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BKA 0780

Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 25.11.2022

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (07_ Fachbeitrag Fischeier)

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Univ.-Prof. Dr.-Ing. Holger Schüttrumpf

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 I

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 II

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 III 
Inhalt 
1 Veranlassung und Einleitung ........................................................................................................ 1 
2 Methodik ........................................................................................................................................ 2 
2.1 Allgemeines Vorgehen und untersuchte Szenarien .................................................................. 2 
2.2 Hydrodynamisches Modell in Delft3D-FLOW ........................................................................... 3 
2.3 Transportmodell in Delft3D-PART ............................................................................................ 6 
2.4 Auswertung ............................................................................................................................... 7 
3 Ergebnisse .................................................................................................................................... 9 
3.1 Unsicherheiten .......................................................................................................................... 9 
3.2 Hydrodynamisches- und Transport-Modell ............................................................................... 9 
3.3 Einfluss der Wasserentnahme auf die Verdriftung der Fischeier ........................................... 11 
4 Zusammenfassung und Fazit ...................................................................................................... 15 
Literatur.................................................................................................................................................. 16 
Anhang .................................................................................................................................................. 17

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 IV

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
1 
1 Veranlassung und Einleitung 
Im September 2021 beauftragte die RWE Power AG das Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft 
(IWW) der RWTH Aachen University damit, hydro-numerische Untersuchungen zu der Verdriftung von 
Fischeiern im freifließenden Rhein durchzuführen. Diese Untersuchungen dienen als Ergänzung zu be-
reits im Jahr 2016 (IWW, 2016) durchgeführten Simulationen und haben den Zweck, die Auswirkungen 
einer erhöhten Wasserentnahme (18 m³/s) auf die Verdriftung von Fischeiern in einem Teilgebiet des 
Rheins zu analysieren. Im speziellen soll betrachtet werden, ob die Wasserentnahme einen signifikan-
ten Anteil an Fischeiern daran hindert, die FFH-Fischschutzzone Zons zu erreichen. 
Im Rahmen der aktualisierten Untersuchungen wird dabei ein neues Modell in Delft3D (Deltares, 2014a-
2014d) erstellt, welches auf aktuellen Daten zu der Vorlandtopographie und der Rhein-Bathymetrie be-
ruht. Die Aktualisierung des Modells aus IWW (2016) umfasst dabei die Erstellung eines neuen nume-
rischen Gitters und die Aktualisierung der unterliegenden Bathymetrie. Die übrigen Parameter (Abfluss-
szenarien, Positionierung Entnahmestelle, Positionierung Laichplatz, Anzahl und Eigenschaften 
Fischeier/Partikel) werden entsprechend der Annahmen aus IWW (2016) belassen.

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 2 
2 Methodik 
2.1 Allgemeines Vorgehen und untersuchte Szenarien 
Die im Rahmen des vorliegenden Berichtes durchgeführten Arbeiten umfassen fünf Arbeitsschritte (Ab-
bildung 1). Dies umfasste zunächst die Beschaffung aktueller Daten zur Bathymetrie des Rheins und 
der Topographie der Vorländer sowie zu dem Abflussgeschehen im Rhein. Die erhaltenen Daten wur-
den mittels QGIS und MATLAB verschnitten bzw. so aufbereitet, dass sie als Eingangsdaten für das 
hydro-numerische Modell genutzt werden können. Die hydro-numerischen Betrachtungen umfassen 
insgesamt fünf Abflussszenarien (Tabelle 1) deren entsprechende Wasserstands-Abfluss-Beziehungen 
aus dem FLYS-Fachdienst der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gewonnen wurden (Tabelle A- 
1). 
Abbildung 1: Durchgeführte Arbeitsschritte im Rahmen des vorliegenden Projektberichts. 
Darauf aufbauend werden die Basisdaten für das hydro-numerische Modell in Delft3D-RGFGRID (Er-
stellung des numerischen Gitters; Deltares, 2014a) und Delft3D-QUICKIN (Interpolation der topographi-
schen und bathymetrischen Daten auf das numerische Gitter; Deltares, 2014b) generiert. Die vorberei-
tenden Arbeitsschritte abschließend erfolgt der Aufbau der zehn Modelle und deren Simulation 
schließlich in Delft3D-FLOW (Deltares, 2014c). Die hydrodynamische Simulation wird offline mit dem

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
3 
Delft3D-PART (Deltares, 2014d) Modell gekoppelt. Die offline-Kopplung beschreibt den Prozess, dass 
während der Simulation der hydrodynamischen Szenarien Zwischenergebnisse in Kommunikationsda-
teien geschrieben werden, welche als Eingangsdaten für das finale Transportmodell in Delft3D-PART 
dienen, in welchem schließlich die Verdriftung der Fischeier berechnet wird. 
Da die in Delft3D enthaltenen Auswertungswerkzeuge in Form des Quickplot Moduls nur rudimentäre 
Auswertungs- und Darstellungsmöglichkeiten beinhaltet, wird das Quickplot-Modul lediglich genutzt, um 
die Simulationsergebnisse in Form des MATLAB Cell Formats zu exportieren. Für die anschließende 
Auswertung wird auf Eigenentwicklungen in MATLAB und QGIS zurückgegriffen. 
Insgesamt werden fünf Abflüsse (vgl. IWW, 2016), jeweils mit und ohne Wasserentnahme, simuliert und 
ausgewertet. In Summe ergeben sich so zehn untersuchte Szenarien (Tabelle 1): 
Tabelle 1: Im Rahmen des vorliegenden Berichts untersuchte Szenarien. 
  Szenario1 
  557 m³/s NNW2 MNW2 1410 m³/s MW2 
Abfluss [m³/s] 
Ohne  
Entnahme 557 705 1000 1410 2035 
Mit Entnahme 539 688 982 1392 2017 
Wasser-stand [m] 
Ohne 
Entnahme 30,09 30,33 31 31,77 32,82 
Mit Entnahme 30,08 30,29 30,98 31,74 32,79 
1Szenarienauswahl entspricht der Absprache mit dem Auftraggeber zu IWW (2016) 
2Zugehörige Abflusswerte wurden dem FLYS Fachdienst der BfG entnommen 
2.2 Hydrodynamisches Modell in Delft3D-FLOW 
Das hydro-numerische Modell wird in Deflt3D-FLOW und Delft3D-PART aufgebaut, wobei die Berech-
nung der Hydrodynamik in Delft3D-FLOW erfolgt. Im Vorfeld zum eigentlichen Modellaufbau werden die 
in Einzeldateien vorliegen aktuellen topographischen und bathymetrischen Daten mittels QGIS ver-
schnitten und das Datenformat entsprechend den Konventionen von Delft3D angepasst. Im folgenden 
Schritt wird in Delft3D-RGFGRID das numerische Gitter erstellt. Aufgrund der mäandrierenden Form 
des Rheins und der Verwendung rechteckiger numerischer Zellen kann hier die Orthogonalität der Re-
chengitters nicht über das gesamte Modellierungsgebiet innerhalb der von Deltares vorgebebenen Gü-
tekriterien gehalten werden. Diese Areale mit verminderter Orthogonalität umfassen jedoch ausschließ-
lich initial Zellen am Modellrand und haben keine signifikante Auswirkung auf die Genauigkeit der 
Simulationen. 
Nach Erstellung des numerischen Gitters erfolgt die Interpolation der bathymetrischen und topographi-
schen Daten auf das numerische Gitter in Delft3D-QUICKIN mittels der Nearest Neighbor Methode. Die 
letztendlich im Modell genutzte Bathymetrie ist in Abbildung 2 dargestellt.

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 4 
Abbildung 2: Finale, im Modell genutzte, Bathymetrie (überhöhte Darstellung). 
Der eigentliche Modellaufbau erfolgt schließlich in Delft3D-FLOW. Die wichtigsten Modellparameter und 
Einstellungen lassen sich in Tabelle 2 finden. Alle nicht aufgeführten Parameter werden auf den Stan-
dard-Einstellungen belassen. Das Modell besteht aus 18 Zellen orthogonal zur Fließrichtung und 1.098 
Zellen in Fließrichtung. Die Wasserstands-Abfluss-Beziehung für den oberen Modellrand (Modellaus-
gang) wurde dem FLYS-Fachdienst entnommen und besteht aus 500 Werten, deren Zwischenschritte 
von Delft3D-FLOW intern linear interpoliert werden. Die Randbedingung am Modelleingang wird als 
Total Discharge Randbedingung angesetzt. Hier kann der gewünschte Abfluss direkt eingestellt werden. 
Der in Delft3D-FLOW enthaltene Parameter α [-] kann genutzt werden, um ungewünschte Reflektionen 
an den Modellrändern zu vermeiden und wird an beiden Modellrändern auf α = 5000 [-] eingestellt. 
Das durch das hydrodynamische Modell abgedeckte Areal sowie die Positionen des initialen Fischlaichs 
und der Wasserentnahme werden in Abbildung 3 dargestellt.

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
5 
Tabelle 2: Modelleigenschaften und gewählte Parameter 
 Parameter Wert 
Numerisches Gitter 
Anzahl Zellen 19.764 
(18 · 1.098 Zellen) 
Durchschnittliche 
Zellengröße Orthogonal ca. 36 m 
Durchschnittliche  
Zellengröße in Fließrichtung ca. 10 m 
Orthogonalität 
(Vorgabe: < 0,04 [-]) 
0,18 · 10-7 bis 0,67 ·10-1 [-] 
(Durchschnitt 0,001) 
Smoothness Vertikal 
(Vorgabe: 1 – 1,2 [-]) 
1,0 bis 1,12 [-] 
(Durchschnitt 1,006) 
Smoothness Horizontal 
(Vorgabe: 1 – 1,2 [-]) 
1,0 bis 1,05 [-] 
(Durchschnitt 1,01) 
Modellparameter 
Simulationszeit 60 Stunden 
Numerischer Zeitschritt 0,01 Minuten 
Randbedingung Modelleingang Total Discharge (Abflussvorgabe) 
(α = 5000 [-]) 
Randbedingung Modellausgang QH-Beziehung 
(α = 5000 [-]) 
Dichte Wasser 1.000 kg/m³ 
Intervall Kommunikationsdatei 2 Minuten 
Intervall Ergebnisausgabe 2 Minuten

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 6 
 
Abbildung 3: Abdeckung des hydro-numerischen Modells sowie Positionierung des Fischlaichs und der Entnah-
mestelle. Ebenfalls dargestellt werden die untere und obere Modellrandbedingungen. 
2.3 Transportmodell in Delft3D-PART 
Die Verdriftung der Fischeier wird mit dem particle tracking (PART) Modul von Delft3D simuliert. Dieses 
Modul dient ursprünglich der Simulation von Partikelbewegungen in einer Strömung. Zur Simulation von 
Fischeiern, wie in dem vorliegenden Modell, müssen die Eigenschaften der Partikel entsprechend an-
gepasst werden. Diese werden als konservative Tracer betrachtet (kein Zerfall der Partikel). Die Anzahl 
und Eigenschaften der Fischeier entspricht dem Szenario aus IWW (2016): 
 Laichaktivitäten eines Kleinschwarms bestehend aus fünf Weibchen 
 Produktion von 180.000 Eiern je Weibchen: Insgesamt werden 900.000 Eier am Laichpatz an-
gesetzt 
 Gewicht je Fischei beträgt 0,05 g 
(Gesamtgewicht 45 kg) 
 Es wird ein Durchmesser von 4,5 mm je (gequollenem) Fischei angenommen 
(Gesamtausdehnung 165 m; Abbildung 4) 
 Die vertikale Positionierung der Fischeier erfolgt in einer Tiefe von 50 % der Gesamtwasser-
tiefe

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
7 
Um sicherzustellen, dass das hydrodynamische Modell einen kontinuierlichen Zustand erreicht hat und 
keine unerwarteten Abfluss- oder Wasserstandsschwankungen auftreten, erfolgt die Zugabe der Fisch-
eier zum Modell erst nach 40 Stunden Modelllaufzeit. 
Weitere Details zum Aufbau des PART-Modells und den Eigenschaften der Fischeier lassen sich in 
IWW (2016) finden.   
Abbildung 4: Positionierung und Ausdehnung des initialen Fischlaichs. 
2.4 Auswertung 
Die Auswertung der Simulationsergebnisse wird im Vergleich zum Vorgehen in IWW (2016) grundle-
gend überarbeitet. Zum einen wird sich in der Analyse nun auf die konkrete Partikelanzahl konzentriert, 
wohingegen in IWW (2016) die Konzentration (kgFischeier/m³Wasser) zur Auswertung herangezogen wurde. 
Zum anderen findet der Vergleich der Szenarien „mit Entnahme“ und „ohne Entnahme“ nun auf Basis 
der im Gesamtmodell vorhandenen Anzahl an Fischeiern statt. In IWW (2016) wurde die Auswertung 
auf einen Querschnitt im oberen Bereich des Modellgebiets beschränkt. 
Die grundlegende Fragestellung des vorliegenden Berichts behandelt die Frage, ob die Wasserent-
nahme einen Einfluss auf die Verdriftungsdistanz der Fischeier hat. Im Rahmen dieser Fragestellung 
liegt der Fokus darauf, ob die Wasserentnahme einen Einfluss darauf hat, dass die Fischeier das FFH-
Gebiet Zons erreichen. In dem aufgebauten hydro-numerischen Modell liegt der Modellausgang dabei 
oberhalb des FFH-Gebiets. Im Verlauf der Ergebnisauswertung wird sich zeigen, dass der Großteil der

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 8 
Fischeier sogar über das Modellgebiet hinaus transportiert wird. Daher kann der Einfluss der Wasser-
entnahme darüber bestimmt werden, ob sich die Anzahl an im Modellgebiet verbleibenden Fischeiern 
zwischen den Szenarien mit und ohne Entnahme, signifikant unterscheidet. Dies erfolgt im Rahmen des 
vorliegenden Berichts über die Auswertung der *.map Ergebnisdateien des Delft3D-PART Moduls. In 
diesen Dateien sind für alle Zellen des Modellgebiets die jeweils enthaltene Anzahl an Fischeiern pro 
Zelle gespeichert.  
Die Ausgabe aus dem PART-Modell erfolgt dabei in 2-Minuten Schritten (1801 Ergebnisdateien je Si-
mulation), welche komplett in der anschließenden Analyse berücksichtigt werden. Zur Analyse werden 
die Ergebnisdateien mittel Delft3D-QUICKPLOT im MATLAB-Cell Format exportiert und mit MATLAB 
ausgewertet bzw. zu Darstellungszwecken in das *.csv Format konvertiert. Die graphische Ergebnis-
darstellung erfolgt in QGIS auf Basis der konvertierten *.csv Dateien.

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
9 
3 Ergebnisse 
3.1 Unsicherheiten 
Alle hydrodynamisch-numerischen Modellierungen besitzen aufgrund der verwendeten Modellansätze 
und Eingangsdaten bestimmte Unsicherheiten. Damit unterliegen auch die in diesem Bericht vorgestell-
ten Untersuchungen und Ergebnisse in einem gewissen Ausmaß Unsicherheiten. 
Unsicherheiten entstehen durch die verfügbaren Eingangsdaten zu den Fischeiern. Sowohl Durchmes-
ser als auch Gewicht basieren auf Annahmen und Durchschnittswerten, welche die natürlichen Bedin-
gungen nicht exakt abbilden. Diese Werte haben jedoch unter Umständen einen bestimmten Einfluss 
auf die Transporteigenschaften der Fischeier. Die hier verwendeten Parameter beruhen auf KIFL 
(2016). Die Rheinpopulation zeigt sich außergewöhnlich homogen. Nach Mailkontakt mit Frau Dr. Gar-
niel vom Kieler Institut für Landschaftsökologie vom 29.03.2016 minimiert dieser Umstand die Unsicher-
heiten zu den Eingangsgrößen der Fischeieigenschaften. Dies beruhe darauf, dass die Eigenschaften 
der Fischeier innerhalb einer genetisch homogenen Population nur wenig variieren und die hier verwen-
deten Parameter unveröffentlichten Erhebungen aus Frankreich folgen. 
Weiterhin müssen auch die in numerischen Modellen enthaltenen Unsicherheiten berücksichtigt wer-
den. So stellen numerische Modelle immer eine Vereinfachung der Natur dar, welche mit Hilfe mathe-
matischer Gleichungen nachgebildet wird. Als Beispiel sei für den konkreten Bezug zu den hier vorge-
stellten Modellen der Ansatz der tiefengemittelten Geschwindigkeit genannt. Hier wird über die gesamte 
Wassersäule eine gemittelte Geschwindigkeit zur Bestimmung der Transportwege eines Partikels an-
gesetzt. In der Natur herrschen solche Bedingungen nicht. Dort sind die Fließgeschwindigkeit und damit 
der Transport über die Wassersäule variabel. Auch alle im Modell veränderbaren Variablen wie Visko-
sität oder Dichte des Wassers werden im Modell über alle Zeitschritte konstant angenommen. Darüber 
hinaus ist bzgl. der Eingangsdaten und Vorgaben auf die Anlage Biologische und FFH-spezifische Ein-
gangsparameter der hydronumerischen Modellierung der Verdriftung von Maifischeiern in der FFH-Ver-
träglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet Rheinfischschutzzonen von Emmerich bis Bad Honnef 
zu verweisen. 
Insgesamt sollte bei Anwendung der hier gewonnenen Ergebnisse beachtet werden, dass numerische 
Modelle immer nur eine Vereinfachung der Natur darstellen und damit die realen Vorgänge von den 
modellierten Prozessen abweichen können. Außerdem handelt es sich (nach IWW, 2016) erst um die 
zweite bekannte Anwendung des Delft3D-PART Moduls zur Simulation der Verdriftungswege von Fisch-
eiern. Es handelt sich um einen dementsprechend fortschrittlichen und innovativen Ansatz, welcher aber 
gegebenenfalls noch von weiteren Unsicherheiten begleitet werden kann. 
3.2 Hydrodynamisches- und Transport-Modell 
Das Modell wurde wie in Kapitel 2 beschrieben aufgebaut. Nach der Warmlaufzeit des Modells zum 
Erreichen eines stationären Zustands bewegen sich Wasserstände und Abflüsse konstant auf dem Ni-
veau, welche aus eingespeistem Abfluss und Wasserstands-Abfluss-Beziehung resultieren. Zu Kon-
trollzwecken wird der Durchfluss an einem Querprofil und der Wasserstand in Form einer Punktmes-
sung (Observation-Point) gemessen.

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 10 
Nach Erreichen des stationären Zustands (je nach Abfluss bis zu ca. 10 Stunden nach Modellstart) wird 
für die entsprechenden Szenarien die Wasserentnahme aktiviert. Im Gegensatz zu dem Vorgehen in 
IWW (2016) wird hier auch für das niedrigste Abflussszenario (557 m³/s) die volle Entnahmeleistung 
von QEntnahme = 18 m³/s angesetzt und somit ein Worst-Case-Szenario abgebildet. In IWW (2016) wurde 
die Wasserentnahme bei diesem Abfluss gedrosselt. 
Vier Stunden nach Anlaufen der Wasserentnahme werden schließlich die Fischeier in Form von Parti-
keln aktiviert und beginnen unmittelbar danach zu verdriften. Die einzelnen Modellphasen werden in 
Abbildung 5 und die Positionierung der Durchfluss- und Abflussmessung in Abbildung 6 dargestellt. Die 
Abflusswerte und Wasserstände lassen sich für alle Szenarien in Abbildung A- 1 im Anhang des vorlie-
genden Dokuments finden.  
Abbildung 5: Darstellung der einzelnen Simulationsphasen Warm-up – (Initialisierung Wasserentnahme) – Initi-
alisierung Fischlaich (Beispieldaten).

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
11 
Abbildung 6: Positionierung der Durchfluss- und Wasserstandsmessung. 
3.3 Einfluss der Wasserentnahme auf die Verdriftung der Fischeier 
Im Rahmen der durchgeführten hydro-numerischen Untersuchungen konnte kein signifikanter Einfluss 
der Wasserentnahme auf die Verdriftung der Fischeier festgestellt werden. In Abbildung 7 werden die 
Graphen zur Gesamtanzahl an Fischeiern im Modellgebiet dargestellt. Aus diesen wird deutlich, dass 
sich optisch nur im Szenario 557 m³/s überhaupt ein Unterschied feststellen lässt, welcher jedoch ledig-
lich den zeitlichen Verlauf der Verdriftung betrifft. Hier erreichen die Fischeier geringfügig später den 
Modellausgang bzw. werden geringfügig später aus dem betrachteten Gebiet transportiert. 
In allen anderen Szenarien ist der Verlauf des Transportgeschehens nahezu unabhängig davon, ob die 
Wasserentnahme aktiv ist oder nicht. Tabelle 3 fast die Gesamtzahl an Fischeiern, welche sich am Ende 
der Simulationszeit noch im Modellgebiet befinden, zusammen. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass mit 
abnehmendem Abfluss eine ansteigende Anzahl an Fischeiern im Modell verbleibt. Dies ist darauf zu-

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 12 
rückzuführen, dass sich ein Teil des initialen Fischlaichs aufgrund der Ausdehnung von 165 m (An-
nahme entsprechen IWW, 2016) in trockenen Zellen oder Bereichen niedriger Fließgeschwindigkeiten 
am Rand des Flussschlauchs befindet und die dortigen Partikel somit nicht abtransportiert werden. 
Diese Problematik wird in Abbildung 8 anhand des Szenarios 557 m³/s verdeutlicht, hat jedoch auf das 
Gesamtergebnis (Einfluss der Wasserentnahme) keinen Einfluss. Dieser Effekt ist ausschließlich auf 
die initialen Annahmen zum Fischlaich zurückzuführen. 
Weiterhin wird aus Tabelle 3 deutlich, dass nur für das Szenario 557 m³/s eine auffallende Differenz 
bezüglich der Fischeier vorliegt. Diese Differenz beträgt jedoch lediglich 0,44 % oder 3.968 Fischeier 
und ist bezogen auf die Gesamtanzahl an Fischeiern nicht signifikant.  
Tabelle 3: Verbleibende Fischeier im Modellgebiet nach Ende der Simulationszeit. 
Ergebnisse 2021/2022 
Szenario  Initiale Anzahl Fischeier 
Verbleibende Anzahl 
Fischeier im Modellgebiet 
Verbleibend in 
Prozent 
1410 m³/s 
mit 
Entnahme 900.000 24.868 2,76 % 
ohne 
Entnahme 900.000 24.868 2,76 % 
557 m³/s 
mit 
Entnahme 900.000 149.349 16,59 % 
ohne 
Entnahme 900.000 145.381 16,15 % 
MW 
mit 
Entnahme 900.000 1.734 0,19 % 
ohne 
Entnahme 900.000 1.734 0,19 % 
MNW 
mit 
Entnahme 900.000 85.130 9,46 % 
ohne 
Entnahme 900.000 85.130 9,46 % 
NNW 
mit 
Entnahme 900.000 99.353 11,04 % 
ohne 
Entnahme 900.000 99.353 11,04 %

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
13 
Abbildung 7: Graphische Darstellung des Verdriftungsverlaufs. Nur für das Szenario 557 m³/s lassen sich optisch 
Differenzen zwischen aktivierter und nicht-aktivierter Wasserentnahme feststellen, welche jedoch nur den zeitli-
chen Verlauf signifikant betreffen.

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 14 
    
Abbildung 8: Aufgrund trockenfallender Zellen verbleibende Fischeier am Initialisierungsort (weiß umrandet).

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
15 
4 Zusammenfassung und Fazit 
Im Rahmen des hier bearbeiteten Projekts wurde mit der Software Delft3D die Verdriftung von Fischei-
ern in einem Teilgebiet des Rheins simuliert. Der Fokus lag hier darauf, abzuschätzen, ob eine Wasser-
entnahme von 18 m³/s einen signifikanten Einfluss auf die Verdriftungsdistanz der Fischeier erwarten 
lässt. 
Im Rahmen der Untersuchungen wurden insgesamt zehn Szenarien untersucht, welche fünf Abflusszu-
stände jeweils mit und ohne Wasserentnahme umfassen. Das neu aufgebaute numerische Modell um-
fasst ca. 10 Rheinkilometer und beruht auf den aktuellsten zur Verfügung stehenden Daten zur Bathy-
metrie und dem Abflussgeschehen. 
Der Einfluss der Wasserentnahme wurde basierend auf der Gesamtanzahl an Fischeiern im Modellge-
biet abgeschätzt. Dabei konnte auf Basis der hydro-numerischen Untersuchungen kein signifikanter 
Einfluss der Wasserentnahme auf die Verdriftungsdistanz der Fischeier festgestellt werden. So-
wohl in Bezug auf die Anzahl an Fischeiern als auch in Bezug auf den zeitlichen Verlauf der Verdriftung 
zeigen sich nur für das extrem niedrige und in der Realität sehr selten auftretende 557 m³/s Szenario 
wahrnehmbare Differenzen zwischen aktivierter und nicht-aktivierter Wasserentnahme. Auch hier liegen 
die Differenzen jedoch in einem sehr niedrigen und in der Realität nicht signifikantem Bereich (< 1 %).

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 16 
Literatur 
BFG, 2021: FLYS – Flusshydrologischer Webdienst, https://geoportal.bafg.de/, abgerufen am 
10.11.2021 
DELTARES, 2014a: RGFGRID User Manual, Version: 4.00.34074. Deltares, Delft, Niederlande. 
DELTARES, 2014b: QUICKIN User Manual, Version: 4.00.34158. Deltares, Delft, Niederlande. 
DELTARES, 2014c: Delft3D-FLOW User Manual, Version: 3.15.34158. Deltares, Delft, Niederlande. 
DELTARES, 2014d: D-Waq PART User Manual, Version: 2.15.34131. Deltares, Delft, Niederlande. 
IWW, 2016: Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. Bericht des Instituts für Wasserbau 
und Wasserwirtschaft (IWW) der RWTH Aachen University. Berichtsnummer: B2016008. 
KIFL, 2016: FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet Rheinfischschutzzonen von Em-
merich bis Bad Honnef. Juni 2016, Anlage B: Biologische und FFH-spezifische Eingangsparameter der 
hydronumerischen Modellierung der Verdriftung von Maifischeiern, Kieler Institut für Landschaftsökolo-
gie, Kiel, 2016, Unveröffentlicht.

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
17 
Anhang

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 18 
 Abbildung A- 1: Abflüsse und Wasserstände für alle Szenarien.

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
19 
Tabelle A- 1: Wasserstands-Abfluss Beziehung für die obere Modellrandbedingung. 
Abfluss 
[m³/s] 
Wasserstand 
[m]  
Abfluss 
[m³/s] 
Wasserstand 
[m]  
Abfluss 
[m³/s] 
Wasserstand 
[m]  
Abfluss 
[m³/s] 
Wasserstand 
[m]  
Abfluss 
[m³/s] 
Wasserstand 
[m] 
637,00 29,86  3.569,60 34,30  6.502,20 37,23  9.434,80 39,38  12.367,40 41,02 
666,33 29,94  3.598,93 34,33  6.531,53 37,26  9.464,13 39,39  12.396,73 41,03 
695,65 30,01  3.628,25 34,36  6.560,85 37,28  9.493,45 39,41  12.426,05 41,05 
724,98 30,08  3.657,58 34,39  6.590,18 37,30  9.522,78 39,43  12.455,38 41,06 
754,30 30,15  3.686,90 34,42  6.619,50 37,33  9.552,10 39,45  12.484,70 41,08 
783,63 30,22  3.716,23 34,45  6.648,83 37,35  9.581,43 39,47  12.514,03 41,09 
812,96 30,29  3.745,56 34,48  6.678,16 37,37  9.610,76 39,49  12.543,36 41,11 
842,28 30,36  3.774,88 34,51  6.707,48 37,40  9.640,08 39,51  12.572,68 41,13 
871,61 30,43  3.804,21 34,54  6.736,81 37,42  9.669,41 39,52  12.602,01 41,14 
900,93 30,50  3.833,53 34,57  6.766,13 37,44  9.698,73 39,54  12.631,33 41,16 
930,26 30,57  3.862,86 34,60  6.795,46 37,47  9.728,06 39,56  12.660,66 41,17 
959,59 30,63  3.892,19 34,63  6.824,79 37,49  9.757,39 39,58  12.689,99 41,19 
988,91 30,70  3.921,51 34,66  6.854,11 37,51  9.786,71 39,59  12.719,31 41,20 
1.018,24 30,76  3.950,84 34,69  6.883,44 37,53  9.816,04 39,61  12.748,64 41,22 
1.047,56 30,82  3.980,16 34,72  6.912,76 37,56  9.845,36 39,62  12.777,96 41,23 
1.076,89 30,87  4.009,49 34,75  6.942,09 37,58  9.874,69 39,64  12.807,29 41,25 
1.106,22 30,93  4.038,82 34,78  6.971,42 37,60  9.904,02 39,66  12.836,62 41,27 
1.135,54 30,98  4.068,14 34,82  7.000,74 37,62  9.933,34 39,67  12.865,94 41,28 
1.164,87 31,04  4.097,47 34,85  7.030,07 37,65  9.962,67 39,69  12.895,27 41,30 
1.194,19 31,09  4.126,79 34,88  7.059,39 37,67  9.991,99 39,71  12.924,59 41,31 
1.223,52 31,14  4.156,12 34,91  7.088,72 37,69  10.021,32 39,72  12.953,92 41,33 
1.252,85 31,19  4.185,45 34,95  7.118,05 37,71  10.050,65 39,74  12.983,25 41,34 
1.282,17 31,24  4.214,77 34,98  7.147,37 37,74  10.079,97 39,76  13.012,57 41,36 
1.311,50 31,29  4.244,10 35,01  7.176,70 37,76  10.109,30 39,77  13.041,90 41,37 
1.340,82 31,34  4.273,42 35,04  7.206,02 37,78  10.138,62 39,79  13.071,22 41,39 
1.370,15 31,39  4.302,75 35,08  7.235,35 37,80  10.167,95 39,81  13.100,55 41,41 
1.399,48 31,44  4.332,08 35,11  7.264,68 37,82  10.197,28 39,82  13.129,88 41,42 
1.428,80 31,49  4.361,40 35,14  7.294,00 37,85  10.226,60 39,84  13.159,20 41,44 
1.458,13 31,53  4.390,73 35,18  7.323,33 37,87  10.255,93 39,86  13.188,53 41,45 
1.487,45 31,58  4.420,05 35,21  7.352,65 37,89  10.285,25 39,87  13.217,85 41,47 
1.516,78 31,62  4.449,38 35,24  7.381,98 37,91  10.314,58 39,89  13.247,18 41,48 
1.546,11 31,67  4.478,71 35,28  7.411,31 37,93  10.343,91 39,91  13.276,51 41,50 
1.575,43 31,71  4.508,03 35,31  7.440,63 37,95  10.373,23 39,93  13.305,83 41,51 
1.604,76 31,76  4.537,36 35,34  7.469,96 37,97  10.402,56 39,94  13.335,16 41,53 
1.634,08 31,81  4.566,68 35,38  7.499,28 38,00  10.431,88 39,96  13.364,48 41,54 
1.663,41 31,86  4.596,01 35,41  7.528,61 38,02  10.461,21 39,98  13.393,81 41,56 
1.692,74 31,91  4.625,34 35,44  7.557,94 38,04  10.490,54 39,99  13.423,14 41,57 
1.722,06 31,96  4.654,66 35,48  7.587,26 38,06  10.519,86 40,01  13.452,46 41,59 
1.751,39 32,02  4.683,99 35,51  7.616,59 38,08  10.549,19 40,03  13.481,79 41,60 
1.780,71 32,07  4.713,31 35,54  7.645,91 38,10  10.578,51 40,04  13.511,11 41,62 
1.810,04 32,13  4.742,64 35,58  7.675,24 38,12  10.607,84 40,06  13.540,44 41,63 
1.839,37 32,18  4.771,97 35,61  7.704,57 38,15  10.637,17 40,08  13.569,77 41,65 
1.868,69 32,23  4.801,29 35,64  7.733,89 38,17  10.666,49 40,09  13.599,09 41,66 
1.898,02 32,28  4.830,62 35,68  7.763,22 38,19  10.695,82 40,11  13.628,42 41,68 
1.927,34 32,34  4.859,94 35,71  7.792,54 38,21  10.725,14 40,12  13.657,74 41,69 
1.956,67 32,38  4.889,27 35,74  7.821,87 38,23  10.754,47 40,14  13.687,07 41,70 
1.986,00 32,43  4.918,60 35,77  7.851,20 38,25  10.783,80 40,16  13.716,40 41,72 
2.015,32 32,48  4.947,92 35,81  7.880,52 38,27  10.813,12 40,17  13.745,72 41,73 
2.044,65 32,52  4.977,25 35,84  7.909,85 38,30  10.842,45 40,19  13.775,05 41,75 
2.073,97 32,57  5.006,57 35,87  7.939,17 38,32  10.871,77 40,21  13.804,37 41,76 
2.103,30 32,61  5.035,90 35,90  7.968,50 38,34  10.901,10 40,22  13.833,70 41,78 
2.132,63 32,65  5.065,23 35,93  7.997,83 38,36  10.930,43 40,24  13.863,03 41,79 
2.161,95 32,69  5.094,55 35,97  8.027,15 38,38  10.959,75 40,25  13.892,35 41,81 
2.191,28 32,74  5.123,88 36,00  8.056,48 38,40  10.989,08 40,27  13.921,68 41,82 
2.220,60 32,77  5.153,20 36,03  8.085,80 38,42  11.018,40 40,29  13.951,00 41,84 
2.249,93 32,81  5.182,53 36,06  8.115,13 38,44  11.047,73 40,30  13.980,33 41,85 
2.279,26 32,85  5.211,86 36,09  8.144,46 38,47  11.077,06 40,32  14.009,66 41,87 
2.308,58 32,89  5.241,18 36,12  8.173,78 38,49  11.106,38 40,34  14.038,98 41,88 
2.337,91 32,93  5.270,51 36,15  8.203,11 38,51  11.135,71 40,35  14.068,31 41,89 
2.367,23 32,96  5.299,83 36,18  8.232,43 38,53  11.165,03 40,37  14.097,63 41,91 
2.396,56 33,00  5.329,16 36,21  8.261,76 38,55  11.194,36 40,38  14.126,96 41,92 
2.425,89 33,04  5.358,49 36,24  8.291,09 38,57  11.223,69 40,40  14.156,29 41,94 
2.455,21 33,07  5.387,81 36,27  8.320,41 38,59  11.253,01 40,42  14.185,61 41,95 
2.484,54 33,11  5.417,14 36,30  8.349,74 38,61  11.282,34 40,43  14.214,94 41,97 
2.513,86 33,15  5.446,46 36,33  8.379,06 38,64  11.311,66 40,45  14.244,26 41,98 
2.543,19 33,18  5.475,79 36,36  8.408,39 38,66  11.340,99 40,47  14.273,59 42,00 
2.572,52 33,22  5.505,12 36,39  8.437,72 38,68  11.370,32 40,48  14.302,92 42,01 
2.601,84 33,25  5.534,44 36,42  8.467,04 38,70  11.399,64 40,50  14.332,24 42,02 
2.631,17 33,29  5.563,77 36,44  8.496,37 38,72  11.428,97 40,51  14.361,57 42,04 
2.660,49 33,33  5.593,09 36,47  8.525,69 38,74  11.458,29 40,53  14.390,89 42,05 
2.689,82 33,36  5.622,42 36,50  8.555,02 38,76  11.487,62 40,55  14.420,22 42,07 
2.719,15 33,40  5.651,75 36,53  8.584,35 38,78  11.516,95 40,56  14.449,55 42,08 
2.748,47 33,43  5.681,07 36,56  8.613,67 38,80  11.546,27 40,58  14.478,87 42,10 
2.777,80 33,46  5.710,40 36,58  8.643,00 38,82  11.575,60 40,60  14.508,20 42,11 
2.807,12 33,50  5.739,72 36,61  8.672,32 38,84  11.604,92 40,61  14.537,52 42,12 
2.836,45 33,53  5.769,05 36,63  8.701,65 38,86  11.634,25 40,63  14.566,85 42,14 
2.865,78 33,57  5.798,38 36,66  8.730,98 38,89  11.663,58 40,64  14.596,18 42,15 
2.895,10 33,60  5.827,70 36,69  8.760,30 38,91  11.692,90 40,66  14.625,50 42,17 
2.924,43 33,63  5.857,03 36,71  8.789,63 38,93  11.722,23 40,68  14.654,83 42,18 
2.953,75 33,67  5.886,35 36,74  8.818,95 38,95  11.751,55 40,69  14.684,15 42,20 
2.983,08 33,70  5.915,68 36,76  8.848,28 38,97  11.780,88 40,71  14.713,48 42,21 
3.012,41 33,73  5.945,01 36,79  8.877,61 38,99  11.810,21 40,72  14.742,81 42,22 
3.041,73 33,76  5.974,33 36,81  8.906,93 39,01  11.839,53 40,74  14.772,13 42,24 
3.071,06 33,79  6.003,66 36,84  8.936,26 39,03  11.868,86 40,76  14.801,46 42,25 
3.100,38 33,82  6.032,98 36,86  8.965,58 39,05  11.898,18 40,77  14.830,78 42,27 
3.129,71 33,86  6.062,31 36,88  8.994,91 39,07  11.927,51 40,79  14.860,11 42,28 
3.159,04 33,89  6.091,64 36,91  9.024,24 39,09  11.956,84 40,80  14.889,44 42,30 
3.188,36 33,92  6.120,96 36,93  9.053,56 39,11  11.986,16 40,82  14.918,76 42,31 
3.217,69 33,95  6.150,29 36,95  9.082,89 39,13  12.015,49 40,83  14.948,09 42,32 
3.247,01 33,98  6.179,61 36,98  9.112,21 39,15  12.044,81 40,85  14.977,41 42,34 
3.276,34 34,01  6.208,94 37,00  9.141,54 39,17  12.074,14 40,86  15.006,74 42,35 
3.305,67 34,04  6.238,27 37,02  9.170,87 39,19  12.103,47 40,88  15.036,07 42,37 
3.334,99 34,07  6.267,59 37,05  9.200,19 39,21  12.132,79 40,89  15.065,39 42,38 
3.364,32 34,10  6.296,92 37,07  9.229,52 39,23  12.162,12 40,91  15.094,72 42,40 
3.393,64 34,12  6.326,24 37,09  9.258,84 39,25  12.191,44 40,93  15.124,04 42,41 
3.422,97 34,15  6.355,57 37,12  9.288,17 39,27  12.220,77 40,94  15.153,37 42,42 
3.452,30 34,18  6.384,90 37,14  9.317,50 39,29  12.250,10 40,96  15.182,70 42,44 
3.481,62 34,21  6.414,22 37,16  9.346,82 39,31  12.279,42 40,97  15.212,02 42,45 
3.510,95 34,24  6.443,55 37,19  9.376,15 39,33  12.308,75 40,99  15.241,35 42,47 
3.540,27 34,27  6.472,87 37,21  9.405,47 39,36  12.338,07 41,00  15.270,67 42,48

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 20 
 
 
Abbildung A- 2: Darstellung der im Modellgebiet verbliebenen Fischeier für die Szenarien 557 m³/s, NNW 
und MNW.

Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier 2022 
21 
Abbildung A- 3: Darstellung der im Modellgebiet verbliebenen Fischeier für die Szenarien 1410 m³/s und MW.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_Vorentwurf Änderung Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung mit zeichnerischer Festlegung)

662900 Zeichen

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Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
T elefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
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Bezirksregierung Köln
Braunkohlenplan Garzweiler II
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für
die Rheinwassertransportleitung 
Vorentwurf
Stand: Oktober 2022
DER  REGIERUNGSPRÄSIDENT

Impressum
Erarbeitet durch 
Bezirksregierung Köln
Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses
Dezernat 32
Telefon 0221/147-2397
Fax 0221/147-2905
gerit.ulmen@brk.n
rw.de
Herausgeber
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
p
oststelle@brk.nrw.de
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Stand: Oktober 2022
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe
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Hinweise zur Lesbarkeit des Braunkohlenplans:  
Die neuen oder geänderten Kapitel bzw. Textpassagen sind im Textverlauf blau 
abgedruckt. Die übrigen Kapitel bzw. Textpassagen beziehen sich auf den am 
17.06.2020 genehmigten „Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: 
Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“.

Inhaltsverzeichnis   
I 
 
Inhaltsverzeichnis  
 
0. Allgemeine Erläuterung ....................................................................................... 1 
0.1 Anlass und Zielsetzung des Braunkohlenplanes ........................................ 1 
0.2 Rechtsgrundlagen; rechtliche Methodik ..................................................... 2 
0.3 Ablauf des Verfahrens ................................................................................ 3 
 
1. Umweltprüfung ................................................................................................... 10 
1.1 Einführung ................................................................................................ 10 
1.1.1 Alternativen .............................................................................. 11 
1.1.2 Angaben zur Umweltprüfung .................................................... 13 
1.1.3 Vorgeschlagene Alternativtrassen der Stadt Dormagen als 
anderweitige Planungsalternative im genehmigten Braunkohlenplan .. 16 
1.1.4 Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umwelt zur 
Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 19 
1.1.4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ....................... 19 
1.1.4.2 Beschreibung der Merkmale der Umwelt und des 
derzeitigen Umweltzustandes ................................................... 22 
1.1.4.3 Planerische Vorgaben und Zielsetzungen ..................... 37 
1.1.5 Derzeitige Umweltprobleme/Vorbelastungen .............................. 42 
1.1.6 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung 
der Planung ......................................................................................... 45 
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche 
und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse) ................................................... 46 
1.2.1 Identifizierung von Entnahmebereiche ....................................... 48 
1.2.1.1 Bewertungskriterien und Restriktionen .......................... 48 
1.2.1.2 Entnahmekriterien und Herleitung möglicher 
Entnahmebereiche .................................................................... 51 
1.2.1.3 Gesamtbewertung ......................................................... 57 
1.2.1.4 Ergebnis zum möglichen Entnahmebereich .................. 61 
1.2.2 Identifizierung von Trassenkorridore .......................................... 62 
1.2.2.1 Bewertungskriterien und Raumwiderstand .................... 62 
1.2.2.2 Ausweisung und Begründung möglicher Trassenkorridore
 .................................................................................................. 66 
1.2.2.3 Ergebnis zu möglichen Trassenkorridoren .................... 70 
1.2.3 Gesamtbewertung Entnahmebereich und Trassenkorridore ...... 73 
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen 
erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches 
zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors ............................................................................................ 78 
1.3.1 Entnahmebereich ....................................................................... 80

Inhaltsverzeichnis   
II 
 
1.3.1.1 Voraussichtliche Umweltauswirkungen ......................... 80 
1.3.1.2 Konfliktpunkte ............................................................... 84 
1.3.1.3 Sonstige Auswirkungen ................................................. 85 
1.3.1.4 Besonderer Gebietsschutz (FFH) beim empfohlenen 
Entnahmebereich ...................................................................... 86 
1.3.1.5 Artenschutz beim empfohlenen Entnahmebereich ........ 92 
1.3.2 Trassenkorridor .......................................................................... 94 
1.3.2.1 Voraussichtliche Umweltauswirkungen ......................... 94 
1.3.2.2 Konfliktpunkte ............................................................... 99 
1.3.2.3 Sonstige Auswirkungen ............................................... 104 
1.3.2.4 Besonderer Gebietsschutz (FFH) beim empfohlenen 
Trassenkorridor ....................................................................... 106 
1.3.2.5 Artenschutz beim empfohlenen Trassenkorridor ......... 111 
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der 
Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor .. 119 
1.5 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen
 ..................................................................................................................... 127 
1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung .............................................. 128 
1.7 Entscheidungsvorschlag ........................................................................ 132 
1.8 Zusammenfassende Darstellung der Umweltprüfung ............................ 133 
 
2. Umweltverträglichkeitsprüfung ....................................................................... 135 
2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben ........ 135 
2.1.1 Technische Beschreibung des Vorhabens und technische 
Lösungsmöglichkeiten ....................................................................... 135 
2.1.2 Mögliche bau-, -anlagen und betriebsbedingte Projektwirkungen
 .......................................................................................................... 140 
2.2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens und des Untersuchungsraumes
 ..................................................................................................................... 141 
2.3 Ziele des Umweltschutzes ..................................................................... 143 
2.3.1 Ableitung und Beschreibung der relevanten Ziele des 
Umweltschutzes ................................................................................ 143 
2.3.2 Ableitung bewertungsrelevanter Kriterien zur Identifizierung der 
präferierten Leitungstrasse und Standorte für Entnahmebauwerk inkl. 
Hydroburst, Verteil- und Pumpbauwerke ........................................... 144 
2.3.3 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung 
des Vorhabens .................................................................................. 145 
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer 
Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen .............. 148 
2.4.1 Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit ................... 149 
2.4.1.1 Wohnen und Wohnumfeld ........................................... 150

Inhaltsverzeichnis   
III 
 
2.4.1.2 Erholung und Freizeit .................................................. 153 
2.4.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .................................... 155 
2.4.2.1 Tiere ............................................................................ 155 
2.4.2.2 Pflanzen ...................................................................... 157 
2.4.2.3 Biologische Vielfalt ...................................................... 158 
2.4.2.4 Artenschutz ................................................................. 159 
2.4.2.5 FFH-Gebietsschutz ..................................................... 163 
2.4.3 Boden, Wasser, Luft/Klima ....................................................... 167 
2.4.3.1 Boden .......................................................................... 167 
2.4.3.2 Wasser ........................................................................ 170 
2.4.3.3 Luft/Klima .................................................................... 181 
2.4.3.4 Fläche ......................................................................... 183 
2.4.4 Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter .................... 184 
2.4.4.1 Landschaft .................................................................. 184 
2.4.4.2 Kultur- und sonstige Sachgüter ................................... 186 
2.4.5 Zusammenfassende Darstellung .............................................. 194 
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von 
Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke 
(Restriktionsanalyse) .................................................................................... 199 
2.5.1 Ermittlung von Bereichen für Leitungstrassen .......................... 199 
2.5.2 Ermittlung von Bereichen für Entnahmestellen und 
Pumpbauwerke .................................................................................. 200 
2.5.3 Festlegung von Leitungstrassen und von Standorten für 
Entnahmestellen und Pumpbauwerke ............................................... 202 
2.5.3.1 Alternative Führungen der Leitungstrassen ................ 202 
2.5.3.2 Standortalternativen für die Entnahme- und 
Pumpbauwerke ....................................................................... 208 
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 211 
2.6.1 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der 
Umweltauswirkungen der Leitungstrassen im Vergleich (Nord und Erft)
 .......................................................................................................... 211 
2.6.2 Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse aus umweltfachlicher 
Sicht .................................................................................................. 218 
2.6.3 Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen der 
Alternativendes Entnahmebauwerks inkl. Hydroburst, des 
Pumpbauwerkes und des Verteilbauwerkes ...................................... 223 
2.6.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden 
Auswirkungen der technischen und standörtlichen Alternativen des 
Entnahmebauwerks inkl. Hydroburst und des Verteil- und 
Pumpbauwerks .................................................................................. 225

Inhaltsverzeichnis   
IV 
 
2.6.5 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich und 
Ergebnisdarstellung der bevorzugten Standorte für das 
Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst, das Verteil- und das Pumpbauwerk
 .......................................................................................................... 229 
2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der 
präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das 
Pump- sowie das Verteilbauwerk ................................................................. 234 
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei 
Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der 
Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs- und 
Verringerungsmaßnahmen .......................................................................... 240 
2.9 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ..................... 253 
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der 
Entnahme-, Verteil- und Pumpbauwerke ..................................................... 255 
 
3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des 
Braunkohlenplanes .............................................................................................. 271 
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und 
die räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger 
Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme ................................................. 271 
3.2 Bau und Betrieb der Entnahmestelle, des Pumpbauwerkes, des 
Hydroburstbauwerks, des Verteilbauwerks und der 
Rheinwassertransportleitung ........................................................................ 282 
3.3 Immissionsschutz .............................................................................. 284 
3.4 Natur- und Landschaftsschutz ........................................................... 285 
3.5 Bodenschutz ...................................................................................... 292 
3.6 Wasserwirtschaft ............................................................................... 294 
3.7 Denkmalschutz .................................................................................. 300

0. Allgemeine Erläuterung  
0.1 Anlass und Zielsetzung des Braunkohlenplanes 
 
1 
 
0. Allgemeine Erläuterung 
0.1 Anlass und Zielsetzung des Braunkohlenplanes  
Mit Datum vom 31.03.1995 genehmigte die Landesplanungsbehörde des Landes 
Nordrhein-Westfalen den Tagebau Garzweiler II. 
Der genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II hat die Befüllung des Restsees mit 
Rheinwasser sowie die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs - und Ökowasser mit 
Rheinwasser nach 2030 als Ziele der Raumordnung festgelegt. 
 
Gegenwärtig erfolgt die Bereitstellung für beeinträchtigte Fremdentnehmer 
(Ersatzwasser) und der Ausgleich für die Reduzierung oder Einstellung der 
Wasserentnahmen Dritter, zur ökologisch wirksamen Schonung des Grundwassers 
(Ausgleichswasser) und zu r Feuchthaltung von Feuchtgebieten oder für den Erhalt 
eines Gewässers (Ökowasser) durch gehobenes Sümpfungswasser. Der für diesen 
Zweck erforderliche Wasserbedarf kann nach 2030 nicht mehr allein durch 
Sümpfungswasser gedeckt werden, so dass die fehlenden  Mengen durch Zufuhr von 
Fremdwasser ausgeglichen werden müssen. Darüber hinaus entsteht durch die 
Auskohlung ein Restloch. Die Befüllung des Restloches, das als See gestaltet wird, ist 
durch Zuleitung durch Fremdwasser zu sichern. 
 
Eine raumordnerische Si cherung der Leitungstrasse für die Rheinwassertransport -
leitung ist vom Rhein bis zum RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf erforderlich.  
 
In der 144. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 27.06.2011 wurde der Beschluss 
gefasst, dass in einem Braunkohlenplan die Festlegung einer Leitungstrasse und einer 
Entnahmestelle für den Tagebau Garzweiler erfolgen soll. Das Verfahren wurde von 
der Regionalplanungsbehörde durchgeführt, bis ein entsprechender 
Aufstellungsbeschluss am 06. Dezember 2019 gefasst wurde. Die  Genehmigung 
durch die Landesregierung erfolgte daraufhin am 17.06.2020. 
 
Braunkohlenplanänderung 
Im Januar 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, 
Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ihre Empfehlungen für den Ausstieg der 
Braunkohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Als eine Folge daraus, hat der Bund 
im August 2 020 mit dem Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der

0. Allgemeine Erläuterung  
0.2 Rechtsgrundlagen; rechtliche Methodik 
 
2 
 
Kohleverstromung (KVBG) einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der 
Braunkohlenverstromung angeordnet. Dies war wiederum die Grundlage für die 
Landesregierung NRW, um mit ihrer „Leitentscheid ung 2021: Neue Perspektiven für 
das Rheinische Revier“ vom 23.03.2021 den Beitrag zur Umsetzung des Ausstiegs 
aus der Braunkohlegewinnung im Rheinischen Revier in NRW vorzulegen. 
 
Die für dieses Verfahren relevanten Festlegungen der Leitentscheidung (kurz:  LE) 
2016 für den Tagebau Garzweiler haben auch mit der LE 2021 weiter Bestand. Für 
den Tagebau Hambach wurden die Festlegungen in der Leitentscheidung 2021 jedoch 
nicht bestätigt. Stattdessen haben sich die Bedingungen zum Betrieb im Tagebau 
Hambach wesentlich geändert und eine Seebefüllung mit Rheinwasser ist durch den 
frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle bereits ab dem Jahr 2030 vorgesehen, nicht 
erst ab dem Jahr 2045. Entsprechend ist auch für die Befüllung des Tagebausees 
Hambach mit Rheinwasser ab  2030 eine Trasse für die Zuleitung von Rheinwasser 
raumordnerisch zu sichern. 
 
Am 28. Mai 2021 hat der Braunkohlenausschuss in seiner 160. Sitzung festgestellt, 
dass sich die Grundannahmen für den Braunkohlenplan u. a., aufgrund der 
Erweiterung für Hambach, wesentlich geändert haben und hat die 
Regionalplanungsbehörde beauftragt, einen entsprechenden Vorentwurf für die 
Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung zu erstellen. 
 
0.2 Rechtsgrundlagen; rechtliche Methodik  
Die rechtlichen Grundlagen dieses Braunkohlenplanverfahrens finden sich neben dem 
Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch 
Gesetz vom 03. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2 694) geändert worden ist (ROG), 
insbesondere im Landesplanungsgesetz Nordrhein -Westfalens vom 03. Mai 2005 
(GV.NRW. S. 430) in der Fassung, die am 16. Juli 2021 in Kraft getreten ist (LPlG) und 
dessen Durchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung (LPlG DVO). 
 
Bis zur Novellierung des LPlG NRW im Juli 2021 war im Rahmen des 
Braunkohlenplanverfahrens die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung 
gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen. Dies

0. Allgemeine Erläuterung  
0.3 Ablauf des Verfahrens 
 
3 
 
war zum Zeitpunkt d es Vorentwurfsbeschlusses für die Durchführung der UVP/UP 
maßgeblich.  
 
Nach der o.a. Novellierung des LPlG NRW ist die Umweltprüfung und die 
Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen 
Verfahren durchzuführen , sofern der Braun kohlenausschuss dies beschließt . 
Daneben muss d as Verfahren auch den Anforderungen an die 
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes (BBergG), 
der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben 
(UVP-V Bergba u), und den Anforderungen des § 8 ROG in der jeweils geltenden 
Fassung entsprechen. 
 
0.3 Ablauf des Verfahrens 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Mit Datum vom 31. März 1995 genehmigte die Landesplanungsbehörde des Landes 
Nordrhein-Westfalen den Tagebau Garzweiler II. 
Der genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II hat die Befüllung des Restsees mit 
Rheinwasser sowie die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs - und Ökowasser mit 
Rheinwasser nach 2030 als Ziele der Raumordnung festgelegt. 
In dem Scoping-Termin am 17. Juni 2014 sind Inhalt, Umfang und Methoden der vom 
Bergbautreibenden beizubringenden Unterlagen mit den Beteiligten erörtert worden. 
Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen hat die Regionalplanungsbehörde 
den Bergbautreibenden mit Schreiben vom 15. Jul i 2014 über den voraussichtlichen 
Untersuchungsrahmen sowie über Art und Umfang der voraussichtlich 
beizubringenden Unterlagen unterrichtet. 
Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung fasste in seiner 1. Sitzung des 
Arbeitskreises Rheinwassertransportlei tung am 09. September 2014 einstimmig 
folgenden Beschluss: 
„Der Arbeitskreis nimmt die Angaben zur Umweltprüfung und die hierzu erstellte 
Umweltprüfung zur Kenntnis und stimmt diesem und dem ermittelten 
Entnahmebereich und Trassenkorridor zu.“

0. Allgemeine Erläuterung  
0.3 Ablauf des Verfahrens 
 
4 
 
Der Arbeitsk reis hat dem Braunkohlenausschuss empfohlen, auf der Basis der 
vorgelegten Umweltprüfung die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung des 
Braunkohlenplanvorentwurfes zu beauftragen. 
Seitens der Stadt Dormagen wurde mit Schreiben vom 09. Oktober 2014 die  Prüfung 
zweier weiterer Alternativtrassen angeregt: 
Trasse im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik Dormagen und weiter entlang der 
Europastraße / K 18 sowie die Trasse durch den Chempark Dormagen. 
Der Braunkohlenausschuss ist dieser Anregung in seiner 149. Sitzung am 24. Oktober 
2014 beigetreten. 
In der Ergänzung vom 01. April 2015 der Unterlagen zur Umweltprüfung vom 
10.08.2014 wurde untersucht, ob die von der Stadt Dormagen angeregten Varianten 
in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten i. S.  d. Nr. 2 d) Anlage 1 
Raumordnungsgesetz (ROG) sind, die im Umweltbericht für die 
Rheinwassertransportleitung darzustellen sind. Diese Untersuchungen kamen zu dem 
Ergebnis, dass die Variante Europastraße entlang der Europastraße / K 18 und am 
südlichen Ran d des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik ein erheblich größeres 
Konfliktpotenzial darstellt als die möglichen Leitungsverläufe in den Unterlagen zur 
Umweltprüfung vom 10.08.2014 favorisierten Nordkorridore. Die Variante Chempark 
schränkt die Entwicklung des Chemparkes deutlich ein. Auch wegen einer 
prognostisch nicht zu erlangenden Flächenverfügbarkeit. Sie wird als nicht vernünftige 
und verhältnismäßige Alternative ausgeschlossen. 
Deshalb blieb es nach den vorliegenden ergänzenden Untersuchungen bei den 
Ergebnissen der Unterlagen zur Umweltprüfung vom 10.08.2014 und der Empfehlung 
des Arbeitskreises Rheinwassertransportleitung vom 09.09.2014 für den 
Vorentwurfsbeschluss des Braunkohlenausschusses. Die Empfehlung beinhaltet den 
im Rahmen der Unterlagen zur  Umweltprüfung vom 10.08.2014 präferierten 
Entnahmebereich zwischen den Rhein -km 711,50 und 713,45 von den Bayer 
Sportanlagen bis Piwipp sowie den bevorzugten Nordkorridor. Diese Variante stellt 
sich als technisch machbar und umweltfachlich als zulässige u nd geeignete Lösung 
dar. 
In der zweiten Sitzung des Arbeitskreises am 07.05.2015 wurde der Beschluss 
gefasst, die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung des Vorentwurfes zu 
beauftragen.

0. Allgemeine Erläuterung  
0.3 Ablauf des Verfahrens 
 
5 
 
Der Braunkohlenausschuss ist dieser Empfehlung in der 151. Sitzung am 22.06.2015 
gefolgt und hat die Regionalplanungsbehörde mit der Erstellung eines Vorentwurfes 
beauftragt. 
Die dritte Sitzung des Arbeitskreises Rheinwassertransportleitung fand als Befahrung 
am 26. Oktober 2015 statt. 
 
In seiner vierten Sitzung fasste der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung am 21. 
November 2016 einstimmig folgenden Beschluss: 
"Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, 
die Erarbeitung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sic herung 
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung - auf der Grundlage des 
Planvorentwurfes/ Stand Oktober 2016 – in der geänderten Fassung zu beschließen.“ 
 
Die Regionalplanungsbehörde hat für den Arbeitskreis und den 
Braunkohlenausschuss für die Umw eltprüfung einen Umweltbericht (vgl. § 27 Abs. 1 
LPlG in Verbindung mit UVP-V Bergbau und UVPG) erarbeitet. Dieser Umweltbericht 
hat hinsichtlich der Bestandsaufnahme und der Beschreibung der Auswirkungen auf 
die vorgelegten Angaben des Bergbautreibenden B ezug genommen. Zusätzlich 
enthält der Umweltbericht eine Aussage dazu, ob die vorgelegten Angaben den 
gesetzlichen Erfordernissen an eine Umweltprüfung einschließlich der Forderungen 
aus dem Scoping-Termin entsprechen sowie eine Bewertung zu den voraussichtlichen 
erheblichen Auswirkungen des Vorhabens. 
 Das Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz 
– LNatSchG NRW) ist am 25. November 2016 ohne Übergangsregelung in Kraft 
getreten. Es löste aufgrund des Artikels II des Gesetz es zur Änderung des 
Landschaftsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 487) das Landschaftsgesetz 
NRW (LG NRW) in der seit dem 16. März 2010 geltenden Fassung (GV. NRW. S. 185) 
ab. In dem Landesnaturschutzgesetz (erstmalige Bezeichnung) werden im Vergleich 
zu dem bisher geltenden Recht weitere Teile von Natur und Landschaft gesetzlich 
geschützt. Mit Nachtrag vom 23.01.2017 wurden für die Unterlagen zur Umweltprüfung 
und Umweltverträglichkeitsprüfung die auf der Grundlage der ermittelbaren 
Erkenntnisse fachgutachterlich bestimmbaren neuen Schutzgegenstände ergänzend 
dargestellt sowie einer Gesamtbewertung zugeführt.

0. Allgemeine Erläuterung  
0.3 Ablauf des Verfahrens 
 
6 
 
Diese Unterlagen und der Umweltbericht sind zum Beschluss zur Erarbeitung des 
Braunkohlenplanes am 03.03.2017 vorgelegt worden (§ 27 Abs. 3 LPlG).  Mit diesem 
Beschluss folgte der Braunkohlenausschuss der Anregung des Arbeitskreises 
Rheinwassertransportleitung. 
 
Die Zusendung der UP -/UVP-Angaben einschließlich des Umweltberichtes und des 
Braunkohlenplanentwurfes (textliche Darstellung und Erläuterung sbericht) und des 
Entwurfs der zeichnerischen Darstellung an die Beteiligten einschließlich der 
öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 ROG erfolgte mit 
Schreiben vom 29.03.2017 mit der Möglichkeit, innerhalb einer Frist von vier Monaten 
Anregungen vorzubringen (§ 28 Abs. 2 und § § 13 Abs. 1 LPlG). 
Bereits mit Schreiben vom 08.03.2017 wurden die beteiligten Gemeinden zur 
öffentlichen Auslegung der oben genannten Unterlagen gemäß § 28 Abs. 2 S. 1 in 
Verbindung mit § 13 Abs. 1 LPlG aufgefordert. Die Auslegungsfrist betrug drei Monate. 
In diesem Zeitraum lagen die Unterlagen auch in der Bezirksregierung Köln als 
Regionalplanungsbehörde aus. 
 
Da für dieses Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden 
muss, war eine Erörter ung durchzuführen, § 28 Abs. 2 S. 4 LPlG. Die 
verfahrensrechtlichen Vorgaben dafür ergeben sich aus § 9 Abs. 1 UVPG in 
Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 bis 7 des 
Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalens. 
 
Am 17. Dezember 2018 fand sodann ein erster öffentlicher Erörterungstermin bei der 
Bezirksregierung Köln statt. Am 04. Juli 2019 fand ein zweiter Termin statt, in dem ein 
Ausgleich der Meinungen angestrebt wurde, § 28 Abs. 2 S. 5 LPlG. 
 
Das folgende Ablaufschema beschreibt das Braunkohlenplanverfahren insgesamt.

0. Allgemeine Erläuterung  
0.3 Ablauf des Verfahrens 
 
7 
 
 
Abbildung 1: Ablauf Braunkohlenplanverfahren. 
 
VORBEREITUNG 
 
Für die Erarbeitung, Aufstellung und Genehmigung dieses Braunkohlenplans, müssen eine 
Umweltprüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung in einem gemeinsamen Verfahren 
durchgeführt werden, sofern der Braunkohlenausschuss dies beschließt (§ 27 Abs. 1 LPlG). 
Die Regionalplanungsbehörde Köln soll mit dem Bergbautreibenden Gegenstand, Umfang 
und Methoden der Umweltprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung erörtern. Hierzu 
werden andere Behörden, Sachverständige und Dritte hinzugezogen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 und 
2 LPlG). Die Regionalplanungsbehörde soll den Bergbautreibenden über den 
voraussichtlichen Untersuchungsrahmen sowie Art und Umfang der voraussichtlichen 
beizubringenden Unterlagen unterrichten (§ 27 Abs. 2 Satz 3 LPlG). 
Der Bergbautreibende legt der Regionalplanungsbehörde Köln die für die überschlägige 
Beurteilung der Umweltverträglichkeit erforderlichen Unterlagen vor (§ 27 Abs. 3 LPlG). Die 
Unterlagen hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen mindestens die in § 57a 
Abs. 2 Sätze 2 und 3 BBergG und in § 2 UVP-V Bergbau genannten Angaben enthalten (§ 
27 Abs. 4 LPlG). 
 
Der 
 B R A U N K O H L E N A U S S C H U S S 
beauftragt die Regionalplanungsbehörde Köln mit der Erstellung eines Vorentwurfs für eine n 
Braunkohlenplan (vgl. § 27 Abs. 3 LPlG). 
Die Regionalplanungsbehörde erstellt den Vorentwurf eines Braunkohlenplanes, der eine 
vorläufige Umweltprüfung und eine vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung enthält.  
Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlenplanes, der 
Planvorentwurf wird damit zum Planentwurf. 
  
AUFSTELLUNG 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen zum Planentwurf, zur vorläufigen 
Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu den UP- und UVP-Angaben. 
(§ 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 28. Abs. 2 LPlG) 
Falls eine Änderung des Planes aufgrund der eingegangenen Anregungen erkennbar ist, 
prüft der Braunkohlenausschuss die Anregungen, entscheidet darüber, ob der Plan geändert 
werden muss und beschließt ggf. über eine erneute Beteiligung/Offenlage.  
(§ 9 Abs. 2 ROG) 
Die Regionalplanungsbehörde schließt die Umweltprüfung und 
Umweltverträglichkeitsprüfung ab.  
  
FESTELLUNG 
Der Braunkohlenausschuss wird über alle fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und 
das Ergebnis der Erörterung von der Regionalplanungsbehörde Köln unterrichtet (§ 28 Abs. 2 
S. 2 LPlG).  
Der Braunkohlenausschuss entscheidet nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens über die 
Feststellung des Braunkohlenplanes (§ 28 Abs. 3 LPlG). 
Dieser wird der Landesplanungsbehörde von der Regionalplanungsbehörde mit einem Bericht 
zum Aufstellungsverfahren und abwägungsrelevanten Unterlagen vorgelegt.  
Außerdem hat die Benehmensherstellung mit dem Erftverband zu erfolgen (§ 12 Abs. 1 
ErftVG). 
GENEHMIGUNG Die Landesplanungsbehörde entscheidet über die Genehmigung des Braunkohlenplanes im 
Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für 
die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtags nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 
LPIG. 
Die Genehmigung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 
bekannt gemacht (§ 14 S. 1 LPlG). 
Der Plan kann bei der Regionalplanungsbehörde Köln eingesehen werden (§ 14 S. 2 LPlG).

0. Allgemeine Erläuterung  
0.3 Ablauf des Verfahrens 
 
8 
 
Der Braunkohlenausschuss hat am 06. Dezember 2019 den Aufstellungsbeschluss für 
den Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung gefasst. 
 
Der „Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für 
die Rheinwassertransportleitung“ wurde mit Erlass vom 17.06.2020 von der 
Landesplanungsbehörde genehmigt.  
 
Braunkohlenplanänderung 
 
Mit Datum vom 28.5.2021 hat der Braunkohlenausschuss festgestellt, dass sich die 
Grundannahmen des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung 
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung wesentlich geändert haben. Dies 
begründet sich insbesondere im vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung, dem 
damit verbundenen KVBG und der Leitentscheidung 2021 der Landesregierung NRW.  
 
Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Amtsblatt vom 28.6.2021 die Öffentlichkeit 
gemäß § 9 Absatz  1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung 
des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für 
die Rheinwassertransportleitung unterrichtet. Die in Ihren Belangen berührten 
öffentlichen Stellen wurden nach §  9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) mit 
Schreiben vom 29.06.2021 frühzeitig über die zuvor dargestellten Planungsabsichten 
unterrichtet und dazu aufgefordert, bereits vorliegende Hinweise aus ihrem 
Geschäftsbereich, die für die oben geschilderte Änderung des Braunkohlenplans von 
Belang sind, bis zum 23.07.2021 zu übermitteln. 
 
Die Beteiligten des Scopings wurden mit Schreiben vom 20.07.2021 über den 
beabsichtigten Umfang der Umweltprüfung informiert und zu einem Scoping -Termin 
zur Besprechung von Gegenstan d, Umfang und Methoden der 
Umweltverträglichkeitsprüfung am 20.08.2021 eingeladen.  
 
Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen hat die Regionalplanungsbehörde 
den Bergbautreibenden mit Schreiben vom 27.10.2021 über den voraussichtlichen

0. Allgemeine Erläuterung  
0.3 Ablauf des Verfahrens 
 
9 
 
Untersuchungsrahmen sowie über Art und Umfang der voraussichtlich 
beizubringenden Unterlagen unterrichtet.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
10 
 
1. Vorläufige Umweltprüfung 
1.1 Einführung 
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zum Zwecke der 
Versorgung der nördlich gelegenen Feuchtgebiete sowie der Befüllung des 
Tagebausees Garzweiler zu sichern, wurde der „Braunkohlenplan Garzweiler II – 
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ 
aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan 
dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer 
Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -
Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf. 
Mit Inkrafttreten des Kohleverstromun gsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 
08.08.2020 sowie der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 
ist vorgegeben, dass die Braunkohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger 
als geplant, und zwar spätestens im Jahr 2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach 
ergibt sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG und dem daraus abgeleiteten, deutlich 
verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der Kohlegewinnung bereits im Jahr 
2029. Mit einer Befüllung des Tagebausees Hambach muss daher bereits ab  2030 
begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser 
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. 
Um die Trasse für die Rheinwassertransportleitung (RWTL) nach Hambach ebenfalls 
raumordnerisch zu sichern, wird ein Änderungs verfahren für den genehmigten 
Braunkohlenplan durchgeführt. Die Braunkohlenplanänderung soll abschließend beide 
RWTL-Trassen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach  einschließlich des 
Platzbedarfs für die technischen Anlagen (Entnahmebauwerk am Rhein, 
Hydroburstanlage in Rheinnähe, Pumpbauwerk, Verteilbauwerk etc.) raumplanerisch 
sichern. Nicht Gegenstand des Vorhabens sind die Auswirkungen der Befüllung der 
Restseen mit Rheinwasser oder die Verwendung des Rheinwassers als Ersatz -, 
Ausgleichs- oder Ökowasser. 
Die RWE Power AG plant eine parallel verlaufende, mehrsträngige Rohrleitung. Für 
die Verlegung der Rohre wird einschließlich der Flächen für die Zwischenlagerung von 
Aushubmassen und Material ein in der Regel bis zu 70 m (neu: Bündelungs - und 
Garzweilerleitung = 70 m und Hambachleitung = 60 m) breiter Arbeitsstreifen benötigt.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
11 
 
An Engstellen und in sensiblen Bereichen kann die Breite des Arbeitsstreifens 
entsprechend der örtlichen Situation verringert werden, maximal bis auf den 
Rohrgraben und die parallele Baustraße.   
Aufgrund der erheblichen Wasserspiegelschwankungen des Rheins zwischen Niedrig- 
und Hochwasser ist eine Trennung des Entnahmebauwerks und der Pumpstation 
erforderlich. Für den Abzweig zum Tagebau Hambach ist zusätzlich ein Verteilbauwerk 
(Größe 65 x 65 m) erforderlich, an dem die vom Rhein kommenden drei Leitungen (DN 
2200) in zwei Leitungen zum Tagebau Garzweiler (DN 1400) (=  unveränderte 
Garzweilerleitung) und zwei Leitungen zum Tagebau Hambach (DN 2200) 
(= Hambachleitung) aufgeteilt werden. 
Die RWTL teilt sich demnach in drei Teilabschnitte auf. Die Bündelungsleitung 
(Entnahme bis Verteilbauwerk = rd. 21,8 km), die Garzweilerleitung (Verteilbauwerk 
bis Betriebsgelände Frimmersdorf = rd. 4,8 km) und die Hambachleitung 
(Verteilbauwerk bis Ta gebau Hambach = rd. 18 km). Der Abschnitt der 
Garzweilerleitung bleibt unverändert und ist daher nicht Gegenstand dieses 
Änderungsverfahrens. 
Ein weiteres Bauwerk ist zur Reinigung der Rechenoberfläche des 
Entnahmebauwerks nicht weiter als 50  m vom Entnahm ebauwerk erforderlich (sog. 
„Hydroburst“). 
Für alle diese technischen Bauwerke sind entsprechende Flächen vorzusehen. 
 
1.1.1 Alternativen 
In der Leitentscheidung 2021 der Landesregierung NRW (dort: Entscheidungssätze 9 
und 10) wurde die Nutzung von Rheinwasser f ür die Befüllung der beiden 
Tagebauseen Garzweiler und Hambach festgeschrieben. Darüber hinaus  wurde 
bereits im Braunkohlenplan Garzweiler II eine Befüllung des Tagebausees Garzweiler 
aus dem Rhein und ggf. Uferfiltrat vorgesehen. Auch für den Tagebau Hambach sieht 
der Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 vor, dass für die Auffüllung des Restsees 
grundsätzlich Oberflächenwasser, z. B. des Rheins, vorzusehen sei. Gegenüber dem 
entsprechend konzipierten und technisch ausgelegten Vorhaben zur Entnahme und 
zum Transport einer bestimmten Menge Rheinwasser zur Erreichung dieser 
Zielsetzungen erweisen sich die nachstehend behandelten Konzepte als nicht 
planzielkonform bzw. nicht als geeignete Alternative.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
12 
 
Der ausschließliche Bezug der erforderlichen Wassermengen durch Uferfiltrat scheidet 
linksrheinisch als Planungsalternative aus, da bereits heute eine hohe räumliche 
Konzentration von Grundwasserförderanlagen der Industrie und der öffentlichen 
Wasserversorgung zwischen Köln und Neuss besteht. Allenfalls rechtsrheinisch wäre, 
südlich von Düsseldorf im Rheinvorland, eine Uferfiltratentnahme räumlich umsetzbar. 
Allerdings befinden sich die in Frage stehenden rechtsrheinischen Uferstreifen in FFH- 
bzw. Naturschutzgebieten; an zwei Stellen wäre eine Rheindükerung erford erlich. 
Ohnehin ist die Gewinnung der benötigten Maximalmenge von bis zu 18 m³/s  
ausschließlich über Uferfiltratentnahmen unter Berücksichtigung der üblichen 
spezifischen Uferbelastung nicht möglich, so dass zusätzlich eine Direktentnahme aus 
dem Rhein in jedem Fall erforderlich ist. 
 
Durch eine Kombination von Direkt - und Uferfiltratentnahmen würden die 
Auswirkungen auf die Wasserführung des Rheins grundsätzlich nicht verändert. 
Allerdings steht der größere naturschutzfachliche Eingriff dieser Planungsopti on 
entgegen. 
 
Eine alternative Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Nordraum des 
Tagebaus Garzweiler  wie der Schwalm oder der Niers, die im Einflussbereich des 
Tagebaus Garzweiler entspringen, scheidet aus. Ohne die bestehenden 
Versickerungs- und Stü tzungsmaßnahmen der RWE Power AG wäre die 
Wasserführung dieser Gewässer erheblich beeinträchtigt. Für die zukünftige 
Fortführung der Ökomaßnahmen ist die Zuführung von Wasser aus dem Rhein somit 
unbedingt erforderlich. Die alleinige Nutzung der Rur zur Befüllung des Tagebausees 
Hambach scheidet bereits aufgrund ihrer geringen Wasserführung aus. Entnahmen 
aus der Rur könnten aber mit Blick auf eine schnellere Befüllung des Tagebausees 
Hambach zusätzlich in Betracht kommen.  
Der Vorschlag Dritter zur Errichtung eines Rhein-Maas-Kanals zur Anbindung an das 
bestehende belgische Kanalnetz bei gleichzeitiger, teilweiser Nutzung der 
Wassermengen zur Befüllung der Tagebauseen oder zumindest des Tagebausees 
Hambach müsste über den Bundesverkehrswegeplan geregelt werd en und fällt nicht 
in die Kompetenz des Braunkohlenausschusses. Im Hinblick auf die vielfachen 
Umweltwirkungen wäre ein solches Großprojekt planungsrechtlich und bautechnisch

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
13 
 
bis zur erforderlichen Wasserbereitstellung, aus Braunkohlensicht ab Anfang 2030,  
nicht realisierbar. 
 
Eine Befüllung der Tagebauseen  aus dem Grundwasserzustrom kommt nicht in 
Betracht, da diese einen sehr langen Zeitraum beanspruchen würde und somit dem 
politischen und öffentlichen Interesse entgegensteht. Eine Beschleunigung der 
Befülldauer kann nur durch die Zuführung von externem Wasser ermöglicht werden.  
 
Alternative Planungsmöglichkeiten für die Befüllung der Tagebauseen Garzweiler und 
Hambach sowie der zuverlässigen Versorgung der Feuchtgebiete aus dem Rhein 
stehen daher nicht zur Verfügung. 
 
1.1.2 Angaben zur Umweltprüfung  
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich zum einen auf die unverändert 
bleibenden Angaben zur Umweltprüfung für die raumordnerisch bereits gesicherte 
Trasse vom Rhein bis zum Übergabepunkt am RWE-Betriebsgelände bei 
Frimmersdorf. Zum anderen beziehen sie sich auf die für das Änderungsverfahren vom 
Bergbautreibenden vorgelegten Angaben zur Umweltprüfung für die zu sichernde 
Transportleitung vom Rhein bis zum Tagebau Hambach.  
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Das Braunkohlenplanverfahren hat mit dem Antrag der RWE Power AG vom 
18.02.2014 für die Erarbeitung, Aufstellung und Genehmigung eines 
Braunkohlenplans „Sachlicher Teilplan: Rheinwassertransportleitung“ in Ergänzung 
des Braunkohlenplans Gar zweiler II begonnen. Das Braunkohlenplanverfahren wird 
unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt 
(vgl. § 28 LPlG NRW). 
Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Anschluss an den Antrag gem. § 27 Abs. 2 
LPlG NRW mit  der RWE Power AG Gegenstand, Umfang und Methoden der 
Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für deren 
Durchführung erhebliche Fragen auf der Grundlage geeigneter, von der RWE Power 
AG vorgelegter Unterlagen erörtert. Der Scoping -Termin der 
Regionalplanungsbehörde fand am 17. Juni 2014 statt. Mit Schreiben vom 15. Juli

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
14 
 
2014 wurde der Vorhabensträger (RWE Power AG) über den voraussichtlichen Unter-
suchungsrahmen sowie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden 
Unterlagen unterrichtet. 
Die nachstehende Umweltprüfung nimmt hinsichtlich der Bestandsaufnahme und der 
Beschreibung der Auswirkungen auf die vorgelegten Angaben des Bergbautreibenden 
Bezug. Diese Angaben erfüllen nach entsprechender Prüfung die o. g. gesetzlichen 
Anforderungen, die an den beschreibenden Teil des Umweltberichtes zu stellen sind. 
Sie erfüllen die Anforderungen aus dem Scoping-Termin. 
 
Seitens der Stadt Dormagen wurde mit Schreiben vom 09.10.2014 die Prüfung zweier 
weiterer Alternativtrassen angeregt: 
Trasse im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik Dormagen und weiter entlang der 
Europastraße / K 18 (im Folgenden als Variante Europastraße bezeichnet) sowie 
Trasse durch den Chempark Dormagen (im Folgenden Variante Chempark genannt). 
Der Braunkohlenausschuss ist dieser Anregung in seiner 149. Sitzung am 24.10.2014 
beigetreten. 
Mit der Ergänzung der Unterlagen - Stand 01. April 2015 - zur Umweltprüfung vom 
10.08.2014 wird untersucht, ob die von der Stadt Dormagen angeregten 
Alternativtrassen in Betracht kommen de anderweitige Planungsmöglichkeiten i. S. d. 
Nr. 2 d) Anlage 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind, die im Umweltbericht für die 
Rheinwassertransportleitung darzustellen sind. Dazu werden im Rahmen dieser 
Ergänzung der Unterlagen zur Umweltprüfung vom 10.08.20 14 die umweltfachlichen 
Aspekte, die technische Umsetzbarkeit, die planerische Verfügbarkeit sowie die 
privatrechtliche Flächenverfügbarkeit der Alternativtrassen untersucht. 
 
Zudem wurden mit Nachtrag vom 23.01.2017 die durch das LNatSchG NRW während 
des Verfahrens erweiterten Schutzgegenstände als Ergänzung der Unterlagen zur 
Umweltprüfung ermittelt und einer Gesamtbewertung zugeführt. 
 
Die Regionalplanungsbehörde macht sich für den beschreibenden Teil der vorläufigen 
Umweltprüfung die von der RWE Power A G erstellten Unterlagen zur Umweltprüfung 
(Teil 1: Unterlagen zur Umweltprüfung (UP) Stand 10.08.2014 und die Ergänzung der

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
15 
 
Unterlagen – Stand 01. April 2015 - zur Umweltprüfung vom 10.08.2014) sowie den 
Nachtrag vom 23.01.2017 voll inhaltlich zu eigen. 
 
Braunkohlenplanänderung 
Insbesondere aus dem Kohlestrombeendigungsgesetz (KVBG) sowie der 
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ergeben sich für den 
Tagebau Hambach ein deutlich verminderter Braunkohlebedarf und hierdurch eine 
Beendigung der Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Um eine daraus im Tagebau 
Hambach resultierende Seebefüllung ab 2030 zu gewährleisten, ist eine 
Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Hambach 
erforderlich.  
Am 28.05.2021 hat der Braun kohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde 
(Bezirksregierung Köln) beauftragt, einen Vorentwurf für die Änderung des 
Braunkohlenplans Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung zu erarbeiten. In geänderter Form soll dieser Plan beide 
RWTL-Trassen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich 
dazugehöriger baulicher Anlagen sichern. 
 
Am 20.08.2021 wurde ein Scoping -Termin durchgeführt. Mit Schreiben vom 
27.10.2021 hat die Bezirksregierung Köln die Vorhabenträgerin (RWE Power AG) über 
den Inhalt, Umfang und Detailtiefe der beizubringenden Unterlagen unterrichtet. 
 
Die nachstehende Umweltprüfung nimmt hinsichtlich der Bestandsaufnahme und der 
Beschreibung der Auswirkungen auf die vorgelegten Angaben des Bergbautreibenden 
Bezug. Diese Angaben erfüllen nach entsprechender Prüfung die o. g. gesetzlichen 
Anforderungen, die an den beschreibenden Teil des Umweltberichtes zu stellen sind. 
Sie erfüllen die Anforderungen aus dem Scoping-Termin. 
Die Regionalplanungsbehörde macht sich für den beschreibenden Teil der vorläufigen 
Umweltprüfung die von der RWE Power AG erstellten Unterlagen zur Umweltprüfung/ 
Umweltverträglichkeitsprüfung voll inhaltlich zu eigen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
16 
 
1.1.3 Vorgeschlagene Alternativtrassen der Stadt Dormagen als 
anderweitige Planungsalternative im genehmigten Braunkohlenplan 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Variante Europastraße 
Die Variante Europastraße (s. Abb. 1) hat ein Entnahmebauwerk im südlichen 
Entnahmebereich von den Bayer Sportanlagen bis zur Gaststätte  Piwipp. Nach 
Querung der B 9 und der Kölner Straße verläuft die Variante Europastraße über die 
nördliche Leichtathletikanlage des TSV Bayer Dormagen und ein Privatgrundstück 
östlich der Straße "Höhenberg". Diese Straße und das Gelände der Firma "Die 
Feiermacher" westlich der Straße "Höhenberg" müssen passiert werden, bevor sie am 
südlichen Rand des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik unmittelbar entlang der 
Bayerstraße geführt wird. Nach Querung dieser Straße, der beiden Gleisanschlüsse 
zum Bayerwerk und der zweigleisigen Bahnstrecke Krefeld – Köln verläuft die Variante 
Europastraße am nördlichen Rand einer Ackerfläche unmittelbar südlich der 
Europastraße / K 18. Dieser Straße folgt sie in unmittelbarer südlicher Parallellage bis 
zum westlichen Rand der Ga rtenbaubetriebe nördlich der Europastraße / K 18. Sie 
quert diese Straße und verläuft anschließend unmittelbar nördlich parallel zur 
Europastraße / K 18. Nach planfreier Querung der Alten Heerstraße behält sie diese 
Führung bei. Im Folgenden quert die Vari ante die A 57 (Köln - Krefeld), um dann 
entweder weiter unmittelbar parallel westlich zu dieser Autobahn nach Norden bis in 
den Bereich Straberg oder auch nach Süden bis nordöstlich von Sinnersdorf zu den 
beiden bestehenden Korridoren Nord und Süd zu verlaufen. 
Variante Chempark 
Für die Variante Chempark wäre ebenfalls ein Entnahmebauwerk im südlichen 
Entnahmebereich von den Bayer Sportanlagen bis zur Gaststätte Piwipp vorzusehen. 
Nach Querung der B 9 ist angedacht, diese Variante unmittelbar südlich parallel zur 
Straße "An der Rö merziegelei" im Bereich einer Grünanlage gegenüber den Bayer 
Sportanlagen verlaufen zu lassen, bevor das Werksgelände u. a. der Firmen 
"Currenta" und "Lanxess" erreicht wird. Sie könnte dem Verlauf einer 
Haupterschließungsstraße bis zur zweigleisigen Bahns trecke Krefeld – Köln folgen. 
Diese Bahnstrecke und der Parallelweg müssten gequert werden, bevor ein

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
17 
 
Gebäudebereich nördlich zu tangieren wäre. Die Variante Chempark müsste nach 
Südwesten verschwenken und über ein derzeitig weitgehend unbebautes Terrain 
(Blockfeld) verlaufen. Eine Nord - Süd verlaufende Erschließungsstraße würde 
erreicht, der sie bis zu einer Ost - West verlaufenden Erschließungsstraße folgen 
könnte. Sie würde in der Fortsetzung abermals nach Südwesten über eine Freifläche 
verschwenken und könnte dann direkt südlich des Parkplatzes der Bayer AG östlich 
der A 57 auf die Ost - West verlaufende Erschließungsstraße treffen, die nach Osten 
zum S-Bahn Haltepunkt Dormagen Chempark führt. Sie würde dieser Straßenführung 
folgen und anschließend die A 57 (Köln - Krefeld) queren, um auf die Westseite der 
Autobahn zu gelangen. Von hier aus wäre eine unmittelbare parallele westseitige 
Führung zur A 57 entweder nach Norden oder Süden denkbar. 
 
Abbildung 2: Verlauf der Alternativtrassen. 
 
Nach Nr. 2 d) der Anlage 1 ROG sind bei der Beschreibung der Umweltauswirkungen 
im Umweltbericht die „in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten“ 
darzustellen. Dabei sind nach Nr. 2 d) die Ziele und der räumliche Geltungsbereich 
des Raumordnungsplans zu berücksichtigen. Damit wird Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 der 
Plan-UP-Richtlinie ( Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des 
Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne 
und Programme) im ROG umgesetzt. Danach sind „vernünftige Alternativen“, die die

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
18 
 
„Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans“ berücksichtigen, im 
Umweltbericht darzustellen.  
Das Aufzeigen von Planungsalternativen dient dazu, die unter den tatsächlichen 
Gegebenheiten bestmögliche Lösung für die raumordnerische Festlegung unter 
Beachtung der umweltfachlichen Aspekte zu finden. Als Alternativen kommen solche 
Lösungen in Betracht, die aus Sicht des Vorhabensträgers als real mögliche Lösungen 
ernsthaft zu erwägen sind. 
Vor diesem Hintergrund wird mit der Ergänzung der Unterlagen zur Umweltprüfung 
vom 10.08.2014 untersucht, ob die von der Stadt Dormagen vorgeschlagenen 
Alternativtrassen in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten i. S. d. 
Nr. 2 d) Anlage 1 ROG sind, die im Umweltbericht darzustellen sind. 
Ergebnis Variante Europastraße 
Die Variante Europastraße stellt keine in Betracht kommende Planungsalternative im 
Sinne der Nr. 2 d) Anlage 1 ROG dar. Dieses begründet sich in der unsicheren 
Flächenverfügbarkeit, der planerischen Restriktionen, der Erschwernisse in der 
Betriebsphase sowie der erheblichen technischen Einschränkungen und Risiken bei 
der Bauausführung.  
Ergebnis Variante Chempark 
Die Variante Chempark stellt keine vernünftige und verhältnis mäßige Alternative dar, 
da diese mit erheblichen Beeinträchtigungen und Umsetzungsrisiken verbunden ist. 
Die Verfügbarkeit der Flächen ist prognostisch weder über freie Verhandlungen noch 
über ein Enteignungsverfahren zu erlangen. Deshalb ist diese Variant e keine in 
Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeit i. S. d. Nr. 2 d) Anlage 1 ROG. 
Gesamtergebnis: 
Die Variante Europastraße entlang der Europastraße / K 18 und am südlichen Rand 
des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik besitzt ein erheblich grö ßeres 
Konfliktpotenzial als die möglichen Leitungsverläufe im Nordkorridor.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
19 
 
Die Variante Chempark schränkt die Entwicklung des Chemparkes deutlich ein und 
wird, auch wegen einer prognostisch nicht zu erlangenden Flächenverfügbarkeit, als 
nicht vernünftige und verhältnismäßige Alternative ausgeschlossen.  
Eine weitergehende Untersuchung der erheblichen Umweltauswirkungen ist daher im 
Rahmen der Unterlagen zur Umweltprüfung zum Braunkohlenplan nicht weiter 
erforderlich. 
Die nachfolgenden Darstellungen beziehe n sich auf den ersten Teil der 
Gesamtprüfung, also auf die Unterlagen zur Umweltprüfung, die planerisch mit der 
Empfehlung eines Trassenkorridors und eines Entnahmebereichs aus Umweltsicht 
abschließt und dementsprechend auch die Umweltauswirkungen des 
Vorzugskorridors/des Entnahmebereichs und ihrer Alternativen ermittelt, beschreibt 
und bewertet.  
 
1.1.4 Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umwelt zur 
Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
1.1.4.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes  
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
 
Die Abgrenzung des Untersuchungsraums begründet sich durch den Endpunkt der 
Rheinwassertransportleitung. Sie liegt an der Übergabestelle zum RWE -
Betriebsgelände bei Frimmersdorf. Der Anfangspunkt der 
Rheinwassertransportleitung ist am Rhein zwischen Köln und Neuss zu suchen. Der 
direkteste Weg zwischen dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf und dem Rhein 
würde eine Linie zwischen dem RWE -Betriebsgelände und Dormagen darstellen. 
Ausgehend von dieser Mittellinie wird, unter Berücksichtigung von nördlich und südlich 
gelegenen Siedlungsbändern und Schutzgebieten (insbesondere in Rheinnähe), ein 
dreiecksförmiger Untersuchungsraum abgegrenzt. Da der Endpunkt der 
Rheinwassertransportleitung bereits fixiert ist, ist im weiteren Verlauf der Planung ein 
Entnahmebereich am Rheinufer zu identifizieren. 
 
Nördlich bzw. südlich eines potentiellen Entnahmebereichs befinden sich die Städte 
Neuss und Köln. Weil eine nördliche Umgehung von Neuss und eine südliche

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
20 
 
Umgehung von Köln die geplante Trasse unverhältnismäßig verlängern würde, bilden 
die südlichen und nördlichen zusammenhängenden Siedlungsränder dieser beiden 
Städte die äußeren Grenzen des Untersuchungsraums.  
Zwischen Frimmersdorf und dem Rhein bildet das Siedlungsba nd von Neurath, 
Rommerskirchen, Stommeln und Sinnersdorf die südliche Grenze. Diese südliche 
Grenze wird bis zum Rheinufer zwischen Blumenberg und Langel verlängert.  
Im Norden bilden die nördlichen Stadtteile von Dormagen, Nievenheim, Delrath und 
Stürzelberg, sowie das am Rhein gelegene FFH -Gebiet „Urdenbach - Kirberger Loch 
- Zonser Grind“ die nordöstliche Grenze. Nach Westen verläuft die Grenze südlich der 
Ortslagen Gohr, Ramrath, Barrenstein sowie entlang der Vollrather Höhe. 
Die Grenzen bilden ein Drei eck mit Seiten von ca.  23 km im Norden und 26  km im 
Süden und fast 15 km (Rheinufer) im Osten (siehe Abbildung).  
 
 
Braunkohlenplanänderung 
 
Für die Wasserzuführung zum Tagebau Hambach ist ebenfalls eine geeignete Trasse 
zu ermitteln.  
Dafür wurden zunächst vier verschiedene Entnahmestandorte erfasst, wobei sich der 
Entnahmestandort in Dormagen -Rheinfeld auf der zweiten Prüfungsstufe erneu t als 
der günstigste herausgestellt hat, insbesondere wegen der Möglichkeit des 
Abbildung 3: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Trasse zum Tagebau Garzweiler

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
21 
 
Leitungsverlaufs im bereits raumordnerisch gesicherten Trassenkorridor von der 
Entnahmestelle zum Tagebau Garzweiler. 
In der Folge war auf der dritten Prüfungsstufe jedoch ein Zwangspunkt zu suchen, von 
dem aus die Leitung hin zum Tagebau Hambach abzweigen muss. Diesen 
Zwangspunkt stellt das Verteilbauwerk dar, an dem die Bündelungsleitung (drei 
ankommende Leitungen) in die Garzweiler - und Hambachleitung (je zwei Leitungen) 
aufgeteilt wird. Das Verteilbauwerk markiert den Startpunkt der Hambachleitung und 
kann je nach Lage zu sehr unterschiedlichen Trassenverläufen führen. 
 
Als Standort für das Verteilbauwerk kommen mit Blick auf die vor Ort vorhandenen 
Realnutzungen und mit Blick auf eine möglichst kurze Leitungsführung zwei Standorte 
im Bereich der genehmigten Trasse infrage. Sie befinden sich erstens südlich der 
Vollrather Höhe am Schnittpunkt der zur Bündelung geeigneten Trasse der GAB Nord-
Süd-Bahn mit der raumordnerisch gesi cherten RWTL -Trasse. Zweitens kommt ein 
Standort am Ende der gesicherten Trasse südwestlich des Kraftwerks Frimmersdorf 
infrage. Darüberhinausgehend drängen sich keine weiteren Möglichkeiten auf. 
 
Aus den vorab beschriebenen beiden Standorten und dem Zielb ereich Tagebau 
Hambach spannt sich der nachfolgend dargestellte Untersuchungsraum dar, in dem 
ein geeigneter Trassenverlauf für den Leitungsabzweig zum Tagebau Hambach zu 
suchen ist.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
22 
 
 
Abbildung 4: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Trasse zum Tagebau Hambach. 
 
1.1.4.2 Beschreibung der Merkmale der Umwelt und des derzeitigen 
Umweltzustandes 
Die Bestandserfassung erfolgte flächendeckend für die Untersuchungsräume  nach 
den einschlägigen Kriterien, die für die regionalplanerische Ebene relevant sind. Die 
genannten Kriterien genügen diesem Anspruch. Vertiefende Untersuchungen 
erfolgten im Vorzugskorridor für die Trasse zum Betriebsgelände des Tagebaus 
Garzweiler im Rahmen der Unterlagenerstellung zur Umweltverträglichkeitsprüfung im 
abgeschlossenen Braunkohlenplanverfahren. Für die Trasse zum Tagebau Hambach

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
23 
 
erfolgt die Bestandserfassung in Kapitel 4 des UP/UVP -Berichtes der 
Bergbautreibenden. 
 
Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit 
Genehmigter Braunkohlenplan 
In Rheinnähe befinden sich umfangreiche Wohnbauflächen, Siedlungsflächen 
besonderer funktionaler Prägung und Flächen gemischter Nutzung der 
Siedlungsbereiche von Dormagen und Köln-Worringen. Unterbrochen werden sie von 
umfangreichen Industrie- und Gewerbeflächen, die sich zwischen der A 57 und dem 
Rhein ausdehnen (Chempark). Nach Westen nimmt der Siedlungsflächenanteil stark 
ab; er wird nur noch von inselartigen, dörflichen bis kleinstädtischen Wohnstruktur en 
sowie von Einzelhöfen in erster Linie westlich des Knechtstedener Waldes und 
Chorbusches bestimmt. Industrie - und Gewerbeflächen sind hier mit Ausnahme der 
geplanten Flächen bei Neurath nicht vorhanden. Zwischen A 57 und Knechtstedener 
Wald sind überwiegend randstädtische Siedlungsflächen vorhanden. 
Den Wohnsiedlungsflächen im Osten des Untersuchungsraums sind zahlreiche 
Grünflächen in Form von Friedhöfen, Grün - und Sportanlagen zugeordnet, die 
vornehmlich zu Erholungs - und Freizeitzwecken genutzt werden . Eine Besonderheit 
stellen die drei Golfplatzanlagen in Köln und Pulheim dar. Von besonderer Relevanz 
für die Erholungsnutzung sind neben dem Rheinufer die zentral im 
Untersuchungsraum gelegenen Waldflächen des Knechtstedener Waldes und 
Chorbusches, die von zahlreichen Wegeverbindungen erschlossen werden. Auch der 
landwirtschaftliche Freiraum wird punktuell für die Erholung genutzt (z. B. 
Wegeverbindung über den Strategischen Bahndamm). 
Braunkohlenplanänderung 
Der vorgenannte Untersuchungsraum beschreibt, auch unter Berücksichtigung der 
fünf geringfügigen Änderungen in der Trassenführung, weiterhin die Gegebenheiten 
für die Bündelungsleitung und Garzweilerleitung (nicht Teil des Verfahrens). Der Raum 
wurde im Rahmen der Planung erneut untersucht, wobei sich jedoch keine erheblichen 
Abweichungen zum damaligen Zustand ergeben haben.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
24 
 
Wohnbauflächen im Untersuchungsraum für die Hambachleitung befinden sich 
vorwiegend in den Stadtteilen Rath und Kirdorf der Stadt Bedburg, in Glesch 
(Stadtgebiet Bergheim) und Tol lhausen (Stadt Elsdorf). Diese Bereiche sind durch 
Einzelhaus- und Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. 
Hervorzuhebende Freizeit - und Erholungsnutzungen finden sich in Form einer 
Sportplatzanlage und eines Modellfluggeländes nördlich von Rath.  Von besonderer 
Relevanz für die Freizeit - und Erholungsnutzung ist der Radweg auf der 
Fernbandtrasse, dem als interkommunale Radwegeverbindung überörtliche 
Bedeutung zukommt. Der asphaltierte Radweg verläuft ausgehend vom 
Rekultivierungsbereich Fortuna -Garsdorf ungefähr entlang der Stadtgrenze 
Bergheim/Bedburg (Erftquerung) und anschließend durch das Stadtgebiet von Elsdorf 
bis zum Tagebau Hambach. 
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt 
Tiere 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Die Lebensräume der vorkommend en Tierarten sind stark abhängig von der 
Nutzungsstruktur des Untersuchungsraums. In den geschützten Abschnitten des 
Rheins, zum Teil als Fischschutzzonen ausgewiesen, sowie in den flachen 
Buhnenbereichen finden sich Laich - und Aufzuchtbereiche der Rheinfi sche 
(Flussneunauge, Groppe, Steinbeißer). Als wandernde Fischarten sind Lachs, 
Maifisch und als wieder anzusiedelnde Art der Nordseeschnäpel zu nennen. In den 
Waldbereichen des Knechtstedener Waldes und Chorbusches sind zahlreiche 
geschützte Fledermausart en u. a. Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler, 
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Braunes Langohr anzutreffen.  
Die intensiv genutzten Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss - 
und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel bieten po tentiellen Lebensraum für 
den Feldhamster. Aus dem Bereich eines der letzten Vorkommen des Feldhamsters 
in NRW nördlich von Rommerskirchen im Süden des Untersuchungsraums konnten 
seit dem Jahre 2010 keine Nachweise des Feldhamsters mehr erbracht werden. Es  
muss also davon ausgegangen werden, dass innerhalb des Untersuchungsraums 
keine aktuellen Vorkommen des Feldhamsters existieren, gleichwohl wird der Bereich 
nördlich von Rommerskirchen als potentieller Habitatbereich angesehen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
25 
 
Die verteilt vorkommenden H eidegebiete bieten Lebensraum für die Zauneidechse, 
die u. a. in der Hannepützheide vorkommt. 
Gemäß dem Informationssystem Geschützte Arten in Nordrhein -Westfalen des 
LANUV (2014) hat der Untersuchungsraum Anteil an insgesamt zehn 
Messtischblattquadranten mit Angaben zum Vorkommen von planungsrelevanten 
Arten.  
Mit der Grauammer, dem Gartenrotschwanz, der Feldlerche, dem Schwarzkehlchen, 
dem Steinschmätzer, der Wachtel, dem Rebhuhn, dem Baumfalken, der Wiesenweihe, 
dem Neuntöter, dem Pirol, dem Grauspecht, der Turteltaube, dem Steinkauz und dem 
flussnah vorkommenden Flussregenpfeifer werden u. a. auch seltene, gefährdete und 
teilweise streng geschützte Vögel für den Untersuchungsraum genannt, die als 
planungsrelevante Arten in NRW besonders zu berücksichtigen sind. 
Besonders hervorzuheben ist als Vogelart die Feldlerche. Es ist davon auszugehen, 
dass sie innerhalb des Untersuchungsraums in großer Anzahl im Bereich von 
landwirtschaftlich genutzten Flächen vorkommt. 
 
Braunkohlenplanänderung 
Für das Verfahren zu r Änderung des Braunkohlenplanes erfolgte eine erneute 
Datenrecherche und Ermittlung der Habitatausstattung im Untersuchungsraum, um 
auf dieser Grundlage das zu erwartende Artenspektrum einschätzen zu können.  
Hierzu wurden faunistisch relevante Habitatelemente und -strukturen in faunistischen 
Funktionsräumen erfasst, innerhalb derer das Vorkommen einer weitgehend 
homogenen Artengemeinschaft angenommen werden kann und hieraus ein 
Programm faunistischer Kartierungen abgeleitet. Die Ergebnisse hinsichtlich de r 
potenziell vorkommenden sowie der bereits kartierten Arten und deren räumlicher 
Verortung sind im UP -/UVP-Bericht der Bergbautreibend dokumentiert (siehe dort 
Tabelle 31, Kap. 4.3.7). Wegen der Einzelheiten wird auf diese Darstellung verwiesen. 
Im Ergebnis haben sich keine wesentlichen Änderungen des Arteninventars ergeben. 
 
Pflanzen und die biologische Vielfalt 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Zentral im Untersuchungsraum befindet sich ein strukturreiches, 
zusammenhängendes Waldgebiet: der Knechtstedener Wald. Er umfasst von Norden

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
26 
 
nach Süden den Mühlenbusch, den Knechtstedener Busch sowie den Chorbusch. Der 
Waldkomplex wird geprägt von Stieleic hen-, Stieleichen -Hainbuchen-, Buchen 
(Misch)- und Erlen-Eschenwäldern. Im Norden (Mühlenbusch) sind größere Bereiche 
mit Fichte, Kiefer und seltener Lärche aufgeforstet. Teilweise werden sie bereits in 
Buchen- und Eichenbestände überführt. Der Chorbusch im Süden, dessen Kernfläche 
die Naturwaldzelle „Am Sandweg“ darstellt, weist besonders große, naturnahe 
Stieleichen-Hainbuchenwälder auf. Der Worringer Bruch umfasst neben einer 
typischen Auen - und Bruchwaldvegetation und natürlichen eutrophen Seen mit 
ausgedehnten Primärröhrichten weitere Waldflächen sowie in den Randbereichen 
Obstwiesen und Weiden. Die Gewässer sind eutroph. Im südöstlichen Teil des 
Worringer Bruchs kommen ältere, totholzreiche Eschen -Auwälder mit Silberweiden 
vor.  
Die Naturschutzgebiete Hannepützheide und Martinsee bilden mit dem angrenzenden 
FFH-Gebiet Wahler Berg einen Komplex eng beieinanderliegender Schutzgebiete 
westlich von Zons. Das Gebiet Hannepützheide umfasst Waldbereiche und 
Heideflächen. Das Teilgebiet Martinsee ist eine in Betrieb befindliche Nassabgrabung. 
Bei dem Wahler Berg handelt es sich um eine natürliche Flugsanddüne mit offenen 
Sandflächen, Silbergrasfluren, Magerrasen und Heideflächen (Biologische Station im 
Rhein-Kreis Neuss, 2013). 
Die Rheinaue wird sehr unterschied lich genutzt. Östlich von Zons erstreckt sich ein 
Grünlandbereich mit älteren Pappeln, Einzelbäumen und Kopfweiden. Zwischen Zons 
und Dormagen wird die Aue mit Ausnahme des Uferstreifens intensiv landwirtschaftlich 
genutzt. Baumreihen und Gehölze strukturi eren den Landschaftsraum. Nördlich des 
Bayerwerks (Chempark) in Dormagen überwiegen extensiv genutzte Fettweiden. Von 
Worringen bis Langel besteht die Aue aus Acker und Ackerbrachen, Fett - und 
Feuchtweiden und Pappelwäldern. Die ökologisch wertvollsten Zon en sind die 
rheinnahen Ufer mit z. T. gut ausgebildeten Gänsefuß - und Knöterichfluren, die sich 
mit Pappel - bzw. Weidenbeständen abwechseln. Im Norden und Süden des 
Untersuchungsraums wird das Abfluss - und Geschieberegime des Rheins durch 
Buhnen reguliert. Zwischen den Buhnen haben sich flache bis mäßig flache Kiesufer 
mit buchtenreichem Verlauf entwickelt, die bei Niedrigwasser trockenfallen. Lokal 
kommen Flachufer, Flachwasserzonen und Ruhigwasserbereiche mit 
Unterwasservegetation vor. Die Kiesufer sind z. T. mit einer dünnen Schlammauflage 
überzogen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
27 
 
Braunkohlenplanänderung 
Innerhalb des Untersuchungsraumes erfolgte in der Vegetationsperiode 2021 eine 
flächendeckende Erfassung der Biotoptypen nach der „Numerischen Bewertung von 
Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2021).  
Der erfasste Biotopbestand ist im UP/UVP-Bericht der Bergbautreibende dokumentiert 
(siehe dort Kap. 4.3.3). 
Die Ergebnisse zeigen, dass Ackerbiotope dominieren. Darüber hinaus kommen nur 
noch Waldbiotope in nennenswertem Umfang vor. Weitere Biotoptyp -Gruppen sind 
hinsichtlich ihres Flächenanteils von untergeordneter Bedeutung. 
 
Boden, Wasser, Luft, Klima 
Naturraum 
Der Naturraum im Untersuchungsraum ist weiterhin durch folgende  naturräumlichen 
Haupteinheiten geprägt: 
 Von der Entnahmestelle am Rhein bei Dormagen -Rheinfeld bis Bedburg-Rath 
die Hau pteinheit „Köln -Bonner Rheinebene“ und darin die Untereinheiten 
„Rheinaue“, „Linkrheinische Niederterrasse“ und „Linkrheinische 
Mittelterrassenplatte“. 
 Im Gemeindegebiet Bedburg die Haupteinheit „Ville“ und darin die Untereinheit 
„Neurather Lösshöhen“.  
 Bis zum Endpunkt am Nordrand des Tagebaus Hambach die „Jülicher Börde“ 
mit der dortigen Untereinheit „Östliche Jülicher Börde“.  
 
Köln-Bonner Rheineben 
Die Köln-Bonner Rheinebene ist der Zentralbereich der Niederrheinischen Bucht und 
wird aus der Flussterras sentreppe der Kölner Bucht gebildet. Von der Kante zur 
Rheinaue bis zum Westrand an den Aufstieg zur Ville bewegt sich die Landschaft von 
40 bis über 90 m ü. NN. Auf den Niederterrassenflächen beiderseits des Rheins liegen 
anlehmige Sand - bis Lehmböden mit  Braunerden. Hier befinden sich, wie in der 
gesamten Landschaft auch, vor allem landwirtschaftliche Flächen. Die Rheinaue ist 
ca. ca. 5-7 m tief in die Niederterrasse eingeschnitten. Ehemalige Mäanderbögen mit 
z.T. scharf ausgeprägten Böschungen (ehemalige  Prallhangbereiche) und 
Hochflutrinnen sind für diesen Bereich charakteristisch. Insbesondere im 
linksrheinischen Teil befinden sich viele kleine, miteinander vernetzte Trockenrinnen

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
28 
 
und breitere gewundene Altarmrinnen des Rheins, in denen sich fast die ei nzigen 
Waldbestände der Landschaft ausgebildet haben. Aus dem Nord -Teil der 
linksrheinischen Niederterrasse erheben sich zahlreiche Dünen. Über eine relativ 
steile Kante steigt das Gelände zur Mittelterrasse an, die teilweise markant 
stufenförmig aufgebaut  ist. Sie ist mit Lösslehm bedeckt, wodurch kleinere 
Reliefunterschiede ausgeglichen werden. 
 
Ville 
Die Ville bildet einen von Südosten nach Nordwesten verlaufenden, von 180  m im 
Süden auf 97 m im Norden absinkenden Höhenzug. Das Gebiet ist identisch mit einer 
tektonischen Hochscholle. Der Untersuchungsraum verläuft im nördlichen Teil der sog. 
„Neurather Lössböden“. Dieser Teil ist geprägt von den ehemaligen und noch 
laufenden Aktivitäten zum Abbau von Braunkohle. Außerdem sind viele der hier 
anzutreffenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Wasserflächen durch 
Rekultivierungsmaßnahmen entstanden. Charakteristische Reliefelemente des 
Landschaftsraumes sind die gestalteten und teilweise bepflanzten Abraumhalden mit 
gleichmäßigen Böschungsneigungen und abgeflachter Krone. 
  
Jülicher Börde 
Die Jülicher Börde erstreckt sich im westlichen Teil der Niederrheinischen Bucht. Die 
von 200 m ü. NHN im Süden auf 70 m im Nordosten abfallende Hauptterrassenfläche 
trägt auf Schotterlehmen eine unterschiedlich mächtige Lössschicht. Der östliche Teil 
der Jülicher Börde erstreckt sich zwischen Rur und Erft. Vor allem im südwestlichen 
Teil befinden sich einige Fließgewässer, die z.T. tief eingeschnitten sind. Die 
Hauptgrundwasserscheide zwischen Rur und Erft wird durc h die 
Sümpfungsmaßnahmen der Braunkohletagebaue beeinflusst. Die waldarme 
Landschaft wird von ausgedehnten, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen 
geprägt. Ausnahmen bilden die Rekultivierungsräume, Aufforstungsinseln und 
Bergehalden der Tagebaue und d ie im Süden der Landschaft gelegenen Reste der 
Bürgewälder. 
 
Geologie 
Der Untersuchungsraum befindet sich in dem Naturraum „Niederrheinische Bucht“, 
welches ein tertiärzeitliches Senkungsgebiet mit aktiver Tektonik ist und durch

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
29 
 
eiszeitliche Ablagerungen des Rheins geprägt ist. Die Bucht ist Teil eines 
Störungssystems, das von der Nordsee bis zum Oberrheingraben verläuft. Der 
Naturraum zeichnet sich durch die Dominanz quartärer Sedimente an der 
Erdoberfläche aus, welche aus dem Holozän und Pleistozän stammen. Dadurch ist die 
Genese der Oberflächenformen überwiegend auf exogene Formungsprozesse 
zurückzuführen. Hier sind hauptsächlich fluviale, periglaziale und äolische Prozesse 
zu nennen. 
 
Boden 
Die flächendeckend dominierenden Bodentypen im Untersuchungsrau m sind 
Braunerden und Parabraunerden. Bei Braunerden handelt es sich um einen durch 
Verwitterung und Tonmineralneubildung gleichmäßig braun gefärbten und verlehmten 
Boden. Die Parabraunerde ist ein durch Tonverarmungs- und -anreicherungshorizonte 
infolge vertikaler Tonverlagerung gekennzeichneter Boden. Beide Bodentypen weisen 
eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit und Erodierbarkeit auf. Aus bodenkundlicher 
Sicht eignet sich der Boden als Standort für Weide- und Ackernutzung. Im Bereich der 
Entnahmestelle hat sich auf den Auenablagerungen des Rheins der Bodentyp Vega 
entwickelt. Die Vega (Brauner Auenboden) ist ein Boden aus mehr oder weniger 
humosem Bodenmaterial, das in Talauen durch Flüsse sedimentiert wurde. Sie ist gut 
landwirtschaftlich nutzbar, solange der Standort sich in hochwassergeschützter Lage 
befindet. Ansonsten besteht die Gefahr der Überschwemmung oder starker 
Vernässung der unteren Bodenhorizonte bis ins Frühjahr hinein, weshalb die Vega 
meist der Grünlandnutzung unterliegt. Gegenüber Bod enverdichtung weist die Vega 
eine geringe Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr 
gering eingestuft.  
Bei Dormagen -Straberg hat sich ein Niedermoor entwickelt. Der 
grundwasserbeeinflusste Bodentyp besteht aus Niedermoortorf ( mehr als 3 dm) und 
ist bis an die Oberfläche dauerhaft vernässt. Zwischen Dormagen -Straberg und 
Dormagen-Gohr stellt Gley den dominierenden Bodentyp dar. Vereinzelt treten die 
Bodentypen Kolluvisol in Verbindung mit Pararendzina auf. Neben der Pararendzina  
tritt die Auftrags -Pararendzina vereinzelt auf. Im Südwesten ist ein Pseudogley 
ausgebildet. Dieser Boden ist ein Staunässeboden, welcher entsteht, wenn im 
Untergrund eine stauende Schicht vorhanden ist und es zu einem jahreszeitlich 
bedingten Wechsel von Vernässung und Austrocknung kommt.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
30 
 
Hydrogeologie 
Die Kiese und Sande der Niederrheinischen Bucht weisen ein hohes Porenvolumen 
auf, in dem sich Grundwasser gut bilden und strömen kann und stellen somit sehr 
ergiebige Porengrundwasserleiter dar. Die unter lagernden Tertiärschichten setzen 
sich überwiegend aus Fein - bis Mittelsanden zusammen und enthalten deutlich 
geringere Grundwassermengen. 
 
Grundwasser 
Folgende Grundwasserkörper zählen zum schutzgut - und wirkpfadbezogenen 
Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser:  
 
• Terrassen des Rheins (27_20)  
• Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) 
• Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) 
• Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) 
• Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) 
• Tagebau Hambach (274_06) 
 
Terrassen des Rheins 
Der Grundwasserkörper (GWK) erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 
175 km² und umfasst im Untersuchungsraum die Bereiche von der Entnahmestelle bis 
westlich der A 57. 
 
Grundwassereinzugsgebiet Rhein 
Insgesamt umfasst der GWK eine Fläche von ca. 194 km² und erstreckt sich im 
Untersuchungsraum von Dormagen -Nievenheim bis Rommerskirchen -Oekoven. 
Kiese und Sande der jüngeren Mittelterrassen, der Niederterrassen und Talauen 
bilden den im Mittel etwa 20 m, bereichs weise auch bis zu 40 m mächtigen Oberen 
Grundwasserleiter. 
 
Grundwassereinzugsgebiet Erft 
Der GWK umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 89 km² und überlagert den 
Untersuchungsraum zwischen Rommerskirchen -Oekoven und Bedburg-Rath. Sande 
und Kiese der quartä rzeitlichen Mittelterrassen, Niederterrasse und Talauen bilden

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
31 
 
den im Mittel ca. 25 m mächtigen Oberen Grundwasserleiter. Aufgrund der guten 
Durchlässigkeit ist er wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung, insbesondere im 
Bereich der Niederterrasse, wo die  Mächtigkeit des Grundwasserleiters mit ca. 20 m 
am größten ist. Im Bereich der Mittelterrasse schützen Löss -, im Bereich der 
Niederterrassen dagegen Hochflutlehme des Rheins diesen Grundwasserleiter vor 
anthropogener Beeinträchtigung. Durch die Entwässerung der Braunkohletagebaue ist 
der quartäre Grundwasserleiter bis in den Raum Grefrath beeinflusst. 
 
Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle 
Der GWK umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 89 km² ein Gebiet, in dem die 
ehemaligen Tage baue Fortuna -Alt, Fortuna -Garsdorf und Bergheim sowie der 
Tagebau Garzweiler I liegen. Um die Braunkohle zu erschließen, mussten der 
Grundwasserspiegel im Tagebau bis unter das Liegende der Flöze abgesenkt und die 
Liegendhorizonte entspannt werden. Die Ent wässerung beeinflusst zusammen mit 
den aktiven Tagebauen Garzweiler II und Hambach weiterhin die 
Grundwasserverhältnisse in der Kippe und den tiefen Stockwerken. Die 
Grundwasserverhältnisse sind stark gestört. Dort, wo die Entwässerungsbrunnen der 
ehemaligen Tagebaue abgestellt wurden, steigt das Grundwasser langsam wieder an, 
jedoch wird sich der ursprüngliche unbeeinflusste Zustand durch den bergbaulichen 
Eingriff nicht mehr einstellen. Der Grundwasser -Chemismus ist durch den Bergbau 
nachhaltig und dauerh aft verändert. Durch die lange Expositionszeit des Abraums 
gegenüber dem Luftsauerstoff ist eine tiefreichende Pyritoxidationszone in den 
Restlöchern entstanden, durch die eine erhebliche Versauerung, Aufsalzung und 
Metallbelastung des Grundwassers stattfi ndet. Bezogen auf Mengen und 
Flurabstände werden sich langfristig Verhältnisse einstellen, die weitestgehend dem 
vorbergbaulichen Zustand entsprechen. 
 
Hauptterrassen des Rheinlandes 
Der GWK weist eine Gesamtgröße von ca. 252 km² auf. Er überlagert den 
Untersuchungsraum zwischen Bedburg-Glesch und dem Abraumbereich des Tagebau 
Hambachs. Der obere Grundwasserleiter wird im größten Teil des Gebietes von 
pleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen gebildet, die eine hohe 
bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und mehr als 40 m mächtig werden 
können. In Teilbereichen bildet bis zu 5 m mächtiger Löss bzw. Lösslehm eine

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
32 
 
hochwirksame Deckschicht, die jedoch nach Süden ausdün nt. In den 
Talauenablagerungen der Erft standen unter natürlichen Bedingungen geringe 
Flurabstände an, die aber seit langem durch Grundwasserabsenkungen der Tagebaue 
stark beeinflusst sind. In Folge weitreichender Grundwasserabsenkungen durch die 
Tagebaue sind alle Grundwasserstockwerke stark beeinflusst. Aus 
wasserwirtschaftlicher Sicht kommt dem GWK aufgrund intensiver 
Grundwassernutzung eine hohe Bedeutung zu. 
 
Tagebau Hambach 
Der Südwestliche Teil des Untersuchungsraums wird von dem GWK „Tagebau 
Hambach“ überlagert. Bei dem GWK handelt es sich um den heutigen und geplanten 
Abbaubereich sowie die derzeitige bzw. zukünftige Abraumkippe des Tagebaus 
Hambach. Der Tagebau stellt das Zentrum der Braunkohlensümpfung und des 
Einflussbereiches der Grundwasserabse nkungen in allen Grundwasserstockwerken 
der Erftscholle dar. Durch den Tagebau Hambach und durch die vorangegangenen 
Braunkohletagebaue der Umgebung erfolgten tiefe Grundwasserabsenkungen bis 
unter die tiefste Abbausohle, die in ihrer horizontalen Ausdehnu ng alle 
Grundwasserstockwerke und Bereiche der Erftscholle und dort auch eine Vielzahl von 
Gewässern und Feuchtgebieten erfassen. Der natürliche Grundwasser -
Stockwerksbau ist bis zur Tagebausohle im Abbau - und Kippenbereich nicht mehr 
vorhanden, so dass alle Grundwasserstockwerke im Grundwasserkörper entleert oder 
stark beeinflusst sind. 
 
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Grundwasserkörper 
(27_01, 27_02, 27_03, 27_04, 27_05, 27_06, 27_08, 27_09, 27_10, 27_17, 27_18, 
273_01, 276_01, 277_0 1, 278_01, 2799_01, 2799_02) zum schutzgut - und 
wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser. Diese werden im 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben (PLANUNGSBÜROS 
KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2). 
 
Oberflächengewässer 
Der Rhein hinterließ bei seinen stetigen Veränderungen zahllose feuchte Rinnen, die 
von Bachläufen und Gräben durchzogen werden. Der Untersuchungsraum wird von 
dem Kölner Randkanal, der Norf, dem Gillbach, der Erft, Stommelner Bach,

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
33 
 
Flothgraben, Finkelbach, Elsdorfer Fließ und weiteren kleineren Bächen und Gräben 
durchflossen. Die Bäche bilden innerhalb des Untersuchungsraums Teilsysteme und 
münden zunächst in die Erft und später in den Rhein, der als Gewässer 1. Ordnung 
den Hauptvorfluter darstellt. Erwähnensw ert sind weiterhin zahlreiche 
Abgrabungsgewässer, insbesondere im Osten des Untersuchungsraums. 
 
Die folgenden Gewässer sind berichtspflichtig gem. § 3 i. V. m. Anlage 1 der 
Oberflächengewässerverordnung (OGewV): 
 
Tabelle 1: Übersicht Wasserkörper. 
Wasserkörper-Nr. 
(gem. ELWAS) 
Wasserkörpername Kategorie Flussgebietseinheit 
2_701494 Rhein erheblich verändert Rhein 
27494_0 Norf erheblich verändert  Rhein 
274942_0 Stommelner Bach erheblich verändert Rhein 
2748_0 Gillbach erheblich verändert Rhein 
27488_0 Flothgraben erheblich verändert Rhein 
274_30266 Erft erheblich verändert Rhein 
27474_0 Finkelbach erheblich verändert Rhein 
274744_0 Elsdorfer Fließ natürlich Rhein 
 
Neben diesen berichtspflichtigen Gewässern liegen die folgenden, nicht 
berichtspflichtigen Oberflächengewässer im Untersuchungsraum: 
 
• Gohrer Graben: Quert den Untersuchungsraum in Süd -Nord-Richtung östlich 
von Dormagen-Gohr. 
• Köttelbach: Quert den Unter suchungsraum in Südwest -Nordost-Richtung 
westlich von Rommerskirchen-Widdeshoven und fließt unmittelbar danach dem 
berichtspflichtigen Gillbach zu. 
 
Bei den übrigen Oberflächengewässern handelt es sich um nicht benannte, z. T. nur 
zeitweise wasserführende Gräben. Diese Gewässer finden als Biotope und Habitate 
Berücksichtigung über die Schutzgüter Tiere und Pflanzen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
34 
 
Wasserrechtliche Schutzgebiete 
Innerhalb des Untersuchungsraumes befinden sich wasserrechtliche Schutzgebiete 
nach §§ 51, 53 Wasserhaushaltsgesetz WHG.  
Bei Dormagen verläuft der Trassenkorridor durch die weitere Schutzzone (Zone III-B) 
des Trinkwasserschutzgebietes „Auf dem Grind“. Unm ittelbar anschließend tangiert 
der Untersuchungsraum die Schutzzone (Zone III -B) des Trinkwasserschutzgebietes 
„Mühlenbusch“. 
 
Hochwasserschutz 
Die Belange des Hochwasserschutzes lassen sich zunächst über die Erfassung von 
Überschwemmungsgebieten i. S. d. § 76 des WHG berücksichtigen. Als 
Überschwemmungsgebiet werden Flächen mit Retentionsfunktion festgesetzt, die 
dem Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser dienen.  
Innerhalb des Untersuchungsraumes liegen folgende Überschwemmungsgebiete: 
 
Tabelle 2: Übersicht Überschwemmungsgebiete. 
Gewässername Lage Bezirksregierung Flächengröße in ha 
(innerhalb des UR600) 
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete 
Rhein Rheinufer bis Deich Düsseldorf 3,4 
Gillbach Südlich Rommerskirchen- 
Widdeshoven 
Düsseldorf 6,7 
Finkelbach Südlich Bedburg-Kirdorf Köln 2,2 
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete 
Erft mit Überlauf 
(Fernbandtrasse) 
und Peringsmaar 
Nördlich Bergheim-Glesch Köln 7,9 
 
Luft, Klima 
Die lufthygienische Situation im Untersuchungsraum ist geprägt durch Immissionen 
aus dem Straßenverkehr, insbesondere durch die Bundesautobahnen A  57 und A 61 
sowie Bundesstraßen B  9, B  477, B  59 und B  55 und den in Betrieb stehenden 
Gleisanlagen. Weitere Immissionen werden durch die vorhandenen oder nahen 
angrenzenden Gewerbegebiete mit emittierenden Betrieben sowie die dort

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
35 
 
abgewickelten Transportverkehre hervorgerufen. Immissionen durch Luftschadstoffe 
wie Stickoxide, Kohlendioxid, Feinstaub oder auch fl üchtigen organischen 
Verbindungen sind als Vorbelastungen des Schutzgutes Luft anzusehen.  
Zur Beurteilung der Luftqualität und bestehenden Belastungen durch Luftschadstoffe 
werden für die Stoffe NO2 und PM10 die Jahresmittelwerte 2020 der nächstgelegenen 
Stationen zur Luftqualitätsüberwachung des LANUV (2020) herangezogen. Innerhalb 
des Untersuchungsraum befindet sich keine Messstation. Aufgrund der vergleichbaren 
randstädtischen Lage und der Nähe zu größeren Verkehrsverbindungen werden die 
Messwerte folgender in der näheren Umgebung gelegenen Stationen näherungsweise 
herangezogen: Köln-Chorweiler, Grevenbroich-Gustorf und Elsdorf-Berrendorf.  
Die Messwerte für Luftschadstoffkonzentrationen im Jahr 2020 (NO2, PM10) zeigen 
keine Überschreitung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit nach 
der 39. BImSchV. Die Messwerte liegen auf einem dem jeweiligen Standort 
entsprechenden typischen Niveau. 
 
Makroklimatisch wird der Untersuchungsraum dem atlantisch beeinflussten 
Klimabereich Nord -Westdeutschlands zugeordnet. Es dominiert ganzjährig der 
maritime Einfluss mit relativ feuchter Luft. Nach den Angaben im Klimaatlas NRW ist 
der Untersuchungsraum der Niederrheinischen Bucht zuzuordnen.  
 
Das Klima der Niederrheinischen Bucht ist relativ warm und trocken  und 
gekennzeichnet durch kühl-gemäßigte Sommer und relativ milde Winter. Die Region 
zählt zu den wintermildesten Gebieten in Deutschland. Die Jahresmitteltemperatur im 
Untersuchungsraum beträgt rd. 11 °C, die mittleren Jahresniederschläge liegen 
zwischen 700 und 800 mm (LANUV 2020a).  Längere Frostperioden oder langfristige 
Schneedecken sind die Ausnahme. 
 
Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
 
Landschaft 
Der Untersuchungsraum ist geprägt durch folgende fünf vom LANUV abgegrenzten 
und beschriebenen Landschaftsräume (LR): 
 Linkrheinischer Niederterrassenkorridor 
 Lössterrassen der Köln-Bonner Rheinebene

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
36 
 
 Braunkohle-Tagebaurevier mit rekultivierter Folgelandschaft 
 Erft-Talung 
 Jülicher Börde 
 
Der LR „Linksrheinischer Niederterrassenkorridor“ ist im Bereich des 
Untersuchungsraums durch ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen und 
Abgrabungsgewässer geprägt. Das Landschaftsbild wird stellenweise von einigen 
bedeutenden Verkehrsachsen und mehreren Bahnlinien zerschnitten. Im 
Untersuchungsraum betrifft dies insbesondere die in Nord-Süd-Richtung in Dammlage 
verlaufende A  57, die Gleisanlage des Streckenabschnitts Dormagen -Nievenheim 
sowie mehrere Hochspannungsfreileitungen. 
 
Der LR „Lössterrassen der Köln-Bonner Rheinebene“ sind gekennzeichnet durch eine 
offene, von Ackerflächen geprägte Landschaft. Diese werden von Siedlungs - und 
Wirtschaftsformen durchsetzt. 
 
Der LR „Rekultivierungslandschaft des Braunkohle -Tagebaureviers“ wird durch eine 
der waldreichsten Regionen des Kreises Bergheim geprägt. Im rezenten  
Tagebaurevier sind die Abgrabungsflächen landschaftsbildprägend. Weiträumig 
sichtbar in diesem Landschaftsraum sind die für die Verstromung der Braunkohle 
dienenden Kraftwerke bei Frimmersdorf und ihre Abluftfahnen. 
 
Der LR der Erft -Talung ist ein stark b esiedeltes Tal, welches von Ackerflächen 
dominiert und durch wenige Restwälder und der kanalisierten Erft geprägt ist. 
Beeinflusst wird das Landschaftsbild in diesem LR durch Hochspannungsleitungen, 
die den Talraum teilweise längs durchziehen.  
Der LR der Jülicher Börde ist weitgehend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, 
wobei Ackerbau die dominierende Nutzungsform ist. Die Talniederungen sind durch 
Siedlungsräume, Industriestandorte und Grünland gekennzeichnet. Größere 
Waldbereiche liegen im Bereich des Hambacher Forstes vor. 
 
Kulturgüter 
Der Untersuchungsraum stellt ein Gebiet dar, das in der Antike zum ländlichen Umfeld 
des römischen Köln gehörte und als „Speckgürtel“ der Hauptstadt der römischen

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
37 
 
Provinz Niedergermanien besonders intensiv genutzt und besiedelt war. Zudem verlief 
entlang des Rheins die Limesstraße, die die verschiedenen militärischen Lager und 
Garnisonen der römischen Reichsgrenze – darunter auch der bedeutende Standort 
Dormagen – miteinander verband. Diese stark verdichtete antike Ku lturlandschaft 
spiegelt sich in der Vielzahl römerzeitlicher Fundstellen wieder, die im 
Untersuchungsraum vorhanden sind. 
Die mittelalterliche Wiederbesiedlung in den ländlichen rheinischen Gebieten begann 
in der fränkisch-karolingischen Zeit seit dem 9. J h. n. Chr. Dazu gehörten Einzelhöfe 
und kleine, weilerartige Siedlungen. Aus diesen konnten im Laufe der Zeit die heutigen 
Siedlungen und Städte entstehen. Sie konnten aber auch aufgegeben werden und 
tragen dann als „Wüstungen“ wertvolle Informationen für die wissenschaftliche 
Forschung. Beispiele sind Grabenanlagen, Motten und Wasserburgen. Das Land war 
durch Landgüter erschlossen, die teilweise befestigt waren, wie die Hofwüstung Alshof 
in Rommerskirchen u. a. in den Dörfern und Städten gab es Kirchen wie beispielweise 
in Dormagen. Ein bedeutendes kirchliches und wirtschaftliches Zentrum war das 
Kloster Knechtsteden. Städte wie Rommerskirchen, Zons, Worringen und Dormagen 
bildeten die zivilen, wirtschaftlichen, politischen und verwaltungstechnischen Zentren. 
Die archäologisch relevanten Bereiche sind im Kap. 2.4.4.2 tabellarisch beschrieben. 
Sonstige Sachgüter 
Straßen, Bahntrassen, Radwege (Fernbandtrasse),  Kläranlagen, Umspannanlagen, 
Deponien, Halden und Abgrabungen, die Rheindeiche und die zahlreichen 
Hochspannungsleitungen sowie die Flächen mit militärischer Funktion sind als 
Sachgüter zu nennen, die in der vorliegenden Umweltprüfung zu berücksichtigen sind. 
Dabei sind insbesondere die dem Hochwasserschutz dienenden Rheindeiche 
hervorzuheben, die durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen. 
 
1.1.4.3 Planerische Vorgaben und Zielsetzungen 
Im LEP NRW sind die Ziele der Raumordnung in einem Planwerk konzentriert 
dargestellt. Schwerpunkte bilden hierbei die Zielaussagen zur Raum - und 
Siedlungsstruktur sowie zu den natürlichen Lebensgrundlagen.  Aus umweltfachlicher 
Sicht sind für die Braunkohlenplanänderung insbesondere die im LEP NRW 
festgeschriebenen Ziele und Grundsätze zum Themenkomplex „Freiraum“ (Kap. 7 im

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
38 
 
LEP) relevant. Der Komplex gliedert sic h in vier Bereiche, die nachfolgend im 
Einzelnen betrachtet werden: „Freiraumsicherung und Bodenschutz“, „Natur und 
Landschaft“, „Wald und Forstwirtschaft“ und „Wasser“. Dazu wird im Kapitel 8 des LEP 
der Bereich „Transport in Leitungen“ behandelt. 
 
Freiraumsicherung und Bodenschutz (Kap. 7.1 im LEP) 
Im Allgemeinen ist der Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Freiraums bei 
allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen (Grundsatz 
7.1-1). Im Speziellen sind als abwägungserheblic her Belang zu berücksichtigen: Die 
gebotene Vermeidung der Zerschneidung von sog. „unzerschnittenen verkehrsarmen 
Räumen“ (UZVR) (Grundsatz 7.1 -3), die Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und 
Schutzwürdigkeit von Böden (Grundsatz 7.1 -4), die gebotene Aufwe rtung 
anthropogen geprägter Freiräumen (Grundsatz 7.1 -6), die Sicherung und 
Weiterentwicklung von Bereichen für naturverträgliche und landschaftsorientierte 
Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung (Grundsatz 7.1-8). 
Weitere Inhalte werden auf die Ebene der Regionalplanung abgeschichtet. 
 
Natur und Landschaft (Kap. 7.2 im LEP) 
Auf Grundlage der Ziele 7.2-1 und -2 legt der LEP ein Grundgerüst des landesweiten 
Biotopverbundes und der Gebiete für den Schutz der Natur fest, die maßstabsbedingt 
der weiteren Konkre tisierung bedürfen. Entlang des RWTL -Trassenverlaufs ist der 
Knechtstedener Wald im westlichen Stadtgebiet von Dormagen sowohl als 
Schwerpunktraum des Biotopverbundes als auch Gebiet für den Schutz der Natur 
festgelegt. Mit der Festlegung als Gebiet für de n Schutz der Natur darf der 
Knechtstedener Wald vorbehaltlich weitergehender naturschutzrechtlicher nur in 
Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle 
realisierbar ist, die Bedeutung des betroffenen Gebietes dies zulässt und der Eingriff 
auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird.  Weiterhin legt der LEP als 
allgemeinen Grundsatz fest, dass schützenswerter Freiraum auch außerhalb der 
Gebiete für den Schutz der Natur vor erheblichen Beeinträchtigungen bewahrt werden 
soll.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
39 
 
Wald und Forstwirtschaft (Kap. 7.3 im LEP) 
Der LEP formuliert das Ziel (Ziel 7.3 -1), dass Wald aufgrund seiner besonderen 
Bedeutung vor nachteiligen Entwicklungen zu bewahren und weiterzuentwickeln ist. 
 
Wasser (Kap. 7.4 im LEP) 
Der Grundsatz 7.4-1 zielt auf die Sicherung und die Entwicklung von Gewässern in 
ihren ökologischen Funktionen und ihrer Nutzenfunktion für den Menschen ab. Weitere 
Zielfestsetzungen zum Bereich „Wasser“ thematisieren den Hochwasserschutz. Der 
LEP setzt über das Ziel 7. 4-6 „Überschwemmungsbereiche“ als Vorranggebiete der 
Raumordnung nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG fest, die von hochwasserempfindlichen oder 
den Abfluss behindernden Nutzungen freizuhalten sind. Festlegungen solcher Gebiete 
innerhalb des Untersuchungsraums (600 m -Korridor) befinden sich am Rhein mit 
seinen Auen, an der Erft (mit Peringsmaar als Retentionsraum) sowie am Finkelbach, 
der südlich des Ortszentrums von Bedburg parallel zum Wander-/Radweg „Speedway 
Terra Nova“ verläuft. 
 
Transport in Leitungen (Kap. 8.2 im LEP) 
Der Grundsatz 8.2 -1 legt fest, dass „Transportleitungen für Energie, Rohstoffe und 
andere Produkte gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden sollen“. Die 
Transportleitungen „sollen in Leitungsbändern flächensparend und gebündelt geführt 
und an bereits vorhandene Bandinfrastrukturen im Raum angelehnt werden“. 
 
Im Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf  als Bereiche für den Schutz der 
Natur festgelegt. Diese werden von Regionalen Grünzügen und Bereichen zum Schutz 
der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung miteinander verbunden. 
 
Im Regionalplan Köln sind die Rheinauen südlich von Worringen und der Worringer 
Bruch, beide als „Bereiche zum Schutz der Natur“ ausgewiesen und durch Regionale 
Grünzüge und Bereiche für den Schutz der Landsc haft und landschaftsorientierte 
Erholung (BSLE) verbunden. Westlich der Siedlungsräume von Worringen und 
Roggendorf sind ebenfalls derartige Gebiete ausgewiesen (Chorbusch mit 
Randbereichen). Weiter BSLE-Festsetzungen befinden sich im Rekultivierungsbereich 
des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf sowie westlich daran anschließend im

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
40 
 
Bereich der Erft und entlang des Finkelbachs (Erft -Zufluss). Außerdem ist das 
Tagebaugelände Hambach im Hinblick auf die Folgenutzung als BSLE festgesetzt. 
Der Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt II Dormagen sieht für die 
Rheinaue den Erhalt und die Optimierung von Grünlandstandorten, die Umwandlung 
von Ackerflächen in Grünland und den Erhalt und die Entwicklung auentypischer 
Elemente vor. Im Bereich der betroffenen Engstelle Knechtstedener Wald ist vor allem 
die Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem, gut strukturiertem Grünland 
und naturnahen Laubholzbestände sowie die ökologische Aufwertung der 
Fließgewässer vorgesehen. Im Knechtstedener Wald ist d as Entwicklungsziel die 
„Erhaltung und Optimierung großflächiger, gut strukturierter Waldgebiete“. 
Im Teilabschnitt VI (Grevenbroich - Rommerskirchen) des Landschaftsplans Rhein -
Kreis Neuss verläuft der Untersuchungsraum nahezu vollständig durch Bereiche m it 
dem Entwicklungsziel 2 („Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen 
Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden 
Elementen“). Kleinteilig berührt ist zudem das Entwicklungsziel 8 („Renaturierung von 
Fließgewässern“) im Bereich des Gillbachs zwischen Rommerskirchen-Widdeshoven 
und –Evershoven. Innerhalb des 70/60 m Arbeitsstreifen sind als Maßnahmen des LP 
die „Anlage oder Anpflanzung sowie Pflege von Ufergehölzen, Gehölzstreifen, 
Gehölzgruppen, Alleen, Baumreihen, Baumgr uppen, Einzelbäumen, Feldgehölzen 
sowie Wegrainen“ vorgesehen. 
Im Landschaftsplan der Stadt Köln  stehen außer den Naturschutzgebieten fast alle 
übrigen Freiflächen im Untersuchungsraum unter Landschaftsschutz (Stadt Köln, 
2010). 
Laut Landschaftspläne Nr. 1 (Tagebaurekultivierung Nord), Nr. 2 (Jülicher Börde mit 
Titzer Höhe) und Nr. 3 (Bürgewälder) sind vor allem Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege 
und Entwicklung natürlicher Landschaftselemente vorgesehen. 
 
Im Untersuchungsraum liegen die FFH-Gebiete „Rhein-Fischschutzzonen zwischen 
Emmerich und Bad Honnef“ und „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“. 
Die folgenden Naturschutzgebiete sind ausgewiesen: „NSG Waldnaturschutzgebiet 
Knechtsteden“, „NSG Ehemalige Klärt eiche Bedburg“ und „NSG Erft zwischen 
Bergheim und Bedburg“. 
Innerhalb des für das Änderungsverfahren relevanten Untersuchungsraums befindet 
sich ein gesetzlich geschütztes Biotop  im Sinne des §  30 BNatSchG bzw. §  42

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
41 
 
LNatSchG NRW. Das Biotop mit der Bezeichnung „Tümpel am Südrand der Vollrather 
Heide“ hat eine Größe von ca. 0.2 ha und befindet sich in den südlichen Hanglagen 
der Vollrather Höhe im Gemeindegebiet Grevenbroich. 
Weiterhin befinden sich gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 
39 LNatSchG NRW und Alleen gemäß §  41 LNatSchG NRW innerhalb des 
Untersuchungsraumes.  
Im Untersuchungsraum liegen zahlreiche Schutzwürdige Biotope. Die Schutzwürdigen 
Biotope sind größtenteils in das Biotopverbundsystem des LANUV einbezogen. 
 
Naturparke (§ 38 L NatSchG NRW) stellen großräumige Gebiete mit besonderer 
Erholungseignung dar. Der Naturpark Rheinland hat Anteil am Rhein -Erft-Kreis und 
erstreckt sich im Süden bis in das Kreisgebiet von Euskirchen. 
Im Untersuchungsraum befinden sich zahlreiche Landschaftsschutzgebiete. Die 
Schwerpunktbereiche liegen um den Wahler Berg, in den östlichen Randzonen des 
Knechtstedener Waldes, auf dem Übergang zwischen Nieder - und Mittelterrassen -
platten, in der Rheinaue, Gillbachtal, Köttelbachtal, Vollrather Höhe, 
Rekultivierungsflächen Fortuna -Garsdorf, Peringsee, Erftaue, Escher Bach und 
Hambacher Forst. 
 
Wasserschutzgebiete (WSG) 
Nördlich von Zons liegt das Trinkwasserschutzgebiet „Auf dem Grind“, dessen 
Schutzzone IIIA sich im nordöstlichen Untersuchungsraum und dessen Sc hutzzone 
IIIB sich bis Dormagen und über Straberg hinaus erstreckt. Der Rhein bei Zons ist als 
Sonderschutzzone klassifiziert. Im weiteren Verlauf nach Westen schließen sich die 
Zonen IIIA (kleinflächig) und IIIB des WSG „Mühlenbusch“ an. 
Westlich von Hackenbroich befinden sich die Wasserschutzzonen I, II, IIIA und IIIB des 
WSG „Chorbusch“ und daran anschließend, westlich von Stommelerbusch, ist das 
Trinkwasserschutzgebiet „Rommerskirchen-Butzheim“ mit den Wasserschutzzonen I, 
II und IIIA in Planung. 
Östlich von Delhoven, zentral im Untersuchungsraum, befinden sich die 
Wasserschutzzonen I, II, IIIA und IIIB des Trinkwasserschutzgebietes 
„Hackenbroich/Tannenbusch“.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
42 
 
Im Süden des Untersuchungsraums liegt das Trinkwasserschutzgebiet „Weiler“ mit 
seiner Schutzzone IIIB am Rheinufer nördlich von Köln. Die Schutzzone IIIA dehnt sich 
von Sinnersdorf bis Blumenberg aus. Darin liegen die Schutzzonen II und I.  
 
Schutzwürdige Böden 
In der Nähe des Rheinufers sind die typischen Braunen Auenböden wegen ihrer 
Bodenfruchtbarkeit und die typischen Auengleyböden wegen ihres 
Biotopentwicklungspotentials in die drei Schutzwürdigkeitsklassen besonders 
schutzwürdig, sehr schutzwürdig und schutzwürdig eingestuft. Die Parabraunerden 
der Nieder - und Mittelterrassen im Westen des Untersuchungsraums weisen eine 
hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit auf und sind deshalb durchweg besonders 
schutzwürdig. 
 
1.1.5 Derzeitige Umweltprobleme/Vorbelastungen 
Hinsichtlich der landseitigen Auswirkungen der Rheinwassertransportleitung sind die 
Beanspruchung und Veränderung der schutzwürdigen Böden zu nennen. Das 
Schutzgut Boden wird bereits durch vielfältige Nutzungsansprüche (Verkehrsflächen, 
Siedlungserweiterungen, Industrie- und Gewerbeflächen) beansprucht oder nachhaltig 
verändert. Bei der Planu ng der Rheinwassertransportleitung soll die Beanspruchung 
des Bodens durch eine optimierte Trassenführung, insbesondere hinsichtlich des 
Schutzes besonders schutzwürdiger Böden, möglichst verringert werden. Dabei stellt 
sich jedoch das Problem, dass die lö ssbedeckten Rheinterrassen im westlichen 
Untersuchungsraum flächendeckend als besonders schutzwürdige Böden 
ausgewiesen sind, die jedoch zur Anbindung an den Endpunkt der 
Rheinwassertransportleitung im Bereich des RWE -Betriebsgeländes bei 
Frimmersdorf, dur chquert werden müssen. Deshalb ist im weiteren Verlauf der 
Planung darauf zu achten, innerhalb des zu bevorzugenden Trassenkorridors (ca. 600 
m Breite) großmaßstäblich einen Trassenverlauf zu finden, der trotz des Eingriffs die 
Böden mit besonders schutzwü rdigen Bodenfunktionen nicht unnötig in Anspruch 
nimmt.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
43 
 
Braunkohlenplanänderung 
Die vorgenannten Aussagen gelten unter Berücksichtigung der fünf geringfügigen 
Änderungen an der Trassenführung weiterhin auch für die Bündelungsleitung und 
Garzweilerleitung (nicht Teil des Verfahrens). 
 Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 2 a) § 40 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 § 16 Abs. 1 Nr. 2 Anlage 4 UVPG, Nr. 3 
„Bestandsaufnahme der 
einschlägigen Aspekte des 
derzeitigen 
Umweltzustands, 
einschließlich der 
Umweltmerkmale der 
Gebiete, die voraussichtlich 
erheblich beeinflusst werden, 
einschließlich der Gebiete 
von gemeinschaftlicher 
Bedeutung und der 
Europäischen 
Vogelschutzgebiete im Sinne 
des 
Bundesnaturschutzgesetzes“ 
„Darstellung der 
Merkmale der Umwelt, 
des derzeitigen 
Umweltzustands […]“ 
„Angabe der derzeitigen 
für den Plan oder das 
Programm bedeutsamen 
Umweltprobleme, 
insbesondere der 
Probleme, die sich auf 
ökologisch empfindliche 
Gebiete nach Nummer 
2.6 der Anlage 6 
beziehen“ 
 
„…eine Beschreibung der 
Umwelt und ihrer 
Bestandteile im 
Einwirkungsbereich des 
Vorhabens“ 
„Eine Beschreibung des 
aktuellen Zustands der 
Umwelt und ihrer 
Bestandteile im 
Einwirkungsbereich des 
Vorhabens…“ 
 
In folgendem Teil erfolgt die umweltbezogene Bestandserfassung, d. h. die 
Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile (§§ 16 Abs. 1 
Nr. 3, 40 Abs.  2 Nr. 3, 4 UVPG; Nr.  3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr.  2a der Anlag e 1 
zum ROG). Räumliche Bezugsgrundlage für die Bestandserfassung ist der UR600, mit 
dem der Einwirkungsbereich des Vorhabens vollständig abgedeckt wird.  
Eingeschlossen ist auch eine Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des 
Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Vorhabens ( § 40 Abs.  2 Nr.  3 UVPG; 
Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr.  2b der Anlage 1 zum ROG ). Die Erfassung des 
aktuellen Umweltzustands orientiert sich nachfolgend an den Schutzgütern des §  2 
Abs. 1 UVPG / § 8 Abs. 1 ROG. 
Schutzgutübergreifende Angaben zu derzeitigen Umweltproblemen 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- § 40 Abs.  2 S.  1 Nr.  3, 
Nr. 4 
-/- -/- 
 „Angabe der derzeitigen 
für den Plan oder das 
Programm bedeutsamen

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
44 
 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Umweltprobleme, 
insbesondere der 
Probleme, die sich auf 
ökologisch empfindliche 
Gebiete nach Nummer 
2.6 der Anlage 6 [UVPG] 
beziehen“ 
 
Gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 UVPG enthält der UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden 
Angaben zu den derzeitigen Umweltproblemen, die für die Braunkohlenplanänderung 
bedeutsam sind. Die Darstellung der Umweltweltprobleme erfolgt 
schutzgutübergreifend. Auf besonder e Belastungen einzelner Schutzgüter wird 
zusätzlich im Sinne von Vorbelastungen in den einzelnen schutzgutbezogenen 
Kapiteln eingegangen.  
Bestehende Umweltprobleme ergeben sich sowohl aus ehemaligen als auch aus 
bestehenden Nutzungen des Raums. Sie sind für die Braunkohlenplanänderung dann 
von Bedeutung, sofern sie sich spätestens bei der Realisierung der RWTL 
(Genehmigungsebene) in erheblicher Weise niederschlagen können. Da das 
Vorhaben insbesondere mit einem Eingriff in den Boden verbunden ist, sind mögliche 
Altlasten bzw. deren Mobilisierung durch Eingriffe in den Boden von Bedeutung. 
Altlasten werden als bodenspezifische Vorbelastung behandelt. 
Umweltprobleme durch bestehende anthropogene Nutzungen (z. B. intensive 
Landwirtschaft, Siedlungs - und Verkeh rsnutzungen, Stromleitungstrassen, lineare 
Infrastrukturen oder dem Tagebau Hambach) sind für die Braunkohlenplanänderung 
von untergeordneter Bedeutung, da die Planänderung – anders als z. B. ein 
fachübergreifender Regionalplan – nicht zum Zweck hat, u. a.  diese Probleme durch 
Verteilung der Raumnutzungen zu adressieren. Vielmehr soll eine möglichst umwelt - 
und raumverträgliche Trasse festgelegt werden, um mit der Herstellung der 
Tagebauseen die Rekultivierungsverpflichtung des Bergbautreibenden zu erfüllen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.1 Einführung 
 
45 
 
1.1.6 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der 
Planung 
Genehmigter Braunkohlenplan 
 
Bei Durchführung der Planung wird die Entwicklung der Umwelt maßgeblich von den 
baubedingten, d. h. zeitlich begrenzten Auswirkungen bestimmt. In der insgesamt etwa 
fünfjährigen Bauzeit finden sukzessiv umfangreiche temporäre 
Flächeninanspruchnahmen in der Größenordnung von insgesamt ca. 165 ha statt. Auf 
diesen Flächen (in erster Linie landwirtschaftliche Nutzflächen) werden die natürlichen 
Bodenstrukturen verändert, und es ist von einer zeitlich begrenzten 
Grundwasserhaltung, zumindest in den rheinnahen Bereichen bzw. in 
grundwassernahen Bereichen der Aue und der Altarme, auszugehen. Punktuell 
können Gehölze zu entfernen sein. Die Bautätigkeiten sind mit Schallimmissionen und 
anderen Immissionen sowie anderen nachteiligen Auswirkungen durch Baumaschinen 
und Baufahrzeuge (Materialtransport) verbunden. Eine dauerhafte 
Flächenbeanspruchung beschränkt sich auf die technischen Anlagen (in erster Lini e 
Entnahme- und Pumpbauwerk) mit den notwendigen Erschließungen. Im Bereich der 
Leitungstrasse sind Schutzstreifen mit Nutzungsbeschränkungen (Verzicht auf 
bauliche Anlagen und Vegetationsstrukturen) erforderlich. Natürliche Bodenstrukturen 
können langfris tig im Bereich des Baufeldes geringfügig verändert bleiben. Bei 
Nichtdurchführung der Planung entfallen die zuvor beschriebenen Auswirkungen. 
Wesentlich ist aber, dass bei Nichtdurchführung der Planung die Wasserversorgung 
der geschützten Feuchtbiotope u. a. im Schwalm-Nette-Gebiet nicht gesichert ist, da 
nach dem Jahr 2030 nicht mehr ausreichend Versickerungswasser aus den 
Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus Garzweiler zum Erhalt dieser schützenswerten 
Feuchtgebiete zur Verfügung steht. Zudem würden sich die B efüllung des Restsees 
und dessen Nutzung als Freizeit - und Erholungsgebiet ebenso wie die 
Wiederherstellung des natürlichen Grundwasserregimes erheblich verzögern.  
 
Braunkohlenplanänderung 
 
Bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ist nur die RWTL zum 
Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler raumordnerisch gesichert. Die RWTL nach 
Hambach bliebe raumordnerisch ungesichert. Die dargestellten technischen

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
46 
 
Parameter blieben gegenüber den bisherigen Planungen aus dem Altverfahren 
unverändert. 
Bei Nichtdurchführung des Vorhabens würde sich das übergeordnete Ziel der 
Befüllung des Tagebausees Hambach und damit die Wiedernutzbarmachung des 
Tagebaus ebenso wie die Wiederherstellung des natürlic hen Grundwasserregimes 
nicht durchführen lassen, da die Befüllung allein durch den Anstieg des 
Grundwasserspiegels nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen aufgrund 
fehlender Böschungsstabilität nicht umsetzbar wäre und Jahrzehnte länger dauern 
würde.  
Bezüglich der natürlichen Umwelt bliebe bei Nichtdurchführung der 
Braunkohlenplanänderung und des Vorhabens der in den vorangegangenen Kapiteln 
dargestellte Umweltzustand im Untersuchungsraum 600 der Hambachtrasse erhalten. 
Konkret würde auf den landwirtschaft lich genutzten Flächen, die einen Großteil des 
UR600 einnehmen, eben diese Nutzung voraussichtlich langfristig fortgeführt. Auf den 
bestehenden Siedlungs - und Verkehrsflächen ist ebenfalls keine Veränderung des 
aktuellen Zustands zu erwarten. Was die Gehöl zbiotope betrifft, unterliegen diese 
sukzessiven Entwicklungen. Mit zunehmendem Alter sind ihnen höhere ökologische 
Wertigkeiten zu attestieren. Langfristig können sich beispielsweise Baumhöhlen 
ausbilden, sodass die Bäume neben den in Gehölzen brütenden V ogelarten auch für 
Baumhöhlenbrüter und -bewohner Bedeutung als Lebensraum erlangen könnten. 
Die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser im Bereich des Tagebaus 
Hambach wäre bei einer Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ebenfalls 
anderweitig zu besorgen. 
 
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche 
und Trassenkorridore (Restriktionsanalyse)  
Die Identifizierung und Festlegung eines Entnahmebereichs am Rhein ist sowohl aus 
technischer als auch aus umwel tfachlicher Sicht vorrangig zu lösen. Es ist 
sicherzustellen, dass die benötigten Wassermengen auch bei Niedrigwasser 
entnommen werden können und dass von der Wasserentnahme und den baulichen 
Anlagen keine Gefahr für den ordnungsgemäßen Zustand der Wasserstraße ausgeht. 
Darüber hinaus sind Beeinträchtigungen der Deichanlagen und der vorgelagerten

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
47 
 
Retentionsräume durch Pumpwerke und die Rohrleitung selbst zu vermeiden und 
Standorte zu wählen, die den Deich- und Hochwasserschutz entsprechend beachten. 
Deshalb sind bei der Festlegung von geeigneten Entnahmebereichen einschließlich 
des Standortes des Pumpwerks und der Rohrleitungsführung Lösungen zu 
präferieren, die die Anlagen für den Hochwasserschutz und die erforderlichen Anlagen 
für die Rheinwassertransportl eitung weit möglichst harmonisieren. Der Standort des 
erforderlich werdenden Pumpwerks ist zudem so zu wählen, dass entsprechende 
technische Schutzeinrichtungen (z. B. Fischschutzanlagen) platziert werden können. 
Ein weiteres Bauwerk in diesem Bereich ist zur Reinigung der Rechenoberfläche des 
Entnahmebauwerks nicht weiter als 50  m vom Entnahmebauwerk erforderlich (sog. 
„Hydroburst“). 
 
Die Ermittlung von Trassenkorridoren hat sich dementsprechend an dem identifizierten 
Entnahmebereich/den Entnahmebereichen zu orientieren. Von diesen ausgehend 
wird, unter weitgehender Vermeidung der Beanspruchung oder mittelbaren 
Beeinträchtigung geschützter oder schützenswerter raumkonkreter Ausprägungen der 
Schutzgüter, ein Trassenkorridor ermittelt, der eine möglichst konf liktarme 
Trassenführung der Rheinwassertransportleitung ermöglicht. 
Die Suche nach umweltfachlich und technisch geeigneten Entnahmebereichen am 
Rheinufer umfasst einen eher linearen Suchraum (Uferbereich und Deichvorland), 
während die Findung alternativer Trassenkorridore flächendeckend im 
Untersuchungsraum stattfindet, ausgehend von den Entnahmebereichen am Rhein bis 
zum Endpunkt an den  Tagebauen Garzweiler und Hambach . Planerisch ist deshalb, 
wie bereits dargestellt, bei der Identifizierung von Trassenkor ridoren von 
umweltfachlich günstigen und technisch möglichst geeigneten Entnahmebereichen 
auszugehen. Auch bei der Korridorfindung werden bereits technische Maßnahmen zur 
Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen der Umwelt berücksichtigt (z. 
B. D ükern von Fließgewässern oder die Unterfahrung von Flächen der 
Restriktionsklassen „außerordentlich hoch“ und ggf. „sehr hoch“).  
 
Für den Abzweig zum Tagebau Hambach ist zusätzlich ein Verteilbauwerk erforderlich, 
an dem die vom Rhein kommenden drei Leitu ngen (DN 2200) in zwei Leitungen zum 
Tagebau Garzweiler (DN 1400 =  unverändert) und zwei Leitungen zum Tagebau

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkor ridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
48 
 
Hambach (DN 2200) aufgeteilt werden. Für dieses Verteilbauwerk ist ebenfalls eine 
entsprechende Fläche vorzusehen.  
 
1.2.1 Identifizierung von Entnahmebereiche 
1.2.1.1 Bewertungskriterien und Restriktionen 
Technische Betrachtung 
Die Kriterien für die technische Betrachtung entsprechen den Kriterien, die auch im 
Altverfahren herangezogen und abgestimmt wurden. Zur Ableitung der Kriterien 
wurden folgende Randbedingungen berücksichtigt: 
Gemäß dem Erlass „Querströmungen an Bundeswasserstraßen durch Entnahme- und 
Einleitungsbauwerke“ sind Querströmungen an Bundeswasserstraßen, die durch 
Entnahme- und Einleitungsbauwerke hervorgerufen werden, über 0,3  m/s nicht 
akzeptabel (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2012; Bundesministerium für 
Verkehr, 1991). Diese Begrenzung der Querströmungen berücksichtigt neben der 
Sicherheit der Rheinschifffahrt auch fischereibiologische Aspekte. Um das Ansaugen 
von Schlamm und Bodenmaterial zu verhindern, sollten die Einlaufröhren mindestens 
1 m oberhalb der Gewässersohle liegen. Um eine permanente Wasserentnahme auch 
unterhalb des niedrigsten Niedrigwassers (NNW) zu gewährleisten, gilt als 
Ausschlusskriterium eine Fließtiefe von weniger als 3 m unter NNW.  
Um Bereiche im Rhein mit einer Fließtiefe von mindestens 3  m unter NNW zu 
erreichen, kann unter Umständen auch ein Buhnenbauwerk errichtet bzw. ein bereits 
vorhandenes Buhnenbauwerk ausgebaut werden, um die Rohrleit ungen aufnehmen 
zu können und eine ausreichende Wassertiefe im Rheinstrom zu erreichen. Eine 
Entnahmestelle, die einen Abstand von 20 -100 m zur MQ -Uferlinie (Uferlinie bei 
mittlerem Abfluss) aufweist, wäre damit bedingt geeignet. Eine optimale Entnahme 
wäre gewährleistet, wenn der Rhein in direkter Ufernähe eine entsprechende Tiefe 
aufwiese, woraus eine Entnahmestelle in direkter Ufernähe (< 20 m zur MQ-Uferlinie) 
resultiert. Zur Bestimmung der Wassertiefen werden die vom Wasser - und 
Schifffahrtsamt (WSA) D uisburg übergebenen Rheinprofile verwendet (vgl. 
Ergebnisausgabe Rheinwasserstände, August 2013).

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
49 
 
Um Sedimentationsprobleme weitgehend zu vermeiden, sollten die 
Entnahmebereiche am Prallufer oder an geraden Fließstrecken platziert werden. 
Gleitufer sind entsprechend als ungeeignet einzustufen.  
Weiterhin sind die Anlegebereiche von Fähren zu berücksichtigen. Diese Standorte 
sind auf Grund des Fährverkehrs nur bedingt geeignet. Die Entnahmestelle muss 
außerdem für den Schwerlastverkehr erreichbar sein (Wartungsarbeiten). 
Für die Bewertung der technischen Kriterien wird auf die Erkenntnisse aus dem 
Altverfahren zurückgegriffen. Dort erfolgte eine Klassifizierung von 
Rheinuferabschnitten in drei Eignungsklassen (ungeeignet, bedingt geeignet und 
geeignet).  
Tabelle 3: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel aus technischer 
Sicht. 
Eignung Kriterien 
III 
Ungeeignet 
 Fließtiefe unter Normalniedrigwasser < 3 m 
 Unerreichbar für Schwerlastverkehr 
 Uferbebauung näher als 50 m zum Ufer 
 Lage am Gleitufer 
II 
Bedingt geeignet 
 Anlegebereich Fähre 
 Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss 
I 
geeignet 
 Entnahme in Ufernähe (< 20 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss) 
 
Der Vergleich der Entnahmebereiche Piwipp und Langel erfolgt in Anlehnung an diese 
Kriterien. Die Tabelle stellt Piwipp als den aus technischer Sicht geringfügig 
günstigeren Entnahmebereich heraus, da dieser bei fünf der sechs Kriterien eine hohe 
Eignung gegeben ist. Langel  ist dagegen bezüglich dreier Kriterien als bedingt 
geeignet eingestuft. Eine grundsätzliche Machbarkeit ist aus technischer Sicht für 
beide Entnahmebereiche gegeben. 
Tabelle 4: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel aus technischer 
Sicht. 
Kriterium 
Ausprägung Kriterium Technische Einstufung 
Piwipp Langel Piwipp Langel 
Fließtiefe unter 
Normalniedrigwasser < 3 m > 3,9 m 2,9 bis 3,3 m geeignet bedingt geeignet

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
50 
 
Kriterium 
Ausprägung Kriterium Technische Einstufung 
Piwipp Langel Piwipp Langel 
Unerreichbar für Schwerlastverkehr nein nein geeignet geeignet 
Uferbebauung näher als 50 m zum 
Ufer > 200 m > 150 m geeignet geeignet 
Lage am Gleitufer Nein Nein geeignet geeignet 
Anlegebereich Fähre Nein Ja geeignet bedingt geeignet 
Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum 
Ufer bei mittlerem Abfluss 20 bis 50 m 80 bis 100 m bedingt geeignet bedingt geeignet 
 
Umweltfachliche Betrachtung 
Die Gliederung der umweltfachlichen Raumwiderstände erfolgt in Anlehnung an den 
§ 2 Abs.  1 UVPG, der die sogenannten Schutzgüter definiert. Die Schutzgüter 
konkretisieren den abstrakten Umweltbegriff und geben eine Leitlinie für die 
Gliederung der zu erfassenden Raumwiderstände vor. Die Ermittlung der 
Raumwiderstände erfolgt nach den Vorgaben der schutzgutbezogenen Fachgesetze 
sowie den besonderen Ansprüchen des Schutzgutes Menschen an die Verteilung der 
Raumnutzungen (vgl. hierzu §  50 BImSchG). Hierzu wurden insbesondere folgende 
Quellen herangezogen: 
 ATKIS-Realnutzungsdaten 
 Landschaftsinformationssammlung des LANUV (Daten zu Schutzgebieten und 
schutzwürdigen Bereichen) 
 Fachinformationssystem ELWAS (wasserrechtliche Schutzgebiete und 
Überschwemmungsgebiete) 
 Gemeinden Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen, Bedburg, Bergheim, 
Elsdorf, Titz, Niederzier, Kerpen: Informationssysteme der Gemeinden zu 
Bebauungsplänen bzw. digital abrufbare Bebauungspläne (Geltungsbereiche von 
Bebauungsplänen) 
 Bodenkarte 1: 50.000 des geologischen Dienstes NRW (schutzwürdige Böden)

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
51 
 
 Landschaftspläne des Kreises Düren, des Rhein-Erft-Kreises und des Rhein-
Kreises Neuss (Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile) 
1.2.1.2 Entnahmekriterien und Herleitung möglicher Entnahmebereiche 
Technische Kriterien 
Die Kriterien für die technische Betrachtung entsprechen den Kriterien, die auch im 
Altverfahren herangezogen und abgestimmt wurden. Zur Ableitung der Kriterien 
wurden folgende Randbedingungen berücksichtigt: 
Gemäß dem Erlass „Querströmungen an Bundeswasserstraßen durch Entnahme- und 
Einleitungsbauwerke“ sind Querströmungen an Bundeswasserstraßen, die durch 
Entnahme- und Einleitungsbauwerke hervorgerufen werden, über 0,3  m/s nicht 
akzeptabel (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 2012; Bundesministerium für 
Verkehr, 1991). Diese Begrenzung der Querströmungen berücksichtigt neben der 
Sicherheit der Rheinschifffahrt auch fischereibiologische Aspekte. Um das Ansaugen 
von Schlamm und Bodenmaterial zu verhindern, sollten die Einlaufröhren mindestens 
1 m oberhalb der Gewässersohle liegen. Um eine permanente Wasserentnahme auch 
unterhalb des niedrigsten Niedrigwasser s (NNW) zu gewährleisten, gilt als 
Ausschlusskriterium eine Fließtiefe von weniger als 3 m unter NNW.  
Um Bereiche im Rhein mit einer Fließtiefe von mindestens 3  m unter NNW zu 
erreichen, kann unter Umständen auch ein Buhnenbauwerk errichtet bzw. ein berei ts 
vorhandenes Buhnenbauwerk ausgebaut werden, um die Rohrleitungen aufnehmen 
zu können und eine ausreichende Wassertiefe im Rheinstrom zu erreichen. Eine 
Entnahmestelle, die einen Abstand von 20 -100 m zur MQ -Uferlinie (Uferlinie bei 
mittlerem Abfluss) auf weist, wäre damit bedingt geeignet. Eine optimale Entnahme 
wäre gewährleistet, wenn der Rhein in direkter Ufernähe eine entsprechende Tiefe 
aufwiese, woraus eine Entnahmestelle in direkter Ufernähe (< 20 m zur MQ-Uferlinie) 
resultiert. Zur Bestimmung der W assertiefen werden die vom Wasser - und 
Schifffahrtsamt (WSA) Duisburg übergebenen Rheinprofile verwendet (vgl. 
Ergebnisausgabe Rheinwasserstände, August 2013). 
Um Sedimentationsprobleme weitgehend zu vermeiden, sollten die 
Entnahmebereiche am Prallufer ode r an geraden Fließstrecken platziert werden. 
Gleitufer sind entsprechend als ungeeignet einzustufen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
52 
 
Weiterhin sind die Anlegebereiche von Fähren zu berücksichtigen. Diese Standorte 
sind auf Grund des Fährverkehrs nur bedingt geeignet. Die Entnahmestelle muss 
außerdem für den Schwerlastverkehr erreichbar sein (Wartungsarbeiten). 
Für die Bewertung der technischen Kriterien wird auf die Erkenntnisse aus dem 
Altverfahren zurückgegriffen. Dort erfolgte eine Klassifizierung von 
Rheinuferabschnitten in drei Eign ungsklassen (ungeeignet, bedingt geeignet und 
geeignet).  
Tabelle 5: Übersicht technische Bewertung. 
Eignung Kriterien 
III 
Ungeeignet 
 Fließtiefe unter NNW < 3 m 
 Unerreichbar für Schwerlastverkehr 
 Uferbebauung näher als 50 m zum Ufer 
 Lage am Gleitufer 
II 
Bedingt geeignet 
 Anlegebereich Fähre 
 Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss 
I 
geeignet 
 Entnahme in Ufernähe (< 20 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss) 
 
Aufbauend auf den vorgenannten Kriterien sind verschiedene Rheinabschnitte aus 
technischer Sicht auszuschließen. Hierbei handelt es sich um das Gleitufer im Bereich 
der Rheinschlinge gegenüber von Monheim und Baumberg, welches von typischen 
Sedimentablagerungen gekennzeichnet ist. Ein Entnahmebauwerk müsste hier weit 
im Rheinstrom hinein platziert werden und würde Konflikte mit dem Schiffsverkehr 
verursachen. Im Nahbereich des Bayerwerks in Dormagen mit dem vorgelagerten 
Hafen- und Entladebereich stehen keine ausreichenden Entwicklungslängen für die 
Errichtung von Fischschutzeinrichtungen zur Verfügung. Der südlich anschließende 
Bereich des Hafens Worringen ist durch eine Schwelle vom Rheinstrom getrennt, 
wodurch sich Sedimente ablagern und nur unzureichende Entnahmetiefen erreicht 
werden. Das Vorland von Langel im Süden des Untersuchungsraums stellt zwischen 
dem Siedlungsrand und dem Rheinufer keine ausreichende Breite zur Platzierung des 
Pumpbauwerkes und der Fischschutzanlagen zur Verfügung. 
Als bedingt geeignet werden aus technischer Sicht die Bereic he im Umfeld von Zons 
sowie zwischen Worringen und Langel beurteilt. In diesen Abschnitten ist die

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
53 
 
Wassertiefe in Ufernähe nicht ausreichend, so dass die Entnahme über ein 
buhnenförmiges Entnahmebauwerk erforderlich wird, welches in den Rheinstrom 
hineinreicht, um die erforderliche Wassertiefe auch bei Niedrigwasserabflüssen zu 
gewährleisten. Ein solches Bauwerk wäre hydraulisch an die vorhandenen Buhnen 
anzupassen und dürfte weder die Funktionsfähigkeit der bestehenden Buhnenanlagen 
beeinträchtigen noch di e Schifffahrt behindern. Ebenso als bedingt geeignet werden 
die Anlegebereiche der Fähren in Zons und Langel beurteilt, da Konflikte mit dem 
Fährbetrieb nicht ausgeschlossen werden können und erhöhte bauliche Restriktionen 
zu erwarten sind. 
Als aus technis cher Sicht am besten geeignet verbleiben somit ein Abschnitt an der 
nördlichen Grenze des Untersuchungsraums (südlich von Zons), der Bereich zwischen 
Piwipp und den Bayer Sportanlagen sowie der Bereich nördlich von Langel . 
Insbesondere im letztgenannten Ab schnitt werden auf gerader Fließstrecke bzw. im 
Pralluferbereich nach Profilen des WSA Duisburg Wassertiefen in ufernahen 
Bereichen von mehr als 3 m unter NNW erreicht. Auch die Flächen für die 
Entwicklungslängen bei der Errichtung von Fischschutzanlagen s ind vorhanden. 
Größere Sedimentablagerungen, die eine kontinuierliche Entnahme behindern 
könnten, sind in beiden Bereichen nicht zu erwarten. 
Für das Entnahmebauwerk in der technischen Ausgestaltung des 
Änderungsvorhabens fand zunächst eine Prüfung statt, welche Entnahmestelle am 
Rheinufer als Startpunkt der Leitung in Betracht kommt. Dazu erfolgte zunächst eine 
Bewertung, welche Abschnitte des Rheinufers überhaupt noch frei von Bebauung sind, 
sodass Errichtung einer Entnahmestelle und Leitungsführung einer  Pipeline möglich 
sind. Zudem wurde betrachtet, ob sich bereits auf den ersten Blick Restriktionen aus 
umweltrechtlichen Anforderungen ergeben. 
Danach kamen zunächst vier mögliche Entnahmestellen ernsthaft in Betracht. Davon 
befanden sich zwei mögliche Ent nahmepunkte nördlich des Kölner Stadtzentrums, 
nämlich die Entnahmestellen Piwipp und Worringen -Langel. Zwei weitere mögliche 
Entnahmestellen befanden sich südlich des Kölner Stadtzentrums, nämlich der 
Rheinbogen in Köln-Weiß sowie eine Entnahmestelle zwischen Wesseling und Bonn.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
54 
 
Standorte nördlich von Piwipp oder südlich von Wesseling -Bonn schieden von 
vornherein aus, da sie zu unverhältnismäßig großen Leitungslängen nach Hambach 
bzw. Garzweiler geführt hätten. Der Bereich zwischen Worringen -Langel und de m 
Rheinbogen in Köln-Weiß kam von vorherein nicht in Betracht, da sich dort das Kölner 
Stadtzentrum befindet, in dem ein Leitungstrassenkorridor der erforderlichen Breite 
offensichtlich keinen Raum findet. 
Umweltfachliche Kriterien 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Ausprägungen der Kriterien sowie die 
Bewertung des Uferbereichs inkl. des Deichvorlandes aus umweltfachlicher Sicht. 
 
Raumwiderstand Uferbereich u. Deichvorland 
Umweltfachliche Kriterien 
Restriktionsklassen 
 
Außerordentlich hoch 
FFH-Gebiete einschl. der 
Fischschutzzonen 
Sehr hoch 
Naturschutzgebiete 
Strukturreiche Buhnenfelder 
Rheindeiche 
Hoch 
Schutzwürdige Biotope 
Bereiche f. den Schutz der Natur 
Biotopverbundflächen mit 
herausragender Bedeutung 
Gleitufer und Flachwasserzonen 
Besonders schutzwürdige Böden 
Wasserschutzgebiete mit der Schutzzone 
IIIA 
Überschwemmungsgebiete 
Sonderschutzzone Rhein 
Mittel 
Landschaftsschutzgebiete 
Sonstige schutzwürdige Böden 
Bereiche für den Grundwasser - u. 
Gewässerschutz

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
55 
 
Wasserschutzgebiete mit der Schutzzone 
IIIB 
Bereiche f. d. Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung 
 
Abbildung 5: Restriktionsbewertung umweltfachliche Kriterien. 
Zusammenfassend sind aus umweltfachlicher Sicht Entnahmebereiche in den 
Uferzonen und im Deichvorland mit außerordentlich hoher Restriktion auszuschließen. 
Ein Entnahmestandort nördlich von Zons oder zwischen dem Hafen Worringen und 
dem Bereich nördlich der Fähre Langel würde einen Eingriff in FFH -Gebiete 
einschließlich der Fischschutzzonen bedeuten. 
Bereiche mit sehr hoher Restriktion befinden sich als Naturschutzgebiet zwischen 
Zons und Piwipp sowie in Form von strukturreichen Buhnenfeldern mit für geschützte 
Fischarten bedeutsamen Lebensräumen z wischen dem Bereich nördlich der Fähre 
Langel und der südlichen Begrenzung des Untersuchungsraums.  
Nördlich des Hafens Worringen bis Piwipp östlich von Rheinfeld schließen sich für den 
Entnahmebereich Restriktionszonen mit hoher Ausprägung an, da hier tei lweise 
Schutzwürdige Biotope, überwiegend Bereiche für den Schutz der Natur und 
durchgehend Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung sowie 
Überschwemmungsgebiete vorhanden sind. Kleinflächig kommen Gleitufer und 
Flachwasserzonen sowie besonders schutzwürdige Böden vor. Auch der Bereich der

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
56 
 
Fähre Zons ist ein Abschnitt mit hoher Restriktion, da hier Flächen zum Schutz der 
Natur, Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung und 
Überschwemmungsgebiete ausgewiesen sind. 
Die Abschnitte Hafen Worrin gen bis Piwipp sowie die Fähre Zons werden, trotz der 
Einstufung in die Restriktionsklasse hoch, aus umweltfachlicher Sicht als günstig für 
einen Entnahmebereich beurteilt; nicht zuletzt deshalb, weil sich die 
Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung, die Bereiche für den Schutz der 
Natur und teilweise auch die Schutzwürdigen Biotope weitgehend als intensiv genutzte 
landwirtschaftliche Flächen darstellen und der gesamte Rheinuferbereich inkl. des 
Deichvorlandes, mit wenigen Ausnahmen, im gesamten U ntersuchungsraum 
zusammen mit den Überschwemmungsgebieten diese Schutzausweisungen aufweist. 
Braunkohlenplanänderung 
Die geprüften Entnahmebereiche in Langel und im Rheinbogen in Köln -Weiß liegen 
innerhab des FFH-Gebiets „Fischschutzonen des Rhein zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“ und sind umweltfachlich daher konfliktträchtig. Der geprüfte Entnahmebereich 
in Köln-Weiß hat zudem Auwaldstrukturen im Uferbereich, die schutzwürdig sind.  
Bei der Bewertung des Entnahmebereichs in Piwipp ist umweltfachlich vorzuziehen. 
Zudem sind im Rahmen der fachplanerischen Abwägung das sog. Bündelungsgebot, 
wonach linienförmige Infrastrukturen zu bündeln sind (vgl. etwa §  1 Abs.  5 Satz 3 
BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG), und das Gebot der Nutzung bestehender Trassen, 
wonach der Ausbau des N etzes unter Nutzung vorhandener Trassenräume 
grundsätzlich Vorrang hat vor dem Neubau auf neuen Trassen, zu berücksichtigen 
[…]. Damit sollen Natur und Landschaft vor weiterer Zerschneidung und deren Folgen 
für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ges chützt und eine weitere 
Flächeninanspruchnahme vermieden werden. Auch die Gesamtlänge der 
Leitungstrasse des RWTL-Gesamtvorhabens (RWTL Garzweiler + RWTL Hambach) 
fällt geringer aus, wenn auf einen Abschnitt zurückgriffen wird, in dem beide Leitungen 
in ei ner Trasse mit drei Rohren gebündelt werden (anstelle zweier eigenständig 
trassierter Leitungen mit jeweils zwei Rohren).

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
57 
 
1.2.1.3 Gesamtbewertung 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Die nachfolgende Abbildung zeigt eine zusammenfassende Bewertung auf der 
Grundlage der technischen und umweltfachlichen Kriterien. 
 
 
Raumwiderstand Uferbereich und Deichvorland 
Umweltfachliche und technische Kriterien 
Restriktions- und Eignungsklassen  
Umweltfachliche Kriterien (linkes Band) 
Außerordentlich hoch 
Sehr hoch 
Hoch 
Mittel 
Technische Kriterien (rechtes Band) 
Ungeeignet 
Bedingt geeignet 
Geeignet 
 
Abbildung 6: Restriktions- und Eignungsbewertungen Umwelt und Technik. 
Hierauf aufbauend verbleiben drei Abschnitte für einen möglichen Entnahmebereich, 
die technisch geeignet oder bedingt geeignet sind und umweltfachlich über eine sehr 
hohe oder hohe Restriktion verfügen: 
 Bereich südlich von Zons 
 Bereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen 
 Bereich nördlich von Langel.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
58 
 
 
Abbildung 7: Mögliche Entnahmebereiche (in Gelb). 
 
Der Bereich südlich von Zons ist technisch bedingt geeignet, da eine Entnahme nicht 
in Ufernähe erfolgen kann (20 – 100 m zum Ufer -MQ) und der Bau eines 
Entnahmebauwerks in den Rheinstrom  hinein bis zur Erreichung der notwendigen 
Wassertiefe erforderlich wird. Umweltfachlich ist hier durch die Existenz des 
Naturschutzgebietes „NSG Rheinaue Zons -Rheinfeld und Altarmschlinge Zons“ eine 
sehr hohe Restriktion gegeben.  
Im Bereich zwischen Piwi pp und den Bayer Sportanlagen findet sich auf gerader 
Fließstrecke bzw. am Prallufer ein technisch geeigneter Abschnitt, in dem die 
erforderlichen Wassertiefen in direkter Ufernähe erreicht werden. Aus 
umweltfachlicher Sicht weist dieser Abschnitt eine hoh e Restriktion auf 
(flächendeckend Bereiche für den Schutz der Natur, Biotopverbundflächen mit 
herausragender Bedeutung und Überschwemmungsgebiete).  
Der Bereich nördlich von Langel zeichnet sich durch eine bedingte technische Eignung 
aus, da eine Entnahme nicht in Ufernähe erfolgen kann (20 – 100 m zum Ufer -MQ) 
und ein Eingriff in den Rheinstrom über ein Entnahmebauwerk bis zur Erreichung der 
notwendigen Wassertiefe erforderlich wird. Umweltfachlich sind hier strukturreiche 
Buhnenfelder vorhanden, woraus sich eine sehr hohe Restriktion ableitet. 
Unter Berücksichtigung der angelegten Kriterien sowie der technischen und 
umweltfachlichen Bestandssituation der identifizierte Entnahmebereich zwischen

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
59 
 
Piwipp im Norden und den Bayer Sportanlagen im Süden günstiger als die beiden 
anderen Bereiche einzustufen, da er als einziger von den vorgenannten drei Bereichen 
über eine technische Eignung verfügt und umweltfachlich lediglich eine hohe 
Restriktion aufweist. Aus umweltfachlicher Sicht ist der Entnahmebereich zwische n 
Piwipp und den Bayer Sportanlagen auch unter Berücksichtigung der erweiterten 
Schutzgegenstände aus dem geänderten LNatSchG NRW weiterhin uneingeschränkt 
vorzugswürdig. Die zusätzlichen Schutzgegenstände spielen im Bereich der 
identifizierten Entnahmeber eiche keine Rolle, da die umweltfachliche Restriktion 
bereits bei „hoch“ oder gar „sehr hoch“ liegt.  
Braunkohlenplanänderung 
 
Die möglichen Entnahmebereiche südlich von Köln schieden nach einer Grobprüfung 
als ernsthaft in Betracht kommende Alternativen aus.  
Gegen den Entnahmebereich im Rheinbogen von Köln -Weiß sprach einerseits, dass 
das Rheinufer weitgehend durch ein FFH -Gebiet zum Schutz von Fischen 
naturschutzrechtlich geschützt ist. Der landseitige Uferbereich wird dort zudem durch 
schutzwürdigen Auenwald bedeckt. Weiter wäre die Pipelinetrasse durch den Kölner 
Grüngürtel zu führen gewesen. Dafür wäre ein erheblicher Kahlschlag des Kölner 
Grüngürtels notwendig gewesen. 
Bei den geprüften Entnahmestellen zwischen Wesseling und Bonn befindet sich im 
Rheinhinterland bzw. direkt am Ufer viel Bebauung. Bei einer Entnahme in Wesseling-
Urfeld wäre eine Trassenführung von der Entnahmestelle aus darum nicht möglich, da 
Bebauung im Wege steht. Bei einer Entnahme in Bornheim -Uedorf läge das 
Entnahme- bzw. Pumpbauwerk in einer Wohnlage, was ebenfalls konfliktträchtig wäre. 
Letztlich müsste die Rohrleitungstrasse aber die Villewälder kreuzen, was erhebliche 
naturschutzrechtliche Konflikte auslösen würde. 
Entsprechend erfolgte nur noch eine nähere Betrachtung der Entnahmebereich 
nördlich des Kölner Stadtzentrums, konkret der Standorte Piwipp und Langel. Der 
Vergleich der Entnahmebereiche Piwipp und Langel erfolgt in Anlehnung an die 
nachstehenden Kriterien.  Demnach stellt sich Piwipp als der aus technischer Sicht 
geringfügig günstigere Entnahmebereich heraus, da hier bei fünf der sechs Kriterien 
eine hohe Eignung gegeben ist. Langel ist dagegen bezüglich dreier Kriterien als

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
60 
 
bedingt geeignet eingestuft. Eine grundsätzliche Machbarkeit ist aus technischer Sicht 
allerdings für beide Entnahmebereiche gegeben. 
Tabelle 6: Übersicht Bewertung. 
Kriterium 
Ausprägung Kriterium Technische Einstufung 
Piwipp Langel Piwipp Langel 
Bei Fließtiefe unter 
Normalniedrigwasser < 3 m 
ungeeignet 
> 3,9 m 2,9 bis 3,3 m geeignet bedingt geeignet 
Unerreichbar für Schwerlastverkehr nein nein geeignet geeignet 
Uferbebauung näher als 50 m zum 
Ufer > 200 m > 150 m geeignet geeignet 
Lage am Gleitufer Nein Nein geeignet geeignet 
Anlegebereich Fähre Nein Ja geeignet bedingt geeignet 
Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum 
Ufer bei mittlerem Abfluss 20 bis 50 m 80 bis 100 m bedingt geeignet bedingt geeignet 
 
Zur weiteren Konkretisierung wurden im Braunkohleplanänderungsverfahren daher 
die an die möglichen Entnahmebereiche anschließenden Trassierungsaspekte 
herangezogen. (siehe hierzu Ebene 2 der Alternativenprüfung gem. Kapitel 3 des 
UP/UVP-Berichtes der Bergbautreibenden). Hierbei wurde u.a. geprüft, 
- ob sich die Bündelungsleitung mit einem Entnahmestandort Piwipp aufdrängt 
und somit Teile der raumordnerisch gesicherten Trasse der Garzweilerleitung 
auch für die RWTL-Trasse zum Tagebau Hambach genutzt werden, 
- ob die Möglichkeit einer Direktverbindung  vom Entnahmestandort Piwipp zum 
Tagebau Hambach ohne Mitnutzung der Garzweiler-Trasse besteht bzw. 
- ob die Möglichkeit einer Direktverbindung vom Bereich Langel zum Tagebau 
Hambach besteht, einhergehend mit der Errichtung einer weiteren 
Entnahmestelle. 
 
Insgesamt schneidet der Entnahmebereich Piwipp sowohl hinsichtlich der Entnahme- 
als auch der im weiteren zugrunde gelegten Trassierungsaspekte gegenüber Langel

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
61 
 
vorzugswürdig ab. Das sog. Bündelungsgebot spricht zusätzlich für die weitest 
mögliche Bündelung der Leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. 
Daher wird der Entnahmebereich Langel als weniger geeignet verworfen und die 
Betrachtung der Trassenfindung auf den Bereich Piwipp und die Bündelung der RWTL 
Hambach mit der RWTL nach Garzweiler gerichtet. 
In einem letzten Schritt wurde dann auf der Ebene 2 der Alternativenbetrachtung der 
konkrete Standort des Entnahmebauwerks geprüft und die in dem genehmigten 
Braunkohlenplan identifizierten Entnahmestellen bei Rheinstrom -km 712,2 und bei 
Rheinstrom-km 712,6 gegenübergestellt. 
Hierbei hat die Prüfung ergeben, dass die zurückgenommene Ausweitung des 
Flächennutzungsplans zur Kläranlagenerweiterung bei Rheinstrom -km 712,2 auf 
Basis der neuen Anlagenkonfiguration jedenfalls nicht mehr zu einer 
Vorzugswürdigkeit dieser Variante führt. Auch die Umweltauswirkungen der 
Herrichtung der Anlagen sind an beiden Entnahmestellen weitestgehend identisch, da 
der Naturraum, wie auch die Auswirkungen vergleichbar sind. In Bezug auf die 
technische Umsetzung weist hingegen die Variante bei Rheinstrom-km 712,6 weniger 
technische Restriktionen im Deichvorland auf, da beim Bau der Leitungen keine 
Rücksicht auf den genehmigten Brunnen der Fa. Currenta und das Absetzbecken 
nebst Begrünung der Kläranlage genommen werden muss. Vor diesem Hintergrund 
ist die Errichtung der Entnahmestelle bei km 712,6 technisch günstiger, sodass diese 
im Braunkohlenplanänderungsverfahren weiterverfolgt wird. 
1.2.1.4 Ergebnis zum möglichen Entnahmebereich 
Als Ergebnis können die technische Eignung sowie die umweltfachlichen Restriktionen 
für die drei Entnahmebereiche wie folgt zusammengefasst werden: 
Tabelle 7: Ergebnis. 
Entnahmebereiche Bereich südlich von 
Zons 
Bereich zwischen 
Piwipp und den  
Bayer Sportanlagen 
Bereich nördlich von 
Langel 
Technische Eignung bedingt geeignet geeignet bedingt geeignet 
Umweltfachliche 
Restriktion sehr hoch hoch sehr hoch

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
62 
 
1.2.2 Identifizierung von Trassenkorridore  
1.2.2.1 Bewertungskriterien und Raumwiderstand 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Zur Identifizierung der Trassenkorridore werden aus umweltfachlicher Sicht die 
Kriterien herangezogen, die eine problembezogene Auswahl der schutzgutbezogenen 
Kriterien darstellen. Die genannten Kriterien kommen raumkonkret im  
Untersuchungsraum vor. 
Anhand der genannten Kriterien werden Restriktionen/Raumwiderstände im 
Untersuchungsraum ermittelt. Dazu werden die Kriterien entsprechend ihrer 
Bedeutung und Schutzwürdigkeit den Restriktionsklassen zugeordnet. Die Restriktion 
einer Fläche leitet sich aus dem höchsten erreichten Raumwiderstand eines 
Kriteriums, entsprechend der Definition der einzelnen Restriktionsklassen, ab. Eine 
Addition des Konfliktpotentials der einzelnen Schutzgüter (im Sinne von 2 x hoch = 
sehr hoch) wird nicht durchgeführt. Ebenso findet keine Gewichtung der Kriterien oder 
der einzelnen Schutzgüter statt. Als Ergebnis erfolgt eine Differenzierung des 
Untersuchungsraums in Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte, auf deren 
Grundlage eine Identifizierung von möglichst konfliktarmen Trassenkorridoren, in 
denen eine Trassenführung der Rheinwassertransportleitung aus umweltfachlicher 
Sicht in Frage kommt, möglich ist. Die Trassenkorridore müssen an die drei ermittelten 
möglichen Entnahmebereiche anschließen. 
Die relevanten Schutzgutkriterien werden folgendermaßen den definierten 
Restriktionsklassen zugeordnet; dabei sind Flächen mit nutzungsbedingten 
Restriktionen enthalten: 
 
Tabelle 8: Restriktionsklassen der Umwelt- und Raumkriterien für den Trassenkorridor. 
außerordent
lich hoch 
 Wohnsiedlungsflächen 
 Innerörtliche Grünflächen 
 FFH-Gebiete einschließlich der Fischschutzzonen 
 Wasserschutzgebiete Zone I 
 Gewerbe- und Industrieflächen  
 Sondergebiete (z. B. Kläranlagen, Umspannanlagen)

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
63 
 
sehr hoch 
 Naturschutzgebiete Naturwaldzellen 
 Naturdenkmale 
 Gesetzlich geschützte Biotope (§ 42 LNatSchG NRW, § 30 
BNatSchG) 
 Wasserschutzgebiete Zone II 
 Stillgewässer, Fließgewässer / Abgrabungsgewässer  
 Geschützte Bau- und Bodendenkmale 
 Rheindeiche  
 Morphologische Ungunstbereiche (Deponie, Halde, 
Abgrabung)  
 Flächen mit militärischer Funktion 
Hoch 
 Sport- und Freizeitanlagen / Golfplätze 
 Schutzwürdige Biotope LANUV NRW 
 Geschützte Landschaftsbestandteile 
 Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile 
 Alleen 
 Bereiche für den Schutz der Natur  
 Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung 
 Besonders schutzwürdige Böden Wasserschutzgebiete 
Zone IIIA 
 Sonderschutzzone Rhein 
 Überschwemmungsgebiete 
 Geplante Retentionsräume Worringen 
 Beantragte Bau- und Bodendenkmale

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
64 
 
Mittel 
 Landschaftsschutzgebiete 
 Naturparke  
 Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung 
 Sonstige schutzwürdige Böden 
 Wasserschutzgebiete Zone IIIB 
 Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz  
 Bereiche für den Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung 
 Ökokontoflächen „Wahler Berg“ 
 Ausgleichsflächen der Stadt Köln 
 Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (lt. 
Festlegung Regionalplan) 
 Allgemeine Siedlungsbereiche  
 Windpotentialflächen (vorhanden oder geplant)  
 
Braunkohlenplanänderung 
Um das unterschiedlich starke Konfliktpotenzial abzubilden, das umweltfachliche und 
raumordnerische Sachverhalte gegenüber einer RWTL -Trassenführung aufweisen, 
erfolgt eine Differenzierung der Raumwiderstände durch die Bildung von 
Raumwiderstandsklassen. Für die Beurteilung der Konfliktintensität sind neben dem 
rechtlichen bzw. fachlichen Status des Sachverhaltes vor allem die Wirkweise und die 
technischen Anforderungen des Vorhabens von Bedeutung. Letzteres trägt dem 
Umstand Rechnun g, dass verschiedene Arten von Linieninfrastrukturen auch 
verschiedenartig auf die Umwelt einwirken können. Die Trassierungskriterien für die 
RWTL sind konkret folgende:  
 Umgehung von Siedlungsbereichen  
 Berücksichtigung der gemeindlichen Bauleitplanung / der geplanten 
Siedlungsentwicklung 
 Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung (Regionalplanung) 
 Umgehung umweltfachlich wichtiger und schutzwürdiger Bereiche 
 Umgehung von Waldbereichen / Vermeidung von Waldinanspruchnahme

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
65 
 
 Berücksichtigung von Flächen, auf denen bereits eine liegenschaftliche 
Verfügbarkeit gegeben ist 
 
Darauf aufbauend werden fünf Raumwiderstandsklassen gebildet, die jeweils als 
Darstellung des umweltfachlichen bzw. raumordnerischen Konfliktpotenzials zu 
verstehen sind, dass sich aus  einem Sachverhalt bzw. dem daraus resultierenden 
Zulassungshindernis ergibt. Die Klassen werden wie folgt definiert. Das Vorgehen 
entspricht dabei weitestgehend dem Vorgehen bei der Erarbeitung des genehmigten 
Sachlichen Teilplans für die RWTL Garzweiler im Altverfahren. 
Tabelle 9: Definition der Raumwiderstandsklassen. 
Klasse Definition 
V 
sehr hoch 
In diese Raumwiderstandsklasse werden Flächen eingeordnet, die aufgrund ihres planerischen oder 
fachrechtlichen Status im Regelfall nicht für eine Trassenführung in Frage kommen oder auf denen 
das Vorhaben einen evidenten, voraussichtlich unüberwindbaren raumordnerischen Zielkonflikt 
verursacht.  
Eingeschossen sind Sachverhalte, die der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich 
entgegenstehen und deren Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirklichung nahezu 
ausgeschlossen oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu bewerkstelligen wäre. 
IV 
hoch 
 
In diese Raumwiderstandsklasse werden Flächen eingeordnet, die aufgrund ihres planerischen oder 
fachrechtlichen Status grundsätzlich ein Zulassungsverbot oder hohes Realisierungshindernis 
darstellen oder auf denen das Vorhaben einen evidenten, voraussichtlich schwer überwindbaren 
raumordnerischen Zielkonflikt verursacht. 
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich 
entgegenstehen und deren Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirklichung nur mit hohem 
Aufwand zu bewerkstelligen wäre. 
III 
mittel 
Diese Klasse umfasst  
 Flächen mit überdurchschnittlichen Umweltqualitäten, die grundsätzlich der Abwägung 
zugänglich, dabei jedoch von besonderer Entscheidungsrelevanz sind, sowie 
 Flächen, die einen voraussichtlich leicht überwindbaren raumordnerischen Zielkonflikt oder 
einen Konflikt mit einem gewichtigen Grundsatz der Raumordnung repräsentieren. 
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die dem Vorhaben zwar grundsätzlich entgegenstehen, jedoch 
voraussichtlich mit geringem Aufwand zu überwinden wären. 
II 
gering 
Diese Klasse umfasst  
 Flächen mit durchschnittlichen Umweltqualitäten, die im Rahmen der Abwägung zu 
berücksichtigen sind, sowie 
 Flächen, die einen Konflikt mit einem Grundsatz der Raumordnung repräsentieren. 
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die dem Vorhaben zwar grundsätzlich entgegenstehen, die 
jedoch im Regelfall im Rahmen der Vorhabenverwirklichung überwunden werden können. 
I 
nicht  
erheblich 
Diese Klasse umfasst alle weiteren Flächen mit unterdurchschnittlichen, geringen Umweltqualitäten, 
die im Sinne der Trassenfindung nicht entscheidungserheblich sind, sowie Flächen auf denen kein 
Konflikt mit Zielen oder Grundsätzen der Raumordnung zu besorgen ist. 
 
Maßgeblich für die Zuordnung eines Sachverhaltes zu einer Raumwiderstandklasse 
ist zum einen dessen Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben, d. h. in welchem

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
66 
 
Maße er durch die vorhabenspezifische Wirkweise betroffen ist. Zum anderen ist die 
Strenge des hint er dem Sachverhalt stehenden gesetzlichen Schutzregimes oder – 
sofern ein gesetzlicher Schutz nicht existiert – die fachliche Wertigkeit des 
Sachverhaltes maßgeblich für die Zuordnung. 
1.2.2.2 Ausweisung und Begründung möglicher Trassenkorridore 
Die Restri ktions-/Raumwiderstandsdarstellung gem. Kapitel 1.2.2.1 erlaubt die 
Ausweisung weitgehend konfliktarmer Trassenkorridore, indem Flächen mit 
außerordentlich hohen und sehr hohen Restriktionen und damit 
überdurchschnittlichem Konfliktpotential bei einer Tras sierung möglichst gemieden 
werden. 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
 
Im Untersuchungsraum befinden sich zwei großflächige zusammenhängende 
Bereiche mit außerordentlich hohem Restriktionsgrad: Zum einen im Osten das 
Siedlungsband von Zons, Dormagen mit dem Orts teil Rheinfeld, Köln-Worringen und 
Roggendorf-Thenhoven. Nach Norden und Süden schließen sich die beiden FFH -
Gebiete „Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser Grind“ und „Worringer Bruch“ an; zum 
anderen zentral im Untersuchungsraum das FFH -Gebiet „Knechtsteden er Wald mit 
Chorbusch“ mit den östlich vorgelagerten Siedlungsflächen von Straberg, Delhoven 
und Hackenbroich. Ansonsten sind nur punktuell Bereiche mit außerordentlich hohem 
Restriktionsgrad vorhanden. Es handelt sich vornehmlich um Siedlungsflächen 
einschließlich der nutzungsbedingten Restriktionsflächen (Gewerbe - und 
Industrieflächen, Sondergebiete). 
Gebiete mit sehr hohem Restriktionsgrad befinden sich bandartig entlang des Rheins 
hauptsächlich in Form von Naturschutzgebieten sowie punktuell im gesamten  
Untersuchungsraum vornehmlich als Abgrabungen mit den dazugehörigen 
Stillgewässern sowie Wasserschutzgebiete der Zone II. Die großflächigen und 
zusammenhängenden Gebiete mit hohem Restriktionsgrad im Westen des 
Untersuchungsraums werden fast ausschließlic h über besonders schutzwürdige 
Böden determiniert, während sie sich im Zentralteil und westlich des Rheins 
kleinflächiger ausgeprägt aus Wasserschutzgebieten der Zone IIIA, besonders 
schutzwürdigen Böden, Sport - und Freizeitanlagen (Golfplätze), Geschützte n

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
67 
 
Landschaftsbestandteilen, Alleen und Biotopverbundflächen mit herausragender 
Bedeutung zusammensetzen. Bereiche mit mittlerem Restriktionsgrad kommen in 
Nord-Süd-Richtung vornehmlich westlich des Knechtstedener Waldes und westlich der 
A 57 vor. Sie leiten sich hauptsächlich aus Landschaftsschutzgebieten, dem Naturpark 
Rheinland, Wasserschutzgebieten der Zone IIIB und sonstigen schutzwürdigen Böden 
ab. Gebiete mit nachrangigen Restriktionen sind nur kleinflächig bei Dormagen -
Rheinfeld, entlang der A 57 und südlich von Gohr verbreitet. 
Aufgrund der vorliegenden vielfältigen Nutzungsansprüche mit entsprechender 
Restriktionszuweisung muss es das Ziel einer Korridorfindung sein, Bereiche mit 
außerordentlich hohen und sehr hohen Restriktionen möglichst zu umgehe n. Die 
großflächige Ausprägung von Gebieten mit hohen Restriktionsgraden insbesondere 
im Westen des Untersuchungsraums macht es nicht möglich, diese Flächen für einen 
Trassenkorridor nicht in Anspruch zu nehmen. Daneben muss es das Ziel der 
Korridorfindung sein, möglichst einen Verlauf in Bereichen mit mittlerem 
Restriktionsgrad zu realisieren. Aufgrund der raumplanerischen Erfordernisse, 
bandartige Infrastrukturvorhaben zu bündeln, wird eine Bündelung mit Leitungs - und 
Verkehrstrassen, die weitgehend in Ost-West-Richtung ausgerichtet sind, angestrebt. 
Nordkorridor 
Ausgehend von den beiden analysierten möglichen Entnahmebereichen zwischen 
Piwipp und den Bayer Sportanlagen bzw. dem Entnahmebereich südlich von Zons 
bietet sich ein nördlich geführter Trassenkor ridor an, der aus der Restriktionsanalyse 
resultierenden Raumwiderstandsverteilung unter dem Gesichtspunkt einer 
weitgehenden Konfliktvermeidung und -verringerung möglich ist. Für den denkbaren 
Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen beg innt der 
Trassenkorridor südwestlich der Kläranlage Dormagen und verläuft anschließend im 
Bereich der Engstelle zwischen der Industriedeponie Dormagen und dem Ortsrand von 
Rheinfeld. Er umgeht den Ortsrand östlich und verläuft nach Norden bis zur 
Hochspannungsleitung nördlich von Rheinfeld und folgt dieser erst nach Westen und 
anschließend nach Nordwesten bis zum nördlichen Ortsrand von Dormagen. Für den 
denkbaren Entnahmebereich südlich von Zons verläuft der Trassenkorridor zunächst 
in westliche Richtung, bis auch dieser den Bereich der Hochspannungsleitung erreicht. 
Entlang dieser Leitungstrasse erfolgt ein gemeinsamer Trassenkorridorverlauf nach 
Westen in Richtung Nievenheim mit Querung der A 57.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
68 
 
Nach Querung der A 57 verläuft der Trassenkorridor im Weiteren nach Südwesten und 
folgt der Führung der Hochspannungsleitungstrasse (zwei Leitungen). Die Ortslage 
von Nievenheim wird südöstlich passiert, während der Korridor im Bereich Straberg 
nördlich der Ortslage verläuft. Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
wird im Bereich der Engstelle zusammen mit der Hochspannungsleitungstrasse 
gequert, bevor die Ortslage Gohr im Süden umgangen wird. Nach Querung der B 477 
unmittelbar westlich der Umspannanlage verlässt der Trassenkorridor die 
Bündelungslage m it der Hochspannungsleitungstrasse, um die Ortslage von 
Widdeshoven südlich zu umgehen. Nach Querung des Gillbachs wird die 
Bündelungslage südwestlich von Widdeshoven wiederaufgenommen, und der 
Trassenkorridor verläuft weiter nach Südwesten. Die Ortslage v on Allrath wird 
südöstlich passiert, und die Trasse lehnt sich an den Böschungsfuß der Vollrather 
Höhe an (Bündelung mit der Nord -Süd-Kohlenbahn). Im weiteren Verlauf wird der 
Bereich zwischen dem nördlichen Ortsrand von Frimmersdorf und dem Südrand des 
gleichnamigen Kraftwerkes für die Führung des Trassenkorridors genutzt, bevor nach 
der Querung der Erft der Endpunkt auf dem RWE -Betriebsgelände bei Frimmersdorf 
unmittelbar westlich der L 116 erreicht wird. 
Südkorridor 
Ein alternativer südlicher Trassenkorr idor schließt an den analysierten möglichen 
Entnahmebereich nördlich von Langel an. Er beginnt unmittelbar nördlich von Langel 
südlich des Naturschutzgebietes „Rheinaue Worringen -Langel“ und verläuft nach 
Westen in Richtung Worringer Bruch, den er unmittel bar südlich umgeht. Im weiteren 
Verlauf wird die Ortslage von Roggendorf-Thenhoven unmittelbar südlich passiert, so 
dass das Wasserschutzgebiet „Weiler“ mit der Schutzzone II durch den Korridor nur 
randlich berührt wird. Die A 57 und der Kölner Randkanal n ördlich von Sinnersdorf 
werden gequert, und der Trassenkorridor nutzt für seine Führung den Raum zwischen 
dem nördlichen Ortsrand von Sinnersdorf und dem Südrand des 
Abgrabungsgewässers. Der weitere Verlauf ist nach Westen gerichtet und führt südlich 
an de n beiden Golfplatzanlagen und dem Siedlungsbereich der Ortslage von 
Stommelerbusch vorbei. Östlich von Rommerskirchen wird die Bahnstrecke Pulheim 
– Grevenbroich erreicht, mit der der südliche Trassenkorridor im Folgenden eine 
Bündelungslage auf der Nordseite der Bahnstrecke einnimmt. Diese Bündelungslage

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
69 
 
endet nordöstlich der Ortslage von Sinsteden, wo der Trassenkorridor die Bahnstrecke 
quert. Die Ortslage Sinsteden wird nördlich passiert, bevor er auf die 
Hochspannungsleitungstrasse und die Nord-Süd-Kohlenbahn trifft; der Leitungstrasse 
und der Nord -Süd-Kohlenbahn folgt der Südkorridor bis unmittelbar östlich des 
Böschungsbereiches der Vollrather Höhe. Hier wird die Führung des Nordkorridors 
erreicht, mit der der Südkorridor im folgenden Verlauf identisch ist. 
Abbildung 8: Nord- und Südkorridore mit möglichen Entnahmebereiche. 
Im weiteren Verfahren hatte sich der Nordkorridor als vorzugswürdig herausgestellt. 
 
Braunkohlenplanänderung 
 
Zur Trassenfindung wurde zunächst das Ergebnis der Prüfung des Entnahmebereichs 
zu Grunde gelegt, wobei der Entnahmepunkt in Piwipp dem entspricht, der sich auch 
bereits im Altverfahren als vorzugswürdig darstellte. Ausgehend von dem 
Entnahmepunkt drängte es sich auf, zunächst den bereits raumordnerisch gesicherten 
Trassenkorridor zu nutzen.  
Dies führt zur gleichen Trassenführung, da auch der bereits gesicherte 
Trassenkorridor die Ortslage nördlich umgeht. Durch die Vorzugswürdigkeit der 
Nutzung der bereits gesicherten Trasse war es jedoch erforderlich, einen Punkt an der 
Trasse zu setzen, an der das nunmehr erforderliche Verteilbauwerk zu errichten ist, 
der den Startpunkt des Leitungsabzweiges zum Tagebau Hambach darstellt, an dem

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
70 
 
die Bündelungsleitung (drei ankommende Leitungen) in die Garzweiler - und 
Hambachleitung (je zwei Leitungen) aufgeteilt wird.  
Das Verteilbauwerk markiert den Startpunkt der Hambachleitung und kann je nach 
Lage zu sehr unterschiedlichen Trassenverläufen führen. Als Standort für das 
Verteilbauwerk kommen mit Blick auf die vo r Ort vorhandenen Realnutzungen zwei 
Standorte infrage. Sie befinden sich erstens südlich der Vollrather Höhe am 
Schnittpunkt der zur Bündelung geeigneten Trasse der GAB Nord -Süd-Bahn mit der 
raumordnerisch gesicherten RWTL-Trasse. Zweitens kommt ein Standort am Ende der 
gesicherten Trasse südwestlich des Kraftwerks Frimmersdorf infrage.  
Die weitere Determinante möglicher Trassenkorridore ist die Raumwiderstandskulisse 
im Untersuchungsraum.  
Auf Grundlage der Raumwiderstandsanalyse wurden fünf mögliche Tra ssenkorridore 
identifiziert.  
 Variante 1: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Westumfahrung 
Hohenholzer Graben – bündelungsfreie Trassenführung bis zum Tagebau 
Hambach 
 Variante 2: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Querung 
Hohenholzer Graben – A 61 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
 Variante 3: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 279 – A 61 
– Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
 Variante 4: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 361 – 
Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
 Variante 5: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – GAB Nord-Süd-Bahn – Querung 
Rekultivierungsbereiche – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
 
1.2.2.3 Ergebnis zu möglichen Trassenkorridoren 
Abschichtung im Untersuchungsraum (zwischen Betrieb sgelände Frimmersdorf und 
dem Rheinabschnitt von Langel bis Zons) 
Der Vergleich von Bewertungskriterien zwischen dem dargestellten Nordkorridor und 
dem Südkorridor stellt sich folgendermaßen dar: 
Der Nordkorridor hat je nach Entnahmebereich eine Länge zwischen ca. 23,6 km und 
ca. 24,8 km, ein möglicher Südkorridor ist mit einer Streckenlänge von etwa 25,2 km

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
71 
 
etwas länger. Während der Nordkorridor auf einer Länge von ca. 8,8 km durch 
Bereiche mit mi ttlerem und geringem Raumwiderstand verläuft, sind es bei einem 
Südkorridor nur etwa 4,5 km. Umgekehrt berührt der Südkorridor auf einer Länge von 
ca. 19,5 km Bereiche mit einem hohen Raumwiderstand, im Fall des Nordkorridors 
sind es dagegen nur etwa 12,5 km, die als Flächen mit einem hohen Raumwiderstand 
durchquert werden. Der Bündelungsanteil mit der bestehenden Bandinfrastruktur ist 
beim Nordkorridor höher als beim Südkorridor und liegt bei knapp 70 % zu knapp 40 
%.  
Der Südkorridor tangiert auf dem Kölner Stadtgebiet ein FFH-Gebiet (Worringer Bruch) 
und drei Naturschutzgebiete (Rheinaue Worringen – Langel, Worringer Bruch, An der 
Ziegelei). Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung werden gequert oder 
unmittelbar tangiert. Aus Sicht des Schutzgutes Wasser müsste ein Südkorridor durch 
den geplanten Retentionsraum Worringen verlaufen. Weiterhin ist bei diesem Korridor 
eine Querung des Wasserschutzgebietes „Weiler“ mit der Zone IIIA und eine 
Tangierung der Zone II unumgänglich. Der Nordkorridor verlä uft nur durch die 
Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes „Auf dem Grind“. Wohnsiedlungsflächen 
sind bei beiden Trassenkorridoren gleichermaßen betroffen. Im Fall des Nordkorridors 
handelt es sich um die randlich im Korridor liegenden Wohnsiedlungsflächen  von 
Rheinfeld, Dormagen-Nord und Straberg, beim Südkorridor werden die Ortsränder von 
Roggendorf-Thenhoven und Rommerskirchen durch den Korridorbereich tangiert. 
Ebenso werden besonders schutzwürdige Böden beim Südkorridor im gleichen 
Umfang gequert wie b eim Nordkorridor. Auch Fließgewässerquerungen sind im 
gleichen Umfang erforderlich. 
In der vergleichenden Gesamtbetrachtung stellt sich der Nordkorridor damit günstiger 
als der Südkorridor dar. Auch unter Zugrundelegung der zusätzlichen 
Schutzgegenstände des LNatSchG NRW hat die Wahl zugunsten des Nordkorridors 
weiterhin uneingeschränkt Bestand. Die überarbeitete Restriktionsanalyse (s. 
Nachtrag zu den Unterlagen zur Umweltprüfung (UP) und 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – Änderungen / Ergänzungen geschützter Teile 
von Natur und Landschaft auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes 
(LNatSchG NRW)) weist nur punktuell und sehr kleinflächig Bereiche aus, in denen

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
72 
 
der Raumwiderstand von den Restriktionsklassen im Rahmen der Unterlagen zur UP 
abweicht.  
Diese sehr kleinflächigen Überlagerungen rufen keinerlei Änderungen in den 
Auswirkungen auf die Umwelt innerhalb der beiden gewählten Korridore hervor, da 
diese fast allesamt außerhalb der Korridore liegen. Damit sind keinerlei Änderungen 
in den voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und der Darstellung 
der Konfliktpunkte in den beiden Korridoren zu attestieren. 
Im Ergebnis wurde dem genehmigten Braunkohlenplan eine in der zeichnerischen 
Darstellung dargestellte Trassierung im Nordkorridor  zugrunde gelegt, auf der auch 
die weitergehenden Untersuchungen und Prüfungen des Braunkohlen -
planänderungsverfahrens aufbauen. 
 
Für den Bereich der Bündelungsleitung kommt die Nutzung der bereits gesicherten 
Trasse in Frage. Hinsichtlich der Lage des Ve rteilbauwerks und dem Abzweig der 
Leitung nach Hambach ergab die Prüfung die Vorzugswürdigkeit der Variante 5. Im 
Einzelnen: 
Unter Berücksichtigung der Vor - und Nachteile der fünf betrachteten Varianten stellt 
sich die Variante 3 aufgrund der vielen Engste llen im Verlauf des Korridors als 
ungünstigste Lösung dar. Bei den Varianten 1 und 2 schlagen die beengten 
Raumverhältnisse im Bereich des Verteilbauwerks sehr nachteilig zu Buche. 
Außerdem muss bei diesen beiden Varianten eine Leitungsführung in einem seh r 
beengten Bereich zwischen der Vollrather Höhe und dem Kraftwerk erfolgen. 
 
Die Varianten 4 und 5 weisen demgegenüber Vorteile auf hinsichtlich eines hohen 
Bündelungsanteils und einer hohen Flächenverfügbarkeit für das Verteilbauwerk auf. 
Nachteilig stellen sich bei der Variante 4 die Engstelle bei Neurath sowie die Querung 
des hochwertigen Bereichs an der Erft nördlich des Stadtzentrums von Bedburg dar.  
Insgesamt wird die Variante 5 daher aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht 
als günstigste Var iante eingestuft. Die Platzierung des Verteilbauwerks neben der 
Ortslage Allrath mit einer Trassenführung entlang der „GAB Nord-Süd-Bahn“ bzw. des 
Speedway kann daher als die betroffenen öffentlichen und privaten Belange 
schonendste Alternative gesehen wer den – einerseits wegen des hohen

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
73 
 
Bündelungsanteils und andererseits, weil die Leitung entlang des Speedway 
überwiegend auf Flächen der Vorhabenträgerin errichtet werden kann, sodass die 
Inanspruchnahme fremder Grundstücke nicht. 
 
1.2.3 Gesamtbewertung Entnahmebereich und Trassenkorridore 
Genehmigter Braunkohlenplan 
 
Unter Zugrundelegung der dargestellten Restriktionen stellt sich im Vergleich der drei 
möglichen Entnahmebereiche der Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer 
Sportanlagen sowohl umweltfachlich als auch technisch deutlich günstiger dar als die 
beiden anderen möglichen Entnahmebereiche südlich von Zons und nördlich von 
Langel. Der Bereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen umfasst 
umweltfachlich eine hohe Restriktion und ist technisch  geeignet, während die beiden 
anderen Bereiche eine sehr hohe Restriktion aufweisen und technisch nur als bedingt 
geeignet klassifiziert werden. Im Hinblick auf den Trassenkorridor ist der nördliche 
Trassenkorridor bei Betrachtung der Raumwiderstände geeig neter als der südliche 
Trassenkorridor. 
Insgesamt sind daher aus technischer und umweltfachlicher Sicht  
 der Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen 
 eine nördliche Trassenkorridorführung 
zu empfehlen und werden der weiteren UP-Betrachtung zu Grunde gelegt, s. 
nachfolgende Abbildung.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
74 
 
Braunkohlenplanänderung 
Im Braunkohlenplanänderungsverfahren erfolgte eine Prüfung möglicher 
Entnahmestellen und Trassierungsoptionen. Die verfahrensgegenständliche 
Vorzugstrasse ging aus einem vorgelagerten, mehrstufigen Prozess hervor, in dem 
folgende Planungsebenen mit zunehmend verdichtender Untersuchungstiefe 
betrachtet wurden: 
 
 Erste Ebene: Großräumig angelegte  Prüfung der Entnahmemöglichkeiten am 
Rhein sowie der stärksten Restriktionen für eine Trassenführung in einem 
Bereich ungefähr zwischen der südlichen Düsseldorfer Stadtgrenze und der 
nördlichen Bonner Stadtgrenze zur Auswahl eines geeigneten Korridors. 
 Zweite Ebene: Identifizierung und Vergleich von möglichen Entnahmebereichen 
am Rhein sowie von Konzeptalternativen, die innerhalb des ausgewählten 
Korridors grundsätzlich eine RWTL-Trasse aufnehmen können. 
 Dritte Ebene: Herleitung und Vergleich von raumkonkreten Trassenalternativen 
für die Hambachleitung auf Grundlage einer Raumwiderstandsanalyse sowie 
technischen und wirtschaftlichen Aspekten der Trassenführung zur Auswahl der 
vorzugswürdigen Trasse. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 9: Darstellung der Gesamtbewertung.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
75 
 
Die drei Betrachtungsebenen repräsentieren ein abschichtendes Vorgehen zur 
Ermittlung der vorzugswürdigen Trasse. Das bedeutet, dass die Annäherung an das 
Planungsziel zunächst mit groben Kriterien erfolgte, um den zu untersuchenden Raum 
zielgerichtet einzugrenzen. Damit verringerte sich die Zahl der in Betracht kommenden 
Alternativen, wobei gleichzeitig die Untersuchungstiefe für die weiter zu verfolgenden 
Alternativen zunahm. 
 
Da die beiden Alternativen südlich von Köln nach der Grobanalyse auf der Ebene 1 
nicht eindeutig vorzugswürdig sind, wurde  die Betrachtung in den nachfolgenden 
Planungsebenen auf die Bereiche nördlich von Köln gerichtet. 
 
Auf der Ebene 2  schneidet der Entnahmebereich Piwipp sowohl hinsichtlich der 
Entnahme- als auch der Trassierungsaspekte gegenüber Langel als vorzugswürdig 
ab. Das sog. Bündelungsgebot spricht zusätzlich für die weitestmögliche Bündelung 
der Leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Daher wird der 
Entnahmebereich Langel verworfen und die Betrachtung in der nachfolgenden Eben 
der Trassenfindung auf den  Bereich Piwipp und die Bündelung mit der RWTL nach 
Garzweiler gerichtet. 
 
Bei der Herleitung von Trassenalternativen auf der Ebene 3  steht wie auf den 
vorgegangenen Ebenen der Trassenfindung die Bündelung mit bestehender 
Linieninfrastruktur im Fokus. Durch eine solche Bündelung lässt sich im Regelfall die 
(Neu-)Zerschneidung der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts 
vermeiden bzw. erheblich vermindern. Dies korrespondiert mit dem Gebot der 
Eingriffsvermeidung der naturschutzrechtlichen Ein griffsregelung und den 
raumordnerischen Vorgaben und wird auch durch die Rechtsprechung als gewichtiges 
Kriterium anerkannt.  
 
Eine Determinante möglicher Trassen für die Hambachleitung stellt das 
Verteilbauwerk dar, an dem die Bündelungsleitung (drei anko mmende Leitungen) in 
die Garzweiler - und Hambachleitung (je zwei Leitungen) aufgeteilt wird. Das 
Verteilbauwerk markiert den Startpunkt der Hambachleitung und kann je nach Lage zu 
sehr unterschiedlichen Trassenverläufen führen. Als Standort für das Verteil bauwerk 
kommen mit Blick auf die vor Ort vorhandenen Realnutzungen zwei Standorte infrage.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
76 
 
Sie befinden sich erstens südlich der Vollrather Höhe am Schnittpunkt der zur 
Bündelung geeigneten Trasse der GAB Nord -Süd-Bahn mit der raumordnerisch 
gesicherten RW TL-Trasse. Zweitens kommt ein Standort am Ende der gesicherten 
Trasse südwestlich des Kraftwerks Frimmersdorf infrage.  
 
Die weitere Determinante möglicher Trassenkorridore ist die Raumwiderstandskulisse 
im Untersuchungsraum.  
Auf Grundlage der Raumwiderstandsanalyse wurden fünf mögliche Trassenkorridore 
identifiziert.  
 
 Variante 1: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Westumfahrung 
Hohenholzer Graben – bündelungsfreie Trassenführung bis zum Tagebau 
Hambach 
 Variante 2: Verteilbauwerk südlich Kraf twerk Frimmersdorf – Querung 
Hohenholzer Graben – A 61 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
 Variante 3: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 279 – A 61 
– Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
 Variante 4: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 361 – 
Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
 Variante 5: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – GAB Nord-Süd-Bahn – Querung 
Rekultivierungsbereiche – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
 
Unter Berücksichtigung der Vor - und Nachteile der fünf betrachteten Va rianten stellt 
sich die Variante 3 aufgrund der vielen Engstellen im Verlauf des Korridors als 
ungünstigste Lösung dar. Bei den Varianten 1 und 2 schlagen die beengten 
Raumverhältnisse im Bereich des Verteilbauwerks sehr nachteilig zu Buche. 
Außerdem muss bei diesen beiden Varianten eine Leitungsführung in einem sehr 
beengten Bereich zwischen der Vollrather Höhe und dem Kraftwerk erfolgen. 
 
Die Varianten 4 und 5 weisen demgegenüber Vorteile auf hinsichtlich eines hohen 
Bündelungsanteils und einer hohen Fläc henverfügbarkeit für das Verteilbauwerk auf. 
Nachteilig stellen sich bei der Variante 4 die Engstelle bei Neurath sowie die Querung 
des hochwertigen Bereichs an der Erft nördlich des Stadtzentrums von Bedburg dar.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.2 Bewertung der Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore 
(Restriktionsanalyse) 
 
77 
 
Insgesamt wird die Variante 5 daher aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht 
als günstigste Variante eingestuft. Die Platzierung des Verteilbauwerks neben der 
Ortslage Allrath mit einer Trassenführung entlang der „GAB Nord-Süd-Bahn“ bzw. des 
Speedway drängte sich daher als die betroffenen öffentlichen und privaten Belange 
schonendste Alternative auf – einerseits wegen des hohen Bündelungsanteils und 
andererseits, weil die Leitung entlang des Speedway überwiegend auf Flächen der 
Vorhabenträgerin errichtet werden kann, sodass die Inanspruchna hme fremder 
Grundstücke ganz überwiegend nicht erforderlich ist. 
 
Bei der Trassierung wird zusammengefasst weitestgehend auf den Verlauf der 
genehmigten RTWL abgestellt. Lediglich kleinräumige Trassenoptimierungen im 
Bereich von Querungen zwischen km 0,0 und km 0,5 (Deichquerung) sowie zwischen 
km 9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf drei 
Leitungen DN2200 sind erforderlich. Zudem bedarf es bei 2 Bereichen einer 
Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz -) Bauste llenflächen wegen 
kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutzstreifen von 
Hochspannungsleitungen und wegen der Notwendigkeit von nunmehr drei Leitungen 
im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 20,2 und 21,3. Zusätzlich 
wird noch zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) 
eine geringfügige (zeichnerische) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse 
erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der raumordnerischen Trassenfestlegung ein 
Wohngebäude innerhalb der Trasse errichtet wurde. 
 
Im Bereich der Hambachleitung wird die Variante 5 aus umweltfachlicher und 
raumordnerischer Sicht als günstigste Variante eingestuft. Sie wurde daher dem 
Braunkohlenausschuss in der Sitzung am 28.05.2021 sowie im Scoping -Termin am 
20.08.2021 als Vorzugstrasse vorgeschlagen und dort jeweils bestätigt.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
78 
 
 
Abbildung 10: Übersicht Trassenverlauf. 
 
 1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen 
erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen 
Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen Trassenkorridors 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen werden schutzgutbezogen 
(Schutzgüter lt. § 9 ROG / § 2 UVPG) im empfohl enen Entnahmebereich zwischen 
Piwipp und den Bayer Sportanlagen und im Trassenkorridor (600 m Breite) 
beschrieben. Es erfolgt eine Differenzierung in baubedingte (überwiegend temporäre) 
sowie anlagen - und betriebsbedingte (längerfristige) Auswirkungen. Unt er 
Berücksichtigung von Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen werden die 
verbleibenden Umweltauswirkungen hinsichtlich des verbleibenden Umweltrisikos 
bewertet und ermittelt. Die sehr kleinflächigen Überlagerungen, die sich durch die 
zusätzlichen Schutzg egenstände des LNatSchG NRW ergeben, rufen keinerlei 
Änderungen in den Auswirkungen auf die Umwelt innerhalb des gewählten Korridors 
hervor, da diese fast allesamt außerhalb des Korridors liegen. Damit sind keinerlei

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirku ngen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
79 
 
Änderungen in den voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und der 
Darstellung der Konfliktpunkte in dem gewählten Korridor zu attestieren. 
Unter Beachtung der drei Restriktionsklassen „außerordentlich hoch, sehr hoch und 
hoch“ wird ferner eine „potentielle“ Trassenachse (definie rt als Mittelachse) in den 
Trassenkorridor gelegt. Mit ihr soll der Nachweis erbracht werden, dass im 
Trassenkorridor zumindest eine konkrete Trasse technisch realisierbar ist. 
Insbesondere an Engstellen wird die Umweltverträglichkeit über die Trassenachse als 
Mittelachse analysiert. Abschließend dient die Trassenachse auch dazu, erste 
quantitative Aussagen zur Dimension der Umweltauswirkungen anhand von 
Durchquerungslängen der Restriktionsklassen, Nutzungen und Kriterienflächen zu 
machen. Eine Konkretisier ung mit Optimierung der Trassenführung der 
Rheinwassertransportleitung im bevorzugten Trassenkorridor sowie der Festlegung 
eines Entnahmestandortes/Pumpwerkstandortes im präferierten Entnahmebereich 
erfolgt in der Umweltverträglichkeitsprüfung. 
Braunkohlenplanänderung 
Die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach, die aus dem 
Trassenfindungsprozess als vorzugswürdig hervorging, wird der Bestanderfassung 
und der Auswirkungsprognose im vorliegenden UP/UVP-Bericht der Bergbautreibende 
zugrunde gelegt. Dafür wird  in Anlehnung an den Trassenoptimierungsprozess aus 
dem zurückliegenden Altverfahren zur RWTL -Trassensicherung ein 
Untersuchungskorridor von 600  m Breite (300 m beidseitig der Trassenachse) 
angesetzt (im Folgenden: UR600). 
Der UR600 wurde im Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die 
UP/UVP am 20.08.2021 vorgeschlagen und durch die Bezirksregierung Köln mit der 
Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen (Schreiben vom 27.10 2021) bestätigt. 
Die Breite des Korridors deckt die Wirkreichweite de s Vorhabens mitsamt einem 
großzügigen Puffer ab. Der Korridor lässt daher ausreichend Spielraum für 
kleinräumige Trassenoptimierungen im weiteren Verfahren. 
Der UR600  stellt die Bezugsgrundlage dar für die Ermittlung und Beschreibung des 
derzeitigen Umwelt zustandes und der vorhabenbedingten Auswirkungen des

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
80 
 
Vorhabens auf die Umwelt sowie für die kartographischen Darstellungen zum 
vorliegenden Bericht. Die Abgrenzung ist dabei als räumliche Richtschnur zu 
verstehen. Gehen bei einzelnen Schutzgütern Wirkungen  wider Erwarten über den 
UR600 hinaus, werden diese mitbetrachtet. 
1.3.1 Entnahmebereich 
1.3.1.1 Voraussichtliche Umweltauswirkungen 
Mögliche Umweltauswirkungen betreffen die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die 
biologische Vielfalt, das Schutzgut Boden, das Schutzgut Wasser sowie das Schutzgut 
sonstige Sachgüter. Hinsichtlich der Schutzgüter Menschen einschl. der menschlichen 
Gesundheit, Luft, Klima sowie Landschaft sind voraussichtlich keine erheblichen 
Umweltauswirkungen zu erwarten. Für das Schutzgut Kul turgüter gilt, dass im 
empfohlenen Entnahmebereich weder geschützte noch beantragte Kulturdenkmale 
vorhanden sind. Darum werden Umweltauswirkungen auf die Kulturgüter im Rahmen 
der Umweltprüfung nicht weiter betrachtet. Gleichwohl erfolgt eine detaillierte  
Untersuchung zu diesem Schutzgut im Rahmen der noch folgenden 
Umweltverträglichkeitsprüfung. 
Die nachfolgende Tabelle stellt die zu erwartende Konfliktintensität ohne mögliche 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung dar. Bei sehr hohen und hohen 
Konfliktintensitäten wird ein Konfliktpunkt gebildet, der unter Berücksichtigung von 
entsprechenden Maßnahmen näher betrachtet wird. Voraussichtliche 
Umweltauswirkungen Entnahmebereich 
 
Tabelle 10: Darstellung der erwartende Konfliktintensität. 
Schutzgut Betroffene 
Kriterien 
Örtlichkeit 
/Raumbezug 
Betroffenheit Konfliktintensität 
Tiere, 
Pflanzen 
und die 
biologische 
Vielfalt 
Schutzwürdige Biotope 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im südlichen Teil 
des Entnahme-
bereichs 
zwischen 
nördlich der 
Kläranlage und 
den Bayer 
Sportanlagen 
 
 
 
Baubedingt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hoch 
(Auswirkungen nur 
kurzfristig während der 
Bauphase, danach 
Funktion 
wiederhergestellt)

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen u nd eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
81 
 
Schutzgut Betroffene 
Kriterien 
Örtlichkeit 
/Raumbezug 
Betroffenheit Konfliktintensität 
Bereiche für den Schutz 
der Natur 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Biotopverbundflächen mit 
herausragender 
Bedeutung 
 
 
 
 
 
Fließgewässer Rhein 
Überwiegender 
Entnahmebereich 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamter 
Entnahmebereich 
 
 
 
 
 
 
Gesamter 
Entnahmebereich 
Baubedingt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baubedingt 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebsbedingt 
 
Mittel 
(Ausprägung des BSN 
mäßig schutzwürdig, 
überwiegend Acker; 
BSN fast im gesamten 
Deichvorland des 
Rheins ausgewiesen, 
Auswirkungen nur 
temporär) 
 
 
Mittel 
(Auswirkungen nur 
kurzfristig während der 
Bauphase, danach 
Funktion 
wiederhergestellt) 
 
 
Hoch 
(Auswirkungen bereits 
durch Wahl des 
Entnahmebereichs 
gemindert) 
Wasser Überschwemmungsgebiete 
 
 
 
 
 
 
 
 
Fließgewässer Rhein 
Gesamter 
Entnahmebereich 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamter 
Entnahmebereich 
Baubedingt / 
Anlagenbedingt 
 
 
 
 
 
 
Baubedingt 
 
Anlagenbedingt 
 
 
Betriebsbedingt 
Mittel 
(Auswirkungen nur 
kurzfristig während der 
Bauphase, 
anlagenbedingt keine 
Dränwirkung durch 
Leitungsgraben im 
Deichvorland zu 
erwarten) 
Mittel (kurzzeitige 
Bauphase) 
Mittel (geringe 
Flächenbeanspruchung 
durch das Bauwerk) 
Hoch (ggf. Änderung 
der 
Wasserspiegellagen) 
Boden Besonders schutzwürdige 
Böden 
Kleinflächig 
östlich der 
Kläranlage im 
Deichvorland 
Baubedingt Gering 
(Beanspruchung 
aufgrund der 
Kleinflächigkeit 
unwahrscheinlich)

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
82 
 
Schutzgut Betroffene 
Kriterien 
Örtlichkeit 
/Raumbezug 
Betroffenheit Konfliktintensität 
Sonstige 
Sachgüter 
Deichanlagen 
(Rheindeiche) 
An der 
westlichen 
Grenze des Ent-
nahmebereichs 
Baubedingt / 
Anlagenbedingt 
Sehr hoch 
 
Als Konfliktpunkte im Entnahmebereich werden identifiziert: 
 Die potentielle baubedingte Beanspruchung von zwei schutzwürdigen 
Biotopen des LANUV (Konfliktpunkt E 1) 
 Die betriebsbedingten Auswirkungen auf die Biozönose des Lebensraums 
Rhein durch die Wasserentnahme (Konfliktpunkt E 2) 
 Die betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Fließgewässer 
Rhein einschließlich seiner Gewässerdynamik und Wasserführung 
(Konfliktpunkt E 3) 
 Die baubedingten Auswirkungen auf das Sachgut Deichanlagen 
(Rheindeich) (Konfliktpunkt E 4). 
Diese Auswirkungen werden im folgenden Kapitel konkretisiert und es wird das 
verbleibende Umweltrisiko unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung 
und Verringerung eingeschätzt. 
Braunkohlenplanänderung 
Im Rahmen der Braunkohlenplanänderung erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung 
aller Umweltauswirkungen. Es gab dabei insoweit eine methodische Änderung, als 
dass für die Betrachtung der Umweltauswirkungen nicht explizit zwischen 
Entnahmebereich, Bündelungs - und Hambachl eitung und/oder Bauwerken getrennt 
wurde. Es wurden auch keine Konfliktschwerpunkte oder -intensitäten abgebildet. 
In der Methodik des Änderungsvorhabens erfolgte die Erfassung möglicher 
Umweltauswirkungen anhand der Wirkfaktoren, die durch das Gesamtvorha ben 
entstehen und bauabschnitts- und anlagenübergreifend auf die jeweiligen Schutzgüter 
wirken.  
Dabei wurden zunächst die folgenden Wirkfaktoren ermittelt:

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
83 
 
- Flächeninanspruchnahme  
- Mechanische Bodenbeanspruchung 
- Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 
- Emissionen von Luftschadstoffen und CO2 
- Emissionen von Lärm 
- Emissionen von Erschütterungen 
- Emissionen von Licht 
- Baukörper als landschaftsfremde Objekte 
- Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) 
- Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb 
- Entnahme von Rheinwasser 
- Grundwasserhaltung 
 
Sodann wurde den ermittelten Wirkfaktoren ihre Wirkpfade zugeordnet. Es wurde also 
geprüft, welcher Wirkfaktor sich auf welches Schutzgut grundsätzlich auswirken kann. 
Dies ergab zusammengefasst das folgende Ergebnis: 
Tabelle 11: Wirkmatrix: Wirkfaktor – Schutzgut. 
 
Menschen 
Tiere 
Pflanzen 
Boden 
Fläche 
Wasser 
Luft 
Klima 
Landschaft 
Kultur. Erbe / 
sonst. Sachgüter 
baubedingt 
Flächeninanspruchnahme  - ● ● ● ● - - - ● ● 
Mechanische Bodenbeanspruchung  - - - ● - ● - - - ● 
Emissionen von Luftschadstoffen ● - - - - - ● ● - - 
Emissionen von Lärm ● ● - - - - - - ● - 
Emissionen von Erschütterung ● ● - - - - - - - ● 
Emissionen von Licht ● ● - - - - - - - - 
Anwesenheit von Baufahrzeugen und 
Baupersonal (Baubetrieb) - ● - - - - - - - - 
Grundwasserhaltung  - - ● - - ● - - - - 
Flächeninanspruchnahme  - ● ● ● ● ● - - - ●

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
84 
 
 
Menschen 
Tiere 
Pflanzen 
Boden 
Fläche 
Wasser 
Luft 
Klima 
Landschaft 
Kultur. Erbe / 
sonst. Sachgüter 
anlagen- 
bedingt Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden - - - ● - - - - - - 
Baukörper als landschaftsfremdes Objekt   ● - - - - - ● ● - 
betriebsbedingt 
Flächeninanspruchnahme  - ● ● - ● - - - - - 
Emissionen von Lärm  ● ● - - - - - - ● - 
Instandhaltung-/Wartungsbetrieb   keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten 
Entnahme von Rheinwasser  - ● - - - ● - - - - 
 
Diese Wirkpfade wurden sodann in der Auswirkungsprognose unter Berücksichtigung 
des gegenwärtigen Umweltzustands näher geprüft und bewertet.    
1.3.1.2 Konfliktpunkte 
Tabellarisch lassen sich nach der Örtlichkeit/nach dem Raumbezug die 
Konfliktpunkte, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung 
sowie die verbleibenden Umweltrisiken (qualitativ in hoch – mittel – gering 
differenziert) wie folgt zusammenfassen. 
Tabelle 12: Konfliktpunkte Entnahmebereich. 
Örtlichkeit / 
Raumbezug 
Konfliktpunkt Maßnahmen zur 
Vermeidung und 
Verringerung 
Verbleibendes 
Umweltrisiko 
Südlicher Teil 
des 
Entnahmeberei
chs zwischen 
nördlich der 
Kläranlage und 
den Bayer 
Sportanlagen 
E 1- Hohe 
Restriktion: 
Schutzwürdige 
Biotope (Zonser 
Rheinaue zwischen 
Bayerwerk 
Dormagen und 
Piwipp sowie 
Grünland am Rhein 
zwischen 
Verwendung von 
Spundwänden zum 
Baugrubenverbau 
zur Reduzierung 
der 
Flächenbeanspruch
ung für die 
mehrsträngige 
Entnahmeleitung 
Gering

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Ausw irkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
85 
 
Örtlichkeit / 
Raumbezug 
Konfliktpunkt Maßnahmen zur 
Vermeidung und 
Verringerung 
Verbleibendes 
Umweltrisiko 
Worringen und 
Dormagen) 
Fließgewässer 
Rhein 
E 2 - Sehr hohe 
Restriktion: 
Fließgewässer 
Rhein 
 
 
E 3 - Sehr hohe 
Restriktion: 
Fließgewässer 
Rhein 
Hinsichtlich der 
Fischfauna sind zur 
Verringerung von 
Auswirkungen 
Fischschutzanlagen 
vorzusehen. 
Sollten die neuen 
Modellierungen 
eine signifikante 
Wasserstandssenk
ung insbesondere 
bei 
Niedrigwasserständ
en ergeben, kann 
mit Maßnahmen 
zur flexiblen 
Anpassung der 
Entnahme diesen 
Auswirkungen 
begegnet werden. 
 
Gering 
 
 
 
 
 
Gering 
Rheindeich 
westlich des 
Entnahme-
bereichs 
E 4 - Sehr hohe 
Restriktion: 
Rheindeiche 
Platzierung des 
Pumpbauwerkes 
am südlichen, 
geplanten Hochufer  
Gering 
 
Braunkohlenplanänderung 
Eine gesonderte Exponierung besonders konfliktträchtiger Stellen erfolgte im Rahmen 
der Umweltuntersuchung nicht. Zudem erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung des 
Vorhabens, sodass eine Aufteilung der Umweltauswirkungen durch einzelne 
Anlagenteile nicht möglich ist.  
1.3.1.3 Sonstige Auswirkungen 
Die zuvor behandelten Flächen mit Konfliktpunkten überlagern im Entnahmebereich 
Kriterienflächen mit einer mittleren Konfliktintensität. Es sind dies:

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
86 
 
 Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung (gesamter 
Entnahmebereich) 
 Bereiche für den Schutz der Natur (überwiegender Entnahmebereich) 
 Überschwemmungsgebiete (gesamter Entnahmebereich). 
Da annähernd der gesamte Untersuchungsraum im Deichvorland und damit auch der 
Entnahmebereich mit den genannten Schutzauswei sungen belegt sind, ist eine 
Durchquerung nicht zu vermeiden. Die Auswirkungen treten vorrangig in der Bauphase 
auf und sind zeitlich und räumlich beschränkt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen 
werden die Funktionen der Schutzbereiche vollständig wiederherge stellt. Als 
weiterführende Maßnahme zur Verringerung von negativen Auswirkungen ist die 
Querung der Schutzbereiche in einem nicht offenen Bauverfahren zu prüfen. Die 
voraussichtlichen Auswirkungen werden auf dieser Planungsebene als nicht erheblich 
beurteilt. 
Die vorgenannten Ausführungen zur Betroffenheit des Deichvorlandes gelten in 
gleicher Weise auch für die Braunkohlenplanänderung. 
1.3.1.4 Besonderer Gebietsschutz (FFH) beim empfohlenen Entnahmebereich 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Nur in dem FFH -Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“ ist zu erwarten, dass möglicherweise Beeinträchtigungen der maßgeblichen 
Bestandteile der Schutz - und Erhaltungsziele des Gebietes durch die 
Wasserentnahme und das Entnahmebauwerk hervorgerufen werden können.  
Das Gebiet setzt sich aus verschiedenen schutzwürdigen Abschnitten des Rheins 
zusammen, die sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen insbesondere zwischen den 
Buhnenfeldern auszeichnen. In einigen Bereichen, die an Naturschutzgebiete 
angrenzen, sind auch Uferzonen mit naturnaher Überflutungsdynamik, Altarmen sowie 
Auenwiesen und -wäldern einbezogen worden.  
Ausschlaggebend für die Meldung des Gebiets sind folgende Arten der FFH-RL: 
 Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270)

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
87 
 
 Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210) 
 Erlen-Eschen- und Weichholz -Auenwälder (*91E0, prioritärer 
Lebensraumtyp) 
 Meerneunauge (Petromyzon marinus, 1095) 
 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis, 1099) 
 Steinbeißer (Cobitis taenia, 1149) 
 Lachs (Salmo salar, 1106)  
 Maifisch (Alosa alosa, 1102) 
 Groppe (Cottus gobio, 1163). 
 
Darüber hinaus ist das Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten der FFH-
RL für folgende Lebensraumtypen von Bedeutung:  
 Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) 
 Feuchte Hochstaudenfluren (6430) 
 Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510). 
 
Der Entnahmebereich ist am linken Rheinufer im Abschnitt zwischen Piwipp und den 
Bayer Sportanlagen vorgesehen.  
Der gewählte Abschnitt liegt außerhalb von Natura 2000-Gebieten. Er befindet sich in 
Pralluferlage bzw. auf gerade Fließstrecke. Im Rheinstrom werden in kurzer 
Entfernung vom Ufer größere Wassertiefen erreicht. Für die Fischfauna besonders 
bedeutsame Flachwasserzonen sind hier nicht entwickelt. Die Uferlinie ist mit 
Deckwerken gesichert und naturfe rn. Fischökologisch wichtige Ersatzhabitate wie 
Buhnenfelder sind nicht vorhanden. Über die bloße Passage im Entnahmebereich 
hinaus ist aufgrund der geringen Attraktivität des Standortes nicht mit einer längeren 
Verweildauer der wandernden Tiere im Umfeld des Entnahmebauwerkes zu rechnen.  
Im anschließenden Deichvorland befinden sich keine Natura 2000-Gebiete.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
88 
 
Potentiell relevante Wirkfaktoren 
Der Entnahmebereich liegt außerhalb des FFH-Gebiets. Es ist damit ausgeschlossen, 
dass Lebensräume der Ufer und  des Vorlands (Wälder, Wiesen, Altarme) betroffen 
sein könnten.  
Beeinträchtigungen, die außerhalb der Schutzgebiete von Relevanz sind bzw. ihren 
Ursprung haben, sind für die FFH -Verträglichkeit, soweit sie sich negativ auf den 
Erhaltungszustand der im angrenzenden Gebiet geschützten wandernden Fisch- und 
Neunaugenarten auswirken können, ohne Belang. Für diese Arten stellt der nicht 
geschützte Rheinabschnitt zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen bei 
stromaufwärts und stromabwärts gerichteten Wanderunge n eine Transitstrecke dar. 
Erhebliche Beeinträchtigungen sind potentiell möglich, wenn die Gefahren, die Fische 
und Neunaugen bei der Passage durch den nicht geschützten Rheinabschnitt haben, 
signifikant zunehmen. 
Baubedingte Wirkungen:  
 Freisetzung und Verdriftung von (belasteten) Sedimenten im Zuge der 
Baumaßnahmen 
 Erschütterungen, Unterwasserlärm 
 
Anlagenbedingte Wirkungen: 
 Flächeninanspruchnahmen: keine Betroffenheiten, der Standort liegt 
außerhalb des FFH-Gebiets.  
 Auswirkungen auf das Fließ - und Str ömungsgeschehen entlang der 
Fischwanderstrecke:  
Die erforderlichen Vorrichtungen sind aufgrund ihrer voraussichtlichen 
Ausmaße nicht in der Lage, das Fließ- und Strömungsgeschehen des Rheins 
zu beeinflussen. 
 
Betriebsbedingte Wirkungen:  
 Bestandsrelevante Verluste von auf- oder absteigenden Fischen/Neunaugen 
(Eier, Larven, Juvenile, Adulte). Im Zuge der Wasserentnahme ist es nicht 
auszuschließen, dass insb. leicht verdriftbare Eier, Larven und Juvenile mit

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
89 
 
dem Wasser angesogen werden. Diese empfindlichen L ebensformen fallen 
meistens mechanischen Schädigungen am Feinrechen zum Opfer und 
lassen sich kaum von dem sich dort ansammelnden Treibgut wirksam 
separieren und rückführen. Einige der potentiell betroffenen Arten sind 
insgesamt selten oder Gegenstand von Wiederansiedlungsprogrammen (z. 
B. Maifisch). Es ist davon auszugehen, dass mehrere Arten vor dem 
Hintergrund der sich summierenden Gefahren keine ausreichend großen und 
damit stabilen Bestände im Rheinsystem aufbauen. Die Erheblichkeit einer 
einzelnen zus ätzlichen Beeinträchtigung ist in solchen Situationen schwer 
einzuschätzen.  
 Auswirkungen auf die Niedrigwasserführung des Rheins durch die 
Wasserentnahme: Gemäß einer Studie des LANUV aus 2008 liegen die 
Wasserspiegellagenänderungen im Rhein bei einer Entnahme von rund 4,2 
m³/s bei rd. 1 cm. Auch unter Berücksichtigung von Aspekten des 
Klimawandels ist eine Verschärfung von Niedrigwassersituationen am 
Niederrhein nicht zu erwarten. Damit verbundene negative 
vorhabenbedingte Auswirkungen auf Fischhabitat e im Schutzgebiet und 
entlang der Wanderstrecke sind demnach ebenfalls nicht zu erwarten. 
 
Vermeidungsmöglichkeiten 
 Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen: Unter Einsatz von 
Bauverfahren und entsprechenden Gewässerschutzmaßnahmen nach 
dem Stand der Technik lassen sich baubedingte Beeinträchtigungen des 
Rheins ausschließen.  
 Vermeidung von betriebsbedingten Beeinträchtigungen: Fischökologisch 
wichtige Ersatzhabitate wie Buhnenfelder sind nicht vorhanden. Über die 
bloße Passage im Entnahmebereich hina us ist aufgrund der geringen 
Attraktivität des Standortes nicht mit einer längeren Verweildauer der 
wandernden Tiere im Umfeld des Entnahmebauwerkes zu rechnen. Der 
gewählte Rheinabschnitt besitzt zwar für Fische eine untergeordnete 
Bedeutung, aufgrund der Transitfunktion der Fließstrecke ist zeitweilig mit 
einem Vorkommen von aufsteigenden adulten Fischen / Neunaugen und

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
90 
 
von absteigenden jungen Fischen / Neunaugen zu rechnen. Aufgrund der 
Prognoseunsicherheit hinsichtlich der möglichen Beeinträchtigungen d er 
betroffenen Bestände werden vorsorglich Fischscheucheinrichtungen 
nach dem Stand der Technik vorgesehen. Nach derzeitigem Stand dürfen 
elektrische Fischscheuchanlagen nur in Gewässern mit einer 
Vorbeiströmungsgeschwindigkeit (= Querströmung) von max. 0, 3 m/s 
eingesetzt werden. Die Ansauggeschwindigkeit darf wiederum 0,25 m/s 
nicht überschreiten. Die Vorbeiströmungsgeschwindigkeit des Rheins 
übersteigt den Maximalwert. Wenn solche Anlagen eingesetzt werden 
sollen, sind konstruktive Vorrichtungen notwendig , um eine von der 
Hauptströmung abgeschirmte Entnahmestelle zu gestalten, an welcher 
der Grenzwert der Vorbeiströmgeschwindigkeit eingehalten wird. 
Aufgrund der technischen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass andere 
bzw. weitere Schutzmaßnahmen zukünftig zum Einsatz kommen werden. 
Als weiterer Baustein des Vermeidungskonzeptes kommen bauliche 
Optimierungen am Entnahmebauwerk in Frage. Es bestehen 
verschiedene Möglichkeiten, dem Eindringen von Fischen in die 
unmittelbare Gefahrenzone vorzubeugen (z. B. Au srichtung zur 
Fließrichtung des Rheins, Querschnitt usw.). Diese Fragen werden auf der 
Ebene der detaillierten Ausführungsplanungen (Fachplanverfahren) 
behandelt. Der genaue Raumbedarf lässt sich deshalb noch nicht 
quantifizieren, insbesondere, da aufgrund  der langen Betriebsdauer 
Anpassungen an den zukünftigen Stand der Technik erforderlich werden 
könnten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist für die FFH -Verträglichkeit 
entscheidend, dass für ggf. erforderliche Schutzanlagen und für die 
dazugehörigen Anlagen für Fu nktionskontrollen ausreichend Raum zur 
Verfügung steht. Im Abschnitt zwischen Piwipp und den Bayer 
Sportanlagen sind ausreichend breite Deichvorländer ausgebildet, so 
dass diese Voraussetzung erfüllt ist.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
91 
 
Fazit 
Der geplante Entnahmebereich befindet sich außerhalb der Natura  2000-
Gebietskulisse. Im FFH -Gebiet „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ sind geschützte Lebensräume der FFH-RL sind nicht betroffen.  
Der gewählte Stromabschnitt liegt zwar außerhalb des FFH-Gebiets, er wird jedoch als 
Transitstrecke von wandernden Fisch - und Neunaugenarten genutzt. Der betroffene 
Ufer- und Gewässerabschnitt ist selbst ausgesprochen arm an fischbiologisch 
relevanten Habitaten, was die Wahrscheinlichkeit eines längeren Aufenthaltes von auf- 
oder absteigenden Tieren im Umfeld des Entnahmebauwerks signifikant reduziert. Die 
Wahrscheinlichkeit, dass leicht verdriftbare Lebensformen (z. B. Eier, Larven, 
Juvenile) im Zuge der Wasserentnahme zu Schaden kommen, wird dadurch reduziert.  
Im Abschnitt zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen sind ausreichend breite 
Deichvorländer ausgebildet, so dass der erforderliche Raum zur Verfügung steht, um 
ggf. umfangreiche Fischschutzeinrichtungen herzustellen und um 
bestandsgefährdende Verluste der FFH -relevanten Fisch - und Neunaugenarten im 
Zuge der Wasserentnahme zu vermeiden. 
Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets sind grundsätzlich vermeidbar. 
 
Braunkohlenplanänderung 
 
Im Rahmen der Braunkohlenplanänderung wurde ein e FFH -
Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen 
Emmerich und Bad Honnef“ (DE -4405-301) durchgeführt. Dabei konnte die 
Bestandsaufnahme des FFH -Gebiets bestätigt werden; insbesondere gab es keine 
abweichenden Bestandsf eststellungen bei den relevanten Lebensraumtypen. Auch 
bei den ausschlaggebenden Arten hat sich das damals festgestellte Artenspektrum 
bestätigt. Für das Änderungsverfahren wurden jedoch ergänzend zu dem damaligen 
Artenspektrum zusätzlich auch noch die Arten Nordseeschnäpel, Stör und Bitterling in 
die Prüfung mit einbezogen. 
Hinsichtlich der bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen gab es trotz der 
größeren Maße des Entnahmebauwerks im Ergebnis ebenfalls keine Abweichungen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
92 
 
Auch die bereits im Altverfahren dargestellten Vermeidungsmaßnahmen behalten bei 
der neuen Anlagenkonfiguration ihre Wirksamkeit.  
Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen 
Emmerich und Bad Honnef“ sind darum auch für das Änderungsvorhaben vermeidbar. 
1.3.1.5 Artenschutz beim empfohlenen Entnahmebereich 
Die Vorabschätzung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgt auf der Grundlage 
vorhandener Informationen. Um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte beurteilen zu 
können, wurden verfügbare Inf ormationen zu Artvorkommen in den betroffenen 
Bereichen eingeholt.  
Im Entnahmebereich am Rhein ist ein Vorkommen von gewässergebundenen und 
gewässerpräferierenden Arten anzunehmen. Jedoch sind diese Bereiche kleinflächig. 
Ein Brutvorkommen der Arten Fluss regenpfeifer, Uferschwalbe, Teichrohrsänger und 
Kormoran ist anzunehmen. Für die Fledermausarten Wasserfledermaus und 
Zwergfledermaus stellen die Biotope entlang des Rheins Hauptjagdhabitate dar, so 
dass ein Vorkommen wahrscheinlich ist.  
Potentiell relevante Wirkfaktoren des Vorhabens 
Baubedingte Wirkfaktoren 
 Im Rahmen der Bauarbeiten werden Lebensräume zeitlich begrenzt in 
Anspruch genommen. In diesen Bereichen erfolgt eine Beeinträchtigung 
der relevanten Arten durch den vorübergehenden Lebensraumverlust 
bzw. die temporäre Minderung der Habitatqualität.  
 Es kann zudem potentiell zu baubedingten Individuenverlusten z. B. durch 
die Zerstörung von Lebensstätten im Rahmen der Baufeldräumung 
(Zerstörung von Nestern mit Jungvögeln oder Eiern, Zerstörung besetzter 
Fledermausquartiere) kommen. 
 Während der Bauphase sind temporäre Zerschneidungen von 
Lebensräumen bzw. Trennungen von Teillebensräumen von Tieren und 
somit die Ver - bzw. Behinderung von Austausch - und 
Wechselbeziehungen möglich.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
93 
 
 Während der Bauphase sin d Belastungen angrenzender Lebensräume 
durch Lärm, Abgase, Stäube und Schadstoffeinträge möglich.  
 Visuelle und akustische Störreize durch den Baubetrieb können zu 
Störungen, Beunruhigungen und Vergrämung empfindlicher Arten führen. 
Aufgrund ihrer zeitlich en Begrenzung sind durch diese Auswirkungen allerdings i. d. 
R. keine nachhaltigen Störungen für die Fauna zu erwarten. In den überwiegenden 
Bereichen ist von einer Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen nach 
Abschluss der Bauarbeiten auszugehen. 
Betriebsbedingte Wirkungen: 
 Gelegentlich kann es zu Störungen durch Kontrollarbeiten im Bereich des 
Entnahmebauwerks kommen, die jedoch zeitlich begrenzt und daher ohne 
Auswirkungen sind. 
Da sich in unmittelbarer Nähe zum Standort des Entnahmebauwerks da s 
FFH-Gebiet „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad -
Honnef“ befindet, ist die Verträglichkeit der Entnahme mit dessen 
Schutzzielen zu prüfen. Außerdem ist die Entnahme vor dem Hintergrund 
der Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer (§  27 W HG) zu 
beleuchten. Beide Aspekte werden im Rahmen gesonderter Fachbeiträge 
berücksichtigt. Hinzu kommen Auswirkungen auf die Schiffbarkeit des 
Rheins durch die Absenkung des Rheinwasserpegels während des 
Zeitraums der Entnahme. Die jeweiligen Ergebnisse we rden in die 
Auswirkungsprognose übernommen. 
 
Artenschutzrechtliche Maßnahmen 
Um eine Erfüllung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände  nach § 44 Abs. 1 
i. V. m. Abs. 5 BNatSchG zu vermeiden, sind folgende Vermeidungs - und 
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vorzusehen: 
 Bauzeitenbeschränkungen für Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien 
 Wiederherstellung der Offenlandbereiche nach Beendigung der 
Bauarbeiten gemäß ihrem Ausgangszustand im Arbeitsbereich

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
94 
 
 Schaffung von Ersatzquart ieren bei Quartierverlusten von Vögeln und / 
oder Fledermäusen 
 
Verbleibende artenschutzrechtliche Konflikte und artenschutzrechtliche Gesamt -
einschätzung 
Nach aktueller Beurteilung ist insgesamt davon auszugehen, dass 
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG 
durch die o. g. artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen vermieden 
werden können.  
Aus artenschutzrechtlichen Gründen steht einer Realisierung des Vorhabens unter 
Berücksichtigung des präferierten Entnahmebereichs nichts entgegen. 
 
1.3.2 Trassenkorridor 
1.3.2.1 Voraussichtliche Umweltauswirkungen 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Der nördliche Trassenkorridor wurde bereits unter weitgehender Vermeidung von 
umweltfachlichen Kriterienflächen mit außerorden tlich und sehr hohem 
Restriktionsgrad ermittelt. Die verbleibenden Umweltauswirkungen besitzen 
dementsprechend eine in der Regel nicht erhebliche Konfliktintensität, die im 
Folgenden schutzgutbezogen beschrieben und beurteilt wird. Ausnahmen bilden 
schutzgutbezogene Sachverhalte mit hohem Restriktionsgrad, die nicht vermieden 
oder umgangen werden können. Aufgrund der großflächigen Ausprägung von 
Gebieten mit hohem Restriktionsgrad insbesondere im Westen des 
Untersuchungsraums (schutzwürdige Böden) ist es ni cht möglich, diese Flächen zu 
umgehen und nicht in Anspruch zu nehmen. 
Für das Schutzgut Kulturgüter gilt, dass im Bereich des nördlichen Trassenkorridors 
weder geschützte noch beantragte Kulturdenkmale vorhanden sind. Darum werden 
Umweltauswirkungen auf die Kulturgüter im Rahmen der Umweltprüfung nicht weiter 
betrachtet. Gleichwohl erfolgt eine detaillierte Untersuchung zu diesem Schutzgut im 
Rahmen der noch folgenden Umweltverträglichkeitsprüfung.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswir kungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
95 
 
Die nachfolgende Tabelle stellt die zu erwartende Konflikt intensität ohne mögliche 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung dar. Bei sehr hohen und hohen 
Konfliktintensitäten wird ein Konfliktpunkt gebildet, der unter Berücksichtigung von 
entsprechenden Maßnahmen näher betrachtet wird. 
Tabelle 13: Voraussichtliche Umweltauswirkungen Trassenkorridor. 
Schutzgut Betroffenes Kriterium Örtlichkeit /Raumbezug Betroffenheit Konfliktint
ensität 
Menschen, 
einschließlich der 
menschlichen 
Gesundheit 
Wohnsiedlungsflächen 
 
 
 
Gewerbe- und 
Industrieflächen 
Sondergebiete 
(Kläranlagen, 
Umspannanlagen) 
Bereiche für gewerbliche 
und industrielle 
Nutzungen  
östlich von Dormagen, Rheinfeld,  
B 9 „Nachtigall“, Straberg / Steppen-
weidenhof, Christinenhof, 
Widdeshoven  
B 9 „Nachtigall“, A 57 / Bahn,  
 
östlich von Dormagen, Gohr 
 
Bereich der Kohlenbahn 
Baubedingt 
 
 
 
Anlagenbedingt 
 
Anlagenbedingt 
 
Anlagenbedingt 
Hoch (nur 
Tangierung) 
 
 
Mittel (nur 
Tangierung) 
Mittel (nur 
Tangierung) 
Mittel 
Tiere, Pflanzen 
und die 
biologische 
Vielfalt 
FFH-Gebiete 
 
 
 
Naturschutzgebiete 
 
 
Landschaftsschutzgebiet
e 
 
 
 
 
 
Schutzwürdige Biotope 
 
Bereiche für den Schutz 
der Natur 
Biotopverbundflächen mit 
herausragender 
Bedeutung 
Biotopverbundflächen mit 
besonderer Bedeutung 
Knechtstedener Wald 
 
 
 
Knechtstedener Wald 
 
 
Rheinfeld, ehem. Altarmschlinge, 
Straberg / Steppenweidenhof, 
Christinenhof, Bereich B 9 – A 57, 
Straberg – Gohr, südlich von Gohr, 
ehem. Bahntrasse, Gillbachtal, 
Köttelbachtal, Hanglagen der 
Vollrather Höhe, Erftniederung 
ehem. Altarmschlinge, A 57 / Bahn, 
Erfttalaue, Wälder Königshoven 
ehem. Altarmschlinge, Knecht-
stedener Wald 
Knechtstedener Wald 
 
 
ehem. Altarmschlinge, A 57 / Bahn, 
Christinenhof, östlich A 57, 
Stommelner Bachtal, Gohrer 
Graben, Strategischer Bahndamm, 
Gillbachtal, Hecken bei 
Widdeshoven, Hanglagen Vollrather 
Höhe, Erfttalaue 
Baubedingt, 
anlagenbedingt, 
(betriebsbedingt) 
 
Baubedingt, 
anlagenbedingt, 
(betriebsbedingt) 
Baubedingt, 
(anlagenbedingt) 
 
 
 
 
 
baubedingt, 
(anlagenbedingt) 
baubedingt, 
(anlagenbedingt) 
baubedingt, 
(anlagenbedingt) 
 
baubedingt, 
(anlagenbedingt) 
Sehr hoch 
 
 
 
Sehr hoch 
 
 
Mittel 
 
 
 
 
 
 
Hoch 
 
Hoch 
 
Hoch 
 
 
Mittel 
Boden Besonders schutzwürdige 
Böden 
 
Östlich von Dormagen, zwischen 
Rheinfeld und Zons, ehem. 
Altarmschlinge, Gohr-Frimmersdorf 
Baubedingt, 
anlagenbedingt, 
(betriebsbedingt) 
Hoch

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
96 
 
Schutzgut Betroffenes Kriterium Örtlichkeit /Raumbezug Betroffenheit Konfliktint
ensität 
Sonstige schutzwürdige 
Böden 
B 9 „Nachtigall“, A 57 / Bahn, 
Straberg / Steppenweidenhof, 
Knechtstedener Wald, zu beiden 
Seiten der A 57, Raum Straberg 
Baubedingt, 
anlagenbedingt, 
(betriebsbedingt) 
Mittel 
Wasser Wasserschutzgebiete mit 
der Schutzzone IIIB 
 
Still- und Fließgewässer / 
Abgrabungsgewässer 
Südwestlich von Zons – südlich von 
Gohr 
 
A 57 / Bahn 
Baubedingt, 
anlagenbedingt, 
(betriebsbedingt) 
Baubedingt, 
anlagenbedingt, 
(betriebsbedingt) 
Mittel 
 
 
Hoch (nur 
Tangierung, 
keine 
Beanspruch
ung durch 
Dükerung) 
Landschaft und 
sonstige 
Sachgüter 
Bereiche für den Schutz 
der Landschaft und 
landschaftsorientierte 
Erholung  
 
 
Sonstige relevante 
Sachgüter (Deponie, 
Halde, Abgrabung)  
Ehem. Altarmschlinge, Straberg / 
Steppenweidenhof, B 9 – A 57, 
Straberg – Gohr, Strategischer 
Bahndamm, Gillbachtal, 
Köttelbachtal, Hanglagen der 
Vollrather Höhe, Erfttalaue 
Östlich von Dormagen, Rheinfeld,  
A 57 / Bahn 
Baubedingt, 
(anlagenbedingt) 
 
 
 
 
Baubedingt, 
(anlagenbedingt) 
Mittel 
 
 
 
 
 
Hoch (nur 
Tangierung) 
 
Braunkohlenplanänderung 
 
Im Rahmen der Braunkohlenplanänderung erfolgte eine gesamtheitliche Betrachtung 
aller Umweltauswirkungen. Die Gliederung der umweltfachlichen Auswirkungen und 
deren Bewertung erfolgt, nach den UP/ UVP Unterlagen der Bergbautreibenden, in 
Raumwiderstände in Anlehnung an den §  2 Abs.  1 UVPG, der die sogenannten 
Schutzgüter definiert. Die Definition der Raumwiderstandsklassen (RWK) sind in 
Kapitel 1.2.2.1 erläutert. Die Schutzgüter konkretisieren dabei den abstrakten 
Umweltbegriff und geben eine Leitlinie für die Gliederung der zu erfassenden 
Raumwiderstände vor. Die Ermittlung der Raumwiderstände erfolgt nach den 
Vorgaben der schutzgutbezogenen Fachgesetze sowie den besonderen Ansprüchen 
des Schutzgutes Menschen an die V erteilung der Raumnutzungen (vgl. hierzu §  50 
BImSchG).  
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der 
Umweltauswirkungen sind im Kapitel 2.8 festgehalten.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
97 
 
Tabelle 14: Übersicht Schutzgüter. 
UVPG-
Schutzgut Kriterium RWK Bemerkung 
Menschen, 
insbesondere 
menschliche 
Gesundheit 
Wohnsiedlungsflächen (einschließlich 
Splittersiedlungen im Außenbereich) V Bestandsschutz; Vermeidungsgrundsatz 
nach § 50 BImSchG 
Geltungsbereiche von rechtskräftigen 
Bebauungsplänen V endabgewogenes Planrecht 
Industrie- und Gewerbeflächen IV Bestandsschutz 
Sport- und Freizeiteinrichtungen 
(Wander-, Rad-, Reit- und sonstige 
Erholungswege, Sport- und 
Freizeiteinrichtungen, Einrichtungen der 
Erholungsinfrastruktur) 
III Bestandsschutz 
Wanderwege III Bestandsschutz 
Tiere, 
Pflanzen und 
biologische 
Vielfalt 
FFH-Gebiete (§ 32 BNatSchG) V § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum 
nicht vorhanden 
EU-Vogelschutzgebiete (§ 32 
BNatSchG) V § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum 
nicht vorhanden 
Ramsar – Gebiete V Fachliches Kriterium, im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Naturschutzgebiete IV § 23 BNatSchG 
Gesetzlich geschützte Biotope IV § 30 BNatSchG / § 42 LNatSchGLNatSchG 
NRW 
Flächen des Biotopverbundes mit 
herausragender Bedeutung 
(Waldbereiche) 
IV 
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 
LNatSchGLNatSchG NRW; Waldbereiche 
höher gewertet, da betriebsbedingte 
Nutzungseinschränkungen 
Naturwaldzellen nach § 49 LfoG IV § 49 LFoG; im Untersuchungsraum nicht 
vorhanden 
Wildnisgebiete IV § 40 LNatSchGLNatSchG NRW 
Flächen des Biotopverbundes mit 
herausragender Bedeutung (ohne 
Waldbereiche) 
III § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 
LNatSchGLNatSchG NRW 
Flächen des Biotopverbundes mit 
besonderer Bedeutung (Waldbereiche) III 
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 
LNatSchGLNatSchG NRW; Waldbereiche 
höher gewertet, da betriebsbedingte 
Nutzungseinschränkungen 
Flächen des Biotopverbundes mit 
besonderer Bedeutung (ohne 
Waldbereiche) 
II § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 
LNatSchGLNatSchG NRW 
Waldgebiete  II Allgemeiner Schutz durch LFoG NRW 
Boden 
Bodenschutzgebiete  III § 12 LBodSchG NRW; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung III Fachliches Kriterium (Einstufung gem. 
Bodenkarte 1: 50.000 
Böden mit hoher Funktionserfüllung II Fachliches Kriterium (Einstufung gem. 
Bodenkarte 1: 50.000

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
98 
 
UVPG-
Schutzgut Kriterium RWK Bemerkung 
Wasser 
Trinkwasserschutzgebiete Zone I V § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Trinkwasserschutzgebiete Zone II IV § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Trinkwasserschutzgebiete Zone III III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Heilquellenschutzgebiete Zone I V § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Heilquellenschutzgebiete Zone II IV § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Heilquellenschutzgebiete Zone III III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Überschwemmungsgebiete, festgesetzt III § 76 WHG / § 83 LWG NRW 
Überschwemmungsgebiete, vorl. 
Gesichert III § 76 WHG / § 83 LWG NRW 
Fließ- und Stillgewässer II Allgemeiner Schutz gem. § 27 WHG 
(Bewirtschaftungsziele) 
Landschaft 
Nationale Naturmonumente V § 24 BNatSchG; im Untersuchungsraum 
nicht vorhanden 
Naturdenkmäler IV § 28 BNatSchG, i. d. R. nicht 
trassenentscheidend 
Geschützte Landschaftsbestandteile III § 29 BNatSchG, i. d. R. nicht 
trassenentscheidend 
Nationales Naturerbe III Fachliches Kriterium, definiert vom BMU; 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Biosphärenreservate III § 25 BNatSchG / § 37 LNatSchG NRW; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Landschaftsschutzgebiete II § 26 BNatSchG 
Naturparke I § 27 BNatSchG / § 38 LNatSchG NRW 
UZVR (Unzerschnittene verkehrsarme 
Räume) I Fachliches Kriterium, definiert vom LANUV 
Kulturelles 
Erbe und 
sonstige 
Sachgüter 
UNESCO-Welterbestätten V Fachliches Kriterium; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Bau- und Bodendenkmäler, 
Denkmalbereiche IV § 2 Abs. 2, 3, 5 DSchG NRW 
Bodendenkmal-Verdachtsflächen IV noch bei den Denkmalbehörden abzufragen, 
i. d. R. nicht trassenentscheidend 
Luft, Klima Mit Blick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens ergeben sich keine entscheidungserheblichen 
Raumwiderstände, die einer Trassenführung entgegenstehen 
Fläche Keine Raumdifferenzierung möglich. Inhalte werden über die übrigen Schutzgüter abgegeben.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
99 
 
1.3.2.2 Konfliktpunkte 
Zusammenfassung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen 
Genehmigter Braunkohlenplan 
 
Tabellarisch lassen sich nach der Örtlichkeit/nach dem Raumbezug die Konfliktpunkte, 
die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sowie die 
verbleibenden Umweltrisiken (qualitativ in hoch – mittel – gering differenziert) wie folgt 
zusammenfassen. Um als Konfliktpunkt eingestuft zu werden, muss sich im 
Trassenkorridor Flächen befinden, die sich durch eine außerordentlich hohe, sehr 
hohe oder hohe Restriktionsklasse auszeichnen und eine sehr hohe und hohe 
Konfliktintensität hervorrufen. 
Tabelle 15: Konfliktpunkte genehmigter Trassenkorridor. 
Örtlichkeit / 
Raumbezug 
Konfliktpunkt Maßnahmen zur 
Vermeidung und 
Verringerung 
Verbleibendes 
Umweltrisiko 
Kläranlage 
Dormagen 
T 1 - 
Außerordentlich 
hohe Restriktion : 
Erweiterungsfläche 
Kläranlage, ehem. 
Deponie 
 
Reduzierung des i. d. 
R. 70 m breiten 
Arbeitsstreifens, 
planerische Option 
für die Querung der 
Erweiterungsfläche 
der Kläranlage 
mittel 
Bereich 
Kläranlage und 
Ortsrand 
Dormagen-
Rheinfeld 
T 2 - Hohe 
Restriktion: 
Besonders 
schutzwürdige 
Böden,  
 
Unterschreitung 
des möglichst 200 
Prüfung der 
Möglichkeit der 
Schonung der 
besonders 
schutzwürdigen 
Böden,  
 
Reduzierung des i. d. 
R. 70 m breiten 
Arbeitsstreifens, 
gering

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
100 
 
Örtlichkeit / 
Raumbezug 
Konfliktpunkt Maßnahmen zur 
Vermeidung und 
Verringerung 
Verbleibendes 
Umweltrisiko 
m-Abstandes zur  
Wohnbebauung 
Verlegung der 
Leitung unmittelbar 
an die Kläranlage zur 
Schonung der 
Wohnbebauung 
  
Bereich 
zwischen dem 
Ortsrand 
Rheinfeld und 
der Indus -
triedeponie 
T 3 - Mittlere 
Restriktion: 
Unterschreitung 
des möglichst 200 
m-Abstandes zur 
Wohnbebauung 
Reduzierung des i. d. 
R. 70 m breiten 
Arbeitsstreifens, 
Verlauf unmittelbar 
am Böschungsfuß 
der Deponie 
mittel 
Bereich 
zwischen 
Rheinfeld und 
Zons 
T 4 - Hohe 
Restriktion: 
Besonders 
schutzwürdige 
Böden 
Prüfung der 
Möglichkeit der 
Schonung der 
besonders 
schutzwürdigen 
Böden 
mittel 
ehemalige 
Altarmschlinge 
des Rheins 
T 5 - Hohe 
Restriktion: 
Besonders 
schutzwürdige 
Böden,  
Schutzwürdiges 
Biotop 
(Grünlandrest in 
den Herrnbenden) 
und Bereiche für 
Prüfung der 
Möglichkeit der 
Schonung der 
besonders 
schutzwürdigen 
Böden,  
 
Verlauf am Rand des 
schutzwürdigen 
Biotopes 
mittel

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen  Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
101 
 
Örtlichkeit / 
Raumbezug 
Konfliktpunkt Maßnahmen zur 
Vermeidung und 
Verringerung 
Verbleibendes 
Umweltrisiko 
den Schutz der 
Natur 
Bereich an der 
B 9 „Nachtigall“ 
T 6 - 
Außerordentlich 
hohe Restriktion : 
Wohnsiedlungsfläc
hen, Gewerbe und 
Industrie, 
Unterschreitung 
des möglichst 200 
m-Abstandes zur 
Wohnbebauung 
Reduzierung des i. d. 
R. 70 m breiten 
Arbeitsstreifens  
mittel 
Bereich A 57 / 
Bahnstrecke 
T 7 - 
Außerordentlich 
hohe Restriktion : 
Gewerbe und 
Industrie 
Reduzierung des i. d. 
R. 70 m breiten 
Arbeitsstreifens 
 
 
Reduzierung des i. d. 
R. 70 m breiten 
Arbeitsstreifens 
 
 
mittel 
 
 
 
mittel 
 
 T 7 - Sehr hohe 
Restriktion: 
Abgrabung als 
morphologischer 
Ungunstraum 
Ortsrand 
Straberg 
T 8 - Mittlere 
Restriktion: 
Unterschreitung 
des möglichst 200 
m-Abstandes zur 
Wohnbebauung 
Reduzierung des i. d. 
R. 70 m breiten 
Arbeitsstreifens, 
möglichst Abrückung 
vom Ortsrand 
Straberg 
gering

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
102 
 
Örtlichkeit / 
Raumbezug 
Konfliktpunkt Maßnahmen zur 
Vermeidung und 
Verringerung 
Verbleibendes 
Umweltrisiko 
Knechtstedener 
Wald 
T 9 - 
Außerordentlich 
hohe Restriktion : 
FFH-Gebiet 
Nicht offenes 
Bauverfahren, 
Verzicht auf 
Baustellenstelleneinr
ichtungen innerhalb 
des FFH -Gebietes, 
Einhaltung der 
Rohrüberdeckung 
von rd. 4,0 m unter 
GOK, Verlauf 
unmittelbar entlang 
des vorhandenen 
Wirtschaftsweges 
mittel 
Christinenhof / 
Hubertushof / 
Schleyerhof / 
Bergerhof 
T 10 - Mittlere 
Restriktion: 
Unterschreitung 
des möglichst 200 
m-Abstandes zur 
Wohnbebauung 
Reduzierung des i. d. 
R. 70 m breiten 
Arbeitsstreifens 
mittel 
Bereich 
zwischen Gohr 
und 
Frimmersdorf 
T 11 - Hohe 
Restriktion: 
Besonders 
schutzwürdige 
Böden 
Prüfung der 
Möglichkeit der 
Schonung der 
besonders 
schutzwürdigen 
Böden 
mittel 
Umspannanlag
e Gohr 
T 12 - 
Außerordentlich 
hohe Restriktion : 
Umspannanlage 
Umgehung der 
Umspannanlage im 
Norden  
gering

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
103 
 
Örtlichkeit / 
Raumbezug 
Konfliktpunkt Maßnahmen zur 
Vermeidung und 
Verringerung 
Verbleibendes 
Umweltrisiko 
Widdeshoven T 13 - Hohe 
Restriktion: 
Besonders 
schutzwürdige 
Böden,  
 
Unterschreitung 
des möglichst 200 
m-Abstandes zur 
Wohnbebauung 
Prüfung der 
Möglichkeit der 
Schonung der 
besonders 
schutzwürdigen 
Böden,  
 
 
Reduzierung des i. d. 
R. 70 m breiten 
Arbeitsstreifens 
mittel 
Erftquerung / 
Übergabepunkt 
T 14 - Hohe 
Restriktion: zwei 
Schutzwürdige 
Biotope (Erfttalaue 
von der L 213 bis 
zum Kraftwerk 
Frimmersdorf und 
Wälder an der 
Königshovener 
Höhe), 
 
teilweise besonders 
schutzwürdige 
Böden 
Prüfung eines nicht 
offenen 
Bauverfahrens im 
Bereich der 
Erfttalaue,  
 
 
 
 
 
Prüfung der 
Möglichkeit der 
Schonung der 
besonders 
schutzwürdigen 
Böden 
gering

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
104 
 
Braunkohlenplanänderung 
 
Eine gesonderte Exponierung besonders konfliktträchtiger Stellen erfolgte im Rahmen 
der Umweltuntersuchung nicht. Zudem erfolgte eine ganzheitliche Betrachtung des 
Vorhabens, sodass eine Aufteilung der Umweltauswirkungen durch einzelne 
Anlagenteile nicht möglich ist. 
 
1.3.2.3 Sonstige Auswirkungen 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Die außerhalb der Konfliktpunkte betroffenen Bereiche repräsentieren überwiegend 
Areale mit mittlerer Restriktion. Gebiete mit nachrangiger Restriktion sind nur punktuell 
und kleinflächig vorhanden: östlich und nördlich von Dormagen-Rheinfeld, südlich von 
Gohr und bei Frimmersdorf. Bei den Gebieten mit mittlerer Konfliktintensität handelt es 
sich um Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung, Landschaftsschutzgebiete, 
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, 
Wasserschutzgebiete der Zone IIIB, sonstige schutzwürdige Böden und um das Gebiet 
für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB).  
Folgende Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung werden auf einer Länge 
von insgesamt ca. 1.750 m außerhalb der Konfliktpunkte durchquert: 
 Bereiche östlich der A 57 (ca. 800 m) 
 Randzonen an den Knechtstedener Wald angrenzend (Stommelner 
Bachtal – ca. 200 m) 
 Talzone des Gohrer Grabens (ca. 100 m) 
 Strategischer Bahndamm (ca. 50 m) 
 Gillbachtal (ca. 150 m) 
 Heckenstrukturen bei Widdeshoven (ca. 50 m) 
 Hanglagen der Vollrather Höhe (ca. 300 m) 
 Erfttalaue (ca. 100 m). 
 
Die Durchquerung von Landschaftsschutzgebieten, die identisch sind mit den im 
Regionalplan Köln und im Regionalplan Düsseldorf ausgewiesenen Bereichen für den

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
105 
 
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, umfasst im 
Trassenkorridor eine Größenordnung von insgesamt 4.100 m. Im Einzelnen stellen 
sich die Durchquerungen außerhalb der Konfliktpunkte folgendermaßen dar (LSG und 
BSLE zusammengefasst): 
 LSG Rheinaue mit Altarmen und Vorland zwischen der B 9 und der A 57 
(ca. 1.800 m) 
 LSG Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen 
zwischen Straberg und Gohr (ca. 1.200 m) 
 LSG Terrassenkante mit Kontaktzone südlich von Gohr (ca. 200 m) 
 LSG Ehemalige Bahntrasse (ca. 50 m) 
 LSG Gillbachtal (ca. 300 m) 
 LSG Köttelbachtal (ca. 50 m) 
 LSG Hanglagen der Vollrather Höhe (ca. 300 m) 
 LSG Erftniederung (ca. 200 m). 
 
Das Wasserschutzgebiet „Auf dem Grind“ mit seiner Schutzzone IIIB wird von dem 
Trassenkorridor zwischen dem Bereich südwestlich von Zons und dem Areal südlich 
von Gohr auf einer Länge von ca. 4.800 m außerhalb der Konfliktpunkte durchquert.  
Sonstige schutzwürdige Böden sind zu beiden Seiten der A 57 (ca. 1.600 m) und im 
Raum Straberg (ca. 800 m) auf ein er Länge von insgesamt 2.400 m von einer 
Durchquerung außerhalb der Konfliktpunkte betroffen.  
Das Gebiet für gewerbliche und industrielle Nutzung im Bereich der Kohlenbahn liegt 
auf einer Länge von ca. 280 m im Trassenkorridor. 
Diese voraussichtlichen Aus wirkungen werden auf dieser Planungsebene unter 
Berücksichtigung der für die Schutzgebiete festgesetzten Regelungen als nicht 
erheblich beurteilt. 
Braunkohlenplanänderung  
 
Hinsichtlich der Bündelungsleitung gelten die obigen Ausführungen fort, da die 
genutzte Trasse insoweit der im Altverfahren festgestellten entspricht.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
106 
 
Auch die Hambachleitung, die nicht Gegenstand des Altverfahrens war, verläuft durch 
Schutzgebiete und berührt sonstige geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft 
im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LNatSchG NRW. Der Trassenverlauf berührt dabei 
unter anderem die Landschaftsschutzgebiete, die in den Landschaftsplänen Nr. 1, 2 
und 3 des Rhein -Erft-Kreises festgesetzt sind sowie die Ökokontenflächen „Terra 
Nova“ und „Fernbandanlage“. Kon kret ergeben sich die betroffenen 
Landschaftsschutzgebiete und geschützten Landschaftsbestandteile aus der Karte 4 
zum UP/UVP-Bericht der Bergbautreibenden. 
Soweit durch die Maßnahme gesetzliche Verbote oder solche aus Landschaftplänen 
ausgelöst werden, si nd Befreiungen nach § 67 Abs. 1 BNatSchG für die 
Vorhabenrealisierung erforderlich.  
Nach § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG können auf Antrag eine Befreiung von den 
Geboten und Verboten des Naturschutzrechts der Länder gewährt werden, wenn dies 
aus Gründen des überwiegenden Interesses notwendig ist. Die Voraussetzungen für 
die Erteilung der Befreiung liegen unter Berücksichtigung der einschlägigen 
Rechtsprechung bei prognostischer Betrachtung auch vor. 
Etwaige Eingriffe in Natur und Landschaft sind in dem Zusammenhang auszugleichen, 
sodass dauerhafte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder des Naturaushalts 
auch dadurch nicht verbleiben. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem 
Fachbeitrag Natur und Landschaft und werden auch Gegenstand der fachrech tlichen 
Erlaubnisse sein. 
 
1.3.2.4 Besonderer Gebietsschutz (FFH) beim empfohlenen Trassenkorridor 
Nur in dem FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist zu erwarten, dass 
möglicherweise Beeinträchtigungen der maßgeblichen Bestandteile der Schutz - und 
Erhaltungsziele des Gebietes durch die Rheinwassertransportleitung im präferierten 
Trassenkorridor hervorgerufen werden könnten.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
107 
 
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
Schutzgegenstände und Erhaltungsziele 
Der Knechtstedener Wald  stellt ein strukturreiches, altersheterogenes, 
zusammenhängendes Waldgebiet dar. Es umfasst von Norden nach Süden den 
Mühlenbusch, den Knechtstedener Busch sowie den Chorbusch. Die Abgrenzung des 
Gebietes ist identisch mit den bestehenden Naturschutzgebie ten 
"Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden" und „Chorbusch“. Der Waldkomplex wird 
geprägt von Stieleichen -, Hainbuchen -, Buchen(Misch) - und Erlen -Eschenwäldern. 
Westlich und südlich des Klosters Knechtsteden im Bereich der Altrheinschlinge 
herrschen überalterte Pappelforste vor, in denen eine Naturverjüngung in Richtung von 
Erlen-Eschenwäldern erkennbar ist. Im Norden (Mühlenbusch) sind größere Bereiche 
mit Fichte, Kiefer und seltener Lärche aufgeforstet. Teilweise werden sie bereits in 
Buchen- und Eichenbestä nde überführt. Der Chorbusch weist besonders große, 
naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder auf, dessen Kernfläche die Naturwaldzelle 
"Am Sandweg" darstellt (LANUV Gebietsbeschreibung, verändert 2014). 
Der Knechtstedener Wald mit dem Chorbusch ist ein großflächiges Waldgebiet in einer 
von Ortslagen und landwirtschaftlichen Nutzflächen geprägten Landschaft. Er zeichnet 
sich durch naturnahe Stieleichen -Hainbuchenwälder und Perlgras -Waldmeister-
Buchenwälder mit artenreicher typischer Fauna (Brutvögel, Amphibien, Reptilien) aus. 
Der Erhalt sowie die Optimierung und Entwicklung eines zusammenhängenden 
Waldgebietes mit seinen naturnahen Waldkomplexen stellt ein zwingend notwendiges 
Ziel für das Gebiet dar.  
Ausschlaggebend für die Meldung des Gebiets sind folgende Lebensraumtypen: 
 Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) mit der charakteristischen Art 
Mittelspecht 
 Waldmeister-Buchenwald (9130). 
 
Darüber hinaus ist das Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des 
Anhangs IV der FFH-RL für folgende Lebensraumtypen von Bedeutung:

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
108 
 
 Hainsimsen-Buchenwald (9110) mit der charakteristischen Art 
Schwarzspecht 
 Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwald (* 91E0) mit den 
charakteristischen Arten Nachtigall und Pirol. 
 
An der Engstelle zwischen dem Mühlenbusch und Knechtstedener Busch kommt keine 
Waldvegetation vor, sondern eine halboffene, mit Gebüschen und Einzelbäumen 
bestandene Fläche. Dort verlaufen größere Gräben (Stommelner Bach / Norfbach und 
Knechtstedener Graben / Alter Hauptgraben), zwei Hauptwirtschaftswege, eine 
Rohwassertransportleitung DN 900, eine Gasleitung DN 800 sowie eine Stickstoff- und 
Sauerstoffleitung. Eine Produktenleitung ist geplant. Unmittelbar südlich verläuft eine 
Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen.  
Östlich der Engstelle gehören zwei landwirtschaftliche, derzeitig als Grünland genutzte 
Parzellen nördlich und südlich des Weges zum FFH -Gebiet. Unter Berücksichtigung 
dieser Parzelle ist das FFH-Gebiet an der geplanten Querungsstelle ca. 200 m breit.  
Potentiell relevante Wirkfaktoren 
Baubedingte Wirkungen: 
 Störungen von charakteristischen Tierarten (z. B. Vögel) durch Bauarbeiten 
(z. B. Lärm, Erschütterungen) 
 Bodenverwehungen und Nährstoffeinträge  
 Bodenlagerflächen entlang des Leitungsverlaufs, Maßnahmen der 
Wasserhaltung im Bereich der Gewässer 
 Bodenverdichtung im Bereich von Baustelleneinrichtungsflächen. 
Anlagenbedingte Wirkungen: 
 Verhinderung einer ungestörten Waldentwicklung im Bereich des ca. 15 m 
breiten Schutzstreifens und Verschlechterung der Aussichten, zukünftig ein 
zusammenhängendes Waldgebiet zu entwickeln. 
Betriebsbedingte Wirkungen: 
 
 gelegentliche Störungen für Kontrollarbeiten.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
109 
 
Vermeidungsmöglichkeiten 
Im geplanten Querungsbereich kommen im Ist-Zustand keine FFH-Lebensraumtypen 
vor. Aufgrund der beengten Lage der Querungsstelle zwischen dem Nord- und Südteil 
des FFH -Gebiets und der Einstufung der Entwicklung eines zusammenhängenden 
Waldgebiets als „zwingend“ durch die Naturschutzfachbehörde ist es angebracht, die 
Aussichten, dieses Ziel zukünftig zu erreichen, nicht weiter zu verschlechtern.  
Die Engstelle ist derzeitig sehr schmal und stellt für Pflanzen - und Tierarten des 
Waldinnenraums eine Lücke im Habitatverbund dar, die durch eine Waldentwicklung 
im Bereich der Gründlandparzelle im FFH-Gebiet geschlossen werden könnte.  
Vermeidung von baubedingten Beeinträchtigungen:  
 Durch eine Lage der Baustelleneinrichtungen außerhalb des FFH -Gebiets 
lassen sich zeitweilige Inanspruchnahmen und Bodenschädigungen 
vermeiden.  
 Bei einem nicht offenen Bauverfahren im Bereich des FFH-Gebietes 
reduzieren sich Eingriffe in Boden und Vegetation im FFH-Gebiet. 
 Es gilt eine Bauzeitenbeschränkung in dem Zeitraum von September bis 
Dezember zur Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer 
Fledermaus- und Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister -
Buchenwald (9130) und Eichen-Hainbuchenwald (9160). In den un mittelbar 
an das FFH-Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m zu westlich und östlich 
des Gebietes) können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und 
Februar stattfinden, um die Bauzeit im näheren Umfeld des FFH -Gebietes 
auf sechs Monate zu beschränken.  
 Das Pressen der Rheinwassertransportleitung wird für eine kurze Zeit 
Bodenerschütterungen erzeugen, die erfahrungsgemäß keine nachteiligen 
Folgen haben.  
 
Vermeidung von anlagenbedingten Beeinträchtigungen: 
 Durch eine Herstellung der Rheinwassertransportleitung durch das nicht 
offene Bauverfahren auf der gesamten Strecke durch das FFH -Gebiet 
(ca. 250 m) lassen sich Einschränkungen des Entwicklungspotenzials

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nö rdlichen 
Trassenkorridors 
 
110 
 
mit Ausnahme im Bereich des Schutzstreifens fast vollständig 
vermeiden.  
 Durch eine Verlegung unterhalb des Wurzelhorizonts der Bäume lassen 
sich Veränderungen der Standortbedingungen aus Sicht der FFH -
Lebensraumtypen vermeiden. Die Durchwurzelungstiefe von Pflanzen 
variiert in Abhängigkeit von Boden, Nährstoffversorgung und 
Wasserstand. Einen Anhaltspunkt liefern die maximal festgestellten 
Wurzeltiefen von einheimischen Laubbäumen (Kutschera & 
Lichtenegger, 2002): 
- Rot-Buche (Fagus sylvatica):  2,4 m 
- Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus): 1,9 m 
- Hainbuche (Carpinus betulus):  3,9 m 
- Stiel-Eiche (Quercus robur):  3,5 m 
-  Esche  (Fraxinus excelsior): 2,0 m 
-  Schwarz-Erle (Alnus glutinosa):  3,6 m. 
 Bei einer Rohrüberdeckung von rd. 4,0 m unter GOK lassen sich die 
Eingriffe in den relevanten Wurzelraum der meisten Waldbäume 
vermeiden.  
 Durch einen Verzicht auf ggf. erforderliche Kontrollschächte und sonstige 
Wartungseinrichtungen im FFH -Gebiet lassen sich diesbezügliche 
Inanspruchnahmen vermeiden.  
 Die geplante Rheinwassertransportleitung sollte unmittelbar entlang des 
vorhandenen Wirtschaftsweges verlaufen. Soweit Kontrol lfahrten 
erforderlich sind, können sie von dort aus stattfinden. Die Herstellung 
einer neuen Zuwegung ist nicht erforderlich. Diesbezügliche 
Flächeninanspruchnahmen entfallen. 
 
Vermeidung von betriebsbedingten Beeinträchtigungen:  
 Soweit Kontrollfahrten er forderlich sind, werden sie nur in größeren 
Zeitabständen stattfinden. Die damit verbundenen Störungen der 
Waldfauna werden das Niveau der ortsüblichen nutzungsbedingten 
Störungen nicht übersteigen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
111 
 
Fazit 
Die geplante Querungsstelle befindet sich in einem Bereich, der bereits durch vier 
unterirdische Leitungen, eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei 
Wirtschaftswegen und zwei Grabenstrukturen durchschnitten wird und in dem im Ist -
Zustand keine Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL vorkommen.  
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung einer Verbesserung des Waldhabitatverbundes 
kommt dennoch der Engstelle zwischen dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets eine 
besondere funktionale Bedeutung zu. Di ese Stelle drängt sich für die Entwicklung 
eines zukünftigen breiteren Waldkorridors unter Einbeziehung der östlichen 
Grünlandparzellen im FFH-Gebiet auf.  
Dieses Entwicklungspotenzial lässt sich ohne Einschränkung wahren, wenn die 
geplante Rheinwassertransportleitung auf der Länge der Gebietsquerung (ca. 200 m) 
mit einer Rohrüberdeckung von rd. 4,0 m unter GOK im nicht offenen Bauverfahren 
hergestellt wird. Die Angabe der Rohrüberdeckung von rd. 4m unter GOK stellt dabei 
eine vorsorgliche Angabe dar, die im Rahmen der Ausführungsplanung auf Basis der 
örtlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse reduziert werden kann.  
Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebietes sind damit grundsätzlich 
vermeidbar. 
Braunkohlenplanänderung 
 
Die Bewertung der Umweltauswirku ngen bezüglich der einzelnen Schutzgüter im 
Bereich der Hambachleitung zeigt unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen und 
der vorstehenden Ausführungen, dass durch das Vorhaben keine erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.  
1.3.2.5 Artenschutz beim empfohlenen Trassenkorridor 
Die Vorabschätzung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgt auf der Grundlage 
vorhandener Informationen. Um mögliche artenschutzrechtliche Konflikte beurteilen zu 
können, wurden verfügbare Informationen zu Ar tvorkommen in den betroffenen 
Bereichen eingeholt.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
112 
 
Bereits in Kap. 1.1.4.2 sind Aussagen zu potentiellen Artvorkommen im 
Untersuchungsraum der Umweltprüfung vorhanden. Im Folgenden werden daher auf 
dieser Grundlage Aussagen zu möglichen Vorkommen planungs relevanter Arten im 
Bereich des Trassenkorridors gemacht. 
Fast der gesamte Trassenkorridor verläuft im Bereich von landwirtschaftlichen 
Nutzflächen. Daher ist mit dem überwiegenden Vorkommen von Offenland - und 
Halboffenlandarten zu rechnen. Unter anderem s ind somit Bruthabitate der Arten 
Feldlerche, Feldsperling, Kiebitz, Rebhuhn und Steinkauz im Bereich des 
Trassenkorridors wahrscheinlich. Zudem stellen die Landwirtschaftsflächen 
Nahrungshabitate von Greifvogel - und Eulenarten, wie z. B. Mäusebussard, 
Baumfalke und Turmfalke, dar. Auch einige Fledermausarten (u. a. großer und kleiner 
Abendsegler) nutzen diese Bereiche als Jagdhabitate. Von einem Vorkommen des 
Feldhamsters im Trassenkorridor ist nicht auszugehen. 
Wald- und Gehölzflächen werden durch den Trassenkorridor nur kleinflächig gequert, 
so dass Arten des Waldes bzw. der Waldränder und Gehölzbrüter relativ selten im 
Bereich des Korridors vorkommen. Nennenswert ist hier lediglich die Querung des 
Knechtstedener Waldes und seiner angrenzenden Gehölzfläche n. In diesem Bereich 
ist mit dem Brutvorkommen von Arten wie Mittelspecht, Kleinspecht, Schwarzspecht, 
Pirol, Nachtigall, Baumpieper und Waldohreule zu rechnen. Zudem sind Quartiere der 
Fledermausarten Kleiner und Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Braunes 
Langohr, vor allem in Gebieten mit hohem Altholzanteil, nicht auszuschließen.  
In den Abschnitten mit Gewässerquerungen sowie auf Flächen in der Nähe von 
Stillgewässern ist ein Vorkommen von gewässergebundenen und 
gewässerpräferierenden Arten anzunehmen. Jedoch sind auch diese Bereiche, 
ähnlich wie die Gebiete mit Wald- und Gehölzstrukturen, im Vergleich zum Offenland 
kleinflächig. Ein Brutvorkommen der Arten Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, 
Teichrohrsänger und Kormoran ist in der Nähe von Flie ß- und Stillgewässern 
anzunehmen. Für die Fledermausarten Wasserfledermaus und Zwergfledermaus 
stellen diese Bereiche Hauptjagdhabitate dar, so dass ein Vorkommen wahrscheinlich 
ist.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
113 
 
Eine Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Vielzahl der nur national besonders 
geschützten Arten (zusätzliche Arten und Artengruppen der Bundes -
artenschutzverordnung) sowie der sonstigen, nicht geschützten Arten erfolgt über die 
Prüfung der Auswirkungen auf Biotope und damit auf die Habitate (Lebensräume) 
dieser Arten, die auch Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsbetrachtung 
sind.  
Potentiell relevante Wirkfaktoren des Vorhabens 
Baubedingte Wirkfaktoren 
 Im Rahmen der Bauarbeiten werden Lebensräume zeitlich begrenzt in 
Anspruch genommen. In diesen Bereichen erfolgt  eine Beeinträchtigung 
der relevanten Arten durch den vorübergehenden Lebensraumverlust 
bzw. die temporäre Minderung der Habitatqualität.  
 Es kann zudem potentiell zu baubedingten Individuenverlusten z. B. durch 
die Zerstörung von Lebensstätten im Rahmen d er Baufeldräumung 
(Zerstörung von Nestern mit Jungvögeln oder Eiern, Zerstörung besetzter 
Fledermausquartiere) kommen. 
 Während der Bauphase sind temporäre Zerschneidungen von 
Lebensräumen bzw. Trennungen von Teillebensräumen von Tieren und 
somit die Ver - bzw. Behinderung von Austausch - und 
Wechselbeziehungen möglich.  
 Während der Bauphase sind Belastungen angrenzender Lebensräume 
durch Lärm, Abgase, Stäube und Schadstoffeinträge möglich.  
 Visuelle und akustische Störreize durch den Baubetrieb können zu 
Störungen, Beunruhigungen und Vergrämung empfindlicher Arten führen. 
 Die baubedingte Anwesenheit der Baumaschinen können eine Scheuch - 
und Kulissenwirkung vor allem für die Avifauna entfalten. Außerdem 
können Tiere (v. a. Amphibien) durch die Bewegungen der Baufahrzeuge 
zu Tode kommen (erhöhtes Kollisionsrisiko). Damit kann der Baubetrieb 
insbesondere artenschutzrechtliche Relevanz aufweisen und ist in der 
Auswirkungsprognose zu berücksichtigen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirk ungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
114 
 
Aufgrund ihrer zeitlichen Begrenzung sind durch diese Auswirkung en allerdings i. d. 
R. keine nachhaltigen Störungen für die Fauna zu erwarten. In den überwiegenden 
Bereichen des Trassenkorridors (Offenlandbereiche) ist von einer Wiederherstellung 
der beeinträchtigten Funktionen nach Abschluss der Bauarbeiten auszugehen. 
Anlagenbedingte Wirkfaktoren 
 Im Bereich des Schutzstreifens kommt es, sofern vorhanden, zu einem 
dauerhaften Verlust von Wald - und Gehölzflächen und somit auch von 
Lebensräumen, da diese, im Gegensatz zu Offenlandbereichen, auch 
nach Beendigung der Bauarbeiten nicht wiederhergestellt werden können. 
 Zudem kann es durch den Schutzstreifen im Bereich von Gehölzstrukturen 
zu einer nachhaltigen Zerschneidung und Trennung von 
Teillebensräumen von Tierarten kommen. 
 
Betriebsbedingte Wirkungen: 
 Gelegentlich kann es zu Störungen durch Kontrollarbeiten im Bereich der 
Rheinwassertransportleitung kommen, die jedoch zeitlich begrenzt und 
daher ohne Auswirkungen sind. 
 
Artenschutzrechtliche Maßnahmen 
Um eine Erfüllung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände  nach § 44 Abs. 1 
i. V. m. Abs. 5 BNatSchG zu vermeiden, kommen beispielsweise folgende 
Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF -Maßnahmen) in 
Betracht: 
 Bauzeitenbeschränkungen oder Vergrämungsmaßnahmen für Brutvögel, 
Fledermäuse und Amphibien 
 Wiederherstellung der Offenlandbereiche nach Beendigung der 
Bauarbeiten gemäß ihrem Ausgangszustand 
 Schaffung von Ersatzquartieren bei Quartierverlusten von Vögeln und / 
oder Fledermäusen 
 Optimierung des Brutplatzangebotes für Arten des Offenlandes.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
115 
 
 Avifauna 
Aufstellen von Irritationsschutzwänden 
- Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung 
visueller und akustischer Störreize (insb. zur Reduktion der 
Sichtbeziehungen zum Personenverkehr). 
 
Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern 
- Versetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern in Gehölzbestände 
mit geeigneten Habitatbedingungen, 
- ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform. 
 
Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse 
- Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut - und 
Aufzuchtszeiten vorkommender Vogelarten [ggf. notwendig in 
Bereichen mit Vorkommen von besonders sensiblen Arten, deren 
Betroffenheiten nicht mittels weiterer Maßnahmen abgewendet 
werden können]. 
 
Fledermäuse 
Vermeidung von Lichtimmissionen 
- Einsatz von Schutzwänden zur Ve rringerung/Vermeidung der 
Einwirkung visueller Störreize, 
- Verbot von Flutlichtstrahlern/ Beschränkung der Baustel -
lenbeleuchtung auf die tatsächlichen Arbeitsbereiche. 
 
Haselmaus 
Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus 
- Beseitigung von Gehölzen (d . h. Fällu ng/Abschneiden und 
Abtransport) ausschließlich in der Zeit von Anfang November bis 
Ende Februar, 
- Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u. Ä.) 
erfolgen erst nach dem Abwandern der Tiere (ab Mitte Mai),

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
116 
 
- liegen keine Verbundbeziehungen vor/ ist e in Abwandern nicht 
möglich, so wird eine Umsiedlung erforderlich (Fang mittels 
Haselmauskästen). 
 
Herpetofauna (Amphibien / Reptilien) 
Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse 
- Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln 
vorkommender Tiere aus dem Baufeld des Vorhabens, 
- das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober 
(abhängig von den Witterungsbedingungen im Jahresverlauf, 
- Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere. 
 
Insekten 
Vergrämung des Nachtkerzenschwärmers 
- Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im 
Frühjahr nach Schlupf des Falters aus der Puppe). 
 
Vergrämung und Umsiedlung von Libellen 
- Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. 
durch Aufstellen sehr feinmaschiger Netze), 
- Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der 
vorkommenden Libellenlarven abgeschlossen ist, 
- ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der 
vorkommenden Libellenlarven. 
 
Dabei ist diese Aufzählung nicht als abschließend zu verstehen. Soweit weitere oder 
andere Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sein sollten, sind diese in den jeweiligen 
Fachzulassungsverfahren zu berücksichtigen.  
 
Technische Schutzvorkehrungen für angre nzende Laubbaum- und 
Gehölzbestände mit hoher Bedeutung  
Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende 
wertvolle Laubbaum- und Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
117 
 
Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rahmen der 
Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch 
Baumschutzummantelungen oder Schutzzäune an zum Baufeld 
exponierten Bäumen zu sichern, so dass baubedingte 
Vegetationsschäden vermieden werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die 
Baustellen- und We gebereiche hineinragende Äste fachgerecht 
zurückzuschneiden. 
Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und RAS -LP 4 „Schutz von 
Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ sind zu 
beachten. D ie fachgerechte Durchführung der Maßnahme wird im 
Rahmen einer ökologischen Baubegleitung sichergestellt. 
 
Verbleibende artenschutzrechtliche Konflikte und artenschutzrechtliche 
Gesamteinschätzung 
Da fast der gesamte Trassenkorridor in Bereichen mit landwirtschaftlichen Nutzflächen 
verläuft, sind überwiegend Beeinträchtigungen von Offenland - bzw. 
Halboffenlandarten anzunehmen. Es ist von einem relativ großen Vorkommen der 
Feldlerche innerhalb der Offenlandflächen auszugehen.  
Bei Arten des Waldes bzw. der W aldränder und Gehölzbrüter sowie 
gewässergebundenen und gewässerpräferierenden Arten ist, aufgrund der 
kleinräumigen Ausprägung dieser Lebensräume, das Eintreten artenschutzrechtlicher 
Verbotstatbestände durch das Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten.  
Nach aktueller Beurteilung ist insgesamt davon auszugehen, dass 
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG 
durch die o. g. artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen vermieden 
werden können.  
Aus artenschutzrechtlichen Gründen steht einer Realisierung des Vorhabens unter 
Berücksichtigung des präferierten Trassenkorridors nichts entgegen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.3 Vertiefende Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die 
Umwelt eines Entnahmebereiches zwischen Piwipp und Bayer Sportanlagen und eines nördlichen 
Trassenkorridors 
 
118 
 
Betrachtung artenschutzrechtlicher Konflikte im Fachbeitrag Artenschutz 
Zur Berücksichtigung der Belange des be sonderen Artenschutzes wurde ein 
Fachbeitrag zum Artenschutz erstellt ( FROELICH & SPORBECK 2022f), dessen 
wesentliche Inhalte nachfolgend zusammengefasst werden. Im Fachbeitrag 
Artenschutz wird geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell vorkommende 
Artenspektrum artenschutzrechtliche Betroffenheit eintreten können. Dazu wurde im 
Rahmen einer Übersichtsbegehung der Untersuchungsraum in insgesamt 17 
faunistische Funktionsräume unterteilt. Ein Funktionsraum umfasst in diesem Sinne 
Landschaftsstrukturen und Ber eiche einheitlicher Landnutzungsformen, die das 
Vorkommen einer weitgehend homogenen Artengemeinschaft bedingen. Somit lassen 
sich durch das Abgrenzen faunistischer Funktionsräume räumliche Unterschiede 
zwischen potenziell vorkommenden Artengemeinschaften identifizieren.  
Die Abgrenzung der Funktionsräume sind im Fachbeitrag „Natur und Landschaft“ 
dargestellt. Für sämtliche Funktionsräume wurde das potenziell vorkommende 
Artinventar bestimmt und die potenzielle artenschutzrechtliche Betroffenheit 
hergeleitet. Hierbei wurde das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen 
Ampelstufen zugeordnet (grün, gelb, orange, rot), die sich aus der Schwere der zu 
erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte unter Berücksichtigung von 
Vermeidungs- und ggf. CEF -Maßnahmen ergeben. Als Ergebnis der beiden 
Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe 
identifiziert werden. Dabei bedeutet die grüne Stufe, dass alle artenschutzrechtliche 
Betroffenheit mittels gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen abgewendet 
werden können. Stufe „gelb“ bedeutet, dass artenschutzrechtliche Betroffenheit unter 
zusätzlicher Berücksichtigung von CEF-Maßnahmen ausgeschlossen werden können, 
wobei diese eine hohe Prognosesicherheit aufweisen müssen und mit geringem 
Aufwand und geringer Vorlaufzeit umsetzbar sein müssen (ansonsten Stufe „orange“). 
Tabelle 16: Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen. 
Abk. Bezeichnung Ampelbewertung 
A Siedlungsbereiche grün 
B Rhein mit Rheinufer gelb 
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den 
Entnahmebereich und den Trassenkorridor 
 
119 
 
Abk. Bezeichnung Ampelbewertung 
D Mülldeponie Dormagen grün 
E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün 
F Knechtstedener Wald grün 
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei 
Knechtsteden 
gelb 
H Gillbach und Umfeld gelb 
I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün 
J Peringsmaar und Umfeld gelb 
K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb 
L Finkelbach grün 
M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb 
N Tagebau Hambach gelb 
 
Somit ist zu schlussfolgern, dass die potenziell auftretende artenschutzrechtliche 
Betroffenheit mittels entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen 
abzuwenden ist. Zu konstatieren ist, dass das Erfüllen der artenschutzrechtlichen 
Verbotstatbestände nach § 44 ff. BNatSchG vollumfänglich und abschließend erst 
beim Vorliegen detaillierter Bestandsaufnahmen abgeprüft wird. Der Fachbeitrag ist 
somit vor allem als Prognose zu verstehen. 
Auf Basis der vorliegenden Ausführungen ist festzustellen, das s dem Vorhaben aus 
Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder 
zulassungsversagenden Hindernisse entgegenstehen. 
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der 
Umweltauswirkungen für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor 
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von 
Auswirkungen auf die Umwelt im empfohlenen Entnahmebereich und im nördlichen 
Trassenkorridor werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den 
Entnahmebereich und den Trassenkorridor 
 
120 
 
Entnahmebereich: 
 Verwendung von Spundwänden zum Baugrubenverbau zur Reduzierung 
der Flächeninanspruchnahme für die mehrsträngige Entnahmeleitung; 
Rückbau der Spundwände nach Fertigstellung der Leitung 
 Fischschutzanlagen zur Verringerung von Auswirkungen auf die 
Fischfauna 
Durch die weitg ehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der 
Entnahmestelle von Rheinwasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine 
potenziellen Lebensräume zur Fischaufzucht oder 
Nahrungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. Die 
Querströmung durch die Entnahme wird begrenzt.  
Weiterhin sind technische Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen. 
Dazu zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv -Rechen (Johnson 
Screens®), die nach derzeitigem Stand als beste verfügbare Technik zur 
Vermeidung des Ansaugens von Fischen  bei Wasserentnahmen gelten, 
sowie der Einsatz von Grob- und Feinrechen. 
 Platzierung des Pumpbauwerkes am südlichen, geplanten Hochufer 
Abweichend zur südlichen Lage wurde im Rahmen der erneuten Prüfung 
der Standort bei Rheinkilometer km 712,6 aus technischen Erwägungen 
vorgezogen. Diese Entnahmestelle hat auch mit Blick auf die zur 
Verfügung stehenden Flächen für das Pumpbauwerk Vorteile (keine 
Errichtung in der Nähe des Klärteiches). 
 Prüfung von Maßnahmen zur flexiblen Anpassung der Entnahme 
unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses im Rhein 
Das Entnahmekonzept, welches eine gestaffelte Entnahme von 
Rheinwasser in Abhängigkeit des Rheinpegels vorsieht, wurde mit Blick 
auf die neue Anlagenkonfiguration gemeinsam mit der 
Wasserschifffahrtsverwaltung aktualisiert und findet Eingang in die 
Braunkohlenplanänderung. 
 Prüfung der Möglichkeit der Schonung von besonders schutzwürdigen 
Böden 
Flächenbezogene Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen, die den 
verschiedenen Abschnitten der RWTL entsprechend der s pezifischen

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den 
Entnahmebereich und den Trassenkorridor 
 
121 
 
Bauauswirkungen im Trassenverlauf und Empfindlichkeiten der Böden 
zugeordnet werden können, sind im weiteren Planungsverlauf in ein 
Bodenschutzkonzept nach DIN19639 fortzuschreiben. 
Die Betroffenheit etwaiger Geotope sowie die an der Schnittste lle zum 
Bodenschutz angesiedelten Gewerke „bauzeitliche Wasserhaltung“ und 
„Funktionale Wiederherstellung von Bestandsdränagen“ sind zu 
berücksichtigen. 
Im Ergebnis des vorliegenden Bodenschutzkonzeptes und der definierten 
Fortschreibungen wird die Baumaßnahme RWTL im Untersuchungsgebiet 
auch auf Basis der neuen Anlagenkonfiguration unter Beachtung 
bodenschutzfachlicher Maßnahmen realisierbar sein. 
 
Trassenkorridor: 
 Bedarfsweise Reduzierung des i. d. R. 70 m breiten Arbeitsstreifens 
Bedarfsweise Verlegung d er Leitung außerhalb von besonderen 
Konfliktpunkten innerhalb des Arbeitsstreifen. 
Soweit erforderlich (insbes. bei beengten Verhältnissen aufgrund 
technischer und räumlicher Restriktionen) wird ein reduzierter 
Arbeitsstreifen zur Anwendung kommen. Dies be zieht sich auf Bereiche, 
in denen keine Unterpressung vorgenommen wird. Durch die verringerte 
Flächeninanspruchnahme werden der Oberbodenabtrag und die 
Entfernung von Vegetationsstrukturen in diesen Bereichen reduziert. Die 
teilweise Verkleinerung des Arbe itsstreifens geht daher mit einer 
Verminderung von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt einher.  
 Prüfung der Möglichkeit der Schonung besonders schutzwürdigen Böden  
Das „Bodenschutzkonzept Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ 
(Ingenieurbüro Feldwisch 2022) definiert Maßnahmen zur Vermeidung 
und Verminderung von Beeinträchtigungen und zum Schutz des Bodens. 
Dazu zählen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen. Eine detaillierte 
Beschreibung ist dem Bodenschutzkonzept sowie dem Fachbeitrag Natur 
und Landschaft zu entnehmen. 
 
- Bodenkundliche Baubegleitung im Sinne der DIN 19639, auch im Zuge 
der Baustellenvorbereitungen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den 
Entnahmebereich und den Trassenkorridor 
 
122 
 
- Information der am Bau Beteiligten:  Hinweise auf Vermeidungs - und 
Minderungsmaßnahmen, Übergabe der wesentlichen Ziele und 
Maßnahmen zum Schutz der Böden. 
- Bauzeitenplanung im Sinne einer weitgehenden Baufreiheit möglichst bei 
trockenen Witterungs- und Bodenverhältnissen. 
- Baustelleneinrichtung: Vorsehung von Flächen für die Lagerung von 
Bodenaushub in ausreichender Größe, Berücksichtigung eines 
Auflockerungsfaktors, Sichtbarmachung der Baufeldgrenzen. 
- Geräteeinsatz: Definition der befahrbaren Flächen unter Berücksichtigung 
der bodenmechanischen Verhältnisse. 
- Befestigte Baustraßen und Baueinrichtungsflächen zum Schutz der Böden 
vor Verdichtungswirkungen. 
- Bodenaushub und Zwischenlagerung:  Festlegung einer dreiteiligen 
Substratschichtung zur Trennung von humosem Oberboden (A -Boden), 
Unterboden (B-Boden) und Untergrund (C-Boden). 
- Archivböden: Möglichkeit der bodenschutzfachlichen Begutachtung durch 
den Geologischen Dienst 
- Vermeidung/Minderung von Bodenerosion  zur Berücksichtigung der 
standörtlichen Erosionsschutzempfindlichkeit. 
- Schadstoffe / Abfälle: Ergreifen angepasster Bodenschutzmaßnahmen im 
Fall von Hinweisen auf lokale stoffliche Belastungen sowie Erstellung 
eines Alarmplans für Öl- und Treibstoffunfälle. 
- Bodenmanagement zum Schutz überschüssiger Böden vor Vergeudung. 
 
Zudem werden die in den  zwischen der RWE Power AG und dem 
Rheinischen Landwirtschaftsverband e.V. abgestimmten 
Rahmenregelungen vereinbarten generellen Schutzmaßnahmen bei der 
Bauausführung berücksichtigt, um Beeinträchtigungen der Böden soweit 
wie möglich zu vermeiden oder zu m indern (vgl. hierzu 
„Bodenschutzkonzept Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ 
(Ingenieurbüro Feldwisch 2022, dort Kap. 7.2.1) 
 Verwendung eines nicht offenen Bauverfahrens in ökologisch sensiblen 
Bereichen (FFH-Gebiet Knechtstedener Wald, Prüfung für die Erfttalaue) 
Ökologisch sensible Bereiche werden zur Vermeidung und Verminderung 
der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes 
in geschlossener Bauweise (untertägiger Vortrieb) gequert (insb. FFH -
Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch “, Erft und Gillbach mit 
gewässerbegleitenden Strukturen) . Die Anwendung eines grabenlosen 
Bauverfahrens in Abschnitten mit untertägigem Vortrieb erfordert keinen

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den 
Entnahmebereich und den Trassenkorridor 
 
123 
 
Abtrag von Oberboden sowie keine Beseitigung oder Beeinträchtigung 
von vorhandenen Vegetation s- und Biotopstrukturen. Durch die 
Einhaltung einer ausreichenden Rohrüberdeckung (im Bereich des FFH -
Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bis zu ca. 4 m unter GOK) 
werden auch Beeinträchtigungen von tief wurzelnden Wald - und 
Gehölzstrukturen vermi eden. Weiterhin entfallen in Leitungsabschnitten 
mit untertägigem Vortrieb die Einrichtung eines Arbeitsstreifens für die 
Zwischenlagerung von Bodenmaterial und Flächenbereitstellung für die 
Baustelleneinrichtung sowie die betriebsbedingte Einrichtung eine s 
Schutzstreifens. 
 Verzicht auf Baustelleneinrichtungen innerhalb des FFH -Gebietes 
Knechtstedener Wald mit Chorbusch 
 Einhaltung einer Rohrüberdeckung von ca. 4,0 m unter GOK im FFH -
Gebiet Knechtstedener Wald mit Chorbusch 
 Prüfung von Bauzeitenregelung und Vergrämungsmaßnahmen zur 
Vermeidung von Störungen im FFH-Gebiet sowie von artenschutzrechtlich 
relevanten Arten  
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen bau -, anlage- und 
betriebsbedingten Beeinträchtigungen von im Bereich UR600des 
einschlägigen Untersuchungsraums vorkommenden artenschutzrechtlich 
relevanten Tierarten werden folgende allgemeinen Maßnahmen zur 
Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten festgelegt: 
 
- Baufeldfreimachung  
Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. 
Sofern der Baubetrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung 
beginnt, sind entsprechende Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) 
anzuwenden, um ein Wiederansiedeln von bod enbrütenden Vögeln zu 
vermeiden. Dies muss bis zum 01. März durchgeführt werden.  
Abweichungen hiervon sind in Abstimmung mit der zuständigen 
Naturschutzbehörde ggf. möglich, wenn vorab, mithilfe einer ökologischen 
Baubegleitung, festgestellt wurde, dass i m Baufeldbereich kein 
Brutgeschehen stattfindet. Sollte eine Baufeldfreimachung innerhalb der

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen fü r den 
Entnahmebereich und den Trassenkorridor 
 
124 
 
Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden, sind entweder vorher 
Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa durch 
Verminderung der Attraktiv ität von Flächen durch intensives Abflattern oder 
Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die 
sicherstellt, dass Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden 
können.  
 
- Bauzeitenbeschränkung: 
Zur Vermeidung und Verminde rung von potenziellen baubedingten 
Beeinträchtigungen und/oder Störungen von nachtaktiven Tierarten (z. B. 
Fledermäuse) erfolgen die Bauarbeiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei 
Tageslicht.  
 
- Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten:    
Zur Vermeidung baubedingter Tötungen und Verletzungen von geschützten 
Vogelarten erfolgt die notwendige Beseitigung von Gehölzen (d. h. 
Fällung/Abschneiden und Abtransport) ausschließlich außerhalb der Brut - 
und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten (vom 01 . März bis zum 30. 
September). Demnach dürfen Gehölze und Strukturen, die als Brutstandorte 
geeignet sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt 
werden (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG). 
 
- Ökologische Baubegleitung: 
U. a. zur Vermeidun g baubedingter Tötungen oder Verletzungen von Tieren 
werden die Bauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung flankiert.  
 
Im Fachbeitrag Artenschutz wird darüber hinaus funktionsraumbezogen 
geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell vorkommende Artensp ektrum 
artenschutzrechtliche Betroffenheiten eintreten können. In Abhängigkeit des 
funktionsraumbezogen potenziell vorkommenden Artinventars können die mit 
dem Bau, der Anlage und dem Betrieb der Leitungen und der Bauwerke 
verbundenen Wirkfaktoren geeignet  sein, artenschutzrechtliche 
Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 -3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG 
oder sonstige Betroffenheiten geschützter Tierarten hervorzurufen. Eine

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den 
Entnahmebereich und den Trassenkorridor 
 
125 
 
abschließende Prüfung der Betroffenheiten kann erst mit Vorliegen einer 
konkretisierten faunistischen Datengrundlage erfolgen. Sofern sich im Zuge 
faunistischer Bestandserhebungen tatsächliche Nachweise 
betrachtungsrelevanter Tierarten oder -artengruppen ergeben, sind ggf. 
weitere, über die o.g. Maßnahmen hinaus erforderliche Vermeidungs- und/oder 
Verminderungsmaßnahmen ergeben. Dies können – unter Berücksichtigung 
des potenziell vorkommenden Artenspektrums – z. B. sein: 
Avifauna 
Aufstellen von Irritationsschutzwänden 
Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung visueller und 
akustischer Störreize (insb. zur Reduktion der Sichtbeziehungen zum 
Personenverkehr). 
Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern 
Versetzen von Greifvogelhorsten/ Großnestern in Gehölzbestände mit 
geeigneten Habitatbedingungen, ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform. 
 
Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse 
Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut - und Aufzuchtszeiten 
vorkommender Vogelarten (ggf. notwendig in Bereichen mit Vorkommen von 
besonders sensiblen Arten, deren Betroffe nheiten nicht mittels weiterer 
Maßnahmen abgewendet werden können). 
Fledermäuse 
Vermeidung von Lichtimmissionen 
Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung/ Vermeidung der Einwirkung 
visueller Störreize, 
Verbot von Flutlichtstrahlern/ Beschränkung der Baustellenbeleuchtung auf die 
tatsächlichen Arbeitsbereiche. 
Haselmaus 
Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus 
Beseitigung von Gehölzen (d . h. Fällung/Abschneiden und Abtransport ) 
ausschließlich in der Zeit von Anfang November bis Ende Februar,

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen für den 
Entnahmebereich und den Trassenkorridor 
 
126 
 
Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u. Ä.) erfolgen erst nach 
dem Abwandern der Tiere (ab Mitte Mai), 
liegen keine Verbundbeziehungen vor / ist ein Abwandern nicht möglich, so wird 
eine Umsiedlung erforderlich (Fang mittels Haselmauskästen). 
Herpetofauna (Amphibien / Reptilien) 
Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse 
Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln vorkommender Tiere aus 
dem Baufeld des Vorhabens, 
das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober (abhängig von 
den Witterungsbedingungen im Jahresverlauf, 
Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere. 
Insekten 
Vergrämung des Nachtkerzenschwärmers 
Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im Frühjahr nach 
Schlupf des Falters aus der Puppe). 
Vergrämung und Umsiedlung von Libellen 
Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. durch 
Aufstellen sehr feinmaschiger Netze), 
Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der 
vorkommenden Libellenlarven abgeschlossen ist, 
ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der vorkommenden 
Libellenlarven. 
 Nach Möglichkeit Verzicht auf Kontrollschächte und sonstige 
Wartungseinrichtungen im FFH -Gebiet Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch 
 Reduzierung von Kontrollfahrten innerhalb  des FFH -Gebietes zur 
Vermeidung von betriebsbedingten Störungen 
 Leitungsverlauf unmittelbar entlang des vorhandenen Wirtschaftsweges 
im Bereich des FFH-Gebietes Knechtstedener Wald mit Chorbusch.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.5 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen  
 
127 
 
 Im FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ gilt eine  
Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum von September bis Dezember 
zur Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer Fledermaus - 
und Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister -Buchenwald (9130) 
und Eichen -Hainbuchenwald (9160). In den unmittelbar a n das FFH -
Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m westlich und östlich des Gebietes) 
können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar 
stattfinden, um die Bauzeit im näheren Umfeld des FFH -Gebietes auf 
sechs Monate zu beschränken.  
 Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende 
wertvolle Laubbaum - und Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für 
Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rahmen der 
Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch 
Baumschutzummantelungen oder Schutzzäune an zum Baufeld 
exponierten Bäumen zu sichern, so dass baubedingte 
Vegetationsschäden vermieden werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die 
Baustellen- und Wegebereiche hineinragende Äste fachgerecht 
zurückzuschneiden. 
Die DIN 1892 0 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und RAS -LP 4 „Schutz von 
Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ sind zu 
beachten. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme wird im 
Rahmen einer ökologischen Baubegleitung sichergestellt. 
 Soweit sich um Zuge der Ausführungsplanung das Erfordernis 
anderer oder weiterer Schutzmaßnahmen für Tierarten und Natur 
und Landschaft im Allgemein zeigen, werden diese in den 
fachrechtlichen Erlaubnissen berücksichtigt 
1.5 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 3 a) § 40 Abs. 2 Nr. 7 -/- Anlage 4, Nr. 11 
„Hinweise auf 
Schwierigkeiten, die bei 
der Zusammenstellung 
der Angaben aufgetreten 
sind, zum Beispiel 
„Hinweise auf 
Schwierigkeiten, die bei der 
Zusammenstellung der 
Angaben aufgetreten sind, 
zum Beispiel techni sche 
 
 
 
„Eine Beschreibung der 
Methoden oder Nachweise, die 
zur Ermittlung der erheblichen 
Umweltauswirkungen genutzt 
wurden, einschließlich näherer

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 
 
128 
 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
technische Lücken oder 
fehlende Kenntnisse“ 
Lücken oder fehlende 
Kenntnisse“ 
Hinweise auf Schwierigkeiten 
und Unsicherheiten, die bei 
der Zusammenstellung der 
Angaben aufgetreten sind, 
zum Beispiel technische 
Lücken oder fehlende 
Kenntnisse. 
In dem UP/UVP Bericht der Bergbautreibenden ist auch auf mögliche Schwierigkeiten 
und Unsicherheiten hinzuweisen, die bei der Erstellung des UVP-Berichts aufgetreten 
sind (z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse). Sowohl für die vermuteten 
Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich von Dormagen bis Tagebau Garzweiler, 
als auch für die vermuteten Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich vom 
Verteilbauwerk (bei Allrath) bis Tagebau Hambach gilt, dass Niederungsbereiche 
bisher nicht mit einem vertretbaren Aufwand haben untersucht werden können und 
dass terrestrische Bereiche wegen fehlender Betretungs - und 
Untersuchungszustimmungen bisher nicht angemessen  haben untersucht werden 
können. Dies wird im UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden wegen des 
Sachzusammenhangs bei der Bewertung der Auswirkungen auf archäologisch 
relevante Bereiche (siehe dort Kap. 6.8.2) behandelt. Auch wenn 
fachwissenschaftliche Untersuchungen erst noch folgen, lässt sich auf der Grundlage 
der bereits vorliegenden Erkenntnisse jedoch sagen, dass keine fachlichen und/oder 
rechtlichen Hindernisse erkennbar sind, die einer späteren Realisierung des 
Vorhabens entgegenstehen.  Auf Ebene der Fachzulassungen kann mit dem 
Instrumentarium des Denkmalrechts – insbesondere mit der Dokumentationspflicht – 
auf Einzelheiten sachgerecht reagiert werden. 
 
1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 
 
Genehmigter Braunkohlenplan  
 
Bei Durchführung der Planung der Rheinwassertransportleitung erfolgt eine 
Differenzierung in baubedingte (überwiegend temporäre) sowie anlagen - und 
betriebsbedingte (längerfristige) Auswirkungen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 
 
129 
 
Die von dem Vorhaben der Rheinwassertransportleitung ausgeh enden überwiegend 
temporären baubedingten Umweltauswirkungen sind zu überwachen. Dies beinhaltet 
in erster Linie Maßnahmen der ökologischen Baubegleitung oder Bauüberwachung.  
Mögliche Maßnahmen zur ökologischen Baubegleitung oder Bauüberwachung sind in 
der nachfolgenden Übersicht aufgeführt. Unbenommen hiervon ist die Überprüfung 
seitens der für den Umweltschutz zuständigen Behörden gemäß § 4 Abs. 3 BauGB. 
Tabelle 17: Darstellung von Auswirkungen und möglichen Überwachungsmaßnahmen. 
Auswirkungen Mögliche Überwachungsmaßnahmen 
Schall Prüfung der Einhaltung der 
Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm für 
Wohnbauflächen und Einzelbauflächen, ggf. 
Einrichtung von temporären 
Schallschutzwänden 
Erschütterungen Prüfung der Einhaltung der Maximalwerte nach 
DIN 4150 Teil 2 innerhalb von 
Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, 
Sondergebieten und Flächen für den 
Gemeinbedarf 
Staub Reduzierung der Beeinträchtigungen z. B. 
durch Befeuchten 
Sonstige baubedingte 
Auswirkungen 
Erstellung eines Baulogistikkonzeptes, 
Begrenzung des notwendigen Umfanges von 
Baustelleneinrichtungsflächen, Begrenzung 
der Breite des Arbeitsstreifens 
Erholung und Freizeit Gewährleistung der Erreichbarkeit von 
Erholungs- und Freizeitflächen während der 
gesamten Bauphase 
Tiere, Pflanzen und die 
biologische Vielfalt 
Jahreszeitliche und tageszeitliche 
Beschränkungen der Bauzeiten, temporäre 
Anlage von Sperr - und Schutzzäunen, 
Aufrechterhaltung von faunistischen 
Wechselbeziehungen, 
Baumschutzmaßnahmen, Verzicht auf 
Baustelleneinrichtungsflächen in 
Schutzgebieten

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 
 
130 
 
Auswirkungen Mögliche Überwachungsmaßnahmen 
Boden Wiederherstellung der Oberböden nach 
Beendigung der Bautätigkeit, Verhinderung 
von Beeinträchtigungen der Böden durch 
umweltgefährdende Bau - und Betriebsstoffe 
sowie durch kontaminiertes Bodenmaterial 
Altlastverdachtsflächen Kontrolle der fachgutachterlichen 
Baubegleitung und des ordnungsgemäßen 
Umgangs mit dem Verdrängungsboden aus 
den Altablagerungen. 
Oberflächengewässer Einhalten der Vorschriften (z. B. 
Oberflächengewässerverordnung) zum Schutz 
der Oberflächengewässer 
Grundwasser Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen 
Vorschriften (z. B. Richtlinien für 
bautechnische Maßnahmen an Straßen in 
Wasserschutzgebieten - RiStWaG) 
Klima Keine, da keine Auswirkungen zu attestieren 
sind 
Luft Keine, da keine  erheblichen lufthygienischen 
Ein- bzw. Auswirkungen zu erwarten sind 
Landschaft Bei Bedarf Durchführung von geeigneten 
Minimierungsmaßnahmen 
Kulturgüter Prüfung der Möglichkeit einer vorgeschalteten 
Prospektion, ggf. Durchführung von Schutz - 
und Sicherungsmaßnahmen 
Sonstige Sachgüter Bei Bedarf Durchführung von technischen 
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen 
 
Die von dem Vorhaben der Rheinwassertransportleitung ausgehenden 
betriebsbedingten langfristigen Umweltauswirkungen durch die Wasserentnahme aus 
dem Rhein können durch Maßnahmen eines Monitorings überwacht werden. Ziel eines 
solchen Monitorings ist das frühzeitige Erkennen auftretender Auswirkungen auf 
Schutzgüter und Ziele des Gebiets- und Artenschutzes. Erforderlichenfalls kann durch

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung 
 
131 
 
die rechtzeitige  Einleitung von Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen 
erheblichen Beeinträchtigungen begegnet werden. 
Maßnahmen zu einem Monitoring langfristiger Auswirkungen werden im Rahmen der 
Umweltverträglichkeitsprüfung oder fachplanerischer Verfahren festgelegt. 
Braunkohlenplanänderung 
Die Überwachung ist durch Fachrechtsvorgaben zur behördlichen Überwachung und 
zur Selbstüberwachung durch den Vorhabenträger gewährleistet. Die bescheidliche 
Festlegung von überwachungsbezogenen Nebenbestimmungen wird erst noch 
erfolgen (z.B. auf der Grundlage von § 4 Abs. 5 BBodSchV in der ab 01.08.2023 
geltenden Fassung bezügl. bodenkundlicher Baubegleitung). Das gleiche gilt 
sinngemäß für etwaige überwachungsbezogene Anordnungen. Zum jetzigen Zeitpunkt 
wird darauf verwiesen, dass zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung 
der geplanten Vermeidungsmaßnahmen eine ökologische sowie eine bodenkundliche 
Baubegleitung eingesetzt wird. Die Maßnahmen werden in Kap. 2.8. aufgeführt.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.7 Entscheidungsvorschlag 
 
132 
 
1.7 Entscheidungsvorschlag 
Aufgrund der im Rah men der Umweltprüfung erhobenen Daten zur Umwelt und des 
derzeitigen Umweltzustandes im Untersuchungsraum wurde die Bewertung der 
Umwelt zur Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore im 
Rahmen einer Restriktionsanalyse durchgeführt. Das Ergebnis ist der Vorschlag eines 
zu präferierenden Entnahmebereichs zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen 
sowie eines Trassenkorridors im Norden des Untersuchungsraums. Für den 
vorgeschlagenen Entnahmebereich und Trassenkorridor sind im Untersuchungsraum 
keine vernünftigen Alternativen mit geringeren Umweltauswirkungen vorhanden. 
Für den Entnahmebereich und den Trassenkorridor wurden anschließend die 
voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben und 
bewertet. Unüberwindbare Hindernisse auch unter den Aspekten des Gebiets - und 
Artenschutzes sind unter Zugrundelegung der Maßnahmen  zur Vermeidung und 
Verringerung bei derzeitigem Kenntnis - und Planungsstand nicht zu erwarten. Der 
präferierte Entnahmebereich und Trassenkorridor sollte der weiteren Planungsstufe 
zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu Grunde gelegt werden. 
 
Abbildung 11: Präferierter Trassenkorridor und Entnahmebereich mit zwei potentiellen Entnahmestellen.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.8 Zusammenfassende Darstellung der Umweltprüfung 
 
133 
 
Braunkohlenplanänderung 
 
Im Braunkohlenplanänderungsverfahren wurden die im zu präferierenden 
Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen liegenden 
Entnahmestandorte Rheinkilometer km 712,2 und km 712,6 nähergehend untersucht. 
Im Ergebnis ist der Entnahmestandort km 712,6 als vorzugswürdig einzustufen. 
 
1.8 Zusammenfassende Darstellung der Umweltprüfung 
Bei einer Gesamtbewertung ist d er Entnahmebereich Piwipp aus umweltfachlicher 
Sicht klar vorzugswürdig, da Piwipp nicht weitgehend innerhalb eines FFH -Gebietes 
liegt und sich im Bereich Piwipp Bündelungsvorteile mit der RWTL zum Tagebau 
Garzweiler erzielen lassen.  
Für den vorgenannten Entnahmebereich und den nördlichen Trassenkorridor wurden 
die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ermittelt, beschrieben 
und bewertet. Umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sind 
dargestellt. Unter der Prämisse dieser Maßnahmen sind erhebliche 
Beeinträchtigungen auf Schutzgüter grundsätzlich vermeidbar, auf jeden Fall 
ausgleichbar. Unüberwindbare Hindernisse auch unter den Aspekten des Gebiets- und 
Artenschutzes sind unter Zugrundelegung der Maßnahmen zur Vermeidung und 
Verringerung nach derzeitigem Kenntnis - und Planungsstand nicht zu erwarten. 
Insbesondere können artenschutzrechtliche Verb otstatbestände nach derzeitigem 
Kenntnisstand durch Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen vermieden werden.  
Über eine Entnahme bei Piwipp ist eine Bündelung entlang der vergleichsweise 
konfliktarmen, raumordnerisch gesicherten RWTL -Trasse zum Betriebsgelände des  
Tagebaus Garzweiler möglich. Dabei wird zwar weiterhin auch das FFH -Gebiet 
„Knechtsteden“ gequert, jedoch wird dort erstens wie im Altverfahren ein unterirdischer 
Vortrieb vorgesehen und zweitens erfolgt die Querung an der schmalsten Stelle des 
FFH-Gebietes (Breite < 200 m). 
Weiterhin sprechen die im BNatSchG und im ROG verankerten Bündelungsgebote für 
eine Trassierung über Piwipp in weitest möglicher Bündelung mit der RWTL zum 
Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler.

