und Lärmemissionen sowie durch Bodenerschütterungen. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.4 Natur- und Landschaftsschutz 291 Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren (Vortr ieb) und mit einer ausreichenden Rohrüberdeckung lassen sich die übrigen negativen bau- und anlagenbedingten Wirkungen / Wirkfaktoren mit Sicherheit ausschließen. Das Entwicklungspotenzial für Wald -Lebensraumtypen bleibt auch im Trassenbereich ohne Einschränkung erhalten. Über die vorgesehenen projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen hinaus besteht aus der Sicht der Wald-Lebensraumtypen des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit den charakteristischen Brutvogel - und Fledermausarten kein Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Die Verträglichkeit des Vorhabens wird daran gemessen, dass es im Querungsbereich des FFH -Gebietes weder erhebliche Beeinträchtigungen im Ist -Zustand des FFH - Gebietes auslöst noch das Entwicklungspotenzial als Waldgebie t erheblich einschränkt. Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ aus. Dieses Ergebnis wurde im Rahmen einer aktuell durchgefü hrten FFH - Verträglichkeitsuntersuchung bestätigt. Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere: - im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren - im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW bzw. Durchführung des o.g. Verfahrens unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.5 Bodenschutz 292 3.5 Bodenschutz Ziel: Die zur Errichtung des Entnahmebauwerks, des Hydroburst-, des Pump- und Verteil bauwerks sowie der Leitungen einschließlich zugehöriger Bauwerke entnommenen Bodenschichte n sind bei der Wiederherstellung der Geländeoberfläche wieder so in den Boden einzubringen, dass eine land -, forstwirtschaftliche oder ökologische Nutzung in möglichst kurzer Zeit wiederhergestellt wird. Erläuterung: Im Fall der umfangreichen bauzeitlichen Beanspruchung von schutzwürdigen Böden und Böden mit entsprechendem Leistungsvermögen ist zu gewährleisten, dass insbesondere im Bereich des Rohrgrabens durch einen sorgfältigen Schichtenwiedereinbau und durch geeignete Bodenmeliorationsmaßnahmen die ursprünglichen Verhältnisse einschließlich der ökologischen Bodenfunktionen mittelfristig wieder wie vor dem Eingriff zur Verfügung stehen. Kleinflächig – z. B. dort, wo Bäume / Gehölze entfernt werden müssen oder i m unmittelbaren Umfeld des Hydroburst- und Pumpbau- sowie Verteilbauwerks – können verbleibende geringfügige Auswirkungen auf die natürlichen Bodenfunktionen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit den möglichen, geringfügigen Auswirkungen sind keine schädlichen Bodenveränderungen verbunden. Bei längeren Abschnitten ist vorgesehen, jeweils nur Teilstücke mit einer Länge von jeweils ca. 1 bis 2 km für die aktive Bauphase offen zu halten. In der Regel wird an einer Stelle begonnen und dann sukzessive ent lang der Leitungstrasse fortlaufend gearbeitet. Nur in Ausnahmefällen erfolgt ein Springen der Baustelle. Es handelt sich damit um eine Wanderbaustelle (ggfls. an mehreren Stellen), bei der immer nur relativ kleine Abschnitte bearbeitet werden. Sobald der Rohrgraben ausgehoben und die Leitungen verlegt wurden, erfolgt eine rasche Verfüllung des Grabens mit anschließender weitgehender Wiederherstellung bzw. Rekultivierung, was auch bauzeitlich unterbrochene Wegeverbindungen miteinschließt. Witterungsbedingte Gründe führen dazu, dass bei der Verlegung immer darauf geachtet wird, dass die offenliegenden Grabenabschnitte so kurz wie möglich sind. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.5 Bodenschutz 293 Im Übrigen hat der Bergbautreibende ein Bodenschutzkonzept erarbeiten lassen, um den Schutz des Bodens vor Verdichtu ng und Vermischung gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten. Eine bodenkundliche Baubegleitung wird implementiert. Im Fall der Beanspruchung und Mobilisierung von Altablagerungen ist eine notwendige Gefährdungsabschätzung mit Ana lyse durchzuführen und die Gefahr schadlos zu beseitigen. Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: - im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.6 Wasserwirtschaft 294 3.6 Wasserwirtschaft Ziel 1: Die max. Rheinwasserentnahme beträgt rund 18 m3/s. Durch ein vom Rheinwasserstand abhängiges, gestaffeltes Entnahmekonzept ist Vorsorge zu treffen, dass einerseits eine etwaige Beeinträchtigung der Schifffahrt, insbesondere im Niedrigwasserbereich, minimiert, andererseits die Erreichung der übrigen Ziele de r Braunkohlenpläne Garzweiler und Hambach gewährleistet wird. Die anfallende Wassermenge ist zwischen den Tagebauen so aufzuteilen, dass die Füllzeit annähernd gleich ist. Erläuterung: Die für die Versorgung der Feuchtgebiete und die Befüllung de r Tagebauseen Garzweiler und Hambach erforderlichen Wassermengen sollen dem Rhein aus der fließenden Welle entnommen werden. Als Ergebnis von Fachgesprächen zwischen der Bezirksregierung Köln , den Schifffahrtsverwaltungen und der RWE Power AG wurde im Sinne der gemäß dem Ziel zu t reffenden Vorsorge ein gestaffeltes Entnahmekonzept erarbeitet. Das Konzept sieht zur Sicherung der Schifffahrt vor, dass bei niedrigen Rheinwasserständen wenig Wasser und bei hohen Rheinwasserständen mehr Wasser aus dem Rhein entnommen werden soll. Als Be zugsgröße hierzu ist die 100 -jährige Dauerlinie am Pegel Düsseldorf sowie der GIW (Gleichwertiger Wasserstand) verwendet worden, welcher aktuell einem Pegelstand von 97 cm am Pegel Düsseldorf entspricht. Bis zu einem Wasserstand von GlW +160 am Pegel Düsse ldorf beträgt die Entnahme somit entsprechend insgesamt 6,4 m³/s bei einer Wasserspiegelabsenkung im Rhein von max. 1 cm. Ab einem Wasserstand von mehr als GlW+160 cm wird die Entnahmemenge bei zunehmenden Wasserstand im Rhein schrittweise erhöht. Als Maximum werden ab einem Wasserstand von mehr als GlW+210 cm 18,0 m³/s entnommen, mit einer Wasserspiegelabsenkung von 2,4 cm. Diese gestaffelten Entnahmemengen bewirken eine minimale Absenkung im unteren Wasserspiegelbereich des Rheins, so dass eine mögliche B eeinflussung für die Schifffahrt, insbesondere im Niedrigwasserbereich, weitestgehend ausgeschlossen wird. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.6 Wasserwirtschaft 295 Die durch die Wasserentnahme zu erwartenden Wasserspiegellagenänderungen haben keine nachteiligen Auswirkungen auf das Ziel der Erreichung eines gute n ökologischen Zustandes des Fließgewässers Rhein. Auch eine Verschärfung der Niedrigwassersituationen am Niederrhein durch die vorgesehenen, aber eben beschränkten Entnahmemengen ist nicht zu erwarten. Der Abfluss des Rheins verzeichnet unter Berücksichti gung zukünftiger Klimaveränderungen im Winter zunehmende Abflussmengen aufgrund potentiell zunehmender Winterniederschläge, während in den Sommermonaten die Abflüsse abnehmen. Besonders im Sommer speist sich der Niederrhein in regenarmen Zeiten jedoch aus dem Grundwasserzufluss. Dieser Speicher füllt sich in den zunehmend niederschlagsreicheren Winterhalbjahren stärker auf, so dass es durch die puffernde Wirkung tendenziell zu einer Abminderung von Niedrigwasserextremen kommt. Die Leitentscheidung 2021 trägt der Braunkohlenplanung auf, dass die Tagebauseen möglichst in 40 Jahren befüllt werden sollen. Grundlage des zur raumordnerischen Sicherung gestellten Vorhabens ist die beabsichtigte Wasserentnahmemenge von bis zu 18 m³/s aus dem Rhein. Das Rheinwasser leistet also einen erheblichen Beitrag zur Befüllung der Tagebauseen, zur Versorgung mit Ökowasser und zum Wiederauffüllen des Grundwasserkörpers. Allein auf Grundlage des Entnahmekonzepts wird ein Füllzeitraum von 40 Jahren nicht realisiert werden können. Daher sollen außerhalb dieses Braunkohlenplanverfahrens weitere Maßnahmen zur Sicherstellung des Befüllzeitraums untersucht werden Das verfügbare Wasser aus dem Rhein muss so verteilt werden, dass die Tagebaue Hambach und Garzweiler auch unter Berücksich tigung weiterer verfügbarer Wassermengen in einem annähernd gleichen Zeitraum befüllt werden können. Die Versorgung mit Ökowasser hat hierbei jedoch Priorität. Dies ist in den Betriebsplan - und wasserrechtlichen Verfahren entsprechend sicherzustellen. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.6 Wasserwirtschaft 296 Ziel 2: Das mögliche Entnahmekonzept sowie die später tatsächlich erfolgende Rheinwasserentnahme und daraus etwaige resultierende Absenkungen des Rheinwasserspiegels sind zu überwachen. Erläuterung: Die Rahmenbedingungen für eine Entnahme aus dem Rhein u nd deren mögliche Auswirkungen für dessen Wasserspiegel sind sowohl vorlaufend für ein mögliches geeignetes Entnahmekonzept als auch während der tatsächlich erfolgenden Entnahmezeit zu überwachen (Monitoring). Bei der tatsächlichen Wasserentnahme sind die Ist-Werte (Pegelstand am Pegel Düsseldorf, Entnahmemenge am Entnahmebauwerk) zu kontrollieren und anhand dieser Werte jährlich rechnerisch zu überprüfen, ob die abhängig vom Wasserstand im Entnahmekonzept prognostisch ermittelten Absenkungen von 1 cm bis 2,4 cm eingehalten werden. Andernfalls muss die Entnahmemenge in Abhängigkeit der Wasserführung neu bestimmt werden. Zur Überprüfung, ob die für die Rheinwasserentnahme relevanten Ziele der Braunkohlenplanung mit dem Entnahmekonzept bzw. der später tatsächl ich erfolgenden Entnahme eingehalten werden können, ist eine Fachgruppe (auch gemeinsam mit dem bestehenden Monitoring Garzweiler II) einzurichten oder in eine bestehende Arbeitsgemeinschaft im Monitoring zu integrieren, welche erforderliche Fachdienststellen hinzuzieht. Das Monitoring muss alle Aspekte der Entnahme berücksichtigen. Dies sind sowohl die Belange der Schifffahrt, die nationale und internationale Bedeutung des Rheins als Wasserstraße als auch die Versorgung der Feuchtgebiete und der Tagebauseen mit Rheinwasser im notwendigen Umfang. Ziel 3: Zum Schutz der Fische und insbesondere zum Schutz der erhaltungsbestimmenden Wanderfischarten der FFH -Gebiete „Rheinfischschutzzone zwischen Emmerich und Bad Honnef“ sind geeignete technische Vorkehrungen bei der Wasserentnahme zu treffen. Erläuterung: Für das Gebiet sind die folgenden Lebensraumtypen und Arten ausschlaggebend: 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.6 Wasserwirtschaft 297 Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation, Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen, Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, Meerneunauge, Flussneunauge, Steinbeißer, Lachs, Maifisch, Groppe. Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worringen -Langel“ und „Rhein am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“. Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter Berücksichtigung der Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung zwischen den Fischschutzzonen „Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ geprüft. Es wurde ein Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept entwickelt. Die gewählte Lösung ist auf die besonderen Funktionen der Rhein - Fließstrecke bei Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des FFH-Gebietes abgestimmt. Für die Wirksamkeit der vorgesehenen Vorkehrungen sind folgende Eigenschaften entscheidend, um negative Auswirkungen auf die Zielarten der Rhein-Fischschutzzonen zu vermeiden: geringe Attraktivität der naturfernen Wasserentnahmestelle und seiner Umgebung für Fische, im Ufer angeordnete, seitliche Wasserentnahme, ausreichend starke Strömungskomponente, die parallel zum Rechen verläuft, geringe Bemessungssaugströmung am Passiv-Rechen (0,15 m/s), auf die Erhaltungsziele abgestimmte geringe Stababstände (max. 10 mm), sehr glatte Schirmoberfläche, die Haut- und Schuppenverletzungen vermeidet, Wasserentnahme aus dem mittleren Tiefenbereich, günstiges Verhältnis von der Höhe des Entnahmequerschnitts und der gesamten Höhe der Wassersäule, fischschonende Lösung des Treibgutproblems. Das Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept bietet auf dieser Grundlage nahezu 100 %igen Schutz aller potenziell betroffenen Lebensstadien der im Gebiet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten. 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.6 Wasserwirtschaft 298 Über die vorgesehenen Inhalte des Wass erentnahme- und Fischschutzkonzeptes hinaus besteht aus der Sicht der Lebensraumtypen und Arten des FFH -Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ kein Bedarf nach weiteren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Einzelheiten sind in den n achfolgenden Zulassungs - und Erlaubnisverfahren zu treffen. Ziel 4: Die Überschwemmungsbereiche des Rheins sind Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz und als solche für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu erhalten und zu entwicke ln. Die Überschwemmungsbereiche sind von entgegenstehenden Nutzungen, insbesondere von oberirdischen Bauwerken für die Rheinwassertransportleitung soweit möglich freizuhalten. Durch geeignete Maßnahmen ist während und nach der Querung des Deichs sicherzustellen, dass die Funktion des Deichs zum Schutz vor Hochwasser erhalten bleibt. Erläuterung: Das Überschwemmungsgebiet des Rheins im Deichvorland wird zwar zum größten Teil im untertägigen Vortriebsverfahren ohne negative umweltfachliche Auswirkungen gequert, im Bereich der Zielgrube als Arbeitsstreifen muss die Funktion als Retentionsraum jedoch für die Dauer der Bauzeit ausgeschlossen werden, was auch Wasserhaltungsmaßnahmen bezüglich des hier durch den Rheinwasserstand bestimmten Grundwassers miteinschließt. Nach Beendigung der Baumaßnahme im Deichvorland steht der Überschwemmungsbereich des Rheins in diesem Abschnitt wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Es ist geplant, das Entnahmebauwerk so nah wie möglich an den Deich und damit an das Pumpbauwerk heranzurücken und das für das Freispülen der Rechenoberfläche erforderliche Bauwerk des Hydrobursts unterirdisch und nach heutigen Erkenntnissen in maximal 50 m Entfernung vom Entnahmebauwerk zu platzieren. Sofern technisch auch eine Errichtung außerhalb des Deichvorlandes im Pumpbauwerk möglich ist, wird die Lage des Hydrobursts entsprechend angepasst. Das Pumpbauwerk wird unmittelbar hinter der flussabgewandten Seite des Deichs errichtet. Eine Errichtung im Deichvorland scheidet aus Gründen des 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.6 Wasserwirtschaft 299 Hochwasserschutzes und der Erforderlichkeit, Überschwemmungsgebiete von baulichen Anlagen freizuhalten, aus. Aufgrund der Lage des Pumpbauwerks ist eine permanente Erreichbarkeit des Pumpbauwerkes hinter dem Deich auch im Hochwasserfall des Rheins gewährleistet. Die Lage des Pumpbauwerkes hinter dem Deich ist aus technischer Sicht zu favorisieren, um den Synergieeffekt der Herstellung der Startgrube bei einem untertägigen Vortrieb unter dem Deich direkt zum Bau des Pumpbauwerkes zu nutzen. Weiterer Vorteil einer Lage hinter dem Deich ist, dass der Deich in seiner jetzigen Funktion als Hochwasserschutz erhalten bleibt. Auch erfolgt keine Änderung der gesamten Infrastruktur (Rad -/Fußweg, Zufahrt Deponie) bis zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen des Deichverban des Dormagen / Zons. Das Pumpbauwerk hinter dem Deich ist auch im Hochwasserfall des Rheins immer zu erreichen. Bei einer Lage hinter dem Deich kommt dazu, dass es sich um eine Lage außerhalb der Deichschutzzone handelt und kein Eingriff in den Hoheitsbereich des Deiches erfolgt. Das Volumen des Baukörpers des Pumpbauwerkes ist geringer und mögliche Altablagerungen oder gar Altlasten im Bereich des Rheindeiches werden durch den untertägigen Vortrieb unter dem Deich und den Bau des Pumpbauwerkes hinter dem Deich nicht mobilisiert. Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere: - im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, - im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz NRW, - im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW bzw. Durchführung des o. g. Verfahrens unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.7 Denkmalschutz 300 3.7 Denkmalschutz Ziel: Die fachwissenschaftliche Untersuchung von vermuteten bedeutsamen Bodendenkmälern und die Sicherung von bedeutsamen Bodendenkmälern innerhalb der Leitungstrasse ist rechtzeitig zu gewährleisten. Die zum Schutz von archäologischen Fundstellen zwischen dem Bergbautreibenden und dem Amt für Bodendenkmalpflege getroffene Vereinbarung ist zu beachten. Erläuterung: Zur Erfassung archäologisch relevanter Bereiche und zur Konkretisierung eines im späteren Fachzulassungsverfahren umzusetzenden Untersuchungsprogramms wurde ein eigenständiger Fachbeitrag erstellt ( ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022). Die Betrachtung beschränkt sich auf die festzulegende Trasse, da außerhalb dieses Bereiches keine vorhabenbedingte Flächeninanspruchnahme erfolgt und somit Auswirkungen auf Bodendenkmäler auszuschließen sind. Konkret wurden im o. g. Fachbeitrag die in der in Kap. 2.4.4.2 dargestellten Tabelle gelisteten Areale abgegrenzt und betrachtet. Die Tabelle zeigt an, welcher Verdacht in den Bereichen besteht bzw. welche Nachweise erbracht wurden, wie diese Areale vom Fachbüro eingestuft wurden („relevant“ / „nicht relevant“) und welche Maßnahme n im Zusammenhang mit dem späteren Fachzulassungsverfahren vorgeschlagen werden. Der o. g. Fachbeitrag greift das im Zusammenhang mit der Entwicklung des Braunkohlenplans Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung im Jahr 2016 erstellte archäologische Fachgutachten auf und aktualisiert die entsprechenden Ausführungen bezüglich archäologischer Gesichtspunkte und Untersuchungsmaßnahmen für den Trassenbereich von Dormagen bis zum Tagebau Garzweiler (Bündelun gsleitung und Garzweilerleitung). Zusätzlich zum Jahr 2016 ist der neu hinzugetretene Trassenabschnitt vom Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach (Hambachleitung) durch den Fachbeitrag einer archäologischen Prüfung unterzogen worden. Die RWE Power AG und d as Amt für Bodendenkmalpflege hatten am 14.07.2017 im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für den „Braunkohlenplan Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ eine Vereinbarung über die Berücksicht igung von 3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes 3.7 Denkmalschutz 301 Bodendenkmälern beim Planungsverfahren (Braunkohlenplan, bergrechtlicher Betriebsplan) und dem Bau der Rheinwassertransportleitung von Dormagen nach Frimmersdorf abgeschlossen. Auch für den Bereich der Hambachleitung wird bis zur Beschlussfassun g zum Braunkohlenplan eine Vereinbarung zwischen dem Amt für Bodendenkmalpflege und RWE Power getroffen werden. Dies zugrunde gelegt, kann im Braunkohlenplanverfahren eine Abwägung zu den Belangen des Denkmalschutzes erfolgen und auch bei der Zulassung des Sonderbetriebsplanes und der Projektverwirklichung den Belangen der Archäologie angemessen Rechnung getragen werden. Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: - Vereinbarung zwischen der RWE Power AG und dem Amt für Bodendenkmalpflege - im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (02_UP_UVP Bericht der Bergbautreibenden)
793287 Zeichen
Stand: 05.10.2022
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Bericht zu den voraussichtlichen
Umweltauswirkungen des Vorhabens (UP/UVP-
Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Erstellt im Auftrag:
RWE Power AG
Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG
Adresse Niederlassung Bochum
Ehrenfeldstr. 34
44789 Bochum
Kontakt T +49.234.95383-0
F +49.234.9536353
bochum@fsumwelt.de
www.froelich-sporbeck.de
Projekt
Projekt-Nr. NW-211021
Status Endfassung
Version 01
Datum 05.10.2022
Bearbeitung
Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs
Bearbeiter M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs
M.Sc. Geographie Björn Mohn
Unter Mitarbeit von Bauzeichnerin Beate Unger
Freigegeben durch
Geschäftsführung
Björn Mohn
Seite 3/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Einführung 18
1.1 Veranlassung 18
1.2 Rechtliche Grundlagen 18
1.2.1 Beizubringende Unterlagen 19
1.2.2 Übersicht über die Platzierung der UP/UVP-Inhalte im Bericht 20
1.2.3 Bewertungen im UP/UVP-Bericht 24
1.3 Verfahrensablauf 24
1.4 Methodische Vorgehensweise 26
1.5 Kurzdarstellung der wichtigsten Inhalte der Braunkohlenplanänderung 28
1.6 Räumliche Einordnung des Vorhabens und Abgrenzung des Untersuchungsraums
32
2 Beschreibung der Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorhabens 35
2.1 Planungspolitischer Rahmen des Vorhabens (Leitentscheidung 2021) 35
2.2 Beschreibung des geplanten Trassenverlaufs 36
2.2.1 Bündelungsleitung 36
2.2.2 Hambachleitung 40
2.2.3 Garzweilerleitung 44
2.3 Geplante bauliche Anlagen 45
2.3.1 Entnahmebauwerk und Hydroburst 45
2.3.2 Pumpbauwerk 50
2.3.3 Verteilbauwerk 53
2.3.4 Rohrleitungen 56
2.4 Bauzeitlicher Flächenbedarf 56
2.4.1 Offene Bauweise mit Regelarbeitsstreifen 57
2.4.2 Offene Bauweise mit reduziertem Arbeitsstreifen 58
2.4.3 Geschlossene Bauweise (untertägiger Vortrieb) 59
2.5 Bauausführung 59
2.5.1 Bauvorbereitende Arbeiten und Baustelleneinrichtung 59
2.5.2 Rohrverlegearbeiten in offener Bauweise 60
2.5.3 Rohrverlegearbeiten in geschlossener Bauweise 63
2.5.4 Errichtung der Bauwerke 64
2.5.5 Abfälle in der Bauphase 65
2.6 Betriebsphase 67
2.6.1 Schutzstreifen 67
2.6.2 Flächenbedarf 67
2.6.3 Rheinwasserentnahme 68
2.6.4 Energiebedarf 70
2.6.5 Abfälle in der Betriebsphase 71
2.7 Besondere Anfälligkeiten und Unfallrisiken des Vorhabens 72
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.7.1 Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels 72
2.7.2 Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken von schweren Unfällen oder
Katastrophen 73
2.7.3 Risiko von schweren Unfällen und Katastrophen 73
2.8 Verhältnis zu anderen relevanten Plänen und Programmen 74
2.9 Gesetzliche und planerische Ziele des Umweltschutzes, die für die Planänderung
von Bedeutung sind 77
2.9.1 Fachgesetzliche Ziele 78
2.9.2 Landesentwicklungsplan NRW 79
2.9.3 Regionalplan Düsseldorf 82
2.9.4 Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 86
2.9.5 Regionalplan Köln (geplante Neuaufstellung) 89
2.9.6 Landschaftspläne 92
2.9.6.1 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 92
2.9.6.2 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen 95
2.9.6.3 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 97
2.9.6.4 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 100
2.9.6.5 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3 Bürgewälder 103
3 Geprüfte Alternativen, einschließlich der wesentlichen Auswahlgründe 105
3.1 Vorgehensweise 105
3.2 Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler mit Rheinwasser 106
3.3 Trassenfindung RWTL Hambach – Erste Ebene: Großräumige Prüfung der
Entnahmemöglichkeiten und der stärksten Restriktionen für eine Trassenführung
109
3.3.1 Nordkorridor – Entnahmebereich 1 (nördlich / östlich des Stadtzentrums von
Dormagen) 112
3.3.2 Nordkorridor – Entnahmebereich 2 (südöstlich des Stadtzentrums von Dormagen)
113
3.3.3 Südkorridor – Entnahmebereich 3 (Rheinbogen Köln-Weiß) 114
3.3.4 Südkorridor – Entnahmebereich 4 (zwischen Wesseling und Bonn) 115
3.3.5 Fazit 116
3.4 Trassenfindung RWTL Hambach – Zweite Ebene: Vergleich möglicher
Entnahmebereiche und Trassenführungen nördlich von Köln 119
3.4.1 Entnahmeaspekte – umweltseitige Betrachtung 120
3.4.2 Entnahmeaspekte – technische Betrachtung 121
3.4.3 Trassierungsaspekte 124
3.4.4 Zwischenfazit 127
3.4.5 Alternativenbetrachtung für den konkreten Standort des Entnahmebauwerks 127
3.5 Trassenfindung RWTL Hambach – Dritte Ebene: Raumwiderstandsanalyse zur
Herleitung und zum Vergleich von Trassenalternativen 130
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
3.5.1 Zielsetzung der Raumwiderstandsanalyse 130
3.5.2 Definition von Raumwiderstandsklassen 132
3.5.3 Umweltfachliche Raumwiderstände 133
3.5.4 Raumordnerische Raumwiderstände 135
3.5.5 Gesamtübersicht über die Raumwiderstände 139
3.5.6 Raumwiderstandskulisse im Untersuchungsraum 142
3.5.7 Ermittlung der Trassenalternativen 144
3.5.8 Vergleich der Trassenvarianten 148
3.5.9 Nachträgliche Optimierungen der Vorzugstrasse 153
3.6 Kleinräumige Standortalternativen an der Vorzugstrasse für das Verteilbauwerk 155
4 Derzeitiger Umweltzustand 156
4.1 Schutzgutübergreifende Angaben zu derzeitigen Umweltproblemen 156
4.2 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit 157
4.2.1 Flächennutzungspläne 157
4.2.2 Bebauungspläne 159
4.2.3 Wohnen und Wohnumfeld 160
4.2.4 Gesundheit und Wohlbefinden 161
4.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 164
4.3.1 Großräumige Biotopkulisse 164
4.3.2 Potenzielle natürliche Vegetation 171
4.3.3 Biotoptypen 171
4.3.4 Waldfunktion 172
4.3.5 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, einschl. Natura 2000-Gebiete 174
4.3.5.1 Natura 2000-Gebiete 174
4.3.5.2 Naturschutzgebiete 177
4.3.5.3 Naturparke 178
4.3.5.4 Landschaftsschutzgebiete 178
4.3.5.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen 182
4.3.5.6 Gesetzlich geschützte Biotope 183
4.3.6 Ökokonten „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“ 184
4.3.7 Fauna 184
4.4 Schutzgut Fläche 190
4.5 Schutzgut Boden 191
4.5.1 Geologischer Untergrund 192
4.5.2 Bodentypen 192
4.5.3 Altlasten 193
4.6 Schutzgut Wasser 194
4.6.1 Grundwasserkörper 194
4.6.2 Oberflächenwasserkörper (berichtspflichtig) 196
4.6.3 Oberflächenwasserkörper (nicht berichtspflichtig) 199
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4.6.4 Wasserrechtliche Schutzgebiete 200
4.6.5 Hochwasserschutz 200
4.7 Schutzgüter Luft und Klima 202
4.7.1 Luft 202
4.7.2 Mesoklimatische Einordnung 203
4.7.3 Lokalklima / Klimatope 203
4.8 Schutzgut Landschaft 204
4.8.1 Naturräumliche Einordnung und Relief 205
4.8.2 Landschaftsbild 206
4.8.3 Landschaftsbezogene Erholung 211
4.9 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 212
4.9.1 Archäologische relevante Bereiche 212
4.9.2 Regional bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche 214
4.9.3 Sonstige Sachgüter 216
4.10 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern 218
4.11 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der
Braunkohlenplanänderung / des Vorhabens 221
5 Wirkfaktoren des Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorhabens 223
5.1 Einzelbeschreibung der Wirkfaktoren 223
5.1.1 Flächeninanspruchnahme 225
5.1.2 Mechanische Bodenbeanspruchung 226
5.1.3 Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 228
5.1.4 Emissionen von Luftschadstoffen und CO2 228
5.1.5 Emissionen von Lärm 229
5.1.6 Emissionen von Erschütterungen 229
5.1.7 Emissionen von Licht 231
5.1.8 Baukörper als landschaftsfremde Objekte 231
5.1.9 Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) 231
5.1.10 Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb 233
5.1.11 Entnahme von Rheinwasser 233
5.1.12 Grundwasserhaltung 233
5.2 Eingrenzung der für die Auswirkungsprognose betrachtungsrelevanten Wirkfaktoren
235
6 Auswirkungen der Braunkohlenplanänderung / des Vorhabens auf die
Schutzgüter 236
6.1 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit 238
6.1.1 Auswirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen und Staub 238
6.1.2 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm (baubedingt) 239
6.1.3 Auswirkungen durch Emissionen von Erschütterungen 240
6.1.4 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm (betriebsbedingt) 240
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6.1.5 Auswirkungen durch Emissionen von Licht 243
6.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 243
6.2.1 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete 244
6.2.2 Auswirkungen auf geschützte Arten 247
6.2.3 Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft 250
6.2.4 Auswirkungen auf Biotopstrukturen / sonstige Tierarten 253
6.2.5 Konflikte mit Ökokontoflächen 256
6.2.6 Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie
biologische Vielfalt 256
6.3 Schutzgut Boden 258
6.3.1 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme 258
6.3.2 Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung 258
6.3.3 Auswirkungen durch Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 260
6.4 Schutzgut Fläche 260
6.5 Schutzgut Wasser (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022) 262
6.5.1 Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung infolge der Errichtung des
Entnahmebauwerks und der Hydroburstanlage 265
6.5.2 Auswirkungen durch Grundwasserhaltung 265
6.5.3 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme durch die Errichtung des
Entnahmebauwerks 266
6.5.4 Auswirkungen durch Entnahme von Rheinwasser 267
6.5.5 Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Wasser 269
6.6 Schutzgüter Luft und Klima 271
6.6.1 Auswirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen (und CO2) 271
6.6.2 Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte 272
6.7 Schutzgut Landschaft 273
6.7.1 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme 273
6.7.2 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm 273
6.7.3 Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte 274
6.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 276
6.8.1 Auswirkungen auf Kulturlandschaftsbereiche 276
6.8.2 Auswirkungen auf archäologische relevante Bereiche 277
6.8.3 Auswirkungen auf sonstige Sachgüter 278
6.9 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben 279
6.10 Grenzüberschreitende Auswirkungen 280
7 Vorhabenbezogene Maßnahmen 281
7.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 281
7.2 Mögliche Kompensationsmaßnahmen der Eingriffsregelung und des Artenschutzes
288
7.3 Vorsorge- und Notfallmaßnahmen 290
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
7.4 Überwachungsmaßnahmen 290
8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Ermittlung der erheblichen
Umweltauswirkungen 291
9 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung (mit
Gesamtbewertung) 292
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen 298
10 Quellenverzeichnis 300
Gesetze und Richtlinien 306
Anhang 307
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Übersicht über die Platzierung der UP/UVP-Inhalte im Bericht 20
Tab. 2: Änderungen im Verhältnis zum genehmigten Sachlichen Teilplan 30
Tab. 3: Vorhabenbedingter Flächenbedarf 67
Tab. 4: Vom Rheinpegel abhängiges Entnahmekonzept 69
Tab. 5: Für die Braunkohlenplanänderung relevante Ziele des Umweltschutzes nach
Maßgabe des Fachrechts 78
Tab. 6: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II:
Dormagen 93
Tab. 7: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI:
Grevenbroich / Rommerskirchen 95
Tab. 8: Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich /
Rommerskirchen 96
Tab. 9: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 97
Tab. 10: Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord im UR600 99
Tab. 11: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 100
Tab. 12: Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe im UR600 102
Tab. 13: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder 103
Tab. 14: Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder im UR600 103
Tab. 15: Gesamtfazit der ersten Ebene – Zusammenstellung der Vor- und Nachteile 117
Tab. 16: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel
aus technischer Sicht 122
Tab. 17: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel
aus technischer Sicht 123
Tab. 18: Kriterien zur Betrachtung der Trassierungsaspekte auf der zweiten Ebene 124
Tab. 19: Definition der Raumwiderstandsklassen 132
Tab. 20: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den
Raumwiderstandsklassen – Umweltkriterien 134
Tab. 21: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den
Raumwiderstandsklassen – raumordnerische Kriterien (Regionalplan Köln, Teilplan
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Köln) 137
Tab. 22: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den
Raumwiderstandsklassen – raumordnerische Kriterien (Regionalplan Köln, Teilplan
Aachen) 138
Tab. 23: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den
Raumwiderstandsklassen – raumordnerische Kriterien (Regionalplan Düsseldorf) 138
Tab. 24 Dritte Betrachtungsebene: Gesamtübersicht umweltfachlicher und raumordnerischer
Raumwiderstände 139
Tab. 25: Vergleich der Trassenvarianten 150
Tab. 26: Durchquerungslängen von Raumwiderstandsklassen 153
Tab. 27: Lärmimmissionsrichtwerte der AVV Baulärm innerhalb des UR600 162
Tab. 28: Biotoptypen-Gruppen im UR600, sortiert nach Flächenanteil 171
Tab. 29: Zu betrachtende Schutzgebietskategorien 174
Tab. 30: Übersicht geschützter Landschaftsbestandteile und Alleen im UR600 182
Tab. 31 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich
nachgewiesenen Arten) 185
Tab. 32: Realnutzung im UR600 191
Tab. 33: Berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper im UR600 197
Tab. 34: Übersicht der Überschwemmungsgebiete im UR600 200
Tab. 35: Lufthygienische Situation im UR600 und Grenzwerte gem. 39. BImSchV 203
Tab. 36: Archäologische relevante Bereiche innerhalb der zu sichernden Trasse 213
Tab. 37: Potenziell Betroffene Sachgüter innerhalb des UR600 (Auswahl) 216
Tab. 38: Matrix möglicher Mögliche ökosystemare Wechselwirkungen 220
Tab. 39: Wirkfaktoren des Vorhabens 225
Tab. 40: Wirkmatrix: Wirkfaktor – Schutzgut 235
Tab. 41 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen 250
Tab. 42: Konflikte mit geschützten Landschaftsbestandteilen im UR600 250
Tab. 43: Konflikte mit Alleen im UR600 251
Tab. 44: Vorhabenbedingt berührte Tatbestände der Schutzgebietsverordnung „Auf dem
Grind“ 263
Tab. 45: Auswirkungen auf Kulturlandschaftsbereiche 276
Tab. 46: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen 293
Tab. 47: Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt 293
Tab. 48: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 295
Tab. 49: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche 296
Tab. 50: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 296
Tab. 51: Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima 297
Tab. 52: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft 297
Tab. 53: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturelles Erbe und
sonstige Sachgüter 298
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Tab. 54: Biotoptypen im UR600 307
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Untersuchungsraum für die RWTL nach Hambach 34
Abb. 2: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von der Entnahmestelle
bis zur A 57 37
Abb. 3: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von der A 57 bis zum
Knechtstedener Wald 38
Abb. 4: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse vom Knechtstedener Wald
bis zur Ortslage Widdeshoven 39
Abb. 5: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von Widdeshoven bis zum
Verteilbauwerk an der Vollrather Höhe mit Abzweig der Hambachleitung 39
Abb. 6: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung vom Verteilbauwerk ausgehend
entlang der GAB Nord-Süd-Bahn 41
Abb. 7: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung durch den Rekultivierungsbereich
Fortuna-Garsdorf 42
Abb. 8: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung entlang der ehemaligen
Fernbandtrasse 43
Abb. 9: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse (Abschnitt
Garzweilerleitung) mit Abzweig der Hambachleitung 44
Abb. 10: Anlagentechnik Hydroburst 47
Abb. 11: Schema – Entnahme- und Pumpbauwerk mit Hydroburst (unterirdischer Teil) 48
Abb. 12: Schematischer Querschnitt – Entnahmebauwerk und Hydroburst mit
Rheinwasserständen 49
Abb. 13: Schematische Skizze des Pumpbauwerks mit Außenanlagen – oberirdisch 51
Abb. 14: Fließschema Abscheideanlage 52
Abb. 15: Schematische Skizze des Verteilbauwerks mit Außenanlagen 55
Abb. 16: Regelquerschnitt Bündelungsleitung (70 m) – unverändert 57
Abb. 17 (nachrichtlich): Regelquerschnitt Garzweilerleitung (70 m) – unverändert 57
Abb. 18: Regelquerschnitt Hambachleitung (60 m) – neu 58
Abb. 19: Beengter Querschnitt Bündelungsleitung (37 m) 58
Abb. 20: Beengter Querschnitt Garzweilerleitung (25 m) 58
Abb. 21: Beengter Querschnitt Hambachleitung (30 m) 58
Abb. 22: Beengter Querschnitt im Bereich der Fernbandtrasse (30 m) 59
Abb. 23: Ausschnitt aus dem Regionalplan Düsseldorf mit Verlauf des UR600 (violett
gestrichelt) 83
Abb. 24: Ausschnitt aus dem Regionalplan Köln – Teilabschnitt Region Köln mit Verlauf des
UR600 (violett gestrichelt) 87
Abb. 25: Ausschnitt aus dem in Aufstellung befindlichen Regionalplan Köln mit Verlauf des
UR600 (violette Umrandung) 90
Abb. 26: Erste Ebene der Trassenfindung – Grobkorridore nördlich und südlich des Kölner
Stadtzentrums 110
Abb. 27: Erste Betrachtungsebene – Erfassung der stärksten umweltfachlichen Restriktionen
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112
Abb. 28: Erste Betrachtungsebene – Bereich „Piwipp“ 113
Abb. 29: Erste Betrachtungsebene – Bereich „Langel“ 114
Abb. 30: Erste Betrachtungsebene – Bereich Rheinbogen Köln-Weiß 115
Abb. 31: Erste Betrachtungsebene – Bereich Wesseling mit zwei möglichen Stellen für die
Entnahme 116
Abb. 32: Zweite Betrachtungsebene: Möglichkeiten der Trassenführung im Nordkorridor 120
Abb. 33: Zweite Betrachtungsebene: FFH-Gebiet der Rhein-Fischschutzzonen 121
Abb. 34: Geprüfte Entnahmestellen im Bereich Piwipp (Rheinstrom-km 712,2 und 712,6) 128
Abb. 35: Suchraum für die Trassenfindung der Hambachleitung (mit Verlauf der
raumordnerisch gesicherten RWTL zum Tagebau Garzweiler) 131
Abb. 36 Typische Agrarlandschaft im UR600 165
Abb. 37 Engstelle des Knechtstedener Waldes 165
Abb. 38 Feldhecke nordöstlich vom Peringsmaar 166
Abb. 39 Halboffenlandschaft nördlich von Dormagen-Horrem 166
Abb. 40 See bei Dormagen 167
Abb. 41 Große, naturnahe bewirtschaftete Wiese südlich des Peringsmaars 168
Abb. 42 Offenlandbereich mit randlichem Gehölzaufwuchs und Still- sowie Fließgewässern
zentral auf der Fläche 168
Abb. 43 See „Peringsmaar“ 169
Abb. 44 Trockene zum Teil mit Koniferen bewachsene Wiesenfläche 169
Abb. 45 Tagebau Hambach 170
Abb. 46: Lage des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen
175
Abb. 47: Blick vom Rheindamm in Richtung Rhein 207
Abb. 48: Ackerflächen und angrenzende Wohnsiedlung 208
Abb. 49: Kraftwerk Niederaußem (links) und Wiedenfelder Höhe (rechts) 209
Abb. 50: Querungsstelle der Erft durch die RWTL-Trasse 209
Abb. 51: Ackerflächen entlang der Fahrradtrasse „Speedway – terra nova“ 210
Abb. 52: Schallimmissionspegel am Pumpbauwerk 241
Abb. 53: Schallimmissionspegel am Verteilbauwerk 242
Abb. 54: Standort des Pumpbauwerks (Blick vom Rheindeich nach Nordwesten) 274
Abb. 55: Standort des Verteilbauwerks (Blick von der Neurather Straße nach Süden) 275
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Kartenverzeichnis
Karten zur Vorzugstrasse
Nr. Bezeichnung Maßstab
1 Übersicht über den geplanten Trassenverlauf 1: 25.000
2 Realnutzung und Biotoptypen 1: 5.000
3 Schutzgüter Menschen und kulturelles Erbe / sonstige Sachgüter 1: 5.000
4 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte 1: 5.000
5 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 1: 5.000
6 Schutzgüter Boden, Fläche, Klima und Luft 1: 5.000
7 Schutzgüter Wasser und Landschaft 1: 5.000
Karten zur Trassenfindung
Nr. Bezeichnung Maßstab
8 Großräumige Prüfung der Entnahmemöglichkeiten und der stärksten Restriktio-
nen für eine Trassenführung
1: 70.000
9 Vergleich möglicher Entnahmebereiche und Trassenkorridore nördlich von Köln 1: 50.000
10 Raumwiderstandskarte 1: 25.000
Glossar
Altverfahren Verfahren zur Aufstellung des „Braunkohlenplans Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Si-
cherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“
Bündelungsleitung RWTL-Abschnitt vom Rhein bis zum Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe
Garzweilerleitung RWTL-Abschnitt vom Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe bis zum Tagebaugelände
Garzweiler
Hambachleitung RWTL-Abschnitt vom Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe bis zum Tagebaugelände
Hambach
Leitentscheidung
2021
Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ der nordrhein-
westfälischen Landesregierung vom 23.03.2021
Sachlicher Teilplan Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein-
wassertransportleitung (am 17.06.2020 durch die Landesregierung genehmigt)
Suchraum rechteckiger Untersuchungsraum zur Trassenfindung für die RWTL zum Tagebau Ham-
bach (Raumwiderstandsanalyse)
UP/UVP Durchführung von UP und UVP in einem gemeinsamen Verfahren gemäß § 27 Abs. 1 LPlG
UR600 Untersuchungsraum als Korridor mit 600 m Breite (300 m beidseitig der Trassenachse).
Vorzugstrasse Diejenige Trasse, die aus dem mehrstufigen Trassenauswahlprozess für die Hambachlei-
tung unter Berücksichtigung aller entscheidungsrelevanten Kriterien insgesamt als vor-
zugswürdig hervorgegangen ist (einschl. nachträglicher Trassenoptimierungen)
Freigefälleleitung Wasserleitung mit frei durch Schwerkraft fließendem Wasser
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abkürzungsverzeichnis
12. BImSchV
39. BImSchV Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
AFAB Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
ATKIS
AVV Baulärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
BauGB Baugesetzbuch
BBergG Bundesberggesetz
BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz
BfN
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BK 50
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
B-Plan Bebauungsplan
BSLE Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung
BSN Bereiche für den Schutz der Natur
BVerwG
DN Nennweite (Millimeter)
DSchG Denkmalschutzgesetz NRW
ELWAS
FNP Flächennutzungsplan
GAB Grubenanschlussbahn
GDWS Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
GIS
GK 100
GrwV Grundwasserverordnung
GÜK 500
GWK Grundwasserkörper
KLB Kulturlandschaftsbereiche
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
KSG Bundes-Klimaschutzgesetz
KVBG Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
LANUV Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
LBodSchG Landesbodenschutzgesetz NRW
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan
LEP Landesentwicklungsplan
LG NW
LINFOS
LNatSchG Landesnaturschutzgesetz NRW
LP Landschaftsplan
LPlG Landesplanungsgesetz NRW
LR Landschaftsraum
LSG
LVR Landschaftsverband Rheinland
LWG Landeswassergesetz NRW
MQ-Uferlinie
MUNV
MWIDE
NNW
NSG
OgewV Oberflächengewässerverordnung
OWK Oberflächenwasserkörper
pnV
ROG Raumordnungsgesetz
RPD Regionalplan Düsseldorf
RPK-K Regionalplan Köln, Teilplan Region Köln
RWK Raumwiderstandsklasse
RWTL Rheinwassertransportleitung
SUP Strategische Umweltprüfung
TA Lärm Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
UP Umweltprüfung
UR600 Untersuchungsraum als Korridor mit 600 m Breite (300 m beidseitig der Trassenachse).
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVP-V Bergbau Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
UZVR
VSG
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WSA
WSV
WRRL Wasserrahmenrichtlinie
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
1 Einführung
1.1 Veranlassung
Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG sowie d er neuen
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Still legungspfad des KVBG
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer Seebefüllung des Tagebaus Hambach muss da-
her bereits ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitung für die Zuführung von
Rheinwasser zum Tagebaugelände erforderlich. Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung
(RWTL) soll entsprechend dem Ergebnis einer mehrstufigen Alternativenprüfung ( → Kap. 3) in
größtmöglicher Bündelung mit der Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden,
welche bereits über den „Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer
Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert ist.
Um die Trasse für die RWTL nach Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Ände-
rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll
abschließend beide RWTL -Trassen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich
der erforderlichen Bauwerke (etwa Rheinwasserentnahme, Pumpbauwerk etc.) sichern. Gemäß
§ 27 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein -Westfalen (LPlG) in der bei Ein leitung des
Verfahrens durch Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 geltenden Fassung
sind auch bei Änderungen eines Braunkohlenplans die Strategische Umweltprüfung (SUP) und die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in einem gemeinsamen Verfahr en durchzuführen. Vor die-
sem Hintergrund dient die vorliegende Unterlage dazu, die notwendigen Angaben für die Inhalte
von SUP und UVP in einem zusammenhängenden Bericht zu vereinen und so gebündelt in das
Verfahren einzubringen (zu den Einzelheiten der SUP- und UVP-Pflicht s. Kap. 1.2).
1.2 Rechtliche Grundlagen
Bei dem zu ändernden „Braunkohlenplan Garzweiler II: Sachlicher Teilplan, Sicherung einer
Trasse für die Rhe inwassertransportleitung“ handelt es sich gemäß § 2 Abs. 1 LPlG um einen
Raumordnungsplan. Somit ist für dessen Änderung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage
5, Nr. 1.5 UVPG eine SUP durchzuführen. Die SUP wird gemäß § 48 S. 1 UVPG nach dem Raum-
ordnungsgesetz (ROG) durchgeführt.
Für die Änderung des Vorhabens der RWTL besteht keine unmittelbare UVP-Pflicht nach § 9
Abs. 1 UVPG. Jedoch ist für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zum Beför-
dern von Wasser, die das Gebiet einer Gemein de überschreitet (Wasserfernleitung), ab einer
Länge von 10 km eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 UVPG durchzu-
führen (§§ 52 Abs. 2a, 57c BBergG i.V.m. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau und Nr. 19.8.1 der Anlage 1
zum UVPG). Die RWTL stellt eine Wasserfernleitung in diesem Sinne dar.
Bei der allgemeinen Vorprüfung wäre zunächst zu prüfen, ob das Änderungsvorhaben erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und somit nach Maßgabe des § 9 Abs. 4 UVPG
i.V.m. § 7 UVPG eine UVP erforderlich wird. Im vorliegenden Fall wird jedoch davon ausgegangen,
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
dass das Vorhaben insbesondere im Hinblick auf die deutliche Überschreitung des o. g. Schwel-
lenwertes von 10 km sowie die entsprechend umfangreichen Bauarbeiten in jedem Fall erhebliche
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Daher hat die Antragstellerin gemäß § 9 Abs. 4
UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG am 16.07.2021 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltver-
träglichkeitsprüfung gestellt, der am 19.07.2021 von der Bezirksregierung Köln positiv beschieden
wurde.
Da somit für das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG die UVP-Pflicht
besteht, greift der o. g. (→ Kap. 1.1) § 27 Abs. 1 LPlG, so dass SUP und UVP in einem gemeinsa-
men Verfahren durchzuführen sind. Im Hinblick auf die Durchführung der UVP sind die Vorgaben
von Teil 2 des UVPG zu berücksichtigen (§§ 4 ff. UVPG).
SUP und UVP sind unselbständige Teile des Braunkohlenplanänderung sverfahrens (§ 27 Abs. 1
LPlG i.V.m. §§ 4, 33 UVPG). Sie bestehen aus mehreren Verfahrensschritten, die in das Braun-
kohlenplanänderungsverfahren integriert werden. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung eines
UVP-Berichtes durch die Vorhabenträgerin (§ 16 Abs. 1 S. 1 UVPG), die Erstellung eines Umwelt-
berichts durch die zuständige Behörde (§ 40 Abs. 1 S. 1 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 1 ROG), die Behör-
den- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Bewertung der Umweltauswirkungen durch die zu-
ständige Behörde.
Vereinheitlichung der Begriffe „Strategische Umweltprüfung“ (UVPG) und „Umweltprüfung“
(ROG)
Die vorliegenden Ausführungen stützen sich im Hinblick auf die Angaben zum Umweltbericht bzw.
zur Durchführung der SUP sowohl auf die Vorschriften des UVPG (§§ 38 ff. – dort: Begriff „Strate-
gische Umweltprüfung“) als auch auf die Vorschriften des ROG (§ 8 – dort: Begriff „Umweltprü-
fung“), der u.a. auch in § 27 Abs. 1 LPlG benutzt wird. Inhaltlich weichen die Anforderungen einer
SUP im Ergebnis nicht von denen einer Umweltprüfung ab. Zur Vereinfachung und beide Begriffe
abdeckend wird im vorliegenden Bericht im Folgenden durchgängig der Begriff „Umweltprüfung“
(UP) verwendet.
1.2.1 Beizubringende Unterlagen
Die vorliegende Unterlage stellt den UVP -Bericht gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 UVPG dar und enthält
zudem Angaben, die von der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts
gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 1 ROG herangezogen werden können (im Folgen-
den kurz: UP/UVP-Bericht).
Die Aufgabe des UP/UVP-Berichtes besteht darin, das Beteiligungsverfahren inhaltlich vorzuberei-
ten und Dritten die Beurteilung zu ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umwelt-
auswirkungen des Vorhabens betroffen sein können. Zugleich dient der Bericht der zuständigen
Behörde zusammen mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens als Grundlage für die Bewer-
tung der Umweltauswirkungen sowie deren Berücksichtigung bei der Abwägungsentscheidung
über die Braunkohlenplanänderung (entscheidungsvorbereitende Funktion).
Die Inhalte des UP/UVP-Berichtes ergeben sich
• hinsichtlich der UP aus § 8 i.V.m. Anlage 1 zum ROG sowie aus § 40 UVPG,
• hinsichtlich der UVP aus § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Auf der UVP -Ebene ist zu unterscheiden zwischen obligatorischen Mindestinhalten nach § 16
Abs. 1 UVPG und weiteren Inhalten nach Anlage 4 zum UVPG. Ob die in Anlage 4 gelisteten In-
halte Teil des Berichtes werden müssen, richtet sich danach, ob sie für das jeweilige Vorhaben
„von Bedeutung“ sind (§ 16 Abs. 3 UVPG).
1.2.2 Übersicht über die Platzierung der UP/UVP-Inhalte im Bericht
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die konkreten Inhalte der vorgenannten Nor-
men und stellt dar, wo diese Inhalte im vorliegenden Bericht wiederzufinden sind.
Tab. 1: Übersicht über die Platzierung der UP/UVP-Inhalte im Bericht
Textstelle Gesetzestext Kapitel
Inhalte der UP nach § 8 i.V.m. Anlage 1 zum ROG sowie aus § 40 UVPG
§ 40 Abs. 1
Satz 2
UVPG
„Dabei [im Umweltbericht] werden die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-
auswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftiger
Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet.“
6
§ 40 Abs. 2
Nr. 1 UVPG
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder Pro-
gramms sowie der Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Program-
men
1.4
2.4
§ 40 Abs. 2
Nr. 2 UVPG
Darstellung der für den Plan oder das Programm geltenden Ziele des Umwelt-
schutzes sowie der Art, wie diese Ziele und sonstige Umwelterwägungen bei
der Ausarbeitung des Plans oder des Programms berücksichtigt wurden,
2.4
§ 40 Abs. 2
Nr. 3 UVPG
Darstellung der Merkmale der Umwelt, des derzeitigen Umweltzustands sowie
dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans oder
des Programms
4
4.11
§ 40 Abs. 2
Nr. 4 UVPG
Angabe der derzeitigen für den Plan oder das Programm bedeutsamen Um-
weltprobleme, insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche
Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 6 beziehen
4.1
§ 40 Abs. 2
Nr. 5 UVPG
Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Um-
welt nach § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und 2
6
§ 40 Abs. 2
Nr. 6 UVPG
Darstellung der Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche nachteilige Um-
weltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans oder des Programms zu
verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen
7
§ 40 Abs. 2
Nr. 7 UVPG
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben auf-
getreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse
8
§ 40 Abs. 2
Nr. 8 UVPG
Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine
Beschreibung, wie die Umweltprüfung durchgeführt wurde
3
§ 40 Abs. 2
Nr. 9 UVPG
Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen gemäß § 45 UVPG 7.4
§ 40 Abs. 2
S. 3 UVPG
Eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung der Anga-
ben nach diesem Absatz ist dem Umweltbericht beizufügen.
11
§ 8 Abs. 1
ROG
Auswirkungen des Raumordnungsplans auf „1. Menschen, einschließlich der
menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Flä-
che, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige
Sachgüter sowie 4. Die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutz-
gütern“
6
4.10
Anlage 1
Nr. 1lit. a)
ROG
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Raumordnungs-
plans,
1.4
Seite 21/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Anlage 1
Nr. 1lit b)
ROG
Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die für den Raumordnungsplan von Bedeutung sind, und
der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berück-
sichtigt wurden;
4.1
Anlage 1
Nr. 2 lit a)
ROG
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
stands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich er-
heblich beeinflusst werden, einschließlich der Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesna-
turschutzgesetzes,
4
4.3.2
Anlage 1
Nr. 2 lit. b)
ROG
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
6
4.11
Anlage 1
Nr. 2lit c)
ROG
geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen und
7
Anlage 1
Nr. 2 lit. d)
ROG
in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die
Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans zu berück-
sichtigen sind
3
Anlage 1
Nr. 3 lit. a)
ROG
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Ver-
fahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der
Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lü-
cken oder fehlende Kenntnisse,
1.4
8
Anlage 1
Nr. 3 lit. b)
ROG
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Raumordnungsplans auf die Umwelt und
7.4
Anlage 1
Nr. 3 lit. c)
ROG
allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach
dieser Anlage.
9
Textstelle Gesetzestext Kapitel
Inhalte der UVP nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
§ 16 Abs. 1
S. 1 Nr.1
UVPG
eine Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestaltung, zur Größe und zu anderen wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens
2.2 bis 2.6
§ 16 Abs. 1
S. 1 Nr.2
UVPG
eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich
des Vorhabens
4
§ 16 Abs. 1
S. 1 Nr.3
UVPG
eine Beschreibung der Merkmale des Vorhabens und des Standorts, mit denen
das Auftreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens aus-
geschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden soll,
7
§ 16 Abs. 1
S. 1 Nr.4
UVPG
eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen das Auftreten erhebli-
cher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen, vermin-
dert oder ausgeglichen werden soll, sowie eine Beschreibung geplanter Ersatz-
maßnahmen,
7
§ 16 Abs. 1
S. 1 Nr.5
UVPG
eine Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des
Vorhabens
6
§ 16 Abs. 1
S. 1 Nr.6
UVPG
eine Beschreibung der vernünftigen Alternativen, die für das Vorhaben und
seine spezifischen Merkmale relevant und vom Vorhabenträger geprüft worden
sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter
Berücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen sowie
3
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
§ 16 Abs. 1
S. 1 Nr.7
UVPG
eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Be-
richts
9
Anlage 4
Nr. 1 lit. a)
UVPG
Eine Beschreibung des Standorts 2.2
Anlage 4
Nr. 1 lit. b)
UVPG
eine Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erforderlichen Abrissarbeiten, soweit relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der Bau- und der Betriebsphase
2.2 bis 2.6
Anlage 4
Nr. 1 lit. c)
UVPG
eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Betriebsphase des Vorha-
bens (insbesondere von Produktionsprozessen). Z.B.
aa) Energiebedarf und Energieverbrauch,
bb) Art und Menge der verwendeten Rohstoffe und
cc) Art und Menge der natürlichen Ressourcen (insbesondere Fläche, Boden,
Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt),
2.6
Anlage 4
Nr. 1 lit. d)
aa)
UVPG
eine Abschätzung, aufgeschlüsselt nach Art und Quantität, der erwarteten Rück-
stände und Emissionen (z. B. Verunreinigung des Wassers, der Luft, des Bo-
dens und Untergrunds, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung)
nicht „von
Bedeutung“
i. S. d. § 16
Abs. 3
Anlage 4
Nr. 1 lit. d)
bb) UVPG
eine Abschätzung, aufgeschlüsselt nach Art und Quantität, des während der
Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfalls
2.5.5
2.6.5
Anlage 4
Nr. 2 UVPG
Eine Beschreibung der vom Vorhabenträger geprüften vernünftigen Alternativen
(z. B. in Bezug auf Ausgestaltung, Technologie, Standort, Größe und Umfang
des Vorhabens), die für das Vorhaben und seine spezifischen Merkmale relevant
sind, und Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter Be-
rücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen.
3
Anlage 4
Nr. 3 UVPG
Eine Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile
im Einwirkungsbereich des Vorhabens und eine Übersicht über die voraussichtli-
che Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Vorhabens, soweit
diese Entwicklung gegenüber dem aktuellen Zustand mit zumutbarem Aufwand
auf der Grundlage der verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen
Erkenntnisse abgeschätzt werden kann.
4
4.11
Anlage 4
Nr. 4 lit. a)
und b)
UVPG
Eine Beschreibung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vor-
habens;
Art der Umweltauswirkungen
Die Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen soll sich
auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenz-
überschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und
vorübergehenden, positiven und negativen Auswirkungen des Vorhabens erstre-
cken.
6
Anlage 4
Nr. 4 lit. c)
UVPG
Mögliche Ursachen der Umweltauswirkungen 5
Anlage 4
Nr. 4 lit, c)
aa)
UVPG
die Durchführung baulicher Maßnahmen, einschließlich der Abrissarbeiten,
soweit relevant, sowie die physische Anwesenheit der errichteten Anlagen
oder Bauwerke,
2.3 bis 2.5
Anlage 4
Nr. 4 lit. c)
bb)
UVPG
verwendete Techniken und eingesetzte Stoffe 2.6
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Anlage 4
Nr. 4 lit. c)
cc)
UVPG
die Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser,
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, und, soweit möglich, jeweils auch auf die
nachhaltige Verfügbarkeit der betroffenen Ressource einzugehen,
5
6
Anlage 4
Nr. 4 lit. c)
dd) UVPG
Emissionen und Belästigungen sowie Verwertung oder Beseitigung von Abfäl-
len,
5
Anlage 4
Nr. 4 lit. c)
ee)
UVPG
Risiken für die menschliche Gesundheit, für Natur und Landschaft sowie für das
kulturelle Erbe, zum Beispiel durch schwere Unfälle oder Katastrophen
[Wird bei Bedarf als Wirkfaktor herausgearbeitet und darüber mit in die Auswir-
kungsprognose genommen]
2.7.3
Anlage 4
Nr. 4 lit. c)
ff)
UVPG
das Zusammenwirken mit den Auswirkungen anderer bestehender oder zuge-
lassener Vorhaben oder Tätigkeiten;
6.9
Anlage 4
Nr. 4 lit. c)
hh)
UVPG
die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels
(zum Beispiel durch erhöhte Hochwassergefahr am Standort),
2.7.1
Anlage 4
Nr. 4 lit. c)
ii) UVPG
die Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken von schweren Unfällen oder
Katastrophen, soweit solche Risiken nach der Art, den Merkmalen und dem
Standort des Vorhabens von Bedeutung sind
2.7.2
Anlage 4
Nr. 5 UVPG
Die Beschreibung der grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens
soll in einem gesonderten Abschnitt erfolgen.
6.10
Anlage 4
Nr. 6 UVPG
Eine Beschreibung und Erläuterung der Merkmale des Vorhabens und seines
Standorts, mit denen das Auftreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen
ausgeschlossen, vermindert, ausgeglichen werden soll.
7.1
7.1
Anlage 4
Nr. 7 UVPG
Eine Beschreibung und Erläuterung der geplanten Maßnahmen, mit denen das
Auftreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermin-
dert oder ausgeglichen werden soll, sowie geplanter Ersatzmaßnahmen und et-
waiger Überwachungsmaßnahmen des Vorhabenträgers.
7.1
7.1
Anlage 4
Nr. 8 UVPG
Soweit Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken
von schweren Unfällen oder Katastrophen zu erwarten sind, soll die Beschrei-
bung, soweit möglich, auch auf vorgesehene Vorsorge- und Notfallmaßnah-
men eingehen
7.3
Anlage 4
Nr. 9 UVPG
Die Beschreibung der Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete soll in einem
gesonderten Abschnitt erfolgen.
6.2.1
Anlage 4
Nr. 10
UVPG
Die Beschreibung der Auswirkungen auf besonders geschützte Arten soll in
einem gesonderten Abschnitt erfolgen.
6.2.2
Anlage 4
Nr. 11
UVPG
Eine Beschreibung der Methoden oder Nachweise, die zur Ermittlung der erheb-
lichen Umweltauswirkungen genutzt wurden, einschließlich näherer Hinweise auf
Schwierigkeiten und Unsicherheiten, die bei der Zusammenstellung der Anga-
ben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse.
1.4
8
Anlage 4
Nr. 12
UVPG
Referenzliste der Quellen 10
Seite 24/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Weiterhin wurden als inhaltliche Grundlage für den UP/UVP -Bericht im Braunkohlenplanände-
rungsverfahren separate Fachgutachten erstellt, deren wesentliche Inhalte und Ergebnisse in den
UP/UVP-Bericht integriert wurden. Es handelt sich insbesondere um folgende Gutachten:
• Fachbeitrag Natur und Landschaft: Frühzeitige Berücksichtigung der naturschutzrechtli-
chen Eingriffsregelung (Konzeption von Vermeidung, Verminderung; Prognose der vo-
raussichtlich verbleibenden Eingriffe; Konzeption von Ausgleich und Ersatz), FROELICH &
SPORBECK (2022A)
• Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen: Prüfung, ob die Braunkohlenplanänderung erheb-
liche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten i. S. d. § 34 Abs. 1 BNatSchG her-
vorrufen kann, FROELICH & SPORBECK (2022B UND 2022C)
• Fachbeitrag zum Artenschutz: Frühzeitige Berücksichtigung der Vorschriften zum beson-
deren Artenschutz nach §§ 44 ff. BNatSchG, FROELICH & SPORBECK (2022D)
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), PLANUNGSBÜRO KOENZEN (2022)
1.2.3 Bewertungen im UP/UVP-Bericht
Um die abwägungserheblichen Umweltbelange herauszuarbeiten und für die Berücksichtigung bei
der Abwägung nach § 7 Abs. 2 S. 2 ROG aufzubereiten, ist es zweckmäßig, dass der vorliegende
UP/UVP-Bericht bewertende Elemente insbesondere hinsichtlich der Umweltauswirkungen um-
fasst. Diese Bewertungen sind als gutachterliche Bewertungsvorschläge zu verstehen, die die Be-
hörde bei ihrer Entscheidung am Ende des Braunkohlenplanänderungsverfahrens kritisch über-
prüft. Die Bewertungsvorschläge erfolgen zweckmäßigerweise bereits aus dem Blickwinkel der Zu-
lassungsbehörde. Daher sind für den vorliegenden UP/UVP -Bericht dieselben Bewertungsmaß-
stäbe heranzuziehen, an die auch die Behörde gemäß §§ 25 Abs. 1, 40 Abs. 3, 43 Abs. 1 UVPG,
§ 8 Abs. 1 S. 1 ROG gebunden ist, und zwar eine „wirksame Umweltvorsorge nach Maßgabe der
geltenden Gesetze“. Wird im vorliegenden UP/UVP -Bericht ein gutachterlicher Bewertungsvor-
schlag vorgenommen, so wird der entsprechend zugrunde gelegte Bewertungsmaßstab zwecks
Nachvollziehbarkeit der Bewertung dargestellt.
1.3 Verfahrensablauf
Insbesondere aus dem KVBG sowie der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom
23.03.2021 ergibt sich für den Tagebau Hambach ein deutlich verminderter Braunkohlebedarf und
hierdurch eine Beendigung der Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Um eine daraus r esultie-
rende Seebefüllung ab 2030 zu gewährleisten, ist eine Transportleitung für die Zuführung von
Rheinwasser zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.
Am 28.05.2021 hat der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung
Köln) beauftragt, einen Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II Sachli-
cher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ zu erarbeiten. In geän-
derter Form soll dieser Plan beide RWTL -Trassen zu den Tagebauen Garzweiler un d Hambach
einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen sichern. Im Rahmen des zugehörigen Braunkoh-
lenplanänderungsverfahrens werden eine UP und eine UVP in einem gemeinsamen Verfahren
durchgeführt (→ Kap. 1.2).
Seite 25/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Am 20.08.2021 wurde ein Scoping-Termin durchgeführt. Dieser Termin diente dazu, den Untersu-
chungsrahmen der UP/UVP auf Grundlage eines Vorschlags der Vorhabenträgerin (Tischvorlage
vom 16.07.2021; FROELICH & SPORBECK 2021) zu diskutieren und letztlich durch die Behörde fest-
legen zu lassen.
Mit Schreiben vom 27.10.2021 hat die Bezirksregierung Köln die Vorhabenträgerin schließlich
über Inhalt, Umfang und Detailtiefe der beizubringenden Unterlagen unterrichtet (Unterrichtung
über den Untersuchungsrahmen). Der festgelegte Untersuchungsrahmen basiert neben der o. g.
Tischvorlage auf den Stellungnahmen, die auf Grundlage der Tischvorlage und des zugehörigen
Termins am 20.08.2021 eingegangen sind und behördlicherseits geprüft wurden.
Der Vorentwurf für die Änderung des o. g. Sachlichen Teilplans sowie der hierfür zu erarbeitende
UP/UVP-Bericht sind Grundlage für die Arbeitskreissitzung des Braunkohlenausschuss am
21.10.2022, auf dessen Empfehlung der Braunkohlenausschuss nachfolgend den Erarbeitungs-
beschluss fassen soll.
Seite 26/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
1.4 Methodische Vorgehensweise
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 3 lit. a) -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 11
„Beschreibung der wich-
tigsten Merkmale der ver-
wendeten technischen Ver-
fahren bei der Umweltprü-
fung“
„Eine Beschreibung der Me-
thoden oder Nachweise, die
zur Ermittlung der erhebli-
chen Umweltauswirkungen
genutzt wurden […].“
Nach §§ 3, 2 Abs. 1 UVPG / § 8 Abs. 1 ROG umfassen UP und UVP die Ermittlung, Beschreibung
und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Plans bzw. Vorhabens auf folgende Schutz-
güter:
• Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
• Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
• Fläche,
• Boden,
• Wasser,
• Luft,
• Klima,
• Landschaft,
• kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
• die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Diese Schutzgüter werden im vorliegenden UP/UVP-Bericht im Sinne einer umweltbezogenen Be-
standserfassung in einem abgegrenzten Untersuchungsraum (→ Kap. 1.6) flächendeckend erfasst
und bewertet. Ziel der Bestandserfassung ist die Ermittlung der geg enwärtigen Ausprägung der
Schutzgüter und ihrer Funktionen im untersuchten Raum unter Berücksichtigung bestehender Vor-
belastungen als Grundlage für die Prognose der Umweltauswirkungen.
Die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens werden unter Berück sichtigung von
Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung schutzgutbezogen ermittelt und beschrieben.
Dies erfolgt durch Projektion der vorhabenspezifischen Wirkweise (Wirkfaktoren) auf die Bestands-
situation der Schutzgüter im untersuchten Raum.
Bezugspunkt der Umweltprüfungen ist zum einen die im Rahmen einer mehrstufigen Alternativen-
prüfung ermittelte Vorzugstrasse zum leitungsgebundenen Transport des Rheinwassers zum Ta-
gebau Hambach. Diese Trasse reicht bis an den nördlichen Rand des Tagebaus Hambach heran.
Der Schnittpunkt mit der dortigen Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach markiert die räumli-
che Grenze des Braunkohlenplans im Verhältnis zum – ebenfalls in Änderung befindlichen –
„Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1“. Der Trassenfindungsprozess für die RWTL -Vor-
zugstrasse ist im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 UVPG / § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 UVPG, Anlage 1
Nr. 2 lit. d) ROG im vorliegenden Bericht dokumentiert ( → Kap. 3). Zusätzlicher Bezugspunkt der
Umweltprüfungen sind weitere Änderungen des genehmigten Braunkohlenplans, die in der Bün-
delung der Trassen begründet sind (z.B. größere Rheinwasserentnahme samt Änderung des Ent-
nahmebauwerks etc., vgl. im Einzelnen die Ausführungen unter 1.4).
Seite 27/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Sowohl die Beschreibung des gegenwärtigen Umweltzustandes als auch die Ermittlung und Be-
schreibung der zu erwar tenden Auswirkungen des Vorhabens orientieren sich am allgemeinen
Kenntnisstand und an den allgemein anerkannten Prüfungsmethoden. Um Wiederholungen glei-
cher Sachverhalte zu vermeiden, die in anderen Unterlagen in vertiefter Darstellung enthalten sind,
wird gegebenenfalls auf diese Unterlagen verwiesen (z. B. auf den Fachbeitrag Natur und Land-
schaft).
Die Darstellung der Umweltauswirkungen im vorliegenden Bericht beschränkt sich auf die „erheb-
lichen“ Umweltauswirkungen (vgl. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 UVPG, § 8 Abs. 1
S. 1 ROG). Um erhebliche Umweltauswirkungen von nicht erheblichen abzugrenzen, wird bei der
Erstellung des UP/UVP -Berichtes eine Bewertung der Umweltauswirkungen vorgenommen, die
sich an den einschlägigen Rechtsvorschriften orientiert (→ S. 24).
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
1.5 Kurzdarstellung der wichtigsten Inhalte der Braunkohlenplanänderung
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 1 a) § 40 Abs. 2 Nr. 1 -/- -/-
„Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten
Ziele des Raumordnungs-
plans“
„Kurzdarstellung des
Inhalts und der wichtigs-
ten Ziele des Plans oder
Programms […]“
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der „Braun-
kohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertrans-
portleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan
dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle
am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler
bei Frimmersdorf. Die gesicherte, i.d.R. 70 m breite Trasse zwischen diesen beiden Punkten tan-
giert zunächst nördlich den zentralen Siedlungsbereich von Dormagen, passiert dann ein größeres
Waldgebiet (Knechtstedener Wald) an einer Engstelle und verläuft schließlich südlich der Abraum-
halde „Vollrather Höhe“ in Richtung Tagebaugelände Garzweiler. Die zu verlegende Leitung be-
steht aus zwei einzelnen Rohrleitungen mit einem Durchmesser von je 1.400 mm (DN 1400).
Die RWTL zum Tagebau Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch ge-
sicherten Trasse geführt (zum zugehörigen Trassenfindungsprozess s. Kap. 3). Der geänderte
Braunkohlenplan soll letztlich die Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach
einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern. Demnach ist sicherzustellen, dass die im ge-
änderten Braunkohlenplan gesicherte Trasse ausreichend dimensioniert ist, um sowohl die Leitun-
gen als auch die Bauwerke vollständig aufzunehmen.
Unter Berücksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren (s. auch beigefügte Karte 1):
• Der Abschnitt der am Rhein beginnenden Trasse „Bündelungsleitung“, in dem für die
RWTL zum Tagebau Hambach die raumordnerisch gesicherte Trasse der RWTL Garz-
weiler mitgenutzt wird. Die gesicherte, im Regelfall 70 m breite Trasse (mit abweichender
Breite von 100 m im Abschnitt unmittelbar nach der Entnahmestelle) ist hierfür ausrei-
chend dimensioniert.
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“, der die RWTL zum Tagebau Hambach be-
inhaltet. Er beginnt mit dem Abzweig einschließlich Verteilbauwerk von der Bündelungs-
leitung in Richtung Süden (→ Abb. 1, S. 34). Für diesen Abschnitt liegt keine raumordneri-
sche Trassenfestsetzung vor.
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den Sachlichen Teilplan gesichert
und umfasst die Garzweiler-Leitung ausgehend vom Abzweig der Hambachleitung nach
Westen bis Frimmersdorf. Dazu ist im Sachlichen Teilplan und im Braunkohlenplan Garz-
weiler II, auf dem dieser basiert, die Befüllung des Tagebaus Garzweiler innerhalb von 40
Jahren festgesetzt. Das im Verfahren für die Garzweilerleitung unterstellte Entnahmekon-
zept (4,2 m³/s für die Seebefüllung Garzweiler) sowie die jeweiligen Leitungsdimensionie-
rungen in der Bündelungsleitung und der Garzweilerleitung (2x DN 1400) erfüllen diese
Ziele. Eine Vergrößerung der Leitungsdimensionierung im Abschnitt der Garzweilerleitung
zur noch schnelleren Befüllung des Tagebausees Garzweiler ist nicht sachgerecht, da die
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
am Verteilbauwerk darüber hinaus im Maximum ankommenden Wassermengen (13,8
m³/s) sämtlich für die Befüllung des Tagebausees Hambach benötigt werden. Eine ander-
weitige Verteilung führt unweigerlich zu einer Verlängerung der Befülldauer für den Tage-
bausee Hambach. Die für die Garzweilerleitung bestehenden raumordnerischen Festset-
zungen müssen nicht geändert werden. Der Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher
nicht Gegenstand der geplanten Änderungen des Braunkohlenplans und der Untersu-
chungen zur UP/UVP, insoweit bleibt der bestehende Braunkohlenplan unverändert.
Um die Trasse der Hambachleitung und die dafür erforderlichen Bauwerke raumordnerisch zu si-
chern, sind Änderungen bzw. Ergänzungen der rechtskräftigen Festsetzungen des Sachlichen Teil-
plans bzw. des RWTL-Vorhabens mit seinen technischen Parametern erforderlich. Konkret betrof-
fen sind
• die Rheinwasser-Entnahmemenge,
• die Dimensionierung der Leitungen (Anzahl und Durchmesser der Rohre) vom Rhein bis
zum Verteilbauwerk,
• die Dimensionierung des Schutzstreifens, auf dem nach Abschluss der Bauarbeiten dau-
erhaft Nutzungseinschränkungen vorherrschen,
• die Dimensionierung des Arbeitsstreifen für beengte Verhältnisse,
• die Abmessung des Entnahmebauwerks am Rhein,
• die Errichtung eines Bauwerks „Hydroburst“ (Reinigungsanlage für Entnahmebauwerk),
• die Abmessung des Pumpbauwerks,
• kleinräumige Trassenoptimierungen (mit Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Be-
reich von Querungen zwischen km 0,0 und km 0,5 (Deichquerung) sowie zwischen km
9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf drei Leitun-
gen DN2200,
• zwei Bereiche mit zeichnerischer Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz-)
Baustellenflächen wegen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutz-
streifen von Hochspannungsleitungen und wegen der Notwendigkeit von nunmehr drei
Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 20,2 und 21,3 (wo
sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse mit dem Sicherheits-
streifen der parallel verlaufenden Hochspannungsleitungen überschneiden).
Zusätzlich zu den o.g. Änderungen, die durch die Sicherung der Trasse der Hambachleitung be-
dingt sind, wird noch folgende Änderung am Sachlichen Teilplan erforderlich:
• Zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) ist eine geringfü-
gige (zeichnerische) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da
hier noch vor Rechtskraft der raumordnerischen Trassenfestlegung ein Wohngebäude in-
nerhalb der Trasse errichtet wurde.
Die bereits über den Sachlichen Teilplan gesicherte Leitungstrasse mit ihrer Regelbreite von 70 m
(und einer abweichenden Breite von 100 m im Bereich von Entnahme - bis Pumpbauwerk) kann
sowohl die geplante Rohrquerschnittsverbreiterung (DN 1400 auf DN 2200) als auch eine zusätz-
lich geplante dritte Leitung aufnehmen. Eine Änderung des diesbezüglichen Ziels im Sachlichen
Teilplan (Ziel 3.1-1) ist in dieser Hinsicht also nicht erforderlich.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Mit Blick auf die zusätzlich erforderliche Hambachleitung bedarf es darauf folgend folgender Ände-
rungen/Ergänzungen des Braunkohlenplanes:
Zur Sicherung der RWTL-Trasse nach Hambach ist die zeichnerische Darstellung des Sachlichen
Teilplans in Verbindung mit dem Ziel 3.1 -1 anzupassen. Konkret ist eine 60 m breite Trasse für
die Hambachleitung (inkl. einer Aufweitung am Schnittpunkt zur Bündelungs- / Garzweilerleitung)
zu ergänzen, die im südlichen Stadtgebiet von Grevenbroich nahe der Vollrather Höhe von der
festgelegten Garzweilertrasse abzweigt.
Für den Abzweig ist ein Verteilbauwerk (Größe 65 m x 65 m) erforderlich, an dem die vom Rhein
kommenden drei Leitungen (DN 2200) in zwei Leitungen zum Tagebau Garzweiler (DN 1400)
(= unveränderte Garzweilerleitung) und zwei Leitungen zum Tagebau Hambach (DN 2200)
(= Hambachleitung) aufgeteilt werden. Für dieses Verteilbauwerk ist eine entsprechende Fläche
vorzusehen. Zudem ist das zugehörige Ziel (Sachlicher Teilplan, Kap. 3.1, Ziel 1) dahingehend
anzupassen, dass das Verteilbauwerk auch textlich Erwähnung findet.
Ein weiteres Bauwerk ist zur Reinigung der Rechenoberfläche des Entnahmebauwerks nicht weiter
als 50 m vom Entnahmebauwerk erforderlich (sog. „ Hydroburst“). Der Flächenbedarf hierfür be-
läuft sich auf ca. 12 m x 6 m und wird vollständig durch den ohnehin zu sichernden Trassenstreifen
(in diesem Bereich 100 m; s. o.) abgedeckt. Eine räumliche Anpassung der Trasse ist somit nicht
erforderlich, allerdings ist das zugehörige Ziel (Sachlicher Teilplan, Kap. 3.1, Ziel 1) dahingehend
anzupassen, dass das Hydroburst-Bauwerk auch textlich Erwähnung findet.
Die geplanten Änderungen der genehmigten Inhalte des Sachlichen Teilplans bzw. des RWTL -
Vorhabens sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst und werden Gegenstand der
UP/UVP.
Tab. 2: Änderungen im Verhältnis zum genehmigten Sachlichen Teilplan
Technische Parameter Festsetzung im rechtskräftigen
Sachlichen Teilplan
geplante Änderung
Entnahmemenge 4,2 m³/s Bis zu 18 m³/s
Breite Entnahmebauwerk 10 m x 25 m 15 m x 60 m
Abmessung
Pumpbauwerk
20 m x 20 m 45 m x 100 m
(in großen Teilen unterirdisch)
Hydroburst keine Errichtung innerhalb der bereits
raumordnerisch gesicherten Trasse
(12 m x 6 m)
Verteilbauwerk (Standort und Di-
mensionierung)
keine Errichtung innerhalb der bereits
raumordnerisch gesicherten Trasse
(65 m x 65 m).
Leitungsdimensionierung (Trassen-
abschnitt „Bündelungsleitung“)
2x DN 1400 3x DN 2200
Leitungsdimensionierung (Trassen-
abschnitt „Hambachleitung“)
keine 2x DN 2200
Breite der gesicherten Trasse
(Trassenabschnitt „Bündelungslei-
tung“)
70 m (Regelbreite);
100 m (im Bereich Entnahme-
/Pumpbauwerk)
Unverändert
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Technische Parameter Festsetzung im rechtskräftigen
Sachlichen Teilplan
geplante Änderung
Breite der zu sichernden Trasse
(Trassenabschnitt „Hambachlei-
tung“)
keine 60 m, inkl. einer Aufweitung am
Schnittpunkt zur Bündelungs- /
Garzweilerleitung
Breite Schutzstreifen (Trassenab-
schnitt „Bündelungsleitung“)
15 m 25 m
Breite Schutzstreifen (Trassenab-
schnitt „Hambachleitung“)
keine 18 m
Breite beengter Arbeitsstreifen
(Trassenabschnitt „Bündelungslei-
tung“)
30 m 37 m
Breite beengter Arbeitsstreifen
(Trassenabschnitt „Hambachlei-
tung“)
keine 30 m
Lage Trassenverlauf (Trassenab-
schnitt „Bündelungsleitung“)
gemäß zeichnerischer Darstellung Kleinräumige Anpassungen
(siehe unten: 1. bis 3.).
Lage Trassenverlauf (Trassenab-
schnitt „Hambachleitung“)
keine Neufestsetzung über zeichnerische
Darstellung
1. kleinräumige Trassenoptimierungen (Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Bereich von Querungen
zwischen km 0,0 und km 0,5 sowie zwischen km 9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und
Dimensionierung auf 3 Leitungen DN2200.
2. zwei Bereiche mit zeichnerischer Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz-) Baustellenflächen
wegen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund Schutzstreifen Hochspannungsleitung und wegen Not-
wendigkeit von nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 20,2
und 21,3 (wo sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse mit dem Sicherheitsstreifen
der parallel verlaufenden Hochspannungsleitungen überschneiden).
3. Zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) ist eine geringfügige (zeichneri-
sche) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der
raumordnerischen Trassenfestlegung ein Wohngebäude innerhalb der Trasse errichtet wurde.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
1.6 Räumliche Einordnung des Vorhabens und Abgrenzung des Untersu-
chungsraums
Bei der Abgrenzung des Untersuchungsraums ist zu beachten, dass der Untersuchung der Vor-
zugstrasse ein mehrstufiger Trassenfindungsprozess vorgeschaltet war, der sich auf verschiede-
nen räumlichen Ebenen abspielte. Die hierbei jeweils untersuchten Räume werden bei der Doku-
mentation des Trassenauswahlprozesses in Kapitel 3 dargestellt.
Untersuchungsraum für die Vorzugstrasse
Die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach, die aus dem Trassenfindungsprozess als vor-
zugswürdig hervorging, wird der Bestanderfassung und der Auswirkungsprognose im vorliegenden
Bericht zugrunde gelegt. Dafür wird in Anlehnung an den Trassenoptimierungsprozess aus dem
zurückliegenden Altverfahren zur RWTL-Trassensicherung ein Untersuchungskorridor von 600 m
Breite (300 m beidseitig der Trassenachse) angesetzt (im Folgenden: UR600).
Der UR600 wurde im Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die UP/UVP am
20.08.2021 vorgeschlagen und durch die Bezirksregierung Köln mit der Unterrichtung über den
Untersuchungsrahmen (Schreiben vom 27.10 2021) bestätigt. Die Bre ite des Korridors deckt die
Wirkreichweite des Vorhabens mitsamt einem großzügigen Puffer ab. Der Korridor lässt daher
ausreichend Spielraum für kleinräumige Trassenoptimierungen im weiteren Verfahren.
Der UR600 stellt die Bezugsgrundlage dar für die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen
Umweltzustandes (→ Kap. 4) und der vorhabenbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf die
Umwelt (→ Kap. 6) sowie für die kartogr aphischen Darstellungen zum vorliegenden Bericht. Die
Abgrenzung ist dabei als räumliche Richtschnur zu verstehen. Gehen bei einzelnen Schutzgütern
Wirkungen über den UR600 hinaus, werden diese mitbetrachtet (z.B. Auswirkungen auf Schutzgut
Wasser hinsichtlich der Entnahme aus dem Rhein). Die Größe des UR600 beläuft sich auf rund
2.487 ha.
.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 1: Untersuchungsraum für die RWTL nach Hambach
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2 Beschreibung der Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorha-
bens
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 1 a § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Hs. 1
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten
Ziele des Raumordnungs-
plans.
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigs-
ten Ziele des Plans oder
Programms.
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
„Eine Beschreibung des
Vorhabens, insbesondere
a) […]
b) […]
[…]
Anmerkung: Die spezifizierenden Unterpunkte der Nr. 1 der Anlage 4 UVPG (a bis d) gehen in den Unterkapiteln auf
2.1 Planungspolitischer Rahmen des Vorhabens (Leitentscheidung 2021)
Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen Braunkoh-
leverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
(KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewinnung i n den Tage-
bauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt die Leitentscheidung
„Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ vom 23.03.2021 (im Folgenden: Leiten-
tscheidung 2021) den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des bundesgesetzlich einge-
leiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem die Nutzung von Rheinwasser für die Befül-
lung der Tagebau seen Garzweiler und Hambach nach Beendigung des Abbaus vor (Entschei-
dungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung).
Tagebau Garzweiler
In der Leitentscheidung 2021 wird die Erforderlichkeit des Tagebaus Garzweiler in Übereinstim-
mung mit dem KVBG und die Fortführung der Kohlegewinnung bis 2038 bestätigt. Änderungen
ergeben sich für den Tagebau Gar zweiler durch die Leitentscheidung insbesondere hinsichtlich
des Abstandes der Abbaugrenze von den Tagebauranddörfern (Entscheidungssatz 4 der Leitent-
scheidung) sowie des Ablaufs der Rekultivierung (Entscheidungssatz 5). Diese Änderungen wirken
sich nicht auf die grundsätzliche Erforderlichkeit einer RWTL nach Garzweiler aus. Vielmehr wird
unter dem Entscheidungssatz 9 erläutert, dass für die Seebefüllung mengenmäßig nur Rheinwas-
ser infrage kommt.
Tagebau Hambach
Für den Tagebau Hambach ist unter Berücksichtigung des früheren Ausstieges aus der Braunkoh-
leverstromung und nach Maßgabe der Leitentscheidung 2021 nunmehr eine Seebefüllung bereits
ab 2030 vorgesehen. Der Beginn der geplanten Seebefüllung wurde damit im Vergleich zu den
bisherigen Planungen um rd. zwei Jahrzehnte vorgezogen. Daher stellt sich nun auch für die Be-
füllung eines Tagebausees Hambach mit Rheinwasser die Aufgabe, für die Zuleitung von Rhein-
wasser (ab 2030) eine Trasse raumordnerisch rechtzeitig zu sichern.
Sichere Bereitstellung von Trink-, Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser
Seite 36/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Neben der Befüllungen der Tagebauseen ist nach Maßgabe der Leitentscheidung 2021 weiterhin
eine Bereitstellung von Trink -, Öko -, Ausgleichs - und Ersatzwasser sicherzustellen (Entschei-
dungssatz 11). Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass auch bei anhaltenden Niedrig-
wasserereignissen des Rheins die Feuchtgebiete und gestützten Oberflächengewässer mit aus-
reichenden Wassermengen versorgt werden.
2.2 Beschreibung des geplanten Trassenverlaufs
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 1 lit. a § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Hs. 1
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. a)
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten
Ziele des Raumordnungs-
plans.
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten
Ziele des Plans oder
Programms.
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
„Eine Beschreibung des
Vorhabens, insbesondere
a) eine Beschreibung des
Standorts
b) […]“
Die Beschreibung des geplanten Trassenverlaufs erfolgt unterteilt in die drei Abschnitte der Bün-
delungs-, Hambach- und Garzweilerleitung (→ Kap. 1.5).
2.2.1 Bündelungsleitung
(Länge insgesamt: rd. 21,8 km)
Grundsätzlich kann die bereits raumordnerisch gesicherte Trasse sowohl die Querschnittsverbrei-
terung der Rohrleitungen von DN 1400 auf DN 2200 als auch die zusätzliche dritte Leitung aufneh-
men. Der neu geplante Trassenverlauf entspricht daher nahezu vollständig den Festlegungen im
bereits genehmigten Braunkohlenplan.
Die geplante Vorzugstrasse beginnt am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rhein in Dorma-
gen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“, Rhein-km 712,6). Hier weist die Trasse bis zum Pump-
bauwerk hinter dem Rheindeich eine von der Regelbreite (= 70 m) abweichende Breite von 100 m
auf; wie bereits dargestellt (→ Kap. 1.5), kommt es im Bereich zwischen km 0,0 und km 0,5 zu einer
geringfügigen Verschiebung der Trassenführung. Im Anschluss verläuft die Trasse mit der Re-
gelbreite von 70 m nach Norden in einigem Abstand zum Siedlungsbereich von Dormagen-Rhein-
feld. Auf Höhe der dortigen Deponie wird dieser Siedlungsbereich durch die Trasse tangiert. Die
Trasse verläuft dann nördlich des zentralen Siedlungsbereiches von Dormagen und unterquert die
A 57 und die Bahnstrecke Köln–Krefeld (→ Abb. 2, S. 37).
Seite 37/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 2: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von der Entnahmestelle bis zur A 57
Gelb (1): Kleinräumige Trassenoptimierungen (mit Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Bereich
von Querungen zwischen km 0,0 und km 0,5 (Deichquerung) aufgrund der Kapazitätserweiterung und
Dimensionierung auf drei Leitungen DN2200.
Nach Querung der A 57 und der Bahnstrecke verläuft die Trasse erst nach Westen und anschlie-
ßend nach Südwesten und folgt beidseitig dem Verlauf einer Hochspannungsfreileitungstrasse.
Dabei wird die Ortslage Nievenheim-Ückerath südlich passiert, die Ortslage Straberg nördlich. An-
schließend wird der Knechtstedener Wald an einer Engstelle unterquert ( → Abb. 3, S. 38). Zwi-
schen Straberg und dem Knechtstedener Wald ist eine geringfügige Anpassung der raumordne-
risch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der raumordnerischen Tras-
senfestlegung durch den Braunkohlenplan „Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer
Trasse für die Rheinwassertransportleitung “ ein Gebäude innerhalb der Tr asse errichtet wurde
(siehe Abb. 3; dort sind auch weitere Anpassungen im Verhältnis zum geltenden Braunkohlen-
plan eingezeichnet).
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 3: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von der A 57 bis zum Knechtstede-
ner Wald
Gelb (2): Zeichnerische Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz-) Baustellenflächen we-
gen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutzstreifen von Hochspannungsleitun-
gen und wegen Notwendigkeit von nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0
(wo sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse mit dem Sicherheitsstreifen der
parallel verlaufenden Hochspannungsleitungen überschneiden).
Gelb (3): Kleinräumige Trassenoptimierungen (Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Bereich von
Querungen zwischen km 9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf
3 Leitungen DN2200.
Gelb (4): Zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) ist eine geringfügige
(zeichnerische) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor
Rechtskraft der raumordnerischen Trassenfestlegung ein Wohngebäude innerhalb der Trasse errichtet
wurde.
Es folgt ein Trassenabschnitt durch weitgehend offene, landwirtschaftlich geprägte Bereiche zwi-
schen dem Knechtstedener Wald und der Vollrather Höhe. Dabei wird zunächst die B 477 gequert,
dann löst sich der Trassenverlauf vom Verlauf der o. g. Hochspannungsfreileitungstrasse, um die
Ortslage von Widdeshoven südlich zu umgehen (→ Abb. 4, S. 39).
Östlich von Widdeshoven wird die Bündelung mit der Hochspannungsfreileitungstrasse wieder auf-
genommen, wobei die Trasse in Richtung Südwesten verläuft ( → Abb. 5, S. 39). Sie passiert die
Ortslage Allrath südöstlich (hier ist noch eine weitere kleinräumige Änderung der genehmigten
Trasse erforderlich, s. Abb. 5) und führt bis zu einem neu geplanten Verteilbauwerk am Südrand
der Abraumhalde „Vollrather Höhe“ (hierzu in Kap 2.3.3). Dieses Bauwerk dient der Verteilung der
drei vom Rhein kommenden Rohrleitungen jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt
Garzweilerleitung) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Am Verteilbauwerk zweigt die Ham-
bachleitung demnach nach Süden ab, während die raumordnerisch gesicherte Trasse weiter nach
Westen in Richtung Tagebau Garzweiler verläuft.
Der Abschnitt der Bündelungsleitung weist insgesamt eine Länge von rund 21,8 km auf.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 4: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse vom Knechtstedener Wald bis zur
Ortslage Widdeshoven
Abb. 5: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von Widdeshoven bis zum Verteil-
bauwerk an der Vollrather Höhe mit Abzweig der Hambachleitung
Gelb (5): Zeichnerische Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz-) Baustellenflächen we-
gen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutzstreifen von Hochspannungsleitun-
gen und wegen Notwendigkeit von nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 20,2 und 21,3 (wo
sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse mit dem Sicherheitsstreifen der pa-
rallel verlaufenden Hochspannungsleitungen überschneiden).
Magenta: Unveränderte, raumordnerisch gesicherte Trasse nach Garzweiler.
Verteilbauwerk
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2.2.2 Hambachleitung
(Länge insgesamt: rd. 18,9 km)
Da für den Abschnitt der Hambachleitung keine raumordnerischen Trassenfestsetzungen existie-
ren, stellte sich zunächst die Aufgabe, eine geeignete Trasse zu ermitteln. Die hier betrachtete,
vorzugswürdige Trassenführung für die RWTL zum Tagebau Hambach geht aus einem mehrstufi-
gen Auswahlprozess hervor, in dem die Detailschärfe der Untersuchungen sukzessive zunahm,
während die Größe des untersuchten Raums verringert wurde. Der konkrete Trassenfindungspro-
zess ist in Kapitel 3.5 (→ S. 130 ff.) dokumentiert. Die folgenden Ausführungen beschränken sich
auf jene Trasse, die aus dem Auswahlprozess unter Berücksichtigung aller entscheidungsrelevan-
ten Kriterien insgesamt als vorzugswürdig hervorgegangen ist (Vorzugstrasse) und die einen maß-
geblichen Bezugspunkt der Umweltprüfungen, die in diesem Bericht dokumentiert sind, darstellt.
Die geplante Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe
und verläuft zunächst für rund 5 km in enger Bündelung mit der sogenannten Grubenanschluss-
bahn (GAB) Nord-Süd-Bahn. Sie durchquert dabei einen landwirtschaftlich gep rägten Raum zwi-
schen dem Kraftwerk Neurath und der Ortslage Vanikum (→ Abb. 6, S. 41). Südwestlich der Orts-
lage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB Nord-Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungs-
bereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars
geführt (→ Abb. 7, S. 42).
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Abb. 6: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung vom Verteilbauwerk ausgehend entlang der
GAB Nord-Süd-Bahn
Magenta: Unveränderte, raumordnerisch gesicherte Trasse nach Garzweiler
Verteilbauwerk
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 7: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung durch den Rekultivierungsbereich Fortuna -
Garsdorf
Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der S iedlungsbebauung im Erfttal zwi-
schen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der ehemaligen Fern-
bandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die Trasse der Hambachleitung im weiteren Verlauf
über ca. 6,8 km bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt werden (→ Abb. 8, S. 43). Dies
erfolgt durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse. Die zu sichernde RWTL -Trasse endet am
Schnittpunkt mit der bestehenden Sümpfungsleitung des T agebaus Hambach an dessen Nor-
drand.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 8: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung entlang der ehemaligen Fernbandtrasse
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2.2.3 Garzweilerleitung
(Länge insgesamt: rd. 4,8 km)
Der Abschnitt der Garzweilerleitung ist nicht Gegenstand der geplanten Änderungen des Braun-
kohlenplans und der Untersuchungen zur UP/UVP (→ S. 28), so dass dieser Abschnitt im geän-
derten Braunkohlenplan als zeichnerisches Ziel wie bisher unverändert enthalten sein wird. Zum
besseren Verständnis des RWTL-Gesamtvorhabens Garzweiler/Hambach wird im Folgenden al-
lerdings auch der Verlauf der Garzweilerleitung skizziert.
Ab dem Verteilbauwerk lehnt sich die Trasse an die südliche Böschung der Abraumhalde „Voll-
rather Höhe“ an (beidseitige Bündelung mit der GAB Nord-Süd-Bahn). Im weiteren Verlauf wird
das Gebiet zwischen der Ortslage Frimmersdorf und dem Südteil des gleichnamigen Kraftwerkes
für die Trassenführung genutzt, bevor nach der Querung der Erft der Endpunkt auf dem RWE -
Betriebsgelände bei Frimmersdorf westlich der L 116 erreicht wird.
Abb. 9: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse (Abschnitt Garzweilerleitung) mit Ab-
zweig der Hambachleitung
Verteilbauwerk
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2.3 Geplante bauliche Anlagen
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 1 lit. a) § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Hs. 1
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. b)
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten
Ziele des Raumordnungs-
plans.
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten
Ziele des Plans oder
Programms.
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
„…eine Besc hreibung der
physischen Merkmale des
gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erforderli-
chen Abrissarbeiten, soweit
relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der
Bau- und der Betriebs-
phase“
Zur Realisierung der RWTL nach Garzweiler und Hambach sind verschi edene bauliche Anlagen
erforderlich, die im Folgenden beschrieben werden. Konkret handelt es sich um
• das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer, einschließlich druckluftbasierter
Freispüleinrichtung („Hydroburst“) (→ Kap. 2.3.1),
• das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich (→ Kap. 2.3.2),
• das Verteilbauwerk zur Verteilung der ankommenden Leitungen jeweils in Richtung der
Tagebaue Garzweiler und Hambach (→ Kap. 2.3.3),
• die Rohrleitungen zum Transport des entnommenen Rheinwassers in Richtung der Tage-
baue, inkl. technischer Einrichtungen (→ Kap. 2.3.4).
2.3.1 Entnahmebauwerk und Hydroburst
Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt im Uferbereich des Rheins bei Rheinstrom-km 712,6. Die-
ser Entnahmestandort ist über den rechtskräftigen Sachlichen Teilplan (dort: Kap. 3.1, Ziel 1) raum-
ordnerisch gesichert.
Im Uferbereich des Rheins wird ein Entnahm ebauwerk errichtet. Hier soll Rheinwasser mittels
sechs sogenannter Passiv-Rechen (voraussichtlich Johnson Screens ®) entnommen werden. Die
erforderliche Abmessung dieser Rechen wird im Allgemeinen durch zwei Parameter bestimmt: Ei-
nerseits durch die geplant e maximale Durchtrittsgeschwindigkeit hinsichtlich des Fischschutzes
(hier: maximal 0,15 m/s), andererseits durch die geplante maximale Entnahmemenge (hier:
18 m³/s). Um bei dieser Entnahmemenge die maximale Durchtrittsgeschwindigkeit zu gewährleis-
ten, sind sechs Rechen mit einem Durchmesser von je 2,00 m und einer Länge von je 6,00 m
vorgesehen.
Die Passiv-Rechen werden mit einer Spaltweite von 5 bis 6 mm hergestellt. Die Platzierung der
Rechen erfolgt uferparallel mit einem Abstand von rd. 1 m nebeneinander. Die Höhenlage wird so
gewählt, dass die Screens auch bei niedrigstem Niedrigwasserspiegel unter Wasser liegen. Der
Abstand zur Sohle beträgt voraussichtlich rd. 1,5 bis 2,0 m. Die Abmessungen des Entnahmebau-
werks belaufen sich auf ca. 60 m x 15 m (ehemals geplant für die RWTL Garzweiler: 25 m x 10 m;
vgl. Kap. 1.5, Tabelle 2).
Die Wasserentnahme mittels Johnson Screens® gilt nach derzeitigem Stand als beste verfügbare
Technik zur Vermeidung der Ansaugung von Fischen bei Wasserentnahmen. Sollten zum
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Zeitpunkt der Umsetzung ggf. andere Systeme verfügbar sein, z.B. von anderen Herstellern, die
dann dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wird deren Einsatz geprüft, um sicherzustel-
len, dass eine hinreichend fischschonende Wasserentnahmetechnik zum Einsatz kommt.
Die Rechen werden in der Sohle und an den Seiten des Entnahmestrangs in Massivbauweise
eingehaust. Die Ober- und Vorderseite werden zur Vermeidung von Beschädigung durch Eisgang
oder andere mit der Strömung des Rheins transportierte Gegenstände mit einem mechanischen
Grobrechen (Stababstand 50 cm) gesichert. So kann das im Zuge der Reinigung entfernte Material
weiterhin fortgespült werden. Außerdem wird der Grobrechen so hergestellt, dass die Rechen zur
Säuberung durch Taucher zugänglich sind.
An die Passivrechen schließt eine Leitung mit Gefälle (DN 2200) an, die das entnommene Rhein-
wasser mittels Schwerkraft (Freigefälleleitung) in Richtung Pumpbauwerk im Deichhinterland be-
fördert. Hierfür werden jeweils zwei Passiv -Rechen in einer Freigefällelei tung zusammengeführt.
Insgesamt werden drei Leitungen durch untertägigen Vortrieb in Schutzrohren zum geplanten
Pumpbauwerk verlegt. Zur Deichquerung soll ein möglichst setzungs- und vibrationsarmes Verfah-
ren zur Anwendung kommen. Aufgrund des anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum Bei-
spiel Verfahren des Microtunnelings, die suspensionsgestützt mit Druckluftpolster arbeiten, in
Frage.
Die Funktionsweise der Entnahme, einschließlich der druckluftbasierten Freispülung des Entnah-
mebauwerks und des Pumpbauwerks (hierzu weiter unten) ist in Abb. 11 (→ S. 48) schematisch
dargestellt. Dazu stellt die Abb. 12 (→ S. 49) im schematischen Querschnitt die Lage der erforder-
lichen baulichen Anlagen und Leitungen am Rheinufer dar.
Steuerung der Entnahmemenge
Die Steuerung des Zuflusses ins Pumpwerk erfolgt über Wasserstandsmessu ngen, die an den
Absperrschieber im Zulauf des Pumpwerks (→ Abb. 11, S. 48) gekoppelt sind. Damit ist sicherge-
stellt, dass die jeweilige Entnahmemenge aus dem Rhein ins Pumpwerk zuströmt.
Die Entnahme wird anhand eines mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV) abgestimmten gestaffelten Entnahmekonzeptes erfolgen, das sich am Rheinpegel Düssel-
dorf orientiert. Die minimale Entnahmemenge wird dabei 1,8 m³/s betragen und dient der Sicher-
stellung der benötigten Ökowasserversorgung. Die maximale Entnahme beträgt gem. der vorhan-
denen Leitungs- und Anlagenkapazität 18 m³/s.
Freispülen der Rechenoberfläche („Hydroburst“)
Ein regelmäßiges, etwa halbstündiges Freispülen der Rechenoberfläche ist für eine gesicherte
Entnahme erforderlich. Dies erfolgt mittels Druckluft. Die entsprechende Anlage (sog. „Hydroburst“)
wird in einem wasserdruckdichten Gebäude untergebracht, das nicht sichtbar unter Flur im Deich-
vorland liegen wird. Die Anlage aus Drucktanks und Kompressor (→ Abb. 10, S. 47) benötigt eine
Fläche von ca. 12 m x 6 m (Höhe rd. 5 m). Sie ist nach heutigen Erkenntnisse n in maximal 50 m
Entfernung vom Entnahmebauwerk zu platzieren, da sonst der zum Freispülen erforderliche Druck
aufgrund der zunehmenden Verluste über den Transportweg nicht sichergestellt werden kann. Die
Druckluftleitungen werden ausgehend von der Hydroburst-Anlage unterhalb der Geländeoberflä-
che in Leitungsgräben zu den Passiv-Rechen geführt (→ Abb. 11, S. 48).
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Abb. 10: Anlagentechnik Hydroburst
(Aqseptence-Group Geiger / Johnson Screens)
Zusätzlich zur dargestellten druckluftbasierten Reinigung muss damit gerechnet werden, dass das
biologische Wachstum auf den Screens manuell entfernt werden muss. Dazu müssen in regelmä-
ßigen Abständen Taucher eingesetzt werden.
Raumordnerisch zu sichernder Flächenbedarf
Über den rechtskräftigen Braunkohlenplan „Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer
Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ ist nach dem Entnahmebauwerk bis zum Pumpbau-
werk eine erweiterte Trasse von 100 m Breite (Regelbreite ansonsten: 70 m) gesichert. Innerhalb
dieses Bereiches sollen die Freigefälleleitung, die unterirdische Einhau sung für die Hydroburst-
Anlage sowie die Druckluftleitungen zum Entnahmebauwerk hergestellt werden. Die entspre-
chende textliche Festsetzung im rechtskräftigen Sachlichen Teilplan (dort: Kap. 3.1, Ziel 1) muss
nicht geändert werden. Gleichwohl soll die zeichnerische Darstellung dahingehend angepasst wer-
den, dass der 100 m breite Arbeitsstreifen um wenige Meter nach Südwesten verschoben wird
(→ Tab. 2, S. 30).
Verkehrstechnische Erschließung
Zur Erschließung des Entnahmebauwerks sollen die vorhandenen Wirtschaftswege genutzt und
nur bei Bedarf punktuell ertüchtigt werden. Da hier nur unregelmäßig (Kontrolle, Austausch von
Komponenten, Instandhaltung) Fahrten erforderlich sind, kann auf einen Ausbau der Wege in As-
phaltbauweise verzichtet werden.
Annahme: Rohrleitungsweg zwischen Screen und Hydroburst max. 50 m
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Abb. 11: Schema – Entnahme- und Pumpbauwerk mit Hydroburst (unterirdischer Teil)
(zum Pumpbauwerk s. Kap. 2.3.2)
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Abb. 12: Schematischer Querschnitt – Entnahmebauwerk und Hydroburst mit Rheinwasserständen
MHW = mittlerer höchster jährlicher Wasserstand; MW: mittlerer Wasserstand; MNW = mittlerer nied-
rigster jährlicher Wasserstand; NNW = niedrigster bekannter Wasserstand; * = Bezugspegel Düssel-
dorf; ** = Niedrigwasserabflüsse für den Abschnitt des Entnahmebereiches interpoliert
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2.3.2 Pumpbauwerk
Durch drei Leitungen mit natürlichem Gefälle und schwerkraftbewegtem Wasser (Freigefällelei-
tung) wird das am Rhein entnommene Wasser zum Pumpbauwerk im Deichhinterland geführt. Dort
wird das Wasser in die drei geplanten (Druck-)Rohrleitungen eingespeist. Dem Wasser muss dabei
Energie durch Pumpen zugeführt werden, um einerseits die geodätischen Höhenunterschiede zwi-
schen der Entnahmestelle am Rhein und den Auslaufbereichen an den Tagebauen Hambach und
Garzweiler zu überwinden und andererseits Reibungsverluste zu überwinden, die auf dem Trans-
portweg entstehen (zu der sich hieraus ergebenden Konzeption der Pumpen s. u. Abschnitt „Funk-
tionsweise der Pumpen“).
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung durch die Aufnahme der Wassermengen für die Seebefül-
lung Hambach hat es sich als sachgerecht erwiesen, die Gebäudekonzeption für das Pumpbau-
werk in einen oberirdischen und einen unterirdischen Teil aufzuteilen.
Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des Pumpen- und
Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Die Pumpen werden zur Erhöhung der Flexibilität so ange-
ordnet, dass jeweils mindestens zwei Rohrleitungsstränge von einer Pumpe mit Rheinwasser be-
schickt werden können. Aufgrund dieser aktualisierten Anlagenplanung und des aufzunehmenden
Wasservolumens ist beim unterirdischen Gebäudeteil eine Gebäudeabmessung von ca. 45 m x
100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m OKFF (O berkante Fertigfußboden) unter Geländeober-
kante erforderlich. Der Aufbau und die Funktionsweise des Pumpbauwerks, die nachfolgend
textlich erläutert wird, ist in Abb. 11 schematisch dargestellt (→ S. 48).
Da eine Vielzahl der flächen - und raumintensiven Anlagenteile nunmehr unter der Geländeober-
kante angeordnet werden, ist für den Bauwerkskörper oberhalb der Geländeoberkante lediglich ein
Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer Bauwerkshöhe von rd. 9 m über Gelände-
oberkante (ehemals geplant waren für die RWTL Garzweiler 20 m x 20 m). Ein Teil der Bereiche
der unterirdisch angeordneten Gebäudeflächen kann hierbei als Verkehrsflächen für die Unterhal-
tung und Wartung des Pumpwerks genutzt werden (→ Abb. 13, S. 51). Der Flächenbedarf für das
Pumpbauwerk ist in Tab. 3 (→ S. 67) aufgeschlüsselt.
Aus der neuen Anlagen - und Gebäudekonzeption ergeben sich Vorteile für den Betrieb und die
Wartung des Pumpwerks. Durch die flexible Beschickung der Rohrleitungen mit Rheinw asser
ergibt sich eine zusätzliche Redundanz für den Betrieb des Pumpwerks. Gleichzeitig wird durch
diese Planung mit einem unterirdisch angeordneten Gebäudeteil gewährleistet, dass sich das
Pumpbauwerk auch optisch in der Landschaft zurücknimmt.
Vor Einspeisung in die Rohrleitungen wird das entnommene Wasser von Fremdstoffen gereinigt.
Dazu wird den Pumpen eine Abscheideanlage vorgeschaltet, die ebenfalls im Pumpbauwerk un-
tergebracht wird.
Außenanlagen
Die Außenanlagen des Pumpbauwerks werden mit einer mindestens 2 m hohen Zaunanlage ein-
gefriedet. Im Bereich der Zufahrt ist eine Toranlage vorgesehen. Die Toranlage ist hydraulisch
betrieben, mindestens jedoch kraftunterstützend auszuführen (einfache Bedienbarkeit, Erleichte-
rung der Bedienung für Wartungsper sonal). Eine Beleuchtung der Außenanlagen innerhalb des
umzäunten Bereichs ist vorgesehen.
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Zu den verkehrstechnischen Außenanlagen gehört ein Wendebereich, der mindestens auf das
Wenden für 7,5 t-Lkw ausgelegt sein sollte. Für größere Fahrzeuge (größere Lk w, Mobilkran) ist
der Wendebereich so auszulegen, dass ein Wenden mit Rangieren (Rückstoßen) erfolgen kann.
Neben der Pumpstation sind Stellplätze vorzusehen. Die Anzahl der Stellplätze hängt von dem zu
erwartenden Wartungsverkehr ab.
Abb. 13: Schematische Skizze des Pumpbauwerks mit Außenanlagen – oberirdisch
Abscheideanlage
Aufgrund der Spaltweite der Passiv-Rechen von 5 bis 6 mm und Druckluft-Freispülung der Rechen
(→ S. 45 f.) kann auf zusätzliche Rechenanlagen und eine Rechengutentnahme im Pumpbauwerk
verzichtet werden. Als Projektanforderung wurde allerdings die Reinigung aller Fremdteile > 1 mm
aus dem entnommenen Rheinwasser definiert. Dies dient dem sicheren Betrieb der Rohrleitung
und Pumpen. Deshalb wird im Pumpbauwerk als weiterer Reinigungsschritt noch vor den Pumpen
Pumpwerk - oberirdisch
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(im Abschnitt der Freigefälleleitung) eine Siebung des entnommenen Rheinwassers mittels Sieb-
bandanlagen (Maschenweite 1 mm) vorgesehen.
Die Siebung erfolgt mit längs zur Fließrichtung angeordneten, von innen nach außen durchflosse-
nen Siebbändern. Die Maschinenlänge in Fließrichtung beträgt jeweils ca. 4 m (→ Abb. 14, S. 52).
Der Einlauf der Freigefälleleitung in die Abscheideanlage im Pumpbauwerk liegt rd. 10 m unter
Geländeoberkante, wobei die Siebbandanlage um weitere 1 bis 2 m vertieft werden kann, um auch
bei Niedrigwasserständen eine ausreichende Benetzung der Siebbänder zu gew ährleisten. Eine
Reinigung der Siebe erfolgt durch Abspritzen. Das Siebgut wird zusammen mit dem zum Absprit-
zen verwendeten Rohwasser gesammelt und dem Kreislauf wieder zugeführt. Für die erforderliche
Entnahmemenge sind drei Siebstraßen mit einer lichten Kanalbreite von jeweils ca. 3,5 m erforder-
lich. Der Abtransport des Siebguts erfolgt bedarfsweise durch LKW-Transport.
Abb. 14: Fließschema Abscheideanlage
Alternativ wird zu dem benannten System auch eine ebenfalls innerhalb des Gebäudes befindliche
Siebreinigungsmaschine geprüft (System Geiger Multi-Disc o.ä.), welche ebenfalls in die Kategorie
Siebbandmaschinen einzuordnen ist und der gleichen Funktion dient.
Funktionsweise der Pumpen
Die drei geplanten Rohrleitungen werden über Pumpen mit Förderleistungen von ca. 0,25 m³/s bis
ca. 3 m³/s befüllt. So kann sichergestellt werden, dass für die unterschiedlichen Entnahmemengen
aus dem Rhein jederzeit eine optimale Pumpenförderleistung zur Verfügung steht. Durch das Vor-
halten mehrerer Pumpen gleichen Typs und der Verwendung frequenzgesteuerter Pumpenaggre-
gate ist eine ausreichende Redundanz für den Fall von Betriebsstörungen oder Wartungsarbeiten
gewährleistet. Ein durchgehender Betrieb aller Pumpen wird aufgrund der Fördermengen, die mit
dem Wasserstand des Rheins variieren, nicht erfolgen.
Die Pumpen sind auf eine Förderhöhe von rund 110 m ausgelegt. Diese ergibt sich aus dem zu
überwindenden geodätischen Höhenunterschied von 58 m (28 m ü. NHN am Einlauf des
Pumpbauwerks bis auf 86 m ü. NHN am Auslauf am Tagebau Hambach) und den Reibungsver-
lusten, die entlang des Trassenverlaufs auftreten und die einer zusätzlichen Förderhöhe von etwa
52 m entsprechen. Die gesamte Motorleistung der insgesamt 18 Pumpen beläuft sich auf rd.
28 MW (etwa 1,5 MW je Pumpe).
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Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung des Pumpbauwerks erfolgt von Nordwesten her über den
Zuweg zur Industriedeponie Dormagen (Piwipper Straße). Die Piwipper Straße ist ggf. zum Teil zu
ertüchtigen und auszubauen. Der derzeitige Feldweg zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen, welcher parallel zum Rheindamm in einem Abstand von rd. 180 m verläuft, kann zur Erschlie-
ßungsstraße für das Pumpbauwerk ausgebaut werden. Hierfür wird eine Straßenbre ite von min-
destens 3,25 m benötigt, um den Schwerverkehr aufnehmen zu können (unverändert gegenüber
Altverfahren).
Der Fall Begegnungsverkehr wird für den Betrieb nicht berücksichtigt. Nur für die Bauphase erfolgt
eine Verbreiterung des Weges für den Begegnungsfall. Danach wird der Wirtschaftsweg während
der Betriebsphase nur zu Unterhaltungs- und Wartungszwecken befahren. Die anderen auftreten-
den Verkehre auf dem Wirtschaftsweg erfolgen durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Die Über-
sichtlichkeit der St recke ist gegeben, so dass im Falle von Begegnungsverkehr der später die
Straße befahrende Verkehrsteilnehmer das Passieren des ersten Fahrzeugs abwarten kann. Fuß-
und Radverkehr sind auf dem Wirtschaftsweg kaum zu erwarten, da die ausgewiesene, attraktivere
Trasse entlang des Rheindeichs führt. Alternativ könnten Begegnungsbuchten errichtet werden
oder die Erschließungsstraße kann für Begegnungsverkehr mit einer Mindestbreite von 6,50 m
ausgebaut werden.
Als Aufbau für die Erschließungsstraße wird die Belastungsklasse Bk 3,2 gewählt. Für den reinen
Betrieb der Pumpstation wäre zwar Bk 1,8 ausreichend. Der Bauverkehr belastet die Straße jedoch
überproportional. Dem wird mit der höheren Belastungsklasse Rechnung getragen. Die Länge der
auszubauenden Feldwege beträgt rd. 750 m. Die Länge der Erschließungsstraße auf derzeitigem
Feld beträgt rd. 180 m. Es ergibt sich eine unveränderte Gesamtlänge der Erschließungsstraße
von rd. 930 m. Die Entwässerung der Erschließungsstraße erfolgt über die Schultern. Es wird da-
von ausgegangen, dass der Weg auf Geländeniveau ausgebaut wird. Die Erschließungsstraße
wird voraussichtlich in Asphaltbauweise ausgeführt und bauzeitlich geringfügig verbreitert (unver-
ändert gegenüber Altverfahren).
Raumordnerisch zu sichernder Flächenbedarf
Nach dem Entnahmebauwerk ist bis zum Pumpbauwerk eine Trasse von 100 m Breite (Regelbreite
ansonsten: 70 m) gesichert. Innerhalb dieses Bereiches kann das Pumpbauwerk vollständig un-
tergebracht werden. Die entsprechende textliche Festsetzung im rechtskräftigen Sachlichen Teil-
plan (dort: Kap. 3.1, Ziel 1) muss sachlich nicht geändert werden. Räumlich wird sich der 100 m
breite Arbeitsstreifen allerdings geringfügig um wenige Meter nach Südwesten verschieben, um
Konflikte aus der 3. Leitung mit im Deichvorland vorhandenen, sich kreuzenden Leitungen zu ver-
meiden und den Schutz der Baumreihe am Rheindamm zu gewährleisten vor dem Hintergrund
eines erhöhten Flächenbedarfs (vgl. Tabelle 2 unter Kap. 1.5).
2.3.3 Verteilbauwerk
Das zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Ab-
schnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerlei-
tung) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Es war in den Planungen, die dem rechtskräftigen
Sachlichen Teilplan zugrunde liegen, nicht enthalten, da dieser Plan den Abzweig der Hambach-
leitung noch nicht beinhaltete.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Im Verteilbauwerk ist auch eine Zwischenpumpstation für den Wassertransport nach Garzweiler
vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforderliche Druckhöhe kann hingegen im Pump-
bauwerk unmittelbar nach der Entnahme aufgebaut werden. Somit muss lediglich einem Teil des
Durchflusses (max. 4,2 m³/s) eine zusätzliche Druckhöhe hinzugefügt werden.
Die nachstehende Abbildung (→ S. 55). Skizziert den Aufbau des Verteilbauwerks. Die Regelven-
tile, welche die Rohrleitungen untereinander in jeweils eine Richtung verbinden, werden je nach
Lastfall gesteuert.
Zur Unterbringung der Armaturen und Pumpen in den notwendigen Abständen zueinander sowie
der begleitenden Einrichtungen ist ein Platzbedarf für das Bauwerk von rd. 65 m x 65 m (Höhe
rd. 7 m) vorzusehen. Der Flächenbedarf für das Verteilbauwerk ist in Tab. 3 (→ S. 67) aufgeschlüs-
selt.
Außenanlagen
Die Außenanlagen des Verteilbauwerks werden vergleichbar mit denen des Pumpbauwerks ge-
staltet (→ Abb. 15, S. 55). Es ergibt einschließlich des Gebäudes sich ein Flächenbedarf von ins-
gesamt rd. 5.800 m². Die Außenanlagen müssen, je nach exakter Platzierung des Bauwerks, an
vorhandene Verkehrsflächen angeschlossen werden.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 15: Schematische Skizze des Verteilbauwerks mit Außenanlagen
Funktionsweise der Verteilung
Über Bypassleitungen und Regelventile können die Wasservolumen vom Rhein in Richtung Garz-
weiler oder Hambach umgelenkt wer den, so dass der zeitweise Ausfall jeweils einer Leitung (für
Revisionsarbeiten etc.) kompensiert werden kann.
Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung kann direkt von der Allrather Straße erfolgen.
Raumordnerisch zu sichernder Flächenbedarf
Im Bereich des Verteilbauwerks ist zum einen der 70 m breite Trassenstreifen aus dem rechtskräf-
tigen Sachlichen Teilplan für die RWTL Garzweiler bereits festgesetzt. Dieser wird für die Braun-
kohlenplanänderung nicht verändert. Zudem ist für die Hambach leitung, die am Verteilbauwerk
Garzweiler
Rhein
Hambach →
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
abzweigt, eine weitere 60 m breite Trasse (inkl. geringfügiger Aufweitung am Schnittpunkt zur
Hambachleitung) zu sichern. Es ist beabsichtigt, das Verteilbauwerk in diesen Trassenbereichen
zu platzieren (→ Kap. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.).
2.3.4 Rohrleitungen
Im Abschnitt der Bündelungsleitung (Entnahmestelle am Rhein bis Verteilbauwerk) werden dr ei
Rohre mit einem Durchmesser von 2.200 mm (DN2200) verlegt. Ab dem Verteilbauwerk führen
zum Tagebau Hambach zwei Leitungen mit jeweils DN2200. Der Trassenabschnitt der Garzwei-
lerleitung entspricht den Planungen zum rechtskräftigen Sachlichen Teilplan. H ier werden zwei
Leitungen mit jeweils DN1400 verlegt. Parallel zu den Rohrleitungen werden im Rohrgraben (in-
nerhalb des Schutzstreifens) Strom- und Steuerungskabel mitverlegt.
2.4 Bauzeitlicher Flächenbedarf
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. b)
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
„…eine Beschreibung der
physischen Merkmale des
gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erforderli-
chen Abrissarbeiten, soweit
relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der
Bau- und der Betriebs-
phase“
Die Rohrleitungen werden überwiegend in offener Bauweise durch Aushub eines Rohrgrabens
verlegt. Hierfür wird in Abhängigkeit vom Leitungsabschnitt ein bestimmter Arbeitsstreifen ange-
setzt. Der Arbeitsstreifen wird so konzipiert, dass er alle Tätigkeiten zur Errichtung des Vorhabens
aufnehmen kann (Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, Baubewegungsflächen sowie Rohr-
graben inkl. Böschung) und die Flächen für das Lagern des Bodenaushubs vorhält. Seine Breite
wird durch den Verzicht auf Böschungen reduziert, wenn räumlich beengte Verhältnisse vorliegen
sowie bei Querung von ökologisch, nutzungsbedingt und morphologisch sensiblen Bereichen und
untergeordneten Verkehrswegen. An einzelnen Stellen kommt eine geschlossene Bauweise mit
grabenlosem Verfahren zum Einsatz (untertägiger Vortrieb). Die verschiedenen Bauweisen werden
nachfolgend mit ihrem jeweiligen Flächenbedarf und den Bereichen, in denen sie zur Anwendung
kommen, erläutert.
Der Anlieferungsverkehr erfolgt über öffentliche Verkehrswege, die die Trasse kreuzen. Soweit
erforderlich, ist hierfür eine Sondernut zungserlaubnis einzuholen und eine gegebenenfalls erfor-
derliche vorübergehende Anpassung des Verkehrsweges zur Gewährleistung der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs mit dem Eigentümer bzw. Unterhaltungsträger zu regeln.
Nach dem Entnahmebauwerk ist bis zum Pumpbauwerk aufgrund des im Verhältnis zum übrigen
Trassenverlauf (70 m Breite bis Verteilbauwerk bzw. Tagebau Garzweiler) größeren Flächenbe-
darfs während der Baumaßnahme eine erweiterte Trasse von 100 m Breite vorgesehen. Diese
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Trasse dient primär dazu diverse Baunebentätigkeiten abzudecken (z. B. Vermessung, Baustel-
lenverkehr zu den Gruben für den untertägigen Vortrieb der Freigefälleleitung).
Eine Aufschlüsselung der baubedingten (temporären) sowie der anlagen - und betriebsbedingten
(dauerhaften) Flächeninanspruchnahme findet sich in Tab. 3 (→ S. 67).
2.4.1 Offene Bauweise mit Regelarbeitsstreifen
Im Regelfall kommt die offene Bauweise als bevorzugtes Bauverfahren zur Anwendung. Dafür wird
ein Arbeitsstreifen angesetzt, der den geböschten Rohrgraben, die Fahrtrasse (Baustraße) sowie
Lagerflächen für die Rohrleitungselemente und Flächen für die separierte Zwischenlagerung der
verschiedenen Aushubmaterialien (Oberboden, Löss und Kies) enthält. Boden- und Massentrans-
porte können somit minimiert werden.
Im rechtskräftigen Sachlichen Teilplan (dort: Kap. 3.1, Ziel 1) wird bis auf den Bereich vom Entnah-
mebauwerk bis zum Pumpbauwerk (dort: 100 m Breite) eine Trassenbreite von 70 m festgelegt,
auf die alle Tätigkeiten zur Errichtung und zum Betrieb der RWTL z u beschränken sind. Diese
Vorgabe kann im Abschnitt der Bündelungsleitung auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen
dritten Rohrleitung eingehalten werden (→ Abb. 16). Allerdings vergrößert sich durch die zusätzli-
che Leitung die Breite des Rohrgrabens von 15 auf 25 m. Demnach nimmt der Rohrgraben einen
größeren Anteil am Arbeitsstreifen ein. Für die Garzweilerleitung sind keine Änderungen erforder-
lich (der Bereich der Garzweilerleitung ist – wie erwähnt – nicht Gegenstand des vorliegenden
Änderungsverfahrens). Hier bleibt es bei den Planungen, die dem Sachlichen Teilplan zugrunde
liegen (70 m Arbeitsstreifen, darin 15 m Rohrgraben, → Abb. 17). Insgesamt kann somit die fest-
gelegte Trassenbreite von 70 m vom Pumpbauwerk über das Verteilbauwerk bis zum Betriebsge-
lände des Tagebaus Garzweiler unberührt bleiben.
Für die Hambachleitung existiert keine bereits raumordnerisch gesicherte Trasse. Der für diesen
Abschnitt vorgesehene Arbeitsstreifen weist eine Breite von 60 m auf (inkl. einer Aufweitung am
Schnittpunkt zur Bündelungs- / Garzweilerleitung zur Sicherung der Baugrube innerhalb der
Trasse) (→ Abb. 18).
Abb. 16: Regelquerschnitt Bündelungsleitung (70 m) – unverändert
Abb. 17 (nachrichtlich): Regelquerschnitt Garzweilerleitung (70 m) – unverändert
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Abb. 18: Regelquerschnitt Hambachleitung (60 m) – neu
2.4.2 Offene Bauweise mit reduziertem Arbeitsstreifen
Bei räumlichen beengten Verhältnissen wird eine reduzierte Arbeitsstreifenbreite angestrebt. Das
Maß für die reduzierte Arbeitsstreifenbreite ergibt sich aus der Breite des geböschten Leitungsgra-
bens und der Breite für Transporte und Montage. Die Flächen für die Zwischenlagerung von Aus-
hub- bzw. Verfüllmaterial und die Lager- und Bauhilfsflächen werden außerhalb des Querschnitts
angeordnet (vor-/nachlaufend). Durch diese Bauweise ist es möglich, die Breite des Arbeitsstrei-
fens kleinräumig für die Bündelungsleitung auf 37 m, für die Garzweilerleitung auf 25 m und für die
Hambachleitung auf 30 m zu reduzieren ( → Abb. 19 bis Abb. 21). Diese Bauweise bringt jedoch
aus baulogistischer und finanzieller Sicht erhebliche Nachteile gegenüber der Standardbauweise
mit sich. Da etwa die Aushubmassen nicht vor Ort gelagert werden können, sind zusätzliche Ab -
und Wiederanfahrten notwendig.
Abb. 19: Beengter Querschnitt Bündelungsleitung (37 m)
Abb. 20: Beengter Querschnitt Garzweilerleitung (25 m)
Abb. 21: Beengter Querschnitt Hambachleitung (30 m)
Ein Sonderquerschnitt unter den beengten Querschnitten wurde für den Trassenabschnitt der
Hambachleitung auf der ehemaligen Fernbandtrasse zwischen Bedburg und Elsdorf festgelegt
(→ Abb. 8, S. 43). Hier wird aufgrund der Länge des Abschnittes ein eigens für diesen Abschnitt
ermittelter beengter Querschnitt mit 30 m Breite unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten
der Fernbandtrasse vorgesehen. Die Rohrleitungen werden zu beiden Seiten des bestehenden
Radwegs oberflächennah verlegt, wobei der Radweg selbst als Baustraße und Baustelleneinrich-
tungsfläche genutzt wird. Die Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial
und die Lager- und Bauhilfsflächen werden vor-/nachlaufend angeordnet. In diesem Abschnitt ist
ebenfalls mit einem veränderten Bauablauf mit erhöhten Logistikanforderungen zu rechne n. Bö-
schungsflächen der Fernbandtrasse sollen, außer für unbedingt erforderliche Zu- und Ausfahrten,
nicht in Anspruch genommen werden. Zur Sicherung derartiger Zuwegungsmöglichkeiten wird
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
daher auch im Bereich der Fernbandtrasse grundsätzlich der Arbeitsstreifen von 60 m angehalten,
auch wenn schon jetzt erkennbar ist, dass überwiegend nur die 30 m beansprucht werden.
Abb. 22: Beengter Querschnitt im Bereich der Fernbandtrasse (30 m)
2.4.3 Geschlossene Bauweise (untertägiger Vortrieb)
Als weiteres Bauverfahren ist eine geschlossene Bauweise mit grabenlosem Verfahren (untertägi-
ger Vortrieb) erforderlich, welches im Bereich der erforderlichen Start- und Zielgruben einen erhöh-
ten Flächenbedarf innerhalb der gesicherten Trasse zur Folge hat. Die Gruben weisen im Regelfall
eine Länge von ca. 12 m entlang der Rohrachse und eine Breite von ca. 25 m auf. Das Bauverfah-
ren selbst ist in Kapitel 2.5.3 beschreiben.
Der untertägige Vortrieb kommt zur Anwendung bei der Querung von Verkehrswegen, Leitungen,
Vorflutern, wertvollen Baumbeständen und besonderen Schutzgebieten. Außerdem wird die Frei-
gefälleleitung zwischen Entnahme- und Pumpbauwerk (→ S. 46) im untertägigen Vortrieb verlegt.
An dieser Stelle kann die Startgrube direkt als Basis für das zu erstellende Pumpbauwerk benutzt
werden. Die Zielgrube im Uferbereich des Rheins sollte gleichfalls als Baugrube zur Erstellung des
Entnahmebauwerkes dienen. Somit wird das gesamte Deichvorland geschlossen gequert und die
jetzt schon vorhandene Infrastruktur kann zur Erschließung genutzt werden.
2.5 Bauausführung
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. b)
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
„…eine Beschreibung der
physischen Merkmale des
gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erfor derli-
chen Abrissarbeiten, soweit
relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der
Bau- und der Betriebs-
phase“
2.5.1 Bauvorbereitende Arbeiten und Baustelleneinrichtung
Bauvorbereitung (Baugrunderkundung, Kampfmittelbeseitigung, Archäologie)
Die bauvorbereitenden Arbeiten werden vorlaufend zu den eigentlichen Bauarbeiten je nach Erfor-
dernis abschnittsweise im Trassenbereich durchgeführt. Es werden Transport -, Erd- und Erkun-
dungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen an einzelnen Arbeitsstellen bzw. -abschnitten
(Archäologie) und dauern i. d. R. jeweils nur wenige Tage. Archäologische Grabungen mit Einsatz
eines Baggers (soweit erforderlich) können sich je nach Befund über mehrere Wochen erstrecken.
Insgesamt kommen bei den bauvorbereitenden Maßnahmen einzelne typische Baugeräte, wie
Bagger, Radlader und verschiedene grundbautechnische Sondierungsgeräte zum Einsatz.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Herstellung und Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden punktuell innerhalb des gesamten Trassenbereichs der
RWTL an den Bauwerken (Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump- und Verteilbauwerk) an ausge-
wählten Rohrvortriebs-Baustellen und an zentralen Stellen im Trassenverlauf der Rohrleitungen
errichtet. Zur Erschließung dieser Flächen werden bestehende Straßen - und Wegeverbindungen
genutzt. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Aufstellung von Material -, Baubespre-
chungs- und Sanitärcontainern sowie für die Nutzung als Parkplatz und Lagerplatz mit Schotter
befestigt. Vorhandener Oberboden wird hierfür abgeschoben und für den Wiedereinbau nach Be-
endigung der Baumaßnahme seitlich gelagert. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch
ein Geovlies getrennt. Soweit erforderlich, wird vorlaufend zum Schottereinbau eine Bodenverbes-
serung zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens durch Einfräsen von Kalk und Zement durch-
geführt. Zusätzlich wird auf den Flächen bedarfsweise eine Beleuchtung vorgesehen. Die Baustel-
lencontainer werden mit LKW angeliefert und mit einem Mobilkran abgeladen.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen für die Verlegung der RWTL werden die Baustelleneinrich-
tungsflächen zurückgebaut, der ggf. mit Kalk und Zement verfestigte Boden aufgenommen und der
seitlich gelagerte Oberboden wieder angedeckt. Die Errichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche
dauert ca. vier Wochen, der Rückbau ca. drei Wochen. Bei der Herstellung der einzelnen Baustel-
leneinrichtungsflächen kommen nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen folgende Bauge-
räte zum Einsatz: Zwei Bagger, ein Mobilkran, drei LKW, eine Planierraupe, eine Vibrationswalze
sowie bedarfsweise eine Bodenfräse und ein Wasserwagen.
Bei der Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche werden diese regelmäßig mit Pkw und Lkw an-
gefahren. Die Verkehrsbelastung ist gering (< 100 Kfz/d) und grundsätzlich mit dem Verkehr auf
Erschließungsstraßen im öffentlichen Raum vergleichbar.
2.5.2 Rohrverlegearbeiten in offener Bauweise
Die Rohrverlegarbeiten erfolgen in Bauabschnitten. Die Länge der einzelnen Bauabschnitte orien-
tiert sich insbesondere an der Erreichbarkeit der einzelnen Abschnitte über öffentliche Verkehrs-
wege und der vorlaufenden liegenschaftlichen Freimachung. Die Abschnitte haben eine Länge von
ca. 7 km. Die Verlegung der Rohrleitungen beinhaltet im Wesentlichen Erdarbeiten, Leitungsbau
und Transportfahrten. Lediglich in einem ca. 1 km langen Abschnitt zwischen dem FFH -Gebiet
Knechtstedener Wald und dem Gohrer Graben liegt der Grundwasserspiegel voraussichtlich leicht
oberhalb der geplanten Rohrleitungsgrabensohle, so dass die Einrichtung einer temporären Was-
serhaltung erforderlich werden kann (Dauer ca. 3 -4 Monate). Auswirkungen auf grundwasserab-
hängige Vegetation sind ausgeschlossen, da dieser Bereich ausschließlich landwirtschaftlich ge-
prägt ist. Alle v. g. Arbeiten werden auf der Linienbaustelle gleichzeitig durchgeführt und verursa-
chen in der Umgebung einen überwiegend gleichmäßigen Schallimmissionspegel.
Die Durchführung der Rohrverlegarbeiten in offener Bauweise gliedert sich in die Phasen der Erd-
arbeiten, des Leitungsbaus und der Transportfahrten, die nachfolgend in drei separaten Abschnit-
ten beleuchtet werden. Die Erdarbeiten und der Leitungsbau konzentrieren sich auf Teilabschnitte
von ca. 2 km innerhalb eines ca. 7 km langen Bauabschnitts. Diese ca. 2 km langen Abschnitte
ziehen sich als Wanderbaustelle durch einen Bauabschnitt. Für Transportfahrten wird durchgängig
der gesamte Bauabschnitt genutzt.
Erdarbeiten
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Zu Beginn der Verlegearbeiten wird nach Beseitigung des anstehenden Aufwuchses der Oberbo-
den mit einem Bagger abgetragen und seitlich innerhalb des Trassenbereichs in Oberbodenmieten
gelagert. Bei absehbar längerer Liegezeit (> 2 Monate) werden die Oberbodenmieten zum Erosi-
onsschutz gegenüber Niederschlag und Wind begrünt. Eine Begrünung ist während der gesamten
Aufmietungszeit zu pflegen (Abmulchen, Nachsaat, Mähen zum Schutz vor Verunkrautung). Alter-
nativ kann die Oberbodenmiete auch abgeplant werden, um sie vor Vernässung und Verunkrau-
tung zu schützen. Details werden während der Bauausführung zwischen Bodenkundlichen Baube-
gleitung und Auftraggeber abgestimmt werden.
Parallel zum Abschieben des Oberbodens wird eine durchgäng ige mit Schotter befestigte
Baustraße innerhalb des Trassenbereichs errichtet. Das Schottermaterial wird mit LKW angeliefert,
mit Bagger, Radlader und Planierraupe verteilt und anschließend mit einer Vibrationswalze ver-
dichtet. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch ein Geovlies getrennt.
Die Rohr- und Kabelgräben werden mit Baggern ausgehoben. Das Bodenmaterial wird bis zum
Wiedereinbau seitlich neben dem Graben gelagert. Unterschiedliche Bodenschichten werden ge-
trennt in zu begrünenden oder abzuplanenden Mieten gelagert. Überschüssiger Boden (d. h. Bo-
den, der aufgrund des Volumens der Rohrleitungen überschüssig ist und nicht mehr einbaut wer-
den kann) wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle abtransportiert und grundsätzlich
verwertet (siehe die Ausführungen unter 2.5.5). Ist der Betrieb einer Wasserhaltung erforderlich,
werden Pumpen und Generatoren aufgestellt sowie Ableitungsrohre oberirdisch verlegt. Das an-
stehende Wasser wird anschließend abgepumpt und in örtliche Vorfluter abgeleitet oder im Tras-
senbereich außerhalb der Baugruben im Bereich der Rohrleitungsgräben in kiesigen Bodenschich-
ten versickert.
Nach Verlegung der Stahlrohre wird der seitlich gelagerte Boden mit Bagger und Planierraupe
wieder schichtenkonform in den Rohrleitungsgraben eingebaut. Abschließend wird der Oberboden
mit Planierraupe oder Bagger wieder angedeckt.
. Der Rückbau der Baustraße innerhalb des Trassenbereichs (einschließlich Aufnahme des aus-
gelegten Geovlieses und ggf. Beseitigung der mit Kalk oder Zement befestigten Bodenschicht)
erfolgt mit Wiederaufbringen des Oberbodens bauabschnittsübergreifend nach Abschluss des Lei-
tungsbaus in den jeweiligen Bauabschnitten.
Die Durchführung der Erdarbeiten erfolgt tagsüber. In den etwa 7 km langen Bauabschnitten wer-
den sich die Erdarbeiten jeweils über ca. 12 bis 15 Monate erstrecken. Der Betrieb der Wasserhal-
tung erfolgt je nach Erfordernis punktuell über 24 Stunden am Tag und über einen Zeitraum von
ca. 3-4 Monaten. Bei der Durchführung der Erdarbeiten kommen nach jetzigem Kenntnisstand je
Bauabschnitt im Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: Vier Bagger, zwei Radlader,
zwei Planierraupen, zwei Vibrationswalzen sowie ggf. eine Bodenfräse und ein Wasserwagen
(Herstellung Baustraße), 2 Traktoren (u. a. Pflege der Oberbodenmieten) und bedarfsweise drei
Pumpen einschl. Stromaggregate und Ableitungsrohre (Wasserhaltung).
Leitungsbau (abgeböschter Graben)
Die Rohrleitungen werden im Regelfall jeweils in abgeböschten Einzelgräben verlegt. Die Regel-
tiefe des Rohrgrabens beträgt je nach Nennweite der Rohre zwischen ca. 3,0 m und 5,0 m. Die
Breite des Rohrgrabens für die Verlegung eines Rohrs beträgt jeweils rd. 10 m. Der Regelabstand
Seite 62/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
zwischen den Rohren beträgt ca. 4 m. Die Überdeckung der Rohrleitungen und begleitender Strom-
und Steuerungskabel beträgt nach Wiederverfüllung des Rohrgrabens mindestens 1,25 m.
Die Stahlrohre werden über die im Rahmen der Erdarbeiten hergestellte Baustraße mit LKW an-
transportiert und entlang der Rohrleitungstrasse aneinandergereiht abgelegt. Bedarfsweise kommt
eine Transportraupe für den Rohrtransport zum Einsatz. Anschließend werden die Rohrleitungen
mit Hebefahrzeugen in den Rohrgraben gehoben und dort mit einem automatisierten Schweißver-
fahren verschweißt. Im Bereich der Verkehrsflächen für die Hebefahrzeuge entlang des Rohrgra-
bens werden lastverteilende Platten auf dem Boden ausgelegt. Diese Arbeiten erfolgen örtlich ver-
setzt und zeitlich parallel zu den o. g. Erdarbeiten für den Rohr- und Kabelgrabenbau. Als Korrosi-
onsschutz wird auf der Innenwand der verschweißten Rohre eine Zementmörtelauskleidung im
Anschleuderverfahren mit Spezialmaschinen aufgebracht. Falls die Zementmörtelauskleidung
nicht schon werksseitig erfolgt, wird der Zement für die Rohrauskleidung per LKW angeliefert und
mit Wasser und Zuschlagsstoffen für die Anwendung vor Ort gemischt. Diese Art des Korrosions-
schutzes hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Die Mischung der Zementmörtelauskleidung vor Ort
erfolgt gemäß DIN 2880 in dichten Behältern . Ein Austritt von noch flüssigem Zementmörtel ist
nicht zu befürchten, da die Rohre zuvor verschweißt wurden und somit abgedichtet sind.
Die parallel zu den Rohren zu verlegenden Strom - und Steuerungskabel werden auf Kabeltrom-
meln mit LKW angeliefert und ebenfalls entlang d er Leitungstrasse verteilt abgelegt. Die Kabel
werden mit Hilfe eines Kabelspulwagens in einem separaten Kabelgraben im Bereich der Rohrlei-
tungsgräben innerhalb des Schutzstreifens verlegt.
Die Durchführung des Leitungsbaus erfolgt tagsüber ohne große Pau sen und dauert in einem 7
km langen Bauabschnitt ca. 12 bis 15 Monate. Bei der Durchführung der Leitungsverlegearbeiten
kommen nach jetzigem Kenntnisstand je Bauabschnitt im Wesentlichen folgende Baugeräte zum
Einsatz: Acht Kettenbagger, zwei Kabelspulwage n und zehn sonstige Baumaschinen (Schweiß-
maschinen, Stromaggregate, Spezialmaschinen für Zementmörtelmischung und Zementmör-
telauskleidung).
Leitungsbau (böschungsfreier Graben)
Bei der Querung von Verkehrswegen mit geringer Verkehrsbelastung (z.B. Wirtscha ftswege) er-
folgt die Leitungsverlegung abweichend vom zuvor dargestellten Regelfall (geböschter Graben) in
einem durch Verbau gesicherten böschungsfreien Rohrgraben. Der Verbau der Leitungsgräben
erfolgt als Spundwandverbau, bei geringen Tiefen mit weniger als 6 m mit Verbauboxen. Grund-
sätzlich entsprechen die einzelnen Arbeitsschritte und die eingesetzten Baumaschinen dem o. g.
Leitungsbau. Für die Einbringung des Spundwandverbaus werden zusätzlich eine Ramme oder
Rüttler als Anbaugerät für den Kettenbagger benötigt. Die Einbauleistung für den Verbau be-
trägt ca. 25 m pro Tag (Länge Rohrleitungsgraben).
Transportfahrten
Alle benötigten Rohre, Kabel und sonstigen Baumaterialien sowie alle Baugeräte werden über die
Baustraße mit LKW, Tiefladern und Silofahrze ugen antransportiert. Die Fahrten werden über die
gesamte Bauzeit in einem Bauabschnitt kontinuierlich durchgeführt (Arbeitszeit tagsüber). Die An-
zahl der Fahrten beträgt im Durchschnitt ca. sechs bis zehn Fahrten pro Stunde. In Zeiten mit
erhöhtem Transpo rtaufkommen (Schottereinbau, Antransport Rohre) kann sich die Anzahl der
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Fahrten über einen Zeitraum von ca. eineinhalb Monaten auf elf bis 15 Fahrten pro Stunde erhö-
hen.
2.5.3 Rohrverlegearbeiten in geschlossener Bauweise
Bei Querungen von Verkehrswegen (sofern nicht von untergeordneter Bedeutung), Gewässern,
Schutzgebieten und sonstiger baulicher Infrastruktur (z. B. Rheindeich, ggf. Versorgungsleitungen)
erfolgt die Verlegung der Rohrleitungen in Betonschutzrohren mit einem Außendurchmesser von
ca. 3,2 bis 3,4 m, die im unterirdischen Vortrieb eingebaut werden. Bei den Querungen handelt es
sich insbesondere bei der Errichtung der Baugruben für den unterirdischen Vortrieb (Start - und
Zielgrube) um Punktbaustellen.
Start- und Zielgrube
Für den unterirdischen Vortrieb ist es erforderlich, vorlaufend zu den Vortriebsarbeiten jeweils eine
Baugrube als Start- und Zielbaugrube für das Ein- und Ausbringen der Vortriebsmaschinen zu er-
richten. Diese Baugruben werden innerhalb der Rohrleitungstrasse (Oberboden bereits abgescho-
ben) mit einem Baugrubenverbau errichtet und haben i. d. R. eine Grundfläche von ca. 25 m x 12
m und in Abhängigkeit von dem zu querenden Objekt eine Tiefe von bis zu ca. 17 m.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Baugrund, der Tiefe der Baugrube, der Lag e des Grundwasser-
spiegels und der Lage der Baugrube zu umliegender Bebauung werden als Baugrubenverbau
Spundwände, Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände oder Dichtwände in den Boden eingebracht. Bei
allen Verbauarbeiten werden mit Ramme, Rüttler, Bohrgerät oder Fräse (jeweils auf einem Ketten-
bagger montiert) der Verbau oder die Verbauträger in den Boden eingebracht. Anschließend wird
der Boden aus der Baugrube mit einem Bagger ausgehoben. Der Boden für den Wiedereinbau
wird seitlich gelagert. Überschüssiger Boden wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle
abtransportiert und grundsätzlich verwertet (siehe die Ausführungen unter 2.5.5). Mit dem Aushub
werden je nach Verbauart Aussteifungen bzw. Bohlen (Trägerbohlwand) in den Verbau einge-
bracht.
Bei in der Baugrube anstehendem Grundwasser wird nachfolgend eine wasserdichte Baugruben-
sohle aus Beton eingebracht und das in der Baugrube anstehende Wasser abgepumpt. Das an-
stehende Wasser wird anschließend abgepumpt und in örtliche Vorfluter abgeleitet oder im Tras-
senbereich außerhalb der Baugruben im Bereich der Rohrleitungsgräben in kiesigen Bodenschich-
ten versickert.
Nach Abschluss der Leitungsverlegung im Bereich von Querungen werden der Verbau zurückge-
baut und die Start- und Zielgrube wieder verfüllt.
Die Herstellung einer Start - bzw. Zielgrube dauert ca. sechs bis acht Wochen (ca. drei Wochen
Verbauarbeiten, ca. drei Wochen Aushubarbeiten, ggf. ca. zwei Wochen Betonage der Baugru-
bensohle bei anstehendem Grundwasser). Der abschließende Rückbau des Verbaus und die Ver-
füllung der Baugruben dauert jeweils ca. vier Wochen. Bei der Erstellung und dem Rückbau der
Baugruben kommen je Baugrube nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen folgende Bauge-
räte zum Einsatz: zwei Kettenbagger, eine Ramme, Rüttler, Bohrer oder Fräse als Anbaugerät für
den Kettenbagger, ein Radlader, zwei LKW sowie bedarfsweise eine Betonpumpe und ein Beton-
mischer (Betonage Baugrubensohle) und drei Pumpen einschl. Stromaggregate und Ableitungs-
leitungen (Wasserhaltung).
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Unterirdischer Vortrieb und Leitungsverlegung
Nach Fertigstellung der Baugruben werden die Vortriebsmaschinen und -einrichtungen in die Bau-
grube eingebracht. Die Schutzrohre werden mit LKW zu den Baugruben transportiert und dort für
den Einbau gelagert. Mit Hebefahrzeugen werden die Schutzrohre (Vortriebsrohre) in die Baugrube
gehoben. Die Vortriebsmaschine fördert kontinuierlich den Boden aus der Vortriebsstrecke in die
Startgrube. Der Boden wird mit Hebefahrzeugen aus der Baugrube gefördert und mit LKW zur
weiteren Verwertung (z.B. zur Rekultivierung Tagebauflächen) abtransportiert. Es folgen die Vor-
triebsrohre (mittels Pressen aus der Startgrube) bis zur Zielgrube. In der Zielgrube angekommen,
wird die Vortriebsmaschine geborgen.
Anschließend werden die Rohrleitungen mit Hebefahrzeugen in die Startgrube gehoben und dort
mit einem automatisierten Schweißverfahren verschweißt. Auf einem System aus Kufen und Ab-
standshalter werden die verschweißten Stahlrohre nach jeder Schweißung in die Schutzrohrstre-
cke eingeschoben bis sie die Stahlrohre die Zielgrube erreicht haben. Das Aufbringen der Zement-
mörtelauskleidung als Korrosionsschutz erfolgt im Zuge des o. g. Leitungsbaus.
Für die Verlegung der Strom - und Steuerungskabel innerhalb der Schutzrohrstrecke werden auf
die Rohrleitung kleinere Kabelschutzrohre aufgeschnallt, durch die die Kabel im Anschluss einge-
zogen werden.
Für den unterirdischen Vortrieb werden nach jetzigem Kenntnisstand folgende Baugeräte benö-
tigt: zwei LKW, zwei Hebefahrzeuge (ggf. Kran), ein e Vortriebsmaschine mit Vortriebseinrichtun-
gen (Aggregat, Steuereinrichtungen, Druckluftstation bei anstehendem Grundwasser). Die Vor-
triebsleistung beträgt 10 m pro Tag. Hinzu kommen die in Kap. 2.5.2 beschrieben Baugeräte, die
für den Leitungsbau benötigt werden, der an den Vortrieb anschließt (Kabelspulwagen, Schweiß-
maschinen, Stromaggregate, Spezialmaschinen für Zementmörtelmischung und Zementmör-
telauskleidung).
2.5.4 Errichtung der Bauwerke
Die Errichtung der Bauwerke startet mit der Errichtung der Baugruben. Anschließend erfolgen die
Hochbauarbeiten, die Montage der Anlagentechnik und die Fertigstellung der Ausbaugewerke
(z. B. Haustechnik, Schlosser - und Schreinerarbeiten). Abschließend erfolgt die Herstellung der
Außenanlagen und Verkehrsflächen. Alle Maßnahmen finden innerhalb der Trasse statt.
Errichtung der Baugruben
In Abhängigkeit vom jeweiligen Baugrund, der Tiefe der Baugrube, der Lage des Grundwasser-
spiegels und der Lage der Baugrube zu umliegender Bebauung werden als Baugrubenverbau
Spundwände, Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände oder Dichtwände in den Boden eingebracht. Der
Baugrubenverbau wird ausgesteift oder rückverankert. Bei allen Verbauarbeiten werden mit
Ramme, Rüttler, Bohrgerät oder Fräse (jeweils auf einem Kettenbagger montiert) der Verbau oder
die Verbauträger (Trägerbohlwand) in den Boden eingebracht. Die Rückverankerung erfolgt mittels
Bohrgerät. Anschließend werden der Boden aus der Baugrube mit einem Bagger ausgehoben und
die Gründungssohle hergestellt und verdichtet. Der Boden für den Wiedereinbau wird seitlich ge-
lagert. Überschüssiger Boden wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle abgefahren
und grundsätzlich verwertet (siehe die Ausführungen unter 2.5.5). Mit dem Aushub werden je nach
Verbauart Aussteifungen bzw. Bohlen (Trägerbohlwand) in den Verbau eingebracht.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Bei in der Baugrube anstehendem Grundwasser wird eine wasserdichte rückverankerte Baugru-
bensohle aus Beton eingebracht. Das in der Baugrube anstehende Wasser wird anschließend ab-
gepumpt. Das anstehende und abgepumpte Grundwasser wird in örtliche Vorfluter abgeleitet oder
im Trassenbereich außerhalb der Baugruben im Bereich der Rohrleitungsgräben in kiesigen Bo-
denschichten versickert.
Die Herstellung der verschiedenen Baugruben dauert je nach Abmessungen ca. drei bis sechs
Monate. Der Rückbau des Verbaus nach Fertigstellung der Bauwerke dauert ca. einen Monat. Bei
der Erstellung der Baugruben (mit Ausnahme des Entnahmebauwerks) und dem Rückbau des
Verbaus kommen nach je Baugrube im Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: drei Ket-
tenbagger, eine Ramme, Rüttler, Bohrer oder Fräse als Anbaugerät für den Kettenbagger, zwei
Radlader, vier Lkw, drei Rüttelplatten, bedarfsweise drei Pumpen einschl. Stromaggregaten und
Ableitungsleitungen (Wasserhaltung).
Für das Entnahmebauwerk im Rhein werden die Arbeiten vom Wasser aus von einem schwim-
menden Ponton aus ausgeführt. Das Aushubmaterial wird über das Wasser mit Schuten zu einer
Umladestelle außerhalb der Baustelle verbracht. Beim Entnahmebauwerk kommen nach derzeiti-
gem Kenntnisstand folgende Baugeräte zum Einsatz: Zwei Kettenbagger, eine Ramme oder
Rüttler als Anbaugerät für den Kettenbagger, ein Schwimmponton, drei Schuten sowie Pumpen
einschl. Stromaggregate und Ableitungsleitungen (Wasserhaltung).
Hochbauarbeiten, Anlagentechnik, Ausbaugewerke
Die Hochbauarbeiten umfassen nach Einbringen der Sauberkeitsschicht (Beton) im Wesentlichen
die Bewehrung der Bauteile, die Montage und Demontag e der Schalung und die Betonage der
Bauteile sowie Durchführung von Mauerwerks- und Stahlbauarbeiten und Montage von „Dach und
Fach“. Nach Fertigstellung des Rohbaus erfolgt die Montage der Anlagentechnik und der Ausbau-
gewerke. Die Hocharbeiten dauern je B auwerk ca. 15 bis 18 Monate. Bei der Durchführung der
Hochbauarbeiten kommen nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Baugeräte zum Einsatz:
Zwei Turmdrehkräne, drei Transportfahrzeuge, drei Betonmischer, zwei Betonpumpen, zwei Mo-
bilkräne, fünf Rüttelgeräte (Beton), drei Kreissägen, fünf Trennschleifer, zwei Poliermaschinen, drei
Schweißgeräte (Ausbaugewerke).
Außenanlagen und Verkehrsflächen
Zum Abschluss werden die Außenanlagen erstellt und die Verkehrsflächen errichtet. Hierzu wer-
den Straßenbauarbeiten (Pflaster, Asphalt, Beton) durchgeführt und Versorgungsleitungen verlegt.
Abschließend wird eine Zaunanlage mit Zugangstor errichtet. Die Arbeiten dauern ca. zwei Monate.
Für diese Arbeiten kommen im Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: Zwei Bagger, ein
Radlader, drei Lkw, eine Rüttelplatte, eine Walze, ein Straßenfertiger.
2.5.5 Abfälle in der Bauphase
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. d)
bb), Nr. 4 lit. c) dd)
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
„…eine Abschätzung, auf-
geschlüsselt nach Art und
Quantität, […] des während
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
der Bau- und Betriebs-
phase erzeugten Abfalls“
„Mögliche Ursachen der
Umweltauswirkungen: […]
Emissionen und Belästigun-
gen sowie Verwertung
oder Beseitigung von Ab-
fällen“
Bei der Errichtung der Bauwerke ergeben sich konventionelle Abfälle, die in Menge und Zusam-
mensetzung vergleichbaren Hochbauprojekten entsprechen. Es handelt sich dabei um Restmen-
gen der Baumaterialien (Beton -, Metall- und Holzreste, Fassadenelemente, Abdichtungsbahnen,
Dämmmaterialien, Farben, Anstriche, etc.) sowie übliche Verpackungsmaterialien (v. a. Kunst-
stoffe und Pappe). Eine ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung des anfallenden Abfalls
werden durchgeführt.
Während der Erdarbeiten fällt aufgrund des Volumens der im Boden verbleibenden Rohrleitungen
außerdem Bodenaushub an, der nicht wieder vor Ort eingebaut werden kann. Dieser ü berschüs-
sige Bodenaushub wird einer externen Wiederverwertung oder Deponie zugeführt. Sofern er einen
erhöhten Schadstoffgehalt aufweist, darf er nur nach den Anforderungen des vorsorgenden Bo-
denschutzes, insbesondere geregelt in § 12 BBodSchV, verwertet oder entsprechend abfallrecht-
licher Anforderungen entsorgt werden.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.6 Betriebsphase
2.6.1 Schutzstreifen
Für die Zugänglichkeit der Rohrleitungen in Wartungsfällen verbleibt während der Betriebsphase
ein Schutzstreifen mit einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachlei-
tung). Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine Gebäude oder sonstigen baulichen Anlagen errichtet
werden. Zudem sind sämtliche Einwirkungen zu vermeiden, die den Bestand oder Betrieb der Lei-
tung beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Pflanzungen von Bäumen).
2.6.2 Flächenbedarf
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. b),
Nr. 1 lit. c)
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
„…eine Beschreibung der
physischen Merkmale des
gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erfor derli-
chen Abrissarbeiten, soweit
relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der
Bau- und der Betriebs-
phase“
„…eine Beschreibung der
wichtigsten Merkmale der
Betriebsphase des Vorha-
bens (insbesondere von
Produktionsprozessen).
Z.B.
[…]
cc) Art und Menge der na-
türlichen Ressourcen (ins-
besondere Fläche, Boden,
Wasser, Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt)“
Beim dauerhaften vorhabenbedingten Flächenbedarf ist zu unterscheiden in den Flächenbedarf im
engeren und im weiteren Sinne. Im engeren Sinne ist die physisch-mechanische Inanspruchnahme
von Flächen zu berücksichtigen. Dies betrifft im Wesentlichen die zu errichtenden Gebäude, ein-
schließlich ihrer Nebenflächen (→ Kap. 2.3). Im weiteren Sinne wird die Fläche in ihrer originären
Funktion als beplanbares Land zur Umsetzung jedweder Form anthropogener Bodennutzung be-
trachtet. In diesem Zusammenhang zählt auch die gebotene Freihaltung der raumordnerisch gesi-
cherten Trasse selbst sowie des Schutzstreifens ( → Kap. 2.6.1), also die rechtliche Inanspruch-
nahme von Flächen, zum vorhabenbedingten Flächenbedarf. Dabei erfolgen auch Überlagerungen
beider Formen. Beispielsweise erfolgt die bauzeitliche, physisch-mechanische Flächeninanspruch-
nahme auch innerhalb des dauerhaft rechtlich beanspruchten Trassenbereichs. In der nachste-
henden Tabelle ist der vorhabenbedingte Flächenbedarf nach Art der Inanspruchnahme aufge-
schlüsselt.
Tab. 3: Vorhabenbedingter Flächenbedarf
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Art der Flächeninanspruchnahme Fläche
Raumordnerisch zu sichernde Trasse 268,5 ha
- davon Bündelungsleitung 154,7 ha
- davon Hambachleitung 113,8 ha
Innerhalb der Raumordnerisch zu sichernden Trasse:
Art der Flächeninanspruchnahme Fläche
Entnahmebauwerk (60m x 15m) 900 m²
Pumpbauwerk – Gebäudekörper, Außen- und Nebenanlagen 5.938 m²
- davon oberirdischer Hochbau (Haupt- und Nebengebäude) 1.916 m²
- davon Außenanlagen und Trafo-Aufstellflächen 2.363 m²
- davon rein unterirdischer Gebäudeteil 1.659 m²
Hydroburst (unterirdisch) (12m x 6m) 87 m²
Verteilbauwerk – Gebäudekörper (65m x65m) 4.225 m²
Verteilbauwerk – Außenanlagen und Trafo-Aufstellflächen 2.065 m²
Schutzstreifen (ohne Vortriebsabschnitte) 84,6 ha
- davon Bündelungsleitung 33,8 ha
- davon Hambachleitung 50,8 ha
Rohrgraben (Bündelungsleitung: 25 m; Hambachleitung: 18 m) etwa 82 ha
- davon Bündelungsleitung (21,8 km) etwa 54 ha
- davon Hambachleitung (18.9 km) etwa 28 ha
Arbeitsstreifen (bauzeitlich beanspruchte Fläche) 152,2 ha
- davon Bündelungsleitung 94,2 ha
- davon Hambachleitung 58,0 ha
2.6.3 Rheinwasserentnahme
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. c)
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
„…eine Beschreibung der
wichtigsten Merkmale der
Betriebsphase des Vorha-
bens (insbesondere v on
Produktionsprozessen).
Z.B.
aa) Energiebedarf und
Energieverbrauch,
bb) Art und Menge der ver-
wendeten Rohstoffe und
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
cc) Art und Menge der na-
türlichen Ressourcen (ins-
besondere Fläche, Boden,
Wasser, Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt)“
Die maximal mögliche Entnahmemenge von 18 m³/s wird während der Betriebsphase nur zeitweise
erreicht, da bei der Entnahme auf Pegelschwankungen des Rheins reagiert werden muss, um ins-
besondere nicht in Konflikt mit der Rheinschifffahrt zu treten. Aus diesem Grund fan den in 2021
und 2022 Gespräche zwischen der Vorhabenträgerin und der Generaldirektion Wasserstraßen und
Schifffahrt (GDWS) statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde seitens der GDWS folgender Vor-
schlag für eine erweiterte Wasserentnahme aus dem Rhein für die zusätzliche Befüllung des Ta-
gebausees Hambach erarbeitet:
Tab. 4: Vom Rheinpegel abhängiges Entnahmekonzept
(GlW = Gleichwertiger Wasserstand)
Wasserspiegel-
bereich
Entnahme,
Garzweiler
[m³/s]
Entnahme,
Hambach
[m³/s]
Entnahme,
gesamt
[m³/s]
Absenkung,
gesamt
[cm]
bis GlW 1,5 0,3 1,8 0,4
GlW + 1 cm
GlW + 50 cm 2,0 3,0 5,0 1,0
GlW + 51 cm bis
GlW + 100 cm 2,5 3,0 5,5 1,0
GlW + 101 cm bis
GlW + 160 cm 3,4 3,0 6,4 1,0
GlW + 161 cm bis
GlW + 180 cm 4,0 6,1 10,1 1,5
GlW + 181 cm bis
GlW + 210 cm 4,2 10,4 14,6 2,0
GlW + 211 cm bis
GlW + 250 cm 4,2 13,8 18,0 2,4
GlW + 251 cm bis
GlW + 300 cm 4,2 13,8 18,0 2,3
ab GlW + 301 cm 4,2 13,8 18,0 2,2
resultierende Entnah-
memenge
[Mio. m³/a]
107 234 341
Das Konzept sieht zur Sicherung der Schifffahrt vor, dass bei niedrigen Rheinwasserständen wenig
Wasser und bei hohen Rheinwasserständen mehr Wasser aus dem Rhein entnommen wird. Als
Grundlage für die Ermittlung der gestaffelten Entnahmemengen wird die 100-jährige Dauerlinie am
Pegel Düsseldorf sowie der GIW (aktuell 97cm) als Bezugswasserstand verwendet.
Die Entnahmemenge wird bei zunehmendem Wasserstand im Rhein schrittweise erhöht. Bis zu
einem Wasserstand von GIW + 160 cm am Pegel Düsseldorf beträgt die Wasserspiegelabsenkung
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im Rhein infolge der Wasserentnahme maximal 1 cm und liegt somit im Rahmen des in bereits im
Altverfahren 2019 durch die Zentralkommission für Rheinschifffahrt gefassten Beschlusses. Im Ma-
ximum werden ab einem Wasserstand von mehr als GIW + 210 cm 18 m³/s entnommen.
Die dargestellte Einteilung der Entnahmemengen stellt einen Kompromiss dar, um für die Befüllung
der Tagebauseen als Bestandteil einer zügigen und geordneten Wiedernutzbarmachung eine er-
höhte Wasserentnahme bei höheren Pegelwerten zu ermöglichen und dabei gleichzeitig die nega-
tiven Auswirkungen der Wasserentnahme auf Schifffahrt und verladende Industrie zu begrenzen.
Hinweis: Der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie basiert auf einer hohen, konservativen Annahme
von Entnahmemengen, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Fachbeitrages das Entnahmekonzept
noch in Erarbeitung war. Der vorgenannte Kompromissvorschlag, mit niedrigeren Entnahmemen-
gen, wird von dem Fachbeitrag aber abgedeckt.
2.6.4 Energiebedarf
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. c)
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
„…eine Beschreibung der
wichtigsten Merkmale der
Betriebsphase des Vorha-
bens (insbesondere von
Produktionsprozessen).
Z.B.
aa) Energiebedarf und
Energieverbrauch,
bb) Art und Menge der ver-
wendeten Rohstoffe und
cc) Art und Menge der na-
türlichen Ressourcen (ins-
besondere Fläche, Boden,
Wasser, Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt)“
Hauptenergieverbraucher im Pumpbauwerk sind die Antriebsmotoren der Pumpen mit einer maxi-
malen Bemessungsleistung von jeweils etwa 1,5 MW. Die gesamte Motorleistung der insgesamt
18 Pumpen beläuft sich inkl. sonstiger Abnehmer auf bis zu 30 MW.
Weitere Verbraucher sind die Kompressoren des Rückspülsystems der Entnahmerechen, die Sieb-
bandanlagen (Antriebsmotor und Abspritzpumpe), Schieberantriebe, Tauchpumpen zur Entlee-
rung, Siebgutbehandlung, Beleuchtung, Heizung und sonstige Anlagekomponenten. Hierfür ist von
einem Leistungsbedarf von etwa 600 kW auszugehen.
Auch im Verteilbauwerk sind die Hauptenergieverbraucher die Antriebsmotoren der Pumpen. Die
gesamte Motorleistung der insgesamt 4 Pumpen beläuft sich auf ca. 4 MW.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.6.5 Abfälle in der Betriebsphase
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 d),
Nr. 4 c) dd)
„eine Beschreibung des
Vorhabens mit Angaben
zum Standort, zur Art, zum
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“
„…eine Abschätzung, auf-
geschlüsselt nach Art und
Quantität, […] des während
der Bau- und Betriebs-
phase erzeugten Abfalls“
„Mögliche Ursachen der
Umweltauswirkungen: […]
Emissionen und Belästigun-
gen sowie Verwertung
oder Beseitigung von Ab-
fällen“
Betriebsbedingt werden aus den geplanten Gebäuden geringfügige Mengen an konventionellen
Abfällen anfallen, die von ihrem Charakter zum Hausmüll oder Büroabfall zählen. In Wartungsfällen
kann es zudem auch betriebsbedingt vorkommen, dass vereinzelt Baumaterialien als Abfälle an-
fallen.
Bei Wartungsarbeiten an Pumpen, Motoren und Kränen fallen u. U. Schmiermittel an, die einer
fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.
Regelmäßig fallen Sedimente und Schwebstoffe aus den Siebbandanlagen an. Das Siebgut wird
automatisiert in Containern gesammelt und turnusmäßig abgefahren und fachgerecht entsorgt.
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2.7 Besondere Anfälligkeiten und Unfallrisiken des Vorhabens
Im Folgenden werden die Anfälligkeiten des Vorhabens gegenüber dem Klimawandel (Kap. 2.7.1)
sowie gegenüber externen Unfällen oder Katastrophen (Kap. 2.7.2) gemäß Nr. 4 lit. c), hh) und ii)
der Anlage 4 zum UVPG dargestellt. Zudem wird gemäß Nr. 4 lit. c) ee) der Anlage 4 zum UVPG
erläutert, inwiefern ein Risiko von Unfällen am Vorhaben selbst besteht (Kap. 2.7.3).
2.7.1 Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 4 c) hh)
„…die Anfälligkeit des Vor-
habens gegenüber den Fol-
gen des Klimawandels
(zum Beispiel durch erhöhte
Hochwassergefahr am
Standort)“
Der Klimawandel führt nach aktuellem Kenntnisstand vor allem zu einer Häufung von Extremwet-
terereignissen und mittelbar zu einem Anstieg des Meeresspiegels. Während der durch globalkli-
matische Veränderungen bedingte Anstieg des Meeresspiegels aufgrund der Höhe der Entnahme-
stelle über Meeresspiegel (> 30 m ü. NHN) nicht relevant ist, können Extremwetterereignisse das
Vorhaben mittelbar und unmittelbar betreffen. Als relevante Extremwetterereignisse werden in die-
sem Zusammenhang sowohl zunehmende Starkregenereignisse als auch längere Dürreperioden
betrachtet.
Starkregen wirkt sich in der Regel insbesondere auf das Abflussverhalten von Oberflächengewäs-
sern aus. Durch erhöhte Hochwassergefahr können substanzielle Schäden an baulichen Anlagen
entstehen. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die Hochwasser -Gefahrenkarten relevant,
die das Ausmaß der Überflutung im Hochwasserfall für mehrere Szenarien darstellen. Die Inhalte
der Gefahrenkarten werden in Kap. 4.6 dargestellt und fließen in die Prognose der Auswirkungen
ein. Dabei wird auch berücksichtigt, inwiefern bausubstanzielle Schäden an den g eplanten bauli-
chen Anlagen durch Hochwasser entstehen können. Zudem kann mit Hochwasser auch ein erhöh-
ten Treibgutaufkommen einhergehen. Das Entnahmebauwerk ist jedoch gegenüber mechanischen
Einwirkungen von außen durch Treibgut mit einer Einhausung geschützt.
Dürreperioden können hingegen zu einer länger anhaltenden Verringerung des Abflusses führen.
Dies kann Nutzungskonflikte zwischen der geplanten Entnahme für die Tagebauseebefüllung, an-
deren Entnahmeberechtigten und unter Umständen der Binnenschifffahrt nach sich ziehen und ggf.
auch dazu führen, dass eine Rheinwasserentnahme zur Befüllung der Tagebauseen zeitweilig
nicht ermöglicht wird. Daher wurde ein Entnahmekonzept erarbeitet, das auf Grundlage verschie-
dener Prognosemodelle sämtliche Interessen am Rheinwasser bzw. dessen Entnahme in den Blick
nimmt (→ Kap. 2.6.3). Mittelbar können Dürreperioden auch zur erhöhten Anfälligkeit von Gehölz-
und Waldbeständen gegenü ber Windwurf führen. Hieraus lässt sich allerdings mit Blick auf die
stark reduzierte Gehölzkulisse im UR600 ( → Kap. 4.3.2) und die untertägige Lage der in Betrieb
stehenden Rohrleitungen keine besondere Anfälligkeit des Vorhabens ableiten.
Die durch die Wasserentnahme zu erwartenden Wasserspiegellagenänderungen (→ Tab. 4, S. 69)
haben keine nachteiligen Auswirkungen auf das Ziel der E rreichung eines guten ökologischen
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Zustandes des Fließgewässers Rhein (hierzu in Kapitel 6.5). Auch eine Verschärfung der Niedrig-
wassersituationen am Niederrhein durch die vorgesehenen Entnahmemengen ist nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht zu erwarten (Studien des LANUV, 2008 und 2016). Diese Aussage basiert auf
Auswertungen insbesondere des Klimamodells REMO ( MAX-PLANCK-INSTITUT ET AL . 2009 und
2014), welches für den Abfluss des Rheins unter Berücksichtigung zukünftiger Klimaveränderun-
gen im Winter zunehmende Abflussmengen prognostiziert, während in den Sommermonaten na-
hezu unveränderte Abflussverhältnisse abzusehen sind.
2.7.2 Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken von schweren Unfällen oder
Katastrophen
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 4 c) ii)
„…die Anfälligkeit des Vor-
habens für die Risiken von
schweren Unfällen oder
Katastrophen, soweit sol-
che Risiken nach der Art,
den Merkmalen und dem
Standort des Vorhabens
von Bedeutung sind“
Das Vorhaben zur Errichtung der Rheinwassertransportleitungen weist keine direkten Risiken für
die Anfälligkeit von schweren Unfällen oder Katastrophen auf.
Um stofflichen Verunreinigungen des Rheins in Fällen von schweren Unfällen und Katastrophen
vorzubeugen, ist die Betriebsüberwachung des Pumpwerks z.B. in das Alarmsystem des LANUV
oder vergleichbare Rheinmeldenotsysteme einzubinden und entsprechende technische und pro-
zessuale Vorkehrungen zu treffen, um die Pumpen bei sich androhender Verunreinigung rechtzei-
tig abzuschalten.
2.7.3 Risiko von schweren Unfällen und Katastrophen
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 4 c) ee)
„…Risiken für die menschli-
che Gesundheit, für Natur
und Landschaft sowie für
das kulturelle Erbe, zum
Beispiel durch schwere Un-
fälle oder Katastrophen.“
Ein Risiko für schwere Unfälle besteht beim Betrieb der Rheinwassertransportleitung nicht. Insbe-
sondere ist eine Havarie der Leitung (Bruch, Bersten oder Abriss) wegen der Verlegung der Leitung
aus Stahl und unterirdisch nicht möglich.
Eventuelle Schäden, i. d. R. Korrosionsschäden, werden schnell erkannt und können gut repariert
werden. Ein schlagartiges Versagen durch ein Platzen der Rohrleitung mit einem hohen Schadens-
potential durch einen größeren Wasseraustritt erfolgt bei Stahlrohrleitungen nicht.
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Im Übrigen kommt als Schadensszenario nur ein Eingriff von außen in Betracht, Zum Schutz vor
solchen Eingriffen ist die Leitung in einem Schutzstreifen verlegt, in dem alle leitungsgefährdenden
Tätigkeiten wie beispielsweise bauliche Arbeiten verboten sind. Die Leitung ist dadurch vor Eingrif-
fen Dritter hinreichend geschützt.
Es verbleibt daher bei der Darstellung der Umweltauswirkungen bei bestimmungsgemäßem Be-
trieb der Rheinwassertransportleitung.
2.8 Verhältnis zu anderen relevanten Plänen und Programmen
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- § 40 Abs. 2 Nr. 1 -/- -/-
„[…] Beziehung zu ande-
ren relevanten Plänen
und Programmen“
Die Darstellung der Beziehung des zu ändernden Sachlichen Teilplans zu anderen Plänen und
Programmen erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 UVPG. Berücksichtigt werden hierbei die Braunkoh-
lepläne der Bezirksregierung Köln sowie überörtliche räumliche Gesamtplanungen (Landes -
und Regionalplanung) und die eigenständig rechtsverbindlichen Landschaftspläne auf Kreis-
ebene.
Braunkohlenpläne
Die Braunkohlepläne der Bezirksregierung Köln (als Raumordnungspläne; § 2 Abs. 1 LPlG) bilden
die Grundlage für den rechtskräftigen Sachlichen Teilplan zur RWTL Garzweiler sowie für die nun
durchzuführende Änderung für die RWTL Ham bach. In diesen Plänen werden raumordnerische
Festsetzungen getroffen, soweit es für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist. Auf-
grund der räumlichen Lage der RWTL sind folgende Braunkohlenpläne von Bedeutung:
• Braunkohlenplan Garzweiler II (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 1995).
• Braunkohlenplan Hambach – Teilplan 12/1 (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 1976)
• Braunkohlenplan zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach
(im Verfahren)
Die Erforderlichkeit einer RWTL ergibt sich konkret aus dem Braunkohlenplan Garzweiler II, Ab-
schnitt 2.6, nach dem der Tagebausee „mit – erforderlichenfalls aufzubereitendem – Rheinwasser
zu befüllen“ ist.
Der Braunkohlenplan Hambach – Teilplan 12/1 sieht in Abschnitt 3.1 in ähnlicher Weise vor,
dass für die Auffüllung des Tagebausees „grundsätzlich Oberflächenwasser – z.B. des Rheines –
vorzusehen“ ist.
Beide vorgenannten Braunkohlenpläne durchlaufen momentan Änderungsverfahren, in denen die
jeweiligen Schnittstellen zwischen den beiden Braunkohlenplänen und dem vorliegenden RWTL -
Braunkohlenplan (Sachlicher Teilplan) festgelegt werden. Die Seebefüllungen der beiden Tage-
baue werden Gegenstand von wasserrechtlic hen Planfeststellungsverfahren auf Grundlage der
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
geänderten Braunkohlenpläne und des geänderten Sachlichen Teilplans für die RWTL sein. Auch
die Verwendung von Rheinwasser als Ersatz , Ausgleichs- und Ökowasser wird Gegenstand nach-
folgender wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren sein.
Mit der Herstellung des Tagebausees Hambach geht weiterhin die Notwendigkeit zur Realisierung
eines Ablaufgewässers einher. Nachdem der Zielwasserspiegel, in Abhängigkeit der Befülldauer
des Tagebausees Hambach, etwa zwischen 2070 und 2090 erreicht wird, soll ein Ablauf mit einer
freien Ableitung in die Erft zur Sicherung des Zielwasserspiegels beitragen. Zur raumordnerischen
Sicherung der Trasse für den Ablauf wird momentan das „Braunkohlenplanverfahren zur Siche-
rung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach “ durchgeführt. Nach Durchfüh-
rung einer Alternativenprüfung für die Trassenwahl hat sich eine Trasse als vorzugswürdig erwie-
sen, die weitestgehend die bestehenden Gewässertrassen des Winterbachs und Wiebachs nutzt.
Diese sind allerdings erst später vor Inbetriebnahme des Ablaufs zur Aufnahme der Abflussmen-
gen aus dem Tagebausee auszubauen; zuvor werden zu gegebener Zeit die einschlägigen Fach-
zulassungsverfahren durchgeführt. Im Hinblick auf den Tagebausee Garzweiler ist die Sicherung
einer Trasse für den Seeablauf in das Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler
II integriert.
Landes- und Regionalplanung
Im übergeordneten Landesentwicklungsplan werden die planerischen Rahmenbedingungen für
nachfolgende Planungen und raumbedeutsame Vorhaben geschaffen. Dazu werden u. a. abwä-
gungsrelevante Grundsätze sowie endabgewogene Ziele der Raumordnung festgelegt, die auch
bei der Braunkohlenplanänderung zu berücksichtigen sind (vgl. § 26 Abs. 1 S. 2 1. Hs. LPlG). Als
übergeordnetes Planwerk ist der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW zu betrachten. Darüber
hinaus ist der Braunkohlenplan in Abstimmung mit den Regionalplänen des Regierungsbezirks
Köln (Teilabschnitt Region Köln) und des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie mit der aktuell
im Verfahren befindlichen Neuaufstellung des Regionalplans Köln abzustimmen (§ 26 Abs. 1 S. 2
2. Hs. LPlG). Die relevanten, umweltbezogenen Inhalte dieser Pläne werden in Kap. 2.9 im Detail
erläutert.
Um eine Widerspruchsfreiheit zwischen den Regionalplänen und dem zu ändernden Braunkohlen-
plan zu gewährleisten, werden im Braunkohlenplanänderungsverfahren für die RWTL die Erforder-
nisse der Raumordnung insbesondere bei der Trassenfindung für die Hambachleitung berücksich-
tigt (hierzu in Kap. 3). Nach Abschluss des Braunkohlenplanänderungsverfahren wird die gesi-
cherte RWTL-Trasse dann wiederum bei künftigen Änderungen der betroffenen Regionalpläne be-
rücksichtigt. Somit entstehen keine Konflikte zwischen Regional - und Braunkohlenplanung, weil
die beiden Planungen aufeinander abgestimmt wurden.
Landschaftsplanung
Neben der überörtlichen Gesamtplanung (Landes - und Regionalplanung) werden über die sekt-
orale Landschaftsplanung planerische Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege festge-
legt bzw. räumlich konkretisiert. Dies erfolgt insbesondere durch Festsetzung von naturschutz-
rechtlichen Schutzgebieten, wie z. B. Landschafts- und Naturschutzgebieten, sowie über die For-
mulierung raumbezogener Entwicklungsziele und konkreten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
für die Landschaft. Diese Inhalte werden im Braunkohlenplanänderungsverfahren als abwägungs-
relevante Belange berücksichtigt. Dabei sind nur die Inhalte der Landschaftspläne von Bedeutung,
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
die die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die örtliche Ebene beinhalten
(„Landschaftspläne“ mit eigenständiger Rechtsverbindlichkeit; § 7 LNatSchG). Die Ziele für die re-
gionale Ebene werden hingegen mit durch die Regionalpläne abgedeckt (§ 6 LNatSchG i.V.m. §
18 Abs. 2 S. 2 LPlG).
Die diesbezüglich relevanten Planwerke und ihre Inhalte werden ebenfalls in Kap. 2.9 und dazu im
Rahmen der Bestandserfassung (Kap. 4.3.2) erläutert.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.9 Gesetzliche und planerische Ziele des Umweltschutzes, die für die
Planänderung von Bedeutung sind
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 1 lit. b) § 40 Abs. 2 Nr. 2 -/- -/-
„Darstellung der in den ein-
schlägigen Gesetzen und
Plänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die
für den Raumordnungsplan
von Bedeutung sind, und
der Art, wie diese Ziele
und die Umweltbelange
bei der Aufstellung be-
rücksichtigt wurden“
„Darstellung der für den
Plan oder das Programm
geltenden Ziele des Um-
weltschutzes sowie der
Art, wie diese Ziele und
sonstige Umwelterwä-
gungen bei der Ausar-
beitung des Plans oder
des Programms be-
rücksichtigt wurden“
Anmerkung: Der zweite Teil der Nr. 1 b) ROG bzw. § 40 Nr. 2 (Art, wie diese Ziele berücksichtigt wurden“) wird in die
Auswirkungsprognose aufgenommen
Gemäß Nr. 1 lit. b) der Anlage 1 zum ROG sind in der UP/UVP die festgelegten Ziele des Umwelt-
schutzes darzustellen, die für den Raumordnungsplan (hier: die Braunkohlenplanänderung) räum-
lich und inhaltlich von Bedeutung sind. Unter Zielen des Umweltschutzes sind sämtliche gesetzli-
che und planerische Zielvorgaben zu verstehen, die auf eine Sicherung oder Verbesserung des
Zustandes der Umwelt im Sinne der Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG gerichtet sind.
Gesetzliche Ziele des Umweltschutzes sind den umweltbezogenen Fachgesetzen und den zuge-
hörigen untergesetzlichen Vorschriften zu entnehmen.
Planerische Ziele des Umweltschutzes ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben der Raum-
ordnung, d. h. der Regional- und Landesplanung. Dabei ist in „Ziele“ und „Grundsätze“ der Raum-
ordnung zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 ROG). Der hier verwendete Zielbegriff des ROG
stimmt allerdings nicht mit dem Zielbegriff nach Nr. 1 lit. b) der Anlage 1 zum ROG bzw. § 40 Abs. 2
Nr. 2 UVPG überein, der die Grundlage für die Bezeichnung des Kapitels 2.9 darstellt. In diesem
Zusammenhang ist die unterschiedliche raumordnungsrechtliche Bindungswirkung von „Zielen“
und „Grundsätzen“ der Raumordnung zu beachten, die sich aus § 4 ROG ergibt. Während Ziele
der Raumordnung als endabgewogene Vorgaben im Braunkohlenplanänderungsverfahren zwin-
gend zu beachten sind, sind Grundsätze der Raumordnung bei der Braunkohlenplanänderung
noch der Abwägung gegenüber anderen Belangen zugänglich. Dies macht eine konsequente Un-
terscheidung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung erforderlich.
Dargestellt werden im Folgenden jene Ziele, die für die Braunkohlenplanänderung von sachlicher
Relevanz sind, d. h. die Schutzgüter des UVPG betreffen, und die zudem einen der Braunkohlen-
planänderung entsprechenden räumlichen Bezug und Abstraktionsgrad besitzen. Die Auswahl der
relevanten Ziele erfolgt auf Grundlage der zuvor erläuterten Inhalte der Planänderung. Die darge-
stellten Ziele des Umweltschutzes bilden auch eine Grundlage für die Bewertung der Umweltaus-
wirkungen der Planänderung gemäß §§ 25 Abs. 1, 40 Abs. 3, 43 Abs. 1 UVPG.
Raumordnerische Erfordernisse ohne erkennbaren Umweltbezug werden in den folgenden Kapi-
teln, die auf die Vorzugstrasse und den UR600 bezogen sind, in Übereinstimmung mit Nr. 1b der
Anlage 1 zum ROG bzw. § 40 Abs. 2 Nr. 2 UVPG nicht erläutert. Allerdings können s olche
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Festsetzungen (z. B. zu Flächenentwicklungen) u. U. ein Hindernis für eine Trassenführung dar-
stellen. Daher wurden sie falls erforderlich bei der Ermittlung der Vorzugstrasse im Rahmen der
Raumwiderstandsanalyse berücksichtigt (hierzu in Kap. 3.5).
2.9.1 Fachgesetzliche Ziele
In der folgenden Tabelle sind die relevanten Umweltziele einschlägiger bundes- und landesrecht-
licher Umweltvorschriften aufgeführt.
Tab. 5: Für die Braunkohlenplanänderung relevante Ziele des Umweltschutzes nach Maßgabe des
Fachrechts
Vorbemerkung zu den Quellen: keine Benennung von europäischen Richtlinien, die ins nationale Recht
umgesetzt sind
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Quelle
Menschen und
menschliche Ge-
sundheit
- Schutz vor / Vermeidung von schädlichen
Umwelteinwirkungen auf den Menschen
durch (Bau-)Lärm, Erschütterungen, Licht
und andere Immissionen
§§ 1, 22, 50 BImSchG, § 48 Abs. 1 Nr. 1
BImSchG i. V. m. der AVV Baulärm
- Einhaltung gebietsbezogener Lärmimmissi-
onsrichtwerte zum Schutz der menschlichen
Gesundheit
§ 48 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG i. V. M. Der
TA Lärm
Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt
- Schaffung und Schutz eines Netzes verbun-
dener Biotope (Biotopverbund)
§§ 20, 21 BNatSchG
- Schutz bestimmter Teile von Natur und
Landschaft
§§ 23-30 BNatSchG
- Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und
Pflanzern
§ 39 BNatSchG
- Besonderer Artenschutz: Schutz der beson-
ders und streng geschützten Arten
§§ 44-45a BNatSchG
- Schutz des europäischen Schutzgebietsnet-
zes „Natura 2000“
§§ 32-34 BNatSchG
- Eingriffsregelung: Vorrangige Vermeidung
von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts/
Kompensation nicht vermeidbarer erhebli-
cher Beeinträchtigungen
§§ 13-15 BNatSchG
Fläche und Boden - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden § 1 LBodSchG, § 1 Abs. 3 Nr. 1
BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG
- (Vorsorge-)Pflicht zur Abwehr schädlicher
Bodenveränderungen, Sanierung von Boden
und Altlasten
§§ 4,7 BodSchG
- Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen § 1 BodSchG, § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG
- Schutz von Böden mit besonderer Funkti-
onserfüllung
§ 1 LBodSchG
Wasser - Verhinderung einer Verschlechterung des
mengenmäßigen und chemischen Zustands
des Grundwassers / Erreichen eines guten
mengenmäßigen und chemischen Zustands
§ 47 WHG, Grundwasserverordnung
(GrwV)
- Verhinderung einer Verschlechterung des
ökologischen und chemischen Zustands der
Oberflächengewässer / Erreichen eines gu-
ten ökologischen und chemischen Zustands
§ 27 WHG, Oberflächengewässerverord-
nung (OgewV)
- Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung
durch gebietsbezogene Schutzfestsetzungen
§§ 51, 52 WHG
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Quelle
- Schutz von Heilquellen durch gebietsbezo-
gene Schutzfestsetzungen
§ 53 Abs. 4 WHG
- Erfassung und Schutz von potenziell hoch-
wasserbetroffenen Gebieten
§§ 73-76 WHG
Luft und Klima - Schutz von Flächen mit günstiger lufthygieni-
scher oder klimatischer Wirkung
§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG
- Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele
sowie die Einhaltung der europäischen Ziel-
vorgaben
§ 1 i. V m. § 13 Abs. 1 KSG
- Erhalt der bestmöglichen Luftqualität § 50 Satz 2 BImSchG
- Einhaltung stoffbezogener Grenzwerte in der
Luft zum Schutz der menschlichen Gesund-
heit
§ 48a BImSchG i. V. m. der 39. BImSchV
Landschaft - Sicherung und Entwicklung des Erholungs-
wertes von Natur und Landschaft
§ 1 Abs. 4 Nr. 3 BNatSchG
- Bewahrung von Naturlandschaften und his-
torisch gewachsenen Kulturlandschaften vor
Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen
Beeinträchtigungen
§ 1 Abs. 4 Nr. 1; BNatSchG, § 2 Abs. 2
Nr. 5 ROG
- Vermeidung der Neuinanspruchnahme und
Neuzerschneidung der Landschaft durch
Bündelung von linienhaften Infrastrukturen
§ 1 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG, § 2 Abs. 2
Nr. 2 ROG
- Eingriffsregelung: Vorrangige Vermeidung
von Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-
des / Kompensation nicht-vermeidbarer er-
heblicher Beeinträchtigungen
§§ 13-15 BNatSchG
- Erhalt und Entwicklung von Kulturlandschaf-
ten in ihren prägenden Merkmalen und mit
ihren Kultur- und Naturdenkmälern
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG
Kulturelles Erbe
und sonstige Sach-
güter
- Schutz der Baudenkmäler, Denkmalberei-
che, Bodendenkmäler und beweglichen
Denkmäler
§ 1 i. V. m. § 5 DSchG, § 3 DSchG
2.9.2 Landesentwicklungsplan NRW
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) aus dem Jahr 20171 ist mit seiner aktuel-
len Änderung2 am 06.08.2019 in Kraft getreten. Mit der Änderung soll die Raumordnung in NRW
„flexibler und zukunftsfähiger“ gestaltet werden. Aus umweltfachlicher Sicht sind für die Braunkoh-
lenplanänderung insbesondere die im LEP NRW festgeschriebenen Ziele und Grundsätze zum
Themenkomplex „Freiraum“ (Kap. 7 im LEP) relevant. Der Komplex gliedert sich in vier Bereiche,
die nachfolgend im Einzelnen betrachtet werden: „Freiraumsicherung und Bodenschutz“, „Natur
und Landschaft“, „Wald und Forstwirtschaft“ und „Wasser“. Dazu wird im Kapitel 8 des LEP der
Bereich „Transport in Leitungen“ behandelt.
Die Ziele und Grundsätze der insgesamt fünf Bereiche werden insoweit dargestellt, wie sie ent-
sprechend der vorangegangenen Beschreibung der Braunkohlenplanänderung „von Bedeutung“
im Sinne der Nr. 1 lit. b) der Anlage 1 zum ROG sein können. Im Kern geht es dabei darum, zu
1 GV NRW 2017 S. 122:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16129&menu=1&sg=0&keyword=Landesentwicklungsplan
2 GV NRW 2019 S. 442:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=17895&ver=8&val=17895&sg=0&menu=1&vd_back=N
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
prüfen, durch welche Bereiche die Vorzugstrasse der RWTL verläuft. Ziele und Grundsätze ohne
Umweltbezug oder ohne räumlichen Bezug zur geplanten Braunkohlenplanänderung werden nicht
dargestellt.
Freiraumsicherung und Bodenschutz (Kap. 7.1 im LEP)
Im Allgemeinen ist der Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Freiraums bei allen raum-
bedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen (Grundsatz 7.1 -1). Im Speziellen
sind als abwägungserheblicher Belang zu berücksichtigen:
• Die gebotene Vermeidung der Zerschneidung von sog. „unzerschnittenen verkehrsarmen
Räumen“ (UZVR) (Grundsatz 7.1-3),
• die Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit von Böden (Grundsatz 7.1-
4),
• die gebotene Aufwertung anthropogen geprägter Freiräume (Grundsatz 7.1-6),
• die Sicherung und Weiterentwicklung von Bereichen für naturverträgliche und land-
schaftsorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung (Grundsatz 7.1-8).
Weitere Inhalte werden auf die Ebene der Regionalplanung abgeschichtet. So ist in der Regional-
planung der Freiraum durch Festlegung verschiedener Gebietskategorien (z. B. „Allgemeine Frei-
raum- und Agrarbereiche“, „Waldbereiche“) zu ordnen und zu sichern (Ziel 7.1 -2). Im Speziellen
sind regional Grünzüge als Vorranggebiete festzulegen (Ziel 7.1-5). Bereits festgesetzte Grünzüge
wurden in den LEP nachrichtlich zeichnerisch übernommen.
Natur und Landschaft (Kap. 7.2 im LEP)
Auf Grundlage der Ziele 7.2 -1 und -2 legt der LEP ein Grundgerüst des landesweiten B iotopver-
bundes und der Gebiete für den Schutz der Natur fest, die maßstabsbedingt der weiteren Konkre-
tisierung bedürfen. Entlang des RWTL-Trassenverlaufs ist der Knechtstedener Wald im westlichen
Stadtgebiet von Dormagen sowohl als Schwerpunktraum des Biotopverbundes als auch Gebiet für
den Schutz der Natur festgelegt (vgl. LEP, Abb. 4 sowie Anlagenkarte). Mit der Festlegung als
Gebiet für den Schutz der Natur darf der Knechtstedener Wald vorbehaltlich weitergehender na-
turschutzrechtlicher Prüfung nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung
nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung des betroffenen Gebietes dies zulässt und
der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird (Ziel 7.2-3). Ferner soll das Gebiet
auch dem Naturerleben und der naturverträglichen Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung dienen
(Grundsatz 7.2-4)
Weiterhin legt der LEP als allgemeinen Grundsatz fest, dass schützenswerter Freiraum auch au-
ßerhalb der Gebiete für den Schutz der Natur vor erheblichen Beeinträchtigungen bewahrt werden
soll (Grundsatz 7.2-5). Dieser Grundsatz wird insbesondere durch landschaftsplanerische Gebiets-
festsetzungen konkretisiert, die in Kapitel 2.9.5 erläutert werden.
Wald und Forstwirtschaft (Kap. 7.3 im LEP)
Der LEP formuliert das Ziel (Ziel 7.3 -1), dass Wald aufgrund seiner besonderen Bedeutung vor
nachteiligen Entwicklungen zu bewahren und weiterzuentwickeln ist. Die zu diesem Zweck in den
nachgelagerten Regionalplänen festgelegten Waldbereiche sind in der Regel von einer Inan-
spruchnahme durch entgegenstehende Nutzungen ausgeschlossen. Ausnahmsweise dürfen
Waldbereiche für entgegenstehende Planungen und Maßnahmen jedoch dann bean sprucht
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werden, wenn für die angestrebten Nutzungen ein Bedarf nachgewiesen ist, dieser Bedarf nicht
außerhalb von Waldbereichen realisierbar ist und die Waldumwandlung auf das unbedingt erfor-
derliche Maß beschränkt wird.
Des Weiteren setzt der LEP den Grundsatz der nachhaltigen und ordnungsgemäß bewirtschafteten
Wälder fest (Grundsatz 7.3-2). Durch eine nachhaltige und ordnungsgemäße Forstwirtschaft sind
standortgerechte ökologisch intakte, leistungsstarke Waldbestände zu erhalten, zu vermehren und
zu entwickeln. Naturnahe Waldbestände sollen in ihrem Bestand und in ihrer Bedeutung für die
Tier und Pflanzenwelt erhalten und vermehrt werden. Teile des Waldes sollen im Rahmen des
Waldnaturschutzes durch Nutzungsverzicht zu Wildnis entwickelt werden.
Für waldarme und waldreiche Gebiete formuliert der LEP den Grundsatz (Grundsatz 7.3-3), dass
in waldreichen Gebieten als Ausgleich für die Inanspruchnahme von Waldflächen vornehmlich die
Struktur vorhandener Waldbestände verbessert werden soll. In waldarmen Gebiete n hingegen –
ein solches liegt entlang des RWTL-Trassenverlaufs zwischen dem Rhein bei Dormagen und den
Tagebauen Garzweiler und Hambach vor 3 – soll auf eine Waldvermehrung hingewirkt werden.
Wasser (Kap. 7.4 im LEP)
Der Grundsatz 7.4-1 zielt auf die Sicherung und die Entwicklung von Gewässern in ihren ökologi-
schen Funktionen und ihrer Nutzenfunktion für den Menschen ab. Speziell für Oberflächengewäs-
ser wird dies durch den Grundsatz 7.4-2 präzisiert. Die Nutzenfunktion (Trinkwassernutzung) findet
weiterhin Berücksichtigung durch das Ziel 7.4-3, nach dem Trinkwasserressourcen so zu schützen
und entwickeln sind, dass die Wassergewinnung und Versorgung der Bevölkerung mit einwand-
freiem Trinkwasser dauerhaft gesichert werden kann. In den Regionalplänen sind zu diesem Zweck
entsprechende Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz festzulegen.
Weitere Zielfestsetzungen zum Bereich „Wasser“ thematisieren den Hochwasserschutz. Der LEP
setzt über das Ziel 7.4-6 „Überschwemmungsbereiche“ als Vorranggebiete der Raumordnung nach
§ 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG fest, die von hochwasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nut-
zungen freizuhalten sind (vgl. LEP, Anlagenkarte). Festlegungen solcher Gebiete innerhalb des
Untersuchungsraums (UR600) befinden sich am Rhein mit seinen Auen, an der Erft (mit Perings-
maar als Retentionsraum) sowie am Finkelbach, der südlich des Ortszentrums von Bedburg paral-
lel zum Wander-/Radweg „Speedway Terra Nova“ verläuft. Weiterhin ist für nachgelagerte Planun-
gen ein Berücksichtigungsgebot für die Überflutungsgefahr bei Extremhochwasser (statistisch sel-
tener als einmal in 100 Jahren) verankert (Grundsatz 7.4-8) und zudem das Ziel formuliert, Retenti-
onsräume zurückzugewinnen (Ziel 7.4-7).
Transport in Leitungen (Kap. 8.2 im LEP)
Der Grundsatz 8 .2-1 legt fest, dass „Transportleitungen für Energie, Rohstoffe und andere Pro-
dukte gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden sollen“. Die Transportleitungen „sollen in
Leitungsbändern flächensparend und gebündelt geführt und an bereits vorhandene Bandinfrastruk-
turen im Raum angelehnt werden“.
3 Als waldarm gelten Gemeinden, deren Waldanteil kleiner ist als 20% (vgl. Erläuterungen zu 7.3-3 - Waldarme und waldrei-
che Gebiete).
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.9.3 Regionalplan Düsseldorf
Der Regionalplan Düsseldorf (RPD) ist im Jahr 2018 in Kraft getreten. Derzeit sind zudem vier
Regionalplanänderungen in Kraft getreten4, die in der nachfolgend berücksichtigten Fassung des
Regionalplans mit Stand 26.04.2021 (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 2021A) bereits eingearbeitet
sind. Die aktuell geplante fünfte Änderung des Plans im Stadtgebiet von Grevenbroich und Rom-
merskirchen (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 2021b) betrifft keine Ziele des Umweltschutzes und
kann daher unberücksichtigt bleiben. Somit bildet die Planfassung von 2021 die raumordnerischen
Festsetzungen für den UR600 vollständig ab.
Der UR600 berührt den Geltungsbereich des RPD innerhalb der Stadtgebiete von Dormagen, Rom-
merskirchen und Grevenbroich (alle Rhein -Kreis Neuss). Mit Übergang von Rommerskirchen in
das Stadtgebiet von Bedburg und Bergheim, tritt der UR600 in das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises
ein (→ Abb. 1, S. 34) – und damit zugleich in den Regierungsbezirk Köln. Die Festsetzungen des
RPD betreffen demnach den UR600 von der Entnahmestelle am Rhein bei Dormagen bis zur süd-
lichen Stadtgrenze von Rommerskirchen.
Die zeichnerische Darstellung des RPD erfolgt durch insgesamt 29 Blätter. Für den UR600 sind die
Blätter 24, 25, 27, 28 und 29 mit ihren zeichnerischen Festsetzungen sowie die zugehörigen textli-
chen Festsetzungen relevant. Die wesentlichen Festsetzungen des RPD innerhalb des UR600
werden nachfolgend insoweit dargestellt, wie sie entsprechend der vorangegangenen Beschrei-
bung der Braunkohlenplanänderung „von Bedeutung“ im Sinne der Nr. 1 lit. b) der Anlage 1 zum
ROG sein können. Ziele und Grundsätze ohne offenkundigen Bezug zur geplanten Braunkohlen-
planänderung werden nicht dargestellt.
Die nachstehende Abbildung zeigt den Verlauf des UR600 innerhalb des Geltungsbereichs des
RPD. Die Darstellung beruht auf dem online verfügbaren Darstellungsdienst des Landeswirt-
schaftsministeriums (MWIDE 2022) und dient nur der Übersicht. Rechtverbindlich ist einzig die
Blattdarstellung der BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2021a).
4 Wirksam sind die Änderungen Nr. 1, 2, 4 und 6; vgl. Website der Bezirksregierung Düsseldorf:
https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplan/aenderungen-des-regionalplans-duesseldorf-rpd
Seite 83/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 23: Ausschnitt aus dem Regionalplan Düsseldorf mit Verlauf des UR600 (violett gestrichelt)
Quelle: MWIDE 2022
Legende (Auszug)
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung
(BSLE)
Regionaler Grünzug
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
Waldbereiche
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB)
Waldbereiche
Innerhalb des UR600 liegen vereinzelt zeichnerisch dargestellte Waldbereiche, die Vorranggebiete
im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG darstellen (vgl. RPD, Kap. 8.1). Konkret sind die Böschungen
der Deponie zwischen Rhein und dem Zentrum von Dormagen, der Knechtstedener Wald sowie
die Hänge der Vollrather Höhe als Waldbereiche festgesetzt. Der RPD formuliert in Kapitel 4.3 für
diese Bereiche folgende Grundsätze:
• Grundsatz G1: Erhaltung und Entwicklung von Waldbereichen zur Sicherung und Ver-
besserung der Nutz‐, Schutz‐ und Erholungsfunktionen des Waldes. Weitere Festsetzun-
gen des Grundsatzes G1 zu „Waldflächen mit besonderer Bedeutung“ werden durch den
UR600 nicht berührt.
Seite 84/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Grundsatz G2: In waldarmen Gebieten, als das der UR600 durchgehend anzusehen ist5,
sollen Kleinwaldflächen erhalten und entwickelt werden. Waldvermehrung soll zudem in
direkter räumlicher Zuordnung zu vorhandenen Waldflächen erfolgen.
• Dies gilt gemäß Grundsatz G3 in waldarmen Gebieten auch für den Ausgleich für die In-
anspruchnahme von Wald.
• Der Grundsatz G4 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die Landschaftspla-
nung. Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz.
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB)
Innerhalb des UR600 liegen großflächig verteilt zeichnerisch dargestellte AFAB, die Vorbehaltsge-
biete im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 21 ROG darstellen (vgl. RPD, Kap. 8.1). Der RPD formuliert in
Kapitel 4.5.1 („Landbewirtschaftung und Natürliche Ressourcen“) für diese Bereiche folgende
Grundsätze:
• Grundsatz G1: Erhalt der AFAB als Produktionsgrundlage; Sicherung ihrer natürlichen
Beschaffenheit und natürlichen Leistungskraft.
• Grundsatz G2: Ausschluss raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Beein-
trächtigung agrarwirtschaftlicher Bedeutung.
• Der Grundsatz G3 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die kommunale Bauleit-
planung. Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz.
Zusätzlich werden in Kapitel 4.1.1 des RPD („Freiraumschutz und Freiraumentwicklung“) Festle-
gungen für AFAB getroffen:
• Grundsatz G1: Erhalt und Entwicklung bestehender Freiräume als großräumiges, über-
greifendes regionales Freiraumsystem
• Grundsatz G2: Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit von Böden bei der Prüfung von
Standort- bzw. Trassenalternativen sowie Vermeidung von Trenn-, Zerschneidungs- und
Barrierewirkungen.
• Grundsatz G3: Vermeidung der Zerschneidung bislang unzerschnittener verkehrsarmer
Freiräume durch linienhafte Verkehrsinfrastruktur.
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
Innerhalb des UR600 sind bestimmte Freiraumfunktionen zum Teil überlagernd dargestellt . Eine
dieser Funktionen schlägt sich in der Festsetzung von „Bereichen für den Schutz der Natur“ (BSN)
nieder. Diese Bereiche sind Vorranggebiete i.S.d. § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG, die die Kernbereiche für
die Schaffung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems darstellen. Die Wechselwir-
kungen von Natur und Landschaft mit dem Menschen ist hier gegenüber des BSLE (hierzu weiter
unten) eher hintergründig. Die BSN-Festsetzungen innerhalb des UR600 befinden sich im Bereich
der Querung des Knechtstedener Wald es und in den Rheinauen. Der RPD formuliert in Kapitel
4.2.2 für die BSN folgende Ziele und Grundsätze:
• Ziel Z1: Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, welche insbesondere durch Ver-
siegelung und Zerschneidung die besonderen Funktionen der BSN beeinträchtigen oder
das naturräumliche Potential sowie die angestrebte Entwicklung gefährden, sind unzuläs-
sig
5 Als waldarm gelten Gemeinden, deren Waldanteil kleiner ist als 20% (vgl. Erläuterungen zu G2).
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Ziel Z2: Sicherung und Entwicklung der Funktionen der BSN für Natur und Landschaft
sowie Erhalt und Verbindung von Schutzgebieten durch geeignete Maßnahmen
• Grundsatz G1: Die BSN sollen einer naturverträglichen Erholungs‐, Sport‐ und Freizeit-
nutzung zugänglich gemacht werden.
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)
Innerhalb des UR600 sind bestimmte Freiraumfunktionen zum Teil überlagernd dargestellt. Eine
dieser Funktionen schlägt sich in der Festsetzung von Bereichen für den „ Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) nieder. Diese Bereiche sind Vorbehaltsgebiete i.S.d.
§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG, in denen neben dem funktionalen Erhalt und der Entwicklung der Natur auch
die Landschaft mit ihren Wechselwirkungen mit dem Menschen im Vordergrund steht. Die BSLE-
Festsetzungen innerhalb des UR600 befinden sich insbesondere in den Rheinauen, den landwirt-
schaftlich geprägten Freiräumen nördlich des Zentrums von Dormagen, im Knechtstedener Wald
und dessen naher Umgebung sowie im Bereich der Vollrather Höhe. Der RPD formuliert in Kapitel
4.2.3 für die BSLE folgende Ziele und Grundsätze:
• Grundsatz G1: Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Leistungsfähigkeit
des Naturhaushalts, der erhaltenswerten Kulturlandschaft oder der Erholungseignung der
Landschaft
• Grundsatz G2: Die BSLE für eine landschaftsorientierte, landschafts- und naturverträgli-
chen Erholungs‐, Sport‐ und Freizeitnutzung erhalten und entwickelt werden.
Regionale Grünzüge
Einige Flächen des UR600 gehören regionalen Grünzügen an. Diese Bereiche dienen im Allge-
meinen der siedlungsräumlichen Gliederung, der Freiraumsicherung fü r Erholungs- und Freizeit-
nutzungen, der Biotopvernetzung sowie der Verbesserung lokalklimatischer und lufthygienischer
Gegebenheiten. Die innerhalb des UR600 festgesetzten Regionalen Grünzüge befinden sich in
den Rheinauen und im Knechtstedener Wald, jeweils einschließlich der angrenzenden Offenland-
bereiche. Bei den abgegrenzten Bereichen handelt es sich um Vorranggebiete im Sinne des § 7
Abs. 3 Nr. 1 ROG (vgl. RPD, Kap. 8.1). Der RPD formuliert in Kapitel 4.1.2 für folgende Ziele und
Grundsätze für die Regionalen Grünzüge:
• Gemäß Ziel Z1 und Z2 sind die Regionalen Grünzüge in ihren ökologischen und sozialen
Funktionen zu schützen.
• Der Grundsatz G1 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die kommunale Bauleit-
planung. Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz.
Transportfernleitungen
Der RPD trifft in Kapitel 5.2 Festlegungen zu Transportfernleitungen. Dort legt der Grundsatz G1
fest, dass „Bereiche parallel zu vorhandenen Transportfernleitungen für die Aufnahme weiterer
Leitungen freigehalten werden“ sollen. In der zu diesem Grundsatz gehörigen RPD-Beikarte 5B ist
die raumordnerisch gesicherte Garzweilertrasse mit dargestellt. Der Grundsatz ähnelt dem oben
aufgeführten Grundsatz der Landesplanung im LEP (→ S. 81).
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.9.4 Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln
Der rechtsgültige Regionalplan Köln besteht aus drei räumlichen Teilabschnitten (Region Aachen;
Region Bonn/Rhein-Sieg; Region Köln). Der UR600 gehört zum Geltungsbereich des Teilabschnit-
tes Region Köln. Weiterhin umfasst der Regionalplan Köln zwei zusätzliche sachliche Teilab-
schnitte („Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst / Ville“ und „Vorbeugender Hochwasserschutz“).
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (RPK-K) liegt in einer
konsolidierten Fassung aus dem Jahr 2018 vor (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2018). Die bisherigen
Änderungen am Regionalplan (auch Änderungen nach 2018) liegen allesamt außerhalb des
UR600. Der o. g. Regionalplan-Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ betrifft zwar
auch den UR600, geht aber vollständig in der konsolidierten Fassung von 2018 auf. Somit bildet
die Planfassung von 2018 die relevanten raumordnerischen Festsetzungen für den UR600 voll-
ständig ab.
Erst mit Übergang von Rommerskirchen in das Stadtgebiet von Bedburg und Bergheim tritt der
UR600 in das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises und damit in den Regierungsbezirk Köln ein (→ Abb.
1, S. 34). Der UR600 berührt außerdem den Geltungsbereich des RPK-K innerhalb des Stadtge-
bietes von Elsdorf (ebenfalls Rhein-Erft-Kreis). Die Festsetzungen des RPK-K betreffen demnach
den UR600 von der Stadtgrenze Rommerskirchen/Bedburg/Bergheim bis zum Tagebau Habach.
Für den UR600 sind die Blätter L 4904 Mönchengladbach, L 4906 Neuss, L 5106 Köln und L 5104
Düren mit ihren zeichnerischen Festsetzungen sowie die zugehörigen textlichen Festsetzungen
relevant. Die wesentlichen Festsetzungen des RPK -K innerhalb des UR600 werden nachfolgend
insoweit dargestellt, wie sie entsprechend der vorangegangenen Beschreibung der Braunkohlen-
planänderung „von Bedeutung“ im Sinne der Nr. 1 lit. b) der Anlage 1 zum ROG sein können. Ziele
und Grundsätze ohne offenkundigen Bezug zur geplanten Braunkohlenplanänderung werden nicht
dargestellt.
Die nachstehende Abbildung zeigt den Verlauf des UR600 innerhalb des Geltungsbereichs des
RPK-K. Die Darstellung beruht auf dem online verfügbaren Darstellungsdienst des Landes -Wirt-
schaftsministeriums (MWIDE 2022) und dient nur der Übersicht. Rechtverbindlich ist einzig die
Blattdarstellung der BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2018).
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 24: Ausschnitt aus dem Regionalplan Köln – Teilabschnitt Region Köln mit Verlauf des UR600 (violett
gestrichelt)
Quelle: MWIDE 2022
Legende (Auszug)
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung
(BSLE)
Waldbereiche
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB)
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB)
Innerhalb des UR600 liegen nahezu flächendeckend zeichnerisch dargestellte AFAB. Der RPK-K
formuliert in Kapitel D.1.2 für diese Bereiche folgende Ziele und Grundsätze:
• Ziel 1: In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedin-
gungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere
Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich.
• Ziel 2: In den Agrarbereichen mit spezialisierter Intensivnutzung ist die Inanspruchnahme
durch andere Nutzungen auszuschließen.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Das Ziel 3 beinhaltet Vorgaben zum Erhalt und zur Entwicklung vorhandener Betriebe.
Die Betriebe sind so zu entwickeln, dass sie eine gleichermaßen ökonomisch wie ökolo-
gisch orientierte, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft ermöglichen. Weitere
Inhalte des Ziels sind wirtschaftlicher (und nicht umweltbezogener) Art.
• Das Ziel 4 beinhaltet zu beachtende Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung. Für
das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz.
Waldbereiche
Innerhalb des UR600 liegen vereinzelt zeichnerisch dargestellte Waldbereiche. Konkret handelt es
sich um linienförmige Festsetzungen im Rekultivierungsbereich des ehemaligen Tagebaus For-
tuna-Garsdorf, die allerdings nicht vollständig deckungsgleich mit den dort tatsächlich vorhandenen
Gehölzbändern sind. Der RPK-K formuliert in Kapitel D.1.3 für diese Bereiche folgende Ziele:
• Ziel 1: Der Wald ist in den dargestellten Waldbereichen zu erhalten und standortgemäß
sowie auf Nachhaltigkeit ausgerichtet zu bewirtschaften, zu sichern und zu entwickeln. In
waldarmen Gebieten6 (trifft auf den UR600 flächendeckend zu) ist auf eine Waldvermeh-
rung hinzuwirken.
• Ziel 2: Eine Inanspruchnahme von Waldgebieten für andere Nutzungen ist nur dann zu-
lässig, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind
und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Funkti-
onsverluste müssen nach Maßgabe des Ziels 4 (s. u.) ersetzt werden.
• Ziel 3: Liegen Waldbereiche innerhalb von Bereichen für den Schutz der Natur, haben die
Ziele zum Schutz der Natur Vorrang.
• Ziel 4: Ersatzaufforstungen müssen nach Standort, Art, Umfang und Zeitrahmen das ein-
getretene bzw. zu erwartende Funktionsdefizit kompensieren.
• Ziel 5 betrifft die Neuanlage von Wald. Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren be-
steht keine Relevanz.
• Ziel 6 betrifft die Walderhaltung in Bereichen mit besonderer forstwirtschaftlicher Bedeu-
tung zu gewährleisten. Solche Bereiche sind im UR600 nicht vorhanden.
• Die Ziele 7 bis 10 betreffen Waldbereiche im Bergischen Land. Für das Braunkohlen-
planänderungsverfahren besteht keine Relevanz.
• Ziel 11: In den Waldbereichen der Region Köln ist ein artenreicher und gesunder Wildbe-
stand anzustreben.
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)
Innerhalb des UR600 sind bestimmte Freiraumfunktionen zum Teil überlagernd dargestellt. Eine
dieser Funktionen schlägt sich in der Festsetzung von Bereichen für den „ Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) nieder. In diesen Bereichen steht neben dem funktio-
nalen Erhalt und der Entwicklung der Natur auch die Landschaft mit ihre n Wechselwirkungen mit
dem Menschen im Vordergrund. Die BSLE-Festsetzungen innerhalb des UR600 befinden sich im
Rekultivierungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf sowie westlich daran an-
schließend im Bereich der Erft und entlang des Finkelbach s (Erft-Zufluss). Außerdem ist das Ta-
gebaugelände Hambach im Hinblick auf die Folgenutzung als BSLE festgesetzt. Der RPK -K for-
muliert in Kapitel D.3.3 für die BSLE folgende Ziele:
6 Als waldarm gelten Gemeinden, deren Waldanteil kleiner ist als 15% (vgl. Erläuterungen (6) zu Kap. D.1.3).
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Ziel 1: Bodennutzungen und ihre Verteilung sind auf eine nachhaltige Erhaltung und Wie-
derherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, des Landschafts-
bildes und der Erholungseignung auszurichten.
• Ziel 2: Die BSLE haben der funktionalen Einbindung der Bereiche für den Schutz der Na-
tur und der Sicherung von Pufferzonen zu dienen.
• Das Ziel 3 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die Landschaftsplanung. Für das
Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz.
• Ziel 4: Bei Überlagerung mit sonstigen Zweckbindungen des Freiraums, dürfen die Ziele
für BSLE die zweckgebundene Nutzung nicht beeinträchtigen. Weitere Festsetzungen zu
BSLE im Tagebaubereich Hambach betreffen Bereiche außerhalb des UR600.
• Das Ziel 5 betrifft die Durchführung von Abgrabungen innerhalb von BSLE. Für das
Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz.
• Ziel 6: Innerhalb der BSLE ist die Zugänglichkeit der Landschaft für Erholungssuchende
zu sichern. Vermeidbare Störungen der Erholungsfunktion sind auszuschließen.
Überschwemmungsbereiche
Innerhalb des UR600 liegen zeichnerisch dargestellte Überschwemmungsbereiche, die über den
Regionalplan-Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ festgesetzt sind. Konkret handelt
es sich um die Erft zwischen Bedburg und Bergheim. Der RPK-K setzt die Überschwemmungsbe-
reiche in Kapitel D.1.4 als Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz fest und for-
muliert das Ziel (Z3), diese für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu erhalten und zu
entwickeln. Die Bereiche sind von Nutzungen, die diesem Zweck entgegenstehen, freizuhalten.
2.9.5 Regionalplan Köln (geplante Neuaufstellung)
Am 10. Dezember 2021 wurde durch den Regionalrat Köln beschlossen, ein Aufstellungsverfahren
für einen neuen Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Köln durchzuführen. Die Ausle-
gung im Rahmen de r Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 statt.
Gegenstand der Auslegung waren die Planunterlagen, die die Regionalplanungsbehörde erarbeitet
hat (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2021). Die in diesen Unterlagen enthaltenen, in Aufstellung befindli-
chen Ziele stellen „sonstige Erfordernisse der Raumordnung“ dar (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG). Sie sind
bei der Abwägung im Rahmen des Braunkohlenplanänderungsverfahrens wie rechtskräftige
Grundsätze zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 ROG). Die umweltr elevanten Ziele des ausge-
legten Planwerks werden daher im Folgenden dargestellt. Die in Aufstellung befindlichen Grunds-
ätze entfalten hingegen keine Bindungswirkung im Sinne des § 4 ROG und bleiben daher unbe-
rücksichtigt.
Die zeichnerische Darstellung des in Aufstellung befindlichen Regionalplans erfolgt durch insge-
samt 13 Blätter. Für den UR600 ist das Blatt 04 – Rhein-Erft-Kreis mit seinen zeichnerischen Fest-
setzungen sowie die zugehörigen textlichen Festsetzungen relevant. Die nachstehende Abbildung
zeigt den Verlauf des UR600 innerhalb des Geltungsbereichs des Regionalplans. Die Darstellung
beruht auf den online abrufbaren Planunterlagen der BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2021).
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 25: Ausschnitt aus dem in Aufstellung befindlichen Regionalplan Köln mit Verlauf des UR600 (vio-
lette Umrandung)
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des Planentwurfs der BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2021)
Hinweis: Zu den „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen“ (AFAB), die von der Trasse durchquert
werden, sind im Planentwurf keine Ziele festgelegt. Daher werden diese Bereiche im Folgenden nicht
textlich erläutert.
Legende (Auszug)
Regionaler Grünzug
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung
(BSLE)
Waldbereiche
Überschwemmungsbereiche
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB)
Regionale Grünzüge
Die Gehölzbänder im Rekultivierungsbereich Fortuna-Garsdorf sowie westlich anschließende Of-
fenlandbereich bis zur A 61 sind als regionale Grünzüge festgesetzt. Diese Bereiche dienen im
Allgemeinen der siedlungsräumlichen Gliederung, der Freiraumsicherung für Erholungs- und Frei-
zeitnutzungen, der Biotopvernetzung sowie der Verbesserung lokalklimatischer und lufthygieni-
scher Gegebenheiten. Bei den abgegrenzten Bereichen handelt es sich um Vorranggebiete im
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG (vgl. Ziel Z.18). Der Planentwurf formuliert in Kapitel 4.2 für fol-
gendes Ziel für die Regionalen Grünzüge:
• Ziel Z18: Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Zweck der Grünzüge beeinträchti-
gen, sind ausgeschlossen. Ausnahmsweise zulässig sind Infrastruktureinrichtungen und
Nutzungen, deren Realisierung außerhalb der Regionalen Grünzüge nicht möglich ist.
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)
Wie auch im rechtskräftigen Regionalplan steht in den BSLE neben dem funktionalen Erhalt und
der Entwicklung der Natur auch die Landschaft mit ihren Wechselwirkungen mit dem Menschen im
Vordergrund. Die BSLE-Festsetzungen innerhalb des UR600 befinden sich im Rekultivierungsbe-
reich des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf, westlich daran anschließend im Bereich der
Erft und entlang des Finkelbachs (Erft -Zufluss) sowie im äußeren Randbereich des Tagebaus
Hambach. Das den BSLE zugewiesene Ziel Z.21 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die
Fachplanung (Landschaftsplanung). Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine
Relevanz
Waldbereiche
Die Festsetzung von Waldbereichen im Rekultivierungsbereich Fortuna -Garsdorf wurde gegen-
über dem rechtskrä ftigen Regionalplan ( → S. 88) im Umfang deutlich reduziert. Im Planentwurf
beschränken sich die Bereiche räumlich nun auf tatsächlich vorhandene Gehölzbänder. Inhaltlich
entspricht das zugehörige Ziel Z.22 allerdings im Wesentlichen dem rechtskräftigen Plan. Das Ziel
Z.22 legt fest, dass Planungen und Maßnahmen, die Waldbereiche in Anspruch nehmen, ausge-
schlossen sind. Eine Inanspruchnahme von Waldgebieten für and ere Nutzungen ist ausnahms-
weise nur dann zulässig, wenn keine Alternativen außerhalb des Waldes bestehen und die Waldi-
nanspruchnahme auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird.
Überschwemmungsbereiche
Innerhalb des UR600 liegen zeichnerisch dargestellte Überschwemmungsbereiche, die in Kapitel
4.7.3 als Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz festgesetzt sind. Dazu ist das
Ziel (Z.27) formuliert, diese Bereiche für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu er-
halten und zu entwickeln. Planungen und Maßnahmen, die diesem Zweck entgegenstehen, freizu-
halten. Konkret handelt es sich um die Erft zwischen Bedburg und Bergheim.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.9.6 Landschaftspläne
Der UR600 berührt die Geltungsbereiche von insgesamt fünf rechtskräftigen Landschaftsp länen
(LP). Dem Trassenverlauf, ausgehend von der Entnahmestelle bei Dormagen folgend, handelt es
sich um die folgenden:
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3: Bürgewälder
Im Folgenden werden die in diesen Plänen festgesetzten Erhaltungs - und Entwicklungsziele und
zugehörige Maßnahmen dargestellt, die im Braunkohlenplanänderungsverfahren gemäß § 22 Abs.
1 LNatSchG nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen sind. Die geschütz-
ten Teile von Natur und Landschaft nach § 20 Abs. 2 BNatSchG (Schutzgebiete und schutzwürdige
Bereiche) sind i.d.R. ebenfalls über die Landschaftspläne festgesetzt. Diese werden als Teil des
Umweltbestandes mit den relevanten festgesetzten Ge- und Verboten in Kap. 4.3.2 dargestellt.
2.9.6.1 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen
Der UR600 verläuft durch Bereiche, die folgenden Entwicklungszielen zugeordnet sind.
• Entwicklungsziel 1: „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natür-
lichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“
• Entwicklungsziel 2: „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit
naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“
• Entwicklungsziel 9: „Erhaltung geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile sowie de-
ren Anreicherung und ökologische Aufwertung mit gliedernden und belebenden Elemen-
ten“.
Diese Entwicklungsziele werden teilräumlich mit spezifizierten Unterzielen dargestellt, denen wie-
derum konkrete Maßnahmen zugewiesen sind. In der folgenden Tab. 6 sind die Unterziele, die den
UR600 berühren, mit ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt.
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Tab. 6: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen
Entwicklungsziel 1F: „Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologi-
schen Vielfalt“
Betroffener Bereich
des UR600
- Offenland im Bereich der Engstelle Knechtstedener Wald (→ Abb. 3, S. 38)
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem, gut strukturiertem Grünland und naturnahen Laubholz-
beständen in den Niederungen
• Wiedervernässung der ehemaligen Broiche
• Umwandlung der Hybridpappelbestände in bodenständige Gehölzbestände
• Ökologische Aufwertung der Fließgewässer / Verbesserung der Wasserqualität
• Verhinderung einer weitergehenden Einengung der Niederungsbereiche
Entwicklungsziel 1B: „Erhaltung und Optimierung von Grünlandstandorten, Umwandlung von Ackerflä-
chen in Grünland und Erhaltung und Entwicklung auentypischer Elemente“
Betroffener Bereich
des UR600
- Rheinaue
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünland / Erhaltung der Grünlandnutzung
• Erhaltung auentypischer Elemente
• teilräumliche Festsetzung als Naturschutzgebiet
• Schaffung eines Biotopverbundes zwischen dem Hochflutrinnenbereich südlich Zons und der Rheinaue
Entwicklungsziel 1D: „Erhaltung und Optimierung großflächiger, gut strukturierter Waldgebiete“
Betroffener Bereich
des UR600
- Knechtstedener Wald
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung und Entwicklung der Buchenwälder
• Erhaltung und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder
• Erhaltung der vorhandenen Waldränder und Entwicklung artenreicher mehrstufiger Waldmäntel und Wald-
säume
• Naturnahe Waldbewirtschaftung
• Belassung ausreichender Höhlenbäume für den Artenschutz
• Umwandlung der nicht bodenständigen Aufforstungen (Nadelholz-, Roteichen- und Pappelforsten) in die
natürlichen Waldgesellschaften
• Lenkung der Erholungsnutzung bei Schonung der störungsempfindlichen Lebensräume
Entwicklungsziel 2K: „Anreicherung einer überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft ohne natür-
liche oder naturnahe Elemente“
Betroffener Bereich
des UR600
- Weite Teile der durchquerten Offenlandbereiche, die nicht dem EZ1 mit seinen
Unterzielen (1B, 1F, 1K) zugeordnet sind.
Seite 94/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung der verbliebenen linien- und punktförmigen Grünelemente
• Anlage gliedernder und belebender Elemente in der freien Landschaft, insbesondere in Form von Gehöl-
zen
• Anlage von Kräuter- und Staudensäumen (Wegeraine, Gewässerrandstreifen)
• Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft
• Anlage extensiv genutzter Kulturbiotope wie Grünlandflächen oder Streuobstwiesen
• Anlage eines dichten Saumhabitatnetzes aus Altgrasrainen und Hecken
• Anlage einzelner Aufforstungen
Entwicklungsziel 9F: „Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologi-
schen Vielfalt im Bereich geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile“
Betroffener Bereich
des UR600
- Von Splittersiedlungen geprägter Freiraumstreifen östlich der B 447 im westlichen
Stadtgebiet von Dormagen (südliche Ortslage Gohr).
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung der reich gegliederten Landschaft, insbesondere Erhaltung und Entwicklung von extensiv ge-
nutztem, gut strukturiertem Grünland mit Hecken und Baumreihen sowie alten Obstwiesen
Seite 95/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.9.6.2 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskir-
chen
Der UR600 verläuft innerhalb des Geltungsbereichs des LP nahezu vollständig durch Bereiche mit
dem Entwicklungsziel 2 („Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit natur-
nahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“). Kleinteilig berührt der
UR600 zudem das Entwicklungsziel 8 („Renaturierung von Fließgewässern“) im Bereich des Gill-
bachs zwischen Rommerskirchen -Widdeshoven und -Evershoven. In der folgenden Tab. 7 sind
diese beiden Ziele mit ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt.
Weiterhin setzt der Landschaftsplan innerhalb des UR600 eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen
fest (> 40). Da diese Maßnahmen für das Braunkohlenplanänderungsverfahren jedoch nur dann
von Bedeutung sind, wenn sie durch die Trassenfestsetzung berührt werden, we rden unter ar-
beitsökonomischen Aspekten im Folgenden ( → Tab. 8) nur die Einzelmaßnahmen skizziert, die
innerhalb des 70 bzw. 60 m breiten Trassenstreifens liegen. Für die übrigen Einzelnahmen wird
eine Relevanz für die Braunkohlenplanänderung pauschal ausgeschlossen.
Tab. 7: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich /
Rommerskirchen
Entwicklungsziel 2: „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Le-
bensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“
Betroffener Bereich
des UR600
- Insbesondere intensiv landwirtschaftlich genutzte Räume (nahezu gesamter Gel-
tungsbereich des LP innerhalb des UR600)
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume.
• Erhaltung der Landschaftsstruktur.
• Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume sowie gliedernder und belebender Landschaftselemente.
• Erhaltung und Pflege landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsteile und -bestandteile
sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- und Kulturdenkmale.
Entwicklungsziel 8: „Renaturierung von Fließgewässern“
Betroffener Bereich
des UR600
- Gillbach zwischen Rommerskirchen-Widdeshoven und -Evershoven.
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Naturnaher Ausbau begradigter und kanalisierter Gewässerläufe zur Wiederherstellung der Leistungsfähig-
keit und der besonderen Bedeutung des Fließgewässers für Naturhaushalt und Landschaftsbild.
Seite 96/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Tab. 8: Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen
(innerhalb des 70/60-m Arbeitsstreifens)
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.1: Anlage oder Anpflanzung sowie Pflege von Ufergehölzen, Gehölzstreifen,
Gehölzgruppen, Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Feldgehölzen sowie Wegerainen
6.5.1.163 Baumreihe Südöstlich von Grevenbroich-Barrenstein
6.5.1.175 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein
6.5.1.176 Wegerain Östlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.178 Uferbepflanzung Südwestlich von Rommerskirchen -Wid-
deshoven
6.5.1.188 Uferbepflanzung Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.193 Hochstämme Östlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.194 Baumreihe Östlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.198 Gehölzgruppen Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.200 Allee Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.223 Uferbepflanzung Südlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.226 Wegerain Südöstlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.227 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein
6.5.1.228 Gehölzgruppe Östlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.234 Uferbepflanzung Südlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.372 Baumreihe Westlich von Rommerskirchen-Vanikum
6.5.1.373 Uferbepflanzung Südwestlich von Rommerskirchen-Vanikum
6.5.1.403 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.5: Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschafts-
bildes, insbesondere zur Erhaltung von Tal - und Hangwiesen sowie von Grünflächen in Verdichtungs-
gebieten
6.5.5.54 Pflege durch abschni ttsweises Auf -den-Stock-
setzen im Turnus von 15 Jahren
Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.6: Anlage, Wiederherstellung oder Pflege von Kleingewässern (Feuchtbio-
tope)
6.5.6.15 Entschlammung des Grabens
und Sicherung eines ausreichenden
Wasserstandes.
Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.9.6.3 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord
Mit Übergang von Rommerskirchen in das Stadtgebiet von Bedburg und Bergheim, tritt der UR600
in das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises und damit in den Geltungsbereich des o. g. LP ein. Der Gel-
tungsbereich erstreckt sich von dort aus bis zu der Bahntrasse, die die Fernbandtrasse westlich
der Erft quert. In der folgenden Tab. 9 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit ihren jeweiligen
Maßnahmen dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan verschiedene Einzelmaßnahmen
ohne konkreten Zielbezug fest (→ Tab. 10).
Tab. 9: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und
belebenden Elementen
Betroffener Bereich
des UR600
- von der Stadtgrenze Rommerskirchen/Bedburg/Bergheim entlang der GAB Nor
d-Süd-Bahn bis nördlich Bedburg-Rath
- Erfttal
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Schutzmaßnahmen, insbesondere Landschaftsschutz, nach § 21 LG NRW zur Erhaltung oder Wiederher-
stellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und kleinflächig wegen der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit des Landschaftsbildes.
• Anpflanzungen nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 LG NRW, insbesondere an Straßen und Wegen, in der freien Feld-
flur in Zwickelflächen von Ackergrundstücken und als Eingrünungen von Gebäuden, technischen Anlagen
und Ortsrändern.
• Aufforstungen nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 LG NRW in geringem Umfang.
• Festsetzungen für die forstliche Nutzung nach § 25 LG NRW zur Sicherung und Entwicklung des Charak-
ters der Landschaft und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Entwicklungsziel 7: Entwicklung und Pflege der rekultivierten Landschaft einschließlich der L and-
schaftsstrukturen und der Landschaftselemente zur Schaffung einer nachhaltigen stabilen Landschaft
Betroffener Bereich
des UR600
- Rekultivierungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf (nördlich
Bedburg-Rath bis Erft)
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Verbesserung der Bodeneigenschaften der landwirtschaftlichen genutzten Flächen durch entsprechende
Bewirtschaftung und Bodenbearbeitungsmaßnahmen. Förderung der Humusanreicherung.
• Erhalt des landschaftlichen Freiraums und der Freiraumverbindungen. Vermeidung des Landschaftsver-
brauches, der Bodenversiegelung und der weiteren Zersiedelung der Landschaft.
• Erhalt, Entwicklung und Pflege der Waldbestände, Aufforstungen, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen,
Wegraine, Uferböschungen, Gräben, Teiche und Feuchtbereiche.
• Erhalt und Entwicklung des durch landwirtschaftliche Nutzungs- und Vegetationsstrukturen geprägten
Landschaftsbildes.
• Erhaltung, Pflege und Entwicklung ungenutzter Straßen-, Wege-, Gräben-, Feld- und Ackerränder, Bö-
schungen, Brachflächen und unbefestigter grüner Wege mit ihrem natürlichen Bewuchs. Verzicht des
Herbizideneinsatzes auf diesen Flächen.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Erhalt der Tümpel und Kleingewässer als Amphibien-Laichgewässer. Erhalt und Neuanlage von sonnen-
exponierten Flach- und Kleingewässers für Kröten. Optimierung der umgebenden Landlebensräume für
Amphibien.
• Erhalt und Schaffung von Vernetzungsstrukturen sowie vernetzter Lebensräume für wildlebende Tiere
unter vorrangiger Berücksichtigung der Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen der Offenlandarten
in der agrarisch geprägten Landschaft.
Entwicklungsziel 1.1: Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sons-
tigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als Lebensraum
für die landschaftstypischen Tier- und Pflanzenarten
Betroffener Bereich
des UR600
- Peringsmaar und umgebende Gehölze sowie Gehölzstreifen im Rekultivierungs-
bereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhalt und Pflege der Waldgebiete, Gehölzbestände, Aufforstungen, des Peringssees, des Kasterer
Sees, eines Erftabschnitts, der Gräben, Tümpel, Teiche, der Ufer- und Gewässervegetation, der Grün-
landflächen und der Gräser-, Kräuter-, Brach- und Sukzessionsflächen.
• Die vorhandenen Wald- und Gehölzbestände sowie Aufforstungen sollen erhalten und gepflegt werden,
wobei das Prinzip der naturnahen Waldwirtschaft zu verwirklichen ist. Ökologische Verbesserung und
Entwicklung der Waldränder. Erhalt von Totholz.
• Erhalt und Entwicklung d er Uferbereiche des Peringssees, des Kasterer Sees, der Fließgewässer, Tüm-
pel und Gräben, so dass optimale Lebensbedingungen für standorttypische Tiere und Pflanzen entste-
hen. Sicherung einer ausreichenden Wassermenge und der Wasserqualität für die Gewässer.
• Erhalt der Tümpel und Kleingewässer als Amphibien-Laichgewässer. Erhalt und Neuanlage von sonnen-
exponierten Flach- und Kleingewässern für Kröten. Optimierung der umgebenden Landlebensräume für
Amphibien.
• Erhalt, Entwicklung und Pflege seltener Biotopstrukturen mit spezifischen Standortbedingungen. Diese
ökologisch wertvollen Biotopstrukturen sind so zu pflegen, dass optimale Standortvoraussetzungen für
Pflanzen und Tiere und deren Lebensgemeinschaften und Lebensstätten erhalten und gesichert werden.
• Straßen- und Wegeränder, Böschungen der Ufer und Entwässerungsgräben, Feldraine und Brachflächen
sollen sich zu einer artenreichen Kräuter- und Hochstaudenflur entwickeln.
• Erhalt und Entwicklung eines Biotopverbundes, insbesondere in zusammenhängenden, unzerschnittenen
Landschaftsräumen. Schaffung und Entwicklung vielfältiger Lebensräume und deren lineare Vernetzung.
• Erhalt des landschaftlichen Freiraums. Vermeidung des Landschaftsverbrauches, der Bodenversiegelung
und der weiteren Zersiedlung der Landschaft.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Tab. 10: Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord im UR600
Maßnahmengruppe 5.8 „Anlage komplexer Biotope“ – Nr. 5.8-9
Betroffener Bereich
des UR600
- Bereich östlich der Erft zwischen Klärteichen und ehemaligem Tagebaurand
Inhalt der Maßnahme:
• Erhaltung von Wiesenflächen.
• Anlage eines Teiches
• Gebüschanpflanzung
• Herbstmahd im 2-Jahres-Rhythmus zur Pflege der Wiesenflächen
Maßnahmengruppe 5.8 „Anlage komplexer Biotope“ – Nr. 5.8-10
Betroffener Bereich
des UR600
- Fläche südlich der ehemaligen Fernbandtrasse unmittelbar östlich der Erft
Inhalt der Maßnahme:
• Ausgestaltung des Rückhaltebeckens als Feuchtbiotop
• Ab- bzw. Verdichtung und Umpflanzung der tiefsten Stelle mit Strauchweiden
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.9.6.4 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe
Der Geltungsbereich des o. g. LP beginnt an der Bahntrasse, die die Fernbandtrasse westlich der
Erft quert, und erstreckt sich bis zur Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von Elsdorf. In
der folgenden Tab. 11 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit ihren jeweiligen Maßnahmen
dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen fest. Weiter-
hin setzt der Landschaf tsplan verschiedene Einzelmaßnahmen ohne konkreten Zielbezug fest
(→ Tab. 12).
Tab. 11: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe
Entwicklungsziel 1.1: Erhaltung naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente sowie
Wiederherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselementen reich
und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talräu -
me
Betroffener Bereich
des UR600
- Bereich nördlich der Fernbandtrasse bis etwa zur A 61
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung der Landschaftsstruktur.
• Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume.
• Erhaltung und Pflege der landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteile und -bestand-
teile sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- oder Kulturdenkmale.
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume.
• Naturnahe Gestaltung der begradigten Wasserläufe.
Entwicklungsziel 1.2: Erhaltung natürlicher Landschaftselemente sowie eine ökologische Aufwertung
der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talbereiche mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedern-
den und belebenden Elementen
Betroffener Bereich
des UR600
- Südlich der Fernbandtrasse befindet ist entlang des Elsdorfer Fließ
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung der Landschaftsstruktur
• Erhaltung und Pflege vorhandener Gehölze,
• Schaffung naturnaher Lebensräume und deren Vernetzung
• Erhaltung landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsbestandteile.
• Naturnahe Gestaltung der begradigten Gewässerläufe
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden
und belebenden Elementen
Betroffener Bereich
des UR600
- alle weiteren Teile des UR600, die nicht mit dem Entwicklungsziel 1.1 oder 1.2
belegt sind.
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Erhaltung der Landschaftsstruktur.
• Die Erhaltung und Pflege der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- oder Kultur-
denkmale.
• Die Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume sowie gliedernder und belebender Landschaftsele-
mente.
• Anlage unbewirtschafteter Gewässerrandstreifen entlang der Entwässerungsgräben im Bereich der in-
tensiv genutzten Ackerflächen.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Tab. 12: Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe im UR600
Maßnahmengruppe 5.1 „Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume“ – Nr. 5.1-12
Betroffener Bereich
des UR600
- Finkelbach nördlich der Fernbandtrasse, östlich von Bedburg-Kirdorf
Inhalt der Maßnahme:
• Naturnahe Gestaltung des Bachs
• Pflanzung von standortgerechten, bodenständigen Gehölzen
• Anlage eines Gewässerrandstreifens
• Erhöhung des Grünlandanteils.
Maßnahmengruppe 5.1 „Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume“ – Nr. 5.1-12
Betroffener Bereich
des UR600
- Fläche südlich der ehemaligen Fernbandtrasse unmittelbar westlich des Elsdorfer
Fließ
Inhalt der Maßnahme:
• Pflege und Erhaltung einer Obstwiese durch Nachpflanzungen
• Erhalt von Höhlenbäumen
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-60
Betroffener Bereich
des UR600
- Finkelbach nördlich der Fernbandtrasse, südöstlich von Bedburg-Kirdorf
Inhalt der Maßnahme:
• Umwandlung von Pappeln in einen standortgerechten, bodenständigen Gehölzbestand.
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-66
Betroffener Bereich
des UR600
- Südwestlicher Kreuzungsbereich von Fernbandtrasse und A 61
Inhalt der Maßnahme:
• Pflanzung eines Feldgehölzes
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-90 und -91
Betroffener Bereich
des UR600
- Laurentiusstraße (Nordseite) zwischen Elsdorf-Tollhausen und Elsdorf-Esch.
Inhalt der Maßnahme:
• Pflanzung einer Baumreihe (5.2-90) und einer Gehölzgruppe (5.2-91)
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
2.9.6.5 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3 Bürgewälder
Der Geltungsbereich des o. g. LP beginnt an der Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von
Elsdorf und erstreckt sich bis zur westlichen Kreisgrenze (innerhalb des UR600 also bis zum Rand
des Tagebaus Hambach). In der folgenden Tab. 13 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit
ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan verschiedene Ein-
zelmaßnahmen ohne konkreten Zielbezug fest (→ Tab. 14).
Tab. 13: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder
Entwicklungsziel 2.1: Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung
der ökologischen Funktionen
Betroffener Bereich
des UR600
- Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von Elsdorf bis zum Rand des Ta-
gebaus Hambach
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Schaffung von Regenerationsbereichen und Vernetzung der Landschaft.
• Gestaltung der Waldränder zur Entwicklung gut strukturierter Lebensräume für verschiedene Tier- und
Pflanzenarten.
• Verwendung standortgerechte, heimische Arten zur Gehölzanpflanzung.
• Vergrößerung des Grünlandanteils auf geeigneten Standorten.
• Erhalt und Ausbau des naturnahen Zustandes von Bachläufen, Kleingewässern und sonstigen Fachge-
bieten. Erhalt der Wasserzufuhr. Verbesserung der Wasserqualität. Uferbepflanzung.
• Eingrünung der Ortsränder.
• Vergrößerung des Waldbestandes.
• Entwicklung von Straßen- und Wegeränder, Uferböschungen, Entwässerungsgräben, Feldraine, Lei-
tungstrassen und Brachflächen zu artenreicher Kräuter- und Hochstaudenflur.
Tab. 14: Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder im UR600
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-11 und -14
Betroffener Bereich
des UR600
- Laurentiusstraße (Südseite) zwischen Elsdorf-Tollhausen und Elsdorf-Esch.
Inhalt der Maßnahme:
• Pflanzung von Gehölzen innerhalb der Mastgevierte von Hochspannungsleitungen (5.2-11)
• Pflanzung von Straßenbegleitgehölzen (5.2-14)
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-15
Betroffener Bereich
des UR600
- Graben südwestlich von Elsdorf-Esch
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Inhalt der Maßnahme:
• Ergänzende Pflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang des Grabens
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
3 Geprüfte Alternativen, einschließlich der wesentlichen Auswahlgründe
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 2 lit. d) § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 § 16 Abs. 1 Nr. 6 Anlage 4 UVPG, Nr. 2
Angabe der „in Betracht
kommenden anderweiti-
gen Planungsmöglichkei-
ten, wobei die Ziele und
der räumliche Geltungsbe-
reich des Raumordnungs-
plans zu berücksichtigen
sind“
„Kurzdarstellung der
Gründe für die Wahl
der geprüften Alternati-
ven sowie eine Be-
schreibung, wie die Um-
weltprüfung durchgeführt
wurde“
„eine Beschreibung der ver-
nünftigen Alternativen, die
für das Vorhaben und seine
spezifischen Merkmale re-
levant und vom Vorhaben-
träger geprüft worden sind,
und die Angabe der we-
sentlichen Gründe für die
getroffene Wahl unter Be-
rücksichtigung der jeweili-
gen Umweltauswirkun-
gen…“
„Eine Beschreibung der vom
Vorhabenträger geprüften
vernünftigen Alternativen
(z. B. in Bezug auf Ausge-
staltung, Technologie,
Standort, Größe und Um-
fang des Vorhabens), die für
das Vorhab en und seine
spezifischen Merkmale rele-
vant sind, und Angabe der
wesentlichen Gründe für
die getroffene Wahl unter
Berücksichtigung der jewei-
ligen Umweltauswirkungen.
Im vorliegenden Bericht sind Angaben zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten bzw. zu den ge-
prüften Alternativen zu machen (§§ 16 Abs. 1 Nr. 6, 40 Abs. 2 Nr. 8 UVPG; Nr. 2 der Anlage 4 zum
UVPG; Nr. 2 lit. d) der Anlage 1 zum ROG). Die räumliche und inhaltliche Reichweite der Alterna-
tivenprüfung ergibt sich im Wesentlichen aus dem übergeordneten Planungsziel und darauf auf-
bauend aus den Anforderungen an eine gerechte planerische Abwägung, die bei der Änderung
des Braunkohlenplans durchzuführen ist (§ 7 Abs. 2 ROG).
3.1 Vorgehensweise
In der Leitentscheidung 2021 (dort: Entscheidungssätze 9 und 10) wurde die Nutzung von Rhein-
wasser für die Befüllung der Tagebauseen Garzweiler und Hambach festgeschrieben. Die Leiten-
tscheidung stellt den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des Kohleausstiegs, der bun-
desgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz eingeleitet wurde, dar. Darüber hin-
aus machen die Festsetzungen der rechtskräftigen Braunkohlenpläne Garzweiler II und Hambach
– Teilplan 12/1 den Transport von Rheinwasser zur Befüllung der Tagebauseen – und damit die
Errichtung einer RWTL – erforderlich (→ Kap. 2.4). Das Braunkohlenplanänderungsverfahren dient
der Sicherung eines möglichst raum- und umweltverträglichen Korridors zur Errichtung der RWTL..
Dieses Planungsziel stellt die räumliche und inhaltliche Determinante der Alternativenprüfung dar.
Die verfahrensgegenständliche Vorzugstrasse (→ S. 37 ff.) ging aus einem vorgelagerten, mehr-
stufigen Prozess hervor, in dem folgende Planungsebenen mit zunehmend verdichtender Untersu-
chungstiefe betrachtet wurden:
• Erste Ebene: Großräumig angelegte Prüfung der Entnahmemöglichkeiten am Rhein so-
wie der stärksten Restriktionen für eine Trassenführung in einem Bereich ungefähr zwi-
schen der südlichen Düsseldorfer Stadtgrenze und der nördlichen Bonner Stadtgrenze
zur Auswahl eines geeigneten Korridors.
• Zweite Ebene: Identifizierung und Vergleich von möglichen Entnahmebereichen am
Rhein sowie von Konzeptalternativen, die innerhalb des ausgewählten Korridors grund-
sätzlich eine RWTL-Trasse aufnehmen können.
Seite 106/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Dritte Ebene: Herleitung und Vergleich von raumkonkreten Trassenalternativen auf
Grundlage einer Raumwiderstandsanalyse sowie technischen und wirtschaftlichen As-
pekten der Trassenführung zur Auswahl der vorzugswürdigen Trasse.
Die drei Betrachtungsebenen repräsentieren ein abschichtendes Vorgehen zur Ermittlung der vor-
zugswürdigen Trasse. Das bedeutet, dass die Annäherung an das Planungsziel zunächst mit gro-
ben Kriterien erfolgte, um den zu untersuchenden Raum zielgerichtet einzugrenzen. Damit verrin-
gerte sich die Zahl der in Betracht kommenden Alternativen, wobei gleichzeitig die Untersu-
chungstiefe für die weiter zu verfolgenden Alternativen zunahm.
Konkret kam im vorliegenden Fall insbesondere auf der ersten Ebene eine solche Fülle an grund-
sätzlichen Trassenalternativen infrage, dass eine gleichermaßen detaillierte Prüfung mit verhält-
nismäßigem Aufwand nicht möglich war. Daher wird auf dieser Ebene im Sinne einer abschichten-
den Prüfung zunächst eine Vorauswahl unter Zugrundelegung noch grober Bewertungskriterien
durchgeführt. Dabei müssen ernsthaft in Betracht kommende Alternativen „soweit untersucht wer-
den, bis erkennbar wird, dass sie nicht eindeutig vorzugswürdig sind“.7 Nicht geboten ist hingegen
eine „gleichermaßen tiefgehende Prüfung aller in Betracht kommenden Alternativen“.8 Alternativen,
die aufgrund einer Grobanalyse weniger geeignet erscheinen, werden schon in einem frühen Ver-
fahrensstadium ausgeschieden.9 Die Zulässigkeit einer solchen Grobanalyse wird durch das Bun-
desverwaltungsgericht (BVerwG) und die Kommentarliteratur als zulässig und als vereinbar mit
den Anforderungen, die die planerische Abwägung sowie die UP und UVP an die Alternativenprü-
fung stellen, angesehen.10
3.2 Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler mit Rheinwasser
Ziel des Vorhabens ist die raumordnerische Sicherung einer Trasse für Transportleitungen zur Be-
füllung der Tagebauseen Garzweiler und Hambach mit Rheinwasser. Das Ziel der V erwendung
von Rheinwasser ergibt sich insbesondere aus den Braunkohlenplänen für die Tagebaue Garzwei-
ler II (dort Kapitel 2.6) und Hambach Teilplan 12/1 (dort Richtlinien Ziffer 3.1 und 3.6) sowie der
Leitentscheidung der Landesregierung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier“
2021 (vgl. zu den Einzelheiten oben, Kapitel 2.1 dieser Planunterlage und die Vorhabenbeschrei-
bung) und ist auch Inhalt des „Braunkohlenplans Garzweiler II – sachlicher Teilplan: Sicherung
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“.
Grundlage des zur raumordnerischen Sicherung gestellten Vorhabens ist die beabsichtigte Was-
serentnahmemenge von bis zu 18 m³/s aus dem Rhein, die in Verbindung mit dem geplanten Lei-
tungskonzept grundsätzlich geeignet ist, die Tagebauseen innerhalb eines Zeitraums von rund 40
Jahren zu befüllen. In Bezug auf die Förderung entfallen im Maximum rd. 4,2 m³/s auf den Tagebau
Garzweiler und rd. 13,8 m³/s auf den Tagebau Hambach.
7 BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 – 4 A 15.02, bverwg.de S. 19 f.
8 BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 – 4 A 15.02, bverwg.de S. 19 f.
9 BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 – 9 A 13.09, bverwg.de Rn. 56.
10 Vgl. zu den Anforderungen des Abwägungsgebotes an die Alternativenprüfung: BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 – 4 C 5.95,
NVwZ 1996, 788, 791; Urt. v. 18.03.2009 – 9 A 39.07, bverwg.de Rn. 131; Urt. v. 24.11.2010 – 9 A 13.09, bverwg.de Rn. 56
sowie Beschl. v. 16.08.1995 – 4 B 92.95, NVwZ-RR 1996, 68 Leitsatz 1; Beschl. v. 14.05.1996 – 7 NB 3.95, NVwZ 1997,
494, 496; Beschl. v. 21.01.1998 – 4 VR 3.97, NVwZ 1998, 616, 619, und v. 24.04.2009 – 9 B 10.09, bverwg.de Rn. 5;
Vgl. zu den Anforderungen der SUP an die Alternativenprüfung: SCHINK, in: SCHINK/REIDT/MITSCHANG, UVPG/UmwRG,
2018, § 40 UVPG Rn. 14; KMENT, in: HOPPE/BECKMANN/KMENT, UVPG, 5. Aufl., 2018, § 40 UVPG Rn. 31 f.; PE-
TERS/BALLA/HESSELBARTH, UVPG, 4. Aufl. 2019, § 40 UVPG Rn. 6.
Seite 107/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Das Vorhaben in der hier raumordnerisch zu sichernden Form basiert auf der vorgenannten Was-
sermenge und ist für den Transport dieser Menge entsprechend technisch spezifiziert (Anzahl und
Bemessung der Leitungen, Größe der Entnahmevorrichtungen und Bauwerke, Pumpleistung und
Wirtschaftlichkeit). Sie dient der Befüllun g der Tagebauseen Hambach und Garzweiler innerhalb
eines Zeitraumes von rund 40 Jahren sowie der weiterhin erforderlichen Verwendung als Ersatz-,
Ausgleichs- und Ökowasser .
Andere Konzepte zur Umsetzung des vorgegebenen Planungsziels und wesentlicher Inha lt des
Vorhabens sind im Rahmen der planerischen Abwägung nicht zu berücksichtigen (fehlende Plan-
zielkonformität11); sie liefen auf ein anderes Vorhaben („Aliud“) hinaus und stellen keine zu prüfende
Ausführungs- oder Standortalternative dar.
Gleichwohl wurden Vorschläge für andere oder weitere Vorhaben zur Seebefüllung in der Vergan-
genheit durch Dritte eingebracht. Diese Vorschläge wurden außerhalb des Braunkohlenplanände-
rungsverfahrens argumentativ gewürdigt, was im Folgenden der Übersicht halber noch einmal dar-
gestellt wird.
• Rhein-Maas-Kanal
Zunächst wurde der Vorschlag zur Errichtung eines Rhein -Maas-Kanals zur Anbindung an das
bestehende belgische Kanalnetz bei gleichzeitiger, teilweiser Nutzung der Wassermengen zur Be-
füllung der Tagebauseen betrachtet. Diese Alternative musste allerdings bereits auf einer hohen
Prüfebene als nicht zielkonform verworfen werden. Ausschlaggebend waren hierfür folgende As-
pekte:
o Diese Maßnahme müsste über den Bundesverkehrswegeplan geregelt werden. Im Rah-
men der Bundesverkehrswegeplanung ist hierzu von keiner Seite (Binnenschifffahrt, Wirt-
schaft, Bundesländer) ein begründetes Interesse an einer solchen Verbindung artikuliert
worden (vgl. hierzu das Dokument aus einem das Vorhaben betreffenden Petitionsverfah-
ren PET 1-18-12-940-032174 Wasserstraßen- und -bau). Auch die erforderliche gesetzli-
che Akzentuierung eines solchen Vorhabens über das Bundeswasserstraßenausbauge-
setz ist weder erfolgt noch langfristig in Sicht.
o Die Planung eines solchen Kanals fällt nicht in die Kompetenz des Braunkohlenausschus-
ses, weil das Kanalvorhaben nicht für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist
(§ 26 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW). Die Planung der aus Sicht einer geordneten Braunkohlen-
planung erforderlichen Rheinwasserzuführung für die Tagebauseen erreicht bei weitem
kapazitätsmäßig und auch technisch nicht das Erfordernis eines schiffbaren Kanals.
o Im Hinblick auf die vielfachen Umweltwirkungen eines solchen Großprojekts kann nicht
von einer gesamtökologisch positiven Bilanz und auch nicht von einer Durchsetzbarkeit
ausgegangen werden (vgl. auch hierzu das v.g Dokument PET 1-18-12-940-032174
Wasserstraßen- und -bau).
o Schließlich dürfte offensichtlich sein, dass ein solches Vorhaben – auch schon ohne Be-
rücksichtigung zu erwartender Klagen – planungsrechtlich und bautechnisch bis zur erfor-
derlichen Wasserbereitstellung aus Braunkohlensicht ab Anfang 2030 nicht realisierbar
ist.
11 Kment, in: Hoppe et al. 2018:, § 40 UVPG Rn. 24
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Weitere Konzepte zur Tagebauseebefüllung, wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und
im Vorfeld der Unterrichtung vorgebracht. Konkret wurde angeregt:
• Statt des Rheins die Rur zur Befüllung des Tagebaus Hambach zu verwenden und dement-
sprechend eine Leitungstrasse von Westen her zum Tagebau zu suchen.
Die Nutzung der Rur scheidet bereits aufgrund ihrer geringen Wasserführung aus. Zudem wäre
dies nicht mit dem hiesigen Vorhaben zielkonform. Am Pegel Selhausen (Niederzier) südwestlich
des Tagebaus Hambach beträgt der mittlere Abfluss der Rur 12 m³/s12. Dem steht die hier geplante
Entnahmemenge von bis zu 13,8 m³/s für die Befüllung des Tagebaus Hambach gegenüber. Um
diese Entnahmemenge bewältigen zu können, kommt einzig der Rhein infrage (mittlerer Abfluss
am Pegel Köln: 2.090 m³/s)13.
• Das Wasser zur Befüllung der Tagebaue statt durch das vorgesehene oberirdische Entnah-
mebauwerk durch Entnahmebrunnen am Rheinufer (Uferfiltrat) zu gewinnen.
Die Nutzung von Uferfiltrat wurde bereits im Altverfahren für die RWTL Garzweiler diskutiert und
verworfen. Dies hat die Bezirksregierung Köln nun im Unterrichtungss chreiben vom 27 .10.2021
erneut bestätigt: „Eine Gewinnung von Rheinuferfiltrat ist linksrheinisch vor dem Hintergrund der
bestehenden räumlichen Konzentration von Grundwasserförderanlagen der Industrie und der öf-
fentlichen Wasserversorgung zwischen Köln und Neuss nahezu nicht realisierbar. Allenfalls rechts-
rheinisch wäre, südlich von Düsseldorf im Rheinvorland, eine Uferfiltratentnahme räumlich umsetz-
bar. Allerdings befinden sich die in Frage stehenden rechtsrheinischen Uferstreifen in FFH - bzw.
Naturschutzgebieten. An zwei Stellen wäre eine Rheindükerung erforderlich. Grundsätzlich ist die
Gewinnung der benötigten Maximalmenge ausschließlich über Uferfiltratentnahmen unter Berück-
sichtigung der üblichen spezifischen Uferbelastung nicht möglich. Eine Direktentnahme aus dem
Rhein muss somit in jedem Fall erfolgen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Eingriffe in Na-
tur- und Landschaft ist die Verhältnismäßigkeit für eine zusätzliche Entnahme von Rheinuferfiltrat
nicht gegeben.“
• Eine vierte Transportleitung zur Beförderung von mehr Wasser aus dem Rhein zu errichten.
Die Prüfung der Errichtung einer vierten Transportleitung scheidet hier ebenfalls wegen fehlender
Planzielkonformität aus. Die Errichtung einer vierten Leitung wäre mit einer deutlich höheren Ent-
nahmemenge als den geplanten 18 m³/s verbunden. Der Transport einer größeren Wassermenge
ist hier aber nicht Verfahrensgegenstand und würde zu einem neu zu beurteilenden Gesamtvorha-
ben führen.
Vor diesem Hintergrund ist eine vierte Leitung zum Transport einer noch größeren Wassermenge
nicht Bestandteil des Vorhabens und nicht Verfahrensgegenstand, sondern stellt ein – zudem im
bisherigen Planungsraum nicht realisierbares – anderes Vorhaben dar. Das hier betrachtete Vor-
haben erfordert einen geplantem Trassenkorridor mit einer Regelbreite von 70 Metern. In diesem
Trassenkorridor ist kein Platz für eine weitere Leitung. Die Korridorbreite müsste auf ca. 80 Meter
erweitert werden. Der geplante Trassenkorridor passiert darüber hinaus mehrere Engstellen (ins-
besondere die Kreuzung de r Bundesstraße 9 mit der Hagelkreuzstraße in Dormagen oder die
12 https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-
web/data/ow/menge/pegel/pegelDetailsTab.xhtml;jsessionid=41B9F1431E7B7063ADA657FFF3D450DA?cid=1#
13 https://web.archive.org/web/20140811030451/http://undine.bafg.de/servlet/is/13873/
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Schnittstelle der A57 mit der Eisenbahntrasse Köln -Neuss), bei denen für eine Aufweitung des
Trassenkorridors zur Unterbringung einer 4. Leitung kein Platz ist. Insoweit wäre in diesen Berei-
chen ein grundlegend neuer Trassenkorridor zu suchen. Eine solche Vorhabensänderung wären
wie die höheren Entnahmemengen aus dem Rhein und die angepasste Dimensionierung der Ent-
nahmevorrichtung und der Bauwerke einer neuen Prüfung zur Umweltverträglichkeit zu unterzie-
hen.
Eine dafür erforderliche umfassend neue Planung einschließlich der Verfahren zur Sicherung und
Genehmigung des Trassenkorridors sowie die Errichtung wären bis zum Beginn der geplanten
Seebefüllung in Hambach und der Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser (Garz-
weiler) im Jahr 2030 bei prognostischer Betrachtung nicht möglich. Eine Betrachtung der Beschaf-
fung weiterer Wassermengen geschieht erforderlichenfalls außerhalb dieses Verfahrens.
Diese Konzepte wurden durch die Vorhabenträgerin nicht im Detail geprüft, da sie nicht erforderlich
bzw. geeignet sind, um die Planziele zu erreichen.
3.3 Trassenfindung RWTL Hambach – Erste Ebene: Großräumige Prüfung
der Entnahmemöglichkeiten und der stärksten Restriktionen für eine
Trassenführung
Die erste Ebene befasste sich auf großräumiger Ebene mit konzeptionellen Möglichkeiten der Ent-
nahme von Rheinwasser und nahm im Sinne einer Grobanalyse nur die stärksten, auch umwelt-
fachlichen Restriktionen in den Blick, die zwischen dem Rhein und dem Tagebau Hambach beste-
hen. Dabei sind sowohl Restriktionen für eine Entnahme von Rheinwasser am Rheinufer als auch
Restriktionen für eine Trassenführung in den Blick zu nehmen.
Auf der ersten Ebene wurde der gesamte Rhein ungefähr im Abschnitt zwischen der südl ichen
Stadtgrenze von Neuss und der nördlichen Stadtgrenze von Bonn betrachtet ( → Abb. 26). Eine
räumlich noch weitergehende Betrachtung ist nicht erforderlich, da sich erstens mit Blick auf den
weiteren Verlauf des Rheins im Norden und Süden eine RWTL -Trasse zunehmend verlängern
würde und sich zweitens aufgrund der anschließenden Siedlungsbereiche von Neuss und Bonn
flächenhafte Riegel aus Siedlungsbebauung auftun, aufg rund derer eine konfliktärmere Trassen-
führung offensichtlich nicht in Betracht kommt. Eine weitere Eingrenzung des zu betrachtenden
Raums ergibt sich durch das Stadtzentrum von Köln, das zentral an dem betrachteten Rheinab-
schnitt liegt. Da dieser dichte, z usammenhängende Siedlungsraum offensichtlich nicht für eine
Trassenführung in Frage kommt, eröffnet sich jeweils nur ein Korridor nördlich und südlich des
Kölner Stadtzentrums (→ Abb. 26).
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Abb. 26: Erste Ebene der Trassenfindung – Grobkorridore nördlich und südlich des Kölner Stadtzent-
rums
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Zur Grobanalyse auf der ersten Zielebene wurden folgende Kriterien erfasst, die aus umweltfach-
licher Sicht das höchste Konfliktpotenzial bergen und damit die größten Widerstände für eine Tras-
senführung bzw. eine Rheinwasserentnahme darstellen:
1. Bebaute Abschnitte des Rheinufers als Bereiche, in denen mangels Flächenverfügbarkeit
kein Entnahmebauwerk errichtet werden kann.
2. Siedlungsbereiche (gemäß amtlichen ATKIS-Daten) als Bereiche, die für eine Trassenfüh-
rung mangels Flächenverfügbarkeit nicht in Frage kommen.
3. Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete, die als höchstrangige naturschutzrechtliche
Schutzgebiete gegenüber der RWTL wegen zu erwartenden Beeinträchtigungen ihres
Schutzzwecks erhebliche Konflikte erwarten lassen.
Bei Erfassung der o. g. Kriterien wird hinsichtlich der Entnahmemöglichkeiten deutlich, dass nörd-
lich des Stadtzentrums von Köln nur zwei Rheinabschnitte bestehen, an denen das Ufer oder der
rheinnahe Bereich nicht umfassend mit Siedlungsbereichen bedeckt ist. Diese Bereiche befinden
sich nördlich / östlich bzw. südöstlich des Stadtzentrums von Dormagen (→ Abb. 27, Bereiche 1
und 2) und wurden bereits im Altverfahren zur RWTL Garzweiler identifiziert und miteinander ver-
glichen. Südlich des Kölner Stadtzentrums offenbaren sich vergleichsweise siedlungsfreie Berei-
che im Rheinbogen Köln-Weiß sowie im Rheinabschnitt zwischen Köln und Wesseling (→ Abb. 27,
Bereiche 3 und 4). Die Abb. 27 ist dem Bericht zusätzlich als hochauflösende Karte beigefügt (Karte
8)
Im speziellen Fall des Rheinufers wird das Vorhandensein von Natura 2000 -Gebieten nicht von
vorneherein als Ausschlusskriterium gewertet. Dies liegt darin begründet, dass es sich am Rhein-
ufer immer um dasselbe Natura 2000 -Gebiet handelt (FFH-Gebiet Rhein-Fischschutzzonen) und
die Verträglichkeit des Vorhabens (insb. der Rheinwasserentn ahme) mit diesem FFH-Gebiet be-
reits im Altverfahren geprüft wurde. Daher wird unter Rückgriff auf bereits durch das Altverfahren
vorliegende Erkenntnisse davon ausgegangenen, dass diese FFH -Gebietsausweisung für die
RWTL kein unüberwindbares Zulassungshindernis darstellt. Dies gilt auch für die engste Stelle des
FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald“, an der dieses Gebiet durch die raumordnerisch gesicherte
Trasse grabenlos gequert wird (Breite rd. 200 m). Gleichwohl sind alle weiteren Natura 2000-Ge-
biete, für die zum jetzigen Stand noch keine Erkenntnisse zur Verträglichkeit des Vorhabens mit
ihren Schutzzielen vorliegen, vorsorglich im o. g. Sinne als hochrangige Widerstände für eine Tras-
senführung zu betrachten.
Im Folgenden werden die vier möglichen Entnahmebereiche, die mittels der o.g. Kriterien identifi-
ziert wurden, einer Einzelbetrachtung unterzogen. Dazu werden die vier Bereiche auf kleinräumiger
Ebene hinsichtlich der Entnahmesituation sowie einer möglichen Trassenführung beleuchtet. Da-
bei ermöglicht die Konzentration des betrachteten Raums auf die vier potentiellen Entnahmeberei-
che eine detailliertere Betrachtung hinsichtlich weiterer Kriterien, die im gesamten Suchraum der
ersten Betrachtungsebene (→ Abb. 26) aufgrund dessen räumlicher Ausdehnung nicht erfasst wer-
den können. Insbesondere wird geprüft, inwieweit zusammenhängende Waldgebiete, Auenwälder,
besondere Infrastruktur- und Erholungseinrichtungen und die klein räumige Siedlungsflächenku-
lisse einer Entnahme oder Trassenführung entgegenstehen. Anschließend an die Einzelfallbe-
trachtung werden die vier potenziellen Entnahmebereiche in einem Fazit miteinander verglichen.
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Abb. 27: Erste Betrachtungsebene – Erfassung der stärksten umweltfachlichen Restriktionen
3.3.1 Nordkorridor – Entnahmebereich 1 (nördlich / östlich des Stadtzent-
rums von Dormagen)
Der Entnahmebereich nördlich / östlich des Stadtzentrums von Do rmagen um das Landgasthaus
„Piwipp“ herum (im Folgenden: Bereich Piwipp) wurde im Altverfahren bereits als Entnahme iden-
tifiziert, weiterverfolgt und durch Festlegung der RWTL-Trasse im Sachlichen Teilplan raumordne-
risch gesichert (→ Abb. 28). Insofern war der Bereich auch als Alternative für die Entnahme für die
RWTL Hambach in Betracht zu ziehen. Die Entnahme im Bereich Piwipp eröffnet zudem die Mög-
lichkeit, Teile der bereits raumordnerisch gesicherten Trasse der RWTL Garzweiler für die neu zu
planende RWTL zum Tagebau Hambach mit zu nutzen. Schutzgebiete werden im Bereich Piwipp
durch diese gebündelte Trassenführung nicht beansprucht (→ Abb. 28).
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Abb. 28: Erste Betrachtungsebene – Bereich „Piwipp“
(mit FFH- und Naturschutzgebieten in grün)
3.3.2 Nordkorridor – Entnahmebereich 2 (südöstlich des Stadtzentrums von
Dormagen)
Der Bereich südöstlich des Stadtzentrums von Dormagen und nordwestlich von Köln -Langel (im
Folgenden: Bereich „Langel“, → Abb. 29) wurde wie der Bereich Piwipp bereits im Altverfahren zur
RWTL Garzweiler als möglicher Entnahmebereich identifiziert. Das Rheinufer ist hier weitgehend
frei von Siedlungsbereichen, allerdings ist breitflächig eine uferbedeckende Schutzgebietsauswei-
sung vorhanden (FFH -Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“).
Wie eingangs dargestellt, wird dies nicht als Ausschlusskriterium gewertet (→ S. 111). Allerdings
müsste die Errichtung des Entnahmebauwerks innerhalb des Gebietes erfolgen (während sie im
Bereich Piwipp außerhalb erfolgt, s. Abb. 28) oder unmittelbar angrenzend and die Ortslage Köln-
Langel (→ Abb. 29).
Eine Entnahme im Bereich Langel eröffnet die Möglichkeit einer Direktverbindung zwischen Rhein
und dem Tagebau Hambach , d. h. eine Trassierung ohne Mitnutzung der raumordnerisch gesi-
cherten RWTL-Trasse Garzweiler ( zumindest schließt die Siedlungs - und Schutzgebietskulisse
zwischen dem Bereich Langel und dem Tagebau Hambach eine solche Direktverbindung nicht
offensichtlich aus; → Abb. 27). Überdies ist zu erwähnen, dass sich im Bereich Langel die Einmün-
dung des Kölner Randkanals in den Rhein befindet. Die Nutzung der Kanaltrasse für die RWTL
Hambach wurde im Unterrichtungsschreiben vom 27. Oktober 2021 diskutiert und seitens der Be-
zirksregierung als sich nicht aufdrängende Alternative von der weiteren Betrachtung ausgenom-
men.
Im Verlauf einer möglichen Trassierung im Nahbereich des Entnahmebereichs liegt das FFH-Ge-
biet „Worringer Bruch“. Es handelt sich um einen fast vollständig verlandeten Altarm des Rheins
mit Auenwäldern, Hainbuchenwäldern und ausgedehnten Röhrichten. Eingriffe in den Grundwas-
serhaushalt sind aufgrund der vorgesehenen Bauweise (wasserdichter Verbau) zwar nic ht zu
Raumordnerisch gesicherte
Trasse der RWTL Garzweiler
Stadtzentrum
Dormagen
festgelegte Entnahmestelle
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
besorgen. Allerdings fiele eine Unterpressung dieses Gebietes mit rd. 350 m im Vergleich zum
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald“ (dort < 200 m) erheblich länger aus und wäre technisch nur
mit einem erheblichen Aufwand zu realisieren. Da auch eine Verleg ung mittels Rohrgraben (d. h.
mit Flächeninanspruchnahme im Gebiet) vor dem Hintergrund des gebotenen Erhalts der o. g. Le-
bensräume nicht infrage kommt und sich nördlich Siedlungsbebauung anschließt, wäre eine Tras-
senführung nur südlich des Worringer Bruchs möglich. Hierbei ist allerdings das Naturschutzgebiet
„An der Ziegelei“ zu berücksichtigen.
Abb. 29: Erste Betrachtungsebene – Bereich „Langel“
(mit FFH- und Naturschutzgebieten in grün)
3.3.3 Südkorridor – Entnahmebereich 3 (Rheinbogen Köln-Weiß)
Der Rheinbogen Köln-Weiß ist zwar weitgehend frei von Siedlungsbereichen, allerdings befindet
sich hier breitflächig und uferbedeckend das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Em-
merich und Bad Honnef“. Wie eingangs dargestellt, wird dies nicht als Ausschlusskriterium gewer-
tet ( → S. 111). Eine Errichtung des Entnahmebauwerks außerhalb des FFH-Gebietes wäre nur
äußerst südlich, unmittelbar angrenzend an die Siedlungsbereiche von Köln-Weiß möglich (→ Abb.
30).
Rückt man nun von der groben Betrachtungsebene zur Identifikation möglicher Entnahmebereiche
ab und betrachtet den Entnahmebereich 3 kleinräumig, zeigt sich, dass weite Teile des Rheinbo-
gens mit ökologisch hochwertigen Auenwäldern bestanden sind ( → Abb. 30). Diese Wälder sind
zwar nicht Teil des o. g. FFH-Gebietes, jedoch würde ihre Wiederherstellung im Falle vorhabenbe-
dingter Inanspruchnahme gegenüber offenen Grün- oder Ackerflächen erheblich langwieriger und
komplexer ausfällen. Im Bereich des RWTL-Trassenstreifens (hier: 60 m) besteht überdies im Re-
gelfall eine Aufwuchsbeschränkung (Freihalten des Trassenstreifens von Gehölzaufwuchs) ,
Einmündung
Kölner Randkanal
Köln-Langel
möglicher
Entnahmebereich
Chempark
Dormagen
Worringer
Bruch
NSG „An der
Ziegelei“
Trassenverläufe
(schematisch)
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
weshalb eine gleichartige Widerherstellung von beanspruchten Auwaldstrukturen im Regelfall nicht
möglich wäre.