1. Vorläufige Umweltprüfung  
1.8 Zusammenfassende Darstellung der Umweltprüfung 
 
134 
 
Die Umweltprüfung kommt zu dem Gesamtergebnis, dass dem weiteren Verfahren der 
nördliche Trassenkorridor mit einer Entnahmestelle zwischen Piwipp und den Bayer 
Sportanlagen zugrunde gelegt werden sollte. Diese Variante stellt sich als technisch 
machbar und umweltfachlich als zulässige und geeignete Lösung dar.  
Im Bereich der Hambachleitung stellt sich unter Berücksichtigung der Vor - und 
Nachteile der fünf betrachteten Varianten Variante 3 aufgrund der vielen Engstellen im 
Verlauf des Korridors als ungünstigste Lösung dar. Bei den Varianten 1 und 2 schlagen 
die beengten Raumverhältnisse im Bereich des Verteilbauwerks sehr nachteilig zu 
Buche (Leitungen, Bahnverbindung, Erft, Umspannwerk, etc.). Die Varianten 4 und 5 
weisen demgegenüber Vorteile auf hinsichtlich eines hohen Bündelungsanteils und  
einer hohen Flächenverfügbarkeit für das Verteilbauwerk auf. Nachteilig stellen sich 
bei der Variante 4 die Engstelle bei Neurath sowie die Querung des hochwertigen 
Bereichs an der Erft nördlich des Stadtzentrums von Bedburg dar. 
Bei der Variante 5 verble iben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. 
Mögliche Konflikte sind durch die im Rahmen der Umweltprüfung aufgezeigten 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie auf Grund der Trassenführung 
ausgeschlossen. Soweit es zu Eingriffen in Natur u nd Landschaft kommt, werden 
diese ausgeglichen oder ersetzt, sodass dauerhafte Beeinträchtigungen insoweit 
ebenfalls ausgeschlossen sind; auch die besonderen artenschutzrechtlichen 
Schutzmaßnahmen führen zur abschließenden Bewältigung drohender Konflikte, 
sodass die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbote nicht zu besorgen ist. 
Wegen der weitreichenden Lage der Trasse auf Flächen des Bergbautreibenden 
schont die Trassenführung auch private Belange so weit wie möglich. 
Es bleibt als Fazit festzuhalten, dass die Trassenvariante 5 aus umweltfachlicher und 
raumordnerischer Sicht als günstigste Variante einzustufen ist.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 
 
135 
 
2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung 
2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben  
Das Vorhaben umfasst die Rheinwassertransportleitung einschließlich der 
technischen Anlagen zur Entnahme des Rheinwassers vom Rhein bis zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung 
werden die zu erwartenden Umweltaus wirkungen der Korridore  sowie des 
Entnahmebereichs und des Verteilbauwerks beschrieben . Nicht Gegenstand des 
Vorhabens sind die Auswirkungen der Befüllung des Restsees mit Rheinwasser oder 
die Verwendung des Rheinwassers als Ersatz-, Ausgleichs- oder Ökowasser. 
Diese vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung hat hinsichtlich der 
Bestandsaufnahme und der Beschreibung der Auswirkungen auf die vorgelegten 
Angaben des Bergbautreibenden Bezug genommen.          
2.1.1 Technische Beschreibung des Vorhabens und technische 
Lösungsmöglichkeiten    
Der geänderte Braunkohlenplan soll die Trasse der Rheinwassertransportleitung 
(RWTL) zum Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler und zum Tagebau Hambach 
einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern. Aufbauend auf  einer 
umfangreichen Alternativenprüfung hat es sich als sachgerecht und notwendig 
herausgestellt, die für die Wasserentnahme für Garzweiler festgelegte 
Wasserentnahmestelle am Rhein bei Dormagen auch für die Wasserentnahme für das 
Wasser für Hambach zu nu tzen, und ebenfalls die RWTL Hambach in weiten 
Abschnitten mit der bereits genehmigten und festgelegten Trasse für die RWTL 
Garzweiler technisch und lagemäßig zu bündeln 
Entnahmebauwerk 
Das Entnahmebauwerk wird sich direkt im Uferbereich des Rheins in die dort 
vorhandene Steinschüttung einbetten. Die Abmessungen des Bauwerks werden nach 
derzeitigem Stand der Technik ca. 60 m x 15 m betragen, um die Entnahmemenge 
von rund 18 m³/s zu gewährleisten. Der Abstand zwischen der Gewässersohle und der 
Unterkante des Entnahmebauwerks beträgt ca. 2 m. Die Entnahme des Rheinwassers 
erfolgt mittels drei Freispiegelleitungen, die im untertägigen Vortrieb vom geplanten 
Pumpbauwerk in Richtung Rhein verlegt werden. Die Startgrube kann ggf. gleichzeitig 
als Pumpenkeller für das Pumpbauwerk dienen, während die Zielgrube im Uferbereich

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 
 
136 
 
des Rheins als Baugrube zur Erstellung des Entnahmebauwerkes genutzt werden 
kann. Somit kann das gesamte Deichvorland unter Berücksichtigung der vorhandenen 
Infrastruktur in geschlossener Bauweis e gequert werden. Durch die Lage des 
Entnahmebauwerkes weitgehend im Bereich des Prallufers des Rheins wird die 
Differenz zwischen Rheinströmung und Ansaugströmung am Entnahmebauwerk 
maximiert. Zudem weist dieser Bereich eine sehr geringe Attraktivität als  Laich-, 
Aufwuchs-, Nahrungs- oder Ruhehabitat für Fische auf. 
Aufgrund der erheblichen Wasserspiegelschwankungen des Rheins zwischen Niedrig- 
und Hochwasser ist eine konstruktive Trennung des Entnahmebauwerks und des 
Pumpbauwerks erforderlich. 
Darüber hin aus sind technische Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen. Dazu 
zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv -Rechen der Marke Johnson-Screens 
oder einer vergleichbaren Technik mit identischer Wirksamkeit wie die der Johnson 
Screens, die nach derzeitigem Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung 
des Ansaugens von Fischen bei Wasserentnahmen gelten, sowie der Einsatz von 
Grob- und Feinrechen.  
Hydroburst 
Für das Freispülen der Rechenoberfläche mittels Druckluft für eine dauerhaft 
gesicherte Entnahme ist e in weiteres Bauwerk erforderlich. Das entsprechende 
Bauwerk (sog. „Hydroburst“) wird in einem wasserdruckdichten Gebäude nicht sichtbar 
im Deichvorland liegen. Die Anlage aus Drucktanks und Kompressor benötigt eine 
Fläche von ca. 12  m x 6  m (Höhe rd. 5  m). Sie ist nach heutigen Erkenntnissen in 
maximal 50  m Entfernung vom Entnahmebauwerk zu platzieren. Die 
Druckluftleitungen werden ausgehend von der Hydroburst -Anlage unterhalb der 
Geländeoberfläche in Leitungsgräben zu den Passiv-Rechen geführt. 
Pumpbauwerk 
Das Pumpbauwerk kann hinter dem Deich in einem Mindestabstand zum Deich von 
20 m errichtet werden. Eine Errichtung im Deichvorland scheidet aus Gründen des 
Hochwasserschutzes und der Erforderlichkeit, Überschwemmungsgebiete von 
baulichen Anlagen freizuhalten, aus.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 
 
137 
 
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung durch die Aufnahme der Wassermengen für die 
Seebefüllung Hambach hat es sich als sachgerecht erwiesen, die Gebäudekonzeption 
für das Pumpbauwerk in einen oberirdischen und einen unterirdischen Teil aufzuteilen. 
Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des 
Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Die Pumpen werden zur 
Erhöhung der Flexibilität so angeordnet, das jeweils mindestens zwei 
Rohrleitungsstränge von einer Pu mpe mit Rheinwasser beschickt werden können. 
Aufgrund dieser aktualisierten Anlagenplanung und des aufzunehmenden 
Wasservolumens ist beim unterirdischen Gebäudeteil eine Gebäudeabmessung von 
ca. 45 m x 100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m OKFF unter Gelä ndeoberkante 
erforderlich. 
Da eine Vielzahl der flächen - und raumintensiven Anlagenteile unter der 
Geländeoberkante angeordnet werden, ist für den Bauwerkskörper oberhalb der 
Geländeoberkante lediglich ein Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer 
Bauwerkshöhe von rd. 9 m über Geländeoberkante. Ein Teil der Bereiche der 
unterirdisch angeordneten Gebäudeflächen können hierbei als Verkehrsflächen für die 
Unterhaltung und Wartung des Pumpwerks genutzt werden. 
Arbeitsstreifen (Trasse) 
Im Bereich des  Entnahme- und des Pumpbauwerks ist aufgrund des größeren 
Flächenbedarfs während der Baumaßnahme ein ca. 100  m breiter Arbeitsstreifen 
vorgesehen. 
Für die Verlegung der Rohre hinter dem Deich wird für den Rohrgraben und die 
Flächen für die Zwischenlagerung von Oberboden, Aushubmassen und Material sowie 
die Baustraße und einen Sicherheitsstreifen ein in der Regel bis zu 70 m breiter 
Arbeitsstreifen bei der Bündelungs- und Garzweilerleitung sowie 60 m bei der 
Hambachleitung in offener Bauweise benötigt. Das Maß für nebeneinanderliegenden 
Druckrohrleitungen beträgt 3x DN 2200 für die Bündelungsleitung, 2x DN 1.400 für die 
Garweilerleitung und 2x DN 2200 für die Hambachleitung. Bei Anlieferung werden die 
Rohre entlang der Leitungsachse bis zum Einbau bedarfsabhängig zwischengelagert.  
Nach der erforderlichen Entfernung der Vegetation erfolgt der Oberbodenabtrag über 
einen Teil der Arbeitsstreifenbreite mit Ausnahme des Bereichs der außen

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 
 
138 
 
angeordneten Oberbodenmiete und evtl. des Sicherheitsstreifens. Dies entspricht dem 
Stand der Technik zum Bodenschutz. Das aus dem Rohrgraben ausgehobene 
Unterboden- und Untergrundmaterial wird seitlich in Mieten getrennt zur 
Oberbodenmiete zwischengelagert. Nach der Montage der Rohrleitung und dem 
Einbau von Schachtbauwerken, Arm aturen und Formstücken wird der Rohrgraben 
entsprechend den vorgefundenen Boden - und Untergrundschichten wieder verfüllt. 
Unterboden- und Untergrundmaterial (überwiegend Löss und Kies) werden im Bereich 
des Rohrgrabens sowie auch im sonstigen Arbeitsstreif en wieder eingebaut. 
Überschüssiges Material wird abgefahren. Bei der Verfüllung des Rohrgrabens fallen 
durch die Rohrverdrängung Überschussmassen an. Sofern es sich bei dem 
vorliegenden Material um Löss handelt, wird er im Bereich des Rohrgrabens und auch 
im sonstigen Arbeitsstreifen (ggf. überhöht) wieder eingebaut.  
Nach dem abschließenden Oberbodenauftrag in Teilbereichen des Arbeitsstreifens 
erfolgen die Rekultivierung des Arbeitsstreifens und die weitestgehende 
Wiederherstellung des ursprünglichen Zus tandes (Verbleib eines Schutzstreifens mit 
einer Breite von 12,5 m im Bereich der Bündelungsleitung und 9  m im Bereich der 
Hambachleitung zu beiden Seiten der Leitungsachse). Die Verlegung wird vorwiegend 
auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgenomme n. Grundsätzlich wird die 
Rohrüberdeckung geländeabhängig bei ca. 1,2 – 3,0 m liegen (bei untertägigem 
Vortrieb evtl. mehr), was zu einer durchschnittlichen Breite des Rohrgrabens von ca. 
25 m im Bereich der Bündelungsleitung, 18 m im Bereich der Hambachleitung und wie 
zuvor 15  m im Bereich der Garzweilerleitung  führt. Aus Standsicherheitsgründen 
erfolgt die Verlegung im Rohrgraben in der Regel mit 45 – 60° Böschungsneigung. Mit 
zunehmender Verlegetiefe und gleichbleibender Böschungsneigung ergibt sich ein 
breiterer Rohrgraben an der Geländeoberkante. Der in der Regel bis zu 60 m im 
Bereich der Hambachleitung breite Arbeitsstreifen in offener Bauweise kommt in 
landwirtschaftlich genutzten Bereichen ohne Einschränkungen zur Anwendung. 
Für den Betrieb der Rohr leitung ist im Trassenverlauf an Tief - und Hochpunkten der 
Einbau von Entleerungs- bzw. Be- und Entlüftungsschächten vorgesehen. 
Die ursprüngliche Nutzung kann auf einem Großteil der Fläche nach erfolgter 
Verlegung wiederhergestellt werden. Für die Zugängl ichkeit bei Wartung und Betrieb 
der Leitung verbleibt allerdings ein Rohrschutzstreifen mit einer Gesamtbreite von ca.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 
 
139 
 
25 m im Bereich der Bündelungsleitung, 18 m im Bereich der Hambachleitung und wie 
zuvor 15 m im Bereich der Garzweilerleitung, auf dem keine Gebäude oder sonstigen 
baulichen Anlagen errichtet werden dürfen und sämtliche Einwirkungen zu vermeiden 
sind, die den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden 
könnten (z. B. Pflanzungen von Bäumen). In Bereichen, die im untertäg igen Vortrieb 
gequert werden, entfällt die Erforderlichkeit eines Rohrschutzstreifens. 
Unter Berücksichtigung beengter Verhältnisse und bei Querung von ökologisch, 
nutzungsbedingt und morphologisch sensiblen Bereichen sowie untergeordneten 
Verkehrswegen wi rd ein etwa 37 m breiter Arbeitsstreifen im Bereich der 
Bündelungsleitung bzw. 30 m im Bereich der Hambachleitung in offener Bauweise zur 
Anwendung kommen. Je nach Tiefe des Leitungsgrabens wird der Graben geböscht 
oder verbaut. Das Maß für die reduzierte Arbeitsbreite ergibt sich aus der Breite des 
geböschten bzw. verbauten Leitungsgrabens, der Breite für Transporte und Montage 
sowie einer Mindestbreite für die Zwischenlagerung von Oberboden -, Aushub - und 
Verfüllmaterial.  
Als weiteres Bauverfahren wird ei ne grabenlose Herstellung (untertägiger Vortrieb) 
angewendet. Es findet Anwendung bei der Querung des Deichvorlandes und des 
Rheindeiches (unter Berücksichtigung der Deichschutzverordnung (DSchVO) im 
Regierungsbezirk Düsseldorf), von Verkehrswegen, Leitung en, Vorflutern sowie von 
wertvollen Baumbeständen. Im Bereich von besonderen Schutzgebieten (NSG und 
FFH-Gebiet Knechtstedener Wald mit Chorbusch) kommt ein untertägiger Vortrieb zur 
Anwendung, was als Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahme angesprochen 
werden kann. Bei der geschlossenen Bauweise müssen Schutzrohre für jede Leitung 
berücksichtigt werden, in die dann die eigentlichen Druckrohrleitungen verlegt werden. 
Hierzu werden ein entsprechend breiter, leitungsfreier Streifen sowie zusätzliche 
Flächen für die Start- und Zielgruben benötigt. 
Verteilbauwerk (neu) 
Das neu zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden 
Rohrleitungen (Abschnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue 
Garzweiler (Abschnitt Garzweilerleitung ) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). 
Es war in den Planungen, die dem rechtskräftigen Sachlichen Teilplan zugrunde

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Aufgaben 
 
140 
 
liegen, nicht enthalten, da dieser Plan den Abzweig der Hambachleitung noch nicht 
beinhaltete. 
Im Verteilbauwerk ist auch eine Zwischenp umpstation für den Wassertransport nach 
Garzweiler vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforderliche Druckhöhe 
kann hingegen im Pumpbauwerk unmittelbar nach der Entnahme aufgebaut werden.  
Zur Unterbringung der Armaturen und Pumpen in den notwendige n Abständen 
zueinander sowie der begleitenden Einrichtungen ist ein Platzbedarf für das Bauwerk 
von rd. 65 m x 65 m (Höhe rd. 7 m) vorzusehen.                                                   
2.1.2 Mögliche bau-, -anlagen und betriebsbedingte Projektwirkungen  
 
Bei Bau, Anlage und Betrieb des unterirdischen Teils der Rheinwassertransportleitung 
ist davon auszugehen, dass überwiegend baubedingte Wirkungen auftreten, die im 
Wesentlichen auf den Bereich des Arbeitsstreifens begrenzt sind. Allerdings sind auch 
darüberhinausgehende Wirkungen (z. B. Dränwirkungen, Störwirkungen, 
Landschaftsbildveränderungen durch die mögliche Beseitigung von 
Vegetationsstrukturen) sowohl während der Bauzeit als auch durch das 
Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst, Verteilbauwerk und das Pumpbauwerk möglich. 
Zudem können auch betriebsbedingte Wirkungen auftreten. Bezogen auf die 
jeweiligen Wasserspiegellagen des Rheins werden bei einer maximalen 
Entnahmemenge von rund 18 m³/s Absenkungen von 2,4 cm verursacht. Zur 
Anpassung des Entnahmekonzeptes fanden in 2021 und 2022 Gespräche mit der 
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) statt. Im Rahmen dieser 
Gespräche wurde seitens der GDWS ein gestaffeltes Entnahmekonzept für eine 
erweiterte Wasserentnahme aus d em Rhein und die zusätzliche Befüllung des 
Tagebausees Hambach erarbeitet. 
Die baubedingten Wirkungen sind überwiegend temporärer Art, einige Wirkungen sind 
jedoch nicht nur auf die Bauzeit beschränkt und können durch die Anlagen auch 
langfristige Auswirku ngen auf verschiedene Schutzgüter hervorrufen (Tiere und 
Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft). 
Die von Bau, Anlage und Betrieb der unterirdischen Leitung und der Wasserentnahme 
aus dem Rhein ausgehenden möglichen Wirkfaktoren sind in den Angaben zur 
Umweltverträglichkeitsprüfung zusammenfassend dargestellt.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens und des Untersuchungsraumes 
 
141 
 
2.2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens und des Untersuchungsraumes                                                                     
Genehmigter Braunkohlenplan 
In der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Vorhaben weiter konkretisiert worden. 
Dazu wurden umweltfachliche und technische Kriterien beschrieben und bewertet. Die 
Konkretisierung in einem größeren Maßstab 1:5.000 erfolgten im Hinblick auf die 
Platzierung des Entnahmebauwerks, die Anlage de s Pumpbauwerkes und die 
Festlegung der Leitungstrasse. Mögliche Alternativen zur Leitungstrasse und zu den 
Standorten für die Entnahme - und Pumpbauwerke sind berücksichtigt worden. Die 
Bestandserfassung ist konkretisiert und erweitert worden. 
Die Projektwirkungen im Bereich der Trassenführung (Rohrgraben) und des übrigen 
Arbeitsstreifens sind überwiegend baubedingt und treten temporär auf.  Sie besitzen 
nur eine meist geringe Wirkreichweite über den Rand des Arbeitsstreifens hinaus. Der 
Unterersuchungsraum von mindestens 600 m Breite wird als ausreichend angesehen. 
In den Bereichen, in denen sich im Laufe der Untersuchungen eine randlich gelegene 
Führung des Arbeitsstreifens als geeignet erwies, wurde die Abgrenzung des 
Untersuchungsraumes über die Grenze des festgelegten Trassenkorridors geringfügig 
erweitert. Damit wird immer eine Mindestbreite des Untersuchungsraumes von 600 m 
abgebildet und die umweltfachlichen Auswirkungen sind umfassend ermittelt und 
bewertet worden (mindestens 300 m zu beiden Seiten der Trassenachse). 
Im Anschluss an den bevorzugten Entnahmebereich zwischen den Bayer 
Sportanlagen und Piwipp (Rheinstrom -km 711,50 – 713,45) beginnt die Fortführung 
des Untersuchungsraumes südwestlich der Kläranlage Dormagen -Rheinfeld im Areal 
der Bayer Spo rtanlagen und verläuft anschließend im Bereich von der 
Industriedeponie Dormagen bis zum Siedlungsgebiet von Dormagen-Rheinfeld. 
Er liegt im Osten des Siedlungsraumes und im Westen der Deponiefläche, bevor er 
nach Norden bis zur Höchstspannungsleitung (380  kV-Leitung) nördlich von 
Dormagen-Rheinfeld führt. Dieser folgt er zu beiden Seiten erst nach Westen und 
anschließend nach Nordwesten bis zum nördlichen Ortsrand von Dormagen zwischen 
der Bundesstraße (B) 9 und der Autobahn (A) 57. 
Nach Querung der A 57 u nd der Bahnstrecke Köln – Krefeld verläuft der 
Untersuchungsraum im Weiteren erst nach Westen und anschließend nach

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.2 Beschreibung des Untersuchungsrahmens und des Untersuchungsraumes 
 
142 
 
Südwesten und folgt beidseitig der Führung der Höchstspannungsleitungstrasse (zwei 
Leitungen mit 380 kV und 220 kV).  
Die Ortslage von Nieve nheim wird im Südosten tangiert, während der 
Untersuchungsraum im Bereich Straberg weitgehend nördlich der Ortslage verläuft. 
Das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ wird gequert, bevor die 
Ortslage Gohr im Süden umgangen wird. 
Nach Querung der B 477 verlässt der Untersuchungsraum unmittelbar westlich der 
Umspannanlage nach Querung des Strategischen Bahndammes die Bündelungslage 
mit der Höchstspannungsleitungstrasse, um die Ortslage von Widdeshoven südlich zu 
umgehen. 
Nach Querung des Gillbachs u nd des Köttelbaches wird die Parallellage zur 
Höchstspannungsleitungstrasse südwestlich von Widdeshoven wiederaufgenommen, 
und der Untersuchungsraum verläuft weiter nach Südwesten.  
Die Ortslage von Allrath wird südöstlich passiert. Er lehnt sich im weiter en Verlauf an 
die Böschung der Halde Vollrather Höhe an (beidseitige Bündelung mit der Nord-Süd-
Kohlenbahn).  
Im weiteren Verlauf wird das Gebiet zwischen dem nördlichen Ortsbereich von 
Frimmersdorf und dem Südteil des gleichnamigen Kraftwerkes für die Füh rung des 
Untersuchungsraums genutzt, bevor nach der Querung der Erft der Endpunkt auf dem 
RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf westlich der Landesstraße (L) 116 erreicht 
wird. 
Braunkohlenplanänderung 
Das Vorhaben wurde aufgrund der neuen Anlagenkonfiguration konkretisiert. Die 
bereits im genehmigten Braunkohlenplanverfahren konzipierten Entnahme - und 
Pumpbauwerk wurden auf die neuen Kapazitäten angepasst. Entsprechend auch die 
Anzahl und Dimensionierun g der Rohrleitungen im Bereich der Bündelungsleitung. 
Zusätzlich erforderliche Bauwerke wie der Hydroburst und das Verteilbauwerk wurden 
ebenfalls in den Untersuchungsraum aufgenommen und bewertet.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.3 Ziele des Umweltschutzes 
 
143 
 
Im Vergleich zur genehmigten Trasse ergaben sich bei der Trassenführung 
kleinräumige Trassenoptimierungen im Bereich von Querungen zwischen km 0,0 und 
km 0,5 (Deichquerung) sowie zwischen km 9,0 und km 9,2 aufgrund der 
Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf drei Leitungen DN2200. Zudem 
wurden zwei Bereich e zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz -) Baustellenflächen 
wegen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutzstreifen von 
Hochspannungsleitungen und wegen der Notwendigkeit von nunmehr drei Leitungen 
im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 20,2 und 21,3 angepasst 
und zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) erfolgte 
eine geringfügige (zeichnerische) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse 
erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der raumordnerischen Trassenfestlegung ein 
Wohngebäude innerhalb der Trasse errichtet wurde. 
Ergänzt wurde zudem der Untersuchungsraum für die Hambachleitung. 
Die geplante Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der 
Vollrather Höhe und verläuft  zunächst für rund 5  km in enger Bündelung mit der 
sogenannten Grubenanschlussbahn (GAB) Nord -Süd-Bahn. Sie durchquert dabei 
einen landwirtschaftlich geprägten Raum zwischen dem Kraftwerk Neurath und der 
Ortslage Vanikum. Südwestlich der Ortslage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB 
Nord-Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus 
Fortuna-Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars geführt. 
Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im 
Erfttal zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der 
ehemaligen Fernbandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die Trasse der 
Hambachleitung im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum Rand des Tagebaus 
Hambach geführt werden. Dies erfolgt durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse. Die 
zu sichernde RWTL -Trasse endet am Schnittpunkt mit der bestehenden 
Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an dessen Nordrand. 
2.3 Ziele des Umweltschutzes  
2.3.1 Ableitung und Beschreibung der relevanten Ziele des Umweltschutzes 
In den Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind die in den einschlägigen 
Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.3 Ziele des Umweltschutzes 
 
144 
 
Raumordnungsplan (Braunkohlenplan) von Bedeutung sind, und die Art,  wie diese 
Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt werden, dargestellt.  
Unter den Zielen des Umweltschutzes sind sämtliche Zielvorgaben zu verstehen, die 
auf eine Sicherung oder Verbesserung des Zustandes der Umwelt im Sinne der 
Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG gerichtet sind und die in Rechtsnormen, 
Beschlüssen oder anderen Plänen und Programmen enthalten sind.  
Die geltenden Ziele bilden auch die Grundlage für die Bewertung der 
Umweltauswirkungen gemäß §§ 6, 11 und 12 UVPG sowie für  die Identifizierung von 
Leitungstrassen und Entnahmestellen unter der Prämisse, negative Auswirkungen auf 
die Umweltziele durch das Vorhaben nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu 
verringern. Die für die Rheinwassertransportleitung relevanten Umweltziele s ind 
ermittelt worden und nach Schutzgütern gegliedert dargestellt worden.  
Dies gilt entsprechend für die Beurteilung des geänderten Vorhabens. 
 
2.3.2 Ableitung bewertungsrelevanter Kriterien zur Identifizierung der 
präferierten Leitungstrasse und Standorte für Entnahmebauwerk inkl. 
Hydroburst, Verteil- und Pumpbauwerke 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Die Darstellung der Umweltziele erfolgte schutzgutbezogen. Die Kriterien der 
Umweltprüfung, soweit sie im bevorzugten Trassenkorridor und Entnahmebereich 
vorkommen, sind in den vorliegenden Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung 
(UVP) auch herangezogen und durch weitere Kriterien ergänzt worden. Damit ist die 
Möglichkeit geschaffen worden, innerhalb der Unterlagen zur UVP (als Konkretisierung 
der Unterlagen zur Umweltprüfung inkl. Ergänzung) zusätzliche oder andere 
erhebliche Umweltauswirkungen erfassen zu können (§ 9 Abs. 3 ROG). 
Dazu sind entsprechende Bestandserfassungen der Fauna und Biotoptypen 
(Faunistische Untersuchungen 10/2015 und Biotoptypenkartieru ng 09/2015 im 
Untersuchungsraum durchgeführt worden. Die vertiefende Bestandserfassung führte 
auch zur Findung einer bevorzugten Trassenvariante sowie zur umweltverträglichen

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.3 Ziele des Umweltschutzes 
 
145 
 
Platzierung des Entnahme - und des Pumpbauwerkes im Sinne der Betrachtung von 
Vorhabenalternativen. 
Braunkohlenplanänderung 
Nach §§ 3, 2 Abs. 1 UVPG / § 8 Abs. 1 ROG umfassen UP und UVP die Ermittlung, 
Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Plans bzw. 
Vorhabens auf folgende Schutzgüter: 
 Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 
 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 
 Fläche, 
 Boden, 
 Wasser, 
 Luft 
 Klima, 
 Landschaft, 
 kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie  
 die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. 
 
Hierauf aufbauend wurde im Rahmen der Braunkohlenplanänderung der vorläufige 
UP/UVP-Berichte erstellt, in dem auch die neue Leitungsdimensionierung sowie die 
ergänzenden Bauwerke Hydroburst und Verteilbauwerk berücksichtigt wurden. 
Ergänzend zum genehmigten Braunkohlenplan wurde eine Potenzialanalyse zum 
Vorkommen geschützter Arten für das vorliegende Änderungsverfahren berücksichtigt 
und Bestandserfassungen, die im Hinblick auf die abschließende 
artenschutzrechtliche Prüfung in den späteren Zulassungs - und 
Genehmigungsverfahren für die Errichtung des Vorhabens aktuell erhoben wurden. 
Eine Übersichtsbegehung erfolgte im Mai/Juni 2021 und wurde durch eine 
nachgeschaltete Biotoptypenkartierung gemäß der „Numerischen Bewertung von 
Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2021) in 2022 verifiziert. 
2.3.3 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des 
Vorhabens 
Genehmigter Braunkohlenplan 
 
Die Entwicklung der Umwelt wird maßgeblich von den baubedingten, d. h. zeitlich 
begrenzten Auswirkungen bestimmt. In der insgesamt etwa fünfjährigen Bauzeit finden

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.3 Ziele des Umweltschutzes 
 
146 
 
sukzessiv umfangreiche, meist temporäre Flächeninanspruchnahmen in der 
Größenordnung von ins gesamt ca. 165 ha statt. Auf diesen Flächen (in erster Linie 
landwirtschaftliche Nutzflächen) werden die natürlichen Bodenstrukturen verändert. Es 
ist von einer zeitlich begrenzten Grundwasserhaltung in den rheinnahen Bereichen 
bzw. im Bereich der Baugruben auszugehen. Punktuell werden Gehölze entfernt. Die 
Bautätigkeiten sind mit Schallimmissionen und anderen Immissionen sowie sonstigen 
nachteiligen Auswirkungen durch Baumaschinen und Baufahrzeuge 
(Materialtransport) verbunden. Eine dauerhafte Flächenbeans pruchung beschränkt 
sich auf die Entnahme- und Pumpbauwerke mit den notwendigen Erschließungen. Im 
Bereich der Leitungstrasse ist ein Schutzstreifen mit Nutzungsbeschränkungen 
(Verzicht auf bauliche Anlagen und tiefwurzelnde Gehölze) erforderlich. Natürlic he 
Bodenstrukturen können langfristig im Bereich des Baufeldes geringfügig verändert 
bleiben. Bei Nichtdurchführung des Vorhabens entfallen die zuvor beschriebenen 
Auswirkungen. 
Der Braunkohlenplan Garzweiler II hat als Ziel der Raumordnung verbindlich 
festgelegt, dass fehlende Wassermengen u. a. für die Versickerung durch Bezug von 
Rheinwasser auszugleichen sind. Dazu ist die direkte Entnahme aus dem Rhein 
vorgesehen. 
Der ausschließliche Bezug der erforderlichen Wassermengen durch Uferfiltrat scheidet 
linksrheinisch als Entnahmealternative aus, da bereits heute eine hohe räumliche 
Konzentration von Grundwasserförderanlagen der Industrie und der öffentlichen 
Wasserversorgung zwischen Köln und Neuss besteht. Allenfalls rechtsrheinisch wäre, 
südlich von Düssel dorf im Rheinvorland, eine Uferfiltratentnahme ggf. räumlich 
umsetzbar. Allerdings befinden sich die in Frage stehenden rechtsrheinischen 
Uferstreifen in FFH- bzw. Naturschutzgebieten; an zwei Stellen wäre darüber hinaus 
eine Rheindükerung erforderlich. Di e Gewinnung der benötigten Maximalmenge von 
ca. 130 Mio. m³ Wasser pro Jahr ausschließlich über Uferfiltratentnahmen ist auch 
unter Berücksichtigung der üblichen spezifischen Uferbelastung nicht möglich, so dass 
eine Direktentnahme aus dem Rhein in jedem Fall zusätzlich erforderlich ist. 
Eine alternative Wasserentnahme aus anderen Oberflächengewässern nördlich des 
Tagebaus wie der Schwalm oder der Niers, die im Einflussbereich des Tagebaus

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.3 Ziele des Umweltschutzes 
 
147 
 
Garzweiler II entspringen, scheidet ebenfalls aus. Eine Wasserentnah me aus diesen 
verhältnismäßig kleinen Oberflächengewässern ist nicht möglich.  
Es können keine geeigneten Alternativen beschrieben werden. 
Bei einer Nichtdurchführung des Vorhabens können die Zielaussagen des 
Braunkohlenplans Garzweiler II nicht umgesetzt werden. Die Wasserversorgung der 
geschützten Feuchtbiotope u. a. im Schwalm-Nette-Gebiet sind nicht gesichert ist, da 
nach dem Jahr 2030 nicht mehr ausreichend Versickerungswasser aus den 
Sümpfungsmaßnahmen des Tagebaus Garzweiler II zum Erhalt dieser 
schützenswerten Feuchtgebiete zur Verfügung steht und eine Befüllung des Restsees 
nicht möglich ist. 
Braunkohlenplanänderung  
 
Bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ist nur die RWTL zum 
Betriebsgelände des Tagebaus Garzweiler raumordnerisch gesichert. Die RWTL nach 
Hambach bliebe raumordnerisch ungesichert. Die dargestellten technischen 
Parameter blieben gegenüber den bisherigen Planungen aus dem Altverfahren 
unverändert. 
Bezüglich der natürlichen Umwelt bliebe bei Nichtdurchführung der 
Braunkohlenplanänderung und des Vorhabens der in den vorangegangenen Kapiteln 
dargestellte Umweltzustand im Untersuchungsraum 600 der Hambachtrasse erhalten. 
Konkret würde auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen, die einen Großteil des 
UR600 einnehmen, eben diese Nutzung fortgeführt. Auf den bestehenden Siedlungs- 
und Verkehrsflächen ist keine Veränderung des aktuellen Zustands zu erwarten. Was 
die Gehölzbiotope betrifft, unterliegen diese sukzessiven Entwicklungen. Mit 
zunehmendem Alter sind ihnen höhere ökologis che Wertigkeiten zu attestieren. 
Langfristig können sich beispielsweise Baumhöhlen ausbilden, sodass die Bäume 
neben den in Gehölzen brütenden Vogelarten auch für Baumhöhlenbrüter und -
bewohner Bedeutung als Lebensraum erlangen könnten.  
Die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser im Bereich des Tagebaus 
Hambach wäre bei einer Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ebenfalls 
anderweitig zu besorgen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
148 
 
Insgesamt treten bei Nichtdurchführung des Vorhabens insbesondere außerhalb des 
UR600, n ämlich im Bereich der Tagebaue Hambach und Garzweiler, erhebliche 
nachteilige Auswirkungen durch Ausbleiben der externen Wasserversorgung auf.  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer 
Bestandteile im Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
Die Bestandserfassung erfolgte nach allen in den Angaben zur 
Umweltverträglichkeitsprüfung genannten und verwendeten Umweltkriterien 
flächendeckend im Maßstab 1: 5.000 für den gesamten Untersuchungsraum 
(Entnahme bis Betriebsgelände Tagebau Garzweiler). 
 
Braunkohlenplanänderung 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 2 a) § 40 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 § 16 Abs. 1 Nr. 2 Anlage 4 UVPG, Nr. 3 
„Bestandsaufnahme der 
einschlägigen Aspekte des 
derzeitigen Umweltzustands, 
einschließlich der 
Umweltmerkmale der Gebiete, 
die voraussichtlich erheblich 
beeinflusst werden, 
einschließlich der Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung 
und der Europäischen 
Vogelschutzgebiete im Sinne 
des 
Bundesnaturschutzgesetzes“ 
„Darstellung der 
Merkmale der Umwelt, 
des derzeitigen 
Umweltzustands […]“ 
„Angabe der derzeitigen 
für den Plan oder das 
Programm bedeutsamen 
Umweltprobleme, 
insbesondere der 
Probleme, die sich auf 
ökologisch empfindliche 
Gebiete nach Nummer 2.6 
der Anlage 6 beziehen“ 
 
„…eine Beschreibung der  
Umwelt und ihrer 
Bestandteile im 
Einwirkungsbereich des 
Vorhabens“ 
„Eine Beschreibung des 
aktuellen Zustands der 
Umwelt und ihrer 
Bestandteile im 
Einwirkungsbereich des 
Vorhabens…“ 
 
In diesem Kapitel erfolgt die umweltbezogene Bestandserfassung, d. h. die 
Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile (§§ 16 Abs. 1 
Nr. 3, 40 Abs.  2 Nr. 3, 4 UVPG; Nr.  3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr.  2a der Anl age 1 
zum ROG) im Untersuchungsraum. Eingeschlossen ist dabei auch eine Prognose über 
die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des 
Vorhabens (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 UVPG; Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2b der Anlage 
1 zum ROG). Die Erfassung des aktuellen Umweltzustands orientiert sich nachfolgend 
an den Schutzgütern des § 2 Abs. 1 UVPG / § 8 Abs. 1 ROG.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
149 
 
2.4.1 Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit 
Das Schutzgut Menschen wird abgebildet durch die Teilaspekte Wohnen un d 
Wohnumfeld (siehe Kapitel 2.4.1.1) sowie Gesundheit und Wohlbefinden. Für die 
Bestandserfassung sind die Siedlungsflächen als primäre Aufenthaltsorte des 
Menschen der Ausgangspunkt der Betrachtung. Dabei stehen Flächen mit 
Wohnfunktion, siedlungsbezogene  Erholungsflächen (Spiel - und Sportplätze o. ä.) 
sowie sonstige Wohnfolgeeinrichtungen (Schulen, Altenheime u. ä.) im Fokus der 
Betrachtung. Außerdem werden die bauleitplanerischen Vorgaben erfasst, die für den 
UR600 bestehen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne).  
Flächen mit sehr hoher schutzgutbezogener Bedeutung sind diejenigen Gebiete, in 
denen eine größere Zahl von Menschen ihren ständigen Wohnsitz hat und deren 
Gesundheit und Wohlbefinden von den baubedingten Wirkungen der 
Rheinwassertransportleitung direkt betroffen wird. 
Gesundheit und Wohlbefinden 
Hinsichtlich des Lärmimmissionsschutzes geben die Lärmschutzgesetzgebung sowie 
die einschlägigen Verwaltungs- und Vorsorgevorschriften Aufschluss darüber, welche 
Bereiche im Rahmen der Bestandserfassung zu betrachten sind. Im vorliegenden Fall 
sind während der Bauzeit die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum 
Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) zu beachten. Diese setzt unter Ziffer 3.1.1 
gebietsbezogene Lärmimmissionsrichtwerte fest. Bei diese n handelt es sich um 
Richtwerte im Sinne des § 48 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, die vor dem Hintergrund des § 22 
Abs. 1 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auszulegen sind (Pflicht 
zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen). Bei Unterschreitung d er 
Richtwerte ist im Regelfall nicht mit schädlichen Auswirkungen auf den Menschen 
durch baubedingte Lärmemissionen zu rechnen. 
Hinsichtlich des betriebsbedingen Lärms sind die Vorgaben der Technische Anleitung 
zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einschlägig. Diese beinhaltet ebenfalls 
gebietsbezogene Lärmemissionsrichtwerte, die den Richtwerten der AVV im Bau in 
Wesentlichen entsprechen. 
Für die Auswirkungsprognose sind innerhalb des UR600 folgende Bereiche zu 
betrachten:

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
150 
 
 Reines Wohngebiet in Dormagen-Rheinfeld 
 Wohnbauflächen der Gemeinden Dormagen, Rommerskirchen, Grevenbroich, 
Bedburg, Bergheim und Elsdorf 
 Hoflagen 
 „Gewerbegebiet Nord“ (Dormagen -Horrem, westlich der B  9); Gewerbegebiet 
westlich der A 57); Einzelbetriebe und Einzelanlagen (z. B. Gärtnereien) 
Die übrigen Bereiche des UR600 erfüllen für das Schutzgut Menschen nur 
untergeordnete Funktionen. Sie sind in der Lärmschutzgesetzgebung sowie den 
einschlägigen Verwaltungs- und Vorsorgevorschriften nicht berücksichtigt und werden 
dementsprechend hinsichtlich des Lärmimmissionsschutzes nicht erfasst. 
Vorbelastungen 
Die Wohnbauflächen sind durch derzeit bestehende Lärmemissionen der durch den 
UR600 verlaufenden Autobahnen A 51, A 57, A 61 sowie Bundesstraßen B 9, B 477, 
B 59, B 55 vorbelastet. Weitere hervorz uhebende Vorbelastungen stellen die durch 
den UR600 verlaufenden Gleisanlagen der Streckenabschnitte Dormagen – 
Nievenheim, Rommerskirchen – Grevenbroich und Bedburg – Glesch sowie die 
Gleisanlagen der GAB Nord -Süd-Bahn dar. Die Windenergieanlagen im 
Geltungsbereich des Elsdorfer B-Plans „Nr. 95a“ liegen mehr als 1 km vom nächsten 
größeren zusammenhängenden Siedlungsbereich (im Sinne des § 34 BauGB) 
entfernt. 
Vorbelastungen der Luftqualität bzw. der Lufthygiene im Untersuchungsgebiet werden 
in Kap. 2.4.3.3 (Schutzgut Luft und Klima) dargestellt. 
Erholungs- und Freizeitnutzung 
Die Aspekte zur Erholungs- und Freizeitnutzung sind in Kapitel 2.4.1.2 ausgeführt.  
 
2.4.1.1 Wohnen und Wohnumfeld 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Im Untersuchungsraum sind sowohl randstädtische (Dormagen), kleinstädtische 
(Straberg, Allrath, Frimmersdorf) und dörfliche (Widdeshoven) Siedlungsstrukturen 
vorhanden. Hinzu kommen eine Reihe von Einzelhöfen und -häusern im Freiraum.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
151 
 
Über den gesamten Untersuchungsraum verteilt gibt es Sonstige Einzelbauflächen im 
Außenbereich. 
 
Braunkohlenplanänderung 
 
In Rheinnähe befinden sich umfangreiche Wohnbauflächen, Siedlungsflächen 
besonderer funktionaler Prägung und Flächen gemischter Nutzung. 
Entlang der B 9 do minieren Gewerbeflächen mit Streu - und Splitterbebauung, die 
ebenfalls an der A 57 verbreitet sind. Östlich des Knechtstedener Waldes mit 
Chorbusch bis zum Rhein sind damit überwiegend randstädtische Siedlungsstrukturen 
vorhanden. 
Nach Westen nimmt der Sie dlungsflächenanteil ab; er wird von dörflichen bis 
kleinstädtischen Wohnstrukturen sowie von Einzelhöfen und -häusern in erster Linie 
westlich des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch bestimmt. Industrie - und 
Gewerbeflächen sind hier mit Ausnahme der Fläche n des Kraftwerkes Frimmersdorf 
nicht vorhanden. 
 
Dormagen 
Im Stadtgebiet Dormagen schlägt sich die Wohnfunktion in Form von Wohnsiedlungen 
und Einzelwohnlagen im UR600 nieder. Diese gehören größtenteils den Stadtteilen 
Rheinfeld, Horrem, Straberg und Broich an. Die Bauweise wird durch Einzelhaus- und 
Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Nördlich der Entnahmestelle 
reicht eine Deponie in den UR600 hinein. Durch diese Deponie und die angrenzenden, 
in den UR600 hineinragenden Wohnsiedlungsflä chen von Dormagen -Rheinfeld wird 
eine Engstelle gebildet, durch die die Bündelungsleitung hindurch zu führen ist. 
Weiter nördlich bei Dormagen Horrem liegen Großteile des „Gewerbegebiets Nord“ im 
UR600. Ein weiteres Gewerbegebiet „Kohnacker“ liegt westlich  angrenzend an der 
A 57. Weitere Gewerbeflächen liegen in Form von Gärtnereibetrieben im 
Untersuchungsgebiet vor. Hervorzuhebende Freizeit - und Erholungsnutzungen im 
UR600 bestehen im Stadtgebiet Dormagen in Form einer Spielplatzfläche (im 
Deichhinterland am Südrand von Rheinfeld) eines Sportkomplexes u. a. mit Sportplatz, 
Tennishalle und Schießstand (östlich von Straberg) und einer Kleingartenanlage

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
152 
 
(nördlich von Horrem). Zudem reicht der Straberger See (Badesee) in den UR600 
hinein. 
Rommerskirchen 
Im Stad tgebiet Rommerskirchen ist die Wohnfunktion im UR600 vordringlich durch 
Einzelhoflagen geprägt. Die Wohnfunktion konzentriert sich größtenteils auf die 
Ortslage Widdeshoven, die durch den UR600 allerdings nur tangiert wird. 
Gewerbeflächen liegen in Form ei ner Gärtnerei am Südrand von Widdeshoven vor. 
Hervorzuhebende Flächen für Freizeit- und Erholungsnutzung sind nicht vorhanden. 
Grevenbroich 
Die Wohnfunktion im Stadtgebiet Grevenbroich konzentriert sich im UR600 auf den 
Stadtteil Allrath. Gewerbe - und Indu strieflächen sowie Flächen Freizeit - und 
Erholungsnutzung sind im UR600 nicht vorhanden. 
Sowohl durch die Kapazitätserweiterung, als auch die kleinräumigen Anpassungen der 
Trassenführung führen im Bereich der Bündelungsleitung nicht zu neuen wohn - oder 
wohnumfeldkritsichen Betroffenheiten im UR600. Die vorgenannte Spielplatzfläche im 
Deichhinterland am Südrand von Rheinfeld fällt aus dem UR600 raus, da sich mit der 
nunmehr festgelegten Entnahmestelle am Rheinkilometer km 712,6 der UR600 nach 
Norden verschiebt. 
Bedburg 
Im Stadtgebiet Bedburg begrenzt sich die Wohnfunktion auf Wohnbauflächen der 
Stadtteile Rath und Kirdorf, die in den UR600 reichen. Die Bauweise wird durch 
Einzelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Hervorzuhebende Freizeit - und 
Erholungsnutzungen im UR600 befinden sich in Form einer Sportplatzanlage und 
eines Modellfluggeländes nördlich von Rath. Flächen für Gewerbe und Industrie sind 
im UR600 nicht vorhanden, jedoch ist östlich von Rath ein Gewächshauskomplex 
geplant.  
Bergheim 
Im Stadt gebiet Bergheim schlägt sich die Wohnfunktion im UR600 in Form der 
Wohnsiedlungsflächen des Stadtteils Glesch nieder. Dieser Bereich ist durch 
Einzelhaus- und Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Westlich von 
Glesch liegt ein Wasserwerk im Unt ersuchungsgebiet. Als hervorzuhebende Freizeit-

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
153 
 
und Erholungsnutzung ist der Radweg auf der Fernbandtrasse zu nennen, dem als 
interkommunale Radwegeverbindung überörtliche Bedeutung zukommt. Der 
asphaltierte Radweg verläuft ausgehend vom Rekultivierungsber eich Fortuna -
Garsdorf ungefähr entlang der Stadtgrenze Bergheim/Bedburg (Erftquerung) und 
anschließend durch das Stadtgebiet von Elsdorf bis zum Tagebau Hambach.  
Elsdorf 
Die Wohnfunktion im Stadtgebiet Elsdorf beschränkt sich im UR600 auf die Ortslage 
Tollhausen. Des Weiteren befinden sich wenige Einzelhoflagen im Korridor, die 
vornehmlich dem Stadtteil Esch angehören. Alle Wohnbauflächen weisen eine offene 
Bauweise auf. Flächen für Gewerbe und Industrie sowie hervorzuhebende Freizeit - 
und Erholungsnutzung en sind im Stadtgebiet Elsdorf innerhalb des UR600 nicht 
vorhanden. 
2.4.1.2 Erholung und Freizeit 
Die Darstellung eines Regionalen Grünzuges befindet sich großflächig zwischen 
Straberg und unmittelbar östlich der B 477 bei Broich; er schließt den Knechtstedener 
Wald mit Chorbusch mit ein. Dieses Waldgebiet und nahezu alle anderen größeren 
Waldflächen sind als Waldflächen mit Erholungsfunktion festgesetzt. Waldflächen mit 
Sichtschutzfunktion befinden sich ausschließlich im Randbereich zur Industriedeponie 
Dormagen. Im Untersuchungsraum sind zahlreiche klassifizierte, erholungsrelevante 
Wegeverbindungen (ausgewiesene Rad - und Wanderwege) vorhanden. Dazu 
gehören der Weg entlang des Rheindeiches, der Jakobsweg an der Erft, Wege im 
Bereich der Halde „Vollrather H öhe“, Wege entlang von B 9 und B 477 sowie 
zahlreiche Wege in den überwiegend landwirtschaftlich genutzten 
Offenlandbereichen. 
Der Regionale Grünzug verfügt wegen seiner ausgeprägten Erholungs - und 
Freizeitnutzung über eine hohe schutzgutbezogene Bedeutung . Dies gilt ebenso für 
die klassifizierten Waldflächen mit Erholungsfunktion. Der Freiraum wird von 
zahlreichen ausgewiesenen Rad - und Wanderwegen und weiteren 
erholungsrelevanten Wegen durchzogen. 
Erholungsinfrastruktur ist im UR600 in Form von Wanderwege n, Schutzhütten und 
Aussichtspunkten vorhanden. Nördlich der Entnahmestelle verläuft entlang des

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
154 
 
Rheins ein Abschnitt eines überregionalen Wanderweges zwischen Kranenburg 
(Niederrhein) und dem Kölner Dom. Dieser Abschnitt ist mit einer Vielzahl weiterer 
Wege der angrenzenden Umgebung vernetzt, sodass ihm eine hohe Bedeutung für 
die landschaftsbezogene Erholung zukommt. Knapp 1  km nördlich des Jakobweges 
wird der Trassenkorridor von dem Rhein-Netteseen-Weg gequert. Auf einer Länge von 
100 km verläuft der Hau ptwanderweg zwischen Zons (Dormagen) und dem NSG 
Krickenbecker Seen (Gemeinde Nettetal bei Venlo) und quert dabei den 
Knechtstedener Wald.  
 
Von besonderer Relevanz für die freiraum- und landschaftsbezogene Erholungs- und 
Freizeitnutzung sind neben der Rhe inaue die zentral im Untersuchungsraum 
gelegenen Waldflächen des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch mit 
Randbereichen, die von zahlreichen, auch klassifizierten Wegeverbindungen 
erschlossen werden. Die im Bereich der Böschungen der Halde „Vollrather Höhe“ und 
in den rekultivierten Arealen der ehemaligen Tagebauflächen von Garzweiler I 
angelegten Wälder fungieren ebenfalls als Waldflächen mit Erholungsfunktion. 
 
Südlich des Peringsmaars verläuft der örtliche Schlösserweg durch UR600, welche 
rund um Bedburg und Bergheim verläuft. Für die Rast und Einkehr befindet sich in 
diesem Abschnitt eine Schutzhütte für Wanderer ca. 1  km weiter westlich verläuft ein 
weiterer Hauptwanderweg durch den Trassenkorridor. Des Weiteren befindet sich eine 
weitere Schutzhütte südlich von Bedburg-Kirdorf innerhalb des UR600. 
 
Zwischen dem Peringsmaar und dem Tagebau Hambach folgt der UR600 dem 
Themenradweg „Speedway:terra nova“. Der kreuzungsfreie Radweg verläuft auf der 
ehemaligen Fernbandtrasse zwischen dem ehemaligen Tagebau Ber gheim und dem 
Tagebau Hambach und umfasst eine Länge von rd. 14 km. Er ist Teil eines insgesamt 
34 km langen Rundkurses. Die Fahrradtrasse ist an mehreren Stellen mit dem lokalen 
Radnetz verbunden, sodass ihm eine hohe Bedeutung für die landschaftsbezogene  
(sowie aufgrund der Siedlungsnähe auch für die siedlungsbezogene) Erholung 
zukommt.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
155 
 
Am Rand des Tagebaus Hambach befindet sich der Aussichtspunkt Terra Nova 4. Der 
Aussichtspunkt ist einer von vieren und ist Teil des „Forums: terra nova“. Es dient als 
Besucherinformationszentrum und als Aussichtsplattform zum Tagebau Hambach. 
2.4.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
2.4.2.1 Tiere 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
 
Avifauna 
Auf der Grundlage der Biotopausstattung des Untersuchungsraumes wurden zehn 
avifaunistische Funktionsräume abgegrenzt.  
Die Funktionsräume wurden mit ihrem Vorkommen von planungsrelevanten 
Vogelarten und der daraus folgenden schutzgutbezogenen Bedeutung be schrieben 
und bewertet. Planungsrelevante Arten stellen eine begründete Auswahl der Arten dar, 
die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art -für-Art-Betrachtung 
einzeln zu bearbeiten sind. 
 
Dem avifaunistischen Funktionsraum „Waldgebiet bei  der Ortschaft Straberg“ ist in 
Bezug auf die Wertigkeit als Brutvogellebensraum eine hohe bis sehr hohe Bedeutung 
zuzuordnen. Mehrere planungsrelevante Arten besiedeln diesen Raum, darunter der 
in NRW vom Aussterben bedrohte Pirol sowie die in NRW gefährd eten Arten 
Kleinspecht, Nachtigall, Waldlaubsänger und Waldschnepfe. Weitere 
planungsrelevante Arten sind Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard und Waldkauz. 
Darüber hinaus besteht für den Trauerschnäpper ein Brutverdacht. Die Art gilt zwar 
weder landesweit n och im entsprechenden Naturraum als gefährdet, weite Teile der 
Niederrheinischen Bucht sind aber nahezu unbesiedelt. Das Artenspektrum weist auf 
abwechslungsreich strukturierte sowie höhlenreiche Wald - und Gehölzbiotope hin. 
Diese setzen sich großflächig in nördlicher und südlicher Richtung fort und sind daher 
für Arten mit großem Raumanspruch wie Habicht, Schwarzspecht und Waldschnepfe 
essentieller Bestandteil ihres Lebensraumes und daher über die 
Untersuchungsraumgrenzen hinweg zu betrachten.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
156 
 
Die Funktion sräume „Hohe renaturierte Halde Vollrather Höhe“, „Teilbereiche der 
„Ortschaft Straberg“, „Dormagen, Ortsteil Nachtigall mit Bereichen der Kiesgrube 
Martinsee“, „Westliches Agrarland bei Grevenbroich“ und „Heterogene Umgebung von 
Dormagen“ weisen eine hohe schutzbezogene Bedeutung auf. 
Fledermäuse 
Im Untersuchungsraum wurden durch Detektoruntersuchung Flugstraßen und 
Hauptjagdhabitate ermittelt. 
 
Der Untersuchungsraum besitzt mit sechs bzw. sieben nachgewiesenen und drei 
weiteren potentiell vorkommenden Arten in Teilbereichen einen hohen Artenreichtum 
an Fledermäusen. Das Gebiet dient dabei nicht nur als Transfergebiet, sondern 
stellenweise auch als wichtiges Jagdgebiet und in geringem Umfang als 
Reproduktionshabitat.  
Als bedeutsame Fledermauslebensräume st ellen sich die im Untersuchungsraum 
liegenden Bereiche der Waldgebiete Knechtsteden und Straberg -Nord, unmittelbar 
randlich der Baggersee Martinsee, das Gebiet um Frimmersdorf / Allrath mit der Erft -
Querung und den ufernahen Gehölzgürteln, die ehemaligen u nd noch aktiven 
Deponien mit Teilen der Bedeichung sowie der Hof - und Siedlungsbereich von 
Dormagen-Rheinfeld Weidenpesch und die ufernahen Gehölzgürtel am Rhein dar. 
Sie besitzen für die regionalen Fledermauspopulationen eine wichtige Funktion und 
daher eine hohe schutzgutbezogene Bedeutung. Überdies sorgt der Rhein als wichtige 
Leitlinie für den Fledermauszug im Herbst und im Frühjahr dafür, dass zusätzlich 
wandernde Fledermäuse ins Gebiet kommen, was sich beispielsweise an den 
Rauhautfledermaus-Nachweisen deutlich belegen lässt. Für diese ziehenden 
Fledermäuse haben die beschriebenen Gehölzbestände ebenfalls eine hohe 
schutzgutbezogene Bedeutung als Reproduktionsräume. 
Amphibien 
 Aufgrund der Amphibienuntersuchung wurden in sämtlichen 
Untersuchungsgewässern keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
157 
 
Braunkohlenplanänderung 
 
Für das Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplanes erfolgte eine erneute 
Datenrecherche und Ermittlung der Habitatausstattung im Untersuchungsraum, um 
auf dieser Grundlage das zu erwartende Artenspektrum einschätzen zu können.  
Hierzu wurden faunistisch relevante Habitatelemente und -strukturen in faunistischen 
Funktionsräumen erfasst, innerhalb derer das Vorkommen einer weitgehend 
homogenen Artengemeinschaft angenommen werden kann  und hieraus ein 
Programm faunistischer Kartierungen abgeleitet. Die Ergebnisse hinsichtlich der 
potenziell vorkommenden sowie der bereits kartierten Arten und deren räumlicher 
Verortung sind im UP -/UVP-Bericht der Bergbautreibenden dokumentiert (siehe dor t 
Tabelle 31, Kap. 4.3.7). Wegen der Einzelheiten wird auf diese Darstellung verwiesen. 
Im Ergebnis haben sich keine wesentlichen Änderungen des Arteninventars ergeben. 
 
2.4.2.2 Pflanzen 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
In den Angaben zur Umweltverträglichkeit sprüfung wurden die Biotoptypen mit ihrer 
naturschutzfachlichen Bewertung der im Untersuchungsraum vorkommenden und 
abgegrenzten Biotoptypen zusammenfassend dargestellt, ergänzt um Angaben  zum 
gesetzlichen Schutzstatus gemäß §  42 Landesnaturschutzgesetz NRW, die generell 
mindestens eine hohe schutzgutbezogene Bedeutung erhalten. 
Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie konnten im Untersuchungsraum nicht 
nachgewiesen werden. 
Sehr hohe und hohe schutzgutbezogene Bedeutungen hat die Erft mit ihren 
Randzonen, mit Wald bestandene Haldenränder, der Rhein, einzelne 
Abgrabungsgewässer, der Knechtstedener Wald mit Chorbusch mit seinen 
Randzonen, einzelne lineare Strukturen wie der Strategischen Bahndamm und 
ausgeprägte Strukturen entlang von Verkehrswegen sowie kleinere Wasserläufe. 
In einem Laubmischwaldbestand westlich der L 116 bei Frimmersdorf wurde die 
Pyramiden-Spitzorchis (Orchis pyramidalis) nachgewiesen. Die Orchideenart zählt in

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
158 
 
Nordrhein-Westfalen zu den planungsrelevanten Pflanzenarten. Eine weitere 
planungsrelevante Pflanzenart im Untersuchungsraum stellt die Raue Nelke (Dianthus 
armeria) dar. Sie kommt auf dem Gelände des Kraftwerks Frimmersdorf vor. 
Braunkohlenplanänderung 
 
Innerhalb des Untersuchungsraumes erfolgte in der Vegetationsperiode 2021 ein e 
flächendeckende Erfassung der Biotoptypen nach der „Numerischen Bewertung von 
Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2021).  
Der erfasste Biotopbestand ist im UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden 
dokumentiert (siehe dort Kap. 4.3.3). 
Die Ergebnisse zeigen, dass Ackerbiotope dominieren. Darüber hinaus kommen nur 
noch Waldbiotope in nennenswertem Umfang vor. Weitere Biotoptyp -Gruppen sind 
hinsichtlich ihres Flächenanteils von untergeordneter Bedeutung. 
 
2.4.2.3 Biologische Vielfalt 
Im Untersuchungsraum liegen Gebiete, die insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung 
für Natur und Landschaft sowie als Lebensraum bestimmter Tier - und Pflanzenarten 
besonders (gesetzlich) geschützt sind und die damit zur biologischen Vielfalt 
beitragen. Dazu gehören neben  den mehr punktuell ausgeprägten Naturdenkmalen 
und den linienhaft ausgebildeten Geschützten Landschaftsbestandteilen und Alleen 
sowie die sich flächenhaft darstellenden Natura 2000 -Gebiete (hier nur FFH -Gebiet 
sowie FFH -Gebiet in funktionaler Verbindung),  Naturschutzgebiete, gesetzlich 
geschützten Biotope (gem. § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW), 
Biotopverbundflächen und Landschaftsschutzgebiete. Hinzukommen als 
Schutzausweisungen die schutzwürdigen Biotope (Biotopkataster des LANUV), 
Bereiche für den Schutz der Natur und Regionale Grünzüge zur Biotopvernetzung. 
 
Bei den Natura 2000 -Gebiete im Untersuchungsraum handelt es sich um die beiden 
FFH-Gebiete „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef und 
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“. Sie v erfügen über eine sehr hohe 
schutzgutbezogene Bedeutung. 
EU-Vogelschutzgebiete sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
159 
 
Im Untersuchungsraum befinden sich die folgenden Naturschutzgebiete mit sehr hoher 
schutzgutbezogener Bedeutung: NSG Waldnaturschutzge biet Knechtsteden, NSG 
Ehemalige Klärteiche Bedburg und NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg. 
Innerhalb des Untersuchungsraums befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop im 
Sinne des § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW. Das Biotop mit der Bezeichnung 
„Tümpel am Südrand der Vollrather Heide“ hat eine Größe von ca. 0.2 ha und befindet 
sich in den südlichen Hanglagen der Vollrather Höhe im Gemeindegebiet 
Grevenbroich. 
Entlang des Rheins (Rheinaue zwischen Zons und Bayer Dormagen) und im 
Waldgebiet Knechtsteden (Naturwaldreservat Knechtsteden und Teil des 
Chorbusches) befinden sich zwei flächenhaft umfangreiche Biotopverbundflächen mit 
herausragender schutzgutbezogener hoher Bedeutung. 
Landschaftsschutzgebiete, schutzwürdige Biotope, Bereiche für den Schutz der Natur 
sind in den Angaben zur Umweltprüfung/Umweltverträglichkeitsprüfung angegeben 
und bewertet.  
 
2.4.2.4 Artenschutz 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Der Untersuchungsraum hat Anteil an insgesamt acht Messtischblattquadranten mit 
Angaben zum potentiellen Vorkommen von planungsrelevanten Arten. Die potentiellen 
Vorkommen der planungsrelevanten Arten sind in den Angaben zur 
Umweltverträglichkeitsprüfung dargestellt. 
Zur originären Erfassung der Arten des Anhangs  IV der FFH -Richtlinie und der  
europäischen Vogelarten gem. Art.  1 der Vogelschutzrichtlinie (artenschutzrechtlich 
relevante Arten) wurden faunistische Untersuchungen durchgeführt. Es konnten im 
Untersuchungsraum insgesamt 35  planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen 
werden. Hinzu komm en sieben planungsrelevante Fledermausarten. Die Kreuzkröte 
konnte mit dem Fund eines adulten Exemplars sowie einigen Rufern am südlichen

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
160 
 
Abschnitt vom Martinsee, der nur mit seinem äußeren Rand nördlich in den 
Untersuchungsraum hineinragt, nachgewiesen werden. 
Potentiell ist vom Vorkommen von zwei planungsrelevanten Säugern, zwei Reptilien - 
und zwei Libellenartenarten auszugehen.  
Zur Vermeidung der Beeinträchtigung von planungsrelevanten Arten sind folgende 
Maßnahmen bereits in die technische Planung eingeflossen. 
Ökologisch sensible Bereiche werden zur Verminderung der Beeinträchtigungen von 
Natur und Landschaft mit einem eingeengten Baustreifen bzw. in geschlossener 
Bauweise (untertägiger Vortrieb) gequert. Die Bauarbeiten erfolgen im 
Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht, im Winterhalbjahr kann die Bauzeit in die 
Dämmerungsstunden hineinreichen. Die Bauarbeiten werden durch eine ökologische 
Baubegleitung flankiert.  
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurden zudem folgende 
Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der durch das Vorhaben betroffenen 
europarechtlich geschützten Arten entwickelt:  
Gehölz- und Gebüschstrukturen werden zwischen dem 01. Oktober und dem 29. 
Februar beseitigt, d.h. außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten. 
Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sollte eine 
Baufeldfreimachung innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden, sind 
entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa 
durch Verminderung der Attrakt ivität von Flächen durch intensives Abflattern oder 
Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, 
dass Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden können.  
Südwestlich der Industriedeponie Dormagen befinde n sich potenzielle Fledermaus -
Quartierbäume. Zum Schutz und Erhalt dieser potenziellen Quartierstandorte ist eine 
nochmalige Prüfung und genaue Verortung der Bäume in diesem Bereich vor 
Baubeginn erforderlich. Während der Bauphase sind durch das Baufeld be troffene 
potenzielle Fledermaus -Quartierbäume mit einem Schutz gegen mechanische 
Beanspruchung zu versehen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
161 
 
Im FFH -Gebiet ist das Bauen nur von September bis Dezember möglich.  In den 
unmittelbar angrenzenden Arealen finden Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar 
und Februar statt. 
Unter Berücksichtigung von projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen und 
artspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung sowie der Bauzeitbeschränkung im FFH-
Gebiet können Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle Europäischen 
Vogelarten sowie für Arten nach Anhang IV der FFH -Richtlinie ausgeschlossen 
werden. Damit stehen dem Vorhaben aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine 
zulassungsversagenden oder zulassungshemmenden Hindernisse entgegen. 
Braunkohlenplanänderung 
 
Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes hat die 
Vorhabenträgerin einen Fachbeitrag zum Artenschutz vorgelegt (Froelich & Sporbeck 
2022f), in dem die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten (im Sinne der Prüfung der 
Verbote nach § 44 Abs. 1  i. V. m Abs. 5 BNatSchG) aller potenziell vorkommenden 
Arten ermittelt wurde.  
Dazu wurde für jeden der gebildeten Funktionsräume innerhalb des gesamten 
Untersuchungsraumes das potenziell vorkommende Artinventar bestimmt. 
Maßgeblich hierfür ist das in dem UP/UVP Bericht in Kap. 5.2 hergeleitete potenzielle 
Artenspektrum des Gesamtuntersuchungsraumes. Dabei wurde angenommen, dass 
die potenziell im Funktionsraum vorkommenden Arten auch tatsächlich vorkommen 
und dortige geeignete Habitatstrukturen besiedeln (worst-case-Betrachtung). 
Darüber hinaus wurden mit Blick auf die kommenden Verfahren zur Zulassung von 
Sonderbetriebsplänen Kartierungen durchgeführt (Ergebnisse siehe Tabelle 31, Kap. 
4.3.7 des UP/UVP -Berichts). Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse be stätigen 
die vorgenommene Potenzialanalyse zum Vorkommen geschützter Arten. Es ergeben 
sich keine Hinweise auf das mögliche Vorkommen weiterer geschützter Arten.  
Durch Zusammenführung des potenziellen Artenspektrums mit der Habitatausstattung 
der einzelne n Funktionsräume und den zu erwartenden Wirkfaktoren wurde das 
Konfliktpotenzial des Vorhabens aus Sicht des Artenschutzes im entsprechenden 
Funktionsraum ermittelt. Dabei wurden folgende Faktoren betrachtet:

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
162 
 
 die räumliche Dimensionierung (Flächeninanspruc hnahme) des Vorhabens 
(sowie die auftretenden Wirkfaktoren) in Relation zur Lage der möglichen 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten, 
 die naturschutzfachliche Bedeutung und der Gefährdungsstatus der potenziell 
auftretenden Arten, 
 die Empfindlichkeiten, die die p otenziell auftretenden Arten gegenüber den 
Wirkfaktoren des Vorhabens aufweisen, 
 die Anzahl der möglicherweise betroffenen Individuen und der daraus 
hervorgehende quantitative Maßnahmenbedarf, 
 die Vorlaufzeit und Prognosesicherheit von gegebenenfalls notwe ndig 
werdenden Maßnahmen, 
 die Inanspruchnahme von räumlich stark limitierten bzw. einzigartigen 
Strukturen. 
 
Das ermittelte Konfliktpotenzial wurde einer von vier verschiedenen Ampelstufen 
zugeordnet (grün, gelb, orange, rot), die sich aus der Schwere der zu erwartenden 
artenschutzrechtlichen Konflikte unter Berücksichtigung von Vermeidungs - und ggf. 
CEF-Maßnahmen ergeben.  
Als Ergebnis der beiden Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ 
oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert werden (siehe nachfolgende Tabelle). Dabei 
bedeutet die grüne Stufe, dass alle artenschutzrechtliche Betroffenheit mitte ls 
gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen abgewendet werden können. 
Stufe „gelb“ bedeutet, dass artenschutzrechtliche Betroffenheit unter zusätzlicher 
Berücksichtigung von CEF-Maßnahmen ausgeschlossen werden können, wobei diese 
eine hohe Prognosesi cherheit aufweisen müssen und mit geringem Aufwand und 
geringer Vorlaufzeit umsetzbar sein müssen (ansonsten Stufe „orange“). 
Tabelle 18: Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen. 
Abk. Bezeichnung Ampelbewertung 
A Siedlungsbereiche grün 
B Rhein mit Rheinufer gelb 
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb 
D Mülldeponie Dormagen grün 
E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
163 
 
Abk. Bezeichnung Ampelbewertung 
F Knechtstedener Wald grün 
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden gelb 
H Gillbach und Umfeld gelb 
I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün 
J Peringsmaar und Umfeld gelb 
K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb 
L Finkelbach grün 
M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb 
N Tagebau Hambach gelb 
 
Die in Betracht kommenden Maßnahmen zur Vermeidung oder ggf. zum Ausgleich 
(CEF-Maßnahmen) artenschutzrechtlicher Betroffenheit sind im Einzelnen im 
Fachbeitrag Artenschutz sowie im UP/UVP -Bericht (siehe dort Kap. 7.1 und 7.2) 
beschrieben. 
Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen ist festzustellen, dass dem Vorhaben aus 
Sicht des gesetzlichen Artenschutzes (§§ 44 ff. BNatSchG) keine 
zulassungshemmenden oder zulassungsversagenden Hindernisse entgegenstehen. 
Eine raumkonkrete Festl egung erforderlicher Maßnahmen erfolgt im Rahmen der 
abschließenden artenschutzrechtlichen Prüfung auf Grundlage der detaillierten 
Bestandsaufnahmen. 
2.4.2.5 FFH-Gebietsschutz 
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald  
Für das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Cho rbusch“ ist eine FFH -
Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden. Das Gebiet liegt in einer vom 
Ackerbau geprägten Landschaft. Die Erhaltung, Optimierung und Entwicklung dieses 
zusammenhängenden Waldgebietes mit seinen naturnahen Waldkomplexen ist 
zwingend notwendig. Als oberstes Entwicklungsziel muss die Erhöhung des 
Natürlichkeitsgrades des Waldes angestrebt werden. 
Für das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist eine erneute FFH -
Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022d).  
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse 
einen Riegel, der annähernd an der schmalsten Stelle des Gebiets gequert wird. In

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
164 
 
diesem Bereich ist der ansonsten zusammenhängende Wald sehr schmal ausgeprägt. 
Es kommen hier keine Wald-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie vor. 
Im Bereich der ca. 200 m breiten Engstelle des FFH -Gebietes westlich von Straberg 
verlaufen vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei 
Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei Gräben. Trotzdem erfüllt diese Engstelle 
bezüglich der Wechselbeziehungen zwischen dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets 
wichtige Funktionen. 
Um die Auswirkungen auf diesen ökologisch sensiblen Bereich möglichst gering zu 
halten, ist die Herstellung der Leitung im untertägigen Vortrieb auf der gesamten Länge 
der Leitung innerhalb des FFH -Gebiets im Bereich der Engstelle geplant. 
Einschließlich der Herstellung der Start- und Zielgruben wird hierfür überschlägig von 
einer Bauzeit von vier Monaten im Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) und 
damit außerhalb der Aktionszeiträume der charakteristischen Vogelarten der Wald -
Lebensraumtypen ausgegangen. Die Druckrohrleitungen werden unterhalb des 
maximalen Wurzelraums von Gehö lzen in Stahlbetonschutzrohren verlegt. Die 
Rohrüberdeckung beträgt bis zu 4 m zur Erhaltung von tiefwurzelnden 
Baumstrukturen. Auf den Schutzstreifen kann hier verzichtet werden, da die Leitungen 
durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert sind. Die Baumaß nahmen finden generell 
bei Tageslicht statt. In den Zeiten der Dämmerung ist mit Lichtimmissionen zu rechnen.  
Die Trassenabschnitte außerhalb des FFH -Gebiets werden in offener Bauweise 
hergestellt. Für die Bautätigkeiten bis zu einem Abstand von jeweils 5 00 m von der 
Gebietsgrenze im Westen und Osten werden etwa weitere zwei Monate (Januar und 
Februar) benötigt. Insgesamt ist mit bauzeitlichen Störungen im Gebiet und in seinem 
Umfeld in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten zu rechnen.  
Eine Durchführung d er störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der 
Aktionszeiträume der charakteristischen Vogelarten der Wald -Lebensraumtypen 
ermöglicht eine vollständige Vermeidung von negativen baubedingten Wirkungen 
durch Licht- und Lärmemissionen sowie durch Bodenerschütterungen. 
Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren und mit einer 
ausreichenden Rohrüberdeckung lassen sich bau - und anlagebedingten 
Auswirkungen auf das FFH -Gebiet mit Sicherheit ausschließen. Das

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
165 
 
Entwicklungspotenzial für Wald -Lebensraumtypen bleibt auch im Trassenbereich 
ohne Einschränkung erhalten. 
Über die vorgesehenen projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen hinaus besteht 
in Bezug auf die relevanten Wald -Lebensraumtypen des FFH -Gebiets 
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit den charakteristischen Brutvogelarten kein 
Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. 
Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem 
Zusammenwirken mit Auswirkungen durch andere Pläne und Projekte.  
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und 
Projekten erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch“ aus und ist demnach mit den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des 
FFH-Gebiets verträglich. 
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
Für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
ist ebenfalls eine erneute FFH -Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden 
(FROELICH & SPORBECK 2022e). 
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt 
sich aus 17  voneinander getrennten Rheinabschnitten zusammen, die nach einem 
Trittstein-Ansatz abgegrenzt wurden. Der geplante Standort der Wasserentnahme 
befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am 
NSG Rheinaue Worringen -Langel“ und „Rhein am NSG Urdenbacher Kämpe und 
Zonser Grind“.  
Von Relevanz für die Verträglichkeit des Vorhabens sind die Wechselbeziehungen, die 
gewahrt werden müssen, dami t die Fischschutzzonen des FFH -Gebiets ihre 
Funktionen für die Erhaltung dieser Arten weiterhin erfüllen können. Unter den im 
Gebiet geschützten Arten befinden sich Arten mit kleinen Aktionsradien (z. B. 
Steinbeißer). Bei den meisten Arten handelt es sich um wandernde Arten, die sehr 
große Entfernungen zurücklegen (z. B. Flussneunauge). Einige Arten reproduzieren 
im Rhein (z. B. Groppe, Maifisch), andere nutzen den Rhein als Wanderstrecke und

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
166 
 
reproduzieren sich in seinen Zuflüssen (z. B. Lachs). Die Bedeutu ng der Wechsel 
zwischen den Fischschutzzonen hängt vom Lebenszyklus der einzelnen Arten ab. 
Dementsprechend wurden die Funktionen der betrachteten Fließstrecke in den 
Phasen (z. B. Ei, Larve, Juvenil, Adult), die für die einzelnen Arten von Relevanz sind, 
berücksichtigt.  
Aufgrund der Lage der Wasserentnahmestelle außerhalb des FFH -Gebiets und der 
Abstände von mindestens ca. 2,5 km bis zu den nächsten Lebensraumtypvorkommen 
können jegliche Auswirkungen auf die Lebensraumtypen Trespen -Schwingel 
Kalktrockenrasen (6210), Erlen -Eschen- und Weichholzauenwälder (*91E0) und 
Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270) mit Sicherheit 
ausgeschlossen werden.  
Nachteilige baubedingte Auswirkungen durch stoffliche Immissionen und/oder durch 
Impulslärm werden durch entsprechende Vorkehrungen nach dem Stand der Technik 
vollständig vermieden.  
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Wasserstände und die Wasserqualität des 
Rheins als Fischhabitat im FFH -Gebiet können unter Berücksichtigung des 
vorgesehenen Entnahmekonzeptes ausgeschlossen werden.  
Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter 
Berücksichtigung der Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung 
zwischen den Fischschutzzonen „Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ und 
„Worringen-Langel“ geprüft. Das Wasserentnahme - und Fischschutzkonzept wurde 
unter Berücksichtigung der besonderen Funktionen der Rhein -Fließstrecke bei 
Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des FFH -Gebietes 
abgestimmt.  
Die artspezifi sch durchgeführte FFH -Verträglichkeitsuntersuchung kommt zum 
Ergebnis, dass das Wasserentnahme - und Fischschutzkonzept einen nahezu  
100%igen Schutz aller potenziell betroffenen Lebensstadien der im Gebiet zu 
schützenden Fisch- und Neunaugenarten gewährleistet.  
Über die Eigenschaften der vorgesehenen Merkmale des Wasserentnahme - und 
Fischschutzkonzeptes hinaus (Maßnahme V 4 AR, Kap. 0 der FFH-VU) besteht in

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
167 
 
Bezug auf die relevanten Lebensraumtypen und Arten des FFH -Gebiets „Rhein -
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ kein Bedarf nach weiteren 
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.  
Alle FFH-relevanten, negativen Auswirkungen des Vorhabens lassen sich vollständig 
vermeiden. Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu 
keinem Zusammenwirken mit Auswirkungen durch andere Pläne und Projekte.  
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und 
Projekten erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen 
zwischen Emmerich und Bad Honnef“ aus und ist demnach mit den Erhaltungs - und 
Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich.  
 
2.4.3 Boden, Wasser, Luft/Klima 
2.4.3.1 Boden 
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Besonders schutzwürdige fruchtbare Böden hinsichtlich der Regelungs - und 
Pufferfunktion / natürlichen Bodenfruchtbarkeit befinden sich nördlich von Dormagen 
und großflächig im Westteil des Untersuchungsraumes, sehr schutzwürdige fruchtbare 
Böden östlich der A 57 und schutzwürdige fruchtbare Böden nördlich von Dormagen, 
zwischen Nievenheim und Straberg und im Raum Frimmersdorf, hinsichtlich des 
Biotopentwicklungspotenzials für Extremstandorte schutzwürdige  tiefgründige Sand- 
oder Schuttböden nördlich von Dormagen und bei Straberg. Das einzige Geotop im 
Untersuchungsraum stellt ein kleiner Teil der Zonser Rheinaue am Rheindeich im 
Bereich der Industriedeponie Dormagen dar. Dieses Geotop umfasst eine 
Gesamtfläche von 184 ha. Es handelt sich um natürliche Geländeformen, die 
geowissenschaftlich und landeskundlich schutzwürdig sind. 
Braunkohlenplanänderung 
Grundlage für die flächenbezogenen Aussagen zum Schutzgut Boden bildet die 
Bodenkarte (BK 50) des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen sowie das o. g. 
Bodenschutzkonzept (INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022).

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
168 
 
Die flächendeckend dominierenden Bodentypen im UR600 sind Braunerden und 
Parabraunerden. Bei Braunerden handelt es sich um einen durch Verwitterung und 
Tonmineralneubildung g leichmäßig braun gefärbten und verlehmten Boden. Die 
Parabraunerde ist ein durch Tonverarmungs - und -anreicherungshorizonte infolge 
vertikaler Tonverlagerung gekennzeichneter Boden. Beide Bodentypen weisen eine 
mittlere Verdichtungsempfindlichkeit und Erod ierbarkeit auf. Aus bodenkundlicher 
Sicht eignet sich der Boden als Standort für Weide - und Ackernutzung. Im Weiteren 
wird auf die übrigens Bodentypen eingegangen, die im UR600 in nennenswertem 
Anteil räumlich konzentriert vorkommen. 
Im Bereich der Entnahm estelle hat sich auf den Auenablagerungen des Rheins der 
Bodentyp Vega entwickelt. Die Vega (Brauner Auenboden) ist ein Boden aus mehr 
oder weniger humosem Bodenmaterial, das in Talauen durch Flüsse sedimentiert 
wurde. Sie ist gut landwirtschaftlich nutzba r, solange der Standort sich in 
hochwassergeschützter Lage befindet. Ansonsten besteht die Gefahr der 
Überschwemmung oder starker Vernässung der unteren Bodenhorizonte bis ins 
Frühjahr hinein, weshalb die Vega meist der Grünlandnutzung unterliegt. Gegenübe r 
Bodenverdichtung weist die Vega eine geringe Empfindlichkeit auf. Die 
Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr gering eingestuft.  
Bei Dormagen -Straberg hat sich ein Niedermoor entwickelt. Der 
grundwasserbeeinflusste Bodentyp besteht aus Niedermoort orf (mehr als 3 dm) und 
ist bis an die Oberfläche dauerhaft vernässt. Seine Schutzwürdigkeit zeichnet sich 
durch seine Wasserspeicherkapazität mit hoher Funktionserfüllung als Regulations - 
und Kühlungsfunktion aus. Das Niedermoor weist eine extrem hohe 
Verdichtungsempfindlichkeit auf.  
Zwischen Dormagen -Straberg und Dormagen -Gohr stellt Gley den dominierenden 
Bodentyp dar. Der Gley ist ein grundwassergeprägter Boden. Durch den 
Grundwassereinfluss kommt es zu einer Reduktion und Bleichung. Weshalb für diesen 
Bodentyp ein rostfleckiger Oxidations - über grauem Reduktionshorizont 
charakteristisch ist. Gegenüber Bodenverdichtung weist der Gley eine sehr hohe 
Empfindlichkeit auf. Die Gefährdung durch Erosion ist als hoch eingestuft.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
169 
 
Im UR600 treten vereinzelt die Bodentypen Kolluvisol in Verbindung mit Pararendzina 
auf. Die Pararendzina ist ein aus festem oder lockerem, carbonathaltigem Kiesel- oder 
Silikatgestein entstandener Boden mit sehr geringmächtiger Bodenentwicklung. In 
Ackerlandschaften entstehen Pararendzinen häufig nach Abtrag der Parabraunerden 
an stark erodierten Kuppen, Hangschultern sowie steileren Hanglagen und treten in 
Verbindung mit Kolluvisolen am Hangfuß auf. Sowohl die Verdichtungsempfindlichkeit 
als auch die Erosionsgefährdung sind als mittel  eingestuft. Der Kolluvisol ist ein 
humoser, locker gelagerter Akkumulationsboden am Hangfuß oder in Tälern. Er 
entsteht in Folge ackerbaulicher Nutzungen und ist aufgrund seines lehmig/ schluffigen 
Ausgangsmaterial stark erosionsgefährdet. Die Schutzwürdi gkeit des Kolluvisol 
begründet sich in der der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und der sehr hohen 
Regelungs- und Pufferfunktion.  
Neben der Pararendzina tritt die Auftrags -Pararendzina vereinzelt auf. Dieser Boden 
besteht aus anthropogen aufgeschüttetem Mat erial. Gegenüber Bodenverdichtung 
weist die Auftrags -Pararendzina eine mittlere Empfindlichkeit auf. Die 
Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr hoch eingestuft. 
Im Südwesten des UR600 ist ein Pseudogley ausgebildet. Dieser Boden ist ein 
Staunässeboden, welcher entsteht, wenn im Untergrund eine stauende Schicht 
vorhanden ist und es zu einem jahreszeitlich bedingten Wechsel von Vernässung und 
Austrocknung kommt. Durch das gestaute Niederschlagswasser kommt es zu einer 
Reduktion und Bleichung. Wenn die Staunässe dann in der wärmeren Jahreszeit 
verschwindet, fallen die gelösten Eisen - und Manganverbindungen als Rostflecken 
oder Konkretionen aus. Aufgrund der Staunässe eignet sich auf diesen Böden die 
Grünlandnutzung. Die Verdichtungsempfindlichkeit und Er osionsgefährdung des 
Pseudogleys sind als hoch bis sehr hoch einzustufen.  
Altlasten im Sinne des §  2 Abs. 5 BBBodSchG sind stillgelegte 
Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert 
oder abgelagert worden sind, sowie Grundstücke stillgelegter Anlagen, auf denen ein 
Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen erfolgt ist.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
170 
 
Eine Altlastenabfrage bei den vom UR600 berührten Kreisen (Rhein-Kreis-Neuss und 
Rhein-Erft-Kreis) hat ergeben, dass folgende Flächen im Altlastenkataster vorhanden 
sind. Im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises handelt es sich konkret um folgende Bereiche: 
 Altstandort der ehemaligen Klärteiche der Zuckerrübenfabrik in Bedburg (Az. 
05AS35.03): Die Klärteiche dienten zur Abreinigung der Abwässer, die in den 
Kreislauf zurückgeführt wurden. Laut Auskunft des Kreises lässt die 
historische Nutzung lediglich eine Anreicherung von organischem Material 
erwarten 
 Altablagerung östlich von Bedburg-Kierdorf (Az. 05AA09): Altablagerung von 
Bauschutt, Erdaushub, Verpackungsmaterialien und – vermutlich – Hausmüll. 
Laut Auskunft des Kreises ist eine z. T. eine Verfüllung Schutt und Schlacken 
erfolgt 
 Flächen des ehemaligen Tagebau Fortuna Garsdorf (Kennzeichen 05NE22), 
welche im vom Kreis übermittelten Datensatz als „nicht erfassungsrelevant“ 
eingestuft sind. 
Der Rhein-Kreis-Neuss hat eine sachlich nicht spezifizierte Auflistung von insgesamt 
50 Altstandorten und Altablagerungen bereitgestellt. 
2.4.3.2 Wasser 
Das Schutzgut Wasser ist einerseits als abiotischer Teil des Naturhaushalts 
anzusehen, wobei in Grundwasser und Oberflächengewässer zu unterscheiden ist. 
Zum anderen sieht das Wasserrecht bestimmte flächenbezogene Schutzkategorien 
(Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete) vor. Außerdem ist die Thematik des 
Hochwasserschutzes inne rhalb des Schutzgutes Wasser anzusiedeln. Zentrale 
fachgesetzliche Vorgabe für das Schutzgut Wasser ist das Wasserhaushaltsgesetz 
(WHG), das u. a. der Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in 
nationales Recht dient. 
Entsprechend den vorherigen Aus führungen erfolgt die Beschreibung des aktuellen 
Zustandes des Schutzgutes Wasser untergliedert nach den Teilaspekten 
 Grundwasser, 
 Fließ- und Stilgewässer, insbesondere berichtspflichtige Gewässer, 
 Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete,  
 Hochwasserschutz gemäß WHG.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
171 
 
Grundwasser 
Die wasserwirtschaftliche Bedeutung des Untersuchungsraumes für die 
Grundwassergewinnung ist aufgrund der guten Durchlässigkeit der 
Grundwasservorkommen als hoch einzustufen. Die „Terrassenebenen des Rheins und 
der Maas“ gelten al s wasserwirtschaftlich bedeutendster hydrogeologischer Raum in 
Nordrhein-Westfalen. 
Zwischen der B 9 und dem Bereich der alten Rheinschlinge sowie dem Raum zwischen 
Gohr und Broich liegen Flächen innerhalb der Schutzzone IIIB (weitere Schutzzone) 
des nach § 51 WHG festgesetzten Wasserschutzgebietes „Auf dem Grind“. 
Südwestlich von Gohr liegt ein kleiner Teilbereich der Schutzzone IIIB des 
Wasserschutzgebietes „Mühlenbusch“. Die weitere Schutzzone begrenzt die 
Einzugsgebiete der Trinkwassergewinnung und dient zur Sicherstellung des Schutzes 
des Grundwassers. Es gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen vor 
weitreichenden Beeinträchtigungen durch nicht oder schwer abbaubare 
Verunreinigungen. 
Die Aussagen zu den Grundwasserkörpern (GWK) beruhen auf dem 
Fachinformationssystem des ELWAS -WEB vom MINISTERIUM FÜR UMWELT, 
NATURSCHUTZ UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MUNV 2021). Der 
Trassenkorridor verläuft durch insgesamt sechs Grundwasserkörper (GWK), welche 
nachfolgend aufgelistet sind: 
 
 Terrassen des Rheins (27_20)  
 Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) 
 Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) 
 Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) 
 Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) 
 Tagebau Hambach (274_06) 
 
Bei allen Grundwasserkörpern handelt es sich um Porengrundwasserkörper die sich 
in tertiären oder quartären Lockergesteinen, wie Sand, Kies, Kippe, Schluff oder Ton 
gebildet haben. Die GWK werden im Folgenden zusammengefasst beschrieben. Eine 
detaillierte Beschreibung ist dem Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie zu entnehmen 
(PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2).

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
172 
 
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Grundwasserkörper zum 
schutzgut- und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasse r. 
Diese werden ebenfalls im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben 
(PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2). 
 
Terrassen des Rheins (27_20) 
Der GWK erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 175 km 2 und umfasst im 
UR600 die B ereiche von der Entnahmestelle bis westlich der A  57. Der 
mengenmäßige Zustand wird als schlecht eingestuft, wohingegen der chemische 
Zustand als gut eingestuft ist. Aufgrund der hohen Grundwasserentnahme für die 
Trink- und Brauchwasserversorgung kommt dem  GWK eine hohe 
wasserwirtschaftliche Bedeutung zu.  
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut 
 
Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) 
Insgesamt umfasst der GWK eine Fläche von ca. 194 km2 und erstreckt sich im UR600 
von Dormagen -Nievenheim bis Rommerskirchen -Oekoven. Kiese und Sande der 
jüngeren Mittelterrassen, der Niederterrassen und Talauen bilden den im Mittel etwa 
20 m, bereichsweise auch bis zu 40 m mächtigen Oberen Grundwasserleiter . Diese 
mittelpleistozänen bis holozänen Flussablagerungen stellen einen gut durchlässigen 
Porengrundwasserleiter dar, der wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung für die 
Grundwassergewinnung ist. Der GWK weist einen guten chemischen Zustand auf, 
während der mengenmäßige Zustand als schlecht eingestuft ist.  
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut 
 
Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) 
Der GWK umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 89 km 2 und überlagert den UR600 
zwischen Rommerskirchen -Oekoven und Bedburg -Rath. Sande und Kiese der 
quartärzeitlichen Mittelterrassen, Niederterrasse und Talauen bilden den im Mittel ca. 
25 m mächtigen Oberen Grundwasserleiter. Aufgrund der guten Durchlässigkeit ist er 
wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung, insbesondere im Bereich der 
Niederterrasse, wo die Mächtigkeit des Grundwasserleiters mit ca. 20 m am größten 
ist. Im Bereich der Mittelterrasse schützen Löss -, im Bereich der Niederterrassen 
dagegen Hoch flutlehme des Rheins diesen Grundwasserleiter vor anthropogener

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
173 
 
Beeinträchtigung. Durch die Entwässerung der Braunkohletagebaue ist der quartäre 
Grundwasserleiter bis in den Raum Grefrath beeinflusst. Sowohl der mengenmäßige 
Zustand, als auch der chemische Zustand sind als schlecht eingestuft. 
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) 
Der GWK umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 89 km 2 ein Gebiet, in dem die 
ehemaligen Tagebaue Fortuna -Alt, Fortuna -Garsdorf und Bergheim sowie der 
Tagebau Garzweiler I liegen. Um die Braunkohle zu erschließen, mussten der 
Grundwasserspiegel im Tagebau bis unter das Liegende der Flöze abgesenkt und die 
Liegendhorizonte entspannt werden. Die Entwässerung beeinflusst zusammen mit 
den aktiven Tagebauen Garzweiler II und Hambach weiterhin die 
Grundwasserverhältnisse in der Kippe und den tiefen Stockwerken. Die 
Grundwasserverhältnisse sind stark gestört. Dort, w o die Entwässerungsbrunnen der 
ehemaligen Tagebaue abgestellt wurden, steigt das Grundwasser langsam wieder an, 
jedoch wird sich der ursprüngliche unbeeinflusste Zustand durch den bergbaulichen 
Eingriff nicht mehr einstellen. Der Grundwasser -Chemismus ist durch den Bergbau 
nachhaltig und dauerhaft verändert. Durch die lange Expositionszeit des Abraums 
gegenüber dem Luftsauerstoff ist eine tiefreichende Pyritoxidationszone in den 
Restlöchern entstanden, durch die eine erhebliche Versauerung, Aufsalzung und 
Metallbelastung des Grundwassers stattfindet. Bezogen auf Mengen und 
Flurabstände werden sich langfristig Verhältnisse einstellen, die weitestgehend dem 
vorbergbaulichen Zustand entsprechen. Mengenmäßig und chemisch befindet sich 
der GWK derzeit in einem schlechten Zustand.  
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
 
Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) 
Der GWK weist eine Gesamtgröße von ca. 252 km 2 auf. Er überlagert den UR600 
zwischen Bedburg -Glesch und dem Abraumbereich des Tagebau Hambachs. Der 
obere Grundwasserleiter wird im größten Teil des Gebietes von pleistozänen Kiesen 
und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen gebildet, die eine hohe bis mäßige 
Wasserdurchlässigkeit aufweisen und mehr als 40 m mächtig werden können. In 
Teilbereichen bildet bis zu 5 m mächtiger Löss bzw. Lösslehm eine hochwirksame 
Deckschicht, die jedoch nach Süden ausdünnt. In den Talauenablagerungen der Erft 
standen unter natürlichen Bedingungen geringe Flurabstände an, die aber seit langem

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
174 
 
durch Grundwasserabsen kungen der Tagebaue stark beeinflusst sind. In Folge 
weitreichender Grundwasserabsenkungen durch die Tagebaue sind alle 
Grundwasserstockwerke stark beeinflusst. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht kommt 
dem GWK aufgrund intensiver Grundwassernutzung eine hohe Bedeutung zu. Sowohl 
der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als schlecht 
eingestuft. 
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
 
Tagebau Hambach (274_06) 
Der Südwestliche Teil des UR600 wird von dem GWK „Tagebau Hambach“ überlagert. 
Bei dem GWK handelt es sich um den heutigen und geplanten Abbaubereich sowie 
die derzeitige bzw. zukünftige Abraumkippe des Tagebaus Hambach. Der Tagebau 
stellt das Zentrum der Braunkohlensümpfung und des Einflussbereiches der 
Grundwasserabsenkungen in allen Grundwasserstockwerken der Erftscholle dar. 
Durch den Tagebau Hambach und durch die vorangegangenen Braunkohletagebaue 
der Umgebung erfolgten tiefe Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste 
Abbausohle, die in ihrer horizontalen A usdehnung alle Grundwasserstockwerke und 
Bereiche der Erftscholle und dort auch eine Vielzahl von Gewässern und 
Feuchtgebieten erfassen. Der natürliche Grundwasser -Stockwerksbau ist bis zur 
Tagebausohle im Abbau - und Kippenbereich nicht mehr vorhanden, so dass alle 
Grundwasserstockwerke im Grundwasserkörper entleert oder stark beeinflusst sind. 
Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als 
schlecht eingestuft. 
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
 
 
Fließ- und Stilgewässer, insbesondere berichtspflichtige Gewässer  
 
Festgesetzte Überschwemmungsbereiche befinden sich innerhalb des 
Untersuchungsraumes nicht. Das Rheinufer östlich von Dormagen -Rheinfeld, die 
Fließgewässer- und Auenbereiche des Gillbaches und Flächen entlang der Erft sind 
als Überschwemmungsbereiche im Regionalplan gesichert. 
Im Untersuchungsraum befinden sich mit dem Straberger See und dem Baggersee 
unmittelbar westlich der A 57 kleinere Teile von umfangreichen Abgrabungsgewässern 
(Baggerseen). Der Baggersee an der A 57 ist in seinem nördlichen Uferbereich von 
einem mehrere Meter breiten Saum aus Ufergehölzen umgeben. Der Nordteil des

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
175 
 
Straberger Sees wird als Strandbad zu Erholungs - und Freizeitzwecken genutzt. 
Weitere größere Stillgewässer sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden. 
Im Osten des Untersuchungsraumes verläuft der Rhein. Der Rhein ist nach 
Fließgewässertypologie der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) dem 
Gewässertyp der „Sandgeprägten Ströme“ zuzuordnen. Er besitzt eine  hohe 
wirtschaftliche Bedeutung und wird u. a. als Transportweg, für die Entnahme von 
Brauch- und Kühlwasser sowie für die Einleitung von Abwässern genutzt. Im Westen 
des Untersuchungsraumes westlich von Frimmersdorf verläuft die Erft. Die Erft ist nach 
bundesweiter Fließgewässertypisierung der LAWA dem Fließgewässertyp der 
„Kiesgeprägten Tieflandflüsse“ zuzuordnen. Leitbildtypisch ist sie ein gewundener bis 
mäandrierender, unverzweigter Gewässerlauf in gefällearmen und breiten Talböden. 
Neben dem Rhein und der Erft befinden sich noch mehrere kleinere Fließgewässer im 
Untersuchungsraum. Dazu zählen der Flothgraben, Gillbach, Norfbach und 
Stommelner Bach sowie weitere kleinere Gräben und Vorfluter (z. B. Alter 
Hauptgraben, Knechtstedener Graben, Gohrer Graben ). Zahlreiche kleinere Gräben 
und Gewässerläufe fließen im Bereich des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch, 
darunter der Norfbach, der Stommelner Bach, der Knechtstedener Graben und der 
Alte Hauptgraben. Der Gillbach verläuft im Untersuchungsraum zwischen Evinghoven 
und Widdeshoven, der Flothgraben fließt am Fuß der Halde „Vollrather Höhe“. 
Die Erft, der Stommelner Bach, der Norfbach und der Knechtstedener Graben sowie 
der Gillbach sind in den Angaben zur UVP bezüglich ihrer Strukturgüteklassen 
bewertet. Die Erft ist in ihrem Südteil sehr stark und stark verändert, im Nordteil im 
Bereich des Kraftwerkes vollständig verändert. Der Stommelner Bach stellt sich sehr 
stark und vollständig verändert dar, während der Norfbach in seiner Fließstrecke sehr 
stark verän dert ist. Stark verändert ist der Knechtstedener Graben eingestuft. Der 
Gillbach ist in seinem gesamten Verlauf im Untersuchungsraum vollständig verändert. 
Den gesicherten Überschwemmungsbereichen wird eine hohe schutzgutbezogene 
Bedeutung beigemessen, wäh rend die beiden großen Stillgewässer über eine sehr 
hohe schutzgutbezogene Bedeutung verfügen. Die Fließgewässer, die bezüglich ihrer 
Strukturgüteklasse stark verändert sind, weisen eine mittlere schutzgutbezogene 
Bedeutung auf, während die sehr stark und vollständig veränderten 
Fließgewässerabschnitte gering bedeutend für das Schutzgut sind.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
176 
 
Oberflächenwasserkörper (berichtspflichtig) 
Berichtspflichtig sind gem. § 3 i. V. m. Anlage 1 der Oberflächengewässerverordnung 
(OGewV) 
 Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet ≥ 10 km², 
 Stillgewässer (Seen) mit einer Oberfläche von ≥ 50 ha, 
 Übergangsgewässer (Ästuare) mit einem Einzugsgebiet ≥ 10 km², 
 Küstengewässer (nach § 2 Nr. 1 i. V m. § 7 Abs. 5 WHG). 
 
Die Informationen für die Bestands ermittlung beruhen auf dem 
Fachinformationssystem ELWAS (MUNV 2022) sowie den Kartenanwendungen der 
Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG 2021). Demnach befinden sich innerhalb des 
UR600 sechs berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper (OWK), die in 
nachstehender Tabelle aufgeführt sind. Die Rheinfolge der Auflistung orientiert sich 
am Verlauf des UR600, ausgehend vom Rhein. 
Tabelle 19: Berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper im UR600. 
1. Wasserkörper-Nr. 
(gem. ELWAS) 
2. Wasserkörpername 3. Kategorie 4. Flussgebietseinheit 
5. 2_701494 6. Rhein 7. erheblich verändert 8. Rhein 
9. 27494_0 10. Norf 11. erheblich verändert  12. Rhein 
13. 274942_0 14. Stommelner Bach 15. erheblich verändert 16. Rhein 
17. 2748_0 18. Gillbach 19. erheblich verändert 20. Rhein 
21. 27488_0 22. Flothgrabem 23. erheblich verändert 24. Rhein 
25. 274_30266 26. Erft 27. erheblich verändert 28. Rhein 
29. 27474_0 30. Finkelbach 31. erheblich verändert 32. Rhein 
33. 274744_0 34. Elsdorfer Fließ 35. natürlich 36. Rhein 
 
Rhein (2_701494) 
Das Gewässer erstreckt sich von der Quelle in der Schweiz bis zur Mündung in die 
Nordsee auf einer Länge von ca. 1.230  km. Der hier betrachtungsrelevante Abschnitt 
des Rheins ist rund 73,5 km lang und verläuft zwischen Duisburg und Leverkusen. Er

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
177 
 
wird dem Gewässertyp sandgeprägter Ströme („Typ 20“) zugeordnet und als erheblich 
veränderter Wasserkörper klassifiziert. 
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das 
ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoring zyklus nicht 
bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „mäßig“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: mäßig) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
 
Norf (27494_0) 
Der OWK fließt auf einer Strecke v on 19,9 km in Süd-Nord-Richtung von Dormagen-
Straberg bis Erfttal und mündet dort in die Erft. Er wird dem Gewässertyp organisch 
geprägter Bäche („Typ 11“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper 
klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das 
ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht 
bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: 
unbefriedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
 
Stommelner Bach (274942_0) 
Der OWK entspringt bei Pulheim -Stommeln und mündet nach 7,6  km in die Norf, 
welche in die Erft mündet. Er wird dem Gewässertyp organisch geprägter Bäche („Typ 
11“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das 
ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht 
bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: 
unbefriedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
 
Gillbach (2748_0) 
Der OWK fließt auf einer Strecke von ca. 20  km in Süd -Nord-Richtung von einer 
Kläranlage bei Bergheim -Auenheim bis Erfttal und mündet in die Erft. Er wird dem

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
178 
 
Gewässertyp Löss -lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als 
erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft. 
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das 
ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht 
bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: 
unbefriedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
 
Flothgraben (27488_0) 
Der OWK beginnt am Fuß der Vollrather Höhe bei Allrath mündet nach 6,4  km in den 
Gillbach, der wi ederum in die Erft mündet. Er wird dem Gewässertyp löss -
lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als erheblich veränderter 
Wasserkörper klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das 
ökologische P otenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht 
bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „schlecht“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: 
schlecht) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
 
Erft (274_30266) 
Der OWK ist ein linker Nebenfluss des Rheins, welcher bei Bad Münstereifel entspringt 
und nach ca. 106 km bei Neuss in den Rhein mündet. Der hier betrachtungsrelevante 
Abschnitt Erft ist ca. 8,4 km lang und verläuft zwischen Bedburg und Bergheim. Er wird 
dem Gewässertyp kiesgeprägter Tieflandflüsse („Typ 17“) zugeordnet und als 
erheblich veränderter Wasserköper klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das 
ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen  Monitoringzyklus nicht 
bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: 
unbefriedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile i m 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
179 
 
Finkelbach (27474_0) 
Der OWK entspringt bei Jülich-Pattern und entwässert nach ca. 16 km bei Bedburg in 
die Erft. Er wird dem Gewässertyp Löss -lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) 
zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserköper klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das 
ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht 
bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „schlecht“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: 
schlecht) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
 
Elsdorfer Fließ (274744_0) 
Der OWK entspringt bei Elsdorf und mündet nach ca. 4,3  km bei Bedburg -Kirdorf in 
den Finkelbach, welcher wiederum in die Erft mündet. Der Wasserkörper wird  dem 
Gewässertyp löss -lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als 
natürlich klassifiziert. 
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das 
ökologische Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus n icht 
bewertet, im Zyklus 2015-2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: 
unbefriedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
 
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Oberflächenwasserkörper 
zum schutzgut - und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut 
Wasser. Diese werden im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben 
(PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.1) 
Oberflächenwasserkörper (nicht berichtspflichtig) 
Neben den o.g. berichtspflichtigen Gewässern liegen im UR600 weitere, nicht 
berichtspflichtige Oberflächengewässer. Diese sind auf Basis amtlicher ATKIS -Daten 
in der Karte 7 zum UP/UVP -Bericht erfasst. Sofern die Gewässer in den amtlichen 
Karten (TK10) mit konkreter Bezeichnung dargestellt sind, sind sie im Folgenden 
gelistet:

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
180 
 
 Gohrer Graben: Quert den UR600 in Süd-Nord-Richtung östlich von 
Dormagen-Gohr 
 Köttelbach: Quert den UR600 in Südwest-Nordost-Richtung westlich von 
Rommerskirchen-Widdeshoven und fließt unmittelbar danach dem 
berichtspflichtigen Gillbach zu 
 
Bei den übrigen Oberflächengewässern handelt es sich um nicht benannte, z. T. nur 
zeitweise wasserführende Gräben. Diese Gewässer finden als Biotope und Habitate 
Berücksichtigung über die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Sie sind in der beigefügten 
Karte 2 des vorläufigen UP/UVP -Berichts mit ihrem entsprechenden Biotoptyp 
dargestellt 
Wasserrechtliche Schutzgebiete 
Innerhalb des UR600 befinden sich wasserrechtliche Sch utzgebiete nach §§  51, 53 
Wasserhaushaltsgesetz WHG.  
Bei Dormagen verläuft der Trassenkorridor durch die weitere Schutzzone (Zone III-B) 
des Trinkwasserschutzgebietes „ Auf dem Grind “. Die Schutzzone dient gemäß § 3 
Abs. 3 der Wasserschutzgebietsverordnung  vom 24.02.2003 dem „Schutz vor 
weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer 
abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“. In der Zone III B gelten 
die in der Anlage A der Verordnung aufgeführten Verbote und Genehmigungspflichten 
für bestimmte Handlungen oder Maßnahmen.  
Unmittelbar anschließend tangiert der UR600 die Schutzzone III -B) des 
Trinkwasserschutzgebietes „Mühlenbusch“. Die Schutzzone dient gemäß § 3 Abs. 1 
der Wasserschutzgebietsverordnung vom 22.03.1995 ebenfalls dem „Schutz vor 
weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer 
abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“. Handlungen und 
Maßnahmen, die in der Zone III  B verboten oder genehmigungspflichtig sind, sind in  
Anlage A der Wasserschutzgebietsverordnung aufgelistet.  
Weitere wasserrechtliche Schutzgebiete werden durch den UR600 nicht berührt.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
181 
 
Hochwasserschutz 
Die Belange des Hochwasserschutzes lassen sich zunächst über die Erfassung von 
Überschwemmungsgebieten i. S. d. § 76 des WHG berücksichtigen. 
Die Inhalte der Risikokarte, die die zu erwartenden Überschwemmungen mit der 
Realnutzung und der betroffenen Bevölkerung zusammenführt, sind in erster Linie für 
die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen von Bedeutung. Für die Planung und 
Genehmigung der RWTL besteht keine Relevanz. Alle relevanten Belange wurden 
bereits durch die Gefahrenkarte erfasst.  
2.4.3.3 Luft/Klima 
Luft 
Die Waldflächen des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch, die Aufforstungsflächen 
im Böschungsbereich der Halde „Vollrather Höhe“ und die Waldareale im 
Rekultivierungsbereich des Braunkohlentagebaus Garzweiler I  schützen Wohn- und 
Erholungsstätten sowie land - und forstwirtschaftliche Nutzflächen durch Minderung 
schädlicher oder belästigender Immissionen wie Luftverunreinigungen und Lärm. Sie 
verfügen über eine mittlere schutzgutbezogene Bedeutungseinstufung. 
Klima 
Die Waldareale des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch  schützen Wohn - und 
Erholungsstätten sowie landwirtschaftliche Nutzflächen  vor Kaltluftschäden und 
nachteiligen Windeinwirkungen. Sie stellen Flächen mit einer mittleren 
schutzgutbezogenen Bedeutung dar. 
Braunkohlenplanänderung 
Bau- und betriebsbedingt kann es durch das Vorhaben zur Emission von CO2 
kommen. Die Emission anderer Luftschadstoffe ist bereits im Schutzgut „Menschen, 
insbesondere die menschliche Gesundheit“ abgehandelt. Darüber hinaus sind weitere 
Informationen zum Schutzgut Luft und Klima im vorläufigen UP/UVP Bericht zu finden.   
Anlagenbedingt können Auswirkungen d urch die Baukörper als landschaftsfremde 
Objekte entstehen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
182 
 
Auswirkungen durch die Emission von Luftschadstoffen, insbesondere CO2 
§ 13 Abs. 1 Bundes -Klimaschutzgesetz (KSG) fordert, dass Träger öffentlicher 
Aufgaben bei ihren Planungen (als eine solche ist die Braunkohlenplanänderung 
anzusehen) den Zweck des KSG und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu 
berücksichtigen haben. Der diesbezüglich relevante Zweck besteht gemäß § 1 KSG 
im Wesentlichen im Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels. Eine 
sinngleiche Vorgabe ergibt sich auch aus dem planerischen Abwägungsgebot. 
Konkrete methodische Vorgaben zur Ermittlung der klimarelevanten Auswirkungen 
liegen derzeit noch nicht vor. Eine Verpflichtung zu näheren Untersuchungen besteht 
auf der Plan- oder Vorhabenebene daher aktuell nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.2022 
– 9 A 7.21, bverwg.de Rn. 80, 81). 
Beim Bau der Rheinwassertransportleitung werden durch den Einsatz von 
Baufahrzeugen und -maschinen und den Baustellenverkehr, insbesondere 
Transportfahrten mit LKW, Treibhausgasemissionen freigesetzt. Diese CO 2-
Emissionen können unmittelbare Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft haben. 
Eine nähere Prognose der Emission ist indes nicht möglich.  
Die geplante Bauzeit ist auf einen Zeitraum von ca. 4,5 Jahren beschränkt. Durch den 
geplanten abschnittsweisen Bau der RWTL entstehen die baubedingten 
Auswirkungen zu keinem Zeitpunkt der Bauphase im gesamten Trassenbereich, 
sondern nur in den jeweils aktiven Baulosen. 
In der Betriebsphase fallen keine unmittelbaren CO2-Emissionen an, da alle relevanten 
Aggregate (Hydroburst, Anlagen in Pump - und Verteilbauwerk) elektrisch betrieben 
werden. Die Erzeugung der Energie, die für den Betrieb der Pumpen zum Transport 
von Rheinwasser erforderlich ist, sow ie die Herstellung der verwendeten 
Baumaterialien für Bauwerke, Leitungsrohre und Aggregate verursacht jedoch an 
anderer Stelle CO 2-Emissionen, die mittelbar dem Betrieb und dem Bau der RWTL 
zuzuordnen sind. In der Betriebsphase wird lediglich Strom aus de m Stromnetz 
verwendet. 
Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte 
Die Errichtung der Gebäude (Pump - und Verteilbauwerk) sowie die jeweils 
zugehörigen umlaufenden, versiegelten Flächen führen zu geringfügigen 
Modifikationen der lokalklimatis chen Verhältnisse am Standort der Gebäude. Diese

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
183 
 
können sich aufheizen und sodann Wärme abstrahlen. Wegen der Weitläufigkeit der 
Landschaft in der Umgebung der Gebäude ist jedoch nicht mit ernsthaften 
Aufwärmungseffekten zu rechnen.  
Fazit 
Es ist nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Luft 
und Klima zu rechnen.  
2.4.3.4 Fläche 
 
Im genehmigten Braunkohlenplan nicht enthalten. 
 
Braunkohlenplanänderung 
Zur Bewertung des Flächenverbrauchs fehlt es an einem konkre ten gesetzlichen 
Wertmaßstab. Die Bodenschutzklausel in §  1a BauGB schreibt zwar vor, dass mit 
Grund und Boden "sparsam und schonend“ umgegangen werden soll, jedoch ist diese 
Klausel der Berücksichtigung in der bauleitplanerischen Abwägung vorbehalten. Für  
die Ebene der Raumordnung enthält der § 2 Abs. 2 Nr.  6 ROG einen vergleichbaren 
allgemeinen Grundsatz, nach dem bei der Gestaltung räumlicher Nutzungen 
Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen sind. Dieser 
abwägungsrelevante Planungsgrundsatz findet in konkretisierter Form insbesondere 
Berücksichtigung durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. 
Indem die RWTL zum Tagebau Hambach zudem über die bereits raumordnerisch 
gesicherte Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt wird, reduziert sich die 
raumordnerisch neu zu sichernde Fläche gegenüber einer vollständig isolierten 
Trassenführung zum Tagebau Hambach erheblich. Dies ist nach Maßgabe des o. g. 
Planungsgrundsatzes als positiv herauszustellen. Im Übrigen ist eine raumordnerische 
Sicherung der RWTL -Trasse unvermeidlich, um mit Blick auf die angestrebte 
Seebefüllung ab 2030 rechtzeitig eine Genehmigung zu erreichen. Dabei wird 
vorausgesetzt, dass nicht mehr Fläche als Trasse gesichert wird, als für die Errichtung 
und den Betrieb der RWTL nach jetzigem Kenntnisstand erforderlich sind.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
184 
 
2.4.4 Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter 
2.4.4.1 Landschaft 
Landschaftsschutzgebiete umfassen den Rhein, das Vorland und den Rheindeich 
sowie die Randbereiche der Industriedeponie Dormagen. D er Rhein selbst und die 
bewaldeten Randzonen der Industriedeponie Dormagen fungieren darüber hinaus 
auch als Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung 
(BSLE). Weitere Areale, die als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt und als Bereiche 
für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung ausgewiesen sind, 
befinden sich zwischen der ehemaligen Altarmschlinge des Rheins östlich der B 9 und 
dem Verlauf der A 57. Darüber hinaus ist der Bereich des Baggersees ausschl ießlich 
als BSLE -Fläche dargestellt. Zwischen dem Straberger See, dem Knechtstedener 
Wald mit Chorbusch (sofern nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen) und dem 
Bereich zwischen Gohr und Broich stehen weite Bereiche unter Landschaftsschutz 
und sind in den identischen Abgrenzungen als BSLE -Flächen ausgewiesen. Mit der 
Terrassenkante südlich von Gohr, dem Strategischen Bahndamm, dem Gillbachtal und 
dem Köttelbachtal gibt es vier eher linear ausgeprägte Landschaftsschutzgebiete 
sowie Bereiche für den Schutz de r Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. 
Weitere Landschaftsschutzgebiete und BSLE -Flächen stellen die bewaldeten 
Hanglagen der Halde Vollrather Höhe und zwei Teilflächen in der Erftniederung dar. 
Die rekultivierten Bereiche des ehemaligen Tagebaus Garzweiler I sind ausschließlich 
als Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung im 
Regionalplan Düsseldorf dargestellt. 
Einen zentralen Regionalen Grünzug stellen großflächig die Freiflächen des 
Niederungsbereiches vom Rhe in bei Dormagen -Rheinfeld bis zur A 57 nördlich von 
Dormagen-Horrem dar. Ein Regionaler Grünzug zur Siedlungsgliederung befindet sich 
westlich der Ortslage von Frimmersdorf. Der Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft 
reicht vom Rhein bis zur B 9 nördlich  von Dormagen. Der Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch ist als Kulturlandschaftsbereich „Waldlandschaft“ im Regionalplan 
dargestellt. Der Kulturlandschaftsbereich „Ackerlandschaft“ reicht von der B 477 
zwischen Gohr und Broich bis in den Raum südlich von Allrath.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandtei le im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
185 
 
Die Landschaftsschutzgebiete und die Bereiche für den Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung weisen wie die Kulturlandschaftsbereiche allesamt 
eine mittlere schutzgutbezogene Bedeutung auf. 
Braunkohlenplanänderung 
Unter dem Schutzg ut Landschaft ist die vorwiegend visuell wahrnehmbare 
Erscheinungsform der Landschaft (Landschaftsbild) zu verstehen (siehe auch UP/UVP 
Bericht Kapitel 4.8). 
Für die Landschaft können sich bau - und anlagenbedingte Auswirkungen durch die 
Flächeninanspruchnahme ergeben, baubedingt kann zudem die landschaftsbezogene 
Erholung zeitweise eingeschränkt sein; anlagenbedingt ergeben sich weiter 
Auswirkungen durch die errichteten Gebäude als landschaftsfremde Objekte.  
Auswirkungen durch bau- und anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme  
Durch den Baustellenbetrieb zur Leitungs- und Gebäudeerrichtung wird die Landschaft 
derart in Anspruch genommen, dass vorübergehend die gesamte Oberfläche gerodet 
und die obere Bodenschicht entfernt wird. Nach Ende der Arbeiten wird die Oberfläche 
jedoch rekultiviert und steht der vorherigen Nutzung wieder zur Verfügung. Allein das 
Anpflanzen von Bäumen ist dann im Schutzstreifen der Leitung nicht mehr möglich.  
Dabei erfolgt der Bau der Rheinwassertransportleitung als Linienbaustelle, die Baulose 
sind jeweils rund sieben Kilometer lang. Baustellen - und Rekultivierungsfortschritt 
werden somit gleichmäßig verlaufen.  
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind darum nur vorübergehender Natur. 
Auswirkungen auf die landschaftsbezogene Erholung 
Die Baustellentätigkeiten und -emissionen (insbesondere Lärm) können auch die 
landschaftsbezogene Erholung beeinträchtigen. Dies gilt beispielsweise für die 
bauliche Inanspruchnahme des Speedway. Bedarfsweise können jedoch 
Ausweichstrecken geschaffen werden, im Übrigen ist es auch möglich, zeitweise 
andere Erholungsnutzungen in Anspruch zu nehmen. 
Auswirkungen durch Gebäude als landschaftsfremde Objekte 
Durch die Errichtung des Pump - und des Verteilbauwerks kommt es zu 
Beeinflussungen des Landschaftsbildes, da es sich bei den Gebäuden grundsätzlich

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
186 
 
um landschaftsfremde Objekte handelt. Bislang handelt es sich bei den Flächen um 
das Pumpbauwerk herum um stru kturarme Ackerflächen. Beim Verteilbauwerk liegt 
indes eine Vorbelastung der Landschaft durch ein Bündel mehrerer 
Hochspannungsfreileitungen vor. Zum Schutz des Landschaftsbildes kommen 
grundsätzlich Eingrünungen der Gebäude und andere Maßnahmen in Betrach t, die 
allerdings Gegenstand nachgelagerter Erlaubnisverfahren sind. Erforderlichenfalls 
können entsprechende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes über die §§ 14ff. 
BNatSchG ausgeglichen werden. Entsprechend steht der Schutz des 
Landschaftsbildes dem Vorhaben nicht im Wege.  
 
Fazit 
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind durch 
das Vorhaben nicht zu erwarten. 
 
2.4.4.2 Kultur- und sonstige Sachgüter 
Genehmigter Braunkohlenplan 
 
Als eingetragene Bodendenkmale kommen drei  in den Randbereichen des 
Untersuchungsraumes vor. Es handelt sich um den temporären Siedlungsplatz aus 
der mittleren Steinzeit nördlich von Broich im Bereich des Bergerhofes und um die 
beiden mittelalterlichen Hofstellen Alt und Neu -Ikoven südlich von Widdeshoven. Auf 
der Grundlage derzeit bekannter Informationen über archäologische Funde und 
Befunde, der naturräumlichen Situation bzw. der geschichtlichen und 
vorgeschichtlichen Kulturlandschaftsentwicklung sowie von Analogieschlüssen 
anhand vergleichbarer, archäologisch untersuchter Situationen bzw. Anlagen sind im 
Untersuchungsraum 22 Flächen als vermutete Bodendenkmäler (Bodendenkmal -
Verdachtsflächen) im Sinne des § 29 DSchG NRW vorhanden. 
Als Elemente der historischen Kulturlandschaft fungieren der römische Limes oberhalb 
der ehemaligen Rheinschlinge östlich der B 9 und der Strategische Bahndamm 
nordöstlich von Widdeshoven. 
Als sonstige relevante Sachgüter sind die Deponie der ehemaligen Zuckerfabrik 
zwischen der B 9 und dem Rheindeich, die Industriedeponie Dormagen am Rand der 
Rheinaue, die Verfüllung einer ehemaligen Kiesgrube nördlich von Broich und die

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
187 
 
Halde „Vollrather Höhe“ nordöstlich von Frimmersdorf in den UVP -Angaben benannt. 
Als Abgrabungen sind die ehemaligen Abbauflächen und heutigen Baggersee n 
Straberger See, Martinsee und der See entlang der A 57 zu sehen. Der Randbereich 
einer Windpotentialfläche befindet sich westlich von Widdeshoven. Der Rheindeich als 
wichtiges Sachgut begrenzt das Rheinvorland und verläuft in etwa parallel zum Rhein. 
Im Untersuchungsraum sind mehrere Flächen und Infrastruktureinrichtungen für die 
Ver- und Entsorgung vorhanden. Es handelt sich um die großflächigen Objekte 
Zentralkläranlage Dormagen-Rheinfeld, die Umspannanlage Gohrpunkt westlich von 
Broich und die Umspanna nlage bei Frimmersdorf. Hinzu kommt eine Reihe von 
Höchst- und Hochspannungsleitungen mit den entsprechenden Masten. In der 
Rheinaue befinden sich mehrere Ökokontoflächen der Stadt Dormagen. 
Eingetragene Bodendenkmale, die Rheindeiche sowie die Flächen für  die Ver- und 
Entsorgung verfügen über eine sehr hohe schutzgutbezogene Bedeutung, den 
sonstigen relevanten Sachgütern (Deponien, Halden, Abgrabungen und 
Windpotentialflächen) und den Elementen der historischen Kulturlandschaft 
(römischer Limes, strategisc her Bahndamm) ist eine hohe schutzgutbezogene 
Bedeutung beizumessen, während die Bodendenkmal -Verdachtsflächen und die 
Ökokontoflächen der Stadt Dormagen eine mittlere schutzgutbezogene Bedeutung 
besitzen. 
Braunkohlenplanänderung 
Archäologische relevante Bereiche 
Für die Braunkohlenplanänderung wurde zur Erfassung archäologisch relevanter 
Bereiche und zur Konkretisierung eines im späteren Fachzulassungsverfahren 
umzusetzenden Untersuchungsprogramms ein neuer, eigenständiger Fachbeitrag 
erstellt ( ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022). Die Betrachtung beschränkt sich auf die 
festzulegende Trasse (Bündelungsleitung und Hambachleitung), da außerhalb dieses 
Bereiches keine vorhabenbedingte Flächeninanspruchnahme erfolgt und somit 
Auswirkungen auf Bodendenkmäler auszuschließen sind. 
Konkret wurden im o. g. Fachbeitrag die in nachstehender Tabelle gelisteten Areale 
abgegrenzt und betrachtet. Die Tabelle zeigt an, welcher Verdacht in den Bereichen 
besteht bzw. welche Nachweise erbracht wurden, wie diese Areale vom Fachbüro

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
188 
 
eingestuft wurden („relevant“ / „nicht relevant“) und welche Maßnahmen im 
Zusammenhang mit dem späteren Fachzulassungsverfahren vorgeschlagen werden.  
Der o. g. Fachbeitrag greift das im Zusammenhang mit der Entwicklung des 
Braunkohlenplans Garzweiler II: Sa chlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung im Jahr 2016 erstellte archäologische Fachgutachten auf 
und aktualisiert die entsprechenden Ausführungen bezüglich archäologischer 
Gesichtspunkte und Untersuchungsmaßnahmen für d en Trassenbereich von 
Dormagen bis zum Tagebau Garzweiler. Der Bereich vom Verteilbauwerk bis zum 
Betriebsgelände Tagebau Garzweiler wurde im Rahmen der Aktualisierung 
nachrichtlich im Vorgriff auf das kommende bergrechtliche Zulassungsverfahren 
betrachtet, obgleich dieser Bereich nicht Gegenstand des vorliegenden 
Braunkohlenplan-Änderungsverfahrens ist. Zusätzlich zum Jahr 2016 ist der neu 
hinzugetretene Trassenabschnitt vom Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach 
durch den Fachbeitrag einer archäologischen Prüfung unterzogen worden. 
 
Tabelle 20: Archäologische relevante Bereiche innerhalb der zu sichernden Trasse. 
Areal-
Bezeichnung 
gem. 
ABISZ 2022 
Art des Verdachts bzw. des  
Nachweises 
Relevanz- 
einschätzung 
gem. ABISZ 2022 
Empfohlene Untersuchung gem. 
ABISZ 2022 
Garzweilerleitung 
1 Keine relevanten Hinweise  nicht (mehr) 
relevant 
keine (nicht relevant) 
2 Keine relevanten Hinweise  nicht (mehr) 
relevant 
keine (nicht relevant) 
Bündelungsleitung 
4_1 Hinweise auf neolithische und 
römische Siedlungsplätze 
relevant Gezielte Sondagen (Fortsetzung 
des Prospektionsprogramms durch 
gezielte Sondageschnitte) 
4_2 Hinweise auf neolithische 
Siedlungsplätze; Funde 
vorgeschichtlicher, römischer und 
frühmittelalterlicher Scherben 
relevant Gezielte Sondagen (Fortsetzung 
des Prospektionsprogramms durch 
gezielte Sondageschnitte) 
5_2 Fund von jungsteinzeitlichen 
Steinartefakten 
relevant Sondageraster 
6 Oberflächige vorgeschichtliche 
Funde 
relevant Gezielte Sondage (Hintergrund: 
Luftbildbefunde) 
7_1 neolithische und römische 
Oberflächenfunde; paläolithische 
Fundstelle 
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen 
7_2 Oberflächenfunde aus dem 
Neolithikum und der Römerzeit 
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
189 
 
Areal-
Bezeichnung 
gem. 
ABISZ 2022 
Art des Verdachts bzw. des  
Nachweises 
Relevanz- 
einschätzung 
gem. ABISZ 2022 
Empfohlene Untersuchung gem. 
ABISZ 2022 
7_3 vorgeschichtliche und rössenzeitliche 
Funde 
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen 
7_4 Verdacht: Existenz einer 
Siedlungsstelle 
relevant Bisherige Prospektionserg ebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen 
10  römische Trümmerstelle sowie 
neolithische Oberflächenfunde 
relevant Enges Sondageraster 
11 Wie Ausführungen zu Areal 10 (s.o.)  relevant  Wie Ausführungen zu Areal 10 (s.o.) 
12_1 mesolithischer Fundplatz relevant Nördlich mesolithischer Fundplatz 
Sondageraster 
13 Keine relevanten Hinweise  nicht (mehr) 
relevant 
keine (nicht relevant) 
14 Keine relevanten Hinweise  nicht (mehr) 
relevant 
keine (nicht relevant) 
16 Verdacht auf ausgedehnten 
Siedlungsplatz der Jungsteinzeit 
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen 
und Sondageraster 
17 urgeschichtliche Oberflächenfunde relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen 
und Sondageraster 
19  Bodendenkmal „Limesstraße“; 
Verdacht auf diverse Funde und 
Bodenveränderungen 
 
relevant Geosondagen und geologisch -
archäologische Begutachtung inkl. 
archäobotanischer 
Probenentnahme. Altrheinarm mit 
Erhaltung von geoarchäologischen 
Relikten sowie Feuchtbodenfunden 
sowie gezielte Sondageschnitte um 
Sachverhalt „östlicher Grenzbereich 
Limesstraße“ zu klären 
22 Altrheinarm mit Erhaltung von 
geoarchäologischen Relikten und 
Feuchtbodenfunden; ausgewiesene 
Archäologiefläche 
relevant  Wie Ausführungen zu Areal 19 (s.o.) 
101 Verdacht auf metallzeitliche Siedlung 
(Bodendenkmal Dormagen 0122) 
relevant Sondageraster (Grenzbereich 
Archäologiefläche) 
102 römische Trümmerstelle sowie 
neolithische Oberflächenfunde 
relevant Gezielte Sondagen 
(Archäologiefläche Limesstraße) 
103 metallzeitlicher Kreisgraben relevant Gezielte Sondagen Bereich 
Kreisgraben 
104 Verdacht auf metallzeitliche Siedlung 
wegen Oberflächenfunden 
relevant Sondageraster (Ausdehnung 
Archäologiefläche); evtl. auch 
gezielte Sondagen 
(Prospektionsergebnisse 
vorhanden)  
105 Bodendenkmal „Limesstraße“ relevant gezielte Sondagen, um Sachverhalt 
„westlicher Bereich  
Limesstraße“ zu klären. 
106 Verdacht auf römische Siedlung 
wegen Oberflächenfunden 
relevant Sondageraster  
Hambachleitung 
201 neolithische sowie römische bis 
mittelalterliche Oberflächenfunde; 
Verdacht auf römisches Gebäude 
relevant Gezielte Sondagen (frühere 
Prospektionsmaßnahmen 
vorhanden)

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
190 
 
Areal-
Bezeichnung 
gem. 
ABISZ 2022 
Art des Verdachts bzw. des  
Nachweises 
Relevanz- 
einschätzung 
gem. ABISZ 2022 
Empfohlene Untersuchung gem. 
ABISZ 2022 
202 römische Trümmerstelle relevant Gezielte Sondagen 2 x 100 m 
(Bereich Trümmerstelle) 
203  Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) 
relevant 
keine (nicht relevant) 
300 römische Trümmerstelle; Verdacht 
auf römisches Gebäude 
relevant Gezielte Sondagen 2 x 50 m 
(Bereich Trümmerstelle) 
 
Regional bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche 
Im Rahmen des Fachbeitrags Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan NRW 
(LEP NRW) „Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“ wurden im Jahr 2007 für das 
Land NRW bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche (KLB) abgegrenzt und 
beschrieben. Mit den Fachbeiträgen  zur Kulturlandschaft zu den Regionalplänen 
Düsseldorf (LVR 2013) und Köln (LVR 2016) erfolgte auf Ebene der Regionalplanung 
eine räumlich konkretisierte Markierung regional bedeutsamer KLB. Im Folgenden 
werden die KLB innerhalb des UR600 unterschieden nac h Regierungsbezirk 
dargestellt.  
Regierungsbezirk Düsseldorf 
Innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf berührt der UR600 vier regional 
bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche.  
Der KLB „ Rheintal um Zons, Urdenbach und Haus Bürgel“ (KLB-Nr. 209) wird vom 
UR600 bei Dormagen berührt. Der großräumige KLB im Bereich des verlagerten 
Rheins umfasst Altrheinschleifen mit konservierten geoarchäologischen Relikten, 
insbesondere zur Landschaftsgesichte. Des Weiteren umfasst der KLB neben zum Teil 
überregional bedeut samen Bauwerken aus dem Mittelalter, Relikte aus der 
spätrömischen Zeit. Als kulturlandschaftliche und denkmalpflegerische Ziele im 
Rahmen der Regionalplanung sind das Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges sowie 
das Bewahren und Sichern der Strukturen, Ans ichten und Sichträumen von 
historischen Stadt- und Ortskernen festgeschrieben. 
Auf Höhe des Knechtstedener Waldes wird das „Kloster Knechtsteden“ (KLB-Nr. 206) 
vom UR600 tangiert. Das ehemalige Prämonstratenserkloster mit Kirche und 
Verwaltungs- und Wirtsc haftsgebäuden stammt aus dem 19. Jahrhundert und war 
ursprünglich Teil eines mittelalterlichen Bruchgebietes. Als kulturlandschaftliches und

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
191 
 
denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende 
Kulturlandschaftsentwicklung, insbesond ere das Bewahren des 
Kulturlandschaftsgefüges, festgeschrieben. 
Im Bereich der Gillbach -Querung bei Rommerskirchen -Widdeshoven berührt der 
Trassenkorridor den KLB „Untere Gillbachaue“ (KLB -Nr. 200). Die Aue des Gillbachs 
enthält konservierte geoarchäologis che Relikte sowie Überreste römischer und 
mittelalterlicher Landnutzung und Besiedlung. Folgende kulturlandschaftliche und 
denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regionalplanung formuliert: 
 Bewahren und Sichern der Elemente, Strukturen und Sichträume von 
Adelssitzen und Hofanlagen 
 Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges 
 Bewahren überlieferter naturnaher Landschaftselemente 
 
Die „ Vollrather Höhe“  (KLB-Nr. 196) ist ein regional bedeutsamer KLB. Die einzige 
vorhandene Pflugkippe des rheinischen Braunkohletagebaus der 1960er Jahre ist mit 
ihrem terrassenartigen Aufbau eine landschaftliche Dominante die aus 
kulturlandschaftlicher und denkmalpflegerischer Sicht im Rahmen der 
Regionalplanung zu bewahren ist. 
Zwei weitere KLB, die durch den UR600 innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf 
berührt werden, erstrecken sich auch über den Regierungsbezirk Köln („Strategische 
Bahnlinie“ (Bergheim, Erftstadt, Kerpen, Rheinbach, Weilerswist) und „Nord -Süd-
Kohlenbahn“). Sie werden in den Fachbeiträgen dem Fachbeitrag fü r den 
Regierungsbezirk Köln zugeordnet und daher im Folgenden auch dort zugeordnet. 
Regierungsbezirk Köln 
Innerhalb des Regierungsbezirks Köln berührt der UR600 fünf KLB.  
Zwischen Dormagen und Rommerskirchen quert der Untersuchungsraum den KLB 
„Strategische Bahnlinie“ (Bergheim, Erftstadt, Kerpen, Rheinbach, Weilerswist) . Die 
Anfänge der Bahnstrecke liegen im Anfang des 20. Jahrhunderts. Aufgrund ihrer 
militär-strategischen Bedeutung für den Ersten Weltkrieg, kommt diesem linearen KLB 
eine besondere histor ische Bedeutung zu. Als kulturlandschaftliches und 
denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
192 
 
Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere das Sichern linearer Strukturen, 
festgeschrieben. 
Südlich der Vollrather Höhe folgt de r Trassenverlauf auf einer Strecke von ca. 6  km 
dem linearen KLB „Nord -Süd-Kohlenbahn“ (KLB -Nr. 069). Aufgrund ihrer 
wirtschaftlichen und technikgeschichtlichen Bedeutung für das Rheinische 
Braunkohlenrevier sowie als bedeutender Entwicklungsschritt für da s 
Eisenbahnwesen der 1950er Jahre, kommt dieser Strecke mit ihrer langjährigen 
Persistenz eine hohe Bedeutung zu. Als kulturlandschaftliches und 
denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende 
Kulturlandschaftsentwicklung, insbe sondere das Sichern linearer Strukturen, 
festgeschrieben. 
Nördlich von Rath liegt das „Gut Gummershoven“ (KLB-Nr. 066), welches kleinräumig 
in den UR600 hineinreicht. Der KLB umfasst Relikte aus dem Hochmittelalter und liegt 
auf einer Kuppe, weshalb ihm ei ne dominante Lage in der offenen Bördelandschaft 
zukommt. Folgende kulturlandschaftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im 
Rahmen der Regionalplanung formuliert: 
 Bewahren und Sichern der Elemente, Strukturen und Sichträume von 
Adelssitzen und Hofanlagen, 
 Wahren als landschaftliche Dominante, 
 Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer 
Bodendenkmäler in ihrem Kontext. 
 
Im Bereich der Erftaue berührt die Trassenführung den KLB “Klärteiche bei Blerichen“ 
(KLB-Nr. 065). Die Klärteiche sind Überreste der ehemaligen Zuckerfabrik Bedburg, 
die einen herausragenden kulturhistorischen Wert für die Stadt Bedburg hat. Des 
Weiteren befindet sich hier ein Abschnitt des ehemaligen Abraumbandes, dass die 
Braunkohletagebaue Hambach und Bergheim miteinand er verbunden hat 
(Fernbandtrasse). Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im 
Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, 
insbesondere das Sichern linearer Strukturen, festgeschrieben.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
193 
 
Auf Höhe der B 55 reicht die KLB „Oberembt, Niederembt“ (KLB-Nr. 060) kleinräumig 
in den Untersuchungsraum hinein. Hierbei handelt es sich um einen 
landwirtschaftlichen Bereich mit historisch bedeutenden Kirchdörfern, Gütern und 
Gehöften im Finkelbachtal. Folgende kulturlandsc haftliche und denkmalpflegerische 
Ziele werden im Rahmen der Regionalplanung formuliert: 
 Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und 
Sichträumen von historischen Stadt- und Ortskernen sowie des 
industriekulturellen Erbes, 
 Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges, 
 Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer 
Bodendenkmäler in ihrem Kontext. 
 
Sonstige Sachgüter 
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die unter Berücksichtigung von § 16 
Abs. 5 S. 2 UVPG, § 39 Abs. 2 S. 2  UVPG, § 8 Abs. 1 S. 3 ROG (Zumutbarkeit, 
Angemessenheit) ermittelten sonstigen Sachgüter innerhalb des UR600, soweit sie 
nicht bereits an anderer Stelle aufgegriffen sind. Die Auflistung dem Verlauf der RWTL 
vom Rhein ausgehend folgend. 
Tabelle 21: Potenziell Betroffene Sachgüter innerhalb des UR600 (Auswahl). 
Sachgut Lage mögliche  
Betroffenheit 
Rheindeich Südlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Deponie Östlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Freileitung (380 kV) Nördlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (offene Bauweise) mit 
anschließender Parallelführung (rd. 1,8 km) 
Straße (Kreuzung B 9, 
K 12) 
Nördlich Dormagen-Horrem Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (A 57) Nordwestlich Dormagen-Horrem Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (L 380) Südöstlich Dormagen-Nievenheim Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Freileitungen (380 kV, 
220 kV, 110 kV) 
Südlich Dormagen-Nievenheim Parallelführung (rd. 1,3 km), Unterquerung 
(untertägiger Vortrieb), erneute 
Parallelführung (rd. 1,8 km) 
Straße (L 36) Südlich Dormagen-Nievenheim Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (B 447) Südlich Dormagen-Gohr Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Freileitungen (380 kV, 
220 kV) 
Südöstlich Grevenbroich-Barrenstein 
und Grevenbroich-Allrath 
Parallelführung (rd. 3,7 km) mit 
anschließender Unterquerung (offene 
Bauweise) 
Bahntrasse Südöstlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (B 59) Südöstlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb)

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
194 
 
Sachgut Lage mögliche  
Betroffenheit 
Bahntrasse (GAB 
Nord-Süd-Bahn) 
ab Südlich Grevenbroich-Allrath bis 
südwestlich Rommerskirchen-
Vanikum 
Parallelführung (rd. 4,9 km) mit 
anschließender Unterquerung (untertägiger 
Vortrieb) 
Straße (L 378) Südlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Freileitungen (380 kV, 
220 kV) 
Westlich Rommerskirchen-Sinsteden Unterquerung (offene Bauweise) 
Straße (K 24) Westlich Rommerskirchen-Vanikum Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (L 213) Nördlich Bedburg-Rath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Radweg 
(Fernbandtrasse) 
Südlich Peringsmaar Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter 
Querschnitt) 
Radweg 
(Fernbandtrasse) 
Erftquerung bis Tagebau Hambach Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter 
Querschnitt) 
Straße (L 213) Westlich der Erftquerung bei 
Bergheim-Glesch 
Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (A 61) Fernbandtrasse südwestlich von 
Bedburg-Kirdorf 
Unterführt durch Bauzeitliche 
Inanspruchnahme (beengter Querschnitt) 
Straße (B 55) Fernbandtrasse südlich von Elsdorf-
Niederempt 
Unterführt durch Bauzeitliche 
Inanspruchnahme (beengter Querschnitt) 
Straße K 30) Fernbandtrasse westlich von Elsdorf-
Esch 
Unterführt durch Bauzeitliche 
Inanspruchnahme (beengter Querschnitt) 
Hinzu kommen sämtliche Gebäude, Anlagen, sonstige bauliche Infrastrukturen etc. im 
Umfeld der Trasse.  
Zusätzlich wird an dieser Stelle auf die Schiffbarkeit des Rheins als Sachgut 
hingewiesen, die im Zusammenhang mit der geplanten Rheinwasserentnahme steht 
(siehe hierzu – insbesondere zum Austausch mit der Generaldirektion Wasserstraßen 
und Schifffahrt (GDWS)) 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG; 
letzte Änderung: 23.12.2016) in der Anlage (Nr. 995) folgendes Projekt b enennt: „OU 
– Anm.: Ortsumgehung - Allrath“. Das Ausbauziel N2 ist auf einen 2-streifigen Neubau 
gerichtet. Gem. FStrAbG, Anlage, Vorbemerkung, S. 2, handelt es sich um ein Projekt 
mit vordringlichem Bedarf. 
 
2.4.5 Zusammenfassende Darstellung 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Der Untersuchungsraum ist bezüglich des Teilschutzgutes Wohnen und Wohnumfeld 
heterogen strukturiert: im Osten überwiegen in einer höheren Dichte die 
randstädtischen Funktionen im Bereich der Stadt Dormagen, im Westen sind es mehr

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
195 
 
gering verdichtete kleinstädtische und dörfliche Strukturen auf dem Gebiet der Stadt 
Grevenbroich. Den Wohngebieten zugeordnet sind eine Reihe von innerörtlichen 
Grünflächen sowie Sport -, Freizeit - und Erholungsflächen. Auch der Freiraum wird 
vielfältig für die Funktionen der Erholung und Freizeit genutzt. Aufgrund der Waldarmut 
kommt den wenigen Waldflächen eine besondere Bedeutung für dieses Teilschutzgut 
zu. Aber auch der nicht bewaldete Freiraum wird teilweise intensiv für Erholung und 
Freizeit genutzt (Rheinaue, Erftniederung, Randbereiche des Knechtstedener Waldes 
mit Chorbusch, Straberger See, Teile der Ackerlandschaft). 
Teile des Untersuchungsraumes besitzen eine hohe Bedeutung für Brutvögel. Neben 
dem Knechtstedener Wald mit Chorbusch ist es die ehemalige Rh einschlinge, der 
bewaldete Rand der Halde „Vollrather Höhe“, gut durchgrünte Agrarbereiche und das 
Rheinvorland, das gleichzeitig auch ein wichtiges Habitat für Zug - und Rastvögel 
darstellt. 
Der Besatz an Fledermäusen zeichnet sich durch einen hohen Artenr eichtum aus; 
Waldflächen, die Flussauen und viele lineare Gehölzstrukturen stellen wichtige 
Jagdhabitate dar. 
Für das Teilschutzgut Pflanzen von besonderer Bedeutung sind die naturnahen 
Altwälder, ausgeprägte Kleingehölze, ältere Einzelbäume, Röhrichte und  naturnahe 
Gewässer. Die biologische Vielfalt zeichnet sich einerseits durch besondere 
Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete) aus, andererseits sind großflächig 
oder in großer Anzahl auch Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbundflächen. 
Geschützte Landschaftsbestandteile, Alleen, gesetzlich geschützte Biotope und 
schutzwürdige Biotope vorhanden. 
Artenschutzrechtlich sind unter Zugrundelegung von projektimmanenten 
Vermeidungsmaßnahmen und artspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung 
Verbotstatbestände ge m. § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle Europäischen Vogelarten 
sowie für Arten nach Anhang IV der FFH -Richtlinie auszuschließen. Die technische 
Durchführung des Vorhabens im Bereich des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch“ ist im Zuge der vorangegang enen Planungsschritte bereits angepasst 
worden, um Beeinträchtigungen zu vermeiden (u. a. Querung des FFH -Gebietes 
annähernd an der Engstelle, untertägiger Vortrieb auf der gesamten Streckenlänge

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
196 
 
des FFH-Gebietes mit einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m). Unter Berücksichtigung 
einer weiteren projektimmanenten Vermeidungsmaßnahme (Bauzeit zwischen 
September und Dezember bzw. Februar) ist das Vorhaben mit den Erhaltungs - und 
Entwicklungszielen des FFH -Gebietes verträglich. Auch ist das Vorhaben mit den 
Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH -Gebietes „Rhein -Fischschutzzonen 
zwischen Emmerich und Bad Honnef“ verträglich, wenn die entwickelten Maßnahmen 
zur Wasserentnahme und zum Fischschutzkonzept umgesetzt werden. 
Der Untersuchungsraum ist insbesondere in seinem Westteil hinsichtlich der 
Regelungs- und Pufferfunktion / natürlichen Bodenfruchtbarkeit ein Gebiet mit 
schutzwürdigen Böden. 
Sowohl in Ortsrandnähe als auch in der Feldflur sind unterschiedliche Altlasten und 
Altablagerungen verbreitet. 
Der gesamte Raum verfügt über eine hohe wasserwirtschaftliche Bedeutung für die 
Grundwassergewinnung, obwohl im Untersuchungsraum selbst nur 
Wasserschutzgebiete mit den Schutzzonen IIIB verbreitet sind. Die Rheinaue sowie 
die Randbereiche von Erft und Gillbach sind a ls Überschwemmungsbereiche in 
diesem mit geringer Fließgewässerdichte ausgestatteten Raum vorläufig gesichert. 
Die Waldflächen haben Immissionsschutzfunktion. Der Knechtstedener Wald besitzt 
eine Klimaschutzfunktion. 
Es sind Regionale Grünzüge und Kulturla ndschaftsbereiche dargestellt. 
Landschaftsschutzgebiete und Bereiche für den Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung überlagern sich häufig und stellen darüber hinaus 
Landschaftsbereiche mit hervorgehobener Bedeutung dar. 
Als Kulturgüter werden zahlreiche Relikte aus der Steinzeit, der Römerzeit und dem 
Mittelalter in Boden und Untergrund vermutet. Was die Sachgüter angeht, sind 
Deponien, Abgrabungen und Flächen für die Ver- und Entsorgung mit entsprechenden 
Leitungen besonders hervorzuheben.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
197 
 
Braunkohlenplanänderung 
Mit den vorstehenden Angaben werden die relevanten Bestandteile der Umwelt 
innerhalb des Untersuchungsraumes für die Bündelungsleitung und Garzweilerleitung 
(nicht Teil des Verfahrens) weiterhin zutreffend beschrieben. Der Raum wurde im Zuge 
der Änderung des Braunkohlenplanes untersucht und Angaben soweit erforderlich 
aktualisiert und ergänzt. Erhebliche Abweichungen zum damaligen Zustand haben 
sich nicht ergeben. 
Für den Verlauf der Hambachleitung ist übergreifend und ergänzend festzuhalten: 
Das Vorhaben verläuft teils in Siedlungsnähe, sodass zusätzlich zu den bereits bisher 
betroffenen Ortslagen 
• Dormagen-Rheinfeld (östlicher Teil) 
• Dormagen-Horrem (Umgebung Krefelder- / Roseller Straße) 
• Dormagen-Straberg (nordwestlicher Teil) 
 
die folgenden weiteren Ortslagen grundsätzlich von der Emission von Luftschadstoffen 
und Staub betroffen sein könnten: 
• Rommerskirchen-Widdeshoven (südöstlicher Teil) 
• Grevenbroich-Allrath (südlicher Teil) 
• Bedburg-Rath (nördlicher Teil) 
• Bergheim-Glesch (nordwestlicher Teil) 
• Bedburg-Kirdorf (südlicher Teil). 
 
Die o.g. Natura 2000-Gebiete sind auch von der Hambachleitung betroffen, im Verlauf 
ab dem Verteilbauwerk liegen keine Natura 2000-Gebiete.  
Hinsichtlich geschützter Arten wurde i m Rahmen der Bestandserfassung für den 
Bereich des gesamten Änderungsvorhabens eine Potenzialraumanalyse 
vorgenommen, um das potenziell vorkommende Artenspektrum für eine worst -case-
Beurteilung zu erfassen. Dieses wurde mit bereits vorliegenden Kartiererge bnissen, 
die im Vorgriff auf die anstehenden Zulassungsverfahren bereits vorgenommen 
wurden, abgeglichen. Damit konnten „Ausbrecher“ und „Zufallsfunde“ nicht

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im 
Untersuchungsraum einschl. der Vorbelastungen 
 
198 
 
prognostizierter Arten ausgeschlossen werden, sodass verlässliche Daten für die 
Bewertung artensch utzrechtlicher Zugriffsverbote auf der Ebene des Braun -
kohlenplans vorliegen. Im Ergebnis können Hindernisse aus artenschutzrechtlicher 
Sicht, die der Umsetzung des Plans entgegenstehen, ausgeschlossen werden. 
Das Vorhaben greift im Bereich der Bündelungs - und der Hambachleitung in 
insgesamt fünf Landschaftsschutzgebiete ein, konkret in den Landschaftsplan des 
Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt III und Teilabschnitt IV, sowie in drei weitere 
Landschaftspläne des Rhein -Erft-Kreises, konkret den Landschaftspl an Nr. 1 – 
Tagebaukultivierung Nord, den Landschaftsplan Nr. 2 – Jülicher Börde mit Titzer Höhe 
und den Landschaftsplan Nr. 3 – Bürgewälder. Nach § 26 Abs. 2 BNatSchG in 
Verbindung mit den Festsetzungen der Landschaftspläne sind zahlreiche Handlungen, 
die mit dem Bau der Rheinwassertransportleitung in Verbindung stehen 
(beispielsweise die Rodung von Gehölzen zur Baufeldfreimachung) in den 
Landschaftsschutzgebieten verboten.  
Insoweit sind für die Vorhabenrealisierung Befreiungen von den Verboten der Land -
schaftspläne nach § 67 Abs. 1 BNatSchG erforderlich. Die Voraussetzungen für die 
Erteilung der Befreiung liegen bei prognostischer Betrachtung vor. 
Das Vorhaben greift auch in andere gesetzlich geschützte Bestandteile von Natur und 
Landschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit § 39 LNatSchG 
NRW ein; beispielsweise in Baum - und Gehölzreihen, Hecken, Alleen, Einzelbäume 
und gesetzlich geschützte Ausgleichsmaßnahmen. Insoweit ist für die 
Vorhabenrealisierung ebenfalls die Erteilung von Befreiungen erforderlich. 
Die räumliche Ausbreitung der betriebsbedingten Lärmemissionen fällt sehr gering 
aus. Insofern steht das Vorhaben nicht im Konflikt zur Erholungseignung der 
Landschaft. Baubedingt ist eine dauerhafte, nachhaltige Beeinträchtigung der 
Erholungseignung ausgeschlossen, da die Emissionen zeitlich begrenzt sind. 
Beim Schutzgut Wasser ist festzuhalten, dass das Vorhaben zu keinen schädlichen 
Gewässerveränderungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer führt und 
auch die Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie werden eingehalten. 
Des Weiteren kommt es zu keinen Beeinträchtigungen bezogen auf den 
Trinkwasserschutz, da bereits relevante Wirkungen auf das Grundwasser

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
199 
 
ausgeschlossen werden können. Eine Betroffenheit des Hochwassersc hutzes ist 
auszuschließen. 
Grundsätzlich ist das Landschaftsbild auch im Bereich der Hambach aufgrund seiner 
weitgehend ackerbaulichen Nutzung, der landschaftsästhetisch auffallenden 
Veränderungen durch den Braunkohle -Tagebau mit zugehöriger Verstromung so wie 
durch zerschneidende Verkehrsachsen stark anthropogen beeinflusst. Besonders 
hervorzugeben ist die hohe Dichte an Hochspannungsleitungen innerhalb des 
Untersuchungsraumes und im direkten Umfeld. Daher ist die großräumige 
Landschaftsbildqualität insgesamt als mittel bis gering zu bewerten. 
Für die weiteren Schutzgüter wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Es ergeben 
sich demnach keine erheblichen Unterschiede im weiteren Verlauf der 
Hambachleitung. 
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von 
Leitungstrassen und Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke 
(Restriktionsanalyse) 
2.5.1 Ermittlung von Bereichen für Leitungstrassen 
Für die Ermittlung von Bereichen mit unterschiedlichem Raumwiderstand sind die aus 
den Umweltziele n abgeleiteten und schutzgutbezogenen Kriterien herangezogen 
worden. 
Anhand der genannten Kriterien werden Restriktionen/Raumwiderstände im 
Untersuchungsraum ermittelt. Die relevanten Kriterien werden entsprechend ihrer 
Bedeutung den dargestellten Restrikt ionsklassen zugeordnet. Die Restriktion einer 
Fläche leitet sich aus dem höchsten erreichten Raumwiderstand eines Kriteriums, 
entsprechend der Definition der einzelnen Restriktionsklassen, ab. Eine Addition des 
Konfliktpotentials der einzelnen Schutzgüter (im Sinne von 2 x hoch = sehr hoch) wird 
nicht durchgeführt. Ebenso findet keine Gewichtung der Kriterien oder der einzelnen 
Schutzgüter statt. Als Ergebnis erfolgt eine Differenzierung des Untersuchungsraums 
in Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte, a uf deren Grundlage eine Identifizierung 
von möglichst konfliktarmen Bereichen, in denen eine Trassenführung der 
Rheinwassertransportleitung aus umweltfachlicher Sicht, soweit technisch möglich,

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
200 
 
erfolgen sollte. Die Bereiche mit unterschiedlichem Raumwiderstand schließen an die 
Flächen mit den möglichen Entnahmestellen und Pumpbauwerken an. 
Auch für das Hydroburst- und das Verteilbauwerk mit den neuen Parametern aufgrund 
der Notwendigkeit zur Bereitstellung der größeren Wassermengen für die Befüllung 
des Tag ebausees Hambach gelten die vorgenannten Kriterien in gleicher Weise. 
Einzelheiten dazu können dem UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden (siehe dort 
Kap. 3.5) entnommen werden.  
2.5.2 Ermittlung von Bereichen für Entnahmestellen und Pumpbauwerke 
Umweltfachliche Kriterien 
Zur Ermittlung von Bereichen mit unterschiedlichem Raumwiderstand für Entnahme - 
und Pumpbauwerke im Entnahmebereich als Teil des Untersuchungsraumes sind nur 
die Kriterien berücksichtigt worden, die im unmittelbaren Uferbereich 
(Entnahmestellen), im Deichvorland und im Deichbereich (Pumpbauwerke) 
raumkonkret vorkommen. 
Der zu untersuchende Entnahmebereich befindet sich zwischen den Bayer 
Sportanlagen und Piwipp (Rheinstrom -km 711,50 – 713,45). Eine mögliche 
Entnahmestelle im Süden des Entnahm ebereiches südlich der Zentralkläranlage 
Dormagen-Rheinfeld im Areal des ursprünglich geplanten Hochufers wurde als 
Variante betrachtet, aber aus unterschiedlichen Gründen (Pumpbauwerk nicht mehr in 
ein Hochufer zu integrieren, geplante Erweiterung des Haf enbereiches nach Norden, 
Verlängerung der erforderlichen Leitungsstrecke, Schwierigkeiten beim Passieren der 
Deponie der ehem. Zuckerfabrik und der Kläranlage) verworfen. Auch eine mögliche 
Entnahmestelle im Nordosten des Entnahmebereiches scheidet hauptsächlich wegen 
der nach Nordosten immer länger werdenden Querung im Deichvorland aus. Eine 
längere untertägige Vortriebsstrecke wirkt sich nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern 
auch aus hydraulischen Gesichtspunkten negativer aus. 
Der Entnahmebereich für m ögliche Entnahmestellen und Pumpbauwerke liegt aus 
planerischer und umweltfachlicher Sicht zwischen d er Zentralkläranlage Dormagen -
Rheinfeld und dem Bereich nordöstlich der Pappelreihe – etwa von Rheinstrom -km 
711,85 bis Rheinstrom-km 712,80 – heraus. Dabei sind Vorgaben / Planungen seitens 
der Stadt Dormagen (vorgesehene Flächen für die Abwasserbeseitigung –

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
201 
 
Absetzbecken – und Flächen für Aufschüttungen nordöstlich der bestehenden 
Kläranlage im noch gültigen Flächennutzungsplan von Juni 2006) zu beachten. 
Nicht geeignet ist der Bereich von Rheinstrom-km 711,85 bis 712,20, weil sich hier ein 
Pumpbauwerk und ein Brunnen für Brauchwasser der Fa. Currenta befinden, die 
Einleitungsstelle der Kläranlage bei Rheinstrom -km 711,85 liegt und sich tlw. 
höherwertigere ökologische Strukturen (extensives Grünland mit Baum - und 
Gehölzstrukturen) im Vorland befinden. Außerdem liegt in diesem Abschnitt 
unmittelbar hinter dem Rheindeich die Zentralkläranlage Dormagen -Rheinfeld, was 
eine rechtwinklige Querung des Deichbereiches ausschließt.  
Eine mögliche Entnahme ist auf den Abschnitt zwischen Rheinstrom -km 712,20 und 
712,80 reduziert. Die hier flächenhaft vorkommenden umweltfachlichen Kriterien 
wurden den Restriktions-/Raumwiderstandsklassen zugeordnet. 
Technische Kriterien 
Der endgültige Entnahmebereich zwischen Rheinstrom -km 712,2 und 712,8 ist 
ausreichend weit entfernt von der Einleitungsstelle der Kläranlage bei Rheinstrom-km 
711,85 und den Verwirbelungen durch den Schiffsanlegeverkehr (auch unter 
Berücksichtigung der gep lanten Erweiterung des Hafenbereiches des Chemparks 
Dormagen nach Norden). Der Eingriff in das Deichvorland ist in diesem Bereich, 
gerade unter dem Aspekt des geplanten untertägigen Vortriebs der 
Entnahmerohrleitungen, im Vergleich zu jeder weiter nordöstl ich angedachten 
Entnahme aufgrund der kürzeren Vortriebsstrecken geringer. 
Das Entnahmebauwerk kann in diesem endgültigen Entnahmebereich zumindest im 
südwestlichen Abschnitt noch teilweise ins Prallufer eingebunden werden. Auch für 
den Fischschutz kann du rch diese Lage im ca. 600 m langen Abschnitt in 
ausreichender Weise Vorsorge getragen werden. Uferseitig sind hier keine 
Flachwasserzonen oder strömungsberuhigte Buhnenbereiche ausgebildet, die als 
Lebensräume zur Fischaufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruh ebereich juveniler und 
wandernder Fische dienen könnten. Die Unterwasserböschungen sind steil und 
naturfern ausgebaut und es sind keine Einmündungen von Zuflüssen und keine am 
Rhein angebundenen Nebengewässer (z. B. Altarme) vorhanden.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
202 
 
Die Entnahme des Rhe inwassers erfolgt mit einem ca. 2,50 m hohen 
Entnahmebauwerk in ca. 10 m Tiefe (Differenz zwischen der Höhe des Vorlandes ca. 
38,50 m ü. NHN und Unterkante des Entnahmebauwerkes ca. 28,50 m ü. NHN), das 
entspricht den derzeitigen Vorgaben der Lage des Entn ahmebauwerkes von ca. 2,50 
m unter NNW (ca. 31,00 m ü. NHN), mittels zwei Freispiegelleitungen, die durch 
Vortrieb vom geplanten Pumpbauwerk in Richtung Rhein vorgetrieben werden sollen. 
Die zurückgenommene Ausweitung des Flächennutzungsplans zur 
Kläranlagenerweiterung im Bereich der Variante 712,2 führt auf Basis der neuen 
Anlagenkonfiguration nicht zu einer Vorzugswürdigkeit dieser Variante. Die 
Umweltauswirkungen der Herrichtung der Anlagen an beiden Entnahmestellen sind 
identisch, da der Naturraum wie a uch die Auswirkungen identisch sind; weniger 
technische Restriktionen im Deichvorland Die Variante 712,6 ist allerdings technisch 
einfacher zu errichten, da beim Bau der Leitungen keine Rücksicht auf den 
genehmigten Brunnen der Fa. Currenta genommen werden  muss. Vor diesem 
Hintergrund ist die Herrichtung der Entnahmestelle bei km 712,6 günstiger, sodass 
diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren weiterverfolgt wird.   
2.5.3 Festlegung von Leitungstrassen und von Standorten für Entnahmestellen 
und Pumpbauwerke  
2.5.3.1 Alternative Führungen der Leitungstrassen 
Aus der Raumwiderstandsbetrachtung ergibt sich kein konfliktarmer Korridor.  Die 
Raumwiderstände sind weitestgehend über die gesamte Breite des 
Untersuchungsraumes (Breite mindestens 600 m) gleich ausgep rägt, so dass sich 
alternative Trassenführungen aus umweltfachlicher Sicht nicht aufdrängen. 
Die Alternative im Bereich der Erftquerung resultiert aus technischen Erwägungen 
(Vortriebsstrecken zusammen nur 240 m lang, keine angrenzenden 
Hochspannungsmasten und bessere Erschließungsmöglichkeiten der Baugruben) . 
Die Führung einer Leitungstrasse muss sich deshalb aus anderen Parametern als aus 
dem Raumwiderstand ableiten. 
Vom Rhein bzw. Rheindeich bis zum Rand der ehemaligen Rheinschlinge dominiert 
fast durchg ängig ein hoher Raumwiderstand, der bis zur Ortslage Straberg 
überwiegend in einen mittleren Raumwiderstand übergeht. Von hier aus zeigt sich fast

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
203 
 
ausschließlich bis zum Ende des Untersuchungsraumes wieder ein hoher 
Raumwiderstand, der nur kleinflächig im Bereich von Ortslagen, der beiden 
Umspannanlagen und des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch durch Areale mit 
sehr hohem Raumwiderstand überlagert wird. Kleinflächig erstreckt sich entlang der L 
116 westlich von Frimmersdorf ein Gebiet mit mittlerem Raumwiderstand. 
Die Führung der Leitungstrasse im umweltfachlich günstigen Nordkorridor wurde in 
einem iterativen Vorgehen zwischen dem umweltfachlichen Vermeidungsgebot und 
den technischen Erfordernissen entwickelt. Aufgrund der Änderungen und 
Ergänzungen des L NatSchG NRW und der damit verbundenen zusätzlichen 
Schutzgegenstände wurde die Ableitung der umweltfachlich geeigneten 
Leitungstrasse überprüft. Die zusätzlichen Schutzgegenstände wurden entsprechend 
ihrer Bedeutung der jeweiligen Raumwiderstandsstufe eingeordnet. Auch wenn sich in 
einigen Bereichen der Raumwiderstand um eine Stufe bzw. zwei Stufen erhöht, ist im 
Ergebnis keine weitere alternative Führung der Leitungstrasse erforderlich. Trotz des 
abschnittsweisen hohen Raumwiderstandes werden folgende Über legungen für eine 
möglichst konfliktarme Trassenführung verfolgt: 
Querung des FFH -Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ungefähr an der 
Engstelle, Abstand von mindestens ca. 200 m zum Rand von Wohnsiedlungsflächen, 
untertägiger Vortrieb im Bereich von ökologisch besonders schutzwürdigen Strukturen, 
Einhaltung von ausreichenden Überdeckungshöhen zur Erhaltung von tiefer 
wurzelnden Gehölzstrukturen bei einem untertägigen Vortrieb, Einengung des 
Arbeitsstreifens in ökologisch sensiblen Bereichen, möglic hst rechtwinklige Querung 
von Verkehrswegen und Vorflutern im untertägigen Vortriebsverfahren, Umgehung 
von eingetragenen Bodendenkmalen und Berücksichtigung von Bodendenkmal -
Verdachtsflächen, Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur 
(Hochspannungsleitungen, Nord -Süd-Kohlenbahn) bei Beachtung der bestehenden 
Schutzstreifen, Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen 
aus Erschließungsgründen. 
Nach der Querung des Rheindeiches bei Dormagen -Rheinfeld sollte sich die 
Rheinwassertransportleitung in der Führung an den parallel zum Deich verlaufenden 
Wirtschaftsweg anlehnen. Der angestrebte Abstand von mindestens ca. 200 m zum 
südöstlichen Bebauungsrand von Dormagen -Rheinfeld kann eingehalten werden.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
204 
 
Eine gute Erschließung für den Arbeitsstreifen kann erreicht werden, ohne eine weitere 
Zerschneidung von Freiflächen zu verursachen. 
Die Querung des der Industriedeponie vorgelagerten Waldstreifens sollte in offener 
Bauweise erfolgen, bei örtlich beengten Verhältnissen mit verbautem Leitungsgraben. 
Ein möglichst großflächiges Waldareal kann als Pufferfläche zum Rand der 
Wohnbebauung erhalten werden. Die gesamte Waldfläche ist bestehendes 
Landschaftsschutzgebiet. Eine alternative Trassenführung ist nicht möglich. 
Nördlich des Walhovener Hof es und östlich der ehemaligen Rheinschlinge ist eine 
Linienführung in Erwägung zu ziehen, die in Standardbauweise mit geböschtem 
Leitungsgraben weiter der Parallelführung zu Wirtschaftsweg und 
Höchstspannungsleitung folgt, um die Zerschneidungseffekte zu m inimieren. 
Teilweise kommen in diesem Abschnitt Flächen mit besonders schutzwürdigen Böden 
vor. 
Zwischen der B 9 und unmittelbar östlich der A 57 (Am Balgheimer Weg) ist eine 
gradlinige Führung über die Feldflur als Standardbauweise mit geböschtem 
Leitungsgraben anzustreben. In der Weiterführung sollten die Autobahn 57 und die 
Bahnstrecke Köln – Krefeld rechtwinklig in geschlossener Bauweise gequert werden, 
bevor für die Linienführung eine Restparzelle zwischen der Bahnstrecke und dem 
Rand des Baggersees in  offener Bauweise mit verbautem Leitungsgraben genutzt 
wird. 
Nordöstlich von Straberg sollte die gradlinige Linienführung der 
Rheinwassertransportleitung bei einer Standardbauweise mit geböschtem 
Leitungsgraben unmittelbar parallel zu den beiden Höchstspan nungsleitungen (380 
und 220 kV) aufrechterhalten werden. Der schmale Streifen zwischen Bodendenkmal-
Verdachtsflächen drängt sich für eine Führung der Leitungstrasse auf. Hier sind die 
beiden, jeweils ca. 15 m breiten Schutzstreifen der Rheinwassertransport leitung und 
der Höchstspannungsleitung zu beachten. 
Im Abschnitt der Querung des FFH -Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
annähernd an der Engstelle ist nach Möglichkeit eine längere Führung (ca. 250 m) in 
geschlossener Bauweise als untertägiger Vortrieb vorzusehen. Auch die derzeitig noch 
als Weideflächen genutzten, jedoch zum FFH -Gebiet gehörenden und als

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
205 
 
Aufforstungen vorgesehenen Flächen sollten in geschlossener Bauweise unterquert 
werden. Durch die Einstufung der geplanten Entwicklung eines zusammenhängenden 
Waldgebiets als „zwingend“ durch die Naturschutzfachbehörde ist es angebracht, die 
Aussichten, dieses Ziel zukünftig zu erreichen, nicht weiter zu verschlechtern. Die 
Engstelle im Waldverbund ist derzeitig sehr schmal und stellt für Pflanzen - und 
Tierarten des Waldinnenraums eine Lücke im Habitatverbund dar, die durch eine 
Waldentwicklung im Bereich der Gründlandparzelle im FFH -Gebiet geschlossen 
werden kann. 
Zusätzlich zu der vorgenannten Trassenfindung sind im Bereich der 
Bündelungsleitung darüber hinaus kleinräumige Trassenoptimierungen (mit 
Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Bereich von Querungen zwischen km 0,0 
und km 0,5 (Deichquerung) sowie zwischen km 9,0 und km 9,2 aufgrund der 
Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf drei Leitungen DN2200 erforderlich. 
Zudem sind zwei Bereiche zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz -) 
Baustellenflächen wegen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener 
Schutzstreifen von Hochspannungsleitungen und wegen der Notwendigkeit von 
nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 
20,2 und 21,3 (wo sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse 
mit dem Sicherheitsstreifen der parallel verlaufenden Hochspannungsleitungen 
überschneiden) betroffen. 
Zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald ist eine geringfügige Anpassung 
der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der 
raumordnerischen Trassenfestlegung durch den „Braunkohlenplan Garzweiler II 
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ ein 
Gebäude innerhalb der Trasse errichtet wurde. 
Durch eine Herstellung der Rheinwassertransportleitung in einem geschlossenen 
Bauverfahren auf der gesamten Strecke durch das FFH -Gebiet la ssen sich 
Einschränkungen des Entwicklungspotenzials vermeiden. Durch eine Verlegung 
unterhalb des Wurzelhorizonts der zu pflanzenden Bäume lassen sich Veränderungen 
der zukünftigen Standortbedingungen aus Sicht der FFH -Lebensraumtypen 
vermeiden.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstr assen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
206 
 
Vom westlichen Rand des FFH-Gebietes bis zur Nord-Süd-Kohlenbahn kommen keine 
alternativen Führungen der Leitungstrasse in Betracht. In diesem längeren Abschnitt 
ist ausschließlich die zweimalige Parallelführung zur Höchstspannungsleitungstrasse 
unter südlicher Um gehung der Ortslage von Widdeshoven unter umweltfachlichen 
Gesichtspunkten in Standardbauweise mit geböschtem Leitungsgraben sinnvoll. 
Zwecks Bündelung, besserer Erschließung und Verringerung von 
Zerschneidungswirkungen sollte sich die Führung der Rheinwassertransportleitung an 
dem Verlauf der K 31 im Bereich der Querung der Nord-Süd-Kohlenbahn (GAB Nord-
Süd-Bahn) orientieren. An den Verlauf dieser Bahnstrecke auf der Südseite sollte sich 
die Leitungstrasse in der Fortführung in Standardbauweise mit gebösch tem 
Leitungsgraben anlehnen. 
Ab Frimmersdorf ist nach Querung der beiden Sportplätze ( die nördlich angrenzende 
Ackerfläche steht wegen der Hochspannungsmasten und des rechtwinklig querenden 
E-Kabels nicht zur Verfügung) eine Führung südlich entlang des 
Hauptwirtschaftsweges und unmittelbar südlich der Kohlentransportanlage und 
nördlich der Umspannanlage anzustreben, bevor die Erft mit dem Vorland in 
geschlossener Bauweise unterquert wird. Eine weitere Querung in geschlossener 
Bauweise wird im Bereich der Bahnstrecke Bedburg (Erft) – Grevenbroich, der L 116, 
dem Abzweig der Nord -Süd-Kohlenbahn und der Erftstraße erforderlich, bevor der 
Übergabepunkt im Bereich der rekultivierten Tagebaufläche von Garzweiler I erreicht 
wird. Aufgrund der beengten Platzverhältn isse mit mehreren 
Hochspannungsleitungsmasten und der vorhandenen Schutzgebiete an der Erft und 
teilweise westlich der L 116 (festgesetztes Landschaftsschutzgebiet, 
Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung, schutzwürdiges Biotop nach LANUV) 
sowie der E xistenz der flächendeckenden Bodendenkmal -Verdachtsfläche Nr. 1 ist 
außerhalb der Abschnitte in geschlossener Bauweise eine durchgehende offene 
Bauweise mit verbautem Leitungsgraben empfehlenswert. 
Alternativ ist für den Verlauf der Rheinwassertransportlei tung aus technischer Sicht 
(geringere Vortriebsstrecke, keine angrenzenden Hochspannungsmasten und 
bessere Erschließungsmöglichkeiten der Baugruben) ab der Nordseite der 
Umspannanlage eine Führung nach Süden zwischen der Kohlentransportanlage und 
der Umspannanlage in Standardbauweise mit geböschtem Leitungsgraben möglich.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
207 
 
Anschließend sind die Erft mit dem Vorland, die Bahnstrecke und die L 116 in 
geschlossener Bauweise zu queren, bevor eine zweimalige Führung in offener 
Bauweise mit verbautem Leitungsgraben westlich und östlich der Erftstraße denkbar 
ist. Die Erftstraße selbst kann in geschlossener Bauweise unterquert werden. 
Braunkohlenplanänderung 
Da für den Abschnitt der Hambachleitung keine raumordnerischen 
Trassenfestsetzungen existieren, stellte sich zunächst die Aufgabe, eine geeignete 
Trasse zu ermitteln. Die hier betrachtete, vorzugswürdige Trassenführung für die 
RWTL zum Tagebau Hambach geht aus einem mehrstufigen Auswahlprozess hervor, 
in dem die Detailschärfe der Untersuchungen sukzessive zunahm, während die Größe 
des untersuchten Raums verringert wurde. Die Einzelheiten zur Findung der Trasse 
sind in Kapitel 1.2.2.1 – 1.2.2.3 dargestellt.  
Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf jene Trasse, die aus dem 
Auswahlprozess unter Berücksichtigung aller entscheidungsrelevanten Kriterien 
insgesamt als vorzugswürdig hervorgegangen ist (Vorzugstrasse Nr. 5) und die einen 
maßgeblichen Bezugspunkt der Umweltprüfungen, die in diesem Bericht dokumentiert 
sind, darstellt.  
Die geplante Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der 
Vollrather Höhe und verläuft zunächst für rund 5  km in enger Bündelung mit der 
sogenannten Grubenansc hlussbahn (GAB) Nord -Süd-Bahn. Sie durchquert dabei 
einen landwirtschaftlich geprägten Raum zwischen dem Kraftwerk Neurath und der 
Ortslage Vanikum. Südwestlich der Ortslage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB 
Nord-Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus 
Fortuna-Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars geführt.  
Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im 
Erfttal zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der 
ehemaligen Fernbandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die Trasse der 
Hambachleitung im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum Rand des Tagebaus 
Hambach geführt werden. Dies erfolgt durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse. Die 
zu sichernde RWT L-Trasse endet am Schnittpunkt mit der bestehenden 
Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an dessen Nordrand.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
208 
 
2.5.3.2 Standortalternativen für die Entnahme- und Pumpbauwerke 
Genehmigter Braunkohlenplan 
In den UVP-Angaben sind drei Varianten beschrieben. 
Aus umweltfachlicher und technischer Sicht ist eine Entnahmestelle mit 
Entnahmebauwerk in Höhe von Rheinstrom -km 712,6 (Variante 2)  unmittelbar 
südwestlich der Verlängerung der Pappelreihe zum Rhein hin denkbar, unter 
Berücksichtigung der im Flächennutzungsplan der Stadt Dormagen dargestellten und 
vorgesehenen Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und Flächen 
für Aufschüttungen. 
Es ist der Übergangsbereich zwischen dem Prallufer und der geraden Führung des 
Rheins. Im gesamten endgültigen Entnah mebereich von Rheinstrom -km 712,2 bis 
712,8 führt die Fahrrinne unmittelbar am westlichen Ufer vorbei. Lebensräume zur 
Fischaufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und wandernder 
Fische sind hier nicht vorhanden. 
Die Leitung sollte in einem  grabenlosen Verfahren mit einem untertägigen Vortrieb 
gradlinig und etwa rechtwinklig zum Rheinufer und weitgehend parallel zur 
Pappelreihe über die Ackerfläche verlaufen, um den Deich dann ebenfalls ungefähr 
rechtwinklig zu queren. 
Die Variante 3 bezieht sich auf einen Verlauf der Leitung nordöstlich der Pappelreihe. 
Hier befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft eine Brunnenanlage zur 
Brauchwasserentnahme der Fa. Currenta. Diese Entnahmestelle liegt noch weiter 
entfernt von dem unmittelbaren Pralluferbereich. Die Länge der Vorlandquerung nimmt 
weiter zu. 
Die Variante 1  befindet sich bei Rheinstrom -km 712,2. Diese ist jedoch nur 
realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die im 
jetzigen Flächennutzungsplan dargestellten un d geplanten Flächen für die 
Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für Aufschüttungen 
verkleinert werden, um das Pumpbauwerk in dem oder unmittelbar hinter dem Deich 
(s. u.) platzieren zu können. Die Querungslänge im Vorland ist bei ähnlicher  
ökologischer und naturschutzfachlicher Ausstattung geringer als bei den Varianten 2

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
209 
 
und 3. Ein weiterer Vorteil dieser Variante 1 ist, dass der Pralluferbereich hier am 
stärksten ausgeprägt ist. Die kürzere Vortriebsstrecke wirkt sich nicht nur aus 
wirtschaftlichen, sondern auch aus hydraulischen Gesichtspunkten positiv aus. 
Die zusätzlichen Schutzgegenstände aufgrund der Änderungen / Ergänzungen des 
LNatSchG NRW führen nicht zu einer Änderung des Raumwiderstandes für den 
Bereich der Entnahmestelle und des Pumpbauwerkes. Die Ableitung der Varianten ist 
somit weiterhin gültig. 
Aus Gründen der Umweltvorsorge, des Hochwasserschutzes (Einschränkung des 
Retentionsraumes) sowie auch aus den Belangen der Sicherheit der Schifffahrt 
erscheint es sinnvoll, das Pumpba uwerk nicht im Deichvorland zu platzieren. Die 
Freispiegelleitung sollte deshalb aus umweltfachlicher Sicht das Deichvorland und den 
Deich queren, sofern keine andere planerische Lösung zu bevorzugen ist. 
Der Rheindeich schirmt in seiner Funktion den Überschwemmungsbereich des Rheins 
vom bebauten Hinterland ab. Für eine Querung des Deiches und die Platzierung des 
Pumpbauwerkes unmittelbar hinter dem Deich gibt es zwei Möglichkeiten. Ein 
untertägiger Vortrieb unter dem gesamten Deich inklusive eines Sicherheitsbereiches 
davor und dahinter oder in offener Bauweise. Ein untertägiger Vortrieb bietet viele 
Vorteile gegenüber einer Öffnung, z. B. Erhaltung des Hochwasserschutzes, Verbleib 
des Wegenetzes (am Fuß und auf der Berme des Deiches) sowie das Belassen von  
möglichen Altablagerungen. 
Bei einer Querung des Deiches in offener Bauweise müssen nach den derzeit gültigen 
anerkannten Regeln der Technik ein anderer Aufbau und auch das vorhandene 
Wegenetz neu geplant werden. Dies ist in den geplanten Deich - und 
Hochwasserschutz-Sanierungsmaßnahmen des Deichverbandes Dormagen / Zons 
bereits vorgesehen. 
Bei einer Lage des Pumpbauwerkes im Deich müsste dieser eine größere Öffnung und 
damit auch Wiederherstellung erfahren, um das Gebäude des Pumpbauwerkes, seine 
Anbindung in den Deich und auch den Deich selbst wiederherzustellen. 
Auch ist der Punkt der noch nicht genau klassifizierten möglichen Altablagerungen 
sowie die Vorgaben des Deichregelquerschnitts nach den anerkannten Regeln der

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.5 Bewertung der Umwelt zur Ermittlung von Bereichen zur Aufnahme von Leitungstrassen und 
Standorten für Entnahme- sowie Pumpbauwerke (Restriktionsanalyse) 
 
210 
 
Technik in diesen Überlegungen zu be rücksichtigen. Vorteile in Bezug auf die zu 
bewegenden Erdmassen ergeben sich bei Anlage eines Deichüberwachungsweges 
und Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik für den Deichaufbau überschlägig 
nicht. Vorteile bei einer Lage des Pumpbauwerkes im Dei ch ergeben sich bezüglich 
der geringeren Auswirkungen auf das Landschaftsbild. 
Braunkohlenplanänderung 
Die Variante am Rheinkilometer km 712,2 war nur realisierbar, wenn im Rahmen der 
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Dormagen die im alten 
Flächennutzungsplan dargestellten und geplanten Flächen zur 
Kläranlagenerweiterung (Darstellung als Flächen für die Abwasserbeseitigung 
(Absetzbecken) sowie als Flächen für Aufschüttungen) verkleinert werden. Diese 
Verkleinerung ist gegenwärtig im Rahmen der Neuauf stellung des 
Flächennutzungsplans geplant. 
Die neue Anlagenkonfiguration hat unmittelbare Auswirkungen auf die bauliche 
Umsetzung. Das Entnahmebauwerk vergrößert sich von 10 m x 25  m auf etwa  
15 m x 60 m. Anstelle von zwei Leitungen (DN1400) werden nunmeh r drei Leitungen 
(DN2200) untertägig, im grabenlosen Verfahren bis zum Pumpbauwerk geführt, 
welches sich ebenfalls von ehemals 20  m x 20  m auf unterirdisch 45  m x 100  m 
(unterirdisch = maßgeblich für die Bewertung) vergrößert. Neu im Deichvorland ist 
zudem die Unterbringung des Hydroburst-Bauwerks.  
Vor allem mit Blick auf die in der Nähe der Variante km 712,2 gehäuft vorkommenden 
technischen Einrichtungen (Leitungen, Brunnen und Absetzbecken) der Fa. Currenta 
stellt die größere Anzahl der Rohrleitungen und  die Dimensionierung der Bauwerke 
aus dem angepassten Vorhaben ein neues nunmehr größeres Konfliktpotential dar. 
Bei der Variante km 712,6 (Vorzugsvariante) ist eine untertätige Querung des 
Deichvorlandes bis zum Pumpbauwerk technisch einfacher umzusetzen,  weil dort 
weniger technische Einrichtungen in unmittelbarer Nähe vorhanden sind.  
Belange der Schifffahrt oder des Fischschutzes führen nicht dazu, dass eine der 
beiden Varianten als vorzugswürdig einzustufen ist, weil keine gegenüber der anderen 
signifikante Vorteile in Bezug auf diese Belange aufweist.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
211 
 
Vor diesem Hintergrund ist die Herrichtung der Entnahmestelle bei km 712,6 günstiger, 
sodass diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren weiterverfolgt wird.  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
2.6.1 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der 
Leitungstrassen im Vergleich (Nord und Erft) 
Hinweis: Dieses Kapitel bezieht sich auf die bereits genehmigte Trasse zum Tagebau 
Garzweiler. 
 
Menschen, einschl. der menschlichen Gesundheit  
Die Varianten der Leitungstrassen (Nord und Erft) werden in den folgenden 
Ausführungen schutzgutbezogen ermittelt, beschrieben und bewertet. 
Bezüglich der Umweltauswirkungen der Leitungstrassen auf das Teilschutzgut 
Wohnen und Wohnumfeld sind gemischte Bauflächen, landwirtschaftliche Hof - und 
Gebäudeflächen, Potenzialflächen zur Siedlungsentwicklung sowie Sport -, Freizeit - 
und Erholungsanlagen betroffen. Kleinflächig werden gemischte Bauflächen sowie 
landwirtschaftliche Hof - und Gebäudeflächen ausschließlich außerhalb des 
Rohrgrabens und kleinflächig im Bereich des übrigen Arbeitsstreifens in Anspruch 
genommen. Es handelt sich um zwei kleinere Teilflächen im Norden von Frimmersdorf 
und am Steppenweidenhof. 
Bei einer geringfügigen Verlagerung oder Anpassung des Arbeitsstreifens ist es jedoch 
möglich, die baubedingte Beanspruchung dieser beiden Flächen zu vermeiden. 
Im Randbereich von Rheinfeld sin d Potenzialflächen zur Siedlungsentwicklung 
ausgewiesen. Von diesen werden zwischen der Piwipper Straße und der Krimpsgasse 
sowohl Flächen durch den Arbeitsstreifen als auch durch den Rohrgraben in Anspruch 
genommen. Im Bereich des Arbeitsstreifens stehen diese Potenzialflächen zur 
Siedlungsentwicklung nach Beendigung der Bautätigkeiten wieder zur Verfügung. Im 
Bereich des Rohrgrabens verläuft nach Realisierung der Baumaßnahme der ca. 15 m 
breite Schutzstreifen, in dessen Bereich eine mögliche spätere bauli che Nutzung 
ausscheidet. Im Norden von Frimmersdorf werden Sport -, Freizeit - und 
Erholungsanlagen in Form von zwei Sportplätzen durch den eingeengten

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
212 
 
Arbeitsstreifen inkl. Rohrgraben bauzeitlich in Anspruch genommen. Für die 
anschließende Wiederherstellung der Sportanlagen ist es unerheblich, ob sie durch 
den Rohrgraben oder den Arbeitsstreifen in der Bauphase beansprucht werden; 
sämtliche Flächen inkl. des späteren, ca. 15 m breiten Schutzstreifens stehen nach 
Beendigung der Baumaßnahmen und erfolgter Rekultivierung als Sportanlagen wieder 
uneingeschränkt zur Verfügung. 
Hinzu kommen die möglichen Auswirkungen auf Wohnsiedlungsflächen, die durch den 
Materialtransport hervorgerufen werden können. Der Transport von überschüssigen 
Bodenmassen im Bereich der bes iedelten Flächen ist jedoch weitestgehend 
auszuschließen, da diese fast ausschließlich im Bereich des Rohrgrabens und auch 
im Arbeitsstreifen wieder eingebaut werden können. 
Aussagen zum Transport sind erst bei Vorliegen eines Baulogistikkonzeptes möglich. 
Der Transport der Rohre und des sonstigen Baumaterials muss nicht zwangsläufig 
durch Wohnsiedlungsflächen führen. Die Auswirkungen des Materialtransportes im 
Freiraum stellen sich abschnittsweise reduziert dar, da es möglich ist, den 
Leitungsverlauf teilw eise unmittelbar parallel zu bestehenden Wirtschaftswegen 
vorzusehen. 
Die Umweltauswirkungen der Leitungstrassen auf das Teilschutzgut Erholung und 
Freizeit umfassen Waldflächen mit Erholungsfunktion, Waldflächen mit 
Sichtschutzfunktion, Bereiche für den S chutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung, Regionale Grünzüge mit der Funktion Naherholung, 
Radwege sowie überregionale Themen-, Haupt- und Rundwanderwege. Waldflächen 
mit Erholungsfunktion sind sowohl durch die Anlage des Rohrgrabens als au ch durch 
die Herstellung des eingeschränkten Arbeitsstreifens im Bereich „Am Pielsbusch“ 
westlich der Erft betroffen. Während man im Bereich des bauzeitlichen eingeengten 
Arbeitsstreifens davon ausgehen kann, dass die beanspruchten Waldbestände 
überwiegend im Stadium des Stangenholzes nach Beendigung der Baumaßnahmen 
neu angelegt werden können, sind im Bereich des bauzeitlichen Rohrgrabens und 
späteren Schutzstreifens Auflagen bezüglich der Bepflanzung zu berücksichtigen. Ein 
zusammenhängender Waldbestand w ird in diesem ca. 15 m breiten Streifen schon 
allein aus Gründen der notwendigen Zugänglichkeit nicht realisierbar sein. Ähnlich 
verhält es sich mit der Beanspruchung von Waldflächen mit Sichtschutzfunktion.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
213 
 
Derartige Waldflächen werden im Bereich unmittel bar randlich zur Industriedeponie 
Dormagen sowohl durch die Anlage des Rohrgrabens als auch durch die Herstellung 
des reduzierten Arbeitsstreifens in Anspruch genommen. Obwohl es sich hier 
überwiegend um Waldflächen mit mittlerem und geringem Baumholz hand elt, sind 
diese Waldstrukturen im Bereich des bauzeitlichen eingeengten Arbeitsstreifens ohne 
Einschränkungen wieder herstellbar; im Gegensatz dazu steht der baubedingte 
Rohrgraben und spätere Schutzstreifen, in dem der Aufbau von Waldstrukturen 
höchstens eingeschränkt realisierbar ist.  
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sind in 
vielen Bereichen durch die Anlage der Leitungstrasse bauzeitbedingt betroffen. Es 
handelt sich um die Areale östlich von Dormagen-Rheinfeld (zwischen Piwipper Straße 
und Krimpsgasse), zwischen der ehemaligen Rheinschlinge und der B 9, östlich und 
unmittelbar westlich der A 57, im Bereich der L 36 (Straberger Weg), zwischen dem 
Steppenweidenhof und der Ostgrenze des FFH -Gebietes, zwischen der W estgrenze 
des FFH-Gebietes und der B 477, entlang von Gill- und Köttelbach sowie westlich der 
Erft „Am Pielsbusch“. Neben der Beanspruchung durch den Rohrgraben und übrigen 
Arbeitsstreifen werden auch Randzonen für die Funktion der landschaftsorientierten 
Erholung in der Bauphase beeinträchtigt. Hinzu kommen Regionale Grünzüge mit der 
Funktion Naherholung, die zwischen dem Steppenweidenhof und der Ostgrenze des 
FFH-Gebietes sowie zwischen der Westgrenze des FFH -Gebietes und dem 
Schleyerhof in der Bauphase durch Rohrgraben und übrigen Arbeitsstreifen bauzeitlich 
in Anspruch genommen werden und neben den Randzonen bauzeitlich für die 
Funktion der Naherholung nicht zur Verfügung stehen. Nach Beendigung der 
Bauarbeiten werden die betroffenen Flächen weitestgehend wieder wie im Zustand vor 
Beginn der Bauphase rekultiviert, so dass die Funktionen der landschaftsorientierten 
Erholung und der Naherholung wieder uneingeschränkt erfüllt werden können. 
Höchstens für die Dauer der Bauzeit ist davon auszugehen, dass drei Themen- / 
Haupt- / Rundwanderwege (Krimpsgasse, Weg am Gestüt Weidenpesch, Jakobsweg 
an der Erft) unterbrochen werden und damit die Erholungsfunktion für eine bestimmte 
Zeitdauer eingeschränkt ist. Unmittelbar nach Beendigung der Bauarbeiten werden 
diese e rholungsrelevanten Fußwegebeziehungen im Rahmen der anderen 
Rekultivierungsmaßnahmen wiederhergestellt. Es ist auch denkbar, dass diese

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
214 
 
Wegebeziehungen in der Bauphase provisorisch in modifizierter Form 
aufrechterhalten werden, so dass sich die umweltbezog enen Auswirkungen noch 
weiter verringern. Ähnlich verhält es sich mit den sieben bauzeitlich unterbrochenen, 
klassifizierten Radwegverbindungen, die in den UVP-Angaben aufgeführt sind. 
Sie werden umgehend nach Beendigung der Bauarbeiten wieder angelegt werden. Sie 
sind oder sogar während der Bauzeit zumindest provisorisch und eingeschränkt für 
den erholungsrelevanten Radverkehr nutzbar. Alle Wege, dienen auch der 
landwirtschaftlichen Erschließung des Raums. In der Bauzeit sind sie über ein 
alternatives Wege - und Erschließungskonzept zumindest eingeschränkt 
aufrechtzuerhalten. 
Im Bereich westlich von Frimmersdorf unterscheiden sich die Varianten Nord und Erft 
nur hinsichtlich der betroffenen Kriterien Waldflächen mit Erholungsfunktion sowie 
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Es sind 
insgesamt folgende Flächenbeanspruchungen zu erwarten: 
Beim Vergleich der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Menschen, einschl. der 
menschlichen Gesundheit (Wohnen und Wohnumfeld, Erholung  und Freizeit) 
zwischen der Variante Nord und der Variante Erft nimmt die Variante Erft bei beiden 
o. g. Kriterien (Waldflächen mit Erholungsfunktion sowie Bereiche für den Schutz der 
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung) geringfügig mehr Flächen  
bauzeitbedingt und im Fall der Waldflächen auch darüber hinaus in Anspruch. 
 
Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt  
Die Umweltauswirkungen der Leitungstrasse auf das Teilschutzgut Tiere beziehen 
sich auf avifaunistische Funktionsräume, Rastvogel -Funktionsräume, 
Fledermausflugstraßen, Fledermausjagdhabitate und Fledermauslebensräume. 
Die betroffenen sechs avifaunistischen Funktionsräume sind umfassend beschrieben. 
Sie berühren Rohrgraben und übrigen Arbeitsstreifen auf der gesamten Streckenlänge 
und in vollem Flächenumfang. Drei Rastvogel-Funktionsräume sind durch die Anlage 
des Rohrgrabens und des übrigen Arbeitsstreifens bauzeitlich betroffen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
215 
 
Die Inanspruchnahme von avifaunistischen Lebensräumen und Rastvogel -
Funktionsräumen und damit negative Ausw irkungen auf die Avifauna umfassen 
weitestgehend nur die Dauer der Bauzeit. Die baubedingte Flächenbeanspruchung 
führt zu einem zeitweiligen Lebensraumverlust und mindert die Standortqualität 
unmittelbar angrenzender Lebensräume für die Dauer der Bauzeit. Baubedingte 
visuelle und akustische Wirkungen sind vor allen Dingen auf entsprechende 
empfindliche Arten zu konstatieren. Dagegen werden baubedingte Barriere - und 
Zerschneidungseffekte, anlagenbedingte dauerhafte Flächeninanspruchnahmen 
sowie betriebsbedingte visuelle und akustische Wirkungen als sehr gering eingestuft. 
Eine weitestgehende Wiederherstellung der avifaunistischen Funktionsräume und der 
Rastvogel-Funktionsräume nach Beendigung der Bauarbeiten ist unter der 
Berücksichtigung der dargestellten Ma ßnahmen zur Vermeidung und Verringerung 
von Beeinträchtigungen möglich. 
In vier Bereichen (Weidenpescher Hof, Nachtigall, randlich an der K 31, im Norden von 
Frimmersdorf) werden auf jeweils kurzen Streckenlängen Fledermausflugstraßen 
durch den Rohrgraben und den übrigen Arbeitsstreifen gequert. 
Darüber hinaus kommt es kleinflächig zu negativen Auswirkungen auf 
Fledermausjagdhabitate. Teilweise handelt es sich um temporäre Jagdhabitate, die 
sich im Rhein-Deichvorland, an der Krimpsgasse, an der Broicher Dorfstraße und auf 
dem RWE -Betriebsgelände befinden. Fledermausflugstraßen und 
Fledermausjagdhabitate befinden sich ausschließlich dort, wo lineare Baum - und 
Gehölzstrukturen vorhanden sind. Es ist davon auszugehen, dass die Baum - und 
Gehölzstrukturen im Bere ich des Rohrgrabens gefällt werden müssen, im sonstigen 
Arbeitsstreifen jedoch in den meisten Fällen erhalten werden können. Deshalb werden 
die Flugstraßen und Jagdhabitate nur auf kurzen Streckenlängen für die Dauer der 
Bauzeit und geringfügig darüber hin aus unterbrochen. Es ist wahrscheinlich möglich, 
die Baum - und Gehölzstrukturen im Status quo ante im Schutzstreifen weitgehend 
durch die Pflanzung neuer Bäume und Gehölze wiederherzustellen. 
Fledermausflugstraßen und Fledermausjagdhabitate sind mittelfris tig 
wiederhergestellt. 
Die Umweltauswirkungen der Leitungstrasse auf das Teilschutzgut Pflanzen und die 
biologische Vielfalt umfassen Auswirkungen auf Biotoptypen, Geschützte Biotope,

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
216 
 
schutzwürdige Biotope, Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte 
Landschaftsbestandteile, Biotopverbundflächen, Bereiche für den Schutz der Natur 
und Regionale Grünzüge mit der Funktion Biotopvernetzung. Es werden kleinflächig 
durch den Rohrgraben und umfangreich durch den übrigen Arbeitsstreifen 
unterschiedliche Biotopt ypen in Anspruch genommen. Über 90 % entfallen auf 
Ackerflächen, nur ein geringer Umfang an Flächen auf beispielsweise Kleingehölze, 
Laubwald und Grünland. Etwa 22 % aller Biotoptypen werden für die Anlage des 
Rohrgrabens benötigt, der Rest entfällt auf den Arbeitsstreifen. Als Geschützte Biotope 
werden unmittelbar am Rheinufer Röhrichtbestände hochwüchsiger Arten und 
Schilfröhricht für die Anlage des Entnahmebauwerks dauerhaft beansprucht. 
Das Naturschutzgebiet „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ wird nicht beansprucht, 
weil es komplett durch eine untertägige Vortriebsstrecke gequert wird und die 
Baugruben außerhalb des Schutzgebietes angeordnet werden. 
Schutzwürdige Biotope werden im Deichvorland, im Bereich der alten Rheinschlinge, 
„Am wilden Dörnchen“ östlich der A 57 und auf dem RWE -Betriebsgelände durch die 
Anlage des Rohrgrabens und des übrigen Arbeitsstreifens bauzeitbedingt 
beansprucht. Es handelt sich sowohl um Offenlandflächen, die schon kurze Zeit nach 
der Rekultivierung dem Naturhaushalt wieder zur Verfügung stehen, als auch um 
Wald- und Gehölzflächen, deren Wiederherstellung (mit Ausnahme von nicht wieder 
herstellbaren Waldstrukturen im Bereich des Schutzstreifens) einen längeren Zeitraum 
in Anspruch nehmen wird. 
Weitaus umfangreicher stellt sic h die bauzeitliche Beanspruchung der 
Landschaftsschutzgebiete dar. Betroffen sind derartige Schutzgebiete in den 
Bereichen der Rheinaue, der Niederterrasse und Terrassenkante sowie des 
Terrassenhanges, Gillbach- und Köttelbachtales. Nach Beendigung der Bau arbeiten 
werden die betroffenen Flächen weitestgehend dem Zustand vor Beginn der Bauphase 
entsprechend rekultiviert, so dass die Schutzzwecke der betroffenen 
Landschaftsschutzgebiete wieder nahezu uneingeschränkt erfüllt werden können. 
In den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen westlich der B 9, „Am wilden 
Dörnchen/ Am Entenpfuhl“ östlich der A 57, südlich von Nievenheim und im Bereich

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2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
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der Bahntrasse nordwestlich von Frimmersdorf ist davon auszugehen, dass die Bäume 
im Bereich des ca. 15 m breiten Rohrgrabens gefällt werden müssen.  
Es werden mehrere ausgewiesene Biotopverbundflächen baubedingt durch den 
Rohrgraben und den übrigen Arbeitsstreifen in Anspruch genommen.  
Es handelt sich um das Deichvorland, den Bereich der ehemaligen Rheinschlinge, das 
Areal „Am wilden Dörnchen“ östlich der A 57, Randzonen des Baggersees und des 
Knechtstedener Waldes, das Gebiet des Gohrer Grabens, Randbereiche des 
Strategischen Bahndammes sowie das Gillbach- und Köttelbachtal. Überwiegend sind 
in diesem Fall Offenl andflächen durch die bauzeitbedingte Beanspruchung und 
Umgestaltung betroffen, so dass davon auszugehen ist, dass diese Areale nach 
erfolgter Rekultivierung wieder als Biotopverbundflächen zur Verfügung stehen. 
Der einzige durch die Baumaßnahmen betroffene Bereich für den Schutz der Natur ist 
das Deichvorland. 
Durch die Anlage der Baugrube für den untertägigen Vortrieb werden hier überwiegend 
Ackerflächen sowie Säume und Ruderalfluren im Uferbereich bauzeitbedingt 
beansprucht, die größtenteils (mit Ausnahme  der durch das Entnahmebauwerk und 
Nebenflächen anlagenbedingt beanspruchten Flächen) mit der Rekultivierung 
wiederhergestellt werden können 
Der Regionale Grünzug mit der Funktion Biotopvernetzung zwischen dem Baggersee 
und der Bahnstrecke Köln – Krefeld wird für die Dauer der Bauzeit zum Zweck der 
Herstellung des Rohrgrabens und der Anlage des Baustreifens beansprucht. Auch hier 
kann davon ausgegangen werden, dass diese Funktion der Biotopvernetzung nach 
erfolgter Rekultivierung wieder zur Verfügung steht 
Im Bereich westlich von Frimmersdorf offenbaren die Variante Nord und die Variante 
Erft Unterschiede bei den folgenden betroffenen Kriterien: Avifaunistische 
Funktionsräume, Fledermauslebensräume, Biotoptypen (Gesamt -
Flächenbeanspruchung), Schutzwürdige Bi otope, Landschaftsschutzgebiete, 
gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile und Biotopverbundflächen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
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Bei vielen Kriterien (avifaunistische Funktionsräume, Fledermauslebensräume, 
Biotoptypen, schutzwürdige Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Gesetzlich 
geschützte Landschaftsbestandteile  und Biotopverbundflächen) nimmt die Variante 
Erft etwas mehr Flächen als die Variante Nord bauzeitbedingt in Anspruch. 
Mit den zusätzlichen Schutzgegenständen aus dem LNatSchG NRW sind keine 
relevanten Änderungen in den Um weltauswirkungen der Varianten Nord und Erft 
verbunden.  
Im Vergleich zur Variante Nord nimmt die Variante Erft beim Schutzgut Boden mehr 
Waldflächen mit Bodenschutzfunktion und Altablagerungen bauzeitbedingt darüber 
hinaus in Anspruch. Was die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser anbetrifft, sind 
keine Unterschiede zwischen beiden Varianten zu verzeichnen. Hinsichtlich der 
Auswirkungen auf das Schutzgut Luft / Klima nimmt die Variante Erft in einem größeren 
Umfang Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion im Rahmen der Bauzeit und 
darüber hinaus in Anspruch. 
Die Betrachtung des Schutzgutes Landschaft zeigt, dass bei der Variante Erft 
gegenüber der Variante Nord bauzeitbedingt nur marginal mehr Flächen in 
Landschaftsschutzgebieten und in Bereichen für den Sc hutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung betroffen sind. Erheblich mehr Flächen werden durch 
die Variante Erft in Regionalen Grünzügen mit der Funktion Siedlungsgliederung im 
Rahmen der Baumaßnahmen in Anspruch genommen. 
Es sind keine Unterschiede zwischen den Varianten Nord und Erft zu beschreiben, 
die sich auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter beziehen. 
 
2.6.2 Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse aus umweltfachlicher Sicht 
Die aus umweltfachlicher Sicht zu bevorzugende Leitungstrasse stellt im 
schutzgutübergreifenden Variantenvergleich eindeutig die Variante Nord dar. Dies gilt 
auch unter Berücksichtigung dieser durch die Änderung des LNatSchG NRW 
erweiterten Schutzgegenstände. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass s ich 
weitere alternative Leitungstrassen aus umweltfachlicher Sicht aufdrängen. Bei einer 
Gesamtbewertung der aktualisierten Raumwiderstande ist aus umweltfachlicher Sicht 
die Variante Nord uneingeschränkt vorzugswürdig.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
219 
 
Es gibt kein betroffenes Kriterium,  bei dem sie baubedingt und evtl. darüber hinaus 
und durch die Anlage von Rohrgraben und übrigem Arbeitsstreifen mehr Flächen 
beansprucht als die Variante Erft. Beide Varianten weichen nur auf einer 
Streckenlänge von weniger als 800 m voneinander ab. Die U nterschiede im Umfang 
der umweltfachlichen Auswirkungen bei vielen betroffenen Kriterien sind entweder 
nicht vorhanden oder nur marginal ausgeprägt. Signifikant ausgeprägt sind die 
Unterschiede in den flächenhaften, meist baubedingten Beanspruchungen durch  den 
Rohrgraben und den übrigen Arbeitsstreifen lediglich im Fall von ganz wenigen 
betroffenen Kriterien (z. B. Beanspruchung von Waldflächen mit 
Immissionsschutzfunktion). 
Anlagebedingt erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme für das 
Pumpbauwerk sowie die zugehörigen, umlaufenden Erschließungsflächen. Dies geht 
mit einer vollständigen Versiegelung des Bodens einher. Hinzu kommen die Zufahrts- 
und Erschließungswege. Für die Anlage des Rohrgrabens werden insgesamt 
baubedingt 36,3 ha Flächen in Anspruc h genommen, die Herstellung des übrigen 
Arbeitsstreifens erfordert eine Fläche von 128,9 ha, so dass von einer 
bauzeitbedingten Flächeninanspruchnahme des gesamten Arbeitsstreifens in der 
Summe von gut 165 ha auszugehen ist. 
Im Rahmen der Ergebnisdarstellu ng ist zu berücksichtigen, dass der weitaus 
überwiegende Teil der umweltbezogenen Auswirkungen der Leitungstrasse auf die 
Kriterien der einzelnen Schutzgüter auf die Bauzeit beschränkt ist. Rohrgraben und 
übriger Arbeitsstreifen nehmen in diesen Fällen nur in den einigen Monaten dauernden 
Bauperiode (Wanderbaustelle in Abschnitten von zusammenhängend max. ca. 1–2 km 
Länge) Flächen der jeweilig betroffenen Kriterien in Anspruch, die nach Beendigung 
der Bauarbeiten und nach erfolgter Rekultivierung der Fläche n die umweltbezogenen 
Funktionen wieder im Rahmen der Verhältnisse vor dem Eingriff übernehmen. 
Abweichend davon muss bei wenigen betroffenen Kriterien von dauerhaften 
Umweltauswirkungen ausgegangen werden. Im Einzelfall ist es jedoch wahrscheinlich 
möglich, dass kleinflächige Auswirkungen auf einzelne betroffene umweltfachliche 
Kriterien durch geringfügige Modifizierungen in der Trassenplanung und im Zuschnitt 
des Arbeitsstreifens vermieden werden können. Es handelt sich um die kleinflächige

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
220 
 
Beanspruchung von gemischten Bauflächen, landwirtschaftlichen Hof - und 
Gebäudeflächen sowie Deponieflächen. 
Bei einzelnen Kriterien ist jedoch keine Vermeidung von dauerhaften 
Umweltauswirkungen möglich. 
Betroffen sind in diesem Fall bestehende Laubwald - und Gehölzflächen, die in einer 
Größenordnung von ca. 2,6 ha für die Anlage des Rohrgrabens und des übrigen 
Arbeitsstreifens in Anspruch genommen werden und von denen zumindest die 
Waldflächen im Bereich des späteren ca. 15 m breiten Schutzstreifens nicht wieder 
neu angelegt werden können. 
Diese Waldflächen zeichnen sich zudem durch unterschiedliche Funktionen 
(Waldflächen mit Erholungs -, Sichtschutz -, Bodenschutz - und 
Immissionsschutzfunktion) aus, die in diesem Schutzstreifen nicht wiederhergestellt 
werden können. Auch schränkt der Schutzstreifen die Entwicklung von 
Potenzialflächen zur Siedlungsentwicklung der Stadt Dormagen ein. Ein Geschütztes 
Biotop wird durch die Anlage des Entnahmebauwerks beansprucht.  
Im Bereich von einzelnen schutzwürdigen Biotopen (Wald- und Gehölzflächen) werden 
über eine längere Zeit Beeinträchtigungen durch fehlende Wald - und 
Gehölzpflanzungen bestehen. Im Bereich der Geschützten Landschaftsbestandteile 
werden die Baumreihen zumindest im Bereich des Schutzstreifens bauzeitbedingt und 
darüber hinaus unterbrochen.  
Im Fall der umfangreichen bauzeitlichen Beanspruchung von schutzwürdigen Böden 
und Böden mit entsprechendem Leistungsvermögen wird insbesondere im Bereich 
des Rohrgrabens davon ausgegangen, dass durch sorgfältigen Schichteneinbau 
entsprechend der ursprünglichen Verhältnisse und geeignete 
Bodenmeliorationsmaßnahmen die ökologischen Bodenfunktionen mittelfristig wieder 
wie vor dem Eingriff zur Verfügung stehen. Kleinflächig – z. B. dort, wo Bäume / 
Gehölze entfernt werden müssen oder im unmittelbaren Umfeld des Pumpbauwerks – 
können verbleibende geringfügige Auswirkungen auf die natürliche Bodenfunktion 
nicht vollständig ausgeschlossen werden. Mit den möglichen, geringfügigen 
Auswirkungen sind keine schädlichen Bodenveränderungen verbunde n. Im Fall der 
Beanspruchung und Mobilisierung von Altablagerungen wird von einer notwendigen

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
221 
 
Gefährdungsabschätzung mit Analyse und ggf. schadloser Beseitigung ausgegangen. 
Bei der Querung von Arealen der Bodendenkmal -Verdachtsflächen ist eine spätere 
systematische Erhebung mit Prospektion und vertiefender Geländearbeit erforderlich. 
Das kann in der Konsequenz auch verbunden sein mit möglichen Modifizierungen in 
der Trassierung z. B. durch einen abschnittsweisen untertägigen Vortrieb. 
Braunkohlenplanänderung 
Die hier betrachtete, vorzugswürdige Trassenführung für die RWTL zum Tagebau 
Hambach geht aus einem mehrstufigen Auswahlprozess hervor, in dem die 
Detailschärfe der Untersuchungen sukzessive zunahm, während die Größe des 
untersuchten Raums verringert wurde.  
Der aus der Alternativenprüfung hervorgegangene Trassenverlauf der bevorzugten 
Leitungstrasse im Bereich der Bündelungsleitung ist bis auf die beschriebenen fünf 
geringfügigen Anpassungen deckungsgleich mit dem Verlauf der Trasse im 
genehmigten Braunkoh lenplan. Die vorab genannte Beschreibung gilt hier 
gleichlautend. Lediglich folgende Flächenangaben der Bauwerke weichen durch die 
Kapazitätsanpassung ab: 
 Entnahmebauwerk  ca. 900 m² 
 Fläche Pumpbauwerk: ca. 4.500 m² 
 Hydroburst:   ca. 72 m² 
 Rohrgraben:   ca. 154,7 ha (Bündelungsleitung) 
ca. 113,8 ha (Hambachleitung) 
 Fläche Verteilbauwerk ca. 4.225 m² 
 
Die neu geplante Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der 
Vollrather Höhe und verläuft zunächst für rund 5  km in enger Bündelung mit d er 
sogenannten Grubenanschlussbahn (GAB) Nord -Süd-Bahn. Sie durchquert dabei 
einen landwirtschaftlich geprägten Raum zwischen dem Kraftwerk Neurath und der 
Ortslage Vanikum. Südwestlich der Ortslage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB 
Nord-Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus 
Fortuna-Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars geführt.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
222 
 
Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im 
Erfttal zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der 
ehemaligen Fernbandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die Trasse der 
Hambachleitung im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum Rand des Tagebaus 
Hambach geführt werden. Dies erfolgt durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse. Die 
zu sichernde RWTL -Trasse endet am Schnittpunkt mit der bestehenden 
Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an dessen Nordrand.  
Für die Bündelungsleitung und die Hambachleitung sind folgende umweltfachliche 
Aspekte aus dem UP/UVP-Bericht der Bergbautreibenden festzuhalten: 
Grundsätzlich verläuft die RWTL -Trasse abseits von Siedlungsbereichen, wodurch 
Immissionen durch die o. g. Wirkfaktoren bereits wesentlich abgeschwächt werden. 
Die verbleibenden Immissionen wurden auf ihre Erheblichkeit geprüft. Im Ergebnis 
ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Menschen 
aufgrund des Vorhabens. 
Das Planvorhaben führt zwar zu einer baubedingten Beeinträchtigung einzelner 
geschützter Teile von Natur und Landschaft. Diese können jedoch ebenso wie der mit 
dem Planvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft nach den gesetzlichen 
Regelungen der §§ 15 ff. BNatSchG kompensiert werden. Erhebliche nachteilige 
Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen sowie biologische Vielfalt sind 
nicht zu erwarten oder die Beeinträchtigungen sind kompensierbar, so dass keine 
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben. Belange des europäischen 
Habitatschutzes (Netz Natura 2000) oder des Artenschutzes stehen dem Vorhaben 
nicht entgegen. 
Gleiches gilt für das Schutzgut Boden, da die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme 
von rd. 152 ha temporär zu verzeichnen ist und die dauerhafte Neuversiegelung von 
rund 1,2 ha auf ein erforderliches Mindestmaß begrenzt wird. Zudem kommt die 
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – wo relevant – zur Anwendung. 
Auch in Bezug auf das Schutzgut Wasser führt das Vorhaben zu keinen schädlichen 
Gewässerveränderungen des Grundwassers oder der Oberflächengewässer und auch 
die Bewirtschaftungsziele nach der Wasser rahmenrichtlinie werden eingehalten. Des 
Weiteren kommt es zu keinen Beeinträchtigungen bezogen auf den

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
223 
 
Trinkwasserschutz, da bereits relevante Wirkungen auf das Grundwasser 
ausgeschlossen werden können. Eine Betroffenheit des Hochwasserschutzes ist 
auszuschließen. 
Bei den im Weiteren untersuchten Schutzgütern Fläche, Luft/Klima, Landschaft, 
kulturelles Erbe und sonstigen Schutzgütern bleibt ebenfalls festzuhalten, dass 
erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten 
sind. 
 
2.6.3 Ermittlung und Beschreibung der Auswirkungen der Alternativendes 
Entnahmebauwerks inkl. Hydroburst, des Pumpbauwerkes und des 
Verteilbauwerkes 
 
Der gesamte Bereich des Deichvorlandes wird aufgrund des hoch anstehenden 
Grundwassers in geschlossener Bauweise als untertägiger Vortrieb in einer Tiefe von 
ca. 10  m – 11 m unter Gelände gequert. Es sollen größere Bautätigkeiten nur im 
Bereich des Entnahmebauwerkes, welches gleichzeitig Zielgrube sein wird, und im 
Bereich des geplanten Pumpbauwerkes, als Startgrube, stattfinden. 
Da diese Entnahmeleitungen als Freispiegelleitungen geplant sind, werden die 
Leitungen ein Gefälle zum Pumpbauwerk erhalten, was im Bereich des Deiches zu 
einem größeren Abstand zur Geländeoberkante führt. Als Erschwernis in diesem 
Abschnitt ist die Querung der vorhandenen zweitrangigen Wasserleitung inkl. des 
dazugehörigen Sicherheitsstreifens zu sehen, welche im gesamten Deichvorland 
parallel zwischen Deich und Rhein liegt. 
Braunkohlenplanänderung 
Auch nach der Braunkohlenplanänderung w ird das Deichvorland aufgrund des hoch 
anstehenden Grundwassers in geschlossener Bauweise als untertägiger Vortrieb in 
einer Tiefe von ca. 10  m – 11 m unter Gelände gequert. Anstelle von 2 Leitungen 
DN 1400 werden jetzt aufgrund der neuen Anlagenkonfiguration 3 Leitungen DN 2200 
erforderlich.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
224 
 
Über den genehmigten Braunkohlenplan ist nach dem Entnahmebauwerk bis zum 
Pumpbauwerk eine erweiterte Trasse von 100 m Breite (Regelbreite ansonsten: 70 m) 
gesichert. Innerhalb dieses Bereiches sollen die Freigefällele itung, die unterirdische 
Einhausung für die Hydroburst -Anlage sowie die Druckluftleitungen zum 
Entnahmebauwerk hergestellt werden.  
Zur Deichquerung soll ein möglichst setzungs - und vibrationsarmes Verfahren zur 
Anwendung kommen. Aufgrund des anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum 
Beispiel Verfahren des Microtunnelings, die suspensionsgestützt mit Druckluftpolster 
arbeiten, in Frage. 
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung durch die Aufnahme der Wassermengen für die 
Seebefüllung Hambach hat es sich als sachgerecht erwiesen, die Gebäudekonzeption 
für das Pumpbauwerk in einen oberirdischen und einen unterirdischen Teil aufzuteilen. 
Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des 
Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Die Pumpen werden zur 
Erhöhung der Flexibilität so angeordnet, dass jeweils mindestens zwei 
Rohrleitungsstränge von einer Pum pe mit Rheinwasser beschickt werden können. 
Aufgrund dieser aktualisierten Anlagenplanung und des aufzunehmenden 
Wasservolumens ist beim unterirdischen Gebäudeteil eine Gebäudeabmessung von 
ca. 45 m x 100 m vorgesehen. Da eine Vielzahl der flächen - und rau mintensiven 
Anlagenteile nunmehr unter der Geländeoberkante angeordnet werden, ist für den 
Bauwerkskörper oberhalb der Geländeoberkante lediglich ein Flächenbedarf von  
45 m x 40 m erforderlich. 
Innerhalb der durch den genehmigten Braunkohlenplan gesichert en Trasse kann das 
Pumpbauwerk vollständig untergebracht werden. 
Das zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden 
Rohrleitungen (Abschnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue 
Garzweiler (Abschnitt Garzweilerleitun g) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). 
Es war in den Planungen, die dem rechtskräftigen Sachlichen Teilplan zugrunde 
liegen, nicht enthalten, da dieser Plan den Abzweig der Hambachleitung noch nicht 
beinhaltete. Das Pumpbauwerk liegt vollständig innerh alb der genehmigten Trasse.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
225 
 
Lediglich für die Errichtung der Baugruben ist eine Aufweitung an der Schnittstelle der 
anschließenden Hambachleitung erforderlich. 
2.6.4 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden 
Auswirkungen der technischen und standörtlichen Alternativen des 
Entnahmebauwerks inkl. Hydroburst und des Verteil- und Pumpbauwerks 
 
Der schmale Bereich entlang des westlichen Rheinufers von der Zentralkläranlage 
Dormagen-Rheinfeld bis zur Industriedeponie Dormagen zu einer möglichen 
Aufnahme des Entnahmebauwerks stellt sich komplett als Landschaftsschutzgebiet, 
Zentraler Grünzug und als Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft dar. 
Das gesamte Areal ist als Biotopverbundfläche mit herausragender Funktion und als 
Bereich für den Schutz der Natur eingestuft. Südwestlich der Pappelreihe ist das Areal 
zusätzlich als schutzwürdiges Biotop klassifiziert. Die Böden außerhalb des direkten 
Böschungsbereiches weisen (von Südwesten nach Nordosten in drei Bereichen) ein 
sehr hohes bis mittleres, e in geringes bis hohes sowie ein mittleres bis hohes und 
hohes Leistungsvermögen auf. Randlich sind im Südwesten besonders schutzwürdige 
Böden verbreitet. Ebenfalls im Südwesten befindet sich eine Altablagerung direkt am 
Rheinufer (Verfüllung am Obersten Mo nheimer Weg). Auch dieser schmale Bereich 
entlang des Rheinufers gehört komplett zum gesetzlichen Überschwemmungsgebiet 
des Rheins. Überwiegend stellt er sich als durchgängiger, artenreicher, feuchter bis 
trockener Ruderalsaum und linienhafte Hochstaudenflur, vereinzelt mit Röhrichten dar. 
Er weist nur wenig naturnahe Uferstrukturen auf. Die beiden abschnittsweise im 
Querschnitt vorkommenden Böschungsbereiche werden durch einen unbefestigten 
Weg getrennt. Teilweise verläuft dieser unbefestigte Weg direkt nu r oberhalb eines 
Böschungsbereiches. Einzelne Gehölze in strauch - und baumartiger Ausprägung 
(meist Weidengebüsche) sind vorhanden. Das Rheinufer selbst stellt sich als 
geschotterte Uferbefestigung mit Steinschüttungen dar. 
Der Rheindeich oder die Aufschüt tung Rheindamm selbst von der Zentralkläranlage 
Dormagen-Rheinfeld bis zur Industriedeponie Dormagen ist vollständig als 
Landschaftsschutzgebiet und Zentraler Grünzug ausgewiesen. Auch er gehört zum 
Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft. Mit Ausnahme de r nordwestlichen

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
226 
 
Böschung ist der Deich als schutzwürdiges Biotop klassifiziert. Gutachterlich wird der 
Deich im Bereich der Kläranlage als gesetzlich geschütztes Biotop klassifiziert. Der 
Rheindeich / Rheindamm ist als sonstiges Sachgut klassifiziert. Übe rwiegend stellt er 
sich als artenarme Fettwiese (recht magere und artenreiche Salbei -Glatthaferwiese, 
am Oberrand Tendenz zu Trespenrasen) mit einzelnen Hecken, Gehölzstreifen und 
jüngeren Baumreihen / Baumgruppen dar. Die drei Deichbereiche, die zusammen eine 
Höhe von ca. 8 – 10 m über Gelände aufweisen, sind mit ihren Böschungen durch eine 
ausgeprägte Berme und eine breite Krone unterteilt. 
Am Fuß des Deiches verläuft ein befestigter Weg (überwiegend für Fußgänger und 
Radfahrer, klassifizierter Radweg und überregionaler Themenwanderweg). Im Bereich 
der Berme befindet sich ein asphaltierter Weg, der in erster Linie zur Erschließung der 
Industriedeponie Dormagen dient. Auf der Deichkrone gibt es einen breiten 
unbefestigten Weg. 
Die Aufschüttung Rheindamm ode r Rheindeich umfasst den rheinparallelen 
Rheindeich. Sie stellt eine Aufschüttung dar, die als Altdeich bezeichnet wird und sich 
vorwiegend aus Lehmen und Feinsanden zusammensetzt. Die Deichverstärkung 
oberhalb der bestehenden Berme bis zur Deichkrone dati ert aus den Jahren 1976 / 
1990 besteht teilweise aus Produktionsrückständen und Bauschutt. Der gesamte 
Rheindamm stellt sich aktuell als Deich mit überwiegender Raseneinsaat dar und 
umfasst auch die o. g. Deichverstärkung der Bayer AG, die auch Verursacher  dieser 
Altablagerung ist. Sie besteht neben den Produktionsrückständen und dem Bauschutt 
aus Erdaushub mit einer Flächengröße von insgesamt 193.681 qm (19,37 ha) und 
einer Mächtigkeit von 5 bis 10 m. Im Rahmen einer Auswertung von aktuellen 
Luftbildern au s dem Jahr 2008 (Untersuchungen wurden bisher nicht durchgeführt) 
wurde die Altablagerung hinsichtlich ggf. erforderlicher umwelttechnischer 
Maßnahmen bewertet. Aus den vorliegenden Daten ergeben sich jedoch keine 
Hinweise auf die Existenz einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. 
Das Areal unmittelbar hinter dem Deich stellt sich ausschließlich als Zentraler Grünzug 
und als Kulturlandschaftsbereich Flusslandschaft dar. Andere umweltrelevanten 
Festsetzungen sind hier nicht vorhanden. Die Böden weisen  hier überwiegend ein 
mittleres bis hohes Leistungsvermögen auf, kleinflächig kommen auch Böden mit

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
227 
 
hohem Leistungsvermögen vor. Genutzt werden die Flächen ausschließlich als 
Lössacker und lockerer Lehmacker. 
Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt mit einem ca. 2,50 m hohen und 10 m x 5 m 
breiten Entnahmebauwerk in ca. 10 m Tiefe mittels zwei Freispiegelleitungen, welche 
durch einen Vortrieb vom geplanten Pumpbauwerk Richtung Rhein vorgetrieben 
werden sollen. 
Es sind in erster Linie baubedingte Auswirkungen durch das Entnahmebauwerk 
unmittelbar am Rheinufer zu erwarten. Neben dem Entnahmebauwerk selbst wird hier 
die umfangreiche Zielgrube für den Vortrieb im Bereich des Rheinvorlandes platziert. 
Anlagenbedingt wird der Ruderalsaum auf kiesigem Untergrund klei nflächig und 
dauerhaft beansprucht.  
Uferseitig sind hier keine Flachwasserzonen oder Buhnenbereiche ausgebildet, die als 
Lebensräume zur Fischaufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und 
wandernder Fische dienen könnten. Die Querströmung du rch die Entnahme wird auf 
max. 0,15 m/s begrenzt, so dass auch wandernde Fische keiner beeinträchtigenden 
betriebsbedingten Sogwirkung ausgesetzt sind. Auch wird durch die entsprechende 
Anordnung / den Bau von Fischschutzanlagen (Passiv -Rechen der Marke Johnson-
Screens oder eine Technik mit vergleichbarer Wirksamkeit, Grob - und Feinrechen, 
Abweisblech in Fließrichtung) und durch die Auswahl eines naturfernen 
Wasserentnahmebereiches diesen Auswirkungen entgegengewirkt. 
Aus Gründen der Umweltvorsorge, des Hoc hwasserschutzes (Einschränkung des 
Retentionsraumes) sowie der Sicherheit der Schifffahrt (übergeordneter Aspekt) ist es 
sinnvoll, das Pumpbauwerk nicht im Deichvorland zu platzieren. Darüber hinaus sind  
Bauwerke im Deichvorland, die nicht dem Hochwassersc hutz dienen, nicht 
genehmigungsfähig. 
Zwei Standortalternativen sind für die Anordnung des Pumpbauwerkes möglich: 
Lage im Deich oder hinter dem Deich. 
Das Pumpbauwerk besitzt eine Grundfläche von ca. 20 m x 20 m. Auch die Höhe des 
Pumpbauwerkes ist mit ca.  20 m anzusetzen, weil es neben der Entnahme - und

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
228 
 
Druckrohrleitung auch die Pumpen, die Siebanlage und die Kranbrücke aufnehmen 
muss. Bei der Anlegung des Pumpbauwerkes in den Deich ragt dieses aufgrund der 
Deichhöhe von ca. 10 m über Gelände noch zu etwa einem Viertel über die Deichkrone 
hinaus. 
Für den Standort hinter dem Deich wird ungefähr die Hälfte des Pumpbauwerkes (ca. 
10 m) oberirdisch angelegt, so dass es hier stärker sichtbar in Erscheinung tritt (s. u.). 
Die Baugrube für das geplante Pumpbauwerk  kann ggf. als Startgrube in Richtung 
Rhein und für den weiteren landseitigen Vortrieb genutzt werden. 
Der Rheindeich stellt nach den Umweltkriterien aus der Sicht des Schutzgutes 
Sonstige Sachgüter einen Bereich mit sehr hoher Restriktion dar. Sowohl bei einem 
untertägigen Vortrieb als auch bei Querung des Deiches in offener Bauweise kann die 
Funktionsfähigkeit des Deiches zum Hochwasserschutz gewährleistet werden. 
Darüber hinaus hat ein Pumpbauwerk in beiden Fällen Auswirkungen auf das 
Landschaftsbild. 
Bei einer Lage des Pumpbauwerkes im Deich sind das Landschaftsschutzgebiet und 
der Zentrale Grünzug betroffen. Hinzu kommt der Kulturlandschaftsbereich 
Flusslandschaft. Auch wird bei einer Lage im Deich in ein schutzwürdiges Biotop 
eingegriffen. Da sich die Deicherhöhung teilweise aus Produktionsrückständen und 
Bauschutt zusammensetzt, kann im Fall der Platzierung des Entnahmebauwerkes in 
den Deich diese Altablagerung teilweise in Anspruch genommen oder mobilisiert 
werden. Aus den vorliegenden Daten ergeben s ich jedoch keine Hinweise auf die 
Existenz einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast. 
Im Fall der Platzierung des Pumpbauwerkes hinter dem Deich findet ein Eingriff 
ausschließlich in den Zentralen Grünzug und in den Kulturlandschaftsbereich 
Flusslandschaft statt. Andere umweltrelevanten Festsetzungen sind hier nicht 
betroffen. Darüber hinaus werden Böden mit mittlerem bis hohen Leistungsvermögen 
beansprucht, wobei sich die Flächen ausschließlich als Lössacker und lockerer 
Lehmacker darstellen.

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2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
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Braunkohlenplanänderung 
Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch das Entnahme - und das 
Pumpbauwerke in dem o.a. Naturraum verbleiben auch im Rahmen der Änderung des 
Braunkohlenplans. Aufgrund der neuen Anlagenkonfiguration vergrößert sich die 
Flächeninanspruchnahme für den Gebäudekörper beim Entnahmebauwerk allerdings 
auf 15 m x 60 m und beim Pumpbauwerk unterirdisch auf 45  m x 100 m (oberirdisch 
40 m x 45 m). 
Zusätzlich ist in dem Naturraum e in weiteres Bauwerk zur Reinigung der 
Rechenoberfläche des Entnahmebauwerks erforderlich. Der Flächenbedarf hierfür 
beläuft sich auf ca. 12 m x 6 m und wird vollständig durch den ohnehin zu sichernden 
Trassenstreifen (in diesem Bereich 100 m; s. o.) abgedeckt.  
Ebenfalls neu ist die Errichtung des Verteilbauwerks. Das Verteilbauwerk wird nah an 
die Trasse der GAB Nord -Süd-Bahn gebaut, die von sichtverstellenden Gehölzen 
gesäumt ist. Auch in Richtung Osten sind am Fuß der Vollrather Höhe 
sichtverstellende Gehölze vorhanden. Das Verteilbauwerk ist damit vordringlich von 
Norden (Ortsrand Allrath) und von Westen aus einzusehen. Diese Blickbeziehung 
unterliegt durch eine Vielzahl an Strommasten sowie die zugehörigen Freileitungen 
einer markanten Vorbelastung. Landschaftsgliedernde Strukturen sind auch hier nicht 
vorhanden (ausgeräumte Ackerflächen). Zudem sind die Kühltürme des Kraftwerks 
Neurath mit zunehmender Entfernung von der o. g. Bahntrasse erkennbar. 
2.6.5 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich und Ergebnisdarstellung der 
bevorzugten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst, das Verteil- 
und das Pumpbauwerk 
Bei der Suche nach einem bevorzugten Standort für das Entnahmebauwerk sind 
neben den Auswirkungen auf die umweltfachlichen Parameter folgende Sachverhalte 
zu berücksichtigen: Minimierung der Querungslänge im Rheinvorland, Ausschöpfung 
der hydraulischen Vorteile, Platzierung im Pralluferbereich zur Optimierung des 
Fischschutzes, und vorliegende Planungen zur Flächennutzung. 
Im Fall der Realis ierung des Entnahmebauwerkes stehen die baubedingten 
Auswirkungen und die Platzierung der Zielgrube u. a. zur Erstellung des 
Entnahmebauwerkes im Vordergrund der Betrachtungen. Anlagenbedingt werden

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
230 
 
dem Entnahmebauwerk aufgrund der Lage vollständig unter d er Wasseroberfläche 
und der nur geringflächigen Beanspruchung der Uferbereiche lediglich untergeordnet 
Auswirkungen beigemessen. Umweltfachlich kann keine Bevorzugung für eine 
Entnahmestelle ausgesprochen werden, da die Festsetzung und Verteilung der 
Schutzgebiete und anderen umweltfachlichen Klassifizierungen in allen Abschnitten 
des endgültigen Entnahmebereichs zwischen Rheinstrom -km 712,2 und 712,8 
annähernd gleich ist. 
Da eine möglichst kurze Querungslänge des Deichvorlandes insbesondere bezüglich 
der H ydraulik technische Vorteile bietet, ist als bevorzugter Standort für das 
Entnahmebauwerk eine Entnahmestelle bei Rheinstrom -km 712,2 (Variante 1) 
anzusehen.  
Dieser Standort hat auch Vorteile bei der Realisierung des Fischschutzes, weil er sich 
weitgehend im Pralluferbereich des Rheins befindet. Diese Entnahmestelle zur Anlage 
des Entnahmebauwerkes bei Rheinstrom -km 712,2 ist jedoch nur realisierbar, wenn 
im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die im jetzigen 
Flächennutzungsplan dargestellt en und geplanten Flächen für die 
Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für Aufschüttungen 
verkleinert werden, um das Pumpbauwerk in dem oder unmittelbar hinter dem Deich 
platzieren zu können. 
Ist dies nicht der Fall, ist eine Entnahmestelle bei Rheinstrom-km 712,6 als Variante 2 
zu bevorzugen. 
Im Rahmen der Festlegung eines bevorzugten Standortes für das Pumpbauwerk 
müssen die Auswirkungen durch eine Platzierung des Pumpbauwerkes in den Deich 
oder hinter den Deich aus umweltfachlichen und technischen Erwägungen miteinander 
verglichen werden. Hier müssen sowohl die bau - als auch die anlagenbedingten 
Auswirkungen sowie die Platzierung der Startgrube zur Aufnahme des 
Pumpbauwerkes berücksichtigt werden. Umweltfachlich stehen dabei besonders die 
anlagenbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch das Pumpbauwerk, 
aber auch die baubedingte Herstellung der Startgrube im Vordergrund der 
Betrachtungen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
231 
 
Diese sind bei beiden Varianten beträchtlich, so dass aus umweltfachlicher Sicht keine 
Präferenz zur Bevorzugung eines Standortes ausgesprochen werden kann. 
Gleichwohl greift ein Pumpbauwerk hinter dem Deich in weniger umweltfachliche 
Parameter als bei einer Platzierung in den Deich ein. 
Aus technischer Sicht ist der Standort des Pumpbauwerkes hinter dem Deich eindeutig 
zu bevorzugen. 
Es können Synergieeffekte in Zusammenhang mit der Anlage der Startgrube erzeugt 
werden, und es entfallen die Probleme mit der notwendigen Abdichtung des Deiches 
nach Öffnung und in Zusammenhang mit der Mobilisierung v on möglichen 
Altablagerungen, die im Bereich der Deichverstärkung vermutet werden. Bei einer 
Platzierung des Pumpbauwerkes hinter dem Deich ist die Erreichbarkeit im 
Hochwasserfall immer gegeben. Für die Dauer der Bauzeit kann man im Fall des 
untertägigen Vortriebs unter dem Deich und der Anlage des Pumpbauwerkes hinter 
dem Deich davon ausgehen, dass die bestehenden sowohl erholungsrelevanten 
Wegebeziehungen (Rad - und Wanderweg) als auch infrastrukturellen 
Fahrbeziehungen (Erschließung der Industriedeponie Dormagen) für die Dauer der 
Bauzeit bestehen bleiben. Der bevorzugte Standort des Pumpbauwerkes hinter dem 
Deich ist unabhängig von den Planungen der Stadt Dormagen in Zusammenhang mit 
der möglichen Erweiterung der Zentralkläranlage Dormagen-Rheinfeld zu sehen. 
Der bevorzugte Standort für Entnahme - und Pumpbauwerke hat auch vor dem 
Hintergrund der Änderungen/ Ergänzungen auf der Grundlage des LNatSchG NRW 
weiterhin Bestand. 
Braunkohlenplanänderung 
Wie zuvor beschrieben wurden im genehmigten Braunkohlenplan zwei 
Entnahmestellen für die RWTL Garzweiler identifiziert (Entnahmemenge in der Spitze 
bei 4,2 m³/s): Variante 1 bei Rheinstrom-km 712,2 und Variante 2 bei Rheinstrom-km 
712,6. 
Die Variante 1 war realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des 
Flächennutzungsplanes Dormagen die im alten Flächennutzungsplan dargestellten

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteilig en 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
232 
 
und geplanten Flächen zur Kläranlagenerweiterung (Darstellung als Flächen für die 
Abwasserbeseitigung (Absetzbecken) sowie als Flächen für Aufschüttungen) 
verkleinert werden. Diese Verk leinerung ist gegenwärtig im Rahmen der 
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans geplant (Offenlage im ersten Quartal 2020) 
und führt mit Blick auf das Braunkohlenplanänderungsverfahren zu folgender 
Neubewertung: 
Die neue Anlagenkonfiguration hat unmittelba re Auswirkungen auf die bauliche 
Umsetzung. Das Entnahmebauwerk vergrößert sich auf etwa 15 m x 60  m. Anstelle 
von zwei Leitungen (DN1400) werden nunmehr drei Leitungen (DN2200) untertägig, 
im grabenlosen Verfahren bis zum Pumpbauwerk geführt. Neu im Deich vorland ist 
zudem die Unterbringung des Hydroburst-Bauwerks.  
Vor allem mit Blick auf die in der Nähe der Variante 1 gehäuft vorkommenden 
technischen Einrichtungen (Leitungen, Brunnen und Absetzbecken) der Fa. Currenta 
stellt die größere Anzahl der Rohrlei tungen und die Dimensionierung der Bauwerke 
ein neues nunmehr größeres Konfliktpotential dar. Bei der Variante 2 (derzeitige 
Vorzugsvariante) ist eine untertägige Querung des Deichvorlandes bis zum 
Pumpbauwerk technisch einfacher umzusetzen, weil dort weni ger technische 
Einrichtungen in unmittelbarer Nähe vorhanden sind.  
Aus der Gegenüberstellung wird zudem deutlich, dass die Variante 1, obwohl näher 
am Wendepunkt des Rheins und somit in einer stärker ausgeprägten 
Prallhangsituation gelegen, keine signifikanten Vorteile bezüglich der Platzierung des 
Entnahmebauwerks in der neuen Dimension mehr aufweist (kombinierte Entnahme für 
Hambach und Garzweiler, max. 18 m³/s).  
Die Variante 1 hat gegenüber der Variante 2 demnach nur noch wirtschaftliche 
Vorteile, da die Freigefälleleitung zwischen Entnahmebauwerk und Pumpwerk kürzer 
ausfallen kann. Die Länge der Freigefälleleitung könnte bei Variante 1 ca. 90 m kürzer 
ausfallen (ca. 310 m gegenüber ca. 400 m). Die Vorteile werden teilweise durch die 
größere Länge der Druckleitungen (ca. 370 m) im Deichhinterland wieder aufgewogen. 
Belange der Schifffahrt oder des Fischschutzes führen nicht dazu, dass eine der 
beiden Varianten als vorzugswürdig einzustufen ist, weil keine gegenüber der anderen 
signifikante Vorteile in Bezug auf diese Belange aufweist.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.6 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens und seiner Alternativen 
 
233 
 
Vor diesem Hintergrund ist die Herrichtung der Entnahmestelle bei km 712,6 günstiger, 
sodass diese im Braunkohlenplanänderungsverfahren weiterverfolgt wird. 
Hinsichtlich der Standortwahl für das Pumpbauwerk bietet sich auch im Rahmen der 
Braunkohlenplanänderung kein anderer Standort als vorz ugswürdig an. Es verbleibt 
insoweit bei den oben beschriebenen Auswahlgründen und somit einem Standort 
hinter dem Deich. 
Die Lage des Verteilbauwerks wird determiniert durch den Schnittpunkt zwischen der 
genehmigten Garzweiler-Trasse und einer möglichen Trassenführung nach Hambach. 
Als vorzugswürdig für die Trassenführung nach Hambach hat sich die Bündelung mit 
der RWE-eigenen GAB Nord-Süd-Bahn hervorgetan. 
Südlich der Nord -Süd-Kohlebahn befindet sich ein Bündel von 
Hochspannungsfreileitungen, das die Kraft werke Neurath und Frimmersdorf an das 
Stromübertragungsnetz anbindet. Ein möglicher Standort des Verteilbauwerks 
befände sich an dieser Stelle im Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitungen. Der 
Schutzstreifen ist jedoch von Bebauung freizuhalten.  
Zudem legt der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf in diesem Bereich 
südlich der GAB Nord -Süd-Bahn einen Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) für 
flächenintensive Großvorhaben fest. Um ein solches handelt es sich bei dem 
Verteilbauwerk aber nicht, s o dass auch die Festlegung des Regionalplans dem 
Verteilbauwerk südlich der GAB Nord-Süd-Bahn widerspricht. 
Bereiche auf der genehmigten Trasse südlich der Vollrather Höhe scheiden ebenfalls 
aus, da die Leitungsstränge für Hambach dann in der gleichen Tras se wieder zurück 
an die nordöstliche Seite der Nord -Süd-Kohlebahn geführt werden müssten. Der 
notwendige Platzbedarf für dann insgesamt 4 Leitungen ist in der gleichen Trasse nicht 
umzusetzen. 
Der Raum nördlich der GAB Nord -Süd-Bahn wird geprägt durch die Ortslage Allrath 
und drei in Nord -Süd-Richtung verlaufende Hochspannungsleitungen. Das 
Verteilbauwerk benötigt Erschließungsanlagen, insbesondere eine Straßenanbindung, 
für die vor allem die K3 1 wegen ihres Ausbauzustands geeignet ist. Östlich wird die 
Standortwahl ebenfalls durch den Schutzstreifen eines Bündels von drei

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte 
für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 
 
234 
 
Hochspannungsleitungen begrenzt. Zudem findet sich in dem Bereich ein 
Regenrückhaltebecken, welches grundsätzlich von Hochbau ten freizuhalten ist, so 
dass sich eine Lage unmittelbar an der K31 als vorzugswürdig herausgestellt hat. 
 
2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der 
präferierten Standorte für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das 
Pump- sowie das Verteilbauwerk 
Bevorzugte Leitungstrasse  
Die bevorzugte Leitungstrasse beginnt am Rhein bzw. am geplanten Pumpbauwerk 
unmittelbar hinter dem Deich. Die Leitung weist in der Fortführung vom Pumpbauwerk 
einen Abstand von ca. 300 m zum Ortsrand von Dormagen-Rheinfeld auf und verläuft 
parallel zwischen dem Rheindeich und dem Ortsrand bis zur Piwipper Straße im 
offenen Bauverfahren in Regelbauweise (Breite des Arbeitsstreifens in der Regel ca. 
70 m) über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Piwip per Straße und die dort 
verlaufenden Wasser- und Gasleitungen werden mittels eines untertägigen Vortriebs 
in einer Länge von 77 m unterbaut und gequert, was nach kurzer beengter Bauweise 
(Breite des Arbeitsstreifens ca. 30 m) im Bereich der Ersatz- und Schutzpflanzung der 
Industriedeponie Dormagen noch einmal am nordwestlichen Rand der Deponie im 
Bereich eines wasserführenden Grabens erfolgt (Länge 85 m). Die Anwendung dieser 
Verfahren (untertägiger Vortrieb, eingeschränkter Arbeitsstreifen) trägt auch zur 
Verringerung der Beeinträchtigungen der dort lebenden Bevölkerung an dieser 
Engstelle bei. 
Die weitere Trassierung in offener Regelbauweise verläuft auf überwiegend 
landwirtschaftlich genutzten Flächen in einem großen Bogen um Rheinfeld und den 
Weidenpescher Hof herum. Sie lehnt sich zuerst an den Rand der Ersatz - und 
Schutzpflanzung und weiter nördlich an den Verlauf eines Wirtschaftsweges und eine 
dazu parallel verlaufende Höchstspannungsleitungstrasse (380 kV -Leitung) an. Auf 
der gesamten Strecke soll de r Graben für die Leitungstrasse im offenen Verfahren in 
Regelbauweise hergestellt werden, was zwar, wie im weiteren Verlauf der Rohrleitung 
auch, einen erhöhten Flächenbedarf beim Bau bedeutet, die Flächen aber nach 
Fertigstellung bis auf den nicht überbau baren ca. 15 m breiten Schutzstreifen wieder 
ohne Einschränkungen freigibt. Im Bereich des Schutzstreifens verbleiben bestimmte

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte 
für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 
 
235 
 
Auflagen (u. a. keine Errichtung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen 
sowie keine Pflanzungen von tiefwurzelnden Bäumen ). Die ursprüngliche, zumeist 
landwirtschaftliche Nutzung, kann jedoch aufrechterhalten werden. 
Im Bereich der alten Rheinschlinge und kurz vor der Ortslage Nachtigall verschwenkt 
die Trasse dann Richtung Nordwesten, quert dort den Rand des historischen 
Rheinverlaufes und einen Bereich mit sehr vielen Versorgungsleitungen in beengter 
Bauweise, um dann vor der Querung der B 9 vom offenen Verfahren ins geschlossene 
Verfahren zu wechseln. Die sehr stark frequentierte B 9 und die daran anschließende 
kleine Wald fläche werden vor dem Hintergrund erheblicher Auswirkungen 
verkehrstechnischer und umweltfachlicher Art mittels eines untertägigen Vortriebs der 
Rohrleitungen gequert. Es wird nur eine kurze Zwischengrube auf einer 
Grünlandfläche erstellt, um eine Richtung sänderung des Vortriebs vorzunehmen und 
die kleine Waldfläche zu queren. Die Längen der beiden Vortriebe betragen 148 m im 
Bereich der Bundesstraße und 101 m im Abschnitt der kleinen Waldfläche.  
Ab hier wird die Trasse in offener Regelbauweise auf großflä chig landwirtschaftlich 
genutzten Flächen bis zur Querung der A 57 gebaut. Um die Flächeninanspruchnahme 
eines untertägigen Vortriebs dieses Bereiches so gering wie möglich zu halten, wird 
der Querungsbereich so gewählt, dass die Unterquerung sowohl der A 57, einer 
parallel verlaufenden Gasleitung als auch der Bahnstrecke Köln – Krefeld in einem 
durchgehenden Vortriebsverfahren mit einer Länge von 224 m erfolgen kann. Da sich 
nahe zur Bahnstrecke der Rand eines Baggersees befindet, wird die Leitungstrasse in 
diesen schmalen Bereich zwischen dem Böschungsrand und der Bahnstrecke in 
beengter Bauweise verschwenkt, um anschließend wieder in offener Regelbauweise 
über landwirtschaftlich genutzte Flächen nach Westen fortgeführt zu werden. 
Nach einem kurzen Vortrie b (24 m) unter der Verbindungsstraße zu einem 
Gewerbegebiet (Kohnacker) lehnt sich die Trasse wieder den Vorgaben entsprechend 
in der Führung an schon vorhandene Leitungen an. Es handelt sich um eine 
Höchstspannungsleitungstrasse (zwei Leitungen mit 380 kV und 220 kV), der auf der 
Südseite bis südlich von Nievenheim parallel über landwirtschaftlich genutzte Flächen 
gefolgt wird. In diesem Verlauf wird die L 380 mit einer 34 m langen Vortriebsstrecke 
unterquert. Auf einer kurzen Streckenlänge mit eingeschrän ktem Querschnitt 
verschwenkt die Leitungstrasse nach Westen und quert den Hauptwirtschaftsweg „Am

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte 
für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 
 
236 
 
Straberger See“ sowie die L 36 grabenlos mittels eines Vortriebs (Länge 59 m). In der 
Fortführung in offener Regelbauweise verläuft die Leitung in einem landw irtschaftlich 
genutzten Gebiet in etwa parallel und nördlich der Höchstspannungsleitungstrasse. 
Sie tangiert den Steppenweidenhof und den Violenhof nordwestlich und westlich von 
Straberg. Hier liegt eine erhebliche Konzentration von bestehenden unter - und 
oberirdischen Leitungen vor, die das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch“ im Bereich der ca. 200 m breiten Engstelle queren. Deshalb rückt die 
Trasse um ca. 50 m nach Norden und unterquert das FFH -Gebiet hier in seiner 
gesamten Ausdehnung mit einem 250 m langen untertägigen Vortrieb. Im Gegensatz 
zur sonstigen Regelüberdeckung von 1,25 bis 3,0 m beträgt die Rohrüberdeckung in 
diesem Abschnitt bis zu 4 m, um auch tiefer wurzelnde Bäume im FFH-Gebiet erhalten 
zu können. 
Unmittelbar westlich des FFH -Gebietes wird die offene Regelbauweise auf 
landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und parallel zur bestehenden 
Höchstspannungsleitungstrasse wiederaufgenommen. Der Gohrer Graben, die 
Verbindungsstraße Broich – Gohr und die B 477 werden in kurzen 
Streckenabschnitten untertägig gequert (Längen 20, 42 und 24 m). Nördlich der 
Umspannanlage „Gohrpunkt“ ist auf einer kurzen Streckenlänge aufgrund der 
Kulmination von ober - und unterirdischen Leitungen von einer eingeschränkten 
Bauweise auszugehen. 
Nach Quer ung des „Strategischen Bahndammes“ mit parallel verlaufenden, 
unterirdischen Leitungen (Vortriebsstrecke 63 m) verschwenkt die Trasse nach Süden 
und verlässt die Parallellage zur Höchstspannungsleitungstrasse, um in offener 
Regelbauweise über landwirtschaf tlich genutzten Arealen Widdeshoven östlich und 
südlich zu umgehen. Diese offene Regelbauweise wird nur durch einzelne kurze 
Vortriebsstrecken im Bereich der L 69 (34 m), des Gillbaches (16 m) und der 
Kreisstraße (K) 27 (28 m) unterbrochen. Die weitere Füh rung der Trasse erfolgt nach 
Westen in offener Regelbauweise über landwirtschaftlich genutzte Flächen. 
Nordöstlich der Ortslage Barrenstein erreicht die Rheinwassertransportleitung wieder 
die Parallelführung zur Höchstspannungsleitungstrasse, an deren Verl auf sie sich 
südöstlich anlehnt. In diesem landwirtschaftlich genutzten Bereich werden die K 10 
(Länge 23 m), die Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach (64 m) und die B 59 (29 m)

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte 
für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 
 
237 
 
mit untertägigen Vortrieben gequert. Ansonsten kommt auch hier die offene 
Regelbauweise zur Anwendung. Der weitere Verlauf erfolgt östlich von Allrath. Am 
südlichen Ortsrand von Allrath schwenkt die Trasse nach Westen fast bis zur K 31, der 
sie einem kurzen Stück unmittelbar parallel folgt. Die Nord-Süd-Kohlenbahn und die K 
31 werden mit Vortrieben (68 und 53 m) gequert, bevor sich die Leitung an die 
Bahnstrecke auf einem längeren Abschnitt in unmittelbarer Parallellage in offener 
Regelbauweise anlehnt. Sie quert die Höchstspannungsleitungstrasse (380 kV und 
220 kV, zusätzlich 110 kV),  um anschließend weiterhin in offener Regelbauweise in 
Richtung L 375 zu führen. Diese Landesstraße und die parallel verlaufende 
Bandanlage werden mit Längen von 26 und 66 m untertägig gequert, und im weiteren 
Verlauf führt die Leitungstrasse in offener Re gelbauweise über den landwirtschaftlich 
genutzten Bereich nordöstlich der Ortslage Frimmersdorf.  
Im Norden von Frimmersdorf wird die Trasse nach Querung der Straße „Am 
Stüsgesend“ (Vortrieb 63 m) über zwei Sportplätze in eingeschränkter Bauweise 
geführt. Diese Bauweise wird wegen der beengten Raumverhältnisse, der 
vorhandenen Bebauung und zahlreicher Ver - und Entsorgungsleitungen ab hier mit 
einer Ausnahme bis zum Übergabepunkt auf dem RWE-Betriebsgelände westlich der 
L 116 beibehalten, sofern keine untert ägigen Vortriebe erfolgen. Der weitere Verlauf 
erfolgt über Grabelandflächen, die Gustorfer Straße und über den Bereich nördlich der 
Umspannanlage. Hier beginnt eine umfangreiche Vortriebsstrecke, die 201 m und 164 
m lang ist. Sie umfasst die Querung der Bandanlage, der Erft mit ihren Uferbereichen, 
der Bahnstrecke Grevenbroich – Bergheim (Erft), der L 116 und einer Werksstraße 
(Erftstraße) auf dem RWE -Betriebsgelände. In der Fortsetzung verläuft die Trasse 
parallel zur Erftstraße bis zum Übergabepunkt. 
Bevorzugte Standorte für die Entnahme- und Pumpbauwerke 
Der präferierte Standort für das Entnahmebauwerk befindet sich bei Rheinstrom-
km 712,6. 
Dieser Standort mit der folgenden Querung der Leitung im Vorland im Bereich 
unmittelbar südwestlich der Pappelreihe  ist unter der Prämisse der im jetzigen 
Flächennutzungsplan dargestellten und geplanten Flächen für die 
Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für Aufschüttungen 
realisierbar, um den Rheindeich in der Verlängerung der Vorlandquerung rechtwinklig

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte 
für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 
 
238 
 
queren zu können. Dieser Standort ist umweltfachlich günstig einzuschätzen, weil die 
Querungslänge im Vorland bei ähnlicher ökologischer und naturschutzfachlicher 
Ausstattung des Rheinufers und des gesamten Vorlandes relativ kurz ist. 
Entscheidende Vor teile sind diesem Entnahmestandort inkl. der Vorlandquerung in 
erster Linie im Hinblick auf technische Erwägungen zu attestieren. 
Der Entnahmestandort liegt noch weitgehend im Bereich des Prallufers. Die Fahrrinne 
führt fast unmittelbar am Ufer vorbei. Dam it ist es unwahrscheinlich, dass sich hier 
Lebensräume zur Fischaufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und 
wandernder Fische befinden könnten. 
Die relativ kurze Querung des Vorlandes bedingt eine insgesamt geringe Strecke, die 
im Vortriebsverfahren zu bewältigen ist. Die kürzere Vortriebsstrecke wirkt sich nicht 
nur aus wirtschaftlichen (geringeren Kosten) sondern auch aus hydraulischen 
Gesichtspunkten (weniger hydraulische Verluste) positiv aus. 
Aufgrund der kürzeren Vorlandquerung ist es möglich, das Pumpbauwerk mit einer 
geringeren Tiefe bautechnisch herzustellen, was u. a. das Aushubvolumen und die 
notwendige Ablagerung von Überschussmassen reduziert. 
Der bevorzugte Standort für das Pumpbauwerk befindet sich hinter dem Deich.  
Für die Qu erung des Rheindeiches oder Rheindammes sowie die beiden 
Möglichkeiten der Platzierung des Pumpbauwerkes (in den Deich oder hinter den 
Deich) können aus umweltfachlicher Sicht keine eindeutigen Präferenzen 
ausgesprochen werden. Die Lage des Pumpbauwerkes hinter dem Deich wird jedoch 
aus technischer Sicht favorisiert, um den Synergieeffekt der Herstellung der Startgrube 
bei einem untertägigen Vortrieb unter dem Deich direkt zum Bau des Pumpbauwerkes 
zu nutzen. Weiterer Vorteil einer Lage hinter dem Deich ist , dass der Deich in seiner 
jetzigen Funktion als Hochwasserschutz erhalten bleibt. Auch erfolgt keine Änderung 
der gesamten Infrastruktur (Rad -/Fußweg, Zufahrt Deponie) bis zu den geplanten 
Sanierungsmaßnahmen des Deichverbandes Dormagen / Zons. Das Pumpba uwerk 
hinter dem Deich ist auch im Hochwasserfall des Rheins immer zu erreichen. Bei einer 
Lage hinter dem Deich kommt dazu, dass es sich um eine Lage außerhalb der 
Deichschutzzone handelt und kein Eingriff in den Hoheitsbereich des Deiches erfolgt. 
Das Vo lumen des Baukörpers des Pumpbauwerkes ist geringer und mögliche

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.7 Zusammenfassende Darstellung der bevorzugten Leitungstrasse und der präferierten Standorte 
für das Entnahmebauwerk inkl. Hydroburst und das Pump- sowie das Verteilbauwerk 
 
239 
 
Altablagerungen oder gar Altlasten im Bereich des Rheindeiches werden durch den 
untertägigen Vortrieb unter dem Deich und den Bau des Pumpbauwerkes hinter dem 
Deich nicht mobilisiert. 
Braunkohlenplanänderung 
Trassenverlauf 
Der o.a. Trassenverlauf entspricht dem Trassenverlauf der im Braunkohlenplan neu 
definierten Teilabschnitte Bündelungsleitung und Garzweilerleitung ab Verteilbauwerk 
(nicht Teil des Änderungsvorhabens). Aufgrund der n euen Anlagenkonfiguration 
werden im Bereich der Bündelungsleitung anstelle von 2 Leitungen DN 1400 nunmehr 
3 Leitungen DN  2200 verlegt. Dieses führt zu geringfügigen Anpassungen der o.a. 
Unterpressungslängen. 
Hinsichtlich Pump- und Entnahmebauwerk verbleib t es bei den bereits festgelegten 
Standorten. Das Entnahmebauwerk wird um die Hydroburst-Anlage ergänzt. 
Verteilbauwerk 
Die Lage des Verteilbauwerks wird determiniert durch den Schnittpunkt zwischen der 
genehmigten Garzweiler-Trasse und einer möglichen Trassenführung nach Hambach. 
Als vorzugswürdig für die Trassenführung nach Hambach hat sich die Bündelung mit 
der RWE-eigenen GAB Nord-Süd-Bahn hervorgetan. 
Südlich der Nord -Süd-Kohlebahn befindet sich ein Bündel von 
Hochspannungsfreileitungen, das die Kra ftwerke Neurath und Frimmersdorf an das 
Stromübertragungsnetz anbindet. Ein möglicher Standort des Verteilbauwerk befände 
sich an dieser Stelle im Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitungen. Der 
Schutzstreifen ist jedoch von Bebauung freizuhalten.  
Zudem legt der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf in diesem Bereich 
südlich der GAB Nord -Süd-Bahn einen Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) für 
flächenintensive Großvorhaben fest. Um ein solches handelt es sich bei dem 
Verteilbauwerk aber nicht, sodass auch die Festlegung des Regionalplans dem 
Verteilbauwerk südlich der GAB Nord-Süd-Bahn widerspricht.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
240 
 
Bereiche auf der genehmigten Trasse südlich der Vollrather Höhe scheiden ebenfalls 
aus, da die Leitungsstränge für Hambach dann in der gleichen Tras se wieder zurück 
an die nordöstliche Seite der Nord -Süd-Kohlebahn geführt werden müssten. Der 
notwendige Platzbedarf ist in der gleichen Trasse nicht umzusetzen. 
Der Raum nördlich der GAB Nord -Süd-Bahn wird geprägt durch die Ortslage Allrath 
und drei in No rd-Süd-Richtung verlaufende Hochspannungsleitungen. Das 
Verteilbauwerk benötigt Erschließungsanlagen, insbesondere eine Straßenanbindung, 
für die vor allem die K31 wegen ihres Ausbauzustands geeignet ist. Östlich wird die 
Standortwahl ebenfalls durch den S chutzstreifen eines Bündels von drei 
Hochspannungsleitungen begrenzt. Zudem findet sich in dem Bereich ein 
Regenrückhaltebecken, welches grundsätzlich von Hochbauten freizuhalten ist, so 
dass sich eine Lage entlang der K31 als vorzugswürdig herausgestellt hat. 
 
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei 
Eingriffen in Natur und Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation 
der berücksichtigten Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Kompensationskonzept 
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§  13 i. V. m. § 15 Abs. 2 BNatSchG) zielt 
das landschaftspflegerische Maßnahmenkonzept (siehe Fachbeitrag Natur und 
Landschaft) darauf ab, die verbleibenden (nicht vermeidbaren) erheblichen 
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ausgleichs - oder 
Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.  
Gemäß des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG), des Landeswassergesetzes 
und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in NRW soll die 
Flächeninanspruchnahme durch Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich oder Ersatz) 
auf ein notwendiges Minimum begren zt werden. Bei der Auswahl der geeigneten 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind u. a. auch Belange des Biotopverbundes, des 
Klimaschutzes und des Bodenschutzes zu berücksichtigen. Es können auch 
Maßnahmen des ökologischen Landbaus umgesetzt werden (vgl. §  31 Abs.  1

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
241 
 
LNatSchG NRW). Diesen Vorgaben wird bei der Entwicklung der Ausgleichs - oder 
Ersatzmaßnahmen Rechnung getragen. 
Der Landschaftsplan des Rhein -Kreises Neuss formuliert für die innerhalb des 
Untersuchungsraumes gelegenen Bereiche der Teilabschnitte II (Dormagen) und VI 
(Grevenbroich-Rommerskirchen) die nachfolgend genannten Entwicklungsziele für die 
Landschaft. 
Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt II – Dormagen  
Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen 
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft, 
Erhaltung und Optimierung von Grünlandstandorten, Umwandlung von 
Ackerflächen in Grünland sowie Erhaltung und Entwicklung auetypischer Elemente, 
Erhaltung und Optimierung größerer zusammenhängender Waldbestände, 
Anreicherung einer überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft ohne 
natürliche oder naturnahe Elemente, 
Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologischen 
Vielfalt im Bereich geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile. 
 
Landschaftsplan des Rhein -Kreises Neuss, Teilabschnitt VI – Grevenbroich-
Rommerskirchen 
Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen 
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft, 
Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen 
Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen, 
Renaturierung von Fließgewässern. 
 
Notwendiger Kompensationsumfang 
Zur Ermittlung des notwendigen Kompensationsumfanges für das Vorhaben wird der 
derzeitige Zustand der Flächen mit der Biotopwertigkeit der anzunehmenden 
Ausprägung der Flächen mit der Biotopwertigkeit nach Realisierung des Vorhabens 
gegenübergestellt. Die Bilanzierung erfolgt auf der Grundlage der „ Numerischen 
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW “ (LANUV NRW 2008).

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
242 
 
Bezugseinheiten sind die Biotoptypen mit den ihnen zugeordneten Biotopwerten, da 
sie als hochintegrales Merkmal sowohl Aussagekraft hinsichtlich der abiotischen 
Standortfaktoren ( Boden, Wasser, Lokalklima) als auch hinsichtlich der Bedeutung 
verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop-
/ Lebensraumfunktion) haben, die im Regelfall multifunktional kompensiert werden 
können. 
Der Flächenwert für den Ausgangsbestand und Planzustand einer Biotopfläche ergibt 
sich jeweils aus dem Produkt des Biotopwertes und der von dem Biotoptyp 
eingenommenen Fläche. Der Ausgangsbestand wird anhand des aktuellen 
Biotoptypenbestandes bewertet. Die Bewertung des Plan zustandes wird auf 
Grundlage der für die beplanten Flächen vorgesehenen Biotopentwicklung nach 
erfolgter Rekultivierung und auf Grundlage der entsprechend ihrem Ausgangsbestand 
verbleibenden Biotopstrukturen im Bilanzierungsraum (in der Regel die 
bauzeitbedingten Bereiche von Rohrgraben und übrigem Arbeitsstreifen) 
durchgeführt. 
Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen 
Mit dem präferierten Entnahmebereich zwischen den Bayer Sportanlagen und Piwipp 
(Rheinstrom-km 711,50 – 713,45) sowie dem umweltfachlich zu bevorzugenden  
Nordkorridor zwischen dem Rhein bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -
Betriebsgelände westlich von Frimmersdorf stellten sich als Ergebnis der Unterlagen 
zur Umweltprüfung inkl. Ergänzung technisch geeignete und umweltfachlich günstige 
Lösungen dar. Im Entnahmebereich wurde in dieser Untersuchung eine technisch 
geeignete und umweltfachlich realisierbare Entnahmestelle unter Berücksichtigung 
planerischer Aspekte identifiziert (u. a. Lage weitgehend im Pralluferbereich, relativ 
kurze Querung des Vo rlandes). Für das Entnahmebauwerk stehen dabei 
umfangreiche Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen bezüglich des 
Fischschutzes an (Auswahl eines naturfernen Entnahmebereiches, Passiv -Rechen 
der Marke Johnson-Screens oder eine Technik mit vergleichbarer Wirksamkeit, Grob- 
und Feinrechen, Abweisblech in Fließrichtung). 
Die Führung der Leitungstrasse im umweltfachlich günstigen Nordkorridor wurde in 
einem iterativen Vorgehen zwischen dem umweltfachlichen Vermeidungsgebot und

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
243 
 
den technischen Erfordernissen ent wickelt. Diese Vorgehensweise diente dazu, sich 
aufdrängende Varianten aus Umweltsicht nach Möglichkeit zu berücksichtigen. 
Folgende Vermeidungs - und Verringerungsmaßnahmen bei der Wahl der 
Trassenführung und Trassierung wurden hierbei berücksichtigt: 
 Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
annähernd an der Engstelle, 
 Anwendung der geschlossenen Bauweise (untertägiger Vortrieb) in 
ökologisch besonders schutzwürdigen und angrenzenden städtebaulich 
geprägten Bereichen, 
 Reduzierung des in der Regel bis zu 70 m breiten Arbeitsstreifens in 
ökologisch sensiblen Arealen, 
 Einhaltung eines Abstandes von mindestens 200 m vom Rand der nächst 
gelegenen und zusammenhängenden Wohnbebauung, 
 Realisierung einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m unter 
Geländeoberkante im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
zum Erhalt von tiefwurzelnden Baumstrukturen und als zukünftige 
Entwicklungsfläche für Wald, 
 Abrückung vom nördlichen Ortsrandbereich von Frimmersdorf bei 
weitestgehender Berücksichtigung des Dorfentwicklungsplanes, 
 Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur 
(Hochspannungsleitungen, Nord-Süd-Kohlenbahn) bei Beachtung der 
bestehenden Schutzstreifen, 
 Abschnittsweise Orientierung in der Linienführung an bestehenden 
Wirtschaftswegen aus Erschließungsgründen. 
 
Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen sind vorgesehen: 
Erhalt potenzieller Fledermaus-Quartierbäume  
Südwestlich der Industriedeponie Dormagen befinden sich potenzielle Fledermaus -
Quartierbäume. Zum Schutz dieser potenziellen Quartierstandorte ist eine nochmalige 
Prüfung und genaue Verortung der Bäume in diesem Bereich vor Baubeginn 
erforderlich. Während der Bauphase sind durch das Baufeld betroffene potenzielle

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
244 
 
Fledermaus-Quartierbäume mit einem Schutz gegen mechanische Beanspruchung zu 
versehen.  
Zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf charakteristische Fledermaus - und 
Spechtarten der Lebensraumtyp en Waldmeister -Buchenwald und Eichen -
Hainbuchenwald wird als zusätzliche Maßnahme zur Bauzeitenbeschränkung die 
Leitungstrasse im Abschnitt durch das FFH -Gebiet ausschließlich in den Monaten 
zwischen September und Dezember hergestellt. In den unmittelbar a ngrenzenden 
Arealen finden Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar statt. 
Mit der Anlage des Pumpbauwerks unmittelbar hinter dem Deich außerhalb des 
Überschwemmungsbereiches wird eine Reihe von Vorteilen in erster Linie technischer 
Art erreicht. Da jeweils nur Teilstücke der Rheinwassertransportleitung mit einer Länge 
von ca. 1 bis 2 km für die aktive Bauphase genutzt werden, beschränken sich die 
zeitgleichen Eingriffe auf diese relativ kurzen Streckenlängen. Danach erfolgt eine 
umgehende Rekultivierung mit einer weitgehenden Wiederherstellung der Strukturen 
vor dem Eingriff, was auch den  sorgfältigen Schichteneinbau entsprechend der 
ursprünglichen Verhältnisse und geeignete Bodenmeliorationsmaßnahmen 
miteinschließt, damit die ökologischen Bode nfunktionen mittelfristig wieder wie vor 
dem Eingriff zur Verfügung stehen. 
Für die Bauphase selbst sind darüber hinaus folgende Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen vorgesehen: 
 Aufstellung eines Baulogistikkonzeptes, 
 Aufrechterhaltung von wichtigen Wegeverbindungen, 
 Durchführung einer ökologischen und bodenkundlichen Baubegleitung, 
 
Einhaltung der Vorschriften bezüglich des Umgangs mit Grund und 
Oberflächenwasser. Im Fall der Beanspruchung und Mobilisierung von 
Altablagerungen wird von einer notwendigen  Gefährdungsabschätzung mit Analyse 
und ggf. schadloser Beseitigung ausgegangen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
245 
 
Braunkohlenplanänderung 
Anknüpfend an die Untersuchungen zum genehmigten Braunkohlenplan erfolgt auch 
im Zuge der Änderung des Braunkohlenplans eine Prüfung des mit der Umset zung 
des Vorhabens verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 30 Landesnaturschutzgesetz 
Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW). Es werden Art und Umfang möglicher 
Maßnahmen aufgezeigt, mit denen Eingriffe vorrangig vermieden und unvermeidbare 
Eingriffe kompensiert werden können. Eine abschließende ökologische Bilanzierung 
des mit der Umsetzung des Vorhabens verbundenen Eingriffs ist den nachgeordneten 
Verfahren vorbehalten. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich nur die der Änderung unterliegenden 
Teile des Braunkohlenplans Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung zu betrachten sind. Dies betrifft die zu 
errichtenden Bauwerke, den Abschnitt, in dem die Rheinwassertransportleitungen zum 
Tagebau Garzweiler und zum Tagebau Hambach gebündelt werden sollen und den 
neuen Abschnitt der Hambachleitung ab dem Verteilbauwerk bis zum Tagebau 
Hambach. Gleichwohl hat die Vorhabenträgerin in dem von ihr vorgelegten 
Fachbeitrag für Natur Landschaft (FROELICH & SPORBECK 2022A) im Bereich 
dieser Änderungen auch die Auswirkungen des Plans bzw. des Planvorhabens in der 
geänderten Form betrachtet, um eine gesamtheitliche Beurteilung zu ermöglichen. 
Dazu wurden die Angaben zum Bestand aus dem genehmigten Braunkohlenplan 
aktualisiert und um die Angaben zur Trasse der Hambachleitung ergänzt. 
Danach gilt folgendes: 
Kompensationskonzept 
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 13 i. V. m. § 15 Abs. 2 BNatSchG) wurde 
ein landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept entwickelt, das darauf abzielt, die 
verbleibenden (nicht vermeidbaren) erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und 
Landschaft durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.  
Gemäß § 31 Abs. 1  LNatSchG NRW soll die Flächeninanspruchnahme durch 
Kompensationsmaßnahmen auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden. Bei der

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
246 
 
Auswahl und Durchführung von Kompensationsmaßnahmen sollen die Belange des 
Biotopverbundes, des Klimaschutzes und des Bodenschutzes berücksichtigt werden.  
Diesen Vorgaben wurde bei der Entwicklung des landschaftspflegerischen 
Kompensationskonzeptes Rechnung getragen. Ebenso wurden die Ziele und 
Grundsätze der Regionalplanung mit Bezug zu Natur und Landschaft sowie die 
Entwicklungsziele der Landschaftsplanung berücksichtigt. Diese sind in Kap. 8.1 des 
Fachbeitrags für Natur und Landschaft im Einzelnen aufgeführt. 
Notwendiger Kompensationsumfang  
Zur Ermittlung des notwendigen Kompensationsumfanges für das Vorhaben wurde der 
derzeitige Zustand der Flächen mit der Biotopwertigkeit der anzunehmenden 
Ausprägung der Flächen mit der Biotopwertigkeit nach Realisierung des Vorhabens 
gegenübergestellt. Die Bilanzierung erfolgte auf der Grundlage der „Numerischen 
Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV NRW 2021). 
Bezugseinheiten sind die Biotoptypen mit den ihnen zugeordneten Biotopwerten, da 
sie als hochintegrales Merkmal sowohl Aussagekraft hinsichtlich der abiotischen 
Standortfaktoren (Boden, Wasser, Lokalklima) al s auch hinsichtlich der Bedeutung 
verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop-
/ Lebensraumfunktion) haben, die im Regelfall multifunktional kompensiert werden 
können. 
Der Flächenwert für den Ausgangsbestand und Planzustand einer Biotopfläche ergibt 
sich jeweils aus dem Produkt des Biotopwertes und der von dem Biotoptyp 
eingenommenen Fläche. Der Ausgangsbestand wird anhand des aktuellen 
Biotoptypenbestandes bewertet. Die Bewertung des Planzustandes wird auf 
Grundlage der für die beplanten Flächen vorgesehenen Biotopentwicklung nach 
erfolgter Rekultivierung und auf Grundlage der entsprechend ihrem Ausgangsbestand 
verbleibenden Biotopstrukturen im Bilanzierungsraum (in der Regel die 
bauzeitbedingten Bereiche von Rohrgraben und Arbeitsstreifen) durchgeführt.  
Folgende Maßnahmen sind danach zum Ausgleich des entstehenden 
Biotopwertdefizites geeignet:

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
247 
 
A 1, A 2 = Ausgleichsmaßnahmen 
• zur Rekultivierung von bauzeitlich beanspruchten Flächen (A 1), 
• zur Entwicklung von standortheimischen Gehölzen im Rahmen der Entwicklung
 des regionalen Biotopverbundes, der Vernetzung von Lebensräumen und
 Trittsteinbiotopen sowie der Entwicklung der Regionalen Grünzüge (A 2). 
Die Maßnahmen A 1 und A 2 werden nachfolgend kurz beschrieben.  Eine detaillierte 
Beschreibung ist dem Fachbeitrag Natur und Landschaft (FROELICH & SPORBECK 
2022A) zu entnehmen. 
Mögliche Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz 
Der überwiegende Teil der beanspruchten Flächen (vorwiegend ackerbaulich genutzte 
Flächen) wird e ntsprechend des Zustandes vor dem Eingriff im Rahmen von 
Rekultivierungsmaßnahmen wiederhergestellt (Maßnahme A 1). Für das Vorhaben 
werden zudem in geringem Umfang Gehölze im Rahmen der baubedingten Anlage 
von Rohrgraben und Arbeitsstreifen in Anspruch genommen. Diese Eingriffe sind nicht 
vollständig zu vermeiden und werden durch zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen 
kompensiert. Bei den mehr linear und punktuell ausgeprägten beanspruchten 
Gehölzflächen ist davon auszugehen, dass sie sowohl im Bereich des Arbeitsstreifens 
als auch des Rohrgrabens und späteren Schutzstreifen neu angelegt und damit am 
Ort des Eingriffs ausgeglichen werden können (ebenfalls Maßnahme A1).  
Zur vollständigen Kompensation des durch die Realisierung des Vorhabens 
verursachten Biotopwert defizits soll als Ausgleichsmaßnahme eine Pflanzung und 
Entwicklung von standortheimischen Gehölzen nach Möglichkeit innerhalb des UR600 
erfolgen (Maßnahme A 2). Durch die Gehölzpflanzungen sollen bestehende 
Gehölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und technische Objekte besser in 
die Landschaft eingebunden werden. Diese Anpflanzungsmaßnahmen tragen zur 
Verwirklichung der Entwicklungsziele  
• 2K im Teilabschnitt II des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,  
• 2 im Teilabschnitt VI des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,  
• 2 im LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord des Rhein-Erft-Kreises und

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
248 
 
• 2 im LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe des Rhein-Erft-Kreises 
 
bei. Darüber hinaus werden auch übergeordnete regionalplanerisch festgelegte 
Umweltziele berücksichtigt.  
Alternativ kann die Kompensation auch über Ökokonten erfolgen. 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
Zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie dem 
Schutz von wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes 
wurden im Fachbeitrag Natur und Landschaft verschiedene Maßnahmen entwickelt, 
die sich teils auf die Trassierung, teils auf die Auswirkungen des Vorhabens beziehen. 
Darüber hinaus wurden artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen berücksichtigt. 
Diese Maßnahmen dienen auch der Vermeidung und Verminderung nachteiliger 
Umweltauswirkungen.  
Folgende Maßnahmentypen werden unterschieden:  
V  =  Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme 
V…AR =  Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme mit  
  artenschutzrechtlichem Bezug 
S  =  Schutzmaßnahme 
Die Maßnahmen sind im Folgenden zusammengefasst dargestellt und kurz 
beschrieben. Eine ausführliche Beschreibung und kartographische Darstellung ist dem 
Fachbeitrag Natur und Landschaft zu entnehmen ( FROELICH & SPORBECK 2022a). Die 
Maßnahme V 8 bezieht sich auf die Vermeidung von Auswirkungen auf 
Bodendenkmäler. 
V 1: Verlegung der Rheinwassertransportleitung  außerhalb besonderer 
Konfliktpunkte 
Die Wahl der geplanten Trassenführung inkl. der Entnahmestelle erfolgte unter 
Berücksichtigung einer Meidung besonderer ökologischer Konfliktpunkte. Durch die 
Planung einer umweltverträglichen Trassenführung kommt es zu einer Verminderung 
von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt. Die Bündelung der geplanten Führung 
der Leitungstrasse mit vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Straßen und

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
249 
 
Wege, Hochspannungsleitungen, Gleisanlagen) führt zu einer Reduzierung vo n 
Zerschneidungswirkungen für die Landschaft.  
V 2: Teilweise Reduzierung des Arbeitsstreifens 
Soweit erforderlich (insbes. bei beengten Verhältnissen aufgrund technischer und 
räumlicher Restriktionen) wird ein reduzierter Querschnitt zur Anwendung kommen.  
Dies bezieht sich auf Bereiche, in denen keine Unterpressung vorgenommen wird. 
Durch die verringerte Flächeninanspruchnahme werden der Oberbodenabtrag und die 
Entfernung von Vegetationsstrukturen in diesen Bereichen reduziert. Die teilweise 
Verkleinerung des Arbeitsstreifens geht daher mit einer Verminderung von 
Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt einher.  
V 3: Anpassung des Bauverfahrens in ökologisch sensiblen Bereichen 
Ökologisch sensible Bereiche werden zur Vermeidung und Verminderung der 
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in geschlossener 
Bauweise (untertägiger Vortrieb) gequert (insb. FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch“, Erft und Gillbach mit gewässerbegleitenden Strukturen).  
V 4 AR: Maßnahmen zum Fischschutz 
Durch die weitgehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der Entnahmestelle 
von Rheinwasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine potenziellen Lebensräume zur 
Fischaufzucht oder Nahrungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. 
Die Querst römung durch die Entnahme wird begrenzt. Weiterhin sind technische 
Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen.  
V 5 AR: Maßnahmen zum Schutz von Fledermaus- und Vogelarten im FFH-Gebiet 
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
Im FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit C horbusch“ gilt eine 
Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum von September bis Dezember zur 
Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer Spechtarten der 
Lebensraumtypen Waldmeister -Buchenwald (9130) und Eichen -Hainbuchenwald 
(9160). In den unmittelba r an das FFH -Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m zu 
westlich und östlich des Gebietes) können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar 
und Februar stattfinden, um die Bauzeit im näheren Umfeld des FFH -Gebietes auf 
sechs Monate zu beschränken.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
250 
 
V 6: Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen inkl. bodenkundliche 
Baubegleitung 
Das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro 
Feldwisch 2022) definiert Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von 
Beeinträchtigungen und zum Schut z des Bodens. Eine detaillierte Beschreibung ist 
dem Bodenschutzkonzept sowie dem Fachbeitrag Natur und Landschaft zu 
entnehmen. 
Zudem werden die in den zwischen der RWE Power AG und dem Rheinischen 
Landwirtschaftsverband e.V. abgestimmten Rahmenregelungen  vereinbarten 
generellen Schutzmaßnahmen bei der Bauausführung berücksichtigt, um 
Beeinträchtigungen der Böden soweit wie möglich zu vermeiden oder zu mindern (vgl. 
hierzu „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro 
Feldwisch 2022, dort Kap. 7.2.1) 
V 7 AR: Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten 
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen bau -, anlage - und 
betriebsbedingten Beeinträchtigungen von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten 
kommen ebenfalls verschiedene Maßnahmen in Betracht, die im Fachbeitrag für Natur 
und Landschaft und im Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022) 
näher beschrieben sind: 
 Baufeldfreimachung:  
Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sofern 
der Baubetrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung beginnt, 
sind entsprechende Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) anzuwenden, 
um ein Wiederansiedeln von bodenbrütenden Vögeln zu vermeiden. Dies muss 
bis zum 01. März durchgeführt werden.  
Abweichungen hiervon sind nach näherer Maßgabe insbesondere in 
Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung möglich.  
 
 Bauzeitenbeschränkung: 
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen baubedingten 
Beeinträchtigungen und/oder Störungen  von nachtaktiven Tierarten (z. B.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
251 
 
Fledermäuse) erfolgen die Bauarbeiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei 
Tageslicht.  
 
 Gehölzentfernung außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeiten:  
Zur Vermeidung baubedingter Tötungen und Verletzungen von geschützten 
Vogelarten erfolgt die notwendige Beseitigung von Gehölzen (d. h. 
Fällung/Abschneiden und Abtransport) ausschließlich außerhalb der Brut - und 
Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten (vom 01. März bis zum 30. September). 
Demnach dürfen Gehölze und Strukturen, die als  Brutstandorte geeignet sind 
nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt werden (siehe 
auch § 39 Abs. 5 BNatSchG). 
 
 Ökologische Baubegleitung: 
U. a. zur Vermeidung baubedingter Tötungen oder Verletzungen von Tieren 
werden die Bauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung flankiert.  
 
In den Fachbeiträgen Artenschutz ( FROELICH & SPORBECK 2022) und Natur und 
Landschaft werden im Hinblick auf das  potenziell vorkommende Artenspektrum 
weitere Maßnahmen beschrieben, die geeignet sind, artenschutzrechtliche 
Betroffenheiten zu vermeiden. Über deren Erfordernis und raumkonkrete Festlegung 
ist abschließend in den nachgeordneten Zulassungs- und Genehmigungsverfahren zu 
entscheiden. 
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Artengruppen und Maßnahmen: 
Avifauna 
VAR Aufstellen von Irritationsschutzwänden 
VAR Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern 
VAR Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse 
VAR Vermeidung von Lichtimmissionen 
Haselmaus 
VAR Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.8 Beschreibung von möglichen Maßnahmen zum Ausgleich sowie Ersatz bei Eingriffen in Natur und 
Landschaft durch das Vorhaben inkl. der Dokumentation der berücksichtigten Vermeidungs - und 
Verringerungsmaßnahmen 
 
252 
 
Herpetofauna (Amphibien / Reptilien) 
VAR Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse 
Insekten 
VAR Vergrämung des Nachtkerzenschwärmers 
VAR Vergrämung und Umsiedlung von Libellen 
 
Darüber hinaus können aus artenschutzrechtlichen Erfordernissen vorgezogene 
Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF -Maßnahmen) zur Vermeidung des Eintretens 
artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlich werden. Infolge von 
anlagenbedingter Flächeninanspruchnahme im Bereich der zu errichtenden Bauwerke 
(Entnahme-, Pump - und Verteilbauwerk), durch bau - und anlagenbedingte 
Gehölzfällungen und -entnahmen sowie im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten 
kann es zu Lebensr aumverlusten, einer Schädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs - 
und Ruhestätten oder einer erheblichen Störung artenschutzrechtlich relevanter 
Tierarten (v. a. Avifauna, Säugetiere, Insekten) kommen. In diesem Fall sind ggf. über 
die vorstehend aufgeführten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen hinaus 
CEF-Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich erforderlich, um das Eintreten 
artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 
5 BNatSchG zu vermeiden. Geeignete CEF -Maßnahmen s ind im Fachbeitrag 
Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022C) beschrieben. Über deren Erfordernis 
ist im Rahmen der abschließenden artenschutzrechtlichen Prüfung in den 
nachgeordneten Zulassungs- und Genehmigungsverfahren zu entscheiden. 
V 8: Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf Bodendenkmäler  
Innerhalb des Arbeitsstreifens liegen Bodendenkmal -Verdachtsflächen. Um 
nachteilige Auswirkungen auf diese archäologisch relevanten Areale zu vermeiden, 
werden im Fachbeitrag „Archäologische Konfliktflächen im Verlauf der 
Rheinwassertransportleitungen“ ( ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022) folgende Maßnahmen 
vorgeschlagen, die vor Baubeginn durchgeführt werden sollen, um Konflikte konkret 
zu ermitteln:  
 Gezielte Sondagen  
 (Enges) Sondageraster

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.9 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
 
253 
 
 Geosondagen und geologisch -archäologische Begutachtung inkl. 
archäobotanischer Probenentnahme 
 
Auf der Grundlage der auf diesem Wege gewonnen Erkenntnisse werden 
einvernehmlich mit dem LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Lösungen 
entwickelt werden.  
S 1: Technische Schutzvorkehrungen für angrenzende Laubbaum- und 
Gehölzbestände mit hoher Bedeutung  
Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle 
Laubbaum- und Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für Vögel und Fledermäuse 
darstellen und nicht i m Rahmen der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern 
erforderlich – durch Baumschutzummantelungen oder Schutzzäune an zum Baufeld 
exponierten Bäumen zu sichern, so dass baubedingte Vegetationsschäden vermieden 
werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die Baustellen- und Wegebereiche hineinragende 
Äste fachgerecht zurückzuschneiden. 
2.9 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Zusammenstellung der Angaben im 
Rahmen der Erstellung der Unterlagen zur Umweltvert räglichkeitsprüfung sind mit 
einer Ausnahme nicht aufgetreten.  
Die vom LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland im Rahmen der Aufstellung 
des Braunkohlenplans 2015 geforderten Prospektionsmaßnahmen für zwölf Areale mit 
möglicher Betroffenheit sollten  die Anlage von kleinräumigen Geosondagen, 
Oberflächenbegehungen sowie großflächige Baggersondagen umfassen. Dabei war 
zu berücksichtigen, dass nicht alle Prospektionsmethoden auf allen Flächen 
gleichermaßen zum Einsatz kommen sollten. Mit der Durchführung  der 
Prospektionsmaßnahmen und der Erstellung des archäologischen Fachbeitrages 
wurde das Büro Troll Archäologie betraut. Die zwölf Areale umfassen insgesamt 27 
Flurstücke. Von diesen 27 Flurstücken lagen lediglich für 13 Flurstücke 
Betretungserlaubnisse v or und für zwei weitere Flurstücke Sondageerlaubnisse. 
Entgegen den Abstimmungen zwischen den Bewirtschaftern und der RWE Power AG 
waren die meisten Flächen nicht ausreichend für eine Oberflächenprospektion 
vorbereitet. Aufgrund von landwirtschaftlichen Ei nschränkungen und den qualitativ

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.9 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
 
254 
 
nicht ausreichenden Flächenvorbereitungen konnte daher nur auf drei Flächen eine 
Oberflächenbegehung erfolgreich durchgeführt werden. Auf den zwei für die 
Sondagen freigegebenen Arealen wurden aufgrund der Bewirtschaftungsverhältnisse 
im Zeitraum der Untersuchungen keine Sondagen angelegt. Um dennoch eine 
vorläufige Bewertung der verbleibenden neun Areale vornehmen zu können, konnte 
hier nur auf Archivmaterial und bodenkundliche Kartierungen zurückgegriffen werden. 
Damit konnten die Forderungen des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 
nur zu einem kleinen Teil erfüllt werden. 
Die ausstehenden Untersuchungen werden nachgeholt, sobald dies möglich ist. Das 
wird spätestens im Betriebsplanverfahren sein. 
Der Betriebsplan soll wiederum eine Öffnungsklausel enthalten, wonach von der dort 
beschriebenen Trassenführung abgewichen werden kann, falls die zuständige 
Behörde aufgrund der noch durchzuführenden Untersuchungen eine Änderung 
verlangt. 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahr ens zu diesem Braunkohlenplanverfahren wird 
zwischen dem Bergbautreibenden und der für den Bodendenkmalschutz zuständigen 
Stelle eine Vereinbarung über den Umgang mit vermuteten Bodendenkmalflächen 
getroffen werden, die dann wiederum Grundlage des Betriebsplans wird. 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 3 a) § 40 Abs. 2 Nr. 7 -/- Anlage 4, Nr. 11 
„Hinweise auf 
Schwierigkeiten, die bei 
der Zusammenstellung 
der Angaben aufgetreten 
sind, zum Beispiel 
technische Lücken oder 
fehlende Kenntnisse“ 
„Hinweise auf 
Schwierigkeiten, die bei der 
Zusammenstellung der 
Angaben aufgetreten sind, 
zum Beispiel technische 
Lücken oder fehlende 
Kenntnisse“ 
 „Eine Beschreibung der 
Methoden oder Nachweise, die 
zur Ermittlung der erheblichen 
Umweltauswirkungen genutzt 
wurden, einschließlich näherer 
Hinweise auf Schwierigkeiten 
und Unsicherheiten, die bei 
der Zusammenstellung der 
Angaben aufgetreten sind, 
zum Beispiel technische 
Lücken o der fehlende 
Kenntnisse. 
 
In dem UP/UVP Bericht der Bergbautreibenden ist auch auf mögliche Schwierigkeiten 
und Unsicherheiten hinzuweisen, die bei der Erstellung des UVP-Berichts aufgetreten 
sind (z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse). Sowohl für die vermuteten

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
255 
 
Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich von Dormagen bis Tagebau Garzweiler, 
als auch für die vermuteten Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich vom 
Verteilbauwerk (bei Allrath) bis Tagebau Hambach gilt, dass Niederungsbereiche 
bisher nicht mit einem vertretbaren A ufwand haben untersucht werden können und 
dass terrestrische Bereiche wegen fehlender Betretungs - und 
Untersuchungszustimmungen bisher nicht angemessen haben untersucht werden 
können. Dies wird im vorläufigem UP/UVP -Bericht wegen des Sachzusammenhangs 
bei der Bewertung der Auswirkungen auf archäologisch relevante Bereiche (Kap. 
6.8.2) behandelt. Auch wenn fachwissenschaftliche Untersuchungen erst noch folgen, 
lässt sich auf der Grundlage der bereits vorliegenden Erkenntnisse jedoch sagen, dass 
keine fachlichen und/oder rechtlichen Hindernisse erkennbar sind, die einer späteren 
Realisierung des Vorhabens entgegenstehen. Auf Ebene der Fachzulassungen kann 
mit dem Instrumentarium des Denkmalrechts – insbesondere mit der 
Dokumentationspflicht– auf Einzelheiten sachgerecht reagiert werden. 
Im Übrigen sind konkrete Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 
nicht aufgetreten. Im Allgemeinen sind jedoch alle Prognosen mit einer gewissen 
Unsicherheit bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit verbunden, die ggf. i n den einzelnen 
Fachgutachten jeweils gesondert thematisiert werden. 
 
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der 
Entnahme-, Verteil- und Pumpbauwerke  
 
Genehmigter Braunkohlenplan 
Untersuchungsraum der vorliegenden Untersuchung 
Aus dem festgelegten Entnahmebereich und dem dazu gehörigen Nordkorridor 
resultiert der mindestens 600 m breite Untersuchungsraum. Da die Projektwirkungen 
im Bereich des Rohrgrabens und des übrigen Arbeitsstreifens überwiegend 
baubedingt und temporär auf treten und nur eine meist geringe Wirkreichweite über 
den Arbeitsstreifen hinaus besitzen, wird dieser Untersuchungsraum von mindestens 
600 m Breite als ausreichend angesehen, um alle relevanten Umweltauswirkungen zu 
erfassen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
256 
 
Umweltziele und Ableitung bewertungsrelevanter Kriterien 
Wesentlicher Schwerpunkt dieser Untersuchung ist nicht nur die Auswahl von 
Vorhabenalternativen, die die grundlegenden Ziele der beabsichtigten Planung im 
Untersuchungsraum rechtlich und praktisch erfüllen, sondern die Identi fizierung 
solcher Alternativen, die erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt 
weitgehend vermeiden oder verringern und damit den relevanten Umweltzielen nicht 
entgegenstehen. Zur Bevorzugung einer Leitungstrasse und von Standorten für die 
Entnahme- und Pumpbauwerke werden u. a. die aus den Umweltzielen abgeleiteten 
und raumkonkret operationalisierten Kriterien herangezogen. In diesem 
Zusammenhang werden überwiegend Ziele aus den Umweltfachgesetzen sowie aus 
der Regional -, Landschafts - und Bauleitplanu ng, die für den Untersuchungsraum 
relevant sind, herangezogen. 
Es werden umweltfachliche und technische bewertungsrelevante Kriterien, die auf den 
Kriterien der Unterlagen zur Umweltprüfung inkl. Ergänzung aufbauen und diese 
ergänzen, verwendet. Die Konkretisierung in einem größeren Maßstab (von 1: 40.000 
/ 1: 25.000 in den Unterlagen zur UP inkl. Ergänzung zu 1: 5.000 in dieser 
Untersuchung) erfolgt im Hinblick auf die Platzierung des Entnahmebauwerks, die 
Anlage des Pumpbauwerkes und die Festlegung der Le itungstrasse unter 
Berücksichtigung von möglichen Alternativen zur Leitungstrasse und zu den 
Standorten für die Entnahme - und Pumpbauwerke. Dazu wird auch die 
Bestandserfassung konkretisiert und erweitert. 
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelt 
Die Bestandserfassung erfolgt nach den bewertungsrelevanten Umweltkriterien 
schutzgutspezifisch und flächendeckend im Maßstab 1: 5.000 für den gesamten 
Untersuchungsraum, der aus dem präferierten Trassenkorridor und dem 
dazugehörigen Entnahmebereich hervor gegangen ist. Für die zusätzlichen 
bewertungsrelevanten Kriterien wurden entsprechende Informationen aus der 
vorbereitenden Bauleitplanung, Landschaftsplanung, aus Katastern, Gutachten, Daten 
und Erhebungen Dritter, Themenkarten und eigenen Erhebungen verw endet, die 
überwiegend einen höheren Informationsgehalt aufweisen und maßstabsbedingt 
raumkonkreter verortet werden können.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
257 
 
Beim Teilschutzgut Wohnen und Wohnumfeld überwiegen im Osten in einer höheren 
Dichte die randstädtischen Funktionen im Bereich der S tadt Dormagen, im Westen 
sind es mehr gering verdichtete kleinstädtische und dörfliche Strukturen auf dem 
Gebiet der Stadt Grevenbroich. Den Wohngebieten zugeordnet sind eine Reihe von 
innerörtlichen Grünflächen sowie Sport -, Freizeit - und Erholungsflächen . Auch der 
Freiraum wird vielfältig für die Funktionen der Erholung und Freizeit genutzt. Aufgrund 
der Waldarmut kommt den wenigen Waldflächen eine besondere Bedeutung für dieses 
Teilschutzgut zu. Aber auch der nicht bewaldete Freiraum wird teilweise inten siv für 
Erholung und Freizeit genutzt (Rheinaue, Erftniederung, Randbereiche des 
Knechtstedener Waldes mit Chorbusch, Straberger See, Teile der Ackerlandschaft). 
Teile des Untersuchungsraumes besitzen eine hohe Bedeutung für Brutvögel. Neben 
dem Knechtstedener Wald mit Chorbusch zählen hierzu die ehemalige Rheinschlinge, 
der bewaldete Rand der Halde „Vollrather Höhe“, gut durchgrünte Agrarbereiche sowie 
das Rheinvorland, das gleichzeitig auch ein wichtiges Habitat für Zug - und Rastvögel 
darstellt. Der Besatz an Fledermäusen zeichnet sich durch einen hohen Artenreichtum 
aus; Waldflächen, die beiden Flussauen und viele lineare Gehölzstrukturen stellen 
wichtige Jagdhabitate dar. Für das Teilschutzgut Pflanzen von besonderer Bedeutung 
sind die naturnahen Altwäld er, ausgeprägte Kleingehölze, ältere Einzelbäume, 
Röhrichte und naturnahe Gewässer. Die biologische Vielfalt zeichnet sich einerseits 
durch besondere Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete) aus, andererseits 
sind großflächig oder in großer Anzahl a uch Landschaftsschutzgebiete, 
Biotopverbundflächen, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich 
Geschützte Biotope und schutzwürdige Biotope vorhanden. Artenschutzrechtlich sind 
unter Zugrundelegung von projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen und 
artspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 
BNatSchG für alle Europäischen Vogelarten sowie für Arten nach Anhang IV der FFH-
Richtlinie auszuschließen. Die technische Durchführung des Vorhabens im Bereich 
des FFH -Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist im Zuge der 
vorangegangenen Planungsschritte bereits angepasst worden, um 
Beeinträchtigungen zu vermeiden (u. a. Querung des FFH-Gebietes annähernd an der 
Engstelle, untertägiger Vortrieb auf der gesamten Strecken länge des FFH -Gebietes 
mit einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m). Unter Berücksichtigung einer weiteren 
projektimmanenten Vermeidungsmaßnahme (Bauzeit im FFH -Gebiet zwischen

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme-, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
258 
 
September und Dezember bzw. Februar in unmittelbar angrenzenden Arealen) ist das 
Vorhaben mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebietes verträglich. 
Auch ist das Vorhaben mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebietes 
„Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ verträglich, wenn die 
entwickelten Maßnahmen zur Wasserentnahme und zum Fischschutzkonzept 
umgesetzt werden. 
Insbesondere in seinem Westteil ist der Untersuchungsraum hinsichtlich der 
Regelungs- und Pufferfunktion / natürlichen Bodenfruchtbarkeit ein Gebiet mit 
besonders schutzwürdigen Böde n und Böden mit sehr hohem Leistungsvermögen. 
Sowohl in Ortsrandnähe als auch in der Feldflur sind unterschiedliche Altlasten und 
Altablagerungen verbreitet. Der gesamte Raum verfügt über eine hohe 
wasserwirtschaftliche Bedeutung für die Grundwassergewinnu ng, obwohl im 
Untersuchungsraum selbst nur Wasserschutzgebiete mit den Schutzzonen IIIB 
verbreitet sind. Die Rheinaue sowie die Randbereiche von Erft und Gillbach sind als 
Überschwemmungsbereiche in diesem mit geringer Fließgewässerdichte 
ausgestatteten Raum vorläufig gesichert. Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion 
der Stufe 2 sind fast alle Waldgebiete, während nur der Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch als Waldfläche mit Klimaschutzfunktion dargestellt ist. 
Bezüglich der Landschaft sind Teile als Regio nale Grünzüge und 
Kulturlandschaftsbereiche dargestellt. Landschaftsschutzgebiete und Bereiche für den 
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung überlagern sich häufig. Als 
Kulturgüter werden zahlreiche Relikte aus der Steinzeit, der Römerz eit und dem 
Mittelalter in Boden und Untergrund vermutet. Was sonstige Sachgüter anbetrifft, sind 
Deponien, Abgrabungen und Flächen für die Ver- und Entsorgung mit entsprechenden 
Leitungen besonders hervorzuheben. 
Raumwiderstand / Restriktionen 
Die Raumwid erstandsanalyse konnte keine konfliktarmen Korridore aufzeigen. Die 
Raumwiderstände sind weitestgehend über die gesamte Breite des 
Untersuchungsraumes (Breite mindestens 600 m) gleich ausgeprägt, so dass sich die 
Führung einer Leitungstrasse an anderen Par ametern als am Raumwiderstand 
orientieren muss (s. u.).

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
259 
 
Vom Rhein bzw. Rheindeich bis zum Rand der ehemaligen Rheinschlinge dominiert 
fast durchgängig ein hoher Raumwiderstand, der bis zur Ortslage Straberg 
überwiegend in einen mittleren Raumwiderstand übergeht. Von hier aus zeigt sich fast 
ausschließlich bis zum Ende des Untersuchungsraumes wieder ein hoher 
Raumwiderstand, der überwiegend aus dem Vorkommen schutzwürdiger Böden 
resultiert und kleinflächig im Bereich von Ortslagen, der beiden Umspannanlagen und 
des Knechtstedener Waldes mit Chorbusch durch Areale mit sehr hohem 
Raumwiderstand überlagert wird. Kleinflächig erstreckt sich entlang der L 116 westlich 
von Frimmersdorf ein Gebiet mit mittlerem Raumwiderstand. 
Festlegung von Leitungstrassen und Standortalternativen 
Als Grundsätze für die Führung einer Leitungstrasse sind folgende Überlegungen zu 
einer generell umweltverträglichen Trassenführung zu realisieren: 
 Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ungefähr an 
der Engstelle, 
 Abstand von mindestens ca. 200 m zum Rand von Wohnsiedlungsflächen, 
 Untertägiger Vortrieb im Bereich von ökologisch besonders schutzwürdigen 
Strukturen, 
 Einhaltung von ausreichenden Überdeckungshöhen zur Erhaltung von tiefer 
wurzelnden Gehölzstrukturen bei einem untertägigen Vortrieb, 
 Einengung des Arbeitsstreifens in ökologisch sensiblen Bereichen, 
 Möglichst rechtwinklige Querung von Verkehrswegen und Vorflutern im 
untertägigen Vortriebsverfahren, 
 Umgehung von eingetragenen Bodendenkmalen und Berücksichtigung von 
Bodendenkmal-Verdachtsflächen, 
 Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur (Hochspannungsleitungen, 
Nord-Süd-Kohlenbahn) bei Beachtung der bestehenden Schutzstreifen, 
 Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen aus 
Erschließungsgründen. 
Aus diesen Prämissen wurden in einem iterativen Prozess zwischen dem 
umweltfachlichen Vermeidungsgebot und den technischen Erfordernissen zwei 
Leitungstrassen entwickelt, die sich nur zwischen westlich von Frimmersdorf östlich 
der Erft und  dem Bereich „Am Pielsbusch“ westlich des Flusses auf einer

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
260 
 
Streckenlänge von weniger als 800 m in der Linienführung voneinander unterscheiden 
(Variante Nord und Variante Erft). Der übrige Streckenverlauf wurde soweit optimiert, 
dass sich keine weiteren günstigen Alternativen innerhalb des Untersuchungsraumes 
aufdrängen. 
Aus umweltfachlicher und technischer Sicht erscheint eine Entnahmestelle mit 
Entnahmebauwerk in Höhe von Rheinstrom -km 712,6 unmittelbar südwestlich der 
Verlängerung der Pappelreihe zum Rhe in hin denkbar. Man befindet sich hier 
weitgehend noch im Übergangsbereich zwischen dem Prallufer und der geraden 
Führung des Rheins. Im gesamten endgültigen Entnahmebereich von Rheinstrom-km 
712,2 bis 712,8 führt die Fahrrinne unmittelbar am westlichen Ufer vorbei. Damit ist es 
unwahrscheinlich, dass sich hier Lebensräume zur Fischaufzucht oder als 
Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und wandernder Fische befinden könnten. 
Eine weitere mögliche Entnahmestelle mit einem Entnahmebauwerk ist bei 
Rheinstrom-km 712,7 und damit ein Verlauf der Leitung nordöstlich der Pappelreihe 
denkbar. Hier befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft eine Brunnenanlage zur 
Brauchwasserentnahme der Fa. Currenta. Die dritte mögliche Entnahmestelle mit 
einem Entnahmebauwerk bef indet sich bei Rheinstrom -km 712,2. Die Querung der 
Leitung im Vorland des Rheins ist jedoch nur realisierbar, wenn im Rahmen der 
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die im jetzigen Flächennutzungsplan 
dargestellten und geplanten Flächen für die Abwas serbeseitigung – Absetzbecken – 
und die Flächen für Aufschüttungen verkleinert werden, um das Pumpbauwerk in dem 
oder unmittelbar hinter dem Deich (s. u.) platzieren zu können.  
Aus Gründen der Umweltvorsorge, des Hochwasserschutzes (Einschränkung des 
Retentionsraumes) sowie der Sicherheit der Schifffahrt erscheint es sinnvoll, das 
Pumpbauwerk nicht im Deichvorland zu platzieren. Die Freispiegelleitung kann aus 
umweltfachlicher Sicht das Deichvorland und den Deich queren, so dass ein Standort 
für das Pumpba uwerk hinter dem Deich in Frage kommt. Eine andere planerische 
Lösung ist mit der Platzierung des Pumpbauwerkes in den Deich gegeben. Dies ist auf 
Grundlage des gegenwärtigen Bearbeitungsstandes im o. g. endgültigen 
Entnahmebereich möglich.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
261 
 
Auswirkungen der Leitungstrassen und Standortalternativen 
Der weitaus überwiegende Teil der Umweltauswirkungen der Leitungstrassen auf die 
Schutzgüter ist auf die Bauzeit beschränkt. Abweichend davon muss bei wenigen 
betroffenen Kriterien von dauerhaften Auswirkungen au sgegangen werden. Direkte 
anlagenbedingte Flächeninanspruchnahmen umfassen lediglich das Entnahme - und 
das Pumpbauwerk, hinzu kommen noch Zufahrts- und Erschließungswege. Zusätzlich 
sind von dauerhaften Auswirkungen bestehende Laubwald - und Gehölzflächen 
betroffen, die in einer Größenordnung von ca. 2,6 ha für die Anlage des Rohrgrabens 
und des übrigen Arbeitsstreifens in Anspruch genommen werden und von denen 
zumindest die Waldflächen im Bereich des späteren ca. 15 m breiten Schutzstreifens 
nicht wieder neu angelegt werden können. 
Beim Vergleich der Auswirkungen der Leitungstrassen auf das Schutzgut Menschen, 
einschl. der menschlichen Gesundheit (Wohnen und Wohnumfeld, Erholung und 
Freizeit) zwischen der Variante Nord und der Variante Erft gibt es nur Unter schiede 
bei den betroffenen Kriterien Wald mit Erholungsfunktion sowie Bereiche für den 
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Bei beiden Kriterien nimmt 
die Variante Erft geringfügig mehr Flächen bauzeitbedingt und im Fall der Waldflächen 
darüber hinaus in Anspruch. Der Vergleich der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, 
Pflanzen und die biologische Vielfalt zwischen der Variante Nord und der Variante Erft 
offenbart Unterschiede bei den folgenden betroffenen Kriterien: 
 Avifaunistische Funktionsräume, 
 Fledermauslebensräume, 
 Biotoptypen (Gesamt-Flächenbeanspruchung), 
 Schutzwürdige Biotope, 
 Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile 
 Landschaftsschutzgebiete, 
 Biotopverbundflächen. 
 
Bei all diesen Kriterien nimmt die Variante Erft etwas mehr Flächen bauzeitbedingt in 
Anspruch. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden offenbaren Unterschiede 
bezüglich der beiden betroffenen Kriterien Waldflächen mit Bodenschutzfunktion und 
Altablagerungen. Im Vergleich zur Variante Nord nimmt die Variante Erft mehr Flächen

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
262 
 
bauzeitbedingt und im Fall der Waldflächen darüber hinaus in Anspruch. Was die 
Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser anbetrifft, sind keine Unterschiede zwischen 
beiden Varianten zu v erzeichnen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Schutzgut 
Luft / Klima nimmt die Variante Erft in einem größeren Umfang Waldflächen mit 
Immissionsschutzfunktion der Stufe 2 im Rahmen der Bauzeit und darüber hinaus in 
Anspruch. Wenn man die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft betrachtet, so 
beansprucht die Variante Erft gegenüber der Variante Nord bauzeitbedingt marginal 
mehr Flächen in Landschaftsschutzgebieten und in Bereichen für den Schutz der 
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Erheb lich mehr Flächen werden 
durch die Variante Erft in Regionalen Grünzügen mit der Funktion Siedlungsgliederung 
im Rahmen der Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Was die Auswirkungen auf 
das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter anbetrifft, sind keine Unterschiede 
zwischen beiden Varianten zu attestieren. 
Die untersuchte Entnahmestelle zur Anlage des Entnahmebauwerkes bei Rheinstrom-
km 712,2 ist nur realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des 
Flächennutzungsplanes die geplanten Flächen für die Abwasserbeseitigung – 
Absetzbecken – und die Flächen für  Aufschüttungen verkleinert werden, um das 
Pumpbauwerk in dem oder unmittelbar hinter dem Deich platzieren zu können. Unter 
dieser Prämisse ist diese Variante umweltfachlich tendenziell mit den geringsten 
Auswirkungen verbunden, weil die Querungslänge im V orland bei ähnlicher 
ökologischer und naturschutzfachlicher Ausstattung wie bei den beiden anderen 
Entnahmestellen geringer ist. Entscheidende Vorteile sind im Hinblick auf technische 
Erwägungen zu attestieren. Die kürzere Vortriebstrecke wirkt sich nicht nur aus 
wirtschaftlichen, sondern auch aus hydraulischen Gesichtspunkten positiver aus. 
Unter Berücksichtigung der dargestellten und vorgesehenen Flächen für die 
Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und Flächen für Aufschüttungen nordöstlich 
der Zentralklä ranlage Dormagen -Rheinfeld erscheint aus umweltfachlicher und 
technischer Sicht eine Entnahmestelle zur Anlage eines Entnahmebauwerkes in Höhe 
von Rheinstrom-km 712,6 unmittelbar südwestlich der Verlängerung der Pappelreihe 
zum Rhein hin günstig. Man befindet sich hier weitgehend noch im Übergangsbereich 
zwischen dem Prallufer und der geraden Führung des Rheins. Die Leitungen sollten 
dann in geschlossener Bauweise unter Vortrieb gradlinig und etwa parallel zur 
Baumreihe über die Ackerfläche verlaufen, um den Deich dann rechtwinklig zu queren.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme-, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
263 
 
Eine mögliche Entnahmestelle bei Rheinstrom -km 712,7 und damit ein Verlauf der 
Leitungen nordöstlich der Pappelreihe führt umweltfachlich und technisch zu 
nachteiligen Auswirkungen, weil sich hier eine Brunnenanlage zur  
Brauchwasserentnahme der Fa. Currenta befindet, man sich mit der Entnahmestelle 
noch weiter aus dem Pralluferbereich entfernt und die Länge der Vorlandquerung 
weiter zunimmt. Auch im Bereich des Rheindeiches sind aufgrund des hier in der 
Verlängerung dies er möglichen Vorlandquerung vorhandenen Bewuchses (Hecken 
und Baumgruppen, die auch zur Stabilität des Rheindeiches beitragen können) eher 
nachteilige Auswirkungen zu erkennen. 
Geringere Auswirkungen auf technische Parameter offenbart die Lage des 
Pumpbauwerkes hinter dem Deich, weil Synergieeffekte bei der Herstellung der 
Startgrube im Zusammenhang mit einem untertägigen Vortrieb unter dem Deich 
gleichzeitig zur Realisierung des Pumpbauwerkes genutzt werden können. Weiterer 
Vorteil dieser Variante ist der Erhalt des Deiches in seiner jetzigen Funktion als 
Hochwasserschutz. Auch bleibt die gesamte Infrastruktur (Rad -/Fußweg, Zufahrt 
Deponie) bis zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen des Deichverbandes 
Dormagen / Zons unverändert bestehen. Das Pumpbauwerk hinter dem Deich ist auch 
im Hochwasserfall des Rheins immer zu erreichen. Bei einer Lage des 
Pumpbauwerkes im Deich müsste dieser eine größere Öffnung und damit auch 
Wiederherstellung erfahren, um das Gebäude, seine Anbindung in den Deich und auch 
den Deich s elbst wiederherzustellen. Auch ist der Punkt der noch nicht genau 
klassifizierten möglichen Altablagerungen sowie die Vorgaben des 
Deichregelquerschnitts nach den anerkannten Regeln der Technik in diesen 
Überlegungen zu berücksichtigen. Für die Querung des  Rheindeiches oder 
Rheindammes sowie die beiden Möglichkeiten der Platzierung des Pumpbauwerkes 
(in den Deich oder hinter den Deich) sind aus umweltfachlicher Sicht keine eindeutigen 
Unterschiede in den Auswirkungen zu attestieren. Beide Varianten führen 
umweltfachlich und auch technisch (zumindest in der Bauzeit, s. o.) zu Auswirkungen, 
die auch das Landschaftsbild betreffen. 
Übergeordneter Variantenvergleich (Leitungstrassen und Standortalternativen) 
Die aus umweltfachlicher Sicht zu bevorzugende Leitungs trasse stellt im 
schutzgutübergreifenden Variantenvergleich eindeutig die Variante Nord dar. Es

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
264 
 
gibt kein betroffenes Kriterium, bei dem sie baubedingt durch die Anlage von 
Rohrgraben und übrigem Arbeitsstreifen mehr Flächen beansprucht als die Variante 
Erft. Da beide Varianten nur zwischen westlich von Frimmersdorf östlich der Erft und 
dem Bereich „Am Pielsbusch“ westlich des Flusses auf einer Streckenlänge von 
weniger als 800 m voneinander abweichen, sind die Unterschiede im Umfang der 
umweltfachlichen Au swirkungen bei vielen betroffenen Kriterien entweder nicht 
vorhanden oder nur marginal ausgeprägt. Signifikant ausgeprägt sind die 
Unterschiede in den flächenhaften, baubedingten Beanspruchungen durch den 
Rohrgraben und den übrigen Arbeitsstreifen lediglic h im Fall von ganz wenigen 
betroffenen Kriterien (z. B. Beanspruchung von Waldflächen mit 
Immissionsschutzfunktion der Stufe 2). 
Im Fall der Realisierung des Entnahmebauwerkes stehen die baubedingten 
Auswirkungen und die Platzierung der Zielgrube u. a. zur  Erstellung des 
Entnahmebauwerkes im übergeordneten Variantenvergleich im Vordergrund der 
Betrachtungen. Anlagenbedingt werden dem Entnahmebauwerk aufgrund der Lage 
vollständig unter der Wasseroberfläche und der nur geringflächigen Beanspruchung 
der Uferbereiche lediglich untergeordnet Auswirkungen beigemessen. Umweltfachlich 
kann keine Bevorzugung für eine Entnahmestelle ausgesprochen werden, da die 
Festsetzung und Verteilung der Schutzgebiete und anderen umweltfachlichen 
Klassifizierungen in allen Bereich en des endgültigen Entnahmebereichs zwischen 
Rheinstrom-km 712,2 und 712,8 annähernd gleich ist. Da eine möglichst kurze 
Querungslänge des Deichvorlandes insbesondere bezüglich der Hydraulik technische 
Vorteile bietet, ist als bevorzugter Standort für das Entnahmebauwerk eine 
Entnahmestelle bei Rheinstrom-km 712,2 anzusehen (Variante 1). Dieser Standort hat 
auch Vorteile bei der Realisierung des Fischschutzes, weil er sich weitgehend im 
Pralluferbereich des Rheins befindet. Diese Entnahmestelle zur Anlage d es 
Entnahmebauwerkes bei Rheinstrom -km 712,2 ist jedoch nur realisierbar, wenn die 
geplanten Flächen für die Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die Flächen für 
Aufschüttungen verkleinert werden, um das Pumpbauwerk unmittelbar hinter dem 
Deich platzie ren zu können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Entnahmestelle bei 
Rheinstrom-km 712,6 als Variante 2 zu bevorzugen.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
265 
 
Umweltfachlich stehen die anlagenbedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild 
durch das Pumpbauwerk, aber auch die baubedingte Herstellu ng der Startgrube im 
Vordergrund des übergeordneten Variantenvergleichs. Diese sind bei beiden 
Varianten beträchtlich, so dass aus umweltfachlicher Sicht keine Präferenz zur 
Bevorzugung eines Standortes für das Pumpbauwerk ausgesprochen werden kann. 
Gleichwohl greift ein Pumpbauwerk hinter dem Deich in weniger umweltfachliche 
Parameter als bei einer Platzierung in den Deich ein. Aus technischer Sicht ist der 
Standort des Pumpbauwerkes hinter dem Deich jedoch zu bevorzugen. Es können 
Synergieeffekte in Zusammenhang mit der Anlage der Startgrube erzeugt werden, und 
es entfallen die Probleme mit der notwendigen Abdichtung des Deiches nach Öffnung 
und in Zusammenhang mit der Mobilisierung von möglichen Altablagerungen, die im 
Bereich der Deichverstärkung vermute t werden. Bei einer Platzierung des 
Pumpbauwerkes hinter dem Deich ist die Erreichbarkeit im Hochwasserfall immer 
gegeben. Für die Dauer der Bauzeit kann man im Fall des untertägigen Vortriebs unter 
dem Deich und der Anlage des Pumpbauwerkes hinter dem Dei ch davon ausgehen, 
dass die bestehenden sowohl erholungsrelevanten Wegebeziehungen (Rad - und 
Wanderweg) als auch infrastrukturellen Fahrbeziehungen (Erschließung der 
Industriedeponie Dormagen) für die Dauer der Bauzeit bestehen bleiben. 
Ergebnis und Vorschlag aus umweltfachlicher und technischer Sicht 
Die bevorzugte Leitungstrasse (Variante Nord) beginnt am Rhein bzw. am geplanten 
Pumpbauwerk unmittelbar hinter dem Deich. Sie endet parallel zur Erftstraße westlich 
der Erft am Übergabepunkt. Neben einem technisch bedingten, untertägigen Vortrieb 
in erster Linie bei der Querung von Verkehrswegen und Vorflutern gibt es ein 
geschlossenes Verfahren als untertägiger Vortrieb auch aus umweltfachlichen 
Gesichtspunkten in den Bereichen der kleinen Waldfläche „Nachtig all“, des FFH -
Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ und des „Strategischen 
Bahndammes“. Ein eingeschränkter Leitungsgraben kommt aus umweltfachlichen 
Erwägungen in den Bereichen der Ersatz- und Schutzpflanzung der Industriedeponie 
Dormagen, der alten Rheinschlinge und am Baggersee unmittelbar westlich der A 57 
zur Anwendung. 
Der präferierte Standort für das Entnahmebauwerk befindet sich bei Rheinstrom -km 
712,6. Dieser Standort mit der folgenden Querung der Leitung im Vorland ist

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
266 
 
realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die im 
jetzigen Flächennutzungsplan dargestellten und geplanten Flächen für die 
Abwasserbeseitigung – Absetzbecken – und die geplanten Flächen für 
Aufschüttungen nicht verändert werden, um den Rheindeich  in der Verlängerung der 
Vorlandquerung rechtwinklig queren zu können. Falls eine Verkleinerung der 
geplanten Erweiterung zum Tragen kommen sollte, ist der Standort für das 
Entnahmebauwerk bei Rheinstrom-km 712,2 denkbar. 
Der bevorzugte Standort für das Pumpbauwerk befindet sich unmittelbar hinter dem 
Deich. 
Braunkohlenplanänderung 
Standortauswahl 
Der Standortwahl für die Lage der Anlagen und Leitungen ging ein mehrstufiger 
Prüfungsprozess voraus. Zunächst fand auf der ersten Ebene eine Prüfung statt, 
welche Entnahmestelle am Rheinufer als Startpunkt der Leitung in Betracht kommt. 
Dazu erfolgte zunächst eine Bewertung, welche Abschnitte des Rheinufers überhaupt 
noch frei von Bebauung sind, sodass die Errichtung einer Entnahmestelle und 
Leitungsführung möglich sind. Zudem wurde betrachtet, ob sich bereits auf den ersten 
Blick Restriktionen aus umweltrechtlichen Anforderungen ergeben. 
Danach kamen zunächst vier mögliche Entnahmestellen ernsthaft in Betracht. Davon 
befanden sich zwei mögliche Entnahmepunkte nörd lich des Kölner Stadtzentrums, 
nämlich die Entnahmestellen Piwipp und Worringen -Langel. Zwei weitere mögliche 
Entnahmestellen befanden sich südlich des Kölner Stadtzentrums, nämlich der 
Rheinbogen in Köln-Weiß sowie eine Entnahmestelle zwischen Wesseling und Bonn.  
Standorte nördlich von Piwipp oder südlich von Wesseling -Bonn schieden von 
vornherein aus, da sie zu unverhältnismäßig großen Leitungslängen nach Hambach 
bzw. Garzweiler geführt hätten. Der Bereich zwischen Worringen -Langel und dem 
Rheinbogen in Köln-Weiß kam von vorherein nicht in Betracht, da sich dort das Kölner 
Stadtzentrum befindet, in dem ein Leitungstrassenkorridor der erforderlichen Breite 
offensichtlich keinen Raum findet.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme-, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
267 
 
Entnahmebereiche und Bündelungsleitung 
Entnahmebereiche südlich von Köln 
Die vier möglichen Standorte wurden sodann einer ersten Prüfung unterzogen. Diese 
ergab, dass die möglichen Entnahmestellen südlich des Kölner Stadtzentrums für die 
Errichtung eines Entnahmebauwerks weniger geeignet sind, als die nördlichen 
Entnahmepunkte.  
Die Vorteile der nördlich des Kölner Stadtzentrums belegenen Entnahmebereiche 
liegen vor allem darin, dass es für die Trassenführung der Leitung keine Konflikte mit 
(Wohn-)Bebauung gibt. Zudem sind für die Trassenführung keine erheblichen Konflikte 
mit Blick auf Natur und Landschaft erkennbar. Aus diesem Grund erfolgte für die 
Entnahmestandorte in Piwipp und in Worringen -Langel eine genauere bzw. 
feingliedrigere Betrachtung. 
Entnahmebereiche nördlich von Köln 
Für die Entnahmebereiche nördlich des Kölner Stadtzentrums erfolgte eine Prüfung 
der Entnahmestellen mit Blick auf die technische Eignung für die 
Rheinwasserentnahme sowie eine maßgeblich umweltseitige Betrachtung für die 
Trassenführung der Leitungstrasse. 
Technische Bewertung der Entnahmestellen 
Für die technische Bewertung der Entnahmestelle wurden die folgenden Kriterien als 
maßgeblich erachtet: 
• Fließtiefe des Rhein unter Normalniedrigwasser von mehr als drei Metern  
• Erreichbarkeit für Schwerlastverkehr  
• Keine Bebauung in weniger als 50 Meter Entfernung zum Rheinufer 
• Lage am Gleitufer einer Rheinmeander 
• Freihaltung von Fähranlegern 
• Wasserentnahme möglichst nah am Rheinufer, keinesfalls aber in einer
 Entfernung von mehr als 100 m

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
268 
 
Die Prüfung der beiden möglichen Entnahmestellen an den vorgenannten Kriterien 
ergab, dass grundsätzlich beide Entnahmestellen nördlich des Kölner Stadtzentrums 
für die Rheinwasserentnahme aus technischen Gesichtspunkten in Frage kommen. 
Der Entnahmebereich in Piwipp stellte sich insoweit als leicht besser dar, da er sich 
bei fünf Aspekten als „vollwertig geeignet“ und bei nur einem Punkt als „bedingt 
geeignet“ darstellte. Der Entnahmebereich in Worringen-Langel stellte sich bei jeweils 
drei Aspekten als „geeignet“ und „bedingt geeignet“ dar.  
Möglichkeiten der Trassenführung 
Hinsichtlich der Trassenführung stellte sich der Entnahmebereich in Piwipp als 
vorteilhaft dar. Insbesondere kann die bereits raumordnerisch gesicherte 
Leitungstrasse des „Braunkohlenpl an Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung 
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ mitgenutzt werden, sodass 
erhebliche Bündelungsvorteile entstehen. Konkret liegen die Bündelungsvorteile darin, 
dass Natur und Landschaft vor weiterer Zersc hneidung und deren Folgen für den 
Naturhaushalt und das Landschaftsbild geschützt und eine weitere 
Flächeninanspruchnahme vermieden werden. Es ist dann lediglich eine neue 
Rohrleitungstrasse von einem noch darzustellenden Punkt auf der bereits gesicherten 
Trasse hin zum Tagebau Hambach zu finden.  
Von der Entnahmestelle in Worringen -Langel hätte die Möglichkeit bestanden, eine 
neue Trasse vom Entnahmebereich in Worringen -Langel zum Tagebau Hambach zu 
schaffen. Dafür hätte jedoch bislang unberührter Raum dur chschnitten werden 
müssen. Es wäre entlang der Trasse zu neuen Eingriffen gekommen, die bei einer 
zumindest teilweisen Verlegung als Bündelungsleitung von der Entnahmestelle in 
Piwipp vermieden werden können. Da der Entnahmebereich in Dormagen -Rheinfeld 
eine – wenn auch nur gering bessere – Eignung aufweist als der Entnahmebereich in 
Worringen-Langel und da bei der Entnahme in Piwipp die bereits raumordnerisch 
gesicherte Leitungstrasse genutzt werden kann, hat sich der Entnahmebereich in 
Piwipp unter Abwägu ng der betroffenen privaten und öffentlichen Belange als 
vorteilhafter dargestellt. Die erforderliche dritte Rohrleitung wird darum in dem bereits 
gesicherten Leitungskorridor mitverlegt.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
269 
 
Da jedoch ausgehend von der Bündelungstrasse auch noch ein Leitungs stich in 
Richtung Hambach abgehen muss, ist auf der Trasse ein Zwangspunkt zu bestimmen, 
an dem sich die Leitung in Richtung der Tagebaue Hambach und Garzweiler teilt. An 
dieser Stelle ist zudem ein Verteilbauwerk als Zwischenpumpwerk zu errichten. Der 
Standort des Zwischenpumpwerks ergibt den Zwangspunkt als Startpunkt für die 
Leitung zum Tagebau Hambach. 
Festlegung der konkreten Entnahmestelle im Entnahmebereich Piwipp 
Im Entnahmebereich in Dormagen-Rheinfeld standen zwei konkrete Entnahmepunkte 
zur Prüfung – einer bei Rheinstromkilometer 712,2 und einer bei Rheinstromkilometer 
712,6. Die Wahl des Entnahmepunktes fiel letztlich auf Rheinstromkilometer 712,6. 
Tatsächlich sind beide Entnahmestellen geeignet. Bei Rheinstromkilometer 712,2 
befindet sich jedoch  auch ein Wasserbrunnen der Firma Currenta. Um mögliche 
Nutzungskonflikte an dieser Stelle auszuschließen, fiel die Wahl auf den 
Entnahmepunkt bei Rheinstromkilometer 712,6. 
Verteilbauwerk 
Die Lage des Verteilbauwerks wird determiniert durch den Schnittpun kt zwischen der 
genehmigten Garzweiler-Trasse und einer möglichen Trassenführung nach Hambach. 
Als vorzugswürdig für die Trassenführung nach Hambach hat sich die Bündelung mit 
der RWE-eigenen GAB Nord-Süd-Bahn hervorgetan. 
Südlich der Nord -Süd-Kohlebahn be findet sich ein Bündel von 
Hochspannungsfreileitungen, das die Kraftwerke Neurath und Frimmersdorf an das 
Stromübertragungsnetz anbindet. Ein möglicher Standort des Verteilbauwerk befände 
sich an dieser Stelle im Schutzstreifen der Hochspannungsfreileitung en. Der 
Schutzstreifen ist jedoch von Bebauung freizuhalten.  
Zudem legt der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf in diesem Bereich 
südlich der GAB Nord -Süd-Bahn einen Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) für 
flächenintensive Großvorhaben fest. Um ein solches handelt es sich bei dem 
Verteilbauwerk aber nicht, so dass auch die Festlegung des Regionalplans dem 
Verteilbauwerk südlich der GAB Nord-Süd-Bahn widerspricht.

2. Vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung  
2.10 Kurzfassung zur Festlegung der Leitungstrasse und der Standorte der Entnahme -, Verteil- und 
Pumpbauwerke 
 
270 
 
Bereiche auf der genehmigten Trasse südlich der Vollrather Höhe scheiden ebenfall s 
aus, da die Leitungsstränge für Hambach dann in der gleichen Trasse wieder zurück 
an die nordöstliche Seite der Nord -Süd-Kohlebahn geführt werden müssten. Der 
notwendige Platzbedarf für dann insgesamt 4 Leitungen ist in der gleichen Trasse nicht 
umzusetzen. 
Der Raum nördlich der GAB Nord -Süd-Bahn wird geprägt durch die Ortslage Allrath 
und drei in Nord -Süd-Richtung verlaufende Hochspannungsleitungen. Das 
Verteilbauwerk benötigt Erschließungsanlagen, insbesondere eine Straßenanbindung, 
für die vor allem di e K31 wegen ihres Ausbauzustands geeignet ist. Östlich wird die 
Standortwahl ebenfalls durch den Schutzstreifen eines Bündels von drei 
Hochspannungsleitungen begrenzt. Zudem findet sich in dem Bereich ein 
Regenrückhaltebecken, welches grundsätzlich von Hoc hbauten freizuhalten ist, so 
dass sich eine Lage unmittelbar an der K31 als vorzugswürdig herausgestellt hat. 
Lage der Hambachleitung ab Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach 
Ausgehend von dem zuvor beschriebenen Standort des Verteilbauwerks erwies sich 
ein Verlauf der Leitung zum Tagebau Hambach in Bündelung mit der Eisenbahntrasse 
der RWE Power AG „GAB Nord -Süd-Bahn“ und sodann im Bündel mit der 
Fahrradtrasse „Speedway“, der ehemaligen Trasse der Bandanlage zwischen den 
Tagebauen Hambach und Fortuna -Garsdorf, als vorzugswürdig. So ergeben sich 
erneut positive Bündelungseffekte, die den Vorzug gegenüber den anderen 
Trassenalternativen geben.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes  
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme  
 
271 
 
3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des 
Braunkohlenplanes 
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die 
räumliche Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger 
Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 
 
 
Ziel 1: Der Bereich für die Errichtung des Entnahmebauwerks , 
Hydroburstbauwerks, Pumpbauwerks und des Verteilbauwerks sowie 
die Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke erstreckt sich 
von der Entnahmestelle am Rhein im Bereich Rhein -km 712,6 bis zum 
RWE Betriebsgelände bei Frimmersdorf und bis zum Schnittpunkt mit 
der bestehenden Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an dessen 
Nordrand entsprechend der Zeichnerischen Darstellung im Maßstab  
1: 10.000. Die Breite der Leitungstrasse beträgt für die 
Bündelungsleitung und die Garzweilerleitung 70 Meter , für die 
Hambachleitung 60 Meter , im Bere ich des Hydroburstbauwerks, des 
Pumpbauwerks sowie des Entnahmebauwerks 100 Meter. Alle 
Tätigkeiten zur Errichtung und zum Betrieb der genannten Anlagen sind 
auf die dargestellte Leitungstrasse zu beschränken.  
 
Erläuterung: 
Die Rheinwassertransportleitung gliedert sich in drei Abschnitte:  
- Bündelungsleitung 
- Garzweilerleitung 
- Hambachleitung. 
 
Leitungstrasse im Sinne dieses Braunkohlenplanes ist für die Bündelungsleitung und 
die Garzweilerleitung  ein 70 m , für die Hambachleitung ein 60 m , im Bereich der 
Entnahmestelle, des Hydroburstbauwerks und des Pumpbauwerks ein 100 m breiter 
Streifen. Innerhalb der Leitungstrasse sind die eigentlichen Leitungen und die 
zugehörigen Bauwerke untergebracht. Hier werden alle für die Errichtung der 
Leitungen nebst zugehöriger  Bauwerke erforderlichen Arbeiten stattfinden.  Für den

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes  
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme  
 
272 
 
Anlieferungsverkehr bis zur Trasse sind möglichst vorhandene öffentliche 
Verkehrswege zu nutzen. Eine zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des 
Verkehrs ggf. temporär erforderliche Anpassung dieser Verkehrswege zwecks Zufahrt 
zur Leitungstrasse ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. 
 
Bündelungsleitung 
Die Leitungstrasse beginnt am Entnahmebauwerk am Rhein bzw. am geplanten 
Pumpbauwerk. Hier weist die Trasse vom Rhein bis zum Pumpbauwerk hinter dem 
Rheindeich wegen der Dimension der Bauwerke eine von der Regelbreite (= 70 m) 
abweichende Breite von 100 m auf.  
Die Leitungen weisen in der Fortführung vom Pumpbauwerk einen Abstand von ca. 
300 m zum Ortsrand von Dormagen -Rheinfeld auf und verlaufen bei Errichtung im 
offenen Bauverfahren in Regelbauweise (Breite des Arbeitsstreifens in der Regel ca. 
70 m) unter Flur parallel zwischen dem Rheindeich und dem Ortsrand bis zur Piwipper 
Straße in la ndwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Piwipper Straße und die dort 
verlaufenden Wasser- und Gasleitungen werden mittels eines untertägigen Vortriebs 
auf einer Länge von ca. 80 m unterbaut und gequert, was nach kurzer beengter 
Bauweise (Breite des Arbeits streifens ca. 30 m) im Bereich der Ersatz - und 
Schutzpflanzung der Industriedeponie Dormagen noch einmal am nordwestlichen 
Rand der Deponie im Bereich eines wasserführenden Grabens erfolgt (Länge 90 m). 
Die Anwendung dieser Verfahren (untertägiger Vortrieb , eingeschränkter 
Arbeitsstreifen) trägt auch zur Verringerung der baubedingten Beeinträchtigungen der 
dort lebenden Bevölkerung an dieser Engstelle bei. 
Die weitere Trassierung verläuft auf überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen 
in einem großen Bogen um Rheinfeld und den Weidenpescher Hof herum. Sie lehnt 
sich zuerst an den Rand der Ersatz- und Schutzpflanzung und weiter nördlich an den 
Verlauf eines Wirtschaftsweges und eine dazu parallel verlaufende 
Höchstspannungsleitungstrasse (380 kV-Leitung). Auf der gesamten Strecke soll der 
Graben für die zur Verlegung unter Flur vorgesehenen Leitungen im offenen Verfahren 
in Regelbauweise hergestellt werden, was zwar, wie im weiteren Verlauf der 
Rohrleitungen auch, einen erhöhten Flächenbedarf beim Bau be deutet, die Flächen 
aber nach Fertigstellung bis auf den nicht überbaubaren ca. 25 m breiten 
Schutzstreifen wieder ohne Einschränkungen freigibt. Im Bereich des Schutzstreifens 
verbleiben bestimmte Auflagen (u. a. keine Errichtung von Gebäuden oder sonstig en

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme  
 
273 
 
baulichen Anlagen sowie keine Pflanzungen von tiefwurzelnden Bäumen). Die vor 
Baubeginn vorherrschende Nutzung, zumeist landwirtschaftliche Nutzung, kann 
jedoch aufrechterhalten werden. 
Im Bereich der alten Rheinschlinge und kurz vor der Ortslage Nachti gall verschwenkt 
die Trasse dann Richtung Nordwesten, quert dort den Rand des historischen 
Rheinverlaufes und einen Bereich mit sehr vielen Versorgungsleitungen in beengter 
Bauweise, um dann vor der Querung der B 9 vom offenen Bauverfahren ins 
geschlossene Verfahren zu wechseln. Die sehr stark frequentierte B 9 und die daran 
anschließende kleine Waldfläche werden zur Vermeidung erheblicher Auswirkungen 
verkehrstechnischer und umweltfachlicher Art mittels eines untertägigen Vortriebs der 
Rohrleitungen gequert. Hier wird eine Zwischengrube auf einer Grünlandfläche erstellt, 
um eine Richtungsänderung des Vortriebs vorzunehmen und die kleine Waldfläche zu 
queren. Die Längen der beiden untertägigen Vortriebe betragen ca.150 m im Bereich 
der Bundesstraße und ca. 100 m im Abschnitt der kleinen Waldfläche. 
Ab hier wird die Trasse in offener Regelbauweise auf großflächig landwirtschaftlich 
genutzten Flächen bis zur Querung der A 57 gebaut. Um die Flächeninanspruchnahme 
eines untertägigen Vortriebs dieses Bereiches so gering wie möglich zu halten, wird 
der Querungsbereich so gewählt, dass die Unterquerung sowohl der A 57, einer 
parallel verlaufenden Gasleitung als auch der Bahnstrecke Köln – Krefeld in einem 
durchgehenden Vortriebsverfahren mit einer Länge von ca. 225 m  erfolgen kann. Da 
sich nahe zur Bahnstrecke der Rand eines Baggersees befindet, wird die 
Leitungstrasse in diesem schmalen Bereich zwischen dem Böschungsrand und der 
Bahnstrecke in beengter Bauweise verschwenkt, um anschließend wieder in offener 
Regelbauweise über landwirtschaftlich genutzte Flächen nach Westen fortgeführt zu 
werden. 
Nach einem kurzen Vortrieb (ca. 25 m) unter der Verbindungsstraße zu einem 
Gewerbegebiet (Kohnacker) lehnt sich die Trasse wieder den Vorgaben entsprechend 
in der Führung an s chon vorhandene Leitungen an. Es handelt sich um eine 
Höchstspannungsleitungstrasse (zwei Leitungen mit 380 kV und 220 kV), der auf der 
Südseite bis südlich von Nievenheim parallel über landwirtschaftlich genutzte Flächen 
gefolgt wird. In diesem Verlauf wi rd die L 380 mit einer ca. 35 m langen 
Vortriebsstrecke unterquert. Auf einer kurzen Streckenlänge mit eingeschränktem

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inansp ruchnahme 
 
274 
 
Querschnitt verschwenkt die Leitungstrasse nach Westen und quert den 
Hauptwirtschaftsweg „Am Straberger See“ sowie die L 36 grabenlos mit tels eines 
Vortriebs (Länge ca. 60 m). In der Fortführung in offener Regelbauweise verläuft die 
Leitungstrasse in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet in etwa parallel und 
nördlich der Höchstspannungsleitungstrasse. Sie tangiert den Steppenweidenhof und 
den Violenhof nordwestlich und westlich von Straberg. Hier liegt eine erhebliche 
Konzentration von bestehenden unter- und oberirdischen Leitungen vor, die das FFH-
Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ im Bereich der ca. 200 m breiten 
Engstelle queren. Deshalb rückt die Trasse um ca. 50 m nach Norden und unterquert 
das FFH -Gebiet hier in seiner gesamten Ausdehnung mit einem 250 m langen 
untertägigen Vortrieb. Im Gegensatz zur sonstigen Regelüberdeckung von 1,25 bis 3,0 
m beträgt die Rohrüberdeckung i n diesem Abschnitt bis zu 4 m, um auch tiefer 
wurzelnde Bäume im FFH-Gebiet erhalten zu können. 
Unmittelbar westlich des FFH -Gebietes wird die offene Regelbauweise auf 
landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und parallel zur bestehenden 
Höchstspannungsleitungstrasse wiederaufgenommen. Der Gohrer Graben, die 
Verbindungsstraße Broich – Gohr und die B 477 werden in kurzen 
Streckenabschnitten untertägig gequert (Längen ca. 20, ca. 45 und ca. 25 m). Nördlich 
der Umspannanlage „Gohrpunkt“ ist auf einer kurz en Streckenlänge aufgrund der 
Kulmination von ober - und unterirdischen Leitungen von einer eingeschränkten 
Bauweise auszugehen. 
Nach Querung des „Strategischen Bahndammes“ mit parallel verlaufenden, 
unterirdischen Leitungen (Vortriebsstrecke ca. 65 m) vers chwenkt die Trasse nach 
Süden und verlässt die Parallellage zur Höchstspannungsleitungstrasse, um in offener 
Regelbauweise über landwirtschaftlich genutzten Arealen Widdeshoven östlich und 
südlich zu umgehen. Diese offene Regelbauweise wird nur durch einze lne kurze 
Vortriebsstrecken im Bereich der L 69 (ca. 35 m), ggf. des Gillbaches (ca. 20 m) und 
der Kreisstraße K 27 (ca. 30 m) unterbrochen. Die weitere Führung der Trasse erfolgt 
nach Westen in offener Regelbauweise über landwirtschaftlich genutzte Flächen. 
Nordöstlich der Ortslage Barrenstein erreicht die Leitungstrasse wieder die 
Parallelführung zur Höchstspannungsleitungstrasse, an deren Verlauf sie sich 
südöstlich anlehnt. In diesem landwirtschaftlich genutzten Bereich werden die K 10

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitl icher Inanspruchnahme 
 
275 
 
(ca. 25 m), die Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach (ca. 65 m) und die B 59 (ca. 30 
m) mit untertägigen Vortrieben gequert. Ansonsten kommt auch hier die offene 
Regelbauweise zur Anwendung. Der weitere Verlauf erfolgt östlich von Allrath. Am 
südlichen Ortsrand von Allrath schwenkt die Trasse nach Westen fast bis zur K 31, der 
sie einem kurzen Stück unmittelbar parallel folgt. Südlich der Vollrather Höhe erreicht 
sie den Standort des Verteilbauwerkes, das gleichzeitig das Ende der 
Bündelungsleitung markiert. 
Garzweilerleitung (nachrichtlich – nicht Teil der Braunkohlenplanänderung) 
Die Garzweilerleitung beginnt am Verteilbauwerk und führt von dort wie bisher und 
unverändert nach Frimmersdorf. Die RWE eigene Nord -Süd-Bahn und die K 31 
werden mit Vortrieben (70 und 55 m) gequert , bevor sich die Leitungstrasse an die 
Bahnstrecke auf einem längeren Abschnitt in unmittelbarer Parallellage in offener 
Regelbauweise anlehnt. Sie quert die Höchstspannungsleitungstrasse (380 kV und 
220 kV, zusätzlich 110 kV), um anschließend weiterhin in  offener Regelbauweise in 
Richtung L 375 zu führen. Diese Landesstraße und die parallel verlaufende 
Bandanlage werden mit Längen von ca. 30 und 70 m untertägig gequert, und im 
weiteren Verlauf führt die Leitungstrasse in offener Regelbauweise über den 
landwirtschaftlich genutzten Bereich nordöstlich der Ortslage Frimmersdorf.  
Im Norden von Frimmersdorf wird die Trasse nach Querung der Straße „Am 
Stüsgesend“ (Vortrieb ca. 65 m) über zwei Sportplätze in eingeschränkter Bauweise 
geführt. Diese Bauweise wird w egen der beengten Raumverhältnisse, der 
vorhandenen Bebauung und zahlreicher Ver - und Entsorgungsleitungen ab hier bis 
zum Übergabepunkt auf dem RWE -Betriebsgelände westlich der L 116 beibehalten, 
sofern keine untertägigen Vortriebe erfolgen. Der weitere V erlauf erfolgt über 
Grabelandflächen, die Gustorfer Straße und über den Bereich nördlich der 
Umspannanlage. Hier beginnt eine umfangreiche Vortriebsstrecke, die ca. 205 m und 
165 m lang ist. Sie umfasst die Querung der Bandanlage, der Erft mit ihren 
Uferbereichen, der Bahnstrecke Grevenbroich – Bergheim (Erft), der L 116 und einer 
Werksstraße (Erftstraße) auf dem RWE -Betriebsgelände. In der Fortsetzung verläuft 
die Trasse parallel zur Erftstraße bis zum Übergabepunkt.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 
 
276 
 
 
Hambachleitung  
Die Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der Vollrather 
Höhe und verläuft zunächst für rund 5  km in enger Bündelung mit der sogenannten 
Grubenanschlussbahn (GAB) Nord -Süd-Bahn. Sie durchquert dabei einen 
landwirtschaftlich geprägten Raum zwischen dem Kraftwerk Neurath und der Ortslage 
Vanikum. Südwestlich der Ortslage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB Nord -
Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus 
Fortuna-Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars geführt. 
Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im 
Erfttal zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (entlang des 
Radweges auf der ehemaligen Fernbandtrasse). Im Einschnitt der Fernbandtrasse 
kann die Trasse der Hambachleitung im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum 
Rand des Tagebaus Hambach geführt werden. Die zu sichernde RWTL-Trasse endet 
am Schnittpunkt mit der bestehenden Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach an 
dessen Nordrand. 
Der Standort für das Entna hmebauwerk wird bei Rheinstrom -km 712,6 bestimmt. 
Dort ist eine möglichst kurze Querungslänge des Deichvorlandes im untertägigen 
Vortrieb gegeben und die noch stärkere Ausprägung des Pralluferbereiches des 
Rheins begünstigt den Schutz der Fische. 
Standort Hydroburstbauwerk zwischen Rhein und Deich 
Der Standort für das Pumpbauwerk  befindet sich unmittelbar hinter dem Deich auf 
dessen flussabgewandter Seite.  
Aus technischer Sicht ist der Standort des Pumpbauwerkes hinter dem Deich zu 
bevorzugen. Es können Sy nergieeffekte in Zusammenhang mit der Anlage der 
Startgrube erzeugt werden und es werden denkbare Probleme mit der notwendigen 
Abdichtung des Deiches nach Öffnung und in Zusammenhang mit der Mobilisierung 
von möglichen Altablagerungen, die im Bereich der D eichverstärkung vermutet 
werden, vermieden. Bei einer Platzierung des Pumpbauwerkes hinter dem Deich ist 
zudem die Erreichbarkeit im Hochwasserfall immer gegeben. Für die Dauer der 
Bauzeit kann im Fall des untertägigen Vortriebs unter dem Deich und der Anl age des 
Pumpbauwerkes hinter dem Deich davon ausgegangen werden, dass die

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 
 
277 
 
bestehenden sowohl erholungsrelevanten Wegebeziehungen (Rad- und Wanderweg) 
als auch infrastrukturellen Fahrbeziehungen (Erschließung der Industriedeponie 
Dormagen) für die Dauer der Bauzeit bestehen bleiben. 
Die genaue Lage der Bauwerke sowie die genaue Lage der Leitungen einschließlich 
Schutzstreifen und der zugehörigen Bauwerke innerhalb der Leitungstrasse sowie die 
jeweiligen Zuwegungen sind im nachfolgenden bergrechtlichen Betriebsplanverfahren 
festzulegen. 
Das zu errichtende Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe  dient der 
Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Abschnitt Bündelungsleitung) 
jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerleitung) und 
Hambach (Abschnitt Hambachleitung).  
Im Verteilbauwerk ist auch eine Zwischenpumpstation für den Wassertransport nach 
Garzweiler vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforderliche Druckhöhe 
kann hingegen im Pumpbauwerk unmittelbar nach der Entnahme au fgebaut werden. 
Somit muss lediglich einem Teil des Durchflusses (max. 4,2 m³/s) eine zusätzliche 
Druckhöhe hinzugefügt werden.  
Zur Unterbringung der Armaturen und Pumpen in den notwendigen Abständen 
zueinander sowie der begleitenden Einrichtungen ist ein  Platzbedarf für das 
Verteilbauwerk von rd. 65 m x 65 m (Höhe rd. 7 m) vorzusehen.  
Es ergibt sich ein Flächenbedarf von insgesamt rd. 4.250 m². Die Außenanlagen 
müssen, je nach exakter Platzierung des Bauwerks, an vorhandene Verkehrsflächen 
angeschlossen werden. Das Verteilbauwerk und seine Außenanlagen werden 
innerhalb der Leitungstrasse entstehen.  
Ziel 2: Die Planungen, das Genehmigungsverfahren und die Bauausführungen 
für das Entnahmebauwerk, das Hydroburstbauwerk, das Pumpwerk, das 
Verteilbauwerk sowie die Leitungen einschließlich zugehöriger 
Bauwerke sind so zu führen und darauf auszurichten, dass die Anlagen  
ab ca. 2030 in Betrieb gehen können. Sie müssen so lange  betrieben 
werden, bis der im Detail in wasserrechtlichen Verfahren noch 
festzulegende S eewasserspiegel für die Tagebauseen Garzweiler und

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme 
 
278 
 
Hambach ohne weitere Zuleitung von Rheinwasser langfristig sicher 
aufrechterhalten werden kann und so lange, bis auch die Versorgung der 
Feuchtgebiete durch Wasser aus dem Rhein nicht mehr erforderlich ist. 
 
Erläuterung: 
Der Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitungen vom Rhein bis zu den RWE-
Betriebsgeländen Tagebaue Hambach und Garzweiler ist hinsichtlich der 
Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs- und Ökowasser sowie der Restseebefüllung 
erforderlich.  
Der am 31. März 1995 genehmigte Braunkohlenplan Garzweiler II hat insbesondere 
die folgenden textlichen Festlegungen getroffen: 
Unter Kapitel 2.2 „Sümpfungswasser/-menge“ ist als Ziel der Raumordnung 
festgelegt, dass fehlende Wassermengen für die Versickerung, die Seebefüllung, 
die Vorfluter und für die Kraftwerke durch Bezug von Rheinwasser auszugleichen 
sind. 
 
Unter Kapitel 2.5 „Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach Tagebauende“ ist unter 
Ziel 1 festgelegt, dass die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs- und Ökowasser 
nicht nur bis zur Beendigung des Tagebaus erfolgt, sondern darüber hinaus bis zur 
Erreichung von Grundwasserverhältnissen, die als endgültiger Zustand angesehen 
werden, sichergestellt werden muss. In der dazugehörigen Erläuterung wird  
ausgeführt, dass nach Rückgang der Sümpfungswassermengen ab 2030 der 
erforderliche Bedarf durch Zufuhr von Fremdwasser gedeckt werden muss. Dazu 
ist eine direkte Wasserentnahme aus dem Rhein und ggf. Uferfiltrat vorgesehen. 
 
In der Erläuterung zu Ziel 2 in Kapitel 2.5 „Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach 
Tagebauende“ wird ausgeführt, dass die Auffüllzeit durch Fortführung der 
Grundwasseranreicherung mit Rheinwasser über das Tagebauende hinaus sowie 
durch Befüllung des Restsees mit Rheinwasser verkürzt werden soll. 
 
Unter Kapitel 2.6 „Restsee aus wasserwirtschaftlicher Sicht“ ist als Ziel der 
Raumordnung festgelegt, dass der Restsee mit Rheinwasser zu befüllen ist

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme  
 
279 
 
Damit wird deutlich, dass eine Entnahme von Rheinwasser zur Restseebefüllung 
sowie zur Ber eitstellung von Ersatz -, Ausgleichs - und Ökowasser bereits im 
Braunkohlenplan Garzweiler II angelegt ist.  
Es ist nicht davon auszugehen, dass sich in einem aus Anlass der neuen 
Leitentscheidung vom 05.07.2016 ggfls. erforderlichen 
Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II an diesen Zielen Grundlegendes 
ändert, das Auswirkungen auf die Festsetzungen in diesem Braunkohlenplan 
Garzweiler II Sachlicher Teilplan „Sicherung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung“ etwas ändert.  
Die Leitentscheidung 2021 bestätigt unter Entscheidungssatz 10, dass die Befüllung 
des Tagebausee Garzweilers mit Rheinwasser beschleunigt und unterstützt werden 
soll und gibt vor, dass dies auch für die Befüllung des Tagebausees Hambach gilt. 
Auch der rechtsverbindliche Braunkohlenplan Teilplan 12/1 Hambach von 1976 enthält 
unter Ziffer 3 Aussagen zum Tagebausee. So ist für die Befüllung grundsätzlich 
Oberflächenwasser z. B. des Rheins vorzusehen, die Füllzeit ist unbeschadet der 
Erfordernisse zur Auffüllung des Grundwasservorrates möglichst kurz zu halten. 
Durch den von der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Kohleausstieg endet 
die Gewinnungstätigkeit im Tagebau Hambach entgegen der ursprünglichen Planung 
bereits zum Jahr 2029. Ab 2030 wird Wasser für die Seebefüllung benötigt. 
Durch die Errichtung der entsprechenden Rheinwassertransportleitungen werden die 
oben genannten Ziele der Braunkohlenpläne bestätigt und die daraus abgeleiteten 
zeitlichen Zusammenhänge abschließend in diesem Plan festgelegt.  Bei einer 
Nichtdurchführung des Vorhabens können die Zielaussagen nicht umgesetzt werden.  
Die Wasserversorgung der geschützten Feuchtbiotope u. a. im Schwalm-Nette-Gebiet 
wäre nach dem Rückgang des Sümpfungswasserdargebots nicht mehr gesichert. 
Aufgrund der Weiterentwickl ung durch aktuelle geologische Daten und 
Netzverdichtungen ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass der Bedarf an 
Fremdwasser durch direkte Entnahme aus dem Rhein erst ab ca. 2030 erforderlich 
wird.  
 
Ziel 3: Die Planung und Errichtung des Entnahm ebauwerks, des 
Hydroburstbauwerks, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks  sowie 
der zeichnerisch dargestellten Leitungstrasse einschließlich Leitungen

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme  
 
280 
 
und zugehörige Bauwerke innerhalb der Leitungstrasse haben Vorrang 
vor anderen Nutzungs - und Funktionsansprüchen. Entsprechendes gilt 
nach der Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitungen 
einschließlich zugehöriger Anlagen und Bauwerke im Bereich der 
Leitungen einschließlich des Schutzstreifens. Für die Leitungen 
einschließlich Schutzstreifen wird im Berei ch der Bündelungsleitung  
eine Breite von  25, im Bereich vom Verteilbauwerk bis zum Tagebau 
Hambach von 18 (Hambachleitung) und vom Verteilbauwerk bis zum 
Betriebsgelände Garzweiler mit 15 Metern bestimmt. Das Bepflanzen des 
Schutzstreifens mit tiefwurzelnd en Bäumen und Sträuchern ist nur mit 
ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers erlaubt. Für die Errichtung, 
den Betrieb und die Instandhaltung dürfen Flächen nur im jeweils 
unerlässlichen zeitlichen und räumlichen Umfang in Anspruch 
genommen werden. 
 
Erläuterung: 
Die genaue Lage der Bauwerke sowie die genaue Lage der Leitung einschließlich 
Schutzstreifen und der zugehörigen Bauwerke innerhalb der Leitungstrasse sowie die 
jeweiligen Zuwegungen sind im nachfolgenden bergrechtlichen Betriebsplanverfahren 
festzulegen. In der insgesamt etwa fünfjährigen Bauzeit finden sukzessiv 
umfangreiche, meist temporäre Flächeninanspruchnahmen in der Größenordnung von 
insgesamt ca. 300 ha statt (Bündelungsleitung 155  ha, Hambachleitung 115  ha, 
Garzweilerleitung 30  ha) statt. E ine dauerhafte Flächenbeanspruchung beschränkt 
sich auf die Bauwerke sowie zugehörige Anlagen zum Betrieb und Wartung der 
Leitungen mit den notwendigen Erschließungen. Im Bereich der Leitungstrasse ist 
langfristig ein Schutzstreifen mit Nutzungsbeschränkun gen (Verzicht auf bauliche 
Anlagen und tiefwurzelnde Gehölze) erforderlich. Die Leitungen soll im offenen 
Verfahren in Regelbauweise hergestellt werden Dies bedeutet einen erhöhten 
Flächenbedarf beim Bau. Diese Flächen werden aber nach Fertigstellung bis a uf den 
nicht überbaubaren ca. 25m (Bündelungsleitung), 18m (Hambachleitung) und 15m 
(Garzweilerleitung) breiten Schutzstreifen wieder ohne Einschränkungen freigegeben. 
Auf dem Schutzstreifen verbleiben bestimmte Auflagen. Dort sind keine Errichtung von 
Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen sowie keine Pflanzungen von 
tiefwurzelnden Bäumen erlaubt.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.1 Lage der Entnahmestelle, des Pumpbauwerks, des Verteilbauwerks und die räumliche 
Erstreckung der Leitungstrasse einschließlich zugehöriger Bauwerke und zeitlicher Inanspruchnahme  
 
281 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere: 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem 
Landeswassergesetz NRW

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.2 Bau und Betrieb der Entnahmestelle, des Pumpbauwerkes, des Hydroburstbauwerks, des 
Verteilbauwerks und der Rheinwassertransportleitung 
 
282 
 
3.2 Bau und Betrieb der Entnahmestelle, des Pumpbauwerkes, des 
Hydroburstbauwerks, des Verteilbauwerks und der 
Rheinwassertransportleitung 
 
Ziel:  Die Leitungen sind grundsätzlich unter Flur zu verlegen. Das 
Entnahmebauwerk, das Pumpbauwerk, das Hydroburstbauwerk, das 
Verteilbauwerk sowie die Leitungen und zugehörige Bauwerke sind so 
zu errichten, zu betreiben und instand zu halten, dass mögliche 
Beeinträchtigungen bestehender Nutzungen und Funktionen soweit wie 
möglich ausgeschlossen bzw. reduziert werden. 
 