Hinsichtlich möglicher Trassenführungen vom Rheinbogen aus in Richtung Tagebau Hambach er-
geben sich weitere Restriktionen. Westlich des Rheinbogens besteht ein fast durchgängiger Riegel
aus Siedlungsbereichen, der nur an einer schmalen Stelle unterbrochen wird. Durch diesen schma-
len Freiraum müsste die Trasse geführt werden ( → Abb. 30), da die zusammenhängenden Sied-
lungsbereiche aus Platzgründen als Ausschlussbereich für eine Trassenführung zu verstehen sind.
Bei dem betroffenen Freiraum handelt es sich um einen Ausläufer des äußeren Kölner Grüngürtels,
der neben seiner bedeutsamen Funktion für Natur und Landschaft auch Erholungsnutzungen und
öffentliche Einrichtungen wie einen Golfclub, den Forstbotanischen Garten der Stadt, Kleingärten,
Sporteinrichtungen, eine Kläranlage sowie größere zusammenhängende Waldbestände als Teil-
bereiche von Natur- und Landschaft beherbergen. Außerdem kreuzen sich in dem Bereich, durch
den eine Trasse voraussichtlich hindurchzuführen wäre, die Autobahnen A 1 und A 555, was zu
einer weiteren Verschärfung der ohnehin räumlich beengten Situation führt.
Abb. 30: Erste Betrachtungsebene – Bereich Rheinbogen Köln-Weiß
(mit FFH-Gebiet in grün sowie mit voraussichtlich erforderlicher Trassenführung durch die Ausläufer des
äußeren Kölner Grüngürtels)
3.3.4 Südkorridor – Entnahmebereich 4 (zwischen Wesseling und Bonn)
Das Rheinufer ist zwischen Wesseling und Bonn an einer schmalen Stelle nördlich von Bornheim-
Uedorf sowie weiter nördlich (rheinabwärts) bei Wesseling -Urfeld frei von Siedlungsber eichen
(→ Abb. 31). Schutzgebiete (NSG, Natura 2000-Gebiete) sind am Rheinufer nicht vorhanden. Hin-
sichtlich der Entnahmeaspekte offenbaren sich damit auf dieser Betrachtungsebene zunächst
keine Konflikte. Bei Betrachtung der Trassierungsaspekte zeigt sich jedoch, dass sich die Sied-
lungs- und Schutzgebietskulisse zwischen dem Entnahmebereich 4 und dem Tagebau Hambach
K.-Roden-
kirchen
K.-Weiß K.-Hahnwald
Entnahmebereich
Trassenverlauf
(schematisch)
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
vergleichsweise komplex gestaltet. Dies äußert sich in einem gegenüber dem Nordkorridor erhöh-
ten Siedlungsanteil, insbesondere im Bereich zwischen Rhein und dem Waldgürtel südwestlich von
Köln (Höhenzug „Ville“) sowie in der Anzahl vorhandener FFH- und Naturschutzgebiete zwischen
Rhein und dem Tagebau Hambach (→ Abb. 27, S. 112). Zudem wäre vom nördlichen Bereich bei
Wesseling-Urfeld eine Trassenführung ohne direkte Inanspruchnahme von rheinnahen Siedlungs-
bereichen voraussichtlich nicht möglich (→ Abb. 31).
Der bewaldete, etwa 2 bis 5 km breite Höhenzug „Ville“ wäre bei einer Entnahme im Bereich 4 zu
queren. Die Querung von größeren zusammenhängenden Waldbereichen mit der RWTL ist grund-
sätzlich nachteiliger zu bewerten als die Querung von Offenlandbereichen, da im Bereich des Tras-
senstreifens im Regelfall eine Aufwuchsbeschränkung besteht (Freihalten des Trassenstreifens
von Gehölzaufwuchs). Eine gleichartige Wiederherstellung von beanspruchten Waldbiotopen ist
daher im Regelfall nicht möglich. Eine Vermeidung von flächenhafter Inanspruchnahme der Wald-
bereiche mittels Unterpressung ist aufgrund der Länge der Querung nicht möglich.
Abb. 31: Erste Betrachtungsebene – Bereich Wesseling mit zwei möglichen Stellen für die Entnahme
(mit FFH- und Naturschutzgebieten in grün)
3.3.5 Fazit
Nordkorridor
Eine Entnahme im Bereich 1 (Piwipp) bei Dormagen kommt in Anlehnung an das Altverfahren nach
erster, grober Betrachtung als Ausgangspunkt für die Trassenführung der RWTL Hambach in Be-
tracht und eröffnet zudem die Möglichkeit der Bündelung (teilweise Mitnutzung der raumordnerisch
gesicherten Trasse der RWTL Garzweiler). Die Querung des FFH-Gebietes Knechtstedener Wald
durch die RWTL -Trasse, die bei einer Entnahme im Bereich Piwipp zwangläufig erforderlich ist,
Wesseling-
Urfeld
Bornheim-
Uedorf
Trassenverlauf
(schematisch)
Entnahmebereich
Entnahmebereich
Trassenverlauf
(schematisch)
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löst keine Konflikte im Sinne erheblicher Beeinträchtigungen nach § 34 Abs. 1 BNatSchG aus (dies
wurde im Altverfahren geprüft und gilt unverändert fort, vgl. Kap. 6.2.1).
Eine Entnahme im Bereich 2 (Langel) kommt nach erster, grober Betrachtung als Ausgangspunkt
für die Trassenführung der RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls in Betracht. Durch vorhandene
Schutzgebiete bestehen jedoch hohe Restriktionen. So ist eine Platzierung des Entnahmebau-
werks außerhalb des FFH -Gebietes der Rheinfisch-Schutzzonen unmittelbar angrenzend an die
Ortslage Köln-Langel, aber in unmittelbarer Nähe zum Fähranleger und vorhandenem Baumbe-
wuchs möglich (→ Abb. 29).
Südkorridor
Aufgrund der Restriktionen, die sowohl hinsichtlich der Entna hme (FFH-Gebiet, Auenwälder) als
auch hinsichtlich der Trassierung (Inanspruchnahme des Kölner Grüngürtels mit dortigen Erho-
lungseinrichtungen und größerer zusammenhängender Waldstrukturen) bestehen, kommt der Be-
reich 3 (Rheinbogen Köln -Weiß) aus umweltfachlicher Sicht als Alternative nicht ernsthaft in Be-
tracht.
Der Bereich 4 (Wesseling) erscheint grundsätzlich möglich, ist jedoch gegenüber den Alternativen
im Nordkorridor aus umweltfachlicher Sicht ebenfalls weniger geeignet. Dies ist vor allem auf die
erforderliche Querung des bewaldeten Höhenzugs „Ville“ zurückzuführen, bei dem eine größere
Inanspruchnahme von Waldflächen erforderlich wäre. Darüber hinaus lassen sich bei einer Tras-
sierung nach Hambach über den Bereich 4 keinerlei Bündelungsvorteile mit d er raumordnerisch
gesicherten Trasse erzielen.
Gesamtfazit
In der nachstehenden Tabelle sind die Vor- und Nachteile der vier ermittelten Ausgangspunkte für
eine Trassenführung vom Rhein zum Tagebau Hambach zusammengestellt.
Tab. 15: Gesamtfazit der ersten Ebene – Zusammenstellung der Vor- und Nachteile
Kriterium
Nordkorridor Südkorridor
Bereich 1
(„Piwipp“)
Bereich 2
(„Langel“) Bereich 3 Bereich 4
Entnahmeaspekte
Natura
2000
+ keine Schutzgebiets-
ausweisung im Entnah-
mebereich
- weitgehend Schutz-
gebietsausweisung
am Ufer
- weitgehend Schutz-
gebietsausweisung
am Ufer
+ keine Schutzge-
bietsausweisung im
Entnahmebereich
Siedlung + keine entscheidungser-
heblichen Konflikte mit
Siedungsbereichen
+ keine entschei-
dungserheblichen
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen
(wenn Entnahme-
bauwerk innerhalb
des Schutzgebie-
tes)
+ keine entschei-
dungserheblichen
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen
(wenn Entnahme-
bauwerk innerhalb
des Schutzgebie-
tes)
+ keine entschei-
dungserheblichen
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen
(wenn Entnahme-
bauwerk bei Wes-
seling-Urfeld)
- Siedlungsnahe Er-
richtung des
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
- Siedlungsnahe Er-
richtung des Ver-
teilbauwerks (wenn
Entnahmebauwerk
außerhalb des
Schutzgebietes)
- Siedlungsnahe Er-
richtung des Ver-
teilbauwerks (wenn
Entnahmebauwerk
außerhalb des
Schutzgebietes)
Verteilbauwerks
(wenn Entnahme-
bauwerk bei Born-
heim-Uedorf)
Trassierungsaspekte
Siedlung + keine entscheidungser-
heblichen Konflikte mit
Siedungsbereichen
+ keine entschei-
dungserheblichen
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen
+ keine entschei-
dungserheblichen
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen
+ keine Konflikte mit
Siedungsbereichen
(wenn Entnahme-
bauwerk bei Born-
heim-Uedorf)
- Trassierung Sied-
lungsbereiche vo-
raussichtlich unver-
meidbar (wenn Ent-
nahmebauwerk bei
Wesseling-Urfeld)
Verlauf /
Trasse
+ keine Konflikte auf die-
ser Ebene erkennbar
(Trassenführung zwar
nur durch Knechtstede-
ner Wald möglich, aber
hier keine dauerhafte
Waldinanspruchnahme;
dazu FFH-Verträglich-
keit geprüft)
+ keine entschei-
dungserheblichen
Konflikte auf dieser
Ebene erkennbar
- Trassenführung nur
durch äußeren Köl-
ner Grüngürtel
möglich
- Trassenführung nur
durch Querung des
bewaldeten Höhen-
zuges „Ville“ mög-
lich
Natur- und
Landschaft
+ keine entscheidungser-
heblichen Konflikte auf
dieser Ebene erkenn-
bar
+ keine entschei-
dungserheblichen
Konflikte auf dieser
Ebene erkennbar
- Auwaldstrukturen
im Ufernahbereich
+ keine entschei-
dungserheblichen
Konflikte auf dieser
Ebene erkennbar
Bündelung + Möglichkeit der Bünde-
lung mit der RWTL
nach Garzweiler
- keine Möglichkeit
der Bündelung mit
der RWTL nach
Garzweiler
- keine Möglichkeit
der Bündelung mit
der RWTL nach
Garzweiler
- keine Möglichkeit
der Bündelung mit
der RWTL nach
Garzweiler
Da die beiden Alternativen südlich von Köln nach der Grobanalyse nicht eindeutig vorzugs-
würdig sind, wurde die Betrachtung in den nachfolgenden Planungsebenen auf die Bereiche
nördlich von Köln gerichtet. Hierdurch wurde eine zielgerichtete Bündelung der verfügbaren Pla-
nungsressourcen unter zeitökonomischen Gesichtspunkten ermöglicht, so dass die weiteren Ebe-
nen in angemessener Detailschärfe betrachtet werden konnten. Da mit diesem Vorgehen keine
Alternativen ausgeschieden werden, die sich als eindeutig besser aufdrängen, ist das Vorgehen
konform mit den in Kapitel 3.1 dargestellten Grundsätzen der Alternativenauswahl.
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3.4 Trassenfindung RWTL Hambach – Zweite Ebene: Vergleich möglicher
Entnahmebereiche und Trassenführungen nördlich von Köln
Nachdem als Ergebnis der Prüfung auf der ersten Ebene die weitere Betrachtung auf den Nord-
korridor gerichtet wurde, bestanden auf der zweiten Ebene drei Möglichkeiten zur Umsetzung der
RWTL zum Tagebau Hambach im Nordkorridor. Die drei Möglichkeiten ergaben sich aus den bei-
den Entnahmebereichen im Nordkorridor (Piwipp und Langel) und den von dort ausgehend grund-
sätzlich möglichen Wegen einer Trassenführung in Richtung Hambach:
• Erstens drängt sich die Bündelungsleitung auf, bei der Teile der raumordnerisch gesicherten
Trasse der Garzweilerleitung auch für die RWTL-Trasse zum Tagebau Hambach genutzt
werden. Hierzu ist eine erhöhte Entnahme von bis zu 18 m³/s bei Piwipp erforderlich (→ Tab.
2, S. 30), um die Befüllung beider Tagebauseen zu bedienen (ca. 4,2 m³/s für die RWTL nach
Garzweiler zzgl. ca. 13,8 m³/s für die RWTL nach Hambach, die über dasselbe Bauwerk ent-
nommen werden).
• Zweitens besteht die Möglichkeit einer Direktverbindung vom Bereich Piwipp zum Tagebau
Hambach ohne Mitnutzung der Garzweiler-Trasse. Die Entnahme würde hierbei über das-
selbe Bauwerk erfolgen (mit entsprechend erhöhten Entnahmemengen).
• Drittens besteht die Möglichkeit einer Direktverbindung vom Bereich Langel zum Tagebau
Hambach. In diesem Fall wäre im Bereich Langel eine weitere Entnahmestelle (inkl. Ent-
nahme- und Pumpbauwerk) einzurichten, von der aus voraussichtlich ca. 14 m³/s entnommen
werden. Die Entnahme bei Piwipp bliebe für die Garzweiler-Trasse im Umfang von ca. 4 m³/s
unberührt.
Die nachstehende Abbildung stellt die o. g. Möglichkeiten der Trassenführung schematisch dar.
Wie auch auf der ersten Ebene wurden im Vergleich dieser Alternativen sowohl Aspekte der Ent-
nahme als auch der Trassenführung untersucht. Im Sinne des abschichtenden Vorgehens bei
der Ermittlung einer vorzugswürdigen Trasse wurde auf dieser Ebene nun der Detaillierungsgrad
der Untersuchung gegenüber der ersten Ebene erhöht. Die Entnahmeaspekte werden einer tech-
nischen sowie einer umweltseitigen Betrachtung unterzogen. Die trassenseitige Betrachtung
erfolgt dagegen maßgeblich umweltseitig anhand der stärksten Restriktionen für eine Trassen-
führung (die technische Seite bzgl. der Trassenführung wird nicht beleuchtet, da sich hierdurch
aufgrund einer grundsätzlichen technischen Machbarkeit keine trassenentscheidenden Erkennt-
nisse ergeben würden). Zu den großräumigen Ausschlussbereichen der ersten Ebene kommen bei
der trassenseitigen Betrachtung weitere naturschutzfachliche und -rechtliche Schutzkategorien so-
wie wasserrechtliche Schutzkategorien hinzu (→ Kap. 3.4.3).
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 32: Zweite Betrachtungsebene: Möglichkeiten der Trassenführung im Nordkorridor
3.4.1 Entnahmeaspekte – umweltseitige Betrachtung
Umweltseitig gibt vor allem das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und
Bad Honnef“ den Ausschlag für die Vorzugswürdigkeit eines Entnahmebereichs: Während der Be-
reich Langel weitgehend innerhalb des FFH-Gebietes liegt, befindet sich der Bereich Piwipp au-
ßerhalb (→ Abb. 33). Dies ist vor allem deshalb entscheidungserheblich, weil eine Realisierung des
Vorhabens innerhalb des FFH-Gebietes ein deutlich höheres Potenzial aufweist, erhebliche Beein-
trächtigungen des FFH-Gebietes zu verursachen, da im FFH-Gebiet auch bestimmte Lebensraum-
typen unter Schutz stehen, deren ökologische Funktionen bei flächenhafter Beanspruchung gänz-
lich verloren gingen.
Aus einer Flächeninanspruchnahme innerhalb eines FFH-Gebietes könnte sich gemäß § 34 Abs. 2
BNatSchG die Unzulässigkeit des Entnahmebereichs Langel ergeben, weil mit dem Bereich Piwipp
eine zumutbare Alternative besteht, die außerhalb eines FFH-Gebiets liegt und somit keine direkte
Flächeninanspruchnahme verursacht. Hinsichtlich der FFH -Thematik ist daher die Lage des Be-
reichs Piwipp außerhalb des FFH-Gebietes klar vorzugswürdig gegenüber Langel.
Als weiteres umweltseitiges Kriterium ist der allgemeine Grundsatz der Eingriffsvermeidung anzu-
führen, der in § 13 BNatSchG verankert ist. Dieser Grundsatz lässt sich als Kriterium auf dieser
Ebene nicht konkret im Raum verorten, ist aber für die Alternativenentscheidung als abwägungs-
relevanter Belang von Bedeutung. Im Sinne dieses Gebotes ist es zu begrüßen, wenn die Bauar-
beiten, die Errichtung der Bauwerke sowie die Entnahme von Rheinwasser für die RWTL räumlich
auf einer Trasse konzentriert werden und somit zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft ver-
mieden werden. Auch die Gesamtlänge der Leitungstrasse des RWTL-Gesamtvorhabens (RWTL
Garzweiler + RWTL Hambach) fällt geringer aus, wenn auf einen Abschnitt zurückgriffen wird, in
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
dem beide Leitungen in einer Trasse mit drei Rohren gebündelt werden (anstelle zweier eigenstän-
dig trassierter Leitungen mit jeweils zwei Rohren). Damit ist auch hier der Entnahmebereich Piwipp
klar vorzugswürdig gegenüber Langel.
Abb. 33: Zweite Betrachtungsebene: FFH-Gebiet der Rhein-Fischschutzzonen
3.4.2 Entnahmeaspekte – technische Betrachtung
Die Kriterien für die technische Betrachtung entsprechen den Kriterien, die auch im Altverfahren
herangezogen und abgestimmt wurden. Zur Ableitung der Kriterien wurden folgende Randbedin-
gungen berücksichtigt:
Gemäß dem Erlass „Querströmungen an Bundeswasserstraßen durch Entnahme- und Einleitungs-
bauwerke“ sind Querströmungen an Bundeswasserstraßen , die durch Entnahme - und
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Einleitungsbauwerke hervorgerufen werden, über 0,3 m/s nicht akzeptabel (Zentralkommission für
die Rheinschifffahrt, 2012; Bundesministerium für Verkehr, 1991). Diese Begrenzung der Querströ-
mungen berücksichtigt neben der Sicherheit der Rheinschifffahrt auch fischereibiologische As-
pekte. Um das Ansaugen von Schlamm und Bodenmaterial zu verhindern, sollten die Einlaufröhren
mindestens 1 m oberhalb der Gewässersohle liegen. Um eine permanente Wasserentnahme auch
unterhalb des niedrigsten Niedrigwassers (NNW) zu gewährleisten, gilt als Ausschlusskriterium
eine Fließtiefe von weniger als 3 m unter NNW.
Um Bereiche im Rhein mit einer Fließtiefe von mindestens 3 m unter NNW zu erreichen, kann unter
Umständen auch ein Buhnenbauwerk errichtet bzw. ein bereits vorhandenes Buhnenbauwerk aus-
gebaut werden, um die Rohrleitungen aufnehmen zu können und eine ausreichende Wassertiefe
im Rheinstrom zu erreichen. Eine Entnahmestelle, die einen Abstand von 20-100 m zur MQ-Ufer-
linie (Uferlinie bei mittlerem Abfluss) aufweist, wäre damit bedingt geeignet. Eine optimale Ent-
nahme wäre gewährleistet, wenn der Rhein in direkter Ufernähe eine entsprechende Tiefe auf-
wiese, woraus eine Entnahmestelle in direkter Ufernähe (< 20 m zur MQ-Uferlinie) resultiert. Zur
Bestimmung der Wassertiefen werden die vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Duisburg über-
gebenen Rheinprofile verwendet (vgl. Ergebnisausgabe Rheinwasserstände, August 2013).
Um Sedimentationsprobleme weitgehend zu vermeiden, sollten die Entnahmebereiche am Prall-
ufer oder an geraden Fließstrecken platziert werden. Gleitufer sind entsprechend als ungeeignet
einzustufen.
Weiterhin sind die Anlegebereiche von Fähren zu berücksichtigen. Diese Standorte sind auf Grund
des Fährverkehrs nur bedingt geeignet. Die Entnahmestelle muss außerdem für den Schwerlast-
verkehr erreichbar sein (Wartungsarbeiten).
Für die Bewertung der technischen Kriterien wird auf die Erkenntnisse aus dem Altverfahren zu-
rückgegriffen. Dort erfolgte eine Klassifizierung von Rheinuferabschnitten in drei Eignungsklassen
(ungeeignet, bedingt geeignet und geeignet, s. Tab. 16).
Tab. 16: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel aus techni-
scher Sicht
Eignung Kriterien
III
Ungeeignet
• Fließtiefe unter Normalniedrigwasser > 3 m
• Unerreichbar für Schwerlastverkehr
• Uferbebauung näher als 50 m zum Ufer
• Lage am Gleitufer
II
Bedingt geeignet
• Anlegebereich Fähre
• Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss
I
geeignet
• Entnahme in Ufernähe (< 20 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss)
Der Vergleich der Entnahmebereiche Piwipp und Langel erfolgt in Anlehnung an diese Kriterien
(→ Tab. 17). Die Tabelle stellt Piwipp als den aus technischer Sicht geringfügig günstigeren Ent-
nahmebereich heraus, da dieser bei fünf der sechs Kriterien eine hohe Eignung gegeben ist. Langel
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
ist dagegen bezüglich dreier Kriterien als bedingt geeignet eingestuft. Eine grundsätzliche Mach-
barkeit ist aus technischer Sicht für beide Entnahmebereiche gegeben,
Tab. 17: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel aus techni-
scher Sicht
Kriterium
Ausprägung Kriterium Technische Einstufung
Piwipp Langel Piwipp Langel
Fließtiefe unter Normalniedrigwas-
ser < 3 m ungeeignet
> 3,9 m 2,9 bis 3,3 m geeignet bedingt geeignet
Unerreichbar für Schwerlastverkehr nein nein geeignet geeignet
Uferbebauung näher als 50 m zum
Ufer
> 200 m > 150 m geeignet geeignet
Lage am Gleitufer Nein Nein geeignet geeignet
Anlegebereich Fähre Nein Ja geeignet bedingt geeignet
Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum
Ufer bei mittlerem Abfluss
20 bis 50 m 80 bis 100 m bedingt geeignet bedingt geeignet
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
3.4.3 Trassierungsaspekte
Die Betrachtung der Trassierungsaspekte soll ähnlich der Abb. 27 (→ S. 112) einen Überblick über
die Restriktionskulisse im untersuchten Raum geben. Da die Betrac htung nun (auf der zweiten
Ebene) auf den Nordkorridor beschränkt ist, wird die Restriktionskulisse im Sinne des abschich-
tenden Vorgehens nun über detailliertere Kriterien erfasst. Es erfolgt nur eine umweltseitige Be-
trachtung. Die technische Seite wird hinsichtlich der Trassierung nicht beleuchtet, da sich hierdurch
aufgrund einer grundsätzlichen technischen Machbarkeit keine entscheidenden Erkenntnisse er-
geben würden.
Die berücksichtigten Kriterien sind in nachstehender Tabelle zusammengestellt und in beigefügter
Karte 9 innerhalb eines großzügig abgegrenzten Untersuchungsraums erfasst.
Tab. 18: Kriterien zur Betrachtung der Trassierungsaspekte auf der zweiten Ebene
Klasse Restriktion
III
ungeeignet
• Siedlungsbereiche
• Naturschutzgebiete
• Natura 2000-Gebiete
• Wasserschutzgebiet, Zonen I und II
• Naturwaldzellen
• gesetzlich geschützte Biotope
II
bedingt geeignet
• Waldbereiche
• Überschwemmungsgebiete
• Wasserschutzgebiet, Zone III
• Biotopverbundflächen
I
grundsätzlich geeignet
• alle übrigen Bereiche
Der Entnahmebereich Langel ist vollständig überlagert vom Trinkwasserschutzgebiet „Weiler“
(Zone IIIB), das sich noch weiter in Richtung Westen erstreckt (s. beigefügte Karte 9). Durch die
Zone II dieses Schutzgebietes, das NSG / FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ sowie angrenzende Sied-
lungsbereiche wird eine Engstelle14 gebildet, durch die eine Trasse hindurch zu führen wäre. Aus-
gehend vom Rhein wäre die Trasse zudem für 9 -10 km durch die Zonen IIIA/B der Trinkwasser-
schutzgebiete „Weiler“ und „Chorbusch“ zu führen
Über eine Entnahme bei Piwipp ist eine Bündelung entlang der relativ konfliktarmen Trasse der
RWTL Garzweiler möglich (Alternative 1 in Abb. 32, S. 120). Hierbei wird ebenfalls eine Querung
der Zone III eines Trinkwasserschutzgebietes auf einer Länge von etwa 8-9 km erforderlich (nörd-
lich gelegenes Schutzgebiet „Auf dem Grind“). Bei einer Trassierung über Piwipp sowohl der Lei-
tung nach Hambach als auch nach Garzweiler können die Eingriffe in das Schutzgebiet allerdings
räumlich und zeitlich gebündelt werden. Demgegenüber wären bei einer Trassierung der RWTL
nach Hambach über Langel (Alternative 3 in Abb. 32, S. 120) und zusätzlich nach Garzweiler über
Piwipp (Alternative 1 in Abb. 32, S. 120) zwei lange Durchquerungsbereiche von
14 Als Engstelle werden in dieser Unterlage Bereiche bezeichnet, in denen der für den Trassenstreifen verfügbare Raum auf-
grund der Raumwiderstandskulisse stark eingeschränkt ist und daher Konflikte mit dem Platzbedarf der RWTL zu erwarten
sind.
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Trinkwasserschutzgebieten erforderlich. Im weiteren Verlauf der RWTL nach Garzweiler wird das
FFH-Gebiet „Knechtsteden“ zwar gequert, jedoch erfolgt do rt erstens ein unterirdischer Vortrieb
und zweitens erfolgt dieser an der schmalsten Stelle des FFH-Gebietes. Diese Baumaßnahme wird
auch für eine Bündelung der Garzweiler- und Hambachleitung herangezogen.
Eine Direktverbindung Piwipp → Tagebau Hambach (Alternative 2 in Abb. 32, S. 120) kommt als
ernsthafte Trassenalternative nicht in Betracht. Es wäre dazu erforderlich, eine singuläre Leitungs-
trasse mit einer Länge von mindestens 25 Kilometern durch den nicht vorbelasteten Raum zu füh-
ren. Als vorteilhaft stellt sich die hiesige Vorzugstrasse dar, die für etwa 21,8 km gebündelt mit der
Leitung nach Garweiler verläuft und ab dem noch zu errichtenden Verteilbauwerk etwa 19 km in
Einzellage zum Tagebau Hambach verschwenkt. Im Einzelnen:
Bei näherer Betrachtung der Direktverbindung Piwipp → Tagebau Hambach stellt sich schnell her-
aus, dass die direkte Verbindung von Entnahmebauwerk und Tagebau Hambach hier im Einzelfall
untunlich ist. Gegen die Direktverbindung spricht bereits, dass sich unmittelbar westlich und süd-
westlich vom Entnahmepunkt die geschlossene Ortslage Dormagen -Horrem und d er Chempark
Dormagen befinden, die jeweils ein Hindernis für eine Direktverbindungsleitung darstellen. Die Be-
bauung ist jeweils so dicht, dass die Verlegung einer Trasse an diesen Stellen nicht möglich ist.
Bereits die Gewährleistung eines 18 m breiten, von Bebauung freizuhaltenden Schutzstreifens ist
in diesen Lagen nicht möglich. Dies gilt erst recht für die Einrichtung eines Regelarbeitsstreifens
mit der Breite von 70 m. Aus diesen Gründen ist die Ortslage zwingend zu umgehen. Wegen des
vorgenannten geringen Platzangebots ist eine Umgehung allein nördlich möglich. Die Umgehung
der Ortslage entlang ihrer Nordseite führt aber bereits zur vorgesehen Bündelung der Vor-
zugstrasse, da der raumordnerisch gesicherte Trassenkorridor nach Garzweiler diese Ortslage
ebenfalls nördlich umgeht. Die Direktverbindung hätte insoweit keinen Vorteil, sondern müsste die
Garzweilertrasse mit benutzen.
Berücksichtigung des Bündelungsgebotes
Auch ungeachtet dessen bietet sich eine weitgehende Bündelung hier an. Ihre Vorteile sin d mit
ganz erheblichem Gewicht in die Abwägung einzustellen – wie das Bundesverwaltungsgericht mit
jüngerer Rechtsprechung wiederholt klargestellt hat15:
„Es gibt keinen zwingenden Planungsleitsatz, bestehende Leitungstrassen für ein neues Vor-
haben zu nutzen. Dennoch sind im Rahmen der fachplanerischen Abwägung das sog. Bün-
delungsgebot, wonach linienförmige Infrastrukturen zu bündeln sind (vgl. etwa § 1 Abs. 5 Satz
3 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG), und das Gebot der Nutzung bestehender Trassen, wo-
nach der Ausbau des Netzes unter Nutzung vorhandener Trassenräume grundsätzlich Vor-
rang hat vor dem Neubau auf neuen Trassen, zu berücksichtigen […]. Damit sollen Natur und
Landschaft vor weiterer Zerschneidung und deren Folgen für den Naturhaushalt und das Land-
schaftsbild geschützt und eine weitere Flächeninanspruchnahme vermieden werden […].
Die von der Bestandstrasse geprägte Situationsgebundenheit von Grundstücken und Gebie-
ten ist ein Kriterium, das grundsätzlich geeignet ist, sich in der Abwägung gegen konkurri e-
rende Belange durchzusetzen. Sofern eine vorhandene Leitung bereits eine Trasse vorgibt,
die sich insgesamt als verträglich erweist, kann es fehlerfrei sein, wenn eine vertiefte Prüfung
15 Beschl. vom 27.07.2020 - 4 VR 7.19, bverwg.de Rn. 70 f.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
alternativer großräumiger Trassen unterbleibt. Denn Trassenvarianten, die sich auf der Grund-
lage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können dann schon in einem früheren
Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden […].
Lokalen Konflikten und Umweltauswirkungen kann gegebenenfal ls durch die Wahl kleinräu-
miger Alternativtrassen begegnet werden.“
Anders ausgedrückt würde eine vollkommene Neutrassierung der RWTL zum Tagebau Hambach
– ob über Piwipp oder über Langel – Konflikte durch die Schaffung einer weiteren Trasse verlagern,
neue Konflikte schaffen und diese in gewissem Umfang sogar verdoppeln16– eben wegen der über-
wiegenden Inanspruchnahme von bislang unbelastetem Raum. Diese Trassierungsvorgaben sind
im Rahmen der Abwägung mit dem ihnen im konkreten Fall zukommenden Gewicht zu berücksich-
tigen.17 Hier ist es so, dass die Trassierung in überwiegender Bündelung – und damit das Abrücken
von einer Direktverbindung – eben zur Nutzung der aufgezählten Bündelungsvorteile führt. Es
kommt durch die Schaffung eines Trassenbündels gerade nicht zu zusätzlichen Belastungen, die
so gravierend sind, dass sich ein Vermeiden des Bündels aufdrängt. Es kommt zudem nicht zu
rechtswidrigen Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen, bei denen ein Verlassen des
Bündels gemäß den obigen Maßstäben allein geboten wäre.
Heruntergebrochen auf das konkrete Vorhaben bietet die Bündelung vor allem den Vorteil, dass
der bereits durch die Leitung nach Garzweiler zerschnittene Raum genutzt wird, ohne eine neue
Schneise vom Entnahmebauwerk aus zu eröffnen. Mit Blick auf die Belange der Umwelt kann der
Arbeitsstreifen der Leitung nach Garzweiler weitgehend mitgenutzt werden, so dass es mit Blick
auf die Baudurchführung im Bereich des Bündelungsabschnittes zwar zu einem breiteren Rohrgra-
ben kommt, jedoch eine weitere Freimachung (Beseitigung von Bewuchs, Abschub des Mutterbo-
dens) zur Einrichtung der Baustelle nicht erforderlich ist; gleiches gilt für Ausgleichsmaßnahmen
für Eingriffe in Natur und Landschaft, die aus einer weiteren Freimachung zusätzlicher Flächen
resultieren.. Damit können auch weiterer Betroffenheiten geschützter Arten mit hoher Wahrschein-
lichkeit ausgeschlossen werden. . Dies ist gegenüber eine Einzeltrasse sowohl mit Blick auf den
gebotenen sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§ 1 LBodSchG, § 1 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG,
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG ), als auch mit Blick auf die Belange der Landwirtschaft positiv zu
sehen, da keine weiteren Flächen für die Nahrungsmittelproduktion ausfallen. Auch ist die Belas-
tung weiterer, bislang nicht berührter Grundstücke nur in Ausnahmefällen erforderlich.
Die Umsetzung einer Bündelung ist hier im Übrigen auch vor dem Hintergrund der Festsetzungen
des LEP NRW vorzuziehen, der zur Linienführung von Transportleitungen als Grundsatz der
Raumordnung ausführt, dass diese in Leitungsbändern flächensparend und gebündelt geführt wer-
den und an bereits vorhandene Bandinfrastrukturen im Raum angelehnt werden sollen (→ S. 81).
Nach § 26 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW ist der Landesentwicklungsplan dem Braunkohlenplan zu
Grunde zu legen. Diesem Grundsatz kommt hier entsprechend qualifizierte Bedeutung zu.
Zusammengefasst führt eine weitreichende Bündelung der RWTL nach Garzweiler und nach Ham-
bach zu signifikant wen iger Eingriffen in Natur und Landschaft. Zwar verbleibt ein Abschnitt, bei
dem eine Bündelung nicht weiter möglich ist und wo dementsprechend eine Neutrassierung erfor-
derlich ist (Hambachleitung). Dies beeinträchtigt aber alle betroffenen Belange nicht in dem Maße,
als würde die RWTL nach Hambach vollständig in Einzellage trassiert. Dies zeigt sich insbesondere
16 BVerwG, NVwZ 2010, 1486 Rn. 30, und BVerwG, Gerichtsbescheid v. 21.9.2010 – 7 A 7/10
17 Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.2016 (Az. 4 A 4/15), in: NVwZ 2017, 708, 712 (Rz. 35)
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
an der Luftlinie zwischen dem Tagebau Hambach und der raumordnerisch gesicherten RWTL-
Trasse zum Tagebau Garzweiler, die je nach Lage des Verteilbau werks etwa 13 km beträgt. Bei
einer vollständigen Neutrassierung der RWTL zum Tagebau Hambach ist der Rhein hingegen min-
destens 25 km Luftlinie entfernt.
3.4.4 Zwischenfazit
Der Entnahmebereich Piwipp ist gegenüber dem Entnahmebereich Langel aus umweltfachlicher
Sicht klar vorzugswürdig, da Piwipp im Gegensatz zu Langel nicht weitgehend innerhalb eines
FFH-Gebietes liegt und sich im Bereich Piwipp Bündelungsvorteile mit der RWTL zum Tagebau
Garzweiler erzielen lassen.
Aus technischer Sicht gibt es keine signifikanten Aspekte, die einen der beiden Entnahmeberei-
che als eindeutig vorzugswürdig hervorheben. Beide Entnahmebereiche sind aus technischer Sicht
grundsätzlich möglich, wobei Piwipp geringfügig besser abschneidet.
Hinsichtlich der Trassierungsaspekte bestehen für eine von Langel ausgehende Trasse jedoch
erhebliche Restriktionen unmittelbar nach dem Entnahmebereich (FFH -Gebiet / NSG und Trink-
wasserschutzgebiet). Über eine Entnahme bei Piwipp ist hingegen eine Bündelung entlang der
vergleichsweise konfliktarmen, raumordnerisch gesicherten RWTL-Trasse zum Tagebau Garzwei-
ler möglich. Dabei wird zwar auch das FFH -Gebiet „Knechtsteden“ gequert, jedoch wird dort ers-
tens wie im Altverfahren ein unterirdischer Vortrieb vorgesehen und zweitens erfolgt die Querung
an der schmalsten Stelle des FFH-Gebietes (Breite < 200 m).
Weiterhin sprechen die im BNatSchG,im ROG und im LEP NRW verankerten Bündelungsgebote
klar für eine Trassierung über Piwipp in weitestmöglicher Bündelung mit der RWTL zum Tagebau
Garzweiler. Daher is t die Möglichkeit der Direktverbindung zwischen Piwipp und dem Tagebau
Hambach ebenfalls zu verwerfen (eine solche Direktverbindung erscheint auch mit Blick auf die
Restriktionen durch den zentralen Siedlungsbereich von Dormagen kaum realisierbar). Die positive
Wirkung einer Bündelung und das hohe Gewicht, das der Möglichkeit einer Bündelung beizumes-
sen ist, wurde im Übrigen durch das BVerwG bestätigt (→ S. 125).
Insgesamt schneidet der Entnahmebereich Piwipp sowohl hinsichtlich der Entnahme- als auch der
Trassierungsaspekte gegenüber Langel vorzugswürdig ab. Das gesetzlich normierte Bündelungs-
gebot spricht zusätzlich für die weitestmögliche Bündelung der Leitungen zu den Tagebauen Garz-
weiler und Hambach. Daher wird der Entnahmebereich Langel verworfen und die Betrachtung
in der nachfolgenden Eben der Trassenfindung auf den Bereich Piwipp und die Bündelung
mit der RWTL nach Garzweiler gerichtet. Da hierbei keine Alternativen ausgeschieden werden,
die sich als eindeutig besser aufdrängen, ist dieses Vorgehen konform mit den in Kapitel 3.1 dar-
gestellten Grundsätzen der Alternativenauswahl.
3.4.5 Alternativenbetrachtung für den konkreten Standort des Entnahmebau-
werks
Nachdem als Zwischenergebnis der Prüfung auf der zweiten Ebene die weitere Betrachtung auf
den Entnahmebereich Piwipp gerichtet wurde, verbleibt die Klärung des konkreten Standortes des
Entnahmebauwerks.
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Im Altverfahren zum Sachlichen Teilplan wurden zwei Entnahmestellen für die RWTL Garzweiler
identifiziert (Entnahmemenge in der Spitze bei 4,2 m³/s): Variante 1 bei Rheinstrom-km 712,2 und
Variante 2 bei Rheinstrom-km 712,6. Eine skizzenhafte Gegenüberstellung der Varianten zeigt der
nachstehende Übersichtslageplan.
Abb. 34: Geprüfte Entnahmestellen im Bereich Piwipp (Rheinstrom-km 712,2 und 712,6)
Die Variante 1 war nur realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungspla-
nes Dormagen die im alten Flächennutzungsplan dargestellten und geplanten Flächen zur Kläran-
lagenerweiterung (Darstellung als Flächen für die Abwasserbeseitigung (Absetzbecken) sowie als
Flächen für Aufschüttungen) verkleinert werden. Diese Verkleinerung ist gegenwärtig im Rahmen
der Neuaufstellung des Flächennutzungsp lans geplant (Offenlage im ersten Quartal 2020) und
führt mit Blick auf das Braunkohlenplanänderungsverfahren zu folgender Neubewertung:
Die neue Anlagenkonfiguration hat unmittelbare Auswirkungen auf die bauliche Umsetzung. Das
Entnahmebauwerk vergrößert sich von 10 m x 25 m auf etwa 15 m x 60 m. Anstelle von zwei
Leitungen (DN1400) werden nunmehr drei Leitungen (DN2200) untertägig, im grabenlosen Ver-
fahren bis zum Pumpbauwerk geführt, welches sich ebenfalls von ehemals 20 m x 20 m auf unter-
irdisch 45 m x 100 m (unterirdisch = maßgeblich für die Bewertung) vergrößert. Neu im Deichvor-
land ist zudem die Unterbringung des Hydroburst-Bauwerks.
Vor allem mit Blick auf die in der Nähe der Variante 1 gehäuft vorkommenden technischen Einrich-
tungen (Leitungen, Brun nen und Absetzbecken) der Fa. Currenta stellt die größere Anzahl der
Rohrleitungen und die Dimensionierung der Bauwerke ein neues nunmehr größeres
Rheinstrom-
km 712,2
Rheinstrom-
km 712,6
Absetz-
becken
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Konfliktpotential dar. Bei der Variante 2 (derzeitige Vorzugsvariante) ist eine untertätige Querung
des Deichvorlandes bis zum Pumpbauwerk technisch einfacher umzusetzen, weil dort weniger
technische Einrichtungen in unmittelbarer Nähe vorhanden sind.
Aus der Gegenüberstellung wird zudem deutlich, dass die Variante 1, obwohl näher am Wende-
punkt des Rheins und somit in einer stärker ausgeprägten Prallhangsituation gelegen, keine signi-
fikanten Vorteile bezüglich der Platzierung des Entnahmebauwerks in der neuen Dimension mehr
aufweist (kombinierte Entnahme für Hambach und Garzweiler, in Spitze 18 m³/s). Basierend a uf
derzeit vorliegenden Vermessungsdaten der WSV (Wasserschifffahrtsverwaltung) wird die notwen-
dige Tiefe der Sohle (Pinke Signatur in Abb. 34) mit vergleichbarem, bzw. sogar etwas größerem
Abstand zum Ufer erreicht. Bei der Bewertung wird überschlägig davon ausgegangen, dass ein
größerer Abstand zur Rheinsohle eine noch geringere Beeinflussung der Fischfauna bedingt und
dass ein geringerer Abstand des Entnahmebauwerks vom Ufer für die Rheinschifffahrt vorteilhaft
ist. Zu erwarten wäre, dass eine solche Situation (erforderliche Tiefenlage in geringem Abstand
zum Ufer und möglichst große Wassertiefen im unmittelbaren Umfeld Richtung Gewässer) umso
stärker ausgeprägt ist, je näher der Standort am Wendepunkt des Rheins (hier stromaufwärts)
gelegen ist. Die Auswertung der Tiefenkarte zeigt jedoch, dass sowohl der Abstand zum Ufer als
auch die Wassertiefe im Umfeld bei Variante 2 ebenso günstig im Sinne dieser überschlägigen
Bewertung sind.
Die Variante 1 hat gegenüber der Variante 2 demnach nur noch wirtschaftliche Vorteile, da die
Freigefälleleitung zwischen Entnahmebauwerk und Pumpwerk kürzer ausfallen kann Die Länge
der Freigefälleleitung könnte bei Variante 1 ca. 90 m kür zer ausfallen (ca. 310 m gegenüber ca.
400 m). Die Vorteile werden teilweise durch die größere Länge der Druckleitungen (ca. 370 m) im
Deichhinterland wieder aufgewogen.
Belange der Schifffahrt oder des Fischschutzes führen nicht dazu, dass eine der beiden Varianten
als vorzugswürdig einzustufen ist, weil keine gegenüber der anderen signifikante Vorteile in Bezug
auf diese Belange aufweist.
Fazit
Die zurückgenommene Ausweitung des Flächennutzungsplans zur Kläranlagenerweiterung im Be-
reich der Variante 1 führt auf Basis der neuen Anlagenkonfiguration nicht zu einer Vorzugswürdig-
keit dieser Variante. Die Umweltauswirkungen der Herrichtung der Anlagen an beiden Entnahme-
stellen sind identisch, da der Naturraum wie auch die Auswirkungen identisch sind. Die Variante
2 ist allerdings technisch einfacher zu errichten, da beim Bau der Leitungen keine Rücksicht auf
den genehmigten Brunnen der Fa. Currenta genommen werden muss. . Vor diesem Hintergrund
ist die Herrichtung der Entnahmestelle bei km 712,6 günstiger, so dass diese im Braunkohlen-
planänderungsverfahren weiterverfolgt wird.
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3.5 Trassenfindung RWTL Hambach – Dritte Ebene: Raumwiderstandsana-
lyse zur Herleitung und zum Vergleich von Trassenalternativen
Auf den vorangegangenen beiden Ebenen wurde zunächst der Nordkorridor nördlich von Köln und
anschließend eine weitestmöglich gebündelte Trassenführung der RWTL nach Hambach mit der
raumordnerisch gesicherten RWTL-Trasse nach Garzweiler weiterverfolgt. Damit verblieb auf der
dritten Ebene die Aufgabe, eine raumkonkrete Trasse für die Hambachleitung herzuleiten.
Der Suchraum für die Trassenfindung für die RWTL nach Hambach wird durch folgende Parameter
begrenzt:
• Möglichkeiten des Abzweigs von der raumordnerisch gesicherten Trasse unter Berück-
sichtigung einer größtmöglichen Bündelung,
• Endpunkt der raumordnerisch gesicherten Trasse,
• Standort des Tagebaus Hambach südwestlich der raumordnerisch gesicherten Trasse.
Unter großzügiger Anwendung dieser Parameter lässt sich ein rechteckiger Suchraum für die
raumkonkrete Trassenfindung abgrenzen (→ Abb. 35). Innerhalb dieses Suchraums erfolgte eine
Raumwiderstandsanalyse zur Identifizierung und zum Vergleich von möglichen Trassen . Als
Raumwiderstände sind in diesem Zusammenhang raumbezogene umweltfachliche und raumord-
nerische Sachverhalte zu verstehen, die einer Trassenführung in unterschiedlich starkem Maße
entgegenstehen. Die Ermittlung des Raumwiderstandes erfolgte dementsprechend durch Erfas-
sung des gegenwärtigen Umweltzustandes sowie der raumordnerischen Festsetzungen, die die
Regionalpläne für den Untersuchungsraum treffen.
3.5.1 Zielsetzung der Raumwiderstandsanalyse
Bei der Raumwiderstandanalyse wird im ersten Schritt ermittelt, inwieweit Trassenführungen durch
Bereiche mit geringen Raumwiderständen, d. h. durch Bereiche mit potenziell geringen Umwelt-
auswirkungen und hoher Raumverträglichkeit, möglich sind. Dabei werden folgende Trassierungs-
grundsätze berücksichtigt:
• Umgehung von Siedlungsbereichen
• Berücksichtigung der gemeindlichen Bauleitplanung / der geplanten Siedlungsentwick-
lung
• Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung (Regionalplanung)
• Umgehung umweltfachlich wichtiger und schutzwürdiger Bereiche
• Umgehung von Waldbereichen / Vermeidung von Waldinanspruchnahme
• Berücksichtigung von Flächen, auf denen bereits eine liegenschaftliche Verfügbarkeit ge-
geben ist
Möglichkeiten für die Platzierung des Verteilbauwerks entlang der raumordnerisch gesicherten
Trasse werden dabei mit berücksichtigt. Die ermittelten Trassen sind als Grobtrassierungen zu
verstehen, die entsprechend dem Maßstab der Raumwiderstandsanalyse (1 : 25.000) noch nicht
parzellenscharf trassiert sind.
Im zweiten Schritt werden die ermittelten Trassen auf Grundlage der erfassten Raumwiderstände
miteinander verglichen. Ziel des Vergleichs ist es, eine Trasse zu benennen, die sich unter um-
weltfachlichen und raumordnerischen Aspekten gegenüber den anderen als vorzugswürdig
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
herausstellt. Diese hierbei als vorzugswürdig ermittelte Trasse (Vorzugstrasse) diente als Grund-
lage für die anschließende Betrachtung der Trasse aus Umweltsicht.
Abb. 35: Suchraum für die Trassenfindung der Hambachleitung (mit Verlauf der raumordnerisch gesicher-
ten RWTL zum Tagebau Garzweiler)
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
3.5.2 Definition von Raumwiderstandsklassen
Um das unterschiedlich starke Konfliktpotenzial abzubilden, das umweltfachliche und raumordne-
rische Sachverhalte gegenüber einer RWTL -Trassenführung aufweisen, erfolgt e ine Differenzie-
rung der Raumwiderstände durch die Bildung von Raumwiderstandsklassen. Für die Beurteilung
der Konfliktintensität ist neben dem rechtlichen bzw. fachlichen Status des Sachverhaltes vor allem
die Wirkweise des Vorhabens von Bedeutung. Letzteres trägt dem Umstand Rechnung, dass ver-
schiedene Arten von Linieninfrastrukturen auch verschiedenartig auf die Umwelt einwirken können.
Im vorliegenden Fall werden fün f Raumwiderstandsklassen gebildet, die jeweils als Darstellung
des umweltfachlichen bzw. raumordnerischen Konfliktpotenzials zu verstehen sind, das sich aus
einem Sachverhalt bzw. dem daraus resultierenden Zulassungshindernis ergibt. Die Klassen wer-
den wie folgt definiert (→ Tab. 19). Das Vorgehen entspricht dabei weitestgehend dem Vorgehen
bei der Erarbeitung des genehmigten Sachlichen Teilplans für die RWTL Garzweiler im Altverfah-
ren.
Tab. 19: Definition der Raumwiderstandsklassen
Klasse Definition
V
sehr hoch
In diese Raumwiderstandsklasse werden Flächen eingeordnet, die aufgrund ihres planerischen oder
fachrechtlichen Status im Regelfall nicht für eine Trassenführung in Frage kommen oder auf denen
das Vorhaben einen evidenten, voraussichtlich unüberwindbaren raumordnerischen Zielkonflikt ver-
ursacht.
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich
entgegenstehen und deren Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirklichung nahezu ausge-
schlossen oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu bewerkstelligen wäre.
IV
hoch
In diese Raumwiderstandsklasse werden Flächen eingeordnet, die aufgrund ihres planerischen oder
fachrechtlichen Status grundsätzlich ein Zulassungsverbot oder hohes Realisierungshindernis dar-
stellen oder auf denen das Vorhaben einen evidenten, voraussichtlich schwer überwindbaren raum-
ordnerischen Zielkonflikt verursacht.
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich
entgegenstehen und deren Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirklichung nur mit hohem
Aufwand zu bewerkstelligen wäre.
III
mittel
Diese Klasse umfasst
• Flächen mit überdurchschnittlichen Umweltqualitäten, die grundsätzlich der Abwägung zu-
gänglich, dabei jedoch von besonderer Entscheidungsrelevanz sind, sowie
• Flächen, die einen voraussichtlich leicht überwindbaren raumordnerischen Zielkonflikt oder
einen Konflikt mit einem gewichtigen Grundsatz der Raumordnung repräsentieren.
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die dem Vorhaben zwar grundsätzlich entgegenstehen, jedoch
voraussichtlich mit geringem Aufwand zu überwinden wären.
II
gering
Diese Klasse umfasst
• Flächen mit durchschnittlichen Umweltqualitäten, die im Rahmen der Abwägung zu berück-
sichtigen sind, sowie
• Flächen, die einen Konflikt mit einem Grundsatz der Raumordnung repräsentieren.
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die dem Vorhaben zwar grundsätzlich entgegenstehen, die je-
doch im Regelfall im Rahmen der Vorhabenverwirklichung überwunden werden können.
I
nicht
erheblich
Diese Klasse umfasst alle weiteren Flächen mit unterdurchschnittlichen, geringen Umweltqualitäten,
die im Sinne der Trassenfindung nicht entscheidungserheblich sind, sowie Flächen auf denen kein
Konflikt mit Zielen oder Grundsätzen der Raumordnung zu besorgen ist.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Maßgeblich für die Zuordnung eines Sachverhaltes zu einer Raumwiderstandklasse ist zum einen
dessen Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben, d. h. in welchem Maße er durch die vorhaben-
spezifische Wirkweise betroffen ist. Zum anderen ist die Strenge des hinter dem Sachverhalt ste-
henden gesetzlichen Schutzregimes oder – sofern ein gesetzlicher Schutz nicht existiert – die fach-
liche Wertigkeit des Sachverhaltes maßgeblich für die Zuordnung (→ Tab. 19, S. 132).
3.5.3 Umweltfachliche Raumwiderstände
Die Gliederung der umweltfachlichen Raumwiderstände erfolgt in Anlehnung an den § 2 Abs. 1
UVPG, der die sogenannten Schutzgüter definiert ( → S. 26). Die Schutzgüter konkretisieren den
abstrakten Umweltbegriff und geben eine Leitlinie für die Gliederung der zu erfassenden Raumwi-
derstände vor. Die Ermittlung der Raumwiderstände erfolgt nach den Vorgaben der schutzgutbe-
zogenen Fachgesetze sowie den besonderen Ansprüchen des Schutzgutes Menschen an die Ver-
teilung der Raumnutzungen (vgl. hierzu § 50 BImSchG). Hierzu wurden insbesondere folgende
Quellen herangezogen:
• ATKIS-Realnutzungsdaten
• Landschaftsinformationssammlung des LANUV (→ Daten zu Schutzgebieten und schutzwür-
digen Bereichen)
• Fachinformationssystem ELWAS (→ wasserrechtliche Schutzgebiete und Überschwem-
mungsgebiete)
• Gemeinden Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen, Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Titz, Nie-
derzier, Kerpen: Informationssysteme der Gemeinden zu Bebauungsplänen bzw. digital ab-
rufbare Bebauungspläne (→ Geltungsbereiche von Bebauungsplänen)
• Bodenkarte 1: 50.000 des geologischen Dienstes NRW (→ schutzwürdige Böden)
• Landschaftspläne des Kreises Düren, des Rhein-Erft-Kreises und des Rhein-Kreises Neuss
(→ Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile)
Die Zuordnung der erfassten Sachverhalte zur einer Raumwiderstandsklasse ist in nachstehender
Tabelle dargest ellt. Die Farben der Spalte „RWK“ (Raumwiderstandsklasse) entsprechen der
Farbe der kartographischen Darstellungen des Kriteriums. Lediglich bei Wanderwegen und Ober-
flächengewässern wurde von der Farbskala abgewichen, damit diese im gewählten Maßstab
(1: 25.000) deutlich erkennbar sind.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Tab. 20: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den Raumwiderstandsklassen –
Umweltkriterien
(sortiert nach UVPG-Schutzgut)
UVPG-
Schutzgut Kriterium RWK Bemerkung
Menschen,
insbeson-
dere
menschliche
Gesundheit
Wohnsiedlungsflächen (einschließlich
Splittersiedlungen im Außenbereich) V Bestandsschutz; Vermeidungsgrundsatz
nach § 50 BImSchG
Geltungsbereiche von rechtskräftigen
Bebauungsplänen V endabgewogenes Planrecht
Industrie- und Gewerbeflächen IV Bestandsschutz
Sport- und Freizeiteinrichtungen (Wan-
der-, Rad-, Reit- und sonstige Erholungs-
wege, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Ein-
richtungen der Erholungsinfrastruktur)
III Bestandsschutz
Wanderwege III Bestandsschutz
Tiere, Pflan-
zen und bio-
logische Viel-
falt
FFH-Gebiete (§ 32 BNatSchG) V § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum
nicht vorhanden
EU-Vogelschutzgebiete (§ 32
BNatSchG) V § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum
nicht vorhanden
Ramsar – Gebiete V Fachliches Kriterium, im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden
Naturschutzgebiete IV § 23 BNatSchG
Gesetzlich geschützte Biotope IV § 30 BNatSchG / § 42 LNatSchG NRW
Flächen des Biotopverbundes mit her-
ausragender Bedeutung (Waldbereiche) IV
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LLNatSchG
NRW; Waldbereiche höher gewertet, da be-
triebsbedingte Nutzungseinschränkungen
Naturwaldzellen nach § 49 LfoG IV § 49 LFoG; im Untersuchungsraum nicht
vorhanden
Wildnisgebiete IV § 40 LNatSchG NRW
Flächen des Biotopverbundes mit her-
ausragender Bedeutung (ohne Waldbe-
reiche)
III § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG
NRW
Flächen des Biotopverbundes mit beson-
derer Bedeutung (Waldbereiche) III
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG
NRW; Waldbereiche höher gewertet, da be-
triebsbedingte Nutzungseinschränkungen
Flächen des Biotopverbundes mit beson-
derer Bedeutung (ohne Waldbereiche) II § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG
NRW
Waldgebiete II Allgemeiner Schutz durch LFoG NRW
Boden
Bodenschutzgebiete III § 12 LBodSchG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden
Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung III Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bo-
denkarte 1: 50.000
Böden mit hoher Funktionserfüllung II Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bo-
denkarte 1: 50.000
Wasser
Trinkwasserschutzgebiete Zone I V § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden
Trinkwasserschutzgebiete Zone II IV § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
UVPG-
Schutzgut Kriterium RWK Bemerkung
Trinkwasserschutzgebiete Zone III III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden
Heilquellenschutzgebiete Zone I V § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden
Heilquellenschutzgebiete Zone II IV § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden
Heilquellenschutzgebiete Zone III III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden
Überschwemmungsgebiete, festgesetzt III § 76 WHG / § 83 LWG NRW
Überschwemmungsgebiete, vorl. Gesi-
chert III § 76 WHG / § 83 LWG NRW
Fließ- und Stillgewässer II Allgemeiner Schutz gem. § 27 WHG (Bewirt-
schaftungsziele)
Landschaft
Nationale Naturmonumente V § 24 BNatSchG; im Untersuchungsraum
nicht vorhanden
Naturdenkmäler IV § 28 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenent-
scheidend
Geschützte Landschaftsbestandteile III § 29 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenent-
scheidend
Nationales Naturerbe III Fachliches Kriterium, definiert vom BMU;
Untersuchungsraum nicht vorhanden
Biosphärenreservate III § 25 BNatSchG / § 37 LNatSchG NRW; im
Untersuchungsraum nicht vorhanden
Landschaftsschutzgebiete II § 26 BNatSchG
Naturparke I § 27 BNatSchG / § 38 LNatSchG NRW
UZVR (Unzerschnittene verkehrsarme
Räume) I Fachliches Kriterium, definiert vom LANUV
Kulturelles
Erbe und
sonstige
Sachgüter
UNESCO-Welterbestätten V Fachliches Kriterium; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden
Bau- und Bodendenkmäler, Denkmalbe-
reiche IV § 2 Abs. 2, 3, 5 DSchG NRW
Bodendenkmal-Verdachtsflächen IV noch bei den Denkmalbehörden abzufragen,
i. d. R. nicht trassenentscheidend
Luft, Klima Mit Blick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens ergeben sich keine entscheidungserheblichen
Raumwiderstände, die einer Trassenführung entgegenstehen
Fläche Keine Raumdifferenzierung möglich. Inhalte werden über die übrigen Schutzgüter abgegeben.
3.5.4 Raumordnerische Raumwiderstände
Die Erfassung der raumordnerischen Festsetzungen erfolgte durch Auswertung der Regionalpläne,
deren Geltungsbereiche den Untersuchungsraum überlagern. Zu beachten ist, dass der recht-
eckige Suchraum räumlich weiter gefasst ist als der UR600, weshalb anders als im UR600 auch
der Teilplan Aachen des Regionalplans Köln zu berücksichtigen ist. Außerdem berührt der Such-
raum andere Kartenblätter als der UR600. Folgende Pläne sind zu betrachten:
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, Stand: April
2018 (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2018): Blätter L 4904 Mönchengladbach, L 4906 Neuss,
L 5104 Düren und L 5106 Köln der zeichnerischen Festsetzungen in Verbindung mit den
textlichen Festsetzungen (von den bisherigen Regionalplanänderungen, die innerhalb des
Suchraums liegen (05., 21. Und 33. Änderung), ist die 33. Änderung dabei berücksich-
tigt).
• Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, 33. Ände-
rung im Stadtgebiet von Bedburg (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2022).
• Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, Stand:
Oktober 2016 (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2016): Blätter L 4904 Mönchengladbach, L 5104
Düren der zeichnerischen Festsetzungen in Verbindung mit den textlichen Festsetzungen
(die bisherigen Regionalplanänderungen liegen allesamt außerhalb des Suchraums).
• Geplante Neuaufstellung des Regionalplans Köln, Stand der öffentlichen Auslegung
(BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2021): Blätter 04-Rhein-Erft-Kreis und 02-03-Kreis Düren in
Verbindung mit den textlichen Festsetzungen.
• Regionalplan Düsseldorf, Stand: 26.04.2021 (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 2021a):
Blätter 27 und 28 der zeichnerischen Festsetzungen in Verbindung mit den textlichen
Festsetzungen.
• Geplante fünfte Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Stadtgebiet von Greven-
broich und Rommerskirchen (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 2021b).
Die zeichnerischen Festsetzungen der o. g. Regionalpläne wurden durch die Bezirksregierungen
Köln und Düsseldorf in digitaler Form bereitgestellt (Übermittlung von GIS-Shapes per E-Mail vom
19.03.2021 und 24.03.2021). Die beiden Regionalpläne setzen zeichnerisch zwar überwiegend die
gleichen Gebietskategorien fest, jedoch werden diese textlich in unterschiedlicher Form konkreti-
siert. So sind beispielsweise für „Waldbereiche“ im Regionalplan Köln Ziele der Raumordnung fest-
gesetzt, wohingegen im Regionalplan Düsseldorf nur Grundsätze formuliert sind (→ S. 83, 88). Da
Ziele gemäß § 4 ROG endabgewogen sind und eine strikte Bindungswirkung entfalten, Grundsätze
aber noch der Abwägung zugänglich sind, besteht in den Geltungsbereichen der Pläne unter-
schiedlich starkes Konfliktpotenzial für das Vorhaben. Um solchen Besonderheiten Rechnung zu
tragen, erfolgt die Erfassung der raumordnerischen Festsetzungen jeweils einzeln für die o. g.
Pläne. Die Zuordnung zu einer Raumwiderstandsklasse erfolgt dann einzelfallbezogen nach Maß-
gabe der textlichen Festsetzungen und unter Berücksichtigung der D efinition der Raumwider-
stände (→ Tab. 19, S. 132). Die drei nachstehenden Tabellen stellen die Zuordnung dar, wobei nur
diejenigen Gebietskategorien aufgeführt sind, die auch im Untersuchungsraum vorhanden sind.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Tab. 21: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den Raumwiderstandsklassen –
raumordnerische Kriterien (Regionalplan Köln, Teilplan Köln)
(sortiert nach raumordnerischem Belang)
Art der Festsetzung Kriterium RWK
Begründung der Einstufung (Bin-
dungswirkung nach § 4 ROG, →
S. 136)
Siedlungsstruktur
Abfalldeponien nordwestlich
Niederaußem und nördlich Be-
dburg
V Ziel: Flächenbedarf für Deponie sichern
GIB für flächenintensive Groß-
vorhaben V Ziel: Standortsicherung für flächeninten-
sive Großvorhaben
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen, Bergheim V Ziel: Standortsicherung für chemische In-
dustrie
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen, Bergheim / Bedburg /
Elsdorf
V Ziel: Flächenbedarf interkommunales Ge-
werbegebiet sichern
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen („GIBplus“), Bedburg
(33. Planänderung)
V
Vorranggebiet für Vorhaben mit Flä chen-
bedarf > 5 ha im Endausbau oder beson-
dere Standortanforderungen
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen, Kraftwerk Niederau-
ßem
IV Ziel: Flächenbedarf Kraftwerk sichern
Allgemeiner Siedlungsbereich
(ASB) I Nur für Bauleitplanung verbindliches Ziel
Bereiche für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) I Nur für Bauleitplanung verbindliches Ziel
Freiraumstruktur
Waldbereiche IV
Ziel: Walderhaltung; Inanspruchnahme
nur bei Alternativlosigkeit, Ersatzauffors-
tung erforderlich
Bereiche für den Schutz der
Natur (BSN) IV Ziel: Schutz naturschutzfachliche hoch-
wertiger Bereiche
Bereiche für den Schutz der
Landschaft und landschaftsori-
entierte Erholung (BSLE)
II Zielfestsetzung, aber voraussichtlich kein
Zielkonflikt
Allgemeine Freiraum- und Agr-
arbereiche (AFAB) I Zielfestsetzung, aber Kein dauerhafter
Zielkonflikt
Wasserwirtschaft
Kläranlagen Kenten und Kas-
ter V Ziel: Flächenbedarf ist zu beachten
Überschwemmungsbereiche II
Überflutungsbereiche I
In der rechtverbindlichen Plandarstellung
nicht festgelegt, nur in den übermittelten
Daten
Fließgewässer I Keine flächensichernde Zielsetzung
Oberflächengewässer I Keine flächensichernde Zielsetzung
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Tab. 22: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den Raumwiderstandsklassen –
raumordnerische Kriterien (Regionalplan Köln, Teilplan Aachen)
(sortiert nach raumordnerischem Belang)
Art der Festsetzung Kriterium RWK Begründung der Einstufung (Bindungs-
wirkung nach § 4 ROG, → S. 136)
Freiraumstruktur
Waldbereiche IV
Ziel: Walderhaltung; Inanspruchnahme
nur bei Alternativlosigkeit, Ersatzauffors-
tung erforderlich
Bereiche für den Schutz der
Landschaft und landschaftsori-
entierte Erholung (BSLE)
III
Ziel: Schutz der Erholungsfunktion, des
Landschaftsbildes und des Naturhaus-
halts
Allgemeine Freiraum- und Agr-
arbereiche I Zielfestsetzung, aber kein dauerhafter
Zielkonflikt
Wasserwirtschaft Oberflächengewässer I Keine flächensichernde Zielsetzung
Tab. 23: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den Raumwiderstandsklassen –
raumordnerische Kriterien (Regionalplan Düsseldorf)
(sortiert nach raumordnerischem Belang)
Art der Festsetzung Kriterium RWK Begründung der Einstufung (Bindungs-
wirkung nach § 4 ROG, → S. 136)
Siedlungsstruktur
Allgemeine Siedlungsbereiche
(ASB) I Nur für Bauleitplanung zu berücksichti-
gende Grundsätze
Bereiche für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) I Zielfestsetzung, aber kein Zielkonflikt
GIB für flächenintensive Groß-
vorhaben V Ziel: Standortsicherung für flächeninten-
sive Großvorhaben
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen, Kraftwerke Neurath
und Frimmersdorf
I Zielfestsetzung, aber kein Zielkonflikt
Windenergiebereiche (Vor-
ranggebiete ohne die Wirkung
von Eignungsgebieten)
IV Ausschlusswirkung bei Nichtvereinbarkeit
mit der Windenergienutzung
Abfalldeponien nördlich Bed-
burg, Königshovener Höhe und
westlich Vollrather Höhe
III Nur Grundsatzkonflikt (gewichtig)
Freiraumstruktur
Waldbereiche III Nur Grundsatzkonflikt (gewichtig)
Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung
(BSLE)
II Nur Grundsatzkonflikt
Allgemeine Freiraum- und Agr-
arbereiche I Nur Grundsätze formuliert, aber kein Kon-
flikt
AFAB für zweckgebundene
Nutzungen (Gewächshausan-
lage)
V Zielkonflikt mit Zweckwidmung
Regionale Grünzüge IV
Ziel: Entwicklung und Verbesserung,
Schutz vor siedlungsräumlicher Inan-
spruchnahme
Wasserwirtschaft
Überschwemmungsbereiche II Nur Grundsatzkonflikt
Oberflächengewässer I Nur Grundsatz formuliert, aber kein Kon-
flikt
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
3.5.5 Gesamtübersicht über die Raumwiderstände
Die nachfolgende Tabelle stellt die erfassten umweltfachlichen und raumordnerischen Raumwider-
stände sortiert nach der ihnen zugewiesenen Raumwiderstandsklasse dar.
Tab. 24 Dritte Betrachtungsebene: Gesamtübersicht umweltfachlicher und raumordnerischer Raumwi-
derstände
(sortiert nach Raumwiderstandsklasse)
C
RWK Kriterium Bemerkung
V Wohnsiedlungsflächen (einschließlich Split-
tersiedlungen im Außenbereich)
Bestandsschutz; Vermeidungsgrundsatz nach § 50
BImSchG
V Geltungsbereiche von rechtskräftigen Bebau-
ungsplänen endabgewogenes Planrecht
V FFH-Gebiete (§ 32 BNatSchG) § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum nicht vor-
handen
V EU-Vogelschutzgebiete (§ 32 BNatSchG) § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum nicht vor-
handen
V Ramsar – Gebiete Fachliches Kriterium, im Untersuchungsraum nicht
vorhanden
V Trinkwasserschutzgebiete Zone I § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden
V Heilquellenschutzgebiete Zone I § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden
V Nationale Naturmonumente § 24 BNatSchG; im Untersuchungsraum nicht vor-
handen
V UNESCO-Welterbestätten Fachliches Kriterium; im Untersuchungsraum nicht
vorhanden
IV Industrie- und Gewerbeflächen Bestandsschutz
IV Naturschutzgebiete § 23 BNatSchG
IV Gesetzlich geschützte Biotope § 30 BNatSchG / § 42 LNatSchG NRW
IV Flächen des Biotopverbundes mit herausra-
gender Bedeutung (Waldbereiche)
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG NRW;
Waldbereiche höher gewertet, da betriebsbedingte
Nutzungseinschränkungen
IV Naturwaldzellen nach § 49 LfoG § 49 LfoG; im Untersuchungsraum nicht vorhanden
IV Wildnisgebiete § 40 LNatSchG NRW
IV Trinkwasserschutzgebiete Zone II § 51 WHG / § 35 LWG; im Untersuchungsraum
nicht vorhanden
IV Heilquellenschutzgebiete Zone II § 51 WHG / § 35 LWG; im Untersuchungsraum
nicht vorhanden
IV Naturdenkmäler § 28 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenentscheidend
IV Bau- und Bodendenkmäler, Denkmalbereich § 2 Abs. 2, 3, 5 DSchG NRW
IV Bodendenkmal-Verdachtsflächen noch bei den Denkmalbehörden abzufragen, i. d. R.
nicht trassenentscheidend
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
III
Sport- und Freizeiteinrichtungen (Wander-,
Rad-, Reit- und sonstige Erholungswege, Sport-
und Freizeiteinrichtungen, Einrichtungen der Er-
holungsinfrastruktur)
Bestandsschutz
III Wanderwege Bestandsschutz
III Flächen des Biotopverbundes mit herausra-
gender Bedeutung (ohne Waldbereiche) § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG NRW
III Flächen des Biotopverbundes mit besonderer
Bedeutung (Waldbereiche)
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG NRW;
Waldbereiche höher gewertet, da betriebsbedingte
Nutzungseinschränkungen
III Bodenschutzgebiete § 12 LBBodSchG NRW; im Untersuchungsraum
nicht vorhanden
III Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bodenkarte
1: 50.000
III Trinkwasserschutzgebiete Zone III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden
III Heilquellenschutzgebiete Zone III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden
III Überschwemmungsgebiete, festgesetzt § 76 WHG / § 83 LWG NRW
III Geschützte Landschaftsbestandteile § 29 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenentscheidend
III Nationales Naturerbe Fachliches Kriterium, definiert vom BMU; im Unter-
suchungsraum nicht vorhanden
III Biosphärenreservate § 25 BNatSchG / § 37 LNatSchG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden
II Flächen des Biotopverbundes mit besonderer
Bedeutung (ohne Waldbereiche) § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG NRW
II Waldgebiete Allgemeiner Schutz durch LfoG NRW
II Böden mit hoher Funktionserfüllung Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bodenkarte
1: 50.000
II Überschwemmungsgebiete, vorl. Gesichert § 76 WHG / § 83 LWG NRW
II Fließ- und Stillgewässer Allgemeiner Schutz gem. § 27 WHG (Bewirtschaf-
tungsziele)
II Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatSchG
I Naturparke § 27 BNatSchG / § 38 LNatSchG NRW
I UZVR (Unzerschnittene verkehrsarme
Räume) Fachliches Kriterium, definiert vom LANUV
RAUMORDNERISCHE RAUMWIDERSTÄNDE
RWK Kriterium Bemerkung
V
Abfalldeponien nordwestlich Niederaußem
und nördlich Bedburg (Regionalplan Köln,
Teilplan Köln)
Ziel: Flächenbedarf für Deponie sichern
V GIB für flächenintensive Großvorhaben (Regi-
onalplan Köln, Teilplan Köln)
Ziel: Standortsicherung für flächenintensive Groß-
vorhaben
V GIB für zweckgebundene Nutzungen, Berg-
heim (Regionalplan Köln, Teilplan Köln) Ziel: Standortsicherung für chemische Industrie
V
GIB für zweckgebundene Nutzungen, Berg-
heim / Bedburg / Elsdorf (Regionalplan Köln,
Teilplan Köln)
Ziel: Flächenbedarf interkommunales Gewerbege-
biet sichern
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
V Kläranlagen Kenten und Kaster (Regionalplan
Köln, Teilplan Köln) Ziel: Flächenbedarf ist zu beachten
V GIB für flächenintensive Großvorhaben (Regi-
onalplan Düsseldorf)
Ziel: Standortsicherung für flächenintensive Groß-
vorhaben
V AFAB für zweckgebundene Nutzungen (Ge-
wächshausanlage) (Regionalplan Düsseldorf) Zielkonflikt mit Zweckwidmung
IV
GIB für zweckgebundene Nutzungen, Kraft-
werk Niederaußem (Regionalplan Köln, Teil-
plan Köln)
Ziel: Flächenbedarf Kraftwerk sichern
IV Waldbereiche (Regionalplan Köln, Teilplan
Köln)
Ziel: Walderhaltung; Inanspruchnahme nur bei Alter-
nativlosigkeit, Ersatzaufforstung erforderlich
IV Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) (Re-
gionalplan Köln, Teilplan Köln)
Ziel: Schutz naturschutzfachliche hochwertiger Be-
reiche
IV Waldbereiche (Regionalplan Köln, Teilplan
Aachen)
Ziel: Walderhaltung; Inanspruchnahme nur bei Alter-
nativlosigkeit, Ersatzaufforstung erforderlich
IV
Windenergiebereiche (Vorranggebiete ohne
die Wirkung von Eignungsgebieten) (Regio-
nalplan Düsseldorf)
Ausschlusswirkung bei Nichtvereinbarkeit mit der
Windenergienutzung
IV Regionale Grünzüge (Regionalplan Düssel-
dorf)
Ziel: Entwicklung und Verbesserung, Schutz vor
siedlungsräumlicher Inanspruchnahme
III
Bereiche für den Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung (BSLE) (Regi-
onalplan Köln, Teilplan Aachen)
Ziel: Schutz der Erholungsfunktion, des Land-
schaftsbildes und des Naturhaushalts
III
Abfalldeponien nördlich Bedburg, Königs-
hovener Höhe und westlich Vollrather Höhe
(Regionalplan Düsseldorf)
Nur Grundsatzkonflikt (gewichtig)
III Waldbereiche (Regionalplan Düsseldorf) Nur Grundsatzkonflikt (gewichtig)
II
Bereiche für den Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung (BSLE) (Regi-
onalplan Köln, Teilplan Köln)
Zielfestsetzung, aber voraussichtlich kein Zielkon-
flikt
II Überschwemmungsbereiche (Regionalplan
Köln, Teilplan Köln)
II
Schutz der Landschaft und landschaftsorien-
tierte Erholung (BSLE) (Regionalplan Düssel-
dorf)
Nur Grundsatzkonflikt
II Überschwemmungsbereiche (Regionalplan
Düsseldorf) Nur Grundsatzkonflikt
I Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) (Regio-
nalplan Köln, Teilplan Köln) Nur für Bauleitplanung verbindliches Ziel
I
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nut-
zungen (GIB) (Regionalplan Köln, Teilplan
Köln)
Nur für Bauleitplanung verbindliches Ziel
I Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
(AFAB) (Regionalplan Köln, Teilplan Köln) Zielfestsetzung, aber kein dauerhafter Zielkonflikt
I Überflutungsbereiche (Regionalplan Köln,
Teilplan Köln)
In der rechtverbindlichen Plandarstellung nicht fest-
gelegt, nur in den übermittelten Daten
I Fließgewässer (Regionalplan Köln, Teilplan
Köln) Keine flächensichernde Zielsetzung
I Oberflächengewässer (Regionalplan Köln,
Teilplan Köln) Keine flächensichernde Zielsetzung
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
I Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (Re-
gionalplan Köln, Teilplan Aachen) Zielfestsetzung, aber kein dauerhafter Zielkonflikt
I Oberflächengewässer (Regionalplan Köln,
Teilplan Aachen) Keine flächensichernde Zielsetzung
I Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) (Regio-
nalplan Düsseldorf)
Nur für Bauleitplanung zu berücksichtigende
Grundsätze
I Bereiche für gewerbliche und industrielle Nut-
zungen (GIB) (Regionalplan Düsseldorf) Zielfestsetzung, aber kein Zielkonflikt
I
GIB für zweckgebundene Nutzungen, Kraft-
werke Neurath und Frimmersdorf (Regional-
plan Düsseldorf)
Zielfestsetzung, aber kein Zielkonflikt
I Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (Re-
gionalplan Düsseldorf) Nur Grundsätze formuliert, aber kein Konflikt
I Oberflächengewässer (Regionalplan Düssel-
dorf) Nur Grundsatz formuliert, aber kein Konflikt
3.5.6 Raumwiderstandskulisse im Untersuchungsraum
Die Raumwiderstandsanalyse erfolgt – wie bereits im Altverfahren – nach dem Maximalwertver-
fahren. Dabei findet keine Aggregation oder andere mathematische Verknüpfung von Raumwider-
standswerten statt. Vielmehr leitet sich der Raumwiderstand einer Fläche aus demjenigen Sach-
verhalt mit dem jeweils höchsten Raumwiderstand ab. Im Ergebnis stellt die Raumwiderstands-
karte (Karte 10) innerhalb des Suchraums Bereiche unterschiedlicher Raumwiderstände dar. Be-
reiche mit hohen Raumwiderständen sollen von einer Trassenführung möglichst freigehalten wer-
den. Bereiche mit geringen Raumwiderständen sollen bevorzugt berücksichtigt werden.
Bei Betrachtung der Raumwiderstandskarte lassen sich im Untersuchungsraum vier Bereiche ab-
grenzen, die hinsichtlich ihrer Raumwiderstandsk ulisse ähnlich beschaffen sind. Diese Bereiche
werden im Folgenden näher erläutert. Es handelt sich um
• einen ackerbaulich geprägten Flächenverbund zwischen Garzweiler und Hambach im Wes-
ten des Untersuchungsraums,
• das siedlungsgeprägte Erfttal im zentralen Bereich des Untersuchungsraums,
• die Rekultivierungsflächen der Tagebaue Fortuna-Garsdorf mit Wiedenfelder Höhe und Berg-
heim im zentralen Bereich des Untersuchungsraums und
• einen ackerbaulich geprägten Flächenverbund im Nordosten des Untersuchungsraums.
Ackerbaulich geprägter Flächenverbund zwischen Garzweiler und Hambach im Westen
des Suchraums
Der Raum zwischen Garzweiler und Hambach im Westen des Untersuchungsraums ist durch eine
weitgehend ausgeräumte, relativ dünn besiedelte Agrarlandschaft geprägt. Im nördlichen Teil be-
finden sich überwiegend Raumwiderstände der Klasse II. Daneben sticht die Deponie nördlich von
Bedburg als Bereich der Klasse V heraus, der für eine Trassenführung nicht in Frage kommt. Der
mit Wald gesäumte Hohenholzer Graben nördlich v on Kaster/Königshoven, der nach Osten in
Richtung Erft fließt, bildet einen markanten Riegel mit hohem Raumwiderstand (Klasse IV). Hier
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überlagern sich u. a. Flächen des Biotopverbundes (herausragende Bedeutung), ein Naturschutz-
gebiet (Rübenbusch) sowie Bereiche für Wald und Bereiche für den Schutz der Natur (Regional-
plan Köln, Teilplan Köln). Mehrere hundert Meter südlich des Hohenholzer Grabens verläuft die
A 61 diagonal durch den Freiraumverbund.
Im mittleren Teil schließt sich an den Hohenholzer Graben bzw. die A 61 ein großer Bereich aus
Flächen der Klasse III an. Es handelt sich hierbei um Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung.
Grundsätzlich ist dieses Kriterium als Bereich „ mit überdurchschnittlicher Umweltqualität“ reprä-
sentativ für einen Raumwiderstand der Klasse III (→ Tab. 19, S. 132). Jedoch ist im vorliegenden
Fall auf die Besonderheit zu reagieren, dass die Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung große
Teile des Untersuchungsraums einnehmen. Zudem handelt es sich überwiegend um Böden mit
sehr hoher Ertragsfunktion, wobei eher die ökonomische Bedeutung des Bodens im Vordergrund
stehen. Durch Wiedereinbringen des Bodenaushubs, der beim Verlegen der Leitungen anfällt, wer-
den Bodenfunktionen weitestgehend ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt.
Darüber hinaus sieht das Bodenschutzkonzept (s.u.) umfass ende Maßnahmen zum Schutz des
Bodens und zum Schutz vor Verdichtung des Bodens vor, sodass Beeinträchtigungen der Boden-
funktionen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.
Um auf diese Umstände zu reagieren, wird das Kriterium „Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung“
in der Raumwiderstandskarte als Kreuzschraffur dargestellt. Auf diese Weise werden die Böden
in ihrer Bedeutung fachgerecht erfasst, ohne dabei den Raum so mit Raumwiderständen aufzula-
den, dass sich kein relativ konfliktarmer Korridor mehr identifizieren lässt. Durch die Kreuzschraffur
wird außerdem durch die darunter liegenden Weißflächen erkennbar, dass die Böden mit sehr
hoher Funktionserfüllung in großen Teilen des Untersuchungsraums den einzigen vorhandenen
Raumwiderstand darstellen.
Im Ergebnis ergibt sich im westlichen Teil des Untersuchungsraums ein in weiten Teilen relativ
konfliktfreier Bereich. Die verstreuten Ortslagen (insb. Kirchherten, Pütz, Kleintroisdorf, Kirchtrois-
dorf, Oberembt, Niederembt) sowie die o. g. Deponie sind als Ausschlussbereiche durch die Tras-
senführung zu umgehen.
Siedlungsgeprägtes Erfttal im zentralen Bereich des Suchraums
Die Erft durchfließt zentral den gesamten Untersuchungsraum. Sie tritt im äußersten Südosten in
den Untersuchungsraum ein, durchfließt die Stadtzentren von Bergheim und Bedburg und verlässt
den Untersuchungsraum im zentralen nördlichen Bereich (westlich des Kraftwerks Frimmersdorf).
Die beigefügte Raumwiderstandskarte lässt erkennen, dass sich die Siedlungstätigkeiten im Erfttal
konzentrieren. Zudem durchquert die A 61 weite Teile des Erfttals, verschwenkt bei Bedburg dann
aber in Richtung Nordwesten.
Die Siedlungsbebauung im Erfttal bildet zwischen Quadrath-Ichendorf im Südosten und Bedburg-
Kaster einen Riegel der höchsten R aumwiderstandsklasse V. Dieser Rigel ist an einigen Stellen
durch Verkehrsinfrastruktur unterbrochen. Zu nennen sind hier
• die L 279 nordwestlich des Stadtzentrums von Bedburg,
• die ehemalige Fernbandtrasse zwischen Bedburg-Kirdorf und Bergheim-Glesch,
• die B 477 nordwestlich des Stadtzentrums von Bergheim,
• die L 276 südöstlich des Stadtzentrums von Bergheim.
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Da die Flächen der Klasse V für eine Trassenführung nicht infrage kommen, stellen diese Schnei-
sen praktisch die einzige Möglichkeit dar, den Riegel au s zusammenhängenden Siedlungsberei-
chen mit vergleichsweise geringen Konflikten zu überwinden.
Rekultivierungsflächen der Tagebaue Fortuna -Garsdorf mit Wiedenfelder Höhe und Berg-
heim im zentralen Bereich des Suchraums
Nördlich bzw. nordöstlich von Bergheim befinden sich die verfüllten und rekultivierten ehemaligen
Tagebaue „Fortuna-Garsdorf“ (mit der Wiedenfelder Höhe) und „Bergheim“. Der Bereich wird be-
grenzt durch die Siedlungsbebauung entlang der Erft im Westen und Süden, Bergheim-Niederau-
ßem im Osten sowie die Frimmersdorfer Höhe im Norden.
Der Bereich wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt und ist von einigen breiteren Ge-
hölzbändern durchzogen, die zum Teil auch raumordnerisch als Waldbereiche gesichert sind
(Raumwiderstandsklasse IV). Bei einer Trassenführung von Nordost kommend in Richtung Süd-
west ist es unvermeidlich, eines dieser Gehölzbänder zu durchqueren. Die Rekultivierungsbereiche
und die Wiedenfelder Höhe sind zudem flächendeckend als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen
(Raumwiderstandsklasse II).
Ackerbaulich geprägter Flächenverbund im Nordosten des Suchraums
Der nordöstliche Teil des Untersuchungsraums ist ähnlich beschaffen wie der oben beschriebene
westliche Teil. Einzelne Ortslagen (Sinsteden, Vanikum, Rath) sowie insbesondere d ie größere
Ortschaft Niederaußem stellen als Raumwiderstand der Klasse V Ausschlussbereiche für eine
Trassenführung dar. Besonders markant tritt nördlich des Kraftwerks Neurath ein Bereich für ge-
werbliche und industrielle Nutzungen hervor, der speziell der Entwicklung flächenintensiver Groß-
vorhaben gewidmet ist (Raumwiderstandsklasse V). Darüber hinaus liegen flächendeckend Böden
mit sehr hoher Funktionserfüllung vor, die aus den o. g. Gründen ( → S. 143) als Kreuzschraffur
dargestellt sind. Durch diese Bereiche verläuft ausgehend von der Vollrather Höhe im Norden eine
Bahntrasse nach Süden in Richtung Niederaußem (GAB Nord-Süd-Bahn).
3.5.7 Ermittlung der Trassenalternativen
Bei der Herleitung von Trassenalternativen steht wie auf den vorgegangenen Ebenen der Trassen-
findung die Bündelung mit bestehender Linieninfrastruktur (v. a. Straße und Schiene) im Fo-
kus. Durch eine solche Bündelung lässt sich im Regelfall die (Neu-)Zerschneidung der Landschaft
sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermeiden bzw. erheblich vermindern. Dies korres-
pondiert mit dem Gebot der Eingriffsvermeidung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und
den raumordnerischen Vorgaben ( → S. 81, 85) und wird auch durch die Rechtsprechung als ge-
wichtiges Kriterium anerkannt (→ S. 125). Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass eine Bündelung
zu bauzeitlichen Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion führen kann, sofern Infrastruktur ge-
nutzt wird, die der Erholung dient (insb. Radwege). Außerdem kann das Ziel eines hohen Bünde-
lungsanteils in Konflikt mit einer möglichst geringen Trassenlänge treten. Aufgrund der vorgenann-
ten Vorteile einer Bündelung tritt allerdings die Trassenlänge gegenüber dem Bündelungsanteil in
der Regel zurück.
Eine Determinante möglicher Trassen für die Hambachleitung stellt das Verteilbauwerk dar, an
dem die Bündelungsleitung (drei ankommende Leitungen) in die Garzweiler- und Hambachleitung
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(je zwei Leitungen) aufgeteilt wird. Das Verteilbauwerk markiert den Startpunkt der Hambachlei-
tung und kann je nach Lage zu sehr unterschiedlichen Trassenverläufen führen.
Als Standort für das Verteilbauwerk kommen mit Blick auf die vor Ort vorhandenen Realnutzungen
zwei Standorte infrage. Sie befinden sich erstens südlich der Vollrather Höhe am Schnittpunkt der
zur Bündelung geeigneten Trasse der GAB Nord -Süd-Bahn mit der raumordnerisch gesicherten
RWTL-Trasse. Zweitens kommt ein Standort am Ende der gesicherten Trasse südwestlich des
Kraftwerks Frimmersdorf infrage. Darüber hinausgehend drängen sich keine weiteren Möglichkei-
ten auf. Dies offenbart sich mit Blick auf die Raumwiderstandskulisse vor Ort sowie unter Berück-
sichtigung der Trassenl änge der Hambachleitung, die sich bei einem weiter nordwärts gelegen
Standort erheblich verlängern würde (s. beigefügte Karte 10).
Die weitere Determinante möglicher Trassenkorridore ist die Raumwiderstandskulisse im Unter-
suchungsraum.
Unter Berücksichtigung beider Determinanten lassen sich die nachfolgend dargestellten Alternati-
ven der Trassenführung (Trassenvarianten) herleiten. Diese sind in der beigefügten Raumwider-
standskarte (Karte 10) mit dargestellt und sind als Grobtrassierungen zu verstehen, die entspre-
chend dem Maßstab der Raumwiderstandsanalyse (1: 25.000) noch nicht parzellenscharf ausge-
bildet sind.
Variante 1 – Mögliche Trassenführung im westlichen Teil des Suchraums
Von einem Verteilbauwerk am Kraftwerk Frimmersdorf ausgehend ist zunächst der Deponiebereich
zwischen Frimmersdorf und Kaster nördlich zu passieren. Danach sind relativ konfliktarme Acker-
bereiche der Raumwiderstandsklasse II zu durchqueren, ehe der naturschutzfachlich hochwertige
Bereich am Hohenholzer Graben entweder zu durchqueren oder zu umgehen ist. Eine Durchque-
rung des Bereichs würde einerseits einen raumordnerischen Zielkonflikt (Waldbereich; → S. 88)
auslösen. Andererseits würde –– vor allem die Biotopverbundfunktion durch die dauerhafte be-
triebsbedingte Aufwuchsbeschränkung (Freihalten des Trassenstreifens von Gehölzaufwuchs) be-
einträchtigen. Durch die Aufwuchsbeschränkung würde zudem der ohnehin geringe Waldanteil im
Untersuchungsraum weiter reduziert werden. Mit einer Umgehung lassen sich diese Konflikte ver-
meiden, was aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht klar zu befürworten ist. Jedoch ver-
längert sich hierdurch ein möglicher Trassenkorridor um ungefähr 1 km.
Da Beeinträchtigungen des Bodens nicht zu erwarten sind (→ S. 143), ergibt sich südlich des Ho-
henholzer Grabens ein in weiten Teilen konfliktarmer Bereich, durch den ein Trassenkorridor mit
wenigen Verschwenkungen geführt werden könnte. Dabei lässt sich der Korridor kleinteilig in Bün-
delung mit der A 61 führen. Eine weiterreichende Bündelung erscheint nicht sinnvoll, da diese den
Trassenkorridor erstens erheblich verlängern würde und zweitens die Bündelung mit der A 61 über
eine andere Variante im Westteil des Untersuchungsraums abgedeckt wird (hierzu im Folgenden).
Variante 1 – Zusammenfassung des Verlaufs:
Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Westumfahrung Hohenholzer Graben –
kurze Bündelung mit A 61 (rd. 1,3 km) – bündelungsfreie Trassenführung bis zum Tagebau
Hambach
Variante 2 – Westvariante mit hohem Bündelungsanteil aber
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Da wie oben dargestellt bei der Variante 1 eine Bündelung mit bestehender Linieninfrastruktur nicht
sinnvoll erscheint wird nachfolgend erläutert, inwieweit ausgehend von einem Verteilbauwerk am
Kraftwerk Frimmersdorf eine Trassenführung mit h ohem Bündelungsanteil möglich wäre. Der
Grund für das weite Verschwenken der Variante 1 nach Westen ist die Prämisse, den Bereich am
Hohenholzer Graben nicht zu queren, sondern zu umgehen. Wird diese Prämisse verworfen, würde
die A 61 nach Querung des Grabens etwa auf Höhe der Raststätte „Bedburger Land“ erreicht wer-
den. Von dort aus könnte eine Bündelung über die A 61 und anschließend über die Fernbandtrasse
bis zum Rand des Tagebaus Hambach erfolgen.
Variante 2 – Zusammenfassung des Verlaufs:
Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Querung Hohenholzer Graben – A 61 – Fern-
bandtrasse – Tagebau Hambach
Varianten 3 bis 5 – Nutzung der Schneisen in der Siedlungsbebauung im Erfttal bei Bedburg
Ausgehend von einem Verteilbauwerk an der Vollrather Höhe ist zunächst der großflächige Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Zweckwidmung: Entwicklung flächenintensiver Groß-
vorhaben; Raumwiderstandsklasse V) östlich oder westlich zu umgehen.
Bei einer westlichen Umgehung (Varianten 3 und 4) ergibt sich durch Raumwiderstände der
Klasse V eine Engstelle zwischen dem Kraftwerk Neurath, der Ortslage Neurath und der Frimmers-
dorfer Höhe, durch die eine Trasse hindurch zu führen wäre. Danach ließe sich die Trasse auf zwei
Arten in Bündelung mit b estehender Infrastruktur bis zum Rand des Tagebaus Hambach führen.
Die erste Möglichkeit (Variante 3) besteht darin, unmittelbar südlich der Frimmersdorfer Höhe die
Erft zu queren und dann eine Bündelung mit der L 279, der A 61 und der Fernbandtrasse vorzu-
nehmen.
Variante 3 – Zusammenfassung des Verlaufs:
Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 279 – A 61 – Fernbandtrasse – Tage-
bau Hambach
Bei der zweiten Möglichkeit (Variante 4) wird die Trasse zunächst östlich der Erft in Bündelung mit
der L 361 nach Süden geführt, um dann südöstlich des Stadtzentrums von Bedburg in Bündelung
mit der Fernbandtrasse zu verlaufen. Mit der Fernbandtrasse lässt sich im weiteren Verlauf eine
Bündelung bis zum Rand des Tagebaus Hambach erzielen.
Variante 4 – Zusammenfassung des Verlaufs:
Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 361 – Fernbandtrasse – Tagebau
Hambach
Die parallel zur Erft verlaufenden Bündelungsabschnitte mit der L 279 (Variante 3) bzw. der L 361
(Variante 4) weisen ein hohes Konfliktpotenzial auf. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass
die Gehölzbestände, die die Erft beidseitig begleiten, im Regionalplan Köln raumordnerisch per
Zielfestsetzung gesichert sind (Waldbereiche; → S. 88) und sie zudem als Biotopverbundfläche mit
besonderer Bedeutung eine Vernetzungsfunktion erfüllen, die durch das Freihalten des Schutz-
streifens von Gehölzaufwuchs voraussichtlich beeinträchtigt wird.
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Bei einer östlichen Umgehung (Variante 5) des Entwicklungsgebietes für Großvorhaben kann
eine Bündelung mit einer bestehenden Bahntrasse (GAB Nord-Süd-Bahn) für etwa 5 km erfolgen,
ehe die Trasse dann durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Gars-
dorf zu führen wäre. Um anschließend die o. g. Schneise der ehemaligen Fernbandtrasse zu nut-
zen, müsste die Trasse unmittelbar südlich des Peringsmaars verlaufen. Hier wird ein raumordne-
risch gesichertes Gehölzband von ca. 100 bis 200 m Breite (Waldbereiche; → S. 88) mitsamt pa-
rallel verlaufendem Wanderweg gekreuzt. Dies ist unvermeidlich, um eine RWTL -Trasse ausge-
hend von der GAB Nord -Süd-Bahn über die Fernbandtrasse zu führen. Mit der Fernbandtrasse
lässt sich im weiteren Verlauf eine Bündelung bis zum Rand des Tagebaus Hambach erzielen.
Variante 5 – Zusammenfassung des Verlaufs:
Verteilbauwerk Vollrather Höhe – GAB Nord-Süd-Bahn – Querung Rekultivierungsbereiche –
Fernbandtrasse – Tagebau Hambach
Ausscheiden des südöstlichen Teils des Untersuchungsraums
Im südöstlichen Teil des Untersuchungsraums drängt sich keine Trassenführung auf. Zwar beste-
hen nordwestlich und südöstlich des Stadtzentrums von Bergheim Schneisen in der Siedlungsbe-
bauung des Erfttals (B 477 und L 276, → S. 143), jedoch würde – so verdeutlicht beigefügte Karte
10 – eine Nutzung dieser Schneisen die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach erheblich
verlängern, ohne dabei offenkundige Vorteile im Sinne geringer Raumwiderstände zu erzeugen.
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3.5.8 Vergleich der Trassenvarianten
Auf Grundlage der Raumwiderstandsanalyse wurden fünf mögliche Trassenkorridore identifiziert.
• Variante 1: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Westumfahrung Hohenholzer
Graben – bündelungsfreie Trassenführung bis zum Tagebau Hambach
• Variante 2: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Querung Hohenholzer Graben
– A 61 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach
• Variante 3: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 279 – A 61 – Fern-
bandtrasse – Tagebau Hambach
• Variante 4: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 361 – Fernbandtrasse –
Tagebau Hambach
• Variante 5: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – GAB Nord-Süd-Bahn – Querung Rekultivie-
rungsbereiche – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach
Um eine Vorzugstrasse herauszuarbeiten, die die Grundlage für die Feintrassierung im weiteren
Planungsverfahren darstellt, wurden die o. g. Varianten einem verbal -argumentativen Vergleich
unterzogen. Als Ergebnis sind in der nachstehenden Tabelle die wesentlichen Vor- und Nachteile
der fünf Varianten zusammengestellt. Aspekte, die aus gutachterlicher Sicht besonders positiv ins
Gewicht fallen, sind grün hervorgehoben, besonders negative Aspekte rot.
Der Unterschied zwischen der kürzesten ( ca. 16,5 km) und der längsten Variante ( ca. 18,5 km)
beträgt etwa 2 km. Die zusätzliche Trassenlänge schlägt sich vorwiegend in Form bauzeitlicher
(nicht dauerhafter) Flächeninanspruchnahme nieder. Flächen, die nicht gehölzbestanden sind
(Acker und Grünland), werden nach Abschluss der Bauarbeiten weitestgeh end ihrem Ausgangs-
zustand entsprechend wiederhergestellt. Damit verbleibt in diesen Bereichen kein dauerhafter Ein-
griff in den Naturhaushalt.
Weiterhin bestehen erhebliche Unterschiede in den Anteilen , zu denen die Varianten jeweils in
Bündelung mit bestehender Infrastruktur geführt werden (→ Tab. 25, S. 150). Da bei der Herleitung
der Trassen die Prämisse größtmöglicher Bündelung grundsätzlich Vorrang gegenüber einer Mini-
mierung der Trassenlänge erhielt (was insbesondere am Verlauf der Variante 2 erkennbar ist), ist
die Trassenlänge stets in Verbindung mit dem Bündelungsanteil sow ie mit den durch die Trasse
berührten Raumwiderständen zu interpretieren. So stellt die Variante 5 zwar die längste Trasse
dar, wird dafür jedoch – gegenüber den Varianten 3 und 4 – abseits der Siedlungsbereiche und
zusätzlich mit hohem Bündelungsanteil geführt.
Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der fünf betrachteten Varianten (→ Tab. 25, S. 150)
stellt sich die Variante 3 aufgrund der vielen Engstellen im Verlauf des Korridors als ungünstigste
Lösung dar. Bei den Varianten 1 und 2 schlagen die beengten Raumverhältnisse im Bereich des
Verteilbauwerks sehr nachteilig zu Buche (Leitungen, Bahnverbindung, Erft, Umspannwerk, etc.).
Außerdem muss bei diesen beiden Varianten eine Leitungsführung in einem sehr beengten Be-
reich zwischen der Vollrather Höhe und dem Kraftwerk erfolgen. Während sich zudem mit der Va-
riante 1 nur eine sehr geringfüge Bündelung erreichen lässt, quert die Variante 2 ökologisch hoch-
wertige Bereiche am Hohenholzer Graben.
Die Varianten 4 und 5 weisen demgegenüber Vorteile auf hinsichtlich eines hohen Bündelungsan-
teils und einer hohen Flächenverfügbarkeit für das Verteilbauwerk auf. Nachteilig stellen sich bei
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der Variante 4 die Engstelle bei Neurath sowie die Querung des hochwertigen Bereichs an der Erft
nördlich des Stadtzentrums von Bedburg dar. Hinzu kommt die fast vollständige Nutzung der Fern-
bandtrasse und die damit verbundene bauzeitliche Beeinträchtigung der Erholungseignung. Dem
ist zwar mit Blick auf die überregionale Bedeutung des Radwegs auf der Trasse hohes Gewicht
einzuräumen, jedoch wird der Belang aus gutachterlicher Sicht in diesem Fall durch das Bünde-
lungsgebot und dessen Bedeutung ( → S. 125) überwogen. Außerdem ist durch die vollständige
Nutzung der Fernbandtrasse eine hohe liegenschaftliche Verfügbarkeit seitens der Vorhabenträ-
gerin gegeben. Für die Variante 5 gelten diese Aspekte gleichermaßen. Zudem quert die Variante
5 ein raumordnerisch gesichertes Gehölzband (Waldbereich; → S. 88) südlich des Peringsmaars.
Diese Querung fällt mit ca. 100 bis 200 m in Relation sehr gering aus und löst nach Auskunft der
Bezirksregierung Köln (E-Mail vom 03.02.2022) keinen raumordnerischen Konflikt aus. Außerdem
ist davon auszugehen, dass im Querungsbereich eine Anpassung des Bauverfahrens durch Ein-
engung des Arbeitsstreifens möglich sein wird, wodurch sich die Konfliktintensität verringern lässt.
Insgesamt wird die Variante 5 aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht als güns-
tigste Variante eingestuft. Sie wurde daher dem Braunkohlenausschuss in der Sitzung am
28.05.2021 sowie im Scoping-Termin am 20.08.2021 als Vorzugstrasse vorgeschlagen und dort
jeweils bestätigt. Auch seitens der Bezirksregierung wurde die Vorzugstrasse anschließend im
Rahmen der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen bestätigt.
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Tab. 25: Vergleich der Trassenvarianten
Erläuterung der Spalten: Var. = Nummer der Variante; Länge = Länge der Variante vom Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach (km); Bünd. = Länge der
Abschnitte, die in Bündelung mit bestehender Infrastruktur geführt werden (km) sowie Bündelungsanteil an der gesamten Länge (%); pro / contra = wesentliche
umweltfachliche und raumordnerische Aspekte für / gegen die Variante; Rang = Rangfolge der Varianten unter Berücksichtigung von pro und contra
Hervorhebung grün / rot = Aspekte, die besonders positiv / negativ ins Gewicht fallen
Var. Länge Bünd. Pro contra Rang
1 16,6 1,3
(8 %)
- weite Teile sind nur durch den großflächig auf-
tretenden Raumwiderstand „Böden mit sehr
hoher Funktionserfüllung“ belegt und ansons-
ten vollständig konfliktfrei (Westen des Unter-
suchungsraums)
- keine Bündelungsvorteile mit bestehender Infrastruktur
- Beengte Raumverhältnisse für die Errichtung des Verteilbauwerks (sowie für die
drei zu verlegenden Leitungen unmittelbar vor dem Verteilbauwerk)
- Durchquerung eines bestehenden Windparks im Norden des Untersuchungsraums
(→ mögliche Konflikte mit vorhandenen Leitungen)
3.
2 16,7 9,7
(58 %)
- weitreichende Bündelung mit bestehender Inf-
rastruktur (ca. 5,2 km A 61, ca. 4,5 km Fern-
bandrasse)
- (nur) t emporäre Beeinträchtigung der Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse
- Teile sind nur durch den großflächig auftreten-
den Raumwiderstand „Böden mit sehr hoher
Funktionserfüllung“ belegt und ansonsten voll-
ständig konfliktfrei (im Bereich der Bündelung
mit der A 61)
- Vermeidung von Eingriffen in natürlichen Bö-
den durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse
auf 4,5 km (Leitungen unterhalb des Radwegs)
- Querung eines naturschutzfachlich hochwertigen Bereiches am Hohenholzer Gra-
ben
- Beengte Raumverhältnisse für die Errichtung des Verteilbauwerks (sowie für die
drei zu verlegenden Leitungen unmittelbar vor dem Verteilbauwerk)
- Engstelle im Bündelungsabschnitt der A 61 südlich der Anschlussstelle Bedburg
(Inanspruchnahme von Straßenbegle itgehölzen mit Sichtschutz - und Immissions-
schutzfunktion für Oppendorf oder Millendorf)
- teilweise Beeinträchtigung der Erholungsfunkton der Fernbandtrasse (Radweg)
während der Bauzeit (Konflikt wäre vrstl. Durch Einrichten von Umleitungen vermin-
derbar)
- Durchquerung eines bestehenden Windparks im Norden des Untersuchungsraums
(→ mögliche Konflikte mit vorhandenen Leitungen)
4.
Seite 151/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
3 16,8 12,5
(74 %)
- viel Raum für Verteilbauwerk an der Vollrather
Höhe (Ackerflächen)
- (nur) t emporäre Beeinträchtigung der Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse
- weitreichende Bündelung mit bestehender Inf-
rastruktur (ca. 3,2 km A 61, ca. 4,8 km L 279;
ca. 4,5 km Fernbandtrasse), dabei jedoch auch
Engstellen (siehe contra)
- Vermeidung von Eingriffen in natürlichen Bö-
den durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse
auf 4,5 km (Leitungen unterhalb des Radwegs)
- Engstelle bei Neurath
- Durchquerung hochwertiger, gehölzbestandener Bereiche an der Erft nördlich des
Stadtzentrums von Bedburg
- Engstelle nach Erftquerung nördlich des Stadtzentrums von Bedburg durch
Bahntrasse und Logistikzentrum sowie im weiteren Verlauf im Bündelungsabschnitt
mit der L 279 (Gehölze, Bahnstrecke, Wohnsiedlungsbereiche Millendorf und Lipp)
- Engstelle im Bündelungsabschnitt der A 61 südlich der Anschlussstelle Bedburg
(Inanspruchnahme von Straßenbegleitgehölzen mit Sichtschutz - und Immissions-
schutzfunktion für Oppendorf oder Millendorf)
- teilweise Beeinträchtigung der Erholungsfunkton der Fernbandtrasse (Radweg)
während der Bauzeit (Konflikt wäre vrstl. Durch Einrichten von Umleitungen vermin-
derbar)
- voraussichtliche Beeinträchtigung der Verkehrsfunkton der L 279 (Autobahnzubrin-
ger) während der Bauzeit
5.
4 16,5 12,3
(75 %)
- weitreichende Bündelung mit bestehender Inf-
rastruktur (ca. 5,5 km L 361; ca. 6,8 km Fern-
bandtrasse)
- Flächeninanspruchnahme im Bereich der Erft-
tal-Querung über die Fernbandtrasse kann auf
den bestehenden Trassenkörper beschränkt
werden / Vermeidung von Eingriffen in natürli-
chen Böden durch direkt e Nutzung der Fern-
bandtrasse auf 6,8 km (Leitungen unterhalb
des Radwegs)
- viel Raum für Verteilbauwerk an der Vollrather
Höhe (Ackerflächen)
- (nur) t emporäre Beeinträchtigung der Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse
-
- Engstelle bei Neurath
- Durchquerung hochwertiger, gehölzbestandener Bereiche an der Erft nördlich des
Stadtzentrums von Bedburg
- Beeinträchtigung der Erholungsfunkton der Fernbandtrasse (Radweg) während der
Bauzeit (Konflikt wäre vrstl. Durch Einrichten von Umleitungen verminderbar)
- Einschränkung der Siedlungsentwicklung östlich des Stadtzentrums von Bedburg
2.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
5 18,5 11,9
(64 %)
- weitreichende Bündelung mit bestehender Inf-
rastruktur (ca. 5,1 km GAB Nord-Süd-Bahn, ca.
6,8 km Fernbandtrasse)
- Flächeninanspruchnahme im Bereich der Erft-
tal-Querung über die Fernbandtrasse kann auf
den bestehenden Trassenkörper beschränkt
werden / Vermeidung von Eingriffen in natürli-
chen Böden durch direkte Nutzung der Fern-
bandtrasse auf 6,8 km (Leitungen unterhalb
des Radwegs)
- viel Raum für Verteilbauwerk an der Vollrather
Höhe (Ackerflächen)
- (nur) t emporäre Beeinträchtigung der Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse
- Teile sind nur durch den großflächig auftreten-
den Raumwiderstand „Böden mit sehr hoher
Funktionserfüllung“ belegt und ansonsten voll-
ständig konfliktfrei (Nordosten des Untersu-
chungsraums)
- Querung eine s raumordnerisch gesicherten Gehölzbandes (Vorranggebiet Wald,
Ziel der Raumordnung) südlich des Peringsmaars
- Beeinträchtigung der Erholungsfunkton der Fernbandtrasse (Radweg) während der
Bauzeit (Konflikt wäre vrstl. durch Einrichten von Umleitungen verminderbar)
-
1.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Ergänzende Betrachtung der Durchquerungslänge von Raumwiderstandsklassen
Eine durch geometrische Verschneidung von Trasse (Linie) und Raumwiderstand (Fläche) ermit-
telte Durchquerungslänge wurde bei der zuvor dokumentierten Ermittlung der Vorzugstrasse noch
nicht herangezogen. Daher wird Durchquerungslänge nun herangezogen, um die Vorzugswürdig-
keit der Variante 5 zu überprüfen. Zu beachten ist dabei, dass die Entscheidungs relevanz dieses
Kriteriums durch den groben Maßstab der Trassierung und der erfassten Raumwiderstände einge-
schränkt wird. Beispielsweise erheben die Raumordnungspläne nicht den Anspruch, parzellen-
scharfe Regelungen zu treffen, so dass die auf Basis dieser Pläne erfassten raumordnerischen
Raumwiderstände auch nicht als parzellenscharfe Abgrenzung zu verstehen sind. Die Durchque-
rungslänge ist daher nur als ergänzendes, unterstützendes Kriterium (und nicht als absolut ent-
scheidungserhebliches) anzusehen.
Die Betrachtung der Durchfahrungslängen (→ Tab. 26) steht der Vorzugswürdigkeit der Variante 5
nicht entgegen. Besonders hinsichtlich der besonders gewichtigen Raumwiderstandsklasse IV und
V sind keine signifikanten Unterschiede erkennbar. Der vergleichsweise hohe Wert bei der Raum-
widerstandsklasse III (Varianten 2 bis 5) ist vor dem Hintergrund zu erklären, dass es sich bei dem
durchquerten Bereich um die Fernbandtrasse han delt, die als gehölzbestandene Biotopverbund-
fläche mit besonderer Bedeutung erfasst wurde. Diese Ausweisung steht im Konflikt zur angestreb-
ten Bündelung mit bestehender Infrastruktur, wobei zwischen diesen widerstreitenden Belangen
der Bündelung hier der V orzug eingeräumt wird. Die Beeinträchtigung der vorgenannten Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse beschränkt sich lediglich auf die Bauzeit; nach Abschluss der Ar-
beiten werden die Flächen wiederhergestellt (s.u.). Darum beschränkt sich auch der aufgezeigte
Konflikt nur auf Bauzeit, sodass es zu keinen nachhaltigen Beeinträchtigungen kommt.
Zudem steht die Fernbandtrasse im Eigentum der Vorhabenträgerin, sodass in diesem Trassen-
abschnitt auf die Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter vollständig verzichtet w erden kann.
Bei Durchführung des Vorhabens käme es zudem nur zu zeitweisen Einschränkungen der Rad-
wegnutzung auf dem Speedway. Erforderlichenfalls könnten diese sogar durch Umleitungen gänz-
lich vermieden werden.
Tab. 26: Durchquerungslängen von Raumwiderstandsklassen
Anmerkung: Auf 100 m gerundete Werte. Die Erfassungsschwelle liegt bei einer Durchquerungslänge
von 100 m.
Variante
Durchquerungslänge (km) Summe
(km) I II III IV V Boden (III)
1 0,0 5,8 0,4 0,9 0,0 9,5 16,6
2 0,0 5,5 4,9 1,4 0,0 4,9 16,7
3 0,0 1,9 7,3 1,2 0,0 6,4 16,8
4 0,0 4,5 8,6 0,8 0,0 2,6 16,5
5 0,0 4,7 6,4 0,7 0,0 6,7 18,5
3.5.9 Nachträgliche Optimierungen der Vorzugstrasse
Im Abschnitt der Hambachleitung basiert der UR600 auf der zuvor hergeleiteten Vorzugstrasse
(Variante 5). Nachdem diese im Scoping-Termin am 20.08.2021 als Vorzugstrasse bestätigt wurde,
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
wurden die Planungen konkretisiert. Dabei ergab sich gegenüber dem Verlauf der Vorzugsvari-
ante 5 punktueller Anpassungsbedarf an zwei Stellen.
Zu einen musste der Trassenverlauf westlich von Bedburg-Rath aufgrund der Planung eines Ge-
wächshauskomplexes angepasst werden. Die Trasse, auf dem letztlich der UR600 basiert, wurde
daher gegenüber der Vorzugstrasse nach Westen verschoben und um den geplanten Gewächs-
hauskomplex herumgeführt (vgl. Karte 10 ggü. Abb. 7 (→ S. 42)). Hierdurch wird zwar ein Zipfel
eines raumordnerisch gesicherten Gehölzbandes im Rekultivierungsbereich Fortuna-Garsdorf ge-
quert, jedoch löst diese Querung nach Auskunft der Bezirksregierung Köln (E -Mail vom
03.02.2022) keinen raumordnerischen Konflikt aus. Damit ergeben sich keine zusätzlich zu berück-
sichtigenden entscheidungserheblichen Aspekte aus der Trassenverschiebung.
Eine weitere Optimierung erfolgte kleinräumig südlich des Peringsmaars. Hier stand im Vorder-
grund, die Leitungen enger an den bestehenden Weg anzulehnen und damit die vorhandenen Ge-
hölzstrukturen zu schonen. Auch aus dieser Optimierung ergeben sich keine entscheidungserheb-
lichen Aspekte. Vielmehr hat die Optimierung gerade den Zweck, die Umweltbelange zu schonen.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
3.6 Kleinräumige Standortalternativen an der Vorzugstrasse für das Verteil-
bauwerk
Die Lage des Verteilbauwerks wird determiniert durch den Schnittpunkt zwischen der genehmigten
Garzweiler-Trasse und einer möglichen Trassenführung nach Hambach. Als vorzugswürdig für die
Trassenführung nach Hambach hat sich die Bündelung mit der RWE-eigenen GAB Nord-Süd-Bahn
hervorgetan.
Südlich der Nord-Süd-Kohlebahn befindet sich ein Bündel von Hochspannungsfreileitungen, das
die Kraftwerke Neurath und Frimmersdorf an das Stromübertragungsnetz anbindet. Ein möglicher
Standort des Verteilbauwerk befände sich an dieser Stelle im Schutzstreifen der Hochspannungs-
freileitungen. Der Schutzstreifen ist jedoch von Bebauung freizuhalten.
Zudem legt der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf in diesem Bereich südlich der GAB
Nord-Süd-Bahn einen Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) für flächenintensive Großvorhaben
fest. Um ein solches handelt es sich bei dem Verteilbauwerk aber nicht, so dass auch die Festle-
gung des Regionalplans dem Verteilbauwerk südlich der GAB Nord-Süd-Bahn widerspricht.
Bereiche auf der genehmigten Trasse südlich der Vollrather Höhe scheiden ebenfalls aus, da die
Leitungsstränge für Hambach dann in der gleichen Trasse wieder zurück an die nord-östliche Seite
der Nord-Süd-Kohlebahn geführt werden müssten. Der notwendige Platzbedarf für dann insgesamt
4 Leitungen ist in der gleichen Trasse nicht umzusetzen.
Der Raum nördlich der GAB Nord -Süd-Bahn wird geprägt durch die Ortslage Allrath und drei in
Nord-Süd-Richtung verlaufende Hochspannungsleitungen. Das Verteilbauwerk benötigt Erschlie-
ßungsanlagen, insbesondere eine Straßenanbindung, für die vor allem die K31 wegen ihres Aus-
bauzustands geeignet ist. Östlich wird die Standortwahl ebenfalls durch den Schutzstreifen eines
Bündels von drei Hochspannungsleitungen begrenzt. Zudem findet sich in dem Bereich ein Re-
genrückhaltebecken, welches grundsätzl ich von Hochbauten freizuhalten ist, so dass sich eine
Lage unmittelbar an der K31 als vorzugswürdig herausgestellt hat.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
4 Derzeitiger Umweltzustand
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 2 lit. a) § 40 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 § 16 Abs. 1 Nr. 2 Anlage 4 UVPG, Nr. 3
„Bestandsaufnahme der ein-
schlägigen Aspekte des der-
zeitigen Umweltzustands,
einschließlich der Umwelt-
merkmale der Gebiete, die
voraussichtlich erheblich be-
einflusst werden, einschließ-
lich der Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung und
der Europäischen Vogel-
schutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes“
„Darstellung der Merk-
male der Umwelt, des
derzeitigen Umweltzu-
stands […]“
„Angabe der derzeitigen
für den Plan oder das
Programm bedeutsa-
men Umweltprobleme,
insbesondere der Prob-
leme, die sich auf ökolo-
gisch empfindliche Ge-
biete nach Nummer 2.6
der Anlage 6 beziehen“
„…eine Beschreibung der
Umwelt und ihrer Be-
standteile im Einwirkungs-
bereich des Vorhabens“
„Eine Beschreibung des
aktuellen Zustands der
Umwelt und ihrer Be-
standteile im Einwirkungs-
bereich des Vorhabens…“
In diesem Kapitel erfolgt die umweltbezogene Bestandserfassung, d. h. die Beschreibung des ak-
tuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile (§§ 16 Abs. 1 Nr. 3, 40 Abs. 2 Nr. 3, 4 UVPG;
Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2 lit) a der Anlage 1 zum ROG). Räumliche Bezugsgrundlage
für die Bestandserfassung ist der UR600, mit dem der Einwirkungsbereich des Vorhabens vollstän-
dig abgedeckt wird. Eingeschlossen ist in Kap. 4.11 auch eine Prognose über die voraussichtliche
Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Vorhabens (§ 40 Abs. 2 Nr. 3
UVPG; Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2 lit. b) der Anlage 1 zum ROG ). Die Erfassung des
aktuellen Umweltzustands orientiert sich nachfolgend an den Schutzgütern des § 2 Abs. 1 UVPG
/ § 8 Abs. 1 ROG.
4.1 Schutzgutübergreifende Angaben zu derzeitigen Umweltproblemen
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3,
Nr. 4
-/- -/-
„Angabe der derzeitigen
für den Plan oder das
Programm bedeutsamen
Umweltprobleme, insbe-
sondere der Probleme,
die sich auf ökologisch
empfindliche Gebiete
nach Nummer 2.6 der
Anlage 6 [UVPG] bezie-
hen“
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 UVPG enthält der vorliegende Bericht Angaben zu den derzeitigen Um-
weltproblemen, die für die Braunkohlenp lanänderung bedeutsam sind. Die Darstellung der Um-
weltprobleme erfolgt schutzgutübergreifend. Auf besondere Belastungen einzelner Schutzgüter
wird zusätzlich im Sinne von Vorbelastungen in den einzelnen schutzgutbezogenen Kapiteln ein-
gegangen.
Bestehende Umweltprobleme ergeben sich sowohl aus ehemaligen als auch aus bestehenden
Nutzungen des Raums. Sie sind für die Braunkohlenplanänderung dann von Bedeutung, sofern
sie sich spätestens bei der Realisierung der RWTL (Genehmigungsebene) in erheblicher Weise
niederschlagen können. Da das Vorhaben insbesondere mit einem Eingriff in den Boden verbun-
den ist, sind mögliche Altlasten bzw. deren Mobilisierung durch Eingriffe in den Boden von Bedeu-
tung. Altlasten werden als bodenspezifische Vorbelastung in Kapitel 4.5 behandelt.
Umweltprobleme durch bestehende anthropogene Nutzungen (z. B. intensive Landwirtschaft, Sied-
lungs- und Verkehrsnutzungen, Stromleitungstrassen, lineare Infrastrukturen oder dem Tagebau
Hambach) sind für die Braunkohlenplanänderung von untergeordneter Bedeutung, da die Planän-
derung – anders als z. B. ein fachübergreifender Regionalplan – nicht zum Zweck hat, u. a. diese
Probleme durch Verteilung der Raumnutzungen zu adressieren. Vielmehr soll eine möglichst um-
welt- und raumverträgliche Trasse festgelegt werden, um mit der Herstellung der Tagebauseen die
Rekultivierungsverpflichtung der Bergbautreibenden zu erfüllen.
4.2 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Das Schutzgut Menschen wird abgebildet durch die Teilaspekte Wohnen und Wohnumfeld sowie
Gesundheit und Wohlbefinden. Für die Bestandserfassung sind die Siedlungsflächen als primäre
Aufenthaltsorte des Menschen der Ausgangspunkt der Betrachtung. Dabei steh en Flächen mit
Wohnfunktion, siedlungsbezogene Erholungsflächen (Spiel- und Sportplätze o. ä.) sowie sonstige
Wohnfolgeeinrichtungen (Schulen, Altenheime u. ä.) im Fokus der Betrachtung. Außerdem werden
die bauleitplanerischen Vorgaben erfasst, die für den UR600 bestehen (Flächennutzungs- und Be-
bauungspläne). Die landschaftsbezogene Erholung, d. h. die Erholungsmöglichkeiten in der offe-
nen Landschaft außerhalb der Siedlungsbereiche, wird in Kap. 4.8 beschrieben.
4.2.1 Flächennutzungspläne
Die Beschreibung der Darstellungen der Flächennutzungspläne (FNP) der vom UR600 berührten
Städte erfolgt dem Trassenverlauf folgend, beginnend an der Entnahmestelle am Rhein in Dorma-
gen. Betroffen sind folgende Städte:
• Dormagen
• Rommerskirchen
• Grevenbroich
• Bedburg
• Bergheim
• Elsdorf
Die nachfolgend beschriebenen Darstellungen der Flächennutzungspläne lassen sich mithilfe der
beigefügten Karte 3 nachvollziehen.
Stadt Dormagen (rechtskräftiger FNP aus dem Jahr 1980)
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Nördlich der Entnahmestelle berührt der UR600 als „Wohnbauflächen“ und „gemischte Bauflächen“
dargestellte Siedlungsbereiche von Dormagen-Rheinfeld. Ein weiteres Mal wird der zentrale Sied-
lungsbereich von Dormagen auf Höhe der B 9 durch den UR600 berührt. Hier sind eine „gewerbli-
che Baufläche“ ein „Sondergebiet, das der Erholung dient“ sowie kleinflächig „Wohnbauflächen“
dargestellt.
Im weiteren Verlauf befinden sich unmittelbar westlich und östlich der A 57 Darstellungen für „Ge-
werbegebiete“. Anschließend reichen noch vor Querung des Knechtstedener Waldes „Wohnbau-
flächen“ (Nievenheim und Straberg) in den UR600. Innerhalb der Ortslage Straberg befindet sich
zudem eine Darstellung für „Grünflächen“ mit der Zweckbestimmun g „Sportplatz“. Westlich der
B 477 reicht eine „gemischte Baufläche“ in den UR600. Auf der Stadtgrenze zu Rommerskirchen
ist des Weiteren eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckwidmung „Umspannwerk“ dar-
gestellt.
Stadt Rommerskirchen (rechtskräftiger FNP aus dem Jahr 2017)
Auf der Stadtgrenze zu Dormagen ist eine „Fläche für Ver - und Entsorgungsanlagen“ mit der
Zweckbestimmung „Umspannwerk“ dargestellt. Westlich davon befindet sich eine weitere Darstel-
lung einer „Fläche für Ver - und Entsorgungsanla gen“ (Zweckwidmung „Gasmessstation“). Auf
Höhe der Ortslage Widdeshoven reichen „gemischte Bauflächen“ von eben dieser Ortslage in den
UR600 randlich hinein. Einzelne Hoflagen in der Umgebung der Ortlsage Widdeshoven („Sittarder
Hof“, „Alt-Ikoven“) sind als „Flächen für die Land- und Forstwirtschaft“ dargestellt.
Im weiteren Verlauf wird die Ortslage Ueckinghoven angeschnitten, die als „gemischte Baufläche“
dargestellt ist. Anschließend verlässt der UR600 zeitweise das Stadtgebiet von Rommerskirchen,
tritt aber südöstlich des Verteilbauwerks (entlang der GAB Nord -Süd-Bahn) wieder in dieses ein.
Hier ist auf Höhe der K 24, westlich der Ortslage Vanikum noch eine „Fläche für Ver- und Entsor-
gungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Regenrückhaltebecken“ dargestellt.
Stadt Grevenbroich (rechtskräftiger FNP aus dem Jahr 2020)
In den UR600 reichen Siedlungsflächen der Ortslage Allrath hinein, die als „Wohnbauflächen“ dar-
gestellt sind. Diese Flächen werden von einer schmalen „Grünflächen“-Darstellung mit der Zweck-
bestimmung „Hausgärten“ (südlicher Ortsrand) und der Zweckbestimmung „ökologische Aus-
gleichfläche“ (östlicher Ortsrand) eingerahmt. Des Weiteren befinden sich im UR600 zwei „Flächen
für Versorgungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Regenrückhaltung“ (unmittelba r südöstlich
von Allrath sowie am Südostrand der Vollrather Höhe).
Stadt Bedburg (rechtskräftiger FNP aus dem Jahr 2014)
In den UR600 reichen äußerst randlich Siedlungsflächen des Ortsteils Rath hinein, die als „ge-
mischte Bauflächen“ dargestellt sind. Der wesentliche Teil der Siedlungsfläche von Rath („Wohn-
baufläche“) liegt knapp außerhalb des UR600.
Anschließend verlässt der UR600 während der Durchquerung des Rekultivierungsbereichs For-
tuna-Garsdorf zeitweise das Stadtgebiet von Bedburg. Südöstlich des Peringsmaars (im Bereich
der RWTL-Trassenführung über die Fernbandtrasse) wird das Stadtgebiet dann nochmals durch
den UR600 angeschnitten. Die Fernbandtrasse bildet hier die ungefähre Stadtgrenze von Bedburg
und Bergheim. Hier sind die Siedlungsbereiche von Bedburg-Kirdorf, die innerhalb des UR600 lie-
gen, sind als „Wohnbauflächen“ und „gemischte Bauflächen“ dargestellt.
Seite 159/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Stadt Bergheim (rechtkräftiger FNP aus dem Jahr 2020)
Relevante FNP-Darstellungen im Stadtgebiet von Bergheim befinden sich im Bereich des Ortsteils
Glesch, dessen Siedlungsflächen innerhalb des UR600 als „Wohnbaufläche“ dargestellt sind.
Stadt Elsdorf (rechtkräftiger FNP aus dem Jahr 2019)
In den UR600 reichen Siedlungsflächen des Ortsteils Tollhausen hinein, die in ihrer Art der bauli-
chen Nutzung als „Wohnbauflächen“ dargestellt sind. Auf Höhe des Ortsteils Esch berühren Dar-
stellungen zu „gemischten Bauflächen“ den UR600 äußerst randlich. Des Weiteren ist eine Fläche
für „Versorgungs-, Verwertungs- und Beseitigungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“
(Umspannwerk) im UR600 dargestellt.
4.2.2 Bebauungspläne
Zur Ermittlung der betrachtungsrelevanten Bebauungspläne (B-Pläne) wurden die Geltungsberei-
che der rechtskräftigen Bebauungspläne der in Kap. 4.2.1 einleitend benannten Städte mit dem
UR600 überlagert. Dabei ergab sich eine Überschneidung von B-Plänen aus insgesamt drei Städ-
ten (Dormagen, Bergheim, Elsdorf). Auf dem Stadtgebiet von Rommerskirchen, Grevenbroich und
Bedburg sind innerhalb des UR600 keine rechtskräftigen B-Pläne vorhanden. Die Geltungsberei-
che der nachfolgend genannten Pläne sind zusätzlich in beigefügter Karte 3 dargestellt.
Stadt Dormagen
Insgesamt befinden sich folgende Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Dormagen mit relevanten
Festsetzungen für das Schutzgut Menschen innerhalb des UR600.
• Der B-Plan „Nr. 13a“ setzt ein allgemeines Wohngebiet, ein reines Wohngebiet und Dorfge-
biet am östlichen Rand von Dormagen-Rheinfeld fest.
• Der B-Plan „Nr. 206“ enthält Festsetzungen für ein größeres Gewerbegebiet und allgemeines
Wohngebiet westlich der B 9 („Gewerbegebiet Nord“).
• Der westlich angrenzende B-Plan Nr. „488“ („Erweiterung nördliches Malerviertel“) setzt ein
allgemeines Wohngebiet fest.
• Der B-Plan „Nr. 322“ dient der bauleitplanerischen Sicherung einer Kleingartenanlage nörd-
lich von Dormagen-Horrem.
• Der B-Plan „Nr. 344“ mit seinem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan dient der
bauleitplanerischen Sicherung eines Sportplatzes und eines allgemeinen Wohngebietes am
westlichen Ortsrand von Dormagen-Straberg.
Des Weiteren sind im UR 600 die Bebauungspläne „Nr. 200“ („Deponie am Rheindamm“) und
„Nr. 24/25“ festgesetzt, die sich aber nicht auf die für das Schutzgut Menschen relevanten Teilas-
pekte Wohnen und Wohnumfeld sowie Gesundheit und Wohlbefinden beziehen.
Stadt Bergheim
Im Stadtgebiet Bergheim befindet sich ein einzelner B -Plan innerhalb des UR600. Der B -Plan
„Nr. II“ von 1965 in Verbindung mit seiner 1. Änderung von 1970 setzt innerhalb des UR600 ein
reines Wohngebiet westlich der Erft im Stadtteil Glesch fest.
Stadt Elsdorf
Seite 160/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Insgesamt befinden sich vier Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Elsdorf mit relevanten Festset-
zungen für das Schutzgut Menschen innerhalb des UR600.
• Der B-Plan „Nr. 99 – Tollhausen Margarethenstraße“ in Verbindung mit seiner 1. und 2. Än-
derung setzt innerhalb des UR600 ein allgemeines Wohngebiet zur Nordost-Erweiterung der
Ortslage Tollhausen fest.
• Der B-Plan „Nr. 107 – Elsdorf, K 30 n – nördliche Ortsumgehung“ setzt Straßenverkehrsflä-
chen und Verkehrsgrün fest. Sein Geltungsbereich ragt nördlich des Stadtteils Esch nur äu-
ßerst randlich in den UR600 hinein.
• Der B-Plan „Nr. 95a – Elsdorf, Windkraftanlagen nördlich der B55 zwischen Bandtrasse und
Gut Ohndorf“ setzt Fläche für die Landwirtschaft fest, auf denen zusätzlich Windenergieanla-
gen mit den erforderlichen Nebenanlagen zulässig sind. Der Geltungsbereich erstreckt sich
westlich der A 61, südlich der Fernbandtrasse.
4.2.3 Wohnen und Wohnumfeld
Die Wohnfunktion und das Wohnumfeld sind insbesondere im Lichte des § 50 BImSchG zu erfas-
sen, nach dem bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen
Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige
Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Schutzbedürftige Gebiete sind in diesem Sinne
insbesondere Wohnnutzungen und Wohnfolgeeinrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Erho-
lungs- und Freizeiteinrichtungen).
Dormagen
Im Stadtgebiet Dormagen schlägt sich die Wohnfunktion in Form von Wohnsiedlungen und Einzel-
wohnlagen im UR600 nieder. Diese gehören größtenteils den Stadtteilen Rheinfeld, Horrem, Stra-
berg und Broich an (s. beigefügte Karte 3, Blätter 1 bis 4). Die Bauweise wird durch Einzelhaus -
und Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Nördlich der Entnahmestelle reicht eine
Deponie in den UR600 hinein. Durch diese Deponie und die angrenzenden, in den UR600 hinein-
ragenden Wohnsiedlungsflächen von Dormagen-Rheinfeld wird eine Engstelle gebildet, durch die
eine Trasse hindurch zu führen ist (s. Karte 3, Blatt 1).
Weiter nördlich bei Dormagen Horrem liegen Großteile des „Gewerbegebiets Nord“ im UR600
(s. Karte 3, Blatt 2). Ein weiteres Gewerbegebiet „ Kohnacker“ liegt westlich angrenzend an der
A 57 (s. Karte 3, Blatt 3). Weitere Gewerbeflächen liegen in Form von Gärtnerei betrieben im Un-
tersuchungsgebiet vor. Hervorzuhebende Freizeit- und Erholungsnutzungen im UR600 bestehen
im Stadtgebiet Dormagen in Form einer Spielplatzfläche (im Deichhinterland am Südrand von
Rheinfeld, s. Karte 3, Blatt 1), eines Sportkomplexes u. a. mit Sportplatz, Tennishalle und Schieß-
stand (östlich von Straberg, s. Karte 3, Blatt 3) und einer Kleingartenanlage (nördlich von Horrem,
s. Karte 3, Blatt 2). Zudem reicht der Straberger See (Badesee) in den UR600 hinein (s. Karte 3,
Blatt 3).
Rommerskirchen
Im Stadtgebiet Rommerskirchen ist die Wohnfunktion im UR600 vordringlich durch Einzelhoflagen
geprägt. Die Wohnfunktion konzentriert sich größtenteils auf die Ortslage Widdeshoven, die durch
den UR600 allerdings nur tangiert wird (s. Karte 3, Blatt 4). Gewerbeflächen liegen in Form einer
Seite 161/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Gärtnerei am Südrand von Widdeshoven vor. Hervorzuhebende Flächen für Freizeit - und Erho-
lungsnutzung sind nicht vorhanden.
Grevenbroich
Die Wohnfunktion im Stadtgebiet Grevenbroich konzentriert sich im UR600 auf den Stadtteil Allrath
(s. Karte 3, Blatt 5). Gewerbe- und Industrieflächen sowie Flächen Freizeit- und Erholungsnutzung
sind im UR600 nicht vorhanden.
Bedburg
Im Stadtgebiet Bedburg begrenzt sich die Wohnfunktion auf Wohnbauflächen der Stadtteile Rath
und Kirdorf, die in den UR600 reichen (s. Karte 3, Blätter 7 und 8). Die Bauweise wird durch Ein-
zelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Hervorzuhebende Freizeit - und Erholungsnut-
zungen im UR600 befinden sich in Form einer Sportplatzanlage und eines Mode llfluggeländes
nördlich von Rath (s. Karte 3, Blatt 7). Flächen für Gewerbe und Industrie sind im UR600 nicht
vorhanden, jedoch ist östlich von Rath ein Gewächshauskomplex geplant (→ Kap. 3.5.9).
Bergheim
Im Stadtgebiet Bergheim schlägt sich die Wohnfunktion im UR600 in Form der Wohnsiedlungsflä-
chen des Stadtteils Glesch nieder (s. Karte 3, Blatt 8). Dieser Bereich ist durch Einzelhaus - und
Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Westlich von Glesch liegt ein Wasserwerk
im Untersuchungsgebiet. Als hervorzuhebende Freizeit- und Erholungsnutzung ist der Radweg auf
der Fernbandtrasse zu nennen, dem als interkommunale Radwegeverbindung überörtliche Bedeu-
tung zukommt. Der asphaltierte Radweg verläuft ausgehend vom Rekultivierungsbereich Fortuna-
Garsdorf ungefähr entlang der Stadtgrenze Bergheim/Bedburg (Erftquerung) und anschließend
durch das Stadtgebiet von Elsdorf bis zum Tagebau Hambach.
Elsdorf
Die Wohnfunktion im Stadtgebiet Elsdorf beschränkt sich im UR600 auf die Ortslage Tollhausen
(s. Karte 3, Blatt 9). Des Weiteren befinden sich wenige Einzelhoflagen im Korridor, die vornehm-
lich dem Stadtteil Esch angehören. Alle Wohnbauflächen weisen eine offene Bauwe ise auf. Flä-
chen für Gewerbe und Industrie sowie hervorzuhebende Freizeit- und Erholungsnutzungen sind im
Stadtgebiet Elsdorf innerhalb des UR600 nicht vorhanden.
4.2.4 Gesundheit und Wohlbefinden
Hinsichtlich des Lärmimmissionsschutzes geben die Lärmschutzgesetzgebung sowie die einschlä-
gigen Verwaltungs- und Vorsorgevorschriften Aufschluss darüber, welche Bereiche im Rahmen
der Bestandserfassung zu betrachten sind. Im vorliegenden Fall sind während der Bauzeit die Vor-
gaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) zu be-
achten. Diese setzt unter Ziffer 3.1.1 gebietsbezogene Lärmimmissionsrichtwerte fest. Bei diesen
handelt es sich um Richtwerte im Sinne des § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BImSchG, die vor dem Hinter-
grund des § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des BImSchG auszulegen sind (Pflicht zur Vermeidung schädli-
cher Umwelteinwirkungen). Bei Unterschreitung der Richtwerte ist im Regelfall nicht mit schädli-
chen Auswirkungen auf den Menschen durch baubedingte Lärmemissionen zu rechnen.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Hinsichtlich des betriebsbedingen Lärms sind die Vorgaben der Technische Anleitung zum Schutz
gegen Lärm (TA Lärm) einschlägig. Diese beinhaltet ebenfalls gebietsbezogene Lärmemissions-
richtwerte, die den Richtwerten der AVV im Bau in Wesentlichen entsprechen.
Für die Auswirkungsprognose sind innerhalb des UR600 folgende Bereiche zu betrachten (→ Tab.
27). Eine Aufschlüsselung der Siedlungsbereiche ist der beigefügten Karte 3 zu entnehmen.
Tab. 27: Lärmimmissionsrichtwerte der AVV Baulärm innerhalb des UR600
Gebietskategorie
(AVV Baulärm)
Gebietskategorie
(TA Lärm)
Richtwert betroffene Bereiche
Ziffer 3.1.1 e): Gebiete, in denen
ausschließlich Wohnungen unter-
gebracht sind,
Ziffer 6.1 f): Reine
Wohngebiete
50 dB (A)
tagsüber
35 dB (A)
nachts
Reines Wohngebiet in Dormagen-
Rheinfeld (gemäß B-Plan 13a; s.
Kap. 4.2.2)
Ziffer 3.1.1 d): Gebiete, in denen
vorwiegend Wohnungen unterge-
bracht sind
Ziffer 6.1 e): allge-
meine Wohnge-
biete; Kleinsied-
lungsgebiete
55 dB (A)
tagsüber
40 dB (A)
nachts.
Wohnbauflächen der Gemeinden
Dormagen, Rommerskirchen, Gre-
venbroich, Bedburg, Bergheim und
Elsdorf
Ziffer 3.1.1 c): Gebiete mit gewerb-
lichen Anlagen und Wohnungen, in
denen weder vorwiegend gewerbli-
che Anlagen noch vorwiegend
Wohnungen untergebracht sind,
Ziffer 6.1 b): Ge-
werbegebiete
60 dB (A)
tagsüber
45 dB (A)
nachts
Hoflagen
Ziffer 3.1.1 a): Gebiete, in denen
nur gewerbliche oder industrielle
Anlagen und Wohnungen für Inha-
ber und Leiter der Betriebe sowie
für Aufsichts- und Bereitschafts-
personen untergebracht sind
Ziffer 6.1 b): In-
dustriegebiete
70 dB (A)
tagsüber
und
nachts.
„Gewerbegebiet Nord“ (Dormagen-
Horrem, westlich der B 9); Gewer-
begebiet westlich der A 57); Einzel-
betriebe und Einzelanlagen (z. B.
Gärtnereien)
Die übrigen Bereiche des UR600 erfüllen für das Schutzgut Menschen nur untergeordnete Funkti-
onen. Sie sind in der Lärmschutzgesetzgebung sowie den einschlägigen Verwaltungs- und Vorsor-
gevorschriften nicht berücksichtigt und werden dementsprechend hinsichtlich des Lärmimmissi-
onsschutzes nicht erfasst.
Die Schutzfunktionen vorhandener Waldflächen im Untersuchungsgebiet vor Lärm, Immissionen
und Klimabelastungen werden in Kap. 4.3.4 (Waldfunktion) dargestellt.
Vorbelastungen
Die Wohnbauflächen sind durch derzeit bestehende Lärmemissionen der durch den UR600 ver-
laufenden Autobahnen A 51, A 57, A 61 sowie Bundesstraßen B 9, B 477, B 59, B 55 vorbelastet.
Weitere hervorzuhebende Vorbelastungen stellen die durch den UR600 verlaufe nden Gleisanla-
gen der Streckenabschnitte Dormagen – Nievenheim, Rommerskirchen – Grevenbroich und Be-
dburg – Glesch sowie die Gleisanlagen der GAB Nord-Süd-Bahn dar. Die Windenergieanlagen im
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Geltungsbereich des Elsdorfer B-Plans „Nr. 95a“ (→ Kap. 4.2.2) liegen mehr als 1 km vom nächs-
ten größeren zusammenhängenden Siedlungsbereich (im Sinne des § 34 BauGB) entfernt.
Vorbelastungen der Luftqualität bzw. der Lufthygiene im Untersuchungsgebiet werden in Kap. 4.7
(Schutzgut Luft und Klima) dargestellt.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
4.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden aufgrund ihrer engen themati-
schen Verknüpfung und der ökologischen Wechselwirkungen zwischen ihnen zusammen in einem
Kapitel betrachtet. Dabei wird die biologische Vielfalt nicht in einem eigenständigen Kapitel be-
trachtet, sondern manifestiert sich in der Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten (vgl. auch § 7 Abs. 1
Nr. 1 BNatSchG).
Im Folgenden werden zunächst die vorhandenen Biotopstrukturen erläutert. Diese sind einerseits
aufgrund ihres eigenen Wertes zu schützen (z. B. gesetzlich geschützte Biotope), andererseits
aufgrund ihrer Funktion als Lebensraum für die Arten im UR600 von Bedeutung. Die Erfassung der
großräumigen Biotopstrukturen sowie der flächenscharfen Biotope im UR600 erfolgte durch eine
Übersichtsbegehung im Mai/Juni 2021 sowie durch eine nachgeschaltete Biotoptypenkartierung
gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW “ (LANUV
2021). Daneben erfolgt eine Darstellung der naturschutzrechtlichen Schutzgebietskulisse. Schutz-
gebiete repräsentieren „Hotspots“ der biologischen Vielfalt und stehen unter unmittelbarem gesetz-
lichen Schutz.
Anschließend wird das faunistische Arteninventar im UR600 dargestellt. Dies beinhaltet die tabel-
larisch aufbereiteten Ergebnisse der auf Basis einer Potenzialanalyse ermittelten Arten sowie der
faunistischen Kartierungen, die im Hinblick auf die abschließende artenschutzrechtliche Prüfung in
den späteren Zulassungs- und Genehmigungsverfahren durchgeführt wurden und hier soweit mög-
lich bereits berücksichtigt werden.
4.3.1 Großräumige Biotopkulisse
Der UR600 ist vor allem durch strukturarmes bis strukturloses Ackerland geprägt (→ Abb. 36) und
bietet somit insbesondere Arten des Offenlandes geeigneten Lebensraum. Größere Waldbereiche
finden sich im UR600 nicht wieder. Lediglich im Bereich des Knechtstedener Waldes reichen zwei
Waldbestände von Norden und Süden in den UR600 hinein. Diese treffen zentral, nahe der Tras-
senachse, zusammen. Dort findet sich jedoch kein lückenlos ausgebildeter Hochwald wieder, da
die Engstelle des Knechtstedener Waldes bereits von einem Verkehrsweg sowie einer Gasleitung
und einer Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen durchlaufen wird. Es besteht somit
kein zusammenhängender Wald. Der Wald ist im Bereich dieser Engstelle zudem in Teilen von
niedrigem Wuchs bzw. weist eine Strukturierung auf (→ Abb. 37).
Die nachfolgend angeführten Abbildungen sollen einen Eindruck über die charakteristischen, weit-
gehend vorherrschenden und relevanten Strukturelemente sowie die Ausstattung des Landschafts-
raumes vermitteln. Die wenigen wertvolleren Strukturen werden dann ergänzend dargestellt.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 36 Typische Agrarlandschaft im UR600
Abb. 37 Engstelle des Knechtstedener Waldes
Sporadisch, jedoch in geringer Frequenz, wird der UR600 von Feldhecken und schmalen Gehölz-
streifen durchlaufen ( → Abb. 38). In der Umgebung von Dormagen, östlich des Knecht stedener
Waldes, südwestlich der Vollrather Höhe sowie am Peringsmaar / an der Erft finden sich Feldhe-
cken / Gehölzstreifen in höhere Dichte, so dass sich Halboffenlandschaften geringer Größe her-
ausbilden (→ Abb. 39).
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 38 Feldhecke nordöstlich vom Peringsmaar
Abb. 39 Halboffenlandschaft nördlich von Dormagen-Horrem
Gewässer befinden sich im UR600 vor allem im Umfeld von Dormagen. Neben dem Rhein werden
die drei Seen „Martinsee“, „Straberg -Nievenheimer See“ und „Goldberger See“ vom UR600 tan-
giert. Da diese von Gehölzbeständen umrandet sind, sind mögliche Störwirkungen im Umfeld der
Seen (zum Teil) von den Gewässern abgeschirmt ( → Abb. 40). Ein weiteres Stillgewässer befindet
sich östlich von Bedburg (Peringsmaar). Zudem durchläuft die Erft den UR600 südlich von Be-
dburg. Teiche, periodisch wasserführende Gewässer, Regenrückhaltebecken und weitere kleinere
Gewässertypen finden sich lediglich vereinzelt vor.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 40 See bei Dormagen
Ein besonders hohes Lebensraumpotential sowie eine hohe Strukturvielfalt weist das Umfeld des
Peringsmaars auf. Neben dem Rhein, dem Knechtstedener Wald sowie der Erft, gehört dieses
Gebiet zu den ökologisch bedeutsamsten Bereichen des UR600. Es finden sich ackerbaulich ge-
nutzte Flächen, eine große naturnah bewirtschaftete Wiese (→ Abb. 41), eine Brachfläche (→ Abb.
42) sowie mehrere Still- und Fließgewässer (→ Abb. 43). Darüber hinaus befindet sich nördlich des
dortigen Radweges auf der Fernbandtrasse eine trockene, lückig mit Koniferen bepflanzte, ca.
1 km lange Wiesenfläche (s. Abb. 44), die derzeit zum Teil als Mountainbikestrecke genutzt wird.
Wenngleich eine Nutzung für den Freizeitsport erfolgt, besitzt die Fläche ein Lebensraumpotenzial
für verschiedene (vor allem thermophile) Artgruppen.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 41 Große, naturnahe bewirtschaftete Wiese südlich des Peringsmaars
Abb. 42 Offenlandbereich mit randlichem Gehölzaufwuchs und Still - sowie Fließgewässern zentral auf
der Fläche
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 43 See „Peringsmaar“
Von geringer ökologischer Bedeutung stellt sich neben den Siedlungs - und Verkehrsflächen, der
Tagebau Hambach dar (s. Abb. 45). Die Randbereiche des Tagebaus sind mit jungen Gehölzen
bewachsen und eignen sich somit als Lebensraum für Vogelarten, die an frühe Sukzessionsstadien
gebunden sind. Auch Vorkommen von Reptilien sind potenziell möglich. Weitere Artgruppen kön-
nen dort jedoch aufgrund der hohen anthropogenen Überprägung ausgeschlossen werden.
Abb. 44 Trockene zum Teil mit Koniferen bewachsene Wiesenfläche
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Abb. 45 Tagebau Hambach
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4.3.2 Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) beschreibt das durch die Klima- und Bodenbedingun-
gen beeinflusste natürliche Wuchspotenzial einer Landschaft, d. h. jene Vegetation, die sich ohne
menschlichen Einfluss in einem Gebiet entwickeln würde. Die pnV im UR600 wird ins gesamt von
dem Waldmeister-Buchenwald dominiert. Im Bereich der Entnahmestelle sowie im Auenbereich
der Erft wird die pnV dem Feldblumen -Sieleichen-Auenwald im Komplex mit Silberweiden -Auen-
wald zugeordnet. Im Stadtgebiet Dormagen stellen des Weiteren der Flattergras-Buchenwald, der
Traubenkirschen-Schwarzerlen-Eschenwald und der Waldziest -Eschen-Hainbuchenwald Teilbe-
reiche der pnV dar. Am Ende der Hambach-Leitung stellt sich die pnV als Sternmieren-Stieleichen-
Hainbuchenwald dar (SUCK et al. 2010).
4.3.3 Biotoptypen
Innerhalb des UR600 erfolgte in der Vegetationsperiode 2021 eine flächendeckende Erfassung der
Biotoptypen nach der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“
(LANUV 2021). Der gesamte erfasste Biotopbestand ist in der beigefügten Karte 2 dargestellt. Zu-
sätzlich ist der Biotopbestand gruppiert nach übergeordneten Biotoptyp-Gruppen in nachstehender
Tabelle dargestellt (sortiert nach Flächenanteil im Untersuchungsgebiet). Der Biotopbestand stellt
auch die Grundlage für die Bilanzierung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft
(§ 14 Abs. 1 BNatSchG) dar. Hierzu ist eine Aufschlüsselung der Biotoptypen mit den Zusatzkür-
zeln nach LANUV (2021) erforderlich. Hierdurch bemisst sich der letztendliche Punktwert eines
Biotoptyps. Die vollständige Auflistung der mit Zusatzkürzeln aufgeschlüsselten Biotoptypen findet
sich im Anhang der vorliegenden Unterlage (→ S. Tab. 54)
Die nachstehende Tabelle zeigt deutlich, in welchem Maße Ackerbiotope im UR600 dominieren.
Darüber hinaus kommen nur noch Waldbiotope in nennenswertem Umfang vor. Weitere Biotoptyp-
Gruppen sind hinsichtlich ihres Flächenanteils von untergeordneter Bedeutung.
Tab. 28: Biotoptypen-Gruppen im UR600, sortiert nach Flächenanteil
Schutzkategorie Fläche (m²) Anteil am UR600
Äcker 18.374.051 73,89
Wiese / Weide 1.598.323 6,43
Kleingehölz 1.062.760 4,27
Versiegelte, teilversiegelte Flächen 947.252 3,81
Laubwald 463.927 1,87
Städtischer Siedlungsbereich 332.448 1,34
Gewerbe- bzw. Industriegebiet 260.199 1,05
Gesteinsbiotop, vegetationsarmer Bereich 200.136 0,80
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Dorflicher Siedlungsbereich / Hoflage und landwirtschaftliches Ge-
bäude 193.093 0,78
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur 163.371 0,66
Fließgewässer 144.143 0,58
Flächige Kleingehölze 138.339 0,56
Bahn 135.618 0,55
Stillgewässer 133.971 0,54
Brachfläche 131.821 0,53
Ver- und Entsorgungsanlagen 111.024 0,45
Sport- und Freizeitanlagen 94.540 0,38
Halden/Aufschüttungen 94.275 0,38
Garten /-anlage 73.260 0,29
Heidefläche 66.101 0,27
Straßenbegleitgrün 31.312 0,13
Obstwiese /-garten 28.556 0,11
technische Gewässer, Wasserstraße 27.608 0,11
Dauerkultur 23.513 0,09
Sonstiges 36.290 0,15
Summe 24.865.931 100
4.3.4 Waldfunktion
In der Waldfunktionskarte für Nordrhein-Westfalen vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-
Westfalen aus dem Jahr 2019 finden sich Waldbestände mit verschiedenen Schutzfunktionen im
Untersuchungsgebiet. Diese werden im Folgenden genauer dargestellt.
Immissions-, Klima- und Lärmschutzfunktion
Westlich der B 477 reichen kleinflächige Gehölzbestände in den Untersuchungsraum, die als Wald-
flächen mit Immissionsschutzfunktion zugeordnet sind. Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion
(Immissionsschutzwälder) dienen zur Minderung schädlicher und störender Immissionen um Sied-
lungsflächen und Emittenten. Diese Waldflächen schützen Wohn-, Arbeits- und Erholungsstätten,
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land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen u. ä. durch Minderung schädlicher oder belästigender
Immissionen. Der Wald verbessert die Luftqualität durch verstärkte Sedimentation von Staub, Aus-
filterung von Schwebstoffen, Absorption von Gasen und Auskämmen von mit Schadstoffen ange-
reicherten Wassertröpfchen sowie durch verstärkte Thermik und Turbulenz und damit Luftaus-
tausch und -durchmischung. Aufgrund der Kleinflächigkeit ist hier jedoch von einer geringen
Schutzfunktion auszugehen.
Innerhalb des Untersuchungsraums befinden sich Gehölzbestände, die als Waldflächen mit Lärm-
schutzfunktion dienen. Waldflächen, die dem Lärmschutz dienen, sollen negativ empfundene Ge-
räusche von Wohn -, Arbeits- und Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels
dämpfen oder fernhalten. Neben dieser messbaren Schallminderung besitzen auch schmale Wald-
streifen, aufgrund der optischen Abschirmung der Lärmquelle, eine subjektiv empfundene Dämm-
wirkung für die Betroffenen. Lärmschutzwälder befinden sich entlang der A 57, der Gleisanlagen
des Streckenabschnitts Rommerskirchen – Grevenbroich und der Grubenanschlussbahn „Nord -
Süd-Bahn“ der RWE Power AG sowie entlang der A 61.
Die bewaldeten Bereiche der Industriedeponie Dormagen am Rheinufer sowie der Halde „Voll-
rather Höhe“ östlich von Frimmersdorf werden in der Waldfunktionskarte als Klimaschutzwald dar-
gestellt. Ein Gehölzstr eifen an der Kante zur Abgrabungsfläche des Tagebaus ist ebenfalls als
Waldfläche mit Klimaschutzfunktion eingeordnet. Diese Wälder besitzen eine lokale Klimaschutz-
funktion und schützen Siedlungen, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche,
landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden und nachteiligen Windein-
wirkungen. Des Weiteren schaffen sie einen Ausgleich von Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsext-
remen.
Erosionsschutzfunktion
Im Untersuchungsgebiet befinden sich Waldflächen mit Erosionsschutzfunktion. Erosionsschutz-
wälder schützen gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von
Wasser- und Winderosion, Rutschungen und Steinschlag, Aushagerung und Humusabbau. Im Be-
reich des Waldnaturschutzgebiets „Knechtsteden“ befinden sich Flächen, die besonders anfällig
gegenüber Winderosionen sind. Hier kommt den Waldflächen ein wichtige Schutzfunktion zu. Den
bewaldeten Hängen der „Vollrather Höhe“ kommt gemäß der Waldfunktionskarte eine Schutzfunk-
tion gegenüber erosiver Wirkungen durch Wasser zu.
Erholungsfunktion
Im Bereich des Trassenkorridors befinden sich Wälder mit Erholungsfunktion. Die Erholungswälder
sind in zwei Stufen klassifiziert. Wälder und Waldbereiche der Stufe 1 unterliegen einer so intensi-
ven Nutzung durch Erholungssuchende, dass ihr forstliches Management von der Erholungsfunk-
tion mitbestimmt wird. Wälder und Waldbereiche der Stufe 2 werden im regionalen Vergleich über-
durchschnittlich stark frequentiert.
Erholungswälder der Stufe 1 befinden sich im Bereich des Peringsees sowie entlang der Erft bei
Bedburg. Die Waldflächen an der Kante zur Abgrabungsfläche des Tagebaus sind abwechselnd
als Erholungswald der Stufe 1 und Stufe 2 eingestuft. Auch für die bewaldete Halde „Vollrather
Höhe“ erfolgt eine abwechselnde Einstufung der Erholungsfunktion, während die Waldflächen des
Waldnaturschutzgebiets „Knechtsteden“ im Untersuchungsgebiet vollständig als Erholungswald
der Stufe 2 eingestuft sind.
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4.3.5 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, einschl. Natura 2000-Gebiete
Die Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen können der Landschaftsin-
formationssammlung NRW (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV 2021) und dem Kartendienst des Bundesamtes für Naturschutz (BFN
2015) entnommen werden. Folgende Schutzkategorien sind gemäß Bundes - und Landesnatur-
schutzgesetz zu berücksichtigen:
Tab. 29: Zu betrachtende Schutzgebietskategorien
Schutzkategorie Anbindung
BNatSchG
Anbindung
LNatSchG NRW
Im UR600 vorhanden
Nationalparks § 24 § 36 nein
Nationale Naturmonumente § 24 § 36 nein
Biosphärenregionen / -reservate § 25 § 37 nein
Naturparke § 27 § 38 ja
Landschaftsschutzgebiete (LSG) § 26 - ja
Naturschutzgebiete (NSG) § 23 - ja
Naturdenkmäler § 28 - nein
Geschützte Landschaftsbestandteile § 29 § 39 ja
Gesetzlich geschützte Biotope § 30 § 42 ja
FFH- und Vogelschutzgebiete (VSG) §§ 31-36 - ja
Wildnisentwicklungsgebiete - § 40 nein
Alleen - § 41 ja
Die Schutzgebiete und die schutzwürdigen Bereiche werden in den folgenden Unterkapiteln dar-
gestellt. Sie sind zusätzlich in der Karte 4 dargestellt.
4.3.5.1 Natura 2000-Gebiete
FFH-Gebiete sind gemeinsam mit Vogelschutzgebieten Teil des Netzes „Natura 2000“ (§ 31
BNatSchG). Während Vogelschutzgebiete auf Grundlage der Richtlinie 2009/147/EG (Vogel-
schutzrichtlinie) ausgewiesen werden, erfolgt die Ausweisung von FFH -Gebieten (FFH = Fauna-
Flora-Habitat) gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie).
Im UR600 befinden sich zwei FFH-Gebiete, die nachfolgend beschrieben werden. Vogelschutzge-
biete sind im UR600 nicht vorhanden. Für beide Gebiete wurde eine FFH-Verträglichkeitsuntersu-
chung durchgeführt, auf die für detailliertere Informationen verwiesen wird (FROELICH & SPORBECK
2022B und 2022C).
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FFH-Gebiet – Knechtstedener Wald mit Chorbusch (DE-4806-303)
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ umfasst eine Fläche von insgesamt rund
1.178 ha, wovon rund. 21 ha innerhalb des UR600 liegen. Es erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung
über ca. 11 km. An seiner engsten Stelle westlich von Dormagen -Straberg, die innerhalb des
UR600 liegt, ist das Gebiet ca. 200 m breit. Bei dem Gebiet handelt es sich um den größten zu-
sammenhängenden Wald in der Region. Der Waldkomplex wird geprägt von Stieleichen-, Stielei-
chen-Hainbuchen-, Buchen- und Erlen-Eschenwäldern.
Die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes im Sinne von § 34 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich
aus dem amtlichen Standarddatenbogen für das Gebiet. Sie setzen sich zusammen aus im Gebiet
vorhandenen Lebensräumen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG („ FFH-Richtlinie“). Soge-
nannte „prioritäre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH-
RL eine besondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, liegen nicht vor. Arten des Anhangs
II der FFH-Richtlinie, die ebenfalls für die Ausweisung eines FFH-Gebietes ausschlaggebend sein
können, sind im Standarddatenbogen für dieses Gebiet nicht gelistet und gehören demnach nicht
zu den maßgeblichen Bestandteilen . Zusätzlich von Relevanz sind allerdings jene Arten, die für
vorkommende Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie besonders charakteristisch sind
(sog. „charakteristische Arten“).
Insgesamt stehen folgende Lebensraumtypen als maßgebliche Bestandteile gemäß Standardda-
tenbogen unter Schutz bzw. sind als charakteristische Arten zu berücksichtigen:
• Lebensraumtyp 9110: Hainsimsen-Buchenwald
• Lebensraumtyp 9130: Waldmeister-Buchenwald
• Lebensraumtyp 9160: Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Ei-
che-Hainbuchenwald
• Mittelspecht (Leiopicus medius) als charakteristische Art für den Lebensraumtyp 9160
• Schwarzspecht (Dryocopus martius) als charakteristische Art für den Lebensraumtyp
9130
Die nachstehende Abbildung zeigt die Lage des FFH-Gebietes und der o. g. Lebensraumtypen
(grün) zusammen mit dem Verlauf des UR600.
Abb. 46: Lage des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen
rot: Grenze FFH-Gebiet; grün: Lebensraumtypen; blau gestrichelt: Grenze UR600
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FFH-Gebiet – Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef (DE-4405-301)
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ umfasst eine Ge-
samtfläche von rund 2.336 ha. Es setzt sich aus 19 Schutzzonen zusammen . Die geplante Ent-
nahmestelle befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets zwischen den Schutzzonen „Rhein am NSG
‚Rheinaue Worringen-Langel‘“ und „Rhein am NSG ‚Urdenbacher Kämpe‘ und ‚Zonser Grind‘“.
Diese einzelnen Schutzzonen besitzen eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch -,
Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH -Richtlinie aufgeführten
Wanderfische, aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potenziell Steinbeißer. Die Schutz-
gebietsgrenzen umfassen Flach- und Ruhigwasserzonen in Buhnenfeldern. Die Sohle ist dort kie-
sig bis sandig und weist in den ruhigsten Bereichen eine feinkörnige, z.T. organische Auflage auf.
Naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern mit Kolken und Gumpen bieten Wanderfi-
schen Ruhelager vor dem Aufstieg und Rückzugsgebiete bei Hochwasser. In einzelnen Bereichen
wurde die Hauptfahrrinne als Wanderstrecke ergänzend einbezogen.
Die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes im Sinne von § 34 Abs. 1 BNatSchG erg eben sich
aus dem amtlichen Standarddatenbogen für das Gebiet. Sie setzen sich zusammen aus im Gebiet
vorhandenen Lebensräumen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG („ FFH-Richtlinie“). Soge-
nannte „prioritäre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH-
RL eine besondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, kommen ebenfalls in größerer Ent-
fernung vor. Hinzu kommen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie Arten, die für vorkom-
mende Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie besonders charakteristisch sind (sog. „cha-
rakteristische Arten“).
Insgesamt stehen in den beiden angrenzenden, hier betrachteten Schutzzonen (s. o.) folgende
Lebensraumtypen als maßgebliche Bestandteile gemäß Standdatenbogen unter Schutz bzw. sind
als charakteristische Arten zu berücksichtigen (für eine vollständige Auflistung aller maßgeblichen
Bestandteile wird auf die FFH -Verträglichkeitsuntersuchung verwiesen ( FROELICH & SPORBECK
2022c)):
• Lebensraumtyp 3270: Flüsse mit Schlammbänken
• Lebensraumtyp 6510: Flachland-Mähwiesen
• Lebensraumtyp *91E0: Weichholzauenwälder
• Europäischer Biber (Castor fiber) als charakteristische Art für die Lebensraumtypen 3150
und 91E0
Zusätzlich sind folgende Arten nach Anhang II zu betrachten:
• Meerneunauge (Petromyzon marinus)
• Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
• Maifisch (Alosa alosa)
• Atlantischer Lachs (Salmo salar)
• Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)
• Steinbeißer (Cobitis taenia)
• Groppe (Cottus gobio s.l.)
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
4.3.5.2 Naturschutzgebiete
NSG Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden (Rhein-Kreis-Neuss, Landschaftsplan II,
Kap. 6.2.1.4)
Zwischen Dormagen-Straberg und Grevenbroich-Gohr quert der UR600 das NSG, welches vom
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ überlagert wird. Die Festsetzung erfolgt gemäß
§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 BNatSchG und beinhaltet folgende Schutzzwecke:
• Erhaltung und Förderung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildwachsender
Pflanzen- und wildlebender Tierarten insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der
wertvollen FFH-Lebensraumtypen
• Erhaltung der Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Anhänge II oder IV
der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie
• Förderung und Sicherung eines Habitats für Vögel, für ziehende und rastende Vögel des
Anhang I bzw. des Art.4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie
• Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden naturnahen Waldgebietes
• Sicherung eines der großen Wald-Refugialräume in NRW
• Erhaltung und Wiederherstellung von schutzwürdigen Böden
Innerhalb des NSG ist es über die allgemeinen Verbote für Naturschutzgebiete hinaus (Kap. 6.2.1-I
des Landschaftsplans) verboten, die Waldbestände durch Kahlschlag zu nutzen. Des Weiteren ist
die Nutzung von Düngemitteln und die Verwendung von Bioziden innerhalb des NSG verboten,
soweit ihr Einsatz nicht aus Forstschutzgründen dringend erforderlich ist.
NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg (Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 1, Kap. 2.1-2)
Das Gebiet ist mit seinem Nahrungsreichtum, seinen ausgedehnten Flachwasserzonen und
Schlammflächen sowie den offenen, nicht mit Bäumen und Sträuchern bestandenen Ufern einer
der wichtigsten Lebensräume für Wasser- und Watvögel im Rhein-Erft-Kreis.
Das Gebiet ist geschützt zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemein-
schaften und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wasser- und Wat-
vögeln. Aufgrund der überregional bedeutsamen Biotope für Wasser- und Watvögel, kommt dem
Schutz dieser Flächen im Rhein -Erft-Kreis eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren ist das
Gebiet der ehemaligen Klärteiche aufgrund der Seltenheit nährstoffreicher Flachwasserbereiche,
die als Nahrungsbiotope für Wasser- und Watvögel dienen, zu schützen.
Im NSG sind alle Handlungen verboten, die dem festgesetzten Schutzzweck entgegenstehen. Da-
runter fallen die allgemeinen Verbote nach Kap. 2.1 des Landschaftsplans. Weiter ist es verboten
Pflanzen und Tiere einzubringen, auszusetzen oder anzusiedeln. Ebenso ist die Errichtung und
Bereithaltung von Einrichtungen für Erholungszwecke untersagt. Weitere Verbote sind die Einbrin-
gung von Brutkästen für Wasservögel, das Reiten, das Durchführen von Pflegeumbrüchen bei
Dauergrünland sowie das Jagen zu bestimmten Zeiten.
NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg (Rhein -Erft-Kreis, Landschaftsplan 1, Kap. 2 .1-
3)
Das NSG umfasst die Erft mit Uferböschungen zwischen Bergheim-Zieverich und Bedburg-Broich
sowie Altarme mit Uferböschungen. Der Schutzzweck besteht in der Erhaltung von
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbeson-
dere aufgrund der Funktion der Erftaue als Brut - und Nahrungsbiotop für den Eisvogel. Über die
allgemeinen Verbote hinaus (Kap. 2.1 des Landschaftsplans) ist die Befahrung sämtlicher Neben-
gewässer der Erft verboten.
4.3.5.3 Naturparke
Der UR600 verläuft zwischen Bedburg-Rath und Bergheim-Glesch durch den „Naturpark Rhein-
land“. Der Naturpark zeichnet sich durch seine einzigartige landschaftliche Vielfalt aus. Dazu zäh-
len Wälder, Flüsse, Seen und hügelige Vulkane sowie ebene Agrarlandschaft und kleine Dör fer.
Der Naturpark Rheinland umfasst insgesamt neun unterschiedliche Naturlandschaften. Von Nor-
den nach Süden durchzieht der etwa 50 Kilometer lange Höhenzug der Ville den zentralen Bereich
des Naturparks. Bei dem vom UR600 durchquerten Bereich handelt es sich um den Rekultivie-
rungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf.
4.3.5.4 Landschaftsschutzgebiete
Innerhalb des UR600 befinden sich insgesamt elf Landschaftsschutzgebiete, deren Schutzzwecke
und Verbote im Folgenden dargestellt werden.
LSG Rheinaue mit Altarmen und Vorland (LSG-4806-0010)
Das LSG umfasst diejenigen Abschnitte der Rheinaue, die nicht als Naturschutzgebiete festgesetzt
werden. Der Schutzzweck des Nationalparks ist in der Ordnungsnummer 6.2.2.1 des Landschafts-
planes wie folgt formuliert:
„Ziel dieser Schutzfestsetzung ist es, die Rheinaue als Rast-, Lebens- und Nahrungsplatz für Tier-
arten, als Lebensraum für die Auenvegetation sowie als Bereich für die stille Erholung in der erleb-
baren Niederungslandschaft zu erhalten und zu entwickeln.“
Eine Umwandlung des auentypischen Grünlandes in Ackerland ist zur Erhaltung des Schutzzwe-
ckes nicht gestattet.
LSG Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen (LSG-4806-0009)
Das LSG umfasst Niederungsbereiche bis zum angrenzenden LSG „Rheinaue mit Altarmen und
Vorland“. Die Festsetzung des Schutzzweckes erfolgte gemäß § 21 Buchst. a), b) und c) LG NW
und gilt nach § 80 LNatSchG fort; er besteht darin, die Niederterrassenzone als erlebbaren Land-
schaftsraum und Grünelemente zu erhalten sowie eine Grünverbindung zwischen Zons und
Knechtsteden als Biotopverbundachse und Naherholungsraum zu erhalten, aufzuwerten und wie-
derherzustellen.
Im LSG ist die Umwandlung von Grünland in Ackerland zur Erhaltung des Schutzzweckes verbo-
ten.
LSG Terrassenkante mit Kontaktzone (LSG-4806-0011)
Von dem LSG wird der Bereich der Terrassenkante zwischen der Nieder- und Hauptterrasse um-
fasst. Der Schutzzweck des Nationalparks ist in der Ordnungsnummer 6.2.2.1 des Landschaftspla-
nes wie folgt formuliert:
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
„Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchst. a), b) und c) LG NW
insbesondere zur Erhaltung der landschaftsbildprägenden Terrassenkante mit ihrem typischen Ge-
hölzbewuchs, zur Sicherung des für die Naherholung bedeutenden Übergangsbereiches zwischen
Haupt- und Niederterrasse sowie zum Schutz der Bodendecke und des Baum - und Strauchbe-
wuchses der Terrassenkante aus Gründen des Erosionsschutzes.“
Zur Erhaltung des Schutzzweckes ist auch innerhalb dieses LSGs die Umwandlung von Grünland
in Ackerland untersagt.
LSG Gillbachtal (LSG-4805-0009)
Gemäß § 21 a), b) und c) LG NRW besteht der Schutzzweck des LSG darin, die Morphologie und
die Vegetationskomplexe, die einen besonders hohen Wert besitzen, zu erhalten. Des Weiteren
dient das LSG zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie zur Erhal-
tung und Entwicklung der Funktion als Erholungsbereich.
Über die allgemeinen Verbote für Landschaftsschutzgebiete hinaus ist die Umwandlung von fest-
gesetzten Grünlandflächen in andere Nutzungsformen verboten. Zur Erhaltung und Wiederherstel-
lung eines naturnahen Zustandes sind wasserrechtliche Verfahren zur Renaturierung geboten.
LSG Köttelbachtal (LSG-4906-0001)
Der Schutzzweck des LSG besteht in der Erhaltung der Geomorphologie und in der Wiederherstel-
lung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Gebietsspezifische Verbote, die über die allge-
meinen Verbote hinaus gehen, sind für das „LSG Köttelbachtal“ nicht formuliert.
LSG Hanglagen der Vollrather Höhe (LSG-4905-0003)
Die Schutzfestsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) LG insbesondere zur Erhaltung der Vege-
tationskomplexe, zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und aufgrund
der besonderen Bedeutung für die Erholung.
Über die allgemeinen Verbote hinaus ist jede weitergehende Erschließung für Erholung im LSG
verboten. Die Festsetzung soll sicherstellen, dass weitergehende Befestigungen oder der Bau
neuer Wege unterbleiben.
LSG Rekultivierungsflächen Fortuna-Garsdorf (LSG-4905-0016)
Das LSG befindet sich nördlich und östlich von Bedburg bis nordöstlich von Glesch und bis westlich
von Rath und endet im Norden an der Kreisgebietsgrenze. Es liegt im ehemaligen Tagebau For-
tuna-Garsdorf innerhalb der Rekultivierungsflächen.
Der Schutzzweck des LSG liegt in der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhalti-
gen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebens-
räumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz des Gebietes liegt des Wei-
teren in der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der
Landschaft sowie in der besonderen Bedeutung für die Erholung begründet.
Neben den allgemeinen Verboten ist in diesem LSG die Zerstörung, Beseitigung oder Beeinträch-
tigung des Röhrichtbestands westlich des Peringsees an der Rübenerdeauflandepolder -Fläche
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
verboten. Auch ist die Durchführung von Maßnahmen verboten, die zu einer Zerstörung und Be-
einträchtigung dieser Fläche führen kann.
LSG Peringsee (LSG-5005-0014)
Das LSG liegt im ehemaligen Tagebau Fortuna-Garsdorf und umfasst Peringsee, Tümpel, Gräben,
Ufer- und Gewässervegetation, Grünland, Kräuter-, Stauden- und Sukzessionsflächen, Gehölzbe-
stände, Waldflächen und eine Obstwiese.
Der Schutzzweck des Gebietes wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert:
• Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimm-
ter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
• Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Be-
deutung der Landschaft
• Schutz der besonderen Bedeutung für die Erholung
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für
das „LSG Peringsee“ nicht formuliert.
LSG Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg (LSG-5005-0001)
Das Gebiet des LSG umfasst die Erftniederung mit teilweise naturnahen Bereichen, meist aber
anthropogen veränderte Kulturlandschaft mit hohem Grünlandanteil. Die Schutzfestsetzung erfolgt
gemäß § 21 a), b) und c) LG insbesondere aufgrund naturnaher Auenwaldreste, kleinflächiger dif-
ferenzierter Vegetationsstrukturen sowie aufgrund der Bedeutung für die Erholung.
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die all gemeinen Verbote hinaus gehen, sind für
das „LSG Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg“ nicht formuliert.
LSG Escher Bach und Elsdorfer Fließ (LSG-5005-0002)
Innerhalb des LSG befinden sich Bachläufe mit Gehölzanteilen. Inmitten der intensiv genutzten
Agrarlandschaft stellen die Fließgewässer ein wichtigen Biotop dar. Der Schutzzweck des Gebietes
wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert:
• Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen,
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, wegen des biotischen Potentials, zur Erhaltung
des Fließgewässerökosystems und wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung
• Bedeutung für das Landschaftsbild, insbesondere wegen der gliedernden und beleben-
den Bedeutung
Für das LSG sind neben den allgemeinen Verboten keine gebietsspezifischen Verbote formuliert.
LSG Finkelbachtal (LSG-5004-0011)
Das LSG stellt sich als Bachtal mit Gehölzen sowie Wald- und Grünflächen dar. Der Schutzzweck
des Gebietes wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert:
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere
wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen, wegen
der vorhandenen Reststrukturen naturnaher Lebensräume für Pflanzen und Tiere, wegen
des biotischen Potentials, wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung (Selbstreinigungs-
vermögen, Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion) zur Erhaltung des Fließgewäs-
serökosystems, zur Erhaltung der Böden aufgrund ihrer Regelungsfunktion als Filter, Spei-
cher, Puffer sowie Lebensraum- und Produktionsfunktion und zur Wiederherstellung einer
naturnahen Talaue
• Bedeutung für das Landschaftsbild, insbesondere wegen der strukturellen Vielfalt des Ge-
bietes, wegen der geomorphologischen Bedeutung und zur Erhaltung eines landschaftli-
chen Freiraums im Bereich des Bachtals
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für
das „LSG Finkelbachtal“ nicht formuliert.
LSG Hambacher Forst (LSG-5005-0006)
Im Mündungsbereich reicht das LSG „Hambacher Forst“ in den UR600, welches jedoch bereits
vom Tagebau beansprucht ist und keine Schutzwürdigkeit mehr entfaltet. Unabhängig davon gilt
die Unberührtheitsklausel.
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4.3.5.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen
Innerhalb des UR600 befinden sich folgende geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen (zu
Ökokontoflächen, die auch als geschützte Landschaftsbestandteile geschützt sind, s. Kap. 4.3.6):
Tab. 30: Übersicht geschützter Landschaftsbestandteile und Alleen im UR600
Nr. Bezeichnung Gemeinde Kennung im
Landschaftsplan
Geschützte Landschaftsbestandteile
1 Pappeln und Strauchreihe Dormagen 6.2.4.55
2 Lindenreihe Dormagen 6.2.4.48
3 Gehölzbestand und Grünland Dormagen 6.2.4.44
4 Bewachsene Böschungen Dormagen 6.2.4.47
5 Windschutzstreifen Dormagen 6.2.4.35
6 Gehölzreihe Dormagen 6.2.4.42
7 Weißdorn Dormagen 6.2.4.33
8 Feldhecke / Einzelbaum (Linde) Dormagen 6.2.4.70/71
9 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.75
10 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.77
11 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.76
12 Altbaumbestand und Obstbäume Dormagen 6.2.4.73
13 Wertvoller Baumbestand Dormagen 6.2.4.66
14 Wertvoller Baumbestand Dormagen 6.2.4.65
15 Böschung mit Trockenrasen Dormagen 6.2.4.64
16 Kräuter- und Staudenflur Grevenbroich 6.2.4.36
17 Kirsche Rommerskirchen 6.2.4.35
18 Feldgehölz, Kräuter- und Staudenflur Rommerskirchen 6.2.4.49
19 Bäume, Sträucher und Grünlandflächen Bergheim 2.4-48
20 Talböschung mit Gehölzen Bergheim 2.4-30
21 Baumreihe Elsdorf 2.4.46
Alleen
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1 Lindenallee an der Bergheimer Straße (B
477) südlich Dormagen-Gohr
Dormagen -
2 Winter-Lindenallee an der L 375 zwischen
dem Kraftwerk Neurath und Rommerskir-
chen-Vanikum
Rommerskirchen -
3 Lindenallee an der L 361n in Bedburg Bedburg / Bergheim -
4 Peringsseeallee Bergheim -
4.3.5.6 Gesetzlich geschützte Biotope
Innerhalb des UR600 befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG
bzw. § 42 LNatSchG NRW. Das Biotop mit der Bezeichnung „Tümpel am Südrand der Vollrather
Heide“ hat eine Größe von ca. 0.2 ha und befindet sich in den südlichen Hanglagen der Vollrather
Höhe im Gemeindegebiet Grevenbroich.
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4.3.6 Ökokonten „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“
Entlang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau Hambach sowie zwischen Erft und Peri-
ngsmaar erstrecken sich Flächen, die im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1
LNatSchG erfasst sind (Ökokonto-Flächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“). Derartige Flächen
stehen nach § 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz. Die
Ökokonto-Flächen liegen vollständig innerhalb des UR600. Die Größe der Flächen beläuft sich auf
35,2 ha (Fernband) bzw. 39,3 ha (Terra Nova).
Der eingebuchte Ausgangswert der Ökokonto-Flächen wurde nach einem vom LANUV (2021) ab-
weichenden anerkannten Verfahren (LUDWIG, MEINIG (1991): Methode zur ökologischen Bewer-
tung der Biotopfunktion von Biotoptypen) berechnet und beträgt
• für die Fläche „Terra Nova“ 4.315.592 Punkte,
• für die Fläche „Fernbandanlage“ 4.160.780 Punkte.
Die Punkte basieren auf einem Konzept, das im Bereich der Fernbandtresse bewaldete Böschun-
gen festsetzt. Der Böschungsfuß beidseitig des asphaltierten Radwegs soll in kleinteiliger Weise
wechselnd mit verschiedenen Biotopen gestaltet werden (u. a. Ruderalflächen, Kiefern, Sumpfzyp-
ressen und Extensivgrünland). Im Bereich zwischen Erft und Peringsmaar sollen Kiefern und nicht
näher spezifizierte Aufforstungen angelegt werden. Dazu sind kleinflächige Blühstreifen sowie eine
Obstwiese vorgesehen.
Um die o. g. Punkte für die eingebuchten Biotope zwecks Vereinheitlichung für eine spätere Bilan-
zierung in das Verfahrung nach LANUV (2021) zu überführen, wird die obige Punktzahl in Abstim-
mung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein -Erft-Kreises durch den Faktor drei geteilt.
Demnach beträgt die Punktzahl nach LANUV (2021)
• Für die Fläche „Terra Nova“: 1.438.531 Punkte,
• für die Fläche „Fernbandanlage“: 1.386.927 Punkte.
Geht man hingegen von der im Jahr 2021 durchgeführten Biotoptypenkartierung aus, so weist der
Flächenumgriff folgende Punktwerte auf:
• Für die Fläche „Terra Nova“: 1.758.828 Punkte,
• für die Fläche „Fernbandanlage“: 2.307.891 Punkte.
Die tatsächliche aktuelle Biotopwertigkeit der o. g. Flächen ist somit höher als der mit den Ökokon-
ten angestrebte Zielzustand. Es ergibt sich demnach eine Differenz zwischen den eingebuchten
Punkten und den Punkten des tatsächlich nach LANUV (2021) kartierten Bestandes:
• Für die Fläche „Terra Nova“ von + 320.297 LANUV-Punkte,
• für die Fläche „Fernbandtrasse“ von + 920.964 LANUV-Punkte.
4.3.7 Fauna
Auf Grundlage einer Datenrecherche und der Habitatausstattung des UR600 wurde frühzeitig eine
Einschätzung der zu erwartenden Tierarten vorgenommen. Dabei wurden Grundlagenwerke, Ver-
breitungsatlanten und online verfügbare Datenbanken gesichtet und außerdem eine Datenabfrage
an die zuständigen Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und ggf. anerkannten
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Fachexperten gestellt. Ergänzend wurde im Mai/Juni 2021 eine Übersichtsbegehung zur Doku-
mentation faunistisch relevanter Habitatelemente und -strukturen durchgeführt. Die nachstehende
Tabelle enthält das Artenspektrum, dass gemäß dieser Datenrecherche im UR600 potenziell vor-
kommen kann (auf dieser Grundlage wurden auch die faunistischen Kartierungen für das Vorhaben
konzipiert, s. einleitend zu Kap. 4.3). In der Tabelle ist zusätzlich vermerkt, inwiefern die bisher
durchgeführten Kartierungen jeweils Nachweise einer Art erbracht haben.
Präzise Verortungen der festgestellten Arten können dem Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH &
SPORBECK 2022D) entnommen werden. Das Kartierprogramm wurde auf Grundlage des Leitfadens
„Leistungsbeschreibungen für faunistische Kartierungen“ ( ALBRECHT et al. 2015 ) sowie die o. g.
Übersichtsbegehung des UR600 im Mai/Juni 2021 konzipiert. Konkret wurden/werden in der Kar-
tierperiode 2022 folgende Untersuchungen vorgenommen:
• V1: Revierkartierung Brutvögel: 11 Begehungen (6 x Tag, 5 x Nacht) von Mitte Februar
bis Anfang Juli.
• V2: Horst- bzw. Nestsuche von Großvögeln: 1 x Ersterfassung in laubfreier Zeit, 2 x Kon-
trolle Ende April/Anfang Mai und Ende Juni/Anfang Juli.
• V3: Lokalisation von Baumhöhlen: 1 Begehung in laubfreier Zeit.
• V5: Raumnutzungsanalyse von Zug- und Rastvögeln: 7 Beobachtungspunkte mit je 18
Begehungen (8 x Frühjahr, 8 x Herbst, 2 x Winter).
• FM1: Transektkartierung mit Fledermausdetektor: 7 Begehungen von Mitte März bis Ende
Oktober.
• FM2: Horchboxenuntersuchung Fledermäuse: 3 Horchboxstandorten mit je 7 Erfassungs-
phasen (je 3 Tage).
• HPA: Habitatpotenzialanalyse Haselmaus: 1 Begehung während der Vegetationsperiode.
• A1: Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge (Amphibien): 5 Begehungen von Feb-
ruar bis August 2022.
• A2: Ausbringen künstlicher Verstecke (Kreuzkröte, Wechselkröte): 5 Begehungen (zu-
sammen mit A1) nach Ausbringen der Verstecke.
• R1: Sichtbeobachtung und Einbringung künstlicher Verstecke (Reptilien): 4 Begehungen
von Ende März bis Ende August 2022.
• Übersichtsbegehung Schmetterling: Eine Begehung Mitte Juni
• F10: Raupensuche Nachtkerzenschwärmer: 2 Begehungen im Juli
• XK1: Strukturkartierung für totholz- und mulmbewohnende Käfer: 1 Begehung in der laub-
freien Zeit
• L1: Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche: 4 Begehungen von Anfang Mai
bis Ende September 2022
Tab. 31 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich nachgewiesenen Arten)
Stand: Ende September 2022
Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Avifauna
Alpenstrandläufer Calidris alpina U 1 * ̶
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Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Baumfalke Falco subbuteo U 3 3 ̶
Baumpieper Anthus trivialis U↓ V 2 4 Brutverdachte,
2 Durchzügler
Bekassine Gallinago gallinago U 1 3 ̶
Bienenfresser Merops apiaster U * RS ̶
Bluthänfling Carduelis cannabina U 3 3
10 Brutnachweise,
13 Brutverdachte,
36 Nahrungsgäste,
2 Durchzügler
Brandgans Tadorna tadorna G * * ̶
Braunkehlchen Saxicola rubetra S 2 2 1 Durchzügler
Bruchwasserläufer Tringa glareola S 1 2 1 Durchzügler
Eisvogel Alcedo atthis G * * ̶
Feldlerche Alauda arvensis U↓ 3 3S 110 Brutverdachte
Feldschwirl Locustella naevia U 2 3 ̶
Feldsperling Passer montanus U V 3 2 Brutverdachte,
1 Brutzeitfestellung
Flussregenpfeifer Charadrius dubius S V 2 ̶
Flussuferläufer Actitis hypoleucos G 2 V ̶
Gänsesäger Mergus merganser G 3 * ̶
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus U * 2 ̶
Girlitz Serinus serinus S * 2 ̶
Grauammer Emberiza calandra S V 1S ̶
Graureiher Ardea cinerea G * * 100 Nahrungsgäste
Grauspecht Picus canus S 2 2 1 Brutzeitfeststellung
Grünschenkel Tringa nebularia U - * ̶
Habicht Accipiter gentilis U * 3 1 Brutverdacht
Haussperling1 Passer domesticus unbe-
kannt * V
73 Brutverdachte,
1 Brutnachweis,
1 Brutzeitfeststellung
Heidelerche Lullula arborea U↑ V *S ̶
Heringsmöwe2 Larus fiscus U * * 15 Nahrungsgäste
Kampfläufer Philomachus pugnax U 1 1 ̶
Kiebitz Vanellus vanellus S 2 2S 1 Durchzügler
Kleinspecht Dryobates minor U 3 3 2 Brutzeitfeststellungen
Knäkente Anas querquedula U 1 1S 1 Durchzügler
Kormoran Phalacrocorax carbo G * * 5 Nahrungsgäste
Kornweihe Circus cyaneus U 1 1 5 Durchzügler
Kranich2 Grus grus U↑ * R 1 Durchzügler
Krickente Anas crecca U 3 3S 49 Durchzügler
Kuckuck Cuculus canorus G 3 2 1 Brutzeitfeststellung,
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
1 Durchzügler
Lachmöwe Larus ridibundus U * * 28 Nahrungsgäste
Löffelente Anas clypeata G 3 3S 1 Brutverdacht,
20 Durchzügler
Mäusebussard Buteo buteo G * *
10 Brutnachweise,
6 Brutverdachte,
13 Nahrungsgäste
Mehlschwalbe Delichon urbica U 3 3S 5 Brutverdachte,
6 Nahrungsgäste
Mittelmeermöwe2 Larus michahellis U↑ * R 29 Nahrungsgäste
Mittelspecht Dendrocopos medius G * * ̶
Nachtigall Luscinia megarhynchos U * 3
9 Brutverdachte,
13 Brutzeitfeststellun-
gen
Neuntöter Lanius collurio U * V 1 Brutverdacht,
1 Brutzeitfeststellung
Orpheusspötter Hippolais polyglotta U↑ * R ̶
Pfeifente Anas penelope G R * ̶
Pirol Oriolus oriolus S V 1 4 Brutverdachte
Rauchschwalbe Hirundo rustica U V 3
8 Brutnachweise,
21 Brutverdachte,
12 Nahrungsgäste
Rebhuhn Perdix perdix S 2 2S 3 Brutverdachte,
4 Brutzeitfeststellungen
Rohrweihe Circus aeruginosus U * VS 2 Nahrungsgäste
Rostgans Tadorna ferruginea G * Neo ̶
Rotmilan Milvus milvus S * *S 7 Nahrungsgäste
Saatkrähe Corvus frugilegus G * * 84 Nahrungsgäste
Schellente Bucephala clangula G * * ̶
Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenoba-
enus S * 1 ̶
Schleiereule Tyto alba G * *S 1 Brutverdacht,
1 Brutzeitfeststellung
Schnatterente Anas strepera G * * 2 Brutverdachte,
20 Durchzügler
Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis S 3 R ̶
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola G * *
4 Brutnachweise,
6 Brutverdachte,
2 Durchzügler
Schwarzmilan Milvus migrans G * * 3 Nahrungsgäste
Schwarzspecht Dryocopus martius G * * 1 Brutverdacht
Silbermöwe2 Larus argentatus U↑ V R 33 Nahrungsgäste
Silberreiher2 Ardea alba G R * 5 Nahrungsgäste
Sperber Accipiter nisus G * * 1 Brutverdacht,
2 Nahrungsgäste
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Spießente Anas acuta U 2 3 ̶
Star Sturnus vulgaris U 3 3 4 Brutnachweise,
9 Brutverdachte
Steinkauz Athene noctua U V 3S 5 Brutverdachte
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe S 1 1 1 Durchzügler
Sturmmöwe Larus canus U * * 10 Nahrungsgäste
Tafelente Aythya ferina S V *
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus G * * 1 Brutzeitfeststellung
Turmfalke Falco tinnunculus G * V
1 Brutnachweis,
3 Brutverdachte,
7 Nahrungsgäste
Turteltaube Streptopelia turtur S 2 2 1 Brutzeitfeststellung
Uferschwalbe Riparia riparia U * 2S 6 Nahrungsgäste
Uhu Bubo bubo G * * 2 Nahrungsgäste
Wachtel Coturnix coturnix U V 2 3 Brutverdachte,
8 Brutzeitfeststellungen
Wachtelkönig Crex crex S 1 1S ̶
Waldkauz Strix aluco G * *
1 Brutnachweis,
1 Brutverdacht,
1 Brutzeitfeststellung,
1 Nahrungsgast
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix U * 3 ̶
Waldohreule Asio otus U * 3
1 Brutnachweis,
3 Brutverdachte,
2 Brutzeitfeststellungen,
4 Nahrungsgäste
Waldschnepfe Scolopax rusticola U V 3 ̶
Waldwasserläufer Tringa ochropus G - * ̶
Wanderfalke Falco peregrinus G * *S 3 Nahrungsgäste
Wasserralle Rallus aquaticus U V 3 ̶
Wendehals Jynx torquilla S 3 2 ̶
Wespenbussard Pernis apivorus S V 2 ̶
Wiesenpieper Anthus pratensis S 2 2S
2 Brutverdachte,
2 Brutzeitfeststellungen,
18 Durchzügler
Wiesenweihe Circus pygargus S 2 1S 1 Nahrungsgast
Zwergsäger Mergellus albellus G - * ̶
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G * * 1 Brutverdacht
Säugetiere
Abendsegler Nyctalus noctula G V R 29 Kontakte (TR)
8 Kontakte (HO)
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii U↑ 2 2 ̶ 3
Braunes Langohr Plecotus auritus G 3 G ̶
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Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus U↓ 3 2 5 Kontakte (TR)
1 Kontakt (HO)
Europäischer Biber Castor fiber G↑ V 3 ̶
Feldhamster Cricetus cricetus S↓ 1 1 ̶
Fransenfledermaus Myotis nattereri G * * ̶ 3
Graues Langohr Plecotus austriacus U 1 1 ̶
Großes Mausohr Myotis myotis U * 2 ̶ 3
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii U * 2 ̶ 3
Haselmaus Muscardinus avellanarius G V G Habitatpotenzial vorhan-
den
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri U D 3 15 Kontakte (TR)
7 Kontakte (HO)
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus G * 3 ̶ 3
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G * D ̶
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G * R 41 Kontakte (TR)
5 Kontakte (HO)
Teichfledermaus Myotis dasycneme G G G ̶ 3
Wasserfledermaus Myotis daubentonii G * G ̶ 3
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus G D R ̶
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G * * 828 Kontakte (TR)
822 Kontakte (HO)
Herpetofauna
Geburtshelferkröte Alytes obstetricans S 2 2 ̶
Gelbbauchunke Bombina variegata S 2 1S ̶
Kammmolch Triturus cristatus G 3 3 ̶
Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae unbe-
kannt G 3 ̶
Knoblauchkröte Pelobates fuscus S 3 1 ̶
Kreuzkröte Bufo calamita U 2 3 Nachweis
(Anzahl unbekannt)
Springfrosch Rana dalmatina G V * Nachweis
(Anzahl unbekannt)
Wechselkröte Bufo viridis U 2 2 ̶
Zauneidechse Lacerta agilis G V 2 ̶
Fische
Nordseeschnäpel4 Coregonus oxyrinchus unbe-
kannt 0 1 ̶
Insekten
Asiatische Keiljungfer Stylurus flavipes G * D ̶
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Dunkler Wiesen-
knopf-Ameisenbläu-
ling
Phengaris nausithous S↑ V 2S ̶
Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis U 3 1 ̶
Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia G↑ * 1 ̶
Nachtkerzen-Schwär-
mer Proserpinus proserpina G * R ̶
Legende
1 Art fehlte in der Potenzialabschätzung
aus FROELICH & SPORBECK (2022D), da
der Haussperling nur als Koloniebrüter
planungsrelevant ist
2 Art fehlte in der Potenzialabschätzung
aus FROELICH & SPORBECK (2022D), da
die Art nur als Durchzügler auftreten
kann
3 unbestimmbare Rufnachweise erfolgten
für die Gattungen Myotis und Pipistrellus
(Myotis: 1 Kontakt (TR), 8 Kontakte (HO)
und Pipistrellus: 3 Kontakte)
4 Art kommt derzeit nur im Ijsselmeer vor
und wandert selten in den Niederrhein
auf; wird vorsorglich aufgund der Langen
Projektlaufzeit mit aufgenommen
Rote Listen (NRW und D)
Säugetiere (MEINIG et al. 2010; MEINIG et al. 2019)
Brutvögel (GRÜNEBERG et al. 2017; RYSLAVY et al.
2020)
Rastvögel (SUDMANN et al. 2016)
Amphibien (SCHLÜPMANN et al. 2010b; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020A)
Reptilien (SCHLÜPMANN ET AL. 2010A; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020B)
Fische (KLINGER et al. 2010; FREYHOF (2009)
Libellen (CONZE U. GRÖNHAGEN 2010; BFN 2021)
Schmetterlinge (SCHUMACHER 2010A; SCHUMACHER
2010B; BFN 2021)
Rote Liste Kriterien
* ungefährdet
V Vorwarnliste
3 gefährdet
2 stark gefährdet
1 vom Aussterben bedroht
0 ausgestorben
S aufgrund von Schutzmaßnahmen
G Gefährdung unbek. Ausmaßes
R gefährdet durch extreme Seltenheit
D Daten unzureichend
Neo Neozoon (nicht bewertet)
- nicht bewertet
Ergebnis der Kartierungen
TR Transektbegehung
HO Horchboxuntersuchung
̶ kein Nachweis
Erhaltungszustand (EHZ)
ATL atlantische Region
G günstig
U ungünstig/unzureichend
S ungünstig/schlecht
↑/↓ Trend
4.4 Schutzgut Fläche
Das Schutzgut Fläche zielt im Allgemeinen auf die Flächeninanspruchnahme insgesamt und im
Speziellen auf den Schutz des Freiraumes vor nach außen gerichteter Siedlungsflächenentwick-
lung ab. So findet im Rahmen der UVP auch das Gebot gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG Be-
rücksichtigung, die Fläche als nicht erneuerbares Naturgut sparsam und schonend zu nutzen.
Das Schutzgut Fläche steht in starker Wechselwirkung mit den übrigen Schutzgütern des UVPG.
So werden die meisten ökologischen Funktionen des Raums immer auch flächenhaft wirksam und
könnten damit auch dem Schutzgut Fläche zugeordnet werden. Beispielweise wird die Lebens-
raumfunktion eines bestimmten Habitats maßgeblich durch seine flächenhafte Ausdehnung be-
stimmt oder die Grundwasserneubildungsfunktion durch den Anteil unversiegelter Fläche.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Da das Schutzgut Fläche insofern als eine Art „Zwischenmedium“ anzusehen ist, werden zur Ver-
meidung von Doppelungen die Funktionen des Raums bei der Bestandserfassung jenen Schutz-
gütern zugeordnet, denen sie originär entspringen (die Grundwasserneubildungsfunktion beispiels-
weise dem Schutzgut Wasser).
Für das Schutzgut Fläche verbleibt letztlich die originäre Funktion als beplanbares Land zur Um-
setzung jedweder Form anthropogener Bodennutzung. Das Schutzgut beinhaltet insbesondere da-
her alle noch nicht als Siedlungs - und Verkehrsfläche anthropogen veränderten Bereiche . Die
nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Realnutzungen im UR600. Es wird deutlich,
dass die Landwirtschaft mit über 80 % Flächenanteil Im UR600 die dominierende Nutzung darstellt.
Siedlungs- und Verkehrsflächen nehmen hingegen in der Summe weniger als 10 % der Fläche ein.
Wald- und Gehölzbestandene Bereiche schlagen mit einem Anteil von etwa 5 % zu Buche.
Tab. 32: Realnutzung im UR600
(ermittelt auf Grundlage amtlicher ALKIS-Daten)
Nutzungsart Fläche (ha) Anteil am UR600 (%)
Landwirtschaft 2007,40 80,72
Verkehrsfläche 137,20 5,52
Wald / Gehölze 135,78 5,46
Unland/Vegetationslose Fläche 44,21 1,78
Industrie- und Gewerbefläche 40,65 1,63
Wohnbaufläche 30,23 1,22
Gewässerfläche 29,67 1,19
Fläche gemischter Nutzung 22,64 0,91
Tagebau, Grube, Steinbruch 20,86 0,84
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 16,67 0,67
Sonstiges 1,70 0,07
UR600 gesamt 2487,01 100
4.5 Schutzgut Boden
Der Boden ist die obere Schicht der Erdkruste, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Boden -
lösung) und der gasförmigen (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten. Er erfüllt als
zentrales Element der landschaftlichen Ökosysteme w ichtige Funktionen, die entscheidende Be-
deutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes besitzen.
Der Boden und seine Funktionen unterliegen dem gesetzlichen Schutz des Bundes-Bodenschutz-
gesetzen (B BodSchG) und des Landesbodenschutzgesetzes für Nor drhein-Westfalen
(LBodSchG) gesetzlich geschützt. Die Bodenfunktionen müssen nachhaltig gesichert bzw. wieder-
hergestellt werden (§ 1 BBodSchG). Für den vorliegenden Bericht relevante, natürliche Funktionen
ergeben sich aus § 2 Abs. 2 BBodSchG. Es handelt s ich um die Lebensraumfunktion, Abflussre-
gulationsfunktion, Wasser- und Nährstoffspeicherfunktion, Filterfunktion sowie die Ertragsfunktion.
Hinzu kommen die Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (→ Schutzgut Kulturelles
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Erbe) sowie die wirt schaftliche Nutzungsfunktion (→ als ökonomischer Aspekt nicht Gegenstand
der UVP).
Zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes wurde ein separates Bodenschutzkonzept
erstellt (INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022). Die wesentlichen Erkenntnisse aus dieser U nterlage
werden in den vorliegenden Bericht übernommen.
4.5.1 Geologischer Untergrund
Grundlage für die flächenbezogenen Aussagen zur Geologie bilden die Geologische Übersichts-
karte (GÜK500) und die Geologische Karte (GK100) des Geologischen Dienstes Nordrhein-West-
falen.
Der UR600 befindet sich in dem Naturraum „Niederrheinische Bucht“, welches ein tertiärzeitliches
Senkungsgebiet mit aktiver Tektonik ist und durch eiszeitliche Ablagerungen des Rheins geprägt
ist. Die Bucht ist Teil eines Störungssystems, das von der Nordsee bis zum Oberrheingraben ver-
läuft. Der Naturraum zeichnet sich durch die Dominanz quartärer Sedimente an der Erdoberfläche
aus, welche aus dem Holozän und Pleistozän stammen. Dadurch ist die Genese der Oberflächen-
formen überwiegend auf exogene Formungsprozesse zurückzuführen. Im UR600 sind hier haupt-
sächlich fluviale, periglaziale und äolische Prozesse zu nennen.
4.5.2 Bodentypen
Grundlage für die flächenbezogenen Aussagen zum Schutzgut Boden bildet die Bodenkarte
(BK 50) des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen sowie das o. g. Bodenschutzkonzept (IN-
GENIEURBÜRO FELDWISCH 2022).
Die flächendeckend dominierenden Bodentypen im UR600 sind Braunerden und Parabraunerden.
Bei Braunerden handelt es sich um einen durch Verwitterung und Tonmineralneubildung gleich-
mäßig braun gefärbten und verlehmten Boden. Die Parabraunerde ist ein durch Tonverarmungs -
und -anreicherungshorizonte infolge vertikaler Tonverlagerung gekennzeichneter Boden. Beide
Bodentypen weisen eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit und Erodierbarkeit auf. Aus boden-
kundlicher Sicht eignet sich der Boden als Standort für Weide- und Ackernutzung. Im Weiteren wird
auf die übrigens Bodentypen eingegangen, die im UR600 in nennenswertem Anteil räumlich kon-
zentriert vorkommen.
Im Bereich der Entnahmestelle hat sich auf den Auenablagerungen des Rheins der Bodentyp Vega
entwickelt. Die Vega (Brauner Auenboden) ist ein Boden aus mehr oder weniger humosem Boden-
material, das in Talauen durch Flüsse sedimentiert wurde. Sie ist gut lan dwirtschaftlich nutzbar,
solange der Standort sich in hochwassergeschützter Lage befindet. Ansonsten besteht die Gefahr
der Überschwemmung oder starker Vernässung der unteren Bodenhorizonte bis ins Frühjahr hin-
ein, weshalb die Vega meist der Grünlandnutzung unterliegt. Gegenüber Bodenverdichtung weist
die Vega eine geringe Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr
gering eingestuft.
Bei Dormagen-Straberg hat sich ein Niedermoor entwickelt. Der grundwasserbeeinflusste Boden-
typ besteht aus Niedermoortorf (mehr als 3 dm) und ist bis an die Oberfläche dauerhaft vernässt.
Seine Schutzwürdigkeit zeichnet sich durch seine Wasserspeicherkapazität mit hoher
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion aus. Das Niedermoor weist eine extrem
hohe Verdichtungsempfindlichkeit auf.
Zwischen Dormagen-Straberg und Dormagen-Gohr stellt Gley den dominierenden Bodentyp dar.
Der Gley ist ein grundwassergeprägter Boden. Durch den Grundwassereinfluss kommt es zu einer
Reduktion und Bleichung. Weshalb für diesen Bodentyp ein rostfleckiger Oxidations- über grauem
Reduktionshorizont charakteristisch ist. Gegenüber Bodenverdichtung weist der Gley eine sehr
hohe Empfindlichkeit auf. Die Gefährdung durch Erosion ist als hoch eingestuft.
Im UR600 treten vereinzelt die Bodentypen Kolluvisol in Verbindung mit Pararendzina auf. Die
Pararendzina ist ein aus festem oder lockerem, carbonathaltigem Kiesel - oder Silikatgestein ent-
standener Boden mit sehr geringmächtiger Bodenentwicklung. In Ackerlandschaften entstehen Pa-
rarendzinen häufig nach Abtrag der Parabraunerden an stark erodierten Kuppen, Hangschultern
sowie steileren Hanglagen und treten in Verbindung mit Kolluvisolen am Hangfuß auf. Sowohl die
Verdichtungsempfindlichkeit als auch die Erosionsgefährdung sind als mittel eingestuft. Der Kollu-
visol ist ein humoser, locker gelagerte Akkumulationsboden am Hangfuß oder in Tälern. Er entsteht
in Folge ackerbaulicher Nutzungen und ist aufgrund seines lehmig/schluffigen Ausgangsmaterial
stark erosionsgefährdet. Die Schutzwürdigkeit des Kolluvisol begründet sich in der der natürlichen
Bodenfruchtbarkeit und der sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion.
Neben der Pararendzina tritt die Auftrags-Pararendzina vereinzelt auf. Dieser Boden besteht aus
anthropogen aufgeschüttetem Material. Gegenüber Bodenverdichtung weist die Auftrags -Pa-
rarendzina eine mittlere Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr
hoch eingestuft.
Im Südwesten des UR600 ist ein Pseudogley ausgebildet. Dieser Boden ist ein Staunässeboden,
welcher entsteht, wenn im Untergrund eine stauende Schicht vorhanden ist und es zu einem jah-
reszeitlich bedingten Wechsel von Vernässung und Austrocknung kommt. Durch das gestaute Nie-
derschlagswasser kommt es zu einer Reduktion und Bleichung. Wenn die Staunässe dann in der
wärmeren Jahreszeit verschwindet, fallen die gelösten Eisen- und Manganverbindungen als Rost-
flecken oder Konkretionen aus. Aufgrund der Staunässe eignet sich auf diesen Böden die Grün-
landnutzung. Die Verdichtungsempfindlichkeit und Erosionsgefährdung des Pseudogleys sind als
hoch bis sehr hoch einzustufen.
4.5.3 Altlasten
Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie
Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder ab gelagert worden sind, sowie Grund-
stücke stillgelegter Anlagen, auf denen ein Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen erfolgt ist.
Eine Altlastenabfrage bei den vom UR600 berührten Kreisen (Rhein-Kreis-Neuss und Rhein-Erft-
Kreis) hat ergeben, dass folgende F lächen im Altlastenkataster vorhanden sind. Im Gebiet des
Rhein-Erft-Kreises handelt es sich konkret um folgende Bereiche:
• Altstandort der ehemaligen Klärteiche der Zuckerrübenfabrik in Bedburg (Az. 05AS35.03):
Die Klärteiche dienten zur Abreinigung der Abwässer, die in den Kreislauf zurückgeführt
wurden. Laut Auskunft des Kreises lässt die historische Nutzung lediglich eine Anreiche-
rung von organischem Material erwarten
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• Altablagerung östlich von Bedburg-Kierdorf (Az. 05AA09): Altablagerung von Bauschutt,
Erdaushub, Verpackungsmaterialien und – vermutlich – Hausmüll. Laut Auskunft des
Kreises ist eine z. T. eine Verfüllung mit Schutt und Schlacken erfolgt
• Flächen des ehemaligen Tagebau Fortuna Garsdorf (Kennzeichen 05NE22), welche im
vom Kreis übermittelten Datensatz als „nicht erfassungsrelevant“ eingestuft sind.
Der Rhein-Kreis-Neuss hat eine sachlich nicht spezifizierte Auflistung von insgesamt 50 Altstand-
orten und Altablagerungen bereitgestellt (E-Mail vom 13.01.2022).
4.6 Schutzgut Wasser
Das Schutzgut Wasser ist einerseits als abiotischer Teil des Naturhaushalts anzusehen, wobei in
Grundwasser und Oberflächengewässer zu unterscheiden ist. Zum anderen sieht das Wasserrecht
bestimmte flächenbezogene Schutzkategorien (Trinkwasser - und Heilquellenschutzgebiete) vor.
Außerdem ist die Thematik des Hochwasserschutzes innerhalb des Schutzgutes Wasser anzusie-
deln. Zentrale fachgesetzliche Vorgabe für das Schutzgut Wasser ist das Wasserhaushaltsgesetz
(WHG), das u. a. der Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales Recht
dient.
Entsprechend den vorherigen Ausführungen erfolgt die Beschreibung des aktuellen Zustandes des
Schutzgutes Wasser untergliedert nach den Teilaspekten
• Grundwasserkörper,
• Fließ- und Stillgewässer, insbesondere berichtspflichtige Gewässer,
• Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete,
• Hochwasserschutz gemäß WHG.
4.6.1 Grundwasserkörper
Die Aussagen zu den Grundwasserkörpern (GWK) beruhen auf dem Fachinformationssystem des
ELWAS-WEB vom MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR DES LANDES NORD-
RHEIN-WESTFALEN (MUNV 2021). Der Trassenkorridor verläuft durch insgesamt sechs Grundwas-
serkörper (GWK), welche nachfolgend aufgelistet sind:
• Terrassen des Rheins (27_20)
• Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01)
• Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02)
• Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03)
• Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05)
• Tagebau Hambach (274_06)
Bei allen Grundwasserkörpern handelt es sich um Porengrundwasserkörper die sich in tertiären
oder quartären Lockergesteinen, wie Sand, Kies, Kippe, Schluff oder Ton gebildet haben. Die GWK
werden im Folgenden zusammengefasst beschrieben.
Terrassen des Rheins (27_20)
Der GWK erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 175 km 2 und umfasst im UR600 die
Bereiche von der Entnahmestelle bis westlich der A 57. Der mengenmäßige Zustand wird als
schlecht eingestuft, wohingegen der chemische Zustand als gut eingestuft ist. Aufgrund der hohen
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Grundwasserentnahme für die Trink- und Brauchwasserversorgung kommt dem GWK eine hohe
wasserwirtschaftliche Bedeutung zu.
mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut
Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01)
Insgesamt umfasst der GWK eine Fläche von ca. 194 km 2 und erstreckt sich im UR600 von Dor-
magen-Nievenheim bis Rommerskirchen-Oekoven. Kiese und Sande der jüngeren Mittelterrassen,
der Niederterrassen und Talauen bilden den im Mittel etwa 20 m, bereichsweise auch bis zu 40 m
mächtigen Oberen Grundwasserleiter. Diese mittelpleistozänen bis holozänen Flussablagerungen
stellen einen gut durchlässigen Porengrundwasserleiter dar, der wasserwirtschaftlich von hoher
Bedeutung für die Grundwassergewinnung ist. Der GWK weist einen guten chemi schen Zustand
auf, während der mengenmäßige Zustand als schlecht eingestuft ist.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut
Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02)
Der GWK umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 89 km 2 und überlagert den UR600 zwischen
Rommerskirchen-Oekoven und Bedburg-Rath. Sande und Kiese der quartärzeitlichen Mittelterras-
sen, Niederterrasse und Talauen bilden den im Mittel ca. 25 m mächtigen Oberen Grundwasser-
leiter. Aufgrund der guten Durchlässigkeit ist er wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung, insbe-
sondere im Bereich der Niederterrasse, wo die Mächtigkeit des Grundwasserleiters mit ca. 20 m
am größten ist. Im Bereich der Mittelterrasse schützen Löss-, im Bereich der Niederterrassen da-
gegen Hochflutlehme des Rheins diesen Grundwasserleiter vor anthropogener Beeinträchtigung.
Durch die Entwässerung der Braunkohletagebaue ist der quartäre Grundwasserleiter bis in den
Raum Grefrath beeinflusst. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand
sind als schlecht eingestuft.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht
Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03)
Der GWK umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 89 km 2 ein Gebiet, in dem die ehemaligen Ta-
gebaue Fortuna-Alt, Fortuna-Garsdorf und Bergheim sowie der Tagebau Garzweiler I liegen. Um
die Braunkohle zu erschließen, mussten der Grundwasserspiegel im Tagebau bis unter das Lie-
gende der Flöze abgesenkt und die Liegendhorizonte entspannt werden. Die Entwässerung beein-
flusst zusammen mit den aktiven Tagebauen Garzweiler II und Hambach weiterhin die Grundwas-
serverhältnisse in der Kippe und den tiefen Stockwerken. Die Grundwasserverhältnisse sind stark
gestört. Dort, wo die Entwässerungsbrunnen der ehemaligen Tagebaue abgestellt wurden, steigt
das Grundwasser langsam wieder an, jedoch wird sich der ursprüngliche unbeeinflusste Zustand
durch den bergbaulichen Eingriff nicht mehr einstellen. Der Grundwasser-Chemismus ist durch den
Bergbau nachhaltig und dauerhaft verändert. Durch die lange Expositionszeit des Abraums gegen-
über dem Luftsauerstoff ist eine tiefreichende Pyritoxidationszone in den Restlöchern entstanden,
durch die eine erhebliche Versauerung, Aufsalzung und Metallbelastung des Grundwassers statt-
findet. Bezogen auf Mengen und Flurabstände werden sich langfristig Verhältnisse einstellen, die
weitestgehend dem vorbergbaulichen Zustand entsprechen. Mengenmäßig und chemisch befindet
sich der GWK derzeit in einem schlechten Zustand.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05)
Der GWK weist eine Gesamtgröße von ca. 252 km2 auf. Er überlagert den UR600 zwischen Bed-
burg-Glesch und dem Abraumbereich des Tagebau Hambachs. Der obere Grundwasserleiter wird
im größten Teil des Gebietes von pleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen
gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und mehr als 40 m mächtig
werden können. In Teilbereichen bildet bis zu 5 m mächtiger Löss bzw. Lösslehm eine hochwirk-
same Deckschicht, die jedoch nach Süden ausdünnt. In den Talauenablagerungen der Erft standen
unter natürlichen Bedingungen geringe Flurabstände an, die aber seit langem durch Grundwasser-
absenkungen der Tagebaue stark beeinflusst sind. In Folge weitreichender Grundwasserabsen-
kungen durch die Tagebaue sind alle Grundwasserstockwerke stark beeinflusst. Aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht kommt dem GWK aufgrund intensiver Grundwassernutzung eine hohe Bedeu-
tung zu. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als schlecht
eingestuft.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht
Tagebau Hambach (274_06)
Der Südwestliche Teil des UR600 wird von dem GWK „Tagebau Hambach“ überlagert. Bei dem
GWK handelt es sich um den heutigen und geplanten Abbaubereich sowie die derzeitige bzw.
zukünftige Abraumkippe des Tagebaus Hambach. Der Tagebau stellt das Zentrum der Braunkoh-
lensümpfung und des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkungen in allen Grundwasser-
stockwerken der Erftscholle dar. Durch den Tagebau Hambach und durch die vorangegangenen
Braunkohletagebaue der Umgebung erfolgten tiefe Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste
Abbausohle, die in ihrer horizontalen Ausdehnung alle Grundwasserstockwerke und Bereiche der
Erftscholle und dort auch eine Vielzahl von Gewässern und Feuchtgebieten erfassen. Der natürli-
che Grundwasser-Stockwerksbau ist bis zur Tagebausohle im Abbau - und Kippenbereich nicht
mehr vorhanden, so dass alle Grundwasserstockwerke im Grundwasserkörper entleert oder stark
beeinflusst sind. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als
schlecht eingestuft.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Grundwasserkörper (27_01, 27_02,
27_03, 27_04, 27_05, 27_06, 27_08, 27_09, 27_10, 27_17, 27_18, 273_01, 276_01, 277_01,
278_01, 2799_01, 2799_02) zum schutzgut- und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das
Schutzgut Wasser. Diese werden im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben
(PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2).
4.6.2 Oberflächenwasserkörper (berichtspflichtig)
Berichtspflichtig sind gem. § 3 i. V. m. Anlage 1 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)
• Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet ≥ 10 km²,
• Stillgewässer (Seen) mit einer Oberfläche von ≥ 50 ha,
• Übergangsgewässer (Ästuare) mit einem Einzugsgebiet ≥ 10 km²,
• Küstengewässer (nach § 2 Nr. 1 i. V m. § 7 Abs. 5 WHG).
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Die Informationen für die Bestandsermittlung beruhen auf dem Fachinformationssystem ELWAS
(MUNV 2022) sowie den Kartenanwendungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG 2021).
Demnach befinden sich innerhalb des UR600 sechs berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper
(OWK), die in nachstehender Tabelle aufgeführt und in beigefügter Karte 7 dargestellt sind. Die
Reihenfolge der Auflistung orientiert sich am Verlauf des UR600, ausgehend vom Rhein.
Tab. 33: Berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper im UR600
Wasserkörper-Nr.
(gem. ELWAS)
Wasserkörpername Kategorie Flussgebietseinheit
2_701494 Rhein erheblich verändert Rhein
27494_0 Norf erheblich verändert Rhein
274942_0 Stommelner Bach erheblich verändert Rhein
2748_0 Gillbach erheblich verändert Rhein
27488_0 Flothgraben erheblich verändert Rhein
274_30266 Erft erheblich verändert Rhein
27474_0 Finkelbach erheblich verändert Rhein
274744_0 Elsdorfer Fließ natürlich Rhein
Rhein (2_701494)
Das Gewässer erstreckt sich von der Quelle in der Schweiz bis zur Mündung in die Nordsee auf
einer Länge von ca. 1.230 km. Der hier betrachtungsrelevante Abschnitt des Rheins ist rund
73,5 km lang und verläuft zwischen Duisburg und Leverkusen. Er wird dem Gewässertyp sandge-
prägter Ströme („Typ 20“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert.
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „mäßig“ eingestuft.
Ökologisches Potenzial
(Monitoring 2019-2021):
Keine Angabe
(2015-2018: mäßig)
chemischer Zustand
(Monitoring 2019-2021):
nicht gut
Norf (27494_0)
Der OWK fließt auf einer Strecke von 19,9 km in Süd-Nord-Richtung von Dormagen-Straberg bis
Erfttal und mündet dort in die Erft. Er wird dem Gewässertyp organisch geprägter Bäche („Typ 11“)
zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert.
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft.
Ökologisches Potenzial
(Monitoring 2019-2021):
Keine Angabe
(2015-2018: unbe-
friedigend)
chemischer Zustand
(Monitoring 2019-2021):
nicht gut
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Stommelner Bach (274942_0)
Der OWK entspringt bei Pulheim-Stommeln und mündet nach 7,6 km in die Norf, welche in die Erft
mündet. Er wird dem Gewässertyp organisch geprägter Bäche („Typ 11“) zugeordnet und als er-
heblich veränderter Wasserkörper klassifiziert.
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische
Potenzial des Gewä ssers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft.
Ökologisches Potenzial
(Monitoring 2019-2021):
Keine Angabe
(2015-2018: unbe-
friedigend)
chemischer Zustand
(Monitoring 2019-2021):
nicht gut
Gillbach (2748_0)
Der OWK fließt auf einer Strecke von ca. 20 km in Süd -Nord-Richtung von einer Kläranlage bei
Bergheim-Auenheim bis Erfttal und mündet in die Erft. Er wird dem Gewässertyp Löss -lehmge-
prägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet u nd als erheblich veränderter Wasserkörper einge-
stuft.
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft.
Ökologisches Potenzial
(Monitoring 2019-2021):
Keine Angabe
(2015-2018: unbe-
friedigend)
chemischer Zustand
(Monitoring 2019-2021):
nicht gut
Flothgraben (27488_0)
Der OWK beginnt am Fuß der Vollrather Höhe bei Allrath mündet nach 6,4 km in den Gillbach, der
wiederum in die Erft mündet. Er wird dem Gewässertyp löss-lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ
18“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert.
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ e ingestuft. Das ökologische
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „schlecht“ eingestuft.
Ökologisches Potenzial
(Monitoring 2019-2021):
Keine Angabe
(2015-2018:
schlecht)
chemischer Zustand
(Monitoring 2019-2021):
nicht gut
Erft (274_30266)
Der OWK ist ein linker Nebenfluss des Rheins, welcher bei Bad Münstereifel entspringt und nach
ca. 106 km bei Neuss in den Rhein mündet. Der hier betrachtungsrelevante Abschnitt Erft is t ca.
8,4 km lang und verläuft zwischen Bedburg und Bergheim. Er wird dem Gewässertyp kiesgeprägter
Tieflandflüsse („Typ 17“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserköper klassifiziert.
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft.
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Ökologisches Potenzial
(Monitoring 2019-2021):
Keine Angabe
(2015-2018: unbe-
friedigend)
chemischer Zustand
(Monitoring 2019-2021):
nicht gut
Finkelbach (27474_0)
Der OWK entspringt bei Jülich-Pattern und entwässert nach ca. 16 km bei Bedburg in die Erft. Er
wird dem Gewässertyp Löss-lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als erheblich
veränderter Wasserköper klassifiziert.
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „schlecht“ eingestuft.
Ökologisches Potenzial
(Monitoring 2019-2021):
Keine Angabe
(2015-2018:
schlecht)
chemischer Zustand
(Monitoring 2019-2021):
nicht gut
Elsdorfer Fließ (274744_0)
Der OWK entspringt bei Elsdorf und mündet nach ca. 4,3 km bei Bedburg-Kirdorf in den Finkel-
bach, welcher wiederum in die Erft mündet. Der Wasserkörper wird dem Gewässertyp löss-lehm-
geprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als natürlich klassifiziert.
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht g ut“ eingestuft. Das ökologische
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft.
Ökologisches Potenzial
(Monitoring 2019-2021):
Keine Angabe
(2015-2018: unbe-
friedigend)
chemischer Zustand
(Monitoring 2019-2021):
nicht gut
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Oberflächenwasserkörper ( 2_701494,
2_775008, 2_813012) zum schutzgut- und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutz-
gut Wasser. Diese werden im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben ( PLA-
NUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.1).
4.6.3 Oberflächenwasserkörper (nicht berichtspflichtig)
Neben den o. g. berichtspflichtigen Gewässern liegen im UR600 weitere, nicht berichtspflichtige
Oberflächengewässer. Diese sind auf Basis amtlicher ATKIS-Daten in der Karte 7 erfasst. Sofern
die Gewässer in den amtlichen Karten (TK10) mit konkreter Bezeichnung dargestellt sind, sind sie
im Folgenden gelistet:
• Gohrer Graben: Quert den UR600 in Süd-Nord-Richtung östlich von Dormagen-Gohr.
• Köttelbach: Quert den UR600 in Südwest-Nordost-Richtung westlich von Rommerskir-
chen-Widdeshoven und fließt unmittelbar danach dem berichtspflichtigen Gillbach zu.
Bei den übrigen Oberflächengewässern handelt es sich um nicht benannte, z. T. nur zeitweise
wasserführende Gräben. Diese Gewässer finden als Biotope und Habitate Berücksichtigung über
die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Sie sind in der beigefügten Karte 2 mit ihrem entsprechenden
Biotoptyp dargestellt.
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4.6.4 Wasserrechtliche Schutzgebiete
Innerhalb des UR600 befinden sich wasserrechtliche Schutzgebiete nach §§ 51, 53 Wasserhaus-
haltsgesetz WHG.
Bei Dormagen verläuft der Trassenkorridor durch die weitere Schutzzone (Zone III -B) des Trink-
wasserschutzgebietes „Auf dem Grind “. Die Schutzzone dient gemäß § 3 Abs. 3 der Wasser-
schutzgebietsverordnung vom 24.02.2003 dem „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen,
insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigun-
gen“. In der Zone III B gelten die in der Anlage A der Verordnung aufgeführten Verbote und
Genehmigungspflichten für bestimmte Handlungen oder Maßnahmen.
Unmittelbar anschließend tangiert der UR600 die Schutzzone (Zone III-B) des Trinkwasserschutz-
gebietes „Mühlenbusch“. Die Schutzzone dient gemäß § 3 Abs. 1 der Wasserschutzgebietsver-
ordnung vom 22.03.1995 ebenfalls dem „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbe-
sondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“.
Handlungen und Maßnahmen, die in der Zone III B verboten oder genehmigungspflichtig
sind, sind in Anlage A der Wasserschutzgebietsverordnung aufgelistet.
Weitere wasserrechtliche Schutzgebiete werden durch den UR600 nicht berührt.
4.6.5 Hochwasserschutz
Die Belange des Hochwasserschutzes lassen sich zunächst über die Erfassung von Überschwem-
mungsgebieten i. S. d. § 76 des WHG berücksichtigen. Als Überschwemmungsgebiet werden Flä-
chen mit Retentionsfunktion festgesetzt, die dem Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser dienen.
Ihre Abgrenzung orientiert sich an den Bereichen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch
einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (vgl. § 76 Abs. 2 Nr. 2 WHG). Festgesetzte Überschwem-
mungsgebiete sind mit erheblichen baulichen Restriktionen verbunden (vgl. u. a. §§ 78, 78a WHG).
Dies gilt auch für nach § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete. Die in-
nerhalb des UR600 gelegenen Überschwemmungsgebiete sind in nachstehender Tabelle zusam-
mengestellt sowie in beigefügter Karte 7 dargestellt.
Tab. 34: Übersicht der Überschwemmungsgebiete im UR600
Gewässername Lage Bezirksregierung Flächengröße in ha
(innerhalb des UR600)
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Rhein Rheinufer bis Deich Düsseldorf 3,4
Gillbach Südlich Rommerskirchen-
Widdeshoven
Düsseldorf 6,7
Finkelbach Südlich Bedburg-Kirdorf Köln 2,2
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete
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Erft mit Überlauf
(Fernbandtrasse)
und Peringsmaar
Nördlich Bergheim-Glesch Köln 7,9
Eine tiefergehende Erfassung der Belange des Hochwasserschutzes kann über Gefahren - und
Risikokarten i. S. d. § 74 WHG erfolgen. Dort werden zusätzlich Bereiche verzeichnet, die bei sel-
teneren, besonders starken Hochwasserereigni ssen überschwemmt werden (einschließlich der
dort betroffenen Bevölkerung und Realnutzung) und die ggf. nicht als Überschwemmungsgebiete
aus gewiesen sind. Demnach decken die Gefahren - und Risikokarten ergänzend zu den Über-
schwemmungsgebieten die tatsächlich überschwemmten Bereiche ab, differenziert nach Eintritts-
wahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses.
Hochwasserereignisse sind zu unterscheiden in Küstenhochwasser und Flusshochwasser, wobei
Küstenhochwasser im UR600 aufgrund der geographischen Lage keine Rolle spielt. Informationen
zur Ausprägung von Hochwasserereignissen enthalten die Gefahrenkarten und Risikokarten , die
dem ELWAS-Informationssystem (MUNV 2021) entnommen werden können. Für den Fall eines
Flusshochwassers werden drei Szenarien unters chieden (dabei sind technische Maßnahmen für
den Hochwasserschutz (insb. der Rheindeich) bereits berücksichtigt):
• HQhäufig: Unter einem HQhäufig wird ein Abfluss verstanden, der statistisch gesehen im Mit-
tel alle 10 bis 20 Jahre auftritt. Ein 10 bis 20-jährliches Hochwasser wird auch als „häufi-
ges Hochwasser“ bezeichnet, da es im Vergleich zum HQ100 relativ häufig auftritt.
• HQ100: Hochwasser, das an einem Standort im Mittel alle hundert Jahre auftritt.
• HQextrem: Diese Hochwasser sind sogenannte „Jahrtausendhochwasser“ mit sehr geringer
Eintrittswahrscheinlichkeit, aber potenziell verheerenden Folgen.
Bei einem HQhäufig sind überschwemmte Bereiche im UR600 an den vier bereits oben genannten
Fließgewässern ausgewiesen und werden vollständig durch die dortigen, oben genannten festge-
setzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete abgedeckt. Bei einem HQ 100 gilt
gleiches, wobei hier gegenüber dem HQhäufig im besonderen Maße der Erftüberlauf in Richtung
Peringsmaar und das Maar selbst betroffen sind (vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete).
Bei einem HQextrem sind Überschwemmungen zu erwarten, die deutlich über die festgesetzten
Überschwemmungsgebiete hinausragen. So ist innerhalb des UR600 nahezu der komplette Be-
reich von der Entnahmestelle bis zur A 57 durch Rheinwasser überschwemmt. Dies betrifft auch
den Standort des Pumpbauwerks. Weiterhin wird sich am Ostra nd des Knechtstedener Wald ein
Abfluss von Rheinwasser einstellen. Dieser geht vom Bereich um den Worringer Bruch aus, pas-
siert die Siedlungsbereiche von Dormagen westlich und vereinigt sich bei Neuss schließlich wieder
mit dem eigentlichen Verlauf des Rhe in. An der Erft werden sich die Überschwemmungen nicht
nur über die Fernbandtrasse in Richtung Peringsmaar erstrecken, sondern auch in die andere
Richtung der Fernbandtrasse.
Die Inhalte der Risikokarte, die die zu erwartenden Überschwemmungen mit der Realnutzung und
der betroffenen Bevölkerung zusammenführt, sind in erster Linie für die Planung von Hochwasser-
schutzmaßnahmen von Bedeutung. Für die Planung und Genehmigung der RWTL besteht keine
Relevanz. Alle relevanten Belange wurden bereits durch die Gefahrenkarte erfasst.
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4.7 Schutzgüter Luft und Klima
Die Luft stellt eine wichtige Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen und Menschen dar. Die Gesund-
heit und das Wohlbefinden von Menschen und Tieren sowie die Leistungsfähigkeit und das Wuchs-
potenzial der Pflanzen sind abhängig von den lokalen lufthygienischen Verhältnissen. Die Verord-
nung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) enthält stoffbezo-
gene Grenzwerte, die i. d. R. in Mikrogramm pro Kubikmeter angegeben sind und zum Schutz der
menschlichen Gesundheit an Immissionsorten (Messstationen) nicht überschritten werden dürfen.
Diese dienen im Folgenden der Einordnung der im UR600 vorliegenden bzw. zu erwartenden Im-
missionswerte und damit der Vorbelastung der Luft.
Das Klima „bezeichnet den für ein begrenztes geographisches Gebiet typischen Ablauf der Witte-
rung in einem gewissen Zeitraum“ (APPOLD in: HOPPE et al. 2018: § 2 UVPG, Rn. 53). Im Folgenden
wird zwischen dem Lokalklima und dem großräumigeren Aspekt des Mesoklimas unterschieden.
Auf den aktuellen Zustand des Makroklimas, d. h. des Klimas auf kontinentaler Ebene, wird nicht
eingegangen.
Nach § 2 Abs. 1 UVPG sind die Schutzgüter Luft und Klima einzelne Schutzgüter. Beide Schutz-
güter stehen aber in sehr engem Zusammenhang und werden daher gemeinsam betrachtet. Dar-
über hinaus finden Luft und Klima als Elemente des Naturhaushalts auch im BNatSchG Berück-
sichtigung. So sind gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG Luft und Klima „auch durch Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit
günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch - und Kaltluftentstehungsgebiete
oder Luftaustauschbahnen“.
4.7.1 Luft
Die lufthygienische Situation im UR600 ist geprägt durch Immissionen aus dem Stra ßenverkehr,
insbesondere durch die Bundesautobahnen A 57 und A 61 sowie Bundesstraßen B 9, B 477, B 59
und B 55 und den in Betrieb stehenden Gleisanlagen. Weitere Immissionen werden durch die im
UR600 vorhandenen oder nahe angrenzenden Gewerbegebiete mit emittierenden Betrieben sowie
die dort abgewickelten Transportverkehre hervorgerufen. Immissionen durch Luftschadstoffe wie
Stickoxide, Kohlendioxid, Feinstaub oder auch flüchtigen organischen Verbindungen sind als Vor-
belastungen des Schutzgutes Luft anzusehen.
Zur Beurteilung der Luftqualität und bestehenden Belastungen durch Luftschadstoffe werden für
die Stoffe NO2 und PM10 die Jahresmittelwerte 2020 der nächstgelegenen Stationen zur Luftquali-
tätsüberwachung des LANUV (2020) herangezogen. Innerhalb des U R600 befindet sich keine
Messstation. Aufgrund der vergleichbaren randstädtischen Lage und der Nähe zu größeren Ver-
kehrsverbindungen werden die Messwerte folgender in der näheren Umgebung des UR600 gele-
genen Stationen näherungsweise herangezogen:
• Köln-Chorweiler (CHOR)
• Grevenbroich-Gustorf (GRGG)
• Elsdorf-Berrendorf (ELSB)
Die Jahresmittelwerte für die gemessenen Luftschadstoffkonzentrationen an den Stationen aus
dem Jahr 2020 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
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Tab. 35: Lufthygienische Situation im UR600 und Grenzwerte gem. 39. BImSchV
Köln-Chorweiler Grevenbroich-
Gustorf
Elsdorf-Berrendorf Grenzwerte gem.
39. BImSchV
Feinstaub (PM10) 15 µg/m³ pro Jahr 20 µg/m³ pro Jahr 17 µg/m³ pro Jahr 40 µg/m³ pro Jahr
Stickstoffdioxid (NO2) 20 µg/m³ pro Jahr k. A. 12 µg/m³ pro Jahr 40 µg/m³ pro Jahr
Die Messwerte für Luftschadstoffkonzentrationen im Jahr 2020 (NO 2, PM10) zeigen, wie auch in
den Vorjahren, keine Überschreitung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
nach der 39. BImSchV. Die Messwerte liegen auf einem dem jeweiligen Standort entsprechenden
typischen Niveau.
Aufgrund der vergleichbaren räumlichen Lage und Umgebung der Messstationen zum UR600 ist
davon auszugehen, dass hier ebenfalls keine Belastungen oberhalb der Grenzwerte zu erwarten
sind. Schädliche Vorbelastungen des Schutzgutes Luft sind damit im UR600 nicht zu erwarten. Für
den Abschnitt zwischen der Entnahmestelle bis zur A 57 ist eine im Vergleich zur Messstation zur
Luftqualitätsüberwachung Köln-Chorweiler ähnliche Belastungssituation zu erwarten. Im restlichen
Untersuchungsraum sind aufgrund des höheren Freiflächenanteils und der geringeren Siedlungs-
und Verkehrsflächendichte geringere Luftschadstoffkonzentrationen anzunehmen.
4.7.2 Mesoklimatische Einordnung
Der UR600 liegt großklimatisch innerhalb des atlantisch geprägten Klimabereiches Nordwest-
deutschlands und gehört regionalklimatisch zur Niederrheinischen Bucht. Das Klima der Nieder-
rheinischen Bucht ist relativ warm und trocken und gekennzeichnet durch kühl-gemäßigte Sommer
und relativ milde Winter. Die Region zählt zu den wintermildesten Gebieten in Deutschland. Die
Jahresmitteltemperatur im Untersuchungsraum beträgt rd. 11 °C, die mittleren Jahresnieder-
schläge liegen zwischen 700 und 800 mm (LANUV 2020a).
4.7.3 Lokalklima / Klimatope
Aussagen zu den lokalklimatischen Bedingungen werden anhand der Klimatopkarte des LANUV
(2020b) getroffen. Die Klimatopkarte stellt lokalklimatisch einheitliche Gegebenheiten dar, die auf
Basis von Flächennutzung, Bebauungsdichte, Versiegelungsgrad, Oberflächenstruktur, Relief und
Vegetationsart abgeleitet wurden. Die im UR600 vorkommenden Klimatope werden im Folgenden
dargestellt.
Freilandklimatope
Der UR600 ist vorwiegend durch Freilandklimatope gekennzeichnet, die bei Weitem die größten
Flächenanteile einnehmen. Hierzu gehören sämtliche Offenlandstrukturen, d. h. Acker- und Grün-
landflächen sowie sonstige Freiflächen mit lockerem Gehölzbestand. Freilandklimatope sind na-
hezu im gesamten UR600 auf zusammenhängenden Flächen verbreitet und werden nur kleinflä-
chig von anderen Nutzungsformen unterbrochen.
Bedingt durch die geringe geländeklimatische Vari ation weisen Freilandklimatope größere
Schwankungen der Tages - und Jahresgänge von Temperatur und Feuchte auf. Bei ruhigen
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Wetterlagen dienen die Flächen als nächtliche Kaltluftentstehungsgebiete. Die geringe Bodenrau-
higkeit und die damit verbundenen zumeist windoffenen Verhältnisse begünstigen die lokale Luft-
zirkulation und führen zu einer besseren Durchlüftung. Ein horizontaler Luftaustausch durch
Abstrom der im Freiland produzierten Kaltluft in umgebende Siedlungsbereiche (Frischluftzufuhr)
ist aufgrund der vorwiegend ebenen Reliefform jedoch vielerorts eingeschränkt. Darüber hinaus
besteht in Freilandklimatopen ein erhöhtes klimatisches Immissionspotenzial bei Bodeninversionen
in autochthonen Strahlungsnächten. Aufgrund der flächendeckenden Ausprägung im UR600 und
der günstigen Wirkungen für das Lokalklima und die Luftqualität stellen die Freilandklimatope kli-
matische Gunsträume dar.
Waldklimatope
Waldflächen sind im UR600 nur stellenweise und kleinräumig vorhanden. Zu den Waldklimatopen
zählen der Knechtstedener Wald, dessen Baumbestand im Bereich des UR600 jedoch nur in ge-
ringer Breite ausgeprägt ist, sowie die bewaldeten Bereiche der Industriedeponie Dormagen am
Rheinufer, der Halde „Vollrather Höhe“ östlich von Frimmersdorf und im Bereich „Peringsmaar“ bei
Bedburg-Blerichen.
Waldklimatope zeichnen sich im Vergleich zum Freilandklima durch eine stärkere Regulierung der
Tages- und Jahresgänge von Temperatur und Feuchte sowie gedämpfte Strahlungs- und Tempe-
raturschwankungen aus. Im Stammraum der Bäume sind die Windverhältnisse beruhigt. Hier ent-
wickelt sich ein ausgeglichenes Bioklima. Das Blätterdach der Bäume wirkt sich zudem als Filter
für Luftschadstoffe auf die Luftreinheit aus. Somit können Waldklimatope auch eine lufthygienische
Ausgleichsfunktion erfüllen, wenn sie in Verb indung mit lufthygienischen Belastungsräumen ste-
hen.
Stadt- und Gewerbeklimatope
Im Randbereich des UR600 werden stellenweise versiegelte bzw. überbaute Siedlungs -,
Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen eingeschlossen. Diese Flächen sind den Stadt- und Ge-
werbeklimatopen zuzuordnen. Stadtklimatope befinden sich vereinzelt im UR600. Diese Siedlungs-
bereiche sind überwiegend durch lockere Bebauung gekennzeichnet. Verkehrs -, Industrie- und
Gewerbeflächen sind im UR600 nur vereinzelt vorhanden, v.a. nördlich des Stadtzentrums von
Dormagen. In diesen Bereichen sind kleinräumig leicht erhöhte Schadstoff - und Wärmebelastun-
gen, eine stärkere Aufheizung durch Flächenversiegelung sowie Windfeldveränderungen zu er-
warten. Durch Hausbrand, industrielle Emissionen und Verkehrsbewegungen können hier zudem
geringfügige punktuelle bzw. linienhafte Luftschadstoffimmissionen entstehen. Größere in Betrieb
befindliche Gewerbeklimatope mit eigener lokalklimatischer Wirkung sind im UR600 nicht vorhan-
den.
4.8 Schutzgut Landschaft
Unter dem Schutzgut Landschaft ist die vorwiegend visuell wahrnehmbare Erscheinungsform der
Landschaft (Landschaftsbild) zu verstehen. Die Bestandserfassung und -bewertung erfolgt auf
Grundlage der vorhandenen Nutzungsstruktur und der Ausstattung des UR600 mit landschaftsglie-
dernden und -prägenden Elementen (Relief, Vegetation, Nutzung, Wasser, anthropogenen Einflüs-
sen usw.). Dem Schutzgut Landschaft kommt einerseits ästhetischer Wert zu – das visuell wahr-
nehmbare Landschaftsbild. Andererseits erfüllt die Land schaft als Ort der Erholung, in starker
Wechselwirkung mit ihrer visuell-ästhetischen Qualität, auch eine Funktion für den Menschen.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Nachfolgend werden zunächst die Naturräumlichen Haupteinheiten (LINFOS NRW 2022), durch
die der UR600 verläuft, im Hinblick auf die landschaftsbildprägenden Aspekte großräumig be-
schrieben. Anschließend erfolgt eine detaillierte Beschreibung des Landschaftsbildes sowie der
landschaftsbezogenen Erholung innerhalb des UR600.
4.8.1 Naturräumliche Einordnung und Relief
Der UR600 verläuft durch folgende naturräumliche Haupteinheiten:
• Von der Entnahmestelle am Rhein bei Dormagen-Rheinfeld bis Bedburg-Rath im Bereich der
abgegrenzten Naturräumlichen Haupteinheit durchquert der UR600 die „Köln-Bonner Rhein-
ebene“ und darin die Untereinheiten „Rheinaue“, „Linkrheinische Niederterrasse“ und „Link-
rheinische Mittelterrassenplatte“.
• Im Gemeindegebiet Bedburg quert der UR600 kleinräumig die Haupteinheit „Ville“ und darin
die Untereinheit „Neurather Lösshöhen“.
• Bis zum Endpunkt am Nordrand des Tagebaus Hambach verläuft der UR600 weiter durch die
„Jülicher Börde“ mit der dortigen Untereinheit „Östliche Jülicher Börde“.
Köln-Bonner Rheinebene
Die Köln-Bonner Rheinebene ist der Zentralbereich der Niederrheinischen Bucht und wird aus der
Flussterrassentreppe der Kölner Bucht gebildet. Von der Kante zur Rheinaue bis zum Westrand
an den Aufstieg zur Ville bewegt sich die Landschaft von 40 bis über 90 m ü. NN. Auf den Nieder-
terrassenflächen beiderseits des Rheins liegen anlehmige Sand- bis Lehmböden mit Braunerden.
Hier befinden sich, wie in der gesamten Landschaft auch, vor allem landwirtschaftliche Flächen.
Die Rheinaue ist ca. ca. 5-7 m tief in die Niederterrasse eingeschnitten. Ehemalige Mäanderbögen
mit z.T. scharf ausgeprägten Böschungen (ehemalige Prallhangbereiche) und Hochflutrinnen sind
für diesen Bereich charakteristisch. Insbesondere im linksrheinischen Teil befinden sich viele
kleine, miteinander vernetzte Trockenrinnen und breitere gewundene Altarmrinnen des Rheins, in
denen sich fast die einzigen Waldbestände der Landschaft ausgebildet haben. Aus dem Nord-Teil
der linksrheinischen Niederterrasse erheben sich zahlreiche Dünen. Über eine relativ steile Kante
steigt das Gelände zur Mittelterrasse an, die teilweise markant stufenförmig aufgebaut ist. Sie ist
mit Lösslehm bedeckt, wodurch kleinere Reliefunterschiede ausgeglichen werden.
Ville
Die Ville bildet einen von Südosten nach Nordwesten verlaufenden, von 180 m im Süden auf 97 m
im Norden absinkenden Höhenzug. Das Gebiet ist identisch mit einer t ektonischen Hochscholle.
Der UR600 verläuft im nördlichen Teil der sog. „Neurather Lössböden“. Dieser Teil ist geprägt von
den ehemaligen und noch laufenden Aktivitäten zum Abbau von Braunkohle. Außerdem sind viele
der hier anzutreffenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Wasserflächen durch Rekul-
tivierungsmaßnahmen entstanden. Charakteristische Reliefelemente des Landschaftsraumes sind
die gestalteten und teilweise bepflanzten Abraumhalden mit gleichmäßigen Böschungsneigungen
und abgeflachter Krone. Die Jülicher Börde ist weitgehend eben, nur im Norden der Landschaft
wird sie durch flache Kuppen und Rücken, sowie einige Trockentälchen und Wannen etwas be-
wegter.
Jülicher Börde
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Die Jülicher Börde erstreckt sich im westlichen Teil der Niederrheini schen Bucht. Die von 200 m
ü. NHN im Süden auf 70 m im Nordosten abfallende Hauptterrassenfläche trägt auf Schotterleh-
men eine unterschiedlich mächtige Lössschicht. Der östliche Teil der Jülicher Börde erstreckt sich
zwischen Rur und Erft. Vor allem im süd westlichen Teil befinden sich einige Fließgewässer, die
z.T. tief eingeschnitten sind. Die Hauptgrundwasserscheide zwischen Rur und Erft wird durch die
Sümpfungsmaßnahmen der Braunkohletagebaue beeinflusst. Die waldarme Landschaft wird von
ausgedehnten, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Ausnahmen bilden die Rekul-
tivierungsräume, Aufforstungsinseln und Bergehalden der Tagebaue und die im Süden der Land-
schaft gelegenen Reste der Bürgewälder.
4.8.2 Landschaftsbild
Das Landschaftsbild beschreibt das sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft.
Die Bestandserfassung und -bewertung erfolgt auf Grundlage der vorhandenen Nutzungsstruktur
und der Ausstattung des Raumes mit landschaftsgliedernden und -prägenden Elementen.
Als großräumige Annäherung an das Landschaftsbild werden die vom LANUV abgegrenzten und
beschriebenen Landschaftsräume (LR) herangezogen. Der UR600 erstreckt sich über Teilbereiche
von insgesamt sieben unterschiedlichen LR, wobei die LR „Rhein - und Ruhrauenkorridor“ (Ken-
nung: LR-I-023) und LR „Die Bürge“ (Kennung: LR-II-013) nur zu flächenmäßig geringen Anteilen
am Start- bzw. Endpunkt des UR600 angeschnitten werden (LINFOS NRW 2022). Im Wesentlichen
verläuft der UR600 innerhalb der folgenden fünf LR:
• LR-I-022 – Linkrheinischer Niederterrassenkorridor
• LR-II-003 – Lössterrassen der Köln-Bonner Rheinebene
• LR-II-006 – Braunkohle-Tagebaurevier mit rekultivierter Folgelandschaft
• LR-II-007 – Erft-Talung
• LR-II-001 – Jülicher Börde
Der LR „Linksrheinischer Niederterrassenkorridor“ ist im Bereich des UR600 durch ausge-
dehnte landwirtschaftliche Flächen und Abgrabungsgewässer geprägt. Das Landschaftsbild wird
stellenweise von einigen bedeutenden Verkehrsachsen und mehreren Bahnlinien zerschnitten. Im
UR600 betrifft dies insbesondere die in Nord -Süd-Richtung in Dammlage verlaufende A 57, die
Gleisanlage des Streckenabschnitts Dormagen-Nievenheim sowie mehrere Hochspannungsfreilei-
tungen (→ Abb. 47).
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 47: Blick vom Rheindamm in Richtung Rhein
Der LR „Lössterrassen der Köln-Bonner Rheinebene“ sind gekennzeichnet durch eine offene,
von Ackerflächen geprägte Landschaft. Diese werden von Sie dlungs- und Wirtschaftsformen
durchsetzt. Im Bereich des UR600 dominieren insbesondere weiträumige ackerbaulich genutzte
Flächen das Landschaftsbild (→ Abb. 48).
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 48: Ackerflächen und angrenzende Wohnsiedlung
Der LR „Rekultivierungslandschaft des Braunkohle -Tagebaureviers“ wird durch eine der
waldreichsten Regionen des Kreises Bergheim geprägt. Im rezenten Tagebaurevier sind die Ab-
grabungsflächen landschaftsbildprägend. Weiträumig sichtbar in diesem Landschaftsraum sind die
für die Verstromung der Braunkohle dienenden Kraftwerke bei Frimmersdorf und ihre Abluftfahnen
(→ Abb. 49).
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 49: Kraftwerk Niederaußem (links) und Wiedenfelder Höhe (rechts)
Der LR der Erft -Talung ist ein stark besiedeltes Tal, welches von Ackerflächen dominiert und
durch wenige Restwälder und der kanalisierten Erft geprägt ist ( → Abb. 50). Beeinflusst wird das
Landschaftsbild in diesem LR durch Hochspannungsleitungen, die den Talraum teilweise längs
durchziehen.
Abb. 50: Querungsstelle der Erft durch die RWTL-Trasse
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Der LR der Jülicher Börde ist weitgehend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, wobei
Ackerbau die dominierende Nutzungsform ist ( → Abb. 51). Die Talniederungen sind durch Sied-
lungsräume, Industriestandorte und Grünland gekennzeichnet. Größere Waldbereiche liegen im
Bereich des Hambacher Forstes vor. Im Bereich des UR600 dominieren insbesondere weiträumige
ackerbaulich genutzte Flächen das Landschaftsbild.
Abb. 51: Ackerflächen entlang der Fahrradtrasse „Speedway – terra nova“
Vorbelastung des Landschaftsbildes
Das Landschaftsbild im Bereich des UR600 ist aufgr und seiner weitgehend ackerbaulichen Nut-
zung, der landschaftsästhetisch negativ auffallenden Veränderungen durch den Braunkohle-Tage-
bau mit zugehöriger Verstromung sowie durch zerschneidende Verkehrsachsen stark anthropogen
beeinflusst. Besonders hervorzugeben ist die hohe Dichte an Hochspannungsleitungen innerhalb
des Untersuchungsraumes und im direkten Umfeld. Daher ist die großräumige Landschaftsbild-
qualität insgesamt als mittel bis gering zu bewerten, wobei allerdings strukturierenden und sicht-
verstellenden Gehölzen und Wäldern in der waldarmen Region eine besondere Bedeutung für das
kleinräumige Landschaftsbild zukommt. Konkret sind folgende Vorbelastungen hervorzuheben
• Windenergieanlagen (WEA):
Das Landschaftsbild im Bereich des UR600 wird stellenweise von Windenergieanlagen
beeinflusst. Anlagen mit landschaftsbildprägendem Charakter befinden sich exponiert auf
der Vollrather Höhe, südwestlich des Peringsmaars sowie südwestlich der Fahrradtrasse
„Speedway – terra nova“ bei Niederembt.
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• Freileitungen:
Innerhalb des UR600 und in seinem direkten Umfeld befinden sich zahlreiche Hochspan-
nungsleitungen. Insbesondere von der Entnahmestelle bis zum Kraftwerk Neurath verlau-
fen innerhalb des UR600 mehrere Freileitungen mit Spannungsebenen von 110 bis
380 kv, die das Landschaftsbild zerschneiden. Im südlichen Trassenabschnitt wird das
Landschaftsbild von weiteren querenden 110 kv-Freileitungen beeinflusst.
• Dammlagen (BAB, Schiene):
Das Landschaftsbild im UR600 wird bei Dormagen durch die Dammlage der querenden
BAB 57 negativ beeinflusst. Weitere anthropogene Beeinflussungen sind querenden
Gleisanlagen bei Dormagen, Rommerskirchen und Bedburg.
• Kraftwerke:
Die Kraftwerke Neurath und Niederaußem haben aufgrund ihrer prägnanten Vertikalstruk-
turen einen weiträumigen Einfluss auf das Landschaftsbild im Bereich des UR600.
• Tagebau Hambach:
Der Tagebau ist vom Durchschnittsbetrachter am Boden innerhalb des UR600 nur am
Endpunkt der RWTL wahrzunehmen. Er tritt vor allem aus der Vogelperspektive als Vor-
belastung in Erscheinung.
4.8.3 Landschaftsbezogene Erholung
Naherholung
Innerhalb des UR600 befinden sich die Naherholungsgebiete Knechtstedener Wald und die Rekul-
tivierungslandschaft des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf, denen eine hohe Bedeutung für
die landschaftsbezogene Erholung zukommt.
Bei Dormagen kommt dem Naturschutzgebiet Knechtstedener Wald eine besondere Bedeutung
als Naherholungsgebiet für die Einwohner der Stadt Dormagen zu. Weit über den UR600 hinaus
erstreckt sich ein Waldgebiet, in dem sich u. a. naturnahe Fließgewässerabschnitte und Kleinge-
wässer befinden. Es umfasst von Norden nach Süden den Mühlenbusch, den Knechtstedener
Busch sowie den Chorbusch.
Der Rekultivierungslandschaft des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf kommt ebenfalls eine
hohe Erholungsfunktion zu. Das Peringsmaar ist hier als Anziehungspunkt hervorzuheben.
Erholungsinfrastruktur
Erholungsinfrastruktur ist im UR600 in Form von Wanderwegen, Schutzhütten und Aussichtspunk-
ten vorhanden. Nördlich der Entnahmestelle verläuft entlang des Rheins ein Abschnitt eines über-
regionalen Wanderweges zwischen Nimwegen und dem Kölner Dom („Nordrheinischer Jakobs-
weg“; s. Karte 3). Dieser Abschnitt ist mit einer Vielzahl weiterer Wege der angrenzenden Umge-
bung vernetzt, so dass ihm eine hohe Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung zukommt.
Knapp 1 km nördlich des Jakobweges wird der Trassenkorridor von dem Rhein -Netteseen-Weg
gequert (s. Karte 3). Auf einer Länge von 100 km verläuft der Hauptwanderweg zwischen Zons
(Dormagen) und dem NSG Kric kenbecker Seen (Gemeinde Nettetal bei Venlo) und quert dabei
den Knechtstedener Wald.
Südlich des Peringsmaars verläuft der örtliche Schlösserweg durch den UR600, welcher rund um
Bedburg und Bergheim verläuft. Für die Rast und Einkehr befindet sich in die sem Abschnitt eine
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Schutzhütte für Wanderer (s. Karte 3). Ca. 1 km weiter westlich verläuft ein weiterer Hauptwander-
weg durch den Trassenkorridor („Anrold -Mock-Weg“ zwischen Kleve und Merzenich; s. Karte 3).
Des Weiteren befindet sich eine weitere Schutzhü tte südlich von Bedburg -Kirdorf innerhalb des
UR600 (s. Karte 3).
Zwischen dem Peringsmaar und dem Tagebau Hambachs folgt der UR600 dem Themenradweg
„Speedway :terra nova“ (s. Karte 3). Der kreuzungsfreie Radweg verläuft auf der ehemaligen Fern-
bandtrasse zwischen dem ehemaligen Tagebau Bergheim und dem Tagebau Hambach und um-
fasst eine Länge von rd. 14 km. Er ist Teil eines insgesamt 34 km langen Rundkurses. Die Fahr-
radtrasse ist an mehreren Stellen mit dem lokalen Radnetz verbunden, so dass ihm eine hohe und
überörtliche Bedeutung für die landschaftsbezogene (sowie aufgrund der Siedlungsnähe auch für
die siedlungsbezogene) Erholung zukommt.
Am Rand des Tagebaus Hambach befindet sich der Aussichtspunkt Terra Nova 4. Der Aussichts-
punkt ist einer von vieren und ist Teil des „Forums: terra nova“. Es dient als Besucherinformations-
zentrum und als Aussichtsplattform zum Tagebau Hambach.
4.9 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Unter dem kulturellen Erbe werden Güter verstanden, die für die Allgemeinheit du rch ihre Archiv-
und Informationsfunktion eine besondere kulturhistorische Bedeutung wahrnehmen. Hierunter fal-
len Baudenkmäler, archäologische Bodendenkmäler, kulturhistorisch bedeutsame Landschafts-
teile und – sofern ihre Unterschutzstellung kulturhistoris che Aspekte in den Vordergrund stellt –
auch Naturdenkmäler. Sonstige Sachgüter sind alle sonstigen Sachen.
Betrachtet werden im Hinblick auf das Schutzgut „kulturelles Erbe“ Bodendenkmäler bzw. archäo-
logisch relevante Bereiche (im Folgenden unter 4.9.1) und - unter 4.9.2 - die sogenannten „Kultur-
landschaftsbereiche“ der Fachbeiträge Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan NRW (LVR
2013 & 2016). Mit Blick auf die räumliche Lage des Vorhabens können weitere Auswirkungen auf
das Schutzgut „kulturelles Erbe“ - insbesondere auf Baudenkmäler - sicher ausgeschlossen wer-
den können. In Kapitel 4.9.3 werden „sonstige Sachgüter“ behandelt.
4.9.1 Archäologische relevante Bereiche
Zur Erfassung archäologisch relevanter Bereiche und zur Konkretisierung eines im späteren Fach-
zulassungsverfahren umzusetzenden Untersuchungsprogramms wurde ein eigenständiger Fach-
beitrag erstellt (ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022). Die Betrachtung beschränkt sich auf die festzulegende
Trasse von 70 m bzw. 60 m Breite, da außerhalb d ieses Bereiches keine vorhabenbedingte Flä-
cheninanspruchnahme erfolgt und somit Auswirkungen auf Bodendenkmäler auszuschließen sind.
Konkret wurden im o. g. Fachbeitrag die in nachstehender Tabelle gelisteten Areale abgegrenzt
und betrachtet. Die Tabelle zeigt an, welcher Verdacht in den Bereichen besteht bzw. welche Nach-
weise erbracht wurden, wie diese Areale vom Fachbüro eingestuft wurden („relevant“ / „nicht rele-
vant“) und welche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem späteren Fachzulassungsverfahren
vorgeschlagen werden. Die Areale sind zusätzlich in beigefügter Karte 3 dargestellt.
Der o. g. Fachbeitrag greift das im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Braunkohlenplans
Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ im
Jahr 2016 erstellte archäologische Fachgutachten auf und aktualisiert die entsprechenden
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Ausführungen bezüglich archäologischer Gesichtspunkte und Untersuchungsmaßnahmen für den
Trassenbereich von Dormagen bis zum Tagebau Garzweiler. Der Bereich vom Verteilbauwerk bis
zum Betriebsgelände Tagebau Garzweiler wurde im Rahmen der Aktualisierung nachrichtlich im
Vorgriff auf das kommende bergrechtliche Zulassungsverfahren betrachtet, obgleich dieser Be-
reich nicht Gegenstand des vorliegenden Br aunkohlenplan-Änderungsverfahrens ist. Zusätzlich
zum Jahr 2016 ist der neu hinzugetretene Trassenabschnitt vom Verteilbauwerk bis zum Tagebau
Hambach durch den Fachbeitrag einer archäologischen Prüfung unterzogen worden.
Tab. 36: Archäologische relevante Bereiche innerhalb der zu sichernden Trasse
Areal-Be-
zeichnung
gem.
ABISZ
2022
Art des Verdachts bzw. des
Nachweises
Relevanz-
einschätzung
gem. ABISZ 2022
Empfohlene Untersuchung gem.
ABISZ 2022
Garzweilerleitung
1 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) re-
levant
keine (nicht relevant)
2 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) re-
levant
keine (nicht relevant)
Bündelungsleitung
4_1 Hinweise auf neolithische und römi-
sche Siedlungsplätze
relevant Gezielte Sondagen (Fortsetzung des
Prospektionsprogramms durch ge-
zielte Sondageschnitte)
4_2 Hinweise auf neolithische Siedlungs-
plätze; Funde vorgeschichtlicher, rö-
mischer und frühmittelalterlicher
Scherben
relevant Gezielte Sondagen (Fortsetzung
des Prospektionsprogramms durch
gezielte Sondageschnitte)
5_2 Fund von jungsteinzeitlichen Steinar-
tefakten
relevant Sondageraster
6 Oberflächige vorgeschichtliche Funde relevant Gezielte Sondage (Hintergrund:
Luftbildbefunde)
7_1 neolithische und römische Oberflä-
chenfunde; paläolithische Fundstelle
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse
ausreichend. Gezielte Sondagen
7_2 Oberflächenfunde aus dem Neolithi-
kum und der Römerzeit
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse
ausreichend. Gezielte Sondagen
7_3 vorgeschichtliche und rössenzeitliche
Funde
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse
ausreichend. Gezielte Sondagen
7_4 Verdacht: Existenz einer Siedlungs-
stelle
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse
ausreichend. Gezielte Sondagen
10 römische Trü mmerstelle sowie neoli-
thische Oberflächenfunde
relevant Enges Sondageraster
11 Wie Ausführungen zu Areal 10 (s.o.) relevant Wie Ausführungen zu Areal 10 (s.o.)
12_1 mesolithischer Fundplatz relevant Nördlich mesolithischer Fundplatz
Sondageraster
13 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) re-
levant
keine (nicht relevant)
14 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) re-
levant
keine (nicht relevant)
16 Verdacht auf ausgedehnten Sied-
lungsplatz der Jungsteinzeit
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse
ausreichend. Gezielte Sondagen
und Sondageraster
17 urgeschichtliche Oberflächenfunde relevant Bisherige Prospektionsergebnisse
ausreichend. Gezielte Sondagen
und Sondageraster
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
19 Bodendenkmal „Limesstraße“; Ver-
dacht auf diverse Funde und Boden-
veränderungen
relevant Geosondagen und geologisch -ar-
chäologische Begutachtung inkl. ar-
chäobotanischer Probenentnahme.
Altrheinarm mit Erhaltung von geoar-
chäologischen Relikten sowie
Feuchtbodenfunden sowie gezielte
Sondageschnitte um Sachverhalt
„östlicher Grenzbereich Limes-
straße“ zu klären
22 Altrheinarm mit Erhaltung von geoar-
chäologischen Relikten und Feucht-
bodenfunden; ausgewiesene Archäo-
logiefläche
relevant Wie Ausführungen zu Areal 19 (s.o.)
101 Verdacht auf metallzeitliche Siedlung
(Bodendenkmal Dormagen 0122)
relevant Sondageraster (Grenzbereich Ar-
chäologiefläche)
102 römische Trümmerstelle sowie neoli-
thische Oberflächenfunde
relevant Gezielte Sondagen (Archäologieflä-
che Limesstraße)
103 metallzeitlicher Kreisgraben relevant Gezielte Sondagen Bereich Kreis-
graben
104 Verdacht auf metallzeitliche Siedlung
wegen Oberflächenfunden
relevant Sondageraster (Ausdehnung Archä-
ologiefläche); e vtl. auch gezielte
Sondagen (Prospektionsergebnisse
vorhanden)
105 Bodendenkmal „Limesstraße“ relevant gezielte Sondagen, um Sachverhalt
„westlicher Bereich
Limesstraße“ zu klären.
106 Verdacht auf römische Siedlung we-
gen Oberflächenfunden
relevant Sondageraster
Hambachleitung
201 neolithische sowie römische bis mit-
telalterliche Oberflächenfunde; Ver-
dacht auf römisches Gebäude
relevant Gezielte Sondagen (frühere Pros-
pektionsmaßnahmen vorhanden)
202 römische Trümmerstelle relevant Gezielte Sondagen 2 x 100 m (Be-
reich Trümmerstelle)
203 Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) re-
levant
keine (nicht relevant)
300 römische Trümmerstelle; Verdacht
auf römisches Gebäude
relevant Gezielte Sondagen 2 x 50 m (Be-
reich Trümmerstelle)
4.9.2 Regional bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche
Im Rahmen des Fachbeitrags Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW)
„Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“ wurden im Jahr 2007 für das Land NRW bedeutsame
Kulturlandschaftsbereiche (KLB) abgegrenzt und beschrieben. Mit den Fachbeiträgen zur Kultur-
landschaft zu den Regionalplänen Düsseldorf (LVR 2013) und Köln (LVR 2016) erfolgte auf Ebene
der Regionalplanung eine räumlich konkretisierte Markierung regional bedeutsamer KLB. Im Fol-
genden werden die KLB innerhalb des UR600 unterschieden nac h Regierungsbezirk dargestellt.
Die KLB sind außerdem in beigefügter Karte 3 dargestellt.
Regierungsbezirk Düsseldorf
Innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf berührt der UR600 vier regional bedeutsame Kultur-
landschaftsbereiche.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Der KLB „Rheintal um Zons, Urdenbach und Haus Bürgel“ (KLB-Nr. 209) wird vom UR600 bei
Dormagen berührt. Der großräumige KLB im Bereich des verlagerten Rheins umfasst Altrhein-
schleifen mit konservierten geoarchäologischen Relikten, insbesondere zur Landschaftsgesichte.
Des Weiteren umfasst der KLB neben zum Teil überregional b edeutsamen Bauwerken aus dem
Mittelalter, Relikte aus der spätrömischen Zeit. Als kulturlandschaftliche und denkmalpflegerische
Ziele im Rahmen der Regionalplanung sind das Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges sowie
das Bewahren und Sichern der Strukturen, Ansichten und Sichträumen von historischen Stadt- und
Ortskernen festgeschrieben.
Auf Höhe des Knechtstedener Waldes wird das „Kloster Knechtsteden“ (KLB-Nr. 206) vom
UR600 tangiert. Das ehemalige Prämonstratenserkloster mit Kirche und Verwaltungs - und Wirt-
schaftsgebäuden stammt aus dem 19. Jahrhundert und war ursprünglich Teil eines mittelalterlichen
Bruchgebietes. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regional-
planung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere das Bewahren des Kultur-
landschaftsgefüges, festgeschrieben.
Im Bereich der Gillbach-Querung bei Rommerskirchen-Widdeshoven berührt der Trassenkorridor
den KLB „Untere Gillbachaue“ (KLB-Nr. 200). Die Aue des Gillbachs enthält konservierte geoar-
chäologische Relikte sowie Überreste römischer und mittelalterlicher Landnutzung und Besiedlung.
Folgende kulturlandschaftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regional-
planung formuliert:
• Bewahren und Sichern der Elemente, Strukturen und Sichträume von Adelssitzen und
Hofanlagen
• Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges
• Bewahren überlieferter naturnaher Landschaftselemente
Die „Vollrather Höhe“ (KLB-Nr. 196) ist ein regional bedeutsamer KLB. Die einzige vorhandene
Pflugkippe des rheinischen Braun kohletagebaus der 1960er Jahre ist mit ihrem terrassenartigen
Aufbau eine landschaftliche Dominante die aus kulturlandschaftlicher und denkmalpflegerischer
Sicht im Rahmen der Regionalplanung zu bewahren ist.
Zwei weitere KLB, die durch den UR600 innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf berührt wer-
den, erstrecken sich auch über den Regierungsbezirk Köln („Strategische Bahnlinie “ (Bergheim,
Erftstadt, Kerpen, Rheinbach, Weilerswist) und „Nord-Süd-Kohlenbahn“). Sie werden in den Fach-
beiträgen dem Fachbeitra g für den Regierungsbezirk Köln zugeordnet und daher im Folgenden
auch dort zugeordnet.
Regierungsbezirk Köln
Innerhalb des Regierungsbezirks Köln berührt der UR600 fünf KLB.
Zwischen Dormagen und Rommerskirchen quert der Untersuchungsraum den KLB „Strategische
Bahnlinie“ (Bergheim, Erftstadt, Kerpen, Rheinbach, Weilerswist). Die Anfänge der Bahnstre-
cke liegen im Anfang des 20. Jahrhunderts. Aufgrund ihrer militär-strategischen Bedeutung für den
Ersten Weltkrieg, kommt diesem linearen KLB eine besondere historische Bedeutung zu. Als kul-
turlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhal-
tende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere das Sichern linearer Strukturen, festgeschrie-
ben.
Seite 216/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Südlich der Vollrather Höhe folgt der Trassenverlauf auf einer Strecke von ca. 6 km dem linearen
KLB „Nord-Süd-Kohlenbahn“ (KLB-Nr. 069). Aufgrund ihrer wirtschaftlichen und technikge-
schichtlichen Bedeutung für das Rheinische Braunkohlenrevier sowie als bedeutender Entwick-
lungsschritt für das Eisenbahnwesen der 1950er Jahre, kommt dieser Strecke mit ihrer langjähri-
gen Persistenz eine hohe Bedeutung zu. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel
im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, i nsbesondere
das Sichern linearer Strukturen, festgeschrieben.
Nördlich von Rath liegt das „Gut Gummershoven“ (KLB-Nr. 066), welches kleinräumig in den
UR600 hinein reicht. Der KLB umfasst Relikte aus dem Hochmittelalter und liegt auf einer Kuppe,
weshalb ihm eine dominante Lage in der offenen Bördelandschaft zukommt. Folgende kulturland-
schaftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regionalplanung formuliert:
• Bewahren und Sichern der Elemente, Strukturen und Sichträume von Adelssitzen und
Hofanlagen,
• Wahren als landschaftliche Dominante,
• Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem
Kontext.
Im Bereich der Erftaue berührt die Trassenführung den KLB “Klärteiche bei Blerichen“ (KLB-
Nr. 065). Die Klärteiche sind Überreste der ehemaligen Zuckerfabrik Bedburg, die einen herausra-
genden kulturhistorischen Wert für die Stadt Bedburg hat. Des Weiteren befindet sich hier ein Ab-
schnitt des ehemaligen Abraumbandes, das die Braunkohletagebaue Hambach und Bergheim mit-
einander verbunden hat (Fernbandtrasse). Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches
Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbeson-
dere das Sichern linearer Strukturen, festgeschrieben.
Auf Höhe der B 55 reicht die KLB „Oberembt, Niederembt“ (KLB-Nr. 060) kleinräumig in den
Untersuchungsraum hinein. Hierbei handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Bereich mit his-
torisch bedeutenden Kirchdörfern, Gütern und Gehöften im Finkelbachtal. Folgende kulturlan d-
schaftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regionalplanung formuliert:
• Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von
historischen Stadt- und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes,
• Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges,
• Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem
Kontext.
4.9.3 Sonstige Sachgüter
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die unter Berücksichtigung von § 16 Abs. 5 S. 2
UVPG, § 39 Abs. 2 S. 2 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 3 ROG (Zumutbarkeit, Angemessenheit) ermittelten
sonstigen Sachgüter innerhalb des UR600, soweit sie nicht bereits an anderer Stelle dieser Unter-
lage aufgegriffen sind. Die Auflistung dem Verlauf der RWTL vom Rhein ausgehend folgend.
Tab. 37: Potenziell Betroffene Sachgüter innerhalb des UR600 (Auswahl)
Seite 217/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Sachgut Lage mögliche
Betroffenheit
Rheindeich Südlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Deponie Östlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Freileitung (380 kV) Nördlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (offene Bauweise) mit an-
schließender Parallelführung (rd. 1,8 km)
Straße (Kreuzung B 9,
K 12)
Nördlich Dormagen-Horrem Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Straße (A 57) Nordwestlich Dormagen-Horrem Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Straße (L 380) Südöstlich Dormagen-Nievenheim Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Freileitungen (380 kV,
220 kV, 110 kV)
Südlich Dormagen-Nievenheim Parallelführung (rd. 1,3 km), Unterquerung
(untertägiger Vortrieb), erneute Parallelfüh-
rung (rd. 1,8 km)
Straße (L 36) Südlich Dormagen-Nievenheim Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Straße (B 447) Südlich Dormagen-Gohr Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Freileitungen (380 kV,
220 kV)
Südöstlich Grevenbroich-Barrenstein
und Grevenbroich-Allrath
Parallelführung (rd. 3,7 km) mit anschließen-
der Unterquerung (offene Bauweise)
Bahntrasse Südöstlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Straße (B 59) Südöstlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Bahntrasse (GAB
Nord-Süd-Bahn)
ab Südlich Grevenbroich-Allrath bis
südwestlich Rommerskirchen-Vani-
kum
Parallelführung (rd. 4,9 km) mit anschließen-
der Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Straße (L 378) Südlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Freileitungen (380 kV,
220 kV)
Westlich Rommerskirchen-Sinsteden Unterquerung (offene Bauweise)
Straße (K 24) Westlich Rommerskirchen-Vanikum Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Straße (L 213) Nördlich Bedburg-Rath Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Radweg (Fern-
bandtrasse)
Südlich Peringsmaar Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter
Querschnitt)
Radweg (Fern-
bandtrasse)
Erftquerung bis Tagebau Hambach Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter
Querschnitt)
Straße (L 213) Westlich der Erftquerung bei Berg-
heim-Glesch
Unterquerung (untertägiger Vortrieb)
Straße (A 61) Fernbandtrasse südwestlich von Be-
dburg-Kirdorf
Unterführt durch Bauzeitliche Inanspruch-
nahme (beengter Querschnitt)
Straße (B 55) Fernbandtrasse südlich von Elsdorf-
Niederempt
Unterführt durch Bauzeitliche Inanspruch-
nahme (beengter Querschnitt)
Straße K 30) Fernbandtrasse westlich von Elsdorf-
Esch
Unterführt durch Bauzeitliche Inanspruch-
nahme (beengter Querschnitt)
Hinzu kommen sämtliche Gebäude, Anlagen, sonstige bauliche Infrastrukturen etc. im Umfeld der
Trasse.
Zusätzlich wird an dieser Stelle auf die Schiffbarkeit des Rheins als Sachgut hingewiesen, die im
Zusammenhang mit der geplanten Rheinwasserentnahme steht (siehe hierzu – insbesondere zum
Austausch mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) – die Ausführungen
unter Kap. 2.6.3).
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG; letzte Ände-
rung: 23.12.2016) in der Anlage (Nr. 995) folgendes Projekt benennt: „OU – Anm.: Ortsumgehung
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
- Allrath“. Das Ausbauziel N2 ist auf einen 2 -streifigen Neubau gerichtet. Gem. FStrAbG, Anlage,
Vorbemerkung, S. 2, handelt es sich um ein Projekt mit vordringlichem Bedarf.
4.10 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UVPG / § 8 Abs. 1
Nr. 4 ROG sind die in der Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Gesamtheit der Prozesse ist Ursache
des Zustandes der Umwelt wie auch ihrer weiteren Entwicklung. Die Prozesse unterliegen einer
Regulation durch innere Steuerungsmechanismen (Rückkopplungen) und äußere Einflussfakto-
ren. Zu diesen relevanten Prozessen gehören:
• Energetische, stoffliche und hydrologische Prozesse,
• biologische Prozesse,
• gesellschaftliche Prozesse und
• langfristige oder sporadisch auftretende äußere Prozesse.
Sie spiegeln das ökosystemare Wirkungsgefüge der Umwelt wider und beschreiben alle funktiona-
len und strukturellen Beziehungen zwischen den Schutzgütern. Sie äußern sich darin, dass ein
Schutzgut auch den Zustand eines anderen Schutzgutes beeinflussen kann. Wechselwirkungen
fließen im Rahmen der Erstellung des vorliegenden Berichts weitestgehend in die Beurteilung der
Schutzgüter und in die Ermittlung der Beeinträchtigungsrisiken für die Schutzgüter mit ein. So wer-
den die vom UVPG / ROG unterschiedenen Schutzgüter letztlich nicht isoliert betrachtet, sondern
es werden bestimmte Funktionen des Naturhaushaltes betrachtet, die sich zwar einzelnen Schutz-
gütern zuordnen lassen, deren konkrete Ausprägung aber maßgeblich von schutzgutübergreifen-
den Wirkungszusammenhängen beeinflusst wird. Die einzubeziehenden Wechselwirkungen wer-
den somit in der Regel über die Analyse der einzelnen Schutzgüter mit erfasst, z. B.:
• Die Abhängigkeit zwischen den abiotischen Gegebenheiten/Standortfaktoren und der rea-
len Vegetation über die Erfassung von Biotoptypen als hochintegrales Merkmal,
• die Abhängigkeit zwischen den einzelnen Parametern der Bodenformen und dem Grund-
wasser, zum Beispiel über die Einschätzung der Grundwasserneubildung / Grundwas-
serergiebigkeit oder der Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag,
• die Abhängigkeit der Erholungseignung/Erholungsfunktion landschaftlicher Teilräume für
den Menschen von der Landschaftsbildqualität.
Die eigenständige Betrachtung von Wechselwirkungen im Rahmen der UVP ist vom Gesetzgeber
gewünscht, da Wechselwirkungen sei t der Neufassung des UVPG von 2001 (BGBl. I Jahrgang
2001, Teil I Nr. 48 S. 2350) ein eigenes Schutzgut darstellen ( § 2 Abs. 1 Nr. 5 UVPG). Wechsel-
wirkungen passen jedoch nicht in das Sender-Empfänger-Modell von Wirkungen, das der UVP zu
Grunde liegt (GASSNER et al. 2010: 27). Außerdem erfordert eine vollständige Erfassung der tat-
sächlichen ökosystemaren Wechselwirkungen im Untersuchungsraum umfassende, hochkom-
plexe Analysen.
Auswirkungen auf das Gefüge von Wechselwirkungen können Auswirkungsverlagerungen und Se-
kundärauswirkungen zwischen und auch innerhalb verschiedener Umweltmedien sein, die sich ge-
genseitig in ihrer Wirkung addieren, verstärken oder auch vermindern bzw. aufheben können. Ihre
Prognose würde umfassende Ökosystemanalysen erfordern, die alle denkbaren Wechselwirkun-
gen einbeziehen. Systemanalytische Prognosen von ökosystemaren Wirkungen (z. B. mathemati-
sche Simulationsmodelle) können wegen ihrer Komplexität und aufgrund unvollständiger
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Gesamtheit ökosys temarer Wirkungszusammenhänge
kaum im Rahmen einer UP/UVP erarbeitet werden. Hinsichtlich der Beschreibung der Umwelt und
ihrer Bestandteile geht dies über den zumutbaren Rahmen der beizubringenden Informationen hin-
aus, da der Erkenntnisgewinn nicht in ein em angemessenen Verhältnis zum Untersuchungsauf-
wand steht (hierzu: HOPPE et al. 2018: § 16 UVPG, Rn. 17). Die Ergebnisse wären im hier relevan-
ten Betrachtungsmaßstab wahrscheinlich aufgrund eines zu übergeordneten Raumbezugs (ge-
ringe Raumdifferenzierung) auch nur wenig planungsrelevant bzw. entscheidungserheblich.
Im Folgenden geht es daher weniger darum, die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Wechsel-
wirkungen oder die tatsächlich vorhandenen Wechselwirkungen im Detail zu ermitteln. Vielmehr
sind anhand der möglichen Wechselwirkungen weitere, schutzgutübergreifende Umweltauswirkun-
gen abzuleiten. Die möglichen Wechselwirkungen werden auf Grundlage der vorangegangenen
Bestandserfassung und der dabei herausgearbeiteten ökologischen Funktionen abgeleitet. Die
nachstehende Matrix (→ Tab. 38, S. 220) zeigt eine entsprechende Übersicht prinzipiell möglicher
Wechselwirkungen. Die hier dargestellten Wirkpfade werden im Rahmen der Auswirkungsprog-
nose schutzgutbezogen berücksichtigt. Auf diese Weise werden Wechselwirkungen bei der Ermitt-
lung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen hinreichend.
Seite 220/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Tab. 38: Matrix möglicher Mögliche ökosystemare Wechselwirkungen
Wir-
kung
auf → Menschen
Tiere,
Pflanzen,
biol.
Vielfalt
Boden /
Fläche Wasser Luft / Klima Landschaft
Kulturel-
les Erbe /
sonst.
Sachgüter
Wir-
kung
von ↓
Men-
schen
Nutzung,
Beeinträchti-
gung, Ver-
drängung,
ggf. Schutz
Nutzung / Bean-
spruchung /
Überformung,
Verbrauch /
Überbauung,
Verdichtung,
Flächenzer-
schneidung, Ver-
unreinigung, ggf.
Schutz
Nutzung /
Verbrauch,
Verunreini-
gung, ggf.
Schutz
Luftverunreinigung,
Windfeldverände-
rung und Klimabe-
einflussung durch
Oberflächengestal-
tung, klimawirk-
same Emissionen,
ggf. Schutz
Gestaltung,
Überformung,
Verbrauch /
Überbauung,
Zerschneidung,
Erholungsnut-
zung, ggf.
Schutz
Prägung /
Erschaffung,
ggf. Siche-
rung, Bean-
spruchung,
Infrastruk-
turnutzung
Tiere,
Pflan-
zen,
biol.
Vielfalt
Lebens- / Nah-
rungs- und
Wirtschafts-
grundlage
(Land- / Forst-
wirtschaft,
Jagd, Fische-
rei), Abschir-
mung (v. a.
Wald), Naturer-
lebnis
Regulierung des
Nährstoffhaus-
halts durch Hu-
musbildung und
Zersetzung (De-
struenten), Ero-
sionsschutz (Ve-
getation), Vieh-
tritt
Regulierung
des Wasser-
haushalts
durch Was-
serauf-
nahme, Inter-
zeption und
Transpiration
Frischluftproduk-
tion, Filterwirkung
(v. a. Wald), Beein-
flussung der Luftzir-
kulation und der
Ausbildung von Kli-
matopen (Vegeta-
tion)
Charakteristi-
sche naturland-
schaftliche Prä-
gung (insbes.
Vegetations-
struktur)
-/-
Boden /
Fläche
Wirtschafts- /
Ertragsgrund-
lage, Baugrund,
Hochwasser-
rückhaltung / -
schutz
Lebens-
raum,
Standortfak-
tor
Filterwirkung,
Regulierung
des Wasser-
haushalts
(Rückhal-
tung, Versi-
ckerung /
Grundwas-
serneubil-
dung, Evapo-
ration)
Ausgasung, Wär-
mespeicherung,
Wärmerückstrah-
lung
Charakteristi-
sche Prägung
(Wuchsbedin-
gungen / Vege-
tationsstruktur)
Konservie-
rung (archä-
ologisches
„Archiv“),
Trägerme-
dium, Stand-
ortpotenzial
Wasser
Lebens- und
Wirtschafts-
grundlage
(Wasserdarge-
bot),
Erholungspo-
tenzial, Hoch-
wassergefahr
Lebens-
grundlage,
Lebens-
raum,
Standortfak-
tor, Träger-
medium für
Stoffeinträge
Einfluss auf Bo-
denbildungspro-
zesse und Bo-
denfeuchtere-
gime, Trägerme-
dium für Stoffein-
träge, Erosion
Beeinflussung der
Luftzirkulation und
der Ausbildung von
Klimatopen (Ober-
flächengewässer)
Charakteristi-
sche Prägung
(Wuchsbedin-
gungen / Vege-
tationsstruktur,
Gewässer,
Oberflächenfor-
mung)
Schädigung
der Sub-
stanz (z. B.
Korrosion)
Luft /
Klima
Lebensgrund-
lage,
Witterungsein-
flüsse, biokli-
matische Ein-
flüsse
Lebens-
grundlage,
Lebens-
raum,
Standortfak-
tor, Träger-
medium für
Stoffeinträge
Beeinflussung
der Bodenbil-
dungsprozesse,
Durchlüftung,
Trägermedium
für Stoffeinträge,
Erosion (Wind)
Verdunstung,
Kondensa-
tion, Träger-
medium für
Stoffeinträge
Charakteristi-
sche Prägung
(Wuchsbedin-
gungen / Vege-
tationsstruktur,
Oberflächenfor-
mung)
Schädigung
der Sub-
stanz (Witte-
rungsein-
flüsse)
Land-
schaft
Lebens- und
Entwicklungs-
raum, Erho-
lungspotenzial,
ästhetisches
Empfinden,
Identifikation
Lebensraum
Einfluss der To-
pographie auf
Bodenbildungs-
prozesse und
Bodenfeuchtere-
gime
Topogra-
phisch be-
dingtes Ab-
flussregime
und Entste-
hen von
Oberflächen-
gewässern
Beeinflussung der
Luftzirkulation und
der Ausbildung von
Klimatopen (Topo-
graphie, Vegeta-
tion)
Entwick-
lungsraum,
(potenzieller)
Standort-
raum
Kulturel-
les Erbe
/ sonst.
Sachgü-
ter
Identifikation,
Information
(Zeugnis histo-
rischer Entwick-
lung), Infra-
strukturangebot
-/-
Eingebettetes /
aufgebrachtes
Fremdmaterial
-/-
Technogen be-
dingte Beeinflus-
sung der Luftzirku-
lation (Baukörper)
Charakteristi-
sche kulturland-
schaftliche Prä-
gung, techno-
gene Beeinflus-
sung
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
4.11 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der
Braunkohlenplanänderung / des Vorhabens
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 2b § 40 Abs. 2 Nr. 3 -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 3
„Prognose über die Ent-
wicklung des Umweltzu-
stands […] bei Nichtdurch-
führung der Planung“
„Darstellung der Merk-
male der Umwelt, des
derzeitigen Umweltzu-
stands sowie dessen vo-
raussichtliche Entwick-
lung bei Nichtdurchfüh-
rung des Plans oder des
Programms“
„…eine Übersicht über die
voraussichtliche Entwick-
lung der Umwelt bei Nicht-
durchführung des Vorha-
bens, soweit diese Entwick-
lung gegenüber dem aktuel-
len Zustand mit zumutba-
rem Aufwand auf der Grund-
lage der verfügbaren Um-
weltinformationen und wis-
senschaftlichen Erkennt-
nisse abgeschätzt werden
kann.“
Die voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung, der sogenannte Prognosenullfall, ist so-
wohl auf UP - als auch auf UVP -Ebene als Inhalt des vorliegenden Berichts vorgegeben (§ 40
Abs. 2 Nr. 4 UVPG, Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2b der Anlage 1 zum ROG). Daher ist es
sinnvoll, bei der Darstellung des Prognosenullfalls die Braunkohlenplanebene (entspricht der UP)
und die Vorhabengenehmigungsebene (entspricht der UVP) im Zusammenhang miteinander zu
betrachten.
Bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ist nur die RWTL zum Tageba u Garzweiler
raumordnerisch gesichert. Die RWTL nach Hambach bliebe raumordnerisch ungesichert. Die in
Tab. 2 (→ S.30) dargestellten technischen Parameter blieben gegenüber den bisherigen Planun-
gen aus dem Altverfahren unverändert.
Bei Nichtdurchführung des Vorhabens würde sich das übergeordnete Ziel der Befüllung des Tage-
bausees Hambach und damit die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus ebenso wie die Wieder-
herstellung des natürlichen Grundwasserregimes nicht durchführen lassen (siehe hierzu Kapitel
2.4), da die Befüllung allein durch den Anstieg des Grundwasserspiegels nach Einstellung der
Sümpfungsmaßnahmen aufgrund fehlender Böschungsstabilität nicht umsetzbar wäre.
Bezüglich der natürlichen Umwelt bliebe bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung und
des Vorhabens der in den vorangegangenen Kapiteln dargestellte Umweltzustand im UR600 er-
halten. Konkret würde auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen, die einen Großteil des UR600
einnehmen (→ Tab. 32, S. 191), eben diese Nutzung voraussichtlich langfristig fortgeführt. Auf den
bestehenden Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ebenfalls keine Veränderung des aktuellen Zu-
stands zu erwarten. Was die Gehölzbiotope betrifft, unterliegen diese sukzessiven Entwicklungen.
Mit zunehmendem Alter sind ihnen höhere ökologische Wertigkeiten zu attestieren. Langfristig kön-
nen sich beispielsweise Baumhöhlen ausbilden, so dass die Bäume neben den in Gehölzen brü-
tenden Vogelarten auch für Baumhöhlenbrüter und -bewohner Bedeutung als Lebensraum erlan-
gen könnten. Eingeschränkt wird diese sukzessive Entwicklung allerdings nur dort, wo
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Gehölzbiotope flächenhaft beansprucht werden. In den übrigen Teilen des UR600 wird die Ent-
wicklung nicht eingeschränkt.
Insgesamt treten bei Nichtdurchführung des Vorhabens insbesondere außerhalb des UR600, näm-
lich im Bereich der Tagebaue Hambach und Garzweiler, erhebliche nachteilige Auswirkungen
durch Ausbleiben der externen Wasserversorgung auf.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
5 Wirkfaktoren des Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorhabens
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 4 lit. c)
„Eine Beschreibung der
möglichen erheblichen Um-
weltauswirkungen des Vor-
habens; […]. Die Darstel-
lung soll sich auf die Art der
Umweltauswirkungen nach
Buchstabe a erstrecken.
Anzugeben sind jeweils die
Art, in der Schutzgüter be-
troffen sind nach Buchstabe
b, und die Ursachen der
Auswirkungen nac h
Buchstabe c.
a) […]
b) […]
c) Mögliche Ursachen der
Umweltauswirkungen:
aa) …
bb)…
…“
Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens bildet
die technische Planung, die das Vorhaben in seinen wesentlichen physischen Merkmalen darstellt
und beschreibt. Aufbauend auf der Beschreibung des Vorhabens und der technischen Planung
werden nachfolgend die potenziellen umweltrelevanten Wirkfaktoren nach Art, Umfang und Dauer
ihres Auftretens beschrieben. Die Wirkfaktoren des Vorhabens sind als mögliche Ursachen von
Umweltauswirkungen gemäß Ziffer 4 lit. c) der Anlage 4 zum UVPG im UVP-Bericht darzustellen.
Sie werden in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren unterschieden:
• Baubedingte Wirkfaktoren wirken temporär. Sie resultieren aus den Bauarbeiten zur Her-
stellung des Vorhabens sowie aus der damit verbundenen Einrichtung von Lager- und
Montageflächen.
• Anlagebedingte Wirkfaktoren sind solche, die aus der baulichen Beschaffenheit des Vor-
habens und nicht aus dessen Herstellung oder Betrieb resultieren. Sie treten auf, sobald
und solange das Vorhaben errichtet ist. Eingeschlossen sind neben den Rohrleitungen
auch die zugehörigen Bauwerke sowie alle dauerhaft anzulegenden Flächen.
• Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind ausschließlich solche, die aus dem Betrieb des Vor-
habens resultieren. Sie treten auf, sobald und solange sich das Vorhaben in Betrieb be-
findet.
5.1 Einzelbeschreibung der Wirkfaktoren
Durch Zusammenführung der Wirkfaktoren und ihrer Wirkreichweite mit dem Umweltbestand in-
nerhalb der Wirkreichweite lassen sich die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die
Umwelt prognostizieren. In der nachstehenden Tabelle sind die vom Vorhaben ausgehenden
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Wirkfaktoren zusammengestellt. Sie werden in den folgenden Unterkapiteln jeweils kurz beschrie-
ben und einer Prüfung unterzogen, ob sie für die weitere Betrachtung, d. h. die Ermittlung der
Umweltauswirkungen, von Bedeutung sind. Das Risiko von Unfällen und Katastrophen ist in der
Tabelle nicht aufgeführt. Diese Thematik wird in Kap. 2.7 behandelt.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Tab. 39: Wirkfaktoren des Vorhabens
Wirkfaktor (mit Nummer des Unterkapitels) bau-
bedingt
anlagen-
bedingt
betriebs-
bedingt
5.1.1 – Flächeninanspruchnahme X X X
5.1.2 – Mechanische Bodenbeanspruchung X
5.1.3 – Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden X
5.1.4 – Emissionen von Luftschadstoffen X
5.1.5 – Emissionen von Lärm X X
5.1.6 – Emissionen von Erschütterungen X
5.1.7 – Emissionen von Licht X
5.1.8 – Baukörper als landschaftsfremde Objekte X
5.1.9 – Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) X
5.1.10 – Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb X
5.1.11 – Entnahme von Rheinwasser X
5.1.12 – Grundwasserhaltung X
5.1.1 Flächeninanspruchnahme
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X X X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Baubedingt werden Flächen für die Baustelleneinrichtung benötigt. Hierunter fallen die Arbeits- und
Rangierflächen der Baufahrzeuge und -geräte (z. B. Bagger, Radlader, Lastwagen, Kran), die Ein-
richtungen für die Arbeitskräfte (Bürocontainer) sowie Lagerplätze (für Baumaterialien). Für diese
Zwecke wird der Arbeitsstreifen herangezogen ( → Kap. 2.4). Der Arbeitsstreifen deckt außerdem
die für den Rohrgraben erforderlichen Flächen ab. Soweit möglich werden die Flächen des Arbeits-
streifens nach Abschluss der Bauarbeiten ihrem Ausgangszust and entsprechend wiederherge-
stellt, so dass keine dauerhafte Flächeninanspruchnahme verbleibt.
Anlagebedingt erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme für das Pump - und das Verteil-
bauwerk sowie die jeweils zugehörigen, umlaufenden Erschließungsflächen . Dies geht mit einer
vollständigen Versiegelung des Bodens einher (die Hydroburst-Anlage ist unterirdisch eingehaust).
Ferner stellt das Entnahmebauwerk einschließlich der Einhausung der Passiv -Rechen (Johnson
Screens®) sowie der schützenden Grobrechen ei nen baulichen Fremdkörper im Rhein dar,
wodurch auch Belange des Schutzgutes Wasser berührt werden.
Aus dem Schutzsteifen resultiert eine weitere – betriebsbedingte – Flächeninanspruchnahme, da
der dauerhaft vorzuhaltende Schutzstreifen einerseits u. U. eine Änderung bestehender Nutzungen
erfordert (Freihalten von tiefwurzelnden Gehölzen) und andererseits im Bereich des Schutzstreifen
künftig eine Nutzungsänderung (Anlegen tiefwurzelnder Gehölze) nicht mehr möglich ist.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Die baubedingte Flächeninanspruchnahme führt zu einer vorübergehenden Veränderung der Ge-
stalt und Nutzung von Grundflächen , insbesondere durch die großflächige Beanspruchung land-
wirtschaftlich genutzter Flächen. Wenngleich die beanspruchten Flä chen nach Abschluss der
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Bauarbeiten weitgehend wiederherstellt werden, verbleiben für die Bauzeit mögliche Beeinträchti-
gungen von Flächen und deren Funktion. Dies betrifft auch die Inanspruchnahme von Erholungs-
infrastruktur, insbesondere im Trassenabschnitt auf der Fernbandtrasse.
Die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme zieht eine Versiegelung von gegenwärtig unversie-
gelter Fläche nach sich. Durch anlagenbedingte Versiegelung besteht gegenüber der baubeding-
ten Flächeninanspruchnahme auch die Möglichkeit der Beeinträchtigung des Lokalklimas.
Die betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme durch den Schutzstreifen erfordert überall dort eine
Nutzungsveränderung, wo sich gegenwärtig im Bereich des Schutzstreifens tief wurzelnde Ge-
hölze befinden. Je nach Qualität der Gehölze führt die Umwandlung in die Zielnutzung zu unter-
schiedlich stark ausgeprägten Eingriffen in Natur und Landschaft. Eingriffe in den Boden oder Ver-
siegelungen sind betriebsbedingt allerdings nicht mehr erforderlich.
Sowohl die baubedingte, als a uch die anlagen - und betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme
sind insbesondere vor dem Hintergrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 13 ff.
BNatSchG) zu beleuchten. Die resultierenden Auswirkungen werden im Rahmen der Auswirkungs-
prognose (→ Kap. 6) ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Prüfrelevant sind insbesondere
auch Möglichkeiten zur Kompensation der vorhabenbedingten Eingriffe.
Bei der Auswirkungsprognose wird auch auf konfligierende Nutzungen eingegangen (betrifft Kreu-
zungen, z.B. Rheindeich, sonstige Infrastruktur).
5.1.2 Mechanische Bodenbeanspruchung
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Mit dem Wirkfaktor der mechanischen Bodenbeanspruchung wird gegenüber dem Wirkfaktor der
Flächeninanspruchnahme insbesondere die mögliche Reichweite der Umweltauswirkungen in der
vertikalen Ebene berücksichtigt. So kommt es bei der Herstellung des Rohrgrabens zwangsläufig
zu Bodenbewegungen / Bodenaushub sowie zur Zwischenlagerung / Zwischenbewirtschaftung von
Boden zwecks anschließender Wiederverfüllung bzw. sonstiger Verwertung. Darüber hinaus ist zur
Errichtung des Vorhabens der Einsatz von Baufahrzeugen, -geräten und -material auf unversiegel-
tem Boden erforderlich. Beide Aspekte beschränken sich zeitlich auf die Bauphase und flächenhaft
auf den Arbeitsstreifen.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Fahrzeugbewegungen auf nicht befestigen Flächen können zu einer Bodenverdichtung und damit
einhergehend zu einer erheblichen Beeinträchtigung der ökologischen Bodenfunktionen sowie dar-
über hinaus ggf. der Archivfunktion des Bodens (Archiv der Kulturgeschichte) führen. Dies gilt in
besonderem Maße auch für den Aushub von Boden. In Rheinufernähe kann es durch die mecha-
nische Bodenbeanspruchung zu Einträgen von Sedimenten / Bodensub stanz in den Rhein kom-
men. Dies kann sowohl unmittelbar durch Bodenbewegungen als auch mittelbar durch wind- oder
niederschlagsbedingte Erosionsprozesse (z. B. bei Bodenmieten) erfolgen.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Die Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung sind im Rahmen der Auswirkungs-
prognose (→ Kap. 6) zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Prüfrelevant ist insbesondere
auch, wie Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Art der Bodenlagerung) vermieden
oder vermindert werden können.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
5.1.3 Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Die zu errichtenden Bauwerke und zu verlegenden Rohre ( → Kap. 2.3) verbleiben dauerhaft (an-
lagebedingt) als Fremdkörper im Boden.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Da der Boden im Umfang des gesamten Baukörper- und Rohrvolumens nach Abschluss der Bau-
arbeiten nicht mehr wieder eingebaut werden kann, entfallen sämtliche Bodenfunktionen dauerhaft.
Im Rahmen der Auswirkungsprognose ist dies vor dem Hintergrund der bodenbezogenen Umwelt-
schutzziele (→ Tab. 5, S. 78) zu betrachten. Außerdem ist davon auszugehen, dass überschüssi-
ges Bodenmaterial anfällt, dass anderweitig zu verwerten oder zu entsorgen ist.
5.1.4 Emissionen von Luftschadstoffen und CO2
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X (X)
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Während der Bauphase kommt es insbesondere auf dem Arbeitsstreifen zu baustellenüblichen
Emissionen von Luftschadstoffen (insbes. Staub) und von CO2. Es handelt sich dabei vorwiegend
um Dieselabgase der Motoren der Baufahrzeuge und -geräte sowie aufgewirbelte Stäube (insbes.
Durch Bodenaushubarbeiten und die Verwehung von Bodenmieten).
Anlage- und betriebsbedingt werden unmittelbar keine Luftschadstoffe oder CO2 emittiert.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Aufgrund der begrenzten zeitlichen Dauer, der Quellstärke und der weitgehend isolierten räumli-
chen Lage der Baumaßnahmen abseits von Wohngebieten ist davon auszugehen, dass die emit-
tierten Schadstoffe und Stäube mengenmäßig kaum geeignet sind, erhebliche nachteilige Umwelt-
auswirkungen hervorzurufen. Dies gilt insbesondere dort, wo – was einen Großteil der Trasse be-
trifft – die Rohre in einer offenen, landwirtschaftlich geprägten Landschaft mit guter lokalklimati-
scher Durchlüftung verlegt werden, die zu einer schnellen Verdünnung / Verteilung der ohnehin
geringfügigen Schadstoff- und Staubmengen führt.
Insbesondere in Siedlungsnähe bedürfen die Staubemissionen allerdings einer genauen Betrach-
tung, um auszuschließen, dass erheblichen Umweltauswirkungen auftreten. Außerdem sind die
Luftschadstoff- und CO2-emissionen sowohl hinsichtlich lokalklimatischer Gegebenheiten als auch
vor dem Hintergrund bundesweiter Klimaschutzziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)
einzuordnen. Dies erfolgt im Rahmen der Auswirkungsprognose.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
5.1.5 Emissionen von Lärm
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Während der Bauphase kommt es auf dem Arbeitsstreifen sowie entlang von öffentlichen Straßen,
die zur An- und Abfahrt genutzt werden, zu baustellenüblichen Emissionen von Lärm zur Herstel-
lung der unter Kapitel 2 aufgeführten Bauwerke. Darüber hinaus emittieren die Transformatoren
am Pump- und Verteilbauwerk Lärm, sobald diese in Betrieb genommen werden. Im Rahmen des
Anfahrens der Leitung nach Betriebsunterbrechungen können Lärmemissionen durch erforderliche
Lüftungen entstehen.
Anlagebedingt treten keine Lärmemissionen auf.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Die bau- und betriebsbedingten Lärmemissionen können sich auf die Wohnbevölkerung angren-
zender Ortslagen, die Erholungseignung der Landschaft sowie auf die Fauna auswirken. Außer-
dem kann der baubestellenbedingte Verkehr die Lärmsituation an den öffentlichen Straßen, die zur
An- und Abfahrt genutzt werden, erheblich verändern. Die Auswirkungen werden im Rahmen der
Auswirkungsprognose (→ Kap. 6) ermittelt, beschrieben und bewertet.
5.1.6 Emissionen von Erschütterungen
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Im Falle der Verbauarbeiten ( → Kap. 2.5) können kurzzeitige Erschütterungen durch Rammen,
Rütteln, Bohren oder Fräsen verursacht werden, wobei die letzten drei Verfahren eher Vibrationen
in den Untergrund eintragen und im Vergleich zum Rammen daher als erschütterungsarm einzu-
stufen sind. Die anschließende Rohrverlegung mittels Kabelgraben und die Unterpressung sind
erschütterungsarm. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Erschütterungen auf.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Nach dem geplanten Bauablauf denkbare Erschütterungen können sich auf die Schutzgüter Men-
schen und Tiere (störend / belästigend) sowie kulturelles Erbe / sonstige Sachgüter (bausubstan-
zielle Schäden) auswirken, sind dabei jedoch in aller Regel nur im unmittelbaren Umfeld zur Quelle
wirksam.
Da einzelne Bauabschnitte, in denen eine Unterpressung erforderlich ist, nur kurzzeitig bedient
werden und überwiegend ein größerer Abstand zu Siedlungsbereichen eingehalten wird, ist im
vorliegenden Fall ehe r nicht zu erwarten, dass die sporadischen baubedingten Erschütterungen
eine störende oder belästigende Wirkung entfalten.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Im Bereich des Entnahmebauwerks kommen nur erschütterungsarme Verfahren (wie z.B. Einrüt-
teln) zur Anwendung, um dort mögliche Auswirkungen auf die Fauna zu vermeiden.
Hinsichtlich des Schutzgutes kulturelles Erbe / sonstige Sachgüter werden Einzelheiten bei der
Auswirkungsprognose behandelt.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
5.1.7 Emissionen von Licht
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Baubedingt sind im überwiegenden Zeitraum zwar keine Lichtemissionen zu erwarten, in den Win-
termonaten ist jedoch im Falle bereits eines zweischichtigen Baubetriebs in den Abendstunden mit
Beginn der Abenddämmerung mit Lichtemissionen durch Beleuchtung der Baustellen zu rechnen.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Die baubedingten Lichtemissionen können sich je na ch Umfang auf die Wohnbevölkerung der
Ortslagen nahe der Arbeitsflächen sowie auf die Fauna auswirken. Einzelheiten werden bei der
Auswirkungsprognose behandelt.
5.1.8 Baukörper als landschaftsfremde Objekte
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Die dauerhaft zu errichtenden Bauwerke stellen landschaftsfremde Objekte dar, die in der Land-
schaft in unterschiedlichem Maße sichtbar werden.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Die Baukörper können als landschaftsfremde Vertikalstrukturen eine Scheuch- und Kulissenwir-
kung vor allem für die Avifauna entfalten. Damit können die Baukörper insbesondere artenschutz-
rechtliche Relevanz haben. Zudem ist die anlagenbedingte Modifikation des Landschaftsbildes
durch die Baukörper vo r dem Hintergrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 13 ff.
BNatSchG) zu beleuchten. Prüfrelevant ist insbesondere auch, wie Auswirkungen durch geeignete
Maßnahmen (z. B. Gestaltung oder Eingrünung der Bauwerke) vermieden oder vermindert werden
können. Auch hinsichtlich des Lokalklimas besteht aufgrund der Verwendung künstlicher Bauma-
terialien die Möglichkeit einer anlagenbedingten Veränderung lokalklimatischer Parameter. Der
Wirkfaktor bedarf der weiteren Betrachtung in der Auswirkungsprognose (→ Kap. 6).
5.1.9 Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb)
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Die Baufahrzeuge und -geräte stellen landschaftsfremde Objekte dar, die in der Landschaft in un-
terschiedlichem Maße sichtbar werden. Zusätzlich erfolgen im Rahmen des Baubetriebs Fahrzeug-
bewegungen im Bereich der Bauflächen (Arbeitsstreifen).
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Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Die baubedingte Anwesenheit der Baumaschinen können eine Scheuch- und Kulissenwirkung vor
allem für die Avifauna entfalten. Außerdem können Tiere (v. a. Amphibien) durch die Bewegungen
der Baufahrzeuge zu Tode kommen (erhöhtes Kollisionsrisiko). Damit kann der Baubetrieb insbe-
sondere artenschutzrechtliche Relevanz aufweisen und ist in der Auswirkungsprognose (→ Kap.
6) zu berücksichtigen. Mögliche Auswirkungen auf die Landschaft durch Anwesenheit von Bau-
fahrzeugen werden aufgrund der zeitlichen B egrenzung der Baumaßnahmen als nicht erheblich
angesehen.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
5.1.10 Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
→ erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten; Wirkfaktor bleibt in der Auswirkungsprognose unberück-
sichtigt
Beschreibung des Wirkfaktors
Während des Betriebs der RWTL kommt es sporadisch zur An - und Abfahrt von Betriebs - und
Wartungspersonal. Das ist mit Personen - und Fahrzeugbewegungen verbunden (v. a. Pkw -Ver-
kehr zu den Bauwerken).
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Der genaue Umfang betrieblicher Personen - und Fahrzeugbewegungen kann zum jetzigen Zeit-
punkt nicht abgeschätzt werden. Es handelt sich jedoch um Einzelereignisse mit einzelnen Fahr-
zeugen und geringer Personenanzahl. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Einzelereignisse
in erheblicher Weise auf die Umwelt – im Speziellen auf die Schutzgüter Mensc hen und Tiere –
einwirken können.
5.1.11 Entnahme von Rheinwasser
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
Die Entnahme von Rheinwasser über das Entnahmebauwerk wurde in den Kapiteln 2.3.1 und 2.6.3
ausführlich beschrieben.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Da sich in unmittelbarer Nähe zum Standort des Entnahmebauwerks das FFH -Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad -Honnef“ befindet, ist die Verträglichkeit der Ent-
nahme mit dessen Schutzzielen zu prüfen. Außerdem ist die Entnahme vor dem Hintergrund der
Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer (§ 27 WHG) zu beleuchten. Beide Aspekte werden
im Rahmen gesonderter Fachbeiträge (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022) berücksichtigt. Hinzu kom-
men Auswirkungen auf die Schiffbarkeit des Rheins durch die Absenkung des Rheinwasserpegels
während des Zeitraums der Entnahme. Die jeweiligen Ergebnisse werden in die Auswirkungsprog-
nose (→ Kap. 6) übernommen.
5.1.12 Grundwasserhaltung
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten
Beschreibung des Wirkfaktors
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Baubedingte temporäre Wasserhaltungsmaßnahmen erfolgen bei hohen Grundwasserständen
entlang des Rohrgrabens. Das gehaltene Wasser wird im Trassenbereich versickert oder in die
Vorflut abgeleitet. Im Abschnitt zwischen dem FFH-Gebiet Knechtstedener Wald und dem Gohrer
Graben östlich von Dormagen-Gohr liegt der Grundwasserspiegel voraussichtlich leicht oberhalb
der geplanten Rohrleitungsgrabensohle, so dass die Einrichtung einer temporären Wasserhaltung
erforderlich werden kann (Dauer ca. 3-4 Monate).
Die Pressgruben für den untertägigen Vortrieb sind tiefer al s der Rohrgraben. Sofern hier Grund-
wasser ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und eine wasserdichte Baugruben-
sohle aus Beton in die Baugrube eingebracht. Anschließend wird das Wasser aus der Baugrube
abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugrubensohle aus Beton verhindern
ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube.
Anlage- und betriebsbedingte Wasserhaltungsmaßnahmen sind für die Umsetzung des Vorhabens
nicht notwendig. Eine dauerhafte Tiefendrainage bzw. Absen kung des Grundwasserspiegels ist
nicht vorgesehen.
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen
Durch die Wasserhaltung kommt es im Regelfall zu einer temporären Absenkung des Grundwas-
serspiegels im Umfeld des Rohrgrabens bzw. der Start-/Zielgruben. Hierdurch können sich insbe-
sondere hinsichtlich des Schutzgutes Wasser erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen erge-
ben, die insbesondere vor dem Hintergrund der Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser (§ 47
WHG) zu beleuchten sind. Dieser Aspekt wird im Rahmen eines gesonderten Fachbeitrags behan-
delt (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022). Die Ergebnisse werden in die Auswirkungsprognose
(→ Kap. 6) übernommen. Zudem sind Auswirkungen einer möglichen Grundwasserabsenkung auf
angrenzende Vegetation zu prüfen.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
5.2 Eingrenzung der für die Auswirkungsprognose betrachtungsrelevanten
Wirkfaktoren
In diesem Kapitel werden den Wirkfaktoren des Vorhabens jeweils ihre Wirkpfade zugeordnet, d.h.
auf welches Schutzgut die Wirkfaktoren grundsätzlich einwirken können. Diese Wirkpfade wurden
im vorherigen Kapitel hergeleitet und sind im Folgenden in Form e iner Wirkmatrix zusammenge-
stellt (→ Tab. 40).
Die Wirkmatrix ist so zu verstehen, dass sich aus einem aufgeführten Wirkfaktor bei den jeweils
gekennzeichneten Schutzgütern Auswirkungen ergeben können, deren Erheblichkeit dann in der
Auswirkungsprognose ( → Kap. 6) unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Umweltzustandes
(→ Kap. 4) näher zu prüfen ist. Außerdem werden die Wirkfaktoren in Tab. 40 jeweils den Phasen
zugeordnet, in denen Sie auftreten (s. hierzu auch Tab. 39, S. 225). Sofern ein Wirkfaktor zwar in
einer Phase auftritt, aufgrund dessen jedoch gemäß den Ausführungen in den vorherigen Kapiteln
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist dies in der Zeile gekennzeichnet.
Tab. 40: Wirkmatrix: Wirkfaktor – Schutzgut
Menschen
Tiere
Pflanzen
Boden
Fläche
Wasser
Luft
Klima
Landschaft
Kultur. Erbe /
sonst. Sachgüter
baubedingt
Flächeninanspruchnahme - ● ● ● ● - - - ● ●
Mechanische Bodenbeanspruchung - - - ● - ● - - - ●
Emissionen von Luftschadstoffen (und
CO2) ● - - - - - ● ● - -
Emissionen von Lärm ● ● - - - - - - ● -
Emissionen von Erschütterungen ● ● - - - - - - - ●
Emissionen von Licht ● ● - - - - - - - -
Anwesenheit von Baufahrzeugen und
Baupersonal (Baubetrieb) - ● - - - - - - - -
Grundwasserhaltung - - ● - - ● - - - -
anlagen-
bedingt Flächeninanspruchnahme - ● ● ● ● ● - - - ●
Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im
Boden - - - ● - - - - - -
Baukörper als landschaftsfremde Objekte ● - - - - - ● ● -
betriebsbedingt Flächeninanspruchnahme - ● ● - ● - - - - -
Emissionen von Lärm ● ● - - - - - - ● -
Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten
Entnahme von Rheinwasser - ● - - - ● - - - -
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6 Auswirkungen der Braunkohlenplanänderung / des Vorhabens auf die
Schutzgüter
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG,
Nr. 2b
§ 40 Abs. 1
§ 40 Abs. 2 Nr. 5
§ 16 Abs. 1 Nr. 5 Anlage 4 UVPG, Nr. 4 lit. a); Nr. 4 lit. b)
„Prognose über die
Entwicklung des
Umweltzustands
bei Durchführung
der Planung“
„Dabei [im Umweltbericht] wer-
den die voraussichtlichen erheb-
lichen Umweltauswirkungen
der Durchführung des Plans
oder Programms sowie vernünf-
tiger Alternativen ermittelt, be-
schrieben und bewertet.“
„Beschreibung der voraussichtli-
chen erheblichen Auswirkun-
gen auf die Umwelt nach § 3 in
Verbindung mit § 2 Absatz 1 und
2“
„…eine Beschrei-
bung der zu er-
wartenden er-
heblichen Um-
weltauswirkun-
gen des Vorha-
bens“
„Eine Beschreibung der möglichen er-
heblichen Umweltauswirkungen des
Vorhabens; […] . Die Darstellung soll
sich auf die Art der Umweltauswirkun-
gen nach Buchstabe a erstrecken. An-
zugeben sind jeweils die Art, in der
Schutzgüter betroffen sind nach Buch-
stabe b, und die Ursachen der Auswir-
kungen nach Buchstabe c.
5) Art der Umweltauswirkun-
gen
Die Beschreibung der zu erwartenden
erheblichen Umweltauswirkungen soll
sich auf die direkten und die etwaigen
indirekten, sekundären, kumulativen,
grenzüberschreitenden, kurzfristigen,
mittelfristigen und langfristigen, stän-
digen und vorübergehenden, positiven
und negativen Auswirkungen des Vor-
habens erstrecken.
b) Art, in der Schutzgüter betroffen
sind:
Bei der Angabe, in welcher Hinsicht
die Schutzgüter von den Auswirkun-
gen des Vorhabens betroffen sein
können, sind in Bezug auf die nachfol-
genden Schutzgüter insbesondere fol-
gende Auswirkungen zu berücksichti-
gen […]“
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG sind gemäß § 2 Abs. 2 „unmittelbare und mittelbare
Auswirkungen auf die Schutzgüter“. Die Darstellung der Umweltauswirkungen im vorliegenden Be-
richt kann auf die „erheblichen“ Umweltauswirkungen beschränkt werden. Dabei ist der Begriff der
Erheblichkeit vor dem Hintergrund der entscheidungsvorbereitenden Funktion des Berichtes zu
verstehen. Im Bericht sollen die Umweltauswirkungen dargestellt werden, denen bei der Berück-
sichtigung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 ROG bzw. die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens
nach § 25 Abs. 2 UVPG eine Entscheidungserheblichkeit (Abwägungsrelevanz) zukommt. Dies
schließt eine begründete Bewertung der Erheblichkeit unter Nennung des jeweils herangezogenen
Wertmaßstabs ein (s. auch Kap. 1.2.3).
Zur Auswirkungsbetrachtung: Rechtlich sind der Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfung zwar
lediglich die Änderungen des Vorhabens zu unterziehen, da s ich der Prüfungsgegenstand nach
dem Verfahrensgegenstand des Planverfahrens richtet (UP: §§ 39, 33 UVPG; UVP: § 9 UVPG).
Verfahrensgegenstand ist somit von Gesetzes wegen die Änderung des Braunkohlenplans / des
Vorhabens, nicht aber der geänderte Braunkohlenplan / das geänderte Vorhaben insgesamt. Des-
halb sind nur die Auswirkungen der Änderung des Plans / des Vorhabens Gegenstand der Prüfung.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Mit Blick darauf, dass die in diesem Änderungsverfahren zugrunde gelegte Vorzugstrasse vom
Entnahmebereich bis zu ei nem Verteilbauwerk in der ursprünglich genehmigten Trasse verläuft
(Einzelheiten unter 2.2), ist das Änderungsverfahren allerdings zum Anlass genommen worden,
die Aussagen zum ursprünglichen Verfahren im Hinblick auf die Umweltauswirkungen zu aktuali-
sieren. Vor diesem Hintergrund gehen die Auswirkungsbetrachtungen im Änderungsbereich über
eine reine Betrachtung der Auswirkungen der Änderung hinaus. Bei dieser Darstellung sind die
Auswirkungen der Änderung berücksichtigt. Der „Änderungsbereich“ ist der Berei ch, der Gegen-
stand des Änderungsverfahrens ist. Nicht zum Änderungsbereich gehört der Bereich vom Verteil-
bauwerk bis zum Tagebau Garzweiler (vgl. die Ausführungen unter 2.2.3, „Garzweilerleitung“). So-
weit in Fachbeiträgen vereinzelt auch auf den Bereich „G arzweilerleitung“ eingegangen wird (vgl.
4.9.1 – Archäologisch relevante Bereiche) erfolgte dies nachrichtlich im Vorgriff auf kommende
Fach-Zulassungsverfahren.
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6.1 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
6.1.1 Auswirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen und Staub
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Wie in Kapitel 5.1.4 dargestellt, bedürfen hinsichtlich der – ausschließlich baubedingten – Luft-
schadstoff- und Staubemissionen nur jene Bereiche einer näheren Betrachtung, in denen die
Trasse in Siedlungsnähe verläuft. Vordringlich zu betrachten sind dabei geschlossene Siedlungs-
bereiche (keine Einzelhöfe oder Streubebauung im Außenbereich). In diesem Sinne kommen ins-
besondere folgende Bereiche als Immissionsorte infrage:
• Dormagen-Rheinfeld (östlicher Teil)
• Dormagen-Horrem (Umgebung Krefelder- / Roseller Straße)
• Dormagen-Straberg (nordwestlicher Teil)
• Rommerskirchen-Widdeshoven (südöstlicher Teil)
• Grevenbroich-Allrath (südlicher Teil)
• Bedburg-Rath (nördlicher Teil)
• Bergheim-Glesch (nordwestlicher Teil)
• Bedburg-Kirdorf (südlicher Teil)
Konkrete Immissionsmessungen oder -berechnungen für diese Bereiche sind vorhabenbezogen
nicht erfolgt. Es lässt sich daher nur annehmen, dass sich ein nicht näher bestimmbarer Teil der
aufgewirbelten bzw. freigesetzten Stäube und Schads toffe in den o. g. Bereichen niederschlägt
(Deposition). Neben der Entfernung zum Emissionsort (i. d. R. Arbeitsstreifen) wird diese Deposi-
tion durch meteorologische Faktoren (Wind und Niederschlag) bestimmt.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Da keine konkreten Mess- oder Berechnungswerte vorliegen, werden die zu erwartenden Umwelt-
auswirkungen durch Rückgriff auf Messungen, die aus anderem Anlass erstellt wurden, erfolgen.
So werden im Rahmen des Betriebs des Tagebaus Hambach seit 1981 Staubmessungen im Ab-
baugebiet durchgeführt. Insgesamt sind im Rheinischen Braunkohlerevier 29 einzelne Messstellen
verteilt. Im Zeitraum 2010 bis 2020 schwankten die Einzelwerte (Jahresmittelwerte) dieser
Messstellen zwischen 0,04 g/(m² x d) und 0,23 g/(m² x d). Der entsprechen de Richtwert gemäß
Ziffer 4.3.1.1 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), der die Schwelle der
schädlichen Umwelteinwirkungen nach § 3 Abs. 1 BImSchG markiert, liegt bei 0,35 g /(m² x d). Das
bedeutet, dass auch in dem durch drei aktive Tagebaue mit umfangreichen Erdarbeiten geprägten
Rheinischen Braunkohlerevier der Schädlichkeits -Richtwert nicht überschritten wird. Insofern ist
nicht davon auszugehen, dass die temporären Bauarbeiten in einem solchen Maße Staubemissi-
onen verursachen, dass schädliche Depositionsmengen auftreten könnten. Um allerdings auch
kurzzeitigen Emissionsspitzen zu begegnen, werden insbesondere Transportwege soweit erfor-
derlich befeuchtet und Bodenmieten begrünt oder abgeplant. Insbesondere bei den Bodenmieten
ist diese Maßnahme vorwiegend aus Gründen des Bodenschutzes durchzuführen.
Was die bauzeitlichen Schadstoffemissionen betrifft, sind diese aufgrund der guten Durchlüftung
des offenen, landwirtschaftlich geprägten Trassenbereichs nicht geeignet, einen signifik anten
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Anstieg von Luftschadstoffkonzentrationen zu verursachen. Erhebliche Umweltauswirkungen sind
auszuschließen
6.1.2 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm (baubedingt)
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Wie in Kapitel 5.1.5 können sich Lärmemissionen auf die Wohnbevölkerung von nahe an Trasse
gelegenen Ortslagen auswirken. Hier kommen als Immissionsort ebenfalls die bereits in Kap. 6.1.1
genannten Siedlungsbereiche infrage. Konkrete Immissionsmessungen oder -berechnungen für
diese Bereiche sind vorhabenbezogen nicht erfolgt. Die bauzeitlichen Lärmemissionen werden auf
Grundlage einer detaillierten Bauausführungsplanung prognostiziert.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Zur Bewertung von Immissionen durch den Baubetrieb sind grundsätzlich die Richtwerte der
AVV Baulärm heranzuziehen. Diese sind vor dem Hintergrund des § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG
auszulegen, nach dem Anlagen u. a. so zu errichten und zu betreiben, dass
• schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik ver-
meidbar sind und
• nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Min-
destmaß beschränkt werden.
Bei Unterschreitung der Richtwerte der AVV Baulärm ist im Sinne des § 48 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG
im Regelfall nicht mit schädlichen Auswirkungen auf den Menschen durch baubedingte Lärmemis-
sionen zu rechnen. Überschreitet der Beurteilungspegel des Baulärms den Immissionsrichtwert um
mehr als 5 dB, sollen gemäß Ziffer 4.1 der AVV Baulärm Maßnahmen zur Minderun g der Geräu-
sche angeordnet werden.
Die gebietstypischen Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm ( → Tab. 27, S. 162) werden – ggf.
durch technische und planerische Maßnahmen – eingehalten.. Es wird bereits jetzt festgestellt ,
dass der Umsetzung des geänderten Braunkohlenplans keine unüberwindbaren Hindernisse aus
Sicht des Immissionsschutzes entgegenstehen. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Kon-
zeption als Wanderbaustelle (d. h., dass der Baulärm während der Gesamtbauzeit immer nur an
Teilen der Trasse auftritt) sowie auf die Tatsache, dass besonders lärmintensive Tätigkeiten (v. a.
Einrammen von Spundwänden, s. Kap. 2.4.3) räumlich und zeitlich in enger Begrenzung ausge-
führt werden.
Was Umweltauswirkungen durch baustellenbedingten Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen
angeht (An- und Abfahrt zur/von den Bauflächen), wird dieser durch die AVV Baulärm als Wert-
maßstab nicht erfasst. Hilfsweise wird hier aber die TA Lärm (Ziffer 7.4) als Wertmaßstab heran-
gezogen.
Gemäß Ziffer 7.4 Abs. 1 der TA Lärm sind Fahrgeräusche von Kraftfahrzeugen auf einem „Be-
triebsgrundstück“, die „im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage entstehen“, dem zu beur-
teilenden Anlagengeräusch zuzurechnen (einschl. An- und Abfahrten). Da diese Reglung auf den
Betrieb einer Anlage bezogen ist, kann sie im Falle der RWTL auf den baubedingten Verkehr nur
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
hilfsweise im Sinne eines Analogieschlusses übertragen werden. Hierfür werden ersatzweise das
Baustellengelände anstelle des Betriebsgrundstücks und die Baustellengeräusche anstelle der An-
lagengeräusche angesetzt.
Verkehrsgeräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen sollen gemäß
Ziffer 7.4 Abs. 2 der TA Lärm in einem Abstand von bis zu 500 m vom Baustellengelände („Be-
triebsgrundstück“) durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich verhindert werden, so-
fern
• sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch
um mindestens 3 dB(A) erhöhen,
• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
• die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals
oder weitergehend überschritten werden.
Es müssen alle drei Bedingungen zutreffen, um einen Handlungsbedarf daraus abzuleiten.
Für den Anlieferungsverkehr zu den zentralen Baustelleneinrichtungsflächen und den jeweiligen
Bauabschnitten innerhalb der Leitungstrasse werden leistungsfähige öffentliche Straßen genutzt.
Die Verkehrsstärke an der Zufahrt zu den Baustelleneinrichtungsfl ächen beträgt weniger als 100
Fahrten pro Werktag. Die Verkehrsstärke bei der Zufahrt zu den jeweiligen Bauabschnitten inner-
halb der Leitungstrasse beträgt in der Regel bis zu 100 Fahrten pro Tag und in der Spitze beim
Antransport von Schotter zur Befestigung von Verkehrsflächen und dem Antransport der Rohrlei-
tungen über einen Zeitraum von jeweils rd. 1,5 Monaten rd. 150 Fahrten pro Werktag. Damit beträgt
die temporäre maximale Verkehrszunahme auf den öffentlichen Zufahrtsstraßen weniger als 250
Kfz-Fahrten pro Tag. Daher sind unverträgliche Zunahmen von Verkehrslärm und verkehrsbeding-
ten Luftschadstoffen durch den Baustellenverkehr nicht zu erwarten.
6.1.3 Auswirkungen durch Emissionen von Erschütterungen
Bei der Verlegung der Rohrleitungen und der Errichtung der Bauwerke für die Rheinwassertrans-
portleitung werden im Wesentlichen Erdarbeiten, Rohrverlegearbeiten und Stahlbetonbauarbeiten
für die Bauwerke durchgeführt. Maßgebliche Erschütterungen können bei diesen Arbeiten grund-
sätzlich durch das Einbringen eines Baugrubenverbaus (z. B, Spundwände), durch Verdichtungs-
arbeiten des Baugrunds und durch den Baustellenverkehr verursacht werden.
Aufgrund des Abstands der Bautätigkeiten zur nächstgelegenen Wohnbebauung, den nur punktuell
und zeitlich begrenzt durchzuführe nden Verbauarbeiten, den nur im geringen Umfang erforderli-
chen Verdichtungsarbeiten (überwiegend unbefestigte landwirtschaftlich genutzte Flächen) und ei-
nem nicht konzentriert auftretenden Baustellenverkehr (verteilt sich über die Linienbaustelle), sind
keine Erschütterungen zu erwarten, die Schäden an Gebäuden verursachen oder zu erheblichen
Belästigungen von Menschen in Gebäuden führen können. Mithin treten keine erhebliche Umwelt-
auswirkungen durch Erschütterungen auf.
6.1.4 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm (betriebsbedingt)
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Für den betriebsbedingten Lärm sind konkrete Immissionsberechnungen durch die Vorhabenträ-
gerin erfolgt (RWE POWER 2022). Als Emissionsquellen wurden die Transformatoren und sonstige
Anlagen der Technischen Gebäudeausstattung (wie Lüftungsanlagen) am Pump- und am Verteil-
bauwerk berücksichtigt. Die Immissionsorte, die der Berechnung zugrunde liegen (Immissionsauf-
punkte), befinden sich für das Pumpbauwerk in Dormagen-Rheinfeld (Garather Straße 5) und für
das Verteilbauwerk in Grevenbroich-Allrath (Neurather Straße 119).
Die ermittelten Beurteilungspegel an den Immissionsaufpunkten, die durch die in Betrieb stehen-
den Trafos verursacht werden, liegen mit 18 dB(A) in der Nacht am Aufpunkt „Garather Straße 5“
und 17 dB(A) in der Nacht am Aufpunkt „Neuratherstraße 119“.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Die betriebsbedingten Lärmimmissionen sind nach Maßgabe der TA Lärm zu bewerten. Diese setzt
für „allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete“ (hierunter fallen die beiden o. g. Immissi-
onsaufpunkte) einen Immissionsrichtwert von 40 dB(A) in der Nacht fest. Da es sich aufgrund des
24-stündigen Betriebs der Transformatoren um einen im Tagesverlauf gleichmäßigen Schallpegel
handelt, ist es ausreichend, für die Bewertung ausschließlich den strengeren Nachtpegel heranzu-
ziehen.
Die ermittelten Beurteilungspegel liegen mit 17 bzw. 18 dB(A) sehr deutlich unter dem Immissions-
richtwert, so dass sie als unerheblich eingestuft werden, womit auch der strengere Richtwert für
„reine Wohngebiete“ (35 dB(A) – nachts) eingehalten wird. Die nachstehenden Abbildungen unter-
streichen die geringe räumliche Ausdehnung der relevanten Schallimmissionen.
Abb. 52: Schallimmissionspegel am Pumpbauwerk
Beurteilungspegel von 40-45 dB(A) (grün) und 45-50 dB(A) (gelb)
Aufpunkt Garather Str. 5
Isophonen Trafo Pumpbauwerk
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Abb. 53: Schallimmissionspegel am Verteilbauwerk
Beurteilungspegel von 40-45 dB(A) (grün) und 45-50 dB(A) (gelb)
Isophonen Trafo Pumpbauwerk
Aufpunkt Neurather Str. 119
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6.1.5 Auswirkungen durch Emissionen von Licht
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Wie in Kapitel 5.1.5 dargelegt, können sich Lichtemissionen auf die Wohnbevölkerung von nahe
an Trasse gelegenen Ortslagen auswirken. Hier kommen als Immissionsort ebenfalls die bereits in
Kap. 6.1.1 genannten Siedlungsbereiche infrage. Die Auswirkungen der betriebsbedingten Lichte-
missionen wurden im vorliegenden Fall nicht quantifiziert oder rechnerisch hergeleitet. Insofer n
müssen die Auswirkungen verbal-argumentativ abgeschätzt werden.
Die Bauarbeiten erfolgen im Regelfall tagsüber. Somit treten Lichtmissionen (Beleuchtung der Bau-
stellen) überhaupt nur in den Wintermonaten auf und enden in den späten Abendstunden.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Lichtemissionen fallen – wie auch die in Kap. 6.1.2 behandelten Lärmemissionen – in den Anwen-
dungsbereich des BImSchG, so dass die in § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG verankerten Pflichten grei-
fen (Gebot der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und Minimierung unvermeidbarer
Einwirkungen; → S. 239 ). Die Überschreitung der Schädlichkeitsschwelle lässt sich schon auf-
grund des im Regelfall nur tagsüber laufenden Baubetriebs ausschließen. Darüber hinaus w ird
schon aus logistischen und ökonomischen Gründen vorausgesetzt, dass die Beleuchtung der Bau-
stellen auf das erforderliche Minimum reduziert wird. Damit wird das Vorhaben den Anforderungen
des § 22 BImSchG hinsichtlich der Lichtemissionen gerecht. Erhebliche Umweltauswirkungen ent-
stehen nicht.
6.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
sind verschiedene fachrechtliche Bewertungsmaßstäbe zu berücksichtigen.
Dies betrifft zunächst Natura-2000-Gebiete und die unter die artenschutzrechtlichen Bestimmun-
gen fallende Arten.
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung unterliegen einem besonderen Schutzregime. Für
Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein
Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträch-
tigen können, ist gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH -Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG die Verträglichkeit
mit den Erh altungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Hierzu wurde n gesonderte FFH-
Verträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt (FROELICH & SPORBECK 2022B UND C ). Die Ergeb-
nisse dieser Untersuchung sind in Kapitel 6.2.1beschrieben und fließen in die Bewertung der Aus-
wirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen ein.
Für besonders bzw. streng geschützte Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG) gelten die Ver-
botstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Danach darf es nicht zu einer Tötung oder Verletzung
von Individuen artenschutzrechtlich relevanter Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), zu einer erheb-
lichen Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder zu einer Zerstörung der Fortp flanzungs- und
Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) dieser Arten kommen. Die rechtlichen und methodi-
schen Grundlagen zur Prüfung dieser artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind in der arten-
schutzrechtlichen Untersuchung im Einzelnen dargestellt ( FROELICH & SPORBECK 2022D). Die
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Ergebnisse dieser Untersuchung sind in Kapitel 6.2.2 beschrieben und fließen in die Bewertung
der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen ein.
Eine Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Vielzahl der nur national besonders geschützten
Arten (zusätzliche Arten und Artengruppen der Bundesartenschutzverordnung) sowie der sonsti-
gen, nicht geschützten Arten erfolgt über die Prüfung der Auswirkungen auf Biotope und damit auf
die Habitate (Lebensräume) dieser Arten, die auch Gegenstand der naturschutzrechtlichen Ein-
griffsbetrachtung sind.
Des Weiteren stehen bestimmte Teile von Natur und Landschaft als geschützte Landschaftsbe-
standteile nach §§ 23 ff. BNatSchG unter gesetzlichem Schutz ebenso wie geschützte Biotope im
Sinne von § 30 BNatSchG, woraus sich ebenfalls besondere gesetzliche Bewertungsmaßstäbe
ableiten lassen.
Die Eingriffsregelung der §§ 14 und 15 BNatSchG ist schließli ch weiterer maßgeblicher Bewer-
tungsmaßstab zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturhaushalts und des
Landschaftsbildes (siehe hierzu FROELICH & SPORBECK 2022A).
Hierauf wird in den folgenden Kapiteln näher eingegangen.
6.2.1 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 4 UVPG, Nr. 9
„Die Beschreibung der Aus-
wirkungen auf Natura 2000-
Gebiete soll in einem ge-
sonderten Abschnitt erfol-
gen.“
Die vorhabenbedingten Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete sollen gemäß Nr. 9 der Anlage 4
zum UVPG in einem gesonderten Abschnitt dargestellt werden.
Für das durch das Vorhaben unterquerte FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Ken-
nung: DE-4806-303) sowie das im Nahbereich der Entnahmestelle befindliche FFH-Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef“ (DE-4405-301) wurde jeweils eine FFH-
Verträglichkeitsprüfung erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022B und 2022C). Die Prüfungen dienen
dazu, festzustellen, ob aufgrund des Vorhabens erhebliche Beeinträchtigungen der Gebiete auf-
treten können und wie sich diese ggf. vermeiden lassen.
Nachfolgend werden die wesentlichen Erkenntnisse der FFH- Verträglichkeitsprüfungen für die bei-
den o. g. Gebiete dargestellt.
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist eine FFH -Verträglichkeitsuntersu-
chung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022B).
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse einen Riegel,
der annähernd an der schmalsten Stelle des Gebiets gequert wird. In diesem Bereich ist der an-
sonsten zusammenhängende Wald sehr schmal ausgeprägt. Es kommen hier keine Wald-Lebens-
raumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie vor. Im Bereich der ca. 200 m breiten Engstelle des
FFH-Gebietes westlich von Straberg verlaufen vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungs-
leitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei Gräben. Trotzdem erfüllt diese
Engstelle bezüglich der Wechselbeziehungen zwischen dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets
wichtige Funktionen.
Um die Auswirkungen auf diesen ökologisch sensiblen Bereich möglichst gering zu halten, ist die
Herstellung der Leitung im untertägigen Vortrieb auf der gesamten Länge der Leitung innerhalb
des FFH-Gebiets im Bereich der Engstelle geplant. Einschließlich der Herstellung der Start - und
Zielgruben wird hierfür überschlägig von einer Bauzeit von vier Monaten im Zeitraum von Septem-
ber bis Dezember (inkl.) und damit außerhalb der Aktionszeiträume der charakteristischen Vogel-
arten der Wald -Lebensraumtypen ausgegangen. Die Druckrohrleitungen werden unterhalb des
maximalen Wurzelraums von Gehölzen in Stahlbetonschutzrohren verlegt. Die Rohrüberdeckung
beträgt bis zu 4 m zur Erhaltung von tiefwurzelnden Baumstrukturen. Auf den Schutzstreifen kann
hier verzichtet werden, da die Leitungen durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert sind. Die Bau-
maßnahmen finden generell bei Tageslicht statt. In den Zeiten der Dämmerung ist mit Lichtimmis-
sionen zu rechnen.
Die Trassenabschnitte außerhalb des FFH -Gebiets werden in offener Bauweise hergestellt. Für
die Bautätigkeiten bis zu einem Abstand von jeweils 500 m von der Gebietsgrenze im Westen und
Osten werden etwa weitere zwei Monate (Januar und Februar) benötigt. Insgesamt ist mit bauzeit-
lichen Störungen im Gebiet und in seinem Umfeld in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten zu
rechnen.
Eine Durchführung de r störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der Aktionszeit-
räume der charakteristischen Vogelarten der Wald-Lebensraumtypen ermöglicht eine vollständige
Vermeidung von negativen baubedingten Wirkungen durch Licht - und Lärmemissionen sowie
durch Bodenerschütterungen.
Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren und mit einer ausreichenden
Rohrüberdeckung lassen sich bau - und anlagebedingten Auswirkungen auf das FFH -Gebiet mit
Sicherheit ausschließen. Das Entwicklungspotenzial f ür Wald -Lebensraumtypen bleibt auch im
Trassenbereich ohne Einschränkung erhalten.
Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Baugruben (Start- und Zielgrube für die Herstellung der Leitung im
geschlossenen Verfahren) ein wasserdichter Verbau erfolgt, sind großflächige Absenktrichter auszuschließen. Es
handelt sich somit nur um sehr lokale Veränderungen des Grundwasserspiegels innerhalb und maximal unmittelbar
angrenzend in geringem Ausmaß. Auswirkungen auf grundwasserabhängige Vegetation sind ausgeschlossen , da
dieser Bereich ausschließlich landwirtschaftlich geprägt ist (Planungsbüro KOENZEN 2022).Über die vorgese-
henen projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen hinaus (Maßnahme V 5 AR, → Kap. 7.1) be-
steht in Bezug auf die relevanten Wald-Lebensraumtypen des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald
mit Chorbusch“ mit den charakteristischen Brutvogelarten kein Bedarf nach Maßnahmen zur Scha-
densbegrenzung.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken
mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte.
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten
erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ aus und
ist demnach mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich.
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“
Für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ ist eine FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022C).
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt sich aus
14 voneinander getrennten Rheinabschnitten zusammen, die nach einem Trittstein-Ansatz abge-
grenzt wurden. Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Ge-
biets zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worringen -Langel“ und „Rhein
am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“.
Von Relevanz für die Verträglichkeit des Vorhabens sind die Wechselbeziehungen, die gewahrt
werden müssen, damit die Fischschutzzonen des FFH -Gebiets ihre Funktionen für die Erhaltung
dieser Arten weiterhin erfüllen können. Unter den im Gebiet geschützten Arten befinden sich Arten
mit kleinen Aktionsradien (z. B. Steinbeißer). Bei den meisten Arten handelt es sich um wandernde
Arten, die sehr große Entfernungen zurücklegen (z. B. Flussneunauge). Einige Arten reproduzieren
im Rhein (z. B. Groppe, Maifisch), andere nutzen den Rhein als Wanderstrecke und reproduzieren
sich in seinen Zuflüssen (z. B. Lachs). Die Bedeutung der Wechsel zwischen den Fischschutzzo-
nen hängt vom Lebenszyklus der einzelnen Arten ab. Dementsprechend wurden die Funktionen
der betrachteten Fließstrecke in den Phasen (z. B. Ei, Larve, Juvenil, Adult), die für die einzelnen
Arten von Relevanz sind, berücksichtigt.
Aufgrund der Lage der Wasserentnahmestelle außerhalb des FFH-Gebiets und der Abstände von
mindestens ca. 2,5 km bis zu den nächsten L ebensraumtypvorkommen können jegliche Auswir-
kungen auf die Lebensraumtypen Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210), Erlen-Eschen- und
Weichholzauenwälder (*91E0) und Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270)
mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Nachteilige baubedingte Auswirkungen durch stoffliche Immissionen und/oder durch Impulslärm
werden durch entsprechende Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vollständig vermieden.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Wasserstände und die Wasserqualität des Rheins als
Fischhabitat im FFH-Gebiet können unter Berücksichtigung des vorgesehenen Entnahmekonzep-
tes ausgeschlossen werden.
Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter Berücksichtigung der
Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung zwischen den Fischschutzzonen „Ur-
denbacher Kämpe und Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ geprüft. Das Wasserentnahme- und
Fischschutzkonzept wurde unter Berücksichtigung der besonderen Funktionen der Rhein -Fließ-
strecke bei Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des FFH-Gebietes ab-
gestimmt.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Die artspezifisch durchgeführte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung kommt zum Ergebnis, dass das
Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept einen nahezu 100 %igen Schutz aller poten ziell be-
troffenen Lebensstadien der im Gebiet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten gewährleistet.
Über die Eigenschaften der vorgesehenen Merkmale des Wasserentnahme- und Fischschutzkon-
zeptes hinaus (Maßnahme V 4 AR, → Kap. 7.1) besteht in Bezug auf die relevanten Lebensraum-
typen und Arten des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“
kein Bedarf nach weiteren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
Alle FFH-relevanten, negativen Auswirkungen des Vorhabens lassen sich vollständig vermeiden.
Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken
mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte.
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten
erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich
und Bad Honnef“ aus und ist demnach mit den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFH-Ge-
biets verträglich.
6.2.2 Auswirkungen auf geschützte Arten
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 4 UVPG, Nr. 10
„Die Beschreibung der Aus-
wirkungen auf besonders
geschützte Arten soll in ei-
nem gesonderten Abschnitt
erfolgen.“
Die vorhabenbedingten Auswirkungen auf geschützte Arten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14
BNatSchG sollen gemäß Nr. 10 der Anlage 4 zum UVPG in einem gesonderten Abschnitt darge-
stellt werden. Die besonders geschützten Arten sind Teil des Schutzgutes Tiere. Innerhalb dessen
nehmen sie allerdings aufgrund des strengen Schutzregimes, das für sie im BNatSchG formuliert
ist, gegenüber anderen Tieren eine Sonderstellung ein.
Allgemeine Wirkweise des Vorhabens
Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Tierarten können sich im Zusammenhang mit
dem Bau, der Anlage und dem Betrieb ergeben.
Die Flächeninanspruchnahme von Tierlebensräumen umfasst weitestgehend, mit Ausnahme der
Flächen, die für die Errichtung der Bauwerke (Gebäude und Nebenanlagen) benötigt werden, nur
die Dauer der Bauzeit. Die baubedingte Flächenbeanspruchung führt zu einem zeitweiligen Le-
bensraumverlust der vorkommenden Tierarten und mindert die Standortqualität unmittelbar an-
grenzender Lebensräume für die Dauer der Bauzeit. Baubedingte Emissionen und damit verbun-
dene akustische, optische und erschütterungsbedingte Wirkungen sowie Auswirkungen des Bau-
betriebs sind auf diesbezüglich empfindliche Arten(-gruppen) zu beziehen. Durch die im gesamten
Trassenbereich vorgesehenen Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen (Maßnahme V 7
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
AR, → Kap. 7.1) können artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch baubedingte Wirkfaktoren für
das potenziell vorkommende Artenspektrum (→ Kap. 4.3.7) wirksam verhindert werden.
Durch die Errichtung der Bauwerke (Entnahme-, Pump- und Verteilbauwerk) kommt es zudem zu
einer anlagenbedingten Inanspruchnahme von Tierlebensräumen. Die Flächeninanspruchnahmen
beziehen sich mit Ausnahme eines kleinen Bereiches direkt am Rheinufer auf intensiv ackerbaulich
genutzte Flächen. Hier lassen sich potenziel l auftretende artenschutzrechtliche Konflikte mit dort
brütenden planungsrelevanten Feldvögeln jedoch mittels geeigneter Maßnahmen voraussichtlich
ausschließen (→ Kap. 7.1 und 7.2). Entsprechendes gilt für ggf. entstehende Kulissenwirkungen,
die durch die Bauwerke als landschaftsfremde Objekte auftreten können. Für Vertikalstruktren mei-
dende Vogelarten, deren Brutreviere sich im näheren Umfeld der geplanten Bauwerksstandorte
befinden, können sich hierdurch Störwirkungen ergeben.
Im Hinblick auf betriebsbedingte Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten kann festgehalten
werden, dass der UR600 bereits durch anthropogene Störreize vorbelastet ist. Daher kann davon
ausgegangen werden, dass sich die potenziell vorkommenden Tierarten bereits an vergleichbare
Störreize gewöhnt haben. Zudem ergeben sich aus der Lärmprognose (siehe hi erzu auch Kap.
6.1.4) keine weiträumigen Schallimmissionen, die sich negativ auswirken würden.
Betrachtung artenschutzrechtlicher Konflikte im Fachbeitrag Artenschutz
Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes wurde ein Fachbeitrag zum Ar-
tenschutz erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022D), dessen wesentliche Inhalte nachfolgend zusam-
mengefasst werden. Im Fachbeitrag Artenschutz wird geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell
vorkommende Artenspektrum (→ Tab. 31, S. 185) artenschutzrechtliche Betroffenheiten eintreten
können. Dazu wurde im Rahmen einer Übersichtsbegehung der Untersuchungsraum in insgesamt
14 faunistische Funktionsräume unterteilt. Ein Funktionsraum umfasst in diesem Sinne Land-
schaftsstrukturen und Bereiche einheitlicher Landnutzungsformen, die das Vorkommen einer weit-
gehend homogenen Artengemeinschaft bedingen. Somit lassen sich durch das Abgrenzen faunis-
tischer Funktionsräume räumliche Unterschiede zwischen potenziell vorkommenden Artengemein-
schaften identifizieren.
Die Abgrenzung der Funktionsräume ist dem Fachbeitrag Artenschutz zu entnehmen (FROELICH &
SPORBECK 2022D). Für sämtliche Funktionsräume wurde das potenziell vorkommende Artinventar
bestimmt und die potenziellen artenschutzrec htlichen Betroffenheiten hergeleitet. Hierbei wurde
das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen Ampelstufen zugeordnet (grün, gelb,
orange, rot), die sich aus der Schwere der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte unter
Berücksichtigung von Vermeidungs- und ggf. CEF-Maßnahmen ergeben. Als Ergebnis der beiden
Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert
werden (→
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Tab. 41). Dabei bedeutet die grüne Stufe, dass alle artenschutzrechtliche Betroffenheiten mittels
gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen ( → 7.1, Maßnahme V7) abgewendet werden
können. Stufe „gelb“ bedeutet, dass artenschutzrechtliche Betroffenheiten unter zusätzlicher Be-
rücksichtigung von CEF -Maßnahmen ausgeschlossen werden können, wo bei diese eine hohe
Prognosesicherheit aufweisen müssen und mit geringem Aufwand und geringer Vorlaufzeit um-
setzbar sein müssen (ansonsten Stufe „orange“).
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Tab. 41 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen
Abk. Bezeichnung Ampelbewertung
A Siedlungsbereiche grün
B Rhein mit Rheinufer gelb
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb
D Mülldeponie Dormagen grün
E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün
F Knechtstedener Wald grün
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden gelb
H Gillbach und Umfeld gelb
I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün
J Peringsmaar und Umfeld gelb
K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb
L Finkelbach grün
M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb
N Tagebau Hambach gelb
Somit ist zu schlussfolgern, dass die potenziell auftretenden artenschutzrechtlichen Betroffenhei-
ten mittels entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen abzuwenden sind. Zu
konstatieren ist, dass das Erfüllen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 ff.
BNatSchG vollumfänglich und abschließend erst beim Vorliegen detaillierter Bestandsaufnahmen
abgeprüft wird. Der Fachbeitrag ist somit vor allem als Prognose zu verstehen.
Auf Basis der vorliegenden Ausführungen ist festzustellen, dass dem Vorhaben aus Sicht
des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagen-
den Hindernisse entgegenstehen.
6.2.3 Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Bestandteile von Natur und
Landschaft
Der Arbeitsstreifen erstreckt sich stellenweise im Bereich von gesetzlich geschützten Bestandteilen
von Natur und Landschaft. Von den in Kap. 4.3.5 aufgeführten naturschutzrechtlichen Schutzge-
bieten und -objekten innerhalb des UR600 sind im Arbeitsstreifen die nachfolgend aufgeführten
Schutzgebiete und -objekte teilweise baubedingt betroffen.
Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen
Die beiden nachstehenden Tabellen zeigen, welche geschützten Landschaftsbestandteile und Al-
leen inwiefern vorhabenbedingt betroffen sind.
Tab. 42: Konflikte mit geschützten Landschaftsbestandteilen im UR600
Nr. Bezeichnung Betroffenheit
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
1 Pappeln und Strauchreihe z. T. berührt durch Arbeitsstreifen
2 Lindenreihe z. T. berührt durch Arbeitsstreifen
3 Gehölzbestand und Grünland unterpresst
4 Bewachsene Böschungen randlich unterpresst
5 Windschutzstreifen außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
6 Gehölzreihe z. T. berührt durch Arbeitsstreifen
7 Weißdorn außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
8 Feldhecke / Einzelbaum (Linde) z. T. berührt durch Arbeitsstreifen
9 Feldgehölz außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
10 Feldgehölz außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
11 Feldgehölz außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
12 Altbaumbestand und Obstbäume außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
13 Wertvoller Baumbestand unterpresst
14 Wertvoller Baumbestand außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
15 Böschung mit Trockenrasen unterpresst
16 Kräuter- und Staudenflur außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
17 Kirsche außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
18 Feldgehölz, Kräuter- und Staudenflur außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
19 Bäume, Sträucher und Grünlandflächen außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
20 Talböschung mit Gehölzen außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
21 Baumreihe außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
Tab. 43: Konflikte mit Alleen im UR600
Nr. Bezeichnung Betroffenheit
1 Lindenallee an der Bergheimer Straße
(B 477) südlich Dormagen-Gohr
unterpresst
2 Winter-Lindenallee an der L 375 zwischen
dem Kraftwerk Neurath und Rommerskir-
chen-Vanikum
unterpresst
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
3 Lindenallee an der L 361n in Bedburg z. T. berührt durch Arbeitsstreifen
4 Peringsseeallee außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen
Gemäß § 29 Abs. 2 BNatSchG / § 39 Abs. 2, § 41 Abs. 1 LNatSchG sind Maßnahmen, die zu einer
erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung der geschützten Land-
schaftsbestandteile oder der Alleen führen können, verboten. Die bauzeitliche Inanspruchnahme
stellt eine eben solche Maßnahme dar. Für die baulichen Inanspruchnahme der Landschaftsbe-
standteile sind daher Befreiungen von den Verboten des § 39 Abs. 2 LNatSchG erforderlich. Bei
der im Rahmen des Braunkohlenplans erforderlichen Prüfungstiefe ist an dieser Stelle festzuhal-
ten, dass der Erteilung der erforderlichen Befreiungen jedenfalls keine dauerhaften Hindernisse im
Wege stehen.
Nach § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG kann auf Antrag eine Befreiung von den Geboten und
Verboten des Naturschutzrechts der Länder gewährt werden, wenn dies aus Gründen des über-
wiegenden Interesses notwendig ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Befreiung liegen
unter Berücksichtigung der eins chlägigen Rechtsprechung bei prognostischer Betrachtung auch
vor.
Die Erteilung der Befreiung wäre aus einem überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich.
Nach der Rechtsprechung dient insbesondere der Abbau von Rohstoffen zur Versorgung des
Marktes mit selbigen dem Allgemeinwohl (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.12.2003,
Az. 1 BvR 3139/08). Dies umfasst alle bergbaulichen Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
BBergG, die unmittelbar im bergrechtlichen Gewinnungsbetrieb wurzeln und zu dessen Verwirkli-
chung und zu seinem ordnungsgemäßen Abschluss im Sinne des § 69 Abs. 2 BBergG erforderlich
sind. Das ist auch für die Wiedernutzbarmachung einschließlich der hierfür notwendigen Tätigkei-
ten der Fall. Sie ist ein unabdingbarer Teil des (Gesamt-)Vorhabens, bildet als eine der Gewinnung
nachfolgende Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 BBergG den Abschluss des bergbaulichen Vorha-
bens, Für die Realisierung der Rheinwassertransportleitung als Teil der Wiedernutzbarmachung
der Tagebaue Garzweiler und Hambach sprechen darum erhebliche öffentliche Interessen
Es ist nach dem jetzigen Stand der Sach- und Rechtslage nicht ersichtlich, aus welchem Grund die
untere Naturschutzbehörde das ihr gesetzich eingeräumte Befreiungsermessen anders ausüben
sollte als hier aufgezeigt.
Landschaftsschutzgebiete
Das Vorhaben steht den allgemeinen Verboten, die in den Landschaftsplänen für die durchquerten
LSG (→ Kap. 4.3.5.4) festsetzt sind, entgegen. Die einschlägigen Verbote finden sich an folgenden
Stellen:
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen: Kap. 6.2.2-I und -II
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen: Kap. 6.2.2
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord: Kap. 2.2
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe: Kap. 2.2
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3: Bürgewälder: Kap. 2.2
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Da das Vorhaben den Verboten entgegensteht, ist auch hier – wie bereits oben dargestellt – eine
naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten erforderlich. Die Erforder-
lichkeit einer Befreiung ergibt sich im Grundsatz aus § 26 Abs. 2 BNatSchG. Demnach sind in
einem LSG „nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter
des Schutzgebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen“. Die „näheren
Bestimmungen“ bezeichnen hier die speziellen Verbote, die im Landschaftsplan festgesetzt sind
und die das allgemeine Verbot des § 26 Abs. 2 BNatSchG konkretisieren. Für die Rahmenbedin-
gungen der Befreiung wird auf obige Ausführungen verwiesen.
6.2.4 Auswirkungen auf Biotopstrukturen / sonstige Tierarten
Die weiteren Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden über
das Wirkungsgefüge der Biotopstrukturen erfasst. Diese ergeben sich aus den Wechselwirkungen
zwischen dem biotischen und abiotischen Naturhaushalt (z. B. durch die Standortbedingungen, die
der Boden oder der Grundwassereinfluss für die Flora vorgibt).
Biotopstrukturen
Es werden kleinflächig durch den Rohrgraben (25 m im Bereich der Bündelungsleitung, 18 m im
Bereich der Hambachleitung) und in größerem Umfang durch den Arbeitsstreifen (i.d.R. 70 m im
Bereich der Bündelungsleitung mit Aufweitungen im Bereich des Rheindeiches und am Verteilbau-
werk und 60 m im Bereich der Hambachleitung) unterschiedliche Biotoptypen in Anspruch genom-
men. Der weit überwiegende Teil der beanspruchten Biotoptypen entfällt auf intensiv bewirtschaf-
tete Ackerflächen mit geringer Biotopwertigkeit, nur ein geringer Umfang an Flächen auf beispiels-
weise Kleingehölze, Laubwaldbestände und Grünland.
Auswirkungen auf den Biotopbestand können sich im Hinblick auf die in Kap. 5 beschriebenen
Wirkfaktoren v. a. durch die bau - und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme ergeben. Inner-
halb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeitsstreifens befinden
sich Arbeits- und Rangierflächen der Baufahrzeuge und -geräte (z. B. Bagger, Radlader, Lastwa-
gen, Kran), die Einrichtungen für die Arbeitskräfte (Bürocontainer) sowie Lagerplätze (für Bauma-
terialien). Der Arbeitsstreifen deckt außerdem die für den Rohrgraben erforderlichen Flächen ab.
Die baubedingte Flächeninanspruchnahme führt zu einer vorübergehenden Veränderung der Ge-
stalt und Nutzung von Grundflächen. Die hier vorkommenden Biotoptypen werden im Zusammen-
hang mit der Baufeldräumung für die Dauer der Bautätigkeiten beseitigt. Im Hinblick auf den Aus-
gangszustand der durch die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme beanspruchten Biotopstruktu-
ren (s. o.) können die Flächen nach Beendigung der Bautätigkeiten weitestgehend ihrem Aus-
gangszustand entsprechend wiederhergestellt werden (Maßnahmen A1 → Kap. 7.2).
Bauzeitlich an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle Laubbaum- und Ge-
hölzbestände, die potenzielle Habitate für Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rahmen
der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch Baumschutzummantelungen
oder Schutzzäune an zum Baufeld exponierten Bäumen gesichert, so dass baubedingte Vegetati-
onsschäden dort vermieden werden (Maßnahme S1 → Kap. 7.1).
Auswirkungen auf Biotopstrukturen durch bauzeitlich erforderliche Grundwasserhaltungsmaßnah-
men sind nicht zu erwarten. Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Baugrube ein wasser-
dichter Verbau erfolgt, sind großflächige Absenktrichter auszuschließen. Zusätzlich kann in dem
Bereich zwischen dem FFH -Gebiet Knechtstedener Wald und dem Gohrer Graben die Errichtung
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
einer temporären bauzeitliche Wasserhaltung erforderlich werden. Es handelt sich hier jedoch nur
um sehr lokale Veränderungen des Grundwasserspiegels innerhalb und maximal unmittelbar an-
grenzend in geringem Ausmaß (vgl. hierzu auch PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022). Auswirkungen
auf grundwas serabhängige Vegetation sind ausgeschlossen, da dieser Bereich ausschließlich
landwirtschaftlich geprägt ist.
Anlagenbedingt kommt es im Bereich der zu errichtenden Bauwerke (Entnahme-, Pump- und Ver-
teilbauwerk) zu einem dauerhaften Verlust an Biotopstrukturen. Dabei handelt es sich vorwiegend
um intensiv ackerbaulich genutzte Flächen mit geringer Biotopwertigkeit. Im Bereich des
Rheinufers sind auch Röhricht- und Gesteinsbiotopen kleinflächig betroffen.
Das angewendete Verfahren der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsrege-
lung in NRW“ (LANUV 2021) ist entsprechend multifunktional ausgerichtet, d. h es ist sowohl hin-
sichtlich der abiotischen Naturgüter (Boden, Wasser, Lokalklima) als auch hinsichtlich der Bedeu-
tung verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop -/ Le-
bensraumfunktion) aussagekräftig.
Mit der Umsetzung des Vorhabens ist ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bun-
desnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbunden, der wiederum mit Kompensationspflichten der Vor-
habenträgerin verbunden ist (§ 15 BNatSchG). Zur Ermittlung des durch die Eingriffe entstehenden
Kompensationsbedarfs wurde ein gesonderter Fachbeitrag „Natur und Landschaft“ erstellt (FROE-
LICH & SPORBECK 2022A). Dort wird der derzeitige Zustand der Flächen (Biotope im Ist-Zustand)
der anzunehmenden Ausprägung der Flächen nach Durchführung der technischen Planung (Bio-
tope im Planzustand) gegenübergestellt. Dies erfolgt zur Vereinfachung nur für die vorhabenbe-
dingt beanspruchten Flächen, nicht für den gesamten UR600, da sich in nicht beanspruchten Be-
reichen keine bilanzierungsrelevanten Veränderungen des Ausgangszustandes ergeben.
Planimmanente Ausgleichsmaßnahmen (A1, → Kap. 7.2) werden bei der Bilanzierung bereits be-
rücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage des o. g. LANUV-Verfahrens. Bezugseinheiten
sind die kartierten Biotoptypen mit den ihnen zugeordneten Biotopwerten, da sie als hochintegrales
Merkmal sowohl Aussagekraft hinsichtlich der abiotischen Standortfaktoren (Boden, Wasser, Lo-
kalklima) als auch hinsichtlich der Bedeutung verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflan-
zen und Tiere (allgeme ine Biotop-/ Lebensraumfunktion) haben, die im Regelfall multifunktional
kompensiert werden können.
Zur Ermittlung des notwendigen Kompensationsumfanges für das Vorhaben wird der derzeitige
Zustand der Flächen mit der Biotopwertigkeit der anzunehmenden Ausprägung der Flächen mit
der Biotopwertigkeit nach Realisierung des Vorhabens gegenübergestellt. Der Flächenwert für den
Ausgangsbestand und Planzustand einer Biotopfläche ergibt sich jeweils aus dem Produkt des
Biotopwertes und der von dem Biotoptyp eingen ommenen Fläche. Der Ausgangsbestand (Ge-
samtflächenwert „A“) wird anhand des aktuellen Biotoptypenbestandes bewertet. Die Bewertung
des Planzustandes (Gesamtflächenwert „P“) wird auf Grundlage der für die beplanten Flächen vor-
gesehenen Biotopentwicklung nach erfolgter Rekultivierung im Eingriffsbereich durchgeführt.
Die Differenz aus Ausgangszustand und Planzustand zeigt den Überschuss an Biotopwertpunkten
an, den der Ausgangszustand gegenüber dem Ausgangszustand aufweist. Sie zeigt den Punkte-
bedarf an, der zur ordnungsgemäßen Abarbeitung der Eingriffsregelung durch weitere Maßnah-
men (über A1) hinaus, zu kompensieren ist. Eine ausführliche Bilanzierungstabelle findet sich im
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Fachbeitrag Natur und Landschaft (FROELICH & SPORBECK 2022A). Es ergibt sich ein Kompensati-
onsbedarf von 72.147 Biotopwertpunkten.
Kompensationsbedarf (AZ – PZ) Bilanz (in BWP)
5.160.314 – 5.088.167 = 72.147
Zum Ausgleich dieses Biotopwertdefizits sieht der Fachbeitrag „Natur und Landschaft“ als Aus-
gleichsmaßnahme eine Pflanzung und Entwicklung von standortheimischen Gehölzen nach Mög-
lichkeit innerhalb des UR600 vor ( → Maßnahme A 2, Kap. 7.2). Durch die Gehölzpflanzungen
sollen bestehende Gehölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und technische Objekte
besser in die Landschaft eingebunden werden. Diese Anpflanzungsmaßnahmen tragen zur Ver-
wirklichung der Entwicklungsziele
• 2K im Teilabschnitt II des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,
• 2 im Teilabschnitt VI des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,
• 2 im LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord des Rhein-Erft-Kreises und
• 2 im LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe des Rhein-Erft-Kreises
bei. Darüber hinaus werden auch übergeordnete regionalplanerisch festgelegte Umweltziele be-
rücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der im derzeitigen Verfahrensstand noch ungeklärten Sachlage hinsichtlich
der Flächenverfügbarkeit kann eine konkrete räumliche Verortung und abschließende Besc hrei-
bung der Maßnahmenflächen erst zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Planungsverfahren
erfolgen. Im Fachbeitrag Natur und Landschaft zum gegenständlichen Braunkohlenplanände-
rungsverfahren (FROELICH & SPORBECK 2022A) werden innerhalb des UR600 potenzielle Maßnah-
menbereiche als Vorschläge zur Umsetzung der Maßnahmen abgegrenzt. Potenzielle Maßnah-
menbereiche stellen dabei u. a. aktuell lückenhafte Gehölzbestände dar, die durch die Pflanzung
und Entwicklung standortheimischer Gehölze ergänzt werden können. Es sind einheimische,
standortgerechte und regionaltypische Baum- und Gehölzarten anzupflanzen. Alternativ kann die
Kompensation auch über Ökokonten erfolgen.
Zusammenfassend entstehen somit vorhabenbedingt nicht vermeidbare, erhebliche Umweltaus-
wirkungen in Sinne eines Eingriffs in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchG), die ordnungs-
gemäß nach Maßgabe der Eingriffsregelung kompensiert werden.
Sonstige Tierarten
Eine gesonderte Betrachtung der nicht besonders geschützten Arten ist unter Verweis auf das
anzuwendende LANUV-Verfahren nicht erforderlich. Diese Arten sind bei einer ordnungsgemäßen
Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (s. o.) im Sinne des LANUV-Verfahrens
hinreichend berücksichtigt.
Dies trifft auch auf die Tiergruppe der Fische zu, die durch den Wirkfaktor der Entnahme von Rhein-
wasser potenziell betroffen sein kann. Im Bereich des Entnahmebauwerks am Rheinufer sind ufer-
seitig keine Flachwasserzonen oder Buhnenbereiche ausgebildet, die als Lebensräume zur Fisch-
aufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und wandernder Fische dienen könnten.
Die Querströmung durch die Entnahme wird begrenzt, so dass auch wandernde Fische unter
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Berücksichtigung der Maßnahmen zum Fischschutz (Maßnahme V 4 AR, → Kap. 7.1) keiner be-
einträchtigenden betriebsbedingten Sogwirkung ausgesetzt sind.
6.2.5 Konflikte mit Ökokontoflächen
Wie in Kap. 4.3.5 dargestellt, unterfallen die Ökokontoflächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“
dem gesetzlichen Schutz als geschützte Landschaftsbestandteile (§ 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG). Da
die Flächen im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 LNatSchG mit einem bestimmten
Zielzustand und einem darauf au fbauend errechneten Gesamtpunktewert erfasst sind, ist auch
eben dieser Zielzustand zu kompensieren, sofern die Flächen vorhabenbedingt beansprucht wer-
den. Zusätzlich ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, für die bauzeitlichen Beeinträchtigungen einen
Ausgleich zu leisten.
Wie in Kap. 4.3.5 erläutert, liegt die tatsächliche aktuelle Biotopwertigkeit der Flächen gemäß Kar-
tierung nach LANUV (2021) höher als der mit den Ökokonten angestrebte Zielzustand. Konkret
besteht eine Abweichung von rd. 22 % (Terra No va) bzw. rd. 66 % (Fernbandanlage). Indem im
Rahmen der Bilanzierung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1
BNatSchG) die tatsächlich kartierten Biotope zugrunde gelegt werden, wird also gegenüber den
eingebuchten Punkten eine erhebliche Überkompensation geleistet. Damit ist aus gutachterlicher
Sicht auch die bauzeitliche Beeinträchtigung hinreichend kompensiert sowie dem Zeitwert der Bi-
otope entsprechend Rechnung getragen.
6.2.6 Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen
sowie biologische Vielfalt
Die Auswirkungen des Planvorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische
Vielfalt wurden unter Berücksichtigung der fachgesetzlichen Bewertungsmaßstäbe beurteilt.
Eine erhebliche Beeinträchtigung des unterquerten FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chor-
busch“ (Kennung: DE-4806-303) sowie des im Nahbereich der Entnahmestelle befindlichen FFH-
Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef“ (DE-4405-301) ist auszu-
schließen.
Der Umsetzung des Vorhabens stehen nach Maßgabe der artenschutzrechtlichen Untersuchung
keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagenden Hindernisse aus Sicht des gesetzli-
chen Artenschutzes entgegen. Für das potenziell vorkommende Artinventar wurden die denkbaren
artenschutzrechtlichen Betroffenheiten ermittelt und festgestellt, dass Beeinträchtigungen unter
Berücksichtigung von Vermeidungs- und ggf. CEF-Maßnahmen ausgeschlossen werden können.
Das Planvorhaben führt zu einer baubedingten Beeinträchtigung von Landsc haftsschutzgebieten
und einzelnen sonstigen geschützten Teilen von Natur und Landschaft. Hierfür ist die Erteilung von
Befreiungen nach § 67 BNatSchG erforderlich. Der Erteilung dieser Befreiungen stehen keine
durchgreifenden Hindernisse entgegen. Für die Realisierung der Rheinwassertransportleitung als
Teil der Wiedernutzbarmachung der Tagebaue Garzweiler II und Hambach sprechen überwie-
gende öffentliche Interessen.
Der mit dem Planvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft kann durch geeignete
Maßnahmen kompensiert werden. Es werden bau - und anlagenbedingt überwiegend intensiv
ackerbauliche genutzte Flächen mit geringer Biotopwertigkeit beansprucht. Eingriffe im Sinne der
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Eingriffsregelung des § 14 BNatSchG können durch die Ausgleichsmaßnahmen A 1 (Rekultivie-
rung) und A 2 (vsl. Gehölzanpflanzungen) kompensiert werden.
Somit kann insgesamt festgehalten werden, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf
das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt nicht zu erwarten sind oder dass unter
Berücksichtigung der genannten Kompensationsmöglichkeiten jedenfalls keine erheblichen nach-
teiligen Umweltauswirkungen verbleiben.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6.3 Schutzgut Boden
6.3.1 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X X
Die baubedingte Flächeninanspruchnahme (Arbeitsstreifen) betrifft Bereiche, die gegenwärtig na-
hezu vollständig unversiegelt sind. Wie in Tab. 3 (→ S. 67) dargestellt, beläuft sich der Umfang der
bauzeitlichen Flächeninanspruchnahme auf insgesamt 152,2 ha, wovon 58,0 ha auf die neu fest-
zusetzende Hambachleitung entfallen. In diesen Bereichen werden die ökologischen Bodenfunkti-
onen ( Lebensraumfunktion, Abflussregulationsfunktion, Wasser - und Nährstoffspeicherfunktion,
Filterfunktion sowie die Ertragsfunktion) während der Bauzeit beeinträchtigt.
Mit der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme, die sich in einer dauerhaften Neuversiegelung
des Bodens im Umfang von rund 1,2 ha niederschlägt ( →Tab. 3, S. 67: Summe der Flächen für
Gebäude und zugehörige Erschließungsflächen), geht ein vollständiger Verlust der ökologischen
Bodenfunktionen einher.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Hinsichtlich der Neuversiegelung von Flächen im Rahmen der Errichtung von Verteil- und Entnah-
mebauwerk ist der Boden sparsam in Anspruch zu nehmen, insbesondere die erstmalige Inan-
spruchnahme von Flächen soll möglichst gering gehalten werden, § 2 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 - 3 ROG
Dies wird für die nachfolgende Planungsebenen durch den § 1a Abs. 2 BauGB und § 35 Abs. 5 S.
1 BauGB dahingehend konkretisiert, dass die Vorhaben auf Ebene der Genehmigungen flächen-
sparend und unter möglichst geringer Flächenversiegelung auszuführen sind. Insoweit ist der Bo-
denschutz für die Anlagengebäude abschließend außerhalb des BBBodSchG geregelt. Zusätzlich
werden die dauerhaften errichtungsbedingten Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch den
Gebäudebau im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen berücksichtigt.
6.3.2 Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Eine mechanische Beanspruchung von Boden entsteht insbesondere durch den Aushub von Bau-
gruben und Rohrgraben, durch den Abtrag von Oberboden sowie durch die Befahrung mit Bauma-
schinen. Die Befahrung des Bodens mit Baumaschinen führt in der Regel insbesonde re zu Ver-
dichtungen des Bodens, die dessen Funktion als Speicher für Wasser und Nährstoffe einschränkt.
Hier besteht eine Wechselwirkung mit dem Schutzgut Wasser, da weniger Niederschlag im Boden
versickern kann (Einschränkung der Abflussregulationsfunktion); das Niederschlagswasser versi-
ckert dann langsamer innerhalb des Arbeitsstreifens.
Ein vorhabenbedingt erhöhtes Risiko von Bodenerosion ist aufgrund des schwach ausgeprägten
Geländereliefs im Vorhabengebiet nicht zu erwarten. Für die Bodenmieten, auf denen der abge-
schobene Oberboden gelagert wird, wird der Erosionsschutz durch Begrünung gewährleistet ( →
S.60).
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Ferner übt die Auflast der Bodenmieten Druck auf den unterliegenden Boden aus. Die Auflast hängt
von der Mietenhöhe, der Trockenrohdichte und dem Bodenfeuchtegehalt der Bodenmiete ab. Bei
normgerechten Mietenhöhen sind allerdings durch die Mietenauflast alleine keine schädlichen Ver-
dichtungswirkungen zu erwarten sind (s. hierzu im Detail INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022).
Mit dem Abtrag der oberen Bodenschichten geht zunächst deren Lebensraumfunktion verloren.
Die hauptsächliche Auswirkung besteht jedoch im Au shub des Rohrgrabens. Zum jetzigen Zeit-
punkt ist dieser noch nicht im Detail ausgeplant. Die Gesamtlänge der Abschnitte, die in offener
Bauweise verlegt werden und damit einen Rohrgraben erfordern, beläuft sich auf etwa 20,5 km
(Bündelungsleitung) bzw. 18,6 km (Hambachleitung). Dies entspricht der Gesamtlänge von Bün-
delungs- und Hambachleitung abzüglich der Abschnitte, die im untertägigen Vortrieb verlegt wer-
den. Mithilfe einer angenommenen Rohrgraben -Regelbreite von 25 m (Bündelungsleitung) bzw.
15 m (Hambachleitung) und einer Tiefe von 3 bis 5 lässt sich das Aushubvolumen näherungsweise
berechnen (vereinfachte Annahme eines quader- statt trichterförmigen Rohrgrabens).
• Bündelungsleitung: 20.500 m Länge x 25 m Breite x 4 m Tiefe = 2,05 Mio. m³
• Hambachleitung: 18.600 m Länge x 15 m Breite x 4 m Tiefe = 1,12 Mio. m³
Im weiteren Planungsprozess ist abschließend zu klären, ob in Bereichen, in denen in den Boden
eingegriffen wird, flächenhafte stoffliche Belastungen oder Altlasten anstehen (vgl. die Ausführun-
gen in Kap. 4.5.3). Falls derartige Vorbelastungen vorhanden sein sollten, dann sind daran ange-
passte Bodenschutzmaßnahmen noch zu definieren. Dies wird unter Einhaltung gesetzlicher
Melde- und Handlungspflichten in Abstimmung mit den Bodenschutzbehörden erfolgen.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Wesentliche Bewertungsgrundlagen für die vorhabenbedingte Beeinträchtigung der Bodenfunktion
im Rahmen des Leitungsbaus sind § 4 Abs. 1 sowie § 7 des BBodSchG. Nach § 4 Abs. 1
BBodSchG hat sich jeder, der auf den Boden einwirkt, so zu verhalten, dass schädliche Bodenver-
änderungen nicht hervorgerufen werden. Schädliche Bodenveränderungen in diesem Sinne sind
Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder
erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (§ 2 Abs. 3
BBodSchG). Weiterhin besteht nach § 7 BBodSchG die Verpflichtung, Vorsorge gegen das Ent-
stehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn we-
gen der Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen
Bodenveränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermei-
den oder zu vermindern.
Was die baubedingte Flächeninanspruchnahme betrifft, w erden die Bodenfunktionen zunächst
zeitweise eingeschränkt. Es kommt dabei aber nicht zu Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen,
die geeignet sind, erhebliche Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Zur Verhinderung von schädlich en Bodenveränderungen, die hier vor allem durch mechanische
Einwirkungen auf den Boden durch den Einsatz von Baumaschinen in Betracht kommen, liegt ein
Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639 vor, das den Schutz des Bodens während der Baumaß-
nahmen zur Verhinderung schädlicher Bodenveränderungen sicherstellt.
Zusätzlich werden die nur bauzeitlich beanspruchten Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten
vollständig wiederhergestellt (s. hierzu Kap. 7.1). Dabei wird durch getrennte Lagerung der
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Bodenschichten erreicht, dass die ursprüngliche Schichtabfolge des Bodens beim Einbau wieder-
hergestellt wird. Unter Berücksichtigung dieser beiden Maßnahmen sowie weiterer Maßnahmen
zum Bodenschutz (s. hierzu Kap. 7.1) sind schädliche vorhabenbedingte Bodenveränderungen im
o. g. Sinne auszuschließen. Die Vorhabenträgerin kommt damit ihren Pflichten gemäß § 4 Abs. 1,
§ 7 BBodSchG nach. Im Übrigen werden die vorgenannten Maßnahmen auch nach Maßgabe der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG) als Vermeidungs- bzw. Ausgleichs-
maßnahme geführt.
Auch für die Bewertung des Aushubs des Rohrgrabens sind die §§ 4 Abs. 1 und 7 BBodSchG die
maßgebliche Bewertungsgrundlage für die o. g. Auswirkungen dar. Allein aufgrund der Größe des
Vorhabens fällt auch Bodenaushub in entsprechenden o. g. Dimensionen an. Unabhängig von die-
sen Mengen werden die Auswirkungen jedoch durch geeignete Maßnahmen vermindert, die im
Detail im Bodenschutzkonzept (INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022) und zusammengefasst in Kap.
7.1 dargestellt sind. Zu nennen ist hier die getrennte Lagerung der Bodenschichten, die sicherstellt,
dass die ursprüngliche Schichtabfolge des Bodens beim Einbau wiederhergestellt wird.
6.3.3 Auswirkungen durch Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Da der Boden im Umfang des gesamten Baukörper- und Rohrvolumens nach Abschluss der Bau-
arbeiten nicht wieder eingebaut werden kann (Überschussmassen), entfallen in diesen Bereichen
dauerhaft sämtliche Bodenfunktionen. Das Verdrängungsvolumen je Rohr liegt i nklusive einem
Auflockerungsfaktor, der sich je nach Ausgangssubstrate zwischen 1,3 und 1,5 bewegt, bei ca.
5 m³ (INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022). Aufgrund der drei parallel laufenden Rohre fallen somit je
laufendem Trassenmeter im Bereich der Bündelungsleit ung Überschussmassen in Höhe von ca.
15 m³ an, bei der Hambachleitung (zwei Rohre) von ca. 10 m³. Bei einer Trassenlänge von 21,8
km (Bündelungsleitung) bzw. 18,9 km (Hambachleitung) fallen somit etwa 327.000 m³ bzw.
284.000 m³ Überschussmassen an.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Der abzutransportierenden Überschussmassen unterliegen den Regelungen des Kreislaufwirt-
schaftsgesetzes (KrWG) und der zugehörigen untergesetzlichen Vorschriften. Die Überschuss-
massen werden mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle abtransportiert und grundsätzlich
verwertet (siehe die Ausführungen unter 2.5.5), soweit sie nicht nach Maßgabe des Bodenschutz-
konzeptes wieder zur Rekultivierung vor Ort eingebracht werden. Bei der vorgesehenen vorrangi-
gen Verwertung des Bodens sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nach Maßgabe des
Abfallrechts auszuschließen. Gleiches gilt bei Einhaltung des oben dargestellten Verwertungs-/Ent-
sorgungsweges für den Bodenaushub.
6.4 Schutzgut Fläche
Unter den Wirkfaktoren des Vorhabens ist nur die Flächeninanspruchnahme geeignet, erhebliche
Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche hervorzurufen und dementsprechend in der schutzgutbe-
zogenen Auswirkungsprognose näher zu betrachten.
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Für das Schutzgut Fläche als beplanbares Land zur Umsetzung anthropogener Bodennutzungen
hat die raumordnerische Festlegung der RWTL-Trasse als Ziel der Raumordnung im geänderten
Braunkohlenplan zur Folge, dass bauliche Restriktionen für andere Vorhaben im Trassenbereich
entstehen. Diese ergeben sich aus der Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung (§ 4 Abs. 1
ROG) sowie aus § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Demnach sind bauliche Nutzungen im Bereich der
festgelegten Trasse im Regelfall ausgeschlossen. Wie in Tab. 3 (→ S. 67) dargestellt beläuft sich
der Umfang der Trassenfestlegung auf 268,5 ha, wovon 113,8 ha auf die neu festzusetzende Ham-
bachleitung entfallen. Für die Bündelungsleitung ist eine Trasse von insgesamt 154,7 ha bereits im
rechtskräftigen Sachlichen Teilplan festgesetzt.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Zur Bewertung des Flächenverbrauchs fehlt es an einem konkreten gesetzlichen Wertm aßstab.
Die Bodenschutzklausel in § 1a BauGB schreibt zwar vor, dass m it Grund und Boden "sparsam
und schonend“ umgegangen werden soll, jedoch ist diese Klausel der Berücksichtigung in der bau-
leitplanerischen Abwägung vorbehalten. Für die Ebene der Raumord nung enthält der § 2 Abs. 2
Nr. 6 ROG einen vergleichbaren allgemeinem Grundsatz, nach dem bei der Gestaltung räumlicher
Nutzungen Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen sind. Dieser abwägungsre-
levante Planungsgrundsatz findet in konkretisierter Form insbesondere Berücksichtigung durch die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (hierzu in Kap. 6.2.).
Indem die RWTL zum Tagebau Hambach zudem über die bereits raumordnerisch gesicherte
Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt wird, reduziert sich die raumordnerisch neu zu
sichernde Fläche gegenüber einer vollständig isolierten Trassenführung zum Tag ebau Hambach
erheblich. Dies ist nach Maßgabe des o. g. Planungsgrundsatzes als positiv herauszustellen. Im
Übrigen ist eine raumordnerische Sicherung der RWTL-Trasse unvermeidlich, um mit Blick auf die
angestrebte Seebefüllung ab 2030 rechtzeitig eine Genehmigung zu erreichen. Dabei wird voraus-
gesetzt, dass nicht mehr Fläche als Trasse gesichert wird, als für die Errichtung und den Betrieb
der RWTL nach jetzigem Kenntnisstand erforderlich sind.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6.5 Schutzgut Wasser (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022)
Die spätere Realisierung der Rohrleitungen innerhalb der zu sichernden Trasse einschließlich der
für die Entnahme von Rheinwasser vorgesehenen Anlagen sowie die Entnahme aus dem Rhein
selbst lösen verschiedene wasserrechtliche Gestattungs- und Benutzungstatbestände aus. So fällt
etwa die Entnahme aus dem Rhein unter den Benutzungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Wasser-
haushaltsgesetz (WHG) und die bauzeitliche Wasserhaltung unter § 9 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs.
1 Nr. 4 WHG. Das Einbringen von Baumaterialien und der Rohre kann ebenfalls wasserrechtliche
Benutzungstatbestände gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG bzw. Anzeigepflichten gemäß § 49 WHG
auslösen.
Die Entnahme soll über das Entnahmebauwerk erfolgen. Die Errichtung des Entnahmebauwerks
am Rheinufer führt zu einer Umgestaltu ng des Uferbereichs und stellt insofern einen Gewässer-
ausbau dar, für den ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Im Rahmen des vorliegenden Braunkohlenplanänderungsverfahrens ist zu bewerten, ob die spä-
tere Realisierung anhand des fachgesetzlichen Maßstabes des Wasserrechts erhebliche nachtei-
lige Umweltauswirkungen aufweist.
Ausgehend von den Zulassungsvoraussetzungen für die vorstehenden wasserrechtlichen Benut-
zungen gemäß § 12 WHG i.V.m §§ 8, 9 WHG sowie den Anforderungen nach §§ 6 7, 68 WHG
i.V.m. § 71 nordrhein-westfälisches Landeswassergesetz (LWG NRW) für einen Gewässerausbau
ergeben sich für die Beurteilung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen folgende Maßstäbe:
Nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 WHG dürfen mit einer Gewässerbe nutzung keine schädlichen,
auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerverände-
rungen einhergehen. Schädliche Gewässerveränderungen definiert der § 3 Nr. 10 WHG wie folgt:
„Veränderungen von Gewässereigenschaften, die das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die
öffentliche Wasserversorgung, beeinträchtigen oder die nicht den Anforderungen entsprechen, die
sich aus diesem Gesetz [Anm.: Wasserhaushaltsgesetz], aus auf Grund dieses Gesetzes erlasse-
nen oder aus sonstigen wasserrechtlichen Vorschriften ergeben.“
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Zu den wasserrechtlichen Anforderungen, die bei der späteren Realisierung des Vorhabens im
Rahmen der wasserrechtlichen Gestattungs- und Benutzungstatbestände zu erfüllen sind, zählen
insbesondere die in §§ 27 und 47 WHG aufgeführten Bewirtschaftungsziele. Diese stellen nach
der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahre 2015 wasserrechtlich verbind-
liche Vorgaben für die Zulässigkeit von Vorhaben dar. Die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungs-
zielen ist daher sowohl im Rahmen eines Planfeststellungs -/Plangenehmigungsverfahrens für ei-
nen Gewässerausbau gemäß §§ 67, 68 WHG als auch in einem Erlaubnis-/Bewilligungsverfahren
für eine Gewässerbenutzung gemäß §§ 8, 9, 12 WHG zu prüfen.
Die allgemeinen Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser ergeben sich aus § 47 Abs. 1 WHG.
Danach ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass
• eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermie-
den wird;
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf
Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;
• ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wer-
den, wobei zu einem guten mengenmäßigen Zustand insbesondere ein Gleichgewicht
zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung gehört.
Für oberirdische Gewässer ergeben sich die allgemeinen Bewirtschaftungsziele aus § 27 WHG.
Dieser unterscheidet zwischen natürlichen Gewässern s owie erheblich veränderten und künstli-
chen Gewässern.
Nach § 27 Abs. 1 WHG sind oberirdische Gewässer, soweit sie nicht als künstlich oder erheblich
verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
• eine Verschlechterung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden wird
und
• ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.
Nach § 27 Abs. 2 WHG sind oberirdische Gewässer, die nach § 28 WHG als künstlich oder erheb-
lich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
• eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands
vermieden wird und
• ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht
werden.
Die Begutachtung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen der WRRL
erfolgt detailliert im „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie“ (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022).
Trinkwasserschutz
Zusätzlich ist für das Vorhaben ebenso der Trinkwasserschutz separat zu berücksichtigen, da der
Arbeitsstreifen der RWTL in etwa von der B 9 bei Dormagen-Horrem bis Dormagen-Gohr auf einer
Strecke von rund 8 km durch die weitere Schutzzone (Zone III-B) des Trinkwasserschutzgebietes
„Auf dem Grind“ verläuft. Die Schutzzone dient gemäß § 3 Abs. 3 der Wasserschutzgebietsverord-
nung vom 24.02.2003 dem „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht
oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“. In der Zone III B
gelten die in der Anlage A der Verordnung aufgeführten Verbote und Genehmigungspflichten für
bestimmte Handlungen oder Maßnahmen. Diese können durch verschiedene Wirkfaktoren des
Vorhabens berührt werden. Daher erfolgt eine wirkfaktorübergreifende Darstellung von Tatbestän-
den der Schutzgebietsverordnung, die durch das Vorhaben berührt werden können (→ Tab. 44)..
Tab. 44: Vorhabenbedingt berührte Tatbestände der Schutzgebietsverordnung „Auf dem Grind“
Nr. der
Anlage A Tatbestand ausgelöst durch…
2.1 Freilegung des
Grundwassers
- Pressgruben an der B 9 & A 57 (jeweils nördlich Dormagen-Horrem)
sowie am Knechtstedener Wald
- Rohrgraben westlich des Knechtstedener Waldes bis Dormagen-Gohr
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Nr. der
Anlage A Tatbestand ausgelöst durch…
2.2
Verminderung der
Grundwasserüber-
deckung
Bodenaushub (Rohrgraben und Pressgruben entlang der gesamten Que-
rung des Schutzgebietes)
5.2.1 Einleiten in oberirdi-
sche Gewässer
potenzielle Einleitung von gehaltenem Wasser in die Vorflut (noch keine
abschließende Festlegung, ob das Wasser der bauzeitlichen Wasserhal-
tung in Vorflut oder das Grundwasser eingeleitet wird, vgl. auch Fachbei-
trag WRRL, dort Kapitel 2.1.3)
10 Errichtung baulicher
Anlagen Verlegung der Rohre
52
Bauen, Erweitern
und wesentliches
Ändern von Straßen
und Wegen
Baustraße und Zuwegungen zum Arbeitsstreifen innerhalb des Arbeits-
streifen/Trasse (Festlegung im Rahmen der Bauausführungsplanung )
Die Wirkpfade, die die entsprechenden Tatbestände betreffen, werden in dem folgenden Unterka-
pitel zur bauzeitlichen Wasserhaltung mit berücksichtigt, sofern sie eine Relevanz darstellen. Bei
den Tatbeständen „Errichtung baulicher Anlagen“ und „Bauen, Erweitern und wesentliches Ändern
von Straßen und Wegen“ ist davon auszugehen, dass bereits von vornherein keine Relevanz für
die Trinkwasserqualität besteht, da ausschließlich Materialien verwendet werden, bei denen es
nicht zu einer Auswaschung kommt. Aus den vorgenannten Gründen lässt sich ableiten, dass einer
Erteilung evtl. erforderlicher Genehmigungen keine Hindernisse entgegen stehen.
Hochwasserschutz
Keine der vorhabenbedingten Wirkungen besitzt eine Relevanz für den Hochwasserschutz.
Im Folgenden werden die vorhabenspezifischen Auswirkungen bezogen auf das Schutzgut Was-
ser, die dem Braunkohlenplanänderungsverfahren zuzuordnen sind, anhand des beschriebenen
wasserrechtlichen Maßstabs zur Beurteilung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen ge-
prüft.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6.5.1 Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung infolge der
Errichtung des Entnahmebauwerks und der Hydroburstanlage
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Beschreibung des Wirkfaktors
In Rheinufernähe kann es durch die mechanische Bodenbeanspruchung infolge der Errichtung des
Entnahmebauwerks und der Hydroburstanlage zu Einträgen von Sedimenten / Bodensubstanz in
den Rhein kommen. Dies kann sowohl unmittelbar durch Bodenbewegungen als a uch mittelbar
durch wind- oder niederschlagsbedingte Erosionsprozesse (z. B. bei Bodenmieten) erfolgen.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Baubedingte Auswirkungen auf den sich angrenzend befindenden OFWK 2_701494 durch die Er-
richtung des Entnahmebauwerks sowie der Hydroburstanlage können ausgeschlossen werden;
diese haben nur eine sehr lokale, zeitweise Wirkung, so dass die weitreichende Wirkung auf den
deutlich größeren OFWK nicht zu erwarten ist und in ihrer Wirkung keine Relevanz für die Beurtei-
lung der OFWK hervorrufen können.
6.5.2 Auswirkungen durch Grundwasserhaltung
(im Fachbeitrag WRRL als bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)Einleitung bezeichnet)
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Beschreibung des Wirkfaktors
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Grundwasserhaltungen bzw. bauzeitliche Wasserhaltungen
mit (Wieder-)Einleitung für einen Zeitraum von 3-4 Monaten (max. 6 Monaten) in der Regel in jenen
Bereichen der Rohrgräben für die Verlegung der Leitungen, in den Bereichen der Baugruben für
die geplanten Bauwerke und in den Start- und Zielgruben der Durchpressungen erforderlich, in
denen Grundwasserflurabstände < 5 m vorliegen; im Bereich von Durchpressungen auch in Ein-
zelfällen Abstände von bis zu 15 m. Hierbei handelt es sich aufgrund noch nicht vorliegender Bau-
grunduntersuchungen um maximale Annahmen. Sofern im Bereich der Baugruben Grundwasser
ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und eine wasserdichte Baugrubensohle aus
Beton in die Baugrube eingebracht (→ Kap. 5.1.12). Anschließend wird das Wasser aus der Bau-
grube abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugrubensohle aus Beton ver-
hindern ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube. Die Baugruben werden in
Abhängigkeit von dem zu querenden Objekt eine Tiefe von bis zu ca. 17 m aufweisen. Die bisher
identifizierten potenziell betroffenen Bereiche sind dem Fachbeitrag WRRL, dort Kapitel 2.1.3, zu
entnehmen. Diese befinden sich im Bereich der Grundwasserkörper 274_01 und 27_20.
Das gehaltene/abgepumpte Wasser wird entweder durch ortsnahe Versickerung in denselben
Grundwasserkörper, aus dem es entnommen wurde, wiedereingebracht oder in einen trassenna-
hen Vorfluter eingeleitet.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Darüber hinaus ist bei der Betonage ausschließlich die Verwendung genormter Ausgangsstoffe
vorgesehen, die generell als unbedenklich eingestuft sind oder für die die Umweltverträglichkeit
durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen worden ist.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Die mit der Grundwasserhaltung einhergehenden baubedingten Wirkungen führen für einen be-
grenzten Zeitraum (3-4 Monate, max. 6 Monate) zu sehr lokalen Veränderungen des Grundwas-
serspiegels, die räumlich maximal im unmittelbar angrenzenden Umfeld zu verzeichnen sind (vgl.
PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022, dort: Kap. 5.3). Speziell durch den wasserdichten Verbau bei be-
stehendem Grundwasserkontakt werden großflächige Absenktrichter verhindert. Auch im Bereich
des FFH-Gebiets Knechtstedener Wald sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
infolge der Grundwasserhaltung zu erwarten. Eine detaillierte Prüfung etwaiger Auswirkungen er-
folgt im Rahmen des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (→ Kap. 6.2). Es handelt
sich bei dem (wieder -)eingeleiteten Wasser um ortsbürtiges Wasser, von dem keine zusätzliche
Belastung ausgehen kann.
Die Grundwasserhalt ung steht demensprechend auch mit den Bewirtschaftungszielen für das
Grundwasser gemäß § 47 Abs. 1 WHG in Einklang. Hierzu stellt das PLANUNGSBÜROS KOENZEN
(2022, dort: Kap. 8.1) fest, dass es nicht zu einer Verschlechterung des mengenmäßigen oder
chemischen Zustandes der Grundwasserkörper 274_01 und 27_20 kommt. Auch das Zielerrei-
chungsgebot sowie das Trendumkehrgebot werden eingehalten.
Zusätzlich ist dementsprechend eine potenziell nachteilige Betroffenheit des Trinkwasserschutz-
gebiets „Auf dem Grind“ durch die Grundwasserhaltung gemäß der einleitend unter „Trinkwasser-
schutz“ aufgeführten Tatbestände ebenso nicht anzunehmen.
6.5.3 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme durch die Errichtung
des Entnahmebauwerks
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Beschreibung des Wirkfaktors
Die Errichtung des Entnahmebauwerks bedingt eine Flächeninanspruchnahme und Befestigung
des Ufers. Jedoch besteht bereits im Ist -Zustand ein weitreichender Uferverbau, so dass es sich
um eine Veränderung des Uferverbaus handelt (vgl. auch Fachbeitrag WRRL, Kapitel 4.1.2.1.6).
Die beanspruchte Abschnittslänge im Rhein beträgt etwa 60 m. Genauere Beschreibungen zum
Entnahmebauwerk sind Kapitel 2.3.1 zu entnehmen.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Des Weiteren ist der Uferverbau vor dem Hintergrund des § 27 WHG (Bewirtschaftungsziele für
oberirdische Gewässer) zu bewerten. Oberirdische Gewässer, die als künstlich oder erheblich ver-
ändert eingestuft werden (so der Fall beim betroffenen Rheinabschnitt), sind so zu bewirtschaften,
dass eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands ver-
mieden wird und ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder
erreicht werden. Eine maßgebliche Verschlechterung in diesem Sinne ist aufgrund des Uferver-
baus durch das Entnahmebauwerk nicht zu erwarten, da der bewertete Abschnitt bereits im
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Bestand als „sehr stark verändert“ ausgewiesen wurde (vgl. auch bereits vollständiger Uferverbau
gemäß PLANUNGSBÜRO KOENZEN (2022), dort: Kapitel 4.1.2.1.6) und der Verbau mit 60 m in Rela-
tion zur Länge des Rheinabschnittes, für den die Gewässerstruktur erhoben wurde (1.000 m) mit
etwa 6% sehr gering ausfällt ( PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.2). Damit besteht kein
Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot oder dem Zielerreichungsgebot des § 27 WHG.
Weiterhin werden diverse namenlose Gewässer sowie der Gillbach (berichtspflichtig), der Gohrer
Graben und der Köttelbach durch die Trasse gequert. Die Querung erfolgt mittels Unterpressung,
so dass Auswirkungen auf diese Gewässer ausgeschlossen werden können. Eine vertiefte Berück-
sichtigung im Fachbeitrag WRRL findet somit nicht statt. Gleiches gilt mit Blick auf die Grundwas-
serkörper, in denen die untertägige Querung der Oberflächengewässer erfolgt.
6.5.4 Auswirkungen durch Entnahme von Rheinwasser
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Beschreibung des Wirkfaktors
Die Entnahme von Rheinwasser erfolgt nach einem gestaffelten Konzept in Abhängigkeit vom
Rheinpegel (→ Kap. 2.6.3). Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Fachbeitrags war dieses Konzept
noch in Diskussion, so dass zur Beurteilung hohe konservative Annahmen von Entnahmemengen
verwendet wurden. Die entsprechend im Fachbeitrag WRRL angenommenen Entnahmemengen
und zugehörigen Absenkungen des Wasserstands sind Kapitel 2.1.1 des Fachbeitrags WRRL zu
entnehmen.
Durch die Entnahme aus dem Rhein können potenziell Wirkungen auf den Abfluss hervorgerufen
werden, die sich weitergehend auf die Abflussverhältnisse und -dynamik im Gewässer, den Was-
serstand/die Wasserstandsdynamik, die Verbindung zum Grundwasser sowie volumen - und zu-
flussbedingt auf die Wasserbeschaffenheit auswirken können (vgl. Fachbeitrag WRRL, Kapitel
3.4.3.1 und 3.4.3.2).
Potenzielle Auswirkungen auf die Abflussverhält nisse und -dynamik sowie den Wasserstand/die
Wasserstandsdynamik ergeben sich somit direkt. Die Verbindung zum Grundwasser ist über die
Wasserstandsänderung im Rhein potenziell betroffen. Volumenbedingte Auswirkungen auf die
Wasserbeschaffenheit wurden direkt unterhalb der Entnahmestelle betrachtet, während unter zu-
flussbedingten Auswirkungen potenziell relevante Erhöhungen von Konzentrationen/Temperatu-
ren zu verstehen sind, die sich durch eine verringerte Verdünnung bei erhöhten Belastungen aus
den Zuflüssen ergeben können.
Auswirkungen auf das Fließverhalten sind nur in sehr geringfügigem Ausmaß direkt angrenzend
an das Entnahmebauwerk möglich. Das Bauwerk wurde jedoch speziell auf den größtmöglichen
Fischschutz ausgerichtet (vgl. Bezirksregierung Köln 2020).
Bewertung der Umweltauswirkungen
In einem gesonderten Fachbeitrag (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022) wurde umfassend begutach-
tet, ob das Vorhaben mit den Bewirtschaftungszielen nach der WRRL und ihrer nationalen Umset-
zung in den §§ 27 Abs. 1, 47 Abs. WHG in Einklang steht.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Setzt man die Werte des Entnahmekonzeptes in Relation zur Abflussmenge (m³/s) beim jeweiligen
Pegel, so beträgt der Anteil der Veränderungen des Abflusses gegenüber dem Bestand maximal
1% (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.1.1.1). Vor diesem Hintergrund ist von keinen
maßgeblichen Veränderungen des Abflusses sowie der Abflussdynamik durch die Rheinwasser-
entnahme auszugehen (ebd.). In ähnlicher Weise wurde über das Verhältnis von Wasserstand und
entnahmebedingter Wasserstandsveränderung argumentiert. Die gemäß Entnahmekonzept zu er-
wartenden Wasserstandsabsenkungen liegen zwischen 0,4 und 2,6 cm, was maximal etwa 1,1 %
des jeweiligen Wasserstandes entspricht (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.1.1.2).
Hinsichtlich möglicher Umweltauswirkungen durch die Entnahme aus dem Rhein auf die mit ihm in
Verbindung stehenden Grundwasserkörper wurde im Fachbeitrag WRRL festgestellt , dass die
durch die vorhabenbedingten Absenkungen der Rheinwasserstände induzierten Änderungen der
Exfiltrationsraten sehr gering sind und diese darüber hinaus auch nur sehr kleine Flächenanteile
der Grundwasserkörper betreffen (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.1.1.3).
Zuflussbedingte sowie volumenbedingte Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit ergeben sich
nur in einer nicht messtechnisch erfassbaren Größenordnung, wodurch ebenfalls weitergehende
relevante nachteilige Auswirkungen auf die OFWK ausgeschlossen werden können (PLANUNGS-
BÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.1.2).
Hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen auf das Fließverhalten unmittelbar angrenzend an das
Entnahmebauwerk wurde zusätzlich zur speziellen Ausrichtung der Konstruktion auf den Fisch-
schutz eine detaillierte Überprüfung potenzieller Auswirkungen auf die Verdriftungsdistanz von
Fischeiern durch die RWTH Aachen (2022) durchgeführt. Im Resultat konnten relevante nachteilige
Auswirkungen ausgeschlossen werden (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.2).
In der Gesamtbetrachtung kommt der Fachbeitrag zu dem Ergebnis (dort: Kap. 6), dass vorhaben-
bedingte nachteilige Auswirkungen auf die Bewertung der OFWK (OFWK-ID 2_701494, 2_775008
und 2_813012) sowie der angrenzenden GWK über den Wirkpfad der Rheinwasserentnahme aus-
geschlossen werden können. Damit sind auch entnahmebedingte Konflikte mit den Bewirtschaf-
tungszielen für die berührten Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper auszuschließen.
Die Entnahme steht mit dem Verschlechterungsverbot und dem Zielerreichungsgebote sowie zu-
sätzlich für das Grundwasser mit dem Trendumkehrgebot in Einklang (dort: Kap. 8).
Hinweis zur Verwendung von Rheinwasser für die Tagebauseebefüllung und als Ersatz -,
Ausgleichs- und Ökowasser
Mit Blick auf den Vorhabens- und Antragsgegenstand des Braunkohlenplanänderungsverfahrens
ist bezogen auf Entnahme und anschließenden Verwendungen von Rheinwasser auf Folgendes
nachrichtlich hinzuweisen:
Das Braunkohlenplanänderungsverfahren dient ausschließlich der raumordnerischen Sicherung
einer Trasse für den Bau einer Wassertransportleitung vom Rhein bis zum RWE-Betriebsgelände
bei Frimmersdorf sowie einer Trasse für den Bau einer Wassertransportleitung bis zum Tagebau
Hambach, um die Umsetzung der Zie lvorgaben des Braunkohlenplanes Garzweiler II sowie des
Braunkohlenplanes Hambach – Teilplan 12/1 – zu gewährleisten.
Die Betrachtungen zum Schutzgut Wasser beziehen sich nicht auf Auswirkungen der Verwendung
von Rheinwasser im Zusammenhang mit der Befüllu ng der Tagebauseen Garzweiler II und
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Hambach oder der Verwendung als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser. Derartige Auswirkungen
sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Die Realisierung des Tagebausees nach Beendigung des Gewinnungsbetriebs im Tagebau Garz-
weiler und dessen Befüllung mit Rheinwasser sowie die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs-
und Ökowasser mit Rheinwasser sind Gegenstand des Braunkohlenplanes Garzweiler II vom
31.3.1995 und wurden dort als Ziele der Raumordnung festgelegt (v gl. u.a. die Ziele zu Kap. 2.2
und Kap. 2.6 des Braunkohlenplanes Garzweiler II). Dabei wurden insbesondere in der damals
durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Beschaffenheit des Rheinwassers und
dessen Eignung für die Befüllung des Tagebausees bewertet und insgesamt festgestellt, dass die
für die Anreicherung und Seefüllung notwendigen Wassermengen sowohl in erforderlicher Menge
als auch in der erforderlichen Beschaffenheit bereitgestellt werden können.
Auch der Braunkohlenplan Hambach – Teilplan 12/1 – sieht vor, dass die Auffüllung des Tagebau-
sees grundsätzlich mit Oberflächenwasser – z.B. des Rheines – erfolgt (siehe Ziele 3.1 und 3.6 zu
Kap. 2.2 des Braunkohlenplanes).
Die Zielvorgaben der Braunkohlenpläne Garzweiler II und Hambach – Teilplan 12/1 – zur Verwen-
dung von Rheinwasser sind somit Anlass für die raumordnerische Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen, jedoch nicht deren Gegenstand.
Unabhängig davon ist eine Belastung von Grundwasserkörpern durch die Verwendung von Rhein-
wasser nicht zu erwarten. Das Rheinwasser wird vielfältig genutzt und versorgt u. a. mehrere Mil-
lionen Menschen mit Trinkwasser. Aktuell unterschreitet das Rheinwasser schon die Schwellen-
werte der Anlage 2 der Grundwasserverordnung
Aktuell sind keine Gesichtspunkte ersichtlich, die eine Verwendung von Rheinwasser zu den v. g.
Zwecken grundsätzlich ausschließen könnten.
Die abschließende Bewertung der Wasserbeschaffenheit des (zukünftigen) Rheinwassers, deren
mögliche Auswirkungen und die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang etwaiger
Anlagen oder Maßnahmen zur weiteren Aufbereitung wird rechtzeitig in den erforderlichen wasser-
rechtlichen Erlaubnisverfahren zur Herstellung der Tagebauseen bzw. zur Verwendung als Ersatz
, Ausgleichs- und Ökowasser erfolgen. Dazu sieht der Braunkohlenplan Garzweiler II auch ein
umfangreiches Monitoring mit einem ganzheitlichen Ansatz vor, in dem die Eignung des Rhein-
wassers fortlaufend behandelt und dezidiert auf der Grundlage der maßgeblichen Rechtsvorschrif-
ten (Oberflächengewässer-, Grundwasser- und Trinkwasserverordnung) untersucht wird.
6.5.5 Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Wasser
Die mit dem Vorhaben einhergehenden Wirkungen auf das Schutzgut Wasser sind wie folgt zu-
sammenzufassen:
Hinsichtlich der baubedingten Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung infolge der
Errichtung des Entnahmebauwerks und der Hydroburstanlage handelt es sich um sehr lokale und
zeitweise Wirkungen, die keine Relevanz für die Beurteilung de s OFWK 2_701494 hervorrufen
können. Dieser Vorhabenbestandteil steht mit dem Zielerreichungsgebot und dem Verschlechte-
rungsverbot für den OFWK 2_701494 im Einklang.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Ebenso sind durch die kleinräumigen Grundwasserhaltungen im Bereich der Leitungstrasse Aus-
wirkungen mit Relevanz auf die potenziell betroffenen Wasserkörper nicht zu erwarten. Dies ist zu
begründen durch sehr lokale Veränderungen, einem wasserdichten Ve rbau der großflächige Ab-
senktrichter verhindert, die zeitliche Begrenzung und die unmittelbare Wiedereinleitung von orts-
bürtigem Wasser. Dieser Vorhabenbestandteil steht somit mit dem Verschlechterungsverbot, Ziel-
erreichungsgebot und dem Trendumkehrgebot der GWK 274_01 und 27_20 bzw. dem Verschlech-
terungsverbot und dem Zielerreichungsgebot der potenziell betroffenen Vorfluter im Einklang.
Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme durch die Errichtung des Entnahmebauwerks
beziehen sich nur auf einen scho n jetzt verbauten Uferabschnitt des Rheins. Dieser wird bereits
jetzt als „sehr stark verändert“ ausgewiesen; zudem wird der Verbau einen Abschnitt von 6% des
Rheinabschnitts verändern. Demnach ist von keiner relevanten nachteiligen Veränderung der Be-
urteilung des OFWK auszugehen. Dieser Vorhabenbestandteil steht somit mit dem Verschlechte-
rungsverbot und dem Zielerreichungsgebot des OFWK 2_701494 im Einklang.
Auswirkungen durch die Entnahme von Rheinwasser beschränken sich auf sehr geringe Verände-
rungen der Abflussverhältnisse und -dynamik, des Wasserstands/der Wasserstanddynamik, der
Verbindung zum Grundwasser sowie volumen- und zuflussbedingt der Wasserbeschaffenheit. Es
resultieren keine potenziell nachteiligen Veränderungen, die sich auf die Beurteilung der potenziell
betroffenen OFWK des Rheins auswirken könnten. Dieser Vorhabenbestandteil steht somit mit
dem Verschlechterungsverbot und dem Zielerreichungsgebot der OFWK 2_701494, 2_775008 und
2_813012 im Einklang.
Aufbauend auf den ermittelten Wirkungen des Vorhabens bezogen auf das Schutzgut Wasser sind
somit keine schädlichen Gewässerveränderungen des Grundwassers und der Oberflächengewäs-
ser zu erwarten. Das Verschlechterungsverbot, das Verbesserungsgebot sowie bezogen auf das
Grundwasser zusätzlich das Trendumkehrgebot werden eingehalten. Das Vorhaben steht mit den
Bewirtschaftungszielen in Einklang.
Des Weiteren kommt es zu keinen Beeinträchtigungen bezogen auf den Trinkwasserschutz. Dies
resultiert aus den Betrachtungen zur Grundwasserhaltung. Eine Be troffenheit des Hochwasser-
schutzes ist auszuschließen.
Im Ergebnis der Betrachtungen sind durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelt-
auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.
Seite 271/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6.6 Schutzgüter Luft und Klima
6.6.1 Auswirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen (und CO2)
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X X
Luftschadstoffe
Die Auswirkungen der bauzeitlich emittierten Luftschadstoffe werden im Zusammenhang mit dem
Schutzgut Menschen ( → Kap. 6.1) behandelt. Während der Betriebsphase kommt es nicht zu
Emissionen von Luftschadstoffen.
CO2
§ 13 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) fordert, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren
Planungen (als eine solche ist die Braunkohlenplanänderung anzusehen) den Zweck des KSG und
die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen haben. Der diesbezüglich relevante
Zweck besteht gemäß § 1 KSG im Wesentlichen im Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten
Klimawandels. Eine sinngleiche Vorgabe ergibt sich auch aus dem planerischen Abwägungsgebot.
Konkrete methodische Vorgaben zur Ermittlung der klimarelevanten Auswirkungen liegen derzeit
noch nicht vor. Eine Verpflichtung zu näheren Untersuchungen besteht auf der Plan- oder Vorha-
benebene daher aktuell nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.2022 – 9 A 7.21, bverwg.de Rn. 80, 81).
Beim Bau der Rheinwassertransportleitung werden durch den Einsatz von Baufahrzeugen und
-maschinen und den Baustellenverkehr, insbesondere Transportfahrten mit LKW, Treibhaus-
gasemissionen freigesetzt. Diese CO 2-Emissionen können unmittelbare Auswirkungen auf das
Schutzgut Klima / Luft haben. Obwohl ein Überblick über de n Einsatz bestimmter wesentlicher
Baugeräte vorhanden ist (→ Kap. 2.5), ist eine nähere Prognose über den Umfang der durch den
Baubetrieb entstehenden Treibhausgasemissionen nicht möglich, da es sich beim Einsatz von
Baumaschinen sowie beim Baustellenverkehr um Tätigkeiten handelt, bei denen keine kontinuier-
lichen Emissionen zugrunde gelegt werden können.
Die geplante Bauzeit ist auf einen Zeitraum von ca. 4,5 Jahren beschränkt. Durch den geplanten
abschnittsweisen Bau der RWTL entstehen die baubedingten Auswirkungen zu keinem Zeitpunkt
der Bauphase im gesamten Trassenbereich, sondern nur in den jeweils aktiven Baulosen. Die im
Zusammenhang mit den Bautätigkeiten unmittelbar freigesetzte Menge an CO 2-Emissionen, die
daraus ableitbare globalklimatische Relevanz sowie der Einfluss auf die Minderungsziele des KSG
sind insoweit als sehr niedrig anzusehen.
In der Betriebsphase fallen keine unmittelbaren CO2-Emissionen an, da alle relevanten Aggregate
(Hydroburst, Anlagen in Pump- und Verteilbauwerk) elektrisch betrieben werden. Die Erzeugung
der Energie, die für den Betrieb der Pumpen zum Betrieb Transport von Rheinwasser erforderlich
ist, sowie die Herstellung der verwendeten Baumaterialen für Bauwerke, Leitungsrohre und Aggre-
gate verursacht jedoch an anderer Stelle CO2-Emissionen, die mittelbar dem Betrieb und dem Bau
der RWTL zuzuordnen sind. In der Betriebsphase wird lediglich Strom aus dem Stromnetz verwen-
det. Im Hinblick auf CO 2-Emissionen durch die Stromerzeugung ist derzeit nicht sicher abschätz-
bar, in welchem Umfang der Strom zum Zeitpunkt von Errichtung und Betrieb aus fossilen Brenn-
stoffen und/oder erneuerbaren Energie produziert werden wird, wobei davon auszugehen ist, dass
Seite 272/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
sich der Anteil fossiler Brennstoffe mit zunehmendem Ausbau erneuerbarer Energien verringern
wird.
Ohne Durchführung des Vorhabens würde die Herstellung der Tagebauseen und die Bereitstellung
von Ersatz -, Ausgleichs- und Ökowasser ausscheiden und damit eine sinnvolle und ökologisch
erforderliche Folgenutzung der Tagebauflächen nicht in Frage kommen. Durch die Wahl der Tras-
senführung als Ergebnis der Alternativenprüfung (→ Kap. 3) kommt es zu einer weitestmöglichen
Bündelung der Leitungen sowie zu einer g emeinsamen Nutzung des Entnahme - und Pumpbau-
werkes für die RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Dies wirkt sich im Hinblick auf
die unmittelbar baubedingt und mittelbar bau- und betriebsbedingt entstehenden CO2-Emissionen
insoweit mindernd aus, da ss baulogistische Aspekte (Dauer, Einsatz von Maschinen, Transport-
wege etc.) sowie der betriebsbedingt erforderliche Strombedarf im Vergleich zu einer Nicht -Bün-
delung der Leitungen wesentlich geringer und damit CO2-effizienter ausgelegt sind. Unter der Prä-
misse des Planungsziels überwiegen die mit dem Vorhaben verfolgten Ziele die mit dem Vorhaben
verbundenen, unvermeidlichen Nachteile bezüglich der CO2-Emissionen.
6.6.2 Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Die Errichtung der Gebäude (Pump- und Verteilbauwerk) sowie die jeweils zugehörigen umlaufen-
den, versiegelten Flächen führen geringfügigen Modifikationen der lokalklimatischen Verhältnisse
am Standort der Gebäude. Die Modifikationen ergeben sich daraus, dass die künstlichen Bauma-
terialien sich tagsüber unter Sonneneinstrahlung auf heizen und die gespeicherte Wärme in der
Nacht abgeben. Hierdurch wird der Tagesgang der Lufttemperatur auf den Flächen und dem un-
mittelbaren Nahbereich gedämpft.
Bewertung der Umweltauswirkungen
Aufgrund der weitläufigen landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Umgebung der Gebäude ist
eine starke nächtliche Abkühlung zu erwarten. Es ist damit zu rechnen, dass hierdurch die be-
schriebenen Effekte weitestgehend ausgeglichen werde n. Somit sind keine erheblichen Aus -wir-
kungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6.7 Schutzgut Landschaft
6.7.1 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme
Ein Teil der Hambachleitung verläuft unmittelbar entlang des Radwegs auf der ehemaligen Fern-
bandtrasse (→ Abb. 8, S. 43). Die hohe Bedeutung dieses Radwegs für die landschafts- und sied-
lungsbezogene Erholung wurde in Kap 0 (→ S. 212) aufgezeigt. Der Trassenabschnitt auf der Fern-
bandtrasse weist eine Länge von rund 6,8 km auf.
Mit Blick auf die Länge der einzelnen Bauabschnitte von ca. 7 km (→ Kap. 2.5.2) und aufgrund des
besonderen Querschnittes auf dem Trassenabschnitt der Fernbandtrasse ( → Abb. 22, S. 59) ist
davon auszugehen, dass der gesamte Radweg einen einzelnen Bauabschnitt darstellen wird. So-
mit ist zu erwarten, dass es aufgrund der bauzeitlichen Inanspruchnahme zu einer temporären
Sperrung des Radwegs kommt. Hierdurch entstehen vor dem Hintergrund der Umweltziele, die die
Sicherung und Entwicklung des Erholungswertes von Natur und Landschaft zum Gegenstand ha-
ben (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BNatSchG, § 10 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG; s. Tab. 5, S. 78), abwägungserheb-
liche Umweltauswirkungen. Diese wurde im Vergleich von Trassenvarianten gew ürdigt und mit
dem Ergebnis berücksichtigt, dass eine Trassenführung über die Fernbandtrasse insbesondere im
Sinne der Bündelung mit bestehender Infrastruktur vorzugswürdig ist gegenüber einer Neuzer-
schneidung der Landschaft (→ Kap. 3.5.8). Auf der nachgelagerten Planungsebene können tem-
poräre Umleitungen eingerichtet werden (Beschilderungen), um die Verbindungsfunktion mit Ein-
schränkungen aufrecht zu erhalten und so die Auswirkungen zu verringern.
Was den „Nordrheinischer Jakobsweg“ angeht, der innerhalb des UR600 rheinseitig am Fuß des
Rheindeichs als asphaltierter Weg verläuft ( → Kap. 0), wird dieser durch die RWTL im Abschnitt
zwischen Entnahme - und Pumpbauwerk grabenlos gequert ( → S. 46). Eine bauzeitliche Inan-
spruchnahme – und damit verbunden eine Beeinträchtigung der Vernetzungs- und Erholungsfunk-
tion – erfolgt daher nicht.
Soweit übrige Erholungsinfrastruktur beansprucht wird, handelt sich im Wesentlichen um einige
der zahlreich vorhandenen Wirtschaftswege. Diese Bereiche sind mit Blick auf die Erholungsfunk-
tion nicht von besonderer Bedeutung. Außerdem kann die Verbindungs-/Vernetzungsfunktion die-
ser Wege durch die andere nahegelegene Wirtschaftswege substituiert werden. Somit ist hier nicht
von erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft (Erholungsfunktion) auszu-
gehen.
Die anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme erfolgt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen,
die nicht für die Erholung erschlossen sind. Somit entstehen auch hier keine erheblichen Umwelt-
auswirkungen
6.7.2 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X X
Durch Lärmemissionen kann grundsätzlich die Erholungseignung der Landschaft beeinträchtigt
werden. Wie bereits in Kapitel 6.1.4 dargelegt, fällt die räumliche Ausbreitung der betriebsbeding-
ten Lärmemissionen allerdings sehr gering aus. Insofern steht das Vorhaben nicht im Konflikt zu
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
dem Umweltziel, das in diesem Zusammenhang als Wertmaßstab heranzuziehenden ist (§ 1 Abs.
4 Nr. 3 BNatSchG) und die die S icherung und Entwicklung des Erholungswertes von Natur und
Landschaft zum Gegenstand haben (→ Tab. 5, S. 78).
Baubedingt ist eine dauerhafte, nachhaltige Beeinträchtigung der Erholungseignung ausgeschlos-
sen. Erhebliche Umweltauswirkungen sind in dieser Hinsicht nach Maßgabe des o. g. Schutzziels
ausgeschlossen.
6.7.3 Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Das 9 m hohe Pumpbauwerk und das 7 m hohe Verteilbauwerk führen als landschaftsfremde Ob-
jekte zu einer anthropogenen Beeinflussung des Landschaftsbildes.
Das Pumpbauwerk wird vom Deich aus und vom Ackerflächenverbund zwischen Deich und dem
Siedlungsbereich von Dormagen sichtbar sein, da auf dieser ebenen Flächen keine sichtverstel-
lenden Strukturen vorhanden sind (→ Abb. 54). Es handelt sich um strukturarme Ackerflächen ohne
landschaftsgliedernde Strukturen. Im Deichvorland verstellt dieser den Blick auf das Pumpbau-
werk. Demnach ist das Pumpbauwerk für Nutzer des rheinseitig am Deichfuß verlaufenden Wan-
derweges nicht sichtbar.
Abb. 54: Standort des Pumpbauwerks (Blick vom Rheindeich nach Nordwesten)
Das Verteilbauwerk wird nah an die Trasse der GAB Nord-Süd-Bahn gebaut, die von sichtverstel-
lenden Gehölzen gesäumt ist ( → Abb. 55). Auch in Richtung Osten sind am Fuß der Vollrather
Höhe sichtverstellende Gehölze vorhanden. Das Verteilbauwerk ist damit vordringlich von Norden
(Ortsrand Allrath) und von Westen aus einzusehen. Diese Blickbeziehung unterliegt durch ei ne
Vielzahl an Strommasten sowie die zugehörigen Freileitungen einer markanten Vorbelastung.
Landschaftsgliedernde Strukturen sind auch hier nicht vorhanden (ausgeräumte Ackerflächen). Zu-
dem sind die Kühltürme des Kraftwerks Neurath mit zunehmender Entfern ung von der o. g.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Bahntrasse erkennbar (in Abb. 55 sind zentral im Bild nur die Dampfschwaden der Kühltürme er-
kennbar)
Abb. 55: Standort des Verteilbauwerks (Blick von der Neurather Straße nach Süden)
Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind vor dem Hintergrund der naturschutzrechtli-
chen Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15) zu bewerten. Schon aus technisch-wirtschaftlichen Gründen
werden die Abmessungen, einschließlich der Höhe der beiden Bauwerke möglichst geringgehal-
ten. Damit wird dem Vermeidungsgebot (§ 15 Abs. 1 BNatSchG) entsprochen. Die verbleibenden
anlagenbedingten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind unvermeidbar und nach Maß-
gabe des § 15 Abs. 2 BNatSchG zu kompensieren. Hierzu wurden im Fachbeitrag Natur und Land-
schaft (FROELICH & SPORBECK 2022A) entsprechende Maßnahmen konzipiert, die zusammenge-
fasst in Kap. 7 dargestellt sind. Damit ist die Eingriffsregelung als Wertmaßstab hinreichend be-
rücksichtigt. Die übrigen in Tab. 5 (→ S. 78) aufgeführten, auf das Landschaftsbild bezogene n
Wertmaßstäbe sind auf die Standorte der beiden Bauwerke aus gutachterlicher Sicht aufgrund der
hohen anthropogenen Prägung und Strukturarmut nicht anzuwenden.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
6.8.1 Auswirkungen auf Kulturlandschaftsbereiche
Für die in Kapitel 4.9.2 erfassten Kulturlandschaftsbereiche (KLB) innerhalb des UR600 wird in der
folgenden Tabelle geprüft, inwiefern die für die KLB jeweils fest gelegten Ziele mit dem Vorhaben
vereinbar sind.
Tab. 45: Auswirkungen auf Kulturlandschaftsbereiche
KLB Ziel gemäß LVR 2013 &
2016
Lage im UR600 Prüfung Zielkonformität
„Rheintal um
Zons, Urden-
bach und
Haus Bürgel“
(KLB-Nr. 209)
- Bewahren und Sichern der
Strukturen, von Ansichten
und Sichträumen von histori-
schen Stadt und Ortskernen
- Bewahren des Kulturland-
schaftsgefüges
Durchquerung des
KLB vom Rhein bis zu
B 9 bei Dormagen-
Horrem; sichtbares
Pumpbauwerk im
Deichhinterland
Kein Zielkonflikt aufgrund räumlich sehr
eng gefasster Sichtbarkeit des Bauwerks
(teils Sichtverstellung durch Deich); im
Trassenbereich zudem nur temporärer
Beeinträchtigungen der Landschaft.
„Kloster
Knechtsteden“
(KLB-Nr. 206
- Bewahren des Kulturland-
schaftsgefüges
Innerhalb UR600,
wird durch Trasse je-
doch nicht berührt
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB
„Untere Gill-
bachaue“
(KLB-Nr. 200).
Die
- Bewahren und Sichern der
Elemente, Strukturen und
Sichträume von Adelssitzen
und Hofanlagen
- Bewahren des Kulturland-
schaftsgefüges
- Bewahren überlieferter na-
turnaher Landschaftsele-
mente
Durchquerung des
KLB südlich von
Rommerskirchen-
Widdeshoven
Ein Zielkonflikt besteht nicht, da der Gill-
bach und die begleitenden Strukturen in
untertägigem Vortrieb unterquert werden
und daher keine Beanspruchung erfolgt.
Vollrather
Höhe“ (KLB-
Nr. 196) ist
- Wahren als landschaftliche
Dominante
Innerhalb UR600,
wird durch Trasse je-
doch nicht berührt
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB
Strategische
Bahnlinie
(KLB-Nr. 070)
- Sichern linearer Strukturen KLB wird nordöstlich
von Rommerskirchen-
Widdeshoven im un-
tertägigen Vortrieb
unterquert.
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB
„Nord-Süd-
Kohlenbahn“
(KLB-Nr. 069).
- Sichern linearer Strukturen Parallelverlauf mit
Trasse; wird durch
Trasse jedoch nicht
berührt
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB
Gut Gummer-
shoven“ (KLB-
Nr. 066),
- Bewahren und Sichern der
Elemente, Strukturen und
Sichträume von Adelssitzen
und Hofanlagen
- Wahren als landschaftliche
Dominante
- Bewahren und Sichern ar-
chäologischer und paläonto-
logischer Bodendenkmäler in
ihrem Kontext
Wird durch Trasse
nördlich von Bedburg-
Rath tangiert
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme der landschaftsprägenden
Elemente; Sicherung der Bodendenkmä-
ler durch Vereinbarung mit LVR (s. o. in
diesem Kapitel sowie Tab. 36, Nr. 202)
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
KLB Ziel gemäß LVR 2013 &
2016
Lage im UR600 Prüfung Zielkonformität
KLB “Klärtei-
che bei Bleri-
chen“ (KLB-Nr.
065)
- Sichern linearer Strukturen Wird durch Trasse
nördlich von Berg-
heim-Glesch tangiert
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme der Teiche oder zugehöri-
ger Strukturen
Oberembt,
Niederembt“
(KLB-Nr. 060)
- Bewahren und Sichern der
Elemente, Strukturen und
Sichträume von Adelssitzen
und Hofanlagen
- Bewahren des Kulturland-
schaftsgefüges
- Bewahren und Sichern ar-
chäologischer und paläonto-
logischer Bodendenkmäler in
ihrem Kontext
Innerhalb UR600,
wird durch Trasse je-
doch nicht berührt
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB
6.8.2 Auswirkungen auf archäologische relevante Bereiche
Vorab ist klarzustellen, dass – wie bereits oben dargelegt (siehe die Ausführungen unter 4.9) –
Auswirkungen auf Baudenkmäler mit Blick auf die Lage der Trasse auszuschließen sind.
Zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Schutzgut -Teilbereich der Bodendenkmäler wurde ein
eigenständiger Fachbeitrag erstellt (ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022). Die diesbezüglich relevanten Are-
ale sind in Tab. 36 (→ S. 212) zusammengestellt. Die fachwissenschaftliche Untersuchung der
relevanten Areale und die Sicherung von bedeutsamen Bodendenkmälern innerhalb der Leitungs-
trasse ist bzw. wird durch Vereinbarungen zwischen der RWE Power AG und dem Amt für Boden-
denkmalpflege im Rheinland sichergestellt. Während des Verfahrens „Braunkohlenplan Garzweiler
II - Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ war dazu –
bezogen auf das damalige Verfahren – bereits eine Vereinbarung getroffen worden (vom
14.07.2017). Diese Vereinbarung wird nun auf der Grundlage des o. g. Fachbeitrags, der die Er-
kenntnisse aus dem vorlaufenden Verfahren aktualisiert und der eine erstmalige Überprüfung des
Bereichs der Hambachleitung vornimmt, fortgeführt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass den
archäologischen Belangen ausreichend Rechnung getragen wird.
Auch wenn fachwissenschaftliche Untersuchungen erst noch folgen, lässt sich auf der Grundlage
der bereits vorliegenden Erkenntnisse sagen, dass keine fachlichen und/oder rechtlichen Hinder-
nisse erkennbar sind, die einer späteren Realisierung des Vorhabens entgegenstehen. Dass die
fachwissenschaftlichen Untersuchungen nicht zum jetzigen Zeitpunkt im laufenden Braunkohlen-
planänderungsverfahren durchgeführt werden, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, hat folgen-
den Hintergrund: Sowohl für die vermuteten Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich von Dor-
magen bis Tagebau Garzweiler als auch für die vermuteten Bodendenkmalbereiche im Trassen-
bereich vom Verteilbauwerk (bei Allrath) bis Tagebau Hambach gilt, dass – wie sinngemäß bereits
in der Vereinbarung vom 14.07.2017 zum Ausdruck gekommen ist – Niederungsbereiche bisher
nicht mit einem vertretbaren Aufwand haben untersucht werden können und dass terrestrische
Bereiche wegen fehlender Betretungs- und Untersuchungszustimmungen bisher nicht angemes-
sen haben untersucht werden können. Diese Gesichtspunkte sind im geltenden „Braunkohlenplan
Garzweiler II - Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ in
Seite 278/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Kapitel 2.9 („Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben“) aufgegriffen, werden we-
gen des engen fachlichen Zusammenhangs vorliegend aber hier an dieser Stelle, nicht hingegen
in Kap. 8, behandelt.
6.8.3 Auswirkungen auf sonstige Sachgüter
Was die unter 4.9.3 (→ Tab. 37 S. 216) aufgeführten sonstigen Sachgüter betrifft, sind dort, wo
dies nach der jeweiligen Sachlage erforderlich ist, Genehmigungen einzuholen (z.B. – bezogen auf
Straßen gemäß § 9 Abs. 2 Fernstraßengesetz bzw. gemäß § 25 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz
NRW). Das Einholen der Genehmigungen erfolgt in nachgelagerten Verfahren und ist nicht Ge-
genstand des Braunkohlenplanänderungsverfahrens. Darüber hinaus sind privatrechtliche Verein-
barungen im Hinblick auf Kreuzungen / Querungen zu treffen (z.B. bezogen auf Straßen gemäß §
8 Abs. 10 Fernstraßengesetz bzw. gemäß § 23 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW). Es sind
keine Anhaltspunkte erkennbar, die der Erteilung etwaiger Genehmigungen bzw. dem Abschluss
von Kreuzungs- bzw. Querungsvereinbarungen tatsächlich oder rechtlich entgegenstehen können.
Zur Schiffbarkeit des Rheins (als Sachgut) siehe die Ausführungen in Kap. 2.6.3.
Seite 279/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6.9 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorha-
ben
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- -/- Anlage 4, Nr. 4 c) ff)
„das Zusammenwirken mit den Auswir-
kungen anderer bestehender oder zu-
gelassener Vorhaben oder Tätigkei-
ten“
Im vorliegenden Bericht ist gemäß Anlage 4 Nr. 4 c) ff) zum UVPG im Hinblick auf mögliche Um-
weltauswirkungen eines Vorhabens auch zu prüfen, inwieweit erhebliche Umweltauswirkun gen
durch das „Zusammenwirken mit den Auswirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vor-
haben oder Tätigkeiten“ entstehen können. Soweit es um das Zusammenwirken in diesem Sinne
geht, sind die einschlägigen Gesichtspunkte bereits in den schutzgutbezogenen Ausführungen in
den Kapiteln 6.1 bis 6.8 behandelt. Exemplarisch dazu Folgendes:
Insbesondere die vorhabenbedingte Rheinwasseren tnahme weist in dieser Hinsicht eine große
Wirkreichweite auf. Letztlich wirken sich alle flussaufwärts der Entnahmestelle gelegenen Entnah-
men von Wasser aus dem Rhein und seiner Nebenflüsse in der Summe auf das Abflussverhalten
des Rheins aus. Das Entnahm ekonzept orientiert sich jedoch an gegenwärtigen Pegeln und Ab-
flüssen und berücksichtigt damit bereits vorhandene Entnahmen. Das Zusammenwirken mit wei-
teren Umweltauswirkungen ist somit bereits im Entnahmekonzept und in den darauf aufbauenden
Ausführungen zum Schutzgut Wasser berücksichtigt.
Weiterhin treten z.B. bestimmte emissionsbezogene Wirkfaktoren (insbes. Lärm, Luftschadstoffe)
nicht nur beim Vorhaben, sondern auch bei anderen Quellen auf (z.B. Straßen und Schienenwege).
Die Emissionen können sich da her „überlagern“. Dieser Überlagerung wird allerdings insoweit
Rechnung getragen, als die jeweils maßgeblichen Bewertungsmaßstäbe immissionsbezogen sind
und ermittelte Immissionswerte (bzw. Qualitätsnormen) die „Summe“ der Einwirkungen auf den
jeweiligen Beurteilungspunkt abbilden (siehe z.B. die Ausführungen zu betriebsbedingten Geräu-
schen in Kap. 6.1.4).
Seite 280/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
6.10 Grenzüberschreitende Auswirkungen
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
-/- -/- -/- Anlage 4, Nr. 5
„Die Beschreibung der grenzüber-
schreitenden Auswirkungen des
Vorhabens soll in einem gesonderten
Abschnitt erfolgen.“
Etwaige grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens sollen gemäß Nr. 5 der Anlage 4
zum UVPG in einem gesonderten Kapitel dargestellt werden. Grenzüberschreitende Auswirkungen
sind in § 2 Abs. 3 UVPG definiert als Umweltauswirkungen des Vorhabens in einem anderen Staat.
Die in Kapitel 4 dargestellten Wirkfaktoren weisen keine Wirkreichweiten auf, die Nachbarländer
betreffen können. Berücksichtigt wurden die Niederlande, deren Grenze rund 49 km westlich der
Entnahmestelle, rund 34 km westlich des Verteilbauwerks und rund 30 km westlich des RWTL -
Endpunktes am Tagebaurand Hambach verläuft. Im Hinblick auf die Auswirkungen der Rheinwas-
serentnahme können in den Niederlanden nachweisbare Wirkungen des Vorhabens durch die dor-
tigen Abflussmengenanteile ausgeschlossen werden (vgl. PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022).
Die Aussage zu grenzüberschreitenden Auswirkungen gilt entsprechend für Belgien, dessen
Grenze in mindestens 40 km Entfer nung zum RWTL -Endpunkt am Tagebaurand Hambach ver-
läuft.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
7 Vorhabenbezogene Maßnahmen
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG*
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG*
Anlage 1 ROG, Nr. 2 c)
Nr. 3 b)
§ 40 Abs. 2 Nr. 6, 9 § 16 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 Anlage 4, Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8
Nr. 2 c) „Angabe der „ge-
planten Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringe-
rung und zum Aus-
gleich der nachteiligen
Auswirkungen“
Nr. 3 b) „Beschreibung
der geplanten Maßnah-
men zur Überwachung
der erheblichen Auswir-
kungen der Durchfüh-
rung des Raumord-
nungsplans auf die Um-
welt“
Nr. 6: „Darstellung der
Maßnahmen, die geplant
sind, um erhebliche nach-
teilige Umweltauswirkun-
gen aufgrund der Durch-
führung des Plans oder
des Programms zu verhin-
dern, zu verringern und
soweit wie möglich auszu-
gleichen“
Nr. 9: „Darstellung der
geplanten Überwa-
chungsmaßnahmen ge-
mäß § 45.“
Nr. 3: „…eine Beschrei-
bung der Merkmale des
Vorhabens und des
Standorts, mit denen das
Auftreten erheblicher
nachteiliger Umweltaus-
wirkungen des Vorha-
bens ausgeschlossen,
vermindert oder ausge-
glichen werden soll“
Nr. 4: „…eine Beschrei-
bung der geplanten
Maßnahmen, mit denen
das Auftreten erhebli-
cher nachteiliger Um-
weltauswirkungen des
Vorhabens ausge-
schlossen, vermindert
oder ausgeglichen wer-
den soll, sowie eine Be-
schreibung geplanter Er-
satzmaßnahmen“
Nr. 6: „Eine Beschreibung und
Erläuterung der Merkmale des
Vorhabens und seines Stand-
orts, mit denen das Auftreten
erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen ausge-
schlossen, vermindert, aus-
geglichen werden soll.“
Nr. 7: „Eine Beschreibung und
Erläuterung der geplanten
Maßnahmen, mit denen das
Auftreten erheblicher nachteili-
ger Umweltauswirkungen aus-
geschlossen, vermindert
oder ausgeglichen werden
soll, sowie geplanter Ersatz-
maßnahmen und etwaiger
Überwachungsmaßnahmen
des Vorhabenträgers.“
Nr. 8: „ Soweit Auswirkungen
aufgrund der Anfälligkeit des
Vorhabens für die Risiken von
schweren Unfällen oder Kata-
strophen zu erwarten sind, soll
die Beschreibung, soweit mög-
lich, auch auf vorgesehene
Vorsorge- und Notfallmaß-
nahmen eingehen“
* Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Darstellung erfasst die oben stehende Tabelle alle Normen, die sich auf
die folgenden Kapitel 7.1 (Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen), 7.2 (Mögliche Kompensationsmaßnahmen
der Eingriffsregelung und des Artenschutzes), 7.3 (Vorsorge- und Notfallmaßnahmen) und 7.4 (Überwachungsmaßnah-
men) beziehen.
7.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind überwiegend bereits in den jeweils ein-
schlägigen Ausführungen im Kapitel 6 berücksichtigt.
Abgesehen von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aus-
wirkungsprognose wurde schon die Führung der Leitungstrasse der RWTL sowie die Standortfin-
dung der zu errichtenden Bauwerke (Entnahme, Pump - und Verteilbauwerk) in einem iterativen
Vorgehen zwischen dem umweltfachlichen Vermeidungs gebot und den technischen Erfordernis-
sen entwickelt. Zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen wurden hierbei u. a.
eine Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ annähernd an der Eng-
stelle und die Realisierung einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m unter GOK im FFH-Gebiet zum
Erhalt von tiefwurzelnden Baumstrukturen sowie die Einhaltung eines Abstandes von mindestens
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
200 m vom Rand der nächstgelegenen und zusammenhängenden Wohnbebauung berücksichtigt.
Nähere Angaben zum Trassenfindungsprozess sind Kap. 3 zu entnehmen.
Zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie dem Schutz von
wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wurden im Fachbeitrag
Natur und Landschaft die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen entwickelt, die sich teils auf die
Trassierung, teils auf die Auswirkung des Vorhabens beziehen. Darüber hi naus wurden arten-
schutzrechtlich erforderliche Maßnahmen berücksichtigt. Diese Maßnahmen dienen auch der Ver-
meidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen.
Folgende Maßnahmentypen werden unterschieden:
V = Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme
V…AR = Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme mit artenschutzrechtlichem
Bezug
S = Schutzmaßnahme
Die Maßnahmen sind im Folgenden zusammengefasst dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung
und kartographische Darstellung der Maßnahmen V 1 , V 2, V 3, V 4 AR, V 5 AR, V 6 und V 7 AR
sowie S 1 sind dem Fachbeitrag Natur und Landschaft zu entnehmen ( FROELICH & SPORBECK
2022A). Die Maßnahme V 8 bezieht sich auf die Vermeidung von Auswirkungen auf Bodendenk-
mäler.
V 1: Verlegung der Rheinwassertransportleitung außerhalb besonderer Konfliktpunkte
Die Wahl der geplanten Trassenführung inkl. der Entnahmestelle erfolgte unter Berücksichtigung
einer Meidung besonderer ökologischer Konfliktpunkte. Durch die Planung einer umweltverträgli-
chen Trassenführung kommt es zu einer Verminderung von Beeinträchtigungen für den Naturhaus-
halt. Die Bündelung der geplanten Führung der Leitungstrasse mit vorhandenen Infrastrukturein-
richtungen (z. B. Straßen und Wege, Hochspannungsleitungen, Gleisanlagen) fü hrt zu einer Re-
duzierung von Zerschneidungswirkungen für die Landschaft.
Bei der Planung der Rheinwassertransportleitungstrasse wurden insbesondere folgende Punkte
berücksichtigt:
• Querung von Verkehrswegen und ökologisch sensiblen Bereichen (FFH-Gebiet
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, s.o., und Vorfluter) im untertägigen Verfahren und
in möglichst rechtwinkliger Weise
• Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur (Hochspannungsleitungen, Nord-Süd-
Kohlenbahn, Fernbandtrasse) bei Beachtung der bestehenden Schutzstreifen
• Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen aus Erschließungs-
gründen
V 2: Teilweise Reduzierung des Arbeitsstreifens
Soweit erforderlich (insbes. bei beengten Verhältnissen aufgrund technischer und räumlicher Rest-
riktionen) wird ein reduzierter Querschnitt zur Anwendung kommen. Dies bezieht sich auf Bereiche,
in denen keine Unterpressung vorgenommen wird. Durch die verringerte Flächeninanspruchnahme
werden der Oberbodenabtrag und die Entfernung von Vegetationsstrukturen in diesen Bereichen
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
reduziert. Die teilweise Verkleinerung des Arbeitsstreifens geht daher mit einer Verminderung von
Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt einher.
V 3: Anpassung des Bauverfahrens in ökologisch sensiblen Bereichen
Ökologisch sensible Bereiche werden zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in geschlossener Bauweise (untertägiger Vortrieb)
gequert (insb. FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, Erft und Gillbach mit gewässer-
begleitenden Strukturen). Die Anwendung eines grabenlosen Bauverfahrens in Abschnitten mit
untertägigem Vortrieb erfordert keinen Abtrag von Oberboden sowie keine Beseitigung oder Be-
einträchtigung von vorhandenen Vegetations - und Biotopstrukturen. Durch die Einhaltung einer
ausreichenden Rohrüberdeckung (im Bereich des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chor-
busch“ bis zu ca. 4 m unter GOK) werden auch Beeinträchtigungen von tief wurzelnden Wald- und
Gehölzstrukturen vermieden. Weiterhin entfallen in Leitungsabschnitten mit untertägigem Vortrieb
die Einrichtung eines Arbeitsstreifens für die Zwischenlagerung von Bodenmaterial und Flächen-
bereitstellung für die Baustelleneinrichtung sowie die betriebsbedingte Einrichtung eines Schutz-
streifens.
V 4 AR: Maßnahmen zum Fischschutz
Durch die weitgehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der Entnahmestelle von Rhein-
wasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine potenziellen Lebensräume zur Fischaufzucht oder Nah-
rungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. Die Querströmung durch die Ent-
nahme wird begrenzt. Weiterhin sind technische Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen. Dazu
zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv -Rechen (Johnson Screens ®), die nach derzeitigem
Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von Fischen bei Wasserent-
nahmen gelten, sowie der Einsatz von Grob- und Feinrechen.
V 5 AR: Maßnahmen zum Schutz von Vogelarten im FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit
Chorbusch“
Im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ gilt eine Bauzeitenbeschränkung auf den
Zeitraum von September bis Dezember zur Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer
Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald (9130) und Eichen-Hainbuchenwald
(9160). In den unmittelbar an das FFH -Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m zu westlich und
östlich des Gebietes) können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar stattfinden,
um die Bauzeit im näheren Umfeld des FFH-Gebietes auf sechs Monate zu beschränken.
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigun-
gen sowie zum Schutz von wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes vorzusehen. Diese sind
nachfolgend zusammengestellt.
V 6: Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen inkl. bodenkundliche
Baubegleitung
Das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022)
definiert Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen und zum Schutz
des Bodens. Dazu zählen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen. Eine detaillierte Beschrei-
bung ist dem Bodenschutzkonzept sowie dem Fachbeitrag Natur und Landschaft zu entnehmen.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• BBB – Bodenkundliche Baubegleitung im Sinne der DIN 19639, auch im Zuge der Bau-
stellenvorbereitungen
• IN-1 – Information der am Bau Beteiligten: Hinweise auf Vermeidungs- und Minderungs-
maßnahmen, Übergabe der wesentlichen Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Böden
• BZ-1 – Bauzeitenplanung im Sinne einer weitgehenden Baufreiheit möglichst bei trocke-
nen Witterungs- und Bodenverhältnissen
• BE-1 – Baustelleneinrichtung: Vorsehung von Flächen für die Lagerung von Bodenaus-
hub in ausreichender Größe, Berücksichtigung eines Auflockerungsfaktors, Sichtbarma-
chung der Baufeldgrenzen
• GE-1 – Geräteeinsatz: Definition der befahrbaren Flächen unter Berücksichtigung der bo-
denmechanischen Verhältnisse
• BS-1 – Befestigte Baustraßen und Baueinrichtungsflächen zum Schutz der Böden vor
Verdichtungswirkungen
• BA-1 – Bodenaushub und Zwischenlagerung: Festlegung einer dreiteiligen Substrat-
schichtung zur Trennung von humosem Oberboden (A-Boden), Unterboden (B-Boden)
und Untergrund (C-Boden)
• AR-1 – Archivböden: Möglichkeit der bodenschutzfachlichen Begutachtung durch den
Geologischen Dienst
• ER-1 – Vermeidung/Minderung von Bodenerosion zur Berücksichtigung der standörtli-
chen Erosionsschutzempfindlichkeit
• SC-1 – Schadstoffe / Abfälle: Ergreifen angepasster Bodenschutzmaßnahmen im Fall von
Hinweisen auf lokale stoffliche Belastungen sowie Erstellung eines Alarmplans für Öl- und
Treibstoffunfälle
• MA-1 – Bodenmanagement zum Schutz überschüssiger Böden vor Vergeudung
Zudem werden die in den zwischen der RWE Power AG und dem Rheinischen Landwirtschaft s-
verband e.V. abgestimmten Rahmenregelungen vereinbarten generellen Schutzmaßnahmen bei
der Bauausführung berücksichtigt, um Beeinträchtigungen der Böden soweit wie möglich zu ver-
meiden oder zu mindern (vgl. hierzu „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“
(Ingenieurbüro Feldwisch 2022, dort Kap. 7.2.1)
V 7 AR: Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen bau -, anlage- und betriebsbedingten Beein-
trächtigungen von im Bereich UR600 des einschlägigen Untersuchungsraums vorkommenden ar-
tenschutzrechtlich relevanten Tierarten werden folgende allgemeinen Maßnahmen zur Vermei-
dung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten festgelegt:
• Baufeldfreimachung
Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sofern der Bau-
betrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung beginnt, sind entsprechende
Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) anzuwenden, um ein Wiederansiedeln von
bodenbrütenden Vögeln zu vermeiden. Dies muss bis zum 01. März durchgeführt wer-
den.
Abweichungen hiervon sind in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung ggf. mög-
lich, wenn vorab festgestellt wurde, dass im Baufeldbereich kein Brutgeschehen stattfin-
det. Sollte eine Baufeldfreimachung innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten statt-
finden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
(etwa durch Verminderung der Attraktivität von Flächen durch intensives Abflattern oder
Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass
Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden können.
• Bauzeitenbeschränkung:
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen baubedingten Beeinträchtigungen
und/oder Störungen von nachtaktiven Tierarten (z. B. Fledermäuse) erfolgen die Bauar-
beiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht.
• Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten:
Zur Vermeidung baubedingter Tötungen und Verletzungen von geschützten Vogelarten
erfolgt die notwendige Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Ab-
transport) ausschließlich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten
(vom 01. März bis zum 30. September). Demnach dürfen Gehölze und Strukturen, die als
Brutstandorte geeignet sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt
werden (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG).
• Ökologische Baubegleitung:
U. a. zur Vermeidung baubedingter Tötungen oder Verletzungen von Tieren werden die
Bauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung flankiert.
Im Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022D) wird darüber hinaus funktionsraumbe-
zogen geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell vorkommende Artenspektrum artenschutzrechtli-
che Betroffenheiten eintreten können. In Abhängigkeit des funktionsraumbezogen potenziell vor-
kommenden Artinventars können die mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb der Leitungen und
der Bauwerke verbundenen Wirkfaktoren (→ Kap. 5) geeignet sein, artenschutzrechtliche Verbots-
tatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG oder sonstige Betroffenheiten
geschützter Tierarten hervorzurufen. Vermeidungs- und / oder Verminderungsmaßnahmen können
dann in Abhängigkeit vom tatsächliche Artenspektrum z. B. sein:
Avifauna
VAR Aufstellen von Irritationsschutzwänden
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung visueller und akustischer Stör-
reize (insb. zur Reduktion der Sichtbeziehungen zum Personenverkehr).
VAR Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern
• Versetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern in Gehölzbestände mit geeigneten Habitat-
bedingungen,
• ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform.
VAR Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse
• Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten vorkommen-
der Vogelarten [ggf. notwendig in Bereichen mit Vorkommen von besonders sensiblen Ar-
ten, deren Betroffenheiten nicht mittels weiterer Maßnahmen abgewendet werden können].
Fledermäuse
VAR Vermeidung von Lichtimmissionen
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung/Vermeidung der Einwirkung visueller Stör-
reize,
• Verbot von Flutlichtstrahlern / Beschränkung der Baustellenbeleuchtung auf die tatsächli-
chen Arbeitsbereiche.
Haselmaus
VAR Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus
• Beseitigung von Gehölzen (d . h. Fällung/Abschneiden und Abtransport ) ausschließlich in
der Zeit von Anfang November bis Ende Februar,
• Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u. Ä.) erfolgen erst nach dem Ab-
wandern der Tiere (ab Mitte Mai),
• liegen keine Verbundbeziehungen vor / ist ein Abwandern nicht möglich, so wird eine Um-
siedlung erforderlich (Fang mittels Haselmauskästen).
Herpetofauna (Amphibien / Reptilien)
VAR Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse
• Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln vorkommender Tiere aus dem Bau-
feld des Vorhabens,
• das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober (abhängig von den Witte-
rungsbedingungen im Jahresverlauf,
• Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere.
Insekten
VAR Vergrämung des Nachtkerzenschwärmer
• Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im Frühjahr nach Schlupf des
Falters aus der Puppe).
VAR Vergrämung und Umsiedlung von Libellen
• Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. durch Aufstellen sehr fein-
maschiger Netze),
• Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der vorkommenden Libellen-
larven abgeschlossen ist,
• ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der vorkommenden Libellenlar-
ven.
V 8: Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf Bodendenkmäler
Innerhalb des Arbeitsstreifens liegen Bodendenkmal-Verdachtsflächen (→ Kap. 4.9.1). Um nach-
teilige Auswirkungen auf diese archäologisch relevanten Areale zu vermeiden, werden im Fach-
beitrag „Archäologische Konfliktflächen im Verlauf der Rheinwassertransportleitungen“ (ABISZ AR-
CHÄOLOGIE 2022) folgende Maßnahmen vorgeschlagen, die vor Baubeginn durchgeführt werden
sollen, um Konflikte konkret zu ermitteln:
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Gezielte Sondagen
• (Enges) Sondageraster
• Geosondagen und geologisch-archäologische Begutachtung inkl. archäobotanischer Pro-
benentnahme
Auf der Grundlage der auf diesem Wege gewonnen Erkenntnisse werden einvernehmlich mit dem
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Lösungen entwickelt werden.
Die Zuordnung der Maßnahmen zu den Arealen ist Tab. 36 (→ S. 212) zu entnehmen
S 1: Technische Schutzvorkehrungen für angrenzende Laubbaum- und Gehölzbestände
mit hoher Bedeutung
Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle Laubbaum- und
Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rah-
men der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch Baumschutzummantelun-
gen oder Schutzzäune an zum Baufeld exponierten Bäumen zu sichern, so dass baubedingte Ve-
getationsschäden vermieden werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die Baustellen- und Wegeberei-
che hineinragende Äste fachgerecht zurückzuschneiden.
Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnah-
men" und RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“
sind zu beachten. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme wird im Rahmen einer ökologi-
schen Baubegleitung sichergestellt.
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7.2 Mögliche Kompensationsmaßnahmen der Eingriffsregelung und des Ar-
tenschutzes
Zur Ermittlung des notwendigen Ko mpensationsumfanges für das Vorhaben wird der derzeitige
Zustand der Flächen mit der Biotopwertigkeit der anzunehmenden Ausprägung der Flächen mit
der Biotopwertigkeit nach Realisierung des Vorhabens gegenübergestellt. Die Bilanzierung erfolgt
auf der Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“
(LANUV NRW 2021). Bezugseinheiten sind die Biotoptypen mit den ihnen zugeordneten Bio-
topwerten, da sie als hochintegrales Merkmal sowohl Aussagekraft hinsichtlich der abioti schen
Standortfaktoren (Boden, Wasser, Lokalklima) als auch hinsichtlich der Bedeutung verschiedener
Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop-/ Lebensraumfunktion) ha-
ben, die im Regelfall multifunktional kompensiert werden können.
Der Flächenwert für den Ausgangsbestand und Planzustand einer Biotopfläche ergibt sich jeweils
aus dem Produkt des Biotopwertes und der von dem Biotoptyp eingenommenen Fläche. Der Aus-
gangsbestand wird anhand des aktuellen Biotoptypenbestandes bewertet . Die Bewertung des
Planzustandes wird auf Grundlage der für die beplanten Flächen vorgesehenen Biotopentwicklung
nach erfolgter Rekultivierung und auf Grundlage der entsprechend ihrem Ausgangsbestand ver-
bleibenden Biotopstrukturen im Bilanzierungsraum (in der Regel die bauzeitbedingten Bereiche
von Rohrgraben und Arbeitsstreifen) durchgeführt.
Folgende Maßnahmen werden zum Ausgleich des entstehenden Biotopwertdefizites vorgesehen:
A 1, A 2 = Ausgleichsmaßnahmen
• zur Rekultivierung von bauzeitlich beanspruchten Flächen (A 1),
• zur Entwicklung von standortheimischen Gehölzen im Rahmen der Entwicklung des regi-
onalen Biotopverbundes, der Vernetzung von Lebensräumen und Trittsteinbiotopen sowie
der Entwicklung der Regionalen Grünzüge (A 2).
Die Maßnahmen A 1 und A 2 werden nachfolgend kurz beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung
ist dem Fachbeitrag Natur und Landschaft (FROELICH & SPORBECK 2022A) zu entnehmen.
Der überwiegende Teil der beanspruchten Flächen (vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen)
wird entsprechend des Zustandes vor dem Eingriff im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen
wiederhergestellt (Maßnahme A 1). Für das Vorhaben werden zudem in geringem Umfang Gehölze
im Rahmen der baubedingten Anlage von Rohrgraben und Arbeitsstreifen in Anspruch genommen.
Diese Eingriffe sind nicht vollständig zu vermeiden und werden durch zusätzliche Ausgleichsmaß-
nahmen kompensiert. Bei den mehr linear und punktuell ausgeprägten beanspruchten Gehölzflä-
chen ist davon auszugehen, dass sie sowohl im Bereich des Arbeitsstr eifens als auch des Rohr-
grabens und späteren Schutzstreifen neu angelegt und damit am Ort des Eingriffs ausgeglichen
werden können (ebenfalls Maßnahme A1).
Zur vollständigen Kompensation des durch die Realisierung des Vorhaben s verursachten Bio-
topwertdefizits soll als Ausgleichsmaßnahme eine Pflanzung und Entwicklung von standortheimi-
schen Gehölzen nach Möglichkeit innerhalb des UR600 erfolgen (Maßnahme A 2). Durch die Ge-
hölzpflanzungen sollen bestehende Gehölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und tech-
nische Objekte besser in die Landschaft eingebunden werden. Diese Anpflanzungsmaßnahmen
tragen zur Verwirklichung der Entwicklungsziele
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• 2K im Teilabschnitt II des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,
• 2 im Teilabschnitt VI des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,
• 2 im LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord des Rhein-Erft-Kreises und
• 2 im LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe des Rhein-Erft-Kreises
bei. Darüber hinaus werden auch übergeordnete regionalplanerisc h festgelegte Umweltziele be-
rücksichtigt. Alternativ kann die Kompensation auch über Ökokonten erfolgen.
Darüber hinaus können aus artenschutzrechtlichen Erfordernissen vorgezogene Ausgleichsmaß-
nahmen (sog. CEF-Maßnahmen) zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbots-
tatbestände erforderlich werden. Infolge von anlagenbedingter Flächeninanspruchnahme im Be-
reich der zu errichtenden Bauwerke (Entnahme-, Pump- und Verteilbauwerk), durch bau- und an-
lagenbedingte Gehölzfällungen und -entnahmen sowie im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten
kann es zu Lebensraumverlusten, einer Schädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhe-
stätten oder einer erheblichen Störung artenschutzrechtlich relevanter Tierarten (v. a. Avifauna,
Säugetiere, Insekten) kommen. Eine abschließende Prüfung der Betroffenheiten kann erst mit Vor-
liegen einer konkretisierten faunistischen Datengrundlage erfolgen. Sofern sich im Zuge faunisti-
scher Bestandserhebungen tatsächliche Nachweise planungsrelevanter Tierarten oder -artengrup-
pen ergeben, sind ggf. über die in Kap. 7.1 aufgeführten Vermeidungs- und Verminderungsmaß-
nahmen hinaus CEF-Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich erforderlich, um das Eintreten ar-
tenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
zu vermeiden. Beispielhafte CEF -Maßnahmen sind dem Fachbeitrag Artenschutz ( FROELICH &
SPORBECK 2022D) zu entnehmen.
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7.3 Vorsorge- und Notfallmaßnahmen
Wie oben bei der Normen-Übersicht bei Kapitel 7 dargestellt wurde, beziehen sich die Ausführun-
gen an dieser Stelle auf Auswirkungen, soweit diese aufgrund der Anfälligkeit des Vorhabens für
die Risiken von schweren Unfällen oder Katastrophen zu erwarten sind.
Für das Vorhaben wird nach Maßgabe des einschlägigen Fachrechts samt technischer Vorschrif-
ten Vorsorge gegen Schäden getroffen.
Wie bereits oben unter Kap. 7.3.1 (Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken von schweren Unfäl-
len oder Katastrophen) dargelegt, weist das Vorhaben der RWTL insoweit keine Anfälligkeit ge-
genüber stofflichen Verunreinigungen des Rheins in Fällen von schweren Unfällen und Katastro-
phen auf.. Für den Fall einer Verschmutzung des Rheins wird vorsorglich die Betriebsüberwachung
des Pumpwerks in das Alarmsystem des LANUVs oder vergleichbare Rheinmeldenotsysteme ein-
gebunden. Ferner werden entsprechende technische und prozess uale Vorkehrungen getroffen,
um die Pumpen bei sich androhender Verunreinigung rechtzeitig abzuschalten . Gleichwohl lässt
sich – wie bei jedweder Art von Vorhaben – das Risiko von Unfällen nie gänzlich vermeiden.
7.4 Überwachungsmaßnahmen
Die Überwachung ist durch Fachrechtsvorgaben zur behördlichen Überwachung und zur Selbst-
überwachung durch die Vorhabenträgerin gewährleistet. Die bescheidliche Festlegung von über-
wachungsbezogenen Nebenbestimmungen wird erst noch erfolgen (z.B. auf der Grundlage von §
4 Abs. 5 BBodSchV in der ab 01.08.2023 geltenden Fassung bezügl. bodenkundlicher Baubeglei-
tung). Das gleiche gilt sinngemäß für etwaige überwachungsbezogene Anordnungen. Zum jetzigen
Zeitpunkt wird darauf verwiesen, dass zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen D urchführung
der geplanten Vermeidungsmaßnahmen eine ökologische sowie eine bodenkundliche Baubeglei-
tung eingesetzt wird. Diese Maßnahmen wurden bereits in Kap. 7.1 (Vermeidungs- und Verminde-
rungsmaßnahmen) näher beleuchtet.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Ermittlung der erheblichen Umwelt-
auswirkungen
Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 3 a) § 40 Abs. 2 Nr. 7 -/- Anlage 4, Nr. 11
„Hinweise auf Schwierig-
keiten, die bei der Zu-
sammenstellung der An-
gaben aufgetreten sind,
zum Beispiel technische
Lücken oder fehlende
Kenntnisse“
„Hinweise auf Schwierig-
keiten, die bei der Zusam-
menstellung der Angaben
aufgetreten sind, zum Bei-
spiel technische Lücken
oder fehlende Kenntnisse“
„Eine Beschreibung der Metho-
den oder Nachweise, die zur
Ermittlung der erheblichen Um-
weltauswirkungen genutzt wur-
den, eins chließlich näherer
Hinweise auf Schwierigkeiten
und Unsicherheiten, die bei
der Zusammenstellung der An-
gaben aufgetreten sind, zum
Beispiel technische Lücken
oder fehlende Kenntnisse.
In der UP/UVP ist auch auf mögliche Schwierigkeiten und Unsicherheiten hinzuweisen, die bei der
Erstellung des UVP-Berichts aufgetreten sind (z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse).
Konkrete Schwierigkeiten dieser Art sind bei der Zusammenstellung der Unterlagen nicht aufgetre-
ten. Im Allgemeinen sind jedoch alle Prognosen mit einer gewissen Unsicherheit bzw. Eintritts-
wahrscheinlichkeit verbunden, die ggf. in den einzelnen Fachgutachten jeweils gesondert themati-
siert werden.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
9 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung (mit Ge-
samtbewertung)
1. Inhalte der UP
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG
2. Inhalte der UVP
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG
Anlage 1 ROG, Nr. 3 c) § 40 Abs. 2 Satz 3 § 16 Abs. 1 Nr. 7 Anlage 4
„allgemein verständliche
Zusammenfassung der
erforderlichen Angaben
nach dieser Anlage“
„Eine allgemein verständ-
liche, nichttechnische
Zusammenfassung der
Angaben […] ist dem Um-
weltbericht beizufügen.“
„…eine allgemein ver-
ständliche, nichttechni-
sche Zusammenfassung
des UVP-Berichts“
./.
Die RWE Pow er AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG sowie der neuen
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer Seebefüllung des Tagebaus muss daher bereits
ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung
(RWTL) soll entsprechend dem Ergebnis einer mehrstufigen Alternativenprüfung ( → Kap. 3) in
größtmöglicher Bündelung mit der Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden,
welche bereits über den „Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer
Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert ist.
Um die Trasse für die RWTL nach Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Ände-
rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll
abschließend beide RWTL -Trassen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich
der erforderlichen Bauwerke (etwa Rheinwasserentnahme, Pumpbauwerk etc.) sichern. Gemäß
§ 27 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein -Westfalen (LPlG) in der bei Einleitung des
Verfahrens durch Besch luss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 geltenden Fassung
sind auch bei Änderungen eines Braunkohlenplans die Strategische Umweltprüfung (SUP) und die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen. Vor die-
sem Hintergrund dient der vorliegende Bericht dazu, die notwendigen Angaben für die Inhalte von
SUP und UVP in einem zusammenhängenden Bericht zu vereinen und so gebündelt in das Ver-
fahren einzubringen (zu den Einzelheiten der SUP- und UVP-Pflicht s. Kap. 1.2).
Unter Berücksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren (s. auch beigefügte Karte 1):
• Der Abschnitt der am Rhein beginnenden Trasse „Bündelungsleitung“, in dem für die
RWTL zum Tagebau Hambach die raumordnerisch gesicherte Trasse der RWTL Garz-
weiler mitgenutzt wird.
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“, der die RWTL zum Tagebau Hambach be-
inhaltet. Er beginnt mit dem Abzweig einschließlich Verteilbauwerk von der Bündelungs-
leitung in Richtung Süden. Für diesen Abschnitt liegt keine raumordnerische Trassenfest-
setzung vor.
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des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den Sachlichen Teilplan „Siche-
rung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ gesichert und umfasst die Garz-
weiler-Leitung ausgehend vom Abzweig der Hambachleitung nach Westen bis Frimmers-
dorf. Die für die Garzweilerleitung bestehenden raumordnerischen Festsetzungen müs-
sen nicht geändert werden. Der Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher nicht Gegen-
stand der geplanten Änderungen des Braunkohlenplans und der Untersuchungen zur
UP/UVP, insoweit bleibt der bestehende Braunkohlenplan unverändert.
Die Prognose der Umweltauswirkungen – als wesentliches Ergebnis der SUP/UVP – erfolgte im
vorliegenden Bericht auf Grundlage des gegenwärtigen Umweltzustandes ( → Kap. 4 i. V. m. bei-
gefügten Karten) sowie der umweltrelevanten Wirkfaktoren des Vorhabens, die abschließend er-
mittelt und erläutert wurden (→ Tab. 40, S. 235). Gegenstand der Betrachtung sind die Bündelungs-
und die Hambachleitung. Im Folgenden sind die auf dieser Grundlage ermittelten erheblichen Aus-
wirkungen, aufgeschlüsselt nach den Sc hutzgütern, zusammengefasst; die Darstellung berück-
sichtigt das Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben.
Schutzgut Menschen
Tab. 46: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen
Wirkfaktor Auswirkung
Emissionen von
Luftschadstoffen
Aufgrund der Lage abseits von Siedlungsbereichen und der zeitlichen Begrenzung der
Emissionen auf die Bauphase sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Emissionen von
Lärm (baube-
dingt)
Aufgrund der Lage abseits von Siedlungsbereichen und der zeitlichen Begrenzung der
Emissionen auf die Bauphase sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Emissionen von
Erschütterungen
Aufgrund der Lage abseits von Siedlungsbereichen und der zeitlichen Begrenzung der
Emissionen auf die Bauphase sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Emissionen von
Lärm (betriebs-
bedingt)
Die Schallimmissionsprognose zeigt nur eine äußerst geringe Reichweite der Emissionen
an. Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.
Emissionen von
Licht
Aufgrund der Lage abseits von Siedlungsbereichen und der zeitlichen Begrenzung der
Emissionen auf die Bauphase sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Grundsätzlich verläuft die RWTL -Trasse abseits von Siedlungsbereichen, wodurch Immissionen
durch die o. g. Wirkfaktoren bereits wesentlich abgeschwächt werden. Die verbleibenden Immissi-
onen wurden verbal-argumentativ, z. T. auch rechnerisch (Betriebslärm) auf ihre Erheblichkeit ge-
prüft. Im Ergebnis ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Men-
schen aufgrund des Vorhabens.
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Tab. 47: Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Viel-
falt
Wirkfaktor Auswirkung
Flächeninan-
spruchnahme
Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von rd. 152 ha (→ Tab. 3, S.62); dauerhafte Neuver-
siegelung von rund 1,2 ha (→ Tab. 3, S. 62: Summe der Flächen für Gebäude und zugehö-
rige Erschließungsflächen). Es werden bau- und anlagenbedingt überwiegend intensiv
ackerbaulich genutzte Flächen mit geringer Biotopwertigkeit beansprucht. Eingriffe im Sinne
Seite 294/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
der Eingriffsregelung des § 14 BNatSchG können durch die Ausgleichsmaßnahmen A 1
(Rekultivierung) und A 2 (vsl. Gehölzanpflanzungen) kompensiert werden.
Entlang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau Hambach sowie zwischen Erft und
Peringsmaar erstrecken sich Flächen, die im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S.
1 LNatSchG erfasst sind (Ökokonto-Flächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“) und teil-
weise baubedingt in Anspruch genommen werden. Diese Bereiche unterfallen dem gesetzli-
chen Schutz als geschützte Landschaftsbestandteile (§ 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG). Im Rah-
men der Eingriffsbilanzierung werden die tatsächlich kartieren Biotope zugrunde gelegt, die
eine höhere Biotopwertigkeit besitzen, als der mit den Ökokonten angestrebte Zielzustand.
Somit wird eine Überkompensation geleistet, die die bauzeitlichen Beeinträchtigungen der
Ökokontoflächen abdeckt.
Mit dem Vorhaben sind Inanspruchnahmen von Geschützten Landschaftsbestandteilen und
Landschaftsschutzgebieten verbunden. Hierfür sind naturschutzrechtliche Befreiungen erfor-
derlich, deren Erteilung keine durchgreifenden Hindernisse entgegenstehen.
Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie ggf. erfor-
derlicher CEF-Maßnahmen sind mit der bau- und anlagebedingten Inanspruchnahme von
Tierlebensräumen keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.
Emissionen von
Lärm (baube-
dingt)
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenhei-
ten (s. hierzu Kap. 7.1) und der zeitlichen Begrenzung der Emissionen auf die Bauphase sind
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Emissionen von
Lärm (betriebs-
bedingt)
Die Schallimmissionsprognose zeigt nur eine äußerst geringe Reichweite der Emissionen an.
Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten.
Emissionen von
Erschütterungen
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenhei-
ten (s. hierzu Kap. 7.1) und der zeitlichen Begrenzung der Emissionen auf die Bauphase sind
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Emissionen von
Licht
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenhei-
ten (s. hierzu Kap. 7.1) und der zeitlichen Begrenzung der Emissionen auf die Bauphase sind
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Baubetrieb Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenhei-
ten (s. hierzu Kap. 7.1) und der zeitlichen Begrenzung der Emissionen auf die Bauphase sind
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Grundwasser-
haltung
Eine bauzeitliche Wasserhaltung kann im Bereich des Rohrgabens, der Start- und Zielgruben
der Durchpressungen sowie der Baugruben für die Bauwerke erforderlich werden. Das ge-
haltene/abgepumpte Wasser wird im Trassenbereich versickert oder in die Vorflut abgeleitet.
Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Bau- bzw. Pressgruben ein wasserdichter Ver-
bau erfolgt, sind großflächige Absenktrichter auszuschließen. Es handelt sich somit nur um
sehr lokale Veränderungen des Grundwasserspiegels. Auswirkungen auf grundwasserabhän-
gige Vegetation sind ausgeschlossen. Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwar-
ten.
Baukörper als
landschafts-
fremde Objekte
Für Vertikalstrukturen meidende Vogelarten, deren Brutreviere sich im näheren Umfeld der
geplanten Bauwerksstandorte befinden, können sich Störwirkungen durch Kulissenwirkung
von Bauwerken ergeben. Hierdurch ggf. entstehende Konflikte können durch CEF -Maßnah-
men abgewendet werden (s. hierzu Kap. 7.2).
Entnahme von
Rheinwasser
Durch die weitgehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der Entnahmestelle von
Rheinwasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine potenziellen Lebensräume zur Fischaufzucht
oder Nahrungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. Die Querströmung
durch die Entnahme wird begrenzt. Weiterhin sind technische Maßnahmen zum Fischschutz
vorgesehen. Dazu zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv-Rechen (Johnson Screens®),
die nach derzeitigem Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von
Fischen bei Wasserentnahmen gelten, sowie der Einsatz von Grob- und Feinrechen (s. hierzu
Kap. 7.1). Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zum Fischschutz sind keine erhebl ichen
Umweltauswirkungen zu erwarten.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Für das durch das Vorhaben unterquerte FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Ken-
nung: DE-4806-303) sowie das im Nahbereich der Entnahmestelle befindliche FFH-Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef“ (DE-4405-301) wurde jeweils eine FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022B und 2022C). Diese kommen
jeweils zu dem Ergebnis, dass das Planvorhaben weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit
anderen Plänen und Projekten erhebliche Beeinträchtigungen der o. g. FFH -Gebiete auslöst und
demnach mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen der FFH-Gebiete verträglich ist.
Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes wurde ein Fachbeitrag zum Ar-
tenschutz erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022D). Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vor-
habens potenziell auftretende artenschutzrechtliche Betroffenheiten können mittels entsprechen-
der Vermeidungsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen abgewandt werden. Eine abschließende Prüfung
der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 ff. BNatSchG und Festlegung konkret
erforderlicher Maßnahmen erfolgt in den späteren Zulassungs - und Genehmigungsverfahren auf
Basis detaillierter Bestandsaufnahmen. Aktuell ist festzustellen, dass der Umsetzung des Vorha-
bens aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungs-
versagenden Hindernisse entgegenstehen.
Das Planvorhaben führt zwar zu einer baubedingten Beeinträchtigung einzelner geschützter Teile
von Natur und Landschaft. Diese können jedoch ebenso wie der mit dem Planvorhaben verbun-
dene Eingriff in Natur und Landschaft nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 15 ff. BNatSchG
kompensiert werden.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass erhebliche nachteilige Umweltaus wirkungen auf das
Schutzgut Tiere, Pflanzen sowie biologische Vielfalt nicht zu erwarten sind oder unter Be-
rücksichtigung der genannten Kompensationsmöglichkeiten jedenfalls keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben.
Schutzgut Boden
Tab. 48: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Wirkfaktor Auswirkung
Flächeninan-
spruchnahme
Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von rd. 152 ha (→ Tab. 3, S.62); dauerhafte Neuver-
siegelung von rund 1,2 ha (→ Tab. 3, S. 62: Summe der Flächen für Gebäude und zugehö-
rige Erschließungsflächen). Die Bodenversiegelung durch die Gebäue wird auf ein erforderli-
ches Mindestmaß begrenzt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kommt – wo rele-
vant – zur Anwendung.
Mechanische
Bodenbeanspru-
chung
Beim Herstellen des Rohrgrabens fallen etwa 2,05 Mio. m³ (Bündelungsleitung) bzw.1 ,12
Mio. m³ (Hambachleitung) an Aushub an. Davon wird der größte Teil nach Ende der Baumaß-
nahme wieder lagegerecht im Boden eingebaut ; die nur bauzeitlich beanspruchten Flächen
werden nach Abschluss der Bauarbeiten vollständig wiederhergestellt (s. hierzu Kap. 7. 2).
Dabei wird durch getrennte Lagerung der Bodenschichten erreicht, dass die ursprüngliche
Schichtabfolge des Bodens beim Einbau wi ederhergestellt wird. Unter Berücksichtigung die-
ser beiden Maßnahmen sowie weiterer Maßnahmen zum Bodenschutz (s. hierzu Kap. 7.1)
sind schädliche vorhabenbedingte Bodenveränderungen auszuschließen . Überschüssiger
Boden, der nicht wieder eingebaut werden kann, wir abgefahren und grundsätzlich verwertet
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
(siehe die Ausführungen unter Kap. 2.5.5) Ein Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639 liegt
vor.
Bauwerke und
Rohre als
Fremdkörper im
Boden
Da der Boden im Umfang des gesamten Baukörper- und Rohrvolumens nach Abschluss der
Bauarbeiten nicht wieder eingebaut werden kann, fallen Überschussmassen an, die abge-
fahren und nach Maßgabe des Abfallrechts verwertet oder ggf. deponiert werden. Insgesamt
fallen Überschussmassen im Umfang von etwa 327.000 m³ (Bündelungsleitung) bzw.
284.000 m³ (Hambachleitung) an.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die schonende Bodenbehandlung und die Berücksichtigung der
DIN 19639 keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind.
Schutzgut Fläche
Tab. 49: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche
Wirkfaktor Auswirkung
Flächeninan-
spruchnahme
Der Verbrauch von Fläche durch das Vorhaben wird so gering wie möglich gehalten. Insbe-
sondere aufgrund der Lage der Trasse in weitestmöglicher Bündelung wird die raumordne-
risch neu zu sichernde Fläche gegenüber einer vollständig isolierten Trassenführung zum
Tagebau Hambach reduziert. Die derzeit ausgeübten Nutzungen, insbesondere landwirt-
schaftliche und solche für den Naturhaushalt, sind im Bereich der Trasse nach Leitungser-
richtung grundsätzlich wieder möglich.
Im Ergebnis sind daher keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Fläche zu er-
warten.
Schutzgut Wasser
Tab. 50: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
Wirkfaktor Auswirkung
Mechanische
Bodenbeanspru-
chung
Der baubedingt mögliche Eintrag von Sedimenten / Bodensubstanz in den Rhein durch Bo-
denbewegungen und wind- oder niederschlagsbedingte Erosionsprozesse fällt sehr lokal
und zeitlich eng begrenzt aus, so dass die weitreichende Wirkung auf den deutlich größeren
Rhein nicht zu erwarten ist. Erhebliche Auswirkungen sind ausgeschlossen.
Grundwasser-
haltung
In einem Rohrgrabenabschnitt westlich des Knechtstedener Waldes ist während der Bauzeit
eine Grundwasserhaltung erforderlich. Die mit der Grundwasserhaltung einhergehenden bau-
bedingten Wirkungen führen für einen begrenzten Zeitraum (3-4 Monate, max. 6 Monate) zu
sehr lokalen Veränderungen des Grundwasserspiegels, die räumlich maximal im unmittelbar
angrenzenden Umfeld zu verzeichnen sind. Die Sohle von tieferen Pressgruben wird wasser-
dicht verbaut (betoniert), wodurch Absenktrichter verhindert werden. Das Wasser wird ortsnah
wieder in denselben Grundwasserkörper versickert oder in einen trassennahen Vorfluter ein-
geleitet, so dass von diesem ortsbürtigen Wasser der Grundwasserhaltung keine zusätzliche
Belastung ausgehen kann.
Flächeninan-
spruchnahme
Die Errichtung des Entnahmebauwerks im Rhein hat angesichts des bestehenden Uferver-
baus und des kleinräumigen betroffenen Abschnitts keine Auswirkungen auf den bereits als
sehr stark verändert eingestuften Rhein.
Entnahme von
Rheinwasser
Setzt man die Werte des Entnahmekonzeptes (→ Kap. 2.6.3) in Relation zur Abflussmenge
(m³/s) des Rheins, so beträgt der Anteil der Veränderungen des Abflusses gegenüber dem
Bestand maximal 1%. Vor diesem Hintergrund ist von keinen maßgeblichen Veränderungen
des Abflusses sowie der Abflussdynamik durch die Rheinwasserentnahme auszugehen.
Ähnliches gilt für das Verhältnis von Wasserstand und entnahmebedingter
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Wasserstandsveränderung. Die gemäß Entnahmekonzept zu erwartenden Wasserstandsab-
senkungen liegen zwischen 0,4 und 2,6 cm, was maximal etwa 1,1 % des jeweiligen Was-
serstandes entspricht.
Das Vorhaben führt zu keinen schädlichen Gewässerveränderungen des Grundwassers und der
Oberflächengewässer und auch die Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie wer-
den eingehalten (Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot sowie bezogen auf das Grund-
wasser zusätzlich das Trendumkehrgebot).
Des Weiteren kommt es zu keinen Beeinträchtigungen bezogen auf den Tri nkwasserschutz, da
bereits relevante Wirkungen auf das Grundwasser ausgeschlossen werden können. Eine Betrof-
fenheit des Hochwasserschutzes ist auszuschließen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf
das Schutzgut Wasser zu erwarten sind.
Schutzgüter Luft/Klima
Tab. 51: Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima
Wirkfaktor Auswirkung
Emissionen von
Luftschadstoffen
und CO2
Die Auswirkungen der bauzeitlich emittierten Luftschadstoffe werden im Zusammenhang mit
dem Schutzgut Menschen behandelt. Während der Betriebsphase kommt es nicht zu Emis-
sionen von Luftschadstoffen.
CO2: Während der Bauzeit (ca. 4,5 Jahre) entstehen keine Emissionen von globalklimati-
scher Relevanz. Die mittelbaren, betrieblichen Emissionen durch die Erzeugung der erfor-
derlichen Energie sind zur Realisierung des Planungsziels unvermeidbar.
Baukörper als
landschafts-
fremde Objekte
Die Errichtung der Gebäude (Pump- und Verteilbauwerk) sowie die jeweils zugehörigen um-
laufenden, versiegelten Flächen führen zu geringfügigen Modifikationen der lokalklimatischen
Verhältnisse am Standort der Gebäude. Die Modifikationen ergeben sich daraus, dass die
künstlichen Baumaterialien sich tagsüb er unter Sonneneinstrahlung aufheizen und die ge-
speicherte Wärme in der Nacht abgeben. Hierdurch wird der Tagesgang der Lufttemperatur
auf den Flächen und dem unmittelbaren Nahbereich gedämpft. Jedoch ist aufgrund der weit-
läufigen landwirtschaftlich genutz ten Flächen in der Umgebung der Gebäude eine starke
nächtliche Abkühlung zu erwarten. Es ist damit zu rechnen, dass hierdurch die beschriebenen
Effekte weitestgehend ausgeglichen werden. Somit sind keine erheblichen Auswirkungen auf
das Schutzgut Klima zu erwarten.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die
Schutzgüter Luft und Klima nicht zu erwarten sind.
Schutzgut Landschaft
Tab. 52: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
Wirkfaktor Auswirkung
Flächeninan-
spruchnahme
Durch die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme entstehen temporäre Beeinträchtigungen
der Erholungsfunktion des Radwegs auf der Fernbandtrasse. Hier können geeignete bau-
zeitliche Umleitungen eingerichtet werden. Die bauzeitlichen Beeinträchtigungen der Erho-
lungsfunktion wurden bereits im vorgelagerten Variantenvergleich mit dem Ergebnis berück-
sichtigt, dass eine Trassenführung über die Fernbandtrasse insbesondere im Sinne der
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Bündelung mit bestehender Infrastruktur vorzugswürdig ist gegenüber einer Neuzerschnei-
dung der Landschaft.
Emissionen von
Lärm
Die räumliche Ausbreitung der betriebsbedingten Lärmemissionen fällt sehr gering aus. Inso-
fern steht das Vorhaben nicht im Konflikt zu r Erholungseignung der Landschaft . Baubedingt
ist eine dauerhafte, nachhaltige Beeinträchtigung der Erholungseignung ausgeschlossen, da
die Emissionen zeitlich begrenzt sind.
Baukörper als
landschafts-
fremde Objekte
Das 9 m hohe Pumpbauwerk und das 7 m hohe Verteilbauwerk führen als landschaftsfremde
Objekte zu einer anthropogenen Beeinflussung des Landschaftsbildes. Zum Teil wird durch
die Strukturen in der Umgebung der genannten Gebäude (Deich, Bahndamm) eine Sichtver-
stellung erreicht.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das
Schutzgut Luft und Klima nicht zu erwarten sind.
Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Tab. 53: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sach-
güter
Wirkfaktor Auswirkung
Auswirkungen
durch Bau- und
Betriebstätigkei-
ten
Schutzgut Kulturlandschaftsbereiche: Es entstehen keine Zielkonflikte mit Kulturland-
schaftsbereichen. Es sind keine fachlichen und/oder rechtlichen Hindernisse erkennbar, die
einer Realisierung des Vorhabens entgegenstehen.
Schutzgut Bodendenkmäler: Zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Schutzgut-Teilbe-
reich der Bodendenkmäler wurde ein eigenständiger Fachbeitrag erstellt (AbisZ Archäologie
2022). Die fachwissenschaftliche Untersuchung der relevanten Areale und die Sicherung
von bedeutsamen Bodendenkmälern innerhalb der Leitungstrasse ist bzw. wird durch Ver-
einbarungen zwischen der RWE Power AG und dem Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland sichergestellt.
Schutzgut sonstige Sachgüter: Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die der Erteilung
etwaiger Genehmigungen bzw. dem Abschluss von Kreuzungs- bzw. Querungsvereinbarun-
gen im Hinblick auf sonstige Sachgüter entgegenstehen können.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten sind.
Grenzüberschreitende Auswirkungen
Grenzüberschreitende Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen
Die vorstehenden Ausführungen unter Kap. 9 zeigen in zusammengefasster Weise, dass eine Ver-
einbarkeit des Vorhabens mit den gesetzlichen Umweltanforderungen gegeben ist. Wo erforderlich
werden Vermeidungs (z.B. Wasserentnahme mittels Passiv-Rechten zum Fischschutz)- und Ver-
minderungsmaßnahmen getroffen und Eingriffe ausgeglichen (Kompensation insbes. für die Flä-
cheninanspruchnahme). Erforderliche Befreiungen (z.B. im Hinblick auf die Inanspruchnahmen von
geschützten Landschaftsbestandteilen und Landschafts schutzgebieten) und fachrechtliche
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Zulassungen können eingeholt werden, und es sind keine rechtlichen und tatsächlichen Gesichts-
punkte erkennbar, die jeweils gegen eine positive Bescheidung sprechen.
Im Übrigen können Auswirkungen auf die Schutzgüter ent weder ganz verneint werden oder sind
unerheblicher Natur. Hervorzuheben sind die Prüfungen im Hinblick auf die wasserwirtschaftlichen
Gesichtspunkte der Rheinwasserentnahme und im Hinblick auf die Betroffenheiten der FFH -Ge-
biete „Knechtstedener Wald mit C horbusch“ und „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich
und Bad-Honnef“. Im Ergebnis konnte diesbezüglich die Verträglichkeit mit den Erhaltungs - und
Entwicklungszielen der FFH-Gebiete festgestellt werden als auch, dass das Vorhaben zu keinen
schädlichen Veränderungen des Rheins führt und auch die Bewirtschaftungsziele nach der Was-
serrahmenrichtlinie eingehalten werden. Mit Blick auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologi-
sche Vielfalt ist insbesondere festzuhalten, dass das Planvorhaben zwar zu einer b aubedingten
Beeinträchtigung einzelner geschützter Teile von Natur und Landschaft führt. Diese können jedoch
ebenso wie der mit dem Planvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft nach den ge-
setzlichen Regelungen der §§ 15 ff. BNatSchG kompensiert werden (siehe bereits die Ausführun-
gen im vorstehenden Absatz) . Artenschutzrechtliche Anforderungen stehen der Umsetzung des
Vorhabens ebenfalls nicht entgegen. Besonders zu nennen ist noch die Prüfung von Bodendenk-
mälern: Die fachwissenschaftliche Untersuchung der relevanten Areale und die Sicherung von be-
deutsamen Bodendenkmälern innerhalb der Leitungstrasse ist bzw. wird durch Vereinbarungen
zwischen der RWE Power AG und dem Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland sichergestellt.
Die Bewertung der Umweltauswirkungen bezüglich der einzelnen Schutzgüter zeigt unter Berück-
sichtigung von Wechselwirkungen und der vorstehenden Ausführungen, dass durch das Vorhaben
unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen keine erheblichen nachteili-
gen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
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KLINGER, H.; SCHÜTZ, C.; INGENDAHL, D.; STEINBERG, L.; JAROCINSKI, W. & FELDHAUS, G. (2010)
Seite 303/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Rote Liste und Artenverzeichnis der Fische und Rundmäuler – Pisces et Cyclostoma – in
Nordrhein-Westfalen.
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2020A):
Klimaatlas NRW – Klimakarten. URL: https://www.klimaatlas.nrw.de/
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2019):
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Re-
gierungsbezirks Köln.
Abrufbar unter: https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachbei-
traege/koeln
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2020):
Jahreskenngrößen 2020 geordnet nach Schadstoffgruppen. Diskontinuierliche Messungen.
Abrufbar unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jah-
reskenngroessen-und-jahresberichte/2020
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2008):
Monitoring Garzweiler II. Folgen des Klimawandels für den Braunkohlenabbau. Vorlage der
Arbeitsgruppe Restsee. Düsseldorf.
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2016):
Monitoring Garzweiler II. Folgen des Klimawandels für den Braunkohlenabbau. Bewertung
des Abflussverhaltens des Rheins im Hinblick auf die Überleitung zur Restseebefüllung.
Düsseldorf.
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2021):
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen
2021.
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN
(2014):
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion Düssel-
dorf. Kreise Kleve, Mettmann, Rhein -Kreis Neuss und Vi ersen, Städte Düsseldorf, Krefeld,
Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Stand August 2014. Anpassung
Kartengrundlage im November 2018.
Abrufbar unter: https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachbei-
traege/ddorf
LINFOS NRW – LANDSCHAFTSINFORMATIONSSAMMLUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (2022)
Landschaftsinformationen. Naturräumliche Haupteinheiten (NHE).
Abrufbar unter: http://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos
LVR – LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (2013):
Seite 304/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Düsseldorf. Erhaltende Kulturlandschaftsen-
twicklung.
Abrufbar unter: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/kulturlandschaft/kulturlandschaftsent-
wicklungnrw/fachbeitrag_kulturlandschaft/fachbeitrag_kulturlandschaft_1.jsp
LVR – LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (2016):
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln. Erhaltende Kulturlandschaftsentwick-
lung.
Abrufbar unter: https://www.lvr.lvrde/de/nav_main/kultur/kulturlandschaft/kulturlandschafts-
entwicklungnrw/fachbeitrag_koeln/fachbeitrag_koeln_1.jsp
MAX-PLANCK-INSTITUT FÜR METEOROLOGIE (MPI-M), UMWELTBUNDESAMT (UBA) UND BUNDES-
ANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE (BFG) (2009 UND 2014):
Regionale Klimaprojektionen für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Regionales
Klimamodell REMO. Hamburg / Dessau.
MUNV – MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN-WEST-
FALEN (2022):
Fachinformationssystem ELWAS -WEB
URL: https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml
MWIDE – MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INNOVATION, DIGITALISIERUNG UND ENERGIE DES LANDES
NORDRHEIN-WESTFALEN (2019).
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). Gesamtfassung 2019.
Abrufbar unter: https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung
MWIDE – MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INNOVATION, DIGITALISIERUNG UND ENERGIE
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2022):
Web Mapping Service (WMS) für die Regionalpläne in NRW.
URL: https://open.nrw/dataset/3634f8a0-dc6b-404e-b53e-0fdba33721f2
WMS: http://www.wms.nrw.de/wms/Regionalplan?
OETJEN, J., GRIMM, C.. & H. SCHÜTTRUMPF (2016)
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. – Gutachten im Auftrag von RWE.
Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen University, 13
S. (Stand Juni 2016, unveröff).
OETJEN, J., GRIMM, C.. & H. SCHÜTTRUMPF (2022)
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. – Gutachten im Auftrag von RWE.
Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen University, 21
S. (unveröff.).
PETERS, H.-J.; BALLA, S.; HESSELBARTH, T. (2017):
Seite 305/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Handkommentar. 4. Auflage. Baden-Baden:
Nomos
PLANUNGSBÜRO KOENZEN (2022):
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransport-
leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie.
Stand: August 2022
ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020A)
Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und
Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S.
ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020B)
Rote Liste und Gesamtartenliste der Reptilien (Reptilia) Deutschlands. – Naturschutz und
Biologische Vielfalt 170 (3): 64 S.RYSLAVY, T., H.-G. BAUER, B. GERLACH, O. HÜPPOP, J. STAH-
MER, P. SÜDBECK u. C. SUDFELDT 2020: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. In: Berichte
zum Vogelschutz.
RWE POWER (2022):
Lärmprognose. Bericht zur schalltechnischen Bewertung der Trafos, der Zuluft - und Abluft-
geräte, sowie der Rückkühleinheiten für das Pumpwerk am Rhein und das Verteilerbauwerk
Allrath der Rheinwassertransportleitung. August 2022.
SCHINK, A.; REIDT, O.; MITSCHANG, S. (2018):
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umwelt -Rechtsbehelfsgesetz. Kommentar. Mün-
chen: C. H. Beck.
SCHLÜPMANN, M.; GEIGER, A.; KRONSHAGE, A. & MUTZ, T. (2010A)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Amphibien – Amphibia – in Nordrhein-Westfalen, 4. Fas-
sung, Stand: September 2011, unter Mitarbeit des Arbeitskreises Amphibien und Reptilien in
NRW. Hrsg. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LA-
NUV). Düsseldorf.
SCHLÜPMANN, M.; GEIGER, A.; KRONSHAGE, A. & MUTZ, T. (2010B)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Reptilien – Reptilia – in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung,
Stand: September 2011, unter Mitarbeit des Arbeitskreises Amphibien und Reptilien in NRW.
Hrsg. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LANUV).
Düsseldorf.
SCHUMACHER, H. (2010A)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Schmetterlinge (Lepidoptera) - Spinner u. Schwärmer -
(Bombyces et Sphinges) in Nordrhein-Westfalen. 4. Aufl.
SCHUMACHER, H. (2010B)
Seite 306/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
Rote Liste und Artenverzeichnis der Schmetterlinge (Lepidoptera) - Tagfalter (Diurna) - in
Nordrhein-Westfalen. 4. Aufl.
SUCK ET AL. (2010)
Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschlands. Bundesamt für Naturschutz
(BfN) (Hrsg.). Bonn-Bad - Godesberg.
SUDMANN, S.R., M. SCHMITZ, P. HERKENRATH U. M.M. JÖBGES (2016)
Rote Liste wandernder Vogelarten Nordrhein-Westfalens. In: Charadrius, 52, S. 67–108.
Gesetze und Richtlinien
AVV BAULÄRM – ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUM SCHUTZ GEGEN BAULÄRM – GERÄU-
SCHIMMISSIONEN
vom 19. August 1970.
UVPG - GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel
14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.
BIMSCHG – BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das
zuletzt durch Artikel 3 vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054) geändert worden ist.
BNATSCHG – BUNDESNATURSCHUTZGESETZ
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August
2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist.
TA LÄRM – SECHSTE ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGE-
SETZ (TECHNISCHE ANLEITUNG ZUM SCHUTZ GEGEN LÄRM – TA LÄRM)
vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom
01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5).
BBBODSCHG – BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ
vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar
2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist"
LBBODSCHG – LANDESBODENSCHUTZGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
vom 9. Mai 2000, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. September 2016
(GV. NRW. S. 790), in Kraft getreten am 27. September 2016.
OGEWV – OBERFLÄCHENGEWÄSSERVERORDNUNG
Seite 307/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen
des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht
vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom
9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist.
Anhang
Tab. 54: Biotoptypen im UR600
Erläuterung der Zusatzkürzel in der Spalte 1:
Wälder und Feldgehölze mit Angabe der lebensraumtypischen Baumarten-Anteile:
lrt30 = unter 30%, lrt50 = 30% - 50%, lrt70 = 50% - 70%, lrt90 = 70% - 90%, lrt100
über90%)
Gehölze mit Angabe der lebensraumtypischen Baumarten-Anteile:
lrg0 = unter 50%, lrg70 = 50% - 70%, lrg100 = über 70%
Alter:
- ta3-5 = Jungwuchs (ta5) – Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm
- ta1-2 = geringes (ta2) – mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 – 49 cm
- ta-11a = starkes (ta) – mächtiges Baumholz (ta11a), BHD > 50 cm
- ta-11 = starkes (ta) – sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50 cm; > 80 cm
- tb2 = Uraltbaum
Code1 Biotoptyp W
ert
Fläche
(m²)
Flächen-
wert (Wert
x m²)
Anteil
am
UR600
AA,lrt100,ta-
11a,m Buchenwälder 8 8.521 68.168 0,03
AA,lrt100,ta1-
2,m Buchenwälder 7 58.367 408.569 0,23
AA,lrt90,ta1-
2,m Buchenwälder 6 47.158 282.948 0,19
AA,lrt90,ta3-
5,m Buchenwälder 5 9.556 47.780 0,04
AB,lrt100,ta1-
2,m Eichenwälder 7 12.404 86.828 0,05
AB,lrt90,ta1-
2,m Eichenwälder 6 7.451 44.706 0,03
AC,lrt100,ta1-
2,m Schwarzerlenwälder 7 3.731 26.117 0,02
AC,lrt70,ta1-
2,m Schwarzerlenwälder 5 17.371 86.855 0,07
AE,lrt100,ta1-
2,m Weidenwälder 7 302 2.114 0,00
AF,lrt50,ta-
11a,m Pappelwälder 5 3.900 19.500 0,02
Seite 308/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Code1 Biotoptyp W
ert
Fläche
(m²)
Flächen-
wert (Wert
x m²)
Anteil
am
UR600
AF,lrt50,ta1-
2,m Pappelwälder 4 1.745 6.980 0,01
AG,lrt100,ta1-
2,m
Sonstige Laub(misch)wälder
aus heimischen Laubbaumar-
ten
7 172.99
3 1.210.951 0,70
AG,lrt100,ta3-
5,m
Sonstige Laub(misch)wälder
aus heimischen Laubbaumar-
ten
6 19.193
115.158 0,08
AG,lrt90,ta1-
2,m
Sonstige Laub(misch)wälder
aus heimischen Laubbaumar-
ten
6 38.167
229.002 0,15
AM,lrt100,ta-
11a,m Eschenwälder 8 19.208 153.664 0,08
AM,lrt100,ta1-
2,m Eschenwälder 7 6.440 45.080 0,03
AQ,lrt90,ta1-
2,m Hainbuchenwälder 6 1.531 9.186 0,01
AR,lrt100,ta1-
2,m Ahornwälder 7 28.818 201.726 0,12
AR,lrt70,ta1-
2,m Ahornwälder 5 7.071 35.355 0,03
AV,lrt100,ta-
11a,m Waldränder 8 6.946 55.568 0,03
BA,lrt100,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 8 4.303 34.424 0,02
BA,lrt100,ta1-
2,m Flächige Kleingehölze 7 75.262 526.834 0,30
BA,lrt100,ta3-
5,m Flächige Kleingehölze 6 13.678 82.068 0,06
BA,lrt30,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 4 8.446 33.784 0,03
BA,lrt30,ta3-
5,m Flächige Kleingehölze 3 765 2.295 0,00
BA,lrt50,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 5 7.380 36.900 0,03
BA,lrt70,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 6 10.805 64.830 0,04
BA,lrt70,ta1-
2,m Flächige Kleingehölze 5 7.071 35.355 0,03
BA,lrt90,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 7 4.885 34.195 0,02
BA,lrt90,ta1-
2,m Flächige Kleingehölze 6 5.744 34.464 0,02
BA4 Verkehrsgehölz 4 2.506 10.024 0,01
BB,lrg0 Gebüsche 4 8.983 35.932 0,04
Seite 309/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Code1 Biotoptyp W
ert
Fläche
(m²)
Flächen-
wert (Wert
x m²)
Anteil
am
UR600
BB,lrg100 Gebüsche 6 34.191 205.146 0,14
BB,lrg70 Gebüsche 5 8.085 40.425 0,03
BD0,lrg100,kb Hecke 5 61.862 309.310 0,25
BD0,lrg100,kb
(tc) Hecke 6 3.860 23.160 0,02
BD3,lrg0,ta-11a Gehölzstreifen 5 1.174 5.870 0,00
BD3,lrg100,ta-
11a Gehölzstreifen 8 3.701 29.608 0,01
BD3,lrg100,ta1-
2 Gehölzstreifen 7 737.01
5 5.159.105 2,96
BD3,lrg100,ta3-
5 Gehölzstreifen 6 12.984 77.904 0,05
BD3,lrg70,ta-
11a Gehölzstreifen 6 2.813 16.878 0,01
BD3,lrg70,ta1-2 Gehölzstreifen 5 12.033 60.165 0,05
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 8.025 32.100 0,03
BD7,lrg100,kb Gebüschstreifen, Strauchreihe 5 1.261 6.305 0,01
BE,lrg100,ta-
11a Ufergehölze 8 10.473 83.784 0,04
BE,lrg100,ta1-2 Ufergehölze 7 20.475 143.325 0,08
BE,lrg70,ta1-2 Ufergehölze 5 3.301 16.505 0,01
BF,lrt30,ta-11
Baumgruppen, Baumreihen,
Einzelbäume aus nicht lebens-
raumtypischen Baumarten
5 14.910
74.550 0,06
BF,lrt30,ta1-2
Baumgruppen, Baumreihen,
Einzelbäume aus nicht lebens-
raumtypischen Baumarten
4 2.777
11.108 0,01
BF,lrt30,ta3-5
Baumgruppen, Baumreihen,
Einzelbäume aus nicht lebens-
raumtypischen Baumarten
3 8.133
24.399 0,03
BF,lrt90,ta-11
Baumgruppen, Baumreihen,
Einzelbäume aus lebensraum-
typischen Baumarten
8 11.757
94.056 0,05
BF,lrt90,ta11a/t
b2
Baumgruppen, Baumreihen,
Einzelbäume aus lebensraum-
typischen Baumarten
9 188
1.692 0,00
BF,lrt90,ta1-2
Baumgruppen, Baumreihen,
Einzelbäume aus lebensraum-
typischen Baumarten
7 61.305
429.135 0,25
BF,lrt90,ta3-5
Baumgruppen, Baumreihen,
Einzelbäume aus lebensraum-
typischen Baumarten
6 3.655
21.930 0,01
BG,lrt90,ta-11
Kopfbaumgruppen, Kopfbaum-
reihen, Kopfbaum lebensraum-
typisch
8 37
296 0,00
Seite 310/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Code1 Biotoptyp W
ert
Fläche
(m²)
Flächen-
wert (Wert
x m²)
Anteil
am
UR600
BG,lrt90,ta1-2
Kopfbaumgruppen, Kopfbaum-
reihen, Kopfbaum lebensraum-
typisch
7 195
1.365 0,00
BH,lrt90,ta-11 Alleen aus lebensraumtypi-
schen Baumarten 8 1.947 15.576 0,01
BH,lrt90,ta1-2 Alleen aus lebensraumtypi-
schen Baumarten 7 27.620 193.340 0,11
DC,veg1 Silikattrockenrasen 6 23.953 143.718 0,10
DC,veg2 Silikattrockenrasen 7 42.148 295.036 0,17
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 8.063 40.315 0,03
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 371.81
6 1.115.448 1,50
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 254.26
3 1.017.052 1,02
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 386.09
5 772.190 1,55
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 449.18
5 1.347.555 1,81
EB,xd5 Fett(mäh)weide, mäßig arten-
reich 4 74.731 298.924 0,30
EC,veg1 (magere) Feuchtwiese/ -weide
oder Nasswiese/-weide 5 9.693 48.465 0,04
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 54.170 270.850 0,22
EE0a,xd1,veg1 artenreiche Fettgrünlandbrache 4 55.772 223.088 0,22
EE0a,xd2 Fettgrünlandbrache, artenarm 3 2.850 8.550 0,01
FD,wf stehende Kleingewässer 7 2.694 18.858 0,01
FD,wf3 stehende Kleingewässer 6 1.874 11.244 0,01
FF,wf3 Teiche 6 34.336 206.016 0,14
FF,wf4 Teiche 2 354 708 0,00
FF,wf4a Teiche 4 8.051 32.204 0,03
FG,wf3 Abgrabungsgewässer 6 71.630 429.780 0,29
FG,wf4a Abgrabungsgewässer 4 15.032 60.128 0,06
FJ,wf3 Absetzbecken, Rieselfelder 6 1.227 7.362 0,00
FM,wf3 Bäche 8 5.521 44.168 0,02
FM,wf4 Bäche 2 11.077 22.154 0,04
FM,wf4a Bäche 5 4.604 23.020 0,02
FN,wf3 Gräben 6 1.567 9.402 0,01
FN,wf4a Gräben 4 25.318 101.272 0,10
FO,wf4 Flüsse 2 96.056 192.112 0,39
Seite 311/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Code1 Biotoptyp W
ert
Fläche
(m²)
Flächen-
wert (Wert
x m²)
Anteil
am
UR600
FS,wf3 sonstige technische Gewässer 6 7.856 47.136 0,03
FS,wf4 sonstige technische Gewässer 2 4.487 8.974 0,02
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 14.038 56.152 0,06
GF Vegetationsarme oder -freie Be-
reiche 0 200.13
6 0 0,80
HA,aci Äcker 2 18.140
.544
36.281.08
8 72,95
HA,acs Äcker 1 233.50
7 233.507 0,94
HB0,stb3 junge Sukzessions -Ackerbra-
che 4 40.662 162.648 0,16
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutz-
pflanzen z.B. Phacelia) 3 22.070 66.210 0,09
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbe-
gleitend 2 28.806 57.612 0,12
HD,mf6 Gleisanlagen 1 131.15
5 131.155 0,53
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen,
Bahngelände 3 4.463 13.389 0,02
HF Halden, Aufschüttungen, Ver-
füllungen 0 61.057 0 0,25
HF2 Deponie, Aufschüttung 1 33.218 33.218 0,13
HJ0,ka4 Garten 2 17.388 34.776 0,07
HJ0,ka6 Garten 4 55.872 223.488 0,22
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 23.513 94.052 0,09
HK2,ta14 Streuobstwiese 5 2.859 14.295 0,01
HK2,ta15a Streuobstwiese 6 4.987 29.922 0,02
HK3,ta15a Streuobstweide 6 10.616 63.696 0,04
HK3,ta15b Streuobstweide 7 10.094 70.658 0,04
HM,xd3 Grünanlage / Park 5 4.336 21.680 0,02
HN Gebäude, Mauerwerk, Ruinen 0 936 0 0,00
HT,mf1 Hofplätze, Lagerplätze 1 6.744 6.744 0,03
HT,mf7 Hofplätze, Lagerplätze 1 2.062 2.062 0,01
HT,mf8,stb3 Hofplätze, Lagerplätze 3 12.752 38.256 0,05
HU2
Sport- und Erholungsanlagen
mit geringem Versiegelungs-
grad
2 7.368
14.736 0,03
HV,mf7 Plätze, Parkplätze 1 324 324 0,00
HW,neo7 Siedlungs-, Industrie - und Ver-
kehrsbrachen 4 10.467 41.868 0,04
Seite 312/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Code1 Biotoptyp W
ert
Fläche
(m²)
Flächen-
wert (Wert
x m²)
Anteil
am
UR600
KA,neo1 Feuchte (nasse) Säume bzw. li-
nienf. Hochstaudenfluren 6 9.515 57.090 0,04
KA,neo2 Feuchte (nasse) Säume bzw. li-
nienf. Hochstaudenfluren 5 2.668 13.340 0,01
KB,neo1 Trockener Saum bzw. linienf.
Hochstaudenflur 6 50.020 300.120 0,20
KB,neo2 Trockener Saum bzw. linienf.
Hochstaudenflur 5 8.764 43.820 0,04
KB,neo4 Trockener Saum bzw. linienf.
Hochstaudenflur 4 7.315 29.260 0,03
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 15.504 93.024 0,06
KC,neo2 Randstreifen, Saumstreifen 5 24.611 123.055 0,10
KC,neo5 Randstreifen, Saumstreifen 3 12.194 36.582 0,05
LB,neo1 Flächenhafte Hochstaudenflu-
ren 6 2.384 14.304 0,01
LB,neo2 Flächenhafte Hochstaudenflu-
ren 5 308 1.540 0,00
LB,neo4 Flächenhafte Hochstaudenflu-
ren 4 2.983 11.932 0,01
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenflu-
ren 3 27.105 81.315 0,11
SB0 Gemischte Bauflächen, Wohn-
bauflächen 0 15.288 0 0,06
SB2 Einzel-, Doppel,- Reihenhaus-
bebauung 0 317.16
0 0 1,28
SB5 Landwirtschaftliche Hof - und
Gebäudefläche 1 172.70
3 172.703 0,69
SB6 Wohnbaufläche im Dorf oder im
ländlichen Bereich 0 20.390 0 0,08
SC0 Gewerbefläche- und Industrie-
flächen 0 164.62
3 0 0,66
SC14 Gärtnerei, Gewächshaus 1 95.576 95.576 0,38
SD2 Kirche, Gebetshaus 0 7.011 0 0,03
SE0 Sonstige Ver- und Entsorgungs-
anlagen 0 31.410 0 0,13
SE3 Umspannstation 0 76.378 0 0,31
SE5 Windrad 0 2.500 0 0,01
SE6 Strommast, Metallgitter 0 736 0 0,00
SF6 Naturschwimmbad, Strandbad 1 31.745 31.745 0,13
SG1 Hundedressurplatz 0 11.724 0 0,05
SG4a Paddock 1 33.513 33.513 0,13
SL0 Sport- und Freizeitanlage (Ball-
sport) 1 10.460 10.460 0,04
Seite 313/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Code1 Biotoptyp W
ert
Fläche
(m²)
Flächen-
wert (Wert
x m²)
Anteil
am
UR600
SP4 Sportplatz 0 7.098 0 0,03
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 502.68
1 0 2,02
V,me6,sta3,xd2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 4 1.350 5.400 0,01
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 6.760 20.280 0,03
V,me7,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 5 3.434 17.170 0,01
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 101.11
6 101.116 0,41
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 70.826 70.826 0,28
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 239.20
3 239.203 0,96
∑ Summe
24.865
.931
57.235.03
6
100
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_2 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt2)
3739 Zeichen
FS,wf4a
SC0
HA,aci
SB5
EB,xd2
HT,mf1
SC14
HA,aci
HJ0,ka6
SB5
SB2
HK3,ta15a
HJ0,ka6
SG1
HA,aci
EB,xd2
EB,xd2
AG,lrt100,ta1-2,mV,me2
V,mf8,stb3
V,me2
EA,xd2
SG4a
HA,aci
SG4a
V,me2
SC14/BB,lrg100
SG4a
V,me2
HA,aci
AB,lrt90,ta1-2,m
SB5
SB2
EA,xd2
EA,xd5
V,mf8,stb3
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
HJ0,ka6
V,mf1
HA,aci
HB1,ed
AR,lrt100,ta1-2,m
HD,mf6
HB1,ed
V,mf8,stb3
BD0,lrg100,kb
BD0,lrg100,kb
AB,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
BD0,lrg100,kb (tc)
KB,neo1/BB,lrg100
HC0
V,mf8,stb3
HC0
HK3,ta15a
V,mf8,stb3
V,me2
SG4a
SG4a
BD0,lrg100,kb
BF,lrt30,ta3-5
V,mf8,stb3
HC0
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt30,ta3-5
V,mf1
ED,veg1
BB,lrg100
SB5
SC0
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
HJ0,ka6
SP4
BF,lrt30,ta-11
BD3,lrg100,ta1-2
HT,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BB,lrg100
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
SG4a
BD0,lrg100,kb
V,mf8,stb3
BF,lrt30,ta-11
BF,lrt90,ta1-2
BA4
BD3,lrg100,ta1-2
BD0,lrg100,kb
BD0,lrg100,kb
BF,lrt30,ta3-5
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt30,ta3-5
V,mf7
HV,mf7
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
SE6
BB,lrg100
HC0
HC0
BF,lrt30,ta1-2
SE6
BD3,lrg100,ta1-2
BB,lrg100
BD3,lrg100,ta1-2 BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
KC,neo1
HT,mf8,stb3
SE6
BF,lrt90,ta1-2
BD0,lrg100,kb
KC,neo1
BF,lrt30,ta1-2
V,mf8,stb3
BD0,lrg100,kb
BD0,lrg100,kb
BF,lrt30,ta3-5BF,lrt30,ta3-5
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
SB2
HA,aci
HF/SE0
HA,aci
AR,lrt100,ta1-2,m
EA,xd2
HF2/SE0
V,me2
AG,lrt100,ta1-2,m
EA,xd5
AG,lrt90,ta1-2,m
KB,neo1 AR,lrt70,ta1-2,m
BA,lrt100,ta1-2,m
KC,neo1
KC,neo1
FS,wf4
AM,lrt100,ta1-2,m
AF,lrt50,ta-11a,m
EA,xd2
SE0
V,me2/SE0
AG,lrt90,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
HF2/SE0
EA3
EA3
HA,aci
HA,aci
HA,aci
SC0
HA,aci
HA,aci
EA3
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
EA,xd2
HA,aci
HA,acs
HA,aci
HA,acs
HA,aci
HA,acs
HA,aci
EB,xd2
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
EB,xd2
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
EB,xd2
SB2
HA,aci
SB5
EB,xd2
HA,aci
HA,aci
SB5
SB2
SC14
SD2
HA,aci
HA,aci
EA,xd2
EA,xd2
AG,lrt100,ta1-2,m
HJ0,ka6
V,me2
KC,neo1
HF2/SE0
EA,xd2
V,me2
SE0
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BD3,lrg100,ta3-5
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BF,lrt30,ta1-2
BF,lrt30,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BG,lrt90,ta-11
BB,lrg100
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
AG,lrt90,ta1-2,m
BF,lrt90,ta1-2
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt30,ta-11
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
V2
V3
V3
V6
V6
V6
A1
A1
A1
K1
K1
K2
K2
K2 K1
K3
K3K4K4
K4
LSG-4806-0010
6.2.4.44
6.2.4.42
6.2.4.55
6.2.4.47
6.2.4.48
6.2.4.47
6.2.4.35
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 2
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_4 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt4)
3475 Zeichen
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
EB,xd2
HA,aci
EA,xd2
SB5
SB5
EA,xd2
SB5
SB5
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
EB,xd2
HA,aci
EB,xd2
EB,xd2
EB,xd2
SB5
HA,aci
EB,xd2
HA,aci
HA,aci
AC,lrt70,ta1-2,m
SC14
HA,aci
EB,xd2
SB5
EA3
SB5
SB2
SB5
SB2
BB,lrg100
SE0
SB2
SB5
EB,xd2
SB2
HA,aci
SB5
SB2
HJ0,ka6
SB5
HK3,ta15b
V,me2
V,mf7
V,me2
SG1
HA,aci
V,me2
EB,xd2
EA3
SC14
SC14
V,mf7
EA,xd2
V,mf8,stb3
V,me2
HJ0,ka4
V,mf8,stb3
EB,xd5
HK3,ta15b
V,mf1
V,mf7
AG,lrt100,ta1-2,m
EB,xd2
V,mf1
FM,wf3
AM,lrt100,ta-11a,m
HT,mf8,stb3
EB,xd2 SB2
EB,xd2
AG,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
EA,xd2
SG4a
SG4a
V,mf1
V,mf7
KB,neo2
HK2,ta14
HA,aci
SB2
HT,mf7
EB,xd2
SG4a
BF,lrt90,ta-11
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
EB,xd2
BD3,lrg100,ta1-2
SB2
FM,wf4a
SB5 BD0,lrg100,kb
BA,lrt100,ta1-2,m
BD0,lrg100,kb
HT,mf8,stb3EB,xd2/HK3,ta15a
HK3,ta15a
BH,lrt90,ta1-2BH,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
HA,aci
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
HT,mf8,stb3
SE0
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
AG,lrt100,ta1-2,m
SB2 BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
BA,lrt100,ta1-2,m
BF,lrt30,ta-11
BH,lrt90,ta-11
V,mf8,stb3
BF,lrt30,ta1-2
BD0,lrg100,kb
BH,lrt90,ta1-2
EA,xd2
BD3,lrg100,ta1-2
EB,xd2
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
SC14
BD3,lrg100,ta1-2
HA,aci
FM,wf4a
EE0a,xd1,veg1/
BB,lrg100
BF,lrt90,ta1-2
HT,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
BD0,lrg100,kb
V,me6,sta3,xd2
V,mf8,stb3
BB,lrg100
FF,wf4
BF,lrt90,ta-11
HC0
BF,lrt90,ta1-2
BH,lrt90,ta-11
BF,lrt90,ta-11
HJ0,ka4
V,mf8,stb3
V,me2
SB5
BD0,lrg100,kb
BF,lrt90,ta1-2
FN,wf4a
FM,wf4a/BE,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta3-5
V,mf8,stb3
AE,lrt100,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
BG,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BF,lrt90,ta-11BD0,lrg100,kb
BF,lrt90,ta1-2
SB5
BF,lrt90,ta1-2BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt30,ta-11
BF,lrt90,ta1-2BF,lrt90,ta1-2
AB,lrt100,ta1-2,m
AM,lrt100,ta1-2,m
AG,lrt100,ta1-2,m
AG,lrt100,ta1-2,m
AG,lrt100,ta1-2,m/BB,lrg100
FM,wf3
LB,neo2
FN,wf3
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
SE3
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
EA3
SC14
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
SC14
EB,xd2
V2
V3
V3
V3
V3
V3
V3
V5AR
V6
V6
A1
A1
K1
K1
K2
K2K3
K3
LSG-4906-0001
6.2.4.64
6.2.4.66
6.2.4.65
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 4
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_3 Zeichnerische Festlegung Karte 3)
614 Zeichen
Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3Blatt 4 Blatt 3 LEGENDE Zeichnerische Festlegung Leitungstrasse und Entnahmebereich Land NRW (2022) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5 Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 - Die im Braunkohlenplan dargestellte Leitungstrasse ist sinngemäß aus dem Planzeichen für Leitungen und Bandanlagen entwickelt worden. BRAUNKOHLENPLAN GARZWEILER II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung Zeichnerische Festlegung M 1:10 000 Vorentwurf (13.09.2022)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss)
11113 Zeichen
Seite 1 von 6 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0780 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Gerit Ulmen Telefon 0221-147-2397 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 07.12.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 25.11.2022 3.2 beschließend TOP: Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss Vorschlag: Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf der Grundlage des Planvorentwurfes Stand Oktober 2022 in der vom Arbeitskreis am 21.10.2022 beschlossenen Fassung und der zugehörigen zeichnerischen Festlegung. Der Braunkohlenausschuss beschließt, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeits - prüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzuführen. Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbehörde, erforderliche redakti- onelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. Erläuterungen: Bisheriger Verfahrenslauf Der Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung (im Folgenden Braunkohlenplan RWTL) wurde am 17.6.2020 von der Landesregierung NRW genehmigt. Im Januar 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ihre Empfehlungen für den Ausstieg der Braun- kohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Als eine Folge daraus, hat der Bund im August 2020 mit dem Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung angeordnet. Dies war wiederum die Grundlage für die Landesregierung NRW, um mit ihrer „Leitentschei- dung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ vom 23.03.2021 den Beitrag zur Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 2 von 6 Umsetzung des Ausstiegs aus der Braunkohlegewinnung im Rheinischen Revier in NRW vorzulegen. Die für dieses Verfahren relevanten Festlegungen der LE 2016 für den Tagebau Garzweiler haben auch mit der Leitentscheidung 2021 weiter Bestand. Für den Tagebau Hambach wur- den die Festlegungen in der Leitentscheidung 2021 jedoch nicht bestätigt. Stattdessen ha - ben sich die Bedingungen zum Betrieb im Tagebau Hambach wesentlich geändert und eine Seebefüllung mit Rheinwasser ist durch den frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle be - reits ab dem Jahr 2030 vorgesehen, nicht erst ab dem Jahr 2045. Entsprechend ist auch für die Befüllung des Tagebausees Hambach mit Rheinwasser ab 2030 eine Trasse für die Zuleitung von Rheinwasser raumordnerisch zu sichern. Am 28. Mai 2021 hat der Braunkohlenausschuss in seiner 160. Sitzung festgestellt, dass sich die Grundannahmen für den Braunkohlenplan RWTL u. a., aufgrund der Erweiterung für Hambach, wesentlich geändert haben und hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen entsprechenden Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“. Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Amtsblatt vom 28.6.2021 die Öffentlichkeit ge - mäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung des Braun- kohlenplans RWTL unterrichtet. Die in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden nach § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) mit Schreiben vom 29.06.2021 frühzeitig über die zuvor dargestellten Planungsabsichten unterrichtet und dazu aufgefordert, bereits vorliegende Hinweise aus ihrem Geschäftsbereich, die für die oben geschilderte Änderung des Braunkohlenplans von Belang sind, bis zum 23.07.2021 zu übermitteln. Die Beteiligten des Scopings wurden mit Schreiben vom 20.07.2021 über den beabsichtig - ten Umfang der Umweltprüfung informiert und zu einem Scoping-Termin zur Besprechung von Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung am 20.08.2021 eingeladen. Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen hat die Regionalplanungsbehörde die Bergbautreibende mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 über den voraussichtlichen Unter - suchungsrahmen sowie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterla- gen unterrichtet. Beratung des Vorentwurfs im Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 3 von 6 Der vorliegende Braunkohlenplan war Gegenstand der Beratung im Arbeitskreis Rheinwas- sertransportleitung am 21.10.2022, der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung dazu folgenden Beschluss gefasst: Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung auf der Grundlage des Planvorentwurfes Stand Oktober 2022 zu beschließen und den klarstellenden Beschluss zu fassen, die Umweltprü- fung und die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren durchzuführen. Aufbau des Braunkohlenplans Der vorliegende Vorentwurf des Braunkohlenplans RWTL erläutert in Kapitel 0 den Anlass und die Zielsetzung des Braunkohlenplans und die Rechtsgrundlagen Die in Kapitel 1 beschriebene vorläufige Umweltprüfung nimmt hinsichtlich der Bestands - aufnahme und der Beschreibung der Auswirkungen Bezug auf die vorgelegten Angaben der RWE Power AG. In Kapitel 2 werden im Rahmen der vorläufigen Umweltverträglichkeitsprüfung die zu erwar- tenden Umweltauswirkungen der gewählten Trassenvariante sowie der erforderlichen Bau- werke ermittelt, beschrieben und bewertet, Grundlage sind die Angaben der RWE Power AG zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Als Ergebnis werden eine aus umweltfachlicher und technischer Sicht bevorzugte Leitungs- trasse und der Standort für das Entnahmebauwerk und das Pumpbauwerk vorgeschlagen. In Kapitel 3 und in der zeichnerischen Festlegung werden Ziele für die Leitungstrasse, den Entnahmebereich und die Bauwerke konkret festgelegt. Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfung Bis zur Novellierung des LPlG NRW im Juli 2021 war im Rahmen des Braunkohlenplanver- fahrens die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen, sofern eine UVP-Pflicht für das bergbauliche Vorhaben besteht. Dies war zum Zeitpunkt des Vorentwurfsbeschlusses am 28.05.2021 für die Durchführung der UVP/UP maßgeblich, dementsprechend wurden die Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 4 von 6 Vorarbeiten, Gutachten und weiteren Unterlagen zur Umwelt- und Umweltverträglichkeits - prüfung auf eine gemeinsame Durchführung ausgelegt. Nach der o.a. Novellierung des LPlG NRW ist die Umweltprüfung und die Umweltverträg - lichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen, sofern der Braunkohlenausschuss dies beschließt. Für die vorgenannte Novellierung des LPlG NRW gibt es keine Übergangsvorschrift, daher sollte nunmehr ein klarstellender Beschluss für die Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprü- fung erfolgen. Rheinwasserentnahme Mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wurde durch die RWE Power AG und die Regionalplanungsbehörde Köln ein neues Entnahmekonzept für Rheinwasser verhandelt. Dies war notwendig, da das bisherige Entnahmekonzept im We - sentlichen auf den Wasserbedarf des Tagebaus Garzweiler ausgerichtet war. Das neue Konzept sieht eine gestaffelte Entnahme zu unterschiedlichen Rheinpegeln vor und bildet so einen Kompromiss zwischen den Belangen der Schifffahrt und einer Befüllung der Tagebauseen. Für die Befüllung der Tagebauseen in 40 Jahren ist rechnerisch eine Menge von 420 Mio. m³ Wasser pro Jahr erforderlich. Mit dem neuen Entnahmekonzept kann die zu entnehmende Rheinwassermenge auf ca. 340 Mio m³ jährlich gesteigert wer - den, im Vergleich zum bestehenden, genehmigten Entnahmekonzept (ca. 280 Mio. m³ pro Jahr). Die Befüllung der Tagebauseen würde alleine mit der Unterstützung durch das Rhein- wasser somit ca. 46 Jahre betragen. Der Braunkohlenplan „Rheinwassertransportleitung“ sichert raumordnerisch die Trasse und stellt mit dem Rheinwasser einen Baustein in der Befüllung der Tagebauseen dar. Um den Entscheidungssätzen der Leitentscheidung zu entsprechen, die Tagebauseen in möglichst 40 Jahren zu befüllen, müssen nunmehr weitere Möglichkeiten der Befüllung identifiziert werden. Da die zu entnehmende Menge an Rheinwasser ist begrenzt. Für die Beschleunigung der Befüllung des Tagebaus Hambach wurde durch die Bergbautreibende die Prüfung einer Rurwasserentnahme vorgeschlagen. Wasser aus der Rur ist jedoch zunächst für die Befül- lung des Tagebausees Inden vorgesehen, ob weitere Wassermengen zur Verfügung ste - hen, muss im Weiteren untersucht werden. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 5 von 6 Über das neue Entnahmekonzept muss die Zentralkommission Rheinschifffahrt abstimmen. Es wird durch die WSV bei der ZKR zur Beschlussfassung vorgelegt, die Plenarsitzung der ZKR findet am 08.12.2022 statt. Tabelle 1 Entnahmekonzept Rheinwassertransportleitung Wasserspiegel- bereich Rechn. Fahrrinnen- tiefe [cm]* max. Ab- senkung [cm] Ca. zus. Absenkung im Vergl. zu 2019 Abladetiefe [cm] Wert Pe- gel Düs- seldorf [cm] bis GlW+160 cm bis 410 1,0 0 bis 380 bis 257 GlW+161 cm bis GlW+180 cm 411 bis 430 1,5 0,5 381 bis 400 258 bis 277 GlW+181 cm bis GlW+210 cm 431 bis 460 2,0 1 401 bis 430 278 bis 307 > GlW+210 cm >460 >2,5 >1,4 >430 >307 Anlage(n): 1. 01_Vorentwurf Änderung Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung mit zeichnerischer Festlegung 01_1 Zeichnerische Festlegung Karte1 01_2 Zeichnerische Festlegung Karte 2 01_3 Zeichnerische Festlegung Karte 3 01_4 Zeichnerische Festlegung Karte 4 2. 02_UP_UVP Bericht der Bergbautreibenden 3. 04_Fachbeitrag Artenschutz 4. 05_Fachbeitrag Bauverfahrensbeschreibung 5. 07_ Fachbeitrag Fischeier 6. 08_Fachbeitrag Fischschutzzonen 7. 09_Fachbeitrag Knechtstedener_Wald 8. 10_Fachbeitrag Lärmschutzprognose 9. 12_Wasserrahmenrichtlinie 10. 11_Fachbeitrag Natur und Landschaft Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 6 von 6 11. 11_1 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt1 12. 11_2 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt2 13. 11_ 3 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt3 14. 11_4 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt4 15. 11_5 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt5 16. 11_6 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt6 17. 11_7 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt7 18. 11_8 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt8 19. 11_9 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt9 20. 03_Fachbeitrag Archäologie 21. 06 Anlage Fachbeitrag Bodenschutzkonzept 22. neu_03_Fachbeitrag Archäologie
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (09_Fachbeitrag Knechtstedener_Wald)
97985 Zeichen
Stand: 30.09.2022
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-
gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
(DE-4806-303)
Erstellt im Auftrag:
RWE Power AG
Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG
Adresse Niederlassung Bochum
Ehrenfeldstr. 34
44789 Bochum
Kontakt T +49.234.95383-0
F +49.234.9536353
bochum@fsumwelt.de
www.froelich-sporbeck.de
Projekt
Projekt-Nr. NW-211021
Status Endfassung
Version 01
Datum 30.09.2022
Bearbeitung
Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs
Bearbeiter M.Sc. Biodiversität und Naturschutz Eric Mentzschel
Freigegeben durch
Geschäftsführung
Björn Mohn
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Einleitung 5
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 5
1.2 Rechtliche Grundlagen 6
1.3 Untersuchungsinhalte und -methodik 6
2 Beschreibung des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald und Chorbusch“
(DE-4806-303) 8
2.1 Allgemeine Beschreibung des FFH-Gebiets 8
2.2 Schutzzweck und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets 9
2.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 9
2.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 10
2.2.3 Charakteristische Arten 10
2.2.4 Weitere bedeutende Tier- und Pflanzenarten 10
2.3 Zusammenstellung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen
Bestandteile des FFH-Gebiets 11
2.4 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 12
2.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets zu anderen Natura 2000-Gebieten 12
3 Beschreibung des Vorhabens 14
3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 14
3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens im Bereich des FFH-Gebietes 15
3.3 Wirkfaktoren 17
4 Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 20
4.1 Datengrundlage 21
4.2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 21
4.3 Besondere Bedeutung des detailliert untersuchten Bereiches für das FFH-Gebiet 22
4.4 Schlussfolgerungen für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 23
5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungszieles des FFH-
Gebiets durch das Projekt 24
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode 24
5.2 Wirkprozesse 25
5.2.1 Baubedingter zeitweiliger Einfluss auf den Grundwasserstand 25
5.2.2 Baubedingte Einleitung von Baugrubenwasser in Oberflächengewässer des FFH-
Gebiets 26
5.2.3 Baubedingte Bodenerschütterungen 26
5.2.4 Baubedingte Emission von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und
Transportgeräte 27
5.2.5 Baubedingte Einwehung von Bodenmaterial 27
5.2.6 Baubedingte Immissionen von Licht 28
5.2.7 Baubedingte Immissionen von Lärm 28
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
5.2.8 Baubedingte Störungen durch optische Scheucheffekte 29
5.2.9 Anlagebedingte Inanspruchnahme von unterirdischem Bodenvolumen im FFH-
Gebiet 29
5.2.10 Einschränkung des Entwicklungspotenzials von Wald-Lebensraumtypen 30
5.3 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie sowie
der charakteristischen Arten 30
5.3.1 Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald (9130) 31
5.3.2 Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald (9160) 31
5.4 Beeinträchtigungen der charakteristischen Arten 32
5.4.1 Schwarzspecht 32
5.4.2 Mittelspecht 32
5.5 Zusammenführende Bewertung 33
6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 34
7 Kumulation mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte 34
8 Zusammenfassung 35
Literatur und Quellen 37
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 9
Tab. 2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 10
Tab. 3 Mögliche Wirkfaktoren des Vorhabens auf das FFH-Gebiet 19
Tab. 4 Skala zur Bewertung der Erheblichkeit 24
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Lage des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 8
Abb. 2 Trassenplanung auf der Höhe des FFH-Gebiets 16
Abb. 3 Untersuchungsraum der FFH-VU 20
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG sowie d er neuen
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Still legungspfad des KVBG
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer Seebefüllung des Tagebaus muss daher bereits
ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitu ng für die Zuführung von Rheinwasser
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.
Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung (RWTL) soll in größtmöglicher Bündelung mit der
Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden , welche bereits über den am
17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sach-
licher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesi-
chert ist. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer i.d.R. 70 m breiten Leitungstrasse
zwischen einer Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-Be-
triebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf.
Um die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls r aumordnerisch zu sichern, wird
ein Änderungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Die RWTL zum Tagebau
Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten Trasse zum Ta-
gebau Garzweiler geführt. Der geänderte Braunkoh lenplan soll letztlich die Trasse der RWTL zu
den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern.
Da der Trassenkorridor das FFH -Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) „Knechtstedener Wald mit Chor-
busch“ (DE-4806-303) durchläuft und sich das Entnahmebauwerk am Rheinufer in der Nähe zum
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) befin-
det, ist zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen d ieser FFH-Gebiete in ihren für die Schutz - und
Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen kommen kann.
Diese Prüfungen erfolgte n im Rahmen des o.g. Braunkohlenplanverfahrens mit dem Ergebnis,
dass erhebliche Beeinträchtigungen auf die genannten FFH -Gebiete aus geschlossen sind. Im
Braunkohlenplanänderungsverfahren ist nun eine erneute Prüfung der Verträglichkeit mit den Er-
haltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen
(im Folgenden: FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU)).
Nachfolgend ist die FFH -VU bezüglich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
(DE-4806-303) dokumentiert. Die FFH-VU in Bezug auf das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen
zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) erfolgt in einer separaten Unterlage (FROE-
LICH & SPORBECK 2022A).
Das vorliegende Gutachten orientiert sich hierbei an der ursprünglichen FFH-VU (KIFL 2016) und
aktualisiert diese auf Grundlage der geänderten Vorhabenbeschreibung sowie unter Berücksichti-
gung einer aktualisierten Bestandserfassung.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
1.2 Rechtliche Grundlagen
FFH-Gebiete werden auf Grundlage der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Le-
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („FFH -Richtlinie“) ausgewiesen. Sie sind
gemeinsam mit europäischen Vogelschutzgebieten Teile des europä ischen ökologischen Netzes
„Natura 2000“ (§ 31 BNatSchG). FFH-Gebiete dienen dem Schutz der in Anhang I der FFH-Richt-
linie gelisteten Lebensräume (FFH-Lebensraumtypen – LRT) oder Habitaten der in Anhang II der
FFH-Richtlinie benannten Tier- und Pflanzenarten. Zuständig für die Auswahl dieser Gebiete sind
in Deutschland gemäß § 32 Abs. 1 BNatSchG die Bundesländer. Um FFH -Gebiete auch in den
nationalen Gebietsschutz zu überführen, sind sie ge mäß § 32 Abs. 2 BNatSchG zu geschützten
Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären.
Sofern ein Raumordnungsplan geeignet ist, ein FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, sind ge-
mäß § 7 Abs. 6, 7 ROG bei dessen Aufstellung oder Änderung die Vorschriften des Bundesnatur-
schutzgesetzes zum Schutz des Netzes „Natura 2000“ (§§ 34 ff. BNatSchG) anzuwenden. Insbe-
sondere ist gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung durchzuführen.
Dabei ist zu prüfen, ob der Plan ein FFH-Gebiet in den Bestandteilen, die für dessen Erhaltungs-
ziele oder dessen Schutzzweck maßgeblich sind, erheblich beeinträchtigt (§ 34 Abs. 2 BNatSchG).
Als Grundlage für die Prüfung der FFH-Verträglichkeit wurde die vorliegende Unterlage erstellt, in
der die entscheidungserheblichen Angaben zusammengestellt sind.
1.3 Untersuchungsinhalte und -methodik
Die Durchführung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird in NRW durch die „Verwaltungsvor-
schrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umset zung der Richtlinie 92/43/EWG und
2009/147/EG zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)“ (MKULNV 2016A) präzisiert. Diese gibt vor,
welche Bestandteile maßgeblich und damit im Rahmen einer FFH -Verträglichkeitsuntersuchung
zu betrachten sind. Maßgeblich sind gemäß Ziffer 4.1.3.1 der VV-Habitatschutz alle im gebietsbe-
zogenen Standarddatenbogen und in der Gebietsbeschreibung gelisteten signifikanten Vor-
kommen von Lebensräumen nach Anhang I FFH-RL sowie alle signifikanten Vorkommen von
Arten des Anhangs II FFH-RL. Nicht signifikant (und damit für die Bewertung der Beeinträchtigung
nicht von Bedeutung) sind solche Vorkommen, die im Standarddatenbogen des LANUV in ihrer
Gesamtbewertung mit einem „D“ (geringste Bedeutung) gekennzeichnet sind.
Zusätzlich von Relevanz für die Bewertung der Beeinträchtigung sind jene Arten, die für vorkom-
mende Lebensräume des Anhangs I FFH-RL besonders charakteristisch sind (sog. „charakteris-
tische Arten“). LAMPRECHT & TRAUTNER (2007) schreiben hierzu: „Die Beeinträchtigung von cha-
rakteristischen Arten eines Lebensraumtyps kann Bestandteil und Indikator einer erheblichen Be-
einträchtigung dieses Lebensraumes sein, indem die Habitat-Funktion des Lebensraums für diese
Arten eingeschränkt wird und sich dadurch der Erhaltungszustand des Lebensra umtyps ver-
schlechtert.“ Die charakteristischen Arten für Lebensraumtypen in Nordrhein -Westfalen sind im
Leitfaden „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH -Lebensraumtypen in der FFH -Ver-
träglichkeitsprüfung“ (MKULNV 2016B) zusammengestellt. Charakteristische Arten müssen dem-
nach nicht notwendigerweise im Anhang II der FFH-RL aufgeführt sein.
Bei der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung/-prüfung ist zu beachten, dass sie gebietsbezogen und
nicht projektbezogen ist. Das bedeutet, dass die Beeinträchtigungen, die von einem Projekt aus-
gehen, nur insoweit relevant sind, wie sie die maßgeblichen Bestandteile der Erhaltungsziele bzw.
des Schutzzwecks des FFH -Gebiets betreffen. Beeinträchtigungen, die darüber hinausgehen,
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
finden zwar auf anderen Wegen Berücksichtigung (z. B. im Zuge der Eingriffsregelung nach § 13
ff. BNatSchG oder bei der Prüfung artenschutzrechtlicher Belange nach § 44 ff. BNatSchG), sind
jedoch nicht Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
2 Beschreibung des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald und Chorbusch“
(DE-4806-303)
2.1 Allgemeine Beschreibung des FFH-Gebiets
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ liegt im Zuständigkeitsbereich der Regie-
rungsbezirke Düsseldorf (Kreis Rhein-Kreis Neuss) und Köln (Stadt Köln) und umfasst eine Fläche
von 1.177,6 ha. Das Gebiet gehört zur atlantischen biogeografischen Region von Natura 2000 und
befindet sich am Westrand der eiszeitlichen Rheinaue und folgt dem Verlauf eines Altrhein-Arms.
Die Reliefunterschiede sind gering. An seiner engsten Stelle westlich von Straberg ist das Gebiet
ca. 200 m breit. Es erstreckt sich in Nord -Süd-Richtung über ca. 11 km. Es handelt sich um den
größten zusammenhängenden Wald in der Region. Sein Umfeld wird von landwirtschaftlichen Flä-
chen, Siedlungen und Nassabbau-Kiesgruben geprägt.
Der Waldkomplex wird geprägt von Stieleichen -, Stieleichen -Hainbuchen-, Buchen - und Erlen -
Eschenwäldern. Westlich und südlich des Klosters Knechtsteden im Bereich der Altrheinschlinge
herrschen überalterte Papp elforste vor, in denen eine Naturverjüngung in Richtung von Erlen -
Eschenwäldern erkennbar ist. Im Norden (Mühlenbusch) sind größere Bereiche mit Fichte, Kiefer
und seltener Lärche aufgeforstet. Teilweise werden sie bereits in Buchen - und Eichenbestände
überführt. Der Chorbusch weist besonders große, naturnahe Stieleichen -Hainbuchenwälder auf,
dessen Kernfläche die Naturwaldzelle "Am Sandweg" darstellt.
Abb. 1 Lage des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
Für den Naturraum der linksrheinischen Köln -Bonner Rheinebene sind die z.T. naturnah ausge-
prägten Laubwaldkomplexe aufgrund ihrer großen flächigen Ausdehnung und ihres guten Erhal-
tungszustandes von großer Bedeutung. Insbesondere die gut ausge bildeten Stieleichen -
Seite 9/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
Hainbuchenwälder besitzen in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert. Das Auftreten der
Winterlinde weist Übergänge zu der charakteristischen Waldgesellschaft des Maiglöckchen-Stiel-
eichen-Hainbuchenwaldes auf, einer Pflanzengesellschaft, die in Nordrhein-Westfalen in der Nie-
derrheinischen Bucht ihr einziges Vorkommen hat. Die Winterlinde befindet sich in diesem Gebiet
nahe an ihrer linksrheinischen nördlichen Verbreitungsgrenze. Im Bereich der Altrheinschlinge im
Knechtstedener Busch befinden sich einige gut ausgeprägte, repräsentative Traubenkirschen-Er-
len-Eschenwälder. Zum Teil wurden sie durch Pappelforste ersetzt. Auch Restbestände des Perl-
gras-Buchenwaldes in enger Verzahnung mit anderen Waldgesellschaften sind typisch für den
Waldkomplex. Im Bereich der Naturwaldzelle ist eine Waldfläche der natürlichen Entwicklung über-
lassen. Bemerkenswert ist der hohe Tierartenreichtum dieses Waldes. Nahezu das gesamte Ar-
tenspektrum einer typischen Waldfauna ist hier vertreten.
Tab. 1 Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil
Laubwald 942,1 80 %
Kunstforsten (z.B. Pappelbestände oder exotische Gehölze) 235,5 20 %
Summe ∑ 1.177,64 100 %
Entsprechend den Anforderungen des § 32 Abs. 2 BNatSchG ist das FFH-Gebiet überlagernd als
Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das Gebiet wird hierbei überwiegend als „NSG Waldna-
turschutzgebiet Knechtsteden“ (NE-014) geführt, mit Ausnahme eines südlichen Bereiches welcher
als „NSG Chorbusch“ (K-021) gekennzeichnet ist.
Bestehende Einflüsse und Nutzungen, die sich negativ auf das FFH -Gebiet auswirken, stehen in
Zusammenhang mit der Beseitigung von Tot - und Altholz, Wildverbiss bzw. Wildschäden sowie
Sand- und Kiesgruben außerhalb des Gebiets.
2.2 Schutzzweck und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets
Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck ergeben sich aus den Meldeunterlagen des Natura 2000-
Gebiets. Dazu gehören gemäß Ziffer 4.1.3.1 VV-Habitatschutz die geographische Gebietsabgren-
zung, die Gebietsbeschreibung sowie der Standarddatenbogen. Diese Unterlagen hat das LANUV
im Fachinformationssystem „Natura 2000 -Gebiete in NRW“ ( Stand: LANUV 2022) veröffentlicht.
Zu beachten ist, dass für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, wie in Kap. 1.3 erläutert, nur jene
Bestandteile des FFH-Gebiets von Bedeutung sind, die für dessen Erhaltungsziele oder dessen
Schutzzweck maßgeblich sind (vgl. VV-Habitatschutz, Kap. 1.3). Im Folgenden werden für die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile zusammengestellt.
2.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
Im FFH-Gebiet kommen gemäß Standarddatenbogen des Fachinformationssystems „Natura 2000“
(LANUV 2022) folgende in Anhang I der FFH-RL gelisteten Lebensräume vor. Sogenannte „priori-
täre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH -RL eine be-
sondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, liegen nicht vor.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
Tab. 2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
Kennzif-
fer Bezeichnung Fläche (ha)
Beurteilung des Gebiets
Rep. rel. Fl. Erh. Ges.
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 95,1 B C B B
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 126,7 A C B B
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichen-
wald oder Eiche-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
256,9 A C B A
Erläuterungen zur Tabelle
FFH-Kriterien Rep. Repräsentativität Bedeutung A sehr hoch
rel. Fl. Anteil des Lebensraumtyps im Vergleich B hoch
zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps im Staat C signifikant (mittel)
Erh. Erhaltungszustand D nicht signifikant
Ges. Gesamtbeurteilung [kommt nicht vor]
2.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Der Standarddatenbogen listet keine Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie.
2.2.3 Charakteristische Arten
Die Auswahl der charakteristischen Arten für die Lebensraumtypen im FFH -Gebiet Gebiet erfolgt
gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebens-
raumtypen in der FFH -Verträglichkeitsprüfung“ (MKULNV 2016 A). Demnach sind ausschließlich
jene Arten als charakteristische Arten zu betrachten, für deren Vorkommen im FFH -Gebiet ernst
zu nehmende Hinweise bestehen, die eine Empfindlichkeit gegenüber den Wirkfaktoren des Pro-
jektes aufweisen, die einen hohen Bindungsgrad an den entsprechenden Lebensraumtyp besitzen
und/oder Struktur-/Habitatbildner sind. Im vorliegenden Fall sind ausschließlich jene charakteristi-
schen Arten prüfrelevant, die Empfindlichkeiten gegenüber den in Kap. 3.3 hergeleiteten Wirkfak-
toren besitzen. Zudem müssen die Empfindlichkeiten derart ausgeprägt sein, dass sich Auswirkun-
gen auf Lebensraumtypen ergeben können, da nicht die charakteristische Art selbst maßgeblich
ist, sondern die ökologischen Wirkbeziehungen zum Lebensraumtyp. Vorkommenshinweise von
Arten (vgl. FROELICH & SPORBECK 2022BH), die die benannten Kriterien erfüllen und gemäß
MKULNV (2016A) charakteristische sind, liegen für die folgenden Arten vor:
• Mittelspecht (Leiopicus medius) für den LRT 9160,
• Schwarzspecht (Dryocopus martius) für den LRT 9110 und 9130.
Lediglich Mittelspecht und Schwarzspecht können die zuvor benannten Kriterien erfüllen. Hinweise
auf ein Vorkommen im FFH-Gebiet ergeben sich durch die Listung der Arten im Standarddatenbo-
gen des FFH-Gebietes. Dort werden sie als „bedeutsame Vorkommen“ geführt.
2.2.4 Weitere bedeutende Tier- und Pflanzenarten
Im Standarddatenbogen sind neben den Arten nach Anhang I der FFH-RL auch andere Tier- und
Pflanzenarten aufgeführt. Diese sind gemäß Ziffer 4.1.3.1 der VV -Habitatschutz keine maßgebli-
chen Bestandteile eines FFH-Gebiets. Im Standarddatenbogen des FFH-Gebiets „Knechtstedener
Wald mit Chorbusch“ wird als weitere bedeutende Art das Gefärbte Laichkraut ( Potamogeton co-
loratus) aufgeführt. Diese Art besiedelt lichtdurchflutete Stellen von basenreichen Stillgewässern
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
und langsam fließenden Fließgewässern. Sie gehört nicht zum Arteninventar der oben genannten
Waldtypen.
Darüber hinaus liegen im Gebiet bedeutsame Vorkommen der Vogelarten Mittelspecht (Leiopicus
medius), Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Pirol (Oriolus oriolus) und Schwarzspecht (Dryoco-
pus martius) vor.
2.3 Zusammenstellung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck
maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebiets
Nachstehend sind die Bestandteile des betrachteten FFH-Gebiets zusammengestellt, die maßgeb-
lich für seine Erhaltungsziele und seinen Schutzzweck sind. Dabei werden die Erhaltungsziele
(gem. Fachinformationssystem „Natura 2000-Gebiete in NRW“, LANUV 202 2) bezüglich der vor-
kommenden Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH -Richtlinie benannt (Stand Juni
2021). Eine Darstellung der charakteristischen Arten der vorkommenden LRT nach Anhang I der
FFH-Richtlinie erfolgte bereits in Kap. 2.2.3. Auch diese stellen maßgebliche Bestandteile des FFH-
Gebiets dar.
• LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald:
o Erhaltung großflächig-zusammenhängender, naturnaher, Hainsimsen- Buchenwälder
mit ihrer lebensraumtypischen Arten - und Strukturvielfalt* in einem Mosaik aus ihren
verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen
Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonderstandorte
o Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten
o Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes
o Erhaltung lebensraumtypischer Bodenverhältnisse (Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur)
o Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen
o Erhaltung eines störungsarmen Lebensraums
• LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald:
o Erhaltung großflächig-zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophyten-
reicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten mit ihrer lebensraum-
typischen Arten- und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus ihren verschiedenen Entwick-
lungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive
ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonderstandorte
o Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten
o Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes
o Erhaltung lebensraumtypischer Bodenverhältnisse (Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur)
o Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen
o Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps
o Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere aufgrund seiner be-
sonderen Repräsentanz für die atlantische Region in NRW zu erhalten.
• LRT 9160 Stieleichen-Hainbuchenwald:
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o Erhaltung naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Sternmieren-Eichen-Hainbu-
chenwälder auf stau- und grundwasserbeeinflussten oder fließgewässernahen Stand-
orten mit ihrer lebensraumtypischen Arten - und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus
ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typi-
schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonder-
standorte
o Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten
o Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes
o Erhaltung lebensraumtypischer Wasser - und Bodenverhältnisse (Wasserhaushalt,
Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Berücksichtigung des Wassereinzugsgebietes
o Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen
o Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps
o Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere aufgrund
▪ seiner Bedeutung als eines der fünf größten Vorkommen in der FFH -Gebiets-
kulisse in der atlantischen biogeographischen Region in NRW,
▪ seiner besonderen Repräsentanz für die atlantische biogeographische Region
in NRW,
▪ seiner Bedeutung innerhalb eines großen Komplexes grund- und stauwasser-
beeinflusster Lebensraumtypen
zu erhalten.
2.4 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Als Management-/Bewirtschaftungsplan liegt für das FFH -Gebiet ein Sofortmaßnahmenkonzept
von Wald u nd Holz NRW vor. Innerhalb des im nachfolgenden Kapitel abgegrenzten Untersu-
chungsraumes (s. Kap. 4) führt das Sofortmaßnahmenkonzept keine sogenannten „planungsrele-
vanten“ Maßnahmen auf. Bei den dort vorgesehenen „nicht planungsrelevanten“ Maßnahmen,
handelt es sich um Maßnahmen, die sich ausschließlich auf die bestehenden Gehölzbestände be-
schränken. Eine Waldentwicklung auf bisher nicht bewaldeten Flächen wird nicht vorgesehen. In
den bestehen Waldbeständen sind Naturverjüngungen ausgewählter Baumarten zu entwickeln und
Laichgewässer anzulegen.
Die Landschaftspläne weisen für das NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ das Entwick-
lungsziel 1D (RHEIN-KREIS NEUSS 2016) „Erhaltung und Optimierung großflächiger, gut strukturier-
ter Waldgebiete“ aus und für das NSG „Chorbusch“ das Entwicklungsziel 7 (KÖLN 2010) „Sicherung
und Entwicklung von besonderen Lebensstätten für Pflanzen und Tiere“.
2.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets zu anderen Natura 2000-
Gebieten
Die nächst gelegenen FFH-Gebiete mit Waldtypen als Erhaltungsziele sind der ca. 5 km südlich,
jenseits der Autobahn A 57 gelegene „Worringer Bruch“ (DE-4907-301) (LRT Weich- und Hartholz-
auenwälder und untergeordnet LRT Eichen-Hainbuchenwälder) und der ca. 10 km südwestlich ge-
legene „Königsdorfer Forst“ (DE-5006-301) (LRT Buchenwälder und Eichen-Hainbuchenwälder).
Weiter südwestlich des Königsdorfer Forstes gelegen sind die Gebiete „Kerpener Bruch und Parrig“
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(DE-5106-301) und „Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide“ (DE-5105-301) (LRT Eichen-Hain-
buchenwälder) in ca. 15 km Entfernung vom Chorbusch. Die dazwischen liegende Landschaft wird
von Äckern und Siedlungen geprägt. Das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist
innerhalb des Netzes Natura 2000 weitgehend isoliert.
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3 Beschreibung des Vorhabens
3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens
Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen Braunkoh-
leverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
(KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewinnung in den Tage-
bauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt die Leitentscheidung
„Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ vom 23.03.2021 (im Folgenden: Leiten-
tscheidung 2021) den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des bundesgesetzlich einge-
leiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem die Nutzung von Rheinwasser für die Befül-
lung der Tagebau seen Garzweiler und Hambach nach Beendigung des Abbaus vor (Entschei-
dungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung).
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der „Braun-
kohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertrans-
portleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan
dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle
am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler
bei Frimmersdorf. Die RWTL zum Tagebau Hambac h wird in größtmöglicher Bündelung mit der
raumordnerisch gesicherten Trasse geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letztlich die
Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen
Bauwerke sichern.