Erläuterung: 
Beeinträchtigungen werden maßgeblich von den baubedingten, d. h. zeitlich 
begrenzten Auswirkungen bestimmt. In der insgesamt etwa fünfjährigen Bauzeit finden 
sukzessiv umfangreiche, meist temporäre Flächeninanspruchnahmen in der 
Größenordnung von insgesamt ca. 165 ha (ca. 300  ha Bündelungs - und 
Hambachleitung) statt.  
Für die Anlage des Rohrgrabens werden insgesamt baubedingt ca. 37 ha (neu: ca. 
82 ha (ohne Garzweilerleitung)) Flächen in Anspruch genommen, die Herstellung des 
übrigen Arbeitsstreifens erfordert eine Fläche von ca. 130 ha (neu: ca. 188 ha (ohne 
Garzweilerleitung)), so dass von einer bauzeitbedingten Flächeninanspruchnahme 
des gesamten Arbeitsstreifens in der Summe von ca. 165 ha (neu: ca. 270  ha) 
auszugehen ist.  
Der weitaus überwiegende Teil der umweltbezogenen Auswirkungen der 
Leitungstrasse auf die Krit erien der einzelnen Schutzgüter ist auf die Bauzeit 
beschränkt. Der Rohrgraben und der übrige Arbeitsstreifen nehmen nur in den einigen 
Monaten dauernden Bauperiode (Wanderbaustelle in Abschnitten von 
zusammenhängend jeweils max. ca. 1–2 km Länge) Flächen der jeweilig betroffenen 
Kriterien in Anspruch, die nach Beendigung der Bauarbeiten und nach erfolgter 
Rekultivierung der Flächen die umweltbezogenen Funktionen wieder im Rahmen der 
Verhältnisse vor dem Eingriff übernehmen werden.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes  
3.2 Bau und Betrieb der Entnahmestelle, des Pumpbauwerkes, des Hydroburstbauwerks, des 
Verteilbauwerks und der Rheinwassertransportleitung 
 
283 
 
Nach Beendigung der Bauar beiten werden die betroffenen Flächen weitestgehend 
wieder wie im Zustand vor Beginn der Bauphase rekultiviert. Durch diese Maßnahme 
können möglichen Beeinträchtigungen der Nutzungen und Funktionen 
ausgeschlossen werden.  
Eine dauerhafte Flächenbeanspruchu ng beschränkt sich auf der Entnahme, das 
Hydroburst-, das Pump - sowie das Verteilbauwerk sowie zugehörigen Anlagen zum 
Betrieb und Wartung der Leitungen entlang der Leitungstrasse.  Hinzu kommen die 
Zufahrts- und Erschließungswege. 
Die Einzelheiten sind in einem bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren zu 
regeln. 
 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.3 Immissionsschutz 
 
284 
 
3.3 Immissionsschutz 
 
Ziel: Durch technische und planerische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass 
die gebietstypischen Immissionsrichtwerte während der Errichtung und 
des Betriebes  des Entnahme -, des Hydroburst - des Pump - des 
Verteilbauwerks sowie der Leitungen nebst zugehöriger Bauwerke 
innerhalb der Leitungstrasse n eingehalten werden. Dies ist du rch 
aktiven und passiven Lärmschutz sicherzustellen. 
 
Erläuterung: 
Mögliche baubedingte Wirkungen wie Emissionen von Lärm, Licht, Erschütterungen 
durch Baumaschinen, Material - und Bodentransporte und Störungen durch 
Bewegungen von Menschen und Baufahrzeugen sind in den Unterlagen zur 
Umweltverträglichkeitsprüfung beschrie ben worden. Betriebsbedingte Wirkungen 
können durch Schallimmissionen des Pumpbauwerks und des Verteilbauwerks 
entstehen. 
Falls die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte zum Schutz vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen durch Geräusche und Staub nicht eingehalten werden, ist im 
Einzelfall im bergrechtlichen Betriebsplan sicherzustellen, dass der Stand der Technik 
gewahrt wird. 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.4 Natur- und Landschaftsschutz 
 
285 
 
3.4 Natur- und Landschaftsschutz 
 
Ziel 1: Die baubedingten Eingriffe und deren Auswirkungen auf Natur und 
Landschaft im Bereich des Entnahme-, des Hydroburst-, des Pump-, und 
des Verteilbauwerks sowie der Leitungstrasse einschließlich 
zugehöriger Bauwerke sind im Zuge der Wiedernutzbar machung der 
Erdoberfläche auszugleichen. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen und 
Ausgleichsmaßnahmen für artenschutzrechtliche Belange sind 
möglichst flächenschonend und multifunktional anzulegen. 
Soweit der Eingriff nicht ausgeglichen werden kann, sind durch 
geeignete Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle die gestörten Funktionen 
des Naturhaushaltes oder der Landschaft wiederherzustellen. 
 
Erläuterung: 
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§  13 i. V. m. § 15 Abs. 2 BNatSchG) zielt 
das landschaftspflegerische Maßnahmenkonzept darauf ab, die verbleibenden (nicht 
vermeidbaren) erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch 
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.  
Gemäß des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG), des Landeswassergesetzes 
und d es Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in NRW soll die 
Flächeninanspruchnahme durch Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich oder Ersatz) 
auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden. Bei der Auswahl der geeigneten 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind u. a. auch Belange des Biotopverbundes, des 
Klimaschutzes und des Bodenschutzes zu berücksichtigen. Es können auch 
Maßnahmen des ökologischen Landbaus umgesetzt werden (vgl. §  31 Abs.  1 
LNatSchG NRW). Diesen Vorgaben ist bei der Entwicklung der Ausgleichs - oder 
Ersatzmaßnahmen Rechnung zu tragen. 
Der überwiegende Teil der Flächen der Leitungstrasse (vorwiegend ackerbaulich 
genutzte Flächen) wird entsprechend dem Zustand vor dem Eingriff im Rahmen von 
Rekultivierungsmaßnahmen wiederhergestellt. Für das Vorhaben werden in geringem 
Umfang Gehölz - und Waldflächen  im Rahmen der baubedingten Anlage von 
Rohrgraben und übrigem Arbeitsstreifen temporär und dauerhaft in Anspruch 
genommen.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes  
3.4 Natur- und Landschaftsschutz 
 
286 
 
Diese Eingriffe oder Konflikte sind nicht zu vermeiden, so dass sie durch Ausgl eichs- 
oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind. Bei den mehr linear und punktuell 
ausgeprägten beanspruchten Gehölzflächen ist davon auszugehen, dass sie sowohl 
im Bereich des übrigen Arbeitsstreifens als auch des Rohrgrabens und späteren 
Schutzstreifen neu angelegt und damit am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden 
können. Im Fall der beanspruchten Waldflächen von insgesamt noch ca. 800 m² 
(ursprünglich kam die Erforderlichkeit einer Waldinanspuchnahme auf einer Fläche 
von rund 1,7 ha in Betracht; wegen der Änderung des Bauverfahrens – grabenlose 
Herstellung anstatt eines offenen Rohrgrabens ist diesem Umfang nun nicht mehr 
erforderlich) ist eine Wiederaufforstung im Bereich des Arbeitsstreifens anzustreben. 
Eine gesonderte Genehmigung der Waldumwandlung ist gemäß § 43 Abs. 1 lit d) 
LFoG NRW nicht erforderlich. Im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren ist aber durch 
Nebenbestimmungen sicherzustellen, dass die Fläche bis zum Ablauf einer 
angemessenen Frist ordnungsgemäß wieder aufgeforstet wird. Sollten aus Gründen 
der Sicherheit und Zugänglichkeit Neuaufforstungen im Bereich des Rohrgrabens und 
späteren Schutzstreifens jedoch ausscheiden, sind die nachteiligen Wirkungen dieser 
dauerhaften Waldumwandlung ebenfalls im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren 
durch Nebenbestimmungen, insbesondere durch die Verpflichtung, 
Ersatzaufforstungen vorzunehmen, abzuwenden. Es entsteht ein flächenmäßiges 
Kompensationsdefizit, weil nur ein Teilausgleich am Ort des Eingriffes realisiert 
werden kann. Die Flächen werden nach B eendigung der Bautätigkeiten als offene 
Bodenflächen der freien Sukzession überlassen, so dass sich Ruderalfluren 
entwickeln können. Damit wird eine Teilkompensation, nach Naturschutzrecht, 
erreicht. Zur vollständigen Kompensation des durch die Realisierun g des Vorhabens 
verursachten Biotopwertdefizits erfolgt als Ausgleichsmaßnahme eine Pflanzung und 
Entwicklung von standortheimischen Gehölzen innerhalb des Untersuchungsraumes. 
Zur Kompensation kann auch auf geeignete bevorratete Kompensationsmaßnahmen 
zurückgegriffen werden. Durch die Gehölzpflanzungen sollen bestehende 
Gehölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und technische Objekte besser in 
die Landschaft eingebunden werden. Diese Anpflanzungsmaßnahmen tragen zur 
Verwirklichung der Entwicklungsziele der Landschaftspläne des Rhein-Kreises Neuss 
und des Rhein-Erft-Kreises bei.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes  
3.4 Natur- und Landschaftsschutz 
 
287 
 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
Folgende Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen wurden bei der Wahl der 
Trassenführung und Trassierung berücksichtigt: 
 Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
annähernd an der Engstelle, 
 Anwendung der geschlossenen Bauweise (untertägiger Vortrieb) in 
ökologisch besonders schutzwürdigen und angrenzenden städtebaulich 
geprägten Bereichen, 
 Reduzierung des in der Regel bis zu 70 bzw. 60 m breiten Arbeitsstreifens 
in ökologisch sensiblen Arealen, 
 Einhaltung eines Abstandes von mindestens 200 m vom Rand der nächst 
gelegenen und zusammenhängenden Wohnbebauung, 
 Realisierung einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m unter 
Geländeoberkante im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
zum Erhalt von tiefwurzelnden Baumstrukturen und als zukünftige 
Entwicklungsfläche für Wald, 
 Abrückung vom nördlichen Ortsrandbereich von Frimmersdorf bei 
weitestgehender Berücksichtigung des Dorfentwicklungsplanes, 
 Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur 
(Hochspannungsleitungen, Nord-Süd-Kohlenbahn) bei Beachtung der 
bestehenden Schutzstreifen, 
 Abschnittsweise Orientierung in der Linienführung an bestehenden 
Wirtschaftswegen aus Erschließungsgründen. 
Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen sind vorgesehen: 
Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten 
Gehölz- und Gebüschstrukturen werden zwische n dem 01. Oktober und dem 29. 
Februar beseitigt. 
Baufeldfreimachung 
Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sollte eine 
Baufeldfreimachung innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfinden, sind 
entweder vorher Maßn ahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.4 Natur- und Landschaftsschutz 
 
288 
 
durch Verminderung der Attraktivität von Flächen durch intensives Abflattern oder 
Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, 
dass Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden können.  
Erhalt potenzieller Fledermaus-Quartierbäume  
Südwestlich der Industriedeponie Dormagen befinden sich potenzielle Fledermaus -
Quartierbäume. Zum Schutz dieser potenziellen Quartierstandorte ist eine nochmalige 
Prüfung und genaue Verortung der Bäume in diesem Bereich vor Baubeginn 
erforderlich. Während der Bauphase sind durch das Baufeld betroffene potenzielle 
Fledermaus-Quartierbäume mit einem Schutz gegen mechanische Beanspruchung zu 
versehen.  
Bauzeitenbeschränkung 
Zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf charakteristische Spechtarten der 
Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald und Stieleichen-Hainbuchenwald wird als 
zusätzliche Maßnahme zur Bauzeitenbeschränkung die Leitungstrasse im Abschnitt 
durch das FFH -Gebiet ausschließlich in den Monaten zwischen September und 
Dezember hergestellt. In den unmittelbar angrenzenden Arealen finden Bautätigkeiten 
auch in den Monaten Januar und Februar statt. 
Mit der Anlage des Pumpbauwerks unmittelbar hinter dem Deich außerhalb des 
Überschwemmungsbereiches wird eine Reihe von Vorteilen in erster Linie technischer 
Art erreicht. Da jeweils nur Teilstücke der gesamten 
Rheinwassertransportleitungsstrecke mit einer Länge von ca. 1 bis 2 km für die aktive 
Bauphase genutzt werden, beschränken sich die zeitgleichen Eingriffe auf diese relativ 
kurzen Streckenlängen. Danach erfolgt eine umgehende Rekultivierung mit einer 
weitgehenden Wiederherstellung der Strukturen vor dem Eingriff, was auch den  
sorgfältigen Schichteneinbau entsprechend de r ursprünglichen Verhältnisse und 
geeignete Bodenmeliorationsmaßnahmen miteinschließt, damit die ökologischen 
Bodenfunktionen mittelfristig wieder wie vor dem Eingriff zur Verfügung stehen. 
Für die Bauphase selbst sind darüber hinaus folgende Vermeidungs - und 
Verminderungsmaßnahmen vorgesehen, die zum Teil ebenfalls 
artenschutzrechtlichen Belangen dienen:

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.4 Natur- und Landschaftsschutz 
 
289 
 
 Aufstellung eines Baulogistikkonzeptes, 
 Aufrechterhaltung von wichtigen Wegeverbindungen, 
Bauzeitenbeschränkung zur Vermeidung und Verminderung von 
potenziellen baubedingten Beeinträchtigungen und/oder Störungen von 
nachtaktiven Tierarten (z. B. Fledermäuse)  
 Durchführung einer ökologischen Baubegleitung, 
 Einhaltung der Vorschriften bezüglich des Umgangs mit Grund und 
Oberflächenwasser, 
 Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen unter 
Berücksichtigung der DIN 19639 inkl. bodenkundliche Baubegleitung 
Im UP/UVP -Bericht der Bergbautreibenden werden im Hinblick auf das potenziell 
vorkommende Artenspektrum weitere Maßnahmen beschrieben, die geeignet sind, 
artenschutzrechtliche Betroffenheit zu vermeiden. Über deren Erfordernis und 
raumkonkrete Festlegung ist abschließend in den nachgeordneten Zulassungs - und 
Genehmigungsverfahren zu entscheiden. 
Im Fall der Beanspruchung und Mobilisierung von Altablagerungen wir d von einer 
notwendigen Gefährdungsabschätzung mit Analyse und ggf. schadloser Beseitigung 
ausgegangen. 
 
Ziel 2: Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist in 
geschlossener Bauweise (Unterpressung) zu queren. 
 
Erläuterung: 
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse 
einen Riegel. Im Bereich der ca. 200 m breiten engsten Stelle des FFH -Gebiets 
westlich von Straberg verlaufen bereits vier unterirdische Leitungen, eine 
Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei 
Gräben. Trotzdem erfüllt diese Engstelle bezüglich der Wechselbeziehungen zwischen 
dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets wichtige Funktionen. 
Um die Auswirkungen auf diesen ökologisch sensiblen Bereich möglichst ger ing zu 
halten, ist die Herstellung der Leitungen im untertägigen Vortrieb auf der gesamten

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.4 Natur- und Landschaftsschutz 
 
290 
 
Länge der Leitungstrasse innerhalb des FFH -Gebiets beginnend etwa 50 m nördlich 
der Engstelle auf einer Länge von 200 m geplant.  
Die nicht waldbedeckten Areale inne rhalb des FFH -Gebietes sind momentan als 
Grünlandflächen ausgeprägt. Für die Naturschutzfachbehörde stellen sie in der 
Zielsetzung zukünftige Entwicklungsflächen für Wald-Lebensraumtypen zur Schaffung 
eines zusammenhängenden Waldgebietes im Bereich der Eng stelle dar. Gleichwohl 
sind sie weder im Landschaftsplan noch im Flächennutzungsplan explizit als 
Aufforstungsflächen ausgewiesen. 
Einschließlich der Herstellung der Start - und Zielgrube wird für den untertägigen 
Vortrieb überschlägig von einer Bauzeit von vier Monaten im Zeitraum von September 
bis Dezember (inkl.) und damit außerhalb der Aktionszeiträume der charakteristischen 
Fledermaus- und Vogelarten der Wald -Lebensraumtypen ausgegangen. Die 
Druckrohrleitungen werden unterhalb des maximalen Wurzelraums von Gehölzen in 
Schutzrohren verlegt.  Die Rohrüberdeckung beträgt bis zu 4 m zur Erhaltung von 
tiefwurzelnden Baumstrukturen. Auf den Schutzstreifen kann hier verzichtet werden, 
da die Leitungen durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert sind. Die Baumaßnahmen 
finden generell bei Tageslicht statt. In den Zeiten der Dämmerung ist mit 
Lichtimmissionen zu rechnen.  
Die Trassenabschnitte direkt angrenzend an das FFH -Gebiet werden in offener 
Bauweise hergestellt. Sollte im Bereich der derzeitig nicht bewaldeten 
Querungsstrecke im FFH-Gebiet keine Waldentwicklung erfolgen, ist ggf. auch hier mit 
Aktualisierung der FFH-Prüfung auf Ebene der Fachplanung eine Querung in offener 
Bauweise möglich. Insgesamt ist mit bauzeitlichen Störungen im Gebiet und in seinem 
Umfeld in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten zu rechnen. Eine Durchführung 
der Bauarbeiten ist ab ca. 2025 vorgesehen. 
Eine Durchführung der störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der 
relevanten Aktionszeiträume der charakteristischen Fledermaus - und Vogelarten der 
Wald-Lebensraumtypen ermöglicht eine vollständige Vermeidung von negativen 
baubedingten Wirkungen durch Licht - und Lärmemissionen sowie durch 
Bodenerschütterungen.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.4 Natur- und Landschaftsschutz 
 
291 
 
Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren (Vortr ieb) und 
mit einer ausreichenden Rohrüberdeckung lassen sich die übrigen negativen bau- und 
anlagenbedingten Wirkungen / Wirkfaktoren mit Sicherheit ausschließen. Das 
Entwicklungspotenzial für Wald -Lebensraumtypen bleibt auch im Trassenbereich 
ohne Einschränkung erhalten. 
Über die vorgesehenen projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen hinaus besteht 
aus der Sicht der Wald-Lebensraumtypen des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch“ mit den charakteristischen Brutvogel - und Fledermausarten kein Bedarf 
nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. 
Die Verträglichkeit des Vorhabens wird daran gemessen, dass es im Querungsbereich 
des FFH -Gebietes weder erhebliche Beeinträchtigungen im Ist -Zustand des FFH -
Gebietes auslöst noch das Entwicklungspotenzial als Waldgebie t erheblich 
einschränkt. 
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und 
Projekten erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch“ aus. 
Dieses Ergebnis wurde im Rahmen einer aktuell durchgefü hrten FFH -
Verträglichkeitsuntersuchung bestätigt. 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere: 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren 
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW bzw. Durchführung 
des o.g. Verfahrens unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und 
des Landesnaturschutzgesetzes NRW

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.5 Bodenschutz 
 
292 
 
3.5 Bodenschutz  
 
Ziel: Die zur Errichtung des Entnahmebauwerks, des Hydroburst-, des Pump- 
und Verteil bauwerks sowie der Leitungen einschließlich zugehöriger 
Bauwerke entnommenen Bodenschichte n sind bei der 
Wiederherstellung der Geländeoberfläche wieder so in den Boden 
einzubringen, dass eine land -, forstwirtschaftliche oder ökologische 
Nutzung in möglichst kurzer Zeit wiederhergestellt wird.  
 
Erläuterung: 
Im Fall der umfangreichen bauzeitlichen Beanspruchung von schutzwürdigen Böden 
und Böden mit entsprechendem Leistungsvermögen ist zu gewährleisten, dass  
insbesondere im Bereich des Rohrgrabens durch einen sorgfältigen 
Schichtenwiedereinbau und durch geeignete Bodenmeliorationsmaßnahmen die 
ursprünglichen Verhältnisse einschließlich der  ökologischen Bodenfunktionen 
mittelfristig wieder wie vor dem Eingriff zur Verfügung stehen. Kleinflächig – z. B. dort, 
wo Bäume / Gehölze entfernt werden müssen oder i m unmittelbaren Umfeld des 
Hydroburst- und Pumpbau- sowie Verteilbauwerks  – können verbleibende 
geringfügige Auswirkungen auf die natürlichen Bodenfunktionen nicht vollständig 
ausgeschlossen werden. Mit den möglichen, geringfügigen Auswirkungen sind keine 
schädlichen Bodenveränderungen verbunden. 
Bei längeren Abschnitten ist vorgesehen, jeweils nur Teilstücke mit einer Länge von 
jeweils ca. 1 bis 2 km für die aktive Bauphase offen zu halten. In der Regel wird an 
einer Stelle begonnen und dann sukzessive ent lang der Leitungstrasse fortlaufend 
gearbeitet. Nur in Ausnahmefällen erfolgt ein Springen der Baustelle. Es handelt sich 
damit um eine Wanderbaustelle (ggfls. an mehreren Stellen), bei der immer nur relativ 
kleine Abschnitte bearbeitet werden. Sobald der Rohrgraben ausgehoben und die 
Leitungen verlegt wurden, erfolgt eine rasche Verfüllung des Grabens mit 
anschließender weitgehender Wiederherstellung bzw. Rekultivierung, was auch 
bauzeitlich unterbrochene Wegeverbindungen miteinschließt. Witterungsbedingte  
Gründe führen dazu, dass bei der Verlegung immer darauf geachtet wird, dass die 
offenliegenden Grabenabschnitte so kurz wie möglich sind.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.5 Bodenschutz 
 
293 
 
Im Übrigen hat der Bergbautreibende ein Bodenschutzkonzept erarbeiten lassen, um 
den Schutz des Bodens vor Verdichtu ng und Vermischung gemäß den allgemein 
anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten. Eine bodenkundliche 
Baubegleitung wird implementiert. 
Im Fall der Beanspruchung und Mobilisierung von Altablagerungen ist eine notwendige 
Gefährdungsabschätzung mit Ana lyse durchzuführen und die Gefahr schadlos zu 
beseitigen. 
 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes  
3.6 Wasserwirtschaft 
 
294 
 
3.6 Wasserwirtschaft 
 
Ziel 1: Die max. Rheinwasserentnahme beträgt rund 18 m3/s. Durch ein vom 
Rheinwasserstand abhängiges, gestaffeltes Entnahmekonzept ist 
Vorsorge zu treffen, dass einerseits eine etwaige Beeinträchtigung der 
Schifffahrt, insbesondere im Niedrigwasserbereich, minimiert, 
andererseits die Erreichung der übrigen Ziele de r Braunkohlenpläne 
Garzweiler und Hambach gewährleistet wird. Die anfallende 
Wassermenge ist zwischen den Tagebauen so aufzuteilen, dass die 
Füllzeit annähernd gleich ist. 
 
Erläuterung: 
Die für die Versorgung der Feuchtgebiete und die Befüllung de r Tagebauseen 
Garzweiler und Hambach erforderlichen Wassermengen sollen dem Rhein aus der 
fließenden Welle entnommen werden. 
Als Ergebnis von Fachgesprächen zwischen der Bezirksregierung Köln , den 
Schifffahrtsverwaltungen und der RWE Power AG wurde im Sinne der gemäß dem Ziel 
zu t reffenden Vorsorge ein gestaffeltes Entnahmekonzept erarbeitet. Das Konzept 
sieht zur Sicherung der Schifffahrt vor, dass bei niedrigen Rheinwasserständen wenig 
Wasser und bei hohen Rheinwasserständen mehr Wasser aus dem Rhein entnommen 
werden soll. Als Be zugsgröße hierzu ist die 100 -jährige Dauerlinie am Pegel 
Düsseldorf sowie der GIW (Gleichwertiger Wasserstand) verwendet worden, welcher 
aktuell einem Pegelstand von 97 cm am Pegel Düsseldorf entspricht. Bis zu einem 
Wasserstand von GlW +160 am Pegel Düsse ldorf beträgt die Entnahme somit 
entsprechend insgesamt 6,4  m³/s bei einer Wasserspiegelabsenkung im Rhein von 
max. 1 cm. Ab einem Wasserstand von mehr als GlW+160 cm wird die 
Entnahmemenge bei zunehmenden Wasserstand im Rhein schrittweise erhöht. Als 
Maximum werden ab einem Wasserstand von mehr als GlW+210 cm 18,0 m³/s 
entnommen, mit einer Wasserspiegelabsenkung von 2,4 cm. 
Diese gestaffelten Entnahmemengen bewirken eine minimale Absenkung im unteren 
Wasserspiegelbereich des Rheins,  so dass eine mögliche B eeinflussung für die 
Schifffahrt, insbesondere im Niedrigwasserbereich, weitestgehend ausgeschlossen 
wird.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.6 Wasserwirtschaft 
 
295 
 
Die durch die Wasserentnahme zu erwartenden Wasserspiegellagenänderungen 
haben keine nachteiligen Auswirkungen auf das Ziel der Erreichung eines gute n 
ökologischen Zustandes des Fließgewässers Rhein. Auch eine Verschärfung der 
Niedrigwassersituationen am Niederrhein durch die vorgesehenen, aber eben 
beschränkten Entnahmemengen ist nicht zu erwarten. Der Abfluss des Rheins 
verzeichnet unter Berücksichti gung zukünftiger Klimaveränderungen im Winter 
zunehmende Abflussmengen aufgrund potentiell zunehmender Winterniederschläge, 
während in den Sommermonaten die Abflüsse abnehmen. Besonders im Sommer 
speist sich der Niederrhein in regenarmen Zeiten jedoch aus dem 
Grundwasserzufluss. Dieser Speicher füllt sich in den zunehmend 
niederschlagsreicheren Winterhalbjahren stärker auf, so dass es durch die puffernde 
Wirkung tendenziell zu einer Abminderung von Niedrigwasserextremen kommt. 
Die Leitentscheidung 2021 trägt der Braunkohlenplanung auf, dass die Tagebauseen 
möglichst in 40 Jahren befüllt werden sollen.  
Grundlage des zur raumordnerischen Sicherung gestellten Vorhabens ist die 
beabsichtigte Wasserentnahmemenge von bis zu 18 m³/s aus dem Rhein. 
Das Rheinwasser leistet also einen erheblichen Beitrag zur Befüllung der 
Tagebauseen, zur Versorgung mit Ökowasser und zum Wiederauffüllen des 
Grundwasserkörpers.  
Allein auf Grundlage des Entnahmekonzepts wird ein Füllzeitraum von 40 Jahren nicht 
realisiert werden können. Daher sollen außerhalb dieses Braunkohlenplanverfahrens 
weitere Maßnahmen zur Sicherstellung des Befüllzeitraums untersucht werden 
Das verfügbare Wasser aus dem Rhein muss so verteilt werden, dass die Tagebaue 
Hambach und Garzweiler auch unter Berücksich tigung weiterer verfügbarer 
Wassermengen in einem annähernd gleichen Zeitraum befüllt werden können. Die 
Versorgung mit Ökowasser hat hierbei jedoch Priorität. Dies ist in den Betriebsplan - 
und wasserrechtlichen Verfahren entsprechend sicherzustellen.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.6 Wasserwirtschaft 
 
296 
 
Ziel 2: Das mögliche Entnahmekonzept sowie die später tatsächlich erfolgende 
Rheinwasserentnahme und daraus etwaige resultierende Absenkungen 
des Rheinwasserspiegels sind zu überwachen.  
 
Erläuterung: 
Die Rahmenbedingungen für eine Entnahme aus dem Rhein u nd deren mögliche 
Auswirkungen für dessen Wasserspiegel sind sowohl vorlaufend für ein mögliches 
geeignetes Entnahmekonzept als auch während der tatsächlich erfolgenden 
Entnahmezeit zu überwachen (Monitoring). Bei der tatsächlichen Wasserentnahme 
sind die Ist-Werte (Pegelstand am Pegel Düsseldorf, Entnahmemenge am 
Entnahmebauwerk) zu kontrollieren und anhand dieser Werte jährlich rechnerisch zu 
überprüfen, ob die abhängig vom Wasserstand im Entnahmekonzept prognostisch 
ermittelten Absenkungen von 1 cm bis 2,4 cm eingehalten werden. Andernfalls muss 
die Entnahmemenge in Abhängigkeit der Wasserführung neu bestimmt werden.  Zur 
Überprüfung, ob die für die Rheinwasserentnahme relevanten Ziele der 
Braunkohlenplanung mit dem Entnahmekonzept bzw. der später tatsächl ich 
erfolgenden Entnahme eingehalten werden können, ist eine Fachgruppe (auch 
gemeinsam mit dem bestehenden Monitoring Garzweiler II) einzurichten oder in eine 
bestehende Arbeitsgemeinschaft im Monitoring zu integrieren,  welche erforderliche 
Fachdienststellen hinzuzieht. 
Das Monitoring muss alle Aspekte der Entnahme berücksichtigen. Dies sind sowohl 
die Belange der Schifffahrt, die nationale und internationale Bedeutung des Rheins als 
Wasserstraße als auch die Versorgung der Feuchtgebiete und der Tagebauseen mit 
Rheinwasser im notwendigen Umfang. 
 
Ziel 3: Zum Schutz der Fische und insbesondere zum Schutz der 
erhaltungsbestimmenden Wanderfischarten der FFH -Gebiete 
„Rheinfischschutzzone zwischen Emmerich und Bad Honnef“ sind 
geeignete technische Vorkehrungen bei der Wasserentnahme zu treffen. 
 
Erläuterung: 
Für das Gebiet sind die folgenden Lebensraumtypen und Arten ausschlaggebend:

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.6 Wasserwirtschaft 
 
297 
 
Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation, Trespen-Schwingel 
Kalktrockenrasen, Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, Meerneunauge, 
Flussneunauge, Steinbeißer, Lachs, Maifisch, Groppe. 
 
Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets 
zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worringen -Langel“ und 
„Rhein am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“.  
Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter 
Berücksichtigung der Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung 
zwischen den Fischschutzzonen „Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ und 
„Worringen-Langel“ geprüft. Es wurde ein Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept 
entwickelt. Die gewählte Lösung ist auf die besonderen Funktionen der Rhein -
Fließstrecke bei Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des 
FFH-Gebietes abgestimmt. Für die Wirksamkeit der vorgesehenen Vorkehrungen sind 
folgende Eigenschaften entscheidend, um negative Auswirkungen auf die Zielarten der 
Rhein-Fischschutzzonen zu vermeiden: 
 geringe Attraktivität der naturfernen Wasserentnahmestelle und seiner 
Umgebung für Fische, 
 im Ufer angeordnete, seitliche Wasserentnahme,  
 ausreichend starke Strömungskomponente, die parallel zum Rechen 
verläuft,  
 geringe Bemessungssaugströmung am Passiv-Rechen (0,15 m/s), 
 auf die Erhaltungsziele abgestimmte geringe Stababstände (max. 10 mm),  
 sehr glatte Schirmoberfläche, die Haut- und Schuppenverletzungen 
vermeidet, 
 Wasserentnahme aus dem mittleren Tiefenbereich,  
 günstiges Verhältnis von der Höhe des Entnahmequerschnitts und der 
gesamten Höhe der Wassersäule,  
 fischschonende Lösung des Treibgutproblems. 
 
Das Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept bietet auf dieser Grundlage nahezu 
100 %igen Schutz aller potenziell betroffenen Lebensstadien der im Gebiet zu 
schützenden Fisch- und Neunaugenarten.

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes  
3.6 Wasserwirtschaft 
 
298 
 
Über die vorgesehenen Inhalte des Wass erentnahme- und Fischschutzkonzeptes 
hinaus besteht aus der Sicht der Lebensraumtypen und Arten des FFH -Gebiets 
„Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ kein Bedarf nach 
weiteren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. 
Einzelheiten sind in den n achfolgenden Zulassungs - und Erlaubnisverfahren zu 
treffen. 
Ziel 4: Die Überschwemmungsbereiche des Rheins sind Vorranggebiete für den 
vorbeugenden Hochwasserschutz und als solche für den Abfluss und 
die Retention von Hochwasser zu erhalten und zu entwicke ln. Die 
Überschwemmungsbereiche sind von entgegenstehenden Nutzungen, 
insbesondere von oberirdischen Bauwerken für die 
Rheinwassertransportleitung soweit möglich freizuhalten. Durch 
geeignete Maßnahmen ist während und nach der Querung des Deichs 
sicherzustellen, dass die Funktion des Deichs zum Schutz vor 
Hochwasser erhalten bleibt. 
 
Erläuterung: 
Das Überschwemmungsgebiet des Rheins im Deichvorland wird zwar zum größten 
Teil im untertägigen Vortriebsverfahren ohne negative umweltfachliche Auswirkungen 
gequert, im Bereich der Zielgrube als Arbeitsstreifen muss die Funktion als 
Retentionsraum jedoch für die Dauer der Bauzeit ausgeschlossen werden, was auch 
Wasserhaltungsmaßnahmen bezüglich des hier durch den Rheinwasserstand 
bestimmten Grundwassers miteinschließt. Nach Beendigung der Baumaßnahme im 
Deichvorland steht der Überschwemmungsbereich des Rheins in diesem Abschnitt 
wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Es ist geplant, das Entnahmebauwerk so nah 
wie möglich an den Deich und damit an das Pumpbauwerk heranzurücken und das für 
das Freispülen der Rechenoberfläche erforderliche Bauwerk des Hydrobursts 
unterirdisch und nach heutigen Erkenntnissen in maximal 50  m Entfernung vom 
Entnahmebauwerk zu platzieren. Sofern technisch auch eine Errichtung außerhalb des 
Deichvorlandes im Pumpbauwerk möglich ist, wird die Lage des Hydrobursts 
entsprechend angepasst. 
Das Pumpbauwerk wird unmittelbar hinter der flussabgewandten Seite des Deichs 
errichtet. Eine Errichtung im Deichvorland scheidet aus Gründen des

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.6 Wasserwirtschaft 
 
299 
 
Hochwasserschutzes und der Erforderlichkeit, Überschwemmungsgebiete von 
baulichen Anlagen freizuhalten, aus. Aufgrund der Lage des Pumpbauwerks ist eine 
permanente Erreichbarkeit des Pumpbauwerkes hinter dem Deich auch im 
Hochwasserfall des Rheins gewährleistet. 
Die Lage des Pumpbauwerkes hinter dem Deich ist aus technischer Sicht zu 
favorisieren, um den Synergieeffekt der Herstellung der Startgrube bei einem 
untertägigen Vortrieb unter dem Deich direkt zum Bau des Pumpbauwerkes zu nutzen. 
Weiterer Vorteil einer Lage hinter dem Deich ist, dass der Deich in seiner jetzigen 
Funktion als Hochwasserschutz erhalten bleibt. Auch erfolgt keine Änderung der 
gesamten Infrastruktur (Rad -/Fußweg, Zufahrt Deponie) bis zu den geplanten 
Sanierungsmaßnahmen des Deichverban des Dormagen / Zons. Das Pumpbauwerk 
hinter dem Deich ist auch im Hochwasserfall des Rheins immer zu erreichen. Bei einer 
Lage hinter dem Deich kommt dazu, dass es sich um eine Lage außerhalb der 
Deichschutzzone handelt und kein Eingriff in den Hoheitsbereich des Deiches erfolgt. 
Das Volumen des Baukörpers des Pumpbauwerkes ist geringer und mögliche 
Altablagerungen oder gar Altlasten im Bereich des Rheindeiches werden durch den 
untertägigen Vortrieb unter dem Deich und den Bau des Pumpbauwerkes hinter dem 
Deich nicht mobilisiert. 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere: 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem 
Landeswassergesetz NRW,  
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW bzw. Durchführung 
des o. g. Verfahrens unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes und 
des Landesnaturschutzgesetzes NRW

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.7 Denkmalschutz 
 
300 
 
3.7 Denkmalschutz 
 
Ziel: Die fachwissenschaftliche Untersuchung von vermuteten bedeutsamen 
Bodendenkmälern und die Sicherung von bedeutsamen 
Bodendenkmälern innerhalb der Leitungstrasse ist rechtzeitig zu 
gewährleisten. Die zum Schutz von archäologischen Fundstellen 
zwischen dem Bergbautreibenden und dem Amt für 
Bodendenkmalpflege getroffene Vereinbarung ist zu beachten. 
 
Erläuterung: 
Zur Erfassung archäologisch relevanter Bereiche und zur Konkretisierung eines im 
späteren Fachzulassungsverfahren umzusetzenden Untersuchungsprogramms wurde 
ein eigenständiger Fachbeitrag erstellt ( ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022). Die Betrachtung 
beschränkt sich auf die festzulegende Trasse, da außerhalb dieses Bereiches keine 
vorhabenbedingte Flächeninanspruchnahme erfolgt und somit Auswirkungen auf 
Bodendenkmäler auszuschließen sind.  
Konkret wurden im o. g. Fachbeitrag die in der in Kap. 2.4.4.2 dargestellten  Tabelle 
gelisteten Areale abgegrenzt und betrachtet. Die Tabelle zeigt an, welcher Verdacht in 
den Bereichen besteht bzw. welche Nachweise erbracht wurden, wie diese Areale vom 
Fachbüro eingestuft wurden („relevant“ / „nicht relevant“) und welche Maßnahme n im 
Zusammenhang mit dem späteren Fachzulassungsverfahren vorgeschlagen werden.  
Der o. g. Fachbeitrag greift das im Zusammenhang mit der Entwicklung des 
Braunkohlenplans Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung im Jahr 2016 erstellte archäologische Fachgutachten auf 
und aktualisiert die entsprechenden Ausführungen bezüglich archäologischer 
Gesichtspunkte und Untersuchungsmaßnahmen für den Trassenbereich von 
Dormagen bis zum Tagebau Garzweiler (Bündelun gsleitung und Garzweilerleitung). 
Zusätzlich zum Jahr 2016 ist der neu hinzugetretene Trassenabschnitt vom 
Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach (Hambachleitung) durch den Fachbeitrag 
einer archäologischen Prüfung unterzogen worden. 
Die RWE Power AG und d as Amt für Bodendenkmalpflege hatten am 14.07.2017 im 
Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren für den „Braunkohlenplan 
Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung“ eine Vereinbarung über die Berücksicht igung von

3. Räumliche, zeitliche und umweltbezogene Festlegungen des Braunkohlenplanes   
3.7 Denkmalschutz 
 
301 
 
Bodendenkmälern beim Planungsverfahren (Braunkohlenplan, bergrechtlicher 
Betriebsplan) und dem Bau der Rheinwassertransportleitung von Dormagen nach 
Frimmersdorf abgeschlossen.  
Auch für den Bereich der Hambachleitung wird bis zur Beschlussfassun g zum 
Braunkohlenplan eine Vereinbarung zwischen dem Amt für Bodendenkmalpflege und 
RWE Power getroffen werden. Dies zugrunde gelegt, kann im 
Braunkohlenplanverfahren eine Abwägung zu den Belangen des Denkmalschutzes 
erfolgen und auch bei der Zulassung des  Sonderbetriebsplanes und der 
Projektverwirklichung den Belangen der Archäologie angemessen Rechnung getragen 
werden. 
 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
- Vereinbarung zwischen der RWE Power AG und dem Amt für 
Bodendenkmalpflege 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (02_UP_UVP Bericht der Bergbautreibenden)

793287 Zeichen

Stand: 05.10.2022 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur 
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen 
Garzweiler und Hambach 
 
Bericht zu den voraussichtlichen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens (UP/UVP-
Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Erstellt im Auftrag: 
RWE Power AG

Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG 
Adresse Niederlassung Bochum 
 Ehrenfeldstr. 34 
 44789 Bochum 
Kontakt T +49.234.95383-0 
 F +49.234.9536353 
 bochum@fsumwelt.de 
 www.froelich-sporbeck.de 
 
Projekt  
Projekt-Nr. NW-211021 
Status  Endfassung 
Version 01 
Datum 05.10.2022 
 
Bearbeitung  
Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs 
Bearbeiter M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs 
 M.Sc. Geographie Björn Mohn 
Unter Mitarbeit von Bauzeichnerin Beate Unger 
Freigegeben durch  
Geschäftsführung 
Björn Mohn

Seite 3/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Inhaltsverzeichnis Seite 
1 Einführung 18 
1.1 Veranlassung 18 
1.2 Rechtliche Grundlagen 18 
1.2.1 Beizubringende Unterlagen 19 
1.2.2 Übersicht über die Platzierung der UP/UVP-Inhalte im Bericht 20 
1.2.3 Bewertungen im UP/UVP-Bericht 24 
1.3 Verfahrensablauf 24 
1.4 Methodische Vorgehensweise 26 
1.5 Kurzdarstellung der wichtigsten Inhalte der Braunkohlenplanänderung 28 
1.6 Räumliche Einordnung des Vorhabens und Abgrenzung des Untersuchungsraums
 32 
2 Beschreibung der Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorhabens 35 
2.1 Planungspolitischer Rahmen des Vorhabens (Leitentscheidung 2021) 35 
2.2 Beschreibung des geplanten Trassenverlaufs 36 
2.2.1 Bündelungsleitung 36 
2.2.2 Hambachleitung 40 
2.2.3 Garzweilerleitung 44 
2.3 Geplante bauliche Anlagen 45 
2.3.1 Entnahmebauwerk und Hydroburst 45 
2.3.2 Pumpbauwerk 50 
2.3.3 Verteilbauwerk 53 
2.3.4 Rohrleitungen 56 
2.4 Bauzeitlicher Flächenbedarf 56 
2.4.1 Offene Bauweise mit Regelarbeitsstreifen 57 
2.4.2 Offene Bauweise mit reduziertem Arbeitsstreifen 58 
2.4.3 Geschlossene Bauweise (untertägiger Vortrieb) 59 
2.5 Bauausführung 59 
2.5.1 Bauvorbereitende Arbeiten und Baustelleneinrichtung 59 
2.5.2 Rohrverlegearbeiten in offener Bauweise 60 
2.5.3 Rohrverlegearbeiten in geschlossener Bauweise 63 
2.5.4 Errichtung der Bauwerke 64 
2.5.5 Abfälle in der Bauphase 65 
2.6 Betriebsphase 67 
2.6.1 Schutzstreifen 67 
2.6.2 Flächenbedarf 67 
2.6.3 Rheinwasserentnahme 68 
2.6.4 Energiebedarf 70 
2.6.5 Abfälle in der Betriebsphase 71 
2.7 Besondere Anfälligkeiten und Unfallrisiken des Vorhabens 72

Seite 4/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.7.1 Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels 72 
2.7.2 Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken von schweren Unfällen oder 
Katastrophen 73 
2.7.3 Risiko von schweren Unfällen und Katastrophen 73 
2.8 Verhältnis zu anderen relevanten Plänen und Programmen 74 
2.9 Gesetzliche und planerische Ziele des Umweltschutzes, die für die Planänderung 
von Bedeutung sind 77 
2.9.1 Fachgesetzliche Ziele 78 
2.9.2 Landesentwicklungsplan NRW 79 
2.9.3 Regionalplan Düsseldorf 82 
2.9.4 Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 86 
2.9.5 Regionalplan Köln (geplante Neuaufstellung)  89 
2.9.6 Landschaftspläne 92 
2.9.6.1 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 92 
2.9.6.2 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen 95 
2.9.6.3 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 97 
2.9.6.4 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 100 
2.9.6.5 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3 Bürgewälder 103 
3 Geprüfte Alternativen, einschließlich der wesentlichen Auswahlgründe 105 
3.1 Vorgehensweise 105 
3.2 Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler mit Rheinwasser 106 
3.3 Trassenfindung RWTL Hambach – Erste Ebene: Großräumige Prüfung der 
Entnahmemöglichkeiten und der stärksten Restriktionen für eine Trassenführung
 109 
3.3.1 Nordkorridor – Entnahmebereich 1 (nördlich / östlich des Stadtzentrums von 
Dormagen) 112 
3.3.2 Nordkorridor – Entnahmebereich 2 (südöstlich des Stadtzentrums von Dormagen)
 113 
3.3.3 Südkorridor – Entnahmebereich 3 (Rheinbogen Köln-Weiß) 114 
3.3.4 Südkorridor – Entnahmebereich 4 (zwischen Wesseling und Bonn) 115 
3.3.5 Fazit 116 
3.4 Trassenfindung RWTL Hambach – Zweite Ebene: Vergleich möglicher 
Entnahmebereiche und Trassenführungen nördlich von Köln 119 
3.4.1 Entnahmeaspekte – umweltseitige Betrachtung 120 
3.4.2 Entnahmeaspekte – technische Betrachtung 121 
3.4.3 Trassierungsaspekte 124 
3.4.4 Zwischenfazit 127 
3.4.5 Alternativenbetrachtung für den konkreten Standort des Entnahmebauwerks 127 
3.5 Trassenfindung RWTL Hambach – Dritte Ebene: Raumwiderstandsanalyse zur 
Herleitung und zum Vergleich von Trassenalternativen 130

Seite 5/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
3.5.1 Zielsetzung der Raumwiderstandsanalyse 130 
3.5.2 Definition von Raumwiderstandsklassen 132 
3.5.3 Umweltfachliche Raumwiderstände 133 
3.5.4 Raumordnerische Raumwiderstände 135 
3.5.5 Gesamtübersicht über die Raumwiderstände 139 
3.5.6 Raumwiderstandskulisse im Untersuchungsraum 142 
3.5.7 Ermittlung der Trassenalternativen 144 
3.5.8 Vergleich der Trassenvarianten 148 
3.5.9 Nachträgliche Optimierungen der Vorzugstrasse 153 
3.6 Kleinräumige Standortalternativen an der Vorzugstrasse für das Verteilbauwerk 155 
4 Derzeitiger Umweltzustand 156 
4.1 Schutzgutübergreifende Angaben zu derzeitigen Umweltproblemen 156 
4.2 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit 157 
4.2.1 Flächennutzungspläne 157 
4.2.2 Bebauungspläne 159 
4.2.3 Wohnen und Wohnumfeld 160 
4.2.4 Gesundheit und Wohlbefinden 161 
4.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 164 
4.3.1 Großräumige Biotopkulisse 164 
4.3.2 Potenzielle natürliche Vegetation 171 
4.3.3 Biotoptypen 171 
4.3.4 Waldfunktion 172 
4.3.5 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, einschl. Natura 2000-Gebiete 174 
4.3.5.1 Natura 2000-Gebiete 174 
4.3.5.2 Naturschutzgebiete 177 
4.3.5.3 Naturparke 178 
4.3.5.4 Landschaftsschutzgebiete 178 
4.3.5.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen 182 
4.3.5.6 Gesetzlich geschützte Biotope 183 
4.3.6 Ökokonten „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“ 184 
4.3.7 Fauna 184 
4.4 Schutzgut Fläche 190 
4.5 Schutzgut Boden 191 
4.5.1 Geologischer Untergrund 192 
4.5.2 Bodentypen 192 
4.5.3 Altlasten 193 
4.6 Schutzgut Wasser 194 
4.6.1 Grundwasserkörper 194 
4.6.2 Oberflächenwasserkörper (berichtspflichtig) 196 
4.6.3 Oberflächenwasserkörper (nicht berichtspflichtig) 199

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
4.6.4 Wasserrechtliche Schutzgebiete 200 
4.6.5 Hochwasserschutz 200 
4.7 Schutzgüter Luft und Klima 202 
4.7.1 Luft 202 
4.7.2 Mesoklimatische Einordnung 203 
4.7.3 Lokalklima / Klimatope 203 
4.8 Schutzgut Landschaft 204 
4.8.1 Naturräumliche Einordnung und Relief 205 
4.8.2 Landschaftsbild 206 
4.8.3 Landschaftsbezogene Erholung 211 
4.9 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 212 
4.9.1 Archäologische relevante Bereiche 212 
4.9.2 Regional bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche 214 
4.9.3 Sonstige Sachgüter 216 
4.10 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern 218 
4.11 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der 
Braunkohlenplanänderung / des Vorhabens 221 
5 Wirkfaktoren des Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorhabens 223 
5.1 Einzelbeschreibung der Wirkfaktoren 223 
5.1.1 Flächeninanspruchnahme 225 
5.1.2 Mechanische Bodenbeanspruchung 226 
5.1.3 Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 228 
5.1.4 Emissionen von Luftschadstoffen und CO2 228 
5.1.5 Emissionen von Lärm 229 
5.1.6 Emissionen von Erschütterungen 229 
5.1.7 Emissionen von Licht 231 
5.1.8 Baukörper als landschaftsfremde Objekte 231 
5.1.9 Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) 231 
5.1.10 Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb 233 
5.1.11 Entnahme von Rheinwasser 233 
5.1.12 Grundwasserhaltung 233 
5.2 Eingrenzung der für die Auswirkungsprognose betrachtungsrelevanten Wirkfaktoren
 235 
6 Auswirkungen der Braunkohlenplanänderung / des Vorhabens auf die 
Schutzgüter 236 
6.1 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit 238 
6.1.1 Auswirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen und Staub 238 
6.1.2 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm (baubedingt) 239 
6.1.3 Auswirkungen durch Emissionen von Erschütterungen 240 
6.1.4 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm (betriebsbedingt) 240

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.1.5 Auswirkungen durch Emissionen von Licht 243 
6.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 243 
6.2.1 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete 244 
6.2.2 Auswirkungen auf geschützte Arten 247 
6.2.3 Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft 250 
6.2.4 Auswirkungen auf Biotopstrukturen / sonstige Tierarten 253 
6.2.5 Konflikte mit Ökokontoflächen 256 
6.2.6 Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie 
biologische Vielfalt 256 
6.3 Schutzgut Boden 258 
6.3.1 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme 258 
6.3.2 Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung 258 
6.3.3 Auswirkungen durch Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 260 
6.4 Schutzgut Fläche 260 
6.5 Schutzgut Wasser (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022) 262 
6.5.1 Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung infolge der Errichtung des 
Entnahmebauwerks und der Hydroburstanlage 265 
6.5.2 Auswirkungen durch Grundwasserhaltung 265 
6.5.3 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme durch die Errichtung des 
Entnahmebauwerks 266 
6.5.4 Auswirkungen durch Entnahme von Rheinwasser 267 
6.5.5 Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Wasser 269 
6.6 Schutzgüter Luft und Klima 271 
6.6.1 Auswirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen (und CO2) 271 
6.6.2 Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte 272 
6.7 Schutzgut Landschaft 273 
6.7.1 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme 273 
6.7.2 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm 273 
6.7.3 Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte 274 
6.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 276 
6.8.1 Auswirkungen auf Kulturlandschaftsbereiche 276 
6.8.2 Auswirkungen auf archäologische relevante Bereiche 277 
6.8.3 Auswirkungen auf sonstige Sachgüter 278 
6.9 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben 279 
6.10 Grenzüberschreitende Auswirkungen 280 
7 Vorhabenbezogene Maßnahmen 281 
7.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 281 
7.2 Mögliche Kompensationsmaßnahmen der Eingriffsregelung und des Artenschutzes
 288 
7.3 Vorsorge- und Notfallmaßnahmen 290

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
7.4 Überwachungsmaßnahmen 290 
8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Ermittlung der erheblichen 
Umweltauswirkungen 291 
9 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung (mit 
Gesamtbewertung) 292 
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen 298 
10 Quellenverzeichnis 300 
Gesetze und Richtlinien 306 
Anhang 307 
 
 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1: Übersicht über die Platzierung der UP/UVP-Inhalte im Bericht 20 
Tab. 2: Änderungen im Verhältnis zum genehmigten Sachlichen Teilplan 30 
Tab. 3: Vorhabenbedingter Flächenbedarf 67 
Tab. 4: Vom Rheinpegel abhängiges Entnahmekonzept 69 
Tab. 5: Für die Braunkohlenplanänderung relevante Ziele des Umweltschutzes nach 
Maßgabe des Fachrechts 78 
Tab. 6: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: 
Dormagen 93 
Tab. 7: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: 
Grevenbroich / Rommerskirchen 95 
Tab. 8: Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / 
Rommerskirchen 96 
Tab. 9: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 97 
Tab. 10: Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord im UR600 99 
Tab. 11: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 100 
Tab. 12: Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe im UR600 102 
Tab. 13: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder 103 
Tab. 14: Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder im UR600 103 
Tab. 15: Gesamtfazit der ersten Ebene – Zusammenstellung der Vor- und Nachteile 117 
Tab. 16: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel 
aus technischer Sicht 122 
Tab. 17: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel 
aus technischer Sicht 123 
Tab. 18: Kriterien zur Betrachtung der Trassierungsaspekte auf der zweiten Ebene 124 
Tab. 19: Definition der Raumwiderstandsklassen 132 
Tab. 20: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den 
Raumwiderstandsklassen – Umweltkriterien 134 
Tab. 21: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den 
Raumwiderstandsklassen – raumordnerische Kriterien (Regionalplan Köln, Teilplan

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Köln) 137 
Tab. 22: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den 
Raumwiderstandsklassen – raumordnerische Kriterien (Regionalplan Köln, Teilplan 
Aachen) 138 
Tab. 23: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den 
Raumwiderstandsklassen – raumordnerische Kriterien (Regionalplan Düsseldorf) 138 
Tab. 24 Dritte Betrachtungsebene: Gesamtübersicht umweltfachlicher und raumordnerischer 
Raumwiderstände 139 
Tab. 25: Vergleich der Trassenvarianten 150 
Tab. 26: Durchquerungslängen von Raumwiderstandsklassen 153 
Tab. 27: Lärmimmissionsrichtwerte der AVV Baulärm innerhalb des UR600 162 
Tab. 28: Biotoptypen-Gruppen im UR600, sortiert nach Flächenanteil 171 
Tab. 29: Zu betrachtende Schutzgebietskategorien 174 
Tab. 30: Übersicht geschützter Landschaftsbestandteile und Alleen im UR600 182 
Tab. 31 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich 
nachgewiesenen Arten) 185 
Tab. 32: Realnutzung im UR600 191 
Tab. 33: Berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper im UR600 197 
Tab. 34:  Übersicht der Überschwemmungsgebiete im UR600 200 
Tab. 35: Lufthygienische Situation im UR600 und Grenzwerte gem. 39. BImSchV 203 
Tab. 36: Archäologische relevante Bereiche innerhalb der zu sichernden Trasse 213 
Tab. 37: Potenziell Betroffene Sachgüter innerhalb des UR600 (Auswahl) 216 
Tab. 38: Matrix möglicher Mögliche ökosystemare Wechselwirkungen 220 
Tab. 39: Wirkfaktoren des Vorhabens 225 
Tab. 40: Wirkmatrix: Wirkfaktor – Schutzgut 235 
Tab. 41 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen 250 
Tab. 42: Konflikte mit geschützten Landschaftsbestandteilen im UR600 250 
Tab. 43: Konflikte mit Alleen im UR600 251 
Tab. 44: Vorhabenbedingt berührte Tatbestände der Schutzgebietsverordnung „Auf dem 
Grind“ 263 
Tab. 45: Auswirkungen auf Kulturlandschaftsbereiche 276 
Tab. 46: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen 293 
Tab. 47: Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und 
biologische Vielfalt 293 
Tab. 48: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 295 
Tab. 49: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche 296 
Tab. 50: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 296 
Tab. 51: Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima 297 
Tab. 52: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft 297 
Tab. 53: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturelles Erbe und 
sonstige Sachgüter 298

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 54: Biotoptypen im UR600 307

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1: Untersuchungsraum für die RWTL nach Hambach 34 
Abb. 2: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von der Entnahmestelle 
bis zur A 57 37 
Abb. 3: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von der A 57 bis zum 
Knechtstedener Wald 38 
Abb. 4: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse vom Knechtstedener Wald 
bis zur Ortslage Widdeshoven 39 
Abb. 5: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von Widdeshoven bis zum 
Verteilbauwerk an der Vollrather Höhe mit Abzweig der Hambachleitung 39 
Abb. 6: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung vom Verteilbauwerk ausgehend 
entlang der GAB Nord-Süd-Bahn 41 
Abb. 7: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung durch den Rekultivierungsbereich 
Fortuna-Garsdorf 42 
Abb. 8: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung entlang der ehemaligen 
Fernbandtrasse 43 
Abb. 9: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse (Abschnitt 
Garzweilerleitung) mit Abzweig der Hambachleitung 44 
Abb. 10: Anlagentechnik Hydroburst 47 
Abb. 11: Schema – Entnahme- und Pumpbauwerk mit Hydroburst (unterirdischer Teil) 48 
Abb. 12: Schematischer Querschnitt – Entnahmebauwerk und Hydroburst mit 
Rheinwasserständen 49 
Abb. 13: Schematische Skizze des Pumpbauwerks mit Außenanlagen – oberirdisch 51 
Abb. 14: Fließschema Abscheideanlage 52 
Abb. 15: Schematische Skizze des Verteilbauwerks mit Außenanlagen 55 
Abb. 16: Regelquerschnitt Bündelungsleitung (70 m) – unverändert 57 
Abb. 17 (nachrichtlich): Regelquerschnitt Garzweilerleitung (70 m) – unverändert 57 
Abb. 18:  Regelquerschnitt Hambachleitung (60 m) – neu 58 
Abb. 19: Beengter Querschnitt Bündelungsleitung (37 m) 58 
Abb. 20: Beengter Querschnitt Garzweilerleitung (25 m) 58 
Abb. 21: Beengter Querschnitt Hambachleitung (30 m) 58 
Abb. 22: Beengter Querschnitt im Bereich der Fernbandtrasse (30 m) 59 
Abb. 23: Ausschnitt aus dem Regionalplan Düsseldorf mit Verlauf des UR600 (violett 
gestrichelt) 83 
Abb. 24: Ausschnitt aus dem Regionalplan Köln – Teilabschnitt Region Köln mit Verlauf des 
UR600 (violett gestrichelt) 87 
Abb. 25: Ausschnitt aus dem in Aufstellung befindlichen Regionalplan Köln mit Verlauf des 
UR600 (violette Umrandung) 90 
Abb. 26: Erste Ebene der Trassenfindung – Grobkorridore nördlich und südlich des Kölner 
Stadtzentrums 110 
Abb. 27: Erste Betrachtungsebene – Erfassung der stärksten umweltfachlichen Restriktionen

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 112 
Abb. 28: Erste Betrachtungsebene – Bereich „Piwipp“ 113 
Abb. 29: Erste Betrachtungsebene – Bereich „Langel“ 114 
Abb. 30: Erste Betrachtungsebene – Bereich Rheinbogen Köln-Weiß 115 
Abb. 31: Erste Betrachtungsebene – Bereich Wesseling mit zwei möglichen Stellen für die 
Entnahme 116 
Abb. 32: Zweite Betrachtungsebene: Möglichkeiten der Trassenführung im Nordkorridor 120 
Abb. 33: Zweite Betrachtungsebene: FFH-Gebiet der Rhein-Fischschutzzonen 121 
Abb. 34: Geprüfte Entnahmestellen im Bereich Piwipp (Rheinstrom-km 712,2 und 712,6) 128 
Abb. 35: Suchraum für die Trassenfindung der Hambachleitung (mit Verlauf der 
raumordnerisch gesicherten RWTL zum Tagebau Garzweiler) 131 
Abb. 36 Typische Agrarlandschaft im UR600 165 
Abb. 37 Engstelle des Knechtstedener Waldes 165 
Abb. 38 Feldhecke nordöstlich vom Peringsmaar 166 
Abb. 39 Halboffenlandschaft nördlich von Dormagen-Horrem 166 
Abb. 40 See bei Dormagen 167 
Abb. 41 Große, naturnahe bewirtschaftete Wiese südlich des Peringsmaars 168 
Abb. 42 Offenlandbereich mit randlichem Gehölzaufwuchs und Still- sowie Fließgewässern 
zentral auf der Fläche 168 
Abb. 43 See „Peringsmaar“ 169 
Abb. 44 Trockene zum Teil mit Koniferen bewachsene Wiesenfläche 169 
Abb. 45 Tagebau Hambach 170 
Abb. 46: Lage des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen
 175 
Abb. 47: Blick vom Rheindamm in Richtung Rhein 207 
Abb. 48: Ackerflächen und angrenzende Wohnsiedlung 208 
Abb. 49: Kraftwerk Niederaußem (links) und Wiedenfelder Höhe (rechts) 209 
Abb. 50: Querungsstelle der Erft durch die RWTL-Trasse 209 
Abb. 51: Ackerflächen entlang der Fahrradtrasse „Speedway – terra nova“ 210 
Abb. 52: Schallimmissionspegel am Pumpbauwerk 241 
Abb. 53: Schallimmissionspegel am Verteilbauwerk 242 
Abb. 54: Standort des Pumpbauwerks (Blick vom Rheindeich nach Nordwesten) 274 
Abb. 55: Standort des Verteilbauwerks (Blick von der Neurather Straße nach Süden) 275

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Kartenverzeichnis 
Karten zur Vorzugstrasse 
Nr. Bezeichnung Maßstab 
1 Übersicht über den geplanten Trassenverlauf 1: 25.000 
2 Realnutzung und Biotoptypen 1: 5.000 
3 Schutzgüter Menschen und kulturelles Erbe / sonstige Sachgüter 1: 5.000 
4 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte 1: 5.000 
5 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 1: 5.000 
6 Schutzgüter Boden, Fläche, Klima und Luft 1: 5.000 
7 Schutzgüter Wasser und Landschaft 1: 5.000 
Karten zur Trassenfindung 
Nr. Bezeichnung Maßstab 
8 Großräumige Prüfung der Entnahmemöglichkeiten und der stärksten Restriktio-
nen für eine Trassenführung 
1: 70.000 
9 Vergleich möglicher Entnahmebereiche und Trassenkorridore nördlich von Köln 1: 50.000 
10 Raumwiderstandskarte 1: 25.000 
 
Glossar 
Altverfahren Verfahren zur Aufstellung des „Braunkohlenplans Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Si-
cherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ 
Bündelungsleitung RWTL-Abschnitt vom Rhein bis zum Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe 
Garzweilerleitung RWTL-Abschnitt vom Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe bis zum Tagebaugelände 
Garzweiler 
Hambachleitung RWTL-Abschnitt vom Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe bis zum Tagebaugelände 
Hambach 
Leitentscheidung 
2021 
Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ der nordrhein-
westfälischen Landesregierung vom 23.03.2021 
Sachlicher Teilplan Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein-
wassertransportleitung (am 17.06.2020 durch die Landesregierung genehmigt) 
Suchraum rechteckiger Untersuchungsraum zur Trassenfindung für die RWTL zum Tagebau Ham-
bach (Raumwiderstandsanalyse) 
UP/UVP Durchführung von UP und UVP in einem gemeinsamen Verfahren gemäß § 27 Abs. 1 LPlG 
UR600 Untersuchungsraum als Korridor mit 600 m Breite (300 m beidseitig der Trassenachse). 
Vorzugstrasse Diejenige Trasse, die aus dem mehrstufigen Trassenauswahlprozess für die Hambachlei-
tung unter Berücksichtigung aller entscheidungsrelevanten Kriterien insgesamt als vor-
zugswürdig hervorgegangen ist (einschl. nachträglicher Trassenoptimierungen) 
Freigefälleleitung Wasserleitung mit frei durch Schwerkraft fließendem Wasser

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abkürzungsverzeichnis 
12. BImSchV 
39. BImSchV Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen 
AFAB Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche 
ATKIS  
AVV Baulärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm 
BauGB Baugesetzbuch 
BBergG Bundesberggesetz  
BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz 
BfN  
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz 
BK 50  
BNatSchG  Bundesnaturschutzgesetz 
B-Plan Bebauungsplan 
BSLE Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung 
BSN Bereiche für den Schutz der Natur 
BVerwG  
DN Nennweite (Millimeter) 
DSchG Denkmalschutzgesetz NRW 
ELWAS  
FNP Flächennutzungsplan 
GAB Grubenanschlussbahn 
GDWS Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 
GIS  
GK 100  
GrwV Grundwasserverordnung 
GÜK 500  
GWK Grundwasserkörper 
KLB Kulturlandschaftsbereiche 
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz 
KSG Bundes-Klimaschutzgesetz 
KVBG Kohleverstromungsbeendigungsgesetz 
LANUV Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 
LBodSchG Landesbodenschutzgesetz NRW

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan 
LEP Landesentwicklungsplan 
LG NW  
LINFOS  
LNatSchG Landesnaturschutzgesetz NRW  
LP  Landschaftsplan 
LPlG Landesplanungsgesetz NRW 
LR Landschaftsraum 
LSG  
LVR Landschaftsverband Rheinland 
LWG Landeswassergesetz NRW  
MQ-Uferlinie  
MUNV  
MWIDE  
NNW  
NSG  
OgewV Oberflächengewässerverordnung 
OWK Oberflächenwasserkörper 
pnV  
ROG Raumordnungsgesetz 
RPD Regionalplan Düsseldorf 
RPK-K Regionalplan Köln, Teilplan Region Köln 
RWK Raumwiderstandsklasse 
 
RWTL Rheinwassertransportleitung 
SUP Strategische Umweltprüfung 
TA Lärm Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm 
  
TA Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft 
UP Umweltprüfung 
UR600 Untersuchungsraum als Korridor mit 600 m Breite (300 m beidseitig der Trassenachse). 
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung 
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung 
UVP-V Bergbau Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben 
UZVR  
VSG

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
WHG Wasserhaushaltsgesetz 
WSA  
WSV  
WRRL  Wasserrahmenrichtlinie

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
1 Einführung 
1.1 Veranlassung 
Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit 
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG sowie d er neuen 
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr 
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Still legungspfad des KVBG 
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der 
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer  Seebefüllung des Tagebaus Hambach muss da-
her bereits ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitung für die Zuführung von 
Rheinwasser zum Tagebaugelände erforderlich. Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung 
(RWTL) soll entsprechend dem Ergebnis einer mehrstufigen Alternativenprüfung ( → Kap. 3) in 
größtmöglicher Bündelung mit der Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, 
welche bereits über den „Braunkohlenplan Garzweiler  II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert ist.  
Um die Trasse für die RWTL nach Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Ände-
rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll  
abschließend beide RWTL -Trassen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich 
der erforderlichen Bauwerke (etwa Rheinwasserentnahme, Pumpbauwerk etc.) sichern. Gemäß 
§ 27 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein -Westfalen (LPlG) in der bei Ein leitung des 
Verfahrens durch Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 geltenden Fassung 
sind auch bei Änderungen eines Braunkohlenplans die Strategische Umweltprüfung (SUP) und die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in einem gemeinsamen Verfahr en durchzuführen. Vor die-
sem Hintergrund dient die vorliegende Unterlage dazu, die notwendigen Angaben für die Inhalte 
von SUP und UVP in einem zusammenhängenden Bericht zu vereinen und so gebündelt in das 
Verfahren einzubringen (zu den Einzelheiten der SUP- und UVP-Pflicht s. Kap. 1.2).  
1.2 Rechtliche Grundlagen 
Bei dem zu ändernden „Braunkohlenplan Garzweiler II: Sachlicher Teilplan, Sicherung einer 
Trasse für die Rhe inwassertransportleitung“ handelt es sich gemäß §  2 Abs. 1 LPlG um einen 
Raumordnungsplan. Somit ist für dessen Änderung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i.V.m. Anlage 
5, Nr. 1.5 UVPG eine SUP durchzuführen. Die SUP wird gemäß § 48 S. 1 UVPG nach dem Raum-
ordnungsgesetz (ROG) durchgeführt.  
Für die Änderung des Vorhabens der RWTL besteht keine unmittelbare UVP-Pflicht nach §  9 
Abs. 1 UVPG. Jedoch ist für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zum Beför-
dern von Wasser, die das Gebiet einer Gemein de überschreitet (Wasserfernleitung), ab einer 
Länge von 10 km eine allgemeine Vorprüfung nach §  9 Abs. 4 UVPG i.V.m. §  7 UVPG durchzu-
führen (§§ 52 Abs. 2a, 57c BBergG i.V.m. § 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau und Nr. 19.8.1 der Anlage 1 
zum UVPG). Die RWTL stellt eine Wasserfernleitung in diesem Sinne dar.  
Bei der allgemeinen Vorprüfung wäre zunächst zu prüfen, ob das Änderungsvorhaben erhebliche 
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und somit nach Maßgabe des §  9 Abs.  4 UVPG 
i.V.m. § 7 UVPG eine UVP erforderlich wird. Im vorliegenden Fall wird jedoch davon ausgegangen,

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
dass das Vorhaben insbesondere im Hinblick auf die deutliche Überschreitung des o. g. Schwel-
lenwertes von 10 km sowie die entsprechend umfangreichen Bauarbeiten in jedem Fall erhebliche 
nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Daher hat die Antragstellerin gemäß §  9 Abs.  4 
UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG am 16.07.2021 einen Antrag auf Durchführung einer Umweltver-
träglichkeitsprüfung gestellt, der am 19.07.2021 von der Bezirksregierung Köln positiv beschieden 
wurde.  
Da somit für das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG die UVP-Pflicht 
besteht, greift der o. g. (→ Kap. 1.1) § 27 Abs. 1 LPlG, so dass SUP und UVP in einem gemeinsa-
men Verfahren durchzuführen sind. Im Hinblick auf die Durchführung der UVP sind die Vorgaben 
von Teil 2 des UVPG zu berücksichtigen (§§ 4 ff. UVPG).  
SUP und UVP sind unselbständige Teile des Braunkohlenplanänderung sverfahrens (§ 27 Abs. 1 
LPlG i.V.m. §§ 4, 33 UVPG). Sie bestehen aus mehreren Verfahrensschritten, die in das Braun-
kohlenplanänderungsverfahren integriert werden. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung eines 
UVP-Berichtes durch die Vorhabenträgerin (§ 16 Abs. 1 S. 1 UVPG), die Erstellung eines Umwelt-
berichts durch die zuständige Behörde (§ 40 Abs. 1 S. 1 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 1 ROG), die Behör-
den- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Bewertung der Umweltauswirkungen durch die zu-
ständige Behörde.  
Vereinheitlichung der Begriffe „Strategische Umweltprüfung“ (UVPG) und „Umweltprüfung“ 
(ROG) 
Die vorliegenden Ausführungen stützen sich im Hinblick auf die Angaben zum Umweltbericht bzw. 
zur Durchführung der SUP sowohl auf die Vorschriften des UVPG (§§ 38 ff. – dort: Begriff „Strate-
gische Umweltprüfung“) als auch auf die Vorschriften des ROG (§  8 – dort: Begriff „Umweltprü-
fung“), der u.a. auch in § 27 Abs. 1 LPlG benutzt wird. Inhaltlich weichen die Anforderungen einer 
SUP im Ergebnis nicht von denen einer Umweltprüfung ab. Zur Vereinfachung und beide Begriffe 
abdeckend wird im vorliegenden Bericht im Folgenden durchgängig der Begriff „Umweltprüfung“ 
(UP) verwendet. 
1.2.1 Beizubringende Unterlagen 
Die vorliegende Unterlage stellt den UVP -Bericht gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 UVPG dar und enthält 
zudem Angaben, die von der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts 
gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 1 ROG herangezogen werden können (im Folgen-
den kurz: UP/UVP-Bericht).  
Die Aufgabe des UP/UVP-Berichtes besteht darin, das Beteiligungsverfahren inhaltlich vorzuberei-
ten und Dritten die Beurteilung zu ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umwelt-
auswirkungen des Vorhabens betroffen sein können. Zugleich dient der Bericht der zuständigen 
Behörde zusammen mit den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens als Grundlage für die Bewer-
tung der Umweltauswirkungen sowie deren Berücksichtigung bei der Abwägungsentscheidung 
über die Braunkohlenplanänderung (entscheidungsvorbereitende Funktion). 
Die Inhalte des UP/UVP-Berichtes ergeben sich 
• hinsichtlich der UP aus § 8 i.V.m. Anlage 1 zum ROG sowie aus § 40 UVPG,  
• hinsichtlich der UVP aus § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Auf der UVP -Ebene ist zu unterscheiden zwischen obligatorischen Mindestinhalten nach §  16 
Abs. 1 UVPG und weiteren Inhalten nach Anlage 4 zum UVPG. Ob die in Anlage 4 gelisteten In-
halte Teil des Berichtes werden müssen, richtet sich danach, ob sie für das jeweilige Vorhaben 
„von Bedeutung“ sind (§ 16 Abs. 3 UVPG).  
1.2.2 Übersicht über die Platzierung der UP/UVP-Inhalte im Bericht 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die konkreten Inhalte der vorgenannten Nor-
men und stellt dar, wo diese Inhalte im vorliegenden Bericht wiederzufinden sind.  
Tab. 1: Übersicht über die Platzierung der UP/UVP-Inhalte im Bericht 
Textstelle Gesetzestext Kapitel 
Inhalte der UP nach § 8 i.V.m. Anlage 1 zum ROG sowie aus § 40 UVPG 
§ 40 Abs. 1 
Satz 2 
UVPG 
„Dabei [im Umweltbericht] werden die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-
auswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftiger 
Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet.“ 
6 
§ 40 Abs. 2 
Nr. 1 UVPG 
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder Pro-
gramms sowie der Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Program-
men 
1.4 
2.4 
§ 40 Abs. 2 
Nr. 2 UVPG 
Darstellung der für den Plan oder das Programm geltenden Ziele des Umwelt-
schutzes sowie der Art, wie diese Ziele und sonstige Umwelterwägungen bei 
der Ausarbeitung des Plans oder des Programms berücksichtigt wurden, 
2.4 
§ 40 Abs. 2 
Nr. 3 UVPG 
Darstellung der Merkmale der Umwelt, des derzeitigen Umweltzustands sowie 
dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans oder 
des Programms 
4 
4.11 
§ 40 Abs. 2 
Nr. 4 UVPG 
Angabe der derzeitigen für den Plan oder das Programm bedeutsamen Um-
weltprobleme, insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche 
Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 6 beziehen 
4.1 
 
§ 40 Abs. 2 
Nr. 5 UVPG 
Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Um-
welt nach § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und 2 
6 
§ 40 Abs. 2 
Nr. 6 UVPG 
Darstellung der Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche nachteilige Um-
weltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans oder des Programms zu 
verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen 
7 
§ 40 Abs. 2 
Nr. 7 UVPG 
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben auf-
getreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse 
8 
§ 40 Abs. 2 
Nr. 8 UVPG 
Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine 
Beschreibung, wie die Umweltprüfung durchgeführt wurde 
3 
§ 40 Abs. 2 
Nr. 9 UVPG 
Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen gemäß § 45 UVPG 7.4 
§ 40 Abs. 2 
S. 3 UVPG 
Eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung der Anga-
ben nach diesem Absatz ist dem Umweltbericht beizufügen. 
11 
§ 8 Abs. 1 
ROG 
Auswirkungen des Raumordnungsplans auf „1. Menschen, einschließlich der 
menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Flä-
che, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter sowie 4. Die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutz-
gütern“ 
6 
4.10 
Anlage 1 
Nr. 1lit.  a) 
ROG 
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Raumordnungs-
plans, 
1.4

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Anlage 1 
Nr. 1lit  b) 
ROG 
Darstellung der in den einschlägigen Gesetzen und Plänen festgelegten Ziele 
des Umweltschutzes, die für den Raumordnungsplan von Bedeutung sind, und 
der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berück-
sichtigt wurden; 
4.1 
Anlage 1 
Nr. 2 lit a) 
ROG 
Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzu-
stands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich er-
heblich beeinflusst werden, einschließlich der Gebiete von gemeinschaftlicher 
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesna-
turschutzgesetzes, 
4 
4.3.2 
Anlage 1 
Nr. 2 lit. b) 
ROG 
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der 
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung 
6 
4.11 
Anlage 1 
Nr. 2lit  c) 
ROG 
geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 
der nachteiligen Auswirkungen und 
7 
Anlage 1 
Nr. 2 lit. d) 
ROG 
in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die 
Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans zu berück-
sichtigen sind 
3 
Anlage 1 
Nr. 3 lit. a) 
ROG 
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Ver-
fahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der 
Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lü-
cken oder fehlende Kenntnisse, 
1.4 
8 
Anlage 1 
Nr. 3 lit. b) 
ROG 
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen 
Auswirkungen der Durchführung des Raumordnungsplans auf die Umwelt und 
7.4 
Anlage 1 
Nr. 3 lit. c) 
ROG 
allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach 
dieser Anlage. 
9 
Textstelle Gesetzestext Kapitel 
Inhalte der UVP nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
§ 16 Abs. 1 
S. 1 Nr.1 
UVPG 
eine Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestaltung, zur Größe und zu anderen wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens 
2.2 bis 2.6 
 
§ 16 Abs. 1 
S. 1 Nr.2 
UVPG 
eine Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich 
des Vorhabens 
4 
§ 16 Abs. 1 
S. 1 Nr.3 
UVPG 
eine Beschreibung der Merkmale des Vorhabens und des Standorts, mit denen 
das Auftreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens aus-
geschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden soll, 
7 
§ 16 Abs. 1 
S. 1 Nr.4 
UVPG 
eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen das Auftreten erhebli-
cher nachteiliger Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen, vermin-
dert oder ausgeglichen werden soll, sowie eine Beschreibung geplanter Ersatz-
maßnahmen, 
7 
§ 16 Abs. 1 
S. 1 Nr.5 
UVPG 
eine Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des 
Vorhabens 
6 
§ 16 Abs. 1 
S. 1 Nr.6 
UVPG 
eine Beschreibung der vernünftigen Alternativen, die für das Vorhaben und 
seine spezifischen Merkmale relevant und vom Vorhabenträger geprüft worden 
sind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter 
Berücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen sowie 
3

Seite 22/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
§ 16 Abs. 1 
S. 1 Nr.7 
UVPG 
eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Be-
richts 
9 
Anlage 4 
Nr. 1 lit. a) 
UVPG 
Eine Beschreibung des Standorts 2.2 
Anlage 4 
Nr. 1 lit. b) 
UVPG 
eine Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erforderlichen Abrissarbeiten, soweit relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der Bau- und der Betriebsphase 
2.2 bis 2.6  
Anlage 4 
Nr. 1 lit. c)  
UVPG 
eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Betriebsphase des Vorha-
bens (insbesondere von Produktionsprozessen). Z.B. 
aa) Energiebedarf und Energieverbrauch, 
bb) Art und Menge der verwendeten Rohstoffe und 
cc) Art und Menge der natürlichen Ressourcen (insbesondere Fläche, Boden, 
Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt), 
2.6 
Anlage 4 
Nr. 1 lit. d) 
aa) 
UVPG 
eine Abschätzung, aufgeschlüsselt nach Art und Quantität, der erwarteten Rück-
stände und Emissionen (z. B. Verunreinigung des Wassers, der Luft, des Bo-
dens und Untergrunds, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung)  
nicht „von 
Bedeutung“ 
i. S. d. § 16 
Abs. 3 
Anlage 4 
Nr. 1 lit. d) 
bb) UVPG 
eine Abschätzung, aufgeschlüsselt nach Art und Quantität, des während der 
Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfalls 
2.5.5 
2.6.5 
Anlage 4 
Nr. 2 UVPG 
Eine Beschreibung der vom Vorhabenträger geprüften vernünftigen Alternativen 
(z. B. in Bezug auf Ausgestaltung, Technologie, Standort, Größe und Umfang 
des Vorhabens), die für das Vorhaben und seine spezifischen Merkmale relevant 
sind, und Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter Be-
rücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen. 
3 
Anlage 4 
Nr. 3 UVPG 
Eine Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile 
im Einwirkungsbereich des Vorhabens und eine Übersicht über die voraussichtli-
che Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Vorhabens, soweit 
diese Entwicklung gegenüber dem aktuellen Zustand mit zumutbarem Aufwand 
auf der Grundlage der verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen 
Erkenntnisse abgeschätzt werden kann. 
4 
4.11 
Anlage 4 
Nr. 4 lit. a) 
und b) 
UVPG 
Eine Beschreibung der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vor-
habens; 
 
Art der Umweltauswirkungen 
Die Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen soll sich 
auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenz-
überschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und 
vorübergehenden, positiven und negativen Auswirkungen des Vorhabens erstre-
cken. 
6 
Anlage 4 
Nr. 4 lit. c) 
UVPG 
Mögliche Ursachen der Umweltauswirkungen 5 
Anlage 4 
Nr. 4 lit, c) 
aa) 
UVPG 
die Durchführung baulicher Maßnahmen, einschließlich der Abrissarbeiten, 
soweit relevant, sowie die physische Anwesenheit der errichteten Anlagen 
oder Bauwerke, 
2.3 bis 2.5 
 
Anlage 4 
Nr. 4 lit. c) 
bb) 
UVPG 
verwendete Techniken und eingesetzte Stoffe 2.6

Seite 23/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Anlage 4 
Nr. 4 lit. c) 
cc) 
UVPG 
die Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, 
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, und, soweit möglich, jeweils auch auf die 
nachhaltige Verfügbarkeit der betroffenen Ressource einzugehen, 
5 
6 
Anlage 4 
Nr. 4 lit. c) 
dd) UVPG 
Emissionen und Belästigungen sowie Verwertung oder Beseitigung von Abfäl-
len, 
5 
Anlage 4 
Nr. 4 lit. c) 
ee) 
UVPG 
Risiken für die menschliche Gesundheit, für Natur und Landschaft sowie für das 
kulturelle Erbe, zum Beispiel durch schwere Unfälle oder Katastrophen 
[Wird bei Bedarf als Wirkfaktor herausgearbeitet und darüber mit in die Auswir-
kungsprognose genommen] 
2.7.3 
Anlage 4 
Nr. 4 lit. c) 
ff) 
UVPG 
das Zusammenwirken mit den Auswirkungen anderer bestehender oder zuge-
lassener Vorhaben oder Tätigkeiten;  
6.9 
Anlage 4 
Nr. 4 lit. c) 
hh) 
UVPG 
die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels 
(zum Beispiel durch erhöhte Hochwassergefahr am Standort), 
2.7.1 
Anlage 4 
Nr. 4 lit. c) 
ii) UVPG 
die Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken von schweren Unfällen oder 
Katastrophen, soweit solche Risiken nach der Art, den Merkmalen und dem 
Standort des Vorhabens von Bedeutung sind 
2.7.2 
Anlage 4 
Nr. 5 UVPG 
Die Beschreibung der grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens 
soll in einem gesonderten Abschnitt erfolgen. 
6.10 
Anlage 4 
Nr. 6 UVPG 
Eine Beschreibung und Erläuterung der Merkmale des Vorhabens und seines 
Standorts, mit denen das Auftreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen 
ausgeschlossen, vermindert, ausgeglichen werden soll. 
7.1 
7.1 
Anlage 4 
Nr. 7 UVPG 
Eine Beschreibung und Erläuterung der geplanten Maßnahmen, mit denen das 
Auftreten erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermin-
dert oder ausgeglichen werden soll, sowie geplanter Ersatzmaßnahmen und et-
waiger Überwachungsmaßnahmen des Vorhabenträgers. 
7.1 
7.1 
Anlage 4 
Nr. 8 UVPG 
Soweit Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken 
von schweren Unfällen oder Katastrophen zu erwarten sind, soll die Beschrei-
bung, soweit möglich, auch auf vorgesehene Vorsorge- und Notfallmaßnah-
men eingehen 
7.3 
Anlage 4 
Nr. 9 UVPG 
Die Beschreibung der Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete soll in einem 
gesonderten Abschnitt erfolgen. 
6.2.1 
Anlage 4 
Nr. 10 
UVPG 
Die Beschreibung der Auswirkungen auf besonders geschützte Arten soll in 
einem gesonderten Abschnitt erfolgen. 
6.2.2 
Anlage 4 
Nr. 11 
UVPG 
Eine Beschreibung der Methoden oder Nachweise, die zur Ermittlung der erheb-
lichen Umweltauswirkungen genutzt wurden, einschließlich näherer Hinweise auf 
Schwierigkeiten und Unsicherheiten, die bei der Zusammenstellung der Anga-
ben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse. 
1.4 
8 
Anlage 4 
Nr. 12 
UVPG 
Referenzliste der Quellen 10

Seite 24/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Weiterhin wurden als inhaltliche Grundlage für den UP/UVP -Bericht im Braunkohlenplanände-
rungsverfahren separate Fachgutachten erstellt, deren wesentliche Inhalte und Ergebnisse in den 
UP/UVP-Bericht integriert wurden. Es handelt sich insbesondere um folgende Gutachten: 
• Fachbeitrag Natur und Landschaft: Frühzeitige Berücksichtigung der naturschutzrechtli-
chen Eingriffsregelung (Konzeption von Vermeidung, Verminderung; Prognose der vo-
raussichtlich verbleibenden Eingriffe; Konzeption von Ausgleich und Ersatz), FROELICH & 
SPORBECK (2022A) 
• Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen: Prüfung, ob die Braunkohlenplanänderung erheb-
liche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten i. S. d. § 34 Abs. 1 BNatSchG her-
vorrufen kann, FROELICH & SPORBECK (2022B UND 2022C) 
• Fachbeitrag zum Artenschutz: Frühzeitige Berücksichtigung der Vorschriften zum beson-
deren Artenschutz nach §§ 44 ff. BNatSchG, FROELICH & SPORBECK (2022D) 
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), PLANUNGSBÜRO KOENZEN (2022) 
 
 
1.2.3 Bewertungen im UP/UVP-Bericht 
Um die abwägungserheblichen Umweltbelange herauszuarbeiten und für die Berücksichtigung bei 
der Abwägung nach § 7 Abs. 2 S. 2 ROG aufzubereiten, ist es zweckmäßig, dass der vorliegende 
UP/UVP-Bericht bewertende Elemente insbesondere hinsichtlich der Umweltauswirkungen um-
fasst. Diese Bewertungen sind als gutachterliche Bewertungsvorschläge zu verstehen, die die Be-
hörde bei ihrer Entscheidung am Ende des Braunkohlenplanänderungsverfahrens kritisch über-
prüft. Die Bewertungsvorschläge erfolgen zweckmäßigerweise bereits aus dem Blickwinkel der Zu-
lassungsbehörde. Daher sind für den vorliegenden UP/UVP -Bericht dieselben Bewertungsmaß-
stäbe heranzuziehen, an die auch die Behörde gemäß §§ 25 Abs. 1, 40 Abs. 3, 43 Abs. 1 UVPG, 
§ 8 Abs. 1 S. 1 ROG gebunden ist, und zwar eine „wirksame Umweltvorsorge nach Maßgabe der 
geltenden Gesetze“. Wird im vorliegenden UP/UVP -Bericht ein gutachterlicher Bewertungsvor-
schlag vorgenommen, so wird der entsprechend zugrunde gelegte Bewertungsmaßstab zwecks 
Nachvollziehbarkeit der Bewertung dargestellt. 
1.3 Verfahrensablauf 
Insbesondere aus dem KVBG sowie der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 
23.03.2021 ergibt sich für den Tagebau Hambach ein deutlich verminderter Braunkohlebedarf und 
hierdurch eine Beendigung der Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Um eine daraus r esultie-
rende Seebefüllung ab 2030 zu gewährleisten, ist eine Transportleitung für die Zuführung von 
Rheinwasser zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.  
Am 28.05.2021 hat der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung 
Köln) beauftragt, einen Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II Sachli-
cher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ zu erarbeiten. In geän-
derter Form soll dieser Plan beide RWTL -Trassen zu den Tagebauen Garzweiler un d Hambach 
einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen sichern. Im Rahmen des zugehörigen Braunkoh-
lenplanänderungsverfahrens werden eine UP und eine UVP in einem gemeinsamen Verfahren 
durchgeführt (→ Kap. 1.2).

Seite 25/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Am 20.08.2021 wurde ein Scoping-Termin durchgeführt. Dieser Termin diente dazu, den Untersu-
chungsrahmen der UP/UVP auf Grundlage eines Vorschlags der Vorhabenträgerin (Tischvorlage 
vom 16.07.2021; FROELICH & SPORBECK 2021) zu diskutieren und letztlich durch die Behörde fest-
legen zu lassen.  
Mit Schreiben vom 27.10.2021 hat die Bezirksregierung Köln die Vorhabenträgerin schließlich 
über Inhalt, Umfang und Detailtiefe der beizubringenden Unterlagen unterrichtet  (Unterrichtung 
über den Untersuchungsrahmen). Der festgelegte Untersuchungsrahmen basiert neben der o. g. 
Tischvorlage auf den Stellungnahmen, die auf Grundlage der Tischvorlage und des zugehörigen 
Termins am 20.08.2021 eingegangen sind und behördlicherseits geprüft wurden. 
Der Vorentwurf für die Änderung des o. g. Sachlichen Teilplans sowie der hierfür zu erarbeitende 
UP/UVP-Bericht sind Grundlage für die Arbeitskreissitzung des Braunkohlenausschuss am 
21.10.2022, auf dessen Empfehlung der Braunkohlenausschuss nachfolgend den Erarbeitungs-
beschluss fassen soll.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
1.4 Methodische Vorgehensweise 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 3 lit. a) -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 11 
„Beschreibung der wich-
tigsten Merkmale der ver-
wendeten technischen Ver-
fahren bei der Umweltprü-
fung“  
  „Eine Beschreibung der Me-
thoden oder Nachweise, die 
zur Ermittlung der erhebli-
chen Umweltauswirkungen 
genutzt wurden […].“ 
 
Nach §§ 3, 2 Abs. 1 UVPG / § 8 Abs. 1 ROG umfassen UP und UVP die Ermittlung, Beschreibung 
und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Plans bzw. Vorhabens auf folgende Schutz-
güter: 
• Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 
• Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 
• Fläche, 
• Boden, 
• Wasser, 
• Luft, 
• Klima, 
• Landschaft, 
• kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie  
• die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. 
Diese Schutzgüter werden im vorliegenden UP/UVP-Bericht im Sinne einer umweltbezogenen Be-
standserfassung in einem abgegrenzten Untersuchungsraum (→ Kap. 1.6) flächendeckend erfasst 
und bewertet. Ziel der Bestandserfassung ist die Ermittlung der geg enwärtigen Ausprägung der 
Schutzgüter und ihrer Funktionen im untersuchten Raum unter Berücksichtigung bestehender Vor-
belastungen als Grundlage für die Prognose der Umweltauswirkungen. 
Die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens werden unter Berück sichtigung von 
Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung schutzgutbezogen ermittelt und beschrieben. 
Dies erfolgt durch Projektion der vorhabenspezifischen Wirkweise (Wirkfaktoren) auf die Bestands-
situation der Schutzgüter im untersuchten Raum. 
Bezugspunkt der Umweltprüfungen ist zum einen die im Rahmen einer mehrstufigen Alternativen-
prüfung ermittelte Vorzugstrasse zum leitungsgebundenen Transport des Rheinwassers zum Ta-
gebau Hambach. Diese Trasse reicht bis an den nördlichen Rand des Tagebaus Hambach heran. 
Der Schnittpunkt mit der dortigen Sümpfungsleitung des Tagebaus Hambach markiert die räumli-
che Grenze des Braunkohlenplans im Verhältnis zum – ebenfalls in Änderung befindlichen – 
„Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1“. Der Trassenfindungsprozess für die RWTL -Vor-
zugstrasse ist im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 UVPG / § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 UVPG, Anlage 1 
Nr. 2 lit. d) ROG im vorliegenden Bericht dokumentiert ( → Kap. 3). Zusätzlicher Bezugspunkt der 
Umweltprüfungen sind weitere Änderungen des genehmigten Braunkohlenplans, die in der Bün-
delung der Trassen begründet sind (z.B. größere Rheinwasserentnahme samt Änderung des Ent-
nahmebauwerks etc., vgl. im Einzelnen die Ausführungen unter 1.4).

Seite 27/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Sowohl die Beschreibung des gegenwärtigen Umweltzustandes als auch die Ermittlung und Be-
schreibung der zu erwar tenden Auswirkungen des Vorhabens orientieren sich am allgemeinen 
Kenntnisstand und an den allgemein anerkannten Prüfungsmethoden. Um Wiederholungen glei-
cher Sachverhalte zu vermeiden, die in anderen Unterlagen in vertiefter Darstellung enthalten sind, 
wird gegebenenfalls auf diese Unterlagen verwiesen (z.  B. auf den Fachbeitrag Natur und Land-
schaft). 
Die Darstellung der Umweltauswirkungen im vorliegenden Bericht beschränkt sich auf die „erheb-
lichen“ Umweltauswirkungen (vgl. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 UVPG, § 8 Abs. 1 
S. 1 ROG). Um erhebliche Umweltauswirkungen von nicht erheblichen abzugrenzen, wird bei der 
Erstellung des UP/UVP -Berichtes eine Bewertung der Umweltauswirkungen vorgenommen, die 
sich an den einschlägigen Rechtsvorschriften orientiert (→ S. 24).

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
1.5 Kurzdarstellung der wichtigsten Inhalte der Braunkohlenplanänderung 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 1 a) § 40 Abs. 2 Nr. 1 -/- -/- 
„Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten 
Ziele des Raumordnungs-
plans“ 
„Kurzdarstellung des 
Inhalts und der wichtigs-
ten Ziele des Plans oder 
Programms […]“ 
  
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der „Braun-
kohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertrans-
portleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan 
dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle 
am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler 
bei Frimmersdorf. Die gesicherte, i.d.R. 70 m breite Trasse zwischen diesen beiden Punkten tan-
giert zunächst nördlich den zentralen Siedlungsbereich von Dormagen, passiert dann ein größeres 
Waldgebiet (Knechtstedener Wald) an einer Engstelle und verläuft schließlich südlich der Abraum-
halde „Vollrather Höhe“ in Richtung Tagebaugelände Garzweiler. Die zu verlegende Leitung be-
steht aus zwei einzelnen Rohrleitungen mit einem Durchmesser von je 1.400 mm (DN 1400). 
Die RWTL zum Tagebau Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch ge-
sicherten Trasse geführt (zum zugehörigen Trassenfindungsprozess s. Kap. 3). Der geänderte 
Braunkohlenplan soll letztlich die Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach 
einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern. Demnach ist sicherzustellen, dass die im ge-
änderten Braunkohlenplan gesicherte Trasse ausreichend dimensioniert ist, um sowohl die Leitun-
gen als auch die Bauwerke vollständig aufzunehmen.  
Unter Berücksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben 
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren (s. auch beigefügte Karte 1): 
• Der Abschnitt der am Rhein beginnenden Trasse „Bündelungsleitung“, in dem für die 
RWTL zum Tagebau Hambach die raumordnerisch gesicherte Trasse der RWTL Garz-
weiler mitgenutzt wird. Die gesicherte, im Regelfall 70 m breite Trasse (mit abweichender 
Breite von 100 m im Abschnitt unmittelbar nach der Entnahmestelle) ist hierfür ausrei-
chend dimensioniert. 
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“, der die RWTL zum Tagebau Hambach be-
inhaltet. Er beginnt mit dem Abzweig einschließlich Verteilbauwerk von der Bündelungs-
leitung in Richtung Süden (→ Abb. 1, S. 34). Für diesen Abschnitt liegt keine raumordneri-
sche Trassenfestsetzung vor. 
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den Sachlichen Teilplan gesichert 
und umfasst die Garzweiler-Leitung ausgehend vom Abzweig der Hambachleitung nach 
Westen bis Frimmersdorf. Dazu ist im Sachlichen Teilplan und im Braunkohlenplan Garz-
weiler II, auf dem dieser basiert, die Befüllung des Tagebaus Garzweiler innerhalb von 40 
Jahren festgesetzt. Das im Verfahren für die Garzweilerleitung unterstellte Entnahmekon-
zept (4,2 m³/s für die Seebefüllung Garzweiler) sowie die jeweiligen Leitungsdimensionie-
rungen in der Bündelungsleitung und der Garzweilerleitung (2x DN 1400) erfüllen diese 
Ziele. Eine Vergrößerung der Leitungsdimensionierung im Abschnitt der Garzweilerleitung 
zur noch schnelleren Befüllung des Tagebausees Garzweiler ist nicht sachgerecht, da die

Seite 29/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
am Verteilbauwerk darüber hinaus im Maximum ankommenden Wassermengen (13,8 
m³/s) sämtlich für die Befüllung des Tagebausees Hambach benötigt werden. Eine ander-
weitige Verteilung führt unweigerlich zu einer Verlängerung der Befülldauer für den Tage-
bausee Hambach. Die für die Garzweilerleitung bestehenden raumordnerischen Festset-
zungen müssen nicht geändert werden. Der Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher 
nicht Gegenstand der geplanten Änderungen des Braunkohlenplans und der Untersu-
chungen zur UP/UVP, insoweit bleibt der bestehende Braunkohlenplan unverändert. 
Um die Trasse der Hambachleitung und die dafür erforderlichen Bauwerke raumordnerisch zu si-
chern, sind Änderungen bzw. Ergänzungen der rechtskräftigen Festsetzungen des Sachlichen Teil-
plans bzw. des RWTL-Vorhabens mit seinen technischen Parametern erforderlich. Konkret betrof-
fen sind  
• die Rheinwasser-Entnahmemenge, 
• die Dimensionierung der Leitungen (Anzahl und Durchmesser der Rohre) vom Rhein bis 
zum Verteilbauwerk, 
• die Dimensionierung des Schutzstreifens, auf dem nach Abschluss der Bauarbeiten dau-
erhaft Nutzungseinschränkungen vorherrschen, 
• die Dimensionierung des Arbeitsstreifen für beengte Verhältnisse, 
• die Abmessung des Entnahmebauwerks am Rhein, 
• die Errichtung eines Bauwerks „Hydroburst“ (Reinigungsanlage für Entnahmebauwerk), 
• die Abmessung des Pumpbauwerks, 
• kleinräumige Trassenoptimierungen (mit Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Be-
reich von Querungen zwischen km 0,0 und km 0,5 (Deichquerung) sowie zwischen km 
9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf drei Leitun-
gen DN2200, 
• zwei Bereiche mit zeichnerischer Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz-) 
Baustellenflächen wegen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutz-
streifen von Hochspannungsleitungen und wegen der Notwendigkeit von nunmehr drei 
Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 20,2 und 21,3 (wo 
sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse mit dem Sicherheits-
streifen der parallel verlaufenden Hochspannungsleitungen überschneiden). 
Zusätzlich zu den o.g. Änderungen, die durch die Sicherung der Trasse der Hambachleitung be-
dingt sind, wird noch folgende Änderung am Sachlichen Teilplan erforderlich: 
• Zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) ist eine geringfü-
gige (zeichnerische) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da 
hier noch vor Rechtskraft der raumordnerischen Trassenfestlegung ein Wohngebäude in-
nerhalb der Trasse errichtet wurde. 
Die bereits über den Sachlichen Teilplan gesicherte Leitungstrasse mit ihrer Regelbreite von 70 m 
(und einer abweichenden Breite von 100 m im Bereich von Entnahme - bis Pumpbauwerk) kann 
sowohl die geplante Rohrquerschnittsverbreiterung (DN 1400 auf DN 2200) als auch eine zusätz-
lich geplante dritte Leitung aufnehmen. Eine Änderung des diesbezüglichen Ziels im Sachlichen 
Teilplan (Ziel 3.1-1) ist in dieser Hinsicht also nicht erforderlich.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Mit Blick auf die zusätzlich erforderliche Hambachleitung bedarf es darauf folgend folgender Ände-
rungen/Ergänzungen des Braunkohlenplanes: 
Zur Sicherung der RWTL-Trasse nach Hambach ist die zeichnerische Darstellung des Sachlichen 
Teilplans in Verbindung mit dem Ziel 3.1 -1 anzupassen. Konkret ist eine 60 m breite Trasse für 
die Hambachleitung (inkl. einer Aufweitung am Schnittpunkt zur Bündelungs- / Garzweilerleitung) 
zu ergänzen, die im südlichen Stadtgebiet von Grevenbroich nahe der Vollrather Höhe von der 
festgelegten Garzweilertrasse abzweigt. 
Für den Abzweig ist ein Verteilbauwerk (Größe 65 m x 65 m) erforderlich, an dem die vom Rhein 
kommenden drei Leitungen (DN 2200) in zwei Leitungen zum Tagebau Garzweiler (DN 1400) 
(= unveränderte Garzweilerleitung) und zwei Leitungen zum Tagebau Hambach (DN 2200) 
(= Hambachleitung) aufgeteilt werden. Für dieses Verteilbauwerk ist eine entsprechende Fläche 
vorzusehen. Zudem ist das zugehörige Ziel (Sachlicher Teilplan, Kap. 3.1, Ziel 1) dahingehend 
anzupassen, dass das Verteilbauwerk auch textlich Erwähnung findet. 
Ein weiteres Bauwerk ist zur Reinigung der Rechenoberfläche des Entnahmebauwerks nicht weiter 
als 50 m vom Entnahmebauwerk erforderlich (sog. „ Hydroburst“). Der Flächenbedarf hierfür be-
läuft sich auf ca. 12 m x 6 m und wird vollständig durch den ohnehin zu sichernden Trassenstreifen 
(in diesem Bereich 100 m; s. o.) abgedeckt. Eine räumliche Anpassung der Trasse ist somit nicht 
erforderlich, allerdings ist das zugehörige Ziel (Sachlicher Teilplan, Kap. 3.1, Ziel 1) dahingehend 
anzupassen, dass das Hydroburst-Bauwerk auch textlich Erwähnung findet. 
Die geplanten Änderungen der genehmigten Inhalte des Sachlichen Teilplans bzw. des RWTL -
Vorhabens sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst und werden Gegenstand der 
UP/UVP. 
Tab. 2: Änderungen im Verhältnis zum genehmigten Sachlichen Teilplan 
Technische Parameter Festsetzung im rechtskräftigen 
Sachlichen Teilplan 
geplante Änderung 
Entnahmemenge 4,2 m³/s Bis zu 18 m³/s 
Breite Entnahmebauwerk 10 m x 25 m 15 m x 60 m 
Abmessung  
Pumpbauwerk 
20 m x 20 m 45 m x 100 m 
(in großen Teilen unterirdisch) 
Hydroburst keine Errichtung innerhalb der bereits 
raumordnerisch gesicherten Trasse 
(12 m x 6 m) 
Verteilbauwerk (Standort und Di-
mensionierung) 
keine Errichtung innerhalb der bereits 
raumordnerisch gesicherten Trasse 
(65 m x 65 m).  
Leitungsdimensionierung (Trassen-
abschnitt „Bündelungsleitung“) 
2x DN 1400 3x DN 2200 
Leitungsdimensionierung (Trassen-
abschnitt „Hambachleitung“) 
keine 2x DN 2200 
Breite der gesicherten Trasse 
(Trassenabschnitt „Bündelungslei-
tung“) 
70 m (Regelbreite); 
100 m (im Bereich Entnahme-
/Pumpbauwerk) 
Unverändert

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Technische Parameter Festsetzung im rechtskräftigen 
Sachlichen Teilplan 
geplante Änderung 
Breite der zu sichernden Trasse 
(Trassenabschnitt „Hambachlei-
tung“) 
keine 60 m, inkl. einer Aufweitung am 
Schnittpunkt zur Bündelungs- / 
Garzweilerleitung 
Breite Schutzstreifen (Trassenab-
schnitt „Bündelungsleitung“) 
15 m 25 m 
Breite Schutzstreifen (Trassenab-
schnitt „Hambachleitung“) 
keine 18 m 
Breite beengter Arbeitsstreifen 
(Trassenabschnitt „Bündelungslei-
tung“) 
30 m 37 m 
Breite beengter Arbeitsstreifen 
(Trassenabschnitt „Hambachlei-
tung“) 
keine 30 m 
Lage Trassenverlauf (Trassenab-
schnitt „Bündelungsleitung“)  
gemäß zeichnerischer Darstellung  Kleinräumige Anpassungen  
(siehe unten: 1. bis 3.). 
Lage Trassenverlauf (Trassenab-
schnitt „Hambachleitung“) 
keine Neufestsetzung über zeichnerische 
Darstellung  
1. kleinräumige Trassenoptimierungen (Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Bereich von Querungen 
zwischen km 0,0 und km 0,5 sowie zwischen km 9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und 
Dimensionierung auf 3 Leitungen DN2200. 
2. zwei Bereiche mit zeichnerischer Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz-) Baustellenflächen 
wegen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund Schutzstreifen Hochspannungsleitung und wegen Not-
wendigkeit von nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 sowie zwischen km 20,2 
und 21,3 (wo sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse mit dem Sicherheitsstreifen 
der parallel verlaufenden Hochspannungsleitungen überschneiden). 
3. Zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) ist eine geringfügige (zeichneri-
sche) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der 
raumordnerischen Trassenfestlegung ein Wohngebäude innerhalb der Trasse errichtet wurde.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
1.6 Räumliche Einordnung des Vorhabens und Abgrenzung des Untersu-
chungsraums 
Bei der Abgrenzung des Untersuchungsraums ist zu beachten, dass der Untersuchung der Vor-
zugstrasse ein mehrstufiger Trassenfindungsprozess vorgeschaltet war, der sich auf verschiede-
nen räumlichen Ebenen abspielte. Die hierbei jeweils untersuchten Räume werden bei der Doku-
mentation des Trassenauswahlprozesses in Kapitel 3 dargestellt. 
Untersuchungsraum für die Vorzugstrasse 
Die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach, die aus dem Trassenfindungsprozess als vor-
zugswürdig hervorging, wird der Bestanderfassung und der Auswirkungsprognose im vorliegenden 
Bericht zugrunde gelegt. Dafür wird in Anlehnung an den Trassenoptimierungsprozess aus dem 
zurückliegenden Altverfahren zur RWTL-Trassensicherung ein Untersuchungskorridor von 600 m 
Breite (300 m beidseitig der Trassenachse) angesetzt (im Folgenden: UR600). 
Der UR600 wurde im Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die UP/UVP am 
20.08.2021 vorgeschlagen und durch die Bezirksregierung Köln mit der Unterrichtung über den 
Untersuchungsrahmen (Schreiben vom 27.10 2021) bestätigt. Die Bre ite des Korridors deckt die 
Wirkreichweite des Vorhabens mitsamt einem großzügigen Puffer ab. Der Korridor lässt daher 
ausreichend Spielraum für kleinräumige Trassenoptimierungen im weiteren Verfahren. 
Der UR600 stellt die Bezugsgrundlage dar für die Ermittlung und Beschreibung des derzeitigen 
Umweltzustandes (→ Kap. 4) und der vorhabenbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf die 
Umwelt (→ Kap. 6) sowie für die kartogr aphischen Darstellungen zum vorliegenden Bericht. Die 
Abgrenzung ist dabei als räumliche Richtschnur zu verstehen. Gehen bei einzelnen Schutzgütern 
Wirkungen über den UR600 hinaus, werden diese mitbetrachtet (z.B. Auswirkungen auf Schutzgut 
Wasser hinsichtlich der Entnahme aus dem Rhein). Die Größe des UR600 beläuft sich auf rund 
2.487 ha. 
.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Abb. 1: Untersuchungsraum für die RWTL nach Hambach

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2 Beschreibung der Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorha-
bens 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 1 a § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 
Hs. 1 
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten 
Ziele des Raumordnungs-
plans.  
 
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigs-
ten Ziele des Plans oder 
Programms.  
„eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
„Eine Beschreibung des 
Vorhabens, insbesondere 
a) […] 
b) […] 
[…] 
Anmerkung: Die spezifizierenden Unterpunkte der Nr. 1 der Anlage 4 UVPG (a bis d) gehen in den Unterkapiteln auf 
 
2.1 Planungspolitischer Rahmen des Vorhabens (Leitentscheidung 2021) 
Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen Braunkoh-
leverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz  
(KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewinnung i n den Tage-
bauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt die Leitentscheidung 
„Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ vom 23.03.2021 (im Folgenden: Leiten-
tscheidung 2021) den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des bundesgesetzlich einge-
leiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem die Nutzung von Rheinwasser für die Befül-
lung der Tagebau seen Garzweiler und Hambach nach Beendigung des Abbaus vor (Entschei-
dungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung). 
Tagebau Garzweiler 
In der Leitentscheidung 2021 wird die Erforderlichkeit des Tagebaus Garzweiler in Übereinstim-
mung mit dem KVBG und die Fortführung der Kohlegewinnung bis 2038 bestätigt. Änderungen 
ergeben sich für den Tagebau Gar zweiler durch die Leitentscheidung insbesondere hinsichtlich 
des Abstandes der Abbaugrenze von den Tagebauranddörfern (Entscheidungssatz 4 der Leitent-
scheidung) sowie des Ablaufs der Rekultivierung (Entscheidungssatz 5). Diese Änderungen wirken 
sich nicht auf die grundsätzliche Erforderlichkeit einer RWTL nach Garzweiler aus. Vielmehr wird 
unter dem Entscheidungssatz 9 erläutert, dass für die Seebefüllung mengenmäßig nur Rheinwas-
ser infrage kommt. 
Tagebau Hambach 
Für den Tagebau Hambach ist unter Berücksichtigung des früheren Ausstieges aus der Braunkoh-
leverstromung und nach Maßgabe der Leitentscheidung 2021 nunmehr eine Seebefüllung bereits 
ab 2030 vorgesehen. Der Beginn der geplanten Seebefüllung wurde damit im Vergleich zu den 
bisherigen Planungen um rd. zwei Jahrzehnte vorgezogen. Daher stellt sich nun auch für die Be-
füllung eines Tagebausees Hambach mit Rheinwasser die Aufgabe, für die Zuleitung von Rhein-
wasser (ab 2030) eine Trasse raumordnerisch rechtzeitig zu sichern. 
 
Sichere Bereitstellung von Trink-, Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Neben der Befüllungen der Tagebauseen ist nach Maßgabe der Leitentscheidung 2021 weiterhin 
eine Bereitstellung von Trink -, Öko -, Ausgleichs - und Ersatzwasser sicherzustellen (Entschei-
dungssatz 11). Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass auch bei anhaltenden Niedrig-
wasserereignissen des Rheins die Feuchtgebiete und gestützten Oberflächengewässer mit aus-
reichenden Wassermengen versorgt werden. 
2.2 Beschreibung des geplanten Trassenverlaufs 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 1 lit. a § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 
Hs. 1 
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. a) 
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten 
Ziele des Raumordnungs-
plans. 
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten 
Ziele des Plans oder 
Programms. 
„eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
„Eine Beschreibung des 
Vorhabens, insbesondere 
a) eine Beschreibung des 
Standorts 
b) […]“ 
Die Beschreibung des geplanten Trassenverlaufs erfolgt unterteilt in die drei Abschnitte der Bün-
delungs-, Hambach- und Garzweilerleitung (→ Kap. 1.5). 
2.2.1 Bündelungsleitung 
(Länge insgesamt: rd. 21,8 km) 
Grundsätzlich kann die bereits raumordnerisch gesicherte Trasse sowohl die Querschnittsverbrei-
terung der Rohrleitungen von DN 1400 auf DN 2200 als auch die zusätzliche dritte Leitung aufneh-
men. Der neu geplante Trassenverlauf entspricht daher nahezu vollständig den Festlegungen im 
bereits genehmigten Braunkohlenplan. 
Die geplante Vorzugstrasse beginnt am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rhein in Dorma-
gen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“, Rhein-km 712,6). Hier weist die Trasse bis zum Pump-
bauwerk hinter dem Rheindeich eine von der Regelbreite (= 70 m) abweichende Breite von 100 m 
auf; wie bereits dargestellt (→ Kap. 1.5), kommt es im Bereich zwischen km 0,0 und km 0,5 zu einer 
geringfügigen Verschiebung der Trassenführung. Im Anschluss verläuft die Trasse mit der Re-
gelbreite von 70 m nach Norden in einigem Abstand zum Siedlungsbereich von Dormagen-Rhein-
feld. Auf Höhe der dortigen Deponie wird dieser Siedlungsbereich durch die Trasse tangiert. Die 
Trasse verläuft dann nördlich des zentralen Siedlungsbereiches von Dormagen und unterquert die 
A 57 und die Bahnstrecke Köln–Krefeld (→ Abb. 2, S. 37).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Abb. 2: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von der Entnahmestelle bis zur A 57 
 Gelb (1): Kleinräumige Trassenoptimierungen (mit Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Bereich 
von Querungen zwischen km 0,0 und km 0,5 (Deichquerung) aufgrund der Kapazitätserweiterung und 
Dimensionierung auf drei Leitungen DN2200. 
 
Nach Querung der A 57 und der Bahnstrecke verläuft die Trasse erst nach Westen und anschlie-
ßend nach Südwesten und folgt beidseitig dem Verlauf einer Hochspannungsfreileitungstrasse. 
Dabei wird die Ortslage Nievenheim-Ückerath südlich passiert, die Ortslage Straberg nördlich. An-
schließend wird der Knechtstedener Wald  an einer Engstelle unterquert ( → Abb. 3, S. 38). Zwi-
schen Straberg und dem Knechtstedener Wald ist eine geringfügige Anpassung der raumordne-
risch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor Rechtskraft der raumordnerischen Tras-
senfestlegung durch den Braunkohlenplan „Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung “ ein Gebäude innerhalb der Tr asse errichtet wurde 
(siehe Abb. 3; dort sind auch weitere Anpassungen im Verhältnis zum geltenden Braunkohlen-
plan eingezeichnet).  
  
1

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Abb. 3: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von der A 57 bis zum Knechtstede-
ner Wald 
 Gelb (2): Zeichnerische Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz-) Baustellenflächen we-
gen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutzstreifen von Hochspannungsleitun-
gen und wegen Notwendigkeit von nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 7,7 und km 9,0 
(wo sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse mit dem Sicherheitsstreifen der 
parallel verlaufenden Hochspannungsleitungen überschneiden). 
 Gelb (3): Kleinräumige Trassenoptimierungen (Anpassung zeichnerischer Darstellung) im Bereich von 
Querungen zwischen km 9,0 und km 9,2 aufgrund der Kapazitätserweiterung und Dimensionierung auf 
3 Leitungen DN2200. 
 Gelb (4): Zwischen Straberg und dem Knechtstedener Wald (km 10,6 bis km 11,4) ist eine geringfügige 
(zeichnerische) Anpassung der raumordnerisch gesicherten Trasse erforderlich, da hier noch vor 
Rechtskraft der raumordnerischen Trassenfestlegung ein Wohngebäude innerhalb der Trasse errichtet 
wurde. 
 
Es folgt ein Trassenabschnitt durch weitgehend offene, landwirtschaftlich geprägte Bereiche zwi-
schen dem Knechtstedener Wald und der Vollrather Höhe. Dabei wird zunächst die B 477 gequert, 
dann löst sich der Trassenverlauf vom Verlauf der o. g. Hochspannungsfreileitungstrasse, um die 
Ortslage von Widdeshoven südlich zu umgehen (→ Abb. 4, S. 39).  
Östlich von Widdeshoven wird die Bündelung mit der Hochspannungsfreileitungstrasse wieder auf-
genommen, wobei die Trasse in Richtung Südwesten verläuft ( → Abb. 5, S. 39). Sie passiert die 
Ortslage Allrath südöstlich (hier ist noch eine weitere kleinräumige Änderung der genehmigten 
Trasse erforderlich, s. Abb. 5) und führt bis zu einem neu geplanten  Verteilbauwerk am Südrand 
der Abraumhalde „Vollrather Höhe“ (hierzu in Kap 2.3.3). Dieses Bauwerk dient der Verteilung der 
drei vom Rhein kommenden Rohrleitungen jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt 
Garzweilerleitung) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Am Verteilbauwerk zweigt die Ham-
bachleitung demnach nach Süden ab, während die raumordnerisch gesicherte Trasse weiter nach 
Westen in Richtung Tagebau Garzweiler verläuft.  
Der Abschnitt der Bündelungsleitung weist insgesamt eine Länge von rund 21,8 km auf. 
 
2 
4 
3

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Abb. 4: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse vom Knechtstedener Wald bis zur 
Ortslage Widdeshoven 
 
 
Abb. 5: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse von Widdeshoven bis zum Verteil-
bauwerk an der Vollrather Höhe mit Abzweig der Hambachleitung 
 Gelb (5): Zeichnerische Anpassung zur Schaffung temporär genutzter (Ersatz-) Baustellenflächen we-
gen kaum nutzbarem Arbeitsstreifen aufgrund vorhandener Schutzstreifen von Hochspannungsleitun-
gen und wegen Notwendigkeit von nunmehr drei Leitungen im Bereich zwischen km 20,2 und 21,3 (wo 
sich jeweils die zeichnerische Darstellung der gesicherten Trasse mit dem Sicherheitsstreifen der pa-
rallel verlaufenden Hochspannungsleitungen überschneiden). 
Magenta: Unveränderte, raumordnerisch gesicherte Trasse nach Garzweiler. 
 
  
Verteilbauwerk 
5

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2.2.2 Hambachleitung 
(Länge insgesamt: rd. 18,9 km) 
Da für den Abschnitt der Hambachleitung keine raumordnerischen Trassenfestsetzungen existie-
ren, stellte sich zunächst die Aufgabe, eine geeignete Trasse zu ermitteln. Die hier betrachtete, 
vorzugswürdige Trassenführung für die RWTL zum Tagebau Hambach geht aus einem mehrstufi-
gen Auswahlprozess hervor, in dem die Detailschärfe der Untersuchungen sukzessive zunahm, 
während die Größe des untersuchten Raums verringert wurde. Der konkrete Trassenfindungspro-
zess ist in Kapitel 3.5 (→ S. 130 ff.) dokumentiert. Die folgenden Ausführungen beschränken sich 
auf jene Trasse, die aus dem Auswahlprozess unter Berücksichtigung aller entscheidungsrelevan-
ten Kriterien insgesamt als vorzugswürdig hervorgegangen ist (Vorzugstrasse) und die einen maß-
geblichen Bezugspunkt der Umweltprüfungen, die in diesem Bericht dokumentiert sind, darstellt. 
Die geplante Trasse der Hambachleitung beginnt am Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe  
und verläuft zunächst für rund 5  km in enger Bündelung mit der sogenannten Grubenanschluss-
bahn (GAB) Nord-Süd-Bahn. Sie durchquert dabei einen landwirtschaftlich gep rägten Raum zwi-
schen dem Kraftwerk Neurath und der Ortslage Vanikum (→ Abb. 6, S. 41). Südwestlich der Orts-
lage Vanikum löst sich die Trasse von der GAB Nord-Süd-Bahn, verläuft durch die Rekultivierungs-
bereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf und wird dabei südlich des Peringsmaars 
geführt (→ Abb. 7, S. 42).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Abb. 6: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung vom Verteilbauwerk ausgehend entlang der 
GAB Nord-Süd-Bahn 
 Magenta: Unveränderte, raumordnerisch gesicherte Trasse nach Garzweiler 
 
Verteilbauwerk

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Abb. 7: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung durch den Rekultivierungsbereich Fortuna -
Garsdorf 
 
Anschließend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der S iedlungsbebauung im Erfttal zwi-
schen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der ehemaligen Fern-
bandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die Trasse der Hambachleitung im weiteren Verlauf 
über ca. 6,8 km bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt werden  (→ Abb. 8, S. 43). Dies 
erfolgt durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse.  Die zu sichernde RWTL -Trasse endet am 
Schnittpunkt mit der bestehenden Sümpfungsleitung des T agebaus Hambach an dessen Nor-
drand.

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Abb. 8: Übersicht: Geplanter Verlauf der Hambachleitung entlang der ehemaligen Fernbandtrasse

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2.2.3 Garzweilerleitung 
(Länge insgesamt: rd. 4,8 km) 
Der Abschnitt der Garzweilerleitung ist nicht Gegenstand der geplanten Änderungen des Braun-
kohlenplans und der Untersuchungen zur UP/UVP (→ S. 28), so dass dieser Abschnitt im geän-
derten Braunkohlenplan als zeichnerisches Ziel wie bisher unverändert enthalten sein wird. Zum 
besseren Verständnis des RWTL-Gesamtvorhabens Garzweiler/Hambach wird im Folgenden al-
lerdings auch der Verlauf der Garzweilerleitung skizziert. 
Ab dem Verteilbauwerk lehnt sich die Trasse an die südliche Böschung der Abraumhalde „Voll-
rather Höhe“ an (beidseitige Bündelung mit der GAB Nord-Süd-Bahn). Im weiteren Verlauf wird 
das Gebiet zwischen der Ortslage Frimmersdorf und dem Südteil des gleichnamigen Kraftwerkes 
für die Trassenführung genutzt, bevor nach der Querung der Erft der Endpunkt auf dem RWE -
Betriebsgelände bei Frimmersdorf westlich der L 116 erreicht wird. 
Abb. 9: Übersicht: Verlauf der raumordnerisch gesicherten Trasse (Abschnitt Garzweilerleitung) mit Ab-
zweig der Hambachleitung 
 
 
  
Verteilbauwerk

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2.3 Geplante bauliche Anlagen 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 1 lit. a) § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 
Hs. 1 
§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. b) 
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten 
Ziele des Raumordnungs-
plans. 
Kurzdarstellung des In-
halts und der wichtigsten 
Ziele des Plans oder 
Programms. 
„eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
„…eine Besc hreibung der 
physischen Merkmale des 
gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erforderli-
chen Abrissarbeiten, soweit 
relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der 
Bau- und der Betriebs-
phase“ 
Zur Realisierung der RWTL nach Garzweiler und Hambach sind verschi edene bauliche Anlagen 
erforderlich, die im Folgenden beschrieben werden. Konkret handelt es sich um 
• das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer, einschließlich druckluftbasierter 
Freispüleinrichtung („Hydroburst“) (→ Kap. 2.3.1), 
• das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich (→ Kap. 2.3.2), 
• das Verteilbauwerk zur Verteilung der ankommenden Leitungen jeweils in Richtung der 
Tagebaue Garzweiler und Hambach (→ Kap. 2.3.3), 
• die Rohrleitungen zum Transport des entnommenen Rheinwassers in Richtung der Tage-
baue, inkl. technischer Einrichtungen (→ Kap. 2.3.4). 
2.3.1 Entnahmebauwerk und Hydroburst 
Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt im Uferbereich des Rheins bei Rheinstrom-km 712,6. Die-
ser Entnahmestandort ist über den rechtskräftigen Sachlichen Teilplan (dort: Kap. 3.1, Ziel 1) raum-
ordnerisch gesichert.  
Im Uferbereich des Rheins wird ein Entnahm ebauwerk errichtet. Hier soll Rheinwasser mittels 
sechs sogenannter Passiv-Rechen (voraussichtlich Johnson Screens ®) entnommen werden. Die 
erforderliche Abmessung dieser Rechen wird im Allgemeinen durch zwei Parameter bestimmt: Ei-
nerseits durch die geplant e maximale Durchtrittsgeschwindigkeit hinsichtlich des Fischschutzes 
(hier: maximal 0,15 m/s), andererseits durch die geplante maximale Entnahmemenge (hier: 
18 m³/s). Um bei dieser Entnahmemenge die maximale Durchtrittsgeschwindigkeit zu gewährleis-
ten, sind sechs Rechen mit einem Durchmesser von je 2,00 m und einer Länge von je 6,00 m 
vorgesehen. 
Die Passiv-Rechen werden mit einer Spaltweite von 5  bis 6 mm hergestellt. Die Platzierung der 
Rechen erfolgt uferparallel mit einem Abstand von rd. 1 m nebeneinander. Die Höhenlage wird so 
gewählt, dass die Screens auch bei niedrigstem Niedrigwasserspiegel unter Wasser liegen. Der 
Abstand zur Sohle beträgt voraussichtlich rd. 1,5 bis 2,0 m. Die Abmessungen des Entnahmebau-
werks belaufen sich auf ca. 60 m x 15 m (ehemals geplant für die RWTL Garzweiler: 25 m x 10 m; 
vgl. Kap. 1.5, Tabelle 2). 
Die Wasserentnahme mittels Johnson Screens® gilt nach derzeitigem Stand als beste verfügbare 
Technik zur Vermeidung der Ansaugung von Fischen bei Wasserentnahmen. Sollten zum

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Zeitpunkt der Umsetzung ggf. andere Systeme verfügbar sein, z.B. von anderen Herstellern, die 
dann dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wird deren Einsatz geprüft, um sicherzustel-
len, dass eine hinreichend fischschonende Wasserentnahmetechnik zum Einsatz kommt. 
Die Rechen werden in der Sohle und an den Seiten des Entnahmestrangs in Massivbauweise 
eingehaust. Die Ober- und Vorderseite werden zur Vermeidung von Beschädigung durch Eisgang 
oder andere mit der Strömung des Rheins transportierte Gegenstände mit einem mechanischen 
Grobrechen (Stababstand 50 cm) gesichert. So kann das im Zuge der Reinigung entfernte Material 
weiterhin fortgespült werden. Außerdem wird der Grobrechen so hergestellt, dass die Rechen zur 
Säuberung durch Taucher zugänglich sind. 
An die Passivrechen schließt eine Leitung mit Gefälle (DN 2200) an, die das entnommene Rhein-
wasser mittels Schwerkraft (Freigefälleleitung) in Richtung Pumpbauwerk im Deichhinterland be-
fördert. Hierfür werden jeweils zwei Passiv -Rechen in einer Freigefällelei tung zusammengeführt. 
Insgesamt werden drei Leitungen durch untertägigen Vortrieb in Schutzrohren zum geplanten 
Pumpbauwerk verlegt. Zur Deichquerung soll ein möglichst setzungs- und vibrationsarmes Verfah-
ren zur Anwendung kommen. Aufgrund des anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum Bei-
spiel Verfahren des Microtunnelings, die suspensionsgestützt mit Druckluftpolster arbeiten, in 
Frage. 
Die Funktionsweise der Entnahme, einschließlich der druckluftbasierten Freispülung des Entnah-
mebauwerks und des Pumpbauwerks (hierzu weiter unten) ist in Abb. 11 (→ S. 48) schematisch 
dargestellt. Dazu stellt die Abb. 12 (→ S. 49) im schematischen Querschnitt die Lage der erforder-
lichen baulichen Anlagen und Leitungen am Rheinufer dar. 
Steuerung der Entnahmemenge 
Die Steuerung des Zuflusses ins Pumpwerk erfolgt über Wasserstandsmessu ngen, die an den 
Absperrschieber im Zulauf des Pumpwerks (→ Abb. 11, S. 48) gekoppelt sind. Damit ist sicherge-
stellt, dass die jeweilige Entnahmemenge aus dem Rhein ins Pumpwerk zuströmt. 
Die Entnahme wird anhand eines mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes 
(WSV) abgestimmten gestaffelten Entnahmekonzeptes erfolgen, das sich am Rheinpegel Düssel-
dorf orientiert. Die minimale Entnahmemenge wird dabei 1,8 m³/s betragen und dient der Sicher-
stellung der benötigten Ökowasserversorgung. Die maximale Entnahme beträgt gem. der vorhan-
denen Leitungs- und Anlagenkapazität 18 m³/s.  
Freispülen der Rechenoberfläche („Hydroburst“) 
Ein regelmäßiges, etwa halbstündiges Freispülen der Rechenoberfläche ist für eine gesicherte 
Entnahme erforderlich. Dies erfolgt mittels Druckluft. Die entsprechende Anlage (sog. „Hydroburst“) 
wird in einem wasserdruckdichten Gebäude untergebracht, das nicht sichtbar unter Flur im Deich-
vorland liegen wird. Die Anlage aus Drucktanks und Kompressor (→ Abb. 10, S. 47) benötigt eine 
Fläche von ca. 12 m x 6 m (Höhe rd. 5 m). Sie ist nach heutigen Erkenntnisse n in maximal 50 m 
Entfernung vom Entnahmebauwerk zu platzieren, da sonst der zum Freispülen erforderliche Druck 
aufgrund der zunehmenden Verluste über den Transportweg nicht sichergestellt werden kann. Die 
Druckluftleitungen werden ausgehend von der Hydroburst-Anlage unterhalb der Geländeoberflä-
che in Leitungsgräben zu den Passiv-Rechen geführt (→ Abb. 11, S. 48).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 10: Anlagentechnik Hydroburst  
 (Aqseptence-Group Geiger / Johnson Screens) 
Zusätzlich zur dargestellten druckluftbasierten Reinigung muss damit gerechnet werden, dass das 
biologische Wachstum auf den Screens manuell entfernt werden muss. Dazu müssen in regelmä-
ßigen Abständen Taucher eingesetzt werden. 
Raumordnerisch zu sichernder Flächenbedarf 
Über den rechtskräftigen Braunkohlenplan „Garzweiler II Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ ist nach dem Entnahmebauwerk bis zum Pumpbau-
werk eine erweiterte Trasse von 100 m Breite (Regelbreite ansonsten: 70 m) gesichert. Innerhalb 
dieses Bereiches sollen die Freigefälleleitung, die unterirdische Einhau sung für die Hydroburst-
Anlage sowie die Druckluftleitungen zum Entnahmebauwerk hergestellt werden. Die entspre-
chende textliche Festsetzung im rechtskräftigen Sachlichen Teilplan (dort: Kap. 3.1, Ziel 1) muss 
nicht geändert werden. Gleichwohl soll die zeichnerische Darstellung dahingehend angepasst wer-
den, dass der 100 m breite Arbeitsstreifen um wenige Meter nach Südwesten verschoben wird 
(→ Tab. 2, S. 30). 
Verkehrstechnische Erschließung 
Zur Erschließung des Entnahmebauwerks sollen die vorhandenen Wirtschaftswege genutzt und 
nur bei Bedarf punktuell ertüchtigt werden. Da hier nur unregelmäßig (Kontrolle, Austausch von 
Komponenten, Instandhaltung) Fahrten erforderlich sind, kann auf einen Ausbau der Wege in As-
phaltbauweise verzichtet werden. 
  
Annahme: Rohrleitungsweg zwischen Screen und Hydroburst max. 50 m

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Abb. 11: Schema – Entnahme- und Pumpbauwerk mit Hydroburst (unterirdischer Teil) 
 (zum Pumpbauwerk s. Kap. 2.3.2)

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 12: Schematischer Querschnitt – Entnahmebauwerk und Hydroburst mit Rheinwasserständen 
  MHW = mittlerer höchster jährlicher Wasserstand; MW: mittlerer Wasserstand; MNW = mittlerer nied-
rigster jährlicher Wasserstand; NNW = niedrigster bekannter Wasserstand; * = Bezugspegel Düssel-
dorf; ** = Niedrigwasserabflüsse für den Abschnitt des Entnahmebereiches interpoliert

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2.3.2 Pumpbauwerk 
Durch drei Leitungen mit natürlichem Gefälle und schwerkraftbewegtem Wasser (Freigefällelei-
tung) wird das am Rhein entnommene Wasser zum Pumpbauwerk im Deichhinterland geführt. Dort 
wird das Wasser in die drei geplanten (Druck-)Rohrleitungen eingespeist. Dem Wasser muss dabei 
Energie durch Pumpen zugeführt werden, um einerseits die geodätischen Höhenunterschiede zwi-
schen der Entnahmestelle am Rhein und den Auslaufbereichen an den Tagebauen Hambach und 
Garzweiler zu überwinden und andererseits Reibungsverluste zu überwinden, die auf dem Trans-
portweg entstehen (zu der sich hieraus ergebenden Konzeption der Pumpen s. u. Abschnitt „Funk-
tionsweise der Pumpen“). 
Im Rahmen der Kapazitätserweiterung durch die Aufnahme der Wassermengen für die Seebefül-
lung Hambach hat es sich als sachgerecht erwiesen, die Gebäudekonzeption für das Pumpbau-
werk in einen oberirdischen und einen unterirdischen Teil aufzuteilen. 
Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des Pumpen- und 
Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Die Pumpen werden zur Erhöhung der Flexibilität so ange-
ordnet, dass jeweils mindestens zwei Rohrleitungsstränge von einer Pumpe mit Rheinwasser be-
schickt werden können. Aufgrund dieser aktualisierten Anlagenplanung und des aufzunehmenden 
Wasservolumens ist beim unterirdischen Gebäudeteil eine Gebäudeabmessung von ca. 45 m x 
100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m OKFF (O berkante Fertigfußboden) unter Geländeober-
kante erforderlich. Der Aufbau und die Funktionsweise des Pumpbauwerks, die nachfolgend 
textlich erläutert wird, ist in Abb. 11 schematisch dargestellt (→ S. 48). 
Da eine Vielzahl der flächen - und raumintensiven Anlagenteile nunmehr unter der Geländeober-
kante angeordnet werden, ist für den Bauwerkskörper oberhalb der Geländeoberkante lediglich ein 
Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer Bauwerkshöhe von rd. 9  m über Gelände-
oberkante (ehemals geplant waren für die RWTL Garzweiler 20 m  x 20 m). Ein Teil der Bereiche 
der unterirdisch angeordneten Gebäudeflächen kann hierbei als Verkehrsflächen für die Unterhal-
tung und Wartung des Pumpwerks genutzt werden (→ Abb. 13, S. 51). Der Flächenbedarf für das 
Pumpbauwerk ist in Tab. 3 (→ S. 67) aufgeschlüsselt. 
Aus der neuen Anlagen - und Gebäudekonzeption ergeben sich Vorteile für den Betrieb und die 
Wartung des Pumpwerks. Durch die flexible Beschickung der Rohrleitungen mit Rheinw asser 
ergibt sich eine zusätzliche Redundanz für den Betrieb des Pumpwerks. Gleichzeitig wird durch 
diese Planung mit einem unterirdisch angeordneten Gebäudeteil gewährleistet, dass sich das 
Pumpbauwerk auch optisch in der Landschaft zurücknimmt. 
Vor Einspeisung in die Rohrleitungen wird das entnommene Wasser von Fremdstoffen gereinigt. 
Dazu wird den Pumpen eine Abscheideanlage vorgeschaltet, die ebenfalls im Pumpbauwerk un-
tergebracht wird.  
Außenanlagen 
Die Außenanlagen des Pumpbauwerks werden mit einer mindestens 2 m hohen Zaunanlage ein-
gefriedet. Im Bereich der Zufahrt ist eine Toranlage vorgesehen. Die Toranlage ist hydraulisch 
betrieben, mindestens jedoch kraftunterstützend auszuführen (einfache Bedienbarkeit, Erleichte-
rung der Bedienung für Wartungsper sonal). Eine Beleuchtung der Außenanlagen innerhalb des 
umzäunten Bereichs ist vorgesehen.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Zu den verkehrstechnischen Außenanlagen gehört ein Wendebereich, der mindestens auf das 
Wenden für 7,5 t-Lkw ausgelegt sein sollte. Für größere Fahrzeuge (größere Lk w, Mobilkran) ist 
der Wendebereich so auszulegen, dass ein Wenden mit Rangieren (Rückstoßen) erfolgen kann. 
Neben der Pumpstation sind Stellplätze vorzusehen. Die Anzahl der Stellplätze hängt von dem zu 
erwartenden Wartungsverkehr ab. 
 
 
Abb. 13: Schematische Skizze des Pumpbauwerks mit Außenanlagen – oberirdisch 
Abscheideanlage 
Aufgrund der Spaltweite der Passiv-Rechen von 5 bis 6 mm und Druckluft-Freispülung der Rechen 
(→ S. 45 f.) kann auf zusätzliche Rechenanlagen und eine Rechengutentnahme im Pumpbauwerk 
verzichtet werden. Als Projektanforderung wurde allerdings die Reinigung aller Fremdteile > 1 mm 
aus dem entnommenen Rheinwasser definiert. Dies dient dem sicheren Betrieb der Rohrleitung 
und Pumpen. Deshalb wird im Pumpbauwerk als weiterer Reinigungsschritt noch vor den Pumpen 
Pumpwerk - oberirdisch

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
(im Abschnitt der Freigefälleleitung) eine Siebung des entnommenen Rheinwassers mittels Sieb-
bandanlagen (Maschenweite 1 mm) vorgesehen.  
Die Siebung erfolgt mit längs zur Fließrichtung angeordneten, von innen nach außen durchflosse-
nen Siebbändern. Die Maschinenlänge in Fließrichtung beträgt jeweils ca. 4 m (→ Abb. 14, S. 52). 
Der Einlauf der Freigefälleleitung in die Abscheideanlage im Pumpbauwerk liegt rd. 10  m unter 
Geländeoberkante, wobei die Siebbandanlage um weitere 1 bis 2 m vertieft werden kann, um auch 
bei Niedrigwasserständen eine ausreichende Benetzung der Siebbänder zu gew ährleisten. Eine 
Reinigung der Siebe erfolgt durch Abspritzen. Das Siebgut wird zusammen mit dem zum Absprit-
zen verwendeten Rohwasser gesammelt und dem Kreislauf wieder zugeführt. Für die erforderliche 
Entnahmemenge sind drei Siebstraßen mit einer lichten Kanalbreite von jeweils ca. 3,5 m erforder-
lich. Der Abtransport des Siebguts erfolgt bedarfsweise durch LKW-Transport. 
 
Abb. 14: Fließschema Abscheideanlage 
Alternativ wird zu dem benannten System auch eine ebenfalls innerhalb des Gebäudes befindliche 
Siebreinigungsmaschine geprüft (System Geiger Multi-Disc o.ä.), welche ebenfalls in die Kategorie 
Siebbandmaschinen einzuordnen ist und der gleichen Funktion dient.  
Funktionsweise der Pumpen 
Die drei geplanten Rohrleitungen werden über Pumpen mit Förderleistungen von ca. 0,25 m³/s bis 
ca. 3 m³/s befüllt. So kann sichergestellt werden, dass für die unterschiedlichen Entnahmemengen 
aus dem Rhein jederzeit eine optimale Pumpenförderleistung zur Verfügung steht. Durch das Vor-
halten mehrerer Pumpen gleichen Typs und der Verwendung frequenzgesteuerter Pumpenaggre-
gate ist eine ausreichende Redundanz für den Fall von Betriebsstörungen oder Wartungsarbeiten 
gewährleistet. Ein durchgehender Betrieb aller Pumpen wird aufgrund der Fördermengen, die mit 
dem Wasserstand des Rheins variieren, nicht erfolgen.  
Die Pumpen sind auf eine Förderhöhe von rund 110  m ausgelegt. Diese ergibt sich aus dem zu 
überwindenden geodätischen Höhenunterschied von 58  m (28 m ü. NHN am Einlauf des 
Pumpbauwerks bis auf 86 m ü. NHN am Auslauf am Tagebau Hambach) und den Reibungsver-
lusten, die entlang des Trassenverlaufs auftreten und die einer zusätzlichen Förderhöhe von etwa 
52 m entsprechen. Die gesamte Motorleistung der insgesamt 18 Pumpen beläuft sich auf rd. 
28 MW (etwa 1,5 MW je Pumpe).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Verkehrstechnische Erschließung 
Die verkehrstechnische Erschließung des Pumpbauwerks erfolgt von Nordwesten her über den 
Zuweg zur Industriedeponie Dormagen (Piwipper Straße). Die Piwipper Straße ist ggf. zum Teil zu 
ertüchtigen und auszubauen. Der derzeitige Feldweg zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen, welcher parallel zum Rheindamm in einem Abstand von rd. 180 m verläuft, kann zur Erschlie-
ßungsstraße für das Pumpbauwerk ausgebaut werden. Hierfür wird eine Straßenbre ite von min-
destens 3,25 m benötigt, um den Schwerverkehr aufnehmen zu können (unverändert gegenüber 
Altverfahren).  
Der Fall Begegnungsverkehr wird für den Betrieb nicht berücksichtigt. Nur für die Bauphase erfolgt 
eine Verbreiterung des Weges für den Begegnungsfall. Danach wird der Wirtschaftsweg während 
der Betriebsphase nur zu Unterhaltungs- und Wartungszwecken befahren. Die anderen auftreten-
den Verkehre auf dem Wirtschaftsweg erfolgen durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Die Über-
sichtlichkeit der St recke ist gegeben, so dass im Falle von Begegnungsverkehr der später die 
Straße befahrende Verkehrsteilnehmer das Passieren des ersten Fahrzeugs abwarten kann. Fuß- 
und Radverkehr sind auf dem Wirtschaftsweg kaum zu erwarten, da die ausgewiesene, attraktivere 
Trasse entlang des Rheindeichs führt. Alternativ könnten Begegnungsbuchten errichtet werden 
oder die Erschließungsstraße kann für Begegnungsverkehr mit einer Mindestbreite von 6,50  m 
ausgebaut werden.  
Als Aufbau für die Erschließungsstraße wird die Belastungsklasse Bk 3,2 gewählt. Für den reinen 
Betrieb der Pumpstation wäre zwar Bk 1,8 ausreichend. Der Bauverkehr belastet die Straße jedoch 
überproportional. Dem wird mit der höheren Belastungsklasse Rechnung getragen. Die Länge der 
auszubauenden Feldwege beträgt rd. 750 m. Die Länge der Erschließungsstraße auf derzeitigem 
Feld beträgt rd. 180  m. Es ergibt sich eine unveränderte Gesamtlänge der Erschließungsstraße 
von rd. 930 m. Die Entwässerung der Erschließungsstraße erfolgt über die Schultern. Es wird da-
von ausgegangen, dass der Weg auf Geländeniveau ausgebaut wird. Die Erschließungsstraße 
wird voraussichtlich in Asphaltbauweise ausgeführt und bauzeitlich geringfügig verbreitert (unver-
ändert gegenüber Altverfahren).  
Raumordnerisch zu sichernder Flächenbedarf 
Nach dem Entnahmebauwerk ist bis zum Pumpbauwerk eine Trasse von 100 m Breite (Regelbreite 
ansonsten: 70 m) gesichert. Innerhalb dieses Bereiches  kann das Pumpbauwerk vollständig un-
tergebracht werden. Die entsprechende textliche Festsetzung im rechtskräftigen Sachlichen Teil-
plan (dort: Kap. 3.1, Ziel 1) muss sachlich nicht geändert werden. Räumlich wird sich der 100 m 
breite Arbeitsstreifen allerdings geringfügig um wenige Meter nach Südwesten verschieben, um 
Konflikte aus der 3. Leitung mit im Deichvorland vorhandenen, sich kreuzenden Leitungen zu ver-
meiden und den Schutz der Baumreihe am Rheindamm zu gewährleisten vor dem Hintergrund 
eines erhöhten Flächenbedarfs (vgl. Tabelle 2 unter Kap. 1.5). 
2.3.3 Verteilbauwerk 
Das zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Ab-
schnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerlei-
tung) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Es war in den Planungen, die dem rechtskräftigen 
Sachlichen Teilplan zugrunde liegen, nicht enthalten, da dieser Plan den Abzweig der Hambach-
leitung noch nicht beinhaltete.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Im Verteilbauwerk ist auch eine Zwischenpumpstation für den Wassertransport nach Garzweiler 
vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforderliche Druckhöhe kann hingegen im Pump-
bauwerk unmittelbar nach der Entnahme aufgebaut werden. Somit muss lediglich einem Teil des 
Durchflusses (max. 4,2 m³/s) eine zusätzliche Druckhöhe hinzugefügt werden.  
Die nachstehende Abbildung (→ S. 55). Skizziert den Aufbau des Verteilbauwerks. Die Regelven-
tile, welche die Rohrleitungen untereinander in jeweils eine Richtung verbinden, werden je nach 
Lastfall gesteuert. 
Zur Unterbringung der Armaturen und Pumpen in den notwendigen Abständen zueinander sowie 
der begleitenden Einrichtungen ist ein Platzbedarf für das Bauwerk von rd. 65 m x 65 m (Höhe 
rd. 7 m) vorzusehen. Der Flächenbedarf für das Verteilbauwerk ist in Tab. 3 (→ S. 67) aufgeschlüs-
selt. 
Außenanlagen 
Die Außenanlagen des Verteilbauwerks werden vergleichbar mit denen des Pumpbauwerks ge-
staltet (→ Abb. 15, S. 55). Es ergibt einschließlich des Gebäudes sich ein Flächenbedarf von ins-
gesamt rd. 5.800 m². Die Außenanlagen müssen, je nach exakter Platzierung des Bauwerks, an 
vorhandene Verkehrsflächen angeschlossen werden.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
   
 
Abb. 15: Schematische Skizze des Verteilbauwerks mit Außenanlagen 
Funktionsweise der Verteilung 
Über Bypassleitungen und Regelventile können die Wasservolumen vom Rhein in Richtung Garz-
weiler oder Hambach umgelenkt wer den, so dass der zeitweise Ausfall jeweils einer Leitung (für 
Revisionsarbeiten etc.) kompensiert werden kann. 
Verkehrstechnische Erschließung 
Die verkehrstechnische Erschließung kann direkt von der Allrather Straße erfolgen. 
Raumordnerisch zu sichernder Flächenbedarf 
Im Bereich des Verteilbauwerks ist zum einen der 70 m breite Trassenstreifen aus dem rechtskräf-
tigen Sachlichen Teilplan für die RWTL Garzweiler bereits festgesetzt. Dieser wird für die Braun-
kohlenplanänderung nicht verändert. Zudem ist für die Hambach leitung, die am Verteilbauwerk 
 Garzweiler 
 Rhein 
Hambach →

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
abzweigt, eine weitere 60 m breite Trasse  (inkl. geringfügiger Aufweitung am Schnittpunkt zur 
Hambachleitung) zu sichern. Es ist beabsichtigt, das Verteilbauwerk in diesen Trassenbereichen 
zu platzieren (→ Kap. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). 
2.3.4 Rohrleitungen 
Im Abschnitt der Bündelungsleitung (Entnahmestelle am Rhein bis Verteilbauwerk) werden dr ei 
Rohre mit einem Durchmesser von 2.200  mm (DN2200) verlegt.  Ab dem Verteilbauwerk führen 
zum Tagebau Hambach zwei Leitungen mit jeweils DN2200. Der Trassenabschnitt der Garzwei-
lerleitung entspricht den Planungen zum rechtskräftigen Sachlichen Teilplan. H ier werden zwei 
Leitungen mit jeweils DN1400 verlegt. Parallel zu den Rohrleitungen werden im Rohrgraben (in-
nerhalb des Schutzstreifens) Strom- und Steuerungskabel mitverlegt. 
 
2.4 Bauzeitlicher Flächenbedarf  
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. b) 
  „eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
„…eine Beschreibung der 
physischen Merkmale des 
gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erforderli-
chen Abrissarbeiten, soweit 
relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der 
Bau- und der Betriebs-
phase“ 
Die Rohrleitungen werden überwiegend in offener Bauweise durch Aushub eines Rohrgrabens 
verlegt. Hierfür wird in Abhängigkeit vom Leitungsabschnitt ein bestimmter Arbeitsstreifen ange-
setzt. Der Arbeitsstreifen wird so konzipiert, dass er alle Tätigkeiten zur Errichtung des Vorhabens 
aufnehmen kann (Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, Baubewegungsflächen sowie Rohr-
graben inkl. Böschung) und die Flächen für das Lagern des Bodenaushubs vorhält. Seine Breite 
wird durch den Verzicht auf Böschungen reduziert, wenn räumlich beengte Verhältnisse vorliegen 
sowie bei Querung von ökologisch, nutzungsbedingt und morphologisch sensiblen Bereichen und 
untergeordneten Verkehrswegen. An einzelnen Stellen kommt eine geschlossene Bauweise mit 
grabenlosem Verfahren zum Einsatz (untertägiger Vortrieb). Die verschiedenen Bauweisen werden 
nachfolgend mit ihrem jeweiligen Flächenbedarf und den Bereichen, in denen sie zur Anwendung 
kommen, erläutert. 
Der Anlieferungsverkehr erfolgt über öffentliche Verkehrswege, die die Trasse kreuzen. Soweit 
erforderlich, ist hierfür eine Sondernut zungserlaubnis einzuholen und eine gegebenenfalls erfor-
derliche vorübergehende Anpassung des Verkehrsweges zur Gewährleistung der Sicherheit und 
Leichtigkeit des Verkehrs mit dem Eigentümer bzw. Unterhaltungsträger zu regeln. 
Nach dem Entnahmebauwerk ist bis zum Pumpbauwerk aufgrund des im Verhältnis zum übrigen 
Trassenverlauf (70 m Breite bis Verteilbauwerk bzw. Tagebau Garzweiler) größeren Flächenbe-
darfs während der Baumaßnahme eine erweiterte Trasse von 100 m Breite vorgesehen. Diese

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Trasse dient primär dazu diverse Baunebentätigkeiten abzudecken (z. B. Vermessung, Baustel-
lenverkehr zu den Gruben für den untertägigen Vortrieb der Freigefälleleitung). 
Eine Aufschlüsselung der baubedingten (temporären) sowie der anlagen - und betriebsbedingten 
(dauerhaften) Flächeninanspruchnahme findet sich in Tab. 3 (→ S. 67). 
2.4.1 Offene Bauweise mit Regelarbeitsstreifen 
Im Regelfall kommt die offene Bauweise als bevorzugtes Bauverfahren zur Anwendung. Dafür wird 
ein Arbeitsstreifen angesetzt, der den geböschten Rohrgraben, die Fahrtrasse (Baustraße) sowie 
Lagerflächen für die Rohrleitungselemente und Flächen für die separierte Zwischenlagerung der 
verschiedenen Aushubmaterialien (Oberboden, Löss und Kies) enthält. Boden- und Massentrans-
porte können somit minimiert werden. 
Im rechtskräftigen Sachlichen Teilplan (dort: Kap. 3.1, Ziel 1) wird bis auf den Bereich vom Entnah-
mebauwerk bis zum Pumpbauwerk (dort: 100 m Breite) eine Trassenbreite von 70  m festgelegt, 
auf die alle Tätigkeiten zur Errichtung und zum Betrieb der RWTL z u beschränken sind. Diese 
Vorgabe kann im Abschnitt der Bündelungsleitung auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen 
dritten Rohrleitung eingehalten werden (→ Abb. 16). Allerdings vergrößert sich durch die zusätzli-
che Leitung die Breite des Rohrgrabens von 15 auf 25 m. Demnach nimmt der Rohrgraben einen 
größeren Anteil am Arbeitsstreifen ein. Für die Garzweilerleitung sind keine Änderungen erforder-
lich (der Bereich der Garzweilerleitung ist – wie erwähnt – nicht Gegenstand des vorliegenden 
Änderungsverfahrens). Hier bleibt es bei den Planungen, die dem Sachlichen Teilplan zugrunde 
liegen (70 m Arbeitsstreifen, darin 15 m Rohrgraben, → Abb. 17). Insgesamt kann somit die fest-
gelegte Trassenbreite von 70 m vom Pumpbauwerk über das Verteilbauwerk bis zum Betriebsge-
lände des Tagebaus Garzweiler unberührt bleiben.  
Für die Hambachleitung existiert keine bereits raumordnerisch gesicherte Trasse. Der für diesen 
Abschnitt vorgesehene Arbeitsstreifen weist eine Breite von 60  m auf (inkl. einer Aufweitung am 
Schnittpunkt zur Bündelungs- / Garzweilerleitung  zur Sicherung der Baugrube innerhalb der 
Trasse) (→ Abb. 18). 
 
Abb. 16: Regelquerschnitt Bündelungsleitung (70 m) – unverändert  
 
Abb. 17 (nachrichtlich): Regelquerschnitt Garzweilerleitung (70 m) – unverändert

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Abb. 18:  Regelquerschnitt Hambachleitung (60 m) – neu 
 
2.4.2 Offene Bauweise mit reduziertem Arbeitsstreifen 
Bei räumlichen beengten Verhältnissen wird eine reduzierte Arbeitsstreifenbreite angestrebt. Das 
Maß für die reduzierte Arbeitsstreifenbreite ergibt sich aus der Breite des geböschten Leitungsgra-
bens und der Breite für Transporte und Montage. Die Flächen für die Zwischenlagerung von Aus-
hub- bzw. Verfüllmaterial und die Lager- und Bauhilfsflächen werden außerhalb des Querschnitts 
angeordnet (vor-/nachlaufend). Durch diese Bauweise ist es möglich, die Breite des Arbeitsstrei-
fens kleinräumig für die Bündelungsleitung auf 37 m, für die Garzweilerleitung auf 25 m und für die 
Hambachleitung auf 30 m zu reduzieren ( → Abb. 19 bis Abb. 21). Diese Bauweise bringt jedoch 
aus baulogistischer und finanzieller Sicht erhebliche Nachteile gegenüber der Standardbauweise 
mit sich. Da etwa die Aushubmassen nicht vor Ort gelagert werden können, sind zusätzliche Ab - 
und Wiederanfahrten notwendig. 
 
Abb. 19: Beengter Querschnitt Bündelungsleitung (37 m) 
 
Abb. 20: Beengter Querschnitt Garzweilerleitung (25 m) 
 
Abb. 21: Beengter Querschnitt Hambachleitung (30 m) 
Ein Sonderquerschnitt unter den beengten Querschnitten wurde für den Trassenabschnitt der 
Hambachleitung auf der ehemaligen Fernbandtrasse zwischen Bedburg und Elsdorf festgelegt  
(→ Abb. 8, S. 43). Hier wird aufgrund der Länge des Abschnittes ein eigens für diesen Abschnitt 
ermittelter beengter Querschnitt mit 30 m Breite unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten 
der Fernbandtrasse vorgesehen. Die Rohrleitungen werden zu beiden Seiten des bestehenden 
Radwegs oberflächennah verlegt, wobei der Radweg selbst als Baustraße und Baustelleneinrich-
tungsfläche genutzt wird. Die Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial 
und die Lager- und Bauhilfsflächen werden vor-/nachlaufend angeordnet. In diesem Abschnitt ist 
ebenfalls mit einem veränderten Bauablauf mit erhöhten Logistikanforderungen zu rechne n. Bö-
schungsflächen der Fernbandtrasse sollen, außer für unbedingt erforderliche Zu- und Ausfahrten, 
nicht in Anspruch genommen werden. Zur Sicherung derartiger Zuwegungsmöglichkeiten wird

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
daher auch im Bereich der Fernbandtrasse grundsätzlich der Arbeitsstreifen von 60 m angehalten, 
auch wenn schon jetzt erkennbar ist, dass überwiegend nur die 30 m beansprucht werden. 
 
Abb. 22: Beengter Querschnitt im Bereich der Fernbandtrasse (30 m) 
2.4.3 Geschlossene Bauweise (untertägiger Vortrieb) 
Als weiteres Bauverfahren ist eine geschlossene Bauweise mit grabenlosem Verfahren (untertägi-
ger Vortrieb) erforderlich, welches im Bereich der erforderlichen Start- und Zielgruben einen erhöh-
ten Flächenbedarf innerhalb der gesicherten Trasse zur Folge hat. Die Gruben weisen im Regelfall 
eine Länge von ca. 12 m entlang der Rohrachse und eine Breite von ca. 25 m auf. Das Bauverfah-
ren selbst ist in Kapitel 2.5.3 beschreiben. 
Der untertägige Vortrieb kommt zur Anwendung bei der Querung von Verkehrswegen, Leitungen, 
Vorflutern, wertvollen Baumbeständen und besonderen Schutzgebieten. Außerdem wird die Frei-
gefälleleitung zwischen Entnahme- und Pumpbauwerk (→ S. 46) im untertägigen Vortrieb verlegt. 
An dieser Stelle kann die Startgrube direkt als Basis für das zu erstellende Pumpbauwerk benutzt 
werden. Die Zielgrube im Uferbereich des Rheins sollte gleichfalls als Baugrube zur Erstellung des 
Entnahmebauwerkes dienen. Somit wird das gesamte Deichvorland geschlossen gequert und die 
jetzt schon vorhandene Infrastruktur kann zur Erschließung genutzt werden.  
2.5 Bauausführung 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. b) 
  „eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
„…eine Beschreibung der 
physischen Merkmale des 
gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erfor derli-
chen Abrissarbeiten, soweit 
relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der 
Bau- und der Betriebs-
phase“ 
2.5.1 Bauvorbereitende Arbeiten und Baustelleneinrichtung 
Bauvorbereitung (Baugrunderkundung, Kampfmittelbeseitigung, Archäologie) 
Die bauvorbereitenden Arbeiten werden vorlaufend zu den eigentlichen Bauarbeiten je nach Erfor-
dernis abschnittsweise im Trassenbereich durchgeführt. Es werden Transport -, Erd- und Erkun-
dungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen an einzelnen Arbeitsstellen bzw. -abschnitten 
(Archäologie) und dauern i. d. R. jeweils nur wenige Tage. Archäologische Grabungen mit Einsatz 
eines Baggers (soweit erforderlich) können sich je nach Befund über mehrere Wochen erstrecken. 
Insgesamt kommen bei den bauvorbereitenden Maßnahmen einzelne typische Baugeräte, wie 
Bagger, Radlader und verschiedene grundbautechnische Sondierungsgeräte zum Einsatz.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Herstellung und Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen 
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden punktuell innerhalb des gesamten Trassenbereichs der 
RWTL an den Bauwerken (Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump- und Verteilbauwerk) an ausge-
wählten Rohrvortriebs-Baustellen und an zentralen Stellen im Trassenverlauf der Rohrleitungen 
errichtet. Zur Erschließung dieser Flächen werden bestehende Straßen - und Wegeverbindungen 
genutzt. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Aufstellung von Material -, Baubespre-
chungs- und Sanitärcontainern sowie für die Nutzung als Parkplatz und Lagerplatz mit Schotter 
befestigt. Vorhandener Oberboden wird hierfür abgeschoben und für den Wiedereinbau nach Be-
endigung der Baumaßnahme seitlich gelagert. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch 
ein Geovlies getrennt. Soweit erforderlich, wird vorlaufend zum Schottereinbau eine Bodenverbes-
serung zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens durch Einfräsen von Kalk und Zement durch-
geführt. Zusätzlich wird auf den Flächen bedarfsweise eine Beleuchtung vorgesehen. Die Baustel-
lencontainer werden mit LKW angeliefert und mit einem Mobilkran abgeladen.  
Nach Beendigung der Baumaßnahmen für die Verlegung der RWTL werden die Baustelleneinrich-
tungsflächen zurückgebaut, der ggf. mit Kalk und Zement verfestigte Boden aufgenommen und der 
seitlich gelagerte Oberboden wieder angedeckt. Die Errichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche 
dauert ca. vier Wochen, der Rückbau ca. drei Wochen. Bei der Herstellung der einzelnen Baustel-
leneinrichtungsflächen kommen nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen folgende Bauge-
räte zum Einsatz: Zwei Bagger, ein Mobilkran, drei LKW, eine Planierraupe, eine Vibrationswalze 
sowie bedarfsweise eine Bodenfräse und ein Wasserwagen.  
Bei der Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche werden diese regelmäßig mit Pkw und Lkw an-
gefahren. Die Verkehrsbelastung ist gering (< 100 Kfz/d) und grundsätzlich mit dem Verkehr auf 
Erschließungsstraßen im öffentlichen Raum vergleichbar. 
2.5.2 Rohrverlegearbeiten in offener Bauweise 
Die Rohrverlegarbeiten erfolgen in Bauabschnitten. Die Länge der einzelnen Bauabschnitte orien-
tiert sich insbesondere an der Erreichbarkeit der einzelnen Abschnitte über öffentliche Verkehrs-
wege und der vorlaufenden liegenschaftlichen Freimachung. Die Abschnitte haben eine Länge von 
ca. 7 km. Die Verlegung der Rohrleitungen beinhaltet im Wesentlichen Erdarbeiten, Leitungsbau 
und Transportfahrten. Lediglich in einem ca. 1 km langen Abschnitt zwischen dem FFH -Gebiet 
Knechtstedener Wald und dem Gohrer Graben liegt der Grundwasserspiegel voraussichtlich leicht 
oberhalb der geplanten Rohrleitungsgrabensohle, so dass die Einrichtung einer temporären Was-
serhaltung erforderlich werden kann (Dauer ca. 3 -4 Monate). Auswirkungen auf grundwasserab-
hängige Vegetation sind ausgeschlossen, da dieser Bereich ausschließlich landwirtschaftlich ge-
prägt ist. Alle v. g. Arbeiten werden auf der Linienbaustelle gleichzeitig durchgeführt und verursa-
chen in der Umgebung einen überwiegend gleichmäßigen Schallimmissionspegel. 
Die Durchführung der Rohrverlegarbeiten in offener Bauweise gliedert sich in die Phasen der Erd-
arbeiten, des Leitungsbaus und der Transportfahrten, die nachfolgend in drei separaten Abschnit-
ten beleuchtet werden. Die Erdarbeiten und der Leitungsbau konzentrieren sich auf Teilabschnitte 
von ca. 2  km innerhalb eines ca. 7 km langen Bauabschnitts. Diese ca. 2  km langen Abschnitte 
ziehen sich als Wanderbaustelle durch einen Bauabschnitt. Für Transportfahrten wird durchgängig 
der gesamte Bauabschnitt genutzt. 
Erdarbeiten

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Zu Beginn der Verlegearbeiten wird nach Beseitigung des anstehenden Aufwuchses der Oberbo-
den mit einem Bagger abgetragen und seitlich innerhalb des Trassenbereichs in Oberbodenmieten 
gelagert. Bei absehbar längerer Liegezeit (> 2 Monate) werden die Oberbodenmieten zum Erosi-
onsschutz gegenüber Niederschlag und Wind begrünt. Eine Begrünung ist während der gesamten 
Aufmietungszeit zu pflegen (Abmulchen, Nachsaat, Mähen zum Schutz vor Verunkrautung). Alter-
nativ kann die Oberbodenmiete auch abgeplant werden, um sie vor Vernässung und Verunkrau-
tung zu schützen. Details werden während der Bauausführung zwischen Bodenkundlichen Baube-
gleitung und Auftraggeber abgestimmt werden. 
Parallel zum Abschieben des Oberbodens wird eine durchgäng ige mit Schotter befestigte 
Baustraße innerhalb des Trassenbereichs errichtet. Das Schottermaterial wird mit LKW angeliefert, 
mit Bagger, Radlader und Planierraupe verteilt und anschließend mit einer Vibrationswalze ver-
dichtet. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch ein Geovlies getrennt.   
Die Rohr- und Kabelgräben werden mit Baggern ausgehoben. Das Bodenmaterial wird bis zum 
Wiedereinbau seitlich neben dem Graben gelagert. Unterschiedliche Bodenschichten werden ge-
trennt in zu begrünenden oder abzuplanenden Mieten gelagert. Überschüssiger Boden (d. h. Bo-
den, der aufgrund des Volumens der Rohrleitungen überschüssig ist und nicht mehr einbaut wer-
den kann) wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle abtransportiert und grundsätzlich 
verwertet (siehe die Ausführungen unter 2.5.5). Ist der Betrieb einer Wasserhaltung erforderlich, 
werden Pumpen und Generatoren aufgestellt sowie Ableitungsrohre oberirdisch verlegt. Das an-
stehende Wasser wird anschließend abgepumpt und in örtliche Vorfluter abgeleitet oder im Tras-
senbereich außerhalb der Baugruben im Bereich der Rohrleitungsgräben in kiesigen Bodenschich-
ten versickert. 
Nach Verlegung der Stahlrohre wird der seitlich gelagerte Boden mit Bagger und Planierraupe 
wieder schichtenkonform in den Rohrleitungsgraben eingebaut. Abschließend wird der Oberboden 
mit Planierraupe oder Bagger wieder angedeckt.  
. Der Rückbau der Baustraße innerhalb des Trassenbereichs (einschließlich Aufnahme des aus-
gelegten Geovlieses und ggf. Beseitigung der mit Kalk oder Zement befestigten Bodenschicht) 
erfolgt mit Wiederaufbringen des Oberbodens bauabschnittsübergreifend nach Abschluss des Lei-
tungsbaus in den jeweiligen Bauabschnitten.   
Die Durchführung der Erdarbeiten erfolgt tagsüber. In den etwa 7 km langen Bauabschnitten wer-
den sich die Erdarbeiten jeweils über ca. 12 bis 15 Monate erstrecken. Der Betrieb der Wasserhal-
tung erfolgt je nach Erfordernis punktuell über 24 Stunden am Tag und über einen Zeitraum von 
ca. 3-4 Monaten. Bei der Durchführung der Erdarbeiten kommen nach jetzigem Kenntnisstand je 
Bauabschnitt im Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz:  Vier Bagger, zwei Radlader, 
zwei Planierraupen, zwei Vibrationswalzen sowie ggf. eine Bodenfräse und ein Wasserwagen 
(Herstellung Baustraße), 2 Traktoren (u. a. Pflege der Oberbodenmieten) und bedarfsweise drei 
Pumpen einschl. Stromaggregate und Ableitungsrohre (Wasserhaltung).   
Leitungsbau (abgeböschter Graben) 
Die Rohrleitungen werden im Regelfall jeweils in abgeböschten Einzelgräben verlegt. Die Regel-
tiefe des Rohrgrabens beträgt je nach Nennweite der Rohre zwischen ca. 3,0 m und 5,0 m. Die 
Breite des Rohrgrabens für die Verlegung eines Rohrs beträgt jeweils rd. 10 m. Der Regelabstand

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
zwischen den Rohren beträgt ca. 4 m. Die Überdeckung der Rohrleitungen und begleitender Strom- 
und Steuerungskabel beträgt nach Wiederverfüllung des Rohrgrabens mindestens 1,25 m. 
Die Stahlrohre werden über die im Rahmen der Erdarbeiten hergestellte Baustraße mit LKW an-
transportiert und entlang der Rohrleitungstrasse aneinandergereiht abgelegt. Bedarfsweise kommt 
eine Transportraupe für den Rohrtransport zum Einsatz. Anschließend werden die Rohrleitungen 
mit Hebefahrzeugen in den Rohrgraben gehoben und dort mit einem automatisierten Schweißver-
fahren verschweißt. Im Bereich der Verkehrsflächen für die Hebefahrzeuge entlang des Rohrgra-
bens werden lastverteilende Platten auf dem Boden ausgelegt. Diese Arbeiten erfolgen örtlich ver-
setzt und zeitlich parallel zu den o. g. Erdarbeiten für den Rohr- und Kabelgrabenbau. Als Korrosi-
onsschutz wird auf der Innenwand der verschweißten Rohre eine Zementmörtelauskleidung im 
Anschleuderverfahren mit Spezialmaschinen aufgebracht. Falls die Zementmörtelauskleidung 
nicht schon werksseitig erfolgt, wird der Zement für die Rohrauskleidung per LKW angeliefert und 
mit Wasser und Zuschlagsstoffen für die Anwendung vor Ort gemischt. Diese Art des Korrosions-
schutzes hat sich seit Jahrzehnten bewährt.  Die Mischung der Zementmörtelauskleidung vor Ort 
erfolgt gemäß DIN 2880 in dichten Behältern . Ein Austritt von noch flüssigem Zementmörtel ist 
nicht zu befürchten, da die Rohre zuvor verschweißt wurden und somit abgedichtet sind. 
Die parallel zu den Rohren zu verlegenden Strom - und Steuerungskabel werden auf Kabeltrom-
meln mit LKW angeliefert und ebenfalls entlang d er Leitungstrasse verteilt abgelegt. Die Kabel 
werden mit Hilfe eines Kabelspulwagens in einem separaten Kabelgraben im Bereich der Rohrlei-
tungsgräben innerhalb des Schutzstreifens verlegt.  
Die Durchführung des Leitungsbaus erfolgt tagsüber ohne große Pau sen und dauert in einem 7 
km langen Bauabschnitt ca. 12 bis 15 Monate. Bei der Durchführung der Leitungsverlegearbeiten 
kommen nach jetzigem Kenntnisstand je Bauabschnitt im Wesentlichen folgende Baugeräte zum 
Einsatz: Acht Kettenbagger, zwei Kabelspulwage n und zehn sonstige Baumaschinen (Schweiß-
maschinen, Stromaggregate, Spezialmaschinen für Zementmörtelmischung und Zementmör-
telauskleidung). 
Leitungsbau (böschungsfreier Graben) 
Bei der Querung von Verkehrswegen mit geringer Verkehrsbelastung (z.B. Wirtscha ftswege) er-
folgt die Leitungsverlegung abweichend vom zuvor dargestellten Regelfall (geböschter Graben) in 
einem durch Verbau gesicherten böschungsfreien Rohrgraben. Der Verbau der Leitungsgräben 
erfolgt als Spundwandverbau, bei geringen Tiefen mit weniger  als 6 m mit Verbauboxen. Grund-
sätzlich entsprechen die einzelnen Arbeitsschritte und die eingesetzten Baumaschinen dem o. g. 
Leitungsbau. Für die Einbringung des Spundwandverbaus werden zusätzlich eine Ramme oder 
Rüttler als Anbaugerät für den Kettenbagger benötigt. Die Einbauleistung für den Verbau be-
trägt ca. 25 m pro Tag (Länge Rohrleitungsgraben). 
Transportfahrten  
Alle benötigten Rohre, Kabel und sonstigen Baumaterialien sowie alle Baugeräte werden über die 
Baustraße mit LKW, Tiefladern und Silofahrze ugen antransportiert. Die Fahrten werden über die 
gesamte Bauzeit in einem Bauabschnitt kontinuierlich durchgeführt (Arbeitszeit tagsüber). Die An-
zahl der Fahrten beträgt im Durchschnitt ca. sechs bis zehn Fahrten pro Stunde. In Zeiten mit 
erhöhtem Transpo rtaufkommen (Schottereinbau, Antransport Rohre) kann sich die Anzahl der

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Fahrten über einen Zeitraum von ca. eineinhalb Monaten auf elf bis 15 Fahrten pro Stunde erhö-
hen. 
2.5.3 Rohrverlegearbeiten in geschlossener Bauweise 
Bei Querungen von Verkehrswegen (sofern  nicht von untergeordneter Bedeutung), Gewässern, 
Schutzgebieten und sonstiger baulicher Infrastruktur (z. B. Rheindeich, ggf. Versorgungsleitungen) 
erfolgt die Verlegung der Rohrleitungen in Betonschutzrohren mit einem Außendurchmesser von 
ca. 3,2 bis 3,4 m, die im unterirdischen Vortrieb eingebaut werden. Bei den Querungen handelt es 
sich insbesondere bei der Errichtung der Baugruben für den unterirdischen Vortrieb (Start - und 
Zielgrube) um Punktbaustellen. 
Start- und Zielgrube 
Für den unterirdischen Vortrieb ist es erforderlich, vorlaufend zu den Vortriebsarbeiten jeweils eine 
Baugrube als Start- und Zielbaugrube für das Ein- und Ausbringen der Vortriebsmaschinen zu er-
richten. Diese Baugruben werden innerhalb der Rohrleitungstrasse (Oberboden bereits abgescho-
ben) mit einem Baugrubenverbau errichtet und haben i. d. R. eine Grundfläche von ca. 25 m x 12 
m und in Abhängigkeit von dem zu querenden Objekt eine Tiefe von bis zu ca. 17 m.    
In Abhängigkeit vom jeweiligen Baugrund, der Tiefe der Baugrube, der Lag e des Grundwasser-
spiegels und der Lage der Baugrube zu umliegender Bebauung werden als Baugrubenverbau 
Spundwände, Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände oder Dichtwände in den Boden eingebracht. Bei 
allen Verbauarbeiten werden mit Ramme, Rüttler, Bohrgerät oder Fräse (jeweils auf einem Ketten-
bagger montiert) der Verbau oder die Verbauträger in den Boden eingebracht. Anschließend wird 
der Boden aus der Baugrube mit einem Bagger ausgehoben. Der Boden für den Wiedereinbau 
wird seitlich gelagert. Überschüssiger Boden wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle 
abtransportiert und grundsätzlich verwertet (siehe die Ausführungen unter 2.5.5). Mit dem Aushub 
werden je nach Verbauart Aussteifungen bzw. Bohlen (Trägerbohlwand) in den Verbau einge-
bracht. 
Bei in der Baugrube anstehendem Grundwasser wird nachfolgend eine wasserdichte Baugruben-
sohle aus Beton eingebracht und das in der Baugrube anstehende Wasser abgepumpt. Das an-
stehende Wasser wird anschließend abgepumpt und in örtliche Vorfluter abgeleitet oder im Tras-
senbereich außerhalb der Baugruben im Bereich der Rohrleitungsgräben in kiesigen Bodenschich-
ten versickert. 
 Nach Abschluss der Leitungsverlegung im Bereich von Querungen werden der Verbau zurückge-
baut und die Start- und Zielgrube wieder verfüllt.   
Die Herstellung einer Start - bzw. Zielgrube dauert ca. sechs bis acht Wochen (ca. drei Wochen 
Verbauarbeiten, ca. drei Wochen Aushubarbeiten, ggf. ca. zwei Wochen Betonage der Baugru-
bensohle bei anstehendem Grundwasser). Der abschließende Rückbau des Verbaus und die Ver-
füllung der Baugruben dauert jeweils ca. vier Wochen. Bei der Erstellung und dem Rückbau der 
Baugruben kommen je Baugrube nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen folgende Bauge-
räte zum Einsatz: zwei Kettenbagger, eine Ramme, Rüttler, Bohrer oder Fräse als Anbaugerät für 
den Kettenbagger, ein Radlader, zwei LKW sowie bedarfsweise eine Betonpumpe und ein Beton-
mischer (Betonage Baugrubensohle) und drei Pumpen einschl. Stromaggregate und Ableitungs-
leitungen (Wasserhaltung).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Unterirdischer Vortrieb und Leitungsverlegung 
Nach Fertigstellung der Baugruben werden die Vortriebsmaschinen und -einrichtungen in die Bau-
grube eingebracht. Die Schutzrohre werden mit LKW zu den Baugruben transportiert und dort für 
den Einbau gelagert. Mit Hebefahrzeugen werden die Schutzrohre (Vortriebsrohre) in die Baugrube 
gehoben. Die Vortriebsmaschine fördert kontinuierlich den Boden aus der Vortriebsstrecke in die 
Startgrube. Der Boden wird mit Hebefahrzeugen aus der Baugrube gefördert und mit LKW zur 
weiteren Verwertung (z.B. zur Rekultivierung Tagebauflächen) abtransportiert. Es folgen die Vor-
triebsrohre (mittels Pressen aus der Startgrube) bis zur Zielgrube. In der Zielgrube angekommen, 
wird die Vortriebsmaschine geborgen.    
Anschließend werden die Rohrleitungen mit Hebefahrzeugen in die Startgrube gehoben und dort 
mit einem automatisierten Schweißverfahren verschweißt. Auf einem System aus Kufen und Ab-
standshalter werden die verschweißten Stahlrohre nach jeder Schweißung in die Schutzrohrstre-
cke eingeschoben bis sie die Stahlrohre die Zielgrube erreicht haben. Das Aufbringen der Zement-
mörtelauskleidung als Korrosionsschutz erfolgt im Zuge des o. g. Leitungsbaus.  
Für die Verlegung der Strom - und Steuerungskabel innerhalb der Schutzrohrstrecke werden auf 
die Rohrleitung kleinere Kabelschutzrohre aufgeschnallt, durch die die Kabel im Anschluss einge-
zogen werden.   
Für den unterirdischen Vortrieb werden nach jetzigem Kenntnisstand folgende Baugeräte benö-
tigt: zwei LKW, zwei Hebefahrzeuge (ggf. Kran), ein e Vortriebsmaschine mit Vortriebseinrichtun-
gen (Aggregat, Steuereinrichtungen, Druckluftstation bei anstehendem Grundwasser). Die Vor-
triebsleistung beträgt 10 m pro Tag. Hinzu kommen die in Kap. 2.5.2 beschrieben Baugeräte, die 
für den Leitungsbau benötigt werden, der an den Vortrieb anschließt (Kabelspulwagen, Schweiß-
maschinen, Stromaggregate, Spezialmaschinen für Zementmörtelmischung und Zementmör-
telauskleidung). 
2.5.4 Errichtung der Bauwerke 
Die Errichtung der Bauwerke startet mit der Errichtung der Baugruben. Anschließend erfolgen die 
Hochbauarbeiten, die Montage der Anlagentechnik und die Fertigstellung der Ausbaugewerke 
(z. B. Haustechnik, Schlosser - und Schreinerarbeiten). Abschließend erfolgt die Herstellung der 
Außenanlagen und Verkehrsflächen. Alle Maßnahmen finden innerhalb der Trasse statt. 
Errichtung der Baugruben 
In Abhängigkeit vom jeweiligen Baugrund, der Tiefe der Baugrube, der Lage des Grundwasser-
spiegels und der Lage der Baugrube zu umliegender Bebauung werden als Baugrubenverbau 
Spundwände, Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände oder Dichtwände in den Boden eingebracht. Der 
Baugrubenverbau wird ausgesteift oder rückverankert. Bei allen Verbauarbeiten werden mit 
Ramme, Rüttler, Bohrgerät oder Fräse (jeweils auf einem Kettenbagger montiert) der Verbau oder 
die Verbauträger (Trägerbohlwand) in den Boden eingebracht. Die Rückverankerung erfolgt mittels 
Bohrgerät. Anschließend werden der Boden aus der Baugrube mit einem Bagger ausgehoben und 
die Gründungssohle hergestellt und verdichtet. Der Boden für den Wiedereinbau wird seitlich ge-
lagert. Überschüssiger Boden wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle abgefahren 
und grundsätzlich verwertet (siehe die Ausführungen unter 2.5.5). Mit dem Aushub werden je nach 
Verbauart Aussteifungen bzw. Bohlen (Trägerbohlwand) in den Verbau eingebracht.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Bei in der Baugrube anstehendem Grundwasser wird eine wasserdichte rückverankerte Baugru-
bensohle aus Beton eingebracht. Das in der Baugrube anstehende Wasser wird anschließend ab-
gepumpt. Das anstehende und abgepumpte Grundwasser wird in örtliche Vorfluter abgeleitet oder 
im Trassenbereich außerhalb der Baugruben im Bereich der Rohrleitungsgräben in kiesigen Bo-
denschichten versickert. 
Die Herstellung der verschiedenen Baugruben dauert je nach Abmessungen ca. drei bis sechs 
Monate. Der Rückbau des Verbaus nach Fertigstellung der Bauwerke dauert ca. einen Monat. Bei 
der Erstellung der Baugruben (mit Ausnahme des Entnahmebauwerks) und dem Rückbau des 
Verbaus kommen nach je Baugrube im Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: drei Ket-
tenbagger, eine Ramme, Rüttler, Bohrer oder Fräse als Anbaugerät für den Kettenbagger, zwei 
Radlader, vier Lkw, drei Rüttelplatten, bedarfsweise drei Pumpen einschl. Stromaggregaten und 
Ableitungsleitungen (Wasserhaltung). 
Für das Entnahmebauwerk im Rhein werden die Arbeiten vom Wasser aus von einem schwim-
menden Ponton aus ausgeführt. Das Aushubmaterial wird über das Wasser mit Schuten zu einer 
Umladestelle außerhalb der Baustelle verbracht. Beim Entnahmebauwerk kommen nach derzeiti-
gem Kenntnisstand folgende Baugeräte zum Einsatz:  Zwei Kettenbagger, eine Ramme oder 
Rüttler als Anbaugerät für den Kettenbagger, ein Schwimmponton, drei Schuten sowie Pumpen 
einschl. Stromaggregate und Ableitungsleitungen (Wasserhaltung). 
Hochbauarbeiten, Anlagentechnik, Ausbaugewerke 
Die Hochbauarbeiten umfassen nach Einbringen der Sauberkeitsschicht (Beton) im Wesentlichen 
die Bewehrung der Bauteile, die Montage und Demontag e der Schalung und die Betonage der 
Bauteile sowie Durchführung von Mauerwerks- und Stahlbauarbeiten und Montage von „Dach und 
Fach“. Nach Fertigstellung des Rohbaus erfolgt die Montage der Anlagentechnik und der Ausbau-
gewerke. Die Hocharbeiten dauern je B auwerk ca. 15 bis 18 Monate. Bei der Durchführung der 
Hochbauarbeiten kommen nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Baugeräte zum Einsatz:  
Zwei Turmdrehkräne, drei Transportfahrzeuge, drei Betonmischer, zwei Betonpumpen, zwei Mo-
bilkräne, fünf Rüttelgeräte (Beton), drei Kreissägen, fünf Trennschleifer, zwei Poliermaschinen, drei 
Schweißgeräte (Ausbaugewerke). 
Außenanlagen und Verkehrsflächen 
Zum Abschluss werden die Außenanlagen erstellt und die Verkehrsflächen errichtet. Hierzu wer-
den Straßenbauarbeiten (Pflaster, Asphalt, Beton) durchgeführt und Versorgungsleitungen verlegt. 
Abschließend wird eine Zaunanlage mit Zugangstor errichtet. Die Arbeiten dauern ca. zwei Monate. 
Für diese Arbeiten kommen im Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: Zwei Bagger, ein 
Radlader, drei Lkw, eine Rüttelplatte, eine Walze, ein Straßenfertiger. 
2.5.5 Abfälle in der Bauphase 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. d) 
bb), Nr. 4  lit. c) dd) 
  „eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
„…eine Abschätzung, auf-
geschlüsselt nach Art und 
Quantität, […] des während

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Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
der Bau- und Betriebs-
phase erzeugten Abfalls“ 
„Mögliche Ursachen der 
Umweltauswirkungen: […] 
Emissionen und Belästigun-
gen sowie Verwertung 
oder Beseitigung von Ab-
fällen“ 
Bei der Errichtung der Bauwerke ergeben sich konventionelle Abfälle, die in Menge und Zusam-
mensetzung vergleichbaren Hochbauprojekten entsprechen. Es handelt sich dabei um Restmen-
gen der Baumaterialien (Beton -, Metall- und Holzreste, Fassadenelemente, Abdichtungsbahnen, 
Dämmmaterialien, Farben, Anstriche, etc.) sowie übliche Verpackungsmaterialien (v. a. Kunst-
stoffe und Pappe). Eine ordnungsgemäße Verwertung und Beseitigung des anfallenden Abfalls 
werden durchgeführt.  
Während der Erdarbeiten fällt aufgrund des Volumens der im Boden verbleibenden Rohrleitungen 
außerdem Bodenaushub an, der nicht wieder vor Ort eingebaut werden kann. Dieser ü berschüs-
sige Bodenaushub wird einer externen Wiederverwertung oder Deponie zugeführt. Sofern er einen 
erhöhten Schadstoffgehalt aufweist, darf er nur nach den Anforderungen des vorsorgenden Bo-
denschutzes, insbesondere geregelt in § 12 BBodSchV, verwertet oder entsprechend abfallrecht-
licher Anforderungen entsorgt werden.

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2.6 Betriebsphase 
2.6.1 Schutzstreifen 
Für die Zugänglichkeit der Rohrleitungen in Wartungsfällen verbleibt während der Betriebsphase 
ein Schutzstreifen mit einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachlei-
tung). Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine Gebäude oder sonstigen baulichen Anlagen errichtet 
werden. Zudem sind sämtliche Einwirkungen zu vermeiden, die den Bestand oder Betrieb der Lei-
tung beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Pflanzungen von  Bäumen). 
2.6.2 Flächenbedarf 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. b), 
Nr. 1 lit. c) 
  „eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
„…eine Beschreibung der 
physischen Merkmale des 
gesamten Vorhabens, ein-
schließlich der erfor derli-
chen Abrissarbeiten, soweit 
relevant, sowie des Flä-
chenbedarfs während der 
Bau- und der Betriebs-
phase“ 
„…eine Beschreibung der 
wichtigsten Merkmale der 
Betriebsphase des Vorha-
bens (insbesondere von 
Produktionsprozessen). 
Z.B. 
[…] 
cc) Art und Menge der  na-
türlichen Ressourcen (ins-
besondere Fläche, Boden, 
Wasser, Tiere, Pflanzen und 
biologische Vielfalt)“ 
 
Beim dauerhaften vorhabenbedingten Flächenbedarf ist zu unterscheiden in den Flächenbedarf im 
engeren und im weiteren Sinne. Im engeren Sinne ist die physisch-mechanische Inanspruchnahme 
von Flächen zu berücksichtigen. Dies betrifft im Wesentlichen die zu errichtenden Gebäude, ein-
schließlich ihrer Nebenflächen (→ Kap. 2.3). Im weiteren Sinne wird die Fläche in ihrer originären 
Funktion als beplanbares Land zur Umsetzung jedweder Form anthropogener Bodennutzung be-
trachtet. In diesem Zusammenhang zählt auch die gebotene Freihaltung der raumordnerisch gesi-
cherten Trasse selbst sowie des Schutzstreifens ( → Kap. 2.6.1), also die rechtliche Inanspruch-
nahme von Flächen, zum vorhabenbedingten Flächenbedarf. Dabei erfolgen auch Überlagerungen 
beider Formen. Beispielsweise erfolgt die bauzeitliche, physisch-mechanische Flächeninanspruch-
nahme auch innerhalb des dauerhaft rechtlich beanspruchten Trassenbereichs. In der nachste-
henden Tabelle ist der vorhabenbedingte Flächenbedarf nach Art der Inanspruchnahme aufge-
schlüsselt.  
Tab. 3: Vorhabenbedingter Flächenbedarf

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Art der Flächeninanspruchnahme Fläche 
Raumordnerisch zu sichernde Trasse 268,5 ha 
- davon Bündelungsleitung 154,7 ha 
- davon Hambachleitung 113,8 ha 
  
Innerhalb der Raumordnerisch zu sichernden Trasse:  
  
Art der Flächeninanspruchnahme Fläche 
Entnahmebauwerk (60m x 15m) 900 m² 
  
Pumpbauwerk – Gebäudekörper, Außen- und Nebenanlagen 5.938 m² 
- davon oberirdischer Hochbau (Haupt- und Nebengebäude) 1.916 m² 
- davon Außenanlagen und Trafo-Aufstellflächen 2.363 m² 
- davon rein unterirdischer Gebäudeteil 1.659 m² 
  
  
Hydroburst (unterirdisch) (12m x 6m) 87 m² 
  
Verteilbauwerk – Gebäudekörper (65m x65m) 4.225 m² 
Verteilbauwerk – Außenanlagen und Trafo-Aufstellflächen 2.065 m² 
  
  
Schutzstreifen (ohne Vortriebsabschnitte) 84,6 ha 
- davon Bündelungsleitung 33,8 ha 
- davon Hambachleitung 50,8 ha 
  
Rohrgraben (Bündelungsleitung: 25 m; Hambachleitung: 18 m) etwa 82 ha 
- davon Bündelungsleitung (21,8 km) etwa 54 ha 
- davon Hambachleitung (18.9 km) etwa 28 ha 
  
Arbeitsstreifen (bauzeitlich beanspruchte Fläche) 152,2 ha 
- davon Bündelungsleitung 94,2 ha 
- davon Hambachleitung 58,0 ha 
 
2.6.3 Rheinwasserentnahme 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. c) 
  „eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
„…eine Beschreibung der 
wichtigsten Merkmale der 
Betriebsphase des Vorha-
bens (insbesondere v on 
Produktionsprozessen). 
Z.B. 
aa) Energiebedarf und 
Energieverbrauch, 
bb) Art und Menge der ver-
wendeten Rohstoffe und

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
cc) Art und Menge der na-
türlichen Ressourcen (ins-
besondere Fläche, Boden, 
Wasser, Tiere, Pflanzen 
und biologische Vielfalt)“ 
Die maximal mögliche Entnahmemenge von 18 m³/s wird während der Betriebsphase nur zeitweise 
erreicht, da bei der Entnahme auf Pegelschwankungen des Rheins reagiert werden muss, um ins-
besondere nicht in Konflikt mit der Rheinschifffahrt zu treten. Aus diesem Grund fan den in 2021 
und 2022 Gespräche zwischen der Vorhabenträgerin und der Generaldirektion Wasserstraßen und 
Schifffahrt (GDWS) statt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde seitens der GDWS folgender Vor-
schlag für eine erweiterte Wasserentnahme aus dem Rhein für die  zusätzliche Befüllung des Ta-
gebausees Hambach erarbeitet: 
Tab. 4: Vom Rheinpegel abhängiges Entnahmekonzept 
 (GlW = Gleichwertiger Wasserstand) 
Wasserspiegel- 
bereich 
Entnahme,  
Garzweiler 
[m³/s] 
Entnahme, 
Hambach 
[m³/s] 
Entnahme, 
gesamt 
[m³/s] 
Absenkung, 
gesamt 
[cm] 
bis GlW 1,5 0,3 1,8 0,4 
GlW + 1 cm 
GlW + 50 cm 2,0 3,0 5,0 1,0 
GlW + 51 cm bis 
GlW + 100 cm 2,5 3,0 5,5 1,0 
GlW + 101 cm bis 
GlW + 160 cm 3,4 3,0 6,4 1,0 
GlW + 161 cm bis 
GlW + 180 cm 4,0 6,1 10,1 1,5 
GlW + 181 cm bis 
GlW + 210 cm 4,2 10,4 14,6 2,0 
GlW + 211 cm bis 
GlW + 250 cm 4,2 13,8 18,0 2,4 
GlW + 251 cm bis 
GlW + 300 cm 4,2 13,8 18,0 2,3 
ab GlW + 301 cm 4,2 13,8 18,0 2,2 
resultierende Entnah-
memenge 
[Mio. m³/a] 
107 234 341  
 
Das Konzept sieht zur Sicherung der Schifffahrt vor, dass bei niedrigen Rheinwasserständen wenig 
Wasser und bei hohen Rheinwasserständen mehr Wasser aus dem Rhein entnommen wird. Als 
Grundlage für die Ermittlung der gestaffelten Entnahmemengen wird die 100-jährige Dauerlinie am 
Pegel Düsseldorf sowie der GIW (aktuell 97cm) als Bezugswasserstand verwendet. 
Die Entnahmemenge wird bei zunehmendem Wasserstand im Rhein schrittweise erhöht. Bis zu 
einem Wasserstand von GIW + 160 cm am Pegel Düsseldorf beträgt die Wasserspiegelabsenkung

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
im Rhein infolge der Wasserentnahme maximal 1 cm und liegt somit im Rahmen des in bereits im 
Altverfahren 2019 durch die Zentralkommission für Rheinschifffahrt gefassten Beschlusses. Im Ma-
ximum werden ab einem Wasserstand von mehr als GIW + 210 cm 18 m³/s entnommen. 
Die dargestellte Einteilung der Entnahmemengen stellt einen Kompromiss dar, um für die Befüllung 
der Tagebauseen als Bestandteil einer zügigen und geordneten Wiedernutzbarmachung eine er-
höhte Wasserentnahme bei höheren Pegelwerten zu ermöglichen und dabei gleichzeitig die nega-
tiven Auswirkungen der Wasserentnahme auf Schifffahrt und verladende Industrie zu begrenzen. 
Hinweis: Der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie basiert auf einer hohen, konservativen Annahme 
von Entnahmemengen, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Fachbeitrages das Entnahmekonzept 
noch in Erarbeitung war. Der vorgenannte Kompromissvorschlag, mit niedrigeren Entnahmemen-
gen, wird von dem Fachbeitrag aber abgedeckt.  
2.6.4 Energiebedarf 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr. 1 lit. c) 
  „eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
„…eine Beschreibung der 
wichtigsten Merkmale der 
Betriebsphase des Vorha-
bens (insbesondere von 
Produktionsprozessen). 
Z.B. 
aa) Energiebedarf und 
Energieverbrauch, 
bb) Art und Menge der ver-
wendeten Rohstoffe und 
cc) Art und Menge der na-
türlichen Ressourcen (ins-
besondere Fläche, Boden, 
Wasser, Tiere, Pflanzen und 
biologische Vielfalt)“ 
 
Hauptenergieverbraucher im Pumpbauwerk sind die Antriebsmotoren der Pumpen mit einer maxi-
malen Bemessungsleistung von jeweils etwa 1,5 MW. Die gesamte Motorleistung der insgesamt 
18 Pumpen beläuft sich inkl. sonstiger Abnehmer auf bis zu 30 MW.  
Weitere Verbraucher sind die Kompressoren des Rückspülsystems der Entnahmerechen, die Sieb-
bandanlagen (Antriebsmotor und Abspritzpumpe), Schieberantriebe, Tauchpumpen zur Entlee-
rung, Siebgutbehandlung, Beleuchtung, Heizung und sonstige Anlagekomponenten. Hierfür ist von 
einem Leistungsbedarf von etwa 600 kW auszugehen. 
Auch im Verteilbauwerk sind die Hauptenergieverbraucher die Antriebsmotoren der Pumpen. Die 
gesamte Motorleistung der insgesamt 4 Pumpen beläuft sich auf ca. 4 MW.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
 
2.6.5 Abfälle in der Betriebsphase 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- § 16 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 4 UVPG, Nr.  1 d), 
Nr. 4 c) dd) 
  „eine Beschreibung des 
Vorhabens mit Angaben 
zum Standort, zur Art, zum 
Umfang und zur Ausgestal-
tung, zur Größe und zu an-
deren wesentlichen Merk-
malen des Vorhabens“ 
„…eine Abschätzung, auf-
geschlüsselt nach Art und 
Quantität, […] des während 
der Bau- und Betriebs-
phase erzeugten Abfalls“ 
„Mögliche Ursachen der 
Umweltauswirkungen: […] 
Emissionen und Belästigun-
gen sowie Verwertung 
oder Beseitigung von Ab-
fällen“ 
Betriebsbedingt werden aus den geplanten Gebäuden geringfügige Mengen an konventionellen 
Abfällen anfallen, die von ihrem Charakter zum Hausmüll oder Büroabfall zählen. In Wartungsfällen 
kann es zudem auch betriebsbedingt vorkommen, dass vereinzelt Baumaterialien als Abfälle an-
fallen. 
Bei Wartungsarbeiten an Pumpen, Motoren und Kränen fallen u. U. Schmiermittel an, die einer 
fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.  
Regelmäßig fallen Sedimente und Schwebstoffe aus den Siebbandanlagen an. Das Siebgut wird 
automatisiert in Containern gesammelt und turnusmäßig abgefahren und fachgerecht entsorgt.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.7 Besondere Anfälligkeiten und Unfallrisiken des Vorhabens 
Im Folgenden werden die Anfälligkeiten des Vorhabens gegenüber dem Klimawandel (Kap. 2.7.1) 
sowie gegenüber externen Unfällen oder Katastrophen (Kap. 2.7.2) gemäß Nr. 4 lit. c), hh) und ii) 
der Anlage 4 zum UVPG dargestellt. Zudem wird gemäß Nr. 4 lit. c) ee) der Anlage 4 zum UVPG 
erläutert, inwiefern ein Risiko von Unfällen am Vorhaben selbst besteht (Kap. 2.7.3). 
2.7.1 Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 4 c) hh) 
   „…die Anfälligkeit des Vor-
habens gegenüber den Fol-
gen des Klimawandels  
(zum Beispiel durch erhöhte 
Hochwassergefahr am 
Standort)“ 
Der Klimawandel führt nach aktuellem Kenntnisstand vor allem zu einer Häufung von Extremwet-
terereignissen und mittelbar zu einem Anstieg des Meeresspiegels. Während der durch globalkli-
matische Veränderungen bedingte Anstieg des Meeresspiegels aufgrund der Höhe der Entnahme-
stelle über Meeresspiegel (> 30 m ü. NHN) nicht relevant ist, können Extremwetterereignisse das 
Vorhaben mittelbar und unmittelbar betreffen. Als relevante Extremwetterereignisse werden in die-
sem Zusammenhang sowohl zunehmende Starkregenereignisse als auch längere Dürreperioden 
betrachtet. 
Starkregen wirkt sich in der Regel insbesondere auf das Abflussverhalten von Oberflächengewäs-
sern aus. Durch erhöhte Hochwassergefahr können substanzielle Schäden an baulichen Anlagen 
entstehen. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die Hochwasser -Gefahrenkarten relevant, 
die das Ausmaß der Überflutung im Hochwasserfall für mehrere Szenarien darstellen. Die Inhalte 
der Gefahrenkarten werden in Kap. 4.6 dargestellt und fließen in die Prognose der Auswirkungen 
ein. Dabei wird auch berücksichtigt, inwiefern bausubstanzielle Schäden an den g eplanten bauli-
chen Anlagen durch Hochwasser entstehen können. Zudem kann mit Hochwasser auch ein erhöh-
ten Treibgutaufkommen einhergehen. Das Entnahmebauwerk ist jedoch gegenüber mechanischen 
Einwirkungen von außen durch Treibgut mit einer Einhausung geschützt. 
Dürreperioden können hingegen zu einer länger anhaltenden Verringerung des Abflusses führen. 
Dies kann Nutzungskonflikte zwischen der geplanten Entnahme für die Tagebauseebefüllung, an-
deren Entnahmeberechtigten und unter Umständen der Binnenschifffahrt nach sich ziehen und ggf. 
auch dazu führen, dass eine Rheinwasserentnahme zur Befüllung der Tagebauseen zeitweilig 
nicht ermöglicht wird. Daher wurde ein Entnahmekonzept erarbeitet, das auf Grundlage verschie-
dener Prognosemodelle sämtliche Interessen am Rheinwasser bzw. dessen Entnahme in den Blick 
nimmt (→ Kap. 2.6.3). Mittelbar können Dürreperioden auch zur erhöhten Anfälligkeit von Gehölz- 
und Waldbeständen gegenü ber Windwurf führen. Hieraus lässt sich allerdings mit Blick auf die 
stark reduzierte Gehölzkulisse im UR600 ( → Kap. 4.3.2) und die untertägige Lage der in Betrieb 
stehenden Rohrleitungen keine besondere Anfälligkeit des Vorhabens ableiten. 
Die durch die Wasserentnahme zu erwartenden Wasserspiegellagenänderungen (→ Tab. 4, S. 69) 
haben keine nachteiligen Auswirkungen auf das Ziel der E rreichung eines guten ökologischen

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Zustandes des Fließgewässers Rhein (hierzu in Kapitel 6.5). Auch eine Verschärfung der Niedrig-
wassersituationen am Niederrhein durch die vorgesehenen Entnahmemengen ist nach derzeitigem 
Kenntnisstand nicht zu erwarten (Studien des LANUV, 2008 und 2016). Diese Aussage basiert auf 
Auswertungen insbesondere des Klimamodells REMO ( MAX-PLANCK-INSTITUT ET AL . 2009 und 
2014), welches für den Abfluss des Rheins unter Berücksichtigung zukünftiger Klimaveränderun-
gen im Winter zunehmende Abflussmengen prognostiziert, während in den Sommermonaten na-
hezu unveränderte Abflussverhältnisse abzusehen sind. 
2.7.2 Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken von schweren Unfällen oder 
Katastrophen 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 4 c) ii) 
    
„…die Anfälligkeit des Vor-
habens für die Risiken von 
schweren Unfällen oder 
Katastrophen, soweit sol-
che Risiken nach der Art, 
den Merkmalen und dem 
Standort des Vorhabens 
von Bedeutung sind“ 
Das Vorhaben zur Errichtung der Rheinwassertransportleitungen weist keine direkten Risiken für 
die Anfälligkeit von schweren Unfällen oder Katastrophen auf. 
Um stofflichen Verunreinigungen des Rheins in Fällen von schweren Unfällen und Katastrophen 
vorzubeugen, ist die Betriebsüberwachung des Pumpwerks z.B. in das Alarmsystem des LANUV 
oder vergleichbare Rheinmeldenotsysteme einzubinden und entsprechende technische und pro-
zessuale Vorkehrungen zu treffen, um die Pumpen bei sich androhender Verunreinigung rechtzei-
tig abzuschalten. 
2.7.3 Risiko von schweren Unfällen und Katastrophen  
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 4 c) ee) 
   „…Risiken für die menschli-
che Gesundheit, für Natur 
und Landschaft sowie für 
das kulturelle Erbe, zum 
Beispiel durch schwere Un-
fälle oder Katastrophen.“ 
Ein Risiko für schwere Unfälle besteht beim Betrieb der Rheinwassertransportleitung nicht. Insbe-
sondere ist eine Havarie der Leitung (Bruch, Bersten oder Abriss) wegen der Verlegung der Leitung 
aus Stahl und unterirdisch nicht möglich.  
Eventuelle Schäden, i. d. R. Korrosionsschäden, werden schnell erkannt und  können gut repariert 
werden. Ein schlagartiges Versagen durch ein Platzen der Rohrleitung mit einem hohen Schadens-
potential durch einen größeren Wasseraustritt erfolgt bei Stahlrohrleitungen nicht.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Im Übrigen kommt als Schadensszenario nur ein Eingriff von außen in Betracht, Zum Schutz vor 
solchen Eingriffen ist die Leitung in einem Schutzstreifen verlegt, in dem alle leitungsgefährdenden 
Tätigkeiten wie beispielsweise bauliche Arbeiten verboten sind. Die Leitung ist dadurch vor Eingrif-
fen Dritter hinreichend geschützt. 
Es verbleibt daher bei der Darstellung der Umweltauswirkungen bei bestimmungsgemäßem Be-
trieb der Rheinwassertransportleitung. 
 
2.8 Verhältnis zu anderen relevanten Plänen und Programmen 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- § 40 Abs. 2 Nr. 1 -/- -/- 
 „[…] Beziehung zu ande-
ren relevanten Plänen 
und Programmen“ 
  
 
Die Darstellung der Beziehung des zu ändernden Sachlichen Teilplans  zu anderen Plänen und 
Programmen erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 1 UVPG. Berücksichtigt werden hierbei die Braunkoh-
lepläne der Bezirksregierung Köln sowie überörtliche räumliche Gesamtplanungen (Landes - 
und Regionalplanung) und die eigenständig rechtsverbindlichen Landschaftspläne auf Kreis-
ebene. 
Braunkohlenpläne 
Die Braunkohlepläne der Bezirksregierung Köln (als Raumordnungspläne; § 2 Abs. 1 LPlG) bilden 
die Grundlage für den rechtskräftigen Sachlichen Teilplan zur RWTL Garzweiler sowie für die nun 
durchzuführende Änderung für die RWTL Ham bach. In diesen Plänen werden raumordnerische 
Festsetzungen getroffen, soweit es für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist. Auf-
grund der räumlichen Lage der RWTL sind folgende Braunkohlenpläne von Bedeutung: 
• Braunkohlenplan Garzweiler II (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 1995). 
• Braunkohlenplan Hambach – Teilplan 12/1 (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 1976) 
• Braunkohlenplan zur Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach 
(im Verfahren) 
Die Erforderlichkeit einer RWTL ergibt sich konkret aus dem Braunkohlenplan Garzweiler II, Ab-
schnitt 2.6, nach dem der Tagebausee „mit – erforderlichenfalls aufzubereitendem – Rheinwasser 
zu befüllen“ ist.  
Der Braunkohlenplan Hambach – Teilplan 12/1 sieht in Abschnitt 3.1 in ähnlicher Weise vor, 
dass für die Auffüllung des Tagebausees „grundsätzlich Oberflächenwasser – z.B. des Rheines – 
vorzusehen“ ist.  
Beide vorgenannten Braunkohlenpläne durchlaufen momentan Änderungsverfahren, in denen die 
jeweiligen Schnittstellen zwischen den beiden Braunkohlenplänen und dem vorliegenden RWTL -
Braunkohlenplan (Sachlicher Teilplan) festgelegt werden.  Die Seebefüllungen der beiden Tage-
baue werden Gegenstand von wasserrechtlic hen Planfeststellungsverfahren auf Grundlage der

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
geänderten Braunkohlenpläne und des geänderten Sachlichen Teilplans für die RWTL sein. Auch 
die Verwendung von Rheinwasser als Ersatz , Ausgleichs- und Ökowasser wird Gegenstand nach-
folgender wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren sein. 
Mit der Herstellung des Tagebausees Hambach geht weiterhin die Notwendigkeit zur Realisierung 
eines Ablaufgewässers einher. Nachdem der Zielwasserspiegel, in Abhängigkeit der Befülldauer 
des Tagebausees Hambach, etwa zwischen 2070 und 2090 erreicht wird, soll ein Ablauf mit einer 
freien Ableitung in die Erft zur Sicherung des Zielwasserspiegels beitragen. Zur raumordnerischen 
Sicherung der Trasse für den Ablauf wird momentan das „Braunkohlenplanverfahren zur Siche-
rung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Hambach “ durchgeführt. Nach Durchfüh-
rung einer Alternativenprüfung für die Trassenwahl hat sich eine Trasse als vorzugswürdig erwie-
sen, die weitestgehend die bestehenden Gewässertrassen des Winterbachs und Wiebachs nutzt. 
Diese sind allerdings erst später vor Inbetriebnahme des Ablaufs zur Aufnahme der Abflussmen-
gen aus dem Tagebausee auszubauen; zuvor werden zu gegebener Zeit die einschlägigen Fach-
zulassungsverfahren durchgeführt. Im Hinblick auf den Tagebausee Garzweiler ist die Sicherung 
einer Trasse für den Seeablauf in das Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler 
II integriert.  
Landes- und Regionalplanung 
Im übergeordneten Landesentwicklungsplan werden die planerischen Rahmenbedingungen für 
nachfolgende Planungen und raumbedeutsame Vorhaben geschaffen. Dazu werden u.  a. abwä-
gungsrelevante Grundsätze sowie endabgewogene Ziele der Raumordnung festgelegt, die auch 
bei der Braunkohlenplanänderung zu berücksichtigen sind (vgl. § 26 Abs. 1 S. 2 1. Hs. LPlG). Als 
übergeordnetes Planwerk ist der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW zu betrachten. Darüber 
hinaus ist der Braunkohlenplan in Abstimmung mit den Regionalplänen des Regierungsbezirks 
Köln (Teilabschnitt Region Köln) und des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie mit der aktuell 
im Verfahren befindlichen Neuaufstellung des Regionalplans Köln abzustimmen (§ 26 Abs. 1 S. 2 
2. Hs. LPlG). Die relevanten, umweltbezogenen Inhalte dieser Pläne werden in Kap. 2.9 im Detail 
erläutert.  
Um eine Widerspruchsfreiheit zwischen den Regionalplänen und dem zu ändernden Braunkohlen-
plan zu gewährleisten, werden im Braunkohlenplanänderungsverfahren für die RWTL die Erforder-
nisse der Raumordnung insbesondere bei der Trassenfindung für die Hambachleitung berücksich-
tigt (hierzu in Kap.  3). Nach Abschluss des Braunkohlenplanänderungsverfahren wird die gesi-
cherte RWTL-Trasse dann wiederum bei künftigen Änderungen der betroffenen Regionalpläne be-
rücksichtigt. Somit entstehen keine Konflikte zwischen Regional - und Braunkohlenplanung, weil 
die beiden Planungen aufeinander abgestimmt wurden. 
Landschaftsplanung 
Neben der überörtlichen Gesamtplanung (Landes - und Regionalplanung) werden über die sekt-
orale Landschaftsplanung planerische Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege festge-
legt bzw. räumlich konkretisiert. Dies erfolgt insbesondere durch Festsetzung von naturschutz-
rechtlichen Schutzgebieten, wie z. B. Landschafts- und Naturschutzgebieten, sowie über die For-
mulierung raumbezogener Entwicklungsziele und konkreten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 
für die Landschaft. Diese Inhalte werden im Braunkohlenplanänderungsverfahren als abwägungs-
relevante Belange berücksichtigt. Dabei sind nur die Inhalte der Landschaftspläne von Bedeutung,

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
die die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege  für die örtliche Ebene beinhalten 
(„Landschaftspläne“ mit eigenständiger Rechtsverbindlichkeit; § 7 LNatSchG). Die Ziele für die re-
gionale Ebene werden hingegen mit durch die Regionalpläne abgedeckt (§  6 LNatSchG i.V.m. § 
18 Abs. 2 S. 2 LPlG). 
Die diesbezüglich relevanten Planwerke und ihre Inhalte werden ebenfalls in Kap. 2.9 und dazu im 
Rahmen der Bestandserfassung (Kap. 4.3.2) erläutert.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.9 Gesetzliche und planerische Ziele des Umweltschutzes, die für die 
Planänderung von Bedeutung sind 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 1 lit. b) § 40 Abs. 2 Nr. 2 -/- -/- 
„Darstellung der in den ein-
schlägigen Gesetzen und 
Plänen festgelegten Ziele 
des Umweltschutzes, die 
für den Raumordnungsplan 
von Bedeutung sind, und 
der Art, wie diese Ziele 
und die Umweltbelange 
bei der Aufstellung be-
rücksichtigt wurden“ 
„Darstellung der für den 
Plan oder das Programm 
geltenden Ziele des Um-
weltschutzes sowie der 
Art, wie diese Ziele und 
sonstige Umwelterwä-
gungen bei der Ausar-
beitung des Plans oder 
des Programms be-
rücksichtigt wurden“ 
  
Anmerkung: Der zweite Teil der Nr. 1 b) ROG bzw. § 40 Nr. 2 (Art, wie diese Ziele berücksichtigt wurden“) wird in die 
Auswirkungsprognose aufgenommen 
Gemäß Nr. 1 lit. b) der Anlage 1 zum ROG sind in der UP/UVP die festgelegten Ziele des Umwelt-
schutzes darzustellen, die für den Raumordnungsplan (hier: die Braunkohlenplanänderung) räum-
lich und inhaltlich von Bedeutung sind. Unter Zielen des Umweltschutzes sind sämtliche gesetzli-
che und planerische Zielvorgaben zu verstehen, die auf eine Sicherung oder Verbesserung des 
Zustandes der Umwelt im Sinne der Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG gerichtet sind.  
Gesetzliche Ziele des Umweltschutzes sind den umweltbezogenen Fachgesetzen und den zuge-
hörigen untergesetzlichen Vorschriften zu entnehmen.  
Planerische Ziele des Umweltschutzes ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben der Raum-
ordnung, d. h. der Regional- und Landesplanung. Dabei ist in „Ziele“ und „Grundsätze“ der Raum-
ordnung zu unterscheiden (§  3 Abs. 1 Nr. 1, 2 ROG). Der hier verwendete Zielbegriff des ROG 
stimmt allerdings nicht mit dem Zielbegriff nach Nr. 1 lit. b) der Anlage 1 zum ROG bzw. § 40 Abs. 2 
Nr. 2 UVPG überein, der die Grundlage für die Bezeichnung des Kapitels 2.9 darstellt. In diesem 
Zusammenhang ist die unterschiedliche raumordnungsrechtliche Bindungswirkung von „Zielen“ 
und „Grundsätzen“ der Raumordnung zu beachten, die sich aus § 4 ROG ergibt. Während Ziele 
der Raumordnung als endabgewogene Vorgaben im Braunkohlenplanänderungsverfahren zwin-
gend zu beachten sind, sind Grundsätze der Raumordnung  bei der  Braunkohlenplanänderung 
noch der Abwägung gegenüber anderen Belangen zugänglich. Dies macht eine konsequente Un-
terscheidung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung erforderlich. 
Dargestellt werden im Folgenden jene Ziele, die für die Braunkohlenplanänderung von sachlicher 
Relevanz sind, d. h. die Schutzgüter des UVPG betreffen, und die zudem einen der Braunkohlen-
planänderung entsprechenden räumlichen Bezug und Abstraktionsgrad besitzen. Die Auswahl der 
relevanten Ziele erfolgt auf Grundlage der zuvor erläuterten Inhalte der Planänderung. Die darge-
stellten Ziele des Umweltschutzes bilden auch eine Grundlage für die Bewertung der Umweltaus-
wirkungen der Planänderung gemäß §§ 25 Abs. 1, 40 Abs. 3, 43 Abs. 1 UVPG. 
Raumordnerische Erfordernisse ohne erkennbaren Umweltbezug werden in den folgenden Kapi-
teln, die auf die Vorzugstrasse und den UR600 bezogen sind, in Übereinstimmung mit Nr. 1b der 
Anlage 1 zum ROG bzw. § 40 Abs. 2 Nr. 2 UVPG nicht erläutert. Allerdings können s olche

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Festsetzungen (z. B. zu Flächenentwicklungen) u. U. ein Hindernis für eine Trassenführung dar-
stellen. Daher wurden sie falls erforderlich bei der Ermittlung der Vorzugstrasse im Rahmen der 
Raumwiderstandsanalyse berücksichtigt (hierzu in Kap. 3.5). 
2.9.1 Fachgesetzliche Ziele 
In der folgenden Tabelle sind die relevanten Umweltziele einschlägiger bundes- und landesrecht-
licher Umweltvorschriften aufgeführt. 
Tab. 5: Für die Braunkohlenplanänderung relevante Ziele des Umweltschutzes nach Maßgabe des 
Fachrechts 
 Vorbemerkung zu den Quellen: keine Benennung von europäischen Richtlinien, die ins nationale Recht 
umgesetzt sind 
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Quelle 
Menschen und 
menschliche Ge-
sundheit 
- Schutz vor / Vermeidung von schädlichen 
Umwelteinwirkungen auf den Menschen 
durch (Bau-)Lärm, Erschütterungen, Licht 
und andere Immissionen 
§§ 1, 22, 50 BImSchG, § 48 Abs. 1 Nr. 1 
BImSchG i. V. m. der AVV Baulärm 
 - Einhaltung gebietsbezogener Lärmimmissi-
onsrichtwerte zum Schutz der menschlichen 
Gesundheit 
§ 48 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG i. V. M. Der 
TA Lärm 
Tiere, Pflanzen und 
biologische Vielfalt 
- Schaffung und Schutz eines Netzes verbun-
dener Biotope (Biotopverbund) 
§§ 20, 21 BNatSchG 
 - Schutz bestimmter Teile von Natur und 
Landschaft 
§§ 23-30 BNatSchG 
 - Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und 
Pflanzern 
§ 39 BNatSchG 
 - Besonderer Artenschutz: Schutz der beson-
ders und streng geschützten Arten 
§§ 44-45a BNatSchG 
 - Schutz des europäischen Schutzgebietsnet-
zes „Natura 2000“ 
§§ 32-34 BNatSchG 
 - Eingriffsregelung: Vorrangige Vermeidung 
von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts/ 
Kompensation nicht vermeidbarer erhebli-
cher Beeinträchtigungen 
§§ 13-15 BNatSchG 
Fläche und Boden - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden  § 1 LBodSchG, § 1 Abs. 3 Nr. 1 
BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG 
 - (Vorsorge-)Pflicht zur Abwehr schädlicher 
Bodenveränderungen, Sanierung von Boden 
und Altlasten 
§§ 4,7 BodSchG 
 - Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen  § 1 BodSchG, § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG 
 - Schutz von Böden mit besonderer Funkti-
onserfüllung 
§ 1 LBodSchG 
Wasser - Verhinderung einer Verschlechterung des 
mengenmäßigen und chemischen Zustands 
des Grundwassers / Erreichen eines guten 
mengenmäßigen und chemischen Zustands 
§ 47 WHG, Grundwasserverordnung 
(GrwV) 
 - Verhinderung einer Verschlechterung des 
ökologischen und chemischen Zustands der 
Oberflächengewässer / Erreichen eines gu-
ten ökologischen und chemischen Zustands 
§ 27 WHG, Oberflächengewässerverord-
nung (OgewV) 
 - Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung 
durch gebietsbezogene Schutzfestsetzungen 
§§ 51, 52 WHG

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Schutzgut Ziele des Umweltschutzes Quelle 
 - Schutz von Heilquellen durch gebietsbezo-
gene Schutzfestsetzungen 
§ 53 Abs. 4 WHG 
 - Erfassung und Schutz von potenziell hoch-
wasserbetroffenen Gebieten 
§§ 73-76 WHG 
Luft und Klima - Schutz von Flächen mit günstiger lufthygieni-
scher oder klimatischer Wirkung 
§ 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG 
 - Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele 
sowie die Einhaltung der europäischen Ziel-
vorgaben 
§ 1 i. V m. § 13 Abs. 1 KSG 
 - Erhalt der bestmöglichen Luftqualität § 50 Satz 2 BImSchG 
 - Einhaltung stoffbezogener Grenzwerte in der 
Luft zum Schutz der menschlichen Gesund-
heit 
§ 48a BImSchG i. V. m. der 39. BImSchV 
Landschaft - Sicherung und Entwicklung des Erholungs-
wertes von Natur und Landschaft  
§ 1 Abs. 4 Nr. 3 BNatSchG 
 - Bewahrung von Naturlandschaften und his-
torisch gewachsenen Kulturlandschaften vor 
Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen 
Beeinträchtigungen 
§ 1 Abs. 4 Nr. 1; BNatSchG, § 2 Abs. 2 
Nr. 5 ROG 
 - Vermeidung der Neuinanspruchnahme und 
Neuzerschneidung der Landschaft durch 
Bündelung von linienhaften Infrastrukturen 
§ 1 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG, § 2 Abs. 2 
Nr. 2 ROG 
 - Eingriffsregelung: Vorrangige Vermeidung 
von Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-
des / Kompensation nicht-vermeidbarer er-
heblicher Beeinträchtigungen 
§§ 13-15 BNatSchG 
 - Erhalt und Entwicklung von Kulturlandschaf-
ten in ihren prägenden Merkmalen und mit 
ihren Kultur- und Naturdenkmälern 
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG 
Kulturelles Erbe 
und sonstige Sach-
güter 
- Schutz der Baudenkmäler, Denkmalberei-
che, Bodendenkmäler und beweglichen 
Denkmäler 
§ 1 i. V. m. § 5 DSchG, § 3 DSchG 
 
2.9.2 Landesentwicklungsplan NRW 
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) aus dem Jahr 20171 ist mit seiner aktuel-
len Änderung2 am 06.08.2019 in Kraft getreten. Mit der Änderung soll die Raumordnung in NRW 
„flexibler und zukunftsfähiger“ gestaltet werden. Aus umweltfachlicher Sicht sind für die Braunkoh-
lenplanänderung insbesondere die im LEP NRW festgeschriebenen Ziele und Grundsätze zum 
Themenkomplex „Freiraum“ (Kap. 7 im LEP) relevant. Der Komplex gliedert sich in vier Bereiche, 
die nachfolgend im Einzelnen betrachtet werden: „Freiraumsicherung und Bodenschutz“, „Natur 
und Landschaft“, „Wald und Forstwirtschaft“ und „Wasser“. Dazu wird im Kapitel 8 des LEP der 
Bereich „Transport in Leitungen“ behandelt. 
Die Ziele und Grundsätze der insgesamt fünf Bereiche werden insoweit dargestellt, wie sie ent-
sprechend der vorangegangenen Beschreibung der Braunkohlenplanänderung „von Bedeutung“  
im Sinne der Nr.  1 lit. b) der Anlage 1 zum ROG sein können. Im Kern geht es dabei darum, zu 
 
1 GV NRW 2017 S. 122: 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16129&menu=1&sg=0&keyword=Landesentwicklungsplan 
2 GV NRW 2019 S. 442: 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=17895&ver=8&val=17895&sg=0&menu=1&vd_back=N

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
prüfen, durch welche Bereiche die Vorzugstrasse der RWTL verläuft. Ziele und Grundsätze ohne 
Umweltbezug oder ohne räumlichen Bezug zur geplanten Braunkohlenplanänderung werden nicht 
dargestellt. 
Freiraumsicherung und Bodenschutz (Kap. 7.1 im LEP) 
Im Allgemeinen ist der Erhalt der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Freiraums bei allen raum-
bedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen (Grundsatz 7.1 -1). Im Speziellen 
sind als abwägungserheblicher Belang zu berücksichtigen: 
• Die gebotene Vermeidung der Zerschneidung von sog. „unzerschnittenen verkehrsarmen 
Räumen“ (UZVR) (Grundsatz 7.1-3), 
• die Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit von Böden (Grundsatz 7.1-
4),  
• die gebotene Aufwertung anthropogen geprägter Freiräume (Grundsatz 7.1-6), 
• die Sicherung und Weiterentwicklung von Bereichen für naturverträgliche und land-
schaftsorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung (Grundsatz 7.1-8). 
Weitere Inhalte werden auf die Ebene der Regionalplanung abgeschichtet. So ist in der Regional-
planung der Freiraum durch Festlegung verschiedener Gebietskategorien (z. B. „Allgemeine Frei-
raum- und Agrarbereiche“, „Waldbereiche“) zu ordnen und zu sichern (Ziel 7.1 -2). Im Speziellen 
sind regional Grünzüge als Vorranggebiete festzulegen (Ziel 7.1-5). Bereits festgesetzte Grünzüge 
wurden in den LEP nachrichtlich zeichnerisch übernommen. 
Natur und Landschaft (Kap. 7.2 im LEP) 
Auf Grundlage der Ziele 7.2 -1 und -2 legt der LEP ein Grundgerüst des landesweiten B iotopver-
bundes und der Gebiete für den Schutz der Natur fest, die maßstabsbedingt der weiteren Konkre-
tisierung bedürfen. Entlang des RWTL-Trassenverlaufs ist der Knechtstedener Wald im westlichen 
Stadtgebiet von Dormagen sowohl als Schwerpunktraum des Biotopverbundes als auch Gebiet für 
den Schutz der Natur festgelegt (vgl. LEP, Abb. 4 sowie Anlagenkarte). Mit der Festlegung als 
Gebiet für den Schutz der Natur darf der Knechtstedener Wald vorbehaltlich weitergehender na-
turschutzrechtlicher Prüfung nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung 
nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung des betroffenen Gebietes dies zulässt und 
der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird (Ziel 7.2-3). Ferner soll das Gebiet 
auch dem Naturerleben und der naturverträglichen Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung dienen 
(Grundsatz 7.2-4) 
Weiterhin legt der LEP als allgemeinen Grundsatz fest, dass schützenswerter Freiraum auch au-
ßerhalb der Gebiete für den Schutz der Natur vor erheblichen Beeinträchtigungen bewahrt werden 
soll (Grundsatz 7.2-5). Dieser Grundsatz wird insbesondere durch landschaftsplanerische Gebiets-
festsetzungen konkretisiert, die in Kapitel 2.9.5 erläutert werden. 
Wald und Forstwirtschaft (Kap. 7.3 im LEP) 
Der LEP formuliert das Ziel (Ziel 7.3 -1), dass Wald aufgrund seiner besonderen Bedeutung vor 
nachteiligen Entwicklungen zu bewahren und weiterzuentwickeln ist. Die zu diesem Zweck in den 
nachgelagerten Regionalplänen festgelegten Waldbereiche sind in der Regel von einer Inan-
spruchnahme durch entgegenstehende Nutzungen ausgeschlossen. Ausnahmsweise dürfen 
Waldbereiche für entgegenstehende Planungen und Maßnahmen jedoch dann bean sprucht

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
werden, wenn für die angestrebten Nutzungen ein Bedarf nachgewiesen ist, dieser Bedarf nicht 
außerhalb von Waldbereichen realisierbar ist und die Waldumwandlung auf das unbedingt erfor-
derliche Maß beschränkt wird. 
Des Weiteren setzt der LEP den Grundsatz der nachhaltigen und ordnungsgemäß bewirtschafteten 
Wälder fest (Grundsatz 7.3-2). Durch eine nachhaltige und ordnungsgemäße Forstwirtschaft sind 
standortgerechte ökologisch intakte, leistungsstarke Waldbestände zu erhalten, zu vermehren und 
zu entwickeln. Naturnahe Waldbestände sollen in ihrem Bestand und in ihrer Bedeutung für die 
Tier und Pflanzenwelt erhalten und vermehrt werden. Teile des Waldes sollen im Rahmen des 
Waldnaturschutzes durch Nutzungsverzicht zu Wildnis entwickelt werden. 
Für waldarme und waldreiche Gebiete formuliert der LEP den Grundsatz (Grundsatz 7.3-3), dass 
in waldreichen Gebieten als Ausgleich für die Inanspruchnahme von Waldflächen vornehmlich die 
Struktur vorhandener Waldbestände verbessert werden soll. In waldarmen Gebiete n hingegen – 
ein solches liegt entlang des RWTL-Trassenverlaufs zwischen dem Rhein bei Dormagen und den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach vor 3 – soll auf eine Waldvermehrung hingewirkt werden. 
Wasser (Kap. 7.4 im LEP) 
Der Grundsatz 7.4-1 zielt auf die Sicherung und die Entwicklung von Gewässern in ihren ökologi-
schen Funktionen und ihrer Nutzenfunktion für den Menschen ab. Speziell für Oberflächengewäs-
ser wird dies durch den Grundsatz 7.4-2 präzisiert. Die Nutzenfunktion (Trinkwassernutzung) findet 
weiterhin Berücksichtigung durch das Ziel 7.4-3, nach dem Trinkwasserressourcen so zu schützen 
und entwickeln sind, dass die Wassergewinnung und Versorgung der Bevölkerung mit einwand-
freiem Trinkwasser dauerhaft gesichert werden kann. In den Regionalplänen sind zu diesem Zweck 
entsprechende Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz festzulegen. 
Weitere Zielfestsetzungen zum Bereich „Wasser“ thematisieren den Hochwasserschutz. Der LEP 
setzt über das Ziel 7.4-6 „Überschwemmungsbereiche“ als Vorranggebiete der Raumordnung nach 
§ 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG fest, die von hochwasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nut-
zungen freizuhalten sind (vgl. LEP, Anlagenkarte). Festlegungen solcher Gebiete innerhalb des 
Untersuchungsraums (UR600) befinden sich am Rhein mit seinen Auen, an der Erft (mit Perings-
maar als Retentionsraum) sowie am Finkelbach, der südlich des Ortszentrums von Bedburg paral-
lel zum Wander-/Radweg „Speedway Terra Nova“ verläuft. Weiterhin ist für nachgelagerte Planun-
gen ein Berücksichtigungsgebot für die Überflutungsgefahr bei Extremhochwasser (statistisch sel-
tener als einmal in 100 Jahren) verankert (Grundsatz 7.4-8) und zudem das Ziel formuliert, Retenti-
onsräume zurückzugewinnen (Ziel 7.4-7). 
Transport in Leitungen (Kap. 8.2 im LEP) 
Der Grundsatz 8 .2-1 legt fest, dass „Transportleitungen für Energie, Rohstoffe und andere Pro-
dukte gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden sollen“.  Die Transportleitungen „sollen in 
Leitungsbändern flächensparend und gebündelt geführt und an bereits vorhandene Bandinfrastruk-
turen im Raum angelehnt werden“. 
 
3  Als waldarm gelten Gemeinden, deren Waldanteil kleiner ist als 20% (vgl. Erläuterungen zu 7.3-3 - Waldarme und waldrei-
che Gebiete).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.9.3 Regionalplan Düsseldorf 
Der Regionalplan Düsseldorf (RPD) ist im Jahr 2018 in Kraft getreten. Derzeit sind zudem vier 
Regionalplanänderungen in Kraft getreten4, die in der nachfolgend berücksichtigten Fassung des  
Regionalplans mit Stand 26.04.2021 (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 2021A) bereits eingearbeitet 
sind. Die aktuell geplante fünfte Änderung des Plans im Stadtgebiet von Grevenbroich und Rom-
merskirchen (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 2021b) betrifft keine Ziele des Umweltschutzes und 
kann daher unberücksichtigt bleiben. Somit bildet die Planfassung von 2021 die raumordnerischen 
Festsetzungen für den UR600 vollständig ab. 
Der UR600 berührt den Geltungsbereich des RPD innerhalb der Stadtgebiete von Dormagen, Rom-
merskirchen und Grevenbroich (alle Rhein -Kreis Neuss). Mit Übergang von Rommerskirchen in 
das Stadtgebiet von Bedburg und Bergheim, tritt der UR600 in das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises 
ein (→ Abb. 1, S. 34) – und damit zugleich in den Regierungsbezirk Köln. Die Festsetzungen des 
RPD betreffen demnach den UR600 von der Entnahmestelle am Rhein bei Dormagen bis zur süd-
lichen Stadtgrenze von Rommerskirchen.  
Die zeichnerische Darstellung des RPD erfolgt durch insgesamt 29 Blätter. Für den UR600 sind die 
Blätter 24, 25, 27, 28 und 29 mit ihren zeichnerischen Festsetzungen sowie die zugehörigen textli-
chen Festsetzungen relevant. Die wesentlichen Festsetzungen des RPD innerhalb des UR600  
werden nachfolgend insoweit dargestellt, wie sie entsprechend der vorangegangenen Beschrei-
bung der Braunkohlenplanänderung „von Bedeutung“ im Sinne der Nr. 1 lit. b) der Anlage 1 zum 
ROG sein können. Ziele und Grundsätze ohne offenkundigen Bezug zur geplanten Braunkohlen-
planänderung werden nicht dargestellt. 
Die nachstehende Abbildung zeigt den Verlauf des UR600 innerhalb des Geltungsbereichs  des 
RPD. Die Darstellung beruht auf dem online verfügbaren Darstellungsdienst des Landeswirt-
schaftsministeriums (MWIDE 2022) und dient nur der Übersicht. Rechtverbindlich ist einzig die 
Blattdarstellung der BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2021a). 
 
 
4  Wirksam sind die Änderungen Nr. 1, 2, 4 und 6; vgl. Website der Bezirksregierung Düsseldorf: 
 https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplan/aenderungen-des-regionalplans-duesseldorf-rpd

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Abb. 23: Ausschnitt aus dem Regionalplan Düsseldorf mit Verlauf des UR600 (violett gestrichelt) 
 Quelle: MWIDE 2022 
 
Legende (Auszug) 
 
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung 
(BSLE) 
 Regionaler Grünzug   
 
 Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) 
 Waldbereiche 
 Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) 
 
Waldbereiche 
Innerhalb des UR600 liegen vereinzelt zeichnerisch dargestellte Waldbereiche, die Vorranggebiete 
im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG darstellen (vgl. RPD, Kap. 8.1). Konkret sind die Böschungen 
der Deponie zwischen Rhein und dem Zentrum von Dormagen, der Knechtstedener Wald sowie 
die Hänge der Vollrather Höhe als Waldbereiche festgesetzt. Der RPD formuliert in Kapitel 4.3 für 
diese Bereiche folgende Grundsätze: 
• Grundsatz G1: Erhaltung und Entwicklung von Waldbereichen zur Sicherung und Ver-
besserung der Nutz‐, Schutz‐ und Erholungsfunktionen des Waldes. Weitere Festsetzun-
gen des Grundsatzes G1 zu „Waldflächen mit besonderer Bedeutung“ werden durch den 
UR600 nicht berührt.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Grundsatz G2: In waldarmen Gebieten, als das der UR600 durchgehend anzusehen ist5, 
sollen Kleinwaldflächen erhalten und entwickelt werden. Waldvermehrung soll zudem in 
direkter räumlicher Zuordnung zu vorhandenen Waldflächen erfolgen. 
• Dies gilt gemäß Grundsatz G3 in waldarmen Gebieten auch für den Ausgleich für die In-
anspruchnahme von Wald. 
• Der Grundsatz G4 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die Landschaftspla-
nung. Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz. 
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) 
Innerhalb des UR600 liegen großflächig verteilt zeichnerisch dargestellte AFAB, die Vorbehaltsge-
biete im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 21 ROG darstellen (vgl. RPD, Kap. 8.1). Der RPD formuliert in 
Kapitel 4.5.1 („Landbewirtschaftung und Natürliche Ressourcen“) für diese Bereiche folgende 
Grundsätze: 
• Grundsatz G1: Erhalt der AFAB als Produktionsgrundlage; Sicherung ihrer natürlichen 
Beschaffenheit und natürlichen Leistungskraft. 
• Grundsatz G2: Ausschluss raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Beein-
trächtigung agrarwirtschaftlicher Bedeutung. 
• Der Grundsatz G3 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die kommunale Bauleit-
planung. Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz. 
Zusätzlich werden in Kapitel 4.1.1 des RPD („Freiraumschutz und Freiraumentwicklung“) Festle-
gungen für AFAB getroffen: 
• Grundsatz G1: Erhalt und Entwicklung bestehender Freiräume als großräumiges, über-
greifendes regionales Freiraumsystem 
• Grundsatz G2: Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit von Böden bei der Prüfung von 
Standort- bzw. Trassenalternativen sowie Vermeidung von Trenn-, Zerschneidungs- und 
Barrierewirkungen. 
• Grundsatz G3: Vermeidung der Zerschneidung bislang unzerschnittener verkehrsarmer 
Freiräume durch linienhafte Verkehrsinfrastruktur.  
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) 
Innerhalb des UR600  sind bestimmte Freiraumfunktionen zum Teil überlagernd dargestellt . Eine 
dieser Funktionen schlägt sich in der Festsetzung von „Bereichen für den Schutz der Natur“ (BSN) 
nieder. Diese Bereiche sind Vorranggebiete i.S.d. § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG, die die Kernbereiche für 
die Schaffung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems darstellen. Die Wechselwir-
kungen von Natur und Landschaft mit dem Menschen ist hier gegenüber des BSLE (hierzu weiter 
unten) eher hintergründig. Die BSN-Festsetzungen innerhalb des UR600 befinden sich im Bereich 
der Querung des Knechtstedener Wald es und in den Rheinauen. Der RPD formuliert in Kapitel 
4.2.2 für die BSN folgende Ziele und Grundsätze: 
• Ziel Z1: Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, welche insbesondere durch Ver-
siegelung und Zerschneidung die besonderen Funktionen der BSN beeinträchtigen oder 
das naturräumliche Potential sowie die angestrebte Entwicklung gefährden, sind unzuläs-
sig 
 
5  Als waldarm gelten Gemeinden, deren Waldanteil kleiner ist als 20% (vgl. Erläuterungen zu G2).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Ziel Z2: Sicherung und Entwicklung der Funktionen der BSN für Natur und Landschaft 
sowie Erhalt und Verbindung von Schutzgebieten durch geeignete Maßnahmen 
• Grundsatz G1: Die BSN sollen einer naturverträglichen Erholungs‐, Sport‐ und Freizeit-
nutzung zugänglich gemacht werden. 
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE) 
Innerhalb des UR600  sind bestimmte Freiraumfunktionen zum Teil überlagernd dargestellt. Eine 
dieser Funktionen schlägt sich in der Festsetzung von Bereichen für den „ Schutz der Landschaft 
und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) nieder. Diese Bereiche sind Vorbehaltsgebiete i.S.d. 
§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG, in denen neben dem funktionalen Erhalt und der Entwicklung der Natur auch 
die Landschaft mit ihren Wechselwirkungen mit dem Menschen im Vordergrund steht. Die BSLE-
Festsetzungen innerhalb des UR600 befinden sich insbesondere in den Rheinauen, den landwirt-
schaftlich geprägten Freiräumen nördlich des Zentrums von Dormagen, im Knechtstedener Wald 
und dessen naher Umgebung sowie im Bereich der Vollrather Höhe. Der RPD formuliert in Kapitel 
4.2.3 für die BSLE folgende Ziele und Grundsätze: 
• Grundsatz G1: Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Leistungsfähigkeit 
des Naturhaushalts, der erhaltenswerten Kulturlandschaft oder der Erholungseignung der 
Landschaft 
• Grundsatz G2: Die BSLE für eine landschaftsorientierte, landschafts- und naturverträgli-
chen Erholungs‐, Sport‐ und Freizeitnutzung erhalten und entwickelt werden. 
Regionale Grünzüge 
Einige Flächen des UR600 gehören regionalen Grünzügen an. Diese Bereiche dienen im Allge-
meinen der siedlungsräumlichen Gliederung, der Freiraumsicherung fü r Erholungs- und Freizeit-
nutzungen, der Biotopvernetzung sowie der Verbesserung lokalklimatischer und lufthygienischer 
Gegebenheiten. Die innerhalb des UR600 festgesetzten Regionalen Grünzüge befinden sich in 
den Rheinauen und im Knechtstedener Wald, jeweils einschließlich der angrenzenden Offenland-
bereiche. Bei den abgegrenzten Bereichen handelt es sich um Vorranggebiete im Sinne des §  7 
Abs. 3 Nr. 1 ROG (vgl. RPD, Kap. 8.1). Der RPD formuliert in Kapitel 4.1.2 für folgende Ziele und 
Grundsätze für die Regionalen Grünzüge: 
• Gemäß Ziel Z1 und Z2 sind die Regionalen Grünzüge in ihren ökologischen und sozialen 
Funktionen zu schützen.  
• Der Grundsatz G1 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die kommunale Bauleit-
planung. Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz. 
Transportfernleitungen 
Der RPD trifft in Kapitel 5.2 Festlegungen zu Transportfernleitungen. Dort legt der Grundsatz G1 
fest, dass „Bereiche parallel zu vorhandenen Transportfernleitungen für die Aufnahme weiterer 
Leitungen freigehalten werden“ sollen. In der zu diesem Grundsatz gehörigen RPD-Beikarte 5B ist 
die raumordnerisch gesicherte Garzweilertrasse mit dargestellt. Der Grundsatz ähnelt dem oben 
aufgeführten Grundsatz der Landesplanung im LEP (→ S. 81).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.9.4 Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln 
Der rechtsgültige Regionalplan Köln besteht aus drei räumlichen Teilabschnitten (Region Aachen; 
Region Bonn/Rhein-Sieg; Region Köln). Der UR600 gehört zum Geltungsbereich des Teilabschnit-
tes Region Köln. Weiterhin umfasst der Regionalplan Köln zwei zusätzliche sachliche Teilab-
schnitte („Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst / Ville“ und „Vorbeugender Hochwasserschutz“).  
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln (RPK-K) liegt in einer 
konsolidierten Fassung aus dem Jahr 2018 vor (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2018). Die bisherigen 
Änderungen am Regionalplan (auch Änderungen nach 2018) liegen allesamt außerhalb des 
UR600. Der o. g. Regionalplan-Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ betrifft zwar 
auch den UR600, geht aber vollständig in der konsolidierten Fassung von 2018 auf. Somit bildet 
die Planfassung von 2018 die relevanten raumordnerischen Festsetzungen für den UR600 voll-
ständig ab. 
Erst mit Übergang von Rommerskirchen in das Stadtgebiet von Bedburg und Bergheim tritt der 
UR600 in das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises und damit in den Regierungsbezirk Köln ein (→ Abb. 
1, S. 34). Der UR600 berührt außerdem den Geltungsbereich des RPK-K innerhalb des Stadtge-
bietes von Elsdorf (ebenfalls Rhein-Erft-Kreis). Die Festsetzungen des RPK-K betreffen demnach 
den UR600 von der Stadtgrenze Rommerskirchen/Bedburg/Bergheim bis zum Tagebau Habach.  
Für den UR600 sind die Blätter L 4904 Mönchengladbach, L 4906 Neuss, L 5106 Köln und L 5104 
Düren mit ihren zeichnerischen Festsetzungen sowie die zugehörigen textlichen Festsetzungen 
relevant. Die wesentlichen Festsetzungen des RPK -K innerhalb des UR600  werden nachfolgend 
insoweit dargestellt, wie sie entsprechend der vorangegangenen Beschreibung der Braunkohlen-
planänderung „von Bedeutung“ im Sinne der Nr. 1 lit. b) der Anlage 1 zum ROG sein können. Ziele 
und Grundsätze ohne offenkundigen Bezug zur geplanten Braunkohlenplanänderung werden nicht 
dargestellt. 
Die nachstehende Abbildung zeigt den Verlauf des UR600 innerhalb des Geltungsbereichs des 
RPK-K. Die Darstellung beruht auf dem online verfügbaren Darstellungsdienst des Landes -Wirt-
schaftsministeriums (MWIDE 2022) und dient nur der Übersicht. Rechtverbindlich ist einzig die 
Blattdarstellung der BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2018).

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Abb. 24: Ausschnitt aus dem Regionalplan Köln – Teilabschnitt Region Köln mit Verlauf des UR600 (violett 
gestrichelt) 
 Quelle: MWIDE 2022 
 
Legende (Auszug) 
 
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung 
(BSLE) 
 Waldbereiche 
 Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) 
 
Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) 
Innerhalb des UR600 liegen nahezu flächendeckend zeichnerisch dargestellte AFAB. Der RPK-K 
formuliert in Kapitel D.1.2 für diese Bereiche folgende Ziele und Grundsätze: 
• Ziel 1: In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlichen Produktionsbedin-
gungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere 
Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich. 
• Ziel 2: In den Agrarbereichen mit spezialisierter Intensivnutzung ist die Inanspruchnahme 
durch andere Nutzungen auszuschließen.

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• Das Ziel 3 beinhaltet Vorgaben zum Erhalt und zur Entwicklung vorhandener Betriebe. 
Die Betriebe sind so zu entwickeln, dass sie eine gleichermaßen ökonomisch wie ökolo-
gisch orientierte, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft ermöglichen. Weitere 
Inhalte des Ziels sind wirtschaftlicher (und nicht umweltbezogener) Art.  
• Das Ziel 4 beinhaltet zu beachtende Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung. Für 
das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz. 
Waldbereiche 
Innerhalb des UR600 liegen vereinzelt zeichnerisch dargestellte Waldbereiche. Konkret handelt es 
sich um linienförmige Festsetzungen im Rekultivierungsbereich des ehemaligen Tagebaus For-
tuna-Garsdorf, die allerdings nicht vollständig deckungsgleich mit den dort tatsächlich vorhandenen 
Gehölzbändern sind. Der RPK-K formuliert in Kapitel D.1.3 für diese Bereiche folgende Ziele: 
• Ziel 1: Der Wald ist in den dargestellten Waldbereichen zu erhalten und standortgemäß 
sowie auf Nachhaltigkeit ausgerichtet zu bewirtschaften, zu sichern und zu entwickeln. In 
waldarmen Gebieten6 (trifft auf den UR600 flächendeckend zu) ist auf eine Waldvermeh-
rung hinzuwirken. 
• Ziel 2: Eine Inanspruchnahme von Waldgebieten für andere Nutzungen ist nur dann zu-
lässig, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind 
und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Funkti-
onsverluste müssen nach Maßgabe des Ziels 4 (s. u.) ersetzt werden. 
• Ziel 3: Liegen Waldbereiche innerhalb von Bereichen für den Schutz der Natur, haben die 
Ziele zum Schutz der Natur Vorrang. 
• Ziel 4: Ersatzaufforstungen müssen nach Standort, Art, Umfang und Zeitrahmen das ein-
getretene bzw. zu erwartende Funktionsdefizit kompensieren. 
• Ziel 5 betrifft die Neuanlage von Wald. Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren be-
steht keine Relevanz. 
• Ziel 6 betrifft die Walderhaltung in Bereichen mit besonderer forstwirtschaftlicher Bedeu-
tung zu gewährleisten. Solche Bereiche sind im UR600 nicht vorhanden. 
• Die Ziele 7 bis 10 betreffen Waldbereiche im Bergischen Land. Für das Braunkohlen-
planänderungsverfahren besteht keine Relevanz. 
• Ziel 11: In den Waldbereichen der Region Köln ist ein artenreicher und gesunder Wildbe-
stand anzustreben.  
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE) 
Innerhalb des UR600  sind bestimmte Freiraumfunktionen zum Teil überlagernd dargestellt. Eine 
dieser Funktionen schlägt sich in der Festsetzung von Bereichen für den „ Schutz der Landschaft 
und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) nieder. In diesen Bereichen steht neben dem funktio-
nalen Erhalt und der Entwicklung der Natur auch die Landschaft mit ihre n Wechselwirkungen mit 
dem Menschen im Vordergrund. Die BSLE-Festsetzungen innerhalb des UR600 befinden sich im 
Rekultivierungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf sowie westlich daran an-
schließend im Bereich der Erft und entlang des Finkelbach s (Erft-Zufluss). Außerdem ist das Ta-
gebaugelände Hambach im Hinblick auf die Folgenutzung als BSLE festgesetzt. Der RPK -K for-
muliert in Kapitel D.3.3 für die BSLE folgende Ziele: 
 
6  Als waldarm gelten Gemeinden, deren Waldanteil kleiner ist als 15% (vgl. Erläuterungen (6) zu Kap. D.1.3).

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Ziel 1: Bodennutzungen und ihre Verteilung sind auf eine nachhaltige Erhaltung und Wie-
derherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, des Landschafts-
bildes und der Erholungseignung auszurichten. 
• Ziel 2: Die BSLE haben der funktionalen Einbindung der Bereiche für den Schutz der Na-
tur und der Sicherung von Pufferzonen zu dienen. 
• Das Ziel 3 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die Landschaftsplanung. Für das 
Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz. 
• Ziel 4: Bei Überlagerung mit sonstigen Zweckbindungen des Freiraums, dürfen die Ziele 
für BSLE die zweckgebundene Nutzung nicht beeinträchtigen. Weitere Festsetzungen zu 
BSLE im Tagebaubereich Hambach betreffen Bereiche außerhalb des UR600. 
• Das Ziel 5 betrifft die Durchführung von Abgrabungen innerhalb von BSLE. Für das 
Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine Relevanz. 
• Ziel 6: Innerhalb der BSLE ist die Zugänglichkeit der Landschaft für Erholungssuchende 
zu sichern. Vermeidbare Störungen der Erholungsfunktion sind auszuschließen. 
Überschwemmungsbereiche 
Innerhalb des UR600 liegen zeichnerisch dargestellte Überschwemmungsbereiche, die über den 
Regionalplan-Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ festgesetzt sind. Konkret handelt 
es sich um die Erft zwischen Bedburg und Bergheim. Der RPK-K setzt die Überschwemmungsbe-
reiche in Kapitel D.1.4 als Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz fest und for-
muliert das Ziel (Z3), diese für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu erhalten und zu 
entwickeln. Die Bereiche sind von Nutzungen, die diesem Zweck entgegenstehen, freizuhalten. 
2.9.5 Regionalplan Köln (geplante Neuaufstellung)  
Am 10. Dezember 2021 wurde durch den Regionalrat Köln beschlossen, ein Aufstellungsverfahren 
für einen neuen Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Köln durchzuführen. Die Ausle-
gung im Rahmen de r Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 statt. 
Gegenstand der Auslegung waren die Planunterlagen, die die Regionalplanungsbehörde erarbeitet 
hat (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2021). Die in diesen Unterlagen enthaltenen, in Aufstellung befindli-
chen Ziele stellen „sonstige Erfordernisse der Raumordnung“ dar (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG). Sie sind 
bei der Abwägung im Rahmen des Braunkohlenplanänderungsverfahrens wie rechtskräftige 
Grundsätze zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 ROG). Die umweltr elevanten Ziele des ausge-
legten Planwerks werden daher im Folgenden dargestellt. Die in Aufstellung befindlichen Grunds-
ätze entfalten hingegen keine Bindungswirkung im Sinne des §  4 ROG und bleiben daher unbe-
rücksichtigt. 
Die zeichnerische Darstellung des in Aufstellung befindlichen Regionalplans erfolgt durch insge-
samt 13 Blätter. Für den UR600 ist das Blatt 04 – Rhein-Erft-Kreis mit seinen zeichnerischen Fest-
setzungen sowie die zugehörigen textlichen Festsetzungen relevant. Die nachstehende Abbildung 
zeigt den Verlauf des UR600 innerhalb des Geltungsbereichs des Regionalplans. Die Darstellung 
beruht auf den online abrufbaren Planunterlagen der BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2021).

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Abb. 25: Ausschnitt aus dem in Aufstellung befindlichen Regionalplan Köln mit Verlauf des UR600 (vio-
lette Umrandung) 
 Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des Planentwurfs der BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2021) 
Hinweis: Zu den „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen“ (AFAB), die von der Trasse durchquert 
werden, sind im Planentwurf keine Ziele festgelegt. Daher werden diese Bereiche im Folgenden nicht 
textlich erläutert. 
 
Legende (Auszug) 
 Regionaler Grünzug   
 
 
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung 
(BSLE) 
 Waldbereiche 
 Überschwemmungsbereiche 
 Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) 
 
Regionale Grünzüge 
Die Gehölzbänder im Rekultivierungsbereich Fortuna-Garsdorf sowie westlich anschließende Of-
fenlandbereich bis zur A  61 sind als regionale Grünzüge festgesetzt. Diese Bereiche dienen im 
Allgemeinen der siedlungsräumlichen Gliederung, der Freiraumsicherung für Erholungs- und Frei-
zeitnutzungen, der Biotopvernetzung sowie der Verbesserung lokalklimatischer und lufthygieni-
scher Gegebenheiten. Bei den abgegrenzten Bereichen handelt es sich um Vorranggebiete im

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG (vgl. Ziel Z.18). Der Planentwurf formuliert in Kapitel 4.2 für fol-
gendes Ziel für die Regionalen Grünzüge: 
• Ziel Z18: Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Zweck der Grünzüge beeinträchti-
gen, sind ausgeschlossen. Ausnahmsweise zulässig sind Infrastruktureinrichtungen und 
Nutzungen, deren Realisierung außerhalb der Regionalen Grünzüge nicht möglich ist. 
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE) 
Wie auch im rechtskräftigen Regionalplan steht in den BSLE neben dem funktionalen Erhalt und 
der Entwicklung der Natur auch die Landschaft mit ihren Wechselwirkungen mit dem Menschen im 
Vordergrund. Die BSLE-Festsetzungen innerhalb des UR600 befinden sich im Rekultivierungsbe-
reich des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf, westlich daran anschließend im Bereich der 
Erft und entlang des Finkelbachs (Erft -Zufluss) sowie im äußeren Randbereich des Tagebaus 
Hambach. Das den BSLE zugewiesene Ziel Z.21 beinhaltet zu berücksichtigende Vorgaben für die 
Fachplanung (Landschaftsplanung). Für das Braunkohlenplanänderungsverfahren besteht keine 
Relevanz 
Waldbereiche 
Die Festsetzung von Waldbereichen im Rekultivierungsbereich Fortuna -Garsdorf wurde gegen-
über dem rechtskrä ftigen Regionalplan ( → S. 88) im Umfang deutlich reduziert. Im Planentwurf 
beschränken sich die Bereiche räumlich nun auf tatsächlich vorhandene Gehölzbänder. Inhaltlich 
entspricht das zugehörige Ziel Z.22 allerdings im Wesentlichen dem rechtskräftigen Plan. Das Ziel 
Z.22 legt fest, dass Planungen und Maßnahmen, die Waldbereiche in Anspruch nehmen, ausge-
schlossen sind. Eine Inanspruchnahme von Waldgebieten für and ere Nutzungen ist ausnahms-
weise nur dann zulässig, wenn keine Alternativen außerhalb des Waldes bestehen und die Waldi-
nanspruchnahme auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. 
Überschwemmungsbereiche 
Innerhalb des UR600 liegen zeichnerisch dargestellte Überschwemmungsbereiche, die in Kapitel 
4.7.3 als Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz festgesetzt sind. Dazu ist das 
Ziel (Z.27) formuliert, diese Bereiche für den Abfluss und die Retention von Hochwasser zu er-
halten und zu entwickeln. Planungen und Maßnahmen, die diesem Zweck entgegenstehen, freizu-
halten. Konkret handelt es sich um die Erft zwischen Bedburg und Bergheim.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.9.6 Landschaftspläne 
Der UR600 berührt die Geltungsbereiche von insgesamt fünf rechtskräftigen Landschaftsp länen 
(LP). Dem Trassenverlauf, ausgehend von der Entnahmestelle bei Dormagen folgend, handelt es 
sich um die folgenden:  
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3: Bürgewälder  
Im Folgenden werden die in diesen Plänen festgesetzten Erhaltungs - und Entwicklungsziele und 
zugehörige Maßnahmen dargestellt, die im Braunkohlenplanänderungsverfahren gemäß § 22 Abs. 
1 LNatSchG nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen sind. Die geschütz-
ten Teile von Natur und Landschaft nach § 20 Abs. 2 BNatSchG (Schutzgebiete und schutzwürdige 
Bereiche) sind i.d.R. ebenfalls über die Landschaftspläne festgesetzt. Diese werden als Teil des 
Umweltbestandes mit den relevanten festgesetzten Ge- und Verboten in Kap. 4.3.2 dargestellt. 
2.9.6.1 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 
Der UR600 verläuft durch Bereiche, die folgenden Entwicklungszielen zugeordnet sind. 
• Entwicklungsziel 1: „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natür-
lichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“  
• Entwicklungsziel 2: „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit 
naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ 
• Entwicklungsziel 9: „Erhaltung geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile sowie de-
ren Anreicherung und ökologische Aufwertung mit gliedernden und belebenden Elemen-
ten“.  
Diese Entwicklungsziele werden teilräumlich mit spezifizierten Unterzielen dargestellt, denen wie-
derum konkrete Maßnahmen zugewiesen sind. In der folgenden Tab. 6 sind die Unterziele, die den 
UR600 berühren, mit ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 6: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 
Entwicklungsziel 1F: „Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologi-
schen Vielfalt“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Offenland im Bereich der Engstelle Knechtstedener Wald (→ Abb. 3, S. 38) 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem, gut strukturiertem Grünland und naturnahen Laubholz-
beständen in den Niederungen 
• Wiedervernässung der ehemaligen Broiche 
• Umwandlung der Hybridpappelbestände in bodenständige Gehölzbestände 
• Ökologische Aufwertung der Fließgewässer / Verbesserung der Wasserqualität 
• Verhinderung einer weitergehenden Einengung der Niederungsbereiche 
Entwicklungsziel 1B: „Erhaltung und Optimierung von Grünlandstandorten, Umwandlung von Ackerflä-
chen in Grünland und Erhaltung und Entwicklung auentypischer Elemente“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Rheinaue 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünland / Erhaltung der Grünlandnutzung 
• Erhaltung auentypischer Elemente  
• teilräumliche Festsetzung als Naturschutzgebiet  
• Schaffung eines Biotopverbundes zwischen dem Hochflutrinnenbereich südlich Zons und der Rheinaue 
Entwicklungsziel 1D: „Erhaltung und Optimierung großflächiger, gut strukturierter Waldgebiete“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Knechtstedener Wald 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung und Entwicklung der Buchenwälder 
• Erhaltung und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder 
• Erhaltung der vorhandenen Waldränder und Entwicklung artenreicher mehrstufiger Waldmäntel und Wald-
säume  
• Naturnahe Waldbewirtschaftung  
• Belassung ausreichender Höhlenbäume für den Artenschutz  
• Umwandlung der nicht bodenständigen Aufforstungen (Nadelholz-, Roteichen- und Pappelforsten) in die 
natürlichen Waldgesellschaften 
• Lenkung der Erholungsnutzung bei Schonung der störungsempfindlichen Lebensräume 
Entwicklungsziel 2K: „Anreicherung einer überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft ohne natür-
liche oder naturnahe Elemente“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Weite Teile der durchquerten Offenlandbereiche, die nicht dem EZ1  mit seinen 
Unterzielen (1B, 1F, 1K) zugeordnet sind.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung der verbliebenen linien- und punktförmigen Grünelemente  
• Anlage gliedernder und belebender Elemente in der freien Landschaft, insbesondere in Form von Gehöl-
zen 
• Anlage von Kräuter- und Staudensäumen (Wegeraine, Gewässerrandstreifen)  
• Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft 
• Anlage extensiv genutzter Kulturbiotope wie Grünlandflächen oder Streuobstwiesen  
• Anlage eines dichten Saumhabitatnetzes aus Altgrasrainen und Hecken  
• Anlage einzelner Aufforstungen 
Entwicklungsziel 9F: „Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologi-
schen Vielfalt im Bereich geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Von Splittersiedlungen geprägter Freiraumstreifen östlich der B 447 im westlichen 
Stadtgebiet von Dormagen (südliche Ortslage Gohr). 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung der reich gegliederten Landschaft, insbesondere Erhaltung und Entwicklung von extensiv ge-
nutztem, gut strukturiertem Grünland mit Hecken und Baumreihen sowie alten Obstwiesen

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.9.6.2 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskir-
chen 
Der UR600 verläuft innerhalb des Geltungsbereichs des LP nahezu vollständig durch Bereiche mit 
dem Entwicklungsziel 2 („Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit natur-
nahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“).  Kleinteilig berührt der 
UR600 zudem das Entwicklungsziel 8 („Renaturierung von Fließgewässern“) im Bereich des Gill-
bachs zwischen Rommerskirchen -Widdeshoven und -Evershoven. In der folgenden Tab. 7 sind 
diese beiden Ziele mit ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt. 
Weiterhin setzt der Landschaftsplan innerhalb des UR600 eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen 
fest (> 40). Da diese Maßnahmen für das Braunkohlenplanänderungsverfahren jedoch nur dann 
von Bedeutung sind, wenn sie durch die Trassenfestsetzung berührt werden, we rden unter ar-
beitsökonomischen Aspekten im Folgenden ( → Tab. 8) nur die Einzelmaßnahmen skizziert, die 
innerhalb des 70 bzw. 60 m breiten Trassenstreifens liegen. Für  die übrigen Einzelnahmen wird 
eine Relevanz für die Braunkohlenplanänderung pauschal ausgeschlossen. 
Tab. 7: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / 
Rommerskirchen 
Entwicklungsziel 2: „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Le-
bensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Insbesondere intensiv landwirtschaftlich genutzte Räume (nahezu gesamter Gel-
tungsbereich des LP innerhalb des UR600) 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume. 
• Erhaltung der Landschaftsstruktur. 
• Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume sowie gliedernder und belebender Landschaftselemente. 
• Erhaltung und Pflege landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsteile und -bestandteile 
sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- und Kulturdenkmale. 
Entwicklungsziel 8: „Renaturierung von Fließgewässern“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Gillbach zwischen Rommerskirchen-Widdeshoven und -Evershoven. 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Naturnaher Ausbau begradigter und kanalisierter Gewässerläufe zur Wiederherstellung der Leistungsfähig-
keit und der besonderen Bedeutung des Fließgewässers für Naturhaushalt und Landschaftsbild.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 8: Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen 
 (innerhalb des 70/60-m Arbeitsstreifens) 
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.1: Anlage oder Anpflanzung sowie Pflege von Ufergehölzen, Gehölzstreifen, 
Gehölzgruppen, Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Feldgehölzen sowie Wegerainen  
6.5.1.163 Baumreihe Südöstlich von Grevenbroich-Barrenstein 
6.5.1.175 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein 
6.5.1.176 Wegerain Östlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.178 Uferbepflanzung Südwestlich von Rommerskirchen -Wid-
deshoven 
6.5.1.188 Uferbepflanzung Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.193 Hochstämme Östlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.194 Baumreihe Östlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.198 Gehölzgruppen Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.200 Allee Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.223 Uferbepflanzung Südlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.226 Wegerain Südöstlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.227 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein 
6.5.1.228 Gehölzgruppe Östlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.234 Uferbepflanzung Südlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.372 Baumreihe Westlich von Rommerskirchen-Vanikum 
6.5.1.373 Uferbepflanzung Südwestlich von Rommerskirchen-Vanikum 
6.5.1.403 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein 
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.5: Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschafts-
bildes, insbesondere zur Erhaltung von Tal - und Hangwiesen sowie von Grünflächen in Verdichtungs-
gebieten 
6.5.5.54 Pflege durch abschni ttsweises Auf -den-Stock-
setzen im Turnus von 15 Jahren 
Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.6: Anlage, Wiederherstellung oder Pflege von Kleingewässern (Feuchtbio-
tope) 
6.5.6.15 Entschlammung des Grabens  
und Sicherung eines ausreichenden  
Wasserstandes. 
Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.9.6.3 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 
Mit Übergang von Rommerskirchen in das Stadtgebiet von Bedburg und Bergheim, tritt der UR600 
in das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises und damit in den Geltungsbereich des o. g. LP ein. Der Gel-
tungsbereich erstreckt sich von dort aus bis zu der Bahntrasse, die die Fernbandtrasse westlich 
der Erft quert. In der folgenden Tab. 9 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit ihren jeweiligen 
Maßnahmen dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan verschiedene Einzelmaßnahmen 
ohne konkreten Zielbezug fest (→ Tab. 10).  
Tab. 9: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und 
belebenden Elementen 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- von der Stadtgrenze Rommerskirchen/Bedburg/Bergheim entlang der GAB Nor 
d-Süd-Bahn bis nördlich Bedburg-Rath 
- Erfttal 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Schutzmaßnahmen, insbesondere Landschaftsschutz, nach § 21 LG NRW zur Erhaltung oder Wiederher-
stellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und kleinflächig wegen der Vielfalt, Eigenart und 
Schönheit des Landschaftsbildes. 
• Anpflanzungen nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 LG NRW, insbesondere an Straßen und Wegen, in der freien Feld-
flur in Zwickelflächen von Ackergrundstücken und als Eingrünungen von Gebäuden, technischen Anlagen 
und Ortsrändern. 
• Aufforstungen nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 LG NRW in geringem Umfang. 
• Festsetzungen für die forstliche Nutzung nach § 25 LG NRW zur Sicherung und Entwicklung des Charak-
ters der Landschaft und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. 
Entwicklungsziel 7: Entwicklung und Pflege der rekultivierten Landschaft einschließlich der L and-
schaftsstrukturen und der Landschaftselemente zur Schaffung einer nachhaltigen stabilen Landschaft 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Rekultivierungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf (nördlich 
Bedburg-Rath bis Erft) 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Verbesserung der Bodeneigenschaften der landwirtschaftlichen genutzten Flächen durch entsprechende 
Bewirtschaftung und Bodenbearbeitungsmaßnahmen. Förderung der Humusanreicherung. 
• Erhalt des landschaftlichen Freiraums und der Freiraumverbindungen. Vermeidung des Landschaftsver-
brauches, der Bodenversiegelung und der weiteren Zersiedelung der Landschaft. 
• Erhalt, Entwicklung und Pflege der Waldbestände, Aufforstungen, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen, 
Wegraine, Uferböschungen, Gräben, Teiche und Feuchtbereiche. 
• Erhalt und Entwicklung des durch landwirtschaftliche Nutzungs- und Vegetationsstrukturen geprägten 
Landschaftsbildes. 
• Erhaltung, Pflege und Entwicklung ungenutzter Straßen-, Wege-, Gräben-, Feld- und Ackerränder, Bö-
schungen, Brachflächen und unbefestigter grüner Wege mit ihrem natürlichen Bewuchs. Verzicht des 
Herbizideneinsatzes auf diesen Flächen.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Erhalt der Tümpel und Kleingewässer als Amphibien-Laichgewässer. Erhalt und Neuanlage von sonnen-
exponierten Flach- und Kleingewässers für Kröten. Optimierung der umgebenden Landlebensräume für 
Amphibien. 
• Erhalt und Schaffung von Vernetzungsstrukturen sowie vernetzter Lebensräume für wildlebende Tiere 
unter vorrangiger Berücksichtigung der Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen der Offenlandarten 
in der agrarisch geprägten Landschaft. 
Entwicklungsziel 1.1: Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sons-
tigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als Lebensraum 
für die landschaftstypischen Tier- und Pflanzenarten 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Peringsmaar und umgebende Gehölze sowie Gehölzstreifen im Rekultivierungs-
bereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhalt und Pflege der Waldgebiete, Gehölzbestände, Aufforstungen, des Peringssees, des Kasterer 
Sees, eines Erftabschnitts, der Gräben, Tümpel, Teiche, der Ufer- und Gewässervegetation, der Grün-
landflächen und der Gräser-, Kräuter-, Brach- und Sukzessionsflächen.  
• Die vorhandenen Wald- und Gehölzbestände sowie Aufforstungen sollen erhalten und gepflegt werden, 
wobei das Prinzip der naturnahen Waldwirtschaft zu verwirklichen ist. Ökologische Verbesserung und 
Entwicklung der Waldränder. Erhalt von Totholz. 
• Erhalt und Entwicklung d er Uferbereiche des Peringssees, des Kasterer Sees, der Fließgewässer, Tüm-
pel und Gräben, so dass optimale Lebensbedingungen für standorttypische Tiere und Pflanzen entste-
hen. Sicherung einer ausreichenden Wassermenge und der Wasserqualität für die Gewässer. 
• Erhalt der Tümpel und Kleingewässer als Amphibien-Laichgewässer. Erhalt und Neuanlage von sonnen-
exponierten Flach- und Kleingewässern für Kröten. Optimierung der umgebenden Landlebensräume für 
Amphibien. 
• Erhalt, Entwicklung und Pflege seltener Biotopstrukturen mit spezifischen Standortbedingungen. Diese 
ökologisch wertvollen Biotopstrukturen sind so zu pflegen, dass optimale Standortvoraussetzungen für 
Pflanzen und Tiere und deren Lebensgemeinschaften und Lebensstätten erhalten und gesichert werden. 
• Straßen- und Wegeränder, Böschungen der Ufer und Entwässerungsgräben, Feldraine und Brachflächen 
sollen sich zu einer artenreichen Kräuter- und Hochstaudenflur entwickeln. 
• Erhalt und Entwicklung eines Biotopverbundes, insbesondere in zusammenhängenden, unzerschnittenen 
Landschaftsräumen. Schaffung und Entwicklung vielfältiger Lebensräume und deren lineare Vernetzung. 
• Erhalt des landschaftlichen Freiraums. Vermeidung des Landschaftsverbrauches, der Bodenversiegelung 
und der weiteren Zersiedlung der Landschaft.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 10: Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord im UR600 
Maßnahmengruppe 5.8 „Anlage komplexer Biotope“ – Nr. 5.8-9 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Bereich östlich der Erft zwischen Klärteichen und ehemaligem Tagebaurand 
Inhalt der Maßnahme: 
• Erhaltung von Wiesenflächen. 
• Anlage eines Teiches 
• Gebüschanpflanzung 
• Herbstmahd im 2-Jahres-Rhythmus zur Pflege der Wiesenflächen 
Maßnahmengruppe 5.8 „Anlage komplexer Biotope“ – Nr. 5.8-10 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Fläche südlich der ehemaligen Fernbandtrasse unmittelbar östlich der Erft 
Inhalt der Maßnahme: 
• Ausgestaltung des Rückhaltebeckens als Feuchtbiotop 
• Ab- bzw. Verdichtung und Umpflanzung der tiefsten Stelle mit Strauchweiden

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.9.6.4 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 
Der Geltungsbereich des o. g. LP beginnt an der Bahntrasse, die die Fernbandtrasse westlich der 
Erft quert, und erstreckt sich bis zur Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von Elsdorf. In 
der folgenden Tab. 11 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit ihren jeweiligen Maßnahmen 
dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen fest. Weiter-
hin setzt der Landschaf tsplan verschiedene Einzelmaßnahmen ohne konkreten Zielbezug fest 
(→ Tab. 12).  
Tab. 11: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 
Entwicklungsziel 1.1: Erhaltung naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente sowie 
Wiederherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselementen reich 
und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talräu -
me 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Bereich nördlich der Fernbandtrasse bis etwa zur A 61 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung der Landschaftsstruktur. 
• Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume. 
• Erhaltung und Pflege der landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteile und -bestand-
teile sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- oder Kulturdenkmale. 
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume. 
• Naturnahe Gestaltung der begradigten Wasserläufe. 
Entwicklungsziel 1.2: Erhaltung natürlicher Landschaftselemente sowie eine ökologische Aufwertung 
der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talbereiche mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedern-
den und belebenden Elementen 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Südlich der Fernbandtrasse befindet ist entlang des Elsdorfer Fließ 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung der Landschaftsstruktur 
• Erhaltung und Pflege vorhandener Gehölze,  
• Schaffung naturnaher Lebensräume und deren Vernetzung  
• Erhaltung landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsbestandteile.  
• Naturnahe Gestaltung der begradigten Gewässerläufe 
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden 
und belebenden Elementen 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- alle weiteren Teile des UR600, die nicht mit dem Entwicklungsziel 1.1 oder 1.2 
belegt sind. 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Erhaltung der Landschaftsstruktur. 
• Die Erhaltung und Pflege der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- oder Kultur-
denkmale.  
• Die Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume sowie gliedernder und belebender Landschaftsele-
mente. 
• Anlage unbewirtschafteter Gewässerrandstreifen entlang der Entwässerungsgräben im Bereich der in-
tensiv genutzten Ackerflächen.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 12: Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe im UR600 
Maßnahmengruppe 5.1 „Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume“ – Nr. 5.1-12 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Finkelbach nördlich der Fernbandtrasse, östlich von Bedburg-Kirdorf 
Inhalt der Maßnahme: 
• Naturnahe Gestaltung des Bachs 
• Pflanzung von standortgerechten, bodenständigen Gehölzen 
• Anlage eines Gewässerrandstreifens 
• Erhöhung des Grünlandanteils. 
Maßnahmengruppe 5.1 „Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume“ – Nr. 5.1-12 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Fläche südlich der ehemaligen Fernbandtrasse unmittelbar westlich des Elsdorfer 
Fließ 
Inhalt der Maßnahme: 
• Pflege und Erhaltung einer Obstwiese durch Nachpflanzungen 
• Erhalt von Höhlenbäumen 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-60 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Finkelbach nördlich der Fernbandtrasse, südöstlich von Bedburg-Kirdorf 
Inhalt der Maßnahme: 
• Umwandlung von Pappeln in einen standortgerechten, bodenständigen Gehölzbestand. 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-66 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Südwestlicher Kreuzungsbereich von Fernbandtrasse und A 61 
Inhalt der Maßnahme: 
• Pflanzung eines Feldgehölzes 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-90 und -91 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Laurentiusstraße (Nordseite) zwischen Elsdorf-Tollhausen und Elsdorf-Esch. 
Inhalt der Maßnahme: 
• Pflanzung einer Baumreihe (5.2-90) und einer Gehölzgruppe (5.2-91)

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
2.9.6.5 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3 Bürgewälder 
Der Geltungsbereich des o. g. LP beginnt an der Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von 
Elsdorf und erstreckt sich bis zur westlichen Kreisgrenze (innerhalb des UR600 also bis zum Rand 
des Tagebaus Hambach). In der folgenden Tab. 13 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit 
ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt.  Weiterhin setzt der Landschaftsplan verschiedene Ein-
zelmaßnahmen ohne konkreten Zielbezug fest (→ Tab. 14).  
Tab. 13: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder 
Entwicklungsziel 2.1: Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung 
der ökologischen Funktionen 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von Elsdorf  bis zum Rand des Ta-
gebaus Hambach 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Schaffung von Regenerationsbereichen und Vernetzung der Landschaft. 
• Gestaltung der Waldränder zur Entwicklung gut strukturierter Lebensräume für verschiedene Tier- und 
Pflanzenarten. 
• Verwendung standortgerechte, heimische Arten zur Gehölzanpflanzung. 
• Vergrößerung des Grünlandanteils auf geeigneten Standorten. 
• Erhalt und Ausbau des naturnahen Zustandes von Bachläufen, Kleingewässern und sonstigen Fachge-
bieten. Erhalt der Wasserzufuhr. Verbesserung der Wasserqualität. Uferbepflanzung. 
• Eingrünung der Ortsränder. 
• Vergrößerung des Waldbestandes. 
• Entwicklung von Straßen- und Wegeränder, Uferböschungen, Entwässerungsgräben, Feldraine, Lei-
tungstrassen und Brachflächen zu artenreicher Kräuter- und Hochstaudenflur. 
 
Tab. 14: Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder im UR600 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-11 und -14 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Laurentiusstraße (Südseite) zwischen Elsdorf-Tollhausen und Elsdorf-Esch. 
Inhalt der Maßnahme: 
• Pflanzung von Gehölzen innerhalb der Mastgevierte von Hochspannungsleitungen (5.2-11) 
• Pflanzung von Straßenbegleitgehölzen (5.2-14) 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-15 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Graben südwestlich von Elsdorf-Esch

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Inhalt der Maßnahme: 
• Ergänzende Pflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang des Grabens

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
3 Geprüfte Alternativen, einschließlich der wesentlichen Auswahlgründe  
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 2 lit. d) § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 § 16 Abs. 1 Nr. 6 Anlage 4 UVPG, Nr. 2 
Angabe der „in Betracht 
kommenden anderweiti-
gen Planungsmöglichkei-
ten, wobei die Ziele und 
der räumliche Geltungsbe-
reich des Raumordnungs-
plans zu berücksichtigen 
sind“ 
„Kurzdarstellung der 
Gründe für die Wahl 
der geprüften Alternati-
ven sowie eine Be-
schreibung, wie die Um-
weltprüfung durchgeführt 
wurde“ 
„eine Beschreibung der ver-
nünftigen Alternativen, die 
für das Vorhaben und seine 
spezifischen Merkmale re-
levant und vom Vorhaben-
träger geprüft worden sind, 
und die Angabe der we-
sentlichen Gründe für die 
getroffene Wahl unter Be-
rücksichtigung der jeweili-
gen Umweltauswirkun-
gen…“ 
„Eine Beschreibung der vom 
Vorhabenträger geprüften 
vernünftigen Alternativen 
(z. B. in Bezug auf Ausge-
staltung, Technologie, 
Standort, Größe und Um-
fang des Vorhabens), die für 
das Vorhab en und seine 
spezifischen Merkmale rele-
vant sind, und Angabe der 
wesentlichen Gründe für 
die getroffene Wahl unter 
Berücksichtigung der jewei-
ligen Umweltauswirkungen. 
 
Im vorliegenden Bericht sind Angaben zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten bzw. zu den  ge-
prüften Alternativen zu machen (§§ 16 Abs. 1 Nr. 6, 40 Abs. 2 Nr. 8 UVPG; Nr. 2 der Anlage 4 zum 
UVPG; Nr. 2 lit. d) der Anlage 1 zum ROG). Die räumliche und inhaltliche Reichweite der Alterna-
tivenprüfung ergibt sich im Wesentlichen aus dem übergeordneten Planungsziel und darauf auf-
bauend aus den Anforderungen an eine gerechte planerische Abwägung, die bei der Änderung 
des Braunkohlenplans durchzuführen ist (§ 7 Abs. 2 ROG). 
3.1 Vorgehensweise 
In der Leitentscheidung 2021 (dort: Entscheidungssätze 9 und 10) wurde die Nutzung von Rhein-
wasser für die Befüllung der Tagebauseen Garzweiler und Hambach festgeschrieben. Die Leiten-
tscheidung stellt den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des Kohleausstiegs, der bun-
desgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz eingeleitet wurde, dar. Darüber hin-
aus machen die Festsetzungen der rechtskräftigen Braunkohlenpläne Garzweiler II und Hambach 
– Teilplan 12/1 den Transport von Rheinwasser zur Befüllung der Tagebauseen – und damit die 
Errichtung einer RWTL – erforderlich (→ Kap. 2.4). Das Braunkohlenplanänderungsverfahren dient 
der Sicherung eines möglichst raum- und umweltverträglichen Korridors zur Errichtung der RWTL.. 
Dieses Planungsziel stellt die räumliche und inhaltliche Determinante der Alternativenprüfung dar. 
Die verfahrensgegenständliche Vorzugstrasse (→ S. 37 ff.) ging aus einem vorgelagerten, mehr-
stufigen Prozess hervor, in dem folgende Planungsebenen mit zunehmend verdichtender Untersu-
chungstiefe betrachtet wurden: 
• Erste Ebene: Großräumig angelegte Prüfung der Entnahmemöglichkeiten am Rhein so-
wie der stärksten Restriktionen für eine Trassenführung in einem Bereich ungefähr zwi-
schen der südlichen Düsseldorfer Stadtgrenze und der nördlichen Bonner Stadtgrenze 
zur Auswahl eines geeigneten Korridors. 
• Zweite Ebene: Identifizierung und Vergleich von möglichen Entnahmebereichen am 
Rhein sowie von Konzeptalternativen, die innerhalb des ausgewählten Korridors grund-
sätzlich eine RWTL-Trasse aufnehmen können.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Dritte Ebene: Herleitung und Vergleich von raumkonkreten Trassenalternativen auf 
Grundlage einer Raumwiderstandsanalyse sowie technischen und wirtschaftlichen As-
pekten der Trassenführung zur Auswahl der vorzugswürdigen Trasse. 
Die drei Betrachtungsebenen repräsentieren ein abschichtendes Vorgehen zur Ermittlung der vor-
zugswürdigen Trasse. Das bedeutet, dass die Annäherung an das Planungsziel zunächst mit gro-
ben Kriterien erfolgte, um den zu untersuchenden Raum zielgerichtet einzugrenzen. Damit verrin-
gerte sich die Zahl der in Betracht kommenden Alternativen, wobei gleichzeitig die Untersu-
chungstiefe für die weiter zu verfolgenden Alternativen zunahm. 
Konkret kam im vorliegenden Fall insbesondere auf der ersten Ebene eine solche Fülle an grund-
sätzlichen Trassenalternativen infrage, dass eine gleichermaßen detaillierte Prüfung mit verhält-
nismäßigem Aufwand nicht möglich war. Daher wird auf dieser Ebene im Sinne einer abschichten-
den Prüfung zunächst eine Vorauswahl unter Zugrundelegung noch grober Bewertungskriterien 
durchgeführt. Dabei müssen ernsthaft in Betracht kommende Alternativen „soweit untersucht wer-
den, bis erkennbar wird, dass sie nicht eindeutig vorzugswürdig sind“.7 Nicht geboten ist hingegen 
eine „gleichermaßen tiefgehende Prüfung aller in Betracht kommenden Alternativen“.8 Alternativen, 
die aufgrund einer Grobanalyse weniger geeignet erscheinen, werden schon in einem frühen Ver-
fahrensstadium ausgeschieden.9 Die Zulässigkeit einer solchen Grobanalyse wird durch das Bun-
desverwaltungsgericht (BVerwG) und die Kommentarliteratur als zulässig und als vereinbar mit 
den Anforderungen, die die planerische Abwägung sowie die UP und UVP an die Alternativenprü-
fung stellen, angesehen.10  
3.2 Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler mit Rheinwasser 
Ziel des Vorhabens ist die raumordnerische Sicherung einer Trasse für Transportleitungen zur Be-
füllung der Tagebauseen Garzweiler und Hambach mit Rheinwasser. Das Ziel der V erwendung 
von Rheinwasser ergibt sich insbesondere aus den Braunkohlenplänen für die Tagebaue Garzwei-
ler II (dort Kapitel 2.6) und Hambach Teilplan 12/1 (dort Richtlinien Ziffer 3.1 und 3.6) sowie der 
Leitentscheidung der Landesregierung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier“ 
2021 (vgl. zu den Einzelheiten oben, Kapitel 2.1 dieser Planunterlage und die Vorhabenbeschrei-
bung) und ist auch Inhalt des „Braunkohlenplans Garzweiler II – sachlicher Teilplan: Sicherung 
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“. 
Grundlage des zur raumordnerischen Sicherung gestellten Vorhabens ist die beabsichtigte Was-
serentnahmemenge von bis zu 18 m³/s aus dem Rhein, die in Verbindung mit dem geplanten Lei-
tungskonzept grundsätzlich geeignet ist, die Tagebauseen innerhalb eines Zeitraums von rund 40 
Jahren zu befüllen. In Bezug auf die Förderung entfallen im Maximum rd. 4,2 m³/s auf den Tagebau 
Garzweiler und rd. 13,8 m³/s auf den Tagebau Hambach. 
 
7  BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 – 4 A 15.02, bverwg.de S. 19 f. 
8  BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 – 4 A 15.02, bverwg.de S. 19 f. 
9  BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 – 9 A 13.09, bverwg.de Rn. 56. 
10  Vgl. zu den Anforderungen des Abwägungsgebotes an die Alternativenprüfung: BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 – 4 C 5.95, 
NVwZ 1996, 788, 791; Urt. v. 18.03.2009 – 9 A 39.07, bverwg.de Rn. 131; Urt. v. 24.11.2010 – 9 A 13.09, bverwg.de Rn. 56 
sowie Beschl. v. 16.08.1995 – 4 B 92.95, NVwZ-RR 1996, 68 Leitsatz 1; Beschl. v. 14.05.1996 – 7 NB 3.95, NVwZ 1997, 
494, 496; Beschl. v. 21.01.1998 – 4 VR 3.97, NVwZ 1998, 616, 619, und v. 24.04.2009 – 9 B 10.09, bverwg.de Rn. 5; 
 Vgl. zu den Anforderungen der SUP an die Alternativenprüfung: SCHINK, in: SCHINK/REIDT/MITSCHANG, UVPG/UmwRG, 
2018, § 40 UVPG Rn. 14; KMENT, in: HOPPE/BECKMANN/KMENT, UVPG, 5. Aufl., 2018, § 40 UVPG Rn. 31 f.; PE-
TERS/BALLA/HESSELBARTH, UVPG, 4. Aufl. 2019, § 40 UVPG Rn. 6.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Das Vorhaben in der hier raumordnerisch zu sichernden Form basiert auf der vorgenannten Was-
sermenge und ist für den Transport dieser Menge entsprechend technisch spezifiziert (Anzahl und 
Bemessung der Leitungen, Größe der Entnahmevorrichtungen und Bauwerke, Pumpleistung und 
Wirtschaftlichkeit). Sie dient der Befüllun g der Tagebauseen Hambach und Garzweiler innerhalb 
eines Zeitraumes von rund 40 Jahren sowie der weiterhin erforderlichen Verwendung als Ersatz-, 
Ausgleichs- und Ökowasser . 
Andere Konzepte zur Umsetzung des vorgegebenen Planungsziels und wesentlicher Inha lt des 
Vorhabens sind im Rahmen der planerischen Abwägung nicht zu berücksichtigen (fehlende Plan-
zielkonformität11); sie liefen auf ein anderes Vorhaben („Aliud“) hinaus und stellen keine zu prüfende 
Ausführungs- oder Standortalternative dar. 
Gleichwohl wurden Vorschläge für andere oder weitere Vorhaben zur Seebefüllung in der Vergan-
genheit durch Dritte eingebracht. Diese Vorschläge wurden außerhalb des Braunkohlenplanände-
rungsverfahrens argumentativ gewürdigt, was im Folgenden der Übersicht halber noch einmal dar-
gestellt wird. 
• Rhein-Maas-Kanal 
Zunächst wurde der Vorschlag zur Errichtung eines Rhein -Maas-Kanals zur Anbindung an das 
bestehende belgische Kanalnetz bei gleichzeitiger, teilweiser Nutzung der Wassermengen zur Be-
füllung der Tagebauseen betrachtet. Diese Alternative musste allerdings bereits auf einer hohen 
Prüfebene als nicht zielkonform verworfen werden. Ausschlaggebend waren hierfür folgende As-
pekte: 
o Diese Maßnahme müsste über den Bundesverkehrswegeplan geregelt werden. Im Rah-
men der Bundesverkehrswegeplanung ist hierzu von keiner Seite (Binnenschifffahrt, Wirt-
schaft, Bundesländer) ein begründetes Interesse an einer solchen Verbindung artikuliert 
worden (vgl. hierzu das Dokument aus einem das Vorhaben betreffenden Petitionsverfah-
ren PET 1-18-12-940-032174 Wasserstraßen- und -bau). Auch die erforderliche gesetzli-
che Akzentuierung eines solchen Vorhabens über das Bundeswasserstraßenausbauge-
setz ist weder erfolgt noch langfristig in Sicht. 
o Die Planung eines solchen Kanals fällt nicht in die Kompetenz des Braunkohlenausschus-
ses, weil das Kanalvorhaben nicht für eine geordnete Braunkohlenplanung erforderlich ist 
(§ 26 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW). Die Planung der aus Sicht einer geordneten Braunkohlen-
planung erforderlichen Rheinwasserzuführung für die Tagebauseen erreicht bei weitem 
kapazitätsmäßig und auch technisch nicht das Erfordernis eines schiffbaren Kanals. 
o Im Hinblick auf die vielfachen Umweltwirkungen eines solchen Großprojekts kann nicht 
von einer gesamtökologisch positiven Bilanz und auch nicht von einer Durchsetzbarkeit 
ausgegangen werden (vgl. auch hierzu das v.g Dokument PET 1-18-12-940-032174 
Wasserstraßen- und -bau).  
o Schließlich dürfte offensichtlich sein, dass ein solches Vorhaben – auch schon ohne Be-
rücksichtigung zu erwartender Klagen – planungsrechtlich und bautechnisch bis zur erfor-
derlichen Wasserbereitstellung aus Braunkohlensicht ab Anfang 2030 nicht realisierbar 
ist. 
 
11  Kment, in: Hoppe et al. 2018:, § 40 UVPG Rn. 24

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Weitere Konzepte zur Tagebauseebefüllung, wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und 
im Vorfeld der Unterrichtung vorgebracht. Konkret wurde angeregt: 
• Statt des Rheins die Rur zur Befüllung des Tagebaus Hambach zu verwenden und dement-
sprechend eine Leitungstrasse von Westen her zum Tagebau zu suchen. 
Die Nutzung der Rur scheidet bereits aufgrund ihrer geringen Wasserführung aus. Zudem wäre 
dies nicht mit dem hiesigen Vorhaben zielkonform. Am Pegel Selhausen (Niederzier) südwestlich 
des Tagebaus Hambach beträgt der mittlere Abfluss der Rur 12 m³/s12. Dem steht die hier geplante 
Entnahmemenge von bis zu 13,8 m³/s für die Befüllung des Tagebaus Hambach gegenüber. Um 
diese Entnahmemenge bewältigen zu können, kommt einzig der Rhein infrage (mittlerer Abfluss 
am Pegel Köln: 2.090 m³/s)13. 
• Das Wasser zur Befüllung der Tagebaue statt durch das vorgesehene oberirdische Entnah-
mebauwerk durch Entnahmebrunnen am Rheinufer (Uferfiltrat) zu gewinnen. 
Die Nutzung von Uferfiltrat wurde bereits im Altverfahren für die RWTL Garzweiler diskutiert und 
verworfen. Dies hat die Bezirksregierung Köln nun im Unterrichtungss chreiben vom 27 .10.2021 
erneut bestätigt: „Eine Gewinnung von Rheinuferfiltrat ist linksrheinisch vor dem Hintergrund der 
bestehenden räumlichen Konzentration von Grundwasserförderanlagen der Industrie und der öf-
fentlichen Wasserversorgung zwischen Köln und Neuss nahezu nicht realisierbar. Allenfalls rechts-
rheinisch wäre, südlich von Düsseldorf im Rheinvorland, eine Uferfiltratentnahme räumlich umsetz-
bar. Allerdings befinden sich die in Frage stehenden rechtsrheinischen Uferstreifen in FFH - bzw. 
Naturschutzgebieten. An zwei Stellen wäre eine Rheindükerung erforderlich. Grundsätzlich ist die 
Gewinnung der benötigten Maximalmenge ausschließlich über Uferfiltratentnahmen unter Berück-
sichtigung der üblichen spezifischen Uferbelastung nicht möglich. Eine Direktentnahme aus dem 
Rhein muss somit in jedem Fall erfolgen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Eingriffe in Na-
tur- und Landschaft ist die Verhältnismäßigkeit für eine zusätzliche Entnahme von Rheinuferfiltrat 
nicht gegeben.“ 
• Eine vierte Transportleitung zur Beförderung von mehr Wasser aus dem Rhein zu errichten. 
Die Prüfung der Errichtung einer vierten Transportleitung scheidet hier ebenfalls wegen fehlender 
Planzielkonformität aus. Die Errichtung einer vierten Leitung wäre mit einer deutlich höheren Ent-
nahmemenge als den geplanten 18 m³/s verbunden. Der Transport einer größeren Wassermenge 
ist hier aber nicht Verfahrensgegenstand und würde zu einem neu zu beurteilenden Gesamtvorha-
ben führen. 
Vor diesem Hintergrund ist eine vierte Leitung zum Transport einer noch größeren Wassermenge 
nicht Bestandteil des Vorhabens und nicht Verfahrensgegenstand, sondern stellt ein – zudem im 
bisherigen Planungsraum nicht realisierbares – anderes Vorhaben dar. Das hier betrachtete Vor-
haben erfordert einen geplantem Trassenkorridor mit einer Regelbreite von 70 Metern. In diesem 
Trassenkorridor ist kein Platz für eine weitere Leitung. Die Korridorbreite müsste auf ca. 80 Meter 
erweitert werden. Der geplante Trassenkorridor passiert darüber hinaus mehrere Engstellen (ins-
besondere die Kreuzung de r Bundesstraße 9 mit der Hagelkreuzstraße in Dormagen oder die 
 
12 https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-
web/data/ow/menge/pegel/pegelDetailsTab.xhtml;jsessionid=41B9F1431E7B7063ADA657FFF3D450DA?cid=1# 
13 https://web.archive.org/web/20140811030451/http://undine.bafg.de/servlet/is/13873/

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Schnittstelle der A57 mit der Eisenbahntrasse Köln -Neuss), bei denen für eine Aufweitung des 
Trassenkorridors zur Unterbringung einer 4. Leitung kein Platz ist. Insoweit wäre in diesen Berei-
chen ein grundlegend neuer Trassenkorridor zu suchen. Eine solche Vorhabensänderung wären 
wie die höheren Entnahmemengen aus dem Rhein und die angepasste Dimensionierung der Ent-
nahmevorrichtung und der Bauwerke einer neuen Prüfung zur Umweltverträglichkeit zu  unterzie-
hen.  
Eine dafür erforderliche umfassend neue Planung einschließlich der Verfahren zur Sicherung und 
Genehmigung des Trassenkorridors sowie die Errichtung wären bis zum Beginn der geplanten 
Seebefüllung in Hambach und der Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser (Garz-
weiler) im Jahr 2030 bei prognostischer Betrachtung nicht möglich. Eine Betrachtung der Beschaf-
fung weiterer Wassermengen geschieht erforderlichenfalls außerhalb dieses Verfahrens. 
Diese Konzepte wurden durch die Vorhabenträgerin nicht im Detail geprüft, da sie nicht erforderlich 
bzw. geeignet sind, um die Planziele zu erreichen.  
3.3 Trassenfindung RWTL Hambach – Erste Ebene: Großräumige Prüfung 
der Entnahmemöglichkeiten und der stärksten Restriktionen für eine 
Trassenführung 
Die erste Ebene befasste sich auf großräumiger Ebene mit konzeptionellen Möglichkeiten der Ent-
nahme von Rheinwasser und nahm im Sinne einer Grobanalyse nur die stärksten, auch umwelt-
fachlichen Restriktionen in den Blick, die zwischen dem Rhein und dem Tagebau Hambach beste-
hen. Dabei sind sowohl Restriktionen für eine Entnahme von Rheinwasser am Rheinufer als auch 
Restriktionen für eine Trassenführung in den Blick zu nehmen. 
Auf der ersten Ebene wurde der gesamte Rhein ungefähr im Abschnitt zwischen der südl ichen 
Stadtgrenze von Neuss und der nördlichen Stadtgrenze von Bonn betrachtet ( → Abb. 26). Eine 
räumlich noch weitergehende Betrachtung ist nicht erforderlich, da sich  erstens mit Blick auf den 
weiteren Verlauf des Rheins im Norden und Süden eine RWTL -Trasse zunehmend verlängern 
würde und sich zweitens aufgrund der anschließenden Siedlungsbereiche von Neuss und Bonn 
flächenhafte Riegel aus Siedlungsbebauung auftun, aufg rund derer eine konfliktärmere Trassen-
führung offensichtlich nicht in Betracht kommt. Eine weitere Eingrenzung des zu betrachtenden 
Raums ergibt sich durch das Stadtzentrum von Köln, das zentral an dem betrachteten Rheinab-
schnitt liegt. Da dieser dichte, z usammenhängende Siedlungsraum offensichtlich nicht für eine 
Trassenführung in Frage kommt, eröffnet sich jeweils nur ein Korridor nördlich und südlich des 
Kölner Stadtzentrums (→ Abb. 26).

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 26: Erste Ebene der Trassenfindung – Grobkorridore nördlich und südlich des Kölner Stadtzent-
rums

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Zur Grobanalyse auf der ersten Zielebene wurden folgende Kriterien erfasst, die aus umweltfach-
licher Sicht das höchste Konfliktpotenzial bergen und damit die größten Widerstände für eine Tras-
senführung bzw. eine Rheinwasserentnahme darstellen: 
1. Bebaute Abschnitte des Rheinufers als Bereiche, in denen mangels Flächenverfügbarkeit 
kein Entnahmebauwerk errichtet werden kann. 
2. Siedlungsbereiche (gemäß amtlichen ATKIS-Daten) als Bereiche, die für eine Trassenfüh-
rung mangels Flächenverfügbarkeit nicht in Frage kommen. 
3. Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete, die als höchstrangige naturschutzrechtliche 
Schutzgebiete gegenüber der RWTL wegen zu erwartenden Beeinträchtigungen ihres 
Schutzzwecks erhebliche Konflikte erwarten lassen. 
Bei Erfassung der o. g. Kriterien wird hinsichtlich der Entnahmemöglichkeiten deutlich, dass nörd-
lich des Stadtzentrums von Köln nur zwei Rheinabschnitte bestehen, an denen das Ufer oder der 
rheinnahe Bereich nicht umfassend mit Siedlungsbereichen bedeckt ist. Diese Bereiche befinden 
sich nördlich / östlich bzw. südöstlich des Stadtzentrums von Dormagen  (→ Abb. 27, Bereiche 1 
und 2) und wurden bereits im Altverfahren zur RWTL Garzweiler identifiziert und miteinander ver-
glichen. Südlich des Kölner Stadtzentrums offenbaren sich vergleichsweise siedlungsfreie Berei-
che im Rheinbogen Köln-Weiß sowie im Rheinabschnitt zwischen Köln und Wesseling (→ Abb. 27, 
Bereiche 3 und 4). Die Abb. 27 ist dem Bericht zusätzlich als hochauflösende Karte beigefügt (Karte 
8) 
Im speziellen Fall des Rheinufers wird das Vorhandensein von Natura 2000 -Gebieten nicht von 
vorneherein als Ausschlusskriterium gewertet. Dies liegt darin begründet, dass es sich am Rhein-
ufer immer um dasselbe Natura 2000 -Gebiet handelt (FFH-Gebiet Rhein-Fischschutzzonen) und 
die Verträglichkeit des Vorhabens (insb. der Rheinwasserentn ahme) mit diesem FFH-Gebiet be-
reits im Altverfahren geprüft wurde. Daher wird unter Rückgriff auf bereits durch das Altverfahren 
vorliegende Erkenntnisse davon ausgegangenen, dass diese FFH -Gebietsausweisung für die 
RWTL kein unüberwindbares Zulassungshindernis darstellt. Dies gilt auch für die engste Stelle des 
FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald“, an der dieses Gebiet durch die raumordnerisch gesicherte 
Trasse grabenlos gequert wird (Breite rd.  200 m). Gleichwohl sind alle weiteren Natura 2000-Ge-
biete, für die zum jetzigen Stand noch keine Erkenntnisse zur Verträglichkeit des Vorhabens mit 
ihren Schutzzielen vorliegen, vorsorglich im o. g. Sinne als hochrangige Widerstände für eine Tras-
senführung zu betrachten. 
Im Folgenden werden die vier möglichen Entnahmebereiche, die mittels der o.g. Kriterien identifi-
ziert wurden, einer Einzelbetrachtung unterzogen. Dazu werden die vier Bereiche auf kleinräumiger 
Ebene hinsichtlich der Entnahmesituation sowie einer möglichen Trassenführung beleuchtet. Da-
bei ermöglicht die Konzentration des betrachteten Raums auf die vier potentiellen Entnahmeberei-
che eine detailliertere Betrachtung hinsichtlich weiterer Kriterien, die im gesamten Suchraum der 
ersten Betrachtungsebene (→ Abb. 26) aufgrund dessen räumlicher Ausdehnung nicht erfasst wer-
den können. Insbesondere wird geprüft, inwieweit zusammenhängende Waldgebiete, Auenwälder, 
besondere Infrastruktur- und Erholungseinrichtungen und die klein räumige Siedlungsflächenku-
lisse einer Entnahme oder Trassenführung entgegenstehen. Anschließend an die Einzelfallbe-
trachtung werden die vier potenziellen Entnahmebereiche in einem Fazit miteinander verglichen.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
 
 
Abb. 27: Erste Betrachtungsebene – Erfassung der stärksten umweltfachlichen Restriktionen 
3.3.1 Nordkorridor – Entnahmebereich 1 (nördlich / östlich des Stadtzent-
rums von Dormagen) 
Der Entnahmebereich nördlich / östlich des Stadtzentrums von Do rmagen um das Landgasthaus 
„Piwipp“ herum (im Folgenden: Bereich Piwipp) wurde im Altverfahren bereits als Entnahme iden-
tifiziert, weiterverfolgt und durch Festlegung der RWTL-Trasse im Sachlichen Teilplan raumordne-
risch gesichert (→ Abb. 28). Insofern war der Bereich auch als Alternative für die Entnahme für die 
RWTL Hambach in Betracht zu ziehen. Die Entnahme im Bereich Piwipp eröffnet zudem die Mög-
lichkeit, Teile der bereits raumordnerisch gesicherten Trasse der RWTL Garzweiler für die neu zu 
planende RWTL zum Tagebau Hambach mit zu nutzen. Schutzgebiete werden im Bereich Piwipp 
durch diese gebündelte Trassenführung nicht beansprucht (→ Abb. 28).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 28: Erste Betrachtungsebene – Bereich „Piwipp“  
 (mit FFH- und Naturschutzgebieten in grün)  
 
3.3.2 Nordkorridor – Entnahmebereich 2 (südöstlich des Stadtzentrums von 
Dormagen) 
Der Bereich südöstlich des Stadtzentrums von Dormagen und nordwestlich von Köln -Langel (im 
Folgenden: Bereich „Langel“, → Abb. 29) wurde wie der Bereich Piwipp bereits im Altverfahren zur 
RWTL Garzweiler als möglicher Entnahmebereich identifiziert. Das Rheinufer ist hier weitgehend 
frei von Siedlungsbereichen, allerdings ist breitflächig eine uferbedeckende Schutzgebietsauswei-
sung vorhanden (FFH -Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“). 
Wie eingangs dargestellt, wird dies nicht als Ausschlusskriterium gewertet (→ S. 111). Allerdings 
müsste die Errichtung des Entnahmebauwerks innerhalb des Gebietes erfolgen (während sie im 
Bereich Piwipp außerhalb erfolgt, s. Abb. 28) oder unmittelbar angrenzend and die Ortslage Köln-
Langel (→ Abb. 29). 
Eine Entnahme im Bereich Langel eröffnet die Möglichkeit einer Direktverbindung zwischen Rhein 
und dem Tagebau Hambach , d. h. eine Trassierung ohne Mitnutzung der raumordnerisch gesi-
cherten RWTL-Trasse Garzweiler ( zumindest schließt die Siedlungs - und Schutzgebietskulisse 
zwischen dem Bereich Langel und dem Tagebau Hambach eine solche Direktverbindung nicht 
offensichtlich aus; → Abb. 27). Überdies ist zu erwähnen, dass sich im Bereich Langel die Einmün-
dung des Kölner Randkanals in den Rhein befindet. Die Nutzung der Kanaltrasse für die RWTL 
Hambach wurde im Unterrichtungsschreiben vom 27. Oktober 2021 diskutiert und seitens der Be-
zirksregierung als sich nicht aufdrängende Alternative von der weiteren Betrachtung ausgenom-
men. 
Im Verlauf einer möglichen Trassierung im Nahbereich des Entnahmebereichs liegt das FFH-Ge-
biet „Worringer Bruch“. Es handelt sich um einen fast vollständig verlandeten Altarm des Rheins 
mit Auenwäldern, Hainbuchenwäldern und ausgedehnten Röhrichten. Eingriffe in den Grundwas-
serhaushalt sind aufgrund der vorgesehenen Bauweise (wasserdichter Verbau) zwar nic ht zu 
Raumordnerisch gesicherte 
Trasse der RWTL Garzweiler 
Stadtzentrum 
Dormagen 
festgelegte Entnahmestelle

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besorgen. Allerdings fiele eine Unterpressung dieses Gebietes mit rd. 350  m im Vergleich zum 
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald“ (dort < 200 m) erheblich länger aus und wäre technisch nur 
mit einem erheblichen Aufwand zu realisieren. Da auch eine Verleg ung mittels Rohrgraben (d. h. 
mit Flächeninanspruchnahme im Gebiet) vor dem Hintergrund des gebotenen Erhalts der o. g. Le-
bensräume nicht infrage kommt und sich nördlich Siedlungsbebauung anschließt, wäre eine Tras-
senführung nur südlich des Worringer Bruchs möglich. Hierbei ist allerdings das Naturschutzgebiet 
„An der Ziegelei“ zu berücksichtigen. 
 
Abb. 29: Erste Betrachtungsebene – Bereich „Langel“  
 (mit FFH- und Naturschutzgebieten in grün) 
 
3.3.3 Südkorridor – Entnahmebereich 3 (Rheinbogen Köln-Weiß) 
Der Rheinbogen Köln-Weiß ist zwar weitgehend frei von  Siedlungsbereichen, allerdings befindet 
sich hier breitflächig und uferbedeckend das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Em-
merich und Bad Honnef“. Wie eingangs dargestellt, wird dies nicht als Ausschlusskriterium gewer-
tet ( → S. 111). Eine Errichtung des Entnahmebauwerks außerhalb des FFH-Gebietes wäre nur 
äußerst südlich, unmittelbar angrenzend an die Siedlungsbereiche von Köln-Weiß möglich (→ Abb. 
30). 
Rückt man nun von der groben Betrachtungsebene zur Identifikation möglicher Entnahmebereiche 
ab und betrachtet den Entnahmebereich 3 kleinräumig, zeigt sich, dass weite Teile des Rheinbo-
gens mit ökologisch hochwertigen Auenwäldern bestanden sind ( → Abb. 30). Diese Wälder sind 
zwar nicht Teil des o. g. FFH-Gebietes, jedoch würde ihre Wiederherstellung im Falle vorhabenbe-
dingter Inanspruchnahme gegenüber offenen Grün- oder Ackerflächen erheblich langwieriger und 
komplexer ausfällen. Im Bereich des RWTL-Trassenstreifens (hier: 60 m) besteht überdies im Re-
gelfall eine Aufwuchsbeschränkung (Freihalten des Trassenstreifens von Gehölzaufwuchs) , 
Einmündung  
Kölner Randkanal 
Köln-Langel 
möglicher  
Entnahmebereich 
Chempark 
Dormagen 
Worringer 
Bruch 
NSG „An der 
Ziegelei“ 
Trassenverläufe  
(schematisch)

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
weshalb eine gleichartige Widerherstellung von beanspruchten Auwaldstrukturen im Regelfall nicht 
möglich wäre. 
Hinsichtlich möglicher Trassenführungen vom Rheinbogen aus in Richtung Tagebau Hambach er-
geben sich weitere Restriktionen. Westlich des Rheinbogens besteht ein fast durchgängiger Riegel 
aus Siedlungsbereichen, der nur an einer schmalen Stelle unterbrochen wird. Durch diesen schma-
len Freiraum müsste die Trasse geführt werden ( → Abb. 30), da die zusammenhängenden Sied-
lungsbereiche aus Platzgründen als Ausschlussbereich für eine Trassenführung zu verstehen sind. 
Bei dem betroffenen Freiraum handelt es sich um einen Ausläufer des äußeren Kölner Grüngürtels, 
der neben seiner bedeutsamen Funktion für Natur und Landschaft auch Erholungsnutzungen und 
öffentliche Einrichtungen wie einen Golfclub, den Forstbotanischen Garten der Stadt, Kleingärten, 
Sporteinrichtungen, eine Kläranlage sowie größere zusammenhängende Waldbestände als Teil-
bereiche von Natur- und Landschaft beherbergen. Außerdem kreuzen sich in dem Bereich, durch 
den eine Trasse voraussichtlich hindurchzuführen wäre, die Autobahnen A  1 und A 555, was zu 
einer weiteren Verschärfung der ohnehin räumlich beengten Situation führt.  
 
Abb. 30: Erste Betrachtungsebene – Bereich Rheinbogen Köln-Weiß  
 (mit FFH-Gebiet in grün sowie mit voraussichtlich erforderlicher Trassenführung durch die Ausläufer des 
äußeren Kölner Grüngürtels) 
 
3.3.4 Südkorridor – Entnahmebereich 4 (zwischen Wesseling und Bonn) 
Das Rheinufer ist zwischen Wesseling und Bonn an einer schmalen Stelle nördlich von Bornheim-
Uedorf sowie weiter nördlich (rheinabwärts) bei Wesseling -Urfeld frei von Siedlungsber eichen 
(→ Abb. 31). Schutzgebiete (NSG, Natura 2000-Gebiete) sind am Rheinufer nicht vorhanden. Hin-
sichtlich der Entnahmeaspekte offenbaren sich damit auf dieser Betrachtungsebene zunächst 
keine Konflikte. Bei Betrachtung der Trassierungsaspekte zeigt sich jedoch, dass sich die Sied-
lungs- und Schutzgebietskulisse zwischen dem Entnahmebereich 4 und dem Tagebau Hambach 
K.-Roden- 
kirchen 
K.-Weiß K.-Hahnwald 
Entnahmebereich 
Trassenverlauf 
(schematisch)

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vergleichsweise komplex gestaltet. Dies äußert sich in einem gegenüber dem Nordkorridor erhöh-
ten Siedlungsanteil, insbesondere im Bereich zwischen Rhein und dem Waldgürtel südwestlich von 
Köln (Höhenzug „Ville“) sowie in der Anzahl vorhandener FFH- und Naturschutzgebiete zwischen 
Rhein und dem Tagebau Hambach (→ Abb. 27, S. 112). Zudem wäre vom nördlichen Bereich bei 
Wesseling-Urfeld eine Trassenführung ohne direkte Inanspruchnahme von rheinnahen Siedlungs-
bereichen voraussichtlich nicht möglich (→ Abb. 31). 
 
Der bewaldete, etwa 2 bis 5 km breite Höhenzug „Ville“ wäre bei einer Entnahme im Bereich 4 zu 
queren. Die Querung von größeren zusammenhängenden Waldbereichen mit der RWTL ist grund-
sätzlich nachteiliger zu bewerten als die Querung von Offenlandbereichen, da im Bereich des Tras-
senstreifens im Regelfall eine Aufwuchsbeschränkung besteht (Freihalten des Trassenstreifens 
von Gehölzaufwuchs). Eine gleichartige Wiederherstellung von beanspruchten Waldbiotopen ist 
daher im Regelfall nicht möglich. Eine Vermeidung von flächenhafter Inanspruchnahme der Wald-
bereiche mittels Unterpressung ist aufgrund der Länge der Querung nicht möglich. 
 
 
Abb. 31: Erste Betrachtungsebene – Bereich Wesseling mit zwei möglichen Stellen für die Entnahme 
 (mit FFH- und Naturschutzgebieten in grün) 
3.3.5 Fazit 
Nordkorridor 
Eine Entnahme im Bereich 1 (Piwipp) bei Dormagen kommt in Anlehnung an das Altverfahren nach 
erster, grober Betrachtung als Ausgangspunkt für die Trassenführung der RWTL Hambach in Be-
tracht und eröffnet zudem die Möglichkeit der Bündelung (teilweise Mitnutzung der raumordnerisch 
gesicherten Trasse der RWTL Garzweiler). Die Querung des FFH-Gebietes Knechtstedener Wald 
durch die RWTL -Trasse, die bei einer Entnahme im Bereich Piwipp  zwangläufig erforderlich ist, 
Wesseling-
Urfeld 
Bornheim-
Uedorf 
Trassenverlauf 
(schematisch) 
Entnahmebereich 
Entnahmebereich 
Trassenverlauf 
(schematisch)

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löst keine Konflikte im Sinne erheblicher Beeinträchtigungen nach § 34 Abs. 1 BNatSchG aus (dies 
wurde im Altverfahren geprüft und gilt unverändert fort, vgl. Kap. 6.2.1). 
Eine Entnahme im Bereich 2 (Langel) kommt nach erster, grober Betrachtung als Ausgangspunkt 
für die Trassenführung der RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls in Betracht. Durch vorhandene 
Schutzgebiete bestehen jedoch hohe Restriktionen.  So ist eine Platzierung des Entnahmebau-
werks außerhalb des FFH -Gebietes der Rheinfisch-Schutzzonen unmittelbar angrenzend an die 
Ortslage Köln-Langel, aber in unmittelbarer Nähe zum Fähranleger und vorhandenem Baumbe-
wuchs möglich (→ Abb. 29). 
Südkorridor  
Aufgrund der Restriktionen, die sowohl hinsichtlich der Entna hme (FFH-Gebiet, Auenwälder) als 
auch hinsichtlich der Trassierung (Inanspruchnahme des Kölner Grüngürtels  mit dortigen Erho-
lungseinrichtungen und größerer zusammenhängender Waldstrukturen) bestehen, kommt der Be-
reich 3 (Rheinbogen Köln -Weiß) aus umweltfachlicher Sicht als Alternative nicht ernsthaft in Be-
tracht. 
Der Bereich 4 (Wesseling) erscheint grundsätzlich möglich, ist jedoch gegenüber den Alternativen 
im Nordkorridor aus umweltfachlicher Sicht ebenfalls weniger geeignet. Dies ist vor allem auf die 
erforderliche Querung des bewaldeten Höhenzugs „Ville“ zurückzuführen, bei dem eine größere 
Inanspruchnahme von Waldflächen erforderlich wäre. Darüber hinaus lassen sich bei einer Tras-
sierung nach Hambach über den Bereich 4 keinerlei Bündelungsvorteile mit d er raumordnerisch 
gesicherten Trasse erzielen. 
Gesamtfazit 
In der nachstehenden Tabelle sind die Vor- und Nachteile der vier ermittelten Ausgangspunkte für 
eine Trassenführung vom Rhein zum Tagebau Hambach zusammengestellt.  
Tab. 15: Gesamtfazit der ersten Ebene – Zusammenstellung der Vor- und Nachteile 
Kriterium 
Nordkorridor Südkorridor 
Bereich 1  
(„Piwipp“) 
Bereich 2  
(„Langel“) Bereich 3 Bereich 4 
Entnahmeaspekte 
Natura 
2000 
+ keine Schutzgebiets-
ausweisung im Entnah-
mebereich 
 
- weitgehend Schutz-
gebietsausweisung 
am Ufer 
- weitgehend Schutz-
gebietsausweisung 
am Ufer 
+  keine Schutzge-
bietsausweisung im 
Entnahmebereich 
 
Siedlung +  keine entscheidungser-
heblichen Konflikte mit 
Siedungsbereichen 
+  keine entschei-
dungserheblichen 
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen 
(wenn Entnahme-
bauwerk innerhalb 
des Schutzgebie-
tes) 
+  keine entschei-
dungserheblichen 
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen 
(wenn Entnahme-
bauwerk innerhalb 
des Schutzgebie-
tes) 
+  keine entschei-
dungserheblichen 
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen 
(wenn Entnahme-
bauwerk bei Wes-
seling-Urfeld) 
- Siedlungsnahe Er-
richtung des

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- Siedlungsnahe Er-
richtung des Ver-
teilbauwerks (wenn 
Entnahmebauwerk 
außerhalb des 
Schutzgebietes) 
- Siedlungsnahe Er-
richtung des Ver-
teilbauwerks (wenn 
Entnahmebauwerk 
außerhalb des 
Schutzgebietes) 
Verteilbauwerks 
(wenn Entnahme-
bauwerk bei Born-
heim-Uedorf) 
 
 
Trassierungsaspekte 
Siedlung +  keine entscheidungser-
heblichen Konflikte mit 
Siedungsbereichen 
+  keine entschei-
dungserheblichen 
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen 
+  keine entschei-
dungserheblichen 
Konflikte mit Sie-
dungsbereichen 
+  keine Konflikte mit 
Siedungsbereichen 
(wenn Entnahme-
bauwerk bei Born-
heim-Uedorf) 
-  Trassierung Sied-
lungsbereiche vo-
raussichtlich unver-
meidbar (wenn Ent-
nahmebauwerk bei 
Wesseling-Urfeld) 
Verlauf / 
Trasse 
+ keine Konflikte auf die-
ser Ebene erkennbar 
(Trassenführung zwar 
nur durch Knechtstede-
ner Wald möglich, aber 
hier keine dauerhafte 
Waldinanspruchnahme; 
dazu FFH-Verträglich-
keit geprüft) 
+ keine entschei-
dungserheblichen 
Konflikte auf dieser 
Ebene erkennbar 
- Trassenführung nur 
durch äußeren Köl-
ner Grüngürtel 
möglich 
- Trassenführung nur 
durch Querung des 
bewaldeten Höhen-
zuges „Ville“ mög-
lich 
Natur- und 
Landschaft 
+ keine entscheidungser-
heblichen Konflikte auf 
dieser Ebene erkenn-
bar 
+ keine entschei-
dungserheblichen 
Konflikte auf dieser 
Ebene erkennbar 
- Auwaldstrukturen 
im Ufernahbereich 
+ keine entschei-
dungserheblichen 
Konflikte auf dieser 
Ebene erkennbar 
Bündelung +  Möglichkeit der Bünde-
lung mit der RWTL 
nach Garzweiler 
- keine Möglichkeit 
der Bündelung mit 
der RWTL nach 
Garzweiler 
- keine Möglichkeit 
der Bündelung mit 
der RWTL nach 
Garzweiler 
- keine Möglichkeit 
der Bündelung mit 
der RWTL nach 
Garzweiler 
 
Da die beiden Alternativen südlich von Köln nach der Grobanalyse nicht eindeutig vorzugs-
würdig sind, wurde die Betrachtung in den nachfolgenden Planungsebenen auf die Bereiche 
nördlich von Köln gerichtet. Hierdurch wurde eine zielgerichtete Bündelung der verfügbaren Pla-
nungsressourcen unter zeitökonomischen Gesichtspunkten ermöglicht, so dass die weiteren Ebe-
nen in angemessener Detailschärfe betrachtet werden konnten. Da mit diesem Vorgehen keine 
Alternativen ausgeschieden werden, die sich als eindeutig besser aufdrängen, ist das Vorgehen 
konform mit den in Kapitel 3.1 dargestellten Grundsätzen der Alternativenauswahl.

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3.4 Trassenfindung RWTL Hambach – Zweite Ebene: Vergleich möglicher 
Entnahmebereiche und Trassenführungen nördlich von Köln 
Nachdem als Ergebnis der Prüfung  auf der ersten Ebene die weitere Betrachtung auf den Nord-
korridor gerichtet wurde, bestanden auf der zweiten Ebene drei Möglichkeiten zur Umsetzung der 
RWTL zum Tagebau Hambach im Nordkorridor. Die drei Möglichkeiten ergaben sich aus den bei-
den Entnahmebereichen im Nordkorridor (Piwipp und Langel) und den von dort ausgehend grund-
sätzlich möglichen Wegen einer Trassenführung in Richtung Hambach: 
• Erstens drängt sich die Bündelungsleitung auf, bei der Teile der raumordnerisch gesicherten 
Trasse der Garzweilerleitung auch für die RWTL-Trasse zum Tagebau Hambach genutzt 
werden. Hierzu ist eine erhöhte Entnahme von bis zu 18 m³/s bei Piwipp erforderlich (→ Tab. 
2, S. 30), um die Befüllung beider Tagebauseen zu bedienen (ca. 4,2 m³/s für die RWTL nach 
Garzweiler zzgl. ca. 13,8 m³/s für die RWTL nach Hambach, die über dasselbe Bauwerk ent-
nommen werden). 
• Zweitens besteht die Möglichkeit einer Direktverbindung vom Bereich Piwipp zum Tagebau 
Hambach ohne Mitnutzung der Garzweiler-Trasse. Die Entnahme würde hierbei über das-
selbe Bauwerk erfolgen (mit entsprechend erhöhten Entnahmemengen).  
• Drittens besteht die Möglichkeit einer Direktverbindung vom Bereich Langel zum Tagebau 
Hambach. In diesem Fall wäre im Bereich Langel eine weitere Entnahmestelle (inkl. Ent-
nahme- und Pumpbauwerk) einzurichten, von der aus voraussichtlich ca. 14 m³/s entnommen 
werden. Die Entnahme bei Piwipp bliebe für die Garzweiler-Trasse im Umfang von ca. 4 m³/s 
unberührt.  
Die nachstehende Abbildung stellt die o. g. Möglichkeiten der Trassenführung schematisch dar. 
Wie auch auf der ersten Ebene wurden im Vergleich dieser Alternativen sowohl Aspekte der Ent-
nahme als auch der Trassenführung untersucht. Im Sinne des abschichtenden Vorgehens bei 
der Ermittlung einer vorzugswürdigen Trasse wurde auf dieser Ebene nun der Detaillierungsgrad 
der Untersuchung gegenüber der ersten Ebene erhöht. Die Entnahmeaspekte werden einer tech-
nischen sowie einer umweltseitigen Betrachtung  unterzogen. Die trassenseitige Betrachtung 
erfolgt dagegen maßgeblich umweltseitig anhand der stärksten Restriktionen für eine Trassen-
führung (die technische Seite bzgl. der Trassenführung wird nicht beleuchtet, da sich hierdurch 
aufgrund einer grundsätzlichen technischen Machbarkeit keine trassenentscheidenden Erkennt-
nisse ergeben würden). Zu den großräumigen Ausschlussbereichen der ersten Ebene kommen bei 
der trassenseitigen Betrachtung weitere naturschutzfachliche und -rechtliche Schutzkategorien so-
wie wasserrechtliche Schutzkategorien hinzu (→ Kap. 3.4.3).

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Abb. 32: Zweite Betrachtungsebene: Möglichkeiten der Trassenführung im Nordkorridor 
 
3.4.1 Entnahmeaspekte – umweltseitige Betrachtung 
Umweltseitig gibt vor allem das  FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ den Ausschlag für die Vorzugswürdigkeit eines Entnahmebereichs: Während der Be-
reich Langel weitgehend innerhalb des FFH-Gebietes liegt, befindet sich der Bereich Piwipp au-
ßerhalb (→ Abb. 33). Dies ist vor allem deshalb entscheidungserheblich, weil eine Realisierung des 
Vorhabens innerhalb des FFH-Gebietes ein deutlich höheres Potenzial aufweist, erhebliche Beein-
trächtigungen des FFH-Gebietes zu verursachen, da im FFH-Gebiet auch bestimmte Lebensraum-
typen unter Schutz stehen, deren ökologische Funktionen bei flächenhafter Beanspruchung gänz-
lich verloren gingen. 
Aus einer Flächeninanspruchnahme innerhalb eines FFH-Gebietes könnte sich gemäß § 34 Abs. 2 
BNatSchG die Unzulässigkeit des Entnahmebereichs Langel ergeben, weil mit dem Bereich Piwipp 
eine zumutbare Alternative besteht, die außerhalb eines FFH-Gebiets liegt und somit keine direkte 
Flächeninanspruchnahme verursacht. Hinsichtlich der FFH -Thematik ist daher die Lage des Be-
reichs Piwipp außerhalb des FFH-Gebietes klar vorzugswürdig gegenüber Langel. 
Als weiteres umweltseitiges Kriterium ist der allgemeine Grundsatz der Eingriffsvermeidung anzu-
führen, der in §  13 BNatSchG verankert ist. Dieser Grundsatz lässt sich als Kriterium auf dieser 
Ebene nicht konkret im Raum verorten, ist aber für die Alternativenentscheidung als abwägungs-
relevanter Belang von Bedeutung. Im Sinne dieses Gebotes ist es zu begrüßen, wenn die Bauar-
beiten, die Errichtung der Bauwerke sowie die Entnahme von Rheinwasser für die RWTL räumlich 
auf einer Trasse konzentriert werden und somit zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft ver-
mieden werden. Auch die Gesamtlänge der Leitungstrasse des RWTL-Gesamtvorhabens (RWTL 
Garzweiler + RWTL Hambach) fällt geringer aus, wenn auf einen Abschnitt zurückgriffen wird, in

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dem beide Leitungen in einer Trasse mit drei Rohren gebündelt werden (anstelle zweier eigenstän-
dig trassierter Leitungen mit jeweils zwei Rohren). Damit ist auch hier der Entnahmebereich Piwipp 
klar vorzugswürdig gegenüber Langel. 
  
Abb. 33: Zweite Betrachtungsebene: FFH-Gebiet der Rhein-Fischschutzzonen 
 
3.4.2 Entnahmeaspekte – technische Betrachtung 
Die Kriterien für die technische Betrachtung entsprechen den Kriterien, die auch im Altverfahren 
herangezogen und abgestimmt wurden. Zur Ableitung der Kriterien wurden folgende Randbedin-
gungen berücksichtigt: 
Gemäß dem Erlass „Querströmungen an Bundeswasserstraßen durch Entnahme- und Einleitungs-
bauwerke“ sind Querströmungen an Bundeswasserstraßen , die  durch Entnahme - und

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Einleitungsbauwerke hervorgerufen werden, über 0,3 m/s nicht akzeptabel (Zentralkommission für 
die Rheinschifffahrt, 2012; Bundesministerium für Verkehr, 1991). Diese Begrenzung der Querströ-
mungen berücksichtigt neben der Sicherheit der Rheinschifffahrt auch fischereibiologische As-
pekte. Um das Ansaugen von Schlamm und Bodenmaterial zu verhindern, sollten die Einlaufröhren 
mindestens 1 m oberhalb der Gewässersohle liegen. Um eine permanente Wasserentnahme auch 
unterhalb des niedrigsten Niedrigwassers (NNW) zu gewährleisten, gilt als Ausschlusskriterium 
eine Fließtiefe von weniger als 3 m unter NNW.  
Um Bereiche im Rhein mit einer Fließtiefe von mindestens 3 m unter NNW zu erreichen, kann unter 
Umständen auch ein Buhnenbauwerk errichtet bzw. ein bereits vorhandenes Buhnenbauwerk aus-
gebaut werden, um die Rohrleitungen aufnehmen zu können und eine ausreichende Wassertiefe 
im Rheinstrom zu erreichen. Eine Entnahmestelle, die einen Abstand von 20-100 m zur MQ-Ufer-
linie (Uferlinie bei mittlerem Abfluss) aufweist, wäre damit bedingt geeignet. Eine optimale Ent-
nahme wäre gewährleistet, wenn der Rhein in direkter Ufernähe eine entsprechende Tiefe auf-
wiese, woraus eine Entnahmestelle in direkter Ufernähe (< 20 m zur MQ-Uferlinie) resultiert. Zur 
Bestimmung der Wassertiefen werden die vom Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Duisburg über-
gebenen Rheinprofile verwendet (vgl. Ergebnisausgabe Rheinwasserstände, August 2013). 
Um Sedimentationsprobleme weitgehend zu vermeiden, sollten die Entnahmebereiche am Prall-
ufer oder an geraden Fließstrecken platziert werden. Gleitufer sind entsprechend als ungeeignet 
einzustufen.  
Weiterhin sind die Anlegebereiche von Fähren zu berücksichtigen. Diese Standorte sind auf Grund 
des Fährverkehrs nur bedingt geeignet. Die Entnahmestelle muss außerdem für den Schwerlast-
verkehr erreichbar sein (Wartungsarbeiten). 
Für die Bewertung der technischen Kriterien wird auf die Erkenntnisse aus dem Altverfahren zu-
rückgegriffen. Dort erfolgte eine Klassifizierung von Rheinuferabschnitten in drei Eignungsklassen 
(ungeeignet, bedingt geeignet und geeignet, s. Tab. 16).  
Tab. 16: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel aus techni-
scher Sicht 
Eignung Kriterien 
III 
Ungeeignet 
• Fließtiefe unter Normalniedrigwasser > 3 m 
• Unerreichbar für Schwerlastverkehr 
• Uferbebauung näher als 50 m zum Ufer 
• Lage am Gleitufer 
II 
Bedingt geeignet 
• Anlegebereich Fähre 
• Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss 
I 
geeignet 
• Entnahme in Ufernähe (< 20 m zum Ufer bei mittlerem Abfluss) 
 
Der Vergleich der Entnahmebereiche Piwipp und Langel erfolgt in Anlehnung an diese Kriterien 
(→ Tab. 17). Die Tabelle stellt Piwipp als den aus technischer Sicht geringfügig günstigeren Ent-
nahmebereich heraus, da dieser bei fünf der sechs Kriterien eine hohe Eignung gegeben ist. Langel

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
ist dagegen bezüglich dreier Kriterien als bedingt geeignet eingestuft. Eine grundsätzliche Mach-
barkeit ist aus technischer Sicht für beide Entnahmebereiche gegeben, 
Tab. 17: Zweite Ebene – Kriterien zur Bewertung der Entnahmebereiche Piwipp und Langel aus techni-
scher Sicht 
Kriterium 
Ausprägung Kriterium Technische Einstufung 
Piwipp Langel Piwipp Langel 
Fließtiefe unter Normalniedrigwas-
ser < 3 m ungeeignet 
> 3,9 m 2,9 bis 3,3 m geeignet bedingt geeignet 
Unerreichbar für Schwerlastverkehr nein nein geeignet geeignet 
Uferbebauung näher als 50 m zum 
Ufer 
> 200 m > 150 m geeignet geeignet 
Lage am Gleitufer Nein Nein geeignet geeignet 
Anlegebereich Fähre Nein Ja geeignet bedingt geeignet 
Entnahmedistanz 20 bis 100 m zum 
Ufer bei mittlerem Abfluss 
20 bis 50 m 80 bis 100 m bedingt geeignet bedingt geeignet

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
3.4.3 Trassierungsaspekte 
Die Betrachtung der Trassierungsaspekte soll ähnlich der Abb. 27 (→ S. 112) einen Überblick über 
die Restriktionskulisse im untersuchten Raum geben. Da die Betrac htung nun (auf der zweiten 
Ebene) auf den Nordkorridor beschränkt ist, wird die Restriktionskulisse im Sinne des abschich-
tenden Vorgehens nun über detailliertere Kriterien erfasst. Es erfolgt nur eine umweltseitige Be-
trachtung. Die technische Seite wird hinsichtlich der Trassierung nicht beleuchtet, da sich hierdurch 
aufgrund einer grundsätzlichen technischen Machbarkeit keine entscheidenden Erkenntnisse er-
geben würden. 
Die berücksichtigten Kriterien sind in nachstehender Tabelle zusammengestellt und in beigefügter 
Karte 9 innerhalb eines großzügig abgegrenzten Untersuchungsraums erfasst.  
Tab. 18: Kriterien zur Betrachtung der Trassierungsaspekte auf der zweiten Ebene  
Klasse Restriktion 
III 
ungeeignet 
• Siedlungsbereiche 
• Naturschutzgebiete 
• Natura 2000-Gebiete 
• Wasserschutzgebiet, Zonen I und II 
• Naturwaldzellen 
• gesetzlich geschützte Biotope 
II 
bedingt geeignet 
• Waldbereiche 
• Überschwemmungsgebiete 
• Wasserschutzgebiet, Zone III 
• Biotopverbundflächen 
I 
grundsätzlich geeignet 
• alle übrigen Bereiche 
Der Entnahmebereich Langel ist vollständig überlagert vom Trinkwasserschutzgebiet „Weiler“ 
(Zone IIIB), das sich noch weiter in Richtung Westen erstreckt (s. beigefügte Karte 9). Durch die 
Zone II dieses Schutzgebietes, das NSG / FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ sowie angrenzende Sied-
lungsbereiche wird eine Engstelle14 gebildet, durch die eine Trasse hindurch zu führen wäre. Aus-
gehend vom Rhein wäre die Trasse zudem für 9 -10 km durch die Zonen IIIA/B der Trinkwasser-
schutzgebiete „Weiler“ und „Chorbusch“ zu führen 
Über eine Entnahme bei Piwipp ist eine Bündelung entlang der relativ konfliktarmen Trasse der 
RWTL Garzweiler möglich (Alternative 1 in Abb. 32, S. 120). Hierbei wird ebenfalls eine Querung 
der Zone III eines Trinkwasserschutzgebietes auf einer Länge von etwa 8-9 km erforderlich (nörd-
lich gelegenes Schutzgebiet „Auf dem Grind“). Bei einer Trassierung über Piwipp sowohl der Lei-
tung nach Hambach als auch nach Garzweiler können die Eingriffe in das Schutzgebiet allerdings 
räumlich und zeitlich gebündelt werden. Demgegenüber wären bei einer Trassierung der RWTL 
nach Hambach über Langel (Alternative 3 in Abb. 32, S. 120) und zusätzlich nach Garzweiler über 
Piwipp (Alternative 1 in Abb. 32, S.  120) zwei lange Durchquerungsbereiche von 
 
14  Als Engstelle werden in dieser Unterlage Bereiche bezeichnet, in denen der für den Trassenstreifen verfügbare Raum auf-
grund der Raumwiderstandskulisse stark eingeschränkt ist und daher Konflikte mit dem Platzbedarf der RWTL zu erwarten 
sind.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Trinkwasserschutzgebieten erforderlich. Im weiteren Verlauf der RWTL nach Garzweiler wird das 
FFH-Gebiet „Knechtsteden“ zwar gequert, jedoch erfolgt do rt erstens ein unterirdischer Vortrieb 
und zweitens erfolgt dieser an der schmalsten Stelle des FFH-Gebietes. Diese Baumaßnahme wird 
auch für eine Bündelung der Garzweiler- und Hambachleitung herangezogen. 
Eine Direktverbindung Piwipp → Tagebau Hambach (Alternative 2 in Abb. 32, S. 120) kommt als 
ernsthafte Trassenalternative nicht in Betracht. Es wäre dazu erforderlich, eine singuläre Leitungs-
trasse mit einer Länge von mindestens 25 Kilometern durch den nicht vorbelasteten Raum zu füh-
ren. Als vorteilhaft stellt sich die hiesige Vorzugstrasse dar, die für etwa 21,8 km gebündelt mit der 
Leitung nach Garweiler verläuft und ab dem noch zu errichtenden Verteilbauwerk etwa 19  km in 
Einzellage zum Tagebau Hambach verschwenkt. Im Einzelnen: 
Bei näherer Betrachtung der Direktverbindung Piwipp → Tagebau Hambach stellt sich schnell her-
aus, dass die direkte Verbindung von Entnahmebauwerk und Tagebau Hambach hier im Einzelfall 
untunlich ist. Gegen die Direktverbindung spricht bereits, dass sich unmittelbar westlich und süd-
westlich vom Entnahmepunkt die geschlossene Ortslage Dormagen -Horrem und d er Chempark 
Dormagen befinden, die jeweils ein Hindernis für eine Direktverbindungsleitung darstellen. Die Be-
bauung ist jeweils so dicht, dass die Verlegung einer Trasse an diesen Stellen nicht möglich ist. 
Bereits die Gewährleistung eines 18 m breiten, von Bebauung freizuhaltenden Schutzstreifens ist 
in diesen Lagen nicht möglich. Dies gilt erst recht für die Einrichtung eines Regelarbeitsstreifens 
mit der Breite von 70 m. Aus diesen Gründen ist die Ortslage zwingend zu umgehen. Wegen des 
vorgenannten geringen Platzangebots ist eine Umgehung allein nördlich möglich. Die Umgehung 
der Ortslage entlang ihrer Nordseite führt aber bereits zur vorgesehen Bündelung der Vor-
zugstrasse, da der raumordnerisch gesicherte Trassenkorridor nach Garzweiler diese Ortslage 
ebenfalls nördlich umgeht. Die Direktverbindung hätte insoweit keinen Vorteil, sondern müsste die 
Garzweilertrasse mit benutzen. 
Berücksichtigung des Bündelungsgebotes  
Auch ungeachtet dessen bietet sich eine weitgehende Bündelung hier an. Ihre Vorteile sin d mit 
ganz erheblichem Gewicht in die Abwägung einzustellen – wie das Bundesverwaltungsgericht mit 
jüngerer Rechtsprechung wiederholt klargestellt hat15: 
„Es gibt keinen zwingenden Planungsleitsatz, bestehende Leitungstrassen für ein neues Vor-
haben zu nutzen. Dennoch sind im Rahmen der fachplanerischen Abwägung das sog. Bün-
delungsgebot, wonach linienförmige Infrastrukturen zu bündeln sind (vgl. etwa § 1 Abs. 5 Satz 
3 BNatSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG), und das Gebot der Nutzung bestehender Trassen, wo-
nach der Ausbau des Netzes unter Nutzung vorhandener Trassenräume grundsätzlich Vor-
rang hat vor dem Neubau auf neuen Trassen, zu berücksichtigen […]. Damit sollen Natur und 
Landschaft vor weiterer Zerschneidung und deren Folgen für den Naturhaushalt und das Land-
schaftsbild geschützt und eine weitere Flächeninanspruchnahme vermieden werden […]. 
Die von der Bestandstrasse geprägte Situationsgebundenheit von Grundstücken und Gebie-
ten ist ein Kriterium, das grundsätzlich geeignet ist, sich in der Abwägung gegen konkurri e-
rende Belange durchzusetzen. Sofern eine vorhandene Leitung bereits eine Trasse vorgibt, 
die sich insgesamt als verträglich erweist, kann es fehlerfrei sein, wenn eine vertiefte Prüfung 
 
15 Beschl. vom 27.07.2020 - 4 VR 7.19, bverwg.de Rn. 70 f.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
alternativer großräumiger Trassen unterbleibt. Denn Trassenvarianten, die sich auf der Grund-
lage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können dann schon in einem früheren 
Verfahrensstadium oder auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden […]. 
Lokalen Konflikten und Umweltauswirkungen kann gegebenenfal ls durch die Wahl kleinräu-
miger Alternativtrassen begegnet werden.“  
Anders ausgedrückt würde eine vollkommene Neutrassierung der RWTL zum Tagebau Hambach 
– ob über Piwipp oder über Langel – Konflikte durch die Schaffung einer weiteren Trasse verlagern, 
neue Konflikte schaffen und diese in gewissem Umfang sogar verdoppeln16– eben wegen der über-
wiegenden Inanspruchnahme von bislang unbelastetem Raum. Diese Trassierungsvorgaben sind 
im Rahmen der Abwägung mit dem ihnen im konkreten Fall zukommenden Gewicht zu berücksich-
tigen.17 Hier ist es so, dass die Trassierung in überwiegender Bündelung – und damit das Abrücken 
von einer Direktverbindung – eben zur Nutzung der aufgezählten Bündelungsvorteile führt. Es 
kommt durch die Schaffung eines Trassenbündels gerade nicht zu zusätzlichen Belastungen, die 
so gravierend sind, dass sich ein Vermeiden des Bündels aufdrängt.  Es kommt zudem nicht zu 
rechtswidrigen Eigentums- oder Gesundheitsbeeinträchtigungen, bei denen ein Verlassen des 
Bündels gemäß den obigen Maßstäben allein geboten wäre. 
Heruntergebrochen auf das konkrete Vorhaben bietet die Bündelung vor allem den Vorteil, dass 
der bereits durch die Leitung nach Garzweiler zerschnittene Raum genutzt wird, ohne eine neue 
Schneise vom Entnahmebauwerk aus zu eröffnen. Mit Blick auf die Belange der Umwelt kann der 
Arbeitsstreifen der Leitung nach Garzweiler weitgehend mitgenutzt werden, so dass es mit Blick 
auf die Baudurchführung im Bereich des Bündelungsabschnittes zwar zu einem breiteren Rohrgra-
ben kommt, jedoch eine weitere Freimachung (Beseitigung von Bewuchs, Abschub des Mutterbo-
dens) zur Einrichtung der Baustelle nicht erforderlich ist; gleiches gilt für Ausgleichsmaßnahmen 
für Eingriffe in Natur und Landschaft, die aus einer weiteren Freimachung zusätzlicher Flächen 
resultieren.. Damit können auch weiterer Betroffenheiten geschützter Arten mit hoher Wahrschein-
lichkeit ausgeschlossen werden. . Dies ist gegenüber eine Einzeltrasse sowohl mit Blick auf den 
gebotenen sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§ 1 LBodSchG, § 1 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG, 
§ 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG ), als auch mit Blick auf die Belange der Landwirtschaft positiv zu 
sehen, da keine weiteren Flächen für die Nahrungsmittelproduktion ausfallen. Auch ist die Belas-
tung weiterer, bislang nicht berührter Grundstücke nur in Ausnahmefällen erforderlich. 
Die Umsetzung einer Bündelung ist hier im Übrigen auch vor dem Hintergrund der Festsetzungen 
des LEP NRW vorzuziehen, der zur Linienführung von Transportleitungen als Grundsatz der 
Raumordnung ausführt, dass diese in Leitungsbändern flächensparend und gebündelt geführt wer-
den und an bereits vorhandene Bandinfrastrukturen im Raum angelehnt werden sollen (→ S. 81). 
Nach §  26 Abs.  1 S.  2 LPlG NRW ist der Landesentwicklungsplan dem Braunkohlenplan zu 
Grunde zu legen. Diesem Grundsatz kommt hier entsprechend qualifizierte Bedeutung zu.  
Zusammengefasst führt eine weitreichende Bündelung der RWTL nach Garzweiler und nach Ham-
bach zu signifikant wen iger Eingriffen in Natur und Landschaft. Zwar verbleibt ein Abschnitt, bei 
dem eine Bündelung nicht weiter möglich ist und wo dementsprechend eine Neutrassierung erfor-
derlich ist (Hambachleitung). Dies beeinträchtigt aber alle betroffenen Belange nicht in dem Maße, 
als würde die RWTL nach Hambach vollständig in Einzellage trassiert. Dies zeigt sich insbesondere 
 
16 BVerwG, NVwZ 2010, 1486 Rn. 30, und BVerwG, Gerichtsbescheid v. 21.9.2010 – 7 A 7/10 
17 Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.2016 (Az. 4 A 4/15), in: NVwZ 2017, 708, 712 (Rz. 35)

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
an der Luftlinie zwischen dem Tagebau Hambach und der  raumordnerisch gesicherten RWTL-
Trasse zum Tagebau Garzweiler, die je nach Lage des Verteilbau werks etwa 13 km beträgt. Bei 
einer vollständigen Neutrassierung der RWTL zum Tagebau Hambach ist der Rhein hingegen min-
destens 25 km Luftlinie entfernt. 
3.4.4 Zwischenfazit 
Der Entnahmebereich Piwipp ist gegenüber dem Entnahmebereich Langel aus umweltfachlicher 
Sicht klar vorzugswürdig, da Piwipp im Gegensatz zu Langel nicht weitgehend innerhalb eines 
FFH-Gebietes liegt und sich im Bereich Piwipp Bündelungsvorteile mit der RWTL  zum Tagebau 
Garzweiler erzielen lassen.  
Aus technischer Sicht gibt es keine signifikanten Aspekte, die einen der beiden Entnahmeberei-
che als eindeutig vorzugswürdig hervorheben. Beide Entnahmebereiche sind aus technischer Sicht 
grundsätzlich möglich, wobei Piwipp geringfügig besser abschneidet. 
Hinsichtlich der Trassierungsaspekte bestehen für eine von Langel ausgehende Trasse jedoch 
erhebliche Restriktionen unmittelbar nach dem Entnahmebereich (FFH -Gebiet / NSG und Trink-
wasserschutzgebiet). Über eine Entnahme bei Piwipp ist hingegen eine Bündelung entlang der 
vergleichsweise konfliktarmen, raumordnerisch gesicherten RWTL-Trasse zum Tagebau Garzwei-
ler möglich. Dabei wird zwar auch das FFH -Gebiet „Knechtsteden“ gequert, jedoch wird dort ers-
tens wie im Altverfahren ein unterirdischer Vortrieb vorgesehen und zweitens erfolgt die Querung 
an der schmalsten Stelle des FFH-Gebietes (Breite < 200 m). 
Weiterhin sprechen die im BNatSchG,im ROG und im LEP NRW verankerten Bündelungsgebote 
klar für eine Trassierung über Piwipp in weitestmöglicher Bündelung mit der RWTL zum Tagebau 
Garzweiler. Daher is t die Möglichkeit der Direktverbindung zwischen Piwipp und dem Tagebau 
Hambach ebenfalls zu verwerfen (eine solche Direktverbindung erscheint auch mit Blick auf die 
Restriktionen durch den zentralen Siedlungsbereich von Dormagen kaum realisierbar). Die positive 
Wirkung einer Bündelung und das hohe Gewicht, das der Möglichkeit einer Bündelung beizumes-
sen ist, wurde im Übrigen durch das BVerwG bestätigt (→ S. 125). 
Insgesamt schneidet der Entnahmebereich Piwipp sowohl hinsichtlich der Entnahme- als auch der 
Trassierungsaspekte gegenüber Langel vorzugswürdig ab. Das gesetzlich normierte Bündelungs-
gebot spricht zusätzlich für die weitestmögliche Bündelung der Leitungen zu den Tagebauen Garz-
weiler und Hambach. Daher wird der Entnahmebereich Langel verworfen und die Betrachtung 
in der nachfolgenden Eben der Trassenfindung auf den Bereich Piwipp und die Bündelung 
mit der RWTL nach Garzweiler gerichtet. Da hierbei keine Alternativen ausgeschieden werden, 
die sich als eindeutig besser aufdrängen, ist dieses Vorgehen konform mit den in Kapitel 3.1 dar-
gestellten Grundsätzen der Alternativenauswahl. 
3.4.5 Alternativenbetrachtung für den konkreten Standort des Entnahmebau-
werks 
Nachdem als Zwischenergebnis der Prüfung auf der zweiten Ebene die weitere Betrachtung auf 
den Entnahmebereich Piwipp gerichtet wurde, verbleibt die Klärung des konkreten Standortes des 
Entnahmebauwerks.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Im Altverfahren zum Sachlichen Teilplan wurden zwei Entnahmestellen für die RWTL Garzweiler 
identifiziert (Entnahmemenge in der Spitze bei 4,2 m³/s): Variante 1 bei Rheinstrom-km 712,2 und 
Variante 2 bei Rheinstrom-km 712,6. Eine skizzenhafte Gegenüberstellung der Varianten zeigt der 
nachstehende Übersichtslageplan. 
 
Abb. 34: Geprüfte Entnahmestellen im Bereich Piwipp (Rheinstrom-km 712,2 und 712,6) 
Die Variante 1 war nur realisierbar, wenn im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungspla-
nes Dormagen die im alten Flächennutzungsplan dargestellten und geplanten Flächen zur Kläran-
lagenerweiterung (Darstellung als Flächen für die Abwasserbeseitigung (Absetzbecken) sowie als 
Flächen für Aufschüttungen) verkleinert werden. Diese Verkleinerung ist gegenwärtig im Rahmen 
der Neuaufstellung des Flächennutzungsp lans geplant (Offenlage im ersten Quartal 2020) und 
führt mit Blick auf das Braunkohlenplanänderungsverfahren zu folgender Neubewertung: 
Die neue Anlagenkonfiguration hat unmittelbare Auswirkungen auf die bauliche Umsetzung. Das 
Entnahmebauwerk vergrößert sich von 10 m x 25  m auf etwa 15 m x 60  m. Anstelle von zwei 
Leitungen (DN1400) werden nunmehr drei Leitungen (DN2200) untertägig, im grabenlosen Ver-
fahren bis zum Pumpbauwerk geführt, welches sich ebenfalls von ehemals 20 m x 20 m auf unter-
irdisch 45 m x 100 m (unterirdisch = maßgeblich für die Bewertung) vergrößert. Neu im Deichvor-
land ist zudem die Unterbringung des Hydroburst-Bauwerks.  
Vor allem mit Blick auf die in der Nähe der Variante 1 gehäuft vorkommenden technischen Einrich-
tungen (Leitungen, Brun nen und Absetzbecken) der Fa. Currenta stellt die größere Anzahl der 
Rohrleitungen und die Dimensionierung der Bauwerke ein neues nunmehr größeres 
Rheinstrom-
km 712,2 
Rheinstrom-
km 712,6 
Absetz-
becken

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Konfliktpotential dar. Bei der Variante 2 (derzeitige Vorzugsvariante) ist eine untertätige Querung 
des Deichvorlandes bis zum Pumpbauwerk technisch einfacher umzusetzen, weil dort weniger 
technische Einrichtungen in unmittelbarer Nähe vorhanden sind.  
Aus der Gegenüberstellung wird zudem deutlich, dass die Variante 1, obwohl näher am Wende-
punkt des Rheins und somit in einer stärker ausgeprägten Prallhangsituation gelegen, keine signi-
fikanten Vorteile bezüglich der Platzierung des Entnahmebauwerks in der neuen Dimension mehr 
aufweist (kombinierte Entnahme für Hambach und Garzweiler, in Spitze 18 m³/s). Basierend a uf 
derzeit vorliegenden Vermessungsdaten der WSV (Wasserschifffahrtsverwaltung) wird die notwen-
dige Tiefe der Sohle (Pinke Signatur in Abb. 34) mit vergleichbarem, bzw. sogar etwas größerem 
Abstand zum Ufer erreicht. Bei der Bewertung wird überschlägig davon ausgegangen, dass ein 
größerer Abstand zur Rheinsohle eine noch geringere Beeinflussung der Fischfauna bedingt und 
dass ein geringerer Abstand des Entnahmebauwerks vom Ufer für die Rheinschifffahrt vorteilhaft 
ist. Zu erwarten wäre, dass eine solche Situation (erforderliche Tiefenlage in geringem Abstand 
zum Ufer und möglichst große Wassertiefen im unmittelbaren Umfeld Richtung Gewässer) umso 
stärker ausgeprägt ist,  je näher der Standort am Wendepunkt des Rheins (hier stromaufwärts) 
gelegen ist. Die Auswertung der Tiefenkarte zeigt jedoch, dass sowohl der Abstand zum Ufer als 
auch die Wassertiefe im Umfeld bei Variante 2 ebenso günstig im Sinne dieser überschlägigen 
Bewertung sind. 
Die Variante 1 hat gegenüber der Variante 2 demnach nur noch wirtschaftliche Vorteile, da die 
Freigefälleleitung zwischen Entnahmebauwerk und Pumpwerk kürzer ausfallen kann Die Länge 
der Freigefälleleitung könnte bei Variante 1 ca. 90 m kür zer ausfallen (ca. 310 m gegenüber ca. 
400 m). Die Vorteile werden teilweise durch die größere Länge der Druckleitungen (ca. 370 m) im 
Deichhinterland wieder aufgewogen. 
Belange der Schifffahrt oder des Fischschutzes führen nicht dazu, dass eine der beiden Varianten 
als vorzugswürdig einzustufen ist, weil keine gegenüber der anderen signifikante Vorteile in Bezug 
auf diese Belange aufweist. 
Fazit 
Die zurückgenommene Ausweitung des Flächennutzungsplans zur Kläranlagenerweiterung im Be-
reich der Variante 1 führt auf Basis der neuen Anlagenkonfiguration nicht zu einer Vorzugswürdig-
keit dieser Variante. Die Umweltauswirkungen der Herrichtung der Anlagen an beiden Entnahme-
stellen sind identisch, da der Naturraum wie auch die Auswirkungen identisch sind.   Die Variante 
2 ist allerdings technisch einfacher zu errichten, da beim Bau der Leitungen keine Rücksicht auf 
den genehmigten Brunnen der Fa. Currenta genommen werden muss. . Vor diesem Hintergrund 
ist die Herrichtung der Entnahmestelle bei km 712,6  günstiger, so dass diese im Braunkohlen-
planänderungsverfahren weiterverfolgt wird.