Unter Berü cksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren:
• Die „Bündelungsleitung“ beschreibt den Leitungsabschnitt, in dem die RWTL zum Tage-
bau Hambach die raumordnerisch bereits gesicherte Trasse des o.g. Sachlichen Teilplans
nutzt. Die Trasse beginnt am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer bei Dor-
magen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“, Rhein -km 712,6), verläuft anschließend zu-
nächst nördlich des zentralen Siedlungsbereich es von Dormagen, passiert dann den
Knechstedener Wald im Bereich der engsten Stelle und verläuft südlich bis zum Verteil-
bauwerk südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“.
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“ beginnt am Verteilbauwerk südlich der „Voll-
rather Höhe“ und verläuft anschließend in enger Bündelung mit der Grubenanschluss-
bahn (GAB) Nord-Süd-Bahn, bevor zunächst landwirtschaftiche Flächen und die Rekulti-
vierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna Garsdorf gequert werden. Anschlie-
ßend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwi-
schen bei Bedburg genutzt. Über den Radweg der ehemaligen Fernbandtrasse wird die
RWTL dann bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt.
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den o.g. Sachlichen Teilplan gesi-
chert und umfasst die Garzweiler-Leitung ausgehend vom Verteilbauwerk in Richtung
Westen bis zum Übergabepunkt auf dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf. Der
Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher nicht Gegenstand der geplanten Änderungen
des Braunkohlenplans.
Zur Realisierung der RWTL nach Garzweiler und Hambach s ind verschiedene bauliche Anlagen
erforderlich. Konkret handelt es sich um
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• das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer, einschließlich druckluftbasierter
Freispüleinrichtung („Hydroburst“),
• das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich,
• das Verteilbauwerk zur Verteilung der ankommenden Leitungen jeweils in Richtung der
Tagebaue Garzweiler und Hambach südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“,
• die Rohrleitungen zum Transport des entnommenen Rheinwassers in Richtung der Tage-
baue, inkl. technischer Einrichtungen.
Für detaillierte Ausführungen zu Funktions- und Arbeitsweisen im Zusammenhang mit dem Bau,
der Anlage und dem Betrieb der technischen Anlagen und Bauwerke wird auf die ausführliche
Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-
gen des Vorhabens (UVP -Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ ( FROELICH & SPORBECK
2022C) verwiesen.
3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens im Bereich des FFH-Gebietes
Die Untersuchung der FFH-Verträglichkeit erfordert in den entscheidungsrelevanten Punkten eine
ausreichende Konkretisierung. Der erforderliche Konkretisierungsgrad ist erreicht, wenn die Aus-
wirkungen des Projektes soweit identifizierbar sind, dass Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets mit
Gewissheit ausgeschlossen werden können.
Für die Durchführung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hat der Vorhabenträger RWE im Vor-
griff auf die noch ausstehende Ausführungsplanung für den Bereich des FFH-Gebiets ein Umset-
zungsszenario entwickelt, das als Grundlage für die vorliegende Untersuchung dient und nachfol-
gend dargestellt wird.
Zur Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) kommt eine
geschlossene Bauweise mit grabenlosem Verfahren (untertägiger Vortrieb) zur Anwendung. Hier-
bei ist im Bereich der e rforderlichen Start- und Zielgruben ein erhöhter Flächenbedarf innerhalb
der gesicherten Trasse erforderlich. Die Gruben weisen im Regelfall eine Länge von ca. 10 m ent-
lang der Rohrachse und eine Breite von ca. 20 m auf. Die Erforderlichkeit eines Arbeitss treifens
sowie eines in der Betriebsphase verbleibenden Schutzstreifens entfällt in Abschnitt en mit unter-
tägigem Vortrieb.
An der Engstelle des FFH-Gebiets verlaufen bereits vier unterirdische Versorgungsleitungen, eine
Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei teilweise was-
serführende Gräben / Bäche, die von einem Brückenbauwerk überquert werden (Stommelner Bach
/ Norfbach und Knechtstedener Graben / Alter Hauptgraben). In diesem Bereich ist der ansonsten
zusammenhängende Wald unterbrochen.
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Abb. 2 Trassenplanung auf der Höhe des FFH-Gebiets
Um die Auswirkungen auf das FFH-Gebiet möglichst gering zu halten, ist ein untertägiger Rohrvor-
trieb auf einer Länge von ca. 200-250 m geplant (s. o.). Es werden Stahlbetonschutzrohre einge-
bracht, in welche die Druckrohrleitungen verlegt werden. Hierzu wird ein entsprechend breiter, lei-
tungsfreier Streifen benötigt. Der gewählte Trassenverlauf ergibt sich aus der Notwendigkeit, Kol-
lisionen mit anderen Versorgungsleitungen zu vermeiden. Die Leitungen werden unterhalb des
maximalen Wurzelraums von Gehölzen verlegt. Die Rohrüberdeckung beträgt bis zu 4 m. Auf einen
gehölzfrei zu haltenden Schutzstreifen kann hier verzichtet werden, da die Leitungen durch die
Schutzrohre zusätzlich gesichert sind. Vor und nach der Querung des FFH -Gebietes wird die
RWTL in offener Bauweise mit Regelarbeitsstreifen (70m) verlegt.
Entleerungs- bzw. Be- und Entlüftungsschächte sind im FFH -Gebiet nicht vorgesehen. Entspre-
chende Kontrollbesuche während der Betriebsphase entfallen.
Die Start- und Zielgruben für den untertägigen Vortrieb sowie erforderliche Baustelleneinrichtungen
und Lagerflächen (Boden, Baumaterialien) werden außerhalb des FFH -Gebiets angeordnet. Da
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der Grundwasserstand im Bereich der Pressgruben für den untertägigen Vortrieb voraussichtlich
leicht oberhalb der geplanten Rohrleitungsgrabensohle ansteht, kann die Einrichtung einer tempo-
rären Wasserhaltung erforderlich werden kann (Dauer ca. 3-4 Monate). Sofern hier Grundwasser
ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und eine wasserdichte Baugrubensohle aus
Beton in die Baugrube eingebracht. Anschließend wird das ortsbürtige Wasser aus der Baugrube
abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugrubensohle aus Beton verhindern
ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube. In Abhängigkeit von der gewählten
Bohrtechnik kann auch Prozesswasser anfallen, welches in einem eigenen, geschlossenen Was-
serkreislauf gesammelt und entsorgt wird . Das gehaltene/ abgepumpte Wasser wird entweder
durch ortsnahe Versickerung in denselben Grundwasserkörper, aus dem es entnommen wurde,
wiedereingebracht oder in einen trassennahen Vorfluter (Knechtstedener Graben oder Norfbach)
eingeleitet.
Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Baugrube ein wasserdichter Verbau erfolgt, sind
großflächige Absenktrichter auszuschließen. Es handelt sich somit nur um seh r lokale Verände-
rungen des Grundwasserspiegels innerhalb und maximal unmittelbar angrenzend in geringem Aus-
maß. Auswirkungen auf grundwasserabhängige Vegetation sind ausgeschlossen, da dieser Be-
reich ausschließlich landwirtschaftlich geprägt ist (Planungsbüro KOENZEN 2022).
Schwere Bau- und Transportgeräte müssen nicht durch das Gebiet fahren, da die Baustellen so-
wohl von Westen wie auch von Osten erreichbar sind. Eine Durchfahrung mit leichteren Fahrzeu-
gen (z.B. PKW, Kleinlastwagen) wird z.B. zur Vermessung erforderlich sein. Vorhandene Wirt-
schaftswege, die teilweise nur als Grünwege ausgebildet sind, werden ertüchtigt . Dieses betrifft
nur Wegabschnitte außerhalb des FFH-Gebiets.
Im Sommerhalbjahr finden die Bauarbeiten in der Regel bei Tageslicht statt. Im Winterhalbjahr
kann die Bauzeit in die Dämmerungsstunden hineinreichen. Lichtimmissionen sind dann nicht aus-
zuschließen.
Für die Verlegung der Leitungen im untertätigen Vortrieb einschließlich der Herstellung der Start -
und Zielgruben ist nach Erfahrungswerten ein Zeitraum von ca. 3-4 Monaten zu veranschlagen.
Nach dem hier geprüften Umsetzungsszenario werden die hierfür notwendigen Bautätigkeiten im
Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) durchgeführt.
Unter Berücksichtigung der Leitungsstrecken von jeweils 500 m (übliche maximale Reichweite von
baubedingten Störungen von empfindlichen Vogelarten) östlich und westlich des Schutzgebiets ist
insgesamt über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten mit Bauarbeiten im Umfeld des FFH-Gebiets zu
rechnen.
3.3 Wirkfaktoren
Im Folgenden wird geschildert, welche Wirkungen aufgrund der technischen Eigenschaften des
Vorhabens im konkreten Fall von Relevanz sein können bzw. mit Sicherheit ausgeschlossen wer-
den. Dieser Prüfschritt ermöglicht die Fokussierung auf diejenigen Wirkungen, die potenziell kon-
fliktrelevant sind.
Baubedingte Wirkfaktoren
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• Eine Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet ist im konkreten Fall ausgeschlossen. Die
drei Wasserleitungen werden in untertägigem Vortrieb mit einer Rohrüberdeckung von 4 m
hergestellt. Die vorhandene Gehölzsubstanz bleibt vollständig erhalten. Ein Arbeitsstreifen und
sonstige Bauflächen im FFH -Gebiet werden nicht benötigt. Baustelleneinrichtungen und Bo-
denlagerflächen befinden sich außerhalb des FFH-Gebiets.
• Das Herstellungsverfahren bei den Baugruben der Unterpressung löst keine großflächigen Ab-
senktrichter aus. Es handelt sich nur um sehr lokale Veränderungen des Grundwasserspiegels
innerhalb und maximal unmittelbar angrenzend an die Baugruben in geringem Ausmaß , die
das FFH-Gebiet nicht erreichen. Die bauzeitliche Wasserhaltung westlich des Knechtstedener
Waldes wirkt sich nicht auf das FFH -Gebiet aus, da das Wasser direkt dem gleichen Grund-
wasserkörper wieder zugeführt wird oder in angrenzende, trassennahe Vorfluter (Knechtste-
dener Graben oder Norfbach) eingeleitet wird.
• Bei trockener, windiger Witteru ng ist eine Einwehung von Bodenmaterial aus den außerhalb
des FFH-Gebiets gelegenen Graben- und Bodenlagerflächen möglich.
• Die Herstellung der Leitungen in untertä gigem Vortrieb wird Bodenerschütterungen während
überschlägig 3 bis 4 Monaten erzeugen.
• Bau- und Transportgeräte emittieren Abgase (Nähr- und Luftschadstoffe).
• Vom Baustellenbetrieb außerhalb des FFH -Gebiets können optische und akustische Signale
ausgehen, die Tierarten (Vögel) stören bzw. vergrämen können.
• Im Sommerhalbjahr finden die Bauarbeiten in der Regel bei Tageslicht statt. Im Winterhalbjahr
können sie in die Tagesrandstunden hineinreichen. Lichtimmissionen sind im Winterhalbjahr
möglich.
Anlagebedingte Wirkfaktoren
• Dauerhafte Veränderungen der Bodenoberfläche im FFH-Gebiet finden nicht statt. Die Ertüch-
tigung der Wirtschaftswege ist nur außerhalb des FFH-Gebiets vorgesehen.
• Die drei Leitungen mit ihren Schutzrohren nehmen unterirdisch Bodenvolumen in Anspruch.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
• Die Freihaltung eines Sicherheitsstreifens über den Leitungen ist im FFH-Gebiet nicht erforder-
lich. Aufgrund der Überdeckung von ca. 4 m entfällt die Notwendigkeit, die Entwicklung von
tiefwurzelnder Vegetation z.B. durch Rodung und Rückschnitt zu unterbinden.
• Kontroll- und Wartungsarbeiten im FFH-Gebiet sind nicht erforderlich. Entsprechende Störun-
gen können ausgeschlossen werden.
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Tab. 3 Mögliche Wirkfaktoren des Vorhabens auf das FFH-Gebiet
Wirkfaktoren ausgeschlossen möglich
Baubedingte Wirkfaktoren
Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet x -
Bauzeitliche Wasserhaltung im Bereich der Baugruben der
Durchpressung und anschließenden offenen Bauweise west-
lich Knechtstedener Wald
x -
Einleitung von Baugrubenwasser in Oberflächengewässer
des FFH-Gebiets
- x
Verlust von Brut- bzw. Quartierbäumen von charakteristi-
schen Arten der Wald-Lebensraumtypen
x -
Bodenschütterungen - x
Emission von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und
Transportgeräte
- x
Einwehung von Bodenmaterial - x
Immissionen von Licht - x
Immissionen von Lärm - x
Störungen durch optische Scheucheffekte - x
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Inanspruchnahme von Flächen x -
Inanspruchnahme von unterirdischem Bodenvolumen im
FFH-Gebiet
- x
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Störungen durch Kontrollfahrten x -
Freihaltung eines Schutzstreifens über den Leitungen x -
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4 Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Der näher betrachtete Untersuchungsraum umfasst beiderseits de r Leitungsachse einen jeweils
300 m breiten Korridor. Die Trasse quert das FFH-Gebiet konfliktminimierend annähernd an seiner
engsten Stelle.
Der Bereich ist so bemessen, dass er die maximale Reichweite von bauzeitlichen Störungen der
charakteristischen Vogelarten der Wald-Lebensraumtypen mit Sicherheit einschließt. Hinsichtlich
der Beurteilung von eventuellen Barriere- bzw. Zerschneidungswirkungen ist der enge Flaschen-
hals-Abschnitt auf der Höhe der geplanten Leitung am aussagekräftigsten. Nach Norden und Sü-
den nimmt die Breite des FFH -Gebiets wieder zu. Von einer Ausweitung des Untersuchungsrau-
mes über den abgegrenzten Bereich hinaus wäre deshalb kein Erkenntnisgewinn im Hinblick auf
die Beurteilung von Beeinträchtigungen zu erwarten.
Abb. 3 Untersuchungsraum der FFH-VU
Das nahe Umfeld des bewaldeten FFH -Gebiets wird im Westen von Äckern geprägt. Östlich des
Gebiets kommen Fettweiden und Äcker vor. Das Siedlungsb ild besteht aus Einzelhöfen und im
Osten aus Sportanlagen von Straberg.
Der Waldbestand geht auf Aufforstungen zurück. Er setzt sich überwiegend aus einheimischen
Laubbaumarten zusammen. Nördlich der geplanten Leitungstrasse herrschen Eichenmischwälder
und Buchenmischwälder im Hochwaldstadium vor. Südwestlich der Trasse finden sich Schwarzer-
len- und Eichen-Mischbestände mit Beimengungen von nicht einheimischen Laubbaumarten (u.a.
Pappeln). Nach Osten hin schließen sich Eichen-Buchenmischwälder und Buchenmischwälder an
(ÖKOPLAn 2015A).
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
Östlich der Engstelle gehören zwei landwirtschaftliche, derzeitig als Grünland genutzte Parzellen
(Biotoptyp EB0: Fettweide) nördlich und südlich des Weges zum FFH-Gebiet. Die südliche Parzelle
wird von einer doppelten Stromfreileitung überspannt. Unter Berücksichtigung dieser Parzellen ist
das FFH-Gebiet an seiner engsten Stelle ca. 200 m breit.
Auf der Höhe der geplanten Querung kommen keine Waldvegetation, sondern Baumreihen, Ge-
büsche und Sträucher vor. Dort verlaufen zwei grabenartig ausgebaute Bäche (Stommelner Bach
/ Norfbach und Knechtstedener Graben / Alter Hauptgraben). Im Norfbach wurde bei den faunisti-
schen Erfassungen der Teichfrosch / Wasserfrosch festgestellt (Gewässer-Nr. A10-01, ÖKOPLAN
2015B). Das Gewässer besitzt als Laichhabitat lediglich eine geringe Bedeutung, erfüllt jedoch als
Wanderkorridor für Amphibien eine gewisse Funktion.
Der in der vorliegenden Unterlage behandelte Bereich für die Querung des Knechtstedener Waldes
zeichnet sich durch eine Bündelung von bestehenden Verbindungs- und Versorgungsinfrastruktu-
ren aus. Hier treffen Wirtschaftswege und ein Reitweg aufeinander. Unterirdisch verlaufen eine
Rohwassertransportleitung DN 900, eine Gasleitung DN 800 sowie eine Stickstoff- und Sauerstof-
fleitung. Unmittelbar südlich verläuft eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen.
4.1 Datengrundlage
Die verwendete Erfassung der Lebensraumtypen stammt aus dem Jahr 2015 (LANUV 2022) und
liegt für das FFH-Gebiet flächendeckend vor. Erfassungen der Brutvögel erfolgten 2014 (ÖKOPLAN
2015B).
Darüber hinaus erfolgte in den Jahren 2013-2014 eine Erfassung der Biotoptypen und Nutzungs-
strukturen als Datenbasis für die Erstellung der Unterlagen zur UVP und des Fachbeitrages Natur
und Landschaft (ÖKOPLAN 2015A).
Damit stehen ausreichend aktuelle Informationen zu den maßgeblichen Bestandteilen des FFH -
Gebiets zur Verfügung. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die vorkommenden Le-
bensraumtypen hinsichtlich ihrer Struktur und Größe nicht maßgeblich verändert haben. Da die
zwei charakteristischen Arten Mittelspecht und Schwarzspecht auf Waldgebiete angewiesen sind,
welche im Allgemeinen ebenfalls keinen schnellen Veränderungsprozessen unterworfen sind, kann
auch für diese beiden Arten die Datengrundlage noch als ausreichend aktuell angesehen werden.
In der nachfolgenden, vertiefenden Prüfung (Kap. 5.3) werden potenzielle Verschiebungen der Le-
bensraumtypen und Reviere der charakteristischen Arten jedoch berücksichtigt.
4.2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
Im 600 m breiten Untersuchungskorridor kommen kleinflächig die Lebensraumtypen 9130 „Wald-
meister-Buchenwald“ und 9160 „Eichen-Hainbuchenwald“ vor.
Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald (9130)
Im Gebiet ist eine Waldmeister -Buchenwald-Ausprägung vertreten, die für basenreichere Böden
typisch ist. Die Baumschicht setzt sich aus Buchen mit steten Beimengungen von Stieleichen und
weiteren heimischen Laubbaumarten zusammen. Der Baumbestand weist mehrere Altersklassen
auf.
Im 600 m-Korridor verteilen sich die Vorkommen auf kleine Parzellen, die in anderen Waldbiotopen
eingebettet sind. Keine de r Parzellen erreicht eine ausreichende Habitatgröße für d en als
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charakteristisch eingestuften Schwarzspecht. Diese Art besiedelt auch andere Waldtypen und ist
eher laubwaldspezifisch als lebensraumtypspezifisch.
Auf der nördlich der Leitungstrasse gelege nen Parzelle dominieren mittelalte Gehölze mit einem
Brusthöhendurchmesser (BDH) bis ca. 50 cm. Der Bestand ist reich an Baumhöhlen, der Totholz-
anteil jedoch gering. Der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps wird vom LANUV als ungünstig
(C) eingestuft. Die Parzelle gehört zum Revier eines Schwarzspechtes, der knapp nördlich des
Untersuchungskorridors beobachtet wurde. Am Übergang zu den westlich angrenzenden Acker-
flächen verläuft eine Wallhecke mit einer alten Baumreihe. Waldseitig schließt sich ein Reitweg an.
Südlich der Leitungstrasse kommt der Lebensraumtyp auf vier kleinen Parzellen vor. Im Osten
grenzen sie an Sportstätten unmittelbar an. Nur die Nördlichere befindet sich in einem günstigen
Erhaltungszustand (B). Sie unterscheidet sich von den übrigen Parzellen durch Einzelbäume der
Klasse sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm). In Ost-Westrichtung Richtung verläuft ein
Waldweg. 2014 wurden in diesem Bereich keine charakteristischen Spechtarten erfasst. 2005
wurde dort ein Mittelspechtrevier kartiert (Stevens 2009).
Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Die gut ausgebildeten Stieleichen-Hainbuchenwälder mit Winterlinde und die Vorkommen der cha-
rakteristischen Waldgesellschaft des Maiglöckchen -Stieleichen-Hainbuchenwaldes, die für die
Meldung des Gebiets ausschlaggebend waren, befinden sich außerhalb des hier näher betrachte-
ten Untersuchungsraums. Im Untersuchungskorridor sind Eichen -Hainbuchenwälder des Typs
9160 lediglich auf zwei kleinen Parzellen südlich der geplanten Leitungstrasse vertreten. Sie ge-
hören zur Ausprägung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes.
Beide Parzellen befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand (C). Angrenzende Flächen,
die u.a. mit Pappeln bestanden sind, weisen frische Böden auf und besitzen ein Entwicklungspo-
tenzial für den Lebensraumtyp.
4.3 Besondere Bedeutung des detailliert untersuchten Bereiches für das
FFH-Gebiet
Bei der hier untersuchten Querungsstelle handelt es sich um einen Bereich, in dem bereits ver-
schiedene Versorgungsleitungen und Wege gebündelt sind. FFH-Lebensraumtypen kommen dort
nicht vor. Im Vergleich zum übrigen FFH-Gebiet ist der Bereich im Ist-Zustand naturfern.
In der Zusammenstellung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Be-
standteile des FFH-Gebiets (s. Fachinformationssystem „Natura 2000 -Gebiete in NRW“, LANUV
2022) werden als übergeordnete Priorität des Gebietsmanagements die „ Erhaltung, Optimierung
und Entwicklung eines zusammenhängenden Waldgebietes mit seinen naturnahen Waldkomple-
xen“ benannt. Die Umsetzung dieser Ziele wird als „zwingend notwendig“ eingestuft (ebd.).
Der Untersuchungsraum beinhaltet eine der beiden Unterbrechungen im Verbund der Waldhabi-
tate des Gebiets. Ca. 800 m südlich des geplanten Querungsbereiches besteht eine weitere Un-
terbrechung auf der Höhe von Obstwiesen, die von der Biologisch en Station des Rhein -Kreises
Neuss angelegt wurden. Dieser Bereich ist allerdings deutlich naturnäher als das Umfeld der ge-
planten Leitungstrasse.
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Aufgrund der ausgeprägten Flaschenhals-Situation drängt sich der untersuchte Querungsbereich
als Entwicklungsfläche für Wald-Lebensraumtypen auf. Er besitzt für die Entwicklung eines zusam-
menhängenden Waldgebiets eine besondere Eignung. Da die Entwicklung eines zusammenhän-
genden Waldgebietes „zwingend notwendig“ sei (s.o.) , wird eine entsprechende Maßnahme -
wenngleich nicht im Managementplan vorgesehen – nachfolgend vorsorglich mit abgeprüft.
4.4 Schlussfolgerungen für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Im Ist-Zustand kommen im Bereich des gewählten Trassenverlaufs weder Wald-Lebensraumtypen
des Anhang I der FFH-RL noch Wälder anderer Typen vor. Die FFH-RL verpflichtet dazu, nicht nur
den günstigen Erhaltungszustand zu erhalten, sondern auch, wenn erforderlich, geeignete Maß-
nahmen zu seiner Wiederherstellung umzusetzen. Aus den Formulierungen der übergreifenden
Prioritäten für das Gebiet lässt sich ableiten, dass die Wiederherstellung eines zusammenhängen-
den Waldes eine zwingende Aufgabe des Gebietsmanagements darstellt. Der hier untersuchte
Bereich besitzt eine besondere Bedeutung für die zukünftige Umsetzung dieses Ziels (Kap. 4.3).
Im Hinblick auf die Verträglichkeit des Vorhabens hat dies zur Folge, dass das Vorhaben keine
erhebliche Einschränkung eines solchen vorsorglich angenommenen Entwicklungspotenzials des
Gebiets auslösen darf. Aufgrund der bereits bestehenden Bündelung von Wegen und Versor-
gungsleitungen ist eine , vorsorglich als Entwicklungsziel anzunehmende, flächendeckende Ent-
wicklung eines geschlossenen Hochwalds auch ohne die geplante Rheinwassertransportleitung
wahrscheinlich nicht möglich.
Als Prüfhypothese des hier näher betrachteten Raums der FFH-VU wird vorsorglich folgender zu-
künftiger Gebietszustand unterstellt:
• Die derzeit als Weiden genutzten Flächen werden zu Wäldern entwickelt.
• Beidseitig des bestehenden, in West -Ost-Richtung verlaufenden Wirtschaftswegs ist ein ge-
stufter Waldmantel aus einheimischen Sträuchern ausgebildet.
Die Verträglichkeit des Vorhabens wird deshalb daran gemessen, dass das Vorhaben weder er-
hebliche Beeinträchtigungen im Ist-Zustand des FFH-Gebiets auslöst noch das Erreichen des oben
beschriebenen Zielzustands erheblich einschränkt.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungszieles des FFH-
Gebiets durch das Projekt
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode
Den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL und des § 34 BNatSchG entsprechend stehen die poten-
ziell betroffenen Lebensräume des Anhangs I bzw. Arten des Anhangs II FFH -RL im Mittelpunkt
der Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen. Aufgrund ihrer spezifischen Empfindlich-
keit gegenüber verschiedenen Wirkprozessen müssen die einzelnen Erhaltungsziele eigenständig
behandelt werden. Die Beeinträchtigung eines einzigen Erhaltungsziels durch einen einzigen Wirk-
prozess reicht aus, um die Unverträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen der FFH-RL zu begrün-
den. Der Begriff „Beeinträchtigung“ wird daher in der vorliegenden Unterlage im Sinne von „erheb-
licher Beeinträchtigung“ gemäß der Formulierung von Art. 6 Abs. 3 FFH-RL „erhebliche Beeinträch-
tigung“ verwendet.
Unter „nicht erheblich“ ist zu verstehen, dass sich das Projekt nicht „dauerhaft nachteilig“ auf Er-
haltungsziele des Gebiets auswirkt, dass die „grundlegenden Eigenschaften [des Gebiets], die mit
dem Vorkommen eines natürlichen Lebensraumtyps zusammenhängen, zu dessen Erhaltung das
Gebiet in die Liste der GGB im Sinne dieser Richtlinie aufgenommen wurde, dauerhaft erhalten
werden“ (BVERWG 2007A). Ob ein Vorhaben „zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, ist
danach vorrangig eine naturschutzfachliche Fragestellung, die anhand der Umstände des jeweili-
gen Einzelfalles beantwortet werden muss“. In diesem Zusammenhang weist das BVerwG darauf
hin, dass zwischen erheblichen und nicht -erheblichen Auswirkungen zu unterscheiden ist
(BVERWG 2007B).
Das in der vorliegenden Unterlage verw endete Verfahren wird im Leitfaden zur FFH-Verträglich-
keitsuntersuchung im Bundesfernstraßenbau (BMVBW 2004) beschrieben. Es handelt sich um den
Ansatz (BVERWG 2007B), bei welchem eine differenzierte Darstellung und ein Vergleich der Beein-
trächtigungsquellen untereinander ermöglicht wird, indem in den ersten Schritten des Bewertungs-
verfahrens eine feinere, sechs-stufige Skala verwendet als diejenige, in der das Ergebnis der FFH-
VU formuliert wird (BMVBW 2004). Da die Erheblichkeit die Kernaussage der FFH-VU ist, wird am
Ende des Bewertungsprozesses die naturschutzfachlich begründete sechs-stufige Arbeitsskala auf
die beiden zulassungsrelevanten zwei Stufen – erheblich / nicht erheblich – reduziert.
Tab. 4 Skala zur Bewertung der Erheblichkeit
Sechsstufige Skala der Auswirkungsintensität Zwei-stufige Skala der Erheblichkeit
Keine Auswirkung nicht erheblich
Geringe Auswirkungsintensität
Noch tolerierbare Auswirkungsintensität
Hohe Auswirkungsintensität erheblich
Sehr hohe Auswirkungsintensität
Extrem hohe Auswirkungsintensität
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Die differenzierte Bewertungsskala ermöglicht in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung eine adä-
quate Unterscheidung von Fällen, in denen auf der Rezeptorenseite (hier Arten und Lebensraum-
typen) keinerlei Auswirkung eintritt, von den Fällen, in denen mit ein er für sich nicht erheblichen
Auswirkung zu rechnen ist. Letztere sind sowohl im Hinblick auf Wechselwirkungen mit anderen
Auswirkungen desselben Projektes als auch im Hinblick auf ihre Kumulation mit Auswirkungen von
anderen Plänen und Projekten zu prüfen. Die Differenzierung oberhalb der Erheblichkeitsschwelle
ist in erster Linie für die vergleichende Beurteilung von Alternativen in der Prüfung nach § 34 Abs.
3 Nr. 2 BNatSchG zweckmäßig.
Der Bewertungsvorgang zur Bestimmung der Erheblichkeit setzt sich aus 3 Schritten zusammen.
Schritt 1: Bewertung der Auswirkungen des zu prüfenden Vorhabens
1. Bewertung der einzelnen Auswirkungen des zu prüfenden Vorhabens
2. ggf. Bewertung der Rest-Auswirkungen nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
3. Zusammenführende Bewertung aller, die Art bzw. den Lebensraum betreffenden Auswir-
kungen
Schritt 2: Bewertung der kumulativen Auswirkungen mit anderen Vorhaben
1. Bewertung der kumulativen Auswirkungen mit anderen Vorhaben
2. ggf. Bewertung der Bewertung der Rest -Auswirkungen nach Maßnahmen zur Schadens-
begrenzung für kumulative Auswirkungen
3. Zusammenführende Bewertung aller, die Ar t bzw. den Lebensraum betreffenden Auswir-
kungen
Schritt 3: Formulierung des Gesamtergebnisses der Bewertung (nicht erheblich / erheblich)
Für eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Bewertungsschritte und Definitionen der sechs
Stufen der Arbeitsskala wird auf die Materialsammlung verwiesen, die dem vom BVerwG zitierten
(BVERWG 2007B) FFH-Leitfaden (BMVBW 2004) beigefügt ist.
5.2 Wirkprozesse
Im Rahmen des ersten Prüfschrittes wird erläutert, welche möglichen Wirkprozesse des Vorhabens
im konkreten Fall von Relevanz sind. Wird keine Betroffenheit festgestellt, so wird dieser Sachver-
halt begründet. In den Fällen, in denen eine Betroffenheit für Erhaltungsziele des S chutzgebiets
vorliegt, wird die entsprechende Beeinträchtigung im anschließenden (Kap. 5.3) bewertet.
5.2.1 Baubedingter zeitweiliger Einfluss auf den Grundwasserstand
Die Herstellung der Leitungen in untertägigem Vortrieb erfordert Wasserhaltungsmaßnahmen. Das
anfallende Baugrubenwasser muss gepumpt werden. Dieses Wasser stammt teils aus Nieder-
schlägen und teils aus dem oberflächennahen Grundwasser, das zum Teil ca. 2 bis 3 m unter Flur
ansteht.
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Die bauzeitliche Wasserhaltung könnte prinzipiell auf den Wasserstand des Grundwassers sowie
die Verhältnisse von OFWK wirken, je nachdem, ob die Wiedereinleitung des Wassers für den sel-
ben Grundwasserkörper oder nahe gelegene Vorfluter geplant ist. Die Wirkungen sind auf maximal
6 Monate begrenzt. Zudem wird ortsnahes Wasser entnommen und unmittelbar wieder eingeleitet.
Qualtitativ handelt es sich somit ebenso um ortsbürtiges Wasser, von dem keine Belastung ausge-
hen kann.
Dementsprechend können relevante nachteilige Auswirkungen auf OFWK und GWK ausgeschlos-
sen werden.
Mögliche Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL werden im Kap. 5.3 bewer-
tet.
5.2.2 Baubedingte Einleitung von Baugrubenwasser in Oberflächengewässer
des FFH-Gebiets
Das im Zuge der Bautätigkeiten anfallendes Wasser wird ggf. in den Knechtstedener Graben oder
in den Norfbach und damit ins FFH-Gebiet eingeleitet.
Die zum Zeitpunkt der Projektumsetzung geltenden Vorgaben für Einleitungen in Oberflächenge-
wässer werden eingehalten. Damit werden negative Auswirkungen vermieden. Eine weiterge-
hende Analyse von eventuellen Wechselwirkungen zwischen der Wasserqualität im Knechtstede-
ner Graben oder in den Norfbach und dem Erhaltungszustand der Waldtypen des FFH-Gebiets ist
daher nicht erforderlich, um nachteilige Auswirkungen auf Erhaltungsziele des Gebiets mit Sicher-
heit auszuschließen.
5.2.3 Baubedingte Bodenerschütterungen
Für die Herstellung der Schutzgebietsstrecke der drei Leitungen (Herstellung der Baugruben und
untertägiger Vortrieb) ist nach Erfahrungswerten überschlägig von einem Zeitraum von ca. 3-4 Mo-
naten auszugehen, der in die Monate September bis Dezember (inkl.) fallen wird.
Durch die Herstellung der Leitungen im untertägigen Vortrieb werden lokal Erschütterungen des
Untergrunds ausgelöst. Die meisten Tierarten nehmen Vibrationen stärker als Menschen wahr.
Über die Auswirkungen von anthropogenen Bodenerschütterungen auf Tiere ist wenig bekannt.
Das Phänomen ist für bodengebundene Tierarten wie u.a. Säuget iere, Amphibien und Reptilien
(HILL 2001) sowie für Spinnen (HEBETS et al. 2008, WU & ELIAS 2014) untersucht und z.T. als stö-
rend beschrieben worden. Auf der anderen Seite sind Bahndämme in vielen Regionen inzwischen
die wichtigsten Lebensräume der Zauneidechse. Die Tiere siedeln sich spontan im Schotterkörper
von befahrenen Bahntrassen an und sind bei jeder Vorbeifahrt − offensichtlich schadlos − starken
Erschütterungen ausgesetzt. Bislang ist nicht klar, ob und ggf . für welche Arten negative Auswir-
kungen in Frage kommen. Schwellen zur Beurteilung der Schädlichkeit liegen für Art, Stärke und
Dauer von Erschütterungen nicht vor.
Bei den zu betrachtenden charakteristischen Arten der Waldtypen handelt es sich um Baumh öh-
lenbewohner. Es ist nicht auszuschließen, dass Spechte während der Bohrarbeiten über die Baum-
stämme ungewohnte Vibrationen wahrnehmen. Baumstämme könnten als Resonanzkörper Er-
schütterungen übertragen und mit zunehmender Stammhöhe verstärken. Es ist folglich nicht gänz-
lich auszuschließen, dass Auswirkungen auf empfindliche charakteristische Tierarten von Wald -
Lebensraumtypen eintreten könnten.
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Mögliche Auswirkungen auf charakteristische Arten werden im Kap. 5.4 bewertet.
5.2.4 Baubedingte Emission von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und
Transportgeräte
Durch den Betrieb einer Baustelle werden Abgase produziert und Luftschadstoffe emittiert, die teil-
weise in angrenzende Bereiche eingetragen werden. Im konkreten Fall ist zu berücksichtigen, dass
Bautätigkeiten nur für eine kurze Zeit im nahen Umfeld des FFH -Gebiets stattfinden. Auch die
Fahrzeuge, die Baumaterialen und überschüssigen Boden an - bzw. abtransportieren, halten sich
nur kurzfristig im FFH -relevanten Bereich auf. Aus den genannten Gründen sind die zeitlich be-
grenzten Einträge während der Bauphase nicht dazu geeignet, negative Effekte auszulösen. Aus-
wirkungen auf den Nährstoffhaushalt der Böden im FFH -Gebiet können mit Sicherheit ausge-
schlossen werden. Der Wirkprozess bedarf keiner weiteren Betrachtung.
5.2.5 Baubedingte Einwehung von Bodenmaterial
Buchen- und Hainbuchenwälder der Lebensraumtypen 9130 und 9160 gehören zu den Vegetati-
onstypen, die grundsätzlich gegen Stickstoffeinträge empfindlich sind (vgl. u.a. BOBBINK & HET-
TELINGH 2011, BMVBS 2013, LANUV 2014). Wenn Bodenpartikel aus landwirtschaftlich genutzten
Flächen eingeweht werden, wird gleichzeitig partikulär gebundener Phosphor eingetragen. Im Bei-
sein von Phosphor kann die Verwertbarkeit des zugeführten Stickstoffs gesteigert werden.
Während der Bauzeit wird der Bodenaushub aus den Teilstrec ken, die offen hergestellt werden,
seitlich abgelagert und abzüglich des Leitungsvolumens wieder eingebaut. Auch aus dem Ab-
schnitt, der in geschlossener Bauweise erstellt wird, fällt Bohrmaterial an, das im Umfeld der Start-
und Zielgruben zwischengelagert und anschließend abtransportiert wird. Der humusreiche Oberbo-
den aus den offenen Strecken wird getrennt deponiert und vollständig wieder eingebracht.
Bei trockener Witterung kann feinkörniges Bodenmaterial von Bodenmieten verweht werden. Für
die aktuell vorkommenden Wald-Lebensraumtypen und für die zukünftige Entwicklung weiterer
Flächen könnte dieser Vorgang problematisch sein, wenn sehr nährstoffreiches Material in großem
Umfang eingetragen wird.
Bodeneinwehungen aus dem offenen Baustellenabschnitt ös tlich des FFH -Gebiets würden Flä-
chen betreffen, die als Fett-Mähweiden genutzt werden. Eine Relevanz besteht daher nur für den
westexponierten Waldrand. Westlich vom FFH -Gebiet herrschen Ackerflächen vor, die alljährlich
für längere Zeiten unbewachsen sind. Vom Projekt ausgelöste Bodeneinwehungen würden einen
diesbezüglich bereits vorbelasteten Waldrand betreffen.
Nach DIN 19731 betragen die Schütthöhen für Oberbodenmieten maximal 2 m. Diese Höhenbe -
schränkung hat zwar primär den Zweck, Bodenverdichtungen und Gefügeschäden zu vermeiden,
sie reduziert jedoch auch die ohnehin geringe Anfälligkeit des humusreicheren Oberbodens für
Winderosion. Der Unterboden darf nach DIN 19731 bis Höhen von 4 m deponiert werden.
Im Umfeld des FFH-Gebiets stehen Parabraunerden aus lössbedeckten lehmig-sandigen Terras-
senablagerungen an. In etwa 1,5 bis 2 m unter Flur wird die Lössüberdeckung von eiszeitlichen
Mittel- bis Grobsanden abgelöst. Löss ist ein äolisches Sediment und als solches für Verwehung
anfällig. Aufgrund ihrer Korngrößen werden die darunter anstehenden Schichten dagegen nur
kleinräumig vom Wind verlagert.
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Aufgrund der guten Basenversorgung und des hohen Schluff - und Tonanteils im Boden ist die
Verlagerung von Nährstoffen in tiefere Bereiche unterhalb de s belebten humusreichen Oberbo-
dens gering. Nährstoffe, die durch die landwirtschaftliche Nutzung eingebracht werden, liegen des-
halb im konkreten Fall in erster Linie in gebundener Form im Oberboden vor. Der Unterboden ist
dagegen reicher an basischen Mineralien wie z.B. Kalk. Ein eventueller windinduzierter Löss-Ein-
trag würde deshalb keine unerwünschte Düngung mit anthropogen eingebrachten Nährstoffen
nach sich ziehen.
Mögliche Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I FFH -RL werden im Kap. 5.3
bewertet.
5.2.6 Baubedingte Immissionen von Licht
Wirkfaktor A) Fahrzeugbewegungen
Die Bauarbeiten finden vollständig außerhalb des FFH-Gebiets statt. Dennoch ist wahrscheinlich,
dass einzelne Fahrzeuge den vorhandenen Wirtschaftsweg nutzen werden, um zur Start- bzw. zur
Zielgrube zu gelangen. Es ist deshalb mit einer erhöhten Frequentierung des Wirtschaftswegs zu
rechnen.
Wirkung B) Längere Beleuchtungsdauer (z.B. durch die Baustelleneinrichtungen)
Unter der Annahme, dass nur tagsüber auf der Baustelle gearbeitet wird, werden die Bauarbeiten
im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht stattfinden. In den Tagesrandstunden im Winter-
halbjahr sind Lichtimmissionen nicht auszuschließen.
Schlussfolgerung
Eine Auswirkung von Lichtimmissionen auf Vögel besteht vor allem bei längeren Beleuchtungs-
dauern und kann unter anderem in Veränderungen der Tagesaktivitätszeiten resultieren. Für Zug-
vögel bestehen Beeinträchtigungen durch die Ablenkungswirkung von ihren Routen (SCHROER et
al. 2019). Schwarzspecht und Mittelspecht sind allerdings Standvögel und gemäß BFN (2022) ist
der Wirkfaktor „Licht“ für beide Arten nicht von Relevanz (Stufe 0). Der Wirkprozess bedarf keiner
weiteren Betrachtung.
5.2.7 Baubedingte Immissionen von Lärm
Die Grabenherstellung und die Verlegung der Leitungen außerhalb des FFH-Gebiets werden einen
Baustellenlärm aus einzelnen, oft starken, kurzzeitigen Schallereignissen erzeugen. Diese rühren
von Baggern, Kranfahrzeugen und LKW her. Da nur wenige Bau - und Transportgeräte an einer
Stelle gleichzeitig tätig sind, unterscheidet sich die Stärke ihrer Schallimmissionen nicht wesentlich
von derjenigen mehrerer landwirtschaftlicher Maschinen. Playback -Untersuchungen haben etab-
liert, dass diskontinuierlicher Baustellenlärm an sich keine erkennbaren Auswirkungen auf das
Raumnutzungsverhalten und den Reproduktionserfolg von Brutvögeln haben (u.a. ROBINSON et al.
2012). Die Störungen, die von diesem Teil der Bauarbeiten ausgehen können, beruhen daher in
erster Linie auf der Schreckwirkung einzelner Schallereignisse.
Neben diesem herkömmlichen Baustellenlärm werden für die Verlegung im untertägigem Vortrieb
voraussichtlich Kompressoren eingesetzt werden. Kompressoren erzeugen eine kontinuierliche
Lärmkulisse mit hoher Schallintensität in Frequenzen tiefer als 2 kHz. Kompressorlärm ist wie Stra-
ßenverkehrslärm (GARNIEL et al. 2007) dazu geeignet, die akustische Kommunikation von Vögeln,
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die denselben Frequenzbereich nutzen, durch Maskierung zu stören (BAYNES et al. 2008, FRANCIS
& ORTEGA 2008, FRANCIS et al. 2012). Der Schwarzspecht und der Mittelspecht, die als charakte-
ristische Arten der Wald-Lebensraumtypen zu berücksichtigen sind, gehören zu den Brutvogelar-
ten, die von tieffrequentigem kontinuierlichem Lärm betroffen sein können (GARNIEL et al. 2007).
Die mögliche Einsatzdauer der in der Ba uverfahrensbeschreibung angezeigten Fahrzeuge und
Maschinen wird vom Vorhabenträger auf ca. 3-4 Monaten eingeschätzt. Wenn die Bauarbeiten in
der Brutzeit von lärmempfindlichen charakteristischen Arten der Wald-Lebensraumtypen durchge-
führt werden, sind grundsätzlich Auswirkungen möglich. Da die Bohrarbeiten im Zeitraum von Sep-
tember bis Dezember stattfinden werden , ist eine Überschneidung mit der Balzzeit (Januar bis
April) und der Brutzeit (April bis Juli) der charakteristischen Spechtarten der Wald-Lebensraumty-
pen ausgeschlossen. Der Wirkprozess bedarf keiner weiteren Betrachtung.
5.2.8 Baubedingte Störungen durch optische Scheucheffekte
Während der Durchführung der Baumaßnahmen halten sich die auf der Baustelle tätigen Men-
schen teils in Fahrzeugen, teils außen sichtbar auf. Es ist bekannt, dass die dadurch ausgelösten
Störungen stärker sind als die Scheuchwirkung durch Fahrzeuge, die in einem deutlich geringeren
Maße als Feinde wahrgenommen werden.
Obwohl die Bauarbeiten vollständig außerhalb des FFH-Gebiets stattfinden, ist es wahrscheinlich,
dass einzelne Personen aus dem Bauteam und möglicherweise Fahrzeuge den vorhandenen Wirt-
schaftsweg nutzen werden, um zur Start- bzw. zur Zielgrube zu gelangen. Es ist deshalb mit einer
erhöhten Frequentierung des Wirtschaftswegs zu rechnen.
Für Schwarzspecht und Mittelspecht ist eine temporäre Erhöhung des Personen - und Fahrzeug-
verkehrs in einem Bereich des FFH-Gebiets nicht relevant. Aufgrund der Vorbelastung durch den
Wirtschaftsweg kann zudem davon ausgegangen werden, dass sich die Tiere bereits an die Wege-
nutzung gewöhnt haben.
Störungen von charakteristischen Arten der Wald -Lebensraumtypen durch optische Scheuchef-
fekte während der Bauzeit können ausgeschlossen werden. Der Wirkprozess bedarf keiner wei-
teren Betrachtung.
5.2.9 Anlagebedingte Inanspruchnahme von unterirdischem Bodenvolumen
im FFH-Gebiet
Da die beiden Wasserleitungen im untertägigen Vortri eb verlegt werden, finden im FFH -Gebiet
zwar an der Bodenoberfläche keine Veränderungen statt, im Untergrund wird allerdings Bodenvo-
lumen in Anspruch genommen. Die Rohrüberdeckung beträgt ca. 4 m. Diese Tiefe wurde gewählt,
um eine räumliche Trennung zwischen dem Wurzelhorizont der Bäume und den Leitungsrohren zu
erzielen (FROELICH & SPORBECK 2022C).
Die Durchwurzelungstiefe von Pflanzen variiert in Abhängigkeit von Boden, Nährstoffversorgung
und Wasserstand. Einen Anhaltspunkt liefern die maximal festgestellten Wurzeltiefen von einhei-
mischen Laubbäumen (KUTSCHERA & LICHTENEGGER 2002):
• Rot-Buche (Fagus sylvatica): 2,4 m
• Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus): 1,9 m
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• Hainbuche (Carpinus betulus): 3,9 m
• Stiel-Eiche (Quercus robur): 3,5 m
• Esche (Fraxinus excelsior): 2,0 m
Die Werte richten sich nach den Obergrenzen der in KUTSCHERA & LICHTENEGGER (2002) benann-
ten Wurzeltiefen der Hauptbaumarten für Bodentypen des betroffenen Standortes. Aus einer Viel-
zahl an natürlichen Gründen (Felsuntergrund, Grundwasserspiegel, usw.) werden diese jedoch an
zahlreichen Standorten nicht erreicht. Die Inanspruchnahme von Bodenvolumen findet außerhalb
des Wurzelraums der typischen Baumarten der Buchen- und Hainbuchenwäldern statt. Der Wirk-
prozess bedarf keiner weiteren Betrachtung.
5.2.10 Einschränkung des Entwicklungspotenzials von Wald-Lebensraumty-
pen
Aus den Formulierungen der übergreifenden Erhaltungs- und Entwicklungsprioritäten für das Ge-
biet lässt sich ableiten, dass die Wiederherstellung eines zusammenhängenden Waldes eine Auf-
gabe des Gebietsmanagements darstellen kann. Der gewählte Bereich für die Querung des FFH-
Gebiets besitzt eine besondere Bedeutung für die zukünftige Umsetzung dieses Ziels.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen wirken, solange die drei Wasserleitungen an Ort und Stelle
verbleiben. Sie werden ab 2030 für einen langen Zeitraum benötigt. In dieser Zeit ist eine Entwick-
lung von Hochwäldern im Bereich der Leitungstrasse möglich. Als Grundlage der Bewertung von
anlagebedingten Beeinträchtigungen wird deshalb der potenziell mögliche Entwicklungszustand
des FFH-Gebiets (vgl. Kap. 4.4) herangezogen.
Die beiden Wasserleitungen werden in Stahlbetonschutzrohre verlegt. Bei diesem Verfahren und
unter Berücksichtigung einer Rohrüberdeckung von ca. 4 m löst das Projekt keine Einschränkun-
gen einer vorsorglich angenommenen, zukünftigen Waldentwicklung an der Engstelle des FFH -
Gebiets aus. Der Wirkprozess bedarf keiner weiteren Betrachtung.
5.3 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-
Richtlinie sowie der charakteristischen Arten
Im Rahmen des vorherigen Prüfschrittes (Kap. 5.2) konnten Beeinträchtigungen der Lebensraum-
typen durch nahezu sämtliche Wirkprozesse ausgeschlossen werden. Nicht ausgeschlossen wer-
den konnten Beeinträchtigungen durch eine baubedingte Einwehung von Bodenmaterial. Eine ge-
nauere Betrachtung des Wirkpfades erfolgt in Kap. 5.3.1 und 5.3.2.
Im Untersuchungskorridor kommen die beiden Waldtypen Waldmeister -Buchenwald (9130) und
Eichen-Hainbuchenwald (9160) vor.
Zurzeit bestehen keine räumlich konkretisierten Absichten, Maßnahmen zur Entwicklung eines ge-
schlossenen Walds an der Engstelle des FFH -Gebiets westlich von Straberg umzusetzen. Sollte
eine Waldentwicklung durch Anpflanzung oder Sukzession dennoch unmittelbar bevorstehen, wer-
den bis zum Baubeginn der Rheinwasser -Transportleitung (ab 2025) erst frühe Vorwald -Stadien
ausgebildet sein. Als Grundlage der Bewertung von baubedingten Beeinträchtigungen wird des-
halb die aktuelle Verbreitung der Lebensraumtypen im Ist-Zustand herangezogen.
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5.3.1 Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald (9130)
Baubedingte Einwehung von Bodenmaterial
Der Wirkpfad ist in Kap. 5.2.5 beschrieben.
Eine Einwehung von Oberboden mit anthropogen erhöhten Stickstoff- und Phosphorgehalten kann
im konkreten Fall ausgeschlossen werden. Kurzfristig ist eine Einwehung von Löss aus tieferen
Bodenlagen möglich. Aufgrund der begrenzten Fläche, aus welcher Sedimentpartikel dur ch den
Wind aufgenommen werden können, und der kurzen Dauer der Baumaßnahmen im Umfeld des
FFH-Gebiets ist mit Aus- und Einträgen von Löss in einem signifikanten Umfang nicht zu rechnen.
Die geringe Fläche, aus welcher Sedimentpartikel durch den Wind aufgenommen werden können,
und die kurze, ca. 6-monatige Dauer der Baumaßnahmen im Umfeld des FFH-Gebiets senken die
Wahrscheinlichkeit von relevanten Auswirkungen.
Von den fünf Parzellen mit Waldmeister -Buchenwald liegen vier im Waldinneren und sind durch
andere Wald- bzw. Forstparzellen vor Bodeneinträgen aus den Leitungsbaustellen geschützt. Nur
eine Parzelle im Nordwesten grenzt mit ihrer Schmalseite an die offene Feldflur an. Am Waldrand
verlaufen eine Wallhecke und direkt östlich anschließend ein Reitweg. Diese beiden Strukturen
bilden einen Pufferstreifen, der das Innere der Buchenwaldparzelle abschirmt.
Ein geringfügiger Löss-Eintrag wäre ohnehin nicht als „Beeinträchtigung“ zu werten. Die im FFH -
Gebiet ausgebildete Ausprägung des Lebensraumtyps ist für basenreiche Böden charakteristisch.
Anders als beim Bodenumbruch durch die landwirtschaftliche Nutzung werden unbelastete, natür-
liche Sedimente aus tieferen Bodenschichten eingeweht.
Auch bei Veränderungen von Größe und Struktur des Lebensraumtypsbestehen keine relevanten
Auswirkungen.
Aus diesen Gründen ist das Projekt nicht dazu geeignet, einen nachteiligen Einfluss auf den Nähr-
stoffhaushalt der Waldmeister-Buchenwälder auszuüben.
Auswirkungsintensität: keine Auswirkung
5.3.2 Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Baubedingte Einwehung von Bodenmaterial
Der Wirkpfad ist in Kap. 5.2.5 beschrieben.
Eine Einwehung von Oberboden mit anthropogen erhöhten Stickstoff- und Phosphorgehalten kann
im konkreten Fall ausgeschlossen werden. Kurzfristig ist eine Einwehung von Löss aus tieferen
Bodenlagen möglich. Aufgrund der begrenzten Fläche, aus welcher Sedimentpartikel durch den
Wind aufgenommen werden können, und der kurzen Dauer der Baumaßnahmen im Umfeld des
FFH-Gebiets ist mit Aus- und Einträgen von Löss in einem signifikanten Umfang nicht zu rechnen.
Die geringe Fläche, aus welcher Sedimentpartikel durch den Wind aufgenommen werden können,
und die kurze, ca. 6-monatige Dauer der Baumaßnahmen im Umfeld des FFH-Gebiets senken die
Wahrscheinlichkeit von relevanten Auswirkungen.
Von den zwei Parzellen mit Eichen-Hainbuchenwald liegen vier im Waldinneren und sind durch
andere Wald- bzw. Forstparzellen vor Bodeneinträgen aus den Leitungsbaustellen geschützt.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
Ein geringfügiger Löss-Eintrag wäre ohnehin nicht als „Beeinträchtigung“ zu werten. Die im FFH -
Gebiet ausgebildete Ausprägung des Lebensraumtyps ist für basenreiche Böden charakteristisch.
Anders als beim Bodenumbruch durch die landwirtschaftliche Nutzung werden unbelastete, natür-
liche Sedimente aus tieferen Bodenschichten eingeweht.
Auch bei Veränderungen von Größe und Struktur des Lebensraumtyps bestehen keine relevanten
Auswirkungen.
Aus diesen Gründen ist das Projekt nicht dazu geeignet, einen nachteiligen Einfluss auf den Nähr-
stoffhaushalt der Eichen-Hainbuchenwälder auszuüben.
Auswirkungsintensität: keine Auswirkung
5.4 Beeinträchtigungen der charakteristischen Arten
Im Rahmen des vorherigen Prüfschrittes (Kap. 5.2) konnten Beeinträchtigungen der charakteristi-
schen Arten durch nahezu sämtliche Wirkprozesse ausgeschlossen werden. Nicht ausgeschlossen
werden konnten Beeinträchtigungen durch baubedingte Bodenerschütterungen. Eine genauere
Betrachtung des Wirkpfades erfolgt in Kap. 5.4.1 und 5.4.2.
5.4.1 Schwarzspecht
Baubedingte Bodenerschütterungen
Der Wirkpfad ist in Kap. 5.2.5 beschrieben.
Mit Bodenerschütterungen ist im Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) zu rechnen. Eine
Überschneidung mit der Balz- und Brutzeit des Schwarzspechtes (Januar bis Juni) ist folglich aus-
geschlossen. Außerhalb dieser Zeiten haben geringfügige Störungen keinen Einfluss auf den Re-
produktionserfolg und den Erhaltungszustand der Art im Schutzgebiet.
Auch bei Verschiebungen in der Lage von Revieren, welche seit den Kartierungen nicht vollkom-
men ausgeschlossen werden können (ÖKOPLAN 2015B), bestehen keine relevanten Auswirkungen.
Die potenziellen Wald-Entwicklungsflächen werden zum Zeitpunkt der Umsetzung des Vorhabens
(2025) noch keine geeigneten Bruthabitate für den Schwarzspecht bieten.
Auswirkungsintensität: keine Auswirkung
5.4.2 Mittelspecht
Baubedingte Bodenerschütterungen
Der Wirkpfad ist in Kap. 5.2.3 beschrieben.
Mit Bodenerschütterungen ist im Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) zu rechnen. Eine
Überschneidung mit der Balz - und Brutzeit des Mittelspechtes (Januar bis Juni) ist folglich aus -
geschlossen. Außerhalb dieser Zeiten haben geringfügige Störungen keinen Einfluss auf den Re-
produktionserfolg und den Erhaltungszustand der Art im Schutzgebiet.
Auch bei Verschiebungen in der Lage von Revieren, welche seit den Kartierungen nicht vollkom-
men ausgeschlossen werden können (ÖKOPLAN 2015B), bestehen keine relevanten Auswirkungen.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
Die potenziellen Wald-Entwicklungsflächen werden zum Zeitpunkt der Umsetzung des Vorhabens
(2025) noch keine geeigneten Bruthabitate für den Mittelspecht bieten.
Auswirkungsintensität: keine Auswirkung
5.5 Zusammenführende Bewertung
Das Projekt hat keine negativen Auswirkungen auf den LRT Waldmeister-Buchenwald (9130), den
LRT Eichen-Hainbuchenwald (9160) sowie deren charakteristische Arten Schwarzspecht und Mit-
telspecht. Bauzeitliche Störungen der charakteristischen Arten lassen sich vermei den, wenn wie
im Prüfszenario unterstellt wurde, die Herstellung der Start- und Zielgruben und die Verlegung der
Leitungen im untertägigen Vortrieb in den Monaten September bis Dezember stattfinden.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
Im Zuge der vorangegangenen Planungsschritte wurde die technische Durchführung des Vorha-
bens im Bereich des FFH -Gebiets bereits angepasst, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die
Herstellung der Leitungen im Bereich des FFH -Gebiets im geschlossenen Verfahren, die ausrei-
chende Rohrüberdeckung, um eine eventuelle, zukünftige Waldentwicklung nicht einzuschränken
und die Durchführung von störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der Aktionszeit-
räume der charakteristischen Arten der Wald -Lebensraumtypen sind im Sinne der VV -Habitat-
schutz vom 06.06.2016 (MKULNV 2016B) im Projekt integriert.
Über die als Bestandteile des Planungsvorhabens ohnehin vorgesehenen Merkmale hinaus be-
steht aus der Sicht der erhaltungszielbestimmenden Lebensraumtypen des FFH-Gebiets
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ kein Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
7 Kumulation mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte
Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Projekte in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auch dahin-
gehend zu prüfen, ob sie im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind,
ein FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Dadurch soll vermieden werden, dass mehrere, für
sich betrachtet nicht erhebliche Auswirkungen, die aber gemeinsam die Erheblichkeitsschwelle
überschreiten könnten, unberücksichtigt bleiben. Gegenstand der Kumulationsbetrachtung sind
deshalb grundsätzlich Auswirkungen, die isoliert betrachtet nicht erheblich sind.
Als erster Schritt der Erheblichkeitsbewertung sind im Kap. 5 die Auswirkungen, die potenziell vom
Bau, von der Anlage und vom Betrieb der beantragten Rheinwassertransportleitung ausgehen
könnten, analysiert und bewertet worden. Dabei wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine bau-
, anlage- bzw. betriebsbedingten Effekte auslöst, die sich langfristig und dauerhaft mit Effekten von
anderen Plänen und Projekten kumulieren könnten.
Da vom Projekt keine negativen Auswirkungen ausgehen, kommt es zu keinem Zusammenwirken
mit Effekten von anderen Plänen und Projekten.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
8 Zusammenfassung
Für die geplante Seebefüllung der Tagebaue Garzweiler und Hambach im Rheinischen Braunkoh-
lerevier nach Beendigung der Kohlege winnung ist eine Transportleitung für die Zuführung von
Rheinwasser auch zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. Die Trasse dieser Rheinwasser-
transportleitung (RWTL) zum Tagebau Hambach soll in größtmöglicher Bündelung mit der Trasse
der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am 17.06.2020 durch
die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Si-
cherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert ist. Um di e
Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Ände-
rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll
letztlich die Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller
erforderlichen Bauwerke sichern.
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse einen Riegel,
der an der schmalsten Stelle des Gebiets gequert wird. In diesem Bereich ist der ansonsten zu-
sammenhängende Wald unterbrochen. Dort kommen weder Wald-Lebensraumtypen des Anhang
I der FFH-RL noch Wälder anderer Typen vor. An der Engstelle westlich von Straberg verlaufen
bereits vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen, z wei
Wirtschaftswege und zwei Gräben. Die Entscheidung für diese vorbelastete Querungsstelle ver-
meidet Eingriffe in die nördlich und südlich gelegenen, naturnäheren Waldgebiete.
Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, ist eine Herstellung der dreisträngigen Leitung
im untertägigen Vortrieb auf der gesamten Länge des FFH -Gebiets geplant. Einschließlich der
Herstellung der Start- und Zielgruben wird hierfür überschlägig von einer Bauzeit von 4 Monaten
im Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) ausg egangen. Die Druckrohrleitungen werden
unterhalb des maximalen Wurzelraums von Gehölzen in Stahlbetonschutzrohren verlegt. Die Rohr-
überdeckung beträgt bis zu 4 m. Auf den 23 m breiten, gehölzfreien Schutzstreifen kann hier ver-
zichtet werden, da die Leitungen durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert sind. Die Baumaßnah-
men finden im Sommerhalbjahr am Tag statt.
Die Trassenabschnitte außerhalb des FFH-Gebiets werden in offener Bauweise hergestellt. Insge-
samt ist mit bauzeitlichen Störungen im Gebiet und in seinem Umfeld während ca. 6 Monate zu
rechnen. Eine Durchführung der Bauarbeiten ist erst ab 2025 vorgesehen.
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist für die Wald-Lebensraumtypen des An-
hangs I FFH -RL „Stieleichen-Hainbuchenwald“ (9160), „Waldmeister-Buchenwald“ (9130) und
„Hainsimsen-Buchenwald“ (9110) sowie der als charakteristisch benannten Arten Schwarzspecht
und Mittelspecht von Bedeutung.
Der Querungsbereich stellt eine der beiden Unterbrechungen im Verbund der Waldhabitate des
Gebiets dar. Er besitzt für die „Entwicklung eines zusammenhängenden Waldgebiets“ eine beson-
dere Eignung. Aufgrund der ausgeprägten Flaschenhals-Situation drängt sich der Leitungskorridor
als zukünftige Entwicklungsfläche für Wald-Lebensraumtypen auf. Die Verträglichkeit des Vorha-
bens wurde deshalb daran gemessen, dass das Vorhaben weder erhebliche Beeinträchtigungen
im Ist-Zustand des FFH-Gebiets auslöst noch - vorsorglich - das Entwicklungspotenzial des Que-
rungsbereiches als Waldgebiet erheblich einschränkt.
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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
In einem jeweils 300 m breiten Streifen beidseitig der Achse der geplanten Leitungstrasse kommen
die Lebensraumtypen Waldmeister -Buchenwald (9130) und Stieleichen -Hainbuchenwald (9160)
vor. Als charakteristische Arten sind der Mittelspecht und der Schwarzspecht zu berücksichtigen.
Eine Durchführung der störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der Aktionszeit-
räume der charakteristischen Arten der Wald-Lebensraumtypen ermöglicht eine vollständige Ver-
meidung von negativen baubedingten Bodenerschütterungseffekten. Die übrigen geprüften bau-
zeitlichen Wirkfaktoren besitzen im konkreten Fall keine Relevanz.
Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren und mit einer ausreichenden
Rohrüberdeckung lassen sich negative anlage- bzw. betriebsbedingte Auswirkungen mit Sicherheit
ausschließen. Die baubedingte Auswirkung der Einwehung von Bodenmaterial samt Nährstoffein-
trag ist im vorliegenden Fall durch die Lage der LRT-Parzellen nicht gegeben und zudem ohnehin
nur als geringfügig einzuschätzen. Das Entwicklungspotenzial des Trassenbereichs für Wald -Le-
bensraumtypen bleibt ohne Einschränkung erhalten.
Über die als Bestandteile des Genehmigungsantrags vorgesehenen, im Sinne der VV -Habitat-
schutz vom 06.06.2016 (M KULNV 2016B) im Projekt integrierten Merkmale des Planungsvorha-
bens hinaus besteht aus der Sicht der Lebensraumtypen FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit
Chorbusch“ kein Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
Da das Projekt keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken mit
Effekten von anderen Plänen und Projekten.
Das Projekt Rheinwassertransportleitung löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit
anderen Plänen und Projekten erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Knechtste-
dener Wald mit Chorbusch“ aus.
Das Vorhaben ist mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich.
Seite 37/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303)
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Seite 40/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
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3712 Zeichen
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V,me2
AA,lrt100,ta1-2,m
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V,mf1
HD,mf6
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BD3,lrg100,ta1-2
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V,mf1
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V,mf1
V,mf8,stb3
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V,me2
BF,lrt90,ta1-2
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BD3,lrg100,ta1-2
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BD3,lrg100,ta1-2
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BD3,lrg70,ta-11a
BD3,lrg100,ta1-2
V,me2
AR,lrt100,ta1-2,m
HC0
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BF,lrt90,ta1-2
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V,mf1
BA,lrt90,ta1-2,m
V,mf8,stb3
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2 FN,wf4a
BD3,lrg100,ta1-2
FS,wf4/EE0a,xd1,veg1
V,mf8,stb3
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BF,lrt90,ta1-2
AF,lrt50,ta1-2,m
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V,mf7
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KA,neo2
V,mf8,stb3
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FN,wf4a
BF,lrt90,ta1-2
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FN,wf4a
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V6
V6
V6
A1
A1
A1
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K1 K2
K2
K1
K2
K5
6.2.4.36
6.2.4.35
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 6
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_2 Zeichnerische Festlegung Karte 2)
616 Zeichen
Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3Blatt 4 Blatt 2 LEGENDE Zeichnerische Festlegung Leitungstrasse und Entnahmebereich Land NRW (2022) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5 Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 - Die im Braunkohlenplan dargestellte Leitungstrasse ist sinngemäß aus dem Planzeichen für Leitungen und Bandanlagen entwickelt worden. BRAUNKOHLENPLAN GARZWEILER II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung Zeichnerische Festlegung M 1:10 000 Vorentwurf (13.09.2022)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_5 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt5)
2693 Zeichen
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V6
A1
A1
K1
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6.2.4.35
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 5
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (06 Anlage Fachbeitrag Bodenschutzkonzept)
258 Zeichen
Die Anlagen für die Anlage 06 Fachbeitrag Bodenschutzkonzept finden Sie aufgrund der Größenbeschränkung des RIM unter folgendem Link: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/brk_media/_sitzungen_braunkohlenausschuss/pub_sitzung _165/index.html
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_4 Zeichnerische Festlegung Karte 4)
616 Zeichen
Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3Blatt 4 Blatt 4 LEGENDE Zeichnerische Festlegung Leitungstrasse und Entnahmebereich Land NRW (2022) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5 Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 - Die im Braunkohlenplan dargestellte Leitungstrasse ist sinngemäß aus dem Planzeichen für Leitungen und Bandanlagen entwickelt worden. BRAUNKOHLENPLAN GARZWEILER II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung Zeichnerische Festlegung M 1:10 000 Vorentwurf (13.09.2022)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_7 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt7)
2747 Zeichen
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V6
A1
A1
K1
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K2
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C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 7
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (neu_03_Fachbeitrag Archäologie)
246 Zeichen
Die Anlagen für die Anlage 03 Fachbeitrag Archäologie finden Sie aufgrund der Größenbeschränkung des RIM unter folgendem Link: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/brk_media/_sitzungen_braunkohlenausschuss/pub_sitzung _165/index.html
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (03_Fachbeitrag Archäologie)
240 Zeichen
Die Anlagen für die Anlage 03 Fachbeitrag Archäologie finden Sie aufgrund der Größenbeschränkung des RIM unter folgendem Link: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/sitzungen/sitzung_165/index.html
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_9 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt9)
3352 Zeichen
GF
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V2
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V6
V6
A1
A1
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2.4.46
2.4.46
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 9
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_8 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt8)
5094 Zeichen
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V,mf1
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AG,lrt100,ta1-2,m
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KB,neo1
LB,neo5
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SB6
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LSG-5004-0011
2.4-48
2.4-30
2.4-30
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 8
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (10_Fachbeitrag Lärmschutzprognose)
7471 Zeichen
POB-N Natur-/Umweltschutz, Braunkohle LÄRMPROGNOSE Bericht zur schalltechnischen Bewertung der Trafos, der Zuluft- und Abluftgeräte, sowie der Rückkühleinheiten für das Pumpwerk am Rhein und das Verteilerbauwerk Allrath der Rheinwassertransportleitung September 2022 - 2 - 1 Vorbemerkung Im Zuge der Erstellung der Rheinwassertransportleitung mit dem zugehörigen Pumpwerk im Bereich Dormagen, sowie dem Verteilerbauwerk im Bereich Allrath, werden die Trafos , die Zuluft- und Abluftgeräte, sowie die Rückkühleinheiten dieser Bauwerke als schallrelevante Anlagenteile im Trassenbereich der Rheinwassertransportleitung aufgeführt. Für den UVP - Bericht werden diese relevanten Schallquellen in einer Schallimmissionsberechnung dargestellt und bewertet. Daher erfolgt durch die Fachabteilung „Natur-/ Umweltschutz Braunkohle“ der RWE Power AG eine schalltechnische Berechnung der Trafos auf Grundlage der Planungsdaten, sowie der Datenblätter der eingesetzten Trafos. 2 Trafos Folgende Trafos sollen an der Pumpstation verbaut werden: Einspeisetrafo (alles circa Angaben, Details werden im Projektverlauf konkretisiert) jeweils 2 Stück Leistung: 60MVA Abmessungen: L=10m/ B=6m/ H=8m Kühlart: ONAF (Oil Natural circulation, Air Forced) Kühlmittel: Mineral-Öl (innen)/ Luft (außen) Isoliermittel: Mineral-Öl der Wassergefährdungsklasse WGK 1 Isoliermittelgewicht: 20.000kg Übersetzung: OS: 30kV/ US: noch nicht definiert Bemessungsfrequenz: 50Hz Betriebsart: DB (Dauerbetrieb) Gesamtgewicht: 90.000kg Lautstärke: LwA ca. 80 dB(A) im Leerlauf Ansicht: Beispiel - 3 - Folgende Trafos sollen am Verteilerbauwerk verbaut werden: Einspeisetrafo (alles circa Angaben, Details werden im Projektverlauf konkretisiert) jeweils 2 Stück Leistung: 16MVA Abmessungen: L=4,5m/ B=4m/ H=4,5m Kühlart: ONAN (Oil Natural circulation, Air Natural circulation) Kühlmittel: Mineral-Öl (innen)/ Luft (außen) Isoliermittel: Mineral-Öl der Wassergefährdungsklasse WGK 1 Isoliermittelgewicht: 4.500kg Übersetzung: OS: 30kV/ US: noch nicht definiert Bemessungsfrequenz: 50Hz Betriebsart: DB (Dauerbetrieb) Gesamtgewicht: 32.000kg Lautstärke: LwA ca. 76 dB(A) im Leerlauf Ansicht: Beispiel - 4 - Folgende Trafos sollen sowohl am Pumpwerk, als auch am Verteilerbauwerk verbaut werden: Eigenbedarfstrafo (alles circa Angaben, Details werden im Projektverlauf konkretisiert) jeweils 2 Stück am Pumpwerk und Verteilerbauwerk Leistung: 2,5MVA Abmessungen: L=3m/ B=2m/ H=3m Kühlart: ONAN (Oil Natural circulation, Air Natural circulation) Kühlmittel: Mineral-Öl (innen)/ Luft (außen) Isoliermittel: Mineral-Öl der Wassergefährdungsklasse WGK 1 Isoliermittelgewicht: 1.500kg Übersetzung: OS: noch nicht definiert/ US: noch nicht definiert Bemessungsfrequenz: 50Hz Betriebsart: DB (Dauerbetrieb) Gesamtgewicht: 8.000kg Lautstärke: LwA ca. 65 dB(A) im Leerlauf Ansicht: Beispiel - 5 - 3 Zu- und Abluftgeräte, sowie Rückkühleinheiten Als Grundlage dienen die folgenden Angaben von Herrn Wittig: Pumpwerk: • Die Aggregate werden nach aktuellem Planstand in der Außenwand verbaut. • Verbaute Zuluftgeräte: 2 Stück • Verbaute Abluftgeräte: 4 Stück • Verbaute Rückkühleinheiten: 12 Stück Verteilerbauwerk: • Die Aggregate des Verteilerbauwerks werden nach aktuellem Planstand auf dem Dach verbaut. • Verbaute Zuluftgeräte: 2 Stück • Verbaute Abluftgeräte: 2 Stück • Verbaute Rückkühleinheiten: 6 Stück Die Zuluft - und Abluftgeräte haben einzeln einen Schalldruckpegel von 75 dB (A), die Rückkühleinheiten einen Schalldruckpegel von 57 dB(A). 4 Berechnung / Ergebnis 4.1 Trafos Als Berechnungsgrundlage dienen zum einen die Datenblätter der eingesetzten Trafos, sowie die in der Planung aufgeführten Standorte. Die Trafos des Pumpwerks werden nach aktuellem Planungsstand an der zur Stadt Dormagen zugewandten Seite , außerhalb des Gebäudes platziert. Am Verteilerbauwerk sollen die Trafos innerhalb der Gebäudehülle aufgestellt werden. Bei der Berechnung wurde die Gebäudehülle jedoch nicht mitberücksichtigt. Durch die Addition der einzelnen Schalleistungen der Trafos am Pumpwerk wird dort von einer Gesamtschallleistung von 83 dB(A) ausgegangen. Am Verteilerbauwerk beträgt die errechnete Gesamtschallleistung 79 dB(A). Folgende nächstgelegene Immissionsaufpunkte wurden für die Berechnung ausgewählt: Pumpwerk Garather Straße 5 Verteilerbauwerk Neuratherstraße 119 Die Bebauung an den Immissionsaufpunkten ist zweigeschossig angelegt. Deshalb bezieht sich die Immissionsberechnung jeweils auf das erste Obergeschoss und eine Immissionshöhe von 5 m über Gelände. - 6 - Die ermittelten Beurteilungspegel an den Immissionsaufpunkten, die durch die Trafos verursacht werden liegen mit 18 dB(A) in der Nacht am Aufpunkt „Garather Straße 5“ und 17 dB(A) in der Nacht am Aufpunkt „Neuratherstraße 119“ weit unter dem, entsprechend der TA Lärm maßgeblichen Immissionsrichtwert von 40 dB(A). Am Pumpwerk liegt der Pegel bereits nach ca. 50m unter 40 dB(A), am Verteilerbauwerk geschieht dies bereits nach rund 30m. Somit liegt nach 2.2 der TA Lärm der Einwirkungsbereich der Trafos außerhalb der angrenzenden Wohngebiete. „Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt, […]“. Die beigefügte n Lärmkarten geben Aufschluss über den Berei ch der ermittelten Beurteilungspegel von 40-45 dB(A) (grün) und 45-50 dB(A) (gelb). Trafos Pumpwerk - 7 - Trafos Verteilerbauwerk 4.2 Zu- und Abluftgeräte Als Betrachtungsgrundlage dienen die unter Kapitel 3 aufgeführten Informationen, sowie die in der Planung aufgeführten Standorte. Aufgrund des geringen Schalldruckpegels von 57 dB(A) der Rückkühleinheiten haben diese keinen Einfluss auf den Gesamtschalleistungspegel und können in der Betrachtung gänzlich vernachlässigt werden. Durch die Addition der ein zelnen Schalleistungen der Zuluft- und Abluftgeräte am Pumpwerk wird dort von einer Gesamtschallleistung von ca. 83 dB(A) ausgegangen. Am Verteilerbauwerk beträgt die errechnete Gesamtschallleistung ca. 81 dB(A). Die Gesamtschallleistungen sind ähnlich die der Trafos und daher i n etwa dem selben Entfernungsbereich unter 40 dB(A). Somit liegt auch hi er nach 2.2 der TA Lärm der Einwirkungsbereich der Aggregate außerhalb der angrenzenden Wohngebiete. „Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt, […]“. Gez. Schier
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (12_Wasserrahmenrichtlinie)
662548 Zeichen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung
von Trassen für Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
August 2022
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
Projekttitel Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Ham-
bach
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Auftraggeberin
RWE Power AG
Stüttgenweg 2
50935 Köln
Auftragnehmer
Schulstraße 37
40721 Hilden
E-Mail: info@planungsbuero-koenzen.de
Internet: www.planungsbuero-koenzen.de
Telefon 02103 / 90884-0
Telefax 02103 / 90884-19
Bearbeitung der Verbindung zum Grundwasser:
Turpinstraße 19
52066 Aachen
Bearbeitung Dr. Uwe Koenzen
Klara Streppel, M. Sc.
Steffen Hoffmann, M. Sc.
Georg Soltau, M. Sc. (ProAqua)
M. S. Dipl.-Ing Joachim Steinrücke (ProAqua)
Hilden, 31.08.2022
_________________
(Dr. Uwe Koenzen)
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
Inhaltsverzeichnis
1 Veranlassung, Zielstellung und Vorgehen zur Begutachtung ................................ .......... 1
1.1 Wasserwirtschaftliche Veranlassung des Vorhabens ................................ ........................ 1
1.2 Gegenstand der Begutachtung ................................ ................................ .......................... 2
1.3 Veranlassung zum Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie ................................ ................... 3
1.4 Vorgehen zur Begutachtung des Vorhabens gegenüber den
Bewirtschaftungszielen ................................ ................................ ................................ ...... 3
1.5 Bezugszeiträume und maßgebliche Vergleichszustände zur Begutachtung ...................... 3
1.6 Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ................................ ........ 4
2 Darstellung des Vorhabens und der wasserwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen ................................ ................................ ................................ ...... 6
2.1 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren ................................ ................................ ........................ 6
2.1.1 Wirkpfadauslöser „Entnahme aus dem Rhein“ (betriebsbedingt) ................................ .. 7
2.1.2 Wirkpfadauslöser „Entnahmebauwerk“ (bau-, anlage- und betriebsbedingt) ................. 8
2.1.3 Wirkpfadauslöser „Bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)einleitung“
(baubedingt) ................................ ................................ ................................ ................. 8
2.2 Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Untersuchungsgebiet ............................ 10
2.2.1 Wasserwirtschaftlich relevante Rahmenbedingungen im
Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ................................ .. 10
2.2.2 Besondere Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung im
Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ................................ .. 13
2.2.2.1 Gebiete mit besonderem Bedarf zum Schutz des Oberflächen- und
Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar wasserabhängigen
Lebensräumen und Arten ................................ ................................ ....................... 13
2.2.2.2 Zielartengewässer ................................ ................................ ................................ .. 14
2.2.2.3 Grundwasserabhängige Landökosysteme ................................ .............................. 15
3 Rechtlicher und bewertungsmethodischer Rahmen für die Begutachtung des
Vorhabens gegenüber den Bewirtschaftungszielen der EG-WRRL ........................... 16
3.1 Bewirtschaftungsziele gemäß EG-WRRL/WHG ................................ .............................. 16
3.1.1 Rechtliche Verankerung der Bewirtschaftungsziele ................................ .................... 16
3.1.2 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele ................................ ....................... 17
3.1.3 Voraussetzungen für die Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele ................. 17
3.1.4 Voraussetzung für die Gewährung von Ausnahmen von den
Bewirtschaftungszielen ................................ ................................ ............................... 18
3.2 Bewertungsmethodik des Wasserkörperzustands ................................ ........................... 18
3.2.1 Zustandsbewertung für Oberflächenwasserkörper (OFWK) ................................ ........ 19
3.2.2 Zustandsbewertung für Grundwasserkörper (GWK) ................................ ................... 20
3.3 Maßgebliche Rahmenbedingungen und Bewertungsmaßstäbe für die
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
Begutachtung gemäß der Rechtsprechung und anhand von
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ ................................ . 22
3.3.1 Verschlechterungsverbot ................................ ................................ ............................ 22
3.3.2 Zielerreichungsgebot ................................ ................................ ................................ .. 26
3.3.3 Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2, (3) Satz 1 WHG ................................ ............ 26
3.4 Methoden und Datengrundlagen zur Ermittlung, Beschreibung und Prognose
vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhältnisse ................................ ...... 27
3.4.1 Funktionale Systemanalyse ................................ ................................ ........................ 27
3.4.2 Wassermengengerüst ................................ ................................ ................................ . 29
3.4.3 Ermittlung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen
Verhältnisse ................................ ................................ ................................ ................ 31
3.4.3.1 Ermittlung, Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter
Wirkungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse ................................ ......... 31
3.4.3.2 Ermittlung, Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter
Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit in den funktionalen
Gewässerabschnitten ................................ ................................ ............................. 34
3.5 Vorgehen zur Ermittlung vorhabenbedingter Auswirkungen auf die
Qualitätskomponenten ................................ ................................ ................................ .... 35
3.5.1 Beurteilungswerte für die Prognose von Auswirkungen ................................ .............. 35
3.5.1.1 Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die
Qualitätskomponenten des ökologischen und chemischen Zustands
der OFWK ................................ ................................ ................................ .............. 35
3.5.1.2 Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die
Qualitätskomponenten des mengenmäßigen und chemischen
Zustands der GWK ................................ ................................ ................................ . 47
3.5.2 Identifizierung der weitergehend zu betrachtenden Parameter ................................ ... 48
4 Ausgangszustand gemäß aktuellem Bewirtschaftungsplan ................................ ........... 50
4.1 Potenziell betroffene Oberflächenwasserkörper ................................ .............................. 50
4.1.1 Beschreibung der Oberflächenwasserkörper ................................ .............................. 50
4.1.2 Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials ................................ ..................... 50
4.1.2.1 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ................................ ........................ 51
4.1.2.1.1 Abflussverhältnisse und Abflussdynamik ................................ ....................... 51
4.1.2.1.2 Fließverhalten ................................ ................................ ................................ 52
4.1.2.1.3 Wasserstand und Wasserstanddynamik, Auenanbindung ............................. 52
4.1.2.1.4 Verbindung zum Grundwasser ................................ ................................ ...... 52
4.1.2.1.5 Durchgängigkeit ................................ ................................ ............................. 53
4.1.2.1.6 Morphologische Verhältnisse ................................ ................................ ......... 53
4.1.2.2 Allgemeine physikalisch-chemische Parameter ................................ ...................... 55
4.1.2.3 Flussgebietsspezifische Schadstoffe ................................ ................................ ...... 56
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
4.1.2.4 Biologische Qualitätskomponenten ................................ ................................ ........ 58
4.1.3 Bewertung des chemischen Zustands ................................ ................................ ........ 59
4.1.4 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Zielerreichung ................................ ........ 60
4.2 Potenziell betroffene Grundwasserkörper ................................ ................................ ........ 62
4.2.1 Beschreibung der Grundwasserkörper ................................ ................................ ........ 62
4.2.2 Bewertung des mengenmäßigen Zustands ................................ ................................ . 65
4.2.3 Bewertung des chemischen Zustands ................................ ................................ ........ 66
4.2.4 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Zielerreichung ................................ ........ 69
5 Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhältnisse ................. 73
5.1 Wirkpfadauslöser „Entnahme aus dem Rhein“ (betriebsbedingt) ................................ ..... 73
5.1.1 Wasserhaushalt ................................ ................................ ................................ .......... 73
5.1.1.1 Abfluss 73
5.1.1.2 Wasserstand ................................ ................................ ................................ .......... 74
5.1.1.3 Verbindung zum Grundwasser ................................ ................................ ............... 74
5.1.2 Wasserbeschaffenheit ................................ ................................ ................................ 77
5.1.2.1 Zuflussbedingte Wirkungen ................................ ................................ .................... 77
5.1.2.2 Volumenbedingte Wirkungen ................................ ................................ ................. 81
5.2 Wirkpfadauslöser „Entnahmebauwerk“ (bau-, anlage- und betriebsbedingt) .................... 86
5.3 Wirkpfadauslöser „Bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)Einleitung “
(baubedingt) ................................ ................................ ................................ .................... 87
6 Prognose vorhabenbedingter Auswirkungen auf Wasserkörperebene ......................... 87
7 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ............ 90
8 Gesamtbewertung des Vorhabens ................................ ................................ ................... 92
8.1 Bewertung des Vorhabens in Bezug auf die Bewirtschaftungsziele gemäß § 27
(1) und (2) sowie § 47 (1) WHG ................................ ................................ ....................... 92
8.1.1 Bewertung in Bezug auf das Verschlechterungsverbot nach § 27 (1) Nr. 1
und (2) Nr. 1 sowie § 47 (1) Nr. 1 WHG ................................ ................................ ...... 92
8.1.2 Bewertung in Bezug auf das des Zielerreichungsgebots nach § 27 (1) Nr. 2
und (2) Nr. 2 sowie § 47 (1) Nr. 3 WHG ................................ ................................ ...... 93
8.1.3 Bewertung in Bezug auf das Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2 WHG ................ 93
8.2 Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen gemäß § 27 (1) und
(2) sowie § 47 (1) WHG ................................ ................................ ................................ ... 93
9 Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ............ 94
9.1 Literatur und Daten ................................ ................................ ................................ .......... 94
9.2 Recht ................................ ................................ ................................ ............................... 97
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
10 Anhang ................................ ................................ ................................ ............................... 98
10.1 Funktionale Abschnitte (vergrößerte Darstellung) ................................ ............................ 98
10.2 Prognosen der Wasserbeschaffenheit: (Daten-)Grundlagen der
abflussgewichteten Mischrechnung ................................ ................................ ............... 100
10.2.1 Datengrundlagen ................................ ................................ ................................ ...... 100
10.2.2 Berechnungsgrundlagen Mischrechnung ................................ ................................ .. 121
10.3 Eingangswerte der Mischrechnung ................................ ................................ ............... 122
10.4 Ergebnisse der Mischrechnung ................................ ................................ ..................... 157
10.4.1 Absolute Konzentrationen ................................ ................................ ......................... 157
10.4.2 Absolute und relative Differenzen ................................ ................................ ............. 194
10.5 Zusätzliche Prüfung der potenziellen Beeinflussung der Entnahme durch die
oberhalb gelegene Kläranlage ................................ ................................ ....................... 228
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Betrachtete Oberflächen- und Grundwasserkörper ................................ ................. 5
Abbildung 2: Darstellung des Entnahmebereichs für die RWTL (RWE, Mitteilung vom 23.08.2022)
................................ ................................ ................................ ................................ . 8
Abbildung 3: Darstellung des Abschnitts der RWTL mit Markierungen der Bereiche, in denen
bauzeitliche Wasserhaltungen erforderlich sind (rot und schwarz umkreist) (RWE,
Mitteilung vom 17.08.2022). ................................ ................................ ..................... 9
Abbildung 4: Vorflutsystem (Schema) mit Relevanz für die Beurteilung des Vorhabens ............ 11
Abbildung 5: Methodik zur Bewertung des Zustands von Oberflächenwasserkörpern................ 19
Abbildung 6: Methodik zur Bewertung des Zustands von Grundwasserkörpern ......................... 21
Abbildung 7: Funktionale Gewässerabschnitte der Oberflächengewässer im potenziellen
Einflussbereich des Vorhabens (vergrößerte Darstellung im Anhang, Kapitel 10.1) 27
Abbildung 8: Wassermengengerüst zur Abbildung der Abflussverhältnisse im
Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ............................. 30
Abbildung 9: Jahresgangverlauf des Abflusses am Pegel Düsseldorf für das Jahr 2018
(Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch (LUBW 2021)) ................................ .... 51
Abbildung 10: Wasserstandsganglinie am Pegel Rees, sowie Ganglinien von zwei
Grundwassermessstellen im Rheinhinterland im Abstand von 600 m (Grundwasser-
1) und 1400 m (Grundwasser-2) (Datenbasis: DGJ, elwas-web, eigene Darstellung
(ProAqua, 2022) ................................ ................................ ................................ ..... 53
Abbildung 11: Korrelation für den Zeitraum Sommer nach OGewV 2016 (April bis November)
zwischen der Wassertemperatur (Messdaten Düsseldorf-Flehe, ELWAS (LANUV
NRW 2022c)) und der Globalstrahlung (Daten: LANUV NRW 2020b) .................... 82
Abbildung 12: Korrelation zwischen dem Abfluss und der Temperatur für den Zeitraum Sommer
nach OGewV 2016 (April bis November) ................................ ................................ 82
Abbildung 13: Korrelation für den Zeitraum Winter nach OGewV 2016 (Dezember bis März)
zwischen der Wassertemperatur (Messdaten Düsseldorf-Flehe, ELWAS (LANUV
NRW 2022c)) und der Globalstrahlung (Daten: LANUV NRW 2020b) .................... 83
Abbildung 14: Korrelation zwischen dem Abfluss und der Temperatur für den Zeitraum Winter nach
OGewV 2016 (Dezember bis März) ................................ ................................ ........ 84
Abbildung 15: Korrelation zwischen der O2-Konzentration und der Temperatur ........................... 85
Abbildung 16: Funktionale Gewässerabschnitte der Oberflächengewässer im potenziellen
Einflussbereich des Vorhabens ................................ ................................ .............. 99
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Maximal denkbares und für die Betrachtungen als Grundlage verwendetes
Entnahmekonzept – Entnahmemenge in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und
des gleichwertigen Wasserstands bzw. des Wasserstands ................................ ...... 7
Tabelle 2: Gruppen funktionaler Rahmenbedingungen und Annahmen/Festsetzungen zur
Berücksichtigung in der Auswirkprognose (grau hinterlegt = beurteilungsrelevante
Abweichung zwischen Ausgangs- und Prognosezustand) ................................ ...... 12
Tabelle 3: Wasserabhängige FFH-Gebiete im Bereich des festgesetzten
Überschwemmungsgebiets der angrenzenden OFWK unterhalb der Entnahmestelle
(LANUV NRW 2022a) ................................ ................................ ............................ 13
Tabelle 4: Grundwasserabhängige Landökosysteme mit (anteiliger) Lage im
Untersuchungsgebiet, die sich innerhalb des festgesetzten
Überschwemmungsgebiets der betrachteten OFWK des Rheins sowie im Bereich
der bauzeitlichen Wasserhaltung befinden (LANUV NRW 2022d) .......................... 15
Tabelle 5: Hydromorphologische, chemische und allgemeine physikalisch-chemische
Qualitätskomponenten des ökologischen Zustands/Potenzials in Fließgewässern
(nach OGewV 2016, Anlage 3) ................................ ................................ ............... 20
Tabelle 6: Qualitätskomponenten zur Bewertung des GWK (nach §§ 4 (2) und 7 (2) GrwV
2010) ................................ ................................ ................................ ...................... 22
Tabelle 7: Charakterisierung der funktionalen Gewässerabschnitte zur räumlichen
Differenzierung potenziell vorhabenbedingter Wirkungen ................................ ....... 28
Tabelle 8: Parameter zur Beschreibung von Wirkungen auf die hydromorphologischen
Verhältnisse aufbauend auf den vorab erläuterten Wirkpfaden (x = potenziell
relevante Wirkpfade, nähere Betrachtung notwendig; (x) = prinzipiell wäre Wirkpfad
vorhanden, auf Grund von verschiedener Umstände jedoch nicht näher zu
betrachten; = keine Auswirkungen, keine weitere Betrachtung) ........................... 32
Tabelle 9: Potenzielle Sekundärwirkungen der Wasserentnahme auf den Rhein (x = zu
betrachten) ................................ ................................ ................................ ............. 34
Tabelle 10: Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die
Qualitätskomponenten des ökologischen und chemischen Zustands der OFWK aus
der D4-Liste des 4. MZ (LANUV NRW 2020c) sowie der OGewV 2016.................. 36
Tabelle 11: Charakterisierung der Oberflächenwasserkörper im potenziellen Wirkbereich des
Vorhabens (nach MUNLV NRW 2021b) ................................ ................................ . 50
Tabelle 12: Anzahl der Tage mit den jeweiligen notwendigen Abflüssen für die entsprechenden
Entnahmemengen in den jeweiligen Jahren des Zeitraums 2010-2018 sowie der
mittlere Anteil der Abflüsse im Jahr anhand dieses Zeitraums (Deutsches
Gewässerkundliches Jahrbuch (LUBW 2021)) ................................ ....................... 52
Tabelle 13: Hauptwerte für den Wasserstand (Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch (LUBW
2021)) für den Zeitraum 2009 bis 2018 ................................ ................................ .. 52
Tabelle 14: Ergebnisse der Kartierung vom 29.11.2011 des Abschnitts 2_7120 (Abschnitt
zwischen den Stationierungen km 712,0 und km 713,0) des Rheins (ELWAS
(LANUV NRW 2022b)) ................................ ................................ ........................... 54
Tabelle 15: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring-Ergebnisse und der Bewertung der
allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) für die deutschen OFWK im
3. Bewirtschaftungszyklus (nach MUNLV NRW 2021b) ................................ .......... 55
Tabelle 16: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring-Ergebnisse und der Bewertung der
flussgebietsspezifischen Schadstoffe für die deutschen OFWK im 3.
Bewirtschaftungszyklus (nach MUNLV NRW 2021b) (fett markiert:
Überschreitungen auch für den Zeitraum des 5. MZ (2019-2021) (nicht
plausibilisiert) rechnerisch ermittelt (Datengrundlage: Mischrechnung anhand
LANUV NRW 2022c; vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1)) ................................ ................ 57
Tabelle 17: Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials der betrachteten OFWK auf Basis
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
der Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten (4. Monitoringzyklus im 3.
Bewirtschaftungszyklus, nach MUNLV NRW 2021b) ................................ .............. 58
Tabelle 18: Bewertung des ökologischen Potenzials der betrachteten OFWK auf Basis der
detaillierten Bewertung der Gewässerflora (4. Monitoringzyklus im 3.
Bewirtschaftungszyklus, nach MUNLV NRW 2021c und LANUV NRW 2022b) ...... 59
Tabelle 19: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring-Ergebnisse und der Bewertung der
Stoffe des chemischen Zustands für die OFWK im 3. Bewirtschaftungszyklus (4.
Monitoringzyklus) (nach MUNLV NRW 2021b) (blau = Bewertung gut; rot =
Bewertung nicht gut) (fett markiert: Überschreitungen auch für den Zeitraum des 5.
MZ (2019-2021) (nicht plausibilisiert) rechnerisch ermittelt (Mischrechnung anhand
Datengrundlage: LANUV NRW 2022c; vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1)) ..................... 59
Tabelle 20: Bewirtschaftungsziele und Fristen zur Zielerreichung für die betrachteten OFWK
(nach MUNLV NRW 2021b) ................................ ................................ ................... 60
Tabelle 21: Maßnahmen und Umsetzungsfristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der
betrachteten Oberflächenwasserkörper (aggregiert nach MUNLV NRW 2021b) .... 61
Tabelle 22: Charakterisierung der Grundwasserkörper im potenziellen Wirkbereich des
Vorhabens (nach MUNLV NRW 2021b-h, LANUV NRW 2022b) ............................ 63
Tabelle 23: Bewertung des mengenmäßigen Zustands der betrachteten Grundwasserkörper
einschließlich der wertbestimmenden Komponenten (nach MUNLV NRW 2021b-h)
................................ ................................ ................................ ............................... 65
Tabelle 24: Bewertung des chemischen Zustands der betrachteten GWK einschließlich der
wertbestimmenden Komponenten (nach MUNLV NRW 2021b-h) .......................... 67
Tabelle 25: Bewirtschaftungsziele und Fristen zur Zielerreichung für die betrachteten GWK
(nach MUNLV NRW 2021b-h) ................................ ................................ ................ 69
Tabelle 26: Weniger strenge Bewirtschaftungsziele des mengenmäßigen Grundwasserzustands
gemäß des Hintergrundpapiers Braunkohle (MUNLV NRW (2022), kursiv: indirekte
Wirkung auf die genannten GWK ................................ ................................ ........... 71
Tabelle 27: Weniger strenge Bewirtschaftungsziele des chemischen Grundwasserzustands
gemäß des Hintergrundpapiers Braunkohle (MUNLV NRW (2022); 1: teilweise noch
ohne Zielverfehlung; 2: bergbaubedingt noch nicht im schlechten chemischen
Zustand ................................ ................................ ................................ .................. 71
Tabelle 28: Maßnahmen und Umsetzungsfristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der
betrachteten Grundwasserkörper (aggregiert nach MUNLV NRW 2021b-h) ........... 72
Tabelle 29: Entnahmemenge in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des gleichwertigen
Wasserstands und Darstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit ............................... 73
Tabelle 30: Wasserstandsänderung in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des
gleichwertigen Wasserstands und Darstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit ........ 74
Tabelle 31: Wasserstandsänderungen und daraus resultierende Änderung der berechneten
Exfiltration bei einem kf-Wert von 5*10-4 m/s ................................ .......................... 75
Tabelle 32: Wasserstandsänderungen und daraus resultierende Änderung der berechneten
Exfiltration bei einem kf-Wert von 5*10-5 m/s ................................ .......................... 75
Tabelle 33: Durch Wasserstandsänderungen im Rhein betroffene Flächenanteile der
untersuchten Grundwasserkörper unter Berücksichtigung verschiedener kf-Werte 76
Tabelle 34: Auszug der Parameter und Konzentrationen, bei denen im Bestand
Überschreitungen der Beurteilungswerte vorlagen und die anhand der
darzustellenden Nachkommastellen gemäß Nachkommastellen in den Messdaten
eine Erhöhung der absoluten Konzentrationen darstellten (Tabelle mit
Konzentrationen von allen Parametern im Anhang, Kapitel 10.4.1; absolute und
relative Veränderungen im Anhang, Kapitel 10.4.2) ................................ ............... 79
Tabelle 35: Spannen der pH-Werte für den Rhein oberhalb der Entnahmestelle sowie die
Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe anhand der Messwerte der Jahre 2019 bis
2021 sowie Darstellung der Mittelwerte und der Orientierungswerte für den Rhein
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
(Typ 20)................................ ................................ ................................ .................. 81
Tabelle 36: Vorhabenbedingte Wirkpfade und deren Übertrag zu potenziellen Auswirkungen auf
die Ebene der OFWK/GWK ................................ ................................ .................... 88
Tabelle 37: Für die Mischrechnung berücksichtigte GÜS-Messstellen (LANUV NRW 2022c). 100
Tabelle 38: Anzahl der Messwerte die für die Mischrechnung berücksichtigt wurden (LANUV
NRW 2022c) ................................ ................................ ................................ ........ 101
Tabelle 39: Ermittelte 90P-Werte bzw. Maximalwerte der Konzentrationen anhand der
vorliegenden Daten des Zeitraums 2019-2021 (5. MZ) für die Annahme oberhalb der
Entnahme sowie die Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe als Eingangswerte der
Mischrechnung ................................ ................................ ................................ ..... 122
Tabelle 40: Ermittelte Mittelwerte der Konzentrationen anhand der vorliegenden Daten des
Zeitraums 2019-2021 (5. MZ) für die Annahme oberhalb der Entnahme sowie die
Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe als Eingangswerte der Mischrechnung .. 139
Tabelle 41: Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen
Abschnitten bei MQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 18 m³/s inkl.
Darstellung der Beurteilungswerte (grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW:
Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert) .................... 157
Tabelle 42: Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen
Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 1,8 m³/s inkl.
Darstellung der Beurteilungswerte (grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW:
Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert) .................... 169
Tabelle 43: Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen
Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 5 m³/s inkl.
Darstellung der Beurteilungswerte (grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW:
Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert) .................... 181
Tabelle 44: Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den
funktionalen Abschnitten bei MQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 18
m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel. Differenz: =
Erhöhung < 0,1%, = Erhöhung zw. 0,1% und 1%, = Erhöhung > 1%) ............ 194
Tabelle 45: Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den
funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 1,8
m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel. Differenz: =
Erhöhung < 0,1%, = Erhöhung zw. 0,1% und 1%, = Erhöhung > 1%) ............ 205
Tabelle 46: Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den
funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 5
m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel. Differenz: =
Erhöhung < 0,1%, = Erhöhung zw. 0,1% und 1%, = Erhöhung > 1%) ............ 216
Tabelle 47: Die betrachteten Szenarien zur Prüfung des Einflusses der Abwasserfahne der KA
Dormagen-Rheinfeld auf die Wasserqualität an der Entnahmestelle .................... 228
Tabelle 48: Abgestimmte Vorgehensweise zur anteiligen Mischung der longitudinalen
Mischrechnung (Koenzen, Schirmer und Karthaus-Sausen 2016). ...................... 229
Tabelle 49: Bestandsverhältnisse für eine Auswahl an Parametern bei mittleren Verhältnissen
bei Durchführung einer longitudinalen Mischrechnung ................................ ......... 230
Tabelle 50: Bestandsverhältnisse für eine Auswahl an Parametern bei Trockenwetter bei
Durchführung einer longitudinalen Mischrechnung ................................ ............... 231
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
Abkürzungsverzeichnis
ACP Allgemeiner physikalisch-chemische Parameter
AWB Künstlicher Wasserkörper (artificial water body)
BQK Biologische Qualitätskomponente
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
BW Beurteilungswert
BWP Bewirtschaftungsplan
EG-GWRL Grundwasserrichtlinie
EG-WRRL Wasserrahmenrichtlinie
EP Einzelparameter (Gewässerstrukturgüte)
EuGH Europäischer Gerichtshof
FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
FGS Flussgebietsspezifischer Schadstoff
GlW gleichwertiger Wasserstand
GÖP Gutes ökologisches Potenzial
GÖZ Guter ökologischer Zustand
GrwV Grundwasserverordnung
GSK Gewässerstrukturklasse
GÜS Gewässerüberwachungssystem
GW Grundwasser
gwaLÖS Grundwasserabhängiges Landökosystem
GWK Grundwasserkörper
GWL Grundwasserleiter
HMWB Erheblich veränderter Wasserkörper (heavily modified water body)
HÖP Höchstes ökologisches Potenzial
HP Hauptparameter (Gewässerstrukturgüte)
HW höchster Wasserstand in einer Zeitspanne
JAM Jahresabwassermenge
JD Jahresdurchschnittswert
KA Kläranlage
LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
MAX Maximalwert
MHQ Mittlerer Hochwasserabfluss
MHW mittlerer höchster Wert der Wasserstände in einer Zeitspanne
MUNLV NRW Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
MNQ mittlerer Niedrigwasserabfluss
MNW mittlerer niedrigster Wert der Wasserstände in einer Zeitspanne
MQ Mittelwasserabfluss
MW Mittelwert der Wasserstände in einer Zeitspanne
MW arithmethisches Mittel (in dieser Form verwendet für die Tabellen)
MZ Monitoringzyklus
MZB Makrozoobenthos
NSG Naturschutzgebiet
NW niedrigster Wasserstand in einer Zeitspanne
NWB Natürlicher Wasserkörper (natural water body)
ÖP Ökologisches Potenzial
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
ÖZ Ökologischer Zustand
OFWK Oberflächenwasserkörper
OGewV Oberflächengewässerverordnung
OW Orientierungswert
PBSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
PW Präventivwert
RL Richtlinie
RWTL Rheinwassertransportleitung
Sff Schifffahrt auf Flüssen (freifließend)
TrinkwV Trinkwasserverordnung
UBA Umweltbundesamt
UQN Umweltqualitätsnorm
VSG Vogelschutzgebiet
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WRRL Wasserrahmenrichtlinie
WSV/WSA Wasserschifffahrtsverwaltung/Wasserschifffahrtsamt
ZHK Zulässige Höchstkonzentration
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 1 -
1 Veranlassung, Zielstellung und Vorgehen zur Begutachtung
1.1 Wasserwirtschaftliche Veranlassung des Vorhabens
Für den von der RWE Power AG betriebenen Tagebau Hambach im Rheinischen Braunkohlerevier
wird durch die vorzeitige Beendigung der Kohleverstromung bereits ab 2030 eine Seebefüllung not-
wendig, die damit im Vergleich zu den bisherigen Planungen um rund zwei Jahrzehnte vorgezogen
wurde. Für diese Seebefüllung ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser (RWTL)
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.
Das Vorhaben entstammt ursprünglich den Zielen des Braunkohleplans Garzweiler II aus dem Jahr
1995. Dort wird der dauerhafte Schutz der Feuchtgebiete sowie die spätere Befüllung des Tagebau-
sees mit Rheinwasser festgelegt. Gemäß diesem ursprünglichen Plan war die Versorgung von
Feuchtgebieten im Nordraum des Tagebaus Garzweiler ab ca. 2030 erforderl ich und die Befüllung
des Tagebausees ab 2045. Die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs- und Ökowasser muss mit
zur Wiederherstellung naturnaher Grundwasserstände gewährleistet werden. Der entsprechende
Braunkohleplan unter Berücksichtigung des Trassenverlaufs wurde am 17.06.2020 genehmigt. Be-
dingt durch den Ausstieg aus der deutschen Braunkohleverstromung bis 2038 ist eine Füllung der
Tagebauseen zu einem früheren Zeitpunkt notwendig. So muss ab 2039 die Seebefüllung des Ta-
gebaus Garzweiler und ab 2030 die Seebefüllung des Tagebaus Hambach erfolgen.
Hierzu wurden in der Leitentscheidung des Landes NRW vom 23.03.2021 konkrete Entscheidungs-
sätze formuliert, die u.a. Folgendes beinhalten:
- „Die Befüllung der Restseen soll auf einen Zeitraum von möglichst 40 Jahren nach Ende der Braun-
kohleförderung im Tagebau ausgerichtet werden.“ (Entscheidungssatz 9)
- „Die Befüllung des Restsees Hambach und die Auffüllung des Grundwasserleiters ist wie in Garz-
weiler durch die Zuführung von Rheinwasser zu beschleunigen und zu unterstützen. Dazu ist Rhein-
wasser mit Transportleitungen zu den Tagebauen heranzuführen, um einen Befüllungszeitraum von
40 Jahren zu ermöglichen.“ (Entscheidungssatz 10)
- „Es soll sichergestellt werden, dass auch bei anhaltenden Niedrigwasserereign issen des Rheins
die Feuchtgebiete und gestützten Oberflächengewässer mit ausreichenden Wassermengen ver-
sorgt werden.“ (Entscheidungssatz 11)
Der Umsetzung dieser Festlegungen dient das zu betrachtende Vorhaben.
Die nach dem Beschluss des BKA in seiner Sitzung vom 28.05.2021 geplante Vorzugstrasse beginnt
am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rhein in Dormagen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“,
Rhein-km 712,6). Durch die notwendige erhöhte Wasserentnahme von 18 m³/s im Vergleich zu bis-
her 4,2 m³/s ist ein e Erweiterung des Rohrleitsystems (von 2x DN 1400 auf 3x DN 2200) als auch
eine entsprechende Anpassung des Entnahmebauwerk s der vorherigen Planung erforderlich. Die
Breite des Entnahmebauwerks vergrößert sich von 25 m auf 60 m und es wird ein weiteres Gebäude
(„Hydroburst“) zur Reinigung der Rechenoberfläche benötigt. Dieses hat einen Flächenbedarf von
ca. 12 m x 6 m in einem Raum nicht weiter als 50 m von den Passiv-Rechen entfernt.
Nach derzeitigen Abschätzungen wird in Summe eine Zielmenge von rd. 420 Mio. m³/a (∅ ~13 m³/s)
Rheinwasser benötigt, um eine Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler in 40 Jahren
zu realisieren und gleichzeitig die Versorgung der Feuchtgebiete sicherzustellen. Als Ergebnis von
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 2 -
Fachgesprächen zwischen Wasserschiffahrtsv erwaltung/Wasserschiffahrtsamt (WSV/WSA) und
RWE wurde im Rahmen des o.g. „Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ zunächst ein gestaffeltes Entnahmekonzept erar-
beitet, welches eine Ab senkung des Rheins von maximal 0,6 cm für die Befüllung des Tagebaus
Garzweiler bewirkte. Die Befülldauer des Tagebaus Garzweiler von 40 Jahren wurde hierbei sicher-
gestellt. Nach diesen im Vorfeld durchgeführten Abstimmungen mit Definition damalig tolerier barer
Veränderungen der Wasserspiegellagen führen die geänderten Anforderungen nun zu neuen Ab-
stimmungsbedürfnissen mit der WSV. Derzeit ist das endgültige Entnahmekonzept noch nicht final
abgestimmt. Es gibt mittlerweile jedoch einen Kompromissvorschlag, der seitens der WSV mit ge-
tragen wird. Für die WRRL-Verträglichkeit soll nur das Entnahmekonzept untersucht werden, wel-
ches die zeitlichen und mengenmäßigen Anforderungen i. S. der Seebefüllungen und sonstigen
Wassermengenbedürfnissen erfüllt (2 cm bis GlW +150), da so der max. Einfluss auf die Wasser-
stände und -mengen und damit die WRRL-relevanten Veränderungen abgedeckt werden.
Aus diesen Rahmenbedingungen lassen sich die drei folgenden Aspekte benennen, die für die
WRRL-Verträglichkeit betrachtet werden. Diese sind in Kapitel 2.1 ausführlich mit ihren potentiellen
Auswirkungen dargestellt.
1. Entnahme(menge) aus dem Rhein
2. Entnahmebauwerk
3. Bauzeitl. Wasserhaltung mit Wiedereinleitung
1.2 Gegenstand der Begutachtung
(Ausführliche Darstellung des Vorhabens in Kapitel 2.1)
Das vorliegende Verfahren dient der raumor dnerischen Sicherung einer Trasse für den Bau einer
Wassertransportleitung vom Rhein bis zum RWE -Betriebsgelände bei Frimmersdorf sowie einer
Trasse für den Bau einer Wassertransportleitung bis zum Tagebau Hambach, um die Umsetzung
der Zielvorgaben des Bra unkohlenplanes Garzweiler II sowie des Braunkohlenplanes Hambach -
Teilplan 12/1 - zu gewährleisten.
Die spätere Realisierung der Wassert ransportleitungen innerhalb der zu sichernden Trasse ein-
schließlich der für die Entna hme von Rheinwasser vorgesehenen A nlagen und die Entnahme aus
dem Rhein selbst lösen indes verschiedene wasserrechtliche Gestattungs- und Benutzungstatbe-
stände aus. So fällt etwa die Entnahme aus dem Rhein unter den Benutzungstatbestand des § § 9
(1) Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz 1 (WHG) und die bauzeitliche Wasserhaltung unter § 9 (1) Nr. 5
WHG i.V.m. § 9 (1) Nr. 4 WHG.
Die Entnahme soll über das neu zu errichtende Entnahmebauwerk bei Dormagen-Rheinfeld (Ent-
nahmestelle „Piwipp“, Rhein-km 712,6) erfolgen. Die Errichtung des Entnahmebauwerks am Rhein-
ufer führt zu einer Umgestaltung des Uferbereichs und stellt insofern einen Gewässerausbau dar,
für den ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist.
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens auf der Ebene der Braunkohlenplanung ist zu bewerten,
ob die spätere Realisierung im Rahmen der wasserrechtlichen Anforderungen mit den Bewirtschaf-
tungszielen nach der WRRL in Einklang steht.
1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts („Wasserhaushaltsgesetz“) vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 18.07.2017
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 3 -
1.3 Veranlassung zum Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
(Ausführliche Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Kapitel 3.1)
Zu den wasserrechtlichen Anforderungen, die bei der späteren Realisierung des Vorhabens im Rah-
men der wasserrechtlichen Gestattungs - und Benutzungstatbestände zu erfüllen sind, zählen ins-
besondere die in Artikel 4 (1) EG -Wasserrahmenrichtlinie2 (EG-WRRL) bzw. §§ 27 und 47 WHG
aufgeführten Bewirtschaftungsziele. Diese stellen nach der Entscheidung des Europäischen Ge-
richtshofs (EuGH) im Jahre 2015 3 wasserrechtlich verbindliche Vorgaben für die Zulässigkeit von
Vorhaben dar. Die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen ist daher sowohl im Rahmen eines
Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahrens für einen Gewässerausbau gemäß §§ 67, 68 WHG
als auch in einem Erlaubnis-/Bewilligungsverfahren für eine Gewässerbenutzung gemäß §§ 8, 9, 12
WHG zu prüfen. Die Begutachtung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszie-
len erfolgt im vorliegenden „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie“ (Fachbeitrag WRRL).
1.4 Vorgehen zur Begutachtung des Vorhabens gegenüber den Bewirtschaftungs-
zielen
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage eines Wirkpfad-basierten Ansatzes, der es ermöglicht, auf
transparente und nachvollziehbare Weise sogenannte „Wirkpfade“, d. h. Ursache -Wirkung-Bezie-
hungen abzuleiten. Damit können funktionale Zusammenhänge zwischen dem Vorhaben und den
Bewirtschaftungszielen abgebildet werden. Potenzielle Betroffenheiten lassen sich funktional ermit-
teln oder bereits frühzeitig ausschließen. Diese als „Wirkpfadanalyse“ bezeichnete funktionale Be-
trachtung ist Grundvoraussetzung, um potenziell vorhabenbedingte Auswirkungen bei komplexen
Verhältnissen handhabbar und belastbar pro gnostizieren zu können. Sie erfolgt in vier übergeord-
neten Schritten und orientiert sich methodisch an den bundesweiten Empfehlungen zur wirkpfadba-
sierten Beurteilung von Vorhaben vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbots im Sinne der
EG-WRRL.4
1.5 Bezugszeiträume und maßgebliche Vergleichszustände zur Begutachtung
Die Prognosen basieren generell auf möglichst aktuellen, möglichst belastbaren Daten.
Dementsprechend werden die Charakterisierungen der OFWK und GWK anhand der Informationen
des veröffentlichten 3. BWP (4. MZ) maßgeblich dargestellt. Ergänzt werden diese Verhältnisse
durch aktuellere Daten in Bezug auf die Wasserbeschaffenheit sowie den Abfluss, soweit vorliegend.
Somit wird die Wasserbeschaffenheit ergänzt durch die Daten des Zeitraums 2019 bis 2021 (5. MZ)
und der Abfluss aufbauend auf den Zeitraum 2010 bis 2018.
Die Prognosen beziehen sich auf die langfristige Worst -Case-Betrachtung maximaler Entnahmen,
die bis zum Wiederanstieg des Grundwassers erforderlich sein werden.
2 Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 („Wasserrahmenrichtlinie“, EG-WRRL) zur Schaffung eines Ordnungsrah-
mens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
3 Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C -461/13 zur beantragten Weservertiefung, Urteil
vom 01.07.2015
4 LAWA - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2020): Fachtechnische Hinweise für die Erstellung der Prognose im
Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots – Beschlossen auf der 160. LAWA -Vollversammlung am 17./18.
September 2020 in Würzburg. Erstellt im Rahmen des Länderfinanzierungsprogrammes „Wasser, Boden und Abfall“.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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1.6 Untersuchungsgebiet
Der maßgebliche Raumbezug für Aussagen im Fachbeitrag WRRL stellt der Wasserkörper dar. Das
Untersuchungsgebiet (Abbildung 1) umfasst sämtliche Oberflächenwasserkörper (OFWK), in denen
potenziell betriebsbedingte Veränderungen der abiotischen Verhältnisse in Folge der Rheinwasser-
Entnahme nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Dies betrifft den ausgehend von der
geplanten Entnahmestelle an der Stationierung km 712,6 des Rheins flussabwärts gelegenen wei-
teren Verlauf des Rheins bis zum Übergang in die Niederlanden, ab dem nachweisbare Wirkungen
des Vorhabens durch die dortigen Abflussmengenanteile ausgeschlossen werden können.
Grundwasserkörper (GWK) mit zumindest anteiliger Lage in diesen Überschwemmungsflächen so-
wie einer räumlichen Schnittmenge zu den betrachteten OFWK liegen im potenziellen Einflussbe-
reich des Vorhabens und sind daher im Hinblick auf eine potenzielle vorhab enbedingte Beeinflus-
sung ebenfalls zu untersuchen.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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Abbildung 1: Betrachtete Oberflächen- und Grundwasserkörper
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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2 Darstellung des Vorhabens und der wasserwirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen
2.1 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren
Für die Entnahme wird ein Entnahmebauwerk sowie die zugehörige Überleitung erstellt. Die Ent-
nahme erfolgt an der Stationierung km 712,6 des Rheins.
Bestandteil dieser Beurteilungen sind somit sowohl die Auswirkungen der Entnahme aus dem Ober-
flächengewässer, die baulichen Wirkungen des Entnahmebauwerks und zugehöriger Anlagen im
Umfeld der Entnahmestelle sowie die Sümpfung zum Bau der Trassen mit Wiedereinleitung des
Wassers ins Grundwasser oder ggf. in einen Vorfluter.
Am Anfang vorhabenbedingter Wirkpfade stehen somit die folgenden Wirkfaktoren:
Ausgelöst durch die Entnahme aus dem Rhein (betriebsbedingt):
- Abfluss, in Anlehnung an die Empfehlungen der LAWA (2020) für die Fallgruppe „Ausleitung/Ent-
nahme mit Wiedereinleitung“
Ausgelöst durch die Errichtung des Entnahmebauwerks (bau-, anlage- und betriebsbedingt):
- Fließverhalten
- Morphologische Veränderungen
Ausgelöst durch die lokale Bauwasserhaltung (baubedingt):
- Wasserspiegellagen (GW)
- Abfluss
- Wasserbeschaffenheit
Details zu den einzelnen Wirkpfadauslösern sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen. Die
damit einhergehenden potenziellen Wirkungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse sind Ka-
pitel 3.4.3.1 zu entnehmen.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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2.1.1 Wirkpfadauslöser „Entnahme aus dem Rhein“ (betriebsbedingt)
Es wurde als Ergebnis von Fachgesprächen zwischen den WSV/WSA und RWE im Braunkohlen-
plan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“
ein gestaffeltes Entnahmekonzept zur Füllung de s Tagebausees Garzweiler und Versorgung der
Feuchtgebiete im Nordraum entwickelt, um mit möglichst geringfügiger Reduzierung der Wasser-
stände zu gewährleisten, dass die Schifffahrt im Rhein nicht beeinträchtigt wird, und damit ebenso
nur maximal minimale Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft hervorgerufen werden.
Das um den Tagebau Hambach zu erweiternde Konzept war zum Zeitpunkt der Erarbeitung des
Fachbeitrags (Stand 24.06.2022) noch in Diskussion, so dass zur Beurteilung hohe konservative
Annahmen von Entnahmemengen verwendet wurden (s. Tabelle 1), sodass Auswirkungen geringe-
rer Absenkungen/Reduzierungen der Abflussmengen mit abgebildet werden (u.a. aus dem aktuellen
Kompromissvorschlag).
Tabelle 1 stellt dabei dar, wie viel Rheinwasser in Abhängigkeit des gleichwertigen Wasserstands
bzw. des Abflusses im Rhein entnommen werden soll. Neben den zugehörigen Abflussmengen wer-
den die Entnahmemengen der zugehörigen wasserwirtschaftlichen Hauptwerte des Pegels Düssel-
dorf dargestellt (Quelle: Informationsplattform Undine, BMU-Projekt "Verbesserung der Datengrund-
lage zur Bewertung hydrologischer Extreme" (BfG 2022).
Tabelle 1: Maximal denkbares und für die Betrachtungen als Grundlage verwendetes Entnahmekonzept –
Entnahmemenge in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des gleichwertigen Wasserstands
bzw. des Wasserstands
Abfluss
(Pegel
Düsseldorf)
wasserwirtschaftl.
Hauptwerte1
(Pegel Düsseldorf,
Stat. km 744,2)
gleichwertiger
Wasserstand
(GlW)
Wasser-
stand
Entnahme Absen-
kung d.
Wasser-
stands
m³/s cm m³/s cm
450 NQ (464 m³/s) <GlW < 97 1,8 0,4
550 NM7Q (539 m³/s) <GlW < 97 1,8 0,4
950 MNQ (958 m³/s) <GlW < 97 1,8 0,4
962 GlW 97 5,0 1,0
1224 GlW+50 147 8,5 1,5
1518 GlW+100 197 12,7 2,0
1841 GlW+150 247 17,8 2,6
2191 MQ (2120 m³/s) GlW+200 297 18,0 2,5
2339 GlW+220 317 18,0 2,4
2592 GlW+250 347 18,0 2,3
2972 GlW+300 397 18,0 2,2
1 Pegel Düsseldorf, Datenreihe 01.11.1900 -31.12.2020; (Quelle: Informationsplattform Undine, BMU -Projekt
"Verbesserung der Datengrundlage zur Bewertung hydrologischer Extreme" (BfG 2022))
Der resultierende Wirkfaktor ist somit der Abfluss in Verbindung mit der Veränderung des Wasser-
stands.
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2.1.2 Wirkpfadauslöser „Entnahmebauwerk“ (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
Eine Abbildung des geplanten Entnahmebauwerks im Vorabzug ist im Folgenden dargestellt.
Abbildung 2: Darstellung des Entnahmebereichs für die RWTL (RWE, Mitteilung vom 23.08.2022)
Dabei befindet sich eine offene Bauweise erst hinter dem Rheindamm, zwischen Rhein und Damm
erfolgt der Verbau unterirdisch.
Der Johnson-Screen wird in einer Einhausung errichtet. Die Sohle und das Ufer sowie die seitlichen
Abgrenzungen des Johnson-Screens werden betoniert; als Abgrenzung in Richtung Wasseroberflä-
che sowie seitlich parallel zum Ufer wird ein Grobrechen mit Abständen von 50 cm angebracht.
Die beanspruchte Abschnittslänge im Rhein beträgt etwa 60 m.
2.1.3 Wirkpfadauslöser „Bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)einleitung“ (baubedingt)
Für den Bau der RWTL sind bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig. Dies ist nach der-
zeitigen Kenntnisstand in der Regel in den Bereichen der Rohrleitungsgräben für die Verlegung der
Rheinwassertransportleitung sowie der Baugruben für die geplanten Bauwerke und die Start - und
Zielgruben der Durchpressungen erforderlich, in denen Grundwasserflurabstände < 5 m vorliegen;
im Bereich von Durchpressungen auch in Einzelfällen Abstände von bis zu 15 m. Hierbei handelt es
sich aufgrund noch nicht vorliegender Baugrunduntersuchungen um maximale Annahmen. Sofern
im Bereich der Baugruben Grundwasser ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und
eine wasserdichte Baugrubensohle aus Beton in die Baugrube eingebracht. Anschließend wird das
Wasser aus der Baugrube abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugruben-
sohle aus Beton verhindern ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube. Die Bau-
gruben werden in Abhängigkeit von dem zu querenden Objekt eine Tiefe von bis zu ca. 17 m auf-
weisen.
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Die Bereiche sind im Folgenden dargestellt. Es umfasst:
1-1: Deponie1-2: B9/K12
1-3: A57, Industriefläche, Bahnlinie
1-4: Kohnacker
1-5: L380, Neusser Landstraße
1-6: L36, Straberger Weg
1-7: FFH Knechtstedener Wald
1-8: Gohrer Graben
1-9: Broicher Dorfstraße
1-10: B477, Bergheimer Straße
sowie den Bereich des Entnahme- und Pumpbauwerks.
Zusätzlich weist der Bereich zwischen dem FFH-Gebiet Knechtstedener Wald und dem Gohrer Gra-
ben Flurabstände < 5 m auf , so dass in diesem Bereich ebenso die Errichtung einer temporären
bauzeitliche Wasserhaltung erforderlich werden kann.
Abbildung 3: Darstellung des Abschnitts der RWTL mit Markierungen der Bereiche, in denen bauzeitliche
Wasserhaltungen erforderlich sind ( rot und schwarz umkreist) (RWE, Mitteilung vom
17.08.2022).
Für die Wiedereinleitung des Wassers gibt es aktuell zwei Optionen:
1. Wiedereinleitung in denselben GWK, aus dem das Wasser entnommen wurde, Versicke-
rung ortsnah, eine Einleitung über Altlasten wird ausgeschlossen.
2. Einleitung in Vorfluter entlang der Trasse in Bereichen mit flurnahen GW-Ständen; aktuell
keine konkrete Festlegung der potenziell betroffenen Vorfluter.
Grundsätzlich ist anzunehmen, dass die bauzeitliche Wasserhaltung in den jeweiligen Abschnitten
der Rohrleitungsgräben und der Baugruben als konservativer Ansatz max. 6 Monate dauert. Wahr-
scheinlich sind die Wasserhaltungen nur 3-4 Monate erforderlich.
Relevante Wirkfaktoren sind somit die nur lokale Veränderung des Wasserstands im Grundwasser
sowie der Abfluss in den ggf. betroffenen OFWK und die Wasserbeschaffenheit.
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2.2 Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Untersuchungsgebiet
2.2.1 Wasserwirtschaftlich relevante Rahmenbedingungen im Untersuchungsgebiet
Das Vorflutsystem stellt die potenziell betroffenen Oberflächenwasserkörper sowie alle funktiona-
len Rahmenbedingungen i. S. nicht vorhabenbedingter Einflussfaktoren auf die wasserwirtschaft-
liche Funktionsweise des Vorflutsystems, die grundsätzlich geeignet sind die Reichweite und Inten-
sität möglicher vorhabenbedingter Wirkungen zu beeinflussen, räumlich schematisiert dar ( Abbil-
dung 4).
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Abbildung 4: Vorflutsystem (Schema) mit Relevanz für die Beurteilung des Vorhabens
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Zu den funktionalen Rahmenbedingungen zählen alle wasserwirtschaftlich potenziell relevanten Ein-
flussfaktoren auf die Abflussmenge und/oder Wasserbeschaffenheit aus dem Einzugsgebiet des
Rheins sowohl oberhalb der Entnahmestelle als auch der potenziell betroffenen Oberflächengewäs-
ser. Dies umfasst grundsätzlich natürliche Zuflüsse, Einleitungen aus technischen Anlagen sowie
Entnahmen bzw. Ausleitungen, für die (soweit möglich datenbasierte) Annahmen zu den derzeitigen
sowie zukünftigen Verhältnissen (i. S. des Einflusses auf Wassermenge und Wasserbeschaffenheit
im Vorflutsystem) getroffen werden müssen, um diese für die Abbildung des Ausgangszustands so-
wie des Prognosezustands berücksichtigen zu können.
Auf Grund der Komplexität des Einzugsgebietes werden nur Einleitungen und Zuflüsse mit > 1% im
Verhältnis zum jeweils vorliegenden Abfluss berücksichtigt (Ausnahme: Erft, da sich für diese eine
maßgebliche Änderung der Abflussverhältnisse einstellen wird). Dadurch werden die Betrachtungen
auf Einflussfaktoren fokussiert, die einen vergleichsweise belastbar abzubildenden Einfluss auf die
Reichweite und Intensität potenzieller vorhabenbedingter Wirkungen nehmen könnten. In Tabelle 2
wird somit einmal aufgeführt, welche Rahmenbedingungen in welcher Form berücksichtigt werden.
Tabelle 2: Gruppen funktionaler Rahmenbedingungen und Annahmen/Festsetzungen zur B erücksichtigung
in der Auswirkprognose (grau hinterlegt = beurteilungsrelevante Abweichung zwischen Ausgangs-
und Prognosezustand)
Gruppe Funkt. Rahmenbedingun-
gen
Annahme/Festsetzung
Entnahmen RWTL Entnahmekonzept gemäß Tabelle 1
Sonstige Entnahmen keine separate Berücksichtigung1
Einleitungen Kläranlage Dormagen-Rhein-
feld
Die Einleitstelle befindet sich etwa 700 m oberhalb der
Entnahmestelle auf der selben Gewässerseite. Anhand
einer longitudinalen Mischrechnung wurde der potenzi-
elle Einfluss auf die Entnahme geprüft (vgl. Anhang
10.5). Demnach ist der Anteil am Rhein so gering (ca.
0,01% anhand der JAM), dass die Konzentrationen an
der Entnahmestelle in keinem messbaren Ausmaß von
den Verhältnissen außerhalb der KA-Fahne abweichen.
Daher keine separate Berücksichtigung. 1
Kläranlage Monheim, Düs-
seldorf-Süd, Neuss-Ost, Düs-
seldorf-Nord, Krefeld, Duis-
burg-Hochfeld, Duisburg-
Rheinhausen, Moers-Gerdt
Die Einleitstellen befinden sich unterhalb der Entnah-
mestelle. Der Anteil der jeweiligen Jahresabwasser-
mengen ist < 0,10%. Somit ist ein relevanter Einfluss
nicht anzunehmen. Daher keine separate Berücksichti-
gung. 1,2
Natürliche Zu-
flüsse
Ruhr, Emscher, Lippe Anteile am Rhein-Abfluss von mehr als 1% und somit
das Potenzial, einen mind. geringfügigen Einfluss auf
den Rhein auszuüben (vergleiche auch Chlorid-Kon-
zentrationen im Bestand unterhalb der Emscher, s. Be-
standsdaten); Annahme gleichbleibender Verhältnisse
im Prognosezustand.
Erft Anteil am Rhein-Abfluss <1%; Annahme einer Reduzie-
rung des Abflusses im Prognosezustand (Perspektiv-
konzept, vgl. auch Wassermengengerüst in Kap. 3.4.2)
Sonstige Zuflüsse Anteile am Rhein-Abfluss von <1% ohne Hinweise auf
potenziell für den Rhein relevanten Veränderungen. Da-
her keine separate Berücksichtigung.1,2
1 Wird jedoch abgebildet über die Verwendung der vorliegenden Pegeldaten; potenzielle zukünftige Änderungen in re-
levanten Mengen sind für den Prognosezeitraum aktuell nicht bekannt
² Auch nach Prüfung maßgeblicher Veränderungen im Fließverlauf bilden die ermittelten funktionalen Abschnitte alle
auffälligen Änderungen der Wasserbeschaffenheit übergreifend ab. Dies zeigt sich auch anhand der Überschreitungen
im 4. MZ.
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- 13 -
Über diese funktionalen Rahmenbedingungen hinaus kann die Intensität von Wirkungen auf die Ab-
flussverhältnisse sowie die Wasserbeschaffenheit zudem durch den Ausbaugrad eines Oberflächen-
gewässers beeinflusst werden. Da in diesem Fall jedoch durchgängig ein ausgebauter Zustand vor-
liegt, sind unterschiedliche Intensitäten der Wirkungen nicht zu erwarten.
2.2.2 Besondere Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung im Untersuchungsgebiet
2.2.2.1 Gebiete mit besonderem Bedarf z um Schutz des Oberflächen - und Grundwassers
oder zur Erhaltung von unmittelbar wasserabhängigen Lebensräumen und Arten
Gemäß Artikel 6 EG-WRRL (§ 29 WHG bzw. Anhang IV Nr. 1 EG -WRRL) ist ein Verzeichnis über
Gebiete mit besonderem Bedarf zum Schutz des Obe rflächen- und Grundwassers oder zur Erhal-
tung von unmittelbar wasserabhängigen Lebensräumen und Arten zu erstellen. Die Ziele, die für
diese Gebiete gelten, sind bei der Bewirtschaftung von Oberflächen - und Grundwasserkörpern mit
Anteil an diesen Schutzgebieten zu berücksichtigen. Die nachfolgend dargestellten Gebiete sind zu
berücksichtigen:
1. Gebiete zur Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch : Die Oberflächen-
wasserkörper werden mit Ausnahme des OFWK 2_813012 (bzw. ggf. bis 10 m³/Tag) zur
Trinkwasserversorgung genutzt. Es werden alle Grundwasserkörper im Untersuchungsge-
biet für die Trinkwassergewinnung beansprucht (LANUV NRW 2022a).
2. Fisch- und Muschelgewässer: Die Muschelgewässer- (RL 2006/113/EG) und die Fischge-
wässerrichtlinie (RL 2006/44/EG) sind am 22.12.2013 außer Kraft getreten. Muschelgewäs-
ser waren in Nordrhein -Westfalen nicht ausgewiesen. Die Anforderungen der Fischgewäs-
serrichtlinie werden mittlerweile über die OGewV 2016 abgedeckt (MUNLV NRW 2021a).
3. Erholungs- und Badegewässer: Im direkten Untersuchungsgebiet befindet sich kein Ge-
wässer, das im Rahmen der Umsetzung der EG-Badegewässer-Richtlinie5 als Badegewäs-
ser ausgewiesen wurde (LANUV NRW 2022a).
4. Nährstoffsensible bzw. -empfindliche Gebiete: In Nordrhein-Westfalen sind alle Gewäs-
ser al s nährstoffsensibel bzw. empfindlich gemäß Kommunaler Abwasserrichtlinie
(RL 91/271/EWG) sowie EG -Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) eingestuft worden
(MUNLV NRW 2021a).
5. Wasserabhängige FFH- und Vogelschutzgebiete: Die in Tabelle 3 aufgeführten FFH-Ge-
biete sind als „wasserabhängig“ eingestuft worden ( LANUV NRW 2022a). Der Schutz ist in
besonderem Maße von der Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustands abhängig.
Tabelle 3: Wasserabhängige FFH-Gebiete im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der an-
grenzenden OFWK unterhalb der Entnahmestelle (LANUV NRW 2022a)
Bezeichnung des FFH-Gebiets ID des FFH-Gebiets OFWK
Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und
Bad Honnef
DE-4405-301 2_701494,
2_775008, 2_813012
Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser Grind DE-4807-301 2_701494
NSG Uedesheimer Rheinbogen DE-4806-304 2_701494
Ilvericher Altrheinschlinge DE-4706-301 2_701494
Die Spey DE-4606-301 2_701494
NSG Rheinaue Walsum DE-4406-301 2_775008
5 Richtlinie 2006/7/EG vom 15. Februar 2006 („EG -Badegewässer-Richtlinie“) über die Qualität der Badegewässer und
deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG
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Bezeichnung des FFH-Gebiets ID des FFH-Gebiets OFWK
NSG Rheinvorland im Orsoyer Rheinbogen, mit Er-
weiterung
DE-4405-303 2_775008
NSG Rheinvorland noerdl. der Ossenberger
Schleuse, nur Teilfläche
DE-4405-302 2_775008
NSG Rheinvorland bei Perrich DE-4305-303 2_813012
NSG Bislicher Insel, nur Teilfläche DE-4305-301 2_813012
NSG Rheinaue Bislich-Vahnum, nur Teilfläche DE-4304-302 2_813012
NSG Gut Grindt u. NSG Rheinaue zw. km 830,7-
833,2, nur Teilfl.
DE-4204-306 2_813012
NSG Lohwardt/Reckerfeld, Huebsche Graendort, nur
Teilfl., mit Erw.
DE-4204-302 2_813012
NSG Reeser Schanz DE-4204-301 2_813012
NSG Altrhein Reeser Eyland, mit Erweiterung DE-4204-303 2_813012
NSG Grietherorter Altrhein DE-4203-303 2_813012
Dornicksche Ward DE-4103-301 2_813012
NSG Emmericher Ward DE-4103-302 2_813012
NSG Salmorth, nur Teilfläche DE-4102-302 2_813012
Neben diesen Gebieten können sich auch anhand der Europäische Aalverordnung (Kapitel 2.2.2.2)
und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie weitere Anforderungen mit unmittelbarem Bezug
an die Gewässerbewirtschaftung ergeben, die bisher nicht über Artikel 6 EG-WRRL erfasst sind.
2.2.2.2 Zielartengewässer
Zielartengewässer unterliegen speziellen Erhaltungs - und Entwicklungsmaßnahmen, damit sie für
Lachse und Aale, die als Langdistanzwanderfische im besonderen Maße auf durchgängige Fließge-
wässer angewiesen sind, geeignete Lebensräume bieten, die die Wiederherstellung von selbstre-
produzierenden Beständen fördern. Für die Zielartengewässer ergeben sich gemäß Durchgängig-
keitserlass6 besondere Anforderungen an die Beurteilung der Verträglichkeit eines Vorhabens ge-
genüber den Bewirtschaftungszielen: d er Gewässerzustand verändert sich durch neue Querbau-
werke und Wasserkraftanlagen nachteilig, wenn die Mortalitätsrate der Zielarten relevant erhöht wird
(nach Nr. 1.2.1, potenziell relevant für Aspekte des Verschlechterungsverbots); für die Zielarten sind
besondere Maßnahmen an Querbauwerken gefordert, um die Bewirtschaftungsziele erreichen zu
können (nach Nr. 1.2.2, potenziell relevant für Aspekte des Zielerreichungsgebots).
Die Ausweisung von Oberflächenwasserkörpern als Aal - und Lachs-Zielartengewässer erfolgte für
den ersten Bewirtschaftungsplan zur EG -WRRL (2009) und wurde für den zweiten Bewirtschaf-
tungsplan überprüft (MKULNV NRW 2013).
Der Rhein sowie viele kleine Zuflüsse zählen als Zielartengewässer für den Aal; von den vier be-
rücksichtigten größeren Zuflüssen zählen Ruhr und Emscher nicht zu diesen Gewässern (LANUV
NRW 2014b). Für den Lachs zählt der Rhein lediglich als Wanderstrecke, Zielartengewässer liegen
nicht vor (LANUV NRW 2014a).
6 „Durchgängigkeit der Gewässer an Querbauwerken und Wasserkraftanlagen“, Runderlass des Ministeriums für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-2-50 32 67 vom 26.1.2009
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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2.2.2.3 Grundwasserabhängige Landökosysteme
Bedeutende grundwasserabhängige Landökosysteme (gwaLÖS) umfassen die Naturschutz - und
FFH-Gebiete auf grundwasserabhängigen Böden, für die aus naturschutzfachlicher oder sozioöko-
nomischer Sicht besonderer Bedarf zur Prüfung von Auswirkungen durch eine mögliche Beeinträch-
tigung des Grundwassers besteht. Sie fließen als Qualitätskomponenten in die Bewertung des men-
genmäßigen und chemischen Zustandes der Grundwasserkörper ein. Potenziell betroffen durch die
bauzeitliche Wasserhaltung oder durch Veränderungen der Grundwasserstände und somit angren-
zend an den Rhein im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebiets liegen die nachfolgen-
den gwaLÖS (LANUV NRW 2022d).
Tabelle 4: Grundwasserabhängige Landökosysteme mit (anteiliger) Lage im Untersuchungsgebiet, die sich
innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der betrachteten OFWK des Rheins so-
wie im Bereich der bauzeitlichen Wasserhaltung befinden (LANUV NRW 2022d)
Bezeichnung Schutzgebiet Grundwasserkörper
Knechtstedener Wald mit Chorbusch1 FFH-Gebiet (DE-4806-303) 274_01
Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und
Bad Honnef
FFH-Gebiet (DE-4405-301) 27_17
Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser Grind FFH-Gebiet (DE-4807-301) 27_17
Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser Grind FFH-Gebiet (DE-4807-301) 27_20
NSG Uedesheimer Rheinbogen FFH-Gebiet (DE-4806-304) 27_20
Die Spey FFH-Gebiet (DE-4606-301) 27_09
NSG Bislicher Insel, nur Teilfläche FFH-Gebiet (DE-4305-301) 27_04
NSG Altrhein Reeser Eyland, mit Erweiterung FFH-Gebiet (DE-4204-303) 27_05
NSG Bienener Altrhein, Millinger u. Hurler Meer u.
NSG Empeler M.
FFH-Gebiet (DE-4104-302) 27_01
NSG Grietherorter Altrhein FFH-Gebiet (DE-4203-303) 27_01
Dornicksche Ward FFH-Gebiet (DE-4103-301) 27_01
NSG Emmericher Ward FFH-Gebiet (DE-4103-302) 27_01
NSG Salmorth, nur Teilfläche FFH-Gebiet (DE-4102-302) 27_02
NSG Salmorth, nur Teilfläche FFH-Gebiet (DE-4102-302) 2799_01
NSG Rheinufer Monheim NSG (ME-031) 27_17
NSG Rheinaue Ehingen NSG (DU-011) 27_10
NSG Rheinaue Friemersheim NSG (DU-001) 27_08
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_08
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_06
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_04
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_05
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_01
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_02
1 unmittelbar südlich der Trasse gelegen, daher potenzielle Betroffenheit bei bauzeitlicher Wasserhaltung
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3 Rechtlicher und bewertungsmethodischer Rahmen für die Begutach-
tung des Vorhabens gegenüber den Bewirtschaftungszielen der EG -
WRRL
3.1 Bewirtschaftungsziele gemäß EG-WRRL/WHG
3.1.1 Rechtliche Verankerung der Bewirtschaftungsziele
Die Bewirtschaftungsgrundsätze nach Artikel 4 (1) EG-WRRL sind wie folgt in nationalem Recht und
zudem in der Oberflächen- (OGewV 2016) und Grundwasserverordnung7 (GrwV 2010) verankert:
Für oberirdische Gewässer ergeben sich die allgemeinen Bewirtschaftungsziele aus § 27 WHG.
Dieser unterscheidet zwischen natürlichen Gewässern einerseits und erheblich veränderte n und
künstlichen Gewässern andererseits.
Gemäß § 27 (1) WHG sind oberirdische Gewässer, „soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder
erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird
und
2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.“
Gemäß § 27 (2) WHG sind oberirdische Gewässer, „die nach § 28 als künstlich oder erheblich ver-
ändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands ver-
mieden wird und
2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht
werden.“
Die allgemeinen Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser ergeben sich aus § 47 (1) WHG. Ge-
mäß § 47 (1) WHG ist das Grundwasser „so zu bewirtschaften, dass
1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermie-
den wird;
2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf
Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;
3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wer-
den; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwi-
schen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.“
Die wasserrechtliche Bedeutung der Bewirtschaftungsgrundsätze blieb bis zur Definition einer „Ver-
schlechterung“ durch den EuGH (2015) vergleichsweise abstrakt und erschwerte deren Berücksich-
tigung in der Beurteilung gewässerbezogener Eingriffe. Die rechtlichen Weiterentwicklungen durch
europäische und nationale Gerichtsurteile wurden mittlerweile in methodische Anleitungen auf eu-
ropäischer und Landes- bzw. länderübergreifender Ebene überführt. Diese Anleitungen präzisieren
Art und Umfang der Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze für genehmigungsrechtliche
Fragestellungen. Sie bilden damit den fachlichen, rechtlichen und methodischen Rahmen für die
Inhalte des Fachbeitrags, der sich insbesondere auf folgende Dokumente bezieht:
• LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2017 a): Handlungse mpfehlung Ver-
schlechterungsverbot (auf Länderebene werden vereinzelt Inhalte ergänzt und können
7 Verordnung zum Schutz des Grundwassers („Grundwasserverordnung“) vom 9. November 2010, zuletzt geändert am 4.
Mai 2017.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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unterstützend hinzugezogen werden; vgl. u. a. MLUL 2017, MUEEF 2017, SMUL 2017).
• LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2020): Fachtechnische Hinweise für die
Erstellung der Prognose im Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots – Be-
schlossen auf der 160. LAWA-Vollversammlung am 17./18. September 2020 in Würzburg.
• CIS (2017): Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die Wasserrahmenrichtlinie und die
Hochwasserrichtlinie. Leitfaden Nr. 36: Ausnahmen von den Umweltzielen gemäß Artikel 4
Absatz 7. Neue Änderungen der physischen Eigenschaften von Oberflächenwasserkörpern,
Änderungen des Grundwasserspiegels und neue nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des
Menschen. Tallinn, 4 -5. Dezember 2017. Deutsche Übersetzung, Entwurf, Stand:
18.12.2018.
3.1.2 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
Die Bewirtschaftungsziele nach § 27 und 47 (1) sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen ge-
wesen. Gemäß § 29 (2) und (3) WHG kann die zuständige Behörde diese Frist maximal zweimal um
jeweils sechs Jahre verlängern, „wenn sich der Gewässerzustand nicht weiter verschlechtert und
1. die notwendigen Verbesserungen des Gewässerzustands auf Grund der natürlichen Ge-
gebenheiten nicht fristgerecht erreicht werden können,
2. die vorgesehenen Maßnahmen nur schrittweise in einem längeren Zeitraum technisch
durchführbar sind oder
3. die Einhaltung der Frist mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.“
Dabei dürfen Fristverlängerungen die Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele in anderen Gewäs-
sern derselben Flussgebietseinheit nicht dauerhaft ausschließen oder gefährden.
Die für die potenziell betroffenen Oberflächen - und Grundwasserkörper festgesetzten Fristen zur
Zielerreichung sind in den Kapiteln 4.1.4 und 4.2.4 dargestellt.
3.1.3 Voraussetzungen für die Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele
Eine Abweichung von den allgemeinen, gesetzlich definierten Bewirtschaftungszielen nach
§ 27 WHG für oberirische Gewässer ist nach § 30 WHG und von denjenigen für das Grundwasser
nach § 47 (1) WHG nach § 47 (2) i. V. m. § 30 WHG möglich, wenn erkennbar ist, dass die Bewirt-
schaftungsziele trotz Fristverlängerung nicht zu erreichen sind.
Gemäß § 30 (1) Satz 1 WHG können die zuständigen Behörden abweichend von § 27 WHG „für
bestimmte oberirdische Gewässer weniger strenge Bewirtschaftungsziele festlegen, wenn
1. die Gewässer durch menschliche Tätigkeiten so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Ge-
gebenheiten so beschaffen sind, dass die Erreichung der Ziele unmöglich ist oder mit unver-
hältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre,
2. die ökologischen und sozioökonomischen Erfordernisse, denen diese menschlichen Tä-
tigkeiten dienen, nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich
geringere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hätten und nicht m it unverhältnismäßig
hohem Aufwand verbunden wären,
3. weitere Verschlechterungen des Gewässerzustands vermieden werden und
4. unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Gewässereigenschaften, die infolge der
Art der menschlichen Tätigkeiten nicht zu vermeiden waren, der bestmögliche ökologische
Zustand oder das bestmögliche ökologische Potenzial und der bestmögliche chemische Zu-
stand erreicht werden.“
Hierbei gilt § 29 (2) Satz 2 WHG entsprechend, so dass als weitere Voraussetzung hinzutritt, dass
die abweichenden Bewirtschaftungsziele die Verwirklichung der in den §§ 27, 44 und 47 (1) WHG
festgelegten Bewirtschaftungszielen in anderen Gewässern derselben Flussgebietseinheit nicht
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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dauerhaft ausschließen oder gefährden dürfen.
Für die Bewirtschaftungsziele des Grundwassers nach § 47 (1) WHG können aufgrund des Verwei-
ses in § 47 (2) Satz 2 WHG auf § 30 WHG auch für das Grundwasser abweichende Bewirtschaf-
tungsziele festgelegt werden. Dabei gilt dann die Maßgabe, dass im Rahmen der dortigen Voraus-
setzung des § 30 Satz 1 Nr. 4 WHG der bestmögliche mengenmäßige und chemische Zustand des
Grundwassers – anstelle des für oberirdische Gewässer spezifischen bestmöglichen ökologischen
Zustands bzw. Potenzials und des bestmöglichen chemischen Zustands – zu erreichen ist.
3.1.4 Voraussetzung für die Gewährung von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
Neben abweichenden Bewirtschaftungszielen auf der Ebene der Bewirtschaftungsplanung können
auch vorhabenbezogene Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen im Erlaubnisverfahren durch
die Genehmigungsbehörde gewährt werden. Für oberirdische Gewässer ergeben sich die Voraus-
setzungen für entsprechende Ausnahmen aus § 31 (2) WHG und aus § 47 (3) Satz 1 WHG i. V. m.
§ 31 (2) Satz 1 und (3) WHG für das Grundwasser.
So verstößt es nach Maßgabe des § 31 (2) Satz 1 WHG nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach
den §§ 27 und 30 WHG, „wenn bei einem oberirdischen Gewässer der gute ökologische Zustand
nicht erreicht wird oder sich sein Zustand verschlechtert und wenn,
1. dies auf einer neuen Veränderung der physischen Gewässereigenschaften oder des
Grundwasserstands beruht,
2. die Gründe für die Veränderung von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind oder
wenn der Nutzen der neuen Veränderung für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen
oder für die nachhaltige Entwicklung größer ist als der Nutzen, den die Erreichung der Be-
wirtschaftungsziele für die Umwelt und die Allgemeinheit hat,
3. die Ziele, die mit der Veränderung des Gewässers verfolgt werden, nicht mit anderen ge-
eigneten Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige Auswir-
kungen auf die Umwelt haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig ho-
hem Aufwand verbunden sind und
4. alle praktisch geeigneten Maßnahmen ergri ffen werden, um die nachteiligen Auswirkun-
gen auf den Gewässerzustand zu verringern.“
Auch hier darf aufgrund der Verweisung des § 31 (3) WHG auf § 29 (2) Satz 2 WHG die Verwirkli-
chung der Bewirtschaftungsziele in anderen Gewässern derselben Flussgebietsgemeinschaft nicht
dauerhaft ausgeschlossen oder gefährdet werden.
Gemäß § 47 (3) WHG gelten § 31 (2) Satz 1 und § 31 (3) WHG für Ausnahmen von den Bewirt-
schaftungszielen für das Grundwasser entsprechend.
3.2 Bewertungsmethodik des Wasserkörperzustands
Die Bewirtschaftungsgrundsätze der EG-WRRL beziehen sich auf den „Wasserkörper“, der den be-
wertungsrelevanten Raumbezug darstellt und in Oberflächen - (OFWK) und Grundwasserkörper
(GWK) unterteilt wird (§ 3 Nr. 6 WHG).
Der Gewässerzustand beschreibt „die auf Wasse rkörper bezogenen Gewässereigenschaften als
ökologischer, chemischer oder mengenmäßiger Zustand eines Gewässers; bei als künstlich oder
erheblich verändert eingestuften Gewässern tritt an die Stelle des ökologischen Zustands das öko-
logische Potenzial“ (§ 3 Nr. 6 WHG). Die Kenntnis über Aufbau und Funktionsweise der Zustands-
bewertung von OFWK und GWK ist Grundvoraussetzung für die Beurteilung potenzieller Zustands-
veränderungen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung.
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3.2.1 Zustandsbewertung für Oberflächenwasserkörper (OFWK)
In Bezug auf OFWK fordert die EG-WRRL das Erreichen des „guten Zustandes“ für natürliche OFWK
(NWB) bzw. des „guten Potenzials“ für künstliche (AWB) und erheblich veränderte (HMWB) OFWK
bis spätestens 2027. Der gute Zustand ergibt sich aus dem „guten ökologischen Zustand“ (GÖZ) für
NWB bzw. dem „guten ökologischen Potenzial“ (GÖP) für AWB/HMWB und dem guten chemischen
Zustand (Abbildung 5).
Abbildung 5: Methodik zur Bewertung des Zustands von Oberflächenwasserkörpern
Die Einstufung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials basiert auf den sogenannten „biologi-
schen Qualitätskomponenten“ (BQK) und ergibt sich aus der Bewertung der Fischfauna, des Mak-
rozoobenthos (MZB) und der Gewässerflora (Makrophyten/Phytobenthos, Phytoplankton). Gemäß
Anlage 3, Nr. 1 OGewV 2016 sind die zugrunde gelegten Parameter die Artenzusammensetzung
(alle BQK), die Biomasse (nur Phyt oplankton) bzw. Artenhäufigkeit (übrige BQK) sowie die Alters-
struktur (nur Fische).
Die Bewertung der BQK wird durch die in Tabelle 5 aufgeführten hydromorphologischen sowie che-
mischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten unterstützt. Dabei haben die hydro-
morphologischen und allgemeinen physikalisch -chemischen Qualitätskomponenten keine Rechts-
verbindlichkeit, sondern rein unterstützende Funkti on zur Erklärung der Bewertungsergebnisse
(= Unterstützende Qualitätskomponenten). Diese unterstützenden Qualitätskomponenten sollen
sich in einem Zustand befinden, in dem die Erreichung des GÖZ/GÖP ermöglicht und in dem rele-
vante Umweltqualitätsnormen (UQN) eingehalten werden.
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Tabelle 5: Hydromorphologische, chemische und allgemeine physikalisch -chemische Qualitätskomponen-
ten des ökologischen Zustands/Potenzials in Fließgewässern (nach OGewV 2016, Anlage 3)
Qualitätskomponente Qualitätskomponente Parameter
Hydromorphologische Qualitäts-
komponenten
(OGewV 2016, Anlage 3, Nr. 2)
Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik
Verbindung zu Grundwasserkörpern
Durchgängigkeit Durchgängigkeit
Morphologie Tiefen- und Breitenvariation
Struktur und Substrat des Bodens
Struktur der Uferzone
Chemische Qualitätskomponen-
ten
(OGewV 2016, Anlage 3, Nr. 3.1)
Flussgebietsspezifische
Schadstoffe (FGS)
Schadstoffe nach OGewV 2016, Anlage
6
Allgemeine physikalisch-chemi-
sche Qualitätskomponenten
(OGewV 2016, Anlage 3, Nr. 3.2)
Temperaturverhältnisse Wassertemperatur
Sauerstoffhaushalt Sauerstoffgehalt und -sättigung, tro-
ckene organische Masse, biologischer
Sauerstoffbedarf, Eisen
Salzgehalt Chlorid, Leitfähigkeit, Sulfat
Versauerungszustand pH-Wert, Säurekapazität
Nährstoffverhältnisse Gesamtphosphor, ortho-Phosphat-Phos-
phor, Gesamtstickstoff, Nitrat-/ Ammo-
nium-/ Ammoniak-/ Nitrit-Stickstoff
Für die Ermittlung des ökologischen Zustands/Potenzials werden für die BQK interkalibrierte und
anerkannte typspezifische Bewertungsverfahren verwendet. Der ökologische Zustand und das öko-
logische Potenzial werden fünfstufig („sehr guter Zustand“/„höchstes Potenzial“, „gut“, „mäßig“, „un-
befriedigend“, „schlecht“) angegeben. Die Bewertung der BQK ist „gut“, wenn diese nur geringe Ab-
weichungen vom typspezifisch definierten sehr guten ökologischen Zustand bzw. vom höchsten öko-
logischen Potenzial (HÖP) aufzeigen (OGewV 2016, Anlage 4). Maßgeblich ist die Klasse der am
schlechtesten bewerteten BQK.
Als Ausnahme ist der ökologische Zustand unabhängig von der Bewertung der BQK maximal „mä-
ßig“, wenn die UQN für flussgebietsspezifische Schadstoffe (FGS) nach Anlage 6 OGewV 2016, die
als chemische Qualitätskomponente in die Bewertung einfließen können, überschritten sind
Der chemische Gewässerzustand ergibt sich aus den Vorgaben nach Anlage 8 OGewV 2016 und
ist „gut“, wenn alle dort aufgeführten UQN eingehalten werden bzw. „schlecht“, sobald eine UQN
überschritten wird.
3.2.2 Zustandsbewertung für Grundwasserkörper (GWK)
In Bezug auf GWK fordert die EG -WRRL bis spätestens zum Jahr 2027 das Erreichen des „guten
Zustandes“, der sich aus dem „guten mengenmäßigen Zustand“ und dem „guten chemischen Zu-
stand“ ergibt (Abbildung 6).
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Abbildung 6: Methodik zur Bewertung des Zustands von Grundwasserkörp ern
Die Einstufung des mengenmäßigen Zustands basiert auf der Komponente „Grundwasserspie-
gel“, der durch die in § 4 (2) GrwV 2010 aufgeführten Kriterien näher beschrieben wird. Dabei muss
die langfristige mittlere jährliche Grundwasserbilanz mindestens ausgeglichen sein. Außerdem dür-
fen anthropogen bedingte Änderungen des Grundwasserstandes nicht dazu führen, dass die Um-
weltziele für in Verbindung stehende OFWK verfehlt werden, sich deren Zustand signifikant ver-
schlechtert, in Verbindung stehende Landökosysteme geschädigt werden oder die Grundwasser-
fließrichtung nachteilig verändert wird. Der mengenmäßige Zustand ist „gut“, wenn alle Kriterien
erfüllt sind bzw. „schlecht“, sobald ein einziges Kriterium verfehlt wird.
Die Einstufung des chemischen Zustands erfolgt gemäß § 7 (2) Nr. 1 GrwV 2010 anhand von
definierten Schwellenwerten oder gemäß § 7 (2) Nr. 2 GrwV anhand definierter Krite rien der Über-
wachung. Die relevanten Schwellenwerte ergeben sich nach Anlage 2 oder § 5 (1) Nr. 2 oder (3)
GrwV 2010. Werden dort genannte Schwellenwerte überschritten, kann der chemische Zustand den-
noch als gut eingestuft werden, wenn alle Bedingungen nac h § 7 (3) GrwV 2010 erfüllt sind. Dazu
müssen flächenbezogene Voraussetzungen (Flächensumme der Überschreitung auf weniger als 20
% der GWK-Fläche oder insgesamt weniger als 25 km² bzw. 10 %, wenn der GWK kleiner als 250
km² ist) erfüllt sein (§ 7 (3) Nr. 1 GrwV 2010). Außerdem müssen Grenzwerte der Trinkwasserver-
ordnung eingehalten werden, sofern das Einzugsgebiet einer Trinkwassergewinnungsanlage betrof-
fen ist bzw. sein könnte (§ 7 (3) Nr. 2 GrwV 2010) sowie die generellen Nutzungsmöglichkeiten des
Grundwassers erhalten bleiben (§ 7 (3) Nr. 3 GrwV 2010). Neben der Betrachtung der Schwellen-
werte kann die Überwachung des Zustands zur Bewertung herangezogen werden, die weder Anzei-
chen für anthropogen bedingte Schadstoffeinträge aufzeigen, noch erkennen lassen darf, dass die
Grundwasserbeschaffenheit die Bewirtschaftungsziele in Verbindung stehender OFWK gefährdet
oder grundwasserabhängige Landökosysteme schädigt.
Der chemische Zustand ist gut, wenn die Schwellenwerte nach § 7 (2) Nr. 1 GrwV 2010 eingehalten
werden oder wenn - im Falle einer Überschreitung - alle Zusatzbedingungen nach § 7 (3) erfüllt sind
oder die Kriterien nach § 7 (2) Nr. 2 GrwV 2010 erfüllt sind.
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Tabelle 6: Qualitätskomponenten zur Bewertung des GWK (nach §§ 4 (2) und 7 (2) GrwV 2010)
Qualitätskomponente Parameter
Mengenmäßiger
Zustand
(§ 4 (2) GrwV
2010)
Grundwasserspiegel Grundwasserbilanz (§ 4 (2) Nr. 1)
Umweltziele verbundener OFWK (§ 4 (2) Nr. 2a)
Verschlechterung verbundener OFWK (§ 4 (2) Nr. 2b)
Zustand verbundener Landökosysteme (§ 4 (2) Nr. 2c)
Grundwasserfließrichtung (§ 4 (2) Nr. 2d)
Chemischer Zu-
stand
(§ 7 (2) GrwV
2010)
Schadstoffkonzentratio-
nen
Schadstoffe nach Anlage 2 GrwV oder § 5 (1) oder (3) 1
Anthropogen bedingte Schadstoffeinträge (§ 7 (2) Nr.
2a)
Umweltziele verbundener OFWK (§ 7 (2) Nr. 2b)
Zustand verbundener Landökosysteme (§ 7 (2) Nr. 2c)
1 In Verbindung mit den in § 7 (3) GrwV definierten Ausnahmen bei einer Überschreitung der Schwellenwerte (siehe auch Abbildung
6)
3.3 Maßgebliche Rahmenbedingungen und Bewertungsmaßstäbe für die Begutach-
tung gemäß der Rechtsprechung und anhand von Handlungsempfehlungen
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 01.07.2015 (Rs. C -461/13, „Weservertiefung“) anlässlich
eines Vorlageverfahrens des BVerwG in einem Gewässerausbauverfahren zur Bedeutung der Be-
wirtschaftungsziele für die Einzelzulassung von Projekten und zur Auslegung des Verschlechte-
rungsverbots und des Verbesserungsgebotes geäußert.
Nach Auffassung des EuGHs stellen die Bewirtschaftungsziele der WRRL nicht nur Zielvorgaben für
die Gewässerbewirtschaftung dar, sondern sind auch konkrete Zulassungsvoraussetzungen bei Ein-
zelvorhaben.
Vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme hat der EuGH Art. 4 (1) Buchst. a Ziff. i bis iii der
EG-WRRL dahingehend ausgelegt, dass die Genehmigung für ein konkretes Vorhaben zu versagen
ist, wenn es eine Verschlechterung des Zustands eines OFWK verursachen kann oder wenn es die
Erreichung eines guten ökologischen Zustands bzw. eines guten ökologischen Potenzials und eines
guten chemischen Zustands eines OFWK zu dem nach der Richtlinie maßgeblichen Zeitpunkt ge-
fährdet.
3.3.1 Verschlechterungsverbot
Der EuGH hat den Begriff der Verschlechterung des Zustandes eines OFWK in Art. 4 Abs. 1 lit. a) i)
der WRRL dahingehend ausgele gt, dass eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes
eines OFWK vorliegt, wenn sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des
Anhangs V der Richtlinie um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht
zu einer Verschlechterung der Einstufung des OFWK insgesamt führt. Dieser Maßstab gilt in gleicher
Weise im Hinblick auf die Bewertung der Verschlechterung des ökologischen Potenzials (EuGH,
a.a.O., Rn. 69). Befindet sich eine Qualitätskomponente im Sinne von Anhang V EG-WRRL bereits
in der niedrigsten Klasse, stellt jede Verschlechterung dieser Komponente eine Verschlechterung
des Zustands/Potenzials eines OFWK im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i dar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil zu einem weiteren Gewässerausbauvorha-
ben (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rdnrn. 498 und 499) der Auslegung
des EuGH angeschlossen und die Vorgaben des EuGH u. a. dahingehend k onkretisiert, dass zur
Einstufung des ökologischen Zustands / Potenzials die biologischen Qualitätskomponenten maß-
geblich sind und den hydromorphologischen und allgemeinen physikalisch -chemischen Qualitäts-
komponenten lediglich eine unterstützende Funktion, jedoch keine darüber hinaus gehende eigen-
ständige Funktion zukommt. Dies bedeutet, dass eine negative Veränderung von unterstützend her-
anzuziehenden Qualitätskomponenten allein für die Annahme einer Verschlechterung nicht aus-
reicht. Dies gilt auch bei sol chen Qualitätskomponenten, die sich bereits in der schlechtesten
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Klassenstufe befinden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Veränderung der allgemeinen physika-
lisch-chemischen Qualitätskomponenten zu einer Verschlechterung der biologischen Qualitätskom-
ponenten führt (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rdnr. 499).
Dies gilt auch für flussgebietsspezifische Schadstoffe gemäß Anlage 6 OGewV 2016. Die Über-
schreitung einer UQN für flussgebietsspezifische Schadstoffe führt gemäß § 5 (5) Satz 1 OGewV
2016 dazu, dass die Gesamtbewertung des betroffenen OFWK höchstens als „mäßig“ einzustufen
und damit gewissermaßen zu deckeln ist (vgl. Kapitel 3.2.1). Werden die UQN für die flussge-
bietsspezifschen Schadstoffe eingehalten, kann eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes
aufgrund einer etwaigen Erhöhung der Konzentration der UQN für flussgebietsspezifische Schad-
stoffe mit hinreichender Wah rscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Eine Überschreitung einer
UQN für flussgebietsspezifische Schadstoffe führt demgegenüber nicht unmittelbar zu einer Ver-
schlechterung des ökologischen Zustands, sondern setzt eine in der Folge eintretende Verschlech-
terung einer biologischen Qualitätskomponente voraus.
Nach u. a. LAWA (2017a) gilt zudem, dass verbessernde Maßnahmen in abiotischer Nähe oder an
anderer Stelle, jedoch unbedingt innerhalb des gleichen OFWK ergriffen werden können, um vorha-
benbedingte Auswirkungen auf eine BQK in der „Gesamtbilanz“ derart zu reduzieren, dass eine
Verschlechterung ausgeschlossen ist.
In seiner Entscheidung zur Elbvertiefung hat das BVerwG des Weiteren festgestellt, dass die vom
EuGH für die biologischen Qualitätskomponenten entwickelten Grundsätze auch auf die Bewertung
des chemischen Zustands übertragen werden können (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15
„Elbvertiefung“, Rdnr. 578). Hat ein Schadstoff die geltende Umweltqualitätsnorm überschritten, liegt
eine Verschlechterung vor, wenn eine vorhabenbedingte, messtechnisch erfassbare Erhöhung der
Schadstoffkonzentration zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“,
Leitsatz 9 und Rdnr. 580).
Bezüglich messtechnisch nicht zu erfassender Veränderungen hält es das BVerwG für plausibel,
dass in diesem Fall keine relevanten Wirkungen resultieren können. Darüber hinaus können nach
Auffassung des Gerichts aber auch messbare Änderungen so gering sein, dass sie ungeeignet sind,
nachhaltig auf die Habitatbedingungen biologischer Qualitätskomponenten einzuwirken, und damit
einen bagatellhaften Charakter annehmen. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn Veränderungen in-
nerhalb einer natürlichen, typspezifischen Schwankungsbreite liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom
09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rdnr. 533). Auch nach Auffassung der LAWA haben solche
Veränderungen – unabhängig vom ökologischen Zustand oder Potenzial des betroffenen Wasser-
körpers – bei der Bewertung außen vor zu bleiben (LAWA 2017a, MLUL 2017). Natürliche, typspe-
zifische Schwankungsbreiten können z. B. aus Leitbildbeschreibungen der Gewässertypen entnom-
men oder individuell anhand vorliegender Daten für ein konkretes Gewässer im Ausgangszustand
ermittelt werden (z. B. im Rahmen einer Detailprüfung). Pr ognostizierte, messtechnisch nachweis-
bare Veränderungen der unterstützenden Qualitätskomponenten, die über die natürliche Schwan-
kungsbreite hinaus gehen (z. B. Sauerstoffdefizite) oder zu zeitlichen Verschiebungen führen (z. B.
Temperaturveränderungen), sind die Grundlage für die Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit
einer Verschlechterung.
Den maßgeblichen Gegenstand für die Prüfung auf die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungs-
zielen stellt das beantragte Vorhaben dar. Im Hinblick auf mögliche kumulierende Wirkungen mit
anderen Verfahren hat das BVerwG festgestellt, dass weder die EG-WRRL noch das WHG – anders
als etwa das FFH-Recht – für die wasserrechtliche Bewertung explizit eine Berücksichtigung kumu-
lierender Wirkungen anderer Vorhaben verlangen. Dies wird im Wesentlichen aus der Vorrangstel-
lung der Bewirtschaftungsplanung abgeleitet, die die vielfältigen Gewässernutzungen in die Ziel- und
Maßnahmenplanung einzustellen hat und dynamisch fortzuschreiben ist (BVerwG, Urteil vom
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 594).
Als maßgeblicher Ausgangszustand für die Beurteilung einer Verschlechterung ist der tatsächli-
che Ist -Zustand der Wasserbeschaffenheit (BVerwG, Hinweisbeschluss v. 25.04.2018, Az.: 9 A
16/16, juris Rn. 51; Urteil v. 02.11.2017, Az.: 7 C 25.15 „Kraftwerk Staudinger“, juris Rn. 48). Hierbei
ist es grundsätzlich sachgerecht und praktikabel, für die Vo rhabenzulassung die Einstufungen des
relevanten OFWK im Bewirtschaftungsplan zugrunde zu legen, sofern sie den Anforderungen der
EG-WRRL, des WHG und der jeweils geltenden OGewV entsprechend zustande gekommen und
die fachlichen Bewertungen vertretbar und nicht lückenhaft, veraltet oder unzureichend sind. Soweit
belastbare neuere Erkenntnisse, insbesondere Monitoring-Daten vorliegen, sind diese heranzuzie-
hen (BVerwG, Urteil v. 09.02.2017, Az.: 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, juris Rn. 489; Urteil v. 02.11.2017,
Az.: 7 C 25.15 „Kraftwerk Staudinger“, juris Rn. 43).
Der maßgebliche Raumbezug für Prognosen vorhabenbedingter Auswirkungen ist der bzw. sind
die potenziell betroffenen OFWK. Hierbei ist nach der Rechtsprechung des BVerwG auf die Auswir-
kungen auf den gesamt en OFWK abzustellen. Lokal begrenzte Veränderungen sind daher nicht
relevant, solange sie sich nicht auf den gesamten OFWK oder andere OWFK auswirken. Nur wenn
sich lokal begrenzte Veränderungen der unterstützenden Qualitätskomponenten in spezifischer
Weise auf die biologischen Qualitätskomponenten mit Relevanz für den gesamten OWFK auswirken
können, müssen die betroffenen Teilbereiche zusätzlich gesondert betrachtet werden (BVerwG, Ur-
teil v. 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 506). Neben dem/den dir ekt durch ein Vorhaben
betroffenen OFWK als „Ort der Umsetzung“ eines Vorhabens können auch weitere OFWK betroffen
sein (z. B. im Unterlauf), sofern die prognostizierten Wirkungen über den direkt betroffenen OFWK
hinausgehen können.
Das Verschlechterungsverbot gem. § 27 (1) und (2) WHG erfasst oberirdische Gewässer, d. h. das
ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser
(§ 3 Nr. 1 WHG). Gilt das Verbot demnach für alle Gewässer ungeachtet ihrer Größe, so ist Bezugs-
punkt der Verschlechterungsprüfung indes deren Zustand, welchen § 3 Nr. 8 WHG oberflächen -
bzw. grundwasserkörperbezogen definiert (BVerwG, Urteil v. 10.11.2016, Az.: 9 A 18.15 „Elbque-
rung BAB A 20“, Rn. 101). Als kleinste Oberflächengewässertyp en für Fließgewässer sieht Anlage
1 Nr. 2.1 Buchst. a OGewV 2016 solche mit einem Einzugsgebiet ab 10 km 2 vor. Dem Verschlech-
terungsverbot für nicht-berichtspflichtige Gewässer (sog. Kleingewässer) kann nach Auffassung
des BVerwG dadurch entsprochen werden, dass sie so bewirtschaftet werden, dass der festgelegte
OFWK, mit dem sie verbunden sind, die Bewirtschaftungsziele erreicht (BVerwG, Urteil v.
27.11.2018 Az. 9 A 18.17 „A20/A7 Nord-West-Umfahrung“, Rn. 44). Vorhabenbedingte Auswirkun-
gen auf nicht -berichtspflichtige Gewässer (sog. Kleingewässer) sind somit mit Blick auf die Ver-
schlechterungsprüfung nur relevant, sofern diese Einfluss auf festgelegte, berichtspflichtige OFWK
haben (s. auch CIS 2003).
Der maßgebliche Ort der Beurteilung ist bzw. sind die repräsentative(n) Messstelle(n) der jewei-
ligen OFWK (BVerwG, Urteil v. 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 506).8 Über die funktionale
Systemanalyse und die Bewertung potenzieller Wirkungen auf Ebene funktionaler Gewässerab-
schnitte kann sichergestellt werden, dass letztlich eine valide Abschätzung der Auswirkungen auf
den gesamten OFWK erfolgt. Die Ergebnisse für die funktionalen Gewässerabschnitte werden auf
den OFWK übertragen, um eine nach rechtlichem Maßstab relevante Beurteilung des Vorhabens
auf OFWK-Ebene zu treffen. So sind potenziell nachteilige Auswirkungen in einem funktional
abgegrenzten Gewässerteil nicht pauschal einer Verschlechterung des Zustands i. S. der EG-
WRRL auf OFWK-Ebene gleichzusetzen.
8 Nachteilige Auswirkungen in einem Fließgewässer, die sich nicht durch eine repräsentative Messstelle abbilden lassen,
sind im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot i. d. R. nicht relevant.
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Die maßgebliche Dauer einer Verschlechterung schließt kurzzeitige (z. B. baubedingte) Auswirkun-
gen vom Verbotstatbestand aus, wenn mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass sich der Aus-
gangszustand kurzfristig wiedereinstellt. Nicht kurzfristige Verschlechterungen können als „vorüber-
gehend“ beurteilt werden und stehen den Bewirtschaftungszielen nicht entgegen, sofern sie den
Anforderungen an die Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach § 31 (1) WHG genügen (vgl.
Kapitel 3.1.4). „Vorübergehend“ ist nicht definiert; u. a. nach SMUL (2017) und MUEEF (2017) kann
diesbzgl. auf die bewertungsrelevanten Zeiträume i. S. der operativen Monitoringzyklen zur Bericht-
erstattung der EG-WRRL (i. d. R. dreijährig, vgl. Anhang 5, Nr. 1.3.4 EG -WRRL) als Maßstab zu-
rückgegriffen werden. Verschlechterungen sind demnach vorübergehend, sofern sich der Aus-
gangszustand der BQK vor Vorhabenumsetzung gleich- oder besserwertig innerhalb eines operati-
ven Monitoringzyklus („Überwachungsintervall“) wiederherstellt. Dabei ist zu beachten, dass sich die
Bewertungen zwischen den Monitoringzyklen auch vielfach bedingt durch natürliche Schwankun-
gen, Rahmenbedingungen der Probenahme etc. unterscheiden. Als Voraussetzung für eine k urz-
fristige Wiederherstellung des Ausgangszustands müssen grundsätzlich geeignete Habitatbedin-
gungen im ggf. vorübergehend beeinträchtigten Gewässerabschnitt bzw. -bereich vorliegen und ein
hinreichendes Wiederbesiedlungspotenzial im erreichbaren Umfeld gegeben sein.
Die Frage, ob ein Vorhaben eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers
bewirken kann, beurteilt sich nach Rechtsprechung des BVerwG u. a. in seiner Entscheidung zur
Elbvertiefung aus dem Jahr 2017 nach dem allgemein ordnungsrechtlichen Maßstab der hinrei-
chenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts9. Eine Verschlechterung muss daher nicht
ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein, abweichend vom strengeren Maßstab
z. B. im europäischen Habitatrecht10. Da eine „Erheblichkeitsschwelle“ auch nicht aus EUGH (2015)
ergeht, ist die Erheblichkeit i. S. eines hinreichenden Schadenseintritts vorhabenspezifisch, d. h. im
Einzelfall, zu beurteilen (vgl. Schönberger 2015, MUEEF 2017, SMUL 2017).
Auf die Vorlage des BV erwG im Fall „Zubringer Ummeln“ (Beschluss vom 25.04.2018, 9 A 16.16)
hat der EuGH jüngst entschieden, dass die Auslegung des Verschlechterungsbegriffs auch auf
das Grundwasser anzuwenden ist (EuGH, Urteil v. 28.05.2020, Rs. 535/18 „Zubringer Ummeln“).
Danach stellt grundsätzlich jede vorhabenbedingte Überschreitung eines maßgeblichen Schwellen-
wertes oder – sofern ein Schwellenwert schon durch die Ist-Belastung überschritten ist – jede weitere
Erhöhung der Schadstoffkonzentration eine Verschlechterung dar. Die an jeder Überwachungsstelle
gemessenen Werte sind dabei individuell zu berücksichtigen.
Noch vorbehaltlich der nun vorliegenden Entscheidung des EuGH im Fall „Zubringer Ummeln“ hatte
das BVerwG die Grundsätze des EuGH -Urteils zur „Weservertiefung“ bereits in seinem Urteil vom
27. November 2018 (9 A 8.17, „Nord -West-Umfahrung Hamburg / Autobahnkreuz A20 / A 7“) her-
angezogen. Dementsprechend hat das BVerwG dort das Verschlechterungsverbot für das Grund-
wasser wie für die Oberflächengewässer verbindlich he rangezogen und in gleicher Weise wie für
Oberflächengewässer geprüft. Entsprechendes gilt auch nach der Auffassung des OVG Berlin-Bran-
denburg, das für die Beurteilung, ob sich der mengenmäßige Zustand eines Grundwasserkörpers
im Sinne von § 47 (1) Nr. 1 WHG verschlechtert, auf den tatsächlichen Ist -Zustand abstellt (OVG
Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2018, Az.: 6 B 1.17 „Welzow-Süd“, juris Rn. 32).
9 Urteil vom 09.02.2017, AZ. 7 A 2.15, Rn. 480, 547
10 z. B. Artikel 6 FFH-RL
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 26 -
3.3.2 Zielerreichungsgebot
Der EuGH hat in der Entscheidung zur Weservertiefung (v. 01.07.2015, Az.: C -461/13) im Hinblick
auch auf das Zielerreichungsgebot (auch als „Verbesserungsgebot“ bezeichnet) festgestellt, dass
die Genehmigung für ein Vorhaben zu versagen ist, wenn das Vorhaben die Erreichung eines guten
Zustandes zu dem nach der Richtlinie maßgeblichen Zeitpunkt gefährdet.
Das Gebot der Zielerreichung bildet dabei neben dem Verschlechterungsverbot einen eigenständi-
gen Maßstab im Rahmen der Vorhabenzulassung (EuGH, Urteil vom 01.07.2015, C-461/13 „Weser-
vertiefung“, Rn. 29 ff.) und bedarf einer eigenständigen Prüfung.
Zur Vereinbarkeit eines Vorhabens mit dem Zielerreichungsgebot führt das BVerwG aus, dass das
Zielerreichungsgebot vor allem durch die Bewirtschaftungsplanung zu verwirklichen ist. Dabei ist auf
den relevanten nach §§ 82 und 83 WHG erstellten Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenpro-
gramm abzustellen, die im Hinblick auf das Zielerreichungsgebot das „Wie“ der Zielerreichung des
guten ökologischen und des guten chemischen Zustandes konkretisieren. Dies hat das BVerwG in
seinem Urteil zum Kraftw erk Staudinger nochmals bestätigt (BVerwG, Urteil vom 02.11.2017, 7 C
25.15, Rn. 61). Bei der Vorhabenzulassung beschränkt sich die Prüfung daher auf die Vereinbarkeit
mit den im Maßnahmenprogramm festgelegten Maßnahmen. Es wird grundsätzlich davon ausge-
gangen, dass dieses auf die Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele ausgelegt ist und ein kohä-
rentes Gesamtkonzept darstellt, das sich nicht lediglich in der Summe von punktuellen Einzelmaß-
nahmen erschöpft (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 586).
Ein Vorhaben ist nur dann mit dem Verbesserungsgebot nicht vereinbar, wenn es mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit faktisch zu einer Vereitelung der Bewirtschaftungsziele führt (BVerwG, Urteil
vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 582).
Im Zusammenhang mit dem Verbesserungsgebot ist daher anhand dieses Maßstabs zu prüfen, ob
das Vorhaben dem Erreichen des guten ökologischen Zustands/guten ökologischen Potenzials und
den hierzu vorgesehenen Programmmaßnahmen des Bewirtschaftungsplans entgegensteht.
3.3.3 Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2, (3) Satz 1 WHG
Das auf das Grundwasser bezogene Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2, (3) Satz 1 WHG ist auf
die Umkehr signifikanter und anhaltender Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf
Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten gerichtet. Das Trendumkehrgebot erfasst dabei
unmittelbar diejenigen Grundwasserkörper, bei denen das Risiko besteht, dass sie die Bewirtschaf-
tungsziele nach § 47 WHG nicht erreichen und dementsprechend gemäß § 3 (1) GrwV 2010 als
gefährdet eingestuft werden. Bei Vorliegen eines Trends (nach Anlage 6 Nummer 1 der GrwV 2010),
der zu einer signifikanten Gefahr für die Qualität der Gewässer - oder Landökosysteme, für die
menschliche Gesundheit oder die potenziellen oder tatsächlichen legitimen Nutzungen der Gewäs-
ser führen kann, veranlasst die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Trendum-
kehr (§ 10 GrwV 2010). Diese Maßnahmen sind in den Bewirtschaftungsplänen festgeschrieben.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 27 -
3.4 Methoden und Datengrund lagen zur Ermittlung, Beschreibung und Prognose
vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhältnisse
3.4.1 Funktionale Systemanalyse
Die Gliederung des Vorflutsystems dient dem Zweck potenziell vorhabenbedingte Wirkungen auf die
Abflussverhältnisse und die Wasserbeschaffenheit räumlich zu konkretisieren und zu differenzieren.
Hierzu werden sogenannte funktionale Gewässerabschnitte (Abbildung 7, Tabelle 7) innerhalb
der potenziell betroffenen Oberflächengewässer abgegrenzt, die im Ausgangs- sowie im Prognose-
zustand den gleichen funktionalen Rahmenbedingungen unterliegen (vgl. Kapitel 2.1 bzw. Tabelle
2) und weitgehend homogene hydrologische und qualitative Verhältnisse vorweisen. Potenzielle vor-
habenbedingte Wirkungen sowie veränderte funktionale Rahmenbedingungen bilden sich in Bezug
auf die Abflussverhältnisse und die Wasserbeschaffenheit innerhalb dieser funktionalen Gewässer-
abschnitte i. d. R. gleichartig ab.
Die Gliederung der potenziell betroffenen Oberflächengewässer in funktionale Gewässerabschnitte
zeigt Abbildung 7. Die einzelnen Abschnitte sind in Tabelle 7 beschrieben.
Abbildung 7: Funktionale Gewässerabschnitte der Oberflächengewässer im potenziellen Einflussbereich
des Vorhabens (vergrößerte Darstellung im Anhang, Kapitel 10.1)
In der Regel beginnt bzw. endet ein funktionaler Gewässerabschnitt am Knotenpunkt zwischen po-
tenziell betroffenem Oberflächengewässer und funktionaler Rahmenbedingung, mit der signifikant
abweichende hydrologische oder qualitative Verhältnisse hervorgerufen werden. Dabei erfolgt die
Zuordnung funktionaler Rahmenbedingungen nicht streng räumlich, sondern mit einem gewissen
Ermessensspielraum, d. h. einer zielführenden Vereinfachung der tatsächlichen räumlichen Bezüge
vor allem im Hinblick auf stoffliche Einflussfaktoren.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 28 -
Für die Beurteilung der Entnahme aus dem Rhein werden die funktionalen Abschnitte durch poten-
ziell relevante Zuflüsse (Anteil des Abflusses >1%, bzw. maßgebliche Veränderung (Erft)) bzw.
Grenzen zwischen den OFWK, welche relevante übergeordnete hydromorphologische Ausprägun-
gen abgrenzen, voneinander abgegrenzt.
Die Unterteilung des Abschnitts R1 in R1a und R1b ist in der zukünftig maßgeblichen Veränderung
der Abflussverhältnisse der Erft begründet, auch wenn der Anteil am Rhein < 1% ist. Da bedingt
durch den geringen Anteil der Entnahmemenge am Gesamtabfluss des Rheins keine maßgeblichen
Auswirkungen ermittelt wurden, erfolgt die Betrachtung nur bis zur Grenze der Niederlande.
Tabelle 7: Charakterisierung der funktionalen Gewässerabschnitte zur räumlichen Differenzierung potenziell
vorhabenbedingter Wirkungen
Abschnitt Bezeichnung Abgrenzung funkt. Rahmenbedingungen
R1a Rhein unterhalb
Entnahme
Entnahmestelle bis Einmündung Erft
(Stat. km 712,6 – 735,6)
Entnahme RWTL; (KA Dormagen-
Rheinfeld)
R1b Rhein unterhalb
Erft
Einmündung Erft bis Ende OFWK
2_701494
(Stat. km 735,6 – 775,0)
Einmündung Erft
R2 Rhein oberhalb
Ruhr
Beginn OFWK 2_775008 bis
Einmündung Ruhr
(Stat. km 775,0 – 780,2)
Neuer OFWK (d.h. generelle Un-
terschiede zwischen den vorlie-
genden Verhältnissen)
R3 Rhein: Ruhr bis
Emscher
Einmündung Ruhr bis Einmündung
Emscher (Stat. km 780,2 – 797,7)
Einmündung Ruhr
R4 Rhein: Emscher
bis Lippe
Einmündung Emscher bis Einmün-
dung Lippe
(Stat. km 797,7 – 814,5)
Einmündung Emscher
R5 Rhein: Lippe bis
Grenze NL
Einmündung Lippe bis Ende OFWK
2_813012/Grenze NL
(Stat. km 814,5 – 864,1)
Einmündung Lippe
Die Abbildung des Einflusses aus dem Einzugsgebiet des Rheins erfolgt unter Berücksichtigung der
Abflussverhältnisse oberhalb der Entnahmestelle gemäß des Wassermengengerüsts (vgl. Kapitel
3.4.2) sowie der Wasserbeschaffenheit an der Messstelle Düsseldorf -Flehe. Diese dient als reprä-
sentative Messstelle für den OFWK und bildet somit trotz der Lage unterhalb der Entnahmestelle die
Verhältnisse in diesem Bereich ausreichend ab (vgl. Abbildung 7).
Der Ausbaugrad eines Oberflächengewässers kann die Intensität von Wirkungen auf die Abfluss-
verhältnisse sowie die Wasserbeschaffenheit neben den als funktionale Rahmenbedingungen iden-
tifizierten Einflussfaktoren prägen, fließt jedoch nicht in die Gliederung des Vorflutsystems ein.
Die Intensität potenziell vorhabenbedingter Wirkungen auf die funktionalen Gewässerabschnitte ist
– neben dem Ausmaß der Veränderungen der Wassermenge und -beschaffenheit – auch davon
abhängig, wie „empfängli ch“ die Oberflächengewässer für potenzielle Wirkungen sind. Dies kann
näherungsweise über die übergeordneten hydromorphologischen Verhältnisse in der Vorflut abge-
bildet werden, da diese grundsätzlich in unterschiedlichem Maße zur Regulierung dieser Wirkungen
beitragen können.
Die Einstufung der Oberflächengewässer nach ihrer übergeordneten, hydromorphologischen Qua-
lität, abgebildet durch den Ausbaugrad und Staueinfluss, richtet sich nach folgenden Regeln:
• naturnah: (überwiegend) maximal mäßig veränderte Gewässerstruktur (GSK 1 - 3), nicht
bzw. nur sehr kleinräumig und selten rückstaugeprägt,
• ausgebaut: (überwiegend) deutlich bis vollständig veränderte Gewässerstruktur (GSK 4
- 7), nicht bzw. nur sehr kleinräumig und selten rückstaugeprägt; maximal mäßig verän-
derte Gewässerstruktur (GSK 1 - 3), häufige, i. d. R kurze rückstaugeprägte Abschnitte,
• rückstaugeprägt: (überwiegend) gestaut, unabhängig der sonstigen morphologischen
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 29 -
Verhältnisse.
Der betrachtete Gewässerabschnitt des Rheins weist jedoch keine ausgeprägten Unterschiede hin-
sichtlich der hydromorphologischen Ausprägung auf. So wird die Gewässerstruktur mit Ausnahme
eines Abschnitts vor Rees („mäßig verändert“) ausschließlich als „sehr stark verändert“ oder „voll-
ständig verändert“ dargestellt. Ein Staueinfluss ist ebenso auszuschließen, da keine Querbauwerke
im Fließweg vorliegen. Somit können die funktionalen Abschnitte vollständig als „ausgebaut“ (GSK
4-7) charakterisiert werden.
3.4.2 Wassermengengerüst
Ein Wassermengengerüst ist erforderlich, um die Abflus sverhältnisse der jeweiligen funktionalen
Abschnitte zu ermitteln. Dabei wurde angestrebt, möglichst realistische Verhältnisse abzubilden.
Verschiedene kleine Zuflüsse bzw. Ein - und Ausleitungen werden nicht im Einzelnen dargestellt .
Durch die Verwendung der Pegeldaten im Längsverlauf bzw. die Berücksichtigung von regionalisier-
ten Abflusskennwerten werden diese jedoch anhand der Verhältnisse im Rhein mit dargestellt. Re-
levante zukünftige Veränderungen der Wassermengen sind für die kleinen Zuflüsse und Ein - und
Ausleitungen aktuell nicht bekannt.
Das Wassermengengerüst liefert Abflussmengen für spezifische Abflussereignisse bezogen auf die
einzelnen funktionalen Gewässerabschnitte. Die Auswahl der abzubildenden Abflussereignisse im
Vorflutsystem ist insbesondere im Hinblick auf die Begutachtung möglicher Auswirkungen auf die
aquatischen Zönosen begründet:
• Mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ): relevantes Abflussereignis zur Ermittlung von
möglichen akuten Auswirkungen auf die aquatischen Zönosen
• Mittelwasserabfluss (MQ): relevantes Abflussereignis zur Ermittlung von möglichen
chronischen Auswirkungen auf die aquatischen Zönosen.
• Mittlerer Hochwasserabfluss (MHQ): relevantes Abflussereignis zur Ermittlung von
möglichen hydromorphologischen Auswirkungen auf auengebundene Arten.
Grundlage für das Wassermengengerüst bilden die Pegeldaten des Rhein sowie Abfragen bei den
Wasserverbänden in Bezug auf die Zuflüsse (Erft: Erftverband, schriftliche Mitteilung vom
01.08.2022; Ruhr: Ruhrverband, schriftliche Mitteilung vom 07.07.2022; Emscher & Lippe: Emscher-
genossenschaft/Lippeverband, schriftliche Mitteilung vom 08.07.2022).
Zuflüsse mit Anteilen am Rhein von < 1% wurden nicht weiter dargestellt. Eine Ausnahme bildet die
Erft, da sich in dieser der Abfluss wesentlich verändert (Perspektivprojekt).
Das Wassermengengerüst baut auf den Verhältnissen der vorliegenden Pegeldaten im Rhein im
Zusammenhang mit den übermittelten Abflüssen der Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe auf.
Die jeweiligen Abflüsse für die funktionalen Abschnitte wurden somit nach Prüfung der Lagen der
Pegel im Verhältnis zu den verschiedenen funktionalen Abschnitten anhand von den folgenden An-
nahmen ermittelt:
Oberhalb/R1a: Pegel Düsseldorf – Erft
R1b: Pegel Düsseldorf
R2: Pegel Duisburg-Ruhrort – Ruhr
R3: Pegel Duisburg-Ruhrort
R4: Pegel Duisburg-Ruhrort + Emscher
R5: R4 + Lippe
Da der resultierende Wert für R5 auch etwa zu den Verhältnissen am Pegel Rees passt, werden die
Werte als weitestgehend plausibel eingestuft.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 30 -
Abbildung 8: Wassermengengerüst zur Abbildung der Abflussverhältnisse im Untersuchungsgebiet
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 31 -
3.4.3 Ermittlung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhält-
nisse
Die Methoden zur Ermittlung, Beschreibung und Prognose potenziell vorhabenbedingter Wirkungen
auf die abiotischen Verhältnisse beschreiben die Instrumente sowie die relevanten Parameter und
Kenngrößen einschließlich der Datengrundlagen, die zur Abbildung vorhabenbedingter Wirkungen
auf die hydromorphologischen Verhältnisse ( Kapitel 3.4.3.1) sowie die Wasserb eschaffenheit (Ka-
pitel 3.4.3.2) herangezogen werden.
Die Methoden legen die Annahmen und Festsetzungen des Wassermengengerüsts (Kapitel 3.4.2)
als Instrument zur Ermittlung von Intensität und Reichweite potenzieller resultierender Veränderun-
gen zugrunde.
3.4.3.1 Ermittlung, Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die hyd-
romorphologischen Verhältnisse
Für das Vorhaben wurde n die hydromorphologischen Wirkfaktoren „Abfluss“, „Fließverhalten“ ,
„Wasserstand/Wasserstanddynamik, Auenanbindung“ und „Morphologische Veränderungen“ als
Konsequenzen der Wirkpfade Entnahme, Entnahmebauwerk und bauzeitliche Wasserhaltung als
potenziell relevant identifiziert (vgl. Kapitel 2.1). Zwischen diesen Wirkfaktoren und den in der nach-
folgenden Tabelle aufgeführten Parameter-Gruppen, die den Qualitätskomponenten „Wasserhaus-
halt“, „Durchgängigkeit“ und „morphologische Verhältnisse“ zur Beschreibung der hydromorphologi-
schen Verhältnisse i. S. der EG-WRRL zugeordnet sind, bestehen potenzielle Zusammenhänge.
Parameter-Gruppen, zu denen keine Auswirkungen zu erwarten sind, werden im Folgenden nicht
weiter berücksichtigt.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 32 -
Tabelle 8: Parameter zur Beschreibung von Wirkungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse aufbauend auf den vorab erläuterten Wirkpfaden (x = potenziell
relevante Wirkpfade, nähere Betrachtung notwendig; (x) = prinzipiell wäre Wirkpfad vorhanden, auf Grund von ve rschiedener Umstände jedoch nicht
näher zu betrachten; = keine Auswirkungen, keine weitere Betrachtung)
Qualitäts-
komponente
(WRRL)
Parameter
(WRRL)
Parameter-Gruppe Wirkpfad
Entnahme
Wirkpfad
Entnahmebauwerk
Wirkpfad
bauzeitl. Wasserhaltung
Wasserhaushalt
Abfluss/
Abflussdynamik
Abflussverhältnisse/ Ab-
flussdynamik
x pot. relevant keine Auswirkungen (x) ggf. Einleitung von Was-
ser in OFWK; nur tempo-
räre Auswirkungen
Fließverhalten/
Rückstau
(x) stark ausgebauter Ab-
schnitt; keine Auswirkun-
gen auf Fließverhalten
durch Entnahme möglich
x sehr geringfügige Aus-
wirkungen nur im unmit-
telbaren Umfeld des
Entnahmebauwerks zu
erwarten
(x) ggf. Einleitung von Was-
ser in OFWK; nur tempo-
räre Auswirkungen
Wasserstand/
Wasserstand-
dynamik,
Auenanbindung
x pot. relevant keine Auswirkungen keine Auswirkungen
Verbindung
zum
Grundwasser
Grundwasser-
anbindung
x pot. relevant keine Auswirkungen (x) ggf. Einleitung von Was-
ser in GWK; nur tempo-
räre Auswirkungen
Durchgängigkeit
- Linear (aquatische Organis-
men)1
(x) keine Querbauwerke/Eng-
stellen, daher keine Aus-
wirkungen möglich
keine Auswirkungen keine Auswirkungen
Lateral (aquatische Orga-
nismen)
keine Auswirkungen keine Auswirkungen keine Auswirkungen
Vertikal (hyporheisches In-
terstitial)
keine Auswirkungen (x) Sohlverbau nur in einem
sehr geringfügigen Aus-
maß, daher keine Aus-
wirkungen
keine Auswirkungen
Sedimenthaushalt2 keine Auswirkungen keine Auswirkungen keine Auswirkungen
Morphologi-
sche
Verhältnisse Tiefen-/
Breiten-
variation3
Laufentwicklung keine Auswirkungen (x) keine Auswirkungen we-
gen Ausbauzustand
möglich
keine Auswirkungen
Längsprofil keine Auswirkungen (x) keine Auswirkugen we-
gen Ausbauzustand und
Unterhaltung möglich
keine Auswirkungen
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 33 -
Qualitäts-
komponente
(WRRL)
Parameter
(WRRL)
Parameter-Gruppe Wirkpfad
Entnahme
Wirkpfad
Entnahmebauwerk
Wirkpfad
bauzeitl. Wasserhaltung
Tiefen-/
Breitenvarianz
keine Auswirkungen x ggf. lokal relevant keine Auswirkungen
Struktur/
Substrat
Boden
Sohlstruktur keine Auswirkungen (x) Sohlverbau nur in einem
sehr geringfügigen Aus-
maß
keine Auswirkungen
Substratbeschaffenheit/-dy-
namik
keine Auswirkungen (x) keine Auswirkungen we-
gen Ausbauzustand und
Unterhaltung
keine Auswirkungen
Struktur
Uferzone4,5
Uferstruktur/
Querprofil
keine Auswirkungen x ggf. lokal relevant keine Auswirkungen
Uferbewuchs/
Beschattung
keine Auswirkungen keine Auswirkungen keine Auswirkungen
Gewässerrand-
streifen/
Umfeldstruktur
keine Auswirkungen x ggf. lokal relevant keine Auswirkungen
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 34 -
Die Beschreibung der Parameter-Gruppen beruht im Wesentlichen unmittelbar auf und/oder nähe-
rungsweise unter Berücksichtigung der folgenden Grundlagen:
- Wassermengengerüst (Kapitel 3.4.2),
- Ergebnisse der aktuellsten Gewässerstrukturkartierungen aus ELWAS
- Angaben in ELWAS zur Lage von Querbauwerken
Die Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die Parameter-Gruppen erfolgt
i. d. R. verbal-argumentativ unter Berücksichtigung der folgenden bundesweit und/oder in Nordrhein-
Westfalen etablierten Verfahren zur Erfassung und Bewertung hydromorphologischer Verhältnisse.
Da keine Auswirkungen auf die Qualitätskomponente Durchgängigkeit zu erwarten sind, handelt es
sich lediglich um Folgende:
- LANUV NRW (2018a): Gewässerstruktur in Nordrhein -Westfalen. Kartieranleitung für die
kleinen bis großen Fließgewässer. Arbeitsblatt 18, 2. überarbeitete Auflage.
- LAWA (2017b): Klassifizierung des Wasserhaushalts von Einzugsgebieten und Wasserkör-
pern – Verfahrensempfehlung. Teil a: Handlungsanleitung.
3.4.3.2 Ermittlung, Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die Was-
serbeschaffenheit in den funktionalen Gewässerabschnitten
Die Wasserentnahme geht nicht mit unmittelbaren Veränderungen der Wasserbeschaffenheit ein-
her, kann jedoch durch die Verringerung des Abflussvolumens („volumenbedingt“) sowie Verände-
rungen von Abflussanteilen im Bereich von Zuflüssen z um Rhein („zuflussbedingt“) mittelbare Be-
einflussungen der Wasserbeschaffenheit begünstigen. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführ-
ten Sekundärwirkungen der Wasserentnahme auf die Wasserbeschaffenheit sind potenziell denkbar
und daher zu betrachten. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse in Kapitel 5.1.2.1 ist ein relevanter
Wirkpfad auf Schadstoffgehalte in Biota nicht erkennbar und wird daher nicht weitergehend betrach-
tet.
Tabelle 9: Potenzielle Sekundärwirkungen der Wasserentnahme auf den Rhein (x = zu betrachten)
Sekundärwirkung volumenbedingt zuflussbedingt
Temperaturverhältnisse X X
Sauerstoffhaushalt X X
Salzgehalt nicht relevant X
Nährstoffverhältnisse X X
Versauerungszustand nicht relevant X
Schadstoffgehalt nicht relevant X
Die Sekundärwirkungen können durch Parameter der Wasserbeschaffenheit, deren Auswahl sich
anhand rechtlicher und fachlicher Gesichtspunkte ergibt und die den Sekundärwirkungen angelehnt
an die Vorgaben der Anlagen 3, 6 und 8 der Oberflächengewässerverordnung 2016 (OGewV)11 zu-
geordnet werden können, näher beschrieben werden.
Da durch die Entnahme Auswirkungen auf alle Parameter prinzipiell möglich sind, erfolgen die Be-
urteilungen anhand aller Parameter, zu denen Messdaten vorliegen (Auflistung der Parameter in
Tabelle 10).
Die Eingangswerte für die Parameter im Ausgangszustand beruhen auf Datenauswertungen auf
Grundlage der Datenerhebung des LANUV (GÜS-Messstellen). Die Daten beschränken sich auf den
11 Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer („Oberflächengewässerverordnung“) vom 20. Juni 2016
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 35 -
Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 und somit den Erhebungen im Rahmen des 5. MZ. Die Daten-
grundlagen sind dem Anhang, Kapitel 10.2 zu entnehmen.
Die Quantifizierung zu erwartender vorhabenbedingter Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit er-
folgt auf Ebene der funktionalen Gewässerabschnitte mittels abflussgewichteter Mischrechnung.
Diese Methode ist ein etabliertes Hilfsmittel, um Veränderungen eines Wertes/einer Konzentration
nach anerkannten Regeln der Technik für beliebige Bezugsgrößen (z. B. Mittelwerte, Maximalwerte)
lokal unmittelbar unterhalb von Einleitungen/Zuflüssen zu ermitteln. Die jeweiligen Bezugsgrößen
richten sich – sofern vorhanden – nach den parameterspezifischen Vor gaben der Anlagen 6 - 8
OGewV 2016. Grundsätzlich lassen sich die Ergebnisse auf den gesamten funktionalen Gewässer-
abschnitt übertragen; sie bilden damit eine Grundlage für die Interpretation bis auf die Ebene des
Wasserkörpers. Für wenige Parameter ist die Methode nicht oder nicht alleinstehend anwendbar,
wenn Prognosen durch weitere, rechnerisch nicht abschließend und/oder belastbar abzubildende
Faktoren überprägt werden (z. B. hydromorphologische Einflüsse im Gewässerverlauf). In diesen
Fällen erfolgen die Prognosen weitgehend auf verbal-argumentativer Grundlage (betrifft z.B. Sauer-
stoff, pH-Wert).
Neben der maßgeblichen Berücksichtigung der Mischrechnung erfolgen volumenbedingte Betrach-
tungen für die Wassertemperatur, den Sauerstoffgehalt sowie die Nährstoffverhältnisse zusätzlich
verbal argumentativ.
3.5 Vorgehen zur Ermittlung vorhabenbedingter Auswirkungen auf die Qualitäts-
komponenten
3.5.1 Beurteilungswerte für die Prognose von Auswirkungen
3.5.1.1 Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die Qualitätskompo-
nenten des ökologischen und chemischen Zustands der OFWK
Mögliche Auswirkungen von berechneten Konzentrationsänderungen auf die BQK können nicht al-
lein auf Basis vorliegender toxikologischer Beurteilungswerte prognostiziert werden, da für eine be-
lastbare Beurteilung stoff- und artspezifisch eindeutige Ursache-Wirkung-Bezüge mit validen Anga-
ben über ökotoxikologische „Grenzwerte“ vorliegen müssten; dies ist jedoch nur in begrenztem Um-
fang der Fall. Zur Beurteilung möglicher Auswirkungen von berechneten Konzentrationsänderungen
werden daher – analog zur Bewertung des Ausgangszustand – hauptsächlich die Beurteilungswerte
der OGewV 2016 herangezogen, die den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der EG -WRRL in
Deutschland bezogen auf Oberflächengewässer vorgibt.
Die Umweltqualitätsnormen (UQN), Orientierungswerte (OW) und übrigen Beurteilungswerte basie-
ren teilweise auf ökotoxikologischen Daten; darüber hinaus gehe n insbesondere bei den allgemei-
nen physikalisch-chemischen Parametern (ACP) auch Nährstoff - und Ionenverhältnisse in die Be-
trachtungen ein. Sollte es eine different verwendete Messmethode bzw. die potenzielle Relevanz
eines Stoffes ohne gesetzliche Grundla ge erfordern, werden weitere Beurteilungswerte wie bei-
spielsweise die vom LANUV je Monitoringzyklus herausgegebene, sogenannte „D4 -Liste“ (LANUV
NRW 2020c) zur Beurteilung herangezogenDie UQN für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe
(FGS) werden nach Anlage 6 OGewV 2016, die OW für ACP in Anlage 7 und die UQN für die Stoffe
des chemischen Zustand nach Anlage 8 beurteilt. Die in den Anlagen 6 bis 8 OGewV 2016 aufge-
führten Beurteilungswerte sind rechtlich bindend, sonstige Beurteilungswerte nicht.
Unter den betrachteten Parametern zählen Kupfer, Arsen und Zink nach OGewV 2016 zu den in der
Schwebstoffphase zu beurteilenden Stoffen, da diese zum größten Teil an organische und
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 36 -
mineralische Bestandteile gebunden vorkomm t, aber durch physikalisch -chemische und mechani-
sche Einflussfaktoren mobilisiert werden können. Da Schwebstoffuntersuchungen (Probenahme)
sehr aufwendig sind und daher nicht immer vorliegen, können für diese Stoffe in NRW fachlich ab-
geleitete Beurteilungswerte in der Wasserphase aus der D4 -Liste des NRW-Monitoring-Leitfadens
(LANUV NRW 2020a) zur Beurteilung herangezogen werden. Die UQN der OGewV 2016 wird ent-
sprechend dem Vorgehen des LANUV NRW als eingehalten angesehen, wenn die Beurteilungs-
werte der D4-Liste unterschritten werden. Dieses Vorgehen wurde vorerst verwendet, um einen Ein-
druck über potenzielle Auswirkungen zu erhalten. Sofern potenziell relevante Änderungen resultie-
ren würden, würde bei vorliegenden Messdaten der Schwebstoffphase eine weitergehende Beurtei-
lung erfolgen.
Die nachfolgende Tabelle führt die tlw. gewässertypspezifischen, berücksichtigten Beurteilungs-
werte für die betrachteten Parameter auf.
Tabelle 10: Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkun gen auf die Qualitätskomponenten des
ökologischen und chemischen Zustands der OFWK aus der D4 -Liste des 4. MZ (LANUV NRW
2020c) sowie der OGewV 2016
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
1,1,1-Trichlorethan 2010 ges. 10 µg/l OW
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol 2065 ges. 200 ng/l OW
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol 2066 ges. 340 ng/l OW
1,2,3-Trichlorbenzol 2059 ges. 0,4 µg/l UQN Anlage 8
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 2067 ges. 1000 ng/l OW
1,2,4-Trichlorbenzol 2060 ges. 0,4 µg/l UQN Anlage 8
1,2-Dichlorethan 2005 ges. 10 µg/l UQN Anlage 8
1,3,5-Trichlorbenzol 2061 ges. 0,4 µg/l UQN Anlage 8
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure 2604 ges. 10 µg/l PV
1,4-Dioxan 2791 ges. 57500 µg/l OW
1-Chlor-2-nitrobenzol 2081 ges. 10 µg/l UQN Anlage 6
1-Chlor-3-nitrobenzol 2082 ges. 1 µg/l OW
1-Chlor-4-nitrobenzol 2084 ges. 30 µg/l UQN Anlage 6
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 2193 ges. 10000 ng/l PV
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 2195 ges. 10000 ng/l PV
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 2185 ges. 10000 ng/l PV
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 2187 ges. 10000 ng/l PV
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 2189 ges. 10000 ng/l PV
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 2191 ges. 10000 ng/l PV
2,3-Dichloranilin 2523 ges. 1 µg/l OW
2,4,5-T 2256 ges. 0,1 µg/l OW
2,4,5-Trichlorphenol 2173 ges. 1 µg/l OW
2,4,6-Trinitrotoluol 2405 ges. 10 µg/l PV
2,4-D 2252 ges. 0,2 1 µg/l UQN Anlage 6
2,4-DB 2257 ges. 0,1 µg/l PV
2,4-DDD (TDE) 2296 ges. 100 ng/l PV
2,4-DDE 2297 ges. 100 ng/l PV
2,4-DDT 2298 ges. 25 ng/l UQN Anlage 8
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin 2898 ges. 2 µg/l OW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 37 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
2,6-Dichloranilin 2524 ges. 1 µg/l OW
2,6-Dichlorbenzamid 2339 ges. 0,1 µg/l PV
2,6-Dimethylanilin 2527 ges. 10 µg/l PV
2-Chlor-4-nitroanilin 2545 ges. 10 µg/l PV
2-Chlor-5-nitroanilin 2546 ges. 10 µg/l PV
2-Chloranilin 2514 ges. 3 µg/l OW
2-Chlorphenol 2150 ges. 10 µg/l OW
2-Chlor-p-toluidin 2534 ges. 10 µg/l OW
2-Hydroxyatrazin 4339 ges. 0,1 µg/l PV
2-Methyl-4,6-dinitrophenol 2591 ges. 0,1 µg/l PV
2-Naphthalinsulfonsäure 4340 ges. 10 µg/l PV
3,4,5-Trichlorphenol 2175 ges. 1 µg/l OW
3,4-Dichloranilin 2520 ges. 0,5 µg/l OW
3,5-Dichloranilin 2521 ges. 1 µg/l OW
3-Chloranilin 2515 ges. 1 µg/l OW
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-
para-Toluidin 4334 ges. 10 µg/l OW
3-Chlorphenol 2151 ges. 10 µg/l OW
3-Trifluormethylanilin 2543 ges. 2,7 µg/l OW
4,4-DDD (TDE) 2213 ges. 25 ng/l UQN Anlage 8
4,4-DDE 2212 ges. 25 ng/l UQN Anlage 8
4,4-DDT 2214 ges. 10 ng/l UQN Anlage 8
4,4-Methoxychlor 2995 ges. 100 ng/l PV
4-Acetamidoantipyrin 4211 ges. 0,1 µg/l PV
4-Chloranilin 2516 ges. 0,05 µg/l OW
4-Chlorphenol 2152 ges. 10 µg/l OW
4-Formylaminoantipyrin 4210 ges. 0,1 µg/l PV
4-Methylbenzotriazol 4098 ges. 10 µg/l PV
4-tert-Octylphenol 2845 ges. 0,1 µg/l UQN Anlage 8
4-tert-Octylphenoldiethoxylat 4169 ges. 0,1 µg/l OW
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat 4168 ges. 0,1 µg/l OW
5,6-Dimethylbenzotriazol 4100 ges. 10 µg/l PV
5-Chlor-o-toluidin 2537 ges. 10 µg/l OW
5-Methylbenzotriazol 4099 ges. 10 µg/l PV
10,11-Dihydro-10,11-dihydro-
xycarbamazepin 4209 ges. 0,1 µg/l PV
Acenaphthen 2347 ges. 320 ng/l OW
Acenaphthylen 2346 ges. 320 ng/l OW
Acesulfam-H 4392 ges. 10 µg/l PV
Acetamiprid 4200 ges. 0,1 µg/l PV
Aclonifen 2198 ges. 0,12 0,12 µg/l UQN Anlage 8
a-Endosulfan 2205 ges. 5 10 ng/l UQN Anlage 8
a-Hexachlorcyclohexan 2110 ges. 20 40 ng/l UQN Anlage 8
Alachlor 2123 ges. 0,3 0,7 µg/l UQN Anlage 8
Aldrin 2201 ges. 10 ng/l UQN Anlage 8
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 38 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
Ametryn 2263 ges. 0,5 µg/l UQN Anlage 6
Amidosulfuron 2114 ges. 0,1 µg/l PV
Amidotrizoesaeure 2969 ges. 0,1 µg/l PV
Amisulprid 4315 ges. 0,1 µg/l PV
Ammonium-Stickstoff 1249 ges. 0,2 mg/l OW Anlage 7
Ampa 2138 ges. 96 µg/l OW
Anilin 2505 ges. 0,8 µg/l UQN Anlage 6
Anthracen 2335 ges. 100 100 ng/l UQN Anlage 8
Anthranilsäureisopropylamid 2354 ges. 0,1 µg/l PV
Antimon 1145 gel. 20 µg/l OW
Arsen 1142 gel. 1,3 24 µg/l OW
Atenolol 2946 ges. 0,1 µg/l PV
Atorvastatin 4162 ges. 0,1 µg/l PV
Atrazin 2231 ges. 0,6 2 µg/l UQN Anlage 8
Azinphos-ethyl 2726 ges. 0,01 µg/l UQN Anlage 6
Azinphos-methyl 2725 ges. 0,01 µg/l UQN Anlage 6
Azoxystrobin 2062 ges. 0,1 µg/l PV
Barium 1124 gel. 60 µg/l OW
b-Endosulfan 2206 ges. 5 10 ng/l UQN Anlage 8
Bentazon 2290 ges. 0,1 µg/l UQN Anlage 6
Benzo(a)anthracen 2336 ges. 2 ng/l OW
Benzo(a)pyren 2320 ges. 0,17 270 ng/l UQN Anlage 8
Benzo(b)fluoranthen 2301 ges. 17 ng/l UQN Anlage 8
Benzo(ghi)perylen 2310 ges. 8,2 ng/l UQN Anlage 8
Benzo(k)fluoranthen 2302 ges. 17 ng/l UQN Anlage 8
Benzol 2048 ges. 10 50 µg/l UQN Anlage 8
Benzotriazol 4097 ges. 10 µg/l PV
Beryllium 1119 gel. 0,1 µg/l OW
Beta-Cyfluthrin 4125 ges. 0,000041 µg/l OW
Bezafibrat 2646 ges. 2,3 µg/l OW
b-Hexachlorcyclohexan 2115 ges. 20 40 ng/l UQN Anlage 8
Bifenox 2281 ges. 0,012 0,04 µg/l UQN Anlage 8
Bifenthrin 4359 ges. 0,1 µg/l PV
Bisoprolol 2655 ges. 0,1 µg/l PV
Bisphenol A 2669 ges. 0,1 µg/l PV
Blei 1138 gel. 1,2 14 µg/l UQN Anlage 8
Bor 1211 gel. 100 µg/l OW
Boscalid 2759 ges. 0,1 µg/l PV
Bromacil 2289 ges. 0,6 µg/l UQN Anlage 6
Bromdichlormethan 2006 ges. 10 µg/l PV
Bromid 1324 ges. 0,22 mg/l OW
Bromoxynil 2622 ges. 0,5 µg/l UQN Anlage 6
Cadmium 1165 ges. 0,25 1,5 µg/l UQN Anlage 8
Candesartan 4220 ges. 0,1 µg/l PV
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 39 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
Carbamazepin 2667 ges. 0,5 2000 µg/l OW
Carbendazim 2802 ges. 0,2 0,7 µg/l UQN Anlage 6
Carbetamid 2295 ges. 0,1 µg/l PV
Chlorbenzol 2050 ges. 1 µg/l UQN Anlage 6
Chloressigsäure 2621 ges. 0,6 8 µg/l UQN Anlage 6
Chlorfenvinphos 2627 ges. 0,1 0,3 µg/l UQN Anlage 8
Chlorid 1331 ges. 200 mg/l OW Anlage 7
Chloridazon 2288 ges. 0,1 µg/l UQN Anlage 6
Chloroform 2001 ges. 2,5 µg/l UQN Anlage 8
Chlorpyrifos-ethyl 2693 ges. 0,03 0,1 µg/l UQN Anlage 8
Chlortoluron 2235 ges. 0,4 µg/l UQN Anlage 6
Chrom 1151 gel. 3,4 µg/l OW
Chrysen 2324 ges. 100 ng/l PV
cis-Chlordan 2455 ges. 3 ng/l OW
cis-Heptachlorepoxid 2316 ges. 0,0002 0,3 ng/l UQN Anlage 8
Clarithromycin 2918 ges. 0,1 0,6 µg/l OW
Climbazol 4156 ges. 0,16 µg/l OW
Clofibrinsäure 2332 ges. 5 µg/l OW
Clomazon 2121 ges. 0,1 µg/l PV
Clopidogrelsäure 4235 ges. 0,1 µg/l PV
Clopyralid 2219 ges. 0,1 µg/l PV
Clothianidin 4201 ges. 0,08 µg/l OW
Codein 4006 ges. 0,1 µg/l PV
Coffein 2852 ges. 10 µg/l PV
Coumaphos 2720 ges. 0,07 µg/l OW
Cyanid, gesamt 1231 ges. 0,01 mg/l UQN Anlage 6
Cyclamat-H 4393 ges. 10 µg/l PV
Cypermethrin 2127 ges. 0,00008 0,0006 µg/l UQN Anlage 8
Cyproconazol 4215 ges. 0,1 µg/l PV
Dehydrato-Erythromycin A 4222 ges. 0,1 µg/l PV
Deltamethrin 2309 ges. 0,00007 µg/l OW
Desethylatrazin 2234 ges. 0,1 µg/l PV
Desethylterbutylazin 2267 ges. 0,1 µg/l PV
Desisopropylatrazin 2262 ges. 0,1 µg/l PV
Desmetryn 2265 ges. 0,03 µg/l OW
Desphenyl-chloridazon 4014 ges. 0,1 µg/l PV
d-Hexachlorcyclohexan 2117 ges. 20 40 ng/l UQN Anlage 8
Diazepam 2650 ges. 0,1 µg/l PV
Diazinon 2721 ges. 0,01 µg/l UQN Anlage 6
Dibenz(ah)anthracen 2325 ges. 100 ng/l PV
Dibromchlormethan 2007 ges. 10 µg/l PV
Dicamba 2623 ges. 0,1 µg/l PV
Dichlormethan 2000 ges. 20 µg/l UQN Anlage 8
Dichlorprop 2254 ges. 0,1 µg/l UQN Anlage 6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 40 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
Dichlorvos 2723 ges. 0,0006 0,0007 µg/l UQN Anlage 8
Diclofenac 2639 ges. 0,05 µg/l OW
Dicofol 2803 ges. 1,3 ng/l UQN Anlage 8
Dieldrin 2208 ges. 10 ng/l UQN Anlage 8
Diethylentriaminpentaessigsäure
(DTPA) 2608 ges. 10 µg/l PV
Diflubenzuron 2274 ges. 0,1 µg/l PV
Diflufenican 2626 ges. 0,009 µg/l UQN Anlage 6
Dihydrocodein 4005 ges. 0,1 µg/l PV
Dimefuron 2275 ges. 0,1 µg/l PV
Dimethachlor-CA 4075 ges. 0,1 µg/l PV
Dimethachlor-SA 4390 ges. 0,1 µg/l PV
Dimethenamid 2188 ges. 0,1 µg/l PV
Dimethoat 2730 ges. 0,07 1 µg/l UQN Anlage 6
Dimethylsulfanilid 2341 ges. 0,1 µg/l PV
Dimethylsulftoluidin 2342 ges. 0,1 µg/l PV
Dimoxystrobin 4129 ges. 0,03 2 µg/l UQN Anlage 6
Diphenylsulphon 2625 ges. 10 µg/l PV
Diuron 2230 ges. 0,2 1,8 µg/l UQN Anlage 8
e-Hexachlorcyclohexan 2058 ges. 20 ng/l PV
Eisen 1182 ges. 1800 µg/l OW Anlage 7
Eisen 1182 gel.
Endosulfansulfat 2217 ges. 100 ng/l PV
Endrin 2210 ges. 10 ng/l UQN Anlage 8
Epichlorhydrin 2352 ges. 10 µg/l OW
Epoxiconazol 2311 ges. 0,2 µg/l UQN Anlage 6
Erbium 1108 gel.
Erbium 1108 ges.
Erythromycin 2922 ges. 0,2 2 µg/l OW
Ethidimuron 2276 ges. 0,1 µg/l PV
Ethofumesat 2367 ges. 3,1 µg/l OW
Ethylbenzol 2415 ges. 10 µg/l OW
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) 2605 ges. 2200 µg/l OW
Ethyl-tert-butylether 2811 ges. 10 µg/l PV
Etofenprox 4130 ges. 0,0054 µg/l OW
Etrimphos 2724 ges. 0,004 µg/l UQN Anlage 6
Fenamidon 4155 ges. 0,1 µg/l PV
Fenitrothion 2732 ges. 0,009 µg/l UQN Anlage 6
Fenofibrinsäure 2644 ges. 0,1 µg/l PV
Fenpropimorph 2551 ges. 0,02 20 µg/l UQN Anlage 6
Fenthion 2731 ges. 0,004 µg/l UQN Anlage 6
Florasulam 4175 ges. 0,1 µg/l PV
Fluazifop-p 2789 ges. 0,1 µg/l PV
Flufenacet 2553 ges. 0,04 0,2 µg/l UQN Anlage 6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 41 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
Flufenacet-ESA 4158 ges. 0,1 µg/l PV
Fluoranthen 2300 ges. 6,3 120 ng/l UQN Anlage 8
Fluoren 2345 ges. 210 ng/l OW
Fluorid 1321 ges. 1,5 mg/l OW
Fluroxypyr 2315 ges. 0,1 µg/l PV
Flurtamone 2566 ges. 0,2 1 µg/l UQN Anlage 6
Furosemid 4225 ges. 0,1 µg/l PV
Gabapentin 4205 ges. 0,1 µg/l PV
Gadolinium 1192 ges.
Gadolinium 1192 gel.
Gemfibrozil 2642 ges. 0,1 µg/l PV
Gesamtphosphat-Phosphor 1262 ges. 0,1 mg/l OW Anlage 7
g-Hexachlorcyclohexan 2200 ges. 20 40 ng/l UQN Anlage 8
Glyphosat 2137 ges. 28 µg/l OW
H4-Perfluordekansulfonsäure 4105 ges. 0,1 µg/l PV
H4-Perfluorhexansulfonsäure 4103 ges. 0,1 µg/l PV
H4-Perfluoroktansulfonsäure 4089 ges. 0,1 µg/l PV
Haloxyfop 2633 ges. 0,1 µg/l PV
Heptachlor 2120 ges. 0,0002 0,3 ng/l UQN Anlage 8
Hexachlorbenzol 2070 ges. 50 ng/l UQN Anlage 8
Hexachlorbutadien 2030 ges. 0,6 µg/l UQN Anlage 8
Hexazinon 2261 ges. 0,07 µg/l UQN Anlage 6
Hydrochlorthiazid 4309 ges. 1000 µg/l OW
Hydrogencarbonat 1224 ges.
Ibuprofen 2637 ges. 0,01 µg/l OW
Imidacloprid 2386 ges. 0,002 0,1 µg/l UQN Anlage 6
Indeno(1,2,3-cd)pyren 2330 ges. 2 ng/l OW
Indomethacin 2645 ges. 0,1 µg/l PV
Iodid 1327 ges.
Iomeprol 2968 ges. 0,1 µg/l PV
Iopamidol 2966 ges. 0,1 µg/l PV
Iopromid 2967 ges. 0,1 µg/l PV
Ioxynil 2368 ges. 0,1 µg/l OW
Irgarol 1051 4002 ges. 0,0025 0,016 µg/l UQN Anlage 8
Irgarol Metabolit 1 4161 ges. 0,1 µg/l PV
Iso-Chloridazon 2287 ges. 0,1 µg/l PV
Isodrin 2218 ges. 10 ng/l UQN Anlage 8
Isophenphos 2728 ges. 0,1 µg/l PV
Isopropylbenzol 2417 ges. 10 µg/l OW
Isoproturon 2251 ges. 0,3 1 µg/l UQN Anlage 8
Kalium 1113 ges.
Kalium 1113 gel.
Kobalt 1186 ges.
Kobalt 1186 gel. 0,9 µg/l OW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 42 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
Kupfer 1161 gel. 1,1 µg/l OW
Kupfer 1161 ges.
lambda-Cyhalothrin 4048 ges. 0,0002 µg/l OW
Lamotrigin 4311 ges. 0,1 µg/l PV
Lanthan 1129 gel.
Lanthan 1129 ges.
Lenacil 2630 ges. 0,34 µg/l OW
Levetiracetam 4341 ges. 0,1 µg/l PV
Lidocain 4342 ges. 0,1 µg/l PV
Linuron 2232 ges. 0,1 µg/l UQN Anlage 6
Lithium 1111 gel.
Lithium 1111 ges.
Losartan 4331 ges. 1000 µg/l OW
Magnesium 1121 ges.
Magnesium 1121 gel.
Malathion 2729 ges. 0,02 µg/l UQN Anlage 6
Mangan 1171 ges.
Mangan 1171 gel. 35 µg/l OW
MCPA 2253 ges. 2 µg/l UQN Anlage 6
MCPB 2258 ges. 0,43 µg/l OW
Mecoprop 2255 ges. 0,1 µg/l UQN Anlage 6
Mesotrion 2787 ges. 0,1 µg/l PV
Metalaxyl 2222 ges. 20 µg/l OW
Metalaxyl-CA 4157 ges. 0,1 µg/l PV
Metamitron 2260 ges. 4 µg/l OW
Metazachlor 2249 ges. 0,4 µg/l UQN Anlage 6
Metazachlor ESA 4324 ges. 0,1 µg/l PV
Metazachlorsäure 4071 ges. 0,1 µg/l PV
Metconazole 4174 ges. 0,1 µg/l PV
Metformin 4206 ges. 0,1 µg/l PV
Methabenzthiazuron 2238 ges. 2 µg/l UQN Anlage 6
Methyl-desphenylchloridazon 4015 ges. 0,1 µg/l PV
Methyl-tert-butylether 2049 ges. 2600 µg/l OW
Metobromuron 2236 ges. 2 µg/l OW
Metolachlor 2250 ges. 0,2 µg/l UQN Anlage 6
Metolachlor ESA 4333 ges. 0,1 µg/l PV
Metolachlor-CA 4073 ges. 0,1 µg/l PV
Metoprolol 2656 ges. 8,6 µg/l OW
Metoprololsaeure 4314 ges. 0,1 µg/l PV
Metoxuron 2240 ges. 0,09 µg/l OW
Metribuzin 2264 ges. 0,2 µg/l UQN Anlage 6
Metronidazol 4224 ges. 0,1 µg/l PV
Mevinphos 2733 ges. 0,0002 µg/l OW
Mirex 2125 ges. 100 ng/l PV
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 43 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
Molybdän 1155 ges.
Molybdän 1155 gel. 7 µg/l OW
Monolinuron 2237 ges. 0,2 20 µg/l UQN Anlage 6
m-Toluidin 2531 ges. 10 µg/l PV
m-Tolylsäurediethylamid 2355 ges. 71,3 µg/l OW
m-Xylol und p-Xylol 2896 ges. 10 µg/l PV
N,N-Dimethylanilin 2510 ges. 10 µg/l PV
N,N-Dimethylsulfamid 4000 ges. 0,1 µg/l PV
N-Acetyl-Sulfamethoxazol 4138 ges. 0,1 µg/l PV
Naphthalin 2305 ges. 2000 130000 ng/l UQN Anlage 8
Napropamid 2322 ges. 5,1 µg/l OW
Naproxen 2641 ges. 0,1 µg/l PV
Natrium 1112 ges.
Natrium 1112 gel.
Neodym 1105 gel.
Neodym 1105 ges.
Nickel 1188 gel. 4 34 µg/l UQN Anlage 8
Nickel 1188 ges.
Nicosulfuron 2788 ges. 0,009 0,09 µg/l UQN Anlage 6
Nitenpyram 4198 ges. 0,1 µg/l PV
Nitrat-Stickstoff 1245 ges. 11,29 mg/l UQN Anlage 8
Nitrilotriessigsäure (NTA) 2600 ges. 930 µg/l OW
Nitrit-Stickstoff 1247 ges. 0,05 0 mg/l OW Anlage 7
Nitrobenzol 2090 ges. 0,1 µg/l UQN Anlage 6
N-Methylanilin 2509 ges. 10 µg/l PV
Nonylphenoldiethoxylat 4059 ges. 0,1 µg/l PV
Nonylphenolmonoethoxylat 4058 ges. 0,1 µg/l PV
Norflurazon 2228 ges. 0,1 µg/l PV
O,N-Didesmethylvenlafaxin 4345 ges. 0,1 µg/l PV
O-Desvenlafaxin 4332 ges.
Omethoat 2745 ges. 0,004 2 µg/l UQN Anlage 6
Orbencarb 4216 ges. 0,1 µg/l PV
Organischer Kohlenstoff, gelöst 1521 gel.
Organischer Kohlenstoff, gesamt
(TOC) 1523 ges. 7 mg/l OW Anlage 7
Orthophosphat-Phosphor 1264 gel. 0,07 mg/l OW Anlage 7
o-Toluidin und p-Toluidin 2899 ges. 10 µg/l PV
Oxazepam 4016 ges. 0,1 µg/l PV
oxi-Chlordan 2448 ges. 100 ng/l PV
o-Xylol 2410 ges. 10 µg/l OW
para-Nonylphenol verzweigt 4031 ges. 0,3 2 µg/l UQN Anlage 8
Parathion-ethyl 2204 ges. 0,005 µg/l UQN Anlage 6
Parathion-methyl 2202 ges. 0,02 µg/l UQN Anlage 6
PCB-28 2071 ges. 0,5 ng/l UQN Anlage 6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 44 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
PCB-52 2072 ges. 0,5 ng/l UQN Anlage 6
PCB-101 2073 ges. 0,5 ng/l UQN Anlage 6
PCB-118 2079 ges. 0,5 ng/l OW
PCB-138 2074 ges. 0,5 ng/l UQN Anlage 6
PCB-153 2076 ges. 0,5 ng/l UQN Anlage 6
PCB-180 2077 ges. 0,5 ng/l UQN Anlage 6
Penconazol 2131 ges. 3 µg/l OW
Pencycuron 2269 ges. 1,34 µg/l OW
Pendimethalin 2549 ges. 0,27 µg/l OW
Pentachlorbenzol 2069 ges. 7 ng/l UQN Anlage 8
Pentachlorphenol 2140 ges. 0,4 1 µg/l UQN Anlage 8
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere 4009 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluorbutansäure 2853 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluordekansulfonsäure 4084 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluordekansäure 2858 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluordodekansäure 2860 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluorheptansulfonsäure 4104 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluorheptansäure 2856 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Iso-
mere 4010 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluorhexansäure 2855 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluornonansäure 2857 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere 4007 ges. 0,00065 36 µg/l UQN Anlage 8
Perfluoroktansäure inkl. Isomere 4008 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluorpentansäure 2854 ges. 0,1 µg/l PV
Perfluorundekansäure 2859 ges. 0,1 µg/l PV
Permethrin 2805 ges. 0,1 µg/l PV
Phenanthren 2340 ges. 500 ng/l UQN Anlage 6
Phenazon 2647 ges. 1,1 µg/l OW
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester 2716 ges. 10 µg/l PV
Phosphorsäuretributylester 2710 ges. 10 µg/l OW
Phosphorsäuretriethylester 2706 ges. 10 µg/l PV
Phosphorsäuretriisobutylester 2709 ges. 11 µg/l OW
Phosphorsäuretriphenylester 2711 ges. 1,5 µg/l OW
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester 2715 ges. 4 µg/l OW
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)es-
ter 2708 ges. 10 µg/l PV
Phoxim 2756 ges. 0,008 µg/l UQN Anlage 6
Picolinafen 2064 ges. 0,007 µg/l UQN Anlage 6
Picoxystrobin 4023 ges. 0,1 µg/l PV
Pirimicarb 2294 ges. 0,09 µg/l UQN Anlage 6
Pregabalin 4310 ges. 0,1 µg/l PV
Primidon 4139 ges. 0,1 µg/l PV
Prochloraz 2364 ges. 0,1 µg/l PV
Prometryn 2245 ges. 0,5 µg/l UQN Anlage 6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 45 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
Propazin 2243 ges. 0,25 µg/l OW
Propiconazol 2133 ges. 1 µg/l UQN Anlage 6
Propranolol 2658 ges. 0,1 µg/l PV
Propyphenazon 2972 ges. 0,8 µg/l OW
Propyzamid 2327 ges. 0,1 µg/l PV
Prosulfocarb 2328 ges. 0,1 µg/l PV
Prothioconazol-desthio 4237 ges. 0,1 µg/l PV
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester 2717 ges. 10 µg/l PV
Pyraclostrobin 4024 ges. 0,1 µg/l PV
Pyren 2319 ges. 2,3 ng/l OW
Quecksilber 1166 ges.
Quinmerac 2139 ges. 0,1 µg/l PV
Quinoxifen 2166 ges. 0,15 2,7 µg/l UQN Anlage 8
Ritalinsäure 4202 ges. 0,1 µg/l PV
Roxythromycin 2930 ges. 0,1 µg/l PV
Saccharin 4170 ges. 10 µg/l PV
Samarium 1106 gel.
Samarium 1106 ges.
Selen 1218 gel. 3 µg/l UQN Anlage 6
Selen 1218 ges.
Silber 1162 ges.
Silber 1162 gel. 0,02 µg/l UQN Anlage 6
Simazin 2242 ges. 1 4 µg/l UQN Anlage 8
Sitagliptin 4343 ges. 0,1 µg/l PV
Sotalol 2947 ges. 0,1 µg/l PV
Stickstoff, gesamt 1241 ges.
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3,
NO2) 1242 ges.
Sulcotrion 2786 ges. 0,1 5 µg/l UQN Anlage 6
Sulfadiazin 2948 ges. 0,1 µg/l PV
Sulfadimethoxin 2965 ges. 0,1 µg/l PV
Sulfadimidin 2685 ges. 0,1 µg/l PV
Sulfadoxin 2964 ges. 0,1 µg/l PV
Sulfamerazin 2963 ges. 0,1 µg/l PV
Sulfamethoxazol 2691 ges. 0,6 3 µg/l OW
Sulfat 1313 ges. 200 mg/l OW Anlage 7
Sulfathiazol 2962 ges. 0,1 µg/l PV
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 -
C13 2987 ges. 0,4 1,4 µg/l UQN Anlage 8
Surfynol 104 2812 ges. 10 µg/l PV
Tebuconazol 2119 ges. 0,578 µg/l OW
Tebutam 2329 ges. 0,1 µg/l PV
Tellur 1219 ges.
Tellur 1219 gel. 20 µg/l OW
Telmisartan 4344 ges. 0,1 µg/l PV
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 46 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
Telodrin 2130 ges. 100 ng/l PV
Temazepam 4017 ges. 0,1 µg/l PV
Terbumeton 2331 ges. 0,1 µg/l PV
Terbutryn 2247 ges. 0,065 0,34 µg/l UQN Anlage 8
Terbutylazin 2248 ges. 0,5 µg/l UQN Anlage 6
Tetrachlorethen 2021 ges. 10 µg/l UQN Anlage 8
Tetrachlormethan 2002 ges. 12 µg/l UQN Anlage 8
Thallium 1132 gel. 0,2 µg/l UQN Anlage 6
Thallium 1132 ges.
Thiabendazol 4203 ges. 0,1 µg/l PV
Thiacloprid 4199 ges. 0,01 µg/l OW
Thiacloprid-ESA 4391 ges. 0,1 µg/l PV
Thiacloprid-ESA, Na-Salz 4204 ges. 0,1 µg/l PV
Thiamethoxam 4197 ges. 0,042 µg/l OW
Titan 1133 ges.
Titan 1133 gel. 15 µg/l OW
Toluol 2400 ges. 10 µg/l OW
Toluolsulfonsäure 2828 ges. 0,1 µg/l PV
Tramadol 4144 ges. 0,1 µg/l PV
trans-Chlordan 2456 ges. 3 ng/l OW
trans-Heptachlorepoxid 2317 ges. 0,0002 0,3 ng/l UQN Anlage 8
Triazophos 2737 ges. 0,03 µg/l OW
Tribrommethan 2003 ges. 10 µg/l PV
Trichlorethen 2020 ges. 10 µg/l UQN Anlage 8
Triclosan 2451 ges. 0,02 0,2 µg/l UQN Anlage 6
Trifluralin 2547 ges. 0,03 µg/l UQN Anlage 8
Trimethoprim 2932 ges. 0,1 µg/l PV
Triphenylphosphinoxid 2387 ges. 12 µg/l OW
Uran 1167 ges.
Uran 1167 gel. 0,44 µg/l OW
Valsartan 4223 ges. 0,1 µg/l PV
Valsartansaeure 4313 ges. 0,1 µg/l PV
Vanadium 1141 gel. 2,4 µg/l OW
Vanadium 1141 ges.
Venlafaxin 4208 ges. 0,1 µg/l PV
Vinylchlorid 2024 ges. 2 µg/l OW
Wolfram 1156 ges.
Wolfram 1156 gel.
Ytterbium 1109 gel.
Ytterbium 1109 ges.
Zink 1164 ges.
Zink 1164 gel. 10,9 µg/l OW
Zinn 1137 ges.
Wassertemperatur (Sommer) ges. 28 °C OW Anlage 7
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 47 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
JD² ZHK³ Einheit Art des
Wertes4
rechtl. Veran-
kerung in
OGewV 2016
Wassertemperatur (Winter) ges. 10 °C OW Anlage 7
Härte in CaCO3 mg/l
1 Für Sauerstoff muss nach OGewV 2016 kein MAX-Wert sondern ein MIN-Wert eingehalten werden.
2 JD = Jahresdurchschnittswert bzw. Mittelwert
3 ZHK = Zulässige Höchstkonzentration bzw. Maximalwert
4 OW = Orientierungswert, PV = Präventivwert, UQN = Umweltqualitätsnorm
Rechtlich bindende, quantitative Vorgaben zu Beurteilungswerten für die hydromorphologischen
Qualitätskomponenten, die unterstützend zur Bewertung des Zustandes der BQK herangezogen
werden können, sind in der OGewV 2016 nicht aufgeführt. Wenngle ich qualitative Anforderungen
an die Ausprägung der hydromorphologischen Verhältnisse für den guten ökologischen Zustand
formuliert werden (Anhang V, Nr. 1.2 EG -WRRL), lassen sich hieraus keine pauschalen Beurtei-
lungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirk ungen auf die BQK ableiten. Dies erfordert daher in
besonderem Maße einen verbal-argumentativen Ansatz unter Berücksichtigung der Anforderungen
der jeweiligen im Ausgangszustand vorkommenden und der leitbildkonformen Zönosen.
Grundsätzliche Hinweise zur gewässerstrukturellen Ausstattung, die – unter Berücksichtigung wei-
terer Rahmenbedingungen, wie z. B. einer hinreichenden Wasserbeschaffenheit – der Zielerrei-
chung des guten ökologischen Zustands i. d. R. nicht entgegenstehen, können den hydromorpholo-
gischen Steckbriefen der deutschen Fließgewässertypen (UBA 2014) entnommen werden. Statisti-
sche Auswertungen von Korrelationen zwischen dem Zustand der BQK und den hydromorphologi-
schen Verhältnissen liegen auch dem Strahlwirkungs - und Trittsteinkonzept (LANUV NRW 2011)
sowie der Erarbeitung des Habitatindex (Foerster et al. 2017) zugrunde. Diese Hinweise dienen
jedoch allenfalls orientierend. Eine Betrachtung der gewässerstrukturellen Anforderungen, z. B. hin-
sichtlich Strömungspräferenzen, struktureller Ausstattung eines Gewässerabschnitts oder Passier-
barkeit von Querbauwerken, kann i. d. R. lediglich artspezifisch erfolgen. Dies ist vor dem Hinter-
grund des Bezugs der EG -WRRL auf ganze Zönosen lediglich im Einzelfall für spezifische Frage-
stellung zielführend.
3.5.1.2 Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die Qualitätskompo-
nenten des mengenmäßigen und chemischen Zustands der GWK
Das Vorgehen zur Beurteilung und Einstufung des Grundwasserzustands wird über die Grundwas-
serverordnung 2010 (GrwV 2010) geregelt.
Der Einstufung des mengenmäßigen Zustands liegt die Entwicklung des Grundwasserspiegels zu-
grunde, auf deren Grundlage beurte ilt wird, ob die langfristige mittlere jährliche Grundwasserent-
nahme das nutzbare Grundwasserdargebot übersteigt und sich – bei Änderungen des Grundwas-
serstandes bedingt durch menschliche Tätigkeiten – zukünftig nachteilige Auswirkungen auf die Be-
wirtschaftung der OFWK, den Zustand der grundwasserabhängigen Landökosysteme sowie die
Grundwasserfließrichtung ergeben können (§ 4 (2) GrwV 2010, vgl. Kapitel 3.2.2).
Maßstab für die Beurteilung bildet die Bestandsaufnahme über die Art und das Ausmaß der signifi-
kanten anthropogenen Belastungen sowie deren Auswirkungen, die erstmals bis 2004 vorgelegt
wurde, bis 22.12.2013 und seither alle sechs Jahre zu überpr üfen und aktualisieren ist. Zur Durch-
führung der Bestandsaufnahme liegen sowohl durch die LAWA (2019) als auch das LANUV NRW
(2018b) Leitfäden vor.
Die Beurteilung erfolgt demnach nicht nach typspezifischen Leitbildern i. S. ungestörter Referenz-
zustände ve rgleichbar zu den Leitbildern für die BQK des ökologischen Zustands der OFWK,
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 48 -
sondern vorrangig belastungsorientiert und damit einzelfallspezifisch für jeden GWK. Dies erfordert
ein je nach Art und Umfang der Belastungen intensives Monitoring, das sich nach den Anforderun-
gen der Anlage 3 GrwV 2010 richten muss und dessen Umsetzung umfassend u. a. im entsprechen-
den Leitfaden des LANUV NRW (2018c) erläutert wird.
Grundlage für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind die in Anlage 2
GrwV 2010 aufgeführten Schwellenwerte bestimmter Stoffe und Stoffgruppen. Sie leiten sich insbe-
sondere aus Anforderungen der EG -Grundwasserrichtlinie12 (EG-GWRL) und der Trinkwasserver-
ordnung 201613 (TrinkwV 2016) ab. Liegen in räumlich abgegrenzten Bereichen Hintergru ndwerte
eines Stoffes oder einer Stoffgruppe vor, die höher als der jeweilige Schwellenwert sind, werden
abweichende Schwellenwerte festgelegt. Die genaue Ermittlung und Einstufung des chemischen
Zustands insbesondere vor dem Hintergrund der räumlichen Verteilung im GWK ist in den §§ 5 - 7
GrwV 2010 beschrieben (vgl. Kapitel 3.2.2).
3.5.2 Identifizierung der weitergehend zu betrachtenden Parameter
Die Begutachtung des Vorhabens gegenüber den Bewirtschaftungszielen der EG-WRRL basiert auf
der Prognose vorhabenbedingt zu erwartender abiotischer Verhältnisse, für deren Darstellung
grundsätzlich eine Vielzahl zu betrachtender hydromorphologischer und allgemeine r physikalisch-
chemischer sowie chemischer Parameter hergeleitet wurde (Kapitel 3.4.3).
Vor dem Hintergrund der Zielstellungen des Fachbeitrags WRRL i st es möglich, bereits frühzeitig
diejenigen Parameter zu identifizieren, die den Anforderungen der Bewirtschaftungsziele grundsätz-
lich entgegenstehen könnten und damit weitergehend zu betrachten sind. Übrige Parameter können
von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen werden, sodass das Untersuchungsspektrum auf be-
wertungsrelevante Aspekte konzentriert werden kann („Abschichtung“). Diese Abschichtung erfolgt
nach definierten Kriterien.
Der Beurteilung der Relevanz möglicher stofflicher Wirkungen der Entnahme liegen die normativen
Definitionen der EG-WRRL zugrunde. Darauf aufbauend wird eine mögliche Wirkung auf die OFWK
als nicht relevant eingestuft, wenn diese keine messbare nachteilige Veränderung der biologi-
schen oder chemischen Qualitätskomponenten erwarten lässt und nicht limitierend für die Errei-
chung des guten ökologischen Zustands/Potenzials bzw. des guten chemischen Zustands wirkt.
Dies umfasst auch mögliche Veränderungen von Parametern der Wasserbeschaffenheit, die sich
innerhalb der natürlichen Schwankungsbreite befinden. Sofern nach u. g. Kriterien jedoch potenziell
bewertungsrelevante vorhabenbedingte Konzentrationen/Konzentrationsveränderungen ermittelt
werden, ist eine weiterführende Be wertung des Parameters erforderlich. Eine weitergehende Be-
trachtung eines Parameters bedeutet ausdrücklich nicht, dass von diesem auch zwingend ein Ver-
stoß gegen die Bewirtschaftungsziele ausgeht; dies ist im Rahmen der weiteren Auswirkprognose
erst zu betrachten und letztlich vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen zu beur-
teilen.
Der Ausgangszustand wird als gegebene Rahmenbedingung vorangestellt und nicht gesondert be-
wertet; Überschreitungen von Beurteilungswerten im Ausgangszustand werden in den Ergebnistab-
ellen hervorgehoben, jedoch im Folgenden nur näher betrachtet, wenn auch eine potenziell nachtei-
lige vorhabenbedingte Konzentration im Prognosezustand (nach u. g. Kriterien) ermittelt wird.
Die Kriterien zur Auswahl von berechneten Konzen trationen in den einzelnen funktionalen
12 Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grund-
wassers vor Verschmutzung und Verschlechterung
13 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch („Trinkwasserverordnung“ vom 10. März
2016, zuletzt geändert durch Artikel 99 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 49 -
Gewässerabschnitten, für die eine vertiefende Betrachtung erforderlich ist, richten sich nach den
parameterspezifischen Beurteilungswerten (Kapitel 3.5.1) unter Berücksichtigungen des aktuellen
Standes der Rechtsprechung und sind nachfolgend in zusammengefasster Form aufgeführt:
• erstmalige vorhabenbedingte Überschreitung eines Beurteilungswertes (OW/UQN ge-
mäß OGewV 2016; ggf. weitere BW) im Prognosezustand im Vergleich zum Ausgangs-
zustand (alle stofflichen Parameter),
• vorhabenbedingte Konzentration oder Konzentrationserhöhung im Wirkbereich (Kon-
zentrationen mit zu erwartender Reaktion der Zönosen) der Biota (nur ACP),
• UQN-Überschreitung im Ausgangszustand für Stoffe nach Anlage 6 und 8 OGewV 2016,
• Verschlechterung der Bewertung im Ausgangszustand oder Verhinderung der Zielerrei-
chung für mindestens eine BQK möglich (nur ACP),
• Vorhabenbedingte Konzentration oder Konze ntrationserhöhung außerhalb der natürli-
chen Schwankungsbreite, sofern messtechnisch erfassbar (alle stofflichen Parameter).
In Bezug auf das Grundwasser werden diejenigen Parameter weitergehend betrachtet, für die Kon-
zentrationen in den funktionalen Gewässerabschnitten, die den einzelnen GWK zugeordnet werden
können, prognostiziert werden, die oberhalb der Schwellenwerte der relevanten Parameter nach
Anlage 2 GrwV 2010 liegen. Sie sind damit grundsätzlich, d. h. vor Berücksichtigung weiterer As-
pekte wie u. a. der Filterleistung des Bodens/Gesteins oder der räumlichen Zusammenhänge, ge-
eignet den Bewirtschaftungszielen für das Grundwasser entgegenzustehen.
Eine „Abschichtung“ von hydromorphologischen Parametern kann nicht anhand von Beurteilungs-
werten erfolgen. Hier ist maßgeblich, ob es sich um nur sehr geringe und somit nicht relevante Ver-
änderungen handelt oder bestehende Rahmenbedingungen eine Beeinträchtigung bereits aus-
schließen können.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 50 -
4 Ausgangszustand gemäß aktuellem Bewirtschaftungsplan
4.1 Potenziell betroffene Oberflächenwasserkörper
4.1.1 Beschreibung der Oberflächenwasserkörper
Drei OFWK des Rheins liegen im potenziellen Wirkbereich des Vorhabens (vgl. Abbildung 1). Sie
werden in Tabelle 11 verkürzt charakterisiert; ihnen sind zudem die funktionalen Gewässerab-
schnitte zugeordnet.
Tabelle 11: Charakterisierung der Oberflächenwasserkörper im potenziellen W irkbereich des Vorhabens
(nach MUNLV NRW 2021b)
Gewässername
(OFWK-ID)
Rhein
(2_701494)
Rhein
(2_775008)
Rhein
(2_813012)
OFWK-Bezeichnung Leverkusen bis Duis-
burg
Duisburg bis Wesel Wesel bis Kleve,
Landesgrenze
Fkt. Abschnitte R1a – R1b R2 - R4 R5
Betrachteter OFWK-Anteil1 712,6 – 775,0 (85 %) 775 – 814,5 (100 %) 814,5 - 864,1 (100 %)
FG-Typ 20 20 20
Ausweisung2,3 HMWB (Sff) HMWB (Sff) HMWB (Sff)
1 Stat. km; in Klammern: Längenanteil der funktionalen Gewässerabschnitte am OFWK
2 HWMB = erheblich verändert (heavily modified water body)
3 Fallgruppen für HMWB: Sff = Schiffahrt auf Flüssen (freifließend)
OFWK, für die Maßnahmen zum Erreichen des guten ökologischen Zustands mit signifikant negati-
ven Auswirkungen auf bestimmte anthropogene Nutzungen einhergehen würden, sind als „erheblich
verändert“ (heavily modified water body – HMWB) ausgewiesen. Für diese sowie für künstliche
OFWK (artificial water body – AWB) tritt das gute ökologische Potenzial an Stelle des ökologischen
Zustands, der für natürliche OFWK maßgebend ist. Das ökologische Potenzial zielt auf die nur ge-
ringfügig abweichende Qualität ab, die mittels aller zielführenden ökologischen, den o. g. Nutzungen
nicht signifikant entgegenstehenden, gewässerstrukturellen Maßnahmen erreichbar scheint. Alle be-
trachteten OFWK sind aufgrund ihrer Bedeutung für die Schifffahrt als HMWB eingestuft.
Die OFWK können aufgrund ihrer naturräumlichen Gegebenheiten bestimmten Fließgewässertypen
zugeordnet werden, die ähnliche morphologische, physikalisch-chemische, hydrologische oder bio-
zönotische Merkmale aufweisen. Die drei betrachteten OFWK des Rheins zählen zu den sandge-
prägten Strömen (Typ 20).
4.1.2 Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials
Im Folgenden wird die Bewertung des ökologischen Potenzials der potenziell betroffenen OFWK
gemäß MUNLV NRW (2021b) dargestellt. Die Darstellungen erfolgen auf Ebene der jeweiligen Was-
serkörper. Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten (Kapitel 4.1.2.1), die allgemeinen phy-
sikalisch-chemischen Parameter (Kapitel 4.1.2.2) und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe (Ka-
pitel 4.1.2.3) dienen i. d. R. erklärend für die Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten
(Kapitel 4.1.2.4).
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 51 -
4.1.2.1 Hydromorphologische Qualitätskomponenten
Die hydromorphologischen Verhältnisse werden über die Qualitätskomponenten Wasserhaushalt,
Durchgängigkeit und morphologische Verhältnisse genauer beschrieben.
4.1.2.1.1 Abflussverhältnisse und Abflussdynamik
Die Abflussverhältnisse in den einzelnen funktionalen Abschnitten können dem Wassermengenge-
rüst, in Kapitel 3.4.2 entnommen werden. Für den Pegel Düsseldorf ent sprechen 958 m³/s MNQ,
2120 m³/s MQ und MHQ entspricht 6310 m³/s.
Im Folgenden wird beispielhaft für Verhältnisse mit einem langen Zeitraum geringer Abflussmengen
(116 Tage mit Abflüssen < 962 m³/s) die Jahresganglinie für das Jahr 2018 dargestellt.
Abbildung 9: Jahresgangverlauf des Abflusses am Pegel Düsseldorf für das Jahr 2018 (Deutsches Gewäs-
serkundliches Jahrbuch (LUBW 2021))
Für den Zeitraum ab 2010 bis 2018 wurden jeweils die folgenden Anzahlen an Tagen in Bezug a uf
die Abflussverhältnisse für die entsprechenden Entnahmen ermittelt. Im Schnitt liegen Verhältnisse
unter 962 m³/s am Pegel Düsseldorf nur an 8% der Tage im Jahr vor, Abflüsse über 2191 m³/s
hingegen an 33% der Tage im Jahr. Anhand der 100a-Dauerlinie des Zeitraums 1918 bis 2017 han-
delt es sich statistisch um rund 20 Tage unter dem Abfluss des gleichwertigen Wasserstands (962
m³/s).
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000Abfluss [m³/s]
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 52 -
Tabelle 12: Anzahl der Tage mit den jeweiligen notwendigen Abflüssen für die entsprechenden Entnahme-
mengen in den jeweiligen Jahren des Zeitraums 2010-2018 sowie der mittlere Anteil der Abflüsse
im Jahr anhand dieses Zeitraums (Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch (LUBW 2021))
Ab-
fluss
[m³/s]
Ent-
nahme
[m³/s]
Anzahl der Tage mit den jeweiligen not wendigen Abflüssen für die
entsprechenden Entnahmemengen in den jeweiligen Jahren
mittlerer Anteil
der Abflüsse im
Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
962 1,8 0 43 0 0 0 41 27 23 116 8%
1224 5 0 83 12 6 22 78 56 31 27 10%
1518,8 8,5 59 90 56 27 73 36 34 115 25 16%
1841 12,7 76 61 124 70 92 47 31 77 24 18%
2191 17,8 82 29 52 64 63 63 57 56 66 16%
> 2191 18 148 59 122 198 115 100 161 63 107 33%
4.1.2.1.2 Fließverhalten
Der Rhein wird überwiegend durch ein vergleichweise einheitliches Fließverhalten geprägt , dass
maßgeblich durch die flussbaulichen Maßnahmen geprägt wird, die auf die Optimierung für schiff-
fahrtliche Verhältnisse abzielen. Strömungsdifferenzierungen ergaben sich in erster Linie aus den
zahlreichen Buhnen und Längsbauwerken (vgl. auch Luftbild, ELWAS, Stand 09.08.2022).
4.1.2.1.3 Wasserstand und Wasserstanddynamik, Auenanbindung
Der Wasserstand bei den entsprechenden Abflüssen für den Pegel Düsseldorf ist den Darstellungen
des Entnahmekonzepts in Kapitel 2.1.1, Tabelle 1 zu entnehmen.
Im Deutschen Gewässerkundlichen Jahrbuch (LUBW 2021) wurden die folgenden Hauptwerte für
den Zeitraum 2009 bis 2018 dargestellt. Die Dyamik der Wasserstände lässt sich aus den stark
schwankenden Abflussmengen im Jahr 2018 (s. Abbildung 9) ableiten.
Tabelle 13: Hauptwerte für den Wasserstand (Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch (LUBW 2021)) für
den Zeitraum 2009 bis 2018
Hauptwerte Wasserstand [cm]
NW 23 am 23.10.2018
MNW 86
MW 260
MHW 665
HW 852 am 11.01.2011
4.1.2.1.4 Verbindung zum Grundwasser
Da der Rhein mit dem Grundwasser kommuniziert, haben die Entnahmen auch Einfluss auf das
Grundwasser. Um Reichweiten und Exfiltrationsraten abschätzen zu können, sind Kenntnisse über
die Durchlässigkeit der Grundwasserkörper erforderlich. Um diese abzuschätzen, wurden die Be-
schreibungen der Grundwasserleiter ausgewertet und Grundwassermessstellen in der Nähe des
Rheins in Kombination mit Rheinwasserständen ausgewertet. Unter Zuhilfenahme von 1D -Strö-
mungsberechnungen für das Grundwasser können daraus mittlere kf-Werte abgeleitet werden.
Abbildung 10 zeigt die Auswertung für den Pegel Rees und zwei Grundwassermessstellen mit einer
Entfernung von 600 m und 1400 m. Auf Basis dieser Abschätzungen wird von mittleren
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 53 -
Durchlässigkeiten in einer Spanne zwischen 5*10-4 bis 5*10-5 m/s ausgegangen.
Abbildung 10: Wasserstandsganglinie am Pegel Rees, sowie Ganglinien von zwei Grundwassermessstellen
im Rheinhinterland im Abstand von 600 m (Grundwasser -1) und 1400 m (Grundwasser -2)
(Datenbasis: DGJ, elwas-web, eigene Darstellung (ProAqua, 2022)
4.1.2.1.5 Durchgängigkeit
Es befinden sich keine Querbauwerke im potenziellen Einflussbereich.
4.1.2.1.6 Morphologische Verhältnisse
Die lokalen morphologischen Verhältnisse werden für den Abschnitt des Entnahmebauwerks darge-
stellt.
Der kartierte Abschnitt zwischen den Stationierungen km 712,0 und km 713,0 wurde bei der letzten
durchgeführten Kartierung (ELWAS (LANUV NRW 2022b)), die am 29.11.2011 durchgeführt wurde
als „sehr stark verändert“ in der Gesamtbewertung kartiert.
Die einzelnen Erfassungen sind im Bestand in Tabelle 14 dargestellt. Es handelt sich somit über-
wiegend um Bewertungen zwischen sehr stark verändert und stark verändert.
Auch im Gesamtverlauf bis zur niederländischen Grenze wird der Rhein mit Ausnahme eines Ab-
schnitts als sehr stark bis vollständig verändert eingestuft.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 54 -
Tabelle 14: Ergebnisse der Kartierung vom 29.11.2011 des Abschnitts 2_7120 (Abschnitt zwischen den Sta-
tionierungen km 712,0 und km 713,0) des Rheins (ELWAS (LANUV NRW 2022b))
Parameter + ID 1 Bezeichnung Charakterisierung
HP 1 Laufentwicklung sehr stark verändert
EP 1.1 Laufkrümmung stark geschwungen
EP 1.1 Verzweigung unverzweigt
EP 1.2 Krümmungserosion k. Angabe
EP 1.3 Längsbänke keine
EP 1.4 Besondere Laufstrukturen keine
HP 2 Längsprofil sehr stark verändert
EP 2.1 Querbauwerke keine
EP 2.2 Verrohrung keine
EP 2.4 Querbänke anthropogen keine
EP 2.5 Strömungsdiversität k. Angabe
EP 2.6 Tiefenvarianz mäßig
EP 2.7 Ausleitung keine
EP 2.01 Strömungsbilder gerippelt, gewellt
HP 3 Sohlstruktur stark verändert
EP 3.2 Substratdiversität k. Angabe
EP 3.4 Besondere Sohlstrukturen keine
HP 4 Querprofil stark verändert
EP 4.1 Profiltyp Profil mit Buhnenausbau
EP 4.2 Profiltiefe sehr flach
EP 4.4 Breitenvarianz gering
EP 4.5 Durchlass kein Durchlass/Brücke
HP 5 Uferstruktur
HP 5L Uferstruktur links sehr stark verändert
HP 5R Uferstruktur rechts stark verändert
EP 5.1 Uferbewuchs links naturbedingt, anthropogen, keine Gehölze anthro-
pogen, Krautflur, Hochstauden, Wiese
EP 5.1 Uferbewuchs rechts naturbedingt, anthropogen, bodenständiges Ge-
büsch, Einzelgehölze, Krautflur, Hochstauden,
Wiese
EP 5.2 Uferverbau links Steinschüttung/-wurf vollständig
EP 5.2 Uferverbau rechts Steinschüttung/-wurf vollständig
EP 5.3 Besondere Uferstrukturen links keine
EP 5.3 Besondere Uferstrukturen rechts keine
EP 5.01 Besondere Uferbelastungen
links
Gewässerunterhaltung; Sunk und Schwall, Wellen-
schlag
EP 5.01 Besondere Uferbelastungen
rechts
Gewässerunterhaltung; Sunk und Schwall, Wellen-
schlag
EP 5.02 Beschattung links sonnig
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 55 -
Parameter + ID 1 Bezeichnung Charakterisierung
EP 5.02 Beschattung rechts sonnig
HP 6 Gewässerumfeld
HP 6L Gewässerumfeld links sehr stark verändert
HP 6R Gewässerumfeld rechts sehr stark verändert
EP 6.1 Flächennutzung links Grünland 10 -50%; Acker, Sonderkultur > 50%;
weitere schädl. Struktur gem. 6.3 10-50%
EP 6.1 Flächennutzung rechts Grünland 10 -50%; weitere schädl. Struktur gem.
6.3 10-50%
EP 6.2 Gewässerrandstreifen links kein Randstreifen vollständig
EP 6.2 Gewässerrandstreifen rechts kein Randstreifen vollständig
EP 6.3 Schädliche Umfeldstrukturen
links
Hochwasserschutzbauwerk – gering
EP 6.3 Schädliche Umfeldstrukturen
rechts
Hochwasserschutzbauwerk – gering
EP 6.01 besondere Umfeldstrukturen
links
keine
EP 6.01 besondere Umfeldstrukturen
rechts
keine
Sohle sehr stark verändert
Ufer links sehr stark verändert
Ufer rechts stark verändert
Ufer sehr stark verändert
Umfeld links sehr stark verändert
Umfeld rechts sehr stark verändert
Umfeld sehr stark verändert
Gesamtbewertung sehr stark verändert
1 HP = Hauptparameter, EP = Einzelparameter
4.1.2.2 Allgemeine physikalisch-chemische Parameter
Im Folgenden werden die Bewertungen der OFWK im Untersuchungsgebiet in Bezug auf die allge-
meinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) gemäß Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 (maß-
geblicher Ausgangszustand) dargestellt. Die Bewertungen in den Planungseinhe iten-Steckbriefen
beziehen sich auf die Fassung der OGewV vom 20.06.2016.
Tabelle 15: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring -Ergebnisse und der Bewertung der allgemeinen
physikalisch-chemischen Parameter (ACP) für die deutschen OFWK im 3. Bewirtschaftungszyklus
(nach MUNLV NRW 2021b)
Wasserkörper Rhein
OFWK-ID 2_701494 2_775008 2_813012
Monitoringzyklus 4 4 4
ACP
Anlage 7
OGewV 2016
ACP Ge-
samt
nicht eingehalten nicht eingehalten nicht eingehalten
Gesamtphosphat-Phosphor,
Wassertemperatur
Gesamtphosphat-Phosphor,
Wassertemperatur
Gesamtphosphat-Phosphor,
Wassertemperatur
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 56 -
Für den 5. MZ stellen die in der Mischrechnung berücksichtigten und berechneten Verhältnisse dar,
für welche Parameter sich vorhabenunabhängig rechnerische Überschreitungen von Beurteilungs-
werten ergeben. Dementsprechend basieren die im folgenden dargestellten Überschreitungen nicht
auf den Werten, die im Zeitraum 2019 bis 2021 im Rhein unterhalb der Entnahmestelle tatsächlich
gemessen wurden, sondern um rechnerische Ermittlungen. Es wurden somit die folgenden rechne-
rischen Überschreitungen von Beurteilungswerten ermittelt.
Hinsichtlich der betrachteten ACP (vgl. Tabelle 10) wurden somit keine Überschreitungen von Ori-
entierungswerten ermittelt (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1).
4.1.2.3 Flussgebietsspezifische Schadstoffe
Im Folgenden werden die Bewertungen der OFWK im Untersuchungsgebiet in Bezug auf die fluss-
gebietsspezifischen Schadstoffe gemäß Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 dargestellt.
Im Planungseinheitensteckbrief sind auch gesetzlich nicht verbindliche Stoffe aufgeführt (MUNLV
NRW 2021b). Hierbei wird ebenfalls unterteilt in Metalle, PBSM und sonstige Stoffe. Bei den Metal-
len werden teils dieselben Stoffe wie in Anlage 6 und Anlage 8 geführt, es handelt sich jedoch um
ein abweichendes Probengut. Die PBSM umfassen Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämp-
fungsmittel (bzw. deren Wirkstoffe und Metabolite), die in NRW überwacht werden. Die sonstigen
Stoffe umfassen u.a. Arneimittelwirkstoffe, Industrie- oder Haushaltschemikalien. Die vollständigen
Auflistungen der Stoffe können den Planungseinheiten -Steckbriefen, Kapitel 3 (MUN LV NRW
2021b) entnommen werden.
Die Bewertungen in den Planungseinheiten-Steckbriefen beziehen sich auf die Fassung der OGewV
vom 20.06.2016.
Die Umweltqualitätsnormen der flussgebietsspezifischen Schadstoffe werden im 4. Monitoringzyklus
für keine flussgebietsspezifischen Schadstoffe überschritten. Ebenso liegen keine Überschreitungen
für gesetzlich nicht geregelte Pflanzenbehandlungs - und Schädlingsbekämpfungsmittel, sowie für
gesetzlich nicht geregelte Metalle im OFWK 2_701494 vor. Überschreitungen von Orientierungs-
werten für gesetzlich nicht geregelte Metalle liegen bedingt durch die vor liegenden Cadmium-Kon-
zentrationen in den OFWK 2_775008 und 2_813012 vor. Überschreitungen von Orientierungswerten
für gesetzlich nicht geregelte sonstige Stoffe liegen vermehrt in allen drei OFWK vor. Dabei handelt
es sich überwiegend um die gleichen Stoffe in den drei OFWK.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 57 -
Tabelle 16: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring -Ergebnisse und der Bewertung der flussge-
bietsspezifischen Schadstoffe für die deutschen OFWK im 3. Bewirtschaftungszyklus (nach
MUNLV NRW 2021b) (fett markiert: Überschreitungen auch für den Zeitraum des 5. MZ (2019 -
2021) (nicht plausibilisiert) rechnerisch ermittelt (Datengrundlage: Mischrechnung anhand LANUV
NRW 2022c; vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1))
Wasserkörper Rhein
OFWK-ID 2_701494 2_775008 2_813012
Monitoringzyklus 4 4 4
FGS
Anlage 6
OGewV 2016
Metalle sehr gut gut gut
- - -
PBSM gut gut gut
- - -
sonst.
Stoffe
sehr gut sehr gut sehr gut
- - -
Gesetzlich nicht
verbindlich
Metalle eingehalten gut (H) nicht
eingehalten
nicht
eingehalten
Kupfer (H)
Cadmium; Kupfer (H) Cadmium; Kupfer (H)
PBSM eingehalten gut eingehalten gut eingehalten gut
- - -
sonst.
Stoffe
nicht
eingehalten
nicht
eingehalten
nicht
eingehalten
4-Acetamidoantipyrin;
4-Formylaminoantipyrin;
Amidotrizoesäure;
Benzo(a)anthracen;
Benzo(ghi)peryleni+
Indeno(1,2,3-cd)pyren;
Diclofenac;
Gabapentin;
Indeno(1,2,3-cd)pyren;
Iomeprol;
Iopamidol;
Iopromid;
Metformin;
Pyren;
Tributylzinn-Kation;
Valsartan;
Valsartansäure
4-Acetamidoantipyrin;
4-Formylaminoantipyrin;
Amidotrizoesäure;
Benzo(a)anthracen;
Benzo(ghi)peryleni+
Indeno(1,2,3-cd)pyren;
Diclofenac;
Gabapentin;
Indeno(1,2,3-cd)pyren;
Iomeprol;
Iopamidol;
Iopromid;
Metformin;
Metoprololsäure;
N-Guanylharnstoff;
Pyren;
Sitagliptin;
Valsartan;
Valsartansäure
4-Acetamidoantipyrin;
4-Formylaminoantipyrin;
Amidotrizoesäure;
Benzo(a)anthracen;
Benzo(ghi)peryleni+
Indeno(1,2,3-cd)pyren;
Diclofenac;
Gabapentin;
Indeno(1,2,3-cd)pyren;
Iomeprol;
Iopamidol;
Iopromid;
Metformin;
Metoprololsäure;
N-Guanylharnstoff;
Pyren;
Sitagliptin;
Valsartan;
Valsartansäure
Für den 5. MZ stellen die in der Mischrechnung berücksichtigten und berechneten Verhältnisse dar,
für welche Parameter sich vorhabenunabhängig rechnerische Überschreitungen von Beurteilungs-
werten ergeben. Dementsprechend basieren die im folgenden dargestellten Überschreitungen nicht
auf den Werten, die im Zeitraum 2019 bis 2021 im Rhein unterhalb der Entnahmestelle tatsächlich
gemessen wurden, sondern um rechnerische Ermittlungen. Es wurden somit die folgenden rechne-
rischen Überschreitungen von Beurteilungswerten ermittelt.
Anhand der Auswertungen der Mischrechnung für die betrachteten Parameter (vgl. Tabelle 10) er-
geben sich für den 5. MZ (ohne Plausibilisierung) gemäß Anhang, Kapitel 10.4.1 für die in Tabelle
16 fett markierten Parameter weiterhin Überschreitungen der Beurteilungswerte. An sonstigen Stof-
fen ergeben sich noch folgende Überschreitungen für den Zeitraum 2019 bis 2021 bei den nicht
gesetzlich verbindlichen Parametern:
- alle drei OFWK: Uran
- OFWK 2_775008 und 2_813012: Barium und Candesartan
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 58 -
4.1.2.4 Biologische Qualitätskomponenten
Die nachfolgende Tabelle fasst die Bewertungen des ökologischen Zustands bzw. Potenzials für die
betrachteten OFWK gemäß aktueller Bewirtschaftungsplanung (MUNLV NRW 2021b) im Ausgangs-
zustand bezogen auf den 4. Monitoringzyklus zusammen.
Tabelle 17: Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials der betrachteten OFWK auf Basis der Bewer-
tung der biologischen Qualitätskomponenten ( 4. Monitoringzyklus im 3. Bewirtschaftungszyklus,
nach MUNLV NRW 2021b)
Gewässername
(OFWK-ID)
Rhein
(2_701494)
Rhein
(2_775008)
Rhein
(2_813012)
Bewirtschaftungsziel1 GÖZ GÖP GÖZ GÖP GÖZ GÖP
Fischfauna
mäßig mäßig unbefriedi-
gend
unbefriedi-
gend
unbefriedi-
gend
unbefriedi-
gend
Makrozoobenthos mäßig gut oder
besser³
unbefriedi-
gend mäßig unbefriedi-
gend mäßig
Gewässerflora2 mäßig - mäßig - mäßig -
Phytoplankton mäßig - mäßig - mäßig -
ökologischer Zu-
stand/ökologisches
Potenzial BQKgesamt
mäßig mäßig unbefriedi-
gend
unbefriedi-
gend
unbefriedi-
gend
unbefriedi-
gend
1 GÖZ = Guter ökologischer Zustand; GÖP = Gutes ökologisches Potenzial (für HWMB und AWB)
2 einzelne Bewertungen der zur Gewässerflora zusammengefassten Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos ohne
Diatomeen (PHYLIB) für den 3. BWP werden nur in ELWAS aufgeführt (LANUV NRW 2022b); diese Ergebnisse sind
Tabelle 18 zu entnehmen
3 „gut oder besser“ entspricht gemäß MUNLV NRW (2021b) der Bewertung gut oder sehr gut für das ökologische Po-
tenzial
Für den 5. MZ liegen für die drei betrachteten OFWK keine Angaben zu den BQK vor.
Im Folgenden werden die Bewertungen der BQK im Ausgangszustand auf Ebene der jeweiligen
OFWK zusammenfassend dargestellt.
Fischfauna
Die Bewertungen der Fischfauna in Tabelle 17 auf Basis der aktuellen Bewirtschaftungsplanung
(MUNLV NRW 2021b) zeigen, dass im Ausgangszustand der oberste der drei betrachteten OFWK
(2_701494) für die Fischfauna einen mäßigen Zutand und ein mäßiges Potential aufweist, während
sich die beiden anderen OFWK (2_775008 und 2_813012) einen unbefriedigenden Zustand und ein
unbefriedigendes Potential hinsichtlich der Fischfauna befinden.
Makrozoobenthos (MZB)
Die Bewertungen des MZB auf Basis der aktuellen Bewirtschaftungsplanung (MUNLV NRW 2021b)
im Ausgangszustand in Tabelle 17 zeigen, dass der obere OFWK (2_701494) in dieser Hinsicht mit
einem ökologisches Potential von „gut oder besser“ sowie einem „mäßigen“ ökologischen Zustand
besser bewertet ist als die beiden unteren OFWK (2_775008 und 2_813012) mit jeweils einem un-
befriedigenden ökologischer Zustand und einem mäßigen ökologisches Potential.
Gewässerflora (Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos ohne Diatomeen)
Nachdem in Tabelle 17 ausschließlich die zusammengefasste Bewertung der Gewässerflora darge-
stellt ist, zeigt die folgende Tabelle 18 die detaillierten Bewertungen für Makrophyten, Diatomeen
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 59 -
und Phytobenthos ohne Diatomeen. Für den 4. Monitoringzyklus liegen im 3. BWP (MUN LV NRW
2021b) jedoch keine Daten vor. In den Daten von PHYLIB (LANUV NRW 2022b) finden sich lediglich
Angaben für Diatomeen, wobei im Hinblick auf das ökologische Potential alle drei OFWK mit „mäßig“
bewertet sind.
Tabelle 18: Bewertung des ökologischen Potenzials der betrachteten OFWK auf Basis der detaillierten Be-
wertung der Gewässerflora (4. Monitoringzyklus im 3. Bewirtschaftungszyklus, nach MUNLV NRW
2021c und LANUV NRW 2022b)
Gewässername
(OFWK-ID)
Rhein
(2_701494)
Rhein
(2_775008)
Rhein
(2_813012)
Ökol. Potential NRW PHYLIB NRW PHYLIB NRW PHYLIB
Makrophyten
- - - - - -
Diatomeen mäßig mäßig mäßig
Phytobenthos ohne
Diatomeen - - -
4.1.3 Bewertung des chemischen Zustands
Im Folgenden werden die Bewertungen der OFWK im Untersuchungsgebiet in Bezug auf die Stoffe
des chemischen Zustands gemäß Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 (MUNLV NRW 2021b) darge-
stellt.
Tabelle 19: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring -Ergebnisse und der Bewertung der Stoffe des
chemischen Zustands für die OFWK im 3. Bewirtschaftungszyklus (4. Monitoringzyklus) (nach
MUNLV NRW 20 21b) (blau = Bewertung gut; rot = Bewertung nicht gut) (fett markiert: Über-
schreitungen auch für den Zeitraum des 5. MZ (2019 -2021) (nicht plausibilisiert) rechnerisch er-
mittelt (Mischrechnung anhand Datengrundlage: LANUV NRW 2022c ; vgl. Anhang, Kapitel
10.4.1))
Wasserkörper Rhein
OFWK-ID 2_701494 2_775008 2_813012
Monitoringzyklus 4 4 4
Stoffe des
chemi-
schen Zu-
stands
Anlage 8
OGewV 2016
Chemi-
scher Zu-
stand
nicht gut nicht gut nicht gut
o. ubiq.
Stoffe
gut nicht gut nicht gut
Metalle Quecksilber - Quecksilber
PBSM cis-Heptachlorepoxid;
Heptachlorepoxid, cis und trans;
Summe Heptachlor plus Heptach-
lorepoxide
- cis-Heptachlorepoxid;
Heptachlorepoxid, cis und trans;
Summe Heptachlor plus Heptach-
lorepoxide
sonst.