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3.5 Trassenfindung RWTL Hambach – Dritte Ebene: Raumwiderstandsana-
lyse zur Herleitung und zum Vergleich von Trassenalternativen 
Auf den vorangegangenen beiden Ebenen wurde zunächst der Nordkorridor nördlich von Köln und 
anschließend eine weitestmöglich gebündelte Trassenführung der RWTL nach Hambach mit der 
raumordnerisch gesicherten RWTL-Trasse nach Garzweiler weiterverfolgt. Damit verblieb auf der 
dritten Ebene die Aufgabe, eine raumkonkrete Trasse für die Hambachleitung herzuleiten.  
Der Suchraum für die Trassenfindung für die RWTL nach Hambach wird durch folgende Parameter 
begrenzt:  
• Möglichkeiten des Abzweigs von der raumordnerisch gesicherten Trasse unter Berück-
sichtigung einer größtmöglichen Bündelung, 
• Endpunkt der raumordnerisch gesicherten Trasse, 
• Standort des Tagebaus Hambach südwestlich der raumordnerisch gesicherten Trasse. 
Unter großzügiger Anwendung dieser Parameter lässt sich ein rechteckiger Suchraum für die 
raumkonkrete Trassenfindung abgrenzen (→ Abb. 35). Innerhalb dieses Suchraums erfolgte eine 
Raumwiderstandsanalyse zur Identifizierung und zum Vergleich von möglichen Trassen . Als 
Raumwiderstände sind in diesem Zusammenhang raumbezogene umweltfachliche und raumord-
nerische Sachverhalte zu verstehen, die einer Trassenführung in unterschiedlich starkem Maße 
entgegenstehen. Die Ermittlung des Raumwiderstandes erfolgte dementsprechend durch Erfas-
sung des gegenwärtigen Umweltzustandes  sowie der raumordnerischen Festsetzungen, die die 
Regionalpläne für den Untersuchungsraum treffen.  
3.5.1 Zielsetzung der Raumwiderstandsanalyse 
Bei der Raumwiderstandanalyse wird im ersten Schritt ermittelt, inwieweit Trassenführungen durch 
Bereiche mit geringen Raumwiderständen, d. h. durch Bereiche mit potenziell geringen Umwelt-
auswirkungen und hoher Raumverträglichkeit, möglich sind. Dabei werden folgende Trassierungs-
grundsätze berücksichtigt: 
• Umgehung von Siedlungsbereichen  
• Berücksichtigung der gemeindlichen Bauleitplanung / der geplanten Siedlungsentwick-
lung 
• Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung (Regionalplanung) 
• Umgehung umweltfachlich wichtiger und schutzwürdiger Bereiche 
• Umgehung von Waldbereichen / Vermeidung von Waldinanspruchnahme 
• Berücksichtigung von Flächen, auf denen bereits eine liegenschaftliche Verfügbarkeit ge-
geben ist 
Möglichkeiten für die Platzierung des Verteilbauwerks entlang der raumordnerisch gesicherten 
Trasse werden dabei mit berücksichtigt. Die ermittelten Trassen sind als Grobtrassierungen zu 
verstehen, die entsprechend dem Maßstab der Raumwiderstandsanalyse (1 : 25.000) noch nicht 
parzellenscharf trassiert sind. 
Im zweiten Schritt werden die ermittelten Trassen auf Grundlage der erfassten Raumwiderstände 
miteinander verglichen. Ziel des Vergleichs ist es, eine Trasse zu benennen, die sich unter um-
weltfachlichen und raumordnerischen Aspekten  gegenüber den anderen als vorzugswürdig

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herausstellt. Diese hierbei als vorzugswürdig ermittelte Trasse (Vorzugstrasse) diente als Grund-
lage für die anschließende Betrachtung der Trasse aus Umweltsicht. 
 
 
 
Abb. 35: Suchraum für die Trassenfindung der Hambachleitung (mit Verlauf der raumordnerisch gesicher-
ten RWTL zum Tagebau Garzweiler)

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3.5.2 Definition von Raumwiderstandsklassen 
Um das unterschiedlich starke Konfliktpotenzial abzubilden, das umweltfachliche und raumordne-
rische Sachverhalte gegenüber einer RWTL -Trassenführung aufweisen, erfolgt e ine Differenzie-
rung der Raumwiderstände durch die Bildung von Raumwiderstandsklassen. Für die Beurteilung 
der Konfliktintensität ist neben dem rechtlichen bzw. fachlichen Status des Sachverhaltes vor allem 
die Wirkweise des Vorhabens von Bedeutung. Letzteres trägt dem Umstand Rechnung, dass ver-
schiedene Arten von Linieninfrastrukturen auch verschiedenartig auf die Umwelt einwirken können.  
Im vorliegenden Fall werden fün f Raumwiderstandsklassen gebildet, die jeweils als Darstellung 
des umweltfachlichen bzw. raumordnerischen Konfliktpotenzials zu verstehen  sind, das sich aus 
einem Sachverhalt bzw. dem daraus resultierenden Zulassungshindernis ergibt. Die Klassen wer-
den wie folgt definiert (→ Tab. 19). Das Vorgehen entspricht dabei weitestgehend dem Vorgehen 
bei der Erarbeitung des genehmigten Sachlichen Teilplans für die RWTL Garzweiler im Altverfah-
ren. 
Tab. 19: Definition der Raumwiderstandsklassen 
Klasse Definition 
V 
sehr hoch 
In diese Raumwiderstandsklasse werden Flächen eingeordnet, die aufgrund ihres planerischen oder 
fachrechtlichen Status im Regelfall nicht für eine Trassenführung in Frage kommen oder auf denen 
das Vorhaben einen evidenten, voraussichtlich unüberwindbaren raumordnerischen Zielkonflikt ver-
ursacht.  
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich 
entgegenstehen und deren Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirklichung nahezu ausge-
schlossen oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu bewerkstelligen wäre. 
IV 
hoch 
 
In diese Raumwiderstandsklasse werden Flächen eingeordnet, die aufgrund ihres planerischen oder 
fachrechtlichen Status grundsätzlich ein Zulassungsverbot oder hohes Realisierungshindernis dar-
stellen oder auf denen das Vorhaben einen evidenten, voraussichtlich schwer überwindbaren raum-
ordnerischen Zielkonflikt verursacht. 
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens grundsätzlich 
entgegenstehen und deren Überwindung im Rahmen der Vorhabenverwirklichung nur mit hohem 
Aufwand zu bewerkstelligen wäre. 
III 
mittel 
Diese Klasse umfasst  
• Flächen mit überdurchschnittlichen Umweltqualitäten, die grundsätzlich der Abwägung zu-
gänglich, dabei jedoch von besonderer Entscheidungsrelevanz sind, sowie 
• Flächen, die einen voraussichtlich leicht überwindbaren raumordnerischen Zielkonflikt oder 
einen Konflikt mit einem gewichtigen Grundsatz der Raumordnung repräsentieren. 
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die dem Vorhaben zwar grundsätzlich entgegenstehen, jedoch 
voraussichtlich mit geringem Aufwand zu überwinden wären. 
II 
gering 
Diese Klasse umfasst  
• Flächen mit durchschnittlichen Umweltqualitäten, die im Rahmen der Abwägung zu berück-
sichtigen sind, sowie 
• Flächen, die einen Konflikt mit einem Grundsatz der Raumordnung repräsentieren. 
Eingeschlossen sind Sachverhalte, die dem Vorhaben zwar grundsätzlich entgegenstehen, die je-
doch im Regelfall im Rahmen der Vorhabenverwirklichung überwunden werden können. 
I 
nicht  
erheblich 
Diese Klasse umfasst alle weiteren Flächen mit unterdurchschnittlichen, geringen Umweltqualitäten, 
die im Sinne der Trassenfindung nicht entscheidungserheblich sind, sowie Flächen auf denen kein 
Konflikt mit Zielen oder Grundsätzen der Raumordnung zu besorgen ist.

Seite 133/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Maßgeblich für die Zuordnung eines Sachverhaltes zu einer Raumwiderstandklasse ist zum einen 
dessen Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben, d. h. in welchem Maße er durch die vorhaben-
spezifische Wirkweise betroffen ist. Zum anderen ist die Strenge des hinter dem Sachverhalt ste-
henden gesetzlichen Schutzregimes oder – sofern ein gesetzlicher Schutz nicht existiert – die fach-
liche Wertigkeit des Sachverhaltes maßgeblich für die Zuordnung (→ Tab. 19, S. 132). 
3.5.3 Umweltfachliche Raumwiderstände 
Die Gliederung der umweltfachlichen Raumwiderstände erfolgt in Anlehnung an den §  2 Abs. 1 
UVPG, der die sogenannten Schutzgüter definiert ( → S. 26). Die Schutzgüter konkretisieren den 
abstrakten Umweltbegriff und geben eine Leitlinie für die Gliederung der zu erfassenden Raumwi-
derstände vor. Die Ermittlung der Raumwiderstände erfolgt nach den Vorgaben der schutzgutbe-
zogenen Fachgesetze sowie den besonderen Ansprüchen des Schutzgutes Menschen an die Ver-
teilung der Raumnutzungen (vgl. hierzu §  50 BImSchG). Hierzu wurden insbesondere folgende 
Quellen herangezogen: 
• ATKIS-Realnutzungsdaten 
• Landschaftsinformationssammlung des LANUV (→ Daten zu Schutzgebieten und schutzwür-
digen Bereichen) 
• Fachinformationssystem ELWAS (→ wasserrechtliche Schutzgebiete und Überschwem-
mungsgebiete) 
• Gemeinden Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen, Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Titz, Nie-
derzier, Kerpen: Informationssysteme der Gemeinden zu Bebauungsplänen bzw. digital ab-
rufbare Bebauungspläne (→ Geltungsbereiche von Bebauungsplänen) 
• Bodenkarte 1: 50.000 des geologischen Dienstes NRW (→ schutzwürdige Böden) 
• Landschaftspläne des Kreises Düren, des Rhein-Erft-Kreises und des Rhein-Kreises Neuss 
(→ Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile) 
Die Zuordnung der erfassten Sachverhalte zur einer Raumwiderstandsklasse ist in nachstehender 
Tabelle dargest ellt. Die Farben der Spalte „RWK“ (Raumwiderstandsklasse) entsprechen der 
Farbe der kartographischen Darstellungen des Kriteriums. Lediglich bei Wanderwegen und Ober-
flächengewässern wurde von der Farbskala abgewichen, damit diese im gewählten Maßstab 
(1: 25.000) deutlich erkennbar sind.

Seite 134/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 20: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den Raumwiderstandsklassen – 
Umweltkriterien 
 (sortiert nach UVPG-Schutzgut) 
UVPG-
Schutzgut Kriterium RWK Bemerkung 
Menschen, 
insbeson-
dere 
menschliche 
Gesundheit 
Wohnsiedlungsflächen (einschließlich 
Splittersiedlungen im Außenbereich) V Bestandsschutz; Vermeidungsgrundsatz 
nach § 50 BImSchG 
Geltungsbereiche von rechtskräftigen 
Bebauungsplänen V endabgewogenes Planrecht 
Industrie- und Gewerbeflächen IV Bestandsschutz 
Sport- und Freizeiteinrichtungen (Wan-
der-, Rad-, Reit- und sonstige Erholungs-
wege, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Ein-
richtungen der Erholungsinfrastruktur) 
III Bestandsschutz 
Wanderwege III Bestandsschutz 
Tiere, Pflan-
zen und bio-
logische Viel-
falt 
FFH-Gebiete (§ 32 BNatSchG) V § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum 
nicht vorhanden 
EU-Vogelschutzgebiete (§ 32 
BNatSchG) V § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum 
nicht vorhanden 
Ramsar – Gebiete V Fachliches Kriterium, im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden 
Naturschutzgebiete IV § 23 BNatSchG 
Gesetzlich geschützte Biotope IV § 30 BNatSchG / § 42 LNatSchG NRW 
Flächen des Biotopverbundes mit her-
ausragender Bedeutung (Waldbereiche) IV 
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LLNatSchG 
NRW; Waldbereiche höher gewertet, da be-
triebsbedingte Nutzungseinschränkungen 
Naturwaldzellen nach § 49 LfoG IV § 49 LFoG; im Untersuchungsraum nicht 
vorhanden 
Wildnisgebiete IV § 40 LNatSchG NRW 
Flächen des Biotopverbundes mit her-
ausragender Bedeutung (ohne Waldbe-
reiche) 
III § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG 
NRW 
Flächen des Biotopverbundes mit beson-
derer Bedeutung (Waldbereiche) III 
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG 
NRW; Waldbereiche höher gewertet, da be-
triebsbedingte Nutzungseinschränkungen 
Flächen des Biotopverbundes mit beson-
derer Bedeutung (ohne Waldbereiche) II § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG 
NRW 
Waldgebiete  II Allgemeiner Schutz durch LFoG NRW 
Boden 
Bodenschutzgebiete  III § 12 LBodSchG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden 
Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung III Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bo-
denkarte 1: 50.000 
Böden mit hoher Funktionserfüllung II Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bo-
denkarte 1: 50.000 
Wasser 
Trinkwasserschutzgebiete Zone I V § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden 
Trinkwasserschutzgebiete Zone II IV § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
UVPG-
Schutzgut Kriterium RWK Bemerkung 
Trinkwasserschutzgebiete Zone III III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden 
Heilquellenschutzgebiete Zone I V § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden 
Heilquellenschutzgebiete Zone II IV § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden 
Heilquellenschutzgebiete Zone III III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden 
Überschwemmungsgebiete, festgesetzt III § 76 WHG / § 83 LWG NRW 
Überschwemmungsgebiete, vorl. Gesi-
chert III § 76 WHG / § 83 LWG NRW 
Fließ- und Stillgewässer II Allgemeiner Schutz gem. § 27 WHG (Bewirt-
schaftungsziele) 
Landschaft 
Nationale Naturmonumente V § 24 BNatSchG; im Untersuchungsraum 
nicht vorhanden 
Naturdenkmäler IV § 28 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenent-
scheidend 
Geschützte Landschaftsbestandteile III § 29 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenent-
scheidend 
Nationales Naturerbe III Fachliches Kriterium, definiert vom BMU; 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Biosphärenreservate III § 25 BNatSchG / § 37 LNatSchG NRW; im 
Untersuchungsraum nicht vorhanden 
Landschaftsschutzgebiete II § 26 BNatSchG 
Naturparke I § 27 BNatSchG / § 38 LNatSchG NRW 
UZVR (Unzerschnittene verkehrsarme 
Räume) I Fachliches Kriterium, definiert vom LANUV 
Kulturelles 
Erbe und 
sonstige 
Sachgüter 
UNESCO-Welterbestätten V Fachliches Kriterium; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden 
Bau- und Bodendenkmäler, Denkmalbe-
reiche IV § 2 Abs. 2, 3, 5 DSchG NRW 
Bodendenkmal-Verdachtsflächen IV noch bei den Denkmalbehörden abzufragen, 
i. d. R. nicht trassenentscheidend 
Luft, Klima Mit Blick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens ergeben sich keine entscheidungserheblichen 
Raumwiderstände, die einer Trassenführung entgegenstehen 
Fläche Keine Raumdifferenzierung möglich. Inhalte werden über die übrigen Schutzgüter abgegeben. 
 
 
3.5.4 Raumordnerische Raumwiderstände 
Die Erfassung der raumordnerischen Festsetzungen erfolgte durch Auswertung der Regionalpläne, 
deren Geltungsbereiche den Untersuchungsraum überlagern. Zu beachten ist, dass der recht-
eckige Suchraum räumlich weiter gefasst ist als der UR600, weshalb anders als im UR600 auch 
der Teilplan Aachen des Regionalplans Köln zu berücksichtigen ist. Außerdem berührt der Such-
raum andere Kartenblätter als der UR600. Folgende Pläne sind zu betrachten:

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, Stand: April 
2018 (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2018): Blätter L 4904 Mönchengladbach, L 4906 Neuss, 
L 5104 Düren und L 5106 Köln der zeichnerischen Festsetzungen in Verbindung mit den 
textlichen Festsetzungen (von den bisherigen Regionalplanänderungen, die innerhalb des 
Suchraums liegen (05., 21. Und 33. Änderung), ist die 33. Änderung dabei berücksich-
tigt). 
• Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, 33. Ände-
rung im Stadtgebiet von Bedburg (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2022). 
• Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen,  Stand: 
Oktober 2016 (BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2016): Blätter L 4904 Mönchengladbach, L 5104 
Düren der zeichnerischen Festsetzungen in Verbindung mit den textlichen Festsetzungen 
(die bisherigen Regionalplanänderungen liegen allesamt außerhalb des Suchraums). 
• Geplante Neuaufstellung des Regionalplans Köln, Stand der öffentlichen Auslegung 
(BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 2021): Blätter 04-Rhein-Erft-Kreis und 02-03-Kreis Düren in 
Verbindung mit den textlichen Festsetzungen. 
• Regionalplan Düsseldorf, Stand: 26.04.2021 (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 2021a): 
Blätter 27 und 28 der zeichnerischen Festsetzungen in Verbindung mit den textlichen 
Festsetzungen.  
• Geplante fünfte Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Stadtgebiet von Greven-
broich und Rommerskirchen (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 2021b). 
Die zeichnerischen Festsetzungen der o. g. Regionalpläne wurden durch die Bezirksregierungen 
Köln und Düsseldorf in digitaler Form bereitgestellt (Übermittlung von GIS-Shapes per E-Mail vom 
19.03.2021 und 24.03.2021). Die beiden Regionalpläne setzen zeichnerisch zwar überwiegend die 
gleichen Gebietskategorien fest, jedoch werden diese textlich in unterschiedlicher Form konkreti-
siert. So sind beispielsweise für „Waldbereiche“ im Regionalplan Köln Ziele der Raumordnung fest-
gesetzt, wohingegen im Regionalplan Düsseldorf nur Grundsätze formuliert sind (→ S. 83, 88). Da 
Ziele gemäß § 4 ROG endabgewogen sind und eine strikte Bindungswirkung entfalten, Grundsätze 
aber noch der Abwägung zugänglich sind, besteht in den Geltungsbereichen der Pläne unter-
schiedlich starkes Konfliktpotenzial für das Vorhaben. Um  solchen Besonderheiten Rechnung zu 
tragen, erfolgt die Erfassung der raumordnerischen Festsetzungen jeweils einzeln für die o.  g. 
Pläne. Die Zuordnung zu einer Raumwiderstandsklasse erfolgt dann einzelfallbezogen nach Maß-
gabe der textlichen Festsetzungen und unter Berücksichtigung der D efinition der Raumwider-
stände (→ Tab. 19, S. 132). Die drei nachstehenden Tabellen stellen die Zuordnung dar, wobei nur 
diejenigen Gebietskategorien aufgeführt sind, die auch im Untersuchungsraum vorhanden sind.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 21: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den Raumwiderstandsklassen – 
raumordnerische Kriterien (Regionalplan Köln, Teilplan Köln) 
 (sortiert nach raumordnerischem Belang) 
Art der Festsetzung Kriterium RWK 
Begründung der Einstufung (Bin-
dungswirkung nach § 4 ROG, → 
S. 136)  
Siedlungsstruktur 
Abfalldeponien nordwestlich 
Niederaußem und nördlich Be-
dburg 
V Ziel: Flächenbedarf für Deponie sichern 
GIB für flächenintensive Groß-
vorhaben V Ziel: Standortsicherung für flächeninten-
sive Großvorhaben 
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen, Bergheim V Ziel: Standortsicherung für chemische In-
dustrie 
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen, Bergheim / Bedburg / 
Elsdorf 
V Ziel: Flächenbedarf interkommunales Ge-
werbegebiet sichern 
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen („GIBplus“), Bedburg 
(33. Planänderung) 
V 
Vorranggebiet für Vorhaben mit Flä chen-
bedarf > 5 ha im Endausbau oder beson-
dere Standortanforderungen  
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen, Kraftwerk Niederau-
ßem 
IV Ziel: Flächenbedarf Kraftwerk sichern 
Allgemeiner Siedlungsbereich 
(ASB) I Nur für Bauleitplanung verbindliches Ziel 
Bereiche für gewerbliche und 
industrielle Nutzungen (GIB) I Nur für Bauleitplanung verbindliches Ziel 
Freiraumstruktur 
Waldbereiche IV 
Ziel: Walderhaltung; Inanspruchnahme 
nur bei Alternativlosigkeit, Ersatzauffors-
tung erforderlich 
Bereiche für den Schutz der 
Natur (BSN) IV Ziel: Schutz naturschutzfachliche hoch-
wertiger Bereiche 
Bereiche für den Schutz der 
Landschaft und landschaftsori-
entierte Erholung (BSLE) 
II Zielfestsetzung, aber voraussichtlich kein 
Zielkonflikt 
Allgemeine Freiraum- und Agr-
arbereiche (AFAB) I Zielfestsetzung, aber Kein dauerhafter 
Zielkonflikt 
Wasserwirtschaft 
Kläranlagen Kenten und Kas-
ter V Ziel: Flächenbedarf ist zu beachten 
Überschwemmungsbereiche II  
Überflutungsbereiche I 
In der rechtverbindlichen Plandarstellung 
nicht festgelegt, nur in den übermittelten 
Daten 
Fließgewässer I Keine flächensichernde Zielsetzung 
Oberflächengewässer I Keine flächensichernde Zielsetzung

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 22: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den Raumwiderstandsklassen – 
raumordnerische Kriterien (Regionalplan Köln, Teilplan Aachen) 
 (sortiert nach raumordnerischem Belang) 
Art der Festsetzung Kriterium RWK Begründung der Einstufung (Bindungs-
wirkung nach § 4 ROG, → S. 136)  
Freiraumstruktur 
Waldbereiche IV 
Ziel: Walderhaltung; Inanspruchnahme 
nur bei Alternativlosigkeit, Ersatzauffors-
tung erforderlich 
Bereiche für den Schutz der 
Landschaft und landschaftsori-
entierte Erholung (BSLE) 
III 
Ziel: Schutz der Erholungsfunktion, des 
Landschaftsbildes und des Naturhaus-
halts 
Allgemeine Freiraum- und Agr-
arbereiche I Zielfestsetzung, aber kein dauerhafter 
Zielkonflikt 
Wasserwirtschaft Oberflächengewässer I Keine flächensichernde Zielsetzung 
Tab. 23: Dritte Betrachtungsebene: Zuordnung von Sachverhalten zu den Raumwiderstandsklassen – 
raumordnerische Kriterien (Regionalplan Düsseldorf) 
 (sortiert nach raumordnerischem Belang) 
Art der Festsetzung Kriterium RWK Begründung der Einstufung (Bindungs-
wirkung nach § 4 ROG, → S. 136)  
Siedlungsstruktur 
Allgemeine Siedlungsbereiche 
(ASB) I Nur für Bauleitplanung zu berücksichti-
gende Grundsätze 
Bereiche für gewerbliche und 
industrielle Nutzungen (GIB) I Zielfestsetzung, aber kein Zielkonflikt 
GIB für flächenintensive Groß-
vorhaben V Ziel: Standortsicherung für flächeninten-
sive Großvorhaben 
GIB für zweckgebundene Nut-
zungen, Kraftwerke Neurath 
und Frimmersdorf 
I Zielfestsetzung, aber kein Zielkonflikt 
Windenergiebereiche (Vor-
ranggebiete ohne die Wirkung 
von Eignungsgebieten) 
IV Ausschlusswirkung bei Nichtvereinbarkeit 
mit der Windenergienutzung 
Abfalldeponien nördlich Bed-
burg, Königshovener Höhe und 
westlich Vollrather Höhe 
III Nur Grundsatzkonflikt (gewichtig) 
Freiraumstruktur 
Waldbereiche III Nur Grundsatzkonflikt (gewichtig) 
Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung 
(BSLE) 
II Nur Grundsatzkonflikt 
Allgemeine Freiraum- und Agr-
arbereiche I Nur Grundsätze formuliert, aber kein Kon-
flikt 
AFAB für zweckgebundene 
Nutzungen (Gewächshausan-
lage) 
V Zielkonflikt mit Zweckwidmung 
Regionale Grünzüge IV 
Ziel: Entwicklung und Verbesserung, 
Schutz vor siedlungsräumlicher Inan-
spruchnahme 
Wasserwirtschaft 
Überschwemmungsbereiche II Nur Grundsatzkonflikt 
Oberflächengewässer I Nur Grundsatz formuliert, aber kein Kon-
flikt

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
3.5.5 Gesamtübersicht über die Raumwiderstände 
Die nachfolgende Tabelle stellt die erfassten umweltfachlichen und raumordnerischen Raumwider-
stände sortiert nach der ihnen zugewiesenen Raumwiderstandsklasse dar.  
Tab. 24 Dritte Betrachtungsebene: Gesamtübersicht umweltfachlicher und raumordnerischer Raumwi-
derstände 
 (sortiert nach Raumwiderstandsklasse) 
C 
RWK Kriterium Bemerkung 
V Wohnsiedlungsflächen (einschließlich Split-
tersiedlungen im Außenbereich) 
Bestandsschutz; Vermeidungsgrundsatz nach § 50 
BImSchG 
V Geltungsbereiche von rechtskräftigen Bebau-
ungsplänen endabgewogenes Planrecht 
V FFH-Gebiete (§ 32 BNatSchG) § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum nicht vor-
handen 
V EU-Vogelschutzgebiete (§ 32 BNatSchG) § 32 BNatSchG; im Untersuchungsraum nicht vor-
handen 
V Ramsar – Gebiete Fachliches Kriterium, im Untersuchungsraum nicht 
vorhanden 
V Trinkwasserschutzgebiete Zone I § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden 
V Heilquellenschutzgebiete Zone I § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden 
V Nationale Naturmonumente § 24 BNatSchG; im Untersuchungsraum nicht vor-
handen 
V UNESCO-Welterbestätten Fachliches Kriterium; im Untersuchungsraum nicht 
vorhanden 
IV Industrie- und Gewerbeflächen Bestandsschutz 
IV Naturschutzgebiete § 23 BNatSchG 
IV Gesetzlich geschützte Biotope § 30 BNatSchG / § 42 LNatSchG NRW 
IV Flächen des Biotopverbundes mit herausra-
gender Bedeutung (Waldbereiche) 
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG NRW; 
Waldbereiche höher gewertet, da betriebsbedingte 
Nutzungseinschränkungen 
IV Naturwaldzellen nach § 49 LfoG § 49 LfoG; im Untersuchungsraum nicht vorhanden 
IV Wildnisgebiete § 40 LNatSchG NRW 
IV Trinkwasserschutzgebiete Zone II § 51 WHG / § 35 LWG; im Untersuchungsraum 
nicht vorhanden 
IV Heilquellenschutzgebiete Zone II § 51 WHG / § 35 LWG; im Untersuchungsraum 
nicht vorhanden 
IV Naturdenkmäler § 28 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenentscheidend 
IV Bau- und Bodendenkmäler, Denkmalbereich § 2 Abs. 2, 3, 5 DSchG NRW 
IV Bodendenkmal-Verdachtsflächen noch bei den Denkmalbehörden abzufragen, i. d. R. 
nicht trassenentscheidend

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
III 
Sport- und Freizeiteinrichtungen (Wander-, 
Rad-, Reit- und sonstige Erholungswege, Sport- 
und Freizeiteinrichtungen, Einrichtungen der Er-
holungsinfrastruktur) 
Bestandsschutz 
III Wanderwege Bestandsschutz 
III Flächen des Biotopverbundes mit herausra-
gender Bedeutung (ohne Waldbereiche) § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG NRW 
III Flächen des Biotopverbundes mit besonderer 
Bedeutung (Waldbereiche) 
§ 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG NRW; 
Waldbereiche höher gewertet, da betriebsbedingte 
Nutzungseinschränkungen 
III Bodenschutzgebiete  § 12 LBBodSchG NRW; im Untersuchungsraum 
nicht vorhanden 
III Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bodenkarte 
1: 50.000 
III Trinkwasserschutzgebiete Zone III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden 
III Heilquellenschutzgebiete Zone III § 51 WHG / § 35 LWG NRW; im Untersuchungs-
raum nicht vorhanden 
III Überschwemmungsgebiete, festgesetzt § 76 WHG / § 83 LWG NRW 
III Geschützte Landschaftsbestandteile § 29 BNatSchG, i. d. R. nicht trassenentscheidend 
III Nationales Naturerbe Fachliches Kriterium, definiert vom BMU; im Unter-
suchungsraum nicht vorhanden 
III Biosphärenreservate § 25 BNatSchG / § 37 LNatSchG NRW; im Untersu-
chungsraum nicht vorhanden 
II Flächen des Biotopverbundes mit besonderer 
Bedeutung (ohne Waldbereiche) § 20 Abs. 1 BNatSchG / § 35 LNatSchG NRW 
II Waldgebiete  Allgemeiner Schutz durch LfoG NRW 
II Böden mit hoher Funktionserfüllung Fachliches Kriterium (Einstufung gem. Bodenkarte 
1: 50.000 
II Überschwemmungsgebiete, vorl. Gesichert § 76 WHG / § 83 LWG NRW 
II Fließ- und Stillgewässer Allgemeiner Schutz gem. § 27 WHG (Bewirtschaf-
tungsziele) 
II Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatSchG 
I Naturparke § 27 BNatSchG / § 38 LNatSchG NRW 
I UZVR (Unzerschnittene verkehrsarme 
Räume) Fachliches Kriterium, definiert vom LANUV 
RAUMORDNERISCHE RAUMWIDERSTÄNDE 
RWK Kriterium Bemerkung 
V 
Abfalldeponien nordwestlich Niederaußem 
und nördlich Bedburg (Regionalplan Köln, 
Teilplan Köln) 
Ziel: Flächenbedarf für Deponie sichern 
V GIB für flächenintensive Großvorhaben (Regi-
onalplan Köln, Teilplan Köln) 
Ziel: Standortsicherung für flächenintensive Groß-
vorhaben 
V GIB für zweckgebundene Nutzungen, Berg-
heim (Regionalplan Köln, Teilplan Köln) Ziel: Standortsicherung für chemische Industrie 
V 
GIB für zweckgebundene Nutzungen, Berg-
heim / Bedburg / Elsdorf (Regionalplan Köln, 
Teilplan Köln) 
Ziel: Flächenbedarf interkommunales Gewerbege-
biet sichern

Seite 141/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
V Kläranlagen Kenten und Kaster (Regionalplan 
Köln, Teilplan Köln) Ziel: Flächenbedarf ist zu beachten 
V GIB für flächenintensive Großvorhaben (Regi-
onalplan Düsseldorf) 
Ziel: Standortsicherung für flächenintensive Groß-
vorhaben 
V AFAB für zweckgebundene Nutzungen (Ge-
wächshausanlage) (Regionalplan Düsseldorf) Zielkonflikt mit Zweckwidmung 
IV 
GIB für zweckgebundene Nutzungen, Kraft-
werk Niederaußem (Regionalplan Köln, Teil-
plan Köln) 
Ziel: Flächenbedarf Kraftwerk sichern 
IV Waldbereiche (Regionalplan Köln, Teilplan 
Köln) 
Ziel: Walderhaltung; Inanspruchnahme nur bei Alter-
nativlosigkeit, Ersatzaufforstung erforderlich 
IV Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) (Re-
gionalplan Köln, Teilplan Köln) 
Ziel: Schutz naturschutzfachliche hochwertiger Be-
reiche 
IV Waldbereiche (Regionalplan Köln, Teilplan 
Aachen) 
Ziel: Walderhaltung; Inanspruchnahme nur bei Alter-
nativlosigkeit, Ersatzaufforstung erforderlich 
IV 
Windenergiebereiche (Vorranggebiete ohne 
die Wirkung von Eignungsgebieten) (Regio-
nalplan Düsseldorf) 
Ausschlusswirkung bei Nichtvereinbarkeit mit der 
Windenergienutzung 
IV Regionale Grünzüge (Regionalplan Düssel-
dorf) 
Ziel: Entwicklung und Verbesserung, Schutz vor 
siedlungsräumlicher Inanspruchnahme 
III 
Bereiche für den Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung (BSLE) (Regi-
onalplan Köln, Teilplan Aachen) 
Ziel: Schutz der Erholungsfunktion, des Land-
schaftsbildes und des Naturhaushalts 
III 
Abfalldeponien nördlich Bedburg, Königs-
hovener Höhe und westlich Vollrather Höhe 
(Regionalplan Düsseldorf) 
Nur Grundsatzkonflikt (gewichtig) 
III Waldbereiche (Regionalplan Düsseldorf) Nur Grundsatzkonflikt (gewichtig) 
II 
Bereiche für den Schutz der Landschaft und 
landschaftsorientierte Erholung (BSLE) (Regi-
onalplan Köln, Teilplan Köln) 
Zielfestsetzung, aber voraussichtlich kein Zielkon-
flikt 
II Überschwemmungsbereiche (Regionalplan 
Köln, Teilplan Köln)  
II 
Schutz der Landschaft und landschaftsorien-
tierte Erholung (BSLE) (Regionalplan Düssel-
dorf) 
Nur Grundsatzkonflikt 
II Überschwemmungsbereiche (Regionalplan 
Düsseldorf) Nur Grundsatzkonflikt 
I Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) (Regio-
nalplan Köln, Teilplan Köln) Nur für Bauleitplanung verbindliches Ziel 
I 
Bereiche für gewerbliche und industrielle Nut-
zungen (GIB) (Regionalplan Köln, Teilplan 
Köln) 
Nur für Bauleitplanung verbindliches Ziel 
I Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche 
(AFAB) (Regionalplan Köln, Teilplan Köln) Zielfestsetzung, aber kein dauerhafter Zielkonflikt 
I Überflutungsbereiche (Regionalplan Köln, 
Teilplan Köln) 
In der rechtverbindlichen Plandarstellung nicht fest-
gelegt, nur in den übermittelten Daten 
I Fließgewässer (Regionalplan Köln, Teilplan 
Köln)  Keine flächensichernde Zielsetzung 
I Oberflächengewässer (Regionalplan Köln, 
Teilplan Köln) Keine flächensichernde Zielsetzung

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
I Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (Re-
gionalplan Köln, Teilplan Aachen) Zielfestsetzung, aber kein dauerhafter Zielkonflikt 
I Oberflächengewässer (Regionalplan Köln, 
Teilplan Aachen) Keine flächensichernde Zielsetzung 
I Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) (Regio-
nalplan Düsseldorf) 
Nur für Bauleitplanung zu berücksichtigende 
Grundsätze 
I Bereiche für gewerbliche und industrielle Nut-
zungen (GIB) (Regionalplan Düsseldorf) Zielfestsetzung, aber kein Zielkonflikt 
I 
GIB für zweckgebundene Nutzungen, Kraft-
werke Neurath und Frimmersdorf (Regional-
plan Düsseldorf) 
Zielfestsetzung, aber kein Zielkonflikt 
I Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (Re-
gionalplan Düsseldorf) Nur Grundsätze formuliert, aber kein Konflikt 
I Oberflächengewässer (Regionalplan Düssel-
dorf) Nur Grundsatz formuliert, aber kein Konflikt 
 
 
 
3.5.6 Raumwiderstandskulisse im Untersuchungsraum 
Die Raumwiderstandsanalyse erfolgt – wie bereits im Altverfahren – nach dem Maximalwertver-
fahren. Dabei findet keine Aggregation oder andere mathematische Verknüpfung von Raumwider-
standswerten statt. Vielmehr leitet sich der Raumwiderstand einer Fläche aus  demjenigen Sach-
verhalt mit dem jeweils höchsten Raumwiderstand ab.  Im Ergebnis stellt die Raumwiderstands-
karte (Karte 10) innerhalb des Suchraums Bereiche unterschiedlicher Raumwiderstände dar. Be-
reiche mit hohen Raumwiderständen sollen von einer Trassenführung möglichst freigehalten wer-
den. Bereiche mit geringen Raumwiderständen sollen bevorzugt berücksichtigt werden.  
Bei Betrachtung der Raumwiderstandskarte lassen sich im Untersuchungsraum vier Bereiche ab-
grenzen, die hinsichtlich ihrer Raumwiderstandsk ulisse ähnlich beschaffen sind. Diese Bereiche 
werden im Folgenden näher erläutert. Es handelt sich um  
• einen ackerbaulich geprägten Flächenverbund zwischen Garzweiler und Hambach im Wes-
ten des Untersuchungsraums, 
• das siedlungsgeprägte Erfttal im zentralen Bereich des Untersuchungsraums, 
• die Rekultivierungsflächen der Tagebaue Fortuna-Garsdorf mit Wiedenfelder Höhe und Berg-
heim im zentralen Bereich des Untersuchungsraums und 
• einen ackerbaulich geprägten Flächenverbund im Nordosten des Untersuchungsraums. 
Ackerbaulich geprägter Flächenverbund zwischen Garzweiler und Hambach im Westen 
des Suchraums 
Der Raum zwischen Garzweiler und Hambach im Westen des Untersuchungsraums ist durch eine 
weitgehend ausgeräumte, relativ dünn besiedelte Agrarlandschaft geprägt. Im nördlichen Teil be-
finden sich überwiegend Raumwiderstände der Klasse II. Daneben sticht die Deponie nördlich von 
Bedburg als Bereich der Klasse V heraus, der für eine Trassenführung nicht in Frage kommt. Der 
mit Wald gesäumte Hohenholzer Graben nördlich v on Kaster/Königshoven, der nach Osten in 
Richtung Erft fließt, bildet einen markanten Riegel mit hohem Raumwiderstand (Klasse IV). Hier

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
überlagern sich u. a. Flächen des Biotopverbundes (herausragende Bedeutung), ein Naturschutz-
gebiet (Rübenbusch) sowie Bereiche für Wald und Bereiche für den Schutz der Natur (Regional-
plan Köln, Teilplan Köln). Mehrere hundert Meter südlich des Hohenholzer Grabens verläuft die 
A 61 diagonal durch den Freiraumverbund. 
Im mittleren Teil schließt sich an den Hohenholzer Graben bzw. die A 61 ein großer Bereich aus 
Flächen der Klasse III an. Es handelt sich hierbei um Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung. 
Grundsätzlich ist dieses Kriterium als Bereich „ mit überdurchschnittlicher Umweltqualität“ reprä-
sentativ für einen Raumwiderstand der Klasse III (→ Tab. 19, S. 132). Jedoch ist im vorliegenden 
Fall auf die Besonderheit zu reagieren, dass die Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung große 
Teile des Untersuchungsraums einnehmen. Zudem handelt es sich überwiegend um Böden mit 
sehr hoher Ertragsfunktion, wobei eher die ökonomische Bedeutung des Bodens im Vordergrund 
stehen. Durch Wiedereinbringen des Bodenaushubs, der beim Verlegen der Leitungen anfällt, wer-
den Bodenfunktionen weitestgehend  ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt. 
Darüber hinaus sieht das Bodenschutzkonzept (s.u.) umfass ende Maßnahmen zum Schutz des 
Bodens und zum Schutz vor Verdichtung des Bodens vor, sodass Beeinträchtigungen der Boden-
funktionen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.  
Um auf diese Umstände zu reagieren, wird das Kriterium „Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung“ 
in der Raumwiderstandskarte als Kreuzschraffur dargestellt. Auf diese Weise werden die Böden 
in ihrer Bedeutung fachgerecht erfasst, ohne dabei den Raum so mit Raumwiderständen aufzula-
den, dass sich kein relativ konfliktarmer Korridor mehr identifizieren lässt. Durch die Kreuzschraffur 
wird außerdem durch die darunter liegenden Weißflächen erkennbar, dass die Böden mit sehr 
hoher Funktionserfüllung in großen Teilen des Untersuchungsraums den einzigen vorhandenen 
Raumwiderstand darstellen. 
Im Ergebnis ergibt sich im westlichen Teil des Untersuchungsraums ein in weiten Teilen relativ 
konfliktfreier Bereich. Die verstreuten Ortslagen (insb. Kirchherten, Pütz, Kleintroisdorf, Kirchtrois-
dorf, Oberembt, Niederembt) sowie die o. g. Deponie sind als Ausschlussbereiche durch die Tras-
senführung zu umgehen.  
Siedlungsgeprägtes Erfttal im zentralen Bereich des Suchraums 
Die Erft durchfließt zentral den gesamten Untersuchungsraum. Sie tritt im äußersten Südosten in 
den Untersuchungsraum ein, durchfließt die Stadtzentren von Bergheim und Bedburg und verlässt 
den Untersuchungsraum im zentralen nördlichen Bereich (westlich des Kraftwerks Frimmersdorf). 
Die beigefügte Raumwiderstandskarte lässt erkennen, dass sich die Siedlungstätigkeiten im Erfttal 
konzentrieren. Zudem durchquert die A 61 weite Teile des Erfttals, verschwenkt bei Bedburg dann 
aber in Richtung Nordwesten.  
Die Siedlungsbebauung im Erfttal bildet zwischen Quadrath-Ichendorf im Südosten und Bedburg-
Kaster einen Riegel der höchsten R aumwiderstandsklasse V. Dieser Rigel ist an einigen Stellen 
durch Verkehrsinfrastruktur unterbrochen. Zu nennen sind hier  
• die L 279 nordwestlich des Stadtzentrums von Bedburg,  
• die ehemalige Fernbandtrasse zwischen Bedburg-Kirdorf und Bergheim-Glesch, 
• die B 477 nordwestlich des Stadtzentrums von Bergheim,  
• die L 276 südöstlich des Stadtzentrums von Bergheim.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Da die Flächen der Klasse V für eine Trassenführung nicht infrage kommen, stellen diese Schnei-
sen praktisch die einzige Möglichkeit dar, den Riegel au s zusammenhängenden Siedlungsberei-
chen mit vergleichsweise geringen Konflikten zu überwinden.  
Rekultivierungsflächen der Tagebaue Fortuna -Garsdorf mit Wiedenfelder Höhe und Berg-
heim im zentralen Bereich des Suchraums 
Nördlich bzw. nordöstlich von Bergheim befinden sich die verfüllten und rekultivierten ehemaligen 
Tagebaue „Fortuna-Garsdorf“ (mit der Wiedenfelder Höhe) und „Bergheim“. Der Bereich wird be-
grenzt durch die Siedlungsbebauung entlang der Erft im Westen und Süden, Bergheim-Niederau-
ßem im Osten sowie die Frimmersdorfer Höhe im Norden. 
Der Bereich wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt und ist von einigen breiteren Ge-
hölzbändern durchzogen, die zum Teil auch raumordnerisch als Waldbereiche gesichert sind 
(Raumwiderstandsklasse IV). Bei einer Trassenführung von Nordost kommend in Richtung Süd-
west ist es unvermeidlich, eines dieser Gehölzbänder zu durchqueren. Die Rekultivierungsbereiche 
und die Wiedenfelder Höhe sind zudem flächendeckend als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen 
(Raumwiderstandsklasse II). 
Ackerbaulich geprägter Flächenverbund im Nordosten des Suchraums 
Der nordöstliche Teil des Untersuchungsraums ist ähnlich beschaffen wie der oben beschriebene 
westliche Teil. Einzelne Ortslagen (Sinsteden, Vanikum, Rath) sowie insbesondere d ie größere 
Ortschaft Niederaußem stellen als Raumwiderstand der Klasse V Ausschlussbereiche für eine 
Trassenführung dar. Besonders markant tritt nördlich des Kraftwerks Neurath ein Bereich für ge-
werbliche und industrielle Nutzungen hervor, der speziell der Entwicklung flächenintensiver Groß-
vorhaben gewidmet ist (Raumwiderstandsklasse V). Darüber hinaus liegen flächendeckend Böden 
mit sehr hoher Funktionserfüllung vor, die aus den o. g. Gründen ( → S. 143) als Kreuzschraffur 
dargestellt sind. Durch diese Bereiche verläuft ausgehend von der Vollrather Höhe im Norden eine 
Bahntrasse nach Süden in Richtung Niederaußem (GAB Nord-Süd-Bahn).  
3.5.7 Ermittlung der Trassenalternativen 
Bei der Herleitung von Trassenalternativen steht wie auf den vorgegangenen Ebenen der Trassen-
findung die Bündelung mit bestehender Linieninfrastruktur (v. a. Straße und Schiene) im Fo-
kus. Durch eine solche Bündelung lässt sich im Regelfall die (Neu-)Zerschneidung der Landschaft 
sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermeiden bzw. erheblich vermindern. Dies korres-
pondiert mit dem Gebot der Eingriffsvermeidung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und 
den raumordnerischen Vorgaben ( → S. 81, 85) und wird auch durch die Rechtsprechung als ge-
wichtiges Kriterium anerkannt (→ S. 125). Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass eine Bündelung 
zu bauzeitlichen Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion  führen kann, sofern Infrastruktur ge-
nutzt wird, die der Erholung dient (insb. Radwege). Außerdem kann das Ziel eines hohen Bünde-
lungsanteils in Konflikt mit einer möglichst geringen Trassenlänge treten. Aufgrund der vorgenann-
ten Vorteile einer Bündelung tritt allerdings die Trassenlänge gegenüber dem Bündelungsanteil in 
der Regel zurück.  
Eine Determinante möglicher Trassen für die Hambachleitung stellt das Verteilbauwerk dar, an 
dem die Bündelungsleitung (drei ankommende Leitungen) in die Garzweiler- und Hambachleitung

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(je zwei Leitungen) aufgeteilt wird. Das Verteilbauwerk markiert den Startpunkt der Hambachlei-
tung und kann je nach Lage zu sehr unterschiedlichen Trassenverläufen führen. 
Als Standort für das Verteilbauwerk kommen mit Blick auf die vor Ort vorhandenen Realnutzungen 
zwei Standorte infrage. Sie befinden sich erstens südlich der Vollrather Höhe am Schnittpunkt der 
zur Bündelung geeigneten Trasse der GAB Nord -Süd-Bahn mit der raumordnerisch gesicherten 
RWTL-Trasse. Zweitens kommt ein Standort am  Ende der gesicherten Trasse südwestlich des 
Kraftwerks Frimmersdorf infrage. Darüber hinausgehend drängen sich keine weiteren Möglichkei-
ten auf. Dies offenbart sich mit Blick auf die Raumwiderstandskulisse vor Ort sowie unter Berück-
sichtigung der Trassenl änge der Hambachleitung, die sich bei einem weiter nordwärts gelegen 
Standort erheblich verlängern würde (s. beigefügte Karte 10).  
Die weitere Determinante möglicher Trassenkorridore ist die Raumwiderstandskulisse im Unter-
suchungsraum.  
Unter Berücksichtigung beider Determinanten lassen sich die nachfolgend dargestellten Alternati-
ven der Trassenführung (Trassenvarianten) herleiten. Diese sind in der beigefügten Raumwider-
standskarte (Karte 10) mit dargestellt und sind als Grobtrassierungen zu verstehen, die  entspre-
chend dem Maßstab der Raumwiderstandsanalyse (1: 25.000) noch nicht parzellenscharf ausge-
bildet sind. 
Variante 1 – Mögliche Trassenführung im westlichen Teil des Suchraums 
Von einem Verteilbauwerk am Kraftwerk Frimmersdorf ausgehend ist zunächst der Deponiebereich 
zwischen Frimmersdorf und Kaster nördlich zu passieren. Danach sind relativ konfliktarme Acker-
bereiche der Raumwiderstandsklasse II zu durchqueren, ehe der naturschutzfachlich hochwertige 
Bereich am Hohenholzer Graben entweder zu durchqueren oder zu umgehen ist. Eine Durchque-
rung des Bereichs würde einerseits einen raumordnerischen Zielkonflikt (Waldbereich; → S. 88) 
auslösen. Andererseits würde –– vor allem die Biotopverbundfunktion durch die dauerhafte be-
triebsbedingte Aufwuchsbeschränkung (Freihalten des Trassenstreifens von Gehölzaufwuchs) be-
einträchtigen. Durch die Aufwuchsbeschränkung würde zudem der ohnehin geringe Waldanteil im 
Untersuchungsraum weiter reduziert werden. Mit einer Umgehung lassen sich diese Konflikte ver-
meiden, was aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht klar zu befürworten ist. Jedoch ver-
längert sich hierdurch ein möglicher Trassenkorridor um ungefähr 1 km. 
Da Beeinträchtigungen des Bodens nicht zu erwarten sind (→ S. 143), ergibt sich südlich des Ho-
henholzer Grabens ein in weiten Teilen konfliktarmer Bereich, durch den ein Trassenkorridor mit 
wenigen Verschwenkungen geführt werden könnte. Dabei lässt sich der Korridor kleinteilig in Bün-
delung mit der A 61 führen. Eine weiterreichende Bündelung erscheint nicht sinnvoll, da diese den 
Trassenkorridor erstens erheblich verlängern würde und zweitens die Bündelung mit der A 61 über 
eine andere Variante im Westteil des Untersuchungsraums abgedeckt wird (hierzu im Folgenden). 
Variante 1 – Zusammenfassung des Verlaufs: 
Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Westumfahrung Hohenholzer Graben – 
kurze Bündelung mit A 61 (rd. 1,3 km) – bündelungsfreie Trassenführung bis zum Tagebau 
Hambach 
Variante 2 – Westvariante mit hohem Bündelungsanteil aber

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Da wie oben dargestellt bei der Variante 1 eine Bündelung mit bestehender Linieninfrastruktur nicht 
sinnvoll erscheint wird nachfolgend erläutert, inwieweit ausgehend von einem Verteilbauwerk am 
Kraftwerk Frimmersdorf eine Trassenführung mit h ohem Bündelungsanteil möglich wäre. Der 
Grund für das weite Verschwenken der Variante 1 nach Westen ist die Prämisse, den Bereich am 
Hohenholzer Graben nicht zu queren, sondern zu umgehen. Wird diese Prämisse verworfen, würde 
die A 61 nach Querung des Grabens etwa auf Höhe der Raststätte „Bedburger Land“ erreicht wer-
den. Von dort aus könnte eine Bündelung über die A 61 und anschließend über die Fernbandtrasse 
bis zum Rand des Tagebaus Hambach erfolgen. 
Variante 2 – Zusammenfassung des Verlaufs: 
Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Querung Hohenholzer Graben – A 61 – Fern-
bandtrasse – Tagebau Hambach 
Varianten 3 bis 5 – Nutzung der Schneisen in der Siedlungsbebauung im Erfttal bei Bedburg 
Ausgehend von einem Verteilbauwerk an der Vollrather Höhe ist zunächst der großflächige Bereich 
für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Zweckwidmung: Entwicklung flächenintensiver Groß-
vorhaben; Raumwiderstandsklasse V) östlich oder westlich zu umgehen. 
Bei einer westlichen Umgehung (Varianten 3 und 4) ergibt sich durch Raumwiderstände der 
Klasse V eine Engstelle zwischen dem Kraftwerk Neurath, der Ortslage Neurath und der Frimmers-
dorfer Höhe, durch die eine Trasse hindurch zu führen wäre. Danach ließe sich die Trasse auf zwei 
Arten in Bündelung mit b estehender Infrastruktur bis zum Rand des Tagebaus Hambach führen. 
Die erste Möglichkeit (Variante 3) besteht darin, unmittelbar südlich der Frimmersdorfer Höhe die 
Erft zu queren und dann eine Bündelung mit der L  279, der A 61 und der Fernbandtrasse vorzu-
nehmen. 
Variante 3 – Zusammenfassung des Verlaufs: 
Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 279 – A 61 – Fernbandtrasse – Tage-
bau Hambach 
Bei der zweiten Möglichkeit (Variante 4) wird die Trasse zunächst östlich der Erft in Bündelung mit 
der L 361 nach Süden geführt, um dann südöstlich des Stadtzentrums von Bedburg in Bündelung 
mit der Fernbandtrasse zu verlaufen. Mit der Fernbandtrasse lässt sich im weiteren Verlauf eine 
Bündelung bis zum Rand des Tagebaus Hambach erzielen. 
Variante 4 – Zusammenfassung des Verlaufs: 
Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 361 – Fernbandtrasse – Tagebau 
Hambach 
Die parallel zur Erft verlaufenden Bündelungsabschnitte mit der L 279 (Variante 3) bzw. der L 361 
(Variante 4) weisen ein hohes Konfliktpotenzial auf. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass 
die Gehölzbestände, die die Erft beidseitig begleiten, im Regionalplan Köln raumordnerisch per 
Zielfestsetzung gesichert sind (Waldbereiche; → S. 88) und sie zudem als Biotopverbundfläche mit 
besonderer Bedeutung eine Vernetzungsfunktion erfüllen, die durch das Freihalten des Schutz-
streifens von Gehölzaufwuchs voraussichtlich beeinträchtigt wird.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Bei einer östlichen Umgehung (Variante 5) des Entwicklungsgebietes für Großvorhaben  kann 
eine Bündelung mit einer bestehenden Bahntrasse (GAB Nord-Süd-Bahn) für etwa 5 km erfolgen, 
ehe die Trasse dann durch die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Gars-
dorf zu führen wäre. Um anschließend die o. g. Schneise der ehemaligen Fernbandtrasse zu nut-
zen, müsste die Trasse unmittelbar südlich des Peringsmaars verlaufen. Hier wird ein raumordne-
risch gesichertes Gehölzband von ca. 100 bis 200  m Breite (Waldbereiche; → S. 88) mitsamt pa-
rallel verlaufendem Wanderweg gekreuzt. Dies ist unvermeidlich, um eine RWTL -Trasse ausge-
hend von der GAB Nord -Süd-Bahn über die Fernbandtrasse zu führen. Mit der Fernbandtrasse 
lässt sich im weiteren Verlauf eine Bündelung bis zum Rand des Tagebaus Hambach erzielen. 
Variante 5 – Zusammenfassung des Verlaufs: 
Verteilbauwerk Vollrather Höhe – GAB Nord-Süd-Bahn – Querung Rekultivierungsbereiche – 
Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
Ausscheiden des südöstlichen Teils des Untersuchungsraums 
Im südöstlichen Teil des Untersuchungsraums drängt sich keine Trassenführung auf. Zwar beste-
hen nordwestlich und südöstlich des Stadtzentrums von Bergheim Schneisen in der Siedlungsbe-
bauung des Erfttals (B 477 und L 276, → S. 143), jedoch würde – so verdeutlicht beigefügte Karte 
10 – eine Nutzung dieser Schneisen die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach erheblich 
verlängern, ohne dabei offenkundige Vorteile im Sinne geringer Raumwiderstände zu erzeugen.

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3.5.8 Vergleich der Trassenvarianten 
Auf Grundlage der Raumwiderstandsanalyse wurden fünf mögliche Trassenkorridore identifiziert.  
• Variante 1: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Westumfahrung Hohenholzer 
Graben – bündelungsfreie Trassenführung bis zum Tagebau Hambach 
• Variante 2: Verteilbauwerk südlich Kraftwerk Frimmersdorf – Querung Hohenholzer Graben 
– A 61 – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
• Variante 3: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 279 – A 61 – Fern-
bandtrasse – Tagebau Hambach 
• Variante 4: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – Engstelle Neurath – L 361 – Fernbandtrasse – 
Tagebau Hambach 
• Variante 5: Verteilbauwerk Vollrather Höhe – GAB Nord-Süd-Bahn – Querung Rekultivie-
rungsbereiche – Fernbandtrasse – Tagebau Hambach 
Um eine Vorzugstrasse herauszuarbeiten, die die Grundlage für die Feintrassierung im weiteren 
Planungsverfahren darstellt, wurden die o. g. Varianten einem verbal -argumentativen Vergleich 
unterzogen. Als Ergebnis sind in der nachstehenden Tabelle die wesentlichen Vor- und Nachteile 
der fünf Varianten zusammengestellt. Aspekte, die aus gutachterlicher Sicht besonders positiv ins 
Gewicht fallen, sind grün hervorgehoben, besonders negative Aspekte rot.  
Der Unterschied zwischen der kürzesten ( ca. 16,5 km) und der längsten Variante ( ca. 18,5 km) 
beträgt etwa 2  km. Die zusätzliche Trassenlänge schlägt sich vorwiegend in Form bauzeitlicher 
(nicht dauerhafter) Flächeninanspruchnahme nieder. Flächen, die nicht gehölzbestanden sind 
(Acker und Grünland), werden nach Abschluss der Bauarbeiten weitestgeh end ihrem Ausgangs-
zustand entsprechend wiederhergestellt. Damit verbleibt in diesen Bereichen kein dauerhafter Ein-
griff in den Naturhaushalt. 
Weiterhin bestehen erhebliche Unterschiede in den Anteilen , zu denen die Varianten jeweils in 
Bündelung mit bestehender Infrastruktur geführt werden (→ Tab. 25, S. 150). Da bei der Herleitung 
der Trassen die Prämisse größtmöglicher Bündelung grundsätzlich Vorrang gegenüber einer Mini-
mierung der Trassenlänge erhielt (was insbesondere am Verlauf der Variante 2 erkennbar ist), ist 
die Trassenlänge stets in Verbindung mit dem Bündelungsanteil sow ie mit den durch die Trasse 
berührten Raumwiderständen zu interpretieren. So stellt die Variante 5 zwar die längste Trasse 
dar, wird dafür jedoch – gegenüber den Varianten 3 und 4 – abseits der Siedlungsbereiche und 
zusätzlich mit hohem Bündelungsanteil geführt. 
Unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der fünf betrachteten Varianten (→ Tab. 25, S. 150) 
stellt sich die Variante 3 aufgrund der vielen Engstellen im Verlauf des Korridors als ungünstigste 
Lösung dar. Bei den Varianten 1 und 2 schlagen die beengten Raumverhältnisse im Bereich des 
Verteilbauwerks sehr nachteilig zu Buche (Leitungen, Bahnverbindung, Erft, Umspannwerk, etc.). 
Außerdem muss bei diesen beiden Varianten eine Leitungsführung in einem sehr beengten Be-
reich zwischen der Vollrather Höhe und dem Kraftwerk erfolgen. Während sich zudem mit der Va-
riante 1 nur eine sehr geringfüge Bündelung erreichen lässt, quert die Variante 2 ökologisch hoch-
wertige Bereiche am Hohenholzer Graben. 
Die Varianten 4 und 5 weisen demgegenüber Vorteile auf hinsichtlich eines hohen Bündelungsan-
teils und einer hohen Flächenverfügbarkeit für das Verteilbauwerk auf. Nachteilig stellen sich bei

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der Variante 4 die Engstelle bei Neurath sowie die Querung des hochwertigen Bereichs an der Erft 
nördlich des Stadtzentrums von Bedburg dar. Hinzu kommt die fast vollständige Nutzung der Fern-
bandtrasse und die damit verbundene bauzeitliche Beeinträchtigung der Erholungseignung. Dem 
ist zwar mit Blick auf die überregionale Bedeutung des Radwegs auf der Trasse hohes Gewicht 
einzuräumen, jedoch wird der Belang  aus gutachterlicher Sicht in diesem Fall durch das Bünde-
lungsgebot und dessen Bedeutung ( → S. 125) überwogen. Außerdem ist durch die vollständige 
Nutzung der Fernbandtrasse eine hohe liegenschaftliche Verfügbarkeit seitens der Vorhabenträ-
gerin gegeben. Für die Variante 5 gelten diese Aspekte gleichermaßen. Zudem quert die Variante 
5 ein raumordnerisch gesichertes Gehölzband (Waldbereich; → S. 88) südlich des Peringsmaars. 
Diese Querung fällt mit ca. 100 bis 200 m in Relation sehr gering aus und löst nach Auskunft der 
Bezirksregierung Köln (E-Mail vom 03.02.2022) keinen raumordnerischen Konflikt aus. Außerdem 
ist davon auszugehen, dass im Querungsbereich eine Anpassung des Bauverfahrens durch Ein-
engung des Arbeitsstreifens möglich sein wird, wodurch sich die Konfliktintensität verringern lässt. 
Insgesamt wird die Variante 5 aus umweltfachlicher und raumordnerischer Sicht als güns-
tigste Variante eingestuft. Sie wurde daher dem Braunkohlenausschuss in der Sitzung am 
28.05.2021 sowie im Scoping-Termin am 20.08.2021 als Vorzugstrasse vorgeschlagen und dort 
jeweils bestätigt. Auch seitens der Bezirksregierung wurde die Vorzugstrasse anschließend im 
Rahmen der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen bestätigt.

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Tab. 25: Vergleich der Trassenvarianten 
 Erläuterung der Spalten: Var. = Nummer der Variante; Länge = Länge der Variante vom Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach (km); Bünd. = Länge der 
Abschnitte, die in Bündelung mit bestehender Infrastruktur geführt werden (km) sowie Bündelungsanteil an der gesamten Länge (%); pro / contra = wesentliche 
umweltfachliche und raumordnerische Aspekte für / gegen die Variante; Rang = Rangfolge der Varianten unter Berücksichtigung von pro und contra 
Hervorhebung grün / rot = Aspekte, die besonders positiv / negativ ins Gewicht fallen 
Var. Länge Bünd. Pro contra Rang 
1 16,6 1,3 
(8 %) 
- weite Teile sind nur durch den großflächig auf-
tretenden Raumwiderstand „Böden mit sehr 
hoher Funktionserfüllung“ belegt und ansons-
ten vollständig konfliktfrei (Westen des Unter-
suchungsraums) 
- keine Bündelungsvorteile mit bestehender Infrastruktur 
- Beengte Raumverhältnisse für die Errichtung des Verteilbauwerks (sowie für die 
drei zu verlegenden Leitungen unmittelbar vor dem Verteilbauwerk) 
- Durchquerung eines bestehenden Windparks im Norden des Untersuchungsraums 
(→ mögliche Konflikte mit vorhandenen Leitungen) 
3. 
2 16,7 9,7 
(58 %) 
- weitreichende Bündelung mit bestehender Inf-
rastruktur (ca. 5,2  km A 61, ca. 4,5  km Fern-
bandrasse) 
- (nur) t emporäre Beeinträchtigung der Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse 
 
- Teile sind nur durch den großflächig auftreten-
den Raumwiderstand „Böden mit sehr hoher 
Funktionserfüllung“ belegt und ansonsten voll-
ständig konfliktfrei (im Bereich der Bündelung 
mit der A 61) 
- Vermeidung von Eingriffen in natürlichen Bö-
den durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse 
auf 4,5 km (Leitungen unterhalb des Radwegs) 
- Querung eines naturschutzfachlich hochwertigen Bereiches am Hohenholzer Gra-
ben 
- Beengte Raumverhältnisse für die Errichtung des Verteilbauwerks (sowie für die 
drei zu verlegenden Leitungen unmittelbar vor dem Verteilbauwerk) 
- Engstelle im Bündelungsabschnitt der A  61 südlich der Anschlussstelle Bedburg 
(Inanspruchnahme von Straßenbegle itgehölzen mit Sichtschutz - und Immissions-
schutzfunktion für Oppendorf oder Millendorf) 
- teilweise Beeinträchtigung der Erholungsfunkton der Fernbandtrasse (Radweg) 
während der Bauzeit (Konflikt wäre vrstl. Durch Einrichten von Umleitungen vermin-
derbar) 
- Durchquerung eines bestehenden Windparks im Norden des Untersuchungsraums 
(→ mögliche Konflikte mit vorhandenen Leitungen) 
4.

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3 16,8 12,5 
(74 %) 
- viel Raum für Verteilbauwerk an der Vollrather 
Höhe (Ackerflächen) 
- (nur) t emporäre Beeinträchtigung der Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse 
 
- weitreichende Bündelung mit bestehender Inf-
rastruktur (ca. 3,2  km A 61, ca.  4,8 km L  279; 
ca. 4,5 km Fernbandtrasse), dabei jedoch auch 
Engstellen (siehe contra) 
- Vermeidung von Eingriffen in natürlichen Bö-
den durch direkte Nutzung der Fernbandtrasse 
auf 4,5 km (Leitungen unterhalb des Radwegs) 
 
- Engstelle bei Neurath 
- Durchquerung hochwertiger, gehölzbestandener Bereiche an der Erft nördlich des 
Stadtzentrums von Bedburg 
- Engstelle nach Erftquerung nördlich des Stadtzentrums von Bedburg durch 
Bahntrasse und Logistikzentrum sowie im weiteren Verlauf im Bündelungsabschnitt 
mit der L 279 (Gehölze, Bahnstrecke, Wohnsiedlungsbereiche Millendorf und Lipp) 
- Engstelle im Bündelungsabschnitt der A  61 südlich der Anschlussstelle Bedburg 
(Inanspruchnahme von Straßenbegleitgehölzen mit Sichtschutz - und Immissions-
schutzfunktion für Oppendorf oder Millendorf) 
- teilweise Beeinträchtigung der Erholungsfunkton der Fernbandtrasse (Radweg) 
während der Bauzeit (Konflikt wäre vrstl. Durch Einrichten von Umleitungen vermin-
derbar) 
- voraussichtliche Beeinträchtigung der Verkehrsfunkton der L 279 (Autobahnzubrin-
ger) während der Bauzeit 
5. 
4 16,5 12,3 
(75 %) 
- weitreichende Bündelung mit bestehender Inf-
rastruktur (ca. 5,5  km L 361; ca. 6,8  km Fern-
bandtrasse) 
- Flächeninanspruchnahme im Bereich der Erft-
tal-Querung über die Fernbandtrasse kann auf 
den bestehenden Trassenkörper beschränkt 
werden / Vermeidung von Eingriffen in natürli-
chen Böden durch direkt e Nutzung der Fern-
bandtrasse auf 6,8  km (Leitungen unterhalb 
des Radwegs) 
- viel Raum für Verteilbauwerk an der Vollrather 
Höhe (Ackerflächen) 
- (nur) t emporäre Beeinträchtigung der Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse 
-  
 
- Engstelle bei Neurath  
- Durchquerung hochwertiger, gehölzbestandener Bereiche an der Erft nördlich des 
Stadtzentrums von Bedburg 
- Beeinträchtigung der Erholungsfunkton der Fernbandtrasse (Radweg) während der 
Bauzeit (Konflikt wäre vrstl. Durch Einrichten von Umleitungen verminderbar) 
- Einschränkung der Siedlungsentwicklung östlich des Stadtzentrums von Bedburg 
2.

Seite 152/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
5 18,5 11,9 
(64 %) 
- weitreichende Bündelung mit bestehender Inf-
rastruktur (ca. 5,1 km GAB Nord-Süd-Bahn, ca. 
6,8 km Fernbandtrasse) 
- Flächeninanspruchnahme im Bereich der Erft-
tal-Querung über die Fernbandtrasse kann auf 
den bestehenden Trassenkörper beschränkt 
werden / Vermeidung von Eingriffen in natürli-
chen Böden durch direkte Nutzung der Fern-
bandtrasse auf 6,8  km (Leitungen unterhalb 
des Radwegs) 
- viel Raum für Verteilbauwerk an der Vollrather 
Höhe (Ackerflächen) 
- (nur) t emporäre Beeinträchtigung der Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse 
- Teile sind nur durch den großflächig auftreten-
den Raumwiderstand „Böden mit sehr hoher 
Funktionserfüllung“ belegt und ansonsten voll-
ständig konfliktfrei (Nordosten des Untersu-
chungsraums) 
- Querung eine s raumordnerisch gesicherten Gehölzbandes  (Vorranggebiet Wald, 
Ziel der Raumordnung) südlich des Peringsmaars 
- Beeinträchtigung der Erholungsfunkton der Fernbandtrasse (Radweg) während der 
Bauzeit (Konflikt wäre vrstl. durch Einrichten von Umleitungen verminderbar) 
-  
1.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Ergänzende Betrachtung der Durchquerungslänge von Raumwiderstandsklassen 
Eine durch geometrische Verschneidung von Trasse (Linie) und Raumwiderstand (Fläche) ermit-
telte Durchquerungslänge wurde bei der zuvor dokumentierten Ermittlung der Vorzugstrasse noch 
nicht herangezogen. Daher wird Durchquerungslänge nun herangezogen, um die Vorzugswürdig-
keit der Variante 5 zu überprüfen. Zu beachten ist dabei, dass die Entscheidungs relevanz dieses 
Kriteriums durch den groben Maßstab der Trassierung und der erfassten Raumwiderstände einge-
schränkt wird. Beispielsweise erheben die Raumordnungspläne nicht den Anspruch, parzellen-
scharfe Regelungen zu treffen, so dass die auf Basis dieser Pläne erfassten raumordnerischen 
Raumwiderstände auch nicht als parzellenscharfe Abgrenzung zu verstehen sind. Die Durchque-
rungslänge ist daher nur als ergänzendes, unterstützendes Kriterium (und nicht als absolut ent-
scheidungserhebliches) anzusehen. 
Die Betrachtung der Durchfahrungslängen (→ Tab. 26) steht der Vorzugswürdigkeit der Variante 5 
nicht entgegen. Besonders hinsichtlich der besonders gewichtigen Raumwiderstandsklasse IV und 
V sind keine signifikanten Unterschiede erkennbar. Der vergleichsweise hohe Wert bei der Raum-
widerstandsklasse III (Varianten 2 bis 5) ist vor dem Hintergrund zu erklären, dass es sich bei dem 
durchquerten Bereich um die Fernbandtrasse han delt, die als gehölzbestandene Biotopverbund-
fläche mit besonderer Bedeutung erfasst wurde. Diese Ausweisung steht im Konflikt zur angestreb-
ten Bündelung mit bestehender Infrastruktur, wobei zwischen diesen widerstreitenden Belangen 
der Bündelung hier der V orzug eingeräumt wird. Die Beeinträchtigung der vorgenannten Bio-
topfunktion der Fernbandtrasse beschränkt sich lediglich auf die Bauzeit; nach Abschluss der Ar-
beiten werden die Flächen wiederhergestellt (s.u.).  Darum beschränkt sich auch der aufgezeigte 
Konflikt nur auf Bauzeit, sodass es zu keinen nachhaltigen Beeinträchtigungen kommt. 
Zudem steht die Fernbandtrasse im Eigentum der Vorhabenträgerin, sodass in diesem Trassen-
abschnitt auf die Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter vollständig verzichtet w erden kann. 
Bei Durchführung des Vorhabens käme es zudem nur zu zeitweisen Einschränkungen der Rad-
wegnutzung auf dem Speedway. Erforderlichenfalls könnten diese sogar durch Umleitungen gänz-
lich vermieden werden.  
Tab. 26: Durchquerungslängen von Raumwiderstandsklassen 
 Anmerkung: Auf 100 m gerundete Werte. Die Erfassungsschwelle liegt bei einer Durchquerungslänge 
von 100 m. 
Variante 
Durchquerungslänge (km) Summe 
(km) I II III IV V Boden (III) 
1 0,0 5,8 0,4 0,9 0,0 9,5 16,6 
2 0,0 5,5 4,9 1,4 0,0 4,9 16,7 
3 0,0 1,9 7,3 1,2 0,0 6,4 16,8 
4 0,0 4,5 8,6 0,8 0,0 2,6 16,5 
5 0,0 4,7 6,4 0,7 0,0 6,7 18,5 
 
3.5.9 Nachträgliche Optimierungen der Vorzugstrasse 
Im Abschnitt der Hambachleitung basiert der UR600 auf der zuvor hergeleiteten Vorzugstrasse 
(Variante 5). Nachdem diese im Scoping-Termin am 20.08.2021 als Vorzugstrasse bestätigt wurde,

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
wurden die Planungen konkretisiert. Dabei ergab sich gegenüber dem Verlauf der Vorzugsvari-
ante 5 punktueller Anpassungsbedarf an zwei Stellen.  
Zu einen musste der Trassenverlauf westlich von Bedburg-Rath aufgrund der Planung eines Ge-
wächshauskomplexes angepasst werden. Die Trasse, auf dem letztlich der UR600 basiert, wurde 
daher gegenüber der Vorzugstrasse nach Westen verschoben und um den geplanten Gewächs-
hauskomplex herumgeführt (vgl. Karte 10 ggü. Abb. 7 (→ S. 42)). Hierdurch wird zwar ein Zipfel 
eines raumordnerisch gesicherten Gehölzbandes im Rekultivierungsbereich Fortuna-Garsdorf ge-
quert, jedoch löst diese Querung nach Auskunft der Bezirksregierung Köln (E -Mail vom 
03.02.2022) keinen raumordnerischen Konflikt aus. Damit ergeben sich keine zusätzlich zu berück-
sichtigenden entscheidungserheblichen Aspekte aus der Trassenverschiebung. 
Eine weitere Optimierung erfolgte kleinräumig südlich des Peringsmaars. Hier stand im Vorder-
grund, die Leitungen enger an den bestehenden Weg anzulehnen und damit die vorhandenen Ge-
hölzstrukturen zu schonen. Auch aus dieser Optimierung ergeben sich keine entscheidungserheb-
lichen Aspekte. Vielmehr hat die Optimierung gerade den Zweck, die Umweltbelange zu schonen.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
3.6 Kleinräumige Standortalternativen an der Vorzugstrasse für das Verteil-
bauwerk 
Die Lage des Verteilbauwerks wird determiniert durch den Schnittpunkt zwischen der genehmigten 
Garzweiler-Trasse und einer möglichen Trassenführung nach Hambach. Als vorzugswürdig für die 
Trassenführung nach Hambach hat sich die Bündelung mit der RWE-eigenen GAB Nord-Süd-Bahn 
hervorgetan. 
Südlich der Nord-Süd-Kohlebahn befindet sich ein Bündel von Hochspannungsfreileitungen, das 
die Kraftwerke Neurath und Frimmersdorf an das Stromübertragungsnetz anbindet. Ein möglicher 
Standort des Verteilbauwerk befände sich an dieser Stelle im Schutzstreifen der Hochspannungs-
freileitungen. Der Schutzstreifen ist jedoch von Bebauung freizuhalten.  
Zudem legt der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf in diesem Bereich südlich der GAB 
Nord-Süd-Bahn einen Bereich für Gewerbe und Industrie (GIB) für flächenintensive Großvorhaben 
fest. Um ein solches handelt es sich bei dem Verteilbauwerk aber nicht, so dass auch die Festle-
gung des Regionalplans dem Verteilbauwerk südlich der GAB Nord-Süd-Bahn widerspricht. 
Bereiche auf der genehmigten Trasse südlich der Vollrather Höhe scheiden ebenfalls aus, da die 
Leitungsstränge für Hambach dann in der gleichen Trasse wieder zurück an die nord-östliche Seite 
der Nord-Süd-Kohlebahn geführt werden müssten. Der notwendige Platzbedarf für dann insgesamt 
4 Leitungen ist in der gleichen Trasse nicht umzusetzen. 
Der Raum nördlich der GAB Nord -Süd-Bahn wird geprägt durch die Ortslage Allrath und drei in 
Nord-Süd-Richtung verlaufende Hochspannungsleitungen. Das Verteilbauwerk benötigt Erschlie-
ßungsanlagen, insbesondere eine Straßenanbindung, für die vor allem die K31 wegen ihres Aus-
bauzustands geeignet ist. Östlich wird die Standortwahl ebenfalls durch den Schutzstreifen eines 
Bündels von drei Hochspannungsleitungen begrenzt. Zudem findet sich in dem Bereich ein Re-
genrückhaltebecken, welches grundsätzl ich von Hochbauten freizuhalten ist, so dass sich eine 
Lage unmittelbar an der K31 als vorzugswürdig herausgestellt hat.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
4 Derzeitiger Umweltzustand 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 2 lit. a) § 40 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 § 16 Abs. 1 Nr. 2 Anlage 4 UVPG, Nr. 3 
„Bestandsaufnahme der ein-
schlägigen Aspekte des der-
zeitigen Umweltzustands, 
einschließlich der Umwelt-
merkmale der Gebiete, die 
voraussichtlich erheblich be-
einflusst werden, einschließ-
lich der Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung und 
der Europäischen Vogel-
schutzgebiete im Sinne des 
Bundesnaturschutzgesetzes“ 
„Darstellung der Merk-
male der Umwelt, des 
derzeitigen Umweltzu-
stands […]“ 
„Angabe der derzeitigen 
für den Plan oder das 
Programm bedeutsa-
men Umweltprobleme, 
insbesondere der Prob-
leme, die sich auf ökolo-
gisch empfindliche Ge-
biete nach Nummer 2.6 
der Anlage 6 beziehen“ 
 
„…eine Beschreibung der 
Umwelt und ihrer Be-
standteile im Einwirkungs-
bereich des Vorhabens“ 
„Eine Beschreibung des 
aktuellen Zustands der 
Umwelt und ihrer Be-
standteile im Einwirkungs-
bereich des Vorhabens…“ 
 
In diesem Kapitel erfolgt die umweltbezogene Bestandserfassung, d. h. die Beschreibung des ak-
tuellen Zustands der Umwelt und ihrer Bestandteile (§§ 16 Abs. 1 Nr. 3, 40 Abs. 2 Nr. 3, 4 UVPG; 
Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2 lit) a der Anlage 1 zum ROG). Räumliche Bezugsgrundlage 
für die Bestandserfassung ist der UR600, mit dem der Einwirkungsbereich des Vorhabens vollstän-
dig abgedeckt wird. Eingeschlossen ist in Kap. 4.11 auch eine Prognose über die voraussichtliche 
Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Vorhabens  (§ 40 Abs.  2 Nr.  3 
UVPG; Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG;  Nr. 2 lit. b) der Anlage 1 zum ROG ). Die Erfassung des 
aktuellen Umweltzustands orientiert sich nachfolgend an den Schutzgütern des § 2 Abs. 1 UVPG 
/ § 8 Abs. 1 ROG. 
4.1 Schutzgutübergreifende Angaben zu derzeitigen Umweltproblemen 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, 
Nr. 4 
-/- -/- 
 „Angabe der derzeitigen 
für den Plan oder das 
Programm bedeutsamen 
Umweltprobleme, insbe-
sondere der Probleme, 
die sich auf ökologisch 
empfindliche Gebiete 
nach Nummer 2.6 der 
Anlage 6 [UVPG] bezie-
hen“

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 UVPG enthält der vorliegende Bericht Angaben zu den derzeitigen Um-
weltproblemen, die für die Braunkohlenp lanänderung bedeutsam sind. Die Darstellung der Um-
weltprobleme erfolgt schutzgutübergreifend. Auf besondere Belastungen einzelner Schutzgüter 
wird zusätzlich im Sinne von Vorbelastungen in den einzelnen schutzgutbezogenen Kapiteln ein-
gegangen.  
Bestehende Umweltprobleme ergeben sich sowohl aus ehemaligen als auch aus bestehenden 
Nutzungen des Raums. Sie sind für die Braunkohlenplanänderung dann von Bedeutung, sofern 
sie sich spätestens bei der Realisierung der RWTL (Genehmigungsebene) in erheblicher Weise 
niederschlagen können. Da das Vorhaben insbesondere mit einem Eingriff in den Boden verbun-
den ist, sind mögliche Altlasten bzw. deren Mobilisierung durch Eingriffe in den Boden von Bedeu-
tung. Altlasten werden als bodenspezifische Vorbelastung in Kapitel 4.5 behandelt. 
Umweltprobleme durch bestehende anthropogene Nutzungen (z. B. intensive Landwirtschaft, Sied-
lungs- und Verkehrsnutzungen, Stromleitungstrassen, lineare Infrastrukturen oder dem Tagebau 
Hambach) sind für die Braunkohlenplanänderung von untergeordneter Bedeutung, da die Planän-
derung – anders als z. B. ein fachübergreifender Regionalplan – nicht zum Zweck hat, u. a. diese 
Probleme durch Verteilung der Raumnutzungen zu adressieren. Vielmehr soll eine möglichst um-
welt- und raumverträgliche Trasse festgelegt werden, um mit der Herstellung der Tagebauseen die 
Rekultivierungsverpflichtung der Bergbautreibenden zu erfüllen.  
4.2 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit 
Das Schutzgut Menschen wird abgebildet durch die Teilaspekte Wohnen und Wohnumfeld sowie 
Gesundheit und Wohlbefinden. Für die Bestandserfassung sind die Siedlungsflächen als primäre 
Aufenthaltsorte des Menschen der Ausgangspunkt der Betrachtung. Dabei steh en Flächen mit 
Wohnfunktion, siedlungsbezogene Erholungsflächen (Spiel- und Sportplätze o. ä.) sowie sonstige 
Wohnfolgeeinrichtungen (Schulen, Altenheime u. ä.) im Fokus der Betrachtung. Außerdem werden 
die bauleitplanerischen Vorgaben erfasst, die für den UR600 bestehen (Flächennutzungs- und Be-
bauungspläne). Die landschaftsbezogene Erholung, d. h. die Erholungsmöglichkeiten in der offe-
nen Landschaft außerhalb der Siedlungsbereiche, wird in Kap. 4.8 beschrieben. 
4.2.1 Flächennutzungspläne 
Die Beschreibung der Darstellungen der Flächennutzungspläne (FNP) der vom UR600 berührten 
Städte erfolgt dem Trassenverlauf folgend, beginnend an der Entnahmestelle am Rhein in Dorma-
gen. Betroffen sind folgende Städte: 
• Dormagen 
• Rommerskirchen 
• Grevenbroich 
• Bedburg 
• Bergheim 
• Elsdorf 
Die nachfolgend beschriebenen Darstellungen der Flächennutzungspläne lassen sich mithilfe der 
beigefügten Karte 3 nachvollziehen. 
Stadt Dormagen (rechtskräftiger FNP aus dem Jahr 1980)

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Nördlich der Entnahmestelle berührt der UR600 als „Wohnbauflächen“ und „gemischte Bauflächen“ 
dargestellte Siedlungsbereiche von Dormagen-Rheinfeld. Ein weiteres Mal wird der zentrale Sied-
lungsbereich von Dormagen auf Höhe der B 9 durch den UR600 berührt. Hier sind eine „gewerbli-
che Baufläche“ ein „Sondergebiet, das der Erholung dient“ sowie kleinflächig „Wohnbauflächen“ 
dargestellt. 
Im weiteren Verlauf befinden sich unmittelbar westlich und östlich der A 57 Darstellungen für „Ge-
werbegebiete“. Anschließend reichen noch vor Querung des Knechtstedener Waldes „Wohnbau-
flächen“ (Nievenheim und Straberg) in den UR600. Innerhalb der Ortslage Straberg befindet sich 
zudem eine Darstellung für „Grünflächen“ mit der Zweckbestimmun g „Sportplatz“. Westlich der 
B 477 reicht eine „gemischte Baufläche“ in den UR600. Auf der Stadtgrenze zu Rommerskirchen 
ist des Weiteren eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckwidmung „Umspannwerk“ dar-
gestellt.  
Stadt Rommerskirchen (rechtskräftiger FNP aus dem Jahr 2017) 
Auf der Stadtgrenze zu Dormagen ist eine „Fläche für Ver - und Entsorgungsanlagen“ mit der 
Zweckbestimmung „Umspannwerk“ dargestellt. Westlich davon befindet sich eine weitere Darstel-
lung einer „Fläche für Ver - und Entsorgungsanla gen“ (Zweckwidmung „Gasmessstation“). Auf 
Höhe der Ortslage Widdeshoven reichen „gemischte Bauflächen“ von eben dieser Ortslage in den 
UR600 randlich hinein. Einzelne Hoflagen in der Umgebung der Ortlsage Widdeshoven („Sittarder 
Hof“, „Alt-Ikoven“) sind als „Flächen für die Land- und Forstwirtschaft“ dargestellt. 
Im weiteren Verlauf wird die Ortslage Ueckinghoven angeschnitten, die als „gemischte Baufläche“ 
dargestellt ist. Anschließend verlässt der UR600 zeitweise das Stadtgebiet von Rommerskirchen, 
tritt aber südöstlich des Verteilbauwerks (entlang der GAB Nord -Süd-Bahn) wieder in dieses ein. 
Hier ist auf Höhe der K 24, westlich der Ortslage Vanikum noch eine „Fläche für Ver- und Entsor-
gungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Regenrückhaltebecken“ dargestellt.  
Stadt Grevenbroich (rechtskräftiger FNP aus dem Jahr 2020) 
In den UR600 reichen Siedlungsflächen der Ortslage Allrath hinein, die als „Wohnbauflächen“ dar-
gestellt sind. Diese Flächen werden von einer schmalen „Grünflächen“-Darstellung mit der Zweck-
bestimmung „Hausgärten“ (südlicher Ortsrand) und der Zweckbestimmung „ökologische Aus-
gleichfläche“ (östlicher Ortsrand) eingerahmt. Des Weiteren befinden sich im UR600 zwei „Flächen 
für Versorgungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Regenrückhaltung“ (unmittelba r südöstlich 
von Allrath sowie am Südostrand der Vollrather Höhe).  
Stadt Bedburg (rechtskräftiger FNP aus dem Jahr 2014) 
In den UR600 reichen äußerst randlich Siedlungsflächen des Ortsteils Rath hinein, die als „ge-
mischte Bauflächen“ dargestellt sind. Der wesentliche Teil der Siedlungsfläche von Rath („Wohn-
baufläche“) liegt knapp außerhalb des UR600. 
Anschließend verlässt der UR600 während der Durchquerung des Rekultivierungsbereichs For-
tuna-Garsdorf zeitweise das Stadtgebiet von Bedburg. Südöstlich des Peringsmaars (im Bereich 
der RWTL-Trassenführung über die Fernbandtrasse) wird das Stadtgebiet dann nochmals durch 
den UR600 angeschnitten. Die Fernbandtrasse bildet hier die ungefähre Stadtgrenze von Bedburg 
und Bergheim. Hier sind die Siedlungsbereiche von Bedburg-Kirdorf, die innerhalb des UR600 lie-
gen, sind als „Wohnbauflächen“ und „gemischte Bauflächen“ dargestellt.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Stadt Bergheim (rechtkräftiger FNP aus dem Jahr 2020) 
Relevante FNP-Darstellungen im Stadtgebiet von Bergheim befinden sich im Bereich des Ortsteils 
Glesch, dessen Siedlungsflächen innerhalb des UR600 als „Wohnbaufläche“ dargestellt sind. 
Stadt Elsdorf (rechtkräftiger FNP aus dem Jahr 2019) 
In den UR600 reichen Siedlungsflächen des Ortsteils Tollhausen hinein, die in ihrer Art der bauli-
chen Nutzung als „Wohnbauflächen“ dargestellt sind. Auf Höhe des Ortsteils Esch berühren Dar-
stellungen zu „gemischten Bauflächen“ den UR600 äußerst randlich. Des Weiteren ist eine Fläche 
für „Versorgungs-, Verwertungs- und Beseitigungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Elektrizität“ 
(Umspannwerk) im UR600 dargestellt. 
4.2.2 Bebauungspläne 
Zur Ermittlung der betrachtungsrelevanten Bebauungspläne (B-Pläne) wurden die Geltungsberei-
che der rechtskräftigen Bebauungspläne der in Kap. 4.2.1 einleitend benannten Städte mit dem 
UR600 überlagert. Dabei ergab sich eine Überschneidung von B-Plänen aus insgesamt drei Städ-
ten (Dormagen, Bergheim, Elsdorf). Auf dem Stadtgebiet von Rommerskirchen, Grevenbroich und 
Bedburg sind innerhalb des UR600 keine rechtskräftigen B-Pläne vorhanden. Die Geltungsberei-
che der nachfolgend genannten Pläne sind zusätzlich in beigefügter Karte 3 dargestellt. 
Stadt Dormagen 
Insgesamt befinden sich folgende Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Dormagen mit relevanten 
Festsetzungen für das Schutzgut Menschen innerhalb des UR600.  
• Der B-Plan „Nr. 13a“ setzt ein allgemeines Wohngebiet, ein reines Wohngebiet und Dorfge-
biet am östlichen Rand von Dormagen-Rheinfeld fest. 
• Der B-Plan „Nr. 206“ enthält Festsetzungen für ein größeres Gewerbegebiet und allgemeines 
Wohngebiet westlich der B 9 („Gewerbegebiet Nord“).  
• Der westlich angrenzende B-Plan Nr. „488“ („Erweiterung nördliches Malerviertel“) setzt ein 
allgemeines Wohngebiet fest.  
• Der B-Plan „Nr. 322“ dient der bauleitplanerischen Sicherung einer Kleingartenanlage nörd-
lich von Dormagen-Horrem. 
• Der B-Plan „Nr. 344“ mit seinem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan dient der 
bauleitplanerischen Sicherung eines Sportplatzes und eines allgemeinen Wohngebietes am 
westlichen Ortsrand von Dormagen-Straberg. 
Des Weiteren sind im UR 600 die Bebauungspläne  „Nr. 200“ („Deponie am Rheindamm“) und 
„Nr. 24/25“ festgesetzt, die sich aber nicht auf die für das Schutzgut Menschen relevanten Teilas-
pekte Wohnen und Wohnumfeld sowie Gesundheit und Wohlbefinden beziehen. 
Stadt Bergheim 
Im Stadtgebiet Bergheim befindet sich ein einzelner B -Plan innerhalb des UR600. Der B -Plan 
„Nr. II“ von 1965 in Verbindung mit seiner 1. Änderung von 1970 setzt innerhalb des UR600 ein 
reines Wohngebiet westlich der Erft im Stadtteil Glesch fest.  
Stadt Elsdorf

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Insgesamt befinden sich vier Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Elsdorf mit relevanten Festset-
zungen für das Schutzgut Menschen innerhalb des UR600. 
• Der B-Plan „Nr. 99 – Tollhausen Margarethenstraße“ in Verbindung mit seiner 1. und 2. Än-
derung setzt innerhalb des UR600 ein allgemeines Wohngebiet zur Nordost-Erweiterung der 
Ortslage Tollhausen fest.  
• Der B-Plan „Nr. 107 – Elsdorf, K 30 n – nördliche Ortsumgehung“ setzt Straßenverkehrsflä-
chen und Verkehrsgrün fest. Sein Geltungsbereich ragt nördlich des Stadtteils Esch nur äu-
ßerst randlich in den UR600 hinein. 
• Der B-Plan „Nr. 95a – Elsdorf, Windkraftanlagen nördlich der B55 zwischen Bandtrasse und 
Gut Ohndorf“ setzt Fläche für die Landwirtschaft fest, auf denen zusätzlich Windenergieanla-
gen mit den erforderlichen Nebenanlagen zulässig sind. Der Geltungsbereich erstreckt sich 
westlich der A 61, südlich der Fernbandtrasse. 
4.2.3 Wohnen und Wohnumfeld 
Die Wohnfunktion und das Wohnumfeld sind insbesondere im Lichte des § 50 BImSchG zu erfas-
sen, nach dem bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen 
Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige 
Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Schutzbedürftige Gebiete sind in  diesem Sinne 
insbesondere Wohnnutzungen und Wohnfolgeeinrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Erho-
lungs- und Freizeiteinrichtungen). 
Dormagen 
Im Stadtgebiet Dormagen schlägt sich die Wohnfunktion in Form von Wohnsiedlungen und Einzel-
wohnlagen im UR600 nieder. Diese gehören größtenteils den Stadtteilen Rheinfeld, Horrem, Stra-
berg und Broich an (s. beigefügte Karte 3, Blätter 1 bis 4). Die Bauweise wird durch Einzelhaus - 
und Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Nördlich der Entnahmestelle reicht eine 
Deponie in den UR600 hinein. Durch diese Deponie und die angrenzenden, in den UR600 hinein-
ragenden Wohnsiedlungsflächen von Dormagen-Rheinfeld wird eine Engstelle gebildet, durch die 
eine Trasse hindurch zu führen ist (s. Karte 3, Blatt 1). 
Weiter nördlich bei Dormagen Horrem liegen Großteile des „Gewerbegebiets Nord“ im UR600  
(s. Karte 3, Blatt 2). Ein weiteres Gewerbegebiet „ Kohnacker“ liegt westlich angrenzend an der 
A 57 (s. Karte 3, Blatt 3). Weitere Gewerbeflächen liegen in Form von Gärtnerei betrieben im Un-
tersuchungsgebiet vor. Hervorzuhebende Freizeit- und Erholungsnutzungen im UR600 bestehen 
im Stadtgebiet Dormagen in Form einer Spielplatzfläche (im Deichhinterland am Südrand von 
Rheinfeld, s. Karte 3, Blatt 1), eines Sportkomplexes u. a. mit Sportplatz, Tennishalle und Schieß-
stand (östlich von Straberg, s. Karte 3, Blatt 3) und einer Kleingartenanlage (nördlich von Horrem, 
s. Karte 3, Blatt 2). Zudem reicht der Straberger See (Badesee) in den UR600 hinein (s. Karte 3, 
Blatt 3).  
Rommerskirchen 
Im Stadtgebiet Rommerskirchen ist die Wohnfunktion im UR600 vordringlich durch Einzelhoflagen 
geprägt. Die Wohnfunktion konzentriert sich größtenteils auf die Ortslage Widdeshoven, die durch 
den UR600 allerdings nur tangiert wird (s. Karte 3, Blatt 4). Gewerbeflächen liegen in Form einer

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Gärtnerei am Südrand von Widdeshoven vor. Hervorzuhebende Flächen für Freizeit - und Erho-
lungsnutzung sind nicht vorhanden. 
Grevenbroich 
Die Wohnfunktion im Stadtgebiet Grevenbroich konzentriert sich im UR600 auf den Stadtteil Allrath 
(s. Karte 3, Blatt 5). Gewerbe- und Industrieflächen sowie Flächen Freizeit- und Erholungsnutzung 
sind im UR600 nicht vorhanden. 
Bedburg 
Im Stadtgebiet Bedburg begrenzt sich die Wohnfunktion auf Wohnbauflächen der Stadtteile Rath 
und Kirdorf, die in den UR600 reichen (s. Karte 3, Blätter 7 und 8). Die Bauweise wird durch Ein-
zelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Hervorzuhebende Freizeit - und Erholungsnut-
zungen im UR600 befinden sich in Form einer Sportplatzanlage und eines Mode llfluggeländes 
nördlich von Rath (s.  Karte 3, Blatt 7). Flächen für Gewerbe und Industrie sind im UR600 nicht 
vorhanden, jedoch ist östlich von Rath ein Gewächshauskomplex geplant (→ Kap. 3.5.9).  
Bergheim 
Im Stadtgebiet Bergheim schlägt sich die Wohnfunktion im UR600 in Form der Wohnsiedlungsflä-
chen des Stadtteils Glesch nieder (s.  Karte 3, Blatt 8). Dieser Bereich ist durch Einzelhaus - und 
Doppelhausbebauung in offener Bauweise dominiert. Westlich von Glesch liegt ein Wasserwerk 
im Untersuchungsgebiet. Als hervorzuhebende Freizeit- und Erholungsnutzung ist der Radweg auf 
der Fernbandtrasse zu nennen, dem als interkommunale Radwegeverbindung überörtliche Bedeu-
tung zukommt. Der asphaltierte Radweg verläuft ausgehend vom Rekultivierungsbereich Fortuna-
Garsdorf ungefähr entlang der Stadtgrenze Bergheim/Bedburg (Erftquerung) und anschließend 
durch das Stadtgebiet von Elsdorf bis zum Tagebau Hambach.  
Elsdorf 
Die Wohnfunktion im Stadtgebiet Elsdorf beschränkt sich im UR600 auf die Ortslage Tollhausen 
(s. Karte 3, Blatt 9). Des Weiteren befinden sich wenige Einzelhoflagen im Korridor, die vornehm-
lich dem Stadtteil Esch angehören. Alle Wohnbauflächen weisen eine offene Bauwe ise auf. Flä-
chen für Gewerbe und Industrie sowie hervorzuhebende Freizeit- und Erholungsnutzungen sind im 
Stadtgebiet Elsdorf innerhalb des UR600 nicht vorhanden.  
4.2.4 Gesundheit und Wohlbefinden 
Hinsichtlich des Lärmimmissionsschutzes geben die Lärmschutzgesetzgebung sowie die einschlä-
gigen Verwaltungs- und Vorsorgevorschriften Aufschluss darüber, welche Bereiche im Rahmen 
der Bestandserfassung zu betrachten sind. Im vorliegenden Fall sind während der Bauzeit die Vor-
gaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) zu be-
achten. Diese setzt unter Ziffer 3.1.1 gebietsbezogene Lärmimmissionsrichtwerte fest. Bei diesen 
handelt es sich um Richtwerte im Sinne des § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BImSchG, die vor dem Hinter-
grund des § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des BImSchG auszulegen sind (Pflicht zur Vermeidung schädli-
cher Umwelteinwirkungen). Bei Unterschreitung der Richtwerte ist im Regelfall nicht mit schädli-
chen Auswirkungen auf den Menschen durch baubedingte Lärmemissionen zu rechnen.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Hinsichtlich des betriebsbedingen Lärms sind die Vorgaben der Technische Anleitung zum Schutz 
gegen Lärm (TA Lärm) einschlägig. Diese beinhaltet ebenfalls gebietsbezogene Lärmemissions-
richtwerte, die den Richtwerten der AVV im Bau in Wesentlichen entsprechen. 
Für die Auswirkungsprognose sind innerhalb des UR600 folgende Bereiche zu betrachten (→ Tab. 
27). Eine Aufschlüsselung der Siedlungsbereiche ist der beigefügten Karte 3 zu entnehmen. 
Tab. 27: Lärmimmissionsrichtwerte der AVV Baulärm innerhalb des UR600 
Gebietskategorie 
(AVV Baulärm) 
Gebietskategorie 
(TA Lärm) 
Richtwert betroffene Bereiche 
Ziffer 3.1.1 e): Gebiete, in denen 
ausschließlich Wohnungen unter-
gebracht sind, 
Ziffer 6.1 f): Reine 
Wohngebiete 
50 dB (A) 
tagsüber 
35 dB (A) 
nachts 
Reines Wohngebiet in Dormagen-
Rheinfeld (gemäß B-Plan 13a; s. 
Kap. 4.2.2) 
Ziffer 3.1.1 d): Gebiete, in denen 
vorwiegend Wohnungen unterge-
bracht sind 
Ziffer 6.1 e): allge-
meine Wohnge-
biete; Kleinsied-
lungsgebiete  
55 dB (A) 
tagsüber  
40 dB (A) 
nachts. 
Wohnbauflächen der Gemeinden 
Dormagen, Rommerskirchen, Gre-
venbroich, Bedburg, Bergheim und 
Elsdorf 
Ziffer 3.1.1 c): Gebiete mit gewerb-
lichen Anlagen und Wohnungen, in 
denen weder vorwiegend gewerbli-
che Anlagen noch vorwiegend 
Wohnungen untergebracht sind, 
Ziffer 6.1 b): Ge-
werbegebiete 
60 dB (A) 
tagsüber 
45 dB (A) 
nachts 
Hoflagen 
Ziffer 3.1.1 a): Gebiete, in denen 
nur gewerbliche oder industrielle 
Anlagen und Wohnungen für Inha-
ber und Leiter der Betriebe sowie 
für Aufsichts- und Bereitschafts-
personen untergebracht sind 
Ziffer 6.1 b): In-
dustriegebiete 
70 dB (A) 
tagsüber 
und 
nachts. 
„Gewerbegebiet Nord“ (Dormagen-
Horrem, westlich der B 9); Gewer-
begebiet westlich der A 57); Einzel-
betriebe und Einzelanlagen (z. B. 
Gärtnereien) 
Die übrigen Bereiche des UR600 erfüllen für das Schutzgut Menschen nur untergeordnete Funkti-
onen. Sie sind in der Lärmschutzgesetzgebung sowie den einschlägigen Verwaltungs- und Vorsor-
gevorschriften nicht berücksichtigt und werden dementsprechend hinsichtlich des Lärmimmissi-
onsschutzes nicht erfasst. 
Die Schutzfunktionen vorhandener Waldflächen im Untersuchungsgebiet vor Lärm, Immissionen 
und Klimabelastungen werden in Kap. 4.3.4 (Waldfunktion) dargestellt. 
Vorbelastungen 
Die Wohnbauflächen sind durch derzeit bestehende Lärmemissionen der durch den UR600 ver-
laufenden Autobahnen A 51, A 57, A 61 sowie Bundesstraßen B 9, B 477, B 59, B 55 vorbelastet. 
Weitere hervorzuhebende Vorbelastungen stellen die durch den UR600 verlaufe nden Gleisanla-
gen der Streckenabschnitte Dormagen – Nievenheim, Rommerskirchen – Grevenbroich und Be-
dburg – Glesch sowie die Gleisanlagen der GAB Nord-Süd-Bahn dar. Die Windenergieanlagen im

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Geltungsbereich des Elsdorfer B-Plans „Nr. 95a“ (→ Kap. 4.2.2) liegen mehr als 1 km vom nächs-
ten größeren zusammenhängenden Siedlungsbereich (im Sinne des § 34 BauGB) entfernt. 
Vorbelastungen der Luftqualität bzw. der Lufthygiene im Untersuchungsgebiet werden in Kap. 4.7 
(Schutzgut Luft und Klima) dargestellt.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
4.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
Die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt  werden aufgrund ihrer engen themati-
schen Verknüpfung und der ökologischen Wechselwirkungen zwischen ihnen zusammen in einem 
Kapitel betrachtet. Dabei wird die biologische Vielfalt nicht in einem eigenständigen Kapitel be-
trachtet, sondern manifestiert sich in der Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten (vgl. auch § 7 Abs. 1 
Nr. 1 BNatSchG).  
Im Folgenden werden zunächst die vorhandenen Biotopstrukturen erläutert. Diese sind einerseits 
aufgrund ihres eigenen Wertes zu schützen (z.  B. gesetzlich geschützte Biotope), andererseits 
aufgrund ihrer Funktion als Lebensraum für die Arten im UR600 von Bedeutung. Die Erfassung der 
großräumigen Biotopstrukturen sowie der flächenscharfen Biotope im UR600 erfolgte durch eine 
Übersichtsbegehung im Mai/Juni 2021 sowie durch eine nachgeschaltete Biotoptypenkartierung 
gemäß der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW “ (LANUV 
2021). Daneben erfolgt eine Darstellung der naturschutzrechtlichen Schutzgebietskulisse. Schutz-
gebiete repräsentieren „Hotspots“ der biologischen Vielfalt und stehen unter unmittelbarem gesetz-
lichen Schutz. 
Anschließend wird das faunistische Arteninventar im UR600 dargestellt. Dies beinhaltet die tabel-
larisch aufbereiteten Ergebnisse der auf Basis einer Potenzialanalyse ermittelten Arten sowie der 
faunistischen Kartierungen, die im Hinblick auf die abschließende artenschutzrechtliche Prüfung in 
den späteren Zulassungs- und Genehmigungsverfahren durchgeführt wurden und hier soweit mög-
lich bereits berücksichtigt werden.  
4.3.1 Großräumige Biotopkulisse 
Der UR600 ist vor allem durch strukturarmes bis strukturloses Ackerland geprägt (→ Abb. 36) und 
bietet somit insbesondere Arten des Offenlandes geeigneten Lebensraum. Größere Waldbereiche 
finden sich im UR600 nicht wieder. Lediglich im Bereich des Knechtstedener Waldes reichen zwei 
Waldbestände von Norden und Süden in den UR600 hinein. Diese treffen zentral, nahe der Tras-
senachse, zusammen. Dort findet sich jedoch kein lückenlos ausgebildeter Hochwald wieder, da 
die Engstelle des Knechtstedener Waldes bereits von einem Verkehrsweg sowie einer Gasleitung 
und einer Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen durchlaufen wird. Es besteht somit 
kein zusammenhängender Wald. Der Wald ist im Bereich dieser Engstelle zudem in Teilen von 
niedrigem Wuchs bzw. weist eine Strukturierung auf (→ Abb. 37). 
Die nachfolgend angeführten Abbildungen sollen einen Eindruck über die charakteristischen, weit-
gehend vorherrschenden und relevanten Strukturelemente sowie die Ausstattung des Landschafts-
raumes vermitteln. Die wenigen wertvolleren Strukturen werden dann ergänzend dargestellt.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 36 Typische Agrarlandschaft im UR600 
 
 
Abb. 37 Engstelle des Knechtstedener Waldes 
Sporadisch, jedoch in geringer Frequenz, wird der UR600 von Feldhecken und schmalen Gehölz-
streifen durchlaufen ( → Abb. 38). In der Umgebung von Dormagen, östlich des Knecht stedener 
Waldes, südwestlich der Vollrather Höhe sowie am Peringsmaar / an der Erft finden sich Feldhe-
cken / Gehölzstreifen in höhere Dichte, so dass sich Halboffenlandschaften geringer Größe her-
ausbilden (→ Abb. 39).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 38 Feldhecke nordöstlich vom Peringsmaar 
 
 
Abb. 39 Halboffenlandschaft nördlich von Dormagen-Horrem 
Gewässer befinden sich im UR600 vor allem im Umfeld von Dormagen. Neben dem Rhein werden 
die drei Seen „Martinsee“, „Straberg -Nievenheimer See“ und „Goldberger See“ vom UR600 tan-
giert. Da diese von Gehölzbeständen umrandet sind, sind mögliche Störwirkungen im Umfeld der 
Seen (zum Teil) von den Gewässern abgeschirmt ( → Abb. 40). Ein weiteres Stillgewässer befindet 
sich östlich von Bedburg (Peringsmaar). Zudem durchläuft die Erft den UR600 südlich von Be-
dburg. Teiche, periodisch wasserführende Gewässer, Regenrückhaltebecken und weitere kleinere 
Gewässertypen finden sich lediglich vereinzelt vor.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 40 See bei Dormagen 
Ein besonders hohes Lebensraumpotential sowie eine hohe Strukturvielfalt weist das Umfeld des 
Peringsmaars auf. Neben dem Rhein, dem Knechtstedener Wald sowie der Erft, gehört dieses 
Gebiet zu den ökologisch bedeutsamsten Bereichen des UR600. Es finden sich ackerbaulich ge-
nutzte Flächen, eine große naturnah bewirtschaftete Wiese (→ Abb. 41), eine Brachfläche (→ Abb. 
42) sowie mehrere Still- und Fließgewässer (→ Abb. 43). Darüber hinaus befindet sich nördlich des 
dortigen Radweges auf der Fernbandtrasse eine trockene, lückig mit Koniferen bepflanzte, ca. 
1 km lange Wiesenfläche (s. Abb. 44), die derzeit zum Teil als Mountainbikestrecke genutzt wird. 
Wenngleich eine Nutzung für den Freizeitsport erfolgt, besitzt die Fläche ein Lebensraumpotenzial 
für verschiedene (vor allem thermophile) Artgruppen.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 41 Große, naturnahe bewirtschaftete Wiese südlich des Peringsmaars 
 
Abb. 42 Offenlandbereich mit randlichem Gehölzaufwuchs und Still - sowie Fließgewässern zentral auf 
der Fläche

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 43 See „Peringsmaar“ 
Von geringer ökologischer Bedeutung stellt sich neben den Siedlungs - und Verkehrsflächen, der 
Tagebau Hambach dar (s. Abb. 45). Die Randbereiche des Tagebaus sind mit jungen Gehölzen 
bewachsen und eignen sich somit als Lebensraum für Vogelarten, die an frühe Sukzessionsstadien 
gebunden sind. Auch Vorkommen von Reptilien sind potenziell möglich. Weitere Artgruppen kön-
nen dort jedoch aufgrund der hohen anthropogenen Überprägung ausgeschlossen werden. 
 
Abb. 44 Trockene zum Teil mit Koniferen bewachsene Wiesenfläche

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Abb. 45 Tagebau Hambach

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4.3.2 Potenzielle natürliche Vegetation 
Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) beschreibt das durch die Klima- und Bodenbedingun-
gen beeinflusste natürliche Wuchspotenzial einer Landschaft, d. h. jene Vegetation, die sich ohne 
menschlichen Einfluss in einem Gebiet entwickeln würde. Die pnV im UR600 wird ins gesamt von 
dem Waldmeister-Buchenwald dominiert. Im Bereich der Entnahmestelle sowie im Auenbereich 
der Erft wird die pnV dem Feldblumen -Sieleichen-Auenwald im Komplex mit Silberweiden -Auen-
wald zugeordnet. Im Stadtgebiet Dormagen stellen des Weiteren der Flattergras-Buchenwald, der 
Traubenkirschen-Schwarzerlen-Eschenwald und der Waldziest -Eschen-Hainbuchenwald Teilbe-
reiche der pnV dar. Am Ende der Hambach-Leitung stellt sich die pnV als Sternmieren-Stieleichen-
Hainbuchenwald dar (SUCK et al. 2010). 
4.3.3 Biotoptypen 
Innerhalb des UR600 erfolgte in der Vegetationsperiode 2021 eine flächendeckende Erfassung der 
Biotoptypen nach der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ 
(LANUV 2021). Der gesamte erfasste Biotopbestand ist in der beigefügten Karte 2 dargestellt. Zu-
sätzlich ist der Biotopbestand gruppiert nach übergeordneten Biotoptyp-Gruppen in nachstehender 
Tabelle dargestellt (sortiert nach Flächenanteil im Untersuchungsgebiet). Der Biotopbestand stellt 
auch die Grundlage für die Bilanzierung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft 
(§ 14 Abs. 1 BNatSchG) dar. Hierzu ist eine Aufschlüsselung der Biotoptypen mit den Zusatzkür-
zeln nach LANUV (2021) erforderlich. Hierdurch bemisst sich der letztendliche Punktwert eines 
Biotoptyps. Die vollständige Auflistung der mit Zusatzkürzeln aufgeschlüsselten Biotoptypen findet 
sich im Anhang der vorliegenden Unterlage (→ S. Tab. 54) 
Die nachstehende Tabelle zeigt deutlich, in welchem Maße Ackerbiotope im UR600 dominieren. 
Darüber hinaus kommen nur noch Waldbiotope in nennenswertem Umfang vor. Weitere Biotoptyp-
Gruppen sind hinsichtlich ihres Flächenanteils von untergeordneter Bedeutung. 
Tab. 28: Biotoptypen-Gruppen im UR600, sortiert nach Flächenanteil 
Schutzkategorie Fläche (m²) Anteil am UR600 
Äcker 18.374.051 73,89 
Wiese / Weide 1.598.323 6,43 
Kleingehölz 1.062.760 4,27 
Versiegelte, teilversiegelte Flächen 947.252 3,81 
Laubwald 463.927 1,87 
Städtischer Siedlungsbereich 332.448 1,34 
Gewerbe- bzw. Industriegebiet 260.199 1,05 
Gesteinsbiotop, vegetationsarmer Bereich 200.136 0,80

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Dorflicher Siedlungsbereich / Hoflage und landwirtschaftliches Ge-
bäude 193.093 0,78 
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur 163.371 0,66 
Fließgewässer 144.143 0,58 
Flächige Kleingehölze 138.339 0,56 
Bahn 135.618 0,55 
Stillgewässer 133.971 0,54 
Brachfläche 131.821 0,53 
Ver- und Entsorgungsanlagen 111.024 0,45 
Sport- und Freizeitanlagen 94.540 0,38 
Halden/Aufschüttungen 94.275 0,38 
Garten /-anlage 73.260 0,29 
Heidefläche 66.101 0,27 
Straßenbegleitgrün 31.312 0,13 
Obstwiese /-garten 28.556 0,11 
technische Gewässer, Wasserstraße 27.608 0,11 
Dauerkultur 23.513 0,09 
Sonstiges 36.290 0,15 
Summe 24.865.931 100 
 
4.3.4 Waldfunktion 
In der Waldfunktionskarte für Nordrhein-Westfalen vom Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-
Westfalen aus dem Jahr 2019 finden sich Waldbestände mit verschiedenen Schutzfunktionen im 
Untersuchungsgebiet. Diese werden im Folgenden genauer dargestellt.  
Immissions-, Klima- und Lärmschutzfunktion 
Westlich der B 477 reichen kleinflächige Gehölzbestände in den Untersuchungsraum, die als Wald-
flächen mit Immissionsschutzfunktion zugeordnet sind. Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion 
(Immissionsschutzwälder) dienen zur Minderung schädlicher und störender Immissionen um Sied-
lungsflächen und Emittenten. Diese Waldflächen schützen Wohn-, Arbeits- und Erholungsstätten,

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land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen u. ä. durch Minderung schädlicher oder belästigender 
Immissionen. Der Wald verbessert die Luftqualität durch verstärkte Sedimentation von Staub, Aus-
filterung von Schwebstoffen, Absorption von Gasen und Auskämmen von mit Schadstoffen ange-
reicherten Wassertröpfchen sowie durch verstärkte Thermik und Turbulenz und  damit Luftaus-
tausch und -durchmischung. Aufgrund der Kleinflächigkeit ist hier jedoch von einer geringen 
Schutzfunktion auszugehen.  
Innerhalb des Untersuchungsraums befinden sich Gehölzbestände, die als Waldflächen mit Lärm-
schutzfunktion dienen. Waldflächen, die dem Lärmschutz dienen, sollen negativ empfundene Ge-
räusche von Wohn -, Arbeits- und Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels 
dämpfen oder fernhalten. Neben dieser messbaren Schallminderung besitzen auch schmale Wald-
streifen, aufgrund der optischen Abschirmung der Lärmquelle, eine subjektiv empfundene Dämm-
wirkung für die Betroffenen. Lärmschutzwälder befinden sich entlang der A  57, der Gleisanlagen 
des Streckenabschnitts Rommerskirchen – Grevenbroich und der Grubenanschlussbahn „Nord -
Süd-Bahn“ der RWE Power AG sowie entlang der A 61. 
Die bewaldeten Bereiche der Industriedeponie Dormagen am Rheinufer sowie der Halde „Voll-
rather Höhe“ östlich von Frimmersdorf werden in der Waldfunktionskarte als Klimaschutzwald dar-
gestellt. Ein Gehölzstr eifen an der Kante zur Abgrabungsfläche des Tagebaus ist ebenfalls als 
Waldfläche mit Klimaschutzfunktion eingeordnet. Diese Wälder besitzen eine lokale Klimaschutz-
funktion und schützen Siedlungen, Kur-, Heil- und Freizeiteinrichtungen sowie Erholungsbereiche, 
landwirtschaftliche Nutzflächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden und nachteiligen Windein-
wirkungen. Des Weiteren schaffen sie einen Ausgleich von Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsext-
remen.  
Erosionsschutzfunktion 
Im Untersuchungsgebiet befinden sich Waldflächen mit Erosionsschutzfunktion. Erosionsschutz-
wälder schützen gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von 
Wasser- und Winderosion, Rutschungen und Steinschlag, Aushagerung und Humusabbau. Im Be-
reich des Waldnaturschutzgebiets „Knechtsteden“ befinden sich Flächen, die besonders anfällig 
gegenüber Winderosionen sind. Hier kommt den Waldflächen ein wichtige Schutzfunktion zu. Den 
bewaldeten Hängen der „Vollrather Höhe“ kommt gemäß der Waldfunktionskarte eine Schutzfunk-
tion gegenüber erosiver Wirkungen durch Wasser zu. 
Erholungsfunktion 
Im Bereich des Trassenkorridors befinden sich Wälder mit Erholungsfunktion. Die Erholungswälder 
sind in zwei Stufen klassifiziert. Wälder und Waldbereiche der Stufe 1 unterliegen einer so intensi-
ven Nutzung durch Erholungssuchende, dass ihr forstliches Management von der Erholungsfunk-
tion mitbestimmt wird. Wälder und Waldbereiche der Stufe 2 werden im regionalen Vergleich über-
durchschnittlich stark frequentiert.  
Erholungswälder der Stufe 1 befinden sich im Bereich des Peringsees sowie entlang der Erft bei 
Bedburg. Die Waldflächen an der Kante zur Abgrabungsfläche des Tagebaus sind abwechselnd 
als Erholungswald der Stufe 1 und Stufe 2 eingestuft. Auch für die bewaldete Halde „Vollrather 
Höhe“ erfolgt eine abwechselnde Einstufung der Erholungsfunktion, während die Waldflächen des 
Waldnaturschutzgebiets „Knechtsteden“ im Untersuchungsgebiet vollständig als Erholungswald 
der Stufe 2 eingestuft sind.

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4.3.5 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, einschl. Natura 2000-Gebiete 
Die Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen können der Landschaftsin-
formationssammlung NRW (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen (LANUV 2021) und dem Kartendienst des Bundesamtes für Naturschutz (BFN 
2015) entnommen werden. Folgende Schutzkategorien sind gemäß Bundes - und Landesnatur-
schutzgesetz zu berücksichtigen:  
Tab. 29: Zu betrachtende Schutzgebietskategorien 
Schutzkategorie Anbindung 
BNatSchG 
Anbindung  
LNatSchG NRW 
Im UR600 vorhanden 
Nationalparks § 24 § 36 nein 
Nationale Naturmonumente § 24 § 36 nein 
Biosphärenregionen / -reservate § 25 § 37 nein 
Naturparke § 27 § 38 ja 
Landschaftsschutzgebiete (LSG) § 26 - ja 
Naturschutzgebiete (NSG) § 23 - ja 
Naturdenkmäler § 28 - nein 
Geschützte Landschaftsbestandteile § 29 § 39 ja 
Gesetzlich geschützte Biotope § 30 § 42 ja 
FFH- und Vogelschutzgebiete (VSG) §§ 31-36 - ja 
Wildnisentwicklungsgebiete - § 40 nein 
Alleen - § 41 ja 
Die Schutzgebiete und die schutzwürdigen Bereiche werden in den folgenden Unterkapiteln dar-
gestellt. Sie sind zusätzlich in der Karte 4 dargestellt. 
4.3.5.1 Natura 2000-Gebiete 
FFH-Gebiete sind gemeinsam mit Vogelschutzgebieten Teil des Netzes „Natura 2000“ (§  31 
BNatSchG). Während Vogelschutzgebiete auf Grundlage der Richtlinie 2009/147/EG (Vogel-
schutzrichtlinie) ausgewiesen werden, erfolgt die Ausweisung von FFH -Gebieten (FFH = Fauna-
Flora-Habitat) gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie).  
Im UR600 befinden sich zwei FFH-Gebiete, die nachfolgend beschrieben werden. Vogelschutzge-
biete sind im UR600 nicht vorhanden. Für beide Gebiete wurde eine FFH-Verträglichkeitsuntersu-
chung durchgeführt, auf die für detailliertere Informationen verwiesen wird (FROELICH & SPORBECK 
2022B und 2022C).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
FFH-Gebiet – Knechtstedener Wald mit Chorbusch (DE-4806-303) 
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ umfasst eine Fläche von insgesamt rund 
1.178 ha, wovon rund. 21 ha innerhalb des UR600 liegen. Es erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung 
über ca. 11 km. An seiner engsten Stelle westlich von Dormagen -Straberg, die innerhalb des 
UR600 liegt, ist das Gebiet ca. 200 m breit. Bei dem Gebiet handelt es sich um den größten zu-
sammenhängenden Wald in der Region. Der Waldkomplex wird geprägt von Stieleichen-, Stielei-
chen-Hainbuchen-, Buchen- und Erlen-Eschenwäldern.  
Die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes im Sinne von § 34 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich 
aus dem amtlichen Standarddatenbogen für das Gebiet. Sie setzen sich zusammen aus im Gebiet 
vorhandenen Lebensräumen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG („ FFH-Richtlinie“). Soge-
nannte „prioritäre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH-
RL eine besondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, liegen nicht vor. Arten des Anhangs 
II der FFH-Richtlinie, die ebenfalls für die Ausweisung eines FFH-Gebietes ausschlaggebend sein 
können, sind im Standarddatenbogen für dieses Gebiet nicht gelistet und gehören demnach nicht 
zu den maßgeblichen Bestandteilen . Zusätzlich von Relevanz sind allerdings jene Arten, die für 
vorkommende Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie besonders charakteristisch sind 
(sog. „charakteristische Arten“). 
Insgesamt stehen folgende Lebensraumtypen als maßgebliche Bestandteile gemäß Standardda-
tenbogen unter Schutz bzw. sind als charakteristische Arten zu berücksichtigen: 
• Lebensraumtyp 9110: Hainsimsen-Buchenwald 
• Lebensraumtyp 9130: Waldmeister-Buchenwald 
• Lebensraumtyp 9160: Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Ei-
che-Hainbuchenwald 
• Mittelspecht (Leiopicus medius) als charakteristische Art für den Lebensraumtyp 9160 
• Schwarzspecht (Dryocopus martius) als charakteristische Art für den Lebensraumtyp 
9130 
Die nachstehende Abbildung zeigt die Lage des FFH-Gebietes und der o. g. Lebensraumtypen 
(grün) zusammen mit dem Verlauf des UR600. 
 
 
Abb. 46: Lage des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen 
 rot: Grenze FFH-Gebiet; grün: Lebensraumtypen; blau gestrichelt: Grenze UR600

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
FFH-Gebiet – Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef (DE-4405-301) 
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ umfasst eine Ge-
samtfläche von rund 2.336 ha. Es setzt sich aus 19 Schutzzonen zusammen . Die geplante Ent-
nahmestelle befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets zwischen den Schutzzonen „Rhein am NSG 
‚Rheinaue Worringen-Langel‘“ und „Rhein am NSG ‚Urdenbacher Kämpe‘ und ‚Zonser Grind‘“. 
Diese einzelnen Schutzzonen besitzen eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch -, 
Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH -Richtlinie aufgeführten 
Wanderfische, aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potenziell Steinbeißer. Die Schutz-
gebietsgrenzen umfassen Flach- und Ruhigwasserzonen in Buhnenfeldern. Die Sohle ist dort kie-
sig bis sandig und weist in den ruhigsten Bereichen eine feinkörnige, z.T. organische Auflage auf. 
Naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern mit Kolken und Gumpen bieten Wanderfi-
schen Ruhelager vor dem Aufstieg und Rückzugsgebiete bei Hochwasser. In einzelnen Bereichen 
wurde die Hauptfahrrinne als Wanderstrecke ergänzend einbezogen. 
Die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes im Sinne von § 34 Abs. 1 BNatSchG erg eben sich 
aus dem amtlichen Standarddatenbogen für das Gebiet. Sie setzen sich zusammen aus im Gebiet 
vorhandenen Lebensräumen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG („ FFH-Richtlinie“). Soge-
nannte „prioritäre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH-
RL eine besondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, kommen ebenfalls in größerer Ent-
fernung vor. Hinzu kommen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie Arten, die für vorkom-
mende Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie besonders charakteristisch sind (sog. „cha-
rakteristische Arten“). 
Insgesamt stehen in den beiden angrenzenden, hier betrachteten Schutzzonen (s. o.) folgende 
Lebensraumtypen als maßgebliche Bestandteile gemäß Standdatenbogen unter Schutz bzw. sind 
als charakteristische Arten zu berücksichtigen (für eine vollständige Auflistung aller maßgeblichen 
Bestandteile wird auf die FFH -Verträglichkeitsuntersuchung verwiesen ( FROELICH & SPORBECK 
2022c)): 
• Lebensraumtyp 3270: Flüsse mit Schlammbänken 
• Lebensraumtyp 6510: Flachland-Mähwiesen  
• Lebensraumtyp *91E0: Weichholzauenwälder 
• Europäischer Biber (Castor fiber) als charakteristische Art für die Lebensraumtypen 3150 
und 91E0 
Zusätzlich sind folgende Arten nach Anhang II zu betrachten: 
• Meerneunauge (Petromyzon marinus) 
• Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) 
• Maifisch (Alosa alosa) 
• Atlantischer Lachs (Salmo salar) 
• Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) 
• Steinbeißer (Cobitis taenia) 
• Groppe (Cottus gobio s.l.)

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
4.3.5.2 Naturschutzgebiete 
NSG Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden (Rhein-Kreis-Neuss, Landschaftsplan II, 
Kap. 6.2.1.4) 
Zwischen Dormagen-Straberg und Grevenbroich-Gohr quert der UR600 das NSG, welches vom 
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ überlagert wird. Die Festsetzung erfolgt gemäß 
§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 BNatSchG und beinhaltet folgende Schutzzwecke:  
• Erhaltung und Förderung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildwachsender 
Pflanzen- und wildlebender Tierarten insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der 
wertvollen FFH-Lebensraumtypen 
• Erhaltung der Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Anhänge II oder IV 
der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie 
• Förderung und Sicherung eines Habitats für Vögel, für ziehende und rastende Vögel des 
Anhang I bzw. des Art.4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie 
• Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden naturnahen Waldgebietes 
• Sicherung eines der großen Wald-Refugialräume in NRW 
• Erhaltung und Wiederherstellung von schutzwürdigen Böden 
Innerhalb des NSG ist es über die allgemeinen Verbote für Naturschutzgebiete hinaus (Kap. 6.2.1-I 
des Landschaftsplans) verboten, die Waldbestände durch Kahlschlag zu nutzen. Des Weiteren ist 
die Nutzung von Düngemitteln und die Verwendung von Bioziden innerhalb des NSG verboten, 
soweit ihr Einsatz nicht aus Forstschutzgründen dringend erforderlich ist. 
NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg (Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 1, Kap. 2.1-2) 
Das Gebiet ist mit seinem Nahrungsreichtum, seinen ausgedehnten Flachwasserzonen und 
Schlammflächen sowie den offenen, nicht mit Bäumen und Sträuchern bestandenen Ufern einer 
der wichtigsten Lebensräume für Wasser- und Watvögel im Rhein-Erft-Kreis.  
Das Gebiet ist geschützt zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemein-
schaften und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wasser- und Wat-
vögeln. Aufgrund der überregional bedeutsamen Biotope für Wasser- und Watvögel, kommt dem 
Schutz dieser Flächen im Rhein -Erft-Kreis eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren ist das 
Gebiet der ehemaligen Klärteiche aufgrund der Seltenheit nährstoffreicher Flachwasserbereiche, 
die als Nahrungsbiotope für Wasser- und Watvögel dienen, zu schützen. 
Im NSG sind alle Handlungen verboten, die dem festgesetzten Schutzzweck entgegenstehen. Da-
runter fallen die allgemeinen Verbote nach Kap. 2.1 des Landschaftsplans. Weiter ist es verboten 
Pflanzen und Tiere einzubringen, auszusetzen oder anzusiedeln. Ebenso ist die Errichtung und 
Bereithaltung von Einrichtungen für Erholungszwecke untersagt. Weitere Verbote sind die Einbrin-
gung von Brutkästen für Wasservögel, das Reiten, das Durchführen von Pflegeumbrüchen bei 
Dauergrünland sowie das Jagen zu bestimmten Zeiten. 
NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg (Rhein -Erft-Kreis, Landschaftsplan 1, Kap. 2 .1-
3) 
Das NSG umfasst die Erft mit Uferböschungen zwischen Bergheim-Zieverich und Bedburg-Broich 
sowie Altarme mit Uferböschungen. Der Schutzzweck besteht in der Erhaltung von

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Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbeson-
dere aufgrund der Funktion der Erftaue als Brut - und Nahrungsbiotop für den Eisvogel. Über die 
allgemeinen Verbote hinaus (Kap. 2.1 des Landschaftsplans) ist die Befahrung sämtlicher Neben-
gewässer der Erft verboten. 
4.3.5.3 Naturparke 
Der UR600 verläuft zwischen Bedburg-Rath und Bergheim-Glesch durch den „Naturpark Rhein-
land“. Der Naturpark zeichnet sich durch seine einzigartige landschaftliche Vielfalt aus. Dazu zäh-
len Wälder, Flüsse, Seen und hügelige Vulkane sowie ebene Agrarlandschaft und kleine Dör fer. 
Der Naturpark Rheinland umfasst insgesamt neun unterschiedliche Naturlandschaften. Von Nor-
den nach Süden durchzieht der etwa 50 Kilometer lange Höhenzug der Ville den zentralen Bereich 
des Naturparks. Bei dem vom UR600 durchquerten Bereich handelt es sich um den Rekultivie-
rungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf. 
4.3.5.4 Landschaftsschutzgebiete 
Innerhalb des UR600 befinden sich insgesamt elf Landschaftsschutzgebiete, deren Schutzzwecke 
und Verbote im Folgenden dargestellt werden.  
LSG Rheinaue mit Altarmen und Vorland (LSG-4806-0010) 
Das LSG umfasst diejenigen Abschnitte der Rheinaue, die nicht als Naturschutzgebiete festgesetzt 
werden. Der Schutzzweck des Nationalparks ist in der Ordnungsnummer 6.2.2.1 des Landschafts-
planes wie folgt formuliert: 
„Ziel dieser Schutzfestsetzung ist es, die Rheinaue als Rast-, Lebens- und Nahrungsplatz für Tier-
arten, als Lebensraum für die Auenvegetation sowie als Bereich für die stille Erholung in der erleb-
baren Niederungslandschaft zu erhalten und zu entwickeln.“ 
Eine Umwandlung des auentypischen Grünlandes in Ackerland ist zur Erhaltung des Schutzzwe-
ckes nicht gestattet. 
LSG Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen (LSG-4806-0009) 
Das LSG umfasst Niederungsbereiche bis zum angrenzenden LSG „Rheinaue mit Altarmen und 
Vorland“. Die Festsetzung des Schutzzweckes erfolgte gemäß § 21 Buchst. a), b) und c) LG NW 
und gilt nach § 80 LNatSchG fort; er besteht darin, die Niederterrassenzone als erlebbaren Land-
schaftsraum und Grünelemente zu erhalten sowie eine Grünverbindung zwischen Zons und 
Knechtsteden als Biotopverbundachse und Naherholungsraum zu erhalten, aufzuwerten und wie-
derherzustellen.  
Im LSG ist die Umwandlung von Grünland in Ackerland zur Erhaltung des Schutzzweckes verbo-
ten. 
LSG Terrassenkante mit Kontaktzone (LSG-4806-0011) 
Von dem LSG wird der Bereich der Terrassenkante zwischen der Nieder- und Hauptterrasse um-
fasst. Der Schutzzweck des Nationalparks ist in der Ordnungsnummer 6.2.2.1 des Landschaftspla-
nes wie folgt formuliert:

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
„Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß §  21 Buchst. a), b) und c) LG NW 
insbesondere zur Erhaltung der landschaftsbildprägenden Terrassenkante mit ihrem typischen Ge-
hölzbewuchs, zur Sicherung des für die Naherholung bedeutenden Übergangsbereiches zwischen 
Haupt- und Niederterrasse sowie zum Schutz der Bodendecke und des Baum - und Strauchbe-
wuchses der Terrassenkante aus Gründen des Erosionsschutzes.“ 
Zur Erhaltung des Schutzzweckes ist auch innerhalb dieses LSGs die Umwandlung von Grünland 
in Ackerland untersagt. 
LSG Gillbachtal (LSG-4805-0009) 
Gemäß § 21 a), b) und c) LG NRW besteht der Schutzzweck des LSG darin, die Morphologie und 
die Vegetationskomplexe, die einen besonders hohen Wert besitzen, zu erhalten. Des Weiteren 
dient das LSG zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie zur Erhal-
tung und Entwicklung der Funktion als Erholungsbereich.  
Über die allgemeinen Verbote für Landschaftsschutzgebiete hinaus ist die Umwandlung von fest-
gesetzten Grünlandflächen in andere Nutzungsformen verboten. Zur Erhaltung und Wiederherstel-
lung eines naturnahen Zustandes sind wasserrechtliche Verfahren zur Renaturierung geboten. 
LSG Köttelbachtal (LSG-4906-0001) 
Der Schutzzweck des LSG besteht in der Erhaltung der Geomorphologie und in der Wiederherstel-
lung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Gebietsspezifische Verbote, die über die allge-
meinen Verbote hinaus gehen, sind für das „LSG Köttelbachtal“ nicht formuliert.  
LSG Hanglagen der Vollrather Höhe (LSG-4905-0003) 
Die Schutzfestsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) LG insbesondere zur Erhaltung der Vege-
tationskomplexe, zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und aufgrund 
der besonderen Bedeutung für die Erholung. 
Über die allgemeinen Verbote hinaus ist jede weitergehende Erschließung für Erholung im LSG 
verboten. Die Festsetzung soll sicherstellen, dass weitergehende Befestigungen oder der Bau 
neuer Wege unterbleiben. 
LSG Rekultivierungsflächen Fortuna-Garsdorf (LSG-4905-0016) 
Das LSG befindet sich nördlich und östlich von Bedburg bis nordöstlich von Glesch und bis westlich 
von Rath und endet im Norden an der Kreisgebietsgrenze. Es liegt im ehemaligen Tagebau For-
tuna-Garsdorf innerhalb der Rekultivierungsflächen. 
Der Schutzzweck des LSG liegt in der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhalti-
gen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebens-
räumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz des Gebietes liegt des Wei-
teren in der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der 
Landschaft sowie in der besonderen Bedeutung für die Erholung begründet.  
Neben den allgemeinen Verboten ist in diesem LSG die Zerstörung, Beseitigung oder Beeinträch-
tigung des Röhrichtbestands westlich des Peringsees an der Rübenerdeauflandepolder -Fläche

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
verboten. Auch ist die Durchführung von Maßnahmen verboten, die zu einer Zerstörung und Be-
einträchtigung dieser Fläche führen kann.  
LSG Peringsee (LSG-5005-0014) 
Das LSG liegt im ehemaligen Tagebau Fortuna-Garsdorf und umfasst Peringsee, Tümpel, Gräben, 
Ufer- und Gewässervegetation, Grünland, Kräuter-, Stauden- und Sukzessionsflächen, Gehölzbe-
stände, Waldflächen und eine Obstwiese.  
Der Schutzzweck des Gebietes wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert: 
• Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des 
Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der 
Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimm-
ter wild lebender Tier- und Pflanzenarten 
• Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Be-
deutung der Landschaft 
• Schutz der besonderen Bedeutung für die Erholung 
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für 
das „LSG Peringsee“ nicht formuliert. 
LSG Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg (LSG-5005-0001) 
Das Gebiet des LSG umfasst die Erftniederung mit teilweise naturnahen Bereichen, meist aber 
anthropogen veränderte Kulturlandschaft mit hohem Grünlandanteil. Die Schutzfestsetzung erfolgt 
gemäß § 21 a), b) und c) LG insbesondere aufgrund naturnaher Auenwaldreste, kleinflächiger dif-
ferenzierter Vegetationsstrukturen sowie aufgrund der Bedeutung für die Erholung. 
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die all gemeinen Verbote hinaus gehen, sind für 
das „LSG Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg“ nicht formuliert. 
LSG Escher Bach und Elsdorfer Fließ (LSG-5005-0002) 
Innerhalb des LSG befinden sich Bachläufe mit Gehölzanteilen. Inmitten der intensiv genutzten 
Agrarlandschaft stellen die Fließgewässer ein wichtigen Biotop dar. Der Schutzzweck des Gebietes 
wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert: 
• Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen, 
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, wegen des biotischen Potentials, zur Erhaltung 
des Fließgewässerökosystems und wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung 
• Bedeutung für das Landschaftsbild, insbesondere wegen der gliedernden und beleben-
den Bedeutung 
Für das LSG sind neben den allgemeinen Verboten keine gebietsspezifischen Verbote formuliert. 
LSG Finkelbachtal (LSG-5004-0011) 
Das LSG stellt sich als Bachtal mit Gehölzen sowie Wald- und Grünflächen dar. Der Schutzzweck 
des Gebietes wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert:

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere 
wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen, wegen 
der vorhandenen Reststrukturen naturnaher Lebensräume für Pflanzen und Tiere, wegen 
des biotischen Potentials, wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung (Selbstreinigungs-
vermögen, Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion) zur Erhaltung des Fließgewäs-
serökosystems, zur Erhaltung der Böden aufgrund ihrer Regelungsfunktion als Filter, Spei-
cher, Puffer sowie Lebensraum- und Produktionsfunktion und zur Wiederherstellung einer 
naturnahen Talaue 
• Bedeutung für das Landschaftsbild, insbesondere wegen der strukturellen Vielfalt des Ge-
bietes, wegen der geomorphologischen Bedeutung und zur Erhaltung eines landschaftli-
chen Freiraums im Bereich des Bachtals 
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für 
das „LSG Finkelbachtal“ nicht formuliert. 
LSG Hambacher Forst (LSG-5005-0006) 
Im Mündungsbereich reicht das LSG „Hambacher Forst“ in den UR600, welches jedoch bereits 
vom Tagebau beansprucht ist und keine Schutzwürdigkeit mehr entfaltet. Unabhängig davon gilt 
die Unberührtheitsklausel.

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4.3.5.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen 
Innerhalb des UR600 befinden sich folgende geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen (zu 
Ökokontoflächen, die auch als geschützte Landschaftsbestandteile geschützt sind, s. Kap. 4.3.6): 
Tab. 30: Übersicht geschützter Landschaftsbestandteile und Alleen im UR600 
Nr. Bezeichnung Gemeinde Kennung im 
Landschaftsplan 
Geschützte Landschaftsbestandteile  
1 Pappeln und Strauchreihe Dormagen 6.2.4.55 
2 Lindenreihe Dormagen 6.2.4.48 
3 Gehölzbestand und Grünland Dormagen 6.2.4.44 
4 Bewachsene Böschungen Dormagen 6.2.4.47 
5 Windschutzstreifen Dormagen 6.2.4.35 
6 Gehölzreihe Dormagen 6.2.4.42 
7 Weißdorn Dormagen 6.2.4.33 
8 Feldhecke / Einzelbaum (Linde) Dormagen 6.2.4.70/71 
9 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.75 
10 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.77 
11 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.76 
12 Altbaumbestand und Obstbäume Dormagen 6.2.4.73 
13 Wertvoller Baumbestand Dormagen 6.2.4.66 
14 Wertvoller Baumbestand Dormagen 6.2.4.65 
15 Böschung mit Trockenrasen Dormagen 6.2.4.64 
16 Kräuter- und Staudenflur Grevenbroich 6.2.4.36 
17 Kirsche Rommerskirchen 6.2.4.35 
18 Feldgehölz, Kräuter- und Staudenflur Rommerskirchen 6.2.4.49 
19 Bäume, Sträucher und Grünlandflächen Bergheim 2.4-48 
20 Talböschung mit Gehölzen Bergheim 2.4-30 
21 Baumreihe Elsdorf 2.4.46 
Alleen

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1 Lindenallee an der Bergheimer Straße (B 
477) südlich Dormagen-Gohr 
Dormagen - 
2 Winter-Lindenallee an der L 375 zwischen 
dem Kraftwerk Neurath und Rommerskir-
chen-Vanikum 
Rommerskirchen - 
3 Lindenallee an der L 361n in Bedburg Bedburg / Bergheim - 
4 Peringsseeallee Bergheim - 
 
4.3.5.6 Gesetzlich geschützte Biotope 
Innerhalb des UR600 befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG 
bzw. § 42 LNatSchG NRW. Das Biotop mit der Bezeichnung „Tümpel am Südrand der Vollrather 
Heide“ hat eine Größe von ca. 0.2 ha und befindet sich in den südlichen Hanglagen der Vollrather 
Höhe im Gemeindegebiet Grevenbroich.

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4.3.6 Ökokonten „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“ 
Entlang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau Hambach sowie zwischen Erft und Peri-
ngsmaar erstrecken sich Flächen, die im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 
LNatSchG erfasst sind (Ökokonto-Flächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“). Derartige Flächen 
stehen nach § 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz. Die 
Ökokonto-Flächen liegen vollständig innerhalb des UR600. Die Größe der Flächen beläuft sich auf 
35,2 ha (Fernband) bzw. 39,3 ha (Terra Nova). 
Der eingebuchte Ausgangswert der Ökokonto-Flächen wurde nach einem vom LANUV (2021) ab-
weichenden anerkannten Verfahren (LUDWIG, MEINIG (1991): Methode zur ökologischen Bewer-
tung der Biotopfunktion von Biotoptypen) berechnet und beträgt 
• für die Fläche „Terra Nova“ 4.315.592 Punkte, 
• für die Fläche „Fernbandanlage“ 4.160.780 Punkte. 
Die Punkte basieren auf einem Konzept, das im Bereich der Fernbandtresse bewaldete Böschun-
gen festsetzt. Der Böschungsfuß beidseitig des asphaltierten Radwegs soll in kleinteiliger Weise 
wechselnd mit verschiedenen Biotopen gestaltet werden (u. a. Ruderalflächen, Kiefern, Sumpfzyp-
ressen und Extensivgrünland). Im Bereich zwischen Erft und Peringsmaar sollen Kiefern und nicht 
näher spezifizierte Aufforstungen angelegt werden. Dazu sind kleinflächige Blühstreifen sowie eine 
Obstwiese vorgesehen. 
Um die o. g. Punkte für die eingebuchten Biotope zwecks Vereinheitlichung für eine spätere Bilan-
zierung in das Verfahrung nach LANUV (2021) zu überführen, wird die obige Punktzahl in Abstim-
mung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein -Erft-Kreises durch den Faktor drei geteilt. 
Demnach beträgt die Punktzahl nach LANUV (2021) 
• Für die Fläche „Terra Nova“: 1.438.531 Punkte, 
• für die Fläche „Fernbandanlage“: 1.386.927 Punkte. 
Geht man hingegen von der im Jahr 2021 durchgeführten Biotoptypenkartierung aus, so weist der 
Flächenumgriff folgende Punktwerte auf:  
• Für die Fläche „Terra Nova“: 1.758.828 Punkte, 
• für die Fläche „Fernbandanlage“: 2.307.891 Punkte. 
Die tatsächliche aktuelle Biotopwertigkeit der o. g. Flächen ist somit höher als der mit den Ökokon-
ten angestrebte Zielzustand. Es ergibt sich demnach eine Differenz zwischen den eingebuchten 
Punkten und den Punkten des tatsächlich nach LANUV (2021) kartierten Bestandes: 
• Für die Fläche „Terra Nova“ von + 320.297 LANUV-Punkte,  
• für die Fläche „Fernbandtrasse“ von + 920.964 LANUV-Punkte. 
4.3.7 Fauna 
Auf Grundlage einer Datenrecherche und der Habitatausstattung des UR600 wurde frühzeitig eine 
Einschätzung der zu erwartenden Tierarten vorgenommen. Dabei wurden Grundlagenwerke, Ver-
breitungsatlanten und online verfügbare Datenbanken gesichtet und außerdem eine Datenabfrage 
an die zuständigen Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und ggf. anerkannten

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Fachexperten gestellt. Ergänzend wurde im Mai/Juni 2021 eine Übersichtsbegehung zur Doku-
mentation faunistisch relevanter Habitatelemente und -strukturen durchgeführt. Die nachstehende 
Tabelle enthält das Artenspektrum, dass gemäß dieser Datenrecherche im UR600 potenziell vor-
kommen kann (auf dieser Grundlage wurden auch die faunistischen Kartierungen für das Vorhaben 
konzipiert, s. einleitend zu Kap. 4.3). In der Tabelle ist zusätzlich vermerkt, inwiefern die bisher 
durchgeführten Kartierungen jeweils Nachweise einer Art erbracht haben. 
Präzise Verortungen der festgestellten Arten können dem Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & 
SPORBECK 2022D) entnommen werden. Das Kartierprogramm wurde  auf Grundlage des Leitfadens 
„Leistungsbeschreibungen für faunistische Kartierungen“ ( ALBRECHT et al. 2015 ) sowie die o. g. 
Übersichtsbegehung des UR600 im Mai/Juni 2021 konzipiert. Konkret wurden/werden in der Kar-
tierperiode 2022 folgende Untersuchungen vorgenommen: 
• V1: Revierkartierung Brutvögel: 11 Begehungen (6 x Tag, 5 x Nacht) von Mitte Februar 
bis Anfang Juli. 
• V2: Horst- bzw. Nestsuche von Großvögeln: 1 x Ersterfassung in laubfreier Zeit, 2 x Kon-
trolle Ende April/Anfang Mai und Ende Juni/Anfang Juli. 
• V3: Lokalisation von Baumhöhlen: 1 Begehung in laubfreier Zeit. 
• V5: Raumnutzungsanalyse von Zug- und Rastvögeln: 7 Beobachtungspunkte mit je 18 
Begehungen (8 x Frühjahr, 8 x Herbst, 2 x Winter). 
• FM1: Transektkartierung mit Fledermausdetektor: 7 Begehungen von Mitte März bis Ende 
Oktober. 
• FM2: Horchboxenuntersuchung Fledermäuse: 3 Horchboxstandorten mit je 7 Erfassungs-
phasen (je 3 Tage). 
• HPA: Habitatpotenzialanalyse Haselmaus: 1 Begehung während der Vegetationsperiode. 
• A1: Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge (Amphibien): 5 Begehungen von Feb-
ruar bis August 2022. 
• A2: Ausbringen künstlicher Verstecke (Kreuzkröte, Wechselkröte): 5 Begehungen (zu-
sammen mit A1) nach Ausbringen der Verstecke. 
• R1: Sichtbeobachtung und Einbringung künstlicher Verstecke (Reptilien): 4 Begehungen 
von Ende März bis Ende August 2022. 
• Übersichtsbegehung Schmetterling: Eine Begehung Mitte Juni 
• F10: Raupensuche Nachtkerzenschwärmer: 2 Begehungen im Juli 
• XK1: Strukturkartierung für totholz- und mulmbewohnende Käfer: 1 Begehung in der laub-
freien Zeit 
• L1: Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche: 4 Begehungen von Anfang Mai 
bis Ende September 2022 
 
Tab. 31 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich nachgewiesenen Arten) 
 Stand: Ende September 2022 
Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Avifauna 
Alpenstrandläufer Calidris alpina U 1 * ̶

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Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Baumfalke Falco subbuteo U 3 3 ̶ 
Baumpieper Anthus trivialis U↓ V 2 4 Brutverdachte, 
2 Durchzügler 
Bekassine Gallinago gallinago U 1 3 ̶ 
Bienenfresser Merops apiaster U * RS ̶ 
Bluthänfling Carduelis cannabina U 3 3 
10 Brutnachweise, 
13 Brutverdachte, 
36 Nahrungsgäste, 
2 Durchzügler 
Brandgans Tadorna tadorna G * * ̶ 
Braunkehlchen Saxicola rubetra S 2 2 1 Durchzügler 
Bruchwasserläufer Tringa glareola S 1 2 1 Durchzügler 
Eisvogel Alcedo atthis G * * ̶ 
Feldlerche Alauda arvensis U↓ 3 3S 110 Brutverdachte 
Feldschwirl Locustella naevia U 2 3 ̶ 
Feldsperling Passer montanus U V 3 2 Brutverdachte, 
1 Brutzeitfestellung 
Flussregenpfeifer Charadrius dubius S V 2 ̶ 
Flussuferläufer Actitis hypoleucos G 2 V ̶ 
Gänsesäger Mergus merganser G 3 * ̶ 
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus U * 2 ̶ 
Girlitz Serinus serinus S * 2 ̶ 
Grauammer Emberiza calandra S V 1S ̶ 
Graureiher Ardea cinerea G * * 100 Nahrungsgäste 
Grauspecht Picus canus S 2 2 1 Brutzeitfeststellung 
Grünschenkel Tringa nebularia U - * ̶ 
Habicht Accipiter gentilis U * 3 1 Brutverdacht 
Haussperling1 Passer domesticus unbe-
kannt * V 
73 Brutverdachte, 
1 Brutnachweis, 
1 Brutzeitfeststellung 
Heidelerche Lullula arborea U↑ V *S ̶ 
Heringsmöwe2 Larus fiscus U * * 15 Nahrungsgäste 
Kampfläufer Philomachus pugnax U 1 1 ̶ 
Kiebitz Vanellus vanellus S 2 2S 1 Durchzügler 
Kleinspecht Dryobates minor U 3 3 2 Brutzeitfeststellungen 
Knäkente Anas querquedula U 1 1S 1 Durchzügler 
Kormoran Phalacrocorax carbo G * * 5 Nahrungsgäste 
Kornweihe Circus cyaneus U 1 1 5 Durchzügler 
Kranich2 Grus grus U↑ * R 1 Durchzügler 
Krickente Anas crecca U 3 3S 49 Durchzügler 
Kuckuck Cuculus canorus G 3 2 1 Brutzeitfeststellung,

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
1 Durchzügler 
Lachmöwe Larus ridibundus U * * 28 Nahrungsgäste 
Löffelente Anas clypeata G 3 3S 1 Brutverdacht, 
20 Durchzügler 
Mäusebussard Buteo buteo G * * 
10 Brutnachweise, 
6 Brutverdachte, 
13 Nahrungsgäste 
Mehlschwalbe Delichon urbica U 3 3S 5 Brutverdachte, 
6 Nahrungsgäste 
Mittelmeermöwe2 Larus michahellis U↑ * R 29 Nahrungsgäste 
Mittelspecht Dendrocopos medius G * * ̶ 
Nachtigall Luscinia megarhynchos U * 3 
9 Brutverdachte, 
13 Brutzeitfeststellun-
gen 
Neuntöter Lanius collurio U * V 1 Brutverdacht, 
1 Brutzeitfeststellung 
Orpheusspötter Hippolais polyglotta U↑ * R ̶ 
Pfeifente Anas penelope G R * ̶ 
Pirol Oriolus oriolus S V 1 4 Brutverdachte 
Rauchschwalbe Hirundo rustica U V 3 
8 Brutnachweise, 
21 Brutverdachte, 
12 Nahrungsgäste 
Rebhuhn Perdix perdix S 2 2S 3 Brutverdachte, 
4 Brutzeitfeststellungen 
Rohrweihe Circus aeruginosus U * VS 2 Nahrungsgäste 
Rostgans Tadorna ferruginea G * Neo ̶ 
Rotmilan Milvus milvus S * *S 7 Nahrungsgäste 
Saatkrähe Corvus frugilegus G * * 84 Nahrungsgäste 
Schellente Bucephala clangula G * * ̶ 
Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenoba-
enus S * 1 ̶ 
Schleiereule Tyto alba G * *S 1 Brutverdacht, 
1 Brutzeitfeststellung 
Schnatterente Anas strepera G * * 2 Brutverdachte, 
20 Durchzügler 
Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis S 3 R ̶ 
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola G * * 
4 Brutnachweise, 
6 Brutverdachte, 
2 Durchzügler 
Schwarzmilan Milvus migrans G * * 3 Nahrungsgäste 
Schwarzspecht Dryocopus martius G * * 1 Brutverdacht 
Silbermöwe2 Larus argentatus U↑ V R 33 Nahrungsgäste 
Silberreiher2 Ardea alba G R * 5 Nahrungsgäste 
Sperber Accipiter nisus G * * 1 Brutverdacht, 
2 Nahrungsgäste

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Spießente Anas acuta U 2 3 ̶ 
Star Sturnus vulgaris U 3 3 4 Brutnachweise, 
9 Brutverdachte 
Steinkauz Athene noctua U V 3S 5 Brutverdachte 
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe S 1 1 1 Durchzügler 
Sturmmöwe Larus canus U * * 10 Nahrungsgäste 
Tafelente Aythya ferina S V *  
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus G * * 1 Brutzeitfeststellung 
Turmfalke Falco tinnunculus G * V 
1 Brutnachweis, 
3 Brutverdachte, 
7 Nahrungsgäste 
Turteltaube Streptopelia turtur S 2 2 1 Brutzeitfeststellung 
Uferschwalbe Riparia riparia U * 2S 6 Nahrungsgäste 
Uhu Bubo bubo G * * 2 Nahrungsgäste 
Wachtel Coturnix coturnix U V 2 3 Brutverdachte, 
8 Brutzeitfeststellungen 
Wachtelkönig Crex crex S 1 1S ̶ 
Waldkauz Strix aluco G * * 
1 Brutnachweis, 
1 Brutverdacht, 
1 Brutzeitfeststellung, 
1 Nahrungsgast 
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix U * 3 ̶ 
Waldohreule Asio otus U * 3 
1 Brutnachweis, 
3 Brutverdachte, 
2 Brutzeitfeststellungen, 
4 Nahrungsgäste 
Waldschnepfe Scolopax rusticola U V 3 ̶ 
Waldwasserläufer Tringa ochropus G - * ̶ 
Wanderfalke Falco peregrinus G * *S 3 Nahrungsgäste 
Wasserralle Rallus aquaticus U V 3 ̶ 
Wendehals Jynx torquilla S 3 2 ̶ 
Wespenbussard Pernis apivorus S V 2 ̶ 
Wiesenpieper Anthus pratensis S 2 2S 
2 Brutverdachte, 
2 Brutzeitfeststellungen, 
18 Durchzügler 
Wiesenweihe Circus pygargus S 2 1S 1 Nahrungsgast 
Zwergsäger Mergellus albellus G - * ̶ 
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G * * 1 Brutverdacht 
Säugetiere 
Abendsegler Nyctalus noctula G V R 29 Kontakte (TR) 
8 Kontakte (HO) 
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii U↑ 2 2 ̶ 3 
Braunes Langohr Plecotus auritus G 3 G ̶

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus U↓ 3 2 5 Kontakte (TR) 
1 Kontakt (HO) 
Europäischer Biber Castor fiber G↑ V 3 ̶ 
Feldhamster Cricetus cricetus S↓ 1 1 ̶ 
Fransenfledermaus Myotis nattereri G * * ̶ 3 
Graues Langohr Plecotus austriacus U 1 1 ̶ 
Großes Mausohr Myotis myotis U * 2 ̶ 3 
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii U * 2 ̶ 3 
Haselmaus Muscardinus avellanarius G V G Habitatpotenzial vorhan-
den 
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri U D 3 15 Kontakte (TR) 
7 Kontakte (HO) 
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus G * 3 ̶ 3 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G * D ̶ 
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G * R 41 Kontakte (TR) 
5 Kontakte (HO) 
Teichfledermaus Myotis dasycneme G G G ̶ 3 
Wasserfledermaus Myotis daubentonii G * G ̶ 3 
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus G D R ̶ 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G * * 828 Kontakte (TR) 
822 Kontakte (HO) 
Herpetofauna 
Geburtshelferkröte Alytes obstetricans S 2 2 ̶ 
Gelbbauchunke Bombina variegata S 2 1S ̶ 
Kammmolch Triturus cristatus G 3 3 ̶ 
Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae unbe-
kannt G 3 ̶ 
Knoblauchkröte Pelobates fuscus S 3 1 ̶ 
Kreuzkröte Bufo calamita U 2 3 Nachweis 
(Anzahl unbekannt) 
Springfrosch Rana dalmatina G V * Nachweis 
(Anzahl unbekannt) 
Wechselkröte Bufo viridis U 2 2 ̶ 
Zauneidechse Lacerta agilis G V 2 ̶ 
Fische 
Nordseeschnäpel4 Coregonus oxyrinchus unbe-
kannt 0 1 ̶ 
Insekten 
Asiatische Keiljungfer Stylurus flavipes G * D ̶

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Dunkler Wiesen-
knopf-Ameisenbläu-
ling 
Phengaris nausithous S↑ V 2S ̶ 
Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis U 3 1 ̶ 
Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia G↑ * 1 ̶ 
Nachtkerzen-Schwär-
mer Proserpinus proserpina G * R ̶ 
Legende 
1 Art fehlte in der Potenzialabschätzung 
aus FROELICH & SPORBECK (2022D), da 
der Haussperling nur als Koloniebrüter 
planungsrelevant ist 
2 Art fehlte in der Potenzialabschätzung 
aus FROELICH & SPORBECK (2022D), da 
die Art nur als Durchzügler auftreten 
kann 
3 unbestimmbare Rufnachweise erfolgten 
 für die Gattungen Myotis und Pipistrellus 
 (Myotis: 1 Kontakt (TR), 8 Kontakte (HO) 
 und Pipistrellus: 3 Kontakte) 
4 Art kommt derzeit nur im Ijsselmeer vor 
und wandert selten in den Niederrhein 
auf; wird vorsorglich aufgund der Langen 
Projektlaufzeit mit aufgenommen 
      
Rote Listen (NRW und D)   
Säugetiere (MEINIG et al. 2010; MEINIG et al. 2019) 
Brutvögel (GRÜNEBERG et al. 2017; RYSLAVY et al. 
2020) 
Rastvögel (SUDMANN et al. 2016)  
Amphibien (SCHLÜPMANN et al. 2010b; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020A) 
Reptilien (SCHLÜPMANN ET AL. 2010A; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020B) 
Fische (KLINGER et al. 2010; FREYHOF (2009) 
Libellen (CONZE U. GRÖNHAGEN 2010; BFN 2021) 
Schmetterlinge (SCHUMACHER 2010A; SCHUMACHER 
2010B; BFN 2021) 
 
Rote Liste Kriterien 
* ungefährdet 
V Vorwarnliste 
3 gefährdet 
2 stark gefährdet 
1 vom Aussterben bedroht 
0 ausgestorben 
S aufgrund von Schutzmaßnahmen 
G Gefährdung unbek. Ausmaßes 
R gefährdet durch extreme Seltenheit 
D Daten unzureichend 
Neo Neozoon (nicht bewertet) 
- nicht bewertet 
 
Ergebnis der Kartierungen 
TR Transektbegehung 
HO Horchboxuntersuchung 
̶  kein Nachweis 
 
 Erhaltungszustand (EHZ)    
 ATL atlantische Region   
 G günstig     
 U ungünstig/unzureichend   
 S ungünstig/schlecht   
↑/↓ Trend 
 
4.4 Schutzgut Fläche 
Das Schutzgut Fläche zielt im Allgemeinen auf die Flächeninanspruchnahme insgesamt und im 
Speziellen auf den Schutz des Freiraumes vor nach außen gerichteter Siedlungsflächenentwick-
lung ab. So findet im Rahmen der UVP auch das Gebot gemäß §  1 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG Be-
rücksichtigung, die Fläche als nicht erneuerbares Naturgut sparsam und schonend zu nutzen. 
Das Schutzgut Fläche steht in starker Wechselwirkung mit den übrigen Schutzgütern des UVPG. 
So werden die meisten ökologischen Funktionen des Raums immer auch flächenhaft wirksam und 
könnten damit auch dem Schutzgut Fläche zugeordnet werden. Beispielweise wird die Lebens-
raumfunktion eines bestimmten Habitats maßgeblich durch seine flächenhafte Ausdehnung be-
stimmt oder die Grundwasserneubildungsfunktion durch den Anteil unversiegelter Fläche.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Da das Schutzgut Fläche insofern als eine Art „Zwischenmedium“ anzusehen ist, werden zur Ver-
meidung von Doppelungen die Funktionen des Raums bei der Bestandserfassung jenen Schutz-
gütern zugeordnet, denen sie originär entspringen (die Grundwasserneubildungsfunktion beispiels-
weise dem Schutzgut Wasser). 
Für das Schutzgut Fläche verbleibt letztlich die originäre Funktion als beplanbares Land zur Um-
setzung jedweder Form anthropogener Bodennutzung. Das Schutzgut beinhaltet insbesondere da-
her alle noch nicht als Siedlungs - und Verkehrsfläche anthropogen veränderten Bereiche . Die 
nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Realnutzungen im UR600. Es wird deutlich, 
dass die Landwirtschaft mit über 80 % Flächenanteil Im UR600 die dominierende Nutzung darstellt. 
Siedlungs- und Verkehrsflächen nehmen hingegen in der Summe weniger als 10 % der Fläche ein. 
Wald- und Gehölzbestandene Bereiche schlagen mit einem Anteil von etwa 5 % zu Buche. 
Tab. 32: Realnutzung im UR600 
 (ermittelt auf Grundlage amtlicher ALKIS-Daten) 
Nutzungsart Fläche (ha) Anteil am UR600 (%) 
Landwirtschaft 2007,40 80,72 
Verkehrsfläche 137,20 5,52 
Wald / Gehölze 135,78 5,46 
Unland/Vegetationslose Fläche 44,21 1,78 
Industrie- und Gewerbefläche 40,65 1,63 
Wohnbaufläche 30,23 1,22 
Gewässerfläche 29,67 1,19 
Fläche gemischter Nutzung 22,64 0,91 
Tagebau, Grube, Steinbruch 20,86 0,84 
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 16,67 0,67 
Sonstiges 1,70 0,07 
UR600 gesamt 2487,01 100 
 
 
4.5 Schutzgut Boden 
Der Boden ist die obere Schicht der Erdkruste, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Boden -
lösung) und der gasförmigen (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten. Er erfüllt als 
zentrales Element der landschaftlichen Ökosysteme w ichtige Funktionen, die entscheidende Be-
deutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes besitzen.  
Der Boden und seine Funktionen unterliegen dem gesetzlichen Schutz des Bundes-Bodenschutz-
gesetzen (B BodSchG) und des Landesbodenschutzgesetzes für Nor drhein-Westfalen 
(LBodSchG) gesetzlich geschützt. Die Bodenfunktionen müssen nachhaltig gesichert bzw. wieder-
hergestellt werden (§ 1 BBodSchG). Für den vorliegenden Bericht relevante, natürliche Funktionen 
ergeben sich aus § 2 Abs. 2 BBodSchG. Es handelt s ich um die Lebensraumfunktion, Abflussre-
gulationsfunktion, Wasser- und Nährstoffspeicherfunktion, Filterfunktion sowie die Ertragsfunktion. 
Hinzu kommen die Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (→ Schutzgut Kulturelles

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Erbe) sowie die wirt schaftliche Nutzungsfunktion (→ als ökonomischer Aspekt nicht Gegenstand 
der UVP). 
Zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes wurde ein separates Bodenschutzkonzept 
erstellt (INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022). Die wesentlichen Erkenntnisse aus dieser U nterlage 
werden in den vorliegenden Bericht übernommen. 
4.5.1 Geologischer Untergrund 
Grundlage für die flächenbezogenen Aussagen zur Geologie bilden die Geologische Übersichts-
karte (GÜK500) und die Geologische Karte (GK100) des Geologischen Dienstes Nordrhein-West-
falen.  
Der UR600 befindet sich in dem Naturraum „Niederrheinische Bucht“, welches ein tertiärzeitliches 
Senkungsgebiet mit aktiver Tektonik ist und durch eiszeitliche Ablagerungen des Rheins geprägt 
ist. Die Bucht ist Teil eines Störungssystems, das von der Nordsee bis zum Oberrheingraben ver-
läuft. Der Naturraum zeichnet sich durch die Dominanz quartärer Sedimente an der Erdoberfläche 
aus, welche aus dem Holozän und Pleistozän stammen. Dadurch ist die Genese der Oberflächen-
formen überwiegend auf exogene Formungsprozesse zurückzuführen. Im UR600 sind hier haupt-
sächlich fluviale, periglaziale und äolische Prozesse zu nennen. 
4.5.2 Bodentypen 
Grundlage für die flächenbezogenen Aussagen zum Schutzgut Boden bildet die Bodenkarte 
(BK 50) des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen sowie das o. g. Bodenschutzkonzept (IN-
GENIEURBÜRO FELDWISCH 2022). 
Die flächendeckend dominierenden Bodentypen im UR600 sind Braunerden und Parabraunerden. 
Bei Braunerden handelt es sich um einen durch Verwitterung und Tonmineralneubildung gleich-
mäßig braun gefärbten und verlehmten Boden. Die Parabraunerde ist ein durch Tonverarmungs - 
und -anreicherungshorizonte infolge vertikaler Tonverlagerung gekennzeichneter Boden. Beide 
Bodentypen weisen eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit und Erodierbarkeit auf. Aus boden-
kundlicher Sicht eignet sich der Boden als Standort für Weide- und Ackernutzung. Im Weiteren wird 
auf die übrigens Bodentypen eingegangen, die im UR600 in nennenswertem Anteil räumlich kon-
zentriert vorkommen. 
Im Bereich der Entnahmestelle hat sich auf den Auenablagerungen des Rheins der Bodentyp Vega 
entwickelt. Die Vega (Brauner Auenboden) ist ein Boden aus mehr oder weniger humosem Boden-
material, das in Talauen durch Flüsse sedimentiert wurde. Sie ist gut lan dwirtschaftlich nutzbar, 
solange der Standort sich in hochwassergeschützter Lage befindet. Ansonsten besteht die Gefahr 
der Überschwemmung oder starker Vernässung der unteren Bodenhorizonte bis ins Frühjahr hin-
ein, weshalb die Vega meist der Grünlandnutzung unterliegt. Gegenüber Bodenverdichtung weist 
die Vega eine geringe Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr 
gering eingestuft.  
Bei Dormagen-Straberg hat sich ein Niedermoor entwickelt. Der grundwasserbeeinflusste Boden-
typ besteht aus Niedermoortorf (mehr als 3 dm) und ist bis an die Oberfläche dauerhaft vernässt. 
Seine Schutzwürdigkeit zeichnet sich durch seine Wasserspeicherkapazität mit hoher

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Funktionserfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion aus. Das Niedermoor weist eine extrem 
hohe Verdichtungsempfindlichkeit auf.  
Zwischen Dormagen-Straberg und Dormagen-Gohr stellt Gley den dominierenden Bodentyp dar. 
Der Gley ist ein grundwassergeprägter Boden. Durch den Grundwassereinfluss kommt es zu einer 
Reduktion und Bleichung. Weshalb für diesen Bodentyp ein rostfleckiger Oxidations- über grauem 
Reduktionshorizont charakteristisch ist. Gegenüber Bodenverdichtung weist der Gley eine sehr 
hohe Empfindlichkeit auf. Die Gefährdung durch Erosion ist als hoch eingestuft.  
Im UR600 treten vereinzelt die Bodentypen Kolluvisol in Verbindung mit Pararendzina auf. Die 
Pararendzina ist ein aus festem oder lockerem, carbonathaltigem Kiesel - oder Silikatgestein ent-
standener Boden mit sehr geringmächtiger Bodenentwicklung. In Ackerlandschaften entstehen Pa-
rarendzinen häufig nach Abtrag der Parabraunerden an stark erodierten Kuppen, Hangschultern 
sowie steileren Hanglagen und treten in Verbindung mit Kolluvisolen am Hangfuß auf. Sowohl die 
Verdichtungsempfindlichkeit als auch die Erosionsgefährdung sind als mittel eingestuft. Der Kollu-
visol ist ein humoser, locker gelagerte Akkumulationsboden am Hangfuß oder in Tälern. Er entsteht 
in Folge ackerbaulicher Nutzungen und ist aufgrund seines lehmig/schluffigen Ausgangsmaterial 
stark erosionsgefährdet. Die Schutzwürdigkeit des Kolluvisol begründet sich in der der natürlichen 
Bodenfruchtbarkeit und der sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion.  
Neben der Pararendzina tritt die Auftrags-Pararendzina vereinzelt auf. Dieser Boden besteht aus 
anthropogen aufgeschüttetem Material. Gegenüber Bodenverdichtung weist die Auftrags -Pa-
rarendzina eine mittlere Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr 
hoch eingestuft. 
Im Südwesten des UR600 ist ein Pseudogley ausgebildet. Dieser Boden ist ein Staunässeboden, 
welcher entsteht, wenn im Untergrund eine stauende Schicht vorhanden ist und es zu einem jah-
reszeitlich bedingten Wechsel von Vernässung und Austrocknung kommt. Durch das gestaute Nie-
derschlagswasser kommt es zu einer Reduktion und Bleichung. Wenn die Staunässe dann in der 
wärmeren Jahreszeit verschwindet, fallen die gelösten Eisen- und Manganverbindungen als Rost-
flecken oder Konkretionen aus. Aufgrund der Staunässe eignet sich auf diesen Böden die Grün-
landnutzung. Die Verdichtungsempfindlichkeit und Erosionsgefährdung des Pseudogleys sind als 
hoch bis sehr hoch einzustufen.  
4.5.3 Altlasten 
Altlasten im Sinne des §  2 Abs. 5 BBodSchG sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie 
Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder ab gelagert worden sind, sowie Grund-
stücke stillgelegter Anlagen, auf denen ein Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen erfolgt ist.  
Eine Altlastenabfrage bei den vom UR600 berührten Kreisen (Rhein-Kreis-Neuss und Rhein-Erft-
Kreis) hat ergeben, dass folgende F lächen im Altlastenkataster vorhanden sind. Im Gebiet des 
Rhein-Erft-Kreises handelt es sich konkret um folgende Bereiche: 
• Altstandort der ehemaligen Klärteiche der Zuckerrübenfabrik in Bedburg (Az. 05AS35.03): 
Die Klärteiche dienten zur Abreinigung der Abwässer, die in den Kreislauf zurückgeführt 
wurden. Laut Auskunft des Kreises lässt die historische Nutzung lediglich eine Anreiche-
rung von organischem Material erwarten

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• Altablagerung östlich von Bedburg-Kierdorf (Az. 05AA09): Altablagerung von Bauschutt, 
Erdaushub, Verpackungsmaterialien und – vermutlich – Hausmüll. Laut Auskunft des 
Kreises ist eine z. T. eine Verfüllung mit Schutt und Schlacken erfolgt 
• Flächen des ehemaligen Tagebau Fortuna Garsdorf (Kennzeichen 05NE22), welche im 
vom Kreis übermittelten Datensatz als „nicht erfassungsrelevant“ eingestuft sind. 
Der Rhein-Kreis-Neuss hat eine sachlich nicht spezifizierte Auflistung von insgesamt 50 Altstand-
orten und Altablagerungen bereitgestellt (E-Mail vom 13.01.2022).  
4.6 Schutzgut Wasser 
Das Schutzgut Wasser ist einerseits als abiotischer Teil des Naturhaushalts anzusehen, wobei in 
Grundwasser und Oberflächengewässer zu unterscheiden ist. Zum anderen sieht das Wasserrecht 
bestimmte flächenbezogene Schutzkategorien (Trinkwasser - und Heilquellenschutzgebiete) vor. 
Außerdem ist die Thematik des Hochwasserschutzes innerhalb des Schutzgutes Wasser anzusie-
deln. Zentrale fachgesetzliche Vorgabe für das Schutzgut Wasser ist das Wasserhaushaltsgesetz 
(WHG), das u. a. der Umsetzung der EU -Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales Recht 
dient. 
Entsprechend den vorherigen Ausführungen erfolgt die Beschreibung des aktuellen Zustandes des 
Schutzgutes Wasser untergliedert nach den Teilaspekten 
• Grundwasserkörper, 
• Fließ- und Stillgewässer, insbesondere berichtspflichtige Gewässer, 
• Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete,  
• Hochwasserschutz gemäß WHG. 
4.6.1 Grundwasserkörper 
Die Aussagen zu den Grundwasserkörpern (GWK) beruhen auf dem Fachinformationssystem des  
ELWAS-WEB vom MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR DES LANDES NORD-
RHEIN-WESTFALEN (MUNV 2021). Der Trassenkorridor verläuft durch insgesamt sechs Grundwas-
serkörper (GWK), welche nachfolgend aufgelistet sind: 
• Terrassen des Rheins (27_20)  
• Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) 
• Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) 
• Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) 
• Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) 
• Tagebau Hambach (274_06) 
Bei allen Grundwasserkörpern handelt es sich um Porengrundwasserkörper die sich in tertiären 
oder quartären Lockergesteinen, wie Sand, Kies, Kippe, Schluff oder Ton gebildet haben. Die GWK 
werden im Folgenden zusammengefasst beschrieben.  
Terrassen des Rheins (27_20) 
Der GWK erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 175 km 2 und umfasst im UR600 die 
Bereiche von der Entnahmestelle bis westlich der A  57. Der mengenmäßige Zustand wird als 
schlecht eingestuft, wohingegen der chemische Zustand als gut eingestuft ist. Aufgrund der hohen

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Grundwasserentnahme für die Trink- und Brauchwasserversorgung kommt dem GWK eine hohe 
wasserwirtschaftliche Bedeutung zu.  
mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut 
Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) 
Insgesamt umfasst der GWK eine Fläche von ca. 194 km 2 und erstreckt sich im UR600 von Dor-
magen-Nievenheim bis Rommerskirchen-Oekoven. Kiese und Sande der jüngeren Mittelterrassen, 
der Niederterrassen und Talauen bilden den im Mittel etwa 20 m, bereichsweise auch bis zu 40 m 
mächtigen Oberen Grundwasserleiter. Diese mittelpleistozänen bis holozänen Flussablagerungen 
stellen einen gut durchlässigen Porengrundwasserleiter dar, der wasserwirtschaftlich von hoher 
Bedeutung für die Grundwassergewinnung ist. Der GWK weist einen guten chemi schen Zustand 
auf, während der mengenmäßige Zustand als schlecht eingestuft ist.  
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut 
Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) 
Der GWK umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 89 km 2 und überlagert den UR600 zwischen 
Rommerskirchen-Oekoven und Bedburg-Rath. Sande und Kiese der quartärzeitlichen Mittelterras-
sen, Niederterrasse und Talauen bilden den im Mittel ca. 25 m mächtigen Oberen Grundwasser-
leiter. Aufgrund der guten Durchlässigkeit ist er wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung, insbe-
sondere im Bereich der Niederterrasse, wo die Mächtigkeit des Grundwasserleiters mit ca. 20 m 
am größten ist. Im Bereich der Mittelterrasse schützen Löss-, im Bereich der Niederterrassen da-
gegen Hochflutlehme des Rheins diesen Grundwasserleiter vor anthropogener Beeinträchtigung. 
Durch die Entwässerung der Braunkohletagebaue ist der quartäre Grundwasserleiter bis in den 
Raum Grefrath beeinflusst. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand 
sind als schlecht eingestuft. 
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) 
Der GWK umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 89 km 2 ein Gebiet, in dem die ehemaligen Ta-
gebaue Fortuna-Alt, Fortuna-Garsdorf und Bergheim sowie der Tagebau Garzweiler I liegen. Um 
die Braunkohle zu erschließen, mussten der Grundwasserspiegel im Tagebau bis unter das Lie-
gende der Flöze abgesenkt und die Liegendhorizonte entspannt werden. Die Entwässerung beein-
flusst zusammen mit den aktiven Tagebauen Garzweiler II und Hambach weiterhin die Grundwas-
serverhältnisse in der Kippe und den tiefen Stockwerken. Die Grundwasserverhältnisse sind stark 
gestört. Dort, wo die Entwässerungsbrunnen der ehemaligen Tagebaue abgestellt wurden, steigt 
das Grundwasser langsam wieder an, jedoch wird sich der ursprüngliche unbeeinflusste Zustand 
durch den bergbaulichen Eingriff nicht mehr einstellen. Der Grundwasser-Chemismus ist durch den 
Bergbau nachhaltig und dauerhaft verändert. Durch die lange Expositionszeit des Abraums gegen-
über dem Luftsauerstoff ist eine tiefreichende Pyritoxidationszone in den Restlöchern entstanden, 
durch die eine erhebliche Versauerung, Aufsalzung und Metallbelastung des Grundwassers statt-
findet. Bezogen auf Mengen und Flurabstände werden sich langfristig Verhältnisse einstellen, die 
weitestgehend dem vorbergbaulichen Zustand entsprechen. Mengenmäßig und chemisch befindet 
sich der GWK derzeit in einem schlechten Zustand.  
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) 
Der GWK weist eine Gesamtgröße von ca. 252 km2 auf. Er überlagert den UR600 zwischen Bed-
burg-Glesch und dem Abraumbereich des Tagebau Hambachs. Der obere Grundwasserleiter wird 
im größten Teil des Gebietes von pleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen 
gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und mehr als 40 m mächtig 
werden können. In Teilbereichen bildet bis zu 5 m mächtiger Löss bzw. Lösslehm eine hochwirk-
same Deckschicht, die jedoch nach Süden ausdünnt. In den Talauenablagerungen der Erft standen 
unter natürlichen Bedingungen geringe Flurabstände an, die aber seit langem durch Grundwasser-
absenkungen der Tagebaue stark beeinflusst sind. In Folge weitreichender Grundwasserabsen-
kungen durch die Tagebaue sind alle Grundwasserstockwerke stark beeinflusst. Aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht kommt dem GWK aufgrund intensiver Grundwassernutzung eine hohe  Bedeu-
tung zu. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als schlecht 
eingestuft. 
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
Tagebau Hambach (274_06) 
Der Südwestliche Teil des UR600 wird von dem GWK „Tagebau Hambach“ überlagert. Bei dem 
GWK handelt es sich um den heutigen und geplanten Abbaubereich sowie die derzeitige bzw. 
zukünftige Abraumkippe des Tagebaus Hambach. Der Tagebau stellt das Zentrum der Braunkoh-
lensümpfung und des Einflussbereiches der  Grundwasserabsenkungen in allen Grundwasser-
stockwerken der Erftscholle dar. Durch den Tagebau Hambach und durch die vorangegangenen 
Braunkohletagebaue der Umgebung erfolgten tiefe Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste 
Abbausohle, die in ihrer horizontalen Ausdehnung alle Grundwasserstockwerke und Bereiche der 
Erftscholle und dort auch eine Vielzahl von Gewässern und Feuchtgebieten erfassen. Der natürli-
che Grundwasser-Stockwerksbau ist bis zur Tagebausohle im Abbau - und Kippenbereich nicht 
mehr vorhanden, so dass alle Grundwasserstockwerke im Grundwasserkörper entleert oder stark 
beeinflusst sind. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als 
schlecht eingestuft. 
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
 
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Grundwasserkörper (27_01, 27_02, 
27_03, 27_04, 27_05, 27_06, 27_08, 27_09, 27_10, 27_17, 27_18, 273_01, 276_01, 277_01, 
278_01, 2799_01, 2799_02) zum schutzgut- und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das 
Schutzgut Wasser. Diese werden im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben 
(PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2). 
4.6.2 Oberflächenwasserkörper (berichtspflichtig) 
Berichtspflichtig sind gem. § 3 i. V. m. Anlage 1 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) 
• Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet ≥ 10 km², 
• Stillgewässer (Seen) mit einer Oberfläche von ≥ 50 ha, 
• Übergangsgewässer (Ästuare) mit einem Einzugsgebiet ≥ 10 km², 
• Küstengewässer (nach § 2 Nr. 1 i. V m. § 7 Abs. 5 WHG).

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Die Informationen für die Bestandsermittlung beruhen auf dem Fachinformationssystem ELWAS 
(MUNV 2022) sowie den Kartenanwendungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG 2021). 
Demnach befinden sich innerhalb des UR600 sechs berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper 
(OWK), die in nachstehender Tabelle aufgeführt und in beigefügter Karte 7 dargestellt sind. Die 
Reihenfolge der Auflistung orientiert sich am Verlauf des UR600, ausgehend vom Rhein. 
Tab. 33: Berichtspflichtige Oberflächenwasserkörper im UR600 
Wasserkörper-Nr. 
(gem. ELWAS) 
Wasserkörpername Kategorie Flussgebietseinheit 
2_701494 Rhein erheblich verändert Rhein 
27494_0 Norf erheblich verändert  Rhein 
274942_0 Stommelner Bach erheblich verändert Rhein 
2748_0 Gillbach erheblich verändert Rhein 
27488_0 Flothgraben erheblich verändert Rhein 
274_30266 Erft erheblich verändert Rhein 
27474_0 Finkelbach erheblich verändert Rhein 
274744_0 Elsdorfer Fließ natürlich Rhein 
Rhein (2_701494) 
Das Gewässer erstreckt sich von der Quelle in der Schweiz bis zur Mündung in die Nordsee auf 
einer Länge von ca. 1.230  km. Der hier betrachtungsrelevante Abschnitt des Rheins ist rund 
73,5 km lang und verläuft zwischen Duisburg und Leverkusen. Er wird dem Gewässertyp sandge-
prägter Ströme („Typ 20“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert. 
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische 
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „mäßig“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: mäßig) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
Norf (27494_0) 
Der OWK fließt auf einer Strecke von 19,9  km in Süd-Nord-Richtung von Dormagen-Straberg bis 
Erfttal und mündet dort in die Erft. Er wird dem Gewässertyp organisch geprägter Bäche („Typ 11“) 
zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische 
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: unbe-
friedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Stommelner Bach (274942_0) 
Der OWK entspringt bei Pulheim-Stommeln und mündet nach 7,6 km in die Norf, welche in die Erft 
mündet. Er wird dem Gewässertyp organisch geprägter Bäche („Typ 11“) zugeordnet und als er-
heblich veränderter Wasserkörper klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische 
Potenzial des Gewä ssers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: unbe-
friedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
Gillbach (2748_0) 
Der OWK fließt auf einer Strecke von ca. 20  km in Süd -Nord-Richtung von einer Kläranlage bei 
Bergheim-Auenheim bis Erfttal und mündet in die Erft. Er wird dem Gewässertyp Löss -lehmge-
prägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet u nd als erheblich veränderter Wasserkörper einge-
stuft. 
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische 
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: unbe-
friedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
Flothgraben (27488_0) 
Der OWK beginnt am Fuß der Vollrather Höhe bei Allrath mündet nach 6,4 km in den Gillbach, der 
wiederum in die Erft mündet. Er wird dem Gewässertyp löss-lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 
18“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ e ingestuft. Das ökologische 
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „schlecht“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: 
schlecht) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
Erft (274_30266) 
Der OWK ist ein linker Nebenfluss des Rheins, welcher bei Bad Münstereifel entspringt und nach 
ca. 106 km bei Neuss in den Rhein mündet. Der hier betrachtungsrelevante Abschnitt Erft is t ca. 
8,4 km lang und verläuft zwischen Bedburg und Bergheim. Er wird dem Gewässertyp kiesgeprägter 
Tieflandflüsse („Typ 17“) zugeordnet und als erheblich veränderter Wasserköper klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“  eingestuft. Das ökologische 
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: unbe-
friedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
Finkelbach (27474_0) 
Der OWK entspringt bei Jülich-Pattern und entwässert nach ca. 16 km bei Bedburg in die Erft. Er 
wird dem Gewässertyp Löss-lehmgeprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als erheblich 
veränderter Wasserköper klassifiziert.  
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht gut“ eingestuft. Das ökologische 
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „schlecht“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: 
schlecht) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
Elsdorfer Fließ (274744_0) 
Der OWK entspringt bei Elsdorf und mündet nach ca. 4,3  km bei Bedburg-Kirdorf in den Finkel-
bach, welcher wiederum in die Erft mündet. Der Wasserkörper wird dem Gewässertyp löss-lehm-
geprägter Tieflandbäche („Typ 18“) zugeordnet und als natürlich klassifiziert. 
Der chemische Zustand des OWK ist gemäß ELWAS als „nicht g ut“ eingestuft. Das ökologische 
Potenzial des Gewässers wurde im aktuellen Monitoringzyklus nicht bewertet, im Zyklus 2015 -
2018 aber als „unbefriedigend“ eingestuft. 
Ökologisches Potenzial  
(Monitoring 2019-2021): 
Keine Angabe 
(2015-2018: unbe-
friedigend) 
chemischer Zustand 
(Monitoring 2019-2021): 
nicht gut 
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Oberflächenwasserkörper ( 2_701494, 
2_775008, 2_813012) zum schutzgut- und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutz-
gut Wasser. Diese werden im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben ( PLA-
NUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.1). 
4.6.3 Oberflächenwasserkörper (nicht berichtspflichtig) 
Neben den o. g. berichtspflichtigen Gewässern liegen im UR600 weitere, nicht berichtspflichtige 
Oberflächengewässer. Diese sind auf Basis amtlicher ATKIS-Daten in der Karte 7 erfasst. Sofern 
die Gewässer in den amtlichen Karten (TK10) mit konkreter Bezeichnung dargestellt sind, sind sie 
im Folgenden gelistet: 
• Gohrer Graben: Quert den UR600 in Süd-Nord-Richtung östlich von Dormagen-Gohr. 
• Köttelbach: Quert den UR600 in Südwest-Nordost-Richtung westlich von Rommerskir-
chen-Widdeshoven und fließt unmittelbar danach dem berichtspflichtigen Gillbach zu. 
Bei den übrigen Oberflächengewässern  handelt es sich um nicht benannte, z. T. nur zeitweise 
wasserführende Gräben. Diese Gewässer finden als Biotope und Habitate Berücksichtigung über 
die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Sie sind in der beigefügten Karte 2 mit ihrem entsprechenden 
Biotoptyp dargestellt.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
4.6.4 Wasserrechtliche Schutzgebiete 
Innerhalb des UR600 befinden sich wasserrechtliche Schutzgebiete nach §§ 51, 53 Wasserhaus-
haltsgesetz WHG.  
Bei Dormagen verläuft der Trassenkorridor durch die weitere Schutzzone (Zone III -B) des Trink-
wasserschutzgebietes „Auf dem Grind “. Die Schutzzone dient gemäß § 3 Abs. 3 der Wasser-
schutzgebietsverordnung vom 24.02.2003 dem „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, 
insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigun-
gen“. In der Zone III B gelten die in der Anlage A der Verordnung aufgeführten Verbote und 
Genehmigungspflichten für bestimmte Handlungen oder Maßnahmen.  
Unmittelbar anschließend tangiert der UR600 die Schutzzone (Zone III-B) des Trinkwasserschutz-
gebietes „Mühlenbusch“. Die Schutzzone dient gemäß § 3 Abs. 1 der Wasserschutzgebietsver-
ordnung vom 22.03.1995 ebenfalls dem „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbe-
sondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“. 
Handlungen und Maßnahmen, die in der Zone III  B verboten oder genehmigungspflichtig 
sind, sind in Anlage A der Wasserschutzgebietsverordnung aufgelistet.  
Weitere wasserrechtliche Schutzgebiete werden durch den UR600 nicht berührt. 
4.6.5 Hochwasserschutz 
Die Belange des Hochwasserschutzes lassen sich zunächst über die Erfassung von Überschwem-
mungsgebieten i. S. d. § 76 des WHG berücksichtigen. Als Überschwemmungsgebiet werden Flä-
chen mit Retentionsfunktion festgesetzt, die dem Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser dienen. 
Ihre Abgrenzung orientiert sich an den Bereichen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch 
einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (vgl. §  76 Abs. 2 Nr. 2 WHG). Festgesetzte Überschwem-
mungsgebiete sind mit erheblichen baulichen Restriktionen verbunden (vgl. u. a. §§ 78, 78a WHG). 
Dies gilt auch für nach § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete. Die in-
nerhalb des UR600 gelegenen Überschwemmungsgebiete sind in nachstehender Tabelle zusam-
mengestellt sowie in beigefügter Karte 7 dargestellt. 
Tab. 34:  Übersicht der Überschwemmungsgebiete im UR600 
Gewässername Lage Bezirksregierung Flächengröße in ha 
(innerhalb des UR600) 
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete 
Rhein Rheinufer bis Deich Düsseldorf 3,4 
Gillbach Südlich Rommerskirchen- 
Widdeshoven 
Düsseldorf 6,7 
Finkelbach Südlich Bedburg-Kirdorf Köln 2,2 
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete

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Erft mit Überlauf 
(Fernbandtrasse) 
und Peringsmaar 
Nördlich Bergheim-Glesch Köln 7,9 
 
Eine tiefergehende Erfassung der Belange des Hochwasserschutzes kann über Gefahren - und 
Risikokarten i. S. d. § 74 WHG erfolgen. Dort werden zusätzlich Bereiche verzeichnet, die bei sel-
teneren, besonders starken Hochwasserereigni ssen überschwemmt werden (einschließlich der 
dort betroffenen Bevölkerung und Realnutzung) und die ggf. nicht als Überschwemmungsgebiete 
aus gewiesen sind. Demnach decken die Gefahren - und Risikokarten ergänzend zu den Über-
schwemmungsgebieten die tatsächlich überschwemmten Bereiche ab, differenziert nach Eintritts-
wahrscheinlichkeit eines Hochwasserereignisses. 
Hochwasserereignisse sind zu unterscheiden in Küstenhochwasser und Flusshochwasser, wobei 
Küstenhochwasser im UR600 aufgrund der geographischen Lage keine Rolle spielt. Informationen 
zur Ausprägung von Hochwasserereignissen enthalten die Gefahrenkarten und Risikokarten , die 
dem ELWAS-Informationssystem (MUNV 2021) entnommen werden können. Für den Fall eines 
Flusshochwassers werden drei Szenarien unters chieden (dabei sind technische Maßnahmen für 
den Hochwasserschutz (insb. der Rheindeich) bereits berücksichtigt): 
• HQhäufig: Unter einem HQhäufig wird ein Abfluss verstanden, der statistisch gesehen im Mit-
tel alle 10 bis 20 Jahre auftritt. Ein 10 bis 20-jährliches Hochwasser wird auch als „häufi-
ges Hochwasser“ bezeichnet, da es im Vergleich zum HQ100 relativ häufig auftritt. 
• HQ100: Hochwasser, das an einem Standort im Mittel alle hundert Jahre auftritt. 
• HQextrem: Diese Hochwasser sind sogenannte „Jahrtausendhochwasser“ mit sehr geringer 
Eintrittswahrscheinlichkeit, aber potenziell verheerenden Folgen. 
Bei einem HQhäufig sind überschwemmte Bereiche im UR600 an den vier bereits oben genannten 
Fließgewässern ausgewiesen und werden vollständig durch die dortigen, oben genannten festge-
setzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete abgedeckt. Bei einem HQ 100 gilt 
gleiches, wobei hier gegenüber dem  HQhäufig im besonderen Maße der Erftüberlauf in Richtung 
Peringsmaar und das Maar selbst betroffen sind (vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete). 
Bei einem HQextrem sind Überschwemmungen zu erwarten, die deutlich über die festgesetzten 
Überschwemmungsgebiete hinausragen. So ist innerhalb des UR600 nahezu der komplette Be-
reich von der Entnahmestelle bis zur A  57 durch Rheinwasser überschwemmt. Dies betrifft auch 
den Standort des Pumpbauwerks. Weiterhin wird sich am Ostra nd des Knechtstedener Wald ein 
Abfluss von Rheinwasser einstellen. Dieser geht vom Bereich um den Worringer Bruch aus, pas-
siert die Siedlungsbereiche von Dormagen westlich und vereinigt sich bei Neuss schließlich wieder 
mit dem eigentlichen Verlauf des Rhe in. An der Erft werden sich die Überschwemmungen nicht 
nur über die Fernbandtrasse in Richtung Peringsmaar erstrecken, sondern auch in die andere 
Richtung der Fernbandtrasse. 
Die Inhalte der Risikokarte, die die zu erwartenden Überschwemmungen mit der Realnutzung und 
der betroffenen Bevölkerung zusammenführt, sind in erster Linie für die Planung von Hochwasser-
schutzmaßnahmen von Bedeutung. Für die Planung und Genehmigung der RWTL besteht keine 
Relevanz. Alle relevanten Belange wurden bereits durch die Gefahrenkarte erfasst.

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4.7 Schutzgüter Luft und Klima 
Die Luft stellt eine wichtige Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen und Menschen dar. Die Gesund-
heit und das Wohlbefinden von Menschen und Tieren sowie die Leistungsfähigkeit und das Wuchs-
potenzial der Pflanzen sind abhängig von den lokalen lufthygienischen Verhältnissen. Die Verord-
nung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) enthält stoffbezo-
gene Grenzwerte, die i. d. R. in Mikrogramm pro Kubikmeter angegeben sind und zum Schutz der 
menschlichen Gesundheit an Immissionsorten (Messstationen) nicht überschritten werden dürfen. 
Diese dienen im Folgenden der Einordnung der im UR600 vorliegenden bzw. zu erwartenden Im-
missionswerte und damit der Vorbelastung der Luft. 
Das Klima „bezeichnet den für ein begrenztes geographisches Gebiet typischen Ablauf der Witte-
rung in einem gewissen Zeitraum“ (APPOLD in: HOPPE et al. 2018: § 2 UVPG, Rn. 53). Im Folgenden 
wird zwischen dem Lokalklima und dem großräumigeren Aspekt des Mesoklimas unterschieden. 
Auf den aktuellen Zustand des Makroklimas, d. h. des Klimas auf kontinentaler Ebene, wird nicht 
eingegangen. 
Nach § 2 Abs. 1 UVPG sind die Schutzgüter Luft und Klima einzelne Schutzgüter. Beide Schutz-
güter stehen aber in sehr engem Zusammenhang und werden daher gemeinsam betrachtet. Dar-
über hinaus finden Luft und Klima als Elemente des Naturhaushalts auch im BNatSchG Berück-
sichtigung. So sind gemäß §  1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG Luft und Klima „auch durch Maßnahmen 
des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit 
günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch - und Kaltluftentstehungsgebiete 
oder Luftaustauschbahnen“. 
4.7.1 Luft 
Die lufthygienische Situation im UR600 ist geprägt durch Immissionen aus dem Stra ßenverkehr, 
insbesondere durch die Bundesautobahnen A 57 und A 61 sowie Bundesstraßen B 9, B 477, B 59 
und B 55 und den in Betrieb stehenden Gleisanlagen. Weitere Immissionen werden durch die im 
UR600 vorhandenen oder nahe angrenzenden Gewerbegebiete mit emittierenden Betrieben sowie 
die dort abgewickelten Transportverkehre hervorgerufen. Immissionen durch Luftschadstoffe wie 
Stickoxide, Kohlendioxid, Feinstaub oder auch flüchtigen organischen Verbindungen sind als Vor-
belastungen des Schutzgutes Luft anzusehen.  
Zur Beurteilung der Luftqualität und bestehenden Belastungen durch Luftschadstoffe werden für 
die Stoffe NO2 und PM10 die Jahresmittelwerte 2020 der nächstgelegenen Stationen zur Luftquali-
tätsüberwachung des LANUV (2020) herangezogen. Innerhalb des U R600 befindet sich keine 
Messstation. Aufgrund der vergleichbaren randstädtischen Lage und der Nähe zu größeren Ver-
kehrsverbindungen werden die Messwerte folgender in der näheren Umgebung des UR600 gele-
genen Stationen näherungsweise herangezogen: 
• Köln-Chorweiler (CHOR)  
• Grevenbroich-Gustorf (GRGG)  
• Elsdorf-Berrendorf (ELSB)  
Die Jahresmittelwerte für die gemessenen Luftschadstoffkonzentrationen an den Stationen aus 
dem Jahr 2020 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 35: Lufthygienische Situation im UR600 und Grenzwerte gem. 39. BImSchV 
 Köln-Chorweiler Grevenbroich- 
Gustorf 
Elsdorf-Berrendorf Grenzwerte gem. 
39. BImSchV 
Feinstaub (PM10) 15 µg/m³ pro Jahr 20 µg/m³ pro Jahr 17 µg/m³ pro Jahr 40 µg/m³ pro Jahr 
Stickstoffdioxid (NO2) 20 µg/m³ pro Jahr k. A. 12 µg/m³ pro Jahr 40 µg/m³ pro Jahr 
 
Die Messwerte für Luftschadstoffkonzentrationen im Jahr 2020 (NO 2, PM10) zeigen, wie auch in 
den Vorjahren, keine Überschreitung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit 
nach der 39. BImSchV. Die Messwerte liegen auf einem dem jeweiligen Standort entsprechenden 
typischen Niveau.  
Aufgrund der vergleichbaren räumlichen Lage und Umgebung der Messstationen zum UR600 ist 
davon auszugehen, dass hier ebenfalls keine Belastungen oberhalb der Grenzwerte zu erwarten 
sind. Schädliche Vorbelastungen des Schutzgutes Luft sind damit im UR600 nicht zu erwarten. Für 
den Abschnitt zwischen der Entnahmestelle bis zur A 57 ist eine im Vergleich zur Messstation zur 
Luftqualitätsüberwachung Köln-Chorweiler ähnliche Belastungssituation zu erwarten. Im restlichen 
Untersuchungsraum sind aufgrund des höheren Freiflächenanteils und der geringeren Siedlungs- 
und Verkehrsflächendichte geringere Luftschadstoffkonzentrationen anzunehmen. 
4.7.2 Mesoklimatische Einordnung 
Der UR600 liegt großklimatisch innerhalb des atlantisch geprägten Klimabereiches Nordwest-
deutschlands und gehört regionalklimatisch zur Niederrheinischen Bucht. Das Klima der Nieder-
rheinischen Bucht ist relativ warm und trocken und gekennzeichnet durch kühl-gemäßigte Sommer 
und relativ milde Winter. Die Region zählt zu den wintermildesten Gebieten in Deutschland. Die 
Jahresmitteltemperatur im Untersuchungsraum beträgt rd. 11 °C, die mittleren Jahresnieder-
schläge liegen zwischen 700 und 800 mm (LANUV 2020a). 
4.7.3 Lokalklima / Klimatope 
Aussagen zu den lokalklimatischen Bedingungen werden anhand der Klimatopkarte des LANUV 
(2020b) getroffen. Die Klimatopkarte stellt lokalklimatisch einheitliche Gegebenheiten dar, die auf 
Basis von Flächennutzung, Bebauungsdichte, Versiegelungsgrad, Oberflächenstruktur, Relief und 
Vegetationsart abgeleitet wurden. Die im UR600 vorkommenden Klimatope werden im Folgenden 
dargestellt. 
Freilandklimatope 
Der UR600 ist vorwiegend durch Freilandklimatope gekennzeichnet, die bei Weitem die größten 
Flächenanteile einnehmen. Hierzu gehören sämtliche Offenlandstrukturen, d. h. Acker- und Grün-
landflächen sowie sonstige Freiflächen mit lockerem Gehölzbestand. Freilandklimatope sind na-
hezu im gesamten UR600 auf zusammenhängenden Flächen verbreitet und werden nur kleinflä-
chig von anderen Nutzungsformen unterbrochen. 
Bedingt durch die geringe geländeklimatische Vari ation weisen Freilandklimatope größere 
Schwankungen der Tages - und Jahresgänge von Temperatur und Feuchte auf. Bei ruhigen

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Wetterlagen dienen die Flächen als nächtliche Kaltluftentstehungsgebiete. Die geringe Bodenrau-
higkeit und die damit verbundenen zumeist windoffenen Verhältnisse begünstigen die lokale Luft-
zirkulation und führen zu einer besseren Durchlüftung. Ein horizontaler Luftaustausch durch 
Abstrom der im Freiland produzierten Kaltluft in umgebende Siedlungsbereiche (Frischluftzufuhr) 
ist aufgrund der vorwiegend ebenen Reliefform jedoch vielerorts eingeschränkt. Darüber hinaus 
besteht in Freilandklimatopen ein erhöhtes klimatisches Immissionspotenzial bei Bodeninversionen 
in autochthonen Strahlungsnächten. Aufgrund der flächendeckenden Ausprägung im UR600 und 
der günstigen Wirkungen für das Lokalklima und die Luftqualität stellen die Freilandklimatope kli-
matische Gunsträume dar. 
Waldklimatope 
Waldflächen sind im UR600 nur stellenweise und kleinräumig vorhanden. Zu den Waldklimatopen 
zählen der Knechtstedener Wald, dessen Baumbestand im Bereich des UR600 jedoch nur in ge-
ringer Breite ausgeprägt ist, sowie die bewaldeten Bereiche der Industriedeponie Dormagen am 
Rheinufer, der Halde „Vollrather Höhe“ östlich von Frimmersdorf und im Bereich „Peringsmaar“ bei 
Bedburg-Blerichen. 
Waldklimatope zeichnen sich im Vergleich zum Freilandklima durch eine stärkere Regulierung der 
Tages- und Jahresgänge von Temperatur und Feuchte sowie gedämpfte Strahlungs- und Tempe-
raturschwankungen aus. Im Stammraum der Bäume sind die Windverhältnisse beruhigt. Hier ent-
wickelt sich ein ausgeglichenes Bioklima. Das Blätterdach der Bäume wirkt sich zudem als Filter 
für Luftschadstoffe auf die Luftreinheit aus. Somit können Waldklimatope auch eine lufthygienische 
Ausgleichsfunktion erfüllen, wenn sie in Verb indung mit lufthygienischen Belastungsräumen ste-
hen.  
Stadt- und Gewerbeklimatope 
Im Randbereich des UR600 werden stellenweise versiegelte bzw. überbaute Siedlungs -,  
Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen eingeschlossen. Diese Flächen sind den Stadt- und Ge-
werbeklimatopen zuzuordnen. Stadtklimatope befinden sich vereinzelt im UR600. Diese Siedlungs-
bereiche sind überwiegend durch lockere Bebauung gekennzeichnet. Verkehrs -, Industrie- und 
Gewerbeflächen sind im UR600 nur vereinzelt vorhanden, v.a. nördlich  des Stadtzentrums von 
Dormagen. In diesen Bereichen sind kleinräumig leicht erhöhte Schadstoff - und Wärmebelastun-
gen, eine stärkere Aufheizung durch Flächenversiegelung sowie Windfeldveränderungen zu er-
warten. Durch Hausbrand, industrielle Emissionen und Verkehrsbewegungen können hier zudem 
geringfügige punktuelle bzw. linienhafte Luftschadstoffimmissionen entstehen. Größere in Betrieb 
befindliche Gewerbeklimatope mit eigener lokalklimatischer Wirkung sind im UR600 nicht vorhan-
den. 
4.8 Schutzgut Landschaft 
Unter dem Schutzgut Landschaft ist die vorwiegend visuell wahrnehmbare Erscheinungsform der 
Landschaft (Landschaftsbild) zu verstehen. Die Bestandserfassung und -bewertung erfolgt auf 
Grundlage der vorhandenen Nutzungsstruktur und der Ausstattung des UR600 mit landschaftsglie-
dernden und -prägenden Elementen (Relief, Vegetation, Nutzung, Wasser, anthropogenen Einflüs-
sen usw.). Dem Schutzgut Landschaft kommt einerseits ästhetischer Wert zu – das visuell wahr-
nehmbare Landschaftsbild. Andererseits erfüllt die Land schaft als Ort der Erholung, in starker 
Wechselwirkung mit ihrer visuell-ästhetischen Qualität, auch eine Funktion für den Menschen.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Nachfolgend werden zunächst die Naturräumlichen Haupteinheiten (LINFOS NRW 2022), durch 
die der UR600 verläuft, im Hinblick  auf die landschaftsbildprägenden Aspekte großräumig be-
schrieben. Anschließend erfolgt eine detaillierte Beschreibung des Landschaftsbildes sowie der 
landschaftsbezogenen Erholung innerhalb des UR600. 
4.8.1 Naturräumliche Einordnung und Relief 
Der UR600 verläuft durch folgende naturräumliche Haupteinheiten: 
• Von der Entnahmestelle am Rhein bei Dormagen-Rheinfeld bis Bedburg-Rath im Bereich der 
abgegrenzten Naturräumlichen Haupteinheit durchquert der UR600 die „Köln-Bonner Rhein-
ebene“ und darin die Untereinheiten „Rheinaue“, „Linkrheinische Niederterrasse“ und „Link-
rheinische Mittelterrassenplatte“. 
• Im Gemeindegebiet Bedburg quert der UR600 kleinräumig die Haupteinheit „Ville“ und darin 
die Untereinheit „Neurather Lösshöhen“.  
• Bis zum Endpunkt am Nordrand des Tagebaus Hambach verläuft der UR600 weiter durch die 
„Jülicher Börde“ mit der dortigen Untereinheit „Östliche Jülicher Börde“.  
Köln-Bonner Rheinebene 
Die Köln-Bonner Rheinebene ist der Zentralbereich der Niederrheinischen Bucht und wird aus der 
Flussterrassentreppe der Kölner Bucht gebildet. Von der Kante zur Rheinaue bis zum Westrand 
an den Aufstieg zur Ville bewegt sich die Landschaft von 40 bis über 90 m ü. NN. Auf den Nieder-
terrassenflächen beiderseits des Rheins liegen anlehmige Sand- bis Lehmböden mit Braunerden. 
Hier befinden sich, wie in der gesamten Landschaft auch, vor allem landwirtschaftliche Flächen. 
Die Rheinaue ist ca. ca. 5-7 m tief in die Niederterrasse eingeschnitten. Ehemalige Mäanderbögen 
mit z.T. scharf ausgeprägten Böschungen (ehemalige Prallhangbereiche) und Hochflutrinnen sind 
für diesen Bereich charakteristisch. Insbesondere im linksrheinischen Teil befinden sich viele 
kleine, miteinander vernetzte Trockenrinnen und breitere gewundene Altarmrinnen des Rheins, in 
denen sich fast die einzigen Waldbestände der Landschaft ausgebildet haben. Aus dem Nord-Teil 
der linksrheinischen Niederterrasse erheben sich zahlreiche Dünen. Über eine relativ steile Kante 
steigt das Gelände zur Mittelterrasse an, die teilweise markant stufenförmig aufgebaut ist.  Sie ist 
mit Lösslehm bedeckt, wodurch kleinere Reliefunterschiede ausgeglichen werden. 
Ville 
Die Ville bildet einen von Südosten nach Nordwesten verlaufenden, von 180 m im Süden auf 97 m 
im Norden absinkenden Höhenzug. Das Gebiet ist identisch mit einer t ektonischen Hochscholle. 
Der UR600 verläuft im nördlichen Teil der sog. „Neurather Lössböden“. Dieser Teil ist geprägt von 
den ehemaligen und noch laufenden Aktivitäten zum Abbau von Braunkohle. Außerdem sind viele 
der hier anzutreffenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Wasserflächen durch Rekul-
tivierungsmaßnahmen entstanden. Charakteristische Reliefelemente des Landschaftsraumes sind 
die gestalteten und teilweise bepflanzten Abraumhalden mit gleichmäßigen Böschungsneigungen 
und abgeflachter Krone. Die Jülicher Börde ist weitgehend eben, nur im Norden der Landschaft 
wird sie durch flache Kuppen und Rücken, sowie einige Trockentälchen und Wannen etwas be-
wegter.  
Jülicher Börde

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Die Jülicher Börde erstreckt sich im westlichen Teil der Niederrheini schen Bucht. Die von 200 m 
ü. NHN im Süden auf 70 m im Nordosten abfallende Hauptterrassenfläche trägt auf Schotterleh-
men eine unterschiedlich mächtige Lössschicht. Der östliche Teil der Jülicher Börde erstreckt sich 
zwischen Rur und Erft. Vor allem im süd westlichen Teil befinden sich einige Fließgewässer, die 
z.T. tief eingeschnitten sind. Die Hauptgrundwasserscheide zwischen Rur und Erft wird durch die 
Sümpfungsmaßnahmen der Braunkohletagebaue beeinflusst. Die waldarme Landschaft wird von 
ausgedehnten, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Ausnahmen bilden die Rekul-
tivierungsräume, Aufforstungsinseln und Bergehalden der Tagebaue und die im Süden der Land-
schaft gelegenen Reste der Bürgewälder. 
4.8.2 Landschaftsbild 
Das Landschaftsbild beschreibt das  sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft. 
Die Bestandserfassung und -bewertung erfolgt auf Grundlage der vorhandenen Nutzungsstruktur 
und der Ausstattung des Raumes mit landschaftsgliedernden und -prägenden Elementen. 
Als großräumige Annäherung an das Landschaftsbild werden die vom LANUV abgegrenzten und 
beschriebenen Landschaftsräume (LR) herangezogen. Der UR600 erstreckt sich über Teilbereiche 
von insgesamt sieben unterschiedlichen LR, wobei die LR „Rhein - und Ruhrauenkorridor“ (Ken-
nung: LR-I-023) und LR „Die Bürge“ (Kennung: LR-II-013) nur zu flächenmäßig geringen Anteilen 
am Start- bzw. Endpunkt des UR600 angeschnitten werden (LINFOS NRW 2022). Im Wesentlichen 
verläuft der UR600 innerhalb der folgenden fünf LR:  
• LR-I-022 – Linkrheinischer Niederterrassenkorridor 
• LR-II-003 – Lössterrassen der Köln-Bonner Rheinebene 
• LR-II-006 – Braunkohle-Tagebaurevier mit rekultivierter Folgelandschaft 
• LR-II-007 – Erft-Talung 
• LR-II-001 – Jülicher Börde 
Der LR „Linksrheinischer Niederterrassenkorridor“ ist im Bereich des UR600 durch ausge-
dehnte landwirtschaftliche Flächen und Abgrabungsgewässer geprägt. Das Landschaftsbild wird 
stellenweise von einigen bedeutenden Verkehrsachsen und mehreren Bahnlinien zerschnitten. Im 
UR600 betrifft dies insbesondere die in Nord -Süd-Richtung in Dammlage verlaufende A  57, die 
Gleisanlage des Streckenabschnitts Dormagen-Nievenheim sowie mehrere Hochspannungsfreilei-
tungen (→ Abb. 47).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 47: Blick vom Rheindamm in Richtung Rhein 
Der LR „Lössterrassen der Köln-Bonner Rheinebene“ sind gekennzeichnet durch eine offene, 
von Ackerflächen geprägte Landschaft. Diese werden von Sie dlungs- und Wirtschaftsformen 
durchsetzt. Im Bereich des UR600 dominieren insbesondere weiträumige ackerbaulich genutzte 
Flächen das Landschaftsbild (→ Abb. 48).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 48: Ackerflächen und angrenzende Wohnsiedlung 
Der LR „Rekultivierungslandschaft des Braunkohle -Tagebaureviers“ wird durch eine der 
waldreichsten Regionen des Kreises Bergheim geprägt. Im rezenten Tagebaurevier sind die Ab-
grabungsflächen landschaftsbildprägend. Weiträumig sichtbar in diesem Landschaftsraum sind die 
für die Verstromung der Braunkohle dienenden Kraftwerke bei Frimmersdorf und ihre Abluftfahnen 
(→ Abb. 49).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 49: Kraftwerk Niederaußem (links) und Wiedenfelder Höhe (rechts) 
Der LR der Erft -Talung ist ein stark besiedeltes Tal, welches von Ackerflächen dominiert und 
durch wenige Restwälder und der kanalisierten Erft geprägt ist ( → Abb. 50). Beeinflusst wird das 
Landschaftsbild in diesem LR durch Hochspannungsleitungen, die den Talraum teilweise längs 
durchziehen.  
 
Abb. 50: Querungsstelle der Erft durch die RWTL-Trasse

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Der LR der Jülicher Börde  ist weitgehend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt, wobei 
Ackerbau die dominierende Nutzungsform ist ( → Abb. 51). Die Talniederungen sind durch Sied-
lungsräume, Industriestandorte und Grünland gekennzeichnet. Größere Waldbereiche liegen im 
Bereich des Hambacher Forstes vor. Im Bereich des UR600 dominieren insbesondere weiträumige 
ackerbaulich genutzte Flächen das Landschaftsbild. 
 
Abb. 51: Ackerflächen entlang der Fahrradtrasse „Speedway – terra nova“ 
Vorbelastung des Landschaftsbildes 
Das Landschaftsbild im Bereich des UR600 ist aufgr und seiner weitgehend ackerbaulichen Nut-
zung, der landschaftsästhetisch negativ auffallenden Veränderungen durch den Braunkohle-Tage-
bau mit zugehöriger Verstromung sowie durch zerschneidende Verkehrsachsen stark anthropogen 
beeinflusst. Besonders hervorzugeben ist die hohe Dichte an Hochspannungsleitungen innerhalb 
des Untersuchungsraumes und im direkten Umfeld. Daher ist die großräumige Landschaftsbild-
qualität insgesamt als mittel bis gering zu bewerten, wobei allerdings strukturierenden und sicht-
verstellenden Gehölzen und Wäldern in der waldarmen Region eine besondere Bedeutung für das 
kleinräumige Landschaftsbild zukommt. Konkret sind folgende Vorbelastungen hervorzuheben 
• Windenergieanlagen (WEA): 
Das Landschaftsbild im Bereich des UR600 wird stellenweise von Windenergieanlagen 
beeinflusst. Anlagen mit landschaftsbildprägendem Charakter befinden sich exponiert auf 
der Vollrather Höhe, südwestlich des Peringsmaars sowie südwestlich der Fahrradtrasse 
„Speedway – terra nova“ bei Niederembt.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Freileitungen: 
Innerhalb des UR600 und in seinem direkten Umfeld befinden sich zahlreiche Hochspan-
nungsleitungen. Insbesondere von der Entnahmestelle bis zum Kraftwerk Neurath verlau-
fen innerhalb des UR600 mehrere Freileitungen mit Spannungsebenen von 110 bis 
380 kv, die das Landschaftsbild zerschneiden. Im südlichen Trassenabschnitt wird das 
Landschaftsbild von weiteren querenden 110 kv-Freileitungen beeinflusst.  
• Dammlagen (BAB, Schiene): 
Das Landschaftsbild im UR600 wird bei Dormagen durch die Dammlage der querenden 
BAB 57 negativ beeinflusst. Weitere anthropogene Beeinflussungen sind querenden 
Gleisanlagen bei Dormagen, Rommerskirchen und Bedburg.  
• Kraftwerke: 
Die Kraftwerke Neurath und Niederaußem haben aufgrund ihrer prägnanten Vertikalstruk-
turen einen weiträumigen Einfluss auf das Landschaftsbild im Bereich des UR600. 
• Tagebau Hambach: 
Der Tagebau ist vom Durchschnittsbetrachter am Boden innerhalb des UR600 nur am 
Endpunkt der RWTL wahrzunehmen. Er tritt vor allem aus der Vogelperspektive als Vor-
belastung in Erscheinung. 
 
4.8.3 Landschaftsbezogene Erholung 
Naherholung 
Innerhalb des UR600 befinden sich die Naherholungsgebiete Knechtstedener Wald und die Rekul-
tivierungslandschaft des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf, denen eine hohe Bedeutung für 
die landschaftsbezogene Erholung zukommt. 
Bei Dormagen kommt dem Naturschutzgebiet Knechtstedener Wald eine besondere Bedeutung 
als Naherholungsgebiet für die Einwohner der Stadt Dormagen zu. Weit über den UR600 hinaus 
erstreckt sich ein Waldgebiet, in dem sich u. a. naturnahe Fließgewässerabschnitte und Kleinge-
wässer befinden. Es umfasst von Norden nach Süden den Mühlenbusch, den Knechtstedener 
Busch sowie den Chorbusch.  
Der Rekultivierungslandschaft des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf kommt ebenfalls eine 
hohe Erholungsfunktion zu. Das Peringsmaar ist hier als Anziehungspunkt hervorzuheben. 
Erholungsinfrastruktur 
Erholungsinfrastruktur ist im UR600 in Form von Wanderwegen, Schutzhütten und Aussichtspunk-
ten vorhanden. Nördlich der Entnahmestelle verläuft entlang des Rheins ein Abschnitt eines über-
regionalen Wanderweges zwischen Nimwegen und dem Kölner Dom („Nordrheinischer Jakobs-
weg“; s. Karte 3). Dieser Abschnitt ist mit einer Vielzahl weiterer Wege der angrenzenden Umge-
bung vernetzt, so dass ihm eine hohe Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung zukommt. 
Knapp 1 km nördlich des Jakobweges wird der Trassenkorridor von dem Rhein -Netteseen-Weg 
gequert (s. Karte 3). Auf einer Länge von 100  km verläuft der Hauptwanderweg zwischen Zons 
(Dormagen) und dem NSG Kric kenbecker Seen (Gemeinde Nettetal bei Venlo) und quert dabei 
den Knechtstedener Wald.  
Südlich des Peringsmaars verläuft der örtliche Schlösserweg durch den UR600, welcher rund um 
Bedburg und Bergheim verläuft. Für die Rast und Einkehr befindet sich in die sem Abschnitt eine

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Schutzhütte für Wanderer (s. Karte 3). Ca. 1 km weiter westlich verläuft ein weiterer Hauptwander-
weg durch den Trassenkorridor („Anrold -Mock-Weg“ zwischen Kleve und Merzenich; s. Karte 3). 
Des Weiteren befindet sich eine weitere Schutzhü tte südlich von Bedburg -Kirdorf innerhalb des 
UR600 (s. Karte 3). 
Zwischen dem Peringsmaar und dem Tagebau Hambachs folgt der UR600 dem Themenradweg 
„Speedway :terra nova“ (s. Karte 3). Der kreuzungsfreie Radweg verläuft auf der ehemaligen Fern-
bandtrasse zwischen dem ehemaligen Tagebau Bergheim und dem Tagebau Hambach und um-
fasst eine Länge von rd. 14  km. Er ist Teil eines insgesamt 34  km langen Rundkurses. Die Fahr-
radtrasse ist an mehreren Stellen mit dem lokalen Radnetz verbunden, so dass ihm eine hohe und 
überörtliche Bedeutung für die landschaftsbezogene (sowie aufgrund der Siedlungsnähe auch für 
die siedlungsbezogene) Erholung zukommt.  
Am Rand des Tagebaus Hambach befindet sich der Aussichtspunkt Terra Nova 4. Der Aussichts-
punkt ist einer von vieren und ist Teil des „Forums: terra nova“. Es dient als Besucherinformations-
zentrum und als Aussichtsplattform zum Tagebau Hambach. 
4.9 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
Unter dem kulturellen Erbe werden Güter verstanden, die für die Allgemeinheit du rch ihre Archiv- 
und Informationsfunktion eine besondere kulturhistorische Bedeutung wahrnehmen. Hierunter fal-
len Baudenkmäler, archäologische Bodendenkmäler, kulturhistorisch bedeutsame Landschafts-
teile und – sofern ihre Unterschutzstellung kulturhistoris che Aspekte in den Vordergrund stellt – 
auch Naturdenkmäler. Sonstige Sachgüter sind alle sonstigen Sachen. 
Betrachtet werden im Hinblick auf das Schutzgut „kulturelles Erbe“ Bodendenkmäler bzw. archäo-
logisch relevante Bereiche (im Folgenden unter 4.9.1) und - unter 4.9.2 - die sogenannten „Kultur-
landschaftsbereiche“ der Fachbeiträge Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan NRW (LVR 
2013 & 2016). Mit Blick auf die räumliche Lage des Vorhabens können weitere Auswirkungen auf 
das Schutzgut „kulturelles Erbe“ - insbesondere auf Baudenkmäler - sicher ausgeschlossen wer-
den können. In Kapitel 4.9.3 werden „sonstige Sachgüter“ behandelt.  
4.9.1 Archäologische relevante Bereiche 
Zur Erfassung archäologisch relevanter Bereiche und zur Konkretisierung eines im späteren Fach-
zulassungsverfahren umzusetzenden Untersuchungsprogramms wurde ein eigenständiger Fach-
beitrag erstellt (ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022). Die Betrachtung beschränkt sich auf die festzulegende 
Trasse von 70 m bzw. 60 m Breite, da außerhalb d ieses Bereiches keine vorhabenbedingte Flä-
cheninanspruchnahme erfolgt und somit Auswirkungen auf Bodendenkmäler auszuschließen sind.  
Konkret wurden im o. g. Fachbeitrag die in nachstehender Tabelle gelisteten Areale abgegrenzt 
und betrachtet. Die Tabelle zeigt an, welcher Verdacht in den Bereichen besteht bzw. welche Nach-
weise erbracht wurden, wie diese Areale vom Fachbüro eingestuft wurden („relevant“ / „nicht rele-
vant“) und welche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem späteren Fachzulassungsverfahren 
vorgeschlagen werden. Die Areale sind zusätzlich in beigefügter Karte 3 dargestellt. 
Der o. g. Fachbeitrag greift das im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Braunkohlenplans 
Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ im 
Jahr 2016 erstellte archäologische Fachgutachten auf und aktualisiert die entsprechenden

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Ausführungen bezüglich archäologischer Gesichtspunkte und Untersuchungsmaßnahmen für den 
Trassenbereich von Dormagen bis zum Tagebau Garzweiler. Der Bereich vom Verteilbauwerk bis 
zum Betriebsgelände Tagebau Garzweiler wurde im Rahmen der Aktualisierung nachrichtlich im 
Vorgriff auf das kommende bergrechtliche Zulassungsverfahren betrachtet, obgleich dieser Be-
reich nicht Gegenstand des vorliegenden Br aunkohlenplan-Änderungsverfahrens ist. Zusätzlich 
zum Jahr 2016 ist der neu hinzugetretene Trassenabschnitt vom Verteilbauwerk bis zum Tagebau 
Hambach durch den Fachbeitrag einer archäologischen Prüfung unterzogen worden. 
Tab. 36: Archäologische relevante Bereiche innerhalb der zu sichernden Trasse 
Areal-Be-
zeichnung 
gem. 
ABISZ 
2022 
Art des Verdachts bzw. des  
Nachweises 
Relevanz- 
einschätzung 
gem. ABISZ 2022 
Empfohlene Untersuchung gem. 
ABISZ 2022 
Garzweilerleitung 
1 Keine relevanten Hinweise  nicht (mehr) re-
levant 
keine (nicht relevant) 
2 Keine relevanten Hinweise  nicht (mehr) re-
levant 
keine (nicht relevant) 
Bündelungsleitung 
4_1 Hinweise auf neolithische und römi-
sche Siedlungsplätze 
relevant Gezielte Sondagen (Fortsetzung des 
Prospektionsprogramms durch ge-
zielte Sondageschnitte) 
4_2 Hinweise auf neolithische Siedlungs-
plätze; Funde vorgeschichtlicher, rö-
mischer und frühmittelalterlicher 
Scherben 
relevant Gezielte Sondagen (Fortsetzung 
des Prospektionsprogramms durch 
gezielte Sondageschnitte) 
5_2 Fund von jungsteinzeitlichen Steinar-
tefakten 
relevant Sondageraster 
6 Oberflächige vorgeschichtliche Funde relevant Gezielte Sondage (Hintergrund: 
Luftbildbefunde) 
7_1 neolithische und römische Oberflä-
chenfunde; paläolithische Fundstelle 
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen 
7_2 Oberflächenfunde aus dem Neolithi-
kum und der Römerzeit 
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen 
7_3 vorgeschichtliche und rössenzeitliche 
Funde 
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen 
7_4 Verdacht: Existenz einer Siedlungs-
stelle 
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen 
10  römische Trü mmerstelle sowie neoli-
thische Oberflächenfunde 
relevant Enges Sondageraster 
11 Wie Ausführungen zu Areal 10 (s.o.)  relevant  Wie Ausführungen zu Areal 10 (s.o.) 
12_1 mesolithischer Fundplatz relevant Nördlich mesolithischer Fundplatz 
Sondageraster 
13 Keine relevanten Hinweise  nicht (mehr) re-
levant 
keine (nicht relevant) 
14 Keine relevanten Hinweise  nicht (mehr) re-
levant 
keine (nicht relevant) 
16 Verdacht auf ausgedehnten Sied-
lungsplatz der Jungsteinzeit 
relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen  
und Sondageraster 
17 urgeschichtliche Oberflächenfunde relevant Bisherige Prospektionsergebnisse 
ausreichend. Gezielte Sondagen  
und Sondageraster

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
19  Bodendenkmal „Limesstraße“; Ver-
dacht auf diverse Funde und Boden-
veränderungen 
 
relevant Geosondagen und geologisch -ar-
chäologische Begutachtung inkl. ar-
chäobotanischer Probenentnahme. 
Altrheinarm mit Erhaltung von geoar-
chäologischen Relikten sowie 
Feuchtbodenfunden sowie gezielte 
Sondageschnitte um Sachverhalt 
„östlicher Grenzbereich Limes-
straße“ zu klären 
22 Altrheinarm mit Erhaltung von geoar-
chäologischen Relikten und Feucht-
bodenfunden; ausgewiesene Archäo-
logiefläche 
relevant  Wie Ausführungen zu Areal 19 (s.o.) 
101 Verdacht auf metallzeitliche Siedlung 
(Bodendenkmal Dormagen 0122) 
relevant Sondageraster (Grenzbereich Ar-
chäologiefläche) 
102 römische Trümmerstelle sowie neoli-
thische Oberflächenfunde 
relevant Gezielte Sondagen (Archäologieflä-
che Limesstraße) 
103 metallzeitlicher Kreisgraben relevant Gezielte Sondagen Bereich Kreis-
graben 
104 Verdacht auf metallzeitliche Siedlung 
wegen Oberflächenfunden 
relevant Sondageraster (Ausdehnung Archä-
ologiefläche); e vtl. auch gezielte 
Sondagen (Prospektionsergebnisse 
vorhanden)  
105 Bodendenkmal „Limesstraße“ relevant gezielte Sondagen, um Sachverhalt 
„westlicher Bereich  
Limesstraße“ zu klären. 
106 Verdacht auf römische Siedlung we-
gen Oberflächenfunden 
relevant Sondageraster  
Hambachleitung 
201 neolithische sowie römische bis mit-
telalterliche Oberflächenfunde; Ver-
dacht auf römisches Gebäude 
relevant Gezielte Sondagen (frühere Pros-
pektionsmaßnahmen vorhanden) 
202 römische Trümmerstelle relevant Gezielte Sondagen 2 x 100 m (Be-
reich Trümmerstelle) 
203  Keine relevanten Hinweise nicht (mehr) re-
levant 
keine (nicht relevant) 
300 römische Trümmerstelle; Verdacht 
auf römisches Gebäude 
relevant Gezielte Sondagen 2 x 50 m (Be-
reich Trümmerstelle) 
 
4.9.2 Regional bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche 
Im Rahmen des Fachbeitrags Kulturlandschaft zum Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) 
„Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“ wurden im Jahr 2007 für das Land NRW bedeutsame 
Kulturlandschaftsbereiche (KLB) abgegrenzt und beschrieben. Mit den Fachbeiträgen  zur Kultur-
landschaft zu den Regionalplänen Düsseldorf (LVR 2013) und Köln (LVR 2016) erfolgte auf Ebene 
der Regionalplanung eine räumlich konkretisierte Markierung regional bedeutsamer KLB. Im Fol-
genden werden die KLB innerhalb des UR600 unterschieden nac h Regierungsbezirk dargestellt. 
Die KLB sind außerdem in beigefügter Karte 3 dargestellt. 
Regierungsbezirk Düsseldorf 
Innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf berührt der UR600 vier regional bedeutsame Kultur-
landschaftsbereiche.

Seite 215/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Der KLB „Rheintal um Zons, Urdenbach und Haus Bürgel“ (KLB-Nr. 209) wird vom UR600 bei 
Dormagen berührt. Der großräumige KLB im Bereich des verlagerten Rheins umfasst Altrhein-
schleifen mit konservierten geoarchäologischen Relikten, insbesondere zur Landschaftsgesichte. 
Des Weiteren umfasst der KLB neben zum Teil überregional b edeutsamen Bauwerken aus dem 
Mittelalter, Relikte aus der spätrömischen Zeit. Als kulturlandschaftliche und denkmalpflegerische 
Ziele im Rahmen der Regionalplanung sind das Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges sowie 
das Bewahren und Sichern der Strukturen, Ansichten und Sichträumen von historischen Stadt- und 
Ortskernen festgeschrieben. 
Auf Höhe des Knechtstedener Waldes wird das „Kloster Knechtsteden“ (KLB-Nr. 206) vom 
UR600 tangiert. Das ehemalige Prämonstratenserkloster mit Kirche und Verwaltungs - und Wirt-
schaftsgebäuden stammt aus dem 19. Jahrhundert und war ursprünglich Teil eines mittelalterlichen 
Bruchgebietes. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regional-
planung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere das Bewahren des Kultur-
landschaftsgefüges, festgeschrieben. 
Im Bereich der Gillbach-Querung bei Rommerskirchen-Widdeshoven berührt der Trassenkorridor 
den KLB „Untere Gillbachaue“ (KLB-Nr. 200). Die Aue des Gillbachs enthält konservierte geoar-
chäologische Relikte sowie Überreste römischer und mittelalterlicher Landnutzung und Besiedlung. 
Folgende kulturlandschaftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regional-
planung formuliert: 
• Bewahren und Sichern der Elemente, Strukturen und Sichträume von Adelssitzen und 
Hofanlagen 
• Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges 
• Bewahren überlieferter naturnaher Landschaftselemente 
Die „Vollrather Höhe“ (KLB-Nr. 196) ist ein regional bedeutsamer KLB. Die einzige vorhandene 
Pflugkippe des rheinischen Braun kohletagebaus der 1960er Jahre ist mit ihrem terrassenartigen 
Aufbau eine landschaftliche Dominante die aus kulturlandschaftlicher und denkmalpflegerischer 
Sicht im Rahmen der Regionalplanung zu bewahren ist. 
Zwei weitere KLB, die durch den UR600 innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf berührt wer-
den, erstrecken sich auch über den Regierungsbezirk Köln („Strategische Bahnlinie “ (Bergheim, 
Erftstadt, Kerpen, Rheinbach, Weilerswist) und „Nord-Süd-Kohlenbahn“). Sie werden in den Fach-
beiträgen dem Fachbeitra g für den Regierungsbezirk Köln zugeordnet und daher im Folgenden 
auch dort zugeordnet. 
Regierungsbezirk Köln 
Innerhalb des Regierungsbezirks Köln berührt der UR600 fünf KLB.  
Zwischen Dormagen und Rommerskirchen quert der Untersuchungsraum den KLB „Strategische 
Bahnlinie“ (Bergheim, Erftstadt, Kerpen, Rheinbach, Weilerswist). Die Anfänge der Bahnstre-
cke liegen im Anfang des 20. Jahrhunderts. Aufgrund ihrer militär-strategischen Bedeutung für den 
Ersten Weltkrieg, kommt diesem linearen KLB eine besondere historische Bedeutung zu. Als kul-
turlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhal-
tende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere das Sichern linearer Strukturen, festgeschrie-
ben.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Südlich der Vollrather Höhe folgt der Trassenverlauf auf einer Strecke von ca. 6 km dem linearen 
KLB „Nord-Süd-Kohlenbahn“ (KLB-Nr. 069). Aufgrund  ihrer wirtschaftlichen und technikge-
schichtlichen Bedeutung für das Rheinische Braunkohlenrevier sowie als bedeutender Entwick-
lungsschritt für das Eisenbahnwesen der 1950er Jahre, kommt dieser Strecke mit ihrer langjähri-
gen Persistenz eine hohe Bedeutung zu. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel 
im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, i nsbesondere 
das Sichern linearer Strukturen, festgeschrieben. 
Nördlich von Rath liegt das „Gut Gummershoven“ (KLB-Nr. 066), welches kleinräumig in  den 
UR600 hinein reicht. Der KLB umfasst Relikte aus dem Hochmittelalter und liegt auf einer Kuppe, 
weshalb ihm eine dominante Lage in der offenen Bördelandschaft zukommt. Folgende kulturland-
schaftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regionalplanung formuliert: 
• Bewahren und Sichern der Elemente, Strukturen und Sichträume von Adelssitzen und 
Hofanlagen, 
• Wahren als landschaftliche Dominante, 
• Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem 
Kontext. 
Im Bereich der Erftaue berührt die Trassenführung den KLB “Klärteiche bei Blerichen“ (KLB-
Nr. 065). Die Klärteiche sind Überreste der ehemaligen Zuckerfabrik Bedburg, die einen herausra-
genden kulturhistorischen Wert für die Stadt Bedburg hat. Des Weiteren befindet sich hier ein Ab-
schnitt des ehemaligen Abraumbandes, das die Braunkohletagebaue Hambach und Bergheim mit-
einander verbunden hat (Fernbandtrasse). Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches 
Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbeson-
dere das Sichern linearer Strukturen, festgeschrieben. 
Auf Höhe der B  55 reicht die KLB „Oberembt, Niederembt“ (KLB-Nr. 060) kleinräumig in den 
Untersuchungsraum hinein. Hierbei handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Bereich mit his-
torisch bedeutenden Kirchdörfern, Gütern und Gehöften im Finkelbachtal. Folgende kulturlan d-
schaftliche und denkmalpflegerische Ziele werden im Rahmen der Regionalplanung formuliert: 
• Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von 
historischen Stadt- und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes, 
• Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges, 
• Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem 
Kontext. 
 
4.9.3 Sonstige Sachgüter 
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die unter Berücksichtigung von § 16 Abs. 5 S. 2 
UVPG, § 39 Abs. 2 S. 2 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 3 ROG (Zumutbarkeit, Angemessenheit) ermittelten 
sonstigen Sachgüter innerhalb des UR600, soweit sie nicht bereits an anderer Stelle dieser Unter-
lage aufgegriffen sind. Die Auflistung dem Verlauf der RWTL vom Rhein ausgehend folgend. 
Tab. 37: Potenziell Betroffene Sachgüter innerhalb des UR600 (Auswahl)

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Sachgut Lage mögliche  
Betroffenheit 
Rheindeich Südlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Deponie Östlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Freileitung (380 kV) Nördlich Dormagen-Rheinfeld Unterquerung (offene Bauweise) mit an-
schließender Parallelführung (rd. 1,8 km) 
Straße (Kreuzung B 9, 
K 12) 
Nördlich Dormagen-Horrem Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (A 57) Nordwestlich Dormagen-Horrem Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (L 380) Südöstlich Dormagen-Nievenheim Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Freileitungen (380 kV, 
220 kV, 110 kV) 
Südlich Dormagen-Nievenheim Parallelführung (rd. 1,3 km), Unterquerung 
(untertägiger Vortrieb), erneute Parallelfüh-
rung (rd. 1,8 km) 
Straße (L 36) Südlich Dormagen-Nievenheim Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (B 447) Südlich Dormagen-Gohr Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Freileitungen (380 kV, 
220 kV) 
Südöstlich Grevenbroich-Barrenstein 
und Grevenbroich-Allrath 
Parallelführung (rd. 3,7 km) mit anschließen-
der Unterquerung (offene Bauweise) 
Bahntrasse Südöstlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (B 59) Südöstlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Bahntrasse (GAB 
Nord-Süd-Bahn) 
ab Südlich Grevenbroich-Allrath bis 
südwestlich Rommerskirchen-Vani-
kum 
Parallelführung (rd. 4,9 km) mit anschließen-
der Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (L 378) Südlich Grevenbroich-Allrath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Freileitungen (380 kV, 
220 kV) 
Westlich Rommerskirchen-Sinsteden Unterquerung (offene Bauweise) 
Straße (K 24) Westlich Rommerskirchen-Vanikum Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (L 213) Nördlich Bedburg-Rath Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Radweg (Fern-
bandtrasse) 
Südlich Peringsmaar Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter 
Querschnitt) 
Radweg (Fern-
bandtrasse) 
Erftquerung bis Tagebau Hambach Bauzeitliche Inanspruchnahme (beengter 
Querschnitt) 
Straße (L 213) Westlich der Erftquerung bei Berg-
heim-Glesch 
Unterquerung (untertägiger Vortrieb) 
Straße (A 61) Fernbandtrasse südwestlich von Be-
dburg-Kirdorf 
Unterführt durch Bauzeitliche Inanspruch-
nahme (beengter Querschnitt) 
Straße (B 55) Fernbandtrasse südlich von Elsdorf-
Niederempt 
Unterführt durch Bauzeitliche Inanspruch-
nahme (beengter Querschnitt) 
Straße K 30) Fernbandtrasse westlich von Elsdorf-
Esch 
Unterführt durch Bauzeitliche Inanspruch-
nahme (beengter Querschnitt) 
Hinzu kommen sämtliche Gebäude, Anlagen, sonstige bauliche Infrastrukturen etc. im Umfeld der 
Trasse.  
Zusätzlich wird an dieser Stelle auf die Schiffbarkeit des Rheins als Sachgut hingewiesen, die im 
Zusammenhang mit der geplanten Rheinwasserentnahme steht (siehe hierzu – insbesondere zum 
Austausch mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) – die Ausführungen 
unter Kap. 2.6.3). 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG; letzte Ände-
rung: 23.12.2016) in der Anlage (Nr. 995) folgendes Projekt benennt: „OU – Anm.: Ortsumgehung

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
- Allrath“. Das Ausbauziel N2 ist auf einen 2 -streifigen Neubau gerichtet. Gem. FStrAbG, Anlage, 
Vorbemerkung, S. 2, handelt es sich um ein Projekt mit vordringlichem Bedarf. 
4.10 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern 
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UVPG / § 8 Abs. 1 
Nr. 4 ROG sind die in der Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Gesamtheit der Prozesse ist Ursache 
des Zustandes der Umwelt wie auch ihrer weiteren Entwicklung. Die Prozesse unterliegen einer 
Regulation durch innere Steuerungsmechanismen (Rückkopplungen) und äußere Einflussfakto-
ren. Zu diesen relevanten Prozessen gehören: 
• Energetische, stoffliche und hydrologische Prozesse,  
• biologische Prozesse,  
• gesellschaftliche Prozesse und  
• langfristige oder sporadisch auftretende äußere Prozesse. 
Sie spiegeln das ökosystemare Wirkungsgefüge der Umwelt wider und beschreiben alle funktiona-
len und strukturellen Beziehungen zwischen den Schutzgütern. Sie äußern sich darin, dass ein 
Schutzgut auch den Zustand eines anderen Schutzgutes beeinflussen kann. Wechselwirkungen 
fließen im Rahmen der Erstellung des vorliegenden Berichts weitestgehend in die Beurteilung der 
Schutzgüter und in die Ermittlung der Beeinträchtigungsrisiken für die Schutzgüter mit ein. So wer-
den die vom UVPG / ROG unterschiedenen Schutzgüter letztlich nicht isoliert betrachtet, sondern 
es werden bestimmte Funktionen des Naturhaushaltes betrachtet, die sich zwar einzelnen Schutz-
gütern zuordnen lassen, deren konkrete Ausprägung aber maßgeblich von schutzgutübergreifen-
den Wirkungszusammenhängen beeinflusst wird. Die einzubeziehenden Wechselwirkungen wer-
den somit in der Regel über die Analyse der einzelnen Schutzgüter mit erfasst, z. B.: 
• Die Abhängigkeit zwischen den abiotischen Gegebenheiten/Standortfaktoren und der rea-
len Vegetation über die Erfassung von Biotoptypen als hochintegrales Merkmal, 
• die Abhängigkeit zwischen den einzelnen Parametern der Bodenformen und dem Grund-
wasser, zum Beispiel über die Einschätzung der Grundwasserneubildung / Grundwas-
serergiebigkeit oder der Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeintrag, 
• die Abhängigkeit der Erholungseignung/Erholungsfunktion landschaftlicher Teilräume für 
den Menschen von der Landschaftsbildqualität. 
Die eigenständige Betrachtung von Wechselwirkungen im Rahmen der UVP ist vom Gesetzgeber 
gewünscht, da Wechselwirkungen sei t der Neufassung des UVPG von 2001  (BGBl. I Jahrgang 
2001, Teil I Nr. 48 S. 2350) ein eigenes Schutzgut darstellen ( § 2 Abs. 1 Nr. 5 UVPG). Wechsel-
wirkungen passen jedoch nicht in das Sender-Empfänger-Modell von Wirkungen, das der UVP zu 
Grunde liegt (GASSNER et al. 2010: 27). Außerdem erfordert eine vollständige Erfassung der tat-
sächlichen ökosystemaren Wechselwirkungen im Untersuchungsraum umfassende, hochkom-
plexe Analysen.  
Auswirkungen auf das Gefüge von Wechselwirkungen können Auswirkungsverlagerungen und Se-
kundärauswirkungen zwischen und auch innerhalb verschiedener Umweltmedien sein, die sich ge-
genseitig in ihrer Wirkung addieren, verstärken oder auch vermindern bzw. aufheben können. Ihre 
Prognose würde umfassende Ökosystemanalysen erfordern, die alle  denkbaren Wechselwirkun-
gen einbeziehen. Systemanalytische Prognosen von ökosystemaren Wirkungen (z. B. mathemati-
sche Simulationsmodelle) können wegen ihrer Komplexität und aufgrund unvollständiger

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Gesamtheit ökosys temarer Wirkungszusammenhänge 
kaum im Rahmen einer UP/UVP erarbeitet werden. Hinsichtlich der Beschreibung der Umwelt und 
ihrer Bestandteile geht dies über den zumutbaren Rahmen der beizubringenden Informationen hin-
aus, da der Erkenntnisgewinn nicht in ein em angemessenen Verhältnis zum Untersuchungsauf-
wand steht (hierzu: HOPPE et al. 2018: § 16 UVPG, Rn. 17). Die Ergebnisse wären im hier relevan-
ten Betrachtungsmaßstab wahrscheinlich aufgrund eines zu übergeordneten Raumbezugs (ge-
ringe Raumdifferenzierung) auch nur wenig planungsrelevant bzw. entscheidungserheblich. 
Im Folgenden geht es daher weniger darum, die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Wechsel-
wirkungen oder die tatsächlich vorhandenen Wechselwirkungen im Detail zu ermitteln. Vielmehr 
sind anhand der möglichen Wechselwirkungen weitere, schutzgutübergreifende Umweltauswirkun-
gen abzuleiten. Die möglichen Wechselwirkungen werden auf Grundlage der vorangegangenen 
Bestandserfassung und der dabei herausgearbeiteten ökologischen  Funktionen abgeleitet. Die 
nachstehende Matrix (→ Tab. 38, S. 220) zeigt eine entsprechende Übersicht prinzipiell möglicher 
Wechselwirkungen. Die hier dargestellten Wirkpfade werden im Rahmen der Auswirkungsprog-
nose schutzgutbezogen berücksichtigt. Auf diese Weise werden Wechselwirkungen bei der Ermitt-
lung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen hinreichend.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 38: Matrix möglicher Mögliche ökosystemare Wechselwirkungen 
Wir-
kung 
auf → Menschen 
Tiere, 
Pflanzen, 
biol. 
Vielfalt 
Boden /  
Fläche Wasser Luft / Klima Landschaft 
Kulturel-
les Erbe / 
sonst. 
Sachgüter 
Wir-
kung 
von ↓ 
Men-
schen  
Nutzung, 
Beeinträchti-
gung, Ver-
drängung, 
ggf. Schutz 
Nutzung / Bean-
spruchung / 
Überformung, 
Verbrauch / 
Überbauung, 
Verdichtung,  
Flächenzer-
schneidung, Ver-
unreinigung, ggf. 
Schutz 
Nutzung / 
Verbrauch, 
Verunreini-
gung, ggf. 
Schutz 
Luftverunreinigung, 
Windfeldverände-
rung und Klimabe-
einflussung durch 
Oberflächengestal-
tung, klimawirk-
same Emissionen, 
ggf. Schutz 
Gestaltung, 
Überformung, 
Verbrauch / 
Überbauung, 
Zerschneidung, 
Erholungsnut-
zung, ggf. 
Schutz 
Prägung / 
Erschaffung, 
ggf. Siche-
rung, Bean-
spruchung, 
Infrastruk-
turnutzung 
Tiere, 
Pflan-
zen, 
biol. 
Vielfalt 
Lebens- / Nah-
rungs- und 
Wirtschafts-
grundlage 
(Land- / Forst-
wirtschaft, 
Jagd, Fische-
rei), Abschir-
mung (v. a. 
Wald), Naturer-
lebnis 
 
Regulierung des 
Nährstoffhaus-
halts durch Hu-
musbildung und 
Zersetzung (De-
struenten), Ero-
sionsschutz (Ve-
getation), Vieh-
tritt 
Regulierung 
des Wasser-
haushalts 
durch Was-
serauf-
nahme, Inter-
zeption und 
Transpiration 
Frischluftproduk-
tion, Filterwirkung 
(v. a. Wald), Beein-
flussung der Luftzir-
kulation und der 
Ausbildung von Kli-
matopen (Vegeta-
tion) 
Charakteristi-
sche naturland-
schaftliche Prä-
gung (insbes. 
Vegetations-
struktur) 
-/- 
Boden /  
Fläche 
Wirtschafts- / 
Ertragsgrund-
lage, Baugrund, 
Hochwasser-
rückhaltung / -
schutz 
Lebens-
raum, 
Standortfak-
tor 
 
Filterwirkung, 
Regulierung 
des Wasser-
haushalts 
(Rückhal-
tung, Versi-
ckerung / 
Grundwas-
serneubil-
dung, Evapo-
ration) 
Ausgasung, Wär-
mespeicherung, 
Wärmerückstrah-
lung 
Charakteristi-
sche Prägung 
(Wuchsbedin-
gungen / Vege-
tationsstruktur) 
Konservie-
rung (archä-
ologisches 
„Archiv“), 
Trägerme-
dium, Stand-
ortpotenzial 
Wasser 
Lebens- und 
Wirtschafts-
grundlage 
(Wasserdarge-
bot),  
Erholungspo-
tenzial, Hoch-
wassergefahr 
Lebens-
grundlage, 
Lebens-
raum, 
Standortfak-
tor, Träger-
medium für 
Stoffeinträge 
Einfluss auf Bo-
denbildungspro-
zesse und Bo-
denfeuchtere-
gime, Trägerme-
dium für Stoffein-
träge, Erosion 
 
Beeinflussung der 
Luftzirkulation und 
der Ausbildung von 
Klimatopen (Ober-
flächengewässer) 
Charakteristi-
sche Prägung 
(Wuchsbedin-
gungen / Vege-
tationsstruktur, 
Gewässer, 
Oberflächenfor-
mung) 
Schädigung 
der Sub-
stanz (z. B. 
Korrosion) 
Luft / 
Klima 
Lebensgrund-
lage,  
Witterungsein-
flüsse, biokli-
matische Ein-
flüsse 
Lebens-
grundlage, 
Lebens-
raum, 
Standortfak-
tor, Träger-
medium für 
Stoffeinträge 
Beeinflussung 
der Bodenbil-
dungsprozesse, 
Durchlüftung, 
Trägermedium 
für Stoffeinträge, 
Erosion (Wind) 
Verdunstung, 
Kondensa-
tion, Träger-
medium für 
Stoffeinträge 
 
Charakteristi-
sche Prägung 
(Wuchsbedin-
gungen / Vege-
tationsstruktur, 
Oberflächenfor-
mung) 
Schädigung 
der Sub-
stanz (Witte-
rungsein-
flüsse) 
Land-
schaft 
Lebens- und 
Entwicklungs-
raum, Erho-
lungspotenzial, 
ästhetisches 
Empfinden, 
Identifikation 
Lebensraum 
Einfluss der To-
pographie auf 
Bodenbildungs-
prozesse und 
Bodenfeuchtere-
gime 
Topogra-
phisch be-
dingtes Ab-
flussregime 
und Entste-
hen von 
Oberflächen-
gewässern 
Beeinflussung der 
Luftzirkulation und 
der Ausbildung von 
Klimatopen (Topo-
graphie, Vegeta-
tion) 
 
Entwick-
lungsraum, 
(potenzieller) 
Standort-
raum 
Kulturel-
les Erbe 
/ sonst. 
Sachgü-
ter 
Identifikation, 
Information 
(Zeugnis histo-
rischer Entwick-
lung), Infra-
strukturangebot 
-/- 
Eingebettetes / 
aufgebrachtes 
Fremdmaterial 
-/- 
Technogen be-
dingte Beeinflus-
sung der Luftzirku-
lation (Baukörper) 
Charakteristi-
sche kulturland-
schaftliche Prä-
gung, techno-
gene Beeinflus-
sung

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
4.11 Voraussichtliche Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung der 
Braunkohlenplanänderung / des Vorhabens 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 2b § 40 Abs. 2 Nr. 3 -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 3 
„Prognose über die Ent-
wicklung des Umweltzu-
stands […] bei Nichtdurch-
führung der Planung“ 
„Darstellung der Merk-
male der Umwelt, des 
derzeitigen Umweltzu-
stands sowie dessen vo-
raussichtliche Entwick-
lung bei Nichtdurchfüh-
rung des Plans oder des 
Programms“ 
 „…eine Übersicht über die 
voraussichtliche Entwick-
lung der Umwelt bei Nicht-
durchführung des Vorha-
bens, soweit diese Entwick-
lung gegenüber dem aktuel-
len Zustand mit zumutba-
rem Aufwand auf der Grund-
lage der verfügbaren Um-
weltinformationen und wis-
senschaftlichen Erkennt-
nisse abgeschätzt werden 
kann.“ 
 
Die voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung, der sogenannte Prognosenullfall, ist so-
wohl auf UP - als auch auf UVP -Ebene als Inhalt des vorliegenden Berichts vorgegeben (§  40 
Abs. 2 Nr. 4 UVPG, Nr. 3 der Anlage 4 zum UVPG; Nr. 2b der Anlage 1 zum ROG). Daher ist es 
sinnvoll, bei der Darstellung des Prognosenullfalls die Braunkohlenplanebene (entspricht der UP) 
und die Vorhabengenehmigungsebene (entspricht der UVP) im Zusammenhang miteinander zu 
betrachten.  
Bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung ist nur die RWTL zum Tageba u Garzweiler 
raumordnerisch gesichert. Die RWTL nach Hambach bliebe raumordnerisch ungesichert.  Die in 
Tab. 2 (→ S.30) dargestellten technischen Parameter blieben gegenüber den bisherigen Planun-
gen aus dem Altverfahren unverändert. 
Bei Nichtdurchführung des Vorhabens würde sich das übergeordnete Ziel der Befüllung des Tage-
bausees Hambach und damit die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus ebenso wie die Wieder-
herstellung des natürlichen Grundwasserregimes nicht durchführen lassen (siehe hierzu Kapitel 
2.4), da die Befüllung allein durch den Anstieg des Grundwasserspiegels nach Einstellung der 
Sümpfungsmaßnahmen aufgrund fehlender Böschungsstabilität nicht umsetzbar wäre. 
Bezüglich der natürlichen Umwelt bliebe bei Nichtdurchführung der Braunkohlenplanänderung und 
des Vorhabens der in den vorangegangenen Kapiteln dargestellte Umweltzustand im UR600 er-
halten. Konkret würde auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen, die einen Großteil des UR600 
einnehmen (→ Tab. 32, S. 191), eben diese Nutzung voraussichtlich langfristig fortgeführt. Auf den 
bestehenden Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ebenfalls keine Veränderung des aktuellen Zu-
stands zu erwarten. Was die Gehölzbiotope betrifft, unterliegen diese sukzessiven Entwicklungen. 
Mit zunehmendem Alter sind ihnen höhere ökologische Wertigkeiten zu attestieren. Langfristig kön-
nen sich beispielsweise Baumhöhlen ausbilden, so dass die Bäume neben den in Gehölzen brü-
tenden Vogelarten auch für Baumhöhlenbrüter und -bewohner Bedeutung als Lebensraum erlan-
gen könnten. Eingeschränkt wird diese sukzessive Entwicklung allerdings nur dort, wo

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Gehölzbiotope flächenhaft beansprucht werden. In den übrigen Teilen des UR600 wird die Ent-
wicklung nicht eingeschränkt. 
Insgesamt treten bei Nichtdurchführung des Vorhabens insbesondere außerhalb des UR600, näm-
lich im Bereich der Tagebaue Hambach und Garzweiler, erhebliche nachteilige Auswirkungen 
durch Ausbleiben der externen Wasserversorgung auf.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
5 Wirkfaktoren des Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorhabens 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- -/- Anlage 4 UVPG, Nr. 4 lit. c) 
   „Eine Beschreibung der 
möglichen erheblichen Um-
weltauswirkungen des Vor-
habens; […]. Die Darstel-
lung soll sich auf die Art der 
Umweltauswirkungen nach 
Buchstabe a erstrecken. 
Anzugeben sind jeweils die 
Art, in der Schutzgüter be-
troffen sind nach Buchstabe 
b, und die Ursachen der 
Auswirkungen nac h 
Buchstabe c. 
a) […] 
b) […] 
c) Mögliche Ursachen der 
Umweltauswirkungen: 
 aa) … 
 bb)… 
 …“ 
Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens bildet 
die technische Planung, die das Vorhaben in seinen wesentlichen physischen Merkmalen darstellt 
und beschreibt. Aufbauend auf der Beschreibung des Vorhabens  und der technischen Planung 
werden nachfolgend die potenziellen umweltrelevanten Wirkfaktoren nach Art, Umfang und Dauer 
ihres Auftretens beschrieben. Die Wirkfaktoren des Vorhabens sind als mögliche Ursachen von 
Umweltauswirkungen gemäß Ziffer 4 lit. c) der Anlage 4 zum UVPG im UVP-Bericht darzustellen. 
Sie werden in bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren unterschieden:  
• Baubedingte Wirkfaktoren wirken temporär. Sie resultieren aus den Bauarbeiten zur Her-
stellung des Vorhabens sowie aus der damit verbundenen Einrichtung von Lager- und 
Montageflächen. 
• Anlagebedingte Wirkfaktoren sind solche, die aus der baulichen Beschaffenheit des Vor-
habens und nicht aus dessen Herstellung oder Betrieb resultieren. Sie treten auf, sobald 
und solange das Vorhaben errichtet ist. Eingeschlossen sind neben den Rohrleitungen 
auch die zugehörigen Bauwerke sowie alle dauerhaft anzulegenden Flächen. 
• Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind ausschließlich solche, die aus dem Betrieb des Vor-
habens resultieren. Sie treten auf, sobald und solange sich das Vorhaben in Betrieb be-
findet.  
5.1 Einzelbeschreibung der Wirkfaktoren 
Durch Zusammenführung der Wirkfaktoren und ihrer Wirkreichweite mit dem Umweltbestand in-
nerhalb der Wirkreichweite lassen sich die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die 
Umwelt prognostizieren.  In der nachstehenden Tabelle sind die vom Vorhaben ausgehenden

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Wirkfaktoren zusammengestellt. Sie werden in den folgenden Unterkapiteln jeweils kurz beschrie-
ben und einer Prüfung unterzogen, ob sie für die weitere Betrachtung, d. h. die Ermittlung der 
Umweltauswirkungen, von Bedeutung sind. Das Risiko von Unfällen und Katastrophen  ist in der 
Tabelle nicht aufgeführt. Diese Thematik wird in Kap. 2.7 behandelt.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 39: Wirkfaktoren des Vorhabens 
Wirkfaktor (mit Nummer des Unterkapitels) bau- 
bedingt 
anlagen-
bedingt 
betriebs-
bedingt 
5.1.1 – Flächeninanspruchnahme X X X 
5.1.2 – Mechanische Bodenbeanspruchung X   
5.1.3 – Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden  X  
5.1.4 – Emissionen von Luftschadstoffen   X   
5.1.5 – Emissionen von Lärm X  X 
5.1.6 – Emissionen von Erschütterungen X   
5.1.7 – Emissionen von Licht X   
5.1.8 – Baukörper als landschaftsfremde Objekte  X  
5.1.9 – Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) X   
5.1.10 – Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb   X 
5.1.11 – Entnahme von Rheinwasser   X 
5.1.12 – Grundwasserhaltung X   
 
5.1.1 Flächeninanspruchnahme 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X X X 
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Baubedingt werden Flächen für die Baustelleneinrichtung benötigt. Hierunter fallen die Arbeits- und 
Rangierflächen der Baufahrzeuge und -geräte (z. B. Bagger, Radlader, Lastwagen, Kran), die Ein-
richtungen für die Arbeitskräfte (Bürocontainer) sowie Lagerplätze (für Baumaterialien). Für diese 
Zwecke wird der Arbeitsstreifen herangezogen ( → Kap. 2.4). Der Arbeitsstreifen deckt außerdem 
die für den Rohrgraben erforderlichen Flächen ab. Soweit möglich werden die Flächen des Arbeits-
streifens nach Abschluss der Bauarbeiten ihrem Ausgangszust and entsprechend wiederherge-
stellt, so dass keine dauerhafte Flächeninanspruchnahme verbleibt. 
Anlagebedingt erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme für das Pump - und das Verteil-
bauwerk sowie die jeweils zugehörigen, umlaufenden Erschließungsflächen . Dies geht mit einer 
vollständigen Versiegelung des Bodens einher (die Hydroburst-Anlage ist unterirdisch eingehaust). 
Ferner stellt das Entnahmebauwerk einschließlich der Einhausung der Passiv -Rechen (Johnson 
Screens®) sowie der schützenden Grobrechen ei nen baulichen Fremdkörper im Rhein dar, 
wodurch auch Belange des Schutzgutes Wasser berührt werden. 
Aus dem Schutzsteifen resultiert eine weitere – betriebsbedingte – Flächeninanspruchnahme, da 
der dauerhaft vorzuhaltende Schutzstreifen einerseits u. U. eine Änderung bestehender Nutzungen 
erfordert (Freihalten von tiefwurzelnden Gehölzen) und andererseits im Bereich des Schutzstreifen 
künftig eine Nutzungsänderung (Anlegen tiefwurzelnder Gehölze) nicht mehr möglich ist. 
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Die baubedingte Flächeninanspruchnahme führt zu einer vorübergehenden Veränderung der Ge-
stalt und Nutzung von Grundflächen , insbesondere durch die großflächige  Beanspruchung land-
wirtschaftlich genutzter Flächen. Wenngleich die beanspruchten Flä chen nach Abschluss der

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Bauarbeiten weitgehend wiederherstellt werden, verbleiben für die Bauzeit mögliche Beeinträchti-
gungen von Flächen und deren Funktion. Dies betrifft auch die Inanspruchnahme von Erholungs-
infrastruktur, insbesondere im Trassenabschnitt auf der Fernbandtrasse.  
Die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme zieht eine Versiegelung von gegenwärtig unversie-
gelter Fläche nach sich. Durch anlagenbedingte Versiegelung besteht gegenüber der baubeding-
ten Flächeninanspruchnahme auch die Möglichkeit der Beeinträchtigung des Lokalklimas. 
Die betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme durch den Schutzstreifen erfordert überall dort eine 
Nutzungsveränderung, wo sich gegenwärtig im Bereich des Schutzstreifens tief wurzelnde Ge-
hölze befinden. Je nach Qualität  der Gehölze führt die Umwandlung in die Zielnutzung zu unter-
schiedlich stark ausgeprägten Eingriffen in Natur und Landschaft. Eingriffe in den Boden oder Ver-
siegelungen sind betriebsbedingt allerdings nicht mehr erforderlich. 
Sowohl die baubedingte, als a uch die anlagen - und betriebsbedingte Flächeninanspruchnahme 
sind insbesondere vor dem Hintergrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§  13 ff. 
BNatSchG) zu beleuchten. Die resultierenden Auswirkungen werden im Rahmen der Auswirkungs-
prognose (→ Kap. 6) ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Prüfrelevant sind insbesondere 
auch Möglichkeiten zur Kompensation der vorhabenbedingten Eingriffe. 
Bei der Auswirkungsprognose wird auch auf konfligierende Nutzungen eingegangen (betrifft Kreu-
zungen, z.B. Rheindeich, sonstige Infrastruktur).  
5.1.2 Mechanische Bodenbeanspruchung 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Mit dem Wirkfaktor der mechanischen Bodenbeanspruchung wird gegenüber dem Wirkfaktor der 
Flächeninanspruchnahme insbesondere die mögliche Reichweite der Umweltauswirkungen in der 
vertikalen Ebene berücksichtigt. So kommt es bei der Herstellung des Rohrgrabens zwangsläufig 
zu Bodenbewegungen / Bodenaushub sowie zur Zwischenlagerung / Zwischenbewirtschaftung von 
Boden zwecks anschließender Wiederverfüllung bzw. sonstiger Verwertung. Darüber hinaus ist zur 
Errichtung des Vorhabens der Einsatz von Baufahrzeugen, -geräten und -material auf unversiegel-
tem Boden erforderlich. Beide Aspekte beschränken sich zeitlich auf die Bauphase und flächenhaft 
auf den Arbeitsstreifen.  
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Fahrzeugbewegungen auf nicht befestigen Flächen können zu einer Bodenverdichtung und damit 
einhergehend zu einer erheblichen Beeinträchtigung der ökologischen Bodenfunktionen sowie dar-
über hinaus ggf. der Archivfunktion des Bodens (Archiv der Kulturgeschichte) führen. Dies gilt in 
besonderem Maße auch für den Aushub von Boden. In Rheinufernähe kann es durch die mecha-
nische Bodenbeanspruchung zu Einträgen von Sedimenten / Bodensub stanz in den Rhein kom-
men. Dies kann sowohl unmittelbar durch Bodenbewegungen als auch mittelbar durch wind- oder 
niederschlagsbedingte Erosionsprozesse (z. B. bei Bodenmieten) erfolgen.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Die Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung sind im  Rahmen der Auswirkungs-
prognose (→ Kap. 6) zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Prüfrelevant ist insbesondere 
auch, wie Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Art der Bodenlagerung) vermieden 
oder vermindert werden können.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
5.1.3 Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
 X  
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Die zu errichtenden Bauwerke und zu verlegenden Rohre ( → Kap. 2.3) verbleiben dauerhaft (an-
lagebedingt) als Fremdkörper im Boden. 
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Da der Boden im Umfang des gesamten Baukörper- und Rohrvolumens nach Abschluss der Bau-
arbeiten nicht mehr wieder eingebaut werden kann, entfallen sämtliche Bodenfunktionen dauerhaft. 
Im Rahmen der Auswirkungsprognose ist dies vor dem Hintergrund der bodenbezogenen Umwelt-
schutzziele (→ Tab. 5, S. 78) zu betrachten. Außerdem ist davon auszugehen, dass überschüssi-
ges Bodenmaterial anfällt, dass anderweitig zu verwerten oder zu entsorgen ist. 
5.1.4 Emissionen von Luftschadstoffen und CO2 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X  (X) 
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Während der Bauphase kommt es insbesondere auf dem Arbeitsstreifen zu baustellenüblichen 
Emissionen von Luftschadstoffen (insbes. Staub) und von CO2. Es handelt sich dabei vorwiegend 
um Dieselabgase der Motoren der Baufahrzeuge und -geräte sowie aufgewirbelte Stäube (insbes. 
Durch Bodenaushubarbeiten und die Verwehung von Bodenmieten). 
Anlage- und betriebsbedingt werden unmittelbar keine Luftschadstoffe oder CO2 emittiert. 
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Aufgrund der begrenzten zeitlichen Dauer, der Quellstärke und der weitgehend isolierten räumli-
chen Lage der Baumaßnahmen abseits von Wohngebieten ist davon auszugehen, dass die emit-
tierten Schadstoffe und Stäube mengenmäßig kaum geeignet sind, erhebliche nachteilige Umwelt-
auswirkungen hervorzurufen. Dies gilt insbesondere dort, wo – was einen Großteil der Trasse be-
trifft – die Rohre in einer offenen, landwirtschaftlich geprägten Landschaft mit guter lokalklimati-
scher Durchlüftung verlegt werden, die zu einer schnellen Verdünnung / Verteilung der ohnehin 
geringfügigen Schadstoff- und Staubmengen führt. 
Insbesondere in Siedlungsnähe bedürfen die Staubemissionen allerdings einer genauen Betrach-
tung, um auszuschließen, dass erheblichen Umweltauswirkungen auftreten. Außerdem sind die 
Luftschadstoff- und CO2-emissionen sowohl hinsichtlich lokalklimatischer Gegebenheiten als auch 
vor dem Hintergrund bundesweiter Klimaschutzziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) 
einzuordnen. Dies erfolgt im Rahmen der Auswirkungsprognose.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
5.1.5 Emissionen von Lärm 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X  X 
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Während der Bauphase kommt es auf dem Arbeitsstreifen sowie entlang von öffentlichen Straßen, 
die zur An- und Abfahrt genutzt werden, zu baustellenüblichen Emissionen von Lärm zur Herstel-
lung der unter Kapitel 2 aufgeführten Bauwerke. Darüber hinaus emittieren die Transformatoren 
am Pump- und Verteilbauwerk Lärm, sobald diese in Betrieb genommen werden. Im Rahmen des 
Anfahrens der Leitung nach Betriebsunterbrechungen können Lärmemissionen durch erforderliche 
Lüftungen entstehen. 
Anlagebedingt treten keine Lärmemissionen auf. 
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Die bau- und betriebsbedingten Lärmemissionen können sich auf die  Wohnbevölkerung angren-
zender Ortslagen, die Erholungseignung der Landschaft sowie auf die Fauna auswirken. Außer-
dem kann der baubestellenbedingte Verkehr die Lärmsituation an den öffentlichen Straßen, die zur 
An- und Abfahrt genutzt werden, erheblich verändern. Die Auswirkungen werden im Rahmen der 
Auswirkungsprognose (→ Kap. 6) ermittelt, beschrieben und bewertet. 
5.1.6 Emissionen von Erschütterungen 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Im Falle der Verbauarbeiten ( → Kap. 2.5) können kurzzeitige Erschütterungen durch Rammen, 
Rütteln, Bohren oder Fräsen verursacht werden, wobei die letzten drei Verfahren eher Vibrationen 
in den Untergrund eintragen und im Vergleich  zum Rammen daher als erschütterungsarm einzu-
stufen sind.  Die anschließende Rohrverlegung mittels Kabelgraben und die Unterpressung sind 
erschütterungsarm. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Erschütterungen auf. 
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Nach dem geplanten Bauablauf denkbare Erschütterungen können sich auf die Schutzgüter Men-
schen und Tiere (störend / belästigend) sowie kulturelles Erbe / sonstige Sachgüter (bausubstan-
zielle Schäden) auswirken, sind dabei jedoch in aller Regel nur im unmittelbaren Umfeld zur Quelle 
wirksam. 
Da einzelne Bauabschnitte, in denen eine Unterpressung erforderlich ist, nur kurzzeitig bedient 
werden und überwiegend ein größerer Abstand zu Siedlungsbereichen eingehalten wird, ist im 
vorliegenden Fall ehe r nicht zu erwarten, dass die sporadischen baubedingten Erschütterungen 
eine störende oder belästigende Wirkung entfalten.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Im Bereich des Entnahmebauwerks kommen nur erschütterungsarme Verfahren (wie z.B. Einrüt-
teln) zur Anwendung, um dort mögliche Auswirkungen auf die Fauna zu vermeiden. 
Hinsichtlich des Schutzgutes kulturelles Erbe / sonstige Sachgüter werden Einzelheiten bei der 
Auswirkungsprognose behandelt.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
5.1.7 Emissionen von Licht 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Baubedingt sind im überwiegenden Zeitraum zwar keine Lichtemissionen zu erwarten, in den Win-
termonaten ist jedoch im Falle bereits eines zweischichtigen Baubetriebs in den Abendstunden mit 
Beginn der Abenddämmerung mit Lichtemissionen durch Beleuchtung der Baustellen zu rechnen. 
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Die baubedingten Lichtemissionen können sich je na ch Umfang auf die Wohnbevölkerung der 
Ortslagen nahe der Arbeitsflächen sowie auf die Fauna auswirken. Einzelheiten werden bei der 
Auswirkungsprognose behandelt.  
5.1.8 Baukörper als landschaftsfremde Objekte 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
 X  
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Die dauerhaft zu errichtenden Bauwerke stellen landschaftsfremde Objekte dar, die in der Land-
schaft in unterschiedlichem Maße sichtbar werden.  
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Die Baukörper können als landschaftsfremde Vertikalstrukturen eine Scheuch- und Kulissenwir-
kung vor allem für die Avifauna entfalten. Damit können die Baukörper insbesondere artenschutz-
rechtliche Relevanz haben. Zudem ist die anlagenbedingte Modifikation des Landschaftsbildes 
durch die Baukörper vo r dem Hintergrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§  13 ff. 
BNatSchG) zu beleuchten. Prüfrelevant ist insbesondere auch, wie Auswirkungen durch geeignete 
Maßnahmen (z. B. Gestaltung oder Eingrünung der Bauwerke) vermieden oder vermindert werden 
können. Auch hinsichtlich des Lokalklimas besteht aufgrund der Verwendung künstlicher Bauma-
terialien die Möglichkeit einer anlagenbedingten Veränderung lokalklimatischer Parameter. Der 
Wirkfaktor bedarf der weiteren Betrachtung in der Auswirkungsprognose (→ Kap. 6). 
5.1.9 Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Die Baufahrzeuge und -geräte stellen landschaftsfremde Objekte dar, die in der Landschaft in un-
terschiedlichem Maße sichtbar werden. Zusätzlich erfolgen im Rahmen des Baubetriebs Fahrzeug-
bewegungen im Bereich der Bauflächen (Arbeitsstreifen).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Die baubedingte Anwesenheit der Baumaschinen können eine Scheuch- und Kulissenwirkung vor 
allem für die Avifauna entfalten. Außerdem können Tiere (v. a. Amphibien) durch die Bewegungen 
der Baufahrzeuge zu Tode kommen (erhöhtes Kollisionsrisiko). Damit kann der Baubetrieb insbe-
sondere artenschutzrechtliche Relevanz aufweisen und ist in der Auswirkungsprognose (→ Kap. 
6) zu berücksichtigen. Mögliche Auswirkungen auf die Landschaft durch Anwesenheit von Bau-
fahrzeugen werden aufgrund der zeitlichen B egrenzung der Baumaßnahmen als nicht erheblich 
angesehen.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
5.1.10 Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
  X 
→ erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten; Wirkfaktor bleibt in der Auswirkungsprognose unberück-
sichtigt 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Während des Betriebs der RWTL kommt es sporadisch zur An - und Abfahrt von Betriebs - und 
Wartungspersonal. Das ist mit Personen - und Fahrzeugbewegungen verbunden (v. a. Pkw -Ver-
kehr zu den Bauwerken). 
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Der genaue Umfang betrieblicher Personen - und Fahrzeugbewegungen kann zum jetzigen Zeit-
punkt nicht abgeschätzt werden. Es handelt sich jedoch um Einzelereignisse mit einzelnen Fahr-
zeugen und geringer Personenanzahl. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Einzelereignisse 
in erheblicher Weise auf die Umwelt – im Speziellen auf die Schutzgüter Mensc hen und Tiere – 
einwirken können. 
5.1.11 Entnahme von Rheinwasser 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
  X 
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Die Entnahme von Rheinwasser über das Entnahmebauwerk wurde in den Kapiteln 2.3.1 und 2.6.3 
ausführlich beschrieben.  
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Da sich in unmittelbarer Nähe zum Standort des Entnahmebauwerks das FFH -Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad -Honnef“ befindet, ist die Verträglichkeit der Ent-
nahme mit dessen Schutzzielen zu prüfen. Außerdem ist die Entnahme vor dem Hintergrund der 
Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer (§ 27 WHG) zu beleuchten. Beide Aspekte werden 
im Rahmen gesonderter Fachbeiträge (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022) berücksichtigt. Hinzu kom-
men Auswirkungen auf die Schiffbarkeit des Rheins durch die Absenkung des Rheinwasserpegels 
während des Zeitraums der Entnahme. Die jeweiligen Ergebnisse werden in die Auswirkungsprog-
nose (→ Kap. 6) übernommen. 
 
5.1.12 Grundwasserhaltung 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
→ erhebliche Umweltauswirkungen möglich; Wirkfaktor ist der Auswirkungsprognose zu betrachten 
Beschreibung des Wirkfaktors

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Baubedingte temporäre Wasserhaltungsmaßnahmen erfolgen bei hohen Grundwasserständen 
entlang des Rohrgrabens. Das gehaltene Wasser wird im Trassenbereich versickert oder in die 
Vorflut abgeleitet. Im Abschnitt zwischen dem FFH-Gebiet Knechtstedener Wald und dem Gohrer 
Graben östlich von Dormagen-Gohr liegt der Grundwasserspiegel voraussichtlich leicht oberhalb 
der geplanten Rohrleitungsgrabensohle, so dass die Einrichtung einer temporären Wasserhaltung 
erforderlich werden kann (Dauer ca. 3-4 Monate).  
Die Pressgruben für den untertägigen Vortrieb sind tiefer al s der Rohrgraben. Sofern hier Grund-
wasser ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und eine wasserdichte Baugruben-
sohle aus Beton in die Baugrube eingebracht. Anschließend wird das Wasser aus der Baugrube 
abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugrubensohle aus Beton verhindern 
ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube. 
Anlage- und betriebsbedingte Wasserhaltungsmaßnahmen sind für die Umsetzung des Vorhabens 
nicht notwendig. Eine dauerhafte Tiefendrainage bzw. Absen kung des Grundwasserspiegels ist 
nicht vorgesehen. 
Einschätzung hinsichtlich der Umweltauswirkungen 
Durch die Wasserhaltung kommt es im Regelfall zu einer temporären Absenkung des Grundwas-
serspiegels im Umfeld des Rohrgrabens bzw. der Start-/Zielgruben. Hierdurch können sich insbe-
sondere hinsichtlich des Schutzgutes Wasser erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen erge-
ben, die insbesondere vor dem Hintergrund der Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser (§ 47 
WHG) zu beleuchten sind. Dieser Aspekt wird im Rahmen eines gesonderten Fachbeitrags behan-
delt (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022). Die Ergebnisse werden in die Auswirkungsprognose 
(→ Kap. 6) übernommen. Zudem sind Auswirkungen einer möglichen Grundwasserabsenkung auf 
angrenzende Vegetation zu prüfen.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
5.2 Eingrenzung der für die Auswirkungsprognose betrachtungsrelevanten 
Wirkfaktoren 
In diesem Kapitel werden den Wirkfaktoren des Vorhabens jeweils ihre Wirkpfade zugeordnet, d.h. 
auf welches Schutzgut die Wirkfaktoren grundsätzlich einwirken können. Diese Wirkpfade wurden 
im vorherigen Kapitel hergeleitet und sind im Folgenden in Form e iner Wirkmatrix zusammenge-
stellt (→ Tab. 40). 
Die Wirkmatrix ist so zu verstehen, dass sich aus einem aufgeführten Wirkfaktor bei den jeweils 
gekennzeichneten Schutzgütern Auswirkungen ergeben können, deren Erheblichkeit dann in der 
Auswirkungsprognose ( → Kap. 6) unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Umweltzustandes 
(→ Kap. 4) näher zu prüfen ist. Außerdem werden die Wirkfaktoren in Tab. 40 jeweils den Phasen 
zugeordnet, in denen Sie auftreten (s. hierzu auch Tab. 39, S. 225). Sofern ein Wirkfaktor zwar in 
einer Phase auftritt, aufgrund dessen jedoch gemäß den Ausführungen in den vorherigen Kapiteln 
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist dies in der Zeile gekennzeichnet.  
Tab. 40: Wirkmatrix: Wirkfaktor – Schutzgut 
 
Menschen 
Tiere 
Pflanzen 
Boden 
Fläche 
Wasser 
Luft 
Klima 
Landschaft 
Kultur. Erbe / 
sonst. Sachgüter 
baubedingt 
Flächeninanspruchnahme - ● ● ● ● - - - ● ● 
Mechanische Bodenbeanspruchung - - - ● - ● - - - ● 
Emissionen von Luftschadstoffen (und 
CO2) ● - - - - - ● ● - - 
Emissionen von Lärm ● ● - - - - - - ● - 
Emissionen von Erschütterungen ● ● - - - - - - - ● 
Emissionen von Licht ● ● - - - - - - - - 
Anwesenheit von Baufahrzeugen und 
Baupersonal (Baubetrieb) - ● - - - - - - - - 
Grundwasserhaltung - - ● - - ● - - - - 
anlagen- 
bedingt Flächeninanspruchnahme - ● ● ● ● ● - - - ● 
Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im 
Boden - - - ● - - - - - - 
Baukörper als landschaftsfremde Objekte  ● - - - - - ● ● - 
betriebsbedingt Flächeninanspruchnahme - ● ● - ● - - - - - 
Emissionen von Lärm ● ● - - - - - - ● - 
Instandhaltungs-/Wartungsbetrieb keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten 
Entnahme von Rheinwasser - ● - - - ● - - - -

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6 Auswirkungen der Braunkohlenplanänderung / des Vorhabens auf die 
Schutzgüter 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, 
Nr. 2b 
§ 40 Abs. 1 
§ 40 Abs. 2 Nr. 5 
§ 16 Abs. 1 Nr. 5 Anlage 4 UVPG, Nr. 4 lit. a); Nr. 4 lit. b) 
„Prognose über die 
Entwicklung des 
Umweltzustands 
bei Durchführung 
der Planung“ 
„Dabei [im Umweltbericht] wer-
den die voraussichtlichen erheb-
lichen Umweltauswirkungen 
der Durchführung des Plans 
oder Programms sowie vernünf-
tiger Alternativen ermittelt, be-
schrieben und bewertet.“ 
 
„Beschreibung der voraussichtli-
chen erheblichen Auswirkun-
gen auf die Umwelt nach § 3 in 
Verbindung mit § 2 Absatz 1 und 
2“ 
„…eine Beschrei-
bung der zu er-
wartenden er-
heblichen Um-
weltauswirkun-
gen des Vorha-
bens“ 
„Eine Beschreibung der möglichen er-
heblichen Umweltauswirkungen des 
Vorhabens; […] . Die Darstellung soll 
sich auf die Art der Umweltauswirkun-
gen nach Buchstabe a erstrecken. An-
zugeben sind jeweils die Art, in der 
Schutzgüter betroffen sind nach Buch-
stabe b, und die Ursachen der Auswir-
kungen nach Buchstabe c. 
 
5) Art der Umweltauswirkun-
gen 
Die Beschreibung der zu erwartenden 
erheblichen Umweltauswirkungen soll 
sich auf die direkten und die etwaigen 
indirekten, sekundären, kumulativen, 
grenzüberschreitenden, kurzfristigen, 
mittelfristigen und langfristigen, stän-
digen und vorübergehenden, positiven 
und negativen Auswirkungen des Vor-
habens erstrecken. 
b) Art, in der Schutzgüter betroffen 
sind: 
Bei der Angabe, in welcher Hinsicht 
die Schutzgüter von den Auswirkun-
gen des Vorhabens betroffen sein 
können, sind in Bezug auf die nachfol-
genden Schutzgüter insbesondere fol-
gende Auswirkungen zu berücksichti-
gen […]“ 
Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG sind gemäß §  2 Abs. 2 „unmittelbare und mittelbare 
Auswirkungen auf die Schutzgüter“. Die Darstellung der Umweltauswirkungen im vorliegenden Be-
richt kann auf die „erheblichen“ Umweltauswirkungen beschränkt werden. Dabei ist der Begriff der 
Erheblichkeit vor dem Hintergrund der entscheidungsvorbereitenden Funktion des Berichtes zu 
verstehen. Im Bericht sollen die Umweltauswirkungen dargestellt werden, denen bei der Berück-
sichtigung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 ROG bzw. die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens 
nach § 25 Abs. 2 UVPG eine Entscheidungserheblichkeit (Abwägungsrelevanz) zukommt. Dies 
schließt eine begründete Bewertung der Erheblichkeit unter Nennung des jeweils herangezogenen 
Wertmaßstabs ein (s. auch Kap. 1.2.3). 
Zur Auswirkungsbetrachtung: Rechtlich sind der Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfung zwar 
lediglich die Änderungen des Vorhabens zu unterziehen, da s ich der Prüfungsgegenstand nach 
dem Verfahrensgegenstand des Planverfahrens richtet (UP: §§ 39, 33 UVPG; UVP: § 9 UVPG). 
Verfahrensgegenstand ist somit von Gesetzes wegen die Änderung des Braunkohlenplans / des 
Vorhabens, nicht aber der geänderte Braunkohlenplan / das geänderte Vorhaben insgesamt. Des-
halb sind nur die Auswirkungen der Änderung des Plans / des Vorhabens Gegenstand der Prüfung.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Mit Blick darauf, dass die in diesem Änderungsverfahren zugrunde gelegte Vorzugstrasse vom 
Entnahmebereich bis zu ei nem Verteilbauwerk in der ursprünglich genehmigten Trasse verläuft 
(Einzelheiten unter 2.2), ist das Änderungsverfahren allerdings zum Anlass genommen worden, 
die Aussagen zum ursprünglichen Verfahren im Hinblick auf die Umweltauswirkungen zu aktuali-
sieren. Vor diesem Hintergrund gehen die Auswirkungsbetrachtungen im Änderungsbereich über 
eine reine Betrachtung der Auswirkungen der Änderung hinaus. Bei dieser Darstellung sind die 
Auswirkungen der Änderung berücksichtigt. Der „Änderungsbereich“ ist der Berei ch, der Gegen-
stand des Änderungsverfahrens ist. Nicht zum Änderungsbereich gehört der Bereich vom Verteil-
bauwerk bis zum Tagebau Garzweiler (vgl. die Ausführungen unter 2.2.3, „Garzweilerleitung“). So-
weit in Fachbeiträgen vereinzelt auch auf den Bereich „G arzweilerleitung“ eingegangen wird (vgl. 
4.9.1 – Archäologisch relevante Bereiche) erfolgte dies nachrichtlich im Vorgriff auf kommende 
Fach-Zulassungsverfahren.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.1 Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit 
6.1.1 Auswirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen und Staub 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
Wie in Kapitel 5.1.4 dargestellt, bedürfen hinsichtlich der – ausschließlich baubedingten – Luft-
schadstoff- und Staubemissionen nur jene Bereiche einer näheren Betrachtung, in denen die 
Trasse in Siedlungsnähe verläuft. Vordringlich zu betrachten sind dabei geschlossene Siedlungs-
bereiche (keine Einzelhöfe oder Streubebauung im Außenbereich). In diesem Sinne kommen ins-
besondere folgende Bereiche als Immissionsorte infrage: 
• Dormagen-Rheinfeld (östlicher Teil) 
• Dormagen-Horrem (Umgebung Krefelder- / Roseller Straße) 
• Dormagen-Straberg (nordwestlicher Teil) 
• Rommerskirchen-Widdeshoven (südöstlicher Teil) 
• Grevenbroich-Allrath (südlicher Teil) 
• Bedburg-Rath (nördlicher Teil) 
• Bergheim-Glesch (nordwestlicher Teil) 
• Bedburg-Kirdorf (südlicher Teil) 
Konkrete Immissionsmessungen oder -berechnungen für diese Bereiche sind vorhabenbezogen 
nicht erfolgt. Es lässt sich daher nur annehmen, dass sich ein nicht näher bestimmbarer Teil der 
aufgewirbelten bzw. freigesetzten Stäube und Schads toffe in den o. g. Bereichen niederschlägt 
(Deposition). Neben der Entfernung zum Emissionsort (i. d. R. Arbeitsstreifen) wird diese Deposi-
tion durch meteorologische Faktoren (Wind und Niederschlag) bestimmt. 
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Da keine konkreten Mess- oder Berechnungswerte vorliegen, werden die zu erwartenden Umwelt-
auswirkungen durch Rückgriff auf Messungen, die aus anderem Anlass erstellt wurden, erfolgen. 
So werden im Rahmen des Betriebs des Tagebaus Hambach seit 1981 Staubmessungen im Ab-
baugebiet durchgeführt. Insgesamt sind im Rheinischen Braunkohlerevier 29 einzelne Messstellen 
verteilt. Im Zeitraum 2010 bis 2020 schwankten die Einzelwerte (Jahresmittelwerte) dieser 
Messstellen zwischen  0,04 g/(m² x d) und 0,23 g/(m² x d). Der entsprechen de Richtwert gemäß 
Ziffer 4.3.1.1 der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), der die Schwelle der 
schädlichen Umwelteinwirkungen nach § 3 Abs. 1 BImSchG markiert, liegt bei 0,35 g /(m² x d). Das 
bedeutet, dass auch in dem durch drei aktive Tagebaue mit umfangreichen Erdarbeiten geprägten 
Rheinischen Braunkohlerevier der Schädlichkeits -Richtwert nicht überschritten wird. Insofern ist 
nicht davon auszugehen, dass die temporären Bauarbeiten in einem solchen Maße Staubemissi-
onen verursachen, dass schädliche Depositionsmengen auftreten könnten. Um allerdings auch 
kurzzeitigen Emissionsspitzen zu begegnen, werden insbesondere Transportwege soweit erfor-
derlich befeuchtet und Bodenmieten begrünt oder abgeplant. Insbesondere bei den Bodenmieten 
ist diese Maßnahme vorwiegend aus Gründen des Bodenschutzes durchzuführen. 
Was die bauzeitlichen Schadstoffemissionen betrifft, sind diese aufgrund der guten Durchlüftung 
des offenen, landwirtschaftlich geprägten Trassenbereichs nicht geeignet, einen signifik anten

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Anstieg von Luftschadstoffkonzentrationen zu verursachen. Erhebliche Umweltauswirkungen sind 
auszuschließen 
6.1.2 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm (baubedingt) 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
Wie in Kapitel 5.1.5 können sich Lärmemissionen auf die Wohnbevölkerung von nahe an Trasse 
gelegenen Ortslagen auswirken. Hier kommen als Immissionsort ebenfalls die bereits in Kap. 6.1.1 
genannten Siedlungsbereiche infrage. Konkrete Immissionsmessungen oder -berechnungen für 
diese Bereiche sind vorhabenbezogen nicht erfolgt. Die bauzeitlichen Lärmemissionen werden auf 
Grundlage einer detaillierten Bauausführungsplanung prognostiziert.  
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Zur Bewertung von Immissionen durch den Baubetrieb  sind grundsätzlich die Richtwerte der 
AVV Baulärm heranzuziehen. Diese sind vor dem Hintergrund des § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG 
auszulegen, nach dem Anlagen u. a. so zu errichten und zu betreiben, dass  
• schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik ver-
meidbar sind und 
• nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Min-
destmaß beschränkt werden. 
Bei Unterschreitung der Richtwerte der AVV Baulärm ist im Sinne des § 48 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG 
im Regelfall nicht mit schädlichen Auswirkungen auf den Menschen durch baubedingte Lärmemis-
sionen zu rechnen. Überschreitet der Beurteilungspegel des Baulärms den Immissionsrichtwert um 
mehr als 5 dB, sollen gemäß Ziffer 4.1 der AVV Baulärm Maßnahmen zur Minderun g der Geräu-
sche angeordnet werden.  
Die gebietstypischen Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm ( → Tab. 27, S. 162) werden – ggf. 
durch technische und planerische Maßnahmen – eingehalten.. Es wird bereits jetzt festgestellt , 
dass der Umsetzung des geänderten Braunkohlenplans keine unüberwindbaren Hindernisse aus 
Sicht des Immissionsschutzes entgegenstehen. Dies ist insbesondere zurückzuführen auf die Kon-
zeption als Wanderbaustelle (d. h., dass der Baulärm während der Gesamtbauzeit immer nur an 
Teilen der Trasse auftritt) sowie auf die Tatsache, dass besonders lärmintensive Tätigkeiten (v. a. 
Einrammen von Spundwänden, s. Kap. 2.4.3) räumlich und zeitlich in enger Begrenzung ausge-
führt werden. 
Was Umweltauswirkungen durch baustellenbedingten Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen 
angeht (An- und Abfahrt zur/von den Bauflächen), wird dieser durch die AVV Baulärm als Wert-
maßstab nicht erfasst. Hilfsweise wird hier aber die TA Lärm (Ziffer 7.4) als Wertmaßstab heran-
gezogen.  
Gemäß Ziffer 7.4 Abs. 1 der TA Lärm sind Fahrgeräusche von Kraftfahrzeugen auf einem „Be-
triebsgrundstück“, die „im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage entstehen“, dem zu beur-
teilenden Anlagengeräusch zuzurechnen (einschl. An- und Abfahrten). Da diese Reglung auf den 
Betrieb einer Anlage bezogen ist, kann sie im Falle der RWTL auf den baubedingten Verkehr nur

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
hilfsweise im Sinne eines Analogieschlusses übertragen werden. Hierfür werden ersatzweise das 
Baustellengelände anstelle des Betriebsgrundstücks und die Baustellengeräusche anstelle der An-
lagengeräusche angesetzt.  
Verkehrsgeräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen sollen gemäß 
Ziffer 7.4 Abs. 2 der TA Lärm in einem Abstand von bis zu 500 m vom Baustellengelände („Be-
triebsgrundstück“) durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich verhindert werden, so-
fern 
• sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch 
um mindestens 3 dB(A) erhöhen, 
• keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und 
• die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals 
oder weitergehend überschritten werden. 
Es müssen alle drei Bedingungen zutreffen, um einen Handlungsbedarf daraus abzuleiten. 
Für den Anlieferungsverkehr zu den zentralen Baustelleneinrichtungsflächen und den jeweiligen 
Bauabschnitten innerhalb der Leitungstrasse werden leistungsfähige öffentliche Straßen genutzt. 
Die Verkehrsstärke an der Zufahrt zu den Baustelleneinrichtungsfl ächen beträgt weniger als 100 
Fahrten pro Werktag. Die Verkehrsstärke bei der Zufahrt zu den jeweiligen Bauabschnitten inner-
halb der Leitungstrasse beträgt in der Regel bis zu 100 Fahrten pro Tag und in der Spitze beim 
Antransport von Schotter zur Befestigung von Verkehrsflächen und dem Antransport der Rohrlei-
tungen über einen Zeitraum von jeweils rd. 1,5 Monaten rd. 150 Fahrten pro Werktag. Damit beträgt 
die temporäre maximale Verkehrszunahme auf den öffentlichen Zufahrtsstraßen weniger als 250 
Kfz-Fahrten pro Tag. Daher sind unverträgliche Zunahmen von Verkehrslärm und verkehrsbeding-
ten Luftschadstoffen durch den Baustellenverkehr nicht zu erwarten. 
6.1.3 Auswirkungen durch Emissionen von Erschütterungen 
Bei der Verlegung der Rohrleitungen und der Errichtung der Bauwerke für die Rheinwassertrans-
portleitung werden im Wesentlichen Erdarbeiten, Rohrverlegearbeiten und Stahlbetonbauarbeiten 
für die Bauwerke durchgeführt. Maßgebliche Erschütterungen können bei diesen Arbeiten grund-
sätzlich durch das Einbringen eines Baugrubenverbaus (z. B, Spundwände), durch Verdichtungs-
arbeiten des Baugrunds und durch den Baustellenverkehr verursacht werden.  
Aufgrund des Abstands der Bautätigkeiten zur nächstgelegenen Wohnbebauung, den nur punktuell 
und zeitlich begrenzt durchzuführe nden Verbauarbeiten, den nur im geringen Umfang erforderli-
chen Verdichtungsarbeiten (überwiegend unbefestigte landwirtschaftlich genutzte Flächen) und ei-
nem nicht konzentriert auftretenden Baustellenverkehr (verteilt sich über die Linienbaustelle), sind 
keine Erschütterungen zu erwarten, die Schäden an Gebäuden verursachen oder zu erheblichen 
Belästigungen von Menschen in Gebäuden führen können. Mithin treten keine erhebliche Umwelt-
auswirkungen durch Erschütterungen auf.  
6.1.4 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm (betriebsbedingt) 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
  X

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Für den betriebsbedingten Lärm sind konkrete Immissionsberechnungen durch die Vorhabenträ-
gerin erfolgt (RWE POWER 2022). Als Emissionsquellen wurden die Transformatoren und sonstige 
Anlagen der Technischen Gebäudeausstattung (wie Lüftungsanlagen) am Pump- und am Verteil-
bauwerk berücksichtigt. Die Immissionsorte, die der Berechnung zugrunde liegen (Immissionsauf-
punkte), befinden sich für das Pumpbauwerk in Dormagen-Rheinfeld (Garather Straße 5) und für 
das Verteilbauwerk in Grevenbroich-Allrath (Neurather Straße 119). 
Die ermittelten Beurteilungspegel an den Immissionsaufpunkten, die durch die in Betrieb stehen-
den Trafos verursacht werden, liegen mit 18 dB(A) in der Nacht am Aufpunkt „Garather Straße 5“ 
und 17 dB(A) in der Nacht am Aufpunkt „Neuratherstraße 119“. 
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Die betriebsbedingten Lärmimmissionen sind nach Maßgabe der TA Lärm zu bewerten. Diese setzt 
für „allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete“ (hierunter fallen die beiden o. g. Immissi-
onsaufpunkte) einen Immissionsrichtwert von 40 dB(A) in der Nacht fest. Da es sich aufgrund des 
24-stündigen Betriebs der Transformatoren um einen im Tagesverlauf gleichmäßigen Schallpegel 
handelt, ist es ausreichend, für die Bewertung ausschließlich den strengeren Nachtpegel heranzu-
ziehen. 
Die ermittelten Beurteilungspegel liegen mit 17 bzw. 18 dB(A) sehr deutlich unter dem Immissions-
richtwert, so dass sie als unerheblich eingestuft werden, womit auch der strengere Richtwert für 
„reine Wohngebiete“ (35 dB(A) – nachts) eingehalten wird. Die nachstehenden Abbildungen unter-
streichen die geringe räumliche Ausdehnung der relevanten Schallimmissionen.  
 
Abb. 52: Schallimmissionspegel am Pumpbauwerk 
 Beurteilungspegel von 40-45 dB(A) (grün) und 45-50 dB(A) (gelb) 
Aufpunkt Garather Str. 5 
Isophonen Trafo Pumpbauwerk

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
Abb. 53: Schallimmissionspegel am Verteilbauwerk 
 Beurteilungspegel von 40-45 dB(A) (grün) und 45-50 dB(A) (gelb) 
  
Isophonen Trafo Pumpbauwerk 
Aufpunkt Neurather Str. 119

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.1.5 Auswirkungen durch Emissionen von Licht 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
Wie in Kapitel 5.1.5 dargelegt, können sich Lichtemissionen auf die Wohnbevölkerung von nahe 
an Trasse gelegenen Ortslagen auswirken. Hier kommen als Immissionsort ebenfalls die bereits in 
Kap. 6.1.1 genannten Siedlungsbereiche infrage. Die Auswirkungen der betriebsbedingten Lichte-
missionen wurden im vorliegenden Fall nicht quantifiziert oder rechnerisch hergeleitet. Insofer n 
müssen die Auswirkungen verbal-argumentativ abgeschätzt werden.  
Die Bauarbeiten erfolgen im Regelfall tagsüber. Somit treten Lichtmissionen (Beleuchtung der Bau-
stellen) überhaupt nur in den Wintermonaten auf und enden in den späten Abendstunden. 
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Lichtemissionen fallen – wie auch die in Kap. 6.1.2 behandelten Lärmemissionen – in den Anwen-
dungsbereich des BImSchG, so dass die in § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG verankerten Pflichten grei-
fen (Gebot der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und Minimierung unvermeidbarer 
Einwirkungen; → S. 239 ). Die Überschreitung der Schädlichkeitsschwelle lässt sich schon  auf-
grund des im Regelfall nur tagsüber laufenden Baubetriebs ausschließen.  Darüber hinaus w ird 
schon aus logistischen und ökonomischen Gründen vorausgesetzt, dass die Beleuchtung der Bau-
stellen auf das erforderliche Minimum reduziert wird. Damit wird das Vorhaben den Anforderungen 
des § 22 BImSchG hinsichtlich der Lichtemissionen gerecht. Erhebliche Umweltauswirkungen ent-
stehen nicht. 
6.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
Bei der Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
sind verschiedene fachrechtliche Bewertungsmaßstäbe zu berücksichtigen. 
Dies betrifft zunächst Natura-2000-Gebiete und die unter die artenschutzrechtlichen Bestimmun-
gen fallende Arten.  
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung unterliegen einem besonderen Schutzregime. Für 
Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein 
Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträch-
tigen können, ist gemäß Art. 6 Abs. 3 der FFH -Richtlinie bzw. § 34 BNatSchG die Verträglichkeit 
mit den Erh altungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Hierzu wurde n gesonderte FFH-
Verträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt (FROELICH & SPORBECK 2022B UND C ). Die Ergeb-
nisse dieser Untersuchung sind in Kapitel 6.2.1beschrieben und fließen in die Bewertung der Aus-
wirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen ein. 
Für besonders bzw. streng geschützte Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG) gelten die Ver-
botstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Danach darf es nicht zu einer Tötung oder Verletzung 
von Individuen artenschutzrechtlich relevanter Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), zu einer erheb-
lichen Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder zu einer Zerstörung der Fortp flanzungs- und 
Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) dieser Arten kommen. Die rechtlichen und methodi-
schen Grundlagen zur Prüfung dieser artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind in der arten-
schutzrechtlichen Untersuchung im Einzelnen dargestellt ( FROELICH & SPORBECK 2022D). Die

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Ergebnisse dieser Untersuchung sind in Kapitel 6.2.2 beschrieben und fließen in die Bewertung 
der Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen ein. 
Eine Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Vielzahl der nur national besonders geschützten 
Arten (zusätzliche Arten und Artengruppen der Bundesartenschutzverordnung) sowie der sonsti-
gen, nicht geschützten Arten erfolgt über die Prüfung der Auswirkungen auf Biotope und damit auf 
die Habitate (Lebensräume) dieser Arten, die auch Gegenstand der naturschutzrechtlichen Ein-
griffsbetrachtung sind.  
Des Weiteren stehen bestimmte Teile von Natur und Landschaft als geschützte Landschaftsbe-
standteile nach §§ 23 ff. BNatSchG unter gesetzlichem Schutz ebenso wie geschützte Biotope im 
Sinne von § 30 BNatSchG, woraus sich ebenfalls besondere gesetzliche Bewertungsmaßstäbe 
ableiten lassen. 
Die Eingriffsregelung der §§ 14 und 15 BNatSchG ist schließli ch weiterer maßgeblicher Bewer-
tungsmaßstab zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturhaushalts und des 
Landschaftsbildes (siehe hierzu FROELICH & SPORBECK 2022A). 
Hierauf wird in den folgenden Kapiteln näher eingegangen. 
6.2.1 Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
   Anlage 4 UVPG, Nr. 9 
   „Die Beschreibung der Aus-
wirkungen auf Natura 2000-
Gebiete soll in einem ge-
sonderten Abschnitt erfol-
gen.“ 
 
Die vorhabenbedingten Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete sollen gemäß Nr. 9 der Anlage 4 
zum UVPG in einem gesonderten Abschnitt dargestellt werden. 
Für das durch das Vorhaben unterquerte FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Ken-
nung: DE-4806-303) sowie das im Nahbereich der Entnahmestelle befindliche FFH-Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef“ (DE-4405-301) wurde jeweils eine FFH-
Verträglichkeitsprüfung erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022B und 2022C). Die Prüfungen dienen 
dazu, festzustellen, ob aufgrund des Vorhabens erhebliche Beeinträchtigungen der Gebiete auf-
treten können und wie sich diese ggf. vermeiden lassen. 
Nachfolgend werden die wesentlichen Erkenntnisse der FFH- Verträglichkeitsprüfungen für die bei-
den o. g. Gebiete dargestellt. 
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
Für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist eine FFH -Verträglichkeitsuntersu-
chung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022B).

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse einen Riegel, 
der annähernd an der schmalsten Stelle des Gebiets gequert wird. In diesem Bereich ist der an-
sonsten zusammenhängende Wald sehr schmal ausgeprägt. Es kommen hier keine Wald-Lebens-
raumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie vor. Im Bereich der ca. 200 m breiten Engstelle des 
FFH-Gebietes westlich von Straberg verlaufen vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungs-
leitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei Gräben. Trotzdem erfüllt diese 
Engstelle bezüglich der Wechselbeziehungen zwischen dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets 
wichtige Funktionen. 
Um die Auswirkungen auf diesen ökologisch sensiblen Bereich möglichst gering zu halten, ist die 
Herstellung der Leitung im untertägigen Vortrieb auf der gesamten Länge der Leitung innerhalb 
des FFH-Gebiets im Bereich der Engstelle geplant. Einschließlich der Herstellung der Start - und 
Zielgruben wird hierfür überschlägig von einer Bauzeit von vier Monaten im Zeitraum von Septem-
ber bis Dezember (inkl.) und damit außerhalb der Aktionszeiträume der charakteristischen Vogel-
arten der Wald -Lebensraumtypen ausgegangen. Die Druckrohrleitungen werden unterhalb des 
maximalen Wurzelraums von Gehölzen in Stahlbetonschutzrohren verlegt. Die Rohrüberdeckung 
beträgt bis zu 4 m zur Erhaltung von tiefwurzelnden Baumstrukturen. Auf den Schutzstreifen kann 
hier verzichtet werden, da die Leitungen durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert sind. Die Bau-
maßnahmen finden generell bei Tageslicht statt. In den Zeiten der Dämmerung ist mit Lichtimmis-
sionen zu rechnen.  
Die Trassenabschnitte außerhalb des FFH -Gebiets werden in offener Bauweise hergestellt. Für 
die Bautätigkeiten bis zu einem Abstand von jeweils 500 m von der Gebietsgrenze im Westen und 
Osten werden etwa weitere zwei Monate (Januar und Februar) benötigt. Insgesamt ist mit bauzeit-
lichen Störungen im Gebiet und in seinem Umfeld in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten zu 
rechnen.  
Eine Durchführung de r störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der Aktionszeit-
räume der charakteristischen Vogelarten der Wald-Lebensraumtypen ermöglicht eine vollständige 
Vermeidung von negativen baubedingten Wirkungen durch Licht - und Lärmemissionen sowie 
durch Bodenerschütterungen. 
Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren und mit einer ausreichenden 
Rohrüberdeckung lassen sich bau - und anlagebedingten Auswirkungen auf das FFH -Gebiet mit 
Sicherheit ausschließen. Das Entwicklungspotenzial f ür Wald -Lebensraumtypen bleibt auch im 
Trassenbereich ohne Einschränkung erhalten. 
Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Baugruben (Start- und Zielgrube für die Herstellung der Leitung im 
geschlossenen Verfahren) ein wasserdichter Verbau erfolgt, sind großflächige Absenktrichter auszuschließen. Es 
handelt sich somit nur um sehr lokale Veränderungen des Grundwasserspiegels innerhalb und maximal unmittelbar 
angrenzend in geringem Ausmaß. Auswirkungen auf grundwasserabhängige Vegetation sind ausgeschlossen , da 
dieser Bereich ausschließlich landwirtschaftlich geprägt ist (Planungsbüro KOENZEN 2022).Über die vorgese-
henen projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen hinaus (Maßnahme V 5 AR, → Kap. 7.1) be-
steht in Bezug auf die relevanten Wald-Lebensraumtypen des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald 
mit Chorbusch“ mit den charakteristischen Brutvogelarten kein Bedarf nach Maßnahmen zur Scha-
densbegrenzung.

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Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken 
mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte.  
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten 
erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ aus und 
ist demnach mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich. 
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
Für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ ist eine FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022C). 
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt sich aus 
14 voneinander getrennten Rheinabschnitten zusammen, die nach einem Trittstein-Ansatz abge-
grenzt wurden. Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Ge-
biets zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worringen -Langel“ und „Rhein 
am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“.  
Von Relevanz für die Verträglichkeit des Vorhabens sind die Wechselbeziehungen, die gewahrt 
werden müssen, damit die Fischschutzzonen des FFH -Gebiets ihre Funktionen für die Erhaltung 
dieser Arten weiterhin erfüllen können. Unter den im Gebiet geschützten Arten befinden sich Arten 
mit kleinen Aktionsradien (z. B. Steinbeißer). Bei den meisten Arten handelt es sich um wandernde 
Arten, die sehr große Entfernungen zurücklegen (z. B. Flussneunauge). Einige Arten reproduzieren 
im Rhein (z. B. Groppe, Maifisch), andere nutzen den Rhein als Wanderstrecke und reproduzieren 
sich in seinen Zuflüssen (z. B. Lachs). Die Bedeutung der Wechsel zwischen den Fischschutzzo-
nen hängt vom Lebenszyklus der einzelnen Arten ab. Dementsprechend wurden die Funktionen 
der betrachteten Fließstrecke in den Phasen (z. B. Ei, Larve, Juvenil, Adult), die für die einzelnen 
Arten von Relevanz sind, berücksichtigt.  
Aufgrund der Lage der Wasserentnahmestelle außerhalb des FFH-Gebiets und der Abstände von 
mindestens ca. 2,5 km bis zu den nächsten L ebensraumtypvorkommen können jegliche Auswir-
kungen auf die Lebensraumtypen Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210), Erlen-Eschen- und 
Weichholzauenwälder (*91E0) und Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270) 
mit Sicherheit ausgeschlossen werden.  
Nachteilige baubedingte Auswirkungen durch stoffliche Immissionen und/oder durch Impulslärm 
werden durch entsprechende Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vollständig vermieden.  
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Wasserstände und die Wasserqualität  des Rheins als 
Fischhabitat im FFH-Gebiet können unter Berücksichtigung des vorgesehenen Entnahmekonzep-
tes ausgeschlossen werden.  
Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter Berücksichtigung der 
Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung zwischen den Fischschutzzonen „Ur-
denbacher Kämpe und Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ geprüft. Das Wasserentnahme- und 
Fischschutzkonzept wurde unter Berücksichtigung der besonderen Funktionen der Rhein -Fließ-
strecke bei Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des FFH-Gebietes ab-
gestimmt.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Die artspezifisch durchgeführte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung kommt zum Ergebnis, dass das 
Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept einen nahezu 100 %igen Schutz aller poten ziell be-
troffenen Lebensstadien der im Gebiet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten gewährleistet.  
Über die Eigenschaften der vorgesehenen Merkmale des Wasserentnahme- und Fischschutzkon-
zeptes hinaus (Maßnahme V 4 AR, → Kap. 7.1) besteht in Bezug auf die relevanten Lebensraum-
typen und Arten des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
kein Bedarf nach weiteren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.  
Alle FFH-relevanten, negativen Auswirkungen des Vorhabens lassen sich vollständig vermeiden. 
Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken 
mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte.  
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten 
erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich 
und Bad Honnef“ aus und ist demnach mit den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFH-Ge-
biets verträglich.  
 
6.2.2 Auswirkungen auf geschützte Arten  
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
   Anlage 4 UVPG, Nr. 10 
   „Die Beschreibung der Aus-
wirkungen auf besonders 
geschützte Arten soll in ei-
nem gesonderten Abschnitt 
erfolgen.“ 
 
Die vorhabenbedingten Auswirkungen auf geschützte Arten im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 
BNatSchG sollen gemäß Nr. 10 der Anlage 4 zum UVPG in einem gesonderten Abschnitt darge-
stellt werden. Die besonders geschützten Arten sind Teil des Schutzgutes Tiere. Innerhalb dessen 
nehmen sie allerdings aufgrund des strengen Schutzregimes, das für sie im BNatSchG formuliert 
ist, gegenüber anderen Tieren eine Sonderstellung ein.  
Allgemeine Wirkweise des Vorhabens 
Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Tierarten können sich im Zusammenhang mit 
dem Bau, der Anlage und dem Betrieb ergeben.  
Die Flächeninanspruchnahme von Tierlebensräumen umfasst weitestgehend, mit Ausnahme der 
Flächen, die für die Errichtung der Bauwerke (Gebäude und Nebenanlagen) benötigt werden, nur 
die Dauer der Bauzeit. Die baubedingte Flächenbeanspruchung führt zu einem zeitweiligen Le-
bensraumverlust der vorkommenden Tierarten und mindert die Standortqualität unmittelbar an-
grenzender Lebensräume für die Dauer der Bauzeit. Baubedingte Emissionen und damit verbun-
dene akustische, optische und erschütterungsbedingte Wirkungen sowie Auswirkungen des Bau-
betriebs sind auf diesbezüglich empfindliche Arten(-gruppen) zu beziehen. Durch die im gesamten 
Trassenbereich vorgesehenen Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen (Maßnahme V 7

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
AR, → Kap. 7.1) können artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch baubedingte Wirkfaktoren für 
das potenziell vorkommende Artenspektrum (→ Kap. 4.3.7) wirksam verhindert werden.  
Durch die Errichtung der Bauwerke (Entnahme-, Pump- und Verteilbauwerk) kommt es zudem zu 
einer anlagenbedingten Inanspruchnahme von Tierlebensräumen. Die Flächeninanspruchnahmen 
beziehen sich mit Ausnahme eines kleinen Bereiches direkt am Rheinufer auf intensiv ackerbaulich 
genutzte Flächen. Hier lassen sich potenziel l auftretende artenschutzrechtliche Konflikte mit dort 
brütenden planungsrelevanten Feldvögeln jedoch mittels geeigneter Maßnahmen voraussichtlich 
ausschließen (→ Kap. 7.1 und 7.2). Entsprechendes gilt für ggf. entstehende Kulissenwirkungen, 
die durch die Bauwerke als landschaftsfremde Objekte auftreten können. Für Vertikalstruktren mei-
dende Vogelarten, deren Brutreviere sich im näheren Umfeld der geplanten Bauwerksstandorte 
befinden, können sich hierdurch Störwirkungen ergeben. 
Im Hinblick auf betriebsbedingte Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten kann festgehalten 
werden, dass der UR600 bereits durch anthropogene Störreize vorbelastet ist. Daher kann davon 
ausgegangen werden, dass sich die potenziell vorkommenden Tierarten bereits an vergleichbare 
Störreize gewöhnt haben. Zudem ergeben sich aus der Lärmprognose (siehe hi erzu auch Kap. 
6.1.4) keine weiträumigen Schallimmissionen, die sich negativ auswirken würden.  
Betrachtung artenschutzrechtlicher Konflikte im Fachbeitrag Artenschutz 
Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes wurde ein Fachbeitrag zum Ar-
tenschutz erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022D), dessen wesentliche Inhalte nachfolgend zusam-
mengefasst werden. Im Fachbeitrag Artenschutz wird geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell 
vorkommende Artenspektrum (→ Tab. 31, S. 185) artenschutzrechtliche Betroffenheiten eintreten 
können. Dazu wurde im Rahmen einer Übersichtsbegehung der Untersuchungsraum in insgesamt 
14 faunistische Funktionsräume unterteilt. Ein Funktionsraum umfasst in diesem Sinne Land-
schaftsstrukturen und Bereiche einheitlicher Landnutzungsformen, die das Vorkommen einer weit-
gehend homogenen Artengemeinschaft bedingen. Somit lassen sich durch das Abgrenzen faunis-
tischer Funktionsräume räumliche Unterschiede zwischen potenziell vorkommenden Artengemein-
schaften identifizieren.  
Die Abgrenzung der Funktionsräume ist dem Fachbeitrag Artenschutz zu entnehmen (FROELICH & 
SPORBECK 2022D). Für sämtliche Funktionsräume wurde das potenziell vorkommende Artinventar 
bestimmt und die potenziellen artenschutzrec htlichen Betroffenheiten hergeleitet. Hierbei wurde 
das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen Ampelstufen zugeordnet (grün, gelb, 
orange, rot), die sich aus der Schwere der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte unter 
Berücksichtigung von Vermeidungs- und ggf. CEF-Maßnahmen ergeben. Als Ergebnis der beiden 
Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert 
werden (→

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 41). Dabei bedeutet die grüne Stufe, dass alle artenschutzrechtliche Betroffenheiten mittels 
gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen ( → 7.1, Maßnahme V7) abgewendet werden 
können. Stufe „gelb“ bedeutet, dass artenschutzrechtliche Betroffenheiten unter zusätzlicher Be-
rücksichtigung von CEF -Maßnahmen ausgeschlossen werden können, wo bei diese eine hohe 
Prognosesicherheit aufweisen müssen und mit geringem Aufwand und geringer Vorlaufzeit um-
setzbar sein müssen (ansonsten Stufe „orange“).

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Tab. 41 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen 
Abk. Bezeichnung Ampelbewertung 
A Siedlungsbereiche grün 
B Rhein mit Rheinufer gelb 
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb 
D Mülldeponie Dormagen grün 
E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün 
F Knechtstedener Wald grün 
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden gelb 
H Gillbach und Umfeld gelb 
I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün 
J Peringsmaar und Umfeld gelb 
K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb 
L Finkelbach grün 
M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb 
N Tagebau Hambach gelb 
 
Somit ist zu schlussfolgern, dass die potenziell auftretenden artenschutzrechtlichen Betroffenhei-
ten mittels entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen abzuwenden sind. Zu 
konstatieren ist, dass das Erfüllen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 ff. 
BNatSchG vollumfänglich und abschließend erst beim Vorliegen detaillierter Bestandsaufnahmen 
abgeprüft wird. Der Fachbeitrag ist somit vor allem als Prognose zu verstehen. 
Auf Basis der vorliegenden Ausführungen ist festzustellen, dass dem Vorhaben aus Sicht 
des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagen-
den Hindernisse entgegenstehen. 
 
6.2.3 Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Bestandteile von Natur und 
Landschaft 
Der Arbeitsstreifen erstreckt sich stellenweise im Bereich von gesetzlich geschützten Bestandteilen 
von Natur und Landschaft. Von den in Kap. 4.3.5 aufgeführten naturschutzrechtlichen Schutzge-
bieten und -objekten innerhalb des UR600 sind im Arbeitsstreifen die nachfolgend aufgeführten 
Schutzgebiete und -objekte teilweise baubedingt betroffen. 
Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen 
Die beiden nachstehenden Tabellen zeigen, welche geschützten Landschaftsbestandteile und Al-
leen inwiefern vorhabenbedingt betroffen sind. 
Tab. 42: Konflikte mit geschützten Landschaftsbestandteilen im UR600 
Nr. Bezeichnung Betroffenheit

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
1 Pappeln und Strauchreihe z. T. berührt durch Arbeitsstreifen 
2 Lindenreihe z. T. berührt durch Arbeitsstreifen 
3 Gehölzbestand und Grünland unterpresst 
4 Bewachsene Böschungen randlich unterpresst 
5 Windschutzstreifen außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
6 Gehölzreihe z. T. berührt durch Arbeitsstreifen 
7 Weißdorn außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
8 Feldhecke / Einzelbaum (Linde) z. T. berührt durch Arbeitsstreifen 
9 Feldgehölz außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
10 Feldgehölz außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
11 Feldgehölz außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
12 Altbaumbestand und Obstbäume außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
13 Wertvoller Baumbestand unterpresst 
14 Wertvoller Baumbestand außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
15 Böschung mit Trockenrasen unterpresst 
16 Kräuter- und Staudenflur außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
17 Kirsche außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
18 Feldgehölz, Kräuter- und Staudenflur außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
19 Bäume, Sträucher und Grünlandflächen außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
20 Talböschung mit Gehölzen außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
21 Baumreihe außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
 
Tab. 43: Konflikte mit Alleen im UR600 
Nr. Bezeichnung Betroffenheit 
1 Lindenallee an der Bergheimer Straße 
(B 477) südlich Dormagen-Gohr 
unterpresst 
2 Winter-Lindenallee an der L 375 zwischen 
dem Kraftwerk Neurath und Rommerskir-
chen-Vanikum 
unterpresst

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
3 Lindenallee an der L 361n in Bedburg z. T. berührt durch Arbeitsstreifen 
4 Peringsseeallee außerhalb bauzeitlich beanspruchter Flächen 
 
 
Gemäß § 29 Abs. 2 BNatSchG / § 39 Abs. 2, § 41 Abs. 1 LNatSchG sind Maßnahmen, die zu einer 
erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung der geschützten Land-
schaftsbestandteile oder der Alleen führen können, verboten. Die bauzeitliche Inanspruchnahme 
stellt eine eben solche Maßnahme dar. Für die baulichen Inanspruchnahme der Landschaftsbe-
standteile sind daher Befreiungen von den Verboten des § 39 Abs. 2 LNatSchG erforderlich. Bei 
der im Rahmen des Braunkohlenplans erforderlichen Prüfungstiefe ist an dieser Stelle festzuhal-
ten, dass der Erteilung der erforderlichen Befreiungen jedenfalls keine dauerhaften Hindernisse im 
Wege stehen. 
Nach § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG kann auf Antrag eine Befreiung von den Geboten und 
Verboten des Naturschutzrechts der Länder gewährt werden, wenn dies aus Gründen des über-
wiegenden Interesses notwendig ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Befreiung liegen 
unter Berücksichtigung der eins chlägigen Rechtsprechung bei prognostischer Betrachtung auch 
vor. 
Die Erteilung der Befreiung wäre  aus einem überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich. 
Nach der Rechtsprechung dient insbesondere der Abbau von Rohstoffen zur Versorgung des 
Marktes mit selbigen dem Allgemeinwohl (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.12.2003, 
Az. 1 BvR 3139/08). Dies umfasst alle bergbaulichen Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 
BBergG, die unmittelbar im bergrechtlichen Gewinnungsbetrieb wurzeln und zu dessen Verwirkli-
chung und zu seinem ordnungsgemäßen Abschluss im Sinne des § 69 Abs. 2 BBergG erforderlich 
sind. Das ist auch für die Wiedernutzbarmachung einschließlich der hierfür notwendigen Tätigkei-
ten der Fall. Sie ist ein unabdingbarer Teil des (Gesamt-)Vorhabens, bildet als eine der Gewinnung 
nachfolgende Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 BBergG den Abschluss des bergbaulichen Vorha-
bens, Für die Realisierung der Rheinwassertransportleitung als Teil der Wiedernutzbarmachung 
der Tagebaue Garzweiler und Hambach sprechen darum erhebliche öffentliche Interessen 
Es ist nach dem jetzigen Stand der Sach- und Rechtslage nicht ersichtlich, aus welchem Grund die 
untere Naturschutzbehörde das ihr gesetzich eingeräumte Befreiungsermessen anders ausüben 
sollte als hier aufgezeigt. 
Landschaftsschutzgebiete 
Das Vorhaben steht den allgemeinen Verboten, die in den Landschaftsplänen für die durchquerten 
LSG (→ Kap. 4.3.5.4) festsetzt sind, entgegen. Die einschlägigen Verbote finden sich an folgenden 
Stellen: 
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen: Kap. 6.2.2-I und -II 
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen: Kap. 6.2.2 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord: Kap. 2.2 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe: Kap. 2.2 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3: Bürgewälder: Kap. 2.2

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Da das Vorhaben den Verboten entgegensteht, ist auch hier – wie bereits oben dargestellt – eine 
naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten erforderlich. Die Erforder-
lichkeit einer Befreiung ergibt sich im Grundsatz aus § 26 Abs. 2 BNatSchG. Demnach sind in 
einem LSG „nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter 
des Schutzgebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen“. Die „näheren 
Bestimmungen“ bezeichnen hier die speziellen Verbote, die im Landschaftsplan festgesetzt sind 
und die das allgemeine Verbot des § 26 Abs. 2 BNatSchG konkretisieren. Für die Rahmenbedin-
gungen der Befreiung wird auf obige Ausführungen verwiesen. 
6.2.4 Auswirkungen auf Biotopstrukturen / sonstige Tierarten 
Die weiteren Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden über 
das Wirkungsgefüge der Biotopstrukturen erfasst. Diese ergeben sich aus den Wechselwirkungen 
zwischen dem biotischen und abiotischen Naturhaushalt (z. B. durch die Standortbedingungen, die 
der Boden oder der Grundwassereinfluss für die Flora vorgibt). 
Biotopstrukturen  
Es werden kleinflächig durch den Rohrgraben (25 m im Bereich der Bündelungsleitung,  18 m im 
Bereich der Hambachleitung) und in größerem Umfang durch den Arbeitsstreifen (i.d.R. 70 m im 
Bereich der Bündelungsleitung mit Aufweitungen im Bereich des Rheindeiches und am Verteilbau-
werk und 60 m im Bereich der Hambachleitung) unterschiedliche Biotoptypen in Anspruch genom-
men. Der weit überwiegende Teil der beanspruchten Biotoptypen entfällt auf intensiv bewirtschaf-
tete Ackerflächen mit geringer Biotopwertigkeit, nur ein geringer Umfang an Flächen auf beispiels-
weise Kleingehölze, Laubwaldbestände und Grünland.  
Auswirkungen auf den Biotopbestand können sich im Hinblick auf die in Kap. 5 beschriebenen 
Wirkfaktoren v. a. durch die bau - und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme ergeben. Inner-
halb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeitsstreifens befinden 
sich Arbeits- und Rangierflächen der Baufahrzeuge und -geräte (z. B. Bagger, Radlader, Lastwa-
gen, Kran), die Einrichtungen für die Arbeitskräfte (Bürocontainer) sowie Lagerplätze (für Bauma-
terialien). Der Arbeitsstreifen deckt außerdem die für den Rohrgraben erforderlichen Flächen ab. 
Die baubedingte Flächeninanspruchnahme führt zu einer vorübergehenden Veränderung der Ge-
stalt und Nutzung von Grundflächen. Die hier vorkommenden Biotoptypen werden im Zusammen-
hang mit der Baufeldräumung für die Dauer der Bautätigkeiten beseitigt. Im Hinblick auf den Aus-
gangszustand der durch die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme beanspruchten Biotopstruktu-
ren (s. o.) können die Flächen nach Beendigung der Bautätigkeiten weitestgehend ihrem Aus-
gangszustand entsprechend wiederhergestellt werden (Maßnahmen A1 → Kap. 7.2).  
Bauzeitlich an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle Laubbaum- und Ge-
hölzbestände, die potenzielle Habitate für Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rahmen 
der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch Baumschutzummantelungen 
oder Schutzzäune an zum Baufeld exponierten Bäumen gesichert, so dass baubedingte Vegetati-
onsschäden dort vermieden werden (Maßnahme S1 → Kap. 7.1). 
Auswirkungen auf Biotopstrukturen durch bauzeitlich erforderliche Grundwasserhaltungsmaßnah-
men sind nicht zu erwarten. Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Baugrube ein wasser-
dichter Verbau erfolgt, sind großflächige Absenktrichter auszuschließen. Zusätzlich kann in dem 
Bereich zwischen dem FFH -Gebiet Knechtstedener Wald und dem Gohrer Graben die Errichtung

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
einer temporären bauzeitliche Wasserhaltung erforderlich werden. Es handelt sich hier jedoch nur 
um sehr lokale Veränderungen des Grundwasserspiegels innerhalb und maximal unmittelbar an-
grenzend in geringem Ausmaß (vgl. hierzu auch PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022). Auswirkungen 
auf grundwas serabhängige Vegetation sind ausgeschlossen, da dieser Bereich ausschließlich 
landwirtschaftlich geprägt ist. 
Anlagenbedingt kommt es im Bereich der zu errichtenden Bauwerke (Entnahme-, Pump- und Ver-
teilbauwerk) zu einem dauerhaften Verlust an Biotopstrukturen. Dabei handelt es sich vorwiegend 
um intensiv ackerbaulich genutzte Flächen mit geringer Biotopwertigkeit. Im Bereich des 
Rheinufers sind auch Röhricht- und Gesteinsbiotopen kleinflächig betroffen. 
Das angewendete Verfahren der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsrege-
lung in NRW“ (LANUV 2021) ist entsprechend multifunktional ausgerichtet, d. h es ist sowohl hin-
sichtlich der abiotischen Naturgüter (Boden, Wasser, Lokalklima) als auch hinsichtlich der Bedeu-
tung verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop -/ Le-
bensraumfunktion) aussagekräftig.  
Mit der Umsetzung des Vorhabens ist ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Bun-
desnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbunden, der wiederum mit Kompensationspflichten der Vor-
habenträgerin verbunden ist (§ 15 BNatSchG). Zur Ermittlung des durch die Eingriffe entstehenden 
Kompensationsbedarfs wurde ein gesonderter Fachbeitrag „Natur und Landschaft“ erstellt (FROE-
LICH & SPORBECK 2022A). Dort wird der derzeitige Zustand der Flächen (Biotope im Ist-Zustand) 
der anzunehmenden Ausprägung der Flächen nach Durchführung der technischen Planung (Bio-
tope im Planzustand) gegenübergestellt. Dies erfolgt zur Vereinfachung nur für die vorhabenbe-
dingt beanspruchten Flächen, nicht für den gesamten UR600, da sich in nicht beanspruchten Be-
reichen keine bilanzierungsrelevanten Veränderungen des Ausgangszustandes ergeben. 
Planimmanente Ausgleichsmaßnahmen (A1, → Kap. 7.2) werden bei der Bilanzierung bereits be-
rücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage des o. g. LANUV-Verfahrens. Bezugseinheiten 
sind die kartierten Biotoptypen mit den ihnen zugeordneten Biotopwerten, da sie als hochintegrales 
Merkmal sowohl Aussagekraft hinsichtlich der abiotischen Standortfaktoren (Boden, Wasser, Lo-
kalklima) als auch hinsichtlich der Bedeutung verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflan-
zen und Tiere (allgeme ine Biotop-/ Lebensraumfunktion) haben, die im Regelfall multifunktional 
kompensiert werden können. 
Zur Ermittlung des notwendigen Kompensationsumfanges für  das Vorhaben wird der derzeitige 
Zustand der Flächen mit der Biotopwertigkeit der anzunehmenden Ausprägung der Flächen mit 
der Biotopwertigkeit nach Realisierung des Vorhabens gegenübergestellt. Der Flächenwert für den 
Ausgangsbestand und Planzustand einer Biotopfläche ergibt sich jeweils aus dem Produkt des 
Biotopwertes und der von dem Biotoptyp eingen ommenen Fläche. Der Ausgangsbestand (Ge-
samtflächenwert „A“) wird anhand des aktuellen Biotoptypenbestandes bewertet. Die Bewertung 
des Planzustandes (Gesamtflächenwert „P“) wird auf Grundlage der für die beplanten Flächen vor-
gesehenen Biotopentwicklung nach erfolgter Rekultivierung im Eingriffsbereich durchgeführt.  
Die Differenz aus Ausgangszustand und Planzustand zeigt den Überschuss an Biotopwertpunkten 
an, den der Ausgangszustand gegenüber dem Ausgangszustand aufweist. Sie zeigt den Punkte-
bedarf an, der  zur ordnungsgemäßen Abarbeitung der Eingriffsregelung durch weitere Maßnah-
men (über A1) hinaus, zu kompensieren ist. Eine ausführliche Bilanzierungstabelle findet sich im

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Fachbeitrag Natur und Landschaft (FROELICH & SPORBECK 2022A). Es ergibt sich ein Kompensati-
onsbedarf von 72.147 Biotopwertpunkten. 
Kompensationsbedarf (AZ – PZ) Bilanz (in BWP) 
5.160.314 – 5.088.167 = 72.147  
Zum Ausgleich dieses Biotopwertdefizits sieht der Fachbeitrag „Natur und Landschaft“ als Aus-
gleichsmaßnahme eine Pflanzung und Entwicklung von standortheimischen Gehölzen nach Mög-
lichkeit innerhalb des UR600 vor ( → Maßnahme A 2, Kap. 7.2). Durch die Gehölzpflanzungen 
sollen bestehende Gehölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und technische Objekte 
besser in die Landschaft eingebunden werden. Diese Anpflanzungsmaßnahmen tragen zur Ver-
wirklichung der Entwicklungsziele  
• 2K im Teilabschnitt II des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,  
• 2 im Teilabschnitt VI des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,  
• 2 im LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord des Rhein-Erft-Kreises und 
• 2 im LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe des Rhein-Erft-Kreises 
bei. Darüber hinaus werden auch übergeordnete regionalplanerisch festgelegte Umweltziele be-
rücksichtigt.  
Vor dem Hintergrund der im derzeitigen Verfahrensstand noch ungeklärten Sachlage hinsichtlich 
der Flächenverfügbarkeit kann eine konkrete räumliche Verortung und abschließende Besc hrei-
bung der Maßnahmenflächen erst zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Planungsverfahren 
erfolgen. Im Fachbeitrag Natur und Landschaft zum gegenständlichen Braunkohlenplanände-
rungsverfahren (FROELICH & SPORBECK 2022A) werden innerhalb des UR600 potenzielle Maßnah-
menbereiche als Vorschläge zur Umsetzung der Maßnahmen abgegrenzt. Potenzielle Maßnah-
menbereiche stellen dabei u. a. aktuell lückenhafte Gehölzbestände dar, die durch die Pflanzung 
und Entwicklung standortheimischer Gehölze ergänzt werden  können. Es sind einheimische, 
standortgerechte und regionaltypische Baum- und Gehölzarten anzupflanzen. Alternativ kann die 
Kompensation auch über Ökokonten erfolgen. 
Zusammenfassend entstehen somit vorhabenbedingt nicht vermeidbare, erhebliche Umweltaus-
wirkungen in Sinne eines Eingriffs in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 BNatSchG), die ordnungs-
gemäß nach Maßgabe der Eingriffsregelung kompensiert werden. 
Sonstige Tierarten 
Eine gesonderte Betrachtung der nicht besonders geschützten Arten ist unter Verweis auf das 
anzuwendende LANUV-Verfahren nicht erforderlich. Diese Arten sind bei einer ordnungsgemäßen 
Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (s. o.) im Sinne des LANUV-Verfahrens 
hinreichend berücksichtigt. 
Dies trifft auch auf die Tiergruppe der Fische zu, die durch den Wirkfaktor der Entnahme von Rhein-
wasser potenziell betroffen sein kann. Im Bereich des Entnahmebauwerks am Rheinufer sind ufer-
seitig keine Flachwasserzonen oder Buhnenbereiche ausgebildet, die als Lebensräume zur Fisch-
aufzucht oder als Nahrungshabitat/Ruhebereich juveniler und wandernder Fische dienen könnten. 
Die Querströmung durch die Entnahme wird begrenzt, so dass auch wandernde Fische unter

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Berücksichtigung der Maßnahmen zum Fischschutz (Maßnahme V 4 AR, → Kap. 7.1) keiner be-
einträchtigenden betriebsbedingten Sogwirkung ausgesetzt sind. 
6.2.5 Konflikte mit Ökokontoflächen 
Wie in Kap. 4.3.5 dargestellt, unterfallen die Ökokontoflächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“ 
dem gesetzlichen Schutz als geschützte Landschaftsbestandteile (§ 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG). Da 
die Flächen im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 LNatSchG mit einem bestimmten 
Zielzustand und einem darauf au fbauend errechneten Gesamtpunktewert erfasst sind, ist auch 
eben dieser Zielzustand zu kompensieren, sofern die Flächen vorhabenbedingt beansprucht wer-
den. Zusätzlich ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, für die bauzeitlichen Beeinträchtigungen einen 
Ausgleich zu leisten.  
Wie in Kap. 4.3.5 erläutert, liegt die tatsächliche aktuelle Biotopwertigkeit der Flächen gemäß Kar-
tierung nach LANUV (2021) höher als der mit den Ökokonten angestrebte Zielzustand. Konkret 
besteht eine Abweichung von rd. 22 % (Terra No va) bzw. rd. 66 % (Fernbandanlage). Indem im 
Rahmen der Bilanzierung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 
BNatSchG) die tatsächlich kartierten Biotope zugrunde gelegt werden, wird also gegenüber den 
eingebuchten Punkten eine erhebliche Überkompensation geleistet. Damit ist aus gutachterlicher 
Sicht auch die bauzeitliche Beeinträchtigung hinreichend kompensiert sowie dem Zeitwert der Bi-
otope entsprechend Rechnung getragen. 
6.2.6 Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Tiere und Pflanzen 
sowie biologische Vielfalt 
Die Auswirkungen des Planvorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische 
Vielfalt wurden unter Berücksichtigung der fachgesetzlichen Bewertungsmaßstäbe beurteilt.  
Eine erhebliche Beeinträchtigung des unterquerten FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chor-
busch“ (Kennung: DE-4806-303) sowie des im Nahbereich der Entnahmestelle befindlichen FFH-
Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef“ (DE-4405-301) ist auszu-
schließen.  
Der Umsetzung des Vorhabens stehen nach Maßgabe der artenschutzrechtlichen Untersuchung 
keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagenden Hindernisse aus Sicht des gesetzli-
chen Artenschutzes entgegen. Für das potenziell vorkommende Artinventar wurden die denkbaren 
artenschutzrechtlichen Betroffenheiten ermittelt und festgestellt, dass Beeinträchtigungen unter 
Berücksichtigung von Vermeidungs- und ggf. CEF-Maßnahmen ausgeschlossen werden können. 
Das Planvorhaben führt zu einer baubedingten Beeinträchtigung von Landsc haftsschutzgebieten 
und einzelnen sonstigen geschützten Teilen von Natur und Landschaft. Hierfür ist die Erteilung von 
Befreiungen nach § 67 BNatSchG erforderlich. Der Erteilung dieser Befreiungen stehen keine 
durchgreifenden Hindernisse entgegen. Für die Realisierung der Rheinwassertransportleitung als 
Teil der Wiedernutzbarmachung der Tagebaue Garzweiler II und Hambach sprechen überwie-
gende  öffentliche Interessen.  
Der mit dem Planvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft kann durch geeignete 
Maßnahmen kompensiert werden. Es werden bau - und anlagenbedingt überwiegend intensiv 
ackerbauliche genutzte Flächen mit geringer Biotopwertigkeit beansprucht. Eingriffe im Sinne der

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Eingriffsregelung des § 14 BNatSchG können durch die Ausgleichsmaßnahmen A  1 (Rekultivie-
rung) und A 2 (vsl. Gehölzanpflanzungen) kompensiert werden. 
Somit kann insgesamt festgehalten werden, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf 
das Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt nicht zu erwarten sind oder dass unter 
Berücksichtigung der genannten Kompensationsmöglichkeiten jedenfalls keine erheblichen nach-
teiligen Umweltauswirkungen verbleiben.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.3 Schutzgut Boden 
6.3.1 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X X  
Die baubedingte Flächeninanspruchnahme (Arbeitsstreifen) betrifft Bereiche, die gegenwärtig na-
hezu vollständig unversiegelt sind. Wie in Tab. 3 (→ S. 67) dargestellt, beläuft sich der Umfang der 
bauzeitlichen Flächeninanspruchnahme auf insgesamt 152,2 ha, wovon 58,0 ha auf die neu fest-
zusetzende Hambachleitung entfallen. In diesen Bereichen werden die ökologischen Bodenfunkti-
onen ( Lebensraumfunktion, Abflussregulationsfunktion, Wasser - und Nährstoffspeicherfunktion, 
Filterfunktion sowie die Ertragsfunktion) während der Bauzeit beeinträchtigt.  
Mit der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme, die sich in einer dauerhaften Neuversiegelung 
des Bodens im Umfang von rund 1,2 ha niederschlägt ( →Tab. 3, S. 67: Summe der Flächen für 
Gebäude und zugehörige Erschließungsflächen), geht ein vollständiger Verlust der ökologischen 
Bodenfunktionen einher. 
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Hinsichtlich der Neuversiegelung von Flächen im Rahmen der Errichtung von Verteil- und Entnah-
mebauwerk ist der Boden sparsam in Anspruch zu nehmen, insbesondere die erstmalige Inan-
spruchnahme von Flächen soll möglichst gering gehalten werden, § 2 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 - 3 ROG 
Dies wird für die nachfolgende Planungsebenen durch den § 1a Abs. 2 BauGB und § 35 Abs. 5 S. 
1 BauGB dahingehend konkretisiert, dass die Vorhaben auf Ebene der Genehmigungen flächen-
sparend und unter möglichst geringer Flächenversiegelung auszuführen sind. Insoweit ist der Bo-
denschutz für die Anlagengebäude abschließend außerhalb des BBBodSchG geregelt. Zusätzlich 
werden die dauerhaften errichtungsbedingten Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch den 
Gebäudebau im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen berücksichtigt.  
6.3.2 Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
Eine mechanische Beanspruchung von Boden entsteht insbesondere durch den Aushub von Bau-
gruben und Rohrgraben, durch den Abtrag von Oberboden sowie durch die Befahrung mit Bauma-
schinen. Die Befahrung des Bodens mit Baumaschinen führt in der Regel insbesonde re zu Ver-
dichtungen des Bodens, die dessen Funktion als Speicher für Wasser und Nährstoffe einschränkt. 
Hier besteht eine Wechselwirkung mit dem Schutzgut Wasser, da weniger Niederschlag im Boden 
versickern kann (Einschränkung der Abflussregulationsfunktion); das Niederschlagswasser versi-
ckert dann langsamer innerhalb des Arbeitsstreifens. 
Ein vorhabenbedingt erhöhtes Risiko von Bodenerosion ist aufgrund des schwach ausgeprägten 
Geländereliefs im Vorhabengebiet nicht zu erwarten. Für die Bodenmieten, auf denen der abge-
schobene Oberboden gelagert wird, wird der Erosionsschutz durch Begrünung gewährleistet ( → 
S.60).

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Ferner übt die Auflast der Bodenmieten Druck auf den unterliegenden Boden aus. Die Auflast hängt 
von der Mietenhöhe, der Trockenrohdichte und dem Bodenfeuchtegehalt der Bodenmiete ab. Bei 
normgerechten Mietenhöhen sind allerdings durch die Mietenauflast alleine keine schädlichen Ver-
dichtungswirkungen zu erwarten sind (s. hierzu im Detail INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022). 
Mit dem Abtrag der oberen Bodenschichten geht zunächst deren Lebensraumfunktion verloren. 
Die hauptsächliche Auswirkung besteht jedoch im Au shub des Rohrgrabens. Zum jetzigen Zeit-
punkt ist dieser noch nicht im Detail ausgeplant. Die Gesamtlänge der Abschnitte, die in offener 
Bauweise verlegt werden und damit einen Rohrgraben erfordern, beläuft sich auf etwa 20,5 km 
(Bündelungsleitung) bzw. 18,6 km (Hambachleitung). Dies entspricht der Gesamtlänge von Bün-
delungs- und Hambachleitung abzüglich der Abschnitte, die im untertägigen Vortrieb verlegt wer-
den. Mithilfe einer angenommenen Rohrgraben -Regelbreite von 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 
15 m (Hambachleitung) und einer Tiefe von 3 bis 5 lässt sich das Aushubvolumen näherungsweise 
berechnen (vereinfachte Annahme eines quader- statt trichterförmigen Rohrgrabens). 
• Bündelungsleitung: 20.500 m Länge x 25 m Breite x 4 m Tiefe = 2,05 Mio. m³ 
• Hambachleitung:  18.600 m Länge x 15 m Breite x 4 m Tiefe = 1,12 Mio. m³ 
Im weiteren Planungsprozess ist abschließend zu klären, ob in Bereichen, in denen in den Boden 
eingegriffen wird, flächenhafte stoffliche Belastungen oder Altlasten anstehen (vgl. die Ausführun-
gen in Kap. 4.5.3). Falls derartige Vorbelastungen vorhanden sein sollten, dann sind daran ange-
passte Bodenschutzmaßnahmen noch zu definieren. Dies wird unter Einhaltung gesetzlicher 
Melde- und Handlungspflichten in Abstimmung mit den Bodenschutzbehörden erfolgen. 
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Wesentliche Bewertungsgrundlagen für die vorhabenbedingte Beeinträchtigung der Bodenfunktion 
im Rahmen des Leitungsbaus sind §  4 Abs.  1 sowie § 7 des BBodSchG. Nach § 4 Abs. 1 
BBodSchG hat sich jeder, der auf den Boden einwirkt, so zu verhalten, dass schädliche Bodenver-
änderungen nicht hervorgerufen werden. Schädliche Bodenveränderungen in diesem Sinne sind 
Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder 
erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen (§ 2 Abs. 3 
BBodSchG). Weiterhin besteht nach § 7 BBodSchG die Verpflichtung, Vorsorge gegen das Ent-
stehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn we-
gen der Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen 
Bodenveränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermei-
den oder zu vermindern. 
Was die baubedingte Flächeninanspruchnahme betrifft, w erden die Bodenfunktionen zunächst 
zeitweise eingeschränkt. Es kommt dabei aber nicht zu Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, 
die geeignet sind, erhebliche Nachteile für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. 
Zur Verhinderung von schädlich en Bodenveränderungen, die hier vor allem durch mechanische 
Einwirkungen auf den Boden durch den Einsatz von Baumaschinen in Betracht kommen, liegt ein 
Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639 vor, das den Schutz des Bodens während der Baumaß-
nahmen zur Verhinderung schädlicher Bodenveränderungen sicherstellt. 
Zusätzlich werden die nur bauzeitlich beanspruchten Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten 
vollständig wiederhergestellt (s. hierzu Kap. 7.1). Dabei wird durch getrennte Lagerung der

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Bodenschichten erreicht, dass die ursprüngliche Schichtabfolge des Bodens beim Einbau wieder-
hergestellt wird. Unter Berücksichtigung dieser beiden Maßnahmen sowie weiterer Maßnahmen 
zum Bodenschutz (s. hierzu Kap. 7.1) sind schädliche vorhabenbedingte Bodenveränderungen im 
o. g. Sinne auszuschließen. Die Vorhabenträgerin kommt damit ihren Pflichten gemäß § 4 Abs. 1, 
§ 7 BBodSchG nach. Im Übrigen werden die vorgenannten Maßnahmen auch nach Maßgabe der 
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 14 ff. BNatSchG) als Vermeidungs- bzw. Ausgleichs-
maßnahme geführt. 
Auch für die Bewertung des Aushubs des Rohrgrabens sind die §§ 4 Abs. 1 und 7 BBodSchG die 
maßgebliche Bewertungsgrundlage für die o. g. Auswirkungen dar. Allein aufgrund der Größe des 
Vorhabens fällt auch Bodenaushub in entsprechenden o. g. Dimensionen an. Unabhängig von die-
sen Mengen werden die Auswirkungen jedoch durch geeignete Maßnahmen vermindert, die im 
Detail im Bodenschutzkonzept (INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022) und zusammengefasst in Kap. 
7.1 dargestellt sind. Zu nennen ist hier die getrennte Lagerung der Bodenschichten, die sicherstellt, 
dass die ursprüngliche Schichtabfolge des Bodens beim Einbau wiederhergestellt wird. 
6.3.3 Auswirkungen durch Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
 X  
Da der Boden im Umfang des gesamten Baukörper- und Rohrvolumens nach Abschluss der Bau-
arbeiten nicht wieder eingebaut werden kann (Überschussmassen), entfallen in diesen Bereichen 
dauerhaft sämtliche Bodenfunktionen. Das Verdrängungsvolumen je Rohr liegt i nklusive einem 
Auflockerungsfaktor, der sich je nach Ausgangssubstrate zwischen 1,3 und 1,5 bewegt, bei ca. 
5 m³ (INGENIEURBÜRO FELDWISCH 2022). Aufgrund der drei parallel laufenden Rohre fallen somit je 
laufendem Trassenmeter im Bereich der Bündelungsleit ung Überschussmassen in Höhe von ca. 
15 m³ an, bei der Hambachleitung (zwei Rohre) von ca. 10 m³. Bei einer Trassenlänge von 21,8 
km (Bündelungsleitung) bzw. 18,9 km (Hambachleitung) fallen somit etwa 327.000 m³ bzw. 
284.000 m³ Überschussmassen an.  
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Der abzutransportierenden Überschussmassen unterliegen den Regelungen des Kreislaufwirt-
schaftsgesetzes (KrWG) und der zugehörigen untergesetzlichen Vorschriften. Die Überschuss-
massen werden mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle abtransportiert und grundsätzlich 
verwertet (siehe die Ausführungen unter 2.5.5), soweit sie nicht nach Maßgabe des Bodenschutz-
konzeptes wieder zur Rekultivierung vor Ort eingebracht werden. Bei der vorgesehenen vorrangi-
gen Verwertung des Bodens sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nach Maßgabe des 
Abfallrechts auszuschließen. Gleiches gilt bei Einhaltung des oben dargestellten Verwertungs-/Ent-
sorgungsweges für den Bodenaushub. 
6.4 Schutzgut Fläche 
Unter den Wirkfaktoren des Vorhabens ist nur die Flächeninanspruchnahme geeignet, erhebliche 
Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche hervorzurufen und dementsprechend in der schutzgutbe-
zogenen Auswirkungsprognose näher zu betrachten.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Für das Schutzgut Fläche als beplanbares Land zur Umsetzung anthropogener Bodennutzungen 
hat die raumordnerische Festlegung der RWTL-Trasse als Ziel der Raumordnung im geänderten 
Braunkohlenplan zur Folge, dass bauliche Restriktionen für andere Vorhaben im Trassenbereich 
entstehen. Diese ergeben sich aus der Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung (§ 4 Abs. 1 
ROG) sowie aus §  35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Demnach sind bauliche Nutzungen im Bereich der 
festgelegten Trasse im Regelfall ausgeschlossen. Wie in Tab. 3 (→ S. 67) dargestellt beläuft sich 
der Umfang der Trassenfestlegung auf 268,5 ha, wovon 113,8 ha auf die neu festzusetzende Ham-
bachleitung entfallen. Für die Bündelungsleitung ist eine Trasse von insgesamt 154,7 ha bereits im 
rechtskräftigen Sachlichen Teilplan festgesetzt. 
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Zur Bewertung des Flächenverbrauchs fehlt es an einem konkreten gesetzlichen Wertm aßstab. 
Die Bodenschutzklausel in §  1a BauGB schreibt zwar vor, dass m it Grund und Boden "sparsam 
und schonend“ umgegangen werden soll, jedoch ist diese Klausel der Berücksichtigung in der bau-
leitplanerischen Abwägung vorbehalten. Für die Ebene der Raumord nung enthält der § 2 Abs. 2 
Nr. 6 ROG einen vergleichbaren allgemeinem Grundsatz, nach dem bei der Gestaltung räumlicher 
Nutzungen Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen sind. Dieser abwägungsre-
levante Planungsgrundsatz findet in konkretisierter Form insbesondere Berücksichtigung durch die 
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (hierzu in Kap. 6.2.). 
Indem die RWTL zum Tagebau Hambach zudem über die bereits raumordnerisch gesicherte 
Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt wird, reduziert sich die raumordnerisch neu zu 
sichernde Fläche gegenüber einer vollständig isolierten Trassenführung zum Tag ebau Hambach 
erheblich. Dies ist nach Maßgabe des o. g. Planungsgrundsatzes als positiv herauszustellen. Im 
Übrigen ist eine raumordnerische Sicherung der RWTL-Trasse unvermeidlich, um mit Blick auf die 
angestrebte Seebefüllung ab 2030 rechtzeitig eine Genehmigung zu erreichen. Dabei wird voraus-
gesetzt, dass nicht mehr Fläche als Trasse gesichert wird, als für die Errichtung und den Betrieb 
der RWTL nach jetzigem Kenntnisstand erforderlich sind.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.5 Schutzgut Wasser (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022) 
Die spätere Realisierung der Rohrleitungen innerhalb der zu sichernden Trasse einschließlich der 
für die Entnahme von Rheinwasser vorgesehenen Anlagen sowie die Entnahme aus dem Rhein 
selbst lösen verschiedene wasserrechtliche Gestattungs- und Benutzungstatbestände aus. So fällt 
etwa die Entnahme aus dem Rhein unter den Benutzungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Wasser-
haushaltsgesetz (WHG) und die bauzeitliche Wasserhaltung unter § 9 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs. 
1 Nr. 4 WHG. Das Einbringen von Baumaterialien und der Rohre kann ebenfalls wasserrechtliche 
Benutzungstatbestände gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG bzw. Anzeigepflichten gemäß § 49 WHG 
auslösen. 
Die Entnahme soll über das Entnahmebauwerk erfolgen. Die Errichtung des Entnahmebauwerks 
am Rheinufer führt zu einer Umgestaltu ng des Uferbereichs und stellt insofern einen Gewässer-
ausbau dar, für den ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. 
Im Rahmen des vorliegenden Braunkohlenplanänderungsverfahrens ist zu bewerten, ob die spä-
tere Realisierung anhand des fachgesetzlichen Maßstabes des Wasserrechts erhebliche nachtei-
lige Umweltauswirkungen aufweist. 
Ausgehend von den Zulassungsvoraussetzungen für die vorstehenden wasserrechtlichen Benut-
zungen gemäß § 12 WHG i.V.m §§ 8, 9 WHG sowie den Anforderungen nach §§ 6 7, 68 WHG 
i.V.m. § 71 nordrhein-westfälisches Landeswassergesetz (LWG NRW) für einen Gewässerausbau 
ergeben sich für die Beurteilung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen folgende Maßstäbe: 
Nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 WHG dürfen mit einer Gewässerbe nutzung keine schädlichen, 
auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerverände-
rungen einhergehen. Schädliche Gewässerveränderungen definiert der § 3 Nr. 10 WHG wie folgt:  
„Veränderungen von Gewässereigenschaften, die das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die 
öffentliche Wasserversorgung, beeinträchtigen oder die nicht den Anforderungen entsprechen, die 
sich aus diesem Gesetz [Anm.: Wasserhaushaltsgesetz], aus auf Grund dieses Gesetzes erlasse-
nen oder aus sonstigen wasserrechtlichen Vorschriften ergeben.“  
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 
Zu den wasserrechtlichen Anforderungen, die bei der späteren Realisierung des Vorhabens im 
Rahmen der wasserrechtlichen Gestattungs- und Benutzungstatbestände zu erfüllen sind, zählen 
insbesondere die in §§ 27 und 47 WHG aufgeführten Bewirtschaftungsziele. Diese stellen nach 
der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahre 2015 wasserrechtlich verbind-
liche Vorgaben für die Zulässigkeit von Vorhaben dar. Die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungs-
zielen ist daher sowohl im Rahmen eines Planfeststellungs -/Plangenehmigungsverfahrens für ei-
nen Gewässerausbau gemäß §§ 67, 68 WHG als auch in einem Erlaubnis-/Bewilligungsverfahren 
für eine Gewässerbenutzung gemäß §§ 8, 9, 12 WHG zu prüfen.  
Die allgemeinen Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser ergeben sich aus § 47 Abs. 1 WHG. 
Danach ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass   
• eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermie-
den wird;

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf 
Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;  
• ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wer-
den, wobei zu einem guten mengenmäßigen Zustand insbesondere ein Gleichgewicht 
zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung gehört.  
Für oberirdische Gewässer ergeben sich die allgemeinen Bewirtschaftungsziele aus § 27 WHG. 
Dieser unterscheidet zwischen natürlichen Gewässern s owie erheblich veränderten und künstli-
chen Gewässern.  
Nach § 27 Abs. 1 WHG sind oberirdische Gewässer, soweit sie nicht als künstlich oder erheblich 
verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass   
• eine Verschlechterung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden wird 
und   
• ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.  
Nach § 27 Abs. 2 WHG sind oberirdische Gewässer, die nach § 28 WHG als künstlich oder erheb-
lich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass  
• eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands 
vermieden wird und  
• ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht 
werden.  
Die Begutachtung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen der WRRL 
erfolgt detailliert im „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie“ (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022). 
Trinkwasserschutz 
Zusätzlich ist für das Vorhaben ebenso der Trinkwasserschutz separat zu berücksichtigen, da der 
Arbeitsstreifen der RWTL in etwa von der B 9 bei Dormagen-Horrem bis Dormagen-Gohr auf einer 
Strecke von rund 8 km durch die weitere Schutzzone (Zone III-B) des Trinkwasserschutzgebietes 
„Auf dem Grind“ verläuft. Die Schutzzone dient gemäß § 3 Abs. 3 der Wasserschutzgebietsverord-
nung vom 24.02.2003 dem „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht 
oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“. In der Zone III  B 
gelten die in der Anlage A der Verordnung aufgeführten Verbote und Genehmigungspflichten für 
bestimmte Handlungen oder Maßnahmen. Diese können durch verschiedene Wirkfaktoren des 
Vorhabens berührt werden. Daher erfolgt eine wirkfaktorübergreifende Darstellung von Tatbestän-
den der Schutzgebietsverordnung, die durch das Vorhaben berührt werden können (→ Tab. 44).. 
Tab. 44: Vorhabenbedingt berührte Tatbestände der Schutzgebietsverordnung „Auf dem Grind“ 
Nr. der 
 Anlage A Tatbestand ausgelöst durch… 
2.1 Freilegung des 
Grundwassers 
- Pressgruben an der B 9 & A 57 (jeweils nördlich Dormagen-Horrem) 
sowie am Knechtstedener Wald  
- Rohrgraben westlich des Knechtstedener Waldes bis Dormagen-Gohr

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Nr. der 
 Anlage A Tatbestand ausgelöst durch… 
2.2  
Verminderung der 
Grundwasserüber-
deckung 
Bodenaushub (Rohrgraben und Pressgruben entlang der gesamten Que-
rung des Schutzgebietes) 
5.2.1 Einleiten in oberirdi-
sche Gewässer 
potenzielle Einleitung von gehaltenem Wasser in die Vorflut (noch keine 
abschließende Festlegung, ob das Wasser der bauzeitlichen Wasserhal-
tung in Vorflut oder das Grundwasser eingeleitet wird, vgl. auch Fachbei-
trag WRRL, dort Kapitel 2.1.3)  
10 Errichtung baulicher 
Anlagen Verlegung der Rohre 
52 
Bauen, Erweitern 
und wesentliches 
Ändern von Straßen 
und Wegen 
Baustraße und Zuwegungen zum Arbeitsstreifen innerhalb des Arbeits-
streifen/Trasse (Festlegung im Rahmen der Bauausführungsplanung ) 
Die Wirkpfade, die die entsprechenden Tatbestände betreffen, werden in dem folgenden Unterka-
pitel zur bauzeitlichen Wasserhaltung mit berücksichtigt, sofern sie eine Relevanz darstellen. Bei  
den Tatbeständen „Errichtung baulicher Anlagen“ und „Bauen, Erweitern und wesentliches Ändern 
von Straßen und Wegen“ ist davon auszugehen, dass bereits von vornherein keine Relevanz für 
die Trinkwasserqualität besteht, da ausschließlich Materialien verwendet werden, bei denen es 
nicht zu einer Auswaschung kommt. Aus den vorgenannten Gründen lässt sich ableiten, dass einer 
Erteilung evtl. erforderlicher Genehmigungen keine Hindernisse entgegen stehen.  
Hochwasserschutz 
Keine der vorhabenbedingten Wirkungen besitzt eine Relevanz für den Hochwasserschutz. 
Im Folgenden werden die vorhabenspezifischen Auswirkungen bezogen auf das Schutzgut Was-
ser, die dem Braunkohlenplanänderungsverfahren zuzuordnen sind, anhand des beschriebenen 
wasserrechtlichen Maßstabs zur Beurteilung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen ge-
prüft.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.5.1 Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung infolge der 
Errichtung des Entnahmebauwerks und der Hydroburstanlage 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
 
Beschreibung des Wirkfaktors 
In Rheinufernähe kann es durch die mechanische Bodenbeanspruchung infolge der Errichtung des 
Entnahmebauwerks und der Hydroburstanlage zu Einträgen von Sedimenten / Bodensubstanz in 
den Rhein kommen. Dies kann sowohl unmittelbar durch Bodenbewegungen als a uch mittelbar 
durch wind- oder niederschlagsbedingte Erosionsprozesse (z. B. bei Bodenmieten) erfolgen. 
Bewertung der Umweltauswirkungen  
Baubedingte Auswirkungen auf den sich angrenzend befindenden OFWK 2_701494 durch die Er-
richtung des Entnahmebauwerks  sowie der Hydroburstanlage  können ausgeschlossen werden; 
diese haben nur eine sehr lokale, zeitweise Wirkung, so dass die weitreichende Wirkung auf den 
deutlich größeren OFWK nicht zu erwarten ist und in ihrer Wirkung keine Relevanz für die Beurtei-
lung der OFWK hervorrufen können. 
6.5.2 Auswirkungen durch Grundwasserhaltung 
(im Fachbeitrag WRRL als bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)Einleitung bezeichnet) 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Grundwasserhaltungen bzw. bauzeitliche Wasserhaltungen 
mit (Wieder-)Einleitung für einen Zeitraum von 3-4 Monaten (max. 6 Monaten) in der Regel in jenen 
Bereichen der Rohrgräben für die Verlegung der Leitungen, in den Bereichen der Baugruben für 
die geplanten Bauwerke und in den Start- und Zielgruben der Durchpressungen erforderlich, in 
denen Grundwasserflurabstände < 5 m vorliegen; im Bereich von Durchpressungen auch in Ein-
zelfällen Abstände von bis zu 15 m. Hierbei handelt es sich aufgrund noch nicht vorliegender Bau-
grunduntersuchungen um maximale Annahmen. Sofern im Bereich der Baugruben Grundwasser 
ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und eine wasserdichte Baugrubensohle aus 
Beton in die Baugrube eingebracht (→ Kap. 5.1.12). Anschließend wird das Wasser aus der Bau-
grube abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugrubensohle aus Beton ver-
hindern ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube. Die Baugruben werden in 
Abhängigkeit von dem zu querenden Objekt eine Tiefe von bis zu ca. 17 m aufweisen. Die bisher 
identifizierten potenziell betroffenen Bereiche sind dem Fachbeitrag WRRL, dort Kapitel 2.1.3, zu 
entnehmen. Diese befinden sich im Bereich der Grundwasserkörper 274_01 und 27_20. 
Das gehaltene/abgepumpte Wasser wird entweder durch ortsnahe Versickerung in denselben 
Grundwasserkörper, aus dem es entnommen wurde, wiedereingebracht oder in einen trassenna-
hen Vorfluter eingeleitet.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Darüber hinaus ist bei der Betonage ausschließlich die Verwendung genormter Ausgangsstoffe 
vorgesehen, die generell als unbedenklich eingestuft sind oder für die die Umweltverträglichkeit 
durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen worden ist. 
Bewertung der Umweltauswirkungen  
Die mit der Grundwasserhaltung einhergehenden baubedingten Wirkungen führen für einen be-
grenzten Zeitraum (3-4 Monate, max. 6 Monate) zu  sehr lokalen Veränderungen des Grundwas-
serspiegels, die räumlich maximal im unmittelbar angrenzenden Umfeld zu verzeichnen sind (vgl. 
PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022, dort: Kap. 5.3). Speziell durch den wasserdichten Verbau bei be-
stehendem Grundwasserkontakt werden großflächige Absenktrichter verhindert. Auch im Bereich 
des FFH-Gebiets Knechtstedener Wald sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
infolge der Grundwasserhaltung zu erwarten. Eine detaillierte Prüfung etwaiger Auswirkungen er-
folgt im Rahmen des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (→ Kap. 6.2). Es handelt  
sich bei dem (wieder -)eingeleiteten Wasser um ortsbürtiges Wasser, von dem keine zusätzliche 
Belastung ausgehen kann. 
Die Grundwasserhalt ung steht demensprechend auch mit den Bewirtschaftungszielen für das 
Grundwasser gemäß § 47 Abs. 1 WHG in Einklang. Hierzu stellt das PLANUNGSBÜROS KOENZEN 
(2022, dort: Kap. 8.1) fest, dass es nicht zu einer Verschlechterung des mengenmäßigen oder 
chemischen Zustandes der Grundwasserkörper 274_01 und 27_20 kommt. Auch das Zielerrei-
chungsgebot sowie das Trendumkehrgebot werden eingehalten. 
Zusätzlich ist dementsprechend eine potenziell nachteilige Betroffenheit des Trinkwasserschutz-
gebiets „Auf dem Grind“ durch die Grundwasserhaltung gemäß der einleitend unter „Trinkwasser-
schutz“ aufgeführten Tatbestände ebenso nicht anzunehmen. 
6.5.3 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme durch die Errichtung 
des Entnahmebauwerks 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
 X  
Beschreibung des Wirkfaktors 
Die Errichtung des Entnahmebauwerks bedingt eine Flächeninanspruchnahme und Befestigung 
des Ufers. Jedoch besteht bereits im Ist -Zustand ein weitreichender Uferverbau, so dass es sich 
um eine Veränderung des Uferverbaus handelt  (vgl. auch Fachbeitrag WRRL, Kapitel 4.1.2.1.6). 
Die beanspruchte Abschnittslänge im Rhein beträgt etwa 60 m. Genauere Beschreibungen zum 
Entnahmebauwerk sind Kapitel 2.3.1 zu entnehmen. 
Bewertung der Umweltauswirkungen  
Des Weiteren ist der Uferverbau vor dem Hintergrund des § 27 WHG (Bewirtschaftungsziele für 
oberirdische Gewässer) zu bewerten. Oberirdische Gewässer, die als künstlich oder erheblich ver-
ändert eingestuft werden (so der Fall beim betroffenen Rheinabschnitt), sind so zu bewirtschaften, 
dass eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands ver-
mieden wird und ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder 
erreicht werden. Eine maßgebliche Verschlechterung in diesem Sinne ist aufgrund des Uferver-
baus durch das Entnahmebauwerk nicht zu erwarten, da  der bewertete Abschnitt bereits im

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Bestand als „sehr stark verändert“ ausgewiesen wurde (vgl. auch bereits vollständiger Uferverbau 
gemäß PLANUNGSBÜRO KOENZEN (2022), dort: Kapitel 4.1.2.1.6) und der Verbau mit 60 m in Rela-
tion zur Länge des Rheinabschnittes, für den die Gewässerstruktur erhoben wurde (1.000 m) mit 
etwa 6% sehr gering ausfällt ( PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.2). Damit besteht kein 
Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot oder dem Zielerreichungsgebot des § 27 WHG. 
Weiterhin werden diverse namenlose Gewässer sowie der Gillbach (berichtspflichtig), der Gohrer 
Graben und der Köttelbach durch die Trasse gequert. Die Querung erfolgt mittels Unterpressung, 
so dass Auswirkungen auf diese Gewässer ausgeschlossen werden können. Eine vertiefte Berück-
sichtigung im Fachbeitrag WRRL findet somit nicht statt. Gleiches gilt mit Blick auf die Grundwas-
serkörper, in denen die untertägige Querung der Oberflächengewässer erfolgt.  
6.5.4 Auswirkungen durch Entnahme von Rheinwasser 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
  X 
 
Beschreibung des Wirkfaktors 
Die Entnahme von Rheinwasser erfolgt nach einem gestaffelten Konzept in Abhängigkeit vom 
Rheinpegel (→ Kap. 2.6.3). Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Fachbeitrags war dieses Konzept 
noch in Diskussion, so dass zur Beurteilung hohe konservative Annahmen von Entnahmemengen 
verwendet wurden. Die entsprechend im Fachbeitrag WRRL angenommenen Entnahmemengen 
und zugehörigen Absenkungen des Wasserstands sind Kapitel 2.1.1 des Fachbeitrags WRRL zu 
entnehmen. 
Durch die Entnahme aus dem Rhein können potenziell Wirkungen auf den Abfluss hervorgerufen 
werden, die sich weitergehend auf die Abflussverhältnisse und -dynamik im Gewässer, den Was-
serstand/die Wasserstandsdynamik, die Verbindung zum Grundwasser sowie volumen - und zu-
flussbedingt auf die Wasserbeschaffenheit auswirken können  (vgl. Fachbeitrag WRRL, Kapitel 
3.4.3.1 und 3.4.3.2). 
Potenzielle Auswirkungen auf die Abflussverhält nisse und -dynamik sowie den Wasserstand/die 
Wasserstandsdynamik ergeben sich somit direkt. Die Verbindung zum Grundwasser ist über die 
Wasserstandsänderung im Rhein potenziell betroffen. Volumenbedingte Auswirkungen auf die 
Wasserbeschaffenheit wurden direkt unterhalb der Entnahmestelle betrachtet, während unter zu-
flussbedingten Auswirkungen potenziell relevante Erhöhungen von Konzentrationen/Temperatu-
ren zu verstehen sind, die sich durch eine verringerte Verdünnung bei erhöhten Belastungen aus 
den Zuflüssen ergeben können. 
Auswirkungen auf das Fließverhalten sind nur in sehr geringfügigem Ausmaß direkt angrenzend 
an das Entnahmebauwerk möglich. Das Bauwerk wurde jedoch speziell auf den größtmöglichen 
Fischschutz ausgerichtet (vgl. Bezirksregierung Köln 2020). 
Bewertung der Umweltauswirkungen  
In einem gesonderten Fachbeitrag (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022) wurde umfassend begutach-
tet, ob das Vorhaben mit den Bewirtschaftungszielen nach der WRRL und ihrer nationalen Umset-
zung in den §§ 27 Abs. 1, 47 Abs. WHG in Einklang steht.

Seite 268/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Setzt man die Werte des Entnahmekonzeptes in Relation zur Abflussmenge (m³/s) beim jeweiligen 
Pegel, so beträgt der Anteil der Veränderungen des Abflusses gegenüber dem Bestand maximal 
1% (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.1.1.1). Vor  diesem Hintergrund ist von keinen 
maßgeblichen Veränderungen des Abflusses sowie der Abflussdynamik durch die Rheinwasser-
entnahme auszugehen (ebd.). In ähnlicher Weise wurde über das Verhältnis von Wasserstand und 
entnahmebedingter Wasserstandsveränderung argumentiert. Die gemäß Entnahmekonzept zu er-
wartenden Wasserstandsabsenkungen liegen zwischen 0,4 und 2,6 cm, was maximal etwa 1,1 % 
des jeweiligen Wasserstandes entspricht (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.1.1.2). 
Hinsichtlich möglicher Umweltauswirkungen durch die Entnahme aus dem Rhein auf die mit ihm in 
Verbindung stehenden Grundwasserkörper wurde im Fachbeitrag WRRL festgestellt , dass die 
durch die vorhabenbedingten Absenkungen der Rheinwasserstände induzierten Änderungen der 
Exfiltrationsraten sehr gering sind und diese darüber hinaus auch nur sehr kleine Flächenanteile 
der Grundwasserkörper betreffen (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.1.1.3).  
Zuflussbedingte sowie volumenbedingte Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit ergeben sich 
nur in einer nicht messtechnisch erfassbaren Größenordnung, wodurch ebenfalls weitergehende 
relevante nachteilige Auswirkungen auf die OFWK ausgeschlossen werden können  (PLANUNGS-
BÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.1.2). 
Hinsichtlich der potenziellen Auswirkungen auf das Fließverhalten unmittelbar angrenzend an das 
Entnahmebauwerk wurde zusätzlich zur speziellen Ausrichtung der Konstruktion auf den Fisch-
schutz eine detaillierte Überprüfung potenzieller Auswirkungen auf die Verdriftungsdistanz von 
Fischeiern durch die RWTH Aachen (2022) durchgeführt. Im Resultat konnten relevante nachteilige 
Auswirkungen ausgeschlossen werden (PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; dort: Kap. 5.2). 
In der Gesamtbetrachtung kommt der Fachbeitrag zu dem Ergebnis (dort: Kap. 6), dass vorhaben-
bedingte nachteilige Auswirkungen auf die Bewertung der OFWK (OFWK-ID 2_701494, 2_775008 
und 2_813012) sowie der angrenzenden GWK über den Wirkpfad der Rheinwasserentnahme aus-
geschlossen werden können. Damit sind auch entnahmebedingte Konflikte mit den Bewirtschaf-
tungszielen für die berührten Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper auszuschließen. 
Die Entnahme steht mit dem Verschlechterungsverbot und dem Zielerreichungsgebote sowie zu-
sätzlich für das Grundwasser mit dem Trendumkehrgebot in Einklang (dort: Kap. 8).  
Hinweis zur Verwendung von Rheinwasser für die Tagebauseebefüllung und als Ersatz -, 
Ausgleichs- und Ökowasser 
Mit Blick auf den Vorhabens- und Antragsgegenstand des Braunkohlenplanänderungsverfahrens 
ist bezogen auf Entnahme und anschließenden Verwendungen von Rheinwasser auf Folgendes 
nachrichtlich hinzuweisen: 
Das Braunkohlenplanänderungsverfahren dient ausschließlich der raumordnerischen Sicherung 
einer Trasse für den Bau einer Wassertransportleitung vom Rhein bis zum RWE-Betriebsgelände 
bei Frimmersdorf sowie einer Trasse für den Bau einer Wassertransportleitung bis zum Tagebau 
Hambach, um die Umsetzung der Zie lvorgaben des Braunkohlenplanes Garzweiler II sowie des 
Braunkohlenplanes Hambach – Teilplan 12/1 – zu gewährleisten. 
Die Betrachtungen zum Schutzgut Wasser beziehen sich nicht auf Auswirkungen der Verwendung 
von Rheinwasser im Zusammenhang mit der Befüllu ng der Tagebauseen Garzweiler II und

Seite 269/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Hambach oder der Verwendung als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser. Derartige Auswirkungen 
sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.  
Die Realisierung des Tagebausees nach Beendigung des Gewinnungsbetriebs im Tagebau Garz-
weiler und dessen Befüllung mit Rheinwasser sowie die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs- 
und Ökowasser mit Rheinwasser sind Gegenstand des Braunkohlenplanes Garzweiler II vom 
31.3.1995 und wurden dort als Ziele der Raumordnung festgelegt (v gl. u.a. die Ziele zu Kap. 2.2 
und Kap. 2.6 des Braunkohlenplanes Garzweiler II). Dabei wurden insbesondere in der damals 
durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Beschaffenheit des Rheinwassers und 
dessen Eignung für die Befüllung des Tagebausees bewertet und insgesamt festgestellt, dass die 
für die Anreicherung und Seefüllung notwendigen Wassermengen sowohl in erforderlicher Menge 
als auch in der erforderlichen Beschaffenheit bereitgestellt werden können. 
Auch der Braunkohlenplan Hambach – Teilplan 12/1 – sieht vor, dass die Auffüllung des Tagebau-
sees grundsätzlich mit Oberflächenwasser – z.B. des Rheines – erfolgt (siehe Ziele 3.1 und 3.6 zu 
Kap. 2.2 des Braunkohlenplanes).  
Die Zielvorgaben der Braunkohlenpläne Garzweiler II und Hambach – Teilplan 12/1 – zur Verwen-
dung von Rheinwasser sind somit Anlass für die raumordnerische Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen, jedoch nicht deren Gegenstand.  
Unabhängig davon ist eine Belastung von Grundwasserkörpern durch die Verwendung von Rhein-
wasser nicht zu erwarten. Das Rheinwasser wird vielfältig genutzt und versorgt u. a. mehrere Mil-
lionen Menschen mit Trinkwasser. Aktuell unterschreitet das Rheinwasser schon die Schwellen-
werte der Anlage 2 der Grundwasserverordnung 
Aktuell sind keine Gesichtspunkte ersichtlich, die eine Verwendung von Rheinwasser zu den v. g. 
Zwecken grundsätzlich ausschließen könnten.  
Die abschließende Bewertung der Wasserbeschaffenheit des (zukünftigen) Rheinwassers, deren 
mögliche Auswirkungen und die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang etwaiger 
Anlagen oder Maßnahmen zur weiteren Aufbereitung wird rechtzeitig in den erforderlichen wasser-
rechtlichen Erlaubnisverfahren zur Herstellung der Tagebauseen bzw. zur Verwendung als Ersatz 
, Ausgleichs- und Ökowasser erfolgen. Dazu sieht der Braunkohlenplan Garzweiler II auch ein 
umfangreiches Monitoring mit einem ganzheitlichen Ansatz vor, in dem die Eignung des Rhein-
wassers fortlaufend behandelt und dezidiert auf der Grundlage der maßgeblichen Rechtsvorschrif-
ten (Oberflächengewässer-, Grundwasser- und Trinkwasserverordnung) untersucht wird.  
6.5.5 Zusammenfassende Bewertung für das Schutzgut Wasser 
Die mit dem Vorhaben einhergehenden Wirkungen auf das Schutzgut Wasser sind wie folgt zu-
sammenzufassen: 
Hinsichtlich der baubedingten Auswirkungen durch mechanische Bodenbeanspruchung infolge der 
Errichtung des Entnahmebauwerks und der Hydroburstanlage handelt es sich um sehr lokale und 
zeitweise Wirkungen, die keine Relevanz für die Beurteilung de s OFWK 2_701494 hervorrufen 
können. Dieser Vorhabenbestandteil steht mit dem Zielerreichungsgebot und dem Verschlechte-
rungsverbot für den OFWK 2_701494 im Einklang.

Seite 270/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Ebenso sind durch die kleinräumigen Grundwasserhaltungen im Bereich der Leitungstrasse Aus-
wirkungen mit Relevanz auf die potenziell betroffenen Wasserkörper nicht zu erwarten. Dies ist zu 
begründen durch sehr lokale Veränderungen, einem wasserdichten Ve rbau der großflächige Ab-
senktrichter verhindert, die zeitliche Begrenzung und die unmittelbare Wiedereinleitung von orts-
bürtigem Wasser. Dieser Vorhabenbestandteil steht somit mit dem Verschlechterungsverbot, Ziel-
erreichungsgebot und dem Trendumkehrgebot der GWK 274_01 und 27_20 bzw. dem Verschlech-
terungsverbot und dem Zielerreichungsgebot der potenziell betroffenen Vorfluter im Einklang. 
Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme durch die Errichtung des Entnahmebauwerks 
beziehen sich nur auf einen scho n jetzt verbauten Uferabschnitt des Rheins. Dieser wird bereits 
jetzt als „sehr stark verändert“ ausgewiesen; zudem wird der Verbau einen Abschnitt von 6% des 
Rheinabschnitts verändern. Demnach ist von keiner relevanten nachteiligen Veränderung der Be-
urteilung des OFWK auszugehen. Dieser Vorhabenbestandteil steht somit mit dem Verschlechte-
rungsverbot und dem Zielerreichungsgebot des OFWK 2_701494 im Einklang. 
Auswirkungen durch die Entnahme von Rheinwasser beschränken sich auf sehr geringe Verände-
rungen der Abflussverhältnisse und -dynamik, des Wasserstands/der Wasserstanddynamik, der 
Verbindung zum Grundwasser sowie volumen- und zuflussbedingt der Wasserbeschaffenheit. Es 
resultieren keine potenziell nachteiligen Veränderungen, die sich auf die Beurteilung der potenziell 
betroffenen OFWK des Rheins auswirken könnten.  Dieser Vorhabenbestandteil steht somit mit 
dem Verschlechterungsverbot und dem Zielerreichungsgebot der OFWK 2_701494, 2_775008 und 
2_813012 im Einklang. 
Aufbauend auf den ermittelten Wirkungen des Vorhabens bezogen auf das Schutzgut Wasser sind 
somit keine schädlichen Gewässerveränderungen des Grundwassers und der Oberflächengewäs-
ser zu erwarten. Das Verschlechterungsverbot, das Verbesserungsgebot sowie bezogen auf das 
Grundwasser zusätzlich das Trendumkehrgebot werden eingehalten. Das Vorhaben steht mit den 
Bewirtschaftungszielen in Einklang. 
Des Weiteren kommt es zu keinen Beeinträchtigungen bezogen auf den Trinkwasserschutz. Dies 
resultiert aus den Betrachtungen zur Grundwasserhaltung. Eine Be troffenheit des Hochwasser-
schutzes ist auszuschließen. 
Im Ergebnis der Betrachtungen sind durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelt-
auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.6 Schutzgüter Luft und Klima 
6.6.1 Auswirkungen durch Emissionen von Luftschadstoffen (und CO2) 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X  X 
Luftschadstoffe 
Die Auswirkungen der bauzeitlich emittierten Luftschadstoffe werden im Zusammenhang mit dem 
Schutzgut Menschen ( → Kap. 6.1) behandelt. Während der Betriebsphase kommt es nicht zu 
Emissionen von Luftschadstoffen.  
CO2 
§ 13 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) fordert, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren 
Planungen (als eine solche ist die Braunkohlenplanänderung anzusehen) den Zweck des KSG und 
die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen haben. Der diesbezüglich relevante 
Zweck besteht gemäß § 1 KSG im Wesentlichen im Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten 
Klimawandels. Eine sinngleiche Vorgabe ergibt sich auch aus dem planerischen Abwägungsgebot. 
Konkrete methodische Vorgaben zur Ermittlung der klimarelevanten Auswirkungen liegen derzeit 
noch nicht vor. Eine Verpflichtung zu näheren Untersuchungen besteht auf der Plan- oder Vorha-
benebene daher aktuell nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.2022 – 9 A 7.21, bverwg.de Rn. 80, 81). 
Beim Bau der Rheinwassertransportleitung werden durch den Einsatz von Baufahrzeugen und  
-maschinen und den Baustellenverkehr, insbesondere Transportfahrten mit LKW, Treibhaus-
gasemissionen freigesetzt. Diese CO 2-Emissionen können unmittelbare Auswirkungen auf das 
Schutzgut Klima / Luft haben. Obwohl ein Überblick über de n Einsatz bestimmter wesentlicher 
Baugeräte vorhanden ist (→ Kap. 2.5), ist eine nähere Prognose über den Umfang der durch den 
Baubetrieb entstehenden Treibhausgasemissionen nicht möglich, da es sich beim Einsatz von 
Baumaschinen sowie beim Baustellenverkehr um Tätigkeiten handelt, bei denen keine kontinuier-
lichen Emissionen zugrunde gelegt werden können.  
Die geplante Bauzeit ist auf einen Zeitraum von ca. 4,5 Jahren beschränkt. Durch den geplanten 
abschnittsweisen Bau der RWTL entstehen die baubedingten Auswirkungen zu keinem Zeitpunkt 
der Bauphase im gesamten Trassenbereich, sondern nur in den jeweils aktiven Baulosen. Die im 
Zusammenhang mit den Bautätigkeiten unmittelbar freigesetzte Menge an CO 2-Emissionen, die 
daraus ableitbare globalklimatische Relevanz sowie der Einfluss auf die Minderungsziele des KSG 
sind insoweit als sehr niedrig anzusehen.  
In der Betriebsphase fallen keine unmittelbaren CO2-Emissionen an, da alle relevanten Aggregate 
(Hydroburst, Anlagen in Pump- und Verteilbauwerk) elektrisch betrieben werden. Die Erzeugung 
der Energie, die für den Betrieb der Pumpen zum Betrieb Transport von Rheinwasser erforderlich 
ist, sowie die Herstellung der verwendeten Baumaterialen für Bauwerke, Leitungsrohre und Aggre-
gate verursacht jedoch an anderer Stelle CO2-Emissionen, die mittelbar dem Betrieb und dem Bau 
der RWTL zuzuordnen sind. In der Betriebsphase wird lediglich Strom aus dem Stromnetz verwen-
det. Im Hinblick auf CO 2-Emissionen durch die Stromerzeugung ist derzeit nicht sicher abschätz-
bar, in welchem Umfang der Strom zum Zeitpunkt von Errichtung und Betrieb aus fossilen Brenn-
stoffen und/oder erneuerbaren Energie produziert werden wird, wobei davon auszugehen ist, dass

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
sich der Anteil fossiler Brennstoffe mit zunehmendem Ausbau erneuerbarer Energien verringern 
wird.  
Ohne Durchführung des Vorhabens würde die Herstellung der Tagebauseen und die Bereitstellung 
von Ersatz -, Ausgleichs- und Ökowasser ausscheiden und damit eine sinnvolle und ökologisch 
erforderliche Folgenutzung der Tagebauflächen nicht in Frage kommen. Durch die Wahl der Tras-
senführung als Ergebnis der Alternativenprüfung (→ Kap. 3) kommt es zu einer weitestmöglichen 
Bündelung der Leitungen sowie zu einer g emeinsamen Nutzung des Entnahme - und Pumpbau-
werkes für die RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Dies wirkt sich im Hinblick auf 
die unmittelbar baubedingt und mittelbar bau- und betriebsbedingt entstehenden CO2-Emissionen 
insoweit mindernd aus, da ss baulogistische Aspekte (Dauer, Einsatz von Maschinen, Transport-
wege etc.) sowie der betriebsbedingt erforderliche Strombedarf im Vergleich zu einer Nicht -Bün-
delung der Leitungen wesentlich geringer und damit CO2-effizienter ausgelegt sind. Unter der Prä-
misse des Planungsziels überwiegen die mit dem Vorhaben verfolgten Ziele die mit dem Vorhaben 
verbundenen, unvermeidlichen Nachteile bezüglich der CO2-Emissionen.  
 
6.6.2 Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
 X  
Die Errichtung der Gebäude (Pump- und Verteilbauwerk) sowie die jeweils zugehörigen umlaufen-
den, versiegelten Flächen führen geringfügigen Modifikationen der lokalklimatischen Verhältnisse 
am Standort der Gebäude. Die Modifikationen ergeben sich daraus, dass die künstlichen Bauma-
terialien sich tagsüber unter Sonneneinstrahlung auf heizen und die gespeicherte Wärme in der 
Nacht abgeben. Hierdurch wird der Tagesgang der Lufttemperatur auf den Flächen und dem un-
mittelbaren Nahbereich gedämpft.  
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Aufgrund der weitläufigen landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Umgebung der Gebäude ist 
eine starke nächtliche Abkühlung zu erwarten. Es ist damit zu rechnen, dass hierdurch die be-
schriebenen Effekte weitestgehend ausgeglichen werde n. Somit sind keine erheblichen Aus -wir-
kungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
6.7 Schutzgut Landschaft 
6.7.1 Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme 
Ein Teil der Hambachleitung verläuft unmittelbar entlang des Radwegs auf der ehemaligen Fern-
bandtrasse (→ Abb. 8, S. 43). Die hohe Bedeutung dieses Radwegs für die landschafts- und sied-
lungsbezogene Erholung wurde in Kap 0 (→ S. 212) aufgezeigt. Der Trassenabschnitt auf der Fern-
bandtrasse weist eine Länge von rund 6,8 km auf.  
Mit Blick auf die Länge der einzelnen Bauabschnitte von ca. 7 km (→ Kap. 2.5.2) und aufgrund des 
besonderen Querschnittes auf dem Trassenabschnitt der Fernbandtrasse ( → Abb. 22, S. 59) ist 
davon auszugehen, dass der gesamte Radweg einen einzelnen Bauabschnitt darstellen wird. So-
mit ist zu erwarten, dass es aufgrund der bauzeitlichen Inanspruchnahme zu einer temporären 
Sperrung des Radwegs kommt. Hierdurch entstehen vor dem Hintergrund der Umweltziele, die die 
Sicherung und Entwicklung des Erholungswertes von Natur und Landschaft zum Gegenstand ha-
ben (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BNatSchG, § 10 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG; s. Tab. 5, S. 78), abwägungserheb-
liche Umweltauswirkungen. Diese wurde im Vergleich von Trassenvarianten gew ürdigt und mit 
dem Ergebnis berücksichtigt, dass eine Trassenführung über die Fernbandtrasse insbesondere im 
Sinne der Bündelung mit bestehender Infrastruktur vorzugswürdig ist gegenüber einer Neuzer-
schneidung der Landschaft (→ Kap. 3.5.8). Auf der nachgelagerten Planungsebene können tem-
poräre Umleitungen eingerichtet werden (Beschilderungen), um die Verbindungsfunktion mit Ein-
schränkungen aufrecht zu erhalten und so die Auswirkungen zu verringern.  
Was den „Nordrheinischer Jakobsweg“ angeht, der innerhalb des UR600 rheinseitig am Fuß des 
Rheindeichs als asphaltierter Weg verläuft ( → Kap. 0), wird dieser durch die RWTL im Abschnitt 
zwischen Entnahme - und Pumpbauwerk grabenlos gequert ( → S. 46). Eine bauzeitliche Inan-
spruchnahme – und damit verbunden eine Beeinträchtigung der Vernetzungs- und Erholungsfunk-
tion – erfolgt daher nicht. 
Soweit übrige Erholungsinfrastruktur beansprucht wird, handelt sich im Wesentlichen um einige 
der zahlreich vorhandenen Wirtschaftswege. Diese Bereiche sind mit Blick auf die Erholungsfunk-
tion nicht von besonderer Bedeutung. Außerdem kann die Verbindungs-/Vernetzungsfunktion die-
ser Wege durch die andere nahegelegene Wirtschaftswege substituiert werden. Somit ist hier nicht 
von erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft (Erholungsfunktion) auszu-
gehen. 
Die anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme erfolgt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, 
die nicht für die Erholung erschlossen sind. Somit entstehen auch hier keine erheblichen Umwelt-
auswirkungen 
6.7.2 Auswirkungen durch Emissionen von Lärm 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X  X 
Durch Lärmemissionen kann grundsätzlich die Erholungseignung der Landschaft beeinträchtigt 
werden. Wie bereits in Kapitel 6.1.4 dargelegt, fällt die räumliche Ausbreitung der betriebsbeding-
ten Lärmemissionen allerdings sehr gering aus. Insofern steht das Vorhaben nicht im Konflikt zu

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
dem Umweltziel, das in diesem Zusammenhang als Wertmaßstab heranzuziehenden ist (§ 1 Abs. 
4 Nr. 3 BNatSchG) und die die S icherung und Entwicklung des Erholungswertes von Natur und 
Landschaft zum Gegenstand haben (→ Tab. 5, S. 78). 
Baubedingt ist eine dauerhafte, nachhaltige Beeinträchtigung der Erholungseignung ausgeschlos-
sen. Erhebliche Umweltauswirkungen sind in dieser Hinsicht nach Maßgabe des o. g. Schutzziels 
ausgeschlossen. 
6.7.3 Auswirkungen durch Baukörper als landschaftsfremde Objekte 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
 X  
Das 9 m hohe Pumpbauwerk und das 7 m hohe Verteilbauwerk führen als landschaftsfremde Ob-
jekte zu einer anthropogenen Beeinflussung des Landschaftsbildes.  
Das Pumpbauwerk wird vom Deich aus und vom Ackerflächenverbund zwischen Deich und dem 
Siedlungsbereich von Dormagen sichtbar sein, da auf dieser ebenen Flächen keine sichtverstel-
lenden Strukturen vorhanden sind (→ Abb. 54). Es handelt sich um strukturarme Ackerflächen ohne 
landschaftsgliedernde Strukturen. Im Deichvorland verstellt dieser den Blick auf das Pumpbau-
werk. Demnach ist das Pumpbauwerk für Nutzer des rheinseitig am Deichfuß verlaufenden Wan-
derweges nicht sichtbar. 
 
Abb. 54: Standort des Pumpbauwerks (Blick vom Rheindeich nach Nordwesten) 
Das Verteilbauwerk wird nah an die Trasse der GAB Nord-Süd-Bahn gebaut, die von sichtverstel-
lenden Gehölzen gesäumt ist ( → Abb. 55). Auch in Richtung Osten sind am Fuß der Vollrather 
Höhe sichtverstellende Gehölze vorhanden. Das Verteilbauwerk ist damit vordringlich von Norden 
(Ortsrand Allrath) und von Westen aus einzusehen. Diese Blickbeziehung unterliegt durch ei ne 
Vielzahl an Strommasten sowie die zugehörigen Freileitungen einer markanten Vorbelastung. 
Landschaftsgliedernde Strukturen sind auch hier nicht vorhanden (ausgeräumte Ackerflächen). Zu-
dem sind die Kühltürme des Kraftwerks Neurath mit zunehmender Entfern ung von der o. g.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Bahntrasse erkennbar (in Abb. 55 sind zentral im Bild nur die Dampfschwaden der Kühltürme er-
kennbar) 
 
Abb. 55: Standort des Verteilbauwerks (Blick von der Neurather Straße nach Süden) 
Bewertung der Umweltauswirkungen 
Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind vor dem Hintergrund der naturschutzrechtli-
chen Eingriffsregelung (§§ 13 bis 15) zu bewerten. Schon aus technisch-wirtschaftlichen Gründen 
werden die Abmessungen, einschließlich der Höhe der beiden Bauwerke möglichst geringgehal-
ten. Damit wird dem Vermeidungsgebot (§ 15 Abs. 1 BNatSchG) entsprochen. Die verbleibenden 
anlagenbedingten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind unvermeidbar und nach Maß-
gabe des § 15 Abs. 2 BNatSchG zu kompensieren. Hierzu wurden im Fachbeitrag Natur und Land-
schaft (FROELICH & SPORBECK 2022A) entsprechende Maßnahmen konzipiert, die zusammenge-
fasst in Kap. 7 dargestellt sind. Damit ist die Eingriffsregelung als Wertmaßstab hinreichend be-
rücksichtigt. Die übrigen in Tab. 5 (→ S. 78) aufgeführten, auf das Landschaftsbild bezogene n 
Wertmaßstäbe sind auf die Standorte der beiden Bauwerke aus gutachterlicher Sicht aufgrund der 
hohen anthropogenen Prägung und Strukturarmut nicht anzuwenden.

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
6.8.1 Auswirkungen auf Kulturlandschaftsbereiche 
Für die in Kapitel 4.9.2 erfassten Kulturlandschaftsbereiche (KLB) innerhalb des UR600 wird in der 
folgenden Tabelle geprüft, inwiefern die für die KLB jeweils fest gelegten Ziele mit dem Vorhaben 
vereinbar sind. 
Tab. 45: Auswirkungen auf Kulturlandschaftsbereiche 
KLB Ziel gemäß LVR 2013 & 
2016 
Lage im UR600 Prüfung Zielkonformität 
„Rheintal um 
Zons, Urden-
bach und 
Haus Bürgel“ 
(KLB-Nr. 209) 
- Bewahren und Sichern der 
Strukturen, von Ansichten 
und Sichträumen von histori-
schen Stadt und Ortskernen 
- Bewahren des Kulturland-
schaftsgefüges 
Durchquerung des 
KLB vom Rhein bis zu 
B 9 bei Dormagen-
Horrem; sichtbares 
Pumpbauwerk im 
Deichhinterland 
Kein Zielkonflikt aufgrund räumlich sehr 
eng gefasster Sichtbarkeit des Bauwerks 
(teils Sichtverstellung durch Deich); im 
Trassenbereich zudem nur temporärer 
Beeinträchtigungen der Landschaft. 
 „Kloster 
Knechtsteden“ 
(KLB-Nr. 206 
- Bewahren des Kulturland-
schaftsgefüges 
Innerhalb UR600, 
wird durch Trasse je-
doch nicht berührt 
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und 
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB 
„Untere Gill-
bachaue“ 
(KLB-Nr. 200). 
Die 
- Bewahren und Sichern der 
Elemente, Strukturen und 
Sichträume von Adelssitzen 
und Hofanlagen 
- Bewahren des Kulturland-
schaftsgefüges 
- Bewahren überlieferter na-
turnaher Landschaftsele-
mente 
Durchquerung des 
KLB südlich von 
Rommerskirchen-
Widdeshoven 
Ein Zielkonflikt besteht nicht, da der Gill-
bach und die begleitenden Strukturen in 
untertägigem Vortrieb unterquert werden 
und daher keine Beanspruchung erfolgt. 
 
Vollrather 
Höhe“ (KLB-
Nr. 196) ist 
- Wahren als landschaftliche 
Dominante 
Innerhalb UR600, 
wird durch Trasse je-
doch nicht berührt 
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und 
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB 
Strategische 
Bahnlinie 
(KLB-Nr. 070) 
- Sichern linearer Strukturen KLB wird nordöstlich 
von Rommerskirchen-
Widdeshoven im un-
tertägigen Vortrieb 
unterquert. 
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und 
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB 
„Nord-Süd-
Kohlenbahn“ 
(KLB-Nr. 069). 
- Sichern linearer Strukturen Parallelverlauf mit 
Trasse; wird durch 
Trasse jedoch nicht 
berührt 
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und 
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB 
Gut Gummer-
shoven“ (KLB-
Nr. 066), 
- Bewahren und Sichern der 
Elemente, Strukturen und 
Sichträume von Adelssitzen 
und Hofanlagen 
- Wahren als landschaftliche 
Dominante 
- Bewahren und Sichern ar-
chäologischer und paläonto-
logischer Bodendenkmäler in 
ihrem Kontext 
 
Wird durch Trasse 
nördlich von Bedburg-
Rath tangiert 
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme der landschaftsprägenden 
Elemente; Sicherung der Bodendenkmä-
ler durch Vereinbarung mit LVR (s. o. in 
diesem Kapitel sowie Tab. 36, Nr. 202)

Seite 277/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
KLB Ziel gemäß LVR 2013 & 
2016 
Lage im UR600 Prüfung Zielkonformität 
KLB “Klärtei-
che bei Bleri-
chen“ (KLB-Nr. 
065) 
- Sichern linearer Strukturen Wird durch Trasse 
nördlich von Berg-
heim-Glesch tangiert 
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme der Teiche oder zugehöri-
ger Strukturen 
Oberembt, 
Niederembt“ 
(KLB-Nr. 060) 
- Bewahren und Sichern der 
Elemente, Strukturen und 
Sichträume von Adelssitzen 
und Hofanlagen 
- Bewahren des Kulturland-
schaftsgefüges 
- Bewahren und Sichern ar-
chäologischer und paläonto-
logischer Bodendenkmäler in 
ihrem Kontext 
 
Innerhalb UR600, 
wird durch Trasse je-
doch nicht berührt 
Kein Zielkonflikt, da keine Flächeninan-
spruchnahme innerhalb des KLB und 
keine Fernwirkung durch RWTL auf KLB 
 
6.8.2 Auswirkungen auf archäologische relevante Bereiche 
Vorab ist klarzustellen, dass – wie bereits oben dargelegt (siehe die Ausführungen unter 4.9) – 
Auswirkungen auf Baudenkmäler mit Blick auf die Lage der Trasse auszuschließen sind.  
Zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Schutzgut -Teilbereich der Bodendenkmäler wurde ein 
eigenständiger Fachbeitrag erstellt (ABISZ ARCHÄOLOGIE 2022). Die diesbezüglich relevanten Are-
ale sind in Tab. 36 (→ S. 212) zusammengestellt. Die fachwissenschaftliche Untersuchung der 
relevanten Areale und die Sicherung von bedeutsamen Bodendenkmälern innerhalb der Leitungs-
trasse ist bzw. wird durch Vereinbarungen zwischen der RWE Power AG und dem Amt für Boden-
denkmalpflege im Rheinland sichergestellt. Während des Verfahrens „Braunkohlenplan Garzweiler 
II - Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ war dazu – 
bezogen auf das damalige Verfahren – bereits eine Vereinbarung getroffen worden  (vom 
14.07.2017). Diese Vereinbarung wird nun auf der Grundlage des o. g. Fachbeitrags, der die Er-
kenntnisse aus dem vorlaufenden Verfahren aktualisiert und der eine erstmalige Überprüfung des 
Bereichs der Hambachleitung vornimmt, fortgeführt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass den 
archäologischen Belangen ausreichend Rechnung getragen wird.  
Auch wenn fachwissenschaftliche Untersuchungen erst noch folgen, lässt sich auf der Grundlage 
der bereits vorliegenden Erkenntnisse sagen, dass keine fachlichen und/oder rechtlichen Hinder-
nisse erkennbar sind, die einer späteren Realisierung des Vorhabens entgegenstehen. Dass die 
fachwissenschaftlichen Untersuchungen nicht zum jetzigen Zeitpunkt im laufenden Braunkohlen-
planänderungsverfahren durchgeführt werden, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, hat folgen-
den Hintergrund: Sowohl für die vermuteten Bodendenkmalbereiche im Trassenbereich von Dor-
magen bis Tagebau Garzweiler als auch für die vermuteten Bodendenkmalbereiche im Trassen-
bereich vom Verteilbauwerk (bei Allrath) bis Tagebau Hambach gilt, dass – wie sinngemäß bereits 
in der Vereinbarung vom 14.07.2017 zum Ausdruck gekommen ist – Niederungsbereiche bisher 
nicht mit einem vertretbaren Aufwand haben untersucht werden können und dass terrestrische 
Bereiche wegen fehlender Betretungs- und Untersuchungszustimmungen bisher nicht angemes-
sen haben untersucht werden können. Diese Gesichtspunkte sind im geltenden „Braunkohlenplan 
Garzweiler II - Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ in

Seite 278/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Kapitel 2.9 („Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben“) aufgegriffen, werden we-
gen des engen fachlichen Zusammenhangs vorliegend aber hier an dieser Stelle, nicht hingegen 
in Kap. 8, behandelt.  
6.8.3 Auswirkungen auf sonstige Sachgüter 
Was die unter 4.9.3 (→ Tab. 37 S. 216) aufgeführten sonstigen Sachgüter betrifft, sind dort, wo 
dies nach der jeweiligen Sachlage erforderlich ist, Genehmigungen einzuholen (z.B. – bezogen auf 
Straßen gemäß § 9 Abs. 2 Fernstraßengesetz bzw. gemäß § 25 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz 
NRW). Das Einholen der Genehmigungen erfolgt in nachgelagerten Verfahren und ist nicht Ge-
genstand des Braunkohlenplanänderungsverfahrens. Darüber hinaus sind privatrechtliche Verein-
barungen im Hinblick auf Kreuzungen / Querungen zu treffen (z.B. bezogen auf Straßen gemäß § 
8 Abs. 10 Fernstraßengesetz bzw. gemäß § 23 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW). Es sind 
keine Anhaltspunkte erkennbar, die der Erteilung etwaiger Genehmigungen bzw. dem Abschluss 
von Kreuzungs- bzw. Querungsvereinbarungen tatsächlich oder rechtlich entgegenstehen können.  
Zur Schiffbarkeit des Rheins (als Sachgut) siehe die Ausführungen in Kap. 2.6.3.

Seite 279/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.9 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorha-
ben 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- -/- Anlage 4, Nr. 4 c) ff) 
   „das Zusammenwirken mit den Auswir-
kungen anderer bestehender oder zu-
gelassener Vorhaben oder Tätigkei-
ten“ 
Im vorliegenden Bericht ist gemäß Anlage 4 Nr. 4 c) ff) zum UVPG im Hinblick auf mögliche Um-
weltauswirkungen eines Vorhabens auch zu prüfen, inwieweit erhebliche Umweltauswirkun gen 
durch das „Zusammenwirken mit den Auswirkungen anderer bestehender oder zugelassener Vor-
haben oder Tätigkeiten“ entstehen können. Soweit es um das Zusammenwirken in diesem Sinne 
geht, sind die einschlägigen Gesichtspunkte bereits in den schutzgutbezogenen Ausführungen in 
den Kapiteln 6.1 bis 6.8 behandelt. Exemplarisch dazu Folgendes:  
Insbesondere die vorhabenbedingte Rheinwasseren tnahme weist in dieser Hinsicht eine große 
Wirkreichweite auf. Letztlich wirken sich alle flussaufwärts der Entnahmestelle gelegenen Entnah-
men von Wasser aus dem Rhein und seiner Nebenflüsse in der Summe auf das Abflussverhalten 
des Rheins aus. Das Entnahm ekonzept orientiert sich jedoch an gegenwärtigen Pegeln und Ab-
flüssen und berücksichtigt damit bereits vorhandene Entnahmen. Das Zusammenwirken mit wei-
teren Umweltauswirkungen ist somit bereits im Entnahmekonzept und in den darauf aufbauenden 
Ausführungen zum Schutzgut Wasser berücksichtigt. 
Weiterhin treten z.B. bestimmte emissionsbezogene Wirkfaktoren (insbes. Lärm, Luftschadstoffe) 
nicht nur beim Vorhaben, sondern auch bei anderen Quellen auf (z.B. Straßen und Schienenwege). 
Die Emissionen können sich da her „überlagern“. Dieser Überlagerung wird allerdings insoweit 
Rechnung getragen, als die jeweils maßgeblichen Bewertungsmaßstäbe immissionsbezogen sind 
und ermittelte Immissionswerte (bzw. Qualitätsnormen) die „Summe“ der Einwirkungen auf den 
jeweiligen Beurteilungspunkt abbilden (siehe z.B. die Ausführungen zu betriebsbedingten Geräu-
schen in Kap. 6.1.4).

Seite 280/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
6.10 Grenzüberschreitende Auswirkungen 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
-/- -/- -/- Anlage 4, Nr. 5 
   „Die Beschreibung der grenzüber-
schreitenden Auswirkungen des 
Vorhabens soll in einem gesonderten 
Abschnitt erfolgen.“ 
 
Etwaige grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens sollen gemäß Nr. 5 der Anlage 4 
zum UVPG in einem gesonderten Kapitel dargestellt werden. Grenzüberschreitende Auswirkungen 
sind in § 2 Abs. 3 UVPG definiert als Umweltauswirkungen des Vorhabens in einem anderen Staat.  
Die in Kapitel 4 dargestellten Wirkfaktoren weisen keine Wirkreichweiten auf, die Nachbarländer 
betreffen können. Berücksichtigt wurden die Niederlande, deren Grenze rund 49 km westlich der 
Entnahmestelle, rund 34 km westlich des Verteilbauwerks und rund 30 km westlich des RWTL -
Endpunktes am Tagebaurand Hambach verläuft. Im Hinblick auf die Auswirkungen der Rheinwas-
serentnahme können in den Niederlanden nachweisbare Wirkungen des Vorhabens durch die dor-
tigen Abflussmengenanteile ausgeschlossen werden (vgl. PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022).  
Die Aussage zu grenzüberschreitenden Auswirkungen gilt entsprechend für Belgien, dessen 
Grenze in mindestens 40 km Entfer nung zum RWTL -Endpunkt am Tagebaurand Hambach ver-
läuft.

Seite 281/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
7 Vorhabenbezogene Maßnahmen 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG* 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG* 
Anlage 1 ROG, Nr. 2 c) 
Nr. 3 b) 
§ 40 Abs. 2 Nr. 6, 9  § 16 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 Anlage 4, Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 
Nr. 2 c) „Angabe der „ge-
planten Maßnahmen zur 
Vermeidung, Verringe-
rung und zum Aus-
gleich der nachteiligen 
Auswirkungen“ 
Nr. 3 b) „Beschreibung 
der geplanten Maßnah-
men zur Überwachung 
der erheblichen Auswir-
kungen der Durchfüh-
rung des Raumord-
nungsplans auf die Um-
welt“ 
Nr. 6: „Darstellung der 
Maßnahmen, die geplant 
sind, um erhebliche nach-
teilige Umweltauswirkun-
gen aufgrund der Durch-
führung des Plans oder 
des Programms zu verhin-
dern, zu verringern und 
soweit wie möglich auszu-
gleichen“  
 
Nr. 9: „Darstellung der 
geplanten Überwa-
chungsmaßnahmen ge-
mäß § 45.“ 
Nr. 3: „…eine Beschrei-
bung der Merkmale des 
Vorhabens und des 
Standorts, mit denen das 
Auftreten erheblicher 
nachteiliger Umweltaus-
wirkungen des Vorha-
bens ausgeschlossen, 
vermindert oder ausge-
glichen werden soll“ 
Nr. 4: „…eine Beschrei-
bung der geplanten 
Maßnahmen, mit denen 
das Auftreten erhebli-
cher nachteiliger Um-
weltauswirkungen des 
Vorhabens ausge-
schlossen, vermindert 
oder ausgeglichen wer-
den soll, sowie eine Be-
schreibung geplanter Er-
satzmaßnahmen“ 
Nr. 6: „Eine Beschreibung und 
Erläuterung der Merkmale des 
Vorhabens und seines Stand-
orts, mit denen das Auftreten 
erheblicher nachteiliger Um-
weltauswirkungen ausge-
schlossen, vermindert, aus-
geglichen werden soll.“ 
Nr. 7: „Eine Beschreibung und 
Erläuterung der geplanten 
Maßnahmen, mit denen das 
Auftreten erheblicher nachteili-
ger Umweltauswirkungen aus-
geschlossen, vermindert 
oder ausgeglichen werden 
soll, sowie geplanter Ersatz-
maßnahmen und etwaiger 
Überwachungsmaßnahmen 
des Vorhabenträgers.“ 
Nr. 8: „ Soweit Auswirkungen 
aufgrund der Anfälligkeit des 
Vorhabens für die Risiken von 
schweren Unfällen oder Kata-
strophen zu erwarten sind, soll 
die Beschreibung, soweit mög-
lich, auch auf vorgesehene 
Vorsorge- und Notfallmaß-
nahmen eingehen“ 
* Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Darstellung erfasst die oben stehende Tabelle alle Normen, die sich auf 
die folgenden Kapitel 7.1 (Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen), 7.2 (Mögliche Kompensationsmaßnahmen 
der Eingriffsregelung und des Artenschutzes), 7.3 (Vorsorge- und Notfallmaßnahmen) und 7.4 (Überwachungsmaßnah-
men) beziehen.  
 
7.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 
Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind überwiegend bereits in den jeweils ein-
schlägigen Ausführungen im Kapitel 6 berücksichtigt. 
Abgesehen von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aus-
wirkungsprognose wurde schon die Führung der Leitungstrasse der RWTL sowie die Standortfin-
dung der zu errichtenden Bauwerke (Entnahme, Pump - und Verteilbauwerk) in einem iterativen 
Vorgehen zwischen dem umweltfachlichen Vermeidungs gebot und den technischen Erfordernis-
sen entwickelt. Zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen wurden hierbei u. a. 
eine Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ annähernd an der Eng-
stelle und die Realisierung einer Rohrüberdeckung von bis zu 4 m unter GOK im FFH-Gebiet zum 
Erhalt von tiefwurzelnden Baumstrukturen sowie die Einhaltung eines Abstandes von mindestens

Seite 282/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
200 m vom Rand der nächstgelegenen und zusammenhängenden Wohnbebauung berücksichtigt. 
Nähere Angaben zum Trassenfindungsprozess sind Kap. 3 zu entnehmen. 
Zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie dem Schutz von 
wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wurden im Fachbeitrag 
Natur und Landschaft die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen entwickelt, die sich teils auf die 
Trassierung, teils auf die Auswirkung des Vorhabens beziehen. Darüber hi naus wurden arten-
schutzrechtlich erforderliche Maßnahmen berücksichtigt. Diese Maßnahmen dienen auch der Ver-
meidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen.  
Folgende Maßnahmentypen werden unterschieden:  
V  =  Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme 
V…AR =  Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme mit artenschutzrechtlichem
  Bezug 
S  =  Schutzmaßnahme 
Die Maßnahmen sind im Folgenden zusammengefasst dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung 
und kartographische Darstellung der Maßnahmen V 1 , V 2, V 3, V 4 AR, V 5 AR, V 6 und V 7 AR 
sowie S 1 sind dem Fachbeitrag Natur und Landschaft zu entnehmen ( FROELICH & SPORBECK 
2022A). Die Maßnahme V 8 bezieht sich auf die Vermeidung von Auswirkungen auf Bodendenk-
mäler. 
V 1: Verlegung der Rheinwassertransportleitung außerhalb besonderer Konfliktpunkte 
Die Wahl der geplanten Trassenführung inkl. der Entnahmestelle erfolgte unter Berücksichtigung 
einer Meidung besonderer ökologischer Konfliktpunkte. Durch die Planung einer umweltverträgli-
chen Trassenführung kommt es zu einer Verminderung von Beeinträchtigungen für den Naturhaus-
halt. Die Bündelung der geplanten Führung der Leitungstrasse mit vorhandenen Infrastrukturein-
richtungen (z. B. Straßen und Wege, Hochspannungsleitungen, Gleisanlagen) fü hrt zu einer Re-
duzierung von Zerschneidungswirkungen für die Landschaft.  
Bei der Planung der Rheinwassertransportleitungstrasse wurden insbesondere folgende Punkte 
berücksichtigt: 
• Querung von Verkehrswegen und ökologisch sensiblen Bereichen (FFH-Gebiet 
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, s.o., und Vorfluter) im untertägigen Verfahren und 
in möglichst rechtwinkliger Weise  
• Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur (Hochspannungsleitungen, Nord-Süd-
Kohlenbahn, Fernbandtrasse) bei Beachtung der bestehenden Schutzstreifen 
• Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen aus Erschließungs-
gründen 
V 2: Teilweise Reduzierung des Arbeitsstreifens 
Soweit erforderlich (insbes. bei beengten Verhältnissen aufgrund technischer und räumlicher Rest-
riktionen) wird ein reduzierter Querschnitt zur Anwendung kommen. Dies bezieht sich auf Bereiche, 
in denen keine Unterpressung vorgenommen wird. Durch die verringerte Flächeninanspruchnahme 
werden der Oberbodenabtrag und die Entfernung von Vegetationsstrukturen in diesen Bereichen

Seite 283/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
reduziert. Die teilweise Verkleinerung des Arbeitsstreifens geht daher mit einer Verminderung von 
Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt einher.  
V 3: Anpassung des Bauverfahrens in ökologisch sensiblen Bereichen 
Ökologisch sensible Bereiche werden zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen 
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in geschlossener Bauweise (untertägiger Vortrieb) 
gequert (insb. FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, Erft und Gillbach mit gewässer-
begleitenden Strukturen). Die Anwendung eines grabenlosen Bauverfahrens in Abschnitten mit 
untertägigem Vortrieb erfordert keinen Abtrag von Oberboden sowie keine Beseitigung oder Be-
einträchtigung von vorhandenen Vegetations - und Biotopstrukturen. Durch die Einhaltung einer 
ausreichenden Rohrüberdeckung (im Bereich des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chor-
busch“ bis zu ca. 4 m unter GOK) werden auch Beeinträchtigungen von tief wurzelnden Wald- und 
Gehölzstrukturen vermieden. Weiterhin entfallen in Leitungsabschnitten mit untertägigem Vortrieb 
die Einrichtung eines Arbeitsstreifens für die Zwischenlagerung von Bodenmaterial und Flächen-
bereitstellung für die Baustelleneinrichtung sowie die betriebsbedingte Einrichtung eines Schutz-
streifens. 
V 4 AR: Maßnahmen zum Fischschutz 
Durch die weitgehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der Entnahmestelle von Rhein-
wasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine potenziellen Lebensräume zur Fischaufzucht oder Nah-
rungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. Die Querströmung durch die Ent-
nahme wird begrenzt. Weiterhin sind technische Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen. Dazu 
zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv -Rechen (Johnson Screens ®), die nach derzeitigem 
Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von Fischen bei Wasserent-
nahmen gelten, sowie der Einsatz von Grob- und Feinrechen. 
V 5 AR: Maßnahmen zum Schutz von Vogelarten im FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch“ 
Im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ gilt eine Bauzeitenbeschränkung auf den  
Zeitraum von September bis Dezember zur Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer 
Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald (9130) und Eichen-Hainbuchenwald 
(9160). In den unmittelbar an das FFH -Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m zu westlich und 
östlich des Gebietes) können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar stattfinden, 
um die Bauzeit im näheren Umfeld des FFH-Gebietes auf sechs Monate zu beschränken.  
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigun-
gen sowie zum Schutz von wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes vorzusehen. Diese sind 
nachfolgend zusammengestellt. 
V 6: Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen inkl. bodenkundliche  
 Baubegleitung 
Das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022) 
definiert Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen und zum Schutz 
des Bodens. Dazu zählen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen. Eine detaillierte Beschrei-
bung ist dem Bodenschutzkonzept sowie dem Fachbeitrag Natur und Landschaft zu entnehmen.

Seite 284/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• BBB – Bodenkundliche Baubegleitung im Sinne der DIN 19639, auch im Zuge der Bau-
stellenvorbereitungen  
• IN-1 – Information der am Bau Beteiligten: Hinweise auf Vermeidungs- und Minderungs-
maßnahmen, Übergabe der wesentlichen Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Böden 
• BZ-1 – Bauzeitenplanung im Sinne einer weitgehenden Baufreiheit möglichst bei trocke-
nen Witterungs- und Bodenverhältnissen 
• BE-1 – Baustelleneinrichtung: Vorsehung von Flächen für die Lagerung von Bodenaus-
hub in ausreichender Größe, Berücksichtigung eines Auflockerungsfaktors, Sichtbarma-
chung der Baufeldgrenzen 
• GE-1 – Geräteeinsatz: Definition der befahrbaren Flächen unter Berücksichtigung der bo-
denmechanischen Verhältnisse 
• BS-1 – Befestigte Baustraßen und Baueinrichtungsflächen zum Schutz der Böden vor 
Verdichtungswirkungen  
• BA-1 – Bodenaushub und Zwischenlagerung: Festlegung einer dreiteiligen Substrat-
schichtung zur Trennung von humosem Oberboden (A-Boden), Unterboden (B-Boden) 
und Untergrund (C-Boden) 
• AR-1 – Archivböden: Möglichkeit der bodenschutzfachlichen Begutachtung durch den 
Geologischen Dienst 
• ER-1 – Vermeidung/Minderung von Bodenerosion zur Berücksichtigung der standörtli-
chen Erosionsschutzempfindlichkeit 
• SC-1 – Schadstoffe / Abfälle: Ergreifen angepasster Bodenschutzmaßnahmen im Fall von 
Hinweisen auf lokale stoffliche Belastungen sowie Erstellung eines Alarmplans für Öl- und 
Treibstoffunfälle 
• MA-1 – Bodenmanagement zum Schutz überschüssiger Böden vor Vergeudung 
Zudem werden die in den zwischen der RWE Power AG und dem Rheinischen Landwirtschaft s-
verband e.V. abgestimmten Rahmenregelungen vereinbarten generellen Schutzmaßnahmen bei 
der Bauausführung berücksichtigt, um Beeinträchtigungen der Böden soweit wie möglich zu ver-
meiden oder zu mindern (vgl. hierzu „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ 
(Ingenieurbüro Feldwisch 2022, dort Kap. 7.2.1) 
V 7 AR:  Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten 
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen bau -, anlage- und betriebsbedingten Beein-
trächtigungen von im Bereich UR600 des einschlägigen Untersuchungsraums vorkommenden ar-
tenschutzrechtlich relevanten Tierarten werden folgende allgemeinen Maßnahmen zur Vermei-
dung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten festgelegt: 
• Baufeldfreimachung  
Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sofern der Bau-
betrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung beginnt, sind entsprechende 
Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) anzuwenden, um ein Wiederansiedeln von 
bodenbrütenden Vögeln zu vermeiden. Dies muss bis zum 01. März durchgeführt wer-
den.  
Abweichungen hiervon sind in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung ggf. mög-
lich, wenn vorab festgestellt wurde, dass im Baufeldbereich kein Brutgeschehen stattfin-
det. Sollte eine Baufeldfreimachung innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten statt-
finden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
(etwa durch Verminderung der Attraktivität von Flächen durch intensives Abflattern oder 
Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass 
Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden können.  
 
• Bauzeitenbeschränkung: 
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen baubedingten Beeinträchtigungen 
und/oder Störungen von nachtaktiven Tierarten (z. B. Fledermäuse) erfolgen die Bauar-
beiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht.  
• Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten: 
Zur Vermeidung baubedingter Tötungen und Verletzungen von geschützten Vogelarten 
erfolgt die notwendige Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Ab-
transport) ausschließlich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten 
(vom 01. März bis zum 30. September). Demnach dürfen Gehölze und Strukturen, die als 
Brutstandorte geeignet sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt 
werden (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG). 
• Ökologische Baubegleitung: 
U. a. zur Vermeidung baubedingter Tötungen oder Verletzungen von Tieren werden die 
Bauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung flankiert.  
Im Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022D) wird darüber hinaus funktionsraumbe-
zogen geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell vorkommende Artenspektrum artenschutzrechtli-
che Betroffenheiten eintreten können. In Abhängigkeit des funktionsraumbezogen potenziell vor-
kommenden Artinventars können die mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb der Leitungen und 
der Bauwerke verbundenen Wirkfaktoren (→ Kap. 5) geeignet sein, artenschutzrechtliche Verbots-
tatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG oder sonstige Betroffenheiten 
geschützter Tierarten hervorzurufen. Vermeidungs- und / oder Verminderungsmaßnahmen können 
dann in Abhängigkeit vom tatsächliche Artenspektrum z. B. sein: 
Avifauna 
VAR Aufstellen von Irritationsschutzwänden 
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung visueller und akustischer Stör-
reize (insb. zur Reduktion der Sichtbeziehungen zum Personenverkehr). 
VAR Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern 
• Versetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern in Gehölzbestände mit geeigneten Habitat-
bedingungen, 
• ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform. 
VAR Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse 
• Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten vorkommen-
der Vogelarten [ggf. notwendig in Bereichen mit Vorkommen von besonders sensiblen Ar-
ten, deren Betroffenheiten nicht mittels weiterer Maßnahmen abgewendet werden können]. 
Fledermäuse 
VAR Vermeidung von Lichtimmissionen

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 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung/Vermeidung der Einwirkung visueller Stör-
reize, 
• Verbot von Flutlichtstrahlern / Beschränkung der Baustellenbeleuchtung auf die tatsächli-
chen Arbeitsbereiche. 
Haselmaus 
VAR Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus 
• Beseitigung von Gehölzen (d . h. Fällung/Abschneiden und Abtransport ) ausschließlich in 
der Zeit von Anfang November bis Ende Februar, 
• Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u. Ä.) erfolgen erst nach dem Ab-
wandern der Tiere (ab Mitte Mai), 
• liegen keine Verbundbeziehungen vor / ist ein Abwandern nicht möglich, so wird eine Um-
siedlung erforderlich (Fang mittels Haselmauskästen). 
Herpetofauna (Amphibien / Reptilien) 
VAR Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse 
• Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln vorkommender Tiere aus dem Bau-
feld des Vorhabens, 
• das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober (abhängig von den Witte-
rungsbedingungen im Jahresverlauf, 
• Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere. 
Insekten 
VAR Vergrämung des Nachtkerzenschwärmer 
• Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im Frühjahr nach Schlupf des 
Falters aus der Puppe). 
VAR Vergrämung und Umsiedlung von Libellen 
• Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. durch Aufstellen sehr fein-
maschiger Netze), 
• Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der vorkommenden Libellen-
larven abgeschlossen ist, 
• ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der vorkommenden  Libellenlar-
ven. 
V 8: Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen auf Bodendenkmäler  
Innerhalb des Arbeitsstreifens liegen Bodendenkmal-Verdachtsflächen (→ Kap. 4.9.1). Um nach-
teilige Auswirkungen auf diese archäologisch relevanten Areale zu vermeiden, werden im Fach-
beitrag „Archäologische Konfliktflächen im Verlauf der Rheinwassertransportleitungen“ (ABISZ AR-
CHÄOLOGIE 2022) folgende Maßnahmen vorgeschlagen, die vor Baubeginn durchgeführt werden 
sollen, um Konflikte konkret zu ermitteln:

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Gezielte Sondagen  
• (Enges) Sondageraster 
• Geosondagen und geologisch-archäologische Begutachtung inkl. archäobotanischer Pro-
benentnahme 
Auf der Grundlage der auf diesem Wege gewonnen Erkenntnisse werden einvernehmlich mit dem 
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Lösungen entwickelt werden.  
Die Zuordnung der Maßnahmen zu den Arealen ist Tab. 36 (→ S. 212) zu entnehmen 
S 1: Technische Schutzvorkehrungen für angrenzende Laubbaum- und Gehölzbestände 
mit hoher Bedeutung  
Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle Laubbaum- und 
Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rah-
men der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch Baumschutzummantelun-
gen oder Schutzzäune an zum Baufeld exponierten Bäumen zu sichern, so dass baubedingte Ve-
getationsschäden vermieden werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die Baustellen- und Wegeberei-
che hineinragende Äste fachgerecht zurückzuschneiden. 
Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnah-
men" und RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ 
sind zu beachten. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme wird im Rahmen einer ökologi-
schen Baubegleitung sichergestellt.

Seite 288/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
7.2 Mögliche Kompensationsmaßnahmen der Eingriffsregelung und des Ar-
tenschutzes 
Zur Ermittlung des notwendigen Ko mpensationsumfanges für das Vorhaben wird der derzeitige 
Zustand der Flächen mit der Biotopwertigkeit der anzunehmenden Ausprägung der Flächen mit 
der Biotopwertigkeit nach Realisierung des Vorhabens gegenübergestellt. Die Bilanzierung erfolgt 
auf der Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ 
(LANUV NRW 2021). Bezugseinheiten sind die Biotoptypen mit den ihnen zugeordneten Bio-
topwerten, da sie als hochintegrales Merkmal sowohl Aussagekraft hinsichtlich der abioti schen 
Standortfaktoren (Boden, Wasser, Lokalklima) als auch hinsichtlich der Bedeutung verschiedener 
Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop-/ Lebensraumfunktion) ha-
ben, die im Regelfall multifunktional kompensiert werden können. 
Der Flächenwert für den Ausgangsbestand und Planzustand einer Biotopfläche ergibt sich jeweils 
aus dem Produkt des Biotopwertes und der von dem Biotoptyp eingenommenen Fläche. Der Aus-
gangsbestand wird anhand des aktuellen Biotoptypenbestandes bewertet . Die Bewertung des 
Planzustandes wird auf Grundlage der für die beplanten Flächen vorgesehenen Biotopentwicklung 
nach erfolgter Rekultivierung und auf Grundlage der entsprechend ihrem Ausgangsbestand ver-
bleibenden Biotopstrukturen im Bilanzierungsraum (in  der Regel die bauzeitbedingten Bereiche 
von Rohrgraben und Arbeitsstreifen) durchgeführt.  
Folgende Maßnahmen werden zum Ausgleich des entstehenden Biotopwertdefizites vorgesehen: 
A 1, A 2 = Ausgleichsmaßnahmen 
• zur Rekultivierung von bauzeitlich beanspruchten Flächen (A 1), 
• zur Entwicklung von standortheimischen Gehölzen im Rahmen der Entwicklung des regi-
onalen Biotopverbundes, der Vernetzung von Lebensräumen und Trittsteinbiotopen sowie 
der Entwicklung der Regionalen Grünzüge (A 2). 
Die Maßnahmen A 1 und A 2 werden nachfolgend kurz beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung 
ist dem Fachbeitrag Natur und Landschaft (FROELICH & SPORBECK 2022A) zu entnehmen. 
Der überwiegende Teil der beanspruchten Flächen (vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen) 
wird entsprechend des Zustandes vor dem Eingriff im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen 
wiederhergestellt (Maßnahme A 1). Für das Vorhaben werden zudem in geringem Umfang Gehölze 
im Rahmen der baubedingten Anlage von Rohrgraben und Arbeitsstreifen in Anspruch genommen. 
Diese Eingriffe sind nicht vollständig zu vermeiden und werden durch zusätzliche Ausgleichsmaß-
nahmen kompensiert. Bei den mehr linear und punktuell ausgeprägten beanspruchten Gehölzflä-
chen ist davon auszugehen, dass sie sowohl im Bereich des Arbeitsstr eifens als auch des Rohr-
grabens und späteren Schutzstreifen neu angelegt und damit am Ort des Eingriffs ausgeglichen 
werden können (ebenfalls Maßnahme A1).  
Zur vollständigen Kompensation des durch die Realisierung des Vorhaben s verursachten Bio-
topwertdefizits soll als Ausgleichsmaßnahme eine Pflanzung und Entwicklung von standortheimi-
schen Gehölzen nach Möglichkeit innerhalb des UR600 erfolgen (Maßnahme A 2). Durch die Ge-
hölzpflanzungen sollen bestehende Gehölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und tech-
nische Objekte besser in die Landschaft eingebunden werden. Diese Anpflanzungsmaßnahmen 
tragen zur Verwirklichung der Entwicklungsziele

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• 2K im Teilabschnitt II des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,  
• 2 im Teilabschnitt VI des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss,  
• 2 im LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord des Rhein-Erft-Kreises und 
• 2 im LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe des Rhein-Erft-Kreises 
bei. Darüber hinaus werden auch übergeordnete regionalplanerisc h festgelegte Umweltziele be-
rücksichtigt. Alternativ kann die Kompensation auch über Ökokonten erfolgen. 
Darüber hinaus können aus artenschutzrechtlichen Erfordernissen vorgezogene Ausgleichsmaß-
nahmen (sog. CEF-Maßnahmen) zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbots-
tatbestände erforderlich werden. Infolge von anlagenbedingter Flächeninanspruchnahme im Be-
reich der zu errichtenden Bauwerke (Entnahme-, Pump- und Verteilbauwerk), durch bau- und an-
lagenbedingte Gehölzfällungen und -entnahmen sowie im Zusammenhang mit den Bautätigkeiten 
kann es zu Lebensraumverlusten, einer Schädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhe-
stätten oder einer erheblichen Störung artenschutzrechtlich relevanter Tierarten (v. a. Avifauna, 
Säugetiere, Insekten) kommen. Eine abschließende Prüfung der Betroffenheiten kann erst mit Vor-
liegen einer konkretisierten faunistischen Datengrundlage erfolgen. Sofern sich im Zuge faunisti-
scher Bestandserhebungen tatsächliche Nachweise planungsrelevanter Tierarten oder -artengrup-
pen ergeben, sind ggf. über die in Kap. 7.1 aufgeführten Vermeidungs- und Verminderungsmaß-
nahmen hinaus CEF-Maßnahmen zum vorgezogenen Ausgleich erforderlich, um das Eintreten ar-
tenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG 
zu vermeiden. Beispielhafte CEF -Maßnahmen sind dem Fachbeitrag Artenschutz ( FROELICH & 
SPORBECK 2022D) zu entnehmen.

Seite 290/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
7.3 Vorsorge- und Notfallmaßnahmen 
Wie oben bei der Normen-Übersicht bei Kapitel 7 dargestellt wurde, beziehen sich die Ausführun-
gen an dieser Stelle auf Auswirkungen, soweit diese aufgrund der Anfälligkeit des Vorhabens für 
die Risiken von schweren Unfällen oder Katastrophen zu erwarten sind.  
Für das Vorhaben wird nach Maßgabe des einschlägigen Fachrechts samt technischer Vorschrif-
ten Vorsorge gegen Schäden getroffen.  
Wie bereits oben unter Kap. 7.3.1 (Anfälligkeit des Vorhabens für die Risiken von schweren Unfäl-
len oder Katastrophen) dargelegt, weist das Vorhaben der RWTL insoweit keine Anfälligkeit ge-
genüber stofflichen Verunreinigungen des Rheins in Fällen von schweren Unfällen  und Katastro-
phen auf.. Für den Fall einer Verschmutzung des Rheins wird vorsorglich die Betriebsüberwachung 
des Pumpwerks in das Alarmsystem des LANUVs oder vergleichbare Rheinmeldenotsysteme ein-
gebunden. Ferner werden entsprechende technische und prozess uale Vorkehrungen getroffen, 
um die Pumpen bei sich androhender Verunreinigung rechtzeitig abzuschalten . Gleichwohl lässt 
sich – wie bei jedweder Art von Vorhaben – das Risiko von Unfällen nie gänzlich vermeiden.  
7.4 Überwachungsmaßnahmen 
Die Überwachung ist durch Fachrechtsvorgaben zur behördlichen Überwachung und zur Selbst-
überwachung durch die Vorhabenträgerin gewährleistet. Die bescheidliche Festlegung von über-
wachungsbezogenen Nebenbestimmungen wird erst noch erfolgen (z.B. auf der Grundlage von § 
4 Abs. 5 BBodSchV in der ab 01.08.2023 geltenden Fassung bezügl. bodenkundlicher Baubeglei-
tung). Das gleiche gilt sinngemäß für etwaige überwachungsbezogene Anordnungen. Zum jetzigen 
Zeitpunkt wird darauf verwiesen, dass zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen D urchführung 
der geplanten Vermeidungsmaßnahmen eine ökologische sowie eine bodenkundliche Baubeglei-
tung eingesetzt wird. Diese Maßnahmen wurden bereits in Kap. 7.1 (Vermeidungs- und Verminde-
rungsmaßnahmen) näher beleuchtet.

Seite 291/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Ermittlung der erheblichen Umwelt-
auswirkungen 
Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 3 a) § 40 Abs. 2 Nr. 7 -/- Anlage 4, Nr. 11 
„Hinweise auf Schwierig-
keiten, die bei der Zu-
sammenstellung der An-
gaben aufgetreten sind, 
zum Beispiel technische 
Lücken oder fehlende 
Kenntnisse“ 
„Hinweise auf Schwierig-
keiten, die bei der Zusam-
menstellung der Angaben 
aufgetreten sind, zum Bei-
spiel technische Lücken 
oder fehlende Kenntnisse“ 
 „Eine Beschreibung der Metho-
den oder Nachweise, die zur 
Ermittlung der erheblichen Um-
weltauswirkungen genutzt wur-
den, eins chließlich näherer 
Hinweise auf Schwierigkeiten 
und Unsicherheiten, die bei 
der Zusammenstellung der An-
gaben aufgetreten sind, zum 
Beispiel technische Lücken 
oder fehlende Kenntnisse. 
In der UP/UVP ist auch auf mögliche Schwierigkeiten und Unsicherheiten hinzuweisen, die bei der 
Erstellung des UVP-Berichts aufgetreten sind (z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse). 
Konkrete Schwierigkeiten dieser Art sind bei der Zusammenstellung der Unterlagen nicht aufgetre-
ten. Im Allgemeinen sind  jedoch alle Prognosen mit einer gewissen Unsicherheit bzw. Eintritts-
wahrscheinlichkeit verbunden, die ggf. in den einzelnen Fachgutachten jeweils gesondert themati-
siert werden.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
9 Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung (mit Ge-
samtbewertung) 
1. Inhalte der UP  
nach § 8 i.V.m. Anlage 1 ROG sowie § 40 UVPG 
2. Inhalte der UVP  
nach § 16 i.V.m. Anlage 4 zum UVPG 
Anlage 1 ROG, Nr. 3 c)  § 40 Abs. 2 Satz 3 § 16 Abs. 1 Nr. 7 Anlage 4 
„allgemein verständliche 
Zusammenfassung der 
erforderlichen Angaben 
nach dieser Anlage“ 
„Eine allgemein verständ-
liche, nichttechnische 
Zusammenfassung der 
Angaben […] ist dem Um-
weltbericht beizufügen.“ 
„…eine allgemein ver-
ständliche, nichttechni-
sche Zusammenfassung 
des UVP-Berichts“ 
./.  
Die RWE Pow er AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit 
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG sowie der neuen 
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr 
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Stilllegungspfad  des KVBG 
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der 
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer  Seebefüllung des Tagebaus muss daher bereits 
ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser 
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung 
(RWTL) soll entsprechend dem Ergebnis einer mehrstufigen Alternativenprüfung ( → Kap. 3) in 
größtmöglicher Bündelung mit der Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, 
welche bereits über den „Braunkohlenplan Garzweiler  II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert ist.  
Um die Trasse für die RWTL nach Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Ände-
rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll 
abschließend beide RWTL -Trassen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich 
der erforderlichen Bauwerke (etwa Rheinwasserentnahme, Pumpbauwerk etc.) sichern. Gemäß 
§ 27 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein -Westfalen (LPlG) in der bei Einleitung des 
Verfahrens durch Besch luss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 geltenden Fassung 
sind auch bei Änderungen eines Braunkohlenplans die Strategische Umweltprüfung (SUP) und die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen. Vor die-
sem Hintergrund dient der vorliegende Bericht dazu, die notwendigen Angaben für die Inhalte von 
SUP und UVP in einem zusammenhängenden Bericht zu vereinen und so gebündelt in das Ver-
fahren einzubringen (zu den Einzelheiten der SUP- und UVP-Pflicht s. Kap. 1.2).  
Unter Berücksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben 
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren (s. auch beigefügte Karte 1): 
• Der Abschnitt der am Rhein beginnenden Trasse „Bündelungsleitung“, in dem für die 
RWTL zum Tagebau Hambach die raumordnerisch gesicherte Trasse der RWTL Garz-
weiler mitgenutzt wird. 
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“, der die RWTL zum Tagebau Hambach be-
inhaltet. Er beginnt mit dem Abzweig einschließlich Verteilbauwerk von der Bündelungs-
leitung in Richtung Süden. Für diesen Abschnitt liegt keine raumordnerische Trassenfest-
setzung vor.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den Sachlichen Teilplan „Siche-
rung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ gesichert und umfasst die Garz-
weiler-Leitung ausgehend vom Abzweig der Hambachleitung nach Westen bis Frimmers-
dorf. Die für die Garzweilerleitung bestehenden raumordnerischen Festsetzungen müs-
sen nicht geändert werden. Der Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher nicht Gegen-
stand der geplanten Änderungen des Braunkohlenplans und der Untersuchungen zur 
UP/UVP, insoweit bleibt der bestehende Braunkohlenplan unverändert. 
Die Prognose der Umweltauswirkungen – als wesentliches Ergebnis der SUP/UVP – erfolgte im 
vorliegenden Bericht auf Grundlage des gegenwärtigen Umweltzustandes ( → Kap. 4 i. V. m. bei-
gefügten Karten) sowie der umweltrelevanten Wirkfaktoren des Vorhabens, die abschließend er-
mittelt und erläutert wurden (→ Tab. 40, S. 235). Gegenstand der Betrachtung sind die Bündelungs- 
und die Hambachleitung. Im Folgenden sind die auf dieser Grundlage ermittelten erheblichen Aus-
wirkungen, aufgeschlüsselt nach den Sc hutzgütern, zusammengefasst; die Darstellung berück-
sichtigt das Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben.  
Schutzgut Menschen 
Tab. 46: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen 
Wirkfaktor Auswirkung 
Emissionen von 
Luftschadstoffen  
Aufgrund der Lage abseits von Siedlungsbereichen und der zeitlichen Begrenzung der 
Emissionen auf die Bauphase sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
Emissionen von 
Lärm (baube-
dingt) 
Aufgrund der Lage abseits von Siedlungsbereichen und der zeitlichen Begrenzung der 
Emissionen auf die Bauphase sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
Emissionen von 
Erschütterungen 
Aufgrund der Lage abseits von Siedlungsbereichen und der zeitlichen Begrenzung der 
Emissionen auf die Bauphase sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
Emissionen von 
Lärm (betriebs-
bedingt) 
Die Schallimmissionsprognose zeigt nur eine äußerst geringe Reichweite der Emissionen 
an. Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten. 
Emissionen von 
Licht 
Aufgrund der Lage abseits von Siedlungsbereichen und der zeitlichen Begrenzung der 
Emissionen auf die Bauphase sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
Grundsätzlich verläuft die RWTL -Trasse abseits von Siedlungsbereichen, wodurch Immissionen 
durch die o. g. Wirkfaktoren bereits wesentlich abgeschwächt werden. Die verbleibenden Immissi-
onen wurden verbal-argumentativ, z. T. auch rechnerisch (Betriebslärm) auf ihre Erheblichkeit ge-
prüft. Im Ergebnis ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Men-
schen aufgrund des Vorhabens. 
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
Tab. 47: Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Viel-
falt 
Wirkfaktor Auswirkung 
Flächeninan-
spruchnahme 
Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von rd. 152 ha (→ Tab. 3, S.62); dauerhafte Neuver-
siegelung von rund 1,2 ha (→ Tab. 3, S. 62: Summe der Flächen für Gebäude und zugehö-
rige Erschließungsflächen). Es werden bau- und anlagenbedingt überwiegend intensiv 
ackerbaulich genutzte Flächen mit geringer Biotopwertigkeit beansprucht. Eingriffe im Sinne

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
der Eingriffsregelung des § 14 BNatSchG können durch die Ausgleichsmaßnahmen A 1 
(Rekultivierung) und A 2 (vsl. Gehölzanpflanzungen) kompensiert werden.  
Entlang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau Hambach sowie zwischen Erft und 
Peringsmaar erstrecken sich Flächen, die im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 
1 LNatSchG erfasst sind (Ökokonto-Flächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“) und teil-
weise baubedingt in Anspruch genommen werden. Diese Bereiche unterfallen dem gesetzli-
chen Schutz als geschützte Landschaftsbestandteile (§ 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG). Im Rah-
men der Eingriffsbilanzierung werden die tatsächlich kartieren Biotope zugrunde gelegt, die 
eine höhere Biotopwertigkeit besitzen, als der mit den Ökokonten angestrebte Zielzustand. 
Somit wird eine Überkompensation geleistet, die die bauzeitlichen Beeinträchtigungen der 
Ökokontoflächen abdeckt. 
Mit dem Vorhaben sind Inanspruchnahmen von Geschützten Landschaftsbestandteilen und 
Landschaftsschutzgebieten verbunden. Hierfür sind naturschutzrechtliche Befreiungen erfor-
derlich, deren Erteilung keine durchgreifenden Hindernisse entgegenstehen.  
Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie ggf. erfor-
derlicher CEF-Maßnahmen sind mit der bau- und anlagebedingten Inanspruchnahme von 
Tierlebensräumen keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. 
Emissionen von 
Lärm (baube-
dingt) 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenhei-
ten (s. hierzu Kap. 7.1) und der zeitlichen Begrenzung der Emissionen auf die Bauphase sind 
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
Emissionen von 
Lärm (betriebs-
bedingt) 
Die Schallimmissionsprognose zeigt nur eine äußerst geringe Reichweite der Emissionen an. 
Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten. 
Emissionen von 
Erschütterungen 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenhei-
ten (s. hierzu Kap. 7.1) und der zeitlichen Begrenzung der Emissionen auf die Bauphase sind 
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
Emissionen von 
Licht 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenhei-
ten (s. hierzu Kap. 7.1) und der zeitlichen Begrenzung der Emissionen auf die Bauphase sind 
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
Baubetrieb Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenhei-
ten (s. hierzu Kap. 7.1) und der zeitlichen Begrenzung der Emissionen auf die Bauphase sind 
keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. 
Grundwasser-
haltung 
Eine bauzeitliche Wasserhaltung kann im Bereich des Rohrgabens, der Start- und Zielgruben 
der Durchpressungen sowie der Baugruben für die Bauwerke erforderlich werden.  Das  ge-
haltene/abgepumpte Wasser wird im Trassenbereich versickert oder in die Vorflut abgeleitet.  
Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Bau- bzw. Pressgruben ein wasserdichter Ver-
bau erfolgt, sind großflächige Absenktrichter auszuschließen. Es handelt sich somit nur um 
sehr lokale Veränderungen des Grundwasserspiegels. Auswirkungen auf grundwasserabhän-
gige Vegetation sind ausgeschlossen. Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwar-
ten. 
Baukörper als 
landschafts-
fremde Objekte 
Für Vertikalstrukturen meidende Vogelarten, deren Brutreviere sich im näheren Umfeld der 
geplanten Bauwerksstandorte befinden, können sich Störwirkungen durch Kulissenwirkung 
von Bauwerken ergeben. Hierdurch ggf. entstehende Konflikte können durch CEF -Maßnah-
men abgewendet werden (s. hierzu Kap. 7.2). 
Entnahme von 
Rheinwasser 
Durch die weitgehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der Entnahmestelle von 
Rheinwasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine potenziellen Lebensräume zur Fischaufzucht 
oder Nahrungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. Die Querströmung 
durch die Entnahme wird begrenzt. Weiterhin sind technische Maßnahmen zum Fischschutz 
vorgesehen. Dazu zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv-Rechen (Johnson Screens®), 
die nach derzeitigem Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von 
Fischen bei Wasserentnahmen gelten, sowie der Einsatz von Grob- und Feinrechen (s. hierzu 
Kap. 7.1). Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zum Fischschutz sind keine erhebl ichen 
Umweltauswirkungen zu erwarten.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Für das durch das Vorhaben unterquerte FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Ken-
nung: DE-4806-303) sowie das im Nahbereich der Entnahmestelle befindliche FFH-Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef“ (DE-4405-301) wurde jeweils eine FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022B und 2022C). Diese kommen 
jeweils zu dem Ergebnis, dass das Planvorhaben weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit 
anderen Plänen und Projekten erhebliche Beeinträchtigungen der o. g. FFH -Gebiete auslöst und 
demnach mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen der FFH-Gebiete verträglich ist. 
Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes wurde ein Fachbeitrag zum Ar-
tenschutz erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022D). Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vor-
habens potenziell auftretende artenschutzrechtliche Betroffenheiten können mittels entsprechen-
der Vermeidungsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen abgewandt werden. Eine abschließende Prüfung 
der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 ff. BNatSchG und Festlegung konkret 
erforderlicher Maßnahmen erfolgt in den späteren Zulassungs - und Genehmigungsverfahren auf 
Basis detaillierter Bestandsaufnahmen. Aktuell ist festzustellen, dass der Umsetzung des Vorha-
bens aus Sicht des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungs-
versagenden Hindernisse entgegenstehen.  
Das Planvorhaben führt zwar zu einer baubedingten Beeinträchtigung einzelner geschützter Teile 
von Natur und Landschaft. Diese können jedoch ebenso wie der mit dem Planvorhaben verbun-
dene Eingriff in Natur und Landschaft nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 15 ff. BNatSchG 
kompensiert werden. 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass erhebliche nachteilige Umweltaus wirkungen auf das 
Schutzgut Tiere, Pflanzen sowie biologische Vielfalt nicht zu erwarten sind oder unter Be-
rücksichtigung der genannten Kompensationsmöglichkeiten jedenfalls keine erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben. 
 
Schutzgut Boden 
Tab. 48: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden 
Wirkfaktor Auswirkung 
Flächeninan-
spruchnahme 
Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme von rd. 152 ha (→ Tab. 3, S.62); dauerhafte Neuver-
siegelung von rund 1,2 ha (→ Tab. 3, S. 62: Summe der Flächen für Gebäude und zugehö-
rige Erschließungsflächen). Die Bodenversiegelung durch die Gebäue wird auf ein erforderli-
ches Mindestmaß begrenzt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kommt – wo rele-
vant – zur Anwendung.  
Mechanische 
Bodenbeanspru-
chung 
Beim Herstellen des Rohrgrabens fallen etwa 2,05 Mio. m³  (Bündelungsleitung) bzw.1 ,12 
Mio. m³ (Hambachleitung) an Aushub an. Davon wird der größte Teil nach Ende der Baumaß-
nahme wieder lagegerecht im Boden eingebaut ; die nur bauzeitlich beanspruchten Flächen 
werden nach Abschluss der Bauarbeiten vollständig wiederhergestellt (s. hierzu Kap. 7. 2). 
Dabei wird durch getrennte Lagerung der Bodenschichten erreicht, dass die ursprüngliche 
Schichtabfolge des Bodens beim Einbau wi ederhergestellt wird. Unter Berücksichtigung die-
ser beiden Maßnahmen sowie weiterer Maßnahmen zum Bodenschutz (s. hierzu Kap. 7.1) 
sind schädliche vorhabenbedingte Bodenveränderungen auszuschließen . Überschüssiger 
Boden, der nicht wieder eingebaut werden kann, wir abgefahren und grundsätzlich verwertet

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
(siehe die Ausführungen unter Kap. 2.5.5) Ein Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639 liegt 
vor.  
Bauwerke und 
Rohre als 
Fremdkörper im 
Boden 
Da der Boden im Umfang des gesamten Baukörper- und Rohrvolumens nach Abschluss der 
Bauarbeiten nicht wieder eingebaut werden kann, fallen Überschussmassen an, die abge-
fahren und nach Maßgabe des Abfallrechts verwertet oder ggf. deponiert werden. Insgesamt 
fallen Überschussmassen im Umfang von etwa 327.000 m³ (Bündelungsleitung) bzw. 
284.000 m³ (Hambachleitung) an. 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die schonende Bodenbehandlung und die Berücksichtigung der 
DIN 19639 keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind. 
 
Schutzgut Fläche 
Tab. 49: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche 
Wirkfaktor Auswirkung 
Flächeninan-
spruchnahme 
Der Verbrauch von Fläche durch das Vorhaben wird so gering wie möglich gehalten. Insbe-
sondere aufgrund der Lage der Trasse in weitestmöglicher Bündelung wird die raumordne-
risch neu zu sichernde Fläche gegenüber einer vollständig isolierten Trassenführung zum 
Tagebau Hambach reduziert. Die derzeit ausgeübten Nutzungen, insbesondere landwirt-
schaftliche und solche für den Naturhaushalt, sind im Bereich der Trasse nach Leitungser-
richtung grundsätzlich wieder möglich.  
 
Im Ergebnis sind daher keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Fläche zu er-
warten. 
Schutzgut Wasser 
Tab. 50: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 
Wirkfaktor Auswirkung 
Mechanische 
Bodenbeanspru-
chung 
Der baubedingt mögliche Eintrag von Sedimenten / Bodensubstanz in den Rhein durch Bo-
denbewegungen und wind- oder niederschlagsbedingte Erosionsprozesse fällt sehr lokal 
und zeitlich eng begrenzt aus, so dass die weitreichende Wirkung auf den deutlich größeren 
Rhein nicht zu erwarten ist. Erhebliche Auswirkungen sind ausgeschlossen. 
Grundwasser-
haltung 
In einem Rohrgrabenabschnitt westlich des Knechtstedener Waldes  ist während der Bauzeit 
eine Grundwasserhaltung erforderlich. Die mit der Grundwasserhaltung einhergehenden bau-
bedingten Wirkungen führen für einen begrenzten Zeitraum (3-4 Monate, max. 6 Monate) zu 
sehr lokalen Veränderungen des Grundwasserspiegels, die räumlich maximal im unmittelbar 
angrenzenden Umfeld zu verzeichnen sind. Die Sohle von tieferen Pressgruben wird wasser-
dicht verbaut (betoniert), wodurch Absenktrichter verhindert werden. Das Wasser wird ortsnah 
wieder in denselben Grundwasserkörper versickert oder in einen trassennahen Vorfluter ein-
geleitet, so dass von diesem ortsbürtigen Wasser der Grundwasserhaltung keine zusätzliche 
Belastung ausgehen kann. 
Flächeninan-
spruchnahme 
Die Errichtung des Entnahmebauwerks im Rhein hat angesichts des bestehenden Uferver-
baus und des kleinräumigen betroffenen Abschnitts keine Auswirkungen auf den bereits als 
sehr stark verändert eingestuften Rhein.  
Entnahme von 
Rheinwasser 
Setzt man die Werte des Entnahmekonzeptes (→ Kap. 2.6.3) in Relation zur Abflussmenge 
(m³/s) des Rheins, so beträgt der Anteil der Veränderungen des Abflusses gegenüber dem 
Bestand maximal 1%. Vor diesem Hintergrund ist von keinen maßgeblichen Veränderungen 
des Abflusses sowie der Abflussdynamik durch die Rheinwasserentnahme auszugehen. 
Ähnliches gilt für das Verhältnis von Wasserstand und entnahmebedingter

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Wasserstandsveränderung. Die gemäß Entnahmekonzept zu erwartenden Wasserstandsab-
senkungen liegen zwischen 0,4 und 2,6 cm, was maximal etwa 1,1 % des jeweiligen Was-
serstandes entspricht.  
Das Vorhaben führt zu keinen  schädlichen Gewässerveränderungen des Grundwassers und der 
Oberflächengewässer und auch die Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie wer-
den eingehalten (Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot sowie bezogen auf das Grund-
wasser zusätzlich das Trendumkehrgebot). 
Des Weiteren kommt es zu keinen Beeinträchtigungen bezogen auf den Tri nkwasserschutz, da 
bereits relevante Wirkungen auf das Grundwasser ausgeschlossen werden können. Eine Betrof-
fenheit des Hochwasserschutzes ist auszuschließen. 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf 
das Schutzgut Wasser zu erwarten sind. 
 
Schutzgüter Luft/Klima 
Tab. 51: Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima 
Wirkfaktor Auswirkung 
Emissionen von 
Luftschadstoffen 
und CO2 
Die Auswirkungen der bauzeitlich emittierten Luftschadstoffe werden im Zusammenhang mit 
dem Schutzgut Menschen behandelt. Während der Betriebsphase kommt es nicht zu Emis-
sionen von Luftschadstoffen.  
CO2: Während der Bauzeit (ca. 4,5 Jahre) entstehen keine Emissionen von globalklimati-
scher Relevanz. Die mittelbaren, betrieblichen Emissionen durch die Erzeugung der erfor-
derlichen Energie sind zur Realisierung des Planungsziels unvermeidbar. 
Baukörper als 
landschafts-
fremde Objekte 
Die Errichtung der Gebäude (Pump- und Verteilbauwerk) sowie die jeweils zugehörigen um-
laufenden, versiegelten Flächen führen zu geringfügigen Modifikationen der lokalklimatischen 
Verhältnisse am Standort der Gebäude. Die Modifikationen ergeben sich daraus, dass die 
künstlichen Baumaterialien sich tagsüb er unter Sonneneinstrahlung aufheizen und die ge-
speicherte Wärme in der Nacht abgeben. Hierdurch wird der Tagesgang der Lufttemperatur 
auf den Flächen und dem unmittelbaren Nahbereich gedämpft. Jedoch ist aufgrund der weit-
läufigen landwirtschaftlich genutz ten Flächen in der Umgebung der Gebäude eine starke 
nächtliche Abkühlung zu erwarten. Es ist damit zu rechnen, dass hierdurch die beschriebenen 
Effekte weitestgehend ausgeglichen werden. Somit sind keine erheblichen Auswirkungen auf 
das Schutzgut Klima zu erwarten. 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die 
Schutzgüter Luft und Klima nicht zu erwarten sind. 
Schutzgut Landschaft 
Tab. 52: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft 
Wirkfaktor Auswirkung 
Flächeninan-
spruchnahme 
Durch die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme entstehen temporäre Beeinträchtigungen 
der Erholungsfunktion des Radwegs auf der Fernbandtrasse. Hier können geeignete bau-
zeitliche Umleitungen eingerichtet werden. Die bauzeitlichen Beeinträchtigungen der Erho-
lungsfunktion wurden bereits im vorgelagerten Variantenvergleich mit dem Ergebnis berück-
sichtigt, dass eine Trassenführung über die Fernbandtrasse insbesondere im Sinne der

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Bündelung mit bestehender Infrastruktur vorzugswürdig ist gegenüber einer Neuzerschnei-
dung der Landschaft. 
Emissionen von 
Lärm 
Die räumliche Ausbreitung der betriebsbedingten Lärmemissionen fällt sehr gering aus. Inso-
fern steht das Vorhaben nicht im Konflikt zu r Erholungseignung der Landschaft . Baubedingt 
ist eine dauerhafte, nachhaltige Beeinträchtigung der Erholungseignung ausgeschlossen, da 
die Emissionen zeitlich begrenzt sind. 
Baukörper als 
landschafts-
fremde Objekte 
Das 9 m hohe Pumpbauwerk und das 7 m hohe Verteilbauwerk führen als landschaftsfremde 
Objekte zu einer anthropogenen Beeinflussung des Landschaftsbildes. Zum Teil wird durch 
die Strukturen in der Umgebung der genannten Gebäude (Deich, Bahndamm) eine Sichtver-
stellung erreicht. 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das 
Schutzgut Luft und Klima nicht zu erwarten sind. 
Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter 
Tab. 53: Zusammenfassung der Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sach-
güter 
Wirkfaktor Auswirkung 
Auswirkungen 
durch Bau- und 
Betriebstätigkei-
ten 
Schutzgut Kulturlandschaftsbereiche: Es entstehen keine Zielkonflikte mit Kulturland-
schaftsbereichen. Es sind keine fachlichen und/oder rechtlichen Hindernisse erkennbar, die 
einer Realisierung des Vorhabens entgegenstehen.  
 
Schutzgut Bodendenkmäler: Zur Ermittlung der Auswirkungen auf den Schutzgut-Teilbe-
reich der Bodendenkmäler wurde ein eigenständiger Fachbeitrag erstellt (AbisZ Archäologie 
2022). Die fachwissenschaftliche Untersuchung der relevanten Areale und die Sicherung 
von bedeutsamen Bodendenkmälern innerhalb der Leitungstrasse ist bzw. wird durch Ver-
einbarungen zwischen der RWE Power AG und dem Amt für Bodendenkmalpflege im 
Rheinland sichergestellt. 
 
Schutzgut sonstige Sachgüter: Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die der Erteilung 
etwaiger Genehmigungen bzw. dem Abschluss von Kreuzungs- bzw. Querungsvereinbarun-
gen im Hinblick auf sonstige Sachgüter entgegenstehen können. 
  
  
 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das 
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter nicht zu erwarten sind. 
Grenzüberschreitende Auswirkungen  
Grenzüberschreitende Auswirkungen sind nicht zu erwarten. 
 
Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen 
Die vorstehenden Ausführungen unter Kap. 9 zeigen in zusammengefasster Weise, dass eine Ver-
einbarkeit des Vorhabens mit den gesetzlichen Umweltanforderungen gegeben ist. Wo erforderlich 
werden Vermeidungs (z.B. Wasserentnahme mittels Passiv-Rechten zum Fischschutz)- und Ver-
minderungsmaßnahmen getroffen und Eingriffe ausgeglichen  (Kompensation insbes. für die Flä-
cheninanspruchnahme). Erforderliche Befreiungen (z.B. im Hinblick auf die Inanspruchnahmen von 
geschützten Landschaftsbestandteilen und Landschafts schutzgebieten) und fachrechtliche

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
Zulassungen können eingeholt werden, und es sind keine rechtlichen und tatsächlichen Gesichts-
punkte erkennbar, die jeweils gegen eine positive Bescheidung sprechen.   
Im Übrigen können Auswirkungen auf die Schutzgüter ent weder ganz verneint werden oder sind 
unerheblicher Natur. Hervorzuheben sind die Prüfungen im Hinblick auf die wasserwirtschaftlichen 
Gesichtspunkte der Rheinwasserentnahme und im Hinblick auf die Betroffenheiten der FFH -Ge-
biete  „Knechtstedener Wald mit C horbusch“ und „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich 
und Bad-Honnef“. Im Ergebnis konnte diesbezüglich die Verträglichkeit mit den Erhaltungs - und 
Entwicklungszielen der FFH-Gebiete festgestellt werden als auch, dass das Vorhaben zu keinen 
schädlichen Veränderungen des Rheins führt und auch die Bewirtschaftungsziele nach der Was-
serrahmenrichtlinie eingehalten werden. Mit Blick auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologi-
sche Vielfalt ist insbesondere festzuhalten, dass das Planvorhaben  zwar zu einer b aubedingten 
Beeinträchtigung einzelner geschützter Teile von Natur und Landschaft führt. Diese können jedoch 
ebenso wie der mit dem Planvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft nach den ge-
setzlichen Regelungen der §§ 15 ff. BNatSchG kompensiert werden (siehe bereits die Ausführun-
gen im vorstehenden Absatz) . Artenschutzrechtliche Anforderungen stehen der Umsetzung des 
Vorhabens ebenfalls nicht entgegen. Besonders zu nennen ist noch die Prüfung von Bodendenk-
mälern: Die fachwissenschaftliche Untersuchung der relevanten Areale und die Sicherung von be-
deutsamen Bodendenkmälern innerhalb der Leitungstrasse ist bzw. wird durch Vereinbarungen 
zwischen der RWE Power AG und dem Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland sichergestellt. 
Die Bewertung der Umweltauswirkungen bezüglich der einzelnen Schutzgüter zeigt unter Berück-
sichtigung von Wechselwirkungen und der vorstehenden Ausführungen, dass durch das Vorhaben 
unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen keine erheblichen nachteili-
gen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
 
 
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BIMSCHG – BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ 
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zuletzt durch Artikel 3 vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054) geändert worden ist. 
BNATSCHG – BUNDESNATURSCHUTZGESETZ  
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 
2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist. 
TA LÄRM – SECHSTE ALLGEMEINE VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZUM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGE-
SETZ (TECHNISCHE ANLEITUNG ZUM SCHUTZ GEGEN LÄRM – TA LÄRM) 
vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 
01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5). 
BBBODSCHG – BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ 
vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 
2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist" 
LBBODSCHG – LANDESBODENSCHUTZGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN 
vom 9. Mai 2000, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. September 2016 
(GV. NRW. S. 790), in Kraft getreten am 27. September 2016. 
OGEWV – OBERFLÄCHENGEWÄSSERVERORDNUNG

Seite 307/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen  
 des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht 
vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 
9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist. 
Anhang 
Tab. 54: Biotoptypen im UR600 
Erläuterung der Zusatzkürzel in der Spalte 1: 
 
Wälder und Feldgehölze mit Angabe der lebensraumtypischen Baumarten-Anteile:  
lrt30 = unter 30%, lrt50 = 30% - 50%, lrt70 = 50% - 70%, lrt90 = 70% - 90%, lrt100 
über90%) 
 
Gehölze mit Angabe der lebensraumtypischen Baumarten-Anteile: 
lrg0 = unter 50%, lrg70 = 50% - 70%, lrg100 = über 70% 
 
Alter:  
- ta3-5 = Jungwuchs (ta5) – Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm 
- ta1-2 = geringes (ta2) – mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 – 49 cm 
- ta-11a = starkes (ta) – mächtiges Baumholz (ta11a), BHD > 50 cm 
- ta-11 = starkes (ta) – sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50 cm; > 80 cm 
- tb2 = Uraltbaum 
 
Code1 Biotoptyp W
ert 
Fläche 
(m²) 
Flächen-
wert (Wert 
x m²) 
Anteil 
am 
UR600 
AA,lrt100,ta-
11a,m Buchenwälder 8 8.521 68.168 0,03 
AA,lrt100,ta1-
2,m Buchenwälder 7 58.367 408.569 0,23 
AA,lrt90,ta1-
2,m Buchenwälder 6 47.158 282.948 0,19 
AA,lrt90,ta3-
5,m Buchenwälder 5 9.556 47.780 0,04 
AB,lrt100,ta1-
2,m Eichenwälder 7 12.404 86.828 0,05 
AB,lrt90,ta1-
2,m Eichenwälder 6 7.451 44.706 0,03 
AC,lrt100,ta1-
2,m Schwarzerlenwälder 7 3.731 26.117 0,02 
AC,lrt70,ta1-
2,m Schwarzerlenwälder 5 17.371 86.855 0,07 
AE,lrt100,ta1-
2,m Weidenwälder 7 302 2.114 0,00 
AF,lrt50,ta-
11a,m Pappelwälder 5 3.900 19.500 0,02

Seite 308/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp W
ert 
Fläche 
(m²) 
Flächen-
wert (Wert 
x m²) 
Anteil 
am 
UR600 
AF,lrt50,ta1-
2,m Pappelwälder 4 1.745 6.980 0,01 
AG,lrt100,ta1-
2,m 
Sonstige Laub(misch)wälder 
aus heimischen Laubbaumar-
ten 
7 172.99
3 1.210.951 0,70 
AG,lrt100,ta3-
5,m 
Sonstige Laub(misch)wälder 
aus heimischen Laubbaumar-
ten 
6 19.193 
115.158 0,08 
AG,lrt90,ta1-
2,m 
Sonstige Laub(misch)wälder 
aus heimischen Laubbaumar-
ten 
6 38.167 
229.002 0,15 
AM,lrt100,ta-
11a,m Eschenwälder 8 19.208 153.664 0,08 
AM,lrt100,ta1-
2,m Eschenwälder 7 6.440 45.080 0,03 
AQ,lrt90,ta1-
2,m Hainbuchenwälder 6 1.531 9.186 0,01 
AR,lrt100,ta1-
2,m Ahornwälder 7 28.818 201.726 0,12 
AR,lrt70,ta1-
2,m Ahornwälder 5 7.071 35.355 0,03 
AV,lrt100,ta-
11a,m Waldränder 8 6.946 55.568 0,03 
BA,lrt100,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 8 4.303 34.424 0,02 
BA,lrt100,ta1-
2,m Flächige Kleingehölze 7 75.262 526.834 0,30 
BA,lrt100,ta3-
5,m Flächige Kleingehölze 6 13.678 82.068 0,06 
BA,lrt30,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 4 8.446 33.784 0,03 
BA,lrt30,ta3-
5,m Flächige Kleingehölze 3 765 2.295 0,00 
BA,lrt50,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 5 7.380 36.900 0,03 
BA,lrt70,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 6 10.805 64.830 0,04 
BA,lrt70,ta1-
2,m Flächige Kleingehölze 5 7.071 35.355 0,03 
BA,lrt90,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 7 4.885 34.195 0,02 
BA,lrt90,ta1-
2,m Flächige Kleingehölze 6 5.744 34.464 0,02 
BA4 Verkehrsgehölz 4 2.506 10.024 0,01 
BB,lrg0 Gebüsche 4 8.983 35.932 0,04

Seite 309/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp W
ert 
Fläche 
(m²) 
Flächen-
wert (Wert 
x m²) 
Anteil 
am 
UR600 
BB,lrg100 Gebüsche 6 34.191 205.146 0,14 
BB,lrg70 Gebüsche 5 8.085 40.425 0,03 
BD0,lrg100,kb Hecke 5 61.862 309.310 0,25 
BD0,lrg100,kb 
(tc) Hecke 6 3.860 23.160 0,02 
BD3,lrg0,ta-11a Gehölzstreifen 5 1.174 5.870 0,00 
BD3,lrg100,ta-
11a Gehölzstreifen 8 3.701 29.608 0,01 
BD3,lrg100,ta1-
2 Gehölzstreifen 7 737.01
5 5.159.105 2,96 
BD3,lrg100,ta3-
5 Gehölzstreifen 6 12.984 77.904 0,05 
BD3,lrg70,ta-
11a Gehölzstreifen 6 2.813 16.878 0,01 
BD3,lrg70,ta1-2 Gehölzstreifen 5 12.033 60.165 0,05 
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 8.025 32.100 0,03 
BD7,lrg100,kb Gebüschstreifen, Strauchreihe 5 1.261 6.305 0,01 
BE,lrg100,ta-
11a Ufergehölze 8 10.473 83.784 0,04 
BE,lrg100,ta1-2 Ufergehölze 7 20.475 143.325 0,08 
BE,lrg70,ta1-2 Ufergehölze 5 3.301 16.505 0,01 
BF,lrt30,ta-11 
Baumgruppen, Baumreihen, 
Einzelbäume aus nicht lebens-
raumtypischen Baumarten 
5 14.910 
74.550 0,06 
BF,lrt30,ta1-2 
Baumgruppen, Baumreihen, 
Einzelbäume aus nicht lebens-
raumtypischen Baumarten 
4 2.777 
11.108 0,01 
BF,lrt30,ta3-5 
Baumgruppen, Baumreihen, 
Einzelbäume aus nicht lebens-
raumtypischen Baumarten 
3 8.133 
24.399 0,03 
BF,lrt90,ta-11 
Baumgruppen, Baumreihen, 
Einzelbäume aus lebensraum-
typischen Baumarten 
8 11.757 
94.056 0,05 
BF,lrt90,ta11a/t
b2 
Baumgruppen, Baumreihen, 
Einzelbäume aus lebensraum-
typischen Baumarten 
9 188 
1.692 0,00 
BF,lrt90,ta1-2 
Baumgruppen, Baumreihen, 
Einzelbäume aus lebensraum-
typischen Baumarten 
7 61.305 
429.135 0,25 
BF,lrt90,ta3-5 
Baumgruppen, Baumreihen, 
Einzelbäume aus lebensraum-
typischen Baumarten 
6 3.655 
21.930 0,01 
BG,lrt90,ta-11 
Kopfbaumgruppen, Kopfbaum-
reihen, Kopfbaum lebensraum-
typisch 
8 37 
296 0,00

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp W
ert 
Fläche 
(m²) 
Flächen-
wert (Wert 
x m²) 
Anteil 
am 
UR600 
BG,lrt90,ta1-2 
Kopfbaumgruppen, Kopfbaum-
reihen, Kopfbaum lebensraum-
typisch 
7 195 
1.365 0,00 
BH,lrt90,ta-11 Alleen aus lebensraumtypi-
schen Baumarten 8 1.947 15.576 0,01 
BH,lrt90,ta1-2 Alleen aus lebensraumtypi-
schen Baumarten 7 27.620 193.340 0,11 
DC,veg1 Silikattrockenrasen 6 23.953 143.718 0,10 
DC,veg2 Silikattrockenrasen 7 42.148 295.036 0,17 
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 8.063 40.315 0,03 
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 371.81
6 1.115.448 1,50 
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 254.26
3 1.017.052 1,02 
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 386.09
5 772.190 1,55 
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 449.18
5 1.347.555 1,81 
EB,xd5 Fett(mäh)weide, mäßig arten-
reich 4 74.731 298.924 0,30 
EC,veg1 (magere) Feuchtwiese/ -weide 
oder Nasswiese/-weide 5 9.693 48.465 0,04 
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 54.170 270.850 0,22 
EE0a,xd1,veg1 artenreiche Fettgrünlandbrache 4 55.772 223.088 0,22 
EE0a,xd2 Fettgrünlandbrache, artenarm 3 2.850 8.550 0,01 
FD,wf stehende Kleingewässer 7 2.694 18.858 0,01 
FD,wf3 stehende Kleingewässer 6 1.874 11.244 0,01 
FF,wf3 Teiche 6 34.336 206.016 0,14 
FF,wf4 Teiche 2 354 708 0,00 
FF,wf4a Teiche 4 8.051 32.204 0,03 
FG,wf3 Abgrabungsgewässer 6 71.630 429.780 0,29 
FG,wf4a Abgrabungsgewässer 4 15.032 60.128 0,06 
FJ,wf3 Absetzbecken, Rieselfelder 6 1.227 7.362 0,00 
FM,wf3 Bäche 8 5.521 44.168 0,02 
FM,wf4 Bäche 2 11.077 22.154 0,04 
FM,wf4a Bäche 5 4.604 23.020 0,02 
FN,wf3 Gräben 6 1.567 9.402 0,01 
FN,wf4a Gräben 4 25.318 101.272 0,10 
FO,wf4 Flüsse 2 96.056 192.112 0,39

Seite 311/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp W
ert 
Fläche 
(m²) 
Flächen-
wert (Wert 
x m²) 
Anteil 
am 
UR600 
FS,wf3 sonstige technische Gewässer 6 7.856 47.136 0,03 
FS,wf4 sonstige technische Gewässer 2 4.487 8.974 0,02 
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 14.038 56.152 0,06 
GF Vegetationsarme oder -freie Be-
reiche 0 200.13
6 0 0,80 
HA,aci Äcker 2 18.140
.544 
36.281.08
8 72,95 
HA,acs Äcker 1 233.50
7 233.507 0,94 
HB0,stb3 junge Sukzessions -Ackerbra-
che 4 40.662 162.648 0,16 
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutz-
pflanzen z.B. Phacelia) 3 22.070 66.210 0,09 
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbe-
gleitend 2 28.806 57.612 0,12 
HD,mf6 Gleisanlagen 1 131.15
5 131.155 0,53 
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen, 
Bahngelände 3 4.463 13.389 0,02 
HF Halden, Aufschüttungen, Ver-
füllungen 0 61.057 0 0,25 
HF2 Deponie, Aufschüttung 1 33.218 33.218 0,13 
HJ0,ka4 Garten 2 17.388 34.776 0,07 
HJ0,ka6 Garten 4 55.872 223.488 0,22 
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 23.513 94.052 0,09 
HK2,ta14 Streuobstwiese 5 2.859 14.295 0,01 
HK2,ta15a Streuobstwiese 6 4.987 29.922 0,02 
HK3,ta15a Streuobstweide 6 10.616 63.696 0,04 
HK3,ta15b Streuobstweide 7 10.094 70.658 0,04 
HM,xd3 Grünanlage / Park 5 4.336 21.680 0,02 
HN Gebäude, Mauerwerk, Ruinen 0 936 0 0,00 
HT,mf1 Hofplätze, Lagerplätze 1 6.744 6.744 0,03 
HT,mf7 Hofplätze, Lagerplätze 1 2.062 2.062 0,01 
HT,mf8,stb3 Hofplätze, Lagerplätze 3 12.752 38.256 0,05 
HU2 
Sport- und Erholungsanlagen 
mit geringem Versiegelungs-
grad 
2 7.368 
14.736 0,03 
HV,mf7 Plätze, Parkplätze 1 324 324 0,00 
HW,neo7 Siedlungs-, Industrie - und Ver-
kehrsbrachen 4 10.467 41.868 0,04

Seite 312/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp W
ert 
Fläche 
(m²) 
Flächen-
wert (Wert 
x m²) 
Anteil 
am 
UR600 
KA,neo1 Feuchte (nasse) Säume bzw. li-
nienf. Hochstaudenfluren 6 9.515 57.090 0,04 
KA,neo2 Feuchte (nasse) Säume bzw. li-
nienf. Hochstaudenfluren 5 2.668 13.340 0,01 
KB,neo1 Trockener Saum bzw. linienf. 
Hochstaudenflur 6 50.020 300.120 0,20 
KB,neo2 Trockener Saum bzw. linienf. 
Hochstaudenflur 5 8.764 43.820 0,04 
KB,neo4 Trockener Saum bzw. linienf. 
Hochstaudenflur 4 7.315 29.260 0,03 
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 15.504 93.024 0,06 
KC,neo2 Randstreifen, Saumstreifen 5 24.611 123.055 0,10 
KC,neo5 Randstreifen, Saumstreifen 3 12.194 36.582 0,05 
LB,neo1 Flächenhafte Hochstaudenflu-
ren 6 2.384 14.304 0,01 
LB,neo2 Flächenhafte Hochstaudenflu-
ren 5 308 1.540 0,00 
LB,neo4 Flächenhafte Hochstaudenflu-
ren 4 2.983 11.932 0,01 
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenflu-
ren 3 27.105 81.315 0,11 
SB0 Gemischte Bauflächen, Wohn-
bauflächen 0 15.288 0 0,06 
SB2 Einzel-, Doppel,- Reihenhaus-
bebauung 0 317.16
0 0 1,28 
SB5 Landwirtschaftliche Hof - und 
Gebäudefläche 1 172.70
3 172.703 0,69 
SB6 Wohnbaufläche im Dorf oder im 
ländlichen Bereich 0 20.390 0 0,08 
SC0 Gewerbefläche- und Industrie-
flächen 0 164.62
3 0 0,66 
SC14 Gärtnerei, Gewächshaus 1 95.576 95.576 0,38 
SD2 Kirche, Gebetshaus 0 7.011 0 0,03 
SE0 Sonstige Ver- und Entsorgungs-
anlagen 0 31.410 0 0,13 
SE3 Umspannstation 0 76.378 0 0,31 
SE5 Windrad 0 2.500 0 0,01 
SE6 Strommast, Metallgitter 0 736 0 0,00 
SF6 Naturschwimmbad, Strandbad 1 31.745 31.745 0,13 
SG1 Hundedressurplatz 0 11.724 0 0,05 
SG4a Paddock 1 33.513 33.513 0,13 
SL0 Sport- und Freizeitanlage (Ball-
sport) 1 10.460 10.460 0,04

Seite 313/313 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp W
ert 
Fläche 
(m²) 
Flächen-
wert (Wert 
x m²) 
Anteil 
am 
UR600 
SP4 Sportplatz 0 7.098 0 0,03 
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 502.68
1 0 2,02 
V,me6,sta3,xd2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 4 1.350 5.400 0,01 
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 6.760 20.280 0,03 
V,me7,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 5 3.434 17.170 0,01 
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 101.11
6 101.116 0,41 
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 70.826 70.826 0,28 
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 239.20
3 239.203 0,96 
∑ Summe  
24.865
.931 
57.235.03
6 
100

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_2 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt2)

3739 Zeichen

FS,wf4a
SC0
HA,aci
SB5
EB,xd2
HT,mf1
SC14
HA,aci
HJ0,ka6
SB5
SB2
HK3,ta15a
HJ0,ka6
SG1
HA,aci
EB,xd2
EB,xd2
AG,lrt100,ta1-2,mV,me2
V,mf8,stb3
V,me2
EA,xd2
SG4a
HA,aci
SG4a
V,me2
SC14/BB,lrg100
SG4a
V,me2
HA,aci
AB,lrt90,ta1-2,m
SB5
SB2
EA,xd2
EA,xd5
V,mf8,stb3
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
HJ0,ka6
V,mf1
HA,aci
HB1,ed
AR,lrt100,ta1-2,m
HD,mf6
HB1,ed
V,mf8,stb3
BD0,lrg100,kb
BD0,lrg100,kb
AB,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
BD0,lrg100,kb (tc)
KB,neo1/BB,lrg100
HC0
V,mf8,stb3
HC0
HK3,ta15a
V,mf8,stb3
V,me2
SG4a
SG4a
BD0,lrg100,kb
BF,lrt30,ta3-5
V,mf8,stb3
HC0
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt30,ta3-5
V,mf1
ED,veg1
BB,lrg100
SB5
SC0
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
HJ0,ka6
SP4
BF,lrt30,ta-11
BD3,lrg100,ta1-2
HT,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BB,lrg100
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
SG4a
BD0,lrg100,kb
V,mf8,stb3
BF,lrt30,ta-11
BF,lrt90,ta1-2
BA4
BD3,lrg100,ta1-2
BD0,lrg100,kb
BD0,lrg100,kb
BF,lrt30,ta3-5
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt30,ta3-5
V,mf7
HV,mf7
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
SE6
BB,lrg100
HC0
HC0
BF,lrt30,ta1-2
SE6
BD3,lrg100,ta1-2
BB,lrg100
BD3,lrg100,ta1-2 BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
KC,neo1
HT,mf8,stb3
SE6
BF,lrt90,ta1-2
BD0,lrg100,kb
KC,neo1
BF,lrt30,ta1-2
V,mf8,stb3
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BD0,lrg100,kb
BF,lrt30,ta3-5BF,lrt30,ta3-5
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
SB2
HA,aci
HF/SE0
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AR,lrt100,ta1-2,m
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AG,lrt100,ta1-2,m
EA,xd5
AG,lrt90,ta1-2,m
KB,neo1 AR,lrt70,ta1-2,m
BA,lrt100,ta1-2,m
KC,neo1
KC,neo1
FS,wf4
AM,lrt100,ta1-2,m
AF,lrt50,ta-11a,m
EA,xd2
SE0
V,me2/SE0
AG,lrt90,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
HF2/SE0
EA3
EA3
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BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BD3,lrg100,ta3-5
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BF,lrt30,ta1-2
BF,lrt30,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BG,lrt90,ta-11
BB,lrg100
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
AG,lrt90,ta1-2,m
BF,lrt90,ta1-2
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt30,ta-11
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
V2
V3
V3
V6
V6
V6
A1
A1
A1
K1
K1
K2
K2
K2 K1
K3
K3K4K4
K4
LSG-4806-0010
6.2.4.44
6.2.4.42
6.2.4.55
6.2.4.47
6.2.4.48
6.2.4.47
6.2.4.35
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren 
zur Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 2
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_4 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt4)

3475 Zeichen

HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
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SB5
SB5
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SB5
SB5
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EB,xd2
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SB5
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SC14
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SB2
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SB2
SB5
EB,xd2
SB2
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SB5
SB2
HJ0,ka6
SB5
HK3,ta15b
V,me2
V,mf7
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SG1
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V,me2
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SC14
SC14
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HK3,ta15b
V,mf1
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AG,lrt100,ta1-2,m
EB,xd2
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FM,wf3
AM,lrt100,ta-11a,m
HT,mf8,stb3
EB,xd2 SB2
EB,xd2
AG,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
EA,xd2
SG4a
SG4a
V,mf1
V,mf7
KB,neo2
HK2,ta14
HA,aci
SB2
HT,mf7
EB,xd2
SG4a
BF,lrt90,ta-11
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
EB,xd2
BD3,lrg100,ta1-2
SB2
FM,wf4a
SB5 BD0,lrg100,kb
BA,lrt100,ta1-2,m
BD0,lrg100,kb
HT,mf8,stb3EB,xd2/HK3,ta15a
HK3,ta15a
BH,lrt90,ta1-2BH,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
HA,aci
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
HT,mf8,stb3
SE0
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
AG,lrt100,ta1-2,m
SB2 BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
BA,lrt100,ta1-2,m
BF,lrt30,ta-11
BH,lrt90,ta-11
V,mf8,stb3
BF,lrt30,ta1-2
BD0,lrg100,kb
BH,lrt90,ta1-2
EA,xd2
BD3,lrg100,ta1-2
EB,xd2
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
SC14
BD3,lrg100,ta1-2
HA,aci
FM,wf4a
EE0a,xd1,veg1/
BB,lrg100
BF,lrt90,ta1-2
HT,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
BD0,lrg100,kb
V,me6,sta3,xd2
V,mf8,stb3
BB,lrg100
FF,wf4
BF,lrt90,ta-11
HC0
BF,lrt90,ta1-2
BH,lrt90,ta-11
BF,lrt90,ta-11
HJ0,ka4
V,mf8,stb3
V,me2
SB5
BD0,lrg100,kb
BF,lrt90,ta1-2
FN,wf4a
FM,wf4a/BE,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta3-5
V,mf8,stb3
AE,lrt100,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
BG,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BF,lrt90,ta-11BD0,lrg100,kb
BF,lrt90,ta1-2
SB5
BF,lrt90,ta1-2BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt30,ta-11
BF,lrt90,ta1-2BF,lrt90,ta1-2
AB,lrt100,ta1-2,m
AM,lrt100,ta1-2,m
AG,lrt100,ta1-2,m
AG,lrt100,ta1-2,m
AG,lrt100,ta1-2,m/BB,lrg100
FM,wf3
LB,neo2
FN,wf3
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
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SE3
HA,aci
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HA,aci
HA,aci
HA,aci
EA3
SC14
HA,aci
HA,aci
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SC14
EB,xd2
V2
V3
V3
V3
V3
V3
V3
V5AR
V6
V6
A1
A1
K1
K1
K2
K2K3
K3
LSG-4906-0001
6.2.4.64
6.2.4.66
6.2.4.65
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren 
zur Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 4
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_3 Zeichnerische Festlegung Karte 3)

614 Zeichen

Blatt 1
Blatt 2
Blatt 3Blatt 4
Blatt 3
LEGENDE
Zeichnerische Festlegung
Leitungstrasse und Entnahmebereich
Land NRW (2022)
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 -
Die im Braunkohlenplan dargestellte Leitungstrasse ist
sinngemäß aus dem Planzeichen für Leitungen und
Bandanlagen entwickelt worden.
 
BRAUNKOHLENPLAN GARZWEILER II
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse
für die Rheinwassertransportleitung
Zeichnerische
Festlegung
M 1:10 000
Vorentwurf  (13.09.2022)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss)

11113 Zeichen

Seite 1 von 6 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0780 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Gerit Ulmen 
Telefon 0221-147-2397 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 07.12.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 25.11.2022 3.2 beschließend 
 
TOP: 
Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse 
für die Rheinwassertransportleitung: Aufstellungsbeschluss 
 
Vorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss beschließt die Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II 
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf der 
Grundlage des Planvorentwurfes Stand Oktober 2022 in der vom Arbeitskreis am 21.10.2022 
beschlossenen Fassung und der zugehörigen zeichnerischen Festlegung. 
Der Braunkohlenausschuss beschließt, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeits -
prüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzuführen.  
Der Braunkohlenausschuss ermächtigt die Regionalplanungsbehörde, erforderliche redakti-
onelle Änderungen am Planentwurf vorzunehmen. 
 
 
 
Erläuterungen: 
Bisheriger Verfahrenslauf 
Der Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die 
Rheinwassertransportleitung (im Folgenden Braunkohlenplan RWTL) wurde am 17.6.2020 
von der Landesregierung NRW genehmigt.  
Im Januar 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, 
Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ihre Empfehlungen für den Ausstieg der Braun-
kohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Als eine Folge daraus, hat der Bund im August 
2020 mit dem Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) 
einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung angeordnet. 
Dies war wiederum die Grundlage für die Landesregierung NRW, um mit ihrer „Leitentschei-
dung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ vom 23.03.2021 den Beitrag zur

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 2 von 6 
Umsetzung des Ausstiegs aus der Braunkohlegewinnung im Rheinischen Revier in NRW 
vorzulegen. 
Die für dieses Verfahren relevanten Festlegungen der LE 2016 für den Tagebau Garzweiler 
haben auch mit der Leitentscheidung 2021 weiter Bestand. Für den Tagebau Hambach wur-
den die Festlegungen in der Leitentscheidung 2021 jedoch nicht bestätigt. Stattdessen ha -
ben sich die Bedingungen zum Betrieb im Tagebau Hambach wesentlich geändert und eine 
Seebefüllung mit Rheinwasser ist durch den frühzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle be -
reits ab dem Jahr 2030 vorgesehen, nicht erst ab dem Jahr 2045. Entsprechend ist auch für 
die Befüllung des Tagebausees Hambach mit Rheinwasser ab 2030 eine Trasse für die 
Zuleitung von Rheinwasser raumordnerisch zu sichern. 
Am 28. Mai 2021 hat der Braunkohlenausschuss in seiner 160. Sitzung festgestellt, dass 
sich die Grundannahmen für den Braunkohlenplan RWTL u. a., aufgrund der Erweiterung 
für Hambach, wesentlich geändert haben und hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, 
einen entsprechenden Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II 
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“. 
Die Regionalplanungsbehörde Köln hat im Amtsblatt vom 28.6.2021 die Öffentlichkeit ge -
mäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die beabsichtigte Änderung des Braun-
kohlenplans RWTL unterrichtet. Die in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden 
nach § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) mit Schreiben vom 29.06.2021 frühzeitig 
über die zuvor dargestellten Planungsabsichten unterrichtet und dazu aufgefordert, bereits 
vorliegende Hinweise aus ihrem Geschäftsbereich, die für die oben geschilderte Änderung 
des Braunkohlenplans von Belang sind, bis zum 23.07.2021 zu übermitteln. 
Die Beteiligten des Scopings wurden mit Schreiben vom 20.07.2021 über den beabsichtig -
ten Umfang der Umweltprüfung informiert und zu einem Scoping-Termin zur Besprechung 
von Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung am 20.08.2021 
eingeladen.  
Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen hat die Regionalplanungsbehörde die 
Bergbautreibende mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 über den voraussichtlichen Unter -
suchungsrahmen sowie über Art und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterla-
gen unterrichtet. 
 
Beratung des Vorentwurfs im Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 3 von 6 
Der vorliegende Braunkohlenplan war Gegenstand der Beratung im Arbeitskreis Rheinwas-
sertransportleitung am 21.10.2022, der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung dazu folgenden 
Beschluss gefasst: 
Der Arbeitskreis Rheinwassertransportleitung empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, die 
Aufstellung des Braunkohlenplans Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung auf der Grundlage des Planvorentwurfes Stand 
Oktober 2022 zu beschließen und den klarstellenden Beschluss zu fassen, die Umweltprü-
fung und die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Verfahren durchzuführen.  
 
Aufbau des Braunkohlenplans 
Der vorliegende Vorentwurf des Braunkohlenplans RWTL erläutert in Kapitel 0 den Anlass 
und die Zielsetzung des Braunkohlenplans und die Rechtsgrundlagen 
Die in Kapitel 1 beschriebene vorläufige Umweltprüfung nimmt hinsichtlich der Bestands -
aufnahme und der Beschreibung der Auswirkungen Bezug auf die vorgelegten Angaben der 
RWE Power AG. 
In Kapitel 2 werden im Rahmen der vorläufigen Umweltverträglichkeitsprüfung die zu erwar-
tenden Umweltauswirkungen der gewählten Trassenvariante sowie der erforderlichen Bau-
werke ermittelt, beschrieben und bewertet, Grundlage sind die Angaben der RWE Power 
AG zur Umweltverträglichkeitsprüfung. 
Als Ergebnis werden eine aus umweltfachlicher und technischer Sicht bevorzugte Leitungs-
trasse und der Standort für das Entnahmebauwerk und das Pumpbauwerk vorgeschlagen. 
In Kapitel 3 und in der zeichnerischen Festlegung werden Ziele für die Leitungstrasse, den 
Entnahmebereich und die Bauwerke konkret festgelegt. 
 
Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprüfung 
Bis zur Novellierung des LPlG NRW im Juli 2021 war im Rahmen des Braunkohlenplanver-
fahrens die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 
LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen, sofern eine UVP-Pflicht für das 
bergbauliche Vorhaben besteht. Dies war zum Zeitpunkt des Vorentwurfsbeschlusses am 
28.05.2021 für die Durchführung der UVP/UP maßgeblich, dementsprechend wurden die

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 4 von 6 
Vorarbeiten, Gutachten und weiteren Unterlagen zur Umwelt- und Umweltverträglichkeits -
prüfung auf eine gemeinsame Durchführung ausgelegt.  
Nach der o.a. Novellierung des LPlG NRW ist die Umweltprüfung und die Umweltverträg -
lichkeitsprüfung gem. § 27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen, 
sofern der Braunkohlenausschuss dies beschließt.  
Für die vorgenannte Novellierung des LPlG NRW gibt es keine Übergangsvorschrift, daher 
sollte nunmehr ein klarstellender Beschluss für die Umwelt- und Umweltverträglichkeitsprü-
fung erfolgen.  
 
Rheinwasserentnahme 
Mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wurde durch die 
RWE Power AG und die Regionalplanungsbehörde Köln ein neues Entnahmekonzept für 
Rheinwasser verhandelt. Dies war notwendig, da das bisherige Entnahmekonzept im We -
sentlichen auf den Wasserbedarf des Tagebaus Garzweiler ausgerichtet war. 
Das neue Konzept sieht eine gestaffelte Entnahme zu unterschiedlichen Rheinpegeln vor 
und bildet so einen Kompromiss zwischen den Belangen der Schifffahrt und einer Befüllung 
der Tagebauseen. Für die Befüllung der Tagebauseen in 40 Jahren ist rechnerisch eine 
Menge von 420 Mio. m³ Wasser pro Jahr erforderlich. Mit dem neuen Entnahmekonzept 
kann die zu entnehmende Rheinwassermenge auf ca. 340 Mio m³ jährlich gesteigert wer -
den, im Vergleich zum bestehenden, genehmigten Entnahmekonzept (ca. 280 Mio. m³ pro 
Jahr). Die Befüllung der Tagebauseen würde alleine mit der Unterstützung durch das Rhein-
wasser somit ca. 46 Jahre betragen.  
Der Braunkohlenplan „Rheinwassertransportleitung“ sichert raumordnerisch die Trasse und 
stellt mit dem Rheinwasser einen Baustein in der Befüllung der Tagebauseen dar. Um den 
Entscheidungssätzen der Leitentscheidung zu entsprechen, die Tagebauseen in möglichst 
40 Jahren zu befüllen, müssen nunmehr weitere Möglichkeiten der Befüllung identifiziert 
werden.  
Da die zu entnehmende Menge an Rheinwasser ist begrenzt. Für die Beschleunigung der 
Befüllung des Tagebaus Hambach wurde durch die Bergbautreibende die Prüfung einer 
Rurwasserentnahme vorgeschlagen. Wasser aus der Rur ist jedoch zunächst für die Befül-
lung des Tagebausees Inden vorgesehen, ob weitere Wassermengen zur Verfügung ste -
hen, muss im Weiteren untersucht werden.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 5 von 6 
Über das neue Entnahmekonzept muss die Zentralkommission Rheinschifffahrt abstimmen. 
Es wird durch die WSV bei der ZKR zur Beschlussfassung vorgelegt, die Plenarsitzung der 
ZKR findet am 08.12.2022 statt. 
 
Tabelle 1 Entnahmekonzept Rheinwassertransportleitung 
Wasserspiegel-
bereich 
Rechn. 
Fahrrinnen-
tiefe [cm]* 
max. Ab-
senkung 
[cm] 
Ca. zus. 
Absenkung 
im Vergl.  
zu 2019 
Abladetiefe 
[cm] 
Wert Pe-
gel Düs-
seldorf 
[cm] 
bis GlW+160 
cm 
bis 410 1,0 0 bis 380 bis 257 
GlW+161 cm 
bis GlW+180 
cm 
411 bis 430 1,5 0,5 
381 bis 
400 
258 bis 
277 
GlW+181 cm 
bis GlW+210 
cm 
431 bis 460 2,0 1 
401 bis 
430 
278 bis 
307 
> GlW+210 cm >460 >2,5  >1,4 >430 >307 
 
 
 
 
Anlage(n): 
1. 01_Vorentwurf Änderung Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer 
Trasse für die Rheinwassertransportleitung mit zeichnerischer Festlegung  
01_1 Zeichnerische Festlegung Karte1  
01_2 Zeichnerische Festlegung Karte 2 
01_3 Zeichnerische Festlegung Karte 3 
01_4 Zeichnerische Festlegung Karte 4 
2. 02_UP_UVP Bericht der Bergbautreibenden  
3. 04_Fachbeitrag Artenschutz  
4. 05_Fachbeitrag Bauverfahrensbeschreibung  
5. 07_ Fachbeitrag Fischeier  
6. 08_Fachbeitrag Fischschutzzonen  
7. 09_Fachbeitrag Knechtstedener_Wald  
8. 10_Fachbeitrag Lärmschutzprognose  
9. 12_Wasserrahmenrichtlinie  
10. 11_Fachbeitrag Natur und Landschaft

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0780 Seite 6 von 6 
11. 11_1 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt1  
12. 11_2 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt2  
13. 11_ 3 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt3  
14. 11_4 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt4  
15. 11_5 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt5  
16. 11_6 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt6  
17. 11_7 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt7  
18. 11_8 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt8  
19. 11_9 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt9  
20. 03_Fachbeitrag Archäologie  
21. 06 Anlage Fachbeitrag Bodenschutzkonzept  
22. neu_03_Fachbeitrag Archäologie

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (09_Fachbeitrag Knechtstedener_Wald)

97985 Zeichen

Stand: 30.09.2022 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur 
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen 
Garzweiler und Hambach 
 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-
gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
(DE-4806-303) 
Erstellt im Auftrag: 
RWE Power AG

Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG 
Adresse Niederlassung Bochum 
 Ehrenfeldstr. 34 
 44789 Bochum 
Kontakt T +49.234.95383-0 
 F +49.234.9536353 
 bochum@fsumwelt.de 
 www.froelich-sporbeck.de 
 
Projekt  
Projekt-Nr. NW-211021 
Status  Endfassung 
Version 01 
Datum 30.09.2022 
 
Bearbeitung  
Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs 
Bearbeiter M.Sc. Biodiversität und Naturschutz Eric Mentzschel 
Freigegeben durch  
Geschäftsführung 
Björn Mohn

Seite 3/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
Inhaltsverzeichnis Seite 
1 Einleitung 5 
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 5 
1.2 Rechtliche Grundlagen 6 
1.3 Untersuchungsinhalte und -methodik 6 
2 Beschreibung des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald und Chorbusch“ 
(DE-4806-303) 8 
2.1 Allgemeine Beschreibung des FFH-Gebiets 8 
2.2 Schutzzweck und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets 9 
2.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 9 
2.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 10 
2.2.3 Charakteristische Arten 10 
2.2.4 Weitere bedeutende Tier- und Pflanzenarten 10 
2.3 Zusammenstellung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen 
Bestandteile des FFH-Gebiets 11 
2.4 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 12 
2.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets zu anderen Natura 2000-Gebieten 12 
3 Beschreibung des Vorhabens 14 
3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 14 
3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens im Bereich des FFH-Gebietes 15 
3.3 Wirkfaktoren 17 
4 Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 20 
4.1 Datengrundlage 21 
4.2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 21 
4.3 Besondere Bedeutung des detailliert untersuchten Bereiches für das FFH-Gebiet 22 
4.4 Schlussfolgerungen für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 23 
5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungszieles des FFH-
Gebiets durch das Projekt 24 
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode 24 
5.2 Wirkprozesse 25 
5.2.1 Baubedingter zeitweiliger Einfluss auf den Grundwasserstand 25 
5.2.2 Baubedingte Einleitung von Baugrubenwasser in Oberflächengewässer des FFH-
Gebiets 26 
5.2.3 Baubedingte Bodenerschütterungen 26 
5.2.4 Baubedingte Emission von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und 
Transportgeräte 27 
5.2.5 Baubedingte Einwehung von Bodenmaterial 27 
5.2.6 Baubedingte Immissionen von Licht 28 
5.2.7 Baubedingte Immissionen von Lärm 28

Seite 4/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
5.2.8 Baubedingte Störungen durch optische Scheucheffekte 29 
5.2.9 Anlagebedingte Inanspruchnahme von unterirdischem Bodenvolumen im FFH-
Gebiet 29 
5.2.10 Einschränkung des Entwicklungspotenzials von Wald-Lebensraumtypen 30 
5.3 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie sowie 
der charakteristischen Arten 30 
5.3.1 Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald (9130) 31 
5.3.2 Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald (9160) 31 
5.4 Beeinträchtigungen der charakteristischen Arten 32 
5.4.1 Schwarzspecht 32 
5.4.2 Mittelspecht 32 
5.5 Zusammenführende Bewertung 33 
6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 34 
7 Kumulation mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte 34 
8 Zusammenfassung 35 
Literatur und Quellen 37 
 
 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1 Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 9 
Tab. 2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 10 
Tab. 3 Mögliche Wirkfaktoren des Vorhabens auf das FFH-Gebiet 19 
Tab. 4 Skala zur Bewertung der Erheblichkeit 24 
 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1 Lage des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 8 
Abb. 2 Trassenplanung auf der Höhe des FFH-Gebiets 16 
Abb. 3 Untersuchungsraum der FFH-VU 20

Seite 5/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
1 Einleitung 
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 
Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit 
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG sowie d er neuen 
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr 
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Still legungspfad des KVBG 
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der 
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer  Seebefüllung des Tagebaus muss daher bereits 
ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitu ng für die Zuführung von Rheinwasser 
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.  
Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung (RWTL) soll in größtmöglicher Bündelung mit der 
Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden , welche bereits über den am 
17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sach-
licher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesi-
chert ist. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer i.d.R. 70 m breiten Leitungstrasse 
zwischen einer Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-Be-
triebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf.  
Um die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls r aumordnerisch zu sichern, wird 
ein Änderungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Die RWTL zum Tagebau 
Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten Trasse zum Ta-
gebau Garzweiler geführt. Der geänderte Braunkoh lenplan soll letztlich die Trasse der RWTL zu 
den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern.  
Da der Trassenkorridor das FFH -Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) „Knechtstedener Wald mit Chor-
busch“ (DE-4806-303) durchläuft und sich das Entnahmebauwerk am Rheinufer in der Nähe zum 
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) befin-
det, ist zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen d ieser FFH-Gebiete in ihren für die Schutz - und 
Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen kommen kann. 
Diese Prüfungen erfolgte n im Rahmen des o.g. Braunkohlenplanverfahrens  mit dem Ergebnis, 
dass erhebliche Beeinträchtigungen auf die genannten FFH -Gebiete aus geschlossen sind. Im 
Braunkohlenplanänderungsverfahren ist nun eine erneute Prüfung der Verträglichkeit mit den Er-
haltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG durchzuführen 
(im Folgenden: FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU)). 
Nachfolgend ist die FFH -VU bezüglich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
(DE-4806-303) dokumentiert. Die FFH-VU in Bezug auf das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen 
zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) erfolgt in einer separaten Unterlage (FROE-
LICH & SPORBECK 2022A). 
Das vorliegende Gutachten orientiert sich hierbei an der ursprünglichen FFH-VU (KIFL 2016) und 
aktualisiert diese auf Grundlage der geänderten Vorhabenbeschreibung sowie unter Berücksichti-
gung einer aktualisierten Bestandserfassung.

Seite 6/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
1.2 Rechtliche Grundlagen 
FFH-Gebiete werden auf Grundlage der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Le-
bensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („FFH -Richtlinie“) ausgewiesen. Sie sind 
gemeinsam mit europäischen Vogelschutzgebieten Teile des europä ischen ökologischen Netzes 
„Natura 2000“ (§ 31 BNatSchG). FFH-Gebiete dienen dem Schutz der in Anhang I der FFH-Richt-
linie gelisteten Lebensräume (FFH-Lebensraumtypen – LRT) oder Habitaten der in Anhang II der 
FFH-Richtlinie benannten Tier- und Pflanzenarten. Zuständig für die Auswahl dieser Gebiete sind 
in Deutschland gemäß §  32 Abs. 1 BNatSchG die Bundesländer. Um FFH -Gebiete auch in den 
nationalen Gebietsschutz zu überführen, sind sie ge mäß § 32 Abs. 2 BNatSchG zu geschützten 
Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären. 
Sofern ein Raumordnungsplan geeignet ist, ein FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, sind ge-
mäß § 7 Abs. 6, 7 ROG bei dessen Aufstellung oder Änderung die Vorschriften des Bundesnatur-
schutzgesetzes zum Schutz des Netzes „Natura 2000“ (§§ 34 ff. BNatSchG) anzuwenden. Insbe-
sondere ist gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung durchzuführen. 
Dabei ist zu prüfen, ob der Plan ein FFH-Gebiet in den Bestandteilen, die für dessen Erhaltungs-
ziele oder dessen Schutzzweck maßgeblich sind, erheblich beeinträchtigt (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). 
Als Grundlage für die Prüfung der FFH-Verträglichkeit wurde die vorliegende Unterlage erstellt, in 
der die entscheidungserheblichen Angaben zusammengestellt sind. 
1.3 Untersuchungsinhalte und -methodik 
Die Durchführung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird in NRW durch die „Verwaltungsvor-
schrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umset zung der Richtlinie 92/43/EWG und 
2009/147/EG zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)“ (MKULNV 2016A) präzisiert. Diese gibt vor, 
welche Bestandteile maßgeblich und damit im Rahmen einer FFH -Verträglichkeitsuntersuchung 
zu betrachten sind. Maßgeblich sind gemäß Ziffer 4.1.3.1 der VV-Habitatschutz alle im gebietsbe-
zogenen Standarddatenbogen und in der Gebietsbeschreibung gelisteten signifikanten Vor-
kommen von Lebensräumen nach Anhang I  FFH-RL sowie alle signifikanten Vorkommen von 
Arten des Anhangs II FFH-RL. Nicht signifikant (und damit für die Bewertung der Beeinträchtigung 
nicht von Bedeutung) sind solche Vorkommen, die im Standarddatenbogen des LANUV in ihrer 
Gesamtbewertung mit einem „D“ (geringste Bedeutung) gekennzeichnet sind.  
Zusätzlich von Relevanz für die Bewertung der Beeinträchtigung sind jene Arten, die für vorkom-
mende Lebensräume des Anhangs I FFH-RL besonders charakteristisch sind (sog. „charakteris-
tische Arten“). LAMPRECHT & TRAUTNER (2007) schreiben hierzu: „Die Beeinträchtigung von cha-
rakteristischen Arten eines Lebensraumtyps kann Bestandteil und Indikator einer erheblichen Be-
einträchtigung dieses Lebensraumes sein, indem die Habitat-Funktion des Lebensraums für diese 
Arten eingeschränkt wird und sich dadurch der Erhaltungszustand des Lebensra umtyps ver-
schlechtert.“ Die charakteristischen Arten für Lebensraumtypen in Nordrhein -Westfalen sind im 
Leitfaden „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH -Lebensraumtypen in der FFH -Ver-
träglichkeitsprüfung“ (MKULNV 2016B) zusammengestellt. Charakteristische Arten müssen dem-
nach nicht notwendigerweise im Anhang II der FFH-RL aufgeführt sein. 
Bei der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung/-prüfung ist zu beachten, dass sie gebietsbezogen und 
nicht projektbezogen ist. Das bedeutet, dass die Beeinträchtigungen, die von einem Projekt aus-
gehen, nur insoweit relevant sind, wie sie die maßgeblichen Bestandteile der Erhaltungsziele bzw. 
des Schutzzwecks des FFH -Gebiets betreffen. Beeinträchtigungen, die darüber hinausgehen,

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
finden zwar auf anderen Wegen Berücksichtigung (z. B. im Zuge der Eingriffsregelung nach § 13 
ff. BNatSchG oder bei der Prüfung artenschutzrechtlicher Belange nach § 44 ff. BNatSchG), sind 
jedoch nicht Gegenstand der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
2 Beschreibung des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald und Chorbusch“ 
(DE-4806-303) 
2.1 Allgemeine Beschreibung des FFH-Gebiets 
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ liegt im Zuständigkeitsbereich der Regie-
rungsbezirke Düsseldorf (Kreis Rhein-Kreis Neuss) und Köln (Stadt Köln) und umfasst eine Fläche 
von 1.177,6 ha. Das Gebiet gehört zur atlantischen biogeografischen Region von Natura 2000 und 
befindet sich am Westrand der eiszeitlichen Rheinaue und folgt dem Verlauf eines Altrhein-Arms. 
Die Reliefunterschiede sind gering. An seiner engsten Stelle westlich von Straberg ist das Gebiet 
ca. 200 m breit. Es erstreckt sich in Nord -Süd-Richtung über ca. 11 km. Es handelt sich um den 
größten zusammenhängenden Wald in der Region. Sein Umfeld wird von landwirtschaftlichen Flä-
chen, Siedlungen und Nassabbau-Kiesgruben geprägt. 
Der Waldkomplex wird geprägt von Stieleichen -, Stieleichen -Hainbuchen-, Buchen - und Erlen -
Eschenwäldern. Westlich und südlich des Klosters Knechtsteden im Bereich der Altrheinschlinge 
herrschen überalterte Papp elforste vor, in denen eine Naturverjüngung in Richtung von Erlen -
Eschenwäldern erkennbar ist. Im Norden (Mühlenbusch) sind größere Bereiche mit Fichte, Kiefer 
und seltener Lärche aufgeforstet. Teilweise werden sie bereits in Buchen - und Eichenbestände 
überführt. Der Chorbusch weist besonders große, naturnahe Stieleichen -Hainbuchenwälder auf, 
dessen Kernfläche die Naturwaldzelle "Am Sandweg" darstellt. 
 
Abb. 1 Lage des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
Für den Naturraum der linksrheinischen Köln -Bonner Rheinebene sind die z.T. naturnah ausge-
prägten Laubwaldkomplexe aufgrund ihrer großen flächigen Ausdehnung und ihres guten Erhal-
tungszustandes von großer Bedeutung. Insbesondere die gut ausge bildeten Stieleichen -

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
Hainbuchenwälder besitzen in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert. Das Auftreten der 
Winterlinde weist Übergänge zu der charakteristischen Waldgesellschaft des Maiglöckchen-Stiel-
eichen-Hainbuchenwaldes auf, einer Pflanzengesellschaft, die in Nordrhein-Westfalen in der Nie-
derrheinischen Bucht ihr einziges Vorkommen hat. Die Winterlinde befindet sich in diesem Gebiet 
nahe an ihrer linksrheinischen nördlichen Verbreitungsgrenze. Im Bereich der Altrheinschlinge im 
Knechtstedener Busch befinden sich einige gut ausgeprägte, repräsentative Traubenkirschen-Er-
len-Eschenwälder. Zum Teil wurden sie durch Pappelforste ersetzt. Auch Restbestände des Perl-
gras-Buchenwaldes in enger Verzahnung mit anderen Waldgesellschaften sind typisch für den 
Waldkomplex. Im Bereich der Naturwaldzelle ist eine Waldfläche der natürlichen Entwicklung über-
lassen. Bemerkenswert ist der hohe Tierartenreichtum dieses Waldes. Nahezu das gesamte Ar-
tenspektrum einer typischen Waldfauna ist hier vertreten. 
Tab. 1 Lebensraumklassen im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil 
Laubwald 942,1 80 % 
Kunstforsten (z.B. Pappelbestände oder exotische Gehölze) 235,5 20 % 
Summe ∑ 1.177,64 100 % 
Entsprechend den Anforderungen des § 32 Abs. 2 BNatSchG ist das FFH-Gebiet überlagernd als 
Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das Gebiet wird hierbei überwiegend als „NSG Waldna-
turschutzgebiet Knechtsteden“ (NE-014) geführt, mit Ausnahme eines südlichen Bereiches welcher 
als „NSG Chorbusch“ (K-021) gekennzeichnet ist. 
Bestehende Einflüsse und Nutzungen, die sich negativ auf das FFH -Gebiet auswirken, stehen in 
Zusammenhang mit der Beseitigung von Tot - und Altholz, Wildverbiss bzw. Wildschäden sowie 
Sand- und Kiesgruben außerhalb des Gebiets. 
2.2 Schutzzweck und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets 
Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck ergeben sich aus den Meldeunterlagen des Natura 2000-
Gebiets. Dazu gehören gemäß Ziffer 4.1.3.1 VV-Habitatschutz die geographische Gebietsabgren-
zung, die Gebietsbeschreibung sowie der Standarddatenbogen. Diese Unterlagen hat das LANUV 
im Fachinformationssystem „Natura 2000 -Gebiete in NRW“ ( Stand: LANUV 2022) veröffentlicht. 
Zu beachten ist, dass für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, wie in Kap. 1.3 erläutert, nur jene 
Bestandteile des FFH-Gebiets von Bedeutung sind, die für dessen Erhaltungsziele oder dessen 
Schutzzweck maßgeblich sind (vgl. VV-Habitatschutz,  Kap. 1.3). Im Folgenden werden für die 
Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile zusammengestellt. 
2.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 
Im FFH-Gebiet kommen gemäß Standarddatenbogen des Fachinformationssystems „Natura 2000“ 
(LANUV 2022) folgende in Anhang I der FFH-RL gelisteten Lebensräume vor. Sogenannte „priori-
täre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH -RL eine be-
sondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, liegen nicht vor.

Seite 10/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
Tab. 2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 
Kennzif-
fer Bezeichnung Fläche (ha) 
Beurteilung des Gebiets  
Rep. rel. Fl. Erh. Ges. 
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 95,1 B C B B 
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 126,7 A C B B 
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichen-
wald oder Eiche-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) 
256,9 A C B A 
 
Erläuterungen zur Tabelle 
 
FFH-Kriterien Rep.  Repräsentativität Bedeutung A sehr hoch 
rel. Fl. Anteil des Lebensraumtyps im Vergleich   B hoch 
zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps im Staat   C signifikant (mittel) 
Erh. Erhaltungszustand  D nicht signifikant  
Ges. Gesamtbeurteilung   [kommt nicht vor] 
 
2.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 
Der Standarddatenbogen listet keine Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie. 
2.2.3 Charakteristische Arten 
Die Auswahl der charakteristischen Arten für die Lebensraumtypen im FFH -Gebiet Gebiet erfolgt 
gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Berücksichtigung charakteristischer Arten der FFH-Lebens-
raumtypen in der FFH -Verträglichkeitsprüfung“ (MKULNV 2016 A). Demnach sind ausschließlich 
jene Arten als charakteristische Arten zu betrachten, für deren Vorkommen im FFH -Gebiet ernst 
zu nehmende Hinweise bestehen, die eine Empfindlichkeit gegenüber den Wirkfaktoren des Pro-
jektes aufweisen, die einen hohen Bindungsgrad an den entsprechenden Lebensraumtyp besitzen 
und/oder Struktur-/Habitatbildner sind. Im vorliegenden Fall sind ausschließlich jene charakteristi-
schen Arten prüfrelevant, die Empfindlichkeiten gegenüber den in Kap. 3.3 hergeleiteten Wirkfak-
toren besitzen. Zudem müssen die Empfindlichkeiten derart ausgeprägt sein, dass sich Auswirkun-
gen auf Lebensraumtypen ergeben können, da nicht die charakteristische Art selbst maßgeblich 
ist, sondern die ökologischen Wirkbeziehungen zum Lebensraumtyp. Vorkommenshinweise von 
Arten (vgl. FROELICH & SPORBECK 2022BH), die die benannten Kriterien erfüllen und gemäß 
MKULNV (2016A) charakteristische sind, liegen für die folgenden Arten vor: 
• Mittelspecht (Leiopicus medius) für den LRT 9160, 
• Schwarzspecht (Dryocopus martius) für den LRT 9110 und 9130. 
Lediglich Mittelspecht und Schwarzspecht können die zuvor benannten Kriterien erfüllen. Hinweise 
auf ein Vorkommen im FFH-Gebiet ergeben sich durch die Listung der Arten im Standarddatenbo-
gen des FFH-Gebietes. Dort werden sie als „bedeutsame Vorkommen“ geführt. 
2.2.4 Weitere bedeutende Tier- und Pflanzenarten 
Im Standarddatenbogen sind neben den Arten nach Anhang I der FFH-RL auch andere Tier- und 
Pflanzenarten aufgeführt. Diese sind gemäß Ziffer 4.1.3.1 der VV -Habitatschutz keine maßgebli-
chen Bestandteile eines FFH-Gebiets. Im Standarddatenbogen des FFH-Gebiets „Knechtstedener 
Wald mit Chorbusch“ wird als weitere bedeutende Art das Gefärbte Laichkraut ( Potamogeton co-
loratus) aufgeführt. Diese Art besiedelt lichtdurchflutete Stellen von basenreichen Stillgewässern

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
und langsam fließenden Fließgewässern. Sie gehört nicht zum Arteninventar der oben genannten 
Waldtypen. 
Darüber hinaus liegen im Gebiet bedeutsame Vorkommen der Vogelarten Mittelspecht (Leiopicus 
medius), Nachtigall (Luscinia megarhynchos), Pirol (Oriolus oriolus) und Schwarzspecht (Dryoco-
pus martius) vor. 
2.3 Zusammenstellung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck 
maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebiets 
Nachstehend sind die Bestandteile des betrachteten FFH-Gebiets zusammengestellt, die maßgeb-
lich für seine Erhaltungsziele und seinen Schutzzweck sind. Dabei werden die Erhaltungsziele 
(gem. Fachinformationssystem „Natura 2000-Gebiete in NRW“, LANUV 202 2) bezüglich der vor-
kommenden Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH -Richtlinie benannt (Stand Juni 
2021). Eine Darstellung der charakteristischen Arten der vorkommenden LRT nach Anhang  I der 
FFH-Richtlinie erfolgte bereits in Kap. 2.2.3. Auch diese stellen maßgebliche Bestandteile des FFH-
Gebiets dar.  
• LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald: 
o Erhaltung großflächig-zusammenhängender, naturnaher, Hainsimsen- Buchenwälder 
mit ihrer lebensraumtypischen Arten - und Strukturvielfalt* in einem Mosaik aus ihren 
verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen 
Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonderstandorte 
o Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten 
o Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes 
o Erhaltung lebensraumtypischer Bodenverhältnisse (Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) 
o Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen 
o Erhaltung eines störungsarmen Lebensraums 
• LRT 9130 Waldmeister-Buchenwald: 
o Erhaltung großflächig-zusammenhängender, naturnaher, meist kraut- und geophyten-
reicher Waldmeister-Buchenwälder auf basenreichen Standorten mit ihrer lebensraum-
typischen Arten- und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus ihren verschiedenen Entwick-
lungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite, inklusive 
ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonderstandorte 
o Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten 
o Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes 
o Erhaltung lebensraumtypischer Bodenverhältnisse (Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) 
o Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen 
o Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
o Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere aufgrund seiner be-
sonderen Repräsentanz für die atlantische Region in NRW zu erhalten. 
• LRT 9160 Stieleichen-Hainbuchenwald:

Seite 12/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
o Erhaltung naturnaher, meist kraut- und geophytenreicher Sternmieren-Eichen-Hainbu-
chenwälder auf stau- und grundwasserbeeinflussten oder fließgewässernahen Stand-
orten mit ihrer lebensraumtypischen Arten - und Strukturvielfalt in einem Mosaik aus 
ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standörtlich typi-
schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder sowie ihrer Waldränder und Sonder-
standorte 
o Erhaltung des Lebensraumtyps als Habitat für seine charakteristischen Arten 
o Erhaltung eines lebensraumangepassten Wildbestandes 
o Erhaltung lebensraumtypischer Wasser - und Bodenverhältnisse (Wasserhaushalt, 
Nährstoffhaushalt, Bodenstruktur) unter Berücksichtigung des Wassereinzugsgebietes 
o Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen 
o Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumtyps 
o Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere aufgrund  
▪ seiner Bedeutung als eines der fünf größten Vorkommen in der FFH -Gebiets-
kulisse in der atlantischen biogeographischen Region in NRW, 
▪ seiner besonderen Repräsentanz für die atlantische biogeographische Region 
in NRW, 
▪ seiner Bedeutung innerhalb eines großen Komplexes grund- und stauwasser-
beeinflusster Lebensraumtypen 
zu erhalten. 
2.4 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 
Als Management-/Bewirtschaftungsplan liegt für das FFH -Gebiet ein Sofortmaßnahmenkonzept 
von Wald u nd Holz NRW  vor. Innerhalb des im nachfolgenden Kapitel abgegrenzten Untersu-
chungsraumes (s. Kap. 4) führt das Sofortmaßnahmenkonzept keine sogenannten „planungsrele-
vanten“ Maßnahmen auf. Bei den  dort vorgesehenen „nicht planungsrelevanten“ Maßnahmen, 
handelt es sich um Maßnahmen, die sich ausschließlich auf die bestehenden Gehölzbestände be-
schränken. Eine Waldentwicklung auf bisher nicht bewaldeten Flächen wird nicht vorgesehen. In 
den bestehen Waldbeständen sind Naturverjüngungen ausgewählter Baumarten zu entwickeln und 
Laichgewässer anzulegen. 
Die Landschaftspläne weisen für das NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ das Entwick-
lungsziel 1D (RHEIN-KREIS NEUSS 2016) „Erhaltung und Optimierung großflächiger, gut strukturier-
ter Waldgebiete“ aus und für das NSG „Chorbusch“ das Entwicklungsziel 7 (KÖLN 2010) „Sicherung 
und Entwicklung von besonderen Lebensstätten für Pflanzen und Tiere“. 
2.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebiets zu anderen Natura 2000-
Gebieten 
Die nächst gelegenen FFH-Gebiete mit Waldtypen als Erhaltungsziele sind der ca. 5 km  südlich, 
jenseits der Autobahn A 57 gelegene „Worringer Bruch“ (DE-4907-301) (LRT Weich- und Hartholz-
auenwälder und untergeordnet LRT Eichen-Hainbuchenwälder) und der ca. 10 km südwestlich ge-
legene „Königsdorfer Forst“ (DE-5006-301) (LRT Buchenwälder und Eichen-Hainbuchenwälder). 
Weiter südwestlich des Königsdorfer Forstes gelegen sind die Gebiete „Kerpener Bruch und Parrig“

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
(DE-5106-301) und „Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide“ (DE-5105-301) (LRT Eichen-Hain-
buchenwälder) in ca. 15 km Entfernung vom Chorbusch. Die dazwischen liegende Landschaft wird 
von Äckern und Siedlungen geprägt. Das FFH -Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist 
innerhalb des Netzes Natura 2000 weitgehend isoliert.

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
3 Beschreibung des Vorhabens 
3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 
Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen Braunkoh-
leverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz  
(KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewinnung in den Tage-
bauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt die Leitentscheidung 
„Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ vom 23.03.2021 (im Folgenden: Leiten-
tscheidung 2021) den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des bundesgesetzlich einge-
leiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem die Nutzung von Rheinwasser für die Befül-
lung der Tagebau seen Garzweiler und Hambach nach Beendigung des Abbaus vor (Entschei-
dungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung).  
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der „Braun-
kohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertrans-
portleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan 
dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle 
am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler 
bei Frimmersdorf. Die RWTL zum Tagebau Hambac h wird in größtmöglicher Bündelung mit der 
raumordnerisch gesicherten Trasse geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letztlich die 
Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen 
Bauwerke sichern.  
Unter Berü cksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben 
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren: 
• Die „Bündelungsleitung“ beschreibt den Leitungsabschnitt, in dem die RWTL zum Tage-
bau Hambach die raumordnerisch bereits gesicherte Trasse des o.g. Sachlichen Teilplans 
nutzt. Die Trasse beginnt am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer bei Dor-
magen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“, Rhein -km 712,6), verläuft anschließend zu-
nächst nördlich des zentralen Siedlungsbereich es von Dormagen, passiert dann den 
Knechstedener Wald im Bereich der engsten Stelle und verläuft südlich bis zum Verteil-
bauwerk südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“.  
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“ beginnt am Verteilbauwerk südlich der „Voll-
rather Höhe“ und verläuft anschließend in enger Bündelung mit der Grubenanschluss-
bahn (GAB) Nord-Süd-Bahn, bevor zunächst landwirtschaftiche Flächen und die Rekulti-
vierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna Garsdorf gequert werden. Anschlie-
ßend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwi-
schen bei Bedburg genutzt. Über den Radweg der ehemaligen Fernbandtrasse wird die 
RWTL dann bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt. 
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den o.g. Sachlichen Teilplan gesi-
chert und umfasst die Garzweiler-Leitung ausgehend vom Verteilbauwerk in Richtung 
Westen bis zum Übergabepunkt auf dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf. Der 
Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher nicht Gegenstand der geplanten Änderungen 
des Braunkohlenplans. 
Zur Realisierung der RWTL nach Garzweiler und Hambach s ind verschiedene bauliche Anlagen 
erforderlich. Konkret handelt es sich um

Seite 15/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
• das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer, einschließlich druckluftbasierter 
Freispüleinrichtung („Hydroburst“), 
• das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich, 
• das Verteilbauwerk zur Verteilung der ankommenden Leitungen jeweils in Richtung der 
Tagebaue Garzweiler und Hambach südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“, 
• die Rohrleitungen zum Transport des entnommenen Rheinwassers in Richtung der Tage-
baue, inkl. technischer Einrichtungen. 
Für detaillierte Ausführungen zu Funktions- und Arbeitsweisen im Zusammenhang mit dem Bau, 
der Anlage und dem Betrieb der technischen Anlagen und Bauwerke wird auf die ausführliche 
Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-
gen des Vorhabens (UVP -Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ ( FROELICH & SPORBECK 
2022C) verwiesen. 
3.2 Technische Beschreibung des Vorhabens im Bereich des FFH-Gebietes 
Die Untersuchung der FFH-Verträglichkeit erfordert in den entscheidungsrelevanten Punkten eine 
ausreichende Konkretisierung. Der erforderliche Konkretisierungsgrad ist erreicht, wenn die Aus-
wirkungen des Projektes soweit identifizierbar sind, dass Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets mit 
Gewissheit ausgeschlossen werden können.   
Für die Durchführung der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hat der Vorhabenträger RWE im Vor-
griff auf die noch ausstehende Ausführungsplanung für den Bereich des FFH-Gebiets ein Umset-
zungsszenario entwickelt, das als Grundlage für die vorliegende Untersuchung dient und nachfol-
gend dargestellt wird. 
Zur Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) kommt eine 
geschlossene Bauweise mit grabenlosem Verfahren (untertägiger Vortrieb) zur Anwendung. Hier-
bei ist im Bereich der e rforderlichen Start- und Zielgruben ein erhöhter Flächenbedarf innerhalb 
der gesicherten Trasse erforderlich. Die Gruben weisen im Regelfall eine Länge von ca. 10 m ent-
lang der Rohrachse und eine Breite von ca. 20 m auf. Die Erforderlichkeit eines Arbeitss treifens 
sowie eines in der Betriebsphase verbleibenden Schutzstreifens entfällt in Abschnitt en mit unter-
tägigem Vortrieb. 
An der Engstelle des FFH-Gebiets verlaufen bereits vier unterirdische Versorgungsleitungen, eine 
Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei teilweise was-
serführende Gräben / Bäche, die von einem Brückenbauwerk überquert werden (Stommelner Bach 
/ Norfbach und Knechtstedener Graben / Alter Hauptgraben). In diesem Bereich ist der ansonsten 
zusammenhängende Wald unterbrochen.

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
 
Abb. 2 Trassenplanung auf der Höhe des FFH-Gebiets 
Um die Auswirkungen auf das FFH-Gebiet möglichst gering zu halten, ist ein untertägiger Rohrvor-
trieb auf einer Länge von ca. 200-250 m geplant (s. o.). Es werden Stahlbetonschutzrohre einge-
bracht, in welche die Druckrohrleitungen verlegt werden. Hierzu wird ein entsprechend breiter, lei-
tungsfreier Streifen benötigt. Der gewählte Trassenverlauf ergibt sich aus der Notwendigkeit, Kol-
lisionen mit anderen Versorgungsleitungen zu vermeiden. Die Leitungen werden unterhalb des 
maximalen Wurzelraums von Gehölzen verlegt. Die Rohrüberdeckung beträgt bis zu 4 m. Auf einen 
gehölzfrei zu haltenden Schutzstreifen kann hier verzichtet werden, da die Leitungen durch die 
Schutzrohre zusätzlich gesichert sind.  Vor und nach  der Querung des FFH -Gebietes wird die 
RWTL in offener Bauweise mit Regelarbeitsstreifen (70m) verlegt.  
Entleerungs- bzw. Be- und Entlüftungsschächte sind im FFH -Gebiet nicht vorgesehen. Entspre-
chende Kontrollbesuche während der Betriebsphase entfallen.   
Die Start- und Zielgruben für den untertägigen Vortrieb sowie erforderliche Baustelleneinrichtungen 
und Lagerflächen (Boden, Baumaterialien) werden außerhalb des FFH -Gebiets angeordnet. Da

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
der Grundwasserstand im Bereich der Pressgruben für den untertägigen Vortrieb voraussichtlich 
leicht oberhalb der geplanten Rohrleitungsgrabensohle ansteht, kann die Einrichtung einer tempo-
rären Wasserhaltung erforderlich werden kann (Dauer ca. 3-4 Monate). Sofern hier Grundwasser 
ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und eine wasserdichte Baugrubensohle aus 
Beton in die Baugrube eingebracht. Anschließend wird das ortsbürtige Wasser aus der Baugrube 
abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugrubensohle aus Beton verhindern 
ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube. In Abhängigkeit von der gewählten 
Bohrtechnik kann auch Prozesswasser anfallen, welches in einem eigenen, geschlossenen Was-
serkreislauf gesammelt und entsorgt wird . Das gehaltene/  abgepumpte Wasser wird entweder 
durch ortsnahe Versickerung in denselben Grundwasserkörper, aus dem es entnommen wurde, 
wiedereingebracht oder in einen trassennahen Vorfluter (Knechtstedener Graben oder Norfbach) 
eingeleitet.  
Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Baugrube ein wasserdichter Verbau erfolgt, sind 
großflächige Absenktrichter auszuschließen. Es handelt sich somit nur um seh r lokale Verände-
rungen des Grundwasserspiegels innerhalb und maximal unmittelbar angrenzend in geringem Aus-
maß. Auswirkungen auf grundwasserabhängige Vegetation sind ausgeschlossen, da dieser Be-
reich ausschließlich landwirtschaftlich geprägt ist (Planungsbüro KOENZEN 2022). 
Schwere Bau- und Transportgeräte müssen nicht durch das Gebiet fahren, da die Baustellen so-
wohl von Westen wie auch von Osten erreichbar sind. Eine Durchfahrung mit leichteren Fahrzeu-
gen (z.B. PKW, Kleinlastwagen) wird z.B. zur Vermessung erforderlich sein. Vorhandene Wirt-
schaftswege, die teilweise nur als Grünwege ausgebildet sind, werden ertüchtigt . Dieses betrifft 
nur Wegabschnitte außerhalb des FFH-Gebiets. 
Im Sommerhalbjahr finden die Bauarbeiten in der Regel bei Tageslicht statt. Im Winterhalbjahr 
kann die Bauzeit in die Dämmerungsstunden hineinreichen. Lichtimmissionen sind dann nicht aus-
zuschließen.   
Für die Verlegung der Leitungen im untertätigen Vortrieb einschließlich der Herstellung der Start - 
und Zielgruben ist nach Erfahrungswerten ein Zeitraum von ca. 3-4 Monaten zu veranschlagen.  
Nach dem hier geprüften Umsetzungsszenario werden die hierfür notwendigen Bautätigkeiten im 
Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) durchgeführt.   
Unter Berücksichtigung der Leitungsstrecken von jeweils 500 m (übliche maximale Reichweite von 
baubedingten Störungen von empfindlichen Vogelarten) östlich und westlich des Schutzgebiets ist 
insgesamt über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten mit Bauarbeiten im Umfeld des FFH-Gebiets zu 
rechnen. 
3.3 Wirkfaktoren 
Im Folgenden wird geschildert, welche Wirkungen aufgrund der technischen Eigenschaften des 
Vorhabens im konkreten Fall von Relevanz sein können bzw. mit Sicherheit ausgeschlossen wer-
den. Dieser Prüfschritt ermöglicht die Fokussierung auf diejenigen Wirkungen, die potenziell kon-
fliktrelevant sind. 
Baubedingte Wirkfaktoren

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
• Eine Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet ist im konkreten Fall ausgeschlossen. Die 
drei Wasserleitungen werden in untertägigem Vortrieb mit einer Rohrüberdeckung von 4 m 
hergestellt. Die vorhandene Gehölzsubstanz bleibt vollständig erhalten. Ein Arbeitsstreifen und 
sonstige Bauflächen im FFH -Gebiet werden nicht benötigt. Baustelleneinrichtungen und Bo-
denlagerflächen befinden sich außerhalb des FFH-Gebiets.   
• Das Herstellungsverfahren bei den Baugruben der Unterpressung löst keine großflächigen Ab-
senktrichter aus. Es handelt sich nur um sehr lokale Veränderungen des Grundwasserspiegels 
innerhalb und maximal unmittelbar angrenzend an die Baugruben in geringem Ausmaß , die 
das FFH-Gebiet nicht erreichen. Die bauzeitliche Wasserhaltung westlich des Knechtstedener 
Waldes wirkt sich nicht auf das FFH -Gebiet aus, da das Wasser direkt dem gleichen Grund-
wasserkörper wieder zugeführt wird oder in angrenzende, trassennahe Vorfluter (Knechtste-
dener Graben oder Norfbach) eingeleitet wird. 
• Bei trockener, windiger Witteru ng ist eine Einwehung von Bodenmaterial aus den außerhalb 
des FFH-Gebiets gelegenen Graben- und Bodenlagerflächen möglich.   
• Die Herstellung der Leitungen in untertä gigem Vortrieb wird Bodenerschütterungen während 
überschlägig 3 bis 4 Monaten erzeugen.  
• Bau- und Transportgeräte emittieren Abgase (Nähr- und Luftschadstoffe).  
• Vom Baustellenbetrieb außerhalb des FFH -Gebiets können optische und akustische Signale 
ausgehen, die Tierarten (Vögel) stören bzw. vergrämen können.   
• Im Sommerhalbjahr finden die Bauarbeiten in der Regel bei Tageslicht statt. Im Winterhalbjahr 
können sie in die Tagesrandstunden hineinreichen. Lichtimmissionen sind im Winterhalbjahr 
möglich.  
Anlagebedingte Wirkfaktoren 
• Dauerhafte Veränderungen der Bodenoberfläche im FFH-Gebiet finden nicht statt. Die Ertüch-
tigung der Wirtschaftswege ist nur außerhalb des FFH-Gebiets vorgesehen.    
• Die drei Leitungen mit ihren Schutzrohren nehmen unterirdisch Bodenvolumen in Anspruch. 
Betriebsbedingte Wirkfaktoren 
• Die Freihaltung eines Sicherheitsstreifens über den Leitungen ist im FFH-Gebiet nicht erforder-
lich. Aufgrund der Überdeckung von ca. 4 m entfällt die Notwendigkeit, die Entwicklung  von 
tiefwurzelnder Vegetation z.B. durch Rodung und Rückschnitt zu unterbinden.   
• Kontroll- und Wartungsarbeiten im FFH-Gebiet sind nicht erforderlich. Entsprechende Störun-
gen können ausgeschlossen werden.

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
Tab. 3 Mögliche Wirkfaktoren des Vorhabens auf das FFH-Gebiet 
Wirkfaktoren ausgeschlossen möglich 
Baubedingte Wirkfaktoren 
Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet x - 
Bauzeitliche Wasserhaltung im Bereich der Baugruben der 
Durchpressung und anschließenden offenen Bauweise west-
lich Knechtstedener Wald 
x - 
Einleitung von Baugrubenwasser in Oberflächengewässer 
des FFH-Gebiets 
- x 
Verlust von Brut- bzw. Quartierbäumen von charakteristi-
schen Arten der Wald-Lebensraumtypen 
x - 
Bodenschütterungen - x 
Emission von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und 
Transportgeräte 
- x 
Einwehung von Bodenmaterial - x 
Immissionen von Licht - x 
Immissionen von Lärm - x 
Störungen durch optische Scheucheffekte - x 
Anlagebedingte Wirkfaktoren 
Inanspruchnahme von Flächen x - 
Inanspruchnahme von unterirdischem Bodenvolumen im 
FFH-Gebiet 
- x 
Betriebsbedingte Wirkfaktoren 
Störungen durch Kontrollfahrten x - 
Freihaltung eines Schutzstreifens über den Leitungen x -

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
4 Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 
Der näher betrachtete Untersuchungsraum umfasst beiderseits de r Leitungsachse einen jeweils 
300 m breiten Korridor. Die Trasse quert das FFH-Gebiet konfliktminimierend annähernd an seiner 
engsten Stelle. 
Der Bereich ist so bemessen, dass er die maximale Reichweite von bauzeitlichen Störungen der 
charakteristischen Vogelarten der Wald-Lebensraumtypen mit Sicherheit einschließt. Hinsichtlich 
der Beurteilung von eventuellen Barriere- bzw. Zerschneidungswirkungen ist der enge Flaschen-
hals-Abschnitt auf der Höhe der geplanten Leitung am aussagekräftigsten. Nach Norden und Sü-
den nimmt die Breite des FFH -Gebiets wieder zu. Von einer Ausweitung des Untersuchungsrau-
mes über den abgegrenzten Bereich hinaus wäre deshalb kein Erkenntnisgewinn im Hinblick auf 
die Beurteilung von Beeinträchtigungen zu erwarten. 
 
Abb. 3 Untersuchungsraum der FFH-VU 
Das nahe Umfeld des bewaldeten FFH -Gebiets wird im Westen von Äckern geprägt. Östlich des 
Gebiets kommen Fettweiden und Äcker vor. Das Siedlungsb ild besteht aus Einzelhöfen und im 
Osten aus Sportanlagen von Straberg.  
Der Waldbestand geht auf Aufforstungen zurück. Er setzt sich überwiegend aus einheimischen 
Laubbaumarten zusammen. Nördlich der geplanten Leitungstrasse herrschen Eichenmischwälder 
und Buchenmischwälder im Hochwaldstadium vor. Südwestlich der Trasse finden sich Schwarzer-
len- und Eichen-Mischbestände mit Beimengungen von nicht einheimischen Laubbaumarten (u.a. 
Pappeln). Nach Osten hin schließen sich Eichen-Buchenmischwälder und Buchenmischwälder an 
(ÖKOPLAn 2015A).

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
Östlich der Engstelle gehören zwei landwirtschaftliche, derzeitig als Grünland genutzte Parzellen 
(Biotoptyp EB0: Fettweide) nördlich und südlich des Weges zum FFH-Gebiet. Die südliche Parzelle 
wird von einer doppelten Stromfreileitung überspannt. Unter Berücksichtigung dieser Parzellen ist 
das FFH-Gebiet an seiner engsten Stelle ca. 200 m breit.  
Auf der Höhe der geplanten Querung kommen keine Waldvegetation, sondern Baumreihen, Ge-
büsche und Sträucher vor. Dort verlaufen zwei grabenartig ausgebaute Bäche (Stommelner Bach 
/ Norfbach und Knechtstedener Graben / Alter Hauptgraben). Im Norfbach wurde bei den faunisti-
schen Erfassungen der Teichfrosch / Wasserfrosch festgestellt (Gewässer-Nr. A10-01, ÖKOPLAN 
2015B). Das Gewässer besitzt als Laichhabitat lediglich eine geringe Bedeutung, erfüllt jedoch als 
Wanderkorridor für Amphibien eine gewisse Funktion.  
Der in der vorliegenden Unterlage behandelte Bereich für die Querung des Knechtstedener Waldes 
zeichnet sich durch eine Bündelung von bestehenden Verbindungs- und Versorgungsinfrastruktu-
ren aus. Hier treffen Wirtschaftswege und ein Reitweg aufeinander. Unterirdisch verlaufen eine 
Rohwassertransportleitung DN 900, eine Gasleitung DN 800 sowie eine Stickstoff- und Sauerstof-
fleitung. Unmittelbar südlich verläuft eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen. 
4.1 Datengrundlage 
Die verwendete Erfassung der Lebensraumtypen stammt aus dem Jahr 2015 (LANUV 2022) und 
liegt für das FFH-Gebiet flächendeckend vor. Erfassungen der Brutvögel erfolgten 2014 (ÖKOPLAN 
2015B). 
Darüber hinaus erfolgte in den Jahren 2013-2014 eine Erfassung der Biotoptypen und Nutzungs-
strukturen als Datenbasis für die Erstellung der Unterlagen zur UVP und des Fachbeitrages Natur 
und Landschaft (ÖKOPLAN 2015A). 
Damit stehen ausreichend aktuelle Informationen zu den maßgeblichen Bestandteilen des FFH -
Gebiets zur Verfügung. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die vorkommenden Le-
bensraumtypen hinsichtlich ihrer Struktur und Größe nicht maßgeblich verändert haben. Da die 
zwei charakteristischen Arten Mittelspecht und Schwarzspecht auf Waldgebiete angewiesen sind, 
welche im Allgemeinen ebenfalls keinen schnellen Veränderungsprozessen unterworfen sind, kann 
auch für diese beiden Arten die Datengrundlage noch als ausreichend aktuell angesehen werden. 
In der nachfolgenden, vertiefenden Prüfung (Kap. 5.3) werden potenzielle Verschiebungen der Le-
bensraumtypen und Reviere der charakteristischen Arten jedoch berücksichtigt. 
4.2 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 
Im 600 m breiten Untersuchungskorridor kommen kleinflächig die Lebensraumtypen 9130 „Wald-
meister-Buchenwald“ und 9160 „Eichen-Hainbuchenwald“ vor. 
Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald (9130) 
Im Gebiet ist eine Waldmeister -Buchenwald-Ausprägung vertreten, die für basenreichere Böden 
typisch ist. Die Baumschicht setzt sich aus Buchen mit steten Beimengungen von Stieleichen und 
weiteren heimischen Laubbaumarten zusammen. Der Baumbestand weist mehrere Altersklassen 
auf.   
Im 600 m-Korridor verteilen sich die Vorkommen auf kleine Parzellen, die in anderen Waldbiotopen 
eingebettet sind. Keine de r Parzellen erreicht eine ausreichende Habitatgröße für d en als

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
charakteristisch eingestuften Schwarzspecht. Diese Art besiedelt auch andere Waldtypen und ist 
eher laubwaldspezifisch als lebensraumtypspezifisch.   
Auf der nördlich der Leitungstrasse gelege nen Parzelle dominieren mittelalte Gehölze mit einem 
Brusthöhendurchmesser (BDH) bis ca. 50 cm. Der Bestand ist reich an Baumhöhlen, der Totholz-
anteil jedoch gering. Der Erhaltungszustand des Lebensraumtyps wird vom LANUV als ungünstig 
(C) eingestuft. Die Parzelle gehört zum Revier eines Schwarzspechtes, der knapp nördlich des 
Untersuchungskorridors beobachtet wurde. Am Übergang zu den westlich angrenzenden Acker-
flächen verläuft eine Wallhecke mit einer alten Baumreihe. Waldseitig schließt sich ein Reitweg an.  
Südlich der Leitungstrasse kommt der Lebensraumtyp auf vier kleinen Parzellen vor. Im Osten 
grenzen sie an Sportstätten unmittelbar an. Nur die Nördlichere befindet sich in einem günstigen 
Erhaltungszustand (B). Sie unterscheidet sich von den übrigen Parzellen durch Einzelbäume der 
Klasse sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm). In Ost-Westrichtung Richtung verläuft ein 
Waldweg. 2014 wurden in diesem Bereich keine charakteristischen Spechtarten erfasst. 2005 
wurde dort ein Mittelspechtrevier kartiert (Stevens 2009). 
Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald (9160) 
Die gut ausgebildeten Stieleichen-Hainbuchenwälder mit Winterlinde und die Vorkommen der cha-
rakteristischen Waldgesellschaft des Maiglöckchen -Stieleichen-Hainbuchenwaldes, die für die 
Meldung des Gebiets ausschlaggebend waren, befinden sich außerhalb des hier näher betrachte-
ten Untersuchungsraums. Im Untersuchungskorridor sind Eichen -Hainbuchenwälder des Typs 
9160 lediglich auf zwei kleinen Parzellen südlich der geplanten Leitungstrasse vertreten. Sie ge-
hören zur Ausprägung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes.   
Beide Parzellen befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand (C). Angrenzende Flächen, 
die u.a. mit Pappeln bestanden sind, weisen frische Böden auf und besitzen ein Entwicklungspo-
tenzial für den Lebensraumtyp. 
4.3 Besondere Bedeutung des detailliert untersuchten Bereiches für das 
FFH-Gebiet 
Bei der hier untersuchten Querungsstelle handelt es sich um einen Bereich, in dem bereits ver-
schiedene Versorgungsleitungen und Wege gebündelt sind. FFH-Lebensraumtypen kommen dort 
nicht vor. Im Vergleich zum übrigen FFH-Gebiet ist der Bereich im Ist-Zustand naturfern. 
In der Zusammenstellung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Be-
standteile des FFH-Gebiets (s. Fachinformationssystem „Natura 2000 -Gebiete in NRW“, LANUV 
2022) werden als übergeordnete Priorität des Gebietsmanagements die „ Erhaltung, Optimierung 
und Entwicklung eines zusammenhängenden Waldgebietes mit seinen naturnahen Waldkomple-
xen“ benannt. Die Umsetzung dieser Ziele wird als „zwingend notwendig“ eingestuft (ebd.). 
Der Untersuchungsraum beinhaltet eine der beiden Unterbrechungen im Verbund der Waldhabi-
tate des Gebiets. Ca. 800 m südlich des geplanten Querungsbereiches besteht eine weitere Un-
terbrechung auf der Höhe von Obstwiesen, die von der Biologisch en Station des Rhein -Kreises 
Neuss angelegt wurden. Dieser Bereich ist allerdings deutlich naturnäher als das Umfeld der ge-
planten Leitungstrasse.

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Aufgrund der ausgeprägten Flaschenhals-Situation drängt sich der untersuchte Querungsbereich 
als Entwicklungsfläche für Wald-Lebensraumtypen auf. Er besitzt für die Entwicklung eines zusam-
menhängenden Waldgebiets eine besondere Eignung. Da die Entwicklung eines zusammenhän-
genden Waldgebietes  „zwingend notwendig“  sei (s.o.) , wird eine entsprechende Maßnahme  - 
wenngleich nicht im Managementplan vorgesehen – nachfolgend vorsorglich mit abgeprüft. 
4.4 Schlussfolgerungen für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 
Im Ist-Zustand kommen im Bereich des gewählten Trassenverlaufs weder Wald-Lebensraumtypen 
des Anhang I der FFH-RL noch Wälder anderer Typen vor. Die FFH-RL verpflichtet dazu, nicht nur 
den günstigen Erhaltungszustand zu erhalten, sondern auch, wenn erforderlich, geeignete Maß-
nahmen zu seiner Wiederherstellung umzusetzen. Aus den Formulierungen der übergreifenden 
Prioritäten für das Gebiet lässt sich ableiten, dass die Wiederherstellung eines zusammenhängen-
den Waldes eine zwingende Aufgabe des Gebietsmanagements darstellt. Der hier untersuchte 
Bereich besitzt eine besondere Bedeutung für die zukünftige Umsetzung dieses Ziels (Kap. 4.3). 
Im Hinblick auf die Verträglichkeit des Vorhabens hat dies zur Folge, dass das Vorhaben keine 
erhebliche Einschränkung eines solchen vorsorglich angenommenen Entwicklungspotenzials des 
Gebiets auslösen darf.  Aufgrund der bereits bestehenden Bündelung von Wegen und Versor-
gungsleitungen ist eine , vorsorglich als Entwicklungsziel anzunehmende, flächendeckende Ent-
wicklung eines geschlossenen Hochwalds auch ohne die geplante Rheinwassertransportleitung 
wahrscheinlich nicht möglich.  
Als Prüfhypothese des hier näher betrachteten Raums der FFH-VU wird vorsorglich folgender zu-
künftiger Gebietszustand unterstellt:  
• Die derzeit als Weiden genutzten Flächen werden zu Wäldern entwickelt.  
• Beidseitig des bestehenden, in West -Ost-Richtung verlaufenden Wirtschaftswegs ist ein ge-
stufter Waldmantel aus einheimischen Sträuchern ausgebildet.  
Die Verträglichkeit des Vorhabens wird deshalb daran gemessen, dass das Vorhaben weder er-
hebliche Beeinträchtigungen im Ist-Zustand des FFH-Gebiets auslöst noch das Erreichen des oben 
beschriebenen Zielzustands erheblich einschränkt.

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5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungszieles des FFH-
Gebiets durch das Projekt 
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode 
Den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL und des § 34 BNatSchG entsprechend stehen die poten-
ziell betroffenen Lebensräume des Anhangs I bzw. Arten des Anhangs II FFH -RL im Mittelpunkt 
der Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen. Aufgrund ihrer spezifischen Empfindlich-
keit gegenüber verschiedenen Wirkprozessen müssen die einzelnen Erhaltungsziele eigenständig 
behandelt werden. Die Beeinträchtigung eines einzigen Erhaltungsziels durch einen einzigen Wirk-
prozess reicht aus, um die Unverträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen der FFH-RL zu begrün-
den. Der Begriff „Beeinträchtigung“ wird daher in der vorliegenden Unterlage im Sinne von „erheb-
licher Beeinträchtigung“ gemäß der Formulierung von Art. 6 Abs. 3 FFH-RL „erhebliche Beeinträch-
tigung“ verwendet.   
Unter „nicht erheblich“ ist zu verstehen, dass sich das Projekt nicht „dauerhaft nachteilig“ auf Er-
haltungsziele des Gebiets auswirkt, dass die „grundlegenden Eigenschaften [des Gebiets], die mit 
dem Vorkommen eines natürlichen Lebensraumtyps zusammenhängen, zu dessen Erhaltung das 
Gebiet in die Liste der GGB im Sinne dieser Richtlinie aufgenommen wurde, dauerhaft erhalten 
werden“ (BVERWG 2007A). Ob ein Vorhaben „zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, ist 
danach vorrangig eine naturschutzfachliche Fragestellung, die anhand der Umstände des jeweili-
gen Einzelfalles beantwortet werden muss“. In diesem Zusammenhang weist das BVerwG darauf 
hin, dass zwischen erheblichen und nicht -erheblichen Auswirkungen zu unterscheiden ist  
(BVERWG 2007B).  
Das in der vorliegenden Unterlage verw endete Verfahren wird im Leitfaden  zur FFH-Verträglich-
keitsuntersuchung im Bundesfernstraßenbau (BMVBW 2004) beschrieben. Es handelt sich um den 
Ansatz (BVERWG 2007B), bei welchem eine differenzierte Darstellung und ein Vergleich der Beein-
trächtigungsquellen untereinander ermöglicht wird, indem in den ersten Schritten des Bewertungs-
verfahrens eine feinere, sechs-stufige Skala verwendet als diejenige, in der das Ergebnis der FFH-
VU formuliert wird (BMVBW 2004). Da die Erheblichkeit die Kernaussage der FFH-VU ist, wird am 
Ende des Bewertungsprozesses die naturschutzfachlich begründete sechs-stufige Arbeitsskala auf 
die beiden zulassungsrelevanten zwei Stufen – erheblich / nicht erheblich – reduziert. 
Tab. 4 Skala zur Bewertung der Erheblichkeit 
Sechsstufige Skala der Auswirkungsintensität Zwei-stufige Skala der Erheblichkeit 
Keine Auswirkung nicht erheblich 
Geringe Auswirkungsintensität 
Noch tolerierbare Auswirkungsintensität 
Hohe Auswirkungsintensität erheblich 
Sehr hohe Auswirkungsintensität 
Extrem hohe Auswirkungsintensität

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
Die differenzierte Bewertungsskala ermöglicht in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung eine adä-
quate Unterscheidung von Fällen, in denen auf der Rezeptorenseite (hier Arten und Lebensraum-
typen) keinerlei Auswirkung eintritt, von den Fällen, in denen mit ein er für sich nicht erheblichen 
Auswirkung zu rechnen ist. Letztere sind sowohl im Hinblick auf Wechselwirkungen mit anderen 
Auswirkungen desselben Projektes als auch im Hinblick auf ihre Kumulation mit Auswirkungen von 
anderen Plänen und Projekten zu prüfen. Die Differenzierung oberhalb der Erheblichkeitsschwelle 
ist in erster Linie für die vergleichende Beurteilung von Alternativen in der Prüfung nach § 34 Abs. 
3 Nr. 2 BNatSchG zweckmäßig.   
Der Bewertungsvorgang zur Bestimmung der Erheblichkeit setzt sich aus 3 Schritten zusammen. 
Schritt 1: Bewertung der Auswirkungen des zu prüfenden Vorhabens 
1. Bewertung der einzelnen Auswirkungen des zu prüfenden Vorhabens 
2. ggf. Bewertung der Rest-Auswirkungen nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 
3. Zusammenführende Bewertung aller, die Art bzw. den Lebensraum betreffenden Auswir-
kungen 
Schritt 2: Bewertung der kumulativen Auswirkungen mit anderen Vorhaben 
1. Bewertung der kumulativen Auswirkungen mit anderen Vorhaben 
2. ggf. Bewertung der Bewertung der Rest -Auswirkungen nach Maßnahmen zur Schadens-
begrenzung für kumulative Auswirkungen 
3. Zusammenführende Bewertung aller, die Ar t bzw. den Lebensraum betreffenden Auswir-
kungen 
Schritt 3: Formulierung des Gesamtergebnisses der Bewertung (nicht erheblich / erheblich) 
Für eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Bewertungsschritte und Definitionen der sechs 
Stufen der Arbeitsskala wird auf die Materialsammlung verwiesen, die dem vom BVerwG zitierten 
(BVERWG 2007B) FFH-Leitfaden (BMVBW 2004) beigefügt ist. 
5.2 Wirkprozesse 
Im Rahmen des ersten Prüfschrittes wird erläutert, welche möglichen Wirkprozesse des Vorhabens 
im konkreten Fall von Relevanz sind. Wird keine Betroffenheit festgestellt, so wird dieser Sachver-
halt begründet. In den Fällen, in denen eine Betroffenheit für Erhaltungsziele des S chutzgebiets 
vorliegt, wird die entsprechende Beeinträchtigung im anschließenden (Kap. 5.3) bewertet. 
5.2.1 Baubedingter zeitweiliger Einfluss auf den Grundwasserstand 
Die Herstellung der Leitungen in untertägigem Vortrieb erfordert Wasserhaltungsmaßnahmen. Das 
anfallende Baugrubenwasser muss gepumpt werden. Dieses Wasser stammt teils aus Nieder-
schlägen und teils aus dem oberflächennahen Grundwasser, das zum Teil ca. 2 bis 3 m unter Flur 
ansteht.

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Die bauzeitliche Wasserhaltung könnte prinzipiell auf den Wasserstand des Grundwassers sowie 
die Verhältnisse von OFWK wirken, je nachdem, ob die Wiedereinleitung des Wassers für den sel-
ben Grundwasserkörper oder nahe gelegene Vorfluter geplant ist. Die Wirkungen sind auf maximal 
6 Monate begrenzt. Zudem wird ortsnahes Wasser entnommen und unmittelbar wieder eingeleitet. 
Qualtitativ handelt es sich somit ebenso um ortsbürtiges Wasser, von dem keine Belastung ausge-
hen kann. 
Dementsprechend können relevante nachteilige Auswirkungen auf OFWK und GWK ausgeschlos-
sen werden. 
Mögliche Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL werden im Kap. 5.3 bewer-
tet. 
5.2.2 Baubedingte Einleitung von Baugrubenwasser in Oberflächengewässer 
des FFH-Gebiets 
Das im Zuge der Bautätigkeiten anfallendes Wasser wird ggf. in den Knechtstedener Graben oder 
in den Norfbach und damit ins FFH-Gebiet eingeleitet.   
Die zum Zeitpunkt der Projektumsetzung geltenden Vorgaben für Einleitungen in Oberflächenge-
wässer werden eingehalten. Damit werden negative Auswirkungen vermieden. Eine weiterge-
hende Analyse von eventuellen Wechselwirkungen zwischen der Wasserqualität im Knechtstede-
ner Graben oder in den Norfbach und dem Erhaltungszustand der Waldtypen des FFH-Gebiets ist 
daher nicht erforderlich, um nachteilige Auswirkungen auf Erhaltungsziele des Gebiets mit Sicher-
heit auszuschließen. 
5.2.3 Baubedingte Bodenerschütterungen 
Für die Herstellung der Schutzgebietsstrecke der drei Leitungen (Herstellung der Baugruben und 
untertägiger Vortrieb) ist nach Erfahrungswerten überschlägig von einem Zeitraum von ca. 3-4 Mo-
naten auszugehen, der in die Monate September bis Dezember (inkl.) fallen wird.  
Durch die Herstellung der Leitungen im untertägigen Vortrieb werden lokal Erschütterungen des 
Untergrunds ausgelöst. Die meisten Tierarten nehmen Vibrationen stärker als Menschen wahr. 
Über die Auswirkungen von anthropogenen Bodenerschütterungen auf Tiere ist wenig bekannt. 
Das Phänomen ist für  bodengebundene Tierarten wie u.a. Säuget iere, Amphibien und Reptilien 
(HILL 2001) sowie für Spinnen (HEBETS et al. 2008, WU & ELIAS 2014) untersucht und z.T. als stö-
rend beschrieben worden. Auf der anderen Seite sind Bahndämme in vielen Regionen inzwischen 
die wichtigsten Lebensräume der Zauneidechse. Die Tiere siedeln sich spontan im Schotterkörper 
von befahrenen Bahntrassen an und sind bei jeder Vorbeifahrt − offensichtlich schadlos − starken 
Erschütterungen ausgesetzt. Bislang ist nicht klar, ob und ggf . für welche Arten negative Auswir-
kungen in Frage kommen. Schwellen zur Beurteilung der Schädlichkeit liegen für Art, Stärke und 
Dauer von Erschütterungen nicht vor.   
Bei den zu betrachtenden charakteristischen Arten der Waldtypen handelt es sich um Baumh öh-
lenbewohner. Es ist nicht auszuschließen, dass Spechte während der Bohrarbeiten über die Baum-
stämme ungewohnte Vibrationen wahrnehmen. Baumstämme könnten als Resonanzkörper Er-
schütterungen übertragen und mit zunehmender Stammhöhe verstärken. Es ist folglich nicht gänz-
lich auszuschließen, dass Auswirkungen auf empfindliche charakteristische Tierarten von Wald -
Lebensraumtypen eintreten könnten.

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Mögliche Auswirkungen auf charakteristische Arten werden im Kap. 5.4 bewertet. 
5.2.4 Baubedingte Emission von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und 
Transportgeräte 
Durch den Betrieb einer Baustelle werden Abgase produziert und Luftschadstoffe emittiert, die teil-
weise in angrenzende Bereiche eingetragen werden. Im konkreten Fall ist zu berücksichtigen, dass 
Bautätigkeiten nur für eine kurze Zeit im nahen Umfeld des FFH -Gebiets stattfinden. Auch die 
Fahrzeuge, die Baumaterialen und überschüssigen Boden an - bzw. abtransportieren, halten sich 
nur kurzfristig im FFH -relevanten Bereich auf. Aus den genannten Gründen sind die zeitlich be-
grenzten Einträge während der Bauphase nicht dazu geeignet, negative Effekte auszulösen. Aus-
wirkungen auf den Nährstoffhaushalt der Böden im FFH -Gebiet können mit Sicherheit ausge-
schlossen werden. Der Wirkprozess bedarf keiner weiteren Betrachtung. 
5.2.5 Baubedingte Einwehung von Bodenmaterial 
Buchen- und Hainbuchenwälder der Lebensraumtypen 9130 und 9160 gehören zu den Vegetati-
onstypen, die grundsätzlich gegen Stickstoffeinträge empfindlich sind (vgl. u.a. BOBBINK & HET-
TELINGH 2011, BMVBS 2013, LANUV 2014). Wenn Bodenpartikel aus landwirtschaftlich genutzten 
Flächen eingeweht werden, wird gleichzeitig partikulär gebundener Phosphor eingetragen. Im Bei-
sein von Phosphor kann die Verwertbarkeit des zugeführten Stickstoffs gesteigert werden. 
Während der Bauzeit wird der Bodenaushub aus den Teilstrec ken, die offen hergestellt werden, 
seitlich abgelagert und abzüglich des Leitungsvolumens wieder eingebaut. Auch aus dem Ab-
schnitt, der in geschlossener Bauweise erstellt wird, fällt Bohrmaterial an, das im Umfeld der Start- 
und Zielgruben zwischengelagert und anschließend abtransportiert wird. Der humusreiche Oberbo-
den aus den offenen Strecken wird getrennt deponiert und vollständig wieder eingebracht.  
Bei trockener Witterung kann feinkörniges Bodenmaterial von Bodenmieten verweht werden. Für 
die aktuell vorkommenden Wald-Lebensraumtypen und für die zukünftige Entwicklung weiterer 
Flächen könnte dieser Vorgang problematisch sein, wenn sehr nährstoffreiches Material in großem 
Umfang eingetragen wird.   
Bodeneinwehungen aus dem offenen Baustellenabschnitt ös tlich des FFH -Gebiets würden Flä-
chen betreffen, die als Fett-Mähweiden genutzt werden. Eine Relevanz besteht daher nur für den 
westexponierten Waldrand. Westlich vom FFH -Gebiet herrschen Ackerflächen vor, die alljährlich 
für längere Zeiten unbewachsen sind. Vom Projekt ausgelöste Bodeneinwehungen würden einen 
diesbezüglich bereits vorbelasteten Waldrand betreffen.  
Nach DIN 19731 betragen die Schütthöhen für Oberbodenmieten maximal 2 m. Diese Höhenbe -
schränkung hat zwar primär den Zweck, Bodenverdichtungen und Gefügeschäden zu vermeiden, 
sie reduziert jedoch auch die ohnehin geringe Anfälligkeit des humusreicheren Oberbodens für 
Winderosion. Der Unterboden darf nach DIN 19731 bis Höhen von 4 m deponiert werden.   
Im Umfeld des FFH-Gebiets stehen Parabraunerden aus lössbedeckten lehmig-sandigen Terras-
senablagerungen an. In etwa 1,5 bis 2 m unter Flur wird die Lössüberdeckung von eiszeitlichen 
Mittel- bis Grobsanden abgelöst. Löss ist ein äolisches Sediment und als solches für Verwehung 
anfällig. Aufgrund ihrer Korngrößen werden die darunter anstehenden Schichten dagegen nur 
kleinräumig vom Wind verlagert.

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Aufgrund der guten Basenversorgung und des hohen Schluff - und Tonanteils im Boden ist die 
Verlagerung von Nährstoffen in tiefere Bereiche unterhalb de s belebten humusreichen Oberbo-
dens gering. Nährstoffe, die durch die landwirtschaftliche Nutzung eingebracht werden, liegen des-
halb im konkreten Fall in erster Linie in gebundener Form im Oberboden vor. Der Unterboden ist 
dagegen reicher an basischen Mineralien wie z.B. Kalk. Ein eventueller windinduzierter Löss-Ein-
trag würde deshalb keine unerwünschte Düngung mit anthropogen eingebrachten Nährstoffen 
nach sich ziehen.   
Mögliche Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I FFH -RL werden im Kap. 5.3 
bewertet. 
5.2.6 Baubedingte Immissionen von Licht 
Wirkfaktor A) Fahrzeugbewegungen 
Die Bauarbeiten finden vollständig außerhalb des FFH-Gebiets statt. Dennoch ist wahrscheinlich, 
dass einzelne Fahrzeuge den vorhandenen Wirtschaftsweg nutzen werden, um zur Start- bzw. zur 
Zielgrube zu gelangen. Es ist deshalb mit einer erhöhten Frequentierung des Wirtschaftswegs zu 
rechnen. 
Wirkung B) Längere Beleuchtungsdauer (z.B. durch die Baustelleneinrichtungen) 
Unter der Annahme, dass nur tagsüber auf der Baustelle gearbeitet wird, werden die Bauarbeiten 
im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht stattfinden. In den Tagesrandstunden im Winter-
halbjahr sind Lichtimmissionen nicht auszuschließen. 
Schlussfolgerung 
Eine Auswirkung von Lichtimmissionen auf Vögel besteht  vor allem bei längeren Beleuchtungs-
dauern und kann unter anderem in Veränderungen der Tagesaktivitätszeiten resultieren. Für Zug-
vögel bestehen Beeinträchtigungen durch die Ablenkungswirkung von ihren Routen (SCHROER et 
al. 2019). Schwarzspecht und Mittelspecht sind allerdings Standvögel und gemäß BFN (2022) ist 
der Wirkfaktor „Licht“ für beide Arten nicht von Relevanz (Stufe 0). Der Wirkprozess bedarf keiner 
weiteren Betrachtung. 
5.2.7 Baubedingte Immissionen von Lärm 
Die Grabenherstellung und die Verlegung der Leitungen außerhalb des FFH-Gebiets werden einen 
Baustellenlärm aus einzelnen, oft starken, kurzzeitigen Schallereignissen erzeugen. Diese rühren 
von Baggern, Kranfahrzeugen und LKW her. Da nur wenige Bau - und Transportgeräte an einer 
Stelle gleichzeitig tätig sind, unterscheidet sich die Stärke ihrer Schallimmissionen nicht wesentlich 
von derjenigen mehrerer landwirtschaftlicher Maschinen. Playback -Untersuchungen haben etab-
liert, dass diskontinuierlicher Baustellenlärm an sich keine erkennbaren Auswirkungen auf das 
Raumnutzungsverhalten und den Reproduktionserfolg von Brutvögeln haben (u.a. ROBINSON et al. 
2012). Die Störungen, die von diesem Teil der Bauarbeiten ausgehen können, beruhen daher in 
erster Linie auf der Schreckwirkung einzelner Schallereignisse. 
Neben diesem herkömmlichen Baustellenlärm werden für die Verlegung im untertägigem Vortrieb 
voraussichtlich Kompressoren eingesetzt werden. Kompressoren erzeugen eine kontinuierliche 
Lärmkulisse mit hoher Schallintensität in Frequenzen tiefer als 2 kHz. Kompressorlärm ist wie Stra-
ßenverkehrslärm (GARNIEL et al. 2007) dazu geeignet, die akustische Kommunikation von Vögeln,

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die denselben Frequenzbereich nutzen, durch Maskierung zu stören (BAYNES et al. 2008, FRANCIS 
& ORTEGA 2008, FRANCIS et al. 2012). Der Schwarzspecht und der Mittelspecht, die als charakte-
ristische Arten der Wald-Lebensraumtypen zu berücksichtigen sind, gehören zu den Brutvogelar-
ten, die von tieffrequentigem kontinuierlichem Lärm betroffen sein können (GARNIEL et al. 2007). 
Die mögliche Einsatzdauer der in der Ba uverfahrensbeschreibung angezeigten Fahrzeuge und 
Maschinen wird vom Vorhabenträger auf ca.  3-4 Monaten eingeschätzt. Wenn die Bauarbeiten in 
der Brutzeit von lärmempfindlichen charakteristischen Arten der Wald-Lebensraumtypen durchge-
führt werden, sind grundsätzlich Auswirkungen möglich. Da die Bohrarbeiten im Zeitraum von Sep-
tember bis Dezember stattfinden werden , ist eine Überschneidung mit der Balzzeit (Januar bis 
April) und der Brutzeit (April bis Juli) der charakteristischen Spechtarten der Wald-Lebensraumty-
pen ausgeschlossen. Der Wirkprozess bedarf keiner weiteren Betrachtung. 
5.2.8 Baubedingte Störungen durch optische Scheucheffekte 
Während der Durchführung der Baumaßnahmen halten sich die auf der Baustelle tätigen Men-
schen teils in Fahrzeugen, teils außen sichtbar auf. Es ist bekannt, dass die dadurch ausgelösten 
Störungen stärker sind als die Scheuchwirkung durch Fahrzeuge, die in einem deutlich geringeren 
Maße als Feinde wahrgenommen werden.   
Obwohl die Bauarbeiten vollständig außerhalb des FFH-Gebiets stattfinden, ist es wahrscheinlich, 
dass einzelne Personen aus dem Bauteam und möglicherweise Fahrzeuge den vorhandenen Wirt-
schaftsweg nutzen werden, um zur Start- bzw. zur Zielgrube zu gelangen. Es ist deshalb mit einer 
erhöhten Frequentierung des Wirtschaftswegs zu rechnen. 
Für Schwarzspecht und Mittelspecht ist eine temporäre Erhöhung des Personen - und Fahrzeug-
verkehrs in einem Bereich des FFH-Gebiets nicht relevant. Aufgrund der Vorbelastung durch den 
Wirtschaftsweg kann zudem davon ausgegangen werden, dass sich die Tiere bereits an die Wege-
nutzung gewöhnt haben. 
Störungen von charakteristischen Arten der Wald -Lebensraumtypen durch optische Scheuchef-
fekte während der Bauzeit können ausgeschlossen werden. Der Wirkprozess bedarf keiner wei-
teren Betrachtung. 
5.2.9 Anlagebedingte Inanspruchnahme von unterirdischem Bodenvolumen 
im FFH-Gebiet 
Da die beiden Wasserleitungen im untertägigen Vortri eb verlegt werden, finden im FFH -Gebiet 
zwar an der Bodenoberfläche keine Veränderungen statt, im Untergrund wird allerdings Bodenvo-
lumen in Anspruch genommen. Die Rohrüberdeckung beträgt ca. 4 m. Diese Tiefe wurde gewählt, 
um eine räumliche Trennung zwischen dem Wurzelhorizont der Bäume und den Leitungsrohren zu 
erzielen (FROELICH & SPORBECK 2022C).   
Die Durchwurzelungstiefe von Pflanzen variiert in Abhängigkeit von Boden, Nährstoffversorgung 
und Wasserstand. Einen Anhaltspunkt liefern die maximal festgestellten Wurzeltiefen von einhei-
mischen Laubbäumen (KUTSCHERA & LICHTENEGGER 2002):  
• Rot-Buche (Fagus sylvatica): 2,4 m  
• Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus): 1,9 m

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• Hainbuche (Carpinus betulus): 3,9 m  
• Stiel-Eiche (Quercus robur): 3,5 m   
• Esche (Fraxinus excelsior): 2,0 m  
Die Werte richten sich nach den Obergrenzen der in KUTSCHERA & LICHTENEGGER (2002) benann-
ten Wurzeltiefen der Hauptbaumarten für Bodentypen des betroffenen Standortes. Aus einer Viel-
zahl an natürlichen Gründen (Felsuntergrund, Grundwasserspiegel, usw.) werden diese jedoch an 
zahlreichen Standorten nicht erreicht. Die Inanspruchnahme von Bodenvolumen findet außerhalb 
des Wurzelraums der typischen Baumarten der Buchen- und Hainbuchenwäldern statt. Der Wirk-
prozess bedarf keiner weiteren Betrachtung. 
5.2.10 Einschränkung des Entwicklungspotenzials von Wald-Lebensraumty-
pen 
Aus den Formulierungen der übergreifenden Erhaltungs- und Entwicklungsprioritäten für das Ge-
biet lässt sich ableiten, dass die Wiederherstellung eines zusammenhängenden Waldes eine Auf-
gabe des Gebietsmanagements darstellen kann. Der gewählte Bereich für die Querung des FFH-
Gebiets besitzt eine besondere Bedeutung für die zukünftige Umsetzung dieses Ziels. 
Anlagebedingte Beeinträchtigungen wirken, solange die drei Wasserleitungen an Ort und Stelle 
verbleiben. Sie werden ab 2030 für einen langen Zeitraum benötigt. In dieser Zeit ist eine Entwick-
lung von Hochwäldern im Bereich der Leitungstrasse möglich. Als Grundlage der Bewertung von 
anlagebedingten Beeinträchtigungen wird deshalb der potenziell mögliche Entwicklungszustand 
des FFH-Gebiets (vgl. Kap. 4.4) herangezogen. 
Die beiden Wasserleitungen werden in Stahlbetonschutzrohre verlegt. Bei diesem Verfahren und 
unter Berücksichtigung einer Rohrüberdeckung von ca. 4 m löst das Projekt keine Einschränkun-
gen einer vorsorglich angenommenen, zukünftigen Waldentwicklung an der Engstelle des FFH -
Gebiets aus. Der Wirkprozess bedarf keiner weiteren Betrachtung. 
5.3 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-
Richtlinie sowie der charakteristischen Arten 
Im Rahmen des vorherigen Prüfschrittes (Kap. 5.2) konnten Beeinträchtigungen der Lebensraum-
typen durch nahezu sämtliche Wirkprozesse ausgeschlossen werden. Nicht ausgeschlossen wer-
den konnten Beeinträchtigungen durch eine baubedingte Einwehung von Bodenmaterial. Eine ge-
nauere Betrachtung des Wirkpfades erfolgt in Kap. 5.3.1 und 5.3.2. 
Im Untersuchungskorridor kommen die beiden Waldtypen Waldmeister -Buchenwald (9130) und 
Eichen-Hainbuchenwald (9160) vor.  
Zurzeit bestehen keine räumlich konkretisierten Absichten, Maßnahmen zur Entwicklung eines ge-
schlossenen Walds an der Engstelle des FFH -Gebiets westlich von Straberg umzusetzen. Sollte 
eine Waldentwicklung durch Anpflanzung oder Sukzession dennoch unmittelbar bevorstehen, wer-
den bis zum Baubeginn der Rheinwasser -Transportleitung (ab 2025) erst frühe Vorwald -Stadien 
ausgebildet sein. Als Grundlage der Bewertung von baubedingten Beeinträchtigungen wird des-
halb die aktuelle Verbreitung der Lebensraumtypen im Ist-Zustand herangezogen.

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5.3.1 Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald (9130) 
Baubedingte Einwehung von Bodenmaterial 
Der Wirkpfad ist in Kap. 5.2.5 beschrieben. 
Eine Einwehung von Oberboden mit anthropogen erhöhten Stickstoff- und Phosphorgehalten kann 
im konkreten Fall ausgeschlossen werden. Kurzfristig ist eine Einwehung von Löss aus tieferen 
Bodenlagen möglich. Aufgrund der begrenzten Fläche, aus welcher Sedimentpartikel dur ch den 
Wind aufgenommen werden können, und der kurzen Dauer der Baumaßnahmen im Umfeld des 
FFH-Gebiets ist mit Aus- und Einträgen von Löss in einem signifikanten Umfang nicht zu rechnen. 
Die geringe Fläche, aus welcher Sedimentpartikel durch den Wind aufgenommen werden können, 
und die kurze, ca. 6-monatige Dauer der Baumaßnahmen im Umfeld des FFH-Gebiets senken die 
Wahrscheinlichkeit von relevanten Auswirkungen.  
Von den fünf Parzellen mit Waldmeister -Buchenwald liegen vier im Waldinneren und sind durch 
andere Wald- bzw. Forstparzellen vor Bodeneinträgen aus den Leitungsbaustellen geschützt. Nur 
eine Parzelle im Nordwesten grenzt mit ihrer Schmalseite an die offene Feldflur an. Am Waldrand 
verlaufen eine Wallhecke und direkt östlich anschließend ein Reitweg.  Diese beiden Strukturen 
bilden einen Pufferstreifen, der das Innere der Buchenwaldparzelle abschirmt.   
Ein geringfügiger Löss-Eintrag wäre ohnehin nicht als „Beeinträchtigung“ zu werten. Die im FFH -
Gebiet ausgebildete Ausprägung des Lebensraumtyps ist für basenreiche Böden charakteristisch. 
Anders als beim Bodenumbruch durch die landwirtschaftliche Nutzung werden unbelastete, natür-
liche Sedimente aus tieferen Bodenschichten eingeweht.   
Auch bei Veränderungen von Größe und Struktur des Lebensraumtypsbestehen keine relevanten 
Auswirkungen. 
Aus diesen Gründen ist das Projekt nicht dazu geeignet, einen nachteiligen Einfluss auf den Nähr-
stoffhaushalt der Waldmeister-Buchenwälder auszuüben.   
Auswirkungsintensität: keine Auswirkung 
5.3.2 Lebensraumtyp Eichen-Hainbuchenwald (9160) 
Baubedingte Einwehung von Bodenmaterial 
Der Wirkpfad ist in Kap. 5.2.5 beschrieben. 
Eine Einwehung von Oberboden mit anthropogen erhöhten Stickstoff- und Phosphorgehalten kann 
im konkreten Fall ausgeschlossen werden. Kurzfristig ist eine Einwehung von Löss aus tieferen 
Bodenlagen möglich. Aufgrund der begrenzten Fläche, aus welcher Sedimentpartikel durch den 
Wind aufgenommen werden können, und der kurzen Dauer der Baumaßnahmen im Umfeld des 
FFH-Gebiets ist mit Aus- und Einträgen von Löss in einem signifikanten Umfang nicht zu rechnen. 
Die geringe Fläche, aus welcher Sedimentpartikel durch den Wind aufgenommen werden können, 
und die kurze, ca. 6-monatige Dauer der Baumaßnahmen im Umfeld des FFH-Gebiets senken die 
Wahrscheinlichkeit von relevanten Auswirkungen.  
Von den zwei Parzellen mit Eichen-Hainbuchenwald liegen vier im Waldinneren und sind durch 
andere Wald- bzw. Forstparzellen vor Bodeneinträgen aus den Leitungsbaustellen geschützt.

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Ein geringfügiger Löss-Eintrag wäre ohnehin nicht als „Beeinträchtigung“ zu werten. Die im FFH -
Gebiet ausgebildete Ausprägung des Lebensraumtyps ist für basenreiche Böden charakteristisch. 
Anders als beim Bodenumbruch durch die landwirtschaftliche Nutzung werden unbelastete, natür-
liche Sedimente aus tieferen Bodenschichten eingeweht.   
Auch bei Veränderungen von Größe und Struktur des Lebensraumtyps bestehen keine relevanten 
Auswirkungen. 
Aus diesen Gründen ist das Projekt nicht dazu geeignet, einen nachteiligen Einfluss auf den Nähr-
stoffhaushalt der Eichen-Hainbuchenwälder auszuüben.   
Auswirkungsintensität: keine Auswirkung 
5.4 Beeinträchtigungen der charakteristischen Arten 
Im Rahmen des vorherigen Prüfschrittes (Kap. 5.2) konnten Beeinträchtigungen der charakteristi-
schen Arten durch nahezu sämtliche Wirkprozesse ausgeschlossen werden. Nicht ausgeschlossen 
werden konnten Beeinträchtigungen durch baubedingte Bodenerschütterungen. Eine genauere 
Betrachtung des Wirkpfades erfolgt in Kap. 5.4.1 und 5.4.2. 
5.4.1 Schwarzspecht 
Baubedingte Bodenerschütterungen 
Der Wirkpfad ist in Kap. 5.2.5 beschrieben. 
Mit Bodenerschütterungen ist im Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) zu rechnen. Eine 
Überschneidung mit der Balz- und Brutzeit des Schwarzspechtes (Januar bis Juni) ist folglich aus-
geschlossen. Außerhalb dieser Zeiten haben geringfügige Störungen keinen Einfluss auf den Re-
produktionserfolg und den Erhaltungszustand der Art im Schutzgebiet. 
Auch bei Verschiebungen in der Lage von Revieren, welche seit den Kartierungen nicht  vollkom-
men ausgeschlossen werden können (ÖKOPLAN 2015B), bestehen keine relevanten Auswirkungen. 
Die potenziellen Wald-Entwicklungsflächen werden zum Zeitpunkt der Umsetzung des Vorhabens 
(2025) noch keine geeigneten Bruthabitate für den Schwarzspecht bieten. 
Auswirkungsintensität: keine Auswirkung 
5.4.2 Mittelspecht 
Baubedingte Bodenerschütterungen 
Der Wirkpfad ist in Kap. 5.2.3 beschrieben. 
Mit Bodenerschütterungen ist im Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) zu rechnen. Eine 
Überschneidung mit der Balz - und Brutzeit des Mittelspechtes (Januar bis Juni) ist folglich aus -
geschlossen. Außerhalb dieser Zeiten haben geringfügige Störungen keinen Einfluss auf den Re-
produktionserfolg und den Erhaltungszustand der Art im Schutzgebiet. 
Auch bei Verschiebungen in der Lage von Revieren, welche seit den Kartierungen nicht vollkom-
men ausgeschlossen werden können (ÖKOPLAN 2015B), bestehen keine relevanten Auswirkungen.

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Die potenziellen Wald-Entwicklungsflächen werden zum Zeitpunkt der Umsetzung des Vorhabens 
(2025) noch keine geeigneten Bruthabitate für den Mittelspecht bieten. 
Auswirkungsintensität: keine Auswirkung 
5.5 Zusammenführende Bewertung 
Das Projekt hat keine negativen Auswirkungen auf den LRT Waldmeister-Buchenwald (9130), den 
LRT Eichen-Hainbuchenwald (9160) sowie deren charakteristische Arten Schwarzspecht und Mit-
telspecht. Bauzeitliche Störungen der charakteristischen Arten lassen sich vermei den, wenn wie 
im Prüfszenario unterstellt wurde, die Herstellung der Start- und Zielgruben und die Verlegung der 
Leitungen im untertägigen Vortrieb in den Monaten September bis Dezember stattfinden.

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6 Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 
Im Zuge der vorangegangenen Planungsschritte wurde die technische Durchführung des Vorha-
bens im Bereich des FFH -Gebiets bereits angepasst, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die 
Herstellung der Leitungen im Bereich des FFH -Gebiets im geschlossenen Verfahren, die ausrei-
chende Rohrüberdeckung, um eine eventuelle, zukünftige Waldentwicklung nicht einzuschränken 
und die Durchführung von störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der Aktionszeit-
räume der charakteristischen Arten der Wald -Lebensraumtypen sind im Sinne der VV -Habitat-
schutz vom 06.06.2016 (MKULNV 2016B) im Projekt integriert.  
Über die als Bestandteile des Planungsvorhabens ohnehin vorgesehenen Merkmale hinaus be-
steht aus der Sicht der erhaltungszielbestimmenden Lebensraumtypen des FFH-Gebiets 
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ kein Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. 
7 Kumulation mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte 
Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG sind Projekte in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auch dahin-
gehend zu prüfen, ob sie im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, 
ein FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Dadurch soll vermieden werden, dass mehrere, für 
sich betrachtet nicht erhebliche Auswirkungen, die  aber gemeinsam die Erheblichkeitsschwelle 
überschreiten könnten, unberücksichtigt bleiben. Gegenstand der Kumulationsbetrachtung sind 
deshalb grundsätzlich Auswirkungen, die isoliert betrachtet nicht erheblich sind.   
Als erster Schritt der Erheblichkeitsbewertung sind im Kap. 5 die Auswirkungen, die potenziell vom 
Bau, von der Anlage und vom Betrieb der beantragten Rheinwassertransportleitung ausgehen 
könnten, analysiert und bewertet worden. Dabei wurde festgestellt, dass das Vorhaben keine bau-
, anlage- bzw. betriebsbedingten Effekte auslöst, die sich langfristig und dauerhaft mit Effekten von 
anderen Plänen und Projekten kumulieren könnten.   
Da vom Projekt keine negativen Auswirkungen ausgehen, kommt es zu keinem Zusammenwirken 
mit Effekten von anderen Plänen und Projekten.

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
8 Zusammenfassung 
Für die geplante Seebefüllung der Tagebaue Garzweiler und Hambach im Rheinischen Braunkoh-
lerevier nach Beendigung der Kohlege winnung ist eine Transportleitung für die Zuführung von 
Rheinwasser auch zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. Die Trasse dieser Rheinwasser-
transportleitung (RWTL) zum Tagebau Hambach soll in größtmöglicher Bündelung mit der Trasse 
der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am 17.06.2020 durch 
die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Si-
cherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert ist. Um di e 
Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Ände-
rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll 
letztlich die Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller 
erforderlichen Bauwerke sichern.  
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse einen Riegel, 
der an der schmalsten Stelle des Gebiets gequert wird. In diesem Bereich ist der ansonsten zu-
sammenhängende Wald unterbrochen. Dort kommen weder Wald-Lebensraumtypen des Anhang 
I der FFH-RL noch Wälder anderer Typen vor. An der Engstelle westlich von Straberg verlaufen 
bereits vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungsleitungstrasse mit zwei Leitungen, z wei 
Wirtschaftswege und zwei Gräben. Die Entscheidung für diese vorbelastete Querungsstelle ver-
meidet Eingriffe in die nördlich und südlich gelegenen, naturnäheren Waldgebiete. 
Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, ist eine Herstellung der dreisträngigen Leitung 
im untertägigen Vortrieb auf der gesamten Länge des FFH -Gebiets geplant. Einschließlich der 
Herstellung der Start- und Zielgruben wird hierfür überschlägig von einer Bauzeit von 4 Monaten 
im Zeitraum von September bis Dezember (inkl.) ausg egangen. Die Druckrohrleitungen werden 
unterhalb des maximalen Wurzelraums von Gehölzen in Stahlbetonschutzrohren verlegt. Die Rohr-
überdeckung beträgt bis zu 4 m. Auf den 23 m breiten, gehölzfreien Schutzstreifen kann hier ver-
zichtet werden, da die Leitungen durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert sind. Die Baumaßnah-
men finden im Sommerhalbjahr am Tag statt.  
Die Trassenabschnitte außerhalb des FFH-Gebiets werden in offener Bauweise hergestellt. Insge-
samt ist mit bauzeitlichen Störungen im Gebiet und in seinem Umfeld während ca. 6 Monate zu 
rechnen. Eine Durchführung der Bauarbeiten ist erst ab 2025 vorgesehen.   
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist für die Wald-Lebensraumtypen des An-
hangs I FFH -RL „Stieleichen-Hainbuchenwald“ (9160),  „Waldmeister-Buchenwald“ (9130) und 
„Hainsimsen-Buchenwald“ (9110) sowie der als charakteristisch benannten Arten Schwarzspecht 
und Mittelspecht von Bedeutung.  
Der Querungsbereich stellt eine der beiden Unterbrechungen im Verbund der Waldhabitate des 
Gebiets dar. Er besitzt für die „Entwicklung eines zusammenhängenden Waldgebiets“ eine beson-
dere Eignung. Aufgrund der ausgeprägten Flaschenhals-Situation drängt sich der Leitungskorridor 
als zukünftige Entwicklungsfläche für Wald-Lebensraumtypen auf. Die Verträglichkeit des Vorha-
bens wurde deshalb daran gemessen, dass das Vorhaben weder erhebliche Beeinträchtigungen 
im Ist-Zustand des FFH-Gebiets auslöst noch - vorsorglich - das Entwicklungspotenzial des Que-
rungsbereiches als Waldgebiet erheblich einschränkt.

Seite 36/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
In einem jeweils 300 m breiten Streifen beidseitig der Achse der geplanten Leitungstrasse kommen 
die Lebensraumtypen Waldmeister -Buchenwald (9130) und Stieleichen -Hainbuchenwald (9160) 
vor. Als charakteristische Arten sind der Mittelspecht und der Schwarzspecht zu berücksichtigen.  
Eine Durchführung der störungsträchtigen Phasen der Bauarbeiten außerhalb der Aktionszeit-
räume der charakteristischen Arten der Wald-Lebensraumtypen ermöglicht eine vollständige Ver-
meidung von negativen baubedingten Bodenerschütterungseffekten. Die übrigen geprüften bau-
zeitlichen Wirkfaktoren besitzen im konkreten Fall keine Relevanz.   
Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren und mit einer ausreichenden 
Rohrüberdeckung lassen sich negative anlage- bzw. betriebsbedingte Auswirkungen mit Sicherheit 
ausschließen. Die baubedingte Auswirkung der Einwehung von Bodenmaterial samt Nährstoffein-
trag ist im vorliegenden Fall durch die Lage der LRT-Parzellen nicht gegeben und zudem ohnehin 
nur als geringfügig einzuschätzen. Das Entwicklungspotenzial des Trassenbereichs für Wald -Le-
bensraumtypen bleibt ohne Einschränkung erhalten.  
Über die als Bestandteile des Genehmigungsantrags vorgesehenen, im Sinne der VV -Habitat-
schutz vom 06.06.2016 (M KULNV 2016B) im Projekt integrierten Merkmale des Planungsvorha-
bens hinaus besteht aus der Sicht der Lebensraumtypen FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch“ kein Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.  
Da das Projekt keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken mit 
Effekten von anderen Plänen und Projekten.   
Das Projekt Rheinwassertransportleitung löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit 
anderen Plänen und Projekten erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Knechtste-
dener Wald mit Chorbusch“ aus.   
Das Vorhaben ist mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich.

Seite 37/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
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Seite 38/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
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Braunkohleplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser-
transportleitung – Teil 2: Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 
FROELICH & SPORBECK (2022A) 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportlei-
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FROELICH & SPORBECK (2022B) 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportlei-
tungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach, Fachbeitrag zum Artenschutz. 
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Faunistische Untersuchungen zum Projekt RWE Rheinwassertransportleitung,  
Nordkorridor. − Gutachten im Auftrag von FROELICH & SPORBECK GmbH & Co KG. Bericht 
87 S. + 4 Karten im Maßstab 1:10.000.

Seite 40/40 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303) 
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_6 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt6)

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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren 
zur Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 6
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_2 Zeichnerische Festlegung Karte 2)

616 Zeichen

Blatt 1
Blatt 2
Blatt 3Blatt 4
Blatt 2
 
LEGENDE
Zeichnerische Festlegung
Leitungstrasse und Entnahmebereich
Land NRW (2022)
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 -
Die im Braunkohlenplan dargestellte Leitungstrasse ist
sinngemäß aus dem Planzeichen für Leitungen und
Bandanlagen entwickelt worden.
 
BRAUNKOHLENPLAN GARZWEILER II
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse
für die Rheinwassertransportleitung
Zeichnerische
Festlegung
M 1:10 000
Vorentwurf  (13.09.2022)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_5 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt5)

2693 Zeichen

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AA,lrt100,ta1-2,m
AA,lrt100,ta1-2,m
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V,mf8,stb3
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KB,neo4
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V,mf8,stb3
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BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta3-5
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BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V3
V6
V6
A1
A1
K1
K2
K3
K1
K2
K5
6.2.4.35
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren 
zur Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 5
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (06 Anlage Fachbeitrag Bodenschutzkonzept)

258 Zeichen

Die Anlagen für die Anlage 06 Fachbeitrag Bodenschutzkonzept finden Sie aufgrund  
der Größenbeschränkung des RIM unter folgendem Link: 
 
 
 
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/brk_media/_sitzungen_braunkohlenausschuss/pub_sitzung
_165/index.html

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_4 Zeichnerische Festlegung Karte 4)

616 Zeichen

Blatt 1
Blatt 2
Blatt 3Blatt 4
Blatt 4
 
LEGENDE
Zeichnerische Festlegung
Leitungstrasse und Entnahmebereich
Land NRW (2022)
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 -
Die im Braunkohlenplan dargestellte Leitungstrasse ist
sinngemäß aus dem Planzeichen für Leitungen und
Bandanlagen entwickelt worden.
 
BRAUNKOHLENPLAN GARZWEILER II
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse
für die Rheinwassertransportleitung
Zeichnerische
Festlegung
M 1:10 000
Vorentwurf  (13.09.2022)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_7 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt7)

2747 Zeichen

HA,aci
HA,aci
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HA,aci
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BF,lrt90,ta3-5
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FN,wf4a
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HA,aci
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V2
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V3
V6
V6
A1
A1
K1
K2
K2
K3
K3
K3
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren 
zur Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 7
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (neu_03_Fachbeitrag Archäologie)

246 Zeichen

Die Anlagen für die Anlage 03 Fachbeitrag Archäologie finden Sie aufgrund der 
Größenbeschränkung des RIM unter folgendem Link: 
 
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/brk_media/_sitzungen_braunkohlenausschuss/pub_sitzung
_165/index.html

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (03_Fachbeitrag Archäologie)

240 Zeichen

Die Anlagen für die Anlage 03 Fachbeitrag Archäologie finden Sie aufgrund der 
Größenbeschränkung des RIM unter folgendem Link: 
 
 
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/braunkohlenausschuss/sitzungen/sitzung_165/index.html

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_9 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt9)

3352 Zeichen

GF
HA,aci
HA,aci
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EB,xd5/BF,lrt90,ta3-5
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BD3,lrg100,ta1-2
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SB5
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BD3,lrg100,ta1-2
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BD3,lrg100,ta1-2
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BD3,lrg100,ta1-2
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BD3,lrg100,ta1-2
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EA,xd5
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SE5
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BD3,lrg100,ta-11a
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BF,lrt30,ta3-5
V2
V2
V2
V2
V6
V6
A1
A1
K1 K2
K1 K2
K3
2.4.46
2.4.46
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren 
zur Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 9
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_8 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt8)

5094 Zeichen

HA,aci
HA,aci HA,aci
HA,aci
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SB2
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SB2
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HJ0,ka6
SB2
SB2
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BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
FF,wf4a
AG,lrt100,ta1-2,m
HA,aci
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
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HK2,ta15a
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AG,lrt100,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
ED,veg1
KB,neo1
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BE,lrg100,ta1-2
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EC,veg1
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FO,wf4
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HD9,mf6
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ta1-2,m
SB2
BD3,lrg100,ta1-2
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BA,lrt50,ta-11a,m
HJ0,ka4
FM,wf4
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FM,wf4
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V,mf8,stb3
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BF,lrt90,ta1-2
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HD,mf6
V,mf8,stb3
EA,xd5
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BE,lrg70,ta1-2
BA,lrt100,ta1-2,m
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BH,lrt90,ta1-2
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BE,lrg100,ta1-2
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KA,neo2
V,mf8,stb3
BB,lrg100
HJ0,ka6
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BD0,lrg100,kb
EB,xd2
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SB2
V,mf7
BE,lrg100,ta-11a
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
BA,lrt100,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
HC0
V,mf8,stb3
HD,mf6
BD3,lrg100,ta1-2
FN,wf4a
BA,lrt100,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
FF,wf4a
BF,lrt90,ta1-2
V,mf1
HC0
BH,lrt90,ta1-2
HC0
BF,lrt30,ta-11
AG,lrt100,ta1-2,m
AG,lrt90,ta1-2,m
SB2
BF,lrt90,ta-11
BE,lrg100,ta-11a
KB,neo1
AG,lrt100,ta1-2,m
V,mf1
BA,lrt70,ta-11a,m
V,mf1
V,mf8,stb3
SE0
AG,lrt100,ta1-2,m
BA,lrt100,ta-11a,m
BF,lrt30,ta-11
V,mf1
BE,lrg100,ta-11a
V,mf8,stb3
FF,wf4a
HJ0,ka6
FF,wf3
BF,lrt90,ta1-2
KC,neo2
HC0
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BF,lrt90,ta1-2
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BD3,lrg100,ta1-2
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BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
V2
V2
V2V2
V2
V3
V3
V6
V6
V6
A1
A1
A1
K1
K1
K2
K2
K3
K3
K1 K2
K3
K3
K3
K3
LSG-5004-0011
2.4-48
2.4-30
2.4-30
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im
Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren 
zur Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 8
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (10_Fachbeitrag Lärmschutzprognose)

7471 Zeichen

POB-N Natur-/Umweltschutz, Braunkohle 
LÄRMPROGNOSE 
Bericht zur schalltechnischen Bewertung der Trafos, der 
Zuluft- und Abluftgeräte, sowie der Rückkühleinheiten für 
das Pumpwerk am Rhein und das Verteilerbauwerk Allrath 
der Rheinwassertransportleitung 
September 2022

- 2 - 
1 Vorbemerkung  
Im Zuge der Erstellung der Rheinwassertransportleitung mit dem zugehörigen Pumpwerk im 
Bereich Dormagen, sowie dem Verteilerbauwerk im Bereich Allrath,  werden die Trafos , die 
Zuluft- und Abluftgeräte, sowie die Rückkühleinheiten  dieser Bauwerke als schallrelevante 
Anlagenteile im Trassenbereich der Rheinwassertransportleitung aufgeführt.  Für den UVP -
Bericht werden diese relevanten Schallquellen in einer Schallimmissionsberechnung dargestellt 
und bewertet. Daher erfolgt  durch die Fachabteilung „Natur-/ Umweltschutz Braunkohle“ der 
RWE Power AG eine schalltechnische Berechnung der Trafos auf Grundlage der Planungsdaten, 
sowie der Datenblätter der eingesetzten Trafos.  
2 Trafos 
Folgende Trafos sollen an der Pumpstation verbaut werden: 
 
Einspeisetrafo (alles circa Angaben, Details werden im Projektverlauf konkretisiert) jeweils 2 
Stück 
Leistung:                             60MVA 
Abmessungen:                 L=10m/ B=6m/ H=8m 
Kühlart:                               ONAF (Oil Natural circulation, Air Forced) 
Kühlmittel:                         Mineral-Öl (innen)/ Luft (außen) 
Isoliermittel:                      Mineral-Öl der Wassergefährdungsklasse WGK 1 
Isoliermittelgewicht:      20.000kg  
Übersetzung:                    OS: 30kV/ US: noch nicht definiert 
Bemessungsfrequenz:   50Hz 
Betriebsart:                       DB (Dauerbetrieb) 
Gesamtgewicht:              90.000kg 
Lautstärke:                         LwA ca. 80 dB(A) im Leerlauf 
Ansicht:                               Beispiel

- 3 - 
 
Folgende Trafos sollen am Verteilerbauwerk verbaut werden: 
 
Einspeisetrafo (alles circa Angaben, Details werden im Projektverlauf konkretisiert) jeweils 2 
Stück 
Leistung:                             16MVA 
Abmessungen:                 L=4,5m/ B=4m/ H=4,5m 
Kühlart:                               ONAN (Oil Natural circulation, Air Natural circulation) 
Kühlmittel:                         Mineral-Öl (innen)/ Luft (außen) 
Isoliermittel:                      Mineral-Öl der Wassergefährdungsklasse WGK 1 
Isoliermittelgewicht:      4.500kg  
Übersetzung:                    OS: 30kV/ US: noch nicht definiert 
Bemessungsfrequenz:   50Hz 
Betriebsart:                       DB (Dauerbetrieb) 
Gesamtgewicht:              32.000kg 
Lautstärke:                         LwA ca. 76 dB(A) im Leerlauf 
Ansicht:                               Beispiel

- 4 - 
 
Folgende Trafos sollen sowohl am Pumpwerk, als auch am Verteilerbauwerk verbaut werden: 
 
Eigenbedarfstrafo (alles circa Angaben, Details werden im Projektverlauf konkretisiert) jeweils 
2 Stück am Pumpwerk und Verteilerbauwerk 
 
Leistung:                             2,5MVA 
Abmessungen:                 L=3m/ B=2m/ H=3m 
Kühlart:                               ONAN (Oil Natural circulation, Air Natural circulation) 
Kühlmittel:                         Mineral-Öl (innen)/ Luft (außen) 
Isoliermittel:                      Mineral-Öl der Wassergefährdungsklasse WGK 1 
Isoliermittelgewicht:      1.500kg  
Übersetzung:                    OS: noch nicht definiert/ US: noch nicht definiert 
Bemessungsfrequenz:   50Hz 
Betriebsart:                       DB (Dauerbetrieb) 
Gesamtgewicht:              8.000kg 
Lautstärke:                         LwA ca. 65 dB(A) im Leerlauf 
Ansicht:                               Beispiel

- 5 - 
 
3 Zu- und Abluftgeräte, sowie Rückkühleinheiten 
 
Als Grundlage dienen die folgenden Angaben von Herrn Wittig: 
 
Pumpwerk: 
• Die Aggregate werden nach aktuellem Planstand in der Außenwand verbaut. 
• Verbaute Zuluftgeräte: 2 Stück 
• Verbaute Abluftgeräte: 4 Stück 
• Verbaute Rückkühleinheiten: 12 Stück 
 
Verteilerbauwerk: 
• Die Aggregate des Verteilerbauwerks werden nach aktuellem Planstand auf dem Dach 
verbaut.  
• Verbaute Zuluftgeräte: 2 Stück 
• Verbaute Abluftgeräte: 2 Stück 
• Verbaute Rückkühleinheiten: 6 Stück 
 
Die Zuluft - und Abluftgeräte haben einzeln einen Schalldruckpegel von 75 dB (A), die 
Rückkühleinheiten einen Schalldruckpegel von 57 dB(A).  
 
4  Berechnung / Ergebnis 
 
4.1 Trafos 
Als Berechnungsgrundlage dienen zum einen die Datenblätter der eingesetzten Trafos,  sowie 
die in der Planung aufgeführten Standorte. Die Trafos des Pumpwerks werden nach aktuellem 
Planungsstand an der zur Stadt Dormagen zugewandten Seite , außerhalb des Gebäudes 
platziert. Am Verteilerbauwerk sollen die Trafos innerhalb der Gebäudehülle aufgestellt werden. 
Bei der Berechnung wurde die Gebäudehülle jedoch nicht mitberücksichtigt.  
Durch die Addition der einzelnen Schalleistungen der Trafos am Pumpwerk wird dort von einer 
Gesamtschallleistung von 83 dB(A) ausgegangen. Am Verteilerbauwerk beträgt die errechnete 
Gesamtschallleistung 79 dB(A). 
 
Folgende nächstgelegene Immissionsaufpunkte wurden für die Berechnung ausgewählt: 
Pumpwerk Garather Straße 5 
Verteilerbauwerk Neuratherstraße 119 
 
Die Bebauung an den Immissionsaufpunkten ist zweigeschossig angelegt. Deshalb bezieht sich 
die Immissionsberechnung jeweils auf das erste Obergeschoss und eine Immissionshöhe von 5 
m über Gelände.

- 6 - 
Die ermittelten Beurteilungspegel an den Immissionsaufpunkten, die durch die Trafos 
verursacht werden liegen mit 18 dB(A) in der Nacht am Aufpunkt „Garather Straße 5“ und 17 
dB(A) in der Nacht am Aufpunkt „Neuratherstraße 119“ weit unter dem, entsprechend der TA 
Lärm maßgeblichen Immissionsrichtwert von 40 dB(A). 
Am Pumpwerk liegt der Pegel bereits nach ca. 50m unter 40 dB(A), am Verteilerbauwerk 
geschieht dies bereits nach rund 30m. Somit liegt nach 2.2 der TA Lärm der Einwirkungsbereich 
der Trafos außerhalb der angrenzenden Wohngebiete. „Einwirkungsbereich einer Anlage sind  
die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel 
verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese Fläche maßgebenden 
Immissionsrichtwert liegt, […]“. 
Die beigefügte n Lärmkarten geben Aufschluss über den Berei ch der ermittelten 
Beurteilungspegel von 40-45 dB(A) (grün) und 45-50 dB(A) (gelb).  
 
 
 
 
Trafos Pumpwerk

- 7 - 
 
Trafos Verteilerbauwerk 
 
 
4.2 Zu- und Abluftgeräte 
Als Betrachtungsgrundlage dienen die unter Kapitel 3 aufgeführten Informationen, sowie die in 
der Planung aufgeführten Standorte. Aufgrund des geringen Schalldruckpegels von 57 dB(A) 
der Rückkühleinheiten haben diese keinen Einfluss auf den Gesamtschalleistungspegel und 
können in der Betrachtung gänzlich vernachlässigt werden. 
Durch die Addition der ein zelnen Schalleistungen der Zuluft- und Abluftgeräte am Pumpwerk 
wird dort von einer Gesamtschallleistung von ca. 83 dB(A) ausgegangen. Am Verteilerbauwerk 
beträgt die errechnete Gesamtschallleistung ca. 81 dB(A). 
Die Gesamtschallleistungen sind ähnlich die der Trafos und daher i n etwa dem  selben 
Entfernungsbereich unter 40 dB(A). Somit liegt  auch hi er nach 2.2 der TA Lärm der 
Einwirkungsbereich der Aggregate außerhalb der angrenzenden Wohngebiete. 
„Einwirkungsbereich einer Anlage sind  die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden 
Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese 
Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt, […]“. 
 
Gez. Schier

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (12_Wasserrahmenrichtlinie)

662548 Zeichen

Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung 
von Trassen für Rheinwassertransportleitungen zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach 
 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie 
 
August 2022

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
 
Projekttitel Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Ham-
bach 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie 
 
 
Auftraggeberin  
 
RWE Power AG 
Stüttgenweg 2 
50935 Köln 
 
Auftragnehmer 
 
Schulstraße 37 
40721 Hilden 
E-Mail: info@planungsbuero-koenzen.de 
Internet: www.planungsbuero-koenzen.de 
Telefon 02103 / 90884-0 
Telefax 02103 / 90884-19 
 
Bearbeitung der Verbindung zum Grundwasser: 
 
Turpinstraße 19 
52066 Aachen 
 
Bearbeitung Dr. Uwe Koenzen 
Klara Streppel, M. Sc. 
Steffen Hoffmann, M. Sc.  
 
Georg Soltau, M. Sc. (ProAqua) 
M. S. Dipl.-Ing Joachim Steinrücke (ProAqua) 
 
 
Hilden, 31.08.2022 
  
 
 _________________ 
 (Dr. Uwe Koenzen)

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
Inhaltsverzeichnis 
1 Veranlassung, Zielstellung und Vorgehen zur Begutachtung ................................ .......... 1 
1.1 Wasserwirtschaftliche Veranlassung des Vorhabens ................................ ........................ 1 
1.2 Gegenstand der Begutachtung ................................ ................................ .......................... 2 
1.3 Veranlassung zum Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie ................................ ................... 3 
1.4 Vorgehen zur Begutachtung des Vorhabens gegenüber den 
Bewirtschaftungszielen ................................ ................................ ................................ ...... 3 
1.5 Bezugszeiträume und maßgebliche Vergleichszustände zur Begutachtung ...................... 3 
1.6 Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ................................ ........ 4 
2 Darstellung des Vorhabens und der wasserwirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen ................................ ................................ ................................ ...... 6 
2.1 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren ................................ ................................ ........................ 6 
2.1.1 Wirkpfadauslöser „Entnahme aus dem Rhein“ (betriebsbedingt) ................................ .. 7 
2.1.2 Wirkpfadauslöser „Entnahmebauwerk“ (bau-, anlage- und betriebsbedingt) ................. 8 
2.1.3 Wirkpfadauslöser „Bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)einleitung“ 
(baubedingt) ................................ ................................ ................................ ................. 8 
2.2 Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Untersuchungsgebiet ............................ 10 
2.2.1 Wasserwirtschaftlich relevante Rahmenbedingungen im 
Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ................................ .. 10 
2.2.2 Besondere Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung im 
Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ................................ .. 13 
2.2.2.1 Gebiete mit besonderem Bedarf zum Schutz des Oberflächen- und 
Grundwassers oder zur Erhaltung von unmittelbar wasserabhängigen 
Lebensräumen und Arten ................................ ................................ ....................... 13 
2.2.2.2 Zielartengewässer ................................ ................................ ................................ .. 14 
2.2.2.3 Grundwasserabhängige Landökosysteme ................................ ..............................  15 
3 Rechtlicher und bewertungsmethodischer Rahmen für die Begutachtung des 
Vorhabens gegenüber den Bewirtschaftungszielen der EG-WRRL ........................... 16 
3.1 Bewirtschaftungsziele gemäß EG-WRRL/WHG ................................ ..............................  16 
3.1.1 Rechtliche Verankerung der Bewirtschaftungsziele ................................ .................... 16 
3.1.2 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele ................................ ....................... 17 
3.1.3 Voraussetzungen für die Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele ................. 17 
3.1.4 Voraussetzung für die Gewährung von Ausnahmen von den 
Bewirtschaftungszielen ................................ ................................ ...............................  18 
3.2 Bewertungsmethodik des Wasserkörperzustands ................................ ........................... 18 
3.2.1 Zustandsbewertung für Oberflächenwasserkörper (OFWK) ................................ ........ 19 
3.2.2 Zustandsbewertung für Grundwasserkörper (GWK) ................................ ................... 20 
3.3 Maßgebliche Rahmenbedingungen und Bewertungsmaßstäbe für die

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
Begutachtung gemäß der Rechtsprechung und anhand von 
Handlungsempfehlungen ................................ ................................ ................................ . 22 
3.3.1 Verschlechterungsverbot ................................ ................................ ............................ 22 
3.3.2 Zielerreichungsgebot ................................ ................................ ................................ .. 26 
3.3.3 Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2, (3) Satz 1 WHG ................................ ............ 26 
3.4 Methoden und Datengrundlagen zur Ermittlung, Beschreibung und Prognose 
vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhältnisse ................................ ...... 27 
3.4.1 Funktionale Systemanalyse ................................ ................................ ........................ 27 
3.4.2 Wassermengengerüst ................................ ................................ ................................ . 29 
3.4.3 Ermittlung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen 
Verhältnisse ................................ ................................ ................................ ................ 31 
3.4.3.1 Ermittlung, Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter 
Wirkungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse ................................ ......... 31 
3.4.3.2 Ermittlung, Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter 
Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit in den funktionalen 
Gewässerabschnitten ................................ ................................ ............................. 34 
3.5 Vorgehen zur Ermittlung vorhabenbedingter Auswirkungen auf die 
Qualitätskomponenten ................................ ................................ ................................ .... 35 
3.5.1 Beurteilungswerte für die Prognose von Auswirkungen ................................ .............. 35 
3.5.1.1 Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die 
Qualitätskomponenten des ökologischen und chemischen Zustands 
der OFWK ................................ ................................ ................................ .............. 35 
3.5.1.2 Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die 
Qualitätskomponenten des mengenmäßigen und chemischen 
Zustands der GWK ................................ ................................ ................................ . 47 
3.5.2 Identifizierung der weitergehend zu betrachtenden Parameter ................................ ... 48 
4 Ausgangszustand gemäß aktuellem Bewirtschaftungsplan ................................ ........... 50 
4.1 Potenziell betroffene Oberflächenwasserkörper ................................ ..............................  50 
4.1.1 Beschreibung der Oberflächenwasserkörper ................................ ..............................  50 
4.1.2 Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials ................................ ..................... 50 
4.1.2.1 Hydromorphologische Qualitätskomponenten ................................ ........................ 51 
4.1.2.1.1 Abflussverhältnisse und Abflussdynamik ................................ ....................... 51 
4.1.2.1.2 Fließverhalten ................................ ................................ ................................  52 
4.1.2.1.3 Wasserstand und Wasserstanddynamik, Auenanbindung ............................. 52 
4.1.2.1.4 Verbindung zum Grundwasser ................................ ................................ ...... 52 
4.1.2.1.5 Durchgängigkeit ................................ ................................ ............................. 53 
4.1.2.1.6 Morphologische Verhältnisse ................................ ................................ ......... 53 
4.1.2.2 Allgemeine physikalisch-chemische Parameter ................................ ...................... 55 
4.1.2.3 Flussgebietsspezifische Schadstoffe ................................ ................................ ...... 56

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
4.1.2.4 Biologische Qualitätskomponenten ................................ ................................ ........ 58 
4.1.3 Bewertung des chemischen Zustands ................................ ................................ ........ 59 
4.1.4 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Zielerreichung ................................ ........ 60 
4.2 Potenziell betroffene Grundwasserkörper ................................ ................................ ........ 62 
4.2.1 Beschreibung der Grundwasserkörper ................................ ................................ ........ 62 
4.2.2 Bewertung des mengenmäßigen Zustands ................................ ................................ . 65 
4.2.3 Bewertung des chemischen Zustands ................................ ................................ ........ 66 
4.2.4 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Zielerreichung ................................ ........ 69 
5 Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhältnisse ................. 73 
5.1 Wirkpfadauslöser „Entnahme aus dem Rhein“ (betriebsbedingt) ................................ ..... 73 
5.1.1 Wasserhaushalt ................................ ................................ ................................ .......... 73 
5.1.1.1 Abfluss 73 
5.1.1.2 Wasserstand ................................ ................................ ................................ .......... 74 
5.1.1.3 Verbindung zum Grundwasser ................................ ................................ ............... 74 
5.1.2 Wasserbeschaffenheit ................................ ................................ ................................  77 
5.1.2.1 Zuflussbedingte Wirkungen ................................ ................................ .................... 77 
5.1.2.2 Volumenbedingte Wirkungen ................................ ................................ ................. 81 
5.2 Wirkpfadauslöser „Entnahmebauwerk“ (bau-, anlage- und betriebsbedingt) .................... 86 
5.3 Wirkpfadauslöser „Bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)Einleitung “ 
(baubedingt) ................................ ................................ ................................ .................... 87 
6 Prognose vorhabenbedingter Auswirkungen auf Wasserkörperebene ......................... 87 
7 Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ............ 90 
8 Gesamtbewertung des Vorhabens ................................ ................................ ................... 92 
8.1 Bewertung des Vorhabens in Bezug auf die Bewirtschaftungsziele gemäß § 27 
(1) und (2) sowie § 47 (1) WHG ................................ ................................ ....................... 92 
8.1.1 Bewertung in Bezug auf das Verschlechterungsverbot nach § 27 (1) Nr. 1 
und (2) Nr. 1 sowie § 47 (1) Nr. 1 WHG ................................ ................................ ...... 92 
8.1.2 Bewertung in Bezug auf das des Zielerreichungsgebots nach § 27 (1) Nr. 2 
und (2) Nr. 2 sowie § 47 (1) Nr. 3 WHG ................................ ................................ ...... 93 
8.1.3 Bewertung in Bezug auf das Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2 WHG ................ 93 
8.2 Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen gemäß § 27 (1) und 
(2) sowie § 47 (1) WHG ................................ ................................ ................................ ... 93 
9 Quellenverzeichnis ................................ ................................ ................................ ............ 94 
9.1 Literatur und Daten ................................ ................................ ................................ .......... 94 
9.2 Recht ................................ ................................ ................................ ...............................  97

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
10 Anhang ................................ ................................ ................................ ...............................  98 
10.1 Funktionale Abschnitte (vergrößerte Darstellung) ................................ ............................ 98 
10.2 Prognosen der Wasserbeschaffenheit: (Daten-)Grundlagen der 
abflussgewichteten Mischrechnung ................................ ................................ ............... 100 
10.2.1 Datengrundlagen ................................ ................................ ................................ ...... 100 
10.2.2 Berechnungsgrundlagen Mischrechnung ................................ ................................ .. 121 
10.3 Eingangswerte der Mischrechnung ................................ ................................ ............... 122 
10.4 Ergebnisse der Mischrechnung ................................ ................................ ..................... 157 
10.4.1 Absolute Konzentrationen ................................ ................................ ......................... 157 
10.4.2 Absolute und relative Differenzen ................................ ................................ ............. 194 
10.5 Zusätzliche Prüfung der potenziellen Beeinflussung der Entnahme durch die 
oberhalb gelegene Kläranlage ................................ ................................ ....................... 228

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1:  Betrachtete Oberflächen- und Grundwasserkörper ................................ ................. 5 
Abbildung 2:  Darstellung des Entnahmebereichs für die RWTL (RWE, Mitteilung vom 23.08.2022)
 ................................ ................................ ................................ ................................ . 8 
Abbildung 3:  Darstellung des Abschnitts der RWTL mit Markierungen der Bereiche, in denen 
bauzeitliche Wasserhaltungen erforderlich sind (rot und schwarz umkreist) (RWE, 
Mitteilung vom 17.08.2022). ................................ ................................ ..................... 9 
Abbildung 4:  Vorflutsystem (Schema) mit Relevanz für die Beurteilung des Vorhabens ............ 11 
Abbildung 5:  Methodik zur Bewertung des Zustands von Oberflächenwasserkörpern................ 19 
Abbildung 6:  Methodik zur Bewertung des Zustands von Grundwasserkörpern ......................... 21 
Abbildung 7:  Funktionale Gewässerabschnitte der Oberflächengewässer im potenziellen 
Einflussbereich des Vorhabens (vergrößerte Darstellung im Anhang, Kapitel 10.1) 27 
Abbildung 8:  Wassermengengerüst zur Abbildung der Abflussverhältnisse im 
Untersuchungsgebiet ................................ ................................ ............................. 30 
Abbildung 9:  Jahresgangverlauf des Abflusses am Pegel Düsseldorf für das Jahr 2018 
(Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch (LUBW 2021)) ................................ .... 51 
Abbildung 10:  Wasserstandsganglinie am Pegel Rees, sowie Ganglinien von zwei 
Grundwassermessstellen im Rheinhinterland im Abstand von 600 m (Grundwasser-
1) und 1400 m (Grundwasser-2) (Datenbasis: DGJ, elwas-web, eigene Darstellung 
(ProAqua, 2022) ................................ ................................ ................................ ..... 53 
Abbildung 11:  Korrelation für den Zeitraum Sommer nach OGewV 2016 (April bis November) 
zwischen der Wassertemperatur (Messdaten Düsseldorf-Flehe, ELWAS (LANUV 
NRW 2022c)) und der Globalstrahlung (Daten: LANUV NRW 2020b) .................... 82 
Abbildung 12:  Korrelation zwischen dem Abfluss und der Temperatur für den Zeitraum Sommer 
nach OGewV 2016 (April bis November) ................................ ................................  82 
Abbildung 13:  Korrelation für den Zeitraum Winter nach OGewV 2016 (Dezember bis März) 
zwischen der Wassertemperatur (Messdaten Düsseldorf-Flehe, ELWAS (LANUV 
NRW 2022c)) und der Globalstrahlung (Daten: LANUV NRW 2020b) .................... 83 
Abbildung 14:  Korrelation zwischen dem Abfluss und der Temperatur für den Zeitraum Winter nach 
OGewV 2016 (Dezember bis März) ................................ ................................ ........ 84 
Abbildung 15:  Korrelation zwischen der O2-Konzentration und der Temperatur ........................... 85 
Abbildung 16:  Funktionale Gewässerabschnitte der Oberflächengewässer im potenziellen 
Einflussbereich des Vorhabens ................................ ................................ .............. 99

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1:  Maximal denkbares und für die Betrachtungen als Grundlage verwendetes 
Entnahmekonzept – Entnahmemenge in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und 
des gleichwertigen Wasserstands bzw. des Wasserstands ................................ ...... 7 
Tabelle 2: Gruppen funktionaler Rahmenbedingungen und Annahmen/Festsetzungen zur 
Berücksichtigung in der Auswirkprognose (grau hinterlegt = beurteilungsrelevante 
Abweichung zwischen Ausgangs- und Prognosezustand) ................................ ...... 12 
Tabelle 3: Wasserabhängige FFH-Gebiete  im Bereich des festgesetzten 
Überschwemmungsgebiets der angrenzenden OFWK unterhalb der Entnahmestelle 
(LANUV NRW 2022a) ................................ ................................ ............................ 13 
Tabelle 4: Grundwasserabhängige Landökosysteme mit (anteiliger) Lage im 
Untersuchungsgebiet, die sich innerhalb des festgesetzten 
Überschwemmungsgebiets der betrachteten OFWK des Rheins sowie im Bereich 
der bauzeitlichen Wasserhaltung befinden (LANUV NRW 2022d) .......................... 15 
Tabelle 5: Hydromorphologische, chemische und allgemeine physikalisch-chemische 
Qualitätskomponenten des ökologischen Zustands/Potenzials in Fließgewässern 
(nach OGewV 2016, Anlage 3) ................................ ................................ ............... 20 
Tabelle 6: Qualitätskomponenten zur Bewertung des GWK (nach §§ 4 (2) und 7 (2) GrwV 
2010) ................................ ................................ ................................ ...................... 22 
Tabelle 7: Charakterisierung der funktionalen Gewässerabschnitte zur räumlichen 
Differenzierung potenziell vorhabenbedingter Wirkungen ................................ ....... 28 
Tabelle 8: Parameter zur Beschreibung von Wirkungen auf die hydromorphologischen 
Verhältnisse aufbauend auf den vorab erläuterten Wirkpfaden (x = potenziell 
relevante Wirkpfade, nähere Betrachtung notwendig; (x) = prinzipiell wäre Wirkpfad 
vorhanden, auf Grund von verschiedener Umstände jedoch nicht näher zu 
betrachten;    = keine Auswirkungen, keine weitere Betrachtung) ........................... 32 
Tabelle 9: Potenzielle Sekundärwirkungen der Wasserentnahme auf den Rhein (x = zu 
betrachten) ................................ ................................ ................................ ............. 34 
Tabelle 10: Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die 
Qualitätskomponenten des ökologischen und chemischen Zustands der OFWK aus 
der D4-Liste des 4. MZ (LANUV NRW 2020c) sowie der OGewV 2016.................. 36 
Tabelle 11: Charakterisierung der Oberflächenwasserkörper im potenziellen Wirkbereich des 
Vorhabens (nach MUNLV NRW 2021b) ................................ ................................ . 50 
Tabelle 12:  Anzahl der Tage mit den jeweiligen notwendigen Abflüssen für die entsprechenden 
Entnahmemengen in den jeweiligen Jahren des Zeitraums 2010-2018 sowie der 
mittlere Anteil der Abflüsse im Jahr anhand dieses Zeitraums (Deutsches 
Gewässerkundliches Jahrbuch (LUBW 2021)) ................................ ....................... 52 
Tabelle 13:  Hauptwerte für den Wasserstand (Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch (LUBW 
2021)) für den Zeitraum 2009 bis 2018 ................................ ................................ .. 52 
Tabelle 14:  Ergebnisse der Kartierung vom 29.11.2011 des Abschnitts 2_7120 (Abschnitt 
zwischen den Stationierungen km 712,0 und km 713,0) des Rheins (ELWAS 
(LANUV NRW 2022b)) ................................ ................................ ........................... 54 
Tabelle 15: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring-Ergebnisse und der Bewertung der 
allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) für die deutschen OFWK im 
3. Bewirtschaftungszyklus (nach MUNLV NRW 2021b) ................................ .......... 55 
Tabelle 16: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring-Ergebnisse und der Bewertung der 
flussgebietsspezifischen Schadstoffe für die deutschen OFWK im 3. 
Bewirtschaftungszyklus (nach MUNLV NRW 2021b) (fett markiert: 
Überschreitungen auch für den Zeitraum des 5. MZ (2019-2021) (nicht 
plausibilisiert) rechnerisch ermittelt (Datengrundlage: Mischrechnung anhand 
LANUV NRW 2022c; vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1)) ................................ ................ 57 
Tabelle 17: Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials der betrachteten OFWK auf Basis

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
der Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten (4. Monitoringzyklus im 3. 
Bewirtschaftungszyklus, nach MUNLV NRW 2021b) ................................ .............. 58 
Tabelle 18:  Bewertung des ökologischen Potenzials der betrachteten OFWK auf Basis der 
detaillierten Bewertung der Gewässerflora (4. Monitoringzyklus im 3. 
Bewirtschaftungszyklus, nach MUNLV NRW 2021c und LANUV NRW 2022b) ...... 59 
Tabelle 19: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring-Ergebnisse und der Bewertung der 
Stoffe des chemischen Zustands für die OFWK im 3. Bewirtschaftungszyklus (4. 
Monitoringzyklus) (nach MUNLV NRW 2021b) (blau = Bewertung gut; rot = 
Bewertung nicht gut) (fett markiert: Überschreitungen auch für den Zeitraum des 5. 
MZ (2019-2021) (nicht plausibilisiert) rechnerisch ermittelt (Mischrechnung anhand 
Datengrundlage: LANUV NRW 2022c; vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1)) ..................... 59 
Tabelle 20: Bewirtschaftungsziele und Fristen zur Zielerreichung für die betrachteten OFWK 
(nach MUNLV NRW 2021b) ................................ ................................ ................... 60 
Tabelle 21: Maßnahmen und Umsetzungsfristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der 
betrachteten Oberflächenwasserkörper (aggregiert nach MUNLV NRW 2021b) .... 61 
Tabelle 22: Charakterisierung der Grundwasserkörper im potenziellen Wirkbereich des 
Vorhabens (nach MUNLV NRW 2021b-h, LANUV NRW 2022b) ............................ 63 
Tabelle 23: Bewertung des mengenmäßigen Zustands der betrachteten Grundwasserkörper 
einschließlich der wertbestimmenden Komponenten (nach MUNLV NRW 2021b-h)
 ................................ ................................ ................................ ...............................  65 
Tabelle 24: Bewertung des chemischen Zustands der betrachteten GWK einschließlich der 
wertbestimmenden Komponenten (nach MUNLV NRW 2021b-h) .......................... 67 
Tabelle 25: Bewirtschaftungsziele und Fristen zur Zielerreichung für die betrachteten GWK 
(nach MUNLV NRW 2021b-h) ................................ ................................ ................ 69 
Tabelle 26: Weniger strenge Bewirtschaftungsziele des mengenmäßigen Grundwasserzustands 
gemäß des Hintergrundpapiers Braunkohle (MUNLV NRW (2022), kursiv: indirekte 
Wirkung auf die genannten GWK ................................ ................................ ........... 71 
Tabelle 27: Weniger strenge Bewirtschaftungsziele des chemischen Grundwasserzustands 
gemäß des Hintergrundpapiers Braunkohle (MUNLV NRW (2022); 1: teilweise noch 
ohne Zielverfehlung; 2: bergbaubedingt noch nicht im schlechten chemischen 
Zustand ................................ ................................ ................................ .................. 71 
Tabelle 28: Maßnahmen und Umsetzungsfristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der 
betrachteten Grundwasserkörper (aggregiert nach MUNLV NRW 2021b-h) ........... 72 
Tabelle 29:  Entnahmemenge in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des gleichwertigen 
Wasserstands und Darstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit ...............................  73 
Tabelle 30:  Wasserstandsänderung in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des 
gleichwertigen Wasserstands und Darstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit ........ 74 
Tabelle 31:  Wasserstandsänderungen und daraus resultierende Änderung der berechneten 
Exfiltration bei einem kf-Wert von 5*10-4 m/s ................................ .......................... 75 
Tabelle 32:  Wasserstandsänderungen und daraus resultierende Änderung der berechneten 
Exfiltration bei einem kf-Wert von 5*10-5 m/s ................................ .......................... 75 
Tabelle 33:  Durch Wasserstandsänderungen im Rhein betroffene Flächenanteile der 
untersuchten Grundwasserkörper unter Berücksichtigung verschiedener kf-Werte 76 
Tabelle 34:  Auszug der Parameter und Konzentrationen, bei denen im Bestand 
Überschreitungen der Beurteilungswerte vorlagen und die anhand der 
darzustellenden Nachkommastellen gemäß Nachkommastellen in den Messdaten 
eine Erhöhung der absoluten Konzentrationen darstellten (Tabelle mit 
Konzentrationen von allen Parametern im Anhang, Kapitel 10.4.1; absolute und 
relative Veränderungen im Anhang, Kapitel 10.4.2) ................................ ............... 79 
Tabelle 35:  Spannen der pH-Werte für den Rhein oberhalb der Entnahmestelle sowie die 
Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe anhand der Messwerte der Jahre 2019 bis 
2021 sowie Darstellung der Mittelwerte und der Orientierungswerte für den Rhein

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
(Typ 20)................................ ................................ ................................ .................. 81 
Tabelle 36:  Vorhabenbedingte Wirkpfade und deren Übertrag zu potenziellen Auswirkungen auf 
die Ebene der OFWK/GWK ................................ ................................ .................... 88 
Tabelle 37:  Für die Mischrechnung berücksichtigte GÜS-Messstellen (LANUV NRW 2022c). 100 
Tabelle 38:  Anzahl der Messwerte die für die Mischrechnung berücksichtigt wurden (LANUV 
NRW 2022c) ................................ ................................ ................................ ........ 101 
Tabelle 39:  Ermittelte 90P-Werte bzw. Maximalwerte der Konzentrationen anhand der 
vorliegenden Daten des Zeitraums 2019-2021 (5. MZ) für die Annahme oberhalb der 
Entnahme sowie die Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe als Eingangswerte der 
Mischrechnung ................................ ................................ ................................ ..... 122 
Tabelle 40:  Ermittelte Mittelwerte der Konzentrationen anhand der vorliegenden Daten des 
Zeitraums 2019-2021 (5. MZ) für die Annahme oberhalb der Entnahme sowie die 
Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe als Eingangswerte der Mischrechnung .. 139 
Tabelle 41:  Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen 
Abschnitten bei MQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 18 m³/s inkl. 
Darstellung der Beurteilungswerte (grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der 
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW: 
Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert) .................... 157 
Tabelle 42:  Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen 
Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 1,8 m³/s inkl. 
Darstellung der Beurteilungswerte (grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der 
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW: 
Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert) .................... 169 
Tabelle 43:  Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen 
Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 5 m³/s inkl. 
Darstellung der Beurteilungswerte (grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der 
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW: 
Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert) .................... 181 
Tabelle 44:  Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den 
funktionalen Abschnitten bei MQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 18 
m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel. Differenz:    = 
Erhöhung < 0,1%,    = Erhöhung zw. 0,1% und 1%,    = Erhöhung > 1%) ............ 194 
Tabelle 45:  Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den 
funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 1,8 
m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel. Differenz:    = 
Erhöhung < 0,1%,    = Erhöhung zw. 0,1% und 1%,    = Erhöhung > 1%) ............ 205 
Tabelle 46:  Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den 
funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 5 
m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel. Differenz:    = 
Erhöhung < 0,1%,    = Erhöhung zw. 0,1% und 1%,    = Erhöhung > 1%) ............ 216 
Tabelle 47:  Die betrachteten Szenarien zur Prüfung des Einflusses der Abwasserfahne der KA 
Dormagen-Rheinfeld auf die Wasserqualität an der Entnahmestelle .................... 228 
Tabelle 48:  Abgestimmte Vorgehensweise zur anteiligen Mischung der longitudinalen 
Mischrechnung (Koenzen, Schirmer und Karthaus-Sausen 2016). ...................... 229 
Tabelle 49:  Bestandsverhältnisse für eine Auswahl an Parametern bei mittleren Verhältnissen 
bei Durchführung einer longitudinalen Mischrechnung ................................ ......... 230 
Tabelle 50:  Bestandsverhältnisse für eine Auswahl an Parametern bei Trockenwetter bei 
Durchführung einer longitudinalen Mischrechnung ................................ ............... 231

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
Abkürzungsverzeichnis 
ACP Allgemeiner physikalisch-chemische Parameter 
AWB Künstlicher Wasserkörper (artificial water body) 
BQK Biologische Qualitätskomponente 
BVerwG Bundesverwaltungsgericht 
BW Beurteilungswert 
BWP Bewirtschaftungsplan 
EG-GWRL Grundwasserrichtlinie 
EG-WRRL Wasserrahmenrichtlinie 
EP Einzelparameter (Gewässerstrukturgüte) 
EuGH Europäischer Gerichtshof 
FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 
FGS Flussgebietsspezifischer Schadstoff 
GlW gleichwertiger Wasserstand 
GÖP Gutes ökologisches Potenzial 
GÖZ Guter ökologischer Zustand 
GrwV Grundwasserverordnung 
GSK Gewässerstrukturklasse 
GÜS Gewässerüberwachungssystem 
GW Grundwasser 
gwaLÖS Grundwasserabhängiges Landökosystem 
GWK Grundwasserkörper 
GWL Grundwasserleiter 
HMWB Erheblich veränderter Wasserkörper (heavily modified water body) 
HÖP Höchstes ökologisches Potenzial 
HP Hauptparameter (Gewässerstrukturgüte) 
HW höchster Wasserstand in einer Zeitspanne 
JAM Jahresabwassermenge 
JD Jahresdurchschnittswert 
KA Kläranlage 
LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 
LAWA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser 
MAX Maximalwert 
MHQ Mittlerer Hochwasserabfluss 
MHW mittlerer höchster Wert der Wasserstände in einer Zeitspanne 
MUNLV NRW Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
des Landes Nordrhein-Westfalen 
MNQ mittlerer Niedrigwasserabfluss 
MNW mittlerer niedrigster Wert der Wasserstände in einer Zeitspanne 
MQ Mittelwasserabfluss 
MW Mittelwert der Wasserstände in einer Zeitspanne 
MW  arithmethisches Mittel (in dieser Form verwendet für die Tabellen) 
MZ Monitoringzyklus 
MZB Makrozoobenthos 
NSG Naturschutzgebiet 
NW niedrigster Wasserstand in einer Zeitspanne 
NWB Natürlicher Wasserkörper (natural water body) 
ÖP Ökologisches Potenzial

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 
ÖZ Ökologischer Zustand 
OFWK Oberflächenwasserkörper 
OGewV Oberflächengewässerverordnung 
OW Orientierungswert 
PBSM Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel 
PW Präventivwert 
RL Richtlinie 
RWTL Rheinwassertransportleitung 
Sff Schifffahrt auf Flüssen (freifließend) 
TrinkwV Trinkwasserverordnung 
UBA Umweltbundesamt 
UQN Umweltqualitätsnorm 
VSG Vogelschutzgebiet 
WHG Wasserhaushaltsgesetz 
WRRL Wasserrahmenrichtlinie 
WSV/WSA Wasserschifffahrtsverwaltung/Wasserschifffahrtsamt 
ZHK Zulässige Höchstkonzentration

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 1 - 
1 Veranlassung, Zielstellung und Vorgehen zur Begutachtung 
1.1 Wasserwirtschaftliche Veranlassung des Vorhabens  
Für den von der RWE Power AG betriebenen Tagebau Hambach im Rheinischen Braunkohlerevier 
wird durch die vorzeitige Beendigung der Kohleverstromung bereits ab 2030 eine Seebefüllung not-
wendig, die damit im Vergleich zu den bisherigen Planungen um rund zwei Jahrzehnte vorgezogen 
wurde. Für diese Seebefüllung ist eine Transportleitung für die Zuführung von Rheinwasser (RWTL) 
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.   
Das Vorhaben entstammt ursprünglich den Zielen des Braunkohleplans Garzweiler II aus dem Jahr 
1995. Dort wird der dauerhafte Schutz der Feuchtgebiete sowie die spätere Befüllung des Tagebau-
sees mit Rheinwasser festgelegt. Gemäß diesem ursprünglichen Plan war die Versorgung von 
Feuchtgebieten im Nordraum des Tagebaus Garzweiler ab ca. 2030 erforderl ich und die Befüllung 
des Tagebausees ab 2045.  Die Bereitstellung von Ersatz -, Ausgleichs- und Ökowasser muss mit 
zur Wiederherstellung naturnaher Grundwasserstände gewährleistet werden. Der entsprechende 
Braunkohleplan unter Berücksichtigung des Trassenverlaufs wurde am 17.06.2020 genehmigt. Be-
dingt durch den Ausstieg aus der deutschen Braunkohleverstromung bis 2038 ist eine Füllung der 
Tagebauseen zu einem früheren Zeitpunkt notwendig. So muss ab 2039 die Seebefüllung des Ta-
gebaus Garzweiler und ab 2030 die Seebefüllung des Tagebaus Hambach erfolgen. 
Hierzu wurden in der Leitentscheidung des Landes NRW vom 23.03.2021 konkrete Entscheidungs-
sätze formuliert, die u.a. Folgendes beinhalten: 
- „Die Befüllung der Restseen soll auf einen Zeitraum von möglichst 40 Jahren nach Ende der Braun-
kohleförderung im Tagebau ausgerichtet werden.“ (Entscheidungssatz 9) 
 
- „Die Befüllung des Restsees Hambach und die Auffüllung des Grundwasserleiters ist wie in Garz-
weiler durch die Zuführung von Rheinwasser zu beschleunigen und zu unterstützen. Dazu ist Rhein-
wasser mit Transportleitungen zu den Tagebauen heranzuführen, um einen Befüllungszeitraum von 
40 Jahren zu ermöglichen.“ (Entscheidungssatz 10) 
 
- „Es soll sichergestellt werden, dass auch bei anhaltenden Niedrigwasserereign issen des Rheins 
die Feuchtgebiete und gestützten  Oberflächengewässer mit ausreichenden Wassermengen ver-
sorgt werden.“ (Entscheidungssatz 11) 
 
Der Umsetzung dieser Festlegungen dient das zu betrachtende Vorhaben. 
Die nach dem Beschluss des BKA in seiner Sitzung vom 28.05.2021 geplante Vorzugstrasse beginnt 
am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rhein in Dormagen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“, 
Rhein-km 712,6). Durch die notwendige erhöhte Wasserentnahme von 18 m³/s im Vergleich zu bis-
her 4,2 m³/s ist ein e Erweiterung des Rohrleitsystems (von 2x DN 1400 auf 3x DN 2200) als auch 
eine entsprechende Anpassung des Entnahmebauwerk s der vorherigen Planung erforderlich. Die 
Breite des Entnahmebauwerks vergrößert sich von 25 m auf 60 m und es wird ein weiteres Gebäude 
(„Hydroburst“) zur Reinigung der Rechenoberfläche benötigt. Dieses hat einen Flächenbedarf von 
ca. 12 m x 6 m in einem Raum nicht weiter als 50 m von den Passiv-Rechen entfernt. 
Nach derzeitigen Abschätzungen wird in Summe eine Zielmenge von rd. 420 Mio. m³/a (∅ ~13 m³/s) 
Rheinwasser benötigt, um eine Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler in 40 Jahren 
zu realisieren und gleichzeitig die Versorgung der Feuchtgebiete sicherzustellen.  Als Ergebnis von

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 2 - 
Fachgesprächen zwischen Wasserschiffahrtsv erwaltung/Wasserschiffahrtsamt (WSV/WSA) und 
RWE wurde im Rahmen des o.g. „Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung 
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ zunächst ein gestaffeltes Entnahmekonzept erar-
beitet, welches eine Ab senkung des Rheins von maximal 0,6 cm für die Befüllung des Tagebaus 
Garzweiler bewirkte. Die Befülldauer des Tagebaus Garzweiler von 40 Jahren wurde hierbei sicher-
gestellt. Nach diesen im Vorfeld durchgeführten Abstimmungen mit Definition damalig tolerier barer 
Veränderungen der Wasserspiegellagen führen die geänderten Anforderungen nun zu neuen Ab-
stimmungsbedürfnissen mit der WSV. Derzeit ist das endgültige Entnahmekonzept noch nicht final 
abgestimmt. Es gibt mittlerweile jedoch einen Kompromissvorschlag, der seitens der WSV mit ge-
tragen wird. Für die WRRL-Verträglichkeit soll nur das Entnahmekonzept untersucht werden, wel-
ches die zeitlichen und mengenmäßigen Anforderungen i. S. der Seebefüllungen und sonstigen 
Wassermengenbedürfnissen erfüllt (2 cm bis GlW +150), da so der max. Einfluss auf die Wasser-
stände und -mengen und damit die WRRL-relevanten Veränderungen abgedeckt werden. 
Aus diesen Rahmenbedingungen lassen sich die drei folgenden Aspekte benennen, die für die 
WRRL-Verträglichkeit betrachtet werden. Diese sind in Kapitel 2.1 ausführlich mit ihren potentiellen 
Auswirkungen dargestellt. 
1. Entnahme(menge) aus dem Rhein 
2. Entnahmebauwerk 
3. Bauzeitl. Wasserhaltung mit Wiedereinleitung 
1.2 Gegenstand der Begutachtung 
(Ausführliche Darstellung des Vorhabens in Kapitel 2.1)  
Das vorliegende Verfahren dient der raumor dnerischen Sicherung einer Trasse für den Bau einer 
Wassertransportleitung vom Rhein bis zum RWE -Betriebsgelände bei Frimmersdorf sowie einer 
Trasse für den Bau einer Wassertransportleitung bis zum Tagebau Hambach, um die Umsetzung 
der Zielvorgaben des Bra unkohlenplanes Garzweiler II sowie des Braunkohlenplanes Hambach - 
Teilplan 12/1 - zu gewährleisten. 
Die spätere Realisierung der Wassert ransportleitungen innerhalb der zu  sichernden Trasse ein-
schließlich der für die Entna hme von Rheinwasser vorgesehenen A nlagen und die Entnahme aus 
dem Rhein selbst lösen indes verschiedene wasserrechtliche Gestattungs- und Benutzungstatbe-
stände aus. So fällt etwa die Entnahme aus dem Rhein unter den Benutzungstatbestand des § § 9 
(1) Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz 1 (WHG) und die bauzeitliche Wasserhaltung unter § 9 (1) Nr.  5 
WHG i.V.m. § 9 (1) Nr. 4 WHG. 
Die Entnahme soll über das neu zu  errichtende Entnahmebauwerk bei Dormagen-Rheinfeld (Ent-
nahmestelle „Piwipp“, Rhein-km 712,6) erfolgen. Die Errichtung des Entnahmebauwerks am Rhein-
ufer führt zu einer Umgestaltung des Uferbereichs und stellt insofern einen Gewässerausbau dar, 
für den ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. 
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens auf der Ebene der Braunkohlenplanung ist zu bewerten, 
ob die spätere Realisierung im Rahmen der wasserrechtlichen Anforderungen mit den Bewirtschaf-
tungszielen nach der WRRL in Einklang steht.  
                                                
1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts („Wasserhaushaltsgesetz“) vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Artikel 1 
des Gesetzes vom 18.07.2017

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 3 - 
1.3 Veranlassung zum Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie 
(Ausführliche Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Kapitel 3.1)  
Zu den wasserrechtlichen Anforderungen, die bei der späteren Realisierung des Vorhabens im Rah-
men der wasserrechtlichen Gestattungs - und Benutzungstatbestände zu erfüllen sind, zählen ins-
besondere die in Artikel 4 (1) EG -Wasserrahmenrichtlinie2 (EG-WRRL) bzw. §§ 27 und 47 WHG 
aufgeführten Bewirtschaftungsziele. Diese stellen  nach der Entscheidung des Europäischen Ge-
richtshofs (EuGH) im Jahre 2015 3 wasserrechtlich verbindliche Vorgaben für die Zulässigkeit von 
Vorhaben dar. Die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen ist daher sowohl im Rahmen eines 
Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahrens für einen Gewässerausbau gemäß §§ 67, 68 WHG 
als auch in einem Erlaubnis-/Bewilligungsverfahren für eine Gewässerbenutzung gemäß §§ 8, 9, 12 
WHG zu prüfen. Die Begutachtung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszie-
len erfolgt im vorliegenden „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie“ (Fachbeitrag WRRL). 
1.4 Vorgehen zur Begutachtung des Vorhabens gegenüber den Bewirtschaftungs-
zielen 
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage eines Wirkpfad-basierten Ansatzes, der es ermöglicht, auf 
transparente und nachvollziehbare Weise sogenannte „Wirkpfade“, d. h. Ursache -Wirkung-Bezie-
hungen abzuleiten. Damit können funktionale Zusammenhänge zwischen dem Vorhaben und den 
Bewirtschaftungszielen abgebildet werden. Potenzielle Betroffenheiten lassen sich funktional ermit-
teln oder bereits frühzeitig ausschließen. Diese als „Wirkpfadanalyse“ bezeichnete funktionale Be-
trachtung ist Grundvoraussetzung, um potenziell vorhabenbedingte Auswirkungen bei komplexen 
Verhältnissen handhabbar und belastbar pro gnostizieren zu können. Sie erfolgt in vier übergeord-
neten Schritten und orientiert sich methodisch an den bundesweiten Empfehlungen zur wirkpfadba-
sierten Beurteilung von Vorhaben vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbots im Sinne der 
EG-WRRL.4  
1.5 Bezugszeiträume und maßgebliche Vergleichszustände zur Begutachtung 
Die Prognosen basieren generell auf möglichst aktuellen, möglichst belastbaren Daten.  
Dementsprechend werden die Charakterisierungen der OFWK und GWK anhand der Informationen 
des veröffentlichten 3. BWP (4. MZ) maßgeblich dargestellt. Ergänzt werden diese Verhältnisse 
durch aktuellere Daten in Bezug auf die Wasserbeschaffenheit sowie den Abfluss, soweit vorliegend. 
Somit wird die Wasserbeschaffenheit ergänzt durch die Daten des Zeitraums 2019 bis 2021 (5. MZ) 
und der Abfluss aufbauend auf den Zeitraum 2010 bis 2018.  
Die Prognosen beziehen sich auf die langfristige Worst -Case-Betrachtung maximaler Entnahmen, 
die bis zum Wiederanstieg des Grundwassers erforderlich sein werden.  
  
                                                
2 Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 („Wasserrahmenrichtlinie“, EG-WRRL) zur Schaffung eines Ordnungsrah-
mens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik  
3 Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C -461/13 zur beantragten Weservertiefung, Urteil 
vom 01.07.2015 
4 LAWA - Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2020): Fachtechnische Hinweise für die Erstellung der Prognose im 
Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots – Beschlossen auf der 160. LAWA -Vollversammlung am 17./18. 
September 2020 in Würzburg. Erstellt im Rahmen des Länderfinanzierungsprogrammes „Wasser, Boden und Abfall“.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 4 - 
1.6 Untersuchungsgebiet 
Der maßgebliche Raumbezug für Aussagen im Fachbeitrag WRRL stellt der Wasserkörper dar. Das 
Untersuchungsgebiet (Abbildung 1) umfasst sämtliche Oberflächenwasserkörper (OFWK), in denen 
potenziell betriebsbedingte Veränderungen der abiotischen Verhältnisse in Folge der Rheinwasser-
Entnahme nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Dies betrifft den ausgehend von der 
geplanten Entnahmestelle an der Stationierung km 712,6 des Rheins flussabwärts gelegenen wei-
teren Verlauf des Rheins bis zum Übergang in die Niederlanden, ab dem nachweisbare Wirkungen 
des Vorhabens durch die dortigen Abflussmengenanteile ausgeschlossen werden können.  
Grundwasserkörper (GWK) mit zumindest anteiliger Lage in diesen Überschwemmungsflächen so-
wie einer räumlichen Schnittmenge zu den betrachteten OFWK liegen im potenziellen Einflussbe-
reich des Vorhabens und sind daher im Hinblick auf eine potenzielle vorhab enbedingte Beeinflus-
sung ebenfalls zu untersuchen.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 5 - 
 
Abbildung 1:  Betrachtete Oberflächen- und Grundwasserkörper

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 6 - 
2 Darstellung des Vorhabens und der wasserwirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen 
2.1 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren 
Für die Entnahme wird ein Entnahmebauwerk sowie die zugehörige Überleitung erstellt. Die Ent-
nahme erfolgt an der Stationierung km 712,6 des Rheins. 
Bestandteil dieser Beurteilungen sind somit sowohl die Auswirkungen der Entnahme aus dem Ober-
flächengewässer, die baulichen Wirkungen des Entnahmebauwerks und zugehöriger Anlagen im 
Umfeld der Entnahmestelle sowie die Sümpfung zum Bau der Trassen mit Wiedereinleitung des 
Wassers ins Grundwasser oder ggf. in einen Vorfluter.  
Am Anfang vorhabenbedingter Wirkpfade stehen somit die folgenden Wirkfaktoren: 
 
Ausgelöst durch die Entnahme aus dem Rhein (betriebsbedingt): 
- Abfluss, in Anlehnung an die Empfehlungen der LAWA (2020) für die Fallgruppe „Ausleitung/Ent-
nahme mit Wiedereinleitung“ 
 
Ausgelöst durch die Errichtung des Entnahmebauwerks (bau-, anlage- und betriebsbedingt): 
- Fließverhalten  
- Morphologische Veränderungen 
 
Ausgelöst durch die lokale Bauwasserhaltung (baubedingt): 
- Wasserspiegellagen (GW) 
- Abfluss 
- Wasserbeschaffenheit 
 
Details zu den einzelnen Wirkpfadauslösern sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen. Die 
damit einhergehenden potenziellen Wirkungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse sind Ka-
pitel 3.4.3.1 zu entnehmen.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 7 - 
2.1.1 Wirkpfadauslöser „Entnahme aus dem Rhein“ (betriebsbedingt) 
Es wurde als Ergebnis von Fachgesprächen zwischen den WSV/WSA und RWE  im Braunkohlen-
plan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ 
ein gestaffeltes Entnahmekonzept zur Füllung de s Tagebausees Garzweiler und Versorgung der 
Feuchtgebiete im Nordraum  entwickelt, um mit möglichst geringfügiger Reduzierung der Wasser-
stände zu gewährleisten, dass die Schifffahrt im Rhein nicht beeinträchtigt wird, und damit ebenso 
nur maximal minimale Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft hervorgerufen werden.  
Das um den Tagebau Hambach zu erweiternde Konzept war zum Zeitpunkt der Erarbeitung des 
Fachbeitrags (Stand 24.06.2022) noch in Diskussion, so dass zur Beurteilung  hohe konservative 
Annahmen von Entnahmemengen verwendet wurden (s. Tabelle 1), sodass Auswirkungen geringe-
rer Absenkungen/Reduzierungen der Abflussmengen mit abgebildet werden (u.a. aus dem aktuellen 
Kompromissvorschlag). 
Tabelle 1 stellt dabei dar, wie viel Rheinwasser in Abhängigkeit des gleichwertigen Wasserstands 
bzw. des Abflusses im Rhein entnommen werden soll. Neben den zugehörigen Abflussmengen wer-
den die Entnahmemengen der zugehörigen wasserwirtschaftlichen Hauptwerte des Pegels Düssel-
dorf dargestellt (Quelle: Informationsplattform Undine, BMU-Projekt "Verbesserung der Datengrund-
lage zur Bewertung hydrologischer Extreme" (BfG 2022). 
Tabelle 1:  Maximal denkbares und für die Betrachtungen als Grundlage verwendetes Entnahmekonzept – 
Entnahmemenge in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des gleichwertigen Wasserstands 
bzw. des Wasserstands 
Abfluss  
(Pegel  
Düsseldorf) 
wasserwirtschaftl. 
Hauptwerte1  
(Pegel Düsseldorf, 
Stat. km 744,2) 
gleichwertiger 
Wasserstand 
(GlW) 
Wasser-
stand 
Entnahme Absen-
kung d. 
Wasser-
stands 
m³/s     cm m³/s cm 
450 NQ (464 m³/s) <GlW < 97 1,8 0,4 
550 NM7Q (539 m³/s) <GlW < 97 1,8 0,4 
950 MNQ (958 m³/s) <GlW < 97 1,8 0,4 
962   GlW 97 5,0 1,0 
1224   GlW+50 147 8,5 1,5 
1518   GlW+100 197 12,7 2,0 
1841   GlW+150 247 17,8 2,6 
2191 MQ (2120 m³/s) GlW+200 297 18,0 2,5 
2339   GlW+220 317 18,0 2,4 
2592   GlW+250 347 18,0 2,3 
2972   GlW+300 397 18,0 2,2 
1 Pegel Düsseldorf, Datenreihe 01.11.1900 -31.12.2020;  (Quelle: Informationsplattform Undine, BMU -Projekt 
"Verbesserung der Datengrundlage zur Bewertung hydrologischer Extreme"  (BfG 2022)) 
Der resultierende Wirkfaktor ist somit der Abfluss in Verbindung mit der Veränderung des Wasser-
stands.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 8 - 
2.1.2 Wirkpfadauslöser „Entnahmebauwerk“ (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 
Eine Abbildung des geplanten Entnahmebauwerks im Vorabzug ist im Folgenden dargestellt. 
 
Abbildung 2:  Darstellung des Entnahmebereichs für die RWTL (RWE, Mitteilung vom 23.08.2022) 
 
Dabei befindet sich eine offene Bauweise erst hinter dem Rheindamm, zwischen Rhein und Damm 
erfolgt der Verbau unterirdisch.  
Der Johnson-Screen wird in einer Einhausung errichtet. Die Sohle und das Ufer sowie die seitlichen 
Abgrenzungen des Johnson-Screens werden betoniert; als Abgrenzung in Richtung Wasseroberflä-
che sowie seitlich parallel zum Ufer wird ein Grobrechen mit Abständen von 50 cm angebracht. 
Die beanspruchte Abschnittslänge im Rhein beträgt etwa 60 m. 
2.1.3 Wirkpfadauslöser „Bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)einleitung“ (baubedingt) 
Für den Bau der RWTL sind bauzeitliche Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig. Dies ist nach der-
zeitigen Kenntnisstand in der Regel in den Bereichen der Rohrleitungsgräben für die Verlegung der 
Rheinwassertransportleitung sowie der Baugruben für die geplanten Bauwerke und die Start - und 
Zielgruben der Durchpressungen erforderlich, in denen Grundwasserflurabstände < 5 m vorliegen; 
im Bereich von Durchpressungen auch in Einzelfällen Abstände von bis zu 15 m. Hierbei handelt es 
sich aufgrund noch nicht vorliegender Baugrunduntersuchungen um maximale Annahmen. Sofern 
im Bereich der Baugruben Grundwasser ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und 
eine wasserdichte Baugrubensohle aus Beton in die Baugrube eingebracht. Anschließend wird das  
Wasser aus der Baugrube abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugruben-
sohle aus Beton verhindern ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube. Die Bau-
gruben werden in Abhängigkeit von dem zu querenden Objekt eine Tiefe von bis zu ca. 17 m  auf-
weisen.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 9 - 
Die Bereiche sind im Folgenden dargestellt. Es umfasst: 
1-1: Deponie1-2: B9/K12 
1-3: A57, Industriefläche, Bahnlinie 
1-4: Kohnacker 
1-5: L380, Neusser Landstraße 
1-6: L36, Straberger Weg 
1-7: FFH Knechtstedener Wald 
1-8: Gohrer Graben 
1-9: Broicher Dorfstraße 
1-10: B477, Bergheimer Straße 
sowie den Bereich des Entnahme- und Pumpbauwerks. 
Zusätzlich weist der Bereich zwischen dem FFH-Gebiet Knechtstedener Wald und dem Gohrer Gra-
ben Flurabstände < 5 m auf , so dass in diesem Bereich ebenso die Errichtung einer temporären 
bauzeitliche Wasserhaltung erforderlich werden kann. 
 
Abbildung 3:  Darstellung des Abschnitts der RWTL mit Markierungen der Bereiche, in denen bauzeitliche 
Wasserhaltungen erforderlich sind ( rot und schwarz umkreist) (RWE, Mitteilung vom 
17.08.2022). 
 
Für die Wiedereinleitung des Wassers gibt es aktuell zwei Optionen: 
1. Wiedereinleitung in denselben GWK, aus dem das Wasser entnommen wurde, Versicke-
rung ortsnah, eine Einleitung über Altlasten wird ausgeschlossen. 
2. Einleitung in Vorfluter entlang der Trasse in Bereichen mit flurnahen GW-Ständen; aktuell 
keine konkrete Festlegung der potenziell betroffenen Vorfluter. 
Grundsätzlich ist anzunehmen, dass die bauzeitliche Wasserhaltung in den jeweiligen Abschnitten 
der Rohrleitungsgräben und der Baugruben als konservativer Ansatz max. 6 Monate dauert. Wahr-
scheinlich sind die Wasserhaltungen nur 3-4 Monate erforderlich.  
Relevante Wirkfaktoren sind somit die nur lokale Veränderung des Wasserstands im Grundwasser 
sowie der Abfluss in den ggf. betroffenen OFWK und die Wasserbeschaffenheit.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 10 - 
2.2 Wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Untersuchungsgebiet 
2.2.1 Wasserwirtschaftlich relevante Rahmenbedingungen im Untersuchungsgebiet 
Das Vorflutsystem stellt die potenziell betroffenen Oberflächenwasserkörper sowie alle funktiona-
len Rahmenbedingungen i. S. nicht vorhabenbedingter Einflussfaktoren auf die wasserwirtschaft-
liche Funktionsweise des Vorflutsystems, die grundsätzlich geeignet sind die Reichweite und Inten-
sität möglicher vorhabenbedingter Wirkungen zu beeinflussen, räumlich schematisiert dar ( Abbil-
dung 4).

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 11 - 
 
Abbildung 4:  Vorflutsystem (Schema) mit Relevanz für die Beurteilung des Vorhabens

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 12 - 
Zu den funktionalen Rahmenbedingungen zählen alle wasserwirtschaftlich potenziell relevanten Ein-
flussfaktoren auf die Abflussmenge und/oder Wasserbeschaffenheit aus dem Einzugsgebiet des 
Rheins sowohl oberhalb der Entnahmestelle als auch der potenziell betroffenen Oberflächengewäs-
ser. Dies umfasst grundsätzlich natürliche Zuflüsse, Einleitungen aus technischen Anlagen sowie 
Entnahmen bzw. Ausleitungen, für die (soweit möglich datenbasierte) Annahmen zu den derzeitigen 
sowie zukünftigen Verhältnissen (i. S. des Einflusses auf Wassermenge und Wasserbeschaffenheit 
im Vorflutsystem) getroffen werden müssen, um diese für die Abbildung des Ausgangszustands so-
wie des Prognosezustands berücksichtigen zu können.  
Auf Grund der Komplexität des Einzugsgebietes werden nur Einleitungen und Zuflüsse mit > 1% im 
Verhältnis zum jeweils vorliegenden Abfluss berücksichtigt (Ausnahme: Erft, da sich für diese eine 
maßgebliche Änderung der Abflussverhältnisse einstellen wird). Dadurch werden die Betrachtungen 
auf Einflussfaktoren fokussiert, die einen vergleichsweise belastbar abzubildenden Einfluss auf die 
Reichweite und Intensität potenzieller vorhabenbedingter Wirkungen nehmen könnten. In Tabelle 2 
wird somit einmal aufgeführt, welche Rahmenbedingungen in welcher Form berücksichtigt werden.  
 
Tabelle 2: Gruppen funktionaler Rahmenbedingungen und Annahmen/Festsetzungen zur B erücksichtigung 
in der Auswirkprognose (grau hinterlegt = beurteilungsrelevante Abweichung zwischen Ausgangs- 
und Prognosezustand) 
Gruppe Funkt. Rahmenbedingun-
gen 
Annahme/Festsetzung 
Entnahmen RWTL Entnahmekonzept gemäß Tabelle 1  
 Sonstige Entnahmen keine separate Berücksichtigung1 
Einleitungen Kläranlage Dormagen-Rhein-
feld 
Die Einleitstelle befindet sich etwa 700 m oberhalb der 
Entnahmestelle auf der selben Gewässerseite. Anhand 
einer longitudinalen Mischrechnung wurde der potenzi-
elle Einfluss auf die Entnahme geprüft (vgl. Anhang 
10.5). Demnach ist der Anteil am Rhein so gering (ca. 
0,01% anhand der JAM), dass die Konzentrationen an 
der Entnahmestelle in keinem messbaren Ausmaß von 
den Verhältnissen außerhalb der KA-Fahne abweichen. 
Daher keine separate Berücksichtigung. 1 
Kläranlage Monheim, Düs-
seldorf-Süd, Neuss-Ost, Düs-
seldorf-Nord, Krefeld, Duis-
burg-Hochfeld, Duisburg-
Rheinhausen, Moers-Gerdt 
Die Einleitstellen befinden sich unterhalb der Entnah-
mestelle. Der Anteil der jeweiligen Jahresabwasser-
mengen ist < 0,10%. Somit ist ein relevanter Einfluss 
nicht anzunehmen. Daher keine separate Berücksichti-
gung. 1,2 
Natürliche Zu-
flüsse 
Ruhr, Emscher, Lippe Anteile am Rhein-Abfluss von mehr als 1% und somit 
das Potenzial, einen mind. geringfügigen Einfluss auf 
den Rhein auszuüben (vergleiche auch Chlorid-Kon-
zentrationen im Bestand unterhalb der Emscher, s. Be-
standsdaten); Annahme gleichbleibender Verhältnisse 
im Prognosezustand. 
 Erft Anteil am Rhein-Abfluss <1%; Annahme einer Reduzie-
rung des Abflusses im Prognosezustand (Perspektiv-
konzept, vgl. auch Wassermengengerüst in Kap. 3.4.2) 
 Sonstige Zuflüsse Anteile am Rhein-Abfluss von <1% ohne Hinweise auf 
potenziell für den Rhein relevanten Veränderungen. Da-
her keine separate Berücksichtigung.1,2 
1 Wird jedoch abgebildet über die Verwendung der vorliegenden Pegeldaten; potenzielle  zukünftige Änderungen in re-
levanten Mengen sind für den Prognosezeitraum aktuell nicht bekannt  
² Auch nach Prüfung maßgeblicher Veränderungen im Fließverlauf bilden die ermittelten funktionalen Abschnitte alle 
auffälligen Änderungen der Wasserbeschaffenheit übergreifend ab. Dies zeigt sich auch anhand der Überschreitungen 
im 4. MZ.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 13 - 
Über diese funktionalen Rahmenbedingungen hinaus kann die Intensität von Wirkungen auf die Ab-
flussverhältnisse sowie die Wasserbeschaffenheit zudem durch den Ausbaugrad eines Oberflächen-
gewässers beeinflusst werden. Da in diesem Fall jedoch durchgängig ein ausgebauter Zustand vor-
liegt, sind unterschiedliche Intensitäten der Wirkungen nicht zu erwarten. 
2.2.2 Besondere Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung im Untersuchungsgebiet 
2.2.2.1 Gebiete mit besonderem Bedarf z um Schutz des Oberflächen - und Grundwassers 
oder zur Erhaltung von unmittelbar wasserabhängigen Lebensräumen und Arten 
Gemäß Artikel 6 EG-WRRL (§ 29 WHG bzw. Anhang IV Nr. 1 EG -WRRL) ist ein Verzeichnis über 
Gebiete mit besonderem Bedarf zum Schutz des Obe rflächen- und Grundwassers oder zur Erhal-
tung von unmittelbar wasserabhängigen Lebensräumen und Arten zu erstellen. Die Ziele, die für 
diese Gebiete gelten, sind bei der Bewirtschaftung von Oberflächen - und Grundwasserkörpern mit 
Anteil an diesen Schutzgebieten zu berücksichtigen. Die nachfolgend dargestellten Gebiete sind zu 
berücksichtigen: 
1. Gebiete zur Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch : Die Oberflächen-
wasserkörper werden mit Ausnahme des OFWK 2_813012 (bzw. ggf. bis 10 m³/Tag)  zur 
Trinkwasserversorgung genutzt. Es werden alle  Grundwasserkörper im Untersuchungsge-
biet für die Trinkwassergewinnung beansprucht (LANUV NRW 2022a). 
2. Fisch- und Muschelgewässer: Die Muschelgewässer- (RL 2006/113/EG) und die Fischge-
wässerrichtlinie (RL 2006/44/EG) sind am 22.12.2013 außer Kraft getreten. Muschelgewäs-
ser waren in Nordrhein -Westfalen nicht ausgewiesen. Die Anforderungen der Fischgewäs-
serrichtlinie werden mittlerweile über die OGewV 2016 abgedeckt (MUNLV NRW 2021a). 
3. Erholungs- und Badegewässer: Im direkten Untersuchungsgebiet befindet sich kein Ge-
wässer, das im Rahmen der Umsetzung der EG-Badegewässer-Richtlinie5 als Badegewäs-
ser ausgewiesen wurde (LANUV NRW 2022a).  
4. Nährstoffsensible bzw. -empfindliche Gebiete: In Nordrhein-Westfalen sind alle Gewäs-
ser al s nährstoffsensibel bzw. empfindlich gemäß Kommunaler Abwasserrichtlinie 
(RL 91/271/EWG) sowie EG -Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG) eingestuft worden 
(MUNLV NRW 2021a). 
5. Wasserabhängige FFH- und Vogelschutzgebiete: Die in Tabelle 3 aufgeführten FFH-Ge-
biete sind als „wasserabhängig“ eingestuft worden ( LANUV NRW 2022a). Der Schutz ist in 
besonderem Maße von der Erhaltung oder Verbesserung des Wasserzustands abhängig.  
 
Tabelle 3: Wasserabhängige FFH-Gebiete  im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der an-
grenzenden OFWK unterhalb der Entnahmestelle (LANUV NRW 2022a) 
Bezeichnung des FFH-Gebiets ID des FFH-Gebiets OFWK 
Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef 
DE-4405-301 2_701494, 
2_775008, 2_813012 
Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser Grind DE-4807-301 2_701494 
NSG Uedesheimer Rheinbogen DE-4806-304 2_701494 
Ilvericher Altrheinschlinge DE-4706-301 2_701494 
Die Spey DE-4606-301 2_701494 
NSG Rheinaue Walsum DE-4406-301 2_775008 
                                                
5 Richtlinie 2006/7/EG vom 15. Februar 2006 („EG -Badegewässer-Richtlinie“) über die Qualität der Badegewässer und 
deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG

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 - 14 - 
Bezeichnung des FFH-Gebiets ID des FFH-Gebiets OFWK 
NSG Rheinvorland im Orsoyer Rheinbogen, mit Er-
weiterung 
DE-4405-303 2_775008 
NSG Rheinvorland noerdl. der Ossenberger 
Schleuse, nur Teilfläche 
DE-4405-302 2_775008 
NSG Rheinvorland bei Perrich DE-4305-303 2_813012 
NSG Bislicher Insel, nur Teilfläche DE-4305-301 2_813012 
NSG Rheinaue Bislich-Vahnum, nur Teilfläche DE-4304-302 2_813012 
NSG Gut Grindt u. NSG Rheinaue zw. km 830,7-
833,2, nur Teilfl. 
DE-4204-306 2_813012 
NSG Lohwardt/Reckerfeld, Huebsche Graendort, nur 
Teilfl., mit Erw. 
DE-4204-302 2_813012 
NSG Reeser Schanz DE-4204-301 2_813012 
NSG Altrhein Reeser Eyland, mit Erweiterung DE-4204-303 2_813012 
NSG Grietherorter Altrhein DE-4203-303 2_813012 
Dornicksche Ward DE-4103-301 2_813012 
NSG Emmericher Ward DE-4103-302 2_813012 
NSG Salmorth, nur Teilfläche DE-4102-302 2_813012 
 
Neben diesen Gebieten können sich auch anhand der Europäische Aalverordnung (Kapitel 2.2.2.2) 
und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie weitere Anforderungen mit unmittelbarem Bezug 
an die Gewässerbewirtschaftung ergeben, die bisher nicht über Artikel 6 EG-WRRL erfasst sind. 
2.2.2.2 Zielartengewässer 
Zielartengewässer unterliegen speziellen Erhaltungs - und Entwicklungsmaßnahmen, damit sie für 
Lachse und Aale, die als Langdistanzwanderfische im besonderen Maße auf durchgängige Fließge-
wässer angewiesen sind, geeignete Lebensräume bieten, die  die Wiederherstellung von selbstre-
produzierenden Beständen fördern. Für die Zielartengewässer ergeben sich gemäß Durchgängig-
keitserlass6 besondere Anforderungen an die Beurteilung der Verträglichkeit eines Vorhabens ge-
genüber den Bewirtschaftungszielen: d er Gewässerzustand verändert sich durch neue Querbau-
werke und Wasserkraftanlagen nachteilig, wenn die Mortalitätsrate der Zielarten relevant erhöht wird 
(nach Nr. 1.2.1, potenziell relevant für Aspekte des Verschlechterungsverbots); für die Zielarten sind 
besondere Maßnahmen an Querbauwerken gefordert, um die Bewirtschaftungsziele erreichen zu 
können (nach Nr. 1.2.2, potenziell relevant für Aspekte des Zielerreichungsgebots). 
Die Ausweisung von Oberflächenwasserkörpern als Aal - und Lachs-Zielartengewässer erfolgte für 
den ersten Bewirtschaftungsplan zur EG -WRRL (2009) und wurde für den zweiten Bewirtschaf-
tungsplan überprüft (MKULNV NRW 2013). 
Der Rhein sowie viele kleine Zuflüsse zählen als Zielartengewässer für den Aal; von den vier be-
rücksichtigten größeren Zuflüssen zählen Ruhr und Emscher nicht zu diesen Gewässern (LANUV 
NRW 2014b). Für den Lachs zählt der Rhein lediglich als Wanderstrecke, Zielartengewässer liegen 
nicht vor (LANUV NRW 2014a). 
  
                                                
6 „Durchgängigkeit der Gewässer an Querbauwerken und Wasserkraftanlagen“, Runderlass des Ministeriums für Umwelt 
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-2-50 32 67 vom 26.1.2009

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 - 15 - 
2.2.2.3 Grundwasserabhängige Landökosysteme 
Bedeutende grundwasserabhängige Landökosysteme (gwaLÖS) umfassen die Naturschutz - und 
FFH-Gebiete auf grundwasserabhängigen Böden, für die aus naturschutzfachlicher oder sozioöko-
nomischer Sicht besonderer Bedarf zur Prüfung von Auswirkungen durch eine mögliche Beeinträch-
tigung des Grundwassers besteht. Sie fließen als Qualitätskomponenten in die Bewertung des men-
genmäßigen und chemischen Zustandes der Grundwasserkörper ein. Potenziell betroffen durch die 
bauzeitliche Wasserhaltung oder durch Veränderungen der Grundwasserstände und somit angren-
zend an den Rhein im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebiets liegen die nachfolgen-
den gwaLÖS (LANUV NRW 2022d). 
 
Tabelle 4: Grundwasserabhängige Landökosysteme mit (anteiliger) Lage im Untersuchungsgebiet, die sich 
innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der betrachteten OFWK des Rheins so-
wie im Bereich der bauzeitlichen Wasserhaltung befinden (LANUV NRW 2022d) 
Bezeichnung Schutzgebiet Grundwasserkörper 
Knechtstedener Wald mit Chorbusch1 FFH-Gebiet (DE-4806-303) 274_01 
Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef 
FFH-Gebiet (DE-4405-301) 27_17 
Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser Grind FFH-Gebiet (DE-4807-301) 27_17 
Urdenbach – Kirberger Loch – Zonser Grind FFH-Gebiet (DE-4807-301) 27_20 
NSG Uedesheimer Rheinbogen FFH-Gebiet (DE-4806-304) 27_20 
Die Spey FFH-Gebiet (DE-4606-301) 27_09 
NSG Bislicher Insel, nur Teilfläche FFH-Gebiet (DE-4305-301) 27_04 
NSG Altrhein Reeser Eyland, mit Erweiterung FFH-Gebiet (DE-4204-303) 27_05 
NSG Bienener Altrhein, Millinger u. Hurler Meer u. 
NSG Empeler M. 
FFH-Gebiet (DE-4104-302) 27_01 
NSG Grietherorter Altrhein FFH-Gebiet (DE-4203-303) 27_01 
Dornicksche Ward FFH-Gebiet (DE-4103-301) 27_01 
NSG Emmericher Ward FFH-Gebiet (DE-4103-302) 27_01 
NSG Salmorth, nur Teilfläche FFH-Gebiet (DE-4102-302) 27_02 
NSG Salmorth, nur Teilfläche FFH-Gebiet (DE-4102-302) 2799_01 
NSG Rheinufer Monheim NSG (ME-031) 27_17 
NSG Rheinaue Ehingen NSG (DU-011) 27_10 
NSG Rheinaue Friemersheim NSG (DU-001) 27_08 
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_08 
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_06 
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_04 
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_05 
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_01 
VSG Unterer Niederrhein VSG (DE-4203-401) 27_02 
1 unmittelbar südlich der Trasse gelegen, daher potenzielle Betroffenheit bei bauzeitlicher Wasserhaltung

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 16 - 
3 Rechtlicher und bewertungsmethodischer Rahmen für die Begutach-
tung des Vorhabens gegenüber den Bewirtschaftungszielen der EG -
WRRL 
3.1 Bewirtschaftungsziele gemäß EG-WRRL/WHG 
3.1.1 Rechtliche Verankerung der Bewirtschaftungsziele 
Die Bewirtschaftungsgrundsätze nach Artikel 4 (1) EG-WRRL sind wie folgt in nationalem Recht und 
zudem in der Oberflächen- (OGewV 2016) und Grundwasserverordnung7 (GrwV 2010) verankert: 
Für oberirdische Gewässer ergeben sich die allgemeinen Bewirtschaftungsziele aus § 27 WHG. 
Dieser unterscheidet zwischen natürlichen Gewässern einerseits und erheblich veränderte n und 
künstlichen Gewässern andererseits. 
Gemäß § 27 (1) WHG sind oberirdische Gewässer, „soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder 
erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass  
 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird 
und  
 2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.“ 
Gemäß § 27 (2) WHG sind oberirdische Gewässer, „die nach § 28 als künstlich oder erheblich ver-
ändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass  
 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands ver-
mieden wird und  
 2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht 
werden.“ 
Die allgemeinen Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser ergeben sich aus § 47 (1) WHG. Ge-
mäß § 47 (1) WHG ist das Grundwasser „so zu bewirtschaften, dass  
 1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermie-
den wird; 
 2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf 
Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden; 
 3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wer-
den; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwi-
schen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.“ 
Die wasserrechtliche Bedeutung der Bewirtschaftungsgrundsätze blieb bis zur Definition einer „Ver-
schlechterung“ durch den EuGH (2015) vergleichsweise abstrakt und erschwerte deren Berücksich-
tigung in der Beurteilung gewässerbezogener Eingriffe. Die rechtlichen Weiterentwicklungen durch 
europäische und nationale Gerichtsurteile wurden mittlerweile in methodische Anleitungen auf eu-
ropäischer und Landes- bzw. länderübergreifender Ebene überführt. Diese Anleitungen präzisieren 
Art und Umfang der Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze für genehmigungsrechtliche 
Fragestellungen. Sie bilden damit den fachlichen, rechtlichen und methodischen Rahmen für die 
Inhalte des Fachbeitrags, der sich insbesondere auf folgende Dokumente bezieht: 
• LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2017 a): Handlungse mpfehlung Ver-
schlechterungsverbot (auf Länderebene werden vereinzelt Inhalte ergänzt und können 
                                                
7 Verordnung zum Schutz des Grundwassers („Grundwasserverordnung“) vom 9. November 2010, zuletzt geändert am 4. 
Mai 2017.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 17 - 
unterstützend hinzugezogen werden; vgl. u. a. MLUL 2017, MUEEF 2017, SMUL 2017). 
• LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2020): Fachtechnische Hinweise für die 
Erstellung der Prognose im Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots – Be-
schlossen auf der 160. LAWA-Vollversammlung am 17./18. September 2020 in Würzburg. 
• CIS (2017): Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die Wasserrahmenrichtlinie und die 
Hochwasserrichtlinie. Leitfaden Nr. 36: Ausnahmen von den Umweltzielen gemäß Artikel 4 
Absatz 7. Neue Änderungen der physischen Eigenschaften von Oberflächenwasserkörpern, 
Änderungen des Grundwasserspiegels und neue nachhaltige Entwicklungstätigkeiten des 
Menschen. Tallinn, 4 -5. Dezember 2017. Deutsche Übersetzung, Entwurf, Stand: 
18.12.2018. 
3.1.2 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele 
Die Bewirtschaftungsziele nach § 27 und 47 (1) sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen ge-
wesen. Gemäß § 29 (2) und (3) WHG kann die zuständige Behörde diese Frist maximal zweimal um 
jeweils sechs Jahre verlängern, „wenn sich der Gewässerzustand nicht weiter verschlechtert und  
 1. die notwendigen Verbesserungen des Gewässerzustands auf Grund der natürlichen Ge-
gebenheiten nicht fristgerecht erreicht werden können, 
 2. die vorgesehenen Maßnahmen nur schrittweise in einem längeren Zeitraum technisch 
durchführbar sind oder 
 3. die Einhaltung der Frist mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.“ 
Dabei dürfen Fristverlängerungen die Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele in anderen Gewäs-
sern derselben Flussgebietseinheit nicht dauerhaft ausschließen oder gefährden. 
Die für die potenziell betroffenen Oberflächen - und Grundwasserkörper festgesetzten Fristen zur 
Zielerreichung sind in den Kapiteln 4.1.4 und 4.2.4 dargestellt. 
3.1.3 Voraussetzungen für die Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele 
Eine Abweichung von den allgemeinen, gesetzlich definierten Bewirtschaftungszielen nach 
§ 27 WHG für oberirische Gewässer ist nach § 30 WHG und von denjenigen für das Grundwasser 
nach § 47 (1) WHG nach § 47 (2) i. V. m. § 30 WHG möglich, wenn erkennbar ist, dass die Bewirt-
schaftungsziele trotz Fristverlängerung nicht zu erreichen sind. 
Gemäß § 30 (1) Satz 1 WHG können die zuständigen Behörden abweichend von § 27 WHG „für 
bestimmte oberirdische Gewässer weniger strenge Bewirtschaftungsziele festlegen, wenn  
 1. die Gewässer durch menschliche Tätigkeiten so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Ge-
gebenheiten so beschaffen sind, dass die Erreichung der Ziele unmöglich ist oder mit unver-
hältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre,  
 2. die ökologischen und sozioökonomischen Erfordernisse, denen diese menschlichen Tä-
tigkeiten dienen, nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich 
geringere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hätten und nicht m it unverhältnismäßig 
hohem Aufwand verbunden wären,  
 3. weitere Verschlechterungen des Gewässerzustands vermieden werden und  
 4. unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Gewässereigenschaften, die infolge der 
Art der menschlichen Tätigkeiten nicht zu vermeiden waren, der bestmögliche ökologische 
Zustand oder das bestmögliche ökologische Potenzial und der bestmögliche chemische Zu-
stand erreicht werden.“ 
Hierbei gilt § 29 (2) Satz 2 WHG entsprechend, so dass als weitere Voraussetzung hinzutritt, dass 
die abweichenden Bewirtschaftungsziele die Verwirklichung der in den §§ 27, 44 und 47 (1) WHG 
festgelegten Bewirtschaftungszielen in anderen Gewässern derselben Flussgebietseinheit nicht

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
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dauerhaft ausschließen oder gefährden dürfen. 
Für die Bewirtschaftungsziele des Grundwassers nach § 47 (1) WHG können aufgrund des Verwei-
ses in § 47 (2) Satz 2 WHG auf § 30 WHG auch für das Grundwasser abweichende Bewirtschaf-
tungsziele festgelegt werden. Dabei gilt dann die Maßgabe, dass im Rahmen der dortigen Voraus-
setzung des § 30 Satz 1 Nr. 4 WHG der bestmögliche mengenmäßige und chemische Zustand des 
Grundwassers – anstelle des für oberirdische Gewässer spezifischen bestmöglichen ökologischen 
Zustands bzw. Potenzials und des bestmöglichen chemischen Zustands – zu erreichen ist. 
3.1.4 Voraussetzung für die Gewährung von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen 
Neben abweichenden Bewirtschaftungszielen auf der Ebene der Bewirtschaftungsplanung können 
auch vorhabenbezogene Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen im Erlaubnisverfahren durch 
die Genehmigungsbehörde gewährt werden. Für oberirdische Gewässer ergeben sich die Voraus-
setzungen für entsprechende Ausnahmen aus § 31 (2) WHG und aus § 47 (3) Satz 1 WHG i. V. m. 
§ 31 (2) Satz 1 und (3) WHG für das Grundwasser.  
So verstößt es nach Maßgabe des § 31 (2) Satz 1 WHG nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach 
den §§ 27 und 30 WHG, „wenn bei einem oberirdischen Gewässer der gute ökologische Zustand 
nicht erreicht wird oder sich sein Zustand verschlechtert und wenn,  
 1. dies auf einer neuen Veränderung der physischen Gewässereigenschaften oder des 
Grundwasserstands beruht,  
 2. die Gründe für die Veränderung von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind oder 
wenn der Nutzen der neuen Veränderung für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen 
oder für die nachhaltige Entwicklung größer ist als der Nutzen, den die Erreichung der Be-
wirtschaftungsziele für die Umwelt und die Allgemeinheit hat,  
 3. die Ziele, die mit der Veränderung des Gewässers verfolgt werden, nicht mit anderen ge-
eigneten Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige Auswir-
kungen auf die Umwelt haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig ho-
hem Aufwand verbunden sind und  
 4. alle praktisch geeigneten Maßnahmen ergri ffen werden, um die nachteiligen Auswirkun-
gen auf den Gewässerzustand zu verringern.“ 
Auch hier darf aufgrund der Verweisung des § 31 (3) WHG auf § 29 (2) Satz 2 WHG die Verwirkli-
chung der Bewirtschaftungsziele in anderen Gewässern derselben Flussgebietsgemeinschaft nicht 
dauerhaft ausgeschlossen oder gefährdet werden.  
Gemäß § 47 (3) WHG gelten § 31 (2) Satz 1 und § 31 (3) WHG für Ausnahmen von den Bewirt-
schaftungszielen für das Grundwasser entsprechend.  
3.2 Bewertungsmethodik des Wasserkörperzustands 
Die Bewirtschaftungsgrundsätze der EG-WRRL beziehen sich auf den „Wasserkörper“, der den be-
wertungsrelevanten Raumbezug darstellt und in Oberflächen - (OFWK) und Grundwasserkörper 
(GWK) unterteilt wird (§ 3 Nr. 6 WHG). 
Der Gewässerzustand beschreibt „die auf Wasse rkörper bezogenen Gewässereigenschaften als 
ökologischer, chemischer oder mengenmäßiger Zustand eines Gewässers; bei als künstlich oder 
erheblich verändert eingestuften Gewässern tritt an die Stelle des ökologischen Zustands das öko-
logische Potenzial“ (§ 3 Nr. 6 WHG). Die Kenntnis über Aufbau und Funktionsweise der Zustands-
bewertung von OFWK und GWK ist Grundvoraussetzung für die Beurteilung potenzieller Zustands-
veränderungen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 19 - 
3.2.1 Zustandsbewertung für Oberflächenwasserkörper (OFWK) 
In Bezug auf OFWK fordert die EG-WRRL das Erreichen des „guten Zustandes“ für natürliche OFWK 
(NWB) bzw. des „guten Potenzials“ für künstliche (AWB) und erheblich veränderte (HMWB) OFWK 
bis spätestens 2027. Der gute Zustand ergibt sich aus dem „guten ökologischen Zustand“ (GÖZ) für 
NWB bzw. dem „guten ökologischen Potenzial“ (GÖP) für AWB/HMWB und dem guten chemischen 
Zustand (Abbildung 5). 
 
Abbildung 5:  Methodik zur Bewertung des Zustands von Oberflächenwasserkörpern  
Die Einstufung des ökologischen Zustands bzw. Potenzials basiert auf den sogenannten „biologi-
schen Qualitätskomponenten“ (BQK) und ergibt sich aus der Bewertung der Fischfauna, des Mak-
rozoobenthos (MZB) und der Gewässerflora (Makrophyten/Phytobenthos, Phytoplankton). Gemäß 
Anlage 3, Nr. 1 OGewV 2016 sind die zugrunde gelegten Parameter die Artenzusammensetzung 
(alle BQK), die Biomasse (nur Phyt oplankton) bzw. Artenhäufigkeit (übrige BQK) sowie die Alters-
struktur (nur Fische). 
Die Bewertung der BQK wird durch die in Tabelle 5 aufgeführten hydromorphologischen sowie che-
mischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten unterstützt. Dabei haben die hydro-
morphologischen und allgemeinen physikalisch -chemischen Qualitätskomponenten keine Rechts-
verbindlichkeit, sondern rein unterstützende Funkti on zur Erklärung der Bewertungsergebnisse   
(= Unterstützende Qualitätskomponenten). Diese unterstützenden Qualitätskomponenten sollen 
sich in einem Zustand befinden, in dem die Erreichung des GÖZ/GÖP ermöglicht und in dem rele-
vante Umweltqualitätsnormen (UQN) eingehalten werden.

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Tabelle 5: Hydromorphologische, chemische und allgemeine physikalisch -chemische Qualitätskomponen-
ten des ökologischen Zustands/Potenzials in Fließgewässern (nach OGewV 2016, Anlage 3) 
Qualitätskomponente Qualitätskomponente Parameter 
Hydromorphologische Qualitäts-
komponenten 
(OGewV 2016, Anlage 3, Nr. 2) 
Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik 
Verbindung zu Grundwasserkörpern 
Durchgängigkeit Durchgängigkeit 
Morphologie Tiefen- und Breitenvariation 
Struktur und Substrat des Bodens 
Struktur der Uferzone 
Chemische Qualitätskomponen-
ten  
(OGewV 2016, Anlage 3, Nr. 3.1) 
Flussgebietsspezifische 
Schadstoffe (FGS) 
Schadstoffe nach OGewV 2016, Anlage 
6 
Allgemeine physikalisch-chemi-
sche Qualitätskomponenten 
(OGewV 2016, Anlage 3, Nr. 3.2) 
Temperaturverhältnisse Wassertemperatur 
Sauerstoffhaushalt Sauerstoffgehalt und -sättigung, tro-
ckene organische Masse, biologischer 
Sauerstoffbedarf, Eisen 
Salzgehalt Chlorid, Leitfähigkeit, Sulfat 
Versauerungszustand pH-Wert, Säurekapazität 
Nährstoffverhältnisse Gesamtphosphor, ortho-Phosphat-Phos-
phor, Gesamtstickstoff, Nitrat-/ Ammo-
nium-/ Ammoniak-/ Nitrit-Stickstoff 
 
Für die Ermittlung des ökologischen Zustands/Potenzials werden für die BQK interkalibrierte und 
anerkannte typspezifische Bewertungsverfahren verwendet. Der ökologische Zustand und das öko-
logische Potenzial werden fünfstufig („sehr guter Zustand“/„höchstes Potenzial“, „gut“, „mäßig“, „un-
befriedigend“, „schlecht“) angegeben. Die Bewertung der BQK ist „gut“, wenn diese nur geringe Ab-
weichungen vom typspezifisch definierten sehr guten ökologischen Zustand bzw. vom höchsten öko-
logischen Potenzial (HÖP) aufzeigen (OGewV 2016, Anlage 4). Maßgeblich ist die Klasse der am 
schlechtesten bewerteten BQK. 
Als Ausnahme ist der ökologische Zustand unabhängig von der Bewertung der BQK maximal „mä-
ßig“, wenn die UQN für flussgebietsspezifische Schadstoffe (FGS) nach Anlage 6 OGewV 2016, die 
als chemische Qualitätskomponente in die Bewertung einfließen können, überschritten sind  
Der chemische Gewässerzustand ergibt sich aus den Vorgaben nach Anlage 8 OGewV 2016 und 
ist „gut“, wenn alle dort aufgeführten UQN eingehalten werden  bzw. „schlecht“, sobald eine UQN 
überschritten wird. 
3.2.2 Zustandsbewertung für Grundwasserkörper (GWK) 
In Bezug auf GWK fordert die EG -WRRL bis spätestens zum Jahr 2027 das Erreichen des „guten 
Zustandes“, der sich aus dem „guten mengenmäßigen Zustand“ und dem „guten chemischen Zu-
stand“ ergibt (Abbildung 6).

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
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Abbildung 6:  Methodik zur Bewertung des Zustands von Grundwasserkörp ern 
Die Einstufung des mengenmäßigen Zustands basiert auf der Komponente „Grundwasserspie-
gel“, der durch die in § 4 (2) GrwV 2010 aufgeführten Kriterien näher beschrieben wird. Dabei muss 
die langfristige mittlere jährliche Grundwasserbilanz mindestens ausgeglichen sein. Außerdem dür-
fen anthropogen bedingte Änderungen des Grundwasserstandes nicht dazu führen, dass die Um-
weltziele für in Verbindung stehende OFWK verfehlt werden, sich deren Zustand signifikant ver-
schlechtert, in Verbindung stehende Landökosysteme geschädigt werden oder die Grundwasser-
fließrichtung nachteilig verändert wird. Der mengenmäßige Zustand ist „gut“, wenn alle Kriterien 
erfüllt sind bzw. „schlecht“, sobald ein einziges Kriterium verfehlt wird. 
Die Einstufung des chemischen Zustands  erfolgt gemäß § 7 (2) Nr. 1 GrwV 2010 anhand von 
definierten Schwellenwerten oder gemäß § 7 (2) Nr. 2 GrwV anhand definierter Krite rien der Über-
wachung. Die relevanten Schwellenwerte ergeben sich nach Anlage 2 oder § 5 (1) Nr. 2 oder (3) 
GrwV 2010. Werden dort genannte Schwellenwerte überschritten, kann der chemische Zustand den-
noch als gut eingestuft werden, wenn alle Bedingungen nac h § 7 (3) GrwV 2010 erfüllt sind. Dazu 
müssen flächenbezogene Voraussetzungen (Flächensumme der Überschreitung auf weniger als 20 
% der GWK-Fläche oder insgesamt weniger als 25 km² bzw. 10 %, wenn der GWK kleiner als 250 
km² ist) erfüllt sein (§ 7 (3) Nr. 1 GrwV 2010). Außerdem müssen Grenzwerte der Trinkwasserver-
ordnung eingehalten werden, sofern das Einzugsgebiet einer Trinkwassergewinnungsanlage betrof-
fen ist bzw. sein könnte (§ 7 (3) Nr. 2 GrwV 2010) sowie die generellen Nutzungsmöglichkeiten des 
Grundwassers erhalten bleiben (§ 7 (3) Nr. 3 GrwV 2010). Neben der Betrachtung der Schwellen-
werte kann die Überwachung des Zustands zur Bewertung herangezogen werden, die weder Anzei-
chen für anthropogen bedingte Schadstoffeinträge aufzeigen, noch erkennen lassen darf, dass die 
Grundwasserbeschaffenheit die Bewirtschaftungsziele in Verbindung stehender OFWK gefährdet 
oder grundwasserabhängige Landökosysteme schädigt. 
Der chemische Zustand ist gut, wenn die Schwellenwerte nach § 7 (2) Nr. 1 GrwV 2010 eingehalten 
werden oder wenn - im Falle einer Überschreitung - alle Zusatzbedingungen nach § 7 (3) erfüllt sind 
oder die Kriterien nach § 7 (2) Nr. 2 GrwV 2010 erfüllt sind.