Stoffe
2,2´,4,4´,5,5´-Hexabrombi-
phenylether;
2,2´,4,4´,5,6´-Hexabrombi-
phenylether;
2,2´,4,4´,5-Pentabrombi-
phenylether;
2,2´,4,4´,6-Pentabrombi-
phenylether;
2,2´,4,4´-Tetrabrombiphenylether;
2,4,4-Tribromdiphenylether;
Benzo(a)pyren;
Perfluoroktansulfonsäure inkl.
Benzo(a)pyren;
Benzo(b)fluoranthen;
Benzo(ghi)perylen;
Fluoranthen;
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Iso-
mere
2,2´,4,4´,5,5´-Hexabrombi-
phenylether;
2,2´,4,4´,5,6´-Hexabrombi-
phenylether;
2,2´,4,4´,6-Pentabrombi-
phenylether;
2,2´,4,4´-Tetrabrombiphenylether;
2,4,4-Tribromdiphenylether;
Benzo(a)pyren;
Benzo(b)fluoranthen;
Benzo(ghi)perylen;
Fluoranthen;
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 60 -
Wasserkörper Rhein
OFWK-ID 2_701494 2_775008 2_813012
Monitoringzyklus 4 4 4
Isomere;
Summe polybromierte Diphe-
nylether
Perfluoroktansulfonsäure inkl.
Isomere;
Summe polybromierte Diphe-
nylether
Nitrat - - -
Für den 5. MZ stellen die in der Mischrechnung berücksichtigten und berechneten Verhältnisse dar,
für welche Parameter sich vorhabenunabhängig rechnerische Überschreitungen von Beurteilungs-
werten ergeben. Dementsprechend basieren die im folgenden dargestellten Überschreitungen nicht
auf den Werten, die im Zeitraum 2019 bis 2021 im Rhein unterhalb der Entnahmestelle tatsächlich
gemessen wurden, sondern um rechnerische Ermittlungen. Es wurden somit die folgenden rechne-
rischen Überschreitungen von Beurteilungswerten ermittelt.
Der chemische Zustand wird anhand dieser berechneten Werte für alle drei betrachteten OFWK im
5. MZ ebenfalls als „nicht gut“ bewertet, während für die ubiqitären Stoffe keine Angaben vorliegen
(betrachtete Parameter: Tabelle 10). Weiterhin vorliegende Überschreitungen werden obenstehend
fett hervorgehoben (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1). Zusätzliche Überschreitungen , die sich rechne-
risch ergeben haben, sind im Folgenden aufgeführt:
- zusätzlich für 2_701494: Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(ghi)perylen,
- alle: Benzo(k)fluoranthen.
4.1.4 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
Zu den Bewirtschaftungszielen für OFWK zählt das Erreichen des guten ökologischen Zustands
(NWB) bzw. des guten ökologischen Potenzials (HWMB, AWB) sowie des guten chemische n Zu-
stands bis zum Jahr 2015. Die Frist kann begründet verlängert werden.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Bewirtschaftungsziele für die betrachteten OFWK, die Fristen zur
Zielerreichung sowie die Begründungen bei Inanspruchnahme einer Fristverlängerung auf.
Tabelle 20: Bewirtschaftungsziele und Fristen zur Zielerreichung für die betrachteten OFWK (nach M UNLV
NRW 2021b)
Gewässername (ID) Ausweisung1 Bewirtschaftungsziel2 Frist Begründung3
Rhein (2_701494) HMWB (Sff) Gutes ökologisches Potenzial:
Fristverlängerung4
2039 U4
Guter chemischer Zustand:
Fristverlängerung
2039 U1b
Rhein (2_775008) HMWB (Sff) Gutes ökologisches Potenzial:
Fristverlängerung5
2039 U4
Guter chemischer Zustand:
Fristverlängerung
2039 U1b
Rhein (2_813012) HMWB (Sff) Gutes ökologisches Potenzial:
Fristverlängerung5
2039 U4
Guter chemischer Zustand:
Fristverlängerung
2039 U1b
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 61 -
Gewässername (ID) Ausweisung1 Bewirtschaftungsziel2 Frist Begründung3
1 Ausweisungen der Oberflächenwasserkörper: HMWB = erheblich verändert; Begründungen: Sff = Schifffahrt auf Flüs-
sen (freifließend) - Ströme
2 ohne Berücksichtigung von Quecksilber und ubiquitärer Schadstoffe für den chemischen Zustand
3 Begründungen zur Fristverlängerung: U1b = Überforderung der staatlichen Kostenträger, erforderliche zeitliche Stre-
ckung der Kostenverteilung, U4 = Begrenzende Faktoren aus Marktmechanismen
4 Signifikante Teilkomponenten: Fische, Gewässerflora, Phytoplankton
5 Signifikante Teilkomponenten: Fische, Gewässerflora, Makrozoobenthos, Phytoplankton
Im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung dient das Maßnahmenprogramm (§ 82 WHG) dem Auf-
zeigen der Maßnahmen, mit denen die Bewirtschaftungsziele fristgerecht erreicht werden sollen; sie
geben somit Hinweise zu Art und Umfang des verbleibenden Handlungsbedarfs auf Ebene des
OFWK. Die für die betrachteten OFWK vorgesehenen Maßnahmen sind mit den angestrebten Um-
setzungsfristen nachfolgend aufgeführt.
Tabelle 21: Maßnahmen und Umsetzungsfristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der betrachteten
Oberflächenwasserkörper (aggregiert nach MUNLV NRW 2021b)
Maßnahme 2_701494 2_775008 2_813012
1 Neubau und Anpassung von kommunalen Kläranlagen 2024 - -
5 Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen 2025 - 2022
10b Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Be-
handlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlags-
wasser/Trennsysteme
2039 2025 -
13 Neubau und Anpassung von industriellen/ gewerblichen
Kläranlagen
- 2027 -
14 Optimierung der Betriebsweise industrieller/ gewerblicher
Kläranlagen
2027 2033 -
17 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Wär-
meeinleitungen
2033 2033 -
17 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Wär-
meeinleitungen
2027 2033 -
17 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Wär-
meeinleitungen
2033 - -
25 Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus
Altlasten und Altstandorten
2027 2027 -
65 Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrück-
halts
2039 2039 2039
70 Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/ Zu-
lassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung
2039 2039 2039
71 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen
Profil
2039 2039 2039
72 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch
Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung
2039 2039 2039
73 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich 2039 2039 2039
74 Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung
von Habitaten
2039 2039 2039
75 Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (Quervernet-
zung)
2039 2039 2039
77 Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes 2027 2039 2039
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 62 -
Maßnahme 2_701494 2_775008 2_813012
bzw. Sedimentmanagements
79 Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewäs-
serunterhaltung
- 2024 2024
501 Erstellung von Konzeptionen/ Studien/ Gutachten 2024 - -
508 Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen 2027 2027 2024
Die räumliche Konkretisierung hydromorphologischer Maßnahmen erfolgt e in NRW mit Hilfe von
sogenannten Umsetzungsfahrplänen auf Ebene regionaler Kooperationen und wurde im Anschluss
in die Maßnahmenkonzeptionen überführt. Für die Verbesserung der stofflichen Situation der OFWK
durch kommunales Abwasser sind in NRW u. a. die Abwasserbeseitigungskonzepte maßgeblich,
die für die hier betrachteten OFWK ausschließli ch durch Gemeinden aufgestellt wurden. Die Maß-
nahmen werden, sofern relevant, an geeigneter Stelle berücksichtigt.
4.2 Potenziell betroffene Grundwasserkörper
4.2.1 Beschreibung der Grundwasserkörper
Neunzehn Grundwasserkörper (GWK) liegen im potenziellen Wirkbereich der Entnahme (vgl. Abbil-
dung 1)14. Die Grundwasserkörper betreffen überwiegend die Niederungen und Terrassen des
Rheins sowie die Niederungen der einmündenden Gewässer (bspw. Niederungen der Ruhr und der
Emscher). In Tabelle 22 erfolgt eine kurze Charakterisierung der GWK. Alle Grundwasserkörper
weisen vorwiegend silikatische Gesteinstypen auf, die Grundwasserleiter sind als sehr ergiebig klas-
sifiziert, die Durchlässigkeit wird für alle als hoch angegeben. Lithologisch werden die Grundwas-
serleiter als sandig und kiesig beschrieben.
14 Die Betrachtungen zum Grundwasser beschränken sich auf die (Anteile der) Grundwasserkörper aus deutschem Staats-
gebiet.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 63 -
Tabelle 22: Charakterisierung der Grundwasserkörper im potenziellen Wirkbereich des Vorhabens ( nach MUNLV NRW 2021b-h, LANUV NRW 2022b)
Gewässername
(GWK-ID)
Funktionale
Abschnitte
Fläche
GW-Leitertyp
Gesteinstyp
Durchlässigkeit
Ergiebigkeit
Trinkwasser-
nutzung
Wasserw.
Bedeutung
Lithologie
Niederung des Rheins (27_01) R5 96,5 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_02) R5 77,8 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig < 10 m3/Tag mittel Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_03) R5 144,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_04) R4, R5 161,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_05) R5 103,2 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_06) R3, R4 107,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_08) R1b, R2, R3, R4 314,1 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_09) R1b 150,4 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_10) R1a+b, R2 221,4 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_17) R1a 140,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins (27_18) R1b 172,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Terrassen des Rheins (27_20) R1a 175,1 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung der Wupper und
der Dhünn (273_01)
- 48,5 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag mittel Kies und Sand
Grundwassereinzugsgebiet
Rhein (274_01)
- 194,7 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung der Ruhr /
Ruhrtalaue Mündung (276_01)
- 36,2 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Westl. Niederung
der Emscher (277_01)
- 85,9 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig < 10 m3/Tag mittel Kies und Sand
Niederung der Lippe /
Mündungsbereich (278_01)
- 21,8 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Niederung des Rheins R5 96,9 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig < 10 m3/Tag mittel Kies und Sand
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 64 -
Gewässername
(GWK-ID)
Funktionale
Abschnitte
Fläche
GW-Leitertyp
Gesteinstyp
Durchlässigkeit
Ergiebigkeit
Trinkwasser-
nutzung
Wasserw.
Bedeutung
Lithologie
(2799_01)
Niederung des Rheins
(2799_02)
R5 40,5 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 65 -
4.2.2 Bewertung des mengenmäßigen Zustands
Die nachfolgende Tabelle stellt die aktuelle Bewertung des mengenmäßigen Zustands einschließlich
der zur Zustandsbewertung heranzuziehenden Komponenten (weiterführende Hinweise zur Bewer-
tungsmethodik s. Kapitel 3.2.2) für die GWK im Untersuchungsgebiet dar (MUNLV NRW 2021b-h).
Tabelle 23: Bewertung des mengenmäßigen Zustands der betrachteten Grundwasserkörper einschließlich
der wertbestimmenden Komponenten (nach MUNLV NRW 2021b-h)
Gewässername (GWK-ID)
Mengenmäßiger
Zustand
Signifikant
fallende Trends
Mengenbilanz
Auswirkungen
auf gwaLÖS
Auswirkungen
auf OFWK
Salz-/ Schad-
stoffintrusionen
Niederung des Rheins (27_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (27_02) gut nein ausgeglichen nein - nein
Niederung des Rheins (27_03) gut - ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (27_04) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (27_05) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (27_06) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (27_08) gut - ausgeglichen nein - -
Niederung des Rheins (27_09) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (27_10) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (27_17) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (27_18) schlecht ja nicht ausgeglichen nein nein nein
Terrassen des Rheins (27_20) schlecht ja ausgeglichen nein nein nein
Niederung der Wupper und der Dhünn (273_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) schlecht ja nicht ausgeglichen nein ja nein
Niederung d. Ruhr/Ruhrtalaue Mündung
(276_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Westl. Niederung der Emscher (277_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Niederung der Lippe/Mündungsbereich (278_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (2799_01) gut - ausgeglichen nein nein nein
Niederung des Rheins (2799_02) gut nein ausgeglichen nein nein nein
Die GWK 27_18, 27_20 und 274_01 befinden sich im Einflussbereich der bergbaubedingten Sümp-
fungsmaßnahmen und sind mengenmäßig beeinträchtigt. Maßgeblich zur Beurteilung ist der Grund-
wasserspiegel, für den nach MUNLV NRW (2021b-h) in allen durch die Sümpfungsmaßnahmen be-
troffenen GWK signifikant fallende Trends vorliegen. Die Mengenbilanz ist in den GWK 27_18 und
274_01 zudem als „nicht ausgeglichen“ zu bewerten, was ebenfalls auf die Einflüsse der Sümpfung
zurückzuführen ist. Beim GWK 27_20 ist die Mengenbilanz trotz signifikant fallendem Trend ausge-
glichen.
RWE ergreift umfangreiche Maßnahmen zur Minimierung von Auswirkungen der Grundwasserspie-
gelabsenkungen (weiterführende Hinweise im Hintergrundpapier Braunkohle, MUNLV NRW 2022),
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 66 -
deren Wirkungen kontinuierlich begleitet werden (u. a. Bericht zum Monitoring der BR Arnsberg
(2021), Feuchtgebietsbericht der RWE Power AG (2017)).
Die bedeutenden gwaLÖS i nnerhalb des U ntersuchungsgebiets, die der Begutachtung möglicher
Umweltauswirkungen zugrunde liegen, sind in Kapitel 2.2.2.3 aufgeführt.
4.2.3 Bewertung des chemischen Zustands
Die nachfolgende Tabelle stellt die aktuelle Bewertung des chemischen Zustands einschließlich der
zur Zustandsbewertung heranzuziehenden Komponenten (weiterführende Hinweise zur Bewer-
tungsmethodik s. Kapitel 3.2.2) für die GWK im Untersuchungsgebiet dar (MUNLV NRW 2021b-h).
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 67 -
Tabelle 24: Bewertung des chemischen Zustands der betrachteten GWK einschließlich der wertbestimmenden Komponenten (nach MUN LV NRW 2021b-h)
Signifikante anthropogene Belastungen
durch bzw. signifikante Auswirkungen auf… Maßnahmenrelevante Trends hinsichtlich…
Gewässername (GWK-ID)
Chemischer Zustand
Schwellenwertüberschreitungen
Punktquellen/ Schadstofffahnen
Salz-/Schadstoffintrusionen
gwaLÖS
Trinkwassergewinnung
OFWK
Einzelstoffe
Punktquellen/ Schadstofffahnen
Salz-/Schadstoffintrusionen
gwaLÖS
Trinkwasser
OFWK
Niederung des Rheins (27_01) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_02) schlecht ja1 nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_03) schlecht ja1,2 nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_04) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_05) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_06) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_08) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_09) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_10) schlecht nein ja nein nein ja nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_17) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (27_18) schlecht ja1 nein nein nein ja nein - - - - - -
Terrassen des Rheins (27_20) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung der Wupper und der Dhünn (273_01) gut nein nein nein ja nein nein - - - ja - -
Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung d. Ruhr/Ruhrtalaue Mündung gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 68 -
Signifikante anthropogene Belastungen
durch bzw. signifikante Auswirkungen auf… Maßnahmenrelevante Trends hinsichtlich…
Gewässername (GWK-ID)
Chemischer Zustand
Schwellenwertüberschreitungen
Punktquellen/ Schadstofffahnen
Salz-/Schadstoffintrusionen
gwaLÖS
Trinkwassergewinnung
OFWK
Einzelstoffe
Punktquellen/ Schadstofffahnen
Salz-/Schadstoffintrusionen
gwaLÖS
Trinkwasser
OFWK
(276_01)
Westl. Niederung der Emscher (277_01) schlecht nein ja nein nein nein nein - - - - - -
Niederung der Lippe/Mündungsbereich
(278_01)
schlecht ja2 nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (2799_01) schlecht ja2 nein nein nein nein nein - - - - - -
Niederung des Rheins (2799_02) schlecht ja1 nein nein nein nein nein ja - - - - -
- : keine oder keine gesicherten Ergebnisse
1 Schwellenwert für Nitrat (50 mg/l) überschritten
2 Schwellenwert für ortho-Phosphat (0,5 mg/l) überschritten
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 69 -
Der chemische Zustand ist für die GWK 27_01, 27_04, 27_05, 27_06, 27_08, 27_09, 27_17, 27_20,
273_01, 274_01 und 276_01 mit „gut“ bewertet, während die GWK 27_02, 27_03, 27_10, 27_18,
277_01, 278_01, 2799_01 und 2799_02 einen schlechten chemischen Zustand aufweisen.
Bei den GWK mit „schlecht“ bewertetem chemischen Zustand resul tiert die Schwellenwertüber-
schreitung für Nitrat (50 mg/l) (GWK 27_02, 27_03, 27_18 und 2799_02) aus erhöhten Nährstoffe-
inträgen infolge intensiver Landwirtschaft, während das Überschreiten des Schwellenwertes für or-
tho-Phosphat bei den GWK 27_03, 278_01 und 2799_01 neben dem Einsatz von Düngemitteln und
der Zersetzung von Pflanzen, Tieren und Fäkalien zudem multikausal ist.
Für den GWK 273_01 wurden signifikante Auswirkungen auf grundwasserabhängige Landökosys-
teme festgestellt, für die GWK 27_10 und 277_01 gibt es signifikante anthropogene Belastungen
durch Punktquellen bzw. Schadstoffahnen und es bestehen signifikante Auswirkungen auf die Trink-
wassernutzung bei den GWK 27_10 und 27_18. Signifikante Auswirkungen auf den chemischen
oder ökologischen Zustand der Oberflächenwasserkörper sowie signifikante Belastungen durch
Salz- bzw. Schasstoffintrusionen wurden für keinen GWK festgestellt.
4.2.4 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
Zu den Bewirtschaftungszielen für GWK zählt das Erreichen des guten mengenmäßigen und guten
chemischen Zustands sowie die Umkehr signifikant anhaltender Trends bis 2015. Die Frist kann
begründet verlängert werden; ist das Ziel absehbar auch nach zweimaliger Verlängerung bis 2027
nicht zu erreichen, können abweichende Bewirtschaftungsziele festgelegt werden (Kapitel 3.1).
Die nachfolgende Tabelle stellt die Bewirtschaftungsziele für die betrachteten GWK, das Vorkom-
men maßnahmenrelevanter Trends, die Fristen zur Zielerreichung sowie die Begründungen bei In-
anspruchnahme einer Fristverlängerung dar (nach MUNLV NRW 2021b-h).
Tabelle 25: Bewirtschaftungsziele und Fristen zur Zielerreichung für die betrachteten GWK (nach MUN LV
NRW 2021b-h)
GWK GWK-ID Bewirtschaftungsziel Frist1 Begründung2/
Zeitpunkt
Maßnahmenre-
levante Trends
Niederung des
Rheins
27_01 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Niederung des
Rheins
27_02 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand Bis 20273 N1
Niederung des
Rheins
27_03 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand Bis 20273,4 N1
Niederung des
Rheins
27_04 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Niederung des
Rheins
27_05 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Niederung des
Rheins
27_06 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Niederung des
Rheins
27_08 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Niederung des
Rheins
27_09 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 70 -
GWK GWK-ID Bewirtschaftungsziel Frist1 Begründung2/
Zeitpunkt
Maßnahmenre-
levante Trends
Niederung des
Rheins
27_10 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand Nach 2027 T3, U2, N1
Niederung des
Rheins
27_17 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Niederung des
Rheins
27_18 Guter mengenmäßiger Zustand Ausnahme WSU-1, NE-2 Nein
Guter chemischer Zustand Bis 20273 N1
Terrasse des
Rheins
27_20 Guter mengenmäßiger Zustand Ausnahme WSU-1, NE-2 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Niederung der
Wupper und
der Dhünn
273_01 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Grundwasser-
einzugsgebiet
Rhein
274_01 Guter mengenmäßiger Zustand Ausnahme WSU-1. NE-2 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Niederung d.
Ruhr / Ruhrtal-
aue Mündung
276_01 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand erreicht 2021
Westl. Niede-
rung der Em-
scher
277_01 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand Nach 2027 T3, U2, N1
Niederung der
Lippe / Mün-
dungsbereich
278_01 Guter mengenmäßiger Zustand Erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand Bis 20274 N1
Niederung des
Rheins
2799_01 Guter mengenmäßiger Zustand Erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand Bis 20274 N1
Niederung des
Rheins
2799_02 Guter mengenmäßiger Zustand Erreicht 2021 Nein
Guter chemischer Zustand Bis 20273 N1
1 Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach § 31 WHG
2 Begründungen für Ausnahme oder Fristverlängerung: WSU-1: Technische Durchführbarkeit, NE-2: Neue, nachhaltige
Entwicklungstätigkeiten, N1: Verzögerungszeit bei der Wiederherstellung der Wasserqualitä t, T3: Unveränderbare
Dauer des Verfahrens, U2: Kosten-Nutzen-Betrachtung
3 begründet durch Nitrat
4 begründet durch ortho-Phosphat
Für alle drei GWK mit einem schlechten mengenmäßigen Zustand (27_18, 27_20 und 274_01) lie-
gen Ausnahmen in Bezug auf den mengenmäßigen Zustand infolge der technischen Unmöglichkeit
der Zielerreichung sowie aufgrund von neuen, nachhaltigen Entwicklungstätigkeiten vor. In diesen
Fällen ist der bestmöglich erreichbare mengenmäßige Zustand maßgeblich. Alle weiteren betrach-
teten GWK haben den guten mengenmäßigen Zustand bereits erreicht. Darüber hinaus liegen für
den chemischen Zustand für die GWK mit schlechtem chemischen Zustand (27_02, 27_03, 27_10,
27_18, 277_01, 278_01, 2799_01 und 2799_02) Fristver längerungen bis 2027 vor , während alle
anderen betrachteten GWK den guten chemischen Zustand bereits erreicht haben. Für alle GWK
mit einer Fristverlängerung sind diese durch die Verzögerungszeit bei der Wiederherstellung der
Wasserqualität begründet. Bei den beiden GWK 27_10 und 277_01 sind zudem die Kosten-Nutzen-
Betrachtung sowie die unveränderbare Dauer des Verfahrens ursächlich für die Verlängerung der
Frist.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 71 -
Für die durch bergbaubedingte Grundwasserabsenkung beeinträchtigten, betrachteten GWK
(27_18, 27_20 und 274_01) hat eine Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele in Bezug auf
den mengenmäßigen und chemischen Zustand stattgefunden. Für den chemischen Zustand handelt
es sich dabei zum Teil lediglich um indirekte Ziele, die mit den Zielen für den mengenmäßigen Zu-
standes einhergehen (vgl Tabelle 26 und Tabelle 27). Für diese Wasserkörper sind ebenso die Vo-
raussetzungen für die beschriebenen Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen nach § 31 WHG
einschließlich des Verschlechterungsverbots gegeben. Die Ausnahmeregelung in Bezug auf den
mengenmäßigen Zustand beruht dabei auf für die Gewinnung von Braunkohle unvermeidbaren, be-
stehenden und neuen Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt durch Sümpfungsmaßnahmen.
Auch die Beeinflussung des chemischen Zustands wird auf Bedingungen zurückgeführt, die in der
Vergangenheit im Zusammenhang mit der Braunkohlegewinnung festgelegt wurden (MUNLV NRW
2022).
Tabelle 26: Weniger strenge Bewirtschaftungsziele des mengenmäßigen Grundwasserzustands gemäß des
Hintergrundpapiers Braunkohle (MUN LV NRW (2022), kursiv: indirekte Wirkung auf die genann-
ten GWK
Ziel Erläuterung GWK
M1 Bei allen bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist das Gebot
der größtmöglichen Schonung der Grundwasservorräte zu be-
achten.
27_18, 27_20, 274_01
M2 Bei sümpfungsbedingten Grundwasserabsenkungen sind die für
die Wasserwirtschaft oder den Naturhaushalt entsprechend den
landesplanerischen Vorgaben als bedeutsam festgestellten Ober-
flächengewässer zu erhalten.
vgl. Hintergrundpapier Braun-
kohle (MULNV NRW (2021a))
M4 Erhalt sonstiger grundwasserabhängiger schützenswerter
Feuchtgebiete
27_18, 27_20, 274_01
Langfristige Ziele (über den Betrachtungszeitraum des BWP hinaus)
M5 Bereitstellung von Wasser zum Schutz grundwasserabhängiger
Landökosysteme
27_18, 27_20, 274_01
M6 Wiederauffüllung der entleerten Grundwasserleiter gezielt be-
schleunigen
27_18, 27_20, 274_01
M7 Bei Beendigung der noch aktiven Tagebaue sind die verbleiben-
den Restlöcher als Restseen zu gestalten.
27_18, 27_20, 274_01
Tabelle 27: Weniger strenge Bewirtschaftungsziele des chemischen Grundwasserzustands gemäß des Hin-
tergrundpapiers Braunkohle (MUNLV NRW (2022); 1: teilweise noch ohne Zielverfehlung; 2: berg-
baubedingt noch nicht im schlechten chemischen Zustand
Ziel Erläuterung GWK
Ziele für den chemischen Zustand und für den mengenmäßigen Zustand mit Auswirkung auf den chemi-
schen Zustand (vgl. auch Ziele M in Tabelle 26)
C1 Beeinträchtigungen der Grundwasser -Güte durch Kippenkörper
aufgrund von hydrochemischen Prozessen der Versauerung und
ihrer Begleit- und Folgeprozesse sind zu minimieren.
27_181
C2 Falls erforderlich sind Wassergewinnungsanlagen durch den Bau
und Betrieb von Abfangbrunnen im Abstrom der Tagebaue vor evtl.
übermäßig belastetem Grundwasser, das aus dem Kippenbereich
abströmt, zu schützen.
27_18
C3 Durch die Minimierung der Grundwasserabsenkung wird auch die
Möglichkeit der Pyritoxidation eingeschränkt, da diese nur dort
stattfindet, wo die im Boden natürlicherweise enthaltenen Pyrite mit
Sauerstoff in Kontakt kommen, vgl. M1
27_202
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 72 -
Ziel Erläuterung GWK
C5 Der Erhalt der Feuchtgebiete in ihrer artenreichen Vielfalt bedingt
auch, dass das ihnen zuströmende Grundwasser eine entspre-
chende Qualität besitzt, vgl. M4
27_18, 27_20, 274_01
Im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung dient das Maßnahmenprogramm gemäß § 82 WHG dem
Aufzeigen der Maßnahmen, mit denen die Bewirtschaftungsziele fristgerecht erreicht werden sollen;
im Fall von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen dienen sie der Herstellung des bestmögli-
chen Zustands. Die Maßnahmen geben somit Hinweise zu Art und Umfang des verbleibenden Hand-
lungsbedarfs auf Ebene des GWK. Die für die betrachteten GWK vorgesehenen Maßnahmen sind
mit den angestrebten Umsetzungsfristen nachfolgend aufgeführt.
Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen in das Grundwasser durch Auswaschung aus
der Landwirtschaft sowie Beratungsmaßnahmen sollen für einen Großteil der GWK (27_01 – 27_05,
27_08, 27_09, 27_18, 27_20, 274_01, 2799_01 und 2799_02) bis 2027 umgesetzt werden (Bera-
tungsmaßnahmen beim GWK 20_27 bereits bis 2024). Bis zu denselben Zeitpunkten sind für die
durch den Bergbau beeinflussten GWK 27_18, 27_20 und 274_01 zusätzlich Maßnahmen zur Re-
duzierung der Wasserentnahme für den Bergbau g eplant und für d en GWK 274_01 zusätzlich bis
2027 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung zum Ausgleich grundwasserentnahmebedingter
mengenmäßiger Defizite vorgesehen. Für den GWK 278_01 sollen sowohl Maßnahmen zur Redu-
zierung der Stoffeinträge aus undichter Kanalisation und Abwasserbehandlungsanlagen als auch
zur Reduzierung der Belastungen aus anderen diffusen Quellen jeweils bis 2027 durchgeführt wer-
den. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und
Altstandorten wurde für die beiden GWK 27_10 und 277_01 bis 2027, 2033 (nur GWK 27_10) und
2039 festgelegt.
Tabelle 28: Maßnahmen und Umsetzungsfristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der betrachteten
Grundwasserkörper (aggregiert nach MUNLV NRW 2021b-h)
Maßnahme (Nummer) relevante GWK (ID) Frist
Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffein-
träge aus Altlasten und Altstandorten (21)
27_10, 277_01 2027, 2033 (nur 27_10),
2039
Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus
undichter Kanalisation und Abwasserbehandlungsan-
lagen (39)
278_01 2024
Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in
GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft (41)
27_01 – 27_05, 27_08,
27_09, 27_18, 27_20,
274_01, 2799_01,
2799_02
2027
Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen aus
anderen diffusen Quellen (44)
278_01 2027
Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme
für den Bergbau (56)
27_18, 27_20, 274_01 2024 (nur 27_20), 2027
Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung zum Aus-
gleich GW-entnahmebedingter mengenmäßiger Defi-
zite (59)
274_01 2027
Beratungsmaßnahmen (504) 27_01 – 27_05, 27_08,
27_09, 27_18, 27_20,
274_01, 2799_01,
2799_02
2024 (nur 27_20), 2027
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 73 -
5 Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhält-
nisse
5.1 Wirkpfadauslöser „Entnahme aus dem Rhein“ (betriebsbedingt)
5.1.1 Wasserhaushalt
5.1.1.1 Abfluss
Der Anteil der Veränderungen des Abflusses gegenüber dem Bestand beträgt maximal 1%. Die
Entnahmen bei den verschiedenen Abflussverhältnissen sind Tabelle 29 zu entnehmen. Vor diesem
Hintergrund ist von keinen maßgeblichen Veränderungen des Abflusses sowie der Abflussdynamik
auszugehen. Die prognostizierten Abflüsse sind dem Wassermengengerüst, Kapitel 3.4.2, zu ent-
nehmen.
Tabelle 29: Entnahmemenge in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des gleichwertigen Wasserstands
und Darstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit
Abfluss
(Pegel
Düsseldorf)
gleichwertiger
Wasserstand
(GlW)
Entnahme Anteil
Entnahme
an
Abfluss
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit1
m³/s m³/s
350 <GlW 1,8 0,5% 8%
450 (NQ = 464)) <GlW 1,8 0,4%
550 (NM7Q = 539)) <GlW 1,8 0,3%
950 (MNQ = 958) <GlW 1,8 0,2%
962 GlW 5,0 0,5% 10%
1224 GlW+50 8,5 0,7% 16%
1518 GlW+100 12,7 0,8% 18%
1841 GlW+150 17,8 1,0% 16%
2191 (MQ = 2120) GlW+200 18,0 0,8% 33%
2339 GlW+220 18,0 0,8%
2592 GlW+250 18,0 0,7%
2972 GlW+300 18,0 0,6%
1 mittlerer Anteil der im Zeitraum 2010-2018 aufgetretenen Abflüsse am Pegel Düsseldorf (Deutsches Gewässerkundliches
Jahrbuch (LUBW 2021))
Der Anteil der Entnahmemenge an MNQ beträgt etwa 0,2% und entspricht somit bei Anwendung
des Kriteriums B1: Entnahme Oberflächenwasser der Klasse 1 nach LAWA (2017b) sofern die Be-
wertung nur anhand dieser Entnahme erfolgt. Mit einem solchen Anteil ist jedoch ebenfalls nicht zu
erwarten, dass dieses Vorhaben zu einem Klassensprung führen könnte. Die Klasse 1 entspricht
rechnerisch einem Entnahmeanteil von 0% bis < 25%; dementsprechend sind relevante Auswirkun-
gen auszuschließen.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 74 -
5.1.1.2 Wasserstand
Die prognostizierten Veränderungen betragen – gemäß dem unter Kapitel 2.1.1 beschriebenenen
Entnahmekonzept – maximal 2,6 cm bei Abflussmengen, die etwa MQ entsprechen (vgl. Tabelle
30). Bei niedrigen Abflüssen und somit einer reduzierten Entnahme von 1,8 m³/s sind die prognisti-
zierten Veränderungen mit 0,4 cm noch deutlich geringer. Im Verhältnis zum Wasserstand entspricht
dies bis zu 1,1%. Veränderungen des Wasserstands um etwa 0,4 cm sind anhand der dargestellten
Wasserstände ohne Nachkommastelle überwiegend als nicht messbar zu betracht en (Angabe der
Pegeldaten in cm ohne Nachkommastelle) und sind auch noch bei Veränderungen von 2,6 cm nur
schwer erfassbar. Zusätzlich sind bereits relevante Auswirkungen durch die Veränderung des Ab-
flusses nicht zu erwarten, sodass weitergehende relevante Wirkungen auf den Wasserstand eben-
falls nicht zu erwarten sind. Somit werden keine nachteiligen Auswirkungen erwartet.
Tabelle 30: Wasserstandsänderung in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des gleichwertigen Wasser-
stands und Darstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit
Abfluss
(Pegel
Düsseldorf)
gleichwertiger
Wasserstand
(GlW)
Wasser-
stand
Absen-
kung
Anteil
Absenkung
an
Wasser-
stand
Eintritts-
wahr-
schein-
lichkeit1
m³/s cm cm
350 <GlW < 97 0,4 > 0,4% 8%
450 (NQ = 464)) <GlW < 97 0,4
550 (NM7Q = 539)) <GlW < 97 0,4
950 (MNQ = 958) <GlW < 97 0,4
962 GlW 97 1,0 1,0% 10%
1224 GlW+50 147 1,5 1,0% 16%
1518 GlW+100 197 2,0 1,0% 18%
1841 GlW+150 247 2,6 1,1% 16%
2191 (MQ = 2120) GlW+200 297 2,5 0,8% 33%
2339 GlW+220 317 2,4 0,8%
2592 GlW+250 347 2,3 0,7%
2972 GlW+300 397 2,2 0,6%
1 mittlerer Anteil der im Zeitraum 2010-2018 aufgetretenen Abflüsse am Pegel Düsseldorf (Deutsches Gewässerkundliches
Jahrbuch (LUBW 2021))
5.1.1.3 Verbindung zum Grundwasser
Durch das vorliegende Entnahmekonzept sind Wasserspiegelabsenkungen im Rhein zwischen 0,4
cm (bei Abflüssen unterhalb NQ) und 2,6 cm (bei Abflüssen oberhalb MQ) zu erwarten. Um den
Effekt dieser WSP-Absenkung auf das Grundwasser zu beurteilen, wurde die Exfiltration von Grund-
wasser in den Rhein unter heutigen Verhältnissen sowie den prognostizierten Verhältnissen (Ab-
senkung der Wasserstände durch die Entnahme) abgeschätzt.
Hierfür wurde ein 1-D-Strömungsansatz verwendet. Hierbei wird zur Berechnung des Ver laufs des
Grundwasserspiegels eine Lösung der allgemeinen Darcy-Gleichung (Differentialgleichung) für den
speziellen Fall eines 1 -D Grundwasserleiters mit freier Oberfläche verwendet. Weitere Annahmen
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 75 -
sind eine waagerechte Strömung und eine Fließgeschwindi gkeit proportional zum Gefälle der
Grundwasseroberfläche.
Tabelle 31: Wasserstandsänderungen und daraus resultierende Änderung der berechneten Exfiltration bei
einem kf-Wert von 5*10-4 m/s
Einheit Istzustand Absenkung um 2.6
cm
Absenkung um 0.4
cm
Exfiltration vom GW in den Rhein [l/s*km] 14.66 14.80 14.68
Delta [l/s*km] - 0.14 0.02
Delta % - 0.9 0.1
Bei einem hoch-durchlässigen Boden (kf-Wert 5*10-4 m/s) und einer Absenkung um 2,6 cm erhöht
sich die Exfiltration von Grundwasser in den Rhein um 0,1 4 l/s * km, was einem rechnerischen An-
stieg der Exfiltration von ca. 0,9 % entspricht. Unter Annahme eine r etwas geringeren Absenkung
von 0,4 cm verringert sich dieser Wert auf 0,02 l/s*km, bzw. einem rechnerischen Anstieg der Exfilt-
ration von 0,1 % (vgl. Tabelle 31).
Tabelle 32: Wasserstandsänderungen und daraus resultierende Änderung der berechneten Exfiltration bei
einem kf-Wert von 5*10-5 m/s
Einheit Istzustand Absenkung um 2.6
cm
Absenkung um 0.4
cm
Exfiltration vom GW in den Rhein [l/s*km] 7.17 7.19 7.18
Delta [l/s*km] - 0.01 0.002
Delta % - 0.19 0.03
Bei der geringeren Durchlässigkeit von 5*10 -5 fallen diese Werte deutlich geringer aus. Hier ergibt
sich bei einer Absenkung von 2,6 cm eine Zunahme der Exfiltration von 0,01 l/s*km, bzw. ein Anstieg
von 0,19 % bezogen auf den Ist-Zustand. Bei der geringeren Absenkung von 0,4 cm reduziert sich
dieser Wert auf 0,002 l/s*km, bzw. 0,03 % (siehe Tabelle 32).
Zu beachten ist bei der Interpretation de r Ergebnisse, dass die hohe Absenkung nur im Fall hoher
Abflüsse im Rhein stattfindet und dies in der Regel auch mit erhöhten Grundwasserständen im Nah-
bereich des Rheins einhergeht. Somit trifft die erhöhte Exfiltration von Grundwasser auch mit einem
erhöhten Dargebot zusammen.
Neben der Zunahme der Exfiltration von Grundwasser in den Rhein ist auch noch zu betrachten,
welcher Bereich jedes Grundwasserkörpers tatsächlich von einer Änderung betroffen ist. Um diesen
zu ermitteln, wurde die Länge des Grundwasserkörpers entlang des Rheins mit der Reichweite der
Absenkung kombiniert. Die so ermittelte Fläche wurde anschließend in Verhältnis zur Gesamtfläche
des Grundwasserkörpers gesetzt. Die Ergebnisse, aufgeteilt nach Grundwasserkörpern, sind in Ta-
belle 33 aufgelistet.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 76 -
Tabelle 33: Durch Wasserstandsänderungen im Rhein betroffene Flächenanteile der untersuchten Grund-
wasserkörper unter Berücksichtigung verschiedener kf-Werte
GWK ID Fläche (ge-
samt) [km²]
Länge entlang
des Rheins [m]
Betroffene
Fläche [ha]
Anteil [%] Betroffene
Fläche [ha]
Anteil [%]
Durchlässigkeit = 5*10-4 m/s Durchlässigkeit = 5*10-5
m/s
27_01 96.53 19500 200 2.1% 66 0.69%
27_02 77.83 10500 108 1.4% 36 0.46%
27_03 143.98 20500 210 1.5% 70 0.48%
27_04 161.00 26000 267 1.7% 88 0.55%
27_05 103.18 23500 241 2.3% 80 0.77%
27_06 107.02 23000 236 2.2% 78 0.73%
27_08 314.09 38500 395 1.3% 131 0.42%
27_09 150.41 17000 174 1.2% 58 0.38%
27_10 221.44 49500 507 2.3% 168 0.76%
27_17 140.01 28000 287 2.0% 95 0.68%
27_18 171.95 35500 364 2.1% 121 0.70%
27_20 175.13 35000 359 2.0% 119 0.68%
273_01 48.51 3000 31 0.6% 10 0.21%
274_01 194.68 1500 15 0.1% 5 0.03%
276_01 36.18 2500 26 0.7% 9 0.23%
277_01 85.85 10500 108 1.3% 36 0.42%
278_01 21.84 1000 10 0.5% 3 0.16%
2799_01 96.87 2500 26 0.3% 9 0.09%
2799_02 40.52 4500 46 1.1% 15 0.38%
Die Ergebnisse in Tabelle 33 zeigen, dass der prozentuale Anteil der „betroffenen Grundwasserkör-
perflächen“ zwischen den einzelnen Grundwasserkörpern deutlich variiert. Dies ist primär auf die
unterschiedlich großen Ante ile die in direktem Kontakt zum Rhein stehen, zurückzuführen. Unter
Berücksichtigung einer hohen Durchlässigkeit (5*10-4 m/s) betragen die von der Absenkung betroffe-
nen Anteile zwischen 0,1 % und 2,3 % der Gesamtfläche. Unter Berücksichtigung eines etwas g e-
ringeren Durchlässigkeitsbeiwerts (5*10-5 m/s) verringern sich die tatsächlich betroffenen Flächen-
anteile auf Anteile an der Gesamtfläche zwischen 0,03 % bis 0,77 %.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die durch die vorhabenbedingten Absenkungen der
Rheinwasserstände induzierten Änderungen der Exfiltrationsraten sehr gering sind und diese dar-
über hinaus auch nur sehr kleine Flächenanteile der Grundwasserkörper betreffen. Negative Aus-
wirkungen auf die Grundwasserkörper durch die Wasserentnahme sind daher nicht zu erwarten.
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- 77 -
5.1.2 Wasserbeschaffenheit
5.1.2.1 Zuflussbedingte Wirkungen
Messstellen
Für die Betrachtungen werden die Verhältnisse der Messstelle Düsseldorf-Flehe als Grundlage ver-
wendet. Diese Messstelle bildet die Grundlage zur Bewertung des OFWK 2_701494 und kann somit
die Verhältnisse näherungsweise oberhalb der Entnahmestelle abbilden. Da erst im Anschluss po-
tenziell relevante Veränderungen der Wasserbeschaffenheit angenommen werden, die einen rele-
vanten Effekt haben könnten.
Für die Zuflüsse wurden die Daten der repräsentativen Messstelle des untersten OFWK verwendet
(vgl. auch Anhang, Kapitel 10.2.1).
Vorab wurde ebenso geprüft, inwiefern ein Bereich ohne vollständige Durchmischung der Einleitung
der KA Dormagen -Rheinfeld mit dem Rhein vorliegt , was entsprechend bei den Grundlagen d er
Mischrechnung berücksichtigt werden müsste, sofern sich relevant abweichende Verhältnisse dar-
gestellt hätten. Dies lies sich jedoch nicht feststellen (vgl. Anhang, Kapitel 10.5).
Datengrundlage
Es wurden Daten des Zeitraums 2019-2021 und somit des 5. MZ aus ELWAS verwendet (vgl. An-
hang, Kapitel 10.2). Die Mischrechnung wurde mi t allen Messwerten vorgenommen, zu denen an
allen Zuflüssen Daten verfügbar waren. Die Beurteilung von Stoffen, die nach OGewV 2016 anhand
des Schwebstoffs beurteilt werden müssen, wurden gemäß des Vorgehens gemäß des Monitoring
Leitfadens NRW (LANUV NRW 2 020a) bei fehlenden Daten anhand der Wasserphase beurteilt.
Sofern sich relevante Änderungen ergeben würden, würden weitere Betrachtungen auch der
Schwebstoffe erfolgen. Dies ist jedoch nicht der Fall (s. unten).
Wurden Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze erfasst, wurde die Hälfte der Bestimmungsgrenze
verwendet. Es wurden für alle vorliegenden Parameter die Mittelwerte sowie für ACP das 90.
Perzentil (bzw. für Sauerstoff das 10. Perzentil/ Wassertemperatur die Maxima (Sommer/Winter))
und für alle weiteren Parameter die Maxima ermittelt (vgl. auch Kapitel 10.2).
Es wurden die Abflussverhältnisse aus dem Wassermengengerüst verwendet (vgl. Kapitel 3.4.2).
Ergebnis
Es resultieren anhand der Mischrechnung sowohl Erhöhungen als aus Reduzierungen der Konzent-
rationen der betrachteten Parameter (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1). Alle Erhöhungen umfassen eine
relative Änderung von < 1% (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.2). Vorhabenbedingt resultieren keine Über-
schreitungen von Beurteilungswerten von Parametern, bei denen bisher noch keine Überschreitung
erfasst wurde (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1). Hinsichtlich der Parameter, die bereits im Bestand Über-
schreitungen von Beurteilungswerten aufweisen und für die eine weitere Erhöhung eine Verschlech-
terung bedeuten würde, resultieren zwar teils Erhöhungen der Konzentrationen, diese liegen jedoch
in einer Größenordnung vor, welche überwiegend gemäß der dargestellten Anzahl der Nachkom-
mastellen der Messwerte je doch nicht dargestellt werden kann und somit als messtechnisch nicht
erfassbar gelten. Sofern sich anhand der absoluten Ergebnisse gemäß der dargestellten Nachkom-
mastellen Änderungen darstellten, wurden die absoluten Veränderungen betrachtet (vgl. Tabelle 34
und Anhang, Kapitel 10.4.2). Diese lagen in allen Fällen deutlich unterhalb der messtechnisch
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 78 -
erfassbaren Größenordnungen , weshalb sie aus fachgutachterlicher Sicht und auch nach der
Rechtssprechung (vgl. Kapitel 3.3.1) keine relevanten Wirkungen resultieren kön nen und somit
keine Verschlechterung i. S. der EU-WRRL darstellen. Unter diesen Voraussetzungen können nach-
teilige Auswirkungen ausgeschlossen werden. Auch, wenn die zukünftigen niedrigeren Abflussver-
hältnisse aus der Erft nicht angenommen werden, resultieren keine messtechnisch erfassbaren Ver-
schlechterungen.
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Tabelle 34: Auszug der Parameter und Konzentrationen, bei denen im Bestand Überschreitungen der Beurteilungswerte vorlagen und die anhand der darzustel-
lenden Nachkommastellen gemäß Nachkommastellen in den Messdaten eine Erhöhung der absoluten Konzentrationen darstellt en (Tabelle mit Kon-
zentrationen von allen Parametern im Anhang, Kapitel 10.4.1; absolute und relative Veränderungen im Anhang, Kapitel 10.4.2)
Szenario Parameter fkt.
Abschnitt
Konzentration
Bestand
Konzentration
Prognose
absolute
Veränderung
Einheit Beurteilungs-
wert
Art des
Beurteilungs-
werts
mit Berücksichtigung der zukünftigen Veränderung des Erft-Abflusses
MQ, 18 m³/s
Entnahme
Iomeprol R3 0,41 0,42 0,0006 µg/l 0,1 µg/l PW
R5 0,46 0,47 0,0011 µg/l 0,1 µg/l PW
Uran R4 0,71 0,72 0,001 µg/l 0,44 µg/l OW
MNQ, 5 m³/s
Entnahme
Benzo(b)fluoran-
then
R1b/R2 26,9 27,0 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
R4 27,4 27,5 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
R5 27,2 27,3 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(ghi)perylen R1b/R2 22,9 23,0 0,04 ng/l 8,2 ng/l UQN Anl. 8
R3 22,7 22,8 0,04 ng/l 8,2 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(k)fluoran-
then
R3 30,6 30,7 0,07 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
R4 31,5 31,6 0,08 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
R5 31,2 31,3 0,07 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
MNQ, 5 m³/s
Entnahme
Benzo(b)fluoran-
then
R1b/R2 26,9 27,0 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
R4 27,4 27,5 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
R5 27,2 27,3 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(ghi)perylen R1b/R2 22,9 23,0 0,04 ng/l 8,2 ng/l UQN Anl. 8
R3 22,7 22,8 0,04 ng/l 8,2 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(k)fluoran-
then
R1b/R2 30,9 31,0 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
R3 30,6 30,7 0,07 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
R4 31,5 31,6 0,08 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
R5 31,2 31,3 0,07 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8
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Szenario Parameter fkt.
Abschnitt
Konzentration
Bestand
Konzentration
Prognose
absolute
Veränderung
Einheit Beurteilungs-
wert
Art des
Beurteilungs-
werts
ohne Berücksichtigung der zukünftigen Veränderung des Erft-Abflusses
MQ, 18 m³/s
Entnahme
Diclofenac R4 0,063 0,064 0,0001 µg/l 0,05 µg/l OW
Iomeprol R5 0,46 0,47 0,0005 µg/l 0,1 µg/l PW
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- 81 -
Verbal argumentative Betrachtungen wurden für die Parameter pH -Wert und Sauerstoff durchge-
führt:
pH-Wert:
Der Orientierungswert nach OGewV Anl. 7 für den pH-Wert bezieht sich auf die Spanne eines Mini-
malwerts als arithmetisches Mittel aus den Jahresminimalwerten von maximal drei aufeinander fol-
genden Kalenderjahren und dem entsprechenden Maximalwert, diese Verhältnisse sind untenste-
hend dargestellt. Dementsprechend befinden sich alle der dargestellten Spannen mit Ausnahme der
Ruhr innerhalb der Spanne des Orientierungswertes. Eine bewertungsrelevanter Einfluss des Ruhr-
Zuflusses auf den pH-Wert des Rheins ist jedoch vor dem Hintergrund , dass als Mittelwert nur ein
pH-Wert von 7,9 vorlag und generell ausschließlich Änderungen der Parameter -Konzentrationen
von <1% auftreten, nicht zu erwarten.
Tabelle 35: Spannen der pH-Werte für den Rhein oberhalb der Entnahmestelle sowie die Zuflüsse Erft, Ruhr,
Emscher und Lippe anhand der Messwerte der Jahre 2019 bis 2021 sowie Darstellung der Mittel-
werte und der Orientierungswerte für den Rhein (Typ 20)
räuml.
Bezug
oberhalb Erft Ruhr Emscher Lippe Orientie-
rungs-
wert
OGewV
Anl. 7
(Typ 20)
Spanne1 7,9 – 8,4 7,7 – 8,1 7,6 – 8,8 7,0 – 7,3 7,9 – 8,3 7,0 – 8,5
Mittelwert 8,1 7,9 7,9 7,1 8,1 -
1 Die Spanne wird anhand des arithmetischen Mittels der Jahresminimalwerte von maximal drei aufeinander folgenden
Kalenderjahren sowie dem arithmetischen Mittel der Jahresmaximalwerte von maximal drei aufeinander folgenden Kalen-
derjahren gemäß OGewV Anl. 7 ermittelt.
Sauerstoff:
Die Sauerstoffverhältnisse können von Veränderungen der Wassertemperatur beeinflusst werden.
Da jedoch keine messt echnisch erfassbaren Veränderungen der Wassertemperatur zu erwarten
sind, sind keine relevanten Wirkungen auf die Sauerstoffverhältnisse zu erwarten (vgl. auch Kapitel
5.1.2.2).
5.1.2.2 Volumenbedingte Wirkungen
Temperatur
Zur Prüfung volumenbedingter Wirkungen der Temperatur wurde folgendermaßen vorgegangen:
Es wurden Abflussmengen der Tage, an denen die einzelnen Temperaturmessungen durchgeführt
wurden (LANUV NRW 2022c), aus den DGJ-Pegeldaten (Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch
(LUBW 2021)) für den Pegel Düsseldorf entnommen. Die dort enthaltenen Abflüsse umfassen den
Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2018. Zusätzlich wurde die Globalstrahlung für den Zeit-
raum 1991-2020 in kWh/m² pro Monat für den Bereich der Entnahme aus dem Klimaatlas NRW
(LANUV NRW 2020b) abgelesen.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 82 -
Korrelationen zwischen der Wassertemperatur und der Globalstrahlung wiesen einen deutlichen Zu-
sammenhang auf.
Dementsprechend wurden die Korrela tionen zwischen der Wassertemperatur und den Abflüssen
unter farblicher Abstufung der Globalstrahlung dargestellt. Für diese jeweiligen Gruppierungen wur-
den Trendfunktionen ermittelt; hierbei wird angenommen, dass diese etwa mittlere Verhältnisse dar-
stellen. Darstellungen erfolgten separat für den Sommer (April bis November) sowie den Winter
(Dezember bis März).
Abbildung 11: Korrelation für den Zeitraum Sommer nach OGewV 2016 (April bis November) zwischen der
Wassertemperatur (Messdaten Düsseldorf -Flehe, ELWAS (LANUV NRW 2022c) ) und der
Globalstrahlung (Daten: LANUV NRW 2020b)
Abbildung 12: Korrelation zwischen dem Abfluss und der Temperatur für den Zeitraum Sommer nach
OGewV 2016 (April bis November)
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 83 -
Für den Sommer zeigten sich weitestgehend parallel ansteigende Verläufe der Trendfunktionen, die
je nach Globalstrahlung Abweichungen aufweisen (z.B. Globalstrahlung 26,4 kWh/m² (November):
Temperaturen zwischen 8,6 und 14,1°C; Globalstrahlung 15 9,1 kWh/m² (Juli): Temperaturen zwi-
schen 21,2°C und 24,3°C).
Nach dem Worst-Case-Prinzip wurde als Grundlage die maximale Steigung verwendet. Unter Be-
rücksichtigung des gemessenen Abflusses sowie der gemessenen Temperatur wurde dann mit Hilfe
der Steigung die Gradenfunktion je Messwert gebildet.
Zur Ermittlung der prognostizierten Temperaturen wurde dann das Entnahmekonzept auf die einzel-
nen Abflussdaten der zugehörigen Temperaturen angewendet. Es resultierten Veränderungen der
Temperaturen von < 0,05 K; so dass Auswirkungen als sehr geringfügig einzustufen sind.
Für die Wintertemperaturen zeigen sich hingegen bei Verwendung aller Daten etwa gleichbleibende
Verhältnisse unabhängig von den Abflüssen; mit der Tendenz zu abnehmenden Temperaturen mit
abnehmenden Abflüssen. Es ist somit von abnehmenden Temperaturen bei reduzierten Abflüssen
auszugehen.
Abbildung 13: Korrelation für den Zeitraum Winter nach OGewV 2016 ( Dezember bis März ) zwischen der
Wassertemperatur (Messdaten Dü sseldorf-Flehe, ELWAS (LANUV NRW 2022c) ) und der
Globalstrahlung (Daten: LANUV NRW 2020b)
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 84 -
Abbildung 14: Korrelation zwischen dem Abfluss und der Temperatur für den Zeitraum Winter nach OGewV
2016 (Dezember bis März)
Die dargestellten Ergebnisse zeigen keine relevanten Veränderungen der Wassertemperaturen
durch die Entnahme, was sich mit den Ergebnissen der Mischrechnungen bei dem Vergleich der
berechneten Verhältnisse unterhalb des Zuflusses von Erft, Ruhr, Emscher und Lippe deckt.
Somit sind keine relevanten Auswirkungen durch die Entnahme auf die Wassertemperatur zu
erwarten.
Sauerstoff
Für volumenbedingte Auswirkungen auf den Sauerstoff dienen die Wassertemperaturen als Grund-
lage. Diese werden im Folgenden gemeinsam dargestellt. Die Veränderung der einzelnen Werte
wird darauf aufbauend wie bei der Temperatur prognostiziert: Verwendung de r Steigung sowie der
Daten im Bestand für Ermittlung der Gleichung; dann Verwendung der prognostizierten Temperatu-
ren zur Ermittlung der prognostizierten Sauerstoffverhältnisse.
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- 85 -
Abbildung 15: Korrelation zwischen der O2-Konzentration und der Temperatur
Es resultieren Veränderungen von bis zu 0,01 mg/l bzw. < 0,14%. Maßgeblich zur Beurteilung von
Auswirkungen auf den ökologischen Zustand ist das Minimum; dieses bildet sich nach OGewV An-
lage 7 aus dem arithmetischen Mittelwert der Minima von maximal drei aufeinanderfolgenden Jah-
ren. Das absolute Minimum liegt bei 6,96 mg/l und unterschreitet somit den Orientierungswert. Unter
Berücksichtigung der letzten 3 Jahre (2021, 2020, 2019) liegt der Wert jedoch bei 7,65 mg/l; dem-
nach ist bei einer Verringerung um 0,01 mg/l nicht von relevanten Auswirkungen auszugehen.
Somit sind keine relevanten Auswirkungen durch die Entnahme auf den Sauerstoffgehalt zu
erwarten.
Nährstoffe
Volumenbedingte Auswirkungen auf die Nährstoffverhältnisse würden sich nur einstellen, wenn es
zu relevanten Veränderungen der Temperaturverhältnisse oder der Sauerstoffverhältnisse kommen
würde; dies ist nicht der Fall (s. oben).
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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5.2 Wirkpfadauslöser „Entnahmebauwerk“ (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
Baubedingte Auswirkungen auf die OFWK durch die Errichtung des Entnahmebauwerks können
ausgeschlossen werden; diese haben nur eine sehr lokale, zeitweise Wirkung, so dass die weitrei-
chende Wirkung auf den deutlich größeren OFWK nicht zu erwarten ist und in ihr er Wirkung keine
Relevanz für die Beurteilung der OFWK hervorrufen können.
Durch die Verlegung der Trasse sowie des Hydroburst unterhalb der Geländeoberfläche zwischen
Rhein und Damm sind dadurch bedingte Auswirkungen auf die Gewässerstruktur nicht zu erwarten.
Bedingt durch den geringen Längenanteil des Entnahmebauwerks (Länge: ca. 60 m) am Abschnitt
des Rheins, für den die Gewässerstruktur erhoben wurde (1.000 m) mit max. 6%, ist eine maßgeb-
liche Verschlechterung nicht zu erwarten, da die Gewässerstruktur überwiegend anhand von maß-
geblichen Verhältnissen beurteilt wird. Im Bestand wird der Abschnitt bereits als „sehr stark verän-
dert“ ausgewiesen. Die Veränderungen sind so gering, dass eine Beurteilung als „vollständig verän-
dert“ nicht zu erwarten ist.
Gemäß den Ausführungen im Sachlichen Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser-
transportleitung des Braunkohlenplans Garzweiler II (Bezirksregierung Köln 2020) wurde das Ent-
nahmebauwerk unter spezieller Berücksichtigung des Fischschutzes konstruiert (u.a. Querströmung
auf max. 0,15 m/s begrenzt , Anordnung/Bau von Fischschutzanlagen wie z. B. Johnson -Screen),
dass keine Fische beeinträchtigt werden können. Ebenfalls wurde durch eine anschließende Model-
lierung der Verdriftung von Fischeiern (RWTH Aachen 2022) nachgewiesen, dass es nicht zu einem
signifikanten Einfluss auf die Verdriftungsdistanz der Fischeier durch die Entnahme kommt, so dass
nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werden können.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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5.3 Wirkpfadauslöser „Bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)Einleitung “ (bau-
bedingt)
Wie in Kapitel 2.1.3 beschrieben, liegen zwei Optionen vor, in welcher Form aktuell von der Umset-
zung der bauzeitlichen Wasserhaltungen im Bereich der RWTL ausgegangen wird.
1. Wiedereinleitung in denselben GWK, aus dem das Wasser entnommen wurde, Ver-
sickerung ortsnah, eine Einleitung über Altlasten wird ausgeschlossen.
2. Einleitung in Vorfluter entlang der Trasse in Bereichen mit flurnahen GW-Ständen;
aktuell keine konkrete Festlegung der potenziell betroffenen Vorfluter.
Da das Wasser direkt dem gleichen Grundwasserkörper wieder zugeführt wird oder in angrenzende
Gewässer eingeleitet wird (speziell ist die Zuführung zum korrekten Grundwasserkörper bei 1-3 zu
berücksichtigen; diese Stelle liegt angrenzend an zwei Grundwasserkörper) , ist nicht mit nachteili-
gen Auswirkungen zu rechnen . Speziell für die Wasserhaltung im Umfeld des FFH -Gebiets
„Knechtstedener Wald“ muss dabei gewährleistet werden, dass das Wasser möglichst schnell und
ortsnah wieder eingeleitet wird, um die Auswirkungen lokal zu begrenzen. Zusätzlich wird gewähr-
leistet, dass die Wiedereinleitung in den GWK nicht über Altlasten bzw. belastete Böden durchge-
führt werden würde, so dass es nicht zu einer höheren Belastung kommen kann. Qualtitativ handelt
es sich somit ebenso um ortsbürtiges Wasser, von dem keine Belastung ausgehen kann.
Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Baugrube ein wasserdichter Verbau erfolgt, sind
großflächige Absenktrichter auszuschließen. Es handelt sich somit nur um sehr lokale Veränderun-
gen des Grundwasserspiegels innerhalb und maximal unmittelbar angrenzend in geringem Ausmaß.
Die Wirkungen sind auf maximal 6 Monate begrenzt.
Dementsprechend sind nachteilige Auswirkungen durch diesen Vorhabenbestandteil auszu-
schließen.
6 Prognose vorhabenbedingter Auswirkungen auf Wasserkörperebene
In Tabelle 36 werden die in Kapitel 5 geprüften Wirkungen hinsichtlich potenzieller Auswirkungen
auf die Ebene der Wasserkörper (OFWK und GWK) übertragen.
Vorhabenbedingte nachteilige Auswirkungen auf die Bewertung der OFWK (OFWK- ID 2_701494,
2_775008 und 2_813012) sowie der neunzehn betrachteten GWK (vgl. Tabelle 22) können somit
ausgeschlossen werden.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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Tabelle 36: Vorhabenbedingte Wirkpfade und deren Übertrag zu potenziellen Auswirkungen auf die Ebene der OFWK/GWK
Wirkpfad Wirkfaktor vorhabenbedingte Wirkungen Auswirkungen auf die
Bewertung der OFWK/GWK
Kapitel
Entnahme Abfluss Abflussänderung 0,2-1,0% sehr geringe Veränderung,
keine Relevanz für Ebene der
OFWK
5.1.1.1
Wasserstand Wasserstandsänderung 0,4-1,1% sehr geringe Veränderung,
keine Relevanz für Ebene der
OFWK
5.1.1.2
Verbindung zum Grundwasser Änderung der Exfiltration vom GW in den
Rhein um 0,1-0,9% (kf-Wert von 5*10-4
m/s) bzw. 0,03-0,19% (kf-Wert von 5*10-
5 m/s); Absenkung in 0,1-2,3% (kf-Wert
von 5*10-4 m/s) bzw. 0,03-0,77% (kf-
Wert von 5*10-5 m/s) der Fläche der
GWK
sehr geringe Veränderung,
keine Relevanz für Ebene der
OFWK/GWK
5.1.1.3
Wasserbeschaffenheit:
zuflussbedingt
Änderungen nicht messtechnisch erfass-
bar
sehr geringe Veränderung,
keine Relevanz für Ebene der
OFWK
5.1.2.1
Wasserbeschaffenheit:
volumenbedingt
geringfügige Änderungen, voraussichtlich
nicht messtechnisch erfassbar
sehr geringe Veränderung,
keine Relevanz für Ebene der
OFWK
5.1.2.2
Entnahmebauwerk Fließverhalten potenzielles Ansaugen durch Entnahme-
bauwerk: Konstruktion jedoch unter spe-
zieller Berücksichtigung des Fischschut-
zes/ Prüfung anhand Modellierung
sehr geringe Veränderung,
keine Relevanz für Ebene der
OFWK
5.2
morphologische Verhältnisse von morphologischen Veränderungen
betroffener Abschnitt ist sehr klein
sehr geringe Veränderung,
keine Relevanz für Ebene der
OFWK
5.2
Bauzeitliche Was-
serhaltung
Wasserstand (Grundwasser) Wasserhaltung über voraussichtlich 3-4
Monate; lokale Hebung und Wiedereinlei-
tung = Mengenbilanz wird direkt wieder
ausgeglichen; Absenktrichter wird
sehr geringe Veränderung,
keine Relevanz für Ebene der
GWK
5.3
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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Wirkpfad Wirkfaktor vorhabenbedingte Wirkungen Auswirkungen auf die
Bewertung der OFWK/GWK
Kapitel
verhindert
Abfluss ggf. Einleitung von ortsbürtigem Wasser,
Einleitung nur zeitlich begrenzt
keine Relevanz für Ebene der
OFWK
5.3
Wasserbeschaffenheit ggf. Einleitung von ortsbürtigem Wasser,
demnach kein potenziell belastetes Was-
ser, Einleitung nur zeitlich begrenzt
keine Relevanz für Ebene der
OFWK
5.3
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 90 -
7 Zusammenfassung
Aufbauend auf den zu betrachtenden potenziellen Wirkungen gemäß Kapitel 2.1 sowie den Darstel-
lungen in Tabelle 8 und Tabelle 9, resultieren die folgenden Ergebnisse:
Wirkpfad Entnahme (betriebsbedingt):
Durch die Entnahme aus dem Rhein können potenziell Wirkungen auf den Abfluss hervorgerufen
werden, die sich weitergehend auf die Abflussverhältnisse und -dynamik im Gewässer, den Was-
serstand/die Wasserstandsdynamik, die Verbindung zum Grundwasser sowie volumen- und zufluss-
bedingt auf die Wasserbeschaffenheit auswirken können.
Die Änderungen des Abflusses liegen abhängig von den vorliegenden Abflussverhältnissen bei An-
teilen zwischen 0,2% und 1,0% und die Änderungen des Wasserstands abhängig von den vorl ie-
genden Wasserständen bei Anteilen zwischen 0,4% und 1,1% und können somit keine relevanten
nachteiligen Wirkungen auf den Abfluss/die Abflussdynamik sowie den Wasserstand/die Wasser-
standsdynamik hervorrufen. Auch sind die Änderungen der Exfiltrationsrate n vom Grundwasser in
den Rhein sehr gering; in Verbindung mit der Betroffenheit von nur sehr kleinen Flächenanteilen der
Grundwasserkörpfer sind auch hier relevante nachteilige Wirkungen auf die Verbindung zum Grund-
wasser nicht zu erwarten. Zuflussbedingte sowie volumenbedingte Wirkungen auf die Wasserbe-
schaffenheit ergeben sich nur im einer nicht messtechnisch erfassbaren Größenordnung, wodurch
ebenfalls weitergehende relevante nachteilige Auswirkungen auf die OFWK ausgeschlossen werden
können.
Dementsprechend ergeben sich keine relevanten nachteiligen Auswirkungen durch die Entnahme
auf die OFWK (Tabelle 11) oder GWK (Tabelle 22).
Wirkpfad Entnahmebauwerk (bau-, anlage- und betriebsbedingt):
Hinsichtlich der betriebsbedingten Wirkungen des Entnahmebauwerks sind sowohl Wirkungen auf
das Fließverhalten im direkten Umfeld des Entnahmebauwerks denkbar als auch lokale Wirkungen
auf die morphologischen Verhältnisse.
Relevante baubedingte Auswirkungen auf den OFWK können ausgeschlossen werden, da es sich
dabei nur um eine lokale, zeitweise Wirkung handelt ohne weitreichende Wirkungen auf die OFWK.
Auswirkungen auf das Fließverhalten sind nur in sehr geringfügigem Ausmaß direkt angrenzend an
das Entnahmebauwerk möglich. Das Bauwerk wurde jedoch speziell auf den größtmöglichen Fisch-
schutz ausgerichtet (vgl. Bezirksregierung Köln 2020). Hierzu erfolgte zusätzlich eine detaillierte
Überprüfung potenzieller Auswirkungen auf die Verdriftungsdistanz von Fischeiern durch die RWTH
Aachen (2022). Im Resultat konnten relevante nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werde n.
Der Eingriff durch das Entnahmebauwerk in die morphologischen Verhältnisse betrifft eine geringe
Fläche in einem bereits beeinträchtigten Gewässerabschnitt, so dass ebenfalls relevante nachteilige
Auswirkungen auf den angrenzenden OFWK ausgeschlossen werden können.
Dementsprechend sind keine relevanten nachteiligen Auswirkungen durch das Entnahmebauwerk
auf den OFWK 2_701494 zu erwarten.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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Wirkpfad bauzeitliche Wasserhaltung (baubedingt)
Die bauzeitliche Wasserhaltung könnte prinzipiell auf den Wassersta nd des Grundwassers sowie
die Verhältnisse von OFWK wirken, je nachdem, ob die Wiedereinleitung des Wassers für den sel-
ben Grundwasserkörper oder nahe gelegene Vorfluter geplant ist. Die Wirkungen sind auf maximal
6 Monate begrenzt. Zudem wird ortsnahes Wasser entnommen und unmittelbar wieder eingeleitet.
Qualtitativ handelt es sich somit ebenso um ortsbürtiges Wasser, von dem keine Belastung ausge-
hen kann.
Dementsprechend können relevante nachteilige Auswirkungen auf OFWK und GWK ausgeschlos-
sen werden.
Dementsprechend ergeben sich vorhabenbedingt durch alle drei betrachteten Wirkpfade
keine relevanten nachteiligen Auswirkungen auf alle potenziell betroffenen OFWK und GWK.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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8 Gesamtbewertung des Vorhabens
Die Gesamtbewertung des Vorhabens stellt die bisherigen Einschätzungen zu potenziell vorhaben-
bedingt nachteiligen Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung zur Vereinbarkeit mit den Bewirt-
schaftungszielen gemäß den Erläuterungen nach Kapitel 3.1 gegenüber.
8.1 Bewertung des Vorhabens in Bezug auf die Bewirtschaftungsziele gemäß § 27
(1) und (2) sowie § 47 (1) WHG
Die Bewertung des Vorhabens erfolgt vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbots (OFWK,
GWK), des Verbesserungsgebots (OFWK, GWK) sowie des Trendumkehrgebots (nur GWK). Ein
Vorhaben ist vereinbar mit den Bewirtschaftungszielen gemäß §§ 27, 47 WHG bzw. den Anforde-
rungen gemäß EG-WRRL, sofern dieses keinem der drei Bewirtschaftungsgrundsätze unter Berück-
sichtigung des Geltungsbereichs i. S. der aktuellen Rechtsprechung entgegensteht.
8.1.1 Bewertung in Bezug auf das Verschlechterungsverbot nach § 27 (1) Nr. 1 und (2) Nr. 1
sowie § 47 (1) Nr. 1 WHG
Als Konsequenz der Entnahme aus dem Rhein ergeben sich zuflussbedingt Erhöhungen von Kon-
zentrationen für einige Parameter, deren maximale relative Veränderungen jedoch geringer als 1%
sind. Diese Veränderungen werden als messtechnisch nicht nachweisbar eingestuft. Für messtech-
nisch nicht nachweisbare Veränderungen hält es das BVerwG für plausibel, dass in diesem Fall
keine relevanten Wirkungen resultieren können (vgl. Kapitel 3.1.1).
Das derzeitige ökologische Poten zial des OFWK 2_701494 ist mit mäßig bewertet, die OFWK
2_775008 und 2_813012 weisen ein unbefriedigendes ökologisches Potential auf. Eine Verschlech-
terung des ökologischen Potenzials ist erst und ausschließlich dann anzunehmen, wenn mit hinrei-
chender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sich der Zustand zumindest
einer BQK um mindestens eine weitere Klasse verschlechtert. Der chemische Zustand wird für alle
drei betrachteten OFWK als „nicht gut“ eingestuft und vorhabenbedingt kommt es durch die Ent-
nahme nicht zu (messbaren) nachteiligen Veränderungen der Wasserbeschaffenheit des Wassers.
Da keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, infolge derer eine Beeinträchtigung des Zu-
stands einer oder mehrerer BQK oder der Wasserbeschaffenheit hinsichtlich chemisch relevanter
Parameter anzunehmen wäre, kann eine vorhabenbedingte Verschlechterung der betrachteten
OFWK 2_701494, 2_775008 und 2_813012 des Rheins unterhalb der Entnahme ausgeschlos-
sen werden (vgl. Kapitel 6).
Von den betrachteten GWK befinden sich derzeit die bergbaubedingt beeinträchtigten GWK 27_18,
27_20 und 274_01 in einem sch lechten mengenmäßigen und die GWK 27_02, 27_03, 27_10,
27_18, 277_01, 278_01, 2799_01 und 2799_02 befinden sich in einem schlechten chemischen Zu-
stand. Eine weitere (messbare) nachteilige Veränderung des mengenmäßigen Zustandes tritt ein,
sofern eines oder mehrere Kriterien zur Beschreibung des Grundwasserspiegels weitergehend nicht
erfüllt wird. Für den chemischen Zustands tritt eine weitere Verschlechterung ein, wenn weitere
(messbare) Konzentrationserhöhung für Stoffe mit bereits überschrittenem Schwellenwert nach § 7
(2), § 5 (1) oder (3) in Verbindung mit Anlage 2 GrwV flächenwirksam weiter erhöht werden.
Vorhabenbedingt kommt es jedoch nicht zu einer weiteren Verschlechterung des mengen-
mäßigen Zustandes sowie gemäß § 7 (3) Nr. 1a und § 7 (2) Nr. 2 GrwV zu keiner weiteren
Verschlechterung des chemischen Zustandes der GWK (vgl. Kapitel 6).
Da keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten sind, infolge derer sich eine ( flächenwirksame)
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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Beeinträchtigung des mengenmäßigen und chemischen Zustands sowie der Fließrichtung des
Grundwassers ergeben wird, kann eine vorhabenbedingte Verschlechterung des Zustands der
o. g. GWK ausgeschlossen werden.
8.1.2 Bewertung in Bezug auf das des Zielerreichungsgebots nach § 27 (1) Nr. 2 und (2) Nr.
2 sowie § 47 (1) Nr. 3 WHG
Die betrachteten OFWK des Rheins sind bedingt durch anthropogene Veränderungen für die Schiff-
fahrt als erheblich verändert ausgewiesen . Das zu erreichende Ziel für diese OFWK ist somit das
ökologische Potenzial. Für die Erreichung der Ziele liegen Fristverlängerungen vor (vgl. Kapitel
4.1.4).
Da keine relevanten nachteiligen Auswirkungen durch die Entnahme aus dem Rhein sowie durch
das Entnahmebauwerk zu erwarten sind (vgl. Kapitel 5.1 und 5.2), infolge derer die Erreichung der
Bewirtschaftungsziele gefährdet wird und es keine Hinweise gibt, dass das Vorhaben den gesetzten
Maßnahmen der Maßnahmenprogramme entgegensteht , kann eine vorhabenbedingte Beein-
trächtigung in Bezug auf das Zielerreichungsgebot für die potenziell betroffenen OFWK aus-
geschlossen werden.
Von den betrachteten GWK befinden sich der die durch den Braunkohletagebau beeinträchtigten
GWK 27_18, 27_20 und 274_01 derzeit in einem schlechten mengenmäßigen und die GWK GWK
27_02, 27_03, 27_10, 27_18, 277_01, 278_01, 2799_01 und 2799_02 in einem schlechten chemi-
schen Zustand, sie werden jedoch durch das Vorhaben nicht nachteilig beeinflusst werden.
Da keine relevanten nachteiligen Auswirkungen durch die Entnahme aus dem Rhein (vgl. Kapitel
5.1.1.3) und die bauzeitliche Wasserhaltung (vgl. Kapitel 5.3) zu erwarten sind, infolge de rer die
Erreichung der Bewirtschaftungsziele gefährdet wird und es keine Hinweise gibt, dass das Vorhaben
den gesetzten Maßnahmen der Maßnahmenprogramme entgegensteht , kann eine vorhabenbe-
dingte Beeinträchtigung in Bezug auf das Zielerreichungsgebot für die potenziell betroffenen
GWK ausgeschlossen werden.
8.1.3 Bewertung in Bezug auf das Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2 WHG
Die GWK 27_02. 27_03, 27_10, 27_18, 277_01. 278_01, 2799_01 und 2799_02 befinden sich der-
zeit in einem schlechten chemischen Zustand. Für die GWK 27_01, 27_04, 27_05, 27_06, 27_08,
27_09, 27_17, 27_20, 273_01, 274_01 und 276_01 wurde ein guter chemischer Zustand ermittelt.
Maßnahmenrelevante Trends wurden für die GWK 273_01 und 2799_02 festgestellt.
Da keine Auswirkungen auf den chemische n Zustand des Grundwassers vorhabenbedingt zu er-
warten sind, kann eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung in Bezug auf das Trendumkehrge-
bot für die potenziell betroffenen GWK ausgeschlossen werden.
8.2 Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen gemäß § 27 (1) und
(2) sowie § 47 (1) WHG
Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben zu keiner Zustandsverschlechterung der OFWK
unterhalb der Entnahme (2_701494, 2_775008, 2_813012) sowie der zu betrachtenden GWK
führt. Außerdem steht es dem Erreichen der Bewirtschaftungsziele nicht entgegen und ist mit dem
Zielerreichungsgebot vereinbar. Dies gilt im Hinblick auf die zu betrachtenden GWK ebenso in
Bezug auf das Trendumkehrgebot.
Somit ist das Vorhaben verträglich mit den genannten Anforderungen gemäß EG-WRRL bzw.
den Bewirtschaftungszielen gemäß §§ 27, 47 WHG.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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9 Quellenverzeichnis
9.1 Literatur und Daten
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sichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2017, Az. 7 A 2.15 „Elbver-
tiefung“.
LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2017b): Klassifizierung des Wasserhaushalts von Ein-
zugsgebieten und Wasserkörpern - Verfahrensempfehlung. Teil a) Handlungsanleitung. beschlossen …
Bearbeitung: Hoffmann, T. G., Mehl, D., Miegel, K. & Schönrock, S. Magdeburg.
LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2019): Überprüfung und Aktualisierung der Bestands-
aufnahme nach EG-Wasserrahmenrichtlinie bis zum 22. Dezember 2019 - Aktualisierung und Anpassung
der LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, Teil 3, Kapitel II.1.2 - Grundwas-
ser. beschlossen auf der 158. LAWA-Vollversammlung am 18./19.09.2019 in Jena.
LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2020): Fachtechnische Hinweise für die Erstellung der
Prognose im Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots – Beschlossen auf der 160. LAWA-
Vollversammlung am 17./18. September 2020 in Würzburg. Erstellt im Rahmen des Länderfinanzierungs-
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Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
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wendung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots nach den §§ 27 bzw . 44 WHG sowie zu den
Ausnahmen nach den §§ 31 Abs. 2 bzw. 47 Abs. 3 . Satz 1 WHG (Artikel 4 WRRL) vom 04.05.2017.
RWE Power AG (2017): Feuchtgebietsbericht 2016-2017 - Rur-Scholle - Untersuchungszeitraum 10/2000
bis 10/2017. Sammelbescheid zur Neugestaltung bzw. Optimierung des wasserwirtschaftlichen Berichts-
wesens im Rheinischen Braunkohlenrevier in der Fassung vom 27. April 2017 (61.42.63 -2000-1) - Bericht
3: Feuchtgebietsbericht.
RWTH Aachen (2022): Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. Bearbeiter: Oetjen, J.,
Schüttrumpf, H.. Aachen.
Schönberger, A. (2015): Das Verschlechterungsverbot nach der Vorabentscheidung zur Weservertiefung.
Wasser und Recht, 58-60.
SMUL - Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen (201 7): Vorläufige Voll-
zugshinweise des SMUL zur Auslegung und Anwendung des Verschlechterungsverbots nach § 27 Ab-
satz Nr. 1 und Absatz 2 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und nach § 47 Absatz 1 Nr. 1 WHG" des Staatsministeri-
ums für Umwelt und Landwirtschaft, Sachsen (Entwurf, Stand: 03.03.2017).
UBA – Umweltbundesamt (2014): Hydromorphologische Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen -
Anhang 1 von "Strategien zur Optimierung von Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen und ihrer Er-
folgskontrolle". Dessau-Roßlau.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 97 -
9.2 Recht
EG-Badegewässer-Richtlinie: Richtlinie 2006/7/EG vom 15. Februar 2006 („EG-Badegewässer-Richtlinie“)
über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie
76/160/EWG.
EG-GWRL: Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006
zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung.
EG-Nitratrichtlinie: Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen.
EG-WRRL: Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 („EG-Wasserrahmenrichtlinie“) zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.
Europäische Aalverordnung: Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maß-
nahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
FFH-RL: Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 („FFH-Richtlinie“) zur Erhaltung der natürlichen Lebens-
räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
Fischgewässerrichtlinie: Richtlinie 2006/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Sep-
tember 2006 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Le-
ben von Fischen zu erhalten (Text von Bedeutung für den EWR), am 22.12.2013 außer Kraft getreten.
GrwV: Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), die zuletzt durch Artikel 1 der Ver-
ordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044) geändert worden ist.
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie: Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Ra-
tes vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken.
Kommunale Abwasserrichtlinie: Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommuna-
lem Abwasser (91/271/EWG).
Muschelgewässerrichtlinie: Richtlinie 2006/113/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.
Dezember 2006 über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer (kodifizierte Fassung) (ABl. L 376
vom 27.12.2006, S. 14–20), am 22.12.2013 außer Kraft getreten.
OGewV: Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), die durch Artikel 255 der
Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.
WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 98 -
10 Anhang
10.1 Funktionale Abschnitte (vergrößerte Darstellung)
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 99 -
Abbildung 16: Funktionale Gewässerabschnitte der Oberflächengewässer im potenziellen Einflussbereich des Vorhaben s
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 100 -
10.2 Prognosen der Wasserbeschaffenheit: (Daten -)Grundlagen der abflussgewich-
teten Mischrechnung
10.2.1 Datengrundlagen
Als Grundlage der Mischrechnung wurden Messdaten des Zeitraums 2019 bis 2021, die in ELWAS
veröffentlicht wurden (LANUV NRW 2022c), herangezogen. Dafür wurden die in Tabelle 37 darge-
stellten Überblicksmessstellen berücksichtigt, die jeweils zur Beurteilung der entsprechenden OFWK
herangezogen werden und somit repräsentativ für die OFWK sind. Die Anzahl der vorliegenden und
berücksichtigen Messwerte ist Tabelle 38 zu entnehmen.
Tabelle 37: Für die Mischrechnung berücksichtigte GÜS-Messstellen (LANUV NRW 2022c).
fkt. Abschnitt Messstellen-
bezeichnung
Messstellen-
ID
Gewässer OFWK Stationierung
oberhalb der
Entnahmestelle
Düsseldorf-
Flehe
000309 Rhein 2_701494 km 732,3
Erft Eppinghoven 003001 Erft 274_0 km 5,4
Ruhr Mülheim-
Kahlenberg
022810 Ruhr 276_0 km 14,3
Emscher EMR 0-3, Em-
scher-Mün-
dung
005009 Emscher 2772_0 km 2,1
Lippe Wesel 006002 Lippe 278_0 km 3,6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 101 -
Tabelle 38: Anzahl der Messwerte die für die Mischrechnung berücksichtigt wurden (LANUV NRW 2022c)
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
1,1,1-Trichlorethan 2010 ges. 18 1 19 26 5
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol 2065 ges. 3 3 3 3 2
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol 2066 ges. 3 3 3 3 2
1,2,3-Trichlorbenzol 2059 ges. 17 1 19 26 5
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 2067 ges. 3 3 3 3 2
1,2,4-Trichlorbenzol 2060 ges. 17 1 19 26 5
1,2-Dichlorethan 2005 ges. 18 1 19 26 5
1,3,5-Trichlorbenzol 2061 ges. 17 1 19 26 5
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure 2604 ges. 28 8 28 23 27
1,4-Dioxan 2791 ges. 3 - 3 23 3
1-Chlor-2-nitrobenzol 2081 ges. 10 3 10 3 10
1-Chlor-3-nitrobenzol 2082 ges. 10 3 10 3 10
1-Chlor-4-nitrobenzol 2084 ges. 10 3 10 3 10
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 2193 ges. 2 3 2 16 1
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 2195 ges. 2 3 2 16 1
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 2185 ges. 2 3 2 16 1
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 2187 ges. 2 3 2 16 1
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 2189 ges. 2 3 2 16 1
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 2191 ges. 2 3 2 16 1
2,3-Dichloranilin 2523 ges. 4 4 4 5 4
2,4,5-T 2256 ges. 21 14 20 29 22
2,4,5-Trichlorphenol 2173 ges. 13 13 13 1 -
2,4,6-Trinitrotoluol 2405 ges. 8 3 9 3 9
2,4-D 2252 ges. 21 14 20 29 22
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 102 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
2,4-DB 2257 ges. 1 2 1 2 2
2,4-DDD (TDE) 2296 ges. 4 4 4 17 3
2,4-DDE 2297 ges. 4 4 4 17 3
2,4-DDT 2298 ges. 4 4 4 17 3
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin 2898 ges. 4 4 4 5 4
2,6-Dichloranilin 2524 ges. 4 4 4 5 4
2,6-Dichlorbenzamid 2339 ges. 8 23 8 41 10
2,6-Dimethylanilin 2527 ges. 4 4 4 5 4
2-Chlor-4-nitroanilin 2545 ges. 4 4 4 5 4
2-Chlor-5-nitroanilin 2546 ges. 4 4 4 5 4
2-Chloranilin 2514 ges. 4 4 4 5 4
2-Chlorphenol 2150 ges. 13 13 13 1 -
2-Chlor-p-toluidin 2534 ges. 4 4 4 5 4
2-Hydroxyatrazin 4339 ges. 10 4 11 23 10
2-Methyl-4,6-dinitrophenol 2591 ges. 21 14 20 29 22
2-Naphthalinsulfonsäure 4340 ges. 10 4 11 23 10
3,4,5-Trichlorphenol 2175 ges. 13 13 13 1 -
3,4-Dichloranilin 2520 ges. 4 4 4 5 4
3,5-Dichloranilin 2521 ges. 4 4 4 5 4
3-Chloranilin 2515 ges. 4 4 4 5 4
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin 4334 ges. 4 4 4 5 4
3-Chlorphenol 2151 ges. 13 13 13 1 -
3-Trifluormethylanilin 2543 ges. 4 4 4 5 4
4,4-DDD (TDE) 2213 ges. 4 4 4 17 3
4,4-DDE 2212 ges. 4 4 4 17 3
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 103 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
4,4-DDT 2214 ges. 4 4 4 17 3
4,4-Methoxychlor 2995 ges. 4 4 4 17 3
4-Acetamidoantipyrin 4211 ges. 18 4 14 23 13
4-Chloranilin 2516 ges. 4 4 4 5 4
4-Chlorphenol 2152 ges. 13 13 13 1 -
4-Formylaminoantipyrin 4210 ges. 18 4 14 23 13
4-Methylbenzotriazol 4098 ges. 11 7 11 30 10
4-tert-Octylphenol 2845 ges. 21 8 8 30 20
4-tert-Octylphenoldiethoxylat 4169 ges. 21 8 8 30 20
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat 4168 ges. 21 8 8 30 20
5,6-Dimethylbenzotriazol 4100 ges. 11 7 11 30 10
5-Chlor-o-toluidin 2537 ges. 4 4 4 5 4
5-Methylbenzotriazol 4099 ges. 11 7 11 30 10
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin 4209 ges. 18 4 14 23 13
Acenaphthen 2347 ges. 26 9 28 37 26
Acenaphthylen 2346 ges. 25 9 26 37 24
Acesulfam-H 4392 ges. 11 7 11 30 10
Acetamiprid 4200 ges. 8 23 8 41 10
Aclonifen 2198 ges. 20 12 20 36 19
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen
(AOX) 1343 ges. 4 3 - 3 4
a-Endosulfan 2205 ges. 4 4 4 16 3
a-Hexachlorcyclohexan 2110 ges. 4 4 4 17 3
Alachlor 2123 ges. 8 23 8 41 10
Aldrin 2201 ges. 4 4 4 17 3
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 104 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Aluminium 1131 ges. 38 30 39 38 36
Aluminium 1131 gel. 4 4 10 13 5
Ametryn 2263 ges. 8 23 8 41 10
Amidosulfuron 2114 ges. 8 23 8 41 10
Amidotrizoesaeure 2969 ges. 18 4 18 21 17
Amisulprid 4315 ges. 18 4 14 21 13
Ammonium-Stickstoff 1249 ges. 39 39 39 39 39
Ampa 2138 ges. 8 6 8 29 13
Anilin 2505 ges. 4 4 4 5 4
Anthracen 2335 ges. 27 9 28 37 25
Anthranilsäureisopropylamid 2354 ges. 8 23 8 41 10
Antimon 1145 gel. 21 21 17 23 21
Antimon 1145 ges. 39 39 39 40 39
Arsen 1142 gel. 21 21 17 23 21
Arsen 1142 ges. 39 39 39 41 39
Atenolol 2946 ges. 18 4 14 23 13
Atorvastatin 4162 ges. 18 4 14 23 13
Atrazin 2231 ges. 8 23 8 41 10
Azinphos-ethyl 2726 ges. 20 22 19 37 21
Azinphos-methyl 2725 ges. 17 17 16 25 16
Azoxystrobin 2062 ges. 8 23 8 41 10
Barium 1124 ges. 39 30 39 39 38
Barium 1124 gel. 5 4 10 13 5
b-Endosulfan 2206 ges. 4 4 4 17 3
Bentazon 2290 ges. 21 14 20 29 22
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 105 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Benzo(a)anthracen 2336 ges. 27 9 28 39 26
Benzo(a)pyren 2320 ges. 27 9 28 39 26
Benzo(b)fluoranthen 2301 ges. 27 8 28 39 26
Benzo(ghi)perylen 2310 ges. 26 9 26 37 24
Benzo(k)fluoranthen 2302 ges. 27 8 28 38 26
Benzol 2048 ges. 18 1 19 26 5
Benzotriazol 4097 ges. 11 7 11 30 10
Beryllium 1119 ges. 38 37 37 40 39
Beryllium 1119 gel. 21 21 17 23 21
Beta-Cyfluthrin 4125 ges. 7 3 7 26 10
Bezafibrat 2646 ges. 18 4 14 23 13
b-Hexachlorcyclohexan 2115 ges. 4 4 4 17 3
Bifenox 2281 ges. 20 12 20 36 19
Bifenthrin 4359 ges. 7 3 7 26 10
Bismut 1147 ges. 13 13 13 14 13
Bismut 1147 gel. 13 13 13 13 13
Bisoprolol 2655 ges. 18 4 14 23 13
Bisphenol A 2669 ges. 18 5 6 24 16
Blei 1138 gel. 21 18 17 22 19
Blei 1138 ges. 39 38 39 41 36
Bor 1211 ges. 39 30 39 39 39
Bor 1211 gel. 5 4 10 13 5
Boscalid 2759 ges. 8 23 8 41 10
Bromacil 2289 ges. 8 23 8 41 10
Bromdichlormethan 2006 ges. 18 1 19 26 5
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 106 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Bromid 1324 ges. 5 - 9 6 15
Bromoxynil 2622 ges. 21 14 20 28 22
Cadmium 1165 gel. 21 20 17 22 21
Cadmium 1165 ges. 38 39 38 40 39
Calcium 1122 ges. 39 30 39 39 39
Calcium 1122 gel. 5 4 10 13 5
Candesartan 4220 ges. 18 4 14 23 13
Carbamazepin 2667 ges. 19 11 15 34 17
Carbendazim 2802 ges. 8 23 8 41 10
Carbetamid 2295 ges. 8 23 8 41 10
Cer 1139 gel. 20 19 16 20 20
Cer 1139 ges. 34 36 32 35 29
Chlorbenzol 2050 ges. 18 1 19 26 5
Chloressigsäure 2621 ges. 20 12 20 36 19
Chlorfenvinphos 2627 ges. 21 22 21 41 23
Chlorid 1331 ges. 39 39 39 41 39
Chloridazon 2288 ges. 8 23 8 41 10
Chloroform 2001 ges. 18 1 19 26 5
Chlorpyrifos-ethyl 2693 ges. 21 23 21 41 23
Chlortoluron 2235 ges. 8 23 8 41 10
Chrom 1151 ges. 39 39 39 40 38
Chrom 1151 gel. 21 21 17 23 21
Chrysen 2324 ges. 27 9 28 39 26
cis-Chlordan 2455 ges. 4 4 4 17 3
cis-Heptachlorepoxid 2316 ges. 4 4 4 17 3
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 107 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Clarithromycin 2918 ges. 18 3 14 17 13
Climbazol 4156 ges. 8 23 8 41 10
Clofibrinsäure 2332 ges. 18 4 14 23 13
Clomazon 2121 ges. 8 23 8 41 10
Clopidogrelsäure 4235 ges. 10 4 11 23 10
Clopyralid 2219 ges. 3 5 3 7 5
Clothianidin 4201 ges. 8 23 8 41 10
Codein 4006 ges. 18 4 14 23 13
Coffein 2852 ges. 11 7 11 30 10
Coumaphos 2720 ges. 20 22 19 37 21
Cyanid, gesamt 1231 ges. 4 - 4 4 3
Cyanid, leicht freisetzbar 1234 ges. 4 - 13 4 4
Cyclamat-H 4393 ges. 10 7 9 21 9
Cypermethrin 2127 ges. 7 3 7 26 10
Cyproconazol 4215 ges. 8 23 8 41 10
Dehydrato-Erythromycin A 4222 ges. 18 4 14 23 13
Deltamethrin 2309 ges. 7 3 7 26 10
Desethylatrazin 2234 ges. 8 23 8 41 10
Desethylterbutylazin 2267 ges. 8 23 8 41 10
Desisopropylatrazin 2262 ges. 8 23 8 41 10
Desmetryn 2265 ges. 1 2 1 2 2
Desphenyl-chloridazon 4014 ges. 8 23 8 40 10
d-Hexachlorcyclohexan 2117 ges. 4 4 4 17 3
Diazepam 2650 ges. 18 4 14 23 13
Diazinon 2721 ges. 20 22 19 31 21
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 108 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Dibenz(ah)anthracen 2325 ges. 26 9 26 37 24
Dibromchlormethan 2007 ges. 18 1 19 26 5
Dicamba 2623 ges. 3 5 3 7 5
Dichlormethan 2000 ges. 17 1 18 25 5
Dichlorprop 2254 ges. 21 14 20 29 22
Dichlorvos 2723 ges. 20 21 19 37 21
Diclofenac 2639 ges. 18 4 14 23 13
Dicofol 2803 ges. 0 0 0 0 0
Dieldrin 2208 ges. 4 4 4 16 3
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) 2608 ges. 28 8 28 23 27
Diflubenzuron 2274 ges. 6 21 6 37 8
Diflufenican 2626 ges. 20 23 21 39 23
Dihydrocodein 4005 ges. 18 4 14 23 13
Dimefuron 2275 ges. 8 23 8 41 10
Dimethachlor-CA 4075 ges. 8 23 8 41 10
Dimethachlor-SA 4390 ges. 8 23 8 41 10
Dimethenamid 2188 ges. 8 23 8 41 10
Dimethoat 2730 ges. 21 23 21 41 23
Dimethylsulfanilid 2341 ges. 8 23 8 41 10
Dimethylsulftoluidin 2342 ges. 8 23 8 41 10
Dimoxystrobin 4129 ges. 8 23 8 41 10
Diphenylsulphon 2625 ges. 8 23 8 40 10
Diuron 2230 ges. 8 23 8 41 10
Dysprosium 1107 ges. 39 39 39 40 35
Dysprosium 1107 gel. 21 21 17 22 20
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 109 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
e-Hexachlorcyclohexan 2058 ges. 4 4 4 17 3
Eisen 1182 ges. 39 30 39 39 34
Eisen 1182 gel. 4 4 10 13 5
Endosulfansulfat 2217 ges. 4 4 4 17 3
Endrin 2210 ges. 4 4 4 16 3
Epichlorhydrin 2352 ges. 1 - 1 - 1
Epoxiconazol 2311 ges. 8 23 8 41 10
Erbium 1108 gel. 21 21 17 23 20
Erbium 1108 ges. 39 39 39 40 37
Erythromycin 2922 ges. 18 4 14 22 13
Ethidimuron 2276 ges. 8 23 8 41 10
Ethofumesat 2367 ges. 8 23 8 41 10
Ethylbenzol 2415 ges. 18 1 19 26 5
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) 2605 ges. 28 8 28 23 27
Ethyl-tert-butylether 2811 ges. 18 1 19 26 5
Etofenprox 4130 ges. 7 3 7 26 10
Etrimphos 2724 ges. 19 22 19 31 21
Fenamidon 4155 ges. 8 23 8 41 10
Fenitrothion 2732 ges. 20 22 19 37 21
Fenofibrinsäure 2644 ges. 18 4 14 23 13
Fenpropimorph 2551 ges. 8 22 8 41 10
Fenthion 2731 ges. 20 12 20 36 19
Florasulam 4175 ges. 8 23 8 41 10
Fluazifop-p 2789 ges. 1 2 1 2 2
Flufenacet 2553 ges. 8 23 8 41 10
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 110 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Flufenacet-ESA 4158 ges. 8 23 8 41 10
Fluoranthen 2300 ges. 27 8 26 36 24
Fluoren 2345 ges. 27 8 28 37 25
Fluorid 1321 ges. 8 - 12 6 18
Fluroxypyr 2315 ges. 21 14 20 28 22
Flurtamone 2566 ges. 8 23 8 41 10
Furosemid 4225 ges. 18 4 14 23 13
Gabapentin 4205 ges. 18 4 14 23 13
Gadolinium 1192 ges. 39 37 39 40 39
Gadolinium 1192 gel. 21 21 17 23 21
Gemfibrozil 2642 ges. 18 4 14 23 13
Gesamtphosphat-Phosphor 1262 ges. 39 39 39 39 39
g-Hexachlorcyclohexan 2200 ges. 4 4 4 17 3
Glyphosat 2137 ges. 8 6 8 30 14
H4-Perfluordekansulfonsäure 4105 ges. 21 7 25 29 26
H4-Perfluorhexansulfonsäure 4103 ges. 21 7 25 29 26
H4-Perfluoroktansulfonsäure 4089 ges. 21 7 25 28 26
Haloxyfop 2633 ges. 1 2 1 2 2
Heptachlor 2120 ges. 4 4 4 17 3
Hexachlorbenzol 2070 ges. 3 3 3 3 2
Hexachlorbutadien 2030 ges. 18 1 19 26 5
Hexazinon 2261 ges. 8 23 8 41 10
Hydrochlorthiazid 4309 ges. 17 4 13 23 13
Hydrogencarbonat 1224 ges. 1 1 - 1 -
Ibuprofen 2637 ges. 18 4 14 23 13
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 111 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Imidacloprid 2386 ges. 8 23 8 41 10
Indeno(1,2,3-cd)pyren 2330 ges. 25 8 26 36 24
Indomethacin 2645 ges. 18 4 14 23 13
Iodid 1327 ges. 0 - 0 0 0
Iomeprol 2968 ges. 18 4 18 21 17
Iopamidol 2966 ges. 18 4 18 21 17
Iopromid 2967 ges. 18 4 18 21 17
Ioxynil 2368 ges. 1 2 1 2 2
Irgarol 1051 4002 ges. 8 23 8 41 10
Irgarol Metabolit 1 4161 ges. 8 23 8 41 10
Iso-Chloridazon 2287 ges. 8 23 8 41 10
Isodrin 2218 ges. 4 4 4 17 3
Isophenphos 2728 ges. 20 22 19 37 21
Isopropylbenzol 2417 ges. 18 1 19 26 5
Isoproturon 2251 ges. 8 23 8 41 10
Kalium 1113 ges. 39 30 39 39 39
Kalium 1113 gel. 5 4 10 13 5
Kobalt 1186 ges. 39 39 38 41 38
Kobalt 1186 gel. 21 21 17 23 21
Kupfer 1161 gel. 21 21 17 23 16
Kupfer 1161 ges. 38 39 39 40 31
lambda-Cyhalothrin 4048 ges. 7 3 7 26 10
Lamotrigin 4311 ges. 18 4 14 23 13
Lanthan 1129 gel. 21 21 16 23 20
Lanthan 1129 ges. 38 35 37 39 27
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 112 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Lenacil 2630 ges. 8 23 8 41 10
Levetiracetam 4341 ges. 10 4 11 23 10
Lidocain 4342 ges. 10 4 11 23 10
Linuron 2232 ges. 8 23 8 41 10
Lithium 1111 gel. 13 13 13 13 13
Lithium 1111 ges. 13 13 13 14 13
Losartan 4331 ges. 18 4 14 23 13
Magnesium 1121 ges. 39 30 39 39 39
Magnesium 1121 gel. 5 4 10 13 5
Malathion 2729 ges. 20 22 19 37 21
Mangan 1171 ges. 38 30 38 39 35
Mangan 1171 gel. 5 4 10 13 5
MCPA 2253 ges. 21 14 20 29 22
MCPB 2258 ges. 21 11 20 27 20
Mecoprop 2255 ges. 21 14 20 26 21
Mesotrion 2787 ges. 0 0 0 1 1
Metalaxyl 2222 ges. 8 23 8 41 10
Metalaxyl-CA 4157 ges. 8 23 8 41 10
Metamitron 2260 ges. 8 23 8 41 10
Metazachlor 2249 ges. 8 23 8 41 10
Metazachlor ESA 4324 ges. 8 23 8 41 10
Metazachlorsäure 4071 ges. 10 4 11 23 10
Metconazole 4174 ges. 8 23 8 41 10
Metformin 4206 ges. 18 4 14 23 13
Methabenzthiazuron 2238 ges. 8 23 8 41 10
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 113 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Methyl-desphenylchloridazon 4015 ges. 8 23 8 41 10
Methyl-tert-butylether 2049 ges. 18 1 19 25 5
Metobromuron 2236 ges. 1 2 1 2 2
Metolachlor 2250 ges. 8 23 8 41 10
Metolachlor ESA 4333 ges. 8 23 8 41 10
Metolachlor-CA 4073 ges. 8 23 8 41 10
Metoprolol 2656 ges. 18 4 14 23 13
Metoprololsaeure 4314 ges. 16 2 14 15 13
Metoxuron 2240 ges. 8 23 8 41 10
Metribuzin 2264 ges. 8 23 8 41 10
Metronidazol 4224 ges. 18 4 14 23 13
Mevinphos 2733 ges. 16 18 16 25 18
Mirex 2125 ges. 4 4 4 17 3
Molybdän 1155 ges. 39 39 39 40 39
Molybdän 1155 gel. 21 21 17 23 21
Monolinuron 2237 ges. 8 23 8 41 10
m-Toluidin 2531 ges. 4 4 4 5 4
m-Tolylsäurediethylamid 2355 ges. 8 23 8 36 10
m-Xylol und p-Xylol 2896 ges. 18 1 19 26 5
N,N-Dimethylanilin 2510 ges. 4 4 4 5 4
N,N-Dimethylsulfamid 4000 ges. 1 17 4 20 4
N-Acetyl-Sulfamethoxazol 4138 ges. 18 4 14 23 13
Naphthalin 2305 ges. 20 8 21 27 19
Napropamid 2322 ges. 8 23 8 41 10
Naproxen 2641 ges. 18 4 14 23 13
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 114 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Natrium 1112 ges. 39 30 39 39 39
Natrium 1112 gel. 5 4 10 13 5
Neodym 1105 gel. 21 20 17 23 20
Neodym 1105 ges. 37 36 38 38 31
Nickel 1188 gel. 21 21 17 22 21
Nickel 1188 ges. 39 39 39 41 39
Nicosulfuron 2788 ges. 20 12 20 36 19
Nitenpyram 4198 ges. 1 2 1 2 2
Nitrat-Stickstoff 1245 ges. 39 39 39 39 39
Nitrilotriessigsäure (NTA) 2600 ges. 28 8 28 23 27
Nitrit-Stickstoff 1247 ges. 39 39 39 39 39
Nitrobenzol 2090 ges. 10 3 10 3 10
N-Methylanilin 2509 ges. 4 4 4 5 4
Nonylphenoldiethoxylat 4059 ges. 21 8 8 30 20
Nonylphenolmonoethoxylat 4058 ges. 21 8 8 30 20
Norflurazon 2228 ges. 8 23 8 41 10
O,N-Didesmethylvenlafaxin 4345 ges. 10 4 11 23 10
O-Desvenlafaxin 4332 ges. 18 4 14 23 13
Omethoat 2745 ges. 20 12 20 36 19
Orbencarb 4216 ges. 1 2 1 2 2
Organischer Kohlenstoff, gelöst 1521 gel. 21 21 21 39 21
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) 1523 ges. 39 39 39 41 39
Orthophosphat-Phosphor 1264 gel. 20 23 22 39 23
o-Toluidin und p-Toluidin 2899 ges. 4 4 4 5 4
Oxazepam 4016 ges. 18 4 14 23 13
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 115 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
oxi-Chlordan 2448 ges. 4 4 4 16 3
o-Xylol 2410 ges. 18 1 19 26 5
para-Nonylphenol verzweigt 4031 ges. 21 8 8 30 20
Parathion-ethyl 2204 ges. 20 22 19 37 21
Parathion-methyl 2202 ges. 20 22 19 37 21
PCB-28 2071 ges. 3 3 3 16 3
PCB-52 2072 ges. 3 3 3 16 3
PCB-101 2073 ges. 3 3 3 16 3
PCB-118 2079 ges. 3 3 3 16 3
PCB-138 2074 ges. 3 3 3 16 3
PCB-153 2076 ges. 3 3 3 16 3
PCB-180 2077 ges. 3 3 3 16 3
Penconazol 2131 ges. 8 23 8 41 10
Pencycuron 2269 ges. 8 23 8 41 10
Pendimethalin 2549 ges. 6 21 6 40 9
Pentachlorbenzol 2069 ges. 3 3 3 3 2
Pentachlorphenol 2140 ges. 13 13 13 1 -
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere 4009 ges. 21 7 25 29 26
Perfluorbutansäure 2853 ges. 21 7 25 29 26
Perfluordekansulfonsäure 4084 ges. 20 6 25 28 25
Perfluordekansäure 2858 ges. 21 7 25 29 26
Perfluordodekansäure 2860 ges. 16 5 20 21 16
Perfluorheptansulfonsäure 4104 ges. 21 7 25 29 26
Perfluorheptansäure 2856 ges. 21 7 25 29 26
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere 4010 ges. 21 7 25 29 26
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 116 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Perfluorhexansäure 2855 ges. 21 7 25 29 26
Perfluornonansäure 2857 ges. 21 7 25 29 26
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere 4007 ges. 21 7 25 25 26
Perfluoroktansäure inkl. Isomere 4008 ges. 21 7 25 29 26
Perfluorpentansäure 2854 ges. 21 7 25 29 26
Perfluorundekansäure 2859 ges. 20 6 25 28 25
Permethrin 2805 ges. 7 3 7 26 10
Phenanthren 2340 ges. 19 6 19 24 18
Phenazon 2647 ges. 18 4 14 23 13
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester 2716 ges. 20 22 19 36 20
Phosphorsäuretributylester 2710 ges. 19 22 18 36 19
Phosphorsäuretriethylester 2706 ges. 20 22 19 35 21
Phosphorsäuretriisobutylester 2709 ges. 20 21 19 37 21
Phosphorsäuretriphenylester 2711 ges. 20 22 19 37 21
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester 2715 ges. 20 22 19 37 21
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester 2708 ges. 19 21 19 34 20
Phoxim 2756 ges. 20 12 20 36 19
Picolinafen 2064 ges. 17 17 16 25 16
Picoxystrobin 4023 ges. 8 23 8 41 10
Pirimicarb 2294 ges. 20 23 21 37 23
Pregabalin 4310 ges. 18 4 14 22 13
Primidon 4139 ges. 18 4 13 23 12
Prochloraz 2364 ges. 8 23 8 41 10
Prometryn 2245 ges. 8 23 8 41 10
Propazin 2243 ges. 8 23 8 41 10
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 117 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Propiconazol 2133 ges. 8 23 8 41 10
Propranolol 2658 ges. 18 4 14 23 13
Propyphenazon 2972 ges. 18 4 14 23 13
Propyzamid 2327 ges. 8 23 8 41 10
Prosulfocarb 2328 ges. 8 23 8 41 10
Prothioconazol-desthio 4237 ges. 8 23 8 41 10
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester 2717 ges. 19 22 19 35 21
Pyraclostrobin 4024 ges. 1 2 1 2 2
Pyren 2319 ges. 23 8 25 29 22
Quecksilber 1166 ges. 18 8 13 19 17
Quinmerac 2139 ges. 21 14 20 29 22
Quinoxifen 2166 ges. 8 23 8 41 10
Ritalinsäure 4202 ges. 17 4 14 22 13
Roxythromycin 2930 ges. 18 4 14 20 13
Saccharin 4170 ges. 11 7 11 30 10
Samarium 1106 gel. 13 19 15 23 13
Samarium 1106 ges. 38 37 39 40 35
Selen 1218 gel. 21 21 17 22 21
Selen 1218 ges. 39 39 39 40 39
Silber 1162 ges. 31 36 38 33 34
Silber 1162 gel. 18 19 15 21 17
Simazin 2242 ges. 8 23 8 41 10
Sitagliptin 4343 ges. 10 4 11 23 10
Sotalol 2947 ges. 18 4 14 21 13
Stickstoff, gesamt 1241 ges. 39 39 39 39 39
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 118 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) 1242 ges. 39 39 39 39 39
Sulcotrion 2786 ges. 20 12 19 26 20
Sulfadiazin 2948 ges. 18 4 14 23 13
Sulfadimethoxin 2965 ges. 18 4 14 23 13
Sulfadimidin 2685 ges. 18 4 14 23 13
Sulfadoxin 2964 ges. 18 4 14 23 13
Sulfamerazin 2963 ges. 18 4 14 23 13
Sulfamethoxazol 2691 ges. 18 4 14 23 13
Sulfat 1313 ges. 39 39 39 41 39
Sulfathiazol 2962 ges. 18 4 14 23 13
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 2987 ges. 1 2 2 - 2
Surfynol 104 2812 ges. 16 17 16 25 17
Tebuconazol 2119 ges. 8 23 8 41 10
Tebutam 2329 ges. 8 23 8 41 10
Tellur 1219 ges. 39 39 39 40 39
Tellur 1219 gel. 21 21 17 23 21
Telmisartan 4344 ges. 10 4 11 23 10
Telodrin 2130 ges. 4 4 4 17 3
Temazepam 4017 ges. 18 4 14 23 13
Terbumeton 2331 ges. 1 2 1 2 2
Terbutryn 2247 ges. 8 23 8 41 10
Terbutylazin 2248 ges. 8 23 8 41 10
Tetrachlorethen 2021 ges. 18 1 19 26 5
Tetrachlormethan 2002 ges. 18 1 19 26 5
Thallium 1132 gel. 21 21 17 23 21
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 119 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Thallium 1132 ges. 39 39 39 40 39
Thiabendazol 4203 ges. 8 23 8 41 10
Thiacloprid 4199 ges. 8 23 8 41 10
Thiacloprid-ESA 4391 ges. 7 21 7 39 9
Thiacloprid-ESA, Na-Salz 4204 ges. 1 2 1 2 1
Thiamethoxam 4197 ges. 8 23 8 41 10
Titan 1133 ges. 8 12 8 7 8
Titan 1133 gel. 4 4 12 7 4
Toluol 2400 ges. 18 1 19 26 5
Toluolsulfonsäure 2828 ges. 10 4 11 23 10
Tramadol 4144 ges. 18 4 14 23 13
trans-Chlordan 2456 ges. 4 4 4 17 3
trans-Heptachlorepoxid 2317 ges. 4 4 4 17 3
Triazophos 2737 ges. 20 22 19 37 21
Tribrommethan 2003 ges. 18 1 19 26 5
Trichlorethen 2020 ges. 18 1 19 26 5
Triclosan 2451 ges. 21 8 8 30 20
Trifluralin 2547 ges. 20 22 19 37 21
Trimethoprim 2932 ges. 18 4 14 23 13
Triphenylphosphinoxid 2387 ges. 20 22 19 36 20
Uran 1167 ges. 39 39 39 40 39
Uran 1167 gel. 21 21 17 23 21
Valsartan 4223 ges. 18 4 14 23 13
Valsartansaeure 4313 ges. 18 4 14 23 13
Vanadium 1141 gel. 21 21 17 23 21
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 120 -
Stoffname Stoff-
Nr.
Proben-
vorb.
oberhalb
der
Entnahme
(Messstelle
000309)
Erft
(Messstelle
003001)
Ruhr
(Messstelle
022810)
Emscher (Messstelle
005009)
Lippe
(Messstelle
006002)
Anzahl der Messwerte
Vanadium 1141 ges. 39 39 39 40 39
Venlafaxin 4208 ges. 18 4 14 23 13
Vinylchlorid 2024 ges. 17 1 19 25 4
Wolfram 1156 ges. 13 13 12 14 11
Wolfram 1156 gel. 13 13 12 13 12
Ytterbium 1109 gel. 21 21 17 23 21
Ytterbium 1109 ges. 39 38 39 39 39
Zink 1164 ges. 39 30 39 39 37
Zink 1164 gel. 7 8 13 19 8
Zinn 1137 ges. 4 4 4 4 4
Wassertemperatur (Sommer) ges. 25 25 26 30 26
Wassertemperatur (Winter) ges. 14 14 13 13 13
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 121 -
10.2.2 Berechnungsgrundlagen Mischrechnung
Für die ACP werden arithmetische Mittelwerte aus den Eingangsdaten berechnet, um die Prognosen
den Orientierungswerten nach Anlage 7 OGewV 2016, die sich auf mittlere Verhältnisse beziehen,
gegenüberstellen zu können. Zusätzlich werden Maximal werte berechnet, um a) Spitzenbelastun-
gen abzubilden und b) um Orientierungswerte zu berücksichtigen, die abweichend von o. g. Mittel-
werten auf Maxima abzielen (z. B. maximale Wassertemperaturen). Um Datenfehler und Messun-
genauigkeiten bei Datenauswertungen für Extremwertbetrachtungen zu vermeiden, w ird das 90.
Perzentil berechnet.
Für die FGS werden arithmetische Mittelwerte und Maximalwerte aus den Eingangsdaten berechnet,
um die Prognosen den JD-UQN bzw. ZHK-UQN nach Anlage 6 OGewV 2016, die sich auf mittlere
bzw. maximale Verhältnisse beziehen, gegenüberstellen zu können.
Für die Stoffe nach Anlage 8 OGewV 2016 werden arithmetische Mittelwerte und Maximalwerte
(100p) aus den Eingangsdaten berechnet, um die Prognosen den JD -UQN bzw. ZHK -UQN nach
Anlage 8 OGewV 2016, die sich auf mittlere bzw. maximale Verhältnisse beziehen, gegenüberstel-
len zu können.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 122 -
10.3 Eingangswerte der Mischrechnung
Tabelle 39: Ermittelte 90P-Werte bzw. Maximalwerte der Konzentrationen anhand der vorliegenden Daten des Zeitraums 2019-2021 (5. MZ) für die Annahme oberhalb
der Entnahme sowie die Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe als Eingangswerte der Mischrechnung
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
1,1,1-Trichlorethan 2010 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol 2065 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol 2066 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
1,2,3-Trichlorbenzol 2059 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 2067 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
1,2,4-Trichlorbenzol 2060 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
1,2-Dichlorethan 2005 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,79 0,25
1,3,5-Trichlorbenzol 2061 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure 2604 ges. µg/l 0,50 0,50 1,25 1,25 1,25
1,4-Dioxan 2791 ges. µg/l 0,50 - 0,50 77,00 16,00
1-Chlor-2-nitrobenzol 2081 ges. µg/l 0,080 0,025 0,025 0,025 0,025
1-Chlor-3-nitrobenzol 2082 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
1-Chlor-4-nitrobenzol 2084 ges. µg/l 0,080 0,025 0,025 0,025 0,025
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 2193 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 2195 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 2185 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 2187 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 2189 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 2191 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,3-Dichloranilin 2523 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
2,4,5-T 2256 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
2,4,5-Trichlorphenol 2173 ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 -
2,4,6-Trinitrotoluol 2405 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
2,4-D 2252 ges. µg/l 0,0125 0,0260 0,0125 0,1000 0,0125
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 123 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
2,4-DB 2257 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
2,4-DDD (TDE) 2296 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25
2,4-DDE 2297 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25
2,4-DDT 2298 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin 2898 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
2,6-Dichloranilin 2524 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
2,6-Dichlorbenzamid 2339 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,025 0,013
2,6-Dimethylanilin 2527 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01
2-Chlor-4-nitroanilin 2545 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01
2-Chlor-5-nitroanilin 2546 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01
2-Chloranilin 2514 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01
2-Chlorphenol 2150 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 -
2-Chlor-p-toluidin 2534 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,030 0,015
2-Hydroxyatrazin 4339 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
2-Methyl-4,6-dinitrophenol 2591 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0290 0,0125
2-Naphthalinsulfonsäure 4340 ges. µg/l 0,26 0,08 0,09 5,40 0,31
3,4,5-Trichlorphenol 2175 ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 -
3,4-Dichloranilin 2520 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
3,5-Dichloranilin 2521 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
3-Chloranilin 2515 ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,060 0,030
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin 4334 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,030 0,015
3-Chlorphenol 2151 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 -
3-Trifluormethylanilin 2543 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
4,4-DDD (TDE) 2213 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25
4,4-DDE 2212 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25
4,4-DDT 2214 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25
4,4-Methoxychlor 2995 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25
4-Acetamidoantipyrin 4211 ges. µg/l 0,210 0,320 0,460 5,700 0,620
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 124 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
4-Chloranilin 2516 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,050 0,025
4-Chlorphenol 2152 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 -
4-Formylaminoantipyrin 4210 ges. µg/l 0,30 0,86 0,95 5,20 1,20
4-Methylbenzotriazol 4098 ges. µg/l 0,42 0,21 0,39 7,10 1,20
4-tert-Octylphenol 2845 ges. µg/l 0,005 0,020 0,020 0,410 0,020
4-tert-Octylphenoldiethoxylat 4169 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,014 0,005
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat 4168 ges. µg/l 0,010 0,005 0,005 0,018 0,010
5,6-Dimethylbenzotriazol 4100 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,250 0,025
5-Chlor-o-toluidin 2537 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
5-Methylbenzotriazol 4099 ges. µg/l 0,120 0,160 0,160 1,800 0,340
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin 4209 ges. µg/l 0,100 0,180 0,280 0,910 0,360
Acenaphthen 2347 ges. ng/l 6,0 8,4 3,6 110,0 20,00
Acenaphthylen 2346 ges. ng/l 2,80 1,10 1,20 79,00 3,60
Acesulfam-H 4392 ges. µg/l 0,53 0,89 1,20 14,00 1,80
Acetamiprid 4200 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Aclonifen 2198 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) 1343 ges. mg/l 0,023 0,008 - 0,049 0,038
a-Endosulfan 2205 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25
a-Hexachlorcyclohexan 2110 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Alachlor 2123 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Aldrin 2201 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Aluminium 1131 ges. µg/l 4100 1600 1500 540 770
Aluminium 1131 gel. µg/l 23 10 10 36 21
Ametryn 2263 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Amidosulfuron 2114 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Amidotrizoesaeure 2969 ges. µg/l 0,260 0,360 0,750 4,300 1,300
Amisulprid 4315 ges. µg/l 0,030 0,096 0,056 0,510 0,100
Ammonium-Stickstoff 1249 ges. mg/l 0,110 0,156 0,100 2,642 0,152
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 125 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Ampa 2138 ges. µg/l 0,310 0,830 1,400 2,800 1,300
Anilin 2505 ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,800 0,040
Anthracen 2335 ges. ng/l 8,80 6,90 3,20 76,00 3,20
Anthranilsäureisopropylamid 2354 ges. µg/l 0,0380 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Antimon 1145 gel. µg/l 0,26 0,26 0,43 0,77 0,52
Antimon 1145 ges. µg/l 0,35 0,60 0,45 1,50 0,61
Arsen 1142 gel. µg/l 1,10 0,62 0,69 1,10 1,20
Arsen 1142 ges. µg/l 4,10 6,30 1,20 2,60 1,70
Atenolol 2946 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,130 0,013
Atorvastatin 4162 ges. µg/l 0,025 0,013 0,025 0,085 0,025
Atrazin 2231 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Azinphos-ethyl 2726 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050
Azinphos-methyl 2725 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0050 0,0050 0,0025
Azoxystrobin 2062 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0780 0,0125
Barium 1124 ges. µg/l 130 200 59 3700 180
Barium 1124 gel. µg/l 54 170 48 2700 81
b-Endosulfan 2206 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Bentazon 2290 ges. µg/l 0,030 0,013 0,013 0,013 0,013
Benzo(a)anthracen 2336 ges. ng/l 27,0 21,0 13,0 140,0 8,9
Benzo(a)pyren 2320 ges. ng/l 31,0 13,0 16,0 96,0 12,0
Benzo(b)fluoranthen 2301 ges. ng/l 27,0 17,0 17,0 89,0 11,0
Benzo(ghi)perylen 2310 ges. ng/l 23,0 12,0 12,0 70,0 11,0
Benzo(k)fluoranthen 2302 ges. ng/l 31,0 12,0 16,0 110,0 8,5
Benzol 2048 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Benzotriazol 4097 ges. µg/l 0,82 2,20 1,60 11,00 1,90
Beryllium 1119 ges. µg/l 0,590 0,200 0,120 0,098 0,059
Beryllium 1119 gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015
Beta-Cyfluthrin 4125 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0150 0,0500
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 126 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Bezafibrat 2646 ges. µg/l 0,013 0,013 0,038 0,350 0,059
b-Hexachlorcyclohexan 2115 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,58 0,25
Bifenox 2281 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Bifenthrin 4359 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050
Bismut 1147 ges. µg/l 0,130 0,026 0,024 0,450 0,022
Bismut 1147 gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0480 0,0025
Bisoprolol 2655 ges. µg/l 0,013 0,100 0,042 0,340 0,081
Bisphenol A 2669 ges. µg/l 0,025 0,020 0,025 0,410 0,020
Blei 1138 gel. µg/l 0,19 0,38 0,28 0,45 0,23
Blei 1138 ges. µg/l 15,00 70,00 13,00 15,00 2,90
Bor 1211 ges. µg/l 51 160 110 450 330
Bor 1211 gel. µg/l 46 140 87 370 280
Boscalid 2759 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0260 0,0125
Bromacil 2289 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Bromdichlormethan 2006 ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
Bromid 1324 ges. mg/l 0,25 - 0,25 2,60 0,55
Bromoxynil 2622 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Cadmium 1165 gel. µg/l 0,018 0,031 0,035 0,027 0,027
Cadmium 1165 ges. µg/l 0,200 0,650 0,370 0,120 0,091
Calcium 1122 ges. mg/l 82 71 52 200 140
Calcium 1122 gel. mg/l 75 65 49 200 140
Candesartan 4220 ges. µg/l 0,200 0,440 0,350 1,800 0,520
Carbamazepin 2667 ges. µg/l 0,058 0,140 0,150 0,520 0,220
Carbendazim 2802 ges. µg/l 0,034 0,013 0,013 0,140 0,013
Carbetamid 2295 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Cer 1139 gel. µg/l 0,086 0,074 0,038 0,087 0,064
Cer 1139 ges. µg/l 14,00 4,30 2,00 2,80 1,10
Chlorbenzol 2050 ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 127 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Chloressigsäure 2621 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Chlorfenvinphos 2627 ges. µg/l 0,013 0,005 0,013 0,013 0,013
Chlorid 1331 ges. mg/l 69 100 84 1500 220
Chloridazon 2288 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Chloroform 2001 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Chlorpyrifos-ethyl 2693 ges. µg/l 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250
Chlortoluron 2235 ges. µg/l 0,0125 0,0660 0,0250 0,0350 0,0125
Chrom 1151 ges. µg/l 13,00 4,80 5,30 5,80 2,10
Chrom 1151 gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,54 0,25
Chrysen 2324 ges. ng/l 32,0 19,0 16,0 130,0 10,0
cis-Chlordan 2455 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
cis-Heptachlorepoxid 2316 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Clarithromycin 2918 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0430 0,2800 0,0510
Climbazol 4156 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0390 0,0125
Clofibrinsäure 2332 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Clomazon 2121 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0880 0,0125
Clopidogrelsäure 4235 ges. µg/l 0,01 0,04 0,02 0,11 0,04
Clopyralid 2219 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Clothianidin 4201 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Codein 4006 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,039 0,013
Coffein 2852 ges. µg/l 0,240 0,210 0,220 5,400 0,360
Coumaphos 2720 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,010 0,005
Cyanid, gesamt 1231 ges. mg/l 0,01 - 0,01 0,03 0,01
Cyanid, leicht freisetzbar 1234 ges. mg/l 0,003 - 0,003 0,003 0,003
Cyclamat-H 4393 ges. µg/l 0,087 0,120 0,094 0,250 0,160
Cypermethrin 2127 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050
Cyproconazol 4215 ges. µg/l 0,028 0,013 0,013 0,013 0,013
Dehydrato-Erythromycin A 4222 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,030 0,013
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 128 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Deltamethrin 2309 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050
Desethylatrazin 2234 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Desethylterbutylazin 2267 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,054 0,032
Desisopropylatrazin 2262 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,025 0,013
Desmetryn 2265 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Desphenyl-chloridazon 4014 ges. µg/l 0,066 0,410 0,025 0,026 0,250
d-Hexachlorcyclohexan 2117 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Diazepam 2650 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Diazinon 2721 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0320 0,0050
Dibenz(ah)anthracen 2325 ges. ng/l 6,00 3,00 4,30 22,00 4,30
Dibromchlormethan 2007 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
Dicamba 2623 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dichlormethan 2000 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
Dichlorprop 2254 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,030 0,013
Dichlorvos 2723 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050
Diclofenac 2639 ges. µg/l 0,120 0,360 0,240 2,000 0,500
Dicofol 2803 ges. ng/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Dieldrin 2208 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) 2608 ges. µg/l 2,5 2,5 6,5 6,5 6,5
Diflubenzuron 2274 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,026 0,025
Diflufenican 2626 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Dihydrocodein 4005 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimefuron 2275 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimethachlor-CA 4075 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,026 0,025
Dimethachlor-SA 4390 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimethenamid 2188 ges. µg/l 0,013 0,130 0,013 0,013 0,053
Dimethoat 2730 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimethylsulfanilid 2341 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 129 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Dimethylsulftoluidin 2342 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimoxystrobin 4129 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,013
Diphenylsulphon 2625 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,290 0,025
Diuron 2230 ges. µg/l 0,013 0,026 0,013 0,030 0,013
Dysprosium 1107 ges. µg/l 0,820 0,320 0,190 0,200 0,110
Dysprosium 1107 gel. µg/l 0,0110 0,0070 0,0070 0,0100 0,0110
e-Hexachlorcyclohexan 2058 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Eisen 1182 ges. µg/l 8300,0 6700,0 2900,0 3300,0 1500,0
Eisen 1182 gel. µg/l 40 66 48 220 47
Endosulfansulfat 2217 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Endrin 2210 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25
Epichlorhydrin 2352 ges. µg/l 0,05 - 0,05 - 0,05
Epoxiconazol 2311 ges. µg/l 0,013 0,033 0,013 0,013 0,013
Erbium 1108 gel. µg/l 0,0060 0,0025 0,0025 0,0050 0,0070
Erbium 1108 ges. µg/l 0,400 0,170 0,100 0,100 0,062
Erythromycin 2922 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,084 0,013
Ethidimuron 2276 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Ethofumesat 2367 ges. µg/l 0,025 0,220 0,025 0,026 0,025
Ethylbenzol 2415 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) 2605 ges. µg/l 7,2 6,0 6,0 60,0 14,0
Ethyl-tert-butylether 2811 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Etofenprox 4130 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050
Etrimphos 2724 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050
Fenamidon 4155 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fenitrothion 2732 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050
Fenofibrinsäure 2644 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,110 0,013
Fenpropimorph 2551 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fenthion 2731 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 130 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Florasulam 4175 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fluazifop-p 2789 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Flufenacet 2553 ges. µg/l 0,0025 0,0390 0,0025 0,0300 0,0320
Flufenacet-ESA 4158 ges. µg/l 0,033 0,130 0,025 0,037 0,280
Fluoranthen 2300 ges. ng/l 77,0 46,0 26,0 210,0 20,0
Fluoren 2345 ges. ng/l 6,7 9,3 2,7 83,0 5,5
Fluorid 1321 ges. mg/l 0,13 - 0,13 0,43 0,29
Fluroxypyr 2315 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Flurtamone 2566 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Furosemid 4225 ges. µg/l 0,013 0,047 0,046 0,580 0,085
Gabapentin 4205 ges. µg/l 0,21 0,38 1,10 4,90 0,94
Gadolinium 1192 ges. µg/l 1,100 0,490 0,290 1,500 15,000
Gadolinium 1192 gel. µg/l 0,065 0,095 0,120 0,730 12,000
Gemfibrozil 2642 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Gesamtphosphat-Phosphor 1262 ges. mg/l 0,136 0,226 0,120 0,632 0,160
g-Hexachlorcyclohexan 2200 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 1,00 0,30
Glyphosat 2137 ges. µg/l 0,025 0,260 0,059 0,220 0,170
H4-Perfluordekansulfonsäure 4105 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
H4-Perfluorhexansulfonsäure 4103 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
H4-Perfluoroktansulfonsäure 4089 ges. µg/l 0,005 0,005 0,033 0,210 0,005
Haloxyfop 2633 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Heptachlor 2120 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Hexachlorbenzol 2070 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Hexachlorbutadien 2030 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Hexazinon 2261 ges. µg/l 0,0025 0,0050 0,0025 0,0125 0,0025
Hydrochlorthiazid 4309 ges. µg/l 0,120 0,280 0,240 1,700 0,460
Hydrogencarbonat 1224 ges. mg/l 167 262 - 302 -
Ibuprofen 2637 ges. µg/l 0,038 0,091 0,053 1,100 0,170
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 131 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Imidacloprid 2386 ges. µg/l 0,0090 0,0160 0,0070 0,2600 0,0125
Indeno(1,2,3-cd)pyren 2330 ges. ng/l 24,0 15,0 16,0 96,0 12,0
Indomethacin 2645 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,025 0,013
Iodid 1327 ges. mg/l 0,00 - 0,00 0,00 0,00
Iomeprol 2968 ges. µg/l 0,67 0,48 1,90 13,00 1,70
Iopamidol 2966 ges. µg/l 0,38 0,05 0,89 3,80 0,74
Iopromid 2967 ges. µg/l 0,24 0,45 1,10 10,00 2,70
Ioxynil 2368 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Irgarol 1051 4002 ges. µg/l 0,0025 0,0050 0,0025 0,0125 0,0125
Irgarol Metabolit 1 4161 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,013 0,013
Iso-Chloridazon 2287 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Isodrin 2218 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 2,50 1,25
Isophenphos 2728 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,010 0,005
Isopropylbenzol 2417 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Isoproturon 2251 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,350 0,120
Kalium 1113 ges. mg/l 5,6 15,0 7,1 36,0 10,0
Kalium 1113 gel. mg/l 4,7 13,0 6,6 30,0 9,1
Kobalt 1186 ges. µg/l 3,80 33,00 1,60 1,60 1,00
Kobalt 1186 gel. µg/l 0,160 2,200 0,170 1,100 0,680
Kupfer 1161 gel. µg/l 1,8 1,5 2,9 2,9 18,0
Kupfer 1161 ges. µg/l 13,0 9,8 14,0 25,0 15,0
lambda-Cyhalothrin 4048 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050
Lamotrigin 4311 ges. µg/l 0,110 0,140 0,210 0,660 0,290
Lanthan 1129 gel. µg/l 0,170 0,036 0,020 0,120 0,040
Lanthan 1129 ges. µg/l 5,20 1,00 0,84 1,60 0,55
Lenacil 2630 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Levetiracetam 4341 ges. µg/l 0,02 0,01 0,02 0,57 0,02
Lidocain 4342 ges. µg/l 0,01 0,03 0,06 0,22 0,04
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 132 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Linuron 2232 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,029 0,013
Lithium 1111 gel. µg/l 12,0 130,0 16,0 490,0 57,0
Lithium 1111 ges. µg/l 13,0 130,0 17,0 480,0 58,0
Losartan 4331 ges. µg/l 0,025 0,036 0,031 0,160 0,025
Magnesium 1121 ges. mg/l 15,0 27,0 11,0 41,0 12,0
Magnesium 1121 gel. mg/l 14,0 23,0 11,0 41,0 9,7
Malathion 2729 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050
Mangan 1171 ges. µg/l 440 900 250 320 130
Mangan 1171 gel. µg/l 8,2 280,0 48,0 290,0 54,0
MCPA 2253 ges. µg/l 0,013 0,110 0,013 0,095 0,032
MCPB 2258 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Mecoprop 2255 ges. µg/l 0,013 0,025 0,028 0,230 0,059
Mesotrion 2787 ges. µg/l 0,00 0,00 0,00 0,01 0,01
Metalaxyl 2222 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metalaxyl-CA 4157 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metamitron 2260 ges. µg/l 0,013 0,640 0,013 0,037 0,013
Metazachlor 2249 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metazachlor ESA 4324 ges. µg/l 0,120 0,310 0,076 0,087 0,280
Metazachlorsäure 4071 ges. µg/l 0,040 0,200 0,025 0,050 0,060
Metconazole 4174 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metformin 4206 ges. µg/l 0,79 0,59 0,97 29,00 1,90
Methabenzthiazuron 2238 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Methyl-desphenylchloridazon 4015 ges. µg/l 0,013 0,190 0,013 0,013 0,050
Methyl-tert-butylether 2049 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Metobromuron 2236 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metolachlor 2250 ges. µg/l 0,013 0,060 0,013 0,013 0,013
Metolachlor ESA 4333 ges. µg/l 0,038 0,044 0,053 0,120 0,520
Metolachlor-CA 4073 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,054 0,320
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 133 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Metoprolol 2656 ges. µg/l 0,088 0,190 0,310 2,300 0,490
Metoprololsaeure 4314 ges. µg/l 0,110 0,150 0,310 2,700 0,340
Metoxuron 2240 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metribuzin 2264 ges. µg/l 0,013 0,027 0,013 0,013 0,025
Metronidazol 4224 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,039 0,013
Mevinphos 2733 ges. µg/l 0,020 0,020 0,020 0,040 0,020
Mirex 2125 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Molybdän 1155 ges. µg/l 1,9 1,0 4,6 14,0 6,9
Molybdän 1155 gel. µg/l 1,8 1,0 3,5 15,0 5,6
Monolinuron 2237 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
m-Toluidin 2531 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
m-Tolylsäurediethylamid 2355 ges. µg/l 0,013 0,130 0,056 2,100 0,088
m-Xylol und p-Xylol 2896 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
N,N-Dimethylanilin 2510 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,030 0,015
N,N-Dimethylsulfamid 4000 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,050 0,025
N-Acetyl-Sulfamethoxazol 4138 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,480 0,049
Naphthalin 2305 ges. ng/l 10,00 5,60 8,20 140,00 14,00
Napropamid 2322 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Naproxen 2641 ges. µg/l 0,013 0,061 0,034 0,550 0,053
Natrium 1112 ges. mg/l 50 110 72 1200 190
Natrium 1112 gel. mg/l 38 98 56 980 100
Neodym 1105 gel. µg/l 0,055 0,037 0,029 0,055 0,048
Neodym 1105 ges. µg/l 5,20 1,70 1,00 0,46 0,62
Nickel 1188 gel. µg/l 1,1 15,0 2,4 7,6 3,1
Nickel 1188 ges. µg/l 12,0 53,0 7,3 8,2 4,2
Nicosulfuron 2788 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Nitenpyram 4198 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Nitrat-Stickstoff 1245 ges. mg/l 3,34 2,82 3,31 5,50 6,26
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 134 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Nitrilotriessigsäure (NTA) 2600 ges. µg/l 35,0 13,0 51,0 56,0 19,0
Nitrit-Stickstoff 1247 ges. mg/l 0,032 0,050 0,030 0,310 0,070
Nitrobenzol 2090 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
N-Methylanilin 2509 ges. µg/l 0,071 0,010 0,010 0,020 0,010
Nonylphenoldiethoxylat 4059 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Nonylphenolmonoethoxylat 4058 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Norflurazon 2228 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
O,N-Didesmethylvenlafaxin 4345 ges. µg/l 0,01 0,05 0,03 0,23 0,06
O-Desvenlafaxin 4332 ges. µg/l 0,070 0,150 0,130 0,710 0,210
Omethoat 2745 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Orbencarb 4216 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Organischer Kohlenstoff, gelöst 1521 gel. mg/l 3,3 4,1 3,6 11,3 5,8
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) 1523 ges. mg/l 5,7 5,9 4,1 12,4 5,8
Orthophosphat-Phosphor 1264 gel. mg/l 0,059 0,052 0,063 0,392 0,090
o-Toluidin und p-Toluidin 2899 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
Oxazepam 4016 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,110 0,036
oxi-Chlordan 2448 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25
o-Xylol 2410 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
para-Nonylphenol verzweigt 4031 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,290 0,025
Parathion-ethyl 2204 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050
Parathion-methyl 2202 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050
PCB-28 2071 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,72 0,25
PCB-52 2072 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,94 0,25
PCB-101 2073 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,68 0,25
PCB-118 2079 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
PCB-138 2074 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,58 0,25
PCB-153 2076 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,68 0,25
PCB-180 2077 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 135 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Penconazol 2131 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pencycuron 2269 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pendimethalin 2549 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pentachlorbenzol 2069 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Pentachlorphenol 2140 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 -
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere 4009 ges. µg/l 0,019 0,014 0,011 0,012 0,011
Perfluorbutansäure 2853 ges. µg/l 0,099 0,005 0,005 0,011 0,005
Perfluordekansulfonsäure 4084 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluordekansäure 2858 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluordodekansäure 2860 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluorheptansulfonsäure 4104 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluorheptansäure 2856 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere 4010 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluorhexansäure 2855 ges. µg/l 0,005 0,005 0,012 0,018 0,010
Perfluornonansäure 2857 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere 4007 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0090 0,0100 0,0330
Perfluoroktansäure inkl. Isomere 4008 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0080 0,0100 0,0130
Perfluorpentansäure 2854 ges. µg/l 0,005 0,005 0,010 0,016 0,005
Perfluorundekansäure 2859 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Permethrin 2805 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0090 0,0070
Phenanthren 2340 ges. ng/l 20,0 15,0 11,0 86,0 18,0
Phenazon 2647 ges. µg/l 0,07 0,10 0,07 0,41 0,05
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester 2716 ges. µg/l 0,068 0,120 0,091 2,000 0,082
Phosphorsäuretributylester 2710 ges. µg/l 0,01 0,17 0,14 0,14 0,03
Phosphorsäuretriethylester 2706 ges. µg/l 0,150 0,200 0,200 3,800 0,830
Phosphorsäuretriisobutylester 2709 ges. µg/l 0,058 0,048 0,120 19,000 0,350
Phosphorsäuretriphenylester 2711 ges. µg/l 0,03 0,03 0,03 0,05 0,03
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester 2715 ges. µg/l 0,050 0,079 0,050 0,140 0,050
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 136 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester 2708 ges. µg/l 0,130 0,390 0,260 2,400 0,350
Phoxim 2756 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Picolinafen 2064 ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,002 0,001
Picoxystrobin 4023 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pirimicarb 2294 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pregabalin 4310 ges. µg/l 0,025 0,025 0,087 0,720 0,150
Primidon 4139 ges. µg/l 0,025 0,025 0,059 0,230 0,080
Prochloraz 2364 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Prometryn 2245 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Propazin 2243 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Propiconazol 2133 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,260 0,013
Propranolol 2658 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,030 0,013
Propyphenazon 2972 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Propyzamid 2327 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,027
Prosulfocarb 2328 ges. µg/l 0,013 0,059 0,013 0,070 0,042
Prothioconazol-desthio 4237 ges. µg/l 0,013 0,026 0,013 0,013 0,013
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester 2717 ges. µg/l 0,012 0,025 0,020 0,180 0,025
Pyraclostrobin 4024 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pyren 2319 ges. ng/l 59,0 71,0 20,0 140,0 14,0
Quecksilber 1166 ges. µg/l 0,025 0,009 0,009 0,380 0,017
Quinmerac 2139 ges. µg/l 0,013 0,044 0,013 0,013 0,039
Quinoxifen 2166 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Ritalinsäure 4202 ges. µg/l 0,013 0,013 0,027 0,078 0,013
Roxythromycin 2930 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,150 0,013
Saccharin 4170 ges. µg/l 0,140 0,300 0,390 4,300 0,580
Samarium 1106 gel. µg/l 0,026 0,017 0,013 0,029 0,017
Samarium 1106 ges. µg/l 1,200 0,460 0,270 0,300 0,140
Selen 1218 gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 2,10 4,20
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 137 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Selen 1218 ges. µg/l 0,71 0,60 0,63 2,30 4,10
Silber 1162 ges. µg/l 0,089 1,600 0,050 0,100 0,017
Silber 1162 gel. µg/l 0,005 0,940 0,015 0,005 0,005
Simazin 2242 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sitagliptin 4343 ges. µg/l 0,16 0,41 0,39 3,60 0,53
Sotalol 2947 ges. µg/l 0,013 0,013 0,030 0,140 0,055
Stickstoff, gesamt 1241 ges. mg/l 3,6 3,2 3,8 8,3 6,9
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) 1242 ges. mg/l 4,05 5,79 3,91 9,98 7,15
Sulcotrion 2786 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sulfadiazin 2948 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sulfadimethoxin 2965 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sulfadimidin 2685 ges. µg/l 0,013 0,013 0,025 0,150 0,013
Sulfadoxin 2964 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sulfamerazin 2963 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sulfamethoxazol 2691 ges. µg/l 0,054 0,071 0,130 0,290 0,200
Sulfat 1313 ges. mg/l 61 120 51 220 110
Sulfathiazol 2962 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 2987 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 - 0,10
Surfynol 104 2812 ges. µg/l 0,31 0,17 0,54 3,60 0,60
Tebuconazol 2119 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,220 0,013
Tebutam 2329 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Tellur 1219 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Tellur 1219 gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Telmisartan 4344 ges. µg/l 0,07 0,10 0,12 0,51 0,12
Telodrin 2130 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 2,50 1,25
Temazepam 4017 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Terbumeton 2331 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Terbutryn 2247 ges. µg/l 0,005 0,043 0,005 0,047 0,025
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 138 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Terbutylazin 2248 ges. µg/l 0,013 0,280 0,013 0,058 0,190
Tetrachlorethen 2021 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Tetrachlormethan 2002 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Thallium 1132 gel. µg/l 0,011 0,010 0,036 0,014 0,032
Thallium 1132 ges. µg/l 0,099 0,050 0,066 0,064 0,040
Thiabendazol 4203 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Thiacloprid 4199 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,022 0,005
Thiacloprid-ESA 4391 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,026 0,100
Thiacloprid-ESA, Na-Salz 4204 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Thiamethoxam 4197 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,015 0,005
Titan 1133 ges. µg/l 230,0 150,0 120,0 9,3 90,0
Titan 1133 gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5
Toluol 2400 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 1,10 0,25
Toluolsulfonsäure 2828 ges. µg/l 0,100 0,025 0,130 3,000 0,260
Tramadol 4144 ges. µg/l 0,047 0,060 0,069 0,480 0,130
trans-Chlordan 2456 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
trans-Heptachlorepoxid 2317 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25
Triazophos 2737 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,010 0,005
Tribrommethan 2003 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
Trichlorethen 2020 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Triclosan 2451 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,210 0,005
Trifluralin 2547 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010
Trimethoprim 2932 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,170 0,029
Triphenylphosphinoxid 2387 ges. µg/l 0,000 0,240 0,020 0,460 0,026
Uran 1167 ges. µg/l 0,99 0,52 0,25 0,97 0,82
Uran 1167 gel. µg/l 0,99 0,50 0,19 0,94 0,82
Valsartan 4223 ges. µg/l 0,150 0,670 0,420 1,800 0,400
Valsartansaeure 4313 ges. µg/l 0,290 0,320 0,530 1,600 0,700
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 139 -
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX)
Vanadium 1141 gel. µg/l 0,90 0,52 0,70 5,90 4,20
Vanadium 1141 ges. µg/l 14,0 5,7 3,3 13,0 6,0
Venlafaxin 4208 ges. µg/l 0,035 0,066 0,059 0,350 0,091
Vinylchlorid 2024 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Wolfram 1156 ges. µg/l 0,480 0,050 0,160 1,700 0,210
Wolfram 1156 gel. µg/l 0,370 0,025 0,110 1,400 0,200
Ytterbium 1109 gel. µg/l 0,0060 0,0025 0,0025 0,0080 0,1000
Ytterbium 1109 ges. µg/l 0,310 0,071 0,084 0,086 0,130
Zink 1164 ges. µg/l 95,0 220,0 110,0 140,0 79,0
Zink 1164 gel. µg/l 9,2 19,0 16,0 70,0 30,0
Zinn 1137 ges. µg/l 0,68 0,25 0,25 0,25 0,25
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C 24,2 24,20 23,90 24,90 25,30
Wassertemperatur (Winter) ges. °C 9,6 9,60 17,20 10,50 13,80
Tabelle 40: Ermittelte Mittelwerte der Konzentrationen anhand der vorliegenden Daten des Zeitraums 2019 -2021 (5. MZ) für die Annahme oberhalb der Entnahme
sowie die Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe als Eingangswerte der Mischrechnung
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
1,1,1-Trichlorethan 2010 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol 2065 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol 2066 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
1,2,3-Trichlorbenzol 2059 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 2067 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
1,2,4-Trichlorbenzol 2060 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
1,2-Dichlorethan 2005 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,27 0,25
1,3,5-Trichlorbenzol 2061 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure 2604 ges. µg/l 0,50 0,50 0,58 0,89 0,53
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 140 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
1,4-Dioxan 2791 ges. µg/l 0,50 - 0,50 14,64 11,27
1-Chlor-2-nitrobenzol 2081 ges. µg/l 0,031 0,025 0,025 0,025 0,025
1-Chlor-3-nitrobenzol 2082 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
1-Chlor-4-nitrobenzol 2084 ges. µg/l 0,031 0,025 0,025 0,025 0,025
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 2193 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 2195 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 2185 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 2187 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 2189 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 2191 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
2,3-Dichloranilin 2523 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010
2,4,5-T 2256 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
2,4,5-Trichlorphenol 2173 ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 -
2,4,6-Trinitrotoluol 2405 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
2,4-D 2252 ges. µg/l 0,0125 0,0135 0,0125 0,0155 0,0125
2,4-DB 2257 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
2,4-DDD (TDE) 2296 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
2,4-DDE 2297 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
2,4-DDT 2298 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin 2898 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010
2,6-Dichloranilin 2524 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010
2,6-Dichlorbenzamid 2339 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
2,6-Dimethylanilin 2527 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01
2-Chlor-4-nitroanilin 2545 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01
2-Chlor-5-nitroanilin 2546 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01
2-Chloranilin 2514 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01
2-Chlorphenol 2150 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 -
2-Chlor-p-toluidin 2534 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,024 0,015
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 141 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
2-Hydroxyatrazin 4339 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
2-Methyl-4,6-dinitrophenol 2591 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0131 0,0125
2-Naphthalinsulfonsäure 4340 ges. µg/l 0,06 0,04 0,04 0,56 0,07
3,4,5-Trichlorphenol 2175 ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 -
3,4-Dichloranilin 2520 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010
3,5-Dichloranilin 2521 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010
3-Chloranilin 2515 ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,048 0,030
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin 4334 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,024 0,015
3-Chlorphenol 2151 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 -
3-Trifluormethylanilin 2543 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010
4,4-DDD (TDE) 2213 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
4,4-DDE 2212 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
4,4-DDT 2214 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
4,4-Methoxychlor 2995 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
4-Acetamidoantipyrin 4211 ges. µg/l 0,148 0,273 0,344 3,059 0,360
4-Chloranilin 2516 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,040 0,025
4-Chlorphenol 2152 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 -
4-Formylaminoantipyrin 4210 ges. µg/l 0,19 0,59 0,71 3,63 0,91
4-Methylbenzotriazol 4098 ges. µg/l 0,21 0,16 0,23 3,47 0,68
4-tert-Octylphenol 2845 ges. µg/l 0,005 0,007 0,007 0,041 0,006
4-tert-Octylphenoldiethoxylat 4169 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,006 0,005
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat 4168 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,006 0,005
5,6-Dimethylbenzotriazol 4100 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,225 0,025
5-Chlor-o-toluidin 2537 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010
5-Methylbenzotriazol 4099 ges. µg/l 0,083 0,123 0,120 1,130 0,197
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin 4209 ges. µg/l 0,062 0,123 0,176 0,604 0,258
Acenaphthen 2347 ges. ng/l 1,52 1,70 0,94 15,73 9,45
Acenaphthylen 2346 ges. ng/l 1,00 0,63 0,57 6,44 1,37
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 142 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Acesulfam-H 4392 ges. µg/l 0,31 0,44 0,57 4,36 0,77
Acetamiprid 4200 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Aclonifen 2198 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) 1343 ges. mg/l 0,011 0,008 - 0,031 0,030
a-Endosulfan 2205 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25
a-Hexachlorcyclohexan 2110 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Alachlor 2123 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Aldrin 2201 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Aluminium 1131 ges. µg/l 444 348 153 82 172
Aluminium 1131 gel. µg/l 13 10 10 12 12
Ametryn 2263 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Amidosulfuron 2114 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Amidotrizoesaeure 2969 ges. µg/l 0,170 0,263 0,465 2,351 0,858
Amisulprid 4315 ges. µg/l 0,015 0,068 0,027 0,332 0,067
Ammonium-Stickstoff 1249 ges. mg/l 0,051 0,088 0,055 1,123 0,085
Ampa 2138 ges. µg/l 0,195 0,330 0,821 0,798 0,510
Anilin 2505 ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,208 0,040
Anthracen 2335 ges. ng/l 1,45 1,79 0,91 5,82 1,06
Anthranilsäureisopropylamid 2354 ges. µg/l 0,0157 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Antimon 1145 gel. µg/l 0,19 0,16 0,27 0,58 0,33
Antimon 1145 ges. µg/l 0,22 0,22 0,29 0,66 0,37
Arsen 1142 gel. µg/l 0,94 0,42 0,46 0,79 0,84
Arsen 1142 ges. µg/l 1,31 1,23 0,60 0,90 1,11
Atenolol 2946 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,092 0,013
Atorvastatin 4162 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,038 0,014
Atrazin 2231 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Azinphos-ethyl 2726 ges. µg/l 0,0022 0,0025 0,0022 0,0047 0,0025
Azinphos-methyl 2725 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0027 0,0035 0,0025
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 143 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Azoxystrobin 2062 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0141 0,0125
Barium 1124 ges. µg/l 55 163 44 2113 84
Barium 1124 gel. µg/l 49 148 37 1989 63
b-Endosulfan 2206 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Bentazon 2290 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Benzo(a)anthracen 2336 ges. ng/l 5,2 8,9 4,0 11,3 3,0
Benzo(a)pyren 2320 ges. ng/l 5,5 5,3 4,4 10,4 3,3
Benzo(b)fluoranthen 2301 ges. ng/l 5,4 8,0 4,9 9,9 4,0
Benzo(ghi)perylen 2310 ges. ng/l 3,9 3,4 3,4 7,4 2,8
Benzo(k)fluoranthen 2302 ges. ng/l 5,3 6,6 4,3 8,7 3,6
Benzol 2048 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Benzotriazol 4097 ges. µg/l 0,54 0,97 1,04 5,95 1,31
Beryllium 1119 ges. µg/l 0,051 0,038 0,019 0,018 0,020
Beryllium 1119 gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015
Beta-Cyfluthrin 4125 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0039 0,0078
Bezafibrat 2646 ges. µg/l 0,013 0,013 0,022 0,178 0,027
b-Hexachlorcyclohexan 2115 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,28 0,25
Bifenox 2281 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Bifenthrin 4359 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033
Bismut 1147 ges. µg/l 0,021 0,014 0,009 0,094 0,011
Bismut 1147 gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0127 0,0025
Bisoprolol 2655 ges. µg/l 0,013 0,071 0,021 0,219 0,041
Bisphenol A 2669 ges. µg/l 0,009 0,011 0,009 0,143 0,011
Blei 1138 gel. µg/l 0,06 0,12 0,09 0,10 0,08
Blei 1138 ges. µg/l 1,58 9,33 1,28 1,00 0,76
Bor 1211 ges. µg/l 29 126 63 290 175
Bor 1211 gel. µg/l 32 124 52 276 175
Boscalid 2759 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0128 0,0125
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 144 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Bromacil 2289 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Bromdichlormethan 2006 ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5
Bromid 1324 ges. mg/l 0,25 - 0,16 1,33 0,28
Bromoxynil 2622 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Cadmium 1165 gel. µg/l 0,007 0,013 0,022 0,010 0,016
Cadmium 1165 ges. µg/l 0,032 0,129 0,053 0,021 0,038
Calcium 1122 ges. mg/l 69 60 44 152 109
Calcium 1122 gel. mg/l 68 61 42 151 116
Candesartan 4220 ges. µg/l 0,087 0,333 0,256 1,197 0,390
Carbamazepin 2667 ges. µg/l 0,034 0,079 0,097 0,298 0,130
Carbendazim 2802 ges. µg/l 0,017 0,013 0,013 0,037 0,013
Carbetamid 2295 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Cer 1139 gel. µg/l 0,026 0,028 0,011 0,011 0,022
Cer 1139 ges. µg/l 0,98 0,96 0,19 0,18 0,34
Chlorbenzol 2050 ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
Chloressigsäure 2621 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Chlorfenvinphos 2627 ges. µg/l 0,002 0,002 0,003 0,004 0,003
Chlorid 1331 ges. mg/l 52 89 57 1064 121
Chloridazon 2288 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Chloroform 2001 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Chlorpyrifos-ethyl 2693 ges. µg/l 0,0028 0,0030 0,0039 0,0053 0,0040
Chlortoluron 2235 ges. µg/l 0,0125 0,0170 0,0141 0,0134 0,0125
Chrom 1151 ges. µg/l 1,57 0,87 0,64 0,66 0,54
Chrom 1151 gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Chrysen 2324 ges. ng/l 6,1 9,7 5,4 12,9 4,0
cis-Chlordan 2455 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
cis-Heptachlorepoxid 2316 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Clarithromycin 2918 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0244 0,1272 0,0226
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 145 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Climbazol 4156 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0173 0,0125
Clofibrinsäure 2332 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125
Clomazon 2121 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0143 0,0125
Clopidogrelsäure 4235 ges. µg/l 0,01 0,02 0,01 0,08 0,02
Clopyralid 2219 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Clothianidin 4201 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Codein 4006 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,019 0,013
Coffein 2852 ges. µg/l 0,080 0,084 0,062 0,528 0,126
Coumaphos 2720 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,007 0,005
Cyanid, gesamt 1231 ges. mg/l 0,01 - 0,01 0,02 0,01
Cyanid, leicht freisetzbar 1234 ges. mg/l 0,003 - 0,003 0,003 0,003
Cyclamat-H 4393 ges. µg/l 0,044 0,066 0,054 0,225 0,075
Cypermethrin 2127 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033
Cyproconazol 4215 ges. µg/l 0,014 0,013 0,013 0,013 0,013
Dehydrato-Erythromycin A 4222 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Deltamethrin 2309 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033
Desethylatrazin 2234 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Desethylterbutylazin 2267 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014
Desisopropylatrazin 2262 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Desmetryn 2265 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Desphenyl-chloridazon 4014 ges. µg/l 0,030 0,169 0,025 0,025 0,144
d-Hexachlorcyclohexan 2117 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Diazepam 2650 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Diazinon 2721 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0037 0,0014
Dibenz(ah)anthracen 2325 ges. ng/l 1,23 1,00 1,17 2,46 1,02
Dibromchlormethan 2007 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
Dicamba 2623 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dichlormethan 2000 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 146 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Dichlorprop 2254 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dichlorvos 2723 ges. µg/l 0,0007 0,0011 0,0007 0,0019 0,0011
Diclofenac 2639 ges. µg/l 0,050 0,248 0,101 1,326 0,235
Dicofol 2803 ges. ng/l - - - - -
Dieldrin 2208 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) 2608 ges. µg/l 2,5 2,5 2,9 4,6 2,6
Diflubenzuron 2274 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Diflufenican 2626 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Dihydrocodein 4005 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimefuron 2275 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimethachlor-CA 4075 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Dimethachlor-SA 4390 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimethenamid 2188 ges. µg/l 0,013 0,019 0,013 0,013 0,017
Dimethoat 2730 ges. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,005 0,003
Dimethylsulfanilid 2341 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimethylsulftoluidin 2342 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Dimoxystrobin 4129 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006
Diphenylsulphon 2625 ges. µg/l 0,023 0,023 0,023 0,110 0,023
Diuron 2230 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,016 0,013
Dysprosium 1107 ges. µg/l 0,074 0,067 0,019 0,014 0,032
Dysprosium 1107 gel. µg/l 0,0037 0,0027 0,0028 0,0028 0,0045
e-Hexachlorcyclohexan 2058 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Eisen 1182 ges. µg/l 779,7 2206,3 307,3 399,0 464,1
Eisen 1182 gel. µg/l 18 59 31 109 39
Endosulfansulfat 2217 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Endrin 2210 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25
Epichlorhydrin 2352 ges. µg/l 0,05 - 0,05 - 0,05
Epoxiconazol 2311 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 147 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Erbium 1108 gel. µg/l 0,0029 0,0025 0,0025 0,0026 0,0029
Erbium 1108 ges. µg/l 0,036 0,032 0,009 0,007 0,017
Erythromycin 2922 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,051 0,013
Ethidimuron 2276 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Ethofumesat 2367 ges. µg/l 0,025 0,033 0,025 0,025 0,025
Ethylbenzol 2415 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) 2605 ges. µg/l 3,6 4,3 3,7 20,4 7,8
Ethyl-tert-butylether 2811 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Etofenprox 4130 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033
Etrimphos 2724 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0025 0,0014
Fenamidon 4155 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fenitrothion 2732 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0022 0,0014
Fenofibrinsäure 2644 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,037 0,013
Fenpropimorph 2551 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fenthion 2731 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Florasulam 4175 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fluazifop-p 2789 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Flufenacet 2553 ges. µg/l 0,0025 0,0091 0,0025 0,0044 0,0106
Flufenacet-ESA 4158 ges. µg/l 0,017 0,021 0,014 0,015 0,099
Fluoranthen 2300 ges. ng/l 11,4 26,7 8,5 25,0 6,7
Fluoren 2345 ges. ng/l 1,3 2,0 1,0 9,4 1,7
Fluorid 1321 ges. mg/l 0,12 - 0,12 0,36 0,14
Fluroxypyr 2315 ges. µg/l 0,014 0,017 0,014 0,016 0,016
Flurtamone 2566 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Furosemid 4225 ges. µg/l 0,013 0,029 0,018 0,354 0,026
Gabapentin 4205 ges. µg/l 0,14 0,29 0,51 2,44 0,55
Gadolinium 1192 ges. µg/l 0,140 0,156 0,095 0,447 7,769
Gadolinium 1192 gel. µg/l 0,042 0,058 0,061 0,390 7,390
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 148 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Gemfibrozil 2642 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Gesamtphosphat-Phosphor 1262 ges. mg/l 0,088 0,154 0,081 0,397 0,114
g-Hexachlorcyclohexan 2200 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,65 0,27
Glyphosat 2137 ges. µg/l 0,020 0,083 0,026 0,109 0,042
H4-Perfluordekansulfonsäure 4105 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
H4-Perfluorhexansulfonsäure 4103 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
H4-Perfluoroktansulfonsäure 4089 ges. µg/l 0,005 0,005 0,009 0,044 0,005
Haloxyfop 2633 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Heptachlor 2120 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Hexachlorbenzol 2070 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Hexachlorbutadien 2030 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Hexazinon 2261 ges. µg/l 0,0025 0,0026 0,0025 0,0028 0,0025
Hydrochlorthiazid 4309 ges. µg/l 0,048 0,200 0,101 0,943 0,203
Hydrogencarbonat 1224 ges. mg/l 167 262 - 302 -
Ibuprofen 2637 ges. µg/l 0,014 0,032 0,017 0,221 0,027
Imidacloprid 2386 ges. µg/l 0,0033 0,0056 0,0037 0,0226 0,0048
Indeno(1,2,3-cd)pyren 2330 ges. ng/l 4,6 4,6 4,1 8,4 3,4
Indomethacin 2645 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Iodid 1327 ges. mg/l - - - - -
Iomeprol 2968 ges. µg/l 0,40 0,25 0,76 5,69 0,73
Iopamidol 2966 ges. µg/l 0,22 0,03 0,36 1,66 0,41
Iopromid 2967 ges. µg/l 0,15 0,26 0,31 4,77 1,02
Ioxynil 2368 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Irgarol 1051 4002 ges. µg/l 0,0025 0,0026 0,0025 0,0028 0,0035
Irgarol Metabolit 1 4161 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006
Iso-Chloridazon 2287 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Isodrin 2218 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,32 1,25
Isophenphos 2728 ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,002 0,001
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 149 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Isopropylbenzol 2417 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Isoproturon 2251 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,021 0,023
Kalium 1113 ges. mg/l 3,8 11,5 4,8 24,5 7,8
Kalium 1113 gel. mg/l 3,6 11,5 4,4 24,0 7,8
Kobalt 1186 ges. µg/l 0,47 5,65 0,27 0,78 0,50
Kobalt 1186 gel. µg/l 0,099 1,030 0,105 0,750 0,302
Kupfer 1161 gel. µg/l 1,4 0,8 2,1 1,6 5,2
Kupfer 1161 ges. µg/l 2,6 2,3 3,0 4,0 5,6
lambda-Cyhalothrin 4048 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033
Lamotrigin 4311 ges. µg/l 0,071 0,112 0,138 0,436 0,214
Lanthan 1129 gel. µg/l 0,081 0,015 0,008 0,060 0,015
Lanthan 1129 ges. µg/l 1,02 0,33 0,08 0,16 0,16
Lenacil 2630 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Levetiracetam 4341 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,13 0,01
Lidocain 4342 ges. µg/l 0,01 0,02 0,02 0,09 0,02
Linuron 2232 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Lithium 1111 gel. µg/l 7,5 107,5 10,9 313,9 26,4
Lithium 1111 ges. µg/l 8,7 106,9 11,3 309,4 27,5
Losartan 4331 ges. µg/l 0,013 0,018 0,015 0,106 0,013
Magnesium 1121 ges. mg/l 11,2 21,4 8,2 29,4 8,4
Magnesium 1121 gel. mg/l 11,5 20,5 7,9 29,3 8,1
Malathion 2729 ges. µg/l 0,0017 0,0020 0,0017 0,0030 0,0020
Mangan 1171 ges. µg/l 55 361 71 186 73
Mangan 1171 gel. µg/l 6,0 173,5 22,1 216,9 34,0
MCPA 2253 ges. µg/l 0,013 0,021 0,013 0,020 0,014
MCPB 2258 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Mecoprop 2255 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,033 0,015
Mesotrion 2787 ges. µg/l - - - 0,01 0,01
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 150 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Metalaxyl 2222 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metalaxyl-CA 4157 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metamitron 2260 ges. µg/l 0,013 0,049 0,013 0,013 0,013
Metazachlor 2249 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metazachlor ESA 4324 ges. µg/l 0,041 0,051 0,035 0,043 0,162
Metazachlorsäure 4071 ges. µg/l 0,017 0,069 0,013 0,023 0,035
Metconazole 4174 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metformin 4206 ges. µg/l 0,51 0,41 0,57 9,16 0,70
Methabenzthiazuron 2238 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Methyl-desphenylchloridazon 4015 ges. µg/l 0,013 0,047 0,013 0,013 0,030
Methyl-tert-butylether 2049 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Metobromuron 2236 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metolachlor 2250 ges. µg/l 0,013 0,015 0,013 0,013 0,013
Metolachlor ESA 4333 ges. µg/l 0,020 0,015 0,021 0,066 0,265
Metolachlor-CA 4073 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,027 0,150
Metoprolol 2656 ges. µg/l 0,047 0,125 0,191 1,539 0,296
Metoprololsaeure 4314 ges. µg/l 0,070 0,135 0,212 1,243 0,214
Metoxuron 2240 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Metribuzin 2264 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014
Metronidazol 4224 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,015 0,013
Mevinphos 2733 ges. µg/l 0,003 0,005 0,003 0,011 0,005
Mirex 2125 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Molybdän 1155 ges. µg/l 1,2 0,5 2,5 6,8 3,1
Molybdän 1155 gel. µg/l 1,2 0,5 2,1 6,6 3,0
Monolinuron 2237 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
m-Toluidin 2531 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010
m-Tolylsäurediethylamid 2355 ges. µg/l 0,013 0,029 0,022 0,216 0,024
m-Xylol und p-Xylol 2896 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 151 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
N,N-Dimethylanilin 2510 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,021 0,015
N,N-Dimethylsulfamid 4000 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,029 0,025
N-Acetyl-Sulfamethoxazol 4138 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,335 0,021
Naphthalin 2305 ges. ng/l 3,37 2,81 3,01 11,01 5,30
Napropamid 2322 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Naproxen 2641 ges. µg/l 0,013 0,033 0,016 0,367 0,026
Natrium 1112 ges. mg/l 30 88 44 672 91
Natrium 1112 gel. mg/l 30 90 37 661 82
Neodym 1105 gel. µg/l 0,018 0,014 0,010 0,007 0,018
Neodym 1105 ges. µg/l 0,46 0,42 0,10 0,05 0,18
Nickel 1188 gel. µg/l 0,6 7,4 1,7 5,4 2,1
Nickel 1188 ges. µg/l 1,8 14,4 2,3 5,7 2,5
Nicosulfuron 2788 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Nitenpyram 4198 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Nitrat-Stickstoff 1245 ges. mg/l 2,20 2,02 2,40 3,86 4,12
Nitrilotriessigsäure (NTA) 2600 ges. µg/l 4,4 3,8 4,9 9,1 3,9
Nitrit-Stickstoff 1247 ges. mg/l 0,017 0,027 0,017 0,197 0,033
Nitrobenzol 2090 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
N-Methylanilin 2509 ges. µg/l 0,033 0,010 0,010 0,016 0,010
Nonylphenoldiethoxylat 4059 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Nonylphenolmonoethoxylat 4058 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Norflurazon 2228 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
O,N-Didesmethylvenlafaxin 4345 ges. µg/l 0,01 0,03 0,01 0,13 0,04
O-Desvenlafaxin 4332 ges. µg/l 0,040 0,113 0,075 0,475 0,165
Omethoat 2745 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Orbencarb 4216 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Organischer Kohlenstoff, gelöst 1521 gel. mg/l 2,3 2,7 2,4 7,8 4,3
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) 1523 ges. mg/l 3,7 4,1 3,4 10,5 4,8
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 152 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Orthophosphat-Phosphor 1264 gel. mg/l 0,036 0,035 0,039 0,235 0,057
o-Toluidin und p-Toluidin 2899 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010
Oxazepam 4016 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,068 0,023
oxi-Chlordan 2448 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25
o-Xylol 2410 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
para-Nonylphenol verzweigt 4031 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,034 0,025
Parathion-ethyl 2204 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0022 0,0014
Parathion-methyl 2202 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0022 0,0014
PCB-28 2071 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,28 0,25
PCB-52 2072 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,31 0,25
PCB-101 2073 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,30 0,25
PCB-118 2079 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
PCB-138 2074 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,27 0,25
PCB-153 2076 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,28 0,25
PCB-180 2077 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Penconazol 2131 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pencycuron 2269 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pendimethalin 2549 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pentachlorbenzol 2069 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Pentachlorphenol 2140 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 -
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere 4009 ges. µg/l 0,008 0,006 0,005 0,006 0,005
Perfluorbutansäure 2853 ges. µg/l 0,013 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluordekansulfonsäure 4084 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluordekansäure 2858 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluordodekansäure 2860 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluorheptansulfonsäure 4104 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluorheptansäure 2856 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere 4010 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 153 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Perfluorhexansäure 2855 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,008 0,005
Perfluornonansäure 2857 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere 4007 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0040 0,0056 0,0078
Perfluoroktansäure inkl. Isomere 4008 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0037 0,0063 0,0074
Perfluorpentansäure 2854 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,007 0,005
Perfluorundekansäure 2859 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Permethrin 2805 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0038 0,0037
Phenanthren 2340 ges. ng/l 4,6 7,0 4,3 13,5 4,8
Phenazon 2647 ges. µg/l 0,02 0,04 0,03 0,21 0,04
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester 2716 ges. µg/l 0,022 0,035 0,027 0,408 0,031
Phosphorsäuretributylester 2710 ges. µg/l 0,01 0,04 0,02 0,05 0,01
Phosphorsäuretriethylester 2706 ges. µg/l 0,047 0,057 0,082 1,286 0,143
Phosphorsäuretriisobutylester 2709 ges. µg/l 0,017 0,019 0,030 0,861 0,061
Phosphorsäuretriphenylester 2711 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester 2715 ges. µg/l 0,028 0,032 0,028 0,068 0,030
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester 2708 ges. µg/l 0,076 0,152 0,141 0,844 0,191
Phoxim 2756 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
Picolinafen 2064 ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001
Picoxystrobin 4023 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pirimicarb 2294 ges. µg/l 0,003 0,004 0,003 0,006 0,004
Pregabalin 4310 ges. µg/l 0,025 0,025 0,045 0,392 0,064
Primidon 4139 ges. µg/l 0,017 0,025 0,035 0,145 0,051
Prochloraz 2364 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Prometryn 2245 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Propazin 2243 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Propiconazol 2133 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,023 0,013
Propranolol 2658 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013
Propyphenazon 2972 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 154 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Propyzamid 2327 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014
Prosulfocarb 2328 ges. µg/l 0,013 0,015 0,013 0,016 0,015
Prothioconazol-desthio 4237 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester 2717 ges. µg/l 0,006 0,011 0,009 0,066 0,014
Pyraclostrobin 4024 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Pyren 2319 ges. ng/l 9,8 30,8 7,1 15,6 5,5
Quecksilber 1166 ges. µg/l 0,006 0,004 0,003 0,023 0,006
Quinmerac 2139 ges. µg/l 0,013 0,018 0,013 0,013 0,015
Quinoxifen 2166 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Ritalinsäure 4202 ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,050 0,013
Roxythromycin 2930 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,045 0,013
Saccharin 4170 ges. µg/l 0,054 0,156 0,197 0,812 0,196
Samarium 1106 gel. µg/l 0,009 0,007 0,004 0,017 0,009
Samarium 1106 ges. µg/l 0,108 0,102 0,026 0,032 0,041
Selen 1218 gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 1,44 2,28
Selen 1218 ges. µg/l 0,26 0,26 0,28 1,51 2,23
Silber 1162 ges. µg/l 0,011 0,077 0,007 0,012 0,006
Silber 1162 gel. µg/l 0,003 0,090 0,004 0,003 0,003
Simazin 2242 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sitagliptin 4343 ges. µg/l 0,09 0,27 0,21 1,60 0,36
Sotalol 2947 ges. µg/l 0,013 0,013 0,015 0,085 0,035
Stickstoff, gesamt 1241 ges. mg/l 2,5 2,3 2,7 6,0 4,6
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) 1242 ges. mg/l 2,25 2,13 2,46 5,18 4,22
Sulcotrion 2786 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sulfadiazin 2948 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sulfadimethoxin 2965 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sulfadimidin 2685 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,018 0,013
Sulfadoxin 2964 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 155 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Sulfamerazin 2963 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sulfamethoxazol 2691 ges. µg/l 0,029 0,047 0,079 0,170 0,127
Sulfat 1313 ges. mg/l 50 96 42 180 96
Sulfathiazol 2962 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 2987 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 - 0,10
Surfynol 104 2812 ges. µg/l 0,17 0,08 0,28 1,69 0,23
Tebuconazol 2119 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,020 0,013
Tebutam 2329 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Tellur 1219 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Tellur 1219 gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Telmisartan 4344 ges. µg/l 0,04 0,07 0,07 0,30 0,09
Telodrin 2130 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,32 1,25
Temazepam 4017 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Terbumeton 2331 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Terbutryn 2247 ges. µg/l 0,005 0,008 0,005 0,027 0,007
Terbutylazin 2248 ges. µg/l 0,013 0,028 0,013 0,015 0,045
Tetrachlorethen 2021 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Tetrachlormethan 2002 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Thallium 1132 gel. µg/l 0,005 0,005 0,022 0,006 0,017
Thallium 1132 ges. µg/l 0,017 0,010 0,027 0,010 0,022
Thiabendazol 4203 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013
Thiacloprid 4199 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,006 0,005
Thiacloprid-ESA 4391 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,033
Thiacloprid-ESA, Na-Salz 4204 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Thiamethoxam 4197 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005
Titan 1133 ges. µg/l 41,9 33,5 18,2 4,0 20,8
Titan 1133 gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5
Toluol 2400 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,28 0,25
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 156 -
MQ (MW) fkt. Abschnitt
oberhalb der
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW)
Toluolsulfonsäure 2828 ges. µg/l 0,044 0,025 0,044 0,333 0,143
Tramadol 4144 ges. µg/l 0,024 0,046 0,050 0,318 0,101
trans-Chlordan 2456 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
trans-Heptachlorepoxid 2317 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25
Triazophos 2737 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,007 0,005
Tribrommethan 2003 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50
Trichlorethen 2020 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Triclosan 2451 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,015 0,005
Trifluralin 2547 ges. µg/l 0,002 0,003 0,002 0,005 0,003
Trimethoprim 2932 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,120 0,015
Triphenylphosphinoxid 2387 ges. µg/l - 0,12 0,01 0,14 0,01
Trübung, Messg. d. gestreuten Strahlung 1029 ges. FNU 15,2 12,9 3,4 8,0 12,3
Uran 1167 ges. µg/l 0,76 0,23 0,14 0,43 0,56
Uran 1167 gel. µg/l 0,74 0,23 0,13 0,47 0,55
Valsartan 4223 ges. µg/l 0,077 0,304 0,162 0,664 0,170
Valsartansaeure 4313 ges. µg/l 0,140 0,183 0,317 0,505 0,456
Vanadium 1141 gel. µg/l 0,75 0,26 0,28 3,20 2,55
Vanadium 1141 ges. µg/l 2,0 1,2 0,6 3,6 3,5
Venlafaxin 4208 ges. µg/l 0,019 0,052 0,036 0,235 0,067
Vinylchlorid 2024 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25
Wolfram 1156 ges. µg/l 0,148 0,027 0,082 0,766 0,129
Wolfram 1156 gel. µg/l 0,138 0,025 0,067 0,749 0,112
Ytterbium 1109 gel. µg/l 0,0029 0,0025 0,0025 0,0050 0,0356
Ytterbium 1109 ges. µg/l 0,030 0,022 0,010 0,011 0,051
Zink 1164 ges. µg/l 13,9 45,1 17,4 40,7 23,0
Zink 1164 gel. µg/l 4,7 8,8 7,5 28,7 13,2
Zinn 1137 ges. µg/l 0,36 0,25 0,25 0,25 0,25
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 157 -
10.4 Ergebnisse der Mischrechnung
10.4.1 Absolute Konzentrationen
Tabelle 41: Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 18 m³/s inkl. Darstellung der Beurteilungswerte ( grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW: Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert)
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 200 ng/l OW
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 340 ng/l OW
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 0,4 µg/l UQN Anl. 8
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 1000 ng/l OW
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 0,4 µg/l UQN Anl. 8
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l UQN Anl. 8
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 0,4 µg/l UQN Anl. 8
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,51 0,51 0,51 0,51 1 10 µg/l PW
1,4-Dioxan ges. µg/l 0,50 0,50 - - - - - - - - 1 57500 µg/l OW
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,031 0,031 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,05 10 µg/l UQN Anl. 6
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 1 µg/l OW
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,031 0,031 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,05 30 µg/l UQN Anl. 6
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 1 µg/l OW
2,4,5-T ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l OW
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3 1 µg/l OW
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 10 µg/l PW
2,4-D ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6
2,4-DB ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW
2,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW
2,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 25 ng/l UQN Anl. 8
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 2 µg/l OW
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 1 µg/l OW
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 10 µg/l PW
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 10 µg/l PW
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 10 µg/l PW
2-Chloranilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 3 µg/l OW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 158 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
2-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 10 µg/l OW
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 10 µg/l OW
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,07 0,07 0,07 0,07 0,05 10 µg/l PW
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3 1 µg/l OW
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 0,5 µg/l OW
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 1 µg/l OW
3-Chloranilin ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,06 1 µg/l OW
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 10 µg/l OW
3-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 10 µg/l OW
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 2,7 µg/l OW
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 25 ng/l UQN Anl. 8
4,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 25 ng/l UQN Anl. 8
4,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 ng/l UQN Anl. 8
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l 0,148 0,148 0,148 0,148 0,155 0,154 0,179 0,179 0,183 0,183
0,1 µg/l PW
4-Chloranilin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,05 µg/l OW
4-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 10 µg/l OW
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l 0,19 0,19 0,19 0,19 0,21 0,21 0,24 0,24 0,25 0,25
0,1 µg/l PW
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,24 0,24 0,25 0,25 0,01 10 µg/l PW
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l UQN Anl. 8
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l OW
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l OW
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,05 10 µg/l PW
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 10 µg/l OW
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,083 0,083 0,083 0,083 0,084 0,084 0,093 0,093 0,095 0,095 0,05 10 µg/l PW
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,062 0,062 0,062 0,062 0,066 0,066 0,070 0,070 0,074 0,074 0,025 0,1 µg/l PW
Acenaphthen ges. ng/l 1,52 1,52 1,52 1,52 1,50 1,50 1,62 1,62 1,78 1,78 0,5 320 ng/l OW
Acenaphthylen ges. ng/l 1,00 1,00 1,00 1,00 0,99 0,99 1,03 1,04 1,04 1,04 0,5 320 ng/l OW
Acesulfam-H ges. µg/l 0,31 0,31 0,31 0,31 0,32 0,32 0,36 0,36 0,36 0,36
10 µg/l PW
Acetamiprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Aclonifen ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,12 µg/l UQN Anl. 8
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen
(AOX)
ges. mg/l 0,011 0,011 0,011 0,011 - - - - - - 0,015
a-Endosulfan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 5 ng/l UQN Anl. 8
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l UQN Anl. 8
Alachlor ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,3 µg/l UQN Anl. 8
Aldrin ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 ng/l UQN Anl. 8
Aluminium ges. µg/l 444 444 444 444 434 434 431 431 426 426
Aluminium gel. µg/l 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 20
Ametryn ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,5 µg/l UQN Anl. 6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 159 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
Amidosulfuron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW
Amidotrizoesaeure ges. µg/l 0,170 0,170 0,170 0,170 0,180 0,180 0,198 0,198 0,212 0,212
0,1 µg/l PW
Amisulprid ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,016 0,016 0,018 0,018 0,019 0,019 0,025 0,1 µg/l PW
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,051 0,051 0,051 0,051 0,051 0,051 0,060 0,060 0,060 0,060 0,05 0,2 mg/l OW OGew
V 2016
Anlage
7
Ampa ges. µg/l 0,195 0,195 0,195 0,195 0,216 0,215 0,220 0,220 0,226 0,226
96 µg/l OW
Anilin ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,041 0,041 0,041 0,041 0,08 0,8 µg/l UQN Anl. 6
Anthracen ges. ng/l 1,45 1,45 1,45 1,45 1,43 1,43 1,47 1,47 1,46 1,46 0,5 100 ng/l UQN Anl. 8
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,0157 0,0157 0,0157 0,0157 0,0156 0,0156 0,0155 0,0156 0,0155 0,0155 0,025 0,1 µg/l PW
Antimon gel. µg/l 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,20 0,20 0,20 0,20
20 µg/l OW
Antimon ges. µg/l 0,22 0,22 0,22 0,22 0,22 0,22 0,23 0,23 0,23 0,23
Arsen gel. µg/l 0,94 0,94 0,94 0,94 0,92 0,93 0,92 0,93 0,92 0,92
1,3 µg/l OW
Arsen ges. µg/l 1,31 1,31 1,30 1,31 1,28 1,28 1,28 1,28 1,28 1,28
Atenolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Atorvastatin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Atrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,6 µg/l UQN Anl. 8
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0023 0,0023 0,003 0,01 µg/l UQN Anl. 6
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,005 0,01 µg/l UQN Anl. 6
Azoxystrobin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW
Barium ges. µg/l 55 55 56 55 55 55 73 73 73 73
Barium gel. µg/l 49 49 50 49 49 49 66 65 66 65
60 µg/l OW
b-Endosulfan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 5 ng/l UQN Anl. 8
Bentazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6
Benzo(a)anthracen ges. ng/l 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,1 5,2 5,2 5,2 5,2
2 ng/l OW
Benzo(a)pyren ges. ng/l 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5
0,17 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l 5,4 5,4 5,4 5,4 5,4 5,3 5,4 5,4 5,4 5,4
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3
Benzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l UQN Anl. 8
Benzotriazol ges. µg/l 0,54 0,54 0,55 0,55 0,56 0,56 0,61 0,61 0,62 0,62
10 µg/l PW
Beryllium ges. µg/l 0,051 0,051 0,051 0,051 0,050 0,050 0,049 0,049 0,049 0,049 0,03
Beryllium gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 0,1 µg/l OW
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0037 0,0037 0,005 0,0000
41
µg/l OW
Bezafibrat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 2,3 µg/l OW
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l UQN Anl. 8
Bifenox ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,012 µg/l UQN Anl. 8
Bifenthrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,1 µg/l PW
Bismut ges. µg/l 0,021 0,021 0,021 0,021 0,020 0,020 0,021 0,021 0,021 0,021
Bismut gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005
Bisoprolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 0,1 µg/l PW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 160 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
Bisphenol A ges. µg/l 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01 0,1 µg/l PW
Blei gel. µg/l 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,1 1,21 µg/l UQN Anl. 8
Blei ges. µg/l 1,58 1,58 1,62 1,60 1,61 1,59 1,60 1,58 1,59 1,56
Bor ges. µg/l 29 29 30 29 31 31 33 33 36 36 30
Bor gel. µg/l 32 32 33 33 33 33 36 35 38 38 30 100 µg/l OW
Boscalid ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW
Bromacil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,6 µg/l UQN Anl. 6
Bromdichlormethan ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 10 µg/l PW
Bromid ges. mg/l 0,25 0,25 - - - - - - - - 0,5 0,22 mg/l OW
Bromoxynil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,5 µg/l UQN Anl. 6
Cadmium gel. µg/l 0,007 0,007 0,007 0,007 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,01
Cadmium ges. µg/l 0,032 0,032 0,032 0,032 0,033 0,033 0,033 0,033 0,033 0,033
0,2500 µg/l UQN Anl. 8
Calcium ges. mg/l 69 69 69 69 68 68 69 69 70 70
Calcium gel. mg/l 68 68 68 68 67 67 67 67 68 68
Candesartan ges. µg/l 0,087 0,087 0,088 0,087 0,094 0,093 0,103 0,102 0,109 0,108
0,1 µg/l PW
Carbamazepin ges. µg/l 0,034 0,034 0,034 0,034 0,036 0,036 0,038 0,038 0,040 0,040 0,025 0,5 µg/l OW
Carbendazim ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Carbetamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Cer gel. µg/l 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Cer ges. µg/l 0,98 0,98 0,98 0,98 0,95 0,95 0,95 0,95 0,94 0,94
Chlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 1 µg/l UQN Anl. 6
Chloressigsäure ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 0,6 µg/l UQN Anl. 6
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,003 0,1 µg/l UQN Anl. 8
Chlorid ges. mg/l 52 52 52 52 52 52 61 61 62 62
200 mg/l OW OGew
V 2016
Anlage
7
Chloridazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6
Chloroform ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 2,5 µg/l UQN Anl. 8
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,003 0,03 µg/l UQN Anl. 8
Chlortoluron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,025 0,4 µg/l UQN Anl. 6
Chrom ges. µg/l 1,57 1,57 1,57 1,57 1,54 1,54 1,53 1,54 1,51 1,52 0,5
Chrom gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 3,4 µg/l OW
Chrysen ges. ng/l 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1
100 ng/l PW
cis-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 3 ng/l OW
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,0002 ng/l UQN Anl. 8
Clarithromycin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0129 0,0129 0,0139 0,0139 0,0140 0,0140 0,025 0,1 µg/l OW
Climbazol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,16 µg/l OW
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 5 µg/l OW
Clomazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW
Clopyralid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW
Clothianidin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,08 µg/l OW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 161 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
Codein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Coffein ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,083 0,083 0,084 0,084 0,05 10 µg/l PW
Coumaphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,07 µg/l OW
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,01 0,01 - - - - - - - - 0,02 0,01 mg/l UQN Anl. 6
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,003 0,003 - - - - - - - - 0,005
Cyclamat-H ges. µg/l 0,044 0,044 0,044 0,044 0,044 0,044 0,045 0,045 0,046 0,046 0,05 10 µg/l PW
Cypermethrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,0000
8
µg/l UQN Anl. 8
Cyproconazol ges. µg/l 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 0,1 µg/l PW
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Deltamethrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,0000
7
µg/l OW
Desethylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Desmetryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,03 µg/l OW
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,030 0,030 0,031 0,030 0,031 0,030 0,031 0,030 0,033 0,032 0,05 0,1 µg/l PW
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l UQN Anl. 8
Diazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Diazinon ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,01 µg/l UQN Anl. 6
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l 1,23 1,23 1,22 1,22 1,22 1,22 1,23 1,23 1,23 1,23
100 ng/l PW
Dibromchlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 10 µg/l PW
Dicamba ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Dichlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 20 µg/l UQN Anl. 8
Dichlorprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6
Dichlorvos ges. µg/l 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,000
22
0,0006 µg/l UQN Anl. 8
Diclofenac ges. µg/l 0,050 0,050 0,051 0,051 0,053 0,052 0,063 0,063 0,067 0,067 0,025 0,05 µg/l OW
Dicofol ges. ng/l - - - - - - - - - -
1,3 ng/l UQN Anl. 8
Dieldrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 5 10 µg/l PW
Diflubenzuron ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW
Diflufenican ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,009 µg/l UQN Anl. 6
Dihydrocodein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Dimefuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Dimethenamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Dimethoat ges. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,07 µg/l UQN Anl. 6
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,03 µg/l UQN Anl. 6
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,023 0,023 0,023 0,023 0,023 0,023 0,024 0,024 0,024 0,024 0,05 10 µg/l PW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 162 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
Diuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 8
Dysprosium ges. µg/l 0,074 0,074 0,074 0,074 0,072 0,072 0,072 0,072 0,071 0,071
Dysprosium gel. µg/l 0,0037 0,0037 0,0037 0,0037 0,0037 0,0037 0,0036 0,0037 0,0037 0,0037 0,005
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l PW
Eisen ges. µg/l 779,7 779,7 786,4 782,2 770,8 766,6 767,7 763,4 761,5 757,3
1800 µg/l
Eisen gel. µg/l 18 18 18 18 18 18 19 19 19 19 20
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW
Endrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,05 0,05 - - - - - - - - 0,1 10 µg/l OW
Epoxiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Erbium gel. µg/l 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,005
Erbium ges. µg/l 0,036 0,036 0,036 0,036 0,036 0,036 0,035 0,035 0,035 0,035 0,025
Erythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l OW
Ethidimuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Ethofumesat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 3,1 µg/l OW
Ethylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,8 3,8 3,8 3,8
2200 µg/l OW
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l PW
Etofenprox ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,0054 µg/l OW
Etrimphos ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,004 µg/l UQN Anl. 6
Fenamidon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Fenitrothion ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,009 µg/l UQN Anl. 6
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Fenpropimorph ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,02 µg/l UQN Anl. 6
Fenthion ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,004 µg/l UQN Anl. 6
Florasulam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Fluazifop-p ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Flufenacet ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0027 0,0027 0,005 0,04 µg/l UQN Anl. 6
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,018 0,018 0,025 0,1 µg/l PW
Fluoranthen ges. ng/l 11,4 11,4 11,4 11,4 11,3 11,3 11,5 11,4 11,4 11,3
6,3 ng/l UQN Anl. 8
Fluoren ges. ng/l 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,4 1,4 1,4 1,4 1 210 ng/l OW
Fluorid ges. mg/l 0,12 0,12 - - - - - - - - 0,25 1,5 mg/l OW
Fluroxypyr ges. µg/l 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 0,1 µg/l PW
Flurtamone ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Furosemid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,016 0,016 0,016 0,016 0,025 0,1 µg/l PW
Gabapentin ges. µg/l 0,14 0,14 0,14 0,14 0,16 0,16 0,18 0,18 0,18 0,18
0,1 µg/l PW
Gadolinium ges. µg/l 0,140 0,140 0,141 0,140 0,139 0,139 0,142 0,142 0,297 0,298
Gadolinium gel. µg/l 0,042 0,042 0,042 0,042 0,043 0,043 0,046 0,046 0,195 0,197
Gemfibrozil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l 0,088 0,088 0,088 0,088 0,088 0,088 0,091 0,090 0,091 0,091
0,1 mg/l OW OGew
V 2016
Anlage
7
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 163 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l UQN Anl. 8
Glyphosat ges. µg/l 0,020 0,020 0,021 0,020 0,021 0,021 0,022 0,021 0,022 0,022 0,025 28 µg/l OW
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Haloxyfop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Heptachlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,0002 ng/l UQN Anl. 8
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
ng/l UQN Anl. 8
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
µg/l UQN Anl. 8
Hexazinon ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,005 0,07 µg/l UQN Anl. 6
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,048 0,048 0,049 0,048 0,051 0,050 0,058 0,058 0,061 0,061 0,025 1000 µg/l OW
Hydrogencarbonat ges. mg/l 167 167 167 167 - - - - - -
Ibuprofen ges. µg/l 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,016 0,016 0,016 0,016 0,025 0,01 µg/l OW
Imidacloprid ges. µg/l 0,0033 0,0033 0,0033 0,0033 0,0033 0,0033 0,0035 0,0035 0,0035 0,0035 0,005 0,002 µg/l UQN Anl. 6
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l 4,6 4,6 4,6 4,6 4,6 4,6 4,7 4,7 4,6 4,6
2 ng/l OW
Indomethacin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Iodid ges. mg/l - - - - - - - - - -
Iomeprol ges. µg/l 0,40 0,40 0,40 0,40 0,41 0,42 0,46 0,46 0,46 0,47
0,1 µg/l PW
Iopamidol ges. µg/l 0,22 0,22 0,22 0,22 0,23 0,23 0,24 0,24 0,24 0,24
0,1 µg/l PW
Iopromid ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,19 0,19 0,21 0,21
0,1 µg/l PW
Ioxynil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l OW
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,005 0,0025 µg/l UQN Anl. 8
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Isodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8
Isophenphos ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,1 µg/l PW
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW
Isoproturon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,3 µg/l UQN Anl. 8
Kalium ges. mg/l 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 4,0 4,0 4,1 4,1
Kalium gel. mg/l 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,8 3,8 3,9 3,9
Kobalt ges. µg/l 0,47 0,47 0,50 0,48 0,49 0,47 0,49 0,48 0,49 0,48
Kobalt gel. µg/l 0,099 0,099 0,104 0,101 0,104 0,101 0,109 0,107 0,113 0,111
0,9 µg/l OW
Kupfer gel. µg/l 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,5 1,5
1,1 µg/l OW
Kupfer ges. µg/l 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,7
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,0002 µg/l OW
Lamotrigin ges. µg/l 0,071 0,071 0,071 0,071 0,073 0,073 0,076 0,076 0,079 0,079
0,1 µg/l PW
Lanthan gel. µg/l 0,081 0,081 0,081 0,081 0,078 0,078 0,078 0,078 0,077 0,077
Lanthan ges. µg/l 1,02 1,02 1,02 1,02 0,99 0,99 0,98 0,98 0,97 0,97
Lenacil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,34 µg/l OW
Levetiracetam ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW
Lidocain ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 164 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
Linuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6
Lithium gel. µg/l 7,5 7,5 8,0 7,7 8,1 7,8 10,6 10,4 11,0 10,7
Lithium ges. µg/l 8,7 8,7 9,2 8,9 9,2 9,0 11,8 11,5 12,1 11,9
Losartan ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 1000 µg/l OW
Magnesium ges. mg/l 11,2 11,2 11,3 11,2 11,2 11,1 11,3 11,3 11,3 11,2
Magnesium gel. mg/l 11,5 11,5 11,6 11,5 11,4 11,4 11,6 11,6 11,5 11,5
Malathion ges. µg/l 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,003 0,02 µg/l UQN Anl. 6
Mangan ges. µg/l 55 55 56 56 57 56 58 57 58 57
Mangan gel. µg/l 6,0 6,0 6,7 6,2 7,2 6,8 9,0 8,6 9,5 9,1
35 µg/l OW
MCPA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l UQN Anl. 6
MCPB ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,43 µg/l OW
Mecoprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6
Mesotrion ges. µg/l - - - - - - - - - -
0,1 µg/l PW
Metalaxyl ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l OW
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Metamitron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 4 µg/l OW
Metazachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,4 µg/l UQN Anl. 6
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 0,043 0,043 0,025 0,1 µg/l PW
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,018 0,017 0,05 0,1 µg/l PW
Metconazole ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Metformin ges. µg/l 0,51 0,51 0,51 0,51 0,51 0,51 0,58 0,58 0,59 0,59
0,1 µg/l PW
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l UQN Anl. 6
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 2600 µg/l OW
Metobromuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l OW
Metolachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,021 0,021 0,026 0,026 0,025 0,1 µg/l PW
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,05 0,1 µg/l PW
Metoprolol ges. µg/l 0,047 0,047 0,047 0,047 0,052 0,051 0,064 0,064 0,069 0,069 0,025 8,6 µg/l OW
Metoprololsaeure ges. µg/l 0,070 0,070 0,070 0,070 0,074 0,074 0,084 0,084 0,087 0,087
0,1 µg/l PW
Metoxuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,09 µg/l OW
Metribuzin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Metronidazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Mevinphos ges. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,004 0,004 0,004 0,004 0,002
3
0,0002 µg/l OW
Mirex ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW
Molybdän ges. µg/l 1,2 1,2 1,2 1,2 1,3 1,3 1,3 1,3 1,4 1,4
Molybdän gel. µg/l 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,3 1,3 1,3 1,3
7 µg/l OW
Monolinuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6
m-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 10 µg/l PW
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 71,3 µg/l OW
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 10 µg/l PW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 165 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 10 µg/l PW
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 0,1 µg/l PW
Naphthalin ges. ng/l 3,37 3,37 3,37 3,37 3,36 3,36 3,42 3,42 3,46 3,46 0,5 2000 ng/l UQN Anl. 8
Napropamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 5,1 µg/l OW
Naproxen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,016 0,016 0,016 0,016 0,025 0,1 µg/l PW
Natrium ges. mg/l 30 30 31 30 31 31 36 36 38 37
Natrium gel. mg/l 30 30 30 30 30 30 35 35 36 36
Neodym gel. µg/l 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018
Neodym ges. µg/l 0,46 0,46 0,46 0,46 0,45 0,45 0,45 0,45 0,44 0,44
Nickel gel. µg/l 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 1 41 µg/l UQN Anl. 8
Nickel ges. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,9 1,8 1,9 1,9 1,9 1,9 1
Nicosulfuron ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,009 µg/l UQN Anl. 6
Nitenpyram ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l 2,20 2,20 2,20 2,20 2,21 2,21 2,22 2,22 2,26 2,26
11,29 mg/l UQN Anl. 8
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 4,4 4,4 4,4 4,4 4,4 4,4 4,5 4,5 4,5 4,5 1 930 µg/l OW
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,018 0,018 0,019 0,019 0,02 0,05 mg/l OW OGew
V 2016
Anlage
7
Nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l UQN Anl. 6
N-Methylanilin ges. µg/l 0,033 0,033 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,031 0,031 0,02 10 µg/l PW
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW
Norflurazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,040 0,040 0,041 0,040 0,042 0,041 0,045 0,045 0,048 0,048 0,025
Omethoat ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,004 µg/l UQN Anl. 6
Orbencarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,4 2,4 2,4 2,4
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,8 3,8
7 mg/l OW OGew
V 2016
Anlage
7
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,036 0,036 0,036 0,036 0,036 0,036 0,038 0,038 0,038 0,038 0,01 0,07 mg/l OW OGew
V 2016
Anlage
7
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 10 µg/l PW
Oxazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
oxi-Chlordan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 100 ng/l PW
o-Xylol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,3 µg/l UQN Anl. 8
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,005 µg/l UQN Anl. 6
Parathion-methyl ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,02 µg/l UQN Anl. 6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 166 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
PCB-28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6
PCB-52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6
PCB-101 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6
PCB-118 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l OW
PCB-138 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6
PCB-153 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6
PCB-180 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6
Penconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 3 µg/l OW
Pencycuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1,34 µg/l OW
Pendimethalin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,27 µg/l OW
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 7 ng/l UQN Anl. 8
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 - - 0,1 0,4 µg/l UQN Anl. 8
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,008 0,008 0,008 0,008 0,007 0,007 0,007 0,007 0,007 0,007 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,005 0,0006
5
µg/l UQN Anl. 8
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,005 0,1 µg/l PW
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW
Permethrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,1 µg/l PW
Phenanthren ges. ng/l 4,6 4,6 4,6 4,6 4,6 4,6 4,7 4,7 4,7 4,7 0,5 500 ng/l UQN Anl. 6
Phenazon ges. µg/l 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,025 1,1 µg/l OW
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,022 0,022 0,022 0,022 0,022 0,022 0,026 0,026 0,026 0,026 0,03 10 µg/l PW
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 10 µg/l OW
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,047 0,047 0,047 0,047 0,048 0,048 0,058 0,058 0,060 0,060 0,05 10 µg/l PW
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,024 0,024 0,025 0,025 0,02 11 µg/l OW
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 1,5 µg/l OW
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05 4 µg/l OW
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,076 0,076 0,076 0,076 0,078 0,078 0,084 0,084 0,087 0,087 0,05 10 µg/l PW
Phoxim ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,008 µg/l UQN Anl. 6
Picolinafen ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,002 0,007 µg/l UQN Anl. 6
Picoxystrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Pirimicarb ges. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,001 0,09 µg/l UQN Anl. 6
Pregabalin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,029 0,029 0,029 0,029 0,05 0,1 µg/l PW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 167 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
Primidon ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,018 0,018 0,019 0,019 0,020 0,020 0,05 0,1 µg/l PW
Prochloraz ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Prometryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,5 µg/l UQN Anl. 6
Propazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,25 µg/l OW
Propiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6
Propranolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Propyphenazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,8 µg/l OW
Propyzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Prosulfocarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,007 0,007 0,007 0,007 0,01 10 µg/l PW
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Pyren ges. ng/l 9,8 9,8 9,9 9,8 9,8 9,7 9,8 9,8 9,7 9,7
2,3 ng/l OW
Quecksilber ges. µg/l 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,005
Quinmerac ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Quinoxifen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,15 µg/l UQN Anl. 8
Ritalinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Roxythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Saccharin ges. µg/l 0,054 0,054 0,055 0,054 0,059 0,059 0,066 0,065 0,068 0,068 0,05 10 µg/l PW
Samarium gel. µg/l 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,005
Samarium ges. µg/l 0,108 0,108 0,108 0,108 0,105 0,105 0,104 0,104 0,103 0,103
Selen gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,30 0,30 0,5 3 µg/l UQN Anl. 6
Selen ges. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,27 0,27 0,31 0,31 0,5
Silber ges. µg/l 0,011 0,011 0,012 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,005
Silber gel. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,005 0,02 µg/l UQN Anl. 6
Simazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1 µg/l UQN Anl. 8
Sitagliptin ges. µg/l 0,09 0,09 0,09 0,09 0,10 0,10 0,11 0,11 0,11 0,11
0,1 µg/l PW
Sotalol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,025 0,1 µg/l PW
Stickstoff, gesamt ges. mg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,6 2,6
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l 2,25 2,25 2,24 2,25 2,25 2,25 2,28 2,28 2,32 2,32
Sulcotrion ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6
Sulfadiazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Sulfadimidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Sulfadoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Sulfamerazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,029 0,029 0,029 0,029 0,031 0,031 0,032 0,032 0,034 0,034 0,025 0,6 µg/l OW
Sulfat ges. mg/l 50 50 51 50 50 50 51 51 52 52
200 mg/l OW OGew
V 2016
Anlage
7
Sulfathiazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 - - - - 0,2 0,4 µg/l UQN Anl. 8
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 168 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
Surfynol 104 ges. µg/l 0,17 0,17 0,17 0,17 0,17 0,17 0,18 0,19 0,19 0,19
10 µg/l PW
Tebuconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,578 µg/l OW
Tebutam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Tellur ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
Tellur gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 20 µg/l OW
Telmisartan ges. µg/l 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
0,1 µg/l PW
Telodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 100 ng/l PW
Temazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Terbumeton ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Terbutryn ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,065 µg/l UQN Anl. 8
Terbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,5 µg/l UQN Anl. 6
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l UQN Anl. 8
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 12 µg/l UQN Anl. 8
Thallium gel. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,01 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Thallium ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,01
Thiabendazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Thiacloprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,01 µg/l OW
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW
Thiamethoxam ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,042 µg/l OW
Titan ges. µg/l 41,9 41,9 41,8 41,9 41,1 41,1 40,8 40,8 40,4 40,4 5
Titan gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 5 15 µg/l OW
Toluol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,044 0,044 0,044 0,044 0,044 0,044 0,046 0,046 0,048 0,048 0,05 0,1 µg/l PW
Tramadol ges. µg/l 0,024 0,024 0,024 0,024 0,025 0,025 0,028 0,028 0,029 0,029 0,025 0,1 µg/l PW
trans-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 3 ng/l OW
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,0002 ng/l UQN Anl. 8
Triazophos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,03 µg/l OW
Tribrommethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 10 µg/l PW
Trichlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l UQN Anl. 8
Triclosan ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,02 µg/l UQN Anl. 6
Trifluralin ges. µg/l 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,003 0,03 µg/l UQN Anl. 8
Trimethoprim ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l 0,076 0,076 0,076 0,076 0,074 0,074 0,074 0,074 0,073 0,073
12 µg/l OW
Uran ges. µg/l 0,76 0,76 0,75 0,76 0,73 0,74 0,73 0,73 0,73 0,73
Uran gel. µg/l 0,74 0,74 0,74 0,74 0,72 0,72 0,71 0,72 0,71 0,71
0,44 µg/l OW
Valsartan ges. µg/l 0,077 0,077 0,078 0,078 0,081 0,080 0,086 0,085 0,088 0,087
0,1 µg/l PW
Valsartansaeure ges. µg/l 0,140 0,140 0,140 0,140 0,146 0,146 0,149 0,149 0,155 0,155
0,1 µg/l PW
Vanadium gel. µg/l 0,75 0,75 0,74 0,74 0,73 0,73 0,75 0,75 0,79 0,79
2,4 µg/l OW
Vanadium ges. µg/l 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0
Venlafaxin ges. µg/l 0,019 0,019 0,019 0,019 0,020 0,019 0,021 0,021 0,022 0,022 0,025 0,1 µg/l PW
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 169 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
JD
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MQ)
[l/s]
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600 2285300 2261000
Einheit Konzentration (MW)
Vinylchlorid ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 2 µg/l OW
Wolfram ges. µg/l 0,148 0,148 0,147 0,148 0,145 0,145 0,150 0,151 0,150 0,150
Wolfram gel. µg/l 0,138 0,138 0,137 0,138 0,135 0,135 0,140 0,140 0,139 0,140
Ytterbium gel. µg/l 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0036 0,0036 0,005
Ytterbium ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,029 0,029 0,030 0,030
Zink ges. µg/l 13,9 13,9 14,0 13,9 14,1 14,0 14,4 14,3 14,5 14,4
Zink gel. µg/l 4,7 4,7 4,7 4,7 4,8 4,8 5,0 5,0 5,1 5,1 4 10,9 µg/l OW
Zinn ges. µg/l 0,36 0,36 0,36 0,36 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,5
1 Die angegebenen Beurteilungswerte beziehen sich gemäß OGewV auf die bioverfügbaren Konzentrationen. Da jedoch auch die gesamte Konzentrationen keine Überschreitungen aufweisen, wurde die bioverfügbare Konzentration an dieser Stelle nicht weiter ermittelt.
2 Dargestellt wird die aktuellste Bestimmungsgrenze; darüber hinaus wurden jedoch auch zeitweise Messungen mit abweichenden Bestimmungsgrenzen durchgeführt (<0,0010, < 0,010 µg/l); dementsprechend keine Darstellung als Überschreitung eines Beurteilungswertes.
3 Dargestellt wird die aktuellste Bestimmungsgrenze; darüber hinaus wurden jedoch auch zeitweise Messungen mit abweichenden Bestimmungsgrenzen durchgeführt (<0,0050, < 0,040 µg/l); dementsprechend keine Darstellung als Überschreitung eines Beurteilungswertes.
Tabelle 42: Konzentrationen im Bestand und im P rognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 1,8 m³/s inkl. Darstellung d er Beurteilungswerte (grau & kursiv: Werte liegen unterhalb
der Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW: Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert)
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,51 0,51 0,52 0,52 0,53 0,53 1
1,4-Dioxan ges. µg/l 0,50 0,50 - - - - - - - - 1
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,078 0,078 0,077 0,078 0,05
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,078 0,078 0,077 0,078 0,05
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
2,4,5-T ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
2,4-D ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0126 0,0125 0,0126 0,0125 0,0135 0,0135 0,0135 0,0135 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 170 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
2,4-DB ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Chloranilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0127 0,0127 0,0127 0,0127 0,025
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,31 0,31 0,31 0,31 0,05
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
3-Chloranilin ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,06
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03
3-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
4,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
4,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l 0,210 0,210 0,211 0,210 0,215 0,214 0,274 0,274 0,279 0,279
4-Chloranilin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
4-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l 0,30 0,30 0,30 0,30 0,31 0,31 0,37 0,37 0,38 0,38
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,42 0,42 0,42 0,42 0,42 0,42 0,49 0,49 0,50 0,50 0,01
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,05
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,120 0,120 0,120 0,120 0,121 0,121 0,139 0,139 0,142 0,142 0,05
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,100 0,100 0,101 0,100 0,103 0,103 0,112 0,112 0,116 0,115 0,025
Acenaphthen ges. ng/l 6,00 6,00 6,02 6,01 5,98 5,97 7,11 7,10 7,28 7,28 0,5
Acenaphthylen ges. ng/l 2,80 2,80 2,79 2,80 2,76 2,77 3,59 3,60 3,59 3,60 0,5
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 171 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Acesulfam-H ges. µg/l 0,53 0,53 0,53 0,53 0,54 0,54 0,69 0,69 0,70 0,70
Acetamiprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Aclonifen ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,12 µg/l UQN Anl. 8
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen
(AOX)
ges. mg/l 0,023 0,023 0,023 0,023 - - - - - - 0,015
a-Endosulfan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8
Alachlor ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,7 µg/l UQN Anl. 8
Aldrin ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Aluminium ges. µg/l 4100 4100 4083 4093 4041 4050 4003 4012 3960 3969
Aluminium gel. µg/l 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 20
Ametryn ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Amidosulfuron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Amidotrizoesaeure ges. µg/l 0,260 0,260 0,261 0,260 0,269 0,268 0,313 0,312 0,326 0,326
Amisulprid ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,031 0,031 0,036 0,036 0,037 0,037 0,025
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,110 0,110 0,138 0,138 0,138 0,138 0,05
Ampa ges. µg/l 0,310 0,310 0,313 0,311 0,331 0,329 0,358 0,356 0,371 0,369
Anilin ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,048 0,048 0,048 0,048 0,08
Anthracen ges. ng/l 8,80 8,80 8,79 8,80 8,70 8,70 9,43 9,44 9,34 9,35 0,5 100 ng/l UQN Anl. 8
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,0380 0,0380 0,0378 0,0379 0,0374 0,0375 0,0371 0,0372 0,0368 0,0369 0,025
Antimon gel. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,27 0,27 0,27 0,27
Antimon ges. µg/l 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,37 0,36 0,37 0,37
Arsen gel. µg/l 1,10 1,10 1,10 1,10 1,09 1,09 1,09 1,09 1,09 1,09
24 µg/l OW
Arsen ges. µg/l 4,10 4,10 4,11 4,11 4,07 4,06 4,05 4,04 4,02 4,01
Atenolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025
Atrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l UQN Anl. 8
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,003
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005
Azoxystrobin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0132 0,0132 0,0132 0,0132 0,025
Barium ges. µg/l 130 130 130 130 129 129 168 168 168 168
Barium gel. µg/l 54 54 55 54 55 54 83 83 83 83
b-Endosulfan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 ng/l UQN Anl. 8
Bentazon ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,029 0,029 0,029 0,029 0,025
Benzo(a)anthracen ges. ng/l 27,0 27,0 27,0 27,0 26,7 26,8 28,0 28,0 27,7 27,7
Benzo(a)pyren ges. ng/l 31,0 31,0 30,9 31,0 30,6 30,7 31,3 31,4 31,1 31,2
270 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l 27,0 27,0 26,9 27,0 26,8 26,8 27,4 27,5 27,2 27,3
17 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l 23,0 23,0 22,9 23,0 22,7 22,8 23,3 23,3 23,1 23,1
8,2 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l 31,0 31,0 30,9 31,0 30,6 30,7 31,5 31,6 31,2 31,3
17 ng/l UQN Anl. 8
Benzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 50 µg/l UQN Anl. 8
Benzotriazol ges. µg/l 0,82 0,82 0,83 0,82 0,84 0,84 0,95 0,95 0,96 0,96
Beryllium ges. µg/l 0,590 0,590 0,587 0,589 0,580 0,581 0,574 0,576 0,568 0,569 0,03
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 172 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Beryllium gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0057 0,0057 0,005
Bezafibrat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,017 0,017 0,017 0,017 0,025
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8
Bifenox ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,04 µg/l UQN Anl. 8
Bifenthrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005
Bismut ges. µg/l 0,130 0,130 0,129 0,130 0,128 0,128 0,131 0,131 0,130 0,130
Bismut gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0030 0,0030 0,0030 0,0030 0,005
Bisoprolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013 0,017 0,017 0,018 0,018 0,025
Bisphenol A ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,029 0,029 0,029 0,029 0,01
Blei gel. µg/l 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,20 0,19 0,20 0,20 0,1 14 µg/l UQN Anl. 8
Blei ges. µg/l 15,00 15,00 15,36 15,14 15,32 15,11 15,32 15,11 15,16 14,94
Bor ges. µg/l 51 51 52 51 53 52 57 57 61 60 30
Bor gel. µg/l 46 46 47 46 47 47 51 50 54 54 30
Boscalid ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,025
Bromacil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Bromdichlormethan ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1
Bromid ges. mg/l 0,25 0,25 - - - - - - - - 0,5
Bromoxynil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Cadmium gel. µg/l 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,019 0,019 0,01 1,500 µg/l UQN Anl. 8
Cadmium ges. µg/l 0,200 0,200 0,203 0,201 0,206 0,204 0,205 0,203 0,203 0,202
Calcium ges. mg/l 82 82 82 82 81 81 83 83 83 84
Calcium gel. mg/l 75 75 75 75 75 75 76 76 77 77
Candesartan ges. µg/l 0,200 0,200 0,202 0,201 0,204 0,203 0,221 0,221 0,225 0,225
Carbamazepin ges. µg/l 0,058 0,058 0,059 0,058 0,060 0,060 0,065 0,065 0,067 0,067 0,025 2000 µg/l OW
Carbendazim ges. µg/l 0,034 0,034 0,034 0,034 0,034 0,034 0,035 0,035 0,034 0,034 0,025 0,7 µg/l UQN Anl. 6
Carbetamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Cer gel. µg/l 0,086 0,086 0,086 0,086 0,085 0,085 0,085 0,085 0,085 0,085
Cer ges. µg/l 14,00 14,00 13,94 13,97 13,74 13,78 13,62 13,66 13,45 13,49
Chlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2
Chloressigsäure ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 8 µg/l UQN Anl. 6
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,013 0,013 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,003 0,3 µg/l UQN Anl. 8
Chlorid ges. mg/l 69 69 69 69 69 69 85 85 87 87
Chloridazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Chloroform ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,003 0,1 µg/l UQN Anl. 8
Chlortoluron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0129 0,0126 0,0131 0,0128 0,0133 0,0131 0,0133 0,0131 0,025
Chrom ges. µg/l 13,00 13,00 12,95 12,98 12,82 12,85 12,74 12,77 12,60 12,63 0,5
Chrom gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Chrysen ges. ng/l 32,0 32,0 31,9 32,0 31,7 31,7 32,7 32,8 32,4 32,5
cis-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 173 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8
Clarithromycin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0130 0,0130 0,0159 0,0159 0,0164 0,0164 0,025 0,6 µg/l OW
Climbazol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0128 0,0128 0,0128 0,0128 0,025
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Clomazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0133 0,0133 0,0133 0,0133 0,025
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Clopyralid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Clothianidin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Codein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Coffein ges. µg/l 0,240 0,240 0,240 0,240 0,239 0,240 0,296 0,296 0,296 0,297 0,05
Coumaphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,01 0,01 - - - - - - - - 0,02
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,003 0,003 - - - - - - - - 0,005
Cyclamat-H ges. µg/l 0,087 0,087 0,087 0,087 0,087 0,087 0,089 0,089 0,090 0,090 0,05
Cypermethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 0,0006 µg/l UQN Anl. 8
Cyproconazol ges. µg/l 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,027 0,028 0,027 0,027 0,025
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Deltamethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005
Desethylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Desmetryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,066 0,066 0,068 0,067 0,068 0,066 0,067 0,066 0,070 0,068 0,05
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8
Diazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Diazinon ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0053 0,0053 0,0053 0,0053 0,001
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l 6,00 6,00 5,98 5,99 5,95 5,96 6,13 6,14 6,10 6,11
Dibromchlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1
Dicamba ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dichlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1
Dichlorprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dichlorvos ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,000
21
0,0007 µg/l UQN Anl. 8
Diclofenac ges. µg/l 0,120 0,120 0,122 0,121 0,124 0,123 0,144 0,143 0,149 0,148 0,025
Dicofol ges. ng/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Dieldrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,7 5
Diflubenzuron ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Diflufenican ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Dihydrocodein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimefuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 174 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimethenamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013 0,025
Dimethoat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,003 1 µg/l UQN Anl. 6
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 2 µg/l UQN Anl. 6
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05
Diuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1,8 µg/l UQN Anl. 8
Dysprosium ges. µg/l 0,820 0,820 0,817 0,819 0,806 0,808 0,800 0,802 0,791 0,792
Dysprosium gel. µg/l 0,0110 0,0110 0,0110 0,0110 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,005
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Eisen ges. µg/l 8300,0 8300,0 8289,4 8295,8 8200,5 8206,3 8147,2 8152,6 8059,0 8063,8
Eisen gel. µg/l 40 40 40 40 40 40 42 42 42 42 20
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Endrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,05 0,05 - - - - - - - - 0,1
Epoxiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Erbium gel. µg/l 0,0060 0,0060 0,0060 0,0060 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,005
Erbium ges. µg/l 0,400 0,400 0,398 0,399 0,394 0,394 0,390 0,391 0,386 0,387 0,025
Erythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l OW
Ethidimuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Ethofumesat ges. µg/l 0,025 0,025 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025 0,05
Ethylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l 7,2 7,2 7,2 7,2 7,2 7,2 7,7 7,8 7,8 7,8
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Etofenprox ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005
Etrimphos ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001
Fenamidon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Fenitrothion ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Fenpropimorph ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l UQN Anl. 6
Fenthion ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Florasulam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Fluazifop-p ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Flufenacet ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0027 0,0026 0,0027 0,0026 0,0030 0,0029 0,0034 0,0033 0,005 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,033 0,033 0,034 0,033 0,033 0,033 0,034 0,033 0,037 0,036 0,025
Fluoranthen ges. ng/l 77,0 77,0 76,8 76,9 76,0 76,1 77,4 77,5 76,7 76,8
120 ng/l UQN Anl. 8
Fluoren ges. ng/l 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,6 7,5 7,5 7,5 7,4 1
Fluorid ges. mg/l 0,13 0,13 - - - - - - - - 0,25
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Flurtamone ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 175 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Furosemid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,019 0,019 0,020 0,020 0,025
Gabapentin ges. µg/l 0,21 0,21 0,21 0,21 0,23 0,23 0,28 0,28 0,29 0,29
Gadolinium ges. µg/l 1,100 1,100 1,096 1,098 1,083 1,085 1,087 1,090 1,272 1,275
Gadolinium gel. µg/l 0,065 0,065 0,065 0,065 0,066 0,066 0,073 0,073 0,232 0,232
Gemfibrozil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l 0,136 0,136 0,137 0,136 0,136 0,136 0,142 0,141 0,142 0,142
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,025 0,027 0,026 0,027 0,026 0,029 0,028 0,031 0,030 0,025
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,008 0,008 0,008 0,008 0,01
Haloxyfop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Heptachlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 50 ng/l UQN Anl. 8
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,6 µg/l UQN Anl. 8
Hexazinon ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,120 0,120 0,121 0,120 0,123 0,122 0,140 0,140 0,144 0,144 0,025
Hydrogencarbonat ges. mg/l 167 167 168 167 - - - - - -
Ibuprofen ges. µg/l 0,038 0,038 0,038 0,038 0,039 0,038 0,050 0,050 0,052 0,052 0,025
Imidacloprid ges. µg/l 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0117 0,0117 0,0118 0,0117 0,005 0,1 µg/l UQN Anl. 6
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l 24,0 24,0 23,9 24,0 23,8 23,8 24,6 24,6 24,4 24,5
Indomethacin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Iodid ges. mg/l 0,00 0,00 - - - - - - - -
Iomeprol ges. µg/l 0,67 0,67 0,67 0,67 0,69 0,69 0,82 0,82 0,83 0,84
Iopamidol ges. µg/l 0,38 0,38 0,38 0,38 0,39 0,39 0,42 0,42 0,43 0,43
Iopromid ges. µg/l 0,24 0,24 0,24 0,24 0,26 0,25 0,36 0,36 0,39 0,39
Ioxynil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0028 0,0027 0,005 0,016 µg/l UQN Anl. 8
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Isodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,26 1,26 1,26 1,26 2,5
Isophenphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,001
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Isoproturon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,016 0,016 0,018 0,018 0,025 1 µg/l UQN Anl. 8
Kalium ges. mg/l 5,6 5,6 5,7 5,6 5,7 5,6 6,0 6,0 6,1 6,0
Kalium gel. mg/l 4,7 4,7 4,8 4,7 4,8 4,8 5,1 5,0 5,1 5,1
Kobalt ges. µg/l 3,80 3,80 3,99 3,88 3,95 3,84 3,93 3,81 3,89 3,78
Kobalt gel. µg/l 0,160 0,160 0,173 0,165 0,173 0,165 0,183 0,176 0,190 0,182
Kupfer gel. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 2,0 2,0
Kupfer ges. µg/l 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,1 13,1 13,2 13,2
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 176 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Lamotrigin ges. µg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,112 0,112 0,118 0,118 0,120 0,120
Lanthan gel. µg/l 0,170 0,170 0,169 0,170 0,167 0,167 0,166 0,167 0,164 0,165
Lanthan ges. µg/l 5,20 5,20 5,17 5,19 5,10 5,12 5,06 5,08 5,00 5,02
Lenacil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03 0,03 0,02
Lidocain ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Linuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Lithium gel. µg/l 12,0 12,0 12,8 12,3 12,8 12,4 18,0 17,6 18,5 18,1
Lithium ges. µg/l 13,0 13,0 13,8 13,3 13,8 13,4 18,9 18,5 19,4 19,0
Losartan ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,025
Magnesium ges. mg/l 15,0 15,0 15,1 15,0 15,0 15,0 15,3 15,2 15,3 15,2
Magnesium gel. mg/l 14,0 14,0 14,1 14,0 14,0 14,0 14,3 14,3 14,2 14,2
Malathion ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,003
Mangan ges. µg/l 440 440 443 441 440 438 439 437 434 433
Mangan gel. µg/l 8,2 8,2 10,0 8,9 10,6 9,6 13,7 12,6 14,2 13,2
MCPA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
MCPB ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Mecoprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,016 0,016 0,025
Mesotrion ges. µg/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Metalaxyl ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metamitron ges. µg/l 0,013 0,013 0,017 0,014 0,017 0,014 0,017 0,014 0,017 0,014 0,025
Metazachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,120 0,120 0,121 0,120 0,121 0,120 0,120 0,119 0,122 0,122 0,025
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,040 0,040 0,041 0,040 0,041 0,040 0,041 0,040 0,041 0,041 0,05
Metconazole ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metformin ges. µg/l 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 1,10 1,10 1,11 1,11
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,025
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Metobromuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metolachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,038 0,038 0,038 0,038 0,038 0,038 0,039 0,039 0,046 0,046 0,025
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,029 0,029 0,05
Metoprolol ges. µg/l 0,088 0,088 0,089 0,088 0,092 0,092 0,116 0,116 0,121 0,121 0,025
Metoprololsaeure ges. µg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,114 0,113 0,142 0,142 0,144 0,144
Metoxuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metribuzin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metronidazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Mevinphos ges. µg/l 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,002
Mirex ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 177 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Molybdän ges. µg/l 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 2,1 2,1 2,1 2,1
Molybdän gel. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 2,0 2,0 2,0 2,0
Monolinuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l UQN Anl. 6
m-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,037 0,036 0,037 0,037 0,025
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,018 0,018 0,018 0,018 0,025
Naphthalin ges. ng/l 10,00 10,00 9,97 9,99 9,94 9,96 11,36 11,38 11,39 11,42 0,5 130000 ng/l UQN Anl. 8
Napropamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Naproxen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,019 0,019 0,019 0,019 0,025
Natrium ges. mg/l 50 50 50 50 51 51 63 63 65 65
Natrium gel. mg/l 38 38 38 38 39 38 49 49 50 49
Neodym gel. µg/l 0,055 0,055 0,055 0,055 0,054 0,055 0,054 0,055 0,054 0,054
Neodym ges. µg/l 5,20 5,20 5,18 5,19 5,11 5,12 5,06 5,07 5,00 5,01
Nickel gel. µg/l 1,1 1,1 1,2 1,1 1,2 1,2 1,3 1,2 1,3 1,3 1 34 µg/l UQN Anl. 8
Nickel ges. µg/l 12,0 12,0 12,3 12,1 12,2 12,0 12,1 12,0 12,0 11,9 1
Nicosulfuron ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,09 µg/l UQN Anl. 6
Nitenpyram ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l 3,34 3,34 3,33 3,33 3,33 3,33 3,36 3,36 3,39 3,40
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 35,0 35,0 34,9 34,9 35,1 35,2 35,3 35,4 35,1 35,2 1
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,035 0,035 0,036 0,036 0,02
Nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
N-Methylanilin ges. µg/l 0,071 0,071 0,071 0,071 0,070 0,070 0,069 0,069 0,068 0,068 0,02
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Norflurazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,070 0,070 0,071 0,070 0,072 0,071 0,078 0,078 0,080 0,080 0,025
Omethoat ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 2 µg/l UQN Anl. 6
Orbencarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,4 3,4 3,4 3,4
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l 5,7 5,7 5,7 5,7 5,6 5,6 5,7 5,7 5,7 5,7
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,059 0,059 0,059 0,059 0,059 0,059 0,063 0,063 0,063 0,063 0,01
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
Oxazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
oxi-Chlordan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5
o-Xylol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05 2 µg/l UQN Anl. 8
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 178 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Parathion-methyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001
PCB-28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5
PCB-52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5
PCB-101 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
PCB-118 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
PCB-138 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
PCB-153 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
PCB-180 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Penconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pencycuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pendimethalin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 - - 0,1 1 µg/l UQN Anl. 8
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,01
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,099 0,099 0,098 0,099 0,097 0,097 0,096 0,096 0,095 0,095 0,01
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,0031 0,0031 0,005 36 µg/l UQN Anl. 8
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,0028 0,0028 0,005
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Permethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,005
Phenanthren ges. ng/l 20,0 20,0 20,0 20,0 19,8 19,8 20,5 20,6 20,5 20,5 0,5
Phenazon ges. µg/l 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,08 0,08 0,08 0,08 0,025
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,068 0,068 0,068 0,068 0,069 0,069 0,090 0,090 0,090 0,090 0,03
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,150 0,150 0,150 0,150 0,151 0,151 0,191 0,191 0,199 0,199 0,05
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,058 0,058 0,058 0,058 0,059 0,059 0,265 0,266 0,266 0,267 0,02
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,02
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,051 0,051 0,051 0,051 0,05
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,130 0,130 0,132 0,131 0,134 0,133 0,158 0,158 0,161 0,160 0,05
Phoxim ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Picolinafen ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,002
Picoxystrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pirimicarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,001
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 179 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Pregabalin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,034 0,034 0,035 0,035 0,05
Primidon ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05
Prochloraz ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Prometryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Propazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Propiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025
Propranolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Propyphenazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Propyzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Prosulfocarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,025
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,014 0,014 0,014 0,014 0,01
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pyren ges. ng/l 59,0 59,0 59,1 59,0 58,4 58,4 59,3 59,3 58,7 58,7
Quecksilber ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,029 0,028 0,028 0,005
Quinmerac ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Quinoxifen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2,7 µg/l UQN Anl. 8
Ritalinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Roxythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Saccharin ges. µg/l 0,140 0,140 0,141 0,140 0,145 0,145 0,190 0,190 0,196 0,195 0,05
Samarium gel. µg/l 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,005
Samarium ges. µg/l 1,200 1,200 1,195 1,198 1,180 1,183 1,170 1,173 1,157 1,159
Selen gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,27 0,27 0,32 0,32 0,5
Selen ges. µg/l 0,71 0,71 0,71 0,71 0,71 0,71 0,73 0,73 0,77 0,77 0,5
Silber ges. µg/l 0,089 0,089 0,099 0,093 0,098 0,092 0,098 0,092 0,097 0,091 0,005
Silber gel. µg/l 0,005 0,005 0,011 0,007 0,011 0,008 0,011 0,008 0,011 0,008 0,005
Simazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 4 µg/l UQN Anl. 8
Sitagliptin ges. µg/l 0,16 0,16 0,16 0,16 0,17 0,16 0,20 0,20 0,21 0,21
Sotalol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,015 0,015 0,025
Stickstoff, gesamt ges. mg/l 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,7 3,7
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l 4,05 4,05 4,06 4,05 4,06 4,05 4,12 4,12 4,16 4,16
Sulcotrion ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 5 µg/l UQN Anl. 6
Sulfadiazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Sulfadimidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Sulfadoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Sulfamerazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,054 0,054 0,054 0,054 0,055 0,055 0,058 0,058 0,060 0,060 0,025 3 µg/l OW
Sulfat ges. mg/l 61 61 61 61 61 61 63 62 63 63
Sulfathiazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 - - - - 0,2 1,4 µg/l UQN Anl. 8
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 180 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Surfynol 104 ges. µg/l 0,31 0,31 0,31 0,31 0,31 0,31 0,35 0,35 0,35 0,35
Tebuconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025
Tebutam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Tellur ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
Tellur gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
Telmisartan ges. µg/l 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,08 0,08 0,08 0,08
Telodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,26 1,26 1,26 1,26 2,5
Temazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Terbumeton ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Terbutryn ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006 0,006 0,006 0,006 0,01 0,34 µg/l UQN Anl. 8
Terbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,015 0,014 0,017 0,016 0,025
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Thallium gel. µg/l 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,012 0,012 0,01
Thallium ges. µg/l 0,099 0,099 0,099 0,099 0,098 0,098 0,098 0,098 0,097 0,097 0,01
Thiabendazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Thiacloprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,05
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Thiamethoxam ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Titan ges. µg/l 230,0 230,0 229,5 229,8 227,7 228,0 225,3 225,6 223,5 223,8 5
Titan gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 5
Toluol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,100 0,100 0,100 0,100 0,100 0,100 0,132 0,132 0,133 0,134 0,05
Tramadol ges. µg/l 0,047 0,047 0,047 0,047 0,047 0,047 0,052 0,052 0,053 0,053 0,025
trans-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8
Triazophos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Tribrommethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1
Trichlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Triclosan ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,007 0,007 0,007 0,007 0,01 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Trifluralin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,003
Trimethoprim ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l 0,180 0,180 0,180 0,180 0,178 0,177 0,181 0,181 0,179 0,179
Uran ges. µg/l 0,99 0,99 0,99 0,99 0,97 0,98 0,97 0,98 0,97 0,97
Uran gel. µg/l 0,99 0,99 0,99 0,99 0,97 0,98 0,97 0,98 0,97 0,97
Valsartan ges. µg/l 0,150 0,150 0,153 0,151 0,158 0,156 0,176 0,174 0,179 0,177
Valsartansaeure ges. µg/l 0,290 0,290 0,290 0,290 0,294 0,294 0,308 0,308 0,314 0,314
Vanadium gel. µg/l 0,90 0,90 0,90 0,90 0,89 0,90 0,95 0,95 0,99 0,99
Vanadium ges. µg/l 14,0 14,0 13,9 14,0 13,8 13,8 13,8 13,8 13,7 13,7
Venlafaxin ges. µg/l 0,035 0,035 0,035 0,035 0,036 0,035 0,039 0,039 0,040 0,040 0,025
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 181 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Vinylchlorid ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Wolfram ges. µg/l 0,480 0,480 0,477 0,479 0,472 0,474 0,485 0,487 0,482 0,483
Wolfram gel. µg/l 0,370 0,370 0,368 0,369 0,363 0,365 0,375 0,376 0,372 0,374
Ytterbium gel. µg/l 0,0060 0,0060 0,0060 0,0060 0,0059 0,0059 0,0059 0,0060 0,0072 0,0072 0,005
Ytterbium ges. µg/l 0,310 0,310 0,308 0,309 0,305 0,306 0,302 0,303 0,300 0,301
Zink ges. µg/l 95,0 95,0 95,8 95,3 96,1 95,6 96,5 96,1 96,3 95,8
Zink gel. µg/l 9,2 9,2 9,3 9,2 9,4 9,3 10,0 10,0 10,3 10,3 4
Zinn ges. µg/l 0,68 0,68 0,68 0,68 0,67 0,67 0,67 0,67 0,66 0,66 0,5
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C 24,20 24,20 24,20 24,20 24,21 24,21 24,22 24,22 24,20 24,20
28 °C OW OGew
V 2016
Anlage
7
Wassertemperatur (Winter) ges. °C 9,60 9,60 9,65 9,62 9,66 9,63 9,71 9,68 9,73 9,70
10 °C OW OGew
V 2016
Anlage
7
1 Dargestellt wird die aktuellste Bestimmungsgrenze; darüber hinaus wurden jedoch auch zeitweise Messungen mit abweichenden Bestimmungsgrenzen durchgeführt (<0,0010, < 0,010 µg/l); dementsprechend keine Darstellung als Überschreitung eines Beurteilungswertes.
Tabelle 43: Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnah me von 5 m³/s inkl. Darstellung der Beurteilungswerte ( grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW: Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert)
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,51 0,51 0,52 0,52 0,53 0,53 1
1,4-Dioxan ges. µg/l 0,50 0,50 - - - - - - - - 1
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,078 0,078 0,077 0,078 0,05
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,078 0,078 0,077 0,078 0,05
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 182 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
2,4,5-T ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
2,4-D ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0126 0,0125 0,0126 0,0125 0,0135 0,0135 0,0135 0,0135 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6
2,4-DB ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Chloranilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0127 0,0127 0,0127 0,0127 0,025
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,31 0,31 0,31 0,31 0,05
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
3-Chloranilin ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,06
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03
3-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
4,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
4,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l 0,210 0,210 0,211 0,210 0,215 0,214 0,274 0,275 0,279 0,279
4-Chloranilin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
4-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l 0,30 0,30 0,30 0,30 0,31 0,31 0,37 0,37 0,38 0,38
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,42 0,42 0,42 0,42 0,42 0,42 0,49 0,49 0,50 0,50 0,01
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,05
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 183 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,120 0,120 0,120 0,120 0,121 0,121 0,139 0,139 0,142 0,142 0,05
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,100 0,100 0,101 0,100 0,103 0,103 0,112 0,112 0,116 0,115 0,025
Acenaphthen ges. ng/l 6,00 6,00 6,02 6,01 5,98 5,97 7,11 7,11 7,28 7,28 0,5
Acenaphthylen ges. ng/l 2,80 2,80 2,79 2,80 2,76 2,77 3,59 3,60 3,59 3,60 0,5
Acesulfam-H ges. µg/l 0,53 0,53 0,53 0,53 0,54 0,54 0,69 0,69 0,70 0,70
Acetamiprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Aclonifen ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,12 µg/l UQN Anl. 8
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen
(AOX)
ges. mg/l 0,023 0,023 0,023 0,023 - - - - - - 0,015
a-Endosulfan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8
Alachlor ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,7 µg/l UQN Anl. 8
Aldrin ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Aluminium ges. µg/l 4100 4100 4083 4093 4041 4050 4003 4012 3960 3968
Aluminium gel. µg/l 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 20
Ametryn ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Amidosulfuron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Amidotrizoesaeure ges. µg/l 0,260 0,260 0,261 0,260 0,269 0,268 0,313 0,313 0,326 0,326
Amisulprid ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,031 0,031 0,036 0,036 0,037 0,037 0,025
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,110 0,110 0,138 0,138 0,138 0,138 0,05
Ampa ges. µg/l 0,310 0,310 0,313 0,311 0,331 0,329 0,358 0,357 0,371 0,369
Anilin ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,048 0,048 0,048 0,048 0,08
Anthracen ges. ng/l 8,80 8,80 8,79 8,79 8,70 8,70 9,43 9,44 9,34 9,36 0,5 100 ng/l UQN Anl. 8
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,0380 0,0380 0,0378 0,0379 0,0374 0,0375 0,0371 0,0372 0,0368 0,0369 0,025
Antimon gel. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,27 0,27 0,27 0,27
Antimon ges. µg/l 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,37 0,36 0,37 0,37
Arsen gel. µg/l 1,10 1,10 1,10 1,10 1,09 1,09 1,09 1,09 1,09 1,09
24 µg/l OW
Arsen ges. µg/l 4,10 4,10 4,11 4,11 4,07 4,06 4,05 4,04 4,02 4,01
Atenolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025
Atrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l UQN Anl. 8
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,003
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005
Azoxystrobin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0132 0,0132 0,0132 0,0132 0,025
Barium ges. µg/l 130 130 130 130 129 129 168 168 168 168
Barium gel. µg/l 54 54 55 54 55 54 83 83 83 83
b-Endosulfan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 ng/l UQN Anl. 8
Bentazon ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,029 0,029 0,029 0,029 0,025
Benzo(a)anthracen ges. ng/l 27,0 27,0 27,0 27,0 26,7 26,8 28,0 28,0 27,7 27,7
Benzo(a)pyren ges. ng/l 31,0 31,0 30,9 31,0 30,6 30,7 31,3 31,4 31,1 31,2
270 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l 27,0 27,0 26,9 27,0 26,8 26,8 27,4 27,5 27,2 27,3
17 ng/l UQN Anl. 8
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 184 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l 23,0 23,0 22,9 23,0 22,7 22,8 23,3 23,3 23,1 23,1
8,2 ng/l UQN Anl. 8
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l 31,0 31,0 30,9 30,9 30,6 30,7 31,5 31,6 31,2 31,3
17 ng/l UQN Anl. 8
Benzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 50 µg/l UQN Anl. 8
Benzotriazol ges. µg/l 0,82 0,82 0,83 0,82 0,84 0,84 0,95 0,95 0,96 0,96
Beryllium ges. µg/l 0,590 0,590 0,587 0,589 0,580 0,581 0,574 0,576 0,568 0,569 0,03
Beryllium gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0057 0,0057 0,005
Bezafibrat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,017 0,017 0,017 0,017 0,025
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8
Bifenox ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,04 µg/l UQN Anl. 8
Bifenthrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005
Bismut ges. µg/l 0,130 0,130 0,129 0,130 0,128 0,128 0,131 0,131 0,130 0,130
Bismut gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0030 0,0030 0,0030 0,0030 0,005
Bisoprolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013 0,017 0,017 0,018 0,018 0,025
Bisphenol A ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,029 0,029 0,029 0,029 0,01
Blei gel. µg/l 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,20 0,19 0,20 0,20 0,1 14 µg/l UQN Anl. 8
Blei ges. µg/l 15,00 15,00 15,36 15,14 15,32 15,11 15,32 15,11 15,16 14,94
Bor ges. µg/l 51 51 52 51 53 52 57 57 61 60 30
Bor gel. µg/l 46 46 47 46 47 47 51 50 54 54 30
Boscalid ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,025
Bromacil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Bromdichlormethan ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1
Bromid ges. mg/l 0,25 0,25 - - - - - - - - 0,5
Bromoxynil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Cadmium gel. µg/l 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,019 0,019 0,01 1,5000 µg/l UQN Anl. 8
Cadmium ges. µg/l 0,200 0,200 0,203 0,201 0,206 0,204 0,205 0,203 0,203 0,202
Calcium ges. mg/l 82 82 82 82 81 81 83 83 83 84
Calcium gel. mg/l 75 75 75 75 75 75 76 76 77 77
Candesartan ges. µg/l 0,200 0,200 0,202 0,201 0,204 0,203 0,221 0,221 0,225 0,225
Carbamazepin ges. µg/l 0,058 0,058 0,059 0,058 0,060 0,060 0,065 0,065 0,067 0,067 0,025 2000 µg/l OW
Carbendazim ges. µg/l 0,034 0,034 0,034 0,034 0,034 0,034 0,035 0,035 0,034 0,034 0,025 0,7 µg/l UQN Anl. 6
Carbetamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Cer gel. µg/l 0,086 0,086 0,086 0,086 0,085 0,085 0,085 0,085 0,085 0,085
Cer ges. µg/l 14,00 14,00 13,94 13,97 13,74 13,78 13,62 13,65 13,45 13,49
Chlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2
Chloressigsäure ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 8 µg/l UQN Anl. 6
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,013 0,013 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,003 0,3 µg/l UQN Anl. 8
Chlorid ges. mg/l 69 69 69 69 69 69 85 85 87 87
Chloridazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Chloroform ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,003 0,1 µg/l UQN Anl. 8
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 185 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Chlortoluron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0129 0,0126 0,0131 0,0128 0,0133 0,0131 0,0133 0,0131 0,025
Chrom ges. µg/l 13,00 13,00 12,95 12,98 12,82 12,85 12,74 12,77 12,60 12,63 0,5
Chrom gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Chrysen ges. ng/l 32,0 32,0 31,9 32,0 31,7 31,7 32,7 32,8 32,4 32,5
cis-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8
Clarithromycin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0130 0,0130 0,0159 0,0159 0,0164 0,0164 0,025 0,6 µg/l OW
Climbazol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0128 0,0128 0,0128 0,0128 0,025
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025
Clomazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0133 0,0133 0,0133 0,0133 0,025
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Clopyralid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Clothianidin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Codein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Coffein ges. µg/l 0,240 0,240 0,240 0,240 0,239 0,240 0,296 0,296 0,296 0,297 0,05
Coumaphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,01 0,01 - - - - - - - - 0,02
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,003 0,003 - - - - - - - - 0,005
Cyclamat-H ges. µg/l 0,087 0,087 0,087 0,087 0,087 0,087 0,089 0,089 0,090 0,090 0,05
Cypermethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 0,0006 µg/l UQN Anl. 8
Cyproconazol ges. µg/l 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,027 0,028 0,027 0,027 0,025
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Deltamethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005
Desethylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Desmetryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,066 0,066 0,068 0,067 0,068 0,066 0,067 0,066 0,070 0,068 0,05
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8
Diazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Diazinon ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0053 0,0053 0,0053 0,0053 0,001
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l 6,00 6,00 5,98 5,99 5,95 5,96 6,13 6,14 6,10 6,12
Dibromchlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1
Dicamba ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dichlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1
Dichlorprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dichlorvos ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,000
21
0,0007 µg/l UQN Anl. 8
Diclofenac ges. µg/l 0,120 0,120 0,122 0,121 0,124 0,123 0,144 0,143 0,149 0,148 0,025
Dicofol ges. ng/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Dieldrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,7 5
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 186 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Diflubenzuron ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Diflufenican ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Dihydrocodein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimefuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimethenamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013 0,025
Dimethoat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,003 1 µg/l UQN Anl. 6
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 2 µg/l UQN Anl. 6
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05
Diuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1,8 µg/l UQN Anl. 8
Dysprosium ges. µg/l 0,820 0,820 0,817 0,819 0,806 0,808 0,800 0,802 0,791 0,792
Dysprosium gel. µg/l 0,0110 0,0110 0,0110 0,0110 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,005
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Eisen ges. µg/l 8300,0 8300,0 8289,4 8295,8 8200,5 8206,0 8147,2 8152,2 8059,0 8063,1
Eisen gel. µg/l 40 40 40 40 40 40 42 42 42 42 20
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Endrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,05 0,05 - - - - - - - - 0,1
Epoxiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Erbium gel. µg/l 0,0060 0,0060 0,0060 0,0060 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,005
Erbium ges. µg/l 0,400 0,400 0,398 0,399 0,394 0,394 0,390 0,391 0,386 0,387 0,025
Erythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l OW
Ethidimuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Ethofumesat ges. µg/l 0,025 0,025 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025 0,05
Ethylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l 7,2 7,2 7,2 7,2 7,2 7,2 7,7 7,8 7,8 7,8
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Etofenprox ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005
Etrimphos ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001
Fenamidon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Fenitrothion ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Fenpropimorph ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l UQN Anl. 6
Fenthion ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Florasulam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Fluazifop-p ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Flufenacet ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0027 0,0026 0,0027 0,0026 0,0030 0,0029 0,0034 0,0033 0,005 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,033 0,033 0,034 0,033 0,033 0,033 0,034 0,033 0,037 0,036 0,025
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 187 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Fluoranthen ges. ng/l 77,0 77,0 76,8 76,9 76,0 76,1 77,4 77,5 76,7 76,8
120 ng/l UQN Anl. 8
Fluoren ges. ng/l 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,6 7,5 7,5 7,5 7,5 1
Fluorid ges. mg/l 0,13 0,13 - - - - - - - - 0,25
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025
Flurtamone ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6
Furosemid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,019 0,019 0,020 0,020 0,025
Gabapentin ges. µg/l 0,21 0,21 0,21 0,21 0,23 0,23 0,28 0,28 0,29 0,29
Gadolinium ges. µg/l 1,100 1,100 1,096 1,098 1,083 1,085 1,087 1,089 1,272 1,276
Gadolinium gel. µg/l 0,065 0,065 0,065 0,065 0,066 0,066 0,073 0,073 0,232 0,233
Gemfibrozil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l 0,136 0,136 0,137 0,136 0,136 0,136 0,142 0,141 0,142 0,142
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,025 0,027 0,026 0,027 0,026 0,029 0,028 0,031 0,030 0,025
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,008 0,008 0,008 0,008 0,01
Haloxyfop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Heptachlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 50 ng/l UQN Anl. 8
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,6 µg/l UQN Anl. 8
Hexazinon ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,120 0,120 0,121 0,120 0,123 0,122 0,140 0,140 0,144 0,144 0,025
Hydrogencarbonat ges. mg/l 167 167 168 167 - - - - - -
Ibuprofen ges. µg/l 0,038 0,038 0,038 0,038 0,039 0,038 0,050 0,050 0,052 0,052 0,025
Imidacloprid ges. µg/l 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0117 0,0117 0,0118 0,0117 0,005 0,1 µg/l UQN Anl. 6
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l 24,0 24,0 23,9 24,0 23,8 23,8 24,6 24,6 24,4 24,5
Indomethacin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Iodid ges. mg/l 0,00 0,00 - - - - - - - -
Iomeprol ges. µg/l 0,67 0,67 0,67 0,67 0,69 0,69 0,82 0,82 0,83 0,84
Iopamidol ges. µg/l 0,38 0,38 0,38 0,38 0,39 0,39 0,42 0,43 0,43 0,43
Iopromid ges. µg/l 0,24 0,24 0,24 0,24 0,26 0,25 0,36 0,36 0,39 0,39
Ioxynil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0028 0,0027 0,005 0,016 µg/l UQN Anl. 8
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Isodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,26 1,26 1,26 1,26 2,5
Isophenphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,001
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Isoproturon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,016 0,016 0,018 0,018 0,025 1 µg/l UQN Anl. 8
Kalium ges. mg/l 5,6 5,6 5,7 5,6 5,7 5,6 6,0 6,0 6,1 6,0
Kalium gel. mg/l 4,7 4,7 4,8 4,7 4,8 4,8 5,1 5,0 5,1 5,1
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 188 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Kobalt ges. µg/l 3,80 3,80 3,99 3,88 3,95 3,84 3,93 3,81 3,89 3,78
Kobalt gel. µg/l 0,160 0,160 0,173 0,165 0,173 0,165 0,183 0,176 0,190 0,182
Kupfer gel. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 2,0 2,0
Kupfer ges. µg/l 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,1 13,1 13,2 13,2
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005
Lamotrigin ges. µg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,112 0,112 0,118 0,118 0,120 0,120
Lanthan gel. µg/l 0,170 0,170 0,169 0,170 0,167 0,167 0,166 0,167 0,164 0,165
Lanthan ges. µg/l 5,20 5,20 5,17 5,19 5,10 5,12 5,06 5,08 5,00 5,02
Lenacil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03 0,03 0,02
Lidocain ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Linuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Lithium gel. µg/l 12,0 12,0 12,8 12,3 12,8 12,4 18,0 17,6 18,5 18,1
Lithium ges. µg/l 13,0 13,0 13,8 13,3 13,8 13,4 18,9 18,5 19,4 19,0
Losartan ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,025
Magnesium ges. mg/l 15,0 15,0 15,1 15,0 15,0 15,0 15,3 15,2 15,3 15,2
Magnesium gel. mg/l 14,0 14,0 14,1 14,0 14,0 14,0 14,3 14,3 14,2 14,2
Malathion ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,003
Mangan ges. µg/l 440 440 443 441 440 438 439 437 434 433
Mangan gel. µg/l 8,2 8,2 10,0 8,9 10,6 9,6 13,7 12,6 14,2 13,2
MCPA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
MCPB ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Mecoprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,016 0,016 0,025
Mesotrion ges. µg/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Metalaxyl ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metamitron ges. µg/l 0,013 0,013 0,017 0,014 0,017 0,014 0,017 0,014 0,017 0,014 0,025
Metazachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,120 0,120 0,121 0,121 0,121 0,120 0,120 0,119 0,122 0,122 0,025
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,040 0,040 0,041 0,040 0,041 0,040 0,041 0,040 0,041 0,041 0,05
Metconazole ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metformin ges. µg/l 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 1,10 1,10 1,11 1,11
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,025
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Metobromuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metolachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,038 0,038 0,038 0,038 0,038 0,038 0,039 0,039 0,046 0,046 0,025
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,029 0,029 0,05
Metoprolol ges. µg/l 0,088 0,088 0,089 0,088 0,092 0,092 0,116 0,116 0,121 0,121 0,025
Metoprololsaeure ges. µg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,114 0,113 0,142 0,142 0,144 0,144
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 189 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Metoxuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metribuzin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Metronidazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Mevinphos ges. µg/l 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,002
Mirex ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Molybdän ges. µg/l 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 2,1 2,1 2,1 2,1
Molybdän gel. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 2,0 2,0 2,0 2,0
Monolinuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l UQN Anl. 6
m-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,037 0,036 0,037 0,037 0,025
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,018 0,018 0,018 0,018 0,025
Naphthalin ges. ng/l 10,00 10,00 9,97 9,99 9,94 9,96 11,36 11,38 11,39 11,42 0,5 130000 ng/l UQN Anl. 8
Napropamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Naproxen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,019 0,019 0,019 0,019 0,025
Natrium ges. mg/l 50 50 50 50 51 51 63 63 65 65
Natrium gel. mg/l 38 38 38 38 39 38 49 49 50 49
Neodym gel. µg/l 0,055 0,055 0,055 0,055 0,054 0,055 0,054 0,055 0,054 0,054
Neodym ges. µg/l 5,20 5,20 5,18 5,19 5,11 5,12 5,06 5,07 5,00 5,01
Nickel gel. µg/l 1,1 1,1 1,2 1,1 1,2 1,2 1,3 1,2 1,3 1,3 1 34 µg/l UQN Anl. 8
Nickel ges. µg/l 12,0 12,0 12,3 12,1 12,2 12,0 12,1 12,0 12,0 11,9 1
Nicosulfuron ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,09 µg/l UQN Anl. 6
Nitenpyram ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l 3,34 3,34 3,33 3,33 3,33 3,33 3,36 3,36 3,39 3,40
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 35,0 35,0 34,9 34,9 35,1 35,2 35,3 35,4 35,1 35,2 1
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,035 0,035 0,036 0,036 0,02
Nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
N-Methylanilin ges. µg/l 0,071 0,071 0,071 0,071 0,070 0,070 0,069 0,069 0,068 0,068 0,02
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Norflurazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,070 0,070 0,071 0,070 0,072 0,071 0,078 0,078 0,080 0,080 0,025
Omethoat ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 2 µg/l UQN Anl. 6
Orbencarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,4 3,4 3,4 3,4
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l 5,7 5,7 5,7 5,7 5,6 5,6 5,7 5,7 5,7 5,7
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,059 0,059 0,059 0,059 0,059 0,059 0,063 0,063 0,063 0,063 0,01
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 190 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Oxazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
oxi-Chlordan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5
o-Xylol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05 2 µg/l UQN Anl. 8
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001
Parathion-methyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001
PCB-28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5
PCB-52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5
PCB-101 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
PCB-118 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
PCB-138 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
PCB-153 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
PCB-180 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Penconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pencycuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pendimethalin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 - - 0,1 1 µg/l UQN Anl. 8
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,01
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,099 0,099 0,098 0,099 0,097 0,097 0,096 0,096 0,095 0,095 0,01
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,0031 0,0031 0,005 36 µg/l UQN Anl. 8
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,0028 0,0028 0,005
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Permethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,005
Phenanthren ges. ng/l 20,0 20,0 20,0 20,0 19,8 19,8 20,5 20,6 20,5 20,5 0,5
Phenazon ges. µg/l 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,08 0,08 0,08 0,08 0,025
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,068 0,068 0,068 0,068 0,069 0,069 0,090 0,090 0,090 0,090 0,03
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,150 0,150 0,150 0,150 0,151 0,151 0,191 0,191 0,199 0,200 0,05
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,058 0,058 0,058 0,058 0,059 0,059 0,265 0,267 0,266 0,268 0,02
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,02
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,051 0,051 0,051 0,051 0,05
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 191 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,130 0,130 0,132 0,131 0,134 0,133 0,158 0,158 0,161 0,160 0,05
Phoxim ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02
Picolinafen ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,002
Picoxystrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pirimicarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,001
Pregabalin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,034 0,034 0,035 0,035 0,05
Primidon ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,028 0,028 0,028 0,029 0,05
Prochloraz ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Prometryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Propazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Propiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025
Propranolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Propyphenazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Propyzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Prosulfocarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,025
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,014 0,014 0,014 0,014 0,01
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Pyren ges. ng/l 59,0 59,0 59,1 59,0 58,4 58,4 59,3 59,3 58,7 58,7
Quecksilber ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,029 0,028 0,028 0,005
Quinmerac ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Quinoxifen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2,7 µg/l UQN Anl. 8
Ritalinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Roxythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Saccharin ges. µg/l 0,140 0,140 0,141 0,140 0,145 0,145 0,190 0,190 0,196 0,195 0,05
Samarium gel. µg/l 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,005
Samarium ges. µg/l 1,200 1,200 1,195 1,198 1,180 1,183 1,170 1,173 1,157 1,159
Selen gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,27 0,27 0,32 0,32 0,5
Selen ges. µg/l 0,71 0,71 0,71 0,71 0,71 0,71 0,73 0,73 0,77 0,77 0,5
Silber ges. µg/l 0,089 0,089 0,099 0,093 0,098 0,092 0,098 0,092 0,097 0,091 0,005
Silber gel. µg/l 0,005 0,005 0,011 0,007 0,011 0,008 0,011 0,008 0,011 0,008 0,005
Simazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 4 µg/l UQN Anl. 8
Sitagliptin ges. µg/l 0,16 0,16 0,16 0,16 0,17 0,16 0,20 0,20 0,21 0,21
Sotalol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,015 0,015 0,025
Stickstoff, gesamt ges. mg/l 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,7 3,7
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l 4,05 4,05 4,06 4,05 4,06 4,05 4,12 4,12 4,16 4,16
Sulcotrion ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 5 µg/l UQN Anl. 6
Sulfadiazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Sulfadimidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Sulfadoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 192 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Sulfamerazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,054 0,054 0,054 0,054 0,055 0,055 0,058 0,058 0,060 0,060 0,025 3 µg/l OW
Sulfat ges. mg/l 61 61 61 61 61 61 63 62 63 63
Sulfathiazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 - - - - 0,2 1,4 µg/l UQN Anl. 8
Surfynol 104 ges. µg/l 0,31 0,31 0,31 0,31 0,31 0,31 0,35 0,35 0,35 0,35
Tebuconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025
Tebutam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Tellur ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
Tellur gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1
Telmisartan ges. µg/l 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,08 0,08 0,08 0,08
Telodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,26 1,26 1,26 1,26 2,5
Temazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Terbumeton ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Terbutryn ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006 0,006 0,006 0,006 0,01 0,34 µg/l UQN Anl. 8
Terbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,015 0,014 0,017 0,016 0,025
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Thallium gel. µg/l 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,012 0,012 0,01
Thallium ges. µg/l 0,099 0,099 0,099 0,099 0,098 0,098 0,098 0,098 0,097 0,097 0,01
Thiabendazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025
Thiacloprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,05
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05
Thiamethoxam ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Titan ges. µg/l 230,0 230,0 229,5 229,8 227,7 228,0 225,3 225,6 223,5 223,7 5
Titan gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 5
Toluol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,100 0,100 0,100 0,100 0,100 0,100 0,132 0,132 0,133 0,134 0,05
Tramadol ges. µg/l 0,047 0,047 0,047 0,047 0,047 0,047 0,052 0,052 0,053 0,053 0,025
trans-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8
Triazophos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01
Tribrommethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1
Trichlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Triclosan ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,007 0,007 0,007 0,007 0,01 0,2 µg/l UQN Anl. 6
Trifluralin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,003
Trimethoprim ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l 0,180 0,180 0,180 0,180 0,178 0,177 0,181 0,181 0,179 0,179
Uran ges. µg/l 0,99 0,99 0,99 0,99 0,97 0,98 0,97 0,98 0,97 0,97
Uran gel. µg/l 0,99 0,99 0,99 0,99 0,97 0,98 0,97 0,98 0,97 0,97
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 193 -
Stoffname
Probenvorb.
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze
Beurteilungswert
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose
ZHK
Einheit
Art des
Wertes
Verankerung
OGewV Abfluss (MNQ)
[l/s]
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500
Einheit Konzentration (90P/MAX)
Valsartan ges. µg/l 0,150 0,150 0,153 0,151 0,158 0,156 0,176 0,174 0,179 0,177
Valsartansaeure ges. µg/l 0,290 0,290 0,290 0,290 0,294 0,294 0,308 0,308 0,314 0,314
Vanadium gel. µg/l 0,90 0,90 0,90 0,90 0,89 0,90 0,95 0,95 0,99 0,99
Vanadium ges. µg/l 14,0 14,0 13,9 14,0 13,8 13,8 13,8 13,8 13,7 13,7
Venlafaxin ges. µg/l 0,035 0,035 0,035 0,035 0,036 0,035 0,039 0,039 0,040 0,040 0,025
Vinylchlorid ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5
Wolfram ges. µg/l 0,480 0,480 0,477 0,479 0,472 0,474 0,485 0,487 0,482 0,483
Wolfram gel. µg/l 0,370 0,370 0,368 0,369 0,363 0,365 0,375 0,376 0,372 0,374
Ytterbium gel. µg/l 0,0060 0,0060 0,0060 0,0060 0,0059 0,0059 0,0059 0,0060 0,0072 0,0072 0,005
Ytterbium ges. µg/l 0,310 0,310 0,308 0,309 0,305 0,306 0,302 0,303 0,300 0,301
Zink ges. µg/l 95,0 95,0 95,8 95,3 96,1 95,6 96,5 96,1 96,3 95,8
Zink gel. µg/l 9,2 9,2 9,3 9,2 9,4 9,3 10,0 10,0 10,3 10,3 4
Zinn ges. µg/l 0,68 0,68 0,68 0,68 0,67 0,67 0,67 0,67 0,66 0,66 0,5
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C 24,20 24,20 24,20 24,20 24,21 24,21 24,22 24,22 24,20 24,20
28 °C OW OGew
V 2016
Anlage
7
Wassertemperatur (Winter) ges. °C 9,60 9,60 9,65 9,62 9,66 9,63 9,71 9,68 9,73 9,70
10 °C OW OGew
V 2016
Anlage
7
1 Dargestellt wird die aktuellste Bestimmungsgrenze; darüber hinaus wurden jedoch auch zeitweise Messungen mit abweichenden Bestimmungsgrenzen durchgeführt (<0,0010, < 0,010 µg/l); dementsprechend keine Darstellung als Überschreitung eines Beurteilungswertes.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 194 -
10.4.2 Absolute und relative Differenzen
Tabelle 44: Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MQ und im Prognose zustand einer Entnahme von 18 m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel.
Differenz: = Erhöhung < 0,1%, = Erhöhung zw. 0,1% und 1%, = Erhöhung > 1%)
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,4-Dioxan ges. µg/l 1 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4,5-T ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-D ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 195 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3-Chloranilin ges. µg/l 0,06 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l 0,0000 -0,0004 -0,0003 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
4-Chloranilin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l 0,0000 -0,0012 -0,0010 -0,0006 -0,0005 0,0 -0,6 -0,5 -0,3 -0,2
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0002 0,0002 0,0005 0,0005 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 -0,1 -0,1
Acenaphthen ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0005 -0,0007 0,0006 0,0023 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Acenaphthylen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0011 0,0009 0,0014 0,0015 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Acesulfam-H ges. µg/l 0,0000 -0,0004 -0,0003 0,0001 0,0002 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,1
Acetamiprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Aclonifen ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) ges. mg/l 0,015 0,0000 0,0000 - - - 0,0 0,1 - - -
a-Endosulfan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Alachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Aldrin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Aluminium ges. µg/l 0,0000 0,2827 0,1689 0,1348 0,0755 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0
Aluminium gel. µg/l 20 0,0000 0,0095 0,0081 0,0079 0,0075 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Ametryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Amidosulfuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Amidotrizoesaeure ges. µg/l 0,0000 -0,0003 -0,0002 0,0000 0,0002 0,0 -0,2 -0,1 0,0 0,1
Amisulprid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,0 -0,9 -0,6 -0,5
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Ampa ges. µg/l 0,0000 -0,0004 -0,0002 -0,0001 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 0,0 0,0
Anilin ges. µg/l 0,08 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Anthracen ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0010 -0,0012 -0,0008 -0,0008 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0
Antimon gel. µg/l 0,0000 0,0001 0,0001 0,0002 0,0002 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 196 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Antimon ges. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Arsen gel. µg/l 0,0000 0,0015 0,0013 0,0013 0,0013 0,0 0,2 0,1 0,1 0,1
Arsen ges. µg/l 0,0000 0,0002 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Atenolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Atrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Azoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Barium ges. µg/l 0,0000 -0,3155 -0,3094 -0,1164 -0,1116 0,0 -0,6 -0,6 -0,2 -0,2
Barium gel. µg/l 0,0000 -0,2888 -0,2839 -0,1020 -0,1004 0,0 -0,6 -0,6 -0,2 -0,2
b-Endosulfan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bentazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Benzo(a)anthracen ges. ng/l 0,0000 -0,0110 -0,0111 -0,0105 -0,0107 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
Benzo(a)pyren ges. ng/l 0,0000 0,0007 0,0003 0,0007 0,0002 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l 0,0000 -0,0077 -0,0076 -0,0071 -0,0073 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l 0,0000 0,0014 0,0012 0,0015 0,0013 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l 0,0000 -0,0036 -0,0039 -0,0035 -0,0038 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Benzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Benzotriazol ges. µg/l 0,0000 -0,0013 -0,0010 -0,0005 -0,0004 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Beryllium ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0
Beryllium gel. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Bezafibrat ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bifenox ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bifenthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Bismut ges. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Bismut gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bisoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,3 -1,2 -1,0 -0,9
Bisphenol A ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,1 0,1
Blei gel. µg/l 0,1 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3
Blei ges. µg/l 0,0000 -0,0228 -0,0221 -0,0220 -0,0217 0,0 -1,4 -1,4 -1,4 -1,4
Bor ges. µg/l 30 0,0000 -0,2849 -0,2637 -0,2374 -0,2015 0,0 -1,0 -0,9 -0,7 -0,6
Bor gel. µg/l 30 0,0000 -0,2691 -0,2533 -0,2287 -0,1935 0,0 -0,8 -0,8 -0,6 -0,5
Boscalid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bromacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bromdichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bromid ges. mg/l 0,5 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Bromoxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cadmium gel. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Cadmium ges. µg/l 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,9 -0,8 -0,8 -0,8
Calcium ges. mg/l 0,0000 0,0262 0,0162 0,0239 0,0320 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Calcium gel. mg/l 0,0000 0,0194 0,0095 0,0172 0,0274 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 197 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Candesartan ges. µg/l 0,0000 -0,0007 -0,0006 -0,0005 -0,0005 0,0 -0,8 -0,7 -0,5 -0,4
Carbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,3 -0,2 -0,2
Carbendazim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Carbetamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cer gel. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cer ges. µg/l 0,0000 0,0001 -0,0002 -0,0003 -0,0004 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlorbenzol ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chloressigsäure ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Chlorid ges. mg/l 0,0000 -0,1074 -0,1023 -0,0078 0,0054 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chloroform ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlortoluron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Chrom ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0021 0,0017 0,0016 0,0013 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Chrom gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chrysen ges. ng/l 0,0000 -0,0108 -0,0107 -0,0100 -0,0102 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
cis-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clarithromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Climbazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clomazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,3 -0,2
Clopyralid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clothianidin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Codein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Coffein ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Coumaphos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,02 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,005 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Cyclamat-H ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 -0,1
Cypermethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Cyproconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Deltamethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Desethylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desmetryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0004 0,0 -1,3 -1,3 -1,3 -1,1
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diazinon ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 198 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l 0,0000 0,0006 0,0006 0,0007 0,0007 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1
Dibromchlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dicamba ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dichlorprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dichlorvos ges. µg/l 0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1
Diclofenac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0006 -0,0005 -0,0004 -0,0004 0,0 -1,1 -1,0 -0,7 -0,6
Dicofol ges. ng/l - - - - - - - - - -
Dieldrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0002 0,0003 0,0004 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diflubenzuron ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diflufenican ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Dihydrocodein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimefuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethenamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1
Dimethoat ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dysprosium ges. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dysprosium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Eisen ges. µg/l 0,0000 -4,1915 -4,2260 -4,2244 -4,2039 0,0 -0,5 -0,5 -0,6 -0,6
Eisen gel. µg/l 20 0,0000 -0,1212 -0,1126 -0,1032 -0,0967 0,0 -0,7 -0,6 -0,5 -0,5
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Endrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,1 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Epoxiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Erbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Erbium ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Erythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ethidimuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ethofumesat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Ethylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l 0,0000 -0,0021 -0,0020 -0,0004 0,0005 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Etofenprox ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Etrimphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Fenamidon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenitrothion ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 199 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenpropimorph ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenthion ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Florasulam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fluazifop-p ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Flufenacet ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,8 -0,7 -0,7 -0,6
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 0,0
Fluoranthen ges. ng/l 0,0000 -0,0449 -0,0445 -0,0428 -0,0430 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4
Fluoren ges. ng/l 1 0,0000 -0,0019 -0,0020 -0,0012 -0,0011 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Fluorid ges. mg/l 0,25 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 0,0
Flurtamone ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Furosemid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,1 -0,1
Gabapentin ges. µg/l 0,0000 -0,0004 -0,0003 -0,0001 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 0,0 0,0
Gadolinium ges. µg/l 0,0000 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0016 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6
Gadolinium gel. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0016 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,8
Gemfibrozil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,9 -0,9 -0,8 -0,7
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Haloxyfop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Heptachlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hexazinon ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,9 -0,8 -0,6 -0,5
Hydrogencarbonat ges. mg/l 0,0000 -0,2791 - - - 0,0 -0,2 - - -
Ibuprofen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,2 -0,2
Imidacloprid ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l 0,0000 0,0002 0,0000 0,0004 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Indomethacin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Iodid ges. mg/l - - - - - #WERT! - - - -
Iomeprol ges. µg/l 0,0000 0,0005 0,0006 0,0011 0,0011 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
Iopamidol ges. µg/l 0,0000 0,0006 0,0006 0,0007 0,0007 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Iopromid ges. µg/l 0,0000 -0,0003 -0,0003 0,0002 0,0004 0,0 -0,2 -0,2 0,1 0,2
Ioxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isophenphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 200 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isoproturon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Kalium ges. mg/l 0,0000 -0,0228 -0,0217 -0,0196 -0,0184 0,0 -0,6 -0,6 -0,5 -0,4
Kalium gel. mg/l 0,0000 -0,0233 -0,0222 -0,0202 -0,0189 0,0 -0,6 -0,6 -0,5 -0,5
Kobalt ges. µg/l 0,0000 -0,0152 -0,0148 -0,0147 -0,0143 0,0 -3,1 -3,0 -3,0 -2,9
Kobalt gel. µg/l 0,0000 -0,0027 -0,0026 -0,0026 -0,0025 0,0 -2,6 -2,6 -2,3 -2,2
Kupfer gel. µg/l 0,0000 0,0015 0,0017 0,0017 0,0025 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2
Kupfer ges. µg/l 0,0000 0,0009 0,0011 0,0012 0,0018 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Lamotrigin ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 0,0
Lanthan gel. µg/l 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Lanthan ges. µg/l 0,0000 0,0020 0,0016 0,0015 0,0013 0,0 0,2 0,2 0,2 0,1
Lenacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Lidocain ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
Linuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Lithium gel. µg/l 0,0000 -0,2937 -0,2830 -0,2523 -0,2437 0,0 -3,7 -3,5 -2,4 -2,2
Lithium ges. µg/l 0,0000 -0,2885 -0,2783 -0,2481 -0,2396 0,0 -3,1 -3,0 -2,1 -2,0
Losartan ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
Magnesium ges. mg/l 0,0000 -0,0300 -0,0301 -0,0282 -0,0282 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,3
Magnesium gel. mg/l 0,0000 -0,0264 -0,0268 -0,0250 -0,0252 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
Malathion ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
Mangan ges. µg/l 0,0000 -0,8990 -0,8641 -0,8448 -0,8242 0,0 -1,6 -1,5 -1,5 -1,4
Mangan gel. µg/l 0,0000 -0,4923 -0,4706 -0,4471 -0,4325 0,0 -7,3 -6,5 -5,0 -4,5
MCPA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
MCPB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mecoprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mesotrion ges. µg/l - - - - - #WERT! - - - -
Metalaxyl ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metamitron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,9 -0,8 -0,8 -0,8
Metazachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 0,0
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,9 -0,9 -0,9 -0,8
Metconazole ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metformin ges. µg/l 0,0000 0,0003 0,0003 0,0011 0,0011 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,8 -0,8 -0,8 -0,7
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metobromuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metolachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,1 0,3
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Metoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0 -0,5 -0,3 -0,1 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 201 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Metoprololsaeure ges. µg/l 0,0000 -0,0002 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 0,0 0,0
Metoxuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metribuzin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metronidazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mevinphos ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Mirex ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Molybdän ges. µg/l 0,0000 0,0021 0,0025 0,0029 0,0033 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Molybdän gel. µg/l 0,0000 0,0021 0,0023 0,0028 0,0031 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Monolinuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
m-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,2 -0,2
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2
Naphthalin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0016 0,0015 0,0022 0,0025 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Napropamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Naproxen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,5 -0,5 -0,2 -0,1
Natrium ges. mg/l 0,0000 -0,1698 -0,1596 -0,0989 -0,0850 0,0 -0,6 -0,5 -0,3 -0,2
Natrium gel. mg/l 0,0000 -0,1775 -0,1690 -0,1092 -0,0967 0,0 -0,6 -0,6 -0,3 -0,3
Neodym gel. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0
Neodym ges. µg/l 0,0000 0,0001 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nickel gel. µg/l 1 0,0000 -0,0199 -0,0189 -0,0183 -0,0176 0,0 -3,2 -2,8 -2,6 -2,4
Nickel ges. µg/l 1 0,0000 -0,0371 -0,0357 -0,0351 -0,0342 0,0 -2,0 -1,9 -1,9 -1,8
Nicosulfuron ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Nitenpyram ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l 0,0000 0,0005 0,0006 0,0007 0,0011 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 1 0,0000 0,0018 0,0019 0,0023 0,0021 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 0,0
Nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N-Methylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Norflurazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,3
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0001 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,3
Omethoat ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Orbencarb ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l 0,0000 -0,0012 -0,0011 -0,0006 -0,0002 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l 0,0000 -0,0013 -0,0013 -0,0007 -0,0004 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Oxazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
oxi-Chlordan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 202 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
o-Xylol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Parathion-methyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
PCB-28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-101 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-118 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-138 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-153 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-180 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Penconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pencycuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pendimethalin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,1
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Permethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Phenanthren ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0071 -0,0070 -0,0061 -0,0059 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Phenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,2 -0,2
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,0 -0,9 -0,8 -0,8
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 -0,1 0,0 0,2 0,2
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 -0,1 0,0 0,3 0,3
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,3 -0,2 -0,1 -0,1
Phoxim ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Picolinafen ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Picoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pirimicarb ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 203 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Pregabalin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2
Primidon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
Prochloraz ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Prometryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propranolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propyphenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propyzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Prosulfocarb ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pyren ges. ng/l 0,0000 -0,0619 -0,0608 -0,0598 -0,0595 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6
Quecksilber ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Quinmerac ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Quinoxifen ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ritalinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Roxythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Saccharin ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0003 -0,0002 -0,0002 -0,0001 0,0 -0,5 -0,4 -0,3 -0,2
Samarium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Samarium ges. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Selen gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0005 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2
Selen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0006 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2
Silber ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,7 -1,7 -1,7 -1,6
Silber gel. µg/l 0,005 0,0000 -0,0003 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -8,5 -8,1 -8,0 -7,9
Simazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sitagliptin ges. µg/l 0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0003 -0,0002 0,0 -0,6 -0,5 -0,3 -0,2
Sotalol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Stickstoff, gesamt ges. mg/l 0,0000 0,0005 0,0006 0,0009 0,0013 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l 0,0000 0,0003 0,0004 0,0007 0,0011 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulcotrion ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfadiazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfadimidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfadoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfamerazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 0,0
Sulfat ges. mg/l 0,0000 -0,1341 -0,1329 -0,1198 -0,1075 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
Sulfathiazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 - - 0,0 0,0 0,0 - -
Surfynol 104 ges. µg/l 0,0000 0,0003 0,0003 0,0004 0,0004 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Tebuconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tebutam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 204 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Tellur ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tellur gel. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Telmisartan ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Telodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Temazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Terbumeton ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Terbutryn ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Terbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,3 -0,3
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thallium gel. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1
Thallium ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Thiabendazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiacloprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiamethoxam ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Titan ges. µg/l 5 0,0000 0,0247 0,0154 0,0118 0,0072 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0
Titan gel. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Toluol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
Tramadol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 -0,1 0,0
trans-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Triazophos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tribrommethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Trichlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Triclosan ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Trifluralin ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Trimethoprim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0002 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
Uran ges. µg/l 0,0000 0,0015 0,0013 0,0012 0,0012 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Uran gel. µg/l 0,0000 0,0015 0,0012 0,0012 0,0011 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Valsartan ges. µg/l 0,0000 -0,0007 -0,0006 -0,0006 -0,0005 0,0 -0,9 -0,8 -0,6 -0,6
Valsartansaeure ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0
Vanadium gel. µg/l 0,0000 0,0014 0,0012 0,0014 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Vanadium ges. µg/l 0,0000 0,0024 0,0018 0,0020 0,0023 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Venlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,3
Vinylchlorid ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Wolfram ges. µg/l 0,0000 0,0004 0,0003 0,0004 0,0004 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Wolfram gel. µg/l 0,0000 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Ytterbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2
Ytterbium ges. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Zink ges. µg/l 0,0000 -0,0917 -0,0874 -0,0842 -0,0806 0,0 -0,7 -0,6 -0,6 -0,6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 205 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Zink gel. µg/l 4 0,0000 -0,0121 -0,0107 -0,0084 -0,0064 0,0 -0,3 -0,2 -0,2 -0,1
Zinn ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0003 0,0003 0,0003 0,0002 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Tabelle 45: Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 1,8 m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel.