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Tabelle 6: Qualitätskomponenten zur Bewertung des GWK (nach §§ 4 (2) und 7 (2) GrwV 2010) 
 Qualitätskomponente Parameter 
Mengenmäßiger 
Zustand 
(§ 4 (2) GrwV 
2010) 
Grundwasserspiegel Grundwasserbilanz (§ 4 (2) Nr. 1) 
Umweltziele verbundener OFWK (§ 4 (2) Nr. 2a) 
Verschlechterung verbundener OFWK (§ 4 (2) Nr. 2b) 
Zustand verbundener Landökosysteme (§ 4 (2) Nr. 2c) 
Grundwasserfließrichtung (§ 4 (2) Nr. 2d) 
Chemischer Zu-
stand  
(§ 7 (2) GrwV 
2010) 
Schadstoffkonzentratio-
nen 
Schadstoffe nach Anlage 2 GrwV oder § 5 (1) oder (3) 1 
Anthropogen bedingte Schadstoffeinträge (§ 7 (2) Nr. 
2a)  
Umweltziele verbundener OFWK (§ 7 (2) Nr. 2b) 
Zustand verbundener Landökosysteme (§ 7 (2) Nr. 2c) 
1 In Verbindung mit den in § 7 (3) GrwV definierten Ausnahmen bei einer Überschreitung der Schwellenwerte (siehe auch Abbildung 
6) 
3.3 Maßgebliche Rahmenbedingungen und Bewertungsmaßstäbe für die Begutach-
tung gemäß der Rechtsprechung und anhand von Handlungsempfehlungen 
Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 01.07.2015 (Rs. C -461/13, „Weservertiefung“) anlässlich 
eines Vorlageverfahrens des BVerwG in einem Gewässerausbauverfahren zur Bedeutung der Be-
wirtschaftungsziele für die Einzelzulassung von Projekten und zur Auslegung des Verschlechte-
rungsverbots und des Verbesserungsgebotes geäußert. 
Nach Auffassung des EuGHs stellen die Bewirtschaftungsziele der WRRL nicht nur Zielvorgaben für 
die Gewässerbewirtschaftung dar, sondern sind auch konkrete Zulassungsvoraussetzungen bei Ein-
zelvorhaben. 
Vorbehaltlich der Gewährung einer Ausnahme hat der EuGH Art. 4 (1) Buchst. a Ziff. i bis iii der 
EG-WRRL dahingehend ausgelegt, dass die Genehmigung für ein konkretes Vorhaben zu versagen 
ist, wenn es eine Verschlechterung des Zustands eines OFWK verursachen kann oder wenn es die 
Erreichung eines guten ökologischen Zustands bzw. eines guten ökologischen Potenzials und eines 
guten chemischen Zustands eines OFWK zu dem nach der Richtlinie maßgeblichen Zeitpunkt ge-
fährdet. 
3.3.1 Verschlechterungsverbot  
Der EuGH hat den Begriff der Verschlechterung des Zustandes eines OFWK in Art. 4 Abs. 1 lit. a) i) 
der WRRL dahingehend ausgele gt, dass eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes 
eines OFWK vorliegt, wenn sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des 
Anhangs V der Richtlinie um eine Klasse verschlechtert, auch wenn diese Verschlechterung nicht 
zu einer Verschlechterung der Einstufung des OFWK insgesamt führt. Dieser Maßstab gilt in gleicher 
Weise im Hinblick auf die Bewertung der Verschlechterung des ökologischen Potenzials (EuGH, 
a.a.O., Rn. 69). Befindet sich eine Qualitätskomponente im Sinne von Anhang V EG-WRRL bereits 
in der niedrigsten Klasse, stellt jede Verschlechterung dieser Komponente eine Verschlechterung 
des Zustands/Potenzials eines OFWK im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i dar. 
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil zu einem weiteren Gewässerausbauvorha-
ben (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rdnrn. 498 und 499) der Auslegung 
des EuGH angeschlossen und die Vorgaben des EuGH u. a. dahingehend k onkretisiert, dass zur 
Einstufung des ökologischen Zustands / Potenzials die biologischen Qualitätskomponenten maß-
geblich sind und den hydromorphologischen und allgemeinen physikalisch -chemischen Qualitäts-
komponenten lediglich eine unterstützende Funktion, jedoch keine darüber hinaus gehende eigen-
ständige Funktion zukommt. Dies bedeutet, dass eine negative Veränderung von unterstützend her-
anzuziehenden Qualitätskomponenten allein für die Annahme einer Verschlechterung nicht aus-
reicht. Dies gilt auch bei sol chen Qualitätskomponenten, die sich bereits in der schlechtesten

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
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Klassenstufe befinden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Veränderung der allgemeinen physika-
lisch-chemischen Qualitätskomponenten zu einer Verschlechterung der biologischen Qualitätskom-
ponenten führt (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rdnr. 499). 
Dies gilt auch für flussgebietsspezifische Schadstoffe gemäß Anlage 6 OGewV 2016. Die Über-
schreitung einer UQN für flussgebietsspezifische Schadstoffe führt gemäß § 5 (5) Satz 1  OGewV 
2016 dazu, dass die Gesamtbewertung des betroffenen OFWK höchstens als „mäßig“ einzustufen 
und damit gewissermaßen zu deckeln ist (vgl. Kapitel 3.2.1). Werden die UQN für die flussge-
bietsspezifschen Schadstoffe eingehalten, kann eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes 
aufgrund einer etwaigen Erhöhung der Konzentration der UQN für flussgebietsspezifische Schad-
stoffe mit hinreichender Wah rscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Eine Überschreitung einer 
UQN für flussgebietsspezifische Schadstoffe führt demgegenüber nicht unmittelbar zu einer Ver-
schlechterung des ökologischen Zustands, sondern setzt eine in der Folge eintretende Verschlech-
terung einer biologischen Qualitätskomponente voraus.  
Nach u. a. LAWA (2017a) gilt zudem, dass verbessernde Maßnahmen in abiotischer Nähe oder an 
anderer Stelle, jedoch unbedingt innerhalb des gleichen OFWK ergriffen werden können, um vorha-
benbedingte Auswirkungen auf eine BQK in der „Gesamtbilanz“ derart zu reduzieren, dass eine 
Verschlechterung ausgeschlossen ist.  
In seiner Entscheidung zur Elbvertiefung hat das BVerwG des Weiteren festgestellt, dass die vom 
EuGH für die biologischen Qualitätskomponenten entwickelten Grundsätze auch auf die Bewertung 
des chemischen Zustands übertragen werden können (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15 
„Elbvertiefung“, Rdnr. 578). Hat ein Schadstoff die geltende Umweltqualitätsnorm überschritten, liegt 
eine Verschlechterung vor, wenn eine vorhabenbedingte, messtechnisch erfassbare Erhöhung der 
Schadstoffkonzentration zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, 
Leitsatz 9 und Rdnr. 580). 
Bezüglich messtechnisch nicht zu erfassender Veränderungen hält es das BVerwG für plausibel, 
dass in diesem Fall keine relevanten Wirkungen resultieren können. Darüber hinaus können nach 
Auffassung des Gerichts aber auch messbare Änderungen so gering sein, dass sie ungeeignet sind, 
nachhaltig auf die Habitatbedingungen biologischer Qualitätskomponenten einzuwirken, und damit 
einen bagatellhaften Charakter annehmen. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn Veränderungen in-
nerhalb einer natürlichen, typspezifischen Schwankungsbreite liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 
09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rdnr. 533). Auch nach Auffassung der LAWA haben solche 
Veränderungen – unabhängig vom ökologischen Zustand oder Potenzial des betroffenen Wasser-
körpers – bei der Bewertung außen vor zu bleiben (LAWA 2017a, MLUL 2017). Natürliche, typspe-
zifische Schwankungsbreiten können z. B. aus Leitbildbeschreibungen der Gewässertypen entnom-
men oder individuell anhand vorliegender Daten für ein konkretes Gewässer im Ausgangszustand 
ermittelt werden (z. B. im Rahmen einer Detailprüfung). Pr ognostizierte, messtechnisch nachweis-
bare Veränderungen der unterstützenden Qualitätskomponenten, die über die natürliche Schwan-
kungsbreite hinaus gehen (z. B. Sauerstoffdefizite) oder zu zeitlichen Verschiebungen führen (z. B. 
Temperaturveränderungen), sind die Grundlage für die Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit 
einer Verschlechterung. 
Den maßgeblichen Gegenstand für die Prüfung auf die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungs-
zielen stellt das beantragte Vorhaben dar. Im Hinblick auf mögliche kumulierende Wirkungen mit 
anderen Verfahren hat das BVerwG festgestellt, dass weder die EG-WRRL noch das WHG – anders 
als etwa das FFH-Recht – für die wasserrechtliche Bewertung explizit eine Berücksichtigung kumu-
lierender Wirkungen anderer Vorhaben verlangen. Dies wird im Wesentlichen aus der Vorrangstel-
lung der Bewirtschaftungsplanung abgeleitet, die die vielfältigen Gewässernutzungen in die Ziel- und 
Maßnahmenplanung einzustellen hat und dynamisch fortzuschreiben ist (BVerwG, Urteil vom

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09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 594). 
Als maßgeblicher Ausgangszustand für die Beurteilung einer Verschlechterung ist der tatsächli-
che Ist -Zustand der Wasserbeschaffenheit (BVerwG, Hinweisbeschluss v. 25.04.2018, Az.: 9 A 
16/16, juris Rn. 51; Urteil v. 02.11.2017, Az.: 7 C 25.15 „Kraftwerk Staudinger“, juris Rn. 48). Hierbei 
ist es grundsätzlich sachgerecht und praktikabel, für die Vo rhabenzulassung die Einstufungen des 
relevanten OFWK im Bewirtschaftungsplan zugrunde zu legen, sofern sie den Anforderungen der 
EG-WRRL, des WHG und der jeweils geltenden OGewV entsprechend zustande gekommen und 
die fachlichen Bewertungen vertretbar und nicht lückenhaft, veraltet oder unzureichend sind. Soweit 
belastbare neuere Erkenntnisse, insbesondere Monitoring-Daten vorliegen, sind diese heranzuzie-
hen (BVerwG, Urteil v. 09.02.2017, Az.: 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, juris Rn. 489; Urteil v. 02.11.2017, 
Az.: 7 C 25.15 „Kraftwerk Staudinger“, juris Rn. 43). 
Der maßgebliche Raumbezug für Prognosen vorhabenbedingter Auswirkungen ist der bzw. sind 
die potenziell betroffenen OFWK. Hierbei ist nach der Rechtsprechung des BVerwG auf die Auswir-
kungen auf den gesamt en OFWK abzustellen. Lokal begrenzte Veränderungen sind daher nicht 
relevant, solange sie sich nicht auf den gesamten OFWK oder andere OWFK auswirken. Nur wenn 
sich lokal begrenzte Veränderungen der unterstützenden Qualitätskomponenten in spezifischer 
Weise auf die biologischen Qualitätskomponenten mit Relevanz für den gesamten OWFK auswirken 
können, müssen die betroffenen Teilbereiche zusätzlich gesondert betrachtet werden (BVerwG, Ur-
teil v. 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 506). Neben dem/den dir ekt durch ein Vorhaben 
betroffenen OFWK als „Ort der Umsetzung“ eines Vorhabens können auch weitere OFWK betroffen 
sein (z. B. im Unterlauf), sofern die prognostizierten Wirkungen über den direkt betroffenen OFWK 
hinausgehen können. 
Das Verschlechterungsverbot gem. § 27 (1) und (2) WHG erfasst oberirdische Gewässer, d. h. das 
ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser 
(§ 3 Nr. 1 WHG). Gilt das Verbot demnach für alle Gewässer ungeachtet ihrer Größe, so ist Bezugs-
punkt der Verschlechterungsprüfung indes deren Zustand, welchen § 3 Nr. 8 WHG oberflächen - 
bzw. grundwasserkörperbezogen definiert (BVerwG, Urteil v. 10.11.2016, Az.: 9 A 18.15 „Elbque-
rung BAB A 20“, Rn. 101). Als kleinste Oberflächengewässertyp en für Fließgewässer sieht Anlage 
1 Nr. 2.1 Buchst. a OGewV 2016 solche mit einem Einzugsgebiet ab 10 km 2 vor. Dem Verschlech-
terungsverbot für nicht-berichtspflichtige Gewässer (sog. Kleingewässer) kann nach Auffassung 
des BVerwG dadurch entsprochen werden, dass sie so bewirtschaftet werden, dass der festgelegte 
OFWK, mit dem sie verbunden sind, die Bewirtschaftungsziele erreicht (BVerwG, Urteil v. 
27.11.2018 Az. 9 A 18.17 „A20/A7 Nord-West-Umfahrung“, Rn. 44). Vorhabenbedingte Auswirkun-
gen auf nicht -berichtspflichtige Gewässer (sog. Kleingewässer) sind somit mit Blick auf die Ver-
schlechterungsprüfung nur relevant, sofern diese Einfluss auf festgelegte, berichtspflichtige OFWK 
haben (s. auch CIS 2003). 
Der maßgebliche Ort der Beurteilung ist bzw. sind die repräsentative(n) Messstelle(n) der jewei-
ligen OFWK (BVerwG, Urteil v. 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 506).8 Über die funktionale 
Systemanalyse und die Bewertung potenzieller Wirkungen auf Ebene funktionaler Gewässerab-
schnitte kann sichergestellt werden, dass letztlich eine valide Abschätzung der Auswirkungen auf 
den gesamten OFWK erfolgt. Die Ergebnisse für die funktionalen Gewässerabschnitte werden auf 
den OFWK übertragen, um eine nach rechtlichem Maßstab relevante Beurteilung des Vorhabens 
auf OFWK-Ebene zu treffen. So sind potenziell nachteilige Auswirkungen in einem funktional 
abgegrenzten Gewässerteil nicht pauschal einer Verschlechterung des Zustands i. S. der EG-
WRRL auf OFWK-Ebene gleichzusetzen.  
                                                
8 Nachteilige Auswirkungen in einem Fließgewässer, die sich nicht durch eine repräsentative Messstelle abbilden lassen, 
sind im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot i. d. R. nicht relevant.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 25 - 
Die maßgebliche Dauer einer Verschlechterung schließt kurzzeitige (z. B. baubedingte) Auswirkun-
gen vom Verbotstatbestand aus, wenn mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass sich der Aus-
gangszustand kurzfristig wiedereinstellt. Nicht kurzfristige Verschlechterungen können als „vorüber-
gehend“ beurteilt werden und stehen den Bewirtschaftungszielen nicht entgegen, sofern sie den 
Anforderungen an die Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach § 31 (1) WHG genügen (vgl. 
Kapitel 3.1.4). „Vorübergehend“ ist nicht definiert; u. a. nach SMUL (2017) und MUEEF (2017) kann 
diesbzgl. auf die bewertungsrelevanten Zeiträume i. S. der operativen Monitoringzyklen zur Bericht-
erstattung der EG-WRRL (i. d. R. dreijährig, vgl. Anhang 5, Nr. 1.3.4 EG -WRRL) als Maßstab zu-
rückgegriffen werden. Verschlechterungen sind demnach vorübergehend, sofern sich der Aus-
gangszustand der BQK vor Vorhabenumsetzung gleich- oder besserwertig innerhalb eines operati-
ven Monitoringzyklus („Überwachungsintervall“) wiederherstellt. Dabei ist zu beachten, dass sich die 
Bewertungen zwischen den Monitoringzyklen auch vielfach bedingt durch natürliche Schwankun-
gen, Rahmenbedingungen der Probenahme etc. unterscheiden. Als Voraussetzung für eine k urz-
fristige Wiederherstellung des Ausgangszustands müssen grundsätzlich geeignete Habitatbedin-
gungen im ggf. vorübergehend beeinträchtigten Gewässerabschnitt bzw. -bereich vorliegen und ein 
hinreichendes Wiederbesiedlungspotenzial im erreichbaren Umfeld gegeben sein. 
Die Frage, ob ein Vorhaben eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers 
bewirken kann, beurteilt sich nach Rechtsprechung des BVerwG u.  a. in seiner Entscheidung zur 
Elbvertiefung aus dem Jahr 2017 nach dem allgemein ordnungsrechtlichen Maßstab der hinrei-
chenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts9. Eine Verschlechterung muss daher nicht 
ausgeschlossen, aber auch nicht sicher zu erwarten sein, abweichend vom strengeren Maßstab 
z. B. im europäischen Habitatrecht10. Da eine „Erheblichkeitsschwelle“ auch nicht aus EUGH (2015) 
ergeht, ist die Erheblichkeit i. S. eines hinreichenden Schadenseintritts vorhabenspezifisch, d. h. im 
Einzelfall, zu beurteilen (vgl. Schönberger 2015, MUEEF 2017, SMUL 2017).  
Auf die Vorlage des BV erwG im Fall „Zubringer Ummeln“ (Beschluss vom 25.04.2018, 9 A 16.16) 
hat der EuGH jüngst entschieden, dass die Auslegung des Verschlechterungsbegriffs auch auf 
das Grundwasser anzuwenden ist (EuGH, Urteil v. 28.05.2020, Rs. 535/18 „Zubringer Ummeln“). 
Danach stellt grundsätzlich jede vorhabenbedingte Überschreitung eines maßgeblichen Schwellen-
wertes oder – sofern ein Schwellenwert schon durch die Ist-Belastung überschritten ist – jede weitere 
Erhöhung der Schadstoffkonzentration eine Verschlechterung dar. Die an jeder Überwachungsstelle 
gemessenen Werte sind dabei individuell zu berücksichtigen.  
Noch vorbehaltlich der nun vorliegenden Entscheidung des EuGH im Fall „Zubringer Ummeln“ hatte 
das BVerwG die Grundsätze des EuGH -Urteils zur „Weservertiefung“ bereits in seinem Urteil vom 
27. November 2018 (9 A 8.17, „Nord -West-Umfahrung Hamburg / Autobahnkreuz A20 / A 7“) her-
angezogen. Dementsprechend hat das BVerwG dort das Verschlechterungsverbot für das Grund-
wasser wie für die Oberflächengewässer verbindlich he rangezogen und in gleicher Weise wie für 
Oberflächengewässer geprüft. Entsprechendes gilt auch nach der Auffassung des OVG Berlin-Bran-
denburg, das für die Beurteilung, ob sich der mengenmäßige Zustand eines Grundwasserkörpers 
im Sinne von § 47 (1) Nr. 1 WHG verschlechtert, auf den tatsächlichen Ist -Zustand abstellt (OVG 
Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2018, Az.: 6 B 1.17 „Welzow-Süd“, juris Rn. 32). 
  
                                                
9 Urteil vom 09.02.2017, AZ. 7 A 2.15, Rn. 480, 547 
10 z. B. Artikel 6 FFH-RL

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 26 - 
3.3.2 Zielerreichungsgebot 
Der EuGH hat in der Entscheidung zur Weservertiefung (v. 01.07.2015, Az.: C -461/13) im Hinblick 
auch auf das Zielerreichungsgebot (auch als „Verbesserungsgebot“ bezeichnet) festgestellt, dass 
die Genehmigung für ein Vorhaben zu versagen ist, wenn das Vorhaben die Erreichung eines guten 
Zustandes zu dem nach der Richtlinie maßgeblichen Zeitpunkt gefährdet. 
Das Gebot der Zielerreichung bildet dabei neben dem Verschlechterungsverbot einen eigenständi-
gen Maßstab im Rahmen der Vorhabenzulassung (EuGH, Urteil vom 01.07.2015, C-461/13 „Weser-
vertiefung“, Rn. 29 ff.) und bedarf einer eigenständigen Prüfung.  
Zur Vereinbarkeit eines Vorhabens mit dem Zielerreichungsgebot führt das BVerwG aus, dass das 
Zielerreichungsgebot vor allem durch die Bewirtschaftungsplanung zu verwirklichen ist. Dabei ist auf 
den relevanten nach §§ 82 und 83 WHG erstellten Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenpro-
gramm abzustellen, die im Hinblick auf das Zielerreichungsgebot das „Wie“ der Zielerreichung des 
guten ökologischen und des guten chemischen Zustandes konkretisieren. Dies hat das BVerwG in 
seinem Urteil zum Kraftw erk Staudinger nochmals bestätigt (BVerwG, Urteil vom 02.11.2017, 7 C 
25.15, Rn. 61). Bei der Vorhabenzulassung beschränkt sich die Prüfung daher auf die Vereinbarkeit 
mit den im Maßnahmenprogramm festgelegten Maßnahmen. Es wird grundsätzlich davon ausge-
gangen, dass dieses auf die Verwirklichung der Bewirtschaftungsziele ausgelegt ist und ein kohä-
rentes Gesamtkonzept darstellt, das sich nicht lediglich in der Summe von punktuellen Einzelmaß-
nahmen erschöpft (BVerwG, Urteil vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 586).  
Ein Vorhaben ist nur dann mit dem Verbesserungsgebot nicht vereinbar, wenn es mit hinreichender 
Wahrscheinlichkeit faktisch zu einer Vereitelung der Bewirtschaftungsziele führt (BVerwG, Urteil 
vom 09.02.2017, 7 A 2.15 „Elbvertiefung“, Rn. 582). 
Im Zusammenhang mit dem Verbesserungsgebot ist daher anhand dieses Maßstabs zu prüfen, ob 
das Vorhaben dem Erreichen des guten ökologischen Zustands/guten ökologischen Potenzials und 
den hierzu vorgesehenen Programmmaßnahmen des Bewirtschaftungsplans entgegensteht. 
3.3.3 Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2, (3) Satz 1 WHG 
Das auf das Grundwasser bezogene Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2, (3) Satz 1 WHG ist auf 
die Umkehr signifikanter und anhaltender Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf 
Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten gerichtet. Das Trendumkehrgebot erfasst dabei 
unmittelbar diejenigen Grundwasserkörper, bei denen das Risiko besteht, dass sie die Bewirtschaf-
tungsziele nach § 47 WHG nicht erreichen und dementsprechend gemäß § 3 (1) GrwV 2010 als 
gefährdet eingestuft werden. Bei Vorliegen eines Trends (nach Anlage 6 Nummer 1 der GrwV 2010), 
der zu einer signifikanten Gefahr für die Qualität der Gewässer - oder Landökosysteme, für die 
menschliche Gesundheit oder die potenziellen oder tatsächlichen legitimen Nutzungen der Gewäs-
ser führen kann, veranlasst die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Trendum-
kehr (§ 10 GrwV 2010). Diese Maßnahmen sind in den Bewirtschaftungsplänen festgeschrieben.

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 - 27 - 
3.4 Methoden und Datengrund lagen zur Ermittlung, Beschreibung und Prognose 
vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhältnisse 
3.4.1 Funktionale Systemanalyse 
Die Gliederung des Vorflutsystems dient dem Zweck potenziell vorhabenbedingte Wirkungen auf die 
Abflussverhältnisse und die Wasserbeschaffenheit räumlich zu konkretisieren und zu differenzieren. 
Hierzu werden sogenannte funktionale Gewässerabschnitte (Abbildung 7, Tabelle 7) innerhalb 
der potenziell betroffenen Oberflächengewässer abgegrenzt, die im Ausgangs- sowie im Prognose-
zustand den gleichen funktionalen Rahmenbedingungen unterliegen  (vgl. Kapitel 2.1 bzw. Tabelle 
2) und weitgehend homogene hydrologische und qualitative Verhältnisse vorweisen. Potenzielle vor-
habenbedingte Wirkungen sowie veränderte funktionale Rahmenbedingungen bilden sich in Bezug 
auf die Abflussverhältnisse und die Wasserbeschaffenheit innerhalb dieser funktionalen Gewässer-
abschnitte i. d. R. gleichartig ab. 
Die Gliederung der potenziell betroffenen Oberflächengewässer in funktionale Gewässerabschnitte 
zeigt Abbildung 7. Die einzelnen Abschnitte sind in Tabelle 7 beschrieben. 
 
 
Abbildung 7:  Funktionale Gewässerabschnitte  der Oberflächengewässer im potenziellen Einflussbereich 
des Vorhabens (vergrößerte Darstellung im Anhang, Kapitel 10.1) 
 
In der Regel beginnt bzw. endet ein funktionaler Gewässerabschnitt am Knotenpunkt zwischen po-
tenziell betroffenem Oberflächengewässer und funktionaler Rahmenbedingung, mit der signifikant 
abweichende hydrologische oder qualitative Verhältnisse hervorgerufen werden. Dabei erfolgt die 
Zuordnung funktionaler Rahmenbedingungen nicht streng räumlich, sondern mit einem gewissen 
Ermessensspielraum, d. h. einer zielführenden Vereinfachung der tatsächlichen räumlichen Bezüge 
vor allem im Hinblick auf stoffliche Einflussfaktoren.

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 - 28 - 
Für die Beurteilung der Entnahme aus dem Rhein werden die funktionalen Abschnitte durch poten-
ziell relevante Zuflüsse (Anteil des Abflusses >1%, bzw. maßgebliche Veränderung (Erft)) bzw. 
Grenzen zwischen den OFWK, welche relevante übergeordnete hydromorphologische Ausprägun-
gen abgrenzen, voneinander abgegrenzt.  
Die Unterteilung des Abschnitts R1 in R1a und R1b ist in der zukünftig maßgeblichen Veränderung 
der Abflussverhältnisse der Erft begründet, auch wenn der Anteil am Rhein < 1% ist. Da bedingt 
durch den geringen Anteil der Entnahmemenge am Gesamtabfluss des Rheins keine maßgeblichen 
Auswirkungen ermittelt wurden, erfolgt die Betrachtung nur bis zur Grenze der Niederlande. 
Tabelle 7: Charakterisierung der funktionalen Gewässerabschnitte zur räumlichen Differenzierung potenziell 
vorhabenbedingter Wirkungen 
Abschnitt Bezeichnung Abgrenzung funkt. Rahmenbedingungen 
R1a Rhein unterhalb 
Entnahme 
Entnahmestelle bis Einmündung Erft 
(Stat. km 712,6 – 735,6) 
Entnahme RWTL; (KA Dormagen-
Rheinfeld) 
R1b Rhein unterhalb 
Erft 
Einmündung Erft bis Ende OFWK 
2_701494  
(Stat. km 735,6 – 775,0) 
Einmündung Erft 
R2 Rhein oberhalb 
Ruhr 
Beginn OFWK 2_775008 bis  
Einmündung Ruhr  
(Stat. km 775,0 – 780,2) 
Neuer OFWK (d.h. generelle Un-
terschiede zwischen den vorlie-
genden Verhältnissen) 
R3 Rhein: Ruhr bis 
Emscher 
Einmündung Ruhr bis Einmündung 
Emscher (Stat. km 780,2 – 797,7) 
Einmündung Ruhr 
R4 Rhein: Emscher 
bis Lippe 
Einmündung Emscher bis Einmün-
dung Lippe  
(Stat. km 797,7 – 814,5) 
Einmündung Emscher 
R5 Rhein: Lippe bis 
Grenze NL 
Einmündung Lippe bis Ende OFWK 
2_813012/Grenze NL  
(Stat. km 814,5 – 864,1) 
Einmündung Lippe 
 
Die Abbildung des Einflusses aus dem Einzugsgebiet des Rheins erfolgt unter Berücksichtigung der 
Abflussverhältnisse oberhalb der Entnahmestelle gemäß des Wassermengengerüsts (vgl. Kapitel 
3.4.2) sowie der Wasserbeschaffenheit an der Messstelle Düsseldorf -Flehe. Diese dient als reprä-
sentative Messstelle für den OFWK und bildet somit trotz der Lage unterhalb der Entnahmestelle die 
Verhältnisse in diesem Bereich ausreichend ab (vgl. Abbildung 7). 
Der Ausbaugrad eines Oberflächengewässers kann die Intensität von Wirkungen auf die Abfluss-
verhältnisse sowie die Wasserbeschaffenheit neben den als funktionale Rahmenbedingungen iden-
tifizierten Einflussfaktoren prägen, fließt jedoch nicht in die Gliederung des Vorflutsystems ein. 
Die Intensität potenziell vorhabenbedingter Wirkungen auf die funktionalen Gewässerabschnitte ist 
– neben dem Ausmaß der Veränderungen der Wassermenge und -beschaffenheit – auch davon 
abhängig, wie „empfängli ch“ die Oberflächengewässer für potenzielle Wirkungen sind. Dies kann 
näherungsweise über die übergeordneten hydromorphologischen Verhältnisse in der Vorflut abge-
bildet werden, da diese grundsätzlich in unterschiedlichem Maße zur Regulierung dieser Wirkungen 
beitragen können. 
Die Einstufung der Oberflächengewässer nach ihrer übergeordneten, hydromorphologischen Qua-
lität, abgebildet durch den Ausbaugrad und Staueinfluss, richtet sich nach folgenden Regeln: 
• naturnah: (überwiegend) maximal mäßig veränderte Gewässerstruktur (GSK 1 - 3), nicht 
bzw. nur sehr kleinräumig und selten rückstaugeprägt, 
• ausgebaut: (überwiegend) deutlich bis vollständig veränderte Gewässerstruktur (GSK 4 
- 7), nicht bzw. nur sehr kleinräumig und selten rückstaugeprägt; maximal mäßig verän-
derte Gewässerstruktur (GSK 1 - 3), häufige, i. d. R kurze rückstaugeprägte Abschnitte, 
• rückstaugeprägt: (überwiegend) gestaut, unabhängig der sonstigen morphologischen

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 - 29 - 
Verhältnisse. 
Der betrachtete Gewässerabschnitt des Rheins weist jedoch keine ausgeprägten Unterschiede hin-
sichtlich der hydromorphologischen Ausprägung auf. So wird die Gewässerstruktur mit Ausnahme 
eines Abschnitts vor Rees („mäßig verändert“) ausschließlich als „sehr stark verändert“ oder „voll-
ständig verändert“ dargestellt. Ein Staueinfluss ist ebenso auszuschließen, da keine Querbauwerke 
im Fließweg vorliegen. Somit können die funktionalen Abschnitte vollständig als „ausgebaut“ (GSK 
4-7) charakterisiert werden. 
3.4.2 Wassermengengerüst 
Ein Wassermengengerüst ist erforderlich, um die Abflus sverhältnisse der jeweiligen funktionalen 
Abschnitte zu ermitteln. Dabei wurde angestrebt, möglichst realistische Verhältnisse abzubilden.  
Verschiedene kleine Zuflüsse bzw. Ein - und Ausleitungen werden nicht im Einzelnen dargestellt . 
Durch die Verwendung der Pegeldaten im Längsverlauf bzw. die Berücksichtigung von regionalisier-
ten Abflusskennwerten werden diese jedoch anhand der Verhältnisse im Rhein mit dargestellt. Re-
levante zukünftige Veränderungen der Wassermengen sind für die kleinen Zuflüsse und Ein - und 
Ausleitungen aktuell nicht bekannt. 
Das Wassermengengerüst liefert Abflussmengen für spezifische Abflussereignisse bezogen auf die 
einzelnen funktionalen Gewässerabschnitte. Die Auswahl der abzubildenden Abflussereignisse im 
Vorflutsystem ist insbesondere im Hinblick auf die Begutachtung möglicher Auswirkungen auf die 
aquatischen Zönosen begründet: 
• Mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ): relevantes Abflussereignis zur Ermittlung von 
möglichen akuten Auswirkungen auf die aquatischen Zönosen 
• Mittelwasserabfluss (MQ): relevantes Abflussereignis zur Ermittlung von möglichen 
chronischen Auswirkungen auf die aquatischen Zönosen. 
• Mittlerer Hochwasserabfluss  (MHQ): relevantes Abflussereignis zur Ermittlung von 
möglichen hydromorphologischen Auswirkungen auf auengebundene Arten. 
Grundlage für das Wassermengengerüst bilden die Pegeldaten des Rhein sowie Abfragen bei den 
Wasserverbänden in Bezug auf die Zuflüsse  (Erft: Erftverband, schriftliche Mitteilung vom 
01.08.2022; Ruhr: Ruhrverband, schriftliche Mitteilung vom 07.07.2022; Emscher & Lippe: Emscher-
genossenschaft/Lippeverband, schriftliche Mitteilung vom 08.07.2022).  
Zuflüsse mit Anteilen am Rhein von < 1% wurden nicht weiter dargestellt. Eine Ausnahme bildet die 
Erft, da sich in dieser der Abfluss wesentlich verändert (Perspektivprojekt).  
Das Wassermengengerüst baut auf den Verhältnissen der vorliegenden Pegeldaten im Rhein im 
Zusammenhang mit den übermittelten Abflüssen der Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe auf. 
Die jeweiligen Abflüsse für die funktionalen  Abschnitte wurden somit nach Prüfung der Lagen der 
Pegel im Verhältnis zu den verschiedenen funktionalen Abschnitten anhand von den folgenden An-
nahmen ermittelt: 
Oberhalb/R1a: Pegel Düsseldorf – Erft 
R1b: Pegel Düsseldorf 
R2: Pegel Duisburg-Ruhrort – Ruhr 
R3: Pegel Duisburg-Ruhrort 
R4: Pegel Duisburg-Ruhrort + Emscher 
R5: R4 + Lippe 
 
Da der resultierende Wert für R5 auch etwa zu den Verhältnissen am Pegel Rees passt, werden die 
Werte als weitestgehend plausibel eingestuft.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 30 - 
  
Abbildung 8:  Wassermengengerüst zur Abbildung der Abflussverhältnisse im Untersuchungsgebiet

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 31 - 
3.4.3 Ermittlung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhält-
nisse 
Die Methoden zur Ermittlung, Beschreibung und Prognose potenziell vorhabenbedingter Wirkungen 
auf die abiotischen Verhältnisse beschreiben die Instrumente sowie die relevanten Parameter und 
Kenngrößen einschließlich der Datengrundlagen, die zur Abbildung vorhabenbedingter Wirkungen 
auf die hydromorphologischen Verhältnisse ( Kapitel 3.4.3.1) sowie die Wasserb eschaffenheit (Ka-
pitel 3.4.3.2) herangezogen werden. 
Die Methoden legen die Annahmen und Festsetzungen des Wassermengengerüsts (Kapitel  3.4.2) 
als Instrument zur Ermittlung von Intensität und Reichweite potenzieller resultierender Veränderun-
gen zugrunde.  
3.4.3.1 Ermittlung, Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die hyd-
romorphologischen Verhältnisse 
Für das Vorhaben wurde n die hydromorphologischen Wirkfaktoren „Abfluss“, „Fließverhalten“ , 
„Wasserstand/Wasserstanddynamik, Auenanbindung“  und „Morphologische Veränderungen“  als 
Konsequenzen der Wirkpfade Entnahme, Entnahmebauwerk und bauzeitliche Wasserhaltung  als 
potenziell relevant identifiziert (vgl. Kapitel 2.1). Zwischen diesen Wirkfaktoren und den in der nach-
folgenden Tabelle aufgeführten Parameter-Gruppen, die den Qualitätskomponenten „Wasserhaus-
halt“, „Durchgängigkeit“ und „morphologische Verhältnisse“ zur Beschreibung der hydromorphologi-
schen Verhältnisse i. S. der EG-WRRL zugeordnet sind, bestehen potenzielle Zusammenhänge.  
Parameter-Gruppen, zu denen keine Auswirkungen zu erwarten sind, werden im Folgenden nicht 
weiter berücksichtigt.

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 - 32 - 
Tabelle 8: Parameter zur Beschreibung von Wirkungen auf die hydromorphologischen Verhältnisse aufbauend auf den vorab erläuterten Wirkpfaden (x = potenziell 
relevante Wirkpfade, nähere Betrachtung notwendig; (x) = prinzipiell wäre Wirkpfad vorhanden, auf Grund von ve rschiedener Umstände jedoch nicht 
näher zu betrachten;    = keine Auswirkungen, keine weitere Betrachtung)  
Qualitäts-
komponente 
(WRRL) 
Parameter 
(WRRL) 
Parameter-Gruppe Wirkpfad  
Entnahme 
Wirkpfad  
Entnahmebauwerk 
Wirkpfad  
bauzeitl. Wasserhaltung 
Wasserhaushalt 
Abfluss/ 
Abflussdynamik 
Abflussverhältnisse/ Ab-
flussdynamik 
x pot. relevant  keine Auswirkungen (x) ggf. Einleitung von Was-
ser in OFWK; nur tempo-
räre Auswirkungen 
Fließverhalten/  
Rückstau 
(x) stark ausgebauter Ab-
schnitt; keine Auswirkun-
gen auf Fließverhalten 
durch Entnahme möglich 
x sehr geringfügige Aus-
wirkungen nur im unmit-
telbaren Umfeld des 
Entnahmebauwerks zu 
erwarten 
(x) ggf. Einleitung von Was-
ser in OFWK; nur tempo-
räre Auswirkungen 
Wasserstand/ 
Wasserstand- 
dynamik,  
Auenanbindung 
x pot. relevant  keine Auswirkungen  keine Auswirkungen 
Verbindung  
zum  
Grundwasser 
Grundwasser- 
anbindung 
x pot. relevant  keine Auswirkungen (x) ggf. Einleitung von Was-
ser in GWK; nur tempo-
räre Auswirkungen 
Durchgängigkeit 
- Linear (aquatische Organis-
men)1 
(x) keine Querbauwerke/Eng-
stellen, daher keine Aus-
wirkungen möglich 
 keine Auswirkungen  keine Auswirkungen 
Lateral (aquatische Orga-
nismen) 
 keine Auswirkungen  keine Auswirkungen  keine Auswirkungen 
Vertikal (hyporheisches In-
terstitial) 
 keine Auswirkungen (x) Sohlverbau nur in einem 
sehr geringfügigen Aus-
maß, daher keine Aus-
wirkungen 
 keine Auswirkungen 
Sedimenthaushalt2  keine Auswirkungen  keine Auswirkungen  keine Auswirkungen 
Morphologi-
sche  
Verhältnisse Tiefen-/ 
Breiten- 
variation3 
Laufentwicklung  keine Auswirkungen (x) keine Auswirkungen we-
gen Ausbauzustand 
möglich 
 keine Auswirkungen 
Längsprofil  keine Auswirkungen (x) keine Auswirkugen we-
gen Ausbauzustand und 
Unterhaltung möglich 
 keine Auswirkungen

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 - 33 - 
Qualitäts-
komponente 
(WRRL) 
Parameter 
(WRRL) 
Parameter-Gruppe Wirkpfad  
Entnahme 
Wirkpfad  
Entnahmebauwerk 
Wirkpfad  
bauzeitl. Wasserhaltung 
Tiefen-/ 
Breitenvarianz 
 keine Auswirkungen x ggf. lokal relevant  keine Auswirkungen 
Struktur/ 
Substrat  
Boden 
Sohlstruktur  keine Auswirkungen (x) Sohlverbau nur in einem 
sehr geringfügigen Aus-
maß 
 keine Auswirkungen 
Substratbeschaffenheit/-dy-
namik 
 keine Auswirkungen (x) keine Auswirkungen we-
gen Ausbauzustand und 
Unterhaltung 
 keine Auswirkungen 
Struktur  
Uferzone4,5 
Uferstruktur/ 
Querprofil 
 keine Auswirkungen x ggf. lokal relevant  keine Auswirkungen 
Uferbewuchs/ 
Beschattung 
 keine Auswirkungen  keine Auswirkungen  keine Auswirkungen 
Gewässerrand- 
streifen/ 
Umfeldstruktur 
 keine Auswirkungen x ggf. lokal relevant  keine Auswirkungen

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 - 34 - 
Die Beschreibung der Parameter-Gruppen beruht im Wesentlichen unmittelbar auf und/oder nähe-
rungsweise unter Berücksichtigung der folgenden Grundlagen: 
 - Wassermengengerüst (Kapitel 3.4.2), 
 - Ergebnisse der aktuellsten Gewässerstrukturkartierungen aus ELWAS 
 - Angaben in ELWAS zur Lage von Querbauwerken 
Die Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die Parameter-Gruppen erfolgt 
i. d. R. verbal-argumentativ unter Berücksichtigung der folgenden bundesweit und/oder in Nordrhein-
Westfalen etablierten Verfahren zur Erfassung und Bewertung hydromorphologischer Verhältnisse. 
Da keine Auswirkungen auf die Qualitätskomponente Durchgängigkeit zu erwarten sind, handelt es 
sich lediglich um Folgende: 
 - LANUV NRW (2018a): Gewässerstruktur in Nordrhein -Westfalen. Kartieranleitung für die 
kleinen bis großen Fließgewässer. Arbeitsblatt 18, 2. überarbeitete Auflage. 
 - LAWA (2017b): Klassifizierung des Wasserhaushalts von Einzugsgebieten und Wasserkör-
pern – Verfahrensempfehlung. Teil a: Handlungsanleitung. 
3.4.3.2 Ermittlung, Beschreibung und Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die Was-
serbeschaffenheit in den funktionalen Gewässerabschnitten 
Die Wasserentnahme geht nicht mit unmittelbaren Veränderungen der Wasserbeschaffenheit ein-
her, kann jedoch durch die Verringerung des Abflussvolumens („volumenbedingt“) sowie Verände-
rungen von Abflussanteilen im Bereich von Zuflüssen z um Rhein („zuflussbedingt“) mittelbare Be-
einflussungen der Wasserbeschaffenheit begünstigen. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführ-
ten Sekundärwirkungen der Wasserentnahme auf die Wasserbeschaffenheit sind potenziell denkbar 
und daher zu betrachten. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse in Kapitel 5.1.2.1 ist ein relevanter 
Wirkpfad auf Schadstoffgehalte in Biota nicht erkennbar und wird daher nicht weitergehend betrach-
tet. 
 
Tabelle 9: Potenzielle Sekundärwirkungen der Wasserentnahme auf den Rhein (x = zu betrachten) 
Sekundärwirkung volumenbedingt zuflussbedingt 
Temperaturverhältnisse X X 
Sauerstoffhaushalt X X 
Salzgehalt nicht relevant X 
Nährstoffverhältnisse X X 
Versauerungszustand nicht relevant X 
Schadstoffgehalt nicht relevant X 
 
Die Sekundärwirkungen können durch Parameter der Wasserbeschaffenheit, deren Auswahl sich 
anhand rechtlicher und fachlicher Gesichtspunkte ergibt und die den Sekundärwirkungen angelehnt 
an die Vorgaben der Anlagen 3, 6 und 8 der Oberflächengewässerverordnung 2016 (OGewV)11 zu-
geordnet werden können, näher beschrieben werden. 
Da durch die Entnahme Auswirkungen auf alle Parameter prinzipiell möglich sind, erfolgen die Be-
urteilungen anhand aller Parameter, zu denen  Messdaten vorliegen (Auflistung der Parameter in 
Tabelle 10). 
Die Eingangswerte für die Parameter im Ausgangszustand beruhen auf Datenauswertungen auf 
Grundlage der Datenerhebung des LANUV (GÜS-Messstellen). Die Daten beschränken sich auf den 
                                                
11 Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer („Oberflächengewässerverordnung“) vom 20. Juni 2016

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 35 - 
Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 und somit den Erhebungen im Rahmen des 5. MZ. Die Daten-
grundlagen sind dem Anhang, Kapitel 10.2 zu entnehmen. 
Die Quantifizierung zu erwartender vorhabenbedingter Wirkungen auf die Wasserbeschaffenheit er-
folgt auf Ebene der funktionalen Gewässerabschnitte mittels abflussgewichteter Mischrechnung. 
Diese Methode ist ein etabliertes Hilfsmittel, um Veränderungen eines Wertes/einer Konzentration 
nach anerkannten Regeln der Technik für beliebige Bezugsgrößen (z. B. Mittelwerte, Maximalwerte) 
lokal unmittelbar unterhalb von Einleitungen/Zuflüssen zu ermitteln.  Die jeweiligen Bezugsgrößen 
richten sich – sofern vorhanden – nach den parameterspezifischen Vor gaben der Anlagen 6 - 8 
OGewV 2016. Grundsätzlich lassen sich die Ergebnisse auf den gesamten funktionalen Gewässer-
abschnitt übertragen; sie bilden damit eine Grundlage für die Interpretation bis auf die Ebene des 
Wasserkörpers. Für wenige Parameter ist die Methode nicht oder nicht alleinstehend anwendbar, 
wenn Prognosen durch weitere, rechnerisch nicht abschließend und/oder belastbar abzubildende 
Faktoren überprägt werden (z. B. hydromorphologische Einflüsse im Gewässerverlauf). In diesen 
Fällen erfolgen die Prognosen weitgehend auf verbal-argumentativer Grundlage (betrifft z.B. Sauer-
stoff, pH-Wert). 
Neben der maßgeblichen Berücksichtigung der Mischrechnung erfolgen volumenbedingte Betrach-
tungen für die Wassertemperatur, den Sauerstoffgehalt sowie die Nährstoffverhältnisse zusätzlich 
verbal argumentativ. 
3.5 Vorgehen zur Ermittlung vorhabenbedingter Auswirkungen auf die Qualitäts-
komponenten 
3.5.1 Beurteilungswerte für die Prognose von Auswirkungen 
3.5.1.1 Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die Qualitätskompo-
nenten des ökologischen und chemischen Zustands der OFWK 
Mögliche Auswirkungen von berechneten Konzentrationsänderungen auf die BQK können nicht al-
lein auf Basis vorliegender toxikologischer Beurteilungswerte prognostiziert werden, da für eine be-
lastbare Beurteilung stoff- und artspezifisch eindeutige Ursache-Wirkung-Bezüge mit validen Anga-
ben über ökotoxikologische „Grenzwerte“ vorliegen müssten; dies ist jedoch nur in begrenztem Um-
fang der Fall. Zur Beurteilung möglicher Auswirkungen von berechneten Konzentrationsänderungen 
werden daher – analog zur Bewertung des Ausgangszustand – hauptsächlich die Beurteilungswerte 
der OGewV 2016 herangezogen, die den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der EG -WRRL in 
Deutschland bezogen auf Oberflächengewässer vorgibt. 
Die Umweltqualitätsnormen (UQN), Orientierungswerte (OW) und übrigen Beurteilungswerte basie-
ren teilweise auf ökotoxikologischen Daten; darüber hinaus gehe n insbesondere bei den allgemei-
nen physikalisch-chemischen Parametern (ACP) auch Nährstoff - und Ionenverhältnisse in die Be-
trachtungen ein. Sollte es eine different verwendete Messmethode bzw. die potenzielle Relevanz 
eines Stoffes ohne gesetzliche Grundla ge erfordern, werden weitere Beurteilungswerte wie bei-
spielsweise die vom LANUV je Monitoringzyklus herausgegebene, sogenannte „D4 -Liste“ (LANUV 
NRW 2020c) zur Beurteilung herangezogenDie UQN für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe 
(FGS) werden nach Anlage 6 OGewV 2016, die OW für ACP in Anlage 7 und die UQN für die Stoffe 
des chemischen Zustand nach Anlage 8 beurteilt. Die in den Anlagen 6 bis 8 OGewV 2016 aufge-
führten Beurteilungswerte sind rechtlich bindend, sonstige Beurteilungswerte nicht. 
Unter den betrachteten Parametern zählen Kupfer, Arsen und Zink nach OGewV 2016 zu den in der 
Schwebstoffphase zu beurteilenden Stoffen, da diese zum größten Teil an organische und

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 - 36 - 
mineralische Bestandteile gebunden vorkomm t, aber durch physikalisch -chemische und mechani-
sche Einflussfaktoren mobilisiert werden können. Da Schwebstoffuntersuchungen (Probenahme) 
sehr aufwendig sind und daher nicht immer vorliegen, können für diese Stoffe in NRW fachlich ab-
geleitete Beurteilungswerte in der Wasserphase aus der D4 -Liste des NRW-Monitoring-Leitfadens 
(LANUV NRW 2020a) zur Beurteilung herangezogen werden. Die UQN der OGewV 2016 wird ent-
sprechend dem Vorgehen des LANUV NRW als eingehalten angesehen, wenn die Beurteilungs-
werte der D4-Liste unterschritten werden. Dieses Vorgehen wurde vorerst verwendet, um einen Ein-
druck über potenzielle Auswirkungen zu erhalten. Sofern potenziell relevante Änderungen resultie-
ren würden, würde bei vorliegenden Messdaten der Schwebstoffphase eine weitergehende Beurtei-
lung erfolgen. 
Die nachfolgende Tabelle führt die tlw. gewässertypspezifischen, berücksichtigten Beurteilungs-
werte für die betrachteten Parameter auf.  
Tabelle 10: Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkun gen auf die Qualitätskomponenten des 
ökologischen und chemischen Zustands der OFWK  aus der D4 -Liste des 4. MZ  (LANUV NRW 
2020c) sowie der OGewV 2016 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
1,1,1-Trichlorethan 2010 ges. 10  µg/l OW  
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol 2065 ges. 200  ng/l OW  
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol 2066 ges. 340  ng/l OW  
1,2,3-Trichlorbenzol 2059 ges. 0,4  µg/l UQN Anlage 8 
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 2067 ges. 1000  ng/l OW  
1,2,4-Trichlorbenzol 2060 ges. 0,4  µg/l UQN Anlage 8 
1,2-Dichlorethan 2005 ges. 10  µg/l UQN Anlage 8 
1,3,5-Trichlorbenzol 2061 ges. 0,4  µg/l UQN Anlage 8 
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure 2604 ges. 10  µg/l PV  
1,4-Dioxan 2791 ges. 57500  µg/l OW  
1-Chlor-2-nitrobenzol 2081 ges. 10  µg/l UQN Anlage 6 
1-Chlor-3-nitrobenzol 2082 ges. 1  µg/l OW  
1-Chlor-4-nitrobenzol 2084 ges. 30  µg/l UQN Anlage 6 
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 2193 ges. 10000  ng/l PV  
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 2195 ges. 10000  ng/l PV  
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 2185 ges. 10000  ng/l PV  
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 2187 ges. 10000  ng/l PV  
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 2189 ges. 10000  ng/l PV  
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 2191 ges. 10000  ng/l PV  
2,3-Dichloranilin 2523 ges. 1  µg/l OW  
2,4,5-T 2256 ges. 0,1  µg/l OW  
2,4,5-Trichlorphenol 2173 ges. 1  µg/l OW  
2,4,6-Trinitrotoluol 2405 ges. 10  µg/l PV  
2,4-D 2252 ges. 0,2 1 µg/l UQN Anlage 6 
2,4-DB 2257 ges. 0,1  µg/l PV  
2,4-DDD (TDE) 2296 ges. 100  ng/l PV  
2,4-DDE 2297 ges. 100  ng/l PV  
2,4-DDT 2298 ges. 25  ng/l UQN Anlage 8 
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin 2898 ges. 2  µg/l OW

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 - 37 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
2,6-Dichloranilin 2524 ges. 1  µg/l OW  
2,6-Dichlorbenzamid 2339 ges. 0,1  µg/l PV  
2,6-Dimethylanilin 2527 ges. 10  µg/l PV  
2-Chlor-4-nitroanilin 2545 ges. 10  µg/l PV  
2-Chlor-5-nitroanilin 2546 ges. 10  µg/l PV  
2-Chloranilin 2514 ges. 3  µg/l OW  
2-Chlorphenol 2150 ges. 10  µg/l OW  
2-Chlor-p-toluidin 2534 ges. 10  µg/l OW  
2-Hydroxyatrazin 4339 ges. 0,1  µg/l PV  
2-Methyl-4,6-dinitrophenol 2591 ges. 0,1  µg/l PV  
2-Naphthalinsulfonsäure 4340 ges. 10  µg/l PV  
3,4,5-Trichlorphenol 2175 ges. 1  µg/l OW  
3,4-Dichloranilin 2520 ges. 0,5  µg/l OW  
3,5-Dichloranilin 2521 ges. 1  µg/l OW  
3-Chloranilin 2515 ges. 1  µg/l OW  
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-
para-Toluidin 4334 ges. 10  µg/l OW  
3-Chlorphenol 2151 ges. 10  µg/l OW  
3-Trifluormethylanilin 2543 ges. 2,7  µg/l OW  
4,4-DDD (TDE) 2213 ges. 25  ng/l UQN Anlage 8 
4,4-DDE 2212 ges. 25  ng/l UQN Anlage 8 
4,4-DDT 2214 ges. 10  ng/l UQN Anlage 8 
4,4-Methoxychlor 2995 ges. 100  ng/l PV  
4-Acetamidoantipyrin 4211 ges. 0,1  µg/l PV  
4-Chloranilin 2516 ges. 0,05  µg/l OW  
4-Chlorphenol 2152 ges. 10  µg/l OW  
4-Formylaminoantipyrin 4210 ges. 0,1  µg/l PV  
4-Methylbenzotriazol 4098 ges. 10  µg/l PV  
4-tert-Octylphenol 2845 ges. 0,1  µg/l UQN Anlage 8 
4-tert-Octylphenoldiethoxylat 4169 ges. 0,1  µg/l OW  
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat 4168 ges. 0,1  µg/l OW  
5,6-Dimethylbenzotriazol 4100 ges. 10  µg/l PV  
5-Chlor-o-toluidin 2537 ges. 10  µg/l OW  
5-Methylbenzotriazol 4099 ges. 10  µg/l PV  
10,11-Dihydro-10,11-dihydro-
xycarbamazepin 4209 ges. 0,1  µg/l PV  
Acenaphthen 2347 ges. 320  ng/l OW  
Acenaphthylen 2346 ges. 320  ng/l OW  
Acesulfam-H 4392 ges. 10  µg/l PV  
Acetamiprid 4200 ges. 0,1  µg/l PV  
Aclonifen 2198 ges. 0,12 0,12 µg/l UQN Anlage 8 
a-Endosulfan 2205 ges. 5 10 ng/l UQN Anlage 8 
a-Hexachlorcyclohexan 2110 ges. 20 40 ng/l UQN Anlage 8 
Alachlor 2123 ges. 0,3 0,7 µg/l UQN Anlage 8 
Aldrin 2201 ges. 10  ng/l UQN Anlage 8

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
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Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
Ametryn 2263 ges. 0,5  µg/l UQN Anlage 6 
Amidosulfuron 2114 ges. 0,1  µg/l PV  
Amidotrizoesaeure 2969 ges. 0,1  µg/l PV  
Amisulprid 4315 ges. 0,1  µg/l PV  
Ammonium-Stickstoff 1249 ges. 0,2  mg/l OW Anlage 7 
Ampa 2138 ges. 96  µg/l OW  
Anilin 2505 ges. 0,8  µg/l UQN Anlage 6 
Anthracen 2335 ges. 100 100 ng/l UQN Anlage 8 
Anthranilsäureisopropylamid 2354 ges. 0,1  µg/l PV  
Antimon 1145 gel. 20  µg/l OW  
Arsen 1142 gel. 1,3 24 µg/l OW  
Atenolol 2946 ges. 0,1  µg/l PV  
Atorvastatin 4162 ges. 0,1  µg/l PV  
Atrazin 2231 ges. 0,6 2 µg/l UQN Anlage 8 
Azinphos-ethyl 2726 ges. 0,01  µg/l UQN Anlage 6 
Azinphos-methyl 2725 ges. 0,01  µg/l UQN Anlage 6 
Azoxystrobin 2062 ges. 0,1  µg/l PV  
Barium 1124 gel. 60  µg/l OW  
b-Endosulfan 2206 ges. 5 10 ng/l UQN Anlage 8 
Bentazon 2290 ges. 0,1  µg/l UQN Anlage 6 
Benzo(a)anthracen 2336 ges. 2  ng/l OW  
Benzo(a)pyren 2320 ges. 0,17 270 ng/l UQN Anlage 8 
Benzo(b)fluoranthen 2301 ges.  17 ng/l UQN Anlage 8 
Benzo(ghi)perylen 2310 ges.  8,2 ng/l UQN Anlage 8 
Benzo(k)fluoranthen 2302 ges.  17 ng/l UQN Anlage 8 
Benzol 2048 ges. 10 50 µg/l UQN Anlage 8 
Benzotriazol 4097 ges. 10  µg/l PV  
Beryllium 1119 gel. 0,1  µg/l OW  
Beta-Cyfluthrin 4125 ges. 0,000041  µg/l OW  
Bezafibrat 2646 ges. 2,3  µg/l OW  
b-Hexachlorcyclohexan 2115 ges. 20 40 ng/l UQN Anlage 8 
Bifenox 2281 ges. 0,012 0,04 µg/l UQN Anlage 8 
Bifenthrin 4359 ges. 0,1  µg/l PV  
Bisoprolol 2655 ges. 0,1  µg/l PV  
Bisphenol A 2669 ges. 0,1  µg/l PV  
Blei 1138 gel. 1,2 14 µg/l UQN Anlage 8 
Bor 1211 gel. 100  µg/l OW  
Boscalid 2759 ges. 0,1  µg/l PV  
Bromacil 2289 ges. 0,6  µg/l UQN Anlage 6 
Bromdichlormethan 2006 ges. 10  µg/l PV  
Bromid 1324 ges. 0,22  mg/l OW  
Bromoxynil 2622 ges. 0,5  µg/l UQN Anlage 6 
Cadmium 1165 ges. 0,25 1,5 µg/l UQN Anlage 8 
Candesartan 4220 ges. 0,1  µg/l PV

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
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Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
Carbamazepin 2667 ges. 0,5 2000 µg/l OW  
Carbendazim 2802 ges. 0,2 0,7 µg/l UQN Anlage 6 
Carbetamid 2295 ges. 0,1  µg/l PV  
Chlorbenzol 2050 ges. 1  µg/l UQN Anlage 6 
Chloressigsäure 2621 ges. 0,6 8 µg/l UQN Anlage 6 
Chlorfenvinphos 2627 ges. 0,1 0,3 µg/l UQN Anlage 8 
Chlorid 1331 ges. 200  mg/l OW Anlage 7 
Chloridazon 2288 ges. 0,1  µg/l UQN Anlage 6 
Chloroform 2001 ges. 2,5  µg/l UQN Anlage 8 
Chlorpyrifos-ethyl 2693 ges. 0,03 0,1 µg/l UQN Anlage 8 
Chlortoluron 2235 ges. 0,4  µg/l UQN Anlage 6 
Chrom 1151 gel. 3,4  µg/l OW  
Chrysen 2324 ges. 100  ng/l PV  
cis-Chlordan 2455 ges. 3  ng/l OW  
cis-Heptachlorepoxid 2316 ges. 0,0002 0,3 ng/l UQN Anlage 8 
Clarithromycin 2918 ges. 0,1 0,6 µg/l OW  
Climbazol 4156 ges. 0,16  µg/l OW  
Clofibrinsäure 2332 ges. 5  µg/l OW  
Clomazon 2121 ges. 0,1  µg/l PV  
Clopidogrelsäure 4235 ges. 0,1  µg/l PV  
Clopyralid 2219 ges. 0,1  µg/l PV  
Clothianidin 4201 ges. 0,08  µg/l OW  
Codein 4006 ges. 0,1  µg/l PV  
Coffein 2852 ges. 10  µg/l PV  
Coumaphos 2720 ges. 0,07  µg/l OW  
Cyanid, gesamt 1231 ges. 0,01  mg/l UQN Anlage 6 
Cyclamat-H 4393 ges. 10  µg/l PV  
Cypermethrin 2127 ges. 0,00008 0,0006 µg/l UQN Anlage 8 
Cyproconazol 4215 ges. 0,1  µg/l PV  
Dehydrato-Erythromycin A 4222 ges. 0,1  µg/l PV  
Deltamethrin 2309 ges. 0,00007  µg/l OW  
Desethylatrazin 2234 ges. 0,1  µg/l PV  
Desethylterbutylazin 2267 ges. 0,1  µg/l PV  
Desisopropylatrazin 2262 ges. 0,1  µg/l PV  
Desmetryn 2265 ges. 0,03  µg/l OW  
Desphenyl-chloridazon 4014 ges. 0,1  µg/l PV  
d-Hexachlorcyclohexan 2117 ges. 20 40 ng/l UQN Anlage 8 
Diazepam 2650 ges. 0,1  µg/l PV  
Diazinon 2721 ges. 0,01  µg/l UQN Anlage 6 
Dibenz(ah)anthracen 2325 ges. 100  ng/l PV  
Dibromchlormethan 2007 ges. 10  µg/l PV  
Dicamba 2623 ges. 0,1  µg/l PV  
Dichlormethan 2000 ges. 20  µg/l UQN Anlage 8 
Dichlorprop 2254 ges. 0,1  µg/l UQN Anlage 6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
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Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
Dichlorvos 2723 ges. 0,0006 0,0007 µg/l UQN Anlage 8 
Diclofenac 2639 ges. 0,05  µg/l OW  
Dicofol 2803 ges. 1,3  ng/l UQN Anlage 8 
Dieldrin 2208 ges. 10  ng/l UQN Anlage 8 
Diethylentriaminpentaessigsäure 
(DTPA) 2608 ges. 10  µg/l PV  
Diflubenzuron 2274 ges. 0,1  µg/l PV  
Diflufenican 2626 ges. 0,009  µg/l UQN Anlage 6 
Dihydrocodein 4005 ges. 0,1  µg/l PV  
Dimefuron 2275 ges. 0,1  µg/l PV  
Dimethachlor-CA 4075 ges. 0,1  µg/l PV  
Dimethachlor-SA 4390 ges. 0,1  µg/l PV  
Dimethenamid 2188 ges. 0,1  µg/l PV  
Dimethoat 2730 ges. 0,07 1 µg/l UQN Anlage 6 
Dimethylsulfanilid 2341 ges. 0,1  µg/l PV  
Dimethylsulftoluidin 2342 ges. 0,1  µg/l PV  
Dimoxystrobin 4129 ges. 0,03 2 µg/l UQN Anlage 6 
Diphenylsulphon 2625 ges. 10  µg/l PV  
Diuron 2230 ges. 0,2 1,8 µg/l UQN Anlage 8 
e-Hexachlorcyclohexan 2058 ges. 20  ng/l PV  
Eisen 1182 ges. 1800  µg/l OW Anlage 7 
Eisen 1182 gel.      
Endosulfansulfat 2217 ges. 100  ng/l PV  
Endrin 2210 ges. 10  ng/l UQN Anlage 8 
Epichlorhydrin 2352 ges. 10  µg/l OW  
Epoxiconazol 2311 ges. 0,2  µg/l UQN Anlage 6 
Erbium 1108 gel.      
Erbium 1108 ges.      
Erythromycin 2922 ges. 0,2 2 µg/l OW  
Ethidimuron 2276 ges. 0,1  µg/l PV  
Ethofumesat 2367 ges. 3,1  µg/l OW  
Ethylbenzol 2415 ges. 10  µg/l OW  
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) 2605 ges. 2200  µg/l OW  
Ethyl-tert-butylether 2811 ges. 10  µg/l PV  
Etofenprox 4130 ges. 0,0054  µg/l OW  
Etrimphos 2724 ges. 0,004  µg/l UQN Anlage 6 
Fenamidon 4155 ges. 0,1  µg/l PV  
Fenitrothion 2732 ges. 0,009  µg/l UQN Anlage 6 
Fenofibrinsäure 2644 ges. 0,1  µg/l PV  
Fenpropimorph 2551 ges. 0,02 20 µg/l UQN Anlage 6 
Fenthion 2731 ges. 0,004  µg/l UQN Anlage 6 
Florasulam 4175 ges. 0,1  µg/l PV  
Fluazifop-p 2789 ges. 0,1  µg/l PV  
Flufenacet 2553 ges. 0,04 0,2 µg/l UQN Anlage 6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
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Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
Flufenacet-ESA 4158 ges. 0,1  µg/l PV  
Fluoranthen 2300 ges. 6,3 120 ng/l UQN Anlage 8 
Fluoren 2345 ges. 210  ng/l OW  
Fluorid 1321 ges. 1,5  mg/l OW  
Fluroxypyr 2315 ges. 0,1  µg/l PV  
Flurtamone 2566 ges. 0,2 1 µg/l UQN Anlage 6 
Furosemid 4225 ges. 0,1  µg/l PV  
Gabapentin 4205 ges. 0,1  µg/l PV  
Gadolinium 1192 ges.      
Gadolinium 1192 gel.      
Gemfibrozil 2642 ges. 0,1  µg/l PV  
Gesamtphosphat-Phosphor 1262 ges. 0,1  mg/l OW Anlage 7 
g-Hexachlorcyclohexan 2200 ges. 20 40 ng/l UQN Anlage 8 
Glyphosat 2137 ges. 28  µg/l OW  
H4-Perfluordekansulfonsäure 4105 ges. 0,1  µg/l PV  
H4-Perfluorhexansulfonsäure 4103 ges. 0,1  µg/l PV  
H4-Perfluoroktansulfonsäure 4089 ges. 0,1  µg/l PV  
Haloxyfop 2633 ges. 0,1  µg/l PV  
Heptachlor 2120 ges. 0,0002 0,3 ng/l UQN Anlage 8 
Hexachlorbenzol 2070 ges.  50 ng/l UQN Anlage 8 
Hexachlorbutadien 2030 ges.  0,6 µg/l UQN Anlage 8 
Hexazinon 2261 ges. 0,07  µg/l UQN Anlage 6 
Hydrochlorthiazid 4309 ges. 1000  µg/l OW  
Hydrogencarbonat 1224 ges.      
Ibuprofen 2637 ges. 0,01  µg/l OW  
Imidacloprid 2386 ges. 0,002 0,1 µg/l UQN Anlage 6 
Indeno(1,2,3-cd)pyren 2330 ges. 2  ng/l OW  
Indomethacin 2645 ges. 0,1  µg/l PV  
Iodid 1327 ges.      
Iomeprol 2968 ges. 0,1  µg/l PV  
Iopamidol 2966 ges. 0,1  µg/l PV  
Iopromid 2967 ges. 0,1  µg/l PV  
Ioxynil 2368 ges. 0,1  µg/l OW  
Irgarol 1051 4002 ges. 0,0025 0,016 µg/l UQN Anlage 8 
Irgarol Metabolit 1 4161 ges. 0,1  µg/l PV  
Iso-Chloridazon 2287 ges. 0,1  µg/l PV  
Isodrin 2218 ges. 10  ng/l UQN Anlage 8 
Isophenphos 2728 ges. 0,1  µg/l PV  
Isopropylbenzol 2417 ges. 10  µg/l OW  
Isoproturon 2251 ges. 0,3 1 µg/l UQN Anlage 8 
Kalium 1113 ges.      
Kalium 1113 gel.      
Kobalt 1186 ges.      
Kobalt 1186 gel. 0,9  µg/l OW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 42 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
Kupfer 1161 gel. 1,1  µg/l OW  
Kupfer 1161 ges.      
lambda-Cyhalothrin 4048 ges. 0,0002  µg/l OW  
Lamotrigin 4311 ges. 0,1  µg/l PV  
Lanthan 1129 gel.      
Lanthan 1129 ges.      
Lenacil 2630 ges. 0,34  µg/l OW  
Levetiracetam 4341 ges. 0,1  µg/l PV  
Lidocain 4342 ges. 0,1  µg/l PV  
Linuron 2232 ges. 0,1  µg/l UQN Anlage 6 
Lithium 1111 gel.      
Lithium 1111 ges.      
Losartan 4331 ges. 1000  µg/l OW  
Magnesium 1121 ges.      
Magnesium 1121 gel.      
Malathion 2729 ges. 0,02  µg/l UQN Anlage 6 
Mangan 1171 ges.      
Mangan 1171 gel. 35  µg/l OW  
MCPA 2253 ges. 2  µg/l UQN Anlage 6 
MCPB 2258 ges. 0,43  µg/l OW  
Mecoprop 2255 ges. 0,1  µg/l UQN Anlage 6 
Mesotrion 2787 ges. 0,1  µg/l PV  
Metalaxyl 2222 ges. 20  µg/l OW  
Metalaxyl-CA 4157 ges. 0,1  µg/l PV  
Metamitron 2260 ges. 4  µg/l OW  
Metazachlor 2249 ges. 0,4  µg/l UQN Anlage 6 
Metazachlor ESA 4324 ges. 0,1  µg/l PV  
Metazachlorsäure 4071 ges. 0,1  µg/l PV  
Metconazole 4174 ges. 0,1  µg/l PV  
Metformin 4206 ges. 0,1  µg/l PV  
Methabenzthiazuron 2238 ges. 2  µg/l UQN Anlage 6 
Methyl-desphenylchloridazon 4015 ges. 0,1  µg/l PV  
Methyl-tert-butylether 2049 ges. 2600  µg/l OW  
Metobromuron 2236 ges. 2  µg/l OW  
Metolachlor 2250 ges. 0,2  µg/l UQN Anlage 6 
Metolachlor ESA 4333 ges. 0,1  µg/l PV  
Metolachlor-CA 4073 ges. 0,1  µg/l PV  
Metoprolol 2656 ges. 8,6  µg/l OW  
Metoprololsaeure 4314 ges. 0,1  µg/l PV  
Metoxuron 2240 ges. 0,09  µg/l OW  
Metribuzin 2264 ges. 0,2  µg/l UQN Anlage 6 
Metronidazol 4224 ges. 0,1  µg/l PV  
Mevinphos 2733 ges. 0,0002  µg/l OW  
Mirex 2125 ges. 100  ng/l PV

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 43 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
Molybdän 1155 ges.      
Molybdän 1155 gel. 7  µg/l OW  
Monolinuron 2237 ges. 0,2 20 µg/l UQN Anlage 6 
m-Toluidin 2531 ges. 10  µg/l PV  
m-Tolylsäurediethylamid 2355 ges. 71,3  µg/l OW  
m-Xylol und p-Xylol 2896 ges. 10  µg/l PV  
N,N-Dimethylanilin 2510 ges. 10  µg/l PV  
N,N-Dimethylsulfamid 4000 ges. 0,1  µg/l PV  
N-Acetyl-Sulfamethoxazol 4138 ges. 0,1  µg/l PV  
Naphthalin 2305 ges. 2000 130000 ng/l UQN Anlage 8 
Napropamid 2322 ges. 5,1  µg/l OW  
Naproxen 2641 ges. 0,1  µg/l PV  
Natrium 1112 ges.      
Natrium 1112 gel.      
Neodym 1105 gel.      
Neodym 1105 ges.      
Nickel 1188 gel. 4 34 µg/l UQN Anlage 8 
Nickel 1188 ges.      
Nicosulfuron 2788 ges. 0,009 0,09 µg/l UQN Anlage 6 
Nitenpyram 4198 ges. 0,1  µg/l PV  
Nitrat-Stickstoff 1245 ges. 11,29  mg/l UQN Anlage 8 
Nitrilotriessigsäure (NTA) 2600 ges. 930  µg/l OW  
Nitrit-Stickstoff 1247 ges. 0,05 0 mg/l OW Anlage 7 
Nitrobenzol 2090 ges. 0,1  µg/l UQN Anlage 6 
N-Methylanilin 2509 ges. 10  µg/l PV  
Nonylphenoldiethoxylat 4059 ges. 0,1  µg/l PV  
Nonylphenolmonoethoxylat 4058 ges. 0,1  µg/l PV  
Norflurazon 2228 ges. 0,1  µg/l PV  
O,N-Didesmethylvenlafaxin 4345 ges. 0,1  µg/l PV  
O-Desvenlafaxin 4332 ges.      
Omethoat 2745 ges. 0,004 2 µg/l UQN Anlage 6 
Orbencarb 4216 ges. 0,1  µg/l PV  
Organischer Kohlenstoff, gelöst 1521 gel.      
Organischer Kohlenstoff, gesamt 
(TOC) 1523 ges. 7  mg/l OW Anlage 7 
Orthophosphat-Phosphor 1264 gel. 0,07  mg/l OW Anlage 7 
o-Toluidin und p-Toluidin 2899 ges. 10  µg/l PV  
Oxazepam 4016 ges. 0,1  µg/l PV  
oxi-Chlordan 2448 ges. 100  ng/l PV  
o-Xylol 2410 ges. 10  µg/l OW  
para-Nonylphenol verzweigt 4031 ges. 0,3 2 µg/l UQN Anlage 8 
Parathion-ethyl 2204 ges. 0,005  µg/l UQN Anlage 6 
Parathion-methyl 2202 ges. 0,02  µg/l UQN Anlage 6 
PCB-28 2071 ges. 0,5  ng/l UQN Anlage 6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 44 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
PCB-52 2072 ges. 0,5  ng/l UQN Anlage 6 
PCB-101 2073 ges. 0,5  ng/l UQN Anlage 6 
PCB-118 2079 ges. 0,5  ng/l OW  
PCB-138 2074 ges. 0,5  ng/l UQN Anlage 6 
PCB-153 2076 ges. 0,5  ng/l UQN Anlage 6 
PCB-180 2077 ges. 0,5  ng/l UQN Anlage 6 
Penconazol 2131 ges. 3  µg/l OW  
Pencycuron 2269 ges. 1,34  µg/l OW  
Pendimethalin 2549 ges. 0,27  µg/l OW  
Pentachlorbenzol 2069 ges. 7  ng/l UQN Anlage 8 
Pentachlorphenol 2140 ges. 0,4 1 µg/l UQN Anlage 8 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere 4009 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluorbutansäure 2853 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluordekansulfonsäure 4084 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluordekansäure 2858 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluordodekansäure 2860 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluorheptansulfonsäure 4104 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluorheptansäure 2856 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Iso-
mere 4010 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluorhexansäure 2855 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluornonansäure 2857 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere 4007 ges. 0,00065 36 µg/l UQN Anlage 8 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere 4008 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluorpentansäure 2854 ges. 0,1  µg/l PV  
Perfluorundekansäure 2859 ges. 0,1  µg/l PV  
Permethrin 2805 ges. 0,1  µg/l PV  
Phenanthren 2340 ges. 500  ng/l UQN Anlage 6 
Phenazon 2647 ges. 1,1  µg/l OW  
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester 2716 ges. 10  µg/l PV  
Phosphorsäuretributylester 2710 ges. 10  µg/l OW  
Phosphorsäuretriethylester 2706 ges. 10  µg/l PV  
Phosphorsäuretriisobutylester 2709 ges. 11  µg/l OW  
Phosphorsäuretriphenylester 2711 ges. 1,5  µg/l OW  
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester 2715 ges. 4  µg/l OW  
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)es-
ter 2708 ges. 10  µg/l PV  
Phoxim 2756 ges. 0,008  µg/l UQN Anlage 6 
Picolinafen 2064 ges. 0,007  µg/l UQN Anlage 6 
Picoxystrobin 4023 ges. 0,1  µg/l PV  
Pirimicarb 2294 ges. 0,09  µg/l UQN Anlage 6 
Pregabalin 4310 ges. 0,1  µg/l PV  
Primidon 4139 ges. 0,1  µg/l PV  
Prochloraz 2364 ges. 0,1  µg/l PV  
Prometryn 2245 ges. 0,5  µg/l UQN Anlage 6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 45 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
Propazin 2243 ges. 0,25  µg/l OW  
Propiconazol 2133 ges. 1  µg/l UQN Anlage 6 
Propranolol 2658 ges. 0,1  µg/l PV  
Propyphenazon 2972 ges. 0,8  µg/l OW  
Propyzamid 2327 ges. 0,1  µg/l PV  
Prosulfocarb 2328 ges. 0,1  µg/l PV  
Prothioconazol-desthio 4237 ges. 0,1  µg/l PV  
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester 2717 ges. 10  µg/l PV  
Pyraclostrobin 4024 ges. 0,1  µg/l PV  
Pyren 2319 ges. 2,3  ng/l OW  
Quecksilber 1166 ges.      
Quinmerac 2139 ges. 0,1  µg/l PV  
Quinoxifen 2166 ges. 0,15 2,7 µg/l UQN Anlage 8 
Ritalinsäure 4202 ges. 0,1  µg/l PV  
Roxythromycin 2930 ges. 0,1  µg/l PV  
Saccharin 4170 ges. 10  µg/l PV  
Samarium 1106 gel.      
Samarium 1106 ges.      
Selen 1218 gel. 3  µg/l UQN Anlage 6 
Selen 1218 ges.      
Silber 1162 ges.      
Silber 1162 gel. 0,02  µg/l UQN Anlage 6 
Simazin 2242 ges. 1 4 µg/l UQN Anlage 8 
Sitagliptin 4343 ges. 0,1  µg/l PV  
Sotalol 2947 ges. 0,1  µg/l PV  
Stickstoff, gesamt 1241 ges.      
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, 
NO2) 1242 ges.      
Sulcotrion 2786 ges. 0,1 5 µg/l UQN Anlage 6 
Sulfadiazin 2948 ges. 0,1  µg/l PV  
Sulfadimethoxin 2965 ges. 0,1  µg/l PV  
Sulfadimidin 2685 ges. 0,1  µg/l PV  
Sulfadoxin 2964 ges. 0,1  µg/l PV  
Sulfamerazin 2963 ges. 0,1  µg/l PV  
Sulfamethoxazol 2691 ges. 0,6 3 µg/l OW  
Sulfat 1313 ges. 200  mg/l OW Anlage 7 
Sulfathiazol 2962 ges. 0,1  µg/l PV  
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - 
C13 2987 ges. 0,4 1,4 µg/l UQN Anlage 8 
Surfynol 104 2812 ges. 10  µg/l PV  
Tebuconazol 2119 ges. 0,578  µg/l OW  
Tebutam 2329 ges. 0,1  µg/l PV  
Tellur 1219 ges.      
Tellur 1219 gel. 20  µg/l OW  
Telmisartan 4344 ges. 0,1  µg/l PV

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 46 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
Telodrin 2130 ges. 100  ng/l PV  
Temazepam 4017 ges. 0,1  µg/l PV  
Terbumeton 2331 ges. 0,1  µg/l PV  
Terbutryn 2247 ges. 0,065 0,34 µg/l UQN Anlage 8 
Terbutylazin 2248 ges. 0,5  µg/l UQN Anlage 6 
Tetrachlorethen 2021 ges. 10  µg/l UQN Anlage 8 
Tetrachlormethan 2002 ges. 12  µg/l UQN Anlage 8 
Thallium 1132 gel. 0,2  µg/l UQN Anlage 6 
Thallium 1132 ges.      
Thiabendazol 4203 ges. 0,1  µg/l PV  
Thiacloprid 4199 ges. 0,01  µg/l OW  
Thiacloprid-ESA 4391 ges. 0,1  µg/l PV  
Thiacloprid-ESA, Na-Salz 4204 ges. 0,1  µg/l PV  
Thiamethoxam 4197 ges. 0,042  µg/l OW  
Titan 1133 ges.      
Titan 1133 gel. 15  µg/l OW  
Toluol 2400 ges. 10  µg/l OW  
Toluolsulfonsäure 2828 ges. 0,1  µg/l PV  
Tramadol 4144 ges. 0,1  µg/l PV  
trans-Chlordan 2456 ges. 3  ng/l OW  
trans-Heptachlorepoxid 2317 ges. 0,0002 0,3 ng/l UQN Anlage 8 
Triazophos 2737 ges. 0,03  µg/l OW  
Tribrommethan 2003 ges. 10  µg/l PV  
Trichlorethen 2020 ges. 10  µg/l UQN Anlage 8 
Triclosan 2451 ges. 0,02 0,2 µg/l UQN Anlage 6 
Trifluralin 2547 ges. 0,03  µg/l UQN Anlage 8 
Trimethoprim 2932 ges. 0,1  µg/l PV  
Triphenylphosphinoxid 2387 ges. 12  µg/l OW  
Uran 1167 ges.      
Uran 1167 gel. 0,44  µg/l OW  
Valsartan 4223 ges. 0,1  µg/l PV  
Valsartansaeure 4313 ges. 0,1  µg/l PV  
Vanadium 1141 gel. 2,4  µg/l OW  
Vanadium 1141 ges.      
Venlafaxin 4208 ges. 0,1  µg/l PV  
Vinylchlorid 2024 ges. 2  µg/l OW  
Wolfram 1156 ges.      
Wolfram 1156 gel.      
Ytterbium 1109 gel.      
Ytterbium 1109 ges.      
Zink 1164 ges.      
Zink 1164 gel. 10,9  µg/l OW  
Zinn 1137 ges.      
Wassertemperatur (Sommer) ges.  28 °C OW Anlage 7

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 47 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
JD² ZHK³ Einheit Art des 
Wertes4 
rechtl. Veran-
kerung in 
OGewV 2016 
Wassertemperatur (Winter) ges.  10 °C OW Anlage 7 
Härte in CaCO3 mg/l       
1 Für Sauerstoff muss nach OGewV 2016 kein MAX-Wert sondern ein MIN-Wert eingehalten werden. 
2 JD = Jahresdurchschnittswert bzw. Mittelwert 
3 ZHK = Zulässige Höchstkonzentration bzw. Maximalwert 
4 OW = Orientierungswert, PV = Präventivwert, UQN = Umweltqualitätsnorm 
 
Rechtlich bindende, quantitative Vorgaben zu Beurteilungswerten für die hydromorphologischen 
Qualitätskomponenten, die unterstützend zur Bewertung des Zustandes der BQK herangezogen 
werden können, sind in der OGewV 2016 nicht aufgeführt. Wenngle ich qualitative Anforderungen 
an die Ausprägung der hydromorphologischen Verhältnisse für den guten ökologischen Zustand 
formuliert werden (Anhang V, Nr. 1.2 EG -WRRL), lassen sich hieraus keine pauschalen Beurtei-
lungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirk ungen auf die BQK ableiten. Dies erfordert daher in 
besonderem Maße einen verbal-argumentativen Ansatz unter Berücksichtigung der Anforderungen 
der jeweiligen im Ausgangszustand vorkommenden und der leitbildkonformen Zönosen. 
Grundsätzliche Hinweise zur gewässerstrukturellen Ausstattung, die – unter Berücksichtigung wei-
terer Rahmenbedingungen, wie z.  B. einer hinreichenden Wasserbeschaffenheit – der Zielerrei-
chung des guten ökologischen Zustands i. d. R. nicht entgegenstehen, können den hydromorpholo-
gischen Steckbriefen der deutschen Fließgewässertypen (UBA 2014) entnommen werden. Statisti-
sche Auswertungen von Korrelationen zwischen dem Zustand der BQK und den hydromorphologi-
schen Verhältnissen liegen auch dem Strahlwirkungs - und Trittsteinkonzept (LANUV NRW  2011) 
sowie der Erarbeitung des Habitatindex (Foerster et al. 2017) zugrunde. Diese Hinweise dienen 
jedoch allenfalls orientierend. Eine Betrachtung der gewässerstrukturellen Anforderungen, z. B. hin-
sichtlich Strömungspräferenzen, struktureller Ausstattung eines Gewässerabschnitts oder Passier-
barkeit von Querbauwerken, kann i.  d. R. lediglich artspezifisch erfolgen. Dies ist vor dem Hinter-
grund des Bezugs der EG -WRRL auf ganze Zönosen lediglich im Einzelfall für spezifische Frage-
stellung zielführend. 
3.5.1.2 Beurteilungswerte zur Prognose nachteiliger Auswirkungen auf die Qualitätskompo-
nenten des mengenmäßigen und chemischen Zustands der GWK 
Das Vorgehen zur Beurteilung und Einstufung des Grundwasserzustands wird über die Grundwas-
serverordnung 2010 (GrwV 2010) geregelt.  
Der Einstufung des mengenmäßigen Zustands liegt die Entwicklung des Grundwasserspiegels zu-
grunde, auf deren Grundlage beurte ilt wird, ob die langfristige mittlere jährliche Grundwasserent-
nahme das nutzbare Grundwasserdargebot übersteigt und sich – bei Änderungen des Grundwas-
serstandes bedingt durch menschliche Tätigkeiten – zukünftig nachteilige Auswirkungen auf die Be-
wirtschaftung der OFWK, den Zustand der grundwasserabhängigen Landökosysteme sowie die 
Grundwasserfließrichtung ergeben können (§ 4 (2) GrwV 2010, vgl. Kapitel 3.2.2). 
Maßstab für die Beurteilung bildet die Bestandsaufnahme über die Art und das Ausmaß der signifi-
kanten anthropogenen Belastungen sowie deren Auswirkungen, die erstmals bis 2004 vorgelegt 
wurde, bis 22.12.2013 und seither alle sechs Jahre zu überpr üfen und aktualisieren ist. Zur Durch-
führung der Bestandsaufnahme liegen sowohl durch die LAWA (2019) als auch das LANUV NRW 
(2018b) Leitfäden vor. 
Die Beurteilung erfolgt demnach nicht nach typspezifischen Leitbildern i. S. ungestörter Referenz-
zustände ve rgleichbar zu den Leitbildern für die BQK des ökologischen Zustands der OFWK,

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 48 - 
sondern vorrangig belastungsorientiert und damit einzelfallspezifisch für jeden GWK. Dies erfordert 
ein je nach Art und Umfang der Belastungen intensives Monitoring, das sich nach den Anforderun-
gen der Anlage 3 GrwV 2010 richten muss und dessen Umsetzung umfassend u. a. im entsprechen-
den Leitfaden des LANUV NRW (2018c) erläutert wird. 
Grundlage für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind die in Anlage 2 
GrwV 2010 aufgeführten Schwellenwerte bestimmter Stoffe und Stoffgruppen. Sie leiten sich insbe-
sondere aus Anforderungen der EG -Grundwasserrichtlinie12 (EG-GWRL) und der Trinkwasserver-
ordnung 201613 (TrinkwV 2016) ab. Liegen in räumlich abgegrenzten Bereichen Hintergru ndwerte 
eines Stoffes oder einer Stoffgruppe vor, die höher als der jeweilige Schwellenwert sind, werden 
abweichende Schwellenwerte festgelegt. Die genaue Ermittlung und Einstufung des chemischen 
Zustands insbesondere vor dem Hintergrund der räumlichen Verteilung im GWK ist in den §§ 5 - 7 
GrwV 2010 beschrieben (vgl. Kapitel 3.2.2).  
3.5.2 Identifizierung der weitergehend zu betrachtenden Parameter  
Die Begutachtung des Vorhabens gegenüber den Bewirtschaftungszielen der EG-WRRL basiert auf 
der Prognose vorhabenbedingt zu erwartender abiotischer Verhältnisse, für deren Darstellung 
grundsätzlich eine Vielzahl zu betrachtender hydromorphologischer und allgemeine r physikalisch-
chemischer sowie chemischer Parameter hergeleitet wurde (Kapitel 3.4.3). 
Vor dem Hintergrund der Zielstellungen des Fachbeitrags WRRL i st es möglich, bereits frühzeitig 
diejenigen Parameter zu identifizieren, die den Anforderungen der Bewirtschaftungsziele grundsätz-
lich entgegenstehen könnten und damit weitergehend zu betrachten sind. Übrige Parameter können 
von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen werden, sodass das Untersuchungsspektrum auf be-
wertungsrelevante Aspekte konzentriert werden kann („Abschichtung“). Diese Abschichtung erfolgt 
nach definierten Kriterien. 
Der Beurteilung der Relevanz möglicher stofflicher Wirkungen der Entnahme liegen die normativen 
Definitionen der EG-WRRL zugrunde. Darauf aufbauend wird eine mögliche Wirkung auf die OFWK 
als nicht relevant eingestuft, wenn diese keine messbare nachteilige Veränderung  der biologi-
schen oder chemischen Qualitätskomponenten erwarten lässt und nicht limitierend für die Errei-
chung des guten ökologischen Zustands/Potenzials bzw. des guten chemischen Zustands wirkt. 
Dies umfasst auch mögliche Veränderungen von Parametern der Wasserbeschaffenheit, die sich 
innerhalb der natürlichen Schwankungsbreite befinden. Sofern nach u. g. Kriterien jedoch potenziell 
bewertungsrelevante vorhabenbedingte Konzentrationen/Konzentrationsveränderungen ermittelt 
werden, ist eine weiterführende Be wertung des Parameters erforderlich. Eine weitergehende Be-
trachtung eines Parameters bedeutet ausdrücklich nicht, dass von diesem auch zwingend ein Ver-
stoß gegen die Bewirtschaftungsziele ausgeht; dies ist im Rahmen der weiteren Auswirkprognose 
erst zu betrachten und letztlich vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen zu beur-
teilen.  
Der Ausgangszustand wird als gegebene Rahmenbedingung vorangestellt und nicht gesondert be-
wertet; Überschreitungen von Beurteilungswerten im Ausgangszustand werden in den Ergebnistab-
ellen hervorgehoben, jedoch im Folgenden nur näher betrachtet, wenn auch eine potenziell nachtei-
lige vorhabenbedingte Konzentration im Prognosezustand (nach u. g. Kriterien) ermittelt wird. 
Die Kriterien zur Auswahl von berechneten Konzen trationen in den einzelnen funktionalen 
                                                
12 Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grund-
wassers vor Verschmutzung und Verschlechterung 
13 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch („Trinkwasserverordnung“ vom 10. März 
2016, zuletzt geändert durch Artikel 99 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)

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 - 49 - 
Gewässerabschnitten, für die eine vertiefende Betrachtung erforderlich ist, richten sich nach den 
parameterspezifischen Beurteilungswerten (Kapitel  3.5.1) unter Berücksichtigungen des aktuellen 
Standes der Rechtsprechung und sind nachfolgend in zusammengefasster Form aufgeführt: 
• erstmalige vorhabenbedingte Überschreitung eines Beurteilungswertes (OW/UQN ge-
mäß OGewV 2016; ggf. weitere BW) im Prognosezustand im Vergleich zum Ausgangs-
zustand (alle stofflichen Parameter), 
• vorhabenbedingte Konzentration oder Konzentrationserhöhung im Wirkbereich (Kon-
zentrationen mit zu erwartender Reaktion der Zönosen) der Biota (nur ACP), 
• UQN-Überschreitung im Ausgangszustand für Stoffe nach Anlage 6 und 8 OGewV 2016, 
• Verschlechterung der Bewertung im Ausgangszustand oder Verhinderung der Zielerrei-
chung für mindestens eine BQK möglich (nur ACP), 
• Vorhabenbedingte Konzentration oder Konze ntrationserhöhung außerhalb der natürli-
chen Schwankungsbreite, sofern messtechnisch erfassbar (alle stofflichen Parameter). 
 
In Bezug auf das Grundwasser werden diejenigen Parameter weitergehend betrachtet, für die Kon-
zentrationen in den funktionalen Gewässerabschnitten, die den einzelnen GWK zugeordnet werden 
können, prognostiziert werden, die oberhalb der Schwellenwerte der relevanten Parameter nach 
Anlage 2 GrwV 2010 liegen. Sie sind damit grundsätzlich, d.  h. vor Berücksichtigung weiterer As-
pekte wie u. a. der Filterleistung des Bodens/Gesteins oder der räumlichen Zusammenhänge, ge-
eignet den Bewirtschaftungszielen für das Grundwasser entgegenzustehen. 
Eine „Abschichtung“ von hydromorphologischen Parametern kann nicht anhand von Beurteilungs-
werten erfolgen. Hier ist maßgeblich, ob es sich um nur sehr geringe und somit nicht relevante Ver-
änderungen handelt oder bestehende Rahmenbedingungen eine Beeinträchtigung bereits aus-
schließen können.

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 - 50 - 
4 Ausgangszustand gemäß aktuellem Bewirtschaftungsplan 
4.1 Potenziell betroffene Oberflächenwasserkörper  
4.1.1 Beschreibung der Oberflächenwasserkörper 
Drei OFWK des Rheins liegen im potenziellen Wirkbereich des Vorhabens (vgl. Abbildung 1). Sie 
werden in Tabelle 11 verkürzt charakterisiert; ihnen sind zudem die funktionalen Gewässerab-
schnitte zugeordnet. 
Tabelle 11: Charakterisierung der Oberflächenwasserkörper im potenziellen W irkbereich des Vorhabens 
(nach MUNLV NRW 2021b) 
Gewässername 
(OFWK-ID) 
Rhein 
(2_701494) 
Rhein 
(2_775008) 
Rhein 
(2_813012) 
OFWK-Bezeichnung Leverkusen bis Duis-
burg 
Duisburg bis Wesel Wesel bis Kleve,  
Landesgrenze 
Fkt. Abschnitte R1a – R1b R2 - R4 R5 
Betrachteter OFWK-Anteil1 712,6 – 775,0 (85 %) 775 – 814,5 (100 %) 814,5 - 864,1 (100 %) 
FG-Typ 20 20 20 
Ausweisung2,3 HMWB (Sff) HMWB (Sff) HMWB (Sff) 
1 Stat. km; in Klammern: Längenanteil der funktionalen Gewässerabschnitte am OFWK 
2 HWMB = erheblich verändert (heavily modified water body) 
3 Fallgruppen für HMWB: Sff = Schiffahrt auf Flüssen (freifließend) 
OFWK, für die Maßnahmen zum Erreichen des guten ökologischen Zustands mit signifikant negati-
ven Auswirkungen auf bestimmte anthropogene Nutzungen einhergehen würden, sind als „erheblich 
verändert“ (heavily modified water body – HMWB) ausgewiesen. Für diese sowie für künstliche 
OFWK (artificial water body – AWB) tritt das gute ökologische Potenzial an Stelle des ökologischen 
Zustands, der für natürliche OFWK maßgebend ist. Das ökologische Potenzial zielt auf die nur ge-
ringfügig abweichende Qualität ab, die mittels aller zielführenden ökologischen, den o. g. Nutzungen 
nicht signifikant entgegenstehenden, gewässerstrukturellen Maßnahmen erreichbar scheint. Alle be-
trachteten OFWK sind aufgrund ihrer Bedeutung für die Schifffahrt als HMWB eingestuft. 
Die OFWK können aufgrund ihrer naturräumlichen Gegebenheiten bestimmten Fließgewässertypen 
zugeordnet werden, die ähnliche morphologische, physikalisch-chemische, hydrologische oder bio-
zönotische Merkmale aufweisen. Die drei betrachteten OFWK des Rheins zählen  zu den sandge-
prägten Strömen (Typ 20). 
4.1.2 Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials  
Im Folgenden wird die Bewertung des ökologischen Potenzials  der potenziell betroffenen OFWK 
gemäß MUNLV NRW (2021b) dargestellt. Die Darstellungen erfolgen auf Ebene der jeweiligen Was-
serkörper. Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten (Kapitel 4.1.2.1), die allgemeinen phy-
sikalisch-chemischen Parameter (Kapitel 4.1.2.2) und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe (Ka-
pitel 4.1.2.3) dienen i.  d. R. erklärend für die Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten  
(Kapitel 4.1.2.4).

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 - 51 - 
4.1.2.1 Hydromorphologische Qualitätskomponenten 
Die hydromorphologischen Verhältnisse werden über die Qualitätskomponenten Wasserhaushalt, 
Durchgängigkeit und morphologische Verhältnisse genauer beschrieben.  
4.1.2.1.1 Abflussverhältnisse und Abflussdynamik 
Die Abflussverhältnisse in den einzelnen funktionalen Abschnitten können dem Wassermengenge-
rüst, in Kapitel 3.4.2 entnommen werden. Für den Pegel Düsseldorf ent sprechen 958 m³/s MNQ, 
2120 m³/s MQ und MHQ entspricht 6310 m³/s. 
Im Folgenden wird beispielhaft für Verhältnisse mit einem langen Zeitraum geringer Abflussmengen 
(116 Tage mit Abflüssen < 962 m³/s) die Jahresganglinie für das Jahr 2018 dargestellt. 
 
Abbildung 9:  Jahresgangverlauf des Abflusses am Pegel Düsseldorf für das Jahr 2018 (Deutsches Gewäs-
serkundliches Jahrbuch (LUBW 2021)) 
 
Für den Zeitraum ab 2010 bis 2018 wurden jeweils die folgenden Anzahlen an Tagen in Bezug a uf 
die Abflussverhältnisse für die entsprechenden Entnahmen ermittelt. Im Schnitt liegen Verhältnisse 
unter 962 m³/s am Pegel Düsseldorf nur an 8% der Tage im Jahr vor, Abflüsse über 2191 m³/s 
hingegen an 33% der Tage im Jahr. Anhand der 100a-Dauerlinie des Zeitraums 1918 bis 2017 han-
delt es sich statistisch um rund 20 Tage unter dem Abfluss des gleichwertigen Wasserstands (962 
m³/s). 
  
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000Abfluss [m³/s]

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 - 52 - 
Tabelle 12:  Anzahl der Tage mit den jeweiligen notwendigen Abflüssen für die entsprechenden Entnahme-
mengen in den jeweiligen Jahren des Zeitraums 2010-2018 sowie der mittlere Anteil der Abflüsse 
im Jahr anhand dieses Zeitraums (Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch (LUBW 2021)) 
Ab-
fluss 
[m³/s] 
Ent-
nahme 
[m³/s] 
Anzahl der Tage mit den jeweiligen not wendigen Abflüssen  für die 
entsprechenden Entnahmemengen in den jeweiligen Jahren 
mittlerer Anteil 
der Abflüsse im 
Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
962 1,8 0 43 0 0 0 41 27 23 116 8% 
1224 5 0 83 12 6 22 78 56 31 27 10% 
1518,8 8,5 59 90 56 27 73 36 34 115 25 16% 
1841 12,7 76 61 124 70 92 47 31 77 24 18% 
2191 17,8 82 29 52 64 63 63 57 56 66 16% 
> 2191 18 148 59 122 198 115 100 161 63 107 33% 
 
4.1.2.1.2 Fließverhalten 
Der Rhein wird überwiegend durch ein  vergleichweise einheitliches Fließverhalten geprägt , dass 
maßgeblich durch die flussbaulichen Maßnahmen geprägt wird, die auf die Optimierung für schiff-
fahrtliche Verhältnisse abzielen. Strömungsdifferenzierungen ergaben sich in erster Linie aus den 
zahlreichen Buhnen und Längsbauwerken (vgl. auch Luftbild, ELWAS, Stand 09.08.2022).  
4.1.2.1.3 Wasserstand und Wasserstanddynamik, Auenanbindung 
Der Wasserstand bei den entsprechenden Abflüssen für den Pegel Düsseldorf ist den Darstellungen 
des Entnahmekonzepts in Kapitel 2.1.1, Tabelle 1 zu entnehmen. 
Im Deutschen Gewässerkundlichen Jahrbuch (LUBW 2021) wurden die folgenden Hauptwerte für 
den Zeitraum 2009  bis 2018 dargestellt. Die Dyamik der Wasserstände lässt sich aus den stark 
schwankenden Abflussmengen im Jahr 2018 (s. Abbildung 9) ableiten. 
Tabelle 13:  Hauptwerte für den Wasserstand (Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch  (LUBW 2021)) für 
den Zeitraum 2009 bis 2018 
Hauptwerte Wasserstand [cm] 
NW 23 am 23.10.2018 
MNW 86 
MW 260 
MHW 665 
HW 852 am 11.01.2011 
4.1.2.1.4 Verbindung zum Grundwasser 
Da der Rhein mit dem Grundwasser kommuniziert, haben die Entnahmen auch Einfluss auf das 
Grundwasser. Um Reichweiten und Exfiltrationsraten abschätzen zu können, sind Kenntnisse über 
die Durchlässigkeit der Grundwasserkörper erforderlich. Um diese abzuschätzen, wurden die Be-
schreibungen der Grundwasserleiter ausgewertet und Grundwassermessstellen in der Nähe des 
Rheins in Kombination mit Rheinwasserständen ausgewertet. Unter Zuhilfenahme von 1D -Strö-
mungsberechnungen für das Grundwasser können daraus mittlere kf-Werte abgeleitet werden. 
Abbildung 10 zeigt die Auswertung für den Pegel Rees und zwei Grundwassermessstellen mit einer 
Entfernung von 600 m und 1400 m. Auf Basis dieser Abschätzungen wird von mittleren

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 - 53 - 
Durchlässigkeiten in einer Spanne zwischen 5*10-4 bis 5*10-5 m/s ausgegangen. 
 
 
Abbildung 10:  Wasserstandsganglinie am Pegel Rees, sowie Ganglinien von zwei Grundwassermessstellen 
im Rheinhinterland im Abstand von 600 m (Grundwasser -1) und 1400 m (Grundwasser -2) 
(Datenbasis: DGJ, elwas-web, eigene Darstellung (ProAqua, 2022) 
 
4.1.2.1.5 Durchgängigkeit 
Es befinden sich keine Querbauwerke im potenziellen Einflussbereich. 
4.1.2.1.6 Morphologische Verhältnisse 
Die lokalen morphologischen Verhältnisse werden für den Abschnitt des Entnahmebauwerks darge-
stellt. 
Der kartierte Abschnitt zwischen den Stationierungen km 712,0 und km 713,0 wurde bei der letzten 
durchgeführten Kartierung (ELWAS (LANUV NRW 2022b)), die am 29.11.2011 durchgeführt wurde 
als „sehr stark verändert“ in der Gesamtbewertung kartiert.  
Die einzelnen Erfassungen sind im Bestand in Tabelle 14 dargestellt. Es handelt sich somit über-
wiegend um Bewertungen zwischen sehr stark verändert und stark verändert. 
Auch im Gesamtverlauf bis zur niederländischen Grenze wird der Rhein mit Ausnahme eines Ab-
schnitts als sehr stark bis vollständig verändert eingestuft.

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 - 54 - 
Tabelle 14:  Ergebnisse der Kartierung vom 29.11.2011 des Abschnitts 2_7120  (Abschnitt zwischen den Sta-
tionierungen km 712,0 und km 713,0) des Rheins (ELWAS (LANUV NRW 2022b)) 
Parameter + ID 1 Bezeichnung Charakterisierung 
HP 1 Laufentwicklung sehr stark verändert 
EP 1.1 Laufkrümmung stark geschwungen 
EP 1.1 Verzweigung unverzweigt 
EP 1.2 Krümmungserosion k. Angabe 
EP 1.3 Längsbänke keine 
EP 1.4 Besondere Laufstrukturen keine 
HP 2 Längsprofil sehr stark verändert 
EP 2.1 Querbauwerke keine 
EP 2.2 Verrohrung keine 
EP 2.4 Querbänke anthropogen keine 
EP 2.5 Strömungsdiversität k. Angabe 
EP 2.6 Tiefenvarianz mäßig 
EP 2.7 Ausleitung keine 
EP 2.01 Strömungsbilder gerippelt, gewellt 
HP 3 Sohlstruktur stark verändert 
EP 3.2 Substratdiversität k. Angabe 
EP 3.4 Besondere Sohlstrukturen keine 
HP 4 Querprofil stark verändert 
EP 4.1 Profiltyp Profil mit Buhnenausbau 
EP 4.2 Profiltiefe sehr flach 
EP 4.4 Breitenvarianz gering 
EP 4.5 Durchlass kein Durchlass/Brücke 
HP 5 Uferstruktur  
HP 5L Uferstruktur links sehr stark verändert 
HP 5R Uferstruktur rechts stark verändert 
EP 5.1 Uferbewuchs links naturbedingt, anthropogen, keine Gehölze anthro-
pogen, Krautflur, Hochstauden, Wiese 
EP 5.1 Uferbewuchs rechts naturbedingt, anthropogen, bodenständiges Ge-
büsch, Einzelgehölze, Krautflur, Hochstauden, 
Wiese 
EP 5.2 Uferverbau links Steinschüttung/-wurf vollständig 
EP 5.2 Uferverbau rechts Steinschüttung/-wurf vollständig 
EP 5.3 Besondere Uferstrukturen links keine 
EP 5.3 Besondere Uferstrukturen rechts keine 
EP 5.01 Besondere Uferbelastungen 
links 
Gewässerunterhaltung; Sunk und Schwall, Wellen-
schlag 
EP 5.01 Besondere Uferbelastungen 
rechts 
Gewässerunterhaltung; Sunk und Schwall, Wellen-
schlag 
EP 5.02 Beschattung links sonnig

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 - 55 - 
Parameter + ID 1 Bezeichnung Charakterisierung 
EP 5.02 Beschattung rechts sonnig 
HP 6 Gewässerumfeld  
HP 6L Gewässerumfeld links sehr stark verändert 
HP 6R Gewässerumfeld rechts sehr stark verändert 
EP 6.1 Flächennutzung links Grünland 10 -50%; Acker, Sonderkultur > 50%; 
weitere schädl. Struktur gem. 6.3 10-50% 
EP 6.1 Flächennutzung rechts Grünland 10 -50%; weitere schädl. Struktur gem. 
6.3 10-50% 
EP 6.2 Gewässerrandstreifen links kein Randstreifen vollständig 
EP 6.2 Gewässerrandstreifen rechts kein Randstreifen vollständig 
EP 6.3 Schädliche Umfeldstrukturen 
links 
Hochwasserschutzbauwerk – gering 
EP 6.3 Schädliche Umfeldstrukturen 
rechts 
Hochwasserschutzbauwerk – gering 
EP 6.01 besondere Umfeldstrukturen 
links 
keine 
EP 6.01 besondere Umfeldstrukturen 
rechts 
keine 
 Sohle sehr stark verändert 
 Ufer links sehr stark verändert 
 Ufer rechts stark verändert 
 Ufer sehr stark verändert 
 Umfeld links sehr stark verändert 
 Umfeld rechts sehr stark verändert 
 Umfeld sehr stark verändert 
 Gesamtbewertung sehr stark verändert 
1 HP = Hauptparameter, EP = Einzelparameter 
4.1.2.2 Allgemeine physikalisch-chemische Parameter 
Im Folgenden werden die Bewertungen der OFWK im Untersuchungsgebiet in Bezug auf die allge-
meinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) gemäß Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 (maß-
geblicher Ausgangszustand) dargestellt. Die Bewertungen in den Planungseinhe iten-Steckbriefen 
beziehen sich auf die Fassung der OGewV vom 20.06.2016.  
Tabelle 15: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring -Ergebnisse und der Bewertung der allgemeinen 
physikalisch-chemischen Parameter (ACP) für die deutschen OFWK im 3. Bewirtschaftungszyklus 
(nach MUNLV NRW 2021b) 
Wasserkörper Rhein 
OFWK-ID 2_701494 2_775008 2_813012 
Monitoringzyklus 4 4 4 
ACP  
Anlage 7 
OGewV 2016 
ACP Ge-
samt 
nicht eingehalten nicht eingehalten nicht eingehalten 
Gesamtphosphat-Phosphor, 
Wassertemperatur 
Gesamtphosphat-Phosphor, 
Wassertemperatur 
Gesamtphosphat-Phosphor, 
Wassertemperatur

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 - 56 - 
Für den 5. MZ stellen die in der Mischrechnung berücksichtigten und berechneten Verhältnisse dar, 
für welche Parameter sich vorhabenunabhängig rechnerische Überschreitungen von Beurteilungs-
werten ergeben. Dementsprechend basieren die im folgenden dargestellten Überschreitungen nicht 
auf den Werten, die im Zeitraum 2019 bis 2021 im Rhein unterhalb der Entnahmestelle tatsächlich 
gemessen wurden, sondern um rechnerische Ermittlungen. Es wurden somit die folgenden rechne-
rischen Überschreitungen von Beurteilungswerten ermittelt.  
Hinsichtlich der betrachteten ACP (vgl. Tabelle 10) wurden somit keine Überschreitungen von Ori-
entierungswerten ermittelt (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1). 
4.1.2.3 Flussgebietsspezifische Schadstoffe 
Im Folgenden werden die Bewertungen der OFWK im Untersuchungsgebiet in Bezug auf die fluss-
gebietsspezifischen Schadstoffe gemäß Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 dargestellt.  
Im Planungseinheitensteckbrief sind auch gesetzlich nicht verbindliche Stoffe aufgeführt  (MUNLV 
NRW 2021b). Hierbei wird ebenfalls unterteilt in Metalle, PBSM und sonstige Stoffe. Bei den Metal-
len werden teils dieselben Stoffe wie in Anlage 6 und Anlage 8 geführt, es handelt sich jedoch um 
ein abweichendes Probengut. Die PBSM umfassen Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämp-
fungsmittel (bzw. deren Wirkstoffe und Metabolite), die in NRW überwacht werden. Die sonstigen 
Stoffe umfassen u.a. Arneimittelwirkstoffe, Industrie- oder Haushaltschemikalien. Die vollständigen 
Auflistungen der Stoffe können den Planungseinheiten -Steckbriefen, Kapitel 3 (MUN LV NRW 
2021b) entnommen werden.  
Die Bewertungen in den Planungseinheiten-Steckbriefen beziehen sich auf die Fassung der OGewV 
vom 20.06.2016.  
Die Umweltqualitätsnormen der flussgebietsspezifischen Schadstoffe werden im 4. Monitoringzyklus 
für keine flussgebietsspezifischen Schadstoffe überschritten. Ebenso liegen keine Überschreitungen 
für gesetzlich nicht geregelte Pflanzenbehandlungs - und Schädlingsbekämpfungsmittel, sowie für 
gesetzlich nicht geregelte Metalle im OFWK 2_701494  vor. Überschreitungen von Orientierungs-
werten für gesetzlich nicht geregelte Metalle liegen bedingt durch die vor liegenden Cadmium-Kon-
zentrationen in den OFWK 2_775008 und 2_813012 vor. Überschreitungen von Orientierungswerten 
für gesetzlich nicht geregelte sonstige Stoffe liegen vermehrt in allen drei OFWK vor. Dabei handelt 
es sich überwiegend um die gleichen Stoffe in den drei OFWK.

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 - 57 - 
Tabelle 16: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring -Ergebnisse und der Bewertung der flussge-
bietsspezifischen Schadstoffe für die deutschen OFWK im 3. Bewirtschaftungszyklus (nach 
MUNLV NRW 2021b) (fett markiert: Überschreitungen auch für den Zeitraum des 5. MZ (2019 -
2021) (nicht plausibilisiert) rechnerisch ermittelt (Datengrundlage: Mischrechnung anhand LANUV 
NRW 2022c; vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1)) 
Wasserkörper Rhein 
OFWK-ID 2_701494 2_775008 2_813012 
Monitoringzyklus 4 4 4 
FGS 
Anlage 6  
OGewV 2016 
Metalle sehr gut gut gut 
- - - 
PBSM gut gut gut 
- - - 
sonst. 
Stoffe 
sehr gut sehr gut sehr gut 
- - - 
Gesetzlich nicht 
verbindlich 
Metalle eingehalten gut (H) nicht 
eingehalten 
nicht 
eingehalten 
Kupfer (H) 
 
Cadmium; Kupfer (H) Cadmium; Kupfer (H) 
PBSM eingehalten gut eingehalten gut eingehalten gut 
- - - 
sonst. 
Stoffe 
nicht 
eingehalten 
nicht 
eingehalten 
nicht 
eingehalten 
4-Acetamidoantipyrin;  
4-Formylaminoantipyrin; 
Amidotrizoesäure;  
Benzo(a)anthracen;  
Benzo(ghi)peryleni+ 
Indeno(1,2,3-cd)pyren;  
Diclofenac;  
Gabapentin;  
Indeno(1,2,3-cd)pyren; 
Iomeprol;  
Iopamidol;  
Iopromid;  
Metformin;  
Pyren;  
Tributylzinn-Kation;  
Valsartan;  
Valsartansäure 
4-Acetamidoantipyrin;  
4-Formylaminoantipyrin; 
Amidotrizoesäure;  
Benzo(a)anthracen;  
Benzo(ghi)peryleni+ 
Indeno(1,2,3-cd)pyren;  
Diclofenac;  
Gabapentin;  
Indeno(1,2,3-cd)pyren;  
Iomeprol;  
Iopamidol;  
Iopromid;  
Metformin;  
Metoprololsäure;  
N-Guanylharnstoff;  
Pyren;  
Sitagliptin;  
Valsartan;  
Valsartansäure 
4-Acetamidoantipyrin;  
4-Formylaminoantipyrin; 
Amidotrizoesäure;  
Benzo(a)anthracen;  
Benzo(ghi)peryleni+ 
Indeno(1,2,3-cd)pyren;  
Diclofenac;  
Gabapentin;  
Indeno(1,2,3-cd)pyren;  
Iomeprol;  
Iopamidol;  
Iopromid;  
Metformin;  
Metoprololsäure;  
N-Guanylharnstoff;  
Pyren;  
Sitagliptin;  
Valsartan;  
Valsartansäure 
Für den 5. MZ stellen die in der Mischrechnung berücksichtigten und berechneten Verhältnisse dar, 
für welche Parameter sich vorhabenunabhängig rechnerische Überschreitungen von Beurteilungs-
werten ergeben. Dementsprechend basieren die im folgenden dargestellten Überschreitungen nicht 
auf den Werten, die im Zeitraum 2019 bis  2021 im Rhein unterhalb der Entnahmestelle tatsächlich 
gemessen wurden, sondern um rechnerische Ermittlungen. Es wurden somit die folgenden rechne-
rischen Überschreitungen von Beurteilungswerten ermittelt.  
Anhand der Auswertungen der Mischrechnung für die betrachteten Parameter (vgl. Tabelle 10) er-
geben sich für den 5. MZ (ohne Plausibilisierung)  gemäß Anhang, Kapitel 10.4.1 für die in Tabelle 
16 fett markierten Parameter weiterhin Überschreitungen der Beurteilungswerte. An sonstigen Stof-
fen ergeben sich noch folgende Überschreitungen  für den Zeitraum 2019  bis 2021 bei den nicht 
gesetzlich verbindlichen Parametern:  
- alle drei OFWK: Uran 
- OFWK 2_775008 und 2_813012: Barium und Candesartan

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 - 58 - 
4.1.2.4 Biologische Qualitätskomponenten 
Die nachfolgende Tabelle fasst die Bewertungen des ökologischen Zustands bzw. Potenzials für die 
betrachteten OFWK gemäß aktueller Bewirtschaftungsplanung (MUNLV NRW 2021b) im Ausgangs-
zustand bezogen auf den 4. Monitoringzyklus zusammen. 
Tabelle 17: Bewertung des ökologischen Zustands/Potenzials der betrachteten OFWK auf Basis der Bewer-
tung der biologischen Qualitätskomponenten ( 4. Monitoringzyklus im 3. Bewirtschaftungszyklus, 
nach MUNLV NRW 2021b) 
Gewässername 
(OFWK-ID) 
Rhein 
(2_701494) 
Rhein 
(2_775008) 
Rhein 
(2_813012) 
Bewirtschaftungsziel1 GÖZ GÖP GÖZ GÖP GÖZ GÖP 
Fischfauna 
mäßig mäßig unbefriedi-
gend 
unbefriedi-
gend 
unbefriedi-
gend 
unbefriedi-
gend 
Makrozoobenthos mäßig gut oder  
besser³ 
unbefriedi-
gend mäßig unbefriedi-
gend mäßig 
Gewässerflora2 mäßig - mäßig - mäßig - 
Phytoplankton mäßig - mäßig - mäßig - 
ökologischer Zu-
stand/ökologisches 
Potenzial BQKgesamt 
mäßig mäßig unbefriedi-
gend 
unbefriedi-
gend 
unbefriedi-
gend 
unbefriedi-
gend 
 
1 GÖZ = Guter ökologischer Zustand; GÖP = Gutes ökologisches Potenzial (für HWMB und AWB) 
2 einzelne Bewertungen der zur Gewässerflora zusammengefassten Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos ohne 
Diatomeen (PHYLIB) für den 3. BWP werden nur in ELWAS aufgeführt (LANUV NRW 2022b); diese Ergebnisse sind 
Tabelle 18 zu entnehmen 
3 „gut oder besser“ entspricht gemäß MUNLV NRW (2021b) der Bewertung gut oder sehr gut für das ökologische Po-
tenzial  
Für den 5. MZ liegen für die drei betrachteten OFWK keine Angaben zu den BQK vor. 
Im Folgenden werden die Bewertungen der BQK im Ausgangszustand auf Ebene der jeweiligen 
OFWK zusammenfassend dargestellt.  
Fischfauna 
Die Bewertungen der Fischfauna in Tabelle 17 auf Basis der aktuellen Bewirtschaftungsplanung 
(MUNLV NRW 2021b) zeigen, dass im Ausgangszustand der oberste der drei betrachteten OFWK 
(2_701494) für die Fischfauna einen mäßigen Zutand und ein mäßiges Potential aufweist, während 
sich die beiden anderen OFWK (2_775008 und 2_813012) einen unbefriedigenden Zustand und ein 
unbefriedigendes Potential hinsichtlich der Fischfauna befinden. 
Makrozoobenthos (MZB) 
Die Bewertungen des MZB auf Basis der aktuellen Bewirtschaftungsplanung (MUNLV NRW 2021b) 
im Ausgangszustand in Tabelle 17 zeigen, dass der obere OFWK (2_701494) in dieser Hinsicht mit 
einem ökologisches Potential von „gut oder besser“ sowie einem „mäßigen“ ökologischen Zustand 
besser bewertet ist als die beiden unteren OFWK (2_775008 und 2_813012) mit jeweils einem un-
befriedigenden ökologischer Zustand und einem mäßigen ökologisches Potential.  
Gewässerflora (Makrophyten, Diatomeen und Phytobenthos ohne Diatomeen) 
Nachdem in Tabelle 17 ausschließlich die zusammengefasste Bewertung der Gewässerflora darge-
stellt ist, zeigt die folgende Tabelle 18 die detaillierten Bewertungen für Makrophyten, Diatomeen

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 - 59 - 
und Phytobenthos ohne Diatomeen. Für den 4. Monitoringzyklus liegen im 3. BWP (MUN LV NRW 
2021b) jedoch keine Daten vor. In den Daten von PHYLIB (LANUV NRW 2022b) finden sich lediglich 
Angaben für Diatomeen, wobei im Hinblick auf das ökologische Potential alle drei OFWK mit „mäßig“ 
bewertet sind. 
Tabelle 18:  Bewertung des ökologischen Potenzials der betrachteten OFWK auf Basis der detaillierten Be-
wertung der Gewässerflora (4. Monitoringzyklus im 3. Bewirtschaftungszyklus, nach MUNLV NRW 
2021c und LANUV NRW 2022b) 
Gewässername 
(OFWK-ID) 
Rhein 
(2_701494) 
Rhein 
(2_775008) 
Rhein 
(2_813012) 
Ökol. Potential NRW PHYLIB NRW PHYLIB NRW PHYLIB 
Makrophyten 
- - - - - - 
Diatomeen  mäßig  mäßig  mäßig 
Phytobenthos ohne 
Diatomeen  -  -  - 
4.1.3 Bewertung des chemischen Zustands 
Im Folgenden werden die Bewertungen der OFWK im Untersuchungsgebiet in Bezug auf die Stoffe 
des chemischen Zustands gemäß Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 (MUNLV NRW 2021b) darge-
stellt.  
Tabelle 19: Zusammenfassende Darstellung der Monitoring -Ergebnisse und der Bewertung der Stoffe des 
chemischen Zustands für die OFWK im 3. Bewirtschaftungszyklus  (4. Monitoringzyklus)  (nach 
MUNLV NRW 20 21b) (blau = Bewertung gut; rot = Bewertung nicht gut)  (fett markiert: Über-
schreitungen auch für den Zeitraum des 5. MZ (2019 -2021) (nicht plausibilisiert) rechnerisch er-
mittelt (Mischrechnung anhand Datengrundlage: LANUV NRW 2022c ; vgl. Anhang, Kapitel 
10.4.1)) 
Wasserkörper Rhein 
OFWK-ID 2_701494 2_775008 2_813012 
Monitoringzyklus 4 4 4 
Stoffe des 
chemi-
schen Zu-
stands  
Anlage 8 
OGewV 2016 
Chemi-
scher Zu-
stand 
nicht gut nicht gut nicht gut 
o. ubiq. 
Stoffe 
gut nicht gut nicht gut 
Metalle Quecksilber - Quecksilber 
PBSM cis-Heptachlorepoxid;  
Heptachlorepoxid, cis und trans; 
Summe Heptachlor plus Heptach-
lorepoxide 
- cis-Heptachlorepoxid;  
Heptachlorepoxid, cis und trans; 
Summe Heptachlor plus Heptach-
lorepoxide 
sonst. 
Stoffe 
2,2´,4,4´,5,5´-Hexabrombi-
phenylether;  
2,2´,4,4´,5,6´-Hexabrombi-
phenylether;  
2,2´,4,4´,5-Pentabrombi-
phenylether;  
2,2´,4,4´,6-Pentabrombi-
phenylether;  
2,2´,4,4´-Tetrabrombiphenylether; 
2,4,4-Tribromdiphenylether; 
Benzo(a)pyren;  
Perfluoroktansulfonsäure inkl.  
Benzo(a)pyren;  
Benzo(b)fluoranthen; 
Benzo(ghi)perylen;  
Fluoranthen;  
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Iso-
mere 
2,2´,4,4´,5,5´-Hexabrombi-
phenylether;  
2,2´,4,4´,5,6´-Hexabrombi-
phenylether;  
2,2´,4,4´,6-Pentabrombi-
phenylether;  
2,2´,4,4´-Tetrabrombiphenylether; 
2,4,4-Tribromdiphenylether; 
Benzo(a)pyren;  
Benzo(b)fluoranthen; 
Benzo(ghi)perylen;  
Fluoranthen;

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 - 60 - 
Wasserkörper Rhein 
OFWK-ID 2_701494 2_775008 2_813012 
Monitoringzyklus 4 4 4 
Isomere;  
Summe polybromierte Diphe-
nylether 
Perfluoroktansulfonsäure inkl.  
Isomere;  
Summe polybromierte Diphe-
nylether 
Nitrat - - - 
 
Für den 5. MZ stellen die in der Mischrechnung berücksichtigten und berechneten Verhältnisse dar, 
für welche Parameter sich vorhabenunabhängig rechnerische Überschreitungen von Beurteilungs-
werten ergeben. Dementsprechend basieren die im folgenden dargestellten Überschreitungen nicht 
auf den Werten, die im Zeitraum 2019 bis 2021 im Rhein unterhalb der Entnahmestelle tatsächlich 
gemessen wurden, sondern um rechnerische Ermittlungen. Es wurden somit die folgenden rechne-
rischen Überschreitungen von Beurteilungswerten ermittelt.  
Der chemische Zustand wird anhand dieser berechneten Werte für alle drei betrachteten OFWK im 
5. MZ ebenfalls als „nicht gut“ bewertet, während für die ubiqitären Stoffe keine Angaben vorliegen 
(betrachtete Parameter: Tabelle 10). Weiterhin vorliegende Überschreitungen werden obenstehend 
fett hervorgehoben (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1). Zusätzliche Überschreitungen , die sich rechne-
risch ergeben haben, sind im Folgenden aufgeführt: 
- zusätzlich für 2_701494: Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(ghi)perylen, 
- alle: Benzo(k)fluoranthen. 
4.1.4 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Zielerreichung 
Zu den Bewirtschaftungszielen für OFWK zählt das Erreichen des guten  ökologischen Zustands 
(NWB) bzw. des guten  ökologischen Potenzials (HWMB, AWB) sowie des guten chemische n Zu-
stands bis zum Jahr 2015. Die Frist kann begründet verlängert werden. 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Bewirtschaftungsziele für die betrachteten OFWK, die Fristen zur 
Zielerreichung sowie die Begründungen bei Inanspruchnahme einer Fristverlängerung auf. 
Tabelle 20: Bewirtschaftungsziele und Fristen zur Zielerreichung für die betrachteten OFWK (nach M UNLV 
NRW 2021b) 
Gewässername (ID) Ausweisung1 Bewirtschaftungsziel2 Frist Begründung3 
Rhein (2_701494) HMWB (Sff) Gutes ökologisches Potenzial:  
Fristverlängerung4 
2039 U4 
Guter chemischer Zustand:  
Fristverlängerung 
2039 U1b 
Rhein (2_775008) HMWB (Sff) Gutes ökologisches Potenzial:  
Fristverlängerung5 
2039 U4 
Guter chemischer Zustand:  
Fristverlängerung 
2039 U1b 
Rhein (2_813012) HMWB (Sff) Gutes ökologisches Potenzial:  
Fristverlängerung5 
2039 U4 
Guter chemischer Zustand:  
Fristverlängerung 
2039 U1b

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 - 61 - 
Gewässername (ID) Ausweisung1 Bewirtschaftungsziel2 Frist Begründung3 
1 Ausweisungen der Oberflächenwasserkörper: HMWB = erheblich verändert; Begründungen: Sff = Schifffahrt auf Flüs-
sen (freifließend) - Ströme 
2 ohne Berücksichtigung von Quecksilber und ubiquitärer Schadstoffe für den chemischen Zustand 
3 Begründungen zur Fristverlängerung: U1b = Überforderung der staatlichen Kostenträger, erforderliche zeitliche Stre-
ckung der Kostenverteilung, U4 = Begrenzende Faktoren aus Marktmechanismen 
4 Signifikante Teilkomponenten: Fische, Gewässerflora, Phytoplankton 
5 Signifikante Teilkomponenten: Fische, Gewässerflora, Makrozoobenthos, Phytoplankton 
Im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung dient das Maßnahmenprogramm (§  82 WHG) dem Auf-
zeigen der Maßnahmen, mit denen die Bewirtschaftungsziele fristgerecht erreicht werden sollen; sie 
geben somit Hinweise zu Art und Umfang des verbleibenden Handlungsbedarfs auf Ebene des  
OFWK. Die für die betrachteten OFWK vorgesehenen Maßnahmen sind mit den angestrebten Um-
setzungsfristen nachfolgend aufgeführt. 
Tabelle 21: Maßnahmen und Umsetzungsfristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der betrachteten 
Oberflächenwasserkörper (aggregiert nach MUNLV NRW 2021b) 
Maßnahme  2_701494 2_775008 2_813012 
1 Neubau und Anpassung von kommunalen Kläranlagen 2024 - - 
5 Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen 2025 - 2022 
10b Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Be-
handlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlags-
wasser/Trennsysteme 
2039 2025 - 
13 Neubau und Anpassung von industriellen/ gewerblichen 
Kläranlagen 
- 2027 - 
14 Optimierung der Betriebsweise industrieller/ gewerblicher 
Kläranlagen 
2027 2033 - 
17 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Wär-
meeinleitungen 
2033 2033 - 
17 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Wär-
meeinleitungen 
2027 2033 - 
17 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch Wär-
meeinleitungen 
2033 - - 
   
25 Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus 
Altlasten und Altstandorten 
2027 2027 - 
   
65 Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrück-
halts 
2039 2039 2039 
   
70 Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Initiieren/ Zu-
lassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung 
2039 2039 2039 
   
71 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im vorhandenen 
Profil 
2039 2039 2039 
72 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Gewässer durch 
Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung 
2039 2039 2039 
73 Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich 2039 2039 2039 
74 Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung 
von Habitaten 
2039 2039 2039 
75 Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (Quervernet-
zung) 
2039 2039 2039 
77 Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes 2027 2039 2039

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 - 62 - 
Maßnahme  2_701494 2_775008 2_813012 
bzw. Sedimentmanagements 
79 Maßnahmen zur Anpassung/ Optimierung der Gewäs-
serunterhaltung 
- 2024 2024 
501 Erstellung von Konzeptionen/ Studien/ Gutachten 2024 - - 
508 Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen 2027 2027 2024 
Die räumliche Konkretisierung hydromorphologischer Maßnahmen erfolgt e in NRW mit Hilfe von 
sogenannten Umsetzungsfahrplänen auf Ebene regionaler Kooperationen und wurde im Anschluss 
in die Maßnahmenkonzeptionen überführt. Für die Verbesserung der stofflichen Situation der OFWK 
durch kommunales Abwasser sind in NRW u. a. die Abwasserbeseitigungskonzepte maßgeblich, 
die für die hier betrachteten OFWK ausschließli ch durch Gemeinden aufgestellt wurden. Die Maß-
nahmen werden, sofern relevant, an geeigneter Stelle berücksichtigt. 
4.2 Potenziell betroffene Grundwasserkörper 
4.2.1 Beschreibung der Grundwasserkörper 
Neunzehn Grundwasserkörper (GWK) liegen im potenziellen Wirkbereich der Entnahme (vgl. Abbil-
dung 1)14. Die Grundwasserkörper betreffen überwiegend die Niederungen und Terrassen des 
Rheins sowie die Niederungen der einmündenden Gewässer (bspw. Niederungen der Ruhr und der 
Emscher). In Tabelle 22 erfolgt eine kurze Charakterisierung der GWK.  Alle Grundwasserkörper 
weisen vorwiegend silikatische Gesteinstypen auf, die Grundwasserleiter sind als sehr ergiebig klas-
sifiziert, die Durchlässigkeit wird für alle als  hoch angegeben. Lithologisch werden die Grundwas-
serleiter als sandig und kiesig beschrieben.
                                                
14 Die Betrachtungen zum Grundwasser beschränken sich auf die (Anteile der) Grundwasserkörper aus deutschem Staats-
gebiet.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 63 - 
Tabelle 22: Charakterisierung der Grundwasserkörper im potenziellen Wirkbereich des Vorhabens ( nach MUNLV NRW 2021b-h, LANUV NRW 2022b) 
Gewässername 
(GWK-ID) 
Funktionale  
Abschnitte 
Fläche 
GW-Leitertyp 
Gesteinstyp 
Durchlässigkeit 
Ergiebigkeit 
Trinkwasser- 
nutzung 
Wasserw.  
Bedeutung 
Lithologie 
Niederung des Rheins (27_01) R5 96,5 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_02) R5 77,8 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig < 10 m3/Tag mittel Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_03) R5 144,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_04) R4, R5 161,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_05) R5 103,2 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_06) R3, R4 107,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_08) R1b, R2, R3, R4 314,1 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_09) R1b 150,4 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_10) R1a+b, R2 221,4 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_17) R1a 140,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins (27_18) R1b 172,0 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Terrassen des Rheins (27_20) R1a 175,1 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung der Wupper und  
der Dhünn (273_01) 
- 48,5 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag mittel Kies und Sand 
Grundwassereinzugsgebiet  
Rhein (274_01) 
- 194,7 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung der Ruhr /  
Ruhrtalaue Mündung (276_01) 
- 36,2 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Westl. Niederung  
der Emscher (277_01) 
- 85,9 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig < 10 m3/Tag mittel Kies und Sand 
Niederung der Lippe /  
Mündungsbereich (278_01) 
- 21,8 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand 
Niederung des Rheins R5 96,9 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig < 10 m3/Tag mittel Kies und Sand

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 - 64 - 
Gewässername 
(GWK-ID) 
Funktionale  
Abschnitte 
Fläche 
GW-Leitertyp 
Gesteinstyp 
Durchlässigkeit 
Ergiebigkeit 
Trinkwasser- 
nutzung 
Wasserw.  
Bedeutung 
Lithologie 
(2799_01) 
Niederung des Rheins 
(2799_02) 
R5 40,5 km² Poren-GWL silikatisch hoch sehr ergiebig > 100 m3/Tag hoch Kies und Sand

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 - 65 - 
4.2.2 Bewertung des mengenmäßigen Zustands 
Die nachfolgende Tabelle stellt die aktuelle Bewertung des mengenmäßigen Zustands einschließlich 
der zur Zustandsbewertung heranzuziehenden Komponenten (weiterführende Hinweise zur Bewer-
tungsmethodik s. Kapitel 3.2.2) für die GWK im Untersuchungsgebiet dar (MUNLV NRW 2021b-h).  
Tabelle 23: Bewertung des mengenmäßigen Zustands der betrachteten Grundwasserkörper einschließlich 
der wertbestimmenden Komponenten (nach MUNLV NRW 2021b-h) 
Gewässername (GWK-ID) 
Mengenmäßiger 
Zustand 
Signifikant 
fallende Trends 
Mengenbilanz 
Auswirkungen 
auf gwaLÖS 
Auswirkungen 
auf OFWK 
Salz-/ Schad-
stoffintrusionen 
Niederung des Rheins (27_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (27_02) gut nein ausgeglichen nein - nein 
Niederung des Rheins (27_03) gut - ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (27_04) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (27_05) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (27_06) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (27_08) gut - ausgeglichen nein - - 
Niederung des Rheins (27_09) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (27_10) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (27_17) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (27_18) schlecht ja nicht ausgeglichen nein nein nein 
Terrassen des Rheins (27_20) schlecht ja ausgeglichen nein nein nein 
Niederung der Wupper und der Dhünn (273_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) schlecht ja nicht ausgeglichen nein ja nein 
Niederung d. Ruhr/Ruhrtalaue Mündung 
(276_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Westl. Niederung der Emscher (277_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Niederung der Lippe/Mündungsbereich (278_01) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (2799_01) gut - ausgeglichen nein nein nein 
Niederung des Rheins (2799_02) gut nein ausgeglichen nein nein nein 
Die GWK 27_18, 27_20 und 274_01 befinden sich im Einflussbereich der bergbaubedingten Sümp-
fungsmaßnahmen und sind mengenmäßig beeinträchtigt. Maßgeblich zur Beurteilung ist der Grund-
wasserspiegel, für den nach MUNLV NRW (2021b-h) in allen durch die Sümpfungsmaßnahmen be-
troffenen GWK signifikant fallende Trends vorliegen. Die Mengenbilanz ist in den GWK 27_18  und 
274_01 zudem als „nicht ausgeglichen“ zu bewerten, was ebenfalls auf die Einflüsse der Sümpfung 
zurückzuführen ist. Beim GWK 27_20 ist die Mengenbilanz trotz signifikant fallendem Trend ausge-
glichen. 
RWE ergreift umfangreiche Maßnahmen zur Minimierung von Auswirkungen der Grundwasserspie-
gelabsenkungen (weiterführende Hinweise im Hintergrundpapier Braunkohle, MUNLV NRW 2022),

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 - 66 - 
deren Wirkungen kontinuierlich begleitet werden (u. a. Bericht zum Monitoring der BR Arnsberg 
(2021), Feuchtgebietsbericht der RWE Power AG (2017)). 
Die bedeutenden gwaLÖS i nnerhalb des U ntersuchungsgebiets, die der Begutachtung möglicher 
Umweltauswirkungen zugrunde liegen, sind in Kapitel 2.2.2.3 aufgeführt.  
4.2.3 Bewertung des chemischen Zustands 
Die nachfolgende Tabelle stellt die aktuelle Bewertung des chemischen Zustands einschließlich der 
zur Zustandsbewertung heranzuziehenden Komponenten (weiterführende Hinweise zur Bewer-
tungsmethodik s. Kapitel 3.2.2) für die GWK im Untersuchungsgebiet dar (MUNLV NRW 2021b-h).

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 - 67 - 
Tabelle 24: Bewertung des chemischen Zustands der betrachteten GWK einschließlich der wertbestimmenden Komponenten (nach MUN LV NRW 2021b-h) 
 
 
 
Signifikante anthropogene Belastungen 
durch bzw. signifikante Auswirkungen auf… Maßnahmenrelevante Trends hinsichtlich… 
Gewässername (GWK-ID) 
Chemischer Zustand 
Schwellenwertüberschreitungen 
Punktquellen/ Schadstofffahnen 
Salz-/Schadstoffintrusionen 
gwaLÖS 
Trinkwassergewinnung 
 
 
 OFWK 
Einzelstoffe 
Punktquellen/ Schadstofffahnen 
Salz-/Schadstoffintrusionen 
gwaLÖS 
Trinkwasser 
OFWK 
Niederung des Rheins (27_01) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_02) schlecht ja1 nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_03) schlecht ja1,2 nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_04) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_05) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_06) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_08) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_09) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_10) schlecht nein ja nein nein ja nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_17) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (27_18) schlecht ja1 nein nein nein ja nein - - - - - - 
Terrassen des Rheins (27_20) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung der Wupper und der Dhünn (273_01) gut nein nein nein ja nein nein - - - ja - - 
Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) gut nein nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung d. Ruhr/Ruhrtalaue Mündung gut nein nein nein nein nein nein - - - - - -

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 - 68 - 
 
 
 
Signifikante anthropogene Belastungen 
durch bzw. signifikante Auswirkungen auf… Maßnahmenrelevante Trends hinsichtlich… 
Gewässername (GWK-ID) 
Chemischer Zustand 
Schwellenwertüberschreitungen 
Punktquellen/ Schadstofffahnen 
Salz-/Schadstoffintrusionen 
gwaLÖS 
Trinkwassergewinnung 
 
 
 OFWK 
Einzelstoffe 
Punktquellen/ Schadstofffahnen 
Salz-/Schadstoffintrusionen 
gwaLÖS 
Trinkwasser 
OFWK 
(276_01) 
Westl. Niederung der Emscher (277_01) schlecht nein ja nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung der Lippe/Mündungsbereich 
(278_01) 
schlecht ja2 nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (2799_01) schlecht ja2 nein nein nein nein nein - - - - - - 
Niederung des Rheins (2799_02) schlecht ja1 nein nein nein nein nein ja - - - - - 
- : keine oder keine gesicherten Ergebnisse 
1 Schwellenwert für Nitrat (50 mg/l) überschritten 
2 Schwellenwert für ortho-Phosphat (0,5 mg/l) überschritten

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 69 - 
Der chemische Zustand ist für die GWK 27_01, 27_04, 27_05, 27_06, 27_08, 27_09, 27_17, 27_20, 
273_01, 274_01 und 276_01 mit „gut“ bewertet, während die GWK 27_02, 27_03, 27_10, 27_18, 
277_01, 278_01, 2799_01 und 2799_02 einen schlechten chemischen Zustand aufweisen. 
Bei den GWK mit „schlecht“ bewertetem chemischen Zustand resul tiert die Schwellenwertüber-
schreitung für Nitrat (50 mg/l) (GWK 27_02, 27_03, 27_18 und 2799_02) aus erhöhten Nährstoffe-
inträgen infolge intensiver Landwirtschaft, während das Überschreiten des Schwellenwertes für or-
tho-Phosphat bei den GWK 27_03, 278_01 und 2799_01 neben dem Einsatz von Düngemitteln und 
der Zersetzung von Pflanzen, Tieren und Fäkalien zudem multikausal ist. 
Für den GWK 273_01 wurden signifikante Auswirkungen auf grundwasserabhängige Landökosys-
teme festgestellt, für die GWK 27_10 und 277_01  gibt es signifikante anthropogene Belastungen 
durch Punktquellen bzw. Schadstoffahnen und es bestehen signifikante Auswirkungen auf die Trink-
wassernutzung bei den GWK 27_10 und 27_18. Signifikante Auswirkungen auf den chemischen 
oder ökologischen Zustand der Oberflächenwasserkörper sowie signifikante Belastungen durch 
Salz- bzw. Schasstoffintrusionen wurden für keinen GWK festgestellt.  
4.2.4 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Zielerreichung 
Zu den Bewirtschaftungszielen für GWK zählt das Erreichen des guten mengenmäßigen und guten 
chemischen Zustands sowie die Umkehr signifikant anhaltender Trends bis 2015. Die Frist kann 
begründet verlängert werden; ist das Ziel absehbar auch nach zweimaliger Verlängerung bis 2027 
nicht zu erreichen, können abweichende Bewirtschaftungsziele festgelegt werden (Kapitel 3.1). 
Die nachfolgende Tabelle stellt die Bewirtschaftungsziele für die betrachteten GWK, das Vorkom-
men maßnahmenrelevanter Trends, die Fristen zur Zielerreichung sowie die Begründungen bei In-
anspruchnahme einer Fristverlängerung dar (nach MUNLV NRW 2021b-h). 
Tabelle 25: Bewirtschaftungsziele und Fristen zur Zielerreichung für die betrachteten GWK (nach MUN LV 
NRW 2021b-h) 
GWK GWK-ID Bewirtschaftungsziel Frist1 Begründung2/ 
Zeitpunkt 
Maßnahmenre-
levante Trends 
Niederung des 
Rheins 
27_01 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Niederung des 
Rheins 
27_02 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand Bis 20273 N1  
Niederung des 
Rheins 
27_03 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand Bis 20273,4 N1  
Niederung des 
Rheins 
27_04 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Niederung des 
Rheins 
27_05 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Niederung des 
Rheins 
27_06 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Niederung des 
Rheins 
27_08 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Niederung des 
Rheins 
27_09 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 70 - 
GWK GWK-ID Bewirtschaftungsziel Frist1 Begründung2/ 
Zeitpunkt 
Maßnahmenre-
levante Trends 
Niederung des 
Rheins 
27_10 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand Nach 2027 T3, U2, N1  
Niederung des 
Rheins 
27_17 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Niederung des 
Rheins 
27_18 Guter mengenmäßiger Zustand Ausnahme WSU-1, NE-2 Nein 
 Guter chemischer Zustand Bis 20273 N1  
Terrasse des 
Rheins 
27_20 Guter mengenmäßiger Zustand Ausnahme WSU-1, NE-2 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Niederung der 
Wupper und 
der Dhünn 
273_01 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Grundwasser-
einzugsgebiet 
Rhein 
274_01 Guter mengenmäßiger Zustand Ausnahme WSU-1. NE-2 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Niederung d. 
Ruhr / Ruhrtal-
aue Mündung 
276_01 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand erreicht 2021  
Westl. Niede-
rung der Em-
scher 
277_01 Guter mengenmäßiger Zustand erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand Nach 2027 T3, U2, N1  
Niederung der 
Lippe / Mün-
dungsbereich 
278_01 Guter mengenmäßiger Zustand Erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand Bis 20274 N1  
Niederung des 
Rheins 
2799_01 Guter mengenmäßiger Zustand Erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand Bis 20274 N1  
Niederung des 
Rheins 
2799_02 Guter mengenmäßiger Zustand Erreicht 2021 Nein 
 Guter chemischer Zustand Bis 20273 N1  
1 Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach § 31 WHG 
2 Begründungen für Ausnahme oder Fristverlängerung: WSU-1: Technische Durchführbarkeit, NE-2: Neue, nachhaltige 
Entwicklungstätigkeiten, N1: Verzögerungszeit bei der Wiederherstellung der Wasserqualitä t, T3: Unveränderbare 
Dauer des Verfahrens, U2: Kosten-Nutzen-Betrachtung 
3 begründet durch Nitrat 
4 begründet durch ortho-Phosphat 
Für alle drei GWK mit einem schlechten mengenmäßigen Zustand (27_18, 27_20 und 274_01) lie-
gen Ausnahmen in Bezug auf den mengenmäßigen Zustand infolge der technischen Unmöglichkeit 
der Zielerreichung sowie aufgrund von neuen, nachhaltigen Entwicklungstätigkeiten vor. In diesen 
Fällen ist der bestmöglich erreichbare mengenmäßige Zustand maßgeblich. Alle weiteren betrach-
teten GWK haben den guten mengenmäßigen Zustand bereits erreicht. Darüber hinaus liegen für 
den chemischen Zustand für die GWK mit schlechtem chemischen Zustand (27_02, 27_03, 27_10, 
27_18, 277_01, 278_01, 2799_01 und 2799_02) Fristver längerungen bis 2027 vor , während alle 
anderen betrachteten GWK den guten chemischen Zustand bereits erreicht haben. Für alle GWK 
mit einer Fristverlängerung sind diese durch die Verzögerungszeit bei der Wiederherstellung der 
Wasserqualität begründet. Bei den beiden GWK 27_10 und 277_01 sind zudem die Kosten-Nutzen-
Betrachtung sowie die unveränderbare Dauer des Verfahrens ursächlich für die Verlängerung der 
Frist.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 71 - 
Für die  durch bergbaubedingte Grundwasserabsenkung beeinträchtigten, betrachteten GWK 
(27_18, 27_20 und 274_01) hat eine Festlegung abweichender Bewirtschaftungsziele in Bezug auf 
den mengenmäßigen und chemischen Zustand stattgefunden. Für den chemischen Zustand handelt 
es sich dabei zum Teil lediglich um indirekte Ziele, die mit den Zielen für den mengenmäßigen Zu-
standes einhergehen (vgl Tabelle 26 und Tabelle 27). Für diese Wasserkörper sind ebenso die Vo-
raussetzungen für die beschriebenen Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen nach § 31 WHG 
einschließlich des Verschlechterungsverbots gegeben. Die Ausnahmeregelung in Bezug auf den 
mengenmäßigen Zustand beruht dabei auf für die Gewinnung von Braunkohle unvermeidbaren, be-
stehenden und neuen Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt durch Sümpfungsmaßnahmen. 
Auch die Beeinflussung des chemischen Zustands wird auf Bedingungen zurückgeführt, die in der 
Vergangenheit im Zusammenhang mit der Braunkohlegewinnung festgelegt wurden (MUNLV NRW 
2022). 
Tabelle 26: Weniger strenge Bewirtschaftungsziele des mengenmäßigen Grundwasserzustands gemäß des 
Hintergrundpapiers Braunkohle (MUN LV NRW (2022), kursiv: indirekte Wirkung auf die genann-
ten GWK 
Ziel Erläuterung GWK 
M1 Bei allen bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist das Gebot 
der größtmöglichen Schonung der Grundwasservorräte zu be-
achten. 
27_18, 27_20, 274_01  
M2 Bei sümpfungsbedingten Grundwasserabsenkungen sind die für 
die Wasserwirtschaft oder den Naturhaushalt entsprechend den 
landesplanerischen Vorgaben als bedeutsam festgestellten Ober-
flächengewässer zu erhalten. 
vgl. Hintergrundpapier Braun-
kohle (MULNV NRW (2021a)) 
M4 Erhalt sonstiger grundwasserabhängiger schützenswerter 
Feuchtgebiete 
27_18, 27_20, 274_01 
Langfristige Ziele (über den Betrachtungszeitraum des BWP hinaus) 
M5 Bereitstellung von Wasser zum Schutz grundwasserabhängiger 
Landökosysteme 
27_18, 27_20, 274_01 
M6 Wiederauffüllung der entleerten Grundwasserleiter gezielt be-
schleunigen 
27_18, 27_20, 274_01 
M7 Bei Beendigung der noch aktiven Tagebaue sind die verbleiben-
den Restlöcher als Restseen zu gestalten. 
27_18, 27_20, 274_01 
 
Tabelle 27: Weniger strenge Bewirtschaftungsziele des chemischen Grundwasserzustands gemäß des Hin-
tergrundpapiers Braunkohle (MUNLV NRW (2022); 1: teilweise noch ohne Zielverfehlung; 2: berg-
baubedingt noch nicht im schlechten chemischen Zustand 
Ziel Erläuterung GWK 
Ziele für den chemischen Zustand und für den mengenmäßigen Zustand mit Auswirkung auf den chemi-
schen Zustand (vgl. auch Ziele M in Tabelle 26) 
C1 Beeinträchtigungen der Grundwasser -Güte durch Kippenkörper 
aufgrund von hydrochemischen Prozessen der Versauerung und 
ihrer Begleit- und Folgeprozesse sind zu minimieren. 
27_181 
C2 Falls erforderlich sind Wassergewinnungsanlagen durch den Bau 
und Betrieb von Abfangbrunnen im Abstrom der Tagebaue vor evtl. 
übermäßig belastetem Grundwasser, das aus dem Kippenbereich 
abströmt, zu schützen. 
27_18 
C3 Durch die Minimierung der Grundwasserabsenkung wird auch die 
Möglichkeit der Pyritoxidation eingeschränkt, da diese nur dort 
stattfindet, wo die im Boden natürlicherweise enthaltenen Pyrite mit 
Sauerstoff in Kontakt kommen, vgl. M1 
27_202

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 72 - 
Ziel Erläuterung GWK 
C5 Der Erhalt der Feuchtgebiete in ihrer artenreichen Vielfalt bedingt 
auch, dass das ihnen zuströmende Grundwasser eine entspre-
chende Qualität besitzt, vgl. M4 
27_18, 27_20, 274_01 
Im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung dient das Maßnahmenprogramm gemäß § 82 WHG dem 
Aufzeigen der Maßnahmen, mit denen die Bewirtschaftungsziele fristgerecht erreicht werden sollen; 
im Fall von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen dienen sie der Herstellung des bestmögli-
chen Zustands. Die Maßnahmen geben somit Hinweise zu Art und Umfang des verbleibenden Hand-
lungsbedarfs auf Ebene des GWK. Die für die betrachteten GWK vorgesehenen Maßnahmen sind 
mit den angestrebten Umsetzungsfristen nachfolgend aufgeführt. 
Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen in das Grundwasser durch Auswaschung aus 
der Landwirtschaft sowie Beratungsmaßnahmen sollen für einen Großteil der GWK (27_01 – 27_05, 
27_08, 27_09, 27_18, 27_20, 274_01, 2799_01 und 2799_02)  bis 2027 umgesetzt werden (Bera-
tungsmaßnahmen beim GWK 20_27 bereits bis 2024). Bis zu denselben Zeitpunkten sind für die 
durch den Bergbau beeinflussten GWK 27_18, 27_20 und 274_01 zusätzlich Maßnahmen zur Re-
duzierung der Wasserentnahme für den Bergbau g eplant und für d en GWK 274_01 zusätzlich bis 
2027 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung zum Ausgleich grundwasserentnahmebedingter 
mengenmäßiger Defizite vorgesehen. Für den GWK 278_01 sollen sowohl Maßnahmen zur Redu-
zierung der Stoffeinträge aus undichter  Kanalisation und Abwasserbehandlungsanlagen als auch 
zur Reduzierung der Belastungen aus anderen diffusen Quellen jeweils bis 2027 durchgeführt wer-
den. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffeinträge aus Altlasten und 
Altstandorten wurde für die beiden GWK 27_10 und 277_01 bis 2027, 2033 (nur GWK 27_10) und 
2039 festgelegt. 
Tabelle 28: Maßnahmen und Umsetzungsfristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der betrachteten 
Grundwasserkörper (aggregiert nach MUNLV NRW 2021b-h) 
Maßnahme (Nummer) relevante GWK (ID) Frist 
Maßnahmen zur Reduzierung punktueller Stoffein-
träge aus Altlasten und Altstandorten (21) 
27_10, 277_01 2027, 2033 (nur 27_10), 
2039 
Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus 
undichter Kanalisation und Abwasserbehandlungsan-
lagen (39) 
278_01 2024 
Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in 
GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft (41) 
27_01 – 27_05, 27_08, 
27_09, 27_18, 27_20, 
274_01, 2799_01, 
2799_02 
2027 
Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen aus 
anderen diffusen Quellen (44) 
278_01 2027 
Maßnahmen zur Reduzierung der Wasserentnahme 
für den Bergbau (56) 
27_18, 27_20, 274_01 2024 (nur 27_20), 2027 
Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung zum Aus-
gleich GW-entnahmebedingter mengenmäßiger Defi-
zite (59) 
274_01 2027 
Beratungsmaßnahmen (504) 27_01 – 27_05, 27_08, 
27_09, 27_18, 27_20, 
274_01, 2799_01, 
2799_02 
2024 (nur 27_20), 2027

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 73 - 
5 Prognose vorhabenbedingter Wirkungen auf die abiotischen Verhält-
nisse 
5.1 Wirkpfadauslöser „Entnahme aus dem Rhein“ (betriebsbedingt) 
5.1.1 Wasserhaushalt 
5.1.1.1 Abfluss  
Der Anteil der Veränderungen des Abflusses gegenüber dem Bestand beträgt maximal 1%. Die 
Entnahmen bei den verschiedenen Abflussverhältnissen sind Tabelle 29 zu entnehmen. Vor diesem 
Hintergrund ist von keinen maßgeblichen Veränderungen des Abflusses sowie der Abflussdynamik 
auszugehen. Die prognostizierten Abflüsse sind dem Wassermengengerüst, Kapitel 3.4.2, zu ent-
nehmen. 
 
Tabelle 29:  Entnahmemenge in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des gleichwertigen Wasserstands  
und Darstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit 
Abfluss  
(Pegel  
Düsseldorf) 
gleichwertiger 
Wasserstand 
(GlW) 
Entnahme Anteil  
Entnahme 
an  
Abfluss 
Eintritts-
wahrschein-
lichkeit1 
m³/s   m³/s    
350 <GlW 1,8 0,5% 8% 
450 (NQ = 464)) <GlW 1,8 0,4% 
550 (NM7Q = 539)) <GlW 1,8 0,3% 
950 (MNQ = 958) <GlW 1,8 0,2% 
962 GlW 5,0 0,5% 10% 
1224 GlW+50 8,5 0,7% 16% 
1518 GlW+100 12,7 0,8% 18% 
1841 GlW+150 17,8 1,0% 16% 
2191 (MQ = 2120) GlW+200 18,0 0,8% 33% 
2339 GlW+220 18,0 0,8% 
2592 GlW+250 18,0 0,7% 
2972 GlW+300 18,0 0,6% 
1 mittlerer Anteil der im Zeitraum 2010-2018 aufgetretenen Abflüsse am Pegel Düsseldorf (Deutsches Gewässerkundliches 
Jahrbuch (LUBW 2021)) 
Der Anteil der Entnahmemenge an MNQ beträgt etwa 0,2% und entspricht somit bei Anwendung 
des Kriteriums B1: Entnahme Oberflächenwasser der Klasse 1 nach LAWA (2017b) sofern die Be-
wertung nur anhand dieser Entnahme erfolgt. Mit einem solchen Anteil ist jedoch ebenfalls nicht zu 
erwarten, dass dieses Vorhaben zu einem Klassensprung führen könnte. Die Klasse 1 entspricht 
rechnerisch einem Entnahmeanteil von 0% bis < 25%; dementsprechend sind relevante Auswirkun-
gen auszuschließen.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 74 - 
5.1.1.2 Wasserstand 
Die prognostizierten Veränderungen betragen – gemäß dem unter Kapitel 2.1.1 beschriebenenen 
Entnahmekonzept – maximal 2,6 cm  bei Abflussmengen, die etwa MQ entsprechen  (vgl. Tabelle 
30). Bei niedrigen Abflüssen und somit einer reduzierten Entnahme von 1,8 m³/s sind die prognisti-
zierten Veränderungen mit 0,4 cm noch deutlich geringer. Im Verhältnis zum Wasserstand entspricht 
dies bis zu 1,1%. Veränderungen des Wasserstands um etwa 0,4 cm sind anhand der dargestellten 
Wasserstände ohne Nachkommastelle überwiegend als nicht messbar zu betracht en (Angabe der 
Pegeldaten in cm ohne Nachkommastelle) und sind auch noch bei Veränderungen von 2,6 cm nur 
schwer erfassbar. Zusätzlich sind bereits relevante Auswirkungen durch die Veränderung des Ab-
flusses nicht zu erwarten, sodass weitergehende relevante Wirkungen auf den Wasserstand eben-
falls nicht zu erwarten sind. Somit werden keine nachteiligen Auswirkungen erwartet. 
 
Tabelle 30:  Wasserstandsänderung in Abhängigkeit der Abflussverhältnisse und des gleichwertigen Wasser-
stands und Darstellung der Eintrittswahrscheinlichkeit 
Abfluss  
(Pegel  
Düsseldorf) 
gleichwertiger 
Wasserstand 
(GlW) 
Wasser-
stand 
Absen-
kung 
Anteil  
Absenkung  
an  
Wasser-
stand 
Eintritts-
wahr-
schein-
lichkeit1 
m³/s   cm cm    
350 <GlW < 97 0,4 > 0,4% 8% 
450 (NQ = 464)) <GlW < 97 0,4 
550 (NM7Q = 539)) <GlW < 97 0,4 
950 (MNQ = 958) <GlW < 97 0,4 
962 GlW 97 1,0 1,0% 10% 
1224 GlW+50 147 1,5 1,0% 16% 
1518 GlW+100 197 2,0 1,0% 18% 
1841 GlW+150 247 2,6 1,1% 16% 
2191 (MQ = 2120) GlW+200 297 2,5 0,8% 33% 
2339 GlW+220 317 2,4 0,8% 
2592 GlW+250 347 2,3 0,7% 
2972 GlW+300 397 2,2 0,6% 
1 mittlerer Anteil der im Zeitraum 2010-2018 aufgetretenen Abflüsse am Pegel Düsseldorf (Deutsches Gewässerkundliches 
Jahrbuch (LUBW 2021)) 
5.1.1.3 Verbindung zum Grundwasser 
Durch das vorliegende Entnahmekonzept sind Wasserspiegelabsenkungen im Rhein zwischen 0,4 
cm (bei Abflüssen unterhalb NQ) und 2,6 cm (bei Abflüssen oberhalb MQ) zu erwarten. Um den 
Effekt dieser WSP-Absenkung auf das Grundwasser zu beurteilen, wurde die Exfiltration von Grund-
wasser in den Rhein unter heutigen Verhältnissen sowie den prognostizierten Verhältnissen (Ab-
senkung der Wasserstände durch die Entnahme) abgeschätzt.  
Hierfür wurde ein 1-D-Strömungsansatz verwendet. Hierbei wird zur Berechnung des Ver laufs des 
Grundwasserspiegels eine Lösung der allgemeinen Darcy-Gleichung (Differentialgleichung) für den 
speziellen Fall eines 1 -D Grundwasserleiters mit freier Oberfläche verwendet. Weitere Annahmen

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 75 - 
sind eine waagerechte Strömung und eine Fließgeschwindi gkeit proportional zum Gefälle der 
Grundwasseroberfläche. 
 
Tabelle 31:  Wasserstandsänderungen und daraus resultierende Änderung der berechneten Exfiltration bei 
einem kf-Wert von 5*10-4 m/s 
 Einheit Istzustand Absenkung um 2.6 
cm 
Absenkung um 0.4 
cm 
Exfiltration vom GW in den Rhein [l/s*km] 14.66 14.80 14.68 
Delta  [l/s*km] - 0.14 0.02 
Delta % - 0.9 0.1 
 
Bei einem hoch-durchlässigen Boden (kf-Wert 5*10-4 m/s) und einer Absenkung um 2,6  cm erhöht 
sich die Exfiltration von Grundwasser in den Rhein um 0,1 4 l/s * km, was einem rechnerischen An-
stieg der Exfiltration von ca. 0,9  % entspricht. Unter Annahme eine r etwas geringeren Absenkung 
von 0,4 cm verringert sich dieser Wert auf 0,02 l/s*km, bzw. einem rechnerischen Anstieg der Exfilt-
ration von 0,1 % (vgl. Tabelle 31). 
 
Tabelle 32:  Wasserstandsänderungen und daraus resultierende Änderung der berechneten Exfiltration bei 
einem kf-Wert von 5*10-5 m/s 
 Einheit Istzustand Absenkung um 2.6 
cm 
Absenkung um 0.4 
cm 
Exfiltration vom GW in den Rhein [l/s*km] 7.17 7.19 7.18 
Delta  [l/s*km] - 0.01 0.002 
Delta % - 0.19 0.03 
 
Bei der geringeren Durchlässigkeit von 5*10 -5 fallen diese Werte deutlich geringer aus. Hier ergibt 
sich bei einer Absenkung von 2,6 cm eine Zunahme der Exfiltration von 0,01 l/s*km, bzw. ein Anstieg 
von 0,19 % bezogen auf den Ist-Zustand. Bei der geringeren Absenkung von 0,4 cm reduziert sich 
dieser Wert auf 0,002 l/s*km, bzw. 0,03 % (siehe Tabelle 32). 
Zu beachten ist bei der Interpretation de r Ergebnisse, dass die hohe Absenkung nur im Fall hoher 
Abflüsse im Rhein stattfindet und dies in der Regel auch mit erhöhten Grundwasserständen im Nah-
bereich des Rheins einhergeht. Somit trifft die erhöhte Exfiltration von Grundwasser auch mit einem 
erhöhten Dargebot zusammen. 
Neben der Zunahme der Exfiltration von Grundwasser in den Rhein ist auch noch zu betrachten, 
welcher Bereich jedes Grundwasserkörpers tatsächlich von einer Änderung betroffen ist. Um diesen 
zu ermitteln, wurde die Länge des Grundwasserkörpers entlang des Rheins mit der Reichweite der 
Absenkung kombiniert. Die so ermittelte Fläche wurde anschließend in Verhältnis zur Gesamtfläche 
des Grundwasserkörpers gesetzt. Die Ergebnisse, aufgeteilt nach Grundwasserkörpern, sind in Ta-
belle 33 aufgelistet.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 76 - 
Tabelle 33:  Durch Wasserstandsänderungen im Rhein betroffene Flächenanteile der untersuchten Grund-
wasserkörper unter Berücksichtigung verschiedener kf-Werte 
GWK ID Fläche (ge-
samt) [km²] 
Länge entlang 
des Rheins [m] 
Betroffene 
Fläche [ha] 
Anteil [%] Betroffene 
Fläche [ha] 
Anteil [%] 
   Durchlässigkeit = 5*10-4 m/s Durchlässigkeit = 5*10-5 
m/s 
27_01 96.53 19500 200 2.1% 66 0.69% 
27_02 77.83 10500 108 1.4% 36 0.46% 
27_03 143.98 20500 210 1.5% 70 0.48% 
27_04 161.00 26000 267 1.7% 88 0.55% 
27_05 103.18 23500 241 2.3% 80 0.77% 
27_06 107.02 23000 236 2.2% 78 0.73% 
27_08 314.09 38500 395 1.3% 131 0.42% 
27_09 150.41 17000 174 1.2% 58 0.38% 
27_10 221.44 49500 507 2.3% 168 0.76% 
27_17 140.01 28000 287 2.0% 95 0.68% 
27_18 171.95 35500 364 2.1% 121 0.70% 
27_20 175.13 35000 359 2.0% 119 0.68% 
273_01 48.51 3000 31 0.6% 10 0.21% 
274_01 194.68 1500 15 0.1% 5 0.03% 
276_01 36.18 2500 26 0.7% 9 0.23% 
277_01 85.85 10500 108 1.3% 36 0.42% 
278_01 21.84 1000 10 0.5% 3 0.16% 
2799_01 96.87 2500 26 0.3% 9 0.09% 
2799_02 40.52 4500 46 1.1% 15 0.38% 
 
Die Ergebnisse in Tabelle 33 zeigen, dass der prozentuale Anteil der „betroffenen Grundwasserkör-
perflächen“ zwischen den einzelnen Grundwasserkörpern deutlich variiert. Dies ist primär auf die 
unterschiedlich großen Ante ile die in direktem Kontakt zum Rhein stehen, zurückzuführen. Unter 
Berücksichtigung einer hohen Durchlässigkeit (5*10-4 m/s) betragen die von der Absenkung betroffe-
nen Anteile zwischen 0,1 % und 2,3 % der Gesamtfläche. Unter Berücksichtigung eines etwas g e-
ringeren Durchlässigkeitsbeiwerts (5*10-5 m/s) verringern sich die tatsächlich betroffenen Flächen-
anteile auf Anteile an der Gesamtfläche zwischen 0,03 % bis 0,77 %. 
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die durch  die vorhabenbedingten Absenkungen der 
Rheinwasserstände induzierten Änderungen der Exfiltrationsraten sehr gering sind und diese dar-
über hinaus auch nur sehr kleine Flächenanteile der Grundwasserkörper betreffen. Negative Aus-
wirkungen auf die Grundwasserkörper durch die Wasserentnahme sind daher nicht zu erwarten.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 77 - 
5.1.2 Wasserbeschaffenheit 
5.1.2.1 Zuflussbedingte Wirkungen 
Messstellen 
Für die Betrachtungen werden die Verhältnisse der Messstelle Düsseldorf-Flehe als Grundlage ver-
wendet. Diese Messstelle bildet die Grundlage zur Bewertung des OFWK 2_701494 und kann somit 
die Verhältnisse näherungsweise oberhalb der Entnahmestelle abbilden. Da erst im Anschluss po-
tenziell relevante Veränderungen der Wasserbeschaffenheit angenommen werden, die einen rele-
vanten Effekt haben könnten.  
Für die Zuflüsse wurden die Daten der repräsentativen Messstelle des untersten OFWK verwendet 
(vgl. auch Anhang, Kapitel 10.2.1). 
Vorab wurde ebenso geprüft, inwiefern ein Bereich ohne vollständige Durchmischung der Einleitung 
der KA Dormagen -Rheinfeld mit dem Rhein vorliegt , was entsprechend bei den Grundlagen d er 
Mischrechnung berücksichtigt werden müsste, sofern sich relevant abweichende Verhältnisse dar-
gestellt hätten. Dies lies sich jedoch nicht feststellen (vgl. Anhang, Kapitel 10.5).  
 
Datengrundlage  
Es wurden Daten des Zeitraums 2019-2021 und somit des 5. MZ aus ELWAS verwendet (vgl. An-
hang, Kapitel 10.2). Die Mischrechnung wurde mi t allen Messwerten vorgenommen, zu denen an 
allen Zuflüssen Daten verfügbar waren. Die Beurteilung von Stoffen, die nach OGewV 2016 anhand 
des Schwebstoffs beurteilt werden müssen, wurden gemäß des Vorgehens gemäß des  Monitoring 
Leitfadens NRW (LANUV NRW 2 020a) bei fehlenden Daten  anhand der Wasserphase beurteilt.  
Sofern sich relevante Änderungen ergeben würden, würden weitere Betrachtungen auch der 
Schwebstoffe erfolgen. Dies ist jedoch nicht der Fall (s. unten).  
Wurden Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze erfasst, wurde die Hälfte der Bestimmungsgrenze 
verwendet. Es wurden für alle vorliegenden Parameter die Mittelwerte sowie für ACP das 90. 
Perzentil (bzw. für Sauerstoff das 10. Perzentil/ Wassertemperatur die Maxima (Sommer/Winter)) 
und für alle weiteren Parameter die Maxima ermittelt (vgl. auch Kapitel 10.2). 
Es wurden die Abflussverhältnisse aus dem Wassermengengerüst verwendet (vgl. Kapitel 3.4.2). 
 
Ergebnis 
Es resultieren anhand der Mischrechnung sowohl Erhöhungen als aus Reduzierungen der Konzent-
rationen der betrachteten Parameter (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1). Alle Erhöhungen umfassen eine 
relative Änderung von < 1% (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.2). Vorhabenbedingt resultieren keine Über-
schreitungen von Beurteilungswerten von Parametern, bei denen bisher noch keine Überschreitung 
erfasst wurde (vgl. Anhang, Kapitel 10.4.1). Hinsichtlich der Parameter, die bereits im Bestand Über-
schreitungen von Beurteilungswerten aufweisen und für die eine weitere Erhöhung eine Verschlech-
terung bedeuten würde, resultieren zwar teils Erhöhungen der Konzentrationen, diese liegen jedoch 
in einer Größenordnung vor, welche überwiegend gemäß der dargestellten Anzahl der Nachkom-
mastellen der Messwerte je doch nicht dargestellt werden kann und somit als messtechnisch nicht 
erfassbar gelten. Sofern sich anhand der absoluten Ergebnisse gemäß der dargestellten Nachkom-
mastellen Änderungen darstellten, wurden die absoluten Veränderungen betrachtet (vgl. Tabelle 34 
und Anhang, Kapitel 10.4.2). Diese lagen in allen Fällen deutlich unterhalb der messtechnisch

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 78 - 
erfassbaren Größenordnungen , weshalb sie  aus fachgutachterlicher Sicht und auch nach der 
Rechtssprechung (vgl. Kapitel 3.3.1) keine relevanten Wirkungen resultieren kön nen und somit 
keine Verschlechterung i. S. der EU-WRRL darstellen. Unter diesen Voraussetzungen können nach-
teilige Auswirkungen ausgeschlossen werden. Auch, wenn die zukünftigen niedrigeren Abflussver-
hältnisse aus der Erft nicht angenommen werden, resultieren keine messtechnisch erfassbaren Ver-
schlechterungen.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 79 - 
Tabelle 34:  Auszug der Parameter und Konzentrationen, bei denen im Bestand Überschreitungen der Beurteilungswerte vorlagen und die anhand der darzustel-
lenden Nachkommastellen gemäß Nachkommastellen in den Messdaten eine Erhöhung der absoluten Konzentrationen darstellt en (Tabelle mit Kon-
zentrationen von allen Parametern im Anhang, Kapitel 10.4.1; absolute und relative Veränderungen im Anhang, Kapitel 10.4.2) 
Szenario Parameter fkt.  
Abschnitt 
Konzentration 
Bestand 
Konzentration 
Prognose 
absolute  
Veränderung 
Einheit Beurteilungs-
wert 
Art des  
Beurteilungs-
werts 
mit Berücksichtigung der zukünftigen Veränderung des Erft-Abflusses 
MQ, 18 m³/s 
Entnahme 
Iomeprol R3 0,41 0,42 0,0006 µg/l 0,1 µg/l PW 
R5 0,46 0,47 0,0011 µg/l 0,1 µg/l PW 
Uran R4 0,71 0,72 0,001 µg/l 0,44 µg/l OW 
MNQ, 5 m³/s 
Entnahme 
Benzo(b)fluoran-
then 
R1b/R2 26,9 27,0 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
R4 27,4 27,5 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
R5 27,2 27,3 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(ghi)perylen R1b/R2 22,9 23,0 0,04 ng/l 8,2 ng/l UQN Anl. 8 
R3 22,7 22,8 0,04 ng/l 8,2 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(k)fluoran-
then 
R3 30,6 30,7 0,07 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
R4 31,5 31,6 0,08 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
R5 31,2 31,3 0,07 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
MNQ, 5 m³/s 
Entnahme 
Benzo(b)fluoran-
then 
R1b/R2 26,9 27,0 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
R4 27,4 27,5 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
R5 27,2 27,3 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(ghi)perylen R1b/R2 22,9 23,0 0,04 ng/l 8,2 ng/l UQN Anl. 8 
R3 22,7 22,8 0,04 ng/l 8,2 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(k)fluoran-
then 
R1b/R2 30,9 31,0 0,04 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
R3 30,6 30,7 0,07 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
R4 31,5 31,6 0,08 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8 
R5 31,2 31,3 0,07 ng/l 17 ng/l UQN Anl. 8

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 80 - 
Szenario Parameter fkt.  
Abschnitt 
Konzentration 
Bestand 
Konzentration 
Prognose 
absolute  
Veränderung 
Einheit Beurteilungs-
wert 
Art des  
Beurteilungs-
werts 
ohne Berücksichtigung der zukünftigen Veränderung des Erft-Abflusses 
MQ, 18 m³/s 
Entnahme 
Diclofenac R4 0,063 0,064 0,0001 µg/l 0,05 µg/l OW 
Iomeprol R5 0,46 0,47 0,0005 µg/l 0,1 µg/l PW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 81 - 
Verbal argumentative Betrachtungen wurden für die Parameter pH -Wert und Sauerstoff durchge-
führt: 
 
pH-Wert: 
Der Orientierungswert nach OGewV Anl. 7 für den pH-Wert bezieht sich auf die Spanne eines Mini-
malwerts als arithmetisches Mittel aus den Jahresminimalwerten von maximal drei aufeinander fol-
genden Kalenderjahren und dem entsprechenden Maximalwert, diese Verhältnisse sind untenste-
hend dargestellt. Dementsprechend befinden sich alle der dargestellten Spannen mit Ausnahme der 
Ruhr innerhalb der Spanne des Orientierungswertes. Eine bewertungsrelevanter Einfluss des Ruhr-
Zuflusses auf den pH-Wert des Rheins ist jedoch vor dem Hintergrund , dass als Mittelwert nur ein 
pH-Wert von 7,9 vorlag  und generell ausschließlich Änderungen der Parameter -Konzentrationen 
von <1% auftreten, nicht zu erwarten. 
 
Tabelle 35:  Spannen der pH-Werte für den Rhein oberhalb der Entnahmestelle sowie die Zuflüsse Erft, Ruhr, 
Emscher und Lippe anhand der Messwerte der Jahre 2019 bis 2021 sowie Darstellung der Mittel-
werte und der Orientierungswerte für den Rhein (Typ 20) 
räuml.  
Bezug 
oberhalb Erft Ruhr Emscher Lippe Orientie-
rungs-
wert 
OGewV 
Anl. 7 
(Typ 20) 
Spanne1 7,9 – 8,4 7,7 – 8,1 7,6 – 8,8 7,0 – 7,3 7,9 – 8,3 7,0 – 8,5 
Mittelwert 8,1 7,9 7,9 7,1 8,1 - 
1 Die Spanne wird anhand des arithmetischen Mittels der Jahresminimalwerte von maximal drei aufeinander folgenden 
Kalenderjahren sowie dem arithmetischen Mittel der Jahresmaximalwerte von maximal drei aufeinander folgenden Kalen-
derjahren gemäß OGewV Anl. 7 ermittelt. 
 
Sauerstoff: 
Die Sauerstoffverhältnisse können von Veränderungen der Wassertemperatur beeinflusst werden. 
Da jedoch keine messt echnisch erfassbaren Veränderungen  der Wassertemperatur zu erwarten 
sind, sind keine relevanten Wirkungen auf die Sauerstoffverhältnisse zu erwarten (vgl. auch Kapitel 
5.1.2.2).  
 
5.1.2.2 Volumenbedingte Wirkungen 
Temperatur 
Zur Prüfung volumenbedingter Wirkungen der Temperatur wurde folgendermaßen vorgegangen: 
Es wurden Abflussmengen der Tage, an denen die einzelnen Temperaturmessungen durchgeführt 
wurden (LANUV NRW 2022c), aus den DGJ-Pegeldaten (Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch 
(LUBW 2021)) für den Pegel Düsseldorf entnommen. Die dort enthaltenen Abflüsse umfassen den 
Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2018. Zusätzlich wurde die Globalstrahlung für den Zeit-
raum 1991-2020 in kWh/m² pro Monat für den Bereich der Entnahme aus dem Klimaatlas NRW 
(LANUV NRW 2020b) abgelesen.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 82 - 
Korrelationen zwischen der Wassertemperatur und der Globalstrahlung wiesen einen deutlichen Zu-
sammenhang auf.  
Dementsprechend wurden die Korrela tionen zwischen der Wassertemperatur und den Abflüssen 
unter farblicher Abstufung der Globalstrahlung dargestellt. Für diese jeweiligen Gruppierungen wur-
den Trendfunktionen ermittelt; hierbei wird angenommen, dass diese etwa mittlere Verhältnisse dar-
stellen. Darstellungen erfolgten separat für den Sommer (April bis November) sowie den Winter 
(Dezember bis März).  
 
 
Abbildung 11:  Korrelation für den Zeitraum Sommer nach OGewV 2016 (April bis November)  zwischen der 
Wassertemperatur (Messdaten Düsseldorf -Flehe, ELWAS  (LANUV NRW 2022c) ) und der 
Globalstrahlung (Daten: LANUV NRW 2020b) 
 
 
Abbildung 12:  Korrelation zwischen dem Abfluss und der Temperatur für den Zeitraum Sommer nach 
OGewV 2016 (April bis November)

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 83 - 
Für den Sommer zeigten sich weitestgehend parallel ansteigende Verläufe der Trendfunktionen, die 
je nach Globalstrahlung Abweichungen aufweisen (z.B. Globalstrahlung 26,4 kWh/m² (November): 
Temperaturen zwischen 8,6 und 14,1°C; Globalstrahlung 15 9,1 kWh/m² (Juli): Temperaturen zwi-
schen 21,2°C und 24,3°C).   
Nach dem Worst-Case-Prinzip wurde als Grundlage die maximale Steigung verwendet. Unter Be-
rücksichtigung des gemessenen Abflusses sowie der gemessenen Temperatur wurde dann mit Hilfe 
der Steigung die Gradenfunktion je Messwert gebildet.  
Zur Ermittlung der prognostizierten Temperaturen wurde dann das Entnahmekonzept auf die einzel-
nen Abflussdaten der zugehörigen Temperaturen angewendet. Es resultierten Veränderungen der 
Temperaturen von < 0,05 K; so dass Auswirkungen als sehr geringfügig einzustufen sind. 
Für die Wintertemperaturen zeigen sich hingegen bei Verwendung aller Daten etwa gleichbleibende 
Verhältnisse unabhängig von den Abflüssen; mit der Tendenz zu abnehmenden Temperaturen mit 
abnehmenden Abflüssen. Es ist somit von abnehmenden Temperaturen bei reduzierten Abflüssen 
auszugehen. 
 
 
Abbildung 13:  Korrelation für den Zeitraum Winter nach OGewV 2016 ( Dezember bis März ) zwischen der 
Wassertemperatur (Messdaten Dü sseldorf-Flehe, ELWAS  (LANUV NRW 2022c) ) und der 
Globalstrahlung (Daten: LANUV NRW 2020b)

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 84 - 
 
Abbildung 14:  Korrelation zwischen dem Abfluss und der Temperatur für den Zeitraum Winter nach OGewV 
2016 (Dezember bis März) 
 
Die dargestellten Ergebnisse zeigen keine relevanten Veränderungen der Wassertemperaturen 
durch die Entnahme, was  sich mit den Ergebnissen der Mischrechnungen bei dem Vergleich der 
berechneten Verhältnisse unterhalb des Zuflusses von Erft, Ruhr, Emscher und Lippe deckt. 
Somit sind keine relevanten Auswirkungen durch die Entnahme auf die Wassertemperatur zu 
erwarten. 
Sauerstoff 
Für volumenbedingte Auswirkungen auf den Sauerstoff dienen die Wassertemperaturen als Grund-
lage. Diese werden im Folgenden gemeinsam dargestellt. Die Veränderung der einzelnen Werte 
wird darauf aufbauend wie bei der Temperatur prognostiziert: Verwendung de r Steigung sowie der 
Daten im Bestand für Ermittlung der Gleichung; dann Verwendung der prognostizierten Temperatu-
ren zur Ermittlung der prognostizierten Sauerstoffverhältnisse.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 85 - 
 
Abbildung 15:  Korrelation zwischen der O2-Konzentration und der Temperatur 
 
Es resultieren Veränderungen von bis zu 0,01 mg/l bzw. < 0,14%. Maßgeblich zur Beurteilung von 
Auswirkungen auf den ökologischen Zustand ist das Minimum; dieses bildet sich nach OGewV An-
lage 7 aus dem arithmetischen Mittelwert der Minima von maximal drei aufeinanderfolgenden Jah-
ren. Das absolute Minimum liegt bei 6,96 mg/l und unterschreitet somit den Orientierungswert. Unter 
Berücksichtigung der letzten 3 Jahre (2021, 2020, 2019) liegt der Wert jedoch bei 7,65 mg/l; dem-
nach ist bei einer Verringerung um 0,01 mg/l nicht von relevanten Auswirkungen auszugehen. 
Somit sind keine relevanten Auswirkungen durch die Entnahme auf den Sauerstoffgehalt zu 
erwarten. 
 
Nährstoffe 
Volumenbedingte Auswirkungen auf die Nährstoffverhältnisse würden sich nur einstellen, wenn es 
zu relevanten Veränderungen der Temperaturverhältnisse oder der Sauerstoffverhältnisse kommen 
würde; dies ist nicht der Fall (s. oben).

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 86 - 
5.2 Wirkpfadauslöser „Entnahmebauwerk“ (bau-, anlage- und betriebsbedingt) 
Baubedingte Auswirkungen auf die OFWK durch die Errichtung des Entnahmebauwerks können 
ausgeschlossen werden; diese haben nur eine sehr lokale, zeitweise Wirkung, so dass die weitrei-
chende Wirkung auf den deutlich größeren OFWK nicht zu erwarten ist und in ihr er Wirkung keine 
Relevanz für die Beurteilung der OFWK hervorrufen können. 
Durch die Verlegung der Trasse sowie des Hydroburst unterhalb der Geländeoberfläche zwischen 
Rhein und Damm sind dadurch bedingte Auswirkungen auf die Gewässerstruktur nicht zu erwarten.  
Bedingt durch den geringen Längenanteil des Entnahmebauwerks (Länge: ca. 60 m) am Abschnitt 
des Rheins, für den die Gewässerstruktur erhoben wurde (1.000 m) mit max. 6%, ist eine maßgeb-
liche Verschlechterung nicht zu erwarten, da die Gewässerstruktur überwiegend anhand von maß-
geblichen Verhältnissen beurteilt wird. Im Bestand wird der Abschnitt bereits als „sehr stark verän-
dert“ ausgewiesen. Die Veränderungen sind so gering, dass eine Beurteilung als „vollständig verän-
dert“ nicht zu erwarten ist. 
Gemäß den Ausführungen im Sachlichen Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser-
transportleitung des Braunkohlenplans Garzweiler II  (Bezirksregierung Köln 2020) wurde das Ent-
nahmebauwerk unter spezieller Berücksichtigung des Fischschutzes konstruiert (u.a. Querströmung 
auf max. 0,15 m/s begrenzt , Anordnung/Bau von Fischschutzanlagen wie z. B. Johnson -Screen), 
dass keine Fische beeinträchtigt werden können. Ebenfalls wurde durch eine anschließende Model-
lierung der Verdriftung von Fischeiern (RWTH Aachen 2022) nachgewiesen, dass es nicht zu einem 
signifikanten Einfluss auf die Verdriftungsdistanz der Fischeier durch die Entnahme kommt, so dass 
nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werden können.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 87 - 
5.3 Wirkpfadauslöser „Bauzeitliche Wasserhaltung mit (Wieder-)Einleitung “ (bau-
bedingt) 
Wie in Kapitel 2.1.3 beschrieben, liegen zwei Optionen vor, in welcher Form aktuell von der Umset-
zung der bauzeitlichen Wasserhaltungen im Bereich der RWTL ausgegangen wird. 
1. Wiedereinleitung in denselben GWK, aus dem das Wasser entnommen wurde, Ver-
sickerung ortsnah, eine Einleitung über Altlasten wird ausgeschlossen. 
2. Einleitung in Vorfluter entlang der Trasse in Bereichen mit flurnahen GW-Ständen; 
aktuell keine konkrete Festlegung der potenziell betroffenen Vorfluter. 
Da das Wasser direkt dem gleichen Grundwasserkörper wieder zugeführt wird oder in angrenzende 
Gewässer eingeleitet wird (speziell ist die Zuführung zum korrekten Grundwasserkörper bei 1-3 zu 
berücksichtigen; diese Stelle liegt angrenzend an zwei Grundwasserkörper) , ist nicht mit nachteili-
gen Auswirkungen zu rechnen . Speziell für die Wasserhaltung im Umfeld des FFH -Gebiets 
„Knechtstedener Wald“ muss dabei gewährleistet werden, dass das Wasser möglichst schnell und 
ortsnah wieder eingeleitet wird, um die Auswirkungen lokal zu begrenzen. Zusätzlich wird gewähr-
leistet, dass die Wiedereinleitung in den GWK nicht über Altlasten bzw. belastete Böden durchge-
führt werden würde, so dass es nicht zu einer höheren Belastung kommen kann. Qualtitativ handelt 
es sich somit ebenso um ortsbürtiges Wasser, von dem keine Belastung ausgehen kann. 
Da bei anstehendem Grundwasserkontakt der Baugrube ein wasserdichter Verbau erfolgt, sind 
großflächige Absenktrichter auszuschließen. Es handelt sich somit nur um sehr lokale Veränderun-
gen des Grundwasserspiegels innerhalb und maximal unmittelbar angrenzend in geringem Ausmaß. 
Die Wirkungen sind auf maximal 6 Monate begrenzt.  
Dementsprechend sind nachteilige Auswirkungen durch diesen Vorhabenbestandteil auszu-
schließen. 
6 Prognose vorhabenbedingter Auswirkungen auf Wasserkörperebene 
In Tabelle 36 werden die in Kapitel 5 geprüften Wirkungen hinsichtlich potenzieller Auswirkungen 
auf die Ebene der Wasserkörper (OFWK und GWK) übertragen.   
Vorhabenbedingte nachteilige Auswirkungen auf die Bewertung der OFWK (OFWK- ID 2_701494, 
2_775008 und 2_813012) sowie der neunzehn betrachteten GWK (vgl. Tabelle 22) können somit 
ausgeschlossen werden.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 88 - 
Tabelle 36:  Vorhabenbedingte Wirkpfade und deren Übertrag zu potenziellen Auswirkungen auf die Ebene der OFWK/GWK  
Wirkpfad Wirkfaktor vorhabenbedingte Wirkungen Auswirkungen auf die  
Bewertung der OFWK/GWK 
Kapitel 
Entnahme Abfluss Abflussänderung 0,2-1,0% sehr geringe Veränderung, 
keine Relevanz für Ebene der 
OFWK 
5.1.1.1 
Wasserstand Wasserstandsänderung 0,4-1,1% sehr geringe Veränderung, 
keine Relevanz für Ebene der 
OFWK 
5.1.1.2 
Verbindung zum Grundwasser Änderung der Exfiltration vom GW in den 
Rhein um 0,1-0,9% (kf-Wert von 5*10-4 
m/s) bzw. 0,03-0,19% (kf-Wert von 5*10-
5 m/s); Absenkung in 0,1-2,3% (kf-Wert 
von 5*10-4 m/s) bzw. 0,03-0,77% (kf-
Wert von 5*10-5 m/s) der Fläche der 
GWK 
sehr geringe Veränderung, 
keine Relevanz für Ebene der 
OFWK/GWK 
5.1.1.3 
Wasserbeschaffenheit:  
zuflussbedingt 
Änderungen nicht messtechnisch erfass-
bar 
sehr geringe Veränderung, 
keine Relevanz für Ebene der 
OFWK 
5.1.2.1 
Wasserbeschaffenheit:  
volumenbedingt 
geringfügige Änderungen, voraussichtlich 
nicht messtechnisch erfassbar 
sehr geringe Veränderung, 
keine Relevanz für Ebene der 
OFWK 
5.1.2.2 
Entnahmebauwerk Fließverhalten potenzielles Ansaugen durch Entnahme-
bauwerk: Konstruktion jedoch unter spe-
zieller Berücksichtigung des Fischschut-
zes/ Prüfung anhand Modellierung 
sehr geringe Veränderung, 
keine Relevanz für Ebene der 
OFWK 
5.2 
morphologische Verhältnisse von morphologischen Veränderungen 
betroffener Abschnitt ist sehr klein 
sehr geringe Veränderung, 
keine Relevanz für Ebene der 
OFWK 
5.2 
Bauzeitliche Was-
serhaltung 
Wasserstand (Grundwasser) Wasserhaltung über voraussichtlich 3-4 
Monate; lokale Hebung und Wiedereinlei-
tung = Mengenbilanz wird direkt wieder 
ausgeglichen; Absenktrichter wird 
sehr geringe Veränderung, 
keine Relevanz für Ebene der 
GWK 
5.3

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 89 - 
Wirkpfad Wirkfaktor vorhabenbedingte Wirkungen Auswirkungen auf die  
Bewertung der OFWK/GWK 
Kapitel 
verhindert 
Abfluss ggf. Einleitung von ortsbürtigem Wasser, 
Einleitung nur zeitlich begrenzt 
keine Relevanz für Ebene der 
OFWK 
5.3 
Wasserbeschaffenheit ggf. Einleitung von ortsbürtigem Wasser, 
demnach kein potenziell belastetes Was-
ser, Einleitung nur zeitlich begrenzt 
keine Relevanz für Ebene der 
OFWK 
5.3

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 90 - 
7 Zusammenfassung 
Aufbauend auf den zu betrachtenden potenziellen Wirkungen gemäß Kapitel 2.1 sowie den Darstel-
lungen in Tabelle 8 und Tabelle 9, resultieren die folgenden Ergebnisse: 
 
Wirkpfad Entnahme (betriebsbedingt): 
Durch die Entnahme aus dem Rhein können potenziell Wirkungen auf den Abfluss hervorgerufen 
werden, die sich weitergehend auf die Abflussverhältnisse und -dynamik im Gewässer, den Was-
serstand/die Wasserstandsdynamik, die Verbindung zum Grundwasser sowie volumen- und zufluss-
bedingt auf die Wasserbeschaffenheit auswirken können.  
Die Änderungen des Abflusses liegen abhängig von den vorliegenden Abflussverhältnissen bei An-
teilen zwischen 0,2% und 1,0% und die Änderungen des Wasserstands abhängig von den vorl ie-
genden Wasserständen bei Anteilen zwischen 0,4% und 1,1% und können somit keine relevanten 
nachteiligen Wirkungen auf den Abfluss/die Abflussdynamik sowie den Wasserstand/die Wasser-
standsdynamik hervorrufen. Auch sind die Änderungen der Exfiltrationsrate n vom Grundwasser in 
den Rhein sehr gering; in Verbindung mit der Betroffenheit von nur sehr kleinen Flächenanteilen der 
Grundwasserkörpfer sind auch hier relevante nachteilige Wirkungen auf die Verbindung zum Grund-
wasser nicht zu erwarten. Zuflussbedingte  sowie volumenbedingte Wirkungen auf die Wasserbe-
schaffenheit ergeben sich nur im einer nicht messtechnisch erfassbaren Größenordnung, wodurch 
ebenfalls weitergehende relevante nachteilige Auswirkungen auf die OFWK ausgeschlossen werden 
können.  
Dementsprechend ergeben sich keine relevanten nachteiligen Auswirkungen durch die Entnahme 
auf die OFWK (Tabelle 11) oder GWK (Tabelle 22). 
 
Wirkpfad Entnahmebauwerk (bau-, anlage- und betriebsbedingt): 
Hinsichtlich der betriebsbedingten Wirkungen des Entnahmebauwerks sind sowohl Wirkungen auf 
das Fließverhalten im direkten Umfeld des Entnahmebauwerks denkbar als auch lokale Wirkungen 
auf die morphologischen Verhältnisse. 
Relevante baubedingte Auswirkungen auf den OFWK können ausgeschlossen werden, da es sich 
dabei nur um eine lokale, zeitweise Wirkung handelt ohne weitreichende Wirkungen auf die OFWK. 
Auswirkungen auf das Fließverhalten sind nur in sehr geringfügigem Ausmaß direkt angrenzend an 
das Entnahmebauwerk möglich. Das Bauwerk wurde jedoch speziell auf den größtmöglichen Fisch-
schutz ausgerichtet (vgl. Bezirksregierung Köln 2020). Hierzu erfolgte zusätzlich eine detaillierte 
Überprüfung potenzieller Auswirkungen auf die Verdriftungsdistanz von Fischeiern durch die RWTH 
Aachen (2022). Im Resultat konnten relevante nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen werde n. 
Der Eingriff durch das Entnahmebauwerk in die morphologischen Verhältnisse betrifft eine geringe 
Fläche in einem bereits beeinträchtigten Gewässerabschnitt, so dass ebenfalls relevante nachteilige 
Auswirkungen auf den angrenzenden OFWK ausgeschlossen werden können. 
Dementsprechend sind keine relevanten nachteiligen Auswirkungen durch das Entnahmebauwerk 
auf den OFWK 2_701494 zu erwarten.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 91 - 
Wirkpfad bauzeitliche Wasserhaltung (baubedingt) 
Die bauzeitliche Wasserhaltung könnte prinzipiell auf den Wassersta nd des Grundwassers sowie 
die Verhältnisse von OFWK wirken, je nachdem, ob die Wiedereinleitung des Wassers für den sel-
ben Grundwasserkörper oder nahe gelegene Vorfluter geplant ist. Die Wirkungen sind auf maximal 
6 Monate begrenzt. Zudem wird ortsnahes Wasser entnommen und unmittelbar wieder eingeleitet. 
Qualtitativ handelt es sich somit ebenso um ortsbürtiges Wasser, von dem keine Belastung ausge-
hen kann.  
 
Dementsprechend können relevante nachteilige Auswirkungen auf OFWK und GWK ausgeschlos-
sen werden. 
 
Dementsprechend ergeben sich vorhabenbedingt durch alle drei betrachteten Wirkpfade 
keine relevanten nachteiligen Auswirkungen auf alle potenziell betroffenen OFWK und GWK.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 92 - 
8 Gesamtbewertung des Vorhabens  
Die Gesamtbewertung des Vorhabens stellt die bisherigen Einschätzungen zu potenziell vorhaben-
bedingt nachteiligen Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung zur Vereinbarkeit mit den Bewirt-
schaftungszielen gemäß den Erläuterungen nach Kapitel 3.1 gegenüber. 
8.1 Bewertung des Vorhabens in Bezug auf die Bewirtschaftungsziele gemäß § 27 
(1) und (2) sowie § 47 (1) WHG 
Die Bewertung des Vorhabens erfolgt vor dem Hintergrund des Verschlechterungsverbots (OFWK, 
GWK), des Verbesserungsgebots (OFWK, GWK) sowie des Trendumkehrgebots (nur GWK). Ein 
Vorhaben ist vereinbar mit den Bewirtschaftungszielen gemäß §§ 27, 47 WHG bzw. den Anforde-
rungen gemäß EG-WRRL, sofern dieses keinem der drei Bewirtschaftungsgrundsätze unter Berück-
sichtigung des Geltungsbereichs i. S. der aktuellen Rechtsprechung entgegensteht.  
8.1.1 Bewertung in Bezug auf das Verschlechterungsverbot nach § 27 (1) Nr. 1 und (2) Nr. 1 
sowie § 47 (1) Nr. 1 WHG 
Als Konsequenz der Entnahme aus dem Rhein ergeben sich zuflussbedingt Erhöhungen von Kon-
zentrationen für einige Parameter, deren maximale relative Veränderungen jedoch geringer als 1% 
sind. Diese Veränderungen werden als messtechnisch nicht nachweisbar eingestuft. Für messtech-
nisch nicht nachweisbare Veränderungen hält es das BVerwG für plausibel, dass in diesem Fall 
keine relevanten Wirkungen resultieren können (vgl. Kapitel 3.1.1).  
Das derzeitige ökologische Poten zial des OFWK 2_701494 ist mit mäßig bewertet, die OFWK  
2_775008 und 2_813012 weisen ein unbefriedigendes ökologisches Potential auf. Eine Verschlech-
terung des ökologischen Potenzials ist erst und ausschließlich dann anzunehmen, wenn mit hinrei-
chender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sich der Zustand zumindest 
einer BQK um mindestens eine weitere Klasse verschlechtert. Der chemische Zustand wird für alle 
drei betrachteten OFWK als „nicht gut“ eingestuft und vorhabenbedingt kommt es durch die Ent-
nahme nicht zu (messbaren) nachteiligen Veränderungen der Wasserbeschaffenheit des Wassers.  
Da keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind, infolge derer eine Beeinträchtigung des Zu-
stands einer oder mehrerer BQK oder der Wasserbeschaffenheit hinsichtlich chemisch relevanter 
Parameter anzunehmen wäre, kann eine vorhabenbedingte Verschlechterung der betrachteten 
OFWK 2_701494, 2_775008 und 2_813012 des Rheins unterhalb der Entnahme ausgeschlos-
sen werden (vgl. Kapitel 6). 
Von den betrachteten GWK befinden sich derzeit die bergbaubedingt beeinträchtigten GWK 27_18, 
27_20 und 274_01 in einem sch lechten mengenmäßigen und die GWK 27_02, 27_03, 27_10, 
27_18, 277_01, 278_01, 2799_01 und 2799_02 befinden sich in einem schlechten chemischen Zu-
stand. Eine weitere (messbare) nachteilige Veränderung des mengenmäßigen Zustandes tritt ein, 
sofern eines oder mehrere Kriterien zur Beschreibung des Grundwasserspiegels weitergehend nicht 
erfüllt wird. Für den chemischen Zustands tritt eine weitere Verschlechterung ein, wenn weitere 
(messbare) Konzentrationserhöhung für Stoffe mit bereits überschrittenem Schwellenwert nach § 7 
(2), § 5 (1) oder (3) in Verbindung mit Anlage 2 GrwV flächenwirksam weiter erhöht werden. 
Vorhabenbedingt kommt es jedoch nicht zu einer weiteren Verschlechterung des mengen-
mäßigen Zustandes sowie gemäß § 7 (3) Nr. 1a und § 7 (2) Nr. 2 GrwV  zu keiner weiteren 
Verschlechterung des chemischen Zustandes der GWK (vgl. Kapitel 6). 
Da keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten sind, infolge derer sich eine ( flächenwirksame)

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 93 - 
Beeinträchtigung des mengenmäßigen und chemischen Zustands sowie der Fließrichtung des 
Grundwassers ergeben wird, kann eine vorhabenbedingte Verschlechterung des Zustands der 
o. g. GWK ausgeschlossen werden. 
8.1.2 Bewertung in Bezug auf das des Zielerreichungsgebots nach § 27 (1) Nr. 2 und (2) Nr. 
2 sowie § 47 (1) Nr. 3 WHG 
Die betrachteten OFWK des Rheins sind bedingt durch anthropogene Veränderungen für die Schiff-
fahrt als erheblich verändert ausgewiesen . Das zu erreichende Ziel für diese OFWK ist somit das 
ökologische Potenzial. Für die Erreichung der Ziele liegen Fristverlängerungen vor (vgl. Kapitel 
4.1.4). 
Da keine relevanten nachteiligen Auswirkungen durch die Entnahme aus dem Rhein sowie durch 
das Entnahmebauwerk zu erwarten sind (vgl. Kapitel 5.1 und 5.2), infolge derer die Erreichung der 
Bewirtschaftungsziele gefährdet wird und es keine Hinweise gibt, dass das Vorhaben den gesetzten 
Maßnahmen der Maßnahmenprogramme entgegensteht , kann eine vorhabenbedingte Beein-
trächtigung in Bezug auf das Zielerreichungsgebot für die potenziell betroffenen OFWK aus-
geschlossen werden. 
Von den betrachteten GWK befinden sich der die durch den Braunkohletagebau beeinträchtigten 
GWK 27_18, 27_20 und 274_01 derzeit in einem schlechten mengenmäßigen und die GWK GWK 
27_02, 27_03, 27_10, 27_18, 277_01, 278_01, 2799_01 und 2799_02 in einem schlechten chemi-
schen Zustand, sie werden jedoch durch das Vorhaben nicht nachteilig beeinflusst werden.  
Da keine relevanten nachteiligen Auswirkungen durch die Entnahme aus dem Rhein (vgl. Kapitel 
5.1.1.3) und die bauzeitliche Wasserhaltung (vgl. Kapitel 5.3) zu erwarten sind, infolge de rer die 
Erreichung der Bewirtschaftungsziele gefährdet wird und es keine Hinweise gibt, dass das Vorhaben 
den gesetzten Maßnahmen der Maßnahmenprogramme entgegensteht , kann eine vorhabenbe-
dingte Beeinträchtigung in Bezug auf das Zielerreichungsgebot für die potenziell betroffenen 
GWK ausgeschlossen werden. 
8.1.3 Bewertung in Bezug auf das Trendumkehrgebot nach § 47 (1) Nr. 2 WHG 
Die GWK 27_02. 27_03, 27_10, 27_18, 277_01. 278_01, 2799_01 und 2799_02 befinden sich der-
zeit in einem schlechten chemischen Zustand. Für die GWK 27_01, 27_04, 27_05, 27_06, 27_08, 
27_09, 27_17, 27_20, 273_01, 274_01 und 276_01 wurde ein guter chemischer Zustand ermittelt. 
Maßnahmenrelevante Trends wurden für die GWK 273_01 und 2799_02 festgestellt.  
Da keine Auswirkungen auf den chemische n Zustand des Grundwassers vorhabenbedingt  zu er-
warten sind, kann eine vorhabenbedingte Beeinträchtigung in Bezug auf das Trendumkehrge-
bot für die potenziell betroffenen GWK ausgeschlossen werden. 
8.2 Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen gemäß § 27 (1) und 
(2) sowie § 47 (1) WHG 
Es ist davon auszugehen, dass das Vorhaben zu keiner Zustandsverschlechterung der OFWK 
unterhalb der Entnahme (2_701494, 2_775008, 2_813012) sowie der zu betrachtenden GWK 
führt. Außerdem steht es dem Erreichen der Bewirtschaftungsziele nicht entgegen und ist mit dem 
Zielerreichungsgebot vereinbar. Dies gilt im Hinblick auf die zu betrachtenden GWK ebenso in 
Bezug auf das Trendumkehrgebot. 
Somit ist das Vorhaben verträglich mit den genannten Anforderungen gemäß EG-WRRL bzw. 
den Bewirtschaftungszielen gemäß §§ 27, 47 WHG.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 94 - 
9 Quellenverzeichnis 
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Koenzen, U., Schirmer, C. & W. Karthaus-Sausen (2016): Antrag auf Änderung der wasserrechtlichen Er-
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wässer Zielart Aal – Regierungsbezirk Düsseldorf. Stand 29.08.2013. 
LANUV NRW – Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2018a): Ge-
wässerstruktur in Nordrhein-Westfalen. Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer. 2. 
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LANUV NRW – Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2018b): Umset-
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nahme Grundwasser (Rahmenkonzeption) (Stand 14. Dezember 2018).  
LANUV NRW – Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2020a): Leitfa-
den Monitoring Oberflächengewässer – Integriertes Monitoring ab dem 4. Monitoringzyklus für den dritten 
Bewirtschaftungsplan, einschließlich landesspezifischer, nationaler und internationaler Messprogramme. 
Einführung, Teil A: Konzeption von Messprogrammen, Teil B: Probenahme, Untersuchung, Bewertung.  
LANUV NRW - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2020b): Klimaatlas NRW. Abge-
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LANUV NRW – Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2020c): Leitfa-
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LANUV NRW – Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2022a): EL-
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Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
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WAS-WEB. URL: https://www.elwasweb.nrw.de. Stand 05.08.2022. 
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sichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2017, Az. 7 A 2.15 „Elbver-
tiefung“. 
LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2017b): Klassifizierung des Wasserhaushalts von Ein-
zugsgebieten und Wasserkörpern - Verfahrensempfehlung. Teil a) Handlungsanleitung. beschlossen … 
Bearbeitung: Hoffmann, T. G., Mehl, D., Miegel, K. & Schönrock, S. Magdeburg.  
LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2019): Überprüfung und Aktualisierung der Bestands-
aufnahme nach EG-Wasserrahmenrichtlinie bis zum 22. Dezember 2019 - Aktualisierung und Anpassung 
der LAWA-Arbeitshilfe zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, Teil 3, Kapitel II.1.2 - Grundwas-
ser. beschlossen auf der 158. LAWA-Vollversammlung am 18./19.09.2019 in Jena. 
LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (2020): Fachtechnische Hinweise für die Erstellung der 
Prognose im Rahmen des Vollzugs des Verschlechterungsverbots – Beschlossen auf der 160. LAWA-
Vollversammlung am 17./18. September 2020 in Würzburg. Erstellt im Rahmen des Länderfinanzierungs-
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Rheingebiet, Teil III – Pegel Düsseldorf. Stand 15.10.2021. 
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MUNLV NRW - Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nord-
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Rhein, Weser, Ems und Maas.  
MUNLV NRW - Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (2021b): Steckbriefe der Planungseinheiten in den nordrhein-westfälischen Anteilen von 
Rhein, Weser, Ems und Maas – Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 – Oberflächengewässer und 
Grundwasser – Teileinzugsgebiet Rhein/Rheingraben Nord. 
MUNLV NRW - Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (2021c): Steckbriefe der Planungseinheiten in den nordrhein-westfälischen Anteilen von 
Rhein, Weser, Ems und Maas – Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 – Oberflächengewässer und 
Grundwasser – Teileinzugsgebiet Rhein/Wupper. 
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Rhein, Weser, Ems und Maas – Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 – Oberflächengewässer und 
Grundwasser – Teileinzugsgebiet Rhein/Erft NRW. 
MUNLV NRW - Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (2021e): Steckbriefe der Planungseinheiten in den nordrhein-westfälischen Anteilen von 
Rhein, Weser, Ems und Maas – Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 – Oberflächengewässer und 
Grundwasser – Teileinzugsgebiet Rhein/Ruhr.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 96 - 
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Grundwasser – Teileinzugsgebiet Rhein/Emscher. 
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Rhein, Weser, Ems und Maas – Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 – Oberflächengewässer und 
Grundwasser – Teileinzugsgebiet Rhein/Lippe. 
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Rhein, Weser, Ems und Maas – Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 – Oberflächengewässer und 
Grundwasser – Teileinzugsgebiet Rhein/Deltarhein NRW. 
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MUEFF - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (2017): Vollzugshinweise 
des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz zur Auslegung und An-
wendung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots nach den §§ 27 bzw . 44 WHG sowie zu den 
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RWE Power AG (2017): Feuchtgebietsbericht 2016-2017 - Rur-Scholle - Untersuchungszeitraum 10/2000 
bis 10/2017. Sammelbescheid zur Neugestaltung bzw. Optimierung des wasserwirtschaftlichen Berichts-
wesens im Rheinischen Braunkohlenrevier in der Fassung vom 27. April 2017 (61.42.63 -2000-1) - Bericht 
3: Feuchtgebietsbericht. 
RWTH Aachen (2022): Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. Bearbeiter: Oetjen, J., 
Schüttrumpf, H.. Aachen. 
Schönberger, A. (2015): Das Verschlechterungsverbot nach der Vorabentscheidung zur Weservertiefung. 
Wasser und Recht, 58-60. 
SMUL - Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen (201 7): Vorläufige Voll-
zugshinweise des SMUL zur Auslegung und Anwendung des Verschlechterungsverbots nach § 27 Ab-
satz Nr. 1 und Absatz 2 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und nach § 47 Absatz 1 Nr. 1 WHG" des Staatsministeri-
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UBA – Umweltbundesamt (2014): Hydromorphologische Steckbriefe der deutschen Fließgewässertypen - 
Anhang 1 von "Strategien zur Optimierung von Fließgewässer-Renaturierungsmaßnahmen und ihrer Er-
folgskontrolle". Dessau-Roßlau.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 97 - 
9.2 Recht 
EG-Badegewässer-Richtlinie: Richtlinie 2006/7/EG vom 15. Februar 2006 („EG-Badegewässer-Richtlinie“) 
über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 
76/160/EWG. 
EG-GWRL: Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 
zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung.  
EG-Nitratrichtlinie: Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor 
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. 
EG-WRRL: Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 („EG-Wasserrahmenrichtlinie“) zur Schaffung eines 
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik.  
Europäische Aalverordnung: Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maß-
nahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals. 
FFH-RL: Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 („FFH-Richtlinie“) zur Erhaltung der natürlichen Lebens-
räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. 
Fischgewässerrichtlinie: Richtlinie 2006/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Sep-
tember 2006 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Le-
ben von Fischen zu erhalten (Text von Bedeutung für den EWR), am 22.12.2013 außer Kraft getreten. 
GrwV: Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), die zuletzt durch Artikel 1 der Ver-
ordnung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1044) geändert worden ist. 
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie: Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Ra-
tes vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken.  
Kommunale Abwasserrichtlinie: Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommuna-
lem Abwasser (91/271/EWG). 
Muschelgewässerrichtlinie: Richtlinie 2006/113/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 
Dezember 2006 über die Qualitätsanforderungen an Muschelgewässer (kodifizierte Fassung) (ABl. L 376 
vom 27.12.2006, S. 14–20), am 22.12.2013 außer Kraft getreten. 
OGewV: Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), die durch Artikel 255 der 
Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.  
WHG: Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes 
vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 98 - 
10 Anhang 
10.1 Funktionale Abschnitte (vergrößerte Darstellung)

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 99 - 
 
Abbildung 16:  Funktionale Gewässerabschnitte der Oberflächengewässer im potenziellen Einflussbereich des Vorhaben s

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 100 - 
10.2 Prognosen der Wasserbeschaffenheit: (Daten -)Grundlagen der abflussgewich-
teten Mischrechnung 
10.2.1 Datengrundlagen 
Als Grundlage der Mischrechnung wurden Messdaten des Zeitraums 2019 bis 2021, die in ELWAS 
veröffentlicht wurden (LANUV NRW 2022c), herangezogen. Dafür wurden die in Tabelle 37 darge-
stellten Überblicksmessstellen berücksichtigt, die jeweils zur Beurteilung der entsprechenden OFWK 
herangezogen werden und somit repräsentativ für die OFWK sind. Die Anzahl der vorliegenden und 
berücksichtigen Messwerte ist Tabelle 38 zu entnehmen. 
Tabelle 37:  Für die Mischrechnung berücksichtigte GÜS-Messstellen (LANUV NRW 2022c). 
fkt. Abschnitt Messstellen-
bezeichnung 
Messstellen-
ID 
Gewässer OFWK Stationierung 
oberhalb der 
Entnahmestelle 
Düsseldorf-
Flehe 
000309 Rhein 2_701494 km 732,3 
Erft Eppinghoven 003001 Erft 274_0 km 5,4 
Ruhr Mülheim-
Kahlenberg 
022810 Ruhr 276_0 km 14,3 
Emscher EMR 0-3, Em-
scher-Mün-
dung 
005009 Emscher 2772_0 km 2,1 
Lippe Wesel 006002 Lippe 278_0 km 3,6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 101 - 
Tabelle 38:  Anzahl der Messwerte die für die Mischrechnung berücksichtigt wurden (LANUV NRW 2022c) 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
1,1,1-Trichlorethan 2010 ges. 18 1 19 26 5 
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol 2065 ges. 3 3 3 3 2 
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol 2066 ges. 3 3 3 3 2 
1,2,3-Trichlorbenzol 2059 ges. 17 1 19 26 5 
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 2067 ges. 3 3 3 3 2 
1,2,4-Trichlorbenzol 2060 ges. 17 1 19 26 5 
1,2-Dichlorethan 2005 ges. 18 1 19 26 5 
1,3,5-Trichlorbenzol 2061 ges. 17 1 19 26 5 
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure 2604 ges. 28 8 28 23 27 
1,4-Dioxan 2791 ges. 3 - 3 23 3 
1-Chlor-2-nitrobenzol 2081 ges. 10 3 10 3 10 
1-Chlor-3-nitrobenzol 2082 ges. 10 3 10 3 10 
1-Chlor-4-nitrobenzol 2084 ges. 10 3 10 3 10 
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 2193 ges. 2 3 2 16 1 
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 2195 ges. 2 3 2 16 1 
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 2185 ges. 2 3 2 16 1 
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 2187 ges. 2 3 2 16 1 
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 2189 ges. 2 3 2 16 1 
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 2191 ges. 2 3 2 16 1 
2,3-Dichloranilin 2523 ges. 4 4 4 5 4 
2,4,5-T 2256 ges. 21 14 20 29 22 
2,4,5-Trichlorphenol 2173 ges. 13 13 13 1 - 
2,4,6-Trinitrotoluol 2405 ges. 8 3 9 3 9 
2,4-D 2252 ges. 21 14 20 29 22

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 102 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
2,4-DB 2257 ges. 1 2 1 2 2 
2,4-DDD (TDE) 2296 ges. 4 4 4 17 3 
2,4-DDE 2297 ges. 4 4 4 17 3 
2,4-DDT 2298 ges. 4 4 4 17 3 
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin 2898 ges. 4 4 4 5 4 
2,6-Dichloranilin 2524 ges. 4 4 4 5 4 
2,6-Dichlorbenzamid 2339 ges. 8 23 8 41 10 
2,6-Dimethylanilin 2527 ges. 4 4 4 5 4 
2-Chlor-4-nitroanilin 2545 ges. 4 4 4 5 4 
2-Chlor-5-nitroanilin 2546 ges. 4 4 4 5 4 
2-Chloranilin 2514 ges. 4 4 4 5 4 
2-Chlorphenol 2150 ges. 13 13 13 1 - 
2-Chlor-p-toluidin 2534 ges. 4 4 4 5 4 
2-Hydroxyatrazin 4339 ges. 10 4 11 23 10 
2-Methyl-4,6-dinitrophenol 2591 ges. 21 14 20 29 22 
2-Naphthalinsulfonsäure 4340 ges. 10 4 11 23 10 
3,4,5-Trichlorphenol 2175 ges. 13 13 13 1 - 
3,4-Dichloranilin 2520 ges. 4 4 4 5 4 
3,5-Dichloranilin 2521 ges. 4 4 4 5 4 
3-Chloranilin 2515 ges. 4 4 4 5 4 
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin 4334 ges. 4 4 4 5 4 
3-Chlorphenol 2151 ges. 13 13 13 1 - 
3-Trifluormethylanilin 2543 ges. 4 4 4 5 4 
4,4-DDD (TDE) 2213 ges. 4 4 4 17 3 
4,4-DDE 2212 ges. 4 4 4 17 3

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 103 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
4,4-DDT 2214 ges. 4 4 4 17 3 
4,4-Methoxychlor 2995 ges. 4 4 4 17 3 
4-Acetamidoantipyrin 4211 ges. 18 4 14 23 13 
4-Chloranilin 2516 ges. 4 4 4 5 4 
4-Chlorphenol 2152 ges. 13 13 13 1 - 
4-Formylaminoantipyrin 4210 ges. 18 4 14 23 13 
4-Methylbenzotriazol 4098 ges. 11 7 11 30 10 
4-tert-Octylphenol 2845 ges. 21 8 8 30 20 
4-tert-Octylphenoldiethoxylat 4169 ges. 21 8 8 30 20 
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat 4168 ges. 21 8 8 30 20 
5,6-Dimethylbenzotriazol 4100 ges. 11 7 11 30 10 
5-Chlor-o-toluidin 2537 ges. 4 4 4 5 4 
5-Methylbenzotriazol 4099 ges. 11 7 11 30 10 
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin 4209 ges. 18 4 14 23 13 
Acenaphthen 2347 ges. 26 9 28 37 26 
Acenaphthylen 2346 ges. 25 9 26 37 24 
Acesulfam-H 4392 ges. 11 7 11 30 10 
Acetamiprid 4200 ges. 8 23 8 41 10 
Aclonifen 2198 ges. 20 12 20 36 19 
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen 
(AOX) 1343 ges. 4 3 - 3 4 
a-Endosulfan 2205 ges. 4 4 4 16 3 
a-Hexachlorcyclohexan 2110 ges. 4 4 4 17 3 
Alachlor 2123 ges. 8 23 8 41 10 
Aldrin 2201 ges. 4 4 4 17 3

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 104 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Aluminium 1131 ges. 38 30 39 38 36 
Aluminium 1131 gel. 4 4 10 13 5 
Ametryn 2263 ges. 8 23 8 41 10 
Amidosulfuron 2114 ges. 8 23 8 41 10 
Amidotrizoesaeure 2969 ges. 18 4 18 21 17 
Amisulprid 4315 ges. 18 4 14 21 13 
Ammonium-Stickstoff 1249 ges. 39 39 39 39 39 
Ampa 2138 ges. 8 6 8 29 13 
Anilin 2505 ges. 4 4 4 5 4 
Anthracen 2335 ges. 27 9 28 37 25 
Anthranilsäureisopropylamid 2354 ges. 8 23 8 41 10 
Antimon 1145 gel. 21 21 17 23 21 
Antimon 1145 ges. 39 39 39 40 39 
Arsen 1142 gel. 21 21 17 23 21 
Arsen 1142 ges. 39 39 39 41 39 
Atenolol 2946 ges. 18 4 14 23 13 
Atorvastatin 4162 ges. 18 4 14 23 13 
Atrazin 2231 ges. 8 23 8 41 10 
Azinphos-ethyl 2726 ges. 20 22 19 37 21 
Azinphos-methyl 2725 ges. 17 17 16 25 16 
Azoxystrobin 2062 ges. 8 23 8 41 10 
Barium 1124 ges. 39 30 39 39 38 
Barium 1124 gel. 5 4 10 13 5 
b-Endosulfan 2206 ges. 4 4 4 17 3 
Bentazon 2290 ges. 21 14 20 29 22

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 105 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Benzo(a)anthracen 2336 ges. 27 9 28 39 26 
Benzo(a)pyren 2320 ges. 27 9 28 39 26 
Benzo(b)fluoranthen 2301 ges. 27 8 28 39 26 
Benzo(ghi)perylen 2310 ges. 26 9 26 37 24 
Benzo(k)fluoranthen 2302 ges. 27 8 28 38 26 
Benzol 2048 ges. 18 1 19 26 5 
Benzotriazol 4097 ges. 11 7 11 30 10 
Beryllium 1119 ges. 38 37 37 40 39 
Beryllium 1119 gel. 21 21 17 23 21 
Beta-Cyfluthrin 4125 ges. 7 3 7 26 10 
Bezafibrat 2646 ges. 18 4 14 23 13 
b-Hexachlorcyclohexan 2115 ges. 4 4 4 17 3 
Bifenox 2281 ges. 20 12 20 36 19 
Bifenthrin 4359 ges. 7 3 7 26 10 
Bismut 1147 ges. 13 13 13 14 13 
Bismut 1147 gel. 13 13 13 13 13 
Bisoprolol 2655 ges. 18 4 14 23 13 
Bisphenol A 2669 ges. 18 5 6 24 16 
Blei 1138 gel. 21 18 17 22 19 
Blei 1138 ges. 39 38 39 41 36 
Bor 1211 ges. 39 30 39 39 39 
Bor 1211 gel. 5 4 10 13 5 
Boscalid 2759 ges. 8 23 8 41 10 
Bromacil 2289 ges. 8 23 8 41 10 
Bromdichlormethan 2006 ges. 18 1 19 26 5

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 106 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Bromid 1324 ges. 5 - 9 6 15 
Bromoxynil 2622 ges. 21 14 20 28 22 
Cadmium 1165 gel. 21 20 17 22 21 
Cadmium 1165 ges. 38 39 38 40 39 
Calcium 1122 ges. 39 30 39 39 39 
Calcium 1122 gel. 5 4 10 13 5 
Candesartan 4220 ges. 18 4 14 23 13 
Carbamazepin 2667 ges. 19 11 15 34 17 
Carbendazim 2802 ges. 8 23 8 41 10 
Carbetamid 2295 ges. 8 23 8 41 10 
Cer 1139 gel. 20 19 16 20 20 
Cer 1139 ges. 34 36 32 35 29 
Chlorbenzol 2050 ges. 18 1 19 26 5 
Chloressigsäure 2621 ges. 20 12 20 36 19 
Chlorfenvinphos 2627 ges. 21 22 21 41 23 
Chlorid 1331 ges. 39 39 39 41 39 
Chloridazon 2288 ges. 8 23 8 41 10 
Chloroform 2001 ges. 18 1 19 26 5 
Chlorpyrifos-ethyl 2693 ges. 21 23 21 41 23 
Chlortoluron 2235 ges. 8 23 8 41 10 
Chrom 1151 ges. 39 39 39 40 38 
Chrom 1151 gel. 21 21 17 23 21 
Chrysen 2324 ges. 27 9 28 39 26 
cis-Chlordan 2455 ges. 4 4 4 17 3 
cis-Heptachlorepoxid 2316 ges. 4 4 4 17 3

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 107 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Clarithromycin 2918 ges. 18 3 14 17 13 
Climbazol 4156 ges. 8 23 8 41 10 
Clofibrinsäure 2332 ges. 18 4 14 23 13 
Clomazon 2121 ges. 8 23 8 41 10 
Clopidogrelsäure 4235 ges. 10 4 11 23 10 
Clopyralid 2219 ges. 3 5 3 7 5 
Clothianidin 4201 ges. 8 23 8 41 10 
Codein 4006 ges. 18 4 14 23 13 
Coffein 2852 ges. 11 7 11 30 10 
Coumaphos 2720 ges. 20 22 19 37 21 
Cyanid, gesamt 1231 ges. 4 - 4 4 3 
Cyanid, leicht freisetzbar 1234 ges. 4 - 13 4 4 
Cyclamat-H 4393 ges. 10 7 9 21 9 
Cypermethrin 2127 ges. 7 3 7 26 10 
Cyproconazol 4215 ges. 8 23 8 41 10 
Dehydrato-Erythromycin A 4222 ges. 18 4 14 23 13 
Deltamethrin 2309 ges. 7 3 7 26 10 
Desethylatrazin 2234 ges. 8 23 8 41 10 
Desethylterbutylazin 2267 ges. 8 23 8 41 10 
Desisopropylatrazin 2262 ges. 8 23 8 41 10 
Desmetryn 2265 ges. 1 2 1 2 2 
Desphenyl-chloridazon 4014 ges. 8 23 8 40 10 
d-Hexachlorcyclohexan 2117 ges. 4 4 4 17 3 
Diazepam 2650 ges. 18 4 14 23 13 
Diazinon 2721 ges. 20 22 19 31 21

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 108 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Dibenz(ah)anthracen 2325 ges. 26 9 26 37 24 
Dibromchlormethan 2007 ges. 18 1 19 26 5 
Dicamba 2623 ges. 3 5 3 7 5 
Dichlormethan 2000 ges. 17 1 18 25 5 
Dichlorprop 2254 ges. 21 14 20 29 22 
Dichlorvos 2723 ges. 20 21 19 37 21 
Diclofenac 2639 ges. 18 4 14 23 13 
Dicofol 2803 ges. 0 0 0 0 0 
Dieldrin 2208 ges. 4 4 4 16 3 
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) 2608 ges. 28 8 28 23 27 
Diflubenzuron 2274 ges. 6 21 6 37 8 
Diflufenican 2626 ges. 20 23 21 39 23 
Dihydrocodein 4005 ges. 18 4 14 23 13 
Dimefuron 2275 ges. 8 23 8 41 10 
Dimethachlor-CA 4075 ges. 8 23 8 41 10 
Dimethachlor-SA 4390 ges. 8 23 8 41 10 
Dimethenamid 2188 ges. 8 23 8 41 10 
Dimethoat 2730 ges. 21 23 21 41 23 
Dimethylsulfanilid 2341 ges. 8 23 8 41 10 
Dimethylsulftoluidin 2342 ges. 8 23 8 41 10 
Dimoxystrobin 4129 ges. 8 23 8 41 10 
Diphenylsulphon 2625 ges. 8 23 8 40 10 
Diuron 2230 ges. 8 23 8 41 10 
Dysprosium 1107 ges. 39 39 39 40 35 
Dysprosium 1107 gel. 21 21 17 22 20

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 109 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
e-Hexachlorcyclohexan 2058 ges. 4 4 4 17 3 
Eisen 1182 ges. 39 30 39 39 34 
Eisen 1182 gel. 4 4 10 13 5 
Endosulfansulfat 2217 ges. 4 4 4 17 3 
Endrin 2210 ges. 4 4 4 16 3 
Epichlorhydrin 2352 ges. 1 - 1 - 1 
Epoxiconazol 2311 ges. 8 23 8 41 10 
Erbium 1108 gel. 21 21 17 23 20 
Erbium 1108 ges. 39 39 39 40 37 
Erythromycin 2922 ges. 18 4 14 22 13 
Ethidimuron 2276 ges. 8 23 8 41 10 
Ethofumesat 2367 ges. 8 23 8 41 10 
Ethylbenzol 2415 ges. 18 1 19 26 5 
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) 2605 ges. 28 8 28 23 27 
Ethyl-tert-butylether 2811 ges. 18 1 19 26 5 
Etofenprox 4130 ges. 7 3 7 26 10 
Etrimphos 2724 ges. 19 22 19 31 21 
Fenamidon 4155 ges. 8 23 8 41 10 
Fenitrothion 2732 ges. 20 22 19 37 21 
Fenofibrinsäure 2644 ges. 18 4 14 23 13 
Fenpropimorph 2551 ges. 8 22 8 41 10 
Fenthion 2731 ges. 20 12 20 36 19 
Florasulam 4175 ges. 8 23 8 41 10 
Fluazifop-p 2789 ges. 1 2 1 2 2 
Flufenacet 2553 ges. 8 23 8 41 10

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 110 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Flufenacet-ESA 4158 ges. 8 23 8 41 10 
Fluoranthen 2300 ges. 27 8 26 36 24 
Fluoren 2345 ges. 27 8 28 37 25 
Fluorid 1321 ges. 8 - 12 6 18 
Fluroxypyr 2315 ges. 21 14 20 28 22 
Flurtamone 2566 ges. 8 23 8 41 10 
Furosemid 4225 ges. 18 4 14 23 13 
Gabapentin 4205 ges. 18 4 14 23 13 
Gadolinium 1192 ges. 39 37 39 40 39 
Gadolinium 1192 gel. 21 21 17 23 21 
Gemfibrozil 2642 ges. 18 4 14 23 13 
Gesamtphosphat-Phosphor 1262 ges. 39 39 39 39 39 
g-Hexachlorcyclohexan 2200 ges. 4 4 4 17 3 
Glyphosat 2137 ges. 8 6 8 30 14 
H4-Perfluordekansulfonsäure 4105 ges. 21 7 25 29 26 
H4-Perfluorhexansulfonsäure 4103 ges. 21 7 25 29 26 
H4-Perfluoroktansulfonsäure 4089 ges. 21 7 25 28 26 
Haloxyfop 2633 ges. 1 2 1 2 2 
Heptachlor 2120 ges. 4 4 4 17 3 
Hexachlorbenzol 2070 ges. 3 3 3 3 2 
Hexachlorbutadien 2030 ges. 18 1 19 26 5 
Hexazinon 2261 ges. 8 23 8 41 10 
Hydrochlorthiazid 4309 ges. 17 4 13 23 13 
Hydrogencarbonat 1224 ges. 1 1 - 1 - 
Ibuprofen 2637 ges. 18 4 14 23 13

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 111 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Imidacloprid 2386 ges. 8 23 8 41 10 
Indeno(1,2,3-cd)pyren 2330 ges. 25 8 26 36 24 
Indomethacin 2645 ges. 18 4 14 23 13 
Iodid 1327 ges. 0 - 0 0 0 
Iomeprol 2968 ges. 18 4 18 21 17 
Iopamidol 2966 ges. 18 4 18 21 17 
Iopromid 2967 ges. 18 4 18 21 17 
Ioxynil 2368 ges. 1 2 1 2 2 
Irgarol 1051 4002 ges. 8 23 8 41 10 
Irgarol Metabolit 1 4161 ges. 8 23 8 41 10 
Iso-Chloridazon 2287 ges. 8 23 8 41 10 
Isodrin 2218 ges. 4 4 4 17 3 
Isophenphos 2728 ges. 20 22 19 37 21 
Isopropylbenzol 2417 ges. 18 1 19 26 5 
Isoproturon 2251 ges. 8 23 8 41 10 
Kalium 1113 ges. 39 30 39 39 39 
Kalium 1113 gel. 5 4 10 13 5 
Kobalt 1186 ges. 39 39 38 41 38 
Kobalt 1186 gel. 21 21 17 23 21 
Kupfer 1161 gel. 21 21 17 23 16 
Kupfer 1161 ges. 38 39 39 40 31 
lambda-Cyhalothrin 4048 ges. 7 3 7 26 10 
Lamotrigin 4311 ges. 18 4 14 23 13 
Lanthan 1129 gel. 21 21 16 23 20 
Lanthan 1129 ges. 38 35 37 39 27

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 112 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Lenacil 2630 ges. 8 23 8 41 10 
Levetiracetam 4341 ges. 10 4 11 23 10 
Lidocain 4342 ges. 10 4 11 23 10 
Linuron 2232 ges. 8 23 8 41 10 
Lithium 1111 gel. 13 13 13 13 13 
Lithium 1111 ges. 13 13 13 14 13 
Losartan 4331 ges. 18 4 14 23 13 
Magnesium 1121 ges. 39 30 39 39 39 
Magnesium 1121 gel. 5 4 10 13 5 
Malathion 2729 ges. 20 22 19 37 21 
Mangan 1171 ges. 38 30 38 39 35 
Mangan 1171 gel. 5 4 10 13 5 
MCPA 2253 ges. 21 14 20 29 22 
MCPB 2258 ges. 21 11 20 27 20 
Mecoprop 2255 ges. 21 14 20 26 21 
Mesotrion 2787 ges. 0 0 0 1 1 
Metalaxyl 2222 ges. 8 23 8 41 10 
Metalaxyl-CA 4157 ges. 8 23 8 41 10 
Metamitron 2260 ges. 8 23 8 41 10 
Metazachlor 2249 ges. 8 23 8 41 10 
Metazachlor ESA 4324 ges. 8 23 8 41 10 
Metazachlorsäure 4071 ges. 10 4 11 23 10 
Metconazole 4174 ges. 8 23 8 41 10 
Metformin 4206 ges. 18 4 14 23 13 
Methabenzthiazuron 2238 ges. 8 23 8 41 10

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 113 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Methyl-desphenylchloridazon 4015 ges. 8 23 8 41 10 
Methyl-tert-butylether 2049 ges. 18 1 19 25 5 
Metobromuron 2236 ges. 1 2 1 2 2 
Metolachlor 2250 ges. 8 23 8 41 10 
Metolachlor ESA 4333 ges. 8 23 8 41 10 
Metolachlor-CA 4073 ges. 8 23 8 41 10 
Metoprolol 2656 ges. 18 4 14 23 13 
Metoprololsaeure 4314 ges. 16 2 14 15 13 
Metoxuron 2240 ges. 8 23 8 41 10 
Metribuzin 2264 ges. 8 23 8 41 10 
Metronidazol 4224 ges. 18 4 14 23 13 
Mevinphos 2733 ges. 16 18 16 25 18 
Mirex 2125 ges. 4 4 4 17 3 
Molybdän 1155 ges. 39 39 39 40 39 
Molybdän 1155 gel. 21 21 17 23 21 
Monolinuron 2237 ges. 8 23 8 41 10 
m-Toluidin 2531 ges. 4 4 4 5 4 
m-Tolylsäurediethylamid 2355 ges. 8 23 8 36 10 
m-Xylol und p-Xylol 2896 ges. 18 1 19 26 5 
N,N-Dimethylanilin 2510 ges. 4 4 4 5 4 
N,N-Dimethylsulfamid 4000 ges. 1 17 4 20 4 
N-Acetyl-Sulfamethoxazol 4138 ges. 18 4 14 23 13 
Naphthalin 2305 ges. 20 8 21 27 19 
Napropamid 2322 ges. 8 23 8 41 10 
Naproxen 2641 ges. 18 4 14 23 13

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 114 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Natrium 1112 ges. 39 30 39 39 39 
Natrium 1112 gel. 5 4 10 13 5 
Neodym 1105 gel. 21 20 17 23 20 
Neodym 1105 ges. 37 36 38 38 31 
Nickel 1188 gel. 21 21 17 22 21 
Nickel 1188 ges. 39 39 39 41 39 
Nicosulfuron 2788 ges. 20 12 20 36 19 
Nitenpyram 4198 ges. 1 2 1 2 2 
Nitrat-Stickstoff 1245 ges. 39 39 39 39 39 
Nitrilotriessigsäure (NTA) 2600 ges. 28 8 28 23 27 
Nitrit-Stickstoff 1247 ges. 39 39 39 39 39 
Nitrobenzol 2090 ges. 10 3 10 3 10 
N-Methylanilin 2509 ges. 4 4 4 5 4 
Nonylphenoldiethoxylat 4059 ges. 21 8 8 30 20 
Nonylphenolmonoethoxylat 4058 ges. 21 8 8 30 20 
Norflurazon 2228 ges. 8 23 8 41 10 
O,N-Didesmethylvenlafaxin 4345 ges. 10 4 11 23 10 
O-Desvenlafaxin 4332 ges. 18 4 14 23 13 
Omethoat 2745 ges. 20 12 20 36 19 
Orbencarb 4216 ges. 1 2 1 2 2 
Organischer Kohlenstoff, gelöst 1521 gel. 21 21 21 39 21 
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) 1523 ges. 39 39 39 41 39 
Orthophosphat-Phosphor 1264 gel. 20 23 22 39 23 
o-Toluidin und p-Toluidin 2899 ges. 4 4 4 5 4 
Oxazepam 4016 ges. 18 4 14 23 13

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 115 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
oxi-Chlordan 2448 ges. 4 4 4 16 3 
o-Xylol 2410 ges. 18 1 19 26 5 
para-Nonylphenol verzweigt 4031 ges. 21 8 8 30 20 
Parathion-ethyl 2204 ges. 20 22 19 37 21 
Parathion-methyl 2202 ges. 20 22 19 37 21 
PCB-28 2071 ges. 3 3 3 16 3 
PCB-52 2072 ges. 3 3 3 16 3 
PCB-101 2073 ges. 3 3 3 16 3 
PCB-118 2079 ges. 3 3 3 16 3 
PCB-138 2074 ges. 3 3 3 16 3 
PCB-153 2076 ges. 3 3 3 16 3 
PCB-180 2077 ges. 3 3 3 16 3 
Penconazol 2131 ges. 8 23 8 41 10 
Pencycuron 2269 ges. 8 23 8 41 10 
Pendimethalin 2549 ges. 6 21 6 40 9 
Pentachlorbenzol 2069 ges. 3 3 3 3 2 
Pentachlorphenol 2140 ges. 13 13 13 1 - 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere 4009 ges. 21 7 25 29 26 
Perfluorbutansäure 2853 ges. 21 7 25 29 26 
Perfluordekansulfonsäure 4084 ges. 20 6 25 28 25 
Perfluordekansäure 2858 ges. 21 7 25 29 26 
Perfluordodekansäure 2860 ges. 16 5 20 21 16 
Perfluorheptansulfonsäure 4104 ges. 21 7 25 29 26 
Perfluorheptansäure 2856 ges. 21 7 25 29 26 
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere 4010 ges. 21 7 25 29 26

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 116 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Perfluorhexansäure 2855 ges. 21 7 25 29 26 
Perfluornonansäure 2857 ges. 21 7 25 29 26 
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere 4007 ges. 21 7 25 25 26 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere 4008 ges. 21 7 25 29 26 
Perfluorpentansäure 2854 ges. 21 7 25 29 26 
Perfluorundekansäure 2859 ges. 20 6 25 28 25 
Permethrin 2805 ges. 7 3 7 26 10 
Phenanthren 2340 ges. 19 6 19 24 18 
Phenazon 2647 ges. 18 4 14 23 13 
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester 2716 ges. 20 22 19 36 20 
Phosphorsäuretributylester 2710 ges. 19 22 18 36 19 
Phosphorsäuretriethylester 2706 ges. 20 22 19 35 21 
Phosphorsäuretriisobutylester 2709 ges. 20 21 19 37 21 
Phosphorsäuretriphenylester 2711 ges. 20 22 19 37 21 
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester 2715 ges. 20 22 19 37 21 
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester 2708 ges. 19 21 19 34 20 
Phoxim 2756 ges. 20 12 20 36 19 
Picolinafen 2064 ges. 17 17 16 25 16 
Picoxystrobin 4023 ges. 8 23 8 41 10 
Pirimicarb 2294 ges. 20 23 21 37 23 
Pregabalin 4310 ges. 18 4 14 22 13 
Primidon 4139 ges. 18 4 13 23 12 
Prochloraz 2364 ges. 8 23 8 41 10 
Prometryn 2245 ges. 8 23 8 41 10 
Propazin 2243 ges. 8 23 8 41 10

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 117 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Propiconazol 2133 ges. 8 23 8 41 10 
Propranolol 2658 ges. 18 4 14 23 13 
Propyphenazon 2972 ges. 18 4 14 23 13 
Propyzamid 2327 ges. 8 23 8 41 10 
Prosulfocarb 2328 ges. 8 23 8 41 10 
Prothioconazol-desthio 4237 ges. 8 23 8 41 10 
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester 2717 ges. 19 22 19 35 21 
Pyraclostrobin 4024 ges. 1 2 1 2 2 
Pyren 2319 ges. 23 8 25 29 22 
Quecksilber 1166 ges. 18 8 13 19 17 
Quinmerac 2139 ges. 21 14 20 29 22 
Quinoxifen 2166 ges. 8 23 8 41 10 
Ritalinsäure 4202 ges. 17 4 14 22 13 
Roxythromycin 2930 ges. 18 4 14 20 13 
Saccharin 4170 ges. 11 7 11 30 10 
Samarium 1106 gel. 13 19 15 23 13 
Samarium 1106 ges. 38 37 39 40 35 
Selen 1218 gel. 21 21 17 22 21 
Selen 1218 ges. 39 39 39 40 39 
Silber 1162 ges. 31 36 38 33 34 
Silber 1162 gel. 18 19 15 21 17 
Simazin 2242 ges. 8 23 8 41 10 
Sitagliptin 4343 ges. 10 4 11 23 10 
Sotalol 2947 ges. 18 4 14 21 13 
Stickstoff, gesamt 1241 ges. 39 39 39 39 39

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 118 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) 1242 ges. 39 39 39 39 39 
Sulcotrion 2786 ges. 20 12 19 26 20 
Sulfadiazin 2948 ges. 18 4 14 23 13 
Sulfadimethoxin 2965 ges. 18 4 14 23 13 
Sulfadimidin 2685 ges. 18 4 14 23 13 
Sulfadoxin 2964 ges. 18 4 14 23 13 
Sulfamerazin 2963 ges. 18 4 14 23 13 
Sulfamethoxazol 2691 ges. 18 4 14 23 13 
Sulfat 1313 ges. 39 39 39 41 39 
Sulfathiazol 2962 ges. 18 4 14 23 13 
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 2987 ges. 1 2 2 - 2 
Surfynol 104 2812 ges. 16 17 16 25 17 
Tebuconazol 2119 ges. 8 23 8 41 10 
Tebutam 2329 ges. 8 23 8 41 10 
Tellur 1219 ges. 39 39 39 40 39 
Tellur 1219 gel. 21 21 17 23 21 
Telmisartan 4344 ges. 10 4 11 23 10 
Telodrin 2130 ges. 4 4 4 17 3 
Temazepam 4017 ges. 18 4 14 23 13 
Terbumeton 2331 ges. 1 2 1 2 2 
Terbutryn 2247 ges. 8 23 8 41 10 
Terbutylazin 2248 ges. 8 23 8 41 10 
Tetrachlorethen 2021 ges. 18 1 19 26 5 
Tetrachlormethan 2002 ges. 18 1 19 26 5 
Thallium 1132 gel. 21 21 17 23 21

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 119 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Thallium 1132 ges. 39 39 39 40 39 
Thiabendazol 4203 ges. 8 23 8 41 10 
Thiacloprid 4199 ges. 8 23 8 41 10 
Thiacloprid-ESA 4391 ges. 7 21 7 39 9 
Thiacloprid-ESA, Na-Salz 4204 ges. 1 2 1 2 1 
Thiamethoxam 4197 ges. 8 23 8 41 10 
Titan 1133 ges. 8 12 8 7 8 
Titan 1133 gel. 4 4 12 7 4 
Toluol 2400 ges. 18 1 19 26 5 
Toluolsulfonsäure 2828 ges. 10 4 11 23 10 
Tramadol 4144 ges. 18 4 14 23 13 
trans-Chlordan 2456 ges. 4 4 4 17 3 
trans-Heptachlorepoxid 2317 ges. 4 4 4 17 3 
Triazophos 2737 ges. 20 22 19 37 21 
Tribrommethan 2003 ges. 18 1 19 26 5 
Trichlorethen 2020 ges. 18 1 19 26 5 
Triclosan 2451 ges. 21 8 8 30 20 
Trifluralin 2547 ges. 20 22 19 37 21 
Trimethoprim 2932 ges. 18 4 14 23 13 
Triphenylphosphinoxid 2387 ges. 20 22 19 36 20 
Uran 1167 ges. 39 39 39 40 39 
Uran 1167 gel. 21 21 17 23 21 
Valsartan 4223 ges. 18 4 14 23 13 
Valsartansaeure 4313 ges. 18 4 14 23 13 
Vanadium 1141 gel. 21 21 17 23 21

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 120 - 
Stoffname Stoff-
Nr. 
Proben-
vorb. 
oberhalb 
der  
Entnahme 
(Messstelle  
000309) 
Erft 
(Messstelle 
003001) 
Ruhr 
(Messstelle 
022810) 
Emscher (Messstelle 
005009) 
Lippe 
(Messstelle 
006002) 
Anzahl der Messwerte 
Vanadium 1141 ges. 39 39 39 40 39 
Venlafaxin 4208 ges. 18 4 14 23 13 
Vinylchlorid 2024 ges. 17 1 19 25 4 
Wolfram 1156 ges. 13 13 12 14 11 
Wolfram 1156 gel. 13 13 12 13 12 
Ytterbium 1109 gel. 21 21 17 23 21 
Ytterbium 1109 ges. 39 38 39 39 39 
Zink 1164 ges. 39 30 39 39 37 
Zink 1164 gel. 7 8 13 19 8 
Zinn 1137 ges. 4 4 4 4 4 
Wassertemperatur (Sommer) ges. 25 25 26 30 26 
Wassertemperatur (Winter) ges. 14 14 13 13 13

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 121 - 
10.2.2 Berechnungsgrundlagen Mischrechnung 
Für die ACP werden arithmetische Mittelwerte aus den Eingangsdaten berechnet, um die Prognosen 
den Orientierungswerten nach Anlage 7 OGewV 2016, die sich auf mittlere Verhältnisse beziehen, 
gegenüberstellen zu können. Zusätzlich werden Maximal werte berechnet, um a) Spitzenbelastun-
gen abzubilden und b) um Orientierungswerte zu berücksichtigen, die abweichend von o. g. Mittel-
werten auf Maxima abzielen (z. B. maximale Wassertemperaturen). Um Datenfehler und Messun-
genauigkeiten bei Datenauswertungen für Extremwertbetrachtungen zu vermeiden, w ird das 90. 
Perzentil berechnet. 
Für die FGS werden arithmetische Mittelwerte und Maximalwerte aus den Eingangsdaten berechnet, 
um die Prognosen den JD-UQN bzw. ZHK-UQN nach Anlage 6 OGewV 2016, die sich auf mittlere 
bzw. maximale Verhältnisse beziehen, gegenüberstellen zu können. 
Für die Stoffe nach Anlage 8 OGewV 2016 werden arithmetische Mittelwerte und Maximalwerte 
(100p) aus den Eingangsdaten berechnet, um die Prognosen den JD -UQN bzw. ZHK -UQN nach 
Anlage 8 OGewV 2016, die sich auf mittlere bzw. maximale Verhältnisse beziehen, gegenüberstel-
len zu können.

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 122 - 
10.3 Eingangswerte der Mischrechnung 
Tabelle 39:  Ermittelte 90P-Werte bzw. Maximalwerte der Konzentrationen anhand der vorliegenden Daten des Zeitraums 2019-2021 (5. MZ) für die Annahme oberhalb 
der Entnahme sowie die Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe als Eingangswerte der Mischrechnung 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
1,1,1-Trichlorethan 2010 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol 2065 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol 2066 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
1,2,3-Trichlorbenzol 2059 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 2067 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
1,2,4-Trichlorbenzol 2060 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
1,2-Dichlorethan 2005 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,79 0,25 
1,3,5-Trichlorbenzol 2061 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure 2604 ges. µg/l 0,50 0,50 1,25 1,25 1,25 
1,4-Dioxan 2791 ges. µg/l 0,50 - 0,50 77,00 16,00 
1-Chlor-2-nitrobenzol 2081 ges. µg/l 0,080 0,025 0,025 0,025 0,025 
1-Chlor-3-nitrobenzol 2082 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
1-Chlor-4-nitrobenzol 2084 ges. µg/l 0,080 0,025 0,025 0,025 0,025 
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 2193 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 2195 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 2185 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 2187 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 2189 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 2191 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,3-Dichloranilin 2523 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
2,4,5-T 2256 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
2,4,5-Trichlorphenol 2173 ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 - 
2,4,6-Trinitrotoluol 2405 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
2,4-D 2252 ges. µg/l 0,0125 0,0260 0,0125 0,1000 0,0125

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 123 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
2,4-DB 2257 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
2,4-DDD (TDE) 2296 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25 
2,4-DDE 2297 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25 
2,4-DDT 2298 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25 
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin 2898 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
2,6-Dichloranilin 2524 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
2,6-Dichlorbenzamid 2339 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,025 0,013 
2,6-Dimethylanilin 2527 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 
2-Chlor-4-nitroanilin 2545 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 
2-Chlor-5-nitroanilin 2546 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 
2-Chloranilin 2514 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 
2-Chlorphenol 2150 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 - 
2-Chlor-p-toluidin 2534 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,030 0,015 
2-Hydroxyatrazin 4339 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
2-Methyl-4,6-dinitrophenol 2591 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0290 0,0125 
2-Naphthalinsulfonsäure 4340 ges. µg/l 0,26 0,08 0,09 5,40 0,31 
3,4,5-Trichlorphenol 2175 ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 - 
3,4-Dichloranilin 2520 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
3,5-Dichloranilin 2521 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
3-Chloranilin 2515 ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,060 0,030 
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin 4334 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,030 0,015 
3-Chlorphenol 2151 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 - 
3-Trifluormethylanilin 2543 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
4,4-DDD (TDE) 2213 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25 
4,4-DDE 2212 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25 
4,4-DDT 2214 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25 
4,4-Methoxychlor 2995 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,5 0,25 
4-Acetamidoantipyrin 4211 ges. µg/l 0,210 0,320 0,460 5,700 0,620

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 124 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
4-Chloranilin 2516 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,050 0,025 
4-Chlorphenol 2152 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 - 
4-Formylaminoantipyrin 4210 ges. µg/l 0,30 0,86 0,95 5,20 1,20 
4-Methylbenzotriazol 4098 ges. µg/l 0,42 0,21 0,39 7,10 1,20 
4-tert-Octylphenol 2845 ges. µg/l 0,005 0,020 0,020 0,410 0,020 
4-tert-Octylphenoldiethoxylat 4169 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,014 0,005 
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat 4168 ges. µg/l 0,010 0,005 0,005 0,018 0,010 
5,6-Dimethylbenzotriazol 4100 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,250 0,025 
5-Chlor-o-toluidin 2537 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
5-Methylbenzotriazol 4099 ges. µg/l 0,120 0,160 0,160 1,800 0,340 
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin 4209 ges. µg/l 0,100 0,180 0,280 0,910 0,360 
Acenaphthen 2347 ges. ng/l 6,0 8,4 3,6 110,0 20,00 
Acenaphthylen 2346 ges. ng/l 2,80 1,10 1,20 79,00 3,60 
Acesulfam-H 4392 ges. µg/l 0,53 0,89 1,20 14,00 1,80 
Acetamiprid 4200 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Aclonifen 2198 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) 1343 ges. mg/l 0,023 0,008 - 0,049 0,038 
a-Endosulfan 2205 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 
a-Hexachlorcyclohexan 2110 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Alachlor 2123 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Aldrin 2201 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Aluminium 1131 ges. µg/l 4100 1600 1500 540 770 
Aluminium 1131 gel. µg/l 23 10 10 36 21 
Ametryn 2263 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Amidosulfuron 2114 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Amidotrizoesaeure 2969 ges. µg/l 0,260 0,360 0,750 4,300 1,300 
Amisulprid 4315 ges. µg/l 0,030 0,096 0,056 0,510 0,100 
Ammonium-Stickstoff 1249 ges. mg/l 0,110 0,156 0,100 2,642 0,152

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 125 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Ampa 2138 ges. µg/l 0,310 0,830 1,400 2,800 1,300 
Anilin 2505 ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,800 0,040 
Anthracen 2335 ges. ng/l 8,80 6,90 3,20 76,00 3,20 
Anthranilsäureisopropylamid 2354 ges. µg/l 0,0380 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Antimon 1145 gel. µg/l 0,26 0,26 0,43 0,77 0,52 
Antimon 1145 ges. µg/l 0,35 0,60 0,45 1,50 0,61 
Arsen 1142 gel. µg/l 1,10 0,62 0,69 1,10 1,20 
Arsen 1142 ges. µg/l 4,10 6,30 1,20 2,60 1,70 
Atenolol 2946 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,130 0,013 
Atorvastatin 4162 ges. µg/l 0,025 0,013 0,025 0,085 0,025 
Atrazin 2231 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Azinphos-ethyl 2726 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050 
Azinphos-methyl 2725 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0050 0,0050 0,0025 
Azoxystrobin 2062 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0780 0,0125 
Barium 1124 ges. µg/l 130 200 59 3700 180 
Barium 1124 gel. µg/l 54 170 48 2700 81 
b-Endosulfan 2206 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Bentazon 2290 ges. µg/l 0,030 0,013 0,013 0,013 0,013 
Benzo(a)anthracen 2336 ges. ng/l 27,0 21,0 13,0 140,0 8,9 
Benzo(a)pyren 2320 ges. ng/l 31,0 13,0 16,0 96,0 12,0 
Benzo(b)fluoranthen 2301 ges. ng/l 27,0 17,0 17,0 89,0 11,0 
Benzo(ghi)perylen 2310 ges. ng/l 23,0 12,0 12,0 70,0 11,0 
Benzo(k)fluoranthen 2302 ges. ng/l 31,0 12,0 16,0 110,0 8,5 
Benzol 2048 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Benzotriazol 4097 ges. µg/l 0,82 2,20 1,60 11,00 1,90 
Beryllium 1119 ges. µg/l 0,590 0,200 0,120 0,098 0,059 
Beryllium 1119 gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 
Beta-Cyfluthrin 4125 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0150 0,0500

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 126 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Bezafibrat 2646 ges. µg/l 0,013 0,013 0,038 0,350 0,059 
b-Hexachlorcyclohexan 2115 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,58 0,25 
Bifenox 2281 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Bifenthrin 4359 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 
Bismut 1147 ges. µg/l 0,130 0,026 0,024 0,450 0,022 
Bismut 1147 gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0480 0,0025 
Bisoprolol 2655 ges. µg/l 0,013 0,100 0,042 0,340 0,081 
Bisphenol A 2669 ges. µg/l 0,025 0,020 0,025 0,410 0,020 
Blei 1138 gel. µg/l 0,19 0,38 0,28 0,45 0,23 
Blei 1138 ges. µg/l 15,00 70,00 13,00 15,00 2,90 
Bor 1211 ges. µg/l 51 160 110 450 330 
Bor 1211 gel. µg/l 46 140 87 370 280 
Boscalid 2759 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0260 0,0125 
Bromacil 2289 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Bromdichlormethan 2006 ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 
Bromid 1324 ges. mg/l 0,25 - 0,25 2,60 0,55 
Bromoxynil 2622 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Cadmium 1165 gel. µg/l 0,018 0,031 0,035 0,027 0,027 
Cadmium 1165 ges. µg/l 0,200 0,650 0,370 0,120 0,091 
Calcium 1122 ges. mg/l 82 71 52 200 140 
Calcium 1122 gel. mg/l 75 65 49 200 140 
Candesartan 4220 ges. µg/l 0,200 0,440 0,350 1,800 0,520 
Carbamazepin 2667 ges. µg/l 0,058 0,140 0,150 0,520 0,220 
Carbendazim 2802 ges. µg/l 0,034 0,013 0,013 0,140 0,013 
Carbetamid 2295 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Cer 1139 gel. µg/l 0,086 0,074 0,038 0,087 0,064 
Cer 1139 ges. µg/l 14,00 4,30 2,00 2,80 1,10 
Chlorbenzol 2050 ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 127 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Chloressigsäure 2621 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
Chlorfenvinphos 2627 ges. µg/l 0,013 0,005 0,013 0,013 0,013 
Chlorid 1331 ges. mg/l 69 100 84 1500 220 
Chloridazon 2288 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Chloroform 2001 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Chlorpyrifos-ethyl 2693 ges. µg/l 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 
Chlortoluron 2235 ges. µg/l 0,0125 0,0660 0,0250 0,0350 0,0125 
Chrom 1151 ges. µg/l 13,00 4,80 5,30 5,80 2,10 
Chrom 1151 gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,54 0,25 
Chrysen 2324 ges. ng/l 32,0 19,0 16,0 130,0 10,0 
cis-Chlordan 2455 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
cis-Heptachlorepoxid 2316 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Clarithromycin 2918 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0430 0,2800 0,0510 
Climbazol 4156 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0390 0,0125 
Clofibrinsäure 2332 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Clomazon 2121 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0880 0,0125 
Clopidogrelsäure 4235 ges. µg/l 0,01 0,04 0,02 0,11 0,04 
Clopyralid 2219 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Clothianidin 4201 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Codein 4006 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,039 0,013 
Coffein 2852 ges. µg/l 0,240 0,210 0,220 5,400 0,360 
Coumaphos 2720 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,010 0,005 
Cyanid, gesamt 1231 ges. mg/l 0,01 - 0,01 0,03 0,01 
Cyanid, leicht freisetzbar 1234 ges. mg/l 0,003 - 0,003 0,003 0,003 
Cyclamat-H 4393 ges. µg/l 0,087 0,120 0,094 0,250 0,160 
Cypermethrin 2127 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 
Cyproconazol 4215 ges. µg/l 0,028 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dehydrato-Erythromycin A 4222 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,030 0,013

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 128 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Deltamethrin 2309 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 
Desethylatrazin 2234 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Desethylterbutylazin 2267 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,054 0,032 
Desisopropylatrazin 2262 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,025 0,013 
Desmetryn 2265 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Desphenyl-chloridazon 4014 ges. µg/l 0,066 0,410 0,025 0,026 0,250 
d-Hexachlorcyclohexan 2117 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Diazepam 2650 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Diazinon 2721 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0320 0,0050 
Dibenz(ah)anthracen 2325 ges. ng/l 6,00 3,00 4,30 22,00 4,30 
Dibromchlormethan 2007 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 
Dicamba 2623 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dichlormethan 2000 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 
Dichlorprop 2254 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,030 0,013 
Dichlorvos 2723 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050 
Diclofenac 2639 ges. µg/l 0,120 0,360 0,240 2,000 0,500 
Dicofol 2803 ges. ng/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Dieldrin 2208 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) 2608 ges. µg/l 2,5 2,5 6,5 6,5 6,5 
Diflubenzuron 2274 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,026 0,025 
Diflufenican 2626 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Dihydrocodein 4005 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimefuron 2275 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimethachlor-CA 4075 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,026 0,025 
Dimethachlor-SA 4390 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimethenamid 2188 ges. µg/l 0,013 0,130 0,013 0,013 0,053 
Dimethoat 2730 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimethylsulfanilid 2341 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 129 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Dimethylsulftoluidin 2342 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimoxystrobin 4129 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,013 
Diphenylsulphon 2625 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,290 0,025 
Diuron 2230 ges. µg/l 0,013 0,026 0,013 0,030 0,013 
Dysprosium 1107 ges. µg/l 0,820 0,320 0,190 0,200 0,110 
Dysprosium 1107 gel. µg/l 0,0110 0,0070 0,0070 0,0100 0,0110 
e-Hexachlorcyclohexan 2058 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Eisen 1182 ges. µg/l 8300,0 6700,0 2900,0 3300,0 1500,0 
Eisen 1182 gel. µg/l 40 66 48 220 47 
Endosulfansulfat 2217 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Endrin 2210 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 
Epichlorhydrin 2352 ges. µg/l 0,05 - 0,05 - 0,05 
Epoxiconazol 2311 ges. µg/l 0,013 0,033 0,013 0,013 0,013 
Erbium 1108 gel. µg/l 0,0060 0,0025 0,0025 0,0050 0,0070 
Erbium 1108 ges. µg/l 0,400 0,170 0,100 0,100 0,062 
Erythromycin 2922 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,084 0,013 
Ethidimuron 2276 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Ethofumesat 2367 ges. µg/l 0,025 0,220 0,025 0,026 0,025 
Ethylbenzol 2415 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) 2605 ges. µg/l 7,2 6,0 6,0 60,0 14,0 
Ethyl-tert-butylether 2811 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Etofenprox 4130 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 
Etrimphos 2724 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050 
Fenamidon 4155 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Fenitrothion 2732 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050 
Fenofibrinsäure 2644 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,110 0,013 
Fenpropimorph 2551 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Fenthion 2731 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 130 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Florasulam 4175 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Fluazifop-p 2789 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Flufenacet 2553 ges. µg/l 0,0025 0,0390 0,0025 0,0300 0,0320 
Flufenacet-ESA 4158 ges. µg/l 0,033 0,130 0,025 0,037 0,280 
Fluoranthen 2300 ges. ng/l 77,0 46,0 26,0 210,0 20,0 
Fluoren 2345 ges. ng/l 6,7 9,3 2,7 83,0 5,5 
Fluorid 1321 ges. mg/l 0,13 - 0,13 0,43 0,29 
Fluroxypyr 2315 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Flurtamone 2566 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Furosemid 4225 ges. µg/l 0,013 0,047 0,046 0,580 0,085 
Gabapentin 4205 ges. µg/l 0,21 0,38 1,10 4,90 0,94 
Gadolinium 1192 ges. µg/l 1,100 0,490 0,290 1,500 15,000 
Gadolinium 1192 gel. µg/l 0,065 0,095 0,120 0,730 12,000 
Gemfibrozil 2642 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Gesamtphosphat-Phosphor 1262 ges. mg/l 0,136 0,226 0,120 0,632 0,160 
g-Hexachlorcyclohexan 2200 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 1,00 0,30 
Glyphosat 2137 ges. µg/l 0,025 0,260 0,059 0,220 0,170 
H4-Perfluordekansulfonsäure 4105 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
H4-Perfluorhexansulfonsäure 4103 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
H4-Perfluoroktansulfonsäure 4089 ges. µg/l 0,005 0,005 0,033 0,210 0,005 
Haloxyfop 2633 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Heptachlor 2120 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Hexachlorbenzol 2070 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Hexachlorbutadien 2030 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Hexazinon 2261 ges. µg/l 0,0025 0,0050 0,0025 0,0125 0,0025 
Hydrochlorthiazid 4309 ges. µg/l 0,120 0,280 0,240 1,700 0,460 
Hydrogencarbonat 1224 ges. mg/l 167 262 - 302 - 
Ibuprofen 2637 ges. µg/l 0,038 0,091 0,053 1,100 0,170

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 131 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Imidacloprid 2386 ges. µg/l 0,0090 0,0160 0,0070 0,2600 0,0125 
Indeno(1,2,3-cd)pyren 2330 ges. ng/l 24,0 15,0 16,0 96,0 12,0 
Indomethacin 2645 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,025 0,013 
Iodid 1327 ges. mg/l 0,00 - 0,00 0,00 0,00 
Iomeprol 2968 ges. µg/l 0,67 0,48 1,90 13,00 1,70 
Iopamidol 2966 ges. µg/l 0,38 0,05 0,89 3,80 0,74 
Iopromid 2967 ges. µg/l 0,24 0,45 1,10 10,00 2,70 
Ioxynil 2368 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Irgarol 1051 4002 ges. µg/l 0,0025 0,0050 0,0025 0,0125 0,0125 
Irgarol Metabolit 1 4161 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,013 0,013 
Iso-Chloridazon 2287 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Isodrin 2218 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 2,50 1,25 
Isophenphos 2728 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,010 0,005 
Isopropylbenzol 2417 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Isoproturon 2251 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,350 0,120 
Kalium 1113 ges. mg/l 5,6 15,0 7,1 36,0 10,0 
Kalium 1113 gel. mg/l 4,7 13,0 6,6 30,0 9,1 
Kobalt 1186 ges. µg/l 3,80 33,00 1,60 1,60 1,00 
Kobalt 1186 gel. µg/l 0,160 2,200 0,170 1,100 0,680 
Kupfer 1161 gel. µg/l 1,8 1,5 2,9 2,9 18,0 
Kupfer 1161 ges. µg/l 13,0 9,8 14,0 25,0 15,0 
lambda-Cyhalothrin 4048 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 
Lamotrigin 4311 ges. µg/l 0,110 0,140 0,210 0,660 0,290 
Lanthan 1129 gel. µg/l 0,170 0,036 0,020 0,120 0,040 
Lanthan 1129 ges. µg/l 5,20 1,00 0,84 1,60 0,55 
Lenacil 2630 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Levetiracetam 4341 ges. µg/l 0,02 0,01 0,02 0,57 0,02 
Lidocain 4342 ges. µg/l 0,01 0,03 0,06 0,22 0,04

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 132 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Linuron 2232 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,029 0,013 
Lithium 1111 gel. µg/l 12,0 130,0 16,0 490,0 57,0 
Lithium 1111 ges. µg/l 13,0 130,0 17,0 480,0 58,0 
Losartan 4331 ges. µg/l 0,025 0,036 0,031 0,160 0,025 
Magnesium 1121 ges. mg/l 15,0 27,0 11,0 41,0 12,0 
Magnesium 1121 gel. mg/l 14,0 23,0 11,0 41,0 9,7 
Malathion 2729 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050 
Mangan 1171 ges. µg/l 440 900 250 320 130 
Mangan 1171 gel. µg/l 8,2 280,0 48,0 290,0 54,0 
MCPA 2253 ges. µg/l 0,013 0,110 0,013 0,095 0,032 
MCPB 2258 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Mecoprop 2255 ges. µg/l 0,013 0,025 0,028 0,230 0,059 
Mesotrion 2787 ges. µg/l 0,00 0,00 0,00 0,01 0,01 
Metalaxyl 2222 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metalaxyl-CA 4157 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metamitron 2260 ges. µg/l 0,013 0,640 0,013 0,037 0,013 
Metazachlor 2249 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metazachlor ESA 4324 ges. µg/l 0,120 0,310 0,076 0,087 0,280 
Metazachlorsäure 4071 ges. µg/l 0,040 0,200 0,025 0,050 0,060 
Metconazole 4174 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metformin 4206 ges. µg/l 0,79 0,59 0,97 29,00 1,90 
Methabenzthiazuron 2238 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Methyl-desphenylchloridazon 4015 ges. µg/l 0,013 0,190 0,013 0,013 0,050 
Methyl-tert-butylether 2049 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Metobromuron 2236 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metolachlor 2250 ges. µg/l 0,013 0,060 0,013 0,013 0,013 
Metolachlor ESA 4333 ges. µg/l 0,038 0,044 0,053 0,120 0,520 
Metolachlor-CA 4073 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,054 0,320

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 133 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Metoprolol 2656 ges. µg/l 0,088 0,190 0,310 2,300 0,490 
Metoprololsaeure 4314 ges. µg/l 0,110 0,150 0,310 2,700 0,340 
Metoxuron 2240 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metribuzin 2264 ges. µg/l 0,013 0,027 0,013 0,013 0,025 
Metronidazol 4224 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,039 0,013 
Mevinphos 2733 ges. µg/l 0,020 0,020 0,020 0,040 0,020 
Mirex 2125 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Molybdän 1155 ges. µg/l 1,9 1,0 4,6 14,0 6,9 
Molybdän 1155 gel. µg/l 1,8 1,0 3,5 15,0 5,6 
Monolinuron 2237 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
m-Toluidin 2531 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
m-Tolylsäurediethylamid 2355 ges. µg/l 0,013 0,130 0,056 2,100 0,088 
m-Xylol und p-Xylol 2896 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 
N,N-Dimethylanilin 2510 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,030 0,015 
N,N-Dimethylsulfamid 4000 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,050 0,025 
N-Acetyl-Sulfamethoxazol 4138 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,480 0,049 
Naphthalin 2305 ges. ng/l 10,00 5,60 8,20 140,00 14,00 
Napropamid 2322 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Naproxen 2641 ges. µg/l 0,013 0,061 0,034 0,550 0,053 
Natrium 1112 ges. mg/l 50 110 72 1200 190 
Natrium 1112 gel. mg/l 38 98 56 980 100 
Neodym 1105 gel. µg/l 0,055 0,037 0,029 0,055 0,048 
Neodym 1105 ges. µg/l 5,20 1,70 1,00 0,46 0,62 
Nickel 1188 gel. µg/l 1,1 15,0 2,4 7,6 3,1 
Nickel 1188 ges. µg/l 12,0 53,0 7,3 8,2 4,2 
Nicosulfuron 2788 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Nitenpyram 4198 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Nitrat-Stickstoff 1245 ges. mg/l 3,34 2,82 3,31 5,50 6,26

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 134 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Nitrilotriessigsäure (NTA) 2600 ges. µg/l 35,0 13,0 51,0 56,0 19,0 
Nitrit-Stickstoff 1247 ges. mg/l 0,032 0,050 0,030 0,310 0,070 
Nitrobenzol 2090 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
N-Methylanilin 2509 ges. µg/l 0,071 0,010 0,010 0,020 0,010 
Nonylphenoldiethoxylat 4059 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Nonylphenolmonoethoxylat 4058 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Norflurazon 2228 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
O,N-Didesmethylvenlafaxin 4345 ges. µg/l 0,01 0,05 0,03 0,23 0,06 
O-Desvenlafaxin 4332 ges. µg/l 0,070 0,150 0,130 0,710 0,210 
Omethoat 2745 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Orbencarb 4216 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Organischer Kohlenstoff, gelöst 1521 gel. mg/l 3,3 4,1 3,6 11,3 5,8 
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) 1523 ges. mg/l 5,7 5,9 4,1 12,4 5,8 
Orthophosphat-Phosphor 1264 gel. mg/l 0,059 0,052 0,063 0,392 0,090 
o-Toluidin und p-Toluidin 2899 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
Oxazepam 4016 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,110 0,036 
oxi-Chlordan 2448 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 
o-Xylol 2410 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
para-Nonylphenol verzweigt 4031 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,290 0,025 
Parathion-ethyl 2204 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050 
Parathion-methyl 2202 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0100 0,0050 
PCB-28 2071 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,72 0,25 
PCB-52 2072 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,94 0,25 
PCB-101 2073 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,68 0,25 
PCB-118 2079 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
PCB-138 2074 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,58 0,25 
PCB-153 2076 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,68 0,25 
PCB-180 2077 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 135 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Penconazol 2131 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pencycuron 2269 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pendimethalin 2549 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pentachlorbenzol 2069 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Pentachlorphenol 2140 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 - 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere 4009 ges. µg/l 0,019 0,014 0,011 0,012 0,011 
Perfluorbutansäure 2853 ges. µg/l 0,099 0,005 0,005 0,011 0,005 
Perfluordekansulfonsäure 4084 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluordekansäure 2858 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluordodekansäure 2860 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluorheptansulfonsäure 4104 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluorheptansäure 2856 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere 4010 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluorhexansäure 2855 ges. µg/l 0,005 0,005 0,012 0,018 0,010 
Perfluornonansäure 2857 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere 4007 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0090 0,0100 0,0330 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere 4008 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0080 0,0100 0,0130 
Perfluorpentansäure 2854 ges. µg/l 0,005 0,005 0,010 0,016 0,005 
Perfluorundekansäure 2859 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Permethrin 2805 ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0090 0,0070 
Phenanthren 2340 ges. ng/l 20,0 15,0 11,0 86,0 18,0 
Phenazon 2647 ges. µg/l 0,07 0,10 0,07 0,41 0,05 
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester 2716 ges. µg/l 0,068 0,120 0,091 2,000 0,082 
Phosphorsäuretributylester 2710 ges. µg/l 0,01 0,17 0,14 0,14 0,03 
Phosphorsäuretriethylester 2706 ges. µg/l 0,150 0,200 0,200 3,800 0,830 
Phosphorsäuretriisobutylester 2709 ges. µg/l 0,058 0,048 0,120 19,000 0,350 
Phosphorsäuretriphenylester 2711 ges. µg/l 0,03 0,03 0,03 0,05 0,03 
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester 2715 ges. µg/l 0,050 0,079 0,050 0,140 0,050

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 136 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester 2708 ges. µg/l 0,130 0,390 0,260 2,400 0,350 
Phoxim 2756 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Picolinafen 2064 ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,002 0,001 
Picoxystrobin 4023 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pirimicarb 2294 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pregabalin 4310 ges. µg/l 0,025 0,025 0,087 0,720 0,150 
Primidon 4139 ges. µg/l 0,025 0,025 0,059 0,230 0,080 
Prochloraz 2364 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Prometryn 2245 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Propazin 2243 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Propiconazol 2133 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,260 0,013 
Propranolol 2658 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,030 0,013 
Propyphenazon 2972 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Propyzamid 2327 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,027 
Prosulfocarb 2328 ges. µg/l 0,013 0,059 0,013 0,070 0,042 
Prothioconazol-desthio 4237 ges. µg/l 0,013 0,026 0,013 0,013 0,013 
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester 2717 ges. µg/l 0,012 0,025 0,020 0,180 0,025 
Pyraclostrobin 4024 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pyren 2319 ges. ng/l 59,0 71,0 20,0 140,0 14,0 
Quecksilber 1166 ges. µg/l 0,025 0,009 0,009 0,380 0,017 
Quinmerac 2139 ges. µg/l 0,013 0,044 0,013 0,013 0,039 
Quinoxifen 2166 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Ritalinsäure 4202 ges. µg/l 0,013 0,013 0,027 0,078 0,013 
Roxythromycin 2930 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,150 0,013 
Saccharin 4170 ges. µg/l 0,140 0,300 0,390 4,300 0,580 
Samarium 1106 gel. µg/l 0,026 0,017 0,013 0,029 0,017 
Samarium 1106 ges. µg/l 1,200 0,460 0,270 0,300 0,140 
Selen 1218 gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 2,10 4,20

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 137 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Selen 1218 ges. µg/l 0,71 0,60 0,63 2,30 4,10 
Silber 1162 ges. µg/l 0,089 1,600 0,050 0,100 0,017 
Silber 1162 gel. µg/l 0,005 0,940 0,015 0,005 0,005 
Simazin 2242 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sitagliptin 4343 ges. µg/l 0,16 0,41 0,39 3,60 0,53 
Sotalol 2947 ges. µg/l 0,013 0,013 0,030 0,140 0,055 
Stickstoff, gesamt 1241 ges. mg/l 3,6 3,2 3,8 8,3 6,9 
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) 1242 ges. mg/l 4,05 5,79 3,91 9,98 7,15 
Sulcotrion 2786 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sulfadiazin 2948 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sulfadimethoxin 2965 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sulfadimidin 2685 ges. µg/l 0,013 0,013 0,025 0,150 0,013 
Sulfadoxin 2964 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sulfamerazin 2963 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sulfamethoxazol 2691 ges. µg/l 0,054 0,071 0,130 0,290 0,200 
Sulfat 1313 ges. mg/l 61 120 51 220 110 
Sulfathiazol 2962 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 2987 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 - 0,10 
Surfynol 104 2812 ges. µg/l 0,31 0,17 0,54 3,60 0,60 
Tebuconazol 2119 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,220 0,013 
Tebutam 2329 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Tellur 1219 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
Tellur 1219 gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
Telmisartan 4344 ges. µg/l 0,07 0,10 0,12 0,51 0,12 
Telodrin 2130 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 2,50 1,25 
Temazepam 4017 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Terbumeton 2331 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Terbutryn 2247 ges. µg/l 0,005 0,043 0,005 0,047 0,025

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 138 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Terbutylazin 2248 ges. µg/l 0,013 0,280 0,013 0,058 0,190 
Tetrachlorethen 2021 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Tetrachlormethan 2002 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Thallium 1132 gel. µg/l 0,011 0,010 0,036 0,014 0,032 
Thallium 1132 ges. µg/l 0,099 0,050 0,066 0,064 0,040 
Thiabendazol 4203 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Thiacloprid 4199 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,022 0,005 
Thiacloprid-ESA 4391 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,026 0,100 
Thiacloprid-ESA, Na-Salz 4204 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Thiamethoxam 4197 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,015 0,005 
Titan 1133 ges. µg/l 230,0 150,0 120,0 9,3 90,0 
Titan 1133 gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 
Toluol 2400 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 1,10 0,25 
Toluolsulfonsäure 2828 ges. µg/l 0,100 0,025 0,130 3,000 0,260 
Tramadol 4144 ges. µg/l 0,047 0,060 0,069 0,480 0,130 
trans-Chlordan 2456 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
trans-Heptachlorepoxid 2317 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,50 0,25 
Triazophos 2737 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,010 0,005 
Tribrommethan 2003 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 
Trichlorethen 2020 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Triclosan 2451 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,210 0,005 
Trifluralin 2547 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,020 0,010 
Trimethoprim 2932 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,170 0,029 
Triphenylphosphinoxid 2387 ges. µg/l 0,000 0,240 0,020 0,460 0,026 
Uran 1167 ges. µg/l 0,99 0,52 0,25 0,97 0,82 
Uran 1167 gel. µg/l 0,99 0,50 0,19 0,94 0,82 
Valsartan 4223 ges. µg/l 0,150 0,670 0,420 1,800 0,400 
Valsartansaeure 4313 ges. µg/l 0,290 0,320 0,530 1,600 0,700

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 139 - 
MNQ (90P/MAX) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Vanadium 1141 gel. µg/l 0,90 0,52 0,70 5,90 4,20 
Vanadium 1141 ges. µg/l 14,0 5,7 3,3 13,0 6,0 
Venlafaxin 4208 ges. µg/l 0,035 0,066 0,059 0,350 0,091 
Vinylchlorid 2024 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Wolfram 1156 ges. µg/l 0,480 0,050 0,160 1,700 0,210 
Wolfram 1156 gel. µg/l 0,370 0,025 0,110 1,400 0,200 
Ytterbium 1109 gel. µg/l 0,0060 0,0025 0,0025 0,0080 0,1000 
Ytterbium 1109 ges. µg/l 0,310 0,071 0,084 0,086 0,130 
Zink 1164 ges. µg/l 95,0 220,0 110,0 140,0 79,0 
Zink 1164 gel. µg/l 9,2 19,0 16,0 70,0 30,0 
Zinn 1137 ges. µg/l 0,68 0,25 0,25 0,25 0,25 
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C 24,2 24,20 23,90 24,90 25,30 
Wassertemperatur (Winter) ges. °C 9,6 9,60 17,20 10,50 13,80 
 
Tabelle 40:  Ermittelte Mittelwerte der Konzentrationen anhand der vorliegenden Daten des Zeitraums 2019 -2021 (5. MZ) für die Annahme oberhalb der Entnahme 
sowie die Zuflüsse Erft, Ruhr, Emscher und Lippe als Eingangswerte der Mischrechnung  
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
1,1,1-Trichlorethan 2010 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol 2065 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol 2066 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
1,2,3-Trichlorbenzol 2059 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 2067 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
1,2,4-Trichlorbenzol 2060 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
1,2-Dichlorethan 2005 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,27 0,25 
1,3,5-Trichlorbenzol 2061 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure 2604 ges. µg/l 0,50 0,50 0,58 0,89 0,53

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 140 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
1,4-Dioxan 2791 ges. µg/l 0,50 - 0,50 14,64 11,27 
1-Chlor-2-nitrobenzol 2081 ges. µg/l 0,031 0,025 0,025 0,025 0,025 
1-Chlor-3-nitrobenzol 2082 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
1-Chlor-4-nitrobenzol 2084 ges. µg/l 0,031 0,025 0,025 0,025 0,025 
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 2193 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 2195 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 2185 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 2187 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 2189 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 2191 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
2,3-Dichloranilin 2523 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010 
2,4,5-T 2256 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
2,4,5-Trichlorphenol 2173 ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 - 
2,4,6-Trinitrotoluol 2405 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
2,4-D 2252 ges. µg/l 0,0125 0,0135 0,0125 0,0155 0,0125 
2,4-DB 2257 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
2,4-DDD (TDE) 2296 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
2,4-DDE 2297 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
2,4-DDT 2298 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin 2898 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010 
2,6-Dichloranilin 2524 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010 
2,6-Dichlorbenzamid 2339 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
2,6-Dimethylanilin 2527 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 
2-Chlor-4-nitroanilin 2545 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 
2-Chlor-5-nitroanilin 2546 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 
2-Chloranilin 2514 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 
2-Chlorphenol 2150 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 - 
2-Chlor-p-toluidin 2534 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,024 0,015

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 141 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
2-Hydroxyatrazin 4339 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
2-Methyl-4,6-dinitrophenol 2591 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0131 0,0125 
2-Naphthalinsulfonsäure 4340 ges. µg/l 0,06 0,04 0,04 0,56 0,07 
3,4,5-Trichlorphenol 2175 ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 - 
3,4-Dichloranilin 2520 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010 
3,5-Dichloranilin 2521 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010 
3-Chloranilin 2515 ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,048 0,030 
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin 4334 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,024 0,015 
3-Chlorphenol 2151 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 - 
3-Trifluormethylanilin 2543 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010 
4,4-DDD (TDE) 2213 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
4,4-DDE 2212 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
4,4-DDT 2214 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
4,4-Methoxychlor 2995 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
4-Acetamidoantipyrin 4211 ges. µg/l 0,148 0,273 0,344 3,059 0,360 
4-Chloranilin 2516 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,040 0,025 
4-Chlorphenol 2152 ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 - 
4-Formylaminoantipyrin 4210 ges. µg/l 0,19 0,59 0,71 3,63 0,91 
4-Methylbenzotriazol 4098 ges. µg/l 0,21 0,16 0,23 3,47 0,68 
4-tert-Octylphenol 2845 ges. µg/l 0,005 0,007 0,007 0,041 0,006 
4-tert-Octylphenoldiethoxylat 4169 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,006 0,005 
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat 4168 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,006 0,005 
5,6-Dimethylbenzotriazol 4100 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,225 0,025 
5-Chlor-o-toluidin 2537 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010 
5-Methylbenzotriazol 4099 ges. µg/l 0,083 0,123 0,120 1,130 0,197 
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin 4209 ges. µg/l 0,062 0,123 0,176 0,604 0,258 
Acenaphthen 2347 ges. ng/l 1,52 1,70 0,94 15,73 9,45 
Acenaphthylen 2346 ges. ng/l 1,00 0,63 0,57 6,44 1,37

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 142 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Acesulfam-H 4392 ges. µg/l 0,31 0,44 0,57 4,36 0,77 
Acetamiprid 4200 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Aclonifen 2198 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) 1343 ges. mg/l 0,011 0,008 - 0,031 0,030 
a-Endosulfan 2205 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 
a-Hexachlorcyclohexan 2110 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Alachlor 2123 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Aldrin 2201 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Aluminium 1131 ges. µg/l 444 348 153 82 172 
Aluminium 1131 gel. µg/l 13 10 10 12 12 
Ametryn 2263 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Amidosulfuron 2114 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Amidotrizoesaeure 2969 ges. µg/l 0,170 0,263 0,465 2,351 0,858 
Amisulprid 4315 ges. µg/l 0,015 0,068 0,027 0,332 0,067 
Ammonium-Stickstoff 1249 ges. mg/l 0,051 0,088 0,055 1,123 0,085 
Ampa 2138 ges. µg/l 0,195 0,330 0,821 0,798 0,510 
Anilin 2505 ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,208 0,040 
Anthracen 2335 ges. ng/l 1,45 1,79 0,91 5,82 1,06 
Anthranilsäureisopropylamid 2354 ges. µg/l 0,0157 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Antimon 1145 gel. µg/l 0,19 0,16 0,27 0,58 0,33 
Antimon 1145 ges. µg/l 0,22 0,22 0,29 0,66 0,37 
Arsen 1142 gel. µg/l 0,94 0,42 0,46 0,79 0,84 
Arsen 1142 ges. µg/l 1,31 1,23 0,60 0,90 1,11 
Atenolol 2946 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,092 0,013 
Atorvastatin 4162 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,038 0,014 
Atrazin 2231 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Azinphos-ethyl 2726 ges. µg/l 0,0022 0,0025 0,0022 0,0047 0,0025 
Azinphos-methyl 2725 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0027 0,0035 0,0025

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 143 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Azoxystrobin 2062 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0141 0,0125 
Barium 1124 ges. µg/l 55 163 44 2113 84 
Barium 1124 gel. µg/l 49 148 37 1989 63 
b-Endosulfan 2206 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Bentazon 2290 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Benzo(a)anthracen 2336 ges. ng/l 5,2 8,9 4,0 11,3 3,0 
Benzo(a)pyren 2320 ges. ng/l 5,5 5,3 4,4 10,4 3,3 
Benzo(b)fluoranthen 2301 ges. ng/l 5,4 8,0 4,9 9,9 4,0 
Benzo(ghi)perylen 2310 ges. ng/l 3,9 3,4 3,4 7,4 2,8 
Benzo(k)fluoranthen 2302 ges. ng/l 5,3 6,6 4,3 8,7 3,6 
Benzol 2048 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Benzotriazol 4097 ges. µg/l 0,54 0,97 1,04 5,95 1,31 
Beryllium 1119 ges. µg/l 0,051 0,038 0,019 0,018 0,020 
Beryllium 1119 gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 
Beta-Cyfluthrin 4125 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0039 0,0078 
Bezafibrat 2646 ges. µg/l 0,013 0,013 0,022 0,178 0,027 
b-Hexachlorcyclohexan 2115 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,28 0,25 
Bifenox 2281 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Bifenthrin 4359 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033 
Bismut 1147 ges. µg/l 0,021 0,014 0,009 0,094 0,011 
Bismut 1147 gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0127 0,0025 
Bisoprolol 2655 ges. µg/l 0,013 0,071 0,021 0,219 0,041 
Bisphenol A 2669 ges. µg/l 0,009 0,011 0,009 0,143 0,011 
Blei 1138 gel. µg/l 0,06 0,12 0,09 0,10 0,08 
Blei 1138 ges. µg/l 1,58 9,33 1,28 1,00 0,76 
Bor 1211 ges. µg/l 29 126 63 290 175 
Bor 1211 gel. µg/l 32 124 52 276 175 
Boscalid 2759 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0128 0,0125

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 144 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Bromacil 2289 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Bromdichlormethan 2006 ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 
Bromid 1324 ges. mg/l 0,25 - 0,16 1,33 0,28 
Bromoxynil 2622 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Cadmium 1165 gel. µg/l 0,007 0,013 0,022 0,010 0,016 
Cadmium 1165 ges. µg/l 0,032 0,129 0,053 0,021 0,038 
Calcium 1122 ges. mg/l 69 60 44 152 109 
Calcium 1122 gel. mg/l 68 61 42 151 116 
Candesartan 4220 ges. µg/l 0,087 0,333 0,256 1,197 0,390 
Carbamazepin 2667 ges. µg/l 0,034 0,079 0,097 0,298 0,130 
Carbendazim 2802 ges. µg/l 0,017 0,013 0,013 0,037 0,013 
Carbetamid 2295 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Cer 1139 gel. µg/l 0,026 0,028 0,011 0,011 0,022 
Cer 1139 ges. µg/l 0,98 0,96 0,19 0,18 0,34 
Chlorbenzol 2050 ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 
Chloressigsäure 2621 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
Chlorfenvinphos 2627 ges. µg/l 0,002 0,002 0,003 0,004 0,003 
Chlorid 1331 ges. mg/l 52 89 57 1064 121 
Chloridazon 2288 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Chloroform 2001 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Chlorpyrifos-ethyl 2693 ges. µg/l 0,0028 0,0030 0,0039 0,0053 0,0040 
Chlortoluron 2235 ges. µg/l 0,0125 0,0170 0,0141 0,0134 0,0125 
Chrom 1151 ges. µg/l 1,57 0,87 0,64 0,66 0,54 
Chrom 1151 gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Chrysen 2324 ges. ng/l 6,1 9,7 5,4 12,9 4,0 
cis-Chlordan 2455 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
cis-Heptachlorepoxid 2316 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Clarithromycin 2918 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0244 0,1272 0,0226

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 145 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Climbazol 4156 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0173 0,0125 
Clofibrinsäure 2332 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 
Clomazon 2121 ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0143 0,0125 
Clopidogrelsäure 4235 ges. µg/l 0,01 0,02 0,01 0,08 0,02 
Clopyralid 2219 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Clothianidin 4201 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Codein 4006 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,019 0,013 
Coffein 2852 ges. µg/l 0,080 0,084 0,062 0,528 0,126 
Coumaphos 2720 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,007 0,005 
Cyanid, gesamt 1231 ges. mg/l 0,01 - 0,01 0,02 0,01 
Cyanid, leicht freisetzbar 1234 ges. mg/l 0,003 - 0,003 0,003 0,003 
Cyclamat-H 4393 ges. µg/l 0,044 0,066 0,054 0,225 0,075 
Cypermethrin 2127 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033 
Cyproconazol 4215 ges. µg/l 0,014 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dehydrato-Erythromycin A 4222 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Deltamethrin 2309 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033 
Desethylatrazin 2234 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Desethylterbutylazin 2267 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 
Desisopropylatrazin 2262 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Desmetryn 2265 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Desphenyl-chloridazon 4014 ges. µg/l 0,030 0,169 0,025 0,025 0,144 
d-Hexachlorcyclohexan 2117 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Diazepam 2650 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Diazinon 2721 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0037 0,0014 
Dibenz(ah)anthracen 2325 ges. ng/l 1,23 1,00 1,17 2,46 1,02 
Dibromchlormethan 2007 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 
Dicamba 2623 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dichlormethan 2000 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 146 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Dichlorprop 2254 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dichlorvos 2723 ges. µg/l 0,0007 0,0011 0,0007 0,0019 0,0011 
Diclofenac 2639 ges. µg/l 0,050 0,248 0,101 1,326 0,235 
Dicofol 2803 ges. ng/l - - - - - 
Dieldrin 2208 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) 2608 ges. µg/l 2,5 2,5 2,9 4,6 2,6 
Diflubenzuron 2274 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Diflufenican 2626 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Dihydrocodein 4005 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimefuron 2275 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimethachlor-CA 4075 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Dimethachlor-SA 4390 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimethenamid 2188 ges. µg/l 0,013 0,019 0,013 0,013 0,017 
Dimethoat 2730 ges. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,005 0,003 
Dimethylsulfanilid 2341 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimethylsulftoluidin 2342 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Dimoxystrobin 4129 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006 
Diphenylsulphon 2625 ges. µg/l 0,023 0,023 0,023 0,110 0,023 
Diuron 2230 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,016 0,013 
Dysprosium 1107 ges. µg/l 0,074 0,067 0,019 0,014 0,032 
Dysprosium 1107 gel. µg/l 0,0037 0,0027 0,0028 0,0028 0,0045 
e-Hexachlorcyclohexan 2058 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Eisen 1182 ges. µg/l 779,7 2206,3 307,3 399,0 464,1 
Eisen 1182 gel. µg/l 18 59 31 109 39 
Endosulfansulfat 2217 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Endrin 2210 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 
Epichlorhydrin 2352 ges. µg/l 0,05 - 0,05 - 0,05 
Epoxiconazol 2311 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 147 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Erbium 1108 gel. µg/l 0,0029 0,0025 0,0025 0,0026 0,0029 
Erbium 1108 ges. µg/l 0,036 0,032 0,009 0,007 0,017 
Erythromycin 2922 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,051 0,013 
Ethidimuron 2276 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Ethofumesat 2367 ges. µg/l 0,025 0,033 0,025 0,025 0,025 
Ethylbenzol 2415 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) 2605 ges. µg/l 3,6 4,3 3,7 20,4 7,8 
Ethyl-tert-butylether 2811 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Etofenprox 4130 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033 
Etrimphos 2724 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0025 0,0014 
Fenamidon 4155 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Fenitrothion 2732 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0022 0,0014 
Fenofibrinsäure 2644 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,037 0,013 
Fenpropimorph 2551 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Fenthion 2731 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Florasulam 4175 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Fluazifop-p 2789 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Flufenacet 2553 ges. µg/l 0,0025 0,0091 0,0025 0,0044 0,0106 
Flufenacet-ESA 4158 ges. µg/l 0,017 0,021 0,014 0,015 0,099 
Fluoranthen 2300 ges. ng/l 11,4 26,7 8,5 25,0 6,7 
Fluoren 2345 ges. ng/l 1,3 2,0 1,0 9,4 1,7 
Fluorid 1321 ges. mg/l 0,12 - 0,12 0,36 0,14 
Fluroxypyr 2315 ges. µg/l 0,014 0,017 0,014 0,016 0,016 
Flurtamone 2566 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Furosemid 4225 ges. µg/l 0,013 0,029 0,018 0,354 0,026 
Gabapentin 4205 ges. µg/l 0,14 0,29 0,51 2,44 0,55 
Gadolinium 1192 ges. µg/l 0,140 0,156 0,095 0,447 7,769 
Gadolinium 1192 gel. µg/l 0,042 0,058 0,061 0,390 7,390

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 148 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Gemfibrozil 2642 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Gesamtphosphat-Phosphor 1262 ges. mg/l 0,088 0,154 0,081 0,397 0,114 
g-Hexachlorcyclohexan 2200 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,65 0,27 
Glyphosat 2137 ges. µg/l 0,020 0,083 0,026 0,109 0,042 
H4-Perfluordekansulfonsäure 4105 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
H4-Perfluorhexansulfonsäure 4103 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
H4-Perfluoroktansulfonsäure 4089 ges. µg/l 0,005 0,005 0,009 0,044 0,005 
Haloxyfop 2633 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Heptachlor 2120 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Hexachlorbenzol 2070 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Hexachlorbutadien 2030 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Hexazinon 2261 ges. µg/l 0,0025 0,0026 0,0025 0,0028 0,0025 
Hydrochlorthiazid 4309 ges. µg/l 0,048 0,200 0,101 0,943 0,203 
Hydrogencarbonat 1224 ges. mg/l 167 262 - 302 - 
Ibuprofen 2637 ges. µg/l 0,014 0,032 0,017 0,221 0,027 
Imidacloprid 2386 ges. µg/l 0,0033 0,0056 0,0037 0,0226 0,0048 
Indeno(1,2,3-cd)pyren 2330 ges. ng/l 4,6 4,6 4,1 8,4 3,4 
Indomethacin 2645 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Iodid 1327 ges. mg/l - - - - - 
Iomeprol 2968 ges. µg/l 0,40 0,25 0,76 5,69 0,73 
Iopamidol 2966 ges. µg/l 0,22 0,03 0,36 1,66 0,41 
Iopromid 2967 ges. µg/l 0,15 0,26 0,31 4,77 1,02 
Ioxynil 2368 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Irgarol 1051 4002 ges. µg/l 0,0025 0,0026 0,0025 0,0028 0,0035 
Irgarol Metabolit 1 4161 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006 
Iso-Chloridazon 2287 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Isodrin 2218 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,32 1,25 
Isophenphos 2728 ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,002 0,001

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 149 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Isopropylbenzol 2417 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Isoproturon 2251 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,021 0,023 
Kalium 1113 ges. mg/l 3,8 11,5 4,8 24,5 7,8 
Kalium 1113 gel. mg/l 3,6 11,5 4,4 24,0 7,8 
Kobalt 1186 ges. µg/l 0,47 5,65 0,27 0,78 0,50 
Kobalt 1186 gel. µg/l 0,099 1,030 0,105 0,750 0,302 
Kupfer 1161 gel. µg/l 1,4 0,8 2,1 1,6 5,2 
Kupfer 1161 ges. µg/l 2,6 2,3 3,0 4,0 5,6 
lambda-Cyhalothrin 4048 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0036 0,0033 
Lamotrigin 4311 ges. µg/l 0,071 0,112 0,138 0,436 0,214 
Lanthan 1129 gel. µg/l 0,081 0,015 0,008 0,060 0,015 
Lanthan 1129 ges. µg/l 1,02 0,33 0,08 0,16 0,16 
Lenacil 2630 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Levetiracetam 4341 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,13 0,01 
Lidocain 4342 ges. µg/l 0,01 0,02 0,02 0,09 0,02 
Linuron 2232 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Lithium 1111 gel. µg/l 7,5 107,5 10,9 313,9 26,4 
Lithium 1111 ges. µg/l 8,7 106,9 11,3 309,4 27,5 
Losartan 4331 ges. µg/l 0,013 0,018 0,015 0,106 0,013 
Magnesium 1121 ges. mg/l 11,2 21,4 8,2 29,4 8,4 
Magnesium 1121 gel. mg/l 11,5 20,5 7,9 29,3 8,1 
Malathion 2729 ges. µg/l 0,0017 0,0020 0,0017 0,0030 0,0020 
Mangan 1171 ges. µg/l 55 361 71 186 73 
Mangan 1171 gel. µg/l 6,0 173,5 22,1 216,9 34,0 
MCPA 2253 ges. µg/l 0,013 0,021 0,013 0,020 0,014 
MCPB 2258 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Mecoprop 2255 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,033 0,015 
Mesotrion 2787 ges. µg/l - - - 0,01 0,01

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 150 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Metalaxyl 2222 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metalaxyl-CA 4157 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metamitron 2260 ges. µg/l 0,013 0,049 0,013 0,013 0,013 
Metazachlor 2249 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metazachlor ESA 4324 ges. µg/l 0,041 0,051 0,035 0,043 0,162 
Metazachlorsäure 4071 ges. µg/l 0,017 0,069 0,013 0,023 0,035 
Metconazole 4174 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metformin 4206 ges. µg/l 0,51 0,41 0,57 9,16 0,70 
Methabenzthiazuron 2238 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Methyl-desphenylchloridazon 4015 ges. µg/l 0,013 0,047 0,013 0,013 0,030 
Methyl-tert-butylether 2049 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Metobromuron 2236 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metolachlor 2250 ges. µg/l 0,013 0,015 0,013 0,013 0,013 
Metolachlor ESA 4333 ges. µg/l 0,020 0,015 0,021 0,066 0,265 
Metolachlor-CA 4073 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,027 0,150 
Metoprolol 2656 ges. µg/l 0,047 0,125 0,191 1,539 0,296 
Metoprololsaeure 4314 ges. µg/l 0,070 0,135 0,212 1,243 0,214 
Metoxuron 2240 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Metribuzin 2264 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 
Metronidazol 4224 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,015 0,013 
Mevinphos 2733 ges. µg/l 0,003 0,005 0,003 0,011 0,005 
Mirex 2125 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Molybdän 1155 ges. µg/l 1,2 0,5 2,5 6,8 3,1 
Molybdän 1155 gel. µg/l 1,2 0,5 2,1 6,6 3,0 
Monolinuron 2237 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
m-Toluidin 2531 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010 
m-Tolylsäurediethylamid 2355 ges. µg/l 0,013 0,029 0,022 0,216 0,024 
m-Xylol und p-Xylol 2896 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 151 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
N,N-Dimethylanilin 2510 ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,021 0,015 
N,N-Dimethylsulfamid 4000 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,029 0,025 
N-Acetyl-Sulfamethoxazol 4138 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,335 0,021 
Naphthalin 2305 ges. ng/l 3,37 2,81 3,01 11,01 5,30 
Napropamid 2322 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Naproxen 2641 ges. µg/l 0,013 0,033 0,016 0,367 0,026 
Natrium 1112 ges. mg/l 30 88 44 672 91 
Natrium 1112 gel. mg/l 30 90 37 661 82 
Neodym 1105 gel. µg/l 0,018 0,014 0,010 0,007 0,018 
Neodym 1105 ges. µg/l 0,46 0,42 0,10 0,05 0,18 
Nickel 1188 gel. µg/l 0,6 7,4 1,7 5,4 2,1 
Nickel 1188 ges. µg/l 1,8 14,4 2,3 5,7 2,5 
Nicosulfuron 2788 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Nitenpyram 4198 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Nitrat-Stickstoff 1245 ges. mg/l 2,20 2,02 2,40 3,86 4,12 
Nitrilotriessigsäure (NTA) 2600 ges. µg/l 4,4 3,8 4,9 9,1 3,9 
Nitrit-Stickstoff 1247 ges. mg/l 0,017 0,027 0,017 0,197 0,033 
Nitrobenzol 2090 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
N-Methylanilin 2509 ges. µg/l 0,033 0,010 0,010 0,016 0,010 
Nonylphenoldiethoxylat 4059 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Nonylphenolmonoethoxylat 4058 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Norflurazon 2228 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
O,N-Didesmethylvenlafaxin 4345 ges. µg/l 0,01 0,03 0,01 0,13 0,04 
O-Desvenlafaxin 4332 ges. µg/l 0,040 0,113 0,075 0,475 0,165 
Omethoat 2745 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Orbencarb 4216 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Organischer Kohlenstoff, gelöst 1521 gel. mg/l 2,3 2,7 2,4 7,8 4,3 
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) 1523 ges. mg/l 3,7 4,1 3,4 10,5 4,8

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 152 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Orthophosphat-Phosphor 1264 gel. mg/l 0,036 0,035 0,039 0,235 0,057 
o-Toluidin und p-Toluidin 2899 ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,016 0,010 
Oxazepam 4016 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,068 0,023 
oxi-Chlordan 2448 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 
o-Xylol 2410 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
para-Nonylphenol verzweigt 4031 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,034 0,025 
Parathion-ethyl 2204 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0022 0,0014 
Parathion-methyl 2202 ges. µg/l 0,0010 0,0013 0,0010 0,0022 0,0014 
PCB-28 2071 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,28 0,25 
PCB-52 2072 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,31 0,25 
PCB-101 2073 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,30 0,25 
PCB-118 2079 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
PCB-138 2074 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,27 0,25 
PCB-153 2076 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,28 0,25 
PCB-180 2077 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Penconazol 2131 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pencycuron 2269 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pendimethalin 2549 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pentachlorbenzol 2069 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Pentachlorphenol 2140 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 - 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere 4009 ges. µg/l 0,008 0,006 0,005 0,006 0,005 
Perfluorbutansäure 2853 ges. µg/l 0,013 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluordekansulfonsäure 4084 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluordekansäure 2858 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluordodekansäure 2860 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluorheptansulfonsäure 4104 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluorheptansäure 2856 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere 4010 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 153 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Perfluorhexansäure 2855 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,008 0,005 
Perfluornonansäure 2857 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere 4007 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0040 0,0056 0,0078 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere 4008 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0037 0,0063 0,0074 
Perfluorpentansäure 2854 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,007 0,005 
Perfluorundekansäure 2859 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Permethrin 2805 ges. µg/l 0,0036 0,0050 0,0036 0,0038 0,0037 
Phenanthren 2340 ges. ng/l 4,6 7,0 4,3 13,5 4,8 
Phenazon 2647 ges. µg/l 0,02 0,04 0,03 0,21 0,04 
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester 2716 ges. µg/l 0,022 0,035 0,027 0,408 0,031 
Phosphorsäuretributylester 2710 ges. µg/l 0,01 0,04 0,02 0,05 0,01 
Phosphorsäuretriethylester 2706 ges. µg/l 0,047 0,057 0,082 1,286 0,143 
Phosphorsäuretriisobutylester 2709 ges. µg/l 0,017 0,019 0,030 0,861 0,061 
Phosphorsäuretriphenylester 2711 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester 2715 ges. µg/l 0,028 0,032 0,028 0,068 0,030 
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester 2708 ges. µg/l 0,076 0,152 0,141 0,844 0,191 
Phoxim 2756 ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 
Picolinafen 2064 ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 
Picoxystrobin 4023 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pirimicarb 2294 ges. µg/l 0,003 0,004 0,003 0,006 0,004 
Pregabalin 4310 ges. µg/l 0,025 0,025 0,045 0,392 0,064 
Primidon 4139 ges. µg/l 0,017 0,025 0,035 0,145 0,051 
Prochloraz 2364 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Prometryn 2245 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Propazin 2243 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Propiconazol 2133 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,023 0,013 
Propranolol 2658 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013 
Propyphenazon 2972 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 154 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Propyzamid 2327 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 
Prosulfocarb 2328 ges. µg/l 0,013 0,015 0,013 0,016 0,015 
Prothioconazol-desthio 4237 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester 2717 ges. µg/l 0,006 0,011 0,009 0,066 0,014 
Pyraclostrobin 4024 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Pyren 2319 ges. ng/l 9,8 30,8 7,1 15,6 5,5 
Quecksilber 1166 ges. µg/l 0,006 0,004 0,003 0,023 0,006 
Quinmerac 2139 ges. µg/l 0,013 0,018 0,013 0,013 0,015 
Quinoxifen 2166 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Ritalinsäure 4202 ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,050 0,013 
Roxythromycin 2930 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,045 0,013 
Saccharin 4170 ges. µg/l 0,054 0,156 0,197 0,812 0,196 
Samarium 1106 gel. µg/l 0,009 0,007 0,004 0,017 0,009 
Samarium 1106 ges. µg/l 0,108 0,102 0,026 0,032 0,041 
Selen 1218 gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 1,44 2,28 
Selen 1218 ges. µg/l 0,26 0,26 0,28 1,51 2,23 
Silber 1162 ges. µg/l 0,011 0,077 0,007 0,012 0,006 
Silber 1162 gel. µg/l 0,003 0,090 0,004 0,003 0,003 
Simazin 2242 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sitagliptin 4343 ges. µg/l 0,09 0,27 0,21 1,60 0,36 
Sotalol 2947 ges. µg/l 0,013 0,013 0,015 0,085 0,035 
Stickstoff, gesamt 1241 ges. mg/l 2,5 2,3 2,7 6,0 4,6 
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) 1242 ges. mg/l 2,25 2,13 2,46 5,18 4,22 
Sulcotrion 2786 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sulfadiazin 2948 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sulfadimethoxin 2965 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sulfadimidin 2685 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,018 0,013 
Sulfadoxin 2964 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 155 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Sulfamerazin 2963 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sulfamethoxazol 2691 ges. µg/l 0,029 0,047 0,079 0,170 0,127 
Sulfat 1313 ges. mg/l 50 96 42 180 96 
Sulfathiazol 2962 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 2987 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 - 0,10 
Surfynol 104 2812 ges. µg/l 0,17 0,08 0,28 1,69 0,23 
Tebuconazol 2119 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,020 0,013 
Tebutam 2329 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Tellur 1219 ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
Tellur 1219 gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 
Telmisartan 4344 ges. µg/l 0,04 0,07 0,07 0,30 0,09 
Telodrin 2130 ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,32 1,25 
Temazepam 4017 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Terbumeton 2331 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Terbutryn 2247 ges. µg/l 0,005 0,008 0,005 0,027 0,007 
Terbutylazin 2248 ges. µg/l 0,013 0,028 0,013 0,015 0,045 
Tetrachlorethen 2021 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Tetrachlormethan 2002 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Thallium 1132 gel. µg/l 0,005 0,005 0,022 0,006 0,017 
Thallium 1132 ges. µg/l 0,017 0,010 0,027 0,010 0,022 
Thiabendazol 4203 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 
Thiacloprid 4199 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,006 0,005 
Thiacloprid-ESA 4391 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,033 
Thiacloprid-ESA, Na-Salz 4204 ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
Thiamethoxam 4197 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 
Titan 1133 ges. µg/l 41,9 33,5 18,2 4,0 20,8 
Titan 1133 gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 
Toluol 2400 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,28 0,25

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 156 - 
MQ (MW) fkt. Abschnitt 
oberhalb der  
Entnahme Erft Ruhr Emscher Lippe 
Stoffname Stoff-Nr. Probenvorb. Einheit Konzentration (MW) 
Toluolsulfonsäure 2828 ges. µg/l 0,044 0,025 0,044 0,333 0,143 
Tramadol 4144 ges. µg/l 0,024 0,046 0,050 0,318 0,101 
trans-Chlordan 2456 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
trans-Heptachlorepoxid 2317 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,26 0,25 
Triazophos 2737 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,007 0,005 
Tribrommethan 2003 ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 
Trichlorethen 2020 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Triclosan 2451 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,015 0,005 
Trifluralin 2547 ges. µg/l 0,002 0,003 0,002 0,005 0,003 
Trimethoprim 2932 ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,120 0,015 
Triphenylphosphinoxid 2387 ges. µg/l - 0,12 0,01 0,14 0,01 
Trübung, Messg. d. gestreuten Strahlung 1029 ges. FNU 15,2 12,9 3,4 8,0 12,3 
Uran 1167 ges. µg/l 0,76 0,23 0,14 0,43 0,56 
Uran 1167 gel. µg/l 0,74 0,23 0,13 0,47 0,55 
Valsartan 4223 ges. µg/l 0,077 0,304 0,162 0,664 0,170 
Valsartansaeure 4313 ges. µg/l 0,140 0,183 0,317 0,505 0,456 
Vanadium 1141 gel. µg/l 0,75 0,26 0,28 3,20 2,55 
Vanadium 1141 ges. µg/l 2,0 1,2 0,6 3,6 3,5 
Venlafaxin 4208 ges. µg/l 0,019 0,052 0,036 0,235 0,067 
Vinylchlorid 2024 ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 
Wolfram 1156 ges. µg/l 0,148 0,027 0,082 0,766 0,129 
Wolfram 1156 gel. µg/l 0,138 0,025 0,067 0,749 0,112 
Ytterbium 1109 gel. µg/l 0,0029 0,0025 0,0025 0,0050 0,0356 
Ytterbium 1109 ges. µg/l 0,030 0,022 0,010 0,011 0,051 
Zink 1164 ges. µg/l 13,9 45,1 17,4 40,7 23,0 
Zink 1164 gel. µg/l 4,7 8,8 7,5 28,7 13,2 
Zinn 1137 ges. µg/l 0,36 0,25 0,25 0,25 0,25

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 157 - 
10.4 Ergebnisse der Mischrechnung 
10.4.1 Absolute Konzentrationen 
Tabelle 41:  Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 18 m³/s inkl. Darstellung der Beurteilungswerte ( grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der 
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW: Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert) 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW 
 
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 200 ng/l OW 
 
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 340 ng/l OW 
 
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 0,4 µg/l UQN Anl. 8 
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 1000 ng/l OW 
 
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 0,4 µg/l UQN Anl. 8 
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l UQN Anl. 8 
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 0,4 µg/l UQN Anl. 8 
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,51 0,51 0,51 0,51 1 10 µg/l PW 
 
1,4-Dioxan ges. µg/l 0,50 0,50 - - - - - - - - 1 57500 µg/l OW 
 
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,031 0,031 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,05 10 µg/l UQN Anl. 6 
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 1 µg/l OW 
 
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,031 0,031 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,05 30 µg/l UQN Anl. 6 
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW 
 
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW 
 
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW 
 
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW 
 
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW 
 
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10000 ng/l PW 
 
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 1 µg/l OW 
 
2,4,5-T ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l OW 
 
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3 1 µg/l OW 
 
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 10 µg/l PW 
 
2,4-D ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
2,4-DB ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW 
 
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW 
 
2,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW 
 
2,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 25 ng/l UQN Anl. 8 
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 2 µg/l OW 
 
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 1 µg/l OW 
 
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 10 µg/l PW 
 
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 10 µg/l PW 
 
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 10 µg/l PW 
 
2-Chloranilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 3 µg/l OW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 158 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
2-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 10 µg/l OW 
 
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 10 µg/l OW 
 
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW 
 
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW 
 
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,07 0,07 0,07 0,07 0,05 10 µg/l PW 
 
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3 1 µg/l OW 
 
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 0,5 µg/l OW 
 
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 1 µg/l OW 
 
3-Chloranilin ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,06 1 µg/l OW 
 
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 10 µg/l OW 
 
3-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 10 µg/l OW 
 
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 2,7 µg/l OW 
 
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 25 ng/l UQN Anl. 8 
4,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 25 ng/l UQN Anl. 8 
4,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 ng/l UQN Anl. 8 
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW 
 
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l 0,148 0,148 0,148 0,148 0,155 0,154 0,179 0,179 0,183 0,183 
 
0,1 µg/l PW 
 
4-Chloranilin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,05 µg/l OW 
 
4-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 10 µg/l OW 
 
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l 0,19 0,19 0,19 0,19 0,21 0,21 0,24 0,24 0,25 0,25 
 
0,1 µg/l PW 
 
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,24 0,24 0,25 0,25 0,01 10 µg/l PW 
 
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l UQN Anl. 8 
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l OW 
 
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l OW 
 
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,05 10 µg/l PW 
 
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 10 µg/l OW 
 
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,083 0,083 0,083 0,083 0,084 0,084 0,093 0,093 0,095 0,095 0,05 10 µg/l PW 
 
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,062 0,062 0,062 0,062 0,066 0,066 0,070 0,070 0,074 0,074 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Acenaphthen ges. ng/l 1,52 1,52 1,52 1,52 1,50 1,50 1,62 1,62 1,78 1,78 0,5 320 ng/l OW 
 
Acenaphthylen ges. ng/l 1,00 1,00 1,00 1,00 0,99 0,99 1,03 1,04 1,04 1,04 0,5 320 ng/l OW 
 
Acesulfam-H ges. µg/l 0,31 0,31 0,31 0,31 0,32 0,32 0,36 0,36 0,36 0,36 
 
10 µg/l PW 
 
Acetamiprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Aclonifen ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,12 µg/l UQN Anl. 8 
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen 
(AOX) 
ges. mg/l 0,011 0,011 0,011 0,011 - - - - - - 0,015 
  
  
a-Endosulfan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 5 ng/l UQN Anl. 8 
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l UQN Anl. 8 
Alachlor ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,3 µg/l UQN Anl. 8 
Aldrin ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 ng/l UQN Anl. 8 
Aluminium ges. µg/l 444 444 444 444 434 434 431 431 426 426 
   
  
Aluminium gel. µg/l 13 13 13 13 13 13 13 13 13 13 20 
  
  
Ametryn ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,5 µg/l UQN Anl. 6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 159 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
Amidosulfuron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Amidotrizoesaeure ges. µg/l 0,170 0,170 0,170 0,170 0,180 0,180 0,198 0,198 0,212 0,212 
 
0,1 µg/l PW 
 
Amisulprid ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,016 0,016 0,018 0,018 0,019 0,019 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,051 0,051 0,051 0,051 0,051 0,051 0,060 0,060 0,060 0,060 0,05 0,2 mg/l OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
Ampa ges. µg/l 0,195 0,195 0,195 0,195 0,216 0,215 0,220 0,220 0,226 0,226 
 
96 µg/l OW 
 
Anilin ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,041 0,041 0,041 0,041 0,08 0,8 µg/l UQN Anl. 6 
Anthracen ges. ng/l 1,45 1,45 1,45 1,45 1,43 1,43 1,47 1,47 1,46 1,46 0,5 100 ng/l UQN Anl. 8 
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,0157 0,0157 0,0157 0,0157 0,0156 0,0156 0,0155 0,0156 0,0155 0,0155 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Antimon gel. µg/l 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,20 0,20 0,20 0,20 
 
20 µg/l OW 
 
Antimon ges. µg/l 0,22 0,22 0,22 0,22 0,22 0,22 0,23 0,23 0,23 0,23 
     
Arsen gel. µg/l 0,94 0,94 0,94 0,94 0,92 0,93 0,92 0,93 0,92 0,92 
 
1,3 µg/l OW 
 
Arsen ges. µg/l 1,31 1,31 1,30 1,31 1,28 1,28 1,28 1,28 1,28 1,28 
     
Atenolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Atorvastatin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Atrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,6 µg/l UQN Anl. 8 
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0022 0,0023 0,0023 0,003 0,01 µg/l UQN Anl. 6 
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,005 0,01 µg/l UQN Anl. 6 
Azoxystrobin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Barium ges. µg/l 55 55 56 55 55 55 73 73 73 73 
     
Barium gel. µg/l 49 49 50 49 49 49 66 65 66 65 
 
60 µg/l OW 
 
b-Endosulfan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 5 ng/l UQN Anl. 8 
Bentazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6 
Benzo(a)anthracen ges. ng/l 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 5,1 5,2 5,2 5,2 5,2 
 
2 ng/l OW 
 
Benzo(a)pyren ges. ng/l 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 
 
0,17 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l 5,4 5,4 5,4 5,4 5,4 5,3 5,4 5,4 5,4 5,4 
  
   
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 3,9 
  
   
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 5,3 
  
   
Benzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l UQN Anl. 8 
Benzotriazol ges. µg/l 0,54 0,54 0,55 0,55 0,56 0,56 0,61 0,61 0,62 0,62 
 
10 µg/l PW 
 
Beryllium ges. µg/l 0,051 0,051 0,051 0,051 0,050 0,050 0,049 0,049 0,049 0,049 0,03 
    
Beryllium gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 0,1 µg/l OW 
 
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0037 0,0037 0,005 0,0000
41 
µg/l OW 
 
Bezafibrat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 2,3 µg/l OW 
 
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l UQN Anl. 8 
Bifenox ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,012 µg/l UQN Anl. 8 
Bifenthrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,1 µg/l PW 
 
Bismut ges. µg/l 0,021 0,021 0,021 0,021 0,020 0,020 0,021 0,021 0,021 0,021 
     
Bismut gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005 
    
Bisoprolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 0,1 µg/l PW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 160 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
Bisphenol A ges. µg/l 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Blei gel. µg/l 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,1 1,21 µg/l UQN Anl. 8 
Blei ges. µg/l 1,58 1,58 1,62 1,60 1,61 1,59 1,60 1,58 1,59 1,56 
     
Bor ges. µg/l 29 29 30 29 31 31 33 33 36 36 30 
    
Bor gel. µg/l 32 32 33 33 33 33 36 35 38 38 30 100 µg/l OW 
 
Boscalid ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Bromacil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,6 µg/l UQN Anl. 6 
Bromdichlormethan ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 10 µg/l PW 
 
Bromid ges. mg/l 0,25 0,25 - - - - - - - - 0,5 0,22 mg/l OW 
 
Bromoxynil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,5 µg/l UQN Anl. 6 
Cadmium gel. µg/l 0,007 0,007 0,007 0,007 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,01 
    
Cadmium ges. µg/l 0,032 0,032 0,032 0,032 0,033 0,033 0,033 0,033 0,033 0,033 
 
0,2500 µg/l UQN Anl. 8 
Calcium ges. mg/l 69 69 69 69 68 68 69 69 70 70 
     
Calcium gel. mg/l 68 68 68 68 67 67 67 67 68 68 
     
Candesartan ges. µg/l 0,087 0,087 0,088 0,087 0,094 0,093 0,103 0,102 0,109 0,108 
 
0,1 µg/l PW 
 
Carbamazepin ges. µg/l 0,034 0,034 0,034 0,034 0,036 0,036 0,038 0,038 0,040 0,040 0,025 0,5 µg/l OW 
 
Carbendazim ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Carbetamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Cer gel. µg/l 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
     
Cer ges. µg/l 0,98 0,98 0,98 0,98 0,95 0,95 0,95 0,95 0,94 0,94 
     
Chlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 1 µg/l UQN Anl. 6 
Chloressigsäure ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 0,6 µg/l UQN Anl. 6 
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,003 0,1 µg/l UQN Anl. 8 
Chlorid ges. mg/l 52 52 52 52 52 52 61 61 62 62 
 
200 mg/l OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
Chloridazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6 
Chloroform ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 2,5 µg/l UQN Anl. 8 
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,0028 0,003 0,03 µg/l UQN Anl. 8 
Chlortoluron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,025 0,4 µg/l UQN Anl. 6 
Chrom ges. µg/l 1,57 1,57 1,57 1,57 1,54 1,54 1,53 1,54 1,51 1,52 0,5 
    
Chrom gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 3,4 µg/l OW 
 
Chrysen ges. ng/l 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 6,1 
 
100 ng/l PW 
 
cis-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 3 ng/l OW 
 
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,0002 ng/l UQN Anl. 8 
Clarithromycin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0129 0,0129 0,0139 0,0139 0,0140 0,0140 0,025 0,1 µg/l OW 
 
Climbazol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,16 µg/l OW 
 
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 5 µg/l OW 
 
Clomazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW 
 
Clopyralid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Clothianidin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,08 µg/l OW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 161 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
Codein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Coffein ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,083 0,083 0,084 0,084 0,05 10 µg/l PW 
 
Coumaphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,07 µg/l OW 
 
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,01 0,01 - - - - - - - - 0,02 0,01 mg/l UQN Anl. 6 
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,003 0,003 - - - - - - - - 0,005 
    
Cyclamat-H ges. µg/l 0,044 0,044 0,044 0,044 0,044 0,044 0,045 0,045 0,046 0,046 0,05 10 µg/l PW 
 
Cypermethrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,0000
8 
µg/l UQN Anl. 8 
Cyproconazol ges. µg/l 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Deltamethrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,0000
7 
µg/l OW 
 
Desethylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Desmetryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,03 µg/l OW 
 
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,030 0,030 0,031 0,030 0,031 0,030 0,031 0,030 0,033 0,032 0,05 0,1 µg/l PW 
 
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l UQN Anl. 8 
Diazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Diazinon ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,01 µg/l UQN Anl. 6 
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l 1,23 1,23 1,22 1,22 1,22 1,22 1,23 1,23 1,23 1,23 
 
100 ng/l PW 
 
Dibromchlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 10 µg/l PW 
 
Dicamba ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Dichlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 20 µg/l UQN Anl. 8 
Dichlorprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6 
Dichlorvos ges. µg/l 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,000
22 
0,0006 µg/l UQN Anl. 8 
Diclofenac ges. µg/l 0,050 0,050 0,051 0,051 0,053 0,052 0,063 0,063 0,067 0,067 0,025 0,05 µg/l OW 
 
Dicofol ges. ng/l - - - - - - - - - - 
 
1,3 ng/l UQN Anl. 8 
Dieldrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8 
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 5 10 µg/l PW 
 
Diflubenzuron ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Diflufenican ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,009 µg/l UQN Anl. 6 
Dihydrocodein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Dimefuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Dimethenamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Dimethoat ges. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,07 µg/l UQN Anl. 6 
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,03 µg/l UQN Anl. 6 
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,023 0,023 0,023 0,023 0,023 0,023 0,024 0,024 0,024 0,024 0,05 10 µg/l PW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 162 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
Diuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 8 
Dysprosium ges. µg/l 0,074 0,074 0,074 0,074 0,072 0,072 0,072 0,072 0,071 0,071 
     
Dysprosium gel. µg/l 0,0037 0,0037 0,0037 0,0037 0,0037 0,0037 0,0036 0,0037 0,0037 0,0037 0,005 
    
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l PW 
 
Eisen ges. µg/l 779,7 779,7 786,4 782,2 770,8 766,6 767,7 763,4 761,5 757,3 
 
1800 µg/l 
  
Eisen gel. µg/l 18 18 18 18 18 18 19 19 19 19 20 
    
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW 
 
Endrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8 
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,05 0,05 - - - - - - - - 0,1 10 µg/l OW 
 
Epoxiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Erbium gel. µg/l 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,005 
    
Erbium ges. µg/l 0,036 0,036 0,036 0,036 0,036 0,036 0,035 0,035 0,035 0,035 0,025 
    
Erythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l OW 
 
Ethidimuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Ethofumesat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 3,1 µg/l OW 
 
Ethylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW 
 
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,8 3,8 3,8 3,8 
 
2200 µg/l OW 
 
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l PW 
 
Etofenprox ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,0054 µg/l OW 
 
Etrimphos ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,004 µg/l UQN Anl. 6 
Fenamidon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Fenitrothion ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,009 µg/l UQN Anl. 6 
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Fenpropimorph ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,02 µg/l UQN Anl. 6 
Fenthion ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,004 µg/l UQN Anl. 6 
Florasulam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Fluazifop-p ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Flufenacet ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0027 0,0027 0,005 0,04 µg/l UQN Anl. 6 
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,018 0,018 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Fluoranthen ges. ng/l 11,4 11,4 11,4 11,4 11,3 11,3 11,5 11,4 11,4 11,3 
 
6,3 ng/l UQN Anl. 8 
Fluoren ges. ng/l 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,4 1,4 1,4 1,4 1 210 ng/l OW 
 
Fluorid ges. mg/l 0,12 0,12 - - - - - - - - 0,25 1,5 mg/l OW 
 
Fluroxypyr ges. µg/l 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Flurtamone ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Furosemid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,016 0,016 0,016 0,016 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Gabapentin ges. µg/l 0,14 0,14 0,14 0,14 0,16 0,16 0,18 0,18 0,18 0,18 
 
0,1 µg/l PW 
 
Gadolinium ges. µg/l 0,140 0,140 0,141 0,140 0,139 0,139 0,142 0,142 0,297 0,298 
     
Gadolinium gel. µg/l 0,042 0,042 0,042 0,042 0,043 0,043 0,046 0,046 0,195 0,197 
     
Gemfibrozil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l 0,088 0,088 0,088 0,088 0,088 0,088 0,091 0,090 0,091 0,091 
 
0,1 mg/l OW OGew
V 2016 
Anlage 
7

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 163 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 20 ng/l UQN Anl. 8 
Glyphosat ges. µg/l 0,020 0,020 0,021 0,020 0,021 0,021 0,022 0,021 0,022 0,022 0,025 28 µg/l OW 
 
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Haloxyfop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Heptachlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,0002 ng/l UQN Anl. 8 
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
ng/l UQN Anl. 8 
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
µg/l UQN Anl. 8 
Hexazinon ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,005 0,07 µg/l UQN Anl. 6 
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,048 0,048 0,049 0,048 0,051 0,050 0,058 0,058 0,061 0,061 0,025 1000 µg/l OW 
 
Hydrogencarbonat ges. mg/l 167 167 167 167 - - - - - - 
     
Ibuprofen ges. µg/l 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,014 0,016 0,016 0,016 0,016 0,025 0,01 µg/l OW 
 
Imidacloprid ges. µg/l 0,0033 0,0033 0,0033 0,0033 0,0033 0,0033 0,0035 0,0035 0,0035 0,0035 0,005 0,002 µg/l UQN Anl. 6 
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l 4,6 4,6 4,6 4,6 4,6 4,6 4,7 4,7 4,6 4,6 
 
2 ng/l OW 
 
Indomethacin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Iodid ges. mg/l - - - - - - - - - - 
     
Iomeprol ges. µg/l 0,40 0,40 0,40 0,40 0,41 0,42 0,46 0,46 0,46 0,47 
 
0,1 µg/l PW 
 
Iopamidol ges. µg/l 0,22 0,22 0,22 0,22 0,23 0,23 0,24 0,24 0,24 0,24 
 
0,1 µg/l PW 
 
Iopromid ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,19 0,19 0,21 0,21 
 
0,1 µg/l PW 
 
Ioxynil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l OW 
 
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,005 0,0025 µg/l UQN Anl. 8 
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Isodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8 
Isophenphos ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,1 µg/l PW 
 
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW 
 
Isoproturon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,3 µg/l UQN Anl. 8 
Kalium ges. mg/l 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 4,0 4,0 4,1 4,1 
     
Kalium gel. mg/l 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,8 3,8 3,9 3,9 
     
Kobalt ges. µg/l 0,47 0,47 0,50 0,48 0,49 0,47 0,49 0,48 0,49 0,48 
     
Kobalt gel. µg/l 0,099 0,099 0,104 0,101 0,104 0,101 0,109 0,107 0,113 0,111 
 
0,9 µg/l OW 
 
Kupfer gel. µg/l 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,5 1,5 
 
1,1 µg/l OW 
 
Kupfer ges. µg/l 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,7 
     
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,0002 µg/l OW 
 
Lamotrigin ges. µg/l 0,071 0,071 0,071 0,071 0,073 0,073 0,076 0,076 0,079 0,079 
 
0,1 µg/l PW 
 
Lanthan gel. µg/l 0,081 0,081 0,081 0,081 0,078 0,078 0,078 0,078 0,077 0,077 
     
Lanthan ges. µg/l 1,02 1,02 1,02 1,02 0,99 0,99 0,98 0,98 0,97 0,97 
     
Lenacil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,34 µg/l OW 
 
Levetiracetam ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW 
 
Lidocain ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 164 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
Linuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6 
Lithium gel. µg/l 7,5 7,5 8,0 7,7 8,1 7,8 10,6 10,4 11,0 10,7 
     
Lithium ges. µg/l 8,7 8,7 9,2 8,9 9,2 9,0 11,8 11,5 12,1 11,9 
     
Losartan ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 1000 µg/l OW 
 
Magnesium ges. mg/l 11,2 11,2 11,3 11,2 11,2 11,1 11,3 11,3 11,3 11,2 
     
Magnesium gel. mg/l 11,5 11,5 11,6 11,5 11,4 11,4 11,6 11,6 11,5 11,5 
     
Malathion ges. µg/l 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,003 0,02 µg/l UQN Anl. 6 
Mangan ges. µg/l 55 55 56 56 57 56 58 57 58 57 
     
Mangan gel. µg/l 6,0 6,0 6,7 6,2 7,2 6,8 9,0 8,6 9,5 9,1 
 
35 µg/l OW 
 
MCPA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l UQN Anl. 6 
MCPB ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,43 µg/l OW 
 
Mecoprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6 
Mesotrion ges. µg/l - - - - - - - - - - 
 
0,1 µg/l PW 
 
Metalaxyl ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l OW 
 
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Metamitron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 4 µg/l OW 
 
Metazachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,4 µg/l UQN Anl. 6 
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 0,043 0,043 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,018 0,017 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Metconazole ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Metformin ges. µg/l 0,51 0,51 0,51 0,51 0,51 0,51 0,58 0,58 0,59 0,59 
 
0,1 µg/l PW 
 
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l UQN Anl. 6 
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 2600 µg/l OW 
 
Metobromuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l OW 
 
Metolachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,021 0,021 0,026 0,026 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Metoprolol ges. µg/l 0,047 0,047 0,047 0,047 0,052 0,051 0,064 0,064 0,069 0,069 0,025 8,6 µg/l OW 
 
Metoprololsaeure ges. µg/l 0,070 0,070 0,070 0,070 0,074 0,074 0,084 0,084 0,087 0,087 
 
0,1 µg/l PW 
 
Metoxuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,09 µg/l OW 
 
Metribuzin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Metronidazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Mevinphos ges. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,004 0,004 0,004 0,004 0,002
3 
0,0002 µg/l OW 
 
Mirex ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 100 ng/l PW 
 
Molybdän ges. µg/l 1,2 1,2 1,2 1,2 1,3 1,3 1,3 1,3 1,4 1,4 
     
Molybdän gel. µg/l 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,3 1,3 1,3 1,3 
 
7 µg/l OW 
 
Monolinuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
m-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 10 µg/l PW 
 
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 71,3 µg/l OW 
 
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 10 µg/l PW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 165 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 10 µg/l PW 
 
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW 
 
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Naphthalin ges. ng/l 3,37 3,37 3,37 3,37 3,36 3,36 3,42 3,42 3,46 3,46 0,5 2000 ng/l UQN Anl. 8 
Napropamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 5,1 µg/l OW 
 
Naproxen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,016 0,016 0,016 0,016 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Natrium ges. mg/l 30 30 31 30 31 31 36 36 38 37 
     
Natrium gel. mg/l 30 30 30 30 30 30 35 35 36 36 
     
Neodym gel. µg/l 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 
     
Neodym ges. µg/l 0,46 0,46 0,46 0,46 0,45 0,45 0,45 0,45 0,44 0,44 
     
Nickel gel. µg/l 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 1 41 µg/l UQN Anl. 8 
Nickel ges. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,9 1,8 1,9 1,9 1,9 1,9 1 
    
Nicosulfuron ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,009 µg/l UQN Anl. 6 
Nitenpyram ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l 2,20 2,20 2,20 2,20 2,21 2,21 2,22 2,22 2,26 2,26 
 
11,29 mg/l UQN Anl. 8 
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 4,4 4,4 4,4 4,4 4,4 4,4 4,5 4,5 4,5 4,5 1 930 µg/l OW 
 
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,018 0,018 0,019 0,019 0,02 0,05 mg/l OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
Nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l UQN Anl. 6 
N-Methylanilin ges. µg/l 0,033 0,033 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,031 0,031 0,02 10 µg/l PW 
 
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Norflurazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,1 µg/l PW 
 
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,040 0,040 0,041 0,040 0,042 0,041 0,045 0,045 0,048 0,048 0,025 
    
Omethoat ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,004 µg/l UQN Anl. 6 
Orbencarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,4 2,4 2,4 2,4 
     
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,8 3,8 
 
7 mg/l OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,036 0,036 0,036 0,036 0,036 0,036 0,038 0,038 0,038 0,038 0,01 0,07 mg/l OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 10 µg/l PW 
 
Oxazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
oxi-Chlordan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 100 ng/l PW 
 
o-Xylol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW 
 
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,3 µg/l UQN Anl. 8 
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,005 µg/l UQN Anl. 6 
Parathion-methyl ges. µg/l 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 0,001 0,02 µg/l UQN Anl. 6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 166 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
PCB-28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6 
PCB-52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6 
PCB-101 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6 
PCB-118 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l OW 
 
PCB-138 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6 
PCB-153 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6 
PCB-180 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,5 ng/l UQN Anl. 6 
Penconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 3 µg/l OW 
 
Pencycuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1,34 µg/l OW 
 
Pendimethalin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,27 µg/l OW 
 
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 7 ng/l UQN Anl. 8 
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 - - 0,1 0,4 µg/l UQN Anl. 8 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,008 0,008 0,008 0,008 0,007 0,007 0,007 0,007 0,007 0,007 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,005 0,0006
5 
µg/l UQN Anl. 8 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,005 0,1 µg/l PW 
 
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,1 µg/l PW 
 
Permethrin ges. µg/l 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,0036 0,005 0,1 µg/l PW 
 
Phenanthren ges. ng/l 4,6 4,6 4,6 4,6 4,6 4,6 4,7 4,7 4,7 4,7 0,5 500 ng/l UQN Anl. 6 
Phenazon ges. µg/l 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,025 1,1 µg/l OW 
 
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,022 0,022 0,022 0,022 0,022 0,022 0,026 0,026 0,026 0,026 0,03 10 µg/l PW 
 
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 10 µg/l OW 
 
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,047 0,047 0,047 0,047 0,048 0,048 0,058 0,058 0,060 0,060 0,05 10 µg/l PW 
 
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,024 0,024 0,025 0,025 0,02 11 µg/l OW 
 
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 1,5 µg/l OW 
 
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05 4 µg/l OW 
 
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,076 0,076 0,076 0,076 0,078 0,078 0,084 0,084 0,087 0,087 0,05 10 µg/l PW 
 
Phoxim ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,008 µg/l UQN Anl. 6 
Picolinafen ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,002 0,007 µg/l UQN Anl. 6 
Picoxystrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Pirimicarb ges. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,001 0,09 µg/l UQN Anl. 6 
Pregabalin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,029 0,029 0,029 0,029 0,05 0,1 µg/l PW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 167 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
Primidon ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,018 0,018 0,019 0,019 0,020 0,020 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Prochloraz ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Prometryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,5 µg/l UQN Anl. 6 
Propazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,25 µg/l OW 
 
Propiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6 
Propranolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Propyphenazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,8 µg/l OW 
 
Propyzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Prosulfocarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,007 0,007 0,007 0,007 0,01 10 µg/l PW 
 
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Pyren ges. ng/l 9,8 9,8 9,9 9,8 9,8 9,7 9,8 9,8 9,7 9,7 
 
2,3 ng/l OW 
 
Quecksilber ges. µg/l 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,005 
    
Quinmerac ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Quinoxifen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,15 µg/l UQN Anl. 8 
Ritalinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Roxythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Saccharin ges. µg/l 0,054 0,054 0,055 0,054 0,059 0,059 0,066 0,065 0,068 0,068 0,05 10 µg/l PW 
 
Samarium gel. µg/l 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,005 
    
Samarium ges. µg/l 0,108 0,108 0,108 0,108 0,105 0,105 0,104 0,104 0,103 0,103 
     
Selen gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,30 0,30 0,5 3 µg/l UQN Anl. 6 
Selen ges. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,27 0,27 0,31 0,31 0,5 
    
Silber ges. µg/l 0,011 0,011 0,012 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,005 
    
Silber gel. µg/l 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,003 0,005 0,02 µg/l UQN Anl. 6 
Simazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1 µg/l UQN Anl. 8 
Sitagliptin ges. µg/l 0,09 0,09 0,09 0,09 0,10 0,10 0,11 0,11 0,11 0,11 
 
0,1 µg/l PW 
 
Sotalol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Stickstoff, gesamt ges. mg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,6 2,6 
     
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l 2,25 2,25 2,24 2,25 2,25 2,25 2,28 2,28 2,32 2,32 
     
Sulcotrion ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l UQN Anl. 6 
Sulfadiazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Sulfadimidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Sulfadoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Sulfamerazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,029 0,029 0,029 0,029 0,031 0,031 0,032 0,032 0,034 0,034 0,025 0,6 µg/l OW 
 
Sulfat ges. mg/l 50 50 51 50 50 50 51 51 52 52 
 
200 mg/l OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
Sulfathiazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 - - - - 0,2 0,4 µg/l UQN Anl. 8

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 168 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
Surfynol 104 ges. µg/l 0,17 0,17 0,17 0,17 0,17 0,17 0,18 0,19 0,19 0,19 
 
10 µg/l PW 
 
Tebuconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,578 µg/l OW 
 
Tebutam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Tellur ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
    
Tellur gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 20 µg/l OW 
 
Telmisartan ges. µg/l 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 
 
0,1 µg/l PW 
 
Telodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 100 ng/l PW 
 
Temazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Terbumeton ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Terbutryn ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,065 µg/l UQN Anl. 8 
Terbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,5 µg/l UQN Anl. 6 
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l UQN Anl. 8 
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 12 µg/l UQN Anl. 8 
Thallium gel. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,006 0,01 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Thallium ges. µg/l 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,01 
    
Thiabendazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Thiacloprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,01 µg/l OW 
 
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Thiamethoxam ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,042 µg/l OW 
 
Titan ges. µg/l 41,9 41,9 41,8 41,9 41,1 41,1 40,8 40,8 40,4 40,4 5 
    
Titan gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 5 15 µg/l OW 
 
Toluol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l OW 
 
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,044 0,044 0,044 0,044 0,044 0,044 0,046 0,046 0,048 0,048 0,05 0,1 µg/l PW 
 
Tramadol ges. µg/l 0,024 0,024 0,024 0,024 0,025 0,025 0,028 0,028 0,029 0,029 0,025 0,1 µg/l PW 
 
trans-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 3 ng/l OW 
 
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,0002 ng/l UQN Anl. 8 
Triazophos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,03 µg/l OW 
 
Tribrommethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 10 µg/l PW 
 
Trichlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 µg/l UQN Anl. 8 
Triclosan ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 0,02 µg/l UQN Anl. 6 
Trifluralin ges. µg/l 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,002 0,003 0,03 µg/l UQN Anl. 8 
Trimethoprim ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 0,1 µg/l PW 
 
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l 0,076 0,076 0,076 0,076 0,074 0,074 0,074 0,074 0,073 0,073 
 
12 µg/l OW 
 
Uran ges. µg/l 0,76 0,76 0,75 0,76 0,73 0,74 0,73 0,73 0,73 0,73 
     
Uran gel. µg/l 0,74 0,74 0,74 0,74 0,72 0,72 0,71 0,72 0,71 0,71 
 
0,44 µg/l OW 
 
Valsartan ges. µg/l 0,077 0,077 0,078 0,078 0,081 0,080 0,086 0,085 0,088 0,087 
 
0,1 µg/l PW 
 
Valsartansaeure ges. µg/l 0,140 0,140 0,140 0,140 0,146 0,146 0,149 0,149 0,155 0,155 
 
0,1 µg/l PW 
 
Vanadium gel. µg/l 0,75 0,75 0,74 0,74 0,73 0,73 0,75 0,75 0,79 0,79 
 
2,4 µg/l OW 
 
Vanadium ges. µg/l 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 
     
Venlafaxin ges. µg/l 0,019 0,019 0,019 0,019 0,020 0,019 0,021 0,021 0,022 0,022 0,025 0,1 µg/l PW

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 169 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
JD 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MQ) 
[l/s] 
2110200 2092200 2147900 2123600 2220000 2195700 2238900 2214600  2285300  2261000 
Einheit Konzentration (MW) 
Vinylchlorid ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 2 µg/l OW 
 
Wolfram ges. µg/l 0,148 0,148 0,147 0,148 0,145 0,145 0,150 0,151 0,150 0,150 
     
Wolfram gel. µg/l 0,138 0,138 0,137 0,138 0,135 0,135 0,140 0,140 0,139 0,140 
     
Ytterbium gel. µg/l 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 0,0036 0,0036 0,005 
    
Ytterbium ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,029 0,029 0,030 0,030 
     
Zink ges. µg/l 13,9 13,9 14,0 13,9 14,1 14,0 14,4 14,3 14,5 14,4 
     
Zink gel. µg/l 4,7 4,7 4,7 4,7 4,8 4,8 5,0 5,0 5,1 5,1 4 10,9 µg/l OW 
 
Zinn ges. µg/l 0,36 0,36 0,36 0,36 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,5 
    
1 Die angegebenen Beurteilungswerte beziehen sich gemäß OGewV auf die bioverfügbaren Konzentrationen. Da jedoch auch die gesamte Konzentrationen keine Überschreitungen aufweisen, wurde die bioverfügbare Konzentration an dieser Stelle nicht weiter ermittelt. 
2 Dargestellt wird die aktuellste Bestimmungsgrenze; darüber hinaus wurden jedoch auch zeitweise Messungen mit abweichenden Bestimmungsgrenzen durchgeführt (<0,0010, < 0,010 µg/l); dementsprechend keine Darstellung als Überschreitung eines Beurteilungswertes. 
3 Dargestellt wird die aktuellste Bestimmungsgrenze; darüber hinaus wurden jedoch auch zeitweise Messungen mit abweichenden Bestimmungsgrenzen durchgeführt (<0,0050, < 0,040 µg/l); dementsprechend keine Darstellung als Überschreitung eines Beurteilungswertes. 
Tabelle 42:  Konzentrationen im Bestand und im P rognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 1,8 m³/s inkl. Darstellung d er Beurteilungswerte (grau & kursiv: Werte liegen unterhalb 
der Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW: Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert) 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
   
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
   
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 
 
   
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
   
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,51 0,51 0,52 0,52 0,53 0,53 1 
 
   
1,4-Dioxan ges. µg/l 0,50 0,50 - - - - - - - - 1 
 
   
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,078 0,078 0,077 0,078 0,05 
 
   
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,078 0,078 0,077 0,078 0,05 
 
   
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
2,4,5-T ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3 
 
   
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
   
2,4-D ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0126 0,0125 0,0126 0,0125 0,0135 0,0135 0,0135 0,0135 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 170 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
2,4-DB ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
  
 
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
  
 
2,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
  
 
2,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
  
 
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
  
 
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
  
 
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
  
 
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
  
 
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
  
 
2-Chloranilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
  
 
2-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 
 
  
 
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 
 
  
 
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
  
 
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0127 0,0127 0,0127 0,0127 0,025 
 
  
 
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,31 0,31 0,31 0,31 0,05 
 
  
 
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3 
 
   
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
3-Chloranilin ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,06 
 
   
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 
 
   
3-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 
 
   
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
4,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
4,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l 0,210 0,210 0,211 0,210 0,215 0,214 0,274 0,274 0,279 0,279 
  
   
4-Chloranilin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
4-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 
 
   
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l 0,30 0,30 0,30 0,30 0,31 0,31 0,37 0,37 0,38 0,38 
  
   
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,42 0,42 0,42 0,42 0,42 0,42 0,49 0,49 0,50 0,50 0,01 
 
   
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01 
 
   
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01 
 
   
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,05 
 
   
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,120 0,120 0,120 0,120 0,121 0,121 0,139 0,139 0,142 0,142 0,05 
 
   
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,100 0,100 0,101 0,100 0,103 0,103 0,112 0,112 0,116 0,115 0,025 
 
   
Acenaphthen ges. ng/l 6,00 6,00 6,02 6,01 5,98 5,97 7,11 7,10 7,28 7,28 0,5 
 
  
 
Acenaphthylen ges. ng/l 2,80 2,80 2,79 2,80 2,76 2,77 3,59 3,60 3,59 3,60 0,5

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 171 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Acesulfam-H ges. µg/l 0,53 0,53 0,53 0,53 0,54 0,54 0,69 0,69 0,70 0,70 
  
  
 
Acetamiprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
Aclonifen ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,12 µg/l UQN Anl. 8 
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen 
(AOX) 
ges. mg/l 0,023 0,023 0,023 0,023 - - - - - - 0,015 
  
  
a-Endosulfan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8 
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8 
Alachlor ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,7 µg/l UQN Anl. 8 
Aldrin ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5     
Aluminium ges. µg/l 4100 4100 4083 4093 4041 4050 4003 4012 3960 3969 
 
    
Aluminium gel. µg/l 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 20     
Ametryn ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025     
Amidosulfuron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025     
Amidotrizoesaeure ges. µg/l 0,260 0,260 0,261 0,260 0,269 0,268 0,313 0,312 0,326 0,326 
 
    
Amisulprid ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,031 0,031 0,036 0,036 0,037 0,037 0,025     
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,110 0,110 0,138 0,138 0,138 0,138 0,05     
Ampa ges. µg/l 0,310 0,310 0,313 0,311 0,331 0,329 0,358 0,356 0,371 0,369 
 
    
Anilin ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,048 0,048 0,048 0,048 0,08     
Anthracen ges. ng/l 8,80 8,80 8,79 8,80 8,70 8,70 9,43 9,44 9,34 9,35 0,5 100 ng/l UQN Anl. 8 
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,0380 0,0380 0,0378 0,0379 0,0374 0,0375 0,0371 0,0372 0,0368 0,0369 0,025 
 
   
Antimon gel. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,27 0,27 0,27 0,27 
  
   
Antimon ges. µg/l 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,37 0,36 0,37 0,37 
     
Arsen gel. µg/l 1,10 1,10 1,10 1,10 1,09 1,09 1,09 1,09 1,09 1,09 
 
24 µg/l OW 
 
Arsen ges. µg/l 4,10 4,10 4,11 4,11 4,07 4,06 4,05 4,04 4,02 4,01 
     
Atenolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
   
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025 
 
   
Atrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l UQN Anl. 8 
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,003 
 
   
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005 
 
   
Azoxystrobin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0132 0,0132 0,0132 0,0132 0,025 
 
   
Barium ges. µg/l 130 130 130 130 129 129 168 168 168 168 
     
Barium gel. µg/l 54 54 55 54 55 54 83 83 83 83 
  
   
b-Endosulfan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 ng/l UQN Anl. 8 
Bentazon ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,029 0,029 0,029 0,029 0,025 
 
   
Benzo(a)anthracen ges. ng/l 27,0 27,0 27,0 27,0 26,7 26,8 28,0 28,0 27,7 27,7 
  
   
Benzo(a)pyren ges. ng/l 31,0 31,0 30,9 31,0 30,6 30,7 31,3 31,4 31,1 31,2 
 
270 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l 27,0 27,0 26,9 27,0 26,8 26,8 27,4 27,5 27,2 27,3 
 
17 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l 23,0 23,0 22,9 23,0 22,7 22,8 23,3 23,3 23,1 23,1 
 
8,2 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l 31,0 31,0 30,9 31,0 30,6 30,7 31,5 31,6 31,2 31,3 
 
17 ng/l UQN Anl. 8 
Benzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 50 µg/l UQN Anl. 8 
Benzotriazol ges. µg/l 0,82 0,82 0,83 0,82 0,84 0,84 0,95 0,95 0,96 0,96 
  
  
 
Beryllium ges. µg/l 0,590 0,590 0,587 0,589 0,580 0,581 0,574 0,576 0,568 0,569 0,03

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 172 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Beryllium gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 
 
   
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0057 0,0057 0,005 
 
   
Bezafibrat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,017 0,017 0,017 0,017 0,025 
 
   
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8 
Bifenox ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,04 µg/l UQN Anl. 8 
Bifenthrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 
 
  
 
Bismut ges. µg/l 0,130 0,130 0,129 0,130 0,128 0,128 0,131 0,131 0,130 0,130 
     
Bismut gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0030 0,0030 0,0030 0,0030 0,005 
    
Bisoprolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013 0,017 0,017 0,018 0,018 0,025 
 
   
Bisphenol A ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,029 0,029 0,029 0,029 0,01 
 
   
Blei gel. µg/l 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,20 0,19 0,20 0,20 0,1 14 µg/l UQN Anl. 8 
Blei ges. µg/l 15,00 15,00 15,36 15,14 15,32 15,11 15,32 15,11 15,16 14,94 
     
Bor ges. µg/l 51 51 52 51 53 52 57 57 61 60 30 
    
Bor gel. µg/l 46 46 47 46 47 47 51 50 54 54 30 
 
   
Boscalid ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,025 
 
   
Bromacil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
Bromdichlormethan ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 
 
   
Bromid ges. mg/l 0,25 0,25 - - - - - - - - 0,5 
 
   
Bromoxynil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
Cadmium gel. µg/l 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,019 0,019 0,01 1,500 µg/l UQN Anl. 8 
Cadmium ges. µg/l 0,200 0,200 0,203 0,201 0,206 0,204 0,205 0,203 0,203 0,202 
  
   
Calcium ges. mg/l 82 82 82 82 81 81 83 83 83 84 
     
Calcium gel. mg/l 75 75 75 75 75 75 76 76 77 77 
     
Candesartan ges. µg/l 0,200 0,200 0,202 0,201 0,204 0,203 0,221 0,221 0,225 0,225 
  
  
 
Carbamazepin ges. µg/l 0,058 0,058 0,059 0,058 0,060 0,060 0,065 0,065 0,067 0,067 0,025 2000 µg/l OW 
 
Carbendazim ges. µg/l 0,034 0,034 0,034 0,034 0,034 0,034 0,035 0,035 0,034 0,034 0,025 0,7 µg/l UQN Anl. 6 
Carbetamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Cer gel. µg/l 0,086 0,086 0,086 0,086 0,085 0,085 0,085 0,085 0,085 0,085 
     
Cer ges. µg/l 14,00 14,00 13,94 13,97 13,74 13,78 13,62 13,66 13,45 13,49 
     
Chlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 
 
   
Chloressigsäure ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 8 µg/l UQN Anl. 6 
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,013 0,013 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,003 0,3 µg/l UQN Anl. 8 
Chlorid ges. mg/l 69 69 69 69 69 69 85 85 87 87 
  
   
Chloridazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
Chloroform ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,003 0,1 µg/l UQN Anl. 8 
Chlortoluron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0129 0,0126 0,0131 0,0128 0,0133 0,0131 0,0133 0,0131 0,025 
 
   
Chrom ges. µg/l 13,00 13,00 12,95 12,98 12,82 12,85 12,74 12,77 12,60 12,63 0,5 
 
   
Chrom gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Chrysen ges. ng/l 32,0 32,0 31,9 32,0 31,7 31,7 32,7 32,8 32,4 32,5 
  
  
 
cis-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 173 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8 
Clarithromycin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0130 0,0130 0,0159 0,0159 0,0164 0,0164 0,025 0,6 µg/l OW 
 
Climbazol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0128 0,0128 0,0128 0,0128 0,025 
 
   
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
Clomazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0133 0,0133 0,0133 0,0133 0,025 
 
   
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
Clopyralid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
Clothianidin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Codein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Coffein ges. µg/l 0,240 0,240 0,240 0,240 0,239 0,240 0,296 0,296 0,296 0,297 0,05 
 
   
Coumaphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,01 0,01 - - - - - - - - 0,02 
 
   
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,003 0,003 - - - - - - - - 0,005 
 
   
Cyclamat-H ges. µg/l 0,087 0,087 0,087 0,087 0,087 0,087 0,089 0,089 0,090 0,090 0,05 
 
   
Cypermethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050  0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 0,0006 µg/l UQN Anl. 8 
Cyproconazol ges. µg/l 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,027 0,028 0,027 0,027 0,025 
 
  
 
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Deltamethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 
 
  
 
Desethylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Desmetryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,066 0,066 0,068 0,067 0,068 0,066 0,067 0,066 0,070 0,068 0,05 
 
  
 
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8 
Diazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Diazinon ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0053 0,0053 0,0053 0,0053 0,001 
 
   
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l 6,00 6,00 5,98 5,99 5,95 5,96 6,13 6,14 6,10 6,11 
  
   
Dibromchlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 
 
   
Dicamba ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Dichlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 
 
   
Dichlorprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Dichlorvos ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,000
21 
0,0007 µg/l UQN Anl. 8 
Diclofenac ges. µg/l 0,120 0,120 0,122 0,121 0,124 0,123 0,144 0,143 0,149 0,148 0,025 
 
   
Dicofol ges. ng/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
  
   
Dieldrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 
 
   
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,7 5 
 
   
Diflubenzuron ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
Diflufenican ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
Dihydrocodein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Dimefuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 174 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Dimethenamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013 0,025 
 
  
 
Dimethoat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,003 1 µg/l UQN Anl. 6 
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 2 µg/l UQN Anl. 6 
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05 
 
  
 
Diuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1,8 µg/l UQN Anl. 8 
Dysprosium ges. µg/l 0,820 0,820 0,817 0,819 0,806 0,808 0,800 0,802 0,791 0,792 
     
Dysprosium gel. µg/l 0,0110 0,0110 0,0110 0,0110 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,005 
    
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Eisen ges. µg/l 8300,0 8300,0 8289,4 8295,8 8200,5 8206,3 8147,2 8152,6 8059,0 8063,8 
  
   
Eisen gel. µg/l 40 40 40 40 40 40 42 42 42 42 20 
 
   
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Endrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 
 
   
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,05 0,05 - - - - - - - - 0,1 
 
   
Epoxiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Erbium gel. µg/l 0,0060 0,0060 0,0060 0,0060 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,005 
    
Erbium ges. µg/l 0,400 0,400 0,398 0,399 0,394 0,394 0,390 0,391 0,386 0,387 0,025 
    
Erythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l OW 
 
Ethidimuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Ethofumesat ges. µg/l 0,025 0,025 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025 0,05 
 
   
Ethylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l 7,2 7,2 7,2 7,2 7,2 7,2 7,7 7,8 7,8 7,8 
  
   
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Etofenprox ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 
 
   
Etrimphos ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001 
 
   
Fenamidon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Fenitrothion ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001 
 
   
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
   
Fenpropimorph ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l UQN Anl. 6 
Fenthion ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Florasulam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Fluazifop-p ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Flufenacet ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0027 0,0026 0,0027 0,0026 0,0030 0,0029 0,0034 0,0033 0,005 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,033 0,033 0,034 0,033 0,033 0,033 0,034 0,033 0,037 0,036 0,025 
 
   
Fluoranthen ges. ng/l 77,0 77,0 76,8 76,9 76,0 76,1 77,4 77,5 76,7 76,8 
 
120 ng/l UQN Anl. 8 
Fluoren ges. ng/l 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,6 7,5 7,5 7,5 7,4 1 
 
  
 
Fluorid ges. mg/l 0,13 0,13 - - - - - - - - 0,25 
 
  
 
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
 
  
 
Flurtamone ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 175 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Furosemid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,019 0,019 0,020 0,020 0,025 
 
  
 
Gabapentin ges. µg/l 0,21 0,21 0,21 0,21 0,23 0,23 0,28 0,28 0,29 0,29 
  
  
 
Gadolinium ges. µg/l 1,100 1,100 1,096 1,098 1,083 1,085 1,087 1,090 1,272 1,275 
     
Gadolinium gel. µg/l 0,065 0,065 0,065 0,065 0,066 0,066 0,073 0,073 0,232 0,232 
     
Gemfibrozil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l 0,136 0,136 0,137 0,136 0,136 0,136 0,142 0,141 0,142 0,142 
  
   
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8 
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,025 0,027 0,026 0,027 0,026 0,029 0,028 0,031 0,030 0,025 
 
  
 
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,008 0,008 0,008 0,008 0,01 
 
  
 
Haloxyfop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Heptachlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8 
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 50 ng/l UQN Anl. 8 
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,6 µg/l UQN Anl. 8 
Hexazinon ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005 
 
   
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,120 0,120 0,121 0,120 0,123 0,122 0,140 0,140 0,144 0,144 0,025 
 
   
Hydrogencarbonat ges. mg/l 167 167 168 167 - - - - - - 
  
   
Ibuprofen ges. µg/l 0,038 0,038 0,038 0,038 0,039 0,038 0,050 0,050 0,052 0,052 0,025 
 
   
Imidacloprid ges. µg/l 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0117 0,0117 0,0118 0,0117 0,005 0,1 µg/l UQN Anl. 6 
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l 24,0 24,0 23,9 24,0 23,8 23,8 24,6 24,6 24,4 24,5 
  
  
 
Indomethacin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Iodid ges. mg/l 0,00 0,00 - - - - - - - - 
  
  
 
Iomeprol ges. µg/l 0,67 0,67 0,67 0,67 0,69 0,69 0,82 0,82 0,83 0,84 
  
  
 
Iopamidol ges. µg/l 0,38 0,38 0,38 0,38 0,39 0,39 0,42 0,42 0,43 0,43 
  
  
 
Iopromid ges. µg/l 0,24 0,24 0,24 0,24 0,26 0,25 0,36 0,36 0,39 0,39 
  
  
 
Ioxynil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0028 0,0027 0,005 0,016 µg/l UQN Anl. 8 
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Isodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,26 1,26 1,26 1,26 2,5 
 
   
Isophenphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,001 
 
   
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Isoproturon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,016 0,016 0,018 0,018 0,025 1 µg/l UQN Anl. 8 
Kalium ges. mg/l 5,6 5,6 5,7 5,6 5,7 5,6 6,0 6,0 6,1 6,0 
     
Kalium gel. mg/l 4,7 4,7 4,8 4,7 4,8 4,8 5,1 5,0 5,1 5,1 
     
Kobalt ges. µg/l 3,80 3,80 3,99 3,88 3,95 3,84 3,93 3,81 3,89 3,78 
     
Kobalt gel. µg/l 0,160 0,160 0,173 0,165 0,173 0,165 0,183 0,176 0,190 0,182 
  
   
Kupfer gel. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 2,0 2,0 
  
   
Kupfer ges. µg/l 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,1 13,1 13,2 13,2 
  
   
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 176 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Lamotrigin ges. µg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,112 0,112 0,118 0,118 0,120 0,120 
  
   
Lanthan gel. µg/l 0,170 0,170 0,169 0,170 0,167 0,167 0,166 0,167 0,164 0,165 
  
   
Lanthan ges. µg/l 5,20 5,20 5,17 5,19 5,10 5,12 5,06 5,08 5,00 5,02 
  
   
Lenacil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03 0,03 0,02 
 
   
Lidocain ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
Linuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Lithium gel. µg/l 12,0 12,0 12,8 12,3 12,8 12,4 18,0 17,6 18,5 18,1 
  
   
Lithium ges. µg/l 13,0 13,0 13,8 13,3 13,8 13,4 18,9 18,5 19,4 19,0 
  
   
Losartan ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,025 
 
   
Magnesium ges. mg/l 15,0 15,0 15,1 15,0 15,0 15,0 15,3 15,2 15,3 15,2 
  
   
Magnesium gel. mg/l 14,0 14,0 14,1 14,0 14,0 14,0 14,3 14,3 14,2 14,2 
  
   
Malathion ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,003 
 
   
Mangan ges. µg/l 440 440 443 441 440 438 439 437 434 433 
  
   
Mangan gel. µg/l 8,2 8,2 10,0 8,9 10,6 9,6 13,7 12,6 14,2 13,2 
  
   
MCPA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
   
MCPB ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Mecoprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,016 0,016 0,025 
 
   
Mesotrion ges. µg/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
  
   
Metalaxyl ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metamitron ges. µg/l 0,013 0,013 0,017 0,014 0,017 0,014 0,017 0,014 0,017 0,014 0,025 
 
   
Metazachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,120 0,120 0,121 0,120 0,121 0,120 0,120 0,119 0,122 0,122 0,025 
 
   
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,040 0,040 0,041 0,040 0,041 0,040 0,041 0,040 0,041 0,041 0,05 
 
   
Metconazole ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metformin ges. µg/l 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 1,10 1,10 1,11 1,11 
  
   
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,025 
 
   
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Metobromuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metolachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,038 0,038 0,038 0,038 0,038 0,038 0,039 0,039 0,046 0,046 0,025 
 
   
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,029 0,029 0,05 
 
   
Metoprolol ges. µg/l 0,088 0,088 0,089 0,088 0,092 0,092 0,116 0,116 0,121 0,121 0,025 
 
   
Metoprololsaeure ges. µg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,114 0,113 0,142 0,142 0,144 0,144 
  
   
Metoxuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metribuzin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metronidazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Mevinphos ges. µg/l 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,002 
 
   
Mirex ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 177 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Molybdän ges. µg/l 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 2,1 2,1 2,1 2,1 
  
   
Molybdän gel. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 2,0 2,0 2,0 2,0 
  
   
Monolinuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l UQN Anl. 6 
m-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
  
 
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,037 0,036 0,037 0,037 0,025 
 
  
 
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 
 
  
 
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 
 
  
 
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
  
 
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,018 0,018 0,018 0,018 0,025 
 
  
 
Naphthalin ges. ng/l 10,00 10,00 9,97 9,99 9,94 9,96 11,36 11,38 11,39 11,42 0,5 130000 ng/l UQN Anl. 8 
Napropamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Naproxen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,019 0,019 0,019 0,019 0,025 
 
  
 
Natrium ges. mg/l 50 50 50 50 51 51 63 63 65 65 
  
  
 
Natrium gel. mg/l 38 38 38 38 39 38 49 49 50 49 
     
Neodym gel. µg/l 0,055 0,055 0,055 0,055 0,054 0,055 0,054 0,055 0,054 0,054 
     
Neodym ges. µg/l 5,20 5,20 5,18 5,19 5,11 5,12 5,06 5,07 5,00 5,01 
     
Nickel gel. µg/l 1,1 1,1 1,2 1,1 1,2 1,2 1,3 1,2 1,3 1,3 1 34 µg/l UQN Anl. 8 
Nickel ges. µg/l 12,0 12,0 12,3 12,1 12,2 12,0 12,1 12,0 12,0 11,9 1 
    
Nicosulfuron ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,09 µg/l UQN Anl. 6 
Nitenpyram ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l 3,34 3,34 3,33 3,33 3,33 3,33 3,36 3,36 3,39 3,40 
  
   
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 35,0 35,0 34,9 34,9 35,1 35,2 35,3 35,4 35,1 35,2 1 
 
   
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,035 0,035 0,036 0,036 0,02 
 
   
Nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
N-Methylanilin ges. µg/l 0,071 0,071 0,071 0,071 0,070 0,070 0,069 0,069 0,068 0,068 0,02 
 
   
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
Norflurazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,070 0,070 0,071 0,070 0,072 0,071 0,078 0,078 0,080 0,080 0,025 
    
Omethoat ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 2 µg/l UQN Anl. 6 
Orbencarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,4 3,4 3,4 3,4 
  
   
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l 5,7 5,7 5,7 5,7 5,6 5,6 5,7 5,7 5,7 5,7 
 
    
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,059 0,059 0,059 0,059 0,059 0,059 0,063 0,063 0,063 0,063 0,01     
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
Oxazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
   
oxi-Chlordan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 
 
   
o-Xylol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05 2 µg/l UQN Anl. 8 
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 178 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Parathion-methyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001 
 
   
PCB-28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 
 
   
PCB-52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 
 
   
PCB-101 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
PCB-118 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
PCB-138 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
PCB-153 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
PCB-180 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Penconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Pencycuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Pendimethalin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 - - 0,1 1 µg/l UQN Anl. 8 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,01 
 
  
 
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,099 0,099 0,098 0,099 0,097 0,097 0,096 0,096 0,095 0,095 0,01 
 
  
 
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
  
 
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,0031 0,0031 0,005 36 µg/l UQN Anl. 8 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,0028 0,0028 0,005 
 
   
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Permethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,005 
 
   
Phenanthren ges. ng/l 20,0 20,0 20,0 20,0 19,8 19,8 20,5 20,6 20,5 20,5 0,5 
 
   
Phenazon ges. µg/l 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,08 0,08 0,08 0,08 0,025 
 
   
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,068 0,068 0,068 0,068 0,069 0,069 0,090 0,090 0,090 0,090 0,03 
 
   
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,150 0,150 0,150 0,150 0,151 0,151 0,191 0,191 0,199 0,199 0,05 
 
   
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,058 0,058 0,058 0,058 0,059 0,059 0,265 0,266 0,266 0,267 0,02 
 
   
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,02 
 
   
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,051 0,051 0,051 0,051 0,05 
 
   
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,130 0,130 0,132 0,131 0,134 0,133 0,158 0,158 0,161 0,160 0,05 
 
   
Phoxim ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
Picolinafen ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,002 
 
   
Picoxystrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Pirimicarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,001

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 179 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Pregabalin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,034 0,034 0,035 0,035 0,05 
 
   
Primidon ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05 
 
   
Prochloraz ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Prometryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Propazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Propiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 
 
   
Propranolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Propyphenazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Propyzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Prosulfocarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,025 
 
   
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,014 0,014 0,014 0,014 0,01 
 
   
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Pyren ges. ng/l 59,0 59,0 59,1 59,0 58,4 58,4 59,3 59,3 58,7 58,7 
  
   
Quecksilber ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,029 0,028 0,028 0,005 
 
   
Quinmerac ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Quinoxifen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2,7 µg/l UQN Anl. 8 
Ritalinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Roxythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
   
Saccharin ges. µg/l 0,140 0,140 0,141 0,140 0,145 0,145 0,190 0,190 0,196 0,195 0,05 
 
   
Samarium gel. µg/l 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,005 
 
   
Samarium ges. µg/l 1,200 1,200 1,195 1,198 1,180 1,183 1,170 1,173 1,157 1,159 
  
   
Selen gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,27 0,27 0,32 0,32 0,5 
 
   
Selen ges. µg/l 0,71 0,71 0,71 0,71 0,71 0,71 0,73 0,73 0,77 0,77 0,5 
 
   
Silber ges. µg/l 0,089 0,089 0,099 0,093 0,098 0,092 0,098 0,092 0,097 0,091 0,005 
 
   
Silber gel. µg/l 0,005 0,005 0,011 0,007 0,011 0,008 0,011 0,008 0,011 0,008 0,005 
 
   
Simazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 4 µg/l UQN Anl. 8 
Sitagliptin ges. µg/l 0,16 0,16 0,16 0,16 0,17 0,16 0,20 0,20 0,21 0,21 
  
  
 
Sotalol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,015 0,015 0,025 
 
  
 
Stickstoff, gesamt ges. mg/l 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,7 3,7 
  
  
 
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l 4,05 4,05 4,06 4,05 4,06 4,05 4,12 4,12 4,16 4,16 
     
Sulcotrion ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 5 µg/l UQN Anl. 6 
Sulfadiazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Sulfadimidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
  
 
Sulfadoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Sulfamerazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,054 0,054 0,054 0,054 0,055 0,055 0,058 0,058 0,060 0,060 0,025 3 µg/l OW 
 
Sulfat ges. mg/l 61 61 61 61 61 61 63 62 63 63 
  
   
Sulfathiazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 - - - - 0,2 1,4 µg/l UQN Anl. 8

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 180 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Surfynol 104 ges. µg/l 0,31 0,31 0,31 0,31 0,31 0,31 0,35 0,35 0,35 0,35 
  
  
 
Tebuconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 
 
  
 
Tebutam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Tellur ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
  
 
Tellur gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
  
 
Telmisartan ges. µg/l 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,08 0,08 0,08 0,08 
  
  
 
Telodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,26 1,26 1,26 1,26 2,5 
 
  
 
Temazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Terbumeton ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Terbutryn ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006 0,006 0,006 0,006 0,01 0,34 µg/l UQN Anl. 8 
Terbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,015 0,014 0,017 0,016 0,025 
 
   
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Thallium gel. µg/l 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,012 0,012 0,01 
 
   
Thallium ges. µg/l 0,099 0,099 0,099 0,099 0,098 0,098 0,098 0,098 0,097 0,097 0,01 
 
   
Thiabendazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Thiacloprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,05 
 
   
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
Thiamethoxam ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Titan ges. µg/l 230,0 230,0 229,5 229,8 227,7 228,0 225,3 225,6 223,5 223,8 5 
 
   
Titan gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 5 
 
   
Toluol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 
 
   
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,100 0,100 0,100 0,100 0,100 0,100 0,132 0,132 0,133 0,134 0,05 
 
   
Tramadol ges. µg/l 0,047 0,047 0,047 0,047 0,047 0,047 0,052 0,052 0,053 0,053 0,025 
 
   
trans-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8 
Triazophos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Tribrommethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 
 
   
Trichlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Triclosan ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,007 0,007 0,007 0,007 0,01 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Trifluralin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,003 
 
   
Trimethoprim ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
   
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l 0,180 0,180 0,180 0,180 0,178 0,177 0,181 0,181 0,179 0,179 
  
   
Uran ges. µg/l 0,99 0,99 0,99 0,99 0,97 0,98 0,97 0,98 0,97 0,97 
  
   
Uran gel. µg/l 0,99 0,99 0,99 0,99 0,97 0,98 0,97 0,98 0,97 0,97 
  
   
Valsartan ges. µg/l 0,150 0,150 0,153 0,151 0,158 0,156 0,176 0,174 0,179 0,177 
  
   
Valsartansaeure ges. µg/l 0,290 0,290 0,290 0,290 0,294 0,294 0,308 0,308 0,314 0,314 
  
   
Vanadium gel. µg/l 0,90 0,90 0,90 0,90 0,89 0,90 0,95 0,95 0,99 0,99 
  
   
Vanadium ges. µg/l 14,0 14,0 13,9 14,0 13,8 13,8 13,8 13,8 13,7 13,7 
  
  
 
Venlafaxin ges. µg/l 0,035 0,035 0,035 0,035 0,036 0,035 0,039 0,039 0,040 0,040 0,025

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 181 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 949900 1013000 1007400 1030000 1024400 1041300 1035700 1055300 1049700 
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Vinylchlorid ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
  
 
Wolfram ges. µg/l 0,480 0,480 0,477 0,479 0,472 0,474 0,485 0,487 0,482 0,483 
  
  
 
Wolfram gel. µg/l 0,370 0,370 0,368 0,369 0,363 0,365 0,375 0,376 0,372 0,374 
  
  
 
Ytterbium gel. µg/l 0,0060 0,0060 0,0060 0,0060 0,0059 0,0059 0,0059 0,0060 0,0072 0,0072 0,005 
 
  
 
Ytterbium ges. µg/l 0,310 0,310 0,308 0,309 0,305 0,306 0,302 0,303 0,300 0,301 
  
  
 
Zink ges. µg/l 95,0 95,0 95,8 95,3 96,1 95,6 96,5 96,1 96,3 95,8 
  
  
 
Zink gel. µg/l 9,2 9,2 9,3 9,2 9,4 9,3 10,0 10,0 10,3 10,3 4 
 
  
 
Zinn ges. µg/l 0,68 0,68 0,68 0,68 0,67 0,67 0,67 0,67 0,66 0,66 0,5 
 
  
 
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C 24,20 24,20 24,20 24,20 24,21 24,21 24,22 24,22 24,20 24,20 
 
28 °C OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
Wassertemperatur (Winter) ges. °C 9,60 9,60 9,65 9,62 9,66 9,63 9,71 9,68 9,73 9,70 
 
10 °C OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
 
1 Dargestellt wird die aktuellste Bestimmungsgrenze; darüber hinaus wurden jedoch auch zeitweise Messungen mit abweichenden Bestimmungsgrenzen durchgeführt (<0,0010, < 0,010 µg/l); dementsprechend keine Darstellung als Überschreitung eines Beurteilungswertes. 
Tabelle 43:  Konzentrationen im Bestand und im Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnah me von 5 m³/s inkl. Darstellung der Beurteilungswerte ( grau & kursiv: Werte liegen unterhalb der 
Bestimmungsgrenze; rot hinterlegt: Werte überschreiten den Beurteilungswert; OW: Orientierungswert; UQN: Umweltqualitätsnorm; PW: Präventivwert) 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
   
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
   
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 
 
   
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
   
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,51 0,51 0,52 0,52 0,53 0,53 1 
 
   
1,4-Dioxan ges. µg/l 0,50 0,50 - - - - - - - - 1 
 
   
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,078 0,078 0,077 0,078 0,05 
 
   
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,080 0,080 0,080 0,080 0,079 0,079 0,078 0,078 0,077 0,078 0,05 
 
   
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
  
 
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
  
 
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 182 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
  
 
2,4,5-T ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
  
 
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3 
 
  
 
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
  
 
2,4-D ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0126 0,0125 0,0126 0,0125 0,0135 0,0135 0,0135 0,0135 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6 
2,4-DB ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
2-Chloranilin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
2-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 
 
   
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 
 
   
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0127 0,0127 0,0127 0,0127 0,025 
 
   
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,31 0,31 0,31 0,31 0,05 
 
   
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 - - 0,3 
 
   
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
3-Chloranilin ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,06 
 
   
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 
 
   
3-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 
 
   
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
4,4-DDE ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
4,4-DDT ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l 0,210 0,210 0,211 0,210 0,215 0,214 0,274 0,275 0,279 0,279 
  
   
4-Chloranilin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
4-Chlorphenol ges. µg/l 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 - - 3 
 
   
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l 0,30 0,30 0,30 0,30 0,31 0,31 0,37 0,37 0,38 0,38 
  
   
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,42 0,42 0,42 0,42 0,42 0,42 0,49 0,49 0,50 0,50 0,01 
 
   
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01 
 
   
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,01 
 
   
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,05

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 183 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
   
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,120 0,120 0,120 0,120 0,121 0,121 0,139 0,139 0,142 0,142 0,05 
 
   
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,100 0,100 0,101 0,100 0,103 0,103 0,112 0,112 0,116 0,115 0,025 
 
   
Acenaphthen ges. ng/l 6,00 6,00 6,02 6,01 5,98 5,97 7,11 7,11 7,28 7,28 0,5 
 
   
Acenaphthylen ges. ng/l 2,80 2,80 2,79 2,80 2,76 2,77 3,59 3,60 3,59 3,60 0,5 
 
   
Acesulfam-H ges. µg/l 0,53 0,53 0,53 0,53 0,54 0,54 0,69 0,69 0,70 0,70 
  
   
Acetamiprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Aclonifen ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,12 µg/l UQN Anl. 8 
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen 
(AOX) 
ges. mg/l 0,023 0,023 0,023 0,023 - - - - - - 0,015 
 
   
a-Endosulfan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 10 ng/l UQN Anl. 8 
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8 
Alachlor ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 0,7 µg/l UQN Anl. 8 
Aldrin ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Aluminium ges. µg/l 4100 4100 4083 4093 4041 4050 4003 4012 3960 3968 
  
   
Aluminium gel. µg/l 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 20 
 
   
Ametryn ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
Amidosulfuron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
Amidotrizoesaeure ges. µg/l 0,260 0,260 0,261 0,260 0,269 0,268 0,313 0,313 0,326 0,326 
  
   
Amisulprid ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,031 0,031 0,036 0,036 0,037 0,037 0,025 
 
   
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,110 0,110 0,138 0,138 0,138 0,138 0,05 
 
   
Ampa ges. µg/l 0,310 0,310 0,313 0,311 0,331 0,329 0,358 0,357 0,371 0,369 
  
   
Anilin ges. µg/l 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,040 0,048 0,048 0,048 0,048 0,08 
 
   
Anthracen ges. ng/l 8,80 8,80 8,79 8,79 8,70 8,70 9,43 9,44 9,34 9,36 0,5 100 ng/l UQN Anl. 8 
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,0380 0,0380 0,0378 0,0379 0,0374 0,0375 0,0371 0,0372 0,0368 0,0369 0,025 
 
  
 
Antimon gel. µg/l 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,27 0,27 0,27 0,27 
  
  
 
Antimon ges. µg/l 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,35 0,37 0,36 0,37 0,37 
     
Arsen gel. µg/l 1,10 1,10 1,10 1,10 1,09 1,09 1,09 1,09 1,09 1,09 
 
24 µg/l OW 
 
Arsen ges. µg/l 4,10 4,10 4,11 4,11 4,07 4,06 4,05 4,04 4,02 4,01 
     
Atenolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
  
 
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025 
 
  
 
Atrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l UQN Anl. 8 
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,003 
 
   
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005 
 
   
Azoxystrobin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0132 0,0132 0,0132 0,0132 0,025 
 
   
Barium ges. µg/l 130 130 130 130 129 129 168 168 168 168 
     
Barium gel. µg/l 54 54 55 54 55 54 83 83 83 83 
  
  
 
b-Endosulfan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 10 ng/l UQN Anl. 8 
Bentazon ges. µg/l 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,030 0,029 0,029 0,029 0,029 0,025 
 
   
Benzo(a)anthracen ges. ng/l 27,0 27,0 27,0 27,0 26,7 26,8 28,0 28,0 27,7 27,7 
  
   
Benzo(a)pyren ges. ng/l 31,0 31,0 30,9 31,0 30,6 30,7 31,3 31,4 31,1 31,2 
 
270 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l 27,0 27,0 26,9 27,0 26,8 26,8 27,4 27,5 27,2 27,3 
 
17 ng/l UQN Anl. 8

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 184 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l 23,0 23,0 22,9 23,0 22,7 22,8 23,3 23,3 23,1 23,1 
 
8,2 ng/l UQN Anl. 8 
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l 31,0 31,0 30,9 30,9 30,6 30,7 31,5 31,6 31,2 31,3 
 
17 ng/l UQN Anl. 8 
Benzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 50 µg/l UQN Anl. 8 
Benzotriazol ges. µg/l 0,82 0,82 0,83 0,82 0,84 0,84 0,95 0,95 0,96 0,96 
  
  
 
Beryllium ges. µg/l 0,590 0,590 0,587 0,589 0,580 0,581 0,574 0,576 0,568 0,569 0,03 
 
  
 
Beryllium gel. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 
 
  
 
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0057 0,0057 0,005 
 
  
 
Bezafibrat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,017 0,017 0,017 0,017 0,025 
 
  
 
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8 
Bifenox ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,04 µg/l UQN Anl. 8 
Bifenthrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 
 
  
 
Bismut ges. µg/l 0,130 0,130 0,129 0,130 0,128 0,128 0,131 0,131 0,130 0,130 
  
  
 
Bismut gel. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0030 0,0030 0,0030 0,0030 0,005 
 
  
 
Bisoprolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013 0,017 0,017 0,018 0,018 0,025 
 
  
 
Bisphenol A ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,029 0,029 0,029 0,029 0,01 
 
  
 
Blei gel. µg/l 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,19 0,20 0,19 0,20 0,20 0,1 14 µg/l UQN Anl. 8 
Blei ges. µg/l 15,00 15,00 15,36 15,14 15,32 15,11 15,32 15,11 15,16 14,94 
     
Bor ges. µg/l 51 51 52 51 53 52 57 57 61 60 30 
    
Bor gel. µg/l 46 46 47 46 47 47 51 50 54 54 30 
 
   
Boscalid ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0126 0,0126 0,0126 0,0126 0,025 
 
   
Bromacil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
Bromdichlormethan ges. µg/l 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1 
 
   
Bromid ges. mg/l 0,25 0,25 - - - - - - - - 0,5 
 
   
Bromoxynil ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
Cadmium gel. µg/l 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,018 0,019 0,019 0,01 1,5000 µg/l UQN Anl. 8 
Cadmium ges. µg/l 0,200 0,200 0,203 0,201 0,206 0,204 0,205 0,203 0,203 0,202 
  
   
Calcium ges. mg/l 82 82 82 82 81 81 83 83 83 84 
     
Calcium gel. mg/l 75 75 75 75 75 75 76 76 77 77 
     
Candesartan ges. µg/l 0,200 0,200 0,202 0,201 0,204 0,203 0,221 0,221 0,225 0,225 
  
  
 
Carbamazepin ges. µg/l 0,058 0,058 0,059 0,058 0,060 0,060 0,065 0,065 0,067 0,067 0,025 2000 µg/l OW 
 
Carbendazim ges. µg/l 0,034 0,034 0,034 0,034 0,034 0,034 0,035 0,035 0,034 0,034 0,025 0,7 µg/l UQN Anl. 6 
Carbetamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Cer gel. µg/l 0,086 0,086 0,086 0,086 0,085 0,085 0,085 0,085 0,085 0,085 
     
Cer ges. µg/l 14,00 14,00 13,94 13,97 13,74 13,78 13,62 13,65 13,45 13,49 
     
Chlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,2 
 
   
Chloressigsäure ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 8 µg/l UQN Anl. 6 
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,013 0,013 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,003 0,3 µg/l UQN Anl. 8 
Chlorid ges. mg/l 69 69 69 69 69 69 85 85 87 87 
 
    
Chloridazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025     
Chloroform ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,0250 0,003 0,1 µg/l UQN Anl. 8

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 185 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Chlortoluron ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0129 0,0126 0,0131 0,0128 0,0133 0,0131 0,0133 0,0131 0,025 
 
   
Chrom ges. µg/l 13,00 13,00 12,95 12,98 12,82 12,85 12,74 12,77 12,60 12,63 0,5 
 
   
Chrom gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Chrysen ges. ng/l 32,0 32,0 31,9 32,0 31,7 31,7 32,7 32,8 32,4 32,5 
  
   
cis-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8 
Clarithromycin ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0130 0,0130 0,0159 0,0159 0,0164 0,0164 0,025 0,6 µg/l OW 
 
Climbazol ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0128 0,0128 0,0128 0,0128 0,025 
 
   
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,025 
 
   
Clomazon ges. µg/l 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0125 0,0133 0,0133 0,0133 0,0133 0,025 
 
   
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
Clopyralid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
Clothianidin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Codein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Coffein ges. µg/l 0,240 0,240 0,240 0,240 0,239 0,240 0,296 0,296 0,296 0,297 0,05 
 
   
Coumaphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,01 0,01 - - - - - - - - 0,02 
 
   
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,003 0,003 - - - - - - - - 0,005 
 
   
Cyclamat-H ges. µg/l 0,087 0,087 0,087 0,087 0,087 0,087 0,089 0,089 0,090 0,090 0,05 
 
   
Cypermethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 0,0006 µg/l UQN Anl. 8 
Cyproconazol ges. µg/l 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,028 0,027 0,028 0,027 0,027 0,025    
 
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025    
 
Deltamethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005    
 
Desethylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025    
 
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025    
 
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025    
 
Desmetryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025    
 
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,066 0,066 0,068 0,067 0,068 0,066 0,067 0,066 0,070 0,068 0,05    
 
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8 
Diazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025     
Diazinon ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0053 0,0053 0,0053 0,0053 0,001     
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l 6,00 6,00 5,98 5,99 5,95 5,96 6,13 6,14 6,10 6,12 
 
    
Dibromchlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1     
Dicamba ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025     
Dichlormethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1     
Dichlorprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025     
Dichlorvos ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,000
21 
0,0007 µg/l UQN Anl. 8 
Diclofenac ges. µg/l 0,120 0,120 0,122 0,121 0,124 0,123 0,144 0,143 0,149 0,148 0,025     
Dicofol ges. ng/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
 
    
Dieldrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5     
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,6 2,6 2,6 2,6 2,7 2,7 5

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 186 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Diflubenzuron ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05     
Diflufenican ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02     
Dihydrocodein ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025     
Dimefuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025     
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05     
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025     
Dimethenamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,013 0,025     
Dimethoat ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,003 1 µg/l UQN Anl. 6 
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 2 µg/l UQN Anl. 6 
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05 
 
  
 
Diuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1,8 µg/l UQN Anl. 8 
Dysprosium ges. µg/l 0,820 0,820 0,817 0,819 0,806 0,808 0,800 0,802 0,791 0,792 
     
Dysprosium gel. µg/l 0,0110 0,0110 0,0110 0,0110 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,0109 0,005 
    
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Eisen ges. µg/l 8300,0 8300,0 8289,4 8295,8 8200,5 8206,0 8147,2 8152,2 8059,0 8063,1 
  
   
Eisen gel. µg/l 40 40 40 40 40 40 42 42 42 42 20 
 
   
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Endrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5 
 
   
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,05 0,05 - - - - - - - - 0,1 
 
   
Epoxiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Erbium gel. µg/l 0,0060 0,0060 0,0060 0,0060 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,0059 0,005 
    
Erbium ges. µg/l 0,400 0,400 0,398 0,399 0,394 0,394 0,390 0,391 0,386 0,387 0,025 
    
Erythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2 µg/l OW 
 
Ethidimuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Ethofumesat ges. µg/l 0,025 0,025 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,025 0,05 
 
   
Ethylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l 7,2 7,2 7,2 7,2 7,2 7,2 7,7 7,8 7,8 7,8 
  
   
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Etofenprox ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 
 
   
Etrimphos ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001 
 
   
Fenamidon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Fenitrothion ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001 
 
   
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
   
Fenpropimorph ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l UQN Anl. 6 
Fenthion ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Florasulam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Fluazifop-p ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Flufenacet ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0027 0,0026 0,0027 0,0026 0,0030 0,0029 0,0034 0,0033 0,005 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,033 0,033 0,034 0,033 0,033 0,033 0,034 0,033 0,037 0,036 0,025

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 187 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Fluoranthen ges. ng/l 77,0 77,0 76,8 76,9 76,0 76,1 77,4 77,5 76,7 76,8 
 
120 ng/l UQN Anl. 8 
Fluoren ges. ng/l 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,6 7,5 7,5 7,5 7,5 1 
 
  
 
Fluorid ges. mg/l 0,13 0,13 - - - - - - - - 0,25 
 
  
 
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 
 
  
 
Flurtamone ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 1 µg/l UQN Anl. 6 
Furosemid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,019 0,019 0,020 0,020 0,025 
 
  
 
Gabapentin ges. µg/l 0,21 0,21 0,21 0,21 0,23 0,23 0,28 0,28 0,29 0,29 
  
  
 
Gadolinium ges. µg/l 1,100 1,100 1,096 1,098 1,083 1,085 1,087 1,089 1,272 1,276 
  
  
 
Gadolinium gel. µg/l 0,065 0,065 0,065 0,065 0,066 0,066 0,073 0,073 0,232 0,233 
  
  
 
Gemfibrozil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l 0,136 0,136 0,137 0,136 0,136 0,136 0,142 0,141 0,142 0,142 
 
    
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 40 ng/l UQN Anl. 8 
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,025 0,027 0,026 0,027 0,026 0,029 0,028 0,031 0,030 0,025    
 
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01    
 
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01    
 
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,008 0,008 0,008 0,008 0,01    
 
Haloxyfop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025    
 
Heptachlor ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8 
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 50 ng/l UQN Anl. 8 
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,6 µg/l UQN Anl. 8 
Hexazinon ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0026 0,0026 0,005     
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,120 0,120 0,121 0,120 0,123 0,122 0,140 0,140 0,144 0,144 0,025     
Hydrogencarbonat ges. mg/l 167 167 168 167 - - - - - - 
 
    
Ibuprofen ges. µg/l 0,038 0,038 0,038 0,038 0,039 0,038 0,050 0,050 0,052 0,052 0,025     
Imidacloprid ges. µg/l 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0090 0,0117 0,0117 0,0118 0,0117 0,005 0,1 µg/l UQN Anl. 6 
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l 24,0 24,0 23,9 24,0 23,8 23,8 24,6 24,6 24,4 24,5 
  
  
 
Indomethacin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Iodid ges. mg/l 0,00 0,00 - - - - - - - - 
  
  
 
Iomeprol ges. µg/l 0,67 0,67 0,67 0,67 0,69 0,69 0,82 0,82 0,83 0,84 
  
  
 
Iopamidol ges. µg/l 0,38 0,38 0,38 0,38 0,39 0,39 0,42 0,43 0,43 0,43 
  
  
 
Iopromid ges. µg/l 0,24 0,24 0,24 0,24 0,26 0,25 0,36 0,36 0,39 0,39 
  
  
 
Ioxynil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0028 0,0027 0,005 0,016 µg/l UQN Anl. 8 
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Isodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,26 1,26 1,26 1,26 2,5 
 
   
Isophenphos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,001 
 
   
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Isoproturon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,016 0,016 0,018 0,018 0,025 1 µg/l UQN Anl. 8 
Kalium ges. mg/l 5,6 5,6 5,7 5,6 5,7 5,6 6,0 6,0 6,1 6,0 
     
Kalium gel. mg/l 4,7 4,7 4,8 4,7 4,8 4,8 5,1 5,0 5,1 5,1

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 188 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Kobalt ges. µg/l 3,80 3,80 3,99 3,88 3,95 3,84 3,93 3,81 3,89 3,78 
  
   
Kobalt gel. µg/l 0,160 0,160 0,173 0,165 0,173 0,165 0,183 0,176 0,190 0,182 
  
   
Kupfer gel. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 2,0 2,0 
  
   
Kupfer ges. µg/l 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,1 13,1 13,2 13,2 
  
   
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,005 
 
   
Lamotrigin ges. µg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,112 0,112 0,118 0,118 0,120 0,120 
  
   
Lanthan gel. µg/l 0,170 0,170 0,169 0,170 0,167 0,167 0,166 0,167 0,164 0,165 
  
   
Lanthan ges. µg/l 5,20 5,20 5,17 5,19 5,10 5,12 5,06 5,08 5,00 5,02 
  
   
Lenacil ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,03 0,03 0,03 0,03 0,02 
 
   
Lidocain ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
Linuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Lithium gel. µg/l 12,0 12,0 12,8 12,3 12,8 12,4 18,0 17,6 18,5 18,1 
  
   
Lithium ges. µg/l 13,0 13,0 13,8 13,3 13,8 13,4 18,9 18,5 19,4 19,0 
  
   
Losartan ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,027 0,027 0,027 0,027 0,025 
 
   
Magnesium ges. mg/l 15,0 15,0 15,1 15,0 15,0 15,0 15,3 15,2 15,3 15,2 
  
   
Magnesium gel. mg/l 14,0 14,0 14,1 14,0 14,0 14,0 14,3 14,3 14,2 14,2 
  
   
Malathion ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,003 
 
   
Mangan ges. µg/l 440 440 443 441 440 438 439 437 434 433 
  
   
Mangan gel. µg/l 8,2 8,2 10,0 8,9 10,6 9,6 13,7 12,6 14,2 13,2 
  
   
MCPA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
   
MCPB ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Mecoprop ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,016 0,016 0,025 
 
   
Mesotrion ges. µg/l 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
  
   
Metalaxyl ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metamitron ges. µg/l 0,013 0,013 0,017 0,014 0,017 0,014 0,017 0,014 0,017 0,014 0,025 
 
   
Metazachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,120 0,120 0,121 0,121 0,121 0,120 0,120 0,119 0,122 0,122 0,025 
 
   
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,040 0,040 0,041 0,040 0,041 0,040 0,041 0,040 0,041 0,041 0,05 
 
   
Metconazole ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metformin ges. µg/l 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 0,79 1,10 1,10 1,11 1,11 
  
   
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,025 
 
   
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Metobromuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metolachlor ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,038 0,038 0,038 0,038 0,038 0,038 0,039 0,039 0,046 0,046 0,025 
 
   
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,029 0,029 0,05 
 
   
Metoprolol ges. µg/l 0,088 0,088 0,089 0,088 0,092 0,092 0,116 0,116 0,121 0,121 0,025 
 
   
Metoprololsaeure ges. µg/l 0,110 0,110 0,110 0,110 0,114 0,113 0,142 0,142 0,144 0,144

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 189 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Metoxuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metribuzin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Metronidazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Mevinphos ges. µg/l 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,020 0,002 
 
   
Mirex ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Molybdän ges. µg/l 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 2,1 2,1 2,1 2,1 
  
   
Molybdän gel. µg/l 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 2,0 2,0 2,0 2,0 
  
   
Monolinuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 20 µg/l UQN Anl. 6 
m-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02 
 
  
 
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,037 0,036 0,037 0,037 0,025 
 
  
 
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 
 
  
 
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,015 0,03 
 
  
 
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
  
 
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,018 0,018 0,018 0,018 0,025 
 
  
 
Naphthalin ges. ng/l 10,00 10,00 9,97 9,99 9,94 9,96 11,36 11,38 11,39 11,42 0,5 130000 ng/l UQN Anl. 8 
Napropamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Naproxen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,019 0,019 0,019 0,019 0,025 
 
  
 
Natrium ges. mg/l 50 50 50 50 51 51 63 63 65 65 
     
Natrium gel. mg/l 38 38 38 38 39 38 49 49 50 49 
     
Neodym gel. µg/l 0,055 0,055 0,055 0,055 0,054 0,055 0,054 0,055 0,054 0,054 
     
Neodym ges. µg/l 5,20 5,20 5,18 5,19 5,11 5,12 5,06 5,07 5,00 5,01 
     
Nickel gel. µg/l 1,1 1,1 1,2 1,1 1,2 1,2 1,3 1,2 1,3 1,3 1 34 µg/l UQN Anl. 8 
Nickel ges. µg/l 12,0 12,0 12,3 12,1 12,2 12,0 12,1 12,0 12,0 11,9 1 
    
Nicosulfuron ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,09 µg/l UQN Anl. 6 
Nitenpyram ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l 3,34 3,34 3,33 3,33 3,33 3,33 3,36 3,36 3,39 3,40 
  
   
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 35,0 35,0 34,9 34,9 35,1 35,2 35,3 35,4 35,1 35,2 1 
 
   
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,032 0,035 0,035 0,036 0,036 0,02 
 
   
Nitrobenzol ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
N-Methylanilin ges. µg/l 0,071 0,071 0,071 0,071 0,070 0,070 0,069 0,069 0,068 0,068 0,02 
 
   
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
Norflurazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,070 0,070 0,071 0,070 0,072 0,071 0,078 0,078 0,080 0,080 0,025 
    
Omethoat ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 2 µg/l UQN Anl. 6 
Orbencarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,4 3,4 3,4 3,4 
  
   
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l 5,7 5,7 5,7 5,7 5,6 5,6 5,7 5,7 5,7 5,7 
 
    
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,059 0,059 0,059 0,059 0,059 0,059 0,063 0,063 0,063 0,063 0,01     
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,02

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 190 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Oxazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025    
 
oxi-Chlordan ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 2,5    
 
o-Xylol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5    
 
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,028 0,028 0,028 0,05 2 µg/l UQN Anl. 8 
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001 
 
   
Parathion-methyl ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,0051 0,0051 0,001 
 
   
PCB-28 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 
 
   
PCB-52 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 
 
   
PCB-101 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
PCB-118 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
PCB-138 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
PCB-153 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
PCB-180 ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Penconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Pencycuron ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Pendimethalin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 - - 0,1 1 µg/l UQN Anl. 8 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,019 0,01 
 
   
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,099 0,099 0,098 0,099 0,097 0,097 0,096 0,096 0,095 0,095 0,01 
 
   
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,0031 0,0031 0,005 36 µg/l UQN Anl. 8 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,0025 0,0025 0,0025 0,0025 0,0026 0,0026 0,0027 0,0027 0,0028 0,0028 0,005 
 
   
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Permethrin ges. µg/l 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0050 0,0051 0,0051 0,005 
 
   
Phenanthren ges. ng/l 20,0 20,0 20,0 20,0 19,8 19,8 20,5 20,6 20,5 20,5 0,5 
 
   
Phenazon ges. µg/l 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,08 0,08 0,08 0,08 0,025 
 
   
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,068 0,068 0,068 0,068 0,069 0,069 0,090 0,090 0,090 0,090 0,03 
 
   
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,150 0,150 0,150 0,150 0,151 0,151 0,191 0,191 0,199 0,200 0,05 
 
   
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,058 0,058 0,058 0,058 0,059 0,059 0,265 0,267 0,266 0,268 0,02 
 
   
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,02 
 
   
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,050 0,051 0,051 0,051 0,051 0,05

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 191 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,130 0,130 0,132 0,131 0,134 0,133 0,158 0,158 0,161 0,160 0,05 
 
   
Phoxim ges. µg/l 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 
 
   
Picolinafen ges. µg/l 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,001 0,002 
 
   
Picoxystrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Pirimicarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,001 
 
   
Pregabalin ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,034 0,034 0,035 0,035 0,05 
 
   
Primidon ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,028 0,028 0,028 0,029 0,05 
 
   
Prochloraz ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Prometryn ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Propazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Propiconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 
 
   
Propranolol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Propyphenazon ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Propyzamid ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Prosulfocarb ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,025 
 
   
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,012 0,014 0,014 0,014 0,014 0,01 
 
   
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Pyren ges. ng/l 59,0 59,0 59,1 59,0 58,4 58,4 59,3 59,3 58,7 58,7 
  
   
Quecksilber ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,028 0,029 0,028 0,028 0,005 
 
   
Quinmerac ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Quinoxifen ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 2,7 µg/l UQN Anl. 8 
Ritalinsäure ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Roxythromycin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
  
 
Saccharin ges. µg/l 0,140 0,140 0,141 0,140 0,145 0,145 0,190 0,190 0,196 0,195 0,05 
 
  
 
Samarium gel. µg/l 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,026 0,005 
    
Samarium ges. µg/l 1,200 1,200 1,195 1,198 1,180 1,183 1,170 1,173 1,157 1,159 
     
Selen gel. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,27 0,27 0,32 0,32 0,5 
 
   
Selen ges. µg/l 0,71 0,71 0,71 0,71 0,71 0,71 0,73 0,73 0,77 0,77 0,5 
 
   
Silber ges. µg/l 0,089 0,089 0,099 0,093 0,098 0,092 0,098 0,092 0,097 0,091 0,005 
 
   
Silber gel. µg/l 0,005 0,005 0,011 0,007 0,011 0,008 0,011 0,008 0,011 0,008 0,005 
 
   
Simazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 4 µg/l UQN Anl. 8 
Sitagliptin ges. µg/l 0,16 0,16 0,16 0,16 0,17 0,16 0,20 0,20 0,21 0,21 
  
  
 
Sotalol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,015 0,015 0,025 
 
  
 
Stickstoff, gesamt ges. mg/l 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,7 3,7 
     
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l 4,05 4,05 4,06 4,05 4,06 4,05 4,12 4,12 4,16 4,16 
     
Sulcotrion ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 5 µg/l UQN Anl. 6 
Sulfadiazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Sulfadimidin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
  
 
Sulfadoxin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 192 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Sulfamerazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,054 0,054 0,054 0,054 0,055 0,055 0,058 0,058 0,060 0,060 0,025 3 µg/l OW 
 
Sulfat ges. mg/l 61 61 61 61 61 61 63 62 63 63 
  
   
Sulfathiazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 - - - - 0,2 1,4 µg/l UQN Anl. 8 
Surfynol 104 ges. µg/l 0,31 0,31 0,31 0,31 0,31 0,31 0,35 0,35 0,35 0,35 
  
  
 
Tebuconazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,015 0,015 0,015 0,015 0,025 
 
  
 
Tebutam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Tellur ges. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
  
 
Tellur gel. µg/l 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,1 
 
  
 
Telmisartan ges. µg/l 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,08 0,08 0,08 0,08 
  
  
 
Telodrin ges. ng/l 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,26 1,26 1,26 1,26 2,5 
 
  
 
Temazepam ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Terbumeton ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
  
 
Terbutryn ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,006 0,006 0,006 0,006 0,01 0,34 µg/l UQN Anl. 8 
Terbutylazin ges. µg/l 0,013 0,013 0,014 0,013 0,014 0,013 0,015 0,014 0,017 0,016 0,025 
 
   
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Thallium gel. µg/l 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,011 0,012 0,012 0,01 
 
   
Thallium ges. µg/l 0,099 0,099 0,099 0,099 0,098 0,098 0,098 0,098 0,097 0,097 0,01 
 
   
Thiabendazol ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,025 
 
   
Thiacloprid ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,026 0,026 0,05 
 
   
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,025 0,05 
 
   
Thiamethoxam ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Titan ges. µg/l 230,0 230,0 229,5 229,8 227,7 228,0 225,3 225,6 223,5 223,7 5 
 
   
Titan gel. µg/l 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 5 
 
   
Toluol ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,26 0,26 0,26 0,26 0,5 
 
   
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,100 0,100 0,100 0,100 0,100 0,100 0,132 0,132 0,133 0,134 0,05 
 
   
Tramadol ges. µg/l 0,047 0,047 0,047 0,047 0,047 0,047 0,052 0,052 0,053 0,053 0,025 
 
   
trans-Chlordan ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 0,3 ng/l UQN Anl. 8 
Triazophos ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,01 
 
   
Tribrommethan ges. µg/l 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,50 1 
 
   
Trichlorethen ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
   
Triclosan ges. µg/l 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,005 0,007 0,007 0,007 0,007 0,01 0,2 µg/l UQN Anl. 6 
Trifluralin ges. µg/l 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,010 0,003 
 
   
Trimethoprim ges. µg/l 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,013 0,014 0,014 0,014 0,014 0,025 
 
  
 
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l 0,180 0,180 0,180 0,180 0,178 0,177 0,181 0,181 0,179 0,179 
  
  
 
Uran ges. µg/l 0,99 0,99 0,99 0,99 0,97 0,98 0,97 0,98 0,97 0,97 
  
  
 
Uran gel. µg/l 0,99 0,99 0,99 0,99 0,97 0,98 0,97 0,98 0,97 0,97

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 193 - 
Stoffname 
Probenvorb. 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze 
Beurteilungswert  
Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose Bestand Prognose 
ZHK 
Einheit 
Art des  
Wertes 
Verankerung 
OGewV Abfluss (MNQ) 
[l/s] 
951700 946700 1013000 1004200 1030000 1021200 1041300 1032500   
Einheit Konzentration (90P/MAX) 
Valsartan ges. µg/l 0,150 0,150 0,153 0,151 0,158 0,156 0,176 0,174 0,179 0,177 
  
  
 
Valsartansaeure ges. µg/l 0,290 0,290 0,290 0,290 0,294 0,294 0,308 0,308 0,314 0,314 
  
  
 
Vanadium gel. µg/l 0,90 0,90 0,90 0,90 0,89 0,90 0,95 0,95 0,99 0,99 
  
  
 
Vanadium ges. µg/l 14,0 14,0 13,9 14,0 13,8 13,8 13,8 13,8 13,7 13,7 
  
  
 
Venlafaxin ges. µg/l 0,035 0,035 0,035 0,035 0,036 0,035 0,039 0,039 0,040 0,040 0,025 
 
  
 
Vinylchlorid ges. µg/l 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,5 
 
  
 
Wolfram ges. µg/l 0,480 0,480 0,477 0,479 0,472 0,474 0,485 0,487 0,482 0,483 
     
Wolfram gel. µg/l 0,370 0,370 0,368 0,369 0,363 0,365 0,375 0,376 0,372 0,374 
     
Ytterbium gel. µg/l 0,0060 0,0060 0,0060 0,0060 0,0059 0,0059 0,0059 0,0060 0,0072 0,0072 0,005 
    
Ytterbium ges. µg/l 0,310 0,310 0,308 0,309 0,305 0,306 0,302 0,303 0,300 0,301 
     
Zink ges. µg/l 95,0 95,0 95,8 95,3 96,1 95,6 96,5 96,1 96,3 95,8 
     
Zink gel. µg/l 9,2 9,2 9,3 9,2 9,4 9,3 10,0 10,0 10,3 10,3 4 
 
  
 
Zinn ges. µg/l 0,68 0,68 0,68 0,68 0,67 0,67 0,67 0,67 0,66 0,66 0,5 
    
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C 24,20 24,20 24,20 24,20 24,21 24,21 24,22 24,22 24,20 24,20 
 
28 °C OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
Wassertemperatur (Winter) ges. °C 9,60 9,60 9,65 9,62 9,66 9,63 9,71 9,68 9,73 9,70 
 
10 °C OW OGew
V 2016 
Anlage 
7 
1 Dargestellt wird die aktuellste Bestimmungsgrenze; darüber hinaus wurden jedoch auch zeitweise Messungen mit abweichenden Bestimmungsgrenzen durchgeführt (<0,0010, < 0,010 µg/l); dementsprechend keine Darstellung als Überschreitung eines Beurteilungswertes.

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 - 194 - 
10.4.2 Absolute und relative Differenzen 
Tabelle 44:  Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MQ und im Prognose zustand einer Entnahme von 18 m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel. 
Differenz:    = Erhöhung < 0,1%,    = Erhöhung zw. 0,1% und 1%,    = Erhöhung > 1%) 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,4-Dioxan ges. µg/l 1 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4,5-T ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-D ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 -

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 195 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3-Chloranilin ges. µg/l 0,06 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l  0,0000 -0,0004 -0,0003 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
4-Chloranilin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l  0,0000 -0,0012 -0,0010 -0,0006 -0,0005 0,0 -0,6 -0,5 -0,3 -0,2 
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0002 0,0002 0,0005 0,0005 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 -0,1 -0,1 
Acenaphthen ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0005 -0,0007 0,0006 0,0023 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Acenaphthylen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0011 0,0009 0,0014 0,0015 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Acesulfam-H ges. µg/l  0,0000 -0,0004 -0,0003 0,0001 0,0002 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,1 
Acetamiprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Aclonifen ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) ges. mg/l 0,015 0,0000 0,0000 - - - 0,0 0,1 - - - 
a-Endosulfan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Alachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Aldrin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Aluminium ges. µg/l  0,0000 0,2827 0,1689 0,1348 0,0755 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 
Aluminium gel. µg/l 20 0,0000 0,0095 0,0081 0,0079 0,0075 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Ametryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Amidosulfuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Amidotrizoesaeure ges. µg/l  0,0000 -0,0003 -0,0002 0,0000 0,0002 0,0 -0,2 -0,1 0,0 0,1 
Amisulprid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,0 -0,9 -0,6 -0,5 
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Ampa ges. µg/l  0,0000 -0,0004 -0,0002 -0,0001 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 0,0 0,0 
Anilin ges. µg/l 0,08 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Anthracen ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0010 -0,0012 -0,0008 -0,0008 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 
Antimon gel. µg/l  0,0000 0,0001 0,0001 0,0002 0,0002 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 196 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Antimon ges. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Arsen gel. µg/l  0,0000 0,0015 0,0013 0,0013 0,0013 0,0 0,2 0,1 0,1 0,1 
Arsen ges. µg/l  0,0000 0,0002 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Atenolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Atrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Azoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Barium ges. µg/l  0,0000 -0,3155 -0,3094 -0,1164 -0,1116 0,0 -0,6 -0,6 -0,2 -0,2 
Barium gel. µg/l  0,0000 -0,2888 -0,2839 -0,1020 -0,1004 0,0 -0,6 -0,6 -0,2 -0,2 
b-Endosulfan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bentazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Benzo(a)anthracen ges. ng/l  0,0000 -0,0110 -0,0111 -0,0105 -0,0107 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
Benzo(a)pyren ges. ng/l  0,0000 0,0007 0,0003 0,0007 0,0002 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l  0,0000 -0,0077 -0,0076 -0,0071 -0,0073 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l  0,0000 0,0014 0,0012 0,0015 0,0013 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l  0,0000 -0,0036 -0,0039 -0,0035 -0,0038 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Benzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Benzotriazol ges. µg/l  0,0000 -0,0013 -0,0010 -0,0005 -0,0004 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Beryllium ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 
Beryllium gel. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Bezafibrat ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bifenox ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bifenthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Bismut ges. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Bismut gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bisoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,3 -1,2 -1,0 -0,9 
Bisphenol A ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,1 0,1 
Blei gel. µg/l 0,1 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3 
Blei ges. µg/l  0,0000 -0,0228 -0,0221 -0,0220 -0,0217 0,0 -1,4 -1,4 -1,4 -1,4 
Bor ges. µg/l 30 0,0000 -0,2849 -0,2637 -0,2374 -0,2015 0,0 -1,0 -0,9 -0,7 -0,6 
Bor gel. µg/l 30 0,0000 -0,2691 -0,2533 -0,2287 -0,1935 0,0 -0,8 -0,8 -0,6 -0,5 
Boscalid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bromacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bromdichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bromid ges. mg/l 0,5 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Bromoxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cadmium gel. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Cadmium ges. µg/l  0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,9 -0,8 -0,8 -0,8 
Calcium ges. mg/l  0,0000 0,0262 0,0162 0,0239 0,0320 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Calcium gel. mg/l  0,0000 0,0194 0,0095 0,0172 0,0274 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 197 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Candesartan ges. µg/l  0,0000 -0,0007 -0,0006 -0,0005 -0,0005 0,0 -0,8 -0,7 -0,5 -0,4 
Carbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,3 -0,2 -0,2 
Carbendazim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Carbetamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cer gel. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cer ges. µg/l  0,0000 0,0001 -0,0002 -0,0003 -0,0004 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlorbenzol ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chloressigsäure ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Chlorid ges. mg/l  0,0000 -0,1074 -0,1023 -0,0078 0,0054 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chloroform ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlortoluron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Chrom ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0021 0,0017 0,0016 0,0013 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Chrom gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chrysen ges. ng/l  0,0000 -0,0108 -0,0107 -0,0100 -0,0102 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
cis-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clarithromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Climbazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clomazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,3 -0,2 
Clopyralid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clothianidin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Codein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Coffein ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Coumaphos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,02 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,005 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Cyclamat-H ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 -0,1 
Cypermethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Cyproconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Deltamethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Desethylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desmetryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0004 0,0 -1,3 -1,3 -1,3 -1,1 
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diazinon ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 198 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l  0,0000 0,0006 0,0006 0,0007 0,0007 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1 
Dibromchlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dicamba ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dichlorprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dichlorvos ges. µg/l 0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 
Diclofenac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0006 -0,0005 -0,0004 -0,0004 0,0 -1,1 -1,0 -0,7 -0,6 
Dicofol ges. ng/l  - - - - - - - - - - 
Dieldrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0002 0,0003 0,0004 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diflubenzuron ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diflufenican ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Dihydrocodein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimefuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethenamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 
Dimethoat ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dysprosium ges. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dysprosium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Eisen ges. µg/l  0,0000 -4,1915 -4,2260 -4,2244 -4,2039 0,0 -0,5 -0,5 -0,6 -0,6 
Eisen gel. µg/l 20 0,0000 -0,1212 -0,1126 -0,1032 -0,0967 0,0 -0,7 -0,6 -0,5 -0,5 
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Endrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,1 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Epoxiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Erbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Erbium ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Erythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ethidimuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ethofumesat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Ethylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l  0,0000 -0,0021 -0,0020 -0,0004 0,0005 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Etofenprox ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Etrimphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Fenamidon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenitrothion ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 199 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenpropimorph ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenthion ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Florasulam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fluazifop-p ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Flufenacet ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,8 -0,7 -0,7 -0,6 
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 0,0 
Fluoranthen ges. ng/l  0,0000 -0,0449 -0,0445 -0,0428 -0,0430 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4 
Fluoren ges. ng/l 1 0,0000 -0,0019 -0,0020 -0,0012 -0,0011 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Fluorid ges. mg/l 0,25 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 0,0 
Flurtamone ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Furosemid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,1 -0,1 
Gabapentin ges. µg/l  0,0000 -0,0004 -0,0003 -0,0001 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 0,0 0,0 
Gadolinium ges. µg/l  0,0000 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0016 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 
Gadolinium gel. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0016 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,8 
Gemfibrozil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l  0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,9 -0,9 -0,8 -0,7 
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Haloxyfop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Heptachlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hexazinon ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,9 -0,8 -0,6 -0,5 
Hydrogencarbonat ges. mg/l  0,0000 -0,2791 - - - 0,0 -0,2 - - - 
Ibuprofen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,2 -0,2 
Imidacloprid ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l  0,0000 0,0002 0,0000 0,0004 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Indomethacin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Iodid ges. mg/l  - - - - - #WERT! - - - - 
Iomeprol ges. µg/l  0,0000 0,0005 0,0006 0,0011 0,0011 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
Iopamidol ges. µg/l  0,0000 0,0006 0,0006 0,0007 0,0007 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Iopromid ges. µg/l  0,0000 -0,0003 -0,0003 0,0002 0,0004 0,0 -0,2 -0,2 0,1 0,2 
Ioxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isophenphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 200 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isoproturon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Kalium ges. mg/l  0,0000 -0,0228 -0,0217 -0,0196 -0,0184 0,0 -0,6 -0,6 -0,5 -0,4 
Kalium gel. mg/l  0,0000 -0,0233 -0,0222 -0,0202 -0,0189 0,0 -0,6 -0,6 -0,5 -0,5 
Kobalt ges. µg/l  0,0000 -0,0152 -0,0148 -0,0147 -0,0143 0,0 -3,1 -3,0 -3,0 -2,9 
Kobalt gel. µg/l  0,0000 -0,0027 -0,0026 -0,0026 -0,0025 0,0 -2,6 -2,6 -2,3 -2,2 
Kupfer gel. µg/l  0,0000 0,0015 0,0017 0,0017 0,0025 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2 
Kupfer ges. µg/l  0,0000 0,0009 0,0011 0,0012 0,0018 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Lamotrigin ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 0,0 
Lanthan gel. µg/l  0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Lanthan ges. µg/l  0,0000 0,0020 0,0016 0,0015 0,0013 0,0 0,2 0,2 0,2 0,1 
Lenacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Lidocain ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
Linuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Lithium gel. µg/l  0,0000 -0,2937 -0,2830 -0,2523 -0,2437 0,0 -3,7 -3,5 -2,4 -2,2 
Lithium ges. µg/l  0,0000 -0,2885 -0,2783 -0,2481 -0,2396 0,0 -3,1 -3,0 -2,1 -2,0 
Losartan ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
Magnesium ges. mg/l  0,0000 -0,0300 -0,0301 -0,0282 -0,0282 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,3 
Magnesium gel. mg/l  0,0000 -0,0264 -0,0268 -0,0250 -0,0252 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
Malathion ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
Mangan ges. µg/l  0,0000 -0,8990 -0,8641 -0,8448 -0,8242 0,0 -1,6 -1,5 -1,5 -1,4 
Mangan gel. µg/l  0,0000 -0,4923 -0,4706 -0,4471 -0,4325 0,0 -7,3 -6,5 -5,0 -4,5 
MCPA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
MCPB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mecoprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mesotrion ges. µg/l  - - - - - #WERT! - - - - 
Metalaxyl ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metamitron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,9 -0,8 -0,8 -0,8 
Metazachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 0,0 
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,9 -0,9 -0,9 -0,8 
Metconazole ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metformin ges. µg/l  0,0000 0,0003 0,0003 0,0011 0,0011 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,8 -0,8 -0,8 -0,7 
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metobromuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metolachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,1 0,3 
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Metoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0 -0,5 -0,3 -0,1 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 201 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Metoprololsaeure ges. µg/l  0,0000 -0,0002 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 0,0 0,0 
Metoxuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metribuzin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metronidazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mevinphos ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Mirex ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Molybdän ges. µg/l  0,0000 0,0021 0,0025 0,0029 0,0033 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Molybdän gel. µg/l  0,0000 0,0021 0,0023 0,0028 0,0031 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Monolinuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
m-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,2 -0,2 
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 
Naphthalin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0016 0,0015 0,0022 0,0025 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Napropamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Naproxen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,5 -0,5 -0,2 -0,1 
Natrium ges. mg/l  0,0000 -0,1698 -0,1596 -0,0989 -0,0850 0,0 -0,6 -0,5 -0,3 -0,2 
Natrium gel. mg/l  0,0000 -0,1775 -0,1690 -0,1092 -0,0967 0,0 -0,6 -0,6 -0,3 -0,3 
Neodym gel. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 
Neodym ges. µg/l  0,0000 0,0001 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nickel gel. µg/l 1 0,0000 -0,0199 -0,0189 -0,0183 -0,0176 0,0 -3,2 -2,8 -2,6 -2,4 
Nickel ges. µg/l 1 0,0000 -0,0371 -0,0357 -0,0351 -0,0342 0,0 -2,0 -1,9 -1,9 -1,8 
Nicosulfuron ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Nitenpyram ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l  0,0000 0,0005 0,0006 0,0007 0,0011 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 1 0,0000 0,0018 0,0019 0,0023 0,0021 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 0,0 
Nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N-Methylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Norflurazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,3 
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0001 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,3 
Omethoat ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Orbencarb ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l  0,0000 -0,0012 -0,0011 -0,0006 -0,0002 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0 
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l  0,0000 -0,0013 -0,0013 -0,0007 -0,0004 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Oxazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
oxi-Chlordan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 202 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
o-Xylol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Parathion-methyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
PCB-28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-101 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-118 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-138 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-153 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-180 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Penconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pencycuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pendimethalin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,1 
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Permethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Phenanthren ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0071 -0,0070 -0,0061 -0,0059 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Phenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,2 -0,2 
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,0 -0,9 -0,8 -0,8 
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 -0,1 0,0 0,2 0,2 
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 -0,1 0,0 0,3 0,3 
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,3 -0,2 -0,1 -0,1 
Phoxim ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Picolinafen ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Picoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pirimicarb ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 203 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Pregabalin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 
Primidon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
Prochloraz ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Prometryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propranolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propyphenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propyzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Prosulfocarb ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pyren ges. ng/l  0,0000 -0,0619 -0,0608 -0,0598 -0,0595 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6 
Quecksilber ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Quinmerac ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Quinoxifen ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ritalinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Roxythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Saccharin ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0003 -0,0002 -0,0002 -0,0001 0,0 -0,5 -0,4 -0,3 -0,2 
Samarium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Samarium ges. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Selen gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0005 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 
Selen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0006 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 
Silber ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,7 -1,7 -1,7 -1,6 
Silber gel. µg/l 0,005 0,0000 -0,0003 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -8,5 -8,1 -8,0 -7,9 
Simazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sitagliptin ges. µg/l  0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0003 -0,0002 0,0 -0,6 -0,5 -0,3 -0,2 
Sotalol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Stickstoff, gesamt ges. mg/l  0,0000 0,0005 0,0006 0,0009 0,0013 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l  0,0000 0,0003 0,0004 0,0007 0,0011 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulcotrion ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfadiazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfadimidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfadoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfamerazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 0,0 
Sulfat ges. mg/l  0,0000 -0,1341 -0,1329 -0,1198 -0,1075 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
Sulfathiazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 - - 0,0 0,0 0,0 - - 
Surfynol 104 ges. µg/l  0,0000 0,0003 0,0003 0,0004 0,0004 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Tebuconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tebutam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 204 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Tellur ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tellur gel. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Telmisartan ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Telodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Temazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Terbumeton ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Terbutryn ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Terbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,3 -0,3 -0,3 
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thallium gel. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 
Thallium ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Thiabendazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiacloprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiamethoxam ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Titan ges. µg/l 5 0,0000 0,0247 0,0154 0,0118 0,0072 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 
Titan gel. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Toluol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
Tramadol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 -0,1 0,0 
trans-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Triazophos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tribrommethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Trichlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Triclosan ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Trifluralin ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Trimethoprim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0002 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
Uran ges. µg/l  0,0000 0,0015 0,0013 0,0012 0,0012 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Uran gel. µg/l  0,0000 0,0015 0,0012 0,0012 0,0011 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Valsartan ges. µg/l  0,0000 -0,0007 -0,0006 -0,0006 -0,0005 0,0 -0,9 -0,8 -0,6 -0,6 
Valsartansaeure ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0 
Vanadium gel. µg/l  0,0000 0,0014 0,0012 0,0014 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Vanadium ges. µg/l  0,0000 0,0024 0,0018 0,0020 0,0023 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Venlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,3 
Vinylchlorid ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Wolfram ges. µg/l  0,0000 0,0004 0,0003 0,0004 0,0004 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Wolfram gel. µg/l  0,0000 0,0003 0,0003 0,0003 0,0003 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Ytterbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 
Ytterbium ges. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Zink ges. µg/l  0,0000 -0,0917 -0,0874 -0,0842 -0,0806 0,0 -0,7 -0,6 -0,6 -0,6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 205 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungs-
grenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Zink gel. µg/l 4 0,0000 -0,0121 -0,0107 -0,0084 -0,0064 0,0 -0,3 -0,2 -0,2 -0,1 
Zinn ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0003 0,0003 0,0003 0,0002 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
 
Tabelle 45:  Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognosezustand einer Entnahme von 1,8 m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel. 
Differenz:    = Erhöhung < 0,1%,    = Erhöhung zw. 0,1% und 1%,    = Erhöhung > 1%) 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0002 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,4-Dioxan ges. µg/l 1 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4,5-T ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-D ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3 
2,4-DB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 206 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0007 0,0007 0,0010 0,0010 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3-Chloranilin ges. µg/l 0,06 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l  0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
4-Chloranilin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l  0,0000 -0,0022 -0,0021 -0,0018 -0,0017 0,0 -0,7 -0,7 -0,5 -0,5 
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0008 0,0008 0,0012 0,0012 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -1,2 -1,1 -0,3 -0,3 
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
Acenaphthen ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0096 -0,0096 -0,0034 -0,0024 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Acenaphthylen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0068 0,0065 0,0109 0,0108 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3 
Acesulfam-H ges. µg/l  0,0000 -0,0014 -0,0013 -0,0005 -0,0005 0,0 -0,3 -0,2 -0,1 -0,1 
Acetamiprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Aclonifen ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) ges. mg/l 0,015 0,0000 0,0001 - - - 0,0 0,3 - - - 
a-Endosulfan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Alachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Aldrin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Aluminium ges. µg/l  0,0000 9,9559 9,5576 9,2474 8,8950 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Aluminium gel. µg/l 20 0,0000 0,0518 0,0497 0,0500 0,0492 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Ametryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Amidosulfuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Amidotrizoesaeure ges. µg/l  0,0000 -0,0004 -0,0003 -0,0001 0,0000 0,0 -0,2 -0,1 0,0 0,0 
Amisulprid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,9 -0,8 -0,6 -0,6 
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Ampa ges. µg/l  0,0000 -0,0021 -0,0019 -0,0018 -0,0017 0,0 -0,7 -0,6 -0,5 -0,5

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 207 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Anilin ges. µg/l 0,08 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Anthracen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0076 0,0069 0,0108 0,0102 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2 
Antimon gel. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Antimon ges. µg/l  0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0009 -0,0009 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
Arsen gel. µg/l  0,0000 0,0019 0,0018 0,0018 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Arsen ges. µg/l  0,0000 -0,0088 -0,0089 -0,0089 -0,0089 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
Atenolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Atrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Azoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Barium ges. µg/l  0,0000 -0,2788 -0,2806 -0,0676 -0,0659 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Barium gel. µg/l  0,0000 -0,4620 -0,4549 -0,2944 -0,2907 0,0 -0,8 -0,8 -0,4 -0,3 
b-Endosulfan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bentazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Benzo(a)anthracen ges. ng/l  0,0000 0,0239 0,0222 0,0287 0,0269 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Benzo(a)pyren ges. ng/l  0,0000 0,0717 0,0692 0,0722 0,0699 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l  0,0000 0,0398 0,0383 0,0415 0,0398 0,0 0,1 0,1 0,2 0,1 
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l  0,0000 0,0438 0,0421 0,0444 0,0429 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l  0,0000 0,0757 0,0731 0,0769 0,0743 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Benzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Benzotriazol ges. µg/l  0,0000 -0,0055 -0,0053 -0,0047 -0,0045 0,0 -0,7 -0,6 -0,5 -0,5 
Beryllium ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0016 0,0015 0,0014 0,0014 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2 
Beryllium gel. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Bezafibrat ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bifenox ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bifenthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bismut ges. µg/l  0,0000 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Bismut gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Bisoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -2,7 -2,5 -1,9 -1,7 
Bisphenol A ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Blei gel. µg/l 0,1 0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4 
Blei ges. µg/l  0,0000 -0,2190 -0,2156 -0,2133 -0,2113 0,0 -1,4 -1,4 -1,4 -1,4 
Bor ges. µg/l 30 0,0000 -0,4341 -0,4216 -0,3937 -0,3691 0,0 -0,8 -0,8 -0,7 -0,6 
Bor gel. µg/l 30 0,0000 -0,3743 -0,3645 -0,3415 -0,3207 0,0 -0,8 -0,8 -0,7 -0,6 
Boscalid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bromacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bromdichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bromid ges. mg/l 0,5 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Bromoxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 208 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Cadmium gel. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3 
Cadmium ges. µg/l  0,0000 -0,0018 -0,0017 -0,0017 -0,0017 0,0 -0,9 -0,8 -0,8 -0,8 
Calcium ges. mg/l  0,0000 0,0438 0,0404 0,0469 0,0503 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1 
Calcium gel. mg/l  0,0000 0,0398 0,0368 0,0438 0,0478 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1 
Candesartan ges. µg/l  0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0008 -0,0008 0,0 -0,5 -0,5 -0,4 -0,4 
Carbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,6 -0,5 -0,4 -0,4 
Carbendazim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,2 0,3 0,2 
Carbetamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cer gel. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 
Cer ges. µg/l  0,0000 0,0386 0,0369 0,0359 0,0345 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Chlorbenzol ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chloressigsäure ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Chlorid ges. mg/l  0,0000 -0,1242 -0,1209 -0,0355 -0,0254 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chloroform ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlortoluron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,7 -1,6 -1,5 -1,5 
Chrom ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0327 0,0314 0,0307 0,0295 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2 
Chrom gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chrysen ges. ng/l  0,0000 0,0518 0,0495 0,0547 0,0524 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
cis-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clarithromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Climbazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clomazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,2 -1,1 -1,0 -0,9 
Clopyralid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clothianidin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Codein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Coffein ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0001 0,0001 0,0004 0,0004 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Coumaphos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,02 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,005 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Cyclamat-H ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 -0,1 
Cypermethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cyproconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Deltamethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desethylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desmetryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 209 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0014 -0,0014 -0,0013 -0,0013 0,0 -2,0 -2,0 -2,0 -1,9 
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diazinon ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l  0,0000 0,0119 0,0116 0,0124 0,0121 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Dibromchlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dicamba ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dichlorprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dichlorvos ges. µg/l 0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diclofenac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0008 -0,0008 0,0 -0,8 -0,8 -0,6 -0,5 
Dicofol ges. ng/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - - - 
Dieldrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0004 0,0006 0,0009 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diflubenzuron ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diflufenican ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Dihydrocodein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimefuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethenamid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0005 -0,0004 0,0 -3,5 -3,5 -3,4 -3,2 
Dimethoat ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Diuron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4 
Dysprosium ges. µg/l  0,0000 0,0020 0,0019 0,0018 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Dysprosium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Eisen ges. µg/l  0,0000 6,3718 5,7798 5,4286 4,8853 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Eisen gel. µg/l 20 0,0000 -0,1035 -0,1011 -0,0894 -0,0879 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Endrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,1 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Epoxiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6 
Erbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Erbium ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0009 0,0009 0,0008 0,0008 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Erythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ethidimuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ethofumesat ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0008 -0,0008 -0,0008 -0,0007 0,0 -3,0 -2,9 -2,9 -2,8 
Ethylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l  0,0000 0,0048 0,0046 0,0076 0,0080 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 210 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Etofenprox ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Etrimphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenamidon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenitrothion ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenpropimorph ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenthion ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Florasulam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fluazifop-p ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Flufenacet ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -5,3 -5,2 -4,6 -4,0 
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0004 0,0 -1,1 -1,1 -1,1 -1,0 
Fluoranthen ges. ng/l  0,0000 0,1235 0,1168 0,1234 0,1177 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Fluoren ges. ng/l 1 0,0000 -0,0104 -0,0105 -0,0059 -0,0060 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Fluorid ges. mg/l 0,25 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Flurtamone ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Furosemid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,1 -1,0 -0,5 -0,5 
Gabapentin ges. µg/l  0,0000 -0,0007 -0,0006 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,3 -0,3 -0,1 -0,1 
Gadolinium ges. µg/l  0,0000 0,0024 0,0023 0,0023 0,0033 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3 
Gadolinium gel. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0008 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 0,3 
Gemfibrozil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l  0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0009 -0,0009 -0,0009 -0,0009 0,0 -3,5 -3,4 -3,1 -2,8 
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 
Haloxyfop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Heptachlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hexazinon ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3 
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0005 -0,0005 0,0 -0,5 -0,5 -0,4 -0,3 
Hydrogencarbonat ges. mg/l  0,0000 -0,3783 - - - 0,0 -0,2 - - - 
Ibuprofen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,6 -0,5 -0,3 -0,3 
Imidacloprid ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 -0,1 -0,1 
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l  0,0000 0,0358 0,0345 0,0384 0,0370 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
Indomethacin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Iodid ges. mg/l  0,0000 - - - - - - - - - 
Iomeprol ges. µg/l  0,0000 0,0008 0,0009 0,0016 0,0016 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
Iopamidol ges. µg/l  0,0000 0,0013 0,0013 0,0015 0,0015 0,0 0,3 0,3 0,4 0,4 
Iopromid ges. µg/l  0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0002 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 0,0 0,0 
Ioxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 211 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isophenphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isoproturon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 
Kalium ges. mg/l  0,0000 -0,0374 -0,0367 -0,0345 -0,0338 0,0 -0,7 -0,6 -0,6 -0,6 
Kalium gel. mg/l  0,0000 -0,0331 -0,0323 -0,0305 -0,0298 0,0 -0,7 -0,7 -0,6 -0,6 
Kobalt ges. µg/l  0,0000 -0,1163 -0,1146 -0,1135 -0,1122 0,0 -2,9 -2,9 -2,9 -2,9 
Kobalt gel. µg/l  0,0000 -0,0081 -0,0080 -0,0078 -0,0077 0,0 -4,7 -4,6 -4,3 -4,1 
Kupfer gel. µg/l  0,0000 0,0012 0,0013 0,0013 0,0025 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Kupfer ges. µg/l  0,0000 0,0127 0,0126 0,0132 0,0131 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Lamotrigin ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Lanthan gel. µg/l  0,0000 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Lanthan ges. µg/l  0,0000 0,0167 0,0161 0,0157 0,0151 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Lenacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3 
Lidocain ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,8 -0,7 -0,5 -0,4 
Linuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Lithium gel. µg/l  0,0000 -0,4699 -0,4618 -0,4287 -0,4203 0,0 -3,7 -3,6 -2,4 -2,3 
Lithium ges. µg/l  0,0000 -0,4659 -0,4579 -0,4255 -0,4171 0,0 -3,4 -3,3 -2,3 -2,1 
Losartan ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Magnesium ges. mg/l  0,0000 -0,0478 -0,0474 -0,0453 -0,0449 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3 
Magnesium gel. mg/l  0,0000 -0,0358 -0,0355 -0,0335 -0,0334 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
Malathion ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mangan ges. µg/l  0,0000 -1,8319 -1,8189 -1,8061 -1,8038 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4 
Mangan gel. µg/l  0,0000 -1,0824 -1,0610 -1,0330 -1,0164 0,0 -10,8 -10,0 -7,6 -7,2 
MCPA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0004 0,0 -3,0 -2,9 -2,7 -2,6 
MCPB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mecoprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,2 -0,2 
Mesotrion ges. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - 0,5 0,5 
Metalaxyl ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metamitron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0025 -0,0025 -0,0024 -0,0024 0,0 -15,0 -14,8 -14,5 -14,3 
Metazachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6 
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0006 -0,0006 0,0 -1,6 -1,5 -1,5 -1,5 
Metconazole ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metformin ges. µg/l  0,0000 0,0008 0,0008 0,0024 0,0025 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0007 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -5,2 -5,1 -5,0 -4,8 
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metobromuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 212 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Metolachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,5 -1,5 -1,4 -1,4 
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Metoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,5 -0,4 -0,2 -0,2 
Metoprololsaeure ges. µg/l  0,0000 -0,0002 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
Metoxuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metribuzin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,5 -0,5 -0,4 -0,4 
Metronidazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mevinphos ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mirex ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Molybdän ges. µg/l  0,0000 0,0038 0,0040 0,0046 0,0049 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Molybdän gel. µg/l  0,0000 0,0034 0,0035 0,0042 0,0044 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Monolinuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
m-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0003 -0,0003 0,0 -3,5 -3,3 -0,9 -0,9 
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 
Naphthalin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0175 0,0171 0,0245 0,0244 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Napropamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Naproxen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0001 0,0 -1,5 -1,4 -0,8 -0,8 
Natrium ges. mg/l  0,0000 -0,2389 -0,2330 -0,1629 -0,1518 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,2 
Natrium gel. mg/l  0,0000 -0,2389 -0,2334 -0,1755 -0,1695 0,0 -0,6 -0,6 -0,4 -0,3 
Neodym gel. µg/l  0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Neodym ges. µg/l  0,0000 0,0139 0,0133 0,0129 0,0124 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2 
Nickel gel. µg/l 1 0,0000 -0,0554 -0,0543 -0,0534 -0,0525 0,0 -4,6 -4,5 -4,2 -4,0 
Nickel ges. µg/l 1 0,0000 -0,1633 -0,1610 -0,1595 -0,1579 0,0 -1,3 -1,3 -1,3 -1,3 
Nicosulfuron ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nitenpyram ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l  0,0000 0,0020 0,0020 0,0021 0,0023 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 1 0,0000 0,0876 0,0876 0,0879 0,0856 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2 
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 
Nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N-Methylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Norflurazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,6 -1,5 -1,1 -1,0 
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,5 -0,4 -0,3 -0,3 
Omethoat ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Orbencarb ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l  0,0000 -0,0032 -0,0031 -0,0026 -0,0024 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l  0,0000 -0,0011 -0,0012 -0,0008 -0,0008 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 213 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Oxazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
oxi-Chlordan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
o-Xylol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Parathion-methyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-101 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-118 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-138 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-153 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-180 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Penconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pencycuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pendimethalin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0004 0,0004 0,0004 0,0003 0,0 0,4 0,4 0,4 0,4 
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Permethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Phenanthren ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0199 0,0188 0,0225 0,0220 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Phenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,03 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,3 -0,3 -0,1 -0,1 
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0006 -0,0006 0,0 -5,8 -4,7 -4,1 -4,0 
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0001 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0012 0,0011 0,0 0,1 0,1 0,4 0,4 
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0009 -0,0008 0,0 -0,8 -0,8 -0,5 -0,5

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 214 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Phoxim ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Picolinafen ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Picoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pirimicarb ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pregabalin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 
Primidon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Prochloraz ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Prometryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Propranolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propyphenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propyzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Prosulfocarb ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,4 -1,4 -1,3 -1,2 
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4 
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3 
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pyren ges. ng/l  0,0000 -0,0478 -0,0505 -0,0452 -0,0478 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Quecksilber ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,2 0,3 0,3 
Quinmerac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,0 -1,0 -1,0 -0,9 
Quinoxifen ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ritalinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Roxythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Saccharin ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0004 -0,0003 0,0 -0,5 -0,4 -0,2 -0,2 
Samarium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Samarium ges. µg/l  0,0000 0,0029 0,0028 0,0027 0,0026 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Selen gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0004 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Selen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0004 0,0004 0,0005 0,0007 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Silber ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0060 -0,0059 -0,0059 -0,0058 0,0 -6,1 -6,0 -6,0 -6,0 
Silber gel. µg/l 0,005 0,0000 -0,0037 -0,0037 -0,0036 -0,0036 0,0 -33,3 -32,6 -32,4 -32,2 
Simazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sitagliptin ges. µg/l  0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,6 -0,6 -0,4 -0,3 
Sotalol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Stickstoff, gesamt ges. mg/l  0,0000 0,0014 0,0014 0,0017 0,0019 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l  0,0000 -0,0069 -0,0068 -0,0064 -0,0061 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 
Sulcotrion ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfadiazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfadimidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Sulfadoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfamerazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Sulfat ges. mg/l  0,0000 -0,2366 -0,2335 -0,2216 -0,2153 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,3 
Sulfathiazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 215 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 - - 0,0 0,0 0,0 - - 
Surfynol 104 ges. µg/l  0,0000 0,0006 0,0006 0,0008 0,0008 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Tebuconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Tebutam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tellur ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tellur gel. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Telmisartan ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Telodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Temazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Terbumeton ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Terbutryn ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -2,9 -2,8 -2,5 -2,4 
Terbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0011 -0,0010 -0,0010 -0,0010 0,0 -7,5 -7,4 -7,0 -5,9 
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thallium gel. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 
Thallium ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Thiabendazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiacloprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiamethoxam ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Titan ges. µg/l 5 0,0000 0,3186 0,3034 0,2873 0,2739 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Titan gel. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Toluol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0003 0,0003 0,0005 0,0005 0,0 0,3 0,3 0,4 0,4 
Tramadol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
trans-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Triazophos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tribrommethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Trichlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Triclosan ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 
Trifluralin ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Trimethoprim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l  0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Uran ges. µg/l  0,0000 0,0019 0,0018 0,0018 0,0017 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Uran gel. µg/l  0,0000 0,0020 0,0018 0,0018 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Valsartan ges. µg/l  0,0000 -0,0021 -0,0020 -0,0019 -0,0019 0,0 -1,3 -1,3 -1,1 -1,0 
Valsartansaeure ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Vanadium gel. µg/l  0,0000 0,0015 0,0015 0,0017 0,0020 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Vanadium ges. µg/l  0,0000 0,0331 0,0315 0,0312 0,0302 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Venlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,3 -0,3 -0,2 
Vinylchlorid ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Wolfram ges. µg/l  0,0000 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0 0,4 0,4 0,4 0,3

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 216 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Wolfram gel. µg/l  0,0000 0,0014 0,0013 0,0014 0,0013 0,0 0,4 0,4 0,4 0,4 
Ytterbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3 
Ytterbium ges. µg/l  0,0000 0,0010 0,0009 0,0009 0,0009 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Zink ges. µg/l  0,0000 -0,4978 -0,4883 -0,4803 -0,4752 0,0 -0,5 -0,5 -0,5 -0,5 
Zink gel. µg/l 4 0,0000 -0,0390 -0,0378 -0,0338 -0,0319 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3 
Zinn ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0017 0,0016 0,0016 0,0016 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2 
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C  0,0000 0,0012 0,0012 0,0013 0,0011 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Wassertemperatur (Winter) ges. °C  0,0000 -0,0303 -0,0297 -0,0291 -0,0286 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3 
 
Tabelle 46:  Absolute und relative Differenzen zwischen Bestand und Prognosezustand in den funktionalen Abschnitten bei MNQ und im Prognos ezustand einer Entnahme von 5 m³/s (Legende: abs. Differenz: blau hinterlegt: Änderung > 0; rel. 
Differenz:    = Erhöhung < 0,1%,    = Erhöhung zw. 0,1% und 1%,    = Erhöhung > 1%) 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
1,1,1-Trichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,3,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,3-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,4,5-Tetrachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2,4-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,2-Dichlorethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,3,5-Trichlorbenzol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,3-Propylendinitrilotetraessigsäure ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0001 0,0002 0,0003 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1,4-Dioxan ges. µg/l 1 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
1-Chlor-2-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2 
1-Chlor-3-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
1-Chlor-4-nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2 
2',3,4,4'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 74 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2',3,4,6'-Tetracl-6-me-dm:TCBT 80 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,2',4,4'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 21 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,2',4,6'-Tetracl-3-me-dm:TCBT 27 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,2',4,6'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,3',4,4'-Tetracl-5-me-dm:TCBT 52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,3-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4,5-T ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
2,4,6-Trinitrotoluol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-D ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3 
2,4-DB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,4-Dichloranilin und 2,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,6-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2,6-Dichlorbenzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 217 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
2,6-Dimethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chlor-4-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chlor-5-nitroanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
2-Chlor-p-toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Hydroxyatrazin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Methyl-4,6-dinitrophenol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
2-Naphthalinsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0007 0,0007 0,0012 0,0011 0,0 0,3 0,3 0,4 0,4 
3,4,5-Trichlorphenol ges. µg/l 0,3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
3,4-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3,5-Dichloranilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3-Chloranilin ges. µg/l 0,06 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3-Chlor-ortho-Toluidin und 3-Chlor-para-Toluidin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
3-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
3-Trifluormethylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-DDD (TDE) ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-DDE ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-DDT ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4,4-Methoxychlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4-Acetamidoantipyrin ges. µg/l  0,0000 -0,0004 -0,0004 0,0001 0,0002 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,1 
4-Chloranilin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4-Chlorphenol ges. µg/l 3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
4-Formylaminoantipyrin ges. µg/l  0,0000 -0,0022 -0,0021 -0,0016 -0,0015 0,0 -0,7 -0,7 -0,4 -0,4 
4-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0008 0,0008 0,0014 0,0015 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3 
4-tert-Octylphenol ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -1,2 -1,1 -0,2 -0,2 
4-tert-Octylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
4-tert-Octylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
5,6-Dimethylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
5-Chlor-o-toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
5-Methylbenzotriazol ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
10,11-Dihydro-10,11-dihydroxycarbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
Acenaphthen ges. ng/l 0,5 0,0000 -0,0095 -0,0097 0,0000 0,0015 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Acenaphthylen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0068 0,0064 0,0134 0,0132 0,0 0,2 0,2 0,4 0,4 
Acesulfam-H ges. µg/l  0,0000 -0,0014 -0,0013 -0,0001 0,0001 0,0 -0,3 -0,2 0,0 0,0 
Acetamiprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Aclonifen ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Adsorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) ges. mg/l 0,015 0,0000 0,0001 - - - 0,0 0,3 - - - 
a-Endosulfan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
a-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Alachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Aldrin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Aluminium ges. µg/l  0,0000 9,9338 9,4010 8,9735 8,4925 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Aluminium gel. µg/l 20 0,0000 0,0517 0,0490 0,0497 0,0488 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 218 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Ametryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Amidosulfuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Amidotrizoesaeure ges. µg/l  0,0000 -0,0004 -0,0003 0,0001 0,0002 0,0 -0,2 -0,1 0,0 0,1 
Amisulprid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,9 -0,8 -0,6 -0,5 
Ammonium-Stickstoff ges. mg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0001 0,0001 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Ampa ges. µg/l  0,0000 -0,0021 -0,0019 -0,0016 -0,0015 0,0 -0,7 -0,6 -0,5 -0,4 
Anilin ges. µg/l 0,08 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Anthracen ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0075 0,0066 0,0128 0,0119 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Anthranilsäureisopropylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2 
Antimon gel. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Antimon ges. µg/l  0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0008 -0,0008 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
Arsen gel. µg/l  0,0000 0,0019 0,0018 0,0018 0,0018 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Arsen ges. µg/l  0,0000 -0,0087 -0,0090 -0,0090 -0,0092 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
Atenolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Atorvastatin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Atrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Azinphos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Azinphos-methyl ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Azoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Barium ges. µg/l  0,0000 -0,2781 -0,2837 0,0503 0,0509 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Barium gel. µg/l  0,0000 -0,4609 -0,4542 -0,2041 -0,2017 0,0 -0,8 -0,8 -0,2 -0,2 
b-Endosulfan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bentazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Benzo(a)anthracen ges. ng/l  0,0000 0,0238 0,0215 0,0317 0,0292 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Benzo(a)pyren ges. ng/l  0,0000 0,0715 0,0682 0,0735 0,0704 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Benzo(b)fluoranthen ges. ng/l  0,0000 0,0397 0,0377 0,0430 0,0406 0,0 0,1 0,1 0,2 0,1 
Benzo(ghi)perylen ges. ng/l  0,0000 0,0437 0,0414 0,0454 0,0434 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Benzo(k)fluoranthen ges. ng/l  0,0000 0,0755 0,0721 0,0787 0,0751 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Benzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Benzotriazol ges. µg/l  0,0000 -0,0055 -0,0053 -0,0043 -0,0041 0,0 -0,7 -0,6 -0,4 -0,4 
Beryllium ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0015 0,0015 0,0014 0,0013 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2 
Beryllium gel. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Beta-Cyfluthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Bezafibrat ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 
b-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bifenox ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bifenthrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bismut ges. µg/l  0,0000 0,0004 0,0004 0,0004 0,0004 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Bismut gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Bisoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0003 0,0 -2,7 -2,5 -1,8 -1,6 
Bisphenol A ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
Blei gel. µg/l 0,1 0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,3 
Blei ges. µg/l  0,0000 -0,2185 -0,2152 -0,2129 -0,2114 0,0 -1,4 -1,4 -1,4 -1,4 
Bor ges. µg/l 30 0,0000 -0,4331 -0,4176 -0,3762 -0,3407 0,0 -0,8 -0,8 -0,7 -0,6

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 219 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Bor gel. µg/l 30 0,0000 -0,3735 -0,3615 -0,3277 -0,2977 0,0 -0,8 -0,8 -0,6 -0,6 
Boscalid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bromacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bromdichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Bromid ges. mg/l 0,5 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Bromoxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cadmium gel. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,2 
Cadmium ges. µg/l  0,0000 -0,0018 -0,0017 -0,0017 -0,0017 0,0 -0,9 -0,8 -0,8 -0,8 
Calcium ges. mg/l  0,0000 0,0437 0,0387 0,0493 0,0550 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1 
Calcium gel. mg/l  0,0000 0,0397 0,0354 0,0466 0,0532 0,0 0,1 0,0 0,1 0,1 
Candesartan ges. µg/l  0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0008 -0,0007 0,0 -0,5 -0,4 -0,3 -0,3 
Carbamazepin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0003 -0,0002 0,0 -0,6 -0,5 -0,4 -0,4 
Carbendazim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,2 0,3 0,3 
Carbetamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cer gel. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 
Cer ges. µg/l  0,0000 0,0385 0,0362 0,0348 0,0329 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2 
Chlorbenzol ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chloressigsäure ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlorfenvinphos ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Chlorid ges. mg/l  0,0000 -0,1240 -0,1198 0,0140 0,0289 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chloroform ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlorpyrifos-ethyl ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chlortoluron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,7 -1,6 -1,5 -1,5 
Chrom ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0326 0,0310 0,0300 0,0284 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2 
Chrom gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Chrysen ges. ng/l  0,0000 0,0517 0,0485 0,0571 0,0538 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
cis-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
cis-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clarithromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 
Climbazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clomazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Clopidogrelsäure ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,2 -1,1 -0,9 -0,9 
Clopyralid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Clothianidin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Codein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Coffein ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0001 0,0001 0,0006 0,0006 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 
Coumaphos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cyanid, gesamt ges. mg/l 0,02 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Cyanid, leicht freisetzbar ges. mg/l 0,005 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Cyclamat-H ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,1 -0,1 -0,1 
Cypermethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Cyproconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 220 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Dehydrato-Erythromycin A ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Deltamethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desethylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desethylterbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desisopropylatrazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desmetryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Desphenyl-chloridazon ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0014 -0,0014 -0,0013 -0,0013 0,0 -2,0 -2,0 -2,0 -1,9 
d-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diazinon ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dibenz(ah)anthracen ges. ng/l  0,0000 0,0119 0,0115 0,0128 0,0125 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Dibromchlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dicamba ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dichlormethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dichlorprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dichlorvos ges. µg/l 0,0002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diclofenac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,8 -0,7 -0,5 -0,5 
Dicofol ges. ng/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - - - 
Dieldrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) ges. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0006 0,0009 0,0013 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Diflubenzuron ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diflufenican ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Dihydrocodein ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimefuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethachlor-SA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethenamid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0005 -0,0004 0,0 -3,5 -3,5 -3,4 -3,2 
Dimethoat ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethylsulfanilid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimethylsulftoluidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Dimoxystrobin ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Diphenylsulphon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Diuron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4 
Dysprosium ges. µg/l  0,0000 0,0020 0,0019 0,0018 0,0017 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Dysprosium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
e-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Eisen ges. µg/l  0,0000 6,3576 5,4853 4,9711 4,1625 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Eisen gel. µg/l 20 0,0000 -0,1033 -0,1005 -0,0827 -0,0811 0,0 -0,3 -0,2 -0,2 -0,2 
Endosulfansulfat ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Endrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Epichlorhydrin ges. µg/l 0,1 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Epoxiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6 
Erbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Erbium ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0009 0,0009 0,0008 0,0008 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 221 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Erythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ethidimuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ethofumesat ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0008 -0,0008 -0,0008 -0,0007 0,0 -2,9 -2,9 -2,9 -2,8 
Ethylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ethylendinitrilotetraessigsäure (EDTA) ges. µg/l  0,0000 0,0048 0,0045 0,0094 0,0099 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Ethyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Etofenprox ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Etrimphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenamidon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenitrothion ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenofibrinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Fenpropimorph ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fenthion ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Florasulam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Fluazifop-p ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Flufenacet ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -5,3 -5,2 -4,6 -3,9 
Flufenacet-ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0003 0,0 -1,1 -1,1 -1,1 -0,9 
Fluoranthen ges. ng/l  0,0000 0,1232 0,1139 0,1251 0,1170 0,0 0,2 0,1 0,2 0,2 
Fluoren ges. ng/l 1 0,0000 -0,0103 -0,0107 -0,0035 -0,0037 0,0 -0,2 -0,2 0,0 0,0 
Fluorid ges. mg/l 0,25 0,0000 - - - - 0,0 - - - - 
Fluroxypyr ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Flurtamone ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Furosemid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,1 -1,0 -0,4 -0,3 
Gabapentin ges. µg/l  0,0000 -0,0007 -0,0005 -0,0001 0,0000 0,0 -0,3 -0,2 0,0 0,0 
Gadolinium ges. µg/l  0,0000 0,0024 0,0023 0,0023 0,0038 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3 
Gadolinium gel. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0013 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 0,6 
Gemfibrozil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Gesamtphosphat-Phosphor ges. mg/l  0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0003 -0,0003 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
g-Hexachlorcyclohexan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Glyphosat ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0009 -0,0009 -0,0009 -0,0009 0,0 -3,5 -3,4 -3,0 -2,8 
H4-Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
H4-Perfluorhexansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
H4-Perfluoroktansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,1 0,3 0,3 
Haloxyfop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Heptachlor ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hexachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hexachlorbutadien ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Hexazinon ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3 
Hydrochlorthiazid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0005 -0,0004 0,0 -0,5 -0,5 -0,3 -0,3 
Hydrogencarbonat ges. mg/l  0,0000 -0,3775 - - - 0,0 -0,2 - - - 
Ibuprofen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,5 -0,5 -0,2 -0,2 
Imidacloprid ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 0,0 0,0 
Indeno(1,2,3-cd)pyren ges. ng/l  0,0000 0,0358 0,0340 0,0404 0,0384 0,0 0,1 0,1 0,2 0,2 
Indomethacin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 222 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Iodid ges. mg/l  0,0000 - - - - - - - - - 
Iomeprol ges. µg/l  0,0000 0,0008 0,0009 0,0020 0,0021 0,0 0,1 0,1 0,2 0,3 
Iopamidol ges. µg/l  0,0000 0,0013 0,0014 0,0017 0,0017 0,0 0,3 0,4 0,4 0,4 
Iopromid ges. µg/l  0,0000 -0,0008 -0,0007 0,0002 0,0005 0,0 -0,3 -0,3 0,1 0,1 
Ioxynil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Irgarol 1051 ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3 
Irgarol Metabolit 1 ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Iso-Chloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isophenphos ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isopropylbenzol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Isoproturon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 
Kalium ges. mg/l  0,0000 -0,0374 -0,0365 -0,0333 -0,0324 0,0 -0,7 -0,6 -0,6 -0,5 
Kalium gel. mg/l  0,0000 -0,0330 -0,0322 -0,0295 -0,0286 0,0 -0,7 -0,7 -0,6 -0,6 
Kobalt ges. µg/l  0,0000 -0,1160 -0,1144 -0,1134 -0,1122 0,0 -2,9 -2,9 -2,9 -2,9 
Kobalt gel. µg/l  0,0000 -0,0081 -0,0080 -0,0078 -0,0076 0,0 -4,7 -4,6 -4,2 -4,0 
Kupfer gel. µg/l  0,0000 0,0012 0,0013 0,0014 0,0032 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2 
Kupfer ges. µg/l  0,0000 0,0127 0,0126 0,0136 0,0136 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
lambda-Cyhalothrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Lamotrigin ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
Lanthan gel. µg/l  0,0000 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Lanthan ges. µg/l  0,0000 0,0167 0,0158 0,0153 0,0146 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Lenacil ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Levetiracetam ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3 
Lidocain ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0 -0,8 -0,6 -0,4 -0,3 
Linuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Lithium gel. µg/l  0,0000 -0,4689 -0,4606 -0,4114 -0,4015 0,0 -3,7 -3,6 -2,3 -2,2 
Lithium ges. µg/l  0,0000 -0,4649 -0,4567 -0,4085 -0,3987 0,0 -3,4 -3,3 -2,2 -2,1 
Losartan ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Magnesium ges. mg/l  0,0000 -0,0477 -0,0475 -0,0445 -0,0443 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3 
Magnesium gel. mg/l  0,0000 -0,0358 -0,0356 -0,0327 -0,0328 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
Malathion ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mangan ges. µg/l  0,0000 -1,8278 -1,8248 -1,8159 -1,8261 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4 
Mangan gel. µg/l  0,0000 -1,0800 -1,0566 -1,0191 -1,0010 0,0 -10,8 -9,9 -7,5 -7,1 
MCPA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0004 -0,0004 0,0 -2,9 -2,9 -2,6 -2,5 
MCPB ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mecoprop ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,2 -0,1 
Mesotrion ges. µg/l  0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - 0,9 0,8 
Metalaxyl ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metalaxyl-CA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metamitron ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0025 -0,0025 -0,0024 -0,0024 0,0 -15,0 -14,8 -14,4 -14,3 
Metazachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metazachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0008 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -0,6 -0,6 -0,6 -0,6 
Metazachlorsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0006 -0,0006 0,0 -1,5 -1,5 -1,5 -1,5

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 223 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Metconazole ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metformin ges. µg/l  0,0000 0,0008 0,0008 0,0034 0,0035 0,0 0,1 0,1 0,3 0,3 
Methabenzthiazuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Methyl-desphenylchloridazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0007 -0,0007 -0,0007 -0,0007 0,0 -5,2 -5,1 -5,0 -4,8 
Methyl-tert-butylether ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metobromuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metolachlor ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,5 -1,4 -1,4 -1,4 
Metolachlor ESA ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,1 
Metolachlor-CA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Metoprolol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0004 -0,0004 -0,0002 -0,0001 0,0 -0,5 -0,4 -0,1 -0,1 
Metoprololsaeure ges. µg/l  0,0000 -0,0002 -0,0001 0,0001 0,0001 0,0 -0,1 -0,1 0,1 0,1 
Metoxuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Metribuzin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,5 -0,4 -0,4 -0,4 
Metronidazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mevinphos ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Mirex ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Molybdän ges. µg/l  0,0000 0,0038 0,0041 0,0052 0,0056 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3 
Molybdän gel. µg/l  0,0000 0,0034 0,0036 0,0047 0,0051 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3 
Monolinuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
m-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
m-Tolylsäurediethylamid ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0005 -0,0005 -0,0003 -0,0002 0,0 -3,5 -3,2 -0,7 -0,7 
m-Xylol und p-Xylol ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N,N-Dimethylanilin ges. µg/l 0,03 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N,N-Dimethylsulfamid ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N-Acetyl-Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,3 
Naphthalin ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0175 0,0169 0,0288 0,0287 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3 
Napropamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Naproxen ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,5 -1,4 -0,7 -0,7 
Natrium ges. mg/l  0,0000 -0,2384 -0,2314 -0,1224 -0,1066 0,0 -0,5 -0,5 -0,2 -0,2 
Natrium gel. mg/l  0,0000 -0,2384 -0,2319 -0,1422 -0,1346 0,0 -0,6 -0,6 -0,3 -0,3 
Neodym gel. µg/l  0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Neodym ges. µg/l  0,0000 0,0139 0,0131 0,0125 0,0118 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2 
Nickel gel. µg/l 1 0,0000 -0,0552 -0,0541 -0,0530 -0,0520 0,0 -4,6 -4,5 -4,1 -4,0 
Nickel ges. µg/l 1 0,0000 -0,1629 -0,1609 -0,1595 -0,1583 0,0 -1,3 -1,3 -1,3 -1,3 
Nicosulfuron ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nitenpyram ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nitrat-Stickstoff ges. mg/l  0,0000 0,0020 0,0020 0,0022 0,0025 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Nitrilotriessigsäure (NTA) ges. µg/l 1 0,0000 0,0874 0,0883 0,0892 0,0862 0,0 0,3 0,3 0,3 0,2 
Nitrit-Stickstoff ges. mg/l 0,02 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Nitrobenzol ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
N-Methylanilin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Nonylphenoldiethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Nonylphenolmonoethoxylat ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Norflurazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 224 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
O,N-Didesmethylvenlafaxin ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,5 -1,4 -1,0 -0,9 
O-Desvenlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0003 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,5 -0,4 -0,3 -0,3 
Omethoat ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Orbencarb ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Organischer Kohlenstoff, gelöst gel. mg/l  0,0000 -0,0032 -0,0031 -0,0023 -0,0020 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Organischer Kohlenstoff, gesamt (TOC) ges. mg/l  0,0000 -0,0011 -0,0013 -0,0007 -0,0006 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Orthophosphat-Phosphor gel. mg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
o-Toluidin und p-Toluidin ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Oxazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
oxi-Chlordan ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
o-Xylol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
para-Nonylphenol verzweigt ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Parathion-ethyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Parathion-methyl ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-28 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-52 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-101 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-118 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-138 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-153 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
PCB-180 ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Penconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pencycuron ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pendimethalin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pentachlorbenzol ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pentachlorphenol ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - 0,0 0,0 0,0 0,0 - 
Perfluorbutansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Perfluorbutansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0004 0,0004 0,0003 0,0003 0,0 0,4 0,4 0,4 0,3 
Perfluordekansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluordekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluordodekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorheptansulfonsäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorheptansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorhexansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorhexansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 
Perfluornonansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluoroktansulfonsäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 
Perfluoroktansäure inkl. Isomere ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Perfluorpentansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Perfluorundekansäure ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Permethrin ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Phenanthren ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0199 0,0183 0,0242 0,0236 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Phenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Phosphorsäure-(butoxyethyl)-ester ges. µg/l 0,03 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0000 0,0000 0,0 -0,3 -0,3 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 225 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Phosphorsäuretributylester ges. µg/l 0,02 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0006 -0,0006 0,0 -5,7 -4,6 -4,0 -3,9 
Phosphorsäuretriethylester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0002 -0,0002 0,0002 0,0002 0,0 -0,1 -0,1 0,1 0,1 
Phosphorsäuretriisobutylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0018 0,0018 0,0 0,1 0,1 0,7 0,7 
Phosphorsäuretriphenylester ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Phosphorsäure-tris-(2-chlorethyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 
Phosphorsäuretris(2-chlorisopropyl)ester ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0010 -0,0010 -0,0008 -0,0007 0,0 -0,8 -0,7 -0,5 -0,5 
Phoxim ges. µg/l 0,02 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Picolinafen ges. µg/l 0,002 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Picoxystrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pirimicarb ges. µg/l 0,001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pregabalin ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,2 0,2 
Primidon ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Prochloraz ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Prometryn ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propiconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 
Propranolol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propyphenazon ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Propyzamid ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Prosulfocarb ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0002 -0,0002 -0,0002 -0,0002 0,0 -1,4 -1,4 -1,3 -1,2 
Prothioconazol-desthio ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,4 -0,4 -0,4 -0,4 
P.säure-tris(1,3-dichlor-isopropyl)ester ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,4 -0,4 -0,2 -0,2 
Pyraclostrobin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Pyren ges. ng/l  0,0000 -0,0477 -0,0524 -0,0443 -0,0488 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Quecksilber ges. µg/l 0,005 0,0000 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0 0,3 0,2 0,3 0,3 
Quinmerac ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -1,0 -1,0 -1,0 -0,9 
Quinoxifen ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Ritalinsäure ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Roxythromycin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Saccharin ges. µg/l 0,05 0,0000 -0,0006 -0,0006 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,5 -0,4 -0,1 -0,1 
Samarium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Samarium ges. µg/l  0,0000 0,0029 0,0028 0,0026 0,0025 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Selen gel. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0002 0,0006 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 
Selen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0004 0,0004 0,0006 0,0009 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Silber ges. µg/l 0,005 0,0000 -0,0060 -0,0059 -0,0058 -0,0058 0,0 -6,1 -6,0 -6,0 -5,9 
Silber gel. µg/l 0,005 0,0000 -0,0037 -0,0037 -0,0036 -0,0036 0,0 -33,2 -32,5 -32,3 -32,1 
Simazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sitagliptin ges. µg/l  0,0000 -0,0010 -0,0009 -0,0006 -0,0006 0,0 -0,6 -0,6 -0,3 -0,3 
Sotalol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Stickstoff, gesamt ges. mg/l  0,0000 0,0014 0,0014 0,0019 0,0022 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Stickstoff, mineralisch (NH4, NO3, NO2) ges. mg/l  0,0000 -0,0069 -0,0068 -0,0062 -0,0058 0,0 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 
Sulcotrion ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfadiazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfadimethoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 226 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Sulfadimidin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Sulfadoxin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfamerazin ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sulfamethoxazol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 0,0 
Sulfat ges. mg/l  0,0000 -0,2360 -0,2335 -0,2162 -0,2080 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3 
Sulfathiazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Sum kurzkettige Chlorparaffine C10 - C13 ges. µg/l 0,2 0,0000 0,0000 0,0000 - - 0,0 0,0 0,0 - - 
Surfynol 104 ges. µg/l  0,0000 0,0006 0,0006 0,0009 0,0009 0,0 0,2 0,2 0,3 0,3 
Tebuconazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Tebutam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tellur ges. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tellur gel. µg/l 0,1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Telmisartan ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 
Telodrin ges. ng/l 2,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Temazepam ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Terbumeton ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Terbutryn ges. µg/l 0,01 0,0000 -0,0002 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -2,9 -2,8 -2,5 -2,3 
Terbutylazin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0011 -0,0010 -0,0010 -0,0010 0,0 -7,4 -7,3 -7,0 -5,8 
Tetrachlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tetrachlormethan ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thallium gel. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 
Thallium ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Thiabendazol ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiacloprid ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiacloprid-ESA ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiacloprid-ESA, Na-Salz ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Thiamethoxam ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Titan ges. µg/l 5 0,0000 0,3179 0,2970 0,2735 0,2548 0,0 0,1 0,1 0,1 0,1 
Titan gel. µg/l 5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Toluol ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Toluolsulfonsäure ges. µg/l 0,05 0,0000 0,0003 0,0003 0,0006 0,0006 0,0 0,3 0,3 0,4 0,4 
Tramadol ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 
trans-Chlordan ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
trans-Heptachlorepoxid ges. ng/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Triazophos ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Tribrommethan ges. µg/l 1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Trichlorethen ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Triclosan ges. µg/l 0,01 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 
Trifluralin ges. µg/l 0,003 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Trimethoprim ges. µg/l 0,025 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 
Triphenylphosphinoxid ges. µg/l  0,0000 -0,0002 -0,0003 -0,0002 -0,0002 0,0 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 
Uran ges. µg/l  0,0000 0,0019 0,0017 0,0017 0,0017 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Uran gel. µg/l  0,0000 0,0019 0,0018 0,0018 0,0017 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Valsartan ges. µg/l  0,0000 -0,0021 -0,0020 -0,0018 -0,0018 0,0 -1,3 -1,3 -1,0 -1,0

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 227 - 
Stoffname Probenvorb. Einheit 
fkt. Abschnitt R1a R1b/R2 R3 R4 R5 R1a R1b/R2 R3 R4 R5 
Bestimmungsgrenze abs. Differenz rel. Differenz [%] 
Valsartansaeure ges. µg/l  0,0000 -0,0001 -0,0001 0,0000 0,0001 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Vanadium gel. µg/l  0,0000 0,0015 0,0015 0,0019 0,0022 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Vanadium ges. µg/l  0,0000 0,0330 0,0309 0,0305 0,0292 0,0 0,2 0,2 0,2 0,2 
Venlafaxin ges. µg/l 0,025 0,0000 -0,0001 -0,0001 -0,0001 -0,0001 0,0 -0,3 -0,3 -0,2 -0,2 
Vinylchlorid ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Wolfram ges. µg/l  0,0000 0,0017 0,0016 0,0017 0,0017 0,0 0,4 0,3 0,4 0,3 
Wolfram gel. µg/l  0,0000 0,0014 0,0013 0,0014 0,0014 0,0 0,4 0,4 0,4 0,4 
Ytterbium gel. µg/l 0,005 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0 0,2 0,2 0,2 0,3 
Ytterbium ges. µg/l  0,0000 0,0009 0,0009 0,0009 0,0008 0,0 0,3 0,3 0,3 0,3 
Zink ges. µg/l  0,0000 -0,4967 -0,4864 -0,4770 -0,4726 0,0 -0,5 -0,5 -0,5 -0,5 
Zink gel. µg/l 4 0,0000 -0,0389 -0,0373 -0,0313 -0,0287 0,0 -0,4 -0,4 -0,3 -0,3 
Zinn ges. µg/l 0,5 0,0000 0,0017 0,0016 0,0016 0,0015 0,0 0,3 0,2 0,2 0,2 
Wassertemperatur (Sommer) ges. °C  0,0000 0,0012 0,0013 0,0014 0,0011 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Wassertemperatur (Winter) ges. °C  0,0000 -0,0302 -0,0296 -0,0289 -0,0283 0,0 -0,3 -0,3 -0,3 -0,3

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 228 - 
10.5 Zusätzliche Prüfung der potenziellen Beeinflussung der Entnahme durch die 
oberhalb gelegene Kläranlage 
Bedingt durch die Lage des Entnahmebauwerks nur ca. 700 m unterhalb der Einleitung der Kläran-
lage Dormagen-Rheinfeld auf der gleichen Gewässerseite wurde überprüft, inwiefern das dort zu 
entnehmende Wasser ggf. eine erhöhte Belastung durch die Kläranlagen aufweist. 
Dies war erforderlich, um korrekte Prognosen der Auswirkungen unterhalb der Entnahmestelle vor-
nehmen zu können, da ggf. abweichende Eingangsdaten für die Prognosen der Entnahme erforder-
lich gewesen wären, sofern die Entnahme ausschließlich aus einer potenziell höher belasteten Ab-
wasserfahne erfolgt wäre. Dies lies sich jedoch nicht feststellen (vgl. folgende Ausführungen). Dem-
entsprechend musste keine weitergehende Differenzierung der Wasserbeschaffenheiten erfolgen. 
Dies wurde anhand einer longitudinalen Mischrechnung, anhand der in einem gewissen Abstand zur 
Einleitung eine anteilige Durchmischung mit dem Rheinwasser angenommen wird. Das Vorgehen 
resultiert von einem früheren Projekt (Koenzen, Schirmer und Karthaus-Sausen 2016). 
Anhand der Entfernung der Entnahmestelle von der KA Einleitung von ca. 700 m ist eine Durchmi-
schung mit 25 % des Rheinabflusses im Bereich der Entnahmestelle anzunehmen. 
Zur Beurteilung wurden die aktuelle Jahresabwassermenge (letzte in ELWAS veröffentlichte Erhe-
bungsjahre in Bezug zu weiteren verfügbaren Daten (Stand 27.06.2022, LANUV NRW 2022d): 2018, 
2019, 2020; JAM: 4.708.739 m³/a), der Trockenwetterabfluss anhand des MIN -Wertes der gemes-
senen Wasservolumen im Rahmen der Überwachung nach § 94 LWG nach Prüfung auf Ausreißer, 
die Verhältnisse des Ablaufs der Nachklärung (Messste lle 22216725) anhand der vorliegenden 
Überwachungsergebnisse nach § 94 LWG in ELWAS in Verbindung mit den Verhältnissen der Mess-
stelle 090037, Rhein km 698,9 R berücksichtigt (LANUV NRW 2022d).  
Die Prüfung erfolgte anhand einer Auswahl an Parametern, die sowohl im KA -Ablauf als auch im 
Gewässer gemessen wurden und vergleichbar belastbar mit einer einfachen Mischrechnung zu 
prognostizieren sind. Somit handelte es sich um folgende Parameter: 
- Ammonium-Stickstoff 
- Cadmium 
- Chlorid 
- Gesamtphosphat-Phosphor 
- Nitrat-Stickstoff 
- Quecksilber 
 
Zur vorsorglichen Betrachtung wurden zwei verschiedene Szenarien berücksichtigt: 
Tabelle 47:  Die betrachteten Szenarien zur Prüfung de s Einflusses der Abwasserfahne der KA Dormagen -
Rheinfeld auf die Wasserqualität an der Entnahmestelle 
Szenario Kläranlage Gewässer 
Konzentration Abfluss Konzentration Abfluss 
1 (mittleres Szenario) Mittelwert JAM  
(Mittelwert) 
Mittelwert MQ  
(100% & 25%) 
2 (Trockenwetter) 90 P MIN (Annahme 
Trockenwetter) 
90 P MNQ  
(100% & 25%)

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie „Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für RWTL“ 
 - 229 - 
Trotz teils großer Unterschiede zwischen vorliegenden Konzentrationen liegen bedingt durch die 
sehr geringe Einleitmenge (JAM (Mittelwert): 0,147 m³/s; Annahme Trockenwetter: 0,051 m³/s)  im 
Verhältnis zum Abfluss des Rheins (MNQ: 909 m³/s; MQ: 2080 m³/s) selbst bei einer Durchmischung 
von nur 25% keine Veränderungen der Konzentrationen im messbaren Bereich vor (Anteil KA -Ein-
leitung an Abfluss: < 0,04%). 
 
Tabelle 48:  Abgestimmte Vorgehensweise zur anteiligen Mischung der longitudinalen Mischrechnung (Koen-
zen, Schirmer und Karthaus-Sausen 2016). 
Durchmischungszonen Abstand unterhalb Einleitung anteilige Mischung 
1 0 – 100 m 10 % des Abflusses 
2 100 m – 1 km 25 % des Abflusses 
3 1 km – 10 km 35 % des Abflusses 
4 10 km – 30 km 50 % des Abflusses 
5 30 km – 50 km 70 % des Abflusses 
6 ab 50 km 100  % des Abflusses 
 
Die Werte sind im Folgenden dargestellt.

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 - 230 - 
Tabelle 49:  Bestandsverhältnisse für eine Auswahl an Parametern bei mittleren Verhältnissen bei Durchführung einer longitudinalen Mischre chnung 
  Szenario 1: mittlere Verhältnisse 
  Kläranlage Dormagen-Rhein-
feld 
Rhein (Messstelle 090037) uh KA Dormagen-Rheinfeld 
  Konzentration Abfluss 
[l/s] 
Konzentration Abfluss [l/s] Konzentration 
Quelle Überwachung 
nach §94 LWG 
(ELWAS) 
JAM  
(ELWAS) 
Messstelle 090037 
(ELWAS) 
Pegel Köln 
(MQ) 
  Ergebnis 
Stoffname Mittel-
wert 
Einheit Mittel-
wert 
Mittelwert Einheit Mittelwert 
(100%) 
Mittelwert 
(25%) 
Durchmischung 
100% 
Durchmischung 
25% 
Einheit 
Ammonium-Stickstoff 0,445 mg/l 147 0,065 mg/l 2080000 520000 0,065 0,065 mg/l 
Cadmium 0,007 µg/l 147 0,020 µg/l 2080000 520000 0,020 0,020 µg/l 
Chlorid 108 mg/l 147 45 mg/l 2080000 520000 45 45 mg/l 
Gesamtphosphat- 
Phosphor 
0,62 mg/l 147 0,07 mg/l 2080000 520000 0,07 0,07 mg/l 
Nitrat-Stickstoff 5,71 mg/l 147 2,44 mg/l 2080000 520000 2,44 2,44 mg/l 
Quecksilber 0,0025 µg/l 147 0,0053 µg/l 2080000 520000 0,0053 0,0053 µg/l

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 - 231 - 
Tabelle 50:  Bestandsverhältnisse für eine Auswahl an Parametern bei Trockenwetter bei Durchführung einer longitudinalen Mischrechnung  
  Szenario 2: Trockenwetter 
  Kläranlage Dormagen-Rhein-
feld 
Rhein (Messstelle 090037) uh KA Dormagen-Rheinfeld 
  Konzentration Abfluss 
[l/s] 
Konzentration Abfluss [l/s] Konzentration 
Quelle Überwachung 
nach §94 LWG 
(ELWAS) 
JAM  
(ELWAS) 
Messstelle 090037 
(ELWAS) 
Pegel Köln 
(MNQ) 
  Ergebnis 
Stoffname 90 P Einheit MIN (Tro-
cken-
wetter) 
90 P Einheit MNQ 
(100%) 
MNQ 
(25%) 
Durchmischung 
100% 
Durchmischung 
25% 
Einheit 
Ammonium-Stickstoff 1,568 mg/l 51 0,098 mg/l 909000 227250 0,098 0,098 mg/l 
Cadmium 0,0098 µg/l 51 0,031 µg/l 909000 227250 0,031 0,031 µg/l 
Chlorid 140 mg/l 51 55 mg/l 909000 227250 55 55 mg/l 
Gesamtphosphat- 
Phosphor 
0,88 mg/l 51 0,10 mg/l 909000 227250 0,10 0,10 mg/l 
Nitrat-Stickstoff 8,46 mg/l 51 3,00 mg/l 909000 227250 3,00 3,00 mg/l 
Quecksilber 0,0025 µg/l 51 0,0090 µg/l 909000 227250 0,0090 0,0090 µg/l 
 
Die Konzentrationen der Messstelle 090037 sowie die ermittelten Konzentrationen unterhalb der Einleitstelle der KA Dormagen -Rheinfeld sind im 
Rahmen der dargestellten Nachkommastellen identisch. Somit ist eine weitergehende Berücksichtigung der Entnahme aus der Fahne der KA-Ein-
leitung nicht erforderlich.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (01_1 Zeichnerische Festlegung Karte1)

616 Zeichen

Blatt 1
Blatt 2
Blatt 3Blatt 4
Blatt 1
 
LEGENDE
Zeichnerische Festlegung
Leitungstrasse und Entnahmebereich
Land NRW (2022)
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Datensatz (URI): https://registry.gdi-de.org/id/de.nw/DENWDGK5
Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 -
Die im Braunkohlenplan dargestellte Leitungstrasse ist
sinngemäß aus dem Planzeichen für Leitungen und
Bandanlagen entwickelt worden.
 
BRAUNKOHLENPLAN GARZWEILER II
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse
für die Rheinwassertransportleitung
Zeichnerische
Festlegung
M 1:10 000
Vorentwurf  (13.09.2022)

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_ 3 Karte1_FNL_Bestand_Planung_Massnahmen_Blatt3)

3558 Zeichen

HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
SC0/HT
HA,aci
FG,wf3
HA,aci
HA,aci
HA,acs
HA,aci
SB2
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
EB,xd2
HA,aci
HA,aci
HA,aci
HA,aci
EA,xd2
HA,acs
HA,aci
EB,xd2
HA,aci
HA,aci
SF6
SB5
HA,aci
SB5
HA,aci
EA,xd2
HA,acs
HA,aci
SL0
SB2
EB,xd2
EA,xd2
EA,xd2
EB,xd2
SB5
FG,wf4a
SF6
HA,aci
HA,aci
EB,xd2
SB6
AA,lrt90,ta1-2,m
SF6/GF2
SB6
SB5
EB,xd2
SB5
SB5
AG,lrt100,ta1-2,m
HW,neo7/HN
HA,aci
HA,aci
HJ7,oq2
SC0
ED,veg1
SG4a
AG,lrt90,ta1-2,m
EB,xd2
V,me2
V,me2
V,me2
V,me2
HA,aci
EA3
HD,mf6
HJ7,oq2/HJ0,ka4
AG,lrt100,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
AM,lrt100,ta-11a,m
AG,lrt90,ta1-2,m
V,me2
SB2
SG4a
HJ7,oq2
AA,lrt100,ta-11a,m
V,me2
SP4
V,me6,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
HA,aci
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,me2
V,mf1
EB,xd2
HA,aci
HJ0,ka4
BA,lrt100,ta1-2,m
HD,mf6
AG,lrt100,ta1-2,m
V,me2
BB,lrg100
HJ0,ka6
BD0,lrg100,kb
V,mf8,stb3
V,mf8,stb3
BB,lrg100
EA,xd2
V,mf8,stb3
HA,aci
V,mf8,stb3
SB2
HN
V,mf8,stb3
KC,neo1
V,mf8,stb3
V,mf7
BB,lrg100
BA,lrt30,ta-11a,m
BD0,lrg100,kb
V,mf8,stb3
SG4a
EB,xd2
SG4a
SG4a
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
FM,wf4a
V,mf1
BD3,lrg100,ta1-2
KC,neo1
BA,lrt90,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
AG,lrt100,ta1-2,m/BB,lrg100
SB0
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta1-2
EA,xd2
V,mf8,stb3
BA,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BB,lrg100
V,me6,stb3
BF,lrt30,ta-11
BA,lrt100,ta-11a,m
V,mf8,stb3
HD,mf6
BD3,lrg100,ta1-2
HT,mf8,stb3
AQ,lrt90,ta1-2,m
BB,lrg100
V,mf8,stb3
HJ0,ka4
BD7,lrg100,kb
BF,lrt90,ta1-2
FM,wf3
BA,lrt90,ta1-2,m
BH,lrt90,ta1-2
EA,xd2
V,mf8,stb3
KB,neo1/BB,lrg100
BD3,lrg100,ta1-2
HT,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
BH,lrt90,ta1-2
BA,lrt100,ta1-2,m
BD3,lrg100,ta1-2
BA,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
V,mf8,stb3
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,me6,stb3
BA,lrt100,ta1-2,m
AG,lrt100,ta1-2,m
ED,veg1
AM,lrt100,ta1-2,m
V,mf8,stb3
BA,lrt100,ta1-2,m
V,mf7
SE6
V,mf8,stb3
BF,lrt30,ta1-2
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta1-2
HW,neo7
V,mf8,stb3
BD0,lrg100,kb
BD3,lrg100,ta3-5
BD3,lrg100,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BD3,lrg100,ta1-2
V,mf8,stb3
BF,lrt90,ta1-2
BB,lrg100
BD3,lrg100,ta3-5
FF,wf4a
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta1-2
BF,lrt90,ta-11
BF,lrt90,ta1-2
AB,lrt100,ta1-2,m
BF,lrt90,ta1-2
V3
V3V5AR
V6
V6
V6
A1
A1
A1
K1
K1
K1
K2
K2
K2
K4
LSG-4806-0009
6.2.4.70/71
6.2.4.426.2.4.73
6.2.4.75
6.2.4.77
6.2.4.76
6.2.4.33
C
C
C
C
RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
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Sinne des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren 
zur Sicherung von Trassen für 
Rheinwassertransportleitungen zu den 
Tagebauen Garzweiler und Hambach
BM
10 / 2022
10 / 2022
10 / 2022
Fachbeitrag Natur und Landschaft
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
ND/TK
b.u.
Blatt 3
0 100 200 300 400 50050
m
1:5.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Karte 1: Bestand, Konflikte und Maßnahmen
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Legende siehe Blatt 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (05_Fachbeitrag Bauverfahrensbeschreibung)

25987 Zeichen

1 
12.09.20 
Neubau der Rheinwassertransportleitung vom 
Rhein bei Dormagen bis zu den 
Übergabepunkten im Bereich der Tagebaue 
Hambach und Garzweiler 
 
 
Beschreibung der wesentlichen Bautätigkeiten zur Errichtung der 
Rheinwassertransportleitung (RWTL) zur Beurteilung möglicher 
Beeinträchtigungen der UVP-Schutzgüter 
(Bauverfahrensbeschreibung) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
RWE Power AG, Hauptabteilung Bauwesen (Juli 2022)

2 
12.09.20 
Beschreibung der wesentlichen Bautätigkeiten zur Errichtung der 
Rheinwassertransportleitung (RWTL ) zur Beurteilung möglicher Beeinträchtigungen 
der UVP-Schutzgüter (Bauverfahrensbeschreibung) 
1. Allgemeines / Bauvorbereitung / Baustelleneinrichtungsflächen 
Bauarbeiten werden im gesamten Trassenbereich der RWTL vom Entnahmebauwerk am 
linken Rheinufer des Rheins bei Dormagen bis zu den definierten Übergabepunkten im 
Bereich der Tagebaue Hambach und Garzweiler durchgeführt. Die Arbeiten werden 
abschnittsweise, unterteilt in Baulose in der Regel zur Tagzeit ausgeführt. Besondere 
Einzelmaßnahmen, wie z. B. größere Betonagen bei den Bauwerken, können auch über 
die Nachtzeit durchgeführt werden.  
Alle erforderlichen Baugeräte und Baumaschinen entsprechen grundsätzlich der 
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 06.09.2002 sowie seit dem 
03.01.2006 der zweiten Stufe der Richtlinie 2000/14/EG. 
Die Leitungstrassen verlaufen insbesondere über landwirtschaftlich genutzte Flächen. 
Bei der Planung und dem Bau der Rohrleitungen und Bauwerke werden neben den 
gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Bodens (BBSchG, BBSchV) die einschlägigen 
Regelwerke des DVGW (Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) und die 
einschlägigen DIN-Normen beachtet. Dabei kommen insbesondere folgende 
Regelwerke und Normen zur Anwendung: 
• DVGW Merkblatt G 451 „Bodenschutz bei der Planung von Gastransportleitungen 
• DVGW Technische Regel Arbeitsblatt  W 400 (Technische Regeln 
Wasserverteilungsanlagen; Teil 1 „Planung“ und Teil 2 „Bau und Prüfung“)  
• DIN 2880 „ Anwendung von Zementmörtel-Auskleidung für Gußrohre, Stahlrohre 
und Formstücke 
• DIN 19639 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ 
• DIN 19731 „Verwertung von Bodenmaterial“ 
Darüber hinaus wurde ein eigenes Bodenschutzkonzept für die Errichtung der RWTL 
erstellt, das der Planung und Bautätigkeit zu Grunde gelegt wird.   
Die genannten technischen Regelwerke bilden für den Wasserleitungsbau und den 
Umgang mit dem Boden beim Leitungsbau die allgemein anerkannten Regeln der 
Technik ab und sind darum der Vorhabenumsetzung zu Grunde zu legen. Die Regelwerke 
dienen dabei unter anderem der Leitungssicherheit, der Arbeitssicherheit sowie dem 
Bodenschutz bei der Errichtung des Vorhabens.  
Soweit das Merkblatt DVGW G 451 höhere Schutzvorkehrungen als die DIN 19639 
vorsieht und nicht in Widerspruch zur DIN 19639 steht, wird das Merkblatt zum noch 
besseren Bodenschutz ergänzend herangezogen. Hintergrund der Anwendung des 
eigentlich dem Gasleitungsbau entstammenden Regelwerks ist, dass die von der 
Rheinwassertransportleitung betroffenen Grundeigentümer im landwirtschaftlichen 
Bereich vielfach zuvor mit dem Erdgaspipelinebau konfrontiert waren und mit der 
Bodenschonung nach dem Merkblatt DVGW G 451 gute Erfahrungen zum Erhalt ihrer 
landwirtschaftlichen Nutzfläche gemacht haben.   
Aus den genannten technischen Regelwerken leitet sich der nachfolgende regelhafte 
Bauablauf für die Errichtung der RWTL ab.

3 
12.09.20 
a. Bauvorbereitung (Baugrunderkundung, Kampfmittelbeseitigung, Archäologie) 
Die bauvorbereitenden Arbeiten werden über den gesamten Trassenbereich der RWTL 
verteilt, in ausgesuchten Abschnitten durchgeführt. Es werden Transport-, Erd- und 
Erkundungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen an einzelnen Arbeitsstellen bzw. 
-abschnitten (Archäologie) und dauern i. d. R. jeweils nur wenige Tage. Archäologische 
Grabungen mit Einsatz eines Baggers können sich je nach Befund über mehrere Wochen 
erstrecken. Insgesamt kommen bei den bauvorbereitenden Maßnahmen typische 
Baugeräte, wie 1 LKW, 1 Bagger, 1 Radlader und verschiedene grundbautechnische 
Sondierungsgeräte zum Einsatz.  
b. Herstellung und Nutzung der Baustelleneinrichtungsflächen 
 
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden punktuell innerhalb des gesamten 
Trassenbereichs der RWTL an den Bauwerken (Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump- 
und Verteilbauwerk), an ausgewählten Bereichen der Rohrdurchpressungen (Querungen) 
und an zentralen Stellen im Trassenverlauf der Rohrleitungen errichtet. Zur Erschließung 
dieser Flächen werden bestehende Straßen- und Wegeverbindungen genutzt bzw. 
ausgebaut. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Aufstellung von Material-, 
Baubesprechungs- und Sanitärcontainern sowie für die Nutzung als Parkplatz und 
Lagerplatz mit Schotter befestigt. Vorhandener Oberboden wird hierfür abgeschoben 
und für den Wiedereinbau nach Beendigung der Baumaßnahme seitlich gelagert. 
Schotterbefestigung und Unterboden werden durch ein Geovlies getrennt. Soweit 
erforderlich, wird vorlaufend zum Schottereinbau eine Bodenverbesserung zur Erhöhung 
der Tragfähigkeit des Bodens durch Einfräsen von Kalk und Zement durchgeführt. 
Zusätzlich wird auf den Flächen bedarfsweise eine Beleuchtung vorgesehen. Die 
Baustellencontainer werden mit LKW angeliefert und mit Mobilkran abgeladen. Nach 
Beendigung der Baumaßnahmen für die Verlegung der RWTL werden die 
Baustelleneinrichtungsflächen zurückgebaut, der ggf. mit Kalk und Zement verfestigte 
Boden aufgenommen  und der seitlich gelagerte Oberboden wieder angedeckt. 
Die Errichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche dauert ca. 4 Wochen (Rückbau 3 
Wochen). Bei der Herstellung der einzelnen Baustelleneinrichtungsflächen kommen im 
Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: 2 Bagger, 1 Mobilkran, 3 LKW, 1 
Planierraupe, 1 Vibrationswalze, bedarfsweise 1 Bodenfräse und 1 Wasserwagen.  
 
Bei der Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche werden diese regelmäßig mit PKW und 
LKW angefahren. Die Verkehrsbelastung ist gering (< 100 Kfz/d) und grundsätzlich mit 
dem Verkehr auf Erschließungsstraßen im öffentlichen Raum vergleichbar.     
 
2. Verlegung Rohrleitungen auf Freiflächen in offener Bauweise                         
(Erdarbeiten, Leitungsbau, Transportfahrten)  
 
Bei der Verlegung der Rohrleitungen für die RWTL handelt es sich um eine Linienbaustelle 
(ca. 45,5 km). Außen beschichtete Stahlrohre DN 2.200 (Bündelungsleitung, 
Hambachleitung) und DN 1.400 (Garzweilerleitung) werden als Druckrohrleitung verlegt. 
Parallel zu den Rohrleitungen werden Strom- und Steuerungskabel im Bereich der 
Rohrleitungsgräben innerhalb des Schutzstreifens mitverlegt. Die Länge der 
Bündelungsleitung beträgt rd. 22,4 km. Dort werden 3 nebeneinanderliegende  
Stahlrohre DN 2.200 verlegt. Die Regeltrassenbreite einschließlich Arbeitstreifen beträgt

4 
12.09.20 
dort 70 m. Die Länge der Hambachleitung beträgt rd. 18,5 km. Dort werden 
2 nebeneinanderliegende  Stahlrohre DN 2.200 verlegt. Die Regeltrassenbreite beträgt 
dort 60 m. Die Länge der Garzweilerleitung beträgt rd. 4,2 km. Dort werden 2 
nebeneinanderliegende Stahlrohre DN 1.400 verlegt. Die Regeltrassenbreite beträgt 
dort 70 m. Die Rohrleitungen werden jeweils in abgeböschten Einzelgräben verlegt. Die 
Regeltiefe der Rohrleitungsgräben beträgt je nach Nennweite der Rohre zwischen ca. 
3,0 m – 5,0 m. Die Breite der Rohrleitungsgräben beträgt jeweils rd. 10 m. Der 
Regelabstand zwischen den Rohren beträgt ca. 4 m. Die Überdeckung der Rohrleitungen 
und begleitender Strom- und Steuerungskabel beträgt nach Wiederverfüllung 
mindestens 1,25 m. 
 
Die Durchführung der Rohrverlegarbeiten erfolgt in Bauabschnitten. Die Länge der 
einzelnen Bauabschnitte orientiert sich insbesondere an der Erreichbarkeit der einzelnen 
Abschnitte über öffentliche Verkehrswege und der vorlaufenden liegenschaftlichen 
Freimachung. Für den Anlieferungsverkehr zur Leitungstrasse werden vorhandene und 
leistungsfähige öffentliche Verkehrswege genutzt. Zur Gewährleistung der Sicherheit und 
Leichtigkeit des Verkehrs auf diesen öffentlichen Straßen ist ggf. temporär eine bauliche 
Anpassung dieser Verkehrswege zwecks Zufahrt zur Leitungstrasse erforderlich. Diese 
Anpassungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit den zuständigen Baulastträgern 
der öffentlichen Verkehrswege auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.  
 
Die Bauabschnitte im Trassenbereich haben eine Länge von ca. 7 km. Die Verlegung der 
Rohrleitungen beinhaltet im Wesentlichen Erdarbeiten, Leitungsbau und 
Transportfahrten. In wenigen Bereichen, in denen der Grundwasserspiegel oberhalb der 
geplanten Rohrleitungsgrabensohle liegt, ist die Einrichtung einer Wasserhaltung 
erforderlich. Alle v. g. Arbeiten werden auf der Linienbaustelle gleichzeitig durchgeführt 
und verursachen in der Umgebung einen überwiegend gleichmäßigen 
Schallimmissionspegel.   
 
Die Erdarbeiten und der Leitungsbau konzentrieren sich auf Teilabschnitte von 
ca. 2.000 m innerhalb eines 7-km-Bauabschnitts. Diese ca. 2.000 m-Abschnitte ziehen 
sich als Wanderbaustelle durch einen Bauabschnitt. Für Transportfahrten wird 
durchgängig der gesamte Bauabschnitt genutzt. Um Staubemissionen durch 
Transportfahrten zu minimieren, wird insbesondere die Baustraße soweit erforderlich 
regelmäßig befeuchtet.  
 
 
Insbesondere auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb befestigter 
Baustraßen kommen bodenschonende Maschinen, i. d. R. kettenbetriebene Fahrzeuge 
oder Radfahrzeuge mit großen Aufstandsflächen zum Einsatz. Diese Fahrzeuge 
verursachen auch bei hohen Fahrzeuggewichten nur geringe Kontaktflächendrücke bzw. 
Spannungseinträge in den Boden. 
 
 
a. Erdarbeiten  
 
Zu Beginn der Verlegearbeiten wird nach Beseitigung des anstehenden Aufwuchses der 
Oberboden mit einem Bagger abgetragen und seitlich innerhalb des Trassenbereichs in 
Oberbodenmieten gelagert. Bei absehbar längerer Liegezeit werden die

5 
12.09.20 
Oberbodenmieten begrünt und regelmäßig, ca. alle 2 Monate, gepflegt; alternativ 
werden die Bodenmieten abgeplant.    
 
Parallel zum Abschieben des Oberbodens wird eine durchgängige mit Schotter 
befestigte Baustraße innerhalb des Trassenbereichs errichtet. Das Schottermaterial wird 
mit LKW angeliefert, mit Bagger, Radlader und Planierraupe verteilt und anschließend 
mit einer Vibrationswalze verdichtet. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch 
ein Geovlies getrennt.   
 
Die Rohr- und Kabelgräben werden mit Bagger ausgehoben. Das Bodenmaterial wird bis 
zum Wiedereinbau seitlich neben dem Graben gelagert. Unterschiedliche 
Bodenschichten werden getrennt gelagert. Überschüssiger Boden wird mit LKW zu 
Kippstellen außerhalb der Baustelle abtransportiert und verwertet. Ist der Betrieb einer 
Wasserhaltung erforderlich, werden Pumpen und Generatoren aufgestellt sowie 
Ableitungsrohre oberirdisch verlegt. Das geförderte Grundwasser wird in örtliche 
Vorfluter abgeleitet oder im weiteren Trassenbereich im Bereich der Rohrleitungsgräben 
in kiesigen Bodenschichten versickert. Nach Verlegung der Stahlrohrleitungen wird der 
seitlich gelagerte Boden mit Bagger und Planierraupe wieder schichtenkonform in den 
Rohrleitungsgraben eingebaut. Abschließend wird der Oberboden mit Planierraupe oder  
Bagger wieder angedeckt. Der Rückbau der Baustraße (einschließlich Aufnahme des 
ausgelegten Geovlieses und ggf. Beseitigung der mit  Kalk oder Zement befestigten 
Bodenschicht) erfolgt mit Wiederaufbringen des Oberbodens bauabschnittsübergreifend 
nach Abschluss des Leitungsbaus in den jeweiligen Bauabschnitten.  
 
Vor dem Wiederaufbringen des Oberbodens erfolgt,  soweit erforderlich, eine Lockerung 
des Unterbodens.  
 
Die Durchführung der Erdarbeiten erfolgt  während der Arbeitszeit am Tag. In einem 7-
km-Bauabschnitt werden sich die Erdarbeiten über ca. 12 - 15 Monate erstrecken. Der 
Betrieb der Wasserhaltungen erfolgt je nach Erfordernis punktuell in den einzelnen 
Bauabschnitten über 24h/d und über einen Zeitraum von jeweils ca. 3 – 4 Monaten. Bei 
der Durchführung der Erdarbeiten kommen im Wesentlichen folgende Baugeräte zum 
Einsatz: 4 Bagger, 2 Radlader, 2 Planierraupen, 2 Vibrationswalzen, ggf. 1 Bodenfräse 
und 1 Wasserwagen (Herstellung Baustraße), 2 Traktoren (u. a. Pflege der 
Oberbodenmieten) und bedarfsweise 3 Pumpen einschl. Stromaggregate und 
Ableitungsrohre (Wasserhaltung).  
 
b. Leitungsbau 
 
Die Stahlrohre werden über die Baustraße mit LKW antransportiert und entlang der 
Rohrleitungstrasse aneinandergereiht abgelegt. Bedarfsweise kommt eine 
Transportraupe für den Rohrtransport zum Einsatz. Anschließend werden die 
Rohrleitungen mit Hebefahrzeugen in den Rohrleitungsgraben gehoben und dort mit 
einem automatisierten Schweißverfahren verschweißt. Im Bereich der Verkehrsflächen 
für die Hebefahrzeuge entlang der Rohrleitungsgräben werden lastverteilende Platten 
auf dem Boden ausgelegt. Diese Arbeiten erfolgen örtlich versetzt und zeitlich parallel zu 
den o. g. Erdarbeiten für den Rohr- und Kabelgrabenbau. Als Korrosionsschutz wird auf 
der Innenwand der verlegten Rohre eine Zementmörtelauskleidung im 
Anschleuderverfahren mit Spezialmaschinen aufgebracht. Der Zement für die

6 
12.09.20 
Rohrauskleidung wird per LKW angeliefert und mit Wasser und Zuschlagsstoffen für die 
Anwendung vor Ort gemischt. Diese Art des Korrosionsschutzes hat sich seit 
Jahrzehnten bewährt. Die einschlägigen Regelwerke werden beachtet. 
 
Die Strom- und Steuerungskabel werden auf Kabeltrommeln mit LKW angeliefert und 
ebenfalls entlang der Leitungstrasse verteilt abgelegt. Die Kabel werden mit Hilfe eines 
Kabelspulwagens in einem separaten Kabelgraben im Bereich der Rohrleitungsgräben 
innerhalb des Schutzstreifens verlegt.  
 
Die Durchführung des Leitungsbaus erfolgt ohne große Pausen während der Arbeitszeit 
am Tag und dauert in einem 7-km-Bauabschnitt ca. 12 - 15 Monate. Bei der 
Durchführung der Leitungsverlegearbeiten kommen je Bauabschnitt im Wesentlichen 
folgende Baugeräte zum Einsatz: 8 Kettenbagger, 2 Kabelspulwagen und 10 sonstige 
Baumaschinen (Schweißmaschinen, Stromaggregate, Spezialmaschinen für 
Zementmörtelmischung und Zementmörtelauskleidung). 
 
c. Transportfahrten  
 
Alle benötigten Rohre, Kabel und sonstigen Baumaterialien sowie alle Baugeräte werden 
über die Baustraße mit LKW, Tiefladern und Silofahrzeugen antransportiert. Die Fahrten 
werden über die gesamte Bauzeit in einem Bauabschnitt kontinuierlich durchgeführt 
(Arbeitszeit am Tag). Die Anzahl der Fahrten beträgt im Durchschnitt ca. 6 bis 
10 Fahrten/h. In Zeiten mit erhöhtem Transportaufkommen (Schottereinbau, 
Antransport Rohre) kann sich die Anzahl der Fahrten über einen Zeitraum von ca. 1 ½ 
Monaten auf 11 – 15 Fahrten /h erhöhen.  
 
 
3. Verlegung der Rohrleitungen im Bereich von Querungen  
 
Bei Querungen von Verkehrswegen, Gewässern, Schutzgebieten und sonstiger baulicher 
Infrastruktur (z. B. Hochwasserschutzdeich, ggf. Versorgungsleitungen) erfolgt die 
Leitungsverlegung in Schutzrohren, die im unterirdischen Vortrieb oder in offener 
Bauweise (Rohrleitungsgraben mit Verbau) eingebaut werden. Bei den Querungen 
handelt es sich insbesondere bei der Errichtung der Baugruben für den unterirdischen 
Vortrieb (Start- und Zielgrube) sowie die Querung in offener Bauweise (Verkehrswege mit 
geringer Verkehrsbedeutung) um Punktbaustellen.  
 
a. unterirdischer Vortrieb    
 
Beim unterirdischen Vortrieb werden die Anforderungen der Baulastträger der zu 
querenden baulichen Infrastruktur und Anforderungen zum Schutz von Schutzgebieten 
beachtet.  
 
 Start- und Zielgrube 
 
Für den unterirdischen Vortrieb ist es erforderlich, vorlaufend zu den Vortriebsarbeiten 
jeweils eine Baugrube als Start- und Zielbaugrube für das Ein- und Ausbringen der 
Vortriebsmaschinen zu errichten. Diese Baugruben werden innerhalb der 
Rohrleitungstrasse (Oberboden bereits abgeschoben) mit einem Baugrubenverbau

7 
12.09.20 
errichtet und haben i. d. R. eine Grundfläche von ca. 25 m x 12 m und in Abhängigkeit 
von dem zu querenden Objekt eine Tiefe von bis zu ca. 10 m.   
 
In Abhängigkeit vom jeweiligen Baugrund, der Tiefe der Baugrube, der Lage des 
Grundwasserspiegels und der Lage der Baugrube zu umliegender Bebauung werden als 
Baugrubenverbau Spundwände, Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände oder Dichtwände in 
den Boden eingebracht. Bei allen Verbauarbeiten werden mit auf einem Kettenbagger 
montierter Ramme, Rüttler, Bohrgerät oder Fräse der Verbau oder die Verbauträger in 
den Boden eingebracht. Anschließend wird der Boden aus der Baugrube mit einem 
Bagger ausgehoben. Der Boden für den Wiedereinbau wird seitlich gelagert. 
Überschüssiger Boden wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle 
abtransportiert und verwertet. Mit dem Aushub werden je nach Verbauart Aussteifungen 
bzw. Bohlen (Trägerbohlwand) in den Verbau eingebracht. Bei in der Baugrube 
anstehendem Grundwasser wird nachfolgend eine wasserdichte Baugrubensohle aus 
Beton eingebracht und das in der Baugrube anstehende Wasser abgepumpt. Das 
geförderte Grundwasser wird in örtliche Vorfluter abgeleitet oder im Trassenbereich 
außerhalb der Baugruben im Bereich der Rohrleitungsgräben in kiesigen Bodenschichten 
versickert. Die wasserrechtliche Anforderungen werden beachtet.  Nach Abschluss der 
Leitungsverlegung im Bereich von Querungen werden der Verbau zurückgebaut und die 
Start- und Zielgrube wieder verfüllt.  
   
Die Herstellung einer Start- bzw. Zielgrube dauert ca. 6 bis 8 Wochen (ca. 3 Wochen 
Verbauarbeiten, ca. 3 Wochen Aushubarbeiten, ggf. ca. 2 Wochen Betonage der 
Baugrubensohle (bei anstehendem Grundwasser). Der abschließende Rückbau des 
Verbaus und die Verfüllung der Baugruben dauert jeweils ca. 4 Wochen. Bei der 
Erstellung und dem Rückbau der Baugruben kommen je Baugrube im Wesentlichen 
folgende Baugeräte zum Einsatz: 2 Kettenbagger, 1 Ramme, Rüttler, Bohrer oder Fräse 
als Anbaugerät für den Kettenbagger, 1 Radlader, 2 LKW, 1 Betonpumpe und 1 
Betonmischer (Betonage Baugrubensohle). Bedarfsweise 3 Pumpen einschl. 
Stromaggregate und Ableitungsleitungen (Wasserhaltung). 
 
b. Unterirdischer Vortrieb und Leitungsverlegung 
 
Nach Fertigstellung der Baugruben werden die Vortriebsmaschinen und -einrichtungen 
in die Baugrube eingebracht. Die Schutzrohre werden mit LKW zu den Baugruben 
transportiert und dort für den Einbau gelagert. Mit Hebefahrzeugen werden die 
Schutzrohre (Vortriebsrohre) in die Baugrube gehoben. Die Vortriebsmaschine fördert 
kontinuierlich den Boden aus der Vortriebsstrecke in die Startgrube. Der Boden wird mit 
Hebefahrzeugen aus der Baugrube gefördert und mit LKW zu Kippstellen außerhalb der 
Baustelle abtransportiert. Es folgen die Vortriebsrohre (mittels Pressen aus der 
Startgrube) bis zur Zielgrube. In der Zielgrube angekommen, wird die Vortriebsmaschine 
geborgen.   
 
Anschließend werden die Rohrleitungen mit Hebefahrzeugen in die Startgrube gehoben 
und dort mit einem automatisierten Schweißverfahren verschweißt. Auf einem System 
aus Kufen und Abstandshalter werden die verschweißten Stahlrohre nach jeder 
Schweißung in die Schutzrohrstrecke eingeschoben bis die Stahlrohre die Zielgrube 
erreicht haben. Das Aufbringen der Zementmörtelauskleidung als Korrosionsschutz 
erfolgt im Zuge des o. g. Leitungsbaus. Für die Verlegung der Strom- und

8 
12.09.20 
Steuerungskabel innerhalb der Schutzrohrstrecke werden auf die Rohrleitung kleinere 
Kabelschutzrohre aufgeschnallt, durch die die Kabel im Anschluss eingezogen werden.  
 
Für den unterirdischen Vortrieb werden folgende Baugeräte benötigt: 2 LKW, 
2 Hebefahrzeuge (ggf. Kran), 1 Vortriebsmaschine mit Vortriebseinrichtungen 
(Aggregat, Steuereinrichtungen, Druckluftstation  (bei anstehendem Grundwasser)). Die 
Vortriebsleistung beträgt 10m/d.  
 
Die Rohrleitungsverlegung erfolgt mit den Baugeräten für den Leitungsbau und dem 
unterirdischen Vortrieb. Für die Kabelverlegung wird eine zusätzliche 
Kabelzugeinrichtung benötigt.  
 
c. Querungen: Leitungsverlegung im offen Rohrleitungsgraben mit Verbau 
 
Bei der Querung von Verkehrswegen mit geringer Verkehrsbelastung erfolgt die 
Leitungsverlegung (Schutzrohre und Stahlrohrleitungen) im offenen bzw. durch Verbau 
gesicherten Rohrleitungsgraben. Der Verbau der Leitungsgräben erfolgt als 
Spundwandverbau, bei geringen Tiefen < 6 m mit Verbauboxen. Grundsätzlich 
entsprechen die einzelnen Arbeitsschritte und die eingesetzten Baumaschinen dem o. g. 
Leitungsbau. Für die Einbringung des Spundwandverbaus werden zusätzlich 1 Ramme 
oder Rüttler als Anbaugerät für den Kettenbagger benötigt. Die Einbauleistung für den 
Verbau beträgt ca. 25 m/d (Länge Rohrleitungsgraben). 
 
 
4. Errichtung der Bauwerke                                                                                 
(Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump-, Verteilbauwerk) 
 
Die Errichtung der Bauwerke startet mit der Errichtung der Baugruben. Anschließend 
erfolgen die Hochbauarbeiten, die Montage der Anlagentechnik und die Fertigstellung 
der Ausbaugewerke (z. B. Haustechnik, Schlosser- und Schreinerarbeiten). Abschließend 
erfolgt die Herstellung der Außenanlagen und Verkehrsflächen. Alle Maßnahmen finden 
innerhalb der Trasse statt. Die Bauwerke haben folgende Abmessungen (LxBxT): 
 
• Entnahmebauwerk im Rhein:  ca. 60 m x ca. 15 m 
• Hydroburst;   ca. 12 m x ca. 6 m x ca. 5 m 
 
• Pumpwerk;   ca. 100 m x ca. 45 m x ca. 15 m (unter GOK) 
  auf Pumpwerk:  
 Hochbauteil Aggregate: ca. 40 m x ca. 45 m x ca. 8 m (über GOK) 
 Trafoaufstellfläche mit 3-seitiger Umschließung ca. 20 m x ca. 45 m x 
ca. 8 m (über GOK):  
 Zweiter Hochbauteil am zweiten Ende Pumpwerk ca. 25 m x ca. 5 m x 
ca. 3 m (über GOK) 
 
• Verteilbauwerk:   ca. 65 m x ca. 65 m x ca. 6 m (unter GOK)  
          ca. 8 m (über GOK)

9 
12.09.20 
     Trafoaufstellfläche ca. 25 m x ca. 5 m (außerhalb 
     Verteilbauwerk) 
 
a. Errichtung der Baugruben 
 
In Abhängigkeit vom jeweiligen Baugrund, der Tiefe der Baugrube, der Lage des 
Grundwasserspiegels und der Lage der Baugrube zu umliegender Bebauung werden als 
Baugrubenverbau Spundwände, Bohrpfahlwände, Trägerbohlwände oder Dichtwände in 
den Boden eingebracht. Der Baugrubenverbau wird ausgesteift oder rückverankert. Bei 
allen Verbauarbeiten werden mit auf einem Kettenbagger montierter Ramme, Rüttler, 
Bohrgerät oder Fräse der Verbau oder die Verbauträger (Trägerbohlwand) in den Boden 
eingebracht. Die Rückverankerung erfolgt mittels Bohrgerät. Anschließend werden der 
Boden aus der Baugrube mit einem Bagger ausgehoben und die Gründungssohle 
hergestellt und verdichtet. Der Boden für den Wiedereinbau wird seitlich gelagert. 
Überschüssiger Boden wird mit LKW zu Kippstellen außerhalb der Baustelle abgefahren 
und verwertet. Mit dem Aushub werden je nach Verbauart Aussteifungen bzw. Bohlen 
(Trägerbohlwand) in den Verbau eingebracht.   
 
Bei in der Baugrube anstehendem Grundwasser wird eine wasserdichte rückverankerte 
Baugrubensohle aus Beton eingebracht. Das in der Baugrube anstehende Wasser wird 
anschließend abgepumpt. Das geförderte Grundwasser wird in örtliche Vorfluter 
abgeleitet oder im Trassenbereich außerhalb der Baugruben im Bereich der 
Rohrleitungsgräben in kiesigen Bodenschichten versickert. Die wasserrechtliche 
Anforderungen werden beachtet. 
 
Für das Entnahmebauwerk im Rhein werden die Arbeiten vom Wasser aus von einem 
schwimmenden Ponton aus ausgeführt. Das Aushubmaterial wird mit Schuten zu einer 
Umladestelle außerhalb der Baustelle verbracht. 
 
Die Herstellung der verschiedenen Baugruben dauert je nach Abmessungen ca. 3 – 6 
Monate (1 ½ – 2 Monate Verbauarbeiten, 1 ½ - 2 Monate Aushubarbeiten einschließlich 
Herstellung und Verdichtung der Gründungssohle, ggf. 2 – 2 ½ Monate Herstellung der 
rückverankerten Baugrubensohle (bei anstehendem Grundwasser und beim 
Entnahmebauwerk im Rhein). Der Rückbau des Verbaus nach Fertigstellung der 
Bauwerke dauert ca. 1 Monat. Bei der Erstellung der Baugruben (mit Ausnahme 
Entnahmebauwerk) und dem Rückbau des Verbaus kommen je Baugrube im 
Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: 3 Kettenbagger, 1 Ramme, Rüttler, 
Bohrer oder Fräse als Anbaugerät für den Kettenbagger, 2 Radlader, 4 LKW, 3 
Rüttelplatten, bedarfsweise 3 Pumpen einschl. Stromaggregate und Ableitungsleitungen 
(Wasserhaltung). 
Beim Entnahmebauwerk kommen folgende Baugeräte zum Einsatz. 2 Kettenbagger, 1 
Ramme oder Rüttler als Anbaugerät für den Kettenbagger, 1 Schwimmponton und 3 
Schuten, Pumpen einschl. Stromaggregate und Ableitungsleitungen (Wasserhaltung).

10 
12.09.20 
b. Durchführung Hochbauarbeiten, Montage der Anlagentechnik, Fertigstellung 
der Ausbaugewerke 
 
Die Hochbauarbeiten umfassen nach Einbringen der Sauberkeitsschicht (Beton) im 
Wesentlichen die Bewehrung der Bauteile, die Montage und Demontage der Schalung 
und die Betonage der Bauteile sowie Durchführung von Mauerwerks- und 
Stahlbauarbeiten und Montage von „Dach und Fach“. Nach Fertigstellung des Rohbaus 
erfolgt die Montage der Anlagentechnik und der Ausbaugewerke.  
 
Die Hocharbeiten dauern je Bauwerk ca. 15 – 18 Monate. Bei der Durchführung der 
Hochbauarbeiten kommen im wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: 2 
Turmdrehkräne, 3 Transportfahrzeuge, 3 Betonmischer, 2 Betonpumpen, 2 Mobilkräne 
5 Rüttelgeräte (Beton), 3 Kreissägen, 5 Trennschleifer, 2 Poliermaschinen, 3 
Schweißgeräte (Ausbaugewerke). 
 
c. Herstellung der Außenanlagen und Verkehrsflächen 
Zum Abschluss werden die Außenanlagen erstellt und die Verkehrsflächen errichtet.  
Hierzu werden Straßenbauarbeiten (Pflaster, Asphalt, Beton) durchgeführt und 
Versorgungsleitungen verlegt. Abschließend wird eine Zaunanlage mit Zugangstor 
errichtet. Die Arbeiten dauern ca. 2 Monate.  
Für diese Arbeiten kommen im Wesentlichen folgende Baugeräte zum Einsatz: 2 Bagger 
1 Radlader 3 Lkw, 1 Rüttelplatte, 1 Walze, 1 Straßenfertiger. 
 
 
 
RWE Power AG, Hauptabteilung Bauwesen 
gez. Waschke

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (11_Fachbeitrag Natur und Landschaft)

290381 Zeichen

Stand: 05.10.2022 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur 
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen 
Garzweiler und Hambach 
 
Fachbeitrag Natur und Landschaft 
Erstellt im Auftrag: 
RWE Power AG

Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG 
Adresse Niederlassung Bochum 
 Ehrenfeldstr. 34 
 44789 Bochum 
Kontakt T +49.234.95383-0 
 F +49.234.9536353 
 bochum@fsumwelt.de 
 www.froelich-sporbeck.de 
 
Projekt  
Projekt-Nr. NW-211021 
Status  Endfassung 
Version 01 
Datum 05.10.2022 
 
Bearbeitung  
Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs 
Bearbeiter M.Sc. Geographie Björn Mohn 
 M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs 
Unter Mitarbeit von Bauzeichnerin Beate Unger 
Freigegeben durch  
Geschäftsführung 
Björn Mohn

Seite 3/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
Inhaltsverzeichnis Seite 
1 Einführung 7 
1.1 Veranlassung 7 
1.2 Rechtliche Grundlagen 7 
1.3 Methodische Vorgehensweise 9 
2 Beschreibung der Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorhabens 10 
2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 10 
2.1.1 Trassenverlauf der RWTL 10 
2.1.2 Geplante bauliche Anlagen 11 
2.1.3 Bauzeitlicher Flächenbedarf und Bauausführung 13 
2.1.4 Betriebsphase 15 
2.2 Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren 16 
2.2.1 Flächeninanspruchnahme 16 
2.2.2 Mechanische Bodenbeanspruchung 17 
2.2.3 Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 17 
2.2.4 Emissionen von Luftschadstoffen (und CO2) 18 
2.2.5 Emissionen von Lärm 18 
2.2.6 Emissionen von Erschütterungen 18 
2.2.7 Emissionen von Licht 19 
2.2.8 Baukörper als landschaftsfremde Objekte 19 
2.2.9 Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) 19 
2.2.10 Entnahme von Rheinwasser 19 
2.2.11 Grundwasserhaltung 20 
3 Beschreibung des Untersuchungsraumes 21 
3.1 Räumliche Einordnung des Vorhabens und Abgrenzung des Untersuchungsraums
 21 
3.2 Naturräumliche Einordnung und Relief 24 
3.3 Potenzielle natürliche Vegetation 25 
3.4 Landschaftsentwicklung und aktuelle Nutzungsstruktur 25 
3.5 Vorbelastungen 26 
4 Ziele und Festsetzungen der Landschaftsplanung 28 
4.1 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 28 
4.2 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen 30 
4.3 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 32 
4.4 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 34 
4.5 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3 Bürgewälder 36 
5 Bestandserfassung 38 
5.1 Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen 38 
5.1.1 Natura 2000-Gebiete 39

Seite 4/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
5.1.2 Naturschutzgebiete 41 
5.1.3 Naturparke 42 
5.1.4 Landschaftsschutzgebiete 42 
5.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen 46 
5.1.6 Gesetzlich geschützte Biotope 47 
5.1.7 Ökokonten „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“ 47 
5.2 Biotop- und Nutzungsstrukturen 48 
5.3 Fauna 55 
5.4 Abiotischer Naturhaushalt 61 
5.4.1 Boden 61 
5.4.2 Wasser 63 
5.4.3 Luft / Klima 67 
5.5 Landschaftsbild 69 
6 Konfliktanalyse 71 
6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 71 
6.2 Verbleibende Konflikte 80 
6.3 Ermittlung des biotoptypbezogenen Kompensationsbedarfs 82 
6.4 Konflikte mit Ökokonto-Flächen 88 
6.5 Konflikte mit Landschaftsschutzgebieten 88 
7 Zusammenfassung der Prüfungen zum Gebiets- und Artenschutz 90 
7.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen 90 
7.2 Zusammenfassung der Ergebnisse des Fachbeitrages Artenschutz 92 
8 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 94 
8.1 Ableitung eines Kompensationskonzeptes 94 
8.2 Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffsfolgen 97 
8.3 Risikomanagement 99 
9 Hinweise zur Durchführung der Baumaßnahme 101 
9.1 Bautabuflächen 101 
9.2 Vorgaben zur zeitlichen Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen
 101 
9.3 Sonstige Vorgaben zur Durchführung der Baumaßnahme 101 
10 Zusammenfassung 102 
11 Quellenverzeichnis 104 
Gesetze und Richtlinien 109

Seite 5/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: 
Dormagen 29 
Tab. 2: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: 
Grevenbroich / Rommerskirchen 30 
Tab. 3: Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / 
Rommerskirchen 31 
Tab. 4: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 32 
Tab. 5: Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord im UR600 34 
Tab. 6: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 34 
Tab. 7: Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe im UR600 35 
Tab. 8: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder 37 
Tab. 9: Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder im UR600 37 
Tab. 10: Zu betrachtende Schutzgebiete 38 
Tab. 11: Übersicht geschützter Landschaftsbestandteile und Alleen im UR600 46 
Tab. 12: Biotoptypen im UR600 48 
Tab. 13 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich 
nachgewiesenen Arten) 56 
Tab. 14: Lufthygienische Situation im UR600 und Grenzwerte gem. 39. BImSchV 67 
Tab. 15: Ausgangszustand (A) der beplanten Flächen gemäß aktueller Biotoptypenkartierung
 83 
Tab. 16: Planzustand (P) der beplanten Flächen 85 
Tab. 17: Veränderung des biotoptypenbezogenen Gesamtflächenwertes im Bilanzierungsraum
 88 
Tab. 18 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen 93 
 
 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1: Untersuchungsraum für die RWTL nach Hambach 23 
Abb. 2: Lage des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit  
Lebensraumtypen 40

Seite 6/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
Kartenverzeichnis 
Nr. Bezeichnung Maßstab 
1 Bestand, Konflikte und Maßnahmen 1: 5.000 
 
 
Glossar 
Altverfahren Verfahren zur Aufstellung des „Braunkohlenplans Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Si-
cherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ 
Bündelungsleitung RWTL-Abschnitt vom Rhein bis zum Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe 
Garzweilerleitung RWTL-Abschnitt vom Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe bis zum Tagebaugelände 
Garzweiler 
Hambachleitung RWTL-Abschnitt vom Verteilbauwerk südlich der Vollrather Höhe bis zum Tagebaugelände 
Hambach 
Leitentscheidung 
2021 
Leitentscheidung „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ der nordrhein-
westfälischen Landesregierung vom 23.03.2021 
Sachlicher Teilplan Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein-
wassertransportleitung (am 17.06.2020 durch die Landesregierung genehmigt) 
Suchraum rechteckiger Untersuchungsraum zur Trassenfindung für die RWTL zum Tagebau Ham-
bach (Raumwiderstandsanalyse) 
UP/UVP Durchführung von UP und UVP in einem gemeinsamen Verfahren gemäß § 27 LPlG 
UR600 Untersuchungsraum als Korridor mit 600 m Breite (300 m beidseitig der Trassenachse). 
Vorzugstrasse Diejenige Trasse, die aus dem mehrstufigen Trassenauswahlprozess für die Hambachlei-
tung unter Ber ücksichtigung aller entscheidungsrelevanten Kriterien insgesamt als vor-
zugswürdig hervorgegangen ist (einschl. nachträglicher Trassenoptimierungen) 
Freigefälleleitung Wasserleitung mit frei durch Schwerkraft fließendem Wasser

Seite 7/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
1 Einführung 
1.1 Veranlassung 
Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit 
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des  KVBG sowie der neuen 
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr 
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG 
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der 
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer  Seebefüllung des Tagebaus muss daher bereits 
ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine T ransportleitung für die Zuführung von Rheinwasser 
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.  
Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung (RWTL) soll in größtmöglicher Bündelung mit der 
Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am 
17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sach-
licher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesi-
chert ist. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer i.d.R. 70 m breiten Leitungstrasse 
zwischen einer Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-Be-
triebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf.  
Um die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird 
ein Änderungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Die RWTL zum Tagebau 
Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten Trasse zum Ta-
gebau Garzweiler geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letz tlich die Trasse der RWTL zu 
den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern.  
Mit der Umsetzung des Vorhabens ist ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des  
§ 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.  V. m. § 30 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein -
Westfalen (LNatSchG NRW)  verbunden. Der hierzu erstellte  Fachbeitrag Natur und Landschaft 
dient der frühzeitigen Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bereits auf der 
Ebene der Braunkohlenplanänderung. 
 
1.2 Rechtliche Grundlagen 
Eine rechtliche Verpflichtung zu einer abschließenden ökologischen Bilanzierung des mit der Um-
setzung des Vorhabens verbundenen Eingriffs besteht auf der Ebene des Braunkohlenplans nicht. 
Dies ist den nachgeordneten Verfahren vorbehalten. Um aber raumordnerische Festlegungen zu 
vermeiden, die in nachgeordneten Zulassungsverfahren aus Gründen der Eingriffsregelung gemäß 
§§ 14-17 BNatSchG nicht umgesetzt werden können und um ökologische Auswirkungen des Vor-
habens im Braunkohlenplan aufzuzeigen, werden die in Rede stehenden Belange bereits auf die-
ser Planungsebene berücksichtigt. In dem vorliegenden Fachbeitrag wird daher der durch das Vor-
haben verursachte Eingriff in Natur und Landschaft so  weit wie möglich ermittelt und bewertet. 
Zudem werden Art und Umfang möglicher Maßnahmen aufgezeigt, mit denen Eingriffe vorrangig 
vermieden und unvermeidbare Eingriffe kompensiert werden können, um  möglichen Konflikten

Seite 8/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
zwischen den durch die Braunkohlenplanänderung vorbereiteten raumordnerischen Festlegungen 
mit der Eingriffsregelung in nachfolgenden Verfahren vorzubeugen. 
Der vorliegende Fachbeitrag Natur und Landschaft basiert somit auf den §§ 13 bis 17 BNatSchG 
bzw. §§ 30 bis 34 LNatSchG NRW, in denen die Regelungen zum Umgang mit Eingriffen in Natur 
und Landschaft verankert sind („Eingriffsregelung“). Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist in § 14 
Abs. 1 BNatSchG definiert als „Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Ver-
änderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, 
die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erhebl ich 
beeinträchtigen können“. 
Für den Verursacher eines Eingriffs ergeben sich Pflichten gemäß § 15 Abs. 1 und 2 BNatSchG. 
Der § 15 Abs. 1 BNatSchG verpflichtet Vorhabenträger zunächst, vermeidbare Beeinträchtigungen 
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu unterlassen. Aus diesem Vermeidungsgrund-
satz folgt zugleich, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen auf das notwendige Minimum zu re-
duzieren sind (Verminderung).  
Unvermeidbare Eingriffe sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu 
kompensieren, wobei gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG Ausgleichs- und / oder Ersatzmaßnahmen in 
Frage kommen. Sofern bei unvermeidbaren Eingriffen nach Abwägung aller Belange die Kompen-
sation nicht möglich ist (§ 15 Abs. 5 BNatSchG), ist ein Ersatz in Geld nach § 15 Abs. 6 BNatSchG 
zu leisten: 
§ 15 Abs. 2 BNatSchG: „Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch 
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnah-
men) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnah men). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und 
sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt 
sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.  Ersetzt 
ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in 
dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild land-
schaftsgerecht neu gestaltet ist.“  
§ 15 Abs. 5 BNatSchG: „Ein Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die 
Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu 
ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung 
aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.“ 
§ 15 Abs. 6 BNatSchG: „Wird ein Eingriff nach Absatz 5 zugelassen oder durchgeführt, obwohl die 
Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu 
ersetzen sind, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten. […]“

Seite 9/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
1.3 Methodische Vorgehensweise 
Zu betrachten sind grundsätzlich nur die der Änderung unterliegenden Teile des "Braunkohlen-
plan(s) Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransport-
leitung“. Dies betrifft die zu errichtenden Bauwerke, den Abschnitt, in dem die Rheinwassertrans-
portleitung in Richtung der Tagebaue Garzweiler und Hambach gebündelt werden soll, und den 
neuen Abschnitt der Hambachleitung ab dem Verteilbauwerk bis zum Tagebau Hambach. Im Be-
reich dieser Änderungen werden gleichwohl über den rechtlich gebotenen Maßstab hinaus auch 
die Auswirkungen des Plans bzw. des Planvorhabens in der geänderten Form betrachtet, um eine 
gesamtheitliche Beurteilung zu ermöglichen. Dazu wurden die Angaben zum Bestand aus dem v.g. 
Braunkohlenplan aktualisiert und um die Angaben zur Trasse der Hambachleitung ergänzt.  
Im Leitungsabschnitt vom Verteilbauwerk in Richtung Westen bis zum Übergabepunkt auf dem 
RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf („Garzweilerleitung“, → Kap. 2.1.1) ergeben sich gegen-
über dem v.g. Braunkohlenplan keine Änderungen. Dieser Abschnitt ist daher nicht  Gegenstand 
der Betrachtung. 
Im Fachbeitrag Natur und Landschaft werden dementsprechend auf Grundlage einer aktuellen Be-
standserfassung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes (→ Kap.5) innerhalb eines vorab 
definierten Untersuchungsraumes (je 300 m beidseits der geplanten Leitungsachse, → Kap. 3) 
unter Berücksichtigung der Ziele und Festsetzungen der Landschaftsplanung ( → Kap.4) anhand 
der Wirkfaktoren des Vorhabens (→ Kap. 2) die durch die Planung entstehenden Beeinträchtigun-
gen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes unter Berücksichtigung von erforderlichen 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ermittelt und daraus resultierende Konflikte bzw. 
Eingriffssachverhalte abgeleitet (Konfliktanalyse, → Kap. 6) sowie mögliche Ausgleichs - und Er-
satzmaßnahmen konzeptionell entwickelt und beschrieben (→ Kap.8). Abschließend werden Hin-
weise zur Durchführung der Baumaßname zusammengestellt (→ Kap. 9).  
Zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs werden zunächst die Biotopflächenwerte  des Aus-
gangszustandes (Fläche des Biotops x Wertpunkte des Biotops) für den beschriebenen Eingriffs-
bereich ermittelt. Der Ausgangszustand wird dann dem Biotopflächenwert im Planzustand gegen-
übergestellt. Aus der Differenz de r Biotopflächenwerte im Ausgangs- und im Planzustand ergibt 
sich der Kompensationsbedarf. Im Rahmen der Konfliktanalyse werden die vorgesehenen Maß-
nahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen bereits berücksichtigt.  
Darauf aufbauend wird unter Einbeziehung von Leitbildern, Zielen und Grundsätzen aus vorhan-
denen Plänen ein landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept entwickelt, das die Identifizierung 
von Kompensationssuchräumen einschließt. Dabei werden auch die Ergebnisse der Untersuchun-
gen zum Arten- und FFH-Gebietsschutz berücksichtigt.  
Zur zeichnerischen Darstellung der Untersuchungsinhalte und -ergebnisse wird folgende Karte er-
stellt: 
• Bestand, Konflikte und Maßnahmen (mit Darstellung der Biotoptypen und eingriffsrelevanten 
Schutzausweisungen sowie der Konflikte und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung 
und Kompensation, Maßstab 1:5.000),

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
2 Beschreibung der Braunkohlenplanänderung / des geplanten Vorha-
bens 
2.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 
Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen Braunkoh-
leverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz  
(KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewinnung in den Tage-
bauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt die Leitentscheidung 
„Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ vom 23.03.2021 (im Folgenden: Leiten-
tscheidung 2021) den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des bundesgesetzlich einge-
leiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem die Nutzung von Rheinwasser für die Befül-
lung der Tagebau seen Garzweiler und Hambach nach Beendigung des Abbaus vor (Entschei-
dungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung).  
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der „Braun-
kohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertrans-
portleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan 
dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle 
am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler 
bei Frimmersdorf. Die RWTL zum Tagebau Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der 
raumordnerisch gesicherten Trasse geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letztlich die 
Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen 
Bauwerke sichern.  
Nachfolgend werden der geplante Trassenverlauf der RWTL , die geplanten Bauwerke sowie die 
zur Anwendung kommenden Bauverfahren beschrieben.  
2.1.1 Trassenverlauf der RWTL 
Unter Berücksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben 
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren: 
• Die „Bündelungsleitung“ beschreibt den Leitungsabschnitt, in dem die RWTL zum Tage-
bau Hambach die raumordnerisch bereits gesicherte Trasse des o.g. Sachlichen Teilplans 
nutzt. Die Trasse beginnt am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer bei Dor-
magen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“, Rhein -km 712,6), verläuft anschließend zu-
nächst nördlich des zentralen Siedlungsbereich es von Dormagen, passiert dann den 
Knechstedener Wald im Bereich der engsten Stelle und verläuft südlich bis zum Verteil-
bauwerk südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“.  
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“ beginnt am Verteilbauwerk südlich der „Voll-
rather Höhe“ und verläuft anschließend in enger Bündelung mit der Grubenanschluss-
bahn (GAB) Nord-Süd-Bahn, bevor zunächst landwirtschaftliche Flächen und die Rekulti-
vierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna Garsdorf gequert werden. Anschlie-
ßend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwi-
schen bei Bedburg genutzt. Über den Radweg der ehemaligen Fernbandtrasse wird die 
RWTL dann bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt. 
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den o.g. Sachlichen Teilplan gesi-
chert und umfasst die Garzweiler-Leitung ausgehend vom Verteilbauwerk in Richtung 
Westen bis zum Übergabepunkt auf dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf. Der

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher nicht Gegenstand der geplanten Änderungen 
des Braunkohlenplans. 
2.1.2 Geplante bauliche Anlagen 
Zur Realisierung der RWTL na ch Garzweiler und Hambach sind verschiedene bauliche Anlagen 
erforderlich. Konkret handelt es sich um 
• das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer, einschließlich druckluftbasierter 
Freispüleinrichtung („Hydroburst“), 
• das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich, 
• das Verteilbauwerk zur Verteilung der ankommenden Leitungen jeweils in Richtung der 
Tagebaue Garzweiler und Hambach südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“, 
• die Rohrleitungen zum Transport des entnommenen Rheinwassers in Richtung der Tage-
baue, inkl. technischer Einrichtungen. 
Für detaillierte Ausführungen zu Funktions- und Arbeitsweisen im Zusammenhang mit dem Bau, 
der Anlage und dem Betrieb der technischen Anlagen und Bauwerke wird auf die ausführliche 
Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-
gen des Vorhabens (UVP -Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ ( FROELICH & SPORBECK 
2022A) verwiesen. 
Entnahmebauwerk und Hydroburst 
Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt im Uferbereich des Rheins bei Rheinstrom-km 712,6. Im 
Uferbereich des Rheins wird ein Entnahmebauwerk errichtet. Hier soll Rheinwasser mittels sechs 
sogenannter Passiv-Rechen (voraussichtlich Johnson Screens® als nach derzeitigem Stand beste 
verfügbare Technik zur Vermeidung der Ansaugung vo n Fischen) entnommen werden. Die Ab-
messungen des Entnahmebauwerks belaufen sich auf ca. 60 m x 15 m.  
Die minimale Entnahmemenge wird dabei 1,8 m³/s betragen und dient der Sicherstellung der be-
nötigten Ökowasserversorgung. Die maximale Entnahme beträgt gem. der vorhandenen Leitungs- 
und Anlagenkapazität 18 m³/s. Das entnommene Rheinwasser wird über eine Freigefälleleitung zu 
einem Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich befördert. Es werden insgesamt drei Leitungen durch 
untertägigen Vortrieb in Schutzrohren zum geplanten Pumpbauwerk verlegt. Zur Deichquerung soll 
ein möglichst setzungs - und vibrationsarmes Verfahren zur Anwendung kommen. Aufgrund des 
anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum Beispiel Verfahren des Microtunnelings, die sus-
pensionsgestützt mit Druckluftpolster arbeiten, in Frage.  
Ein regelmäßiges Freispülen der Rechenoberfläche erfolgt mittels Druckluft (sog. „Hydroburst“) in 
einem wasserdruckdichten Gebäude, das nicht sichtbar unter Flur im Deichvorland liegen wird. 
Zusätzlich zur dargestellten druckluftbasierten Reinigung muss damit gerechnet werden, dass das 
biologische Wachstum auf den Screens manuell entfernt werden muss. Dazu müssen in regelmä-
ßigen Abständen Taucher eingesetzt werden. 
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Entnahmebauwerks un d der dazugehörigen techni-
schen Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt. Zur Erschließung des 
Entnahmebauwerks sollen die vorhandenen Wirtschaftswege genutzt und nur bei Bedarf punktuell 
ertüchtigt werden. Da hier nur unregelmä ßig (Kontrolle, Austausch von Komponenten,

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Instandhaltung) Fahrten erforderlich sind, kann auf einen Ausbau der Wege in Asphaltbauweise 
verzichtet werden. 
Pumpbauwerk 
Durch drei Leitungen mit natürlichem Gefälle und schwerkraftbewegtem Wasser (Freigefällel ei-
tung) wird das am Rhein entnommene Wasser zum Pumpbauwerk im Deichhinterland geführt. Dort 
wird das Wasser in die drei geplanten (Druck-)Rohrleitungen eingespeist. Dem Wasser muss dabei 
Energie durch Pumpen zugeführt werden, um einerseits die geodätischen Höhenunterschiede zwi-
schen der Entnahmestelle am Rhein und den Auslaufbereichen an den Tagebauen Hambach und 
Garzweiler zu überwinden und andererseits Reibungsverluste zu überwinden, die auf dem Trans-
portweg entstehen. 
Die Gebäudekonzeption für das Pumpbauwerk beinhaltet einen oberirdischen und einen unterirdi-
schen Teil. Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des 
Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Der unterirdische Gebäudeteil erfordert eine 
Gebäudeabmessung von ca. 45 m x 100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m OKFF (Oberkante 
Fertig Fußboden) unter Geländeoberkante. Für den Bauwerkskörper oberhalb der Geländeober-
kante ist ein Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer Bauwerkshöhe von rd. 9 m über 
Geländeoberkante. Ein Teil der Bereiche der unterirdisch angeordneten Gebäudeflächen können 
hierbei als Verkehrsflächen für die Unterhaltung und Wartung des Pumpwerks genutzt werden. 
Vor Einspeisung in die Rohrleitungen wird das entnommene Wasser von Fremdstoffen gereinigt. 
Dazu wird den Pumpen eine Abscheideanlage vorgeschaltet, die ebenfalls im Pumpbauwerk un-
tergebracht wird. Der Einlauf der Freigefälleleitung in die Abscheideanlage im Pumpbauwerk liegt 
rd. 10 m unter Geländeoberkante, wobei die Siebbandanlage um weitere 1 bis 2 m vertieft werden 
kann, um auch bei Niedrigwasserständen eine ausreichende Benetzung der Siebbänder zu ge-
währleisten. Eine Reinigung der Siebe erfolgt durch Abspritzen. Für die erforderliche Entnahme-
menge sind drei Siebstraßen mit einer lichten Kanalbreite  von jeweils ca. 3,5 m erforderlich. Der 
Abtransport des Siebguts erfolgt bedarfsweise durch LKW -Transport. Alternativ wird zu dem v.b. 
System auch eine ebenfalls innerhalb des Gebäudes befindliche Siebreinigungsmaschine geprüft 
(System Geiger Multi-Disc o.ä.), welche ebenfalls in die Kategorie Siebbandmaschinen einzuord-
nen ist und der gleichen Funktion dient.  
Die Außenanlagen des Pumpbauwerks werden mit einer mindestens 2 m hohen Zaunanlage ein-
gefriedet. Im Bereich der Zufahrt ist eine Toranlage vorgesehen. Eine Beleuchtung der Außenan-
lagen innerhalb des umzäunten Bereichs ist vorgesehen.  Zu den verkehrstechnischen Außenan-
lagen gehört ein Wendebereich, der mindestens auf das Wenden für 7,5  t-Lkw ausgelegt sein 
sollte. Für größere Fahrzeuge (größere Lkw, Mobilkran) ist der Wendebereich so auszulegen, dass 
ein Wenden mit Rangieren (Rückstoßen) erfolgen kann. Neben der Pumpstation sind Stellplätze 
vorzusehen. Die Anzahl der Stellplätze hängt von dem zu erwartenden Wartungsverkehr ab. 
Im Zusammenhang mit der Er richtung des Pumpbauwerks und der dazugehörigen technischen 
Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt. 
Die verkehrstechnische Erschließung des Pumpbauwerks erfolgt von Nordwesten her über den 
Zuweg zur Industriedeponie Dormagen (Piwipper Straße). Die Piwipper Straße ist ggf. zum Teil zu 
ertüchtigen und auszubauen. Der derzeitige Feldweg zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflä-
chen, welcher parallel zum Rheindamm in einem Abstand von rd. 180  m verläuft, kann zur

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Erschließungsstraße für das Pumpbauwerk ausgebaut werden. Hierfür wird eine Straßenbreite von 
mindestens 3,25 m benötigt, um den Schwerverkehr aufnehmen zu können (unverändert gegen-
über Altverfahren). Die Länge der auszubauenden Feldwege beträgt rd. 750  m. Die Länge der 
Erschließungsstraße auf derzeitigem Feld beträgt rd. 180 m. Es ergibt sich eine unveränderte Ge-
samtlänge der Erschließungsstraße von rd. 930  m. Die Entwässerung der Erschließungsstraße 
erfolgt über die Schultern. Es wird davon ausgegangen, dass der Weg auf Geländeniveau ausge-
baut wird. Die Erschließungsstraße wird voraussichtlich in Asphaltbauweise ausgeführt und bau-
zeitlich geringfügig verbreitert.  
Verteilbauwerk 
Das zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Ab-
schnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerlei-
tung) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Im Verteilbauwerk ist eine Zwischenpumpstation 
für den Wassertransport nach Garzweiler vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforder-
liche Druckhöhe kann hingegen im Pumpbauwerk unmittelbar nach der Entnahme aufgebaut wer-
den. Zur Unterbringung der Armaturen und Pumpen in den notwendigen Abständen zueinander 
sowie der begleitenden Einrichtungen ist ein Platzbedarf für  das Bauwerk von rd. 65 m x 65 m 
(Höhe rd. 7 m) vorzusehen.  
Die Außenanlagen des Verteilbauwerks werden vergleichbar mit denen des Pumpbauwerks ge-
staltet. Es ergibt einschließlich des Gebäudes sich ein Flächenbedarf von insgesamt rd. 4.000 m². 
Die Außenanlagen müssen, je nach exakter Platzierung des Bauwerks, an vorhandene Verkehrs-
flächen angeschlossen werden. Die verkehrstechnische Erschließung kann direkt von der Allrather 
Straße erfolgen. 
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Verteilbauwerks und der da zugehörigen technischen 
Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 70 m benötigt. Zudem ist für die Hambachlei-
tung, die am Verteilbauwerk abzweigt, ein 60 m breiter Arbeitsstreifen (inkl. geringfügiger Aufwei-
tung am Schnittpunkt zur Hambachleitung) vorgesehen.  
Rohrleitungen 
Im Abschnitt der Bündelungsleitung (Entnahmestelle am Rhein bis Verteilbauwerk) werden drei 
Rohre mit einem Durchmesser von 2200  mm (DN2200) verlegt.  Ab dem Verteilbauwerk führen 
zum Tagebau Hambach zwei Leitungen mit jeweils DN2200. Der Trassenabschnitt der Garzwei-
lerleitung entspricht den Planungen zum rechtskräftigen Sachlichen Teilplan. Hier werden zwei 
Leitungen mit jeweils DN1400 verlegt. Parallel zu den Rohrleitungen werden  im Rohrgraben (in-
nerhalb des Schutzstreifens) Strom- und Steuerungskabel mitverlegt. 
2.1.3 Bauzeitlicher Flächenbedarf und Bauausführung 
Die Rohrleitungen werden überwiegend in offener Bauweise durch Aushub eines Rohrgrabens 
verlegt. Hierfür wird in Abhängigkei t vom Leitungsabschnitt ein bestimmter Arbeitsstreifen ange-
setzt. Der Arbeitsstreifen wird so konzipiert, dass er alle Tätigkeiten zur Errichtung des Vorhabens 
aufnehmen kann (Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, Baubewegungsflächen sowie Rohr-
graben inkl. Böschung) und die Flächen für das Lagern des Bodenaushubs vorhält. Seine Breite 
wird durch den Verzicht auf Böschungen reduziert, wenn räumlich beengte Verhältnisse vorliegen 
sowie bei Querung von ökologisch, nutzungsbedingt und morphologisch sensiblen Bereichen und

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untergeordneten Verkehrswegen. An einzelnen Stellen kommt eine geschlossene Bauweise mit 
grabenlosem Verfahren zum Einsatz (untertägiger Vortrieb).  
Die bauvorbereitenden Arbeiten werden vorlaufend zu den eigentlichen Bauarbeiten je nach Erfor-
dernis abschnittsweise im Trassenbereich durchgeführt. Es werden Transport -, Erd- und Erkun-
dungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen an einzelnen Arbeitsstellen bzw. -abschnitten 
(Archäologie) und dauern i. d. R. jeweils nur wenige Tage. Archäologische Grabungen mit Einsatz 
eines Baggers (soweit erforderlich) können sich je nach Befund über mehrere Wochen erstrecken. 
Insgesamt kommen bei den bauvorbereitenden Maßnahmen einzelne typische Baugeräte, wie 
Bagger, Radlader und verschiedene grundbautechnische Sondierungsgeräte zum Einsatz. 
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden punktuell innerhalb des gesamten Trassenbereichs der 
RWTL an den Bauwerken (Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump- und Verteilbauwerk) an ausge-
wählten Rohrvortriebs-Baustellen und an zentralen Stellen im Trassenverlauf der Rohrleitungen 
errichtet. Zur Erschließung dieser Flächen werden bestehende Straßen - und Wegeverbindungen 
genutzt. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Aufstellung von Material -, Baubespre-
chungs- und Sanitärcontainern sowie für die Nutzung als Parkplatz und Lagerplatz mit Schotter 
befestigt. Vorhandener Oberboden wird hierfür abgeschoben und für den Wiedereinbau nach Be-
endigung der Baumaßnahme seitlich gelagert. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch 
ein Geovlies getrennt. Soweit erforderlich, wird vorlaufend zum Schottereinbau eine Bodenverbes-
serung zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens durch Einfräsen von Kalk und Zement durch-
geführt. Zusätzlich wird auf den Flächen bedarfsweise eine Beleuchtung vorgesehen. Die Baustel-
lencontainer werden mit LKW angeliefert und mit Mobilkran abgeladen.  
Nach Beendigung der Baumaßnahmen für die Verlegung der RWTL werden die Baustelleneinrich-
tungsflächen zurückgebaut, der ggf. mit Kalk und Zement verfestigte Boden aufgenommen und der 
seitlich gelagerte Oberboden wieder angedeckt. Die Errichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche 
dauert ca. vier Wochen, der Rückbau ca. drei Wochen. Bei der Herstellung der einzelnen Baustel-
leneinrichtungsflächen kommen nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen  folgende Bauge-
räte zum Einsatz: Zwei Bagger, ein Mobilkran, drei LKW, eine Planierraupe, eine Vibrationswalze 
sowie bedarfsweise eine Bodenfräse und ein Wasserwagen.  
Bei der Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche werden diese regelmäßig mit Pkw und Lkw an-
gefahren. Die Verkehrsbelastung ist gering (< 100 Kfz/d) und grundsätzlich mit dem Verkehr auf 
Erschließungsstraßen im öffentlichen Raum vergleichbar. Der Anlieferungsverkehr erfolgt über öf-
fentliche Verkehrswege, die die Trasse kreuzen. 
Die verschiedenen Bauweisen werden nachfolgend mit ihrem jeweiligen Flächenbedarf und den 
Bereichen, in denen sie zur Anwendung kommen, erläutert. Für detaillierte Ausführungen zur Bau-
ausführung wird auf die ausführliche Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den 
voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und Angaben für den Um-
weltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022A) verwiesen. 
Offene Bauweise mit Regelarbeitsstreifen 
Im Regelfall kommt die offene Bauweise als bevorzugtes Bauverfahren zur Anwendung. Dafür wird 
ein Arbeitsstreifen angesetzt, der zum einen den geböschten R ohrgraben, die Fahrtrasse 
(Baustraße) sowie Lagerflächen für die Rohrleitungselemente enthält und zum anderen Flächen 
für die separierte Zwischenlagerung der verschiedenen Aushubmaterialien (Oberboden, Löss und

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Kies). Boden- und Massentransporte können somit minimiert werden. Die Breite des Regelarbeits-
streifens in Bauabschnitten mit offener Bauweise beträgt im Bereich der Bündelungsleitung m it 
Ausnahme des Bereiches vom Entnahmebauwerk bis zum Pumpbauwerk (dort: 100 m Breite) 70 m 
und im Bereich der Hambachleitung 60 m. Die Breite des Rohrgrabens (innerhalb des Arbeitsstrei-
fens) beträgt 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung). 
Offene Bauweise mit reduziertem Arbeitsstreifen 
Bei räumlichen beengten Verhältnissen wird eine reduzierte Arbeitsstreifenbreite angestrebt. Die 
Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial und die Lager- und Bauhilfs-
flächen werden dann außerhalb des Querschnitts angeordnet (vor-/nachlaufend). Durch diese Bau-
weise ist es möglich, die Breite des Arbeitsstreifens für die Bündelungsleitung auf 37 m, für die 
Garzweilerleitung auf 25 m und für die Hambachleitung auf 30 m zu reduzieren. Die Breite des 
Rohrgrabens (innerhalb des Arbeitsstreifens) beträgt gegenüber der Regelbauweise unverändert 
25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung).  
Ein Sonderquerschnitt unter den beengten Querschnitten kommt für den Trassenabschnitt der 
Hambachleitung auf der ehemaligen Fernbandtrasse zwischen Bedburg und Elsdorf zur Anwen-
dung. Hier wird aufgrund der Länge des Abschnittes ein eigens für diesen Abschnitt ermittelter  
beengter Querschnitt mit 30 m Breite unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten der Fern-
bandtrasse vorgesehen. Die Rohrleitungen werden zu beiden Seiten des bestehenden Radwegs 
oberflächennah verlegt, wobei der Radweg selbst als Baustraße und Baustelleneinrichtungsfläche 
genutzt wird. Die Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial und die La-
ger- und Bauhilfsflächen werden vor -/nachlaufend angeordnet. In diesem Abschnitt ist ebenfalls 
mit einem veränderten Bauablauf mit erhöhten Logistikanforderungen zu rechnen. Böschungsflä-
chen der Fernbandtrasse sollen, außer für unbedingt erforderliche Zu - Ausfahrten, nicht in An-
spruch genommen werden. Zur Sicherung derartiger Zuwegungsmöglichkeiten wird daher auch im 
Bereich der Fernbandtrasse grundsätzlich der Arbeitsstreifen von 60 m angehalten, auch wenn 
schon jetzt erkennbar ist, dass überwiegend nur die 30m beansprucht werden. 
Geschlossene Bauweise (untertägiger Vortrieb) 
Als weiteres Bauverfahren ist eine geschlossene Bauweise mit grabenlosem Verfahren (untertägi-
ger Vortrieb) erforderlich, welches im Bereich der erforderlichen Start- und Zielgruben einen erhöh-
ten Flächenbedarf innerhalb der gesicherten Trasse zur Folge hat. Die Gruben weisen im Regelfall 
eine Länge von ca. 10 m entlang der Rohrachse und eine Breite von ca. 20 m auf.  
Der untertägige Vortrieb kommt zur Anwendung bei der Querung von Verkehrswegen, Leitungen, 
Vorflutern, wertvollen Baumbeständen und besonderen Schutzgebieten. Außerdem wird die Frei-
gefälleleitung zwischen Entnahme- und Pumpbauwerk im untertägigen Vortrieb verlegt. Die Start-
grube kann direkt als Basis für das zu erstellende Pumpbauwerk benutzt werden. Die Zielgrube im 
Uferbereich des Rheins sollte gleichfalls als Baugrube zur Erstellung des Entnahmebauwerkes 
dienen. Somit wird das gesamte Deichvorland geschl ossen gequert und die jetzt schon vorhan-
dene Infrastruktur kann zur Erschließung genutzt werden.  
2.1.4 Betriebsphase 
Für die Zugänglichkeit der Rohrleitungen in Wartungsfällen verbleibt während der Betriebsphase 
im Bereich des Rohrgrabens ein Schutzstreifen mit einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungslei-
tung) bzw. 18  m (Hambachleitung). Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine Gebäude oder

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sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden. Zudem sind sämtliche Einwirkungen zu vermeiden, 
die den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Pflanzun-
gen von tiefwurzelnden Bäumen). 
Für detaillierte Ausführungen zum Betrieb der RWTL wird auf die ausführliche Vorhabenbeschrei-
bung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens 
(UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022A) verwiesen. 
2.2 Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren 
Grundlage für die Ermittlung und Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens bildet 
die technische Planung, die das Vorhaben in seinen wesentlichen physischen Merkmalen darstellt 
und beschreibt. Aufbauend auf der Beschreibung des Vorhabens  und der technischen Planung 
werden nachfolgend die potenziellen umweltrelevanten Wirkfaktoren nach Art, Umfang und Dauer 
ihres Auftretens beschrieben. Durch Zusammenführung der Wirkfaktoren und ihrer Wirkreichweite 
mit dem Bestand von Natur und Landschaft innerhalb der Wirkreichweite lassen sich die zu erwar-
tenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des L andschaftsbildes prognostizieren (→ 
Kap. 6). Es wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden:  
• Baubedingte Wirkfaktoren wirken temporär. Sie resultieren aus den Bauarbeiten zur Her-
stellung des Vorhabens sowie aus der damit verbundenen Einrichtung von Lager- und 
Montageflächen. 
• Anlagebedingte Wirkfaktoren sind solche, die aus der baulichen Beschaffenheit des Vor-
habens und nicht aus dessen Herstellung oder Betrieb resultieren. Sie treten auf, sobald 
und solange das Vorhaben errichtet ist. Eingeschlossen sind neben den Rohrleitungen 
auch die zugehörigen Bauwerke sowie alle dauerhaft anzulegenden Flächen. 
• Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind ausschließlich solche, die aus dem Betrieb des Vor-
habens resultieren. Sie treten auf, sobald und solange sich das Vorhaben in Betrieb be-
findet.  
Unter allen Wirkfaktoren des Vorhabens, die abschließend im „ Bericht zu den voraussichtlichen  
Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROE-
LICH & SPORBECK 2022a) aufgelistet und beschrieben werden, sind für den vorliegenden Fachbei-
trag Natur und Landschaft, der sich auf die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Land-
schaftsbildes beschränkt, nur die nachfolgend erläuterten Wirkfaktoren von Bedeutung. Die übri-
gen Wirkfaktoren des Vorhabens sind nicht geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen des Natur-
haushaltes und des Landschaftsbildes im Sinne eines Eingriffs nach § 14 Abs 1 BNatSchG zu 
verursachen und bedürfen daher im vorliegenden Fachbeitrag keiner Betrachtung.  
2.2.1 Flächeninanspruchnahme 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X X X 
 
Baubedingt werden Flächen für die Baustelleneinrichtung benötigt. Hierunter fallen die Arbeits- und 
Rangierflächen der Baufahrzeuge und -geräte (z. B. Bagger, Radlader, Lastwagen, Kran), die Ein-
richtungen für die Arbeitskräfte (Bürocontainer) sowie Lagerplätze (für Baumaterialien). Für diese 
Zwecke wird der Arbeitsstreifen herangezogen. Der Arbeitsstreifen deckt außerdem die für den 
Rohrgraben erforderlichen Flächen ab. Soweit möglich werden die Flächen des Arbeitsstreifens

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nach Abschluss der Bauarbeiten ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt, sodass 
keine dauerhafte Flächeninanspruchnahme verbleibt. Die baubedingte Flächeninanspruchnahme 
führt zu einer vorübergehenden Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen , insbe-
sondere durch die Beanspruchung landwirtschaftlich genutzter Flächen.  
Anlagebedingt erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme für das Pump - und das Verteil-
bauwerk sowie die jeweils zugehörigen, umlaufenden Erschließungsflächen. Dies geht mit einer 
vollständigen Versiegelung des Bodens einher (die Hydroburst-Anlage ist unterirdisch eingehaust). 
Durch anlagenbedingte Versiegelung besteht gegenüber der baubedingten Flächeninanspruch-
nahme auch die Möglichkeit der Beeinträchtigung des Lokalklimas. Ferner stellt das Entnahme-
bauwerk einschließlich der Einhausung der Passiv-Rechen (Johnson Screens®) sowie der schüt-
zenden Grobrechen einen baulichen Fremdkörper im Rhein dar, wodurch auch Belange des 
Schutzgutes Wasser berührt werden. 
Aus dem Schutzsteifen resultiert eine weitere – betriebsbedingte – Flächeninanspruchnahme, da 
der dauerhaft vorzuhaltende Schutzstreifen einerseits u. U. eine Änderung bestehender Nutzungen 
erfordert (Freihalten von tiefwurzelnden Gehölzen) und andererseits im Bereich des Schutzstreifen 
künftig eine Nutzungsänderung (Anlegen tiefwurzelnder Gehölze) nicht mehr möglich ist.  
2.2.2 Mechanische Bodenbeanspruchung 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
 
Mit dem Wirkfaktor der mechanischen Bodenbeanspruchung wird gegenüber dem Wirkfaktor der 
Flächeninanspruchnahme insbesondere die mögliche Reichweite der Umweltauswirkungen in der 
vertikalen Ebene berücksichtigt. So kommt es bei der Herstellung des Rohrgrabens zwangsläufig 
zu Bodenbewegungen / Bodenaushub sowie zur Zwischenlagerung / Zwischenbewirtschaftung von 
Boden zwecks anschließender Wiederverfüllung bzw. sonstiger Verwertung. Fahrzeugbewegun-
gen auf nicht befestigen Flächen können zu einer Bodenverdichtung und damit einhergehend zu 
einer erheblichen Beeinträchtigung der ökologischen Bodenfunktionen  führen. In Rheinufernähe 
kann es durch die mechanische Bodenbeanspruchung zu Einträgen von Sedimenten / Bodensub-
stanz in den Rhein kommen. Dies kann sowohl unmittelbar durch Bodenbewegungen als auch 
mittelbar durch wind- oder niederschlagsbedingte Erosionsprozesse (z. B. bei Bodenmieten) erfol-
gen. 
2.2.3 Bauwerke und Rohre als Fremdkörper im Boden 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
 X  
 
Die zu errichtenden Bauwerke und zu verlegenden Rohre verbleiben dauerhaft (anlagebedingt) als 
Fremdkörper im Boden. Da der Boden im Umfang des gesamten Baukörper - und Rohrvolumens 
nach Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr wieder eingebaut werden kann, ent fallen sämtliche 
Bodenfunktionen dauerhaft.

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2.2.4 Emissionen von Luftschadstoffen (und CO2) 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
 
Während der Bauphase kommt es insbesondere auf dem Arbeitsstreifen zu baustellenüblichen 
Emissionen von Luftschadstoffen (insb. Staub) und von CO2. Es handelt sich dabei vorwiegend um 
Dieselabgase der Motoren der Baufahrzeuge und -geräte sowie aufgewirbelte Stäube (insbes. 
durch Bodenaushubarbeiten und die Verwehung von Bodenmieten). Aufgrund der begrenzten zeit-
lichen Dauer, der Quellstärke und der weitgehend isolierten räumlichen Lage der Baumaßnahmen 
abseits von Wohngebieten ist davon auszugehen, dass die emittierten Schadstoffe und Stäube 
mengenmäßig kaum geeignet sind, erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes hervorzu-
rufen. Dies gilt insbesondere dort, wo – was einen Großteil der Trasse betrifft – die Rohre in einer 
offenen, landwirtschaftlich geprägten Landschaft mit guter lokalklimatischer Durchlüftung verlegt 
werden, die zu einer schnellen Verdünnung / Verteilung der ohnehin geringfügigen Schadstoff- und 
Staubmengen führt. 
2.2.5 Emissionen von Lärm 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X  X 
 
Während der Bauphase kommt es auf dem Arbeitsstreifen sowie entlang von öffentlichen Straßen, 
die zur An- und Abfahrt genutzt werden, zu baustellenüblichen Emissionen von Lärm zur Herstel-
lung der Bauwerke. Darüber hinaus emittieren die Transformatoren am Pump- und Verteilbauwerk 
Lärm, sobald diese in Betrieb genommen werden. I m Rahmen des Anfahrens der Leitung nach 
Betriebsunterbrechungen können Lärmemissionen durch erforderliche Lüftungen entstehen. Die 
bau- und betriebsbedingten Lärmemissionen können sich auf die Fauna auswirken (z.B. auf lärm-
empfindliche Vogelarten).  
2.2.6 Emissionen von Erschütterungen 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
 
Im Falle der Verbauarbeiten können kurzzeitige Erschütterungen durch Rammen, Rütteln, Bohren 
oder Fräsen verursacht werden, wobei die letzten drei Verfahren eher Vibrationen in den Unter-
grund eintragen und im Vergleich zum Rammen daher als erschütterungsarm einzustufen sind. Die 
anschließende Rohrverlegung mittels Kabelgraben und die Unterpressung sind erschütterungs-
arm. Anlage- und betriebsbedingt treten keine Erschütterungen auf. 
Nach dem geplanten Bauablauf denkbare Erschütterungen sind in aller Regel nur im unmittelbaren 
Umfeld zur Quelle wirksam. Da einzelne Bauabschnitte, in denen eine Unterpressung erforderlich 
ist, nur kurzzeitig bedient werden, ist im vorliegenden Fall eher nicht zu erwarten, dass die spora-
dischen baubedingten Erschütterungen eine störende Wirkung entfalten. Im Bereich des Entnah-
mebauwerks kommen nur erschütterungsarme Verfahren (wie z.B. Einrütteln) zur Anwendung, um 
dort mögliche Auswirkungen auf die Fauna zu vermeiden.

Seite 19/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
2.2.7 Emissionen von Licht 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
 
Baubedingt sind im überwiegenden Zeitraum zwar keine Lichtemissionen zu erwarten, in den Win-
termonaten ist jedoch im Falle bereits eines zweischichtigen Baubetriebs in den Abendstunden mit 
Beginn der Abenddämmerung mit Lichtemissionen durch Beleuchtung der Baustellen zu rechnen. 
Die baubedingten Lichtemissionen können sich je nach Umfang auf die Fauna auswirken (z.B. auf 
lichtempfindliche Fledermausarten).  
2.2.8 Baukörper als landschaftsfremde Objekte 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
 X  
 
Die dauerhaft zu errichtenden Bauwerke stellen landschaftsfremde Objekte dar, die in der Land-
schaft in unterschiedlichem Maße sichtbar werden. Die Baukörper können als landschaftsfremde 
Vertikalstrukturen eine Scheuch- und Kulissenwirkung vor allem für die Avifauna entfalten. Damit 
können die Baukörper insbesondere artenschutzrechtliche Relevanz haben. Zudem ist die anla-
genbedingte Modifikation des Landschaftsbildes zu beleucht en. Prüfrelevant ist insbesondere 
auch, wie potenzielle Beeinträchtigungen des La ndschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen  
(z. B. Gestaltung oder Eingrünung der Bauwerke) vermieden oder vermindert werden können.  
Auch hinsichtlich des  Lokalklimas besteht aufgrund der Verwendung künstlicher Baumaterialien 
die Möglichkeit einer anlagenbedingten Veränderung lokalklimatischer Parameter.  
2.2.9 Anwesenheit von Baufahrzeugen und Baupersonal (Baubetrieb) 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
 
Die Baufahrzeuge und -geräte stellen landschaftsfremde Objekte dar, die in der Landschaft in un-
terschiedlichem Maße sichtbar werden. Zusätzlich erfolgen im Rahmen des Baubetriebs Fahrzeug-
bewegungen im Bereich der Bauflächen (Arbeitsstreifen). Die baubedingte Anwesenheit der Bau-
maschinen können eine Scheuch - und Kulissenwirkung vor allem für die Avifauna entfalten. Au-
ßerdem können Tiere (v. a. Amphibien) durch die Bewegungen der Baufahrzeuge zu Tode kom-
men (erhöhtes Kollisionsrisiko). Damit kann der Baubetri eb insbesondere artenschutzrechtliche 
Relevanz aufweisen. Mögliche Auswirkungen auf die Landschaft durch Anwesenheit von Baufahr-
zeugen werden aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Baumaßnahmen als nicht erheblich ange-
sehen. 
2.2.10 Entnahme von Rheinwasser 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
  X 
 
Da sich in unmittelbarer Nähe zum Standort des Entnahmebauwerks das FFH -Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad -Honnef“ befindet, ist die Verträglichkeit der Ent-
nahme mit dessen Schutzzielen zu prüfen. Außerdem ist die Entnahme vor dem Hintergrund der

Seite 20/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer (§ 27 WHG) zu beleuchten. Beide Aspekte werden 
im Rahmen gesonderter Fachbeiträge (Fachbeitrag zur WRRL, PLANUNGSBÜRO KOENZEN 2022; 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, FROELICH & SPORBECK 2022b) berücksichtigt.  
2.2.11 Grundwasserhaltung 
baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt 
X   
 
Baubedingte temporäre Wasserhaltungsmaßnahmen werden bei hohen Grundwasserständen ent-
lang des Rohrgrabens notwendig. Das gehaltene Wasser wird im Trassenbereich versickert oder 
in die Vorflut abgeleitet . Im Abschnitt zwischen dem FFH -Gebiet Knechtstedener Wald und dem 
Gohrer Graben östlich von Dormagen -Gohr liegt der Grundwasserspiegel voraussichtlich leicht 
oberhalb der geplanten Rohrleitungsgrabensohle, so dass die Einrichtung einer temporären Was-
serhaltung erforderlich werden kann (Dauer ca. 3-4 Monate).  
Die Pressgruben für den untertägigen Vortrieb sind tiefer als der Rohrgraben. Sofern hier Grund-
wasser ansteht, werden ein wasserdichter Baugrubenverbau und eine wasserdichte Baugruben-
sohle aus Beton in die Baugrube eingebracht. Anschließend wird das Wasser aus der Baugrube 
abgepumpt. Der wasserdichte Verbau und die wasserdichte Baugrubensohle aus Beton verhindern 
ein weiteres Einströmen des Grundwassers in die Baugrube. 
Anlage- und betriebsbedingte Wasserhaltungsmaßnahmen sind für die Umsetzung des Vorhabens 
nicht notwendig. Eine dauerhafte Tiefendrainage bzw. Absenkung des Grundwasserspiegels ist 
nicht vorgesehen.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
3 Beschreibung des Untersuchungsraumes 
3.1 Räumliche Einordnung des Vorhabens und Abgrenzung des Untersu-
chungsraums 
Die RWTL soll ausgehend von einem Entnahmebauwerk bei Rheinstrom-km 712,6 bis zu 18 m³/s 
Wasser bis zu den Übergabepunkten an den Tagebauen Garzweiler (ca. 4 m³/s) und Hambach 
(ca. 14 m³/s) befördern. Grundlage für die Trassenführung bildet die im „Braunkohlenplan Garz-
weiler II: Sachlicher Teilplan; Sicherung einer Trasse für die Rheinwa ssertransportleitung“ raum-
ordnerisch gesicherte Trasse inkl. der festgelegten Entnahmestelle am Rheinufer.  
Die Trasse für die Rheinwassertransportleitung beginnt am Entnahmebauwerk in Dormagen -
Rheinfeld bei Rheinstrom-km 712,6. Vom Entnahmebauwerk am Rhein führt die Trasse zunächst 
zwischen den Bayer Sportanlagen und Piwipp bis zum Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich, 
zweigt von dort in Richtung Norden ab und führt anschließend im Bereich von der Industriedeponie 
Dormagen bis zum Siedlungsgebiet von Dormagen-Rheinfeld. Die Trasse verläuft anschließend 
im Osten des Siedlungsraumes und im Westen der Deponiefläche, bevor sie nach Norden bis zur 
Höchstspannungsleitung (380 kV-Leitung) nördlich von Dormagen-Rheinfeld führt. Die Trasse folgt 
der 380-kV-Leitung erst nach Westen und anschließend nach Nordwesten bis zum nördlichen Orts-
rand von Dormagen zwischen der B 9 und der A 57. Nach Querung der A 57 und der Bahnstrecke 
Köln–Krefeld verläuft die Leitungstrasse im Weiteren erst nach Westen und anschließend nördlich 
von zwei Baggerseen (Goldberger und Straberger See) nach Südwesten und folgt beidseitig der 
Führung der Höchstspannungsleitungstrasse (zwei Leitungen mit 380 kV und 220 kV). Die Ortslage 
von Nievenheim wird im Südosten tangiert, während der Untersuchungsraum im Bereich Straberg 
weitgehend nördlich der Ortslage verläuft. Der Knechtstedener Wald wird im Bereich der schmals-
ten Ausprägung gequert, bevor die Ortslage Gohr im Süden umgangen wird. Nach Querung der  
B 477 verlässt der Trassenverlauf unmittelbar westlich der Umspannanlage nach Querung des 
Bahndammes die Bündelungslage mit der H öchstspannungsleitungstrasse, um die Ortslage von 
Widdeshoven südlich zu umgehen. Nach Querung des Gillbachs und des Köttelbaches wird die 
Parallellage zur Höchstspannungsleitungstrasse südwestlich von Widdeshoven wieder aufgenom-
men, und die Trasse verläuft weiter nach Südwesten, passiert die Ortslage von Allrath südöstlich 
und führt bis zum Verteilbauwerk am Südrand der Vollrather Höhe . Hier endet der Abschnitt d er 
sog. „Bündelungsleitung“ (Entnahmebauwerk am Rhein bis Verteilbauwerk).  
Am Verteilbauwerk trent sich die Trasse der RWTL sich in den Abschnitt der „Garzweilerleitung“ 
(Verteilbauwerk bis RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf – nicht Gegenstand des Braunkohlen-
planänderungsvorhabens und bereits über den "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teil-
plan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert) und 
den Abschnitt der „ Hambachleitung“ (Verteilbauwerk bis Tagebau  Hambach). Die Trasse der 
Hambachleitung führt zunächst in Bündelungslage mit der bestehenden Bahntrasse der „GAB -
Nord-Süd-Bahn“. Diese Bündelung erstreckt sich über insgesamt 5 km, ehe die Trasse dann durch 
die Rekultivierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf südlich des Perings-
maars geführt wird. Hieran anschließend wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal 
zwischen Bedburg -Kirdorf und Bergheim -Glesch genutzt (Radweg auf der ehemaligen Fern-
bandtrasse). Über die Fernbandtrasse kann die RWTL im weiteren Verlauf über ca. 6,8 km bis zum 
Rand des Tagebaus Hambach geführt werden.  
Für die im Braunkohlenplanänderungsverfahren und damit im vorliegenden Fachbeitrag Natur und 
Landschaft betrachtungsrelevante Trasse für die RWTL zum Tageb au Hambach

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(Bündelungsleitung + Hambachleitung) wird ein Untersuchungskorridor von 600  m Breite (300 m 
beidseitig der Trassenachse) angesetzt (im Folgenden: UR600, siehe Abb. 1). 
Der UR600 wurde im Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die UP/UVP am 
20.08.2021 vorgeschlagen und durch die Bezirksregierung Köln mit der Unterrichtung über den 
Untersuchungsrahmen (Schreiben vom 27.10 2021) bestätigt.  
Der UR600 stellt die Bezugsgrundlage dar für die Bestandserfassung und die Konfliktanalyse sowie 
für die kartographischen Darstellungen zum vorliegenden Fachbeitrag Natur und Landschaft. Für 
die Ermittlung des biotoptypbezogenen Kompensationsbedarfs ( → Kap. 6.3) wird ausschließlich 
der Eingriffsbereich des Vorhabens herangezogen. Der Eingriffsbereich wird definiert und begrenzt 
durch die abschnittsweise unterschiedliche Breite des Arbeitsstreifens (→ Kap. 2.1).  
.

Seite 23/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Abb. 1: Untersuchungsraum für die RWTL nach Hambach

Seite 24/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
3.2 Naturräumliche Einordnung und Relief 
Der UR600 verläuft durch folgende naturräumliche Haupteinheiten: 
• Von der Entnahmestelle am Rhein bei Dormagen-Rheinfeld bis Bedburg-Rath im Bereich der 
abgegrenzten Naturräumlichen Haupteinheit durchquert der UR600 die „Köln-Bonner Rhein-
ebene“ und darin die Untereinheiten „Rheinaue“, „Linkrheinische Niederterrasse“ und „Link-
rheinische Mittelterrassenplatte“. 
• Im Gemeindegebiet Bedburg quert der UR600 kleinräumig die Haupteinheit „Ville“ und darin 
die Untereinheit „Neurather Lösshöhen“.  
• Bis zum Endpunkt am Nordrand des Tagebaus Hambach verläuft der UR600 weiter durch die 
„Jülicher Börde“ mit der dortigen Untereinheit „Östliche Jülicher Börde“.  
Köln-Bonner Rheinebene 
Die Köln-Bonner Rheinebene ist der Zentralbereich der Niederrheinischen Bucht und wird aus der 
Flussterrassentreppe der Kölner Bucht gebildet. Von der Kante zur Rheinaue bis zum Westrand 
an den Aufstieg zur Ville bewegt sich die Landschaft von 40 bis über 90 m ü. NN. Auf den Nieder-
terrassenflächen beiderseits des Rheins liegen anlehmige Sand- bis Lehmböden mit Braunerden. 
Hier befinden sich, wie in der gesamten Landschaft auch, vor allem landwirtschaftliche Flächen. 
Die Rheinaue ist ca. ca. 5-7 m tief in die Niederterrasse eingeschnitten. Ehemalige Mäanderbögen 
mit z.T. scharf ausgeprägten Böschungen (ehemalige Prallhangbereiche) und Hochflutrinnen sind 
für diesen Bereich charakteristisch. Insbesondere im linksrheinischen Teil befinden sich viele 
kleine, miteinander vernetzte Trockenrinnen und breitere gewundene Altarmrinnen des Rheins, in 
denen sich fast die einzigen Waldbestände der Landschaft ausgebildet haben. Aus dem Nord-Teil 
der linksrheinischen Niederterrasse erheben sich zahlreiche Dünen. Über eine relativ steile Kante 
steigt das Gelände zur Mittelterrasse an, die teilweise markant stufenförmig aufgebaut ist. Sie ist 
mit Lösslehm bedeckt, wodurch kleinere Reliefunterschiede ausgeglichen werden. 
Ville 
Die Ville bildet einen von Südosten nach Nordwesten verlaufenden, von 180 m im Süden auf 97 m 
im Norden absinkenden Höhenzug. Das Gebiet ist identisch mit einer tektonischen Hochscholle. 
Der UR600 verläuft im nördlichen Teil der sog. „Neurather Lössböden“. Dieser Teil ist geprägt von 
den ehemaligen und noch laufenden Aktivitäten zum Abbau von Braunkohle. Außerdem sind viele 
der hier anzutreffenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Wasserflächen durch Rekul-
tivierungsmaßnahmen entstanden. Charakteristische Reliefelemente des Landschaftsraumes sind 
die gestalteten und teilweise bepflanzten Abraumhalden mit gleichmäßigen Böschungsneigungen 
und abgeflachter Krone. Die Jülicher Börde ist weitgehend eben, nur im Norden der Landschaft 
wird sie durch flache Kuppen und Rücken, sowie einige Trock entälchen und Wannen etwas be-
wegter.  
Jülicher Börde 
Die Jülicher Börde erstreckt sich im westlichen Teil der Niederrheinischen Bucht. Die von 200 m 
ü. NHN im Süden auf 70 m im Nordosten abfallende Hauptterrassenfläche trägt auf Schotterleh-
men eine unterschiedlich mächtige Lössschicht. Der östliche Teil der Jülicher Börde erstreckt sich 
zwischen Rur und Erft. Vor allem im südwestlichen Teil befinden sich einige Fließgewässer, die 
z.T. tief eingeschnitten sind. Die Hauptgrundwasserscheide zwischen Rur und Erft wird durch die 
Sümpfungsmaßnahmen der Braunkohletagebaue beeinflusst. Die waldarme Landschaft wird von

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
ausgedehnten, strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Ausnahmen bilden die Rekul-
tivierungsräume, Aufforstungsinseln und Bergehalden der Tagebaue und die im Süden der Land-
schaft gelegenen Reste der Bürgewälder. 
3.3 Potenzielle natürliche Vegetation 
Die potenzielle natürliche Vegetation (pnV) beschreibt das durch die Klima - und Bodenbedingun-
gen beeinflusste natürliche Wuchspotenzial einer Landschaft, d. h. jene Vegetation, die sich ohne 
menschlichen Einfluss in einem Gebiet entwickeln würde. Die pnV im UR600 wird insgesamt von 
dem Waldmeister-Buchenwald dominiert. Im Bereich der Entnahmestelle sowie im Auenbereich 
der Erft wird die pnV dem Feldblum en-Sieleichen-Auenwald im Komplex mit Silberweisen -Auen-
wald zugeordnet. Im Stadtgebiet Dormagen stellen des Weiteren der Flattergras-Buchenwald, der 
Traubenkirschen-Schwarzerlen-Eschenwald und der Waldziest -Eschen-Hainbuchenwald Teilbe-
reiche der pnV dar. I m Mündungsbereich stellt sich die pnV als Sternmieren -Stieleichen-Hainbu-
chenwald dar (SUCK et al. 2010). 
3.4 Landschaftsentwicklung und aktuelle Nutzungsstruktur 
Der UR600 erstreckt sich linksrheinisch zwischen der Dormagener Rheinaue im Osten und dem 
Tagebau Hambach im Südwesten. Die Stadt Dormagen stellte in der Römerzeit ein Militärlager der 
Römer im Rheintal dar. Nach Zerfall des Römischen Reiches kam es verstärkt zur Rodung von 
Wäldern, um die Flächen landwirtschaftlich nutzbar zu machen. Es entwickelte sich kontinuierlich 
eine intensiv bewirtschaftete Agrarlandschaft. Der Verlauf des Rheins wurde mehrfach verlegt, be-
gradigt und befestigt.  
Der zwischen dem Verteilbauwerk südlich der „Vollrather Höhe“ und dem Übergabepunkt der 
RWTL am Tagebau Hambach gelegene Teil des UR600 ist durch ehemalige und laufende Tage-
bauaktivitäten geprägt. Östlich von Bedburg befinden sich innerhalb des UR600 Flächen des ver-
füllten und rekultivierten ehemaligen Tagebaus „Fortuna-Garsdorf“. Der Bereich wird heute über-
wiegend landwirtschaftlich genutzt und ist von einigen breiteren Gehölzbändern durchzogen. Der 
Rekultivierungsbereich schließt auch das Peringsmaar ein, einen künstlich angelegten See mit 
umgebenden Röhrichtbeständen, jungen Laubwäldern und Grünlandflächen. Im Südwesten  des 
UR600 liegen Teilflächen des Tagebaus Hambach, dem größten noch aktiven Tagebau im Rhei-
nischen Braunkohlerevier.  
Auch die aktuelle Nutzungsstruktur im UR600 ist großflächig durch landwirtschaftliche Nutzung 
gekennzeichnet. Es herrscht insbesondere der Ackerbau vor. Grünlandnutzung ist überwiegend 
kleinflächig zu finden, nur stellenweise sind größere, zusammenhängende Grünlandkomplexe vor-
handen. Die ausgedehnten Ackerflächen sind nur vereinzelt durch Gehölzstrukturen gegliedert. 
Zusammenhängende Waldbestände finden sich im Untersuchungsraum lediglich kleinflächig, u. a. 
im Bereich des Knechtstedener Waldes, der zwische n Straberg und Gohr allerdings in diesem 
Bereich nur sehr schmal ausgeprägt ist, am Südhang der Halde „Vollrather Höhe“ oder im Rekulti-
vierungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf (z. B. Peringsmaar).  
Größere zusammenhängende Siedlungsflächen befinden sich innerhalb des UR600 nicht. Klein-
flächig werden die Siedlungsbereiche von Dormagen und Bedburg vom UR600 erfasst. Westlich 
und südwestlich des Knechtstedener Waldes werden inselartige, dörfliche bis kleinstädtische 
Wohnstrukturen und Einzelhöfe eingeschlossen. Der Untersuchungsraum wird von mehreren Ver-
kehrswegen gequert. Für den Straßenverkehr sind v. a. die Autobahn A 57 und die Bundesstraßen

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
B 9, B 59 und B 477 von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus befinden sich mehrere Bahnstre-
cken des Personen- und Güterverkehrs innerhalb des UR600. 
3.5 Vorbelastungen 
Im UR600 bestehende anthropogene Nutzungen können die Funktionen des Naturhaushaltes und 
des Landschaftsbildes beeinträchtigen und zu einer Vorbelastung von Natur und Landschaft füh-
ren. Vorbelastungen können sich u. a. aus den Folgen baulicher Tätigkeiten (Versiegelung und 
Überbauung von Flächen), Schadstoffimmissionen aus Industrie, Gewerbe und Verkehr oder einer 
intensiven Flächennutzung (Land- und Forstwirtschaft, Abgrabung etc.) ergeben.  
Durch anthropogene Nutzungen entstehen Beeinträchtigungen insbesondere hinsichtlich der abi-
otischen Schutzfunktionen (Boden, Wasser, Luft und Klima), des Landschaftsbildes sowie der 
faunistischen und floristischen Lebensraumfunktion. In Kumulation mit den Projektwirkungen kön-
nen sich bestehende Vorbelastungen u. U. weiter verstärken.  Dies wird im Rahmen der Konflik-
tanalyse (→ Kap. 6) im vorliegenden Fachbeitrag Natur und Landschaft betrachtet. 
Als wesentliche Vorbelastung ist die großflächig vorherrschende intensive landwirtschaftliche Nut-
zung zu nennen. Durch die dominierende ackerbauliche Nutzung sind die Böden durch die lang-
jährige maschinelle Bearbeitung und Schads toffeinträge, die aus dem Einsatz von Düngemitteln 
und Pestiziden resultieren können, flächendeckend (in unterschiedlichem Maße) vorbelastet. Dies 
betrifft auch innerhalb des UR600 großflächig vorhandene, nach Kriterien des GEOLOGISCHEN 
DIENSTES NORDRHEIN-WESTFALEN (GD NRW) schutzwürdige Böden. Die intensive Nutzung und 
häufig geringe Struktur- und Nutzungsvielfalt der Ackerflächen wirkt sich zudem auf das faunisti-
sche Lebensraumangebot aus. 
Des Weiteren sind im UR600 zahlreiche Altablagerungen, die hauptsächlich aus Verfüllungen und 
Aufschüttungen entstanden sind, und Altstandorte vorhanden, die insbesondere für Böden, die Ve-
getation und das Grundwasser Vorbelastungen darstellen können. Näher e Ausführungen hierzu 
sind dem „Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP -Bericht) 
und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022a) zu entnehmen.  
Darüber hinaus bestehen Vorbelastungen durch die innerhalb des UR600 verlaufenden Verkehrs-
wege – hier sind insbesondere die stark befahrene Autobahn A 57, die Bundes- und Landesstraßen 
sowie die in Betrieb befindlichen Bahnstrecken (Personen- und Güterverkehr) zu nennen. Es ent-
stehen im Umfeld der Straßen- und Schienenwege verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen, die 
eine Belastung der Luft, von Böden und des Grundwassers sowie der Vegetation hervorrufen kön-
nen. Verkehrsbedingte Schallimmissionen und visuelle Reize können im näheren Umfeld von Stra-
ßen und Gleisanlagen zude m zu einer Beeinträchtigung störempfindlicher Tierarten führen. Die 
baulichen Anlagen führen zudem zu einer Zerschneidung von Biotopstrukturen und können Barri-
erewirkungen insbesondere für boden- oder strukturgebundene Tiere und Tierarten hervorrufen. 
In weiten Teilen des UR600 verlaufen Höchst- (380 und 220 kV) und Hochspannungsfreileitungen 
(110 kV), die aufgrund ihrer Bauweise und Bauwerkshöhe eine Vorbelastung für das Landschafts-
bild darstellen. Durch die Lage und den Verlauf innerhalb eines großräumigen Freiflächenkomple-
xes sind die Leitungstrassen auch aus größerer Entfernung sichtbar und beeinträchtigten das vi-
suelle Landschaftsempfinden. Darüber hinaus können von den Freileitungen Barriere - und Stör-
wirkungen für Vogelarten auslösen. Weiterhin befinde t sich im UR600 südwestlich der Ortslage

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Gohr eine Umspannstation, die ebenfalls zu einer Vorbelastung des Landschaftsbildes beiträgt. 
Entsprechendes gilt für den Tagebau Hambach, der kleinflächig innerhalb des UR600 liegt  und 
sich südwestlich des vorgeseh enen Übergabepunktes der RWTL am Tagebaurand weiter er-
streckt. 
Weitere wesentliche Belastungsfaktoren sind flächenhafte Grundwasserabsenkungen der aktiven 
Tagebaue im Rheinischen Braunkohlerevier sowie zur Drainage landwirtschaftlicher Nutzflächen, 
der Gewässerausbau (Begradigung, Sohlverschalung, Tieferlegung der Gewässersohle, Uferver-
bau) und die Nutzung von Gewässerläufen durch Schifffahrt und Wassereinleitungen.

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4 Ziele und Festsetzungen der Landschaftsplanung 
Planerische Ziele des Umweltschutzes ergeben sich insbesondere aus den Vorgaben der Raum-
ordnung, d. h. der Regional- und Landesplanung. Dabei ist zwischen „Zielen“ und „Grundsätzen“ 
der Raumordnung zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 2 ROG). Während Ziele der Raumordnung 
als endabgewogene Vorgaben im Braunkohlenplanänderungsverfahren zwingend zu beachten 
sind, sind Grundsätze der Raumordnung  bei der Braunkohlenplanänderung noch der Abwägung 
gegenüber anderen Belangen zugänglich . Dargestellt werden im Folgenden die Ziele der Land-
schaftsplanung. Weitere planerische Vorgaben, die für die Braunkohlenplanänderung von sachli-
cher Relevanz sind, sind dem „Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorha-
bens (UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022A), dort Kap. 
2.9.1-2.9.5 (Landesentwicklungsplan NRW, Regionalpläne) sowie Kap. 4.2.1 und 4.2.2 (Flächen-
nutzungs- und Bebauungspläne) zu entnehmen. 
Der UR600 berührt die Geltungsbereiche von insgesamt fünf rechtskräftigen Landschaftsplänen 
(LP). Dem Trassenverlauf, ausgehende von der Entnahmestelle bei Dormagen folgend, handelt es 
sich um die folgenden:  
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3: Bürgewälder  
Im Folgenden werden die in diesen Plänen festgesetzten Erhaltungs - und Entwicklungsziele und 
zugehörige Maßnahmen dargestellt, die als abwägungsrelevante Belange im Braunkohlenplanän-
derungsverfahren zu berücksichtigen sind. Die geschützten Teile von Natur und Landschaft nach 
§ 20 Abs. 2 BNatSchG (Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche) sind i.d.R. ebenfalls über die 
Landschaftspläne festgesetzt. Diese werden als Teil des Umweltbestandes in Kap. 5.1 dargestellt. 
4.1 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 
Der UR600 verläuft durch Bereiche, die folgenden Entwicklungszielen zugeordnet sind. 
• Entwicklungsziel 1: „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natür-
lichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“  
• Entwicklungsziel 2: „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit 
naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ 
• Entwicklungsziel 9: „Erhaltung geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile sowie de-
ren Anreicherung und ökologische Aufwertung mit gliedernden und belebenden Elemen-
ten“.  
Diese Entwicklungsziele werden teilräumlich mit spezifizierten Unterzielen dargestellt, denen wie-
derum konkrete Maßnahmen zugewiesen sind. In der folgenden Tab. 1 sind die Unterziele, die den 
UR600 berühren, mit ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt.

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Tab. 1: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen 
Entwicklungsziel 1F: „Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologi-
schen Vielfalt“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Offenland im Bereich der Engstelle Knechtstedener Wald 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem, gut strukturiertem Grünland und naturnahen Laubholz-
beständen in den Niederungen 
• Wiedervernässung der ehemaligen Broiche 
• Umwandlung der Hybridpappelbestände in bodenständige Gehölzbestände 
• Ökologische Aufwertung der Fließgewässer / Verbesserung der Wasserqualität 
• Verhinderung einer weitergehenden Einengung der Niederungsbereiche 
Entwicklungsziel 1B: „Erhaltung und Optimierung von Grünlandstandorten, Umwandlung von Ackerflä-
chen in Grünland und Erhaltung und Entwicklung auentypischer Elemente“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Rheinaue 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Umwandlung von Ackerflächen in Extensivgrünland / Erhaltung der Grünlandnutzung 
• Erhaltung auentypischer Elemente  
• teilräumliche Festsetzung als Naturschutzgebiet  
• Schaffung eines Biotopverbundes zwischen dem Hochflutrinnenbereich südlich Zons und der Rheinaue 
Entwicklungsziel 1D: „Erhaltung und Optimierung großflächiger, gut strukturierter Waldgebiete“ 
Betroffener B ereich 
des UR600 
- Knechtstedener Wald 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung und Entwicklung der Buchenwälder 
• Erhaltung und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder 
• Erhaltung der vorhandenen Waldränder und Entwicklung artenreicher mehrstufiger Waldmäntel und Wald-
säume  
• Naturnahe Waldbewirtschaftung  
• Belassung ausreichender Höhlenbäume für den Artenschutz  
• Umwandlung der nicht bodenständigen Aufforstungen (Nadelholz-, Roteichen- und Pappelforsten) in die 
natürlichen Waldgesellschaften 
• Lenkung der Erholungsnutzung bei Schonung der störungsempfindlichen Lebensräume 
Entwicklungsziel 2K: „Anreicherung einer überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft ohne natür-
liche oder naturnahe Elemente“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Weite Teile der durchquerten Offenlandbereiche, die nicht dem EZ1  mit seinen 
Unterzielen (1B, 1F, 1K) zugeordnet sind.

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Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung der verbliebenen linien- und punktförmigen Grünelemente  
• Anlage gliedernder und belebender Elemente in der freien Landschaft, insbesondere in Form von Gehöl-
zen 
• Anlage von Kräuter- und Staudensäumen (Wegeraine, Gewässerrandstreifen)  
• Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft 
• Anlage extensiv genutzter Kulturbiotope wie Grünlandflächen oder Streuobstwiesen  
• Anlage eines dichten Saumhabitatnetzes aus Altgrasrainen und Hecken  
• Anlage einzelner Aufforstungen 
Entwicklungsziel 9F: „Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologi-
schen Vielfalt im Bereich geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Von Splittersiedlungen geprägter Freiraumstreifen östlich der B 447 im westlichen 
Stadtgebiet von Dormagen (südliche Ortslage Gohr). 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung der reich gegliederten Landschaft, insbesondere Erhaltung und Entwicklung von extensiv ge-
nutztem, gut strukturiertem Grünland mit Hecken und Baumreihen sowie alten Obstwiesen 
 
4.2 LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskir-
chen 
Der UR600 verläuft innerhalb des Geltungsbereichs des LP nahezu vollständig durch Bereiche mit 
dem Entwicklungsziel 2 („Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit natur-
nahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“).  Kleinteilig berührt der 
UR600 zudem das Entwicklungsziel 8 („Renaturierung von Fließgewässern“) im Bereich des Gill-
bachs zwischen Rommerskirchen -Widdeshoven und -Evershoven. In der folgenden Tab. 2 sind 
diese beiden Ziele mit ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt. 
Weiterhin setzt der Landschaftsplan innerhalb des UR600 eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen 
fest (> 40). Da diese Maßnahmen für das Braunkohlenplanänderungsverfahren jedoch nur dann 
von Bedeutung sind, wenn sie durch die Trassenfestsetzung berührt werden, wer den unter ar-
beitsökonomischen Aspekten im Folgenden (→ Tab. 3) nur die  Einzelmaßnahmen skizziert, die 
innerhalb des 70 bzw. 60 m breiten Trassenstreifens liegen. Für die übrigen Einzelnahmen wird 
eine Relevanz für die Braunkohlenplanänderung pauschal ausgeschlossen. 
Tab. 2: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / 
Rommerskirchen 
Entwicklungsziel 2: „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Le-
bensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Insbesondere intensiv landwirtschaftlich genutzte Räume (nahezu gesamter Gel-
tungsbereich des LP innerhalb des UR600) 
Maßnahmen zur Zielerreichung:

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume. 
• Erhaltung der Landschaftsstruktur. 
• Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume sowie gliedernder und belebender Landschaftselemente. 
• Erhaltung und Pflege landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsteile und -bestandteile 
sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- und Kulturdenkmale. 
Entwicklungsziel 8: „Renaturierung von Fließgewässern“ 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Gillbach zwischen Rommerskirchen-Widdeshoven und -Evershoven. 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Naturnaher Ausbau begradigter und kanalisierter Gewässerläufe zur Wiederherstellung der Leistungsfähig-
keit und der besonderen Bedeutung des Fließgewässers für Naturhaushalt und Landschaftsbild. 
 
Tab. 3: Maßnahmen des LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen 
 (innerhalb des 70/60-m Arbeitsstreifens) 
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.1: Anlage oder Anpflanzung sowie Pflege von Ufergehölzen, Gehölzstreifen, 
Gehölzgruppen, Alleen, Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Feldgehölzen sowie Wegerainen  
6.5.1.163 Baumreihe Südöstlich von Grevenbroich-Barrenstein 
6.5.1.175 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein 
6.5.1.176 Wegerain Östlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.178 Uferbepflanzung Südwestlich von Rommerskirchen -Wid-
deshoven 
6.5.1.188 Uferbepflanzung Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.193 Hochstämme Östlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.194 Baumreihe Östlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.198 Gehölzgruppen Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.200 Allee Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
6.5.1.223 Uferbepflanzung Südlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.226 Wegerain Südöstlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.227 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein 
6.5.1.228 Gehölzgruppe Östlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.234 Uferbepflanzung Südlich von Grevenbroich-Allrath 
6.5.1.372 Baumreihe Westlich von Rommerskirchen-Vanikum 
6.5.1.373 Uferbepflanzung Südwestlich von Rommerskirchen-Vanikum 
6.5.1.403 Feldgehölz Östlich von Grevenbroich-Barrenstein 
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.5: Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Landschafts-
bildes, insbesondere zur Erhaltung von Tal - und Hangwiesen sowie von Grünflächen in Verdichtungs-
gebieten

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
6.5.5.54 Pflege durch abschnittsweises Auf -den-Stock-
setzen im Turnus von 15 Jahren 
Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
Maßnahmengruppe Nr. 6.5.6: Anlage, Wiederherstellung oder Pflege von Kleingewässern (Feuchtbio-
tope) 
6.5.6.15 Entschlammung des Grabens  
und Sicherung eines ausreichenden  
Wasserstandes. 
Südlich von Rommerskirchen-Widdeshoven 
 
4.3 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 
Mit Übergang von Rommerskirchen in das Stadtgebiet von Bedburg und Bergheim, tritt der UR600 
in das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises und damit in den Geltungsbereich des o. g. LP ein. Der Gel-
tungsbereich erstreckt sich von dort aus bis zu der Bahntrasse, die die Fernbandtrasse westlich 
der Erft quert. In der folgenden Tab. 4 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit ihren jeweiligen 
Maßnahmen dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan verschiedene Einzelmaßnahmen 
ohne konkreten Zielbezug fest (→ Tab. 5).  
Tab. 4: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaurekultivierung Nord 
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und 
belebenden Elementen 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- von der Stadtgrenze Rommerskirchen/Bedburg/Bergheim entlang der GAB Nord-
Süd-Bahn bis nördlich Bedburg-Rath 
- Erfttal 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Schutzmaßnahmen, insbesondere Landschaftsschutz, nach § 21 LG NRW zur Erhaltung oder Wiederher-
stellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und kleinflächig wegen der Vielfalt, Eigenart und 
Schönheit des Landschaftsbildes. 
• Anpflanzungen nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 LG NRW, insbesondere an Straßen und Wegen, in der freien Feld-
flur in Zwickelflächen von Ackergrundstücken und als Eingrünungen von Gebäuden, technischen Anlagen 
und Ortsrändern. 
• Aufforstungen nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 LG NRW in geringem Umfang. 
• Festsetzungen für die forstliche Nutzung nach § 25 LG NRW zur Sicherung und Entwicklung des Charak-
ters der Landschaft und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. 
Entwicklungsziel 7: Entwicklung und Pflege der rekultivierten Landschaft  einschließlich der Land-
schaftsstrukturen und der Landschaftselemente zur Schaffung einer nachhaltigen stabilen Landschaft 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Rekultivierungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna -Garsdorf (nördlich 
Bedburg-Rath bis Erft) 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Verbesserung der Bodeneigenschaften der landwirtschaftlichen genutzten Flächen durch entsprechende 
Bewirtschaftung und Bodenbearbeitungsmaßnahmen. Förderung der Humusanreicherung.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
• Erhalt des landschaftlichen Freiraums und der Freiraumverbindungen. Vermeidung des Landschaftsver-
brauches, der Bodenversiegelung und der weiteren Zersiedelung der Landschaft. 
• Erhalt, Entwicklung und Pflege der Waldbestände, Aufforstungen, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen, 
Wegraine, Uferböschungen, Gräben, Teiche und Feuchtbereiche. 
• Erhalt und Entwicklung des durch landwirtschaftliche Nutzungs- und Vegetationsstrukturen geprägten 
Landschaftsbildes. 
• Erhaltung, Pflege und Entwicklung ungenutzter Straßen-, Wege-, Gräben-, Feld- und Ackerränder, Bö-
schungen, Brachflächen und unbefestigter grüner Wege mit ihrem natürlichen Bewuchs. Verzicht des 
Herbizideneinsatzes auf diesen Flächen. 
• Erhalt der Tümpel und Kleingewässer als Amphibien-Laichgewässer. Erhalt und Neuanlage von sonnen-
exponierten Flach- und Kleingewässers für Kröten. Optimierung der umgebenden Landlebensräume für 
Amphibien. 
• Erhalt und Schaffung von Vernetzungsstrukturen sowie vernetzter Lebensräume für wildlebende Tiere 
unter vorrangiger Berücksichtigung der Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen der Offenlandarten 
in der agrarisch geprägten Landschaft. 
Entwicklungsziel 1.1: Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sons-
tigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als Lebensraum 
für die landschaftstypischen Tier- und Pflanzenarten 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Peringsmaar und umgebende Gehölze sowie Gehölzstreifen im Rekultivierungs-
bereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhalt und Pflege der Waldgebiete, Gehölzbestände, Aufforstungen, des Peringssees, des Kasterer 
Sees, eines Erftabschnitts, der Gräben, Tümpel, Teiche, der Ufer- und Gewässervegetation, der Grün-
landflächen und der Gräser-, Kräuter-, Brach- und Sukzessionsflächen.  
• Die vorhandenen Wald- und Gehölzbestände sowie Aufforstungen sollen erhalten und gepflegt werden, 
wobei das Prinzip der naturnahen Waldwirtschaft zu verwirklichen ist. Ökologische Verbesserung und 
Entwicklung der Waldränder. Erhalt von Totholz. 
• Erhalt und Entwicklung der Uferbereiche des Peringssees, des Kasterer Sees, der Fließgewässer, Tüm-
pel und Gräben, so dass optimale Lebensbedingungen für standorttypische Tiere und Pflanzen entste-
hen. Sicherung einer ausreichenden Wassermenge und der Wasserqualität für die Gewässer. 
• Erhalt der Tümpel und Kleingewässer als Amphibien-Laichgewässer. Erhalt und Neuanlage von sonnen-
exponierten Flach- und Kleingewässern für Kröten. Optimierung der umgebenden Landlebensräume für 
Amphibien. 
• Erhalt, Entwicklung und Pflege seltener Biotopstrukturen mit spezifischen Standortbedingungen. Diese 
ökologisch wertvollen Biotopstrukturen sind so zu pflegen, dass optimale Standortvoraussetzungen für 
Pflanzen und Tiere und deren Lebensgemeinschaften und Lebensstätten erhalten und gesichert werden. 
• Straßen- und Wegeränder, Böschungen der Ufer und Entwässerungsgräben, Feldraine und Brachflächen 
sollen sich zu einer artenreichen Kräuter- und Hochstaudenflur entwickeln. 
• Erhalt und Entwicklung eines Biotopverbundes, insbesondere in zusammenhängenden, unzerschnittenen 
Landschaftsräumen. Schaffung und Entwicklung vielfältiger Lebensräume und deren lineare Vernetzung. 
• Erhalt des landschaftlichen Freiraums. Vermeidung des Landschaftsverbrauches, der Bodenversiegelung 
und der weiteren Zersiedlung der Landschaft.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Tab. 5: Maßnahmen des LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord im UR600 
Maßnahmengruppe 5.8 „Anlage komplexer Biotope“ – Nr. 5.8-9 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Bereich östlich der Erft zwischen Klärteichen und ehemaligem Tagebaurand 
Inhalt der Maßnahme: 
• Erhaltung von Wiesenflächen. 
• Anlage eines Teiches 
• Gebüschanpflanzung 
• Herbstmahd im 2-Jahres-Rhythmus zur Pflege der Wiesenflächen 
Maßnahmengruppe 5.8 „Anlage komplexer Biotope“ – Nr. 5.8-10 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Fläche südlich der ehemaligen Fernbandtrasse unmittelbar östlich der Erft 
Inhalt der Maßnahme: 
• Ausgestaltung des Rückhaltebeckens als Feuchtbiotop 
• Ab- bzw. Verdichtung und Umpflanzung der tiefsten Stelle mit Strauchweiden 
 
4.4 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 
Der Geltungsbereich des o. g. LP beginnt an der Bahntrasse, die die Fernbandtrasse westlich der 
Erft quert, und erstreckt sich bis zur Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums vo n Elsdorf. In 
der folgenden Tab. 6 sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit ihren jeweiligen Maßnahmen 
dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen fest. Weiter-
hin setzt der Landschafts plan verschiedene Einzelmaßnahmen ohne konkreten Zielbezug fest 
(→ Tab. 7).  
Tab. 6: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe 
Entwicklungsziel 1.1: Erhaltung naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente sowie 
Wiederherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselementen reich 
und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talräu -
me 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Bereich nördlich der Fernbandtrasse bis etwa zur A 61 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung der Landschaftsstruktur. 
• Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume. 
• Erhaltung und Pflege der landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteile und -bestand-
teile sowie der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- oder Kulturdenkmale. 
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
• Naturnahe Gestaltung der begradigten Wasserläufe. 
Entwicklungsziel 1.2: Erhaltung natürlicher Landschaftselemente sowie eine ökologische Aufwertung 
der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talbereiche mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedern-
den und belebenden Elementen 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Südlich der Fernbandtrasse befindet ist entlang des Elsdorfer Fließ 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Erhaltung der Landschaftsstruktur 
• Erhaltung und Pflege vorhandener Gehölze,  
• Schaffung naturnaher Lebensräume und deren Vernetzung  
• Erhaltung landschaftlich und kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftsbestandteile.  
• Naturnahe Gestaltung der begradigten Gewässerläufe 
Entwicklungsziel 2: Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden 
und belebenden Elementen 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- alle weiteren Teile des UR600, die nicht mit dem Entwicklungsziel 1.1 oder 1.2 
belegt sind. 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Schaffung, Verbesserung und Vernetzung naturnaher Lebensräume. 
• Erhaltung der Landschaftsstruktur. 
• Die Erhaltung und Pflege der Umgebung geschützter oder schützenswerter Bau-, Boden- oder Kultur-
denkmale.  
• Die Erhaltung und Sicherung wertvoller Lebensräume sowie gliedernder und belebender Landschaftsele-
mente. 
• Anlage unbewirtschafteter Gewässerrandstreifen entlang der Entwässerungsgräben im Bereich der in-
tensiv genutzten Ackerflächen.  
 
Tab. 7: Maßnahmen des LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe im UR600 
Maßnahmengruppe 5.1 „Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume“ – Nr. 5.1-12 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Finkelbach nördlich der Fernbandtrasse, östlich von Bedburg-Kirdorf 
Inhalt der Maßnahme: 
• Naturnahe Gestaltung des Bachs 
• Pflanzung von standortgerechten, bodenständigen Gehölzen 
• Anlage eines Gewässerrandstreifens 
• Erhöhung des Grünlandanteils. 
Maßnahmengruppe 5.1 „Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher Lebensräume“ – Nr. 5.1-12

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Betroffener Bereich 
des UR600 
- Fläche südlich der ehemaligen Fernbandtrasse unmittelbar westlich des Elsdorfer 
Fließ 
Inhalt der Maßnahme: 
• Pflege und Erhaltung einer Obstwiese durch Nachpflanzungen 
• Erhalt von Höhlenbäumen 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-60 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Finkelbach nördlich der Fernbandtrasse, südöstlich von Bedburg-Kirdorf 
Inhalt der Maßnahme: 
• Umwandlung von Pappeln in einen standortgerechten, bodenständigen Gehölzbestand. 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-66 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Südwestlicher Kreuzungsbereich von Fernbandtrasse und A 61 
Inhalt der Maßnahme: 
• Pflanzung eines Feldgehölzes 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-90 und -91 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Laurentiusstraße (Nordseite) zwischen Elsdorf-Tollhausen und Elsdorf-Esch. 
Inhalt der Maßnahme: 
• Pflanzung einer Baumreihe (5.2-90) und einer Gehölzgruppe (5.2-91) 
 
4.5 Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3 Bürgewälder 
Der Geltungsbereich des o. g. LP beginnt an der Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von 
Elsdorf und erstreckt sich bis zur westlichen Kreisgrenze (innerhalb des UR600 also bis zum Rand 
des Tagebaus Hambach). In der folgenden Tabelle sind die Ziele, die den UR600 berühren, mit 
ihren jeweiligen Maßnahmen dargestellt. Weiterhin setzt der Landschaftsplan verschiedene Ein-
zelmaßnahmen ohne konkreten Zielbezug fest (→ Tab. 9).

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Tab. 8: Relevante Ziele und Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder 
Entwicklungsziel 2.1: Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung 
der ökologischen Funktionen 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Laurentiusstraße westlich des Stadtzentrums von Elsdorf  bis zum Rand des Ta-
gebaus Hambach 
Maßnahmen zur Zielerreichung: 
• Schaffung von Regenerationsbereichen und Vernetzung der Landschaft. 
• Gestaltung der Waldränder zur Entwicklung gut strukturierter Lebensräume für verschiedene Tier- und 
Pflanzenarten. 
• Verwendung standortgerechte, heimische Arten zur Gehölzanpflanzung. 
• Vergrößerung des Grünlandanteils auf geeigneten Standorten. 
• Erhalt und Ausbau des naturnahen Zustandes von Bachläufen, Kleingewässern und sonstigen Fachge-
bieten. Erhalt der Wasserzufuhr. Verbesserung der Wasserqualität. Uferbepflanzung. 
• Eingrünung der Ortsränder. 
• Vergrößerung des Waldbestandes. 
• Entwicklung von Straßen- und Wegeränder, Uferböschungen, Entwässerungsgräben, Feldraine, Lei-
tungstrassen und Brachflächen zu artenreicher Kräuter- und Hochstaudenflur. 
 
Tab. 9: Maßnahmen des LP Nr. 3 Bürgewälder im UR600 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-11 und -14 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Laurentiusstraße (Südseite) zwischen Elsdorf-Tollhausen und Elsdorf-Esch. 
Inhalt der Maßnahme: 
• Pflanzung von Gehölzen innerhalb der Mastgevierte von Hochspannungsleitungen (5.2-11) 
• Pflanzung von Straßenbegleitgehölzen (5.2-14) 
Maßnahmengruppe 5.2 „ Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Feldgehölzen, Hecken, Bienenweidege-
hölzen, Schutzpflanzungen, Alleen, Baumgruppen und Einzelbäumen“ – Nr. 5.2-15 
Betroffener Bereich 
des UR600 
- Graben südwestlich von Elsdorf-Esch 
Inhalt der Maßnahme: 
• Ergänzende Pflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang des Grabens

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
5 Bestandserfassung 
In diesem Kapitel erfolgt die Bestandserfassung von Natur und Landschaft. Dies umfasst die Be-
schreibung des aktuellen Zustands der biotischen (Biotoptyp- und Nutzungsstrukturen, Fauna) und 
abiotischen (Boden, Wasser, Luft / Klima) Bestandteile des Naturhau shaltes sowie des Land-
schaftsbildes. Zudem werden die innerhalb des UR600 festgesetzten naturschutzrechtlichen 
Schutzgebiete sowie schutzwürdige Bereiche ermittelt und beschrieben. Einleitend erfolgt eine Zu-
sammenstellung der für die Planänderung relevanten naturschutzrechtlichen Schutzausweisungen 
im UR600. 
5.1 Naturschutzrechtliche Schutzausweisungen  
Die Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen können der Landschaftsin-
formationssammlung NRW (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen (LANUV 2021) und dem Kartendienst des Bundesamtes für Naturschutz (BFN 
2015) entnommen werden. Folgende Schutzkategorien werden berücksichtigt:  
Tab. 10: Zu betrachtende Schutzgebiete 
Schutzkategorie Anbindung 
BNatSchG 
Anbindung  
LNatSchG NRW 
Im UR600 vorhanden 
Nationalparks § 24 § 36 nein 
Nationale Naturmonumente § 24 § 36 nein 
Biosphärenregionen / -reservate § 25 § 37 nein 
Naturparke § 27 § 38 ja 
Landschaftsschutzgebiete (LSG) § 26 - ja 
Naturschutzgebiete (NSG) § 23 - ja 
Naturdenkmäler § 28 - nein 
Geschützte Landschaftsbestandteile § 29 § 39 ja 
Gesetzlich geschützte Biotope § 30 § 42 ja 
FFH- und Vogelschutzgebiete (VSG) §§ 31-36 - ja 
Wildnisentwicklungsgebiete - § 40 nein 
Alleen - § 41 ja 
 
Die Schutzgebiete und -objekte sind in der Karte 1“ dargestellt.

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5.1.1 Natura 2000-Gebiete 
FFH-Gebiete sind gemeinsam mit Vogelschutzgebieten (VSG) Teil des Netzes „Natura 2000“ (§ 31 
BNatSchG). Während Vogelschutzgebiete auf Grundlage der Richtlinie 2009/147/EG (Vogel-
schutzrichtlinie) ausgewiesen werden, erfolgt die Ausweisung von FFH -Gebieten (FFH = Fauna-
Flora-Habitat) gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie).  
Im UR600 befinden sich zwei FFH-Gebiete, die nachfolgend beschrieben werden. Vogelschutzge-
biete sind im UR600 nicht vorhanden. Für beide Gebiete wurde eine FFH-Verträglichkeitsuntersu-
chung durchgeführt, auf die für detailliertere Informationen verwiesen wird (FROELICH & SPORBECK 
2022b und 2022c). 
FFH-Gebiet – Knechtstedener Wald mit Chorbusch (DE-4806-303) 
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ umfasst eine Fläche von insgesamt rund 
1.178 ha, wovon rund. 21 ha innerhalb des UR600 liegen. Es erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung 
über ca. 11 km. An seiner engsten Stelle westlich von Dormagen -Straberg, die innerhalb des 
UR600 liegt, ist das Gebiet ca. 200 m breit. Bei dem Ge biet handelt es sich um den größten zu-
sammenhängenden Wald in der Region. Der Waldkomplex wird geprägt von Stieleichen-, Stielei-
chen-Hainbuchen-, Buchen- und Erlen-Eschenwäldern.  
Die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes im Sinne von § 34 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich 
aus dem amtlichen Standarddatenbogen für das Gebiet. Sie setzen sich zusammen aus im Gebiet 
vorhandenen Lebensräumen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG („ FFH-Richtlinie“). Soge-
nannte „prioritäre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH-
RL eine besondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, liegen nicht vor. Arten des Anhangs 
II der FFH-Richtlinie, die ebenfalls für die Ausweisung eines FFH-Gebietes ausschlaggebend sein 
können, sind im Standarddatenbogen für dieses Gebiet nicht gelistet und gehören demnach nicht 
zu den maßgeblichen Bestandteilen. Zusätzlich von Relevanz sind allerdings jene Arten, die für 
vorkommende Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie besonders charakteristisch sind 
(sog. „charakteristische Arten“). 
Insgesamt stehen folgende Lebensraumtypen als maßgebliche Bestandteile gemäß Standardda-
tenbogen unter Schutz bzw. sind als charakteristische Arten zu berücksichtigen: 
• Lebensraumtyp 9110: Hainsimsen-Buchenwald 
• Lebensraumtyp 9130: Waldmeister-Buchenwald 
• Lebensraumtyp 9160: Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Ei-
che-Hainbuchenwald 
• Mittelspecht (Leiopicus medius) als charakteristische Art für den Lebensraumtyp 9160 
• Schwarzspecht (Dryocopus martius) als charakteristische Art für den Lebensraumtyp 
9130 
Die nachstehende Abbildung zeigt die Lage des FFH -Gebietes und der o. g. Lebensraumtypen 
(grün) zusammen mit dem Verlauf des UR600.

Seite 40/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
 
Abb. 2: Lage des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebensraumtypen 
 rot: Grenze FFH-Gebiet; grün: Lebensraumtypen; blau gestrichelt: Grenze UR600 
FFH-Gebiet – Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef (DE-4405-301) 
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ umfasst eine Ge-
samtfläche von rund 2.336 ha. Es setzt sich aus 19 Schutzzonen zusammen . Die geplante Ent-
nahmestelle befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets zwischen den Schutzzonen „Rhein am NSG 
‚Rheinaue Worringen-Langel‘“ und „Rhein am NSG ‚Urdenbacher Kämpe‘ und ‚Zonser Grind‘“.  
Diese einzelnen Schutzzonen besitzen eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch -, 
Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die i m Anhang II der FFH -Richtlinie aufgeführten 
Wanderfische, aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potenziell Steinbeißer. Die Schutz-
gebietsgrenzen umfassen Flach- und Ruhigwasserzonen in Buhnenfeldern. Die Sohle ist dort kie-
sig bis sandig und weist in den ruhigsten Bereichen eine feinkörnige, z.T. organische Auflage auf. 
Naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern mit Kolken und Gumpen bieten Wanderfi-
schen Ruhelager vor dem Aufstieg und Rückzugsgebiete bei Hochwasser. In einzelnen Bereichen 
wurde die Hauptfahrrinne als Wanderstrecke ergänzend einbezogen. 
Die maßgeblichen Bestandteile des Gebietes im Sinne von § 34 Abs. 1 BNatSchG ergeben sich 
aus dem amtlichen Standarddatenbogen für das Gebiet. Sie setzen sich zusammen aus im Gebiet 
vorhandenen Lebensräumen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG („ FFH-Richtlinie“). Soge-
nannte „prioritäre“ Lebensraumtypen, für deren Erhaltung gemäß Artikel 1 Buchstabe d) der FFH-
RL eine besondere Verantwortung der Gemeinschaft besteht, kommen ebenfalls in größerer Ent-
fernung vor. Hinzu kommen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie Arten, die für vorkom-
mende Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie besonders charakteristisch sind (sog. „cha-
rakteristische Arten“). 
Insgesamt stehen in den beiden angrenzenden,  hier betrachteten Schutzzonen (s. o.) folgende 
Lebensraumtypen als maßgebliche Bestandteile gemäß Standdatenbogen unter Schutz bzw. sind 
als charakteristische Arten zu berücksichtigen (für eine vollständige Auflistung aller maßgeblichen 
Bestandteile wird auf die FFH -Verträglichkeitsuntersuchung verwiesen ( FROELICH & SPORBECK 
2022e)): 
• Lebensraumtyp 3270: Flüsse mit Schlammbänken 
• Lebensraumtyp 6510: Flachland-Mähwiesen

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• Lebensraumtyp *91E0: Weichholzauenwälder 
• Europäischer Biber (Castor fiber) als charakteristische Art für die Lebensraumtypen 3150 
und 91E0 
Zusätzlich sind folgende Arten nach Anhang II zu betrachten: 
• Meerneunauge (Petromyzon marinus) 
• Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) 
• Maifisch (Alosa alosa) 
• Atlantischer Lachs (Salmo salar) 
• Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) 
• Steinbeißer (Cobitis taenia) 
• Groppe (Cottus gobio s.l.) 
5.1.2 Naturschutzgebiete 
NSG Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden (Rhein-Kreis-Neuss, Landschaftsplan II, 
Kap. 6.2.1.4) 
Zwischen Dormagen-Straberg und Grevenbroich-Gohr quert der UR600 das NSG, welches vom 
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ überlagert wird. Die Festsetzung erfolgt gemäß 
§ 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 BNatschG und beinhaltet folgende Schutzzwecke:  
• Erhaltung und Förderung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildwachsender 
Pflanzen- und wildlebender Tierarten insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der 
wertvollen FFH-Lebensraumtypen 
• Erhaltung der Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Anhänge II oder IV 
der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutzrichtlinie 
• Förderung und Sicherung eines Habitats für Vögel, für ziehende und rastende Vögel des 
Anhang I bzw. des Art.4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie 
• Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden naturnahen Waldgebietes 
• Sicherung eines der großen Wald-Refugialräume in NRW 
• Erhaltung und Wiederherstellung von schutzwürdigen Böden 
Innerhalb des NSG ist es über die allgemeinen Verbote für Naturschutzgebiete hinaus (Kap. 6.2.1-I 
des Landschaftsplans) verboten, die Waldbestände durch Kahlschlag zu nutzen. Des Weiteren ist 
die Nutzung von Düngemitteln und die Verwendung von Bioziden innerhalb des NSG verboten, 
soweit ihr Einsatz nicht aus Forstschutzgründen dringend erforderlich ist. 
NSG Ehemalige Klärteiche Bedburg (Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 1, Kap. 2.1-2) 
Das Gebiet ist mit seinem Nahrungsreichtum, seinen ausgedehnten Flachwasserzonen und 
Schlammflächen sowie den offenen, nicht mit Bäumen und Sträuchern bestandenen Ufern einer 
der wichtigsten Lebensräume für Wasser- und Watvögel im Rhein-Erft-Kreis.  
Das Gebiet ist geschützt zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemein-
schaften und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wasser- und Wat-
vögeln. Aufgrund der überregional bedeutsamen Biotope für Wasser- und Watvögel, kommt dem 
Schutz dieser Flächen im Rhein -Erft-Kreis eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren ist das

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Gebiet der ehemaligen Klärteiche aufgrund der Seltenheit nährstoffreicher Flachwasserbereiche, 
die als Nahrungsbiotope für Wasser- und Watvögel dienen, zu schützen. 
Im NSG sind alle Handlungen verboten, die dem festgesetzten Schutzzweck entgegenstehen. Da-
runter fallen die allgemeinen Verbote nach Kap. 2.1 des Landschaftsplans. Weiter ist es verboten 
Pflanzen und Tiere einzubringen, auszuse tzen oder anzusiedeln. Ebenso ist die Errichtung und 
Bereithaltung von Einrichtungen für Erholungszwecke untersagt. Weitere Verbote sind die Einbrin-
gung von Brutkästen für Wasservögel, das Reiten, das Durchführen von Pflegeumbrüchen bei 
Dauergrünland sowie das Jagen zu bestimmten Zeiten. 
NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg (Rhein -Erft-Kreis, Landschaftsplan 1, Kap. 2.1 -
3) 
Das NSG umfasst die Erft mit Uferböschungen zwischen Bergheim-Zieverich und Bedburg-Broich 
sowie Altarme mit Uferböschungen. Der Schutzzweck besteht in der Erhaltung von Lebensgemein-
schaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere aufgrund 
der Funktion der Erftaue als Brut - und Nahrungsbiotop für den Eisvogel. Über die allgemeinen 
Verbote hinaus (Kap. 2.1 des Landschaftsplans) ist die Befahrung sämtlicher Nebengewässer der 
Erft verboten. 
5.1.3 Naturparke 
Der UR600 verläuft zwischen Bedburg-Rath und Bergheim-Glesch durch den „Naturpark Rhein-
land“. Der Naturpark zeichnet sich durch seine einzigartige landschaftliche Vielfalt aus. Dazu zäh-
len Wälder, Flüsse, Seen und hügelige Vulkane sowie ebene Agrarlandschaft und kleine Dörfer. 
Der Naturpark Rheinland umfasst insgesamt neun unterschiedliche Naturlandschaften. Von Nor-
den nach Süden durchzieht der etwa 50 Kilometer lange Höhenzug der Ville den zentralen Bereich 
des Naturparks. Bei dem vom UR600 durchquerten Bereich handelt es sich um den Rekultivie-
rungsbereich des ehemaligen Tagebaus Fortuna-Garsdorf. 
5.1.4 Landschaftsschutzgebiete 
Innerhalb des UR600 befinden sich insgesamt elf Landschaftsschutzgebiete, deren Schutzzwecke 
und Verbote im Folgenden dargestellt werden.  
LSG Rheinaue mit Altarmen und Vorland (LSG-4806-0010) 
Das LSG umfasst diejenigen Abschnitte der Rheinaue, die nicht als Naturschutzgebiete festgesetzt 
werden. Der Schutzzweck des Nationalparks ist in der Ordnungsnummer 6.2.2.1 des Landschafts-
planes wie folgt formuliert: 
„Ziel dieser Schutzfestsetzung ist es, die Rheinaue als Rast-, Lebens- und Nahrungsplatz für Tier-
arten, als Lebensraum für die Auenvegetation sowie als Bereich für die stille Erholung in der erleb-
baren Niederungslandschaft zu erhalten und zu entwickeln.“ 
Eine Umwandlung des auentypischen Grünlandes in Ackerland ist zur Erhaltung des Schutzzwe-
ckes nicht gestattet. 
LSG Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen (LSG-4806-0009)

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Das LSG umfasst Niederungsbereiche bis zum angrenzenden LSG „Rheinaue mit Altarmen und 
Vorland“. Die Festsetzung des Schutzzweckes erfolgt gemäß §  21 Buchst. a), b) und c)  LG NW 
und besteht darin, die Niederterrassenzone als erlebbaren Landschaftsraum und Grünelemente zu 
erhalten sowie eine Grünverbindung zwischen Zons und Knechtsteden als Biotopverbundachse 
und Naherholungsraum zu erhalten, aufzuwerten und wiederherzustellen.  
Im LSG ist die Umwandlung von Grünland in Ackerland zur Erhaltung des Schutzzweckes verbo-
ten. 
LSG Terrassenkante mit Kontaktzone (LSG-4806-0011) 
Von dem LSG wird der Bereich der Terrassenkante zwischen der Nieder- und Hauptterrasse um-
fasst. Der Schutzzweck des Nationalparks ist in der Ordnungsnummer 6.2.2.1 des Landschaftspla-
nes wie folgt formuliert: 
„Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt gemäß §  21 Buchst. a), b) und c) LG NW 
insbesondere zur Erhaltung der landschaftsbildprägenden Terrassenkante mit ihrem typischen Ge-
hölzbewuchs, zur Sicherung des für die Naherholung bedeutenden Übergangsbereiches zwischen 
Haupt- und Niederterrasse sowie zum Schutz der Bodendecke und des Baum - und Strauchbe-
wuchses der Terrassenkante aus Gründen des Erosionsschutzes.“ 
Zur Erhaltung des Schutzzweckes ist auch innerhalb dieses LSGs die Umwandlung von Grünland 
in Ackerland untersagt. 
LSG Gillbachtal (LSG-4805-0009) 
Gemäß § 21 a), b) und c) LG NRW besteht der Schutzzweck des LSG darin, die Morphologie und 
die Vegetationskomplexe, die einen besonders hohen Wert besitzen, zu erhalten. Des Weiteren 
dient das LSG zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie zur Erhal-
tung und Entwicklung der Funktion als Erholungsbereich.  
Über die allgemeinen Verbote für Landschaftsschutzgebiete hinaus ist die Umwandlung von fest-
gesetzten Grünlandflächen in andere Nutzungsformen verboten. Zur Erhaltung und Wiederherstel-
lung eines naturnahen Zustandes sind wasserrechtliche Verfahren zur Renaturierung geboten. 
LSG Köttelbachtal (LSG-4906-0001) 
Der Schutzzweck des LSG besteht in der Erhaltung der Geomorphologie und in der Wiederherstel-
lung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Gebietsspezifische Verbote, die über die allge-
meinen Verbote hinaus gehen, sind für das „LSG Köttelbachtal“ nicht formuliert.  
LSG Hanglagen der Vollrather Höhe (LSG-4905-0003) 
Die Schutzfestsetzung erfolgt gemäß § 21 a), b) und c) LG insbesondere zur Erhaltung der Vege-
tationskomplexe, zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und aufgrund 
der besonderen Bedeutung für die Erholung. 
Über die allgemeinen Verbote hinaus ist jede weitergehende Erschließung für Erholung im LSG 
verboten. Die Festsetzung soll sicherstellen, dass weitergehende Befestigungen oder der Bau 
neuer Wege unterbleiben.

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LSG Rekultivierungsflächen Fortuna-Garsdorf (LSG-4905-0016) 
Das LSG befindet sich nördlich und östlich von Bedburg bis nordöstlich von Glesch und bis westlich 
von Rath und endet im Norden an der Kreisgebietsgrenze. Es liegt im ehem aligen Tagebau For-
tuna-Garsdorf innerhalb der Rekultivierungsflächen. 
Der Schutzzweck des LSG liegt in der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhalti-
gen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebens-
räumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz des Gebietes liegt des Wei-
teren in der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der 
Landschaft sowie in der besonderen Bedeutung für die Erholung begründet.  
Neben den allgemeinen Verboten ist in diesem LSG die Zerstörung, Beseitigung oder Beeinträch-
tigung des Röhrichtbestands westlich des Peringsees an der R übenerdeauflandepolder-Fläche 
verboten. Auch ist die Durchführung von Maßnahmen verboten, die zu einer Zerstörung und Be-
einträchtigung dieser Fläche führen kann.  
LSG Peringsee (LSG-5005-0014) 
Das LSG liegt im ehemaligen Tagebau Fortuna-Garsdorf und umfasst Peringsee, Tümpel, Gräben, 
Ufer- und Gewässervegetation, Grünland, Kräuter-, Stauden- und Sukzessionsflächen, Gehölzbe-
stände, Waldflächen und eine Obstwiese.  
Der Schutzzweck des Gebietes wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert: 
• Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des 
Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der 
Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimm-
ter wild lebender Tier- und Pflanzenarten 
• Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Be-
deutung der Landschaft 
• Schutz der besonderen Bedeutung für die Erholung 
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für 
das „LSG Peringsee“ nicht formuliert. 
LSG Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg (LSG-5005-0001) 
Das Gebiet des LSG umfasst die Erftniederung mit teilweise naturnahen Bereichen, meist aber 
anthropogen veränderte Kulturlandschaft mit hohem Grünlandanteil. Die Schutzfestsetzung erfolgt 
gemäß § 21 a), b) und c) LG insbesondere aufgrund naturnaher Auenwaldreste, kleinflächiger dif-
ferenzierter Vegetationsstrukturen sowie aufgrund der Bedeutung für die Erholung. 
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für 
das „LSG Erftaue zwischen Bergheim und Bedburg“ nicht formuliert. 
LSG Escher Bach und Elsdorfer Fließ (LSG-5005-0002)

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Innerhalb des LSG befinden sich Bachläufe mit Gehölzanteilen. Inmitten de r intensiv genutzten 
Agrarlandschaft stellen die Fließgewässer ein wichtigen Biotop dar. Der Schutzzweck des Gebietes 
wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert: 
• Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbeson-
dere wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen, 
als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, wegen des biotischen Potentials, zur Erhaltung 
des Fließgewässerökosystems und wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung 
• Bedeutung für das Landschaftsbild, insbesondere wegen der gliedernden und beleben-
den Bedeutung 
Für das LSG sind neben den allgemeinen Verboten keine gebietsspezifischen Verbote formuliert. 
LSG Finkelbachtal (LSG-5004-0011) 
Das LSG stellt sich als Bachtal mit Gehölzen sowie Wald- und Grünflächen dar. Der Schutzzweck 
des Gebietes wird im Landschaftsplan wie folgt formuliert: 
• Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere 
wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen, wegen 
der vorhandenen Reststrukturen naturnaher Lebensräume für Pflanzen und Tiere, wegen 
des biotischen Potentials, wegen der wasserwirtschaftlichen Bedeutung (Selbstreinigungs-
vermögen, Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion) zur Erhaltung d es Fließgewäs-
serökosystems, zur Erhaltung der Böden aufgrund ihrer Regelungsfunktion als Filter, Spei-
cher, Puffer sowie Lebensraum- und Produktionsfunktion und zur Wiederherstellung einer 
naturnahen Talaue 
• Bedeutung für das Landschaftsbild, insbesondere wegen der strukturellen Vielfalt des Ge-
bietes, wegen der geomorphologischen Bedeutung und zur Erhaltung eines landschaftli-
chen Freiraums im Bereich des Bachtals 
Relevante gebietsspezifische Verbote, die über die allgemeinen Verbote hinaus gehen, sind für 
das „LSG Finkelbachtal“ nicht formuliert. 
LSG Hambacher Forst (LSG-5005-0006) 
Im Mündungsbereich reicht das LSG „Hambacher Forst“ in den UR600, welches jedoch bereits 
vom Tagebau beansprucht ist und keine Schutzwürdigkeit mehr entfaltet. Unabhängig davon gilt  
die Unberührtheitsklausel.

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5.1.5 Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen 
Innerhalb des UR600 befinden sich folgende geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen (zu 
Ökokontoflächen, die auch als geschützte Landschaftsbestandteile geschützt sind, s. Kap. 5.1.7): 
Tab. 11: Übersicht geschützter Landschaftsbestandteile und Alleen im UR600 
Nr. Bezeichnung Gemeinde Kennung im 
Landschaftsplan 
Geschützte Landschaftsbestandteile  
1 Pappeln und Strauchreihe Dormagen 6.2.4.55 
2 Lindenreihe Dormagen 6.2.4.48 
3 Gehölzbestand und Grünland Dormagen 6.2.4.44 
4 Bewachsene Böschungen Dormagen 6.2.4.47 
5 Windschutzstreifen Dormagen 6.2.4.35 
6 Gehölzreihe Dormagen 6.2.4.42 
7 Weißdorn Dormagen 6.2.4.33 
8 Feldhecke / Einzelbaum (Linde) Dormagen 6.2.4.70/71 
9 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.75 
10 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.77 
11 Feldgehölz Dormagen 6.2.4.76 
12 Altbaumbestand und Obstbäume Dormagen 6.2.4.73 
13 Wertvoller Baumbestand Dormagen 6.2.4.66 
14 Wertvoller Baumbestand Dormagen 6.2.4.65 
15 Böschung mit Trockenrasen Dormagen 6.2.4.64 
16 Kräuter- und Staudenflur Grevenbroich 6.2.4.36 
17 Kirsche Rommerskirchen 6.2.4.35 
18 Feldgehölz, Kräuter- und Staudenflur Rommerskirchen 6.2.4.49 
19 Bäume, Sträucher und Grünlandflächen Bergheim 2.4-48 
20 Talböschung mit Gehölzen Bergheim 2.4-30 
21 Baumreihe Elsdorf 2.4.46 
Alleen

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1 Lindenallee an der Bergheimer Straße (B 
477) südlich Dormagen-Gohr 
Dormagen - 
2 Winter-Lindenallee an der L 375 zwischen 
dem Kraftwerk Neurath und Rommerskir-
chen-Vanikum 
Rommerskirchen - 
3 Lindenallee an der L 361n in Bedburg Bedburg / Bergheim - 
4 Peringsseeallee Bergheim - 
 
5.1.6 Gesetzlich geschützte Biotope 
Innerhalb des UR600 befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG 
und § 42 LNatSchG NRW. Das Biotop mit der Bezeichnung „Tümpel am Südrand der Vollrather 
Heide“ (BT-4905-0016-2010) hat eine Größe von ca. 0.2 ha und befindet sich in den südlichen 
Hanglagen der Vollrather Höhe im Gemeindegebiet Grevenbroich. 
5.1.7 Ökokonten „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“ 
Entlang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau Hambach sowi e zwischen Erft und Peri-
ngsmaar erstrecken sich Flächen, die im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 
LNatSchG erfasst sind (Ökokonto-Flächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“). Derartige Flächen 
stehen nach § 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz. Die 
Abgrenzung der Ökokonto-Flächen ist in beigefügter Karte 1 dargestellt. Sie liegen vollständig in-
nerhalb des UR600. Die Größe der Flächen beläuft sich auf 35,2 ha (Fernband) bzw. 39,3 ha (Terra 
Nova). 
Der eingebuchte Ausgangswert der Ökokonto-Flächen wurde nach der „Methode zur ökologischen 
Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ (LUDWIG & MEINIG 1991) berechnet und beträgt 
• für die Fläche „Terra Nova“ 4.315.592 Punkte, 
• für die Fläche „Fernbandanlage“ 4.160.780 Punkte. 
Die Punkte basieren auf einem bereits umgesetzten Konzept, das im Bereich der Fernbandtrasse 
bewaldete Böschungen festsetzt. Der Böschungsfuß beidseitig des asphaltierten Radwegs sollte 
in kleinteiliger Weise wechselnd mit verschiedenen Biotopen  gestaltet werden (u. a. Ruderalflä-
chen, Kiefern, Sumpfzypressen und Extensivgrünland). Im Bereich zwischen Erft und Peringsmaar 
sollten Kiefern und nicht näher spezifizierte Aufforstungen angelegt werden. Dazu waren kleinflä-
chige Blühstreifen sowie eine Obstwiese vorgesehen. 
Um die o. g. Punkte für die eingebuchten Biotope zwecks Vereinheitlichung für eine spätere Bilan-
zierung in das Verfahrung nach LANUV (2021) zu überführen, wird die obige Punktzahl in Abstim-
mung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rh ein-Erft-Kreises durch den Faktor drei geteilt. 
Demnach beträgt die Punktzahl nach LANUV (2021) 
• Für die Fläche „Terra Nova“: 1.438.531 Punkte, 
• für die Fläche „Fernbandanlage“: 1.386.927 Punkte.

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Geht man hingegen von der im Jahr 2021 durchgeführten Biotoptypenkartierung aus, so weist der 
Flächenumgriff folgende Punktwerte auf:  
• Für die Fläche „Terra Nova“: 1.758.828 Punkte, 
• für die Fläche „Fernbandanlage“: 2.307.891 Punkte. 
Die tatsächliche aktuelle Biotopwertigkeit der o. g. Flächen ist somit höher als der mit den Ökokon-
ten angestrebte Zielzustand. Es ergibt sich demnach eine Differenz zwischen den eingebuchten 
Punkten und den Punkten des tatsächlich nach LANUV (2021) kartierten Bestandes: 
• Für die Fläche „Terra Nova“ von + 320.297 LANUV-Punkte,  
• für die Fläche „Fernbandtrasse“ von + 920.964 LANUV-Punkte. 
Im Ergebnis liegt somit ein Mehrwert von rd. 1,2 Mio. LANUV-Punkten vor. 
5.2 Biotop- und Nutzungsstrukturen  
Biotoptypen 
Innerhalb des UR600 erfolgte in der Vegetationsperiode 2021 eine flächendeckende Erfassung der 
Biotoptypen nach der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ 
(LANUV 2021). Der erfasste Biotopbestand ist in Tab. 1 dargestellt. Der Biotopbestand stellt auch 
die Grundlage für die Bilanzierung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft (§ 14 
Abs. 1 BNatSchG) dar (→ Kap. 6.3).  
Tab. 12: Biotoptypen im UR600 
Erläuterung der Zusatzkürzel in der Spalte 1: 
 
Wälder und Feldgehölze mit Angabe der lebensraumtypischen Baumarten-Anteile:  
lrt30 = unter 30%, lrt50 = 30% - 50%, lrt70 = 50% - 70%, lrt90 = 70% - 90%, lrt100 über90%) 
 
Gehölze mit Angabe der lebensraumtypischen Baumarten-Anteile: 
lrg0 = unter 50%, lrg70 = 50% - 70%, lrg100 = über 70% 
 
Alter:  
- ta3-5 = Jungwuchs (ta5) – Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm 
- ta1-2 = geringes (ta2) – mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 – 49 cm 
- ta-11a = starkes (ta) – mächtiges Baumholz (ta11a), BHD > 50 cm 
- ta-11 = starkes (ta) – sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50 cm; > 80 cm 
- tb2 = Uraltbaum 
 
Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert 
(Wert x m²) 
Anteil am 
UR600 
AA,lrt100,ta-
11a,m Buchenwälder 8 8.521 68.168 0,03 
AA,lrt100,ta1-
2,m Buchenwälder 7 58.367 408.569 0,23 
AA,lrt90,ta1-2,m Buchenwälder 6 47.158 282.948 0,19 
AA,lrt90,ta3-5,m Buchenwälder 5 9.556 47.780 0,04

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Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert 
(Wert x m²) 
Anteil am 
UR600 
AB,lrt100,ta1-
2,m Eichenwälder 7 12.404 86.828 0,05 
AB,lrt90,ta1-2,m Eichenwälder 6 7.451 44.706 0,03 
AC,lrt100,ta1-
2,m Schwarzerlenwälder 7 3.731 26.117 0,02 
AC,lrt70,ta1-2,m Schwarzerlenwälder 5 17.371 86.855 0,07 
AE,lrt100,ta1-
2,m Weidenwälder 7 302 2.114 0,00 
AF,lrt50,ta-
11a,m Pappelwälder 5 3.900 19.500 0,02 
AF,lrt50,ta1-2,m Pappelwälder 4 1.745 6.980 0,01 
AG,lrt100,ta1-
2,m 
Sonstige Laub(misch)wäl-
der aus heimischen Laub-
baumarten 
7 172.993 1.210.951 0,70 
AG,lrt100,ta3-
5,m 
Sonstige Laub(misch)wäl-
der aus heimischen Laub-
baumarten 
6 19.193 115.158 0,08 
AG,lrt90,ta1-2,m 
Sonstige Laub(misch)wäl-
der aus heimischen Laub-
baumarten 
6 38.167 229.002 0,15 
AM,lrt100,ta-
11a,m Eschenwälder 8 19.208 153.664 0,08 
AM,lrt100,ta1-
2,m Eschenwälder 7 6.440 45.080 0,03 
AQ,lrt90,ta1-2,m Hainbuchenwälder 6 1.531 9.186 0,01 
AR,lrt100,ta1-
2,m Ahornwälder 7 28.818 201.726 0,12 
AR,lrt70,ta1-2,m Ahornwälder 5 7.071 35.355 0,03 
AV,lrt100,ta-
11a,m Waldränder 8 6.946 55.568 0,03 
BA,lrt100,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 8 4.303 34.424 0,02 
BA,lrt100,ta1-
2,m Flächige Kleingehölze 7 75.262 526.834 0,30 
BA,lrt100,ta3-
5,m Flächige Kleingehölze 6 13.678 82.068 0,06 
BA,lrt30,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 4 8.446 33.784 0,03 
BA,lrt30,ta3-5,m Flächige Kleingehölze 3 765 2.295 0,00 
BA,lrt50,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 5 7.380 36.900 0,03 
BA,lrt70,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 6 10.805 64.830 0,04 
BA,lrt70,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 5 7.071 35.355 0,03

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Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert 
(Wert x m²) 
Anteil am 
UR600 
BA,lrt90,ta-
11a,m Flächige Kleingehölze 7 4.885 34.195 0,02 
BA,lrt90,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 6 5.744 34.464 0,02 
BA4 Verkehrsgehölz 4 2.506 10.024 0,01 
BB,lrg0 Gebüsche 4 8.983 35.932 0,04 
BB,lrg100 Gebüsche 6 34.191 205.146 0,14 
BB,lrg70 Gebüsche 5 8.085 40.425 0,03 
BD0,lrg100,kb Hecke 5 61.862 309.310 0,25 
BD0,lrg100,kb 
(tc) Hecke 6 3.860 23.160 0,02 
BD3,lrg0,ta-11a Gehölzstreifen 5 1.174 5.870 0,00 
BD3,lrg100,ta-
11a Gehölzstreifen 8 3.701 29.608 0,01 
BD3,lrg100,ta1-
2 Gehölzstreifen 7 737.015 5.159.105 2,96 
BD3,lrg100,ta3-
5 Gehölzstreifen 6 12.984 77.904 0,05 
BD3,lrg70,ta-
11a Gehölzstreifen 6 2.813 16.878 0,01 
BD3,lrg70,ta1-2 Gehölzstreifen 5 12.033 60.165 0,05 
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 8.025 32.100 0,03 
BD7,lrg100,kb Gebüschstreifen, Strauch-
reihe 5 1.261 6.305 0,01 
BE,lrg100,ta-
11a Ufergehölze 8 10.473 83.784 0,04 
BE,lrg100,ta1-2 Ufergehölze 7 20.475 143.325 0,08 
BE,lrg70,ta1-2 Ufergehölze 5 3.301 16.505 0,01 
BF,lrt30,ta-11 
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus 
nicht lebensraumtypischen 
Baumarten 
5 14.910 74.550 0,06 
BF,lrt30,ta1-2 
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus 
nicht lebensraumtypischen 
Baumarten 
4 2.777 11.108 0,01 
BF,lrt30,ta3-5 
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus 
nicht lebensraumtypischen 
Baumarten 
3 8.133 24.399 0,03 
BF,lrt90,ta-11 
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus le-
bensraumtypischen Baum-
arten 
8 11.757 94.056 0,05 
BF,lrt90,ta11a/tb
2 
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus le-
bensraumtypischen Baum-
arten 
9 188 1.692 0,00

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert 
(Wert x m²) 
Anteil am 
UR600 
BF,lrt90,ta1-2 
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus le-
bensraumtypischen Baum-
arten 
7 61.305 429.135 0,25 
BF,lrt90,ta3-5 
Baumgruppen, Baumrei-
hen, Einzelbäume aus le-
bensraumtypischen Baum-
arten 
6 3.655 21.930 0,01 
BG,lrt90,ta-11 
Kopfbaumgruppen, Kopf-
baumreihen, Kopfbaum le-
bensraumtypisch 
8 37 296 0,00 
BG,lrt90,ta1-2 
Kopfbaumgruppen, Kopf-
baumreihen, Kopfbaum le-
bensraumtypisch 
7 195 1.365 0,00 
BH,lrt90,ta-11 Alleen aus lebensraumty-
pischen Baumarten 8 1.947 15.576 0,01 
BH,lrt90,ta1-2 Alleen aus lebensraumty-
pischen Baumarten 7 27.620 193.340 0,11 
DC,veg1 Silikattrockenrasen 6 23.953 143.718 0,10 
DC,veg2 Silikattrockenrasen 7 42.148 295.036 0,17 
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 8.063 40.315 0,03 
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 371.816 1.115.448 1,50 
EA,xd5 Fettwiese, mäßig arten-
reich 4 254.263 1.017.052 1,02 
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 386.095 772.190 1,55 
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 449.185 1.347.555 1,81 
EB,xd5 Fett(mäh)weide, mäßig ar-
tenreich 4 74.731 298.924 0,30 
EC,veg1 
(magere) Feuchtwiese/-
weide oder Nasswiese/-
weide 
5 9.693 48.465 0,04 
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 54.170 270.850 0,22 
EE0a,xd1,veg1 artenreiche Fettgrünland-
brache 4 55.772 223.088 0,22 
EE0a,xd2 Fettgrünlandbrache, arten-
arm 3 2.850 8.550 0,01 
FD,wf stehende Kleingewässer 7 2.694 18.858 0,01 
FD,wf3 stehende Kleingewässer 6 1.874 11.244 0,01 
FF,wf3 Teiche 6 34.336 206.016 0,14 
FF,wf4 Teiche 2 354 708 0,00 
FF,wf4a Teiche 4 8.051 32.204 0,03 
FG,wf3 Abgrabungsgewässer 6 71.630 429.780 0,29 
FG,wf4a Abgrabungsgewässer 4 15.032 60.128 0,06 
FJ,wf3 Absetzbecken, Rieselfel-
der 6 1.227 7.362 0,00

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert 
(Wert x m²) 
Anteil am 
UR600 
FM,wf3 Bäche 8 5.521 44.168 0,02 
FM,wf4 Bäche 2 11.077 22.154 0,04 
FM,wf4a Bäche 5 4.604 23.020 0,02 
FN,wf3 Gräben 6 1.567 9.402 0,01 
FN,wf4a Gräben 4 25.318 101.272 0,10 
FO,wf4 Flüsse 2 96.056 192.112 0,39 
FS,wf3 sonstige technische Ge-
wässer 6 7.856 47.136 0,03 
FS,wf4 sonstige technische Ge-
wässer 2 4.487 8.974 0,02 
FS,wf4a sonstige technische Ge-
wässer 4 14.038 56.152 0,06 
GF Vegetationsarme oder -
freie Bereiche 0 200.136 0 0,80 
HA,aci Äcker 2 18.140.544 36.281.088 72,95 
HA,acs Äcker 1 233.507 233.507 0,94 
HB0,stb3 junge Sukzessions-Acker-
brache 4 40.662 162.648 0,16 
HB1,ed 
Einsaat-Ackerbrache (mit 
Nutzpflanzen z.B. 
Phacelia) 
3 22.070 66.210 0,09 
HC0 Rain, Straßenrand, stra-
ßenbegleitend 2 28.806 57.612 0,12 
HD,mf6 Gleisanlagen 1 131.155 131.155 0,53 
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanla-
gen, Bahngelände 3 4.463 13.389 0,02 
HF Halden, Aufschüttungen, 
Verfüllungen 0 61.057 0 0,25 
HF2 Deponie, Aufschüttung 1 33.218 33.218 0,13 
HJ0,ka4 Garten 2 17.388 34.776 0,07 
HJ0,ka6 Garten 4 55.872 223.488 0,22 
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 23.513 94.052 0,09 
HK2,ta14 Streuobstwiese 5 2.859 14.295 0,01 
HK2,ta15a Streuobstwiese 6 4.987 29.922 0,02 
HK3,ta15a Streuobstweide 6 10.616 63.696 0,04 
HK3,ta15b Streuobstweide 7 10.094 70.658 0,04 
HM,xd3 Grünanlage / Park 5 4.336 21.680 0,02 
HN Gebäude, Mauerwerk, Ru-
inen 0 936 0 0,00 
HT,mf1 Hofplätze, Lagerplätze 1 6.744 6.744 0,03 
HT,mf7 Hofplätze, Lagerplätze 1 2.062 2.062 0,01 
HT,mf8,stb3 Hofplätze, Lagerplätze 3 12.752 38.256 0,05

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert 
(Wert x m²) 
Anteil am 
UR600 
HU2 
Sport- und Erholungsanla-
gen mit geringem Versie-
gelungsgrad 
2 7.368 14.736 0,03 
HV,mf7 Plätze, Parkplätze 1 324 324 0,00 
HW,neo7 Siedlungs-, Industrie- und 
Verkehrsbrachen 4 10.467 41.868 0,04 
KA,neo1 
Feuchte (nasse) Säume 
bzw. linienf. Hochstauden-
fluren 
6 9.515 57.090 0,04 
KA,neo2 
Feuchte (nasse) Säume 
bzw. linienf. Hochstauden-
fluren 
5 2.668 13.340 0,01 
KB,neo1 Trockener Saum bzw. lini-
enf. Hochstaudenflur 6 50.020 300.120 0,20 
KB,neo2 Trockener Saum bzw. lini-
enf. Hochstaudenflur 5 8.764 43.820 0,04 
KB,neo4 Trockener Saum bzw. lini-
enf. Hochstaudenflur 4 7.315 29.260 0,03 
KC,neo1 Randstreifen, Saumstrei-
fen 6 15.504 93.024 0,06 
KC,neo2 Randstreifen, Saumstrei-
fen 5 24.611 123.055 0,10 
KC,neo5 Randstreifen, Saumstrei-
fen 3 12.194 36.582 0,05 
LB,neo1 Flächenhafte Hochstau-
denfluren 6 2.384 14.304 0,01 
LB,neo2 Flächenhafte Hochstau-
denfluren 5 308 1.540 0,00 
LB,neo4 Flächenhafte Hochstau-
denfluren 4 2.983 11.932 0,01 
LB,neo5 Flächenhafte Hochstau-
denfluren 3 27.105 81.315 0,11 
SB0 Gemischte Bauflächen, 
Wohnbauflächen 0 15.288 0 0,06 
SB2 Einzel-, Doppel,- Reihen-
hausbebauung 0 317.160 0 1,28 
SB5 Landwirtschaftliche Hof- 
und Gebäudefläche 1 172.703 172.703 0,69 
SB6 Wohnbaufläche im Dorf 
oder im ländlichen Bereich 0 20.390 0 0,08 
SC0 Gewerbefläche- und In-
dustrieflächen 0 164.623 0 0,66 
SC14 Gärtnerei, Gewächshaus 1 95.576 95.576 0,38 
SD2 Kirche, Gebetshaus 0 7.011 0 0,03 
SE0 Sonstige Ver- und Entsor-
gungsanlagen 0 31.410 0 0,13 
SE3 Umspannstation 0 76.378 0 0,31 
SE5 Windrad 0 2.500 0 0,01

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code1 Biotoptyp Wert Fläche (m²) Flächenwert 
(Wert x m²) 
Anteil am 
UR600 
SE6 Strommast, Metallgitter 0 736 0 0,00 
SF6 Naturschwimmbad, 
Strandbad 1 31.745 31.745 0,13 
SG1 Hundedressurplatz 0 11.724 0 0,05 
SG4a Paddock 1 33.513 33.513 0,13 
SL0 Sport- und Freizeitanlage 
(Ballsport) 1 10.460 10.460 0,04 
SP4 Sportplatz 0 7.098 0 0,03 
V,me2 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 0 502.681 0 2,02 
V,me6,sta3,xd2 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 4 1.350 5.400 0,01 
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 3 6.760 20.280 0,03 
V,me7,stb3 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 5 3.434 17.170 0,01 
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 1 101.116 101.116 0,41 
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 1 70.826 70.826 0,28 
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschafts-
wege 1 239.203 239.203 0,96 
∑ Summe  24.865.931 57.235.036 100 
 
Im Hinblick auf die Nutzungsstrukturen dominieren innerhalb des UR600 intensiv genutzte Acker-
flächen. Diese beziehen sich auf ca. 74 % aller Flächen. Grünlandflächen und Kleingehölze neh-
men jeweils ca. 4 % der Flächen im UR600 ein. Daneben finden sich kleinere Flächenanteile von 
Laubwäldern, Fließ - und Stillgewässern, Verkehrsflächen, Nutzungsstrukturen des städtischen 
Siedlungsbereiches sowie weitere ( teil-)versiegelte Flächen. Diese Biotoptyp -Gruppen sind hin-
sichtlich ihres Flächenanteils jeweils von untergeordneter Bedeutung. Hochwertige Biotopstruktu-
ren sind im UR600 nur kleinflächig und stellenweise vorhanden. Es überwiegen Biotoptypen mit 
geringer naturschutzfachlicher Wertigkeit. 
Biotopverbundflächen 
Im UR600 liegen Biotopverbundflächen mit herausragender bzw. besonderer Bedeutung.  
Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung befinden sich entlang des Rheins („Rhein-
aue zwischen Zons und Bayer  Dormagen“, VB-D-4807-032), sehr kleinflächig am Nordrand des 
UR600 nördlich von Dormagen („Nassabgrabungen nördlich und westlich von Dormagen, VB -D-
4806-027), im Bereich des Knechtstedener Waldes („Naturwaldreservat Knechtsteden und Teil des 
Chorbusch“, VB-D-4806-010) sowie südlich von Bedburg in der Erftaue („Erftaue zwischen Broich 
und Horrem“, VB-K-4905-102) 
Des Weiteren sind Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung vorhanden:

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
• Acker-Grünlandkomplex zwischen Dormagen und Feste Zons (VB-D-4806-029) 
• Kette von Abgrabungsgewässern und dazwischenliegenden Ackerflächen in der Verbun-
dachse Knechtstedener Wald-Rheinaue (VB-D-4906-006) 
• Sandabgrabungen bei Stürzelberg, Horrem, Straberg und Hackenbroich (VB-D-4806-019) 
• Norfbach mit angrenzenden Wald- und Grünlandbereichen (VB-D-4806-008) 
• Acker-Grünlandkomplex Hoeninger Bruch (VB-D-4906-105) 
• Alter Hauptkanal und Gohrer Graben (VB-D-4806-007) 
• Eisenbahntrasse zwischen Rommerskirchen und Dormagen (VB-D-4806-001) 
• Gillbachniederung zwischen Weckenhoven und Rommerskirchen (VB-D-4905-004) 
• Graben mit Gehölzreihe zwischen Widdeshoven und Deelen (VB-D-4906-001) 
• Böschungsring der ehemaligen Halde Neurath, Wald der Guerather (VB-D-4905-002) 
• Gillbachniederung und Kulturlandschaftsrelikte bei Rath und Hüchelhoven (VB-K-4905-
002) 
• Rekultivierungsflächen des Tagebaus Fortuna-Garsdorf (VB-K-4905-001) 
• Rekultivierungsgebiet Peringsmaar (VB-K-4905-004) 
• Elsdorfer und Escher Fliess (VB-K-5005-002) 
• Finkelbachtal (VB-K-5005-001) 
• Transportband-Trasse zwischen Glesch und Elsdorf-Esch (VB-K-5005-004) 
• Aufforstungsflächen am Tagebau Hambach und Altwaldzelle bei Angelsdorf (VB-K-5005-
003) 
Schutzwürdige Biotope (Biotopkataster des LANUV) 
Im UR600 liegen mehrere im Biotopkataster des LANUV dargestellte schutzwürdige Biotope. Die 
Schwerpunktbereiche befinden sich in der Rheinaue und im Bereich des Knechtstedener Waldes. 
Die schutzwürdigen Biotope üben eine Trittsteinfunktion zwischen Schutzgebieten (z. B. FFH-Ge-
biete, Naturschutzgebiete) aus und sind zumeist in die Biotopverbundflächen mit herausragender 
bzw. besonderer Bedeutung des LANUV eingegliedert. Daher wird auf eine gesonderte Auflistung 
an dieser Stelle verzichtet. 
5.3 Fauna 
Auf Grundlage einer Datenrecherche und der Habitatausstattung des UR600  wurde im Rahmen 
der faunistischen Planungsraumanalyse zum Vorhaben (FROELICH & SPORBECK 2022c) frühzeitig 
eine Einschätzung der zu erwartenden Tierarten vorgenommen. Dabei wurden Grundlagenwerke, 
Verbreitungsatlanten und online verfügbare Datenbanken gesichtet und außerdem eine Datenab-
frage an die zuständigen Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und ggf. anerkannten Fach-
experten gestellt. Ergänzend wurde im Mai/Juni 2021 eine Übersichtsbegehung zur Dokumentation 
faunistisch relevanter Habitatelemente und -strukturen durchgeführt. Die nachstehende Tabelle 
enthält das Artenspektrum, dass gemäß dieser Datenrecherche im UR600 potenziell vorkommen 
kann. Auf dieser Grundlage wurden auch die faunistischen Kartierungen für das Vorhaben konzi-
piert. In der Tabelle ist zusätzlich vermerkt, inwiefern die bisher durchgeführten Kartierungen je-
weils Nachweise einer Art erbracht haben. 
Das Kartierprogramm wurde im Rahmen der o. g. faunistischen Planungsraumanalyse konzipiert. 
Grundlage war der Leitfaden „Leistungsbeschreibungen für faunistische Kartierungen“ (ALBRECHT 
et al. 2015) sowie die o. g. Übersichtsbegehung des UR600 im Mai/Juni 2021. Konkret wurden/wer-
den in der Kartierperiode 2022 folgende Untersuchungen vorgenommen:

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
• Revierkartierung Brutvögel: 11 Begehungen (6 x Tag, 5 x Nacht) von Mitte Februar bis 
Anfang Juli. 
• Horst- bzw. Nestsuche von Großvögeln: 1 x Ersterfassung in laubfreier Zeit, 2 x Kontrolle 
Ende April/Anfang Mai und Ende Juni/Anfang Juli. 
• Lokalisation von Baumhöhlen: 1 Begehung in laubfreier Zeit. 
• Raumnutzungsanalyse von Zug- und Rastvögeln: 7 Beobachtungspunkte mit je 18 Bege-
hungen (8 x Frühjahr, 8 x Herbst, 2 x Winter). 
• Transektkartierung mit Fledermausdetektor: 7 Begehungen von Mitte März bis Ende Ok-
tober. 
• Horchboxenuntersuchung Fledermäuse: 3 Horchboxstandorten mit je 7 Erfassungspha-
sen (je 3 Tage). 
• Habitatpotenzialanalyse Haselmaus: 1 Begehung während der Vegetationsperiode. 
• Verhören, Sichtbeobachtung und Handfänge (Amphibien): 5 Begehungen von Februar bis 
August 2022. 
• Ausbringen künstlicher Verstecke (Kreuzkröte, Wechselkröte): 5 Begehungen (zusam-
men mit A1) nach Ausbringen der Verstecke. 
• Sichtbeobachtung und Einbringung künstlicher Verstecke (Reptilien): 4 Begehungen von 
Ende März bis Ende August 2022. 
• Übersichtsbegehung Schmetterling: Eine Begehung Mitte Juni 
• Raupensuche Nachtkerzenschwärmer: 2 Begehungen im Juli 
• Strukturkartierung für totholz- und mulmbewohnende Käfer: 1 Begehung in der laubfreien 
Zeit 
• Sichtbeobachtung, Kescherfang und Exuviensuche: 4 Begehungen von Anfang Mai bis 
Ende September 2022 
Tab. 13 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich nachgewiesenen Arten) 
 Stand: Ende September 2022 
Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Avifauna 
Alpenstrandläufer Calidris alpina U 1 * ̶ 
Baumfalke Falco subbuteo U 3 3 ̶ 
Baumpieper Anthus trivialis U↓ V 2 4 Brutverdachte, 
2 Durchzügler 
Bekassine Gallinago gallinago U 1 3 ̶ 
Bienenfresser Merops apiaster U * RS ̶ 
Bluthänfling Carduelis cannabina U 3 3 
10 Brutnachweise, 
13 Brutverdachte, 
36 Nahrungsgäste, 
2 Durchzügler 
Brandgans Tadorna tadorna G * * ̶ 
Braunkehlchen Saxicola rubetra S 2 2 1 Durchzügler 
Bruchwasserläufer Tringa glareola S 1 2 1 Durchzügler 
Eisvogel Alcedo atthis G * * ̶

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Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Feldlerche Alauda arvensis U↓ 3 3S 110 Brutverdachte 
Feldschwirl Locustella naevia U 2 3 ̶ 
Feldsperling Passer montanus U V 3 2 Brutverdachte, 
1 Brutzeitfestellung 
Flussregenpfeifer Charadrius dubius S V 2 ̶ 
Flussuferläufer Actitis hypoleucos G 2 V ̶ 
Gänsesäger Mergus merganser G 3 * ̶ 
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus U * 2 ̶ 
Girlitz Serinus serinus S * 2 ̶ 
Grauammer Emberiza calandra S V 1S ̶ 
Graureiher Ardea cinerea G * * 100 Nahrungsgäste 
Grauspecht Picus canus S 2 2 1 Brutzeitfeststellung 
Grünschenkel Tringa nebularia U - * ̶ 
Habicht Accipiter gentilis U * 3 1 Brutverdacht 
Haussperling1 Passer domesticus unbe-
kannt * V 
73 Brutverdachte, 
1 Brutnachweis, 
1 Brutzeitfeststellung 
Heidelerche Lullula arborea U↑ V *S ̶ 
Heringsmöwe2 Larus fiscus U * * 15 Nahrungsgäste 
Kampfläufer Philomachus pugnax U 1 1 ̶ 
Kiebitz Vanellus vanellus S 2 2S 1 Durchzügler 
Kleinspecht Dryobates minor U 3 3 2 Brutzeitfeststellungen 
Knäkente Anas querquedula U 1 1S 1 Durchzügler 
Kormoran Phalacrocorax carbo G * * 5 Nahrungsgäste 
Kornweihe Circus cyaneus U 1 1 5 Durchzügler 
Kranich2 Grus grus U↑ * R 1 Durchzügler 
Krickente Anas crecca U 3 3S 49 Durchzügler 
Kuckuck Cuculus canorus G 3 2 1 Brutzeitfeststellung, 
1 Durchzügler 
Lachmöwe Larus ridibundus U * * 28 Nahrungsgäste 
Löffelente Anas clypeata G 3 3S 1 Brutverdacht, 
20 Durchzügler 
Mäusebussard Buteo buteo G * * 
10 Brutnachweise, 
6 Brutverdachte, 
13 Nahrungsgäste 
Mehlschwalbe Delichon urbica U 3 3S 5 Brutverdachte, 
6 Nahrungsgäste 
Mittelmeermöwe2 Larus michahellis U↑ * R 29 Nahrungsgäste 
Mittelspecht Dendrocopos medius G * * ̶ 
Nachtigall Luscinia megarhynchos U * 3 
9 Brutverdachte, 
13 Brutzeitfeststellun-
gen

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Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Neuntöter Lanius collurio U * V 1 Brutverdacht, 
1 Brutzeitfeststellung 
Orpheusspötter Hippolais polyglotta U↑ * R ̶ 
Pfeifente Anas penelope G R * ̶ 
Pirol Oriolus oriolus S V 1 4 Brutverdachte 
Rauchschwalbe Hirundo rustica U V 3 
8 Brutnachweise, 
21 Brutverdachte, 
12 Nahrungsgäste 
Rebhuhn Perdix perdix S 2 2S 3 Brutverdachte, 
4 Brutzeitfeststellungen 
Rohrweihe Circus aeruginosus U * VS 2 Nahrungsgäste 
Rostgans Tadorna ferruginea G * Neo ̶ 
Rotmilan Milvus milvus S * *S 7 Nahrungsgäste 
Saatkrähe Corvus frugilegus G * * 84 Nahrungsgäste 
Schellente Bucephala clangula G * * ̶ 
Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenoba-
enus S * 1 ̶ 
Schleiereule Tyto alba G * *S 1 Brutverdacht, 
1 Brutzeitfeststellung 
Schnatterente Anas strepera G * * 2 Brutverdachte, 
20 Durchzügler 
Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis S 3 R ̶ 
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola G * * 
4 Brutnachweise, 
6 Brutverdachte, 
2 Durchzügler 
Schwarzmilan Milvus migrans G * * 3 Nahrungsgäste 
Schwarzspecht Dryocopus martius G * * 1 Brutverdacht 
Silbermöwe2 Larus argentatus U↑ V R 33 Nahrungsgäste 
Silberreiher2 Ardea alba G R * 5 Nahrungsgäste 
Sperber Accipiter nisus G * * 1 Brutverdacht, 
2 Nahrungsgäste 
Spießente Anas acuta U 2 3 ̶ 
Star Sturnus vulgaris U 3 3 4 Brutnachweise, 
9 Brutverdachte 
Steinkauz Athene noctua U V 3S 5 Brutverdachte 
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe S 1 1 1 Durchzügler 
Sturmmöwe Larus canus U * * 10 Nahrungsgäste 
Tafelente Aythya ferina S V *  
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus G * * 1 Brutzeitfeststellung 
Turmfalke Falco tinnunculus G * V 
1 Brutnachweis, 
3 Brutverdachte, 
7 Nahrungsgäste 
Turteltaube Streptopelia turtur S 2 2 1 Brutzeitfeststellung 
Uferschwalbe Riparia riparia U * 2S 6 Nahrungsgäste

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Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Uhu Bubo bubo G * * 2 Nahrungsgäste 
Wachtel Coturnix coturnix U V 2 3 Brutverdachte, 
8 Brutzeitfeststellungen 
Wachtelkönig Crex crex S 1 1S ̶ 
Waldkauz Strix aluco G * * 
1 Brutnachweis, 
1 Brutverdacht, 
1 Brutzeitfeststellung, 
1 Nahrungsgast 
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix U * 3 ̶ 
Waldohreule Asio otus U * 3 
1 Brutnachweis, 
3 Brutverdachte, 
2 Brutzeitfeststellungen, 
4 Nahrungsgäste 
Waldschnepfe Scolopax rusticola U V 3 ̶ 
Waldwasserläufer Tringa ochropus G - * ̶ 
Wanderfalke Falco peregrinus G * *S 3 Nahrungsgäste 
Wasserralle Rallus aquaticus U V 3 ̶ 
Wendehals Jynx torquilla S 3 2 ̶ 
Wespenbussard Pernis apivorus S V 2 ̶ 
Wiesenpieper Anthus pratensis S 2 2S 
2 Brutverdachte, 
2 Brutzeitfeststellungen, 
18 Durchzügler 
Wiesenweihe Circus pygargus S 2 1S 1 Nahrungsgast 
Zwergsäger Mergellus albellus G - * ̶ 
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G * * 1 Brutverdacht 
Säugetiere 
Abendsegler Nyctalus noctula G V R 29 Kontakte (TR) 
8 Kontakte (HO) 
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii U↑ 2 2 ̶ 3 
Braunes Langohr Plecotus auritus G 3 G ̶ 
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus U↓ 3 2 5 Kontakte (TR) 
1 Kontakt (HO) 
Europäischer Biber Castor fiber G↑ V 3 ̶ 
Feldhamster Cricetus cricetus S↓ 1 1 ̶ 
Fransenfledermaus Myotis nattereri G * * ̶ 3 
Graues Langohr Plecotus austriacus U 1 1 ̶ 
Großes Mausohr Myotis myotis U * 2 ̶ 3 
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii U * 2 ̶ 3 
Haselmaus Muscardinus avellanarius G V G Habitatpotenzial vorhan-
den 
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri U D 3 15 Kontakte (TR) 
7 Kontakte (HO)

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Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus G * 3 ̶ 3 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G * D ̶ 
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G * R 41 Kontakte (TR) 
5 Kontakte (HO) 
Teichfledermaus Myotis dasycneme G G G ̶ 3 
Wasserfledermaus Myotis daubentonii G * G ̶ 3 
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus G D R ̶ 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G * * 828 Kontakte (TR) 
822 Kontakte (HO) 
Herpetofauna 
Geburtshelferkröte Alytes obstetricans S 2 2 ̶ 
Gelbbauchunke Bombina variegata S 2 1S ̶ 
Kammmolch Triturus cristatus G 3 3 ̶ 
Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae unbe-
kannt G 3 ̶ 
Knoblauchkröte Pelobates fuscus S 3 1 ̶ 
Kreuzkröte Bufo calamita U 2 3 Nachweis 
(Anzahl unbekannt) 
Springfrosch Rana dalmatina G V * Nachweis 
(Anzahl unbekannt) 
Wechselkröte Bufo viridis U 2 2 ̶ 
Zauneidechse Lacerta agilis G V 2 ̶ 
Fische 
Nordseeschnäpel4 Coregonus oxyrinchus unbe-
kannt 0 1 ̶ 
Insekten 
Asiatische Keiljungfer Stylurus flavipes G * D ̶ 
Dunkler Wiesen-
knopf-Ameisenbläu-
ling 
Phengaris nausithous S↑ V 2S ̶ 
Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis U 3 1 ̶ 
Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia G↑ * 1 ̶ 
Nachtkerzen-Schwär-
mer Proserpinus proserpina G * R ̶ 
Legende 
1 Art fehlte in der Potenzialabschätzung 
aus FROELICH & SPORBECK (2022c), da 
der Haussperling nur als Koloniebrüter 
planungsrelevant ist 
2 Art fehlte in der Potenzialabschätzung 
aus FROELICH & SPORBECK (2022c), da 
die Art nur als Durchzügler auftreten 
kann 
 
Rote Liste Kriterien 
* ungefährdet 
V Vorwarnliste 
3 gefährdet 
2 stark gefährdet 
1 vom Aussterben bedroht 
0 ausgestorben 
S aufgrund von Schutzmaßnahmen 
G Gefährdung unbek. Ausmaßes

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Deutscher Artname 
 
Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen 
3 unbestimmbare Rufnachweise erfolgten 
 für die Gattungen Myotis und Pipistrellus 
 (Myotis: 1 Kontakt (TR), 8 Kontakte (HO) 
 und Pipistrellus: 3 Kontakte) 
4 Art kommt derzeit nur im Ijsselmeer vor 
und wandert selten in den Niederrhein 
auf; wird vorsorglich aufgrund der langen 
Projektlaufzeit mit aufgenommen 
      
Rote Listen (NRW und D)   
Säugetiere (MEINIG et al. 2010; MEINIG et al. 2019) 
Brutvögel (GRÜNEBERG et al. 2017; RYSLAVY et al. 
2020) 
Rastvögel (SUDMANN et al. 2016)  
Amphibien (SCHLÜPMANN et al. 2010b; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020A) 
Reptilien (SCHLÜPMANN ET AL. 2010A; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020B) 
Fische (KLINGER et al. 2010; FREYHOF (2009) 
Libellen (CONZE U. GRÖNHAGEN 2010; BFN 2021) 
Schmetterlinge (SCHUMACHER 2010A; SCHUMACHER 
2010B; BFN 2021) 
R gefährdet durch extreme Seltenheit 
D Daten unzureichend 
Neo Neozoon (nicht bewertet) 
- nicht bewertet 
 
Ergebnis der Kartierungen 
TR Transektbegehung 
HO Horchboxuntersuchung 
̶  kein Nachweis 
 
 Erhaltungszustand (EHZ)    
 ATL atlantische Region   
 G günstig     
 U ungünstig/unzureichend   
 S ungünstig/schlecht   
↑/↓ Trend 
Im Ergebnis einer Übersichtsbegehung wurden im UR600 faunistische Funktionsräume ausgewie-
sen, innerhalb derer das Vorkommen einer weitgehend homogenen Artengemeinschaft angenom-
men werden kann. Für  die Funktionsräume wurde das potenziell vorkommende Artinventar be-
stimmt und darauf aufbauend das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen Ampel-
stufen zugeordnet (grün, gelb, orange, rot). Als Ergebnis der vorgenommenen Prüfschritte konnte 
für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert werden (siehe 
hierzu auch Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022d, → Kap. 7.2). Dieses Ergebnis 
ist im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens (→ Kap. 2.2) auch auf die im UR600 potenziell 
vorkommenden nicht artenschutzrechtlich relevanten Tierarten übertragbar. 
5.4 Abiotischer Naturhaushalt 
5.4.1 Boden 
Grundlage für die flächenbezogenen Aussagen zum Schutzgut Boden bildet die Bodenkarte 
(BK 50) des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen. 
Im UR600 befinden sich folgende Bodentypen: 
• Vega 
• Braunerde 
• Parabraunerde 
• Niedermoor 
• Gley 
• Kolluvisol 
• Pararendzina 
• Auftrags-Pararendzina

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
• Pseudogley 
Im Bereich der Entnahmestelle hat sich auf den Auenablagerungen des Rheins der Bodentyp Vega 
entwickelt. Die Vega (Brauner Auenboden) ist ein Boden aus mehr oder weniger humosem Boden-
material, das in Talauen durch Flüsse sedimentiert wurde. Sie ist gut lan dwirtschaftlich nutzbar, 
solange der Standort sich in hochwassergeschützter Lage befindet. Ansonsten besteht die Gefahr 
der Überschwemmung oder starker Vernässung der unteren Bodenhorizonte bis ins Frühjahr hin-
ein, weshalb die Vega meist der Grünlandnutzung unterliegt. Gegenüber Bodenverdichtung weist 
die Vega eine geringe Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist als sehr 
gering eingestuft.  
Die dominierenden Bodentypen im UR600 sind Braunerden und Parabraunerden. Bei Braunerden 
handelt es sich um einen durch Verwitterung und Tonmineralneubildung gleichmäßig braun ge-
färbten und verlehmten Boden. Die Parabraunerde ist ein durch Tonverarmungs - und -anreiche-
rungshorizonte infolge vertikaler Tonverlagerung gekennzeichneter Boden. Beide Bodentypen wei-
sen eine mittlere Verdichtungsempfindlichkeit und Erodierbarkeit auf. Aus bodenkundlicher Sicht 
eignet sich der Boden als Standort für Weide- und Ackernutzung.  
Bei Dormagen-Straberg hat sich ein Niedermoor entwickelt. Der grundwasserbeeinflusste Boden-
typ besteht aus Niedermoortorf (mehr als 3 dm) und ist bis an die Oberfläche dauerhaft vernässt. 
Seine Schutzwürdigkeit zeichnet sich durch seine Wasserspeicherkapazität mit hoher Funktions-
erfüllung als Regulations- und Kühlungsfunktion aus. Das Niedermoor weist eine extrem hohe Ver-
dichtungsempfindlichkeit auf.  
Zwischen Dormagen-Straberg und Dormagen-Gohr stellt Gley den dominierenden Bodentyp dar. 
Der Gley ist ein grundwassergeprägter Boden. Durch den Grundwassereinfluss kommt es zu einer 
Reduktion und Bleichung. Weshalb für diesen Bodentyp ein rostfleckiger Oxidations- über grauem 
Reduktionshorizont charakteristisch ist. Gegenüber Bodenverdichtung weist der Gley eine sehr 
hohe Empfindlichkeit auf. Die Gefährdung durch Erosion ist als hoch eingestuft.  
Im UR600 treten vereinzelt die Bodentypen Kolluvisol in Verbindung mit Pararendzina auf. Die 
Pararendzina ist ein aus festem oder lockerem, carbonathaltigem Kiesel - oder Silikatgestein ent-
standener Boden mit sehr geringmächtige Bodenentwicklung. In Ackerlandschaften entstehen Pa-
rarendzinen häufig nach Abtrag der Parabraunerden an stark erodierten Kuppen, Hangschultern 
sowie steileren Hanglagen und treten in Verbindung mit Kolluvisolen am Hangfuß auf. Sowohl die 
Verdichtungsempfindlichkeit als auch die Erosionsgefährdung sind als mittel eingestuft. Der Kollu-
visol ist ein humoser, locker gelagerte Akkumulationsboden am Hangfuß oder in Tälern. Er entsteht 
in Folge ackerbaulicher Nutzungen und ist aufgrund seines lehmig/schluffigen Ausgangsmaterial 
stark erosionsgefährdet. Die Schutzwürdigkeit des Kolluvisol begründet sich in der der natürlichen 
Bodenfruchtbarkeit und der sehr hohen Regelungs- und Pufferfunktion.  
Neben der Pararendzina tritt die Auftrags -Pararendzina vereinzelt im UR600 auf. Dieser Boden 
besteht aus anthropogen aufgeschüttetem Material. Gegenüber Bodenverdichtung weist die Auf-
trags-Pararendzina eine mittlere Empfindlichkeit auf. Die Erosionsgefährdung des Bodentyps ist 
als sehr hoch eingestuft. 
Im Südwesten des UR600 sind Pseudogleye ausgebildet. Dieser Boden ist ein Staunässeboden, 
welcher entsteht, wenn im Untergrund eine stauende Schicht vorhanden ist und es zu einem

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
jahreszeitlich bedingten Wechsel von Vernässung und Austrocknung kommt. Durch das gestaute 
Niederschlagswasser kommt es zu einer Reduktion und Bleichung. Wenn die Staunässe dann in 
der wärmeren Jahreszeit verschwindet, fallen die gelösten Eisen - und Manganverbindungen als 
Rostflecken oder Konkretionen aus. Aufgrund der Staunässe eignet sich auf diesen Böden die 
Grünlandnutzung. Die Verdichtungsempfindlichkeit und Erosionsgefährdung des Pseudogleys sind 
als hoch bis sehr hoch zu bewerten.  
Für eine detaillierte Beschreibung und Verortung von Bodentypen, eine Beschreibung und Bewer-
tung der Bodenfunktionen (z. B. im Hinblick auf natürliche Bodenfruchtbarkeit, Regelungsfunktion 
im Wasserhaushalt, Klimafunktionen, Biotopentwicklungspotenzial, Archivfunktion), Empfindlich-
keiten (z. B. Verdichtung, Erosionsgefährdung, Substratwechsel) sowie zur Einstufung der Schutz-
würdigkeit wird auf das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieur-
büro Feldwisch 2022) verwiesen. 
5.4.2 Wasser 
Grundwasser 
Die Aussagen zu den Grundwasserkörpern (GWK) beruhen auf dem Fachinformationssystem des  
ELWAS-WEB vom MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR DES LANDES NORD-
RHEIN-WESTFALEN (MUNV 2021). Der Trassenkorridor verläuft durch insgesamt sechs Grundwas-
serkörper (GWK), welche nachfolgend aufgelistet sind: 
• Terrassen des Rheins (27_20)  
• Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) 
• Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) 
• Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) 
• Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) 
• Tagebau Hambach (274_06) 
Bei allen Grundwasserkörpern handelt es sich um Porengrundwasserkörper die sich in tertiären 
oder quartären Lockergesteinen, wie Sand, Kies, Kippe, Schluff oder Ton gebildet haben. Die GWK 
werden im Folgenden zusammengefasst beschrieben. Eine detaillierte Beschreibung ist dem Fach-
beitrag Wasserrahmenrichtlinie zu entnehmen (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: Kap. 4.2).  
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Grundwasserkörper zum schutzgut- und 
wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser. Diese werden eb enfalls im 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: 
Kap. 4.2). 
Terrassen des Rheins (27_20) 
Der GWK erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von ca. 175 km 2 und umfasst im UR600 die 
Bereiche von der Ent nahmestelle bis westlich der A  57. Der mengenmäßige Zustand wird als 
schlecht eingestuft, wohingegen der chemische Zustand als gut eingestuft ist. Aufgrund der hohen 
Grundwasserentnahme für die Trink- und Brauchwasserversorgung kommt dem GWK eine hohe 
wasserwirtschaftliche Bedeutung zu.  
mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Grundwassereinzugsgebiet Rhein (274_01) 
Insgesamt umfasst der GWK eine Fläche von ca. 194 km 2 und erstreckt sich im UR600 von Dor-
magen-Nievenheim bis Rommerskirchen-Oekoven. Kiese und Sande der jüngeren Mittelterrassen, 
der Niederterrassen und Talauen bilden den im Mittel etwa 20 m, bereichsweise auch bis zu 40 m 
mächtigen Oberen Grundwasserleiter. Diese mittelpleistozänen bis holozänen Flussablagerungen 
stellen einen gut durchlässigen Porengrundwasserleiter dar, der wasserwirtschaftlich von hoher 
Bedeutung für die Grundwassergewinnung ist. Der GWK weist einen guten chemischen Zustand 
auf, während der mengenmäßige Zustand als schlecht eingestuft ist.  
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: gut 
Grundwassereinzugsgebiet Erft (274_02) 
Der GWK umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 89 km 2 und überlagert den UR600 zwischen 
Rommerskirchen-Oekoven und Bedburg-Rath. Sande und Kiese der quartärzeitlichen Mittelterras-
sen, Niederterrasse und Talauen bilden den im Mittel ca. 25 m mächtigen Oberen Grundwasser-
leiter. Aufgrund der guten Durchlässigkeit ist er wasserwirtschaftlich von hoher Bedeutung, insbe-
sondere im Bereich der Niederterrasse, wo die Mächtigkeit des Grundwasserleiters mit ca. 20 m 
am größten ist. Im Bereich der Mittelterrasse schützen Löss-, im Bereich der Niederterrassen da-
gegen Hochflutlehme des Rheins diesen Grundwasserleiter vor anthropogener Beeinträchtigung. 
Durch die Entwässerung der Braunkohletagebaue ist der quartäre Grundwasserleiter bis in den 
Raum Grefrath beeinflusst. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand 
sind als schlecht eingestuft. 
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
Tagebau und Kippen nördlich Rheintalscholle und Venloer Scholle (274_03) 
Der GWK umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 89 km 2 ein Gebiet, in dem die ehemaligen Ta-
gebaue Fortuna-Alt, Fortuna-Garsdorf und Bergheim sowie der Tagebau Garzweiler I liegen. Um 
die Braunkohle zu erschließen, mussten der Grundwasserspiegel im Tagebau bis unter das Lie-
gende der Flöze abgesenkt und die Liegendhorizonte entspannt werden. Die Entwässerung beein-
flusst zusammen mit den aktiven Tagebauen Garzweiler II und Hambach weiterhin die Grundwas-
serverhältnisse in der Kippe und den tiefen Stockwerken. Die Grundwasserverhältnisse sind stark 
gestört. Dort, wo die Entwässerungsbrunnen der ehemaligen Tagebaue abgestellt wurden, steigt 
das Grundwasser langsam wieder an, jedoch wird sich der ursprüngliche unbeeinflusste Zustand 
durch den bergbaulichen Eingriff nicht mehr einstellen. Der Grundwasser-Chemismus ist durch den 
Bergbau nachhaltig und dauerhaft verändert. Durch die lange Expositionszeit des Abraums gegen-
über dem Luftsauerstoff ist eine tiefreichende Pyritoxidationszone in den Restlöchern entstanden, 
durch die eine erhebliche Versauerung, Aufsalzung und Metallbelastung des Grundwassers statt-
findet. Bezogen auf Mengen und Flurabstände werden sich langfristig Verhältnisse einstellen, die 
weitestgehend dem vorbergbaulichen Zustand entsprechen. Mengenmäßig und chemisch befindet 
sich der GWK derzeit in einem schlechten Zustand.  
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
Hauptterrassen des Rheinlandes (274_05) 
Der GWK weist eine Gesamtgröße von ca. 252 km2 auf. Er überlagert den UR600 zwischen Bed-
burg-Glesch und dem Abraumbereich des Tagebau Hambachs. Der obere Grundwasserleiter wird

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
im größten Teil des Gebietes von pleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen 
gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und mehr als 40 m mächtig 
werden können. In Teilbereichen bildet bis zu 5 m mächtiger Löss bzw. Lösslehm eine hochwirk-
same Deckschicht, die jedoch nach Süden ausdünnt. In den Talauenablagerungen der Erft standen 
unter natürlichen Bedingungen geringe Flurabstände an, die aber seit langem durch Grundwasser-
absenkungen der Tagebaue stark beeinflusst sind. In Folge weitreichender Grundwasserabsen-
kungen durch die Tagebaue sind alle Grundwasserstockwerke stark beeinflusst. Aus wasserwirt-
schaftlicher Sicht kommt dem GWK aufgrund intensiver Grundwassernutzung eine hohe  Bedeu-
tung zu. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als schlecht 
eingestuft. 
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
Tagebau Hambach (274_06) 
Der Südwestliche Teil des UR600 wird von dem GWK „Tagebau Hambach“ überlagert. Bei dem 
GWK handelt es sich um den heutigen und geplanten Abbaubereich sowie die derzeitige bzw. 
zukünftige Abraumkippe des Tagebaus Hambach. Der Tagebau stellt das Zentrum der Braunkoh-
lensümpfung und des Einflussbereiches der  Grundwasserabsenkungen in allen Grundwasser-
stockwerken der Erftscholle dar. Durch den Tagebau Hambach und durch die vorangegangenen 
Braunkohletagebaue der Umgebung erfolgten tiefe Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste 
Abbausohle, die in ihrer horizontalen Ausdehnung alle Grundwasserstockwerke und Bereiche der 
Erftscholle und dort auch eine Vielzahl von Gewässern und Feuchtgebieten erfassen. Der natürli-
che Grundwasser-Stockwerksbau ist bis zur Tagebausohle im Abbau - und Kippenbereich nicht 
mehr vorhanden, so dass alle Grundwasserstockwerke im Grundwasserkörper entleert oder stark 
beeinflusst sind. Sowohl der mengenmäßige Zustand, als auch der chemische Zustand sind als 
schlecht eingestuft. 
Mengenmäßiger Zustand: schlecht chemischer Zustand: schlecht 
 
Oberflächengewässer 
Innerhalb des UR600 befinden sich mehrere größere und kleinere Fließgewässer sowie einige 
Stillgewässer. Die Informationen für die Bestandsermittlung beruhen auf dem Fachinformations-
system des ELWAS-WEB vom MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAU-
CHERSCHUTZ NRW (2021) und den Kartenanwendungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde 
(BFG) (2021). 
Im Osten des UR600 verläuft der Rhein. Der Rhein ist nach Fließgewässertypologie der Bund -/ 
Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) dem Gewässertyp der „Sandgeprägten Ströme“ zu-
zuordnen. Er besitzt eine hohe wirtschaftliche Bedeutung und wird u. a. als Transportweg, für die 
Entnahme von Brauch- und Kühlwasser sowie für die Einleitung von Abwässern genutzt. Aufgrund 
des technischen Ausbaus (Begradigung, Befestigung, Sohlvertiefung etc.) für die Binnenschifffahrt 
und den Hochwasserschutz wird der Rhein im Abschnitt zwischen Duisburg und Leverkusen als 
erheblich veränderter Wasserkörper klassifiziert. Das ökologische Potenzial des Rheins ist als „un-
befriedigend“ und der gesamte chemische Zustand als „nicht gut“ eingestuft.

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Im Südwesten des UR600 bei Bedburg verläuft als weiteres großes Fließgewässer die Erft. Die 
Erft ist nach bundesweiter Fließgewässertypisierung der LAWA dem Fließgewässertyp der „Kies-
geprägten Tieflandflüsse“ zuzuordnen. Leitbildtypisch ist ein gewundener bis mäandrierender, un-
verzweigter Gewässerlauf in gefällearmen und breiten Talböden. Bereits im 19. Jahrhundert wurde 
die Erft technisch ausgebaut, um Hochwasser und Versumpfungen kontrollieren zu können (Erft-
melioration). Infolge des Braunkohletagebaus Garzweiler und der damit verbundenen Einleitung 
von Sümpfungswasser wurde der Lauf der Erft mehrfach verlegt, weiter vertieft, ver breitert und 
befestigt. Das Sümpfungswasser wird unterhalb von Erftstadt in die Erft eingeleitet (MULNV NRW 
& ERFTVERBAND 2005). Dies führt einerseits zu einer erhöhten Abflussmenge in der Erft. Aus die-
sem Grund ist der Erftunterlauf in ein technisches Reg elprofil verlegt worden, wodurch die freie 
morphologische Entwicklung des Fließgewässers eingeschränkt wird. Erste Maßnahmen zur Re-
naturierung der Erft wurden in den letzten Jahren durch den Erftverband umgesetzt, weitere befin-
den sich derzeit in Planung. Etwa drei Viertel des Gesamtabflussvolumens der Erft stammen aktu-
ell aus Sümpfungswassereinleitungen. Infolge des Sümpfungswassereintrags ist die Gewässer-
temperatur der Erft erhöht. Das ökologische Potenzial des Gewässers ist als „schlecht“ und der 
gesamte chemische Zustand als „nicht gut“ eingestuft. 
Neben dem Rhein und der Erft befinden sich noch mehrere kleinere Fließgewässer im UR600. 
Dazu zählen u. a. Flothgraben, Gillbach, Norf, Stommelner Bach, Finkelbach und Elsdorfer Fließ 
sowie weitere kleinere Gr äben und Vorfluter (z. B. Alter Hauptgraben, Knechtstedener Graben, 
Gohrer Graben). Zahlreiche kleinere Gräben und Gewässerläufe fließen im Bereich des Knechtste-
dener Waldes, darunter der Norfbach und der Stommelner Bach. Der Gillbach verläuft im Untersu-
chungsraum zwischen Evinghoven und Widdeshoven, der Flothgraben fließt am Fuß der Halde 
„Vollrather Höhe“. Südlich von Bedburg fließen der Finkelbach und das Elsdorfer Fließ. 
Mit Ausnahme des Elsdorfer Fließ sind die nach WRRL -Kriterien berichtspflichtigen Oberflächen-
gewässer (OWK) in den jeweils im UR600 verlaufenden Gewässerabschnitten als erheblich ver-
änderte Wasserkörper eingestuft. Alle OWK weisen ein „schlechtes“ bzw. „unbefriedigendes“ öko-
logisches Potenzial auf. Der chemische Zustand dieser Fließgewässer wird insgesamt jeweils als 
„nicht gut“ eingestuft.  
Im UR600 befindet sich zudem unmittelbar westlich der A 57 ein kleiner Teil eines Abgrabungsge-
wässers (Goldberger See), der in seinem nördlichen Uferbereich von einem mehrere Meter breiten 
Saum aus Ufergehölzen umgeben ist. Weitere Stillgewässer sind im östlich von Bedburg im Be-
reich des Peringsmaars vorhanden. Diese Stillgewässer weisen eine hohe ökologische Wertigkeit 
auf und sind von Röhrichtflächen, Waldbeständen und Grünlandflächen umgeben. 
Bezogen auf die Entnahme aus dem Rhein zählen weitere Oberflächenwasserkörper zum schutz-
gut- und wirkpfadbezogenen Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser. Diese werden im 
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie detailliert beschrieben (PLANUNGSBÜROS KOENZEN 2022, dort: 
Kap. 4.1) 
Wasserrechtliche Schutzgebiete / Überschwemmungsgebiete 
Innerhalb des UR600 befinden sich zwei wasserrechtliche Schutzgebiete nach §§ 51, 53 Wasser-
haushaltsgesetz WHG.

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• Bei Dormagen liegt der UR600 im Bereich der weiteren Schutzzone (Zone III B) des 
Trinkwasserschutzgebietes „Auf dem Grind“. Die Schutzzone dient gem. der Wasser-
schutzgebietsverordnung auf dem Grind von 2003 zum Schutz vor weitreichenden Beein-
trächtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder ra-
dioaktiven Verunreinigungen.  
• Ein Teil des UR600 verläuft im Bereich des weiteren Schutzzone (Zone III B) des Trink-
wasserschutzgebietes „Mühlenbusch“, unmittelbar westlich des Wasserschutzgebietes 
"Auf dem Grind". Die Schutzzone dient gem. der Wasserschutzgebietsverordnung Müh-
lenbusch von 1995 ebenfalls zum Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbe-
sondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreini-
gungen.  
• In den Zonen III B der o. g. Wasserschutzgebiete gelten Verbote bzw. Nutzungsein-
schränkungen vor weitreichenden Beeinträchtigungen durch nicht oder schwer abbau-
bare Verunreinigungen. Dazu zählen u. a. das Ablagern von Abfallstoffen, Schutt oder 
wassergefährdenden Stoffen, die Anlage von Massentierhaltungen, Kläranlagen, Gärfut-
termieten, die Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbe-
kämpfungsmitteln sowie die Lagerung, Behandlung und Verwendung von wassergefähr-
denden und radioaktiven Stoffen (vgl. jeweils Anlage A zu den Festsetzungsverordnun-
gen). 
Im UR600 befinden sich zudem mehrere festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 76 Abs. 2 
WHG (Rhein, Gillbach, Finkelbach). Diese Gebiete werden als solche festgesetzt, wenn ein Hoch-
wasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten is t. Des Weiteren befinden sich Flä-
chen eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes nach § 76 Abs. 3 WHG im UR600 
(Erft mit Überlauf (Fernbandtrasse) und Peringsmaar).  
5.4.3 Luft / Klima 
Luft 
Zur Beurteilung der Luftqualität und bestehenden Belastungen du rch Luftschadstoffe werden für 
die Stoffe NO2 und PM10 die Jahresmittelwerte 2020 der nächstgelegenen Stationen zur Luftquali-
tätsüberwachung des LANUV (2020) herangezogen. Innerhalb des UR600 befindet sich keine 
Messstation. Aufgrund der vergleichbaren ran dstädtischen Lage und der Nähe zu größeren Ver-
kehrsverbindungen werden die Messwerte folgender in der näheren Umgebung des UR600 gele-
genen Stationen näherungsweise herangezogen: 
• Köln-Chorweiler (CHOR)  
• Grevenbroich-Gustorf (GRGG)  
• Elsdorf-Berrendorf (ELSB)  
Die Jahresmittelwerte für die gemessenen Luftschadstoffkonzentrationen an den Stationen aus 
dem Jahr 2020 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 
Tab. 14: Lufthygienische Situation im UR600 und Grenzwerte gem. 39. BImSchV 
 Köln-Chorweiler Grevenbroich- 
Gustorf 
Elsdorf-Berrendorf Grenzwerte gem. 
39. BImSchV

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Feinstaub (PM10) 15 µg/m³ pro Jahr 20 µg/m³ pro Jahr 17 µg/m³ pro Jahr 40 µg/m³ pro Jahr 
Stickstoffdioxid (NO2) 20 µg/m³ pro Jahr k. A. 12 µg/m³ pro Jahr 40 µg/m³ pro Jahr 
 
Die Messwerte für Luftschadstoffkonzentrationen im Jahr 2020 (NO 2, PM10) zeigen, wie auch in 
den Vorjahren, keine Überschreitung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit 
nach der 39. BImSchV. Die Messwerte liegen auf einem dem jeweiligen Standort entsprechenden 
typischen Niveau.  
Aufgrund der vergleichbaren räumlichen Lage und Umgebung der Messstationen zum UR600 ist 
davon auszugehen, dass hier ebenfalls keine Belastungen oberhalb der Grenzwerte zu erwarten 
sind. Schädliche Vorbelastungen des Schutzgutes Luft sind damit im UR600 nicht zu erwarten. Für 
den Abschnitt zwischen der Entnahmestelle bis zur A 57 ist eine im Vergleich zur Messstation zur 
Luftqualitätsüberwachung Köln-Chorweiler ähnliche Belastungssituation zu erwarten. Im restlichen 
Untersuchungsraum sind aufgrund des höheren Freiflächenanteils und der geringeren Siedlungs- 
und Verkehrsflächendichte geringere Luftschadstoffkonzentrationen anzunehmen. 
Klima 
Der UR600 liegt großklimatisch innerhalb des atlantisch geprägten Klimabereiches Nordwest-
deutschlands und gehört regionalklimatisch zur Niederrheinischen  Bucht. Das Klima der Nieder-
rheinischen Bucht ist relativ warm und trocken und gekennzeichnet durch kühl-gemäßigte Sommer 
und relativ milde Winter. Die Region zählt zu den wintermildesten Gebieten in Deutschland. Die 
Jahresmitteltemperatur im Untersuchungs raum beträgt rd. 11 °C, die mittleren Jahresnieder-
schläge liegen zwischen 700 und 800 mm (LANUV 2020a). 
Aussagen zu den lokalklimatischen Bedingungen werden anhand der Klimatopkarte des LANUV 
(2020a) getroffen. Die Klimatopkarte stellt lokalklimatisch einheitliche Gegebenheiten dar, die auf 
Basis von Flächennutzung, Bebauungsdichte, Versiegelungsgrad, Oberflächenstruktur, Relief und 
Vegetationsart abgeleitet wurden. Die im UR600 vorkommenden Klimatope werden im Folgenden 
dargestellt. 
Freilandklimatope 
Der UR600 ist vorwiegend durch Freilandklimatope gekennzeichnet, die bei Weitem die größten 
Flächenanteile einnehmen. Hierzu gehören sämtliche Offenlandstrukturen, d. h. Acker- und Grün-
landflächen sowie sonstige Freiflächen mit lockerem Gehölzbestand. Freilandk limatope sind na-
hezu im gesamten UR600 auf zusammenhängenden Flächen verbreitet und werden nur kleinflä-
chig von anderen Nutzungsformen unterbrochen. 
Bedingt durch die geringe geländeklimatische Variation weisen Freilandklimatope größere 
Schwankungen der Tages- und Jahresgänge von Temperatur und Feuchte auf. Bei ruhigen Wet-
terlagen dienen die Flächen als nächtliche Kaltluftentstehungsgebiete. Die geringe Bodenrauhig-
keit und die damit verbundenen zumeist windoffenen Verhältnisse begünstigen die lokale Luftzir-
kulation und führen zu einer besseren Durchlüftung. Ein horizontaler Luftaustausch durch Abstrom 
der im Freiland produzierten Kaltluft in umgebende Siedlungsbereiche (Frischluftzufuhr) ist auf-
grund der vorwiegend ebenen Reliefform jedoch vielerorts eingeschränkt. Darüber hinaus besteht 
in Freilandklimatopen ein erhöhtes klimatisches Immissionspotenzial bei Bodeninversionen in

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autochthonen Strahlungsnächten. Aufgrund der flächendeckenden Ausprägung im UR600 und der 
günstigen Wirkungen für das Lokalklima und die Luftqualität stellen die Freilandklimatope klimati-
sche Gunsträume dar. 
Waldklimatope 
Waldflächen sind im UR600 nur stellenweise und kleinräumig vorhanden. Zu den Waldklimatopen 
zählen der Knechtstedener Wald, dessen Baumbestand im Bereich des UR600 jed och nur in ge-
ringer Breite ausgeprägt ist, sowie die bewaldeten Bereiche der Industriedeponie Dormagen am 
Rheinufer, der Halde „Vollrather Höhe“ östlich von Frimmersdorf und im Bereich „Peringsmaar“ bei 
Bedburg-Blerichen. 
Waldklimatope zeichnen sich im Vergleich zum Freilandklima durch eine stärkere Regulierung der 
Tages- und Jahresgänge von Temperatur und Feuchte sowie gedämpfte Strahlungs- und Tempe-
raturschwankungen aus. Im Stammraum der Bäume sind die Windverhältnisse beruhigt. Hier ent-
wickelt sich ein ausgeglichenes Bioklima. Das Blätterdach der Bäume wirkt sich zudem als Filter 
für Luftschadstoffe auf die Luftreinheit aus. Somit können Waldklimatope auch eine lufthygienische 
Ausgleichsfunktion erfüllen, wenn sie in Verbindung mit lufthygienischen Belast ungsräumen ste-
hen.  
Stadt- und Gewerbeklimatope 
Im Randbereich des UR600 werden stellenweise versiegelte bzw. überbaute Siedlungs -,  
Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen eingeschlossen. Diese Flächen sind den Stadt- und Ge-
werbeklimatope zuzuordnen. Stadtklimatope befinden sich vereinzelt im UR600. Diese Siedlungs-
bereiche sind überwiegend durch lockere Bebauung gekennzeichnet. Verkehrs -, Industrie- und 
Gewerbeflächen sind im UR600 nur vereinzelt vorhanden, v.a. nördlich des Stadtzentrums von 
Dormagen. In diesen Bereichen sind kleinräumig leicht erhöhte Schadstoff- und Wärmebelastun-
gen, eine stärkere Aufheizung durch Flächenversiegelung sowie Windfeldveränderungen zu er-
warten. Durch Hausbrand, industrielle Emissionen und Verkehrsbewegungen können hier zudem 
geringfügige punktuelle bzw. linienhafte Luftschadstoffimmissionen entstehen. Größere in Betrieb 
befindliche Gewerbeklimatope mit eigener lokalklimatischer Wirkung sind im UR600 nicht vorhan-
den. 
5.5 Landschaftsbild 
Das Landschaftsbild beschreibt das sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsbild einer Landschaft. 
Die Bestandserfassung und -bewertung erfolgt auf Grundlage der vorhandenen Nutzungsstruktur 
und der Ausstattung des Raumes mit landschaftsgliedernden und -prägenden Elementen. 
Der UR600 erstreckt sich über Teilbereiche von insgesamt sieben vom LANUV abgegrenzten und 
beschriebenen Landschaftsräume (LR), wobei die LR „Rhein - und Ruhrauenkorridor“ (Kennung: 
LR-I-023) und LR „Die Bürge“ (Kennung: LR -II-013) nur zu flächenmäßig geringen Anteilen am 
Start- bzw. Endpunkt des UR600 angeschnitten werden (LINFOS NRW 2022). Im Wesentlichen 
verläuft der UR600 innerhalb der fünf Landschaftsräume „Linksrheinischer Niederterrassenkorri-
dor“ (LR-I-022), „Lössterrasse der Köln-Bonner Rheinebene“ (LR-II-003), „Braunkohle-Tagebaure-
vier mit rekultivierter Folgelandschaft“ (LR -II-006), „Erft-Talung“ (LR-II-007) und „Jülicher Börde“ 
(LR-II-001).

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Der „Linksrheinische Niederterrassenkorridor“ erstreckt sich im Osten des UR600 vom Rheinufer 
bis südlich der Ortslage Gohr und der dort verlaufenden B 477. Westlich schließt sich die „Lösster-
rasse der Köln-Bonner Rheinebene“ an. Der Landschaftsraum deckt den UR600 bis zum südöstli-
chen Bereich der Halde Vollrather Höhe ab. Daran schließt sich südlich der LR „Braunkohle-Tage-
baurevier mit rekultivierter Folgelandschaft“ an. Im Raum Bedburg liegt dann im Auenbereich der 
Erft die „Erft-Talung“, bevor sind in Richtung Südwesten bis zum Tagebau Hambach die „Jülicher 
Börde“ erstreckt. 
Das Landschaftsbild im UR600 wird großflächig von Intensiväckern geprägt und zeigt das charak-
teristische Bild der durch eine Ackerwirtschaft dominierten Kulturlandschaft der linksrheinischen 
Niederterrasse. Die ausgedehnten Ackerflächen sind insbesondere im westlichen Umfeld der Bün-
delungstrasse nur wenig strukturiert, sodass sich hier eine überwiegend abwechslungsarme Land-
schaft entwickelt hat.  
Häufig finden sich nur vereinzelt Gehölze, Baumreihen o. ä., die die Landschaft gliedern und das 
ansonsten weitgehend homogene Landschaftsbild örtlich beleben. Am stärkst en verbreitet sind 
diese landschaftsgliedernden Elemente und Strukturen im Rekultivierungsbereich des ehemaligen 
Tagebaus Fortuna-Garsdorf sowie im Knechtstedener Wald – einem strukturreichen, altershetero-
genen und zusammenhängenden Waldgebiet im Bereich der linksrheinischen Niederterrasse. Die 
Laubwaldbestände (u. a. Buchen-, Eichen-, Weiden- und Eschenwälder) werden hier von Grünlän-
dern und Gehölzstrukturen umgrenzt. Zudem verlaufen im Bereich der schmalsten Stelle des Wal-
des, die innerhalb des UR600 lieg t, kleinere Gräben und Bachläufe (Norfbach und Stommelner 
Bach). Trotz der geringen flächenmäßigen Ausdehnung der Waldbestände weist dieser Bereich 
aufgrund seiner Naturnähe und Strukturvielfalt eine hohe Landschaftsbildqualität auf.  
Stellenweise finden s ich auch Siedlungsbereiche, Industrie -, Gewerbe- und Verkehrsflächen im 
Untersuchungsraum. Die Siedlungsstrukturen sind häufig ländlich geprägt durch Randbereiche 
kleinerer Ortschaften mit regionstypischem Charakter sowie durch bäuerliche Gehöfte und Einzel-
bebauungen. Im Osten hat der Untersuchungsraum auch Anteil am verdichteten Siedlungsraum 
von Dormagen. Im Osten des UR600 werden Teile des städtischen Siedlungsbereiches der Stadt 
Dormagen eingeschlossen.  
Im Südwesten des UR600 dominiert der Radweg auf d er ehemaligen Fernbandtrasse zwischen 
dem ehemaligen Tagebau Bergheim und dem Tagebau Hambach das Landschaftsbild. Der Rad-
weg ist beidseitig von Bäumen und Gehölzen dicht umstanden und gliedert sich in die umliegende 
Ackerlandschaft ein. 
Die Landschaftsbildqualität wird vielerorts durch bestehende Vorbelastungen eingeschränkt (siehe 
Kap. 3.5). Vorbelastungen können z. B. in Form von technischen Bauwerken bestehen, die auf-
grund ihrer Bauwerksform, -größe und -höhe dem Charakter der Kulturlandschaft entgegenstehen 
und das visuelle Landschaftsempfinden beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere durch den 
UR600 führende Höchst- und Hochspannungsfreileitungen und Umspannstationen sowie mehrere 
größere Verkehrswege (u. a. A 57, B 9, B 59, B 477).