Differenz: = Erhöhung < 0,1%, = Erhöhung zw. 0,1% und 1%, = Erhöhung > 1%)
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0002 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,4-Dioxan ges. µg/l 1 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4,5-T ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-D ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
2,4-DB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 206 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0007 0,0007 0,0010 0,0010 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3-Chloranilin ges. µg/l 0,06 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
4-Chloranilin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l 0,0000 -0,0022 -0,0021 -0,0018 -0,0017 0,0 -0,7 -0,7 -0,5 -0,5
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0008 0,0008 0,0012 0,0012 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -1,2 -1,1 -0,3 -0,3
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
Acenaphthen ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0096 -0,0096 -0,0034 -0,0024 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Acenaphthylen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0068 0,0065 0,0109 0,0108 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3
Acesulfam-H ges. µg/l 0,0000 -0,0014 -0,0013 -0,0005 -0,0005 0,0 -0,3 -0,2 -0,1 -0,1
Acetamiprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Aclonifen ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) ges. mg/l 0,015 0,0000 0,0001 - - - 0,0 0,3 - - -
a-Endosulfan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Alachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Aldrin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Aluminium ges. µg/l 0,0000 9,9559 9,5576 9,2474 8,8950 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Aluminium gel. µg/l 20 0,0000 0,0518 0,0497 0,0500 0,0492 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Ametryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Amidosulfuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Amidotrizoesaeure ges. µg/l 0,0000 -0,0004 -0,0003 -0,0001 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 0,0 0,0
Amisulprid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,9 -0,8 -0,6 -0,6
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Ampa ges. µg/l 0,0000 -0,0021 -0,0019 -0,0018 -0,0017 0,0 -0,7 -0,6 -0,5 -0,5
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 207 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Anilin ges. µg/l 0,08 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Anthracen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0076 0,0069 0,0108 0,0102 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2
Antimon gel. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Antimon ges. µg/l 0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0009 -0,0009 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
Arsen gel. µg/l 0,0000 0,0019 0,0018 0,0018 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Arsen ges. µg/l 0,0000 -0,0088 -0,0089 -0,0089 -0,0089 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
Atenolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Atrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Azoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Barium ges. µg/l 0,0000 -0,2788 -0,2806 -0,0676 -0,0659 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Barium gel. µg/l 0,0000 -0,4620 -0,4549 -0,2944 -0,2907 0,0 -0,8 -0,8 -0,4 -0,3
b-Endosulfan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bentazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Benzo(a)anthracen ges. ng/l 0,0000 0,0239 0,0222 0,0287 0,0269 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Benzo(a)pyren ges. ng/l 0,0000 0,0717 0,0692 0,0722 0,0699 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l 0,0000 0,0398 0,0383 0,0415 0,0398 0,0 0,1 0,1 0,2 0,1
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l 0,0000 0,0438 0,0421 0,0444 0,0429 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l 0,0000 0,0757 0,0731 0,0769 0,0743 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Benzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Benzotriazol ges. µg/l 0,0000 -0,0055 -0,0053 -0,0047 -0,0045 0,0 -0,7 -0,6 -0,5 -0,5
Beryllium ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0016 0,0015 0,0014 0,0014 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2
Beryllium gel. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Bezafibrat ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bifenox ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bifenthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bismut ges. µg/l 0,0000 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Bismut gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Bisoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -2,7 -2,5 -1,9 -1,7
Bisphenol A ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Blei gel. µg/l 0,1 0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4
Blei ges. µg/l 0,0000 -0,2190 -0,2156 -0,2133 -0,2113 0,0 -1,4 -1,4 -1,4 -1,4
Bor ges. µg/l 30 0,0000 -0,4341 -0,4216 -0,3937 -0,3691 0,0 -0,8 -0,8 -0,7 -0,6
Bor gel. µg/l 30 0,0000 -0,3743 -0,3645 -0,3415 -0,3207 0,0 -0,8 -0,8 -0,7 -0,6
Boscalid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bromacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bromdichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bromid ges. mg/l 0,5 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Bromoxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 208 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Cadmium gel. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3
Cadmium ges. µg/l 0,0000 -0,0018 -0,0017 -0,0017 -0,0017 0,0 -0,9 -0,8 -0,8 -0,8
Calcium ges. mg/l 0,0000 0,0438 0,0404 0,0469 0,0503 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1
Calcium gel. mg/l 0,0000 0,0398 0,0368 0,0438 0,0478 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1
Candesartan ges. µg/l 0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0008 -0,0008 0,0 -0,5 -0,5 -0,4 -0,4
Carbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,6 -0,5 -0,4 -0,4
Carbendazim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,2 0,3 0,2
Carbetamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cer gel. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0
Cer ges. µg/l 0,0000 0,0386 0,0369 0,0359 0,0345 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Chlorbenzol ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chloressigsäure ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Chlorid ges. mg/l 0,0000 -0,1242 -0,1209 -0,0355 -0,0254 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chloroform ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlortoluron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,7 -1,6 -1,5 -1,5
Chrom ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0327 0,0314 0,0307 0,0295 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2
Chrom gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chrysen ges. ng/l 0,0000 0,0518 0,0495 0,0547 0,0524 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
cis-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clarithromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Climbazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clomazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,2 -1,1 -1,0 -0,9
Clopyralid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clothianidin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Codein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Coffein ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0001 0,0001 0,0004 0,0004 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Coumaphos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,02 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,005 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Cyclamat-H ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 -0,1
Cypermethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cyproconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Deltamethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desethylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desmetryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 209 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0014 -0,0014 -0,0013 -0,0013 0,0 -2,0 -2,0 -2,0 -1,9
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diazinon ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l 0,0000 0,0119 0,0116 0,0124 0,0121 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Dibromchlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dicamba ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dichlorprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dichlorvos ges. µg/l 0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diclofenac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0008 -0,0008 0,0 -0,8 -0,8 -0,6 -0,5
Dicofol ges. ng/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - - -
Dieldrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0004 0,0006 0,0009 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diflubenzuron ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diflufenican ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Dihydrocodein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimefuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethenamid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0005 -0,0004 0,0 -3,5 -3,5 -3,4 -3,2
Dimethoat ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Diuron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4
Dysprosium ges. µg/l 0,0000 0,0020 0,0019 0,0018 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Dysprosium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Eisen ges. µg/l 0,0000 6,3718 5,7798 5,4286 4,8853 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Eisen gel. µg/l 20 0,0000 -0,1035 -0,1011 -0,0894 -0,0879 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Endrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,1 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Epoxiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6
Erbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Erbium ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0009 0,0009 0,0008 0,0008 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Erythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ethidimuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ethofumesat ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0008 -0,0008 -0,0008 -0,0007 0,0 -3,0 -2,9 -2,9 -2,8
Ethylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l 0,0000 0,0048 0,0046 0,0076 0,0080 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 210 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Etofenprox ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Etrimphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenamidon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenitrothion ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenpropimorph ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenthion ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Florasulam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fluazifop-p ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Flufenacet ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -5,3 -5,2 -4,6 -4,0
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0004 0,0 -1,1 -1,1 -1,1 -1,0
Fluoranthen ges. ng/l 0,0000 0,1235 0,1168 0,1234 0,1177 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Fluoren ges. ng/l 1 0,0000 -0,0104 -0,0105 -0,0059 -0,0060 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Fluorid ges. mg/l 0,25 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Flurtamone ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Furosemid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,1 -1,0 -0,5 -0,5
Gabapentin ges. µg/l 0,0000 -0,0007 -0,0006 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,3 -0,3 -0,1 -0,1
Gadolinium ges. µg/l 0,0000 0,0024 0,0023 0,0023 0,0033 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3
Gadolinium gel. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0008 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 0,3
Gemfibrozil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0009 -0,0009 -0,0009 -0,0009 0,0 -3,5 -3,4 -3,1 -2,8
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2
Haloxyfop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Heptachlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hexazinon ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0005 -0,0005 0,0 -0,5 -0,5 -0,4 -0,3
Hydrogencarbonat ges. mg/l 0,0000 -0,3783 - - - 0,0 -0,2 - - -
Ibuprofen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,6 -0,5 -0,3 -0,3
Imidacloprid ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 -0,1 -0,1
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l 0,0000 0,0358 0,0345 0,0384 0,0370 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
Indomethacin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Iodid ges. mg/l 0,0000 - - - - - - - - -
Iomeprol ges. µg/l 0,0000 0,0008 0,0009 0,0016 0,0016 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
Iopamidol ges. µg/l 0,0000 0,0013 0,0013 0,0015 0,0015 0,0 0,3 0,3 0,4 0,4
Iopromid ges. µg/l 0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0002 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 0,0 0,0
Ioxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 211 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isophenphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isoproturon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2
Kalium ges. mg/l 0,0000 -0,0374 -0,0367 -0,0345 -0,0338 0,0 -0,7 -0,6 -0,6 -0,6
Kalium gel. mg/l 0,0000 -0,0331 -0,0323 -0,0305 -0,0298 0,0 -0,7 -0,7 -0,6 -0,6
Kobalt ges. µg/l 0,0000 -0,1163 -0,1146 -0,1135 -0,1122 0,0 -2,9 -2,9 -2,9 -2,9
Kobalt gel. µg/l 0,0000 -0,0081 -0,0080 -0,0078 -0,0077 0,0 -4,7 -4,6 -4,3 -4,1
Kupfer gel. µg/l 0,0000 0,0012 0,0013 0,0013 0,0025 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Kupfer ges. µg/l 0,0000 0,0127 0,0126 0,0132 0,0131 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Lamotrigin ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Lanthan gel. µg/l 0,0000 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Lanthan ges. µg/l 0,0000 0,0167 0,0161 0,0157 0,0151 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Lenacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3
Lidocain ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,8 -0,7 -0,5 -0,4
Linuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Lithium gel. µg/l 0,0000 -0,4699 -0,4618 -0,4287 -0,4203 0,0 -3,7 -3,6 -2,4 -2,3
Lithium ges. µg/l 0,0000 -0,4659 -0,4579 -0,4255 -0,4171 0,0 -3,4 -3,3 -2,3 -2,1
Losartan ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Magnesium ges. mg/l 0,0000 -0,0478 -0,0474 -0,0453 -0,0449 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3
Magnesium gel. mg/l 0,0000 -0,0358 -0,0355 -0,0335 -0,0334 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
Malathion ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mangan ges. µg/l 0,0000 -1,8319 -1,8189 -1,8061 -1,8038 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4
Mangan gel. µg/l 0,0000 -1,0824 -1,0610 -1,0330 -1,0164 0,0 -10,8 -10,0 -7,6 -7,2
MCPA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0004 0,0 -3,0 -2,9 -2,7 -2,6
MCPB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mecoprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,2 -0,2
Mesotrion ges. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - 0,5 0,5
Metalaxyl ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metamitron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0025 -0,0025 -0,0024 -0,0024 0,0 -15,0 -14,8 -14,5 -14,3
Metazachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0006 -0,0006 0,0 -1,6 -1,5 -1,5 -1,5
Metconazole ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metformin ges. µg/l 0,0000 0,0008 0,0008 0,0024 0,0025 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0007 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -5,2 -5,1 -5,0 -4,8
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metobromuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 212 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Metolachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,5 -1,5 -1,4 -1,4
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Metoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,5 -0,4 -0,2 -0,2
Metoprololsaeure ges. µg/l 0,0000 -0,0002 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
Metoxuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metribuzin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,5 -0,5 -0,4 -0,4
Metronidazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mevinphos ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mirex ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Molybdän ges. µg/l 0,0000 0,0038 0,0040 0,0046 0,0049 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Molybdän gel. µg/l 0,0000 0,0034 0,0035 0,0042 0,0044 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Monolinuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
m-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0003 -0,0003 0,0 -3,5 -3,3 -0,9 -0,9
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2
Naphthalin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0175 0,0171 0,0245 0,0244 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Napropamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Naproxen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0001 0,0 -1,5 -1,4 -0,8 -0,8
Natrium ges. mg/l 0,0000 -0,2389 -0,2330 -0,1629 -0,1518 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,2
Natrium gel. mg/l 0,0000 -0,2389 -0,2334 -0,1755 -0,1695 0,0 -0,6 -0,6 -0,4 -0,3
Neodym gel. µg/l 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Neodym ges. µg/l 0,0000 0,0139 0,0133 0,0129 0,0124 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2
Nickel gel. µg/l 1 0,0000 -0,0554 -0,0543 -0,0534 -0,0525 0,0 -4,6 -4,5 -4,2 -4,0
Nickel ges. µg/l 1 0,0000 -0,1633 -0,1610 -0,1595 -0,1579 0,0 -1,3 -1,3 -1,3 -1,3
Nicosulfuron ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nitenpyram ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l 0,0000 0,0020 0,0020 0,0021 0,0023 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 1 0,0000 0,0876 0,0876 0,0879 0,0856 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1
Nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N-Methylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Norflurazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,6 -1,5 -1,1 -1,0
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,5 -0,4 -0,3 -0,3
Omethoat ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Orbencarb ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l 0,0000 -0,0032 -0,0031 -0,0026 -0,0024 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l 0,0000 -0,0011 -0,0012 -0,0008 -0,0008 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 213 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Oxazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
oxi-Chlordan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
o-Xylol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Parathion-methyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-101 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-118 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-138 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-153 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-180 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Penconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pencycuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pendimethalin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0004 0,0004 0,0004 0,0003 0,0 0,4 0,4 0,4 0,4
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Permethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Phenanthren ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0199 0,0188 0,0225 0,0220 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Phenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,03 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,3 -0,3 -0,1 -0,1
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0006 -0,0006 0,0 -5,8 -4,7 -4,1 -4,0
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0001 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0012 0,0011 0,0 0,1 0,1 0,4 0,4
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0009 -0,0008 0,0 -0,8 -0,8 -0,5 -0,5
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 214 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Phoxim ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Picolinafen ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Picoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pirimicarb ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pregabalin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2
Primidon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Prochloraz ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Prometryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Propranolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propyphenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propyzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Prosulfocarb ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,4 -1,4 -1,3 -1,2
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pyren ges. ng/l 0,0000 -0,0478 -0,0505 -0,0452 -0,0478 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Quecksilber ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,2 0,3 0,3
Quinmerac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,0 -1,0 -1,0 -0,9
Quinoxifen ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ritalinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Roxythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Saccharin ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0004 -0,0003 0,0 -0,5 -0,4 -0,2 -0,2
Samarium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Samarium ges. µg/l 0,0000 0,0029 0,0028 0,0027 0,0026 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Selen gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0004 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Selen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0004 0,0004 0,0005 0,0007 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Silber ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0060 -0,0059 -0,0059 -0,0058 0,0 -6,1 -6,0 -6,0 -6,0
Silber gel. µg/l 0,005 0,0000 -0,0037 -0,0037 -0,0036 -0,0036 0,0 -33,3 -32,6 -32,4 -32,2
Simazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sitagliptin ges. µg/l 0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,6 -0,6 -0,4 -0,3
Sotalol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Stickstoff, gesamt ges. mg/l 0,0000 0,0014 0,0014 0,0017 0,0019 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l 0,0000 -0,0069 -0,0068 -0,0064 -0,0061 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1
Sulcotrion ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfadiazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfadimidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Sulfadoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfamerazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Sulfat ges. mg/l 0,0000 -0,2366 -0,2335 -0,2216 -0,2153 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,3
Sulfathiazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 215 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 - - 0,0 0,0 0,0 - -
Surfynol 104 ges. µg/l 0,0000 0,0006 0,0006 0,0008 0,0008 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Tebuconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Tebutam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tellur ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tellur gel. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Telmisartan ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Telodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Temazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Terbumeton ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Terbutryn ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -2,9 -2,8 -2,5 -2,4
Terbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0011 -0,0010 -0,0010 -0,0010 0,0 -7,5 -7,4 -7,0 -5,9
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thallium gel. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1
Thallium ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Thiabendazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiacloprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiamethoxam ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Titan ges. µg/l 5 0,0000 0,3186 0,3034 0,2873 0,2739 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Titan gel. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Toluol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0003 0,0003 0,0005 0,0005 0,0 0,3 0,3 0,4 0,4
Tramadol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
trans-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Triazophos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tribrommethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Trichlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Triclosan ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2
Trifluralin ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Trimethoprim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Uran ges. µg/l 0,0000 0,0019 0,0018 0,0018 0,0017 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Uran gel. µg/l 0,0000 0,0020 0,0018 0,0018 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Valsartan ges. µg/l 0,0000 -0,0021 -0,0020 -0,0019 -0,0019 0,0 -1,3 -1,3 -1,1 -1,0
Valsartansaeure ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Vanadium gel. µg/l 0,0000 0,0015 0,0015 0,0017 0,0020 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Vanadium ges. µg/l 0,0000 0,0331 0,0315 0,0312 0,0302 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Venlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,3 -0,3 -0,2
Vinylchlorid ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Wolfram ges. µg/l 0,0000 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0 0,4 0,4 0,4 0,3
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 216 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Wolfram gel. µg/l 0,0000 0,0014 0,0013 0,0014 0,0013 0,0 0,4 0,4 0,4 0,4
Ytterbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3
Ytterbium ges. µg/l 0,0000 0,0010 0,0009 0,0009 0,0009 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Zink ges. µg/l 0,0000 -0,4978 -0,4883 -0,4803 -0,4752 0,0 -0,5 -0,5 -0,5 -0,5
Zink gel. µg/l 4 0,0000 -0,0390 -0,0378 -0,0338 -0,0319 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
Zinn ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0017 0,0016 0,0016 0,0016 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C 0,0000 0,0012 0,0012 0,0013 0,0011 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Wassertemperatur (Winter) ges. °C 0,0000 -0,0303 -0,0297 -0,0291 -0,0286 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3
Tabelle 46: Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognos ezustand einer Entnahme von 5 m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel.
Differenz: = Erhöhung < 0,1%, = Erhöhung zw. 0,1% und 1%, = Erhöhung > 1%)
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0001 0,0002 0,0003 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1,4-Dioxan ges. µg/l 1 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4,5-T ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-D ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
2,4-DB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 217 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0007 0,0007 0,0012 0,0011 0,0 0,3 0,3 0,4 0,4
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3-Chloranilin ges. µg/l 0,06 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
3-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l 0,0000 -0,0004 -0,0004 0,0001 0,0002 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,1
4-Chloranilin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l 0,0000 -0,0022 -0,0021 -0,0016 -0,0015 0,0 -0,7 -0,7 -0,4 -0,4
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0008 0,0008 0,0014 0,0015 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -1,2 -1,1 -0,2 -0,2
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
Acenaphthen ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0095 -0,0097 0,0000 0,0015 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Acenaphthylen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0068 0,0064 0,0134 0,0132 0,0 0,2 0,2 0,4 0,4
Acesulfam-H ges. µg/l 0,0000 -0,0014 -0,0013 -0,0001 0,0001 0,0 -0,3 -0,2 0,0 0,0
Acetamiprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Aclonifen ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) ges. mg/l 0,015 0,0000 0,0001 - - - 0,0 0,3 - - -
a-Endosulfan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Alachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Aldrin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Aluminium ges. µg/l 0,0000 9,9338 9,4010 8,9735 8,4925 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Aluminium gel. µg/l 20 0,0000 0,0517 0,0490 0,0497 0,0488 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 218 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Ametryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Amidosulfuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Amidotrizoesaeure ges. µg/l 0,0000 -0,0004 -0,0003 0,0001 0,0002 0,0 -0,2 -0,1 0,0 0,1
Amisulprid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,9 -0,8 -0,6 -0,5
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0001 0,0001 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Ampa ges. µg/l 0,0000 -0,0021 -0,0019 -0,0016 -0,0015 0,0 -0,7 -0,6 -0,5 -0,4
Anilin ges. µg/l 0,08 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Anthracen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0075 0,0066 0,0128 0,0119 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2
Antimon gel. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Antimon ges. µg/l 0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0008 -0,0008 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
Arsen gel. µg/l 0,0000 0,0019 0,0018 0,0018 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Arsen ges. µg/l 0,0000 -0,0087 -0,0090 -0,0090 -0,0092 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
Atenolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Atrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Azoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Barium ges. µg/l 0,0000 -0,2781 -0,2837 0,0503 0,0509 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Barium gel. µg/l 0,0000 -0,4609 -0,4542 -0,2041 -0,2017 0,0 -0,8 -0,8 -0,2 -0,2
b-Endosulfan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bentazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Benzo(a)anthracen ges. ng/l 0,0000 0,0238 0,0215 0,0317 0,0292 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Benzo(a)pyren ges. ng/l 0,0000 0,0715 0,0682 0,0735 0,0704 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l 0,0000 0,0397 0,0377 0,0430 0,0406 0,0 0,1 0,1 0,2 0,1
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l 0,0000 0,0437 0,0414 0,0454 0,0434 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l 0,0000 0,0755 0,0721 0,0787 0,0751 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Benzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Benzotriazol ges. µg/l 0,0000 -0,0055 -0,0053 -0,0043 -0,0041 0,0 -0,7 -0,6 -0,4 -0,4
Beryllium ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0015 0,0015 0,0014 0,0013 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2
Beryllium gel. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Bezafibrat ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bifenox ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bifenthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bismut ges. µg/l 0,0000 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Bismut gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Bisoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -2,7 -2,5 -1,8 -1,6
Bisphenol A ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
Blei gel. µg/l 0,1 0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,3
Blei ges. µg/l 0,0000 -0,2185 -0,2152 -0,2129 -0,2114 0,0 -1,4 -1,4 -1,4 -1,4
Bor ges. µg/l 30 0,0000 -0,4331 -0,4176 -0,3762 -0,3407 0,0 -0,8 -0,8 -0,7 -0,6
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 219 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Bor gel. µg/l 30 0,0000 -0,3735 -0,3615 -0,3277 -0,2977 0,0 -0,8 -0,8 -0,6 -0,6
Boscalid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bromacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bromdichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Bromid ges. mg/l 0,5 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Bromoxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cadmium gel. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,2
Cadmium ges. µg/l 0,0000 -0,0018 -0,0017 -0,0017 -0,0017 0,0 -0,9 -0,8 -0,8 -0,8
Calcium ges. mg/l 0,0000 0,0437 0,0387 0,0493 0,0550 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1
Calcium gel. mg/l 0,0000 0,0397 0,0354 0,0466 0,0532 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1
Candesartan ges. µg/l 0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0008 -0,0007 0,0 -0,5 -0,4 -0,3 -0,3
Carbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0002 0,0 -0,6 -0,5 -0,4 -0,4
Carbendazim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,2 0,3 0,3
Carbetamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cer gel. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0
Cer ges. µg/l 0,0000 0,0385 0,0362 0,0348 0,0329 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2
Chlorbenzol ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chloressigsäure ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Chlorid ges. mg/l 0,0000 -0,1240 -0,1198 0,0140 0,0289 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chloroform ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chlortoluron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,7 -1,6 -1,5 -1,5
Chrom ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0326 0,0310 0,0300 0,0284 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2
Chrom gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Chrysen ges. ng/l 0,0000 0,0517 0,0485 0,0571 0,0538 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
cis-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clarithromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2
Climbazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clomazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,2 -1,1 -0,9 -0,9
Clopyralid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Clothianidin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Codein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Coffein ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0001 0,0001 0,0006 0,0006 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2
Coumaphos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,02 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,005 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Cyclamat-H ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 -0,1
Cypermethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Cyproconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 220 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Deltamethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desethylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desmetryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0014 -0,0014 -0,0013 -0,0013 0,0 -2,0 -2,0 -2,0 -1,9
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diazinon ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l 0,0000 0,0119 0,0115 0,0128 0,0125 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Dibromchlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dicamba ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dichlorprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dichlorvos ges. µg/l 0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diclofenac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,8 -0,7 -0,5 -0,5
Dicofol ges. ng/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - - -
Dieldrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0006 0,0009 0,0013 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Diflubenzuron ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diflufenican ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Dihydrocodein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimefuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethenamid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0005 -0,0004 0,0 -3,5 -3,5 -3,4 -3,2
Dimethoat ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Diuron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4
Dysprosium ges. µg/l 0,0000 0,0020 0,0019 0,0018 0,0017 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Dysprosium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Eisen ges. µg/l 0,0000 6,3576 5,4853 4,9711 4,1625 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Eisen gel. µg/l 20 0,0000 -0,1033 -0,1005 -0,0827 -0,0811 0,0 -0,3 -0,2 -0,2 -0,2
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Endrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,1 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Epoxiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6
Erbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Erbium ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0009 0,0009 0,0008 0,0008 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 221 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Erythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ethidimuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ethofumesat ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0008 -0,0008 -0,0008 -0,0007 0,0 -2,9 -2,9 -2,9 -2,8
Ethylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l 0,0000 0,0048 0,0045 0,0094 0,0099 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Etofenprox ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Etrimphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenamidon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenitrothion ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Fenpropimorph ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fenthion ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Florasulam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fluazifop-p ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Flufenacet ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -5,3 -5,2 -4,6 -3,9
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0003 0,0 -1,1 -1,1 -1,1 -0,9
Fluoranthen ges. ng/l 0,0000 0,1232 0,1139 0,1251 0,1170 0,0 0,2 0,1 0,2 0,2
Fluoren ges. ng/l 1 0,0000 -0,0103 -0,0107 -0,0035 -0,0037 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0
Fluorid ges. mg/l 0,25 0,0000 - - - - 0,0 - - - -
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Flurtamone ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Furosemid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,1 -1,0 -0,4 -0,3
Gabapentin ges. µg/l 0,0000 -0,0007 -0,0005 -0,0001 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 0,0 0,0
Gadolinium ges. µg/l 0,0000 0,0024 0,0023 0,0023 0,0038 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3
Gadolinium gel. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0013 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 0,6
Gemfibrozil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0009 -0,0009 -0,0009 -0,0009 0,0 -3,5 -3,4 -3,0 -2,8
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,1 0,3 0,3
Haloxyfop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Heptachlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Hexazinon ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0005 -0,0004 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,3
Hydrogencarbonat ges. mg/l 0,0000 -0,3775 - - - 0,0 -0,2 - - -
Ibuprofen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,5 -0,5 -0,2 -0,2
Imidacloprid ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 0,0 0,0
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l 0,0000 0,0358 0,0340 0,0404 0,0384 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2
Indomethacin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 222 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Iodid ges. mg/l 0,0000 - - - - - - - - -
Iomeprol ges. µg/l 0,0000 0,0008 0,0009 0,0020 0,0021 0,0 0,1 0,1 0,2 0,3
Iopamidol ges. µg/l 0,0000 0,0013 0,0014 0,0017 0,0017 0,0 0,3 0,4 0,4 0,4
Iopromid ges. µg/l 0,0000 -0,0008 -0,0007 0,0002 0,0005 0,0 -0,3 -0,3 0,1 0,1
Ioxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isophenphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Isoproturon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2
Kalium ges. mg/l 0,0000 -0,0374 -0,0365 -0,0333 -0,0324 0,0 -0,7 -0,6 -0,6 -0,5
Kalium gel. mg/l 0,0000 -0,0330 -0,0322 -0,0295 -0,0286 0,0 -0,7 -0,7 -0,6 -0,6
Kobalt ges. µg/l 0,0000 -0,1160 -0,1144 -0,1134 -0,1122 0,0 -2,9 -2,9 -2,9 -2,9
Kobalt gel. µg/l 0,0000 -0,0081 -0,0080 -0,0078 -0,0076 0,0 -4,7 -4,6 -4,2 -4,0
Kupfer gel. µg/l 0,0000 0,0012 0,0013 0,0014 0,0032 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2
Kupfer ges. µg/l 0,0000 0,0127 0,0126 0,0136 0,0136 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Lamotrigin ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
Lanthan gel. µg/l 0,0000 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Lanthan ges. µg/l 0,0000 0,0167 0,0158 0,0153 0,0146 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Lenacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3
Lidocain ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,8 -0,6 -0,4 -0,3
Linuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Lithium gel. µg/l 0,0000 -0,4689 -0,4606 -0,4114 -0,4015 0,0 -3,7 -3,6 -2,3 -2,2
Lithium ges. µg/l 0,0000 -0,4649 -0,4567 -0,4085 -0,3987 0,0 -3,4 -3,3 -2,2 -2,1
Losartan ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Magnesium ges. mg/l 0,0000 -0,0477 -0,0475 -0,0445 -0,0443 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3
Magnesium gel. mg/l 0,0000 -0,0358 -0,0356 -0,0327 -0,0328 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
Malathion ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mangan ges. µg/l 0,0000 -1,8278 -1,8248 -1,8159 -1,8261 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4
Mangan gel. µg/l 0,0000 -1,0800 -1,0566 -1,0191 -1,0010 0,0 -10,8 -9,9 -7,5 -7,1
MCPA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0004 0,0 -2,9 -2,9 -2,6 -2,5
MCPB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mecoprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,2 -0,1
Mesotrion ges. µg/l 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - 0,9 0,8
Metalaxyl ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metamitron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0025 -0,0025 -0,0024 -0,0024 0,0 -15,0 -14,8 -14,4 -14,3
Metazachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0006 -0,0006 0,0 -1,5 -1,5 -1,5 -1,5
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 223 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Metconazole ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metformin ges. µg/l 0,0000 0,0008 0,0008 0,0034 0,0035 0,0 0,1 0,1 0,3 0,3
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0007 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -5,2 -5,1 -5,0 -4,8
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metobromuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metolachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,5 -1,4 -1,4 -1,4
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,1
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Metoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0002 -0,0001 0,0 -0,5 -0,4 -0,1 -0,1
Metoprololsaeure ges. µg/l 0,0000 -0,0002 -0,0001 0,0001 0,0001 0,0 -0,1 -0,1 0,1 0,1
Metoxuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Metribuzin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,5 -0,4 -0,4 -0,4
Metronidazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mevinphos ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Mirex ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Molybdän ges. µg/l 0,0000 0,0038 0,0041 0,0052 0,0056 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3
Molybdän gel. µg/l 0,0000 0,0034 0,0036 0,0047 0,0051 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3
Monolinuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
m-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0003 -0,0002 0,0 -3,5 -3,2 -0,7 -0,7
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,3
Naphthalin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0175 0,0169 0,0288 0,0287 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3
Napropamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Naproxen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,5 -1,4 -0,7 -0,7
Natrium ges. mg/l 0,0000 -0,2384 -0,2314 -0,1224 -0,1066 0,0 -0,5 -0,5 -0,2 -0,2
Natrium gel. mg/l 0,0000 -0,2384 -0,2319 -0,1422 -0,1346 0,0 -0,6 -0,6 -0,3 -0,3
Neodym gel. µg/l 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Neodym ges. µg/l 0,0000 0,0139 0,0131 0,0125 0,0118 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2
Nickel gel. µg/l 1 0,0000 -0,0552 -0,0541 -0,0530 -0,0520 0,0 -4,6 -4,5 -4,1 -4,0
Nickel ges. µg/l 1 0,0000 -0,1629 -0,1609 -0,1595 -0,1583 0,0 -1,3 -1,3 -1,3 -1,3
Nicosulfuron ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nitenpyram ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l 0,0000 0,0020 0,0020 0,0022 0,0025 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 1 0,0000 0,0874 0,0883 0,0892 0,0862 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
N-Methylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Norflurazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 224 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,5 -1,4 -1,0 -0,9
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,5 -0,4 -0,3 -0,3
Omethoat ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Orbencarb ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l 0,0000 -0,0032 -0,0031 -0,0023 -0,0020 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l 0,0000 -0,0011 -0,0013 -0,0007 -0,0006 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Oxazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
oxi-Chlordan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
o-Xylol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Parathion-methyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-101 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-118 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-138 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-153 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
PCB-180 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Penconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pencycuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pendimethalin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0004 0,0004 0,0003 0,0003 0,0 0,4 0,4 0,4 0,3
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Permethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Phenanthren ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0199 0,0183 0,0242 0,0236 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Phenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,03 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 225 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0006 -0,0006 0,0 -5,7 -4,6 -4,0 -3,9
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0002 0,0002 0,0 -0,1 -0,1 0,1 0,1
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0018 0,0018 0,0 0,1 0,1 0,7 0,7
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0008 -0,0007 0,0 -0,8 -0,7 -0,5 -0,5
Phoxim ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Picolinafen ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Picoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pirimicarb ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pregabalin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2
Primidon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Prochloraz ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Prometryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1
Propranolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propyphenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Propyzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Prosulfocarb ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,4 -1,4 -1,3 -1,2
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,2 -0,2
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Pyren ges. ng/l 0,0000 -0,0477 -0,0524 -0,0443 -0,0488 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Quecksilber ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,2 0,3 0,3
Quinmerac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,0 -1,0 -1,0 -0,9
Quinoxifen ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Ritalinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Roxythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Saccharin ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,5 -0,4 -0,1 -0,1
Samarium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Samarium ges. µg/l 0,0000 0,0029 0,0028 0,0026 0,0025 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Selen gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0002 0,0006 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2
Selen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0004 0,0004 0,0006 0,0009 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Silber ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0060 -0,0059 -0,0058 -0,0058 0,0 -6,1 -6,0 -6,0 -5,9
Silber gel. µg/l 0,005 0,0000 -0,0037 -0,0037 -0,0036 -0,0036 0,0 -33,2 -32,5 -32,3 -32,1
Simazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sitagliptin ges. µg/l 0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0006 -0,0006 0,0 -0,6 -0,6 -0,3 -0,3
Sotalol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Stickstoff, gesamt ges. mg/l 0,0000 0,0014 0,0014 0,0019 0,0022 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l 0,0000 -0,0069 -0,0068 -0,0062 -0,0058 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1
Sulcotrion ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfadiazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 226 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Sulfadimidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Sulfadoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfamerazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 0,0
Sulfat ges. mg/l 0,0000 -0,2360 -0,2335 -0,2162 -0,2080 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
Sulfathiazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 - - 0,0 0,0 0,0 - -
Surfynol 104 ges. µg/l 0,0000 0,0006 0,0006 0,0009 0,0009 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3
Tebuconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Tebutam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tellur ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tellur gel. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Telmisartan ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1
Telodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Temazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Terbumeton ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Terbutryn ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -2,9 -2,8 -2,5 -2,3
Terbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0011 -0,0010 -0,0010 -0,0010 0,0 -7,4 -7,3 -7,0 -5,8
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thallium gel. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1
Thallium ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Thiabendazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiacloprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Thiamethoxam ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Titan ges. µg/l 5 0,0000 0,3179 0,2970 0,2735 0,2548 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1
Titan gel. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Toluol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0003 0,0003 0,0006 0,0006 0,0 0,3 0,3 0,4 0,4
Tramadol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0
trans-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Triazophos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Tribrommethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Trichlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Triclosan ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3
Trifluralin ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Trimethoprim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l 0,0000 -0,0002 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1
Uran ges. µg/l 0,0000 0,0019 0,0017 0,0017 0,0017 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Uran gel. µg/l 0,0000 0,0019 0,0018 0,0018 0,0017 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Valsartan ges. µg/l 0,0000 -0,0021 -0,0020 -0,0018 -0,0018 0,0 -1,3 -1,3 -1,0 -1,0
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 227 -
Stoffname Probenvorb. Einheit
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%]
Valsartansaeure ges. µg/l 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Vanadium gel. µg/l 0,0000 0,0015 0,0015 0,0019 0,0022 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Vanadium ges. µg/l 0,0000 0,0330 0,0309 0,0305 0,0292 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2
Venlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2
Vinylchlorid ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Wolfram ges. µg/l 0,0000 0,0017 0,0016 0,0017 0,0017 0,0 0,4 0,3 0,4 0,3
Wolfram gel. µg/l 0,0000 0,0014 0,0013 0,0014 0,0014 0,0 0,4 0,4 0,4 0,4
Ytterbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3
Ytterbium ges. µg/l 0,0000 0,0009 0,0009 0,0009 0,0008 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3
Zink ges. µg/l 0,0000 -0,4967 -0,4864 -0,4770 -0,4726 0,0 -0,5 -0,5 -0,5 -0,5
Zink gel. µg/l 4 0,0000 -0,0389 -0,0373 -0,0313 -0,0287 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3
Zinn ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0017 0,0016 0,0016 0,0015 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C 0,0000 0,0012 0,0013 0,0014 0,0011 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Wassertemperatur (Winter) ges. °C 0,0000 -0,0302 -0,0296 -0,0289 -0,0283 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 228 -
10.5 Zusätzliche Prüfung der potenziellen Beeinflussung der Entnahme durch die
oberhalb gelegene Kläranlage
Bedingt durch die Lage des Entnahmebauwerks nur ca. 700 m unterhalb der Einleitung der Kläran-
lage Dormagen-Rheinfeld auf der gleichen Gewässerseite wurde überprüft, inwiefern das dort zu
entnehmende Wasser ggf. eine erhöhte Belastung durch die Kläranlagen aufweist.
Dies war erforderlich, um korrekte Prognosen der Auswirkungen unterhalb der Entnahmestelle vor-
nehmen zu können, da ggf. abweichende Eingangsdaten für die Prognosen der Entnahme erforder-
lich gewesen wären, sofern die Entnahme ausschließlich aus einer potenziell höher belasteten Ab-
wasserfahne erfolgt wäre. Dies lies sich jedoch nicht feststellen (vgl. folgende Ausführungen). Dem-
entsprechend musste keine weitergehende Differenzierung der Wasserbeschaffenheiten erfolgen.
Dies wurde anhand einer longitudinalen Mischrechnung, anhand der in einem gewissen Abstand zur
Einleitung eine anteilige Durchmischung mit dem Rheinwasser angenommen wird. Das Vorgehen
resultiert von einem früheren Projekt (Koenzen, Schirmer und Karthaus-Sausen 2016).
Anhand der Entfernung der Entnahmestelle von der KA Einleitung von ca. 700 m ist eine Durchmi-
schung mit 25 % des Rheinabflusses im Bereich der Entnahmestelle anzunehmen.
Zur Beurteilung wurden die aktuelle Jahresabwassermenge (letzte in ELWAS veröffentlichte Erhe-
bungsjahre in Bezug zu weiteren verfügbaren Daten (Stand 27.06.2022, LANUV NRW 2022d): 2018,
2019, 2020; JAM: 4.708.739 m³/a), der Trockenwetterabfluss anhand des MIN -Wertes der gemes-
senen Wasservolumen im Rahmen der Überwachung nach § 94 LWG nach Prüfung auf Ausreißer,
die Verhältnisse des Ablaufs der Nachklärung (Messste lle 22216725) anhand der vorliegenden
Überwachungsergebnisse nach § 94 LWG in ELWAS in Verbindung mit den Verhältnissen der Mess-
stelle 090037, Rhein km 698,9 R berücksichtigt (LANUV NRW 2022d).
Die Prüfung erfolgte anhand einer Auswahl an Parametern, die sowohl im KA -Ablauf als auch im
Gewässer gemessen wurden und vergleichbar belastbar mit einer einfachen Mischrechnung zu
prognostizieren sind. Somit handelte es sich um folgende Parameter:
- Ammonium-Stickstoff
- Cadmium
- Chlorid
- Gesamtphosphat-Phosphor
- Nitrat-Stickstoff
- Quecksilber
Zur vorsorglichen Betrachtung wurden zwei verschiedene Szenarien berücksichtigt:
Tabelle 47: Die betrachteten Szenarien zur Prüfung de s Einflusses der Abwasserfahne der KA Dormagen -
Rheinfeld auf die Wasserqualität an der Entnahmestelle
Szenario Kläranlage Gewässer
Konzentration Abfluss Konzentration Abfluss
1 (mittleres Szenario) Mittelwert JAM
(Mittelwert)
Mittelwert MQ
(100% & 25%)
2 (Trockenwetter) 90 P MIN (Annahme
Trockenwetter)
90 P MNQ
(100% & 25%)
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 229 -
Trotz teils großer Unterschiede zwischen vorliegenden Konzentrationen liegen bedingt durch die
sehr geringe Einleitmenge (JAM (Mittelwert): 0,147 m³/s; Annahme Trockenwetter: 0,051 m³/s) im
Verhältnis zum Abfluss des Rheins (MNQ: 909 m³/s; MQ: 2080 m³/s) selbst bei einer Durchmischung
von nur 25% keine Veränderungen der Konzentrationen im messbaren Bereich vor (Anteil KA -Ein-
leitung an Abfluss: < 0,04%).
Tabelle 48: Abgestimmte Vorgehensweise zur anteiligen Mischung der longitudinalen Mischrechnung (Koen-
zen, Schirmer und Karthaus-Sausen 2016).
Durchmischungszonen Abstand unterhalb Einleitung anteilige Mischung
1 0 – 100 m 10 % des Abflusses
2 100 m – 1 km 25 % des Abflusses
3 1 km – 10 km 35 % des Abflusses
4 10 km – 30 km 50 % des Abflusses
5 30 km – 50 km 70 % des Abflusses
6 ab 50 km 100 % des Abflusses
Die Werte sind im Folgenden dargestellt.
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 230 -
Tabelle 49: Bestandsverhältnisse für eine Auswahl an Parametern bei mittleren Verhältnissen bei Durchführung einer longitudinalen Mischre chnung
Szenario 1: mittlere Verhältnisse
Kläranlage Dormagen-Rhein-
feld
Rhein (Messstelle 090037) uh KA Dormagen-Rheinfeld
Konzentration Abfluss
[l/s]
Konzentration Abfluss [l/s] Konzentration
Quelle Überwachung
nach §94 LWG
(ELWAS)
JAM
(ELWAS)
Messstelle 090037
(ELWAS)
Pegel Köln
(MQ)
Ergebnis
Stoffname Mittel-
wert
Einheit Mittel-
wert
Mittelwert Einheit Mittelwert
(100%)
Mittelwert
(25%)
Durchmischung
100%
Durchmischung
25%
Einheit
Ammonium-Stickstoff 0,445 mg/l 147 0,065 mg/l 2080000 520000 0,065 0,065 mg/l
Cadmium 0,007 µg/l 147 0,020 µg/l 2080000 520000 0,020 0,020 µg/l
Chlorid 108 mg/l 147 45 mg/l 2080000 520000 45 45 mg/l
Gesamtphosphat-
Phosphor
0,62 mg/l 147 0,07 mg/l 2080000 520000 0,07 0,07 mg/l
Nitrat-Stickstoff 5,71 mg/l 147 2,44 mg/l 2080000 520000 2,44 2,44 mg/l
Quecksilber 0,0025 µg/l 147 0,0053 µg/l 2080000 520000 0,0053 0,0053 µg/l
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“
- 231 -
Tabelle 50: Bestandsverhältnisse für eine Auswahl an Parametern bei Trockenwetter bei Durchführung einer longitudinalen Mischrechnung
Szenario 2: Trockenwetter
Kläranlage Dormagen-Rhein-
feld
Rhein (Messstelle 090037) uh KA Dormagen-Rheinfeld
Konzentration Abfluss
[l/s]
Konzentration Abfluss [l/s] Konzentration
Quelle Überwachung
nach §94 LWG
(ELWAS)
JAM
(ELWAS)
Messstelle 090037
(ELWAS)
Pegel Köln
(MNQ)
Ergebnis
Stoffname 90 P Einheit MIN (Tro-
cken-
wetter)
90 P Einheit MNQ
(100%)
MNQ
(25%)
Durchmischung
100%
Durchmischung
25%
Einheit
Ammonium-Stickstoff 1,568 mg/l 51 0,098 mg/l 909000 227250 0,098 0,098 mg/l
Cadmium 0,0098 µg/l 51 0,031 µg/l 909000 227250 0,031 0,031 µg/l
Chlorid 140 mg/l 51 55 mg/l 909000 227250 55 55 mg/l
Gesamtphosphat-
Phosphor
0,88 mg/l 51 0,10 mg/l 909000 227250 0,10 0,10 mg/l
Nitrat-Stickstoff 8,46 mg/l 51 3,00 mg/l 909000 227250 3,00 3,00 mg/l
Quecksilber 0,0025 µg/l 51 0,0090 µg/l 909000 227250 0,0090 0,0090 µg/l
Die Konzentrationen der Messstelle 090037 sowie die ermittelten Konzentrationen unterhalb der Einleitstelle der KA Dormagen -Rheinfeld sind im
Rahmen der dargestellten Nachkommastellen identisch. Somit ist eine weitergehende Berücksichtigung der Entnahme aus der Fahne der KA-Ein-
leitung nicht erforderlich.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_1 Zeichnerische Festlegung Karte1)
616 Zeichen
Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3Blatt 4 Blatt 1 LEGENDE Zeichnerische Festlegung Leitungstrasse und Entnahmebereich Land NRW (2022) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5 Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 - Die im Braunkohlenplan dargestellte Leitungstrasse ist sinngemäß aus dem Planzeichen für Leitungen und Bandanlagen entwickelt worden. BRAUNKOHLENPLAN GARZWEILER II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung Zeichnerische Festlegung M 1:10 000 Vorentwurf (13.09.2022)
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_ 3 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt3)
3558 Zeichen
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
SC0/HT
HA,aci
FG,wf3
HA,aci
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SB2
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HA,aci
HA,aci
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SF6
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SB5
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SL0
SB2
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EA,xd2
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EB,xd2
SB5
FG,wf4a
SF6
HA,aci
HA,aci
EB,xd2
SB6
AA,lrt90,ta1-2,m
SF6/GF2
SB6
SB5
EB,xd2
SB5
SB5
AG,lrt100,ta1-2,m
HW,neo7/HN
HA,aci
HA,aci
HJ7,oq2
SC0
ED,veg1
SG4a
AG,lrt90,ta1-2,m
EB,xd2
V,me2
V,me2
V,me2
V,me2
HA,aci
EA3
HD,mf6
HJ7,oq2/HJ0,ka4
AG,lrt100,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
AM,lrt100,ta-11a,m
AG,lrt90,ta1-2,m
V,me2
SB2
SG4a
HJ7,oq2
AA,lrt100,ta-11a,m
V,me2
SP4
V,me6,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
HA,aci
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,me2
V,mf1
EB,xd2
HA,aci
HJ0,ka4
BA,lrt100,ta1-2,m
HD,mf6
AG,lrt100,ta1-2,m
V,me2
BB,lrg100
HJ0,ka6
BD0,lrg100,kb
V,mf8,stb3
V,mf8,stb3
BB,lrg100
EA,xd2
V,mf8,stb3
HA,aci
V,mf8,stb3
SB2
HN
V,mf8,stb3
KC,neo1
V,mf8,stb3
V,mf7
BB,lrg100
BA,lrt30,ta-11a,m
BD0,lrg100,kb
V,mf8,stb3
SG4a
EB,xd2
SG4a
SG4a
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
FM,wf4a
V,mf1
BD3,lrg100,ta1-2
KC,neo1
BA,lrt90,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
AG,lrt100,ta1-2,m/BB,lrg100
SB0
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta1-2
EA,xd2
V,mf8,stb3
BA,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BB,lrg100
V,me6,stb3
BF,lrt30,ta-11
BA,lrt100,ta-11a,m
V,mf8,stb3
HD,mf6
BD3,lrg100,ta1-2
HT,mf8,stb3
AQ,lrt90,ta1-2,m
BB,lrg100
V,mf8,stb3
HJ0,ka4
BD7,lrg100,kb
BF,lrt90,ta1-2
FM,wf3
BA,lrt90,ta1-2,m
BH,lrt90,ta1-2
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V,mf8,stb3
KB,neo1/BB,lrg100
BD3,lrg100,ta1-2
HT,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
BH,lrt90,ta1-2
BA,lrt100,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
BA,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,me6,stb3
BA,lrt100,ta1-2,m
AG,lrt100,ta1-2,m
ED,veg1
AM,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
BA,lrt100,ta1-2,m
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V,mf8,stb3
BF,lrt30,ta1-2
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta1-2
HW,neo7
V,mf8,stb3
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta3-5
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BB,lrg100
BD3,lrg100,ta3-5
FF,wf4a
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BF,lrt90,ta1-2
AB,lrt100,ta1-2,m
BF,lrt90,ta1-2
V3
V3V5AR
V6
V6
V6
A1
A1
A1
K1
K1
K1
K2
K2
K2
K4
LSG-4806-0009
6.2.4.70/71
6.2.4.426.2.4.73
6.2.4.75
6.2.4.77
6.2.4.76
6.2.4.33
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
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Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
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Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 3
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (05_Fachbeitrag Bauverfahrensbeschreibung)
25987 Zeichen
1
12.09.20
Neubau der Rheinwassertransportleitung vom
Rhein bei Dormagen bis zu den
Übergabepunkten im Bereich der Tagebaue
Hambach und Garzweiler
Beschreibung der wesentlichen Bautätigkeiten zur Errichtung der
Rheinwassertransportleitung (RWTL) zur Beurteilung möglicher
Beeinträchtigungen der UVP-Schutzgüter
(Bauverfahrensbeschreibung)
RWE Power AG, Hauptabteilung Bauwesen (Juli 2022)
2
12.09.20
Beschreibung der wesentlichen Bautätigkeiten zur Errichtung der
Rheinwassertransportleitung (RWTL ) zur Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen
der UVP-Schutzgüter (Bauverfahrensbeschreibung)
1. Allgemeines / Bauvorbereitung / Baustelleneinrichtungsflächen
Bauarbeiten werden im gesamten Trassenbereich der RWTL vom Entnahmebauwerk am
linken Rheinufer des Rheins bei Dormagen bis zu den definierten Übergabepunkten im
Bereich der Tagebaue Hambach und Garzweiler durchgeführt. Die Arbeiten werden
abschnittsweise, unterteilt in Baulose in der Regel zur Tagzeit ausgeführt. Besondere
Einzelmaßnahmen, wie z. B. größere Betonagen bei den Bauwerken, können auch über
die Nachtzeit durchgeführt werden.
Alle erforderlichen Baugeräte und Baumaschinen entsprechen grundsätzlich der
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 06.09.2002 sowie seit dem
03.01.2006 der zweiten Stufe der Richtlinie 2000/14/EG.
Die Leitungstrassen verlaufen insbesondere über landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Bei der Planung und dem Bau der Rohrleitungen und Bauwerke werden neben den
gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Bodens (BBSchG, BBSchV) die einschlägigen
Regelwerke des DVGW (Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) und die
einschlägigen DIN-Normen beachtet. Dabei kommen insbesondere folgende
Regelwerke und Normen zur Anwendung:
• DVGW Merkblatt G 451 „Bodenschutz bei der Planung von Gastransportleitungen
• DVGW Technische Regel Arbeitsblatt W 400 (Technische Regeln
Wasserverteilungsanlagen; Teil 1 „Planung“ und Teil 2 „Bau und Prüfung“)
• DIN 2880 „ Anwendung von Zementmörtel-Auskleidung für Gußrohre, Stahlrohre
und Formstücke
• DIN 19639 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“
• DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial“
Darüber hinaus wurde ein eigenes Bodenschutzkonzept für die Errichtung der RWTL
erstellt, das der Planung und Bautätigkeit zu Grunde gelegt wird.
Die genannten technischen Regelwerke bilden für den Wasserleitungsbau und den
Umgang mit dem Boden beim Leitungsbau die allgemein anerkannten Regeln der
Technik ab und sind darum der Vorhabenumsetzung zu Grunde zu legen. Die Regelwerke
dienen dabei unter anderem der Leitungssicherheit, der Arbeitssicherheit sowie dem
Bodenschutz bei der Errichtung des Vorhabens.
Soweit das Merkblatt DVGW G 451 höhere Schutzvorkehrungen als die DIN 19639
vorsieht und nicht in Widerspruch zur DIN 19639 steht, wird das Merkblatt zum noch
besseren Bodenschutz ergänzend herangezogen. Hintergrund der Anwendung des
eigentlich dem Gasleitungsbau entstammenden Regelwerks ist, dass die von der
Rheinwassertransportleitung betroffenen Grundeigentümer im landwirtschaftlichen
Bereich vielfach zuvor mit dem Erdgaspipelinebau konfrontiert waren und mit der
Bodenschonung nach dem Merkblatt DVGW G 451 gute Erfahrungen zum Erhalt ihrer
landwirtschaftlichen Nutzfläche gemacht haben.
Aus den genannten technischen Regelwerken leitet sich der nachfolgende regelhafte
Bauablauf für die Errichtung der RWTL ab.
3
12.09.20
a. Bauvorbereitung (Baugrunderkundung, Kampfmittelbeseitigung, Archäologie)
Die bauvorbereitenden Arbeiten werden über den gesamten Trassenbereich der RWTL
verteilt, in ausgesuchten Abschnitten durchgeführt. Es werden Transport-, Erd- und
Erkundungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen an einzelnen Arbeitsstellen bzw.
-abschnitten (Archäologie) und dauern i. d. R. jeweils nur wenige Tage. Archäologische
Grabungen mit Einsatz eines Baggers können sich je nach Befund über mehrere Wochen
erstrecken. Insgesamt kommen bei den bauvorbereitenden Maßnahmen typische
Baugeräte, wie 1 LKW, 1 Bagger, 1 Radlader und verschiedene grundbautechnische
Sondierungsgeräte zum Einsatz.
b. Herstellung und Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden punktuell innerhalb des gesamten
Trassenbereichs der RWTL an den Bauwerken (Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump-
und Verteilbauwerk), an ausgewählten Bereichen der Rohrdurchpressungen (Querungen)
und an zentralen Stellen im Trassenverlauf der Rohrleitungen errichtet. Zur Erschließung
dieser Flächen werden bestehende Straßen- und Wegeverbindungen genutzt bzw.
ausgebaut. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Aufstellung von Material-,
Baubesprechungs- und Sanitärcontainern sowie für die Nutzung als Parkplatz und
Lagerplatz mit Schotter befestigt. Vorhandener Oberboden wird hierfür abgeschoben
und für den Wiedereinbau nach Beendigung der Baumaßnahme seitlich gelagert.
Schotterbefestigung und Unterboden werden durch ein Geovlies getrennt. Soweit
erforderlich, wird vorlaufend zum Schottereinbau eine Bodenverbesserung zur Erhöhung
der Tragfähigkeit des Bodens durch Einfräsen von Kalk und Zement durchgeführt.
Zusätzlich wird auf den Flächen bedarfsweise eine Beleuchtung vorgesehen. Die
Baustellencontainer werden mit LKW angeliefert und mit Mobilkran abgeladen. Nach
Beendigung der Baumaßnahmen für die Verlegung der RWTL werden die
Baustelleneinrichtungsflächen zurückgebaut, der ggf. mit Kalk und Zement verfestigte
Boden aufgenommen und der seitlich gelagerte Oberboden wieder angedeckt.
Die Errichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche dauert ca. 4 Wochen (Rückbau 3
Wochen). Bei der Herstellung der einzelnen Baustelleneinrichtungsflächen kommen im
Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: 2 Bagger, 1 Mobilkran, 3 LKW, 1
Planierraupe, 1 Vibrationswalze, bedarfsweise 1 Bodenfräse und 1 Wasserwagen.
Bei der Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche werden diese regelmäßig mit PKW und
LKW angefahren. Die Verkehrsbelastung ist gering (< 100 Kfz/d) und grundsätzlich mit
dem Verkehr auf Erschließungsstraßen im öffentlichen Raum vergleichbar.
2. Verlegung Rohrleitungen auf Freiflächen in offener Bauweise
(Erdarbeiten, Leitungsbau, Transportfahrten)
Bei der Verlegung der Rohrleitungen für die RWTL handelt es sich um eine Linienbaustelle
(ca. 45,5 km). Außen beschichtete Stahlrohre DN 2.200 (Bündelungsleitung,
Hambachleitung) und DN 1.400 (Garzweilerleitung) werden als Druckrohrleitung verlegt.
Parallel zu den Rohrleitungen werden Strom- und Steuerungskabel im Bereich der
Rohrleitungsgräben innerhalb des Schutzstreifens mitverlegt. Die Länge der
Bündelungsleitung beträgt rd. 22,4 km. Dort werden 3 nebeneinanderliegende
Stahlrohre DN 2.200 verlegt. Die Regeltrassenbreite einschließlich Arbeitstreifen beträgt
4
12.09.20
dort 70 m. Die Länge der Hambachleitung beträgt rd. 18,5 km. Dort werden
2 nebeneinanderliegende Stahlrohre DN 2.200 verlegt. Die Regeltrassenbreite beträgt
dort 60 m. Die Länge der Garzweilerleitung beträgt rd. 4,2 km. Dort werden 2
nebeneinanderliegende Stahlrohre DN 1.400 verlegt. Die Regeltrassenbreite beträgt
dort 70 m. Die Rohrleitungen werden jeweils in abgeböschten Einzelgräben verlegt. Die
Regeltiefe der Rohrleitungsgräben beträgt je nach Nennweite der Rohre zwischen ca.
3,0 m – 5,0 m. Die Breite der Rohrleitungsgräben beträgt jeweils rd. 10 m. Der
Regelabstand zwischen den Rohren beträgt ca. 4 m. Die Überdeckung der Rohrleitungen
und begleitender Strom- und Steuerungskabel beträgt nach Wiederverfüllung
mindestens 1,25 m.
Die Durchführung der Rohrverlegarbeiten erfolgt in Bauabschnitten. Die Länge der
einzelnen Bauabschnitte orientiert sich insbesondere an der Erreichbarkeit der einzelnen
Abschnitte über öffentliche Verkehrswege und der vorlaufenden liegenschaftlichen
Freimachung. Für den Anlieferungsverkehr zur Leitungstrasse werden vorhandene und
leistungsfähige öffentliche Verkehrswege genutzt. Zur Gewährleistung der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs auf diesen öffentlichen Straßen ist ggf. temporär eine bauliche
Anpassung dieser Verkehrswege zwecks Zufahrt zur Leitungstrasse erforderlich. Diese
Anpassungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit den zuständigen Baulastträgern
der öffentlichen Verkehrswege auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.
Die Bauabschnitte im Trassenbereich haben eine Länge von ca. 7 km. Die Verlegung der
Rohrleitungen beinhaltet im Wesentlichen Erdarbeiten, Leitungsbau und
Transportfahrten. In wenigen Bereichen, in denen der Grundwasserspiegel oberhalb der
geplanten Rohrleitungsgrabensohle liegt, ist die Einrichtung einer Wasserhaltung
erforderlich. Alle v. g. Arbeiten werden auf der Linienbaustelle gleichzeitig durchgeführt
und verursachen in der Umgebung einen überwiegend gleichmäßigen
Schallimmissionspegel.
Die Erdarbeiten und der Leitungsbau konzentrieren sich auf Teilabschnitte von
ca. 2.000 m innerhalb eines 7-km-Bauabschnitts. Diese ca. 2.000 m-Abschnitte ziehen
sich als Wanderbaustelle durch einen Bauabschnitt. Für Transportfahrten wird
durchgängig der gesamte Bauabschnitt genutzt. Um Staubemissionen durch
Transportfahrten zu minimieren, wird insbesondere die Baustraße soweit erforderlich
regelmäßig befeuchtet.
Insbesondere auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb befestigter
Baustraßen kommen bodenschonende Maschinen, i. d. R. kettenbetriebene Fahrzeuge
oder Radfahrzeuge mit großen Aufstandsflächen zum Einsatz. Diese Fahrzeuge
verursachen auch bei hohen Fahrzeuggewichten nur geringe Kontaktflächendrücke bzw.
Spannungseinträge in den Boden.
a. Erdarbeiten
Zu Beginn der Verlegearbeiten wird nach Beseitigung des anstehenden Aufwuchses der
Oberboden mit einem Bagger abgetragen und seitlich innerhalb des Trassenbereichs in
Oberbodenmieten gelagert. Bei absehbar längerer Liegezeit werden die
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12.09.20
Oberbodenmieten begrünt und regelmäßig, ca. alle 2 Monate, gepflegt; alternativ
werden die Bodenmieten abgeplant.
Parallel zum Abschieben des Oberbodens wird eine durchgängige mit Schotter
befestigte Baustraße innerhalb des Trassenbereichs errichtet. Das Schottermaterial wird
mit LKW angeliefert, mit Bagger, Radlader und Planierraupe verteilt und anschließend
mit einer Vibrationswalze verdichtet. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch
ein Geovlies getrennt.
Die Rohr- und Kabelgräben werden mit Bagger ausgehoben. Das Bodenmaterial wird bis
zum Wiedereinbau seitlich neben dem Graben gelagert. Unterschiedliche
Bodenschichten werden getrennt gelagert. Überschüssiger Boden wird mit LKW zu
Kippstellen außerhalb der Baustelle abtransportiert und verwertet. Ist der Betrieb einer
Wasserhaltung erforderlich, werden Pumpen und Generatoren aufgestellt sowie
Ableitungsrohre oberirdisch verlegt. Das geförderte Grundwasser wird in örtliche
Vorfluter abgeleitet oder im weiteren Trassenbereich im Bereich der Rohrleitungsgräben
in kiesigen Bodenschichten versickert. Nach Verlegung der Stahlrohrleitungen wird der
seitlich gelagerte Boden mit Bagger und Planierraupe wieder schichtenkonform in den
Rohrleitungsgraben eingebaut. Abschließend wird der Oberboden mit Planierraupe oder
Bagger wieder angedeckt. Der Rückbau der Baustraße (einschließlich Aufnahme des
ausgelegten Geovlieses und ggf. Beseitigung der mit Kalk oder Zement befestigten
Bodenschicht) erfolgt mit Wiederaufbringen des Oberbodens bauabschnittsübergreifend
nach Abschluss des Leitungsbaus in den jeweiligen Bauabschnitten.
Vor dem Wiederaufbringen des Oberbodens erfolgt, soweit erforderlich, eine Lockerung
des Unterbodens.
Die Durchführung der Erdarbeiten erfolgt während der Arbeitszeit am Tag. In einem 7-
km-Bauabschnitt werden sich die Erdarbeiten über ca. 12 - 15 Monate erstrecken. Der
Betrieb der Wasserhaltungen erfolgt je nach Erfordernis punktuell in den einzelnen
Bauabschnitten über 24h/d und über einen Zeitraum von jeweils ca. 3 – 4 Monaten. Bei
der Durchführung der Erdarbeiten kommen im Wesentlichen folgende Baugeräte zum
Einsatz: 4 Bagger, 2 Radlader, 2 Planierraupen, 2 Vibrationswalzen, ggf. 1 Bodenfräse
und 1 Wasserwagen (Herstellung Baustraße), 2 Traktoren (u. a. Pflege der
Oberbodenmieten) und bedarfsweise 3 Pumpen einschl. Stromaggregate und
Ableitungsrohre (Wasserhaltung).
b. Leitungsbau
Die Stahlrohre werden über die Baustraße mit LKW antransportiert und entlang der
Rohrleitungstrasse aneinandergereiht abgelegt. Bedarfsweise kommt eine
Transportraupe für den Rohrtransport zum Einsatz. Anschließend werden die
Rohrleitungen mit Hebefahrzeugen in den Rohrleitungsgraben gehoben und dort mit
einem automatisierten Schweißverfahren verschweißt. Im Bereich der Verkehrsflächen
für die Hebefahrzeuge entlang der Rohrleitungsgräben werden lastverteilende Platten
auf dem Boden ausgelegt. Diese Arbeiten erfolgen örtlich versetzt und zeitlich parallel zu
den o. g. Erdarbeiten für den Rohr- und Kabelgrabenbau. Als Korrosionsschutz wird auf
der Innenwand der verlegten Rohre eine Zementmörtelauskleidung im
Anschleuderverfahren mit Spezialmaschinen aufgebracht. Der Zement für die
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12.09.20
Rohrauskleidung wird per LKW angeliefert und mit Wasser und Zuschlagsstoffen für die
Anwendung vor Ort gemischt. Diese Art des Korrosionsschutzes hat sich seit
Jahrzehnten bewährt. Die einschlägigen Regelwerke werden beachtet.
Die Strom- und Steuerungskabel werden auf Kabeltrommeln mit LKW angeliefert und
ebenfalls entlang der Leitungstrasse verteilt abgelegt. Die Kabel werden mit Hilfe eines
Kabelspulwagens in einem separaten Kabelgraben im Bereich der Rohrleitungsgräben
innerhalb des Schutzstreifens verlegt.
Die Durchführung des Leitungsbaus erfolgt ohne große Pausen während der Arbeitszeit
am Tag und dauert in einem 7-km-Bauabschnitt ca. 12 - 15 Monate. Bei der
Durchführung der Leitungsverlegearbeiten kommen je Bauabschnitt im Wesentlichen
folgende Baugeräte zum Einsatz: 8 Kettenbagger, 2 Kabelspulwagen und 10 sonstige
Baumaschinen (Schweißmaschinen, Stromaggregate, Spezialmaschinen für
Zementmörtelmischung und Zementmörtelauskleidung).
c. Transportfahrten
Alle benötigten Rohre, Kabel und sonstigen Baumaterialien sowie alle Baugeräte werden
über die Baustraße mit LKW, Tiefladern und Silofahrzeugen antransportiert. Die Fahrten
werden über die gesamte Bauzeit in einem Bauabschnitt kontinuierlich durchgeführt
(Arbeitszeit am Tag). Die Anzahl der Fahrten beträgt im Durchschnitt ca. 6 bis
10 Fahrten/h. In Zeiten mit erhöhtem Transportaufkommen (Schottereinbau,
Antransport Rohre) kann sich die Anzahl der Fahrten über einen Zeitraum von ca. 1 ½
Monaten auf 11 – 15 Fahrten /h erhöhen.
3. Verlegung der Rohrleitungen im Bereich von Querungen
Bei Querungen von Verkehrswegen, Gewässern, Schutzgebieten und sonstiger baulicher
Infrastruktur (z. B. Hochwasserschutzdeich, ggf. Versorgungsleitungen) erfolgt die
Leitungsverlegung in Schutzrohren, die im unterirdischen Vortrieb oder in offener
Bauweise (Rohrleitungsgraben mit Verbau) eingebaut werden. Bei den Querungen
handelt es sich insbesondere bei der Errichtung der Baugruben für den unterirdischen
Vortrieb (Start- und Zielgrube) sowie die Querung in offener Bauweise (Verkehrswege mit
geringer Verkehrsbedeutung) um Punktbaustellen.
a. unterirdischer Vortrieb
Beim unterirdischen Vortrieb werden die Anforderungen der Baulastträger der zu
querenden baulichen Infrastruktur und Anforderungen zum Schutz von Schutzgebieten
beachtet.
Start- und Zielgrube
Für den unterirdischen Vortrieb ist es erforderlich, vorlaufend zu den Vortriebsarbeiten
jeweils eine Baugrube als Start- und Zielbaugrube für das Ein- und Ausbringen der
Vortriebsmaschinen zu errichten. Diese Baugruben werden innerhalb der
Rohrleitungstrasse (Oberboden bereits abgeschoben) mit einem Baugrubenverbau
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12.09.20
errichtet und haben i. d. R. eine Grundfläche von ca. 25 m x 12 m und in Abhängigkeit
von dem zu querenden Objekt eine Tiefe von bis zu ca. 10 m.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Baugrund, der Tiefe der Baugrube, der Lage des
Grundwasserspiegels und der Lage der Baugrube zu umliegender Bebauung werden als
Baugrubenverbau Spundwände, Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände oder Dichtwände in
den Boden eingebracht. Bei allen Verbauarbeiten werden mit auf einem Kettenbagger
montierter Ramme, Rüttler, Bohrgerät oder Fräse der Verbau oder die Verbauträger in
den Boden eingebracht. Anschließend wird der Boden aus der Baugrube mit einem
Bagger ausgehoben. Der Boden für den Wiedereinbau wird seitlich gelagert.
Überschüssiger Boden wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle
abtransportiert und verwertet. Mit dem Aushub werden je nach Verbauart Aussteifungen
bzw. Bohlen (Trägerbohlwand) in den Verbau eingebracht. Bei in der Baugrube
anstehendem Grundwasser wird nachfolgend eine wasserdichte Baugrubensohle aus
Beton eingebracht und das in der Baugrube anstehende Wasser abgepumpt. Das
geförderte Grundwasser wird in örtliche Vorfluter abgeleitet oder im Trassenbereich
außerhalb der Baugruben im Bereich der Rohrleitungsgräben in kiesigen Bodenschichten
versickert. Die wasserrechtliche Anforderungen werden beachtet. Nach Abschluss der
Leitungsverlegung im Bereich von Querungen werden der Verbau zurückgebaut und die
Start- und Zielgrube wieder verfüllt.
Die Herstellung einer Start- bzw. Zielgrube dauert ca. 6 bis 8 Wochen (ca. 3 Wochen
Verbauarbeiten, ca. 3 Wochen Aushubarbeiten, ggf. ca. 2 Wochen Betonage der
Baugrubensohle (bei anstehendem Grundwasser). Der abschließende Rückbau des
Verbaus und die Verfüllung der Baugruben dauert jeweils ca. 4 Wochen. Bei der
Erstellung und dem Rückbau der Baugruben kommen je Baugrube im Wesentlichen
folgende Baugeräte zum Einsatz: 2 Kettenbagger, 1 Ramme, Rüttler, Bohrer oder Fräse
als Anbaugerät für den Kettenbagger, 1 Radlader, 2 LKW, 1 Betonpumpe und 1
Betonmischer (Betonage Baugrubensohle). Bedarfsweise 3 Pumpen einschl.
Stromaggregate und Ableitungsleitungen (Wasserhaltung).
b. Unterirdischer Vortrieb und Leitungsverlegung
Nach Fertigstellung der Baugruben werden die Vortriebsmaschinen und -einrichtungen
in die Baugrube eingebracht. Die Schutzrohre werden mit LKW zu den Baugruben
transportiert und dort für den Einbau gelagert. Mit Hebefahrzeugen werden die
Schutzrohre (Vortriebsrohre) in die Baugrube gehoben. Die Vortriebsmaschine fördert
kontinuierlich den Boden aus der Vortriebsstrecke in die Startgrube. Der Boden wird mit
Hebefahrzeugen aus der Baugrube gefördert und mit LKW zu Kippstellen außerhalb der
Baustelle abtransportiert. Es folgen die Vortriebsrohre (mittels Pressen aus der
Startgrube) bis zur Zielgrube. In der Zielgrube angekommen, wird die Vortriebsmaschine
geborgen.
Anschließend werden die Rohrleitungen mit Hebefahrzeugen in die Startgrube gehoben
und dort mit einem automatisierten Schweißverfahren verschweißt. Auf einem System
aus Kufen und Abstandshalter werden die verschweißten Stahlrohre nach jeder
Schweißung in die Schutzrohrstrecke eingeschoben bis die Stahlrohre die Zielgrube
erreicht haben. Das Aufbringen der Zementmörtelauskleidung als Korrosionsschutz
erfolgt im Zuge des o. g. Leitungsbaus. Für die Verlegung der Strom- und
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12.09.20
Steuerungskabel innerhalb der Schutzrohrstrecke werden auf die Rohrleitung kleinere
Kabelschutzrohre aufgeschnallt, durch die die Kabel im Anschluss eingezogen werden.
Für den unterirdischen Vortrieb werden folgende Baugeräte benötigt: 2 LKW,
2 Hebefahrzeuge (ggf. Kran), 1 Vortriebsmaschine mit Vortriebseinrichtungen
(Aggregat, Steuereinrichtungen, Druckluftstation (bei anstehendem Grundwasser)). Die
Vortriebsleistung beträgt 10m/d.
Die Rohrleitungsverlegung erfolgt mit den Baugeräten für den Leitungsbau und dem
unterirdischen Vortrieb. Für die Kabelverlegung wird eine zusätzliche
Kabelzugeinrichtung benötigt.
c. Querungen: Leitungsverlegung im offen Rohrleitungsgraben mit Verbau
Bei der Querung von Verkehrswegen mit geringer Verkehrsbelastung erfolgt die
Leitungsverlegung (Schutzrohre und Stahlrohrleitungen) im offenen bzw. durch Verbau
gesicherten Rohrleitungsgraben. Der Verbau der Leitungsgräben erfolgt als
Spundwandverbau, bei geringen Tiefen < 6 m mit Verbauboxen. Grundsätzlich
entsprechen die einzelnen Arbeitsschritte und die eingesetzten Baumaschinen dem o. g.
Leitungsbau. Für die Einbringung des Spundwandverbaus werden zusätzlich 1 Ramme
oder Rüttler als Anbaugerät für den Kettenbagger benötigt. Die Einbauleistung für den
Verbau beträgt ca. 25 m/d (Länge Rohrleitungsgraben).
4. Errichtung der Bauwerke
(Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump-, Verteilbauwerk)
Die Errichtung der Bauwerke startet mit der Errichtung der Baugruben. Anschließend
erfolgen die Hochbauarbeiten, die Montage der Anlagentechnik und die Fertigstellung
der Ausbaugewerke (z. B. Haustechnik, Schlosser- und Schreinerarbeiten). Abschließend
erfolgt die Herstellung der Außenanlagen und Verkehrsflächen. Alle Maßnahmen finden
innerhalb der Trasse statt. Die Bauwerke haben folgende Abmessungen (LxBxT):
• Entnahmebauwerk im Rhein: ca. 60 m x ca. 15 m
• Hydroburst; ca. 12 m x ca. 6 m x ca. 5 m
• Pumpwerk; ca. 100 m x ca. 45 m x ca. 15 m (unter GOK)
auf Pumpwerk:
Hochbauteil Aggregate: ca. 40 m x ca. 45 m x ca. 8 m (über GOK)
Trafoaufstellfläche mit 3-seitiger Umschließung ca. 20 m x ca. 45 m x
ca. 8 m (über GOK):
Zweiter Hochbauteil am zweiten Ende Pumpwerk ca. 25 m x ca. 5 m x
ca. 3 m (über GOK)
• Verteilbauwerk: ca. 65 m x ca. 65 m x ca. 6 m (unter GOK)
ca. 8 m (über GOK)
9
12.09.20
Trafoaufstellfläche ca. 25 m x ca. 5 m (außerhalb
Verteilbauwerk)
a. Errichtung der Baugruben
In Abhängigkeit vom jeweiligen Baugrund, der Tiefe der Baugrube, der Lage des
Grundwasserspiegels und der Lage der Baugrube zu umliegender Bebauung werden als
Baugrubenverbau Spundwände, Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände oder Dichtwände in
den Boden eingebracht. Der Baugrubenverbau wird ausgesteift oder rückverankert. Bei
allen Verbauarbeiten werden mit auf einem Kettenbagger montierter Ramme, Rüttler,
Bohrgerät oder Fräse der Verbau oder die Verbauträger (Trägerbohlwand) in den Boden
eingebracht. Die Rückverankerung erfolgt mittels Bohrgerät. Anschließend werden der
Boden aus der Baugrube mit einem Bagger ausgehoben und die Gründungssohle
hergestellt und verdichtet. Der Boden für den Wiedereinbau wird seitlich gelagert.
Überschüssiger Boden wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle abgefahren
und verwertet. Mit dem Aushub werden je nach Verbauart Aussteifungen bzw. Bohlen
(Trägerbohlwand) in den Verbau eingebracht.
Bei in der Baugrube anstehendem Grundwasser wird eine wasserdichte rückverankerte
Baugrubensohle aus Beton eingebracht. Das in der Baugrube anstehende Wasser wird
anschließend abgepumpt. Das geförderte Grundwasser wird in örtliche Vorfluter
abgeleitet oder im Trassenbereich außerhalb der Baugruben im Bereich der
Rohrleitungsgräben in kiesigen Bodenschichten versickert. Die wasserrechtliche
Anforderungen werden beachtet.
Für das Entnahmebauwerk im Rhein werden die Arbeiten vom Wasser aus von einem
schwimmenden Ponton aus ausgeführt. Das Aushubmaterial wird mit Schuten zu einer
Umladestelle außerhalb der Baustelle verbracht.
Die Herstellung der verschiedenen Baugruben dauert je nach Abmessungen ca. 3 – 6
Monate (1 ½ – 2 Monate Verbauarbeiten, 1 ½ - 2 Monate Aushubarbeiten einschließlich
Herstellung und Verdichtung der Gründungssohle, ggf. 2 – 2 ½ Monate Herstellung der
rückverankerten Baugrubensohle (bei anstehendem Grundwasser und beim
Entnahmebauwerk im Rhein). Der Rückbau des Verbaus nach Fertigstellung der
Bauwerke dauert ca. 1 Monat. Bei der Erstellung der Baugruben (mit Ausnahme
Entnahmebauwerk) und dem Rückbau des Verbaus kommen je Baugrube im
Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: 3 Kettenbagger, 1 Ramme, Rüttler,
Bohrer oder Fräse als Anbaugerät für den Kettenbagger, 2 Radlader, 4 LKW, 3
Rüttelplatten, bedarfsweise 3 Pumpen einschl. Stromaggregate und Ableitungsleitungen
(Wasserhaltung).
Beim Entnahmebauwerk kommen folgende Baugeräte zum Einsatz. 2 Kettenbagger, 1
Ramme oder Rüttler als Anbaugerät für den Kettenbagger, 1 Schwimmponton und 3
Schuten, Pumpen einschl. Stromaggregate und Ableitungsleitungen (Wasserhaltung).
10
12.09.20
b. Durchführung Hochbauarbeiten, Montage der Anlagentechnik, Fertigstellung
der Ausbaugewerke
Die Hochbauarbeiten umfassen nach Einbringen der Sauberkeitsschicht (Beton) im
Wesentlichen die Bewehrung der Bauteile, die Montage und Demontage der Schalung
und die Betonage der Bauteile sowie Durchführung von Mauerwerks- und
Stahlbauarbeiten und Montage von „Dach und Fach“. Nach Fertigstellung des Rohbaus
erfolgt die Montage der Anlagentechnik und der Ausbaugewerke.
Die Hocharbeiten dauern je Bauwerk ca. 15 – 18 Monate. Bei der Durchführung der
Hochbauarbeiten kommen im wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: 2
Turmdrehkräne, 3 Transportfahrzeuge, 3 Betonmischer, 2 Betonpumpen, 2 Mobilkräne
5 Rüttelgeräte (Beton), 3 Kreissägen, 5 Trennschleifer, 2 Poliermaschinen, 3
Schweißgeräte (Ausbaugewerke).
c. Herstellung der Außenanlagen und Verkehrsflächen
Zum Abschluss werden die Außenanlagen erstellt und die Verkehrsflächen errichtet.
Hierzu werden Straßenbauarbeiten (Pflaster, Asphalt, Beton) durchgeführt und
Versorgungsleitungen verlegt. Abschließend wird eine Zaunanlage mit Zugangstor
errichtet. Die Arbeiten dauern ca. 2 Monate.
Für diese Arbeiten kommen im Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: 2 Bagger
1 Radlader 3 Lkw, 1 Rüttelplatte, 1 Walze, 1 Straßenfertiger.
RWE Power AG, Hauptabteilung Bauwesen
gez. Waschke
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_Fachbeitrag Natur und Landschaft)
290381 Zeichen
Stand: 05.10.2022
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Erstellt im Auftrag:
RWE Power AG
Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG
Adresse Niederlassung Bochum
Ehrenfeldstr. 34
44789 Bochum
Kontakt T +49.234.95383-0
F +49.234.9536353
bochum@fsumwelt.de
www.froelich-sporbeck.de
Projekt
Projekt-Nr. NW-211021
Status Endfassung
Version 01
Datum 05.10.2022
Bearbeitung
Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs
Bearbeiter M.Sc. Geographie Björn Mohn
M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs
Unter Mitarbeit von Bauzeichnerin Beate Unger
Freigegeben durch
Geschäftsführung
Björn Mohn
Seite 3/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Einführung 7
1.1 Veranlassung 7
1.2 Rechtliche Grundlagen 7
1.3 Methodische Vorgehensweise 9
2 Beschreibung der Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorhabens 10
2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 10
2.1.1 Trassenverlauf der RWTL 10
2.1.2 Geplante bauliche Anlagen 11
2.1.3 Bauzeitlicher Flächenbedarf und Bauausführung 13
2.1.4 Betriebsphase 15
2.2 Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren 16
2.2.1 Flächeninanspruchnahme 16
2.2.2 Mechanische Bodenbeanspruchung 17
2.2.3 Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 17
2.2.4 Emissionen von Luftschadstoffen (und CO2) 18
2.2.5 Emissionen von Lärm 18
2.2.6 Emissionen von Erschütterungen 18
2.2.7 Emissionen von Licht 19
2.2.8 Baukörper als landschaftsfremde Objekte 19
2.2.9 Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) 19
2.2.10 Entnahme von Rheinwasser 19
2.2.11 Grundwasserhaltung 20
3 Beschreibung des Untersuchungsraumes 21
3.1 Räumliche Einordnung des Vorhabens und Abgrenzung des Untersuchungsraums
21
3.2 Naturräumliche Einordnung und Relief 24
3.3 Potenzielle natürliche Vegetation 25
3.4 Landschaftsentwicklung und aktuelle Nutzungsstruktur 25
3.5 Vorbelastungen 26
4 Ziele und Festsetzungen der Landschaftsplanung 28
4.1 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 28
4.2 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen 30
4.3 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 32
4.4 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 34
4.5 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3 Bürgewälder 36
5 Bestandserfassung 38
5.1 Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen 38
5.1.1 Natura 2000-Gebiete 39
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5.1.2 Naturschutzgebiete 41
5.1.3 Naturparke 42
5.1.4 Landschaftsschutzgebiete 42
5.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen 46
5.1.6 Gesetzlich geschützte Biotope 47
5.1.7 Ökokonten „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“ 47
5.2 Biotop- und Nutzungsstrukturen 48
5.3 Fauna 55
5.4 Abiotischer Naturhaushalt 61
5.4.1 Boden 61
5.4.2 Wasser 63
5.4.3 Luft / Klima 67
5.5 Landschaftsbild 69
6 Konfliktanalyse 71
6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 71
6.2 Verbleibende Konflikte 80
6.3 Ermittlung des biotoptypbezogenen Kompensationsbedarfs 82
6.4 Konflikte mit Ökokonto-Flächen 88
6.5 Konflikte mit Landschaftsschutzgebieten 88
7 Zusammenfassung der Prüfungen zum Gebiets- und Artenschutz 90
7.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen 90
7.2 Zusammenfassung der Ergebnisse des Fachbeitrages Artenschutz 92
8 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 94
8.1 Ableitung eines Kompensationskonzeptes 94
8.2 Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffsfolgen 97
8.3 Risikomanagement 99
9 Hinweise zur Durchführung der Baumaßnahme 101
9.1 Bautabuflächen 101
9.2 Vorgaben zur zeitlichen Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen
101
9.3 Sonstige Vorgaben zur Durchführung der Baumaßnahme 101
10 Zusammenfassung 102
11 Quellenverzeichnis 104
Gesetze und Richtlinien 109
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Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II:
Dormagen 29
Tab. 2: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI:
Grevenbroich / Rommerskirchen 30
Tab. 3: Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich /
Rommerskirchen 31
Tab. 4: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 32
Tab. 5: Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord im UR600 34
Tab. 6: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 34
Tab. 7: Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe im UR600 35
Tab. 8: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder 37
Tab. 9: Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder im UR600 37
Tab. 10: Zu betrachtende Schutzgebiete 38
Tab. 11: Übersicht geschützter Landschaftsbestandteile und Alleen im UR600 46
Tab. 12: Biotoptypen im UR600 48
Tab. 13 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich
nachgewiesenen Arten) 56
Tab. 14: Lufthygienische Situation im UR600 und Grenzwerte gem. 39. BImSchV 67
Tab. 15: Ausgangszustand (A) der beplanten Flächen gemäß aktueller Biotoptypenkartierung
83
Tab. 16: Planzustand (P) der beplanten Flächen 85
Tab. 17: Veränderung des biotoptypenbezogenen Gesamtflächenwertes im Bilanzierungsraum
88
Tab. 18 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen 93
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Untersuchungsraum für die RWTL nach Hambach 23
Abb. 2: Lage des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit
Lebensraumtypen 40
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Kartenverzeichnis
Nr. Bezeichnung Maßstab
1 Bestand, Konflikte und Maßnahmen 1: 5.000
Glossar
Altverfahren Verfahren zur Aufstellung des „Braunkohlenplans Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Si-
cherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“
Bündelungsleitung RWTL-Abschnitt vom Rhein bis zum Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe
Garzweilerleitung RWTL-Abschnitt vom Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe bis zum Tagebaugelände
Garzweiler
Hambachleitung RWTL-Abschnitt vom Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe bis zum Tagebaugelände
Hambach
Leitentscheidung
2021
Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ der nordrhein-
westfälischen Landesregierung vom 23.03.2021
Sachlicher Teilplan Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein-
wassertransportleitung (am 17.06.2020 durch die Landesregierung genehmigt)
Suchraum rechteckiger Untersuchungsraum zur Trassenfindung für die RWTL zum Tagebau Ham-
bach (Raumwiderstandsanalyse)
UP/UVP Durchführung von UP und UVP in einem gemeinsamen Verfahren gemäß § 27 LPlG
UR600 Untersuchungsraum als Korridor mit 600 m Breite (300 m beidseitig der Trassenachse).
Vorzugstrasse Diejenige Trasse, die aus dem mehrstufigen Trassenauswahlprozess für die Hambachlei-
tung unter Ber ücksichtigung aller entscheidungsrelevanten Kriterien insgesamt als vor-
zugswürdig hervorgegangen ist (einschl. nachträglicher Trassenoptimierungen)
Freigefälleleitung Wasserleitung mit frei durch Schwerkraft fließendem Wasser
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1 Einführung
1.1 Veranlassung
Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG sowie der neuen
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer Seebefüllung des Tagebaus muss daher bereits
ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine T ransportleitung für die Zuführung von Rheinwasser
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.
Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung (RWTL) soll in größtmöglicher Bündelung mit der
Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am
17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sach-
licher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesi-
chert ist. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer i.d.R. 70 m breiten Leitungstrasse
zwischen einer Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-Be-
triebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf.
Um die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird
ein Änderungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Die RWTL zum Tagebau
Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten Trasse zum Ta-
gebau Garzweiler geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letz tlich die Trasse der RWTL zu
den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern.
Mit der Umsetzung des Vorhabens ist ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des
§ 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 30 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein -
Westfalen (LNatSchG NRW) verbunden. Der hierzu erstellte Fachbeitrag Natur und Landschaft
dient der frühzeitigen Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bereits auf der
Ebene der Braunkohlenplanänderung.
1.2 Rechtliche Grundlagen
Eine rechtliche Verpflichtung zu einer abschließenden ökologischen Bilanzierung des mit der Um-
setzung des Vorhabens verbundenen Eingriffs besteht auf der Ebene des Braunkohlenplans nicht.
Dies ist den nachgeordneten Verfahren vorbehalten. Um aber raumordnerische Festlegungen zu
vermeiden, die in nachgeordneten Zulassungsverfahren aus Gründen der Eingriffsregelung gemäß
§§ 14-17 BNatSchG nicht umgesetzt werden können und um ökologische Auswirkungen des Vor-
habens im Braunkohlenplan aufzuzeigen, werden die in Rede stehenden Belange bereits auf die-
ser Planungsebene berücksichtigt. In dem vorliegenden Fachbeitrag wird daher der durch das Vor-
haben verursachte Eingriff in Natur und Landschaft so weit wie möglich ermittelt und bewertet.
Zudem werden Art und Umfang möglicher Maßnahmen aufgezeigt, mit denen Eingriffe vorrangig
vermieden und unvermeidbare Eingriffe kompensiert werden können, um möglichen Konflikten
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zwischen den durch die Braunkohlenplanänderung vorbereiteten raumordnerischen Festlegungen
mit der Eingriffsregelung in nachfolgenden Verfahren vorzubeugen.
Der vorliegende Fachbeitrag Natur und Landschaft basiert somit auf den §§ 13 bis 17 BNatSchG
bzw. §§ 30 bis 34 LNatSchG NRW, in denen die Regelungen zum Umgang mit Eingriffen in Natur
und Landschaft verankert sind („Eingriffsregelung“). Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist in § 14
Abs. 1 BNatSchG definiert als „Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Ver-
änderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,
die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erhebl ich
beeinträchtigen können“.
Für den Verursacher eines Eingriffs ergeben sich Pflichten gemäß § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG.
Der § 15 Abs. 1 BNatSchG verpflichtet Vorhabenträger zunächst, vermeidbare Beeinträchtigungen
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu unterlassen. Aus diesem Vermeidungsgrund-
satz folgt zugleich, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen auf das notwendige Minimum zu re-
duzieren sind (Verminderung).
Unvermeidbare Eingriffe sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
kompensieren, wobei gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG Ausgleichs- und / oder Ersatzmaßnahmen in
Frage kommen. Sofern bei unvermeidbaren Eingriffen nach Abwägung aller Belange die Kompen-
sation nicht möglich ist (§ 15 Abs. 5 BNatSchG), ist ein Ersatz in Geld nach § 15 Abs. 6 BNatSchG
zu leisten:
§ 15 Abs. 2 BNatSchG: „Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnah-
men) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnah men). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und
sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt
sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt
ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in
dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild land-
schaftsgerecht neu gestaltet ist.“
§ 15 Abs. 5 BNatSchG: „Ein Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die
Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu
ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung
aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.“
§ 15 Abs. 6 BNatSchG: „Wird ein Eingriff nach Absatz 5 zugelassen oder durchgeführt, obwohl die
Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu
ersetzen sind, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten. […]“
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1.3 Methodische Vorgehensweise
Zu betrachten sind grundsätzlich nur die der Änderung unterliegenden Teile des "Braunkohlen-
plan(s) Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransport-
leitung“. Dies betrifft die zu errichtenden Bauwerke, den Abschnitt, in dem die Rheinwassertrans-
portleitung in Richtung der Tagebaue Garzweiler und Hambach gebündelt werden soll, und den
neuen Abschnitt der Hambachleitung ab dem Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach. Im Be-
reich dieser Änderungen werden gleichwohl über den rechtlich gebotenen Maßstab hinaus auch
die Auswirkungen des Plans bzw. des Planvorhabens in der geänderten Form betrachtet, um eine
gesamtheitliche Beurteilung zu ermöglichen. Dazu wurden die Angaben zum Bestand aus dem v.g.
Braunkohlenplan aktualisiert und um die Angaben zur Trasse der Hambachleitung ergänzt.
Im Leitungsabschnitt vom Verteilbauwerk in Richtung Westen bis zum Übergabepunkt auf dem
RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf („Garzweilerleitung“, → Kap. 2.1.1) ergeben sich gegen-
über dem v.g. Braunkohlenplan keine Änderungen. Dieser Abschnitt ist daher nicht Gegenstand
der Betrachtung.
Im Fachbeitrag Natur und Landschaft werden dementsprechend auf Grundlage einer aktuellen Be-
standserfassung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (→ Kap.5) innerhalb eines vorab
definierten Untersuchungsraumes (je 300 m beidseits der geplanten Leitungsachse, → Kap. 3)
unter Berücksichtigung der Ziele und Festsetzungen der Landschaftsplanung ( → Kap.4) anhand
der Wirkfaktoren des Vorhabens (→ Kap. 2) die durch die Planung entstehenden Beeinträchtigun-
gen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes unter Berücksichtigung von erforderlichen
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ermittelt und daraus resultierende Konflikte bzw.
Eingriffssachverhalte abgeleitet (Konfliktanalyse, → Kap. 6) sowie mögliche Ausgleichs - und Er-
satzmaßnahmen konzeptionell entwickelt und beschrieben (→ Kap.8). Abschließend werden Hin-
weise zur Durchführung der Baumaßname zusammengestellt (→ Kap. 9).
Zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs werden zunächst die Biotopflächenwerte des Aus-
gangszustandes (Fläche des Biotops x Wertpunkte des Biotops) für den beschriebenen Eingriffs-
bereich ermittelt. Der Ausgangszustand wird dann dem Biotopflächenwert im Planzustand gegen-
übergestellt. Aus der Differenz de r Biotopflächenwerte im Ausgangs- und im Planzustand ergibt
sich der Kompensationsbedarf. Im Rahmen der Konfliktanalyse werden die vorgesehenen Maß-
nahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen bereits berücksichtigt.
Darauf aufbauend wird unter Einbeziehung von Leitbildern, Zielen und Grundsätzen aus vorhan-
denen Plänen ein landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept entwickelt, das die Identifizierung
von Kompensationssuchräumen einschließt. Dabei werden auch die Ergebnisse der Untersuchun-
gen zum Arten- und FFH-Gebietsschutz berücksichtigt.
Zur zeichnerischen Darstellung der Untersuchungsinhalte und -ergebnisse wird folgende Karte er-
stellt:
• Bestand, Konflikte und Maßnahmen (mit Darstellung der Biotoptypen und eingriffsrelevanten
Schutzausweisungen sowie der Konflikte und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung
und Kompensation, Maßstab 1:5.000),
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2 Beschreibung der Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorha-
bens
2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens
Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen Braunkoh-
leverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
(KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewinnung in den Tage-
bauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt die Leitentscheidung
„Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ vom 23.03.2021 (im Folgenden: Leiten-
tscheidung 2021) den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des bundesgesetzlich einge-
leiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem die Nutzung von Rheinwasser für die Befül-
lung der Tagebau seen Garzweiler und Hambach nach Beendigung des Abbaus vor (Entschei-
dungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung).
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der „Braun-
kohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertrans-
portleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan
dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle
am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler
bei Frimmersdorf. Die RWTL zum Tagebau Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der
raumordnerisch gesicherten Trasse geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letztlich die
Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen
Bauwerke sichern.
Nachfolgend werden der geplante Trassenverlauf der RWTL , die geplanten Bauwerke sowie die
zur Anwendung kommenden Bauverfahren beschrieben.
2.1.1 Trassenverlauf der RWTL
Unter Berücksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren:
• Die „Bündelungsleitung“ beschreibt den Leitungsabschnitt, in dem die RWTL zum Tage-
bau Hambach die raumordnerisch bereits gesicherte Trasse des o.g. Sachlichen Teilplans
nutzt. Die Trasse beginnt am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer bei Dor-
magen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“, Rhein -km 712,6), verläuft anschließend zu-
nächst nördlich des zentralen Siedlungsbereich es von Dormagen, passiert dann den
Knechstedener Wald im Bereich der engsten Stelle und verläuft südlich bis zum Verteil-
bauwerk südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“.
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“ beginnt am Verteilbauwerk südlich der „Voll-
rather Höhe“ und verläuft anschließend in enger Bündelung mit der Grubenanschluss-
bahn (GAB) Nord-Süd-Bahn, bevor zunächst landwirtschaftliche Flächen und die Rekulti-
vierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna Garsdorf gequert werden. Anschlie-
ßend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwi-
schen bei Bedburg genutzt. Über den Radweg der ehemaligen Fernbandtrasse wird die
RWTL dann bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt.
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den o.g. Sachlichen Teilplan gesi-
chert und umfasst die Garzweiler-Leitung ausgehend vom Verteilbauwerk in Richtung
Westen bis zum Übergabepunkt auf dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf. Der
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Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher nicht Gegenstand der geplanten Änderungen
des Braunkohlenplans.
2.1.2 Geplante bauliche Anlagen
Zur Realisierung der RWTL na ch Garzweiler und Hambach sind verschiedene bauliche Anlagen
erforderlich. Konkret handelt es sich um
• das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer, einschließlich druckluftbasierter
Freispüleinrichtung („Hydroburst“),
• das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich,
• das Verteilbauwerk zur Verteilung der ankommenden Leitungen jeweils in Richtung der
Tagebaue Garzweiler und Hambach südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“,
• die Rohrleitungen zum Transport des entnommenen Rheinwassers in Richtung der Tage-
baue, inkl. technischer Einrichtungen.
Für detaillierte Ausführungen zu Funktions- und Arbeitsweisen im Zusammenhang mit dem Bau,
der Anlage und dem Betrieb der technischen Anlagen und Bauwerke wird auf die ausführliche
Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-
gen des Vorhabens (UVP -Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ ( FROELICH & SPORBECK
2022A) verwiesen.
Entnahmebauwerk und Hydroburst
Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt im Uferbereich des Rheins bei Rheinstrom-km 712,6. Im
Uferbereich des Rheins wird ein Entnahmebauwerk errichtet. Hier soll Rheinwasser mittels sechs
sogenannter Passiv-Rechen (voraussichtlich Johnson Screens® als nach derzeitigem Stand beste
verfügbare Technik zur Vermeidung der Ansaugung vo n Fischen) entnommen werden. Die Ab-
messungen des Entnahmebauwerks belaufen sich auf ca. 60 m x 15 m.
Die minimale Entnahmemenge wird dabei 1,8 m³/s betragen und dient der Sicherstellung der be-
nötigten Ökowasserversorgung. Die maximale Entnahme beträgt gem. der vorhandenen Leitungs-
und Anlagenkapazität 18 m³/s. Das entnommene Rheinwasser wird über eine Freigefälleleitung zu
einem Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich befördert. Es werden insgesamt drei Leitungen durch
untertägigen Vortrieb in Schutzrohren zum geplanten Pumpbauwerk verlegt. Zur Deichquerung soll
ein möglichst setzungs - und vibrationsarmes Verfahren zur Anwendung kommen. Aufgrund des
anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum Beispiel Verfahren des Microtunnelings, die sus-
pensionsgestützt mit Druckluftpolster arbeiten, in Frage.
Ein regelmäßiges Freispülen der Rechenoberfläche erfolgt mittels Druckluft (sog. „Hydroburst“) in
einem wasserdruckdichten Gebäude, das nicht sichtbar unter Flur im Deichvorland liegen wird.
Zusätzlich zur dargestellten druckluftbasierten Reinigung muss damit gerechnet werden, dass das
biologische Wachstum auf den Screens manuell entfernt werden muss. Dazu müssen in regelmä-
ßigen Abständen Taucher eingesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Entnahmebauwerks un d der dazugehörigen techni-
schen Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt. Zur Erschließung des
Entnahmebauwerks sollen die vorhandenen Wirtschaftswege genutzt und nur bei Bedarf punktuell
ertüchtigt werden. Da hier nur unregelmä ßig (Kontrolle, Austausch von Komponenten,
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Instandhaltung) Fahrten erforderlich sind, kann auf einen Ausbau der Wege in Asphaltbauweise
verzichtet werden.
Pumpbauwerk
Durch drei Leitungen mit natürlichem Gefälle und schwerkraftbewegtem Wasser (Freigefällel ei-
tung) wird das am Rhein entnommene Wasser zum Pumpbauwerk im Deichhinterland geführt. Dort
wird das Wasser in die drei geplanten (Druck-)Rohrleitungen eingespeist. Dem Wasser muss dabei
Energie durch Pumpen zugeführt werden, um einerseits die geodätischen Höhenunterschiede zwi-
schen der Entnahmestelle am Rhein und den Auslaufbereichen an den Tagebauen Hambach und
Garzweiler zu überwinden und andererseits Reibungsverluste zu überwinden, die auf dem Trans-
portweg entstehen.
Die Gebäudekonzeption für das Pumpbauwerk beinhaltet einen oberirdischen und einen unterirdi-
schen Teil. Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des
Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Der unterirdische Gebäudeteil erfordert eine
Gebäudeabmessung von ca. 45 m x 100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m OKFF (Oberkante
Fertig Fußboden) unter Geländeoberkante. Für den Bauwerkskörper oberhalb der Geländeober-
kante ist ein Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer Bauwerkshöhe von rd. 9 m über
Geländeoberkante. Ein Teil der Bereiche der unterirdisch angeordneten Gebäudeflächen können
hierbei als Verkehrsflächen für die Unterhaltung und Wartung des Pumpwerks genutzt werden.
Vor Einspeisung in die Rohrleitungen wird das entnommene Wasser von Fremdstoffen gereinigt.
Dazu wird den Pumpen eine Abscheideanlage vorgeschaltet, die ebenfalls im Pumpbauwerk un-
tergebracht wird. Der Einlauf der Freigefälleleitung in die Abscheideanlage im Pumpbauwerk liegt
rd. 10 m unter Geländeoberkante, wobei die Siebbandanlage um weitere 1 bis 2 m vertieft werden
kann, um auch bei Niedrigwasserständen eine ausreichende Benetzung der Siebbänder zu ge-
währleisten. Eine Reinigung der Siebe erfolgt durch Abspritzen. Für die erforderliche Entnahme-
menge sind drei Siebstraßen mit einer lichten Kanalbreite von jeweils ca. 3,5 m erforderlich. Der
Abtransport des Siebguts erfolgt bedarfsweise durch LKW -Transport. Alternativ wird zu dem v.b.
System auch eine ebenfalls innerhalb des Gebäudes befindliche Siebreinigungsmaschine geprüft
(System Geiger Multi-Disc o.ä.), welche ebenfalls in die Kategorie Siebbandmaschinen einzuord-
nen ist und der gleichen Funktion dient.
Die Außenanlagen des Pumpbauwerks werden mit einer mindestens 2 m hohen Zaunanlage ein-
gefriedet. Im Bereich der Zufahrt ist eine Toranlage vorgesehen. Eine Beleuchtung der Außenan-
lagen innerhalb des umzäunten Bereichs ist vorgesehen. Zu den verkehrstechnischen Außenan-
lagen gehört ein Wendebereich, der mindestens auf das Wenden für 7,5 t-Lkw ausgelegt sein
sollte. Für größere Fahrzeuge (größere Lkw, Mobilkran) ist der Wendebereich so auszulegen, dass
ein Wenden mit Rangieren (Rückstoßen) erfolgen kann. Neben der Pumpstation sind Stellplätze
vorzusehen. Die Anzahl der Stellplätze hängt von dem zu erwartenden Wartungsverkehr ab.
Im Zusammenhang mit der Er richtung des Pumpbauwerks und der dazugehörigen technischen
Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt.
Die verkehrstechnische Erschließung des Pumpbauwerks erfolgt von Nordwesten her über den
Zuweg zur Industriedeponie Dormagen (Piwipper Straße). Die Piwipper Straße ist ggf. zum Teil zu
ertüchtigen und auszubauen. Der derzeitige Feldweg zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen, welcher parallel zum Rheindamm in einem Abstand von rd. 180 m verläuft, kann zur
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Erschließungsstraße für das Pumpbauwerk ausgebaut werden. Hierfür wird eine Straßenbreite von
mindestens 3,25 m benötigt, um den Schwerverkehr aufnehmen zu können (unverändert gegen-
über Altverfahren). Die Länge der auszubauenden Feldwege beträgt rd. 750 m. Die Länge der
Erschließungsstraße auf derzeitigem Feld beträgt rd. 180 m. Es ergibt sich eine unveränderte Ge-
samtlänge der Erschließungsstraße von rd. 930 m. Die Entwässerung der Erschließungsstraße
erfolgt über die Schultern. Es wird davon ausgegangen, dass der Weg auf Geländeniveau ausge-
baut wird. Die Erschließungsstraße wird voraussichtlich in Asphaltbauweise ausgeführt und bau-
zeitlich geringfügig verbreitert.
Verteilbauwerk
Das zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Ab-
schnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerlei-
tung) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Im Verteilbauwerk ist eine Zwischenpumpstation
für den Wassertransport nach Garzweiler vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforder-
liche Druckhöhe kann hingegen im Pumpbauwerk unmittelbar nach der Entnahme aufgebaut wer-
den. Zur Unterbringung der Armaturen und Pumpen in den notwendigen Abständen zueinander
sowie der begleitenden Einrichtungen ist ein Platzbedarf für das Bauwerk von rd. 65 m x 65 m
(Höhe rd. 7 m) vorzusehen.
Die Außenanlagen des Verteilbauwerks werden vergleichbar mit denen des Pumpbauwerks ge-
staltet. Es ergibt einschließlich des Gebäudes sich ein Flächenbedarf von insgesamt rd. 4.000 m².
Die Außenanlagen müssen, je nach exakter Platzierung des Bauwerks, an vorhandene Verkehrs-
flächen angeschlossen werden. Die verkehrstechnische Erschließung kann direkt von der Allrather
Straße erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Verteilbauwerks und der da zugehörigen technischen
Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 70 m benötigt. Zudem ist für die Hambachlei-
tung, die am Verteilbauwerk abzweigt, ein 60 m breiter Arbeitsstreifen (inkl. geringfügiger Aufwei-
tung am Schnittpunkt zur Hambachleitung) vorgesehen.
Rohrleitungen
Im Abschnitt der Bündelungsleitung (Entnahmestelle am Rhein bis Verteilbauwerk) werden drei
Rohre mit einem Durchmesser von 2200 mm (DN2200) verlegt. Ab dem Verteilbauwerk führen
zum Tagebau Hambach zwei Leitungen mit jeweils DN2200. Der Trassenabschnitt der Garzwei-
lerleitung entspricht den Planungen zum rechtskräftigen Sachlichen Teilplan. Hier werden zwei
Leitungen mit jeweils DN1400 verlegt. Parallel zu den Rohrleitungen werden im Rohrgraben (in-
nerhalb des Schutzstreifens) Strom- und Steuerungskabel mitverlegt.
2.1.3 Bauzeitlicher Flächenbedarf und Bauausführung
Die Rohrleitungen werden überwiegend in offener Bauweise durch Aushub eines Rohrgrabens
verlegt. Hierfür wird in Abhängigkei t vom Leitungsabschnitt ein bestimmter Arbeitsstreifen ange-
setzt. Der Arbeitsstreifen wird so konzipiert, dass er alle Tätigkeiten zur Errichtung des Vorhabens
aufnehmen kann (Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, Baubewegungsflächen sowie Rohr-
graben inkl. Böschung) und die Flächen für das Lagern des Bodenaushubs vorhält. Seine Breite
wird durch den Verzicht auf Böschungen reduziert, wenn räumlich beengte Verhältnisse vorliegen
sowie bei Querung von ökologisch, nutzungsbedingt und morphologisch sensiblen Bereichen und
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
untergeordneten Verkehrswegen. An einzelnen Stellen kommt eine geschlossene Bauweise mit
grabenlosem Verfahren zum Einsatz (untertägiger Vortrieb).
Die bauvorbereitenden Arbeiten werden vorlaufend zu den eigentlichen Bauarbeiten je nach Erfor-
dernis abschnittsweise im Trassenbereich durchgeführt. Es werden Transport -, Erd- und Erkun-
dungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen an einzelnen Arbeitsstellen bzw. -abschnitten
(Archäologie) und dauern i. d. R. jeweils nur wenige Tage. Archäologische Grabungen mit Einsatz
eines Baggers (soweit erforderlich) können sich je nach Befund über mehrere Wochen erstrecken.
Insgesamt kommen bei den bauvorbereitenden Maßnahmen einzelne typische Baugeräte, wie
Bagger, Radlader und verschiedene grundbautechnische Sondierungsgeräte zum Einsatz.
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden punktuell innerhalb des gesamten Trassenbereichs der
RWTL an den Bauwerken (Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump- und Verteilbauwerk) an ausge-
wählten Rohrvortriebs-Baustellen und an zentralen Stellen im Trassenverlauf der Rohrleitungen
errichtet. Zur Erschließung dieser Flächen werden bestehende Straßen - und Wegeverbindungen
genutzt. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Aufstellung von Material -, Baubespre-
chungs- und Sanitärcontainern sowie für die Nutzung als Parkplatz und Lagerplatz mit Schotter
befestigt. Vorhandener Oberboden wird hierfür abgeschoben und für den Wiedereinbau nach Be-
endigung der Baumaßnahme seitlich gelagert. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch
ein Geovlies getrennt. Soweit erforderlich, wird vorlaufend zum Schottereinbau eine Bodenverbes-
serung zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens durch Einfräsen von Kalk und Zement durch-
geführt. Zusätzlich wird auf den Flächen bedarfsweise eine Beleuchtung vorgesehen. Die Baustel-
lencontainer werden mit LKW angeliefert und mit Mobilkran abgeladen.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen für die Verlegung der RWTL werden die Baustelleneinrich-
tungsflächen zurückgebaut, der ggf. mit Kalk und Zement verfestigte Boden aufgenommen und der
seitlich gelagerte Oberboden wieder angedeckt. Die Errichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche
dauert ca. vier Wochen, der Rückbau ca. drei Wochen. Bei der Herstellung der einzelnen Baustel-
leneinrichtungsflächen kommen nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen folgende Bauge-
räte zum Einsatz: Zwei Bagger, ein Mobilkran, drei LKW, eine Planierraupe, eine Vibrationswalze
sowie bedarfsweise eine Bodenfräse und ein Wasserwagen.
Bei der Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche werden diese regelmäßig mit Pkw und Lkw an-
gefahren. Die Verkehrsbelastung ist gering (< 100 Kfz/d) und grundsätzlich mit dem Verkehr auf
Erschließungsstraßen im öffentlichen Raum vergleichbar. Der Anlieferungsverkehr erfolgt über öf-
fentliche Verkehrswege, die die Trasse kreuzen.
Die verschiedenen Bauweisen werden nachfolgend mit ihrem jeweiligen Flächenbedarf und den
Bereichen, in denen sie zur Anwendung kommen, erläutert. Für detaillierte Ausführungen zur Bau-
ausführung wird auf die ausführliche Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den
voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und Angaben für den Um-
weltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022A) verwiesen.
Offene Bauweise mit Regelarbeitsstreifen
Im Regelfall kommt die offene Bauweise als bevorzugtes Bauverfahren zur Anwendung. Dafür wird
ein Arbeitsstreifen angesetzt, der zum einen den geböschten R ohrgraben, die Fahrtrasse
(Baustraße) sowie Lagerflächen für die Rohrleitungselemente enthält und zum anderen Flächen
für die separierte Zwischenlagerung der verschiedenen Aushubmaterialien (Oberboden, Löss und
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Kies). Boden- und Massentransporte können somit minimiert werden. Die Breite des Regelarbeits-
streifens in Bauabschnitten mit offener Bauweise beträgt im Bereich der Bündelungsleitung m it
Ausnahme des Bereiches vom Entnahmebauwerk bis zum Pumpbauwerk (dort: 100 m Breite) 70 m
und im Bereich der Hambachleitung 60 m. Die Breite des Rohrgrabens (innerhalb des Arbeitsstrei-
fens) beträgt 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung).
Offene Bauweise mit reduziertem Arbeitsstreifen
Bei räumlichen beengten Verhältnissen wird eine reduzierte Arbeitsstreifenbreite angestrebt. Die
Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial und die Lager- und Bauhilfs-
flächen werden dann außerhalb des Querschnitts angeordnet (vor-/nachlaufend). Durch diese Bau-
weise ist es möglich, die Breite des Arbeitsstreifens für die Bündelungsleitung auf 37 m, für die
Garzweilerleitung auf 25 m und für die Hambachleitung auf 30 m zu reduzieren. Die Breite des
Rohrgrabens (innerhalb des Arbeitsstreifens) beträgt gegenüber der Regelbauweise unverändert
25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung).
Ein Sonderquerschnitt unter den beengten Querschnitten kommt für den Trassenabschnitt der
Hambachleitung auf der ehemaligen Fernbandtrasse zwischen Bedburg und Elsdorf zur Anwen-
dung. Hier wird aufgrund der Länge des Abschnittes ein eigens für diesen Abschnitt ermittelter
beengter Querschnitt mit 30 m Breite unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten der Fern-
bandtrasse vorgesehen. Die Rohrleitungen werden zu beiden Seiten des bestehenden Radwegs
oberflächennah verlegt, wobei der Radweg selbst als Baustraße und Baustelleneinrichtungsfläche
genutzt wird. Die Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial und die La-
ger- und Bauhilfsflächen werden vor -/nachlaufend angeordnet. In diesem Abschnitt ist ebenfalls
mit einem veränderten Bauablauf mit erhöhten Logistikanforderungen zu rechnen. Böschungsflä-
chen der Fernbandtrasse sollen, außer für unbedingt erforderliche Zu - Ausfahrten, nicht in An-
spruch genommen werden. Zur Sicherung derartiger Zuwegungsmöglichkeiten wird daher auch im
Bereich der Fernbandtrasse grundsätzlich der Arbeitsstreifen von 60 m angehalten, auch wenn
schon jetzt erkennbar ist, dass überwiegend nur die 30m beansprucht werden.
Geschlossene Bauweise (untertägiger Vortrieb)
Als weiteres Bauverfahren ist eine geschlossene Bauweise mit grabenlosem Verfahren (untertägi-
ger Vortrieb) erforderlich, welches im Bereich der erforderlichen Start- und Zielgruben einen erhöh-
ten Flächenbedarf innerhalb der gesicherten Trasse zur Folge hat. Die Gruben weisen im Regelfall
eine Länge von ca. 10 m entlang der Rohrachse und eine Breite von ca. 20 m auf.
Der untertägige Vortrieb kommt zur Anwendung bei der Querung von Verkehrswegen, Leitungen,
Vorflutern, wertvollen Baumbeständen und besonderen Schutzgebieten. Außerdem wird die Frei-
gefälleleitung zwischen Entnahme- und Pumpbauwerk im untertägigen Vortrieb verlegt. Die Start-
grube kann direkt als Basis für das zu erstellende Pumpbauwerk benutzt werden. Die Zielgrube im
Uferbereich des Rheins sollte gleichfalls als Baugrube zur Erstellung des Entnahmebauwerkes
dienen. Somit wird das gesamte Deichvorland geschl ossen gequert und die jetzt schon vorhan-
dene Infrastruktur kann zur Erschließung genutzt werden.
2.1.4 Betriebsphase
Für die Zugänglichkeit der Rohrleitungen in Wartungsfällen verbleibt während der Betriebsphase
im Bereich des Rohrgrabens ein Schutzstreifen mit einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungslei-
tung) bzw. 18 m (Hambachleitung). Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine Gebäude oder
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden. Zudem sind sämtliche Einwirkungen zu vermeiden,
die den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Pflanzun-
gen von tiefwurzelnden Bäumen).
Für detaillierte Ausführungen zum Betrieb der RWTL wird auf die ausführliche Vorhabenbeschrei-
bung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens
(UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022A) verwiesen.
2.2 Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren
Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens bildet
die technische Planung, die das Vorhaben in seinen wesentlichen physischen Merkmalen darstellt
und beschreibt. Aufbauend auf der Beschreibung des Vorhabens und der technischen Planung
werden nachfolgend die potenziellen umweltrelevanten Wirkfaktoren nach Art, Umfang und Dauer
ihres Auftretens beschrieben. Durch Zusammenführung der Wirkfaktoren und ihrer Wirkreichweite
mit dem Bestand von Natur und Landschaft innerhalb der Wirkreichweite lassen sich die zu erwar-
tenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des L andschaftsbildes prognostizieren (→
Kap. 6). Es wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden:
• Baubedingte Wirkfaktoren wirken temporär. Sie resultieren aus den Bauarbeiten zur Her-
stellung des Vorhabens sowie aus der damit verbundenen Einrichtung von Lager- und
Montageflächen.
• Anlagebedingte Wirkfaktoren sind solche, die aus der baulichen Beschaffenheit des Vor-
habens und nicht aus dessen Herstellung oder Betrieb resultieren. Sie treten auf, sobald
und solange das Vorhaben errichtet ist. Eingeschlossen sind neben den Rohrleitungen
auch die zugehörigen Bauwerke sowie alle dauerhaft anzulegenden Flächen.
• Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind ausschließlich solche, die aus dem Betrieb des Vor-
habens resultieren. Sie treten auf, sobald und solange sich das Vorhaben in Betrieb be-
findet.
Unter allen Wirkfaktoren des Vorhabens, die abschließend im „ Bericht zu den voraussichtlichen
Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROE-
LICH & SPORBECK 2022a) aufgelistet und beschrieben werden, sind für den vorliegenden Fachbei-
trag Natur und Landschaft, der sich auf die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Land-
schaftsbildes beschränkt, nur die nachfolgend erläuterten Wirkfaktoren von Bedeutung. Die übri-
gen Wirkfaktoren des Vorhabens sind nicht geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen des Natur-
haushaltes und des Landschaftsbildes im Sinne eines Eingriffs nach § 14 Abs 1 BNatSchG zu
verursachen und bedürfen daher im vorliegenden Fachbeitrag keiner Betrachtung.
2.2.1 Flächeninanspruchnahme
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X X X
Baubedingt werden Flächen für die Baustelleneinrichtung benötigt. Hierunter fallen die Arbeits- und
Rangierflächen der Baufahrzeuge und -geräte (z. B. Bagger, Radlader, Lastwagen, Kran), die Ein-
richtungen für die Arbeitskräfte (Bürocontainer) sowie Lagerplätze (für Baumaterialien). Für diese
Zwecke wird der Arbeitsstreifen herangezogen. Der Arbeitsstreifen deckt außerdem die für den
Rohrgraben erforderlichen Flächen ab. Soweit möglich werden die Flächen des Arbeitsstreifens
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nach Abschluss der Bauarbeiten ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt, sodass
keine dauerhafte Flächeninanspruchnahme verbleibt. Die baubedingte Flächeninanspruchnahme
führt zu einer vorübergehenden Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen , insbe-
sondere durch die Beanspruchung landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Anlagebedingt erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme für das Pump - und das Verteil-
bauwerk sowie die jeweils zugehörigen, umlaufenden Erschließungsflächen. Dies geht mit einer
vollständigen Versiegelung des Bodens einher (die Hydroburst-Anlage ist unterirdisch eingehaust).
Durch anlagenbedingte Versiegelung besteht gegenüber der baubedingten Flächeninanspruch-
nahme auch die Möglichkeit der Beeinträchtigung des Lokalklimas. Ferner stellt das Entnahme-
bauwerk einschließlich der Einhausung der Passiv-Rechen (Johnson Screens®) sowie der schüt-
zenden Grobrechen einen baulichen Fremdkörper im Rhein dar, wodurch auch Belange des
Schutzgutes Wasser berührt werden.
Aus dem Schutzsteifen resultiert eine weitere – betriebsbedingte – Flächeninanspruchnahme, da
der dauerhaft vorzuhaltende Schutzstreifen einerseits u. U. eine Änderung bestehender Nutzungen
erfordert (Freihalten von tiefwurzelnden Gehölzen) und andererseits im Bereich des Schutzstreifen
künftig eine Nutzungsänderung (Anlegen tiefwurzelnder Gehölze) nicht mehr möglich ist.
2.2.2 Mechanische Bodenbeanspruchung
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Mit dem Wirkfaktor der mechanischen Bodenbeanspruchung wird gegenüber dem Wirkfaktor der
Flächeninanspruchnahme insbesondere die mögliche Reichweite der Umweltauswirkungen in der
vertikalen Ebene berücksichtigt. So kommt es bei der Herstellung des Rohrgrabens zwangsläufig
zu Bodenbewegungen / Bodenaushub sowie zur Zwischenlagerung / Zwischenbewirtschaftung von
Boden zwecks anschließender Wiederverfüllung bzw. sonstiger Verwertung. Fahrzeugbewegun-
gen auf nicht befestigen Flächen können zu einer Bodenverdichtung und damit einhergehend zu
einer erheblichen Beeinträchtigung der ökologischen Bodenfunktionen führen. In Rheinufernähe
kann es durch die mechanische Bodenbeanspruchung zu Einträgen von Sedimenten / Bodensub-
stanz in den Rhein kommen. Dies kann sowohl unmittelbar durch Bodenbewegungen als auch
mittelbar durch wind- oder niederschlagsbedingte Erosionsprozesse (z. B. bei Bodenmieten) erfol-
gen.
2.2.3 Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Die zu errichtenden Bauwerke und zu verlegenden Rohre verbleiben dauerhaft (anlagebedingt) als
Fremdkörper im Boden. Da der Boden im Umfang des gesamten Baukörper - und Rohrvolumens
nach Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr wieder eingebaut werden kann, ent fallen sämtliche
Bodenfunktionen dauerhaft.
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2.2.4 Emissionen von Luftschadstoffen (und CO2)
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Während der Bauphase kommt es insbesondere auf dem Arbeitsstreifen zu baustellenüblichen
Emissionen von Luftschadstoffen (insb. Staub) und von CO2. Es handelt sich dabei vorwiegend um
Dieselabgase der Motoren der Baufahrzeuge und -geräte sowie aufgewirbelte Stäube (insbes.
durch Bodenaushubarbeiten und die Verwehung von Bodenmieten). Aufgrund der begrenzten zeit-
lichen Dauer, der Quellstärke und der weitgehend isolierten räumlichen Lage der Baumaßnahmen
abseits von Wohngebieten ist davon auszugehen, dass die emittierten Schadstoffe und Stäube
mengenmäßig kaum geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes hervorzu-
rufen. Dies gilt insbesondere dort, wo – was einen Großteil der Trasse betrifft – die Rohre in einer
offenen, landwirtschaftlich geprägten Landschaft mit guter lokalklimatischer Durchlüftung verlegt
werden, die zu einer schnellen Verdünnung / Verteilung der ohnehin geringfügigen Schadstoff- und
Staubmengen führt.
2.2.5 Emissionen von Lärm
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X X
Während der Bauphase kommt es auf dem Arbeitsstreifen sowie entlang von öffentlichen Straßen,
die zur An- und Abfahrt genutzt werden, zu baustellenüblichen Emissionen von Lärm zur Herstel-
lung der Bauwerke. Darüber hinaus emittieren die Transformatoren am Pump- und Verteilbauwerk
Lärm, sobald diese in Betrieb genommen werden. I m Rahmen des Anfahrens der Leitung nach
Betriebsunterbrechungen können Lärmemissionen durch erforderliche Lüftungen entstehen. Die
bau- und betriebsbedingten Lärmemissionen können sich auf die Fauna auswirken (z.B. auf lärm-
empfindliche Vogelarten).
2.2.6 Emissionen von Erschütterungen
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Im Falle der Verbauarbeiten können kurzzeitige Erschütterungen durch Rammen, Rütteln, Bohren
oder Fräsen verursacht werden, wobei die letzten drei Verfahren eher Vibrationen in den Unter-
grund eintragen und im Vergleich zum Rammen daher als erschütterungsarm einzustufen sind. Die
anschließende Rohrverlegung mittels Kabelgraben und die Unterpressung sind erschütterungs-
arm. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Erschütterungen auf.
Nach dem geplanten Bauablauf denkbare Erschütterungen sind in aller Regel nur im unmittelbaren
Umfeld zur Quelle wirksam. Da einzelne Bauabschnitte, in denen eine Unterpressung erforderlich
ist, nur kurzzeitig bedient werden, ist im vorliegenden Fall eher nicht zu erwarten, dass die spora-
dischen baubedingten Erschütterungen eine störende Wirkung entfalten. Im Bereich des Entnah-
mebauwerks kommen nur erschütterungsarme Verfahren (wie z.B. Einrütteln) zur Anwendung, um
dort mögliche Auswirkungen auf die Fauna zu vermeiden.
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2.2.7 Emissionen von Licht
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Baubedingt sind im überwiegenden Zeitraum zwar keine Lichtemissionen zu erwarten, in den Win-
termonaten ist jedoch im Falle bereits eines zweischichtigen Baubetriebs in den Abendstunden mit
Beginn der Abenddämmerung mit Lichtemissionen durch Beleuchtung der Baustellen zu rechnen.
Die baubedingten Lichtemissionen können sich je nach Umfang auf die Fauna auswirken (z.B. auf
lichtempfindliche Fledermausarten).
2.2.8 Baukörper als landschaftsfremde Objekte
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Die dauerhaft zu errichtenden Bauwerke stellen landschaftsfremde Objekte dar, die in der Land-
schaft in unterschiedlichem Maße sichtbar werden. Die Baukörper können als landschaftsfremde
Vertikalstrukturen eine Scheuch- und Kulissenwirkung vor allem für die Avifauna entfalten. Damit
können die Baukörper insbesondere artenschutzrechtliche Relevanz haben. Zudem ist die anla-
genbedingte Modifikation des Landschaftsbildes zu beleucht en. Prüfrelevant ist insbesondere
auch, wie potenzielle Beeinträchtigungen des La ndschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen
(z. B. Gestaltung oder Eingrünung der Bauwerke) vermieden oder vermindert werden können.
Auch hinsichtlich des Lokalklimas besteht aufgrund der Verwendung künstlicher Baumaterialien
die Möglichkeit einer anlagenbedingten Veränderung lokalklimatischer Parameter.
2.2.9 Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb)
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Die Baufahrzeuge und -geräte stellen landschaftsfremde Objekte dar, die in der Landschaft in un-
terschiedlichem Maße sichtbar werden. Zusätzlich erfolgen im Rahmen des Baubetriebs Fahrzeug-
bewegungen im Bereich der Bauflächen (Arbeitsstreifen). Die baubedingte Anwesenheit der Bau-
maschinen können eine Scheuch - und Kulissenwirkung vor allem für die Avifauna entfalten. Au-
ßerdem können Tiere (v. a. Amphibien) durch die Bewegungen der Baufahrzeuge zu Tode kom-
men (erhöhtes Kollisionsrisiko). Damit kann der Baubetri eb insbesondere artenschutzrechtliche
Relevanz aufweisen. Mögliche Auswirkungen auf die Landschaft durch Anwesenheit von Baufahr-
zeugen werden aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Baumaßnahmen als nicht erheblich ange-
sehen.
2.2.10 Entnahme von Rheinwasser
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Da sich in unmittelbarer Nähe zum Standort des Entnahmebauwerks das FFH -Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad -Honnef“ befindet, ist die Verträglichkeit der Ent-
nahme mit dessen Schutzzielen zu prüfen. Außerdem ist die Entnahme vor dem Hintergrund der
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Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer (§ 27 WHG) zu beleuchten. Beide Aspekte werden
im Rahmen gesonderter Fachbeiträge (Fachbeitrag zur WRRL, PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022;
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, FROELICH & SPORBECK 2022b) berücksichtigt.
2.2.11 Grundwasserhaltung
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt
X
Baubedingte temporäre Wasserhaltungsmaßnahmen werden bei hohen Grundwasserständen ent-
lang des Rohrgrabens notwendig. Das gehaltene Wasser wird im Trassenbereich versickert oder
in die Vorflut abgeleitet . Im Abschnitt zwischen dem FFH -Gebiet Knechtstedener Wald und dem
Gohrer Graben östlich von Dormagen -Gohr liegt der Grundwasserspiegel voraussichtlich leicht
oberhalb der geplanten Rohrleitungsgrabensohle, so dass die Einrichtung einer temporären Was-
serhaltung erforderlich werden kann (Dauer ca. 3-4 Monate).
Die Pressgruben für den untertägigen Vortrieb sind tiefer als der Rohrgraben. Sofern hier Grund-
wasser ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und eine wasserdichte Baugruben-
sohle aus Beton in die Baugrube eingebracht. Anschließend wird das Wasser aus der Baugrube
abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugrubensohle aus Beton verhindern
ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube.
Anlage- und betriebsbedingte Wasserhaltungsmaßnahmen sind für die Umsetzung des Vorhabens
nicht notwendig. Eine dauerhafte Tiefendrainage bzw. Absenkung des Grundwasserspiegels ist
nicht vorgesehen.
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3 Beschreibung des Untersuchungsraumes
3.1 Räumliche Einordnung des Vorhabens und Abgrenzung des Untersu-
chungsraums
Die RWTL soll ausgehend von einem Entnahmebauwerk bei Rheinstrom-km 712,6 bis zu 18 m³/s
Wasser bis zu den Übergabepunkten an den Tagebauen Garzweiler (ca. 4 m³/s) und Hambach
(ca. 14 m³/s) befördern. Grundlage für die Trassenführung bildet die im „Braunkohlenplan Garz-
weiler II: Sachlicher Teilplan; Sicherung einer Trasse für die Rheinwa ssertransportleitung“ raum-
ordnerisch gesicherte Trasse inkl. der festgelegten Entnahmestelle am Rheinufer.
Die Trasse für die Rheinwassertransportleitung beginnt am Entnahmebauwerk in Dormagen -
Rheinfeld bei Rheinstrom-km 712,6. Vom Entnahmebauwerk am Rhein führt die Trasse zunächst
zwischen den Bayer Sportanlagen und Piwipp bis zum Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich,
zweigt von dort in Richtung Norden ab und führt anschließend im Bereich von der Industriedeponie
Dormagen bis zum Siedlungsgebiet von Dormagen-Rheinfeld. Die Trasse verläuft anschließend
im Osten des Siedlungsraumes und im Westen der Deponiefläche, bevor sie nach Norden bis zur
Höchstspannungsleitung (380 kV-Leitung) nördlich von Dormagen-Rheinfeld führt. Die Trasse folgt
der 380-kV-Leitung erst nach Westen und anschließend nach Nordwesten bis zum nördlichen Orts-
rand von Dormagen zwischen der B 9 und der A 57. Nach Querung der A 57 und der Bahnstrecke
Köln–Krefeld verläuft die Leitungstrasse im Weiteren erst nach Westen und anschließend nördlich
von zwei Baggerseen (Goldberger und Straberger See) nach Südwesten und folgt beidseitig der
Führung der Höchstspannungsleitungstrasse (zwei Leitungen mit 380 kV und 220 kV). Die Ortslage
von Nievenheim wird im Südosten tangiert, während der Untersuchungsraum im Bereich Straberg
weitgehend nördlich der Ortslage verläuft. Der Knechtstedener Wald wird im Bereich der schmals-
ten Ausprägung gequert, bevor die Ortslage Gohr im Süden umgangen wird. Nach Querung der
B 477 verlässt der Trassenverlauf unmittelbar westlich der Umspannanlage nach Querung des
Bahndammes die Bündelungslage mit der H öchstspannungsleitungstrasse, um die Ortslage von
Widdeshoven südlich zu umgehen. Nach Querung des Gillbachs und des Köttelbaches wird die
Parallellage zur Höchstspannungsleitungstrasse südwestlich von Widdeshoven wieder aufgenom-
men, und die Trasse verläuft weiter nach Südwesten, passiert die Ortslage von Allrath südöstlich
und führt bis zum Verteilbauwerk am Südrand der Vollrather Höhe . Hier endet der Abschnitt d er
sog. „Bündelungsleitung“ (Entnahmebauwerk am Rhein bis Verteilbauwerk).
Am Verteilbauwerk trent sich die Trasse der RWTL sich in den Abschnitt der „Garzweilerleitung“
(Verteilbauwerk bis RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf – nicht Gegenstand des Braunkohlen-
planänderungsvorhabens und bereits über den "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teil-
plan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert) und
den Abschnitt der „ Hambachleitung“ (Verteilbauwerk bis Tagebau Hambach). Die Trasse der
Hambachleitung führt zunächst in Bündelungslage mit der bestehenden Bahntrasse der „GAB -
Nord-Süd-Bahn“. Diese Bündelung erstreckt sich über insgesamt 5 km, ehe die Trasse dann durch
die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf südlich des Perings-
maars geführt wird. Hieran anschließend wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal
zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der ehemaligen Fern-
bandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die RWTL im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum
Rand des Tagebaus Hambach geführt werden.
Für die im Braunkohlenplanänderungsverfahren und damit im vorliegenden Fachbeitrag Natur und
Landschaft betrachtungsrelevante Trasse für die RWTL zum Tageb au Hambach
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(Bündelungsleitung + Hambachleitung) wird ein Untersuchungskorridor von 600 m Breite (300 m
beidseitig der Trassenachse) angesetzt (im Folgenden: UR600, siehe Abb. 1).
Der UR600 wurde im Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die UP/UVP am
20.08.2021 vorgeschlagen und durch die Bezirksregierung Köln mit der Unterrichtung über den
Untersuchungsrahmen (Schreiben vom 27.10 2021) bestätigt.
Der UR600 stellt die Bezugsgrundlage dar für die Bestandserfassung und die Konfliktanalyse sowie
für die kartographischen Darstellungen zum vorliegenden Fachbeitrag Natur und Landschaft. Für
die Ermittlung des biotoptypbezogenen Kompensationsbedarfs ( → Kap. 6.3) wird ausschließlich
der Eingriffsbereich des Vorhabens herangezogen. Der Eingriffsbereich wird definiert und begrenzt
durch die abschnittsweise unterschiedliche Breite des Arbeitsstreifens (→ Kap. 2.1).
.
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Abb. 1: Untersuchungsraum für die RWTL nach Hambach
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3.2 Naturräumliche Einordnung und Relief
Der UR600 verläuft durch folgende naturräumliche Haupteinheiten:
• Von der Entnahmestelle am Rhein bei Dormagen-Rheinfeld bis Bedburg-Rath im Bereich der
abgegrenzten Naturräumlichen Haupteinheit durchquert der UR600 die „Köln-Bonner Rhein-
ebene“ und darin die Untereinheiten „Rheinaue“, „Linkrheinische Niederterrasse“ und „Link-
rheinische Mittelterrassenplatte“.
• Im Gemeindegebiet Bedburg quert der UR600 kleinräumig die Haupteinheit „Ville“ und darin
die Untereinheit „Neurather Lösshöhen“.
• Bis zum Endpunkt am Nordrand des Tagebaus Hambach verläuft der UR600 weiter durch die
„Jülicher Börde“ mit der dortigen Untereinheit „Östliche Jülicher Börde“.
Köln-Bonner Rheinebene
Die Köln-Bonner Rheinebene ist der Zentralbereich der Niederrheinischen Bucht und wird aus der
Flussterrassentreppe der Kölner Bucht gebildet. Von der Kante zur Rheinaue bis zum Westrand
an den Aufstieg zur Ville bewegt sich die Landschaft von 40 bis über 90 m ü. NN. Auf den Nieder-
terrassenflächen beiderseits des Rheins liegen anlehmige Sand- bis Lehmböden mit Braunerden.
Hier befinden sich, wie in der gesamten Landschaft auch, vor allem landwirtschaftliche Flächen.
Die Rheinaue ist ca. ca. 5-7 m tief in die Niederterrasse eingeschnitten. Ehemalige Mäanderbögen
mit z.T. scharf ausgeprägten Böschungen (ehemalige Prallhangbereiche) und Hochflutrinnen sind
für diesen Bereich charakteristisch. Insbesondere im linksrheinischen Teil befinden sich viele
kleine, miteinander vernetzte Trockenrinnen und breitere gewundene Altarmrinnen des Rheins, in
denen sich fast die einzigen Waldbestände der Landschaft ausgebildet haben. Aus dem Nord-Teil
der linksrheinischen Niederterrasse erheben sich zahlreiche Dünen. Über eine relativ steile Kante
steigt das Gelände zur Mittelterrasse an, die teilweise markant stufenförmig aufgebaut ist. Sie ist
mit Lösslehm bedeckt, wodurch kleinere Reliefunterschiede ausgeglichen werden.
Ville
Die Ville bildet einen von Südosten nach Nordwesten verlaufenden, von 180 m im Süden auf 97 m
im Norden absinkenden Höhenzug. Das Gebiet ist identisch mit einer tektonischen Hochscholle.
Der UR600 verläuft im nördlichen Teil der sog. „Neurather Lössböden“. Dieser Teil ist geprägt von
den ehemaligen und noch laufenden Aktivitäten zum Abbau von Braunkohle. Außerdem sind viele
der hier anzutreffenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Wasserflächen durch Rekul-
tivierungsmaßnahmen entstanden. Charakteristische Reliefelemente des Landschaftsraumes sind
die gestalteten und teilweise bepflanzten Abraumhalden mit gleichmäßigen Böschungsneigungen
und abgeflachter Krone. Die Jülicher Börde ist weitgehend eben, nur im Norden der Landschaft
wird sie durch flache Kuppen und Rücken, sowie einige Trock entälchen und Wannen etwas be-
wegter.
Jülicher Börde
Die Jülicher Börde erstreckt sich im westlichen Teil der Niederrheinischen Bucht. Die von 200 m
ü. NHN im Süden auf 70 m im Nordosten abfallende Hauptterrassenfläche trägt auf Schotterleh-
men eine unterschiedlich mächtige Lössschicht. Der östliche Teil der Jülicher Börde erstreckt sich
zwischen Rur und Erft. Vor allem im südwestlichen Teil befinden sich einige Fließgewässer, die
z.T. tief eingeschnitten sind. Die Hauptgrundwasserscheide zwischen Rur und Erft wird durch die
Sümpfungsmaßnahmen der Braunkohletagebaue beeinflusst. Die waldarme Landschaft wird von
Seite 25/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
ausgedehnten, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Ausnahmen bilden die Rekul-
tivierungsräume, Aufforstungsinseln und Bergehalden der Tagebaue und die im Süden der Land-
schaft gelegenen Reste der Bürgewälder.
3.3 Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) beschreibt das durch die Klima - und Bodenbedingun-
gen beeinflusste natürliche Wuchspotenzial einer Landschaft, d. h. jene Vegetation, die sich ohne
menschlichen Einfluss in einem Gebiet entwickeln würde. Die pnV im UR600 wird insgesamt von
dem Waldmeister-Buchenwald dominiert. Im Bereich der Entnahmestelle sowie im Auenbereich
der Erft wird die pnV dem Feldblum en-Sieleichen-Auenwald im Komplex mit Silberweisen -Auen-
wald zugeordnet. Im Stadtgebiet Dormagen stellen des Weiteren der Flattergras-Buchenwald, der
Traubenkirschen-Schwarzerlen-Eschenwald und der Waldziest -Eschen-Hainbuchenwald Teilbe-
reiche der pnV dar. I m Mündungsbereich stellt sich die pnV als Sternmieren -Stieleichen-Hainbu-
chenwald dar (SUCK et al. 2010).
3.4 Landschaftsentwicklung und aktuelle Nutzungsstruktur
Der UR600 erstreckt sich linksrheinisch zwischen der Dormagener Rheinaue im Osten und dem
Tagebau Hambach im Südwesten. Die Stadt Dormagen stellte in der Römerzeit ein Militärlager der
Römer im Rheintal dar. Nach Zerfall des Römischen Reiches kam es verstärkt zur Rodung von
Wäldern, um die Flächen landwirtschaftlich nutzbar zu machen. Es entwickelte sich kontinuierlich
eine intensiv bewirtschaftete Agrarlandschaft. Der Verlauf des Rheins wurde mehrfach verlegt, be-
gradigt und befestigt.
Der zwischen dem Verteilbauwerk südlich der „Vollrather Höhe“ und dem Übergabepunkt der
RWTL am Tagebau Hambach gelegene Teil des UR600 ist durch ehemalige und laufende Tage-
bauaktivitäten geprägt. Östlich von Bedburg befinden sich innerhalb des UR600 Flächen des ver-
füllten und rekultivierten ehemaligen Tagebaus „Fortuna-Garsdorf“. Der Bereich wird heute über-
wiegend landwirtschaftlich genutzt und ist von einigen breiteren Gehölzbändern durchzogen. Der
Rekultivierungsbereich schließt auch das Peringsmaar ein, einen künstlich angelegten See mit
umgebenden Röhrichtbeständen, jungen Laubwäldern und Grünlandflächen. Im Südwesten des
UR600 liegen Teilflächen des Tagebaus Hambach, dem größten noch aktiven Tagebau im Rhei-
nischen Braunkohlerevier.
Auch die aktuelle Nutzungsstruktur im UR600 ist großflächig durch landwirtschaftliche Nutzung
gekennzeichnet. Es herrscht insbesondere der Ackerbau vor. Grünlandnutzung ist überwiegend
kleinflächig zu finden, nur stellenweise sind größere, zusammenhängende Grünlandkomplexe vor-
handen. Die ausgedehnten Ackerflächen sind nur vereinzelt durch Gehölzstrukturen gegliedert.
Zusammenhängende Waldbestände finden sich im Untersuchungsraum lediglich kleinflächig, u. a.
im Bereich des Knechtstedener Waldes, der zwische n Straberg und Gohr allerdings in diesem
Bereich nur sehr schmal ausgeprägt ist, am Südhang der Halde „Vollrather Höhe“ oder im Rekulti-
vierungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf (z. B. Peringsmaar).
Größere zusammenhängende Siedlungsflächen befinden sich innerhalb des UR600 nicht. Klein-
flächig werden die Siedlungsbereiche von Dormagen und Bedburg vom UR600 erfasst. Westlich
und südwestlich des Knechtstedener Waldes werden inselartige, dörfliche bis kleinstädtische
Wohnstrukturen und Einzelhöfe eingeschlossen. Der Untersuchungsraum wird von mehreren Ver-
kehrswegen gequert. Für den Straßenverkehr sind v. a. die Autobahn A 57 und die Bundesstraßen
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
B 9, B 59 und B 477 von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus befinden sich mehrere Bahnstre-
cken des Personen- und Güterverkehrs innerhalb des UR600.
3.5 Vorbelastungen
Im UR600 bestehende anthropogene Nutzungen können die Funktionen des Naturhaushaltes und
des Landschaftsbildes beeinträchtigen und zu einer Vorbelastung von Natur und Landschaft füh-
ren. Vorbelastungen können sich u. a. aus den Folgen baulicher Tätigkeiten (Versiegelung und
Überbauung von Flächen), Schadstoffimmissionen aus Industrie, Gewerbe und Verkehr oder einer
intensiven Flächennutzung (Land- und Forstwirtschaft, Abgrabung etc.) ergeben.
Durch anthropogene Nutzungen entstehen Beeinträchtigungen insbesondere hinsichtlich der abi-
otischen Schutzfunktionen (Boden, Wasser, Luft und Klima), des Landschaftsbildes sowie der
faunistischen und floristischen Lebensraumfunktion. In Kumulation mit den Projektwirkungen kön-
nen sich bestehende Vorbelastungen u. U. weiter verstärken. Dies wird im Rahmen der Konflik-
tanalyse (→ Kap. 6) im vorliegenden Fachbeitrag Natur und Landschaft betrachtet.
Als wesentliche Vorbelastung ist die großflächig vorherrschende intensive landwirtschaftliche Nut-
zung zu nennen. Durch die dominierende ackerbauliche Nutzung sind die Böden durch die lang-
jährige maschinelle Bearbeitung und Schads toffeinträge, die aus dem Einsatz von Düngemitteln
und Pestiziden resultieren können, flächendeckend (in unterschiedlichem Maße) vorbelastet. Dies
betrifft auch innerhalb des UR600 großflächig vorhandene, nach Kriterien des GEOLOGISCHEN
DIENSTES NORDRHEIN-WESTFALEN (GD NRW) schutzwürdige Böden. Die intensive Nutzung und
häufig geringe Struktur- und Nutzungsvielfalt der Ackerflächen wirkt sich zudem auf das faunisti-
sche Lebensraumangebot aus.
Des Weiteren sind im UR600 zahlreiche Altablagerungen, die hauptsächlich aus Verfüllungen und
Aufschüttungen entstanden sind, und Altstandorte vorhanden, die insbesondere für Böden, die Ve-
getation und das Grundwasser Vorbelastungen darstellen können. Näher e Ausführungen hierzu
sind dem „Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP -Bericht)
und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022a) zu entnehmen.
Darüber hinaus bestehen Vorbelastungen durch die innerhalb des UR600 verlaufenden Verkehrs-
wege – hier sind insbesondere die stark befahrene Autobahn A 57, die Bundes- und Landesstraßen
sowie die in Betrieb befindlichen Bahnstrecken (Personen- und Güterverkehr) zu nennen. Es ent-
stehen im Umfeld der Straßen- und Schienenwege verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen, die
eine Belastung der Luft, von Böden und des Grundwassers sowie der Vegetation hervorrufen kön-
nen. Verkehrsbedingte Schallimmissionen und visuelle Reize können im näheren Umfeld von Stra-
ßen und Gleisanlagen zude m zu einer Beeinträchtigung störempfindlicher Tierarten führen. Die
baulichen Anlagen führen zudem zu einer Zerschneidung von Biotopstrukturen und können Barri-
erewirkungen insbesondere für boden- oder strukturgebundene Tiere und Tierarten hervorrufen.
In weiten Teilen des UR600 verlaufen Höchst- (380 und 220 kV) und Hochspannungsfreileitungen
(110 kV), die aufgrund ihrer Bauweise und Bauwerkshöhe eine Vorbelastung für das Landschafts-
bild darstellen. Durch die Lage und den Verlauf innerhalb eines großräumigen Freiflächenkomple-
xes sind die Leitungstrassen auch aus größerer Entfernung sichtbar und beeinträchtigten das vi-
suelle Landschaftsempfinden. Darüber hinaus können von den Freileitungen Barriere - und Stör-
wirkungen für Vogelarten auslösen. Weiterhin befinde t sich im UR600 südwestlich der Ortslage
Seite 27/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Gohr eine Umspannstation, die ebenfalls zu einer Vorbelastung des Landschaftsbildes beiträgt.
Entsprechendes gilt für den Tagebau Hambach, der kleinflächig innerhalb des UR600 liegt und
sich südwestlich des vorgeseh enen Übergabepunktes der RWTL am Tagebaurand weiter er-
streckt.
Weitere wesentliche Belastungsfaktoren sind flächenhafte Grundwasserabsenkungen der aktiven
Tagebaue im Rheinischen Braunkohlerevier sowie zur Drainage landwirtschaftlicher Nutzflächen,
der Gewässerausbau (Begradigung, Sohlverschalung, Tieferlegung der Gewässersohle, Uferver-
bau) und die Nutzung von Gewässerläufen durch Schifffahrt und Wassereinleitungen.
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4 Ziele und Festsetzungen der Landschaftsplanung
Planerische Ziele des Umweltschutzes ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben der Raum-
ordnung, d. h. der Regional- und Landesplanung. Dabei ist zwischen „Zielen“ und „Grundsätzen“
der Raumordnung zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 ROG). Während Ziele der Raumordnung
als endabgewogene Vorgaben im Braunkohlenplanänderungsverfahren zwingend zu beachten
sind, sind Grundsätze der Raumordnung bei der Braunkohlenplanänderung noch der Abwägung
gegenüber anderen Belangen zugänglich . Dargestellt werden im Folgenden die Ziele der Land-
schaftsplanung. Weitere planerische Vorgaben, die für die Braunkohlenplanänderung von sachli-
cher Relevanz sind, sind dem „Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorha-
bens (UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022A), dort Kap.
2.9.1-2.9.5 (Landesentwicklungsplan NRW, Regionalpläne) sowie Kap. 4.2.1 und 4.2.2 (Flächen-
nutzungs- und Bebauungspläne) zu entnehmen.
Der UR600 berührt die Geltungsbereiche von insgesamt fünf rechtskräftigen Landschaftsplänen
(LP). Dem Trassenverlauf, ausgehende von der Entnahmestelle bei Dormagen folgend, handelt es
sich um die folgenden:
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3: Bürgewälder
Im Folgenden werden die in diesen Plänen festgesetzten Erhaltungs - und Entwicklungsziele und
zugehörige Maßnahmen dargestellt, die als abwägungsrelevante Belange im Braunkohlenplanän-
derungsverfahren zu berücksichtigen sind. Die geschützten Teile von Natur und Landschaft nach
§ 20 Abs. 2 BNatSchG (Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche) sind i.d.R. ebenfalls über die
Landschaftspläne festgesetzt. Diese werden als Teil des Umweltbestandes in Kap. 5.1 dargestellt.
4.1 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen
Der UR600 verläuft durch Bereiche, die folgenden Entwicklungszielen zugeordnet sind.
• Entwicklungsziel 1: „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natür-
lichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“
• Entwicklungsziel 2: „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit
naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“
• Entwicklungsziel 9: „Erhaltung geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile sowie de-
ren Anreicherung und ökologische Aufwertung mit gliedernden und belebenden Elemen-
ten“.
Diese Entwicklungsziele werden teilräumlich mit spezifizierten Unterzielen dargestellt, denen wie-
derum konkrete Maßnahmen zugewiesen sind. In der folgenden Tab. 1 sind die Unterziele, die den
UR600 berühren, mit ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt.
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Tab. 1: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen
Entwicklungsziel 1F: „Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologi-
schen Vielfalt“
Betroffener Bereich
des UR600
- Offenland im Bereich der Engstelle Knechtstedener Wald
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem, gut strukturiertem Grünland und naturnahen Laubholz-
beständen in den Niederungen
• Wiedervernässung der ehemaligen Broiche
• Umwandlung der Hybridpappelbestände in bodenständige Gehölzbestände
• Ökologische Aufwertung der Fließgewässer / Verbesserung der Wasserqualität
• Verhinderung einer weitergehenden Einengung der Niederungsbereiche
Entwicklungsziel 1B: „Erhaltung und Optimierung von Grünlandstandorten, Umwandlung von Ackerflä-
chen in Grünland und Erhaltung und Entwicklung auentypischer Elemente“
Betroffener Bereich
des UR600
- Rheinaue
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünland / Erhaltung der Grünlandnutzung
• Erhaltung auentypischer Elemente
• teilräumliche Festsetzung als Naturschutzgebiet
• Schaffung eines Biotopverbundes zwischen dem Hochflutrinnenbereich südlich Zons und der Rheinaue
Entwicklungsziel 1D: „Erhaltung und Optimierung großflächiger, gut strukturierter Waldgebiete“
Betroffener B ereich
des UR600
- Knechtstedener Wald
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung und Entwicklung der Buchenwälder
• Erhaltung und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder
• Erhaltung der vorhandenen Waldränder und Entwicklung artenreicher mehrstufiger Waldmäntel und Wald-
säume
• Naturnahe Waldbewirtschaftung
• Belassung ausreichender Höhlenbäume für den Artenschutz
• Umwandlung der nicht bodenständigen Aufforstungen (Nadelholz-, Roteichen- und Pappelforsten) in die
natürlichen Waldgesellschaften
• Lenkung der Erholungsnutzung bei Schonung der störungsempfindlichen Lebensräume
Entwicklungsziel 2K: „Anreicherung einer überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft ohne natür-
liche oder naturnahe Elemente“
Betroffener Bereich
des UR600
- Weite Teile der durchquerten Offenlandbereiche, die nicht dem EZ1 mit seinen
Unterzielen (1B, 1F, 1K) zugeordnet sind.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung der verbliebenen linien- und punktförmigen Grünelemente
• Anlage gliedernder und belebender Elemente in der freien Landschaft, insbesondere in Form von Gehöl-
zen
• Anlage von Kräuter- und Staudensäumen (Wegeraine, Gewässerrandstreifen)
• Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft
• Anlage extensiv genutzter Kulturbiotope wie Grünlandflächen oder Streuobstwiesen
• Anlage eines dichten Saumhabitatnetzes aus Altgrasrainen und Hecken
• Anlage einzelner Aufforstungen
Entwicklungsziel 9F: „Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologi-
schen Vielfalt im Bereich geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile“
Betroffener Bereich
des UR600
- Von Splittersiedlungen geprägter Freiraumstreifen östlich der B 447 im westlichen
Stadtgebiet von Dormagen (südliche Ortslage Gohr).
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung der reich gegliederten Landschaft, insbesondere Erhaltung und Entwicklung von extensiv ge-
nutztem, gut strukturiertem Grünland mit Hecken und Baumreihen sowie alten Obstwiesen
4.2 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskir-
chen
Der UR600 verläuft innerhalb des Geltungsbereichs des LP nahezu vollständig durch Bereiche mit
dem Entwicklungsziel 2 („Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit natur-
nahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“). Kleinteilig berührt der
UR600 zudem das Entwicklungsziel 8 („Renaturierung von Fließgewässern“) im Bereich des Gill-
bachs zwischen Rommerskirchen -Widdeshoven und -Evershoven. In der folgenden Tab. 2 sind
diese beiden Ziele mit ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt.
Weiterhin setzt der Landschaftsplan innerhalb des UR600 eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen
fest (> 40). Da diese Maßnahmen für das Braunkohlenplanänderungsverfahren jedoch nur dann
von Bedeutung sind, wenn sie durch die Trassenfestsetzung berührt werden, wer den unter ar-
beitsökonomischen Aspekten im Folgenden (→ Tab. 3) nur die Einzelmaßnahmen skizziert, die
innerhalb des 70 bzw. 60 m breiten Trassenstreifens liegen. Für die übrigen Einzelnahmen wird
eine Relevanz für die Braunkohlenplanänderung pauschal ausgeschlossen.
Tab. 2: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich /
Rommerskirchen
Entwicklungsziel 2: „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Le-
bensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“
Betroffener Bereich
des UR600
- Insbesondere intensiv landwirtschaftlich genutzte Räume (nahezu gesamter Gel-
tungsbereich des LP innerhalb des UR600)
Maßnahmen zur Zielerreichung:
Seite 31/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume.
• Erhaltung der Landschaftsstruktur.
• Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume sowie gliedernder und belebender Landschaftselemente.
• Erhaltung und Pflege landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsteile und -bestandteile
sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- und Kulturdenkmale.
Entwicklungsziel 8: „Renaturierung von Fließgewässern“
Betroffener Bereich
des UR600
- Gillbach zwischen Rommerskirchen-Widdeshoven und -Evershoven.
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Naturnaher Ausbau begradigter und kanalisierter Gewässerläufe zur Wiederherstellung der Leistungsfähig-
keit und der besonderen Bedeutung des Fließgewässers für Naturhaushalt und Landschaftsbild.
Tab. 3: Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen
(innerhalb des 70/60-m Arbeitsstreifens)
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.1: Anlage oder Anpflanzung sowie Pflege von Ufergehölzen, Gehölzstreifen,
Gehölzgruppen, Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Feldgehölzen sowie Wegerainen
6.5.1.163 Baumreihe Südöstlich von Grevenbroich-Barrenstein
6.5.1.175 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein
6.5.1.176 Wegerain Östlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.178 Uferbepflanzung Südwestlich von Rommerskirchen -Wid-
deshoven
6.5.1.188 Uferbepflanzung Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.193 Hochstämme Östlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.194 Baumreihe Östlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.198 Gehölzgruppen Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.200 Allee Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
6.5.1.223 Uferbepflanzung Südlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.226 Wegerain Südöstlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.227 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein
6.5.1.228 Gehölzgruppe Östlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.234 Uferbepflanzung Südlich von Grevenbroich-Allrath
6.5.1.372 Baumreihe Westlich von Rommerskirchen-Vanikum
6.5.1.373 Uferbepflanzung Südwestlich von Rommerskirchen-Vanikum
6.5.1.403 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.5: Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschafts-
bildes, insbesondere zur Erhaltung von Tal - und Hangwiesen sowie von Grünflächen in Verdichtungs-
gebieten
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
6.5.5.54 Pflege durch abschnittsweises Auf -den-Stock-
setzen im Turnus von 15 Jahren
Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.6: Anlage, Wiederherstellung oder Pflege von Kleingewässern (Feuchtbio-
tope)
6.5.6.15 Entschlammung des Grabens
und Sicherung eines ausreichenden
Wasserstandes.
Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven
4.3 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord
Mit Übergang von Rommerskirchen in das Stadtgebiet von Bedburg und Bergheim, tritt der UR600
in das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises und damit in den Geltungsbereich des o. g. LP ein. Der Gel-
tungsbereich erstreckt sich von dort aus bis zu der Bahntrasse, die die Fernbandtrasse westlich
der Erft quert. In der folgenden Tab. 4 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit ihren jeweiligen
Maßnahmen dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan verschiedene Einzelmaßnahmen
ohne konkreten Zielbezug fest (→ Tab. 5).
Tab. 4: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und
belebenden Elementen
Betroffener Bereich
des UR600
- von der Stadtgrenze Rommerskirchen/Bedburg/Bergheim entlang der GAB Nord-
Süd-Bahn bis nördlich Bedburg-Rath
- Erfttal
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Schutzmaßnahmen, insbesondere Landschaftsschutz, nach § 21 LG NRW zur Erhaltung oder Wiederher-
stellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und kleinflächig wegen der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit des Landschaftsbildes.
• Anpflanzungen nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 LG NRW, insbesondere an Straßen und Wegen, in der freien Feld-
flur in Zwickelflächen von Ackergrundstücken und als Eingrünungen von Gebäuden, technischen Anlagen
und Ortsrändern.
• Aufforstungen nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 LG NRW in geringem Umfang.
• Festsetzungen für die forstliche Nutzung nach § 25 LG NRW zur Sicherung und Entwicklung des Charak-
ters der Landschaft und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes.
Entwicklungsziel 7: Entwicklung und Pflege der rekultivierten Landschaft einschließlich der Land-
schaftsstrukturen und der Landschaftselemente zur Schaffung einer nachhaltigen stabilen Landschaft
Betroffener Bereich
des UR600
- Rekultivierungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf (nördlich
Bedburg-Rath bis Erft)
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Verbesserung der Bodeneigenschaften der landwirtschaftlichen genutzten Flächen durch entsprechende
Bewirtschaftung und Bodenbearbeitungsmaßnahmen. Förderung der Humusanreicherung.
Seite 33/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
• Erhalt des landschaftlichen Freiraums und der Freiraumverbindungen. Vermeidung des Landschaftsver-
brauches, der Bodenversiegelung und der weiteren Zersiedelung der Landschaft.
• Erhalt, Entwicklung und Pflege der Waldbestände, Aufforstungen, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen,
Wegraine, Uferböschungen, Gräben, Teiche und Feuchtbereiche.
• Erhalt und Entwicklung des durch landwirtschaftliche Nutzungs- und Vegetationsstrukturen geprägten
Landschaftsbildes.
• Erhaltung, Pflege und Entwicklung ungenutzter Straßen-, Wege-, Gräben-, Feld- und Ackerränder, Bö-
schungen, Brachflächen und unbefestigter grüner Wege mit ihrem natürlichen Bewuchs. Verzicht des
Herbizideneinsatzes auf diesen Flächen.
• Erhalt der Tümpel und Kleingewässer als Amphibien-Laichgewässer. Erhalt und Neuanlage von sonnen-
exponierten Flach- und Kleingewässers für Kröten. Optimierung der umgebenden Landlebensräume für
Amphibien.
• Erhalt und Schaffung von Vernetzungsstrukturen sowie vernetzter Lebensräume für wildlebende Tiere
unter vorrangiger Berücksichtigung der Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen der Offenlandarten
in der agrarisch geprägten Landschaft.
Entwicklungsziel 1.1: Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sons-
tigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als Lebensraum
für die landschaftstypischen Tier- und Pflanzenarten
Betroffener Bereich
des UR600
- Peringsmaar und umgebende Gehölze sowie Gehölzstreifen im Rekultivierungs-
bereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhalt und Pflege der Waldgebiete, Gehölzbestände, Aufforstungen, des Peringssees, des Kasterer
Sees, eines Erftabschnitts, der Gräben, Tümpel, Teiche, der Ufer- und Gewässervegetation, der Grün-
landflächen und der Gräser-, Kräuter-, Brach- und Sukzessionsflächen.
• Die vorhandenen Wald- und Gehölzbestände sowie Aufforstungen sollen erhalten und gepflegt werden,
wobei das Prinzip der naturnahen Waldwirtschaft zu verwirklichen ist. Ökologische Verbesserung und
Entwicklung der Waldränder. Erhalt von Totholz.
• Erhalt und Entwicklung der Uferbereiche des Peringssees, des Kasterer Sees, der Fließgewässer, Tüm-
pel und Gräben, so dass optimale Lebensbedingungen für standorttypische Tiere und Pflanzen entste-
hen. Sicherung einer ausreichenden Wassermenge und der Wasserqualität für die Gewässer.
• Erhalt der Tümpel und Kleingewässer als Amphibien-Laichgewässer. Erhalt und Neuanlage von sonnen-
exponierten Flach- und Kleingewässern für Kröten. Optimierung der umgebenden Landlebensräume für
Amphibien.
• Erhalt, Entwicklung und Pflege seltener Biotopstrukturen mit spezifischen Standortbedingungen. Diese
ökologisch wertvollen Biotopstrukturen sind so zu pflegen, dass optimale Standortvoraussetzungen für
Pflanzen und Tiere und deren Lebensgemeinschaften und Lebensstätten erhalten und gesichert werden.
• Straßen- und Wegeränder, Böschungen der Ufer und Entwässerungsgräben, Feldraine und Brachflächen
sollen sich zu einer artenreichen Kräuter- und Hochstaudenflur entwickeln.
• Erhalt und Entwicklung eines Biotopverbundes, insbesondere in zusammenhängenden, unzerschnittenen
Landschaftsräumen. Schaffung und Entwicklung vielfältiger Lebensräume und deren lineare Vernetzung.
• Erhalt des landschaftlichen Freiraums. Vermeidung des Landschaftsverbrauches, der Bodenversiegelung
und der weiteren Zersiedlung der Landschaft.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Tab. 5: Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord im UR600
Maßnahmengruppe 5.8 „Anlage komplexer Biotope“ – Nr. 5.8-9
Betroffener Bereich
des UR600
- Bereich östlich der Erft zwischen Klärteichen und ehemaligem Tagebaurand
Inhalt der Maßnahme:
• Erhaltung von Wiesenflächen.
• Anlage eines Teiches
• Gebüschanpflanzung
• Herbstmahd im 2-Jahres-Rhythmus zur Pflege der Wiesenflächen
Maßnahmengruppe 5.8 „Anlage komplexer Biotope“ – Nr. 5.8-10
Betroffener Bereich
des UR600
- Fläche südlich der ehemaligen Fernbandtrasse unmittelbar östlich der Erft
Inhalt der Maßnahme:
• Ausgestaltung des Rückhaltebeckens als Feuchtbiotop
• Ab- bzw. Verdichtung und Umpflanzung der tiefsten Stelle mit Strauchweiden
4.4 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe
Der Geltungsbereich des o. g. LP beginnt an der Bahntrasse, die die Fernbandtrasse westlich der
Erft quert, und erstreckt sich bis zur Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums vo n Elsdorf. In
der folgenden Tab. 6 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit ihren jeweiligen Maßnahmen
dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen fest. Weiter-
hin setzt der Landschafts plan verschiedene Einzelmaßnahmen ohne konkreten Zielbezug fest
(→ Tab. 7).
Tab. 6: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe
Entwicklungsziel 1.1: Erhaltung naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente sowie
Wiederherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselementen reich
und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talräu -
me
Betroffener Bereich
des UR600
- Bereich nördlich der Fernbandtrasse bis etwa zur A 61
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung der Landschaftsstruktur.
• Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume.
• Erhaltung und Pflege der landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteile und -bestand-
teile sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- oder Kulturdenkmale.
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume.
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• Naturnahe Gestaltung der begradigten Wasserläufe.
Entwicklungsziel 1.2: Erhaltung natürlicher Landschaftselemente sowie eine ökologische Aufwertung
der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talbereiche mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedern-
den und belebenden Elementen
Betroffener Bereich
des UR600
- Südlich der Fernbandtrasse befindet ist entlang des Elsdorfer Fließ
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Erhaltung der Landschaftsstruktur
• Erhaltung und Pflege vorhandener Gehölze,
• Schaffung naturnaher Lebensräume und deren Vernetzung
• Erhaltung landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsbestandteile.
• Naturnahe Gestaltung der begradigten Gewässerläufe
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden
und belebenden Elementen
Betroffener Bereich
des UR600
- alle weiteren Teile des UR600, die nicht mit dem Entwicklungsziel 1.1 oder 1.2
belegt sind.
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume.
• Erhaltung der Landschaftsstruktur.
• Die Erhaltung und Pflege der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- oder Kultur-
denkmale.
• Die Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume sowie gliedernder und belebender Landschaftsele-
mente.
• Anlage unbewirtschafteter Gewässerrandstreifen entlang der Entwässerungsgräben im Bereich der in-
tensiv genutzten Ackerflächen.
Tab. 7: Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe im UR600
Maßnahmengruppe 5.1 „Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume“ – Nr. 5.1-12
Betroffener Bereich
des UR600
- Finkelbach nördlich der Fernbandtrasse, östlich von Bedburg-Kirdorf
Inhalt der Maßnahme:
• Naturnahe Gestaltung des Bachs
• Pflanzung von standortgerechten, bodenständigen Gehölzen
• Anlage eines Gewässerrandstreifens
• Erhöhung des Grünlandanteils.
Maßnahmengruppe 5.1 „Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume“ – Nr. 5.1-12
Seite 36/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Betroffener Bereich
des UR600
- Fläche südlich der ehemaligen Fernbandtrasse unmittelbar westlich des Elsdorfer
Fließ
Inhalt der Maßnahme:
• Pflege und Erhaltung einer Obstwiese durch Nachpflanzungen
• Erhalt von Höhlenbäumen
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-60
Betroffener Bereich
des UR600
- Finkelbach nördlich der Fernbandtrasse, südöstlich von Bedburg-Kirdorf
Inhalt der Maßnahme:
• Umwandlung von Pappeln in einen standortgerechten, bodenständigen Gehölzbestand.
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-66
Betroffener Bereich
des UR600
- Südwestlicher Kreuzungsbereich von Fernbandtrasse und A 61
Inhalt der Maßnahme:
• Pflanzung eines Feldgehölzes
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-90 und -91
Betroffener Bereich
des UR600
- Laurentiusstraße (Nordseite) zwischen Elsdorf-Tollhausen und Elsdorf-Esch.
Inhalt der Maßnahme:
• Pflanzung einer Baumreihe (5.2-90) und einer Gehölzgruppe (5.2-91)
4.5 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3 Bürgewälder
Der Geltungsbereich des o. g. LP beginnt an der Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von
Elsdorf und erstreckt sich bis zur westlichen Kreisgrenze (innerhalb des UR600 also bis zum Rand
des Tagebaus Hambach). In der folgenden Tabelle sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit
ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan verschiedene Ein-
zelmaßnahmen ohne konkreten Zielbezug fest (→ Tab. 9).
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Tab. 8: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder
Entwicklungsziel 2.1: Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung
der ökologischen Funktionen
Betroffener Bereich
des UR600
- Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von Elsdorf bis zum Rand des Ta-
gebaus Hambach
Maßnahmen zur Zielerreichung:
• Schaffung von Regenerationsbereichen und Vernetzung der Landschaft.
• Gestaltung der Waldränder zur Entwicklung gut strukturierter Lebensräume für verschiedene Tier- und
Pflanzenarten.
• Verwendung standortgerechte, heimische Arten zur Gehölzanpflanzung.
• Vergrößerung des Grünlandanteils auf geeigneten Standorten.
• Erhalt und Ausbau des naturnahen Zustandes von Bachläufen, Kleingewässern und sonstigen Fachge-
bieten. Erhalt der Wasserzufuhr. Verbesserung der Wasserqualität. Uferbepflanzung.
• Eingrünung der Ortsränder.
• Vergrößerung des Waldbestandes.
• Entwicklung von Straßen- und Wegeränder, Uferböschungen, Entwässerungsgräben, Feldraine, Lei-
tungstrassen und Brachflächen zu artenreicher Kräuter- und Hochstaudenflur.
Tab. 9: Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder im UR600
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-11 und -14
Betroffener Bereich
des UR600
- Laurentiusstraße (Südseite) zwischen Elsdorf-Tollhausen und Elsdorf-Esch.
Inhalt der Maßnahme:
• Pflanzung von Gehölzen innerhalb der Mastgevierte von Hochspannungsleitungen (5.2-11)
• Pflanzung von Straßenbegleitgehölzen (5.2-14)
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-15
Betroffener Bereich
des UR600
- Graben südwestlich von Elsdorf-Esch
Inhalt der Maßnahme:
• Ergänzende Pflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang des Grabens
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5 Bestandserfassung
In diesem Kapitel erfolgt die Bestandserfassung von Natur und Landschaft. Dies umfasst die Be-
schreibung des aktuellen Zustands der biotischen (Biotoptyp- und Nutzungsstrukturen, Fauna) und
abiotischen (Boden, Wasser, Luft / Klima) Bestandteile des Naturhau shaltes sowie des Land-
schaftsbildes. Zudem werden die innerhalb des UR600 festgesetzten naturschutzrechtlichen
Schutzgebiete sowie schutzwürdige Bereiche ermittelt und beschrieben. Einleitend erfolgt eine Zu-
sammenstellung der für die Planänderung relevanten naturschutzrechtlichen Schutzausweisungen
im UR600.
5.1 Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen
Die Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen können der Landschaftsin-
formationssammlung NRW (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV 2021) und dem Kartendienst des Bundesamtes für Naturschutz (BFN
2015) entnommen werden. Folgende Schutzkategorien werden berücksichtigt:
Tab. 10: Zu betrachtende Schutzgebiete
Schutzkategorie Anbindung
BNatSchG
Anbindung
LNatSchG NRW
Im UR600 vorhanden
Nationalparks § 24 § 36 nein
Nationale Naturmonumente § 24 § 36 nein
Biosphärenregionen / -reservate § 25 § 37 nein
Naturparke § 27 § 38 ja
Landschaftsschutzgebiete (LSG) § 26 - ja
Naturschutzgebiete (NSG) § 23 - ja
Naturdenkmäler § 28 - nein
Geschützte Landschaftsbestandteile § 29 § 39 ja
Gesetzlich geschützte Biotope § 30 § 42 ja
FFH- und Vogelschutzgebiete (VSG) §§ 31-36 - ja
Wildnisentwicklungsgebiete - § 40 nein
Alleen - § 41 ja
Die Schutzgebiete und -objekte sind in der Karte 1“ dargestellt.
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5.1.1 Natura 2000-Gebiete
FFH-Gebiete sind gemeinsam mit Vogelschutzgebieten (VSG) Teil des Netzes „Natura 2000“ (§ 31
BNatSchG). Während Vogelschutzgebiete auf Grundlage der Richtlinie 2009/147/EG (Vogel-
schutzrichtlinie) ausgewiesen werden, erfolgt die Ausweisung von FFH -Gebieten (FFH = Fauna-
Flora-Habitat) gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie).
Im UR600 befinden sich zwei FFH-Gebiete, die nachfolgend beschrieben werden. Vogelschutzge-
biete sind im UR600 nicht vorhanden. Für beide Gebiete wurde eine FFH-Verträglichkeitsuntersu-
chung durchgeführt, auf die für detailliertere Informationen verwiesen wird (FROELICH & SPORBECK
2022b und 2022c).
FFH-Gebiet – Knechtstedener Wald mit Chorbusch (DE-4806-303)
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ umfasst eine Fläche von insgesamt rund
1.178 ha, wovon rund. 21 ha innerhalb des UR600 liegen. Es erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung
über ca. 11 km. An seiner engsten Stelle westlich von Dormagen -Straberg, die innerhalb des
UR600 liegt, ist das Gebiet ca. 200 m breit. Bei dem Ge biet handelt es sich um den größten zu-
sammenhängenden Wald in der Region. Der Waldkomplex wird geprägt von Stieleichen-, Stielei-
chen-Hainbuchen-, Buchen- und Erlen-Eschenwäldern.
Die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes im Sinne von § 34 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich
aus dem amtlichen Standarddatenbogen für das Gebiet. Sie setzen sich zusammen aus im Gebiet
vorhandenen Lebensräumen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG („ FFH-Richtlinie“). Soge-
nannte „prioritäre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH-
RL eine besondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, liegen nicht vor. Arten des Anhangs
II der FFH-Richtlinie, die ebenfalls für die Ausweisung eines FFH-Gebietes ausschlaggebend sein
können, sind im Standarddatenbogen für dieses Gebiet nicht gelistet und gehören demnach nicht
zu den maßgeblichen Bestandteilen. Zusätzlich von Relevanz sind allerdings jene Arten, die für
vorkommende Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie besonders charakteristisch sind
(sog. „charakteristische Arten“).
Insgesamt stehen folgende Lebensraumtypen als maßgebliche Bestandteile gemäß Standardda-
tenbogen unter Schutz bzw. sind als charakteristische Arten zu berücksichtigen:
• Lebensraumtyp 9110: Hainsimsen-Buchenwald
• Lebensraumtyp 9130: Waldmeister-Buchenwald
• Lebensraumtyp 9160: Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Ei-
che-Hainbuchenwald
• Mittelspecht (Leiopicus medius) als charakteristische Art für den Lebensraumtyp 9160
• Schwarzspecht (Dryocopus martius) als charakteristische Art für den Lebensraumtyp
9130
Die nachstehende Abbildung zeigt die Lage des FFH -Gebietes und der o. g. Lebensraumtypen
(grün) zusammen mit dem Verlauf des UR600.
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Abb. 2: Lage des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen
rot: Grenze FFH-Gebiet; grün: Lebensraumtypen; blau gestrichelt: Grenze UR600
FFH-Gebiet – Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef (DE-4405-301)
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ umfasst eine Ge-
samtfläche von rund 2.336 ha. Es setzt sich aus 19 Schutzzonen zusammen . Die geplante Ent-
nahmestelle befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets zwischen den Schutzzonen „Rhein am NSG
‚Rheinaue Worringen-Langel‘“ und „Rhein am NSG ‚Urdenbacher Kämpe‘ und ‚Zonser Grind‘“.
Diese einzelnen Schutzzonen besitzen eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch -,
Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die i m Anhang II der FFH -Richtlinie aufgeführten
Wanderfische, aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potenziell Steinbeißer. Die Schutz-
gebietsgrenzen umfassen Flach- und Ruhigwasserzonen in Buhnenfeldern. Die Sohle ist dort kie-
sig bis sandig und weist in den ruhigsten Bereichen eine feinkörnige, z.T. organische Auflage auf.
Naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern mit Kolken und Gumpen bieten Wanderfi-
schen Ruhelager vor dem Aufstieg und Rückzugsgebiete bei Hochwasser. In einzelnen Bereichen
wurde die Hauptfahrrinne als Wanderstrecke ergänzend einbezogen.
Die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes im Sinne von § 34 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich
aus dem amtlichen Standarddatenbogen für das Gebiet. Sie setzen sich zusammen aus im Gebiet
vorhandenen Lebensräumen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG („ FFH-Richtlinie“). Soge-
nannte „prioritäre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH-
RL eine besondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, kommen ebenfalls in größerer Ent-
fernung vor. Hinzu kommen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie Arten, die für vorkom-
mende Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie besonders charakteristisch sind (sog. „cha-
rakteristische Arten“).
Insgesamt stehen in den beiden angrenzenden, hier betrachteten Schutzzonen (s. o.) folgende
Lebensraumtypen als maßgebliche Bestandteile gemäß Standdatenbogen unter Schutz bzw. sind
als charakteristische Arten zu berücksichtigen (für eine vollständige Auflistung aller maßgeblichen
Bestandteile wird auf die FFH -Verträglichkeitsuntersuchung verwiesen ( FROELICH & SPORBECK
2022e)):
• Lebensraumtyp 3270: Flüsse mit Schlammbänken
• Lebensraumtyp 6510: Flachland-Mähwiesen
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• Lebensraumtyp *91E0: Weichholzauenwälder
• Europäischer Biber (Castor fiber) als charakteristische Art für die Lebensraumtypen 3150
und 91E0
Zusätzlich sind folgende Arten nach Anhang II zu betrachten:
• Meerneunauge (Petromyzon marinus)
• Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
• Maifisch (Alosa alosa)
• Atlantischer Lachs (Salmo salar)
• Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)
• Steinbeißer (Cobitis taenia)
• Groppe (Cottus gobio s.l.)
5.1.2 Naturschutzgebiete
NSG Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden (Rhein-Kreis-Neuss, Landschaftsplan II,
Kap. 6.2.1.4)
Zwischen Dormagen-Straberg und Grevenbroich-Gohr quert der UR600 das NSG, welches vom
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ überlagert wird. Die Festsetzung erfolgt gemäß
§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 BNatschG und beinhaltet folgende Schutzzwecke:
• Erhaltung und Förderung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildwachsender
Pflanzen- und wildlebender Tierarten insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der
wertvollen FFH-Lebensraumtypen
• Erhaltung der Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Anhänge II oder IV
der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie
• Förderung und Sicherung eines Habitats für Vögel, für ziehende und rastende Vögel des
Anhang I bzw. des Art.4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie
• Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden naturnahen Waldgebietes
• Sicherung eines der großen Wald-Refugialräume in NRW
• Erhaltung und Wiederherstellung von schutzwürdigen Böden
Innerhalb des NSG ist es über die allgemeinen Verbote für Naturschutzgebiete hinaus (Kap. 6.2.1-I
des Landschaftsplans) verboten, die Waldbestände durch Kahlschlag zu nutzen. Des Weiteren ist
die Nutzung von Düngemitteln und die Verwendung von Bioziden innerhalb des NSG verboten,
soweit ihr Einsatz nicht aus Forstschutzgründen dringend erforderlich ist.
NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg (Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 1, Kap. 2.1-2)
Das Gebiet ist mit seinem Nahrungsreichtum, seinen ausgedehnten Flachwasserzonen und
Schlammflächen sowie den offenen, nicht mit Bäumen und Sträuchern bestandenen Ufern einer
der wichtigsten Lebensräume für Wasser- und Watvögel im Rhein-Erft-Kreis.
Das Gebiet ist geschützt zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemein-
schaften und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wasser- und Wat-
vögeln. Aufgrund der überregional bedeutsamen Biotope für Wasser- und Watvögel, kommt dem
Schutz dieser Flächen im Rhein -Erft-Kreis eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren ist das
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Gebiet der ehemaligen Klärteiche aufgrund der Seltenheit nährstoffreicher Flachwasserbereiche,
die als Nahrungsbiotope für Wasser- und Watvögel dienen, zu schützen.
Im NSG sind alle Handlungen verboten, die dem festgesetzten Schutzzweck entgegenstehen. Da-
runter fallen die allgemeinen Verbote nach Kap. 2.1 des Landschaftsplans. Weiter ist es verboten
Pflanzen und Tiere einzubringen, auszuse tzen oder anzusiedeln. Ebenso ist die Errichtung und
Bereithaltung von Einrichtungen für Erholungszwecke untersagt. Weitere Verbote sind die Einbrin-
gung von Brutkästen für Wasservögel, das Reiten, das Durchführen von Pflegeumbrüchen bei
Dauergrünland sowie das Jagen zu bestimmten Zeiten.
NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg (Rhein -Erft-Kreis, Landschaftsplan 1, Kap. 2.1 -
3)
Das NSG umfasst die Erft mit Uferböschungen zwischen Bergheim-Zieverich und Bedburg-Broich
sowie Altarme mit Uferböschungen. Der Schutzzweck besteht in der Erhaltung von Lebensgemein-
schaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere aufgrund
der Funktion der Erftaue als Brut - und Nahrungsbiotop für den Eisvogel. Über die allgemeinen
Verbote hinaus (Kap. 2.1 des Landschaftsplans) ist die Befahrung sämtlicher Nebengewässer der
Erft verboten.
5.1.3 Naturparke
Der UR600 verläuft zwischen Bedburg-Rath und Bergheim-Glesch durch den „Naturpark Rhein-
land“. Der Naturpark zeichnet sich durch seine einzigartige landschaftliche Vielfalt aus. Dazu zäh-
len Wälder, Flüsse, Seen und hügelige Vulkane sowie ebene Agrarlandschaft und kleine Dörfer.
Der Naturpark Rheinland umfasst insgesamt neun unterschiedliche Naturlandschaften. Von Nor-
den nach Süden durchzieht der etwa 50 Kilometer lange Höhenzug der Ville den zentralen Bereich
des Naturparks. Bei dem vom UR600 durchquerten Bereich handelt es sich um den Rekultivie-
rungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf.
5.1.4 Landschaftsschutzgebiete
Innerhalb des UR600 befinden sich insgesamt elf Landschaftsschutzgebiete, deren Schutzzwecke
und Verbote im Folgenden dargestellt werden.
LSG Rheinaue mit Altarmen und Vorland (LSG-4806-0010)
Das LSG umfasst diejenigen Abschnitte der Rheinaue, die nicht als Naturschutzgebiete festgesetzt
werden. Der Schutzzweck des Nationalparks ist in der Ordnungsnummer 6.2.2.1 des Landschafts-
planes wie folgt formuliert:
„Ziel dieser Schutzfestsetzung ist es, die Rheinaue als Rast-, Lebens- und Nahrungsplatz für Tier-
arten, als Lebensraum für die Auenvegetation sowie als Bereich für die stille Erholung in der erleb-
baren Niederungslandschaft zu erhalten und zu entwickeln.“
Eine Umwandlung des auentypischen Grünlandes in Ackerland ist zur Erhaltung des Schutzzwe-
ckes nicht gestattet.
LSG Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen (LSG-4806-0009)
Seite 43/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
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Das LSG umfasst Niederungsbereiche bis zum angrenzenden LSG „Rheinaue mit Altarmen und
Vorland“. Die Festsetzung des Schutzzweckes erfolgt gemäß § 21 Buchst. a), b) und c) LG NW
und besteht darin, die Niederterrassenzone als erlebbaren Landschaftsraum und Grünelemente zu
erhalten sowie eine Grünverbindung zwischen Zons und Knechtsteden als Biotopverbundachse
und Naherholungsraum zu erhalten, aufzuwerten und wiederherzustellen.
Im LSG ist die Umwandlung von Grünland in Ackerland zur Erhaltung des Schutzzweckes verbo-
ten.
LSG Terrassenkante mit Kontaktzone (LSG-4806-0011)
Von dem LSG wird der Bereich der Terrassenkante zwischen der Nieder- und Hauptterrasse um-
fasst. Der Schutzzweck des Nationalparks ist in der Ordnungsnummer 6.2.2.1 des Landschaftspla-
nes wie folgt formuliert:
„Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß § 21 Buchst. a), b) und c) LG NW
insbesondere zur Erhaltung der landschaftsbildprägenden Terrassenkante mit ihrem typischen Ge-
hölzbewuchs, zur Sicherung des für die Naherholung bedeutenden Übergangsbereiches zwischen
Haupt- und Niederterrasse sowie zum Schutz der Bodendecke und des Baum - und Strauchbe-
wuchses der Terrassenkante aus Gründen des Erosionsschutzes.“
Zur Erhaltung des Schutzzweckes ist auch innerhalb dieses LSGs die Umwandlung von Grünland
in Ackerland untersagt.
LSG Gillbachtal (LSG-4805-0009)
Gemäß § 21 a), b) und c) LG NRW besteht der Schutzzweck des LSG darin, die Morphologie und
die Vegetationskomplexe, die einen besonders hohen Wert besitzen, zu erhalten. Des Weiteren
dient das LSG zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie zur Erhal-
tung und Entwicklung der Funktion als Erholungsbereich.
Über die allgemeinen Verbote für Landschaftsschutzgebiete hinaus ist die Umwandlung von fest-
gesetzten Grünlandflächen in andere Nutzungsformen verboten. Zur Erhaltung und Wiederherstel-
lung eines naturnahen Zustandes sind wasserrechtliche Verfahren zur Renaturierung geboten.
LSG Köttelbachtal (LSG-4906-0001)
Der Schutzzweck des LSG besteht in der Erhaltung der Geomorphologie und in der Wiederherstel-
lung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Gebietsspezifische Verbote, die über die allge-
meinen Verbote hinaus gehen, sind für das „LSG Köttelbachtal“ nicht formuliert.
LSG Hanglagen der Vollrather Höhe (LSG-4905-0003)
Die Schutzfestsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) LG insbesondere zur Erhaltung der Vege-
tationskomplexe, zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und aufgrund
der besonderen Bedeutung für die Erholung.
Über die allgemeinen Verbote hinaus ist jede weitergehende Erschließung für Erholung im LSG
verboten. Die Festsetzung soll sicherstellen, dass weitergehende Befestigungen oder der Bau
neuer Wege unterbleiben.
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LSG Rekultivierungsflächen Fortuna-Garsdorf (LSG-4905-0016)
Das LSG befindet sich nördlich und östlich von Bedburg bis nordöstlich von Glesch und bis westlich
von Rath und endet im Norden an der Kreisgebietsgrenze. Es liegt im ehem aligen Tagebau For-
tuna-Garsdorf innerhalb der Rekultivierungsflächen.
Der Schutzzweck des LSG liegt in der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhalti-
gen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebens-
räumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz des Gebietes liegt des Wei-
teren in der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der
Landschaft sowie in der besonderen Bedeutung für die Erholung begründet.
Neben den allgemeinen Verboten ist in diesem LSG die Zerstörung, Beseitigung oder Beeinträch-
tigung des Röhrichtbestands westlich des Peringsees an der R übenerdeauflandepolder-Fläche
verboten. Auch ist die Durchführung von Maßnahmen verboten, die zu einer Zerstörung und Be-
einträchtigung dieser Fläche führen kann.
LSG Peringsee (LSG-5005-0014)
Das LSG liegt im ehemaligen Tagebau Fortuna-Garsdorf und umfasst Peringsee, Tümpel, Gräben,
Ufer- und Gewässervegetation, Grünland, Kräuter-, Stauden- und Sukzessionsflächen, Gehölzbe-
stände, Waldflächen und eine Obstwiese.
Der Schutzzweck des Gebietes wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert:
• Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimm-
ter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
• Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Be-
deutung der Landschaft
• Schutz der besonderen Bedeutung für die Erholung
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für
das „LSG Peringsee“ nicht formuliert.
LSG Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg (LSG-5005-0001)
Das Gebiet des LSG umfasst die Erftniederung mit teilweise naturnahen Bereichen, meist aber
anthropogen veränderte Kulturlandschaft mit hohem Grünlandanteil. Die Schutzfestsetzung erfolgt
gemäß § 21 a), b) und c) LG insbesondere aufgrund naturnaher Auenwaldreste, kleinflächiger dif-
ferenzierter Vegetationsstrukturen sowie aufgrund der Bedeutung für die Erholung.
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für
das „LSG Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg“ nicht formuliert.
LSG Escher Bach und Elsdorfer Fließ (LSG-5005-0002)
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Innerhalb des LSG befinden sich Bachläufe mit Gehölzanteilen. Inmitten de r intensiv genutzten
Agrarlandschaft stellen die Fließgewässer ein wichtigen Biotop dar. Der Schutzzweck des Gebietes
wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert:
• Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen,
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, wegen des biotischen Potentials, zur Erhaltung
des Fließgewässerökosystems und wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung
• Bedeutung für das Landschaftsbild, insbesondere wegen der gliedernden und beleben-
den Bedeutung
Für das LSG sind neben den allgemeinen Verboten keine gebietsspezifischen Verbote formuliert.
LSG Finkelbachtal (LSG-5004-0011)
Das LSG stellt sich als Bachtal mit Gehölzen sowie Wald- und Grünflächen dar. Der Schutzzweck
des Gebietes wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert:
• Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere
wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen, wegen
der vorhandenen Reststrukturen naturnaher Lebensräume für Pflanzen und Tiere, wegen
des biotischen Potentials, wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung (Selbstreinigungs-
vermögen, Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion) zur Erhaltung d es Fließgewäs-
serökosystems, zur Erhaltung der Böden aufgrund ihrer Regelungsfunktion als Filter, Spei-
cher, Puffer sowie Lebensraum- und Produktionsfunktion und zur Wiederherstellung einer
naturnahen Talaue
• Bedeutung für das Landschaftsbild, insbesondere wegen der strukturellen Vielfalt des Ge-
bietes, wegen der geomorphologischen Bedeutung und zur Erhaltung eines landschaftli-
chen Freiraums im Bereich des Bachtals
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für
das „LSG Finkelbachtal“ nicht formuliert.
LSG Hambacher Forst (LSG-5005-0006)
Im Mündungsbereich reicht das LSG „Hambacher Forst“ in den UR600, welches jedoch bereits
vom Tagebau beansprucht ist und keine Schutzwürdigkeit mehr entfaltet. Unabhängig davon gilt
die Unberührtheitsklausel.
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5.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen
Innerhalb des UR600 befinden sich folgende geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen (zu
Ökokontoflächen, die auch als geschützte Landschaftsbestandteile geschützt sind, s. Kap. 5.1.7):
Tab. 11: Übersicht geschützter Landschaftsbestandteile und Alleen im UR600
Nr. Bezeichnung Gemeinde Kennung im
Landschaftsplan
Geschützte Landschaftsbestandteile
1 Pappeln und Strauchreihe Dormagen 6.2.4.55
2 Lindenreihe Dormagen 6.2.4.48
3 Gehölzbestand und Grünland Dormagen 6.2.4.44
4 Bewachsene Böschungen Dormagen 6.2.4.47
5 Windschutzstreifen Dormagen 6.2.4.35
6 Gehölzreihe Dormagen 6.2.4.42
7 Weißdorn Dormagen 6.2.4.33
8 Feldhecke / Einzelbaum (Linde) Dormagen 6.2.4.70/71
9 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.75
10 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.77
11 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.76
12 Altbaumbestand und Obstbäume Dormagen 6.2.4.73
13 Wertvoller Baumbestand Dormagen 6.2.4.66
14 Wertvoller Baumbestand Dormagen 6.2.4.65
15 Böschung mit Trockenrasen Dormagen 6.2.4.64
16 Kräuter- und Staudenflur Grevenbroich 6.2.4.36
17 Kirsche Rommerskirchen 6.2.4.35
18 Feldgehölz, Kräuter- und Staudenflur Rommerskirchen 6.2.4.49
19 Bäume, Sträucher und Grünlandflächen Bergheim 2.4-48
20 Talböschung mit Gehölzen Bergheim 2.4-30
21 Baumreihe Elsdorf 2.4.46
Alleen
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1 Lindenallee an der Bergheimer Straße (B
477) südlich Dormagen-Gohr
Dormagen -
2 Winter-Lindenallee an der L 375 zwischen
dem Kraftwerk Neurath und Rommerskir-
chen-Vanikum
Rommerskirchen -
3 Lindenallee an der L 361n in Bedburg Bedburg / Bergheim -
4 Peringsseeallee Bergheim -
5.1.6 Gesetzlich geschützte Biotope
Innerhalb des UR600 befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG
und § 42 LNatSchG NRW. Das Biotop mit der Bezeichnung „Tümpel am Südrand der Vollrather
Heide“ (BT-4905-0016-2010) hat eine Größe von ca. 0.2 ha und befindet sich in den südlichen
Hanglagen der Vollrather Höhe im Gemeindegebiet Grevenbroich.
5.1.7 Ökokonten „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“
Entlang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau Hambach sowi e zwischen Erft und Peri-
ngsmaar erstrecken sich Flächen, die im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1
LNatSchG erfasst sind (Ökokonto-Flächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“). Derartige Flächen
stehen nach § 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz. Die
Abgrenzung der Ökokonto-Flächen ist in beigefügter Karte 1 dargestellt. Sie liegen vollständig in-
nerhalb des UR600. Die Größe der Flächen beläuft sich auf 35,2 ha (Fernband) bzw. 39,3 ha (Terra
Nova).
Der eingebuchte Ausgangswert der Ökokonto-Flächen wurde nach der „Methode zur ökologischen
Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ (LUDWIG & MEINIG 1991) berechnet und beträgt
• für die Fläche „Terra Nova“ 4.315.592 Punkte,
• für die Fläche „Fernbandanlage“ 4.160.780 Punkte.
Die Punkte basieren auf einem bereits umgesetzten Konzept, das im Bereich der Fernbandtrasse
bewaldete Böschungen festsetzt. Der Böschungsfuß beidseitig des asphaltierten Radwegs sollte
in kleinteiliger Weise wechselnd mit verschiedenen Biotopen gestaltet werden (u. a. Ruderalflä-
chen, Kiefern, Sumpfzypressen und Extensivgrünland). Im Bereich zwischen Erft und Peringsmaar
sollten Kiefern und nicht näher spezifizierte Aufforstungen angelegt werden. Dazu waren kleinflä-
chige Blühstreifen sowie eine Obstwiese vorgesehen.
Um die o. g. Punkte für die eingebuchten Biotope zwecks Vereinheitlichung für eine spätere Bilan-
zierung in das Verfahrung nach LANUV (2021) zu überführen, wird die obige Punktzahl in Abstim-
mung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rh ein-Erft-Kreises durch den Faktor drei geteilt.
Demnach beträgt die Punktzahl nach LANUV (2021)
• Für die Fläche „Terra Nova“: 1.438.531 Punkte,
• für die Fläche „Fernbandanlage“: 1.386.927 Punkte.
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Geht man hingegen von der im Jahr 2021 durchgeführten Biotoptypenkartierung aus, so weist der
Flächenumgriff folgende Punktwerte auf:
• Für die Fläche „Terra Nova“: 1.758.828 Punkte,
• für die Fläche „Fernbandanlage“: 2.307.891 Punkte.
Die tatsächliche aktuelle Biotopwertigkeit der o. g. Flächen ist somit höher als der mit den Ökokon-
ten angestrebte Zielzustand. Es ergibt sich demnach eine Differenz zwischen den eingebuchten
Punkten und den Punkten des tatsächlich nach LANUV (2021) kartierten Bestandes:
• Für die Fläche „Terra Nova“ von + 320.297 LANUV-Punkte,
• für die Fläche „Fernbandtrasse“ von + 920.964 LANUV-Punkte.
Im Ergebnis liegt somit ein Mehrwert von rd. 1,2 Mio. LANUV-Punkten vor.
5.2 Biotop- und Nutzungsstrukturen
Biotoptypen
Innerhalb des UR600 erfolgte in der Vegetationsperiode 2021 eine flächendeckende Erfassung der
Biotoptypen nach der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“
(LANUV 2021). Der erfasste Biotopbestand ist in Tab. 1 dargestellt. Der Biotopbestand stellt auch
die Grundlage für die Bilanzierung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft (§ 14
Abs. 1 BNatSchG) dar (→ Kap. 6.3).
Tab. 12: Biotoptypen im UR600
Erläuterung der Zusatzkürzel in der Spalte 1:
Wälder und Feldgehölze mit Angabe der lebensraumtypischen Baumarten-Anteile:
lrt30 = unter 30%, lrt50 = 30% - 50%, lrt70 = 50% - 70%, lrt90 = 70% - 90%, lrt100 über90%)
Gehölze mit Angabe der lebensraumtypischen Baumarten-Anteile:
lrg0 = unter 50%, lrg70 = 50% - 70%, lrg100 = über 70%
Alter:
- ta3-5 = Jungwuchs (ta5) – Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm
- ta1-2 = geringes (ta2) – mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 – 49 cm
- ta-11a = starkes (ta) – mächtiges Baumholz (ta11a), BHD > 50 cm
- ta-11 = starkes (ta) – sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50 cm; > 80 cm
- tb2 = Uraltbaum
Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert
(Wert x m²)
Anteil am
UR600
AA,lrt100,ta-
11a,m Buchenwälder 8 8.521 68.168 0,03
AA,lrt100,ta1-
2,m Buchenwälder 7 58.367 408.569 0,23
AA,lrt90,ta1-2,m Buchenwälder 6 47.158 282.948 0,19
AA,lrt90,ta3-5,m Buchenwälder 5 9.556 47.780 0,04
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Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert
(Wert x m²)
Anteil am
UR600
AB,lrt100,ta1-
2,m Eichenwälder 7 12.404 86.828 0,05
AB,lrt90,ta1-2,m Eichenwälder 6 7.451 44.706 0,03
AC,lrt100,ta1-
2,m Schwarzerlenwälder 7 3.731 26.117 0,02
AC,lrt70,ta1-2,m Schwarzerlenwälder 5 17.371 86.855 0,07
AE,lrt100,ta1-
2,m Weidenwälder 7 302 2.114 0,00
AF,lrt50,ta-
11a,m Pappelwälder 5 3.900 19.500 0,02
AF,lrt50,ta1-2,m Pappelwälder 4 1.745 6.980 0,01
AG,lrt100,ta1-
2,m
Sonstige Laub(misch)wäl-
der aus heimischen Laub-
baumarten
7 172.993 1.210.951 0,70
AG,lrt100,ta3-
5,m
Sonstige Laub(misch)wäl-
der aus heimischen Laub-
baumarten
6 19.193 115.158 0,08
AG,lrt90,ta1-2,m
Sonstige Laub(misch)wäl-
der aus heimischen Laub-
baumarten
6 38.167 229.002 0,15
AM,lrt100,ta-
11a,m Eschenwälder 8 19.208 153.664 0,08
AM,lrt100,ta1-
2,m Eschenwälder 7 6.440 45.080 0,03
AQ,lrt90,ta1-2,m Hainbuchenwälder 6 1.531 9.186 0,01
AR,lrt100,ta1-
2,m Ahornwälder 7 28.818 201.726 0,12
AR,lrt70,ta1-2,m Ahornwälder 5 7.071 35.355 0,03
AV,lrt100,ta-
11a,m Waldränder 8 6.946 55.568 0,03
BA,lrt100,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 8 4.303 34.424 0,02
BA,lrt100,ta1-
2,m Flächige Kleingehölze 7 75.262 526.834 0,30
BA,lrt100,ta3-
5,m Flächige Kleingehölze 6 13.678 82.068 0,06
BA,lrt30,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 4 8.446 33.784 0,03
BA,lrt30,ta3-5,m Flächige Kleingehölze 3 765 2.295 0,00
BA,lrt50,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 5 7.380 36.900 0,03
BA,lrt70,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 6 10.805 64.830 0,04
BA,lrt70,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 5 7.071 35.355 0,03
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Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert
(Wert x m²)
Anteil am
UR600
BA,lrt90,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 7 4.885 34.195 0,02
BA,lrt90,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 6 5.744 34.464 0,02
BA4 Verkehrsgehölz 4 2.506 10.024 0,01
BB,lrg0 Gebüsche 4 8.983 35.932 0,04
BB,lrg100 Gebüsche 6 34.191 205.146 0,14
BB,lrg70 Gebüsche 5 8.085 40.425 0,03
BD0,lrg100,kb Hecke 5 61.862 309.310 0,25
BD0,lrg100,kb
(tc) Hecke 6 3.860 23.160 0,02
BD3,lrg0,ta-11a Gehölzstreifen 5 1.174 5.870 0,00
BD3,lrg100,ta-
11a Gehölzstreifen 8 3.701 29.608 0,01
BD3,lrg100,ta1-
2 Gehölzstreifen 7 737.015 5.159.105 2,96
BD3,lrg100,ta3-
5 Gehölzstreifen 6 12.984 77.904 0,05
BD3,lrg70,ta-
11a Gehölzstreifen 6 2.813 16.878 0,01
BD3,lrg70,ta1-2 Gehölzstreifen 5 12.033 60.165 0,05
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 8.025 32.100 0,03
BD7,lrg100,kb Gebüschstreifen, Strauch-
reihe 5 1.261 6.305 0,01
BE,lrg100,ta-
11a Ufergehölze 8 10.473 83.784 0,04
BE,lrg100,ta1-2 Ufergehölze 7 20.475 143.325 0,08
BE,lrg70,ta1-2 Ufergehölze 5 3.301 16.505 0,01
BF,lrt30,ta-11
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus
nicht lebensraumtypischen
Baumarten
5 14.910 74.550 0,06
BF,lrt30,ta1-2
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus
nicht lebensraumtypischen
Baumarten
4 2.777 11.108 0,01
BF,lrt30,ta3-5
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus
nicht lebensraumtypischen
Baumarten
3 8.133 24.399 0,03
BF,lrt90,ta-11
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus le-
bensraumtypischen Baum-
arten
8 11.757 94.056 0,05
BF,lrt90,ta11a/tb
2
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus le-
bensraumtypischen Baum-
arten
9 188 1.692 0,00
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Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert
(Wert x m²)
Anteil am
UR600
BF,lrt90,ta1-2
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus le-
bensraumtypischen Baum-
arten
7 61.305 429.135 0,25
BF,lrt90,ta3-5
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus le-
bensraumtypischen Baum-
arten
6 3.655 21.930 0,01
BG,lrt90,ta-11
Kopfbaumgruppen, Kopf-
baumreihen, Kopfbaum le-
bensraumtypisch
8 37 296 0,00
BG,lrt90,ta1-2
Kopfbaumgruppen, Kopf-
baumreihen, Kopfbaum le-
bensraumtypisch
7 195 1.365 0,00
BH,lrt90,ta-11 Alleen aus lebensraumty-
pischen Baumarten 8 1.947 15.576 0,01
BH,lrt90,ta1-2 Alleen aus lebensraumty-
pischen Baumarten 7 27.620 193.340 0,11
DC,veg1 Silikattrockenrasen 6 23.953 143.718 0,10
DC,veg2 Silikattrockenrasen 7 42.148 295.036 0,17
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 8.063 40.315 0,03
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 371.816 1.115.448 1,50
EA,xd5 Fettwiese, mäßig arten-
reich 4 254.263 1.017.052 1,02
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 386.095 772.190 1,55
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 449.185 1.347.555 1,81
EB,xd5 Fett(mäh)weide, mäßig ar-
tenreich 4 74.731 298.924 0,30
EC,veg1
(magere) Feuchtwiese/-
weide oder Nasswiese/-
weide
5 9.693 48.465 0,04
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 54.170 270.850 0,22
EE0a,xd1,veg1 artenreiche Fettgrünland-
brache 4 55.772 223.088 0,22
EE0a,xd2 Fettgrünlandbrache, arten-
arm 3 2.850 8.550 0,01
FD,wf stehende Kleingewässer 7 2.694 18.858 0,01
FD,wf3 stehende Kleingewässer 6 1.874 11.244 0,01
FF,wf3 Teiche 6 34.336 206.016 0,14
FF,wf4 Teiche 2 354 708 0,00
FF,wf4a Teiche 4 8.051 32.204 0,03
FG,wf3 Abgrabungsgewässer 6 71.630 429.780 0,29
FG,wf4a Abgrabungsgewässer 4 15.032 60.128 0,06
FJ,wf3 Absetzbecken, Rieselfel-
der 6 1.227 7.362 0,00
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Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert
(Wert x m²)
Anteil am
UR600
FM,wf3 Bäche 8 5.521 44.168 0,02
FM,wf4 Bäche 2 11.077 22.154 0,04
FM,wf4a Bäche 5 4.604 23.020 0,02
FN,wf3 Gräben 6 1.567 9.402 0,01
FN,wf4a Gräben 4 25.318 101.272 0,10
FO,wf4 Flüsse 2 96.056 192.112 0,39
FS,wf3 sonstige technische Ge-
wässer 6 7.856 47.136 0,03
FS,wf4 sonstige technische Ge-
wässer 2 4.487 8.974 0,02
FS,wf4a sonstige technische Ge-
wässer 4 14.038 56.152 0,06
GF Vegetationsarme oder -
freie Bereiche 0 200.136 0 0,80
HA,aci Äcker 2 18.140.544 36.281.088 72,95
HA,acs Äcker 1 233.507 233.507 0,94
HB0,stb3 junge Sukzessions-Acker-
brache 4 40.662 162.648 0,16
HB1,ed
Einsaat-Ackerbrache (mit
Nutzpflanzen z.B.
Phacelia)
3 22.070 66.210 0,09
HC0 Rain, Straßenrand, stra-
ßenbegleitend 2 28.806 57.612 0,12
HD,mf6 Gleisanlagen 1 131.155 131.155 0,53
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanla-
gen, Bahngelände 3 4.463 13.389 0,02
HF Halden, Aufschüttungen,
Verfüllungen 0 61.057 0 0,25
HF2 Deponie, Aufschüttung 1 33.218 33.218 0,13
HJ0,ka4 Garten 2 17.388 34.776 0,07
HJ0,ka6 Garten 4 55.872 223.488 0,22
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 23.513 94.052 0,09
HK2,ta14 Streuobstwiese 5 2.859 14.295 0,01
HK2,ta15a Streuobstwiese 6 4.987 29.922 0,02
HK3,ta15a Streuobstweide 6 10.616 63.696 0,04
HK3,ta15b Streuobstweide 7 10.094 70.658 0,04
HM,xd3 Grünanlage / Park 5 4.336 21.680 0,02
HN Gebäude, Mauerwerk, Ru-
inen 0 936 0 0,00
HT,mf1 Hofplätze, Lagerplätze 1 6.744 6.744 0,03
HT,mf7 Hofplätze, Lagerplätze 1 2.062 2.062 0,01
HT,mf8,stb3 Hofplätze, Lagerplätze 3 12.752 38.256 0,05
Seite 53/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
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Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert
(Wert x m²)
Anteil am
UR600
HU2
Sport- und Erholungsanla-
gen mit geringem Versie-
gelungsgrad
2 7.368 14.736 0,03
HV,mf7 Plätze, Parkplätze 1 324 324 0,00
HW,neo7 Siedlungs-, Industrie- und
Verkehrsbrachen 4 10.467 41.868 0,04
KA,neo1
Feuchte (nasse) Säume
bzw. linienf. Hochstauden-
fluren
6 9.515 57.090 0,04
KA,neo2
Feuchte (nasse) Säume
bzw. linienf. Hochstauden-
fluren
5 2.668 13.340 0,01
KB,neo1 Trockener Saum bzw. lini-
enf. Hochstaudenflur 6 50.020 300.120 0,20
KB,neo2 Trockener Saum bzw. lini-
enf. Hochstaudenflur 5 8.764 43.820 0,04
KB,neo4 Trockener Saum bzw. lini-
enf. Hochstaudenflur 4 7.315 29.260 0,03
KC,neo1 Randstreifen, Saumstrei-
fen 6 15.504 93.024 0,06
KC,neo2 Randstreifen, Saumstrei-
fen 5 24.611 123.055 0,10
KC,neo5 Randstreifen, Saumstrei-
fen 3 12.194 36.582 0,05
LB,neo1 Flächenhafte Hochstau-
denfluren 6 2.384 14.304 0,01
LB,neo2 Flächenhafte Hochstau-
denfluren 5 308 1.540 0,00
LB,neo4 Flächenhafte Hochstau-
denfluren 4 2.983 11.932 0,01
LB,neo5 Flächenhafte Hochstau-
denfluren 3 27.105 81.315 0,11
SB0 Gemischte Bauflächen,
Wohnbauflächen 0 15.288 0 0,06
SB2 Einzel-, Doppel,- Reihen-
hausbebauung 0 317.160 0 1,28
SB5 Landwirtschaftliche Hof-
und Gebäudefläche 1 172.703 172.703 0,69
SB6 Wohnbaufläche im Dorf
oder im ländlichen Bereich 0 20.390 0 0,08
SC0 Gewerbefläche- und In-
dustrieflächen 0 164.623 0 0,66
SC14 Gärtnerei, Gewächshaus 1 95.576 95.576 0,38
SD2 Kirche, Gebetshaus 0 7.011 0 0,03
SE0 Sonstige Ver- und Entsor-
gungsanlagen 0 31.410 0 0,13
SE3 Umspannstation 0 76.378 0 0,31
SE5 Windrad 0 2.500 0 0,01
Seite 54/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
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Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert
(Wert x m²)
Anteil am
UR600
SE6 Strommast, Metallgitter 0 736 0 0,00
SF6 Naturschwimmbad,
Strandbad 1 31.745 31.745 0,13
SG1 Hundedressurplatz 0 11.724 0 0,05
SG4a Paddock 1 33.513 33.513 0,13
SL0 Sport- und Freizeitanlage
(Ballsport) 1 10.460 10.460 0,04
SP4 Sportplatz 0 7.098 0 0,03
V,me2 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 0 502.681 0 2,02
V,me6,sta3,xd2 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 4 1.350 5.400 0,01
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 3 6.760 20.280 0,03
V,me7,stb3 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 5 3.434 17.170 0,01
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 1 101.116 101.116 0,41
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 1 70.826 70.826 0,28
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 1 239.203 239.203 0,96
∑ Summe 24.865.931 57.235.036 100
Im Hinblick auf die Nutzungsstrukturen dominieren innerhalb des UR600 intensiv genutzte Acker-
flächen. Diese beziehen sich auf ca. 74 % aller Flächen. Grünlandflächen und Kleingehölze neh-
men jeweils ca. 4 % der Flächen im UR600 ein. Daneben finden sich kleinere Flächenanteile von
Laubwäldern, Fließ - und Stillgewässern, Verkehrsflächen, Nutzungsstrukturen des städtischen
Siedlungsbereiches sowie weitere ( teil-)versiegelte Flächen. Diese Biotoptyp -Gruppen sind hin-
sichtlich ihres Flächenanteils jeweils von untergeordneter Bedeutung. Hochwertige Biotopstruktu-
ren sind im UR600 nur kleinflächig und stellenweise vorhanden. Es überwiegen Biotoptypen mit
geringer naturschutzfachlicher Wertigkeit.
Biotopverbundflächen
Im UR600 liegen Biotopverbundflächen mit herausragender bzw. besonderer Bedeutung.
Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung befinden sich entlang des Rheins („Rhein-
aue zwischen Zons und Bayer Dormagen“, VB-D-4807-032), sehr kleinflächig am Nordrand des
UR600 nördlich von Dormagen („Nassabgrabungen nördlich und westlich von Dormagen, VB -D-
4806-027), im Bereich des Knechtstedener Waldes („Naturwaldreservat Knechtsteden und Teil des
Chorbusch“, VB-D-4806-010) sowie südlich von Bedburg in der Erftaue („Erftaue zwischen Broich
und Horrem“, VB-K-4905-102)
Des Weiteren sind Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung vorhanden:
Seite 55/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
• Acker-Grünlandkomplex zwischen Dormagen und Feste Zons (VB-D-4806-029)
• Kette von Abgrabungsgewässern und dazwischenliegenden Ackerflächen in der Verbun-
dachse Knechtstedener Wald-Rheinaue (VB-D-4906-006)
• Sandabgrabungen bei Stürzelberg, Horrem, Straberg und Hackenbroich (VB-D-4806-019)
• Norfbach mit angrenzenden Wald- und Grünlandbereichen (VB-D-4806-008)
• Acker-Grünlandkomplex Hoeninger Bruch (VB-D-4906-105)
• Alter Hauptkanal und Gohrer Graben (VB-D-4806-007)
• Eisenbahntrasse zwischen Rommerskirchen und Dormagen (VB-D-4806-001)
• Gillbachniederung zwischen Weckenhoven und Rommerskirchen (VB-D-4905-004)
• Graben mit Gehölzreihe zwischen Widdeshoven und Deelen (VB-D-4906-001)
• Böschungsring der ehemaligen Halde Neurath, Wald der Guerather (VB-D-4905-002)
• Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven (VB-K-4905-
002)
• Rekultivierungsflächen des Tagebaus Fortuna-Garsdorf (VB-K-4905-001)
• Rekultivierungsgebiet Peringsmaar (VB-K-4905-004)
• Elsdorfer und Escher Fliess (VB-K-5005-002)
• Finkelbachtal (VB-K-5005-001)
• Transportband-Trasse zwischen Glesch und Elsdorf-Esch (VB-K-5005-004)
• Aufforstungsflächen am Tagebau Hambach und Altwaldzelle bei Angelsdorf (VB-K-5005-
003)
Schutzwürdige Biotope (Biotopkataster des LANUV)
Im UR600 liegen mehrere im Biotopkataster des LANUV dargestellte schutzwürdige Biotope. Die
Schwerpunktbereiche befinden sich in der Rheinaue und im Bereich des Knechtstedener Waldes.
Die schutzwürdigen Biotope üben eine Trittsteinfunktion zwischen Schutzgebieten (z. B. FFH-Ge-
biete, Naturschutzgebiete) aus und sind zumeist in die Biotopverbundflächen mit herausragender
bzw. besonderer Bedeutung des LANUV eingegliedert. Daher wird auf eine gesonderte Auflistung
an dieser Stelle verzichtet.
5.3 Fauna
Auf Grundlage einer Datenrecherche und der Habitatausstattung des UR600 wurde im Rahmen
der faunistischen Planungsraumanalyse zum Vorhaben (FROELICH & SPORBECK 2022c) frühzeitig
eine Einschätzung der zu erwartenden Tierarten vorgenommen. Dabei wurden Grundlagenwerke,
Verbreitungsatlanten und online verfügbare Datenbanken gesichtet und außerdem eine Datenab-
frage an die zuständigen Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und ggf. anerkannten Fach-
experten gestellt. Ergänzend wurde im Mai/Juni 2021 eine Übersichtsbegehung zur Dokumentation
faunistisch relevanter Habitatelemente und -strukturen durchgeführt. Die nachstehende Tabelle
enthält das Artenspektrum, dass gemäß dieser Datenrecherche im UR600 potenziell vorkommen
kann. Auf dieser Grundlage wurden auch die faunistischen Kartierungen für das Vorhaben konzi-
piert. In der Tabelle ist zusätzlich vermerkt, inwiefern die bisher durchgeführten Kartierungen je-
weils Nachweise einer Art erbracht haben.
Das Kartierprogramm wurde im Rahmen der o. g. faunistischen Planungsraumanalyse konzipiert.
Grundlage war der Leitfaden „Leistungsbeschreibungen für faunistische Kartierungen“ (ALBRECHT
et al. 2015) sowie die o. g. Übersichtsbegehung des UR600 im Mai/Juni 2021. Konkret wurden/wer-
den in der Kartierperiode 2022 folgende Untersuchungen vorgenommen:
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
• Revierkartierung Brutvögel: 11 Begehungen (6 x Tag, 5 x Nacht) von Mitte Februar bis
Anfang Juli.
• Horst- bzw. Nestsuche von Großvögeln: 1 x Ersterfassung in laubfreier Zeit, 2 x Kontrolle
Ende April/Anfang Mai und Ende Juni/Anfang Juli.
• Lokalisation von Baumhöhlen: 1 Begehung in laubfreier Zeit.
• Raumnutzungsanalyse von Zug- und Rastvögeln: 7 Beobachtungspunkte mit je 18 Bege-
hungen (8 x Frühjahr, 8 x Herbst, 2 x Winter).
• Transektkartierung mit Fledermausdetektor: 7 Begehungen von Mitte März bis Ende Ok-
tober.
• Horchboxenuntersuchung Fledermäuse: 3 Horchboxstandorten mit je 7 Erfassungspha-
sen (je 3 Tage).
• Habitatpotenzialanalyse Haselmaus: 1 Begehung während der Vegetationsperiode.
• Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge (Amphibien): 5 Begehungen von Februar bis
August 2022.
• Ausbringen künstlicher Verstecke (Kreuzkröte, Wechselkröte): 5 Begehungen (zusam-
men mit A1) nach Ausbringen der Verstecke.
• Sichtbeobachtung und Einbringung künstlicher Verstecke (Reptilien): 4 Begehungen von
Ende März bis Ende August 2022.
• Übersichtsbegehung Schmetterling: Eine Begehung Mitte Juni
• Raupensuche Nachtkerzenschwärmer: 2 Begehungen im Juli
• Strukturkartierung für totholz- und mulmbewohnende Käfer: 1 Begehung in der laubfreien
Zeit
• Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche: 4 Begehungen von Anfang Mai bis
Ende September 2022
Tab. 13 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich nachgewiesenen Arten)
Stand: Ende September 2022
Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Avifauna
Alpenstrandläufer Calidris alpina U 1 * ̶
Baumfalke Falco subbuteo U 3 3 ̶
Baumpieper Anthus trivialis U↓ V 2 4 Brutverdachte,
2 Durchzügler
Bekassine Gallinago gallinago U 1 3 ̶
Bienenfresser Merops apiaster U * RS ̶
Bluthänfling Carduelis cannabina U 3 3
10 Brutnachweise,
13 Brutverdachte,
36 Nahrungsgäste,
2 Durchzügler
Brandgans Tadorna tadorna G * * ̶
Braunkehlchen Saxicola rubetra S 2 2 1 Durchzügler
Bruchwasserläufer Tringa glareola S 1 2 1 Durchzügler
Eisvogel Alcedo atthis G * * ̶
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Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Feldlerche Alauda arvensis U↓ 3 3S 110 Brutverdachte
Feldschwirl Locustella naevia U 2 3 ̶
Feldsperling Passer montanus U V 3 2 Brutverdachte,
1 Brutzeitfestellung
Flussregenpfeifer Charadrius dubius S V 2 ̶
Flussuferläufer Actitis hypoleucos G 2 V ̶
Gänsesäger Mergus merganser G 3 * ̶
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus U * 2 ̶
Girlitz Serinus serinus S * 2 ̶
Grauammer Emberiza calandra S V 1S ̶
Graureiher Ardea cinerea G * * 100 Nahrungsgäste
Grauspecht Picus canus S 2 2 1 Brutzeitfeststellung
Grünschenkel Tringa nebularia U - * ̶
Habicht Accipiter gentilis U * 3 1 Brutverdacht
Haussperling1 Passer domesticus unbe-
kannt * V
73 Brutverdachte,
1 Brutnachweis,
1 Brutzeitfeststellung
Heidelerche Lullula arborea U↑ V *S ̶
Heringsmöwe2 Larus fiscus U * * 15 Nahrungsgäste
Kampfläufer Philomachus pugnax U 1 1 ̶
Kiebitz Vanellus vanellus S 2 2S 1 Durchzügler
Kleinspecht Dryobates minor U 3 3 2 Brutzeitfeststellungen
Knäkente Anas querquedula U 1 1S 1 Durchzügler
Kormoran Phalacrocorax carbo G * * 5 Nahrungsgäste
Kornweihe Circus cyaneus U 1 1 5 Durchzügler
Kranich2 Grus grus U↑ * R 1 Durchzügler
Krickente Anas crecca U 3 3S 49 Durchzügler
Kuckuck Cuculus canorus G 3 2 1 Brutzeitfeststellung,
1 Durchzügler
Lachmöwe Larus ridibundus U * * 28 Nahrungsgäste
Löffelente Anas clypeata G 3 3S 1 Brutverdacht,
20 Durchzügler
Mäusebussard Buteo buteo G * *
10 Brutnachweise,
6 Brutverdachte,
13 Nahrungsgäste
Mehlschwalbe Delichon urbica U 3 3S 5 Brutverdachte,
6 Nahrungsgäste
Mittelmeermöwe2 Larus michahellis U↑ * R 29 Nahrungsgäste
Mittelspecht Dendrocopos medius G * * ̶
Nachtigall Luscinia megarhynchos U * 3
9 Brutverdachte,
13 Brutzeitfeststellun-
gen
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Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Neuntöter Lanius collurio U * V 1 Brutverdacht,
1 Brutzeitfeststellung
Orpheusspötter Hippolais polyglotta U↑ * R ̶
Pfeifente Anas penelope G R * ̶
Pirol Oriolus oriolus S V 1 4 Brutverdachte
Rauchschwalbe Hirundo rustica U V 3
8 Brutnachweise,
21 Brutverdachte,
12 Nahrungsgäste
Rebhuhn Perdix perdix S 2 2S 3 Brutverdachte,
4 Brutzeitfeststellungen
Rohrweihe Circus aeruginosus U * VS 2 Nahrungsgäste
Rostgans Tadorna ferruginea G * Neo ̶
Rotmilan Milvus milvus S * *S 7 Nahrungsgäste
Saatkrähe Corvus frugilegus G * * 84 Nahrungsgäste
Schellente Bucephala clangula G * * ̶
Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenoba-
enus S * 1 ̶
Schleiereule Tyto alba G * *S 1 Brutverdacht,
1 Brutzeitfeststellung
Schnatterente Anas strepera G * * 2 Brutverdachte,
20 Durchzügler
Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis S 3 R ̶
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola G * *
4 Brutnachweise,
6 Brutverdachte,
2 Durchzügler
Schwarzmilan Milvus migrans G * * 3 Nahrungsgäste
Schwarzspecht Dryocopus martius G * * 1 Brutverdacht
Silbermöwe2 Larus argentatus U↑ V R 33 Nahrungsgäste
Silberreiher2 Ardea alba G R * 5 Nahrungsgäste
Sperber Accipiter nisus G * * 1 Brutverdacht,
2 Nahrungsgäste
Spießente Anas acuta U 2 3 ̶
Star Sturnus vulgaris U 3 3 4 Brutnachweise,
9 Brutverdachte
Steinkauz Athene noctua U V 3S 5 Brutverdachte
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe S 1 1 1 Durchzügler
Sturmmöwe Larus canus U * * 10 Nahrungsgäste
Tafelente Aythya ferina S V *
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus G * * 1 Brutzeitfeststellung
Turmfalke Falco tinnunculus G * V
1 Brutnachweis,
3 Brutverdachte,
7 Nahrungsgäste
Turteltaube Streptopelia turtur S 2 2 1 Brutzeitfeststellung
Uferschwalbe Riparia riparia U * 2S 6 Nahrungsgäste
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Uhu Bubo bubo G * * 2 Nahrungsgäste
Wachtel Coturnix coturnix U V 2 3 Brutverdachte,
8 Brutzeitfeststellungen
Wachtelkönig Crex crex S 1 1S ̶
Waldkauz Strix aluco G * *
1 Brutnachweis,
1 Brutverdacht,
1 Brutzeitfeststellung,
1 Nahrungsgast
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix U * 3 ̶
Waldohreule Asio otus U * 3
1 Brutnachweis,
3 Brutverdachte,
2 Brutzeitfeststellungen,
4 Nahrungsgäste
Waldschnepfe Scolopax rusticola U V 3 ̶
Waldwasserläufer Tringa ochropus G - * ̶
Wanderfalke Falco peregrinus G * *S 3 Nahrungsgäste
Wasserralle Rallus aquaticus U V 3 ̶
Wendehals Jynx torquilla S 3 2 ̶
Wespenbussard Pernis apivorus S V 2 ̶
Wiesenpieper Anthus pratensis S 2 2S
2 Brutverdachte,
2 Brutzeitfeststellungen,
18 Durchzügler
Wiesenweihe Circus pygargus S 2 1S 1 Nahrungsgast
Zwergsäger Mergellus albellus G - * ̶
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G * * 1 Brutverdacht
Säugetiere
Abendsegler Nyctalus noctula G V R 29 Kontakte (TR)
8 Kontakte (HO)
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii U↑ 2 2 ̶ 3
Braunes Langohr Plecotus auritus G 3 G ̶
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus U↓ 3 2 5 Kontakte (TR)
1 Kontakt (HO)
Europäischer Biber Castor fiber G↑ V 3 ̶
Feldhamster Cricetus cricetus S↓ 1 1 ̶
Fransenfledermaus Myotis nattereri G * * ̶ 3
Graues Langohr Plecotus austriacus U 1 1 ̶
Großes Mausohr Myotis myotis U * 2 ̶ 3
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii U * 2 ̶ 3
Haselmaus Muscardinus avellanarius G V G Habitatpotenzial vorhan-
den
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri U D 3 15 Kontakte (TR)
7 Kontakte (HO)
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Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus G * 3 ̶ 3
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G * D ̶
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G * R 41 Kontakte (TR)
5 Kontakte (HO)
Teichfledermaus Myotis dasycneme G G G ̶ 3
Wasserfledermaus Myotis daubentonii G * G ̶ 3
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus G D R ̶
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G * * 828 Kontakte (TR)
822 Kontakte (HO)
Herpetofauna
Geburtshelferkröte Alytes obstetricans S 2 2 ̶
Gelbbauchunke Bombina variegata S 2 1S ̶
Kammmolch Triturus cristatus G 3 3 ̶
Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae unbe-
kannt G 3 ̶
Knoblauchkröte Pelobates fuscus S 3 1 ̶
Kreuzkröte Bufo calamita U 2 3 Nachweis
(Anzahl unbekannt)
Springfrosch Rana dalmatina G V * Nachweis
(Anzahl unbekannt)
Wechselkröte Bufo viridis U 2 2 ̶
Zauneidechse Lacerta agilis G V 2 ̶
Fische
Nordseeschnäpel4 Coregonus oxyrinchus unbe-
kannt 0 1 ̶
Insekten
Asiatische Keiljungfer Stylurus flavipes G * D ̶
Dunkler Wiesen-
knopf-Ameisenbläu-
ling
Phengaris nausithous S↑ V 2S ̶
Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis U 3 1 ̶
Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia G↑ * 1 ̶
Nachtkerzen-Schwär-
mer Proserpinus proserpina G * R ̶
Legende
1 Art fehlte in der Potenzialabschätzung
aus FROELICH & SPORBECK (2022c), da
der Haussperling nur als Koloniebrüter
planungsrelevant ist
2 Art fehlte in der Potenzialabschätzung
aus FROELICH & SPORBECK (2022c), da
die Art nur als Durchzügler auftreten
kann
Rote Liste Kriterien
* ungefährdet
V Vorwarnliste
3 gefährdet
2 stark gefährdet
1 vom Aussterben bedroht
0 ausgestorben
S aufgrund von Schutzmaßnahmen
G Gefährdung unbek. Ausmaßes
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Deutscher Artname
Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen
3 unbestimmbare Rufnachweise erfolgten
für die Gattungen Myotis und Pipistrellus
(Myotis: 1 Kontakt (TR), 8 Kontakte (HO)
und Pipistrellus: 3 Kontakte)
4 Art kommt derzeit nur im Ijsselmeer vor
und wandert selten in den Niederrhein
auf; wird vorsorglich aufgrund der langen
Projektlaufzeit mit aufgenommen
Rote Listen (NRW und D)
Säugetiere (MEINIG et al. 2010; MEINIG et al. 2019)
Brutvögel (GRÜNEBERG et al. 2017; RYSLAVY et al.
2020)
Rastvögel (SUDMANN et al. 2016)
Amphibien (SCHLÜPMANN et al. 2010b; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020A)
Reptilien (SCHLÜPMANN ET AL. 2010A; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020B)
Fische (KLINGER et al. 2010; FREYHOF (2009)
Libellen (CONZE U. GRÖNHAGEN 2010; BFN 2021)
Schmetterlinge (SCHUMACHER 2010A; SCHUMACHER
2010B; BFN 2021)
R gefährdet durch extreme Seltenheit
D Daten unzureichend
Neo Neozoon (nicht bewertet)
- nicht bewertet
Ergebnis der Kartierungen
TR Transektbegehung
HO Horchboxuntersuchung
̶ kein Nachweis
Erhaltungszustand (EHZ)
ATL atlantische Region
G günstig
U ungünstig/unzureichend
S ungünstig/schlecht
↑/↓ Trend
Im Ergebnis einer Übersichtsbegehung wurden im UR600 faunistische Funktionsräume ausgewie-
sen, innerhalb derer das Vorkommen einer weitgehend homogenen Artengemeinschaft angenom-
men werden kann. Für die Funktionsräume wurde das potenziell vorkommende Artinventar be-
stimmt und darauf aufbauend das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen Ampel-
stufen zugeordnet (grün, gelb, orange, rot). Als Ergebnis der vorgenommenen Prüfschritte konnte
für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert werden (siehe
hierzu auch Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022d, → Kap. 7.2). Dieses Ergebnis
ist im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens (→ Kap. 2.2) auch auf die im UR600 potenziell
vorkommenden nicht artenschutzrechtlich relevanten Tierarten übertragbar.
5.4 Abiotischer Naturhaushalt
5.4.1 Boden
Grundlage für die flächenbezogenen Aussagen zum Schutzgut Boden bildet die Bodenkarte
(BK 50) des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen.
Im UR600 befinden sich folgende Bodentypen:
• Vega
• Braunerde
• Parabraunerde
• Niedermoor
• Gley
• Kolluvisol
• Pararendzina
• Auftrags-Pararendzina
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• Pseudogley
Im Bereich der Entnahmestelle hat sich auf den Auenablagerungen des Rheins der Bodentyp Vega
entwickelt. Die Vega (Brauner Auenboden) ist ein Boden aus mehr oder weniger humosem Boden-
material, das in Talauen durch Flüsse sedimentiert wurde. Sie ist gut lan dwirtschaftlich nutzbar,
solange der Standort sich in hochwassergeschützter Lage befindet. Ansonsten besteht die Gefahr
der Überschwemmung oder starker Vernässung der unteren Bodenhorizonte bis ins Frühjahr hin-
ein, weshalb die Vega meist der Grünlandnutzung unterliegt. Gegenüber Bodenverdichtung weist
die Vega eine geringe Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr
gering eingestuft.
Die dominierenden Bodentypen im UR600 sind Braunerden und Parabraunerden. Bei Braunerden
handelt es sich um einen durch Verwitterung und Tonmineralneubildung gleichmäßig braun ge-
färbten und verlehmten Boden. Die Parabraunerde ist ein durch Tonverarmungs - und -anreiche-
rungshorizonte infolge vertikaler Tonverlagerung gekennzeichneter Boden. Beide Bodentypen wei-
sen eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit und Erodierbarkeit auf. Aus bodenkundlicher Sicht
eignet sich der Boden als Standort für Weide- und Ackernutzung.
Bei Dormagen-Straberg hat sich ein Niedermoor entwickelt. Der grundwasserbeeinflusste Boden-
typ besteht aus Niedermoortorf (mehr als 3 dm) und ist bis an die Oberfläche dauerhaft vernässt.
Seine Schutzwürdigkeit zeichnet sich durch seine Wasserspeicherkapazität mit hoher Funktions-
erfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion aus. Das Niedermoor weist eine extrem hohe Ver-
dichtungsempfindlichkeit auf.
Zwischen Dormagen-Straberg und Dormagen-Gohr stellt Gley den dominierenden Bodentyp dar.
Der Gley ist ein grundwassergeprägter Boden. Durch den Grundwassereinfluss kommt es zu einer
Reduktion und Bleichung. Weshalb für diesen Bodentyp ein rostfleckiger Oxidations- über grauem
Reduktionshorizont charakteristisch ist. Gegenüber Bodenverdichtung weist der Gley eine sehr
hohe Empfindlichkeit auf. Die Gefährdung durch Erosion ist als hoch eingestuft.
Im UR600 treten vereinzelt die Bodentypen Kolluvisol in Verbindung mit Pararendzina auf. Die
Pararendzina ist ein aus festem oder lockerem, carbonathaltigem Kiesel - oder Silikatgestein ent-
standener Boden mit sehr geringmächtige Bodenentwicklung. In Ackerlandschaften entstehen Pa-
rarendzinen häufig nach Abtrag der Parabraunerden an stark erodierten Kuppen, Hangschultern
sowie steileren Hanglagen und treten in Verbindung mit Kolluvisolen am Hangfuß auf. Sowohl die
Verdichtungsempfindlichkeit als auch die Erosionsgefährdung sind als mittel eingestuft. Der Kollu-
visol ist ein humoser, locker gelagerte Akkumulationsboden am Hangfuß oder in Tälern. Er entsteht
in Folge ackerbaulicher Nutzungen und ist aufgrund seines lehmig/schluffigen Ausgangsmaterial
stark erosionsgefährdet. Die Schutzwürdigkeit des Kolluvisol begründet sich in der der natürlichen
Bodenfruchtbarkeit und der sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion.
Neben der Pararendzina tritt die Auftrags -Pararendzina vereinzelt im UR600 auf. Dieser Boden
besteht aus anthropogen aufgeschüttetem Material. Gegenüber Bodenverdichtung weist die Auf-
trags-Pararendzina eine mittlere Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist
als sehr hoch eingestuft.
Im Südwesten des UR600 sind Pseudogleye ausgebildet. Dieser Boden ist ein Staunässeboden,
welcher entsteht, wenn im Untergrund eine stauende Schicht vorhanden ist und es zu einem
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
jahreszeitlich bedingten Wechsel von Vernässung und Austrocknung kommt. Durch das gestaute
Niederschlagswasser kommt es zu einer Reduktion und Bleichung. Wenn die Staunässe dann in
der wärmeren Jahreszeit verschwindet, fallen die gelösten Eisen - und Manganverbindungen als
Rostflecken oder Konkretionen aus. Aufgrund der Staunässe eignet sich auf diesen Böden die
Grünlandnutzung. Die Verdichtungsempfindlichkeit und Erosionsgefährdung des Pseudogleys sind
als hoch bis sehr hoch zu bewerten.
Für eine detaillierte Beschreibung und Verortung von Bodentypen, eine Beschreibung und Bewer-
tung der Bodenfunktionen (z. B. im Hinblick auf natürliche Bodenfruchtbarkeit, Regelungsfunktion
im Wasserhaushalt, Klimafunktionen, Biotopentwicklungspotenzial, Archivfunktion), Empfindlich-
keiten (z. B. Verdichtung, Erosionsgefährdung, Substratwechsel) sowie zur Einstufung der Schutz-
würdigkeit wird auf das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieur-
büro Feldwisch 2022) verwiesen.
5.4.2 Wasser
Grundwasser
Die Aussagen zu den Grundwasserkörpern (GWK) beruhen auf dem Fachinformationssystem des
ELWAS-WEB vom MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR DES LANDES NORD-
RHEIN-WESTFALEN (MUNV 2021). Der Trassenkorridor verläuft durch insgesamt sechs Grundwas-
serkörper (GWK), welche nachfolgend aufgelistet sind:
• Terrassen des Rheins (27_20)
• Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01)
• Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02)
• Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03)
• Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05)
• Tagebau Hambach (274_06)
Bei allen Grundwasserkörpern handelt es sich um Porengrundwasserkörper die sich in tertiären
oder quartären Lockergesteinen, wie Sand, Kies, Kippe, Schluff oder Ton gebildet haben. Die GWK
werden im Folgenden zusammengefasst beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung ist dem Fach-
beitrag Wasserrahmenrichtlinie zu entnehmen (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2).
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Grundwasserkörper zum schutzgut- und
wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser. Diese werden eb enfalls im
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort:
Kap. 4.2).
Terrassen des Rheins (27_20)
Der GWK erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 175 km 2 und umfasst im UR600 die
Bereiche von der Ent nahmestelle bis westlich der A 57. Der mengenmäßige Zustand wird als
schlecht eingestuft, wohingegen der chemische Zustand als gut eingestuft ist. Aufgrund der hohen
Grundwasserentnahme für die Trink- und Brauchwasserversorgung kommt dem GWK eine hohe
wasserwirtschaftliche Bedeutung zu.
mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut
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Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01)
Insgesamt umfasst der GWK eine Fläche von ca. 194 km 2 und erstreckt sich im UR600 von Dor-
magen-Nievenheim bis Rommerskirchen-Oekoven. Kiese und Sande der jüngeren Mittelterrassen,
der Niederterrassen und Talauen bilden den im Mittel etwa 20 m, bereichsweise auch bis zu 40 m
mächtigen Oberen Grundwasserleiter. Diese mittelpleistozänen bis holozänen Flussablagerungen
stellen einen gut durchlässigen Porengrundwasserleiter dar, der wasserwirtschaftlich von hoher
Bedeutung für die Grundwassergewinnung ist. Der GWK weist einen guten chemischen Zustand
auf, während der mengenmäßige Zustand als schlecht eingestuft ist.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut
Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02)
Der GWK umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 89 km 2 und überlagert den UR600 zwischen
Rommerskirchen-Oekoven und Bedburg-Rath. Sande und Kiese der quartärzeitlichen Mittelterras-
sen, Niederterrasse und Talauen bilden den im Mittel ca. 25 m mächtigen Oberen Grundwasser-
leiter. Aufgrund der guten Durchlässigkeit ist er wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung, insbe-
sondere im Bereich der Niederterrasse, wo die Mächtigkeit des Grundwasserleiters mit ca. 20 m
am größten ist. Im Bereich der Mittelterrasse schützen Löss-, im Bereich der Niederterrassen da-
gegen Hochflutlehme des Rheins diesen Grundwasserleiter vor anthropogener Beeinträchtigung.
Durch die Entwässerung der Braunkohletagebaue ist der quartäre Grundwasserleiter bis in den
Raum Grefrath beeinflusst. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand
sind als schlecht eingestuft.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht
Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03)
Der GWK umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 89 km 2 ein Gebiet, in dem die ehemaligen Ta-
gebaue Fortuna-Alt, Fortuna-Garsdorf und Bergheim sowie der Tagebau Garzweiler I liegen. Um
die Braunkohle zu erschließen, mussten der Grundwasserspiegel im Tagebau bis unter das Lie-
gende der Flöze abgesenkt und die Liegendhorizonte entspannt werden. Die Entwässerung beein-
flusst zusammen mit den aktiven Tagebauen Garzweiler II und Hambach weiterhin die Grundwas-
serverhältnisse in der Kippe und den tiefen Stockwerken. Die Grundwasserverhältnisse sind stark
gestört. Dort, wo die Entwässerungsbrunnen der ehemaligen Tagebaue abgestellt wurden, steigt
das Grundwasser langsam wieder an, jedoch wird sich der ursprüngliche unbeeinflusste Zustand
durch den bergbaulichen Eingriff nicht mehr einstellen. Der Grundwasser-Chemismus ist durch den
Bergbau nachhaltig und dauerhaft verändert. Durch die lange Expositionszeit des Abraums gegen-
über dem Luftsauerstoff ist eine tiefreichende Pyritoxidationszone in den Restlöchern entstanden,
durch die eine erhebliche Versauerung, Aufsalzung und Metallbelastung des Grundwassers statt-
findet. Bezogen auf Mengen und Flurabstände werden sich langfristig Verhältnisse einstellen, die
weitestgehend dem vorbergbaulichen Zustand entsprechen. Mengenmäßig und chemisch befindet
sich der GWK derzeit in einem schlechten Zustand.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht
Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05)
Der GWK weist eine Gesamtgröße von ca. 252 km2 auf. Er überlagert den UR600 zwischen Bed-
burg-Glesch und dem Abraumbereich des Tagebau Hambachs. Der obere Grundwasserleiter wird
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im größten Teil des Gebietes von pleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen
gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und mehr als 40 m mächtig
werden können. In Teilbereichen bildet bis zu 5 m mächtiger Löss bzw. Lösslehm eine hochwirk-
same Deckschicht, die jedoch nach Süden ausdünnt. In den Talauenablagerungen der Erft standen
unter natürlichen Bedingungen geringe Flurabstände an, die aber seit langem durch Grundwasser-
absenkungen der Tagebaue stark beeinflusst sind. In Folge weitreichender Grundwasserabsen-
kungen durch die Tagebaue sind alle Grundwasserstockwerke stark beeinflusst. Aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht kommt dem GWK aufgrund intensiver Grundwassernutzung eine hohe Bedeu-
tung zu. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als schlecht
eingestuft.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht
Tagebau Hambach (274_06)
Der Südwestliche Teil des UR600 wird von dem GWK „Tagebau Hambach“ überlagert. Bei dem
GWK handelt es sich um den heutigen und geplanten Abbaubereich sowie die derzeitige bzw.
zukünftige Abraumkippe des Tagebaus Hambach. Der Tagebau stellt das Zentrum der Braunkoh-
lensümpfung und des Einflussbereiches der Grundwasserabsenkungen in allen Grundwasser-
stockwerken der Erftscholle dar. Durch den Tagebau Hambach und durch die vorangegangenen
Braunkohletagebaue der Umgebung erfolgten tiefe Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste
Abbausohle, die in ihrer horizontalen Ausdehnung alle Grundwasserstockwerke und Bereiche der
Erftscholle und dort auch eine Vielzahl von Gewässern und Feuchtgebieten erfassen. Der natürli-
che Grundwasser-Stockwerksbau ist bis zur Tagebausohle im Abbau - und Kippenbereich nicht
mehr vorhanden, so dass alle Grundwasserstockwerke im Grundwasserkörper entleert oder stark
beeinflusst sind. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als
schlecht eingestuft.
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht
Oberflächengewässer
Innerhalb des UR600 befinden sich mehrere größere und kleinere Fließgewässer sowie einige
Stillgewässer. Die Informationen für die Bestandsermittlung beruhen auf dem Fachinformations-
system des ELWAS-WEB vom MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAU-
CHERSCHUTZ NRW (2021) und den Kartenanwendungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde
(BFG) (2021).
Im Osten des UR600 verläuft der Rhein. Der Rhein ist nach Fließgewässertypologie der Bund -/
Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) dem Gewässertyp der „Sandgeprägten Ströme“ zu-
zuordnen. Er besitzt eine hohe wirtschaftliche Bedeutung und wird u. a. als Transportweg, für die
Entnahme von Brauch- und Kühlwasser sowie für die Einleitung von Abwässern genutzt. Aufgrund
des technischen Ausbaus (Begradigung, Befestigung, Sohlvertiefung etc.) für die Binnenschifffahrt
und den Hochwasserschutz wird der Rhein im Abschnitt zwischen Duisburg und Leverkusen als
erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert. Das ökologische Potenzial des Rheins ist als „un-
befriedigend“ und der gesamte chemische Zustand als „nicht gut“ eingestuft.
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Im Südwesten des UR600 bei Bedburg verläuft als weiteres großes Fließgewässer die Erft. Die
Erft ist nach bundesweiter Fließgewässertypisierung der LAWA dem Fließgewässertyp der „Kies-
geprägten Tieflandflüsse“ zuzuordnen. Leitbildtypisch ist ein gewundener bis mäandrierender, un-
verzweigter Gewässerlauf in gefällearmen und breiten Talböden. Bereits im 19. Jahrhundert wurde
die Erft technisch ausgebaut, um Hochwasser und Versumpfungen kontrollieren zu können (Erft-
melioration). Infolge des Braunkohletagebaus Garzweiler und der damit verbundenen Einleitung
von Sümpfungswasser wurde der Lauf der Erft mehrfach verlegt, weiter vertieft, ver breitert und
befestigt. Das Sümpfungswasser wird unterhalb von Erftstadt in die Erft eingeleitet (MULNV NRW
& ERFTVERBAND 2005). Dies führt einerseits zu einer erhöhten Abflussmenge in der Erft. Aus die-
sem Grund ist der Erftunterlauf in ein technisches Reg elprofil verlegt worden, wodurch die freie
morphologische Entwicklung des Fließgewässers eingeschränkt wird. Erste Maßnahmen zur Re-
naturierung der Erft wurden in den letzten Jahren durch den Erftverband umgesetzt, weitere befin-
den sich derzeit in Planung. Etwa drei Viertel des Gesamtabflussvolumens der Erft stammen aktu-
ell aus Sümpfungswassereinleitungen. Infolge des Sümpfungswassereintrags ist die Gewässer-
temperatur der Erft erhöht. Das ökologische Potenzial des Gewässers ist als „schlecht“ und der
gesamte chemische Zustand als „nicht gut“ eingestuft.
Neben dem Rhein und der Erft befinden sich noch mehrere kleinere Fließgewässer im UR600.
Dazu zählen u. a. Flothgraben, Gillbach, Norf, Stommelner Bach, Finkelbach und Elsdorfer Fließ
sowie weitere kleinere Gr äben und Vorfluter (z. B. Alter Hauptgraben, Knechtstedener Graben,
Gohrer Graben). Zahlreiche kleinere Gräben und Gewässerläufe fließen im Bereich des Knechtste-
dener Waldes, darunter der Norfbach und der Stommelner Bach. Der Gillbach verläuft im Untersu-
chungsraum zwischen Evinghoven und Widdeshoven, der Flothgraben fließt am Fuß der Halde
„Vollrather Höhe“. Südlich von Bedburg fließen der Finkelbach und das Elsdorfer Fließ.
Mit Ausnahme des Elsdorfer Fließ sind die nach WRRL -Kriterien berichtspflichtigen Oberflächen-
gewässer (OWK) in den jeweils im UR600 verlaufenden Gewässerabschnitten als erheblich ver-
änderte Wasserkörper eingestuft. Alle OWK weisen ein „schlechtes“ bzw. „unbefriedigendes“ öko-
logisches Potenzial auf. Der chemische Zustand dieser Fließgewässer wird insgesamt jeweils als
„nicht gut“ eingestuft.
Im UR600 befindet sich zudem unmittelbar westlich der A 57 ein kleiner Teil eines Abgrabungsge-
wässers (Goldberger See), der in seinem nördlichen Uferbereich von einem mehrere Meter breiten
Saum aus Ufergehölzen umgeben ist. Weitere Stillgewässer sind im östlich von Bedburg im Be-
reich des Peringsmaars vorhanden. Diese Stillgewässer weisen eine hohe ökologische Wertigkeit
auf und sind von Röhrichtflächen, Waldbeständen und Grünlandflächen umgeben.
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Oberflächenwasserkörper zum schutz-
gut- und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser. Diese werden im
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort:
Kap. 4.1)
Wasserrechtliche Schutzgebiete / Überschwemmungsgebiete
Innerhalb des UR600 befinden sich zwei wasserrechtliche Schutzgebiete nach §§ 51, 53 Wasser-
haushaltsgesetz WHG.
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• Bei Dormagen liegt der UR600 im Bereich der weiteren Schutzzone (Zone III B) des
Trinkwasserschutzgebietes „Auf dem Grind“. Die Schutzzone dient gem. der Wasser-
schutzgebietsverordnung auf dem Grind von 2003 zum Schutz vor weitreichenden Beein-
trächtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder ra-
dioaktiven Verunreinigungen.
• Ein Teil des UR600 verläuft im Bereich des weiteren Schutzzone (Zone III B) des Trink-
wasserschutzgebietes „Mühlenbusch“, unmittelbar westlich des Wasserschutzgebietes
"Auf dem Grind". Die Schutzzone dient gem. der Wasserschutzgebietsverordnung Müh-
lenbusch von 1995 ebenfalls zum Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbe-
sondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreini-
gungen.
• In den Zonen III B der o. g. Wasserschutzgebiete gelten Verbote bzw. Nutzungsein-
schränkungen vor weitreichenden Beeinträchtigungen durch nicht oder schwer abbau-
bare Verunreinigungen. Dazu zählen u. a. das Ablagern von Abfallstoffen, Schutt oder
wassergefährdenden Stoffen, die Anlage von Massentierhaltungen, Kläranlagen, Gärfut-
termieten, die Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbe-
kämpfungsmitteln sowie die Lagerung, Behandlung und Verwendung von wassergefähr-
denden und radioaktiven Stoffen (vgl. jeweils Anlage A zu den Festsetzungsverordnun-
gen).
Im UR600 befinden sich zudem mehrere festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 76 Abs. 2
WHG (Rhein, Gillbach, Finkelbach). Diese Gebiete werden als solche festgesetzt, wenn ein Hoch-
wasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten is t. Des Weiteren befinden sich Flä-
chen eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes nach § 76 Abs. 3 WHG im UR600
(Erft mit Überlauf (Fernbandtrasse) und Peringsmaar).
5.4.3 Luft / Klima
Luft
Zur Beurteilung der Luftqualität und bestehenden Belastungen du rch Luftschadstoffe werden für
die Stoffe NO2 und PM10 die Jahresmittelwerte 2020 der nächstgelegenen Stationen zur Luftquali-
tätsüberwachung des LANUV (2020) herangezogen. Innerhalb des UR600 befindet sich keine
Messstation. Aufgrund der vergleichbaren ran dstädtischen Lage und der Nähe zu größeren Ver-
kehrsverbindungen werden die Messwerte folgender in der näheren Umgebung des UR600 gele-
genen Stationen näherungsweise herangezogen:
• Köln-Chorweiler (CHOR)
• Grevenbroich-Gustorf (GRGG)
• Elsdorf-Berrendorf (ELSB)
Die Jahresmittelwerte für die gemessenen Luftschadstoffkonzentrationen an den Stationen aus
dem Jahr 2020 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Tab. 14: Lufthygienische Situation im UR600 und Grenzwerte gem. 39. BImSchV
Köln-Chorweiler Grevenbroich-
Gustorf
Elsdorf-Berrendorf Grenzwerte gem.
39. BImSchV
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Feinstaub (PM10) 15 µg/m³ pro Jahr 20 µg/m³ pro Jahr 17 µg/m³ pro Jahr 40 µg/m³ pro Jahr
Stickstoffdioxid (NO2) 20 µg/m³ pro Jahr k. A. 12 µg/m³ pro Jahr 40 µg/m³ pro Jahr
Die Messwerte für Luftschadstoffkonzentrationen im Jahr 2020 (NO 2, PM10) zeigen, wie auch in
den Vorjahren, keine Überschreitung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
nach der 39. BImSchV. Die Messwerte liegen auf einem dem jeweiligen Standort entsprechenden
typischen Niveau.
Aufgrund der vergleichbaren räumlichen Lage und Umgebung der Messstationen zum UR600 ist
davon auszugehen, dass hier ebenfalls keine Belastungen oberhalb der Grenzwerte zu erwarten
sind. Schädliche Vorbelastungen des Schutzgutes Luft sind damit im UR600 nicht zu erwarten. Für
den Abschnitt zwischen der Entnahmestelle bis zur A 57 ist eine im Vergleich zur Messstation zur
Luftqualitätsüberwachung Köln-Chorweiler ähnliche Belastungssituation zu erwarten. Im restlichen
Untersuchungsraum sind aufgrund des höheren Freiflächenanteils und der geringeren Siedlungs-
und Verkehrsflächendichte geringere Luftschadstoffkonzentrationen anzunehmen.
Klima
Der UR600 liegt großklimatisch innerhalb des atlantisch geprägten Klimabereiches Nordwest-
deutschlands und gehört regionalklimatisch zur Niederrheinischen Bucht. Das Klima der Nieder-
rheinischen Bucht ist relativ warm und trocken und gekennzeichnet durch kühl-gemäßigte Sommer
und relativ milde Winter. Die Region zählt zu den wintermildesten Gebieten in Deutschland. Die
Jahresmitteltemperatur im Untersuchungs raum beträgt rd. 11 °C, die mittleren Jahresnieder-
schläge liegen zwischen 700 und 800 mm (LANUV 2020a).
Aussagen zu den lokalklimatischen Bedingungen werden anhand der Klimatopkarte des LANUV
(2020a) getroffen. Die Klimatopkarte stellt lokalklimatisch einheitliche Gegebenheiten dar, die auf
Basis von Flächennutzung, Bebauungsdichte, Versiegelungsgrad, Oberflächenstruktur, Relief und
Vegetationsart abgeleitet wurden. Die im UR600 vorkommenden Klimatope werden im Folgenden
dargestellt.
Freilandklimatope
Der UR600 ist vorwiegend durch Freilandklimatope gekennzeichnet, die bei Weitem die größten
Flächenanteile einnehmen. Hierzu gehören sämtliche Offenlandstrukturen, d. h. Acker- und Grün-
landflächen sowie sonstige Freiflächen mit lockerem Gehölzbestand. Freilandk limatope sind na-
hezu im gesamten UR600 auf zusammenhängenden Flächen verbreitet und werden nur kleinflä-
chig von anderen Nutzungsformen unterbrochen.
Bedingt durch die geringe geländeklimatische Variation weisen Freilandklimatope größere
Schwankungen der Tages- und Jahresgänge von Temperatur und Feuchte auf. Bei ruhigen Wet-
terlagen dienen die Flächen als nächtliche Kaltluftentstehungsgebiete. Die geringe Bodenrauhig-
keit und die damit verbundenen zumeist windoffenen Verhältnisse begünstigen die lokale Luftzir-
kulation und führen zu einer besseren Durchlüftung. Ein horizontaler Luftaustausch durch Abstrom
der im Freiland produzierten Kaltluft in umgebende Siedlungsbereiche (Frischluftzufuhr) ist auf-
grund der vorwiegend ebenen Reliefform jedoch vielerorts eingeschränkt. Darüber hinaus besteht
in Freilandklimatopen ein erhöhtes klimatisches Immissionspotenzial bei Bodeninversionen in
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autochthonen Strahlungsnächten. Aufgrund der flächendeckenden Ausprägung im UR600 und der
günstigen Wirkungen für das Lokalklima und die Luftqualität stellen die Freilandklimatope klimati-
sche Gunsträume dar.
Waldklimatope
Waldflächen sind im UR600 nur stellenweise und kleinräumig vorhanden. Zu den Waldklimatopen
zählen der Knechtstedener Wald, dessen Baumbestand im Bereich des UR600 jed och nur in ge-
ringer Breite ausgeprägt ist, sowie die bewaldeten Bereiche der Industriedeponie Dormagen am
Rheinufer, der Halde „Vollrather Höhe“ östlich von Frimmersdorf und im Bereich „Peringsmaar“ bei
Bedburg-Blerichen.
Waldklimatope zeichnen sich im Vergleich zum Freilandklima durch eine stärkere Regulierung der
Tages- und Jahresgänge von Temperatur und Feuchte sowie gedämpfte Strahlungs- und Tempe-
raturschwankungen aus. Im Stammraum der Bäume sind die Windverhältnisse beruhigt. Hier ent-
wickelt sich ein ausgeglichenes Bioklima. Das Blätterdach der Bäume wirkt sich zudem als Filter
für Luftschadstoffe auf die Luftreinheit aus. Somit können Waldklimatope auch eine lufthygienische
Ausgleichsfunktion erfüllen, wenn sie in Verbindung mit lufthygienischen Belast ungsräumen ste-
hen.
Stadt- und Gewerbeklimatope
Im Randbereich des UR600 werden stellenweise versiegelte bzw. überbaute Siedlungs -,
Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen eingeschlossen. Diese Flächen sind den Stadt- und Ge-
werbeklimatope zuzuordnen. Stadtklimatope befinden sich vereinzelt im UR600. Diese Siedlungs-
bereiche sind überwiegend durch lockere Bebauung gekennzeichnet. Verkehrs -, Industrie- und
Gewerbeflächen sind im UR600 nur vereinzelt vorhanden, v.a. nördlich des Stadtzentrums von
Dormagen. In diesen Bereichen sind kleinräumig leicht erhöhte Schadstoff- und Wärmebelastun-
gen, eine stärkere Aufheizung durch Flächenversiegelung sowie Windfeldveränderungen zu er-
warten. Durch Hausbrand, industrielle Emissionen und Verkehrsbewegungen können hier zudem
geringfügige punktuelle bzw. linienhafte Luftschadstoffimmissionen entstehen. Größere in Betrieb
befindliche Gewerbeklimatope mit eigener lokalklimatischer Wirkung sind im UR600 nicht vorhan-
den.
5.5 Landschaftsbild
Das Landschaftsbild beschreibt das sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft.
Die Bestandserfassung und -bewertung erfolgt auf Grundlage der vorhandenen Nutzungsstruktur
und der Ausstattung des Raumes mit landschaftsgliedernden und -prägenden Elementen.
Der UR600 erstreckt sich über Teilbereiche von insgesamt sieben vom LANUV abgegrenzten und
beschriebenen Landschaftsräume (LR), wobei die LR „Rhein - und Ruhrauenkorridor“ (Kennung:
LR-I-023) und LR „Die Bürge“ (Kennung: LR -II-013) nur zu flächenmäßig geringen Anteilen am
Start- bzw. Endpunkt des UR600 angeschnitten werden (LINFOS NRW 2022). Im Wesentlichen
verläuft der UR600 innerhalb der fünf Landschaftsräume „Linksrheinischer Niederterrassenkorri-
dor“ (LR-I-022), „Lössterrasse der Köln-Bonner Rheinebene“ (LR-II-003), „Braunkohle-Tagebaure-
vier mit rekultivierter Folgelandschaft“ (LR -II-006), „Erft-Talung“ (LR-II-007) und „Jülicher Börde“
(LR-II-001).
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Der „Linksrheinische Niederterrassenkorridor“ erstreckt sich im Osten des UR600 vom Rheinufer
bis südlich der Ortslage Gohr und der dort verlaufenden B 477. Westlich schließt sich die „Lösster-
rasse der Köln-Bonner Rheinebene“ an. Der Landschaftsraum deckt den UR600 bis zum südöstli-
chen Bereich der Halde Vollrather Höhe ab. Daran schließt sich südlich der LR „Braunkohle-Tage-
baurevier mit rekultivierter Folgelandschaft“ an. Im Raum Bedburg liegt dann im Auenbereich der
Erft die „Erft-Talung“, bevor sind in Richtung Südwesten bis zum Tagebau Hambach die „Jülicher
Börde“ erstreckt.
Das Landschaftsbild im UR600 wird großflächig von Intensiväckern geprägt und zeigt das charak-
teristische Bild der durch eine Ackerwirtschaft dominierten Kulturlandschaft der linksrheinischen
Niederterrasse. Die ausgedehnten Ackerflächen sind insbesondere im westlichen Umfeld der Bün-
delungstrasse nur wenig strukturiert, sodass sich hier eine überwiegend abwechslungsarme Land-
schaft entwickelt hat.
Häufig finden sich nur vereinzelt Gehölze, Baumreihen o. ä., die die Landschaft gliedern und das
ansonsten weitgehend homogene Landschaftsbild örtlich beleben. Am stärkst en verbreitet sind
diese landschaftsgliedernden Elemente und Strukturen im Rekultivierungsbereich des ehemaligen
Tagebaus Fortuna-Garsdorf sowie im Knechtstedener Wald – einem strukturreichen, altershetero-
genen und zusammenhängenden Waldgebiet im Bereich der linksrheinischen Niederterrasse. Die
Laubwaldbestände (u. a. Buchen-, Eichen-, Weiden- und Eschenwälder) werden hier von Grünlän-
dern und Gehölzstrukturen umgrenzt. Zudem verlaufen im Bereich der schmalsten Stelle des Wal-
des, die innerhalb des UR600 lieg t, kleinere Gräben und Bachläufe (Norfbach und Stommelner
Bach). Trotz der geringen flächenmäßigen Ausdehnung der Waldbestände weist dieser Bereich
aufgrund seiner Naturnähe und Strukturvielfalt eine hohe Landschaftsbildqualität auf.
Stellenweise finden s ich auch Siedlungsbereiche, Industrie -, Gewerbe- und Verkehrsflächen im
Untersuchungsraum. Die Siedlungsstrukturen sind häufig ländlich geprägt durch Randbereiche
kleinerer Ortschaften mit regionstypischem Charakter sowie durch bäuerliche Gehöfte und Einzel-
bebauungen. Im Osten hat der Untersuchungsraum auch Anteil am verdichteten Siedlungsraum
von Dormagen. Im Osten des UR600 werden Teile des städtischen Siedlungsbereiches der Stadt
Dormagen eingeschlossen.
Im Südwesten des UR600 dominiert der Radweg auf d er ehemaligen Fernbandtrasse zwischen
dem ehemaligen Tagebau Bergheim und dem Tagebau Hambach das Landschaftsbild. Der Rad-
weg ist beidseitig von Bäumen und Gehölzen dicht umstanden und gliedert sich in die umliegende
Ackerlandschaft ein.
Die Landschaftsbildqualität wird vielerorts durch bestehende Vorbelastungen eingeschränkt (siehe
Kap. 3.5). Vorbelastungen können z. B. in Form von technischen Bauwerken bestehen, die auf-
grund ihrer Bauwerksform, -größe und -höhe dem Charakter der Kulturlandschaft entgegenstehen
und das visuelle Landschaftsempfinden beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere durch den
UR600 führende Höchst- und Hochspannungsfreileitungen und Umspannstationen sowie mehrere
größere Verkehrswege (u. a. A 57, B 9, B 59, B 477).
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6 Konfliktanalyse
Eingriffsrelevante Tatbestände stellen die Verlegung der geplanten Rohrleitungen sowie die Er-
richtung der Bauwerke (Entnahme-, Pump- und Verteilbauwerk, Hydroburst) dar. Es kommt sowohl
zu einer dauerhaften anlagenbedingten sowie zu einer temporären baubedingten Inanspruch-
nahme von Flächen. Innerhalb des Arbeitsstreifens entstehen neben direkten Projektwirkungen (u.
a. temporäre Flächeninanspruchnahme für Baustellen- und Lagerflächen) zudem indirekte Wirkun-
gen, die zu Beeinträchtigungen der allgemeinen Lebensraumfunktion und der abiotischen Funkti-
onen des Naturhaushaltes im Eingriffsbereich führen können.
Im Rahmen der Konfliktanalyse werden zunächst auf Grundlage der Wirkfaktoren des Vorhabens
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen des Natur-
haushaltes und des Landschaftsbildes konzipiert (→ Kap. 6.1). Diese werden anschließend bei der
Ermittlung verbleibender Eingriffe („Konflikte“) berücksichtigt (→ Kap. 0). Der durch die Eingriffe
entstehende biotoptypbezogene Kompensationsbedarf erfolgt durch die Gegenüberstellung der Bi-
otopwertigkeit des derzeitigen Zustands der betroffenen Flächen mit der anzunehmenden Ausprä-
gung nach Umsetzung des Vorhabens gegenübergestellt (→ Kap. 6.3.)
6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen dienen der Vermeidung und Verminderung von Eingrif-
fen in Natur und Landschaft sowie dem Schutz von wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes. Folgende Maßnahmentypen werden unterschieden:
V = Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme
V…AR = Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme mit artenschutzrechtlichem
Bezug
S = Schutzmaßnahme
Die Maßnahmen sind in der Karte 1 dargestellt.
Bereits in der technischen Planung wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft berücksichtigt. Diese sind daher als projektimma-
nente Maßnahmen anzusehen. Dazu zählen folgende Maßnahmen (V 1, V 2, V 3, V 4 AR, V 5 AR):
V 1: Verlegung der Rheinwassertransportleitung außerhalb besonderer Konfliktpunkte
Die Wahl der geplanten Trassenführung inkl. der Entnahmestelle erfolgte weitestgehend unter Be-
rücksichtigung einer Meidung besonderer ökologischer Konfliktpunkte. Durch die Planung einer
umweltverträglichen Trassenführung kommt es zu einer Verminderung von Beeinträchtigungen für
den Naturhaushalt. Die Bündelung der geplan ten Führung der Leitungstrasse mit vorhandenen
Infrastruktureinrichtungen (z. B. Straßen und Wege, Hochspannungsleitungen, Gleisanlagen) führt
zu einer Reduzierung von Zerschneidungswirkungen für die Landschaft.
Bei der Planung der Rheinwassertransportleitungstrasse wurden insbesondere folgende Punkte
berücksichtigt:
• Möglichst rechtwinklige Querung von Verkehrswegen und Vorflutern im untertägigen Ver-
fahren,
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• Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur (Hochspannungsleitungen, Nord-Süd-
Kohlenbahn, Fernbandtrasse) bei Beachtung der bestehenden Schutzstreifen,
• Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen aus Erschließungs-
gründen.
V 2: Teilweise Reduzierung des Arbeitsstreifens
Unter Berücksichtigung beengter Verhältnisse und bei Querung von ökologisch, nutzungsbedingt
und morphologisch sensiblen Bereichen sowie untergeordneten Verkehrswegen wird ein reduzier-
ter Querschnitt in offener Bauweise zur Anwendung kommen. Durch die verringerte Flächeninan-
spruchnahme werden der Oberbodenabtrag und die Entfernung von Vegetationsstrukturen in die-
sen Bereichen reduziert. Die teilweise Verkleinerung des Arbeitsstreifens geht daher mit einer Ver-
minderung von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt einher.
V 3: Anpassung des Bauverfahrens in ökologisch sensiblen Bereichen
Ökologisch sensible Bereiche werden zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in geschlossener Bauweise (untertägiger Vortrieb)
gequert (insb. FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, Erft und Gillbach mit gewässer-
begleitenden Strukturen). Die Anwendung eines grabenlosen Bauverfahrens in Abschnitten mit
untertägigem Vortrieb erfordert keinen Abtrag von Oberboden sowie keine Beseitigung oder Be-
einträchtigung von vorhandenen Vegetations - und Biotopstrukturen. Durch die Einhaltung einer
ausreichenden Rohrüberdeckung (im Bereich des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chor-
busch“ bis zu ca. 4 m unter GOK) werden auch Beeinträchtigungen von tief wurzelnden Wald- und
Gehölzstrukturen vermieden. Weiterhin entfallen in Leitungsabschnitten mit untertägigem Vortrieb
die Einrichtung eines Arbeitsstreifens für die Zwischenlagerung von Bodenmaterial und Flächen-
bereitstellung für die Baustelleneinrichtung sowie die betriebsbedingte Einrichtung eines Schutz-
streifens.
V 4 AR: Maßnahmen zum Fischschutz
Durch die weitgehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der Entnahmestelle von Rhein-
wasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine potenziellen Lebensräume zur Fischaufzucht oder Nah-
rungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. Die Querströmung durch die Ent-
nahme wird begrenzt. Weiterhin sind technische Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen. Dazu
zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv -Rechen (Johnson Screens ®), die nach derzeitigem
Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von Fischen bei Wasserent-
nahmen gelten, sowie der Einsatz von Grob- und Feinrechen.
Grundsätzlich kann die Entnahme von Wasser aus dem Rhein im Ansaugbereich dennoch zu einer
Gefährdung von Fischen führen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Fisch nicht in der Lage
ist, sich aus eigener Kraft aus dem Gefahrenbereich zu entfernen; dies kann an rauen Oberflächen
(z. B. Rechen) zu Haut- und Schuppenverletzungen führen. Die betriebsbedingte Verletzungsge-
fahr von Fischen wird durch die Maßnahmen zum Fischschutz auf minimales Restrisiko reduziert,
sodass erhebliche Beeinträchtigungen von Fischen ausgeschlossen sind.
V 5 AR: Maßnahmen zum Schutz von Fledermaus - und Vogelarten im FFH -Gebiet
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
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Im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ gilt eine Bauzeitenbeschränkung auf den
Zeitraum von September bis Dezember zur Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer
Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald (9130) und Eichen-Hainbuchenwald
(9160). In den unmittelbar an das FFH-Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m westlich und östlich
des Gebietes) können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar stattfinden, um die
Bauzeit im näheren Umfeld des FFH-Gebietes auf sechs Monate zu beschränken.
Im Folgenden werden weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchti-
gungen sowie zum Schutz von wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes beschrieben:
V 6: Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen inkl. bodenkundliche
Baubegleitung
Das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022)
definiert Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen und zum Schutz
des Bodens. Folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind demnach zu berück-
sichtigen:
• BBB – Bodenkundliche Baubegleitung
Die Komplexität des Bodeneingriffs und die betroffene Größe der Eingriffsfläche erfordert
eine Bodenkundliche Baubegleitung im Sinne der DIN 19639. Die Rahmenregelung ent-
hält dazu klarstellende Anforderungen hinsichtlich der Aufgaben und Weisungsbefugnis
der BBB.
Die BBB ist bereits im Zuge der Baustellenvorbereitungen wie archäologische Prospektio-
nen, Holzeinschlag etc. einzubinden.
• IN-1 – Information der am Bau Beteiligten
Für die bodenschonende Bauausführung sind alle mit der Bauausführung beauftragten
Unternehmen und weitere Beteiligte vor Baubeginn im Zuge der Bauanlaufbesprechung
auf entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinzuweisen.
Die wesentlichen Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Böden sind den vor Ort tätigen
Personen in einer zusammenfassenden, baustellengeeigneten Darstellung zu übergeben.
• BZ-1 – Bauzeitenplanung
Die Baumaßnahme, und insbesondere Erdbaumaßnahmen, sollten im Sinne einer weit-
gehenden Baufreiheit möglichst bei trockenen Witterungs- und Bodenverhältnissen
durchgeführt werden. Nach DIN 18915 und DIN 19639 ist als ausreichend trocken der
Konsistenzbereich bis maximal Konsistenzstufe 3 definiert.
Witterungsbedingte starke Vernässungen infolge von Starkregenereignissen oder langan-
haltenden Niederschlägen können eine Unterbrechung der Erdarbeiten nach sich ziehen.
Die BBB stellt dazu die bodenschutzfachliche Einstufung der Bodenfeuchte bereit.
• BE-1 – Baustelleneinrichtung
Im Zuge der Bauausführungsplanung sind Flächen für die Lagerung von Bodenaushub in
ausreichender Größe vorzusehen. Für die Kalkulation der notwendigen
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Mietenaufstandsflächen ist, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Mietenhöhen,
ein Auflockerungsfaktor zu berücksichtigen. Dieser kann im Regelfall mit 1,3 angesetzt
werden.
Im Zuge der Baustelleneinrichtung sind die Grenzen des Baufeldes deutlich sichtbar zu
kennzeichnen, um eine bauliche Beanspruchung von Böden außerhalb des plangegen-
ständlichen Vorhabens zu unterbinden.
• GE-1 – Geräteeinsatz
Der Einsatz von Radfahrzeugen auf unbefestigten Bodenflächen ist nicht zulässig. Aus-
nahmen gelten für landtechnische Radfahrzeuge zur Trassenfreimachung vor Bau, zur
Tieflockerung im Rahmen der Rekultivierung sowie zu landwirtschaftlichen Bewirtschaf-
tungsmaßnahmen nach Oberflächenwiederherstellung.
Auf unbefestigten Bodenflächen sind Kettenfahrzeuge mit Bodenpressungen von maxi-
mal 8 N/cm² (~0,8 kg/cm²) zulässig; dieser Wert orientiert sich an den bodenphysikalisch
zu erwartenden Eigenstabilitäten bzw. bodenmechanischen Vorbelastungen der verbrei-
tet anstehenden Lehm-/Schluffböden, der nach Literaturwerten bei ca. 80 kPa liegt. Ket-
tenfahrzeuge mit größeren Bodenpressungen sind – wie auch Radfahrzeuge – nur auf
befestigten Baustraßen bzw. Bauflächen zulässig. Der ggf. unvermeidbare Einsatz bau-
technisch zwingend erforderlicher Spezialgeräte mit höheren Bodenpressungen ist unter
Beachtung bodenschutzfachlicher Anforderungen zwischen Baufirma, RWE Power und
BBB abzustimmen und soweit wie möglich zu optimieren, um Bodenbeeinträchtigungen
möglichst gering zu halten.
Die Spezifikationen der eingesetzten Fahrzeuge sind seitens der bauausführenden Fir-
men in Form einer Geräteliste (Typ/Bezeichnung, zulässiges Gesamtgewicht, Ketten-
breite, Kettenlänge bis zur Mitte der Laufrollen, Bodenpressung/Kontaktflächendruck) zu
führen.
Die Geräteliste mit den Spezifikationen der eingesetzten Baufahrzeuge ist vor dem jewei-
ligen erstmaligen Geräteeinsatz der BBB auszuhändigen. Bei Gerätewechsel im Bauab-
lauf ist die Geräteliste entsprechend fortzuschreiben.
• BS-1 – Befestigte Baustraßen und Baueinrichtungsflächen
Im Bereich der Fahrtrasse sowie auf Baueinrichtungsflächen, auf denen Radfahrzeuge
eingesetzt oder Baucontainer aufgestellt werden, sowie auf temporären Zuwegungen sind
an den jeweiligen Lasteintrag angepasste fachgerechte Befestigungen zum Schutz der
Böden vor Verdichtungswirkungen anzulegen. Zur fachgerechten Befestigung stehen ge-
nerell Lastverteilungssysteme wie Stahlplatten, Baggermatratzen, HDPE-Verbundsyste-
men oder mit mineralischen Schüttungen zur Auswahl.
Nach Möglichkeit sind die Baustraßen und sonstigen Flächenbefestigungen ohne vorheri-
gen Oberbodenabtrag auf den ungestörten Oberboden aufzubauen, um die Verdichtungs-
wirkungen soweit wie möglich bereits im Oberboden vollständig abzufangen und damit
die Unterböden vor erheblichen Verdichtungswirkungen bestmöglich zu schützen.
Befestigte Baustraßen sind während des Bauablaufs so zu unterhalten, dass ihre Schutz-
wirkung aufrechterhalten wird. Beispielsweise sind verrutschte Lastverteilungsplatten in
ihrer Lage zu korrigieren.
Bei der Verwendung mineralischer Schüttungen als Befestigung ist das Baumaterial
durch reißfestes Geotextil vom anstehenden Boden zu trennen.
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Nur nachweislich stofflich unbedenkliches mineralisches Schüttungsmaterial ist zur tem-
porären Befestigung zulässig.
Bei der Verlegung des Geotextils ist eine Überlappung einzelner Bahnen von mindestens
0,5 m und ein randlicher Überstand von mindestens 1,0 m zu gewährleistet.
Die Lastverteilungssysteme oder mineralischen Schüttungen sind vor Kopf einzubauen,
der Rückbau erfolgt rückschreitend und rückstandsfrei.
Details der fachgerechten Baustraßen und Flächenbefestigungen sind in der Ausfüh-
rungsplanung festzulegen.
• BA-1 – Bodenaushub und Zwischenlagerung
Im gesamten Trassenverlauf ist mindestens von einer dreiteiligen Substratschichtung
auszugehen:
– A-Boden (Oberboden): 30 bis 50 cm mächtig (durchschnittlich 40 cm)
– B-Boden (Unterboden): variable Mächtigkeiten, ggf. nochmals geschichtet
– C-Boden (Untergrund): variable Tiefenlage
Die Differenzierung der Substratschichtungen und deren Tiefenlagen im Trassenverlauf
sind anhand weitergehender Untersuchungen (Auswertungen der Bodenkarte 1:5.000 so-
wie insbesondere Bohrungsdaten) zu spezifizieren.
Die Trennung vom humosen Oberboden (A-Boden) vom humusfreien Unterboden muss
in allen Bereichen erfolgen, in denen in den Boden eingegriffen wird.
Der Unterboden (B-Boden) ist bei einheitlichen Substrateigenschaften gesondert auszu-
heben und auf einer entsprechenden B-Miete getrennt vom A-Boden zwischenzulagern.
Bei deutlicher Substratschichtung des B-Bodens sind die einzelnen Schichten getrennt
auszuheben und getrennt zwischenzulagern.
Mit dem Untergrund (C-Boden) ist getrennt vom Unterboden zu verfahren.
Im Falle ggf. stofflich belastenden Aushubmaterials wird dieses getrennt ausgehoben,
zwischengelagert inkl. Kennzeichnung der Miete und nach Geeignetheit oder Erfordernis
wieder schichtgerecht eingebaut oder entsorgt.
Der Boden von biologisch wirtschaftenden Landwirten ist eindeutig getrennt vom Bo-
denaushub konventionell bewirtschafteter Flächen zwischenzulagern.
Anmooriger oder torfiger Bodenaushub ist während der Zwischenlagerung vor Austrock-
nung effektiv zu schützen (Berieselung oder dichte Folienabdeckung).
Im weiteren Planungsverlauf ist der Platzbedarf für eine fachgerechte Zwischenlagerung
anhand der zwischenzulagernden Aushubmassen und der nötigen Anzahl an getrennten
Bodenmieten zu spezifizieren.
Der Aushub kulturfähigen Ober- und Unterbodens (A- und B-Boden) erfolgt ausschließlich
mit Kettenbaggern mit spezifischen Kontaktflächendrücken von < 0,8 kg/cm².
Die Bodenschichten (A, B und C) sind gemäß DIN18915 und DIN19731 getrennt zu la-
gern.
Der Oberboden (A-Boden) wird in einer maximal 2 m hohen separaten Miete gelagert.
Die Oberbodenmiete ist allseitig zu profilieren und unmittelbar nach Aufmietung aktiv zu
begrünen, wenn die Witterung und Jahreszeit eine Begrünung zulassen.
Die Begrünung ist mit der BBB abzustimmen und ist während der gesamten Aufmietungs-
zeit zu pflegen (Abmulchen, Nachsaat). Die Bodenmieten sind von Verunkrautung freizu-
halten (Mähen). Alternativ kann die A-Bodenmiete auch abgeplant werden, um sie vor
Vernässung und Verunkrautung zu schützen. Details können während der Ausführung
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zwischen BBB und Auftraggeber abgestimmt werden. Im Falle einer Lagerungsdauer klei-
ner 2 Monate kann auf eine aktive Begründung verzichtet werden.
Die Schütthöhen der Unterbodenmiete (B-Boden) und Untergrundmiete (C-Boden) dürfen
3 m nicht überschreiten.
Einem Rückstau von Oberflächenabfluss an den Bodenmieten ist durch Lücken in den
Mieten im Bereich von reliefdingten Abflussbahnen vorzubeugen.
Die Befahrung von Bodenmieten oder deren Nutzung als Lagerfläche ist nicht zulässig.
Eine Vermischung von Bodenmaterial mit Fremdmaterialien und Bauabfällen ist nicht zu-
lässig. Eventuelle Fremdmaterialeinträge sind rückstandslos zu entfernen.
• AR-1 – Archivböden
Spezielle Vermeidungsmaßnahmen stehen nicht zur Verfügung. Allerdings sollte dem
Geologischen Dienst die Möglichkeit eingeräumt werden, den offenen Rohrgraben boden-
schutzfachlich zu begutachten.
• ER-1 – Vermeidung/Minderung von Bodenerosion
Der standörtlichen Erosionsschutzempfindlichkeit ist soweit wie möglich entgegenzuwir-
ken. Angepasst Maßnahmen sind im Zuge der Bauausführung zwischen Bodenkundlicher
Baubegleitung und Auftraggeber situativ abzustimmen.
• SC-1 – Schadstoffe / Abfälle
Im Trassenverlauf ist im weiteren Planungsprozess ist noch abschließend zu klären, ob
flächenhafte stoffliche Belastungen oder Altlasten anstehen. Falls derartige Vorbelastun-
gen vorhanden sein sollten, dann sind daran angepasste Bodenschutzmaßnahmen noch
zu definieren.
Sollten im Zuge der Bauausführung Hinweise auf lokale stoffliche Belastungen bekannt
werden, dann sind diesbezüglich angepasste Maßnahmen in Abstimmung mit der BBB zu
ergreifen.
Im Übrigen gelten die bodenschutz- und abfallrechtlichen Pflichten. Ab dem 01.08.2023
gelten die Anforderungen der novellierten BBodSchV.
Ein Alarmplan für etwaige Öl- und Treibstoffunfälle wird erstellt, um die eventuelle Aus-
breitung wasser- und bodengefährdender Stoffe soweit wie möglich zu begrenzen. Betan-
kungen werden nur mit gesonderten Schutzmaßnahmen (Auffangwanne oder auf befes-
tigten Flächen) zugelassen.
Fremdmaterialeintrag durch Trennscheiben- und Schweißrückstände oder Ähnliches ist
durch geeignete Schutzmaßnahmen entgegenzuwirken.
• MA-1 – Bodenmanagement
Ggf. überschüssige Böden sind vor Vergeudung zu schützen (§202 BauGB) und mög-
lichst hochwertig zu verwenden. Die materiellen Anforderungen des § 12 BBodSchV sind
zu beachten. Ab dem 01.08.2023 gelten die Anforderungen der novellierten BBodSchV.
Fallen mineralische Fremdmaterialien wie Bauschutt etc. an, dann sind diese nach abfall-
und bodenschutzrechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sollten bei den Erdarbeiten farbliche, geruchliche oder sonstige Auffälligkeiten auf eine
stoffliche Belastung des Bodenmaterials hinweisen, dann sind entsprechend der Bedin-
gungen des Einzelfalls abfall- und bodenschutzrechtliche Anforderungen und
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Untersuchungserfordernisse zu ergreifen. Die BBB und zuständigen Behörden sind ein-
zuschalten. Ggf. sind zusätzlich arbeitsschutzrelevante Anforderungen zu berücksichti-
gen.
Zudem werden die in den zwischen der RWE Power AG und dem Rheinischen Landwirtschafts-
verband e.V. abgestimmten Rahmenregelungen vereinbarten generellen Schutzmaßnahmen bei
der Bauausführung berücksichtigt, um Beeinträchtigungen der Böden soweit wie möglich zu ver-
meiden oder zu mindern (vgl. hierzu „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“
(Ingenieurbüro Feldwisch 2022, dort Kap. 7.2.1)
V 7 AR: Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen bau -, anlage- und betriebsbedingten Beein-
trächtigungen von im Bereich es UR600 vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Tierarten
werden folgende allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten
festgelegt:
• Baufeldfreimachung
Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sofern der Bau-
betrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung beginnt, sind entsprechende
Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) anzuwenden, um ein Wiederansiedeln von
bodenbrütenden Vögeln zu vermeiden. Dies muss bis zum 01. März durchgeführt wer-
den.
Abweichungen hiervon sind in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung ggf. mög-
lich, wenn vorab festgestellt wurde, dass im Baufeldbereich kein Brutgeschehen stattfin-
det. Sollte eine Baufeldfreimachung innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten statt-
finden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen
(etwa durch Verminderung der Attraktivität von Flächen durch intensives Abflattern oder
Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass
Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden können.
• Bauzeitenbeschränkung
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen baubedingten Beeinträchtigungen
und/oder Störungen von nachtaktiven Tierarten (z. B. Fledermäuse) erfolgen die Bauar-
beiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht. Im Winterhalbjahr kann die Bau-
zeit in die Dämmerungsstunden hineinreichen.
• Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten
Zur Vermeidung baubedingter Tötungen und Verletzungen von geschützten Vogelarten
erfolgt die notwendige Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Ab-
transport) ausschließlich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten
(vom 01. März bis zum 30. September). Demnach dürfen Gehölze und Strukturen, die als
Brutstandorte geeignet sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt
werden (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG).
• Ökologische Baubegleitung
U. a. zur Vermeidung baubedingter Tötungen oder Verletzungen von Tieren werden die
Bauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung flankiert.
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Im Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022d) wird darüber hinaus funktionsraumbe-
zogen geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell vorkommende Artenspektrum artenschutzrechtli-
che Betroffenheiten eintreten können. In Abhängigkeit des funktionsraumbezogen potenziell vor-
kommenden Artinventars können die mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb der Leitungen und
der Bauwerke verbundenen Wirkfaktoren ( → Kap. 2.2) geeignet sein, artenschutzrechtliche Ver-
botstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 -3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG oder sonstige Betrof-
fenheiten geschützter Tierarten hervorzurufen. Eine abschließende Prüfung der Betroffenheiten
kann erst mit Vorliegen einer konkretisierten faunistischen Datengrundlage erfolgen. Vermeidungs-
und / oder Verminderungsmaßnahmen können dann in Abhängigkeit vom tatsächliche Artenspek-
trum z. B. sein:
Avifauna
VAR Aufstellen von Irritationsschutzwänden
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung visueller und akustischer
Störreize (insb. zur Reduktion der Sichtbeziehungen zum Personenverkehr).
VAR Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern
• Versetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern in Gehölzbestände mit geeigneten Habitat-
bedingungen,
• ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform.
VAR Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse
• Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten vorkom-
mender Vogelarten [ggf. notwendig in Bereichen mit Vorkommen von besonders sensib-
len Arten, deren Betroffenheiten nicht mittels weiterer Maßnahmen abgewendet werden
können].
Fledermäuse
VAR Vermeidung von Lichtimmissionen
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung/Vermeidung der Einwirkung visueller Stör-
reize,
• Verbot von Flutlichtstrahlern / Beschränkung der Baustellenbeleuchtung auf die tatsächli-
chen Arbeitsbereiche.
Haselmaus
VAR Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus
• Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Abtransport) ausschließlich in
der Zeit von Anfang November bis Ende Februar,
• Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u. Ä.) erfolgen erst nach dem Ab-
wandern der Tiere (ab Mitte Mai),
• liegen keine Verbundbeziehungen vor / ist ein Abwandern nicht möglich, so wird eine Um-
siedlung erforderlich (Fang mittels Haselmauskästen).
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Herpetofauna (Amphibien / Reptilien)
VAR Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse
• Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln vorkommender Tiere aus dem
Baufeld des Vorhabens,
• das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober (abhängig von den Witte-
rungsbedingungen im Jahresverlauf,
• Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere.
Insekten
VAR Vergrämung des Nachtkerzenschwärmer
• Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im Frühjahr nach Schlupf
des Falters aus der Puppe).
VAR Vergrämung und Umsiedlung von Libellen
• Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. durch Aufstellen sehr
feinmaschiger Netze),
• Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der vorkommenden Libel-
lenlarven abgeschlossen ist,
• ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der vorkommenden Libellenlar-
ven.
S 1: Technische Schutzvorkehrungen für angrenzende Laubbaum- und Gehölzbestände
mit hoher Bedeutung
Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle Laubbaum- und
Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rah-
men der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch Baumschutzummantelun-
gen oder Schutzzäune an zum Baufeld exponierten Bäumen zu sichern, sodass baubedingte Ve-
getationsschäden vermieden werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die Baustellen- und Wegeberei-
che hineinragende Äste fachgerecht zurückzuschneiden.
Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnah-
men" und RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“
sind zu beachten. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme wird im Rahmen einer ökologi-
schen Baubegleitung sichergestellt.
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6.2 Verbleibende Konflikte
Im Folgenden werden die Konflikte, die sich durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der im
vorangegangenen Kapitel aufgeführten Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen ergeben,
zusammengestellt.
K1: Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme im Arbeitsstreifen
Innerhalb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeitsstreifens fin-
den sämtliche Bautätigkeiten statt. Hierunter fallen die Arbeits - und Rangierflächen der Baufahr-
zeuge und -geräte (z. B. Bagger, Radlader, Lastwagen, Kran), die Einrichtungen für die Arbeits-
kräfte (Bürocontainer) sowie Lagerplätze (für Baumaterialien). Der Arbeitsstreifen deckt außerdem
die für den Rohrgraben erforderlichen Flächen ab. Die baubedingte Flächeninanspruchnahme führt
zu einer vorübergehenden Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, insbesondere
durch die großflächige Beanspruchung landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Erhebliche Störungen durch den Baubetrieb können unter Berücksichtigung der Maßnahme V 7
AR (→ Kap. 6.1) ausgeschlossen werden.
Wenngleich die beanspruchten Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten weitgehend wiederher-
stellt werden (→ Maßnahme A1, siehe Kap. 8.1), verbleiben bauzeitliche Konflikte durch den tem-
porären Verlust der vorhandenen Biotopstrukturen, den temporären Verlust von Tierlebensräumen
sowie den temporären und teilweisen Verlust der ökologischen Bodenfunktionen (Lebensraum-
funktion, Abflussregulationsfunktion, Wasser- und Nährstoffspeicherfunktion, Filterfunktion sowie
die Ertragsfunktion) durch Abtrag des Oberbodens und mechanische Bodenbelastungen.
Zur Verhinderung von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG liegt
ein Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639 vor (→ Maßnahme V 6, siehe Kap. 6.1).
K2: Herstellung des Rohrgrabens und Verlegung der Leitungsrohre
Die Herstellung des Rohrgrabens mit einer Regelbreite von 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 15 m
(Hambachleitung) und einer Tiefe von 3 bis 5 m ist in Bauabschnitten mit offener Bauweise mit
einem Aushub von Bodenmassen verbunden. Auch unter Berücksichtigung der bodenschutzfach-
lichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen (→ Maßnahme V
6, siehe Kap. 6.1). verbleiben im Bereich des Rohrgrabens erhebliche ba uzeitliche Beeinträchti-
gungen der ökologischen Bodenfunktion.
Erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen sowie eine Ver - bzw. Behinderung von Aus-
breitungs- und Wanderbewegungen bodengebundener Tierarten (z. B. Amphibien, Reptilien) durch
baubedingte Trennwirkungen können aufgrund der abschnittsweisen Aufteilung in Baulose voraus-
sichtlich ausgeschlossen werden.
Nach Fertigstellung der Bautätigkeiten werden die vorübergehend für den Baubetrieb beanspruch-
ten Oberflächen möglichst ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt. Der Rohrgra-
ben wird mit den zwischengelagerten Bodenmassen den vorgefundenen Boden- und Untergrund-
schichten entsprechend wieder verfüllt (→ Maßnahme A 1, siehe Kap. 8.1).
K3: Inanspruchnahme von Wald- und Gehölzbiotopen
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Innerhalb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeitsstreifens er-
folgt mit vor Beginn der Bautätigkeiten die Freimachung des Baufeldes. Im Baufeld befindliche
Wald- und Gehölzflächen werden in diesem Zusammenhang beseitigt. Hierdurch kommt es, je
nach Lage der Flächen innerhalb des Arbeitsstreifens, zu einem temporären oder einem dauerhaf-
ten Verlust dieser Biotopstrukturen. Durch Rodung und Rückschnitt von Gehölzen kommt es klein-
flächig auch zu temporären und dauerhaften Eingriffen in Tierlebensräume (z. B. für in Bäumen
und/oder Gehölzen brütende Vogelarten, Fledermäuse).
Wald- und Gehölzflächen, die außerhalb des 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 15 m (Hambachlei-
tung) breiten Rohrgrabens bzw. des in diesen Bereichen während der Betriebsphase verbleiben-
den Schutzstreifens liegen, werden nach Beendigung der Bautätigkeiten wieder ihrer derzeitigen
Funktion – in z. T. jüngerer Ausprägung (Jungwuchs – Stangenholz) – zugeführt (→ Maßnahme
A 1, siehe Kap. 8.1).
K4: Inanspruchnahme von Geschützten Landschaftsbestandteilen und Alleen
Teilweise innerhalb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeits-
streifens befinden sich vier Geschützte Landschaftsbestandteile (1 – Pappeln und Strauchreihe, 2
– Lindenreihe, 6 – Gehölzreihe, 8 – Feldhecke / Einzelbau m (Linde), → Kap. 5.1.5) sowie eine
Lindenallee an der L 361n in Bedburg . Entlang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau
Hambach sowie zwischen Erft und Peringsmaar erstrecken sich Flächen, die im Kompensations-
verzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 LNatSchG erfasst sind (Ökokonto-Flächen „Terra Nova“ und
„Fernbandanlage“). Diese Flächen stehen nach § 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG ebenfalls als ge-
schützte Landschaftsbestandteile unter Schutz.
Im Zusammenhang mit den bauvorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung werden die o.g.
Gehölze teilweise baubedingt beansprucht. Nach Beendigung der Bautätigkeiten werden die Ge-
hölze ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt und ihrer derzeitigen Funktion – in
z. T. jüngerer Ausprägung (Jungwuchs – Stangenholz) – zugeführt (→ Maßnahme A 1, siehe Kap.
8.1). Sofern im Rahmen der Bautätigkeiten im Einzelfall möglich, werden diese Gehölzbestände
im Arbeitsstreifen durch geringfügige Modifikationen der Bauausführungsplanung erhalten. Für die
bauliche Inanspruchnahme der Geschützten Landschaftsbestandteile und Alleen sind Befreiungen
von den Verboten des § 39 Abs. 2 LNatSchG erforderlich. Bei der im Rahmen des Braunkohlen-
plans erforderlichen Prüfungstiefe ist an dieser Stelle festzuhalten, dass der Erteilung der erforder-
lichen Befreiungen jedenfalls keine dauerhaften Hindernisse im Wege stehen (vgl. hierzu auch
FROELICH & SPORBECK 2022a).
K5: Versiegelung von Flächen zur Errichtung der Bauwerke
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Entnahme -, Pump- und Verteilbauwerks kommt es zu
dauerhaften Flächeninanspruchnahmen durch Versiegelung und Überbauung im Bereich der Bau-
werke und deren Nebenanlagen.
Der Bau des Entnahmebauwerks für Rheinwasser am Rheinufer erfordert einen Flächenbedarf von
900 m2 (60 m x 15 m). Hier kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Röhricht- und Gesteinsbi-
otopen (KA,neo1/GF0).
Für das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich ist eine Versiegelung von bisherigen Freiflächen im
Umfang von 1.800 m 2 (45 m x 40 m für den Bauwerkskörper obe rhalb der Geländeoberkante)
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notwendig. Die Flächeninanspruchnahme bezieht sich vollständig auf intensiv genutzte Ackerflä-
chen (HA, aci).
Die Errichtung des Verteilbauwerks südlich der „Vollrather Höhe“ hat die Versiegelung einer insge-
samt 4.225 m2 großen Fläche zur Folge (65 m x 65 m). Die Flächeninanspruchnahme bezieht sich
vollständig auf intensiv genutzte Ackerflächen (HA, aci).
Darüber hinaus kommt es im Zusammenhang mit der verkehrstechnischen Erschließung der Bau-
werke zu einer Inanspruchnahme von Ackerflächen und Wegen.
Im Bereich der für die Errichtung der Bauwerke und deren Außenanlagen zu versiegelnden Flä-
chen sowie im Zusammenhang mit der verkehrstechnischen Erschließung kommt es zu einem
dauerhaften Verlust der Biotop- und Lebensraumstrukturen sowie der ökologischen Bodenfunktio-
nen. Zur naturschutzrechtlichen Kompensation der entstehenden Eingriffe sind geeignete Aus-
gleichsmaßnahmen außerhalb der Eingriffsbereiche vorgesehen (→ Maßnahme A 2, siehe Kap.
8.1)
K6: Herstellung von unterirdischen Bauwerksbestandteilen
Im Zusammenhang mit der Herstellung der „Hydroburst“-Anlage zum Freispülen der Rechenober-
fläche im Deichvorland kommt es zu einem unterirdischen Verbau in einem Umfang von ca. 360 m3
(12 m x 6 m x 5 m). Im Bereich des Pumpbauwerks hinter dem Rheindeich wird, neben der oberir-
dischen Versiegelung ( → K 5), ein Teil des Bauwerkskörpers auch unterhalb der Geländeober-
kante mit einer Bauwerkstiefe von 13 m bis 15 m angelegt.
Nach Fertigstellung der Bautätigkeiten werden die vorübergehend für den Baubetrieb beanspruch-
ten Oberflächen möglichst ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt (→ Maßnahme
A 1, siehe Kap. 8.1).
6.3 Ermittlung des biotoptypbezogenen Kompensationsbedarfs
Zur Ermittlung des durch die Eingriffe entstehenden Kompensationsbedarfs wird im Folgenden der
derzeitige Zustand der Flächen der anzunehmenden Ausprägung der Flächen nach Durchführung
der technischen Planung (und der Ausgleichsmaßnahme A 1, s. u.) in den Eingriffsbereichen ge-
genübergestellt. Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotopty-
pen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV NRW 2021). Bezugseinheiten sind die Biotoptypen
mit den ihnen zugeordneten Biotopwerten, da sie als hochintegrales Merkmal sowohl Aussagekraft
hinsichtlich der abiotischen Standortfaktoren (Boden, Wasser, Lokalklima) als auch hinsichtlich der
Bedeutung verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop-
/ Lebensraumfunktion) haben, die im Regelfall multifunktional kompensiert werden können.
Die Bilanzierung wird für die Eingriffsbereiche vorgenommen. Der Biotopwert eines Biotoptyps ent-
spricht der ihm zugeordneten Anzahl an Biotopwertpunkten (BWP) pro Quadratmeter (BWP/m 2).
Der Flächenwert für den Ausgangs - bzw. Zielbestand einer Biotopfläche e rgibt sich jeweils aus
dem Produkt des Biotopwertes und der von dem Biotoptyp eingenommenen Fläche.
Der Ausgangsbestand (Gesamtflächenwert „A“) wird anhand des aktuellen Biotoptypenbestandes
bewertet. Die Bewertung des Planzustandes (Gesamtflächenwert „P“) wird auf Grundlage der für
die beplanten Flächen vorgesehenen Biotopentwicklung und auf Grundlage der entsprechend
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
ihrem Ausgangsbestand verbleibenden Biotopstrukturen im Eingriffsbereich durchgeführt. Bei der
Bewertung des Planzustandes wird die Rekultivierung innerhalb der Eingriffsbereiche (Maßnahme
A 1, → Kap. 8.1) bereits berücksichtigt.
Tab. 15: Ausgangszustand (A) der beplanten Flächen gemäß aktueller Biotoptypenkartierung
Code
Ausgangs-bio-
toptyp
Biotoptypenbeschreibung
nach LANUV NRW (2021)
Biotop-
wert*
Fläche
(m2)
Biotop-flä-
chenwert
(Biotopwert-
punkte)
Durch Bauwerke beanspruchte Flächen
KA,neo1/GF0 Feuchte (nasse) Säume bzw. linienf. Hochstauden-
fluren
6 900 5.400
HA,aci Äcker 2 12.134 24.268
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 182 182
Durch Bauwerke beanspruchte Flächen gesamt 13.216 29.850
Durch den Rohrgraben beanspruchte Flächen im späteren Schutzstreifen
BA,lrt100,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 7 17 119
BB,lrg100 Gebüsche 6 559 3.354
BD0,lrg100,kb Hecke 5 707 3.535
BD0,lrg100,kb (tc) Hecke 5, (+1) 212 1.272
BD3,lrg100,ta1-2 Gehölzstreifen 7 15.662 109.634
BD3,lrg100,ta3-5 Gehölzstreifen 6 1.630 9.780
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 203 812
BE,lrg100,ta1-2 Ufergehölze 7 165 1.155
BF,lrt30,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
nicht lebensraumtypischen Baumarten
3 1.278 3.834
BF,lrt90,ta-11 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
lebensraumtypischen Baumarten
8 182 1.456
BF,lrt90,ta1-2 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
lebensraumtypischen Baumarten
7 1.584 11.088
BG,lrt90,ta-11 Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen, Kopfbaum
lebensraumtypisch
8 15 120
BH,lrt90,ta1-2 Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten 7 11 77
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 5 25
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 3.201 9.603
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 108.712 434.848
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 18.377 36.754
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 21.861 65.583
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 481 2.405
FM,wf3 Bäche 8 70 560
FN,wf3 Gräben 6 464 2.784
FN,wf4a Gräben 4 236 944
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 57 228
HA,aci Äcker 2 619.876 1.239.752
HA,acs Äcker 1 19.104 19.104
HB0,stb3 junge Sukzessions-Ackerbrache 4 4.414 17.656
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutzpflanzen z.B.
Phacelia)
3 235 705
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbegleitend 2 221 442
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Code
Ausgangs-bio-
toptyp
Biotoptypenbeschreibung
nach LANUV NRW (2021)
Biotop-
wert*
Fläche
(m2)
Biotop-flä-
chenwert
(Biotopwert-
punkte)
HD,mf6 Gleisanlagen 1 131 131
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände 3 151 453
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 2.641 10.564
HK3,ta15a Streuobstweide 6 268 1.608
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 410 2.460
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenfluren 3 1.525 4.575
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 12.522 0
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 366 1.098
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 1.822 1.822
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 952 952
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 4.211 4.211
Durch den Rohrgraben beanspruchte Flächen gesamt 844.715 2.006.742
Sonstige beanspruchte Flächen im übrigen Arbeitsstreifen (ohne Rohrgraben)
AA,lrt90,ta3-5,m Buchenwälder 5 28 140
AG,lrt90,ta1-2,m Sonstige Laub(misch)wälder aus heimischen
Laubbaumarten
6 822 4.932
BA,lrt100,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 7 631 4.417
BB,lrg100 Gebüsche 6 205 1.230
BD0,lrg100,kb Hecke 5 1.415 7.075
BD0,lrg100,kb (tc) Hecke 5, (+1) 97 582
BD3,lrg100,ta1-2 Gehölzstreifen 7 14.271 99.897
BD3,lrg100,ta3-5 Gehölzstreifen 6 1.349 8.094
BD3,lrg70,ta1-2 Gehölzstreifen 5 14 70
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 32 128
BE,lrg100,ta1-2 Ufergehölze 7 34 238
BF,lrt30,ta-11 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
nicht lebensraumtypischen Baumarten
5 2.523 12.615
BF,lrt30,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
nicht lebensraumtypischen Baumarten
3 118 354
BF,lrt90,ta-11 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
lebensraumtypischen Baumarten
8 212 1.696
BF,lrt90,ta1-2 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
lebensraumtypischen Baumarten
7 1.890 13.230
BG,lrt90,ta-11 Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen, Kopfbaum
lebensraumtypisch
8 21 168
BH,lrt90,ta1-2 Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten 7 68 476
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 177 885
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 3.763 11.289
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 23.537 94.148
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 32.602 65.204
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 32.147 96.441
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 598 2.990
FM,wf3 Bäche 8 12 96
FN,wf3 Gräben 6 26 156
FN,wf4a Gräben 4 511 2.044
FO,wf4 Flüsse 2 1.208 2.416
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Code
Ausgangs-bio-
toptyp
Biotoptypenbeschreibung
nach LANUV NRW (2021)
Biotop-
wert*
Fläche
(m2)
Biotop-flä-
chenwert
(Biotopwert-
punkte)
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 110 440
HA,aci Äcker 2 1.279.564 2.559.128
HA,acs Äcker 1 35.440 35.440
HB0,stb3 junge Sukzessions-Ackerbrache 4 6.954 27.816
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutzpflanzen z.B.
Phacelia)
3 872 2.616
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbegleitend 2 504 1.008
HD,mf6 Gleisanlagen 1 42 42
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände 3 76 228
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 2.636 10.544
HK3,ta15a Streuobstweide 6 217 1.302
HV,mf7 Plätze, Parkplätze 1 109 109
KA,neo1/GF0 Feuchte (nasse) Säume bzw. linienf. Hochstau-
denfluren
6 1.762 10.572
KB,neo1 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 6 934 5.604
KB,neo2 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 5 51 255
KB,neo4 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 4 565 2.260
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 1.281 7.686
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenfluren 3 2.280 6.840
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 49.938 0
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 756 2.268
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 5.182 5.182
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 1.794 1.794
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 11.577 11.577
Sonstige beanspruchte Flächen im übrigen Arbeitsstreifen
(ohne Rohrgraben) gesamt
1.520.995 3.123.722
Ausgangszustand Flächen gesamt 2.378.886 5.160.314
Tab. 16: Planzustand (P) der beplanten Flächen
Code
Ausgangs-bio-
toptyp
Biotoptypenbeschreibung
nach LANUV NRW (2021)
Biotop-
wert*
Fläche
(m2)
Biotop-flä-
chenwert
(Biotopwert-
punkte)
Durch Bauwerke beanspruchte Flächen
HN Gebäude 0 6.925 0
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 6.291 0
Durch Bauwerke beanspruchte Flächen gesamt 13.216 0
Durch den Rohrgraben beanspruchte Flächen im späteren Schutzstreifen
BA,lrt100,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 7 17 119
BB,lrg100 Gebüsche 6 559 3.354
BD0,lrg100,kb Hecke 5 707 3.535
BD0,lrg100,kb (tc) Hecke 5, (+1) 212 1.272
BD3,lrg100,ta3-5 Gehölzstreifen 6 17.292 103.752
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 203 812
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Code
Ausgangs-bio-
toptyp
Biotoptypenbeschreibung
nach LANUV NRW (2021)
Biotop-
wert*
Fläche
(m2)
Biotop-flä-
chenwert
(Biotopwert-
punkte)
BE,lrg100,ta3-5 Ufergehölze 6 165 990
BF,lrt30,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
nicht lebensraumtypischen Baumarten
3 1.278 3.834
BF,lrt90,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
lebensraumtypischen Baumarten
6 1.766 10.596
BG,lrt90,ta3-5 Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen, Kopfbaum
lebensraumtypisch
6 15 90
BH,lrt90,ta3-5 Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten 6 11 66
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 5 25
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 3.201 9.603
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 108.712 434.848
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 18.377 36.754
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 21.861 65.583
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 481 2.405
FM,wf3 Bäche 8 70 560
FN,wf3 Gräben 6 464 2.784
FN,wf4a Gräben 4 236 944
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 57 228
HA,aci Äcker 2 619.876 1.239.752
HA,acs Äcker 1 19.104 19.104
HB0,stb3 junge Sukzessions-Ackerbrache 4 4.414 17.656
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutzpflanzen z.B.
Phacelia)
3 235 705
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbegleitend 2 221 442
HD,mf6 Gleisanlagen 1 131 131
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände 3 151 453
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 2.641 10.564
HK3,ta15a Streuobstweide 6 268 1.608
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 410 2.460
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenfluren 3 1.525 4.575
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 12.522 0
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 366 1.098
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 1.822 1.822
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 952 952
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 4.211 4.211
Durch den Rohrgraben beanspruchte Flächen gesamt 844.715 1.987.687
Sonstige beanspruchte Flächen im übrigen Arbeitsstreifen (ohne Rohrgraben)
AA,lrt90,ta3-5,m Buchenwälder 5 28 140
AG,lrt90,ta3-5,m Sonstige Laub(misch)wälder aus heimischen
Laubbaumarten
5 822 4.110
BA,lrt100,ta3-5,m Flächige Kleingehölze 6 631 3.786
BB,lrg100 Gebüsche 6 205 1.230
BD0,lrg100,kb Hecke 5 1.415 7.075
BD0,lrg100,kb (tc) Hecke 5 (+1) 97 582
BD3,lrg100,ta3-5 Gehölzstreifen 6 15.620 93.720
Seite 87/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Code
Ausgangs-bio-
toptyp
Biotoptypenbeschreibung
nach LANUV NRW (2021)
Biotop-
wert*
Fläche
(m2)
Biotop-flä-
chenwert
(Biotopwert-
punkte)
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 46 184
BE,lrg100,ta3-5 Ufergehölze 6 34 204
BF,lrt30,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
nicht lebensraumtypischen Baumarten
3 2.641 7.923
BF,lrt90,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus
lebensraumtypischen Baumarten
6 2.102 12.612
BG,lrt90,ta3-5 Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen, Kopfbaum
lebensraumtypisch
6 21 126
BH,lrt90,ta3-5 Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten 6 68 408
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 177 885
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 3.763 11.289
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 23.537 94.148
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 32.602 65.204
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 32.147 96.441
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 598 2.990
FM,wf3 Bäche 8 12 96
FN,wf3 Gräben 6 26 156
FN,wf4a Gräben 4 511 2.044
FO,wf4 Flüsse 2 1.208 2.416
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 110 440
HA,aci Äcker 2 1.279.564 2.559.128
HA,acs Äcker 1 35.440 35.440
HB0,stb3 junge Sukzessions-Ackerbrache 4 6.954 27.816
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutzpflanzen z.B.
Phacelia)
3 872 2.616
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbegleitend 2 504 1.008
HD,mf6 Gleisanlagen 1 42 42
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände 3 76 228
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 2.636 10.544
HK3,ta15a Streuobstweide 6 217 1.302
HV,mf7 Plätze, Parkplätze 1 109 109
KA,neo1/GF0 Feuchte (nasse) Säume bzw. linienf. Hochstau-
denfluren
6 1.762 10.572
KB,neo1 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 6 934 5.604
KB,neo2 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 5 51 255
KB,neo4 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 4 565 2.260
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 1.281 7.686
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenfluren 3 2.280 6.840
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 49.938 0
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 756 2.268
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 5.182 5.182
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 1.794 1.794
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 11.577 11.577
Sonstige beanspruchte Flächen im übrigen Arbeitsstreifen
(ohne Rohrgraben) gesamt
1.520.995 3.100.480
Planzustand Flächen gesamt 2.378.886 5.088.167
Seite 88/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Tab. 17: Veränderung des biotoptypenbezogenen Gesamtflächenwertes im Bilanzierungsraum
Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert P – Gesamtflächenwert A) Bilanz (in BWP)
5.160.314 (Tab. 15) – 5.088.167(Tab. 16) = – 72.147
Im Eingriffsbereich kommt es infolge der Veränderung der vorhandenen Biotopstrukturen durch
das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schutz - und Vermeidungsmaßnahmen ( → Kap. 6.1)
sowie der anschließend vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen zur biotoptypenbezogenen Kom-
pensation im Bereich der Eingriffsflächen (Maßnahme A 1, → 8.1) zu einer Minderung des Bio-
topflächenwertes um insgesamt 72.147 Biotopwertpunkte (BWP). Dieses nach erfolgter Rekulti-
vierung der vorhabenbedingt beanspruchten Flächen verbleibende Biotopdefizit kann im Rahmen
der Maßnahme A 2 grundsätzlich z. B. durch die Entwicklung standortheimischer Gehölze oder
alternativ durch Ökokonten kompensiert werden.
Im Rahmen der Bauausführung ist es im Einzelfall ggf. möglich, dass Gehölzbestände im Arbeits-
streifen durch geringfügige Modifikationen der Trassenplanung und im Zuschnitt des Arbeitsstrei-
fens erhalten werden können. In diesem Fall würden sich das ermittelte Biotopdefizit und der dar-
aus resultierende Kompensationsbedarf reduzieren.
6.4 Konflikte mit Ökokonto-Flächen
Wie in Kap. 5.1.7 dargestellt, unterfallen die Ökokontoflächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“
dem gesetzlichen Schutz als geschützte Landschaftsbestandteile (§ 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG).
Diese Flächen werden baubedingt teilweise beansprucht (siehe K4 in Kap. 6.2). Da die Flächen im
Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 LNatSchG mit einem bestimmten Zielzustand
und einem darauf aufbauend errechneten Gesamtpunktewert erfasst sind, ist a uch eben dieser
Zielzustand zu kompensieren, sofern die Flächen vorhabenbedingt beansprucht werden. Zusätz-
lich ist der Vorhabenträger verpflichtet, für die bauzeitlichen Beeinträchtigungen einen Ausgleich
zu leisten.
Wie in Kap. 5.1.7 erläutert, liegt die tatsächliche aktuelle Biotopwertigkeit der Flächen gemäß Kar-
tierung nach LANUV (2021) höher als der mit den Ökokonten angestrebte Zielzustand. Konkret
besteht eine Abweichung von rd. 22 % (Terra Nova) bzw. rd. 66 % (Fernbandanlage). I ndem im
Rahmen der Bilanzierung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1
BNatSchG) die tatsächlich kartierten Biotope zugrunde gelegt werden, wird also gegenüber den
eingebuchten Punkten eine erhebliche Überkompensation geleistet. Damit ist aus gutachterlicher
Sicht auch die bauzeitliche Beeinträchtigung hinreichend kompensiert sowie dem Zeitwert der Bi-
otope entsprechend Rechnung getragen.
6.5 Konflikte mit Landschaftsschutzgebieten
Das Vorhaben steht den allgemeinen Verboten, die in den Landschaftsplänen für die durchquerten
LSG (→ Kap. 5.1.4) festsetzt sind, entgegen. Die einschlägigen Verbote finden sich an folgenden
Stellen:
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen: Kap. 6.2.2-I und -II
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen: Kap. 6.2.2
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord: Kap. 2.2
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe: Kap. 2.2
Seite 89/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3: Bürgewälder: Kap. 2.2
Da das Vorhaben den Verboten entgegensteht, sind naturschutzrechtliche Befreiungen nach § 67
BNatSchG von den Verboten erforderlich. Die Erforderlichkeit einer Befreiung ergibt sich im Grund-
satz aus § 26 Abs. 2 BNatSchG. Demnach sind in einem LSG „nach Maßgabe näherer Bestim-
mungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern oder dem
besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen“. Die „näheren Bestimmungen“ bezeichnen hier die spe-
ziellen Verbote, die im Landschaftsplan festgesetzt sind und die das allgemeine Verbot des § 26
Abs. 2 BNatSchG konkretisieren.
Nach § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG kann auf Antrag eine Befreiung von den Geboten und
Verboten des Naturschutzrechts der Länder gewährt werden, wenn dies aus Gründen des über-
wiegenden Interesses notwendig ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Befreiung liegen
unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung bei prognostischer Betrachtung auch
vor.
Seite 90/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
7 Zusammenfassung der Prüfungen zum Gebiets- und Artenschutz
7.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersu-
chungen
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist eine FFH -Verträglichkeitsuntersu-
chung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022B).
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse einen Riegel,
der annähernd an der schmalsten Stelle des Gebiets gequert wird. In diesem Bereich ist der an-
sonsten zusammenhängende Wald sehr schmal ausgeprägt. Es kommen hier keine Wald-Lebens-
raumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie vor. Im Bereich der ca. 200 m breiten Engstelle des
FFH-Gebietes westlich von Straberg verlaufen vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungs-
leitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei Gräben. Trotzdem erfüllt diese
Engstelle bezüglich der Wechselbeziehungen zwischen dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets
wichtige Funktionen.
Um die Auswirkungen auf diesen ökologisch sensiblen Bereich möglichst gering zu halten, ist die
Herstellung der Lei tung im untertägigen Vortrieb auf der gesamten Länge der Leitung innerhalb
des FFH-Gebiets im Bereich der Engstelle geplant. Einschließlich der Herstellung der Start - und
Zielgruben wird hierfür überschlägig von einer Bauzeit von vier Monaten im Zeitraum von Septem-
ber bis Dezember (inkl.) und damit außerhalb der Aktionszeiträume der charakteristischen Fleder-
maus- und Vogelarten der Wald-Lebensraumtypen ausgegangen. Die Druckrohrleitungen werden
unterhalb des maximalen Wurzelraums von Gehölzen in Stahlbetonschutzrohren verlegt. Die Rohr-
überdeckung beträgt bis zu 4 m zur Erhaltung von tiefwurzelnden Baumstrukturen. Auf den Schutz-
streifen kann hier verzichtet werden, da die Leitungen durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert
sind. Die Baumaßnahmen finden gener ell bei Tageslicht statt. In den Zeiten der Dämmerung ist
mit Lichtimmissionen zu rechnen.
Die Trassenabschnitte außerhalb des FFH -Gebiets werden in offener Bauweise hergestellt. Für
die Bautätigkeiten bis zu einem Abstand von jeweils 500 m von der Gebietsgrenze im Westen und
Osten werden etwa weitere zwei Monate (Januar und Februar) benötigt. Insgesamt ist mit bauzeit-
lichen Störungen im Gebiet und in seinem Umfeld in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten zu
rechnen.
Eine Durchführung der störungsträchtig en Phasen der Bauarbeiten außerhalb der Aktionszeit-
räume der charakteristischen Fledermaus- und Vogelarten der Wald-Lebensraumtypen ermöglicht
eine vollständige Vermeidung von negativen baubedingten Wirkungen durch Licht- und Lärmemis-
sionen sowie durch Bodenerschütterungen.
Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren und mit einer ausreichenden
Rohrüberdeckung lassen sich bau - und anlagebedingten Auswirkungen auf das FFH -Gebiet mit
Sicherheit ausschließen. Das Entwicklungspotenzial für Wald-Lebensraumtypen bleibt auch im
Trassenbereich ohne Einschränkung erhalten.
Über die vorgesehenen projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen hinaus (Maßnahme V 5 AR,
→ Kap. 6.1) besteht in Bezug auf die relevanten Wald -Lebensraumtypen des FFH -Gebiets
Seite 91/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit den charakteristischen Brutvogel kein Bedarf nach Maß-
nahmen zur Schadensbegrenzung.
Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken
mit nachteiligen Effekten durch andere Pläne und Projekte.
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten
erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ aus und
ist demnach mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich.
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“
Für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ ist eine FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022c).
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt sich aus
17 voneinander getrennten Rheinabschnitten zusammen, die nach einem Trittstein-Ansatz abge-
grenzt wurden. Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Ge-
biets zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worringen -Langel“ und „Rhein
am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“.
Von Relevanz für die Verträglichkeit des Vorhabens sind die Wechselbeziehungen, die gewahrt
werden müssen, damit die Fischschutzzonen des FFH -Gebiets ihre Funktionen für die Erhaltung
dieser Arten weiterhin erfüllen können. Unter den im Gebiet geschützten Arten befinden sich Arten
mit kleinen Aktionsradien (z. B. Steinbeißer). Bei den meisten Arten handelt es sich um wandernde
Arten, die sehr große Entfernungen zurücklegen (z. B. Flussneunauge). Einige Arten reproduzieren
im Rhein (z. B. Groppe, Maifisch), andere nutzen den Rhein als Wanderstrecke und reproduzieren
sich in seinen Zuflüssen (z. B. Lachs). Die Bedeutung der Wechsel zwischen den Fischschutzzo-
nen hängt vom Lebenszyklus der einzelnen Arten ab. Dementsprechend wurden die Funktionen
der betrachteten Fließstrecke in den Phasen (z. B. Ei, Larve, Juvenil, Adult), die für die einzelnen
Arten von Relevanz sind, berücksichtigt.
Aufgrund der Lage der Wasserentnahmestelle außerhalb des FFH-Gebiets und der Abstände von
mindestens ca. 2,5 km bis zu den nächs ten Lebensraumtypvorkommen können jegliche Auswir-
kungen auf die Lebensraumtypen Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210), Erlen-Eschen- und
Weichholzauenwälder (*91E0) und Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270)
mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Nachteilige baubedingte Auswirkungen durch stoffliche Immissionen und/oder durch Impulslärm
werden durch entsprechende Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vollständig vermieden.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Wasserstände und die Wasserqualität des Rheins als
Fischhabitat im FFH-Gebiet können unter Berücksichtigung des vorgesehenen Entnahmekonzep-
tes ausgeschlossen werden.
Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter Berücksichtigung der
Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung zwischen den Fischschutzzonen „Ur-
denbacher Kämpe und Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ geprüft. Das Wasserentnahme- und
Fischschutzkonzept wurde unter Berücksichtigung der besonderen Funktionen der Rhein -
Seite 92/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Fließstrecke bei Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des FFH-Gebie-
tes abgestimmt.
Die artspezifisch durchgeführte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung kommt zum Ergebnis, dass das
Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept einen nahezu 100 %igen Sch utz aller potenziell be-
troffenen Lebensstadien der im Gebiet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten gewährleistet.
Über die Eigenschaften der vorgesehenen Merkmale des Wasserentnahme- und Fischschutzkon-
zeptes hinaus (Maßnahme V 4 AR, → Kap. 6.1) besteht in Bezug auf die relevanten Lebensraum-
typen und Arten des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“
kein Bedarf nach weiteren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
Alle FFH-relevanten, negativen Auswirkungen des Vorhabens lassen sich vollständig vermeiden.
Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken
mit nachteiligen Effekten durch andere Pläne und Projekte.
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten
erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich
und Bad Honnef“ aus und ist demnach mit den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFH-Ge-
biets verträglich.
7.2 Zusammenfassung der Ergebnisse des Fachbeitrages Artenschutz
Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes wurde ein Fachbeitrag zum Ar-
tenschutz erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022d), dessen wesentliche Inhalte nachfolgend zusam-
mengefasst werden. Im Fachbeitrag Artenschutz wird geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell
vorkommende Artenspektrum artenschutzrechtliche Betroffenheiten eintreten können. Dazu wurde
im Rahmen einer Übersichtsbegehung der Untersuchungsraum in insgesamt 14 faunistische Funk-
tionsräume unterteilt. Ein Funktionsraum umfasst in diesem Sinne Landschaftsstrukturen und Be-
reiche einheitlicher Landnutzungsformen, die das Vorkommen einer weitgehend homogenen Ar-
tengemeinschaft bedingen. Somit lassen sich durch das Abgrenzen faunistischer Funktionsräume
räumliche Unterschiede zwischen potenziell vorkommenden Artengemeinschaften identifizieren.
Die Abgrenzung der Funktionsräume ist dem Fachbeitrag Artenschutz zu entnehmen (FROELICH &
SPORBECK 2022d). Für sämtliche Funktionsräume wurde das potenziell vorkommende Artinventar
bestimmt und die potenziellen artenschutzrechtlichen Betroffenheiten hergeleitet. Hierbei wurde
das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen Ampelstufen zugeordnet (grün, gelb,
orange, rot), die sich aus der Schwere der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte unter
Berücksichtigung von Vermeidungs- und ggf. CEF-Maßnahmen ergeben. Als Ergebnis der beiden
Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert
werden. Dabei bedeutet die grüne Stufe, dass alle artenschutzrechtliche Betroffenheiten mittels
gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen ( → Kap. 6.1, Maßnahme V7) abgewendet
werden können. Stufe „gelb“ bedeutet, dass artenschutzrechtliche Betroffenheiten unter zusätzli-
cher Berücksichtigung von CEF-Maßnahmen (→ Kap. 8.1) ausgeschlossen werden können, wobei
diese eine hohe Prognosesicherheit aufweisen müssen und mit geringem Aufwand und geringer
Vorlaufzeit umsetzbar sein müssen (ansonsten Stufe „orange“; hier nicht vergeben).
Seite 93/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Tab. 18 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen
Abk. Bezeichnung Ampelbewertung
A Siedlungsbereiche grün
B Rhein mit Rheinufer gelb
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb
D Mülldeponie Dormagen grün
E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün
F Knechtstedener Wald grün
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden gelb
H Gillbach und Umfeld gelb
I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün
J Peringsmaar und Umfeld gelb
K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb
L Finkelbach grün
M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb
N Tagebau Hambach gelb
Somit ist zu schlussfolgern, dass die potenziell auftretenden artenschutzrechtlichen Betroffenhei-
ten mittels entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen abzuwenden sind. Eine
raumkonkrete Festlegung erforderlicher Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen e rfolgt im
Rahmen der abschließenden artenschutzrechtlichen Prüfung auf Grundlage der detaillierten Be-
standsaufnahmen (Kartierergebnisse).
Auf Basis der vorliegenden Ausführungen ist festzustellen, dass dem Vorhaben aus Sicht des ge-
setzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagenden Hindernisse
entgegenstehen.
Seite 94/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
8 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
8.1 Ableitung eines Kompensationskonzeptes
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 13 i. V. m. § 15 Abs. 2 BNatSchG) zielt das land-
schaftspflegerische Maßnahmenkonzept darauf ab, die verbleibenden (nicht vermeidbaren) erheb-
lichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ausgleichs - oder Ersatzmaßnahmen
zu kompensieren.
Gemäß § 31 Abs. 1 LNatSchG NRW soll die Flächeninanspruchnahme durch Kompensationsmaß-
nahmen auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden. Bei der Auswahl und Durchführung von
Kompensationsmaßnahmen sollen die Belange des Biotopverbundes, des Klimaschutzes und des
Bodenschutzes berücksichtigt werden. Diesen Vorgaben wird bei der Entwicklung des landschafts-
pflegerischen Kompensationskonzeptes Rechnung getragen.
Ziele und Grundsätze der Regionalplanung mit Bezug zu Natur und Landschaft
Innerhalb des UR600 liegen Vorranggebiete im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG (u. a. Waldberei-
che, Bereiche für den Schutz der Natur (BSN), Regionale Grünzüge) und Vorbehaltsgebiete im
Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 21 ROG (Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB), Bereiche für
den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE)). Die Regionalpläne Düs-
seldorf und Köln formulieren für diese Gebiete u. a. die nachfolgend aufgeführten Ziele und Grunds-
ätze mit Bezug zum Naturhaushalt und zum Landschaftsbild:
Regionalplan Düsseldorf
• Waldbereiche
o Grundsatz G1: Erhaltung und Entwicklung von Waldbereichen zur Sicherung und
Verbesserung der Nutz‐, Schutz‐ und Erholungsfunktionen des Waldes.
o Grundsatz G2: In waldarmen Gebieten sollen Kleinwaldflächen erhalten und ent-
wickelt werden. Waldvermehrung soll zudem in direkter räumlicher Zuordnung zu
vorhandenen Waldflächen erfolgen.
• Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB)
o Grundsatz G1: Erhalt und Entwicklung bestehender Freiräume als großräumiges,
übergreifendes regionales Freiraumsystem
• Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
o Ziel Z2: Sicherung und Entwicklung der Funktionen der BSN für Natur und Land-
schaft sowie Erhalt und Verbindung von Schutzgebieten durch geeignete Maß-
nahmen
o Grundsatz G1: Die BSN sollen einer naturverträglichen Erholungs‐, Sport‐ und
Freizeitnutzung zugänglich gemacht werden.
• Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)
o Grundsatz G1: Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Leistungsfä-
higkeit des Naturhaushalts, der erhaltenswerten Kulturlandschaft oder der Erho-
lungseignung der Landschaft
o Grundsatz G2: Die BSLE für eine landschaftsorientierte, landschafts- und natur-
verträglichen Erholungs‐, Sport‐ und Freizeitnutzung erhalten und entwickelt wer-
den.
• Regionale Grünzüge
Seite 95/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
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o Gemäß Ziel Z1 und Z2 sind die Regionalen Grünzüge in ihren ökologischen und
sozialen Funktionen zu schützen.
Regionalplan Köln
• Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB)
o Das Ziel 3 beinhaltet Vorgaben zum Erhalt und zur Entwicklung vorhandener Be-
triebe. Die Betriebe sind so zu entwickeln, dass sie eine gleichermaßen ökono-
misch wie ökologisch orientierte, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft
ermöglichen.
• Waldbereiche
o Ziel 1: Der Wald ist in den dargestellten Waldbereichen zu erhalten und standort-
gemäß sowie auf Nachhaltigkeit ausgerichtet zu bewirtschaften, zu sichern und
zu entwickeln. In waldarmen Gebieten ist auf eine Waldvermehrung hinzuwirken.
o Ziel 4: Ersatzaufforstungen müssen nach Standort, Art, Umfang und Zeitrahmen
das eingetretene bzw. zu erwartende Funktionsdefizit kompensieren.
• Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE)
o Ziel 1: Bodennutzungen und ihre Verteilung sind auf eine nachhaltige Erhaltung
und Wiederherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
des Landschaftsbildes und der Erholungseignung auszurichten.
o Ziel 2: Die BSLE haben der funktionalen Einbindung der Bereiche für den Schutz
der Natur und der Sicherung von Pufferzonen zu dienen.
• Regionale Grünzüge
o Ziel Z18: Planungen und Maßnahmen, die den Zweck der Grünzüge beeinträchti-
gen, sind ausgeschlossen. Ausnahmsweise zulässig sind Infrastruktureinrichtun-
gen und Nutzungen, deren Realisierung außerhalb der Regionalen Grünzüge
nicht möglich ist.
Entwicklungsziele der Landschaftsplanung
Die Landschaftspläne des Rhein-Kreises Neuss und des Rhein-Erft-Kreises (→ Kap. 4) formulieren
für die innerhalb des UR600 gelegenen Teilbereiche die nachfolgend genannten Entwicklungsziele
für die Landschaft:
Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt II – Dormagen
• 1) Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaft-
selementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft,
• 1B) Erhaltung und Optimierung von Grünlandstandorten, Umwandlung von Ackerflächen
in Grünland und Erhaltung und Entwicklung auetypischer Elemente,
• 1C) Erhaltung und Optimierung größerer zusammenhängender Waldbestände,
• 2K) Anreicherung einer überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft ohne natürliche
oder naturnahe Elemente,
• 9F) Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologischen
Vielfalt im Bereich geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile.
Seite 96/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
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Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt VI – Grevenbroich-Rommerskirchen
• 1) Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Land-
schaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft,
• 2) Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebens-
räumen und mit gliedernden und belebenden Elementen,
• 8) Renaturierung von Fließgewässern.
Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises, LP Nr. 1 – Tagebaurekultivierung Nord
• 1.1) Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonsti-
gen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als
Lebensraum für die landschaftstypischen Tier- und Pflanzenarten
• 2) Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und be-
lebenden Elementen
• 7) Entwicklung und Pflege der rekultivierten Landschaft einschließlich der Landschafts-
strukturen und der Landschaftselemente zur Schaffung einer nachhaltigen stabilen Land-
schaft
Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises, LP Nr. 2 – Jülicher Börde mit Titzer Höhe
• 1.1) Erhaltung naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente sowie Wie-
derherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselemen-
ten reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich der Nebenläufe der Erft ein-
schließlich der Talräume
• 1.2) Erhaltung natürlicher Landschaftselemente sowie eine ökologische Aufwertung der
Nebenläufe der Erft einschließlich der Talbereiche mit naturnahen Lebensräumen und mit
gliedernden und belebenden Elementen
• 2) Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen
Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises, LP Nr. 2 – Bürgewälder
• 2.1) Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung
der ökologischen Funktionen
Kompensationskonzept
Die in vorhandenen Plänen (Regionalpläne, Landschaftspläne) für den Bereich des UR600 formu-
lierten Leitbilder, Ziele und Grundsätze bilden die Grundlage bei der Entwicklung des Kompensa-
tionskonzeptes. Das entwickelte Kompensationskonzept verfolgt das Ziel, die Verbindung der für
die Biotopvernetzung wesentlichen Landschaftsstrukturen, Verbindungselemente und Trittsteine
zu stärken und zu entwickeln. Das entwickelte Kompensationskonzept soll mögliche Maßnahmen
zum Ausgleich der vorhabenbedingt entstehenden Eingriffe aufzeigen. Die grundsätzliche Kom-
pensierbarkeit der erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbil-
des wird mit dem Kompensationskonzept dargelegt, das das Vorhaben in der geänderten Form zu
Grunde legt und in seiner Gesamtheit beurteilt (→ Kap. 1.3). Zur Kompensation der Eingriffsfolgen
bestehen den gesetzlichen Vorgaben des § 15 Abs. 2 BNatSchG folgend auch anderweitige Mög-
lichkeiten zum Ausgleich und Ersatz.
Seite 97/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Das Kompensationskonzept sieht – nach erfolgter Rekultivierung der Eingriffsbereiche – die Pflan-
zung und Entwicklung von standortheimischen Gehölzen (Maßnahme A 2, → Kap.8.2), nach Mög-
lichkeit im Bereich des UR600, v or. Durch die Gehölzpflanzungen können z. B. bestehende Ge-
hölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und technische Objekte in das Landschaftsbild
eingegliedert werden.
Die Maßnahme A 2 trägt somit insbesondere zu einer Umsetzung der in den Landschaftsplänen
des Rhein-Kreises Neuss und des Rhein-Erft-Kreises formulierten Entwicklungsziele zur Anreiche-
rung der Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen bei. Darüber hinaus wird die Ent-
wicklung des regionalen Biotopverbundes und der Vernetzung von Lebensräumen und Trittstein-
biotopen sowie der Entwicklung der Regionalen Grünzüge im UR600 unterstützt, womit die Maß-
nahme A 2 auch den o. g. regionalplanerisch festgelegten Umweltzielen entspricht.
8.2 Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffsfolgen
Nach § 13 BNatSchG sind „erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft […] vorrangig
zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs - oder Er-
satzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren“.
In Kap. 6.1werden Schutz, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen aufgeführt, die im Rah-
men der Eingriffsermittlung berücksichtigt wurden.
Im Folgenden werden Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt, die der Kompensation von Eingriffen in-
nerhalb und außerhalb der beplanten Flächen dienen. Die Maßnahme A 1 wurde im Rahmen der
Ermittlung des Kompensationsumfanges (siehe Kap. 6.3) bereits berücksichtigt. Die Maßnahme A
2 dient der Kompensation des Biotopwertdefizites in Höhe von insgesamt 72.147 Biotopwertpunk-
ten (BWP). Die Maßnahme A 1 ist in der Karte 1 dargestellt. Für die Maßnahme A 2 ist eine kon-
krete räumliche Verortung zur Umsetzung im aktuellen Planungsstadium nicht möglich.
A 1, A 2 = Ausgleichsmaßnahmen
• zur Rekultivierung von bauzeitlich beanspruchten Flächen (A 1),
• zur Entwicklung von standortheimischen Gehölzen im Rahmen der Entwicklung des regi-
onalen Biotopverbundes, der Vernetzung von Lebensräumen und Trittsteinbiotopen sowie
der Entwicklung der Regionalen Grünzüge (A 2).
A 1: Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen
Nach Fertigstellung der Bautätigkeiten sind die vorübergehend für den Baubetrieb beanspruchten
Oberflächen möglichst ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederherzustellen. Der zur Verle-
gung der Leitungsrohre hergestellte Rohrgraben wird mit den zwischengelagerten Bodenmassen
den vorgefundenen Boden- und Untergrundschichten entsprechend wieder verfüllt. Die landwirt-
schaftlich genutzten Böden im Umfeld der Eingriffs -, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen
werden zur Durchlüftung und Strukturverbesserung aufgelockert. Die bisherige Nutzung wird wie-
derhergestellt, sodass die Leistungs- und Ertragsfähigkeit der Ackerflächen gesichert wird.
Nach dem Oberbodenauftrag im größten Teil des Arbeitsstreifens erfolgen die Rekultivierung des
Arbeitsstreifens und die weitestgehende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (Wie-
derherstellung der Biotopfunktion entsprechend dem Ausgangszustand). Bauzeitlich beanspruchte
Wald- und Gehölzbiotope außerhalb des Schutzstreifens werden nach Beendigung der
Seite 98/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
Bautätigkeiten wieder ihrer derzeitigen Funktion in z. T. jüngerer Ausprägung (Jungwuchs –
Stangenholz) zugeführt.
Das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022)
definiert die nachfolgend genannten Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Boden-
funktionen (WH-1 – Wiederherstellung). Diese werden im Zusammenhang mit der Rekultivierung
bauzeitlich beanspruchter Flächen berücksichtigt:
• „Der zwischengelagerte Boden ist entsprechend seiner ursprünglichen Schichtung wieder
einzubauen.
• Grundsätzlich ist die Verfüllung der Leitungsgräben sowie die Herstellung eines Unterbo-
den- und Oberbodenplanums so auszuführen, dass die ursprünglichen, natürlichen Lage-
rungsdichten der anstehenden Böden nicht überschritten und damit schädliche Verdich-
tungen vermieden werden. Ziel ist die Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschich-
ten entsprechend den Ausgangsbedingungen.
• Im Zuge der Rekultivierung / Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschichten wer-
den baubedingte Verdichtungen durch (Tief-)Lockerungsmaßnahmen und ggf. einer
nachfolgenden bodenschonenden Zwischenbewirtschaftung beseitigt.
• Im Falle erheblicher baulicher Beeinträchtigungen der Böden ist eine bodenschonende
Zwischenbewirtschaftung nach DIN 19639 in Abstimmung mit dem Flächeneigentümer
bzw. Pächter durchzuführen […]. Näheres wird von der BBB anhand der Erforderlichkei-
ten empfohlen werden.
• Unterstützende Maßnahmen wie z. B. Kalkungen oder das Ausbringen von Strukturkom-
post, welche zur Unterstützung der Gefügeregeneration zielführend sein können, werden
nach Erforderlichkeit von der BBB vorgeschlagen werden.
• Nach der Oberflächenwiederherstellung erfolgt eine unmittelbare Begrünung entspre-
chend der Jahreszeit und Standortbedingungen entweder mit dem Ziel der Flächenüber-
gabe in die Zielnutzung oder mit dem Ziel der bodenschonenden Zwischenbewirtschaf-
tung nach DIN 19639.“
In Leitungsabschnitten, die in offener Bauweise errichtet werden, verbleibt ein Schutzstreifen mit
einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung) für die Zugänglich-
keit bei Wartung und Betrieb der Leitung, auf dem keine Gebäude oder sonstigen baulichen Anla-
gen errichtet werden dürfen und sämtliche Einwirkungen zu vermeiden sind, die den Bestand oder
den Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden könnten (z. B. Pflanzungen von tiefwur-
zelnden Bäumen).
Anschließend an die ökologische Baubegleitung wird während der Wieder herstellungsphase,
d. h. der Rekultivierung der bauzeitlich beanspruchten Flächen, ein Monitoring zur Überwachung
der Rekultivierungsmaßnahmen sowie zur Kontrolle des Maßnahmenerfolges empfohlen.
A 2: Entwicklung von standortheimischen Gehölzen zur Kompensation von Eingriffen
in die Biotopfunktion
Zielbiotop (z. B. BF,90,ta3-5 – insg. 72.147 Biotopwertpunkte)
Zur Kompensation des im Rahmen der Umsetzung des geplanten Vorhabens entstehenden Bio-
topwertdefizites in Höhe von 72.147 Biotopwertpunkten ist beispielsweise eine Pflanzung und Ent-
wicklung von standortheimischen Gehölzen, nach Möglichkeit und Flächenverfügbarkeit innerhalb
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
des UR600, geeignet. Durch die Gehölzpflanzungen können bestehende Gehölzstrukturen er-
gänzt, erweitert oder verbunden und tec hnische Objekte und Bauwerke in das Landschaftsbild
eingegliedert werden.
Diese Maßnahme kann zur Verwirklichung von in den Landschaftsplänen des Rhein-Kreises Neuss
und des Rhein-Erft Kreises festgelegten Entwicklungszielen zur Anreicherung der Landschaft mit
gliedernden und belebenden Elementen beitragen. Darüber hinaus werden auch regionalplane-
risch festgelegte Umweltziele berücksichtigt (→ Kap. 8.1).
Vor dem Hintergrund des derzeitigen Verfahrensstandes ist eine konkrete räumliche Verortung der
Maßnahmenflächen nicht möglich. Die genaue Festlegung von Maßnahmenflächen erfolgt im Rah-
men der nachgelagerten Zulassungsverfahren.
Potenzielle Maßnahmenbereiche stellen u. a. aktuell lückenhafte Gehölzbestände dar, die durch
die Pflanzung und Entwicklung standortheimischer Gehölze ergänzt werden können. Nach Mög-
lichkeit sind die Maßnahmen im Bereich von Biotopverbundflächen herausrage nder bzw. beson-
derer Bedeutung umzusetzen. Ggf. kann sich – bei gegebener Flächenverfügbarkeit – auch eine
Entwicklung von Gehölzstreifen z. B. entlang von vorhandenen linearen Strukturen (Fließgewäs-
ser, Gräben, Straßen, Wege etc.) oder die landschaftsgere chte Einbindung technischer Objekte
und Bauwerke anbieten.
Es sind einheimische, standortgerechte und regionaltypische Baum- und Gehölzarten anzupflan-
zen. Die Jungpflanzungen sind bis zur Konkurrenzfähigkeit gegenüber Krautwuchs in den ersten
drei Jahren ein- bis zweimal jährlich auszumähen. In dieser Zeit ist auch ein Schutz gegenüber
Wildverbiss vorzusehen.
Alternativ kann die Kompensation auch über Ökokonten erfolgen.
8.3 Risikomanagement
Es werden geeignete Schutzmaßnahmen (Maßnahme S 1, → Kap. 6.1), Vermeidungs- und Ver-
minderungsmaßnahmen (Maßnahmen V 1 – V 7, → Kap. 6.1) sowie Ausgleichsmaßnahmen (Maß-
nahmen A 1 und A 2, → Kap. 8.2) zur Kompensation der vorhabenbedingt entstehenden Eingriffen
in Natur und Landschaft durchgeführt.
Zur Kontrolle der fachgerechten Maßnahmenumsetzung sind in diesem Zusammenhang eine Öko-
logische Baubegleitung (ÖBB) und eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) vorgesehen. Der
Maßnahmenerfolg der Rekultivierung der bauzeitlich beanspruchten F lächen (Maßnahme A 1,
siehe Kap.8.2) wird hierdurch überwacht.
Ein evtl. auftretender Leitungsschaden würde sich durch einen Wasseraustritt an der Geländeober-
fläche zeigen, die sich jedoch nach Behebung der Leckage durch Versickerung und Verdunstung
zeitnah wieder einstellen wird. Eine plötzlich austretende große Wassermenge ist unter den vorlie-
genden Randbedingungen nicht zu besorgen, da es zu einem Druckabfall in der Leitung kommt
und sich die Pumpen im Pumpbauwerk automatisch abschalten, so dass kein Wasser nachströmen
kann. Die Leitung wird im Schadensfall kurzzeitig außer Betrieb genommen und die Schadstelle
instandgesetzt.
Seite 100/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
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Es bestehen ferner unter Berücksichti gung der o. g. Maßnahmen keine Anhaltspunkte für eine
Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes
(USchadG) nach § 19 BNatSchG.
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9 Hinweise zur Durchführung der Baumaßnahme
9.1 Bautabuflächen
Bautabuflächen sind ökologisch sensible Bereiche (z. B. Wald - und Gehölzbestände, Flächen im
FFH-Gebiet) außerhalb des bestehenden Arbeitsstreifens. Hier wird die Arbeitsstreifenbreite ent-
weder reduziert oder in Bereichen, in denen das grabenlose Bauverfahren (untertägiger Vortrieb)
zur Anwendung kommt, wird auf die Anlage eines Arbeitsstreifens verzichtet. Gehölzflächen inner-
halb des Arbeitsstreifens sind nach Möglichkeit zu erhalten, erforderlichenfalls fachgerecht zu si-
chern (vgl. hierzu Maßnahme S1, → Kap. 6.1).
9.2 Vorgaben zur zeitlichen Durchführung der landschaftspflegerischen
Maßnahmen
Die Maßnahmen V 1, V 2, V 3, und V 4 AR sind als Bestandteile der technischen Planung nicht an
zeitliche Vorgaben gebunden.
Die Maßnahme V 5 AR gibt eine Bauzeitenbeschränkung für den Zeitraum von September bis De-
zember innerhalb des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ vor. In den unmittelbar
an das FFH-Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m zu westlich und östlich des Gebietes) können
Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar stattfinden, um die Bauzeit im näheren
Umfeld des FFH-Gebietes auf sechs Monate zu beschränken.
Die Maßnahmen V 6 und S 1 beziehen sich auf die gesamte Bauphase.
Die Maßnahme V 7 AR enthält verschiedene Vorgaben zur zeitlichen Durchführung der Baumaß-
nahmen. Diese beziehen sich auf bauvorbereitende Tätigkeiten (Baufeldfreimachung), tageszeitli-
che Regelungen und Bestimmungen zum Zeitraum, in dem Gehölzentfernungen s tattfinden kön-
nen. Weiterhin sind mögliche artspezifische Maßnahmen aufgeführt, die mit individuellen Vorgaben
zur zeitlichen Durchführung verbunden sein können (z. B. bauzeitliche Regelungen für die Hasel-
maus).
Die Rekultivierung des Arbeitsstreifens (Maßnahme A 1) erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der
Bautätigkeiten innerhalb der jeweiligen Baulose.
Die Pflanzung und Entwicklung standortheimischer Gehölze zur Kompensation von Eingriffen in
die Biotopfunktion (Maßnahme A 2) findet statt, sobald die Bautätigkeit im Bereich der (noch fest-
zulegenden) Maßnahmenfläche abgeschlossen ist.
9.3 Sonstige Vorgaben zur Durchführung der Baumaßnahme
Die Bautätigkeiten sollen durch eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB, → Maßnahme V 6) so-
wie eine ökologische Baubegleitung (ÖBB, → Maßnahme V 7 AR) flankiert werden.
Es wird ferner auf die Rahmenregelung zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch die Rhein-
wassertransportleitung. RWE Power Aktiengesellschaft (Stand: April 2022 ) verwiesen. Die darin
zwischen der RWE Power AG und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband e.V. vereinbarten
Schutzmaßnahmen sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen.
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
10 Zusammenfassung
Das Vorhaben zur Herstellung der Rheinwassertransportleitung ist fast ausschließlich mit einer
bauzeitlichen Flächeninanspruchnahme verbunden. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminde-
rung von potenziellen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wurden
nach Möglichkeit bereits in der technischen Planung berücksichtigt. Hierzu zählen folgende Maß-
nahmen:
• V 1: Verlegung der Rheinwassertransportleitung außerhalb besonderer Konfliktpunkte,
• V 2: Teilweise Reduzierung des Arbeitsstreifens,
• V 3: Anpassung des Bauverfahrens in ökologisch sensiblen Bereichen,
• V 4 AR: Maßnahmen zum Fischschutz,
• V 5 AR: Maßnahmen zum Schutz von Fledermaus- und Vogelarten im FFH-Gebiet „Knechtste-
dener Wald mit Chorbusch“
Unter Berücksichtigung dieser projektimmanenten Maßnahmen führt das Vorhaben innerhalb des
in der Regel bis zu 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeitsstreifens
zu einer baubedingten Flächeninanspruchnahme durch die Anlage des Rohrgrabens zur Verle-
gung der Leitungsrohre sowie durch sonstige Bautätigkeiten (Lagerung von Bodenmieten, Fahr-
zeigbewegungen etc.) Es handelt sich um eine Wanderbaustelle, bei der immer nur ein relativ klei-
ner Abschnitt bearbeitet wird.
Auf den bauzeitlich beanspruchten Flächen kommt es großflächig überwiegend zu einem Abtrag
des Oberbodens sowie zu einer Beseitigung von vorhandenen Vegetations- und Biotopstrukturen.
Damit verbunden sind auch Eingriffe in (potenzielle) Tierlebensräume. Betroffen sind überwiegend
landwirtschaftlich genutzte Flächen mit geringen Biotopwerten. Im Zusammenhang mit der Umset-
zung der Baumaßnahme sind die nachfolgend genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaß-
nahmen vorgesehen:
• V 6: Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen inkl. bodenkundliche Baubegleitung,
• V 7 AR: Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten,
Zum Schutz von an das Baufeld angrenzenden Laubbaum - und Gehölzbeständen mit hoher Be-
deutung werden darüber hinaus technische Schutzvorkehrungen getroffen (Maßnahme S 1).
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden im Bereich des Rohrgrabens und des übrigen Arbeits-
streifens bauzeitlich beanspruchte Flächen rekultiviert, sodass der Zustand vor dem Eingriff wei-
testgehend wiederhergestellt wird (Maßnahme A 1). Im Fall der umfangreichen bauzeitlichen Be-
anspruchung von Böden wird insbesondere im Bereich des Rohrgrabens davon ausgegangen,
dass durch sorgfältigen Schichteneinbau entsprechend der u rsprünglichen Verhältnisse und ge-
eignete Bodenmeliorationsmaßnahmen die ökologischen Bodenfunktionen mittelfristig wieder wie
vor dem Eingriff zur Verfügung stehen.
Teilweise innerhalb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeit s-
streifens befinden sich Geschützte Landschaftsbestandteile und eine geschützte Allee sowie ent-
lang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau Hambach und zwischen Erft und Peringsmaar
Flächen, die im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 LNatSchG erfasst sind (Öko-
konto-Flächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“). Diese Flächen stehen nach § 39 Abs. 1 S. 3
LNatSchG ebenfalls als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz. Im Zusammenhang mit
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zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
den bauvorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung werden die o.g. Gehölze baubedingt be-
ansprucht. Nach Beendigung der Bautätigkeiten werden die Gehölze ihrem Ausgangszustand ent-
sprechend wiederhergestellt und ihrer derzeitigen Funktion – in z. T. jünge rer Ausprägung
(Jungwuchs – Stangenholz) – zugeführt. Für die bauliche Inanspruchnahme der Geschützten
Landschaftsbestandteile und Alleen sind Befreiungen von den Verboten des § 39 Abs. 2 LNatSchG
erforderlich.
Eine Vermeidung von dauerhaften Veränderunge n bzw. eine gleichartige Wiederherstellung der
derzeitigen Biotopstrukturen ist jedoch nicht auf sämtlichen Flächen möglich. Direkte anlagenbe-
dingte Flächeninanspruchnahmen umfassen das Entnahmebauwerk mit Hydroburst am Rheinufer,
das Pumpbauwerk unmittelbar hinter dem Rheindeich und das Verteilbauwerk südlich der Halde
„Vollrather Höhe“. Hier kommt es zu einem vollständigen Verlust der vorhandenen Vegetations-
strukturen sowie zu einem dauerhaften Verlust der natürlichen Bodenfunktionen.
Für die Zugänglichkeit der Rohrleitungen in Wartungsfällen verbleibt während der Betriebsphase
im Bereich des Rohrgrabens ein Schutzstreifen mit einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungslei-
tung) bzw. 18 m (Hambachleitung). Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine Gebäude oder sonsti-
gen baulichen Anlagen errichtet werden. Zudem sind sämtliche Einwirkungen zu vermeiden, die
den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Pflanzungen
von tiefwurzelnden Bäumen).
Zur Kompensation der unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der direkten
Eingriffsbereiche (Maßnahmen A 1) im Rahmen der Umsetzung des geplanten Vorhabens entste-
henden Eingriffe in die Biotopfunktion und des damit verbundenen Biotopwertdefizites in Höhe von
72.147 Biotopwertpunkten kann beispielsweise eine Pflanzung und Entwicklung von standorthei-
mischen Gehölzen im Umfeld der Eingriffsbereiche oder alternativ eine Kompensation über Öko-
konten erfolgen (Maßnahme A 2).
Seite 104/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen
zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (08_Fachbeitrag Fischschutzzonen)
339887 Zeichen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser- transportleitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH- Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Stand: 30.09.2022 Erstellt im Auftrag: RWE Power AG [Platzhalter Logo AG] Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG Adresse Niederlassung Bochum Ehrenfeldstr. 34 44789 Bochum Kontakt T +49.234.95383-0 F +49.234.9536353 bochum@fsumwelt.de www.froelich-sporbeck.de Projekt Projekt-Nr. NW-211021 Status Endfassung Version 01 Datum 30.09.2022 Bearbeitung Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs Bearbeiter M.Sc. Biodiversität und Naturschutz Eric Mentzschel Unter Mitarbeit von Prof. Dr. Thomas Zumbroich Freigegeben durch Geschäftsführung Björn Mohn Seite 3/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung 9 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 9 1.1 Rechtliche Grundlagen 10 1.2 Untersuchungsinhalte und -methodik 10 2 Beschreibung des Schutzgebietes und der für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 12 2.1 Verwendete Quellen 12 2.2 Übersicht über das Schutzgebiet 12 2.3 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das Schutzgebiet 14 2.3.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 16 2.3.1.1 Lebensraumtyp Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p. 17 2.3.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 18 2.3.3 Charakteristische Arten 20 2.4 Allgemeine Informationen über den Zustand der Fischfauna 21 2.4.1 Meerneunauge, Petromyzon marinus 22 2.4.2 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis 24 2.4.3 Maifisch, Alosa alosa 26 2.4.4 Atlantischer Lachs, Salmo salar 29 2.4.5 Gemeiner Stör, *Acipenser sturio 31 2.4.6 Bitterling, Rhodeus (sericeus) amarus 32 2.4.7 Nordseeschnäpel, *Coregonus oxyrinchus 33 2.4.8 Steinbeißer, Cobitis taenia 36 2.4.9 Groppe, Cottus gobio s.l. 38 2.5 Sonstige im Standarddatenbogen genannten Arten 39 2.6 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 40 2.7 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000- Gebieten 40 3 Beschreibung des Vorhabens 48 3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 48 3.2 Projektwirkung 50 3.2.1 Baubedingte Wirkungen 51 3.2.2 Anlagenbedingt Wirkungen 51 3.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen 51 4 Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 53 4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes 53 Seite 4/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 4.1.1 Verwendete Daten, Datenlücken 54 4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs 55 4.2.1 Übersicht über die Landschaft 55 4.2.2 Überblick über den ökologischen Zustand des Rheins 57 4.2.3 Fischfauna 58 4.3 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 67 4.4 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 68 4.4.1 Artenspektrum 68 4.4.2 Maßgebliche Funktionen des Untersuchungsraums in Hinblick auf Wechselbeziehungen zwischen Trittsteinen des FFH-Gebiets 69 4.4.2.1 Funktionen für Meerneunauge und Flussneunauge 69 4.4.2.2 Funktionen für den Atlantischen Lachs 72 4.4.2.3 Funktionen für den Maifisch 72 4.4.2.4 Funktionen für den Stör 73 4.4.2.5 Funktionen für den Nordseeschnäpel 73 4.4.2.6 Funktionen für Bitterling und Steinbeißer 74 4.4.2.7 Funktionen für die Groppe 74 4.4.3 Zusammenfassung der Funktionen des Untersuchungsraums 75 4.5 Besondere Bedeutung des zusätzlich detailliert untersuchten Bereiches für das FFH-Gebiet 76 5 Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes 77 5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode 77 5.2 Wirkprozesse und Wirkprozesskomplexe 79 5.2.1 Baubedingte Wirkprozesse 79 5.2.1.1 Stoffliche Einträge in den Rhein 79 5.2.1.2 Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und Transportgeräte 80 5.2.1.3 Erschütterungen, Impulslärm 81 5.2.1.4 Immissionen von Licht 82 5.2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse 83 5.2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse 84 5.2.3.1 Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den physikalischen und chemischen Zustand des Rheins 84 5.2.3.2 Fischverluste durch die Wasserentnahme 85 5.3 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 97 Seite 5/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 5.4 Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 98 5.4.1 Meerneunauge, Petromyzon marinus 99 5.4.1.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 99 5.4.1.2 Zusammenführende Bewertung 101 5.4.2 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis 101 5.4.2.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 101 5.4.2.2 Zusammenführende Bewertung 102 5.4.3 Maifisch, Alosa alosa 102 5.4.3.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 102 5.4.3.2 Zusammenführende Bewertung 107 5.4.4 Atlantischer Lachs, Salmo salar 108 5.4.4.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 108 5.4.4.2 Zusammenführende Bewertung 108 5.4.5 Gemeiner Stör, Acipenser sturio 109 5.4.5.1 Fischverluste durch Wasserentnahme 109 5.4.5.2 Zusammenführende Bewertung 109 5.4.6 Nordseeschnäpel, Coregonus oxyrinchus 109 5.4.6.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 109 5.4.6.2 Zusammenführende Bewertung 109 5.4.7 Steinbeißer, Cobitis taenia, Bitterling, Rhodeus (sericeus) amarus 110 5.4.8 Groppe, Cottus gobio s.l. 110 5.4.8.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 110 5.4.8.2 Zusammenführende Bewertung 110 6 Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 112 7 Kumulation mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte 113 8 Zusammenfassung 115 9 Literaturverzeichnis 120 Seite 6/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Tabellenverzeichnis Tab. 1: Übersicht über die Längen der geschützten Stromabschnitte 14 Tab. 2: Lebensraumtypen des Anhangs I im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 16 Tab. 3: Arten des Anhangs II im Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 20 Tab. 4: Mögliche Wirkungen des Vorhabens auf das FFH-Gebiet "Rhein- Fischsschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" 51 Tab. 5: Ökologische Bewertung des Niederrheins 58 Tab. 6: Befischungsergebnisse für die Probenstrecke rhe-01-06 (Quelle LANUV) 60 Tab. 7: Befischungsergebnisse für die Probenstrecke rhe-01-55 (Quelle LANUV) 62 Tab. 8: Befischungsergebnisse für die Probestrecke rhe-01-56 (Quelle LANUV) 64 Tab. 9: Befischungsergebnisse für die Probestrecke rhe-01-57 (Quelle LANUV) 66 Tab. 10: Funktionen der nicht gemeldeten Verbindungsstrecke bei Dormagen für die prüfrelevanten Arten der Fischschutzonen 75 Tab. 11: Merkmale des projektspezifischen Fischschutzkonzeptes 92 Tab. 12: Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I 98 Tab. 13: Für alle Arten geltenden Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen 99 Seite 7/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Meerneunauge Bildquelle: MAITLAND (2003): S. 36 23 Abb. 2: Flussneunauge Bildquelle: MAITLAND (2003), S. 9 25 Abb. 3: Adulter Maifisch Bildquelle IKSR 2013, Fachbericht 206, S. 29 27 Abb. 4: Maifischschwarm beim Laichen Bildquelle: APRAHAMIAN et al. (2003), S. 63, ursprünglich aus BAGLINIÈRE & ELIE (2000) 28 Abb. 5: Anzahl der Maifischrückkehrer im Rheinsystem (Stand 2015) Bildquelle LANUV (2016) 29 Abb. 6: Lachse Bildquelle HENDRY & CRAGG-HINE (2003), S. 8 30 Abb. 7: Bitterling Bildquelle: LAVES (2010) 33 Abb. 8: FFH-Gebiete in der EU mit dem Nordseeschnäpel als Erhaltungsziel (30.06.2022) 35 Abb. 9: Nordseeschnäpel Bildquelle: J. Borcherding, Pressemitteilung LANUV, 19.12.2011 www.lanuv.nrw.de 36 Abb. 10: Steinbeißer Bildquelle: http://www.fishbase.org/Photos 37 Abb. 11: Rhein-Groppe (C. rhenanus) aus der Emscher Bildquelle: STEMMER & JACOBS (2015), S. 17 38 Abb. 12: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus Sicht der Meerneunaugen 42 Abb. 13: Natura 2000-Netzwerk im Einzuggebiet des Rheins aus Sicht der Flussneunaugen 43 Abb. 14: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus der Sicht der Lachse 44 Abb. 15: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus Sicht der Maifische 46 Abb. 16: Lage der Wasserentnahmestelle zwischen zwei Schutzzonen 53 Abb. 17: Rhein bei Dormagen (Blickrichtung in Fließrichtung nach Norden (Bildquelle: Büro Nacken 2015) 55 Abb. 18: Steindeckwerk am linken Rheinufer bei Dormagen (Blickrichtung Süden) (Bildquelle FROELICH & SPORBECK 2015) 56 Abb. 19: Uferstreifen und angrenzende Nutzungen im Bereich der Entnahmestelle (Bildquelle: FROELICH & SPORBECK 2015) 57 Abb. 20: Lage der Messstelle und Ufer mit Buhnenfeldern (im FFH-Gebiet) 61 Abb. 21: Lage der Messstelle und Ufer mit Steindeckwerk 63 Abb. 22: Lage der Messstelle und Ufer mit Steindeckwerk 65 Abb. 23: Ufer mit Flachwasserzonen und Buhnenfelder 66 Abb. 24: Lage der Messstelle und für den Maifisch als Laichgebiet geeigneter Stromabschnitt (Quelle: SCHRABERT et al. (2011), S.22) 67 Abb. 26: Buhnenfelder in der Fischschutzzone "Urdenbacher Kämpe - Zonser Grind (Bildquelle: Google Earth) 71 Seite 8/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 25: Mündung des Garather Mühlenbachs in den Rhein (Bildquelle: Google Earth) 71 Abb. 27: Bahnen von passiv verdrifteten Fischen/Neunaugen vor einem Querbauwerk mit Wasserkraft-nutzung (links) und an einer seitlichen Wasserentnahme mit sehr schwacher Ansaugströmung (rechts) (schematische Darstellung) (auf der Grundlage von DWA 2005, S. 84) 100 Abb. 28: Übersicht über die Ermittlung des populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (BERNOTAT & DIERSCHKE (2021): S. 51) 105 Abb. 29: Grob geschätzte Einteilung der Artengruppen ausschließlich im Hinblick auf die populationsbiologische Sensitivität gegenüber anthropogener Mortalität eines Individuums. (BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) S. 54) 107 Abb. 30: Schematische Darstellung eines Laichplatzes des Maifisches (BOISNEAU et al. (1990), S 18) 139 Abb. 31: Nordwestende der Fischschutzzone "Worringen-Langel" im Frühling und im Herbst. Links: Zustand im Mai 2006, Rechts: Zustand bei niedrigem Wasser im Oktober 2015 (©Google Earth) 140 Abb. 32: Vertikalverteilung von Finteneiern in der Tideelbe 142 Anhang Biologische und FFH-spezifische Eingangsparameter für die hydrologische Modellierung der Verdrif- tung von Maifischeiern Im Anhang verwendete Quellen Seite 9/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unterzeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf de r Grundlage des KVBG so- wie der neuen Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgege- ben, dass die Braunkohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr 2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braun- kohlebedarf eine Beendigung der Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer Seebe- füllung des Tagebaus muss daher bereits ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Trans- portleitung für die Zuführung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung (RWTL) soll in größtmöglicher Bündelung mit der Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumord- nerisch gesichert ist. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer i.d.R. 70 m brei- ten Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen - Rheinfeld und dem RWE-Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf. Um die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Änderungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Die RWTL zum Tagebau Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten Trasse zum Tagebau Garzweiler geführt. Der geänderte Braunkoh lenplan soll letztlich die Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforder- lichen Bauwerke sichern. Da der Trassenkorridor das FFH -Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) durchläuft und sich das Entnahmebauwerk am Rheinufer in der Nähe zum FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE- 4405-301) befindet, ist zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen dieser FFH-Gebiete in ihren für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen kommen kann. Diese Prüfungen erfolgten im Rahmen des o. g. Braunkohlenplanverfahrens mit dem Ergeb- nis, dass erhebliche Beeinträchtigungen auf die genannten FFH -Gebiete ausgeschlossen sind. Im Braunkohlenplanänderungsverfahren ist nun eine erneute Prüfung der Verträglich- keit mit den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck de r Gebiete gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen (im Folgenden: FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU)). Nachfolgend ist die FFH -VU des FFH -Gebiets „ Rhein-Fischschutzzonen zwischen Em- merich und Bad Honnef“ (DE -4405-301) dokumentiert. Die FFH -VU des FFH -Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE -4806-303) erfolgt in einer separaten Unterlage (FROELICH & SPORBECK 2022A). Seite 10/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Das vorliegende Gutachten orientiert sich hierbei an der ursprünglichen FFH-VU (KIFL 2016) und aktualisiert diese auf Grundlage der neuen Vorhabenbeschreibung sowie unter Berück- sichtigung einer aktualisierten Bestandserfassung. 1.1 Rechtliche Grundlagen FFH-Gebiete werden auf Grundlage der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („FFH -Richtlinie“) ausgewiesen. Sie sind gemeinsam mit europäischen Vogelschutzgebieten Teile des europäischen öko lo- gischen Netzes „Natura 2000“ (§ 31 BNatSchG). FFH-Gebiete dienen dem Schutz der in Anhang I der FFH -Richtlinie gelistete Lebensräume (FFH -Lebensraumtypen – LRT) oder Habitate der in Anhang II der FFH -Richtlinie benannten Tier- und Pflanzenarten. Zuständig für die Auswahl dieser Gebiete sind in Deutschland gemäß § 32 Abs. 1 BNatSchG die Bun- desländer. Um FFH-Gebiete auch in den nationalen Gebietsschutz zu überführen, sind sie gemäß § 32 Abs. 2 BNatSchG zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären. Sofern ein Raumordnungsplan geeignet ist, ein FFH -Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, sind gemäß § 7 Abs. 6, 7 ROG bei dessen Aufstellung oder Änderung die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz des Netzes „Natura 2000“ (§§ 34 ff. BNatSchG) zu beachten. Insbesondere ist gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG eine FFH -Verträglichkeitsunter- suchung durchzuführen. Dabei ist zu prüfen, ob der Plan ein FFH-Gebiet in den Bestandtei- len, die für dessen Erhaltungsziele oder dessen Schutzzweck maßgeblich sind, erheblich beeinträchtigt (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Als Grundlage für die Prüfung der FFH-Verträglich- keit wurde die vorliegende Unterlage erstellt, in der die entscheidungserheblichen Angaben zusammengestellt sind. 1.2 Untersuchungsinhalte und -methodik Die Durchführung der FFH -Verträglichkeitsuntersuchung wird in NRW durch die „Verwal- tungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG und 2009/147/EG zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)“ (MKULNV 2016A) prä- zisiert. Diese gibt vor, welche Bestandteile maßgeblich und damit im Rahmen einer FFH - Verträglichkeitsuntersuchung zu betrachten sind. Maßgeblich sind gemäß Ziffer 4.1.3.1 der VV-Habitatschutz alle im gebietsbezogenen Standarddatenbogen und in der Gebietsbe- schreibung gelisteten signifikanten Vorkommen von Lebensräumen nach Anhang I FFH- RL sowie alle signifikanten Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL. Nicht signifikant (und damit für die Bewertung der Beeinträchtigung nicht von Bedeutung) sind solche Vor- kommen, die im Standarddatenbogen des LANUV in ihrer Gesamtbewertung mit einem „D“ (geringste Bedeutung) gekennzeichnet sind. Zusätzlich von Relevanz für die Bewertung der Beeinträchtigung sind jene Arten, die für vor- kommende Lebensräume des Anhangs I FFH -RL besonders charakteristisch sind (sog. „charakteristische Arten“). LAMPRECHT & TRAUTNER (2007) schreiben hierzu: „Die Beein- trächtigung von charakteristischen Arten eines Lebensraumtyps kann Bestandteil und Indi- kator einer erheblichen Beeinträchtigung dieses Lebensraumes sein, indem die Habitat - Seite 11/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Funktion des Lebensraums für diese Arten eingeschränkt wird und sich dadurch der Erhal- tungszustand des Lebensraumtyps verschlechtert.“ Die charakteristischen Arten für Lebens- raumtypen in Nordrhein-Westfalen sind im Leitfaden „Berücksichtigung charakteristischer Ar- ten der FFH -Lebensraumtypen in der FFH -Verträglichkeitsprüfung“ (MKULNV 2016B) zu- sammengestellt. Bei der FFH -Verträglichkeitsuntersuchung/-prüfung ist zu beachten, dass sie gebietsbezo- gen und nicht projektbezogen ist. Das bedeutet, dass die Beeinträchtigungen, die von einem Projekt ausgehen, nur insoweit relevant sind, wie sie die maßgeblichen Bestandteile der Er- haltungsziele bzw. des Schutzzwecks d es FFH-Gebiets betreffen. Beeinträchtigungen, die darüber hinausgehen, finden zwar auf anderen Wegen Berücksichtigung (z. B. im Zuge der Eingriffsregelung nach § 13 ff. BNatSchG oder bei der Prüfung artenschutzrechtlicher Be- lange nach § 44 ff. BNatSchG), s ind jedoch nicht Gegenstand der FFH -Verträglichkeitsun- tersuchung. Seite 12/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 2 Beschreibung des Schutzgebietes und der für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 2.1 Verwendete Quellen Die folgende Übersichtbeschreibung des FFH -Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ basiert im Wesentlichen auf folgenden Quellen: • Sach- und Grafikdaten zum FFH-Gebiet: http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-melde- dok/de/downloads (SDB: Juni 2021) • Informationsdienste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord- rhein-Westfalen (LANUV) https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/daten-und-informationsdienste/infosysteme-und-da- tenbanken • FischInfo: Auskunftssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV): http://46.245.220.6/fischinfo_auskunft/fischinfo_ab- frage.html (Zugriff am 03.08.2022) • Maßnahmenkonzept zu dem Natura 2000-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ mit Bestandsbeschreibung und Benennung von Maßnahmen bezogen auf die Erhaltungsziele (MULNV 2020, erstellt vom LANUV NRW) • verschiedene Berichte der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) aus dem Zeitraum 2013-2021 (www.iksr.org) • Fachliteratur zur Ökologie der Arten (s. Kap. 2.4) • Fachliteratur zur Wiederansiedlung des Maifisches und des Nordseeschnäpels (s. Kap. 2.4.3 und 2.4.7) 2.2 Übersicht über das Schutzgebiet Das FFH -Gebiet DE 4405 -301 „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ gehört zur atlantischen biogeografischen Region Nordrhein-Westfalens. Es umfasst eine Gesamtfläche von 2.336,22 ha. Das FFH-Gebiet setzt sich aus 19 Schutzzonen zusam- men, die durch nicht gemeldete Abschnitte voneinander getrennt sind: 1) Rhein bei Bad Honnef, Rhein-Sieg-Kreis, von Rhein-km 640,2 bis Rhein-km 644,6; (BR Köln) 2) Rhein bei Bad Honnef Rhein an den NSG "Siegmündung" und "Herseler Werth" (BR Köln) 3) Rhein bei Niederkassel, Rhein-Sieg-Kreis, rechtes Rheinufer, von Rhein-km 663,7 bis Rhein-km 666,4 (BR Köln) 4) Rhein bei Niederkassel Rhein am NSG "Lülsdorfer Weiden" und an der Sürther Aue (BR Köln) 5) Rhein im Bereich "Weißer Bogen" (BR Köln) 6) Rhein am NSG "Rheinaue Worringen-Langel“ (BR Köln) 7) Rhein am NSG "Urdenbacher Kämpe" und "Zonser Grind" (BR Düsseldorf) 8) Rhein am NSG "Uedesheimer Rheinbogen" (BR Düsseldorf) Seite 13/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 9) Rhein am NSG "Ilvericher Altrheinschlinge" (BR Düsseldorf) 10) Rhein am NSG "Die Spey" (BR Düsseldorf) 11) Rhein am NSG "Rheinaue Walsum" (BR Düsseldorf) 12) Rhein am NSG "Rheinvorland im Orsoyer Rheinbogen" (BR Düsseldorf) 13) Rhein am NSG "Rheinvorland bei Perrich" (BR Düsseldorf) 14) Rhein an den NSG "Bislicher Insel" und "Bislich-Vahnum" (BR Düsseldorf) 15) Rhein an den NSG "Gut Grind" und "Hübsche Grändort" (BR Düsseldorf) 16) Rhein am NSG "Reeser Schanz" (BR Düsseldorf) 17) Rhein am NSG "Grietherorter Altrhein" (BR Düsseldorf) 18) Rhein an der "Dornickschen Ward" (BR Düsseldorf) 19) Rhein an den NSG "Emmericher Ward" und "Salmorth"(BR Düsseldorf) Die geplante Wasserentnahmestelle bei Dormagen befindet sich außerhalb des FFH -Ge- biets zwischen den Abschnitten 6) und 7) (Abb. 16). Die gemeldeten Teilstrecken umfassen in der Regel die Hälfte des Stromquerschnittes vom Ufer bis zur Hauptfahrrinne. An wenigen Stellen ist der Strom beidseitig geschützt. In den meisten Fällen grenzen landseitig Naturschutzgebiete an. Diese Rhein -Abschnitte besitzen eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch -, Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH -Richtlinie aufge- führten Wanderfische, aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potenziell Steinbei- ßer. Die ausgewählten Abschnitte umfassen F lach- und Ruhigwasserzonen in Buhnenfel- dern. Die Sohle ist dort kiesig bis sandig und weist in den ruhigsten Bereichen eine feinkör- nige, z.T. organische Auflage auf. Naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern mit Kolken und Gumpen bieten Wanderfischen Ruhelager vor dem Aufstieg und Rückzugs- gebiete bei Hochwasser. In einzelnen Bereichen wurde die Hauptfahrrinne als Wanderstre- cke ergänzend einbezogen. Die 19 geschützten Bereiche verteilen sich über eine gesamte Stromlänge von ca. 225 km von der niederländischen Grenze bei Emmerich (Strom-km 865,5) bis Rheinland-Pfalz süd- lich von Bad Honnef (Strom-km 640,2) (Tab. 1). Seite 14/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Tab. 1: Übersicht über die Längen der geschützten Stromabschnitte RB Köln km 640,2 bis 710,31) RB Düsseldorf km 715,8 bis 865,52) Gesamt Gesamtlänge mit Unterbrechungen 70,1 km 149,7 km 225,3 km Länge der geschützten Abschnitte 28,6 km 76,65 km 105,25 km Länge der beidseitig geschützten Abschnitte 3,35 km 12,4 km 15,75 km Länge der entweder vom linken oder vom rechten Ufer bis zur Strommitte geschützten Abschnitte 25,25 km 74,85 km 100,1 km 1) Ordnungsbehördliche VO zur Festsetzung des Fisch- und Laichschonbezirks „Rhein-Fischschutzzo- nen zwischen Emmerich und Bad Honnef“, Teilabschnitt Regierungsbezirk Köln, 30.03.2006 2) Ordnungsbehördliche VO zur Festsetzung des Fisch- und Laichschonbezirks „Rhein-Fischschutzzo- nen zwischen Emmerich und Bad Honnef“, Teilabschnitt Regierungsbezirk Düsseldorf, 01.06.2006 Die 19 Schutzzonen decken ca. 47 % der Stromlänge ab. Darunter ist in 15 % der Schutz- zonen der gesamte Stromquerschnitt geschützt, in den übrigen 85 % ist jeweils eine Strom- hälfte vom Ufer bis zur Hauptfahrrinne geschützt. Nach Abzug der nicht geschützten Ab- schnitte und Stromhälften umfasst das FFH -Gebiet ca. 27,5 % der Rheins zwischen Em- merich und Bad Honnef. 2.3 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das Schutzgebiet Für die Meldung des Gebietes sind die folgenden Lebensraumtypen und Arten ausschlag- gebend: • Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), • Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (6210), • Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwälder (*91E0, prioritärer Lebensraumtyp), • natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150), • feuchte Hochstaudenfluren (6430), • Magere Flachlandmähwiesen/Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510), • Meerneunauge, • Flussneunauge, • Steinbeißer, • Lachs, • Maifisch, • Groppe. Dem Schutzzieldokument des Gebiets zufolge 1 ist der Rhein in Nordrhein -Westfalen von maßgeblicher Bedeutung für die Fischfauna in den Fließgewässersystemen von Ruhr, Lippe, 1http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis- ten/meldedok/DE-4405-301 Seite 15/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Wupper oder Sieg sowie für die des Mittel - und Oberrheins mit den Zuflüssen Ahr, Mosel und Main. Das ausgewiesene Gebiet sichert den Zu - und Abzug der Langdistanzwanderer und damit deren Populationen in den genannten Nebenflüssen des Rheins. Die Rheinabschnitte besitzen eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch -, Nah- rungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wanderfische, aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potenziell Steinbeißer. Die disjunkten Schutzzonen wurden nach dem sog. Stepping-Stone-Ansatz abgegrenzt. Die einzelnen Trittsteine sollen für das gesamte Fließgewässersystem des Rheins und für alle als Erhaltungsziele festgelegten Rundmaul- und Fischarten die nötige Habitatverflechtung für den Aufstieg der Adulten, die Abwanderung und Ernährung der Jungtiere und potenziell auch Laichhabitate (Groppe, Flussneunauge, Steinbeißer) sichern. Die ungestörten Flach - und Ruhigwasserzonen sowie Kolke sind ausschlaggebend für die Erfüllung dieser ökologi- schen Funktionen. Diese Flächen müssen in ihrer Vernetzung großräumig erhalten und wei- terentwickelt werden. Dazu sind Konzepte zur Gestaltung von Buhnenfeldern, Anbindung von Auenbereichen und darin liegenden Stillgewässern und zur naturnahen Gestaltung von Flussmündungen hilfreich. Kleinräumigen Baumaßnahmen ist gegenüber großräumigen der Vorzug zu geben, sofern im Zuge der rechtlich zulässigen Nutzungen des Rheins solche erforderlich sind.1 Seite 16/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 2.3.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Folgende Lebensraumtypen des Anhangs I sind im FFH -Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ geschützt: Tab. 2: Lebensraumtypen des Anhangs I im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Em- merich und Bad Honnef“ EU- Code Lebensraumtyp Erhaltungszustand der Strukturen und Funktionen Gesamtbeurteilung Fläche [ha] 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation mit einjähriger Vege- tation B B 166,0165 3150 Natürliche eutrophe Seen und Al- tarme C C 0,0091 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien C C 0,6164 6430 Feuchte Hochstaudenfluren B C 0,0025 6510 Magere Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesenknopf-Sil- genwiesen B C 3,2238 *91E0 Erlen-Eschen- und Weichholz- Auenwälder B B 86,3028 Erhaltungszustand: B = gut; C = mittel bis schlecht Die Gesamtbeurteilung drückt die Bedeutung des Gebiets für die Erhaltung des Lebensraumtyps aus. B= hoch; C= mittel bis gering Quellen: Standard-Datenbogen (Stand 2021), Natura2000 Meldedok NRW http://natura2000-meldedok.natur- schutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-4405-301 Die Ordnungsbehördlichen Verordnungen über die Festsetzung des Fisch- und Laichschon- bezirks „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ der BEZIRKSREGIE- RUNG DÜSSELDOrf (2005) und BEZIRKSREGIERUNGEN KÖLN (2006) sind zum Schutz des FFH- Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ erlassen worden2. Diese Verordnungen schützen den Strom als Lebensraumtyp „Flüsse mit Schlammbänken mit einjähriger Vegetation“ (3270). Die Lebensraumtypen der Aue (Wiesen, Wälder, Altarme) werden darin nicht erwähnt. Stromabwärts beträgt der Abstand vom geplanten Entnahmebereich zur Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ ca. 3,4 Strom -km. Den Graphikdaten des LANUV zu den Natura2000 Lebensraumtypen (Stand: Juli 2015) zufolge kommen dort in der Aue die Lebensraumtypen Magere Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwie- sen (6510) und Weichholzauenwälder (*91E0) vor. Die Entfernung zu den nächstgelegenen 2 OVO BR Düsseldorf vom 11.02.2005, geändert am 01.06.2006 Seite 17/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Flachland-Mähwiesen beträgt ca. 3,7 km (Luftlinie), der Abstand zu den nächstgelegenen Weichholzauenwäldern beträgt ca. 3 km (Luftlinie). Nach Süden endet die nächstgelegene Schutzzone „Worringen-Langel“ ca. 2,4 km stromaufwärts der geplanten Wasserentnahme- stelle. Terrestrische Lebensraumtypen sind dort nicht ausgebildet. Au fgrund dieser Entfer- nungen wird an dieser Stelle auf eine ausführliche allgemeine Beschreibung der terrestri- schen Lebensraumtypen Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) und Weichholzauenwälder (*91E0) verzichtet. 2.3.1.1 Lebensraumtyp Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p. Kennzeichnend ist das Auftreten von einjährigen Fluren aus stickstoffliebenden Pflanzen, die sich auf trockenfallenden, schlammigen Ufern entwickeln. Der Lebensraumtyp ist an Tief- landflüssen mit geringem Gefälle und großen Wasserstandschwankungen ausgebildet. Eine intensive und naturnahe Dynamik ist erforderlich, damit vegetationsfreie Bereiche im Ufer- saum aufrechterhalten bleiben können. Die Ausbildung des Lebensraumtyp s ist an das Vorhandensein von flachen, unverbauten Ufern gebunden. In natürlichen Auen verlagern sich die Schlammbänke nach Hochwasser- ereignissen. Sand - und Schlammbänke entstehen an Gleitufern aus dem Material, das stromaufwärts an Prallufern erodiert wu rde. Am Niederrhein lagern sich die erforderlichen feinkörnigen Sedimente stattdessen häufig in den strömungsberuhigten Buhnenfeldern ab. Der Lebensraumtyp zeichnet sich durch den Wechsel einer aquatischen und einer semiter- restrischen Phase aus. Im Winterhalbjahr sind die Standorte überspült. Die charakteristische Vegetation setzt sich aus einjährigen Arten zusammen, die sich erst entwickeln, wenn sich das Wasser zurückzieht. Zu den charakteristischen Taxa gehören Arten und Gesellschaften der pflanzensoziologischen Verbände Chenopodion rubri und Bidention. Der Hinweis (p.p.) weist darauf hin, dass nicht alle mit Beständen des Chenopodion rubri oder des Bidention bewachsenen Standorte zum Lebensraumtyp gehören, sondern nur diejenigen, die durch die beschriebene Dynamik charakterisiert sind. Je nachdem wie schnell und wie lange die sommerliche Trockenphase ausfällt, gelangen unterschiedliche Arten im jeweiligen Jahr zur Dominanz. Neben der typischen Vegetation gehören insbesondere spezialisierte Laufkäfer- arten zur charakteristischen Lebensgemeinschaft der Schlammbänke des Typs 3270. Erhaltungsziele des Lebensraumtyps 32703 „Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederher- stellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben ins- besondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. • Erhaltung von schlammigen bis kiesiegen Ufern und Schlammbänken mit einjähriger Ve- getation aus Zweizahn-Knöterich-Melden- (Bidention tripartitae) und Flußmelden- 3http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis- ten/meldedok/DE-4405-301 Seite 18/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Gesellschaften (Chenopodion rubri) mit ihrer lebensraumtypischen Kennarten- und Struk- turvielfalt* entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps** • Erhaltung der naturnahen Uferstruktur, mindestens mit Einstufung der Gewässerstruktur von 3 (mäßig verändert) und einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik • Erhaltung des Lebensraumtyps mit seinen typischen Merkmalen (Abflussverhalten, Ge- schiebehaushalt, Fließgewässerdynamik, Anschluss von Nebengewässern und hydrauli- sche Auenanbindung) als Habitat für seine charakteristischen Arten [im Gebiet bekannte CA]*/*** • Erhaltung einer hohen Wasserqualität (insbesondere bzgl. Schadstoffen) und eines natur- nahen Wasserhaushaltes • Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen • Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumes • Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere aufgrund • seiner Bedeutung als eines der fünf größten Vorkommen in der FFH-Gebietskulisse in der atlantischen biogeographischen Region in NRW, • seiner Bedeutung im Biotopverbund zu erhalten. * Merkmale für einen guten Erhaltungszustand von LRT -Flächen siehe Bewertungsmatrix http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/de/anleitung/3270 ** LUA (LRT 2001) Merkblatt 34 LUA -Merkblatt Nr. 34: Leitbilder für mittelgroße bis große Fließgewässer in NRW *** aktuell bekannte Vorkommen von charakteristischen Arten des LRT im Gebiet: Charadrius dubius Geeignete Erhaltungsmaßnahmen • Erhaltung vegetationsarmer, schluffiger, sandiger und kiesiger Ufer und Schlammbänke • Maßnahmen zur Verbesserung der Sohlstruktur, Breiten / und Tiefenvarianz mit oder ohne Änderung der Linienführung • Entfernung von künstlichen Sohl- und Uferbefestigungen; ggf. Einbringen von Strömungs- lenkern • Zulassen eigendynamischer Entwicklungen • Unterlassung von stofflich belasteten Einleitungen • Regelung nicht schutzzielkonformer Freizeitnutzung • Unterlassung eines zu intensiven Viehtritts“ 2.3.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Im Standard-Datenbogen und in den Sachdaten des LANUV zum Gebiet werden die Arten Meerneunauge, Flussneunauge, Steinbeißer, Lachs, Mai fisch und Groppe als Erhaltungs- ziele benannt. Seite 19/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Der Bitterling wird nur in den Ordnungsbehördlichen Verordnungen über die Festsetzung des Fisch- und Laichschonbezirks „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ der BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2006) und BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2006) benannt. Die Art wird weder im Standard -Datenbogen noch in den Sachdaten des LANUV zum Gebiet erwähnt. Aus diesem Grund werden in Tab. 3 keine Angaben zu ihrem Erhal- tungszustand gemacht (s. unten). Zusätzlich zu den in Tab. 3 genannten Arten kommen im Rhein aktuell der Rapfen (Aspius aspius) und der Nordseeschnäpel (*Coregonus oxyrinchus) vor. Der Rapfen ist im Rhein nicht heimisch und wurde deshalb von den Fachbehörden nicht als Erhaltungsziel eingestuft. Der Nordseeschnäpel wird aus Gründen, die im Kap. 2.4.7 (S. 33) erläutert werden, in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung berücksichtigt. Der Rhein besitzt ein Potenzial für die Wiederansiedlung des Europäischen Störs (*Acipen- ser sturio, prioritäre Art des Anhangs II) (RHFV 2010). Nach einer internationalen Vereinba- rung konzentrieren sich die Bemühungen zur Regeneration eines Vorkommens des Störs in Deutschland zunächst auf die Elbe, da die Voraussetzungen dort am günstigsten sind (IKSR 2013, Fachbericht 206, S. 33). Im Jahr 2020 wurde der „Erste Aktionsplan für den Europäi- schen Stör am Unterrhein“ veröffentlicht (VISSER et al. 2020). Aufgrund des langen Umset- zungshorizonts des Projektes wird der Stör vorsorglich behandelt. Die folgenden 6 bzw. mit dem Bit terling 7 Rundmaul- bzw. Fischarten sind im FFH -Gebiet „Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ geschützt. Seite 20/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Tab. 3: Arten des Anhangs II im Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ EU- Code Deutscher Art- name Wissenschafticher Artname Status Abundanz Erhaltungs- zustand Gesamtwert 1095 Meerneunauge Petromyzon marinus c selten C B 1099 Flussneunauge Lampetra fluviatilis c selten C C 1102 Maifisch Alosa alosa c vorhanden C C 1106 Atlantischer Lachs Salmo salar c selten C B 1134 Bitterling Rhodeus sericeus amarus ? ? ? ? 1149 Steinbeißer Cobitis taenia p selten C C 1163 Groppe Cottus gobio s.l. p häufig C C Status: p = stationär, keine weiten Wanderungen / c = weite Wanderungen Der Gesamtwert drückt die naturschutzfachliche Bedeutung der Vorkommen im Gebiet für die Erhaltung der Art aus. Quellen: FFH-Sachdaten (Stand 2017, letzter Zugriff Juni 2022) Standard-Datenbogen (Stand 2021) 2.3.3 Charakteristische Arten Die Auswahl der charakteristischen Arten für die Lebensraumtypen im FFH -Gebiet Gebiet erfolgt gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebensraumtypen in der FFH -Verträglichkeitsprüfung“ ( MKULNV 2016 A). Demnach sind ausschließlich jene Arten als charakteristische Arten zu betrachten, für deren Vorkom- men im FFH-Gebiet ernst zu nehmende Hinweise bestehen, die eine Empfindlichkeit gegen- über den Wirkfaktoren des Projektes aufweisen, die einen hohen Bindungsgrad an den ent- sprechenden Lebensraumtyp besitzen und/oder Struktur-/Habitatbildner sind. Im vorliegen- den Fall sind ausschließlich jene charakteristischen Arten prüfrelevant, die grundsätzlich Empfindlichkeiten gegenüber den in Kap. 3.2 hergeleiteten Wirkfaktoren besitzen können. Zudem müssen die Empfindlichkeiten de rart ausgeprägt sein, dass sich Auswirkungen auf Lebensraumtypen ergeben können, da nicht die charakteristische Art selbst maßgeblich ist, sondern die ökologischen Wirkbeziehungen zum Lebensraumtyp. Im vorliegenden Fall sind entsprechend nur jene Arten prüfrelevant, die Aktionsräume von mindestens 2,4 km aufwei- sen. Vorkommenshinweise von Arten (vgl. FROELICH & SPORBECK 2022B), die die benannten Kriterien erfüllen und gemäß MKULNV (2016A) als charakteristische Arten sein können, lie- gen für die folgenden Arten vor: - Europäischer Biber (Castor fiber) (LRT 3150 und 91E0), - Knäkente (Spatula querquedula) (LRT 3150), - Krickente (Anas crecca) (LRT 3150), Seite 21/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) - Löffelente (Spatula clypeata) (LRT 3150), - Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) (LRT 3150), - Schnatterente (Mareca strepera) (LRT 3150), - Tafelente (Aythya ferina) (LRT 3150), - Wendehals (Jynx torquilla) (LRT 6210). Lediglich der Europäische Biber (Castor fiber) (LRT 3150 und 91E0) kann die zuvor benannten Kriterien erfüllen. Hinweise auf ein etwaiges Vorkommen im FFH-Gebiet ergeben sich durch die auf übergeordneter Messtischblattebene gelisteten Nachweise (s. z.B. LWL 2022). Es ist jedoch zu konstatieren, dass Betroffenheiten im vorliegenden Fall aufgrund der Art und der Durchführung des Vorhabens von vorneherein ausgeschlossen werden können. Der Biber träte allenfalls als seltener Nahrungsgast auf (Bauten liegen im Bereich der Entnahmestelle nicht vor). Zudem ist die vorwiegend nacht- und dämmerungsaktive Art sehr störungstolerant. Der Biber sowie auch sämtliche weiteren o. g. Arten besitzen somit keine nennenswerten Emp- findlichkeiten gegenüber den spezifischen Wirkfaktoren des Projektes oder Betroffenheiten dieser Arten stünden eindeutig in keinerlei Zusammenhang mit den Lebensraumtypen des FFH-Gebietes. 2.4 Allgemeine Informationen über den Zustand der Fischfauna Eine aktuelle Einschätzung des Zustands der Fischpopulationen im Schutzgebiet lässt sich aus den Bewertungsergebnissen der Qualitätskomponente „Fische“ nach WRRL ableiten (IKSR 2021, Fachbericht 279). Die 19 Fischschutzzonen des FFH-Gebiets verteilen sich über den WRRL-Abschnitt „Niederrhein“ mit den 4 Wasserkörpern Niederrhein 1 bis 4 (vgl. IKSR 2021, Fachbericht 279, S. 32). Die WRRL -Bewertung bezieht sich auf die Gesamtstrecke des Rheins. Die 19 Abschnitte des FFH-Gebiets wurden wegen ihres höheren Habitatreich- tums ausgewählt und dürften einen besseren strukturellen Zustand aufweisen. Der allge- meine Zustand der Fischpopulationen, der an 32 Probestellen innerhalb und außerhalb des FFH-Gebiets erfasst wird, dürfte hingegen im Grundsatz übertragbar sein. Der Rhein ist nach WRRL als erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft worden. Sein ökologisches Potenzial verschlechtert sich stromabwärts von „mäßig“ (3) im Abschnitt Bad Honnef- Düsseldorf auf „unbefriedigend“ (4) im Abschnitt von Düsseldorf bis zur niederländi- schen Grenze. Seit den 1980er Jahren hat die Fischdichte im gesamten Rhein stark abge- nommen und ist trotz großen jährlichen Schwankungen seit 1993 im Trend annähernd stabil (SCHÜTZ 2007). Diese Entwicklung wird auf die Verbesserung der Gewässergüte im Rhein und seinen Zuflüssen zurückgeführt, die einen entsprechenden Rückgang der organischen Substanz und damit des Nahrungsangebots im Zeitraum 1984 bis 1993 zur Folge hat te (IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 60). Die bessere Wasserqualität des Rheins hat dazu geführt, dass − zumindest bezogen auf den gesamten Rhein − das historische Fischartenspektrum wieder fast vollständig ist. Der Nie- derrhein weist mit 22 Arten zusammen mi t dem Mittelrhein langjährig die geringsten Arten- zahlen im Rheinsystem auf. Dies ist zum einen auf die größere Naturnähe von Teilen des Seite 22/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Oberrheins und zum anderen auf das Vordringen von Meer- und Brackwasserarten im Del- tarhein zurückzuführen. Im Niederrhei n ist die allochthone Schwarzmundgrundel mit ca. 25,6% aller erfassten Individuen eindeutig dominant, gefolgt von der Ukelei, der Aland und Rotauge und subdominant die Arten Flussbarsch, Nase und Aal. Die übrigen Arten machen gemeinsam weniger als 3,2% der Fischmengen aus (IKSR 2021, Fachbericht 279, S. 32). Bei der Auswertung dieser Angaben ist zu berücksichtigen, dass Fischbestandsaufnahmen in großen Flüssen nach WRRL-Standards mit der Methode der ufernahen Elektrobefischung durchgeführt werden. Bei diese r Methode werden Wanderfische, die nur für kurze Zeit an den Probestellen anwesend sind, meistens nicht registriert. Eine aussagekräftige Erfassung ist nur an Engstellen wie Staustufen mit Fischpässen, insb. beim Einsatz von dauerhaften Monitoringeinrichtungen (z.B. Videoüberwachung) möglich (IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 68). Da der Niederrhein keine Staustufen aufweist, sind geeignete Monitoringanlagen in die- sem Abschnitt nicht vorhanden. 2.4.1 Meerneunauge, Petromyzon marinus Das Meerneunauge wird in Nordrhein-Westfalen als „vom Aussterben bedroht“ (RL 1) ein- gestuft (KLINGER et al. 2010). Sein Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Region Nordrhein- Westfalen wird als „ungünstig/unzureichend“ bewertet4. Das Meerneunauge ist das größte, in Europa vorkommende Neunauge. Adulte werden ca. 90 cm lang. Die Art ist in Europa verbreitet. In Deutschland steigt es zum Laichen in Rhein, Ems, Weser und Elbe sowie in deren Nebenflüsse tief ins Landesinnere auf. 4http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/anhang- b/fische Seite 23/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 1: Meerneunauge Bildquelle: MAITLAND (2003): S. 36 Meerneunaugen steigen in der Regel im Spätwinter (Februar und März) auf. Während der Laichwanderung sind sie ausschließlich nachtaktiv. Die Fortpflanzung findet von Mai bis Juli statt. Die Elterntiere sterben wenige Wochen nach dem Laichen. Die Eier werden in 40 bis 60 cm Wassertiefe in Laichgruben abgegeben, die in Bereichen mit stärkerer Strömung (1-2 m/sec) und überwiegend kiesigem Grund angelegt werden (u.a. MAITLAND 2003). Die Larven (sog. Querder) schlüpfen nach drei bis vier Wochen und graben sich flussabwärts in geringer Entfernung vom Laichplatz in feinsandigen bis schlammigen Substraten ein. Bei starken Hochwässern können sie mit dem Sediment in größeren Entfernungen verteilt wer- den (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 79). Die Tiere haben nur Überlebenschancen, wenn sie in geeignete Aufwuchshabitate mit feinkörnigen, nicht trockenfallenden Substraten einge- schwemmt werden. Da dieses selten der Fall ist, sind bereits wenige Kilometer unterhalb der Laichplätze kaum noch Querder nachweisbar (SCRIBNER & JONES 2002). Die Larven ernäh- ren sich als Filtrierer von vorbeiziehenden Detrituspartikeln und Mikroorganismen. Nach fünf bis acht Jahren findet die Metamorphose statt. Die Jungtiere verbleiben in der Regel einige Monate im Süßwasser. Die Wanderung zum Meer findet im folgenden Frühling statt. Die Tiere sind dann ca. 12 bis 15 cm lang und nehmen während der Wanderung keine Nahrung auf (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 19). Bis zum Erreichen der Geschlechtsreife nach ca. 20 bis 30 Monaten halten sie sich im Meer auf. Dort leben sie parasitär vom Blut und Gewebe anderer Fische, an denen sie sich festsaugen. Sie ernähren sich auch von toten Fischen. Anschließend kehren die geschlechtsreifen Meerneunaugen zur Reproduktion in die Fließ- gewässer zurück. Seite 24/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Das Meerneunauge war im Rhein von jeher seltener als das Flussneunauge. Historische Vorkommensangaben sind daher spärlicher. Von den beiden über lange Distanzen wandern- den Neunaugenarten stellt das Meerneunauge eindeutig die seltenere Art dar. Da die Wan- derungen über relativ kurze Zeiträume stattfinden, sind Meerneunaugen in Befischungser- gebnissen kaum vertreten. Bei einem Fischmonitoring an der Wasserentnahme für das Kern- kraftwerk Philippsburg wurden 2010 innerhalb weniger Stunden mehrere Tause nd abwan- dernde Meerneunaugen gezählt (IKSR 2013, Fachbericht 206, S. 4). Die Meerneunaugen, die an Monitoringeinrichtungen am Oberrhein gezählt werden, können nur über den Nieder- rhein dorthin gelangt sein. Aus diesem Grund ist auch ohne konkrete Nachweise sicher, dass das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ zum Habi- tatverbund des Meerneunauges gehört. Erhaltungsziele Meerneunauge5 • Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Flüsse mit gut überströmten, kiesigen, sandigen und schlammigen Habitaten. • Verbesserung der Durchgängigkeit. • Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung, bzw. Reduzierung und Verhinde- rung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstrei- fen. • Extensivierung der Bewirtschaftung im weiteren Uferbereich. • Anbindung derzeit noch nicht erreichbarer Laich- und Querderhabitate. 2.4.2 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis Das Flussneunauge wird in Nordrhein-Westfalen als „gefährdet“ (RL 3) eingestuft (KLINGER et al. 2010). Sein Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Region Nordrhein- Westfalen wird als „ungünstig/unzureichend“ bewertet, seine Zukunftsaussichten werden als „günstig“ angegeben (Referenz http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh- bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/anhang-b/fische). „Im zuletzt im Juni 2021 aktualisierten Standarddatenbogen (SDB) wurde der Erhaltungszu- stand des Flussneunauges mit „gut“ bewertet. Da das Monitoring der Art zuletzt insbeson- dere in den großen, besiedelten Zuflüssen auf enorme Bestandseinbrüche hinweist ist nicht mehr von einem guten Erhaltungszustand auszugehen“ (MULNV 2020, S. 16). Das Flussneunauge ist in den Küstengewässern von Nord- und Ostsee verbreitet und steigt zur Reproduktion in nahezu alle größeren Fließgewässer auf. Der Aufstieg der geschlechtsreifen Flussneunaugen findet im Rhein in den Wintermonaten, das Laichen nach der Winterruhe in März bis April statt ( LELEK & BUHSE 1992, S. 51). 5http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis- ten/meldedok/DE-4405-301 Seite 25/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Während des Aufstiegs wird keine Nahrung aufgenommen. Die Elterntiere sterben nach dem Laichen. Die Eier sind klebrig und werden in Laichgruben abgegeben. Nach dem Schlüpfen graben sich die Larven in geringer Entfernung vom Laichplatz in feinkörnigen Substraten ein. Bei starken Hochwässern können sie mit dem Sediment in größeren Entfernungen verteilt werden. Die Tiere haben nur Überlebenschancen, wenn sie in geeignete Aufwuchshabitate eingeschwemmt werden (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 79). Nach 4 bis 5 Jahren findet die Meta- morphose zur schwimmfähigen Form im Spätsommer statt. Die Tiere halten sich im Winter im Fluss auf und schwimmen mit dem folgenden Frühlingshochwasser in Richtung Meer. Die Präadulten nehmen im Süßwasser keine Nahrung auf. Erst im Meer ernähren sie sich von anderen Fischen (ebd., S. 19). Auf der Nahaufnahme sind die augenförmigen Kiemenöffnun- gen und der Saugmund erkenn- bar, mit dessen Hilfe sich die Neunaugen an Fischen festsau- gen, um sich von ihrem Fleisch zu ernähren. Die Hauptlaichgebiete des Flussneunauges liegen in den rechtsrheinischen Nebenflüssen. Von dort aus wird die Brut auch in den Rhein verdriftet, wo die Jungtiere in den Buhnenfel- dern, die im Sommer nicht trockenfallen, aufwachsen können. An veränderten Ufern laichen Flussneunaugen auch an den Buhnenköpfen (Quelle: s. Fußnote 1). Flussneunaugen sind aus denselben Gründen wie Meerneunaugen in Monitoring-Ergebnissen unterrepräsentiert (s. oben). Abb. 2: Flussneunauge Bildquelle: MAITLAND (2003), S. 9 Seite 26/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Erhaltungsziele Flussneunauge6 • Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Bereichen und Feinsedimentbereichen. • Verbesserung der Durchgängigkeit. • Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung, bzw. Reduzierung und Verhinde- rung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstrei- fen. • Extensivierung der Bewirtschaftung im weiteren Uferbereich. • Verzicht auf Sohlräumung. • Anbindung derzeit noch nicht erreichbarer Laich- und Querderhabitate. 2.4.3 Maifisch, Alosa alosa Der Maifisch gehört zur Familie der Heringsartigen. Er kann bis zu 70 cm lang werden und war früher im Rhein einer der wichtigsten Wirtschaftsfische. Maifische stiegen auch in die Sieg und die Mosel auf. Am Anfang des 20. Jahrhunderts ist der Rheinbestand weitgehend zusammengebrochen. Als Ursachen kommen in erster Linie die Überfischung und der Bau von Sperrwerken im Rheindelta in Frage (DE GROOT 2002). Maifische halten sich die meiste Zeit ihres Lebens im Meer auf und steigen ab März/April zur Reproduktion in große Ströme auf. Zuvor halten sie sich eine Zeitlang im Brackwasser der Strommündung auf, um Nahrung aufzunehmen. Während der Aufwärtswanderung nehmen sie keine Nahrung auf. Die Aufstiegsstrecke kann bis über 700 km lang sein. Die Maifische treffen in die Laichge- biete meistens im Mai ein. Die Adulten steigen meistens tagsüber auf ( APRAHAMIAN et al. 2003, S. 171) und sammeln sich vor dem Laichen in tieferen, strömungsberuhigten Pools (ACOLAS et al. 2004). Von April bis Juli laichen die Tiere in großen Schwärmen während der Nacht. Als Laichplätze werden mäßig bis stark durchströmte Kiesbetten gewählt. Geeignete Standorte finden sich heute noch im Rhein an unverbauten Gleithängen von Mäanderbögen (LANUV 2011a, S. 15). 6http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis- ten/meldedok/DE-4405-301 Seite 27/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 3: Adulter Maifisch Bildquelle IKSR 2013, Fachbericht 206, S. 29 Im Vordergrund ist ein Radiotransmitter erkennbar, der zur Untersuchung des Wanderver- haltens implantiert wird Die Eiablage findet im freien Wasser in Tiefen von 0,5 bis 3 m statt. Ein Weibchen legt wäh- rend einer Laichperiode 100 000 bis 150.000 Eier ab ( LANUV 2011B, S. 5). Nach dem Lai- chen sterben die meisten Alttiere. Wenige wandern zurück zum Meer. Die ca. 4 bis 4,5 mm großen befruchteten Eier sinken zum Grund. Anders als die Eier vieler Fischarten sind sie nicht klebrig und werden grundnah verdriftet, bis sie sich im Lückensys- tem der Sohle festsetzen. Gut durchlüftete und nicht allzu feinkörnige Substrate sind ent- scheidend, damit die Eier nicht durch Sauerstoffmangel geschädigt werden (APRAHAMIAN et al. 2003, S. 212). Zu den Überlebensraten der befruchteten Eier in natürlichen Gewässern liegen nur wenige Angaben vor. MAITLAND et al. (1995, S. 4) geben eine Größenordnung von 16 % an. Die Larven schlüpfen nach 3 bis 6 Tagen (LANUV 2011B, S. 4) und suchen Berei- che mit schwacher Strömung z.B. in Buhnenfeldern auf. Im Laufe des Sommers wachsen sie zu Jungfischen mit einer Körperlänge von ca. 12 cm heran. Im Herbst wandern die Jung- fische in die Mündungsbereiche der Flüsse hinab. Mit Ausnahme der Eier, die grundnah ver- driftet werden, halten sich Maifische während ihrer Wanderungen sowohl als Adulte als auch als Jungfische in Tiefen von 0,5 bis 1,5 m unter der Wasseroberfläche auf ( APRAHAMIAN et al. 2003, S. 213, ACOLAS et al. 2004). Seite 28/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 4: Maifischschwarm beim Laichen Bildquelle: APRAHAMIAN et al. (2003), S. 63, ursprünglich aus BAGLINIÈRE & ELIE (2000) Im Rahmen eines LIFE-Projektes (2007-2010) und eines LIFE+-Folgeprojektes (2011-2015) wurden zur Wiederansiedlung der Art aufwändige Besatzmaßnahmen im Rhein und in ge- eigneten Rheinzuflüssen durchgeführt (LANUV 2011A, b). Bis 2010 wurden ca. 7,9 Mio. Mai- fischlarven in Frankreich erbrütet, zu Monitoringzwecken markiert und im Rhein ausgesetzt. Im Rahmen des Folgeprojektes wurden weitere 1,5-2 Mio. Brütlinge jährlich ausgesetzt. Pa- rallel wurden die Rückkehrerzahlen im Rahmen eines Monitorings erfasst. Mit einem signifi- kanten Anstieg der Rückkehrer wurde ab 2013 gerechnet. Seit dem Jahr 2016 wird das Wie- deransiedlungsprojekt durch eine Unterstützergemeinschaft aller Rheinanlieger von den Nie- derlanden bis zur Schweiz fortgeführt und weiter Brütlinge unter anderem in der Sieg ausge- setzt (UMWELT.NRW7). Die Nachweise aus den Jahren 2014 und 2015 haben diese Annahme bestätigt (Abb. 5, S. 29). Mittlerweile ist erwiesen, dass sich der Maifisch im Rhein auch eigenständig reprodu- ziert. Im Jahr 2017 konnte erstmals ein aktiver Maifisch -Laichplatz in Rheinland-Pfalz nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen nachgewiesen werden. Im Juni 2022 wurde zu- dem auch der erste ausgewachsene Maifisch seit 60 Jahren in der Sieg in NRW gesichtet (General-Anzeiger 30.06.2022 S. 22). 7https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und-biodiversitaetsstrategie-nrw/wander- fischprogramm/maifisch Seite 29/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 5: Anzahl der Maifischrückkehrer im Rheinsystem (Stand 2015) Bildquelle LANUV (2016) Der Maifisch wird in Nordrhein-Westfalen (noch) als ausgestorben eingestuft (KLINGER et al. 2010). Sein aktueller Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Region Nord- rhein-Westfalen wird zwar als ungünstig/schlecht bewertet, seine Zukunftsaussichten wer- den jedoch als günstig angegeben8. Schutzziele Maifisch9 „Da die Art in NRW derzeit kaum noch zu finden ist, muss zunächst ein Programm zur Wie- dereinbürgerung durchgeführt werden. Für den Erfolg einer Wiedereinbürgerung sind die Passierbarkeit der Flüsse und Mündungs- bereiche, eine gute Wasserqualität und der Schutz, bzw. die Entwicklung geeign eter Laich- habitate Voraussetzung.“ 2.4.4 Atlantischer Lachs, Salmo salar Der Lachs wird im Tiefland Nordrhein-Westfalens als vom „Aussterben bedroht“ (RL 1) und im Bergland als „stark gefährdet“ (RL 2) eingestuft 10 (Die Lachse, die im Bergland laichen, wandern zwar über das Tiefland. Die Diskrepanz zwischen den RL -Einstufungen ist darauf zurückzuführen, dass sich die Bewertung auf die Reproduktionsbestände beziehen und nicht 8http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/anhang- b/fische 9http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis- ten/meldedok/DE-4405-301 Seite 30/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) auf Wanderkohorten bezieht.) (KLINGER et al. 2010). Sein Erhaltungszustand in der atl anti- schen biogeografischen Region Nordrhein -Westfalen wird als ungünstig/schlecht bewertet (siehe Fußnote 8). Abb. 6: Lachse Bildquelle HENDRY & CRAGG-HINE (2003), S. 8 Lachse verbleiben ein bis vier Jahre im Meer. Der Aufstieg zu den Laichgebieten in die Flüsse kann zu unterschiedlichen Jahreszeiten stattfinden. Während des Aufstiegs nehmen Lachse keine Nahrung auf und zehren von den Fettreserven, die sie im Meer gebildet haben. Während des Aufstiegs werden zur Rast strömungsberuhigte Flussbuchten mit sandigem Grund sowie gleichmäßig abfallende von einer vorgelagerten Sandbank vom Hauptstrom abgeschirmte Uferbereiche (sog. Lachstrifte) aufgesucht. Aufsteigende Lachse sind kräftige Schwimmer. Einigen Individuen gelangen sogar das Überwinden der Rheinfälle bei Schaff- hausen und das Vordringen vom Bodensee aus in Alpenbäche bis in Höhen von 1.000 m (LELEK & BUHSE 1992, S. 72). Der ursprüngliche Lachsbestand des Rheins gilt als ausgestorben. Die heutigen Vorkommen sind das Ergebnis von Wiederansiedlungsmaßnahmen. Mittlerweile findet in einigen Zuflüs- sen der Sieg in beschränktem Umfang eine erfolgreiche Reproduktion statt, sodass hier all- mählich auf Besatzmaßnahmen verzichtet wird. Sich selbst tragende Populationen sind im Einzugsgebiet des Rheins noch nicht ausgebildet (MKULNV 2015, S. 13). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Trotz der Fortschritte bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Ge- wässern sind viele ursprüngliche Reproduktionsgewässer für Lachse weiterhin nicht erreich- bar. Entlang der Wanderstrecke können Beifänge, illegale Fänge sowie der Fraßdruck von Vögeln und anderen Fischen auf Smolts (zum Meer absteigende Junglachse) zu Verlusten führen. In Jahren mit geringen Abflüssen im Frühling sind hohe Mortalitätsraten in Turbinen von Wasserkraftwerken zu verzeichnen. Problematisch ist die Kolmation der Gewässersohle Seite 31/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) durch anthropogene Feinsedimentbelastungen (PLANUNGSBÜRO ZUMBROICH & UNIVERSITÄT BONN, 2022). Auch die mangelhafte Passierbarkeit der Haringvlietschleusen im Rheindelta gehört zu den noch zu lösenden Problemen. Diese Störung wurde durch die regelmäßige, teilweise Öffnung der Schleuse 2018 verringert (IKSR 2018, Fachbericht 247). Die wichtigsten Laichgebiete in Deutschland, die über den Niederrhein erreichbar sind, be- finden sich im Einzugsgebiet der Sieg und der Ahr (IKSR 2018, Fachbericht 247, S. 54). Der Rhein selbst dient Alt- und Junglachsen als Wanderkorridor. Den zum Meer abwandernden Smolts bieten die Buhnenfelder Nahrungs- und Ruhehabitate. Schutzziele Lachs11 • „Erhaltung und naturnahe Entwicklung von zur Fortpflanzung und für die Junglachse ge- eigneter, sauerstoffreicher, kühler Fließgewässer mit durchströmten Kiesbänken und fla- chen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstrecken (Rauschen). • Sicherung und Förderung der linearen Durchgängigkeit der Gewässer mit natürlicher Ge- wässerdynamik und Geschiebetransport. • Anbindung derzeit noch nicht erreichbarer Laichhabitate in Zuflüssen des Rheins. • Vermeidung der Verstopfung des Kieslückensystems durch Feinsedimente. • Extensivierung der Bewirtschaftung im weiteren Uferbereich. • Verhinderung von Stoffeinträgen in die Gewässer z.B. durch breite, standortgerecht be- pflanzte Uferrandstreifen.“ 2.4.5 Gemeiner Stör, *Acipenser sturio Der Stör ist im Einzugsgebiet des Rheins um die Mitte des 20. Jahrhunderts ausgestorben (TAUTENHAHN & GESSNER 2014, S. 66). Ursprünglich kam im Rhein die Art Acipenser sturio (Atlantischer Stör) vor, die vor ca. 800 Jahren von Acipenser oxyrinchus (Ostsee-Stör) ver- drängt wurde. Beide Arten sind der Stör-Art des Anhangs II der FFH-RL mit dem Code 1101 zuzuordnen (GESSNER 2004). Derzeit konzentrieren sich die Bemühungen um Wiederansiedlung von Acipenser sturio in Deutschland auf die Elbe. In den Niederlanden sind im Jahr 2012 50 junge Störe mit Trans- pondern in der Waal bei Nijmegen und vor Rotterdam ausgesetzt worden (IKRS 2018, Fach- bericht 247). Im Jahr 2020 wurde allerdings auch der „Erste Aktionsplan für den Europäi- schen Stör am Unterrhein“ veröffentlicht. Aus historischen Quellen lässt sich rekonstruieren, dass der Störaufstieg im Rhein in zwei Phasen stattfand. Ein Teil der Störe stieg im Frühling auf und laichte im gleichen Sommer ab. Die übrigen Tiere stiegen im Herbst auf und laichten im folgenden Frühling ab. Während des Aufstiegs verweilten die Störe in kleinen Gruppen an tiefen Stromstellen. Als Laichplätze wurden stark durchströmte Bereiche in größerer Wassertiefe gewählt. Voraussetzung für den Reproduktionserfolg war das Vorhandensein von flacheren Jungfischhabitaten unmittelbar 11http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis- ten/meldedok/DE-4405-301 Seite 32/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) stromabwärts der Laichplätze. Nach 6 Monaten verlagerten sich die Jungstöre zum Brack- wasserbereich des Rheindeltas. Abgesehen vom Laichaufstieg hielten sich die adulten Tiere im Meer auf (RhFV 2010, S. 11ff). Störe erreichen eine Körperlänge von 1,5 bis 3 m. Die Mehrheit der aktuellen Fischaufstiegs- und Abstiegsanlagen sind deshalb für Störe zu klein dimensioniert und nicht passierbar. In einer 2010 durchgeführten Studie über die Erfolgsaussichten einer Wiederansiedlung des Störs im Rhein wird empfohlen, die Versuche zunächst auf den deutschen Niederrhein und das Rheindeltagebiet zu konzentrieren. In dieser Studie wird geschätzt, dass geeignete Ha- bitatstrukturen im deutschen Niederrhein vorhanden sind. Spezielle Erfassungen zu ihrer ge- nauen Lage, Größe und Qualität stehen noch aus (RhFV 2010, S. 81). In einer älteren Studie wurden geeignete Abschnitte zwischen Duisburg und Wesel (Strom -km 828 bis 838 und Strom-km 820 bis 828) identifiziert (Jacob 1996, zit. In Tautenhahn & Gessner 2014, S. 71). Diese Abschnitte liegen zwischen Wesel und Rees. Sie sind z.T. in den Schutzzonen des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ eingeschlos- sen (vgl. S. 4). Ob sich ausreichend große geeignete Habitate in den ausgewiesenen Fisch- schutzzonen befinden, ist derzeit nicht einschätzbar. Der Stör bzw. seine Wiederansiedlung gehören zurzeit nicht zu den Erhaltungs- und Entwick- lungszielen des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Aufgrund des langen Zeitraums bis zur Umsetzung des Vorhabens wird die Art in der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorsorglich berücksichtigt. 2.4.6 Bitterling, Rhodeus (sericeus) amarus Der Bitterling wird weder im Standard-Datenbogen noch in den Sachdaten des LANUV zum FFH-Gebiet erwähnt. Die Art wird jedoch in den Ordnungsbehördlichen Verordnungen der BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2006) und Bezirksregierung Köln (2006) mit explizitem Be- zug auf das FFH -Gebiet „Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ gemeinsam mit den Erhaltungszielen aufgeführt. Bitterlinge erreichen eine Körperlänge von maximal 10 cm. Sie leben in geringer Wassertiefe in stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit üppiger Wasservegetation. Ihre Re- produktion ist am Vorkommen von Großmuscheln der Gattung Unio und Anodonta gebun- den. Die Eier werden von den Weibchen in lebende Muscheln abgelegt. Die Muscheln sau- gen das Sperma der Männchen mit dem Atemwasser an und sorgen somit für die Befruch- tung der Eier. Die Larven und die Jungfische entwickeln sich in der Muschelschale, die sie erst nach ca. 4 Wochen verlassen. Die Jungfische sind dann ca. 1 cm lang. Aufgrund dieser besonderen Reproduktionsstrategie kommen Bitterlinge nur dort vor, wo Großmuscheln le- ben können. Steinige Substrate und Gewässerbereiche mit sauerstofffreien Faulschlamm- schichten werden deshalb gemieden. Der Bitterling ist eine typische Kleinfischart von naturnahen Flussauen mit Flutrinnen, Altar- men und Altwässern (LAVES 2010). Wenn Bitterlinge in den stark strömenden Rhein verdrif- tet werden, haben sie nur Überlebenschancen, wenn sie in strömungsberuhigte Bereiche mit Seite 33/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Großmuscheln eingespült werden. Am Niederrhein konzentrieren sich die Vorkom men von geeigneten Großmuscheln (z.B. Anodonta anatina, Unio pictorum) auf angeschlossene Ha- fenbecken (IKSR 2015, Fachbericht 227, S. 12). Abb. 7: Bitterling Bildquelle: LAVES (2010) In Abschnitten des Oberrheins breitet sich der B itterling nach Wiederbesiedlung weiter aus und wird in einzelnen Oberrheinabschnitten außergewöhnlich häufig dokumentiert (IKSR 2021, Fachbericht 279, S. 83) Außerdem liegen einzelne Nachweise aus dem Niederrhein bei Rees-Grietherort vor (IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 22). Die Bitterlinge, die im Freiland angetroffen werden, lassen sich häufig von ausgesetzten Art- verwandten aus dem Gartenhandel Hongkong -Bitterling (Rhodeus ocellatus) optisch nicht unterscheiden. Zur zweifelsfreien Bestimmung können genetische Untersuchungen erforder- lich sein. Der Bitterling gehört nicht zu den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFH -Gebiets „Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Aufgrund der Diskrepanz zwischen Schutzzwecken gemäß Ordnungsbehördlich en Verordnungen über das FFH -Ge- biet und den Erhaltungszielen wird die Art in der vorliegenden FFH -Verträglichkeitsuntersu- chung vorsorglich berücksichtigt. 2.4.7 Nordseeschnäpel, *Coregonus oxyrinchus Der Nordseeschnäpel wird in Nordrhein -Westfalen als vom Ausst erben bedroht eingestuft (vgl. Einstufung für „Schnäpel“ in Klinger et al. 2010). Sein Erhaltungszustand in der Seite 34/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) atlantischen biogeografischen Region Nordrhein-Westfalens wird als ungünstig/schlecht be- wertet12. Der Nordseeschnäpel wurde im Rhein im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Be- satzprogramms (1996-2006) erfolgreich wiederangesiedelt. Seitdem hat sich ein vitaler Be- stand etabliert, der von der eigenen Reproduktion getragen wird und von Besatzmaßnahmen nicht mehr abhängig ist (IKSR 2018, Fachbericht 247, S. 62). Der Nordseeschnäpel wird weder in den Ordnungsbehördlichen Verordnungen über das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“, noch in der aktuellen Fassung des Standard-Datenbogens oder im Schutzzieldokument des FFH -Ge- biets erwähnt. Dies liegt daran, dass die deutschen Fachbehörden lange Zeit die Ansicht vertraten, dass die in den deutschen Gewässern anzutreffenden Schnäpel nicht der im An- hang II der FFH -RL benannten Art Coregonus oxyrinchus angehöre (STEINMANN & BLESS 2004E, S. 199). Mittlerweile sind die taxonomischen Unklarheiten beseitigt. Durch genetische Untersuchungen haben DIERKING et al. (2014) etabliert, dass es sich um die Schnäpel, die vor ihrem Aussterben im Rhein vorkamen, um Coregonus oxyrinchus handelte (s. auch BOR- CHERDING 2014). Die für Wiederansiedlungsmaßnahmen verwendeten Besatzfische stam- men ursprünglich von der letzten überlebenden Artpopulation aus Dänemark ab. Sie gehören damit sowohl zur Art des Anhangs II als auch zur früher im Rhein einheimischen Art. Nach der Klärung des Artstatus und dem Nachweis einer eigenständigen Reproduktion im Rhein nach Besatz mit Nachkommen der dänischen Population ( BORCHERDING 2014) sind prinzipiell einige der Anforderungen für eine Berücksichtigung als Erhaltungsziel von FFH - Gebieten erfüllt. Der Niederrhein stellt derzeit das einzige geeignete Reproduktionsgewässer für die prioritäre Art in Nordrhein- Westfalen dar. Eine Aufnahme des Nordseeschnäpels als Erhaltungsziel des FFH -Gebiets „Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ könnte folglich in absehbarer Zeit stattfinden. Hierfür spricht auch der Umstand, dass der Nordseeschnäpel bei der Bewertung des Erhaltungszustands der Fischarten der FFH-RL in Nordrhein-Westfalen bearbeitet wurde (Quelle: vgl. Fußnote 12). Aus Gründen der Verfahrenssicherheit wird die prioritäre Art in der vorliegen den FFH-Ver- träglichkeitsuntersuchung berücksichtigt. Eine Datenabfrage beim Natura2000 Viewer https://natura2000.eea.europa.eu/ im Juni 2022 erbrachte eine Meldesituation mit EU -weit insgesamt 7 gemeldeten FFH-Gebieten für den Schutz des Nordseeschnäpels in Dänemark. Die Europäische Umweltagentur, die die Na- tura200-Daten europaweit verwaltet, führt in ihrer Datenbank den Nordseeschnäpel in 14 deutschen FFH-Gebieten als geschützt auf (Stand Juni 2022). 12http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/anhang- b/fische Seite 35/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Der Nordseeschnäpel lebt in den Küstenge- wässern der westlichen und südlichen Nordsee und steigt im Herbst in größere Flüsse auf und laicht in den Wintermonaten im November und Dezember. Als Laich- plätze werden schnellfließende Stromab- schnitte mit sandigen bis kiesigen Substra- ten gewählt. Die Eier sind klebrig und sin- ken nach kurzer Verdriftung zum Grund. Die Larven wachsen in angebundenen Au- engewässern mit Stillgewässercharakter oder sehr schwacher Durchströmung auf (Jensen 2013). Zur Larvenentwicklung ist eine sehr gute Sauerstoffversorgung not- wendig. Im Frühling wandern die Jungfi- sche von den Flüssen zügig in die Küsten- nahen Meeresbereiche. Die Jungfische er- nähren sich überwiegend von Zooplankton. Ein Grund für den Erfolg der Wiederansied- lung im Rhein liegt darin, dass zumindest ein Teil der Schnäpel im abgedämmten Ijs- selmeer verbleibt, das ästuarähnliche Be- dingungen bietet. Dort werden die Tiere ge- schlechtsreif, auch ohne das Meer zu errei- chen (BORCHERDING 2014, S. 33). Nach derzeitigem Stand wurden Nordsee- schnäpel im Niederrhein bislang nur strom- abwärts von Wesel festgestellt. In diesem Abschnitt befanden sich auch in historischer Zeit die wichtigste n traditionellen Laich - und Fanggründe der Art im, Rhein. Schnäpel stiegen vereinzelt bis zur Moselmündung und sehr selten bis Speyer auf (BORCHERDING 2014, S.32). Da die Aufstiegswanderungen eher kürzer sind als bei anderen Langdistanzwanderfischen, ist unklar, ob es sich bei den historischen Angaben aus dem Mittel- und Oberrhein tatsächlich um Nordseeschnäpel im heutigen Sinne oder um verwandten Coregoniden handelte. Der aktuelle und der historische Schwerpunkt im FFH-Gebiet erklären sich aus der Affinität des Nordseeschnäpels für Auengewässer in der Aufwuchsphase. Der Abschnitt stromab- wärts von Duisburg („nebengerinnereicher Typ des Niederrheins“ IKSR 2004, Steckbrief Nr: 5.3, S. 83ff) war besonders reich an Nebengewässern. Im stromaufwärts folgenden Abschnitt des Rheins (Duisburg bis Leverkusen, „nebengerinnearmer Typ des Niederrheins“ IKSR 2004, Steckbrief Nr: 5.2, S. 76ff) war das Habitatangebot ungünstiger. Im Abschnitt strom- aufwärts von Köln gehört der Nordseeschnäpel ni cht zur typischen Fischfauna (vgl. Lever- kusen bis Bad Honnef, „mittelgebirgsgeprägter Typ des Niederrheins“ IKSR 2004, Steckbrief Nr: 5.1, S. 73ff). Abb. 8: FFH-Gebiete in der EU mit dem Nordseeschnäpel als Erhaltungsziel (30.06.2022) Seite 36/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 9: Nordseeschnäpel Bildquelle: J. Borcherding, Pressemitteilung LAN UV, 19.12.2011 www.la- nuv.nrw.de Der Nordseeschnäpel gehört aktuell nicht zu den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFHGebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Aufgrund des langen Zeitraums bis zur Umsetzung des Vorhabens wird die Art in der vorliegenden FFH- Verträglichkeitsuntersuchung vorsorglich berücksichtigt. 2.4.8 Steinbeißer, Cobitis taenia Der Steinbeißer wird im Tiefland von Nordrhein-Westfalen als „gefährdet“ (Rote Liste 3, Klin- ger et al. 2010) eingestuft. Sein Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Re- gion Nordrhein - Westfalens wird als ungünstig/unzureichend bewertet. Auss chlaggebend hierfür ist das defizitäre Habitatangebot (siehe Fußnote 12). Der Steinbeißer führt in Fließgewässern nur kurze Wanderungen aus, die bei Beständen in Stillgewässern ausbleiben. Solange sein angestammter Lebensraum eine langfristig erfolg- reiche Reproduktion erlaubt, ist er nicht auf die Aufrechterhaltung von großräumigen Wan- derstrecken angewiesen. Seite 37/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 10: Steinbeißer Bildquelle: http://www.fishbase.org/Photos Der Steinbeißer besiedelt in der Regel Fließgewässer mit sehr schwacher Strömung und Stillgewässer. Er ist am Rhein für Altarme und Stillgewässer der Auen charakteristisch. Da die Art zudem Pioniersande benöti gt, ist sie auf eine typische Standortdynamik aus Erosi- onsphasen bei Hochwasser und schwache Durchströmung bei normalen Abflüssen ange- wiesen. Der Steinbeißer gehört zu den Fischarten, die zur Reproduktion Habitate mit aqua- tischer Vegetation benötigen. Die Eier werden an Wasserpflanzen und z.T. an Wurzeln ab- gelegt. Die Larven wachsen lichtgeschützt in dichter Vegetation auf. Solange sich keine aus- reichend dichten Makrophytenbestände in den ruhigeren Bereichen der tieferen Buhnenfel- der etablieren, ist eine Reproduktion des Steinbeißers im Hauptstrom unwahrscheinlich. Aktuell ist der Steinbeißer wieder regelmäßig im Oberrhein vertreten. Im Niederrhein wurden in der Vergangenheit Steinbeißer im Mündungsbereich von Zuflüssen und in Altarmen ge- funden (LELEK & BUHSE 1992, S. 155). Im Schutzgebiet „Rhein-Fischschutzzonen“ wurde im Rahmen des WRRL -Monitorings im Jahr 2013 an der Station Bonn -Mehlem ein aus dem Mehlemer Bach verdrifteter Steinbeißer nachgewiesen (IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 22; FischInfo Auskunftssystem des LANUV: Station rhe -01-7817). Die Station Bonn -Mehlem liegt ca. 72 Strom-Km stromaufwärts von Dormagen. Schutzziele Steinbeißer13 • „Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger Fließgewässer mit Gewäs- sersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten. • Erhaltung und Verbesserung einer natürlichen Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen. • Schonende, angepasste Gewässerunterhaltung. • Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge von Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewäs- sersohlen. 13http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis- ten/meldedok/DE-4405-301 Seite 38/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) • Nutzungsaufgabe in den Uferrandstreifen (Pufferzonen, Rückhaltung von Stoff- und Mate- rialeinträgen). • Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Wurzeln und Steine.“ 2.4.9 Groppe, Cottus gobio s.l. Seit einer rezenten taxonomischen Revision wird die Anhang II-Art „Cottus gobio“ in Cottus gobio, Cottus rhenanus und Cottus perifretum aufgespalten. Genetischen Untersuchungen zufolge gehören die Groppen aus dem Rheineinzugsgebiet stromabwärts von Mannheim zur sog. Rheingroppe, Cottus rhenanus. Im Rhein selbst kommen Hybriden aus Cottus rhenanus und Cottus perifretum vor (Nolte et al. 2005). In Nordrhein-Westfalen werden die drei Grop- pen-Arten der im Anhang II geführten Sammelart Groppe, Cottus gobio s.l. zugeordnet (Stand 2011)14. Abb. 11: Rhein-Groppe (C. rhenanus) aus der Emscher Bildquelle: STEMMER & JACOBS (2015), S. 17 Groppen sind in Nordrhein-Westfalen weit verbreitet und derzeit nicht gefährdet (KLINGER et al. 2010). Ihr Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Region Nordrhein - Westfalen wird als günstig bewertet 15. Die im Rhein vorkommende Hybridform breitet sich sehr stark aus (Nolte et al. 2005). 14 http://www.dv-bl.de/wcms/Clients/125200829071010/Documents/102/steckbrief_groppe_21-04-11.pdf 15http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/an- hang-b/fische Seite 39/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Die Groppe ist ein nachtaktiver Grundfisch, der in der Regel nur ca. 9 bis max.15 cm lang wird. Groppen besitzen keine Schwimmblase. Meistens bewegen sie sich, indem sie mit Hilfe ihrer gespreizten Brustflossen auf dem Grund kriechen. Sie leben in Bächen und Flüssen mit mäßiger Strömung meist unter Steinen oder zwischen Baumwurzeln versteckt. Sie meiden Bereiche mit starker Strömung. Die Art lebt stationär, d.h. dass sie nur kleinräumige Stand- ortwechsel durch Verdriftung und k urze Wiederaufstiegs-wanderungen vollzieht. Der Laich wird in einer gegrabenen Höhle unter Steinen abgegeben. Nach dem Schlupf verlassen die Larven diesen Schutz und werden verdriftet. Im Frühling halten sich Groppen in Flachwasserzonen des Rheins mit stei nig-kiesigem Un- tergrund auf. Die Art besiedelt auch atypische Standorte in der Fahrrinne und in Hafenbecken (LELEK & BUHSE 1992, S. 180). Sichere Erkenntnisse über den Reproduktionserfolg in der Fahrrinne liegen nicht vor. Steinübersäte Bereiche der Sohle können Adulten dort ein Über- leben ermöglichen. Zumindest die Ansprüche der Adulte an die Wasserqualität sind geringer als früher angenommen. Der Geschiebetransport und Sedimentumlagerungen wirken sich auf Eier, Larven und Jungfische schädlich aus. Es ist u nklar, ob die Larven im Bereich der Hauptströmung überlebensfähig sind, wenn sie die geschützte Laichgrube verlassen. Hö- here Dichten sind aus strömungsberuhigten Hafenbecken bekannt ( STEINMANN & BLESS 2004F). Aufgrund ihrer versteckten Lebensweise werden Groppen bei standardisierten Erfassungen der Fischfauna nicht oder ungenügend erfasst. Laut Standard-Datenbogen (Natura2000 Mel- dedok NRW Stand 2021, aktuell) lässt sich das Vorkommen der Art im FFH-Gebiet „Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ nicht quantifizieren. Schutzziele Groppe16 • „Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholzreicher Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewäs- serrändern. • Verbesserung der Durchgängigkeit. • Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung, bzw. Reduzierung und Verhinde- rung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstrei- fen. • Extensivierung der Bewirtschaftung im weiteren Uferbereich. • Verzicht auf Sohlräumung. • Entwicklung typischer Ufergaleriewälder.“ 2.5 Sonstige im Standarddatenbogen genannten Arten Der Standard-Datenbogen (Natura200 Meldedok NRW Juni 2021) benennt keine anderen wichtigen Pflanzen- und Tierarten. 16http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis- ten/meldedok/DE-4405-301 Seite 40/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 2.6 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Die bereits erwähnten Projekte zur Wiederansiedlung des Maifisches (Kap. 2.3.2.4, S. 13ff) und des Nordseeschnäpels (Kap. 2.3.2.8, S. 18ff) haben dazu geführt, dass zwei aus dem Rhein verschwundene Fischarten des Anhangs II der FFH-RL wieder im Gebiet vorkommen. Im Rahmen mehrerer LIFE -Projekte mit Schwerpunkt im EU -Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (Umsetzung 2013-2021) werden verschiedene Maßnahmen zur Reaktivierung der Überschwemmungsaue und Wiederanbindung von Auengewässern du rchgeführt, die auch den Zielarten des FFH-Gebietes zugutekommen: • LIFE+- Projekt “Optimierung des Lebensraumes der Uferschnepfenbrutpopulation im NA- TURA 2000-Gebiet “NSG Hetter-Millinger Bruch, mit Erweiterung” • LIFE+-Projekt zur Anlage einer durchflossenen Nebenrinne und Anlage von Auenwald in der Emmericher Ward • geplantes LIFE+-Projekt zur Wiederherstellung des Feuchtgebietscharakters in der Rheinaue Emmericher Ward • LIFE+-Projekt Grünlandentwicklung zum Schutz gefährdeter Wiesenvögel im EUVogel- schutzgebiet "Unterer Niederrhein" (Schwerpunktraum Düffel) • LIFE+-Projekt „Nebenrinne Bislich-Vahnum“ • geplantes LIFE+-Projekt Bislicher Insel zur Anlage einer Nebenrinne • LIFE+-Projekt „Umsetzung des Maßnahmenkonzepts für das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein im Naturschutzgebiet „Orsoyer Rheinbogen“ Zudem liegt ein Maßnahmenkonzept samt Erläuterungsbericht für das FFH-Gebiet im Ent- wurf vor (Stand 2020) (s. LANUV). Der Bestand, durchgeführte Maßnahmen und derzeitige Beeinträchtigungen werden aufgeführt. Als defizitär wird der derzeitige Wasserhaushalt des Rheins beschrieben, da Auenbereiche seltener durchströmt werden. Ein Handlungsbedarf wird nicht hergeleitet, da die Prozesse weitestgehend irreversibel seien bzw. durch den Kli- mawandel verschärft werden könnten. 2.7 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten Als Folge der sehr großen Aktionsradien der Langdistanzwanderfische und der Ausdehnung der Gewässersysteme im Einzugsgebiet des Rheins ist das FFH -Gebiet Bestandteil eines außergewöhnlich weitreichenden ökologischen Schutzgebietsverbunds. Der Rhein bei Dor- magen gehört zur Wanderstrecke von Fischen und Neunaugen, die zwischen der Nordsee und ihren Laichgebieten in weiter stromaufwärts gelegenen Stromabschnitten und Neben- flüssen wechseln. Für Fische und Neunaugen, die nicht bis Dormagen aufsteigen, ist die geplante Wasserent- nahme nicht relevant. Natura 2000 -Gebiete in Zuflüssen, die stromabwärts von Dormagen im Rhein einmünden (z.B. Lippe) sind folglich nicht betroffen. Für s tromaufwärts gelegene Gebiete lässt sich hingegen eine Betroffenheit nicht ausschließen. Von einer Störung der Verbindungsfunktion sind potenziell alle Natura 2000 -Gebiete betroffen, die Seite 41/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Langdistanzwanderfische als Erhaltungsziele haben und nur über den Rhein bei Dormagen für diese Arten erreichbar sind. Das Passieren des Rheins bei Dormagen stellt ein eindeutig vorhersehbares und alternativloses Ereignis im Leben der betroffenen Tiere dar. Die Art der Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Gebieten ist folglich im konkreten Fall von einer anderen Qualität als z.B. die Wechselbeziehungen, die beispielsweise zwischen ein- zelnen Rastgebieten von Zugvögeln oder zwischen Gebieten, die von terrestrischen Arten mit großen Aktionsradien (z.B. Wolf) aufgesucht werden, fakultativ bestehen können. Die Natura 2000-Meldekulisse im Einzugsgebiet des Rheins setzt sich aus einer Vielzahl von einzelnen Gebieten zusammen. Über den Rhein und seine Zuflüsse erreichen Wanderfisch- arten Natura 2000 -Gebiete in Nordrhein -Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg sowie in den Anrainerstaaten Luxemburg und Frankreich. In den fol- genden Abbildungen wird der Umfang des Beziehungsgefüges der „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ innerhalb von Na tura 2000 verdeutlicht. Die Zusam- menstellung basiert auf aktuellen Angaben, die auf dem Natura 2000-Viewer der European Environmental Agency (EEA, Kopenhagen) online abrufbar sind (http://natura2000.eea.eu- ropa.eu/#, letzter Zugriff Juni 2022). Seite 42/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 12: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus Sicht der Meerneunaugen Jeder gelbe Punkt in der Abbildung steht für ein eigenständige gemeldetes FFH-Gebiet. Der nördlichste Punkt im deutschen Rheinabschnitt bei Duisburg ist das FFH-Gebiet „Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Das Meerneunauge ist Erhaltungs- ziel in 22 weiteren FFH-Gebieten im Rhein und in den Nebenflüssen des Rheins stromauf- wärts von Dormagen. Stromabwärts des Gebietes „Rhein-Fischschutzzonen“ gehören in den FRANCE Dormagen Seite 43/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Niederlanden 4 weitere FFH -Gebiete zur Wanderstrecke der Meerneunaugen zwischen Nordsee und ihren Laichgebieten. Die folgenden Abbildungen für das Flussneunauge (Abb. 13), den Lachs (Abb. 14) und den Maifisch (Abb. 15) sind nach demselben Prinzip konzipiert. FRANCE Dormagen Abb. 13: Natura 2000-Netzwerk im Einzuggebiet des Rheins aus Sicht der Flussneunaugen Seite 44/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) In 35 FFH-Gebieten im Einzugsgebiet des Rheins ist das Flussneunauge als Erhaltungsziel eingestuft. Darunter befinden sich 5 Gebiete in der Lippe. Die Flussneunaugen, die sich in der Lippe reproduzieren, verlassen den Rhein bei Wesel, ca. 100 Strom, -km stromabwärts von Dormagen. Für die Reproduktionsbestände der Lippe stellt der Rhein bei Dormagen keine obligate Wanderstrecke dar. Abb. 14: Natura 2000-Netz- werk im Einzugsge- biet des Rheins aus der Sicht der Lachse FRANCE Dormagen Seite 45/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Die Schutzgebietskulisse für den Lachs ist, was die Anzahl der Gebiete anbelangt, die Um- fangreichste. Sie umfasst im Einzuggebiet des Rheins insgesamt 43 FFH-Gebiete: • Deutschland 36 FFH-Gebiete mit Laich- und/oder Wanderfunktionen • Niederlande: 4 FFH-Gebiete mit Wanderfunktionen • Luxemburg: 1 FFH-Gebiet mit Laich- und/oder Wanderfunktion, welches über die Mosel mit dem Rhein in Verbindung steht • Frankreich: 3 FFH-Gebiete mit Laich- und/oder Wanderfunktionen. Seite 46/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 15: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus Sicht der Maifische Der Maifisch ist im deutschen Abschnitt des Rheins in insgesamt 17 eigenständigen FFH - Gebieten geschützt. Davon liegen 16 Gebiete stromaufwärts der „Rhein -Fischschutzzone zwischen Emmerich und Bad Honnef“. In den Niederlanden wird die Art als Wanderfisch in 4 FFH-Gebieten geschützt. Dormagen FRANCE Seite 47/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Der Nordseeschnäpel ist als Art des Anhangs II im Rhein in keinem FFH -Gebiet geschützt. Die Gebiete, die in der EU für seinen Schutz gewählt wurden, sind in Abb. 8 (S. 35) darge- stellt. Der Bitterling, der Steinbeißer und die Groppe haben deutlich kleinere Aktionsräume als die Langdistanzwanderer und sind auf keine räumlichen Wechsel über den Rheinabschnitt zwi- schen Emmerich und Bad Honnef hinaus angewiesen. Seite 48/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen Braunkohleverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendi- gungsgesetz (KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewin- nung in den Tagebauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt die Leitentscheidung „ Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier “ vom 23.03.2021 (im Folgenden: Leitentscheidung 2021) den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des bundesgesetzlich eingeleiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem die Nutzung von Rheinwasser für die Befüllung der Tagebauseen Garzweiler und Hambach nach Beendigung des Abbaus vor (Entscheidungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung). Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der „Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein- wassertransportleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW ge- nehmigt. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen ei- ner Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-Betriebs- gelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf. Die RWTL zum Tagebau Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten Trasse geführt. Der geän- derte Braunkohlenplan soll letztlich die Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern. Nachfolgend werden die für die vorliegende Prüfung betrachtungsrelevanten Bauwerke so- wie die zur Anwendung kommenden Bauverfahren beschrieben. Entnahmebauwerk und Hydroburst Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt im Uferbereich des Rheins bei Rheins trom-km 712,6. Im Uferbereich des Rheins wird ein Entnahmebauwerk errichtet. Hier soll Rheinwas- ser mittels sechs sogenannter Passiv -Rechen (voraussichtlich Johnson Screens® als nach derzeitigem Stand beste verfügbare Technik zur Vermeidung der Ansaugung vo n Fischen) entnommen werden. Die Abmessungen des Entnahmebauwerks belaufen sich auf ca. 60 m x 15 m. Die minimale Entnahmemenge wird dabei 1,8 m³/s betragen und dient der Sicherstellung der benötigten Ökowasserversorgung. Die maximale Entnahme beträgt gem. der vorhandenen Leitungs- und Anlagenkapazität 18 m³/s. Das entnommene Rheinwasser wird über eine Frei- gefälleleitung zu einem Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich geführt. Es werden insgesamt drei Leitungen durch untertägigen Vortrieb in Schutzrohren zum ge planten Pumpbauwerk verlegt. Zur Deichquerung soll ein möglichst setzungs - und vibrationsarmes Verfahren zur Anwendung kommen. Aufgrund des anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum Bei- spiel Verfahren des Microtunnelings, die suspensionsgestützt mit Druck luftpolster arbeiten, in Frage. Seite 49/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Ein regelmäßiges Freispülen der Rechenoberfläche erfolgt mittels Druckluft (sog. „Hydro- burst“) in einem wasserdruckdichten Gebäude, das nicht sichtbar unter Flur im Deichvorland liegen wird. Zusätzlich zur dargestellten druckluftbasierten Reinigung muss damit gerechnet werden, dass das biologische Wachstum auf den Screens manuell entfernt werden muss. Dazu müssen in regelmäßigen Abständen Taucher eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Entnahmebauwerks und der dazugehörigen tech- nischen Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt. Zur Erschlie- ßung des Entnahmebauwerks sollen die vorhandenen Wirtschaftswege genutzt und nur bei Bedarf punktuell ertüchtigt werden. Da hier nur unregelmäßi g (Kontrolle, Austausch von Komponenten, Instandhaltung) Fahrten erforderlich sind, kann auf einen Ausbau der Wege in Asphaltbauweise verzichtet werden. Pumpbauwerk Durch drei Leitungen mit natürlichem Gefälle und schwerkraftbewegtem Wasser (Freigefäl- leleitung) wird das am Rhein entnommene Wasser zum Pumpbauwerk im Deichhinterland geführt. Dort wird das Wasser in die drei geplanten (Druck-)Rohrleitungen eingespeist. Dem Wasser muss dabei Energie durch Pumpen zugeführt werden, um einerseits die geodäti- schen Höhenunterschiede zwischen der Entnahmestelle am Rhein und den Auslaufberei- chen an den Tagebauen Hambach und Garzweiler zu überwinden und andererseits Rei- bungsverluste zu überwinden, die auf dem Transportweg entstehen. Die Gebäudekonzeption für das Pumpbauwerk beinhaltet einen oberirdischen und einen un- terirdischen Teil. Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagen- teile des Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Der unterirdische Gebäudeteil erfordert eine Gebäudeabmessung von ca. 45 m x 100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m OKFF (Oberkante Fertig Fußboden) unter Geländeoberkante. Für den Bauwerkskörper oberhalb der Geländeoberkante ist ein Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer Bauwerkshöhe von rd. 9 m über Geländeoberkante. Ein Teil der Bereiche der unterirdisch angeordneten Gebäudeflächen können hierbei als Verkehrsflächen für die Unterhaltung und Wartung des Pumpwerks genutzt werden. Vor Einspeisung in die Rohrleitungen wird das entnommene Wasser von F remdstoffen ge- reinigt. Dazu wird den Pumpen eine Abscheideanlage vorgeschaltet, die ebenfalls im Pump- bauwerk untergebracht wird. D er Einlauf der Freigefälleleitung in die Abscheideanlage im Pumpbauwerk liegt rd. 10 m unter Geländeoberkante, wobei die Siebbandanlage um weitere 1 bis 2 m vertieft werden kann, um auch bei Niedrigwasserständen eine ausreichende Be- netzung der Siebbänder zu gewährleisten. Eine Reinigung der Siebe erfolgt durch Absprit- zen. Das Siebgut wird zusammen mit dem zum Abspritzen verwendeten Rohwasser in einer Rinne gesammelt und kann bei Bedarf beprobt werden. Für die erforderliche Entnahme- menge sind drei Siebstraßen mit einer lichten Kanalbreite von jeweils ca. 3,5 m erforderlich. Der Abtransport des Siebguts erfolgt bedarfsweise durch LKW-Transport. Alternativ wird zu dem v.b. System auch eine ebenfalls innerhalb des Gebäudes befindliche Siebreinigungs- maschine geprüft (System Geiger Multi -Disc o.ä.), welche ebenfalls in die Kategorie Sieb- bandmaschinen einzuordnen ist und der gleichen Funktion dient. Seite 50/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Die Außenanlagen des Pumpbauwerks werden mit einer mindestens 2 m hohen Zaunanlage eingefriedet. Im Bereich der Zufahrt ist eine Toranlage vorgesehen. Eine Beleuchtung der Außenanlagen innerhalb des umzäunten Bereichs ist vorgesehen. Zu den ve rkehrstechni- schen Außenanlagen gehört ein Wendebereich, der mindestens auf das Wenden für 7,5 t- Lkw ausgelegt sein sollte. Für größere Fahrzeuge (größere Lkw, Mobilkran) ist der Wende- bereich so auszulegen, dass ein Wenden mit Rangieren (Rückstoßen) erfolgen kann. Neben der Pumpstation sind Stellplätze vorzusehen. Die Anzahl der Stellplätze hängt von dem zu erwartenden Wartungsverkehr ab. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Pumpbauwerks und der dazugehörigen techni- schen Anlagen wird auch in diesem Bereich noch ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt. Die verkehrstechnische Erschließung des Pumpbauwerks erfolgt von Nordwesten her über den Zuweg zur Industriedeponie Dormagen (Piwipper Straße). Die Piwipper Straße ist ggf. zum Teil zu ertüchti gen und auszubauen. Der derzeitige Feldweg zwischen den landwirt- schaftlichen Nutzflächen, welcher parallel zum Rheindamm in einem Abstand von rd. 180 m verläuft, kann zur Erschließungsstraße für das Pumpbauwerk ausgebaut werden. Hierfür wird eine Straßenbreite von mindestens 3,25 m benötigt, um den Schwerverkehr aufnehmen zu können (unverändert gegenüber Altverfahren). Die Länge der auszubauenden Feldwege beträgt rd. 750 m. Die Länge der Erschließungsstraße auf derzeitigem Feld beträgt rd. 180 m. Es ergibt sich eine unveränderte Gesamtlänge der Erschließungsstraße von rd. 930 m. Die Entwässerung der Erschließungsstraße erfolgt über die Schultern. Es wird davon ausgegangen, dass der Weg auf Geländeniveau ausgebaut wird. Die Erschließungsstraße wird voraussichtlich in Asphaltbauweise ausgeführt und bauzeitlich geringfügig verbreitert. Für detaillierte Ausführungen zu Funktions- und Arbeitsweisen im Zusammenhang mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb der technischen Anlagen und Bauwerke wird auf die aus- führliche Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2 -2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP -Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022C) verwiesen. 3.2 Projektwirkung Im Folgenden wird dargelegt, w elche Wirkungen aufgrund der technischen Eigenschaften des Vorhabens im konkreten Fall von Relevanz sein können bzw. ausgeschlossen werden. Dieser Prüfschritt ermöglicht eine Fokussierung auf diejenigen Wirkungen, die potenziell kon- fliktrelevant sind und im Kap. 5 näher betrachtet werden. Da das Vorhaben außerhalb des FFH-Gebiets umgesetzt werden soll, sind im konkreten Fall nur Wirkungen von Relevanz, die eine ausreichende Reichweite haben, um bis ins FFH - Gebiet Effekte auszulösen. Seite 51/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 3.2.1 Baubedingte Wirkungen • Bauflächen, Baustelleneinrichtungen und Bodenlagerflächen befinden sich außerhalb des FFH-Gebiets. Flächeninanspruchnahmen von Gebietsflächen können ausgeschlos- sen werden. • Es finden Baumaßnahmen im Vorland und im Uferbereich statt. Baubedingte stoffliche Einträge in den Rhein sind prinzipiell möglich. • Die Einbringung von Spundwänden zur Sicherung der Baugrube des Entnahmebauwer- kes am Ufer kann Erschütterungen auslösen, die sich in den angrenzenden Strom über- tragen. • Bau- und Transportgeräte emittieren Lärm und Abgase (Luftschadstoffe). • Im Sommerhalbjahr finden die Bauarbeiten in der Regel bei Tageslicht statt. Im Winter- halbjahr kann die Bauzeit in die Dämmerungsstunden hineinreichen. Lichtimmissionen sind dann nicht auszuschließen. 3.2.2 Anlagenbedingt Wirkungen • Das Vorhaben soll vollständig außerhalb des FFH-Gebiets umgesetzt werden. Die herzu- stellenden Anlagen nehmen keine Schutzgebietsflächen in Anspruch. • Die herzustellenden Anlagen schränken die Durchgängigkeit des Stroms nicht ein. 3.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen • Durch die Wasserentnahme können Fische und Neunaugen, die zwischen stromaufwärts und stromabwärts gelegenen Fischschutzzonen wechseln, geschädigt bzw. getötet wer- den. • Die Wasserentnahme wirkt sich prinzipiell auf die Abflussmenge aus. Prinzipiell besteht ein Wirkpfad zum physikalischen und chemischen Zustand des Rheins. • Johnson Screens besitzen keine beweglichen Teile, die einen Einsatz von Schmierstof- fen erfordern würden. Leckagen von wassergefährdenden Stoffen in den Rhein können ausgeschlossen werden. • Im Regelfall werden die Schirme durch die integrierte, regelmäßige Rückspülung gerei- nigt. Soweit erforderlich werden die Schirme zur Reinigung abgebaut und an einem an- deren Standort behandelt. Eine Verschmutzung des Rheins ist dabei ausgeschlossen. • Das Pumpwerk wird elektrisch betrieben und löst keine Immissionen an seinem Einsatz- ort aus. Tab. 4: Mögliche Wirkungen des Vorhabens auf das FFH-Gebiet "Rhein-Fischsschutzzonen zwi- schen Emmerich und Bad Honnef" Wirkungen Ausge- schlossen Wirkpfad vorhanden Baubedingte Wirkungen Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet X - Stoffliche Einträge in den Rhein - X Erschütterungen, Impulslärm - X Seite 52/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Wirkungen Ausge- schlossen Wirkpfad vorhanden Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und Transportgeräte - X Immissionen von Licht - X Anlagenbedingte Wirkungen Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet X - Bauliche Einschränkungen der Durchgängigkeit X - Betriebsbedingte Wirkungen Fischverluste durch die Wasserentnahme - X Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den physi- kalischen und chemischen Zustand des Rheins - X Leckage von wassergefährdenden Stoffen in den Rhein X - Verschmutzung des Rheins bei der Reinigung der Schirme X - Seite 53/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 4 Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets zwi- schen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worring -Langel“ und „Rhein am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grid“ (Abb. 16). Abb. 16: Lage der Wasserentnahmestelle zwischen zwei Schutzzonen Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt sich aus 19 Fließstrecken zusammen, die von nicht gemeldeten Abschnitten voneinander ge- trennt sind. Die Abgrenzungen des Gebiets folg dem sog. Trittstein-Ansatz (stepping stones) (vgl. S. 5). Demnach finden Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen ausschließlich im Be- reich der Trittsteine statt. Von dort aus sollen die lokal eingeleiteten positiven Entwicklungen auf den gesamten Strom ausstrahlen. Die 19 Trittsteine stehen aus der Sicht von aquati- schen Arten nur über den Strom miteinander in Verbindung. Es ist daher davon auszugehen, dass im konkreten Fall nicht nur die einzelnen Trittsteine, sondern auch ihre Wechselbezie- hungen im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG als für „den Schutzzweck maßgeblich sind. Aufgrund der Lage des Vorhabens außerhalb des FFH-Gebiets und der Wirkungen, die von ihm ausgehen (Kap. 3.2, S. 50ff), kann es Erhaltungsziele des Gebietes nur beeinträchtigen, wenn es sich auf Wechselbeziehungen zwischen den beiden nächstgelegenen Trittsteinen negativ auswirkt. Eventuelle Beeinträchtigungen, die in diesem Abschnitt festgestellt werden, wirken sich als punktuelle Einschränkungen der gefahrlosen Passage auf das gesamte FFH- Seite 54/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Gebiet aus und sind ggf. auf eine mögliche Erheblichkeit beim Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu prüfen. Der näher betrachtete Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird des- halb auf die Fließstrecke zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Wor- ringen-Langel“ und „Rhein am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ begrenzt. Der Prüfraum für die Kumulationsbetrachtung ist aber nach etablierten Fachst andards (u.a. BMVBW 2004) das gesamte betroffene FFH-Gebiet. 4.1.1 Verwendete Daten, Datenlücken Der Untersuchungsraum liegt außerhalb des FFH -Gebiets. Daten aus dem Monitoring der Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL liegen deshalb nicht vor. Über die Fischfauna des Rheins, die im Mittelpunkt der Verträglichkeitsuntersuchung steht, liegen Daten vor, die als Grundlage der Aktionsprogramme "Rhein" und "Rhein 2020" der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins im 6 -jährigen Turnus erhoben werden (IKSR 2021A). In diesem Zusammenhang wurden Untersuchungen des IKSR -Monitorings aus dem Jahr 2018/19 ausgewertet. Diese Daten, Folgedaten und ältere Untersuchungen stehen über das FischInfo -Auskunftssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Ver- braucherschutz Nordrhein- Westfalen zur Verfügung17. Die Methoden entsprechen den An- forderungen des Anhangs V der Wasserrahmenrichtlinie. Im hier betrachteten Rheinabschnitt bzw. in seinem nahen Umfeld befinden sich 3 der ins- gesamt 11 Probestellen im WRRL-Wasserköper „Niederrhein 2 / Leverkusen bis Duisburg. Die einzelnen Stationen liegen in Abständen von ca. 5 Strom -km voneinander. Die Fisch- fauna wird in 500 m langen Befischungsstrecken an einem Termin im jeweiligen Erfassungs- jahr mit der Methode der Elektrofischerei erfasst. Zwei benachbarte Probestellen dokumen- tieren die Artenzusammensetzung und die Dominanzverhältnisse an Uferabschnitten mit Steindeckwerken in Prallhanglage und liefern Ergebnisse, die auf den Wasserentnahmebe- reich übertragbar sind. Diese Informationen ermöglichen einen guten Überblick über die Zu- sammensetzung der ufernahen Fischfauna, die sich über längere Zeit im Bereich aufhält. Sie erlauben eine Einschätzung der Bedeutung des Rheinabschnitts für die Fischfauna im Kon- text des Niederrheins. Wandernde Arten, die sich nur kurzzeitig im Rheinabschnitt aufhalten, werden in der Regel im Rahmen der genannten Untersuchungen nicht erfasst. Der Rhein bei Dormagen gehört zur obligaten Wanderstrecke der Arten, die beim Monitoring an weiter stromaufwärts gele- genen Staustufen nachgewiesen werden. Daraus geht eindeutig hervor, dass die für das FFH-Gebiet relevanten Arten Flussneunauge, Meerneunauge, Maifisch und Lachs die Rheinstrecke bei Dormagen passieren (IKSR 2021, Fachbericht 279, S: 57ff). Zur Ermittlung der im Untersuchungsraum zeitweilig vorkommenden Wanderfische sind deshalb keine Er- fassungen erforderlich. 17 http://46.245.220.6/fischinfo_auskunft/fischinfo_abfrage.html Seite 55/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Die vorliegenden Informationen reichen aus, um die Funktion und die Bedeutung des Unter- suchungsraums als Verbindungsstrecke zwischen den Fischschutzzonen „Worring en-Lan- gel“ und „Urdenbacher Kämpe / Zonser Grind“ aus fischkundlicher Sicht zu charakterisieren. 4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs 4.2.1 Übersicht über die Landschaft Der Stromverlauf im Bereich der Wasserentnahmestelle zeichnet sich durch eine ausge- prägte Rechtskurve mit einem steilen Erosionsufer (Prallufer) an der Westseite und einem flachen Akkumulationsufer (Gleitufer) an der Ostseite aus ( Abb. 17). Die Wasserentnahme ist am Strom-km 712,6 vorgesehen. Strom-km 712,2 und Strom-km 712,8 stellten Varianten dar. (An der Art der Nutzung hat sich seit der Fotographie im Jahr 2015 nichts geändert.) Abb. 17: Rhein bei Dormagen (Blickrichtung in Fließrichtung nach Norden (Bildquelle: Büro Nacken 2015) Als Schutz gegen Erosion ist das Prallufer mit einem Steindeckwerk gesichert (Abb. 18). Die Gefahr des Uferabbruches wird durch den Wellenschlag verstärkt, der von der Schifffahrt ausgelöst wird. Seite 56/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 18: Steindeckwerk am linken Rheinufer bei Dormagen (Blickrichtung Süden) (Bildquelle FROE- LICH & SPORBECK 2015) Landseitig des Deckwerks schließt sich ein unterschiedlich breiter Saum an, dessen Vege- tation von stickstoffliebenden Pflanzen (in erster Linie Brennnesseln) beherrscht wird (Abb. 19, oben links). Dieser Bewuchs ist am Rand von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen üblich. Die Auenflächen werden ackerbaulich genutzt ( Abb. 19: ob en rechts: Variante 1, unten links: Variante 2 (ausgewählte Variante), unten rechts Variante 3). Seite 57/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 19: Uferstreifen und angrenzende Nutzungen im Bereich der Entnahmestelle (Bildquelle: FROE- LICH & SPORBECK 2015) 4.2.2 Überblick über den ökologischen Zustand des Rheins Bei der 2011-2013er Erfassung der Gewässerstrukturen in Nordrhein-Westfalen wurden die Sohle, das Ufer und die Landlebensräume im Umfeld des Entnahmebereiches mit der Stufe 6 „sehr stark verändert“ bewertet18. Der Untersuchungsraum liegt im Bereich des WRRL-Wasserkörpers „Niederrhein 2 - Lever- kusen bis Duisburg“. Der Rhein ist dort als „erheblich verändert“ eingestuft. Die Ergebnisse der ökologischen Bewertung an den Messstellen des Überblicksüberwachungsprogramms nach WRRL geben einen Überblick über den chemischen Zustand bzw. das ökologische Potenzial des Rheins im betrachteten Abschnitt (Tab. 5). Aus diesen Ergebnissen wird deut- lich, dass die Wasserqualität des Rheins eine deutliche Verbesserung erfahren hat, was sich im guten Zustand (2) des Phytoplanktons manifestiert. Aus dem unbefriedigenden Zustand (4) der Wasservegetation (Makrophyten/Phytobenthos) und der im oder am Substrat leben- den Tiere (Makrozoobenthos) ist zu erkennen, dass das Angebot an naturnahen Habi- tatstrukturen weiterhin defizitärer bleibt. In dem neusten „Synthesebericht zum Rhein-Messprogramm Biologie 2018/2019 und natio- nale Bewertung gemäß WRRL“ wird der Zustand des Phytoplanktons im Niederrhein von „gut“ im Jahr 2015 auf „mäßig“ herabgestuft. Auch die Makrophyten fehlten im Niederrhein bei den Untersuchungen 2018/2019 komplett und wurde als „mit seh r starkem Defizit“ 18 https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml;jsessio- nid=03B1C5F0234E8338E34E01B20256984E Seite 58/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) eingestuft, während sich der Zustand des Phytobenthos von „unbefriedigend“ auf „mäßig“ verbesserte. Die Komponente Makrozoobenthos verbesserte sich von Leverkusen bis Duis- burg um zwei Klassen (vom „unbefriedigenden“ auf ein „gutes“ Potenzial) (IKSR 2021A). Die Fischfauna nimmt mit einem mäßigen Zustand (3) eine Zwischenstellung ein. Viele der für den Rheinabschnitt typischen Fischarten ernähren sich zu einem hohen Anteil von Zooplankton und finden eine ausreichende Nahrungsgrundlage. Fischarten mit kleinen Akti- onsradien, die im selben Stromabschnitt auch geeignete Reproduktionsstätten benötigen, sind wegen des naturfernen hydromorphologischen Zustands des Stroms nicht bzw. nur schwach repräsentiert. Dieser Befund, der für den Rheinabschnitt zwischen Leverkusen und Duisburg gilt, ist auf den Strom in den Abschnitten außerhalb der besonders wertvollen FFH -Fischschutzzonen und damit auf den Untersuchungsraum übertragbar. Tab. 5: Ökologische Bewertung des Niederrheins Qualitätskomponente Bewertung 20151) Bewertung 2018/20192) Phytoplankton Gut (2) Mäßig Makrophyten Unbefriedigend (4) Sehr starkes Defizit Phytobenthos Unbefriedigend (4) Mäßig Makrozoobenthos Unbefriedigend (4) Gut Fischfauna Mäßig (3) Mäßig Spezifische Schadstoffe Gut (2) Allgemeiner physikalisch-chemi- scher Parameter nicht gut (wegen Überschreitung der Orientierungswerte für die Umweltqualitätsnormen pH- Wert, elektrische Leitfähigkeit und Gesamtstickstoff) Hydromorphologie Nicht gut Quellen: 1) IKSR (2015): International koordinierter Bewirtschaftungsplan 2015 für die interna- tionale Flussgebietseinheit Rhein (Teil A = übergeordneter Teil - Dezember 2015), Anlagen 1 und 2 2) IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2021A): Synthesebericht zum Rhein- Messprogramm Biologie 2018/2019 und nationale Bewertungen gemäß WRRL. 4.2.3 Fischfauna Im Folgenden wird die Fischfauna beschrieben, die für das Umfeld des geplanten Entnah- mebereiches charakteristisch ist. Die Daten wurden an benachbarten Messstellen erhoben und stammen vom FischInfo-Auskunftssystem des Landes NRW. In den folgenden Tabellen werden die Befischungsergebnisse seit 2006 für die Probestrecken rhe-01-60 (Tab. 6), rhe- 01-55 (Tab. 7) und rhe-01-56 (Tab. 8) wiedergegeben. Die Ergebnisse aus den Jahren 2006 Seite 59/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) und 2010 sind aufgrund der früheren Befischungstermine mit den Ergebnissen aus 2013 und 2014 nicht direkt vergleichbar. Die Probestrecke rhe-01-60 (Station Monheim-Oedstein in IKSR 2015, Fachbericht 228) liegt am rechten Ufer in der Fischschutzzone Worringen -Langel des FFH -Gebiets. Die Befi- schungsstrecke endet 1,9 Strom-km stromaufwärts des Entnahmebereichs. Das Ufer ist ver- gleichsweise naturnah mit sandig-kiesigen Flachwasserzonen in Buhnenfeldern. Das Arten- inventar ist für die Fischfauna des Niederrheins typisch. Bei den festgestellten Arten handelt es sich um stationäre Fischarten, die sich ganzjährig im Rheinabschnitt aufhalten, und um sog. potamodrome Wanderarten, die innerhalb des Rheins (z.B. Barbe, Brassen) bzw. zwi- schen dem Rhein und Laichplätzen in Nebenflüssen (z.B. Nase) wandern. Das stete Vor- kommen von Brassen deutet auf Habitate mit schwächeren Strömungsgeschwindigkeiten hin. Anadrome Langdistanzwanderfische der FFH -RL, die zwischen dem Meer un d Laich- plätzen im Süßwasser wechseln, wurden aus Methoden - und Termingründen nicht festge- stellt. In den letzten 4 Untersuchungen kann man bei einigen Fischarten wie der Nase und dem Rotauge eine leichte Zunahme der Individuen feststellen wobei bei der Ukel ei eine sehr große Individuenzahl in den letzten beiden Untersuchungen festgestellt werden konnte. Die Schwarzmundgrundeln dagegen verzeichneten eher einen Rückgang an Individuenzahlen. Seite 60/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Tab. 6: Befischungsergebnisse für die Probenstrecke rhe-01-06 (Quelle LANUV) Probestrecke rhe-01-60 (Monheim-Oedstein / Strom-km 709,8 bis 710,3; rechtes Ufer) Arten 28.06. 2021 12.06. 2018 30.05. 2017 09.06. 2015 17.06. 2014 26.06. 2013 18.05. 2010 16.05. 2006 Aal 4 12 0 4 15 1 4 0 Aland, Nerfling 7 8 3 1 7 2 5 2 Bachforelle 1 0 0 0 0 0 0 0 Barbe 0 1 2 6 11 1 0 1 Barsch, Fluss- barsch 0 4 5 1 3 1 0 1 Brasse, Brachse, Blei 3 0 8 0 9 2 1 25 Döbel, Aitel 1 0 0 0 0 0 0 2 Flunder 0 0 0 0 0 0 1 0 Hasel 3 2 0 0 0 0 0 0 Karpfen 0 0 1 0 0 0 0 0 Nase 17 9 0 2 0 1 0 4 Rapfen 0 0 1 3 0 0 0 0 Rotauge, Plötze 4 4 0 1 0 10 1 0 Schwarzmund- grundel 6 1 11 26 24 81 3 0 Ukelei, Laube 45 22 2 0 2 52 0 0 Zährte 0 1 0 0 0 0 0 0 Zander 0 0 0 0 0 0 0 1 Summe Arten 10 10 8 8 7 9 6 7 Summe Indivi- duen 91 64 28 44 71 151 15 36 Summe Ind. ohne Grundeln 85 63 17 18 47 70 12 36 Seite 61/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 20: Lage der Messstelle und Ufer mit Buhnenfeldern (im FFH-Gebiet) Seite 62/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Tab. 7: Befischungsergebnisse für die Probenstrecke rhe-01-55 (Quelle LANUV) Probestrecke rhe-01-55 (Monheim-Baumberg / Strom-km 715,4 bis 715,9; rechtes Ufer Arten 28.06. 2021 12.06. 2018 30.05. 2017 09.06. 2015 17.06. 2014 26.06. 2013 16.05. 2006 Aal 1 14 24 26 25 10 31 Aland, Nerfling 0 75 0 0 14 1 0 Atlantischer Lachs 0 0 0 0 0 0 1 Bachforelle 0 0 0 0 0 2 2 Barbe 0 0 0 1 0 2 15 Barsch, Fluss- barsch 6 6 0 3 0 2 0 Brasse, Brachse, Blei 1 0 0 0 0 0 0 Döbel, Aitel 1 0 0 0 0 0 0 Hasel 1 2 0 0 0 0 0 Karpfen (nur Brut) 60 3 0 0 0 - 0 Kesselgrundel 0 0 0 0 0 3 0 Meerforelle 0 0 0 1 0 0 0 Nase 0 12 0 0 0 0 0 Rapfen 0 8 0 0 5 0 0 Rotauge, Plötze 2 14 0 0 0 7 0 Schwarzmund- grundel 18 43 106 223 275 101 0 Ukelei, Laube 4 81 0 0 2 0 0 Wels 0 1 1 1 0 0 2 Zander 0 1 0 0 1 0 0 Summe Arten 9 12 3 6 6 9 5 Summe Indivi- duen 94 260 131 255 322 130 51 Summe Ind. ohne Grundeln 76 217 25 32 47 26 51 Seite 63/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 21: Lage der Messstelle und Ufer mit Steindeckwerk Die Probestrecke rhe -01-55 (Station Monheim -Baumberg in IKSR 2015, Fachbericht 228) liegt am rechten Ufer außerhalb des FFH -Gebiets. Sie beginnt 3,2 km stromabwärts des Entnahmebereichs. Das Ufer ist strukturarm und mit einem Steindeckenwerk versehen. Das Artinventar und die Abundanzen abzüglich der Grundel sind mit der Probestrecke rhe-01-60 vergleichbar, wenngleich die Abundanzen der letzten 2 Untersuchungen etwas höher liegen. Mit Ausnahme eines Lachses im Mai 2006 wurden Wanderfischarten des Anhangs II der FFH-RL aus methodischen Gründen nicht erfasst. Aufgrund der vergleichbaren Bedingun- gen dürften die Verhältnisse auf den Entnahmebereich übertragbar sein. Seite 64/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Tab. 8: Befischungsergebnisse für die Probestrecke rhe-01-56 (Quelle LANUV) Probestrecke rhe-01-56 (Düsseldorf-Benrath / Strom-km 722,2 bis 722,7; rechtes Ufer) Arten 28.06. 2021 12.06. 2018 30.05. 2017 09.06. 2015 17.06. 2014 26.06. 2013 18.05. 2010 16.05. 2006 Aal 9 13 46 29 27 0 6 17 Aland, Nerfling 2 127 4 1 20 0 0 0 Bachforelle 0 0 0 0 0 2 0 1 Barbe 0 0 0 1 0 1 0 4 Barsch, Fluss- barsch 5 13 0 3 0 1 2 0 Brasse, Brachse, Blei 1 0 1 0 0 0 0 0 Döbel, Aitel 13 1 0 0 0 3 0 0 Hasel 0 8 0 0 0 0 0 0 Hecht 0 0 0 0 2 1 0 0 Karpfen (nur Brut) 7 37 0 0 0 141 0 0 Kesselgrundel 0 0 0 0 0 2 2 0 Nase 0 45 0 0 3 0 0 0 Rapfen 0 15 0 1 1 0 0 0 Rotauge, Plötze 15 76 0 4 0 0 0 0 Schwarzmund- grundel 4 87 106 201 308 137 5 0 Ukelei, Laube 25 24 0 0 1 3 0 0 Wels 0 0 0 0 2 0 0 0 Zander 0 1 0 0 1 0 0 0 Summe Arten 9 12 4 7 9 9 4 3 Summe Indivi- duen 81 447 157 240 365 291 15 22 Summe Ind. ohne Grundeln 77 360 51 39 57 152 8 22 Seite 65/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 22: Lage der Messstelle und Ufer mit Steindeckwerk Die Probestrecke rhe-01-56 (Station Düsseldorf-Benrath in IKSR 2015, Fachbericht 228) be- findet sich außerhalb des FFH-Gebiets, das in diesem Bereich nur das gegenüberliegende Ufer einschließt. Die Probestrecke liegt ca. 10 Strom-km abwärts vom Wasserentnahmebe- reich. Das Prallufer ist gegen die Prallhangerosion mit einem Steindeckenwerk verstärkt. Die Fischfauna und die Dominanzverhältnisse sind mit denjenigen der Station Monheim-Baum- berg (Tab. 7) vergleichbar. Die Fischfauna der drei Stationen rhe-01-55, rhe-01-56 und rhe-01-60 sind für den Wasser- körper Niederrhein 2 – Leverkusen bis Duisburg repräsentativ (vgl. Tab. 4.1, S. 22 in IKSR 2015, Fachbericht 228). Seite 66/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Ca. 11 km stromabwärts des Entnahmebereichs liegt ältere Daten für die Probestrecke rhe- 01-57 vor. Diese 700 m lange Probestrecke liegt in der Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe-Zonser Grind“ des FFH -Gebiets und wird seit 2006 nicht mehr erfasst. Dieser Ab- schnitt gehört zu den Bereichen, die im Managementplan des LIFE -Projekts zur Wiederan- siedlung des Maifis ches als geeignete Laichgebiete identifiziert wurden (Schrabert et al. 2011). Tab. 9: Befischungsergebnisse für die Probestrecke rhe-01-57 (Quelle LANUV) Probestelle rhe-01-57 (Strom-km 723,5 bis 722,8; linkes Ufer Arten 09.08.1995 Barbe 8 Brasse, Brachse, Blei 5 Döbel, Aitel 2 Güster 1 Rotauge, Plötze 5 Ukelei, Laube 5 Summe Arten 6 Summe Individuen 26 Abb. 23: Ufer mit Flachwasserzonen und Buhnenfelder Seite 67/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 24: Lage der Messstelle und für den Maifisch als Laichgebiet geeigneter Stromabschnitt (Quelle: SCHRABERT et al. (2011), S.22) 4.3 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie In der Aue der stromabwärts gelegenen Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ kommen die Lebensraumtypen Flüsse mit Schlammbänken (3270), Flachland-Mäh- wiesen (6510) und Weichholzauenwälder (*91E0) vor19. Die Entfernung (Luftlinie) zwischen dem Wasserentnahmebereich und den nächstgelegenen Flachlandmäh wiesen beträgt ca. 19 Graphikdaten der Natura2000 Lebensraumtypen (Stand Juli 2015) http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/downloads Seite 68/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 3,7 km (Luftlinie), zu den nächstgelegenen Weichholzauenwälder ca. 3 km und zu den nächstgelegenen Schlammbänken ca. 6,5 km. In der stromaufwärtsgelegenen Fischschutzzone „Worringen-Langel“ kommt nur der Lebens- raumtyp „Flüsse mit Schlamm bänken“ (3270) 10. Der Mindestabstand (Luftlinie) zwischen dem Wasserentnahmebereich und den nächstgelegenen Schlammbänken des Typs 3270 beträgt ca. 2,5 km. Der für die Wasserentnahme vorgesehene Bereich befindet sich außerhalb der Fischschutz- zone des FFH-Gebiets. Der Standort für das Entnahmebauwerk befindet sich am Steilufer mit Steindeckwerk (Abb. 18, S. 56). Landseitig schließen sich höhergelegene Ackerflächen an (Abb. 19, S. 57). Diese Bereiche besitzen keine verbindende ökologische Funktion aus der Sicht der Lebensraumtypen, die in den Auenbereichen der nächstgelegene n Fisch- schutzzonen geschützt sind. 4.4 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 4.4.1 Artenspektrum Keine der FFH-Zielarten mit kleineren Aktionsräumen wurde im Untersuchungsraum und in den direkt anschließenden Fischschutzzonen nachgewiesen (Tab. 6 bis Tab. 9). Für den Bitterling und den Steinbeißer, die am Rhein in vegetationsreichen Auengewässern vorkom- men, bieten der Wasserentnahmebereich und die stromaufwärts gelegene Fischschutzzone Worringen-Langel keine geeigneten Habitate (zu den ökologischen Ansprüchen beider Arten vgl. Kap. 2.4.6, S. 32 bzw. Kap. 2.4.8, S. 36) Aufgrund ihrer versteckten Lebensweise werden Groppen bei den standardisierten Erfas- sungen der Fischfauna nicht oder nur ungenügend erfasst. Die Art kann in Steindeckwerken vorkommen, wo sie aber insbesondere mit der invasiven Schwarzmundgrundel um geeig- nete Bruthabitate (IKSR 2013D, BORCHERDING et al. 2013) und Nahrungsressourcen ( BOR- CHERDING & GERTZEN 2016) konkurrieren. Im niederländischen Abschnitt der Maas hat die Ausbreitung der Schwarzmundgrundel einen starken Rückgang der Groppen ausgelöst (Van Kessel et al. 2016). An benachbarten, mit dem Wasserentnahmebereich vergleichbaren Pro- bestellen machten Schwarzmundgrundeln 2014 ca. 85% (Probestelle rhe -01-55, Tab. 7) bzw. bis ca. 94% im Jahr 2015 (Probestelle rhe-01-56, Tab. 8) aller festgestellten Fischindi- viduen aus. In dem Fangjahr 2021 dagegen zeigte sich die Schwarzmundgrundel deutlich weniger dominant und nahm in ihrer Individuenzahl stark ab (Siehe Tab. 6 ff.). Unter diesen Bedingungen besitzen die befestigten Ufer des Untersuchungsraums aller Wahrsch einlich- keit nach keine besondere Bedeutung als Verbindungshabitat zwischen den Fischschutzzo- nen des FFH-Gebiets. Mit Ausnahme des Lachses (vgl. Tab 7, S. 61) wurden keine anadromen Fisch- und Neun- augenarten des Anhangs II im Untersuchungsraum und in den anschließenden Fischschutz- zonen nachgewiesen (zu den Gründen: vgl. S. 54). Da der Rhein bei Dormagen zur obligaten Wanderstrecke dieser Arten gehört, besteht kein Zweifel darüber, dass sie als Adulte und als Juvenile den Stromabschnitt passieren. Der Rheinabschnitt wird aktuell von Meerneunauge, Seite 69/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Flussneunauge, Lachs und Maifisch als Wanderkorridor genutzt. Nachweise des Nordsee- schnäpels liegen bislang nur für den Rhein stromaufwärts bis Wesel vor. Für den Stör geeig- nete Habitate befinden sich erst stromabwärts von Duisburg (Kap.2.4.5, S. 31). 4.4.2 Maßgebliche Funktionen des Untersuchungsraums in Hinblick auf Wechselbeziehungen zwischen Trittsteinen des FFH-Gebiets Von maßgeblicher Bedeutung sind die Wechselbeziehungen, die gewahrt werden müssen, damit die Trittsteine die ihnen zugedachten Funktionen erfüllen können. Diese Funktionen gehen aus dem Standard-Datenbogen und aus den Schutzzielen des Gebiets hervor: „Die Rheinabschnitte besitzen insgesamt besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wander- fische, aber auch für die Ni chtwanderfische Groppe und potentiell Steinbeißer .“ Standard- Datenbogen (Abschnitt 4.2. Bedeutung und Güte) Im Schutzgebietsdokument heißt es im Abschnitt „Bedeutung“: „Die Vielzahl der einzelnen Zonen des Gebietes sichert auf der gesamten Flussstecke die für die Gesamtheit der unten genannten Rundmäuler und Fischarten die nötige Habitatver- flechtung für den Aufstieg der Adulten, die Abwanderung und Ernährung der Jungtiere (…).“20 Daraus geht hervor, dass die Kernfunktionen der Reproduktion, des Aufwachsens der Jung- fische bzw. der Neunaugenlarven, der Nahrungsaufnahme und des Ruhens während der Wanderungen von den für diese Zwecke ausgewählten Fischschutzzonen geleistet werden. Die Bedeutung der Wechsel zwischen den als Trittsteinen konzipiert en Fischschutzzonen hängt vom Lebenszyklus der einzelnen Arten ab. So muss bei Arten, die zwischen der Nord- see und Laichgebieten in den Flüssen wechseln, jedes Individuum mindestens einmal in seinem Leben die Rheinstrecke bei Dormagen passieren. Bei Arten mit kleinen Aktionsradien reicht eine gelegentliche Verdriftung einzelner Fische aus, um z.B. den genetischen Aus- tausch zwischen den Trittsteinen zu sichern. 4.4.2.1 Funktionen für Meerneunauge und Flussneunauge Standortwechsel finden in drei Phasen des Lebenszyklus von anadromen Neunaugen statt: • Die Adulten steigen vom Meer zu ihren Laichgebieten in den Flüssen auf. Da sie nach dem Laichen sterben, findet keine Rückwanderung zum Meer statt. • Die Larven schlüpfen wenige Wochen nach der Eiablage und wechseln vom grobkörni- gen Substrat am Laichplatz in strömungsarme Bereiche mit feinkörnigen Substraten. Dort bleiben mehrere Jahre bis zur Metamorphose zum Präadult. • Die metamorphisierten Präadulten wandern stromabwärts zum Meer. 20 http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis- ten/meldedok/DE-4405-301 Seite 70/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Die Funktion als Wanderkorridor für Adulte und Präadulte ist eindeutig etabliert. Ob ein Transfer von Larven aus stromaufwärts gelegenen Laichplätzen zu stromabwärts gelegenen Aufwuchsgebieten stattfindet, hängt von folgenden Parametern ab: • Vorhandensein von Laichplätzen in den Fischschutzzonen im Oberlauf • Länge und Dauer des Verdriftungswegs, die frisch geschlüpfte Larven überleben können • Entfernung vom Laichplatz bis zum nächsten stromabwärts gelegenen Aufwuchsgebiet Nach älteren Angaben liegen die Larvenhabitate einige 100 Meter bis wenige Kilometer von den Laichplätzen entfernt (zitiert nach STEINMANN & BLESS 2004B, S. 282). Diese Größen- ordnung wurde für das Meerneunauge in den USA bestätigt (SCRIBNER & JONES 2002). Dort verhält sich die aus Europa eingeführte Art invasiv und gefährdet die einhei mische Fisch- fauna. Um die Reichweite der Larvenverdriftung zu ermitteln, wurden Adulte und Larven ge- netisch typisiert. Die Entfernung zwischen den Laichplätzen der Elterntiere und den Auf- wuchsplätzen ihrer Nachkommen konnte somit bestimmt werden. Aus dem genetischen Ver- gleich von Adulten und Larven konnte gezeigt werden, dass Larven aus den bekannten Laichplätzen in den ersten Monaten bis etwa 900 m flussabwärts verdriften. Nach einem Jahr (einschließlich Hochwasserphasen) wurden sie bis etwa 5 km im Unterlauf des Laichplatzes nachgewiesen (SCRIBNER & JONES 2002). Der Flussweg zwischen den beiden Fischschutzzonen „Worringen -Langel“ und „Urdenba- cher Kämpe – Zonser Grind“ ist 5,5 Strom -km lang. Wenn Neunaugen am Nordende der Fischschutzzone “Worringen -Langel“ laichen, liegt die Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe – Zonser Grind“ für verdriftete Larven in prinzipiell erreichbarer Nähe. Eine für die Erhaltung der Population relevante Transferfunktion setzt voraus, dass die Larven nach die- ser Strecke geeignete Aufwuchshabitate vorfinden. Geeignete Larvalhabitate zeichnen sich durch feinkörnige Substrate und Strömungsge- schwindigkeiten von 0,03 m/s bis 0,5 m/s (Optimum bei 0,1 m/s) aus ( STEINMANN & BESSEL 2004B, S. 282). Des Weiteren können nur Standorte, die nicht bz w. nur sehr kurzfristig tro- ckenfallen besiedelt werden. Solche Voraussetzungen sind entlang des Rheins nur in den Mündungen kleiner Zuflüssen, in angebundenen Auengewässern und selten in breiteren Buhnenfeldern erfüllt. Die Buhnenfelder in der Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe – Zon- ser Grind“ sind bis zu den Buhnenköpfen mit sandigem Sediment gefüllt. Wie anhand des Bewuchses auf Abb. 26 zu erkennen ist, fallen diese im Spätsommer und Herbst für längere Zeit trocken. Dauerhaft submerse Bereiche werden von Wirbeln im Lee mancher Buhnen freigehalten und bieten keine strömungsarme Habitate. Zwei für die Fischschutzzone cha- rakteristische Aspekte sind in Abb. 26 dargestellt. Seite 71/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Abb. 25: Buhnenfelder in der Fischschutzzone "Urdenbacher Kämpe - Zonser Grind (Bild- quelle: Google Earth) Abb. 26: Mündung des Garather Mühlen- bachs in den Rhein (Bildquelle: Google Earth) Seite 72/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Potenziell geeignete Aufwuchshabitate finden sich erst an der Mündung des Garather Müh- lenbachs bei Strom-km 721 (Düsseldorf, westlich vom Schloss Benrath). Die Entfernung bis zur Nordgrenze der Fischschutzzone „Worringen-Langel“ beträgt über 10 km und liegt deutlich über der in der Fachliteratur genannten maximalen Distanz für eine Verdriftung von überlebensfähigen Neunaugenlarven Die Fließstrecke bei Dormagen erfüllt für den Transfer zwischen Laichplatz und Aufwuchsle- bensraum von Neunaugen-larven keine relevante Funktion. 4.4.2.2 Funktionen für den Atlantischen Lachs Für den Lachs stellt der Rhein eine Transferstrecke für Adulte und Juvenile (Smolts) dar. Der Lachs laicht nicht im Rhein. Mit einem Auftreten von Eiern, Larven und frühen Jungfischsta- dien in der Fließstrecke bei Dormagen ist nicht zu rechnen. 4.4.2.3 Funktionen für den Maifisch Maifische steigen bis in den Oberrhein auf. Von April bis Juli ist im Rheinabs chnitt bei Dor- magen mit Adulten zu rechnen, die entweder weiter aufsteigen oder sich im Umfeld von Laichgebieten in benachbarten Fischschutzzonen aufhalten. Nur wenige Tiere überleben die Laichzeiten und schwimmen zurück zum Meer. Der Untersuchungsraum besitzt über einen Zeitraum von etwa 4 Monaten eine Funktion als Transferstrecke für adulte Maifische. Jungfische, die in Fischschutzzonen stromaufwärts von Dormagen aufgewachsen sind, zie- hen in der zweiten Sommerhälfte in Richtung Meer vorbei. Die Transferfu nktion liegt somit auch für Jungfische vor. Wenn in der stromaufwärts gelegenen Fischschutzzone „Worringen -Langel“ Maifische lai- chen, werden ein Teil ihrer Eier von der Strömung in die nicht geschützte Fließstrecke ver- driftet. Diese Eier könnten bis in die nächste Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe-Zonser Grind“ verfrachtet werden und dort auf geeignete Aufwuchshabitate treffen. Somit besteht auch für Eier die Möglichkeit einer Transferfunktion zwischen den Fischschutzzonen. Die Eiabgabe findet oberflächennah an strömungsexponierten Stellen am Übergang zwi- schen turbulentem Flachwasser und ruhigerem Tiefwasser statt ( LANUV 2011B, S. 4). Die befruchteten Eier sinken zum Grund. Anders als bei vielen Fischarten sind Maifischeier nicht klebrig und werden grundnah verdriftet, bis sie sich im Lückensystem der Sohle festsetzen. Die Reproduktionsstrategie des Maifischs basiert auf der Abgabe einer sehr hohen Anzahl von Eiern, von denen nur ein Teil bis in Standorte gelangt, an denen sie sich weiter entwi- ckeln können. Zu den Überlebensraten der befruchteten Eier in natürlichen Gewässern lie- gen nur wenige Angaben vor. MAITLAND et al. (1995, S. 4) geben eine Größenordnung von 16 % an. Ob derzeit Maifische in der nächsten stromaufwärts gelegenen Fischschutzzone laichen, ist nicht bekannt. Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums des Projektes (2025+) wird vor- sorglich unterstellt, dass geeignete Laichplätze dort vorhanden sind und genutzt werden. Seite 73/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Wie weit die Eier stromabwärts vom Laichplatz verdriftet werden, hän gt von der Strömung und von der Rauigkeit des Gewässergrunds ab. Aus der Unterelbe ist bekannt, dass Eier der nah verwandten Art Finte in Entfernungen von bis zu 30 km vom Hauptlaichgebiet transpor- tiert werden können (Haß 1968). Neuere Untersuchungen aus d er Unterelbe zeigen, dass bei einer sohlnahen Strömung von bis zu 1,2 m/s mit einem Verdriftungsweg von mindestens 10 km zu rechnen ist (BioConsult 2014, S. 38). Die Eier des Maifisches (Alosa alosa) und der Finte (Alosa fallax) haben ähnliche hydraulische Eigenschaften und sind dort, wo beide Arten gemeinsam auftreten, optisch voneinander nicht unterscheidbar (Hillman et al. 2003, S. 7). Da die Fischschutzzone „Worringen-Langel“ und „Urdenbacher Kämpe-Zonser Grind“ 5,5 Strom-km voneinander entfernt sind, ist ein Eintrag von Eiern aus dem Abschnitt „Wor- ringen-Langel“ in den Abschnitt „Urdenbacher Kämpe-Zonser Grind“ möglich. Die nicht geschützte Fließstrecke bei Dormagen stellt aktuell eine Transferstrecke für adulte und juvenile Maifische dar. Sie kann ebenfalls eine Funktion für den Eitransfer zwischen den Fischschutzzonen besitzen. 4.4.2.4 Funktionen für den Stör Der Stör kommt im deutschen Abschnitt des Rheins derzeit nicht vor. Sein Schutz gehört nicht zu den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets. Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums des Projektes wird die Art vorsorglich betrachtet. Nach derzeitigem Stand besitzen die Rhein- abschnitte stromaufwärts von Duisburg kein Entwicklungspotenzial für eine Wiederansied- lung des Störs (S. 16). Ein Auftreten der Art in der Flie ßstrecke bei Dormagen ist somit in absehbarer Zeit ausgeschlossen. Sollte der Stör in Zukunft sein historisches Areal im Rhein zurückgewinnen, würde die Fließstrecke bei Dormagen Adulten und Jungfischen als Wan- derstrecke dienen. 4.4.2.5 Funktionen für den Nordseeschnäpel Derzeit kommt der Nordseeschnäpel etwa bis zur Lippe -Mündung bei Wesel vor, d.h. ca. 100 km stromabwärts des Entnahmebereichs bei Dormagen vor. Dort befanden sich die tra- ditionellen Laichgebiete der Art im deutschen Abschnitt des Rheins. Vereinzelt stiegen ein- zelne Adulte bis zur Moselmündung und sehr selten bis Speyer auf (BORCHERDING 2014, S. 32). Die Fließstrecke bei Dormagen liegt stromaufwärts des Reproduktionsschwerpunktes der Art im Rhein (vgl. Kap. 2.4.7, S. 33) Nordseeschnäpel laichen im Winter. Die Eier werden im freien Wasser bei mäßiger Strö- mung abgegeben. Nach kurzer Verdriftung sinken sie zum Grund, wo sie mit ihrer klebrigen Hülle an Kies, Steinen oder Wasserpflanzen haften. Nach dem Schlupf benötigen die Larven in geringer Entfernung flussabwärts Ruhigwasserbereiche in vegetationsreichen Zuflüssen, angebundenen Altarmen oder Flutmulden (JENSEN 2013). Ähnliche Bedingungen finden sich auch in angebundenen Abgrabungsgewässern. Solche Habitate wurden bei der Wiederan- siedlung der Art im Rhein für den Besatz mit Juvenilen gewählt ( BORCHERDING et al. 2006, S. 1273). Laichhabitate könnten in der Fischschutzzone „Worringen-Langel“ ausgebildet sein. Für die Entwicklung vom larvalen bis zum juvenilen Stadium sind angebundene Auengewässer Seite 74/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) erforderlich. Geeignete Aufwuchshabitate fehlen vollständig in d en Fischschutzzonen des Umfelds. Mittels Luftbildauswertung wurde festgestellt, dass dies auch für die Fischschutz- zonen des Oberlaufs bis zum Übergang zum mittelgebirgsgeprägten Typ des Niederrheins bei Leverkusen zutrifft. Stromaufwärts von Leverkusen geh ört der Nordseeschnäpel nicht mehr zur typischen Fischfauna des Rheins (IKSR 2004, Steckbrief 5.1, S. 76). Da Nordseeschnäpel in der Vergangenheit vereinzelt bis zur Mündung der Mosel vordran- gen, ist es theoretisch nicht auszuschließen, dass Adulte beim Au f- und Abstieg die Fließ- strecke bei Dormagen passieren. Mangels geeigneter Habitate für frühe Entwicklungsstadien ist aber nicht damit zu rechnen, dass sie sich stromaufwärts im FFH -Gebiet erfolgreich re- produzieren. Eine hypothetische Funktion als Transferstrecke besteht deshalb für Juvenile nicht. 4.4.2.6 Funktionen für Bitterling und Steinbeißer Der Bitterling und der Steinbeißer sind Arten mit kleinen Aktionsradien. Der genetische Aus- tausch zwischen den Auengewässern eines naturnahen Stroms findet durch die gelegentli- che Verdriftung einzelner Fische bei Hochwässern statt. Der betrachtete Rheinabschnitt kann eine Funktion als Ausbreitungsweg besitzen, wenn Spenderpopulationen in den strom- aufwärts gelegenen Fischschutzzonen ausgebildet sind. Für das Schutzgebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ liegen einzelne Nachweise des Bitterlings nur für stromabwärts gelegene Fließstrecken bei Rees und Grietherort vor (IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 22). Das FischInfo -Auskunftssystem des LANUV21 enthält für die Probenahmestellen im FFH-Gebiet stromaufwärts von Dorma- gen bis zur Landesgrenze zu Rheinland- Pfalz keine Bitterling Nachweise. Beim bislang ein- zigen im FischInfo-System des LANUV registrierten Steinbeißerfund handelt es sich um ein aus einem Bach bei Bonn eingeschwemmtes Tier (vgl. S. 36). Anhand von aktuellen Luftbildern wurde festgestellt, dass keine Auengewässer in den Fisch- schutzzonen stromaufwärts von Dormagen ausgebildet sind. Es ist daher davon auszuge- hen, dass das FFH-Gebiet stromaufwärts des Wasserentnahmebereichs keine Spenderpo- pulationen des Bitterlings und des Steinbeißers beherbergt. Die Stromstrecke im Untersuchungsraum besitzt folglich keine Funktion für den Transfer von Individuen zwischen Spenderpopulationen aus dem Oberlauf und Empfängerpopulationen im Unterlauf. 4.4.2.7 Funktionen für die Groppe Die Groppe ist eine Art mit kleinem Aktionsradius. In kleinen Fließgewässern vo llzieht sie kleinräumige Standortwechsel von wenigen 100 m flussaufwärts, um Verdriftungsstrecken zu kompensieren. Es ist unklar, ob die im Rhein vorkommende Hybridform der Groppe auch dieses Verhalten zeigt. Aufgrund der starken Strömung und der Entfernungen zwischen den einzelnen Fischschutzzonen setzt ein wirksamer Schutz der Art im Gebiet voraus, dass die 21 https://fischinfo.naturschutzinformationen.nrw.de/fischinfo/de/auskunftssystem Seite 75/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) wesentlichen Phasen ihres Lebenszyklus in den ausgewiesenen Fischschutzzonen stattfin- den. Der Transfer von einzelnen Individuen durch Verdriftung sichert langfristig den geneti- schen Austausch auf der Ebene der Metapopulation und die Regeneration von Teilpopulati- onen nach lokalen, natürlichen oder anthropogen bedingten Einbrüchen. Aufgrund ihrer versteckten Lebensweise wird die Groppe bei Standarderfassungen der Fischfauna ungenügend erfasst. Die Art kommt jedoch im Rhein sowohl stromaufwärts als stromabwärts von Dormagen verbreitet vor. Die betrachtete Fließstrecke besitzt deshalb eine Transferfunktion für die Rhein-Metapopulation der Groppe. 4.4.3 Zusammenfassung der Funktionen des Untersuchungsraums In der folgenden Tab. 10 sind die Funktionen des Untersuchungsraums als Verbindungsstre- cke zwischen den Fischschutzzonen „Urdenbacher Kämpe -Zonser Grind“ und „Worringen- Langel“ für die einzelnen prüfrelevanten Arten zusammengestellt. Im Kap. 5.4 wird artspezi- fisch geprüft, ob das Projekt Beeinträchtigungen dieser Funktionen auslösen könnte. Tab. 10: Funktionen der nicht gemeldeten Verbindungsstrecke bei Dormagen für die prüfrelevanten Arten der Fischschutzonen Art Funktion der Fischschutzzone Funktion der Verbindungsstrecke Meerneunauge Flussneunauge − Laich- und Aufwuchsfunktion − Ruhezone für aufsteigende Adulte − Transferstrecke für aufsteigende Adulte und absteigende Juvenile Lachs − Ruhezone für aufsteigende Adulte − Ruhezone und Nahrungs -raum für absteigende Juvenile − Transferstrecke für Adulte und Juve- nile Maifisch − Laich- und Aufwuchsfunktion − Ruhezone für aufsteigende Adulte − Ruhezone und Nahrungs -raum für absteigende Juvenile − Transferstrecke für Adulte und Juve- nile − Verdriftung von befruchteten Eiern aus Laichgebieten der Schutzzone strom- abwärts zu Aufwuchshabitaten in der Schutzzone stromabwärts Nordseeschnäpel − Am unteren Niederrhein: Laich - und Aufwuchsfunktionen, Ruhe- zonen und Nahrungsraum für ab- steigende Juvenile, Ruhezone für Adulte − Eventuelle Transferstrecke für Adulte Stör − Geeignete Laichhabitate finden sich nach derzeitigem Stand nur in Fließstrecken stromabwärts von Duisburg. − Sollte der Stör in Zukunft sein his- torisches Areal zurückgewinnen, würde die Fließstrecke bei − In naher Zukunft keine Funktion − In ferner Zukunft, hypothetische Transferstrecke für Adulte und Juve- nile Seite 76/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Art Funktion der Fischschutzzone Funktion der Verbindungsstrecke Dormagen Adulten und Jungfi- schen als Wanderstrecke dienen. Bitterling Steinbeißer − Keine Eignung − Keine Funktionen Groppe − Alle Funktionen des Lebenszyk- lus − Gelegentliche Verdriftung zwischen Schutzzonen zur Gewährleistung des Genetischen Austausches und zur Wiederansiedlung von Schutzzonen z.B. nach Hochwasserereignissen 4.5 Besondere Bedeutung des zusätzlich detailliert untersuchten Berei- ches für das FFH-Gebiet Die nicht gemeldete Fließstrecke zwischen den Fischschutzzonen „Urdenbacher Kämpe - Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ erfüllt wichtige Verbindungsfunktionen (vgl. Tab. 10). Der geplante Wasserentnahmebereich ist naturfern. Er bietet keine Flachwasserzonen, keine strömungsberuhigten Habitate und keine aquatischen Auenlebensräume. Aufgrund der Lage am Prallhang und der Nähe zum Hauptfahrwasser besitzt der betrachtete Uferab- schnitt östlich von Dormagen kein besonderes Entwicklungspotenzial als Fischlebensraum. Im Hinblick auf seine Fischfauna und seine sonstigen ökologischen Qualitätskomponenten hebt sich dieser Stromabschnitt vom Durchschnitt des WRRL-Wasserkörpers „Niederrhein 2 - Leverkusen bis Duisburg“ weder positiv noch negativ hervor. Seite 77/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 5 Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes 5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode Den Vorgaben des Art. 6 (3) FFH -RL und des § 34 BNatSchG entsprechend stehen die potenziell betroffenen Lebensräume des Anhangs I bzw. Arten des Anhangs II FFH -RL im Mittelpunkt der Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen. Aufgrund ihrer spezifischen Empfindlichkeit gegenüber verschiedenen Wirkprozessen müs- sen die einzelnen Erhaltungsziele eigenständig behandelt werden. Die Beeinträchtigung ei- nes einzigen Erhaltungsziels durch einen einzigen Wirkprozess reicht aus, um die Un ver- träglichkeit des Vorhabens mit den Zielen der FFH -RL zu begründen22. Der Begriff „Beein- trächtigung“ wird daher in der vorliegenden Unterlage im Sinne von „erheblicher Beeinträch- tigung“ gemäß der Formulierung von Art. 6 Abs. 3 FFH -RL „erhebliche Beeinträ chtigung“ (engl. „significant effects“) verwendet. Unter „nicht erheblich“ ist zu verstehen, dass das Projekt nicht „dauerhaft nachteilig“ auf Er- haltungsziele des Gebiets auswirkt 23, dass die „grundlegenden Eigenschaften [des Gebie- tes], die mit dem Vorkommen eines natürlichen Lebensraumtyps zusammenhängen, zu des- sen Erhaltung das Gebiet in die Liste der GGB im Sinne dieser Richtlinie aufgenommen wurde, dauerhaft erhalten werden 24. Ob ein Vorhaben „zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, ist danach vo rrangig eine naturschutzfachliche Fragestellung, die anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles beantwortet werden muss“ 25. In diesem Zusammen- hang weist das BVerwG darauf hin, dass zwischen erheblichen und nicht-erheblichen Aus- wirkungen zu unterscheiden ist26. Das in der vorliegenden Unterlage verwendete Verfahren wird im FFH -Leitfaden vom BMVBW (2004) beschrieben. Es handelt sich um den Ansatz, auf den das BVerwG in seinem Urteil vom 17.1.2007 (20/05, A 143, Westumfahrung Halle) verweist (vgl. Fußnote 26). Um eine differenzierte Darstellung und einen Vergleich der Beeinträchtigungsquellen untereinan- der zu ermöglichen, wird in den ersten Schritten des Bewertungsverfahrens eine feinere, 6- stufige Skala verwendet als diejenige, in der das Ergebnis der FFH -VU formuliert wird (vgl. BMVBW 2004). Da die Erheblichkeit die Kernaussage der FFH -VU ist, wird am Ende des 22 BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - 9 A 20/05, Rn. 41 23 EuGH: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom11. April 2013 in der Rechtssache C-258/11, Rn. 40 24 ebd. Rn. 39 25 BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - 9 A 20/05, Rn. 43 26 BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - 9 A 20/05, Rn. 43: „Die damit beschriebene Reaktions- und Belastungs- schwelle kann unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls gewisse Einwirkungen zulassen. Diese berühren das Erhaltungsziel nicht nachteilig, wenn es etwa um den Schutz von Tierarten geht, die sich nachweisbar von den in Rede stehenden Stressfaktoren nicht stören lassen (Beispielsfall in Fn. 20 Leitfaden FFH-VP, S. 21).“ Seite 78/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Bewertungsprozesses die naturschutzfachlich begründete 6-stufige Arbeitsskala auf die bei- den zulassungsrelevanten Stufen – erheblich /nicht erheblich – reduziert. 6-stufige Skala der Auswirkungsintensität 2-Stufige Skala der Erheblichkeit 0 Keine Auswirkungen Nicht erheblich 1 Geringe Auswirkungsintensität 2 Noch tolerierbare Auswirkungsintensität 3 Hohe Auswirkungsintensität erheblich 4 Sehr hohe Auswirkungsintensität 5 Extrem hohe Auswirkungsintensität Die differenzierte Bewertungsskala ermöglicht in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung eine adäquate Unterscheidung der Fälle, in denen auf der Rezeptorenseite (hier Arten und Le- bensraumtypen) keinerlei Auswirkung eintritt, von den Fällen, in denen mit einer für sich nicht erheblichen Auswirkung zu rechnen ist. Letztere sind sowohl im Hinblick auf Wechselwirkun- gen mit anderen Auswirkungen desselben Projektes als auch im Hinblick auf ihre Kumulation mit Auswirkungen von anderen Plänen und Projekten zu prüfen. Die Differenzierung oberhalb der Erheblichkeitsschwe lle ist in erster Linie für die verglei- chende Beurteilung von Alternativen in der Prüfung nach § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG zweck- mäßig. Der Bewertungsvorgang zur Bestimmung der Erheblichkeit setzt sich aus 3 Schritten zusam- men. Schritt 1: Bewertung der Aus- wirkungen des zu prüfenden Vorha- bens a. Bewertung der einzelnen Auswir- kungen des zu prüfenden Vorha- bens b. Ausarbeitung ggf. erforderlicher Maßnahmen zur Schadensbegren- zung c. ggf. Bewertung der Rest - Auswir- kungen nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung d. Zusammenführende Bewertung al- ler, die Art bzw. den Lebensraum betreffenden Auswirkungen 6-stufige Bewertung der einzelnen Beeinträchti- gungsgrade Schritt 2: Bewertung der ku- mulativen Auswir- kungen mit anderen Vorhaben a. Bewertung der kumulativen Auswir- kungen mit anderen Vorhaben b. ggf. Bewertung der Rest -Auswir- kungen nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für kumula- tive Auswirkungen c. Zusammenführende Bewertung al- ler, die Art bzw. den Lebensraum betreffenden Auswirkungen 6-stufige Bewertung der einzelnen Beeinträchti- gungsgrade Schritt 3 Formulierung des Gesamtergebnisses der Bewertung: nicht erheblich / erheb- lich 2-stufige Skala der Erheblichkeit Seite 79/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Für eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Bewertungsschritte und Definitionen der 6 Stufen der Arbeitsskala wird auf die Materialsammlung verwiesen, die dem vom BVerwG zitierten FFH-Leitfaden von BMVBW (2004) (vgl. Fußnote 26 S.77) beigefügt ist. 5.2 Wirkprozesse und Wirkprozesskomplexe Im Rahmen dieses Prüfschrittes wird erläutert, welche möglichen Wirkprozesse des Vorha- bens im konkreten Fall von Relevanz sind. Wird keine Betroffenheit festgestellt, so wird die- ser Sachverhalt im vorliegenden Kapit el Kap. 5.2 begründet. In den Fällen, in denen eine Betroffenheit für Erhaltungsziele des Schutzgebiets vorliegt, wird die entsprechende Beein- trächtigung im anschließenden Kap. 5.3 bewertet. Es wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkprozessen und Beeinträchtigun- gen unterschieden: • Baubedingte Wirkprozesse und Beeinträchtigungen: Störungen, die mit der Bautätigkeit verbunden sind und nach ihrem Abschluss nicht mehr eintreten (z. B. Baulärm). Einige Störungen aus der Bauphase können sich allerdings über die Bauzeit hinaus nachhaltig auswirken, sodass nicht grundsätzlich von einer Reversibilität ausgegangen werden darf (z. B. Abnahme der Population einer Art bis unter eine Mindestgröße, unter welche eine Regeneration gefährdet ist) • Anlagebedingte Wirkprozesse und Beeinträchtigungen: Störungen, die sich aus der An- wesenheit der neu geschaffenen Strukturen ergeben (z. B. Zerschneidung, Überbauung von Lebensräumen). • Betriebsbedingte Wirkprozesse und Beeinträchtigungen: Störungen, die sich aus der Nutzung und dem Betrieb der geplanten Anlagen (z. B. Wartungsarbeiten) ergeben. Wirkungen, die zwar theoretisch von Vorhaben dieses Typs ausgehen können, aber für wel- che es im konkreten Fall keinen Wirkpfad gibt, wurden bereits im Kap.3.2 (Tab. 4, S. 51) mit Begründung ausgeschieden. 5.2.1 Baubedingte Wirkprozesse Baubedingte Wirkpro- zesse - Stoffliche Einträge in den Rhein - Immissionen von Nähr - und Luftschadstoffen durch Bau - und Transport- geräte - Erschütterungen, Impulslärm - Immissionen von Licht 5.2.1.1 Stoffliche Einträge in den Rhein Wirkpfad Bei Erdarbeiten im Ufer - und Auenbereich wird die Vegetation beseitigt. Bei Starknieder- schlägen und Hochwasser kann Boden in das Gewässer eingeschwemmt werden. Mit die- sem Boden können auch Kraft - und Schmierstoffe, die durch Leckage aus Tran sport- und Baugeräten in geringen Mengen austreten, in das Gewässer gelangen. Neben der Seite 80/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) chemischen Belastung des Gewässers erhöhen Sedimenteinträge die Trübung. Wenn sich die Schwebfracht in ruhigere Seitenbereiche absetzt, kann dies zur Verstopfung der Boden- poren auf dem Gewässergrund führen (Kolmation des Instersti tials) und die Habitate von spezialisierten Arten des Zoobenthos beeinträchtigen. Die Relevanz im Einzelfall wird von der Dauer und vom Umfang der Bodeneinschwemmungen im Verhältnis zur Größe und zum Sedimenthaushalt des betroffenen Vorfluters bestimmt. Relevanz im konkreten Fall Erdmaterial fällt bei der Herstellung der Baugrube für das Entnahmebauwerk an. Diese Grube dient zugleich als Zielgrube für den untertägigen Vortrieb der Wasserleitung bis zum Pumpwerk. Der anfallende Boden wird außerhalb des Deichvorlands und damit des Überflu- tungsraums des Rheins abtransportiert. Die Baugrube wird eingespundet. Das anfallende Baugrubenwasser wird entsprechend den zum Zeitpunkt der Projektumsetzu ng geltenden Regelungen zum Schutz der Oberflächengewässer soweit erforderlich behandelt, bevor es in den Rhein eingeleitet wird. Als Prüfhypothese wird unterstellt, dass Transport- und Baugeräte ordnungsgemäß gewartet werden. Außerhalb ihrer Einsatzzeiten werden sie bei der Baustelleneinrichtung hinter dem Deich abgestellt. Eine Gefährdung des Rheins durch geringfügige Leckagen von Kraft- und Schmierstoffen an einem Standort hinter dem Deich kann ausgeschlossen werden. Die Ein- haltung der zum Zeitpunkt der Projektumsetzung geltenden Regelungen zum Schutz der Oberflächengewässer wird im Rahmen der ökologischen Baubegleitung kontrolliert. Bei normalen Wasserständen besteht nur im Bereich der Baustelle des Entnahmebauwerks die Möglichkeit von Bodeneinträgen in den Rhein. Diese sind von kurzer Dauer und vor dem Hintergrund des Abflussvolumens des Rheins vernachlässigbar. Da die Böden der Aue ackerbaulich genutzt werden (Abb. 19, S. 57), lösen die E rdarbeiten in der Aue keine Zu- nahme der Bodeneinträge bei Starkniederschlägen aus. Gleiches gilt für Hochwassersituati- onen. Insgesamt sind die möglichen baubedingten Bodeneinträge nicht dazu in der Lage, nachteilige Effekte auf den Sedimenthaushalt des Rheins auszuüben. 5.2.1.2 Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und Transportgeräte Wirkpfad Durch den Betrieb einer Baustelle werden Abgase produziert und Luftschadstoffe emittiert, die teilweise in angrenzende Bereiche eingetragen werden. Unter den emittierten Stoffen können Stickstoffverbindungen für eutrophierungs- und versauerungsempfindliche Lebens- räume relevant sein. Ob Beeinträchtigungen von Lebensraumflächen im FFH-Gebiet möglich sind, hängt von ver- schiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören der Umfang und die Dauer der Einträge sowie die Lage und die typspezifische Empfindlichkeit der Lebensraumtypen. Seite 81/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Relevanz im konkreten Fall Im konkreten Fall werden nur wenige Bau- und Transportgeräte gleichzeitig eingesetzt. Zu- dem sind die Emissionen zeitlich begrenzt. Es besteht daher keine Gefahr, dass geringfügige Einträge aufgrund einer Langzeiteinwirkung schleichende Schäden auslösen. Über den Luft- weg beträgt der Mindestabstand zwischen Baustelle und FFH -Gebiet nach Norden ca. 2,6 km und nach Süden ca. 1,9 km. Aus diesen genannten Gründen sind die bauzeitlichen Im- missionen ins FFH-Gebiet vernachlässigbar. Nachteilige Effekte auf den Nährstoffhaushalt von Flächen des FFH-Gebiets können ausgeschlossen werden. 5.2.1.3 Erschütterungen, Impulslärm Wirkpfad Der Lärm bzw. die Erschütterungen, die durch das Rammen von Spundwänden entstehen, übertragen sich auf den angrenzenden Wasserkörper des Rheins. Fische sind in der Lage, die dabei entstehenden Druckwellen wahrzunehmen (SLABBEKOORN et al. 2010). Grundsätz- lich sind zwei A rten von Unterwasserlärm zu unterscheiden: den kurzzeitigen Impulslärm, der z.B. beim Rammen entsteht, und den kontinuierlichen Unterwasserlärm, der z.B. durch die Schifffahrt erzeugt wird. Dauerlärm hat eine geringere Intensität, löst aber– wie für Vögel und marine Säugetiere − auch bei Fischen Störungen der Kommunikation aus (u.a. RADFORD et al. 2014). Der Impulslärm von Rammungen kann hingegen eine sehr starke Intensität erreichen. Die Druckwellen verursachen bei Fischen Verletzungen, die innere Blutungen auslösen. Im Ext- remfall werden die Fische beim Zerplatzen ihrer luftgefüllten Schwimmblase unmittelbar ge- tötet. Adulte Fische mit Schwimmblase sind stärker gefährdet als Arten ohne Schwimmblase (z.B. Neunaugen) und Larven (BOLLE et al. 2014, CASPER et al. 2016). Dies liegt daran, dass sich die Druckwellen fast ungebremst durch Wasser und wassergesättigtes Gewebe aus- breiten, während an Geweben, die wie die Schwimmblase an Luft grenzen, sehr starke Scherkräfte entstehen. Als Alternative zum Rammen bietet sich das Einrütteln als für Fische weitgehend harmloses Einbringungsverfahren an. In einer empirischen Studie konnte bei Gründungsarbeiten für den Ausbau eines Fährenterminals im Hafen von Southampton (UK) gezeigt werden, dass die Einbringung der gleichen Ge genstände durch Rammen Reaktionen der Fische bis 400 m und durch Einrütteln bis 25-50 m auslösten. Letale Verletzungen wurden beim Einrütteln nicht festgestellt (NEDWELL et al. 2003). Relevanz im konkreten Fall Die Baugrube des Entnahmebauwerks wird durch Spundwände gesichert. Diese können durch Rammen, Rütteln, Einpressen und Einstellen eingebracht werden. Im konkreten Fall ist der Impulslärm von Relevanz, der durch das Rammen der Spundwände im Uferbereich entsteht. Daher ist bei Verbauarbeiten vorrangig das für die Fauna schonendere Verfahren des „Einrüttelns“ inkl. Lockerungsbohrung anzunehmen. Aufbauend auf der derzeitigen tech- nischen Ausführungsplanung kommt dieses Verfahren auch zur Umsetzung. Seite 82/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Im Vergleich zu den oben genannten Gründungsarbeiten im Hafen von Southampton, deren Auswirkungen auf Fische durch Begleituntersuchungen ermittelt wurden ( NEDWELL et al. 2003), sind die Arbeiten zur Einspundung der Baugrube von geringem Umfang und kurzer Dauer. Da Vergleichsdaten für Projekte dieses Ausmaßes fehlen, wird vorsorglich unterstellt, dass die Reichweite der Verhaltensreaktionen von Fischen auf Vibrationen bis zu 50 m be- trägt. Der Rhein ist im Wasserentnahmebereich ca. 250 m breit. Während der Arbeiten ver- bleibt ein ca. 200 m ungestör ter Wanderkorridor. Das strukturreichere gegenüberliegende Ufer befindet sich außerhalb der Reichweite der vom Einrütteln ausgelösten, störenden Vib- rationen. 5.2.1.4 Immissionen von Licht Wirkpfad Fischarten reagieren auf künstliche Lichtquellen unterschiedlich. Die Mehrzahl der Arten wird vom Licht angelockt. Dieses Verhalten wird in erster Linie durch die Attraktion des Lichtes auf ihre Beutetiere ausgelöst. Andere Arten meiden hellere Wasserbereiche, in denen sie von Fressfeinden leichter erbeutet werden. Fische können vorwiegend tagaktiv, dämme- rungsaktiv oder nachtaktiv sein, wobei sich dieses Verhalten in den verschiedenen Phasen ihres Lebenszyklus wandeln kann. Larven und Jungfische sind häufig lichtscheuer als Adulte. Die Wanderungen mancher Arten (z.B. Aal, Lachs) können von künstlichen Lichtquellen wie hell beleuchteten Brücken gestört werden. Dauerhaftes Kunstlicht kann die Chronobiologie von Fischen stören und Schilddrüsenfunktionen verändern. Dies kann das Wachstum, die Entwicklung und die Reproduktionsfähigkeit von Fischen negativ beeinflussen. Die Intensität der Auswirkungen wird vom Farbspektrum, von der Stärke, von der Einwirkdauer und von der Ausrichtung des Lichtstrahls auf das Gewässer bestimmt ( BRÜNING & HÖLKER 2013, S. 69ff). Relevanz im konkreten Fall Im konkreten Fall gehen die möglichen Lichtimmissionen von der Beleuchtung einer am Ufer gelegenen Baustelle aus. Eine bauzeitliche Beleuchtung des geplanten, ca. 25 m langen Einlaufbauwerkes und der Zielgrube der Wasserleitungen zwischen Einlaufbauw erk und Pumpwerk kann ggf. erforderlich sein. Ihrem Zweck entsprechend wird die Beleuchtung auf die Bauzeit begrenzt und auf die Arbeitsbereiche ausgerichtet sein. Anders als z.B. bei man- chen Brückenbeleuchtungen wird der Rhein weder direkt noch dauerhaft angestrahlt. Indi- rekte diffuse Einträge von geringer Reichweite sind prinzipiell denkbar. Der Rheinabschnitt bei Dormagen erfüllt für die Fische und Neunaugen des FFH -Gebiets eine Verbindungsfunktion zwischen zwei Fischschutzzonen (vgl. Kap. 4.4.2, S. 49ff ). Der Wirkpfad könnte von Relevanz sein, wenn ein zusätzlicher, lichtinduzierter Fraßdruck auf driftende Larven und Jungfische eintritt oder wenn das Licht aktive Wanderbewegungen stört. Aufgrund der kurzen Einwirkdauer, der Wassertrübung im Rhein und der vorhandenen Hel- ligkeit im Umfeld (u.a. die dauerhafte Beleuchtung der Anlagen und der Anlegestellen der Seite 83/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) benachbarten Chemiewerke) wird keine ökologisch relevante Änderung des Lichtniveaus im Rhein eintreten. Eine bauzeitliche Anlockwirkung auf lichtaffine Lebensstadien, damit einhergehende Präda- tionsverluste und eine Barrierewirkung auf lichtscheue wandernde Arten können ausge- schlossen werden. 5.2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse Anlagebedingte Effekte auf das FFH-Gebiet können ausgeschlossen werden. Das Vorhaben soll vollständig außerhalb des FFH -Gebiets umgesetzt werden. Die herzu- stellenden Anlagen nehmen keine Schutzgebietsflächen in Anspruch. Das Entnahmebau- werk wird am Ufer und die anschließenden Anlagen (Leitungen, Pumpwerk) werden landsei- tig her gestellt. Es entstehen keine baulichen Einschränkungen der Durchgängigkeit des Stroms weder bezüglich der zunächst für Garzweiler II – Befüllung benötigten 25 m Uferlänge noch bezüglich der für die Hambach-Befüllung benötigten, auf 50 m verlängerten Strecke. Seite 84/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 5.2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse Betriebsbedingte Wirkprozesse - Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den phy- sikalischen und chemischen Zustand des Rheins - Fischverluste durch die Wasserentnahme 5.2.3.1 Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den physikalischen und chemischen Zustand des Rheins Wirkpfad Die Wasserentnahme dient der Befüllung anderer Gewässer ( Restseen Garzweiler II und Hambach). Sie geht mit keinen thermischen Einleitungen einher. Eine Wasserentnahme füh rt prinzipiell zu einer reduzierten Abflussmenge. Ob nachteilige Effekte eintreten können, hängt primär vom entnommenen Volumen im Verhältnis zum ge- samten Volumenstrom ab. In einem Strom mit sehr großem Abflussvolumen wie dem Rhein können Wasserentnahmen nicht primär wegen der Reduktion der Wassermenge, sondern wegen ihrer indirekten Auswirkungen auf physikalisch-chemischen Parameter problematisch sein. Im Fall einer Abnahme des Wasservolumens wirken sich zum Beispiel thermische Ein- leitungen stärker aus. Zu den Folgen gehören erhöhte Wassertemperaturen, Sauerstoffeng- pässe und stärkere Konzentrationen von Nähr- und Schadstoffen (IKSR 2015, Fachbericht 219, S. 15ff). Relevanz im konkreten Fall Die maximal erforderliche Entnahmemenge von bis zu 18 m³/s wird in den Jahren nach 2045 anfallen. Sie entspricht 1,9 % des aktuellen mittleren Niedrigwasserabflusses des Rheins (am Pegel Köln 940 m³/s (LANUV 2008) bzw. 909 m³/s (Bundesanstalt für Gewässer- kunde27). Für das Niedrigwassermanagement benennt die IKSR den Ab flusskennwert NM7Q28 im Sommerhalbjahr als maßgebende Größe (IKSR 2015, Fachbericht 219, S. 31). Der NM7Q (Sommer) beträgt am Pegel Köln 702 m³/s (ebd.). Bezogen auf diesen Wert würde die maximal geplante Wasserentnahme (ca. 18 m³/s) 2,6 % des Abflusses en tspre- chen. Die Wasserentnahme wird jedoch so gesteuert, dass sie auch bei extrem niedrigen Wasserständen nicht mehr als 0,5 % des jeweiligen Rheinabflusses beträgt. Aufgrund der sehr langen Umsetzungszeiträume hat das LANUV als Koordinator der Arbeits- gruppe „Restsee“ der Monitoring -Gruppe Garzweiler II 2008 die Folgen des Klimawandels für den Braunkohlenabbau untersucht (LANUV 2008). Eine 2016 aktualisierte Fassung die- ser Studie liegt mittlerweile vor (LANUV 2016). Unter Berücksichtigung des Stands der Kenntnisse im Jahr 2008 über die Auswirkungen des Klimawandels auf den Rhein war die Wasserentnahme im Verhältnis zur zukünftigen Abflussspende des Rheins für durchführbar befunden worden. Zwischenzeitlich verfeinerte Modelle bestätigen diese Prognose für den 27 https://undine.bafg.de/rhein/pegel/rhein_pegel_koeln.html 28 NM7Q: Niedrigstes arithmetisches Mittel des Abflusses von 7 Tagen in gleichartigen Zeitabschnitten (z.B. hydrologische Halbjahre) der betrachteten Zeitspanne Seite 85/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Zeitraum 2021-2050, also für den Zeitraum, in dem die beantragte Wasserentnahme ihren Höchstwert erstmalig erreichen wird. Nach derzeitigem Stand sind aufgrund des Umfangs der projektbedingten Wasservolu- menänderung von max. 0,5% des jeweiligen Rheinabflusses keine projektbedingten Effekte auf die ökologisch relevanten Parameter Wassertemperaturen, Sauerstoffgehalte sowie auf Konzentrationen von Nähr- und Schadstoffen zu erwarten. 5.2.3.2 Fischverluste durch die Wasserentnahme Wirkpfad Eine Wasserentnahme kann Fische gefährden, wenn sie in den Ansaugbereich geraten und nicht in der Lage sind, den Gefahrenbereich zu verlassen. Die Schäden sind im Wesentlichen auf folgende Vorgänge zurückzuführen: • Ansaugen des Fisches zusammen mit dem Wasser (engl. entrainement), • Andrücken durch die Ansaugströmung an der wasserentnehmenden Oberfläche, so dass sich der Fisch nicht aus eigenen Kräften entfernen kann (engl. impingement), • Haut- und Schuppenverletzungen als Folge des zeitweiligen Andrückens an rauen Ober- flächen (Rechen, Treibgut). Folgende technische Eigenschaften der Wasserentnahme sind für ihr Schadpotenzial ent- scheidend: • entnommene Wassermenge, • Stärke der Ansaugströmung, • Winkel der wasserentnehmenden Oberfläche zur Hauptströmung (Reduzierung von An- presskräften), • lichte Weite der Abschirmungen, die das Eindringen von Fremdkörpern ins Pumpwerk vermeiden, • Entnahmetiefe, • Verfahren, die zur Freihaltung der wasserentnehmenden Oberfläche von Treibgut einge- setzt werden (z.B. Treibgut- (und Fisch)-Entfernung mittels Greifer oder Bürsten), • vorgesehenes Fischschutzkonzept. Folgende Eigenschaften von Fischen sind für ihre Gefährdung von Relevanz: • die Größe des Fisches in seinen verschiedenen Lebensstadien (Ei, Larve, Juvenil, Adult) und Geometrie seines Körpers, • Sinnesausstattung des Fisches: Die für die Orientierungsfähigkeit wichtigen Sinne (z.B. akustischer Sinn) sind artspezifisch unterschiedlich ausgeprägt und entscheidend für ihre Reaktionen auf Störreize, • Verhaltenseigenschaften des Fisches (z.B. Verhalten in der Strömung, in Turbulenzen, Schwimmmuster, Reaktionen auf Reize), • Schwimmleistung, • Gesundheit und Kondition. Seite 86/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Verschiedene Eigenschaften des Entnahmestandortes können die Menge der Fische am Standort und die Reaktionen der Fische in Gefahrensituationen beeinflussen. Hierzu gehö- ren u.a.: • Habitatangebot, Attraktivität für Fische, • Lage zur dominanten Strömung, • Wassereigenschaften (z.B. erhöhte Temperaturen, Sauerstoffmangel, sonstige Belastun- gen, die Fische schwächen können). Im konkreten Fall sind die oft thematisierten thermischen Wechselwirkungen mit Kühlwas- serrückgaben nicht relevant. Für weiterführende Informationen wird auf den Leitfaden der britischen ENVIRONMENT AGENCY (2005) und die Sammlung von Konferenzbeiträgen, die von TURNPENNY & HORSFIELD (2014) veröffentlicht wurden, verwiesen. Für weiterführende Infor- mationen über Verhaltensweisen von Fischen wird auf ADAM & LEHMANN (2011) verwiesen. Eigenschaften des Wasserentnahmekonzeptes für den Standort Dormagen Das Wasserentnahmekonzept wurde in Zusammenarbeit von RWE, der Ingenieurgesell- schaft Dr. Ing. Nacken mbH und dem FFH-Fachgutachter KIfL entwickelt. Die gewählte Lösung ist auf die besonderen Funktionen der Rhein-Fließstrecke bei Dorma- gen als Verbindungskorridor zwischen Fisch schutzzonen des FFH -Gebietes abgestimmt (vgl. Kap. 4.4.2, S. 69ff). Grundlage ist die in den Erhaltungszielen des Gebiets verankerte funktionale „Aufgabenteilung“ mit „Laichplätzen, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitaten“ in den als FFH -Gebiet ausgewählten Schutzzonen und Austausch - und Wanderfunktionen in den dazwischen liegenden, nicht geschützten Fließstrecken. Entsprechend der Funktion als Verbindungsstrecke und Wanderkorridor ist das gewählte System darauf ausgerichtet, einen maximalen Schutz für adulte Fische und für Jungfische, die in den geschützten Fisch- schutzzonen aufgewachsen sind, zu bieten. Maschenweite: Stand von Wissenschaft und Technik Die Maschenweite der Schirme wurde deshalb den Funktionen der Fließstrecke als Wander- korridor für Adulte und Juvenile mit 5-6 mm gewählt. Dies bedeutet, dass keine Gefahr des Ansaugens für adulte und junge Fische mit einer Schwimmleistung über 0,13 m/s und einer Körpergröße über 7 mm im Durchmesser besteht. Frühe Lebensstadien (Eier und Larven) werden dadurch zwar nicht geschützt, der Rheinab- schnitt bei Dormagen liegt jedoch außerhalb der FFH-Fischschutzzonen, die von den Natur- schutzfachbehörden zur Sicher ung der Laich - und Aufwuchsfunktionen für die relevanten Arten abgegrenzt wurden und für die Erreichung ihres günstigen Erhaltungszustands not- wendig sind (vgl. Fn. 1, S. 14). Die vorgesehene Entnahmetechnik erlaubt eine Bemessungssaugströmung am Rechen, die deutlich unter den Werten von 0,25 bis 0,3 m/s liegt, die bislang in Deutschland üblich sind. Sie entspricht nach internationalen Maßstäben der derzeit besten verfügbaren Technik. Die Technik der passiven Wasserentnahme mittels zylindrischen Spältchen aus keilförmigen Seite 87/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Stäben mit sehr glatter Oberfläche (sog. PWWC: passive wedge wire cylinder) wurde in den USA bereits in den 1970er Jahren entwickelt. Seit 2000 wird diese Technik verbreitet ange- wendet. Sie erfüllt die strengen Anforderungen des US -amerikanischen Clean Water Act Section 316(b), das seit dem Jahr 2000 eine maximale Bemessungssaugströmung von 0,15 m/s für Wasserentnahmen über 2 Mio. gallon per day (ca. 0,9 m³/s) vorschreibt. Ausschlaggebend für den Einsatz von Johnson Screens bei Dormagen sind Besonderheiten der Prüfsituation. Um die Erheblichkeit von einzelnen Tierverlusten in der FFH -Verträglich- keitsuntersuchung zu bewerten, ist es grundsätzlich notwendig, die Auswirkungen auf den Erhaltungszustand ihrer Populationen im betrachteten Schutzgebiet zu ermitteln. Hierfür werden quantitative Orientierungswerte bzw. Schwellen für die Signifikanz von eventuellen Fischverlusten im Verhältnis zu den betroffenen Populationen benötigt. Der Aktionsraum der Wanderfische, die den Rhein bei Dormagen passieren, erstreckt sich von der Nordsee bis hin zu Laichhabitaten in Mittelgebirgsflüssen (vgl. Abb. 12 bis Abb. 15, S. 42 ff). Wie viele Wanderfische den Niederrhein als Wanderkorridor nutzen (d.h. der Erhaltungszustand der Wanderkohorten im Gebiet) wird von einer Vi elzahl von Faktoren bestimmt, die ihren Ur- sprung weit über die Grenzen des FFH-Gebiets hinaus haben. Eine quantitativ exakte Prog- nose der Bedeutung von einzelnen Mortalitätsverlusten ist nach aktuellem Stand der For- schung in den meisten Fällen nicht möglich: UBA-Texte 97/2015 (Kampa &Stein 2015, S. 30-31): „Dazu wird eingeschätzt, dass das Wissen um die qualitativen Zusammenhänge vorhanden ist, aber die Quantifizierung für Fragen der Bewirtschaftung nur schwer möglich sein wird, da sich Fischpopulationen innerhalb von hochdynamischen, chaotischen und offenen Systemen entwickeln. Die Wissenschaft wird daher auf absehbare Zeit keine befriedigenden, umfas- senden Antworten „in letzter mathematischer Konsequenz“ geben können.“ BRUIJS et al. (2014, S. 43): „So far, it has been shown impossible to determine the effect of impingement and entrain- ment (I&E) on fish populations. This is mainly caused by the difficulty in determining popula- tion sizes, which is a costly and lengthy investigation, especially when this h as to be done for multiple fish species. Also, there is no clear definition of significant effects, nor a method which can independently be used to evaluate significant effects in different water body types. Probably the biggest gap is the lack of a reliable description of the level of significance above which fish population become affected.” In einem derart großen Bezugsraum, der das Einzugsgebiet des Rheins und die Nordsee umfasst, kann den Prognoseunsicherheiten, die sich aus den oben benannten Forschungs- defiziten ergeben, durch eine besonders vorsorgliche Planung begegnet werden. Dement- sprechend wurden ein Entnahmestandort und eine Wasserentnahmetechnik gewählt, die ei- nen maximalen Schutz von adulten und juvenilen Wanderfischen ermöglichen. Die Wahl einer geeigneten lichten Weite von Abschirmungen (Abstand zwischen den Stä- ben) stellt nach wissenschaftlicher Erkenntnis einen wesentlichen Parameter dar, um die Seite 88/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Zielsetzung der Wasserentnahme und der Notwendigkeit, Fische umfassend zu schützen, miteinander zu vereinbaren. Derzeit sind in Deutschland Stababstände von 20 mm üblich. In Nordrhein-Westfalen sind für Ausleitungsstrukturen an Lachs-Vorranggewässern Stabab- stände von 10 mm, an Aalgewässern von 15 mm und 20 mm an den übrigen Gewässern von 20 mm vorges chrieben ( LFISCHVO NRW 2010, Teil 4 § 13 Abs. 3). Abschirmungen werden bis lichte Weiten von 1 mm hergestellt. Bei dieser Weite wird Wasser durch nur noch ca. 45% der Schirmoberfläche entnommen (CLOUGH et al. 2014). Der Anteil der geschlossenen Flächen nimmt dementsprechend zu und mit ihm die Fläche, auf der sich Aufwuchs (in erster Linie Algen und Muscheln) ansiedeln können. Die Aufwuchsentwicklung führt zu einer Verstopfung der Schirme, die sich nur durch ständige Reinigung vermeiden lässt. Je feinmaschi ger die Abschirmung, umso anfälliger ist sie für eine partielle Verstopfung durch Treibgut und Aufwuchs. Die dabei eintretende Reduktion der aktiven wasserentnehmenden Oberfläche führt zu einer kontraproduktiven Erhöhung der Ansauggeschwindigkeit. Testreihen in Großbritannien haben gezeigt, dass eine fischscho- nende Reinigung der Zylinder mit einem nach außen gerichteten Luftstrahl unwirksam ist, wenn die Schirmoberfläche zu 55% undurchlässig ist ( BROMLEY et al. 2014). Sehr feinma- schige Schirme mit lichten Weiten unter 5 mm sind deshalb in erster Linie in aufwuchs- und treibgutarmen Gewässern (z.B. in Trinkwasserreservoire, Salmonidengewässer im Nord- westen der USA) einsetzbar. Die gewählte lichte Weite der Schirme stellt deshalb die best- mögliche Lösung dar, um am Niederrhein eine gleichmäßig niedrige Ansauggeschwindigkeit und den Schutz von Fischen mit kleinen Körpergrößen zu sichern. Die Studie von BROMLEY et al. (2014) zeigte ferner, dass die Wirksamkeit aller Systeme (au- ßer der 1 mm-Schirme) durch eine Anordnung parallel zur Strömung gegenüber der Quer- lage stark verbessert wird (vgl. auch ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 32). Verschiedene Stu- dien mit Blankaalen haben bestätigt, dass nicht nur der Abstand der Stäbe, sondern auch der Winkel des Schirms zum vorbeifließenden Wasser eine wichtige Rolle spielt. Bei Winkeln > 20° wurden auch Jungaale geschützt, obwohl ihr Körperdurchmesser kleiner war als der Stababstand und sie prinzipiell zwischen den Stäben hätten passieren können (SHERIDAN et al. 2014, S. 20). Dies setzt eine ausreichend geringe Anströmgeschwindigkeit voraus, damit die Tiere nicht an die Schirmoberfläche angedrückt werden. Die Anlage bei Dormagen erfüllt die beiden Voraussetzungen der Anordnung parallel zur Fließrichtung und der geringen An- strömgeschwindigkeit. Aufgrund dieser Eigenschaften ist in der Projektsituation mit einer noch höheren Wirksamkeit von mechanischen Barrieren als an Wasserkraftwerken und Staustufen zu rechnen (vgl. Abb. 32, S. 78). PWWC Abschirmung: Stand von Wissenschaft und Technik Seit 2000 werden in Nordamerika PWWC-Schirme an zahlreichen Standorten in verschiede- nen Klimazonen eingesetzt. Sie sind für Stillgewässer, Fließgewässer unterschiedlicher Grö- ßen, Strommündungen und Küstenstandorte geeignet (ENVIRONMENTAL AGENCY 2005, S. 49, DIXON 2007, S. 5.1 ff). In Gewässern mit Eisgang und starkem Treibgutanfall hat sich ein Einbau quer zur Strömung als problematisch erwiesen. Bei Anordnung parallel zur Strömung Seite 89/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) funktionieren die Schirme auch an treibgutreichen Ästuarstandorten (z.B. am Hudson River, Chesapeake Bay ebd.). Der Treibgutanfall am Niederrhein ist deutlich geringer als in Ästuargebieten mit ausgedehn- ten Röhrichten, so dass keine diesbezüglichen Einsatzbeschränkungen vorliegen. In Gewäs- sern mit starken Vorkommen von Zebramuscheln und anderen invasiven Muschelarten sind alle Typen von Abschirmungen gleichermaßen betroffen ( WELLS & SYTSMA 2009). Dies gilt grundsätzlich für untergetauchte Hartsubstrate. Nur sehr weitmaschige Rechen, die aus Fischschutzgründen nicht in Frage kommen, sind davon weniger betroffen bzw. erfordern einen geringeren Reinigungsaufwand. Die Gefahr der Ansiedlung von Muscheln im Rhein stellt daher kein Ausschlusskriterium für den Einsatz von Johnson Screens dar. Der Ver- gleich mit den Standortbedingungen in Mündungsgebieten von großen Strömen an der Nord- ostküste der USA zeigt, dass PWWC-Schirme am Niederrhein einsetzbar sind. Johnson Screens als Vertreter der PWWC -Schirmsysteme werden u.a. von der Britischen Fachbehörde Environmental Agency als beste verfügbare Technik eingestuft (im nachfol- genden wurde der englische Originaltext ins Deutsche übersetzt): „Die nachfolgend beschriebenen Methoden sind, selbstverständlich, auch für große Fische sehr effektiv, aber sie würden nicht regulär verwendet werden (hauptsächlich aus Kosten- gründen), wenn nicht auch ein Herausfiltern von kleinen Fischen notwendig wäre.“ (ENVIRON- MENTAL AGENCY 2005, S. 45) „PWWC-Schirmsysteme haben eine Reihe an Eigenschaften, die sie geeignet machen, eine Mitnahme [ein Einsaugen] von Fischen zu verhindern. Hierzu gehören die geringen Strö- mungsgeschwindigkeiten zwischen den Spalten, welche es den Fischen e rlauben weg zu schwimmen, die glatte äußere Ausgestaltung der Schirmsysteme, welche das Risiko eines Abriebs der Fische reduziert, und die schmale Spaltenbreite, welche es möglich macht die Mitnahme von Fischen sogar bis hin zur Größe von Eiern oder Larven zu verhindern.“ (ebd. S. 47) „PWWC-Schirmsysteme sind eine erprobte und bewährte Lösung. Im Vereinigten Königreich werden sie allgemein als die beste verfügbare Technologie für den Schutz von juvenilen und larvalen Fischen erachtet.“ (SHERIDAN et al. 2014, S. 25) Die Mitglieder des vom Umweltbundesamt einberufenen Forums „Fischschutz und Fischab- stieg“ sehen auch an Querbauwerken und für deutlich größere Entnahmemengen als in Dor- magen geplant mechanische Barrieren als geeignet an, um Fische ab 10 cm Körperlänge wirksam zu schützen: „Konsens war, dass es für Wasserkraftanlagen bis zu einem bestimmten Ausbaudurchfluss (Vertikalrechen ca. bis 30 m³/s, Horizontalrechen bis ca. 50 m³/s je Recheneinheit) gegen- wärtig einen Stand des Wissens und der Technik unter den jeweils gegebenen Standortbe- dingungen gibt, mit dem funk tionsfähige, mechanische Fischschutz- und Abstiegsanlagen einschließlich der erforderlichen Reinigungstechnik für Fische ab 10 cm Größe realisiert wer- den können.” (KAMPA & STEIN (2015): S. 36) Seite 90/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Aufgrund der Schutzwirkung der gewählten Lösung für die Wassere ntnahme und der hyd- raulischen Bedingungen am Rheinufer werden keine Verhaltensbarrieren vorgesehen. Die Wirksamkeit von Systemen, die auf der abschreckenden Wirkung von Störreizen wie elektri- schen Feldern, Luftblasen, Lichtsignalen, Schall - und Druckwellen basieren (sog. Verhal- tensbarrieren), wird in der Fachwelt seit langem kontrovers diskutiert (vgl. ADAM & LEHMANN 2011: S. 254 ff). Mittlerweile gilt als nachgewiesen, dass gut konzipierte Abschirmungen (sog. mechanische Barrieren) eine höhere Wirksicherhe it aufweisen als Systeme, die auf Meidereaktionen der Fische auf unangenehme Reize basieren. Eine Wirksamkeit von Verhaltensbarrieren setzt ein aktives und rationales Meidungsverhal- ten der Fische als Reaktion auf den Reiz voraus. Sie hängt deshalb von der Leistungsfähig- keit des Sinnesapparates der einzelnen Fischarten ab (ebd. S. 57ff.). Artspezifische Unter- schiede der Reizwahrnehmbarkeit, Gewöhnungseffekte und unbeabsichtigte Stressreaktio- nen der Fische erklären die widersprüchliche Beurteilung der Wirksa mkeit von Verhaltens- barrieren. Sie werden als Ergänzungen in Situationen vorgesehen, in denen eine gute me- chanische Abschirmung nicht umsetzbar ist. Dies trifft für den Standort bei Dormagen nicht zu. Mehrere Systeme wie z.B. elektrische Scheuchanlagen sind nur bei Strömungsgeschwindig- keiten unter 0,3 m/s einsatzfähig. Aufgrund der Verhältnisse in der Rhein-Kurve bei Dorma- gen herrschen Strömungsgeschwindigkeiten von häufig über 2,8 m/s. Aufgrund der hohen Unterwasserschallbelastung durch die Schifffahrt herrschen ohnehin Bedingungen vor, unter denen unsicher ist, ob Fische das erwünschte Meidungsverhalten aufbringen können. Der wesentliche Vorteil von uferparallel angeordneten PWWC-Schirmen besteht darin, dass ver- wirrte oder ermüdete Fische ohne Verletzungsgefahr über die sehr glatte Schirmoberfläche gleiten und von der deutlich stärkeren Hauptströmung des Rheins ohne ihr Zutun von der Wasserentnahmestelle weggetragen werden. Die Wirksamkeit des Systems setzt keine rati- onale und aktive Meidereaktion der Fisch e auf Störreize voraus ( ADAM & LEHMANN (2011): S. 267ff). In Kombination mit der niedrigen Ansaugströmung wirkt die Abschirmung auch für Jungfische, die aufgrund ihrer schwachen Schwimmleistung und geringen Energiereserven trotz Störreize u.U. den Bereich aus eigenen Kräften nicht verlassen würden. Die DWA (2005) empfiehlt zum Fischschutz in erster Linie den Einsatz von Abschirmungen. Die Wirk- samkeit von Verhaltensbarrieren wird als deutlich geringer eingestuft ( REDEKER (2014), S. 32). Das vom UBA eingerichtete Forum „Fischschutz und Fischabstieg“ stellt fest, „dass es derzeit keine Planungssicherheit für Betreiber und Behörden für den Einsatz von Verhaltens- barrieren gibt“ (KAMPA & STEIN (2015), S. 36). Für frühe Lebensstadien wie Eier und Larven, die erst b ei sehr engen Abständen der Schirmstäbe unter 3 mm geschützt werden können, sind Verhaltensbarrieren unwirksam, weil diese Organismen keine nennenswerte Eigenschwimmleistung aufweisen. Für sie stel- len deshalb Verhaltensbarrieren weder eine Alternative noch eine sinnvolle Ergänzung zu Abschirmungen dar. Die folgende Tab. 11 fasst die Eigenschaften der vorgesehenen Lösung zusammen. Die Bedeutung dieser Eigenschaften wird stichwortartig erläutert. Die Erfüllung der sich daraus Seite 91/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) ergebenden Anforderungen wird für den Standort bei Dormagen angegeben. Die Tabelle greift den niederländischen Ansatz der best available approach (BAA) für Kühlwasserent- nahmen auf. Darunter ist eine kombinierte Betrachtung nicht nur der best available technique (BAT), sondern auch der Ans prüche der zu am Standort schützenden Fischarten und der standörtlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Einsatz der besten Technik zu verste- hen (BRUIJS et al 2014). Seite 92/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Tab. 11: Merkmale des projektspezifischen Fischschutzkonzeptes Eigenschaft Begründung Erfüllung des Kriteriums durch das Projekt Fachliteratur, Verweis Standort der Wasserentnahme Geringe Attraktivität für Fische Eine geringe Attraktivität lässt die Wahr- scheinlichkeit sinken, dass Fische gezielt und in hoher Anzahl das Umfeld der Wasserent- nahme aufsuchen. Der Uferabschnitt ist besonders natur- fern und hat eine sehr geringe Attrakti- vität als Laich-, Aufwuchs-, Nahrungs- oder Ruhehabitat: - steile, naturfern ausgebaute Unter- wasserböschung, - keine Flachwasserzonen, - keine vorgelagerten Sandbänke, - keine strömungsberuhigten Buh- nenfelder, - keine am Rhein angebundenen Auengewässer (z.B. Altarme), - keine Einmündungen von Zuflüs- sen vgl. Kap.4.2. BRUIJS et al. 2014: S. 50: “The more natural a bank is, the more likely that spawning possibilities are present, as are young fish. This situa- tion is deemed unsatisfactory. The more artificial a bank is (vertical bank, stone, concrete, sheet piling, rip rap), conditions are deemed unsatisfactory for the presence of young fish, which di- minishes the risk for entrainment.” Seitliche Wasserentnahme Das Wasserentnahmebauwerk stellt kein Hin- dernis dar, das Abweichungen der natürlichen Schwimm- bzw. Driftrichtung erfordert. Es müssen keine auffindbaren Bypässe bereitge- stellt werden. Das Wasserentnahmebauwerk mit den Passiv- Rechen ist uferparallel ange- ordnet. DIXOn 2000, S. 5.1 „An intake screen positioned in line with the river bank and parallel to the natural flow usually presents conditions that are more conducive to avoiding im- pingement.” Ausreichend starke Strömungs- komponente die parallel zum Re- chen verläuft Eine ausreichende „sweeping velocity“ redu- ziert die Gefahr des Andrückens (impinge- ment). Sie reduziert die Aufenthaltsdauer von Der Rhein weist am Prallhang bei Dor- magen häufig Strömungsgeschwindig- keiten über 2,8 m/s auf. Die Differenz ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 48: “This indicates the importance of plac- ing screens in a strong flow (>0.3 m.s- Seite 93/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Eigenschaft Begründung Erfüllung des Kriteriums durch das Projekt Fachliteratur, Verweis Organismen mit schwacher Schwimmleistung. Eine starke Fließgeschwindigkeit gibt auf- und absteigenden Fischen eine eindeutige Orien- tierungsrichtung. Die Wasserentnahme löst keine irreführende Lockströmung aus. zwischen Rheinströmung und An- saugströmung ist mindestens größer als 2 m/s. 1) if the best performance is to be achieved.” Technische Merkmale Geringe Bemessungs- saugströmung am Passiv-Re- chen (0,135 m/s „through- screenvelocity“) Senkung der Ansauggefahr auch für Organis- men mit schwacher Schwimmleistung, Stand der Technik für Jungfische in USA und einigen EU-Ländern (UK, NL) Die Geschwindigkeit liegt mit 0,135 m/s unterhalb des Wertes, der nach interna- tionalen Standards als harmlos für Jungfische bewertet wird (0,15 m/s). BRUIJS et al. 2014: S. 49: “An intake velocity of 0.15 m/s or less is considered harmless for the juveniles of most fish species, according to a com- prehensive study of EPRI (2000)” Geringe auf die Erhaltungsziele abgestimmte Stababstände Je geringer der Stababstand ist, umso wirksa- mer werden kleine Organismen geschützt. Der Stababstand wird entsprechend der Größe der Schutzobjekte gewählt. Eine geringere lichte Weite setzt eine geringe Saugströmung vo- raus, da sonst die Gefahr des Andrückens (impingement) zunimmt. Der Standabstand von 5-6 mm wurde zum Schutz von Jungfischen auf ihrer Wanderung zum Meer gewählt. Die Stabweite entspricht den Anforderun- gen der LFischO NRW 2010 (Teil 4 Fischschutz, § 13 Abs. 3 für Gewässer, in denen der Lachs (Salmo salar) zu den Zielarten im Sinne der Bewirtschaf- tungsentscheidung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein Westfalen gehört. ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 49: “Fish Species / Lifestages: They (PWWC screens) are probably suitable for excluding all species and sizes of fish given suitable wire spacings.” Glatte Schirmoberfläche Je glatter die Oberfläche, umso geringer ist die Verletzungsgefahr, wenn ein Fisch über die Schirmoberfläche von der Strömung ver- driftet wird. Sehr glatte Oberfläche, Vermeidung von Haut- und Schuppenverletzung beim Gleiten an der Schirmoberfläche Adam & Lehmann 2011, S. 268: „Eine Verletzungsgefahr besteht für die Fi- sche aufgrund der glatten Oberfläche des aus Edelstahl gefertigten Spaltre- chens nicht.“ Seite 94/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Eigenschaft Begründung Erfüllung des Kriteriums durch das Projekt Fachliteratur, Verweis Vorhandensein von Ausweich- möglichkeiten Die Fische müssen eine für sie wahrnehmbare Möglichkeit finden, den Wasserentnahmebe- reich zu verlassen. Das Kriterium ist relevant, wenn die Ab- schirmung an Querbauten (z.B. Was- serkraftwerken) steht. Im konkreten Fall ist das Entnahmebauwerk in der Ufer- böschung eingebettet. Ein natürlicher Ausweichweg über den offenen Strom ist gegeben. Wasserentnahme aus dem mitt- leren Tiefenbereich Jungfische pelagischer Arten halten sich über- wiegend oberflächennah, Jungfische benthi- scher Arten überwiegend grundnah auf. Eine Wasserentnahme aus dem mittleren Tiefenbe- reich reduziert die Gefahr für Jungfische. Die Johnson Screens sind ca. 2 m über dem Grund angeordnet. Die Oberkante der Schirme befindet sich bei MW ca. 3,5 m und bei MNW ca. 1,5 m unterhalb der Oberfläche. Die Wasserentnahme findet aus dem mittleren Tiefenbereich statt. BRUIJS et al. 2014: S. 49: “The deeper the intake is situated, the less the risk for young fish to be en- trained or impinged. As juvenile fish of most species are bound to riparian veg- etation or have a pelagic life stage, their presence is highest in the upper water layers. Bottom dwelling young fish is of- ten less vulnerable to entrainment and impingement as they use structures on the bottom for cover.” ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 49: “The recommended minimum submergence depth is half the screen diameter, with the screen being spaced an equivalent distance from the bed and any wall. Submergence to this depth avoids the risk of excessive entrainment of sur- face-carried debris into the abstraction flow. Spacings from the bed and wall are to avoid debris rolling along the bed Seite 95/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Eigenschaft Begründung Erfüllung des Kriteriums durch das Projekt Fachliteratur, Verweis becoming entrained, or larger items be- coming jammed.” Günstiges Verhältnis von der Höhe des Entnahmequerschnitts und der gesamten Höhe der Wassersäule. Je mehr Tiefenbereiche betroffen sind, umso größer ist die Gefahr für Fische. Der Rhein ist an der Stelle bei MW ca. 9 m tief. Der Durchmesser der Johnson Screens beträgt ca. 1 m (vgl. Abb. 23, S. 37). Der Entnahmequerschnitt macht ca. 11% der Höhe der Wassersäule bei mittlerem Wasserstand aus. Bei NNW (680 m³/s, NN 30,96) hat der Rhein eine Resttiefe von 4,43 m. Das Verhält- nis zwischen Schirmdurchmesser und Wassertiefe beträgt ca. 1:4. (vgl. Abb. 24, S. 37). BRUIJS et al. 2014: S. 50: “Is the height of the intake only a rela- tive small proportion of the water depth (≤ 25%) this situation is more benefi- cial.” ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 49: “The maximum screen diameter should be half the water depth at the lowest ex- treme of water level; preferably it should be no more than one-third.” Fischschonende Lösung des Treibgutproblems Bei herkömmlicher mechanischer Beseitigung von Treibgut am Feinrechen werden die im Treibgut verfangenen Fische mitbeseitigt. Auf- grund der Verletzungen, die sie sich am Kon- takt mit dem Treibgut zuziehen, sind ihre Überlebenschancen gering. Dies gilt auch, wenn die Fische nachträglich sortiert und in das Gewässer zurückgeführt werden. Vor dem Entnahmebauwerk ist ein Ab- weiser gegen grobes Treibgut und Eis vorgesehen. Die Reinigung der Zylinder findet durch einen von innen nach au- ßen gerichteten Luftstrahl statt. Das Treibgut wird von der Strömung des Rheins weggetragen. Die Notwendig- keit einer mechanischen Treibgutbe- handlung entfällt. ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 49: “The successful clearance of debris following air backwashing is dependent on ade- quate ambient flow past the screen, otherwise, debris may accumulate. (…) A steady current is required to ensure debris is carried away.” Seite 96/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Offene Fragen zur Ausführung der Planung Im Rahmen der Ausführungsplanung könnten sich eine abweichende Anordnung und eine andere Zylinderanzahl als technisch sinnvoll erweisen. Die aus Fischschutzsicht entscheidenden Parame- ter, nämlich die Bemessungssaugströmung und die Lage der Wasserentnahme in der Wassersäule bleiben jedoch unverändert. Abgleich mit Richtwerten NRW´s für Wasserkraftanlagen Im Kontext der WRRL und der Energiewende ist die Thematik des Fischschutzes an Wasserkraft- anlagen in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der fachlichen Diskussion geraten. Verschie- dene Richtwerte wurden für Abschirmungen formuliert. 2005 hat das MUNLV Nordrhein-Westfalen zur nachhaltigen Wasserkraftnutzung Richtlinien für den Fischschutz an Querbauwerken formu- liert. In Vorranggewässerabschnitten für anadrome Wanderfischarten soll demnach bei jeder An- lage eine Schutzrate von 95% gewährleistet werden. Dieses Ziel wird erreicht, wenn für eine ma- ximale lichte Weite geeigneter mechanischer Barrieren von 10 mm und für eine maximale Anström- geschwindigkeit an der Barriere von 0,5 m/s gesorgt wird (MUNLV 2005, S. 160). Diese Vorgaben werden bei der geplanten Wasserentnahme bei Dormagen erfüllt bzw. übererfüllt. So ist die An- strömgeschwindigkeit 3,7mal geringer als nach genannter Richtlinie. a) Dabei ist zu beachten, dass die Vorgänge, die bei einer seitlichen Wasserentnahme ein- treten, mit denjenigen, die für Querbauten mit Wasserkraftnutzung typisch sind, nicht di- rekt vergleichbar sind: b) Anders als bei der Wasserkraftnutzung gelangt nur ein Bruchteil des Abflussvolumens (ca. 0,5%) in die Entnahmeanlage. Sehr geringe und gleichmäßige Anströmgeschwindig- keiten sind technisch möglich. c) Der Verlauf der Fließstrecke bleibt in beiden Fließrichtungen unverändert und für Fische uneingeschränkt offen. Es besteht daher keine Notwendigkeit, Fische zu auffindbaren By- pässen − mitunter gegen ihren Instinkt (vgl. WÖLLECKE et al. 2016, S. 38) – zu lenken. d) Die seitliche Ansaugströmung ist bei der Wasserentnahme deutlich geringer als die domi- nante Hauptströmung. Anders als bei Querbauten besteht keine Gefahr, dass sich Fi- sche, die in der natürlichen Fließrichtung verharrend und der Hauptströmung folgend, vor den Abschirmungen stauen. An einem für Fische nicht besonders attraktiven Standort kann daher der Anteil der mit dem Wasser entnommenen Fische an der gesamten Fisch- menge nicht höher sein als der Anteil des entnommenen Wassers am gesamten Abfluss- volumen (im konkreten Fall ca. 0,5%). e) Anders als bei Querbauten löst das Projekt keine abrupten Wechsel von Strömungsge- schwindigkeiten an der Stauwurzel und am Querbauwerk aus. Aufstaubedingte Änderun- gen von physikalisch-chemischen Parametern (z.B. Temperatur, Sauerstoffgehalt) treten nicht ein. Ein vorhabenbedingter Temperatur- und Sauerstoffstress ist ausgeschlossen. f) An seitlichen Wasserentnahmen stellen insbesondere bei geringen Anströmgeschwindig- keiten Verklausungen aus angeschwemmtem Treibgut ein deutlich geringeres Problem dar. g) Schließlich besteht keine Gefahr der Schädigung von Fischen durch Turbinen. Aus diesen Gründen sind die Mortalitätsraten von Fischen an Querbauten mit Wasserkraftnutzung auf eine seitliche Wasserentnahme von ca. 18 m³/s bei einer Bemessungssaugströmung unter 0,15 m/s nicht übertragbar. Seite 97/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Auch ohne Schutzvorrichtungen kann die Wasserentnahme bei Dormagen max. 0,5 % der Fische, die im Rhein vorbeipassieren, erfassen (s. oben, Spiegelstrich c) Das vorgesehene Konzept führt zu einer weiteren Reduzierung dieses Anteils. Wenn bei Wasserkraftanlagen eine maximale lichte Weite der mechanischen Barrieren von 10 mm und eine An strömgeschwindigkeit an der Barriere von 0,5 m/s bereits einen 95% -Schutz aller anadromen Arten sichern, dann garantiert das hier vorgesehene Fischschutz- und Wasserentnahmekonzept einen quasi 100%-Schutz derselben Ar- ten. 5.3 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richt- linie In den nächstbenachbarten Fischschutzzonen kommen die drei Lebensraumtypen des Anhangs I Flüsse mit Schlammbänken (3270), Flachland -Mähwiesen (6510) und Weichholzauenwälder (*91E0) vor (Kap. 4.3). Das Vorhaben soll vollständig außerhalb des FFH-Gebiets umgesetzt werden. Die herzustellenden Anlagen nehmen keine Schutzgebietsflächen in Anspruch. Anlagebedingte Effek te auf das FFH - Gebiet können ausgeschlossen werden. In der Aue der stromabwärts gelegenen Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ kommen die Lebensraumtypen Flüsse mit Schlammbänken, Flachland-Mähwiesen und Weichholz- auenwälder vor. Die Entfern ung (Luftlinie) zwischen dem Wasserentnahmebereich und den nächstgelegenen Flachland-Mähwiesen beträgt ca. 3,7 km (Luftlinie), zu den nächstgelegenen Weichholzauenwäldern ca. 3 km und zu den nächstgelegenen Schlammbänken (3270) ca. 6,5 km. In der stromaufwärts gelegenen Fischschutzzone „Worringen-Langel“ kommt nur der Lebensraum- typ „Flüsse mit Schlammbänken“ vor. Der Mindestabstand (Luftlinie) zwischen dem Wasserent- nahmebereich und den nächstgelegenen Schlammbänken des Typs 3270 beträgt ca. 2,5 km. Aufgrund dieser Entfernungen sind indirekte Auswirkungen wie Immissionen über den Luftpfad ausgeschlossen. Eine Gefahr von baubedingten stofflichen Einträgen über den Wasserpfad besteht nicht. Gegenüber der aktuellen Situation löst das Vorhaben keine ökologisch relevanten Veränderungen der Wasserstände aus. Seite 98/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Tab. 12: Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I Projektphase Wirkfaktoren Auswirkungen auf Lebensraumtypen 32701) 65102) 91E03) Baubedingte Auswir- kungen Stoffliche Einträge in den Rhein 0= keine A. 0= keine A. 0= keine A. Anlagenbedingte Auswirkungen Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und Trans- portgeräte 0= keine A. 0= keine A. 0= keine A. Betriebsbedingte Auswirkungen Verringerte Abfluss- menge des Rheins 0= keine A. 0= keine A. 0= keine A. 1): Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p. 2): Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 3): Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 4): Einstufung der Auswirkungsintensität nach 6-stufiger Skala auf S. 77 Zusammenführende Bewertung Das Projekt hat keine negativen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) auf Le- bensraumtypen Flüsse mit Schlammbänken (3270), Flachland-Mähwiesen (6510) und Weichholz- auenwälder (*91E0) aus. Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiede- nen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) auf Lebensraumtypen des Anhangs I. 5.4 Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie Bei den prüfrelevanten Arten handelt es sich um Fisch- und Neunaugenarten. Für die Mehrheit der identifizierten potenziellen Wirkpfade des Projektes bestehen keine artspezifischen Unterschiede. Dies liegt daran, dass im konkreten Fall keine Effekte von diesen potenziellen Wirkpfaden ausge- hen. Artspezifische Besonderheiten sind deshalb nicht entscheidungsrelevant. Analog zur Vorge- hensweise für Lebensraumtypen des Anhangs I (s. oben Kap. 5.3) werden sie im Folgenden ge- meinsam behandelt (s. Zusammenfassung in Tab. 13). Das Beeinträchtigungspotenzial der Was- serentnahme wird hingegen von artspezifischen Eigenschaften wie z.B. der Körpergröße der Fi- sche und von der Bedeutung der Wechsel zwischen Fischschutzzonen in ihrem Lebenszyklus be- stimmt. Diese Fragen werden in den anschließenden artspezifischen Unterkapiteln behandelt. Das Vorhaben soll vollständig außerhalb des FFH-Gebiets umgesetzt werden. Die herzustellenden Anlagen nehmen keine Schutzgebietsflächen in Anspruch. Anlagebedingte Effekte können ausge- schlossen werden. Gegenüber der aktuellen Situation verurs acht das Vorhaben keine Beeinträchtigungen der rele- vanten Fischhabitate und Funktionen • durch stoffliche Einträge über den Wasserpfad • durch stoffliche Einträge über den Luftpfad • durch Veränderungen der Wasserstände und Wasserqualität des Rheins Seite 99/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Es wird zugrunde gelegt, dass das für die Fauna schonende Verfahren des Einrüttelns inkl. Locke- rungsbohrung bei der Einspundung der Baugrube am Ufer zum Einsatz kommt (vgl. Beschreibung des Wirkpfads S. 79ff). Die dabei auftretenden Störungen der Fischarten sind von geringer Inten- sität, begrenzter Reichweite und kurzer Dauer. Während der Arbeiten verbleibt ein mindestens ca. 200 m ungestörter Wanderkorridor. Das attraktivere, strukturreichere gegenüberliegende Ufer be- findet sich außerhalb der Reichweite der vom Einrütteln ausgelösten Vibrationen. Von diesen Er- schütterungen gehen lediglich Störungen und keine Gefahr von Verletzungen aus. Die Verbin- dungsfunktion der Rhein-Fließstrecke bei Dormagen bleibt deshalb während der Bauzeit ohne Ein- schränkung gewährleistet. Beeinträchtigungen der prüfrelevanten Arten können ausgeschlossen werden. Tab. 13: Für alle Arten geltenden Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen Projektphase Wirkfaktor Auswirkungen Baubedingte Aus- wirkungen Stoffliche Einträge in den Rhein 0 = keine A. Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und Transportgeräte 0 = keine A. Erschütterungen, Impulslärm 0 = keine A. Anlagenbedingte Auswirkungen Flächeninanspruchnahme 0 = keine A. Betriebsbedingte Auswirkungen Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den physikalischen und chemischen Zustand des Rheins 0 = keine A. Fischverluste durch die Wasserentnahme s. artspezifische Bewertung 1): Einstufung der Auswirkungsintensität nach 6-stufiger Skala (siehe Kap. 5.1) 5.4.1 Meerneunauge, Petromyzon marinus 5.4.1.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme Die artspezifische Ansauggefahr wird durch die Anströmgeschwindigkeit, die Schwimmleistung der Art, das Verhältnis von Stababstand der Schirme zu den Körpermaßen der Tiere und vom Verhal- ten der Art geprägt. Die Fließstrecke bei Dormagen wird von Meerneunaugen während der Aufstiegswanderung der Adulten und während der Wanderung der Präadulten zum Meer genutzt. In diesen Phasen ihres Lebenszyklus weisen Meerneunaugen folgende Körpermaße auf: • Adulte: Körperlänge: 720,00 mm (Angaben aus dem Rhein: LELEK & BUHSE (1992), S. 190); Körperdicke / Durchmesser Saugscheibe ca. 50 mm (TAVERNY & ÉLIE (2010), S. 55) • Präadulte während der Wanderung zum Meer: Körperlänge 120 bis 200 mm (TAVERNY & ÉLIE (2010), S. 49) / Körperdicke / Durchmesser Saugscheibe 7 bis 12 mm (ebd.) Aufgrund der Anströmgeschwindigkeit unter 0,15 m/s besteht keine Gefahr des Andrückens auch aquatischen Organismen mit den schwächsten Schwimmleistungen (u.a. EPRI 2000 , ENVIRON- MENT AGENCy 2005, DWA 2005, TURNPENNY & HORSFIELD 2014). Meerneunaugen gehören ohne- hin zu den Arten mit höherer Schwimmleistung (ADAM & LEHMANN 2011, S. 293). Bei den vorgese- henen Stababständen von 5-6 mm sind adulte Meerneunaugen zu 100% vor einem Eindringen in die Anlage geschützt. Aus populationsbiologischer Sicht ist dieses Ergebnis von besonderer Be- deutung, da ein Verlust von aufsteigenden Adulten deutlich schwerer wiegt als von jungen Seite 100/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Einzelexemplaren, die bis sie die Reproduktionsphase erreichen, noch einer hohen natürlichen Mortalität unterliegen. Kleinere Exemplare unter den Präadulten haben einen Körperdurchmesser kleiner als 7 mm und können prinzipiell in die Anlage eindringen. Unter Berücksichtigung ihres Verhaltens ist dies aber unwahrscheinlich. Einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des Wissens über Neunaugenwanderungen liefern ALMEIDA & QUINTELLA (2013). Die Wanderung der Präadulten zum Meer korreliert mit der Phase starken Abflusses und findet in erster Linie Passiv statt. Die Tiere lassen sich kräftesparend von der Strömung verdriften, vereinzelt mit dem Schw anz in Fließrich- tung. Junge Neunaugen wandern fast ausschließlich nachts und nahe der Oberfläche. Tagsüber verstecken sie sich in Pflanzenbeständen und Grundsubstraten. Da erst die marine Form der Neun- augen Nahrung aufnehmen kann, ist jeder Verkürzung der Wanderzeit bis zum Meer von Vorteil. Die nächtliche, oberflächennahe Wanderung ermöglicht eine effektive Nutzung der stärksten und gleichmäßigeren Strömung bei gleichzeitiger Minimierung der Prädationsgefahr durch tagaktive Vögel (ebd. S. 113). Anders als vor Querbauwerken kommt es bei einer seitlichen Wasserentnahme nicht zu einem Stau in Hauptströmungsrichtung vor dem Rechen (Abb. 27). Wenn passiv verdriftete Jungneunau- gen in die Nähe des Schirmes gelangen, streifen sie mit ihrer Längsseite die glatte Stahloberfläche und werden von der Hauptströmung weggetragen. Aufgrund des passiven Verhaltens der Tiere sind gezielte versuche, sich durch die Stäbe durchzuzwängen, unwahrscheinlich. Im Staubereich vor dem Rechen eines Querbauwerks stellt hingegen ein solches Verhalten eine naheliegende Reaktion dar, um dem Andruck zu entweichen und der Leitströmung zu folgen. Der Umstand, dass präadulte Neunaugen oberflächennah verdriften, wirkt sich bei einer Entnahme aus dem mittleren Bereich der Wassersäule zusätzlich einflussmindernd aus. Abb. 27: Bahnen von passiv verdrifteten Fischen/Neunaugen vor einem Querbauwerk mit Wasserkraft-nut- zung (links) und an einer seitlichen Wasserentnahme mit sehr schwacher Ansaugströmung (rechts) (schematische Darstellung) (auf der Grundlage von DWA 2005, S. 84) Seite 101/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Wenn berücksichtigt wird, • dass die Wasserentnahme nicht mehr als 0,5% des Abflussvolumens ausmacht und dass selbst bei gleichmäßiger Verteilung nicht mehr als 0,5% der Tiere entnommen werden können, • dass präadulte Meerneunaugen nicht gleichmäßig in der Wassersäule verteilt sind, sondern die oberen Wasserschichten nutzen, • dass die Wasserentnahme aus dem mittleren Tiefenbereich der Wassersäule stattfindet (vgl. Tab. 11), • dass Tiere, die dennoch in Schirmnähe auftreten, an der glatten Schirmoberfläche ohne Verlet- zungsgefahr vorbeigleiten und von der dominanten Strömung weggetragen werden, besteht aufgrund der Gesamtkonfiguration des Wasserentnahme - und Fischschutzkonzepte s keine Gefahr, dass präadulte Meerneunaugen angesaugt oder durch Anpressung verletzt werden. 5.4.1.2 Zusammenführende Bewertung Unter Berücksichtigung des artspezifischen Verhaltens des Meerneunauges sichert die geplante Anlage einen nahezu 100%igen Schutz der Adulte und Präadulte vor einer Schädigung durch die Wasserentnahme. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine negativen Aus- wirkungen auf die Art aus (Tab. 13, S. 99). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiedenen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6-stufiger Skala s. Kap. 5.1) auf das Meerneunauge 5.4.2 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis 5.4.2.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme Die Fließstrecke bei Dormagen wird von Flussneunaugen während der Aufstiegswanderung der Adulten und während der Wanderung der Präadulten zum Meer genutzt. In diesen Phasen ihres Lebenszyklus weisen Flussneunaugen folgende Körpermaße auf: • Adulte: Körperlänge: 360,00 mm (Angaben aus dem Rhein: LELEK & BUHSE 1992, S. 190); Kör- perdicke / Durchmesser Saugscheibe ca. 21 mm (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 55) • Präadulte während der Wanderung zum Meer: Körperlänge 90 bis 120 mm (Bracken 2014, S. 60), Körperdicke / Durchmesser Saugscheibe ca. 5 bis 6 mm (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 51) In Laborversuchen haben adulte Flussneunaugen vor Hindernissen zwar ein ausgeprägtes Such- verhalten nach Auswegen gezeigt (ADAM & LEHMANN 2011, S. 292), der Stababstand von 5-6 mm macht aber den etwa 3mal so dicken Adulten ein Eindring en in die Anlage unmöglich. Aufgrund der Anströmgeschwindigkeit unter 0,15 m/s besteht keine Gefahr des Andrückens (u.a. EPRI 2000, ENVIRONMENT AGENCY 2005, DWA 2005, TURNPENNY & HORSFIELD 2014). Adulte Flussneunaugen warden somit zu 100% geschützt. Aus po pulationsbiologischer Sicht ist dieses Ergebnis von be- sonderer Bedeutung, da ein Verlust von aufsteigenden Adulten deutlich schwerer wiegt als von jungen Einzelexemplaren, die bis sie die Reproduktionsphase erreichen, noch einer hohen natür- lichen Mortalität unterliegen. Die kleineren Exemplare unter den Präadulten haben einen Körperdurchmesser kleiner als 6 mm und können prinzipiell in die Anlage eindringen. Einen Überblick über den Stand der Wissenschaft über das Wanderverhalten von Flussneunaugen liefert Bracken (2014). Daraus geht hervor, dass Seite 102/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach sich die Präadulten beider Arten auf ihrer Wanderung zum Meer vergleichbar verhalten. Dies gilt sowohl für den nächtlichen Schwerpunkt der Wanderaktivitäten, den dabei bevorzugten Tiefenbe- reich (0,5 bis 2 m unterhal b der Wasseroberfläche) und das passive Verdriften. Aus denselben Gründen, die im Zusammenhang mit dem Meerneunauge erläutert wurden, besteht keine Gefahr, dass präadulte Flussneunaugen angesaugt oder durch Anpressung verletzt werden. 5.4.2.2 Zusammenführende Bewertung Unter Berücksichtigung des artspezifischen Verhaltens des Flussneunauges sichert die geplante Anlage einen nahezu 100%igen Schutz der Adulte und Präadulte vor einer Schädigung durch die Wasserentnahme. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine negativen Aus- wirkungen auf die Art aus ( Tab. 13). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiedenen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) auf das Flussneunauge 5.4.3 Maifisch, Alosa alosa 5.4.3.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme Adulte und Präadulte Die Fließstrecke bei Dormagen wird von Maifischen während der Auf- und Abstiegswanderungen der Adulten und während der Wanderung der Präadulten zum Meer genutzt. In diesen Phasen ihres Lebenszyklus weisen Maifische folgende Körpermaße auf: • Adulte: Körperlänge: ca. 550 mm (LANUV 2011b, S. 5); Körperdicke: ca. 120 mm (aus der Kör- perlänge und der Körperform abgeleitet auf der Grundlage von DWA 2005, Tab. 5.2, S. 10929) • Präadulte während der Wanderung zum Meer: Körperlänge 100 bis 130 mm (LANUV 2011b, S. 4, Abb. 3 S. 19), Körperdicke: 23 bis 29 mm. Präadulte wie Adulte zeichnen sich durch Körpermaße aus, die größer sind als 6 mm. Bei den vorgesehenen Stababständen von 5.6 mm sind sie zu 100% vor einem Eind ringen in die Anlage geschützt. Mit Ausnahme der Eier, die grundnah verdriftet werden, halten sich Maifische während ihrer Wanderungen sowohl als Adulte als auch als Jungfische in Tiefen von 0,5 bis 1,5 m unter der Wasseroberfläche auf (LARINIER & TRAVADE (2002)30, S. 136, APRAHAMIAN et al. (2003), S. 213, ACOLAS et al. 2004). Die Wasserentnahme findet aus dem mittleren Tiefenbereich der Wassersäule statt. Diese Anordnung reduziert zusätzlich die Wahrscheinlichkeit, dass adulte und juvenile Maifi- sche in Schirmnähe aufhalten. Eier Maifischeier sind nicht klebrig. Eine Verdriftung von Eiern aus der Fischschutzzone „Worringen - Langel“ bis zum nächsten, 5,5 Strom -km abwärts gelegenen FFH -Gebiet-Abschnitt ist prinzipiell möglich (vgl. 4.4.2.3, S. 72). Ein Verlust von Maifischeiern, die an einem Laichplatz im FFH-Gebiet abgegeben wurden und wegen projektbedingter Verluste auf der Transferstrecke kein geeignetes 29 Aufgrund des schlanken Körperbaus von Maifisch und Ukelei wurde der Wert der relativen Körperdicke Kdick für die Ukelei (=0,23) verwendet. 30 “Shad tend to move in the upper layer of the water column and hesitate to pass through submerged openings: surface passage must therefore be provided in the fishway.” LARINIER & TRAVADE (2002), S. 136 Seite 103/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Aufwuchshabitat im FFH-Gebiet erreichen, würde die Funktion des Gebiets als Aufwuchsraum für die Art schwächen. Fischeier werden bei jeder Anströmgeschwindigkeit passiv transportiert. Befruchtete Maifischeier haben im gequollenen Zustand einen Durchmesser von ca. 4,5 mm und werden durch Abschir- mungen mit Stababständen von 5-6 mm nicht zurückgehalten. Um die Größenordnung der hypothetischen Verluste durch die Erhöhung der Wasserentnahme auf 18 m³/s überschlägig zu quantifizieren, wurde durch das Institut für Wasserbau und Wasserwirt- schaft der RWTH Universität Aachen wie auch bereits für die geplante Entnahme Garzweiler II (OETJEN et al. 2016) für die nunmehr vergrößerte Entnahme eine hydro-numerische Modellierung der Verdriftung von Fischeiern durchgeführt (OETJEN et al. 2022). Die biologischen und FFH-spe- zifischen Eingangsparameter der Modellierung werden im Anhang erläutert. Die hydrologischen und methodischen Grundlagen sind in OETJEN et al. (2022) beschrieben. Als Grundlagen der Modellierung wurden folgende biologische und FFH -spezifische Parameter- ausprägungen berücksichtigt (zur Begründung vgl. Anhang der vorliegenden FFH-VU): • Startpunkt der Modellierung: Standort am Kopf der westlichsten Buhnen in der Fischschutz- zone „Worringen-Langel“ • Anzahl der Eier: 900.000 • Eiparameter: Durchmesser: 4,5 mm, Gewicht: 0,05 g, Dichte 1,05 g/cm³ (alle Angaben für Eier in gequollenem Zustand) • Wasserabfluss: 1410 m³/s (mittlerer Niedrigwasserabfluss MNQ 1984-2014 in den Monaten Ap- ril bis Juni (inkl.), in denen mit einer Verdriftung von Maifischeiern zu rechnen ist, abzgl. 10% als worst case-Annahme für langfristige klimabedingte eventuelle Abflussrückgänge) Die hydronumerischen Grundlagen der Modellierung werden in OETJEN et al. (2016) erläutert. Für mittlere Niedrigwasserabflüsse in den Monaten April bis Juni (inkl.) (MNQ April, Mai Juni: Q=1410 m³/s) wurde ein möglicher Verlust von 2,76 % der abgegebenen Eier ermittelt (OETJEN et al. 2022). Bei der Auswertung dieses Ergebnisses ist Folgendes zu berücksichtigen: a) Für die fünf untersuchten hydrologischen Szenarien mit einer Wasserentnahme von 18 m³/s liegen bei vier der Szenarien keine Abweichungen zwischen den Simulationen vor. Bei dem Worst-Case-Szenario mit einem Abfluss von 557 m3/s und einer ungedrosselten Entnahme von 18 m3/s liegt die Differenz der Simulationen bei 0,44 %. Dies betrifft aber lediglich den zeitlichen Verlauf der Verdriftung. Die hydronumerischen Simulationen ha- ben folglich keinen signifikanten Einfluss der Wasserentnahme auf den Eitransfer zwi- schen den beiden Fischschutzzonen ermittelt. b) Die Modellierung basiert auf der vorsorglichen Annahme des Niedrigwasserabflusses MNQ in den Monaten April bis Juni (1410 m³/s). Die reproduktionsfähigen Adulten rekru- tieren sich über mehrere Jahre, d.h. über einen Zeitraum, in dem die Wasserstände na- turgemäß schwanken. Zur Beurteilung der Auswirkungen auf einer Alterskohorte ist der MNQ relevant, zur Beurteilung der Auswirkungen über die Population liefert der durch- schnittliche Abfluss MW in den Frühlingsmonaten eine wichtige ergänzende Information. Der Mittelwert der Tagesabflüsse MW von April bis Juni (inkl.) liegt basierend auf 1984- Seite 104/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 2014 abzüglich 10% in der fernen Zukunft bei ca. 2035 m³/s (OETJEN et al. 2016/2022). In diesem Fall beträgt der berechnete Eiverlust 0,19% bei der Simulation sowohl ohne als auch mit Wasserentnahme (ebd.). Mit abnehmendem Abfluss des Rheins zeigt das Mo- dell einen immer größer werdenden Anteil an im Gebiet verbleibenden Fischeiern, der sich aber nicht innerhalb der beiden Simulationen unterscheidet. Dies liegt daran, dass einige Fischeier bei geringerer Fließgeschwindigkeit an den Randbereichen gar nicht erst abtransportiert werden (OETJEN et al. 2022). Bei solchen extrem niedrigen Wasserstän- den fallen zudem auch die Aufwuchshabitate der Larven und Jungfrische in strömungsbe- ruhigen Buhnenfeldern trocken. c) In der Modellierung wurde die gesamte Zahl der abgegebenen Eier als Eingangsparame- ter eingestellt. Bei äußerer Befruchtung im Wasser wird nur ein Teil der Eier befruchtet. Für die verwandte Art Alosa sapidissima31 liegt die Eibefruchtungsrate in natürlichen Ha- bitaten in der Größenordnung von 37% (gemittelt über einen Zeitraum von 10 Jahren, NEWHARD et al. 2015). Unter optimierten Laborbedingungen konnte im LIFE-Projekt eine außergewöhnlich hohe Überlebensrate der Eier von 65% erreicht werden (Scharbert et al. 2011b, S. 20). Die Verluste an Eiern, die tatsächlich zur Erhaltung der Population beitra- gen können, sind daher ca. 63% geringer als das Modellierungsergebnis. Vom ermittel- ten, mathematisch nicht signifikanten Verlust von 0,44 % der berücksichtigten Eier wären nur die befruchteten Eier (37%) für die Reproduktion relevant, d.h. 0,16 % der modellier- ten Eimenge. d) Maifische kehren zwar mit hoher Stetigkeit zu ihren Geburtsgewässern wieder (homing rate ca. 90 %, TOMÁS et al. 2005), jedoch nicht zwingend zum selben Laichplatz im Ge- wässersystem. Da in einem natürlichen Stromsystem die Hydromorphodynamik sehr viel stärker ist als in den heutigen weitgehend kanalisierten Flüssen, wäre eine Bindung an einem bestimmten Laichplatz kontraproduktiv. Maifische wählen daher ihre Laichplätze opportunistisch aus. Aus populationsbiologischer Sicht gibt es deshalb keinen „Laichbe- stand des FFH-Gebiets“, sondern einen „Laichbestand des Rheins“. Im gesamten Rhein (d.h. auch außerhalb des FFH-Gebiets) wurden mindestens 66 geeignete Laichplätze identifiziert (SCHARBERT et al. 2011). Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 29 Rhein-In- nenbögen und einige zusätzliche Strecken als mögliche Laichgebiete eingestuft. Weitere Laichgebiete finden sich in den Unterläufen einiger Zuflüsse wie z.B. der Sieg, der Wup- per und der Lippe31. Der theoretische Verlust von rechnerisch 0,16 % der modellierten Ei- menge der an einem von mindestens 66 Laichplätzen liegt unterhalb die Grenze jeglicher Quantifizierbarkeit. e) Unter Verwendung des vom Bundesamt für Naturschutz entwickelten Verfahrens zur Be- wertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen (BER- NOTAT & DIERSCHKE 2021) ergibt sich eine extrem geringe populationsbiologische Emp- findlichkeit des Maifisches gegenüber Verlusten von sehr frühen Lebensstadien (s. unten Box Exkurs). Die späteren und empfindlicheren Lebensstadien werden von der Wasser- entnahme nicht betroffen. Insbesondere die aufsteigenden Adulten, die für die Erhaltung der Population eine Schlüsselrolle besitzen, werden zu 100 % geschützt. Die potenziellen Eiverluste liegen in einer Größenordnung, die keinerlei populationsbiologische Relevanz besitzen kann. Unter Berücksichtigung der unter a) bis e) erläuterten Sachverhalte lässt 31 Die gut untersuchte Populationsdynamik der amerikanischen Art Alosa sapidissima wurde im LIFE-Projekt zur Wiederansiedlung des Maifisches im Rhein als Grundlage zur Ermittlung des Besatzbedarfes herangezogen. Der Vergleich mit der Eibefruchtungsrate von Alosa sapidissima stellt deshalb auch die FFH-VU eine geeignete Beur- teilungsgrundlage dar. Seite 105/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach sich ausschließen, dass die Wasserentnahme einen negativen Einfluss auf den Reproduktionser- folg des Maifisches im FFH-Gebiet ausüben könnte. Exkurs: Populationsbiologische Empfindlichkeit des Maifisches nach BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) Die populationsbiologische Empfindlichkeit einer Art gegenüber zusätzlicher Mortalität lässt sich anhand verschiedener Merkmale ihrer Populationsdynamik ausdrücken. Hierfür wurde 2015 von Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein Verfahren zur Bestimmung des artspezifi- schen populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (PSI) entwickelt (BERNOTAT & DIERSCHKE 2015). Das BfN empfiehlt seine Anwendung im Sinne einer Fachkonvention. Die Fachkon- vention wurde am 25.11.2015 nach einer mehrjährigen Erprobungsphase veröffentlicht. An ihrer Entwicklung wurden Experten aus der Fachwelt beteiligt. Die Fachkonvention entspricht derzeit in Deutschland dem Stand der Wissenschaft für die Beurteilung der artspezifischen Mortalität in Genehmigungsverfahren dar. Der PSI wird durch Aggregierung von skalierten Einzelparametern gebildet und mit einer 9- stufigen Skala ausgedrückt. Die Stufe 1 entspricht einer extrem hohen populationsbiologi- schen Empfindlichkeit gegenüber zusätzlichen Individuenverlusten und die Stufe 9 einer ext- rem geringen Empfindlichkeit. Für weiterführende Informationen wird auf Bernotat & Dierschke (2021) verwiesen. In der vierten Fassung wurde die Methode auch für Fische und Neunaugenarten angewen- det. Abb. 28: Übersicht über die Ermittlung des populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (BERNOTAT & DIERSCHKE (2021): S. 51) Mit Ausnahme der „Bestandsgröße in Deutschland“ liegen für den Maifisch die übrigen PSI- Parameter Werte vor. Die verwendeten Angaben zu Mortalitätsrate der Alttiere, zum Repro- duktionspotenzial und zur Reproduktionsrate stammen aus ROUGIER et al. (2015). Die Anga- ben zum Lebensalter und zum Alter bei Eintritt in die Reproduktion aus WOLTER et al. (2020). Kriterium Verwendete Werte Klasse Wert Mortalitätsrate der Alttiere 0,4 (Life history tool Fishbase, T = 10°C, Lmax = 70 cm) Klasse 4 4 Seite 106/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Maximalalter (alle Stadien) 9 (Fischlexikon.eu) Klasse 5 5 Alter bei der Reproduktion (Alter der Geschlechtsreife) 2-5J. (♂) 3-6 J. (♀) (Rochard & Elie1994) Klasse 2,5 2,5 Reproduktionspotenzial 50.000-600.000 (Quignard & Douchement 1991) Klasse 9 9 Reproduktionsrate (Überlebens- wahrscheinlichkeit Eier zum Juve- nil AG 0) 0,1-2 % Klasse 8,5 8,5 Bestand im Rhein (=Deutschland) Keine Angaben (Aber Bestand in Deutschland Häufigkeit/ Seltenheit nach Roter Liste: es) 3 3 Summe 32 Mittelwert 5,33 Bestandestrend für den Rhein (=Deutschland) 0 Zuschlag 0 Ergebnis 5,33 Nach Run- dung 5 Unter Berücksichtigung aller Stadien des Lebenszyklus ergibt sich, auf den Rhein bezo- gen, ein PSI von 6. Nach der Einstufung von BERNOTAT & DIERSCHKE (2021, S.75) ist dem- nach die allgemeine Empfindlichkeit für den Maifisch als „Durchschnittlich“ zu bewerten. Das Projekt hat keine Auswirkungen auf Adulte. Unter Berücksichtigung der Lebensphasen, die vom Projekt betroffen sein könnten, ergibt sich folgendes Ergebnis: Kriterium Verwendete Werte Klasse Wert Reproduktionspotenzial Mindestens 150.000 Eier Klasse 9 9 Reproduktionsrate (Überlebens- wahrscheinlichkeit Eier zum Juve- nil AG 0) 0,003 bis 0,0005 im Mittel 0,0017 Klasse 8 8 Bestand im Rhein (=Deutschland) Keine Angaben - - Summe 17 Mittelwert 8,5 Bestandestrend für den Rhein (=Deutschland) deutliche Zunahme nach LIFE-Pro- jekt (IKSR 2015) Klima: positive Prognose für ferne Zukunft 2100 (SCHARBERT et al. 2011, S. 13, ROUGIER et al. 2015, Hundt 2016 S. 42) Zuschlag +0,3 Ergebnis 8,8 Nach Run- dung 9 Seite 107/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Unter Berücksichtigung der frühen Lebensphasen, die vom Projekt betroffen sein könnten, ist der PSI des Maifisches der Klasse 9 zuzuordnen. Dies entspricht einer extrem geringen Empfindlichkeit (BERNOTAT & DIERSCHKE (2021), S. 54). Diese Empfindlichkeitsklasse ist die Niedrigste in der neunstufigen Skala (s. unten). Abb. 29: Grob geschätzte Einteilung der Artengruppen ausschließlich im Hinblick auf die populati- onsbiologische Sensitivität gegenüber anthropogener Mortalität eines Individuums. (BER- NOTAT & DIERSCHKE (2021) S. 54) Der PSI bietet einen formalisierten Auswertungsweg für bekannte Eigenschaften von ver- schiedenen Grundtypen der Populationsdynamik. Die Reproduktion des Maifisches lässt sich als R-Strategie beschreiben (sehr hohe Anzahl von Nachkommen mit jeweils s ehr ge- ringer Überlebenswahrscheinlichkeit). Anders als typische terrestrische R -Strategen (z.B. manche Mäuse- oder Insekten-Arten) erreichen Maifische ein relativ hohes Lebensalter. Die Verluste in der langen marinen Phase (ROUGIER et al. 2012, S. 4) und die Dezimierung der laichbereiten Adulte durch die Fischerei entlang der Aufstiegsstrecke ( DE GROOT 2002) er- klären den Zusammenbruch der Bestände des Maifisches, der ansonsten hinsichtlich seiner Reproduktionsstrategie an das unstete Habitatangebot von dyna mischen Stromsystemen sehr gut angepasst ist. 5.4.3.2 Zusammenführende Bewertung Die geplante Anlage sichert einen nahezu 100-igen Schutz der adulten und präadulten Maifische vor einer Schädigung durch die Wasserentnahme. Durch die Untersuchungen konnte kein Seite 108/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach signifikanter Einfluss der Wasserentnahme auf die Verdriftung der Fischeier festgestellt werden (OETJEN et al. 2022). Negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Maifischpopulation durch Verluste von außerhalb des FFH-Gebiets driftenden Eiern können nahezu ausgeschlossen werden. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine negativen Auswirkungen auf die Art aus (Tab. 13). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiede- nen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) auf den Maifisch 5.4.4 Atlantischer Lachs, Salmo salar 5.4.4.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme Die Fließstrecke bei Dormagen wird von Lachsen während der Aufstiegswanderung de r Adulten zu ihren Laichgebieten und während der Wanderung der Smolts zum Meer genutzt. Adulte aufstei- gende Lachse sind stattliche Tiere mit Körpergrößen immer über 50 cm, meistens in der Größen- ordnung von 70 bis 80 cm. Lachse sind für ihre besonders stark e Schwimmleistung bekannt. Für adulte Lachse bedeutet eine Wasserentnahme bei Stababständen von 5-6 mm und einer Ansaug- geschwindigkeit von 0,135 m/s keinerlei Gefahr. Bei der Abwanderung zum Meer sind die Smolts mindestens 120 mm lang und 12 mm dick (DWA 2005, S. 112). Unter den erschwerten Bedingungen, die für absteigende Jungfische an Querbauten mit Wasser- kraftnutzung herrschen (vgl. Abb. 27) gewährleisten mechanische Barrieren mit Rechenabständen von 5-6 mm selbst bei An strömgeschwindigkeiten bis 0,5 m/s „nahezu 100% Schutz“ (MUNLV 2005, S. 167). Im Falle der seitlichen Wasserentnahme bei Dormagen ist die Anströmgeschwin- digkeit um den Faktor 3,7 geringer als der in MUNLV (2005) als gefahrlos angegebene Wert. Be- reits 12 mm weite Stababstände haben sich als wirksamer mechanischer Schutz erwiesen (WÖL- LECKE et al. 2016, S. 37). Die Passierbarkeit der natürlichen Wanderstrecke wird nicht eingeschränkt. Das Prallufer im Ent- nahmebereich bietet keine als Ruhe- und Nahrungsraum geeigneten Habitate. Eine erhöhte Fre- quentierung und eine erhöhte Aufenthaltsdauer von Lachssmolts am Standort können ausge- schlossen werden. Demzufolge besteht keine Gefahr, dass Smolts angesaugt oder durch Anpres- sung verletzt werden. 5.4.4.2 Zusammenführende Bewertung Unter Berücksichtigung der artspezifischen Ansprüche des Lachses sichert die geplante Anlage einen nahezu 100%igen Schutz der Adulten und der Smolts vor einer Schädigung durch die Was- serentnahme. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine Beeinträchtigungen der Art aus (Tab. 13). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiedenen Wirkprozes- sen ausgeschlossen werden. Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) auf den Lachs Seite 109/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 5.4.5 Gemeiner Stör, Acipenser sturio 5.4.5.1 Fischverluste durch Wasserentnahme Der Stör kommt im deutschen Abschnitt des Rheins derzeit nicht vor. Sein Schutz gehört nicht zu den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets. Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums des Projektes wird die Art vorsorglich betrachtet. Nach derzeitigem Stand besitzen die Rheinabschnitte stromauf- wärts von Duisburg kein Entwicklungspotenzial für eine Wiederansiedlung des Störs (Kap. 2.4.5). Ein Auftreten der Art in der Fließstrecke bei Dormagen ist somit in absehbarer Zeit ausgeschlossen. Adulte Störe sind stattliche Fische, die starke Fließgeschwindigkeiten des Wassers (> 2 m/s) über- winden können (LELEK & BUHSE 1992, S. 56). Diesjährige Jungstöre h alten sich in der Nähe der Laichgründe auf (LELEK & BUHSE 1992, S. 56). Die zu Besatzzwecken verwendeten Jungstöre ha- ben eine Körperlänge von 100 bis 250 cm (SPRATTE 2014, S. 90-91). Juvenile wie Adulte zeichnen sich durch einen breiteren, leicht abgeflachten Kopf ab, der bei den besetzten Größen breiter als 5-6 mm ist . Selbst wenn der Stör in Zukunft sein historisches Areal im Rhein zurückgewinnen würde, würden vom Projekt keine negativen Auswirkungen auf Störe ausgehen. 5.4.5.2 Zusammenführende Bewertung Eine Einschränkung des Wiederansiedlungspotenzials des Störs durch Fischverluste an der ge- planten Anlage kann ausgeschlossen werden. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine Beeinträchtigungen der Art aus (Tab. 13, S. 99). Dementsprechend kann eine ge- genseitige Verstärkung von verschiedenen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) auf den Stör bzw. auf seine eventuellen zukünftigen Wiederansiedlungserfolge. 5.4.6 Nordseeschnäpel, Coregonus oxyrinchus 5.4.6.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme Der Nordseeschnäpel wurde im Rhein erfolgreich wiederangesiedelt. Sein Schutz gehört nicht zu den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets. Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums des Projektes wird die Art vorsorglich betrachtet. Derzeit kommt der Nordseeschnäpel etwa bis zur Lippe-Mündung bei Wesel vor, d.h. ca. 100 km stromabwärts des Wasserentnahmebereichs bei Dormagen. Eine hypothetische zukünftige Funk- tion als Transferstrecke besteht für Adulte, die auf der Suche nach geeigneten Laichhabitaten auf- steigen und anschließend zum Meer zurück schwimmen. Mangels geeigneter Habitate für frühe Entwicklungsstadien ist aber nicht damit zu rechnen, dass sie sich stromaufwärts im FFH -Gebiet erfolgreich reproduzieren (vgl. Kap. 2.4.7) Geschlechtsreife Nordseeschnäpel sind 35 bis 45 cm lang (BORCHERDING et al. 2008, S. 48). Für Adulte bedeutet eine Wasserentnahme bei Stababständen von 5-6 mm und einer Ansaugge- schwindigkeit von 0,135 m/s, maximal 0,15 m/s, keinerlei Gefahr. 5.4.6.2 Zusammenführende Bewertung Unter Berücksichtigung der artspezifischen Ansprüche des Nordseeschnäpels sichert die geplante Anlage einen nahezu 100-igen Schutz der Adulte vor Schädigungen durch die Wasserentnahme. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine negativen Auswirkungen der Art Seite 110/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach aus (Tab. 13, S. 99). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiedenen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) auf den Nordseeschnäpel. 5.4.7 Steinbeißer, Cobitis taenia, Bitterling, Rhodeus (sericeus) amarus Die stromaufwärts von D ormagen gelegenen Rhein-Fischschutzzonen enthalten keine Stromab- schnitte mit Auengewässern und sonstigen geeigneten Habitaten. Es ist daher davon auszugehen, dass das FFH -Gebiet stromaufwärts des Wasserentnahmebereichs keine Spenderpopulationen des Bitterlings und des Steinbeißers beherbergt. Im Oberrhein breitet sich der Bitterling in einigen Bereichen nach Wiederansiedlung wieder aus. Aufgrund der Distanz zur Entnahmestelle und den ungünstigen Bedingungen des Rheins als Habitat des Bitterlings ist davon a uszugehen, dass die Stromstrecke im Untersuchungsraum folglich keine Funktion für den Transfer von Individuen zwi- schen Spenderpopulationen aus dem Oberlauf und Empfängerpopulationen im Unterlauf besitzt (vgl. Kap.4.4.2, S. 69ff). Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6-stufiger Skala) auf den Steinbeißer und den Bitterling 5.4.8 Groppe, Cottus gobio s.l. 5.4.8.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme Die Fließstrecke bei Dormagen besitzt eine Transferfunktion für die Rhein -Metapopulation der Groppe. Zur Sicherung des genetischen Austausches reicht eine gelegentliche Verdriftung von Einzelindividuen aus dem Oberlauf aus. Für diese Funktion kommt den Adulten eine besondere Bedeutung zu, weil sie bei der Verdriftung durch ungünstige Stromabschnitte überlebensfähiger sind als Jungtiere. Aufgrund ihrer Habitatpräferenzen (Flachwasser, kiesiges Substrat, Fließge- schwindigkeit bis 0,5 m/s) (STEINMANN & BLESS 2004F, S. 250) ist mit einem Vorkommen von Jung- groppen im Entnahmebereich nicht zu rechnen. In nahrungsreichen und warmen Gewässern, zu denen der Rhein gehört, haben adulte Groppen eine Körperlänge von 90 mm (LELEK & BUHSE 1992, S. 203) bis 150 mm (ADAM & LEHMANN 2011, S. 335). Im Verhältnis zu ihrer Körperlänge haben Groppen einen sehr breiten, keulenförmigen Kopf, der bei Adulten immer breiter als 6 mm ist (Abb. 11, S. 23). Der vorgesehene Stababstand von 5-6 mm sichert folglich einen vollständigen Schutz der adulten Groppen. Groppen besitzen keine Schwimmblase und halten sich ausschließlich auf dem Grund bzw. in un- mittelbarer Grundnähe auf. Da sich die Unterkante der Johnson Screens ca. 2,5 m über dem Ge- wässergrund befindet, besteht ohnehin keine Gefahr, dass Groppen jeglicher Altersklasse in Reichweite der Ansaugströmung geraten. Aufgrund ihrer Verhaltenseigenschaften sind Groppen von der Wasserentnahme nicht betroffen. 5.4.8.2 Zusammenführende Bewertung Es besteht keine Gefahr, dass Groppen durch die Wasserentnahme geschädigt werden. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine Beeinträchtigungen der Art aus ( Tab. 13, S. 99). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiedenen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. Seite 111/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) auf die Groppe. Seite 112/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 6 Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Das Wasserentnahmekonzept wurde in Zusammenarbeit von RWE, der Ingenieurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH und dem FFH-Fachgutachter KIfL für Garzweiler II entwickelt und für die erhöhte Wasserentnahme geprüft. Die gewäh lte Lösung ist auf die besonderen Funktion en der Rhein - Fließstrecke bei Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des FFH-Gebie- tes abgestimmt. Sie ist im Sinne der VV -Habitatschutz des Landes Nordrhein - Westfalen vom 06.06.2016 (S. 12) im Projekt integriert. Die im Kap. 5.2.3.1 beschriebenen Eigenschaften der entwickelten Lösung (Abschirmungen, An- strömgeschwindigkeit, Stababstände usw.) vermeiden jegliche negative Auswirkung en auf die Fisch- und Neunaugenarten des FFH -Gebiets. Über die als Bestandteile des Genehmigungsan- trags vorgesehenen Merkmale des Wasserentnahmekonzeptes hinaus besteht aus der Sicht der Lebensraumtypen und Arten des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ kein Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Seite 113/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 7 Kumulation mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte Die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen, die von einem Projekt ausgelöst werden, kann erst ab- schließend beurteilt werden, wenn ihr eventuelles Zusammenwirken mit den Auswirkungen von anderen Vorhaben geprüft wurde. Dadurch soll vermieden werden, dass mehrere, für sich betrach- tet nicht erhebliche Auswirkungen, die aber gemeinsam eine Beeinträchtigung32 auslösen können, unberücksichtigt bleiben. Gegenstand der Kumulationsbetrachtung sind deshalb grundsätzlich nachteilige Effekte, die keine hohe Auswirkungsintensität erreichen und isoliert betrachtet nicht erheblich sind. Im Kap. 5 sind die Auswirkungen, die vom Bau, von der Anlage und vom Betrieb der beantragten Rheinwassertransportleitung ausgehen könnten, analysiert und bewertet worden. Die Ergebnisse des Prüfschrittes sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. EU- Code Lebensraumtyp / Artname Intensität1) der stärksten, vom Projekt RWTL ausgehende Wir- kung 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation mit einjähriger Ve- getation 0 = keine Auswirkung 6510 Magere Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesenknopf- Silgenwiesen 0 = keine Auswirkung 91E0 Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder 0 = keine Auswirkung 1095 Meerneunauge, Petromyzon marinus 0 = keine Auswirkung 1099 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis 0 = keine Auswirkung 1101 Stör, *Acipenser sturio 0 = keine Auswirkung 1102 Maifisch, Alosa alosa 0 = keine Auswirkung 1106 Atlantischer Lachs, Salmo salar 0 = keine Auswirkung 1113 Nordseeschnäpel, *Coregonus oxyrinchus 0 = keine Auswirkung 1134 Bitterling, Rhodeus sericeus amarus 0 = keine Auswirkung 1149 Steinbeißer, Cobitis taenia 0 = keine Auswirkung 1163 Groppe, Cottus gobio s.l. 0 = keine Auswirkung 1)Einstufung der Auswirkungsintensität nach 6-stufiger Skala auf S. 77 Diese Ergebnisse sind darauf zurückzuführen, dass die Vorkommen von Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ außerhalb der Reich- weite von Auswirkungen des Projektes liegen. Das Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept ge- währleistet einen nahezu 100%-igen Schutz aller potenziell betroffenen Lebensstadien der im Ge- biet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten. Die Formulierung „nahezu 100%i ger Schutz“ greift die Beurteilung der Wirksamkeit von Fisch- schutzmaßnahmen aus dem Handbuch „Querbauwerke und nachhaltige Wasserkraftnutzung in Nordrhein- Westfalen“ (MUNLV 2005) auf (vgl. Kap. 5.4.4.1 S. 108). Dabei ist im konkreten Fall die 32 „Beeinträchtigung“ wird in der vorliegenden Unterlage im Sinne von „erheblicher Beeinträchtigung“ gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG verwendet (vgl. 5.1, S. 68ff). Seite 114/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Anströmgeschwindigkeit um den Faktor 3,7 geringer als der in MUNLV (2005) als gefahrlos ange- gebene Wert. Das Beeinträchtigungspotenzial einer seitlichen Wasserentnahme ist deutlich gerin- ger als an einem massiven Wanderungshindernis wie einem Querbauwerk (vgl. Tab. 11) Die For- mulierung „nahezu 100%-iger Schutz“ ist somit als konservative Bewertung einzustufen. Da vom Projekt entsprechend Prüfungsergebnis keinerlei negativen Auswirkungen ausgehen, kommt es zu keinem Zusammenwirken mit Effekten von anderen Plänen und Projekten. Fazit: Das Projekt Rheinwassertransportleitung löst einzeln keine und a fortiori keine erheblichen Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ aus. Seite 115/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 8 Zusammenfassung Anlass und Fragestellung Für die geplante Seebefüllung der Tagebaue Garzweiler und Hambach im Rheinischen Braunkoh- lerevier nach Beendigung der Kohlegewinnung ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. Die Trasse dieser Rheinwassertrans- portleitung (RWTL) zum Tagebau Hambach soll in größtmöglicher Bündelung mit der Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Siche- rung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert ist. Um die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Ände- rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letztlich die Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern. Der vorgesehene Standort zur Entnahme von Rheinwasser bei Rhein-km 712,6 befindet sich zwar außerhalb des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“, je- doch an einem Stromabschnitt, der zwischen Fischschutzzonen des Gebiets liegt. Da sich durch die Zusammenlegung erhöhte Entnahmemengen aus dem Rhein ergeben und dieser Stromab- schnitt eine obligate Fließstrecke für Fische darstellt, die zwischen den Schutzzonen wechseln, wurde geprüft, ob das Projekt nun Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets auslösen könnte. Grundzüge des Projektes im Umfeld des FFH-Gebiets Um die Auswirkungen eines Vorhabens sicher zu bewerten, ist grundsätzlich ein ausreichender Konkretisierungsgrad der Planung erforderlich. Aufgrund der frühen Planungsphase steht noch keine Ausführungsplanu ng zur Verfügung, die als Grundlage der FFH -Verträglichkeitsuntersu- chung herangezogen werden könnte. Für die Durchführung der Untersuchung hat der Vorhaben- träger RWE im Vorgriff auf die noch ausstehende Ausführungsplanung für den Bereich des FFH - Gebiets ein Umsetzungsszenario entwickelt, das als Grundlage für die vorliegende Untersuchung dient. Der ausgewählte Entnahmebereich befindet sich am linken Rheinufer östlich von Dormagen am Rheinstrom-km 712,6. Die Baumaßnahmen sollen ab 2025 stattfinden. Wasser so ll ab 2030 aus dem Rhein entnommen werden. • Folgende bauliche Komponenten sind vorgesehen: • Entnahmebauwerk mit Einlaufbauwerk und Entnahmeleitungen • Eine Pumpstation zur Entnahme und Förderung des Rheinwassers inkl. Abscheideanlage für Feststoffe • Bauwerk „Hydroburst“ zur Reinigung der Rechen • Zuwegung zur Pumpstation und zum Entnahmebauwerk • Rohrleitungen zum Transport des Wassers zwischen dem Entnahmebereich am Rhein und dem Verteilerbauwerk im Bereich des Kraftwerks Frimmersdorf • Rohrleitung zum Transport des Wassers vom Verteilerbauwerk zum RWE-Gelände Hambach • Ggfs. eine Zwischenpumpstation. Die Entnahmestelle ist direkt am Rheinufer in die dort vorhandene Steinschüttung eingebettet. Die Abmessungen der Pumpenanlage werden ca. 25 m x 65 m betragen. Seite 116/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Die Dimensionierung ergibt sich aus der maximal benötigten Entnahmemenge von ca. 18 m³/s unter Einsatz der gewählten Entnahmetechnik. Die entnommene Wassermenge beträgt, bei einer Drosselung der Entnahme bei Niedrigwasser, max. 0,5% des jeweiligen Rheinabflusses. Das benötigte Wasser wird passiv mittels nebeneinander angeordneten „Johnson Screens“ ent- nommen. Dieses System ist in Europa wenig bekannt und gilt international nach derzeitigem Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von Fischen bei Wasserentnahmen. Als ausschlaggebende Kriterien gelten eine Bemessungssaugströmung am Passiv -Rechen von max. 0,135 m/s, vereinzelt 0,15 m/s, eine Spaltweite von 5-6 mm und eine sehr glatte Oberfläche, die die Verletzungsgefahr von Fischen minimiert. Das Sy stem ermöglicht die Einhaltung der be- sonders strengen, in den USA und Kanada geltenden Standards (Ansauggeschwindigkeit von max. 0,15 m/s; in Deutschland sind bislang 0,25 bis 0,3 m/s einzuhalten). Johnson Screens werden dort seit Mitte der 90er Jahre eingesetzt. Ihre Wirksamkeit ist auch in Gewässern mit Eisgang und ho- hem Treibgutanfall erwiesen. Die Pumpen besitzen eine Maximalleistung für 18 m³/sek. Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt sich aus 19 voneinander getrennten Rheinabschnitten zusammen, die nach einem Trittstein -Ansatz abge- grenzt wurden. Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Ge- biets zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worringen-Langel“ (Bezirksregie- rung Köln) und „Rhein am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ (Bezirksregierung Düssel- dorf). Für die Meldung des Gebietes sind die folgenden Lebensraumtypen und Arten ausschlaggebend: • Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), • Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (6210), • Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (*91E0, prioritärer Lebensraumtyp), • natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150), • feuchte Hochstaudenfluren (6430), • Magere Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510), • Meerneunauge, • Flussneunauge, • Steinbeißer, • Lachs, • Maifisch, • Groppe. Aufgrund des fernen Umsetzungs- und Betriebszeitraums wurden vorsorglich die Fischarten Nord- seeschnäpel, Stör und Bitterling zusätzlich berücksichtigt. Von Relevanz für die Verträglichkeit des Vorhabens sind die Wechselbeziehungen, die gewahrt werden müssen, damit die Fischschutzzonen des FFH-Gebiets ihre Funktionen die Erhaltung die- ser Arten weiterhin erfüllen können. Unter den im Gebiet geschützten Arten befinden sich Arten mit kleinen Aktionsradien (z.B. Steinbeißer). Bei den meisten Arten handelt es sich um wandernde Arten, die sehr große Entfernungen zurücklegen (z.B. Flussneunauge). Einige Arten reproduzieren Seite 117/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach im Rhein (z.B. Groppe, Maifisch), andere nutzen den Rhein als Wanderstrecke und reproduzieren sich in seinen Zuflüssen (z.B. Lachs). Die Bedeutung der Wechsel zwischen den Fischschutzzonen hängt vom Lebenszyklus der einzel nen Arten ab. Dementsprechend wurden die Funktionen der betrachteten Fließstrecke in den Phasen (z.B. Ei, Larve, Juvenil, Adult), die für die einzelnen Arten von Relevanz sind, berücksichtigt. Auswirkungen des Projektes Folgende Wirkfaktoren wurden im Hinblick auf ihre Relevanz im konkreten Fall geprüft: Wirkungen Keine Relevanz Wirkpfad vorhanden Baubedingte Wirkungen Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet X - Stoffliche Einträge in den Rhein - X Erschütterungen, Impulslärm - X Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und Trans- portgeräte - X Immission von Licht - X Anlagenbedingte Wirkungen Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet X - Bauliche Einschränkungen der Durchgängigkeit X - Betriebsbedingte Wirkungen Fischverluste durch die Wasserentnahme - X Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den physikali- schen und chemischen Zustand des Rheins - X Leckage von wassergefährdenden Stoffen in den Rhein X - Verschmutzung des Rheins bei Reinigung der Schirme X - • Aufgrund der Lage des Wasserentnahmebereichs außerhalb des FFH-Gebiets und der Ab- stände von mindestens ca. 2,5 km bis zu den nächsten Lebensraumtypvorkommen können jeg- liche Auswirkungen auf die Lebensraumtypen Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesen- knopf-Silgenwiesen (6510), Weichholzauenwäldern (91E0) und Flüsse mit Schlammbänken (3270) ausgeschlossen werden. • Nachteilige baubedingte Auswirkungen durch stoffliche Immissionen und durch Impulslärm werden durch entsprechende Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vollständig vermie- den bzw. lassen sich im konkreten Fall mit Sicherheit ausschließen (Licht). • Da die Wasserentnahme max. 0,5% des jeweiligen Rheinabflusses beträgt, können betriebsbe- dingte Auswirkungen auf die Wasserstände und die Wasserqualität des Rheins als Fischhabitat im FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. Dies trifft auch bei Erhöhung der Entnahme auf 18 m3/s zu, obwohl diese Menge dann bei extrem niedrigen Wasserständen rein rechnerisch bis zu 2,6% des Abflusses betragen würde. Die Entnahme würde dann bis maximal 0,5% des Ab- flusses reduziert. • Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter Berücksichtigung der Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung zwischen den Fischschutzzonen Seite 118/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach „Urdenbacher Kämpe-Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ geprüft. Folgende Funktionen wurden untersucht: Art Funktion der Fischschutzzone Funktion der Verbindungsstrecke Meerneunauge Fluss- neunauge − Laich- und Aufwuchsfunktion − Ruhezone für aufsteigende Adulte − Transferstrecke für aufsteigende Adulte und absteigende Juvenile Lachs − Ruhezone für aufsteigende Adulte − Ruhezone und Nahrungs -raum für absteigende Juvenile − Transferstrecke für Adulte und Juvenile Maifisch − Laich- und Aufwuchsfunktion − Ruhezone für aufsteigende Adulte − Ruhezone und Nahrungs -raum für absteigende Juvenile − Transferstrecke für Adulte und Juvenile − Verdriftung von befruchteten Eiern aus Laichgebieten der Schutzzone stromab- wärts zu Aufwuchsha bitaten in der Schutzzone stromabwärts Nordseeschnäpel − Am unteren Niederrhein: Laich- und Aufwuchsfunktionen, Ruhezonen und Nahrungsraum für absteigende Juvenile, Ruhezone für Adulte − Eventuelle Transferstrecke für Adulte Stör − Geeignete Laichhabitate finden sich nach derzeitigem Stand nur in Fließ- strecken stromabwärts von Duis- burg. − Sollte der Stör in Zukunft sein histo- risches Areal zurückgewinnen, würde die Fließstrecke bei Dorma- gen Adulten und Jungfischen als Wanderstrecke dienen. − In naher Zukunft keine Funktion − In ferner Zukunft, hypothetische Transfer- strecke für Adulte und Juvenile Bitterling Steinbeißer − Keine Eignung − Keine Funktionen Groppe − Alle Funktionen des Lebenszyklus − Gelegentliche Verdriftung zwischen Schutzzonen zur Gewährleistung des Ge- netischen Austausches und zur Wieder- ansiedlung von Schutzzonen z.B. nach Hochwasserereignissen Das Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept wurde in Zusammenarbeit von RWE, der Ingeni- eurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH und des FFH-Fachgutachters KIfL für Garzweiler II entwickelt und für die erhöhte Wasserentnahme geprüft. Die gewählte Lösung ist auf die besonderen Funkti- onen des Rhein-Abschnittes bei Dormagen als Verbindungsstrecke zwischen den Fischschutzzo- nen des FFH-Gebietes abgestimmt. Für die Wirksamkeit der vorgesehenen Vorkehrungen und um negative Auswirkungen auf die Zielarten der Rhein-Fischschutzzonen zu vermeiden, sind folgende Eigenschaften entscheidend: • geringe Attraktivität des naturfernen Wasserentnahmebereichs für Fische, • im Ufer angeordnete, seitliche Wasserentnahme, • ausreichend starke Strömungskomponente, die parallel zum Rechen verläuft, Seite 119/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach • geringe Bemessungssaugströmung am Passiv-Rechen (0,135 m/s, vereinzelt 0,15 m/s), die sich auch nicht durch die gesteigerte Wasserentnahme erhöht, • auf die Erhaltungsziele abgestimmte geringe Stababstände (5-6 mm), • sehr glatte Schirmoberfläche, die Haut- und Schuppenverletzungen vermeidet, • Wasserentnahme aus dem mittleren Tiefenbereich, • günstiges Verhältnis von der Höhe des Entnahmequerschnitts und der gesamten Höhe der Wassersäule, • fischschonende Lösung des Treibgutproblems Die artspezifisch durchgeführte Verträglichkeitsuntersuchung kommt zum Ergebnis, dass das Was- serentnahme- und Fischschutzkonzept einen nahezu 100%igen Schutz aller potenziell betroffenen Lebensstadien der im Gebiet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten gewährleistet. Die For- mulierung „nahezu 100%iger Schutz“ greift die Beurteilung der Wirksamkeit von Fischschutzmaß- nahmen aus dem Handbuch „Querbauwerke und na chhaltige Wasserkraftnutzung in Nordrhein - Westfalen“ (MUNLV 2005) auf. Da das Beeinträchtigungspotenzial einer seitlichen Wasserent- nahme deutlich geringer ist als dasjenige eines massiven Wanderungshindernisses wie eines Querbauwerks, ist die Formulierung „nahezu 100%iger Schutz“ als besonders konservativ einzu- stufen. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Über die als Bestandteile des Genehmigungsantrags vorgesehenen, im Sinne der VV -Habitat- schutz vom 06.06.2016 (MKULNV 2016A, S. 12) im Projekt integrierten Merkmale des Wasserent- nahme- und Fischschutzkonzeptes hinaus besteht aus der Sicht der Lebensraumtypen und Arten des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ kein Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. Kumulation mit anderen Plänen und Projekten Alle FFH-relevanten, negativen Auswirkungen des Projektes lassen sich vollständig vermeiden. Da das Projekt keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken mit Auswirkungen von anderen Plänen und Projekten. Fazit Unter Berücksichtigung oben benannter Bewertungsschritte löst das Projekt Rheinwassertrans- portleitung weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erhebli- chen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ aus. Auch durch die Erhöhung der Entnahmemenge durch die Bündelung der Transport- leitungen Garzweiler II und Hambach werden keine Beeinträchtigungen hervorgerufen. Das Vor- haben ist mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich. Seite 120/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 9 Literaturverzeichnis ACOLAS, M. L., BEGOUT ANRAS, M. L., VERON, V., JOURDAN, H., SABATIE, M. R., & J-L BAGLINIERE (2004) An assessment of the upstream migration and reproductive behaviour of allis shad (Alosa alosa L.) using acoustic tracking. – ICES Journal of Marine Science, 61: 1291 -1304. http://icesjms.oxfordjournals.org/ ADAM, B. & B. LEHMANN (2011) Ethohydraulik. Grundlagen, Methoden und Erkenntnisse. Springer Verlag, Heidelberg, Dord- recht, London, New-York. 351 S. ALMEIDA, P.R. & B.R. QUINTELLA (2013) Sea lamprey migration: A millenial jouney. – In: Ueda, H. & K. Tsukamoto (Eds.) 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Dieses Wasser soll bei Dormagen (Strom- km 712,6) aus dem Rhein entnomm en werden. Obwohl die Fließstrecke, in der die Wasserent- nahme geplant wird, nicht Bestandteil des FFH -Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Em- merich und Bad Honnef“ ist, liegt sie zwischen zwei dem FFH-Gebiet zugehörigen Fischschutzzo- nen. Für die Fischarten des FFH-Gebiets stellt sie deshalb eine alternativlose Verbindungsstrecke zwischen den geschützten Rheinabschnitten dar. Mit dem Wasser werden auch kleine Organismen, die mit der Strömung verdriftet werden, aus dem Rhein entnommen. Hierzu gehören Eier des Maifisches (vgl. FFH -Verträglichkeitsuntersuchung Kap. 4.4.2.3). Mit Hilfe einer hydro-numerischen Modellierung soll der Einfluss der geplanten Wasserentnahme bei Dormagen (Strom-km 712,6) auf den Transfer von Maifischeiern aus der stromaufwärts gele- genen Fischschutzzone „Worringen-Langel“ in die stromabwärts gelegenen Fischschutzzone „Ur- denbacher Kämpen-Zonser Grind“ überschlägig quantifiziert werden. Im Folgenden werden die biologischen und FFH-spezifischen Fragestellungen erläutert, die bei der Festlegung der diesbezüglich relevanten Eingangsparameter der Modellierung zu berücksichtigen sind. Die abgeleiteten metrischen Größen gehö ren zu den Grundlagen der Modellierung, die im Auftrag von RWE vom Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen durchge- führt wurde (OETJEN et al. 2022). Seite 139/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Startpunkt der Eiverdriftung Allgemeine ökologische Ansprüche Maifische laichen an strömungsexponierten Stellen am Übergang zwischen turbulentem Flachwas- ser und ruhigerem Tiefwasser (LANUV 2011, S. 14). Je nach Autoren und untersuchten Flussge- bieten werden Wassertiefen von 0,5 bis 3 m und Strömungsgeschwindigkeiten von 0,4 bis 1,5 m/s benannt (LANUV 2011: S. 14). Im Managementplan des LIFE-Projektes zur Wiederansiedlung des Maifisches im Rhein werden die Laichplätze wie folgt charakterisiert: „Nevertheless, spawning is restricted to particular habitats, mostly at stretches at the tradition from pools to faster flowing riffles (compare Table 3) with gravel substrate. Most likely this active site selection aims on the opportunity of eggs to be kept in gravel interstices where the current and thus oxygen supply and embryogenesis is enhanced.” SCHARBERT et al. (2011B): S. 21 Lage im FFH-Gebiet Im Rahmen des LIFE-Projektes wurden mindestens 66 potenzielle Standorte im Rhein vom Delta bis zur Staustufe von Iffezheim im Oberrhein identifiziert. Weitere geeignete Laichplätze sind im Unterlauf von Nebenflüssen vorhanden. Die Ergebnisse der Standortsuche wurden nicht veröffent- licht. Auf eine exakte Erfassung der Laichplätze wurde im Projekt verzichtet, weil ihre Eignung und Ausdehnung nach Wasserstand und Strömung im jeweiligen Frühling stark schwankt (SCHARBERT ET AL. 2011B: S. 21). Geeignete Laichstandorte werden als „unverbaute Gleithänge von Mäanderbögen“ beschrieben (LANUV 2011A, S. 15). Die Fischschutzzone „Worringen-Langel“ entspricht zwar nicht ganz dieser Beschreibung, es ist jedoch nicht auszusc hließen, dass dort Laichplätze vorkommen könnten. In der folgenden Abbildung ist ein nachweislich genutzter Laichplatz an der Loire (Frankreich) sche- matisch dargestellt. Abb. 30: Schematische Darstellung eines Laichplatzes des Maifisches (BOISNEAU et al. (1990), S 18)33 33 französische Begriffe in Abb. 33: épi: Buhne; vase: Schlamm, sable: Sand; graviers: Kies, blocs: Blöcke: Steine; sens et vitesse du courant: Fließrichtung und Strömungsgeschwindigkeit Seite 140/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Am nordwestlichen Ende der Fischschutzzone sind in den Buhnenfeldern Flachwasserbereiche ausgebildet, die am Übergang zum offenen Strom stärker durchströmt sind und geeignete Kiessub- strate aufweisen können (vgl. Abb. 30). Der Standort ähnelt den in Abb. 31 dargestellten Verhält- nissen. Die Fließgeschwindigkeit im Rhein dürften allerdings höher sein als am französischen Standort (0,90 m/s am Buhnenkopf: BOISNEAU et al. 1990, S. 19) Da die Eikonzentration im Wasser mit dem Abstand vom Laichplatz abnimmt, wird als Grundlage der hydro -numerischen Modellierung vorsorglich der Laichstandort angenommen, der sich am dichtesten zum Wasserentnahmebereich befindet, d.h. im konkreten Fall auf der Höhe des letzten Buhnenfeldes an der Westgrenze der Fischschutzzone „Worringen-Langel“. Aus dem Oktoberluft- bild (Abb. 31. Rechts) ist zu erkennen, dass das gesamte Buhnenfeld im Mai einen abgeschirmten Flachwasserbereich darstellt (Abb. 31 links). Der Übergang zu stärker durchströmten Wasserpar- tien vollzieht sich in etwa auf Höhe der Buhnenköpfe. Aus diesem Grund wird als Startpunkt der Modellierung ein Standort auf Höhe des westlichen Buh- nenkopfes in der Fischschutzzone „Worringen-Langel“ festgelegt (ca. Strom-km 710,3 km) Abb. 31: Nordwestende der Fischschutzzone "Worringen -Langel" im Frühling und im Herbst. Links: Zu- stand im Mai 2006, Rechts: Zustand bei niedrigem Wasser im Oktober 2015 (©Google Earth) Eigenschaften der Eier des Maifisches Zur Modellierung der Eiverdriftung durch die Strömung werden Angaben zu ihrer Größe und Dichte benötigt. Größe Die Eier des Maifisches haben unmittelbar nach der Abgabe einen Durchmesser von ca. 2,5 mm. Nach der Befruchtung quellen sie durch die Aufnahme von Wasser auf einen Durchmesser von ca. 4,5 mm. Die Größenordnung werden übereinstimmend in der Fachliteratur benannt (u.a. APRAHA- MIAN et al. 2003, CHARLES & JATTEAu 2010, Maitland & Hatton -Ellis 2003, STEINMANN & BLESS 2004). Seite 141/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Für die Fragestellung sind nur Eier von Relevanz, die zur Erhaltung der Population beitragen kön- nen. Als Modellierungshypothese wird deshalb der Durchmesser des befruchteten Eis (4,5 mm) berücksichtigt. Gewicht Das Gewicht von Maifischeiern wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes aus Frankreich er- mittelt (CHARLES & JATTEAU 2010). Die untersuchten Eier stammen aus der Dordogne und damit von derselben genetischen Maifischpopulation, die für die Wiederbesiedlung des Rheins herange- zogen wurde. Frisch abgegebene Eier mit einem Durchmesser von ca. 2,5 mm wiegen vor dem Quellen ca. 0,01 g (CHARLES & JATTEAU (2010), Tab. 1., S. 13). Ihre Dichte beträgt 1,22 g/cm³. Durch die Aufnahme von Wasser quellen die Eier auf einen Durchmesser von ca. 4,5 mm. Unter Berücksichtigung des spezifischen Gewichtes des aufgenommenen Wassers ergeben sich im ge- quollenen Zustand ein Eigewicht von 0,05 g und eine Dichte von 1,05 g/cm³. Verhalten in der Strömung Die Abnahme der Eidichte von 1,22 g/cm³ auf 1,05 g/cm³ nach dem Quellen erklärt das Verhalten der Eier in der Strömung. Sie sinken driftend zunächst rasch zum Grund und werden anschließend grundnah weiter transportiert. Anders als bei vielen Süßwasserfischarten sind die Eier des Maifi- sches nicht klebrig. Der Maifisch stellt einen typischen R -Strategen dar, d.h. eine Ar t, die sehr große Mengen von reproduktiven Einheiten (hier Eier) produziert. Die Eier werden schutzlos an Stellen abgegeben werden, die eine weite räumliche Verteilung versprechen. Diese Strategie ist an Standorten von Vorteil, die wie naturnahe Ströme eine hohe Dynamik aufweisen und in denen das Aufwachsen aller Nachkommen an einem oder wenigen benachbarten Standorten riskant sein könnte. Die Bewegung der Eier in der grundnahen Wasserschicht wird als „semi-buoyant” bezeichnet. Sie werden auf dem Grund rollend bis saltierend transportiert. “They are laid above gravelly shallows, in water currents between 1 and 1.5 m/s and tend to drift downstream, most falling to the bottom and remaining there in crevices until they hatch four to eight days later.” MAITLAND & HATTON-ELLIS (2003), S. 6. “Most fish eggs which are described in the literature as pelagic (Schäperclaus, 1963) are in fact either free floating at the bottom from whence they are sucked up into the open water by currents, (…) It means that the specific gravity is slightly greater than the water.” NELLEN, W. & D. SOHNACK (1975). Über das Verhalten von Eiern der nah verwandten Finte (Alosa fallax) liegen genauere Informatio- nen als über Maifischeier vor. Die Eier beider Arten sind gleich groß und ohne weiteres voneinander nicht unterscheidbar: “It is not possible to distinguish between the eggs of allis and twaite shad” HILLMAN, R.J., COWX, H.G. & J HARVEY (2003): S. 7. Seite 142/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Die Kenntnisse über den Transport von Finteneiern in der Strömung sind folglich auf Eier des Mai- fisches übertragbar. Untersuchungen aus der Unterelbe haben gezeigt, dass Finteneier hauptsächlich in Höhen von 0 bis 2 m über dem Grund verdriftet werden und dass sie zu einem geringen Anteil durch Turbulen- zen bis in die Nähe der Oberfläche hochge wirbelt werden können (BIOCONSULT 2014). Dies geht aus dem Vergleich von Beprobungen hervor, die in Wasserschichten von 1 bis 2 m unter der Ober- fläche bzw. 1 bis 2 m über dem Grund durchgeführt wurden (ebd. S. 27). „Die Finteneiverteilung zeigt gleichsinnig zu den Befunden aus 2011 und 2012 sowohl bei km 643 als auch bei km 651 auch 2013 einen deutlichen vertikalen Gradienten. In der unteren Wassersäule wurden bei km 643 und km 651 Abundanzmaxima (>180 Ind./100 m³ bzw. 587 Ind./100 m³) fest- gestellt. Die oberflächennahen mittleren Eidichten (31,7 und 36 Ind./100 m³) lagen jeweils um mehr als Faktor 5 - 10 niedriger als die bodennah erfassten Anzahlen.” BIOCONSULT (2014), S. 53. Abb. 32: Vertikalverteilung von Finteneiern in der Tideelbe Diese Ergebnisse bestätigen ältere Untersuchungen zur vertikalen Verteilung von Finteneiern in der Wassersäule der Tideelbe (HAß 1968). Über 97 % der Eier wurden in Wasserschichten bis 2,5 m über dem Grund erfasst. Vereinzelt wurden wenige Eier bis 9,5 m über dem Grund festgestellt. Der vertikale Gradient ist wahrscheinlich noch stärker ausgeprägt, als eine Untersuchung mit Ring- netzten aufdecken kann. Methodenbedingt können Eier, die sich tiefer als 1 m über dem Grund bewegen, nicht erfasst werden (ebd.). Vergleichbare Ergebnisse wurden auch in der Weser erzielt (BIOCONSULT 2008). Aufgrund dieser Ergebnisse wird als Startposition der Eier eine Höhe von 1,5 m über dem Grund gewählt. Anzahl der Eier Zur hydro-numerischen Modellierung wird als Eingangsparameter eine Anzahl von Eiern benötigt. Maifische laichen in Schwärmen (u.a. APRAHAMIAN et al. 2003, LANUV 2011, MAITLAND & HATTON- ELLIS 2003, STEINMANN & BLESS 2004). Durchschnittlich erreichen die Maifische eine Länge von Seite 143/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach etwa 55 cm und ein Gewicht von 1,8 Kilogramm (LANUV 2011). Ein Weibchen produziert 100.000 bis 150.000 Eier je Kilogramm Körpergewicht. Pro Weibchen mit durchschnittlichem Gewicht ergibt somit eine Eizahl von 180.000 Eiern pro Laichsaison. Die Laichperiode erstreckt sich über ca . 2 bis 3 Monate. Dabei kann ein weiblicher Fisch etwa 3 bis 4mal laichen. Zu Modellierungszwecken wird unterstellt, dass eine Eiermenge von 900.000 Eiern bei einem Laichereignis abgegeben wird. Dies entspricht der Jahreszeitleistung von 5 Weibchen bzw. von 15 bis 20 Weibchen in einer einzigen Laichnacht. Die gewählte Größenordnung für die Anzahl der Eier bildet eine Situation ab, in der Maifische noch nicht mit einer individuumstarken Population im Rhein vorkommen (LANGKAU et al. 2016). Mit der Größe des B estands nimmt seine Stabilität zu und seine Anfälligkeit für Gefährdungen ab. Die Annahme eines kleinen Schwarms ist daher als konservativ zu werten. Eigenschaften des Abflusses Wasserführung des Rheins Der Aufstieg des Maifisches im Rheindelta fängt im Zeitraum März-April an (LELEK & BUHSE 1992, S. 61). Die Laichzeit des Maifisches im deutschen Abschnitt des Niederrheins erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Juni. Die Anzahl der Juvenilen eines Jahrgangs (sog. Rekrutierung) schwankt auch in stabilen Popula- tionen sehr stark. Schwankungen von 80% bis 124% sind für europäische Flusssysteme nicht un- gewöhnlich (APRAHAMIAN et al. 2003, S. 190 -191). Unter weitgehend naturnahen Bedingungen spielen die Wassertemperaturen und der Abfluss während des Aufstiegs eine wichtige Rolle. Hohe Temperaturen und starke Abflüsse wirken sich dabei auf die Anzahl der aufsteigenden Adulten und auf den Reproduktionserfolg im jeweiligen Jahr positiv aus (APRAHAMIAN et al. 2003, S. 191). Starke Niedrigwasserereignisse schränken den Umfang der erreichbaren und nutzbaren Laichplätze ein. Sollten im Frühling z.B. die in Abb. 31 abgebildeten Buhnenfelder trockenfallen (vgl. Abb. 31 rechts), dann wäre der Standort als Laichplatz deutlich weniger attraktiv. Schlimmstenfalls würde an dieser Stelle im betroffenen Jahr das Laichgeschehen ausbleiben. Wenn die Modellierung ein repräsentatives Ergebnis für Jahre mit schwacher Rekrutierung liefern soll, ist eine Berücksichtigung von niedrigen Abflüssen in den entscheidenden Frühlingsmonaten angebracht. Für die Monate April, Mai und Juni beträgt der mittlere Niedrigwasserabfluss am Pegel Köln MNQ April, Mai Juni: Q=1410 m³/s. Dieser Wert beinhaltet einen 10%-igen Abschlag für einen möglichen klimabedingten Rückgang der Abflusswerte in ferner Zukunft (OETJEN et al. 2022). Die- ser Abflusswert bild et eine für den Maifisch ungünstige Situation ab und stellt eine vorsorgliche Annahme dar. Ein Abstellen auf seltene, historische Extremniedrigwasserstände ist hingegen nicht sinnvoll, weil bei solchen Tiefstwasserständen die Attraktivität des Laichplatzes sinkt und der Re- produktionserfolg wegen des Trockenfallens der geeigneten Aufwuchshabitate im Rhein ohnehin weitgehend ausbleibt. Die Frühlingsabflüsse werden auch in Zukunft variieren. Die aus der Vergangenheit bekannten Schwankungen des Rekrutierungserf olgs werden auch in Zukunft eintreten. Die prognostizierte Zunahme der Niederschläge im Winterhalbjahr (November bis April) wird im langjährigen Mittel auch stärkere Frühlingsabflüsse zur Folge haben. Nach neustem Stand wird für die ferne Zukunft ein Trend für einen Abflussrückgang im Spätsommer und Herbst prognostiziert (IKSR 2015, Seite 144/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Fachbericht 219, S. 10). Das Abstellen der Modellierung auf den MNQ April, Mai Juni stellt daher eine konservative Annahme dar. Im Gegensatz zu dem Vorgehen in OETJEN et al. (2016) wird in dem o.a. Gutachten nichtdestotrotz auch für das niedrigste Abflussszenario (557 m³/s) die volle Entnahmeleistung von Q Entnahme = 18 m³/s angesetzt und somit ein Worst-Case-Szenario abgebildet. Fazit Als Grundlagen der Modellierung werden folgende Parameterausprägungen empfohlen: • Startpunkt der Modellierung: Standort am Kopf der westlichsten Buhne in der Fischschutzzone „Worringen-Langel“(ca. Strom-km 710,3) • Eigröße: Durchmesser 4,5 mm, Gewicht: 0,05 g, Dichte 1,05 g/cm³ (alle Angaben für befruch- tete Eier im gequollenen Zustand) • Startposition der Eier in der Wassersäule: 1,5 m über dem Grund • Anzahl der Eier: 900.000 • mittlerer Niedrigwasserabfluss MNQ =1410 m³/s (Monate April, Mai Juni) Seite 145/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach Im Anhang verwendete Quellen APRAHAMIAN M.W., APRAHAMIAN C.D., BAGLINIÈRE J.L., SABATIÉ M.R. & P.J. ALEXANDRINO (2003) Alosa alosa and Alosa fallax spp.: literature review and bibliography. R & D Technical Report W1-014/TR. Environment Agency, UMR INRA -ENSA, ENSAR, University of Porto. 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JATTEAU (2010) Analyse de la sensibilité des jeunes stades de grande alose Alosa alosa aux facteurs de l’envi- ronnement. Résultats 2009 / Synthèse 2008-2009. Rapport final Cemagref Bordeaux – ONEMA janvier 2010. HAß, H. (1968) Untersuchungen über die vertikale und horizontale Verteilung der Eier der Finte, Alosa fallax (Lacépède, 1803), in der Elbe. – Archiv für Fischereiwissenschaft 19: 46-55. HILLMAN, R.J., COWX, H.G. & J HARVEY (2003) Monitoring Allis and Twaite Shad. Conserving Natura 2000 Rivers, Monitoring Series No. 3. English Nature, Peterborough. 27 S. www.riverlife.org.uk IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) Klimawandelanpassungsstrategie für die IFGE Rhein. Fachbericht 219. Koblenz, 31 S. LANGKAU, M.C., CLAVE, D., SCHMIDT, M.B. & J. BORCHERDING (2016) Spawning behaviour of Allis shad Alosa alosa: new insights based on imaging sonar data. – Journal of Fish Biology: doi:10.1111/jfb.12978, available online at wileyonlinelibrary.com Seite 146/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach LANUV − LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ IN NORDRHEIN-WESTFALEN (2011) The re-introduction of Allis shad (Alosa alosa) in the Rhine System. FINAL REPORT Covering the project activities from 01.01.2007 to 31.12.2010. LIFE Project Number LIFE06 NAT/D//000005. 90 p. LELEK, A. & G. BUHSE (1992) Fische des Rheins: früher und heute. 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SCHÜTTRUMPF (2016) Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. – Gutachten im Auftrag von RWE. Lehr- stuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen University (Stand Juni 2016). 13 S. STEINMANN, I. & R. BLESS (2004) Maifisch, Alosa alosa – Artensteckbrief. – In: Petersen, B. et al. (Hrsg.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH -Richtlinie in Deutschland. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/1 und 69/2. Landwirt- schaftsverlag, Münster.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (04_Fachbeitrag Artenschutz)
243307 Zeichen
Stand: 29.09.2022
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Erstellt im Auftrag:
RWE Power AG
[Platzhalter Logo AG]
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Fachbeitrag Artenschutz
Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG
Adresse Niederlassung Bochum
Ehrenfeldstr. 34
44789 Bochum
Kontakt T +49.234.95383-0
F +49.234.9536353
bochum@fsumwelt.de
www.froelich-sporbeck.de
Projekt
Projekt-Nr. NW-211021
Status Endfassung
Version 01
Datum 29.09.2022
Bearbeitung
Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs
Bearbeiter/in M.Sc. Biodiversität und Naturschutz Eric Mentzschel
Freigegeben durch
Geschäftsführung
Björn Mohn
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Inhaltsverzeichnis Seite
1 Einleitung 6
2 Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen 7
2.1 Rechtliche Grundlagen 7
2.2 Begriffsbestimmungen 8
2.3 Methodik einer artenschutzrechtlichen Prüfung 11
2.3.1 Auslegung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG 12
2.3.2 Einbeziehung von Maßnahmen 14
2.3.3 Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population 15
3 Methodisches Vorgehen 16
4 Beschreibung des Vorhabens 19
4.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 19
4.1.1 Trassenverlauf der RWTL 19
4.1.2 Geplante bauliche Anlagen 20
4.1.3 Bauzeitlicher Flächenbedarf und Bauausführung 22
4.1.4 Betriebsphase 24
4.2 Wirkfaktoren des Vorhabens 25
5 Lebensraumstrukturen im Untersuchungsraum 26
5.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes und Übersichtsbegehung 26
5.2 Potenzielles Artenspektrum 33
6 Funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse 40
6.1 Abgrenzung der faunistischen Funktionsräume 40
6.2 Artenschutzrechtliche Betroffenheiten 41
6.2.1 Funktionsraumübergreifend 41
6.2.2 Funktionsraum A - Siedlungsbereiche 42
6.2.3 Funktionsraum B – Rhein mit Rheinufer 44
6.2.4 Funktionsraum C – Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche 49
6.2.5 Funktionsraum D – Mülldeponie Dormagen 53
6.2.6 Funktionsraum E – Abgrabungsseen bei Dormagen 55
6.2.7 Funktionsraum F – Knechtstedener Wald 57
6.2.8 Funktionsraum G – Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei
Knechtsteden 59
6.2.9 Funktionsraum H – Gillbach und Umfeld 62
6.2.10 Funktionsraum I – Waldgürtel der Vollrather Höhe 65
6.2.11 Funktionsraum J – Peringsmaar und Umfeld 67
6.2.12 Funktionsraum K – Erft zwischen Glesch und Blerichen 71
6.2.13 Funktionsraum L – Finkelbach 75
6.2.14 Funktionsraum M – Radweg Bandstraße und Umfeld 77
6.2.15 Funktionsraum N – Tagebau Hambach 80
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Fachbeitrag Artenschutz
7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen (CEF) 83
7.1 Avifauna 84
7.2 Fledermäuse 86
7.3 Sonstige Säugetiere 86
7.4 Herpetofauna 87
7.5 Insekten 87
8 Zusammenfassung 89
Literaturverzeichnis 91
Anhang 94
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Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Vierstufige Einstufung des Konfliktpotenzials des Vorhabens in den Funktionsräumen
17
Tab. 2 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich
nachgewiesenen Arten) 33
Tab. 3 Übersicht über die faunistischen Funktionsräume 40
Tab. 4 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen 90
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 26
Abb. 2 Agrarlandschaft im Untersuchungsraum 28
Abb. 3 Engstelle des Knechtstedener Waldes 28
Abb. 4 Gehölzbestand an der Vollrather Höhe 29
Abb. 5 Feldhecke nordöstlich vom Peringsmaar 29
Abb. 6 Halboffenlandschaft bei „Nachtigall“ 30
Abb. 7 Martinsee nördlich von Dormagen 30
Abb. 8 Offenlandbereich mit randlichem Gehölzaufwuchs und Still- sowie Fließgewässern
zentral auf der Fläche 31
Abb. 9 Große, naturnahe bewirtschaftete Wiese südlich des Peringsmaars 31
Abb. 10 See „Peringsmaar“ 32
Abb. 11 Trockene zum Teil mit Koniferen bewachsene Wiesenfläche südlich vom See
„Peringsmaar“ 32
Abb. 12 Tagebau Hambach 33
Kartenver-
zeichnis
Nr. Bezeichnung Maßstab
1 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rhein-
wassertransportleitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach:
Fachbeitrag Artenschutz
1:14.000
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Fachbeitrag Artenschutz
1 Einleitung
Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG sowie d er neuen
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Still legungspfad des KVBG
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer Seebefüllung des Tagebaus muss daher bereits
ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitu ng für die Zuführung von Rheinwasser
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.
Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung (RWTL) soll in größtmöglicher Bündelung mit der
Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am
17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sach-
licher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesi-
chert ist. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer i.d.R. 70 m breiten Leitungstrasse
zwischen einer Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-Be-
triebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf.
Um die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird
ein Änderungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Die RWTL zum Tagebau
Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten Trasse zum Ta-
gebau Garzweiler geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letztlich die Tra sse der RWTL zu
den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Artenschutzprüfung besteht auf der Ebene
des Braunkohlenplans noch nicht. Um aber raumordnerisc he Festlegungen zu vermeiden, die in
nachgeordneten Zulassungsverfahren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden können,
werden Artenschutzbelange soweit möglich bereits auf dieser Planungsebene berücksichtigt. Ziel
des Fachbeitrages ist in diesem Sinne eine frühzeitige Berücksichtigung der Vorschriften zum be-
sonderen Artenschutz nach § 44 Abs. 1 i. V. m Abs. 5 BNatschG sowie § 45 Abs. 7 BNatschG, um
derartige Konflikte zu ermitteln und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Der vorliegende Fachbeitrag zum Artenschutz führt hierzu eine Betroffenheitsanalyse für die im
Untersuchungsraum potenziell vorkommenden besonders und streng geschützten Arten durch und
zeigt mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und ggf. zum Ausgleich absehbarer Be-
troffenheiten auf. Besonderes Augenmerk gilt dabei den sog. verfahrenskritischen Arten (vgl. VV-
Artenschutz, Nr. 2.7.2).
Eine abschließende artenschutzrechtliche Prüfung und die Festlegung ggf. erforderlicher Maßnah-
men ist den dem Braunkohlenplan nachfolgenden Zulassungs- und Genehmigungsverfahren vor-
behalten, für die auch faunistische Kartierungen durchgeführt w urden (gemäß FROELICH &
SPORBECK 2022A).
Die Betrachtung auf dieser Planungsebene erfolgt weitgehend auf Basis einer Potenzialanalyse,
der eine umfassende funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse zu Grunde liegt (vgl. Kap. 6).
Vorliegende Kartierergebnisse, die im Hinblick auf die abschließende artenschutzrechtliche
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Prüfung in den späteren Sonderbetriebsplanverfahren für den Bau der Leitungen aktuell erhoben
wurden, wurden zur Kontrolle der vorgenommenen Potenzialanalyse ausgewertet.
2 Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen
2.1 Rechtliche Grundlagen
Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind in § 44 Abs. 1 BNatSchG folgendermaßen ge-
fasst:
"Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheb-
lich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhal-
tungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Ar-
ten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zu-
griffsverbote)."
Diese Verbote werden um den für Eingriffsvorhaben, die nach § 17 Abs. 1 oder Abs. 3 BNatSchG
zugelassen sind, und Vorhaben, die nach einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches zuläs-
sig sind, relevanten Absatz 5 des § 44 BNatSchG ergänzt:
„Für nach § 15 Absatz 1 [BNatSchG] unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur
und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Abs. 3 zugelassen oder von einer Behörde durchge-
führt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten Zugriffs -, Besitz- und
Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richt-
linie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in
einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen
1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beein-
trächtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs - und Verletzungsrisiko für
Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikan t erhöht und diese Beeinträchtigung bei
Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden wer-
den kann,
2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschä-
digung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn
die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die
auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor
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Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung u nd die Erhaltung der ökologischen Funktion
der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beein-
trächtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind,
3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem
Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusam-
menhang weiterhin erfüllt wird.
Soweit erforderlich, können auch vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für
Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufge-
führten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten
betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß ge-
gen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.“
Eine Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt aktuell noch nicht vor. Sogenannte
„Verantwortungsarten“ wurden somit noch nicht festgelegt. Die artenschutzrechtlichen Verbote bei
nach § 17 Abs. 1 oder Abs. 3 BNatSchG zulässigen Eingriffen sowie bei nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG gelten bislang
nur für die in Anhang IV der Richtline 92/43/EWG (FFH -Richtlinie) aufgeführten Tier- und Pflan-
zenarten sowie für die europäischen Vogelarten.
Bei erfüllten Verbotstatbeständen bliebe zu beurteilen, inwieweit dem Vorhaben auf der Grundlage
des § 45 Abs. 7 BNatSchG (Ausnahmen) zur Genehmigung verholfen werden kann (Stufe III der
Artenschutzprüfung, nicht Gegenstand der vorliegenden Unterlage). Als einschlägige Ausnahme-
voraussetzungen müssten dann nachgewiesen werden, dass
• die Maßnahme „im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, ein-
schließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeb-
lich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt“ durchgeführt wird (Ziffer 4),
• „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer
oder wirtschaftlicher Art“ vorliegen (Ziffer 5),
Des Weiteren darf eine Ausnahme nur zugelassen werden, wenn
• „zumutbare Alternativen [die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Ar-
ten führen] nicht gegeben sind und
• „sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel
16 Abs.1 der Richtlinie 92/43/EWG weitergehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Abs.3 der
Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Abs.2 der Richtlinie 2009/ 147/ EG sind zu beachten.“
2.2 Begriffsbestimmungen
Fortpflanzungs- und Ruhestätten (= Lebensstätte)
Eine allgemeingültige Definition der Begriffe Fortpflanzungs - und Ruhestätten (breeding and
resting places) ist laut Guidance Document der EU ( EUROPÄISCHE KOMMISSION 20211) nicht
1 vgl. Ausführungen in Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse
im Rahmen der FFH-Richtlinie vom 12.10.2021 - C(2021) 7301 final , S. 40.
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möglich, da z.B. in Anhang IV der FFH-RL Artengruppen mit sehr unterschiedlichen Lebenszyklen
und -strategien zusammengefasst sind. Eine genaue Definition ist daher für die jeweilige Art zu
treffen.
Gemäß Guidance Document der EU (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2021) dienen Fortpflanzungsstät-
ten v. a. der Balz/Werbung, der Paarung, dem Nestbau, der Eiablage sowie der Geburt bzw. (bei
ungeschlechtlicher Fortpflanzung) der Produktion von Nachkommenschaft sowie der Eientwicklung
und -bebrütung. Regelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätten sind auch während der Abwesenheit
der Tiere unter Schutz gestellt sowie dann, wenn eine Fortpflanzungsstätte nicht mehr genutzt ist,
aber eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Tierart an diese Stätten
zurückkehrt (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28.10.2021, Az. C-357/20, in: NVwZ 2022. 49).
Hinsichtlich der Vögel sind unter Fortpflanzungsstätten nicht nur aktuell genutzte, sondern auch
regelmäßig benutzte Brutplätze inbegriffen, die außerhalb der Brutzeit unbesetzt sind. Unbesetzte
Brutstätten sind aber nur dann geschützt, wenn Vögel nicht nur regelmäßig dorthin wiederkehren,
sondern auch auf diese angewiesen sind (Urteil BVerwG 9 A 39/07 vom 18.03.2009, vgl. auch
„Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien
92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/157/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungs-
verfahren“ (VV-Artenschutz), Anlage 1 S. 23). Dies trifft v. a. bei Spechten oder verschiedenen
„Greifvögeln“ zu, aber auch (z.B.) bei Schwalben und anderen Zugvögeln. Analoges gilt für Fleder-
mausquartiere (OVG Hamburg 2005: 2BS 19/05 15 E 2519/04; Zerstörung von Fortpflanzungs -
und Ruhestätten, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Die Beseitigung von Sommerquartieren vo n Fle-
dermäusen stellt eine Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten dar, auch wenn diese den
Tieren nicht ganzjährig als Schlaf- oder Ruheplatz dienen. Diese Definition erfährt eine Einschrän-
kung, wenn z.B. ein Verbund von Höhlenbäumen als Quartiere für Fledermäuse vorhanden ist. Der
Schutz einer Fortpflanzungsstätte endet, wenn sie ihre Funktion endgültig verloren hat. Dies trifft
z.B. bei Vogelarten zu, die in jedem Jahr an anderer Stelle ein neues Nest bauen.
Nach KIEL 2015 sind Fortpflanzungsstätten folgendermaßen abzugrenzen:
Bei territorialen Arten mit kleinen Brutrevieren wird das gesamte Brutrevier als Lebensstätte be-
zeichnet (z.B. bei Grauammer, Steinkauz, Mittelspecht). Bei Arten mit großen Revieren werden
essenzielle Nahrungshabitate mit in die Betrachtung einbezogen (z.B. Schwarzstorch). Bei Arten
mit großen Revieren und unspezifischen Nahrungshabitaten, wird das Nest inklusive einer artspe-
zifischen Ruhezone als Lebensstätte definiert (z.B. Mäusebussard, Turmfalke).
Ruhestätten sind gemäß Guidance Document der EU (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2021) Gebiete,
die für die Erhaltung eines Tiers oder einer Gruppe von Tieren während der nicht aktiven Phase
wichtig sind. Für sessile Arten wird die Ruhestätte als der Ort definiert, an dem sie sich festsetzen.
Zudem sind Ruhestätten zu schützen, wenn sie von einer geschützten Tierart nicht mehr bean-
sprucht werden, aber eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Art an
diese Ruhestätte zurückkehrt (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 02.07.2020, Az. C-477/19, Rn.
32-34). Sie dienen v. a. der Thermoregulation, der Rast, als Schlafplatz oder der Erhol ung, der
Zuflucht sowie der Winterruhe bzw. dem Winterschlaf. Beispiele für Ruhestätten sind:
• Winterquartiere von Fledermäusen,
• Winterquartiere von Amphibien (Landhabitate, Gewässer),
• Sonnplätze der Zauneidechse, oder
• Schlafhöhlen von Spechten.
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Nahrungshabitate fallen in der Regel nicht in den Schutzbereich. Zu beurteilen ist jedoch letztend-
lich die funktionale Bedeutung eines Bereiches im Lebenszyklus einer Art. Die „Verwaltungsvor-
schrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Rich tlinien 92/43/EWG
(FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-
Artenschutz)“ MKULNV 2016 setzt hierzu in der Anlage 1, Nr.5 folgendes fest:
„[…] Nahrungs- und Jagdbereiche sowie Flugrouten und Wanderkorridore u nterliegen als solche
nicht dem Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Ausnahmsweise kann ihre Beschädigung auch
tatbestandsmäßig sein, wenn dadurch die Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollstän-
dig entfällt (sogenannte „essenzielle Habitatelemente“). Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch
den Wegfall eines Nahrungshabitats eine erfolgreiche Reproduktion in der Fortpflanzungsstätte
ausgeschlossen ist; eine bloße Verschlechterung der Nahrungssituation reicht nicht. Endsprechen-
des gilt, wenn eine Ruhestätte durch bauliche Maßnahmen auf Dauer verhindert wird. […]“.
Handelt es sich also um ein wesentliches Teilhabitat innerhalb eines funktionalen Gefüges und ist
ein Ausweichen nicht möglich, so sind diese den Begriffen „Fortpflanzungs- und Ruhestätten (= Le-
bensstätte)“ zuzuordnen.
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
Gemäß Guidance Document der EU (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2021) sollen die relevanten Arten
in ihren besonders sensiblen Phasen des Lebenszyklus einen besonderen Schutz genießen.
Die Periode der Fortpflanzung und Aufzucht umfasst v. a. die Zeiten von Balz, Paarung, Nestbau
und Bebrütung, Eiablage und Jungenaufzucht.
Die Überwinterungszeit umfasst die Phase der Inaktivität, der Winterruhe (bzw. Kältest arre) oder
des Winterschlafs.
Die Wanderungszeit umfasst die Phase, in der Tiere innerhalb ihres Lebenszyklus von einem Ha-
bitat in ein anderes wechseln, z.B. um der Kälte zu entfliehen oder um bessere Nahrungsbedin-
gungen vorzufinden. Tiergruppen mit besonders ausgeprägtem Wanderverhalten sind Amphibien,
Zugvögel und Fledermäuse.
Da die genannten Zeiträume den Lebenszyklus der Arten nahezu lückenlos abdecken, liegt für alle
planungsrelevanten Arten ein ganzjähriges Störungsverbot vor (KIEL 2015).
Lokale Population einer Art
Unter dem Begriff der lokalen Population wird die Gesamtheit aller Individuen einer Art verstanden,
die eine räumlich abgrenzbare Fortpflanzungs- oder Überdauerungsgemeinschaft bilden.
Bei vielen Arten lässt sich eine Population anhand der geeigneten Lebensraumstrukturen bzw.
Sozialstrukturen abgrenzen. Dies ist z.B. der Fall bei (KIEL 2015).
• Wochenstuben oder Winterquartieren von Fledermäusen,
• Lebensräumen des Feldhamsters,
• Rastgebieten von z.B. Limikolen, Gänsen, Enten,
• Brutvorkommen in seltenen Lebensräumen (z.B. bei Blaukehlchen, Löffelente, Teichrohr-
sänger),
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• der Fortpflanzungsgemeinschaft eines Moorfroschs in einem Kleingewässer(komplex),
• dem Bestand des Großen Wiesenknopfes als Eiablageplatz des Dunklen Wiesenknopf-
Ameisenbläulings.
Bei der Artengruppe der Vögel ist die Bestimmung der räumlichen Ausdehnung des Lebensraumes
einer lokalen Population allerdings häufig sehr schwierig. Bei revierbildenden Arten mit großen
Aktionsräumen und Arten mit flächiger Verbreitung eignen sich zur Abgrenzung der lokalen Popu-
lation eher administrative Einheiten wie Kreis- oder Gemeindegrenzen. So z.B. bei Schwarzstorch,
Weißstorch, Mäusebussard, Turmfalke, Kiebitz, Rebhuhn, Teichhuhn, Schleiereule, Gr auspecht,
Grünspecht, Nachtigall, Schafstelze, etc. (KIEL 2015).
Bei den Koloniebrütern sind Ansiedlungen in einer Größenordnung von mehr als fünf Brutpaaren
(z.B. Uferschwalbe) als eine lokale Population anzusehen (KIEL 2015).
2.3 Methodik einer artenschutzrechtlichen Prüfung
Als methodische Grundlage für die erforderliche Abarbeitung der speziellen artenschutzrechtlichen
Regelungen für besonders und streng geschützten Arten dient neben der „Verwaltungsvorschrift
zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL)
und 2009/147/EG (V -RL) zum Artenschutz bei Planungs - oder Zulassungsverfahren (VV -Arten-
schutz, Runderlass des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND
VERBRAUCHERSCHUTZ mit Änderungsstand vom 06.06.2016)“ auch der Leitfaden „Geschützte Arten
in Nordrhein -Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen“ (KIEL
2015).
Das LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFA-
LEN (LANUV) hat für NRW eine Liste der sogenannten planungsrelevanten Arten erstellt, die im
Rahmen der Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu berücksichtigen sind.
Diese Liste umfasst die streng geschützten Arten i. S. v. § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG und eine
Auswahl europäischer Vogelarten. Im Einzelnen handelt es sich um
• alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,
• alle Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung (EG Nr. 338/97),
• alle Arten des Anhangs I und wandernde Vogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz-
richtlinie, die in NRW regelmäßig auftreten und für die Schutzmaßnahmen erforderlich sind,
• Vogelarten der Roten Listen Nordrhein-Westfalens (ohne Arten der Vorwarnliste) sowie
• Koloniebrüter.
Nach Art. 1 der EU -Vogelschutzrichtlinie stehen alle heimischen wildlebenden Vogelarten in Eu-
ropa unter Schutz. Vogelarten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten in NRW gehö-
ren, besitzen eine hohe Anpassungsfähigkeit, keine besonderen autoökologischen Ansprüche und
keine besonderen Empfindlichkeiten. Diese Arten werden in Habitatgilden zusammengefasst und
die Gilden hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange betrachtet.
Arten, die nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und keine europäischen Vogelarten sind,
werden gemäß § 44 Abs. 5 (S. 5) BNatSchG nicht betrachtet. Hier ist davon auszugehen, dass
diese Arten im Rahmen der Eingriffsregelung ausreichend betrachtet werden, sodass die Erforder-
nisse des Artenschutzes ebenfalls berücksichtigt sind.
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2.3.1 Auslegung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m.
Abs. 5 BNatSchG
Fangen, Verletzen, Töten von Tieren oder ihren Entwicklungsformen
(§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Direkte Verletzungen oder Tötungen von Tieren oder deren Entwicklungsfor men, die mit der Be-
schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verbunden sind, können u. a.
bei der Baufeldräumung oder der Einrichtung von Baustellenflächen auftreten, z.B. wenn Winter-
quartiere von Amphibien und Reptilien, Vogelnester oder Vogelgelege zerstört werden.
Gemäß § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BNatSchG fallen unvermeidbare Tötungen von Tieren (z.B. durch
Kollisionen mit Kraftfahrzeugen), sofern es zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungs - und
Verletzungsrisikos kommt, nicht unter den Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG. Aller-
dings ist, soweit möglich, das vorhabenbedingte Risiko betriebsbedingter Verluste durch geeignete
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu reduzieren ( KIEL 2015). Des Weiteren ist das
Verbot des Fan ges und Nachstellens nicht erfüllt, wenn es zum Schutz der Tiere erfolgt
(§ 44 Abs. 5 S.2 Nr. 2 BNatSchG).
Erhebliche Störung wild lebender Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-
rungszeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population
einer Art verschlechtert, d. h. das Verbot beinhaltet eine „Erheblichkeitsschwelle“.
Gemäß Guidance Document der EU (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2021) sind relevante (tatbestands-
mäßige) Störungen insbesondere dann zu konstatieren, wenn
• eine bestimmte Störintensität, -dauer und -frequenz gegeben ist,
• die Überlebenschancen einer Population gemindert werden oder
• der Brut- bzw. Reproduktionserfolg gemindert wird.
Punktuelle Störungen ohne negativen Einfluss auf die Population einer Art (z.B. kurzfristige bau-
bedingte Störungen außerhalb der Brutzeit) fallen hingegen nicht unter den Verbotstatbestand.
Gemäß der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung
(LANA) können Handlungen, die diese Vertreibungseffekte entfalten und Fluchtreaktionen auslö-
sen, von dem Verbot erfasst sein, „wenn sie zu einer entsprechenden Beunruhigung der [...] Arten
[...] führen“.
Unter Störung wird in der Artenschutzprüfung im Hinblick auf die europäischen Richtlinien auch die
Beunruhigung von Individuen durch indirekte Wirkfaktoren wie beispielsweise Lärmeinwirkungen,
Licht, andere visuelle Effekte (z.B. Silhouettenwirkung), Zerschneidungswirkung sowie Erschütte-
rungen verstanden. Zu den „ähnlichen Handlungen", durch die z.B. europäische Vogelarten an
ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten gestört werden, gehören somit auch bau- oder be-
triebsbedingte Störungen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 – 9 A 3.06 – Rn. 227).
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Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Störungsverbot
Am 04.03.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zu Reichweite und Um-
fang der artenschutzrechtlichen Zugr iffsverbote beantwortet (Rechtssache C -473/19 und C -
474/19) und dabei erneut den Individuenbezug der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände the-
matisiert. Vor diesem Hintergrund wurden bei der hier vorgenommenen Prüfung des artenschutz-
rechtlichen Störungsverbots vorsorglich auch mögliche individue nbezogene Betroffenheiten ge-
schützter Arten berücksichtigt.
Entnehmen, Beschädigen, Zerstören von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
Von einer Beschädigung oder Zerstörung einer Lebensstätte wird nicht nur dann ausgegangen,
wenn sie direkt beansprucht wird, sondern auch, wenn durch andere vorhabenbedingte Einflüsse,
wie z.B. Lärmimmissionen, ihre Funktion in einer Weise beeinträchtigt wird, dass sie von den Indi-
viduen (bzw. bei Arten mit sehr großen Revieren von dem jeweiligen Individuum) der betroffenen
Art nicht mehr dauerhaft besiedelbar ist.
Eine besondere Bedeutung kommt Habitatbereichen zu, die eine Schlüsselstellung einnehmen
(Schlüsselhabitate). Solche Bereiche spielen im Lebenszyklus eine besonders wichtige Rolle und
sind in der Regel nicht ersetzbar. Beispielsweise benötigen Spechte neben den Bruthöhlen auch
weitere Höhlen, die z.B. als Schlafhöhlen (Ruhestätten) oder für die Balz genutzt werden. Entschei-
dend ist letztendlich, ob die Funktionalität der Lebensstätte im räumlichen Zusammenhang trotz
des Eingriffs gewahrt bleibt, z.B. durch die Möglichkeit des „Ausweichens“.
Ferner fallen die Aufgabe von Brutplätzen infolge von Störwirkungen sowie der Wegfall essenzieller
Nahrungshabitate in NRW ebenfalls unter das Verbot der Zerstörung nach Nr. 3 (vgl. Anlage 1, Nr.
4 und Nr. 5 VV-Artenschutz).
Ein Verstoß gegen das Verbot liegt gem. § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BNatSchG nicht vor, wenn die
ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestät-
ten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
Entnehmen, Beschädigen, Zerstören wild lebender Pflanzen, ihrer Entwicklungsformen
oder ihrer Standorte (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG)
Eine Beschädigung von Standorten wild lebender Pflanzenarten führt bereits zu einem Verstoß
gegen den Verbotstatbestand der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung wild lebender Pflan-
zen (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG). Somit wird nicht nur von einer Beschädigung oder Zerstörung
des Standortes ausgegangen, wenn dieser in Anspruch genommen wird, sondern auch wenn die-
ser als Standort für die betroffenen nach Anhang IV FFH -Richtlinien geschützten wild lebenden
Pflanzenarten unbrauchbar gemacht wird.
Ein Verstoß gegen das Verbot liegt gemäß § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 und 3 BNatSchG nicht vor, wenn
die Entnahme wild lebender Pflanzen oder ihrer Entwicklungsform im Rahmen einer erforderlichen
Maßnahme zu ihrem Schutz erfolgt und die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben
betroffenen Standorte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
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2.3.2 Einbeziehung von Maßnahmen
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen (mitigation measures1)
setzen am Projekt an. Sie führen dazu, dass Projektwirkungen entweder vollständig unterbleiben
oder soweit abgemildert werden, dass keine erhebliche Einwirkung auf geschützte Arten erfolgt
(z.B. Einengung des Baustreifens, bauzeitliche Schutzmaßnahmen).
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen dienen z.B. durch Schaffung funktionsfähiger Ersatzlebens-
räume vor Eingriffsbeginn dazu, Verbotstatbestände abzuwenden. Es werden zwei Maßnahmen-
typen unterschieden:
Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen,
continuous ecological functionality-measures) entsprechen den vorgezogenen Ausgleichsmaß-
nahmen gem. § 44 Abs. 5 S. 3 BNatSchG und setzen unmittelbar am betroffenen Bestand der ge-
schützten Arten an. Sie dienen dazu, die Funktion der konkret betroffenen Lebensstätte (Fortpflan-
zungs- und Ruhestätte) im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Dabei muss die ökologisch -
funktionale Kontinuität gesichert sein. CEF-Maßnahmen haben einen Vermeidungscharakter und
einen unmittelbaren räumlichen Bezug zum betroffenen Habitat, z.B. in Form einer Vergrößerung
oder der Neuschaffung in direkter funktionaler Beziehung zu diesem.
Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands der lokalen Population entsprechen überwie-
gend den Anforderungen an CEF-Maßnahmen, allerdings mit dem weiteren Bezugsraum einer lo-
kalen Population und dienen der Sicherung des Erhaltungszustands der lokalen Population im Hin-
blick auf das Störungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.
Wenn möglich, sollten sich die Maßnahmen inhaltlich und räumlich an übergeordneten Arten-
schutzkonzepten orientieren. Eine Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Naturschutzbehör-
den ist in jedem Fall zu empfehlen.
Kompensatorische Maßnahmen (FCS-Maßnahmen)
Kann eine verbotstatbeständliche Beeinträchtigung einer relevanten Art trotz der Durchführung von
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nicht
ausgeschlossen werden, so kann das geplante Vorhab en nur mit einer Ausnahmegenehmigung
zugelassen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich der Erhaltungszustand der Population
einer Art nicht verschlechtern darf bzw. bezogen auf die Arten des Anhang IV der FFH -Richtlinie,
die Populationen der betroffenen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnah-
meregelung ohne Beeinträchtigungen in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen müssen.
Damit sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Art nicht verschlechtert, bzw.
ein günstiger Erhaltungszustand erhalten bleibt, werden in diesem Zusammenhang in der Regel
populationsfördernde kompensatorische Maßnahmen (compensatory measures, FCS-Maßnah-
men, favourable conservation status) erforderlich. Art und Umfang der Maßnahmen ergeben sich
aus der Schwere der Beeinträchtigung sowie aus den spezifischen Empfindlichkeiten und
1 vgl. Ausführungen in Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse
im Rahmen der FFH-Richtlinie vom 12.10.2021 - C(2021) 7301 final , S. 40.
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ökologischen Erfordernissen der betroffenen Art bzw. ihrer Populationen. Hinsichtlich der zeitlichen
Komponente ist zu beachten, dass keine Zeitlücke (time-lag) entsteht darf, in der eine irreversible
Populationsschwächung (Engpass-Situation) erfolgt.
2.3.3 Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population
Bei der Prüfung, ob Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt sind, wird als
Bezugsebene für die Beurteilung der Erheblichkeit von Störungen die lokale Population verwendet.
Eine gutachterliche Bewertung des Erhaltungszustands der lokalen Population wird vorgenommen,
wenn eine erhebliche störungsbedingte Beeinträchtigung der lokalen Population nicht auszuschlie-
ßen ist oder wenn ein Ausnahmeverfahren gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG durchgeführt wird ( KIEL
2015).
Die Bewertung erfolgt gutachterlich anhand folgender drei Kriterien:
• Zustand der Population (Populationsdynamik und -struktur),
• Vorhandene Habitatqualität (artspezifische Strukturen),
• Gegebene Beeinträchtigungen.
Falls keine konkreten Zahlen zum Bestand im jeweiligen Bezugsraum vorliegen, sind plausible
Schätzungen vorzunehmen (z.B. über die durchschnittliche Größe eines Mäusebussard -Reviers
und den Waldanteil mit zur Brut nutzbaren Beständen sowie zur Nahrungssuche geeignete Offen-
landflächen, oder z.B. bei der Rauchschwalbe über die Anzahl vorhandener Bauernhöfe mit Vieh-
haltung und umgebenden, zur Jagd nutzbaren Grünländereien) (KIEL 2015).
Die Einstufung des Erhaltungszustandes erfolgt nach einem dreistufigen Modell in die ordinalen
Wertstufen
• A - hervorragender Erhaltungszustand,
• B - guter Erhaltungszustand,
• C - mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand.
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer lokalen Population ist insbesondere dann
anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Bruterfolg oder die Reproduktionsfähigkeit ver-
mindert werden, wobei dies artspezifisch für den jeweiligen Einzelfall untersucht und beurteilt wer-
den muss (KIEL 2015). Bei der hier vorgenommenen Prüfung des artenschutzrechtlichen Störungs-
verbots wurden auch mögliche individuelle Betroffenheiten geschützter Arten berücksichtigt.
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3 Methodisches Vorgehen
Es werden die folgenden Arbeitsschritte durchgeführt:
Ermittlung des potenziellen Artenspektrums (Kap. 5.2)
Auf Grundlage einer Datenrecherche und der Habitatausstattung des Untersuchungsraums wird
vorab eine Einschätzung der zu erwartenden Tierarten vorgenommen. Dabei werden Grundlagen-
werke, Verbreitungsatlanten und online verfügbare Datenbanken gesichtet und außerdem eine Da-
tenabfrage an die zuständigen Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und ggf. anerkannten
Fachexperten gestellt. Ergänzend w ird eine Übersichtsbegehung zur Dokumentation faunistisch
relevanter Habitatelemente und -strukturen durchgeführt. Die Datenrecherche erfolgte im Rahmen
der faunistischen Planungsraumanalyse (FPA) (FROELICH & SPORBECK 2022A). Übernommen wer-
den die Ergebnisse zum Vorkommen der in NRW planungsrelevanten Arten (Arten nach Anhang
IV der FFH-Richtlinie und eine vom LANUV getätigte Auswahl europäischer Vogelarten). Die in der
FPA aufgeführten Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (Hirschkäfer, Spanische Flagge und die
aufgeführten Fischarten) sind nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung und entfallen
entsprechend2.
Funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse (Kap. 6)
Das Ziel dieses Arbeitsschrittes besteht erstens darin, den Untersuchungsraum in Teilbereiche zu
differenzieren und zweitens, in diesen Teilbereichen die möglichen Betroffenheiten aus Sicht des
Artenschutzes abzuschätzen. Dazu erfolgt eine Einteilung des Untersuchungsraumes in faunisti-
sche Funktionsräume. Ein Funktionsraum umfasst in diesem Sinne Landschaftsstrukturen und Be-
reiche einheitlicher Landnutzungsformen, die das Vorkommen einer weitgehend homogenen Ar-
tengemeinschaft bedingen. Somit lassen sich durch das Abgrenzen faunistischer Funktionsräume
räumliche Unterschiede zwischen potenziell vorkommenden Artengemeinschaften identifizieren.
Für jeden der Funktionsräume wird das potenziell vorkommende Artinventar bestimmt. Maßgeblich
hierfür ist das in Kap. 5.2 hergeleitete potenzielle Artenspektrum des Gesamtuntersuchungsrau-
mes.
Für die potenziell vorkommenden Arten erfolgt eine überschlägige Analyse der Betroffenheit (im
Sinne der Prüfung der Verbote nach § 44 Abs. 1 i. V. m Abs. 5 BNatSchG). Hierbei wird angenom-
men, dass die potenziell im Funktionsraum vorkommenden Arten auch tatsächlich vorkommen und
dortige geeignete Habitatstrukturen besiedeln (worst-case-Betrachtung).
Kartierungen wurden bereits mit Blick auf die kommenden Verfahren zur Zulassung von Sonder-
betriebsplänen durchgeführt und Kartierergebnisse liegen derzeit für sämtliche betrachtungsrele-
vanten Artgruppen, mit Ausnahme der Rastvögel und Fledermäuse vor (mit dem Stand Ende Sep-
tember 2022), wobei die Ergebnisse der Fledermauskartierung nahezu vollständig sind (es fehlen
Begehungen aus dem Herbst). Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse bestätigen die hier vor-
genommene Potenzialanalyse zum Vorkommen geschützter Arten.
Durch Zusammenführung des potenziellen Artenspektrums mit der Habitatausstattung der einzel-
nen Funktionsräume und den zu erwartenden Wirkfaktoren wird das Konfliktpotenzial des
2 Potenzielle Habitate der Arten Hirschkäfer und Spanische Flagge wurden im Rahmen nachfolgend durchgeführ-
ter Kartierungen im Bereich der Arbeitsflächen zudem auch nicht festgestellt.
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Fachbeitrag Artenschutz
Vorhabens aus Sicht des Artenschutzes im entsprechenden Funktionsraum ermittelt. Dabei wer-
den folgende Faktoren betrachtet:
• die räumliche Dimensionierung (Flächeninanspruchnahme) des Vorhabens (sowie die auf-
tretenden Wirkfaktoren) in Relation zur Lage der möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten,
• die naturschutzfachliche Bedeutung und der Gefährdungsstatus der pote nziell auftreten-
den Arten,
• die Empfindlichkeiten, die die potenziell auftretenden Arten gegenüber den Wirkfaktoren
des Vorhabens aufweisen,
• die Anzahl der möglicherweise betroffenen Individuen und der daraus hervorgehende
quantitative Maßnahmenbedarf,
• die Vorlaufzeit und Prognosesicherheit von gegebenenfalls notwendig werdenden Maß-
nahmen,
• die Inanspruchnahme von räumlich stark limitierten bzw. einzigartigen Strukturen.
Aus der Betrachtung der benannten Faktoren ergibt sich in Summation d as Konfliktpotenzial des
Vorhabens im entsprechenden Funktionsraum, d.h. die zu erwartende Vereinbarkeit mit den Be-
langen des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i. V. m Abs. 5 BNat SchG. Dies wird mittels eines
vierstufigen „Ampelsystems“ dargestellt (s. Tab. 1). Die Einstufung innerhalb des Ampelsystems
erfolgt nach fachgutachterlicher Einschätzung und wird verbal argumentativ begründet. Als Ergeb-
nis des Bearbeitungsschritts werden sämtliche Funktionsräume einer der vier Ampelstufen zuge-
wiesen.
Tab. 1 Vierstufige Einstufung des Konfliktpotenzials des Vorhabens in den Funktionsräumen
grün Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder Auftreten von Betrof-
fenheiten, die mittels gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen abzuwen-
den sind.
gelb Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels entsprechender Ver-
meidungsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen abzuwenden.
orange Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind mittels entsprechender Vermeidungs-
maßnahmen/CEF-Maßnahmen ab zuwenden, wobei die m öglichen Maßnahmen
eine geringe Prognosesicherheit aufweisen, nur unter hohem Aufwand umsetzbar
sind oder einer langen Vorlaufzeit bedürfen.
rot Es sind artenschutzrechtliche Betroffenheiten zu erwarten, die weder mittels Ver-
meidungs- noch mittels CEF-Maßnahmen abgewendet werden können. Eine Prü-
fung der Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird voraussicht-
lich notwendig.
Fazit
Als Ergebnis des Gutachtens wird das Konfliktpotenzial des Vorhabens in den abgegrenzten Funk-
tionsräumen bewer tet. Verfahrensrelevante artenschutzrechtliche Betroffenheiten, die
Seite 18/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
zulassungshemmend oder zulassungsversagend wirken können, w erden soweit erforderlich ent-
sprechend herausgestellt. Die Untersuchung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte auf Basis
der Potenzialanalyse stellt eine worst-case-Betrachtung dar, die eine Beurteilung der Machbarkeit
des Vorhabens aus Sicht des Artenschutzes ermöglicht.
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Fachbeitrag Artenschutz
4 Beschreibung des Vorhabens
4.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens
Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen Braunkoh-
leverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz
(KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewinnung i n den Tage-
bauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt die Leitentscheidung
„Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ vom 23.03.2021 (im Folgenden: Leiten-
tscheidung 2021) den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des bundesgesetzlich einge-
leiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem die Nutzung von Rheinwasser für die Befül-
lung der Tagebau seen Garzweiler und Hambach nach Beendigung des Abbaus vor (Entschei-
dungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung).
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der „Braun-
kohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertrans-
portleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan
dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle
am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler
bei Frimmersdorf. Die RWTL zum Tagebau Hambach wird in größtm öglicher Bündelung mit der
raumordnerisch gesicherten Trasse geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letztlich die
Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen
Bauwerke sichern.
Nachfolgend werden der geplante Trassenverlauf der RWTL, die geplanten Bauwerke sowie die
zur Anwendung kommenden Bauverfahren beschrieben.
4.1.1 Trassenverlauf der RWTL
Unter Berücksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren:
• Die „Bündelungsleitung“ beschreibt den Leitungsabschnitt, in dem die RWTL zum Tage-
bau Hambach die raumordnerisch bereits gesicherte Trasse des o.g. Sachlichen Teilplans
nutzt. Die Trasse beginnt am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer bei Dor-
magen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“, Rhein -km 712,6), verläuft anschließend zu-
nächst nördlich des zentralen Siedlungsbereich es von Dormagen, passiert dann den
Knechstedener Wald im Bereich der engsten Stelle und verläuft südlich bis zum Ver teil-
bauwerk südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“.
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“ beginnt am Verteilbauwerk südlich der „Voll-
rather Höhe“ und verläuft anschließend in enger Bündelung mit der Grubenanschluss-
bahn (GAB) Nord-Süd-Bahn, bevor zunächst landwirtschaftiche Flächen und die Rekulti-
vierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna Garsdorf gequert werden. Anschlie-
ßend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwi-
schen bei Bedburg genutzt. Über den Radweg der ehemaligen Fernbandtrasse wird die
RWTL dann bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt.
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den o.g. Sachlichen Teilplan gesi-
chert und umfasst die Garzweiler-Leitung ausgehend vom Verteilbauwerk in Richtung
Westen bis zum Übergabepunkt auf dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf. Der
Seite 20/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher nicht Gegenstand der geplanten Änderungen
des Braunkohlenplans.
4.1.2 Geplante bauliche Anlagen
Zur Realisierung der RWTL nac h Garzweiler und Hambach sind verschiedene bauliche Anlagen
erforderlich. Konkret handelt es sich um
• das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer, einschließlich druckluftbasierter
Freispüleinrichtung („Hydroburst“),
• das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich,
• das Verteilbauwerk zur Verteilung der ankommenden Leitungen jeweils in Richtung der
Tagebaue Garzweiler und Hambach südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“,
• die Rohrleitungen zum Transport des entnommenen Rheinwassers in Richtung der Tage-
baue, inkl. technischer Einrichtungen.
Für detaillierte Ausführungen zu Funktions- und Arbeitsweisen im Zusammenhang mit dem Bau,
der Anlage und dem Betrieb der technischen Anlagen und Bauwerke wird auf die ausführliche
Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2 - 2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswir-
kungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK
2022B) verwiesen.
Entnahmebauwerk und Hydroburst
Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt im Uferbereich des Rheins bei Rheinstrom-km 712,6. Im
Uferbereich des Rheins wird ein Entnahmebauwerk errichtet. Hier soll Rheinwasser mittels sechs
sogenannter Passiv-Rechen (voraussichtlich Johnson Screens® als nach derzeitigem Stand beste
verfügbare Technik zur Vermeidung der Ansaugung von Fischen) entnommen werden. Die Ab-
messungen des Entnahmebauwerks belaufen sich auf ca. 60 m x 15 m.
Die minimale Entnahmemenge wird dabei 1,8 m³/s betragen und dient der Sicherstellung der be-
nötigten Ökowasserversorgung. Die maximale Entnahme beträgt gem. der vorhandenen Leitungs-
und Anlagenkapazität 18 m³/s. Das entnommene Rheinwasser wird über eine Freigefälleleitung zu
einem Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich befördert. Es werden insgesamt drei Leitungen durch
untertägigen Vortrieb in Schutzrohren zum geplanten Pumpbauwerk verlegt. Zur Deichquerung soll
ein möglichst setzungs - und vibrationsarmes Verfahren zur Anwendung kommen. Aufgrund des
anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum Beispiel Verfahren des Microtunnelings, die sus-
pensionsgestützt mit Druckluftpolster arbeiten, in Frage.
Ein regelmäßiges Freispülen der Rechenoberfläche erfolgt mittels Druckluft (sog. „Hydroburst“) in
einem wasserdruckdichten Gebäude, das nicht sichtbar unter Flur im Deichvorland liegen wird.
Zusätzlich zur dargestellten druckluftbasierten Reinigung muss damit gerechnet werden, dass das
biologische Wachstum auf den Screens manuell entfernt werden muss. Dazu müssen in regelmä-
ßigen Abständen Taucher eingesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der Errichtung des En tnahmebauwerks und der dazugehörigen techni-
schen Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt. Zur Erschließung des
Entnahmebauwerks sollen die vorhandenen Wirtschaftswege genutzt und nur bei Bedarf punktuell
ertüchtigt werden. Da h ier nur unregelmäßig (Kontrolle, Austausch von Komponenten,
Seite 21/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Instandhaltung) Fahrten erforderlich sind, kann auf einen Ausbau der Wege in Asphaltbauweise
verzichtet werden.
Pumpbauwerk
Durch drei Leitungen mit natürlichem Gefälle und schwerkraftbewegtem Was ser (Freigefällelei-
tung) wird das am Rhein entnommene Wasser zum Pumpbauwerk im Deichhinterland geführt. Dort
wird das Wasser in die drei geplanten (Druck-)Rohrleitungen eingespeist. Dem Wasser muss dabei
Energie durch Pumpen zugeführt werden, um einerseits die geodätischen Höhenunterschiede zwi-
schen der Entnahmestelle am Rhein und den Auslaufbereichen an den Tagebauen Hambach und
Garzweiler zu überwinden und andererseits Reibungsverluste zu überwinden, die auf dem Trans-
portweg entstehen.
Die Gebäudekonzeption für das Pumpbauwerk beinhaltet einen oberirdischen und einen unterirdi-
schen Teil. Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des
Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Der unterirdische Gebäudeteil erfordert eine
Gebäudeabmessung von ca. 45 m x 100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m OKFF (Oberkante
Fertig Fußboden) unter Geländeoberkante. Für den Bauwerkskörper oberhalb der Geländeober-
kante ist ein Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer Bauwerkshöhe von rd. 9 m über
Geländeoberkante. Ein Teil der Bereiche der unterirdisch angeordneten Gebäudeflächen können
hierbei als Verkehrsflächen für die Unterhaltung und Wartung des Pumpwerks genutzt werden.
Vor Einspeisung in die Rohrleitungen wird das entn ommene Wasser von Fremdstoffen gereinigt.
Dazu wird den Pumpen eine Abscheideanlage vorgeschaltet, die ebenfalls im Pumpbauwerk un-
tergebracht wird. Der Einlauf der Freigefälleleitung in die Abscheideanlage im Pumpbauwerk liegt
rd. 10 m unter Geländeoberkante, wobei die Siebbandanlage um weitere 1 bis 2 m vertieft werden
kann, um auch bei Niedrigwasserständen eine ausreichende Benetzung der Siebbänder zu ge-
währleisten. Eine Reinigung der Siebe erfolgt durch Abspritzen. Das Siebgut wird zusammen mit
dem zum Abspritzen verwendeten Rohwasser in einer Rinne gesammelt und kann bei Bedarf be-
probt werden. Für die erforderliche Entnahmemenge sind drei Siebstraßen mit einer lichten Kanal-
breite von jeweils ca. 3,5 m erforderlich. Der Abtransport des Siebguts erfolgt bedarfsweise durch
LKW-Transport. Alternativ wird zu dem v.b. System auch eine ebenfalls innerhalb des Gebäudes
befindliche Siebreinigungsmaschine geprüft (System Geiger Multi -Disc o.ä.), welche ebenfalls in
die Kategorie Siebbandmaschinen einzuordnen ist und der gleichen Funktion dient.
Die Außenanlagen des Pumpbauwerks werden mit einer mindestens 2 m hohen Zaunanlage ein-
gefriedet. Im Bereich der Zufahrt ist eine Toranlage vorgesehen. Eine Beleuchtung der Außenan-
lagen innerhalb des umzäunten Bereichs ist vorgesehen. Zu den verkehrstechnischen Außenan-
lagen gehört ein Wendeb ereich, der mindestens auf das Wenden für 7,5 t-Lkw ausgelegt sein
sollte. Für größere Fahrzeuge (größere Lkw, Mobilkran) ist der Wendebereich so auszulegen, dass
ein Wenden mit Rangieren (Rückstoßen) erfolgen kann. Neben der Pumpstation sind Stellplätze
vorzusehen. Die Anzahl der Stellplätze hängt von dem zu erwartenden Wartungsverkehr ab.
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Pumpbauwerks und der dazugehörigen technischen
Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt.
Die verkehrstechnische Erschließung des Pumpbauwerks erfolgt von Nordwesten her über den
Zuweg zur Industriedeponie Dormagen (Piwipper Straße). Die Piwipper Straße ist ggf. zum Teil zu
ertüchtigen und auszubauen. Der derzeitige Feldweg zwischen den landwirtschaftlichen
Seite 22/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Nutzflächen, welcher parallel zum Rheindamm in einem Abstand von rd. 180 m verläuft, kann zur
Erschließungsstraße für das Pumpbauwerk ausgebaut werden. Hierfür wird eine Straßenbreite von
mindestens 3,25 m benötigt, um den Schwerverkehr aufnehmen zu könne n (unverändert gegen-
über Altverfahren). Die Länge der auszubauenden Feldwege beträgt rd. 750 m. Die Länge der
Erschließungsstraße auf derzeitigem Feld beträgt rd. 180 m. Es ergibt sich eine unveränderte Ge-
samtlänge der Erschließungsstraße von rd. 930 m. Die Entwässerung der Erschließungsstraße
erfolgt über die Schultern. Es wird davon ausgegangen, dass der Weg auf Geländeniveau ausge-
baut wird. Die Erschließungsstraße wird voraussichtlich in Asphaltbauweise ausgeführt und bau-
zeitlich geringfügig verbreitert.
Verteilbauwerk
Das zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Ab-
schnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerlei-
tung) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Im Verteilbauwerk ist eine Zwischenpumpstation
für den Wassertransport nach Garzweiler vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforder-
liche Druckhöhe kann hingegen im Pumpbauwerk unmittelbar nach der Entnahme aufgebaut wer-
den. Zur Unterbringung der Armature n und Pumpen in den notwendigen Abständen zueinander
sowie der begleitenden Einrichtungen ist ein Platzbedarf für das Bauwerk von rd. 65 m x 65 m
(Höhe rd. 7 m) vorzusehen.
Die Außenanlagen des Verteilbauwerks werden vergleichbar mit denen des Pumpbauwerk s ge-
staltet. Es ergibt einschließlich des Gebäudes sich ein Flächenbedarf von insgesamt rd. 4.000 m².
Die Außenanlagen müssen, je nach exakter Platzierung des Bauwerks, an vorhandene Verkehrs-
flächen angeschlossen werden. Die verkehrstechnische Erschließung kann direkt von der Allrather
Straße erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Verteilbauwerks und der dazugehörigen technischen
Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 70 m benötigt. Zudem ist für die Hambachlei-
tung, die am Verteilbauwerk abzweigt, ein 60 m breiter Arbeitsstreifen (inkl. geringfügiger Aufwei-
tung am Schnittpunkt zur Hambachleitung) vorgesehen.
Rohrleitungen
Im Abschnitt der Bündelungsleitung (Entnahmestelle am Rhein bis Verteilbauwerk) werden drei
Rohre mit einem Durc hmesser von 2200 mm (DN2200) verlegt. Ab dem Verteilbauwerk führen
zum Tagebau Hambach zwei Leitungen mit jeweils DN2200. Der Trassenabschnitt der Garzwei-
lerleitung entspricht den Planungen zum rechtskräftigen Sachlichen Teilplan. Hier werden zwei
Leitungen mit jeweils DN1400 verlegt. Parallel zu den Rohrleitungen werden im Rohrgraben (in-
nerhalb des Schutzstreifens) Strom- und Steuerungskabel mitverlegt.
4.1.3 Bauzeitlicher Flächenbedarf und Bauausführung
Die Rohrleitungen werden überwiegend in offener Ba uweise durch Aushub eines Rohrgrabens
verlegt. Hierfür wird in Abhängigkeit vom Leitungsabschnitt ein bestimmter Arbeitsstreifen ange-
setzt. Der Arbeitsstreifen wird so konzipiert, dass er alle Tätigkeiten zur Errichtung des Vorhabens
aufnehmen kann (Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, Baubewegungsflächen sowie Rohr-
graben inkl. Böschung) und die Flächen für das Lagern des Bodenaushubs vorhält. Seine Breite
wird durch den Verzicht auf Böschungen reduziert, wenn räumlich beengte Verhältnisse vorliegen
sowie bei Querung von ökologisch, nutzungsbedingt und morphologisch sensiblen Bereichen und
Seite 23/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
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untergeordneten Verkehrswegen. An einzelnen Stellen kommt eine geschlossene Bauweise mit
grabenlosem Verfahren zum Einsatz (untertägiger Vortrieb).
Die bauvorbereitenden Arbeiten werden vorlaufend zu den eigentlichen Bauarbeiten je nach Erfor-
dernis abschnittsweise im Trassenbereich durchgeführt. Es werden Transport -, Erd- und Erkun-
dungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen an einzelnen Arbeitsstellen bzw. -abschnitten
(Archäologie) und dauern i. d. R. jeweils nur wenige Tage. Archäologische Grabungen mit Einsatz
eines Baggers (soweit erforderlich) können sich je nach Befund über mehrere Wochen erstrecken.
Insgesamt kommen bei den bauvorbereitenden Maßnahmen einz elne typische Baugeräte, wie
Bagger, Radlader und verschiedene grundbautechnische Sondierungsgeräte zum Einsatz.
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden punktuell innerhalb des gesamten Trassenbereichs der
RWTL an den Bauwerken (Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump- und Verteilbauwerk) an ausge-
wählten Rohrvortriebs-Baustellen und an zentralen Stellen im Trassenverlauf der Rohrleitungen
errichtet. Zur Erschließung dieser Flächen werden bestehende Straßen - und Wegeverbindungen
genutzt. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Aufstellung von Material -, Baubespre-
chungs- und Sanitärcontainern sowie für die Nutzung als P arkplatz und Lagerplatz mit Schotter
befestigt. Vorhandener Oberboden wird hierfür abgeschoben und für den Wiedereinbau nach Be-
endigung der Baumaßnahme seitlich gelagert. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch
ein Geovlies getrennt. Soweit erforderlich, wird vorlaufend zum Schottereinbau eine Bodenverbes-
serung zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens durch Einfräsen von Kalk und Zement durch-
geführt. Zusätzlich wird auf den Flächen bedarfsweise eine Beleuchtung vorgesehen. Die Baustel-
lencontainer werden mit LKW angeliefert und mit Mobilkran abgeladen.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen für die Verlegung der RWTL werden die Baustelleneinrich-
tungsflächen zurückgebaut, der ggf. mit Kalk und Zement verfestigte Boden aufgenommen und der
seitlich gelagerte Oberboden wieder angedeckt. Die Errichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche
dauert ca. vier Wochen, der Rückbau ca. drei Wochen. Bei der Herstellung der einzelnen Baustel-
leneinrichtungsflächen kommen nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen folgende Bauge-
räte zum Einsatz: Zwei Bagger, ein Mobilkran, drei LKW, eine Planierraupe, eine Vibrationswalze
sowie bedarfsweise eine Bodenfräse und ein Wasserwagen.
Bei der Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche werden diese regelmäßig mit Pkw und Lkw an-
gefahren. Die Verkehrsbelastung ist gering (< 100 Kfz/d) und grundsätzlich mit dem Verkehr auf
Erschließungsstraßen im öffentlichen Raum vergleichbar. Der Anlieferungsverkehr erfolgt über öf-
fentliche Verkehrswege, die die Trasse kreuzen.
Die verschiedenen Bauweisen werden nachfolgend mit ihrem jeweiligen Flächenbedarf und den
Bereichen, in denen sie zur Anwendung kommen, erläutert. Für detaillierte Ausführungen zur Bau-
ausführung wird auf die ausführliche Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den
voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und Angaben für den Um-
weltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022B) verwiesen.
Offene Bauweise mit Regelarbeitsstreifen
Im Regelfall kommt die offene Bauweise als bevorzugtes Bauverfahren zur Anwendung. Dafür wird
ein Arbeitsstreifen angesetzt, der zum einen den geböschten R ohrgraben, die Fahrtrasse
(Baustraße) sowie Lagerflächen für die Rohrleitungselemente enthält und zum anderen Flächen
für die separierte Zwischenlagerung der verschiedenen Aushubmaterialien (Oberboden, Löss und
Seite 24/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
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Kies). Boden- und Massentransporte können somit minimiert werden. Die Breite des Regelarbeits-
streifens in Bauabschnitten mit offener Bauweise beträgt im Bereich der Bündelungsleitung mit
Ausnahme des Bereiches vom Entnahmebauwerk bis zum Pumpbauwerk (dort: 100 m Breite) 70 m
und im Bereich der Hambachleitung 60 m. Die Breite des Rohrgrabens (innerhalb des Arbeitsstrei-
fens) beträgt 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung).
Offene Bauweise mit reduziertem Arbeitsstreifen
Bei räumlichen beengten Verhältnissen wird eine reduzierte Arbeitsstreifenbreite angestrebt. Die
Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial und die Lager- und Bauhilfs-
flächen werden dann außerhalb des Querschnitts angeordnet (vor-/nachlaufend). Durch diese Bau-
weise ist es möglich, die Breite des Arbeitsstreifens für die Bündelungsleitung auf 37 m, für die
Garzweilerleitung auf 25 m und für die Hambachleitung auf 30 m zu reduzieren. Die Breite des
Rohrgrabens (innerhalb des Arbeitsstreifens) beträgt gegenüber der Regelbauweise unverändert
25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung).
Ein Sonderquerschnitt unter den beengten Querschnitten kommt für den Trassenabschnitt der
Hambachleitung auf der ehemaligen Fernbandtrasse zw ischen Bedburg und Elsdorf zur Anwen-
dung. Hier wird aufgrund der Länge des Abschnittes ein eigens für diesen Abschnitt ermittelter
beengter Querschnitt mit 30 m Breite unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten der Fern-
bandtrasse vorgesehen. Die Rohrleitungen werden zu beiden Seiten des bestehenden Radwegs
oberflächennah verlegt, wobei der Radweg selbst als Baustraße und Baustelleneinrichtungsfläche
genutzt wird. Die Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial und die La-
ger- und Bauhilfsflächen werden vor -/nachlaufend angeordnet. In diesem Abschnitt ist ebenfalls
mit einem veränderten Bauablauf mit erhöhten Logistikanforderungen zu rechnen. Böschungsflä-
chen der Fernbandtrasse sollen, außer für unbedingt erforderliche Zu - Ausfahrten, nicht in An-
spruch genommen werden. Zur Sicherung derartiger Zuwegungsmöglichkeiten wird daher auch im
Bereich der Fernbandtrasse grundsätzlich der Arbeitsstreifen von 60 m angehalten, auch wenn
schon jetzt erkennbar ist, dass überwiegend nur die 30m beansprucht werden.
Geschlossene Bauweise (untertägiger Vortrieb)
Als weiteres Bauverfahren ist eine geschlossene Bauweise mit grabenlosem Verfahren (untertägi-
ger Vortrieb) erforderlich, welches im Bereich der erforderlichen Start- und Zielgruben einen erhöh-
ten Flächenbedarf innerhalb der gesicherten Trasse zur Folge hat. Die Gruben weisen im Regelfall
eine Länge von ca. 10 m entlang der Rohrachse und eine Breite von ca. 20 m auf.
Der untertägige Vortrieb kommt zur Anwendung bei der Querung von Verkehrswegen, Leitungen,
Vorflutern, wertvollen Baumbeständen und besonderen Schutzgebieten. Außerdem wird die Frei-
gefälleleitung zwischen Entnahme- und Pumpbauwerk im untertägigen Vortrieb verlegt. Die Start-
grube kann direkt als Basis für das zu erstellende Pumpbauwerk benutzt werden. Die Zielgrube im
Uferbereich des Rheins sollte gleichfalls als Baugrube zur Erstellung des Entnahmebauwerkes
dienen. Somit wird das gesamte Deichvorland geschlossen gequert und die jetzt schon vorhan-
dene Infrastruktur kann zur Erschließung genutzt werden.
4.1.4 Betriebsphase
Für die Zugänglichkeit der Rohrleitungen in Wartungsfällen verbleibt während der Betriebsphase
im Bereich des Rohrgrabens ein Schutzstreifen mit einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungslei-
tung) bzw. 18 m (Hambachl eitung). Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine Gebäude oder
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sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden. Zudem sind sämtliche Einwirkungen zu vermeiden,
die den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Pflanzun-
gen von tiefwurzelnden Bäumen).
Für detaillierte Ausführungen zum Betrieb der RWTL wird auf die ausführliche Vorhabenbeschrei-
bung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens
(UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022B) verwiesen.
4.2 Wirkfaktoren des Vorhabens
Nachfolgend sind die Wirkfaktoren aufgeführt, die potenziell vom Vorhaben ausgehen und sich auf
die Fauna auswirken können. Diese werden in einem weiteren Schritt mit den Vorkommen und den
Empfindlichkeiten der betrachtungsrelevanten Arten abgeglichen. Dabei ist auch die Wirkreich-
weite der Wirkfaktoren zu berücksichtigen (mögliche Fernwirkung).
Baubedingte Wirkfaktoren
• temporäre Flächeninanspruchnahme,
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen,
• Eingriffe in das Grundwasser sowie in Fließgewässer (Rhein),
• Emission visueller und akustischer Störreize durch den Baustellenverkehr,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs- und Verletzungsrisiko
wandernder Arten).
Anlagenbedingte Wirkfaktoren
• die Flächeninanspruchnahme durch Pump-, Verteil- und Entnahmebauwerk,
• Pump- und Verteilbauwerk als Vertikalkulisse.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
• Entnahme von Rheinwasser,
• Emission visueller und akustischer Störreize an Pump- und Verteilbauwerk [am Entnahmebau-
werk ist der Wirkfaktor zu vernachlässigen],
• Emission visueller und akustischer Störreize durch Instandhaltungs-/Wartungsarbeiten im Be-
reich des Trassenkörpers [Wirkfaktor ist zu vernachlässigen].
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5 Lebensraumstrukturen im Untersuchungsraum
5.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes und Übersichtsbegehung
Auf Basis der unter Kap. 4.1 aufgeführten Wirkfaktoren wird der folgende Untersuchungsraum ab-
gegrenzt (s. Abb. 1). Der maximale Wirkbereich des Vorhabens wurde in FROELICH & SPORBECK
(2022A) herausgearbeitet und umfasst das 300 m Umfeld beidseits der Trassenachse, um v. a.
den Fernwirkungen der bauzeitlichen Emissionen und den Aktionsräumen potenziell vorkommen-
der Vogelarten Rechnung zu tragen, wobei punktuelle Erweiterungen (für die Artgruppe der Rast-
vögel) auf das 800 m Umfeld stattfanden. Grundlage des vorliegenden Fachbeitrags ist der UR400.
Die Garzweilerleitung ist kein betrachtungsrelevanter Teil des vorliegenden F achbeitrages, da
diese nicht Gegenstand des Braunkohlenplanänderungsvorhabens ist und bereits über den
"Braunkohlenplan Garzweiler II - Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser-
transportleitung“ - raumordnerisch gesichert wurde.
Abb. 1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Eine Übersichtsbegehung dieses Untersuchungsraumes fand im Jahr 2021 im Zeitraum Mai bis
Juni statt.
Der Untersuchungsraum ist vor allem durch strukturarmes bis strukturloses Ackerland geprägt (s.
Abb. 2) und bietet somit insbesondere Arten des Offenland es geeigneten Lebensraum. Größere
Waldbereiche finden sich im Untersuchungsraum nicht wieder. Lediglich im Bereich des Knechtste-
dener Waldes reichen zwei Waldbestände von Norden und Süden in den Untersuchungsraum hin-
ein. Diese treffen zentral, nahe der Tra ssenachse, zusammen. Dort findet sich jedoch kein
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lückenlos ausgebildeter Hochwald wieder, da die Engstelle des Knechtstedener Waldes bereits
von einem Verkehrsweg, einem Bündel aus zwei Hochspannungsleitungen und einem dreier-Pipe-
linebündel durchlaufen wird. Es besteht somit kein zusammenhängender Wald. Der Wald ist im
Bereich dieser Engstelle zudem in Teilen von niedrigem Wuchs bzw. weist eine Strukturierung auf
(s. Abb. 3). Neben dem Knechtstedener Wald finde t sich nur noch nordöstlich von Frimmersdorf
ein weiterer Waldbestand, der vom Untersuchungsraum tangiert wird. Es handelt sich um randlich
an der Vollrather Höhe angelegte Gehölzbestände (s. Abb. 4).
Sporadisch, jedoch in geringer Frequenz, wird der Untersuchungsraum von Feldhecken und
schmalen Gehölzstreifen durchlaufen (s. Abb. 5). In der Umgebung von Dormagen, östlich des
Knechtstedener Waldes sowie am Peringsmaar / an der Erft finden sich Feldhecken / Gehölzstrei-
fen in höhere Dichte vor, sodass sich Halboffenlandschaften geringer Größe herausbilden (s. Abb.
6).
Gewässer befinden sich im Untersuchungsraum vor allem im Umfeld von Dormagen. Neben dem
Rhein werden die drei Seen „Martinsee“, „Straberg-Nievenheimer See“ und „Goldberger See“ vom
Untersuchungsraum tangiert. Da diese von Gehölzbeständen umrandet sind, sind mögliche Stör-
wirkungen im Umfeld der Seen (zum Teil) von den Gewässern abgeschirmt (s. Abb. 7). Weitere
Seen finden sich östlich von Bedburg (Peringsmaar). Zudem durchläuft die Erft den Untersu-
chungsraum zweimalig. Teiche, periodisch wasserführende Gewässer, Regenrückhaltebecken
und weitere kleinere Gewässertypen finden sich lediglich vereinzelt vor.
Ein besonders hohes Lebensraumpotential sowie eine hohe Strukturvielfalt weist das Umfeld des
Peringsmaars auf. Neben dem Rhein, dem Knechtstedener Wald sowie der Erft, gehört dieses
Gebiet zu den ökologisch bedeutsamsten Bereichen des Untersu chungsraumes. Es finden sich
ackerbaulich genutzte Flächen, eine große naturnah bewirtschaftete Wiese (s. Abb. 9), eine Brach-
fläche (s. Abb. 8) sowie mehrere Still- und Fließgewässer (s. Abb. 7). Darüber hinaus befindet sich
nördlich des dortigen Radweges eine trockene, lückig mit Koniferen bepflanzte, ca. 1 km lange
Wiesenfläche (s. Abb. 11), die derzeit zum Teil als Mountainbikestrecke genutzt wird. Wenngleich
eine Nutzung für den Freizeitsport erfolgt, besitzt die Fläche ein Lebensraumpotenzial für verschie-
dene (vor allem thermophile) Artgruppen.
Von geringer ökologischer Bedeutung stellt sich neben den Siedlungs- und Verkehrsflächen, der
Tagebau Hambach dar (s. Abb. 12). Die Randbereiche des Tagebaus sind mit jungen Gehölzen
bewachsen und eignen sich somit als Lebensraum für Vogelarten, die an frühe Sukzessionsstadien
gebunden sind. Auch Vorkommen von Reptilien oder der Kreuzkröte sind potenziell möglich.
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Fachbeitrag Artenschutz
Abb. 2 Agrarlandschaft im Untersuchungsraum
Abb. 3 Engstelle des Knechtstedener Waldes
Seite 29/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Abb. 4 Gehölzbestand an der Vollrather Höhe
Abb. 5 Feldhecke nordöstlich vom Peringsmaar
Seite 30/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
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Abb. 6 Halboffenlandschaft bei „Nachtigall“
Abb. 7 Martinsee nördlich von Dormagen
Seite 31/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Abb. 8 Offenlandbereich mit randlichem Gehölzaufwuchs und Still - sowie Fließgewässern zentral auf
der Fläche
Abb. 9 Große, naturnahe bewirtschaftete Wiese südlich des Peringsmaars
Seite 32/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
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Abb. 10 See „Peringsmaar“
Abb. 11 Trockene zum Teil mit Koniferen bewachsene Wiesenfläche südlich vom See „Peringsmaar“
Seite 33/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
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Abb. 12 Tagebau Hambach
5.2 Potenzielles Artenspektrum
Die Recherche vorhandener Daten (FROELICH & SPORBECK 2022A) erbrachte Informationen zum
potenziellen Vorkommen folgender Arten (s. Tab. 2). Ergänzend aufgeführt werden zudem die der-
zeitig bereits vorliegenden Ergebnisse der faunistischen Erfassungen (Brutvögel, Fledermäuse
(ohne Herbstbegehungen), Haselmauspotenzialanalyse, Amphibien, Reptilien, Libellen und Falter.
Die Ergebnisse der Brutvogelkartierung können Karte 1 entnommen werden.
Tab. 2 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich nachgewiesenen Arten)
(Stand: Ende September 2022)
Deutscher Artname Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende
September 2022)
Avifauna
Alpenstrandläufer Calidris alpina U 1 * ̶
Baumfalke Falco subbuteo U 3 3 ̶
Baumpieper Anthus trivialis U↓ V 2 4 Brutverdachte,
2 Durchzügler
Bekassine Gallinago gallinago U 1 3 ̶
Bienenfresser Merops apiaster U * RS ̶
Bluthänfling Carduelis cannabina U 3 3
10 Brutnachweise,
13 Brutverdachte,
36 Nahrungsgäste,
2 Durchzügler
Seite 34/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
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Deutscher Artname Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende
September 2022)
Brandgans Tadorna tadorna G * * ̶
Braunkehlchen Saxicola rubetra S 2 2 1 Durchzügler
Bruchwasserläufer Tringa glareola S 1 2 1 Durchzügler
Eisvogel Alcedo atthis G * * ̶
Feldlerche Alauda arvensis U↓ 3 3S 110 Brutverdachte
Feldschwirl Locustella naevia U 2 3 ̶
Feldsperling Passer montanus U V 3 2 Brutverdachte,
1 Brutzeitfestellung
Flussregenpfeifer Charadrius dubius S V 2 ̶
Flussuferläufer Actitis hypoleucos G 2 V ̶
Gänsesäger Mergus merganser G 3 * ̶
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus U * 2 ̶
Girlitz Serinus serinus S * 2 ̶
Grauammer Emberiza calandra S V 1S ̶
Graureiher Ardea cinerea G * * 100 Nahrungsgäste
Grauspecht Picus canus S 2 2 1 Brutzeitfeststellung
Grünschenkel Tringa nebularia U - * ̶
Habicht Accipiter gentilis U * 3 1 Brutverdacht
Haussperling1 Passer domesticus unbe-
kannt * V
73 Brutverdachte,
1 Brutnachweis,
1 Brutzeitfeststellung
Heidelerche Lullula arborea U↑ V *S ̶
Heringsmöwe2 Larus fiscus U * * 15 Nahrungsgäste
Kampfläufer Philomachus pugnax U 1 1 ̶
Kiebitz Vanellus vanellus S 2 2S 1 Durchzügler
Kleinspecht Dryobates minor U 3 3 2 Brutzeitfeststellungen
Knäkente Anas querquedula U 1 1S 1 Durchzügler
Kormoran Phalacrocorax carbo G * * 5 Nahrungsgäste
Kornweihe Circus cyaneus U 1 1 5 Durchzügler
Kranich2 Grus grus U↑ * R 1 Durchzügler
Krickente Anas crecca U 3 3S 49 Durchzügler
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Deutscher Artname Wissenschaftliche
Bezeichnung
EHZ
(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende
September 2022)
Kuckuck Cuculus canorus G 3 2 1 Brutzeitfeststellung,
1 Durchzügler
Lachmöwe Larus ridibundus U * * 28 Nahrungsgäste
Löffelente Anas clypeata G 3 3S 1 Brutverdacht,
20 Durchzügler
Mäusebussard Buteo buteo G * *
10 Brutnachweise,
6 Brutverdachte,
13 Nahrungsgäste
Mehlschwalbe Delichon urbica U 3 3S 5 Brutverdachte,
6 Nahrungsgäste
Mittelmeermöwe2 Larus michahellis U↑ * R 29 Nahrungsgäste
Mittelspecht Dendrocopos medius G * * ̶
Nachtigall Luscinia megarhynchos U * 3
9 Brutverdachte,
13 Brutzeitfeststellun-
gen
Neuntöter Lanius collurio U * V 1 Brutverdacht,
1 Brutzeitfeststellung
Orpheusspötter Hippolais polyglotta U↑ * R ̶
Pfeifente Anas penelope G R * ̶
Pirol Oriolus oriolus S V 1 4 Brutverdachte
Rauchschwalbe Hirundo rustica U V 3
8 Brutnachweise,
21 Brutverdachte,
12 Nahrungsgäste
Rebhuhn Perdix perdix S 2 2S 3 Brutverdachte,
4 Brutzeitfeststellungen
Rohrweihe Circus aeruginosus U * VS 2 Nahrungsgäste
Rostgans Tadorna ferruginea G * Neo ̶
Rotmilan Milvus milvus S * *S 7 Nahrungsgäste
Rotschenkel2 Tringa totanus U 2 2 ̶
Saatkrähe Corvus frugilegus G * * 84 Nahrungsgäste
Schellente Bucephala clangula G * * ̶
Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenoba-
enus S * 1 ̶
Schleiereule Tyto alba G * *S 1 Brutverdacht,
1 Brutzeitfeststellung
Schnatterente Anas strepera G * * 2 Brutverdachte,
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Deutscher Artname Wissenschaftliche
Bezeichnung
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(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende
September 2022)
20 Durchzügler
Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis S 3 R ̶
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola G * *
4 Brutnachweise,
6 Brutverdachte,
2 Durchzügler
Schwarzmilan Milvus migrans G * * 3 Nahrungsgäste
Schwarzspecht Dryocopus martius G * * 1 Brutverdacht
Silbermöwe2 Larus argentatus U↑ V R 33 Nahrungsgäste
Silberreiher2 Ardea alba G R * 5 Nahrungsgäste
Sperber Accipiter nisus G * * 1 Brutverdacht,
2 Nahrungsgäste
Spießente Anas acuta U 2 3 ̶
Star Sturnus vulgaris U 3 3 4 Brutnachweise,
9 Brutverdachte
Steinkauz Athene noctua U V 3S 5 Brutverdachte
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe S 1 1 1 Durchzügler
Sturmmöwe Larus canus U * * 10 Nahrungsgäste
Tafelente Aythya ferina S V *
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus G * * 1 Brutzeitfeststellung
Turmfalke Falco tinnunculus G * V
1 Brutnachweis,
3 Brutverdachte,
7 Nahrungsgäste
Turteltaube Streptopelia turtur S 2 2 1 Brutzeitfeststellung
Uferschwalbe Riparia riparia U * 2S 6 Nahrungsgäste
Uhu Bubo bubo G * * 2 Nahrungsgäste
Wachtel Coturnix coturnix U V 2 3 Brutverdachte,
8 Brutzeitfeststellungen
Wachtelkönig Crex crex S 1 1S ̶
Waldkauz Strix aluco G * *
1 Brutnachweis,
1 Brutverdacht,
1 Brutzeitfeststellung,
1 Nahrungsgast
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix U * 3 ̶
Waldohreule Asio otus U * 3 1 Brutnachweis,
3 Brutverdachte,
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Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende
September 2022)
2 Brutzeitfeststellungen,
4 Nahrungsgäste
Waldschnepfe Scolopax rusticola U V 3 ̶
Waldwasserläufer Tringa ochropus G - * ̶
Wanderfalke Falco peregrinus G * *S 3 Nahrungsgäste
Wasserralle Rallus aquaticus U V 3 ̶
Wendehals Jynx torquilla S 3 2 ̶
Wespenbussard Pernis apivorus S V 2 ̶
Wiesenpieper Anthus pratensis S 2 2S
2 Brutverdachte,
2 Brutzeitfeststellungen,
18 Durchzügler
Wiesenweihe Circus pygargus S 2 1S 1 Nahrungsgast
Zwergsäger Mergellus albellus G - * ̶
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G * * 1 Brutverdacht
Säugetiere
Abendsegler Nyctalus noctula G V R 29 Kontakte (TR)
8 Kontakte (HO)
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii U↑ 2 2 ̶ 3
Braunes Langohr Plecotus auritus G 3 G ̶
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus U↓ 3 2 5 Kontakte (TR)
1 Kontakt (HO)
Europäischer Biber Castor fiber G↑ V 3 ̶
Feldhamster Cricetus cricetus S↓ 1 1 ̶
Fransenfledermaus Myotis nattereri G * * ̶ 3
Graues Langohr Plecotus austriacus U 1 1 ̶
Großes Mausohr Myotis myotis U * 2 ̶ 3
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii U * 2 ̶ 3
Haselmaus Muscardinus avellanarius G V G Habitatpotenzial vorhan-
den
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri U D 3 15 Kontakte (TR)
7 Kontakte (HO)
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus G * 3 ̶ 3
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Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende
September 2022)
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G * D ̶
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G * R 41 Kontakte (TR)
5 Kontakte (HO)
Teichfledermaus Myotis dasycneme G G G ̶ 3
Wasserfledermaus Myotis daubentonii G * G ̶ 3
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus G D R ̶
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G * * 828 Kontakte (TR)
822 Kontakte (HO)
Herpetofauna
Geburtshelferkröte Alytes obstetricans S 2 2 ̶
Gelbbauchunke Bombina variegata S 2 1S ̶
Kammmolch Triturus cristatus G 3 3 ̶
Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae unbe-
kannt G 3 ̶
Knoblauchkröte Pelobates fuscus S 3 1 ̶
Kreuzkröte Bufo calamita U 2 3 Nachweis
(Anzahl unbekannt)
Springfrosch Rana dalmatina G V * Nachweis
(Anzahl unbekannt)
Wechselkröte Bufo viridis U 2 2 ̶
Zauneidechse Lacerta agilis G V 2 ̶
Fische
Nordseeschnäpel4 Coregonus oxyrinchus unbe-
kannt 0 1 ̶
Insekten
Asiatische Keiljungfer Stylurus flavipes G * D ̶
Dunkler Wiesen-
knopf-Ameisenbläu-
ling
Phengaris nausithous S↑ V 2S ̶
Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis U 3 1 ̶
Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia G↑ * 1 ̶
Nachtkerzen-Schwär-
mer Proserpinus proserpina G * R ̶
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(ATL) RL D RL NRW
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende
September 2022)
Legende
1 Art fehlte in der Potenzialabschätzung aus
FROELICH & SPORBECK (2022A), da der
Haussperling nur als Koloniebrüter pla-
nungsrelevant ist
2 Art fehlte in der Potenzialabschätzung aus
FROELICH & SPORBECK (2022A), da die Art
nur als Durchzügler auftreten kann
3 unbestimmbare Rufnachweise erfolgten für
die Gattungen Myotis und Pipistrellus
(Myotis: 1 Kontakt (TR), 8 Kontakte (HO)
und Pipistrellus: 3 Kontakte (TR))
4 Art kommt derzeit nur im Ijsselmeer vor
und wandert selten in den Niederrhein auf;
wird vorsorglich aufgrund der langen Pro-
jektlaufzeit mit aufgenommen
Rote Listen (NRW und D)
Säugetiere (MEINIG et al. 2011; MEINIG et al. 2020)
Brutvögel (GRÜNEBERG et al. 2017; RYSLAVY et al.
2020)
Rastvögel (SUDMANN et al. 2016)
Amphibien (SCHLÜPMANN et al. 2010b; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020A)
Reptilien (SCHLÜPMANN ET AL. 2010A; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020B)
Fische (KLINGER et al. 2010; FREYHOF (2009)
Libellen (CONZE U. GRÖNHAGEN 2010; BFN 2021)
Schmetterlinge (SCHUMACHER 2010A; SCHUMACHER
2010B; BFN 2021)
Rote Liste Kriterien
* ungefährdet
V Vorwarnliste
3 gefährdet
2 stark gefährdet
1 vom Aussterben bedroht
0 ausgestorben
S aufgrund von Schutzmaßnahmen
G Gefährdung unbek. Ausmaßes
R gefährdet durch extreme Seltenheit
D Daten unzureichend
Neo Neozoon (nicht bewertet)
- nicht bewertet
Ergebnis der Kartierungen
TR Transektbegehung
HO Horchboxuntersuchung
̶ nicht nachgewiesen
Erhaltungszustand (EHZ)
ATL atlantische Region
G günstig
U ungünstig/unzureichend
S ungünstig/schlecht
↑/↓ Trend
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6 Funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse
6.1 Abgrenzung der faunistischen Funktionsräume
Im Rahmen der Übersichtsbegehung wurde der Untersuchungsraum in 14 faunistische Funktions-
räume unterteilt. Die Funktionsräume sind hinsichtlich ihrer vorliegenden Lebensraumstrukturen
und Landnutzungsformen weitgehend homogen und beinhalten ein Arteninventar, welches sich
von dem Arteninventar der räumlich angrenzenden Funktionsräume unterscheidet.
Tab. 3 Übersicht über die faunistischen Funktionsräume
Abk. Bezeichnung Fläche [ha] Anteil im
UR [%]
A Siedlungsbereiche 152 4,8
B Rhein mit Rheinufer 118 3,6
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche 2.307 69,9
D Mülldeponie Dormagen 34 1
E Abgrabungsseen bei Dormagen 29 0,9
F Knechtstedener Wald 29 0,9
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei
Knechtsteden
31 0,9
H Gillbach und Umfeld 8 0,2
I Waldgürtel der Vollrather Höhe 125 0,8
J Peringsmaar und Umfeld 60 1,8
K Erft zwischen Glesch und Blerichen 29 0,9
L Finkelbach 15 0,5
M Radweg Bandstraße und Umfeld 424 12,8
N Tagebau Hambach 41 1,2
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6.2 Artenschutzrechtliche Betroffenheiten
6.2.1 Funktionsraumübergreifend
Während die Betrachtung möglicher Betroffenheiten planungsrelevanter Arten funktionsraumbezo-
gen in den Kap. 6.2.2 - 6.2.15 erfolgt, können mögliche Betroffenheiten nicht-planungsrelevanter
Vogelarten funktionsraumübergreifend herausgearbeitet werden. Nach Art. 1 der EU-Vogelschutz-
richtlinie stehen sämtliche heimischen wildlebenden Vogelarten in Europa unter Schutz und nicht
nur die planungsrelevanten Arten, sodass auch diese zu betrachten sind.
Vogelarten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten in NRW gehören, besitzen eine
hohe Anpassungsfähigkeit, keine besonderen autökologischen Ansprüche und keine besonderen
Empfindlichkeiten, sodass diese innerhalb von Gilden abgehandelt werden können. Potenziell im
Untersuchungsraum vorkommende Artgilden sind:
• Gehölzbrütende Vogelarten (z.B. Buntspecht, Heckenbraunelle oder Zaunkönig),
• Offenlandbrüter (z.B. Jagdfasan oder Sumpfrohrsänger),
• Gewässergebundene Arten (z.B. Reiherente, Rohrammer oder Stockente),
• Gebäudebrüter (z.B. Bachstelze oder Hausrotschwanz).
Zulassungshemmende oder zulassungsversagende Betroffenheiten von potenziell vorkommenden
Vertretern der vier Gilden können auf Potenzialebene ausgeschlossen werden. Mögliche Betrof-
fenheiten der Arten können sich unter anderem in Folge der bauzeitlichen Flächeninanspruch-
nahme (Beanspruchung von Offenland, Uferbereichen und Gehölzstrukturen) ergeben. Im Umfeld
des Vorhabens sind gleichartige Strukturen in ausreichender Qualität und Quantität vorhanden, die
nach der vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme voraussichtlich als Ausweichlebensräume
genutzt werden können. In seltenen Einzelfällen kann sich auch bei ubiquitären bzw. nicht -pla-
nungsrelevanten Arten die Schlussfolgerung er geben, dass keine geeigneten Ausweichlebens-
räume vorhanden sind. Entsprechend wären dann geeignete CEF-Maßnahmen einzubeziehen. Da
für sämtliche potenziell vorkommenden Vertreter der vier Gilden CEF-Maßnahmen umsetzbar wä-
ren, sind zulassungshemmende oder zulassungsversagende Betroffenheiten auch beim Eintritt
dieses seltenen Falles ausschließbar.
Eine erhebliche Störung mit Auswirkungen auf die lokale Population bzw. eine signifikante Erhö-
hung der Störung von Individuen (vgl. Kap. 2.3.1) (Rechtssache C-473/19 und C-474/19) in Folge
der bau- und betriebsbedingten Störreize liegt nicht vor. Die Arten kommen zum Teil in anthropo-
gen geprägten Gebieten vor oder besitzen keine Empfindlichkeiten gegenüber den vorhabenbe-
dingt auftretenden Störreizen. Zudem ist ein Ausweichen in ungestörte Bereiche möglich.
Baubedingte Tötungen in Folge einer Zerstörung von Nestern oder Gelegen können nicht ausge-
schlossen werden. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnamen ( z.B. Baufeldfreimachung außer-
halb der Brutzeit) können diese vermieden werden.
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6.2.2 Funktionsraum A - Siedlungsbereiche
Funktionsraum A Siedlungsbereiche
Lage
Östliche und nördliche Berei-
che Dormagens, Fläche
westlich der A 57, Conrad -
Schlaun-Straße in Nieven-
heim, Straberg, Broich, südli-
cher Bereich von Gohr, Wid-
deshoven, Allrath, Tollhau-
sen (s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst stark anthropogen geprägte Bereiche von Ortschaf-
ten, die überwiegend versiegelt oder teilversiegelt sind . Zumeist besteht Wohn-
bebauung, vereinzelt finden jedoch auch gewerbliche Nutzungen statt (z.B. im
Bereich der A 57). Im Bereich von Wohngebieten liegen oftmals kleinere Garten-
anlagen vor, welche die Siedlungsbereiche auflockern und die Strukturvielfalt er-
höhen. Die einzelnen Einheiten des Funktionsraumes finden sich räumlich ge-
trennt voneinander im gesamten Untersuchungsraum wieder.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Baumfalke (Bv), Bluthänfling (Bv), Feldsperling (Bv), Flussregenpfeifer (Bv),
Gartenrotschwanz (Bv), Girlitz (Bv), Graureiher (Ng), Habicht (Ng), Haussper-
ling (Bv), Kleinspecht (Bv), Kuckuck („Bv“), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe
(Bv), Nachtigall (Bv), Rauchschwalbe (Bv), Rotmilan (Ng), Saatkrähe (Bv),
Schleiereule (Bv), Schnatterente (Ng), Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan
(Ng), Sperber (Ng), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Teichrohrsänger (Bv), Turmfalke
(Bv), Turteltaube (Bv), Uhu (Ng), Waldkauz (Bv), Waldohreule (Bv), Wanderfalke
(Bv), Wespenbussard (Ng), Zwergtaucher (Bv)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Rep), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Rep), Große Bartfledermaus (Rep), Ha-
selmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Rep), Mücken-
fledermaus (Rep), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus (Zq), Wasserfle-
dermaus (Zq), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Rep)
Herpetofauna:
Geburtshelferkröte (Rep), Kleiner Wasserfrosch (Rep), Kreuzkröte (Rep), Wech-
selkröte (Rep), Zauneidechse (Rep)
Insekten:
Nachtkerzenschwärmer (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
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Wirkfaktoren Keiner der aufgeführten Teilbereiche des Funktionsraumes ist durch eine Flä-
cheninanspruchnahme betroffen. Einzelne Einheiten des Funktionsraumes wer-
den mittels einer Pressbohrung gequert.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die
in den Funktionsraum hineinreichen können,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenheiten Baubedingte Betroffenheiten:
Artgruppenübergreifend:
• Emission visueller und akustischer Störreize: Die im Funktionsraum vorkom-
menden Arten kommen bereits in einem anthropogen geprägten Umfeld vor
und haben sich an vergleichbare Störreize gewöhnt . Störungsbedingte Be-
troffenheiten können für sämtliche der potenziell vorkommenden Arten so-
wohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) ausge-
schlossen werden.
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen sind für potenziell vorkom-
mende Amphibien und Reptilien nicht auszuschließen, wenn das Vorhaben
Bereiche des Funktionsraumes tangiert, die als Lebensstätten genutzt wer-
den (Teiche in Gartenanlage, Regenrückhaltebecken, temporäre Gewässer
auf Industrieflächen, Bahngleise, etc. ) und Wanderungen aus dem Funkti-
onsraum, hinein in das Baufeld erfolgen . Tötungen und Verletzungen von
Individuen lassen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen
(s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Amphibienschutzzäune, o.ä.) abwenden.
Für sämtliche weiteren im Funktionsraum A vorkommenden Arten/Artgrup-
pen (Vögel, Säugetiere und Insekten) können baubedingte Tötungen auf-
grund der Autökologie der Arten ausgeschlossen werden.
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anl agen-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
̶
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum A potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich aber mittels geeigneter Maßnahmen
vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu erwarten. Der
Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
grün
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.
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6.2.3 Funktionsraum B – Rhein mit Rheinufer
Funktionsraum B Rhein mit Rheinufer
Lage
Flusslauf und Uferbereiche
des Rheins sowie die nördlich
gelegenen Ackerflächen (s.
Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Flusskörper des Rheins sowie dessen z.T. mit
Gehölzen bestandene und für Erholungszwecke genutzte n Uferbereiche. Nörd-
lich des Flusskörpers grenzen Ackerflächen an, die intensiv bewirtschaftet wer-
den. Der Funktionsraum wird zentral durch einen Deich gequert, der im Osten
von Gehölzen gesäumt ist. Auf einer Flä che von rund 2 ha finden sich zudem
Strukturen des Halboffenlandes.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bekassine (Ng), Bie-
nenfresser (Ng), Bluthänfling (Bv), Brandgans (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruch-
wasserläufer (Ng), Eisvogel (Ng), Feldlerche (Bv), Feldschwirl (Bv), Feldsperling
(Bv), Flussregenpfeifer (Bv), Flussuferläufer (Ng), Gänsesäger (Ng), Gartenrot-
schwanz (Bv), Girlitz (Bv), Grauammer (Bv), Graureiher (Ng), Grünschenkel (Ng),
Habicht (Ng), Heidelerche (Bv), Heringsmöwe (Ng), Kampfläufer (Ng), Kiebitz
(Bv), Kleinspecht (Bv), Knäkente (Ng), Kormoran (Ng), Kornweihe (Ng), Krickente
(Ng), Kuckuck („Bv“), Lachmöwe (Ng), Löffelente (Ng), Mäusebussard (Bv), Mehl-
schwalbe (Ng), Mittelmeermöwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pfeifente
(Ng), Rauchschwalbe (Ng), Rebhuhn (Bv), Rohrweihe (Bv), Rostgans (Bv), Rot-
milan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schellente (Ng), Schleiereule (Ng), Schnatterente
(Bv), Schwarzhalstaucher (Ng), Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan (Bv), Sil-
bermöwe (Ng), Silberreiher (Ng), Sperber (Bv), Spießente (Ng), Star (Bv), Stein-
kauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Sturmmöwe (Ng), Tafelente (Ng), Teichrohr-
sänger (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube (Bv), Steinschmätzer (Ng), Ufer-
schwalbe (Ng), Uhu (Ng), Wachtel (Bv), Wachtelkönig (Bv), Waldkauz (Bv), Wal-
dohreule (Bv), Waldwasserläufer (Ng), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard (Bv),
Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe (Ng), Zwergsäger (Ng)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fransen-
fledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Europäi-
scher Biber (Ng), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfleder-
maus (Ng), Mückenfledermaus (Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus
(Ng), Wasserfledermaus (Ng), Zweifarbfledermaus (Ng), Zwergfledermaus (Ng)
Herpetofauna:
Zauneidechse (Rep)
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Fische:
Nordseeschnäpel (zukünftig ggf. querend als Adulttier)
Insekten:
Asiatische Keiljungfer (Rep), Dunkler Wiesenknopf -Ameisenbläuling (Rep),
Nachtkerzenschwärmer (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Wirkfaktoren Es erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme nördlich des Deiches (durch
das Pumpbauwerk) und im Flussbett des Rheins (durch das Entnahmebauwerk).
Zudem werden Offenlandflächen bauzeitlich in Anspruch genommen. Gehölzfäl-
lungen erfolgen ausschließlich (und in geringem Umfang) außerhalb des Schutz-
streifens.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme,
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen,
• Emission visueller und akustischer Störreize,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:
• die Flächeninanspruchnahme durch das Pumpbauwerk,
• die Flächeninanspruchnahme durch das Entnahmebauwerk,
• das Pumpbauwerk als Vertikalkulisse.
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:
• Emission visueller und akustischer Störreize am Pumpbauwerk,
• die Wasserentnahme am Rhein,
• Betriebsbedingte Fahrzeugbewegung am Pumpbauwerk (im Hinblick auf ein
mögliches Tötungs- und Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Potenzielle Betroffenheiten Baubedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Of-
fenlandflächen und Uferbereichen. Die Offenlandflächen und Uferbereich e
des Rheins stellen potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten dar. Ausweislich der Funktionsraumanalyse stehen im unmittelbaren
Umfeld Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität zur
Verfügung, sodass ein temporäres Ausweichen in der Regel möglich sein
wird. Falls nicht sind Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzuwenden, sodass
die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkom-
menden Arten liegt oder aber es sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebens-
räume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung). Des Weiteren kommt es zur Fäl-
lung/Beanspruchung von Gehölzstrukturen, die potenzielle Lebensraum-
strukturen von Vogelarten des Halboffenlandes darstellen. In Folge des mög-
lichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen
(s.u. für Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s.
Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.)
können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für die potenziell störungsbe-
dingt betroffenen Vogelarten ist sowohl auf Individuen- als auch auf Popula-
tionsebene (s. Kap. 2.3.1) ausweislich der Funktionsraumanalyse zu konsta-
tieren, dass Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität
im räumlichen Zusammenhang zur Verfügung stehen, sodass ein bauzeitli-
ches Ausweichen in der Regel möglich sein wird. Falls nicht, sind entspre-
chende Bauzeitenregelungen anzuwenden, sodass die Bauphase außerhalb
der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet
Seite 46/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
oder aber es sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebensräume zu schaffen
(s.u. für Artenauflistung).
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Re-
levanz.
Säugetiere:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fleder-
mäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen
Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für
Artenauflistung). Essentielle Leitstrukturen von Fledermäusen können aus-
geschlossen werden, da die Gehölzbestände bereits sehr stark zerschnitten
sind. Eine Betroffenheit des Bibers ergibt sich nicht , da dieser nur als Nah-
rungsgast vorkommen kann.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung, etc.) können diese abgewendet werden. Eine Betroffenheit des ge-
gebenenfalls als Nahrungsgast vorkommenden B ibers ergibt sich aufgrund
der Art und Ausgestaltung des Vorhabens nicht.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffen-
heiten können für die potenziell vorkommenden Säugetierarten sowohl auf
Individuen- als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) ausgeschlossen
werden. Haselmaus und Biber sind unempfindlich gegenüber den auftreten-
den Störreizen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize
im Bereich von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren
auftreten. Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außer-
halb der Aktivitätszeit der vorkommenden Arten auf.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Re-
levanz.
Reptilien (Zauneidechse) und Fische (Nordseeschnäpel):
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Eine bauzeitliche Flächeninan-
spruchnahme von potenziellen Lebensräumen der Zauneidechse erfolgt
nicht, die Art kann nur außerhalb des Baufeldes vorkommen . Der Nordsee-
schnäpel durchquert allenfalls als adulter Fisch den Vorhabenbereich und ist
nicht in besonderer Art und Weise auf vorliegende Strukturen angewiesen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung / der Beseiti-
gung von Strukturen können sich nicht ergeben. (Die potenziell vorkom-
mende Zauneidechse käme nur außerhalb des Baufeldes vor.)
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Re-
levanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld
des Vorhabens vorkommende Zauneidechse können baubedingte Fahr-
zeugbewegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungs-
risikos bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes w andern. Mittels
Reptilienschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abgewendet werden.
Insekten:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von po-
tenziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers sowie von Libellenarten .
In Folge des möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an
CEF-Maßnahmen. Der Dunkle Wiesenknopf -Ameisenbläuling könnte aus-
schließlich außerhalb des Vorhabenbereiches vorkommen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nacht-
kerzenschwärmer sowie für Libellen (im Larvenstadium) nicht auszuschlie-
ßen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenre-
gelung, Vergrämung, etc.) können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
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• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Re-
levanz.
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Flächeninanspruchnahme des Pumpbauwerks: Für potenziell vorkommende
Offenlandbrüter kann sich durch die Flächeninansp ruchnahme des Bau-
werks eine Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten ergeben. Es
entstünde ein Bedarf an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung).
• Flächeninanspruchnahme des Entnahmebauwerks: Für Artgruppe nicht von
Relevanz (da Unterwasser).
• Vertikalkulisse des Pumpbauwerks: In Folge der Vertikalkulisse des Entnah-
mebauwerks kann sich umliegend die Habitateignung für Offenlandbrüter re-
duzieren, da Vertreter dieser Artgruppe Abstand zu vertikalen Strukturen hal-
ten. Diese Reduktion der Habi tateignung kann einen Verlust von Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten bewirken, sodass sich ein Bedarf an CEF-Maßnah-
men ergäbe (s.u. für Artenauflistung).
Säugetiere, Reptilien, Fische und Insekten:
• Flächeninanspruchnahme des Pumpbauwerks: Für Artgruppe nicht von Re-
levanz. (Das beanspruchte Ackerland weist keine Habitateignung auf.)
• Flächeninanspruchnahme des Entnahmebauw erks: Biber und Nordsee-
schnäpel kommen potenziell als seltene Nahrungsgäste bzw. querende In-
dividuen vor. Durch das Entnahmebauwerk ergäbe sich keine Beanspru-
chung von essentiellen Habitatstrukturen. Für die potenziell vorkommenden
Libellenarten ist eine B eanspruchung von Lebensraumstrukturen ausge-
schlossen, da das Bauwerk am Rheingrund errichtet wird.
• Vertikalkulisse des Pumpbauwerks: Für Artgruppe nicht von Relevanz.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Artgruppenübergreifend:
• Emission visueller und akustis cher Störreize am Pumpbauwerk: Die be-
triebsbedingt am Pumpbauwerk auftretenden Störreize entsprechen in ihrer
Art und Intensität, den bisher im Funktionsraum auftretenden Störreizen bzw.
sind geringer als diese. Die derzeitige Vorbelastung des Funktionsrau mes
ergibt sich aus dem Pkw- und Personen-Verkehr (inklusive Hunden) sowie
in Folge der landwirtschaftlichen Nutzung. Der Rhein wird zudem hochfre-
quent von Schiffen gequert. Sämtliche der potenziell vorkommenden Arten
haben sich bereits an entsprechende Störreize gewöhnt. Zudem sind die am
Pumpbauwerk auftretenden betriebsbedingten Emissionen von sehr gerin-
ger Intensität.
• Wasserentnahme am Rhein: Durch die Wasserentnahme am Rhein (bzw.
aufgrund des „Einsaugens“) kann es zur Betroffenheit potenziell vorkom-
mender Libellenarten sowie des Nordseeschnäpels kommen. Da der Nord-
seeschnäpel ausschließlich als adulter Fisch vorkommen kann und die Was-
serentnahme mit geringen Ansauggeschwindigkeiten durch sog. Johnson -
Screens erfolgt, sind Tötungen und V erletzungen ausgeschlossen. Die po-
tenziell auftretenden Libellenarten träten allenfalls am Uferrand und nicht auf
Rohrhöhe auf, sodass es zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungs- und
Verletzungsrisikos käme.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
Avifauna:
Baumfalke, Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Heideler-
che, Girlitz, Kiebitz, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Rebhuhn, Rohrweihe,
Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Star, Steinkauz, Turteltaube, Wach-
tel, Wachtelkönig, Waldohreule, Wespenbussard, Wiesenpieper
Säugetiere:
Baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervorkommen
(Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus), Haselmaus
Insekten:
Asiatische Keiljungfer, Nachtkerzenschwärmer
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Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum B potenziell auf,
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
gelb
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen
abzuwenden.
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6.2.4 Funktionsraum C – Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche
Funktionsraum C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche
Lage
Großflächige ackerbaulich
genutzte Gebiete im gesam-
ten Untersuchungsraum (s.
Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst großflächig agrarwirtschaftlich genutzte Bereiche des
Untersuchungsraumes. Nicht sämtliche ackerbaulich genutzte Flächen fallen in
diesen Funktionsraum, da diese im Einzelfall auch im räumlichen Zusammenhang
zu anderen Funktionsr äumen stehen können. Dieser Funktionsraum beinhaltet
primär die großen, strukturarmen, landwirtschaftlich genutzten Flächen, die ent-
lang der Trassenachse mit Längen von mehreren Kilometern bestehen. Die ein-
zelnen Einheiten des Funktionsraumes finden sich te ils räumlich getrennt vonei-
nander im gesamten Untersuchungsraum wieder. In Teilen wird der Funktions-
raum durch Höchstspannungsleitungen und Verkehrswege (zumeist Bundesstra-
ßen oder Bahntrassen) gequert. Vereinzelt findet sich zudem Wohnbebauung wi-
der (zumeist Gehöfte) – Feldhecken, Teiche sowie kleinere Gehölzbestände stel-
len seltene strukturelle Anreicherungen dar.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Feld-
lerche (Bv), Feldschwirl (Bv), Feldsperling (Bv), Gartenrotschwanz (Bv), Girlitz
(Bv), Grauammer (Bv), Graureiher (Ng), Habicht (Ng), Haussperling (Bv), He-
ringsmöwe (Ng), Kiebitz ( Bv), Kleinspecht ( Bv), Kornweihe (Ng), Kuckuck
(„Bv“), Lachmöwe (Ng), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe (Bv), Mittelmeer-
möwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Rauchschwalbe (Bv), Rebhuhn
(Bv), Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule (Bv),
Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan (Bv), Silbermöwe (Ng), Silberreiher
(Ng), Sperber ( Bv), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Sturm-
möwe (Ng), Teichrohrsänger ( Bv), Turmfalke (Bv), Turteltaube ( Bv), Ufer-
schwalbe (Ng), Wachtel (Bv), Wachtelkönig (Bv), Waldkauz (Bv), Waldohreule
(Bv), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard ( Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesen-
weihe (Ng), Zwergtaucher (Bv)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Rep), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Rep), Große Bartfledermaus (Rep), Ha-
selmaus (Rep), Kleinabendsegler ( Rep), Kleine Bartfledermaus ( Rep), Mücken-
fledermaus (Rep), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus ( Zq), Wasserfle-
dermaus (Zq), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Rep)
Herpetofauna:
Geburtshelferkröte (Rep), Kleiner Wasserfrosch (Rep), Kreuzkröte (Rep), Wech-
selkröte (Rep), Zauneidechse (Rep)
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Insekten:
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Wirkfaktoren Vorhabenbedingt kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme
durch das Verteilbauwerk. Zudem werden Offenlandflächen bauzeitlich in An-
spruch genommen und einzelne Gehölzbestände (Feldhecken) gerodet.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme,
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen,
• Emission visueller und akustischer Störreize,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:
• die Flächeninanspruchnahme durch das Verteilbauwerk,
• das Verteilbauwerk als Vertikalkulisse.
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:
• Emission visueller und akustischer Störreize am Verteilbauwerk,
• Betriebsbedingte Fahrzeugbewegung am Verteilbauwerk (im Hinblick auf ein
mögliches Tötungs- und Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Offen-
landflächen, welche potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten darstellen. Ausweislich der Funktionsraumanalyse stehen im unmittel-
baren Umfeld Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität
zur Verfügung, sodass ein temporäres Ausweichen in der Regel möglich sein
wird. Falls nicht, sind entsprechende Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzu-
wenden, sodass die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivi-
tätszeit der vorkommenden Arten liegt oder aber es sind bauzeitlich geeig-
nete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung) . Des Wei-
teren kommt es zur Fällung/Beanspruchung von Gehölzstrukturen, die po-
tenzielle Lebensraumstrukturen von gehölzbewohnenden Vogelarten dar-
stellen. In Folge des möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf
an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen ( s.
Kap. 7 - Bauzeitenregelung, ökologisc he Baubegleitung, Flatterband, etc.)
können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für die potenziell störungsbe-
dingt betroffenen Vogelarten ist sowohl auf Individuen- als auch auf Popula-
tionsebene (s. Kap. 2.3.1) ausweislich der Funktionsraumanalyse zu konsta-
tieren, dass Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität
im räumlichen Zusammenhang zur Verfügung stehen, sodass ein bauzeitli-
ches Ausweichen in der Regel möglich sein wird. Falls nicht, sind entspre-
chende Bauzeitenregelungen anzuwenden, sodass die Bauphase außerhalb
der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet
oder aber es sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebensräume zu schaffen
(s.u. für Artenauflistung).
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Säugetiere:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende
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Fledermäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselm aus. In Folge des
möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnah-
men (s.u. für Artenauflistung) . Auch essentielle Leitstrukturen von Fleder-
mäusen können durch die Gehölzentnahme unterbrochen werden. Mittels
geeigneter CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung) wäre eine (anderwei-
tige) Fortführung dieser sicherzustellen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht au szuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung) können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können für die potenziell vorkommenden Säugetierarten sowohl auf Indi-
viduen- als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) ausgeschlossen wer-
den. Die Haselmaus ist unempfindlich gegenüber den auftretenden Störrei-
zen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize im Bereich
von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auftreten.
Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb der Ak-
tivitätszeit der vorkommenden Arten auf.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Herpetofauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Eine bauzeitliche Flächeninan-
spruchnahme von potenziellen Lebensräumen von Amphibien oder Reptilien
erfolgt nicht, die Arten können nur außerhalb des Baufeldes vorkommen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung können sich
nicht ergeben, da die potenziell vorkommenden Arten ausschließlich außer-
halb des Baufeldes vorkämen.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld
des Vorhabens vorkommende Amphibien und Reptilien können baubedingte
Fahrzeugbewegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verlet-
zungsrisikos bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mit-
tels Reptilien-/Amphibienschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abge-
wendet werden.
Insekten:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen. Der Dunkle
Wiesenknopf-Ameisenbläuling könnte ausschließlich außerhalb des Vorha-
benbereiches vorkommen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nachtker-
zenschwärmer nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaß-
nahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) können diese ab-
gewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht v on Rele-
vanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Flächeninanspruchnahme des Verteilbauwerks: Für potenziell vorkommende
Offenlandbrüter kann sich durch die Flächeninanspr uchnahme des Bau-
werks eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ergeben. Es ent-
stünde ein Bedarf an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung).
• Vertikalkulisse des Verteilbauwerks: In Folge der Vertikalkulisse des Verteil-
bauwerks kann sich umliegen d die Habitateignung für Offenlandbrüter
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reduzieren, da Vertreter dieser Artgruppe Abstand zu vertikalen Strukturen
halten. Diese Reduktion der Habiateignung kann einen Verlust von Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten bewirken, sodass sich ein Bedarf an CEF -Maßnah-
men ergäbe (s.u. für Artenauflistung).
Säugetiere, Reptilien, Amphibien und Insekten:
• Flächeninanspruchnahme des Verteilbauwerks: Fortpflanzungs- und Ruhe-
stätten im Bereich des Verteilbauwerks können ausgeschlossen werden.
• Vertikalkulisse des Verteilbauwerks: Für Artgruppe nicht von Relevanz.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Artgruppenübergreifend:
• Emission visueller und akustischer Störreize am Verteilbauwerk: Die be-
triebsbedingt am Verteilbauwerk auftretenden Störreize entsprechen in ihrer
Art und Intensität, den bisher im Bereich des geplanten Standortes auftreten-
den Störreizen bzw. sind geringer als diese. Die derzeitige Vorbelastung
ergibt sich aus dem Pkw- und Personen-Verkehr (inklusive Hunden) sowie in
Folge der landwirtschaftlichen Nutzung. Nordöstlich liegt ein Wohngebiet vor
und nahe des geplanten Standortes befindet sich eine Bahntrasse. Dennoch
kann nicht geschlussfolgert werden, dass sich s ämtliche der potenziell vor-
kommenden Arten bereits an entsprechende Störreize gewöhnt haben. Die
betriebsbedingten Einflüsse des Verteilbauwerks könnten eine nennens-
werte Zusatzbelastung darstellen und signifikante Betroffenheiten störungs-
empfindlicher Arten bewirken. Aufgrund der Dauerhaftigkeit der b etriebsbe-
dingten Störreize würde sich eine Minderung der Habitatqualität einstellen
und in einen Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten münden. Betroffen
wären im Wald vorkommende Fledermausarten und Vogelarten des Waldes
sowie des Offenlandes. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap.
7 – Irritationsschutzwände, Anpassung der Beleuchtungssituation, o.ä.) kön-
nen Betroffenheiten vermieden werden. Gegebenenfalls wird auch ein Bedarf
an CEF-Maßnahmen notwendig (s.u. für Artenauflistung), wenn die Wirksam-
keit möglicher Vermeidungsmaßnahmen nicht ausreichend ist.
• Betriebsbedingte Fahrzeugbewegungen: Nicht von Relevanz (Vorbelastung
am geplanten Standort und Vorkommen wandernder Arten ausschließlich au-
ßerhalb des Baufeldes).
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
Avifauna:
Baumfalke, Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Heideler-
che, Girlitz, Grauammer, Kiebitz, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Rebhuhn,
Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Star, Steinkauz , Turtel-
taube, Wachtel, Wachtelkönig, Waldohreule, Wespenbussard, Wiesenpieper
Säugetiere:
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus), strukturge-
bunden fliegende Fledermäuse (Arten der Gattungen Eptesicus, Myotis,und Pi-
pistrellus)
Insekten:
Nachtkerzenschwärmer
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum C potenziell auf,
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
gelb
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen
abzuwenden.
Seite 53/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
6.2.5 Funktionsraum D – Mülldeponie Dormagen
Funktionsraum D Mülldeponie Dormagen
Lage
Mülldeponie östlich von Dor-
magen (s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst eine von Gehölzen umrahmte Deponie östlich von
Dormagen. Das Gelände der Deponie ist aufgrund der zum Teil alten Gehölzbe-
stände, Flachwasserbereiche sowie der verschieden strukturierten Offenlandbe-
reiche (Abgrabungsbereich, Grünland, Ruderalflächen, etc.) relativ heterogen. Da
das Innere des Geländes weder begehbar noch einsehbar war, können keine
Aussagen zum dortigen Habitatpotenzial getroffen werden.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bekassine (Ng), Bie-
nenfresser (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruchwasserläufer (Ng),
Eisvogel ( Bv), Feldsperling ( Bv), Flussregenpfeifer ( Ng), Flussuferläufer ( Ng),
Gartenrotschwanz ( Bv), Girlitz ( Bv), Graureiher ( Bv), Grauspecht (Bv), Grün-
schenkel ( Ng), Habicht ( Bv), Heidelerche ( Bv), Kampfläufer ( Ng), Kiebitz ( Ng),
Kleinspecht ( Bv), Kormoran ( Bv), Kuckuck ( „Bv“), Mäusebussard (Bv), Mehl-
schwalbe (Ng), Mittelspecht ( Bv), Nachtigall ( Bv), Neuntöter ( Bv), Pirol (Bv),
Rauchschwalbe (Ng), Rebhuhn (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule
(Ng), Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan (Bv), Sperber (Bv), Star (Bv), Stein-
kauz (Bv), Steinschmätzer (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube (Bv), Uferschwalbe
(Bv), Uhu ( Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaubsänger (Bv), Waldohreule ( Bv), Wald-
schnepfe (Bv), Waldwasserläufer (Ng), Wespenbussard (Bv), Zwergtaucher (Bv)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Breitflügelfledermaus (Ng), Fransenfledermaus (Rep), Großes
Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler
(Rep), Kleine Bartfledermaus (Ng), Mückenfledermaus (Ng), Rauhautfledermaus
(Zq), Teichfledermaus (Ng), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Zq),
Zwergfledermaus (Zq)
Herpetofauna:
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep),
Kreuzkröte (Rep), Springfrosch (Rep), Wechselkröte (Rep)
Insekten:
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
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Wirkfaktoren Der Funktionsraumes ist nicht durch eine Flächeninanspruchnahme betroffe n,
sondern wird im untertägigen Vortrieb gequert. Die Gehölzbestände bleiben hier-
bei erhalten.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die
in den Funktionsraum hineinreichen können,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Artgruppenübergreifend:
• Emission visueller und akustischer Störreize: Die im Funktionsraum vorkom-
menden Arten kommen bereits in einem Gebiet vor, welches stark durch Stör-
reize vorbelastet ist. Vorhabenbedingt können störungsbedingte Betroffen-
heiten für sämtliche der potenziell vorkommenden Arten sowohl auf Indivi-
duen- als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) ausgeschlossen wer-
den.
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen sind für potenziell vorkom-
mende Amphibien nicht auszuschließen, wenn Wanderungen aus dem Funk-
tionsraum, hinein in das Baufeld erfolgen. Tötungen und Verletzungen von
Individuen lassen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen
(s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Amphibienschutzzäune, o.ä.) abwenden. Für
sämtliche weite ren im Funktionsraum D vorkommenden Arten/Artgruppen
(Vögel, Säugetiere und Insekten) können baubedingte Tötungen aufgrund
der Autökologie der Arten ausgeschlossen werden.
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, k önnen sich keine anlagen-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
̶
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum D potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
grün
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.
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6.2.6 Funktionsraum E – Abgrabungsseen bei Dormagen
Funktionsraum E Abgrabungsseen bei Dormagen
Lage
Straberger See, Goldberger
See, Martinsee und Neu-
rather See (s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum beinhaltet Seen ehemaliger Abgrabungsstätten bei Dorma-
gen. Die Seen weisen wenige Flachwasserzonen auf und sind überwiegend mit
Gehölzen bestanden. Am Straberger See werden die Uferbereiche in Folge des
noch aktiven Kiesabbaus und der Nutzung als Badestätte z.T. freigehalten. Dort
finden sich steile Abbruchkanten.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bekassine (Ng), Bie-
nenfresser (Bv), Bluthänfling (Bv), Brandgans (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruch-
wasserläufer ( Ng), Eisvogel ( Bv), Feldsperling (Bv), Flussregenpfeifer ( Bv),
Flussuferläufer ( Ng), Gänsesäger ( Ng), Gartenrotschwanz ( Bv), Girlitz ( Bv),
Graureiher (Bv), Grünschenkel (Ng), Habicht (Bv), Heringsmöwe (Ng), Kampf-
läufer (Ng), Kiebitz ( Ng), Kleinspecht ( Bv), Knäkente ( Ng), Kormoran (Bv), Kri-
ckente ( Ng), Kuckuck ( „Bv“), Lachmöwe (Ng), Löffelente (Ng), Mäusebussard
(Bv), Mehlschwalbe ( Ng), Mittelmeermöwe (Ng), Mittelspecht ( Bv), Nachtigall
(Bv), Neuntöter (Bv), Pfeifente (Ng), Pirol ( Bv), Rauchschwalbe ( Ng), Rostgans
(Bv), Rotmilan ( Bv), Saatkrähe ( Bv), Schellente ( Ng), Schnatterente ( Bv),
Schwarzhalstaucher ( Ng), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Silber-
möwe (Ng), Silberreiher (Ng), Sperber (Bv), Spießente ( Ng), Star ( Bv), Sturm-
möwe (Ng), Tafelente (Bv), Teichrohrsänger (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube
(Bv), Uferschwalbe (Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaubsänger (Bv), Waldohreule (Bv),
Waldwasserläufer ( Ng), Wasserralle ( Ng), Wespenbussard ( Bv), Zwergsäger
(Ng), Zwergtaucher (Bv)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr ( Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Hasel-
maus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Ng), Mückenfleder-
maus (Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus (Ng), Wasserfledermaus
(Rep), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Ng)
Herpetofauna:
Zauneidechse (Rep)
Insekten:
Nachtkerzenschwärmer (Rep)
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Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Wirkfaktoren Sämtliche der aufgeführten Teilbereiche des Funktionsraumes sind nicht durch
eine Flächeninanspruchnahme betroffen. Die Seen (und deren Uferbereiche)
werden lediglich tangiert.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die
in den Funktionsraum hineinreichen können,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Artgruppenübergreifend:
• Emission visueller und akustischer Störreize: Durch die bestehenden Gehölz-
strukturen, werden akustische und visuelle Störreize zumeist vom Funktions-
raum abgeschirmt und wirken somit nicht bzw. nur bedingt in diesen ein. Dar-
über hinaus liegen durch bereits bestehende Verkehrswege sowie durch ein
Gewerbegebiet Vorbelastungen vor. Störungsbedingte Betroffenheiten der
potenziell vorkommenden Arten können sowohl auf Individuen- als auch auf
Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) weitgehend ausgeschlossen werden. Be-
troffenheiten können sich lediglich ergeben, wenn störungsempfindliche Vo-
gelarten den nördlichen Bereich des Goldberger Sees besiedeln. Durch das
dortig gelegene Industriegebiet ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich. Betrof-
fenheiten könnten dann ggf. durch eine Bauzeitenregelung (s. Kap. 7) abge-
wendet werden.
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen von Reptilien sind aufgrund
der Entfernung möglicher Lebensräume zum Vorhaben auszuschließen. Für
sämtliche weiteren im Funktionsraum E vorkommenden Arten/Artgrupp en
(Vögel, Säugetiere und Insekten) können baubedingte Tötungen aufgrund
der Autökologie der Arten ausgeschlossen werden
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagen-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
̶
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum E potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
grün
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.
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6.2.7 Funktionsraum F – Knechtstedener Wald
Funktionsraum F Knechtstedener Wald
Lage
Knechtstedener Wald östlich
von Straberg (s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst einen Teil des FFH -Gebietes „Knechtstedener Wald
mit Chorbusch“. Zentral im Funktionsraum verengt sich der Waldbereich bis auf
eine Breite von 30 m. Dort finden sich lückig stehende Gehölzbestände. Sowohl
nach Norden als auch nach Süden hin verbreitert sich der Wald erneut und weist
dort sowohl größere als auch ältere Bäume auf. Insgesamt ist der Knechtstedener
Wald vergleichsweise divers und heterogen.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Feldsperling (Bv), Gartenrotschwanz (Bv), Gir-
litz (Bv), Grauspecht (Bv), Habicht (Bv), Heidelerche (Bv), Kleinspecht (Bv), Ku-
ckuck („Bv“), Mäusebussard (Bv), Mittelspecht (Bv), Nachtigall (Bv), Neuntöter
(Bv), Pirol (Bv), Rotmilan ( Bv), Saatkrähe ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Schwarz-
specht (Bv), Sperber (Bv), Star (Bv), Uhu (Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaubsänger
(Bv), Waldohreule (Bv), Waldschnepfe (Bv), Wespenbussard (Bv)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Bechsteinfledermaus (Rep), Braunes Langohr (Rep), Breitflü-
gelfledermaus ( Ng), Fransenfledermaus ( Rep), Großes Mausohr ( Ng), Große
Bartfledermaus (Ng), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfle-
dermaus (Ng), Mückenfledermaus ( Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfleder-
maus ( Ng), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus ( Ng), Zwergfleder-
maus (Ng); Nachweis Myotis sp.
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Wirkfaktoren Der Knechtstedener Wald wird nahe seiner Engstelle im untertägigen Vortrieb ge-
quert. Mögliche Betroffenheiten von potenziell vorkommenden Arten beschränken
sich somit auf den Zeitraum der Bauphase. Eine Flächeninanspruchnahme erfolgt
nicht.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die
in den Funktionsraum hineinreichen können,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
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Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Artgruppenübergreifend:
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten (auf Individuen- oder Populationsebene; s. Kap. 2.3.1) können sich erge-
ben, wenn störungsempfindliche Vogel- oder Fledermausarten im Querungs-
bereich bzw. in dessen näherem Umfeld vorkommen. Potenziell handelt es
sich bei der Engstelle des Knechtstedener W aldes um eine essentielle Leit-
struktur von Fledermäusen sowie um einen Lebensraum der Haselmaus. Das
Vorhaben findet jedoch tagsüber und somit außerhalb der Aktivitätszeiten
statt.
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen können aufgrund der Autöko-
logie der potenziell vorkommenden Arten ausgeschlossen werden.
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
̶
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum F potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
grün
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.
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6.2.8 Funktionsraum G – Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei
Knechtsteden
Funktionsraum G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Lage
Östlich vom Knechtstedener
Wald und westlich von Stra-
berg (s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst überwiegend kleinparzellig bewirtschaftetes Grünland
in Waldnähe. Ein Teilbereich des Funktionsraumes ist zudem Bestandteil des
FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (jedoch unbewaldet). Insge-
samt ist das G rünland mäßig artenreich bis artenarm. Eingestreut sind einzelne
kleinere Gehölzbestände, sodass sich eine halboffene Landschaft bildet. Westlich
durchläuft zudem der Norfbach den Funktionsraum und östlich befinden sich we-
nige Gebäude.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Feld-
lerche (Bv), Feldschwirl ( Bv), Feldsperling ( Bv), Gartenrotschwanz ( Bv), Girlitz
(Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher (Ng), Grauspecht ( Ng), Habicht ( Bv),
Haussperling (Bv), Heidelerche ( Bv), Heringsmöwe (Ng), Kiebitz ( Bv), Klein-
specht ( Bv), Kornweihe ( Ng), Kuckuck ( „Bv“), Lachmöwe (Ng) , Mäusebussard
(Bv), Mehlschwalbe (Bv), Mittelmeermöwe (Ng), Mittelspecht (Bv), Nachtigall (Bv),
Neuntöter (Bv), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Bv), Rebhuhn (Bv), Rohrweihe (Bv),
Rotmilan ( Bv), Saatkrähe ( Bv), Schleiereule ( Bv), Schwarzkehlchen (Bv),
Schwarzmilan (Bv), Silbermöwe (Ng), Silberreiher (Ng), Sperber (Bv), Star (Bv),
Steinkauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Sturmmöwe (Ng), Turmfalke (Bv), Turtel-
taube (Bv), Uhu (Ng), Wachtel (Bv), Wachtelkönig (Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaub-
sänger (Bv), Waldohreule (Bv), Waldschnepfe (Bv), Wanderfalke (Ng), Wespen-
bussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe (Ng)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Bechsteinfledermaus (Ng), Braunes Langohr (Rep), Breitflügel-
fledermaus (Rep), Fransenfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Rep), Große Bart-
fledermaus (Rep), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfleder-
maus ( Rep), Mückenfledermau s ( Rep), Rauhautfledermaus ( Zq), Teichfleder-
maus (Zq), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus
(Rep)
Insekten:
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
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Wirkfaktoren Der Funktionsraum wird überwiegend im untertägigen Vortrieb gequert. Die Her-
stellung des Vorhabens in offener Bauweise findet auf einer Länge von rund
200 m statt. Hierbei kommt es zur bauzeitlichen Beanspruchung von zwei Acker-
flächen.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme,
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen,
• Emission visueller und akustischer Störreize,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Offen-
landflächen, welche potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten darstellen. Ausweislich der Funktionsraumanalyse stehen im unmittel-
baren Umfeld Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität
zur Verfügung, sodass ein temporäres Ausweichen in der Regel möglich sein
wird. Falls nicht, sind entsprechende Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzu-
wenden, sodass die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivi-
tätszeit der vorkommenden Arten liegt oder aber es sind bauzeitlich geeignete
Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommende n Brutvögel
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können
diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Sowohl auf Individuen- als auch
auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) können sich s törungsbedingte Betrof-
fenheiten ergeben, wenn störungsempfindliche Vogelarten in Vorhabennähe
vorkommen. Betroffenheiten können durch geeignete Bauzeitenregelung ( s.
Kap. 7 – Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der po-
tenziell vorkommenden Arten) abgewendet werden.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Säugetiere und Insekten:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Potenzielle Lebensräume liegen au-
ßerhalb des Baufeldes. Betroffenheiten sind auszuschließen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Potenzielle
Lebensräume liegen außerhalb des Baufeldes. Betroffenheiten sind auszu-
schließen.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap.
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Fledermausarten ausgeschlossen
werden. Fledermäuse weisen Empfindlich keiten auf, wenn Störreize im Be-
reich von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auf-
treten. Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb
der Aktivitätszeit der vorkommenden Arten auf. Die Haselmaus und die po-
tenziell vorkommenden Falterarten sind gegenüber den auftretenden Störrei-
zen unempfindlich.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz, da potenzielle Lebensräume ausschließlich außerhalb des Baufeldes
liegen.
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Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
Feldlerche, Heidelerche, Kiebitz, Rebhuhn, Rohrweihe, Wachtel, Wachtelkönig,
Wiesenpieper
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum G potenziell auf,
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
gelb
Artenschutzrechtliche Betroffenhei ten sind in der Regel mittels
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen
abzuwenden.
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6.2.9 Funktionsraum H – Gillbach und Umfeld
Funktionsraum H Gillbach und Umfeld
Lage
Südlich von Widdeshoven
und nördlich von Evinghofen
(s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Gillbach und umliegende (Feucht -)Wiesen samt
kleinerer Gehölzbestände. Beim Gillbach selbst handelt es sich um einen begra-
digten Graben mit geringer Strukturvielfalt. Die angrenzenden Flächen werden je-
doch in Teilen vergleichsweise naturnah bewirtschaftet. Westlich vom Gillbach be-
findet sich eine größere Wiesenfläche, die aufgrund ihrer Lage neben dem Bach
eine augenscheinlich hohe Bodenfeuchte aufweist.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Eisvo-
gel (Ng), Feldlerche (Bv), Feldschwirl (Bv), Feldsperling (Bv), Gartenrotschwanz
(Bv), Girlitz ( Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher (Ng), Habicht ( Bv), Heidelerche
(Bv), Heringsmöwe (Ng), Kiebitz (Bv), Kleinspecht ( Bv), Kormoran (Ng), Korn-
weihe (Ng), Kuckuck („Bv“), Lachmöwe (Ng), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe
(Ng), Mittelmeermöwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Rauchschwalbe (Ng),
Rebhuhn ( Bv), Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe ( Bv), Schleiereule
(Ng), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Silbermöwe (Ng), Silberreiher
(Ng), Sperber (Bv), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Teichrohrsän-
ger (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube (Bv), Wachtel (Bv), Wachtelkönig (Bv), Wal-
dohreule (Bv), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wie-
senweihe (Ng)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr ( Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fransen-
fledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Haselmaus
(Rep), Kleinabendsegler ( Rep), Kleine Bartfledermaus ( Ng), Mückenfledermaus
(Ng), Rauhautfledermaus ( Zq), Teichfledermaus ( Ng), Wasserfledermaus ( Zq),
Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Ng)
Insekten:3
Nachtkerzenschwärmer (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
3 Ausschluss Dunkler-Wiesenknopf Ameisenbläuling aufgrund fehlender Raupenfutterpflanzen
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Wirkfaktoren Der Gillbach wird geschlossen gequert. Zum derzeitigen Stand des Vorhabens ist
die Länge der Querung unbekannt und eine Beanspruchung von Flächen des
Funktionsraumes ist somit nicht auszuschließen. Gegebenenfalls wird ein Gehölz-
bestand randlich angeschnitten, da dieser in das Baufeld hinein reicht.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme,
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen,
• Emission visueller und akustischer Störreize,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Offen-
landflächen, welche potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten darstellen. Im unmittelbaren Umfeld stehen Lebensraumstrukturen aus-
reichender Qualität und Quantität lediglich für ackerbewohnende Vogelarten
(Feldvögel) zur Verfügung. Ausweislich der Funktionsraumanalyse wird f ür
diese ein temporäres Ausweichen zumeist möglich sein wird. Für Wiesenbrü-
ter ist die Möglichkeit ein bauzeitliches Ausweichen nicht eindeutig feststell-
bar, da die vorhabenbedingt beanspruchte Fläche (eine (Feucht)wiese) eine
singuläre Struktur ist. Für (Feld- und) Wiesenbrüter wären ggf. entsprechende
Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzuwenden, sodass die Bauphase außer-
halb der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten liegt.
Alternativ sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u.
für Artenauflistung). Des Weiteren kommt es zur Fällung/Beanspruchung von
Gehölzstrukturen, die potenzielle Lebensraumstrukturen von gehölzbewoh-
nenden Vogelarten darstellen. In Folge des möglichen Lebensraumverlustes
ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorh andener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommende n Brutvögel
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können
diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Potenziell treten störungsbe-
dingte Betroffenheiten von vorkommen den Brutvögeln auf Individuen- bzw.
auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) auf. Da ein bauzeitliches Ausweichen
nicht zwangsläufig möglich wäre, wären entsprechende Bauzeitenregelungen
anzuwenden, sodass die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Ak-
tivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet. Alternativ sind bauzeitlich ge-
eignete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung).
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Säugetiere:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Gehölz-
strukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Flederm äuse
und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für Ar-
tenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung) können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap.
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Fledermausarten ausgeschlossen
werden. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize im
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Bereich von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auf-
treten. Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb
der Aktivitätszeit der vorkommenden Arten auf. Die Haselmaus ist gegenüber
den auftretenden Störreizen unempfindlich.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Insekten:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nachtker-
zenschwärmer nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaß-
nahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) können diese ab-
gewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Art nicht von Relevanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Art nicht von Relevanz.
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
Avifauna:
Baumfalke, Baumpieper, Bluthänfling, Braunkehlchen, Feldlerche, Feldschwirl,
Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauammer, Habicht, Heidelerche, Girlitz, Kie-
bitz, Kleinspecht, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Rebhuhn, Rohrweihe,
Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Sperber, Star, Steinkauz , Turtel-
taube, Wachtel, Wachtelkönig, Waldohreule, Wespenbussard, Wiesenpieper
Säugetiere:
Baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervorkommen
(Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus), Haselmaus
Insekten:
Nachtkerzenschwärmer
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum H potenziell auf,
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
gelb
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen
abzuwenden.
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6.2.10 Funktionsraum I – Waldgürtel der Vollrather Höhe
Funktionsraum I Waldgürtel der Vollrather Höhe
Lage
Südlich der Vollrather Höhe
zwischen Allrath und Frim-
mersdorf (s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst die südlichen Waldbereiche der Vollrather Höhe. So-
wohl strukturell als auch hinsichtlich der vorhandenen Gehölzarten ist der Wald-
bereich in seiner Gesamtheit vielfältig ausgestattet. Ein Großteil des Waldes be-
steht aus Buchen und Eichen, wobei Bestände mit Kiefern sowie Flächen mit jun-
gen Aufwuchsstadien eingestreut sind. Randlich verläuft eine Bahntrasse durch
den Funktionsraum und im Osten liegen eine mehrere hundert Meter lange Lich-
tung und ein kleines Stillgewässer vor. Dieses wird vollständig beschattet.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Feld-
schwirl ( Bv), Feldsperling ( Bv), Gartenrotschwanz (Bv), Girlitz ( Bv), Graureiher
(Ng), Grauspecht ( Bv), Habicht (Bv), Heidelerche ( Bv), Kleinspecht (Bv), Korn-
weihe ( Ng), Kuckuck ( „Bv“), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe ( Ng), Mit-
telspecht (Bv), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Ng),
Rebhuhn (Bv), Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule (Ng),
Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Schwarzspecht ( Bv), Silberreiher
(Ng), Sperber (Bv), Star ( Bv), Steinkauz ( Bv), Turmfalke ( Ng), Turteltaube ( Bv),
Uhu (Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaubsänger (Bv), Waldohreule (Bv), Waldschnepfe
(Bv), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe
(Ng)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Bechsteinfledermaus (Rep), Braunes Langohr ( Rep), Breitflü-
gelfledermaus ( Ng), Fransenfledermaus ( Rep), Großes Mausohr ( Ng), Große
Bartfledermaus (Ng), Haselmaus ( Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfle-
dermaus ( Ng), Mückenfledermaus ( Ng), Rauhautfledermaus ( Zq), Teichfleder-
maus (Ng), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Ng), Zwergfledermaus
(Ng)
Herpetofauna:
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kle iner Wasserfrosch ( Rep),
Springfrosch (Rep), Zauneidechse (Rep)
Insekten:
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep)
Seite 66/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
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Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Wirkfaktoren Die Waldbereiche der Vollrather Höhe werden mit einem Abstand von rund 1 0 m
tangiert. Nahe gelegen erfolgt zudem die Anlage des Verteilbauwerks.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die
in den Funktionsraum hineinreichen können,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Artgruppenübergreifend:
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sich (auf Individuen- bzw. auf Populationsebene; s. Kap. 2.3.1 )
ergeben, wenn störungsempfindliche Vogel- oder Fledermausarten am Wald-
rand vorkomm en. Betroffenheiten können durch geeignete Bauzeitenrege-
lung (s. Kap. 7 – Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit
der potenziell vorkommenden Arten) abgewendet werden. Durch die beste-
henden Verkehrswege ist zudem eine Vorbelastung des Funktionsraumes er-
kennbar, sodass sich potenziell vorkommende Arten gegebenenfalls auch an
die vorhabenbedingt auftretenden Störreize gewöhnt haben. Sämtliche wei-
teren Arten (Haselmaus, Amphibien, Reptilien und Insekten) weisen entwe-
der keine Empfindlichkeiten gegenüber den auftretenden Störreizen auf oder
können nur in ausreichender Entfernung zum Vorhaben vorkommen.
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen können aufgrund der Autöko-
logie der potenziell vorkommenden Arten ausgeschlossen werden.
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
̶
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum I potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
grün
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.
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6.2.11 Funktionsraum J – Peringsmaar und Umfeld
Funktionsraum J Peringsmaar und Umfeld
Lage
Peringsmaar nordöstlich von
Glesch sowie die naturnahen
Bereiche des näheren Um-
felds (s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Peringsmaar sowie dessen südlich angrenzen-
den Gehölzbestände. Südwestlich des Sees liegen drei weitere kleinere Gewäs-
ser, die über einen Bachlauf miteinander verbunden sind. Die drei kleineren Seen
sind von lückigen Gehölzbeständen sowie Wiesenflächen umgeben. Zudem be-
findet sich eine größere mäßig artenreiche bis artenreiche Wiese in 100 m Entfer-
nung südlich zum Gewässerkomplex. Weiter südlich liegt ein ausgedehnter Tro-
ckenrasen, der in sehr geringen Dichten mit K oniferen bestockt ist. Der Rasen
wird in Teilen als Mountainbikestrecke genutzt. Im östlichen Bereich des Funkti-
onsraumes findet sich eine Bodensenke, in der Stillgewässer künstlich angelegt
wurden. Diese sind jedoch stark verlandet und zum Teil trockengef allen. Ein
Bachlauf verläuft in Nord-Süd Richtung durch den Funktionsraum u.a. innerhalb
eines etwa 80 m breiten Gehölzstreifens.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bekassine (Ng), Bie-
nenfresser (Bv), Bluthänfling (Bv), Brandgans (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruch-
wasserläufer (Bv), Eisvogel (Bv), Feldlerche (Bv), Feldschwirl (Bv), Feldsperling
(Bv), Flussregenpfeifer ( Bv), Flussuferläufer ( Ng), Gänsesäger ( Ng), Gartenrot-
schwanz (Bv), Girlitz ( Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher ( Bv), Grauspecht ( Bv),
Grünschenkel (Ng), Habicht (Bv), Heidelerche ( Bv), Heringsmöwe (Ng), Kampf-
läufer (Ng), Kiebitz (Bv), Kleinspecht (Bv), Knäkente (Ng), Kormoran (Bv), Korn-
weihe ( Ng), Kric kente ( Bv), Kuckuck („Bv“), Lachmöwe ( Ng), Löffelente ( Ng),
Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe (Ng), Mittelmeermöwe (Ng), Mittelspecht (Bv),
Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pfeifente (Ng), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Ng),
Rebhuhn (Bv), Rohrweihe ( Bv), Rostgans (Bv), Rotmilan ( Bv), Saatkrähe ( Bv),
Schellente (Ng), Schleiereule (Ng), Schnatterente (Bv), Schwarzhalstaucher (Ng),
Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan ( Bv), Schwarzspecht ( Bv), Silbermöwe
(Ng), Silberreiher (Ng), Sperber (Bv), Spießente (Ng), Star (Bv), Steinkauz (Bv),
Steinschmätzer (Ng), Sturmmöwe ( Ng), Tafelente ( Bv), Teichrohrsänger ( Bv),
Turmfalke ( Ng), Turteltaube ( Bv), Uferschwalbe ( Ng), Uhu ( Bv), Wachtel ( Bv),
Wachtelkönig ( Bv), Waldkauz ( Bv), Waldlaubsänger ( Bv), Waldohreule ( Bv),
Waldschnepfe (Bv), Waldwasserläufer (Ng), Wanderfalke (Ng), Wasserralle (Ng),
Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper ( Bv), Wiesenweihe ( Ng), Zwergsäger ( Ng),
Zwergtaucher (Bv)
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Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr ( Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Hasel-
maus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Ng), Mückenfleder-
maus (Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus (Zq), Wasserfledermaus
(Rep), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Zq); Nachweis Myotis sp.
Herpetofauna:
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep),
Kreuzkröte (Rep), Springfrosch (Rep), Wechselkröte ( Rep), Zauneidechse
(Rep)
Insekten:
Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Wirkfaktoren Der Funktionsraum wird zweimalig offen gequert. Durch eine Anpassung der tech-
nischen Planung und eine Verlegung der Trasse auf die angrenzenden Ackerflä-
chen (Funktionsraum B) konnte eine Inanspruchnahme der zum Teil sehr hoch-
wertigen Flächen vermieden werden.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme,
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen,
• Emission visueller und akustischer Störreize,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Offen-
landflächen, welche potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten darstellen. Ausweislich der Funktionsraumanalyse stehen im unmittel-
baren Umfeld Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität
zur Verfügung, sodass ein temporäres Ausweichen in der Regel möglich sein
wird. Falls nicht, sind entsprechende Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzu-
wenden, sodass die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivi-
tätszeit der vorkommenden Arten liegt oder aber es sind bauzeitlich geeig-
nete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung). Des Wei-
teren kommt es zur Fällung/Beanspruchung von G ehölzstrukturen, die po-
tenzielle Lebensraumstrukturen von gehölzbewohnenden Vogelarten dar-
stellen. In Folge des möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf
an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können
diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für die potenziell störungsbe-
dingt betroffenen Feldvögel ist ausweislich der Funktionsraumanalyse so-
wohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) zu kon-
statieren, dass Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quanti-
tät im räumlichen Zusammenhang zur Verfügung stehen, sodass ein bauzeit-
liches Ausweichen zumeist möglich sein wird. Falls nicht, sind entsprechende
Bauzeitenregelungen anzuwenden, sodass die Bauphase außerhalb der Ak-
tivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet oder
aber es sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u.
für Artenauflistung). Mit einer Länge von rund 1 km wird eine lückig mit
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Koniferen bestandene, trockene Wiese tangiert und am Ostende des Funkti-
onsraumes wird eine Bodensenke mit Still- und Fließgewässern berührt. Für
die dortig potenziell vorkommenden Arten ist die Möglichkeit eines bauzeitli-
chen Ausweichens (unter Berücksichtigung des Populations- und des Indivi-
duenbezugs entspr. Kap. 2.3.1) nicht eindeutig feststellbar. Zur Vermeidung
störungsbedingter Betroffenheiten kann die Anwendung einer Bauzeitenre-
gelungen (s. Kap. 7) erforderlich werden, sodass die Bauphase außerhalb
der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet.
Auch der Einbezug von Irritationsschutzwänden kann Wirksamkeit entfalten.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Säugetiere:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnah me: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fleder-
mäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen
Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für
Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung) können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap.
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Säugetierarten ausgeschlossen wer-
den. Die Haselmaus ist unempfindlich gegenüber den auftretenden Störrei-
zen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize im Bereich
von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auftreten.
Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb der Ak-
tivitätszeit der vorkommenden Arten auf.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Herpetofauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es erfolgt eine bauzeitliche Flächen-
inanspruchnahme von potenziellen Landlebensräumen von Amphibien und
Reptilien. Die Beanspruchung findet in einem sehr geringen Umfang statt (am
West- und am Ostende des Funktionsraumes) und Fortpflanzungsstätten
(Gewässer und sandige Roh bodenstandorte) befänden sich ausschließlich
außerhalb der beanspruchten Flächen. Die ökologische Funktion der Le-
bensstätte bleibt bauzeitlich im räumlichen Zusammenhang erhalten.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung können für
Amphibien und Reptilien im Landhabitat nicht ausgeschlossen werden. Mit-
tels einer Bauzeitenregelung ( bzw. dem Absammeln im Falle der Zau-
neidechse) (s. Kap. 7) können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld
des Vorhabens vorkommende Amphibien und Reptilien können baubedingte
Fahrzeugbewegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verlet-
zungsrisikos bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mit-
tels Reptilien-/Amphibienschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abge-
wendet werden.
Insekten:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen. Der Dunkle
Wiesenknopf-Ameisenbläuling könnte ausschließlich außerhalb des Vorha-
benbereiches vorkommen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden
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Nachtkerzenschwärmer nic ht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermei-
dungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) kön-
nen diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagen-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfakt oren auftreten, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
Avifauna:
Baumpieper, Bluthänfling, Braunkehlchen, Feldsperling, Gartenrotschwanz,
Grauammer, Heidelerche, Girlitz, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Reb-
huhn, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Star, Steinkauz , Turteltaube,
Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard, Wiesenpieper
Säugetiere:
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus)
Insekten:
Nachtkerzenschwärmer
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum J potenziell auf,
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
gelb
Artenschutzrechtliche Betroffenhei ten sind in der Regel mittels
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen
abzuwenden.
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6.2.12 Funktionsraum K – Erft zwischen Glesch und Blerichen
Funktionsraum K Erft zwischen Glesch und Blerichen
Lage
Erft sowie ihr Umfeld nord-
westlich von Glesch und
südöstlich von Blerichen (s.
Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst die Erft zwischen Glesch und Blerichen, zwei Stillge-
wässer sowie kleinere landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die beiden Stillgewäs-
ser sind naturnahe ausgeprägt und Teil eines Gewässerkomplexes. Ehemals wur-
den sie zur Klärung verwendet. Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen han-
delt es sich um intensiv genutztes Acker- sowie Grünland. Zudem ziehen sich Ge-
hölzstreifen und Straßen durch das Gebiet.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke ( Bv), Baumpieper ( Bv), Bekassine ( Ng), Bie-
nenfresser (Bv), Bluthänfling (Bv), Brandgans (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruch-
wasserläufer (Ng), Eisvogel (Bv), Feldschwirl ( Bv), Feldsperling ( Bv), Flussre-
genpfeifer (Bv), Flussuferläufer ( Ng), Gänsesäger ( Ng), Gartenrotschwanz ( Bv),
Girlitz (Bv), Grauammer (Bv), Graureiher (Bv), Grünschenkel (Ng), Habicht (Bv),
Heidelerche (Bv), Heringsmöwe (Ng), Kampfläufer (Ng), Kiebitz (Ng), Kleinspecht
(Bv), Knäkente (Bv), Kranich (Ng), Kormoran (Bv), Kornweihe (Ng), Krickente
(Bv), Kuckuck („Bv“), Lachmöwe (Ng), Löffelente (Bv), Mäusebussard (Bv), Mehl-
schwalbe (Ng), Mittelmeermöwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pfeifente
(Ng), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Ng), Rohrweihe (Bv), Rostgans (Bv), Rotmilan
(Bv), Saatkrähe ( Bv), Schellente ( Ng), Schleiereule ( Ng), Schnatterente (Bv),
Schwarzhalstaucher ( Ng), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Silber-
möwe (Ng), Silberreiher (Ng), Sperber (Bv), Spießente (Ng), Star (Bv), Steinkauz
(Bv), Sturmmöwe (Ng), Tafelente (Bv), Teichrohrsänger (Bv), Turmfalke (Ng), Tur-
teltaube (Bv), Uferschwalbe ( Bv), Uhu ( Ng), Wachtelkönig ( Bv), Waldkauz ( Bv),
Waldohreule (Bv), Waldschnepfe (Ng), Waldwasserläufer (Ng), Wanderfalke (Ng),
Wasserralle (Bv), Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper ( Bv), Wiesenweihe ( Ng),
Zwergsäger (Ng), Zwergtaucher (Bv)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr ( Ng), Breitflügelfledermaus (Ng), Europäi-
scher Biber (Rep), Fransenfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bart-
fledermaus (Ng), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfleder-
maus (Ng), Mückenfledermaus (Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus
(Ng), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Ng), Zwergfledermaus (Ng)
Herpetofauna:
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep),
Springfrosch (Rep)
Seite 72/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Insekten:
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Große Moosjungfer ( Rep), Nacht-
kerzen-Schwärmer (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Wirkfaktoren Das Vorhaben quert den Funktionsraum deckungsgleich mit der Bandstraße.
Diese wird bauzeitlich in Anspruch genommen und nach Verlegung der Rohran-
lagen wieder hergestellt. Auf einer Strecke von rund 150 m wird die Bandstraße
zudem geschlossen gequert. Gehölzfällungen werden innerhalb eines rund 250 m
langen und 15 m breiten Gehölzstreifens erforderlich.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme,
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen,
• Emission visueller und akustischer Störreize,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Im Funktionsraum auftretende Wirkfaktoren des Vorhabens:
Das Vorhaben quert den Funktionsraum deckungsgleich mit der Bandstraße.
Diese wird bauzeitlich in Anspruch genommen und nach Verlegung der Rohran-
lagen wieder hergestellt. Auf einer St recke von rund 150 m wird die Bandstraße
zudem geschlossen gequert. Die durchgeführte artenschutzrechtliche Bewertung
basiert auf der Annahme, dass die mit Gehölzen bestockten Böschungsbereiche
(mit Ausnahme des nördlichst gelegenen Gehölzbestandes, welche mittig auf der
Vorhabenfläche liegt) nicht durch eine Flächeninanspruchnahme betroffen sind.
Mögliche Betroffenheiten von potenziell vorkommenden Arten können sich in
Folge dessen durch die in den Funktionsraum einwirkenden Störreize, die bau-
zeitliche Flächeninanspruchnahme und durch die einzelnen Baumfällungen erge-
ben. Die betriebsbedingt auftretenden Störreize sind nicht von Relevanz.
Baubedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme und der Gehölzentfernungen kommt es zu einer temporä-
ren Beanspruchung von Strukturen des Halboffenlandes, welche potenzielle
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelarten darstellen. In Folge des
möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen
(s.u. für Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommende n Brutvögel
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können
diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Nordwestlich des Vorhabenbe-
reiches liegen mit ehemaligen Klärteichen potenziell sehr artenreiche Brut -
und Rasthabitate vor. Da sich beim Auftreten bauzeitlicher Störungen eine
Minderung der Habitatqualität einstellen kann, könnte eine bauzeitlicher, stö-
rungsbedingter Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten feststellbar sein.
In Teilen findet aufgrund der T allage des Vorhabens und der umliegenden
Gehölze jedoch bereits eine Abschirmung statt. Ein bauzeitliches Auswei-
chen ist nicht zwangsläufig möglich, da die Klärteiche (lokal) eine einzigartige
Struktur sind . Zudem ist aufgrund der hohen Eignung für sowohl Brut- als
auch für Rast- und Gastvögel erkennbar, dass wenige Zeitfenster verblieben,
in dem die Bauausführung möglich wäre, ohne störungsbedingte Betroffen-
heiten von Vögeln auszulösen. Eine Beschränkung der Bauphase auf die Zeit
nach Ende der Brutzeit und vor Beginn der Zugzeit (ggf. unter Einbezug von
Schall-/Lichtschutzwänden oder eines reduzierten Einsatzes lauter Maschi-
nen) würde sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap.
2.3.1) wirksam störungsmindern wirken.
Seite 73/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Säugetiere:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Gehölz-
strukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fledermäuse
und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für Ar-
tenauflistung). Potenzielle essentielle Flugrouten werden aufgrund umliegen-
der Strukturen nicht unterbrochen. Eine Betroffenheit des Bibers ist ausge-
schlossen, da die Erft geschlossen gequert wird.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung, etc.) können diese abgewendet werden. Eine Betroffenheit des Bi-
bers ist aufgrund der Art und Ausgestaltung des Vorhabens nicht festzustel-
len.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap.
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Säugetierarten ausgeschlossen wer-
den. Die Haselmaus und der Biber sind unempfindlich gegenüber den auftre-
tenden Störreizen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Stör-
reize im Bereich von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quar-
tieren auftreten. Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur
außerhalb der Aktivitätszeit der vorkommenden Arten auf.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Herpetofauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es erfolgt eine bauzeitliche Flächen-
inanspruchnahme von potenziellen Landlebensräumen von Amphibien (der
zu entfernende Gehölzbestand). Es kann sich um kein essentielles Landha-
bitat handeln, die ökologische Funktion der Lebensstätte bleibt im räumlichen
Zusammenhang erhalten.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung können für Am-
phibien im Landhabitat nicht ausgeschlossen werden. Mittels einer Bau-
zeitenregelung (s. Kap. 7) können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld
des Vorhabens vorkommende Amphibien können baubedingte Fahrzeugbe-
wegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verletzungsrisikos
bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mittels Amphibi-
enschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abgewendet werden.
Insekten:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen. Sämtliche
weitere Insektenarten können ausschließlich außerhalb des Vorhabenberei-
ches vorkommen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nachtker-
zenschwärmer nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaß-
nahmen (s. Kap. 7 - Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) können diese ab-
gewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Seite 74/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
Avifauna:
Baumfalke, Baumpieper, Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht,
Heidelerche, Girlitz, Kleinspecht, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Pirol, Rot-
milan, Schwarzmilan, Sperber, Star, Steinkauz, Turteltaube, Waldkauz, Waldlaub-
sänger, Waldohreule, Wespenbussard
Säugetiere:
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfle-
dermaus)
Insekten:
Nachtkerzenschwärmer
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum K potenziell auf,
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
gelb
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen
abzuwenden.
Seite 75/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
6.2.13 Funktionsraum L – Finkelbach
Funktionsraum L Finkelbach
Lage
Finkelbach südwestlich von
Kirdorf (s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Finkelbach sowie dessen angrenzende Gehölz-
bestände sowie Grünlandbereiche. Teilbestände der Gehölze weisen ein hohes
Alter auf. In ihrer Gesamtheit sind diese jedoch eher von mittlerem Alter. Neben
dem Finkelbach findet sich auch noch ein Stillgewässer im Funktionsraum.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Eisvo-
gel (Ng), Feldschwirl (Bv), Feldsperling (Bv), Gartenrotschwanz (Bv), Girlitz (Bv),
Graureiher (Ng), Grauspecht (Bv), Habicht (Bv), Heidelerche ( Bv), Kleinspecht
(Bv), Kornweihe ( Ng), Kuckuck ( „Bv“), Mäusebussard ( Bv), Mehlschwalbe ( Ng),
Mittelspecht (Bv), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Ng),
Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule (Ng), Schwarzkehl-
chen (Bv), Schwarzmilan (Bv), Sperber (Bv), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Teichro-
hrsänger (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube (Bv), Uhu (Ng), Waldkauz (Bv), Wald-
laubsänger (Bv), Waldohreule (Bv), Waldschnepfe (Bv), Wanderfalke (Ng), Wes-
penbussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe (Ng), Zwergtaucher (Bv)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fransen-
fledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Haselmaus
(Rep), Kleinabendsegler ( Rep), Kleine Bartfledermaus ( Ng), Mückenfledermaus
(Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus (Ng), Wasserfledermaus (Rep),
Zweifarbfledermaus (Ng), Zwergfledermaus (Ng)
Herpetofauna:
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep),
Springfrosch (Rep)
Insekten:
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzen-Schwärmer (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Seite 76/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Wirkfaktoren Sämtliche Bereiche des Funktionsraumes sind nicht durch eine Flächeninan-
spruchnahme betroffen, da der Funktionsraum mit einem Abstand von mindes-
tens 5 m tangiert wird.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• Emission visueller und akustischer Störreize,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Artgruppenübergreifend:
• Emission visueller und akustischer Störreize: Durch die bestehenden Gehölz-
strukturen, werden akustische und visuelle Störreize zumeist vom Funktions-
raum abgeschirmt und wirken somit nicht bzw. nur bedingt in diesen ein. Dar-
über hinaus liegen durch angrenzende Wohnsiedlungen Vorbelastungen vor.
Störungsbedingte Betroffenheiten der potenziell vorkommenden Arten kön-
nen sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1)
weitgehend ausgeschlossen werden. Betroffenheiten können sich lediglich
ergeben, wenn störungsempfindliche Vogelarten an der Südseite des Ge-
hölzbestandes am Finkelbach vorkommen . Diese können durch geeignete
Bauzeitenregelung ( s. Kap. 7 – Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode
oder Aktivitätszeit der potenziell vorkommenden Arten) abgewendet werden.
Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize für Fledermäuse au-
ßerhalb der Aktivitätszeit auf. Sämtliche weiteren potenziell vorkommenden
Arten sind den gegenüber den auftretenden Störreizen unempfindlich.
• Fahrzeugbewegungen: Für die potenziell im Umfeld des Vorhabens vorkom-
mende Amphibienarten können baubedingte Fahrzeugbewegungen eine sig-
nifikante Erhöhung des Tötungs - und Verletzungsrisikos bewirken, wenn
Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mittels Amphibienschutzzäunen
können Betroffenheiten jedoch abgewendet werden . Für sämtliche weiteren
im Funktionsraum L vorkommenden Arten/Artgruppen (Vögel, Säugetiere
und Insekten) können baubedingte Tötungen aufgrund der Autökologie der
Arten ausgeschlossen werden
Anlagenbedingte Betroffenheiten:
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagen-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Betriebsbedingte Betroffenheiten:
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftret en, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
̶
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum L potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
grün
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.
Seite 77/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
6.2.14 Funktionsraum M – Radweg Bandstraße und Umfeld
Funktionsraum M Radweg Bandstraße und Umfeld
Lage
Radweg „Bandstraße“ nord-
östlich des Tagebaus Ham-
bach (s. Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Radweg „Bandstraße “ zwischen Bedburg und
dem Tagebau Hambach sowie die angrenzenden Gehölzbestände, Ackerflächen
und Grünlandstreifen. Die westlich und östlich gelegenen Flächen entsprechen
weitgehend den Flächen des Funktionsraumes C (Großräumig landwirtschaftlich
genutzte Bereiche). Sie unterschieden sich von diesen, da der mit Gehölzen ein-
gerahmte Radweg ein strukturprägendes Merkmal ist. Im Funktionsraum befinden
sich ein Stillgewässer, eine Bahntrasse sowie wenige Gebäude.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Feld-
lerche (Bv), Feldschwirl ( Bv), Feldsperling ( Bv), Gartenrotschwanz (Bv), Girlitz
(Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher (Ng), Habicht (Bv), Haussperling (Bv), Hei-
delerche (Bv), Heringsmöwe (Ng), Kiebitz (Bv), Kleinspecht (Bv), Kornweihe (Ng),
Kuckuck („Bv“), Lachmöwe (Ng), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe (Bv), Mit-
telmeermöwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pirol (Bv), Rauchschwalbe
(Bv), Rebhuhn (Bv), Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule
(Bv), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Silbermöwe (Ng), Silberreiher
(Ng), Sperber (Bv), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Sturmmöwe
(Ng), Teichrohrsänger (Bv), Turmfalke (Bv), Turteltaube (Bv), Uhu (Ng), Wachtel
(Bv), Wachtelkönig ( Bv), Waldkauz ( Bv), Waldlaubsänger (Bv), Waldohreule
(Bv), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe
(Ng), Zwergtaucher (Bv)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Rep), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Rep), Große Bartfledermaus (Rep), Ha-
selmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Rep), Mücken-
fledermaus (Rep), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus ( Zq), Wasserfle-
dermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Rep)
Herpetofauna:
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep),
Kreuzkröte (Rep), Springfrosch (Rep), Wechselkröte (Rep), Zauneidechse (Rep)
Insekten:
Nachtkerzen-Schwärmer (Rep)
Seite 78/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vo rkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Wirkfaktoren Das Vorhaben quert den Funktionsraum deckungsgleich mit der Bandstraße.
Diese wird bauzeitlich in Anspruch genommen un d nach Verlegung der Rohran-
lagen wieder hergestellt. Dabei findet die Querung nahezu vollständig in Offen-
lage statt. Die durchgeführte artenschutzrechtliche Bewertung basiert auf der An-
nahme, dass die mit Gehölzen bestockten Böschungsbereiche nicht durch eine
Flächeninanspruchnahme betroffen sind und sich Gehölzfällungen auf Einzelge-
hölze beschränken.
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme,
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen,
• Emission visueller und akustischer Störreize,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme und der Gehölzentfernungen kommt es zu einer temporä-
ren Beanspruchung von Strukturen des Halboffenlandes, welche potenzielle
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelarten darstellen. In Folge des
möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnah-
men (s.u. für Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baube dingte
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können
diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für die potenziell störungsbe-
dingt betroffenen Vogelarten ist (auf Individuen- bzw. auf Populationsebene;
s. Kap. 2.3.1) zu konstatieren, dass ein bauzeitliches Ausweichen nicht
zwangsläufig möglich sein wird. Geeignete Lebensraumstrukturen (Gehölz-
streifen wie am Rande des Bandweges) finden sich nicht in ausreichender
Qualität und Quantität im räumlichen Zusammenhang wieder. Durch Einsatz
entsprechender Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7 – Bauphase außerhalb der
Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten) können Betrof-
fenheiten vermieden werden. Alternativ sind bauzeitlich geeignete Ausweich-
lebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung).
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Säugetiere:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fleder-
mäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen
Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für
Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nic ht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung, etc.) können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Ind ividuen- als auch auf Populationsebene (s. Kap.
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Säugetierarten ausgeschlossen wer-
den. Die Haselmaus ist unempfindlich gegenüber den auftretenden Störrei-
zen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize im Bereich
Seite 79/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auftreten.
Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb der Ak-
tivitätszeit der vorkommenden Arten auf.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Herpetofauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Eine bauzeitliche Flächeninan-
spruchnahme von potenziellen Amphibien-Lebensräumen erfolgt nicht. Mög-
liche Fortpflanzungsstätten liegen ausschließlich außerhalb des Baufeldes
und eine Nutzung als Landhabitat ist aufgrund der sehr hohen Bodenverdich-
tung und fehlender Versteckstrukturen ebenfalls nicht möglich.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachu ng können sich
nicht ergeben, da die potenziell vorkommenden Arten ausschließlich außer-
halb des Baufeldes vorkämen.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld
des Vorhabens vorkommende Amphibien können baubedingte Fahrzeugbe-
wegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verletzungsrisikos
bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mittels Amphibi-
enschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abgewendet werden.
Insekten:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nachtker-
zenschwärmer nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeid ungsmaß-
nahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) können diese ab-
gewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
Avifauna:
Baumfalke, Baumpieper, Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht,
Heidelerche, Girlitz, Grauammer, Kleinspecht, Mäusebussard, Nachtigall,
Neuntöter, Rotmilan, Schwarzmilan, Sperber, Star, Steinkauz, Turteltaube, Wal-
dohreule, Wespenbussard
Säugetiere:
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus)
Insekten:
Nachtkerzenschwärmer
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum M potenziell auf,
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
gelb
Artenschutzrechtliche Betroffenhei ten sind in der Regel mittels
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen
abzuwenden.
Seite 80/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
6.2.15 Funktionsraum N – Tagebau Hambach
Funktionsraum N Tagebau Hambach
Lage
Tagebau Hambach (s.
Karte 1)
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst einen Teilbereich des Tagebaus Hambach südlich
der „Bandstraße“. Die im Funktionsraum liegenden Bereiche des Tagebaus bein-
halten kleinere Gehölzbestände sowie Zuwegungen.
Potenziell vorkommendes
Artspektrum
Avifauna:
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bienenfresser ( Bv), Bluthänfling ( Bv), Braun-
kehlchen (Bv), Feldsperling (Bv), Flussregenpfeifer (Bv), Gartenrotschwanz (Bv),
Girlitz ( Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher ( Ng), Grauspecht ( Bv), Habicht ( Bv),
Heidelerche (Bv), Kleinspecht (Bv), Kornweihe (Ng), Kuckuck („Bv“), Mäusebus-
sard (Bv), Mehlschwalbe (Ng), Mittelspecht (Bv), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv),
Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Bv), Rohrweihe (Ng), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv),
Schleiereule ( Bv), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Schwarzspecht
(Bv), Sperber ( Bv), Star ( Bv), Steinkauz ( Bv), Steinschmätzer ( Bv), Turmfalke
(Bv), Turteltaube (Bv), Uhu ( Bv), Waldkauz ( Bv), Waldlaubsänger ( Bv), Wal-
dohreule (Bv), Waldschnepfe (Bv), Wanderfalke (Bv), Wespenbussard (Bv), Wie-
senweihe (Ng)
Säugetiere:
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Zq), Fransen-
fledermaus (Rep), Großes Mausohr (Zq), Große Bartfledermaus (Zq), Haselmaus
(Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Zq), Mückenfledermaus
(Zq), Rauhautfledermaus (Rep), Teichfledermaus (Zq), Wasserfledermaus (Rep),
Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Zq)
Herpetofauna:
Kreuzkröte (Rep), Wechselkröte (Rep), Zauneidechse (Rep)
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen,
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier
Wirkfaktoren Das Vorhaben führt über die Bandstraße in den Funktionsraum ein . Dabei findet
eine bauzeitliche Flächeninanspruchnahme auf einer Länge von rund 100 m statt.
Die Seebefüllung des Tagebaus ist im vorliegenden Bericht nicht betrachtungsre-
levant (Gegenstand eines anderen Vorhabens).
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren:
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme,
Seite 81/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen,
• Emission visueller und akustischer Störreize,
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und
Verletzungsrisiko wandernder Arten).
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: ̶
Potenzielle Betroffenhei-
ten
Baubedingte Betroffenheiten:
Avifauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme und der Gehölzentfernungen kommt es zu einer temporä-
ren Beanspruchung von Strukturen des Halboffenlandes, welche potenzielle
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelarte n darstellen. In Folge des
möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnah-
men (s.u. für Artenauflistung).
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können
diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Die im Funktionsraum vorkom-
menden Arten kommen bereits in einem Gebiet vor, welches stark durch Stör-
reize vorbelastet ist. Vorhabenbedingt können störungsbedingte Betroffen-
heiten ausgeschlossen werden.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Säugetiere:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fleder-
mäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen
Lebensraumverlustes ergäbe sich ein B edarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für
Artenauflistung). Potenzielle essentielle Flugrouten werden aufgrund umlie-
gender Strukturen nicht unterbrochen
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte
Tötungen und Verletzungen sind für baumhö hlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung, etc.) können diese abgewendet werden.
• Emission visueller und akustischer Störreize: Die im Funktionsraum vorkom-
menden Arten kommen bereits in einem Gebiet vor, welches stark durch Stör-
reize vorbelastet ist. Vorhabenbedingt können störungsbedingte Betroffen-
heiten ausgeschlossen werden.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.
Herpetofauna:
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Eine bauzeitliche Flächeninan-
spruchnahme von Fortpflanzungsstätten potenziell vorkommender Amphi-
bien- und Reptilien erfolgt nicht. Eine Flächeninanspruchnahme möglicher
Amphibienlandhabitate erfolgt am Südende des Vorhabens im dortigen Ge-
hölzbestand. Eine Nutzung als Landhabitat (z.B. zur Überwinterung) ist nicht
auszuschließen. Da im direkten Umfeld weitere Gehölzbestände vorliegen
und die Flächeninanspruchnahme geringfügig ist, bliebe die ökologische
Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten.
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung können für im
Landhabitat vorkommende Amphibien nicht ausgeschlossen werden. Mittels
einer Bauzeitenregelung (s. Kap. 7) können diese abgewendet werden. Po-
tenzielle Reptilienlebensräume liegen ausschließlich außerhalb des Baufel-
des.
Seite 82/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz.
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld
des Vorhabens vorkommende Amphibien und Reptilien können baubedingte
Fahrzeugbewegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verlet-
zungsrisikos bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mit-
tels Amphibien-/Reptilienschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abge-
wendet werden.
Arten mit potenziellem
CEF-Maßnahmen-Bedarf
Avifauna:
Baumfalke, Baumpieper, Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht,
Heidelerche, Girlitz, Kleinspecht, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Rotmilan,
Schwarzmilan, Sperber, Star, Steinkauz, Turteltaube, Waldohreule, Wespenbus-
sard
Säugetiere:
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfle-
dermaus)
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum N potenziell auf,
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe:
gelb
Artenschutzrechtliche Betroffenhei ten sind in der Regel mittels
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen
abzuwenden.
Seite 83/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen (CEF)
Die zuvor durchgeführte funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse erfolgte unter Berücksich-
tigung verschiedener Vermeidungs - und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen , die auf das zu
Grunde gelegte potenzielle Artenspektrum ausgerichtet sind. Im Rahmen der abschließenden ar-
tenschutzrechtlichen Untersuchung wird auf Basis der durchgeführten Kartierungen raumkonkret
festgelegt, welche dieser Maßnahmen tatsächlich erforderlich werden.
Die Vermeidungsmaßnahmen (V) werden mit dem Kürzel AR versehen, um zu verdeutlichen, dass
es sich um Maßnahmen handelt, die aus dem Artenschutz resultieren. Vorgezogene Ausgleichs-
maßnahmen, die dazu dienen, die Funktion der konkret betroffenen Lebensstätten (im räumlichen
Zusammenhang) zu erhalten bzw. die lokale Population zu schützen, weisen die Abkürzung ACEF
auf. Die Maßnahmen werden art- bzw. artgruppenbezogen entwickelt und kurz beschrieben.
Bei den folgenden vier Maßnahmen handelt es sich um gängige artenschutzrechtliche Vermei-
dungsmaßnahmen, welche im vorliegenden Fall für nahezu sämtliche Funktionsräume gelten, die
vorhabenbedingten Einflüssen unterliegen.
VAR Baufeldfreimachung
• die Baufeldfreimachung erfolgt außerhalb der Brutzeit (vom 01. März bis zum 30. Sep-
tember),
• sofern der Baubetrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung beginnt, sind
entsprechende Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) anzuwenden, um ein Wie-
deransiedeln von bodenbrütenden Vögeln zu vermeiden,
• Sollte die Baufeldfreimachung abschnittsweise währen der Brutzeit erfolgen müssen, ist
eine vorherige Freigabe durch eine ökologische Baubegleitung erforderlich.
VAR Bauzeitenbeschränkung
• Zur Vermeidung und Verminderung von Störungen nachtaktiver Tierarten (z. B. Fleder-
mäuse) erfolgen die Bauarbeiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht.
• Im Winterhalbjahr kann die Bauzeit in die Dämmerungsstunden hineinreichen.
VAR Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten
• die Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Abtransport) erfolgt aus-
schließlich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten (vom 01. März
bis zum 30. September).
• Gehölze und Strukturen, die als Brutstandorte geeignet sind, können nur in der Zeit von
Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt werden (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG).
VAR Ökologische Baubegleitung
• Einsatz einer ökologischen Baubegleitung zur Sicherung der fachgerechten Umsetzung
der notwendigen Vermeidungsmaßnahmen.
• Vermeidung einer baubedingten Tötungen oder Verletzungen von Tieren während der
Bauarbeiten.
Zusätzlich zu den voran gestellten Maßnahmen kann der Einsatz der nachfolgenden Maßnah-
men notwendig werden. Da die Maßnahmen zumeist für mehrere Arten zugleich anwendbar sind
und die genaue Ausgestaltung abhängig ist von der tatsächlich identifizierten Betroffenheit
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Fachbeitrag Artenschutz
(Anzahl der betroffenen Individuen, Art der Betroffenheit, usw.), werden die Maßnahmen über-
schlägig beschrieben. Vertiefende Informationen zur artspezifischen Ausgestaltung der Maßnah-
men können u.a. MKULNV & FÖA (2021) entnommen werden.
7.1 Avifauna
Vermeidungsmaßnahmen
VAR Aufstellen von Irritationsschutzwänden
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung visueller und akustischer Stör-
reize (insb. zur Reduktion der Sichtbeziehungen zum Personenverkehr).
Zielarten: sämtliche Vogelarten.
VAR Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern
• Versetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern in Gehölzbestände mit geeigneten Habitat-
bedingungen,
• ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform.
Zielarten: Baumfalke, Habicht, Mäusebussa rd, Rotmilan, Schwarzmilan, Waldohreule, Wespen-
bussard.
VAR Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse
• Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten vorkommen-
der Vogelarten [ggf. notwendig in Bereichen mit Vorkommen von besonders sensiblen Ar-
ten, deren Betroffenheiten nicht mittels weiterer Maßnahmen abgewendet werden können].
Zielarten: sämtliche Vogelarten.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen)
ACEF Entnahme von Gehölzbeständen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung
• Schaffung von alt- und totholzreichen Gehölzbeständen,
• Schaffung von störungsreduzierten/störungsarmen Beständen.
Zielarten: Baumfalke, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard, Rot-
milan, Schwarzmilan, Sperber, Star, Waldkauz, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard ,
nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter.
ACEF Anbringung artspezifischer Nistkästen
• Anbringen artspezifischer Nistkästen in Gehölzbeständen mit Habitateignung.
Zielarten: Feldsperling, Gartenrotschwanz , Star, Steinkauz, Waldkauz , nicht -planungsrelevante
Gehölzbrüter.
ACEF Anlage von Höhleninitialen
• Gezielte Verletzung weichholziger Stellen in Bäumen,
• Impfung holzzersetzender Pilze in schon vorgeschädigte Bäume,
• ggf. Fräsen von Baumhöhlen.
Zielarten: Kleinspecht, nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter.
ACEF Anlage von Kunsthorsten
• Anbringen artspezifischer Kunsthorste,
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Fachbeitrag Artenschutz
• Installation in Gehölzbeständen oder ggf. an Hochspannungsmasten.
Zielarten: Baumfalke, Waldohreule.
ACEF Auflichtung von Wäldern / Schaffung von Waldrändern
• Optimierung dichter und einschichtiger Wälder durch Auflichtungen und Strukturierungen
in der Gehölz- (und Kraut-)schicht,
• Schaffung von Waldrändern.
Zielarten: Baumpieper, Gartenrotschwanz, Girlitz, Heidelerche, Nachtigall, Neuntöter, Pirol, Turtel-
taube, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter.
ACEF Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in strukturreiche ungleichaltrige Bestände
• Schaffung strukturreicher Wälder mit einem bestimmten Verhältnis von Krautschicht,
Strauchschicht und Baumschicht.
Zielarten: Baumpieper, Gartenrotschwanz, Girlitz, Heidelerche, Nachtigall, Neuntöter, Pirol, Turtel-
taube, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter.
ACEF Anpflanzung von Feldhecken
• Anlage von Feldhecken bestehend aus ausgewählten Baumarten.
Zielarten: Bluthänfling, Girlitz, Heidelerche, Nachtigall, Neuntöter, Turteltaube, nicht-planungsrele-
vante Gehölzbrüter.
ACEF Entwicklung und Optimierung von baumbestandenem Grünland
• Anlage oder Optimierung von Streuobstwiesen oder Kopfbaumbeständen,
• Entwicklung halboffener Habitate mit Gehölzen und Verbuschungsstadien.
Zielarten: Baumpieper, Baumfalke, Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Girlitz, Heidelerche, Nachti-
gall, Neuntöter, Pirol, Steinkauz, Turteltaube, nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter.
ACEF Habitatoptimierende Maßnahmen im Ackerland
• Anlage von Ackerbrachen, Feldlerchenfenstern oder Blühstreifen,
• Stehenlassen von Getreide- oder Rapsstoppeln,
• Einsaat von geeignetem Saatgut bzw. Verwendung geeigneter Feldfrüchte und Anpassung
der Bewirtschaftungsintensität.
Zielarten: Feldlerche, Rebhuhn, Schwarzkehlchen, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenpieper , nicht-
planungsrelevante Offenlandbrüter.
ACEF Habitatoptimierende Maßnahmen im Grünland
• Extensivierung von Grünland,
• Steuerung der Sukzession / Schaffung von durch Verbuschung geprägte Flächen,
• Schaffung von Feuchtgrünland durch Schließung von Entwässerungsgräben / durch Wie-
dervernässung,
• Schaffung von Blänken/Tümpeln im Grünland,
• Strukturierung von Flächen durch Anlage von Einzelstrukturen, Saumstrukturen und Hoch-
staudenfluren.
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Fachbeitrag Artenschutz
Zielarten: Braunkehlchen, Feldlerche, Feldschwirl , Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn, Rohrweihe,
Schwarzkehlchen, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenpieper, nicht-planungsrelevante Offenlandbrü-
ter, nicht-planungsrelevante gewässergebundene Brutvögel.
7.2 Fledermäuse
Vermeidungsmaßnahmen
VAR Vermeidung von Lichtimmissionen
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung /Vermeidung der Einwirkung visueller Stör-
reize,
• Verbot von Flutlichtstrahlern / Beschränkung der Baustellenbeleuchtung auf die tatsächli-
chen Arbeitsbereiche.
Zielarten: lichtempfindliche Arten (Arten der Gattungen Myotis, Nyctalus und Plecotus).
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen)
ACEF Anlage linienhafter Strukturen
• Anlage von Feldhecken (außerhalb des Schutzstreifens),
• Anlage von Hochstaudenfluren und hochwüchsigen Gräsern (innerhalb des Schutzstrei-
fens).
Zielarten: strukturgebunden fliegende Arten (Arten der Gattungen Eptesicus, Myotis,und Pipistrel-
lus).
ACEF Installation von Fledermauskästen und Förderung von Baumquartieren,
• Anbringung von Fledermauskästen für baumhöhlenbewohnende Arten,
• die Kasten tragenden Bäume werden aus der forstwirtschaftlichen Nutzung entnommen,
damit sich langfristig ein natürliches Quartierpotenzial einstellt.
Zielarten: baumhöhlenbewohnende Arten mit potenziellen Reproduktionsvorkommen im Untersu-
chungsraum (Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus).
ACEF Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in strukturreiche ungleichaltrige Bestände
• Schaffung strukturreicher Wälder mit einem bestimmten Verhältnis (artspezifisch) von
Krautschicht, Strauchschicht und Baumschicht.
Zielarten: baumhöhlenbewohnende Arten mit potenziellen Quartiervorkommen im Untersuchungs-
raum (Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus).
7.3 Sonstige Säugetiere
Vermeidungsmaßnahmen
VAR Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus
• Beseitigung von Gehölzen (d . h. Fällung/Abschneiden und Abtransport) ausschließlich in
der Zeit von Anfang November bis Ende Februar,
• Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u. Ä.) erfolgen erst nach dem Ab-
wandern der Tiere (ab Mitte Mai),
• liegen keine Verbundbeziehungen vor / ist ein Abwandern nicht möglich, so wird eine Um-
siedlung erforderlich (Fang mittels Haselmauskästen).
Zielarten: Haselmaus.
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Fachbeitrag Artenschutz
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen)
ACEF Kurzfristige Optimierung des Habitatpotenzials für die Haselmaus
• Installation von Haselmauskästen, Wurfboxen und Reisighaufen.
Zielarten: Haselmaus.
ACEF Langfristige Optimierung des Habitatpotenzials für die Haselmaus
• Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in stukturreiche und ungleichaltrige Be-
stände,
• Anlage von arten- und strukturreichen Waldinnen- und -außenmänteln,
• Anlage von Gehölzen.
Zielarten: Haselmaus.
7.4 Herpetofauna
Vermeidungsmaßnahmen
VAR Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse
• Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln vorkommender Tiere aus dem Bau-
feld des Vorhabens,
• das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober (abhängig von den Witte-
rungsbedingungen im Jahresverlauf,
• Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere.
Zielarten: Amphibien, Zauneidechse.
VAR Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune für Amphibien oder Reptilien
• Einsatz bauzeitlicher Schutzzäune am Rande der Arbeitsflächen, um ein Einwandern von
Tieren in das Baufeld zu verhindern,
• werden Wanderkorridore oder Landlebensräumen vorhabenbedingt gequert, sind Arten
mittels Fangeimern über die Baustelle zu transportieren.
Zielarten: Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuzkröte,
Springfrosch, Wechselkröte, Zauneidechse.
7.5 Insekten
Vermeidungsmaßnahmen
VAR Vergrämung des Nachtkerzenschwärmer
• Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im Frühjahr nach Schlupf des
Falters aus der Puppe).
Zielarten: Nachtkerzenschwärmer.
VAR Vergrämung und Umsiedlung von Libellen
• Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. durch Aufstellen sehr fein-
maschiger Netze),
• Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der vorkommenden Libellen-
larven abgeschlossen ist,
• ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der vorkommenden Libellenlar-
ven.
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Fachbeitrag Artenschutz
Zielarten: Asiatische Keiljungfer, Grüne Flussjungfer.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen)
ACEF Anlage von feuchten Hochstaudenfluren
• Anlage und Pflege von feuchten Hochstaudenfluren mit Beständen von Epilobium hirsutum,
Epilobium parviflorum und Lyrthrum salicaria (Futterpflanzen des Nachtkerzenschwär-
mers).
Zielarten: Nachtkerzenschwärmer.
ACEF Schaffung strömungsarmer Buchten mit strandähnlichen Uferbereichen
• Herstellung langsam strömender Uferbereiche (durch Einschnitte im Ufer),
• Einlagerung von Totholz,
• Schaffung sandiger, lehmiger oder schlammiger Bereiche in der Gewässersohle.
Zielarten: Asiatische Keiljungfer.
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Fachbeitrag Artenschutz
8 Zusammenfassung
Die RWE Power AG betreibt unter anderem die Tagebaue Hambach und Garzweiler im Rheini-
schen Braunkohlerevier. Im Braunkohlenplan Garzweiler II sind als Ziele der Raumordnung die
Befüllung des Tagebausees mit Rheinwasser sowie die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und
Ökowasser mit Rheinwasser nach 2030 festgelegt. Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tage-
baugelände zu sichern, wurde der „Braunkohlenplan Garzweiler II: Sachlicher Teilplan; Sicherung
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ aufg estellt und am 17.06.2020 durch die Lan-
desregierung NRW genehmigt. Dieser dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse
zwischen einem Entnahmebauwerk am Rheinufer im Bereich Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-
Betriebsgelände in Frimmersdorf.
Für den Tagebau Hambach, für den durch die vorzeitige Beendigung der Kohleverstromung eben-
falls eine Seebefüllung ab 2030 notwendig wird, soll in gleicher Weise die raumordnerische Siche-
rung einer Trasse für eine Rheinwassertransportleitung (RWTL) erfolgen. Hi erzu wird ein Ände-
rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt, der nach Änderung sowohl die RWTL-
Trassen zum Tagebau Garzweiler als auch zum Tagebau Hambach enthalten soll.
Der hiermit vorliegende Fachbeitrag zum Artenschutz führt eine Betroffenheitsanalyse für die im
Untersuchungsraum potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten durch. Die bereits heute
vorliegenden, im Hinblick auf die abschließende artenschutzrechtliche Prüfung in den späteren
Zulassungs- und Genehmigungsverfahren vorgenommenen Kartierungen, bestätigen die durchge-
führte Potenzialanalyse zum möglichen Artenspektrum. Ziel des Fachbeitrages ist eine frühzeitige
Berücksichtigung der Vorschriften zum besonderen Artenschutz nach § 44 Abs. 1 i. V. m Abs. 5
BNatschG sowie § 45 Abs. 7 BNatschG, um auf möglicherweise erkennbare Betroffenheiten mög-
lichst vorzeitig eingehen zu können und die Machbarkeit des Vorhabens aus artenschutzrechtlicher
Sicht zu prüfen.
Im Rahmen einer Übersichtsbegehung wurde der Untersuchungsraum in 1 4 faunistische Funkti-
onsräume unterteilt. Die Funktionsräume sind hinsichtlich ihrer vorliegenden Lebensraumstruktu-
ren und Landnutzungsformen weitgehend homogen. Für sämtliche Funktionsräume wurde das po-
tenziell vorkommende Artinventar bestimmt und die potenziellen artenschutzrechtlichen Betroffen-
heiten hergeleitet. Hierbei wurde das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen Am-
pelstufen zugeordnet. Als Ergebnis der beiden Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume
eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert werden (s. Tab. 4 und Karte 1).
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Fachbeitrag Artenschutz
Tab. 4 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen
Abk. Bezeichnung
Ampelbewer-
tung
A Siedlungsbereiche grün
B Rhein mit Rheinufer gelb
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb
D Mülldeponie Dormagen grün
E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün
F Knechtstedener Wald grün
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden gelb
H Gillbach und Umfeld gelb
I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün
J Peringsmaar und Umfeld gelb
K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb
L Finkelbach grün
M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb
N Tagebau Hambach gelb
Somit ist zu schlussfolgern, dass die potenziell auftretenden artenschutzrechtliche n Betroffenhei-
ten mittels entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen abzuwenden sind. Eine
raumkonkrete Festlegung erforderlicher Vermeidungsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen erfolgt im
Rahmen der abschließenden artenschutzrechtlichen Prüfung auf Grundlage der detaillierten Be-
standsaufnahmen (Kartierergebnisse).
Auf Basis der vorliegenden Ausführungen ist festzustellen, dass dem Vorhaben aus Sicht
des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagen-
den Hindernisse entgegenstehen.
Seite 91/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
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MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV) (2016)
Runderlass: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung
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MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) & FÖA (2021):
Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung, Wirksamkeit von
Artenschutzmaßnahmen und Monitoring, Aktualisierung 2020. Forschungsprojekt des MKULNV
Nordrhein-Westfalen. (Az.: III -4 – 615.17.03.15). Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH
(Trier): Ute Jahns-Lüttmann, Moritz Klußmann, Jochen Lüttmann, Jörg Bettendorf, Clara Neu,
Nora Schomers, Rudolf Uhl & S. Sudmann Büro STERNA. Schlussbericht (online).
RICHTLINIE 92/43/EG DES RATES
Vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen (Abl. EG Nr. L 206 S.7) („FFH -Richtlinie“), zuletzt geändert durch die Richtlinie
2013/17/EU vom 13. Mai 2013 (Abl. EU Nr. L 158 S.193); Europäisches Parlament und Rat der
Europäischen Union. Brüssel.
RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES
Vom 30. November 2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung)
(„Vogelschutzrichtlinie“), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU vom 13.Mai 2013
(Abl. EU Nr. L 158 S.193); Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Brüssel.
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Fachbeitrag Artenschutz
ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020A)
Rote Liste und Gesamtarte nliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und
Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S.
ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020B)
Rote Liste und Gesamtartenliste der Reptilien (Reptilia) Deutschlands. – Naturschutz und Bio-
logische Vielfalt 170 (3): 64 S.RYSLAVY, T., H.-G. BAUER, B. GERLACH, O. HÜPPOP, J. STAHMER,
P. SÜDBECK u. C. SUDFELDT 2020: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. In: Berichte zum
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RYSLAVY, T.; BAUER, H.-G.; GERLACH, B.; HÜPPOP, O.; STAHMER, J.; SÜDBECK, P. & SUDFELDT, C.
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Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 6. Fassung, 30. September 2020. Berichte zum Vogel-
schutz 57: S. 13-112
SCHLÜPMANN, M.; GEIGER, A.; KRONSHAGE, A. & MUTZ, T. (2010A)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Amphibien – Amphibia – in Nordrhein-Westfalen, 4. Fas-
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NRW. Hrsg. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LA-
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SCHLÜPMANN, M.; GEIGER, A.; KRONSHAGE, A. & MUTZ, T. (2010B)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Reptilien – Reptilia – in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung,
Stand: September 2011, unter Mitarbeit des Arbeitskreises Amphibien und Reptilien in NRW.
Hrsg. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
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SCHUMACHER, H. (2010A)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Schmetterlinge (Lepidoptera) - Spinner u. Schwärmer -
(Bombyces et Sphinges) in Nordrhein-Westfalen. 4. Aufl.
SCHUMACHER, H. (2010B)
Rote Liste und Artenverzeichnis der Schmetterlinge (Lepidoptera) - Tagfalter (Diurna) - in Nord-
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SUDMANN, S.R., M. SCHMITZ, P. HERKENRATH U. M.M. JÖBGES (2016)
Rote Liste wandernder Vogelarten Nordrhein-Westfalens. In: Charadrius, 52, S. 67–108.
Seite 94/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach
Fachbeitrag Artenschutz
Anhang
Abkürzungsverzeichnis der Artkürzel (Avifauna) s. Karte 1
Ba Bachstelze
Bk Braunkehlchen
Bp Baumpieper
Bwl Bruchwasserläufer
F Fitis
Fe Feldsperling
Fl Feldlerche
Grr Graureiher
Gsp Grauspecht
H Haussperling
Hä Bluthänfling
Her Heringsmöwe
Kch Kranich
Kg Klappergrasmücke
Ki Kiebitz
Kn Knäkente
Ko Kormoran
Kr Krickente
Ks Kleinspecht
Ku Kuckuck
Kw Kornweihe
Larus sp. unbestimmte Möwe
Lm Lachmöwe
Lö Löffelente
M Mehlschwalbe
Mb Mäusebussard
Mmm Mittelmeermöwe
N Nachtigall
Nt Neuntöter
P Pirol
Re Rebhuhn
Rm Rotmilan
Ro Rohrammer
Row Rohrweihe
Rs Rauchschwalbe
S Star
Sa Saatkrähe
Sim Silbermöwe
Sir Silberreiher
Sn Schnatterente
Sp Sperber
Ssp Schwarzspecht
Stk Steinkauz
Stm Sturmmöwe
Sts Steinschmätzer
Su Sumpfrohrsänger
Swk Schwarzkehlchen
Swm Schwarzmilan
T Teichrohrsänger
Tf Turmfalke
Tt Türkentaube
Tut Turteltaube
U Uferschwalbe
Uh Uhu
W Wiesenpieper
Wa Wachtel
Wd Wacholderdrossel
Wf Wanderfalke
Wo Waldohreule
Ww Wiesenweihe
Wz Waldkauz
Zt Zwergtaucher
B
D
A
A
A
A
E
C
S
S
S
Fl
Fl
Fl
Fl
Fl
Fl
Fl
Fl
Ba
Grr
Grr
Grr
GrrLarus sp.
Stm
Grr
Grr
Wa
Wo
Wo
Stk
Re
Wa
Wz
TfWf
Mb
Sp
Swm
Rm
SwmTf
Wd
H
M
FeSa
Sa
Sa
H
P
Hä
SwkN
Rs
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
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Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
UR400
Seite 1 von 9
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:
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A
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne
des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
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Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
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Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
grün
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
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zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
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Geobasis NRW (2020)
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
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zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
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Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
grün
gelb
A
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:
I
A
C
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
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zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
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zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
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zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
grün
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A
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:
J
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C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne
des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
EME
BM
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
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zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
grün
gelb
A
B
C
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I
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:
J
K
L
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A
A
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C
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Sn
Kr
KnLö
Lö
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne
des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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BM
´
1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
UR400
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
grün
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:
M
N
A
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C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
Geobasisdaten : Land NRW, Bonn + RWE Power AG
Zeichnungsinhalt: RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben,
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne
des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
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Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
grün
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A
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
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Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0780
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 25.11.2022
- Erstellt
- 28.10.2022 13:49