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6 Konfliktanalyse 
Eingriffsrelevante Tatbestände stellen die Verlegung der geplanten Rohrleitungen sowie die Er-
richtung der Bauwerke (Entnahme-, Pump- und Verteilbauwerk, Hydroburst) dar. Es kommt sowohl 
zu einer dauerhaften anlagenbedingten  sowie zu einer temporären baubedingten  Inanspruch-
nahme von Flächen. Innerhalb des Arbeitsstreifens entstehen neben direkten Projektwirkungen (u. 
a. temporäre Flächeninanspruchnahme für Baustellen- und Lagerflächen) zudem indirekte Wirkun-
gen, die zu Beeinträchtigungen der allgemeinen Lebensraumfunktion und der abiotischen Funkti-
onen des Naturhaushaltes im Eingriffsbereich führen können.  
Im Rahmen der Konfliktanalyse werden zunächst auf Grundlage der Wirkfaktoren des Vorhabens 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen des Natur-
haushaltes und des Landschaftsbildes konzipiert (→ Kap. 6.1). Diese werden anschließend bei der 
Ermittlung verbleibender Eingriffe („Konflikte“)  berücksichtigt (→ Kap. 0). Der durch die Eingriffe 
entstehende biotoptypbezogene Kompensationsbedarf erfolgt durch die Gegenüberstellung der Bi-
otopwertigkeit des derzeitigen Zustands der betroffenen Flächen mit der anzunehmenden Ausprä-
gung nach Umsetzung des Vorhabens gegenübergestellt (→ Kap. 6.3.)  
6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 
Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen dienen der Vermeidung und Verminderung von Eingrif-
fen in Natur und Landschaft sowie dem Schutz von wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes 
und des Landschaftsbildes. Folgende Maßnahmentypen werden unterschieden:  
V  =  Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme 
V…AR =  Vermeidungs- und/oder Verminderungsmaßnahme mit artenschutzrechtlichem
  Bezug 
S  =  Schutzmaßnahme 
Die Maßnahmen sind in der Karte 1 dargestellt. 
Bereits in der technischen Planung wurden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von 
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft  berücksichtigt. Diese sind daher als projektimma-
nente Maßnahmen anzusehen. Dazu zählen folgende Maßnahmen (V 1, V 2, V 3, V 4 AR, V 5 AR): 
V 1: Verlegung der Rheinwassertransportleitung außerhalb besonderer Konfliktpunkte 
Die Wahl der geplanten Trassenführung inkl. der Entnahmestelle erfolgte weitestgehend unter Be-
rücksichtigung einer Meidung besonderer ökologischer Konfliktpunkte. Durch die Planung einer 
umweltverträglichen Trassenführung kommt es zu einer Verminderung von Beeinträchtigungen für 
den Naturhaushalt. Die Bündelung der geplan ten Führung der Leitungstrasse mit vorhandenen 
Infrastruktureinrichtungen (z. B. Straßen und Wege, Hochspannungsleitungen, Gleisanlagen) führt 
zu einer Reduzierung von Zerschneidungswirkungen für die Landschaft.  
Bei der Planung der Rheinwassertransportleitungstrasse wurden insbesondere folgende Punkte 
berücksichtigt: 
• Möglichst rechtwinklige Querung von Verkehrswegen und Vorflutern im untertägigen Ver-
fahren,

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• Bündelung mit der oberirdischen Bandinfrastruktur (Hochspannungsleitungen, Nord-Süd-
Kohlenbahn, Fernbandtrasse) bei Beachtung der bestehenden Schutzstreifen, 
• Orientierung in der Linienführung an bestehenden Wirtschaftswegen aus Erschließungs-
gründen. 
V 2: Teilweise Reduzierung des Arbeitsstreifens 
Unter Berücksichtigung beengter Verhältnisse und bei Querung von ökologisch, nutzungsbedingt 
und morphologisch sensiblen Bereichen sowie untergeordneten Verkehrswegen wird ein reduzier-
ter Querschnitt in offener Bauweise zur Anwendung kommen. Durch die verringerte Flächeninan-
spruchnahme werden der Oberbodenabtrag und die Entfernung von Vegetationsstrukturen in die-
sen Bereichen reduziert. Die teilweise Verkleinerung des Arbeitsstreifens geht daher mit einer Ver-
minderung von Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt einher.  
V 3: Anpassung des Bauverfahrens in ökologisch sensiblen Bereichen 
Ökologisch sensible Bereiche werden zur Vermeidung und Verminderung der Beeinträchtigungen 
des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in geschlossener Bauweise (untertägiger Vortrieb) 
gequert (insb. FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“, Erft und Gillbach mit gewässer-
begleitenden Strukturen). Die Anwendung eines grabenlosen Bauverfahrens in Abschnitten mit 
untertägigem Vortrieb erfordert keinen Abtrag von Oberboden  sowie keine Beseitigung oder Be-
einträchtigung von vorhandenen Vegetations - und Biotopstrukturen. Durch die Einhaltung einer 
ausreichenden Rohrüberdeckung (im Bereich des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chor-
busch“ bis zu ca. 4 m unter GOK) werden auch Beeinträchtigungen von tief wurzelnden Wald- und 
Gehölzstrukturen vermieden. Weiterhin entfallen in Leitungsabschnitten mit untertägigem Vortrieb 
die Einrichtung eines Arbeitsstreifens für die Zwischenlagerung von Bodenmaterial und Flächen-
bereitstellung für die Baustelleneinrichtung sowie die betriebsbedingte Einrichtung eines Schutz-
streifens. 
V 4 AR: Maßnahmen zum Fischschutz 
Durch die weitgehende Lage am Prallufer befinden sich im Bereich der Entnahmestelle von Rhein-
wasser bei Rheinstrom -km 712,6 keine potenziellen Lebensräume zur Fischaufzucht oder Nah-
rungshabitate/Ruhebereiche juveniler und wandernder Fische. Die Querströmung durch die Ent-
nahme wird begrenzt. Weiterhin sind technische Maßnahmen zum Fischschutz vorgesehen. Dazu 
zählen eine Wasserentnahme mittels Passiv -Rechen (Johnson Screens ®), die nach derzeitigem 
Stand als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von Fischen bei Wasserent-
nahmen gelten, sowie der Einsatz von Grob- und Feinrechen. 
Grundsätzlich kann die Entnahme von Wasser aus dem Rhein im Ansaugbereich dennoch zu einer 
Gefährdung von Fischen führen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Fisch nicht in der Lage 
ist, sich aus eigener Kraft aus dem Gefahrenbereich zu entfernen; dies kann an rauen Oberflächen 
(z. B. Rechen) zu Haut- und Schuppenverletzungen führen. Die betriebsbedingte Verletzungsge-
fahr von Fischen wird durch die Maßnahmen zum Fischschutz auf minimales Restrisiko reduziert, 
sodass erhebliche Beeinträchtigungen von Fischen ausgeschlossen sind.  
V 5 AR: Maßnahmen zum Schutz von Fledermaus - und Vogelarten im FFH -Gebiet 
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“

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Im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ gilt eine Bauzeitenbeschränkung auf den  
Zeitraum von September bis Dezember zur Vermeidung von Beeinträchtigungen charakteristischer 
Spechtarten der Lebensraumtypen Waldmeister-Buchenwald (9130) und Eichen-Hainbuchenwald 
(9160). In den unmittelbar an das FFH-Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m westlich und östlich 
des Gebietes) können Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar stattfinden, um die 
Bauzeit im näheren Umfeld des FFH-Gebietes auf sechs Monate zu beschränken.  
 
Im Folgenden werden weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchti-
gungen sowie zum Schutz von wertvollen Bestandteilen des Naturhaushaltes beschrieben: 
V 6: Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen inkl. bodenkundliche  
 Baubegleitung 
Das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022) 
definiert Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen und zum Schutz 
des Bodens. Folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind demnach zu berück-
sichtigen: 
• BBB – Bodenkundliche Baubegleitung 
Die Komplexität des Bodeneingriffs und die betroffene Größe der Eingriffsfläche erfordert 
eine Bodenkundliche Baubegleitung im Sinne der DIN 19639. Die Rahmenregelung ent-
hält dazu klarstellende Anforderungen hinsichtlich der Aufgaben und Weisungsbefugnis 
der BBB. 
Die BBB ist bereits im Zuge der Baustellenvorbereitungen wie archäologische Prospektio-
nen, Holzeinschlag etc. einzubinden. 
 
• IN-1 – Information der am Bau Beteiligten 
Für die bodenschonende Bauausführung sind alle mit der Bauausführung beauftragten 
Unternehmen und weitere Beteiligte vor Baubeginn im Zuge der Bauanlaufbesprechung 
auf entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinzuweisen. 
Die wesentlichen Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Böden sind den vor Ort tätigen 
Personen in einer zusammenfassenden, baustellengeeigneten Darstellung zu übergeben. 
 
• BZ-1 – Bauzeitenplanung 
Die Baumaßnahme, und insbesondere Erdbaumaßnahmen, sollten im Sinne einer weit-
gehenden Baufreiheit möglichst bei trockenen Witterungs- und Bodenverhältnissen 
durchgeführt werden. Nach DIN 18915 und DIN 19639 ist als ausreichend trocken der 
Konsistenzbereich bis maximal Konsistenzstufe 3 definiert. 
Witterungsbedingte starke Vernässungen infolge von Starkregenereignissen oder langan-
haltenden Niederschlägen können eine Unterbrechung der Erdarbeiten nach sich ziehen. 
Die BBB stellt dazu die bodenschutzfachliche Einstufung der Bodenfeuchte bereit. 
 
• BE-1 – Baustelleneinrichtung 
Im Zuge der Bauausführungsplanung sind Flächen für die Lagerung von Bodenaushub in 
ausreichender Größe vorzusehen. Für die Kalkulation der notwendigen

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Mietenaufstandsflächen ist, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Mietenhöhen, 
ein Auflockerungsfaktor zu berücksichtigen. Dieser kann im Regelfall mit 1,3 angesetzt 
werden. 
Im Zuge der Baustelleneinrichtung sind die Grenzen des Baufeldes deutlich sichtbar zu 
kennzeichnen, um eine bauliche Beanspruchung von Böden außerhalb des plangegen-
ständlichen Vorhabens zu unterbinden. 
 
• GE-1 – Geräteeinsatz 
Der Einsatz von Radfahrzeugen auf unbefestigten Bodenflächen ist nicht zulässig. Aus-
nahmen gelten für landtechnische Radfahrzeuge zur Trassenfreimachung vor Bau, zur 
Tieflockerung im Rahmen der Rekultivierung sowie zu landwirtschaftlichen Bewirtschaf-
tungsmaßnahmen nach Oberflächenwiederherstellung. 
Auf unbefestigten Bodenflächen sind Kettenfahrzeuge mit Bodenpressungen von maxi-
mal 8 N/cm² (~0,8 kg/cm²) zulässig; dieser Wert orientiert sich an den bodenphysikalisch 
zu erwartenden Eigenstabilitäten bzw. bodenmechanischen Vorbelastungen der verbrei-
tet anstehenden Lehm-/Schluffböden, der nach Literaturwerten bei ca. 80 kPa liegt. Ket-
tenfahrzeuge mit größeren Bodenpressungen sind – wie auch Radfahrzeuge – nur auf 
befestigten Baustraßen bzw. Bauflächen zulässig. Der ggf. unvermeidbare Einsatz bau-
technisch zwingend erforderlicher Spezialgeräte mit höheren Bodenpressungen ist unter 
Beachtung bodenschutzfachlicher Anforderungen zwischen Baufirma, RWE Power und 
BBB abzustimmen und soweit wie möglich zu optimieren, um Bodenbeeinträchtigungen 
möglichst gering zu halten. 
Die Spezifikationen der eingesetzten Fahrzeuge sind seitens der bauausführenden Fir-
men in Form einer Geräteliste (Typ/Bezeichnung, zulässiges Gesamtgewicht, Ketten-
breite, Kettenlänge bis zur Mitte der Laufrollen, Bodenpressung/Kontaktflächendruck) zu 
führen.  
Die Geräteliste mit den Spezifikationen der eingesetzten Baufahrzeuge ist vor dem jewei-
ligen erstmaligen Geräteeinsatz der BBB auszuhändigen. Bei Gerätewechsel im Bauab-
lauf ist die Geräteliste entsprechend fortzuschreiben. 
 
• BS-1 – Befestigte Baustraßen und Baueinrichtungsflächen  
Im Bereich der Fahrtrasse sowie auf Baueinrichtungsflächen, auf denen Radfahrzeuge 
eingesetzt oder Baucontainer aufgestellt werden, sowie auf temporären Zuwegungen sind 
an den jeweiligen Lasteintrag angepasste fachgerechte Befestigungen zum Schutz der 
Böden vor Verdichtungswirkungen anzulegen. Zur fachgerechten Befestigung stehen ge-
nerell Lastverteilungssysteme wie Stahlplatten, Baggermatratzen, HDPE-Verbundsyste-
men oder mit mineralischen Schüttungen zur Auswahl. 
Nach Möglichkeit sind die Baustraßen und sonstigen Flächenbefestigungen ohne vorheri-
gen Oberbodenabtrag auf den ungestörten Oberboden aufzubauen, um die Verdichtungs-
wirkungen soweit wie möglich bereits im Oberboden vollständig abzufangen und damit 
die Unterböden vor erheblichen Verdichtungswirkungen bestmöglich zu schützen. 
Befestigte Baustraßen sind während des Bauablaufs so zu unterhalten, dass ihre Schutz-
wirkung aufrechterhalten wird. Beispielsweise sind verrutschte Lastverteilungsplatten in 
ihrer Lage zu korrigieren. 
Bei der Verwendung mineralischer Schüttungen als Befestigung ist das Baumaterial 
durch reißfestes Geotextil vom anstehenden Boden zu trennen.

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Nur nachweislich stofflich unbedenkliches mineralisches Schüttungsmaterial ist zur tem-
porären Befestigung zulässig. 
Bei der Verlegung des Geotextils ist eine Überlappung einzelner Bahnen von mindestens 
0,5 m und ein randlicher Überstand von mindestens 1,0 m zu gewährleistet. 
Die Lastverteilungssysteme oder mineralischen Schüttungen sind vor Kopf einzubauen, 
der Rückbau erfolgt rückschreitend und rückstandsfrei. 
Details der fachgerechten Baustraßen und Flächenbefestigungen sind in der Ausfüh-
rungsplanung festzulegen. 
 
• BA-1 – Bodenaushub und Zwischenlagerung 
Im gesamten Trassenverlauf ist mindestens von einer dreiteiligen Substratschichtung 
auszugehen: 
– A-Boden (Oberboden): 30 bis 50 cm mächtig (durchschnittlich 40 cm)  
– B-Boden (Unterboden): variable Mächtigkeiten, ggf. nochmals geschichtet  
– C-Boden (Untergrund): variable Tiefenlage  
Die Differenzierung der Substratschichtungen und deren Tiefenlagen im Trassenverlauf 
sind anhand weitergehender Untersuchungen (Auswertungen der Bodenkarte 1:5.000 so-
wie insbesondere Bohrungsdaten) zu spezifizieren. 
Die Trennung vom humosen Oberboden (A-Boden) vom humusfreien Unterboden muss 
in allen Bereichen erfolgen, in denen in den Boden eingegriffen wird. 
Der Unterboden (B-Boden) ist bei einheitlichen Substrateigenschaften gesondert auszu-
heben und auf einer entsprechenden B-Miete getrennt vom A-Boden zwischenzulagern. 
Bei deutlicher Substratschichtung des B-Bodens sind die einzelnen Schichten getrennt 
auszuheben und getrennt zwischenzulagern. 
Mit dem Untergrund (C-Boden) ist getrennt vom Unterboden zu verfahren. 
Im Falle ggf. stofflich belastenden Aushubmaterials wird dieses getrennt ausgehoben, 
zwischengelagert inkl. Kennzeichnung der Miete und nach Geeignetheit oder Erfordernis 
wieder schichtgerecht eingebaut oder entsorgt. 
Der Boden von biologisch wirtschaftenden Landwirten ist eindeutig getrennt vom Bo-
denaushub konventionell bewirtschafteter Flächen zwischenzulagern. 
Anmooriger oder torfiger Bodenaushub ist während der Zwischenlagerung vor Austrock-
nung effektiv zu schützen (Berieselung oder dichte Folienabdeckung). 
Im weiteren Planungsverlauf ist der Platzbedarf für eine fachgerechte Zwischenlagerung 
anhand der zwischenzulagernden Aushubmassen und der nötigen Anzahl an getrennten 
Bodenmieten zu spezifizieren. 
Der Aushub kulturfähigen Ober- und Unterbodens (A- und B-Boden) erfolgt ausschließlich 
mit Kettenbaggern mit spezifischen Kontaktflächendrücken von < 0,8 kg/cm². 
Die Bodenschichten (A, B und C) sind gemäß DIN18915 und DIN19731 getrennt zu la-
gern.  
Der Oberboden (A-Boden) wird in einer maximal 2 m hohen separaten Miete gelagert. 
Die Oberbodenmiete ist allseitig zu profilieren und unmittelbar nach Aufmietung aktiv zu 
begrünen, wenn die Witterung und Jahreszeit eine Begrünung zulassen.  
Die Begrünung ist mit der BBB abzustimmen und ist während der gesamten Aufmietungs-
zeit zu pflegen (Abmulchen, Nachsaat). Die Bodenmieten sind von Verunkrautung freizu-
halten (Mähen). Alternativ kann die A-Bodenmiete auch abgeplant werden, um sie vor 
Vernässung und Verunkrautung zu schützen. Details können während der Ausführung

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zwischen BBB und Auftraggeber abgestimmt werden. Im Falle einer Lagerungsdauer klei-
ner 2 Monate kann auf eine aktive Begründung verzichtet werden. 
Die Schütthöhen der Unterbodenmiete (B-Boden) und Untergrundmiete (C-Boden) dürfen 
3 m nicht überschreiten. 
Einem Rückstau von Oberflächenabfluss an den Bodenmieten ist durch Lücken in den 
Mieten im Bereich von reliefdingten Abflussbahnen vorzubeugen.  
Die Befahrung von Bodenmieten oder deren Nutzung als Lagerfläche ist nicht zulässig. 
Eine Vermischung von Bodenmaterial mit Fremdmaterialien und Bauabfällen ist nicht zu-
lässig. Eventuelle Fremdmaterialeinträge sind rückstandslos zu entfernen. 
 
• AR-1 – Archivböden 
Spezielle Vermeidungsmaßnahmen stehen nicht zur Verfügung. Allerdings sollte dem 
Geologischen Dienst die Möglichkeit eingeräumt werden, den offenen Rohrgraben boden-
schutzfachlich zu begutachten. 
 
• ER-1 – Vermeidung/Minderung von Bodenerosion  
Der standörtlichen Erosionsschutzempfindlichkeit ist soweit wie möglich entgegenzuwir-
ken. Angepasst Maßnahmen sind im Zuge der Bauausführung zwischen Bodenkundlicher 
Baubegleitung und Auftraggeber situativ abzustimmen. 
 
• SC-1 – Schadstoffe / Abfälle 
Im Trassenverlauf ist im weiteren Planungsprozess ist noch abschließend zu klären, ob 
flächenhafte stoffliche Belastungen oder Altlasten anstehen. Falls derartige Vorbelastun-
gen vorhanden sein sollten, dann sind daran angepasste Bodenschutzmaßnahmen noch 
zu definieren. 
Sollten im Zuge der Bauausführung Hinweise auf lokale stoffliche Belastungen bekannt 
werden, dann sind diesbezüglich angepasste Maßnahmen in Abstimmung mit der BBB zu 
ergreifen. 
Im Übrigen gelten die bodenschutz- und abfallrechtlichen Pflichten. Ab dem 01.08.2023 
gelten die Anforderungen der novellierten BBodSchV. 
Ein Alarmplan für etwaige Öl- und Treibstoffunfälle wird erstellt, um die eventuelle Aus-
breitung wasser- und bodengefährdender Stoffe soweit wie möglich zu begrenzen. Betan-
kungen werden nur mit gesonderten Schutzmaßnahmen (Auffangwanne oder auf befes-
tigten Flächen) zugelassen. 
Fremdmaterialeintrag durch Trennscheiben- und Schweißrückstände oder Ähnliches ist 
durch geeignete Schutzmaßnahmen entgegenzuwirken. 
 
• MA-1 – Bodenmanagement 
Ggf. überschüssige Böden sind vor Vergeudung zu schützen (§202 BauGB) und mög-
lichst hochwertig zu verwenden. Die materiellen Anforderungen des § 12 BBodSchV sind 
zu beachten. Ab dem 01.08.2023 gelten die Anforderungen der novellierten BBodSchV. 
Fallen mineralische Fremdmaterialien wie Bauschutt etc. an, dann sind diese nach abfall- 
und bodenschutzrechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß zu entsorgen. 
Sollten bei den Erdarbeiten farbliche, geruchliche oder sonstige Auffälligkeiten auf eine 
stoffliche Belastung des Bodenmaterials hinweisen, dann sind entsprechend der Bedin-
gungen des Einzelfalls abfall- und bodenschutzrechtliche Anforderungen und

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Untersuchungserfordernisse zu ergreifen. Die BBB und zuständigen Behörden sind ein-
zuschalten. Ggf. sind zusätzlich arbeitsschutzrelevante Anforderungen zu berücksichti-
gen.  
Zudem werden die in den zwischen der RWE Power AG und dem Rheinischen Landwirtschafts-
verband e.V. abgestimmten Rahmenregelungen vereinbarten generellen Schutzmaßnahmen bei 
der Bauausführung berücksichtigt, um Beeinträchtigungen der Böden soweit wie möglich zu ver-
meiden oder zu mindern (vgl. hierzu „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ 
(Ingenieurbüro Feldwisch 2022, dort Kap. 7.2.1) 
V 7 AR:  Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten 
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen bau -, anlage- und betriebsbedingten Beein-
trächtigungen von im Bereich es UR600 vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Tierarten 
werden folgende allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten 
festgelegt: 
• Baufeldfreimachung  
Die Baufeldfreimachung erfolgt nach Möglichkeit außerhalb der Brutzeit. Sofern der Bau-
betrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung beginnt, sind entsprechende 
Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) anzuwenden, um ein Wiederansiedeln von 
bodenbrütenden Vögeln zu vermeiden. Dies muss bis zum 01. März durchgeführt wer-
den.  
Abweichungen hiervon sind in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung ggf. mög-
lich, wenn vorab festgestellt wurde, dass im Baufeldbereich kein Brutgeschehen stattfin-
det. Sollte eine Baufeldfreimachung innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten statt-
finden, sind entweder vorher Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen 
(etwa durch Verminderung der Attraktivität von Flächen durch intensives Abflattern oder 
Grubbern), oder es ist eine ökologische Baubegleitung einzurichten, die sicherstellt, dass 
Brutvorkommen vorab identifiziert und geschützt werden können.  
 
• Bauzeitenbeschränkung 
Zur Vermeidung und Verminderung von potenziellen baubedingten Beeinträchtigungen 
und/oder Störungen von nachtaktiven Tierarten (z. B. Fledermäuse) erfolgen die Bauar-
beiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht. Im Winterhalbjahr kann die Bau-
zeit in die Dämmerungsstunden hineinreichen. 
 
• Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten 
Zur Vermeidung baubedingter Tötungen und Verletzungen von geschützten Vogelarten 
erfolgt die notwendige Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Ab-
transport) ausschließlich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten 
(vom 01. März bis zum 30. September). Demnach dürfen Gehölze und Strukturen, die als 
Brutstandorte geeignet sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt 
werden (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG). 
 
• Ökologische Baubegleitung 
U. a. zur Vermeidung baubedingter Tötungen oder Verletzungen von Tieren werden die 
Bauarbeiten durch eine ökologische Baubegleitung flankiert.

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Im Fachbeitrag Artenschutz (FROELICH & SPORBECK 2022d) wird darüber hinaus funktionsraumbe-
zogen geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell vorkommende Artenspektrum artenschutzrechtli-
che Betroffenheiten eintreten können. In Abhängigkeit des funktionsraumbezogen potenziell vor-
kommenden Artinventars können die mit dem Bau, der Anlage und dem Betrieb der Leitungen und 
der Bauwerke verbundenen Wirkfaktoren ( → Kap. 2.2) geeignet sein, artenschutzrechtliche Ver-
botstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 -3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG oder sonstige Betrof-
fenheiten geschützter Tierarten hervorzurufen.  Eine abschließende Prüfung der Betroffenheiten 
kann erst mit Vorliegen einer konkretisierten faunistischen Datengrundlage erfolgen. Vermeidungs- 
und / oder Verminderungsmaßnahmen können dann in Abhängigkeit vom tatsächliche Artenspek-
trum z. B. sein: 
Avifauna 
VAR Aufstellen von Irritationsschutzwänden 
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung visueller und akustischer 
Störreize (insb. zur Reduktion der Sichtbeziehungen zum Personenverkehr). 
VAR Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern 
• Versetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern in Gehölzbestände mit geeigneten Habitat-
bedingungen, 
• ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform. 
VAR Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse 
• Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten vorkom-
mender Vogelarten [ggf. notwendig in Bereichen mit Vorkommen von besonders sensib-
len Arten, deren Betroffenheiten nicht mittels weiterer Maßnahmen abgewendet werden 
können]. 
Fledermäuse 
VAR Vermeidung von Lichtimmissionen 
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung/Vermeidung der Einwirkung visueller Stör-
reize, 
• Verbot von Flutlichtstrahlern / Beschränkung der Baustellenbeleuchtung auf die tatsächli-
chen Arbeitsbereiche. 
Haselmaus 
VAR Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus 
• Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Abtransport) ausschließlich in 
der Zeit von Anfang November bis Ende Februar, 
• Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u. Ä.) erfolgen erst nach dem Ab-
wandern der Tiere (ab Mitte Mai), 
• liegen keine Verbundbeziehungen vor / ist ein Abwandern nicht möglich, so wird eine Um-
siedlung erforderlich (Fang mittels Haselmauskästen).

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Herpetofauna (Amphibien / Reptilien) 
VAR Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse 
• Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln vorkommender Tiere aus dem 
Baufeld des Vorhabens, 
• das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober (abhängig von den Witte-
rungsbedingungen im Jahresverlauf, 
• Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere. 
Insekten 
VAR Vergrämung des Nachtkerzenschwärmer 
• Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im Frühjahr nach Schlupf 
des Falters aus der Puppe). 
VAR Vergrämung und Umsiedlung von Libellen 
• Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. durch Aufstellen sehr 
feinmaschiger Netze), 
• Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der vorkommenden Libel-
lenlarven abgeschlossen ist, 
• ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der vorkommenden Libellenlar-
ven. 
S 1: Technische Schutzvorkehrungen für angrenzende Laubbaum- und Gehölzbestände 
mit hoher Bedeutung  
Bauzeitlich sind an die Baufeldbereiche im Arbeitsstreifen angrenzende wertvolle Laubbaum- und 
Gehölzbestände, die potenzielle Habitate für Vögel und Fledermäuse darstellen und nicht im Rah-
men der Baufeldräumung beseitigt werden, – sofern erforderlich – durch Baumschutzummantelun-
gen oder Schutzzäune an zum Baufeld exponierten Bäumen zu sichern, sodass baubedingte Ve-
getationsschäden vermieden werden. Zuvor sind ggf. einzelne, in die Baustellen- und Wegeberei-
che hineinragende Äste fachgerecht zurückzuschneiden. 
Die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnah-
men" und RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“ 
sind zu beachten. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme wird im Rahmen einer ökologi-
schen Baubegleitung sichergestellt.

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6.2 Verbleibende Konflikte 
Im Folgenden werden die Konflikte, die sich durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der im 
vorangegangenen Kapitel aufgeführten Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen ergeben, 
zusammengestellt.  
K1:  Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme im Arbeitsstreifen 
Innerhalb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeitsstreifens fin-
den sämtliche Bautätigkeiten statt. Hierunter fallen die Arbeits - und Rangierflächen der Baufahr-
zeuge und -geräte (z. B. Bagger, Radlader, Lastwagen, Kran), die Einrichtungen für die Arbeits-
kräfte (Bürocontainer) sowie Lagerplätze (für Baumaterialien). Der Arbeitsstreifen deckt außerdem 
die für den Rohrgraben erforderlichen Flächen ab. Die baubedingte Flächeninanspruchnahme führt 
zu einer vorübergehenden Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, insbesondere 
durch die großflächige Beanspruchung landwirtschaftlich genutzter Flächen.  
Erhebliche Störungen durch den Baubetrieb können  unter Berücksichtigung der Maßnahme V 7 
AR (→ Kap. 6.1) ausgeschlossen werden. 
Wenngleich die beanspruchten Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten  weitgehend wiederher-
stellt werden (→ Maßnahme A1, siehe Kap. 8.1), verbleiben bauzeitliche Konflikte durch den tem-
porären Verlust der vorhandenen Biotopstrukturen, den temporären Verlust von Tierlebensräumen 
sowie den temporären und teilweisen Verlust der ökologischen Bodenfunktionen (Lebensraum-
funktion, Abflussregulationsfunktion, Wasser- und Nährstoffspeicherfunktion, Filterfunktion sowie 
die Ertragsfunktion) durch Abtrag des Oberbodens und mechanische Bodenbelastungen.  
Zur Verhinderung von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG liegt 
ein Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639 vor (→ Maßnahme V 6, siehe Kap. 6.1). 
K2:  Herstellung des Rohrgrabens und Verlegung der Leitungsrohre 
Die Herstellung des Rohrgrabens mit einer Regelbreite von 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 15 m 
(Hambachleitung) und einer Tiefe von 3 bis 5  m ist in Bauabschnitten mit offener Bauweise mit 
einem Aushub von Bodenmassen verbunden. Auch unter Berücksichtigung der bodenschutzfach-
lichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen (→ Maßnahme V 
6, siehe Kap. 6.1). verbleiben im Bereich des Rohrgrabens erhebliche ba uzeitliche Beeinträchti-
gungen der ökologischen Bodenfunktion. 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen sowie eine Ver - bzw. Behinderung von Aus-
breitungs- und Wanderbewegungen bodengebundener Tierarten (z. B. Amphibien, Reptilien) durch 
baubedingte Trennwirkungen können aufgrund der abschnittsweisen Aufteilung in Baulose voraus-
sichtlich ausgeschlossen werden.  
Nach Fertigstellung der Bautätigkeiten werden die vorübergehend für den Baubetrieb beanspruch-
ten Oberflächen möglichst ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt. Der Rohrgra-
ben wird mit den zwischengelagerten Bodenmassen den vorgefundenen Boden- und Untergrund-
schichten entsprechend wieder verfüllt (→ Maßnahme A 1, siehe Kap. 8.1). 
K3:  Inanspruchnahme von Wald- und Gehölzbiotopen

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Innerhalb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeitsstreifens er-
folgt mit vor Beginn der Bautätigkeiten die Freimachung des Baufeldes. Im Baufeld befindliche 
Wald- und Gehölzflächen werden in diesem Zusammenhang beseitigt. Hierdurch kommt es, je 
nach Lage der Flächen innerhalb des Arbeitsstreifens, zu einem temporären oder einem dauerhaf-
ten Verlust dieser Biotopstrukturen. Durch Rodung und Rückschnitt von Gehölzen kommt es klein-
flächig auch zu temporären und dauerhaften Eingriffen in Tierlebensräume (z. B. für in Bäumen 
und/oder Gehölzen brütende Vogelarten, Fledermäuse). 
Wald- und Gehölzflächen, die außerhalb des 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 15 m (Hambachlei-
tung) breiten Rohrgrabens bzw. des in diesen Bereichen während der Betriebsphase verbleiben-
den Schutzstreifens liegen, werden nach Beendigung der Bautätigkeiten wieder ihrer derzeitigen 
Funktion – in z. T. jüngerer Ausprägung (Jungwuchs – Stangenholz) – zugeführt (→ Maßnahme  
A 1, siehe Kap. 8.1).  
K4:  Inanspruchnahme von Geschützten Landschaftsbestandteilen und Alleen 
Teilweise innerhalb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeits-
streifens befinden sich vier Geschützte Landschaftsbestandteile (1 – Pappeln und Strauchreihe, 2 
– Lindenreihe, 6 – Gehölzreihe, 8 – Feldhecke / Einzelbau m (Linde), → Kap. 5.1.5) sowie eine 
Lindenallee an der L 361n in Bedburg . Entlang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau 
Hambach sowie zwischen Erft und Peringsmaar erstrecken sich Flächen, die im Kompensations-
verzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 LNatSchG erfasst sind (Ökokonto-Flächen „Terra Nova“ und 
„Fernbandanlage“). Diese Flächen stehen nach § 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG ebenfalls als ge-
schützte Landschaftsbestandteile unter Schutz. 
Im Zusammenhang mit den bauvorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung werden die o.g. 
Gehölze teilweise baubedingt beansprucht. Nach Beendigung der Bautätigkeiten werden die Ge-
hölze ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt und ihrer derzeitigen Funktion – in 
z. T. jüngerer Ausprägung (Jungwuchs – Stangenholz) – zugeführt (→ Maßnahme A 1, siehe Kap. 
8.1). Sofern im Rahmen der Bautätigkeiten im Einzelfall möglich, werden diese Gehölzbestände 
im Arbeitsstreifen durch geringfügige Modifikationen der Bauausführungsplanung erhalten. Für die 
bauliche Inanspruchnahme der Geschützten Landschaftsbestandteile und Alleen sind Befreiungen 
von den Verboten des § 39 Abs. 2 LNatSchG erforderlich. Bei der im Rahmen des Braunkohlen-
plans erforderlichen Prüfungstiefe ist an dieser Stelle festzuhalten, dass der Erteilung der erforder-
lichen Befreiungen jedenfalls keine dauerhaften Hindernisse im Wege stehen  (vgl. hierzu auch 
FROELICH & SPORBECK 2022a). 
K5:  Versiegelung von Flächen zur Errichtung der Bauwerke 
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Entnahme -, Pump- und Verteilbauwerks kommt es zu 
dauerhaften Flächeninanspruchnahmen durch Versiegelung und Überbauung im Bereich der Bau-
werke und deren Nebenanlagen. 
Der Bau des Entnahmebauwerks für Rheinwasser am Rheinufer erfordert einen Flächenbedarf von 
900 m2 (60 m x 15 m). Hier kommt es zu einem dauerhaften Verlust von Röhricht- und Gesteinsbi-
otopen (KA,neo1/GF0).  
Für das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich ist eine Versiegelung von bisherigen Freiflächen im 
Umfang von 1.800 m 2 (45 m x 40 m für den Bauwerkskörper obe rhalb der Geländeoberkante)

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notwendig. Die Flächeninanspruchnahme bezieht sich vollständig auf intensiv genutzte Ackerflä-
chen (HA, aci). 
Die Errichtung des Verteilbauwerks südlich der „Vollrather Höhe“ hat die Versiegelung einer insge-
samt 4.225 m2 großen Fläche zur Folge (65 m x 65 m). Die Flächeninanspruchnahme bezieht sich 
vollständig auf intensiv genutzte Ackerflächen (HA, aci). 
Darüber hinaus kommt es im Zusammenhang mit der verkehrstechnischen Erschließung der Bau-
werke zu einer Inanspruchnahme von Ackerflächen und Wegen. 
Im Bereich der für die Errichtung der Bauwerke und deren Außenanlagen zu versiegelnden Flä-
chen sowie im Zusammenhang mit der verkehrstechnischen Erschließung kommt es zu einem 
dauerhaften Verlust der Biotop- und Lebensraumstrukturen sowie der ökologischen Bodenfunktio-
nen. Zur naturschutzrechtlichen Kompensation der entstehenden Eingriffe sind geeignete Aus-
gleichsmaßnahmen außerhalb der Eingriffsbereiche vorgesehen (→ Maßnahme A 2, siehe Kap. 
8.1) 
K6:  Herstellung von unterirdischen Bauwerksbestandteilen 
Im Zusammenhang mit der Herstellung der „Hydroburst“-Anlage zum Freispülen der Rechenober-
fläche im Deichvorland kommt es zu einem unterirdischen Verbau in einem Umfang von ca. 360 m3 
(12 m x 6 m x 5 m). Im Bereich des Pumpbauwerks hinter dem Rheindeich wird, neben der oberir-
dischen Versiegelung ( → K 5), ein Teil des Bauwerkskörpers auch unterhalb der Geländeober-
kante mit einer Bauwerkstiefe von 13 m bis 15 m angelegt.  
Nach Fertigstellung der Bautätigkeiten werden die vorübergehend für den Baubetrieb beanspruch-
ten Oberflächen möglichst ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederhergestellt (→ Maßnahme 
A 1, siehe Kap. 8.1). 
6.3 Ermittlung des biotoptypbezogenen Kompensationsbedarfs 
Zur Ermittlung des durch die Eingriffe entstehenden Kompensationsbedarfs wird im Folgenden der 
derzeitige Zustand der Flächen der anzunehmenden Ausprägung der Flächen nach Durchführung 
der technischen Planung (und der Ausgleichsmaßnahme A 1, s. u.) in den Eingriffsbereichen ge-
genübergestellt. Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage der „Numerischen Bewertung von Biotopty-
pen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV NRW 2021). Bezugseinheiten sind die Biotoptypen 
mit den ihnen zugeordneten Biotopwerten, da sie als hochintegrales Merkmal sowohl Aussagekraft 
hinsichtlich der abiotischen Standortfaktoren (Boden, Wasser, Lokalklima) als auch hinsichtlich der 
Bedeutung verschiedener Strukturen als Lebensstätten für Pflanzen und Tiere (allgemeine Biotop-
/ Lebensraumfunktion) haben, die im Regelfall multifunktional kompensiert werden können. 
Die Bilanzierung wird für die Eingriffsbereiche vorgenommen. Der Biotopwert eines Biotoptyps ent-
spricht der ihm zugeordneten Anzahl an Biotopwertpunkten (BWP) pro Quadratmeter (BWP/m 2). 
Der Flächenwert für den Ausgangs - bzw. Zielbestand einer Biotopfläche e rgibt sich jeweils aus 
dem Produkt des Biotopwertes und der von dem Biotoptyp eingenommenen Fläche.  
Der Ausgangsbestand (Gesamtflächenwert „A“) wird anhand des aktuellen Biotoptypenbestandes 
bewertet. Die Bewertung des Planzustandes (Gesamtflächenwert „P“) wird auf Grundlage der für 
die beplanten Flächen vorgesehenen Biotopentwicklung und auf Grundlage der entsprechend

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ihrem Ausgangsbestand verbleibenden Biotopstrukturen im Eingriffsbereich durchgeführt. Bei der 
Bewertung des Planzustandes wird die Rekultivierung innerhalb der Eingriffsbereiche (Maßnahme 
A 1, → Kap. 8.1) bereits berücksichtigt. 
Tab. 15: Ausgangszustand (A) der beplanten Flächen gemäß aktueller Biotoptypenkartierung 
Code  
Ausgangs-bio-
toptyp 
Biotoptypenbeschreibung  
nach LANUV NRW (2021) 
Biotop-
wert* 
Fläche 
(m2) 
Biotop-flä-
chenwert 
(Biotopwert-
punkte) 
Durch Bauwerke beanspruchte Flächen  
KA,neo1/GF0 Feuchte (nasse) Säume bzw. linienf. Hochstauden-
fluren 
6 900 5.400 
HA,aci Äcker 2 12.134 24.268 
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 182 182 
Durch Bauwerke beanspruchte Flächen gesamt 13.216 29.850 
Durch den Rohrgraben beanspruchte Flächen im späteren Schutzstreifen 
BA,lrt100,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 7 17 119 
BB,lrg100 Gebüsche 6 559 3.354 
BD0,lrg100,kb Hecke 5 707 3.535 
BD0,lrg100,kb (tc) Hecke 5, (+1) 212 1.272 
BD3,lrg100,ta1-2 Gehölzstreifen 7 15.662 109.634 
BD3,lrg100,ta3-5 Gehölzstreifen 6 1.630 9.780 
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 203 812 
BE,lrg100,ta1-2 Ufergehölze 7 165 1.155 
BF,lrt30,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
nicht lebensraumtypischen Baumarten 
3 1.278 3.834 
BF,lrt90,ta-11 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
lebensraumtypischen Baumarten 
8 182 1.456 
BF,lrt90,ta1-2 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
lebensraumtypischen Baumarten 
7 1.584 11.088 
BG,lrt90,ta-11 Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen, Kopfbaum 
lebensraumtypisch 
8 15 120 
BH,lrt90,ta1-2 Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten 7 11 77 
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 5 25 
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 3.201 9.603 
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 108.712 434.848 
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 18.377 36.754 
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 21.861 65.583 
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 481 2.405 
FM,wf3 Bäche 8 70 560 
FN,wf3 Gräben 6 464 2.784 
FN,wf4a Gräben 4 236 944 
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 57 228 
HA,aci Äcker 2 619.876 1.239.752 
HA,acs Äcker 1 19.104 19.104 
HB0,stb3 junge Sukzessions-Ackerbrache 4 4.414 17.656 
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutzpflanzen z.B. 
Phacelia) 
3 235 705 
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbegleitend 2 221 442

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Code  
Ausgangs-bio-
toptyp 
Biotoptypenbeschreibung  
nach LANUV NRW (2021) 
Biotop-
wert* 
Fläche 
(m2) 
Biotop-flä-
chenwert 
(Biotopwert-
punkte) 
HD,mf6 Gleisanlagen 1 131 131 
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände 3 151 453 
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 2.641 10.564 
HK3,ta15a Streuobstweide 6 268 1.608 
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 410 2.460 
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenfluren 3 1.525 4.575 
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 12.522 0 
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 366 1.098 
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 1.822 1.822 
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 952 952 
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 4.211 4.211 
Durch den Rohrgraben beanspruchte Flächen gesamt 844.715 2.006.742 
Sonstige beanspruchte Flächen im übrigen Arbeitsstreifen (ohne Rohrgraben)  
AA,lrt90,ta3-5,m Buchenwälder 5 28 140 
AG,lrt90,ta1-2,m Sonstige Laub(misch)wälder aus heimischen 
Laubbaumarten 
6 822 4.932 
BA,lrt100,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 7 631 4.417 
BB,lrg100 Gebüsche 6 205 1.230 
BD0,lrg100,kb Hecke 5 1.415 7.075 
BD0,lrg100,kb (tc) Hecke 5, (+1) 97 582 
BD3,lrg100,ta1-2 Gehölzstreifen 7 14.271 99.897 
BD3,lrg100,ta3-5 Gehölzstreifen 6 1.349 8.094 
BD3,lrg70,ta1-2 Gehölzstreifen 5 14 70 
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 32 128 
BE,lrg100,ta1-2 Ufergehölze 7 34 238 
BF,lrt30,ta-11 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
nicht lebensraumtypischen Baumarten 
5 2.523 12.615 
BF,lrt30,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
nicht lebensraumtypischen Baumarten 
3 118 354 
BF,lrt90,ta-11 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
lebensraumtypischen Baumarten 
8 212 1.696 
BF,lrt90,ta1-2 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
lebensraumtypischen Baumarten 
7 1.890 13.230 
BG,lrt90,ta-11 Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen, Kopfbaum 
lebensraumtypisch 
8 21 168 
BH,lrt90,ta1-2 Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten 7 68 476 
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 177 885 
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 3.763 11.289 
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 23.537 94.148 
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 32.602 65.204 
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 32.147 96.441 
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 598 2.990 
FM,wf3 Bäche 8 12 96 
FN,wf3 Gräben 6 26 156 
FN,wf4a Gräben 4 511 2.044 
FO,wf4 Flüsse 2 1.208 2.416

Seite 85/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code  
Ausgangs-bio-
toptyp 
Biotoptypenbeschreibung  
nach LANUV NRW (2021) 
Biotop-
wert* 
Fläche 
(m2) 
Biotop-flä-
chenwert 
(Biotopwert-
punkte) 
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 110 440 
HA,aci Äcker 2 1.279.564 2.559.128 
HA,acs Äcker 1 35.440 35.440 
HB0,stb3 junge Sukzessions-Ackerbrache 4 6.954 27.816 
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutzpflanzen z.B. 
Phacelia) 
3 872 2.616 
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbegleitend 2 504 1.008 
HD,mf6 Gleisanlagen 1 42 42 
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände 3 76 228 
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 2.636 10.544 
HK3,ta15a Streuobstweide 6 217 1.302 
HV,mf7 Plätze, Parkplätze 1 109 109 
KA,neo1/GF0 Feuchte (nasse) Säume bzw. linienf. Hochstau-
denfluren 
6 1.762 10.572 
KB,neo1 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 6 934 5.604 
KB,neo2 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 5 51 255 
KB,neo4 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 4 565 2.260 
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 1.281 7.686 
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenfluren 3 2.280 6.840 
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 49.938 0 
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 756 2.268 
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 5.182 5.182 
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 1.794 1.794 
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 11.577 11.577 
Sonstige beanspruchte Flächen im übrigen Arbeitsstreifen 
(ohne Rohrgraben) gesamt 
 1.520.995 3.123.722 
Ausgangszustand Flächen gesamt   2.378.886 5.160.314 
 
Tab. 16: Planzustand (P) der beplanten Flächen 
Code  
Ausgangs-bio-
toptyp 
Biotoptypenbeschreibung  
nach LANUV NRW (2021) 
Biotop-
wert* 
Fläche 
(m2) 
Biotop-flä-
chenwert 
(Biotopwert-
punkte) 
Durch Bauwerke beanspruchte Flächen  
HN Gebäude 0 6.925 0 
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 6.291 0 
Durch Bauwerke beanspruchte Flächen gesamt 13.216 0 
Durch den Rohrgraben beanspruchte Flächen im späteren Schutzstreifen  
BA,lrt100,ta1-2,m Flächige Kleingehölze 7 17 119 
BB,lrg100 Gebüsche 6 559 3.354 
BD0,lrg100,kb Hecke 5 707 3.535 
BD0,lrg100,kb (tc) Hecke 5, (+1) 212 1.272 
BD3,lrg100,ta3-5 Gehölzstreifen 6 17.292 103.752 
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 203 812

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code  
Ausgangs-bio-
toptyp 
Biotoptypenbeschreibung  
nach LANUV NRW (2021) 
Biotop-
wert* 
Fläche 
(m2) 
Biotop-flä-
chenwert 
(Biotopwert-
punkte) 
BE,lrg100,ta3-5 Ufergehölze 6 165 990 
BF,lrt30,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
nicht lebensraumtypischen Baumarten 
3 1.278 3.834 
BF,lrt90,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
lebensraumtypischen Baumarten 
6 1.766 10.596 
BG,lrt90,ta3-5 Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen, Kopfbaum 
lebensraumtypisch 
6 15 90 
BH,lrt90,ta3-5 Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten 6 11 66 
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 5 25 
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 3.201 9.603 
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 108.712 434.848 
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 18.377 36.754 
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 21.861 65.583 
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 481 2.405 
FM,wf3 Bäche 8 70 560 
FN,wf3 Gräben 6 464 2.784 
FN,wf4a Gräben 4 236 944 
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 57 228 
HA,aci Äcker 2 619.876 1.239.752 
HA,acs Äcker 1 19.104 19.104 
HB0,stb3 junge Sukzessions-Ackerbrache 4 4.414 17.656 
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutzpflanzen z.B. 
Phacelia) 
3 235 705 
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbegleitend 2 221 442 
HD,mf6 Gleisanlagen 1 131 131 
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände 3 151 453 
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 2.641 10.564 
HK3,ta15a Streuobstweide 6 268 1.608 
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 410 2.460 
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenfluren 3 1.525 4.575 
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 12.522 0 
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 366 1.098 
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 1.822 1.822 
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 952 952 
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 4.211 4.211 
Durch den Rohrgraben beanspruchte Flächen gesamt 844.715 1.987.687 
Sonstige beanspruchte Flächen im übrigen Arbeitsstreifen (ohne Rohrgraben)  
AA,lrt90,ta3-5,m Buchenwälder 5 28 140 
AG,lrt90,ta3-5,m Sonstige Laub(misch)wälder aus heimischen 
Laubbaumarten 
5 822 4.110 
BA,lrt100,ta3-5,m Flächige Kleingehölze 6 631 3.786 
BB,lrg100 Gebüsche 6 205 1.230 
BD0,lrg100,kb Hecke 5 1.415 7.075 
BD0,lrg100,kb (tc) Hecke 5 (+1) 97 582 
BD3,lrg100,ta3-5 Gehölzstreifen 6 15.620 93.720

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Code  
Ausgangs-bio-
toptyp 
Biotoptypenbeschreibung  
nach LANUV NRW (2021) 
Biotop-
wert* 
Fläche 
(m2) 
Biotop-flä-
chenwert 
(Biotopwert-
punkte) 
BD3,lrg70,ta3-5 Gehölzstreifen 4 46 184 
BE,lrg100,ta3-5 Ufergehölze 6 34 204 
BF,lrt30,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
nicht lebensraumtypischen Baumarten 
3 2.641 7.923 
BF,lrt90,ta3-5 Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäume aus 
lebensraumtypischen Baumarten 
6 2.102 12.612 
BG,lrt90,ta3-5 Kopfbaumgruppen, Kopfbaumreihen, Kopfbaum 
lebensraumtypisch 
6 21 126 
BH,lrt90,ta3-5 Alleen aus lebensraumtypischen Baumarten 6 68 408 
EA,xd1,veg1 Artenreiche Fettwiese 5 177 885 
EA,xd2 Fettwiese, artenarm 3 3.763 11.289 
EA,xd5 Fettwiese, mäßig artenreich 4 23.537 94.148 
EA3 Feldgras, Neueinsaat 2 32.602 65.204 
EB,xd2 Fett(mäh)weide, artenarm 3 32.147 96.441 
ED,veg1 Magerwiese/-weide 5 598 2.990 
FM,wf3 Bäche 8 12 96 
FN,wf3 Gräben 6 26 156 
FN,wf4a Gräben 4 511 2.044 
FO,wf4 Flüsse 2 1.208 2.416 
FS,wf4a sonstige technische Gewässer 4 110 440 
HA,aci Äcker 2 1.279.564 2.559.128 
HA,acs Äcker 1 35.440 35.440 
HB0,stb3 junge Sukzessions-Ackerbrache 4 6.954 27.816 
HB1,ed Einsaat-Ackerbrache (mit Nutzpflanzen z.B. 
Phacelia) 
3 872 2.616 
HC0 Rain, Straßenrand, straßenbegleitend 2 504 1.008 
HD,mf6 Gleisanlagen 1 42 42 
HD9,mf6 Brachfläche der Gleisanlagen, Bahngelände 3 76 228 
HJ7,oq2 Weihnachtsbaumkultur 4 2.636 10.544 
HK3,ta15a Streuobstweide 6 217 1.302 
HV,mf7 Plätze, Parkplätze 1 109 109 
KA,neo1/GF0 Feuchte (nasse) Säume bzw. linienf. Hochstau-
denfluren 
6 1.762 10.572 
KB,neo1 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 6 934 5.604 
KB,neo2 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 5 51 255 
KB,neo4 Trockener Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur 4 565 2.260 
KC,neo1 Randstreifen, Saumstreifen 6 1.281 7.686 
LB,neo5 Flächenhafte Hochstaudenfluren 3 2.280 6.840 
V,me2 Verkehrs- und Wirtschaftswege 0 49.938 0 
V,me6,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 3 756 2.268 
V,mf1 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 5.182 5.182 
V,mf7 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 1.794 1.794 
V,mf8,stb3 Verkehrs- und Wirtschaftswege 1 11.577 11.577 
Sonstige beanspruchte Flächen im übrigen Arbeitsstreifen 
(ohne Rohrgraben) gesamt 
 1.520.995 3.100.480 
Planzustand Flächen gesamt  2.378.886 5.088.167

Seite 88/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Tab. 17: Veränderung des biotoptypenbezogenen Gesamtflächenwertes im Bilanzierungsraum 
Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert P – Gesamtflächenwert A) Bilanz (in BWP) 
5.160.314 (Tab. 15) – 5.088.167(Tab. 16) = – 72.147  
Im Eingriffsbereich kommt es infolge der Veränderung der vorhandenen Biotopstrukturen durch 
das Vorhaben unter Berücksichtigung von Schutz - und Vermeidungsmaßnahmen ( → Kap. 6.1) 
sowie der anschließend vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen zur biotoptypenbezogenen Kom-
pensation im Bereich der Eingriffsflächen (Maßnahme A 1, → 8.1) zu einer Minderung des Bio-
topflächenwertes um insgesamt 72.147 Biotopwertpunkte (BWP). Dieses nach erfolgter Rekulti-
vierung der vorhabenbedingt beanspruchten Flächen verbleibende Biotopdefizit kann im Rahmen 
der Maßnahme A 2 grundsätzlich z. B. durch die Entwicklung standortheimischer Gehölze oder 
alternativ durch Ökokonten kompensiert werden. 
Im Rahmen der Bauausführung ist es im Einzelfall ggf. möglich, dass Gehölzbestände im Arbeits-
streifen durch geringfügige Modifikationen der Trassenplanung und im Zuschnitt des Arbeitsstrei-
fens erhalten werden können. In diesem Fall würden sich das ermittelte Biotopdefizit und der dar-
aus resultierende Kompensationsbedarf reduzieren. 
6.4 Konflikte mit Ökokonto-Flächen 
Wie in Kap. 5.1.7 dargestellt, unterfallen die Ökokontoflächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“ 
dem gesetzlichen Schutz als geschützte Landschaftsbestandteile (§ 39 Abs. 1 S. 3 LNatSchG). 
Diese Flächen werden baubedingt teilweise beansprucht (siehe K4 in Kap. 6.2). Da die Flächen im 
Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 LNatSchG mit einem bestimmten Zielzustand 
und einem darauf aufbauend errechneten Gesamtpunktewert erfasst sind, ist a uch eben dieser 
Zielzustand zu kompensieren, sofern die Flächen vorhabenbedingt beansprucht werden. Zusätz-
lich ist der Vorhabenträger verpflichtet, für die bauzeitlichen Beeinträchtigungen einen Ausgleich 
zu leisten.  
Wie in Kap. 5.1.7 erläutert, liegt die tatsächliche aktuelle Biotopwertigkeit der Flächen gemäß Kar-
tierung nach LANUV (2021) höher als der mit den Ökokonten angestrebte Zielzustand. Konkret 
besteht eine Abweichung von rd. 22 % (Terra Nova) bzw. rd. 66 % (Fernbandanlage). I ndem im 
Rahmen der Bilanzierung des vorhabenbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft (§ 14 Abs. 1 
BNatSchG) die tatsächlich kartierten Biotope zugrunde gelegt werden, wird also gegenüber den 
eingebuchten Punkten eine erhebliche Überkompensation geleistet. Damit ist aus gutachterlicher 
Sicht auch die bauzeitliche Beeinträchtigung hinreichend kompensiert sowie dem Zeitwert der Bi-
otope entsprechend Rechnung getragen. 
6.5 Konflikte mit Landschaftsschutzgebieten 
Das Vorhaben steht den allgemeinen Verboten, die in den Landschaftsplänen für die durchquerten 
LSG (→ Kap. 5.1.4) festsetzt sind, entgegen. Die einschlägigen Verbote finden sich an folgenden 
Stellen: 
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt II: Dormagen: Kap. 6.2.2-I und -II 
• LP Rhein-Kreis Neuss – Teilabschnitt VI: Grevenbroich / Rommerskirchen: Kap. 6.2.2 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 1 Tagebaukultivierung Nord: Kap. 2.2 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 2 Jülicher Börde mit Titzer Höhe: Kap. 2.2

Seite 89/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
• Rhein-Erft-Kreis – LP Nr. 3: Bürgewälder: Kap. 2.2 
Da das Vorhaben den Verboten entgegensteht, sind naturschutzrechtliche Befreiungen nach § 67 
BNatSchG von den Verboten erforderlich. Die Erforderlichkeit einer Befreiung ergibt sich im Grund-
satz aus § 26 Abs. 2 BNatSchG. Demnach sind in einem LSG „nach Maßgabe näherer Bestim-
mungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern oder dem 
besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen“. Die „näheren Bestimmungen“ bezeichnen hier die spe-
ziellen Verbote, die im Landschaftsplan festgesetzt sind und die das allgemeine Verbot des § 26 
Abs. 2 BNatSchG konkretisieren.  
Nach § 67 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG kann auf Antrag eine Befreiung von den Geboten und 
Verboten des Naturschutzrechts der Länder gewährt werden, wenn dies aus Gründen des über-
wiegenden Interesses notwendig ist. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Befreiung liegen 
unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung bei prognostischer Betrachtung auch 
vor.

Seite 90/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
7 Zusammenfassung der Prüfungen zum Gebiets- und Artenschutz  
7.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsuntersu-
chungen  
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ 
Für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ ist eine FFH -Verträglichkeitsuntersu-
chung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022B).  
Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ bildet für die Leitungstrasse einen Riegel, 
der annähernd an der schmalsten Stelle des Gebiets gequert wird. In diesem Bereich ist der an-
sonsten zusammenhängende Wald sehr schmal ausgeprägt. Es kommen hier keine Wald-Lebens-
raumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie vor. Im Bereich der ca. 200 m breiten Engstelle des 
FFH-Gebietes westlich von Straberg verlaufen vier unterirdische Leitungen, eine Hochspannungs-
leitungstrasse mit zwei Leitungen, zwei Wirtschaftswege und zwei Gräben. Trotzdem erfüllt diese 
Engstelle bezüglich der Wechselbeziehungen zwischen dem Nord- und Südteil des FFH-Gebiets 
wichtige Funktionen. 
Um die Auswirkungen auf diesen ökologisch sensiblen Bereich möglichst gering zu halten, ist die 
Herstellung der Lei tung im untertägigen Vortrieb auf der gesamten Länge der Leitung innerhalb 
des FFH-Gebiets im Bereich der Engstelle geplant. Einschließlich der Herstellung der Start - und 
Zielgruben wird hierfür überschlägig von einer Bauzeit von vier Monaten im Zeitraum von Septem-
ber bis Dezember (inkl.) und damit außerhalb der Aktionszeiträume der charakteristischen Fleder-
maus- und Vogelarten der Wald-Lebensraumtypen ausgegangen. Die Druckrohrleitungen werden 
unterhalb des maximalen Wurzelraums von Gehölzen in Stahlbetonschutzrohren verlegt. Die Rohr-
überdeckung beträgt bis zu 4 m zur Erhaltung von tiefwurzelnden Baumstrukturen. Auf den Schutz-
streifen kann hier verzichtet werden, da die Leitungen durch die Schutzrohre zusätzlich gesichert 
sind. Die Baumaßnahmen finden gener ell bei Tageslicht statt. In den Zeiten der Dämmerung ist 
mit Lichtimmissionen zu rechnen.  
Die Trassenabschnitte außerhalb des FFH -Gebiets werden in offener Bauweise hergestellt. Für 
die Bautätigkeiten bis zu einem Abstand von jeweils 500 m von der Gebietsgrenze im Westen und 
Osten werden etwa weitere zwei Monate (Januar und Februar) benötigt. Insgesamt ist mit bauzeit-
lichen Störungen im Gebiet und in seinem Umfeld in einem Zeitraum von etwa sechs Monaten zu 
rechnen.  
Eine Durchführung der störungsträchtig en Phasen der Bauarbeiten außerhalb der Aktionszeit-
räume der charakteristischen Fledermaus- und Vogelarten der Wald-Lebensraumtypen ermöglicht 
eine vollständige Vermeidung von negativen baubedingten Wirkungen durch Licht- und Lärmemis-
sionen sowie durch Bodenerschütterungen. 
Aufgrund der Herstellung der Leitungen im geschlossenen Verfahren und mit einer ausreichenden 
Rohrüberdeckung lassen sich bau - und anlagebedingten Auswirkungen auf das FFH -Gebiet mit 
Sicherheit ausschließen. Das Entwicklungspotenzial für  Wald-Lebensraumtypen bleibt auch im 
Trassenbereich ohne Einschränkung erhalten. 
Über die vorgesehenen projektimmanenten Vermeidungsmaßnahmen hinaus (Maßnahme V 5 AR, 
→ Kap. 6.1) besteht in Bezug auf die relevanten Wald -Lebensraumtypen des FFH -Gebiets

Seite 91/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit den charakteristischen Brutvogel kein Bedarf nach Maß-
nahmen zur Schadensbegrenzung. 
Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken 
mit nachteiligen Effekten durch andere Pläne und Projekte.  
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten 
erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ aus und 
ist demnach mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich. 
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
Für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ ist eine FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt worden (FROELICH & SPORBECK 2022c). 
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt sich aus 
17 voneinander getrennten Rheinabschnitten zusammen, die nach einem Trittstein-Ansatz abge-
grenzt wurden. Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Ge-
biets zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worringen -Langel“ und „Rhein 
am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“.  
Von Relevanz für die Verträglichkeit des Vorhabens sind die Wechselbeziehungen, die gewahrt 
werden müssen, damit die Fischschutzzonen des FFH -Gebiets ihre Funktionen für die Erhaltung 
dieser Arten weiterhin erfüllen können. Unter den im Gebiet geschützten Arten befinden sich Arten 
mit kleinen Aktionsradien (z. B. Steinbeißer). Bei den meisten Arten handelt es sich um wandernde 
Arten, die sehr große Entfernungen zurücklegen (z. B. Flussneunauge). Einige Arten reproduzieren 
im Rhein (z. B. Groppe, Maifisch), andere nutzen den Rhein als Wanderstrecke und reproduzieren 
sich in seinen Zuflüssen (z. B. Lachs). Die Bedeutung der Wechsel zwischen den Fischschutzzo-
nen hängt vom Lebenszyklus der einzelnen Arten ab. Dementsprechend wurden die Funktionen 
der betrachteten Fließstrecke in den Phasen (z. B. Ei, Larve, Juvenil, Adult), die für die einzelnen 
Arten von Relevanz sind, berücksichtigt.  
Aufgrund der Lage der Wasserentnahmestelle außerhalb des FFH-Gebiets und der Abstände von 
mindestens ca. 2,5 km bis zu den nächs ten Lebensraumtypvorkommen können jegliche Auswir-
kungen auf die Lebensraumtypen Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210), Erlen-Eschen- und 
Weichholzauenwälder (*91E0) und Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270) 
mit Sicherheit ausgeschlossen werden.  
Nachteilige baubedingte Auswirkungen durch stoffliche Immissionen und/oder durch Impulslärm 
werden durch entsprechende Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vollständig vermieden.  
Betriebsbedingte Auswirkungen auf die Wasserstände und die  Wasserqualität des Rheins als 
Fischhabitat im FFH-Gebiet können unter Berücksichtigung des vorgesehenen Entnahmekonzep-
tes ausgeschlossen werden.  
Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter Berücksichtigung der 
Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung zwischen den Fischschutzzonen „Ur-
denbacher Kämpe und Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ geprüft. Das Wasserentnahme- und 
Fischschutzkonzept wurde unter Berücksichtigung der besonderen Funktionen der Rhein -

Seite 92/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Fließstrecke bei Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des FFH-Gebie-
tes abgestimmt.  
Die artspezifisch durchgeführte FFH-Verträglichkeitsuntersuchung kommt zum Ergebnis, dass das 
Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept einen nahezu 100 %igen Sch utz aller potenziell be-
troffenen Lebensstadien der im Gebiet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten gewährleistet.  
Über die Eigenschaften der vorgesehenen Merkmale des Wasserentnahme- und Fischschutzkon-
zeptes hinaus (Maßnahme V 4 AR, → Kap. 6.1) besteht in Bezug auf die relevanten Lebensraum-
typen und Arten des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
kein Bedarf nach weiteren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.  
Alle FFH-relevanten, negativen Auswirkungen des Vorhabens lassen sich vollständig vermeiden. 
Da das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken 
mit nachteiligen Effekten durch andere Pläne und Projekte.  
Das Vorhaben löst weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten 
erhebliche Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich 
und Bad Honnef“ aus und ist demnach mit den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFH-Ge-
biets verträglich. 
7.2 Zusammenfassung der Ergebnisse des Fachbeitrages Artenschutz 
Zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes wurde ein Fachbeitrag zum Ar-
tenschutz erstellt (FROELICH & SPORBECK 2022d), dessen wesentliche Inhalte nachfolgend zusam-
mengefasst werden. Im Fachbeitrag Artenschutz wird geprüft, ob im Hinblick auf das potenziell 
vorkommende Artenspektrum artenschutzrechtliche Betroffenheiten eintreten können. Dazu wurde 
im Rahmen einer Übersichtsbegehung der Untersuchungsraum in insgesamt 14 faunistische Funk-
tionsräume unterteilt. Ein Funktionsraum umfasst in diesem Sinne Landschaftsstrukturen und Be-
reiche einheitlicher Landnutzungsformen, die das Vorkommen einer weitgehend homogenen Ar-
tengemeinschaft bedingen. Somit lassen sich durch das Abgrenzen faunistischer Funktionsräume 
räumliche Unterschiede zwischen potenziell vorkommenden Artengemeinschaften identifizieren.  
Die Abgrenzung der Funktionsräume ist dem Fachbeitrag Artenschutz zu entnehmen (FROELICH & 
SPORBECK 2022d). Für sämtliche Funktionsräume wurde das potenziell vorkommende Artinventar 
bestimmt und die potenziellen artenschutzrechtlichen Betroffenheiten hergeleitet. Hierbei wurde 
das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen Ampelstufen zugeordnet (grün, gelb, 
orange, rot), die sich aus der Schwere der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte unter 
Berücksichtigung von Vermeidungs- und ggf. CEF-Maßnahmen ergeben. Als Ergebnis der beiden 
Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert 
werden. Dabei bedeutet die grüne Stufe, dass alle artenschutzrechtliche Betroffenheiten mittels 
gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen ( → Kap. 6.1, Maßnahme V7) abgewendet 
werden können. Stufe „gelb“ bedeutet, dass artenschutzrechtliche Betroffenheiten unter zusätzli-
cher Berücksichtigung von CEF-Maßnahmen (→ Kap. 8.1) ausgeschlossen werden können, wobei 
diese eine hohe Prognosesicherheit aufweisen müssen und mit geringem Aufwand und geringer 
Vorlaufzeit umsetzbar sein müssen (ansonsten Stufe „orange“; hier nicht vergeben).

Seite 93/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Tab. 18 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen 
Abk. Bezeichnung Ampelbewertung 
A Siedlungsbereiche grün 
B Rhein mit Rheinufer gelb 
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb 
D Mülldeponie Dormagen grün 
E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün 
F Knechtstedener Wald grün 
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden gelb 
H Gillbach und Umfeld gelb 
I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün 
J Peringsmaar und Umfeld gelb 
K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb 
L Finkelbach grün 
M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb 
N Tagebau Hambach gelb 
 
Somit ist zu schlussfolgern, dass die potenziell auftretenden artenschutzrechtlichen Betroffenhei-
ten mittels entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen abzuwenden sind. Eine 
raumkonkrete Festlegung erforderlicher Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen e rfolgt im 
Rahmen der abschließenden artenschutzrechtlichen Prüfung auf Grundlage der detaillierten Be-
standsaufnahmen (Kartierergebnisse). 
Auf Basis der vorliegenden Ausführungen ist festzustellen, dass dem Vorhaben aus Sicht des ge-
setzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagenden Hindernisse 
entgegenstehen.

Seite 94/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
8 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
8.1 Ableitung eines Kompensationskonzeptes 
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§  13 i. V. m. § 15 Abs. 2 BNatSchG) zielt das land-
schaftspflegerische Maßnahmenkonzept darauf ab, die verbleibenden (nicht vermeidbaren) erheb-
lichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ausgleichs - oder Ersatzmaßnahmen 
zu kompensieren.  
Gemäß § 31 Abs. 1 LNatSchG NRW soll die Flächeninanspruchnahme durch Kompensationsmaß-
nahmen auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden. Bei der Auswahl und Durchführung von 
Kompensationsmaßnahmen sollen die Belange des Biotopverbundes, des Klimaschutzes und des 
Bodenschutzes berücksichtigt werden. Diesen Vorgaben wird bei der Entwicklung des landschafts-
pflegerischen Kompensationskonzeptes Rechnung getragen. 
Ziele und Grundsätze der Regionalplanung mit Bezug zu Natur und Landschaft 
Innerhalb des UR600 liegen Vorranggebiete im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 ROG (u. a. Waldberei-
che, Bereiche für den Schutz der Natur (BSN), Regionale Grünzüge) und Vorbehaltsgebiete im 
Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 21 ROG (Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB), Bereiche für 
den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE)). Die Regionalpläne Düs-
seldorf und Köln formulieren für diese Gebiete u. a. die nachfolgend aufgeführten Ziele und Grunds-
ätze mit Bezug zum Naturhaushalt und zum Landschaftsbild: 
Regionalplan Düsseldorf 
• Waldbereiche 
o Grundsatz G1: Erhaltung und Entwicklung von Waldbereichen zur Sicherung und 
Verbesserung der Nutz‐, Schutz‐ und Erholungsfunktionen des Waldes.  
o Grundsatz G2: In waldarmen Gebieten sollen Kleinwaldflächen erhalten und ent-
wickelt werden. Waldvermehrung soll zudem in direkter räumlicher Zuordnung zu 
vorhandenen Waldflächen erfolgen. 
• Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) 
o Grundsatz G1: Erhalt und Entwicklung bestehender Freiräume als großräumiges, 
übergreifendes regionales Freiraumsystem 
• Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) 
o Ziel Z2: Sicherung und Entwicklung der Funktionen der BSN für Natur und Land-
schaft sowie Erhalt und Verbindung von Schutzgebieten durch geeignete Maß-
nahmen 
o Grundsatz G1: Die BSN sollen einer naturverträglichen Erholungs‐, Sport‐ und 
Freizeitnutzung zugänglich gemacht werden. 
• Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE) 
o Grundsatz G1: Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Leistungsfä-
higkeit des Naturhaushalts, der erhaltenswerten Kulturlandschaft oder der Erho-
lungseignung der Landschaft 
o Grundsatz G2: Die BSLE für eine landschaftsorientierte, landschafts- und natur-
verträglichen Erholungs‐, Sport‐ und Freizeitnutzung erhalten und entwickelt wer-
den. 
• Regionale Grünzüge

Seite 95/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
o Gemäß Ziel Z1 und Z2 sind die Regionalen Grünzüge in ihren ökologischen und 
sozialen Funktionen zu schützen.  
Regionalplan Köln 
• Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (AFAB) 
o Das Ziel 3 beinhaltet Vorgaben zum Erhalt und zur Entwicklung vorhandener Be-
triebe. Die Betriebe sind so zu entwickeln, dass sie eine gleichermaßen ökono-
misch wie ökologisch orientierte, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft 
ermöglichen.  
• Waldbereiche 
o Ziel 1: Der Wald ist in den dargestellten Waldbereichen zu erhalten und standort-
gemäß sowie auf Nachhaltigkeit ausgerichtet zu bewirtschaften, zu sichern und 
zu entwickeln. In waldarmen Gebieten ist auf eine Waldvermehrung hinzuwirken. 
o Ziel 4: Ersatzaufforstungen müssen nach Standort, Art, Umfang und Zeitrahmen 
das eingetretene bzw. zu erwartende Funktionsdefizit kompensieren. 
• Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE) 
o Ziel 1: Bodennutzungen und ihre Verteilung sind auf eine nachhaltige Erhaltung 
und Wiederherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, 
des Landschaftsbildes und der Erholungseignung auszurichten. 
o Ziel 2: Die BSLE haben der funktionalen Einbindung der Bereiche für den Schutz 
der Natur und der Sicherung von Pufferzonen zu dienen. 
• Regionale Grünzüge 
o Ziel Z18: Planungen und Maßnahmen, die den Zweck der Grünzüge beeinträchti-
gen, sind ausgeschlossen. Ausnahmsweise zulässig sind Infrastruktureinrichtun-
gen und Nutzungen, deren Realisierung außerhalb der Regionalen Grünzüge 
nicht möglich ist. 
Entwicklungsziele der Landschaftsplanung 
Die Landschaftspläne des Rhein-Kreises Neuss und des Rhein-Erft-Kreises (→ Kap. 4) formulieren 
für die innerhalb des UR600 gelegenen Teilbereiche die nachfolgend genannten Entwicklungsziele 
für die Landschaft: 
Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt II – Dormagen  
• 1) Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaft-
selementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft, 
• 1B) Erhaltung und Optimierung von Grünlandstandorten, Umwandlung von Ackerflächen 
in Grünland und Erhaltung und Entwicklung auetypischer Elemente, 
• 1C) Erhaltung und Optimierung größerer zusammenhängender Waldbestände, 
• 2K) Anreicherung einer überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft ohne natürliche 
oder naturnahe Elemente, 
• 9F) Erhaltung einer strukturreichen Kulturlandschaft und Optimierung der ökologischen 
Vielfalt im Bereich geomorphologisch prägnanter Landschaftsteile.

Seite 96/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt VI – Grevenbroich-Rommerskirchen 
• 1) Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Land- 
schaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft, 
• 2) Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebens-
räumen und mit gliedernden und belebenden Elementen, 
• 8) Renaturierung von Fließgewässern. 
Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises, LP Nr. 1 – Tagebaurekultivierung Nord 
• 1.1) Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonsti-
gen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft als 
Lebensraum für die landschaftstypischen Tier- und Pflanzenarten 
• 2) Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und be-
lebenden Elementen 
• 7) Entwicklung und Pflege der rekultivierten Landschaft einschließlich der Landschafts-
strukturen und der Landschaftselemente zur Schaffung einer nachhaltigen stabilen Land-
schaft 
Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises, LP Nr. 2 – Jülicher Börde mit Titzer Höhe 
• 1.1) Erhaltung naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente sowie Wie-
derherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselemen-
ten reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich der Nebenläufe der Erft ein-
schließlich der Talräume 
• 1.2) Erhaltung natürlicher Landschaftselemente sowie eine ökologische Aufwertung der 
Nebenläufe der Erft einschließlich der Talbereiche mit naturnahen Lebensräumen und mit 
gliedernden und belebenden Elementen 
• 2) Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und 
belebenden Elementen 
Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises, LP Nr. 2 – Bürgewälder 
• 2.1) Schaffung von naturnahen Lebensräumen im Umfeld des Tagebaus zur Sicherung 
der ökologischen Funktionen 
Kompensationskonzept 
Die in vorhandenen Plänen (Regionalpläne, Landschaftspläne) für den Bereich des UR600 formu-
lierten Leitbilder, Ziele und Grundsätze bilden die Grundlage bei der Entwicklung des Kompensa-
tionskonzeptes. Das entwickelte Kompensationskonzept verfolgt das Ziel, die Verbindung der für 
die Biotopvernetzung wesentlichen Landschaftsstrukturen, Verbindungselemente und Trittsteine 
zu stärken und zu entwickeln. Das entwickelte Kompensationskonzept soll mögliche Maßnahmen 
zum Ausgleich der vorhabenbedingt entstehenden Eingriffe aufzeigen. Die grundsätzliche Kom-
pensierbarkeit der erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbil-
des wird mit dem Kompensationskonzept dargelegt, das das Vorhaben in der geänderten Form zu 
Grunde legt und in seiner Gesamtheit beurteilt (→ Kap. 1.3). Zur Kompensation der Eingriffsfolgen 
bestehen den gesetzlichen Vorgaben des § 15 Abs. 2 BNatSchG folgend auch anderweitige Mög-
lichkeiten zum Ausgleich und Ersatz.

Seite 97/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Das Kompensationskonzept sieht – nach erfolgter Rekultivierung der Eingriffsbereiche – die Pflan-
zung und Entwicklung von standortheimischen Gehölzen (Maßnahme A 2, → Kap.8.2), nach Mög-
lichkeit im Bereich des UR600, v or. Durch die Gehölzpflanzungen können z. B. bestehende Ge-
hölzstrukturen ergänzt, erweitert oder verbunden und technische Objekte in das Landschaftsbild 
eingegliedert werden.  
Die Maßnahme A 2 trägt somit insbesondere zu einer Umsetzung der in den Landschaftsplänen 
des Rhein-Kreises Neuss und des Rhein-Erft-Kreises formulierten Entwicklungsziele zur Anreiche-
rung der Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen bei. Darüber hinaus wird die Ent-
wicklung des regionalen Biotopverbundes und der Vernetzung von Lebensräumen und Trittstein-
biotopen sowie der Entwicklung der Regionalen Grünzüge im UR600 unterstützt, womit die Maß-
nahme A 2 auch den o. g. regionalplanerisch festgelegten Umweltzielen entspricht. 
8.2 Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffsfolgen 
Nach § 13 BNatSchG sind „erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft […] vorrangig 
zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs - oder Er-
satzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren“. 
In Kap. 6.1werden Schutz, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen aufgeführt, die im Rah-
men der Eingriffsermittlung berücksichtigt wurden.  
Im Folgenden werden Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt, die der Kompensation von Eingriffen in-
nerhalb und außerhalb der beplanten Flächen dienen. Die Maßnahme A 1 wurde im Rahmen der 
Ermittlung des Kompensationsumfanges (siehe Kap. 6.3) bereits berücksichtigt. Die Maßnahme A 
2 dient der Kompensation des Biotopwertdefizites in Höhe von insgesamt 72.147 Biotopwertpunk-
ten (BWP). Die Maßnahme A 1 ist in der Karte 1 dargestellt. Für die Maßnahme A 2 ist eine kon-
krete räumliche Verortung zur Umsetzung im aktuellen Planungsstadium nicht möglich.  
A 1, A 2 = Ausgleichsmaßnahmen 
• zur Rekultivierung von bauzeitlich beanspruchten Flächen (A 1), 
• zur Entwicklung von standortheimischen Gehölzen im Rahmen der Entwicklung des regi-
onalen Biotopverbundes, der Vernetzung von Lebensräumen und Trittsteinbiotopen sowie 
der Entwicklung der Regionalen Grünzüge (A 2). 
A 1: Rekultivierung bauzeitlich beanspruchter Flächen 
Nach Fertigstellung der Bautätigkeiten sind die vorübergehend für den Baubetrieb beanspruchten 
Oberflächen möglichst ihrem Ausgangszustand entsprechend wiederherzustellen. Der zur Verle-
gung der Leitungsrohre hergestellte Rohrgraben wird mit den zwischengelagerten Bodenmassen 
den vorgefundenen Boden- und Untergrundschichten entsprechend wieder verfüllt. Die landwirt-
schaftlich genutzten Böden im Umfeld der Eingriffs -, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen 
werden zur Durchlüftung und Strukturverbesserung aufgelockert. Die bisherige Nutzung wird wie-
derhergestellt, sodass die Leistungs- und Ertragsfähigkeit der Ackerflächen gesichert wird.  
Nach dem Oberbodenauftrag im größten Teil des Arbeitsstreifens erfolgen die Rekultivierung des 
Arbeitsstreifens und die weitestgehende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (Wie-
derherstellung der Biotopfunktion entsprechend dem Ausgangszustand). Bauzeitlich beanspruchte 
Wald- und Gehölzbiotope außerhalb des Schutzstreifens werden nach Beendigung der

Seite 98/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Bautätigkeiten wieder ihrer derzeitigen Funktion in z. T. jüngerer Ausprägung (Jungwuchs – 
Stangenholz) zugeführt.  
Das „Bodenschutzkonzept ‚Rheinwassertransportleitung (RWTL)‘“ (Ingenieurbüro Feldwisch 2022) 
definiert die nachfolgend genannten Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Boden-
funktionen (WH-1 – Wiederherstellung). Diese werden im Zusammenhang mit der Rekultivierung 
bauzeitlich beanspruchter Flächen berücksichtigt: 
• „Der zwischengelagerte Boden ist entsprechend seiner ursprünglichen Schichtung wieder 
einzubauen.  
• Grundsätzlich ist die Verfüllung der Leitungsgräben sowie die Herstellung eines Unterbo-
den- und Oberbodenplanums so auszuführen, dass die ursprünglichen, natürlichen Lage-
rungsdichten der anstehenden Böden nicht überschritten und damit schädliche Verdich-
tungen vermieden werden. Ziel ist die Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschich-
ten entsprechend den Ausgangsbedingungen. 
• Im Zuge der Rekultivierung / Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschichten wer-
den baubedingte Verdichtungen durch (Tief-)Lockerungsmaßnahmen und ggf. einer 
nachfolgenden bodenschonenden Zwischenbewirtschaftung beseitigt. 
• Im Falle erheblicher baulicher Beeinträchtigungen der Böden ist eine bodenschonende 
Zwischenbewirtschaftung nach DIN 19639 in Abstimmung mit dem Flächeneigentümer 
bzw. Pächter durchzuführen […]. Näheres wird von der BBB anhand der Erforderlichkei-
ten empfohlen werden. 
• Unterstützende Maßnahmen wie z. B. Kalkungen oder das Ausbringen von Strukturkom-
post, welche zur Unterstützung der Gefügeregeneration zielführend sein können, werden 
nach Erforderlichkeit von der BBB vorgeschlagen werden. 
• Nach der Oberflächenwiederherstellung erfolgt eine unmittelbare Begrünung entspre-
chend der Jahreszeit und Standortbedingungen entweder mit dem Ziel der Flächenüber-
gabe in die Zielnutzung oder mit dem Ziel der bodenschonenden Zwischenbewirtschaf-
tung nach DIN 19639.“ 
In Leitungsabschnitten, die in offener Bauweise errichtet werden, verbleibt ein Schutzstreifen mit 
einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung) für die Zugänglich-
keit bei Wartung und Betrieb der Leitung, auf dem keine Gebäude oder sonstigen baulichen Anla-
gen errichtet werden dürfen und sämtliche Einwirkungen zu vermeiden sind, die den Bestand oder 
den Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden könnten (z. B. Pflanzungen von tiefwur-
zelnden Bäumen).  
Anschließend an die ökologische Baubegleitung wird während der Wieder herstellungsphase,  
d. h. der Rekultivierung der bauzeitlich beanspruchten Flächen, ein Monitoring zur Überwachung 
der Rekultivierungsmaßnahmen sowie zur Kontrolle des Maßnahmenerfolges empfohlen. 
A 2: Entwicklung von standortheimischen Gehölzen zur Kompensation von Eingriffen 
in die Biotopfunktion 
Zielbiotop (z. B. BF,90,ta3-5 – insg. 72.147 Biotopwertpunkte) 
Zur Kompensation des im Rahmen der Umsetzung des geplanten Vorhabens entstehenden Bio-
topwertdefizites in Höhe von 72.147 Biotopwertpunkten ist beispielsweise eine Pflanzung und Ent-
wicklung von standortheimischen Gehölzen, nach Möglichkeit und Flächenverfügbarkeit innerhalb

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des UR600, geeignet. Durch die Gehölzpflanzungen können bestehende Gehölzstrukturen er-
gänzt, erweitert oder verbunden und tec hnische Objekte und Bauwerke in das Landschaftsbild 
eingegliedert werden.  
Diese Maßnahme kann zur Verwirklichung von in den Landschaftsplänen des Rhein-Kreises Neuss 
und des Rhein-Erft Kreises festgelegten Entwicklungszielen zur Anreicherung der Landschaft mit 
gliedernden und belebenden Elementen  beitragen. Darüber hinaus werden auch regionalplane-
risch festgelegte Umweltziele berücksichtigt (→ Kap. 8.1). 
Vor dem Hintergrund des derzeitigen Verfahrensstandes ist eine konkrete räumliche Verortung der 
Maßnahmenflächen nicht möglich. Die genaue Festlegung von Maßnahmenflächen erfolgt im Rah-
men der nachgelagerten Zulassungsverfahren. 
Potenzielle Maßnahmenbereiche stellen u. a. aktuell lückenhafte Gehölzbestände dar, die durch 
die Pflanzung und Entwicklung standortheimischer Gehölze ergänzt werden können. Nach Mög-
lichkeit sind die Maßnahmen im Bereich von Biotopverbundflächen herausrage nder bzw. beson-
derer Bedeutung umzusetzen. Ggf. kann sich – bei gegebener Flächenverfügbarkeit – auch eine 
Entwicklung von Gehölzstreifen z. B. entlang von vorhandenen linearen Strukturen (Fließgewäs-
ser, Gräben, Straßen, Wege etc.) oder die landschaftsgere chte Einbindung technischer Objekte 
und Bauwerke anbieten.  
Es sind einheimische, standortgerechte und regionaltypische Baum- und Gehölzarten anzupflan-
zen. Die Jungpflanzungen sind bis zur Konkurrenzfähigkeit gegenüber Krautwuchs in den ersten 
drei Jahren ein- bis zweimal jährlich auszumähen. In dieser Zeit ist auch ein Schutz gegenüber 
Wildverbiss vorzusehen.  
Alternativ kann die Kompensation auch über Ökokonten erfolgen. 
8.3 Risikomanagement 
Es werden geeignete Schutzmaßnahmen (Maßnahme S 1, → Kap. 6.1), Vermeidungs- und Ver-
minderungsmaßnahmen (Maßnahmen V 1 – V 7, → Kap. 6.1) sowie Ausgleichsmaßnahmen (Maß-
nahmen A 1 und A 2, → Kap. 8.2) zur Kompensation der vorhabenbedingt entstehenden Eingriffen 
in Natur und Landschaft durchgeführt. 
Zur Kontrolle der fachgerechten Maßnahmenumsetzung sind in diesem Zusammenhang eine Öko-
logische Baubegleitung (ÖBB) und eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) vorgesehen. Der 
Maßnahmenerfolg der Rekultivierung der bauzeitlich beanspruchten F lächen (Maßnahme A 1, 
siehe Kap.8.2) wird hierdurch überwacht. 
Ein evtl. auftretender Leitungsschaden würde sich durch einen Wasseraustritt an der Geländeober-
fläche zeigen, die sich jedoch nach Behebung der Leckage durch Versickerung und Verdunstung 
zeitnah wieder einstellen wird. Eine plötzlich austretende große Wassermenge ist unter den vorlie-
genden Randbedingungen nicht zu besorgen, da es zu einem Druckabfall in der Leitung kommt 
und sich die Pumpen im Pumpbauwerk automatisch abschalten, so dass kein Wasser nachströmen 
kann. Die Leitung wird im Schadensfall kurzzeitig außer Betrieb genommen und die Schadstelle 
instandgesetzt.

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
Es bestehen ferner unter Berücksichti gung der o. g. Maßnahmen keine Anhaltspunkte für eine 
Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes 
(USchadG) nach § 19 BNatSchG.

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9 Hinweise zur Durchführung der Baumaßnahme 
9.1 Bautabuflächen 
Bautabuflächen sind ökologisch sensible Bereiche (z. B. Wald - und Gehölzbestände, Flächen im 
FFH-Gebiet) außerhalb des bestehenden Arbeitsstreifens. Hier wird die Arbeitsstreifenbreite ent-
weder reduziert oder in Bereichen, in denen das grabenlose Bauverfahren (untertägiger Vortrieb) 
zur Anwendung kommt, wird auf die Anlage eines Arbeitsstreifens verzichtet. Gehölzflächen inner-
halb des Arbeitsstreifens sind nach Möglichkeit zu erhalten, erforderlichenfalls fachgerecht zu si-
chern (vgl. hierzu Maßnahme S1, → Kap. 6.1). 
9.2 Vorgaben zur zeitlichen Durchführung der landschaftspflegerischen 
Maßnahmen 
Die Maßnahmen V 1, V 2, V 3, und V 4 AR sind als Bestandteile der technischen Planung nicht an 
zeitliche Vorgaben gebunden.  
Die Maßnahme V 5 AR gibt eine Bauzeitenbeschränkung für den Zeitraum von September bis De-
zember innerhalb des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ vor. In den unmittelbar 
an das FFH-Gebiet grenzenden Arealen (ca. 500 m zu westlich und östlich des Gebietes) können 
Bautätigkeiten auch in den Monaten Januar und Februar stattfinden, um die Bauzeit im näheren 
Umfeld des FFH-Gebietes auf sechs Monate zu beschränken.  
Die Maßnahmen V 6 und S 1 beziehen sich auf die gesamte Bauphase. 
Die Maßnahme V 7 AR enthält verschiedene Vorgaben zur zeitlichen Durchführung der Baumaß-
nahmen. Diese beziehen sich auf bauvorbereitende Tätigkeiten (Baufeldfreimachung), tageszeitli-
che Regelungen und Bestimmungen zum Zeitraum, in dem Gehölzentfernungen s tattfinden kön-
nen. Weiterhin sind mögliche artspezifische Maßnahmen aufgeführt, die mit individuellen Vorgaben 
zur zeitlichen Durchführung verbunden sein können (z. B. bauzeitliche Regelungen für die Hasel-
maus). 
Die Rekultivierung des Arbeitsstreifens (Maßnahme A 1) erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der 
Bautätigkeiten innerhalb der jeweiligen Baulose.  
Die Pflanzung und Entwicklung standortheimischer Gehölze zur Kompensation von Eingriffen in 
die Biotopfunktion (Maßnahme A 2) findet statt, sobald die Bautätigkeit im Bereich der (noch fest-
zulegenden) Maßnahmenfläche abgeschlossen ist. 
9.3 Sonstige Vorgaben zur Durchführung der Baumaßnahme 
Die Bautätigkeiten sollen durch eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB, → Maßnahme V 6) so-
wie eine ökologische Baubegleitung (ÖBB, → Maßnahme V 7 AR) flankiert werden. 
Es wird ferner auf die Rahmenregelung zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch die Rhein-
wassertransportleitung. RWE Power Aktiengesellschaft (Stand: April 2022 ) verwiesen. Die darin 
zwischen der RWE Power AG und dem Rheinischen Landwirtschaftsverband e.V. vereinbarten 
Schutzmaßnahmen sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen.

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10 Zusammenfassung 
Das Vorhaben zur Herstellung der Rheinwassertransportleitung ist fast ausschließlich mit einer 
bauzeitlichen Flächeninanspruchnahme verbunden. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminde-
rung von potenziellen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wurden 
nach Möglichkeit bereits in der technischen Planung berücksichtigt. Hierzu zählen folgende Maß-
nahmen: 
• V 1: Verlegung der Rheinwassertransportleitung außerhalb besonderer Konfliktpunkte, 
• V 2: Teilweise Reduzierung des Arbeitsstreifens, 
• V 3: Anpassung des Bauverfahrens in ökologisch sensiblen Bereichen,  
• V 4 AR: Maßnahmen zum Fischschutz, 
• V 5 AR: Maßnahmen zum Schutz von Fledermaus- und Vogelarten im FFH-Gebiet „Knechtste-
dener Wald mit Chorbusch“ 
Unter Berücksichtigung dieser projektimmanenten Maßnahmen führt das Vorhaben innerhalb des 
in der Regel bis zu 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeitsstreifens 
zu einer baubedingten Flächeninanspruchnahme durch die Anlage des Rohrgrabens zur Verle-
gung der Leitungsrohre sowie durch sonstige Bautätigkeiten (Lagerung von Bodenmieten, Fahr-
zeigbewegungen etc.) Es handelt sich um eine Wanderbaustelle, bei der immer nur ein relativ klei-
ner Abschnitt bearbeitet wird. 
Auf den bauzeitlich beanspruchten Flächen kommt es großflächig überwiegend zu einem Abtrag 
des Oberbodens sowie zu einer Beseitigung von vorhandenen Vegetations- und Biotopstrukturen. 
Damit verbunden sind auch Eingriffe in (potenzielle) Tierlebensräume. Betroffen sind überwiegend 
landwirtschaftlich genutzte Flächen mit geringen Biotopwerten. Im Zusammenhang mit der Umset-
zung der Baumaßnahme sind die nachfolgend genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaß-
nahmen vorgesehen: 
• V 6: Bodenschonende Durchführung der Baumaßnahmen inkl. bodenkundliche Baubegleitung, 
• V 7 AR: Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten, 
Zum Schutz von an das Baufeld angrenzenden Laubbaum - und Gehölzbeständen mit hoher Be-
deutung werden darüber hinaus technische Schutzvorkehrungen getroffen (Maßnahme S 1). 
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden im Bereich des Rohrgrabens und des übrigen Arbeits-
streifens bauzeitlich beanspruchte Flächen rekultiviert, sodass der Zustand vor dem Eingriff wei-
testgehend wiederhergestellt wird (Maßnahme A 1). Im Fall der umfangreichen bauzeitlichen Be-
anspruchung von Böden wird insbesondere im Bereich des Rohrgrabens davon ausgegangen, 
dass durch sorgfältigen Schichteneinbau entsprechend der u rsprünglichen Verhältnisse und ge-
eignete Bodenmeliorationsmaßnahmen die ökologischen Bodenfunktionen mittelfristig wieder wie 
vor dem Eingriff zur Verfügung stehen.  
Teilweise innerhalb des 70 m (Bündelungsleitung) bzw. 60 m (Hambachleitung) breiten Arbeit s-
streifens befinden sich Geschützte Landschaftsbestandteile und eine geschützte Allee sowie ent-
lang der Fernbandtrasse zwischen Erft und Tagebau Hambach und zwischen Erft und Peringsmaar 
Flächen, die im Kompensationsverzeichnis nach § 34 Abs. 1 S. 1 LNatSchG erfasst sind (Öko-
konto-Flächen „Terra Nova“ und „Fernbandanlage“). Diese Flächen stehen nach § 39 Abs. 1 S. 3 
LNatSchG ebenfalls als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz. Im Zusammenhang mit

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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
den bauvorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung werden die o.g. Gehölze baubedingt be-
ansprucht. Nach Beendigung der Bautätigkeiten werden die Gehölze ihrem Ausgangszustand ent-
sprechend wiederhergestellt und ihrer derzeitigen Funktion – in z. T. jünge rer Ausprägung 
(Jungwuchs – Stangenholz) – zugeführt. Für die bauliche Inanspruchnahme der Geschützten 
Landschaftsbestandteile und Alleen sind Befreiungen von den Verboten des § 39 Abs. 2 LNatSchG 
erforderlich.  
Eine Vermeidung von dauerhaften Veränderunge n bzw. eine gleichartige Wiederherstellung der 
derzeitigen Biotopstrukturen ist jedoch nicht auf sämtlichen Flächen möglich. Direkte anlagenbe-
dingte Flächeninanspruchnahmen umfassen das Entnahmebauwerk mit Hydroburst am Rheinufer, 
das Pumpbauwerk unmittelbar hinter dem Rheindeich und das Verteilbauwerk südlich der Halde 
„Vollrather Höhe“. Hier kommt es zu einem vollständigen Verlust der vorhandenen Vegetations-
strukturen sowie zu einem dauerhaften Verlust der natürlichen Bodenfunktionen.  
Für die Zugänglichkeit der Rohrleitungen in Wartungsfällen verbleibt während der Betriebsphase 
im Bereich des Rohrgrabens ein Schutzstreifen mit einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungslei-
tung) bzw. 18 m (Hambachleitung). Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine Gebäude oder sonsti-
gen baulichen Anlagen errichtet werden. Zudem sind sämtliche Einwirkungen zu vermeiden, die 
den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Pflanzungen 
von tiefwurzelnden Bäumen). 
Zur Kompensation der unter Berücksichtigung der Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der direkten 
Eingriffsbereiche (Maßnahmen A 1) im Rahmen der Umsetzung des geplanten Vorhabens entste-
henden Eingriffe in die Biotopfunktion und des damit verbundenen Biotopwertdefizites in Höhe von 
72.147 Biotopwertpunkten kann beispielsweise eine Pflanzung und Entwicklung von standorthei-
mischen Gehölzen im Umfeld der Eingriffsbereiche oder alternativ eine Kompensation über Öko-
konten erfolgen (Maßnahme A 2).

Seite 104/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
11 Quellenverzeichnis 
 
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Abrufbar unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abtei-
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gänzungen (Stand: April 2018).  
Abrufbar unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regi-
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 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
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FROELICH & SPORBECK (2022a): 
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leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Bericht zu den voraussichtlichen Um-
weltauswirkungen des Vorhabens (UP/UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht. 
FROELICH & SPORBECK (2022B): 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransport-
leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. FFH-Verträglichkeitsprüfung für das 
FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE-4806-303). 
FROELICH & SPORBECK (2022C): 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransport-
leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. FFH-Verträglichkeitsprüfung für das 
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad-Honnef (DE-4405-301). 
FROELICH & SPORBECK (2022D): 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransport-
leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Fachbeitrag Artenschutz. 
GRÜNEBERG, C., S.R. DUMANN, F. HERHAUS, P. HERKENRATH, M.M. JÖBGES, H. KÖNIG, K. NOTT-
MEYER, K. SCHIDELKO, M. SCHMITZ, W. SCHUBERT U. J. WEISS (2017) 
Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. In: Charadrius, 52, S. 1–66. 
ICG – ICG INGENIEURE GMBH (2019): 
Sanierung der Hochwasserschutzanlage im Deichverband Dormagen/Zons zw. 
Rheinstrom-km 711 ,25 und 726,27 – linkes Ufer. Entwurfs - und Genehmigungsplanung. 
Teil III: Geotechnik. 
INGENIEURBÜRO FELDWISCH (2022): 
Bodenschutzkonzept »Rheinwassertransportleitung (RWTL), Stand: 16.08.2022. 
KLINGER, H.; SCHÜTZ, C.; INGENDAHL, D.; STEINBERG, L.; JAROCINSKI, W. & FELDHAUS, G. (2010) 
Rote Liste und Artenverzeichnis der Fische und Rundmäuler – Pisces et Cyclostoma – in 
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LANUV  – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2020A): 
Klimaatlas NRW – Klimakarten. URL: https://www.klimaatlas.nrw.de/

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LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2019): 
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion des Re-
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Abrufbar unter: https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachbei-
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LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2020): 
Jahreskenngrößen 2020 geordnet nach Schadstoffgruppen. Diskontinuierliche Messungen. 
Abrufbar unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jah-
reskenngroessen-und-jahresberichte/2020 
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2021): 
Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen 
2021. 
LANUV – LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN 
(2014): 
Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspf lege für die Planungsregion Düssel-
dorf. Kreise Kleve, Mettmann, Rhein -Kreis Neuss und Viersen, Städte Düsseldorf, Krefeld, 
Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Stand August 2014. Anpassung 
Kartengrundlage im November 2018. 
Abrufbar unter: https://www.fachbeitrag-naturschutz.nrw.de/fachbeitrag/de/fachbei-
traege/ddorf 
LINFOS NRW – LANDSCHAFTSINFORMATIONSSAMMLUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (2022) 
Landschaftsinformationen. Naturräumliche Haupteinheiten (NHE).  
Abrufbar unter: http://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos 
MUNV – MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN-WEST-
FALEN (2022): 
Fachinformationssystem ELWAS -WEB 
URL: https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml 
MWIDE – MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INNOVATION, DIGITALISIERUNG UND ENERGIE 
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2022): 
Web Mapping Service (WMS) für die Regionalpläne in NRW.  
URL: https://open.nrw/dataset/3634f8a0-dc6b-404e-b53e-0fdba33721f2 
WMS: http://www.wms.nrw.de/wms/Regionalplan?

Seite 108/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
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Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. – Gutachten im Auftrag von RWE. 
Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen University, 13 
S. (Stand Juni 2016, unveröff). 
OETJEN, J., GRIMM, C.. & H. SCHÜTTRUMPF (2022) 
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. – Gutachten im Auftrag von RWE. 
Lehrstuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen University, 21 
S. (unveröff.). 
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leitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie. 
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Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz und 
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ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020B) 
Rote Liste und Gesamtartenliste der Reptilien (Reptilia) Deutschlands. – Naturschutz und Bi-
ologische Vielfalt 170 (3): 64 S.RYSLAVY, T., H.-G. BAUER, B. GERLACH, O. HÜPPOP, J. STAH-
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Rote Liste und Artenverzeichnis der Amphibien – Amphibia – in Nordrhein-Westfalen, 4. Fas-
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SCHLÜPMANN, M.; GEIGER, A.; KRONSHAGE, A. & MUTZ, T. (2010B) 
Rote Liste und Artenverzeichnis der Reptilien – Reptilia – in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung, 
Stand: September 2011, unter Mitarbeit des Arbeitskreises Amphibien und Reptilien in NRW. 
Hrsg. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LANUV). 
Düsseldorf.

Seite 109/109 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rheinwassertransportleitungen 
 zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach – Fachbeitrag Natur und Landschaft 
 
SCHUMACHER, H. (2010A) 
Rote Liste und Artenverzeichnis der Schmetterlinge (Lepidoptera) - Spinner u. Schwärmer - 
(Bombyces et Sphinges) in Nordrhein-Westfalen. 4. Aufl. 
SCHUMACHER, H. (2010B) 
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Gesetze und Richtlinien 
 
UVPG - GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 
14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. 
BNATSCHG – BUNDESNATURSCHUTZGESETZ  
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 
2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist. 
BBBODSCHG – BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ 
vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 
2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist" 
LBBODSCHG – LANDESBODENSCHUTZGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN 
vom 9. Mai 2000, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. September 2016 
(GV. NRW. S. 790), in Kraft getreten am 27. September 2016. 
LNATSCHG NRW – GESETZ ZUM SCHUTZ DER NATUR IN NORDRHEIN-WESTFALEN (LANDESNATUR-
SCHUTZGESETZ) 
vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. Februar 
2022 (GV. NRW. S. 139) geändert worden ist.  
OGEWV – OBERFLÄCHENGEWÄSSERVERORDNUNG 
vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 
9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (08_Fachbeitrag Fischschutzzonen)

339887 Zeichen

Braunkohlenplanänderungsverfahren zur 
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen 
Garzweiler und Hambach 
 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-
Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen 
Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Stand: 30.09.2022 
Erstellt im Auftrag: 
RWE Power AG 
 
[Platzhalter Logo AG]

Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG 
Adresse Niederlassung Bochum 
 Ehrenfeldstr. 34 
 44789 Bochum 
Kontakt T +49.234.95383-0 
 F +49.234.9536353 
 bochum@fsumwelt.de 
 www.froelich-sporbeck.de 
 
Projekt  
Projekt-Nr. NW-211021 
Status  Endfassung 
Version 01 
Datum 30.09.2022 
 
Bearbeitung  
Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs 
Bearbeiter M.Sc. Biodiversität und Naturschutz Eric Mentzschel 
Unter Mitarbeit von Prof. Dr. Thomas Zumbroich 
Freigegeben durch  
Geschäftsführung 
Björn Mohn

Seite 3/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Inhaltsverzeichnis Seite 
1 Einleitung 9 
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 9 
1.1 Rechtliche Grundlagen 10 
1.2 Untersuchungsinhalte und -methodik 10 
2 Beschreibung des Schutzgebietes und der für seine Erhaltungsziele 
maßgeblichen Bestandteile 12 
2.1 Verwendete Quellen 12 
2.2 Übersicht über das Schutzgebiet 12 
2.3 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das Schutzgebiet 14 
2.3.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 16 
2.3.1.1 Lebensraumtyp Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des 
Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p. 17 
2.3.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 18 
2.3.3 Charakteristische Arten 20 
2.4 Allgemeine Informationen über den Zustand der Fischfauna 21 
2.4.1 Meerneunauge, Petromyzon marinus 22 
2.4.2 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis 24 
2.4.3 Maifisch, Alosa alosa 26 
2.4.4 Atlantischer Lachs, Salmo salar 29 
2.4.5 Gemeiner Stör, *Acipenser sturio 31 
2.4.6 Bitterling, Rhodeus (sericeus) amarus 32 
2.4.7 Nordseeschnäpel, *Coregonus oxyrinchus 33 
2.4.8 Steinbeißer, Cobitis taenia 36 
2.4.9 Groppe, Cottus gobio s.l. 38 
2.5 Sonstige im Standarddatenbogen genannten Arten 39 
2.6 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 40 
2.7 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-
Gebieten 40 
3 Beschreibung des Vorhabens 48 
3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 48 
3.2 Projektwirkung 50 
3.2.1 Baubedingte Wirkungen 51 
3.2.2 Anlagenbedingt Wirkungen 51 
3.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen 51 
4 Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 53 
4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes 53

Seite 4/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
4.1.1 Verwendete Daten, Datenlücken 54 
4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs 55 
4.2.1 Übersicht über die Landschaft 55 
4.2.2 Überblick über den ökologischen Zustand des Rheins 57 
4.2.3 Fischfauna 58 
4.3 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 67 
4.4 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 68 
4.4.1 Artenspektrum 68 
4.4.2 Maßgebliche Funktionen des Untersuchungsraums in Hinblick auf 
Wechselbeziehungen zwischen Trittsteinen des FFH-Gebiets 69 
4.4.2.1 Funktionen für Meerneunauge und Flussneunauge 69 
4.4.2.2 Funktionen für den Atlantischen Lachs 72 
4.4.2.3 Funktionen für den Maifisch 72 
4.4.2.4 Funktionen für den Stör 73 
4.4.2.5 Funktionen für den Nordseeschnäpel 73 
4.4.2.6 Funktionen für Bitterling und Steinbeißer 74 
4.4.2.7 Funktionen für die Groppe 74 
4.4.3 Zusammenfassung der Funktionen des Untersuchungsraums 75 
4.5 Besondere Bedeutung des zusätzlich detailliert untersuchten Bereiches für 
das FFH-Gebiet 76 
5 Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des 
Schutzgebietes 77 
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode 77 
5.2 Wirkprozesse und Wirkprozesskomplexe 79 
5.2.1 Baubedingte Wirkprozesse 79 
5.2.1.1 Stoffliche Einträge in den Rhein 79 
5.2.1.2 Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und 
Transportgeräte 80 
5.2.1.3 Erschütterungen, Impulslärm 81 
5.2.1.4 Immissionen von Licht 82 
5.2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse 83 
5.2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse 84 
5.2.3.1 Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den physikalischen 
und chemischen Zustand des Rheins 84 
5.2.3.2 Fischverluste durch die Wasserentnahme 85 
5.3 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
 97

Seite 5/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
5.4 Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 98 
5.4.1 Meerneunauge, Petromyzon marinus 99 
5.4.1.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 99 
5.4.1.2 Zusammenführende Bewertung 101 
5.4.2 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis 101 
5.4.2.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 101 
5.4.2.2 Zusammenführende Bewertung 102 
5.4.3 Maifisch, Alosa alosa 102 
5.4.3.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 102 
5.4.3.2 Zusammenführende Bewertung 107 
5.4.4 Atlantischer Lachs, Salmo salar 108 
5.4.4.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 108 
5.4.4.2 Zusammenführende Bewertung 108 
5.4.5 Gemeiner Stör, Acipenser sturio 109 
5.4.5.1 Fischverluste durch Wasserentnahme 109 
5.4.5.2 Zusammenführende Bewertung 109 
5.4.6 Nordseeschnäpel, Coregonus oxyrinchus 109 
5.4.6.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 109 
5.4.6.2 Zusammenführende Bewertung 109 
5.4.7 Steinbeißer, Cobitis taenia, Bitterling, Rhodeus (sericeus) amarus 110 
5.4.8 Groppe, Cottus gobio s.l. 110 
5.4.8.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 110 
5.4.8.2 Zusammenführende Bewertung 110 
6 Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 112 
7 Kumulation mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und 
Projekte 113 
8 Zusammenfassung 115 
9 Literaturverzeichnis 120

Seite 6/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1: Übersicht über die Längen der geschützten Stromabschnitte 14 
Tab. 2: Lebensraumtypen des Anhangs I im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen 
zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 16 
Tab. 3: Arten des Anhangs II im Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich 
und Bad Honnef“ 20 
Tab. 4: Mögliche Wirkungen des Vorhabens auf das FFH-Gebiet "Rhein-
Fischsschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" 51 
Tab. 5: Ökologische Bewertung des Niederrheins 58 
Tab. 6: Befischungsergebnisse für die Probenstrecke rhe-01-06 (Quelle LANUV) 60 
Tab. 7: Befischungsergebnisse für die Probenstrecke rhe-01-55 (Quelle LANUV) 62 
Tab. 8: Befischungsergebnisse für die Probestrecke rhe-01-56 (Quelle LANUV) 64 
Tab. 9: Befischungsergebnisse für die Probestrecke rhe-01-57 (Quelle LANUV) 66 
Tab. 10: Funktionen der nicht gemeldeten Verbindungsstrecke bei Dormagen für die 
prüfrelevanten Arten der Fischschutzonen 75 
Tab. 11: Merkmale des projektspezifischen Fischschutzkonzeptes 92 
Tab. 12: Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen auf Lebensraumtypen des 
Anhangs I 98 
Tab. 13: Für alle Arten geltenden Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen 99

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1: Meerneunauge Bildquelle: MAITLAND (2003): S. 36 23 
Abb. 2: Flussneunauge Bildquelle: MAITLAND (2003), S. 9 25 
Abb. 3: Adulter Maifisch Bildquelle IKSR 2013, Fachbericht 206, S. 29 27 
Abb. 4: Maifischschwarm beim Laichen Bildquelle: APRAHAMIAN et al. (2003), S. 63, 
ursprünglich aus BAGLINIÈRE & ELIE (2000) 28 
Abb. 5: Anzahl der Maifischrückkehrer im Rheinsystem (Stand 2015) Bildquelle LANUV 
(2016) 29 
Abb. 6: Lachse Bildquelle HENDRY & CRAGG-HINE (2003), S. 8 30 
Abb. 7: Bitterling Bildquelle: LAVES (2010) 33 
Abb. 8: FFH-Gebiete in der EU mit dem Nordseeschnäpel als Erhaltungsziel 
(30.06.2022) 35 
Abb. 9: Nordseeschnäpel Bildquelle: J. Borcherding, Pressemitteilung LANUV, 
19.12.2011 www.lanuv.nrw.de 36 
Abb. 10: Steinbeißer Bildquelle: http://www.fishbase.org/Photos 37 
Abb. 11: Rhein-Groppe (C. rhenanus) aus der Emscher Bildquelle: STEMMER & JACOBS 
(2015), S. 17 38 
Abb. 12: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus Sicht der 
Meerneunaugen 42 
Abb. 13: Natura 2000-Netzwerk im Einzuggebiet des Rheins aus Sicht der 
Flussneunaugen 43 
Abb. 14: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus der Sicht der Lachse
 44 
Abb. 15: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus Sicht der Maifische 46 
Abb. 16: Lage der Wasserentnahmestelle zwischen zwei Schutzzonen 53 
Abb. 17: Rhein bei Dormagen (Blickrichtung in Fließrichtung nach Norden (Bildquelle: 
Büro Nacken 2015) 55 
Abb. 18: Steindeckwerk am linken Rheinufer bei Dormagen (Blickrichtung Süden) 
(Bildquelle FROELICH & SPORBECK 2015) 56 
Abb. 19: Uferstreifen und angrenzende Nutzungen im Bereich der Entnahmestelle 
(Bildquelle: FROELICH & SPORBECK 2015) 57 
Abb. 20: Lage der Messstelle und Ufer mit Buhnenfeldern (im FFH-Gebiet) 61 
Abb. 21: Lage der Messstelle und Ufer mit Steindeckwerk 63 
Abb. 22: Lage der Messstelle und Ufer mit Steindeckwerk 65 
Abb. 23: Ufer mit Flachwasserzonen und Buhnenfelder 66 
Abb. 24: Lage der Messstelle und für den Maifisch als Laichgebiet geeigneter 
Stromabschnitt (Quelle: SCHRABERT et al. (2011), S.22) 67 
Abb. 26: Buhnenfelder in der Fischschutzzone "Urdenbacher Kämpe - Zonser Grind 
(Bildquelle: Google Earth) 71

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Abb. 25: Mündung des Garather Mühlenbachs in den Rhein (Bildquelle: Google Earth) 71 
Abb. 27: Bahnen von passiv verdrifteten Fischen/Neunaugen vor einem Querbauwerk 
mit Wasserkraft-nutzung (links) und an einer seitlichen Wasserentnahme mit 
sehr schwacher Ansaugströmung (rechts) (schematische Darstellung) (auf der 
Grundlage von DWA 2005, S. 84) 100 
Abb. 28: Übersicht über die Ermittlung des populationsbiologischen Sensitivitäts-Index 
(BERNOTAT & DIERSCHKE (2021): S. 51) 105 
Abb. 29: Grob geschätzte Einteilung der Artengruppen ausschließlich im Hinblick auf die 
populationsbiologische Sensitivität gegenüber anthropogener Mortalität eines 
Individuums. (BERNOTAT & DIERSCHKE (2021) S. 54) 107 
Abb. 30: Schematische Darstellung eines Laichplatzes des Maifisches (BOISNEAU et al. 
(1990), S 18) 139 
Abb. 31: Nordwestende der Fischschutzzone "Worringen-Langel" im Frühling und im 
Herbst. Links: Zustand im Mai 2006, Rechts: Zustand bei niedrigem Wasser im 
Oktober 2015 (©Google Earth) 140 
Abb. 32: Vertikalverteilung von Finteneiern in der Tideelbe 142 
 
 
Anhang 
Biologische und FFH-spezifische Eingangsparameter für die hydrologische Modellierung der Verdrif-
tung von Maifischeiern 
Im Anhang verwendete Quellen

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
1 Einleitung 
1.1 Anlass und Aufgabenstellung 
Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. 
Mit Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, 
der Unterzeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf de r Grundlage des KVBG so-
wie der neuen Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgege-
ben, dass die Braunkohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und 
zwar spätestens im Jahr 2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem 
Stilllegungspfad des KVBG und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braun-
kohlebedarf eine Beendigung der Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer  Seebe-
füllung des Tagebaus muss daher bereits ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Trans-
portleitung für die Zuführung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.  
Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung (RWTL) soll in größtmöglicher Bündelung mit 
der Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am 
17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – 
Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumord-
nerisch gesichert ist. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer i.d.R. 70 m brei-
ten Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen -
Rheinfeld und dem RWE-Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf.  
Um die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, 
wird ein Änderungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Die RWTL zum 
Tagebau Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten 
Trasse zum Tagebau Garzweiler geführt. Der geänderte Braunkoh lenplan soll letztlich die 
Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforder-
lichen Bauwerke sichern.  
Da der Trassenkorridor das FFH -Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) „Knechtstedener Wald mit 
Chorbusch“ (DE-4806-303) durchläuft und sich das Entnahmebauwerk am Rheinufer in der 
Nähe zum FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-
4405-301) befindet, ist zu prüfen, ob es zu Beeinträchtigungen dieser FFH-Gebiete in ihren 
für die Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen kommen kann. 
Diese Prüfungen erfolgten im Rahmen des o. g. Braunkohlenplanverfahrens mit dem Ergeb-
nis, dass erhebliche Beeinträchtigungen auf die genannten FFH -Gebiete ausgeschlossen 
sind. Im Braunkohlenplanänderungsverfahren ist nun eine erneute Prüfung der Verträglich-
keit mit den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck de r Gebiete gemäß § 34 Abs. 1  
BNatSchG durchzuführen (im Folgenden: FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU)). 
Nachfolgend ist die FFH -VU des FFH -Gebiets „ Rhein-Fischschutzzonen zwischen Em-
merich und Bad Honnef“ (DE -4405-301) dokumentiert. Die FFH -VU des FFH -Gebiets 
„Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (DE -4806-303) erfolgt in einer separaten Unterlage 
(FROELICH & SPORBECK 2022A).

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Das vorliegende Gutachten orientiert sich hierbei an der ursprünglichen FFH-VU (KIFL 2016) 
und aktualisiert diese auf Grundlage der neuen Vorhabenbeschreibung sowie unter Berück-
sichtigung einer aktualisierten Bestandserfassung. 
1.1 Rechtliche Grundlagen 
FFH-Gebiete werden auf Grundlage der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen 
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen („FFH -Richtlinie“) ausgewiesen. 
Sie sind gemeinsam mit europäischen Vogelschutzgebieten Teile des europäischen öko lo-
gischen Netzes „Natura 2000“ (§  31 BNatSchG). FFH-Gebiete dienen dem Schutz der  in 
Anhang I der FFH -Richtlinie gelistete Lebensräume (FFH -Lebensraumtypen – LRT) oder 
Habitate der in Anhang II der FFH -Richtlinie benannten Tier- und Pflanzenarten. Zuständig 
für die Auswahl dieser Gebiete sind in Deutschland gemäß § 32 Abs. 1 BNatSchG die Bun-
desländer. Um FFH-Gebiete auch in den nationalen Gebietsschutz zu überführen, sind sie 
gemäß § 32 Abs. 2 BNatSchG zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne  
des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären. 
Sofern ein Raumordnungsplan geeignet ist, ein FFH -Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, 
sind gemäß § 7 Abs. 6, 7 ROG bei dessen Aufstellung oder Änderung die Vorschriften des 
Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz des Netzes „Natura 2000“ (§§ 34 ff. BNatSchG) zu 
beachten. Insbesondere ist gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG eine FFH -Verträglichkeitsunter-
suchung durchzuführen. Dabei ist zu prüfen, ob der Plan ein FFH-Gebiet in den Bestandtei-
len, die für dessen Erhaltungsziele oder dessen Schutzzweck maßgeblich sind, erheblich 
beeinträchtigt (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Als Grundlage für die Prüfung der FFH-Verträglich-
keit wurde die vorliegende Unterlage erstellt, in der die entscheidungserheblichen Angaben 
zusammengestellt sind. 
1.2 Untersuchungsinhalte und -methodik 
Die Durchführung der FFH -Verträglichkeitsuntersuchung wird in NRW durch die „Verwal-
tungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie  
92/43/EWG und 2009/147/EG zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz)“ (MKULNV 2016A) prä-
zisiert. Diese gibt vor, welche Bestandteile maßgeblich und damit im Rahmen einer FFH -
Verträglichkeitsuntersuchung zu betrachten sind. Maßgeblich sind gemäß Ziffer 4.1.3.1 der 
VV-Habitatschutz alle im gebietsbezogenen Standarddatenbogen und in der Gebietsbe-
schreibung gelisteten signifikanten Vorkommen von Lebensräumen nach Anhang I FFH-
RL sowie alle signifikanten Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL. Nicht signifikant 
(und damit für die Bewertung der Beeinträchtigung nicht von Bedeutung) sind solche Vor-
kommen, die im Standarddatenbogen des LANUV in ihrer Gesamtbewertung mit einem „D“ 
(geringste Bedeutung) gekennzeichnet sind.  
Zusätzlich von Relevanz für die Bewertung der Beeinträchtigung sind jene Arten, die für vor-
kommende Lebensräume des Anhangs I FFH -RL besonders charakteristisch sind (sog. 
„charakteristische Arten“). LAMPRECHT & TRAUTNER (2007) schreiben hierzu: „Die Beein-
trächtigung von charakteristischen Arten eines Lebensraumtyps kann Bestandteil und Indi-
kator einer erheblichen Beeinträchtigung dieses Lebensraumes sein, indem die Habitat -

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Funktion des Lebensraums für diese Arten eingeschränkt wird und sich dadurch der Erhal-
tungszustand des Lebensraumtyps verschlechtert.“ Die charakteristischen Arten für Lebens-
raumtypen in Nordrhein-Westfalen sind im Leitfaden „Berücksichtigung charakteristischer Ar-
ten der FFH -Lebensraumtypen in der FFH -Verträglichkeitsprüfung“ (MKULNV 2016B) zu-
sammengestellt. 
Bei der FFH -Verträglichkeitsuntersuchung/-prüfung ist zu beachten, dass sie gebietsbezo-
gen und nicht projektbezogen ist. Das bedeutet, dass die Beeinträchtigungen, die von einem 
Projekt ausgehen, nur insoweit relevant sind, wie sie die maßgeblichen Bestandteile der Er-
haltungsziele bzw. des Schutzzwecks d es FFH-Gebiets betreffen. Beeinträchtigungen, die 
darüber hinausgehen, finden zwar auf anderen Wegen Berücksichtigung (z. B. im Zuge der 
Eingriffsregelung nach § 13 ff. BNatSchG oder bei der Prüfung artenschutzrechtlicher Be-
lange nach § 44 ff. BNatSchG), s ind jedoch nicht Gegenstand der FFH -Verträglichkeitsun-
tersuchung.

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
2 Beschreibung des Schutzgebietes und der für seine Erhaltungsziele 
maßgeblichen Bestandteile 
2.1 Verwendete Quellen 
Die folgende Übersichtbeschreibung des FFH -Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen 
Emmerich und Bad Honnef“ basiert im Wesentlichen auf folgenden Quellen: 
• Sach- und Grafikdaten zum FFH-Gebiet:  
http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-melde-
dok/de/downloads (SDB: Juni 2021) 
• Informationsdienste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord-
rhein-Westfalen (LANUV)  
https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/daten-und-informationsdienste/infosysteme-und-da-
tenbanken 
• FischInfo: Auskunftssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen (LANUV):  http://46.245.220.6/fischinfo_auskunft/fischinfo_ab-
frage.html  
(Zugriff am 03.08.2022) 
• Maßnahmenkonzept zu dem Natura 2000-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischschutzzonen 
zwischen Emmerich und Bad Honnef“ mit Bestandsbeschreibung und Benennung von 
Maßnahmen bezogen auf die Erhaltungsziele (MULNV 2020, erstellt vom LANUV NRW) 
• verschiedene Berichte der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) 
aus dem Zeitraum 2013-2021 (www.iksr.org) 
• Fachliteratur zur Ökologie der Arten (s. Kap. 2.4) 
• Fachliteratur zur Wiederansiedlung des Maifisches und des Nordseeschnäpels (s. Kap. 
2.4.3 und 2.4.7) 
2.2 Übersicht über das Schutzgebiet 
Das FFH -Gebiet DE 4405 -301 „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“ gehört zur atlantischen biogeografischen Region Nordrhein-Westfalens. Es umfasst 
eine Gesamtfläche von 2.336,22 ha. Das FFH-Gebiet setzt sich aus 19 Schutzzonen zusam-
men, die durch nicht gemeldete Abschnitte voneinander getrennt sind: 
1) Rhein bei Bad Honnef, Rhein-Sieg-Kreis, von Rhein-km 640,2 bis Rhein-km 644,6; 
(BR Köln) 
2) Rhein bei Bad Honnef Rhein an den NSG "Siegmündung" und "Herseler Werth" 
(BR Köln) 
3) Rhein bei Niederkassel, Rhein-Sieg-Kreis, rechtes Rheinufer, von Rhein-km 663,7 
bis Rhein-km 666,4 (BR Köln) 
4) Rhein bei Niederkassel Rhein am NSG "Lülsdorfer Weiden" und an der Sürther Aue 
(BR Köln) 
5) Rhein im Bereich "Weißer Bogen" (BR Köln) 
6) Rhein am NSG "Rheinaue Worringen-Langel“ (BR Köln) 
7) Rhein am NSG "Urdenbacher Kämpe" und "Zonser Grind" (BR Düsseldorf) 
8) Rhein am NSG "Uedesheimer Rheinbogen" (BR Düsseldorf)

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Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
9) Rhein am NSG "Ilvericher Altrheinschlinge" (BR Düsseldorf) 
10) Rhein am NSG "Die Spey" (BR Düsseldorf) 
11) Rhein am NSG "Rheinaue Walsum" (BR Düsseldorf) 
12) Rhein am NSG "Rheinvorland im Orsoyer Rheinbogen" (BR Düsseldorf) 
13) Rhein am NSG "Rheinvorland bei Perrich" (BR Düsseldorf) 
14) Rhein an den NSG "Bislicher Insel" und "Bislich-Vahnum" (BR Düsseldorf) 
15) Rhein an den NSG "Gut Grind" und "Hübsche Grändort" (BR Düsseldorf) 
16) Rhein am NSG "Reeser Schanz" (BR Düsseldorf) 
17) Rhein am NSG "Grietherorter Altrhein" (BR Düsseldorf) 
18) Rhein an der "Dornickschen Ward" (BR Düsseldorf) 
19) Rhein an den NSG "Emmericher Ward" und "Salmorth"(BR Düsseldorf) 
Die geplante Wasserentnahmestelle bei Dormagen befindet sich außerhalb des FFH -Ge-
biets zwischen den Abschnitten 6) und 7) (Abb. 16). 
Die gemeldeten Teilstrecken umfassen in der Regel die Hälfte des Stromquerschnittes vom 
Ufer bis zur Hauptfahrrinne. An wenigen Stellen ist der Strom beidseitig geschützt. In den 
meisten Fällen grenzen landseitig Naturschutzgebiete an. 
Diese Rhein -Abschnitte besitzen eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch -, 
Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH -Richtlinie aufge-
führten Wanderfische, aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potenziell Steinbei-
ßer. Die ausgewählten Abschnitte umfassen F lach- und Ruhigwasserzonen in Buhnenfel-
dern. Die Sohle ist dort kiesig bis sandig und weist in den ruhigsten Bereichen eine feinkör-
nige, z.T. organische Auflage auf. Naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern 
mit Kolken und Gumpen bieten Wanderfischen Ruhelager vor dem Aufstieg und Rückzugs-
gebiete bei Hochwasser. In einzelnen Bereichen wurde die Hauptfahrrinne als Wanderstre-
cke ergänzend einbezogen. 
Die 19 geschützten Bereiche verteilen sich über eine gesamte Stromlänge von ca. 225 km 
von der niederländischen Grenze bei Emmerich (Strom-km 865,5) bis Rheinland-Pfalz süd-
lich von Bad Honnef (Strom-km 640,2) (Tab. 1).

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Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Tab. 1: Übersicht über die Längen der geschützten Stromabschnitte 
 RB Köln 
km 640,2 bis 710,31) 
RB Düsseldorf 
km 715,8 bis 865,52) 
Gesamt 
Gesamtlänge mit Unterbrechungen 70,1 km 149,7 km 225,3 km 
Länge der geschützten Abschnitte 28,6 km 76,65 km 105,25 km 
Länge der beidseitig geschützten 
Abschnitte 
3,35 km 12,4 km 15,75 km 
Länge der entweder vom linken 
oder vom rechten Ufer bis zur 
Strommitte geschützten Abschnitte 
25,25 km 74,85 km 100,1 km 
1) Ordnungsbehördliche VO zur Festsetzung des Fisch- und Laichschonbezirks „Rhein-Fischschutzzo-
nen zwischen Emmerich und Bad Honnef“, Teilabschnitt Regierungsbezirk Köln, 30.03.2006 
2) Ordnungsbehördliche VO zur Festsetzung des Fisch- und Laichschonbezirks „Rhein-Fischschutzzo-
nen zwischen Emmerich und Bad Honnef“, Teilabschnitt Regierungsbezirk Düsseldorf, 01.06.2006 
 
Die 19 Schutzzonen decken ca. 47 % der Stromlänge ab. Darunter ist in 15 % der Schutz-
zonen der gesamte Stromquerschnitt geschützt, in den übrigen 85 % ist jeweils eine Strom-
hälfte vom Ufer bis zur Hauptfahrrinne geschützt. Nach Abzug der nicht geschützten Ab-
schnitte und Stromhälften umfasst das FFH -Gebiet ca. 27,5 % der Rheins zwischen Em-
merich und Bad Honnef. 
2.3 Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das Schutzgebiet 
Für die Meldung des Gebietes sind die folgenden Lebensraumtypen und Arten ausschlag-
gebend: 
• Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), 
• Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) 
(6210), 
• Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwälder (*91E0, prioritärer Lebensraumtyp), 
• natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150), 
• feuchte Hochstaudenfluren (6430), 
• Magere Flachlandmähwiesen/Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510), 
• Meerneunauge, 
• Flussneunauge, 
• Steinbeißer, 
• Lachs, 
• Maifisch, 
• Groppe. 
Dem Schutzzieldokument des Gebiets zufolge 1 ist der Rhein in Nordrhein -Westfalen von 
maßgeblicher Bedeutung für die Fischfauna in den Fließgewässersystemen von Ruhr, Lippe, 
 
1http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis-
ten/meldedok/DE-4405-301

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Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Wupper oder Sieg sowie für die des Mittel - und Oberrheins mit den Zuflüssen Ahr, Mosel 
und Main. Das ausgewiesene Gebiet sichert den Zu - und Abzug der Langdistanzwanderer 
und damit deren Populationen in den genannten Nebenflüssen des Rheins. 
Die Rheinabschnitte besitzen eine besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch -, Nah-
rungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten 
Wanderfische, aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potenziell Steinbeißer. 
Die disjunkten Schutzzonen wurden nach dem sog. Stepping-Stone-Ansatz abgegrenzt. Die 
einzelnen Trittsteine sollen für das gesamte Fließgewässersystem des Rheins und für alle 
als Erhaltungsziele festgelegten Rundmaul- und Fischarten die nötige Habitatverflechtung 
für den Aufstieg der Adulten, die Abwanderung und Ernährung der Jungtiere und potenziell 
auch Laichhabitate (Groppe, Flussneunauge, Steinbeißer) sichern. Die ungestörten Flach - 
und Ruhigwasserzonen sowie Kolke sind ausschlaggebend für die Erfüllung dieser ökologi-
schen Funktionen. Diese Flächen müssen in ihrer Vernetzung großräumig erhalten und wei-
terentwickelt werden. Dazu sind Konzepte zur Gestaltung von Buhnenfeldern, Anbindung 
von Auenbereichen und darin liegenden Stillgewässern und zur naturnahen Gestaltung von 
Flussmündungen hilfreich. Kleinräumigen Baumaßnahmen ist gegenüber großräumigen der 
Vorzug zu geben, sofern im Zuge der rechtlich zulässigen Nutzungen des Rheins solche 
erforderlich sind.1

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2.3.1 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie 
Folgende Lebensraumtypen des Anhangs I sind im FFH -Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen 
zwischen Emmerich und Bad Honnef“ geschützt: 
Tab. 2: Lebensraumtypen des Anhangs I im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Em-
merich und Bad Honnef“ 
EU-
Code Lebensraumtyp 
Erhaltungszustand 
der Strukturen und 
Funktionen 
Gesamtbeurteilung Fläche 
[ha] 
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit 
Vegetation mit einjähriger Vege-
tation 
B B 166,0165 
3150 Natürliche eutrophe Seen und Al-
tarme 
C C 0,0091 
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen 
und deren Verbuschungsstadien 
C C 0,6164 
6430 Feuchte Hochstaudenfluren B C 0,0025 
6510 Magere Flachland-Mähwiesen / 
Glatthafer- und Wiesenknopf-Sil-
genwiesen 
B C 3,2238 
*91E0 Erlen-Eschen- und Weichholz-
Auenwälder 
B B 86,3028 
Erhaltungszustand: B = gut; C = mittel bis schlecht 
Die Gesamtbeurteilung drückt die Bedeutung des Gebiets für die Erhaltung des Lebensraumtyps aus. 
B= hoch; C= mittel bis gering 
Quellen:  
Standard-Datenbogen (Stand 2021), Natura2000 Meldedok NRW http://natura2000-meldedok.natur-
schutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-4405-301  
 
Die Ordnungsbehördlichen Verordnungen über die Festsetzung des Fisch- und Laichschon-
bezirks „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ der BEZIRKSREGIE-
RUNG DÜSSELDOrf (2005) und BEZIRKSREGIERUNGEN KÖLN (2006) sind zum Schutz des FFH-
Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ erlassen worden2. 
Diese Verordnungen schützen den Strom als Lebensraumtyp „Flüsse mit Schlammbänken 
mit einjähriger Vegetation“ (3270). Die Lebensraumtypen der Aue (Wiesen, Wälder, Altarme) 
werden darin nicht erwähnt. 
Stromabwärts beträgt der Abstand vom geplanten Entnahmebereich zur Fischschutzzone 
„Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ ca. 3,4 Strom -km. Den Graphikdaten des LANUV 
zu den Natura2000 Lebensraumtypen (Stand: Juli 2015) zufolge kommen dort in der Aue die 
Lebensraumtypen Magere Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwie-
sen (6510) und Weichholzauenwälder (*91E0) vor. Die Entfernung zu den nächstgelegenen 
 
2 OVO BR Düsseldorf vom 11.02.2005, geändert am 01.06.2006

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Flachland-Mähwiesen beträgt ca. 3,7 km (Luftlinie), der Abstand zu den  nächstgelegenen 
Weichholzauenwäldern beträgt ca. 3 km (Luftlinie). Nach Süden endet die nächstgelegene 
Schutzzone „Worringen-Langel“ ca. 2,4 km stromaufwärts der geplanten Wasserentnahme-
stelle. Terrestrische Lebensraumtypen sind dort nicht ausgebildet. Au fgrund dieser Entfer-
nungen wird an dieser Stelle auf eine ausführliche allgemeine Beschreibung der terrestri-
schen Lebensraumtypen Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen 
(6510) und Weichholzauenwälder (*91E0) verzichtet. 
2.3.1.1 Lebensraumtyp Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation 
des Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p. 
Kennzeichnend ist das Auftreten von einjährigen Fluren aus stickstoffliebenden Pflanzen, die 
sich auf trockenfallenden, schlammigen Ufern entwickeln. Der Lebensraumtyp ist an Tief-
landflüssen mit geringem Gefälle und großen Wasserstandschwankungen ausgebildet. Eine 
intensive und naturnahe Dynamik ist erforderlich, damit vegetationsfreie Bereiche im Ufer-
saum aufrechterhalten bleiben können. 
Die Ausbildung des Lebensraumtyp s ist an das Vorhandensein von flachen, unverbauten 
Ufern gebunden. In natürlichen Auen verlagern sich die Schlammbänke nach Hochwasser-
ereignissen. Sand - und Schlammbänke entstehen an Gleitufern aus dem Material, das 
stromaufwärts an Prallufern erodiert wu rde. Am Niederrhein lagern sich die erforderlichen 
feinkörnigen Sedimente stattdessen häufig in den strömungsberuhigten Buhnenfeldern ab. 
Der Lebensraumtyp zeichnet sich durch den Wechsel einer aquatischen und einer semiter-
restrischen Phase aus. Im Winterhalbjahr sind die Standorte überspült. Die charakteristische 
Vegetation setzt sich aus einjährigen Arten zusammen, die sich erst entwickeln, wenn sich 
das Wasser zurückzieht. Zu den charakteristischen Taxa gehören Arten und Gesellschaften 
der pflanzensoziologischen Verbände Chenopodion rubri und Bidention. Der Hinweis (p.p.) 
weist darauf hin, dass nicht alle mit Beständen des Chenopodion rubri oder des Bidention 
bewachsenen Standorte zum Lebensraumtyp gehören, sondern nur diejenigen, die durch 
die beschriebene Dynamik charakterisiert sind. Je nachdem wie schnell und wie lange die 
sommerliche Trockenphase ausfällt, gelangen unterschiedliche Arten im jeweiligen Jahr zur 
Dominanz. Neben der typischen Vegetation gehören insbesondere spezialisierte Laufkäfer-
arten zur charakteristischen Lebensgemeinschaft der Schlammbänke des Typs 3270. 
Erhaltungsziele des Lebensraumtyps 32703 
„Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands im Gebiet auch als Beitrag zur Wiederher-
stellung eines günstigen Erhaltungszustands in der biogeographischen Region. Den Rahmen 
hierfür liefert das Maßnahmenkonzept für das Gebiet mit den entsprechenden Angaben ins-
besondere zu Zielgrößen, zeitlicher Priorisierung und behördlichen Zuständigkeiten. 
• Erhaltung von schlammigen bis kiesiegen Ufern und Schlammbänken mit einjähriger Ve-
getation aus Zweizahn-Knöterich-Melden- (Bidention tripartitae) und Flußmelden- 
 
3http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis-
ten/meldedok/DE-4405-301

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Gesellschaften (Chenopodion rubri) mit ihrer lebensraumtypischen Kennarten- und Struk-
turvielfalt* entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps** 
• Erhaltung der naturnahen Uferstruktur, mindestens mit Einstufung der Gewässerstruktur 
von 3 (mäßig verändert) und einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik 
• Erhaltung des Lebensraumtyps mit seinen typischen Merkmalen (Abflussverhalten, Ge-
schiebehaushalt, Fließgewässerdynamik, Anschluss von Nebengewässern und hydrauli-
sche Auenanbindung) als Habitat für seine charakteristischen Arten [im Gebiet bekannte 
CA]*/*** 
• Erhaltung einer hohen Wasserqualität (insbesondere bzgl. Schadstoffen) und eines natur-
nahen Wasserhaushaltes 
• Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen 
• Erhaltung eines störungsarmen Lebensraumes 
• Das Vorkommen des Lebensraumtyps im Gebiet ist insbesondere aufgrund 
• seiner Bedeutung als eines der fünf größten Vorkommen in der FFH-Gebietskulisse in 
der atlantischen biogeographischen Region in NRW, 
• seiner Bedeutung im Biotopverbund 
zu erhalten. 
* Merkmale für einen guten Erhaltungszustand von LRT -Flächen siehe Bewertungsmatrix 
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/de/anleitung/3270 
** LUA (LRT 2001) Merkblatt 34 LUA -Merkblatt Nr. 34: Leitbilder für mittelgroße bis große 
Fließgewässer in NRW 
*** aktuell bekannte Vorkommen von charakteristischen Arten des LRT im Gebiet: Charadrius 
dubius 
Geeignete Erhaltungsmaßnahmen 
• Erhaltung vegetationsarmer, schluffiger, sandiger und kiesiger Ufer und Schlammbänke 
• Maßnahmen zur Verbesserung der Sohlstruktur, Breiten / und Tiefenvarianz mit oder 
ohne Änderung der Linienführung 
• Entfernung von künstlichen Sohl- und Uferbefestigungen; ggf. Einbringen von Strömungs-
lenkern 
• Zulassen eigendynamischer Entwicklungen 
• Unterlassung von stofflich belasteten Einleitungen 
• Regelung nicht schutzzielkonformer Freizeitnutzung 
• Unterlassung eines zu intensiven Viehtritts“ 
2.3.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 
Im Standard-Datenbogen und in den Sachdaten des LANUV zum Gebiet werden die Arten 
Meerneunauge, Flussneunauge, Steinbeißer, Lachs, Mai fisch und Groppe als Erhaltungs-
ziele benannt.

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Der Bitterling wird nur in den Ordnungsbehördlichen Verordnungen über die Festsetzung 
des Fisch- und Laichschonbezirks „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“ der BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2006) und BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2006) 
benannt. Die Art wird weder im Standard -Datenbogen noch in den Sachdaten des LANUV 
zum Gebiet erwähnt. Aus diesem Grund werden in Tab. 3 keine Angaben zu ihrem Erhal-
tungszustand gemacht (s. unten). 
Zusätzlich zu den in Tab. 3 genannten Arten kommen im Rhein aktuell der Rapfen (Aspius 
aspius) und der Nordseeschnäpel (*Coregonus oxyrinchus) vor. Der Rapfen ist im Rhein 
nicht heimisch und wurde deshalb von den Fachbehörden nicht als Erhaltungsziel eingestuft. 
Der Nordseeschnäpel wird aus Gründen, die im Kap. 2.4.7 (S. 33) erläutert werden, in der 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung berücksichtigt. 
Der Rhein besitzt ein Potenzial für die Wiederansiedlung des Europäischen Störs (*Acipen-
ser sturio, prioritäre Art des Anhangs II) (RHFV 2010). Nach einer internationalen Vereinba-
rung konzentrieren sich die Bemühungen zur Regeneration eines Vorkommens des Störs in 
Deutschland zunächst auf die Elbe, da die Voraussetzungen dort am günstigsten sind (IKSR 
2013, Fachbericht 206, S. 33). Im Jahr 2020 wurde der „Erste Aktionsplan für den Europäi-
schen Stör am Unterrhein“ veröffentlicht (VISSER et al. 2020). Aufgrund des langen Umset-
zungshorizonts des Projektes wird der Stör vorsorglich behandelt. 
Die folgenden 6 bzw. mit dem Bit terling 7 Rundmaul- bzw. Fischarten sind im FFH -Gebiet 
„Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ geschützt.

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Tab. 3: Arten des Anhangs II im Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“ 
EU-
Code 
Deutscher Art-
name 
Wissenschafticher 
Artname 
Status Abundanz Erhaltungs-
zustand 
Gesamtwert 
1095 Meerneunauge Petromyzon marinus c selten C B 
1099 Flussneunauge Lampetra fluviatilis c selten C C 
1102 Maifisch Alosa alosa c vorhanden C C 
1106 Atlantischer 
Lachs 
Salmo salar c selten C B 
1134 Bitterling Rhodeus sericeus 
amarus 
? ? ? ? 
1149 Steinbeißer Cobitis taenia p selten C C 
1163 Groppe Cottus gobio s.l. p häufig C C 
Status: p = stationär, keine weiten Wanderungen / c = weite Wanderungen 
Der Gesamtwert drückt die naturschutzfachliche Bedeutung der Vorkommen im Gebiet für die Erhaltung 
der Art aus. 
Quellen: 
FFH-Sachdaten (Stand 2017, letzter Zugriff Juni 2022) 
Standard-Datenbogen (Stand 2021) 
 
2.3.3 Charakteristische Arten 
Die Auswahl der charakteristischen Arten für die Lebensraumtypen im FFH -Gebiet Gebiet 
erfolgt gemäß den Vorgaben des Leitfadens „Berücksichtigung charakteristischer Arten der 
FFH-Lebensraumtypen in der FFH -Verträglichkeitsprüfung“ ( MKULNV 2016 A). Demnach 
sind ausschließlich jene Arten als charakteristische Arten zu betrachten, für deren Vorkom-
men im FFH-Gebiet ernst zu nehmende Hinweise bestehen, die eine Empfindlichkeit gegen-
über den Wirkfaktoren des Projektes aufweisen, die einen hohen Bindungsgrad an den ent-
sprechenden Lebensraumtyp besitzen und/oder Struktur-/Habitatbildner sind. Im vorliegen-
den Fall sind ausschließlich jene charakteristischen Arten prüfrelevant, die grundsätzlich 
Empfindlichkeiten gegenüber den in Kap. 3.2 hergeleiteten Wirkfaktoren besitzen können. 
Zudem müssen die Empfindlichkeiten de rart ausgeprägt sein, dass sich Auswirkungen auf 
Lebensraumtypen ergeben können, da nicht die charakteristische Art selbst maßgeblich ist, 
sondern die ökologischen Wirkbeziehungen zum Lebensraumtyp. Im vorliegenden Fall sind 
entsprechend nur jene Arten prüfrelevant, die Aktionsräume von mindestens 2,4 km aufwei-
sen. Vorkommenshinweise von Arten (vgl. FROELICH & SPORBECK 2022B), die die benannten 
Kriterien erfüllen und gemäß MKULNV (2016A) als charakteristische Arten sein können, lie-
gen für die folgenden Arten vor: 
- Europäischer Biber (Castor fiber) (LRT 3150 und 91E0), 
- Knäkente (Spatula querquedula) (LRT 3150), 
- Krickente (Anas crecca) (LRT 3150),

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- Löffelente (Spatula clypeata) (LRT 3150), 
- Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) (LRT 3150), 
- Schnatterente (Mareca strepera) (LRT 3150), 
- Tafelente (Aythya ferina) (LRT 3150), 
- Wendehals (Jynx torquilla) (LRT 6210). 
Lediglich der Europäische Biber (Castor fiber) (LRT 3150 und 91E0) kann die zuvor benannten 
Kriterien erfüllen. Hinweise auf ein etwaiges Vorkommen im FFH-Gebiet ergeben sich durch 
die auf übergeordneter Messtischblattebene gelisteten Nachweise (s. z.B. LWL 2022). Es ist 
jedoch zu konstatieren, dass Betroffenheiten im vorliegenden Fall aufgrund der Art und der 
Durchführung des Vorhabens von vorneherein ausgeschlossen werden können. Der Biber 
träte allenfalls als seltener Nahrungsgast auf (Bauten liegen im Bereich der Entnahmestelle 
nicht vor). Zudem ist die vorwiegend nacht- und dämmerungsaktive Art sehr störungstolerant. 
Der Biber sowie auch sämtliche weiteren o. g. Arten besitzen somit keine nennenswerten Emp-
findlichkeiten gegenüber den spezifischen Wirkfaktoren des Projektes oder Betroffenheiten 
dieser Arten stünden eindeutig in keinerlei Zusammenhang mit den Lebensraumtypen des 
FFH-Gebietes.  
2.4 Allgemeine Informationen über den Zustand der Fischfauna 
Eine aktuelle Einschätzung des Zustands der Fischpopulationen im Schutzgebiet lässt sich 
aus den Bewertungsergebnissen der Qualitätskomponente „Fische“ nach WRRL ableiten 
(IKSR 2021, Fachbericht 279). Die 19 Fischschutzzonen des FFH-Gebiets verteilen sich über 
den WRRL-Abschnitt „Niederrhein“ mit den 4 Wasserkörpern Niederrhein 1 bis 4 (vgl. IKSR 
2021, Fachbericht 279, S. 32). Die WRRL -Bewertung bezieht sich auf die Gesamtstrecke 
des Rheins. Die 19 Abschnitte des FFH-Gebiets wurden wegen ihres höheren Habitatreich-
tums ausgewählt und dürften einen besseren strukturellen Zustand aufweisen. Der allge-
meine Zustand der Fischpopulationen, der an 32 Probestellen innerhalb und außerhalb des 
FFH-Gebiets erfasst wird, dürfte hingegen im Grundsatz übertragbar sein. 
Der Rhein ist nach WRRL als erheblich veränderter Wasserkörper eingestuft worden. Sein 
ökologisches Potenzial verschlechtert sich stromabwärts von „mäßig“ (3) im Abschnitt Bad 
Honnef- Düsseldorf auf „unbefriedigend“ (4) im Abschnitt von Düsseldorf bis zur niederländi-
schen Grenze. Seit den 1980er Jahren hat die Fischdichte im gesamten Rhein stark abge-
nommen und ist trotz großen jährlichen Schwankungen seit 1993 im Trend annähernd stabil 
(SCHÜTZ 2007). Diese Entwicklung wird auf die Verbesserung der Gewässergüte im Rhein 
und seinen Zuflüssen zurückgeführt, die einen entsprechenden Rückgang der organischen 
Substanz und damit des Nahrungsangebots im Zeitraum 1984 bis 1993 zur Folge hat te 
(IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 60). 
Die bessere Wasserqualität des Rheins hat dazu geführt, dass − zumindest bezogen auf den 
gesamten Rhein − das historische Fischartenspektrum wieder fast vollständig ist. Der Nie-
derrhein weist mit 22 Arten zusammen mi t dem Mittelrhein langjährig die geringsten Arten-
zahlen im Rheinsystem auf. Dies ist zum einen auf die größere Naturnähe von Teilen des

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Oberrheins und zum anderen auf das Vordringen von Meer- und Brackwasserarten im Del-
tarhein zurückzuführen. Im Niederrhei n ist die allochthone Schwarzmundgrundel mit ca. 
25,6% aller erfassten Individuen eindeutig dominant, gefolgt von der Ukelei, der Aland und 
Rotauge und subdominant die Arten Flussbarsch, Nase und Aal. Die übrigen Arten machen 
gemeinsam weniger als 3,2% der Fischmengen aus (IKSR 2021, Fachbericht 279, S. 32). 
Bei der Auswertung dieser Angaben ist zu berücksichtigen, dass Fischbestandsaufnahmen 
in großen Flüssen nach WRRL-Standards mit der Methode der ufernahen Elektrobefischung 
durchgeführt werden. Bei diese r Methode werden Wanderfische, die nur für kurze Zeit an 
den Probestellen anwesend sind, meistens nicht registriert. Eine aussagekräftige Erfassung 
ist nur an Engstellen wie Staustufen mit Fischpässen, insb. beim Einsatz von dauerhaften 
Monitoringeinrichtungen (z.B. Videoüberwachung) möglich (IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 
68). Da der Niederrhein keine Staustufen aufweist, sind geeignete Monitoringanlagen in die-
sem Abschnitt nicht vorhanden. 
2.4.1 Meerneunauge, Petromyzon marinus 
Das Meerneunauge wird in Nordrhein-Westfalen als „vom Aussterben bedroht“ (RL 1) ein-
gestuft (KLINGER et al. 2010). Sein Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen 
Region Nordrhein- Westfalen wird als „ungünstig/unzureichend“ bewertet4. 
Das Meerneunauge ist das größte, in Europa vorkommende Neunauge. Adulte werden ca. 
90 cm lang. Die Art ist in Europa verbreitet. In Deutschland steigt es zum Laichen in Rhein, 
Ems, Weser und Elbe sowie in deren Nebenflüsse tief ins Landesinnere auf. 
 
4http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/anhang-
b/fische

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Abb. 1: Meerneunauge Bildquelle: MAITLAND (2003): S. 36 
Meerneunaugen steigen in der Regel im Spätwinter (Februar und März) auf. Während der 
Laichwanderung sind sie ausschließlich nachtaktiv. Die Fortpflanzung findet von Mai bis Juli 
statt. Die Elterntiere sterben wenige Wochen nach dem Laichen. Die Eier werden in 40 bis 
60 cm Wassertiefe in Laichgruben abgegeben, die in Bereichen mit stärkerer Strömung (1-2 
m/sec) und überwiegend kiesigem Grund angelegt werden (u.a. MAITLAND 2003). 
Die Larven (sog. Querder) schlüpfen nach drei bis vier Wochen und graben sich flussabwärts 
in geringer Entfernung vom Laichplatz in feinsandigen bis schlammigen Substraten ein. Bei 
starken Hochwässern können sie mit dem Sediment in größeren Entfernungen verteilt wer-
den (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 79). Die Tiere haben nur Überlebenschancen, wenn sie in 
geeignete Aufwuchshabitate mit feinkörnigen, nicht trockenfallenden Substraten einge-
schwemmt werden. Da dieses selten der Fall ist, sind bereits wenige Kilometer unterhalb der 
Laichplätze kaum noch Querder nachweisbar (SCRIBNER & JONES 2002). Die Larven ernäh-
ren sich als Filtrierer von vorbeiziehenden Detrituspartikeln und Mikroorganismen. 
Nach fünf bis acht Jahren findet die Metamorphose statt. Die Jungtiere verbleiben in der 
Regel einige Monate im Süßwasser. Die Wanderung zum Meer findet im folgenden Frühling 
statt. Die Tiere sind dann ca. 12 bis 15 cm lang und nehmen während der Wanderung keine 
Nahrung auf (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 19). Bis zum Erreichen der Geschlechtsreife nach ca. 
20 bis 30 Monaten halten sie sich im Meer auf.  Dort leben sie parasitär vom Blut und Gewebe 
anderer Fische, an denen sie sich festsaugen. Sie ernähren sich auch von toten Fischen. 
Anschließend kehren die geschlechtsreifen Meerneunaugen zur Reproduktion in die Fließ-
gewässer zurück.

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Das Meerneunauge war im Rhein von jeher seltener als das Flussneunauge. Historische 
Vorkommensangaben sind daher spärlicher. Von den beiden über lange Distanzen wandern-
den Neunaugenarten stellt das Meerneunauge eindeutig die seltenere Art dar. Da die Wan-
derungen über relativ kurze Zeiträume stattfinden, sind Meerneunaugen in Befischungser-
gebnissen kaum vertreten. Bei einem Fischmonitoring an der Wasserentnahme für das Kern-
kraftwerk Philippsburg wurden 2010 innerhalb weniger Stunden mehrere Tause nd abwan-
dernde Meerneunaugen gezählt (IKSR 2013, Fachbericht 206, S. 4). Die Meerneunaugen, 
die an Monitoringeinrichtungen am Oberrhein gezählt werden, können nur über den Nieder-
rhein dorthin gelangt sein. Aus diesem Grund ist auch ohne konkrete Nachweise sicher, dass 
das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ zum Habi-
tatverbund des Meerneunauges gehört. 
Erhaltungsziele Meerneunauge5 
• Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear 
durchgängiger, sauerstoffreicher Flüsse mit gut überströmten, kiesigen, sandigen und 
schlammigen Habitaten. 
• Verbesserung der Durchgängigkeit. 
• Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung, bzw. Reduzierung und Verhinde-
rung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstrei-
fen. 
• Extensivierung der Bewirtschaftung im weiteren Uferbereich. 
• Anbindung derzeit noch nicht erreichbarer Laich- und Querderhabitate. 
2.4.2 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis 
Das Flussneunauge wird in Nordrhein-Westfalen als „gefährdet“ (RL 3) eingestuft (KLINGER 
et al. 2010). Sein Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Region Nordrhein-
Westfalen wird als „ungünstig/unzureichend“ bewertet, seine Zukunftsaussichten werden als 
„günstig“ angegeben (Referenz http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-
bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/anhang-b/fische). 
„Im zuletzt im Juni 2021  aktualisierten Standarddatenbogen (SDB) wurde der Erhaltungszu-
stand des Flussneunauges mit „gut“ bewertet. Da das Monitoring der Art zuletzt insbeson-
dere in den großen, besiedelten Zuflüssen auf enorme Bestandseinbrüche hinweist ist nicht 
mehr von einem guten Erhaltungszustand auszugehen“ (MULNV 2020, S. 16).  
Das Flussneunauge ist in den Küstengewässern von Nord- und Ostsee verbreitet und steigt 
zur Reproduktion in nahezu alle größeren Fließgewässer auf. 
Der Aufstieg der geschlechtsreifen Flussneunaugen findet im Rhein in den Wintermonaten, 
das Laichen nach der Winterruhe in März bis April statt ( LELEK & BUHSE 1992, S. 51). 
 
5http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis-
ten/meldedok/DE-4405-301

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Während des Aufstiegs wird keine Nahrung aufgenommen. Die Elterntiere sterben nach dem 
Laichen. Die Eier sind klebrig und werden in Laichgruben abgegeben. Nach dem Schlüpfen 
graben sich die Larven in geringer Entfernung vom Laichplatz in feinkörnigen Substraten ein. 
Bei starken Hochwässern können sie mit dem Sediment in größeren Entfernungen verteilt 
werden. Die Tiere haben nur Überlebenschancen, wenn sie in geeignete Aufwuchshabitate 
eingeschwemmt werden (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 79). Nach 4 bis 5 Jahren findet die Meta-
morphose zur schwimmfähigen Form im Spätsommer statt. Die Tiere halten sich im Winter 
im Fluss auf und schwimmen mit dem folgenden Frühlingshochwasser in Richtung Meer. Die 
Präadulten nehmen im Süßwasser keine Nahrung auf. Erst im Meer ernähren sie sich von 
anderen Fischen (ebd., S. 19). 
Auf der Nahaufnahme sind die 
augenförmigen Kiemenöffnun-
gen und der Saugmund erkenn-
bar, mit dessen Hilfe sich die 
Neunaugen an Fischen festsau-
gen, um sich von ihrem Fleisch 
zu ernähren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hauptlaichgebiete des Flussneunauges liegen in den rechtsrheinischen Nebenflüssen. 
Von dort aus wird die Brut auch in den Rhein verdriftet, wo die Jungtiere in den Buhnenfel-
dern, die im Sommer nicht trockenfallen, aufwachsen können. An veränderten Ufern laichen 
Flussneunaugen auch an den Buhnenköpfen (Quelle: s. Fußnote 1). Flussneunaugen sind 
aus denselben Gründen wie Meerneunaugen  in Monitoring-Ergebnissen unterrepräsentiert 
(s. oben). 
Abb. 2: Flussneunauge Bildquelle: MAITLAND (2003), S. 9

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Erhaltungsziele Flussneunauge6 
• Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear 
durchgängiger, sauerstoffreicher Fließgewässer mit gut überströmten, kiesigen, sandigen 
Bereichen und Feinsedimentbereichen. 
• Verbesserung der Durchgängigkeit. 
• Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung, bzw. Reduzierung und Verhinde-
rung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstrei-
fen. 
• Extensivierung der Bewirtschaftung im weiteren Uferbereich. 
• Verzicht auf Sohlräumung. 
• Anbindung derzeit noch nicht erreichbarer Laich- und Querderhabitate. 
2.4.3 Maifisch, Alosa alosa 
Der Maifisch gehört zur Familie der Heringsartigen. Er kann bis zu 70 cm lang werden und 
war früher im Rhein einer der wichtigsten Wirtschaftsfische. Maifische stiegen auch in die 
Sieg und die Mosel auf. Am Anfang des 20. Jahrhunderts ist der Rheinbestand weitgehend 
zusammengebrochen. Als Ursachen kommen in erster Linie die Überfischung und der Bau 
von Sperrwerken im Rheindelta in Frage (DE GROOT 2002). 
Maifische halten sich die meiste Zeit ihres Lebens im Meer auf und steigen ab März/April zur 
Reproduktion in große Ströme auf. Zuvor halten sie sich eine Zeitlang im Brackwasser der 
Strommündung auf, um Nahrung aufzunehmen. Während der Aufwärtswanderung nehmen 
sie keine Nahrung auf. 
Die Aufstiegsstrecke kann bis über 700 km lang sein. Die Maifische treffen in die Laichge-
biete meistens im Mai ein. 
Die Adulten steigen meistens tagsüber auf ( APRAHAMIAN et al. 2003, S. 171) und sammeln 
sich vor dem Laichen in tieferen, strömungsberuhigten Pools (ACOLAS et al. 2004). Von April 
bis Juli laichen die Tiere in großen Schwärmen während der Nacht. Als Laichplätze werden 
mäßig bis stark durchströmte Kiesbetten gewählt. Geeignete Standorte finden sich heute 
noch im Rhein an unverbauten Gleithängen von Mäanderbögen (LANUV 2011a, S. 15). 
 
6http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis-
ten/meldedok/DE-4405-301

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Abb. 3: Adulter Maifisch Bildquelle IKSR 2013, Fachbericht 206, S. 29 
Im Vordergrund ist ein Radiotransmitter erkennbar, der zur Untersuchung des Wanderver-
haltens implantiert wird 
Die Eiablage findet im freien Wasser in Tiefen von 0,5 bis 3 m statt. Ein Weibchen legt wäh-
rend einer Laichperiode 100 000 bis 150.000 Eier ab ( LANUV 2011B, S. 5). Nach dem Lai-
chen sterben die meisten Alttiere. Wenige wandern zurück zum Meer. 
Die ca. 4 bis 4,5 mm großen befruchteten Eier sinken zum Grund. Anders als die Eier vieler 
Fischarten sind sie nicht klebrig und werden grundnah verdriftet, bis sie sich im Lückensys-
tem der Sohle festsetzen. Gut durchlüftete und nicht allzu feinkörnige Substrate sind ent-
scheidend, damit die Eier nicht durch Sauerstoffmangel geschädigt werden (APRAHAMIAN et 
al. 2003, S. 212). Zu den Überlebensraten der befruchteten Eier in natürlichen Gewässern 
liegen nur wenige Angaben vor. MAITLAND et al. (1995, S. 4) geben eine Größenordnung von 
16 % an. Die Larven schlüpfen nach 3 bis 6 Tagen (LANUV 2011B, S. 4) und suchen Berei-
che mit schwacher Strömung z.B. in Buhnenfeldern auf. Im Laufe des Sommers wachsen 
sie zu Jungfischen mit einer Körperlänge von ca. 12 cm heran. Im Herbst wandern die Jung-
fische in die Mündungsbereiche der Flüsse hinab. Mit Ausnahme der Eier, die grundnah ver-
driftet werden, halten sich Maifische während ihrer Wanderungen sowohl als Adulte als auch 
als Jungfische in Tiefen von 0,5 bis 1,5 m unter der Wasseroberfläche auf ( APRAHAMIAN et 
al. 2003, S. 213, ACOLAS et al. 2004).

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Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
 
Abb. 4: Maifischschwarm beim Laichen Bildquelle: APRAHAMIAN et al. (2003), S. 63, ursprünglich aus 
BAGLINIÈRE & ELIE (2000) 
Im Rahmen eines LIFE-Projektes (2007-2010) und eines LIFE+-Folgeprojektes (2011-2015) 
wurden zur Wiederansiedlung der Art aufwändige Besatzmaßnahmen im Rhein und in ge-
eigneten Rheinzuflüssen durchgeführt (LANUV 2011A, b). Bis 2010 wurden ca. 7,9 Mio. Mai-
fischlarven in Frankreich erbrütet, zu Monitoringzwecken markiert und im Rhein ausgesetzt. 
Im Rahmen des Folgeprojektes wurden weitere 1,5-2 Mio. Brütlinge jährlich ausgesetzt. Pa-
rallel wurden die Rückkehrerzahlen im Rahmen eines Monitorings erfasst. Mit einem signifi-
kanten Anstieg der Rückkehrer wurde ab 2013 gerechnet. Seit dem Jahr 2016 wird das Wie-
deransiedlungsprojekt durch eine Unterstützergemeinschaft aller Rheinanlieger von den Nie-
derlanden bis zur Schweiz fortgeführt und weiter Brütlinge unter anderem in der Sieg ausge-
setzt (UMWELT.NRW7).  
Die Nachweise aus den Jahren 2014 und 2015 haben diese Annahme bestätigt (Abb. 5, S. 
29). Mittlerweile ist erwiesen, dass sich der Maifisch im Rhein auch eigenständig reprodu-
ziert. Im Jahr 2017 konnte erstmals ein aktiver Maifisch -Laichplatz in Rheinland-Pfalz nahe 
der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen nachgewiesen werden. Im Juni 2022 wurde zu-
dem auch der erste ausgewachsene Maifisch seit 60 Jahren in der Sieg in NRW gesichtet 
(General-Anzeiger 30.06.2022 S. 22). 
 
7https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/biologische-vielfalt-und-biodiversitaetsstrategie-nrw/wander-
fischprogramm/maifisch

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Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
 
Abb. 5: Anzahl der Maifischrückkehrer im Rheinsystem (Stand 2015) Bildquelle LANUV (2016) 
Der Maifisch wird in Nordrhein-Westfalen (noch) als ausgestorben eingestuft (KLINGER et al. 
2010). Sein aktueller Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Region Nord-
rhein-Westfalen wird zwar als ungünstig/schlecht bewertet, seine Zukunftsaussichten wer-
den jedoch als günstig angegeben8. 
Schutzziele Maifisch9 
„Da die Art in NRW derzeit kaum noch zu finden ist, muss zunächst ein Programm zur Wie-
dereinbürgerung durchgeführt werden. 
Für den Erfolg einer Wiedereinbürgerung sind die Passierbarkeit der Flüsse und Mündungs-
bereiche, eine gute Wasserqualität und der Schutz, bzw. die Entwicklung geeign eter Laich-
habitate Voraussetzung.“ 
2.4.4 Atlantischer Lachs, Salmo salar 
Der Lachs wird im Tiefland Nordrhein-Westfalens als vom „Aussterben bedroht“ (RL 1) und 
im Bergland als „stark gefährdet“ (RL 2) eingestuft 10 (Die Lachse, die im Bergland laichen, 
wandern zwar über das Tiefland. Die Diskrepanz zwischen den RL -Einstufungen ist darauf 
zurückzuführen, dass sich die Bewertung auf die Reproduktionsbestände beziehen und nicht 
 
8http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/anhang-
b/fische 
9http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis-
ten/meldedok/DE-4405-301

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auf Wanderkohorten bezieht.) (KLINGER et al. 2010). Sein Erhaltungszustand in der atl anti-
schen biogeografischen Region Nordrhein -Westfalen wird als ungünstig/schlecht bewertet 
(siehe Fußnote 8). 
 
Abb. 6: Lachse Bildquelle HENDRY & CRAGG-HINE (2003), S. 8 
Lachse verbleiben ein bis vier Jahre im Meer. Der Aufstieg zu den Laichgebieten in die 
Flüsse kann zu unterschiedlichen Jahreszeiten stattfinden. Während des Aufstiegs nehmen 
Lachse keine Nahrung auf und zehren von den Fettreserven, die sie im Meer gebildet haben. 
Während des Aufstiegs werden zur Rast strömungsberuhigte Flussbuchten mit sandigem 
Grund sowie gleichmäßig abfallende von einer vorgelagerten Sandbank vom Hauptstrom 
abgeschirmte Uferbereiche (sog. Lachstrifte) aufgesucht. Aufsteigende Lachse sind kräftige 
Schwimmer. Einigen Individuen gelangen sogar das Überwinden der Rheinfälle bei Schaff-
hausen und das Vordringen vom Bodensee aus in Alpenbäche bis in Höhen von 1.000 m 
(LELEK & BUHSE 1992, S. 72). 
Der ursprüngliche Lachsbestand des Rheins gilt als ausgestorben. Die heutigen Vorkommen 
sind das Ergebnis von Wiederansiedlungsmaßnahmen. Mittlerweile findet in einigen Zuflüs-
sen der Sieg in beschränktem Umfang eine erfolgreiche Reproduktion statt, sodass hier all-
mählich auf Besatzmaßnahmen verzichtet wird. Sich selbst tragende Populationen sind im 
Einzugsgebiet des Rheins noch nicht ausgebildet (MKULNV 2015, S. 13). Die Gründe hierfür 
sind vielfältig. Trotz der Fortschritte bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Ge-
wässern sind viele ursprüngliche Reproduktionsgewässer für Lachse weiterhin nicht erreich-
bar. Entlang der Wanderstrecke können Beifänge, illegale Fänge sowie der Fraßdruck von 
Vögeln und anderen Fischen auf Smolts (zum Meer absteigende Junglachse) zu Verlusten 
führen. In Jahren mit geringen Abflüssen im Frühling sind hohe Mortalitätsraten in Turbinen 
von Wasserkraftwerken zu verzeichnen. Problematisch ist die Kolmation der Gewässersohle

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durch anthropogene Feinsedimentbelastungen (PLANUNGSBÜRO ZUMBROICH & UNIVERSITÄT 
BONN, 2022). Auch die mangelhafte Passierbarkeit der Haringvlietschleusen im Rheindelta 
gehört zu den noch zu lösenden Problemen. Diese Störung wurde durch die regelmäßige, 
teilweise Öffnung der Schleuse 2018 verringert (IKSR 2018, Fachbericht 247). 
Die wichtigsten Laichgebiete in Deutschland, die über den Niederrhein erreichbar sind, be-
finden sich im Einzugsgebiet der Sieg und der Ahr (IKSR 2018, Fachbericht 247, S. 54). Der 
Rhein selbst dient Alt- und Junglachsen als Wanderkorridor. Den zum Meer abwandernden 
Smolts bieten die Buhnenfelder Nahrungs- und Ruhehabitate. 
Schutzziele Lachs11 
• „Erhaltung und naturnahe Entwicklung von zur Fortpflanzung und für die Junglachse ge-
eigneter, sauerstoffreicher, kühler Fließgewässer mit durchströmten Kiesbänken und fla-
chen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstrecken (Rauschen). 
• Sicherung und Förderung der linearen Durchgängigkeit der Gewässer mit natürlicher Ge-
wässerdynamik und Geschiebetransport. 
• Anbindung derzeit noch nicht erreichbarer Laichhabitate in Zuflüssen des Rheins. 
• Vermeidung der Verstopfung des Kieslückensystems durch Feinsedimente. 
• Extensivierung der Bewirtschaftung im weiteren Uferbereich. 
• Verhinderung von Stoffeinträgen in die Gewässer z.B. durch breite, standortgerecht be-
pflanzte Uferrandstreifen.“ 
2.4.5 Gemeiner Stör, *Acipenser sturio 
Der Stör ist im Einzugsgebiet des Rheins um die Mitte des 20. Jahrhunderts ausgestorben 
(TAUTENHAHN & GESSNER 2014, S. 66). Ursprünglich kam im Rhein die Art Acipenser sturio 
(Atlantischer Stör) vor, die vor ca. 800 Jahren von Acipenser oxyrinchus (Ostsee-Stör) ver-
drängt wurde. Beide Arten sind der Stör-Art des Anhangs II der FFH-RL mit dem Code 1101 
zuzuordnen (GESSNER 2004). 
Derzeit konzentrieren sich die Bemühungen um Wiederansiedlung von Acipenser sturio in 
Deutschland auf die Elbe. In den Niederlanden sind im Jahr 2012 50 junge Störe mit Trans-
pondern in der Waal bei Nijmegen und vor Rotterdam ausgesetzt worden (IKRS 2018, Fach-
bericht 247). Im Jahr 2020 wurde allerdings auch der „Erste Aktionsplan für den  Europäi-
schen Stör am Unterrhein“ veröffentlicht.  
Aus historischen Quellen lässt sich rekonstruieren, dass der Störaufstieg im Rhein in zwei 
Phasen stattfand. Ein Teil der Störe stieg im Frühling auf und laichte im gleichen Sommer 
ab. Die übrigen Tiere stiegen im Herbst auf und laichten im folgenden Frühling ab. Während 
des Aufstiegs verweilten die Störe in kleinen Gruppen an tiefen Stromstellen. Als Laichplätze 
wurden stark durchströmte Bereiche in größerer Wassertiefe gewählt. Voraussetzung für den 
Reproduktionserfolg war das Vorhandensein von flacheren Jungfischhabitaten unmittelbar 
 
11http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis-
ten/meldedok/DE-4405-301

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stromabwärts der Laichplätze. Nach 6 Monaten verlagerten sich die Jungstöre zum Brack-
wasserbereich des Rheindeltas. Abgesehen vom Laichaufstieg hielten sich die adulten Tiere 
im Meer auf (RhFV 2010, S. 11ff). Störe erreichen eine Körperlänge von 1,5 bis 3 m. Die 
Mehrheit der aktuellen Fischaufstiegs- und Abstiegsanlagen sind deshalb für Störe zu klein 
dimensioniert und nicht passierbar. 
In einer 2010 durchgeführten Studie über die Erfolgsaussichten einer Wiederansiedlung des 
Störs im Rhein wird empfohlen, die Versuche zunächst auf den deutschen Niederrhein und 
das Rheindeltagebiet zu konzentrieren. In dieser Studie wird geschätzt, dass geeignete Ha-
bitatstrukturen im deutschen Niederrhein vorhanden sind. Spezielle Erfassungen zu ihrer ge-
nauen Lage, Größe und Qualität stehen noch aus (RhFV 2010, S. 81). In einer älteren Studie 
wurden geeignete Abschnitte zwischen Duisburg und Wesel (Strom -km 828 bis 838 und 
Strom-km 820 bis 828) identifiziert (Jacob 1996, zit. In Tautenhahn & Gessner 2014, S. 71). 
Diese Abschnitte liegen zwischen Wesel und Rees. Sie sind z.T. in den Schutzzonen des 
FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ eingeschlos-
sen (vgl. S. 4). Ob sich ausreichend große geeignete Habitate in den ausgewiesenen Fisch-
schutzzonen befinden, ist derzeit nicht einschätzbar. 
Der Stör bzw. seine Wiederansiedlung gehören zurzeit nicht zu den Erhaltungs- und Entwick-
lungszielen des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“. Aufgrund des langen Zeitraums bis zur Umsetzung des Vorhabens wird die Art in 
der vorliegenden FFH-Verträglichkeitsuntersuchung vorsorglich berücksichtigt. 
2.4.6 Bitterling, Rhodeus (sericeus) amarus 
Der Bitterling wird weder im Standard-Datenbogen noch in den Sachdaten des LANUV zum 
FFH-Gebiet erwähnt. Die Art wird jedoch in den Ordnungsbehördlichen Verordnungen der 
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF (2006) und Bezirksregierung Köln (2006) mit explizitem Be-
zug auf das FFH -Gebiet „Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
gemeinsam mit den Erhaltungszielen aufgeführt. 
Bitterlinge erreichen eine Körperlänge von maximal 10 cm. Sie leben in geringer Wassertiefe 
in stehenden oder langsam fließenden Gewässern mit üppiger Wasservegetation. Ihre Re-
produktion ist am Vorkommen von Großmuscheln der Gattung Unio und Anodonta gebun-
den. Die Eier werden von den Weibchen in lebende Muscheln abgelegt. Die Muscheln sau-
gen das Sperma der Männchen mit dem Atemwasser an und sorgen somit für die Befruch-
tung der Eier. Die Larven und die Jungfische entwickeln sich in der Muschelschale, die sie 
erst nach ca. 4 Wochen verlassen. Die Jungfische sind dann ca. 1 cm lang. Aufgrund dieser 
besonderen Reproduktionsstrategie kommen Bitterlinge nur dort vor, wo Großmuscheln le-
ben können. Steinige Substrate und Gewässerbereiche mit sauerstofffreien Faulschlamm-
schichten werden deshalb gemieden. 
Der Bitterling ist eine typische Kleinfischart von naturnahen Flussauen mit Flutrinnen, Altar-
men und Altwässern (LAVES 2010). Wenn Bitterlinge in den stark strömenden Rhein verdrif-
tet werden, haben sie nur Überlebenschancen, wenn sie in strömungsberuhigte Bereiche mit

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Großmuscheln eingespült werden. Am Niederrhein konzentrieren sich die Vorkom men von 
geeigneten Großmuscheln (z.B. Anodonta anatina, Unio pictorum) auf angeschlossene Ha-
fenbecken (IKSR 2015, Fachbericht 227, S. 12). 
 
Abb. 7: Bitterling Bildquelle: LAVES (2010) 
In Abschnitten des Oberrheins breitet sich der B itterling nach Wiederbesiedlung weiter aus 
und wird in einzelnen Oberrheinabschnitten außergewöhnlich häufig dokumentiert (IKSR 
2021, Fachbericht 279, S. 83) Außerdem liegen einzelne Nachweise aus dem Niederrhein 
bei Rees-Grietherort vor (IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 22).  
Die Bitterlinge, die im Freiland angetroffen werden, lassen sich häufig von ausgesetzten Art-
verwandten aus dem Gartenhandel Hongkong -Bitterling (Rhodeus ocellatus) optisch nicht 
unterscheiden. Zur zweifelsfreien Bestimmung können genetische Untersuchungen erforder-
lich sein. 
Der Bitterling gehört nicht zu den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des FFH -Gebiets 
„Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Aufgrund der Diskrepanz 
zwischen Schutzzwecken gemäß Ordnungsbehördlich en Verordnungen über das FFH -Ge-
biet und den Erhaltungszielen wird die Art in der vorliegenden FFH -Verträglichkeitsuntersu-
chung vorsorglich berücksichtigt. 
2.4.7 Nordseeschnäpel, *Coregonus oxyrinchus 
Der Nordseeschnäpel wird in Nordrhein -Westfalen als vom Ausst erben bedroht eingestuft 
(vgl. Einstufung für „Schnäpel“ in Klinger et al. 2010). Sein Erhaltungszustand in der

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atlantischen biogeografischen Region Nordrhein-Westfalens wird als ungünstig/schlecht be-
wertet12. 
Der Nordseeschnäpel wurde im Rhein im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Be-
satzprogramms (1996-2006) erfolgreich wiederangesiedelt. Seitdem hat sich ein vitaler Be-
stand etabliert, der von der eigenen Reproduktion getragen wird und von Besatzmaßnahmen 
nicht mehr abhängig ist (IKSR 2018, Fachbericht 247, S. 62). 
Der Nordseeschnäpel wird weder in den Ordnungsbehördlichen Verordnungen über das 
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“, noch in der 
aktuellen Fassung des Standard-Datenbogens oder im Schutzzieldokument des FFH -Ge-
biets erwähnt. Dies liegt daran, dass die deutschen Fachbehörden lange Zeit die Ansicht 
vertraten, dass die in den deutschen Gewässern anzutreffenden Schnäpel nicht der im An-
hang II der FFH -RL benannten Art Coregonus oxyrinchus angehöre (STEINMANN & BLESS 
2004E, S. 199). Mittlerweile sind die taxonomischen Unklarheiten beseitigt. Durch genetische 
Untersuchungen haben DIERKING et al. (2014) etabliert, dass es sich um die Schnäpel, die 
vor ihrem Aussterben im Rhein vorkamen, um Coregonus oxyrinchus handelte (s. auch BOR-
CHERDING 2014). Die für Wiederansiedlungsmaßnahmen verwendeten Besatzfische stam-
men ursprünglich von der letzten überlebenden Artpopulation aus Dänemark ab. Sie gehören 
damit sowohl zur Art des Anhangs II als auch zur früher im Rhein einheimischen Art. 
Nach der Klärung des Artstatus und dem Nachweis einer eigenständigen Reproduktion im 
Rhein nach Besatz mit Nachkommen der dänischen Population ( BORCHERDING 2014) sind 
prinzipiell einige der Anforderungen für eine Berücksichtigung als Erhaltungsziel von FFH -
Gebieten erfüllt. Der Niederrhein stellt derzeit das einzige geeignete Reproduktionsgewässer 
für die prioritäre Art in Nordrhein- Westfalen dar. Eine Aufnahme des Nordseeschnäpels als 
Erhaltungsziel des FFH -Gebiets „Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“ könnte folglich in absehbarer Zeit stattfinden. Hierfür spricht auch der Umstand, 
dass der Nordseeschnäpel bei der Bewertung des Erhaltungszustands der Fischarten der 
FFH-RL in Nordrhein-Westfalen bearbeitet wurde (Quelle: vgl. Fußnote 12). 
Aus Gründen der Verfahrenssicherheit wird die prioritäre Art in der vorliegen den FFH-Ver-
träglichkeitsuntersuchung berücksichtigt. 
Eine Datenabfrage beim Natura2000 Viewer https://natura2000.eea.europa.eu/ im Juni 2022 
erbrachte eine Meldesituation mit EU -weit insgesamt 7 gemeldeten FFH-Gebieten für den 
Schutz des Nordseeschnäpels in Dänemark. Die Europäische Umweltagentur, die die Na-
tura200-Daten europaweit verwaltet, führt in ihrer Datenbank den Nordseeschnäpel in 14 
deutschen FFH-Gebieten als geschützt auf (Stand Juni 2022).  
 
12http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/anhang-
b/fische

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Der Nordseeschnäpel lebt in den Küstenge-
wässern der westlichen und südlichen 
Nordsee und steigt im Herbst in größere 
Flüsse auf und laicht in den Wintermonaten 
im November und Dezember. Als Laich-
plätze werden schnellfließende Stromab-
schnitte mit sandigen bis kiesigen Substra-
ten gewählt. Die Eier sind klebrig und sin-
ken nach kurzer Verdriftung zum Grund. 
Die Larven wachsen in angebundenen Au-
engewässern mit Stillgewässercharakter 
oder sehr schwacher Durchströmung auf 
(Jensen 2013). Zur Larvenentwicklung ist 
eine sehr gute Sauerstoffversorgung not-
wendig. Im Frühling wandern die Jungfi-
sche von den Flüssen zügig in die Küsten-
nahen Meeresbereiche. Die Jungfische er-
nähren sich überwiegend von Zooplankton. 
Ein Grund für den Erfolg der Wiederansied-
lung im Rhein liegt darin, dass zumindest 
ein Teil der Schnäpel im abgedämmten Ijs-
selmeer verbleibt, das ästuarähnliche Be-
dingungen bietet. Dort werden die Tiere ge-
schlechtsreif, auch ohne das Meer zu errei-
chen (BORCHERDING 2014, S. 33).  
Nach derzeitigem Stand wurden Nordsee-
schnäpel im Niederrhein bislang nur strom-
abwärts von Wesel festgestellt. In diesem 
Abschnitt befanden sich auch in historischer Zeit die wichtigste n traditionellen Laich - und 
Fanggründe der Art im, Rhein. Schnäpel stiegen vereinzelt bis zur Moselmündung und sehr 
selten bis Speyer auf (BORCHERDING 2014, S.32). Da die Aufstiegswanderungen eher kürzer 
sind als bei anderen Langdistanzwanderfischen, ist unklar, ob es sich bei den historischen 
Angaben aus dem Mittel- und Oberrhein tatsächlich um Nordseeschnäpel im heutigen Sinne 
oder um verwandten Coregoniden handelte. 
Der aktuelle und der historische Schwerpunkt im FFH-Gebiet erklären sich aus der Affinität 
des Nordseeschnäpels für Auengewässer in der Aufwuchsphase. Der Abschnitt stromab-
wärts von Duisburg („nebengerinnereicher Typ des Niederrheins“ IKSR 2004, Steckbrief Nr: 
5.3, S. 83ff) war besonders reich an Nebengewässern. Im stromaufwärts folgenden Abschnitt 
des Rheins (Duisburg bis Leverkusen, „nebengerinnearmer Typ des Niederrheins“ IKSR 
2004, Steckbrief Nr: 5.2, S. 76ff) war das Habitatangebot ungünstiger. Im Abschnitt strom-
aufwärts von Köln gehört der Nordseeschnäpel ni cht zur typischen Fischfauna (vgl. Lever-
kusen bis Bad Honnef, „mittelgebirgsgeprägter Typ des Niederrheins“ IKSR 2004, Steckbrief 
Nr: 5.1, S. 73ff). 
Abb. 8: FFH-Gebiete in der EU mit dem Nordseeschnäpel 
als Erhaltungsziel (30.06.2022)

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Abb. 9: Nordseeschnäpel Bildquelle: J. Borcherding, Pressemitteilung LAN UV, 19.12.2011 www.la-
nuv.nrw.de 
Der Nordseeschnäpel gehört aktuell nicht zu den Erhaltungs - und Entwicklungszielen des 
FFHGebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Aufgrund des 
langen Zeitraums bis zur Umsetzung des Vorhabens wird die Art in  der vorliegenden FFH-
Verträglichkeitsuntersuchung vorsorglich berücksichtigt. 
2.4.8 Steinbeißer, Cobitis taenia 
Der Steinbeißer wird im Tiefland von Nordrhein-Westfalen als „gefährdet“ (Rote Liste 3, Klin-
ger et al. 2010) eingestuft. Sein Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Re-
gion Nordrhein - Westfalens wird als ungünstig/unzureichend bewertet. Auss chlaggebend 
hierfür ist das defizitäre Habitatangebot (siehe Fußnote 12). 
Der Steinbeißer führt in Fließgewässern nur kurze Wanderungen aus, die bei Beständen in 
Stillgewässern ausbleiben. Solange sein angestammter Lebensraum eine langfristig erfolg-
reiche Reproduktion erlaubt, ist er nicht auf die Aufrechterhaltung von großräumigen Wan-
derstrecken angewiesen.

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Abb. 10: Steinbeißer Bildquelle: http://www.fishbase.org/Photos 
Der Steinbeißer besiedelt in der Regel Fließgewässer mit sehr schwacher Strömung und 
Stillgewässer. Er ist am Rhein für Altarme und Stillgewässer der Auen charakteristisch. Da 
die Art zudem Pioniersande benöti gt, ist sie auf eine typische Standortdynamik aus Erosi-
onsphasen bei Hochwasser und schwache Durchströmung bei normalen Abflüssen ange-
wiesen. Der Steinbeißer gehört zu den Fischarten, die zur Reproduktion Habitate mit aqua-
tischer Vegetation benötigen. Die Eier werden an Wasserpflanzen und z.T. an Wurzeln ab-
gelegt. Die Larven wachsen lichtgeschützt in dichter Vegetation auf. Solange sich keine aus-
reichend dichten Makrophytenbestände in den ruhigeren Bereichen der tieferen Buhnenfel-
der etablieren, ist eine Reproduktion des Steinbeißers im Hauptstrom unwahrscheinlich. 
Aktuell ist der Steinbeißer wieder regelmäßig im Oberrhein vertreten. Im Niederrhein wurden 
in der Vergangenheit Steinbeißer im Mündungsbereich von Zuflüssen und in Altarmen ge-
funden (LELEK & BUHSE 1992, S. 155). Im Schutzgebiet „Rhein-Fischschutzzonen“ wurde im 
Rahmen des WRRL -Monitorings im Jahr 2013 an der Station Bonn -Mehlem ein aus dem 
Mehlemer Bach verdrifteter Steinbeißer nachgewiesen (IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 22; 
FischInfo Auskunftssystem des LANUV: Station rhe -01-7817). Die Station Bonn -Mehlem 
liegt ca. 72 Strom-Km stromaufwärts von Dormagen. 
Schutzziele Steinbeißer13 
• „Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger Fließgewässer mit Gewäs-
sersohlbereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten. 
• Erhaltung und Verbesserung einer natürlichen Abflussdynamik mit sich umlagernden 
Sanden und Feinkiesen. 
• Schonende, angepasste Gewässerunterhaltung. 
• Vermeidung von Eutrophierungen und starken Materialeinschwemmungen mit der Folge 
von Veralgungen, Verschlammungen und Bewuchs mit Wasserpflanzen auf den Gewäs-
sersohlen. 
 
13http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis-
ten/meldedok/DE-4405-301

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• Nutzungsaufgabe in den Uferrandstreifen (Pufferzonen, Rückhaltung von Stoff- und Mate-
rialeinträgen). 
• Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Wurzeln und Steine.“ 
2.4.9 Groppe, Cottus gobio s.l. 
Seit einer rezenten taxonomischen Revision wird die Anhang II-Art „Cottus gobio“ in Cottus 
gobio, Cottus rhenanus und Cottus perifretum aufgespalten. Genetischen Untersuchungen 
zufolge gehören die Groppen aus dem Rheineinzugsgebiet stromabwärts von Mannheim zur 
sog. Rheingroppe, Cottus rhenanus. Im Rhein selbst kommen Hybriden aus Cottus rhenanus 
und Cottus perifretum vor (Nolte et al. 2005). In Nordrhein-Westfalen werden die drei Grop-
pen-Arten der im Anhang II geführten Sammelart  Groppe, Cottus gobio s.l.  zugeordnet 
(Stand 2011)14.  
 
Abb. 11: Rhein-Groppe (C. rhenanus) aus der Emscher Bildquelle: STEMMER & JACOBS (2015), S. 17 
Groppen sind in Nordrhein-Westfalen weit verbreitet und derzeit nicht gefährdet (KLINGER et 
al. 2010). Ihr Erhaltungszustand in der atlantischen biogeografischen Region Nordrhein -
Westfalen wird als günstig bewertet 15. Die im Rhein vorkommende Hybridform breitet sich 
sehr stark aus (Nolte et al. 2005). 
 
14 http://www.dv-bl.de/wcms/Clients/125200829071010/Documents/102/steckbrief_groppe_21-04-11.pdf 
15http://ffh-bericht-2013.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2013/de/nrw-bericht-karten/an-
hang-b/fische

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Die Groppe ist ein nachtaktiver Grundfisch, der in der Regel nur ca. 9 bis max.15 cm lang 
wird. Groppen besitzen keine Schwimmblase. Meistens bewegen sie sich, indem sie mit Hilfe 
ihrer gespreizten Brustflossen auf dem Grund kriechen. Sie leben in Bächen und Flüssen mit 
mäßiger Strömung meist unter Steinen oder zwischen Baumwurzeln versteckt. Sie meiden 
Bereiche mit starker Strömung. Die Art lebt stationär, d.h. dass sie nur kleinräumige Stand-
ortwechsel durch Verdriftung und k urze Wiederaufstiegs-wanderungen vollzieht. Der Laich 
wird in einer gegrabenen Höhle unter Steinen abgegeben. Nach dem Schlupf verlassen die 
Larven diesen Schutz und werden verdriftet. 
Im Frühling halten sich Groppen in Flachwasserzonen des Rheins mit stei nig-kiesigem Un-
tergrund auf. Die Art besiedelt auch atypische Standorte in der Fahrrinne und in Hafenbecken 
(LELEK & BUHSE 1992, S. 180). Sichere Erkenntnisse über den Reproduktionserfolg in der 
Fahrrinne liegen nicht vor. Steinübersäte Bereiche der Sohle können Adulten dort ein Über-
leben ermöglichen. Zumindest die Ansprüche der Adulte an die Wasserqualität sind geringer 
als früher angenommen. Der Geschiebetransport und Sedimentumlagerungen wirken sich 
auf Eier, Larven und Jungfische schädlich aus. Es ist u nklar, ob die Larven im Bereich der 
Hauptströmung überlebensfähig sind, wenn sie die geschützte Laichgrube verlassen. Hö-
here Dichten sind aus strömungsberuhigten Hafenbecken bekannt ( STEINMANN & BLESS 
2004F). 
Aufgrund ihrer versteckten Lebensweise werden Groppen bei standardisierten Erfassungen 
der Fischfauna nicht oder ungenügend erfasst. Laut Standard-Datenbogen (Natura2000 Mel-
dedok NRW Stand 2021, aktuell) lässt sich das Vorkommen der Art im FFH-Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ nicht quantifizieren. 
Schutzziele Groppe16 
• „Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher 
und totholzreicher Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewäs-
serrändern. 
• Verbesserung der Durchgängigkeit. 
• Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung, bzw. Reduzierung und Verhinde-
rung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstrei-
fen. 
• Extensivierung der Bewirtschaftung im weiteren Uferbereich. 
• Verzicht auf Sohlräumung. 
• Entwicklung typischer Ufergaleriewälder.“ 
2.5 Sonstige im Standarddatenbogen genannten Arten 
Der Standard-Datenbogen (Natura200 Meldedok NRW Juni 2021) benennt keine anderen 
wichtigen Pflanzen- und Tierarten. 
 
16http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis-
ten/meldedok/DE-4405-301

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2.6 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen 
Die bereits erwähnten Projekte zur Wiederansiedlung des Maifisches (Kap. 2.3.2.4, S. 13ff) 
und des Nordseeschnäpels (Kap. 2.3.2.8, S. 18ff) haben dazu geführt, dass zwei aus dem 
Rhein verschwundene Fischarten des Anhangs II der FFH-RL wieder im Gebiet vorkommen. 
Im Rahmen mehrerer LIFE -Projekte mit Schwerpunkt im EU -Vogelschutzgebiet „Unterer 
Niederrhein“ (Umsetzung 2013-2021) werden verschiedene Maßnahmen zur Reaktivierung 
der Überschwemmungsaue und Wiederanbindung von Auengewässern du rchgeführt, die 
auch den Zielarten des FFH-Gebietes zugutekommen: 
• LIFE+- Projekt “Optimierung des Lebensraumes der Uferschnepfenbrutpopulation im NA-
TURA 2000-Gebiet “NSG Hetter-Millinger Bruch, mit Erweiterung” 
• LIFE+-Projekt zur Anlage einer durchflossenen Nebenrinne und Anlage von Auenwald in 
der Emmericher Ward 
• geplantes LIFE+-Projekt zur Wiederherstellung des Feuchtgebietscharakters in der 
Rheinaue Emmericher Ward 
• LIFE+-Projekt Grünlandentwicklung zum Schutz gefährdeter Wiesenvögel im EUVogel-
schutzgebiet "Unterer Niederrhein" (Schwerpunktraum Düffel) 
• LIFE+-Projekt „Nebenrinne Bislich-Vahnum“ 
• geplantes LIFE+-Projekt Bislicher Insel zur Anlage einer Nebenrinne 
• LIFE+-Projekt „Umsetzung des Maßnahmenkonzepts für das Vogelschutzgebiet Unterer 
Niederrhein im Naturschutzgebiet „Orsoyer Rheinbogen“ 
Zudem liegt ein Maßnahmenkonzept samt Erläuterungsbericht für das FFH-Gebiet im Ent-
wurf vor (Stand 2020) (s. LANUV). Der Bestand, durchgeführte Maßnahmen und derzeitige 
Beeinträchtigungen werden aufgeführt. Als defizitär wird der derzeitige Wasserhaushalt des 
Rheins beschrieben, da Auenbereiche seltener durchströmt werden. Ein Handlungsbedarf 
wird nicht hergeleitet, da die Prozesse weitestgehend irreversibel seien bzw. durch den Kli-
mawandel verschärft werden könnten. 
2.7 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 
2000-Gebieten 
Als Folge der sehr großen Aktionsradien der Langdistanzwanderfische und der Ausdehnung 
der Gewässersysteme im Einzugsgebiet des Rheins ist das FFH -Gebiet Bestandteil eines 
außergewöhnlich weitreichenden ökologischen Schutzgebietsverbunds. Der Rhein bei Dor-
magen gehört zur Wanderstrecke von Fischen und Neunaugen, die zwischen der Nordsee 
und ihren Laichgebieten in weiter stromaufwärts gelegenen Stromabschnitten und Neben-
flüssen wechseln. 
Für Fische und Neunaugen, die nicht bis Dormagen aufsteigen, ist die geplante Wasserent-
nahme nicht relevant. Natura 2000 -Gebiete in Zuflüssen, die stromabwärts von Dormagen 
im Rhein einmünden (z.B. Lippe) sind folglich nicht betroffen. Für s tromaufwärts gelegene 
Gebiete lässt sich hingegen eine Betroffenheit nicht ausschließen. Von einer Störung der 
Verbindungsfunktion sind potenziell alle Natura 2000 -Gebiete betroffen, die

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Langdistanzwanderfische als Erhaltungsziele haben und nur über den Rhein bei Dormagen 
für diese Arten erreichbar sind. Das Passieren des Rheins bei Dormagen stellt ein eindeutig 
vorhersehbares und alternativloses Ereignis im Leben der betroffenen Tiere dar. Die Art der 
Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Gebieten ist folglich im konkreten Fall von 
einer anderen Qualität als z.B. die Wechselbeziehungen, die beispielsweise zwischen ein-
zelnen Rastgebieten von Zugvögeln oder zwischen Gebieten, die von terrestrischen Arten 
mit großen Aktionsradien (z.B. Wolf) aufgesucht werden, fakultativ bestehen können. 
Die Natura 2000-Meldekulisse im Einzugsgebiet des Rheins setzt sich aus einer Vielzahl von 
einzelnen Gebieten zusammen. Über den Rhein und seine Zuflüsse erreichen Wanderfisch-
arten Natura 2000 -Gebiete in Nordrhein -Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern und 
Baden-Württemberg sowie in den Anrainerstaaten Luxemburg und Frankreich. In den fol-
genden Abbildungen wird der Umfang des Beziehungsgefüges der „Rhein-Fischschutzzonen 
zwischen Emmerich und Bad Honnef“ innerhalb von Na tura 2000 verdeutlicht. Die Zusam-
menstellung basiert auf aktuellen Angaben, die auf dem Natura 2000-Viewer der European 
Environmental Agency (EEA, Kopenhagen) online abrufbar sind (http://natura2000.eea.eu-
ropa.eu/#, letzter Zugriff Juni 2022).

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Abb. 12: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus Sicht der Meerneunaugen 
Jeder gelbe Punkt in der Abbildung steht für ein eigenständige gemeldetes FFH-Gebiet. Der 
nördlichste Punkt im deutschen Rheinabschnitt bei Duisburg ist das  FFH-Gebiet „Rhein-
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“. Das Meerneunauge ist Erhaltungs-
ziel in 22 weiteren FFH-Gebieten im Rhein und in den Nebenflüssen des Rheins stromauf-
wärts von Dormagen. Stromabwärts des Gebietes „Rhein-Fischschutzzonen“ gehören in den 
FRANCE 
Dormagen

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Niederlanden 4 weitere FFH -Gebiete zur Wanderstrecke der Meerneunaugen zwischen 
Nordsee und ihren Laichgebieten.  
Die folgenden Abbildungen für das Flussneunauge (Abb. 13), den Lachs (Abb. 14) und den 
Maifisch (Abb. 15) sind nach demselben Prinzip konzipiert. 
 
  
FRANCE 
Dormagen 
Abb. 13: Natura 2000-Netzwerk 
im Einzuggebiet des 
Rheins aus Sicht der 
Flussneunaugen

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In 35 FFH-Gebieten im Einzugsgebiet des Rheins ist das Flussneunauge als Erhaltungsziel 
eingestuft. Darunter befinden sich 5 Gebiete in der Lippe. Die Flussneunaugen, die sich in 
der Lippe reproduzieren, verlassen den Rhein bei Wesel, ca. 100 Strom, -km stromabwärts 
von Dormagen. Für die Reproduktionsbestände der Lippe stellt der Rhein bei Dormagen 
keine obligate Wanderstrecke dar. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 14: Natura 2000-Netz-
werk im Einzugsge-
biet des Rheins aus 
der Sicht der 
Lachse 
FRANCE 
Dormagen

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Die Schutzgebietskulisse für den Lachs ist, was die Anzahl der Gebiete anbelangt, die Um-
fangreichste. Sie umfasst im Einzuggebiet des Rheins insgesamt 43 FFH-Gebiete: 
• Deutschland 36 FFH-Gebiete mit Laich- und/oder Wanderfunktionen 
• Niederlande: 4 FFH-Gebiete mit Wanderfunktionen 
• Luxemburg: 1 FFH-Gebiet mit Laich- und/oder Wanderfunktion, welches über die Mosel 
mit dem Rhein in Verbindung steht 
• Frankreich: 3 FFH-Gebiete mit Laich- und/oder Wanderfunktionen.

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Abb. 15: Natura 2000-Netzwerk im Einzugsgebiet des Rheins aus Sicht der Maifische 
Der Maifisch ist im deutschen Abschnitt des Rheins in insgesamt 17 eigenständigen FFH -
Gebieten geschützt. Davon liegen 16 Gebiete stromaufwärts der „Rhein -Fischschutzzone 
zwischen Emmerich und Bad Honnef“. In den Niederlanden wird die Art als Wanderfisch in 
4 FFH-Gebieten geschützt. 
Dormagen 
FRANCE

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Der Nordseeschnäpel ist als Art des Anhangs II im Rhein in keinem FFH -Gebiet geschützt. 
Die Gebiete, die in der EU für seinen Schutz gewählt wurden, sind in Abb. 8 (S. 35) darge-
stellt.  
Der Bitterling, der Steinbeißer und die Groppe haben deutlich kleinere Aktionsräume als die 
Langdistanzwanderer und sind auf keine räumlichen Wechsel über den Rheinabschnitt zwi-
schen Emmerich und Bad Honnef hinaus angewiesen.

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3 Beschreibung des Vorhabens 
3.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 
Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen 
Braunkohleverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetz (KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewin-
nung in den Tagebauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt 
die Leitentscheidung „ Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier “ vom 
23.03.2021 (im Folgenden: Leitentscheidung 2021)  den Beitrag der Landesregierung zur 
Umsetzung des bundesgesetzlich eingeleiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem 
die Nutzung von Rheinwasser für die Befüllung der Tagebauseen Garzweiler und Hambach 
nach Beendigung des Abbaus vor (Entscheidungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung).  
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der 
„Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rhein-
wassertransportleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW ge-
nehmigt. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen ei-
ner Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-Betriebs-
gelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf. Die RWTL zum Tagebau Hambach wird 
in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten Trasse geführt. Der geän-
derte Braunkohlenplan soll letztlich die Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und 
Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern.  
Nachfolgend werden die für die vorliegende Prüfung betrachtungsrelevanten Bauwerke so-
wie die zur Anwendung kommenden Bauverfahren beschrieben.  
Entnahmebauwerk und Hydroburst 
Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt im Uferbereich des Rheins bei Rheins trom-km 
712,6. Im Uferbereich des Rheins wird ein Entnahmebauwerk errichtet. Hier soll Rheinwas-
ser mittels sechs sogenannter Passiv -Rechen (voraussichtlich Johnson Screens® als nach 
derzeitigem Stand beste verfügbare Technik zur Vermeidung der Ansaugung vo n Fischen) 
entnommen werden. Die Abmessungen des Entnahmebauwerks belaufen sich auf ca. 60 m 
x 15 m.  
Die minimale Entnahmemenge wird dabei 1,8 m³/s betragen und dient der Sicherstellung der 
benötigten Ökowasserversorgung. Die maximale Entnahme beträgt gem. der vorhandenen 
Leitungs- und Anlagenkapazität 18 m³/s. Das entnommene Rheinwasser wird über eine Frei-
gefälleleitung zu einem Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich geführt. Es werden insgesamt 
drei Leitungen durch untertägigen Vortrieb in Schutzrohren zum ge planten Pumpbauwerk 
verlegt. Zur Deichquerung soll ein möglichst setzungs - und vibrationsarmes Verfahren zur 
Anwendung kommen. Aufgrund des anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum Bei-
spiel Verfahren des Microtunnelings, die suspensionsgestützt mit Druck luftpolster arbeiten, 
in Frage.

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Ein regelmäßiges Freispülen der Rechenoberfläche erfolgt mittels Druckluft (sog. „Hydro-
burst“) in einem wasserdruckdichten Gebäude, das nicht sichtbar unter Flur im Deichvorland 
liegen wird. Zusätzlich zur dargestellten druckluftbasierten Reinigung muss damit gerechnet 
werden, dass das biologische Wachstum auf den Screens manuell entfernt werden muss. 
Dazu müssen in regelmäßigen Abständen Taucher eingesetzt werden. 
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Entnahmebauwerks und der dazugehörigen tech-
nischen Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt. Zur Erschlie-
ßung des Entnahmebauwerks sollen die vorhandenen Wirtschaftswege genutzt und nur bei 
Bedarf punktuell ertüchtigt werden. Da hier nur unregelmäßi g (Kontrolle, Austausch von 
Komponenten, Instandhaltung) Fahrten erforderlich sind, kann auf einen Ausbau der Wege 
in Asphaltbauweise verzichtet werden. 
Pumpbauwerk 
Durch drei Leitungen mit natürlichem Gefälle und schwerkraftbewegtem Wasser (Freigefäl-
leleitung) wird das am Rhein entnommene Wasser zum Pumpbauwerk im Deichhinterland 
geführt. Dort wird das Wasser in die drei geplanten (Druck-)Rohrleitungen eingespeist. Dem 
Wasser muss dabei Energie durch Pumpen zugeführt werden, um einerseits die geodäti-
schen Höhenunterschiede zwischen der Entnahmestelle am Rhein und den Auslaufberei-
chen an den Tagebauen Hambach und Garzweiler zu überwinden und andererseits Rei-
bungsverluste zu überwinden, die auf dem Transportweg entstehen. 
Die Gebäudekonzeption für das Pumpbauwerk beinhaltet einen oberirdischen und einen un-
terirdischen Teil. Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagen-
teile des Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Der unterirdische Gebäudeteil 
erfordert eine Gebäudeabmessung von ca. 45 m x 100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m 
OKFF (Oberkante Fertig Fußboden) unter Geländeoberkante. Für den Bauwerkskörper 
oberhalb der Geländeoberkante ist ein Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer 
Bauwerkshöhe von rd. 9  m über Geländeoberkante. Ein Teil der Bereiche der unterirdisch 
angeordneten Gebäudeflächen können hierbei als Verkehrsflächen für die Unterhaltung und 
Wartung des Pumpwerks genutzt werden. 
Vor Einspeisung in die Rohrleitungen wird das entnommene Wasser von F remdstoffen ge-
reinigt. Dazu wird den Pumpen eine Abscheideanlage vorgeschaltet, die ebenfalls im Pump-
bauwerk untergebracht wird. D er Einlauf der Freigefälleleitung in die Abscheideanlage im 
Pumpbauwerk liegt rd. 10 m unter Geländeoberkante, wobei die Siebbandanlage um weitere 
1 bis 2 m vertieft werden kann, um auch bei Niedrigwasserständen eine ausreichende Be-
netzung der Siebbänder zu gewährleisten. Eine Reinigung der Siebe erfolgt durch Absprit-
zen. Das Siebgut wird zusammen mit dem zum Abspritzen verwendeten Rohwasser in einer 
Rinne gesammelt und kann bei Bedarf beprobt werden. Für die erforderliche Entnahme-
menge sind drei Siebstraßen mit einer lichten Kanalbreite von jeweils ca. 3,5 m erforderlich. 
Der Abtransport des Siebguts erfolgt bedarfsweise durch LKW-Transport. Alternativ wird zu 
dem v.b. System auch eine ebenfalls innerhalb des Gebäudes befindliche Siebreinigungs-
maschine geprüft (System Geiger Multi -Disc o.ä.), welche ebenfalls in die Kategorie Sieb-
bandmaschinen einzuordnen ist und der gleichen Funktion dient.

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Die Außenanlagen des Pumpbauwerks werden mit einer mindestens 2 m hohen Zaunanlage 
eingefriedet. Im Bereich der Zufahrt ist eine Toranlage vorgesehen. Eine Beleuchtung der 
Außenanlagen innerhalb des umzäunten Bereichs ist vorgesehen.  Zu den ve rkehrstechni-
schen Außenanlagen gehört ein Wendebereich, der mindestens auf das Wenden für 7,5  t-
Lkw ausgelegt sein sollte. Für größere Fahrzeuge (größere Lkw, Mobilkran) ist der Wende-
bereich so auszulegen, dass ein Wenden mit Rangieren (Rückstoßen) erfolgen kann. Neben 
der Pumpstation sind Stellplätze vorzusehen. Die Anzahl der Stellplätze hängt von dem zu 
erwartenden Wartungsverkehr ab. 
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Pumpbauwerks und der dazugehörigen techni-
schen Anlagen wird auch in diesem Bereich noch ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 
m benötigt. 
Die verkehrstechnische Erschließung des Pumpbauwerks erfolgt von Nordwesten her über 
den Zuweg zur Industriedeponie Dormagen (Piwipper Straße). Die Piwipper Straße ist ggf. 
zum Teil zu ertüchti gen und auszubauen. Der derzeitige Feldweg zwischen den landwirt-
schaftlichen Nutzflächen, welcher parallel zum Rheindamm in einem Abstand von rd. 180 m 
verläuft, kann zur Erschließungsstraße für das Pumpbauwerk ausgebaut werden. Hierfür 
wird eine Straßenbreite von mindestens 3,25 m benötigt, um den Schwerverkehr aufnehmen 
zu können (unverändert gegenüber Altverfahren). Die Länge der auszubauenden Feldwege 
beträgt rd. 750  m. Die Länge der Erschließungsstraße auf derzeitigem Feld beträgt rd. 
180 m. Es ergibt sich eine unveränderte Gesamtlänge der Erschließungsstraße von rd. 
930 m. Die Entwässerung der Erschließungsstraße erfolgt über die Schultern. Es wird davon 
ausgegangen, dass der Weg auf Geländeniveau ausgebaut wird. Die Erschließungsstraße 
wird voraussichtlich in Asphaltbauweise ausgeführt und bauzeitlich geringfügig verbreitert.  
Für detaillierte Ausführungen zu Funktions- und Arbeitsweisen im Zusammenhang mit dem 
Bau, der Anlage und dem Betrieb der technischen Anlagen und Bauwerke wird auf die aus-
führliche Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2 -2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen 
Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP -Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ 
(FROELICH & SPORBECK 2022C) verwiesen. 
3.2 Projektwirkung 
Im Folgenden wird dargelegt, w elche Wirkungen aufgrund der technischen Eigenschaften 
des Vorhabens im konkreten Fall von Relevanz sein können bzw. ausgeschlossen werden. 
Dieser Prüfschritt ermöglicht eine Fokussierung auf diejenigen Wirkungen, die potenziell kon-
fliktrelevant sind und im Kap. 5 näher betrachtet werden. 
Da das Vorhaben außerhalb des FFH-Gebiets umgesetzt werden soll, sind im konkreten Fall 
nur Wirkungen von Relevanz, die eine ausreichende Reichweite haben, um bis ins FFH -
Gebiet Effekte auszulösen.

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3.2.1 Baubedingte Wirkungen 
• Bauflächen, Baustelleneinrichtungen und Bodenlagerflächen befinden sich außerhalb 
des FFH-Gebiets. Flächeninanspruchnahmen von Gebietsflächen können ausgeschlos-
sen werden. 
• Es finden Baumaßnahmen im Vorland und im Uferbereich statt. Baubedingte stoffliche 
Einträge in den Rhein sind prinzipiell möglich. 
• Die Einbringung von Spundwänden zur Sicherung der Baugrube des Entnahmebauwer-
kes am Ufer kann Erschütterungen auslösen, die sich in den angrenzenden Strom über-
tragen. 
• Bau- und Transportgeräte emittieren Lärm und Abgase (Luftschadstoffe). 
• Im Sommerhalbjahr finden die Bauarbeiten in der Regel bei Tageslicht statt. Im Winter-
halbjahr kann die Bauzeit in die Dämmerungsstunden hineinreichen. Lichtimmissionen 
sind dann nicht auszuschließen. 
3.2.2 Anlagenbedingt Wirkungen 
• Das Vorhaben soll vollständig außerhalb des FFH-Gebiets umgesetzt werden. Die herzu-
stellenden Anlagen nehmen keine Schutzgebietsflächen in Anspruch. 
• Die herzustellenden Anlagen schränken die Durchgängigkeit des Stroms nicht ein. 
3.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen 
• Durch die Wasserentnahme können Fische und Neunaugen, die zwischen stromaufwärts 
und stromabwärts gelegenen Fischschutzzonen wechseln, geschädigt bzw. getötet wer-
den. 
• Die Wasserentnahme wirkt sich prinzipiell auf die Abflussmenge aus. Prinzipiell besteht 
ein Wirkpfad zum physikalischen und chemischen Zustand des Rheins. 
• Johnson Screens besitzen keine beweglichen Teile, die einen Einsatz von Schmierstof-
fen erfordern würden. Leckagen von wassergefährdenden Stoffen in den Rhein können 
ausgeschlossen werden. 
• Im Regelfall werden die Schirme durch die integrierte, regelmäßige Rückspülung gerei-
nigt. Soweit erforderlich werden die Schirme zur Reinigung abgebaut und an einem an-
deren Standort behandelt. Eine Verschmutzung des Rheins ist dabei ausgeschlossen. 
• Das Pumpwerk wird elektrisch betrieben und löst keine Immissionen an seinem Einsatz-
ort aus. 
Tab. 4: Mögliche Wirkungen des Vorhabens auf das FFH-Gebiet "Rhein-Fischsschutzzonen zwi-
schen Emmerich und Bad Honnef" 
Wirkungen Ausge-
schlossen 
Wirkpfad 
vorhanden 
Baubedingte Wirkungen 
Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet X - 
Stoffliche Einträge in den Rhein - X 
Erschütterungen, Impulslärm - X

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Wirkungen Ausge-
schlossen 
Wirkpfad 
vorhanden 
Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und 
Transportgeräte 
- X 
Immissionen von Licht - X 
Anlagenbedingte Wirkungen 
Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet X - 
Bauliche Einschränkungen der Durchgängigkeit X - 
Betriebsbedingte Wirkungen 
Fischverluste durch die Wasserentnahme - X 
Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den physi-
kalischen und chemischen Zustand des Rheins 
- X 
Leckage von wassergefährdenden Stoffen in den Rhein X - 
Verschmutzung des Rheins bei der Reinigung der Schirme X -

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4 Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 
4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes 
Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Gebiets zwi-
schen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worring -Langel“ und „Rhein am 
NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grid“ (Abb. 16). 
 
Abb. 16: Lage der Wasserentnahmestelle zwischen zwei Schutzzonen 
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt sich 
aus 19 Fließstrecken zusammen, die von nicht gemeldeten Abschnitten voneinander ge-
trennt sind. Die Abgrenzungen des Gebiets folg dem sog. Trittstein-Ansatz (stepping stones) 
(vgl. S. 5). Demnach finden Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen ausschließlich im Be-
reich der Trittsteine statt. Von dort aus sollen die lokal eingeleiteten positiven Entwicklungen 
auf den gesamten Strom ausstrahlen. Die 19 Trittsteine stehen aus der Sicht von aquati-
schen Arten nur über den Strom miteinander in Verbindung. Es ist daher davon auszugehen, 
dass im konkreten Fall nicht nur die einzelnen Trittsteine, sondern auch ihre Wechselbezie-
hungen im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG als für „den Schutzzweck maßgeblich sind. 
Aufgrund der Lage des Vorhabens außerhalb des FFH-Gebiets und der Wirkungen, die von 
ihm ausgehen (Kap. 3.2, S. 50ff), kann es Erhaltungsziele des Gebietes nur beeinträchtigen, 
wenn es sich auf Wechselbeziehungen zwischen den beiden nächstgelegenen Trittsteinen 
negativ auswirkt. Eventuelle Beeinträchtigungen, die in diesem Abschnitt festgestellt werden, 
wirken sich als punktuelle Einschränkungen der gefahrlosen Passage auf das gesamte FFH-

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Gebiet aus und sind ggf. auf eine mögliche Erheblichkeit beim Zusammenwirken mit anderen 
Plänen und Projekten zu prüfen. 
Der näher betrachtete Untersuchungsraum der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wird des-
halb auf die Fließstrecke zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Wor-
ringen-Langel“ und „Rhein am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ begrenzt. Der 
Prüfraum für die Kumulationsbetrachtung ist aber nach etablierten Fachst andards (u.a. 
BMVBW 2004) das gesamte betroffene FFH-Gebiet. 
4.1.1 Verwendete Daten, Datenlücken 
Der Untersuchungsraum liegt außerhalb des FFH -Gebiets. Daten aus dem Monitoring der 
Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL liegen deshalb nicht vor. 
Über die Fischfauna des Rheins, die im Mittelpunkt der Verträglichkeitsuntersuchung steht, 
liegen Daten vor, die als Grundlage der Aktionsprogramme "Rhein" und "Rhein 2020" der 
Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins im 6 -jährigen Turnus erhoben werden 
(IKSR 2021A). In diesem Zusammenhang wurden Untersuchungen des IKSR -Monitorings 
aus dem Jahr 2018/19 ausgewertet. Diese Daten, Folgedaten und ältere Untersuchungen 
stehen über das FischInfo -Auskunftssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Ver-
braucherschutz Nordrhein- Westfalen zur Verfügung17. Die Methoden entsprechen den An-
forderungen des Anhangs V der Wasserrahmenrichtlinie. 
Im hier betrachteten Rheinabschnitt bzw. in seinem nahen Umfeld befinden sich 3 der ins-
gesamt 11 Probestellen im WRRL-Wasserköper „Niederrhein 2 / Leverkusen bis Duisburg. 
Die einzelnen Stationen liegen in Abständen von ca. 5 Strom -km voneinander. Die Fisch-
fauna wird in 500 m langen Befischungsstrecken an einem Termin im jeweiligen Erfassungs-
jahr mit der Methode der Elektrofischerei erfasst. Zwei benachbarte Probestellen dokumen-
tieren die Artenzusammensetzung und die Dominanzverhältnisse an Uferabschnitten mit 
Steindeckwerken in Prallhanglage und liefern Ergebnisse, die auf den Wasserentnahmebe-
reich übertragbar sind. Diese Informationen ermöglichen einen guten Überblick über die Zu-
sammensetzung der ufernahen Fischfauna, die sich über längere Zeit im Bereich aufhält. Sie 
erlauben eine Einschätzung der Bedeutung des Rheinabschnitts für die Fischfauna im Kon-
text des Niederrheins. 
Wandernde Arten, die sich nur kurzzeitig im Rheinabschnitt aufhalten, werden in der Regel 
im Rahmen der genannten Untersuchungen nicht erfasst. Der Rhein bei Dormagen gehört 
zur obligaten Wanderstrecke der Arten, die beim Monitoring an weiter stromaufwärts gele-
genen Staustufen nachgewiesen werden. Daraus geht eindeutig hervor, dass die für das 
FFH-Gebiet relevanten Arten Flussneunauge, Meerneunauge, Maifisch und Lachs die 
Rheinstrecke bei Dormagen passieren (IKSR 2021, Fachbericht 279, S: 57ff). Zur Ermittlung 
der im Untersuchungsraum zeitweilig vorkommenden Wanderfische sind deshalb keine Er-
fassungen erforderlich. 
 
17 http://46.245.220.6/fischinfo_auskunft/fischinfo_abfrage.html

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Die vorliegenden Informationen reichen aus, um die Funktion und die Bedeutung des Unter-
suchungsraums als Verbindungsstrecke zwischen den Fischschutzzonen „Worring en-Lan-
gel“ und „Urdenbacher Kämpe / Zonser Grind“ aus fischkundlicher Sicht zu charakterisieren. 
4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs 
4.2.1 Übersicht über die Landschaft 
Der Stromverlauf im Bereich der Wasserentnahmestelle zeichnet sich durch eine ausge-
prägte Rechtskurve mit einem steilen Erosionsufer (Prallufer) an der Westseite und einem 
flachen Akkumulationsufer (Gleitufer) an der Ostseite aus ( Abb. 17). Die Wasserentnahme 
ist am Strom-km 712,6 vorgesehen. Strom-km 712,2 und Strom-km 712,8 stellten Varianten 
dar. (An der Art der Nutzung hat sich seit der Fotographie im Jahr 2015 nichts geändert.) 
 
Abb. 17: Rhein bei Dormagen (Blickrichtung in Fließrichtung nach Norden (Bildquelle: Büro Nacken 
2015) 
Als Schutz gegen Erosion ist das Prallufer mit einem Steindeckwerk gesichert (Abb. 18). Die 
Gefahr des Uferabbruches wird durch den Wellenschlag verstärkt, der von der Schifffahrt 
ausgelöst wird.

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Abb. 18: Steindeckwerk am linken Rheinufer bei Dormagen (Blickrichtung Süden) (Bildquelle FROE-
LICH & SPORBECK 2015) 
Landseitig des Deckwerks schließt sich ein unterschiedlich breiter Saum an, dessen Vege-
tation von stickstoffliebenden Pflanzen (in erster Linie Brennnesseln) beherrscht wird (Abb. 
19, oben links). Dieser Bewuchs ist am Rand von intensiv genutzten landwirtschaftlichen 
Flächen üblich. 
Die Auenflächen werden ackerbaulich genutzt ( Abb. 19: ob en rechts: Variante  1, unten 
links: Variante 2 (ausgewählte Variante), unten rechts Variante 3).

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Abb. 19: Uferstreifen und angrenzende Nutzungen im Bereich der Entnahmestelle (Bildquelle: FROE-
LICH & SPORBECK 2015) 
4.2.2 Überblick über den ökologischen Zustand des Rheins 
Bei der 2011-2013er Erfassung der Gewässerstrukturen in Nordrhein-Westfalen wurden die 
Sohle, das Ufer und die Landlebensräume im Umfeld des Entnahmebereiches mit der Stufe 
6 „sehr stark verändert“ bewertet18. 
Der Untersuchungsraum liegt im Bereich des WRRL-Wasserkörpers „Niederrhein 2 - Lever-
kusen bis Duisburg“. Der Rhein ist dort als „erheblich verändert“ eingestuft. Die Ergebnisse 
der ökologischen Bewertung an den Messstellen des Überblicksüberwachungsprogramms 
nach WRRL geben einen Überblick über den chemischen Zustand bzw. das ökologische 
Potenzial des Rheins im betrachteten Abschnitt (Tab. 5). Aus diesen Ergebnissen wird deut-
lich, dass die Wasserqualität des Rheins eine deutliche Verbesserung erfahren hat, was sich 
im guten Zustand (2) des Phytoplanktons manifestiert. Aus dem unbefriedigenden Zustand 
(4) der Wasservegetation (Makrophyten/Phytobenthos) und der im oder am Substrat leben-
den Tiere (Makrozoobenthos) ist zu erkennen, dass das Angebot an naturnahen Habi-
tatstrukturen weiterhin defizitärer bleibt. 
In dem neusten „Synthesebericht zum Rhein-Messprogramm Biologie 2018/2019 und natio-
nale Bewertung gemäß WRRL“ wird der Zustand des Phytoplanktons im Niederrhein von 
„gut“ im Jahr 2015 auf „mäßig“ herabgestuft. Auch die Makrophyten fehlten im Niederrhein 
bei den Untersuchungen 2018/2019 komplett und wurde als „mit seh r starkem Defizit“ 
 
18 https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.xhtml;jsessio-
nid=03B1C5F0234E8338E34E01B20256984E

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eingestuft, während sich der Zustand des Phytobenthos von „unbefriedigend“ auf „mäßig“ 
verbesserte. Die Komponente Makrozoobenthos verbesserte sich von Leverkusen bis Duis-
burg um zwei Klassen (vom „unbefriedigenden“ auf ein „gutes“ Potenzial) (IKSR 2021A). 
Die Fischfauna nimmt mit einem mäßigen Zustand (3) eine Zwischenstellung ein. Viele der 
für den Rheinabschnitt typischen Fischarten ernähren sich zu einem hohen Anteil von 
Zooplankton und finden eine ausreichende Nahrungsgrundlage. Fischarten mit kleinen Akti-
onsradien, die im selben Stromabschnitt auch geeignete Reproduktionsstätten benötigen, 
sind wegen des naturfernen hydromorphologischen Zustands des Stroms nicht bzw. nur 
schwach repräsentiert. 
Dieser Befund, der für den Rheinabschnitt zwischen Leverkusen und Duisburg gilt, ist auf 
den Strom in den Abschnitten außerhalb der besonders wertvollen FFH -Fischschutzzonen 
und damit auf den Untersuchungsraum übertragbar. 
Tab. 5: Ökologische Bewertung des Niederrheins 
Qualitätskomponente Bewertung 20151) Bewertung 2018/20192) 
Phytoplankton Gut (2) Mäßig 
Makrophyten Unbefriedigend (4) Sehr starkes Defizit 
Phytobenthos Unbefriedigend (4) Mäßig 
Makrozoobenthos Unbefriedigend (4) Gut 
Fischfauna Mäßig (3) Mäßig 
Spezifische Schadstoffe Gut (2)  
Allgemeiner physikalisch-chemi-
scher Parameter 
nicht gut 
(wegen Überschreitung der 
Orientierungswerte für die 
Umweltqualitätsnormen pH-
Wert, elektrische Leitfähigkeit 
und Gesamtstickstoff) 
 
Hydromorphologie Nicht gut  
Quellen: 1) IKSR (2015): International koordinierter Bewirtschaftungsplan 2015 für die interna-
tionale Flussgebietseinheit Rhein (Teil A = übergeordneter Teil - Dezember 2015), Anlagen 1 
und 2 
2) IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2021A): Synthesebericht zum 
Rhein- Messprogramm Biologie 2018/2019 und nationale Bewertungen gemäß WRRL.  
 
4.2.3 Fischfauna 
Im Folgenden wird die Fischfauna beschrieben, die für das Umfeld des geplanten Entnah-
mebereiches charakteristisch ist. Die Daten wurden an benachbarten Messstellen erhoben 
und stammen vom FischInfo-Auskunftssystem des Landes NRW. In den folgenden Tabellen 
werden die Befischungsergebnisse seit 2006 für die Probestrecken rhe-01-60 (Tab. 6), rhe-
01-55 (Tab. 7) und rhe-01-56 (Tab. 8) wiedergegeben. Die Ergebnisse aus den Jahren 2006

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und 2010 sind aufgrund der früheren Befischungstermine mit den Ergebnissen aus 2013 und 
2014 nicht direkt vergleichbar. 
Die Probestrecke rhe-01-60 (Station Monheim-Oedstein in IKSR 2015, Fachbericht 228) liegt 
am rechten Ufer in der Fischschutzzone Worringen -Langel des FFH -Gebiets. Die Befi-
schungsstrecke endet 1,9 Strom-km stromaufwärts des Entnahmebereichs. Das Ufer ist ver-
gleichsweise naturnah mit sandig-kiesigen Flachwasserzonen in Buhnenfeldern. Das Arten-
inventar ist für die Fischfauna des Niederrheins typisch. Bei den festgestellten Arten handelt 
es sich um stationäre Fischarten, die sich ganzjährig im Rheinabschnitt aufhalten, und um 
sog. potamodrome Wanderarten, die innerhalb des Rheins (z.B. Barbe, Brassen) bzw. zwi-
schen dem Rhein und Laichplätzen in Nebenflüssen (z.B. Nase) wandern. Das stete Vor-
kommen von Brassen deutet auf Habitate mit schwächeren Strömungsgeschwindigkeiten 
hin. Anadrome Langdistanzwanderfische der FFH -RL, die zwischen dem Meer un d Laich-
plätzen im Süßwasser wechseln, wurden aus Methoden - und Termingründen nicht festge-
stellt. 
In den letzten 4 Untersuchungen kann man bei einigen Fischarten wie der Nase und dem 
Rotauge eine leichte Zunahme der Individuen feststellen wobei bei der Ukel ei eine sehr 
große Individuenzahl in den letzten beiden Untersuchungen festgestellt werden konnte. Die 
Schwarzmundgrundeln dagegen verzeichneten eher einen Rückgang an Individuenzahlen.

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Tab. 6: Befischungsergebnisse für die Probenstrecke rhe-01-06 (Quelle LANUV) 
Probestrecke rhe-01-60 (Monheim-Oedstein / Strom-km 709,8 bis 710,3; rechtes Ufer) 
Arten 28.06. 
2021 
12.06. 
2018 
30.05. 
2017 
09.06. 
2015 
17.06. 
2014 
26.06. 
2013 
18.05. 
2010 
16.05. 
2006 
Aal 4 12 0 4 15 1 4 0 
Aland, Nerfling 7 8 3 1 7 2 5 2 
Bachforelle 1 0 0 0 0 0 0 0 
Barbe 0 1 2 6 11 1 0 1 
Barsch, Fluss-
barsch 
0 4 5 1 3 1 0 1 
Brasse, Brachse, 
Blei 
3 0 8 0 9 2 1 25 
Döbel, Aitel 1 0 0 0 0 0 0 2 
Flunder 0 0 0 0 0 0 1 0 
Hasel 3 2 0 0 0 0 0 0 
Karpfen 0 0 1 0 0 0 0 0 
Nase 17 9 0 2 0 1 0 4 
Rapfen 0 0 1 3 0 0 0 0 
Rotauge, Plötze 4 4 0 1 0 10 1 0 
Schwarzmund-
grundel 
6 1 11 26 24 81 3 0 
Ukelei, Laube 45 22 2 0 2 52 0 0 
Zährte 0 1 0 0 0 0 0 0 
Zander 0 0 0 0 0 0 0 1 
Summe Arten 10 10 8 8 7 9 6 7 
Summe Indivi-
duen 
91 64 28 44 71 151 15 36 
Summe Ind. ohne 
Grundeln 
85 63 17 18 47 70 12 36

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Abb. 20: Lage der Messstelle und Ufer mit Buhnenfeldern (im FFH-Gebiet)

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Tab. 7: Befischungsergebnisse für die Probenstrecke rhe-01-55 (Quelle LANUV) 
Probestrecke rhe-01-55 (Monheim-Baumberg / Strom-km 715,4 bis 715,9; rechtes Ufer 
Arten 28.06. 
2021 
12.06. 
2018 
30.05. 
2017 
09.06. 
2015 
17.06. 
2014 
26.06. 
2013 
16.05. 
2006 
Aal 1 14 24 26 25 10 31 
Aland, Nerfling 0 75 0 0 14 1 0 
Atlantischer 
Lachs 
0 0 0 0 0 0 1 
Bachforelle 0 0 0 0 0 2 2 
Barbe 0 0 0 1 0 2 15 
Barsch, Fluss-
barsch 
6 6 0 3 0 2 0 
Brasse, Brachse, 
Blei 
1 0 0 0 0 0 0 
Döbel, Aitel 1 0 0 0 0 0 0 
Hasel 1 2 0 0 0 0 0 
Karpfen (nur 
Brut) 
60 3 0 0 0 - 0 
Kesselgrundel 0 0 0 0 0 3 0 
Meerforelle 0 0 0 1 0 0 0 
Nase 0 12 0 0 0 0 0 
Rapfen 0 8 0 0 5 0 0 
Rotauge, Plötze 2 14 0 0 0 7 0 
Schwarzmund-
grundel 
18 43 106 223 275 101 0 
Ukelei, Laube 4 81 0 0 2 0 0 
Wels 0 1 1 1 0 0 2 
Zander 0 1 0 0 1 0 0 
Summe Arten 9 12 3 6 6 9 5 
Summe Indivi-
duen 
94 260 131 255 322 130 51 
Summe Ind. 
ohne Grundeln 
76 217 25 32 47 26 51

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Abb. 21: Lage der Messstelle und Ufer mit Steindeckwerk 
Die Probestrecke rhe -01-55 (Station Monheim -Baumberg in IKSR 2015, Fachbericht 228) 
liegt am rechten Ufer außerhalb des FFH -Gebiets. Sie beginnt 3,2 km stromabwärts des 
Entnahmebereichs. Das Ufer ist strukturarm und mit einem Steindeckenwerk versehen. Das 
Artinventar und die Abundanzen abzüglich der Grundel sind mit der Probestrecke rhe-01-60 
vergleichbar, wenngleich die Abundanzen der letzten 2 Untersuchungen etwas höher liegen. 
Mit Ausnahme eines Lachses im Mai 2006 wurden Wanderfischarten des Anhangs II der 
FFH-RL aus methodischen Gründen nicht erfasst. Aufgrund der vergleichbaren Bedingun-
gen dürften die Verhältnisse auf den Entnahmebereich übertragbar sein.

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Tab. 8: Befischungsergebnisse für die Probestrecke rhe-01-56 (Quelle LANUV) 
Probestrecke rhe-01-56 (Düsseldorf-Benrath / Strom-km 722,2 bis 722,7; rechtes Ufer) 
Arten 28.06. 
2021 
12.06. 
2018 
30.05. 
2017 
09.06. 
2015 
17.06. 
2014 
26.06. 
2013 
18.05. 
2010 
16.05. 
2006 
Aal 9 13 46 29 27 0 6 17 
Aland, Nerfling 2 127 4 1 20 0 0 0 
Bachforelle 0 0 0 0 0 2 0 1 
Barbe 0 0 0 1 0 1 0 4 
Barsch, Fluss-
barsch 
5 13 0 3 0 1 2 0 
Brasse, Brachse, 
Blei 
1 0 1 0 0 0 0 0 
Döbel, Aitel 13 1 0 0 0 3 0 0 
Hasel 0 8 0 0 0 0 0 0 
Hecht 0 0 0 0 2 1 0 0 
Karpfen (nur Brut) 7 37 0 0 0 141 0 0 
Kesselgrundel 0 0 0 0 0 2 2 0 
Nase 0 45 0 0 3 0 0 0 
Rapfen 0 15 0 1 1 0 0 0 
Rotauge, Plötze 15 76 0 4 0 0 0 0 
Schwarzmund-
grundel 
4 87 106 201 308 137 5 0 
Ukelei, Laube 25 24 0 0 1 3 0 0 
Wels 0 0 0 0 2 0 0 0 
Zander 0 1 0 0 1 0 0 0 
Summe Arten 9 12 4 7 9 9 4 3 
Summe Indivi-
duen 
81 447 157 240 365 291 15 22 
Summe Ind. ohne 
Grundeln 
77 360 51 39 57 152 8 22

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Abb. 22: Lage der Messstelle und Ufer mit Steindeckwerk 
Die Probestrecke rhe-01-56 (Station Düsseldorf-Benrath in IKSR 2015, Fachbericht 228) be-
findet sich außerhalb des FFH-Gebiets, das in diesem Bereich nur das gegenüberliegende 
Ufer einschließt. Die Probestrecke liegt ca. 10 Strom-km abwärts vom Wasserentnahmebe-
reich. Das Prallufer ist gegen die Prallhangerosion mit einem Steindeckenwerk verstärkt. Die 
Fischfauna und die Dominanzverhältnisse sind mit denjenigen der Station Monheim-Baum-
berg (Tab. 7) vergleichbar. 
Die Fischfauna der drei Stationen rhe-01-55, rhe-01-56 und rhe-01-60 sind für den Wasser-
körper Niederrhein 2 – Leverkusen bis Duisburg repräsentativ (vgl. Tab. 4.1, S. 22 in IKSR 
2015, Fachbericht 228).

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Ca. 11 km stromabwärts des Entnahmebereichs liegt ältere Daten für die Probestrecke rhe-
01-57 vor. Diese  700 m lange Probestrecke liegt in der Fischschutzzone „Urdenbacher 
Kämpe-Zonser Grind“ des FFH -Gebiets und wird seit 2006 nicht mehr erfasst. Dieser Ab-
schnitt gehört zu den Bereichen, die im Managementplan des LIFE -Projekts zur Wiederan-
siedlung des Maifis ches als geeignete Laichgebiete identifiziert wurden (Schrabert et al. 
2011).  
Tab. 9: Befischungsergebnisse für die Probestrecke rhe-01-57 (Quelle LANUV)  
Probestelle rhe-01-57 (Strom-km 723,5 bis 722,8; 
linkes Ufer 
Arten 09.08.1995 
Barbe 8 
Brasse, Brachse, Blei 5 
Döbel, Aitel 2 
Güster 1 
Rotauge, Plötze 5 
Ukelei, Laube 5 
Summe Arten 6 
Summe Individuen 26 
Abb. 23: Ufer mit Flachwasserzonen und Buhnenfelder

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Abb. 24: Lage der Messstelle und für den Maifisch als Laichgebiet geeigneter Stromabschnitt 
(Quelle: SCHRABERT et al. (2011), S.22) 
4.3 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie 
In der Aue der stromabwärts gelegenen Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe und Zonser 
Grind“ kommen die Lebensraumtypen Flüsse mit Schlammbänken (3270), Flachland-Mäh-
wiesen (6510) und Weichholzauenwälder (*91E0) vor19. Die Entfernung (Luftlinie) zwischen 
dem Wasserentnahmebereich und den nächstgelegenen Flachlandmäh wiesen beträgt ca. 
 
19 Graphikdaten der Natura2000 Lebensraumtypen (Stand Juli 2015) 
http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/downloads

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3,7 km (Luftlinie), zu den  nächstgelegenen Weichholzauenwälder ca. 3 km und zu den 
nächstgelegenen Schlammbänken ca. 6,5 km. 
In der stromaufwärtsgelegenen Fischschutzzone „Worringen-Langel“ kommt nur der Lebens-
raumtyp „Flüsse mit Schlamm bänken“ (3270) 10. Der Mindestabstand (Luftlinie) zwischen 
dem Wasserentnahmebereich und den nächstgelegenen Schlammbänken des Typs 3270 
beträgt ca. 2,5 km. 
Der für die Wasserentnahme vorgesehene Bereich befindet sich außerhalb der Fischschutz-
zone des FFH-Gebiets. Der Standort für das Entnahmebauwerk befindet sich am Steilufer 
mit Steindeckwerk (Abb. 18, S. 56). Landseitig schließen sich höhergelegene Ackerflächen 
an (Abb. 19, S. 57). Diese Bereiche besitzen keine verbindende ökologische Funktion aus 
der Sicht der Lebensraumtypen, die in den Auenbereichen der nächstgelegene n Fisch-
schutzzonen geschützt sind. 
4.4 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 
4.4.1 Artenspektrum 
Keine der FFH-Zielarten mit kleineren Aktionsräumen wurde im Untersuchungsraum und in 
den direkt anschließenden Fischschutzzonen nachgewiesen  (Tab. 6 bis Tab. 9). Für den 
Bitterling und den Steinbeißer, die am Rhein in vegetationsreichen Auengewässern vorkom-
men, bieten der Wasserentnahmebereich und die stromaufwärts gelegene Fischschutzzone 
Worringen-Langel keine geeigneten Habitate (zu den ökologischen Ansprüchen beider Arten 
vgl. Kap. 2.4.6, S. 32 bzw. Kap. 2.4.8, S. 36) 
Aufgrund ihrer versteckten Lebensweise werden Groppen bei den standardisierten Erfas-
sungen der Fischfauna nicht oder nur ungenügend erfasst. Die Art kann in Steindeckwerken 
vorkommen, wo sie aber insbesondere mit der invasiven Schwarzmundgrundel um geeig-
nete Bruthabitate (IKSR 2013D, BORCHERDING et al. 2013) und Nahrungsressourcen ( BOR-
CHERDING & GERTZEN 2016) konkurrieren. Im niederländischen Abschnitt der Maas hat die 
Ausbreitung der Schwarzmundgrundel einen starken Rückgang der Groppen ausgelöst (Van 
Kessel et al. 2016). An benachbarten, mit dem Wasserentnahmebereich vergleichbaren Pro-
bestellen machten Schwarzmundgrundeln 2014 ca. 85% (Probestelle rhe -01-55, Tab. 7) 
bzw. bis ca. 94% im Jahr 2015 (Probestelle rhe-01-56, Tab. 8) aller festgestellten Fischindi-
viduen aus. In dem Fangjahr 2021 dagegen zeigte sich die Schwarzmundgrundel deutlich 
weniger dominant und nahm in ihrer Individuenzahl stark ab (Siehe Tab. 6 ff.). Unter diesen 
Bedingungen besitzen die befestigten Ufer des Untersuchungsraums aller Wahrsch einlich-
keit nach keine besondere Bedeutung als Verbindungshabitat zwischen den Fischschutzzo-
nen des FFH-Gebiets. 
Mit Ausnahme des Lachses (vgl. Tab 7, S. 61) wurden keine anadromen Fisch- und Neun-
augenarten des Anhangs II im Untersuchungsraum und in den anschließenden Fischschutz-
zonen nachgewiesen (zu den Gründen: vgl. S. 54). Da der Rhein bei Dormagen zur obligaten 
Wanderstrecke dieser Arten gehört, besteht kein Zweifel darüber, dass sie als Adulte und als 
Juvenile den Stromabschnitt passieren. Der Rheinabschnitt wird aktuell von Meerneunauge,

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Flussneunauge, Lachs und Maifisch als Wanderkorridor genutzt. Nachweise des Nordsee-
schnäpels liegen bislang nur für den Rhein stromaufwärts bis Wesel vor. Für den Stör geeig-
nete Habitate befinden sich erst stromabwärts von Duisburg (Kap.2.4.5, S. 31). 
4.4.2 Maßgebliche Funktionen des Untersuchungsraums in Hinblick auf 
Wechselbeziehungen zwischen Trittsteinen des FFH-Gebiets 
Von maßgeblicher Bedeutung sind die Wechselbeziehungen, die gewahrt werden müssen, 
damit die Trittsteine die ihnen zugedachten Funktionen erfüllen können. Diese Funktionen 
gehen aus dem Standard-Datenbogen und aus den Schutzzielen des Gebiets hervor: 
„Die Rheinabschnitte besitzen insgesamt besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, 
Nahrungs-, und Ruhehabitate für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wander-
fische, aber auch für die Ni chtwanderfische Groppe und potentiell Steinbeißer .“ Standard-
Datenbogen (Abschnitt 4.2. Bedeutung und Güte) 
Im Schutzgebietsdokument heißt es im Abschnitt „Bedeutung“: 
„Die Vielzahl der einzelnen Zonen des Gebietes sichert auf der gesamten Flussstecke die 
für die Gesamtheit der unten genannten Rundmäuler und Fischarten die nötige Habitatver-
flechtung für den Aufstieg der Adulten, die Abwanderung und Ernährung der Jungtiere 
(…).“20 
Daraus geht hervor, dass die Kernfunktionen der Reproduktion, des Aufwachsens der Jung-
fische bzw. der Neunaugenlarven, der Nahrungsaufnahme und des Ruhens während der 
Wanderungen von den für diese Zwecke ausgewählten Fischschutzzonen geleistet werden. 
Die Bedeutung der Wechsel zwischen den als Trittsteinen konzipiert en Fischschutzzonen 
hängt vom Lebenszyklus der einzelnen Arten ab. So muss bei Arten, die zwischen der Nord-
see und Laichgebieten in den Flüssen wechseln, jedes Individuum mindestens einmal in 
seinem Leben die Rheinstrecke bei Dormagen passieren. Bei Arten mit kleinen Aktionsradien 
reicht eine gelegentliche Verdriftung einzelner Fische aus, um z.B. den genetischen Aus-
tausch zwischen den Trittsteinen zu sichern. 
4.4.2.1 Funktionen für Meerneunauge und Flussneunauge 
Standortwechsel finden in drei Phasen des Lebenszyklus von anadromen Neunaugen statt: 
• Die Adulten steigen vom Meer zu ihren Laichgebieten in den Flüssen auf. Da sie nach 
dem Laichen sterben, findet keine Rückwanderung zum Meer statt. 
• Die Larven schlüpfen wenige Wochen nach der Eiablage und wechseln vom grobkörni-
gen Substrat am Laichplatz in strömungsarme Bereiche mit feinkörnigen Substraten. Dort 
bleiben mehrere Jahre bis zur Metamorphose zum Präadult. 
• Die metamorphisierten Präadulten wandern stromabwärts zum Meer. 
 
20 http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/lis-
ten/meldedok/DE-4405-301

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Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Die Funktion als Wanderkorridor für Adulte und Präadulte ist eindeutig etabliert. Ob ein 
Transfer von Larven aus stromaufwärts gelegenen Laichplätzen zu stromabwärts gelegenen 
Aufwuchsgebieten stattfindet, hängt von folgenden Parametern ab: 
• Vorhandensein von Laichplätzen in den Fischschutzzonen im Oberlauf 
• Länge und Dauer des Verdriftungswegs, die frisch geschlüpfte Larven überleben können 
• Entfernung vom Laichplatz bis zum nächsten stromabwärts gelegenen Aufwuchsgebiet 
Nach älteren Angaben liegen die Larvenhabitate einige 100 Meter bis wenige Kilometer von 
den Laichplätzen entfernt (zitiert nach STEINMANN & BLESS 2004B, S. 282). Diese Größen-
ordnung wurde für das Meerneunauge in den USA bestätigt (SCRIBNER & JONES 2002). Dort 
verhält sich die aus Europa eingeführte Art invasiv und gefährdet die einhei mische Fisch-
fauna. Um die Reichweite der Larvenverdriftung zu ermitteln, wurden Adulte und Larven ge-
netisch typisiert. Die Entfernung zwischen den Laichplätzen der Elterntiere und den Auf-
wuchsplätzen ihrer Nachkommen konnte somit bestimmt werden. Aus dem genetischen Ver-
gleich von Adulten und Larven konnte gezeigt werden, dass Larven aus den bekannten 
Laichplätzen in den ersten Monaten bis etwa 900 m flussabwärts verdriften. Nach einem Jahr 
(einschließlich Hochwasserphasen) wurden sie bis etwa 5 km im Unterlauf des Laichplatzes 
nachgewiesen (SCRIBNER & JONES 2002). 
Der Flussweg zwischen den beiden Fischschutzzonen „Worringen -Langel“ und „Urdenba-
cher Kämpe – Zonser Grind“ ist 5,5 Strom -km lang. Wenn Neunaugen am Nordende der 
Fischschutzzone “Worringen -Langel“ laichen, liegt die Fischschutzzone „Urdenbacher 
Kämpe – Zonser Grind“ für verdriftete Larven in prinzipiell erreichbarer Nähe. Eine für die 
Erhaltung der Population relevante Transferfunktion setzt voraus, dass die Larven nach die-
ser Strecke geeignete Aufwuchshabitate vorfinden. 
Geeignete Larvalhabitate zeichnen sich durch feinkörnige Substrate und Strömungsge-
schwindigkeiten von 0,03 m/s bis 0,5 m/s (Optimum bei 0,1 m/s) aus ( STEINMANN & BESSEL 
2004B, S. 282). Des Weiteren können nur Standorte, die nicht bz w. nur sehr kurzfristig tro-
ckenfallen besiedelt werden. Solche Voraussetzungen sind entlang des Rheins nur in den 
Mündungen kleiner Zuflüssen, in angebundenen Auengewässern und selten in breiteren 
Buhnenfeldern erfüllt. Die Buhnenfelder in der Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe – Zon-
ser Grind“ sind bis zu den Buhnenköpfen mit sandigem Sediment gefüllt. Wie  anhand des 
Bewuchses auf Abb. 26 zu erkennen ist, fallen diese im Spätsommer und Herbst für längere 
Zeit trocken. Dauerhaft submerse Bereiche werden von Wirbeln im Lee mancher Buhnen 
freigehalten und bieten keine strömungsarme Habitate. Zwei für die Fischschutzzone cha-
rakteristische Aspekte sind in Abb. 26 dargestellt.

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Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 25: Buhnenfelder in der Fischschutzzone "Urdenbacher Kämpe - Zonser Grind (Bild-
quelle: Google Earth) 
Abb. 26: Mündung des Garather Mühlen-
bachs in den Rhein (Bildquelle: 
Google Earth)

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Potenziell geeignete Aufwuchshabitate finden sich erst an der Mündung des Garather Müh-
lenbachs bei Strom-km 721 (Düsseldorf, westlich vom Schloss Benrath). 
Die Entfernung bis zur Nordgrenze der Fischschutzzone „Worringen-Langel“ beträgt über 10 
km und liegt deutlich über der in der Fachliteratur genannten maximalen Distanz für eine 
Verdriftung von überlebensfähigen Neunaugenlarven 
Die Fließstrecke bei Dormagen erfüllt für den Transfer zwischen Laichplatz und Aufwuchsle-
bensraum von Neunaugen-larven keine relevante Funktion. 
4.4.2.2 Funktionen für den Atlantischen Lachs 
Für den Lachs stellt der Rhein eine Transferstrecke für Adulte und Juvenile (Smolts) dar. Der 
Lachs laicht nicht im Rhein. Mit einem Auftreten von Eiern, Larven und frühen Jungfischsta-
dien in der Fließstrecke bei Dormagen ist nicht zu rechnen. 
4.4.2.3 Funktionen für den Maifisch 
Maifische steigen bis in den Oberrhein auf. Von April bis Juli ist im Rheinabs chnitt bei Dor-
magen mit Adulten zu rechnen, die entweder weiter aufsteigen oder sich im Umfeld von 
Laichgebieten in benachbarten Fischschutzzonen aufhalten. Nur wenige Tiere überleben die 
Laichzeiten und schwimmen zurück zum Meer. Der Untersuchungsraum besitzt über einen 
Zeitraum von etwa 4 Monaten eine Funktion als Transferstrecke für adulte Maifische. 
Jungfische, die in Fischschutzzonen stromaufwärts von Dormagen aufgewachsen sind, zie-
hen in der zweiten Sommerhälfte in Richtung Meer vorbei. Die Transferfu nktion liegt somit 
auch für Jungfische vor. 
Wenn in der stromaufwärts gelegenen Fischschutzzone „Worringen -Langel“ Maifische lai-
chen, werden ein Teil ihrer Eier von der Strömung in die nicht geschützte Fließstrecke ver-
driftet. Diese Eier könnten bis in die nächste Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe-Zonser 
Grind“ verfrachtet werden und dort auf geeignete Aufwuchshabitate treffen. Somit besteht 
auch für Eier die Möglichkeit einer Transferfunktion zwischen den Fischschutzzonen. 
Die Eiabgabe findet oberflächennah an strömungsexponierten Stellen am Übergang zwi-
schen turbulentem Flachwasser und ruhigerem Tiefwasser statt ( LANUV 2011B, S. 4). Die 
befruchteten Eier sinken zum Grund. Anders als bei vielen Fischarten sind Maifischeier nicht 
klebrig und werden grundnah verdriftet, bis sie sich im Lückensystem der Sohle festsetzen. 
Die Reproduktionsstrategie des Maifischs basiert auf der Abgabe einer sehr hohen Anzahl 
von Eiern, von denen nur ein Teil bis in Standorte gelangt, an denen sie sich weiter entwi-
ckeln können. Zu den Überlebensraten der befruchteten Eier in natürlichen Gewässern lie-
gen nur wenige Angaben vor. MAITLAND et al. (1995, S. 4) geben eine Größenordnung von 
16 % an. 
Ob derzeit Maifische in der nächsten stromaufwärts gelegenen Fischschutzzone laichen, ist 
nicht bekannt. Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums des Projektes (2025+) wird vor-
sorglich unterstellt, dass geeignete Laichplätze dort vorhanden sind und genutzt werden.

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Wie weit die Eier stromabwärts vom Laichplatz verdriftet werden, hän gt von der Strömung 
und von der Rauigkeit des Gewässergrunds ab. Aus der Unterelbe ist bekannt, dass Eier der 
nah verwandten Art Finte in Entfernungen von bis zu 30 km vom Hauptlaichgebiet transpor-
tiert werden können (Haß 1968). Neuere Untersuchungen aus d er Unterelbe zeigen, dass 
bei einer sohlnahen Strömung von bis zu 1,2 m/s mit einem Verdriftungsweg von mindestens 
10 km zu rechnen ist (BioConsult 2014, S. 38). Die Eier des Maifisches (Alosa alosa) und 
der Finte (Alosa fallax) haben ähnliche hydraulische Eigenschaften und sind dort, wo beide 
Arten gemeinsam auftreten, optisch voneinander nicht unterscheidbar (Hillman et al. 2003, 
S. 7). Da die Fischschutzzone „Worringen-Langel“ und „Urdenbacher Kämpe-Zonser Grind“ 
5,5 Strom-km voneinander entfernt sind, ist ein Eintrag von Eiern aus dem Abschnitt „Wor-
ringen-Langel“ in den Abschnitt „Urdenbacher Kämpe-Zonser Grind“ möglich. 
Die nicht geschützte Fließstrecke bei Dormagen stellt aktuell eine Transferstrecke für adulte 
und juvenile Maifische dar. Sie kann ebenfalls eine Funktion für den Eitransfer zwischen den 
Fischschutzzonen besitzen. 
4.4.2.4 Funktionen für den Stör 
Der Stör kommt im deutschen Abschnitt des Rheins derzeit nicht vor. Sein Schutz gehört 
nicht zu den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets. Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums 
des Projektes wird die Art vorsorglich betrachtet. Nach derzeitigem Stand besitzen die Rhein-
abschnitte stromaufwärts von Duisburg kein Entwicklungspotenzial für eine Wiederansied-
lung des Störs (S. 16). Ein Auftreten der Art in der Flie ßstrecke bei Dormagen ist somit in 
absehbarer Zeit ausgeschlossen. Sollte der Stör in Zukunft sein historisches Areal im Rhein 
zurückgewinnen, würde die Fließstrecke bei Dormagen Adulten und Jungfischen als Wan-
derstrecke dienen. 
4.4.2.5 Funktionen für den Nordseeschnäpel 
Derzeit kommt der Nordseeschnäpel etwa bis zur Lippe -Mündung bei Wesel vor, d.h. ca. 
100 km stromabwärts des Entnahmebereichs bei Dormagen vor. Dort befanden sich die tra-
ditionellen Laichgebiete der Art im deutschen Abschnitt des Rheins. Vereinzelt  stiegen ein-
zelne Adulte bis zur Moselmündung und sehr selten bis Speyer auf (BORCHERDING 2014, S. 
32). Die Fließstrecke bei Dormagen liegt stromaufwärts des Reproduktionsschwerpunktes 
der Art im Rhein (vgl. Kap. 2.4.7, S. 33) 
Nordseeschnäpel laichen im Winter. Die Eier werden im freien Wasser bei mäßiger Strö-
mung abgegeben. Nach kurzer Verdriftung sinken sie zum Grund, wo sie mit ihrer klebrigen 
Hülle an Kies, Steinen oder Wasserpflanzen haften. Nach dem Schlupf benötigen die Larven 
in geringer Entfernung flussabwärts Ruhigwasserbereiche in vegetationsreichen Zuflüssen, 
angebundenen Altarmen oder Flutmulden (JENSEN 2013). Ähnliche Bedingungen finden sich 
auch in angebundenen Abgrabungsgewässern. Solche Habitate wurden bei der Wiederan-
siedlung der Art im Rhein für den Besatz mit Juvenilen gewählt ( BORCHERDING et al. 2006, 
S. 1273). 
Laichhabitate könnten in der Fischschutzzone „Worringen-Langel“ ausgebildet sein. Für die 
Entwicklung vom larvalen bis zum juvenilen Stadium sind angebundene Auengewässer

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erforderlich. Geeignete Aufwuchshabitate fehlen vollständig in d en Fischschutzzonen des 
Umfelds. Mittels Luftbildauswertung wurde festgestellt, dass dies auch für die Fischschutz-
zonen des Oberlaufs bis zum Übergang zum mittelgebirgsgeprägten Typ des Niederrheins 
bei Leverkusen zutrifft. Stromaufwärts von Leverkusen geh ört der Nordseeschnäpel nicht 
mehr zur typischen Fischfauna des Rheins (IKSR 2004, Steckbrief 5.1, S. 76). 
Da Nordseeschnäpel in der Vergangenheit vereinzelt bis zur Mündung der Mosel vordran-
gen, ist es theoretisch nicht auszuschließen, dass Adulte beim Au f- und Abstieg die Fließ-
strecke bei Dormagen passieren. Mangels geeigneter Habitate für frühe Entwicklungsstadien 
ist aber nicht damit zu rechnen, dass sie sich stromaufwärts im FFH -Gebiet erfolgreich re-
produzieren. Eine hypothetische Funktion als Transferstrecke besteht deshalb für Juvenile 
nicht. 
4.4.2.6 Funktionen für Bitterling und Steinbeißer 
Der Bitterling und der Steinbeißer sind Arten mit kleinen Aktionsradien. Der genetische Aus-
tausch zwischen den Auengewässern eines naturnahen Stroms findet durch die gelegentli-
che Verdriftung einzelner Fische bei Hochwässern statt. Der betrachtete Rheinabschnitt 
kann eine Funktion als Ausbreitungsweg besitzen, wenn Spenderpopulationen in den strom-
aufwärts gelegenen Fischschutzzonen ausgebildet sind. 
Für das Schutzgebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ liegen 
einzelne Nachweise des Bitterlings nur für stromabwärts gelegene Fließstrecken bei Rees 
und Grietherort vor (IKSR 2015, Fachbericht 228, S. 22). Das FischInfo -Auskunftssystem 
des LANUV21 enthält für die Probenahmestellen im FFH-Gebiet stromaufwärts von Dorma-
gen bis zur Landesgrenze zu Rheinland- Pfalz keine Bitterling Nachweise. Beim bislang ein-
zigen im FischInfo-System des LANUV registrierten Steinbeißerfund handelt es sich um ein 
aus einem Bach bei Bonn eingeschwemmtes Tier (vgl. S. 36). 
Anhand von aktuellen Luftbildern wurde festgestellt, dass keine Auengewässer in den Fisch-
schutzzonen stromaufwärts von Dormagen ausgebildet sind. Es ist daher davon auszuge-
hen, dass das FFH-Gebiet stromaufwärts des Wasserentnahmebereichs keine Spenderpo-
pulationen des Bitterlings und des Steinbeißers beherbergt.  
Die Stromstrecke im Untersuchungsraum besitzt folglich keine Funktion für den Transfer von 
Individuen zwischen Spenderpopulationen aus dem Oberlauf und Empfängerpopulationen 
im Unterlauf. 
4.4.2.7 Funktionen für die Groppe 
Die Groppe ist eine Art mit kleinem Aktionsradius. In kleinen Fließgewässern vo llzieht sie 
kleinräumige Standortwechsel von wenigen 100 m flussaufwärts, um Verdriftungsstrecken 
zu kompensieren. Es ist unklar, ob die im Rhein vorkommende Hybridform der Groppe auch 
dieses Verhalten zeigt. Aufgrund der starken Strömung und der Entfernungen zwischen den 
einzelnen Fischschutzzonen setzt ein wirksamer Schutz der Art im Gebiet voraus, dass die 
 
21 https://fischinfo.naturschutzinformationen.nrw.de/fischinfo/de/auskunftssystem

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wesentlichen Phasen ihres Lebenszyklus in den ausgewiesenen Fischschutzzonen stattfin-
den. Der Transfer von einzelnen Individuen durch Verdriftung sichert langfristig den geneti-
schen Austausch auf der Ebene der Metapopulation und die Regeneration von Teilpopulati-
onen nach lokalen, natürlichen oder anthropogen bedingten Einbrüchen. 
Aufgrund ihrer versteckten Lebensweise wird die Groppe bei Standarderfassungen der 
Fischfauna ungenügend erfasst. Die Art kommt jedoch im Rhein sowohl stromaufwärts als 
stromabwärts von Dormagen verbreitet vor. Die betrachtete Fließstrecke besitzt deshalb eine 
Transferfunktion für die Rhein-Metapopulation der Groppe. 
 
4.4.3 Zusammenfassung der Funktionen des Untersuchungsraums  
In der folgenden Tab. 10 sind die Funktionen des Untersuchungsraums als Verbindungsstre-
cke zwischen den Fischschutzzonen „Urdenbacher Kämpe -Zonser Grind“ und „Worringen-
Langel“ für die einzelnen prüfrelevanten Arten zusammengestellt. Im Kap. 5.4 wird artspezi-
fisch geprüft, ob das Projekt Beeinträchtigungen dieser Funktionen auslösen könnte. 
Tab. 10: Funktionen der nicht gemeldeten Verbindungsstrecke bei Dormagen für die prüfrelevanten 
Arten der Fischschutzonen 
Art Funktion der Fischschutzzone Funktion der Verbindungsstrecke 
Meerneunauge 
Flussneunauge 
− Laich- und Aufwuchsfunktion 
− Ruhezone für aufsteigende 
Adulte 
− Transferstrecke für aufsteigende 
Adulte und absteigende Juvenile 
Lachs − Ruhezone für aufsteigende 
Adulte 
− Ruhezone und Nahrungs -raum 
für absteigende Juvenile 
− Transferstrecke für Adulte und Juve-
nile 
Maifisch − Laich- und Aufwuchsfunktion 
− Ruhezone für aufsteigende 
Adulte 
− Ruhezone und Nahrungs -raum 
für absteigende Juvenile 
− Transferstrecke für Adulte und Juve-
nile 
− Verdriftung von befruchteten Eiern aus 
Laichgebieten der Schutzzone strom-
abwärts zu Aufwuchshabitaten in der 
Schutzzone stromabwärts 
Nordseeschnäpel − Am unteren Niederrhein: Laich - 
und Aufwuchsfunktionen, Ruhe-
zonen und Nahrungsraum für ab-
steigende Juvenile, Ruhezone 
für Adulte 
− Eventuelle Transferstrecke für Adulte 
Stör − Geeignete Laichhabitate finden 
sich nach derzeitigem Stand nur 
in Fließstrecken stromabwärts 
von Duisburg. 
− Sollte der Stör in Zukunft sein his-
torisches Areal zurückgewinnen, 
würde die Fließstrecke bei 
− In naher Zukunft keine Funktion 
− In ferner Zukunft, hypothetische 
Transferstrecke für Adulte und Juve-
nile

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Art Funktion der Fischschutzzone Funktion der Verbindungsstrecke 
Dormagen Adulten und Jungfi-
schen als Wanderstrecke dienen. 
Bitterling  
Steinbeißer 
− Keine Eignung − Keine Funktionen 
Groppe − Alle Funktionen des Lebenszyk-
lus 
− Gelegentliche Verdriftung zwischen 
Schutzzonen zur Gewährleistung des 
Genetischen Austausches und zur 
Wiederansiedlung von Schutzzonen 
z.B. nach Hochwasserereignissen 
4.5 Besondere Bedeutung des zusätzlich detailliert untersuchten Berei-
ches für das FFH-Gebiet  
Die nicht gemeldete Fließstrecke zwischen den Fischschutzzonen „Urdenbacher Kämpe - 
Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ erfüllt wichtige Verbindungsfunktionen (vgl. Tab. 10). 
Der geplante Wasserentnahmebereich ist naturfern. Er bietet keine Flachwasserzonen, 
keine strömungsberuhigten Habitate und keine aquatischen Auenlebensräume. Aufgrund 
der Lage am Prallhang und der Nähe zum Hauptfahrwasser besitzt der betrachtete Uferab-
schnitt östlich von Dormagen kein besonderes Entwicklungspotenzial als Fischlebensraum. 
Im Hinblick auf seine Fischfauna und seine sonstigen ökologischen Qualitätskomponenten 
hebt sich dieser Stromabschnitt vom Durchschnitt des WRRL-Wasserkörpers „Niederrhein 2 
- Leverkusen bis Duisburg“ weder positiv noch negativ hervor.

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5 Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des 
Schutzgebietes 
5.1 Beschreibung der Bewertungsmethode  
Den Vorgaben des Art. 6 (3) FFH -RL und des § 34 BNatSchG entsprechend stehen die 
potenziell betroffenen Lebensräume des Anhangs I bzw. Arten des Anhangs II FFH -RL im 
Mittelpunkt der Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen.  
Aufgrund ihrer spezifischen Empfindlichkeit gegenüber verschiedenen Wirkprozessen müs-
sen die einzelnen Erhaltungsziele eigenständig behandelt werden. Die Beeinträchtigung ei-
nes einzigen Erhaltungsziels durch einen einzigen Wirkprozess reicht aus, um die Un ver-
träglichkeit des Vorhabens mit den Zielen der FFH -RL zu begründen22. Der Begriff „Beein-
trächtigung“ wird daher in der vorliegenden Unterlage im Sinne von „erheblicher Beeinträch-
tigung“ gemäß der Formulierung von Art. 6 Abs. 3 FFH -RL „erhebliche Beeinträ chtigung“ 
(engl. „significant effects“) verwendet. 
Unter „nicht erheblich“ ist zu verstehen, dass das Projekt nicht „dauerhaft nachteilig“ auf Er-
haltungsziele des Gebiets auswirkt 23, dass die „grundlegenden Eigenschaften [des Gebie-
tes], die mit dem Vorkommen eines natürlichen Lebensraumtyps zusammenhängen, zu des-
sen Erhaltung das Gebiet in die Liste der GGB im Sinne dieser Richtlinie aufgenommen 
wurde, dauerhaft erhalten werden 24. Ob ein Vorhaben „zu erheblichen Beeinträchtigungen 
führen kann, ist danach vo rrangig eine naturschutzfachliche Fragestellung, die anhand der 
Umstände des jeweiligen Einzelfalles beantwortet werden muss“ 25. In diesem Zusammen-
hang weist das BVerwG darauf hin, dass zwischen erheblichen und nicht-erheblichen Aus-
wirkungen zu unterscheiden ist26. 
Das in der vorliegenden Unterlage verwendete Verfahren wird im FFH -Leitfaden vom 
BMVBW (2004) beschrieben. Es handelt sich um den Ansatz, auf den das BVerwG in seinem 
Urteil vom 17.1.2007 (20/05, A 143, Westumfahrung Halle) verweist (vgl. Fußnote  26). Um 
eine differenzierte Darstellung und einen Vergleich der Beeinträchtigungsquellen untereinan-
der zu ermöglichen, wird in den ersten Schritten des Bewertungsverfahrens eine feinere, 6-
stufige Skala verwendet als diejenige, in der das Ergebnis der FFH -VU formuliert wird (vgl. 
BMVBW 2004). Da die Erheblichkeit die Kernaussage der FFH -VU ist, wird am Ende des 
 
22 BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - 9 A 20/05, Rn. 41 
23 EuGH: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom11. April 2013 in der Rechtssache C-258/11, Rn. 40 
24 ebd. Rn. 39 
25 BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - 9 A 20/05, Rn. 43 
26 BVerwG, Urteil vom 17.1.2007 - 9 A 20/05, Rn. 43: „Die damit beschriebene Reaktions- und Belastungs-
schwelle kann unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls gewisse Einwirkungen 
zulassen. Diese berühren das Erhaltungsziel nicht nachteilig, wenn es etwa um den Schutz von  Tierarten 
geht, die sich nachweisbar von den in Rede stehenden Stressfaktoren nicht stören lassen (Beispielsfall in 
Fn. 20 Leitfaden FFH-VP, S. 21).“

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Bewertungsprozesses die naturschutzfachlich begründete 6-stufige Arbeitsskala auf die bei-
den zulassungsrelevanten Stufen – erheblich /nicht erheblich – reduziert. 
6-stufige Skala der Auswirkungsintensität 2-Stufige Skala der Erheblichkeit 
0 Keine Auswirkungen 
Nicht erheblich 1 Geringe Auswirkungsintensität 
2 Noch tolerierbare Auswirkungsintensität 
3 Hohe Auswirkungsintensität 
erheblich 4 Sehr hohe Auswirkungsintensität 
5 Extrem hohe Auswirkungsintensität 
Die differenzierte Bewertungsskala ermöglicht in der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung eine 
adäquate Unterscheidung der Fälle, in denen auf der Rezeptorenseite (hier Arten und Le-
bensraumtypen) keinerlei Auswirkung eintritt, von den Fällen, in denen mit einer für sich nicht 
erheblichen Auswirkung zu rechnen ist. Letztere sind sowohl im Hinblick auf Wechselwirkun-
gen mit anderen Auswirkungen desselben Projektes als auch im Hinblick auf ihre Kumulation 
mit Auswirkungen von anderen Plänen und Projekten zu prüfen. 
Die Differenzierung oberhalb der Erheblichkeitsschwe lle ist in erster Linie für die verglei-
chende Beurteilung von Alternativen in der Prüfung nach § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG zweck-
mäßig. 
Der Bewertungsvorgang zur Bestimmung der Erheblichkeit setzt sich aus 3 Schritten zusam-
men. 
Schritt 1: 
Bewertung der Aus-
wirkungen des zu 
prüfenden Vorha-
bens 
a. Bewertung der einzelnen Auswir-
kungen des zu prüfenden Vorha-
bens 
b. Ausarbeitung ggf. erforderlicher 
Maßnahmen zur Schadensbegren-
zung 
c. ggf. Bewertung der Rest - Auswir-
kungen nach Maßnahmen zur 
Schadensbegrenzung 
d. Zusammenführende Bewertung al-
ler, die Art bzw. den Lebensraum 
betreffenden Auswirkungen 
6-stufige Bewertung 
der einzelnen Beeinträchti-
gungsgrade 
Schritt 2: 
Bewertung der ku-
mulativen Auswir-
kungen mit anderen 
Vorhaben 
a. Bewertung der kumulativen Auswir-
kungen mit anderen Vorhaben 
b. ggf. Bewertung der Rest -Auswir-
kungen nach Maßnahmen zur 
Schadensbegrenzung für kumula-
tive Auswirkungen 
c. Zusammenführende Bewertung al-
ler, die Art bzw. den Lebensraum 
betreffenden Auswirkungen 
6-stufige Bewertung 
der einzelnen Beeinträchti-
gungsgrade 
Schritt 3 Formulierung des Gesamtergebnisses 
der Bewertung: nicht erheblich / erheb-
lich 
2-stufige Skala 
der Erheblichkeit

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Für eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Bewertungsschritte und Definitionen der 
6 Stufen der Arbeitsskala wird auf die Materialsammlung verwiesen, die dem vom BVerwG 
zitierten FFH-Leitfaden von BMVBW (2004) (vgl. Fußnote 26 S.77) beigefügt ist. 
5.2 Wirkprozesse und Wirkprozesskomplexe 
Im Rahmen dieses Prüfschrittes wird erläutert, welche möglichen Wirkprozesse des Vorha-
bens im konkreten Fall von Relevanz sind. Wird keine Betroffenheit festgestellt, so wird die-
ser Sachverhalt im vorliegenden Kapit el Kap. 5.2 begründet. In den Fällen, in denen eine 
Betroffenheit für Erhaltungsziele des Schutzgebiets vorliegt, wird die entsprechende Beein-
trächtigung im anschließenden Kap. 5.3 bewertet. 
Es wird zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkprozessen und Beeinträchtigun-
gen unterschieden: 
• Baubedingte Wirkprozesse und Beeinträchtigungen: Störungen, die mit der Bautätigkeit 
verbunden sind und nach ihrem Abschluss nicht mehr eintreten (z. B. Baulärm). Einige 
Störungen aus der Bauphase können sich allerdings über die Bauzeit hinaus nachhaltig 
auswirken, sodass nicht grundsätzlich von einer Reversibilität ausgegangen werden darf 
(z. B. Abnahme der Population einer Art bis unter eine Mindestgröße, unter welche eine 
Regeneration gefährdet ist) 
• Anlagebedingte Wirkprozesse und Beeinträchtigungen: Störungen, die sich aus der An-
wesenheit der neu geschaffenen Strukturen ergeben (z. B. Zerschneidung, Überbauung 
von Lebensräumen). 
• Betriebsbedingte Wirkprozesse und Beeinträchtigungen: Störungen, die sich aus der 
Nutzung und dem Betrieb der geplanten Anlagen (z. B. Wartungsarbeiten) ergeben. 
Wirkungen, die zwar theoretisch von Vorhaben dieses Typs ausgehen können, aber für wel-
che es im konkreten Fall keinen Wirkpfad gibt, wurden bereits im Kap.3.2 (Tab. 4, S. 51) mit 
Begründung ausgeschieden. 
5.2.1 Baubedingte Wirkprozesse 
Baubedingte Wirkpro-
zesse 
- Stoffliche Einträge in den Rhein 
- Immissionen von Nähr - und Luftschadstoffen durch Bau - und Transport-
geräte 
- Erschütterungen, Impulslärm 
- Immissionen von Licht 
5.2.1.1 Stoffliche Einträge in den Rhein 
Wirkpfad 
Bei Erdarbeiten im Ufer - und Auenbereich wird die Vegetation beseitigt. Bei Starknieder-
schlägen und Hochwasser kann Boden in das Gewässer eingeschwemmt werden. Mit die-
sem Boden können auch Kraft - und Schmierstoffe, die durch Leckage aus Tran sport- und 
Baugeräten in geringen Mengen austreten, in das Gewässer gelangen. Neben der

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chemischen Belastung des Gewässers erhöhen Sedimenteinträge die Trübung. Wenn sich 
die Schwebfracht in ruhigere Seitenbereiche absetzt, kann dies zur Verstopfung der Boden-
poren auf dem Gewässergrund führen (Kolmation des Instersti tials) und die Habitate von 
spezialisierten Arten des Zoobenthos beeinträchtigen. Die Relevanz im Einzelfall wird von 
der Dauer und vom Umfang der Bodeneinschwemmungen im Verhältnis zur Größe und zum 
Sedimenthaushalt des betroffenen Vorfluters bestimmt. 
Relevanz im konkreten Fall 
Erdmaterial fällt bei der Herstellung der Baugrube für das Entnahmebauwerk an. Diese 
Grube dient zugleich als Zielgrube für den untertägigen Vortrieb der Wasserleitung bis zum 
Pumpwerk. Der anfallende Boden wird außerhalb des Deichvorlands und damit des Überflu-
tungsraums des Rheins abtransportiert. Die Baugrube wird eingespundet. Das anfallende 
Baugrubenwasser wird entsprechend den zum Zeitpunkt der Projektumsetzu ng geltenden 
Regelungen zum Schutz der Oberflächengewässer soweit erforderlich behandelt, bevor es 
in den Rhein eingeleitet wird.  
Als Prüfhypothese wird unterstellt, dass Transport- und Baugeräte ordnungsgemäß gewartet 
werden. Außerhalb ihrer Einsatzzeiten werden sie bei der Baustelleneinrichtung hinter dem 
Deich abgestellt. Eine Gefährdung des Rheins durch geringfügige Leckagen von Kraft- und 
Schmierstoffen an einem Standort hinter dem Deich kann ausgeschlossen werden. Die Ein-
haltung der zum Zeitpunkt der  Projektumsetzung geltenden Regelungen zum Schutz der 
Oberflächengewässer wird im Rahmen der ökologischen Baubegleitung kontrolliert. 
Bei normalen Wasserständen besteht nur im Bereich der Baustelle des Entnahmebauwerks 
die Möglichkeit von Bodeneinträgen in den Rhein. Diese sind von kurzer Dauer und vor dem 
Hintergrund des Abflussvolumens des Rheins vernachlässigbar. Da die Böden der Aue 
ackerbaulich genutzt werden (Abb. 19, S. 57), lösen die E rdarbeiten in der Aue keine Zu-
nahme der Bodeneinträge bei Starkniederschlägen aus. Gleiches gilt für Hochwassersituati-
onen. Insgesamt sind die möglichen baubedingten Bodeneinträge nicht dazu in der Lage, 
nachteilige Effekte auf den Sedimenthaushalt des Rheins auszuüben. 
5.2.1.2 Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und 
Transportgeräte 
Wirkpfad 
Durch den Betrieb einer Baustelle werden Abgase produziert und Luftschadstoffe emittiert, 
die teilweise in angrenzende Bereiche eingetragen werden. Unter den emittierten Stoffen 
können Stickstoffverbindungen für eutrophierungs- und versauerungsempfindliche Lebens-
räume relevant sein. 
Ob Beeinträchtigungen von Lebensraumflächen im FFH-Gebiet möglich sind, hängt von ver-
schiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören der Umfang und die Dauer der Einträge sowie die 
Lage und die typspezifische Empfindlichkeit der Lebensraumtypen.

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Relevanz im konkreten Fall 
Im konkreten Fall werden nur wenige Bau- und Transportgeräte gleichzeitig eingesetzt. Zu-
dem sind die Emissionen zeitlich begrenzt. Es besteht daher keine Gefahr, dass geringfügige 
Einträge aufgrund einer Langzeiteinwirkung schleichende Schäden auslösen. Über den Luft-
weg beträgt der Mindestabstand zwischen Baustelle und FFH -Gebiet nach Norden ca. 2,6 
km und nach Süden ca. 1,9 km. Aus diesen genannten Gründen sind die bauzeitlichen Im-
missionen ins FFH-Gebiet vernachlässigbar. Nachteilige Effekte auf den Nährstoffhaushalt 
von Flächen des FFH-Gebiets können ausgeschlossen werden. 
5.2.1.3 Erschütterungen, Impulslärm 
Wirkpfad 
Der Lärm bzw. die Erschütterungen, die durch das Rammen von Spundwänden entstehen, 
übertragen sich auf den angrenzenden Wasserkörper des Rheins. Fische sind in der Lage, 
die dabei entstehenden Druckwellen wahrzunehmen (SLABBEKOORN et al. 2010). Grundsätz-
lich sind zwei A rten von Unterwasserlärm zu unterscheiden: den kurzzeitigen Impulslärm, 
der z.B. beim Rammen entsteht, und den kontinuierlichen Unterwasserlärm, der z.B. durch 
die Schifffahrt erzeugt wird. Dauerlärm hat eine geringere Intensität, löst aber– wie für Vögel 
und marine Säugetiere − auch bei Fischen Störungen der Kommunikation aus (u.a. RADFORD 
et al. 2014). 
Der Impulslärm von Rammungen kann hingegen eine sehr starke Intensität erreichen. Die 
Druckwellen verursachen bei Fischen Verletzungen, die innere Blutungen auslösen. Im Ext-
remfall werden die Fische beim Zerplatzen ihrer luftgefüllten Schwimmblase unmittelbar ge-
tötet. Adulte Fische mit Schwimmblase sind stärker gefährdet als Arten ohne Schwimmblase 
(z.B. Neunaugen) und Larven (BOLLE et al. 2014, CASPER et al. 2016). Dies liegt daran, dass 
sich die Druckwellen fast ungebremst durch Wasser und wassergesättigtes Gewebe aus-
breiten, während an Geweben, die wie die Schwimmblase an Luft grenzen, sehr starke 
Scherkräfte entstehen. 
Als Alternative zum Rammen bietet sich das Einrütteln als für Fische weitgehend harmloses 
Einbringungsverfahren an. In einer empirischen Studie konnte bei Gründungsarbeiten für 
den Ausbau eines Fährenterminals im Hafen von Southampton (UK) gezeigt werden, dass 
die Einbringung der gleichen Ge genstände durch Rammen Reaktionen der Fische bis 400 
m und durch Einrütteln bis 25-50 m auslösten. Letale Verletzungen wurden beim Einrütteln 
nicht festgestellt (NEDWELL et al. 2003). 
Relevanz im konkreten Fall 
Die Baugrube des  Entnahmebauwerks wird durch Spundwände gesichert. Diese können 
durch Rammen, Rütteln, Einpressen und Einstellen eingebracht werden. Im konkreten Fall 
ist der Impulslärm von Relevanz, der durch das Rammen der Spundwände im Uferbereich 
entsteht. Daher ist bei Verbauarbeiten vorrangig das für die Fauna schonendere Verfahren 
des „Einrüttelns“ inkl. Lockerungsbohrung anzunehmen. Aufbauend auf der derzeitigen tech-
nischen Ausführungsplanung kommt dieses Verfahren auch zur Umsetzung.

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Im Vergleich zu den oben genannten Gründungsarbeiten im Hafen von Southampton, deren 
Auswirkungen auf Fische durch Begleituntersuchungen ermittelt wurden ( NEDWELL et al. 
2003), sind die Arbeiten zur Einspundung der Baugrube von geringem Umfang und kurzer 
Dauer. Da Vergleichsdaten für Projekte dieses Ausmaßes fehlen, wird vorsorglich unterstellt, 
dass die Reichweite der Verhaltensreaktionen von Fischen auf Vibrationen bis zu 50 m be-
trägt. Der Rhein ist im Wasserentnahmebereich ca. 250 m breit. Während der Arbeiten ver-
bleibt ein ca. 200 m ungestör ter Wanderkorridor. Das strukturreichere gegenüberliegende 
Ufer befindet sich außerhalb der Reichweite der vom Einrütteln ausgelösten, störenden Vib-
rationen. 
5.2.1.4 Immissionen von Licht 
Wirkpfad 
Fischarten reagieren auf künstliche Lichtquellen unterschiedlich. Die Mehrzahl der Arten wird 
vom Licht angelockt. Dieses Verhalten wird in erster Linie durch die Attraktion des Lichtes 
auf ihre Beutetiere ausgelöst. Andere Arten meiden hellere Wasserbereiche, in denen sie 
von Fressfeinden leichter erbeutet werden. Fische  können vorwiegend tagaktiv, dämme-
rungsaktiv oder nachtaktiv sein, wobei sich dieses Verhalten in den verschiedenen Phasen 
ihres Lebenszyklus wandeln kann. Larven und Jungfische sind häufig lichtscheuer als Adulte. 
Die Wanderungen mancher Arten (z.B. Aal, Lachs) können von künstlichen Lichtquellen wie 
hell beleuchteten Brücken gestört werden. Dauerhaftes Kunstlicht kann die Chronobiologie 
von Fischen stören und Schilddrüsenfunktionen verändern. Dies kann das Wachstum, die 
Entwicklung und die Reproduktionsfähigkeit von Fischen negativ beeinflussen. Die Intensität 
der Auswirkungen wird vom Farbspektrum, von der Stärke, von der Einwirkdauer und von 
der Ausrichtung des Lichtstrahls auf das Gewässer bestimmt ( BRÜNING & HÖLKER 2013, S. 
69ff). 
Relevanz im konkreten Fall 
Im konkreten Fall gehen die möglichen Lichtimmissionen von der Beleuchtung einer am Ufer 
gelegenen Baustelle aus. Eine bauzeitliche Beleuchtung des geplanten, ca. 25 m langen 
Einlaufbauwerkes und der Zielgrube der Wasserleitungen zwischen Einlaufbauw erk und 
Pumpwerk kann ggf. erforderlich sein. Ihrem Zweck entsprechend wird die Beleuchtung auf 
die Bauzeit begrenzt und auf die Arbeitsbereiche ausgerichtet sein. Anders als z.B. bei man-
chen Brückenbeleuchtungen wird der Rhein weder direkt noch dauerhaft angestrahlt. Indi-
rekte diffuse Einträge von geringer Reichweite sind prinzipiell denkbar. 
Der Rheinabschnitt bei Dormagen erfüllt für die Fische und Neunaugen des FFH -Gebiets 
eine Verbindungsfunktion zwischen zwei Fischschutzzonen (vgl. Kap. 4.4.2, S. 49ff ). Der 
Wirkpfad könnte von Relevanz sein, wenn ein zusätzlicher, lichtinduzierter Fraßdruck auf 
driftende Larven und Jungfische eintritt oder wenn das Licht aktive Wanderbewegungen 
stört. 
Aufgrund der kurzen Einwirkdauer, der Wassertrübung im Rhein und der vorhandenen Hel-
ligkeit im Umfeld (u.a. die dauerhafte Beleuchtung der Anlagen und der Anlegestellen der

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benachbarten Chemiewerke) wird keine ökologisch relevante Änderung des Lichtniveaus im 
Rhein eintreten. 
Eine bauzeitliche Anlockwirkung auf lichtaffine Lebensstadien, damit einhergehende Präda-
tionsverluste und eine Barrierewirkung auf lichtscheue wandernde Arten können ausge-
schlossen werden. 
5.2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse 
Anlagebedingte Effekte auf das FFH-Gebiet können ausgeschlossen werden. 
Das Vorhaben soll vollständig außerhalb des FFH -Gebiets umgesetzt werden. Die herzu-
stellenden Anlagen nehmen keine Schutzgebietsflächen in Anspruch. Das Entnahmebau-
werk wird am Ufer und die anschließenden Anlagen (Leitungen, Pumpwerk) werden landsei-
tig her gestellt. Es entstehen keine baulichen Einschränkungen der Durchgängigkeit des 
Stroms weder bezüglich der zunächst für Garzweiler II – Befüllung benötigten 25 m Uferlänge 
noch bezüglich der für die Hambach-Befüllung benötigten, auf 50 m verlängerten Strecke.

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5.2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse 
Betriebsbedingte Wirkprozesse - Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den phy-
sikalischen und chemischen Zustand des Rheins 
- Fischverluste durch die Wasserentnahme 
5.2.3.1 Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den 
physikalischen und chemischen Zustand des Rheins 
Wirkpfad 
Die Wasserentnahme dient der Befüllung anderer Gewässer ( Restseen Garzweiler II und 
Hambach). Sie geht mit keinen thermischen Einleitungen einher. 
Eine Wasserentnahme füh rt prinzipiell zu einer reduzierten Abflussmenge. Ob nachteilige 
Effekte eintreten können, hängt primär vom entnommenen Volumen im Verhältnis zum ge-
samten Volumenstrom ab. In einem Strom mit sehr großem Abflussvolumen wie dem Rhein 
können Wasserentnahmen nicht primär wegen der Reduktion der Wassermenge, sondern 
wegen ihrer indirekten Auswirkungen auf physikalisch-chemischen Parameter problematisch 
sein. Im Fall einer Abnahme des Wasservolumens wirken sich zum Beispiel thermische Ein-
leitungen stärker aus. Zu den Folgen gehören erhöhte Wassertemperaturen, Sauerstoffeng-
pässe und stärkere Konzentrationen von Nähr- und Schadstoffen (IKSR 2015, Fachbericht 
219, S. 15ff). 
Relevanz im konkreten Fall 
Die maximal erforderliche Entnahmemenge von bis zu 18 m³/s wird in den Jahren nach 2045 
anfallen. Sie entspricht 1,9 % des aktuellen mittleren Niedrigwasserabflusses des Rheins 
(am Pegel Köln 940 m³/s (LANUV 2008) bzw. 909 m³/s (Bundesanstalt für Gewässer-
kunde27). Für das Niedrigwassermanagement benennt die IKSR den Ab flusskennwert 
NM7Q28 im Sommerhalbjahr als maßgebende Größe (IKSR 2015, Fachbericht 219, S. 31). 
Der NM7Q (Sommer) beträgt am Pegel Köln 702 m³/s (ebd.). Bezogen auf diesen Wert 
würde die maximal geplante Wasserentnahme (ca. 18 m³/s) 2,6 % des Abflusses en tspre-
chen. Die Wasserentnahme wird jedoch so gesteuert, dass sie auch bei extrem niedrigen 
Wasserständen nicht mehr als 0,5 % des jeweiligen Rheinabflusses beträgt.  
Aufgrund der sehr langen Umsetzungszeiträume hat das LANUV als Koordinator der Arbeits-
gruppe „Restsee“ der Monitoring -Gruppe Garzweiler II 2008 die Folgen des Klimawandels 
für den Braunkohlenabbau untersucht (LANUV 2008). Eine 2016 aktualisierte Fassung die-
ser Studie liegt mittlerweile vor (LANUV 2016). Unter Berücksichtigung des Stands der 
Kenntnisse im Jahr 2008 über die Auswirkungen des Klimawandels auf den Rhein war die 
Wasserentnahme im Verhältnis zur zukünftigen Abflussspende des Rheins für durchführbar 
befunden worden. Zwischenzeitlich verfeinerte Modelle bestätigen diese Prognose für den  
 
27 https://undine.bafg.de/rhein/pegel/rhein_pegel_koeln.html 
28 NM7Q: Niedrigstes arithmetisches Mittel des Abflusses von 7 Tagen in gleichartigen Zeitabschnitten 
(z.B. hydrologische Halbjahre) der betrachteten Zeitspanne

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Zeitraum 2021-2050, also für den Zeitraum, in dem die beantragte Wasserentnahme ihren 
Höchstwert erstmalig erreichen wird.  
Nach derzeitigem Stand sind aufgrund des Umfangs der projektbedingten Wasservolu-
menänderung von max. 0,5% des jeweiligen Rheinabflusses keine projektbedingten Effekte 
auf die ökologisch relevanten Parameter Wassertemperaturen, Sauerstoffgehalte sowie auf 
Konzentrationen von Nähr- und Schadstoffen zu erwarten. 
5.2.3.2 Fischverluste durch die Wasserentnahme 
Wirkpfad 
Eine Wasserentnahme kann Fische gefährden, wenn sie in den Ansaugbereich geraten und 
nicht in der Lage sind, den Gefahrenbereich zu verlassen. Die Schäden sind im Wesentlichen 
auf folgende Vorgänge zurückzuführen: 
• Ansaugen des Fisches zusammen mit dem Wasser (engl. entrainement), 
• Andrücken durch die Ansaugströmung an der wasserentnehmenden Oberfläche, so dass 
sich der Fisch nicht aus eigenen Kräften entfernen kann (engl. impingement), 
• Haut- und Schuppenverletzungen als Folge des zeitweiligen Andrückens an rauen Ober-
flächen (Rechen, Treibgut). 
Folgende technische Eigenschaften der Wasserentnahme sind für ihr Schadpotenzial ent-
scheidend: 
• entnommene Wassermenge, 
• Stärke der Ansaugströmung, 
• Winkel der wasserentnehmenden Oberfläche zur Hauptströmung (Reduzierung von An-
presskräften), 
• lichte Weite der Abschirmungen, die das Eindringen von Fremdkörpern ins Pumpwerk 
vermeiden, 
• Entnahmetiefe, 
• Verfahren, die zur Freihaltung der wasserentnehmenden Oberfläche von Treibgut einge-
setzt werden (z.B. Treibgut- (und Fisch)-Entfernung mittels Greifer oder Bürsten), 
• vorgesehenes Fischschutzkonzept. 
Folgende Eigenschaften von Fischen sind für ihre Gefährdung von Relevanz: 
• die Größe des Fisches in seinen verschiedenen Lebensstadien (Ei, Larve, Juvenil, Adult) 
und Geometrie seines Körpers, 
• Sinnesausstattung des Fisches: Die für die Orientierungsfähigkeit wichtigen Sinne (z.B. 
akustischer Sinn) sind artspezifisch unterschiedlich ausgeprägt und entscheidend für ihre 
Reaktionen auf Störreize, 
• Verhaltenseigenschaften des Fisches (z.B. Verhalten in der Strömung, in Turbulenzen, 
Schwimmmuster, Reaktionen auf Reize), 
• Schwimmleistung, 
• Gesundheit und Kondition.

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Verschiedene Eigenschaften des Entnahmestandortes können die Menge der Fische am 
Standort und die Reaktionen der Fische in Gefahrensituationen beeinflussen. Hierzu gehö-
ren u.a.: 
• Habitatangebot, Attraktivität für Fische, 
• Lage zur dominanten Strömung, 
• Wassereigenschaften (z.B. erhöhte Temperaturen, Sauerstoffmangel, sonstige Belastun-
gen, die Fische schwächen können). 
Im konkreten Fall sind die oft thematisierten thermischen Wechselwirkungen mit Kühlwas-
serrückgaben nicht relevant. Für weiterführende Informationen wird auf den Leitfaden der 
britischen ENVIRONMENT AGENCY (2005) und die Sammlung von Konferenzbeiträgen, die von 
TURNPENNY & HORSFIELD (2014) veröffentlicht wurden, verwiesen. Für weiterführende Infor-
mationen über Verhaltensweisen von Fischen wird auf ADAM & LEHMANN (2011) verwiesen. 
Eigenschaften des Wasserentnahmekonzeptes für den Standort Dormagen  
Das Wasserentnahmekonzept wurde in Zusammenarbeit von RWE, der Ingenieurgesell-
schaft Dr. Ing. Nacken mbH und dem FFH-Fachgutachter KIfL entwickelt.  
Die gewählte Lösung ist auf die besonderen Funktionen der Rhein-Fließstrecke bei Dorma-
gen als Verbindungskorridor zwischen Fisch schutzzonen des FFH -Gebietes abgestimmt 
(vgl. Kap. 4.4.2, S. 69ff). Grundlage ist die in den Erhaltungszielen des Gebiets verankerte 
funktionale „Aufgabenteilung“ mit „Laichplätzen, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitaten“ 
in den als FFH -Gebiet ausgewählten Schutzzonen und Austausch - und Wanderfunktionen 
in den dazwischen liegenden, nicht geschützten Fließstrecken. Entsprechend der Funktion 
als Verbindungsstrecke und Wanderkorridor  ist das gewählte System darauf ausgerichtet, 
einen maximalen Schutz für adulte Fische und für Jungfische, die in den geschützten Fisch-
schutzzonen aufgewachsen sind, zu bieten.  
Maschenweite: Stand von Wissenschaft und Technik 
Die Maschenweite der Schirme wurde deshalb den Funktionen der Fließstrecke als Wander-
korridor für Adulte und Juvenile mit 5-6 mm gewählt. Dies bedeutet, dass keine Gefahr des 
Ansaugens für adulte und junge Fische mit einer Schwimmleistung über 0,13 m/s und einer 
Körpergröße über 7 mm im Durchmesser besteht.  
Frühe Lebensstadien (Eier und Larven) werden dadurch zwar nicht geschützt, der Rheinab-
schnitt bei Dormagen liegt jedoch außerhalb der FFH-Fischschutzzonen, die von den Natur-
schutzfachbehörden zur Sicher ung der Laich - und Aufwuchsfunktionen für die relevanten 
Arten abgegrenzt wurden und für die Erreichung ihres günstigen Erhaltungszustands not-
wendig sind (vgl. Fn. 1, S. 14). 
Die vorgesehene Entnahmetechnik erlaubt eine Bemessungssaugströmung am Rechen, die 
deutlich unter den Werten von 0,25 bis 0,3 m/s liegt, die bislang in Deutschland üblich sind. 
Sie entspricht nach internationalen Maßstäben der derzeit besten verfügbaren Technik. Die 
Technik der passiven Wasserentnahme mittels zylindrischen Spältchen aus  keilförmigen

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Stäben mit sehr glatter Oberfläche (sog. PWWC: passive wedge wire cylinder) wurde in den 
USA bereits in den 1970er Jahren entwickelt. Seit 2000 wird diese Technik verbreitet ange-
wendet. Sie erfüllt die strengen Anforderungen des US -amerikanischen Clean Water Act 
Section 316(b), das seit dem Jahr 2000 eine maximale Bemessungssaugströmung von 0,15 
m/s für Wasserentnahmen über 2 Mio. gallon per day (ca. 0,9 m³/s) vorschreibt. 
Ausschlaggebend für den Einsatz von Johnson Screens bei Dormagen sind Besonderheiten 
der Prüfsituation. Um die Erheblichkeit von einzelnen Tierverlusten in der FFH -Verträglich-
keitsuntersuchung zu bewerten, ist es grundsätzlich notwendig, die Auswirkungen auf den 
Erhaltungszustand ihrer Populationen im betrachteten Schutzgebiet zu ermitteln. Hierfür 
werden quantitative Orientierungswerte bzw. Schwellen für die Signifikanz von eventuellen 
Fischverlusten im Verhältnis zu den betroffenen Populationen benötigt. Der Aktionsraum der 
Wanderfische, die den Rhein bei Dormagen passieren, erstreckt sich von der Nordsee bis 
hin zu Laichhabitaten in Mittelgebirgsflüssen (vgl. Abb. 12 bis Abb. 15, S. 42 ff). Wie viele 
Wanderfische den Niederrhein als Wanderkorridor nutzen (d.h. der Erhaltungszustand der 
Wanderkohorten im Gebiet) wird von einer Vi elzahl von Faktoren bestimmt, die ihren Ur-
sprung weit über die Grenzen des FFH-Gebiets hinaus haben. Eine quantitativ exakte Prog-
nose der Bedeutung von einzelnen Mortalitätsverlusten ist nach aktuellem Stand der For-
schung in den meisten Fällen nicht möglich: 
UBA-Texte 97/2015 (Kampa &Stein 2015, S. 30-31): 
„Dazu wird eingeschätzt, dass das Wissen um die qualitativen Zusammenhänge vorhanden 
ist, aber die Quantifizierung für Fragen der Bewirtschaftung nur schwer möglich sein wird, da 
sich Fischpopulationen innerhalb von hochdynamischen, chaotischen und offenen Systemen 
entwickeln. Die Wissenschaft wird daher auf absehbare Zeit keine befriedigenden, umfas-
senden Antworten „in letzter mathematischer Konsequenz“ geben können.“ 
BRUIJS et al. (2014, S. 43): 
„So far, it has been shown impossible to determine the effect of impingement and entrain-
ment (I&E) on fish populations. This is mainly caused by the difficulty in determining popula-
tion sizes, which is a costly and lengthy investigation, especially when this h as to be done 
for multiple fish species. Also, there is no clear definition of significant effects, nor a method 
which can independently be used to evaluate significant effects in different water body types. 
Probably the biggest gap is the lack of a reliable description of the level of significance above 
which fish population become affected.” 
In einem derart großen Bezugsraum, der das Einzugsgebiet des Rheins und die Nordsee 
umfasst, kann den Prognoseunsicherheiten, die sich aus den oben benannten Forschungs-
defiziten ergeben, durch eine besonders vorsorgliche Planung begegnet werden. Dement-
sprechend wurden ein Entnahmestandort und eine Wasserentnahmetechnik gewählt, die ei-
nen maximalen Schutz von adulten und juvenilen Wanderfischen ermöglichen. 
Die Wahl einer geeigneten lichten Weite von Abschirmungen (Abstand zwischen den Stä-
ben) stellt nach wissenschaftlicher Erkenntnis einen wesentlichen Parameter dar, um die

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Zielsetzung der Wasserentnahme und der Notwendigkeit, Fische umfassend zu schützen, 
miteinander zu vereinbaren. Derzeit sind in Deutschland Stababstände von 20 mm üblich.  
In Nordrhein-Westfalen sind für Ausleitungsstrukturen an Lachs-Vorranggewässern Stabab-
stände von 10 mm, an Aalgewässern von 15 mm und 20 mm an den übrigen Gewässern von 
20 mm vorges chrieben ( LFISCHVO NRW 2010, Teil 4 §  13 Abs. 3). 
Abschirmungen werden bis lichte Weiten von 1 mm hergestellt. Bei dieser Weite wird Wasser 
durch nur noch ca. 45% der Schirmoberfläche entnommen (CLOUGH et al. 2014). Der Anteil 
der geschlossenen Flächen nimmt dementsprechend zu und mit ihm die Fläche, auf der sich 
Aufwuchs (in erster Linie Algen und Muscheln) ansiedeln können.  
Die Aufwuchsentwicklung führt zu einer Verstopfung der Schirme, die sich nur durch ständige 
Reinigung vermeiden lässt. Je feinmaschi ger die Abschirmung, umso anfälliger ist sie für 
eine partielle Verstopfung durch Treibgut und Aufwuchs. Die dabei eintretende Reduktion 
der aktiven wasserentnehmenden Oberfläche führt zu einer kontraproduktiven Erhöhung der 
Ansauggeschwindigkeit. Testreihen in Großbritannien haben gezeigt, dass eine fischscho-
nende Reinigung der Zylinder mit einem nach außen gerichteten Luftstrahl unwirksam ist, 
wenn die Schirmoberfläche zu 55% undurchlässig ist ( BROMLEY et al. 2014). Sehr feinma-
schige Schirme mit lichten Weiten unter 5 mm sind deshalb in erster Linie in aufwuchs- und 
treibgutarmen Gewässern (z.B. in Trinkwasserreservoire, Salmonidengewässer im Nord-
westen der USA) einsetzbar. Die gewählte lichte Weite der Schirme stellt deshalb die best-
mögliche Lösung dar, um am Niederrhein eine gleichmäßig niedrige Ansauggeschwindigkeit 
und den Schutz von Fischen mit kleinen Körpergrößen zu sichern. 
Die Studie von BROMLEY et al. (2014) zeigte ferner, dass die Wirksamkeit aller Systeme (au-
ßer der 1 mm-Schirme) durch eine Anordnung parallel zur Strömung gegenüber der Quer-
lage stark verbessert wird (vgl. auch ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 32). Verschiedene Stu-
dien mit Blankaalen haben bestätigt, dass nicht nur der Abstand der Stäbe, sondern auch 
der Winkel des Schirms zum vorbeifließenden Wasser eine wichtige Rolle spielt. Bei Winkeln 
> 20° wurden auch Jungaale geschützt, obwohl ihr Körperdurchmesser kleiner war als der 
Stababstand und sie prinzipiell zwischen den Stäben hätten passieren können (SHERIDAN et 
al. 2014, S. 20). Dies setzt eine ausreichend geringe Anströmgeschwindigkeit voraus, damit 
die Tiere nicht an die Schirmoberfläche angedrückt werden. Die Anlage bei Dormagen erfüllt 
die beiden Voraussetzungen der Anordnung parallel zur Fließrichtung und der geringen An-
strömgeschwindigkeit. Aufgrund dieser Eigenschaften ist in der Projektsituation mit einer 
noch höheren Wirksamkeit von mechanischen Barrieren als an Wasserkraftwerken und 
Staustufen zu rechnen (vgl. Abb. 32, S. 78). 
PWWC Abschirmung: Stand von Wissenschaft und Technik 
Seit 2000 werden in Nordamerika PWWC-Schirme an zahlreichen Standorten in verschiede-
nen Klimazonen eingesetzt. Sie sind für Stillgewässer, Fließgewässer unterschiedlicher Grö-
ßen, Strommündungen und Küstenstandorte geeignet (ENVIRONMENTAL AGENCY 2005, S. 49, 
DIXON 2007, S. 5.1 ff). In Gewässern mit Eisgang und starkem Treibgutanfall hat sich ein 
Einbau quer zur Strömung als problematisch erwiesen. Bei Anordnung parallel zur Strömung

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funktionieren die Schirme auch an treibgutreichen Ästuarstandorten (z.B. am Hudson River, 
Chesapeake Bay ebd.).  
Der Treibgutanfall am Niederrhein ist deutlich geringer als in Ästuargebieten mit ausgedehn-
ten Röhrichten, so dass keine diesbezüglichen Einsatzbeschränkungen vorliegen. In Gewäs-
sern mit starken Vorkommen von Zebramuscheln und anderen invasiven Muschelarten sind 
alle Typen von Abschirmungen gleichermaßen betroffen ( WELLS & SYTSMA 2009). Dies gilt 
grundsätzlich für untergetauchte Hartsubstrate. Nur sehr weitmaschige Rechen, die aus 
Fischschutzgründen nicht in Frage kommen, sind davon weniger betroffen bzw. erfordern 
einen geringeren Reinigungsaufwand. Die Gefahr der Ansiedlung von Muscheln im Rhein 
stellt daher kein Ausschlusskriterium für den Einsatz von Johnson Screens dar. Der Ver-
gleich mit den Standortbedingungen in Mündungsgebieten von großen Strömen an der Nord-
ostküste der USA zeigt, dass PWWC-Schirme am Niederrhein einsetzbar sind. 
Johnson Screens als Vertreter der PWWC -Schirmsysteme werden u.a. von der Britischen 
Fachbehörde Environmental Agency als beste verfügbare Technik eingestuft  (im nachfol-
genden wurde der englische Originaltext ins Deutsche übersetzt): 
„Die nachfolgend beschriebenen Methoden sind, selbstverständlich, auch für große Fische 
sehr effektiv, aber sie würden nicht regulär verwendet werden (hauptsächlich aus Kosten-
gründen), wenn nicht auch ein Herausfiltern von kleinen Fischen notwendig wäre.“ (ENVIRON-
MENTAL AGENCY 2005, S. 45) 
„PWWC-Schirmsysteme haben eine Reihe an Eigenschaften, die sie geeignet machen, eine 
Mitnahme [ein Einsaugen] von Fischen zu verhindern.  Hierzu gehören die geringen Strö-
mungsgeschwindigkeiten zwischen den Spalten, welche es den Fischen e rlauben weg zu 
schwimmen, die glatte äußere Ausgestaltung der Schirmsysteme, welche das Risiko eines 
Abriebs der Fische reduziert, und die schmale Spaltenbreite, welche es möglich macht die 
Mitnahme von Fischen sogar bis hin zur Größe von Eiern oder Larven zu verhindern.“ (ebd. 
S. 47) 
„PWWC-Schirmsysteme sind eine erprobte und bewährte Lösung. Im Vereinigten Königreich 
werden sie allgemein als die beste verfügbare Technologie für den Schutz von juvenilen und 
larvalen Fischen erachtet.“ (SHERIDAN et al. 2014, S. 25) 
Die Mitglieder des vom Umweltbundesamt einberufenen Forums „Fischschutz und Fischab-
stieg“ sehen auch an Querbauwerken und für deutlich größere Entnahmemengen als in Dor-
magen geplant mechanische Barrieren als geeignet an, um Fische ab 10 cm Körperlänge 
wirksam zu schützen:  
„Konsens war, dass es für Wasserkraftanlagen bis zu einem bestimmten Ausbaudurchfluss 
(Vertikalrechen ca. bis 30 m³/s, Horizontalrechen bis ca. 50 m³/s je Recheneinheit) gegen-
wärtig einen Stand des Wissens und der Technik unter den jeweils gegebenen Standortbe-
dingungen gibt, mit dem funk tionsfähige, mechanische Fischschutz- und Abstiegsanlagen 
einschließlich der erforderlichen Reinigungstechnik für Fische ab 10 cm Größe realisiert wer-
den können.” (KAMPA & STEIN (2015): S. 36)

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 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Aufgrund der Schutzwirkung der gewählten Lösung für die Wassere ntnahme und der hyd-
raulischen Bedingungen am Rheinufer werden keine Verhaltensbarrieren vorgesehen. Die 
Wirksamkeit von Systemen, die auf der abschreckenden Wirkung von Störreizen wie elektri-
schen Feldern, Luftblasen, Lichtsignalen, Schall - und Druckwellen basieren (sog. Verhal-
tensbarrieren), wird in der Fachwelt seit langem kontrovers diskutiert (vgl. ADAM & LEHMANN 
2011: S. 254 ff). Mittlerweile gilt als nachgewiesen, dass gut konzipierte Abschirmungen 
(sog. mechanische Barrieren) eine höhere Wirksicherhe it aufweisen als Systeme, die auf 
Meidereaktionen der Fische auf unangenehme Reize basieren.  
Eine Wirksamkeit von Verhaltensbarrieren setzt ein aktives und rationales Meidungsverhal-
ten der Fische als Reaktion auf den Reiz voraus. Sie hängt deshalb von der Leistungsfähig-
keit des Sinnesapparates der einzelnen Fischarten ab (ebd. S. 57ff.). Artspezifische Unter-
schiede der Reizwahrnehmbarkeit, Gewöhnungseffekte und unbeabsichtigte Stressreaktio-
nen der Fische erklären die widersprüchliche Beurteilung der Wirksa mkeit von Verhaltens-
barrieren. Sie werden als Ergänzungen in Situationen vorgesehen, in denen eine gute me-
chanische Abschirmung nicht umsetzbar ist. Dies trifft für den Standort bei Dormagen nicht 
zu. 
Mehrere Systeme wie z.B. elektrische Scheuchanlagen sind nur bei Strömungsgeschwindig-
keiten unter 0,3 m/s einsatzfähig. Aufgrund der Verhältnisse in der Rhein-Kurve bei Dorma-
gen herrschen Strömungsgeschwindigkeiten von häufig über 2,8 m/s. Aufgrund der hohen 
Unterwasserschallbelastung durch die Schifffahrt herrschen ohnehin Bedingungen vor, unter 
denen unsicher ist, ob Fische das erwünschte Meidungsverhalten aufbringen können. Der 
wesentliche Vorteil von uferparallel angeordneten PWWC-Schirmen besteht darin, dass ver-
wirrte oder ermüdete Fische ohne Verletzungsgefahr über die sehr glatte Schirmoberfläche 
gleiten und von der deutlich stärkeren Hauptströmung des Rheins ohne ihr Zutun von der 
Wasserentnahmestelle weggetragen werden. Die Wirksamkeit des Systems setzt keine rati-
onale und aktive Meidereaktion der Fisch e auf Störreize voraus ( ADAM & LEHMANN (2011): 
S. 267ff). In Kombination mit der niedrigen Ansaugströmung wirkt die Abschirmung auch für 
Jungfische, die aufgrund ihrer schwachen Schwimmleistung und geringen Energiereserven 
trotz Störreize u.U. den Bereich aus eigenen Kräften nicht verlassen würden. Die DWA 
(2005) empfiehlt zum Fischschutz in erster Linie den Einsatz von Abschirmungen. Die Wirk-
samkeit von Verhaltensbarrieren wird als deutlich geringer eingestuft ( REDEKER (2014), S. 
32). Das vom UBA eingerichtete Forum „Fischschutz und Fischabstieg“ stellt fest, „dass es 
derzeit keine Planungssicherheit für Betreiber und Behörden für den Einsatz von Verhaltens-
barrieren gibt“ (KAMPA & STEIN (2015), S. 36). 
Für frühe Lebensstadien wie Eier und Larven, die erst b ei sehr engen Abständen der 
Schirmstäbe unter 3 mm geschützt werden können, sind Verhaltensbarrieren unwirksam, 
weil diese Organismen keine nennenswerte Eigenschwimmleistung aufweisen. Für sie stel-
len deshalb Verhaltensbarrieren weder eine Alternative noch  eine sinnvolle Ergänzung zu 
Abschirmungen dar. 
Die folgende Tab. 11 fasst die Eigenschaften der vorgesehenen Lösung zusammen. Die 
Bedeutung dieser Eigenschaften wird stichwortartig erläutert. Die Erfüllung der sich daraus

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Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
ergebenden Anforderungen wird für  den Standort bei Dormagen angegeben. Die Tabelle 
greift den niederländischen Ansatz der best available approach (BAA) für Kühlwasserent-
nahmen auf. Darunter ist eine kombinierte Betrachtung nicht nur der best available technique 
(BAT), sondern auch der Ans prüche der zu am Standort schützenden Fischarten und der 
standörtlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Einsatz der besten Technik zu verste-
hen (BRUIJS et al 2014).

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Tab. 11: Merkmale des projektspezifischen Fischschutzkonzeptes 
Eigenschaft Begründung Erfüllung des Kriteriums durch das 
Projekt 
Fachliteratur, Verweis 
Standort der Wasserentnahme 
Geringe Attraktivität für Fische Eine geringe Attraktivität lässt die Wahr-
scheinlichkeit sinken, dass Fische gezielt und 
in hoher Anzahl das Umfeld der Wasserent-
nahme aufsuchen. 
Der Uferabschnitt ist besonders natur-
fern und hat eine sehr geringe Attrakti-
vität als Laich-, Aufwuchs-, Nahrungs- 
oder Ruhehabitat: 
- steile, naturfern ausgebaute Unter-
wasserböschung, 
- keine Flachwasserzonen, 
- keine vorgelagerten Sandbänke, 
- keine strömungsberuhigten Buh-
nenfelder, 
- keine am Rhein angebundenen 
Auengewässer (z.B. Altarme), 
- keine Einmündungen von Zuflüs-
sen 
vgl. Kap.4.2. 
BRUIJS et al. 2014: S. 50: 
“The more natural a bank is, the more 
likely that spawning possibilities are 
present, as are young fish. This situa-
tion is deemed unsatisfactory. The 
more artificial a bank is (vertical bank, 
stone, concrete, sheet piling, rip rap), 
conditions are deemed unsatisfactory 
for the presence of young fish, which di-
minishes the risk for entrainment.” 
Seitliche Wasserentnahme Das Wasserentnahmebauwerk stellt kein Hin-
dernis dar, das Abweichungen der natürlichen 
Schwimm- bzw. Driftrichtung erfordert. Es 
müssen keine auffindbaren Bypässe bereitge-
stellt werden. 
Das Wasserentnahmebauwerk mit den 
Passiv- Rechen ist uferparallel ange-
ordnet. 
DIXOn 2000, S. 5.1 
„An intake screen positioned in line with 
the river bank and parallel to the natural 
flow usually presents conditions that 
are more conducive to avoiding im-
pingement.” 
Ausreichend starke Strömungs-
komponente die parallel zum Re-
chen verläuft 
Eine ausreichende „sweeping velocity“ redu-
ziert die Gefahr des Andrückens (impinge-
ment). Sie reduziert die Aufenthaltsdauer von 
Der Rhein weist am Prallhang bei Dor-
magen häufig Strömungsgeschwindig-
keiten über 2,8 m/s auf. Die Differenz 
ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 48: 
“This indicates the importance of plac-
ing screens in a strong flow (>0.3 m.s-

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Eigenschaft Begründung Erfüllung des Kriteriums durch das 
Projekt 
Fachliteratur, Verweis 
Organismen mit schwacher Schwimmleistung.  
Eine starke Fließgeschwindigkeit gibt auf- und 
absteigenden Fischen eine eindeutige Orien-
tierungsrichtung. Die Wasserentnahme löst 
keine irreführende Lockströmung aus. 
zwischen Rheinströmung und An-
saugströmung ist mindestens größer 
als 2 m/s. 
1) if the best performance is to be 
achieved.” 
Technische Merkmale 
Geringe Bemessungs-
saugströmung am Passiv-Re-
chen (0,135 m/s „through-
screenvelocity“) 
Senkung der Ansauggefahr auch für Organis-
men mit schwacher Schwimmleistung, Stand 
der Technik für Jungfische in USA und einigen 
EU-Ländern (UK, NL) 
Die Geschwindigkeit liegt mit 0,135 m/s 
unterhalb des Wertes, der nach interna-
tionalen Standards als harmlos für 
Jungfische bewertet wird (0,15 m/s). 
BRUIJS et al. 2014: S. 49: 
“An intake velocity of 0.15 m/s or less is 
considered harmless for the juveniles of 
most fish species, according to a com-
prehensive study of EPRI (2000)” 
Geringe auf die Erhaltungsziele 
abgestimmte Stababstände 
Je geringer der Stababstand ist, umso wirksa-
mer werden kleine Organismen geschützt. Der 
Stababstand wird entsprechend der Größe der 
Schutzobjekte gewählt. Eine geringere lichte 
Weite setzt eine geringe Saugströmung vo-
raus, da sonst die Gefahr des Andrückens 
(impingement) zunimmt. 
Der Standabstand von 5-6 mm wurde 
zum Schutz von Jungfischen auf ihrer 
Wanderung zum Meer gewählt. Die 
Stabweite entspricht den Anforderun-
gen der LFischO NRW 2010 (Teil 4 
Fischschutz, § 13 Abs. 3 für Gewässer, 
in denen der Lachs (Salmo salar) zu 
den Zielarten im Sinne der Bewirtschaf-
tungsentscheidung zur Umsetzung der 
Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein 
Westfalen gehört. 
ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 49: 
“Fish Species / Lifestages: They 
(PWWC screens) are probably suitable 
for excluding all species and sizes of 
fish given suitable wire spacings.” 
Glatte Schirmoberfläche Je glatter die Oberfläche, umso geringer ist 
die Verletzungsgefahr, wenn ein Fisch über 
die Schirmoberfläche von der Strömung ver-
driftet wird. 
Sehr glatte Oberfläche, Vermeidung 
von Haut- und Schuppenverletzung 
beim Gleiten an der Schirmoberfläche 
Adam & Lehmann 2011, S. 268: „Eine 
Verletzungsgefahr besteht für die Fi-
sche aufgrund der glatten Oberfläche 
des aus Edelstahl gefertigten Spaltre-
chens nicht.“

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Eigenschaft Begründung Erfüllung des Kriteriums durch das 
Projekt 
Fachliteratur, Verweis 
Vorhandensein von Ausweich-
möglichkeiten 
Die Fische müssen eine für sie wahrnehmbare 
Möglichkeit finden, den Wasserentnahmebe-
reich zu verlassen. 
Das Kriterium ist relevant, wenn die Ab-
schirmung an Querbauten (z.B. Was-
serkraftwerken) steht. Im konkreten Fall 
ist das Entnahmebauwerk in der Ufer-
böschung eingebettet. Ein natürlicher 
Ausweichweg über den offenen Strom 
ist gegeben. 
 
Wasserentnahme aus dem mitt-
leren Tiefenbereich 
Jungfische pelagischer Arten halten sich über-
wiegend oberflächennah, Jungfische benthi-
scher Arten überwiegend grundnah auf. Eine 
Wasserentnahme aus dem mittleren Tiefenbe-
reich reduziert die Gefahr für Jungfische. 
Die Johnson Screens sind ca. 2 m über 
dem Grund angeordnet. Die Oberkante 
der Schirme befindet sich bei MW ca. 
3,5 m und bei MNW ca. 1,5 m unterhalb 
der Oberfläche. Die Wasserentnahme 
findet aus dem mittleren Tiefenbereich 
statt. 
BRUIJS et al. 2014: S. 49: 
“The deeper the intake is situated, the 
less the risk for young fish to be en-
trained or impinged. As juvenile fish of 
most species are bound to riparian veg-
etation or have a pelagic life stage, their 
presence is highest in the upper water 
layers. Bottom dwelling young fish is of-
ten less vulnerable to entrainment and 
impingement as they use structures on 
the bottom for cover.” 
ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 49: “The 
recommended minimum submergence 
depth is half the screen diameter, with 
the screen being spaced an equivalent 
distance from the bed and any wall. 
Submergence to this depth avoids the 
risk of excessive entrainment of sur-
face-carried debris into the abstraction 
flow. Spacings from the bed and wall 
are to avoid debris rolling along the bed

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Eigenschaft Begründung Erfüllung des Kriteriums durch das 
Projekt 
Fachliteratur, Verweis 
becoming entrained, or larger items be-
coming jammed.” 
Günstiges Verhältnis von der 
Höhe des Entnahmequerschnitts 
und der gesamten Höhe der 
Wassersäule. 
Je mehr Tiefenbereiche betroffen sind, umso 
größer ist die Gefahr für Fische. 
Der Rhein ist an der Stelle bei MW ca. 
9 m tief. Der Durchmesser der Johnson 
Screens beträgt ca. 1 m (vgl. Abb. 23, 
S. 37). Der Entnahmequerschnitt macht 
ca. 11% der Höhe der Wassersäule bei 
mittlerem Wasserstand aus. Bei NNW 
(680 m³/s, NN 30,96) hat der Rhein 
eine Resttiefe von 4,43 m. Das Verhält-
nis zwischen Schirmdurchmesser und 
Wassertiefe beträgt ca. 1:4. (vgl. Abb. 
24, S. 37). 
BRUIJS et al. 2014: S. 50: 
“Is the height of the intake only a rela-
tive small proportion of the water depth 
(≤ 25%) this situation is more benefi-
cial.” 
ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 49: “The 
maximum screen diameter should be 
half the water depth at the lowest ex-
treme of water level; preferably it 
should be no more than one-third.” 
Fischschonende Lösung des 
Treibgutproblems 
Bei herkömmlicher mechanischer Beseitigung 
von Treibgut am Feinrechen werden die im 
Treibgut verfangenen Fische mitbeseitigt. Auf-
grund der Verletzungen, die sie sich am Kon-
takt mit dem Treibgut zuziehen, sind ihre 
Überlebenschancen gering. Dies gilt auch, 
wenn die Fische nachträglich sortiert und in 
das Gewässer zurückgeführt werden. 
Vor dem Entnahmebauwerk ist ein Ab-
weiser gegen grobes Treibgut und Eis 
vorgesehen. Die Reinigung der Zylinder 
findet durch einen von innen nach au-
ßen gerichteten Luftstrahl statt. Das 
Treibgut wird von der Strömung des 
Rheins weggetragen. Die Notwendig-
keit einer mechanischen Treibgutbe-
handlung entfällt. 
ENVIRONMENT AGENCY 2005, S. 49: “The 
successful clearance of debris following 
air backwashing is dependent on ade-
quate ambient flow past the screen, 
otherwise, debris may accumulate. (…) 
A steady current is required to ensure 
debris is carried away.”

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 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
Offene Fragen zur Ausführung der Planung 
Im Rahmen der Ausführungsplanung könnten sich eine abweichende Anordnung und eine andere 
Zylinderanzahl als technisch sinnvoll erweisen. Die aus Fischschutzsicht entscheidenden Parame-
ter, nämlich die Bemessungssaugströmung und die Lage der Wasserentnahme in der Wassersäule 
bleiben jedoch unverändert. 
Abgleich mit Richtwerten NRW´s für Wasserkraftanlagen 
Im Kontext der WRRL und der Energiewende ist die Thematik des Fischschutzes an Wasserkraft-
anlagen in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der fachlichen Diskussion geraten. Verschie-
dene Richtwerte wurden für Abschirmungen formuliert. 2005 hat das MUNLV Nordrhein-Westfalen 
zur nachhaltigen Wasserkraftnutzung Richtlinien für den Fischschutz an Querbauwerken formu-
liert. In Vorranggewässerabschnitten für anadrome Wanderfischarten soll demnach bei jeder An-
lage eine Schutzrate von 95% gewährleistet werden. Dieses Ziel wird erreicht, wenn für eine ma-
ximale lichte Weite geeigneter mechanischer Barrieren von 10 mm und für eine maximale Anström-
geschwindigkeit an der Barriere von 0,5 m/s gesorgt wird (MUNLV 2005, S. 160). Diese Vorgaben 
werden bei der geplanten Wasserentnahme bei Dormagen erfüllt bzw. übererfüllt. So ist die An-
strömgeschwindigkeit 3,7mal geringer als nach genannter Richtlinie. 
a) Dabei ist zu beachten, dass die Vorgänge, die bei einer seitlichen Wasserentnahme ein-
treten, mit denjenigen, die für Querbauten mit Wasserkraftnutzung typisch sind, nicht di-
rekt vergleichbar sind: 
b) Anders als bei der Wasserkraftnutzung gelangt nur ein Bruchteil des Abflussvolumens 
(ca. 0,5%) in die Entnahmeanlage. Sehr geringe und gleichmäßige Anströmgeschwindig-
keiten sind technisch möglich. 
c) Der Verlauf der Fließstrecke bleibt in beiden Fließrichtungen unverändert und für Fische 
uneingeschränkt offen. Es besteht daher keine Notwendigkeit, Fische zu auffindbaren By-
pässen − mitunter gegen ihren Instinkt (vgl. WÖLLECKE et al. 2016, S. 38) – zu lenken. 
d) Die seitliche Ansaugströmung ist bei der Wasserentnahme deutlich geringer als die domi-
nante Hauptströmung. Anders als bei Querbauten besteht keine Gefahr, dass sich Fi-
sche, die in der natürlichen Fließrichtung verharrend und der Hauptströmung folgend, vor 
den Abschirmungen stauen. An einem für Fische nicht besonders attraktiven Standort 
kann daher der Anteil der mit dem Wasser entnommenen Fische an der gesamten Fisch-
menge nicht höher sein als der Anteil des entnommenen Wassers am gesamten Abfluss-
volumen (im konkreten Fall ca. 0,5%). 
e) Anders als bei Querbauten löst das Projekt keine abrupten Wechsel von Strömungsge-
schwindigkeiten an der Stauwurzel und am Querbauwerk aus. Aufstaubedingte Änderun-
gen von physikalisch-chemischen Parametern (z.B. Temperatur, Sauerstoffgehalt) treten 
nicht ein. Ein vorhabenbedingter Temperatur- und Sauerstoffstress ist ausgeschlossen. 
f) An seitlichen Wasserentnahmen stellen insbesondere bei geringen Anströmgeschwindig-
keiten Verklausungen aus angeschwemmtem Treibgut ein deutlich geringeres Problem 
dar. 
g) Schließlich besteht keine Gefahr der Schädigung von Fischen durch Turbinen. 
Aus diesen Gründen sind die Mortalitätsraten von Fischen an Querbauten mit Wasserkraftnutzung 
auf eine seitliche Wasserentnahme von ca. 18 m³/s bei einer Bemessungssaugströmung unter 0,15 
m/s nicht übertragbar.

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 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
Auch ohne Schutzvorrichtungen kann die Wasserentnahme bei Dormagen max. 0,5 % der Fische, 
die im Rhein vorbeipassieren, erfassen (s. oben, Spiegelstrich c) Das vorgesehene Konzept führt 
zu einer weiteren Reduzierung dieses Anteils. Wenn bei Wasserkraftanlagen eine maximale lichte 
Weite der mechanischen Barrieren von 10 mm und eine An strömgeschwindigkeit an der Barriere 
von 0,5 m/s bereits einen 95% -Schutz aller anadromen Arten sichern, dann garantiert das hier 
vorgesehene Fischschutz- und Wasserentnahmekonzept einen quasi 100%-Schutz derselben Ar-
ten. 
5.3 Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richt-
linie 
In den nächstbenachbarten Fischschutzzonen kommen die drei Lebensraumtypen des Anhangs I 
Flüsse mit Schlammbänken (3270), Flachland -Mähwiesen (6510) und Weichholzauenwälder 
(*91E0) vor (Kap. 4.3). 
Das Vorhaben soll vollständig außerhalb des FFH-Gebiets umgesetzt werden. Die herzustellenden 
Anlagen nehmen keine Schutzgebietsflächen in Anspruch. Anlagebedingte Effek te auf das FFH -
Gebiet können ausgeschlossen werden. 
In der Aue der stromabwärts gelegenen Fischschutzzone „Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ 
kommen die Lebensraumtypen Flüsse mit Schlammbänken, Flachland-Mähwiesen und Weichholz-
auenwälder vor. Die Entfern ung (Luftlinie) zwischen dem Wasserentnahmebereich und den 
nächstgelegenen Flachland-Mähwiesen beträgt ca. 3,7 km (Luftlinie), zu den nächstgelegenen 
Weichholzauenwäldern ca. 3 km und zu den nächstgelegenen Schlammbänken (3270) ca. 6,5 km. 
In der stromaufwärts gelegenen Fischschutzzone „Worringen-Langel“ kommt nur der Lebensraum-
typ „Flüsse mit Schlammbänken“ vor. Der Mindestabstand (Luftlinie) zwischen dem Wasserent-
nahmebereich und den nächstgelegenen Schlammbänken des Typs 3270 beträgt ca. 2,5 km. 
Aufgrund dieser Entfernungen sind indirekte Auswirkungen wie Immissionen über den Luftpfad 
ausgeschlossen. 
Eine Gefahr von baubedingten stofflichen Einträgen über den Wasserpfad besteht nicht. 
Gegenüber der aktuellen Situation löst das Vorhaben keine ökologisch relevanten Veränderungen 
der Wasserstände aus.

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Tab. 12: Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I 
Projektphase Wirkfaktoren Auswirkungen auf Lebensraumtypen 
32701) 65102) 91E03) 
Baubedingte Auswir-
kungen 
Stoffliche Einträge in den 
Rhein 
0= keine A. 0= keine A. 0= keine A. 
Anlagenbedingte 
Auswirkungen 
Immissionen von Nähr- 
und Luftschadstoffen 
durch Bau- und Trans-
portgeräte 
0= keine A. 0= keine A. 0= keine A. 
Betriebsbedingte 
Auswirkungen 
Verringerte Abfluss-
menge des Rheins 
0= keine A. 0= keine A. 0= keine A. 
1): Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p. 
2): Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 
3): Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 
4): Einstufung der Auswirkungsintensität nach 6-stufiger Skala auf S. 77 
Zusammenführende Bewertung 
Das Projekt hat keine negativen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) auf Le-
bensraumtypen Flüsse mit Schlammbänken (3270), Flachland-Mähwiesen (6510) und Weichholz-
auenwälder (*91E0) aus. Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiede-
nen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. 
Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) 
auf Lebensraumtypen des Anhangs I. 
5.4 Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie 
Bei den prüfrelevanten Arten handelt es sich um Fisch- und Neunaugenarten. Für die Mehrheit der 
identifizierten potenziellen Wirkpfade des Projektes bestehen keine artspezifischen Unterschiede. 
Dies liegt daran, dass im konkreten Fall keine Effekte von diesen potenziellen Wirkpfaden ausge-
hen. Artspezifische Besonderheiten sind deshalb nicht entscheidungsrelevant. Analog zur Vorge-
hensweise für Lebensraumtypen des Anhangs I (s. oben Kap. 5.3) werden sie im Folgenden ge-
meinsam behandelt (s. Zusammenfassung in Tab. 13). Das Beeinträchtigungspotenzial der Was-
serentnahme wird hingegen von artspezifischen Eigenschaften wie z.B. der Körpergröße der Fi-
sche und von der Bedeutung der Wechsel zwischen Fischschutzzonen in ihrem Lebenszyklus be-
stimmt. Diese Fragen werden in den anschließenden artspezifischen Unterkapiteln behandelt. 
Das Vorhaben soll vollständig außerhalb des FFH-Gebiets umgesetzt werden. Die herzustellenden 
Anlagen nehmen keine Schutzgebietsflächen in Anspruch. Anlagebedingte Effekte können ausge-
schlossen werden.  
Gegenüber der aktuellen Situation verurs acht das Vorhaben keine Beeinträchtigungen der rele-
vanten Fischhabitate und Funktionen 
• durch stoffliche Einträge über den Wasserpfad  
• durch stoffliche Einträge über den Luftpfad  
• durch Veränderungen der Wasserstände und Wasserqualität des Rheins

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Es wird zugrunde gelegt, dass das für die Fauna schonende Verfahren des Einrüttelns inkl. Locke-
rungsbohrung bei der Einspundung der Baugrube am Ufer zum Einsatz kommt (vgl. Beschreibung 
des Wirkpfads S. 79ff). Die dabei auftretenden Störungen der Fischarten sind von geringer Inten-
sität, begrenzter Reichweite und kurzer Dauer. Während der Arbeiten verbleibt ein mindestens ca. 
200 m ungestörter Wanderkorridor. Das attraktivere, strukturreichere gegenüberliegende Ufer be-
findet sich außerhalb der Reichweite der vom Einrütteln ausgelösten Vibrationen. Von diesen Er-
schütterungen gehen lediglich Störungen und keine Gefahr von Verletzungen aus. Die Verbin-
dungsfunktion der Rhein-Fließstrecke bei Dormagen bleibt deshalb während der Bauzeit ohne Ein-
schränkung gewährleistet. Beeinträchtigungen der prüfrelevanten Arten können ausgeschlossen 
werden. 
Tab. 13: Für alle Arten geltenden Ergebnisse der Bewertung der Auswirkungen 
Projektphase Wirkfaktor Auswirkungen 
Baubedingte Aus-
wirkungen 
Stoffliche Einträge in den Rhein 0 = keine A. 
Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch 
Bau- und Transportgeräte 
0 = keine A. 
Erschütterungen, Impulslärm 0 = keine A. 
Anlagenbedingte 
Auswirkungen 
Flächeninanspruchnahme 0 = keine A. 
Betriebsbedingte 
Auswirkungen 
Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf 
den physikalischen und chemischen Zustand des 
Rheins 
0 = keine A. 
Fischverluste durch die Wasserentnahme s. artspezifische 
Bewertung 
1): Einstufung der Auswirkungsintensität nach 6-stufiger Skala (siehe Kap. 5.1) 
 
5.4.1 Meerneunauge, Petromyzon marinus 
5.4.1.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 
Die artspezifische Ansauggefahr wird durch die Anströmgeschwindigkeit, die Schwimmleistung der 
Art, das Verhältnis von Stababstand der Schirme zu den Körpermaßen der Tiere und vom Verhal-
ten der Art geprägt. 
Die Fließstrecke bei Dormagen wird von Meerneunaugen während der Aufstiegswanderung der 
Adulten und während der Wanderung der Präadulten zum Meer genutzt. In diesen Phasen ihres 
Lebenszyklus weisen Meerneunaugen folgende Körpermaße auf: 
• Adulte: Körperlänge: 720,00 mm (Angaben aus dem Rhein: LELEK & BUHSE (1992), S. 190); 
Körperdicke / Durchmesser Saugscheibe ca. 50 mm (TAVERNY & ÉLIE (2010), S. 55) 
• Präadulte während der Wanderung zum Meer: Körperlänge 120 bis 200 mm (TAVERNY & ÉLIE 
(2010), S. 49) / Körperdicke / Durchmesser Saugscheibe 7 bis 12 mm (ebd.) 
Aufgrund der Anströmgeschwindigkeit unter 0,15 m/s besteht keine Gefahr des Andrückens auch 
aquatischen Organismen mit den schwächsten Schwimmleistungen (u.a. EPRI 2000 , ENVIRON-
MENT AGENCy 2005, DWA 2005, TURNPENNY & HORSFIELD 2014). Meerneunaugen gehören ohne-
hin zu den Arten mit höherer Schwimmleistung (ADAM & LEHMANN 2011, S. 293). Bei den vorgese-
henen Stababständen von 5-6 mm sind adulte Meerneunaugen zu 100% vor einem Eindringen in 
die Anlage geschützt. Aus populationsbiologischer Sicht ist dieses Ergebnis von besonderer Be-
deutung, da ein Verlust von aufsteigenden Adulten deutlich schwerer wiegt als von jungen

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Einzelexemplaren, die bis sie die Reproduktionsphase erreichen, noch einer hohen natürlichen 
Mortalität unterliegen. 
Kleinere Exemplare unter den Präadulten haben einen Körperdurchmesser kleiner als 7 mm und 
können prinzipiell in die Anlage eindringen. Unter Berücksichtigung ihres Verhaltens ist dies aber 
unwahrscheinlich. Einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand des Wissens über 
Neunaugenwanderungen liefern ALMEIDA & QUINTELLA (2013). Die Wanderung der Präadulten zum 
Meer korreliert mit der Phase starken Abflusses und findet in erster Linie Passiv statt. Die Tiere 
lassen sich kräftesparend von der Strömung verdriften, vereinzelt mit dem Schw anz in Fließrich-
tung. Junge Neunaugen wandern fast ausschließlich nachts und nahe der Oberfläche. Tagsüber 
verstecken sie sich in Pflanzenbeständen und Grundsubstraten. Da erst die marine Form der Neun-
augen Nahrung aufnehmen kann, ist jeder Verkürzung der Wanderzeit bis zum Meer von Vorteil. 
Die nächtliche, oberflächennahe Wanderung ermöglicht eine effektive Nutzung der stärksten und 
gleichmäßigeren Strömung bei gleichzeitiger Minimierung der Prädationsgefahr durch tagaktive 
Vögel (ebd. S. 113). 
Anders als vor Querbauwerken kommt es bei einer seitlichen Wasserentnahme nicht zu einem 
Stau in Hauptströmungsrichtung vor dem Rechen (Abb. 27). Wenn passiv verdriftete Jungneunau-
gen in die Nähe des Schirmes gelangen, streifen sie mit ihrer Längsseite die glatte Stahloberfläche 
und werden von der Hauptströmung weggetragen. Aufgrund des passiven Verhaltens der Tiere 
sind gezielte versuche, sich durch die Stäbe durchzuzwängen, unwahrscheinlich. Im Staubereich 
vor dem Rechen eines Querbauwerks stellt hingegen ein solches Verhalten eine naheliegende 
Reaktion dar, um dem Andruck zu entweichen und der Leitströmung zu folgen. 
Der Umstand, dass präadulte Neunaugen oberflächennah verdriften, wirkt sich bei einer Entnahme 
aus dem mittleren Bereich der Wassersäule zusätzlich einflussmindernd aus. 
 
Abb. 27: Bahnen von passiv verdrifteten Fischen/Neunaugen vor einem Querbauwerk mit Wasserkraft-nut-
zung (links) und an einer seitlichen  Wasserentnahme mit sehr schwacher Ansaugströmung 
(rechts) (schematische Darstellung) (auf der Grundlage von DWA 2005, S. 84)

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Wenn berücksichtigt wird, 
• dass die Wasserentnahme nicht mehr als 0,5% des Abflussvolumens ausmacht und dass 
selbst bei gleichmäßiger Verteilung nicht mehr als 0,5% der Tiere entnommen werden können, 
• dass präadulte Meerneunaugen nicht gleichmäßig in der Wassersäule verteilt sind, sondern die 
oberen Wasserschichten nutzen, 
• dass die Wasserentnahme aus dem mittleren Tiefenbereich der Wassersäule stattfindet (vgl. 
Tab. 11), 
• dass Tiere, die dennoch in Schirmnähe auftreten, an der glatten Schirmoberfläche ohne Verlet-
zungsgefahr vorbeigleiten und von der dominanten Strömung weggetragen werden, 
besteht aufgrund der Gesamtkonfiguration des Wasserentnahme - und Fischschutzkonzepte s 
keine Gefahr, dass präadulte Meerneunaugen angesaugt oder durch Anpressung verletzt werden. 
5.4.1.2 Zusammenführende Bewertung 
Unter Berücksichtigung des artspezifischen Verhaltens des Meerneunauges sichert die geplante 
Anlage einen nahezu 100%igen Schutz der Adulte und Präadulte vor einer Schädigung durch die 
Wasserentnahme. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine negativen Aus-
wirkungen auf die Art aus (Tab. 13, S. 99). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung 
von verschiedenen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. 
Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6-stufiger Skala s. 
Kap. 5.1) auf das Meerneunauge 
5.4.2 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis 
5.4.2.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 
Die Fließstrecke bei Dormagen wird von Flussneunaugen während der Aufstiegswanderung der 
Adulten und während der Wanderung der Präadulten zum Meer genutzt. In diesen Phasen ihres 
Lebenszyklus weisen Flussneunaugen folgende Körpermaße auf: 
• Adulte: Körperlänge: 360,00 mm (Angaben aus dem Rhein: LELEK & BUHSE 1992, S. 190); Kör-
perdicke / Durchmesser Saugscheibe ca. 21 mm (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 55) 
• Präadulte während der Wanderung zum Meer: Körperlänge 90 bis 120 mm (Bracken 2014, S. 
60), Körperdicke / Durchmesser Saugscheibe ca. 5 bis 6 mm (TAVERNY & ÉLIE 2010, S. 51) 
In Laborversuchen haben adulte Flussneunaugen vor Hindernissen zwar ein ausgeprägtes Such-
verhalten nach Auswegen gezeigt (ADAM & LEHMANN 2011, S. 292), der Stababstand von 5-6 mm 
macht aber den etwa 3mal so dicken Adulten ein Eindring en in die Anlage unmöglich. Aufgrund 
der Anströmgeschwindigkeit unter 0,15 m/s besteht keine Gefahr des Andrückens (u.a. EPRI 2000, 
ENVIRONMENT AGENCY 2005, DWA 2005, TURNPENNY & HORSFIELD 2014). Adulte Flussneunaugen 
warden somit zu 100% geschützt. Aus po pulationsbiologischer Sicht ist dieses Ergebnis von be-
sonderer Bedeutung, da ein Verlust von aufsteigenden Adulten deutlich schwerer wiegt als von 
jungen Einzelexemplaren, die bis sie die Reproduktionsphase erreichen, noch einer hohen natür-
lichen Mortalität unterliegen. 
Die kleineren Exemplare unter den Präadulten haben einen Körperdurchmesser kleiner als 6 mm 
und können prinzipiell in die Anlage eindringen. Einen Überblick über den Stand der Wissenschaft 
über das Wanderverhalten von Flussneunaugen liefert Bracken (2014). Daraus geht hervor, dass

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sich die Präadulten beider Arten auf ihrer Wanderung zum Meer vergleichbar verhalten. Dies gilt 
sowohl für den nächtlichen Schwerpunkt der Wanderaktivitäten, den dabei bevorzugten Tiefenbe-
reich (0,5 bis 2 m unterhal b der Wasseroberfläche) und das passive Verdriften. Aus denselben 
Gründen, die im Zusammenhang mit dem Meerneunauge erläutert wurden, besteht keine Gefahr, 
dass präadulte Flussneunaugen angesaugt oder durch Anpressung verletzt werden. 
5.4.2.2 Zusammenführende Bewertung 
Unter Berücksichtigung des artspezifischen Verhaltens des Flussneunauges sichert die geplante 
Anlage einen nahezu 100%igen Schutz der Adulte und Präadulte vor einer Schädigung durch die 
Wasserentnahme. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine negativen Aus-
wirkungen auf die Art aus ( Tab. 13). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von 
verschiedenen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. 
Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) 
auf das Flussneunauge 
5.4.3 Maifisch, Alosa alosa 
5.4.3.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 
Adulte und Präadulte 
Die Fließstrecke bei Dormagen wird von Maifischen während der Auf- und Abstiegswanderungen 
der Adulten und während der Wanderung der Präadulten zum Meer genutzt. In diesen Phasen 
ihres Lebenszyklus weisen Maifische folgende Körpermaße auf: 
• Adulte: Körperlänge: ca. 550 mm (LANUV 2011b, S. 5); Körperdicke: ca. 120 mm (aus der Kör-
perlänge und der Körperform abgeleitet auf der Grundlage von DWA 2005, Tab. 5.2, S. 10929) 
• Präadulte während der Wanderung zum Meer: Körperlänge 100 bis 130 mm (LANUV 2011b, S. 
4, Abb. 3 S. 19), Körperdicke: 23 bis 29 mm. 
Präadulte wie Adulte zeichnen sich durch Körpermaße aus, die größer sind als 6 mm. Bei den 
vorgesehenen Stababständen von 5.6 mm sind sie zu 100% vor einem Eind ringen in die Anlage 
geschützt. Mit Ausnahme der Eier, die grundnah verdriftet werden, halten sich Maifische während 
ihrer Wanderungen sowohl als Adulte als auch als Jungfische in Tiefen von 0,5 bis 1,5 m unter der 
Wasseroberfläche auf (LARINIER & TRAVADE (2002)30, S. 136, APRAHAMIAN et al. (2003), S. 213, 
ACOLAS et al. 2004). Die Wasserentnahme findet aus dem mittleren Tiefenbereich der Wassersäule 
statt. Diese Anordnung reduziert zusätzlich die Wahrscheinlichkeit, dass adulte und juvenile Maifi-
sche in Schirmnähe aufhalten. 
Eier 
Maifischeier sind nicht klebrig. Eine Verdriftung von Eiern aus der Fischschutzzone „Worringen -
Langel“ bis zum nächsten, 5,5 Strom -km abwärts gelegenen FFH -Gebiet-Abschnitt ist prinzipiell 
möglich (vgl. 4.4.2.3, S. 72). Ein Verlust von Maifischeiern, die an einem Laichplatz im FFH-Gebiet 
abgegeben wurden und wegen projektbedingter Verluste auf der Transferstrecke kein geeignetes 
 
29 Aufgrund des schlanken Körperbaus von Maifisch und Ukelei wurde der Wert der relativen Körperdicke Kdick 
für die Ukelei (=0,23) verwendet. 
30 “Shad tend to move in the upper layer of the water column and hesitate to pass through submerged openings: 
surface passage must therefore be provided in the fishway.” LARINIER & TRAVADE (2002), S. 136

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Aufwuchshabitat im FFH-Gebiet erreichen, würde die Funktion des Gebiets als Aufwuchsraum für 
die Art schwächen.  
Fischeier werden bei jeder Anströmgeschwindigkeit passiv transportiert. Befruchtete Maifischeier 
haben im gequollenen Zustand einen Durchmesser von ca. 4,5 mm und werden durch Abschir-
mungen mit Stababständen von 5-6 mm nicht zurückgehalten. 
Um die Größenordnung der hypothetischen Verluste durch die Erhöhung der Wasserentnahme auf 
18 m³/s überschlägig zu quantifizieren, wurde durch das Institut für Wasserbau und Wasserwirt-
schaft der RWTH Universität Aachen wie auch bereits für die geplante Entnahme Garzweiler II 
(OETJEN et al. 2016) für die nunmehr vergrößerte Entnahme eine hydro-numerische Modellierung 
der Verdriftung von Fischeiern durchgeführt (OETJEN et al. 2022). Die biologischen und FFH-spe-
zifischen Eingangsparameter der Modellierung werden im Anhang erläutert. Die hydrologischen 
und methodischen Grundlagen sind in OETJEN et al. (2022) beschrieben. 
Als Grundlagen der Modellierung wurden folgende biologische und FFH -spezifische Parameter-
ausprägungen berücksichtigt (zur Begründung vgl. Anhang der vorliegenden FFH-VU): 
• Startpunkt der Modellierung: Standort am Kopf der westlichsten Buhnen in der Fischschutz-
zone „Worringen-Langel“ 
• Anzahl der Eier: 900.000 
• Eiparameter: Durchmesser: 4,5 mm, Gewicht: 0,05 g, Dichte 1,05 g/cm³ (alle Angaben für Eier 
in gequollenem Zustand) 
• Wasserabfluss: 1410 m³/s (mittlerer Niedrigwasserabfluss MNQ 1984-2014 in den Monaten Ap-
ril bis Juni (inkl.), in denen mit einer Verdriftung von Maifischeiern zu rechnen ist, abzgl. 10% 
als worst case-Annahme für langfristige klimabedingte eventuelle Abflussrückgänge) 
Die hydronumerischen Grundlagen der Modellierung werden in OETJEN et al. (2016) erläutert. 
Für mittlere Niedrigwasserabflüsse in den  Monaten April bis Juni (inkl.) (MNQ April, Mai Juni: 
Q=1410 m³/s) wurde ein möglicher Verlust von 2,76 % der abgegebenen Eier ermittelt (OETJEN et 
al. 2022). 
Bei der Auswertung dieses Ergebnisses ist Folgendes zu berücksichtigen: 
a) Für die fünf untersuchten hydrologischen Szenarien mit einer Wasserentnahme von 18 
m³/s liegen bei vier der Szenarien keine Abweichungen zwischen den Simulationen vor. 
Bei dem Worst-Case-Szenario mit einem Abfluss von 557 m3/s und einer ungedrosselten 
Entnahme von 18 m3/s liegt die Differenz der Simulationen bei 0,44 %. Dies betrifft aber 
lediglich den zeitlichen Verlauf der Verdriftung. Die hydronumerischen Simulationen ha-
ben folglich keinen signifikanten Einfluss der Wasserentnahme auf den Eitransfer zwi-
schen den beiden Fischschutzzonen ermittelt. 
b) Die Modellierung basiert auf der vorsorglichen Annahme des Niedrigwasserabflusses 
MNQ in den Monaten April bis Juni (1410 m³/s). Die reproduktionsfähigen Adulten rekru-
tieren sich über mehrere Jahre, d.h. über einen Zeitraum, in dem die Wasserstände na-
turgemäß schwanken. Zur Beurteilung der Auswirkungen auf einer Alterskohorte ist der 
MNQ relevant, zur Beurteilung der Auswirkungen über die Population liefert der durch-
schnittliche Abfluss MW in den Frühlingsmonaten eine wichtige ergänzende Information. 
Der Mittelwert der Tagesabflüsse MW von April bis Juni (inkl.) liegt basierend auf 1984-

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2014 abzüglich 10% in der fernen Zukunft bei ca. 2035 m³/s (OETJEN et al. 2016/2022). In 
diesem Fall beträgt der berechnete Eiverlust 0,19% bei der Simulation sowohl ohne als 
auch mit Wasserentnahme (ebd.). Mit abnehmendem Abfluss des Rheins zeigt das Mo-
dell einen immer größer werdenden Anteil an im Gebiet verbleibenden Fischeiern, der 
sich aber nicht innerhalb der beiden Simulationen unterscheidet. Dies liegt daran, dass 
einige Fischeier bei geringerer Fließgeschwindigkeit an den Randbereichen gar nicht erst 
abtransportiert werden (OETJEN et al. 2022). Bei solchen extrem niedrigen Wasserstän-
den fallen zudem auch die Aufwuchshabitate der Larven und Jungfrische in strömungsbe-
ruhigen Buhnenfeldern trocken. 
c) In der Modellierung wurde die gesamte Zahl der abgegebenen Eier als Eingangsparame-
ter eingestellt. Bei äußerer Befruchtung im Wasser wird nur ein Teil der Eier befruchtet. 
Für die verwandte Art Alosa sapidissima31 liegt die Eibefruchtungsrate in natürlichen Ha-
bitaten in der Größenordnung von 37% (gemittelt über einen Zeitraum von 10 Jahren, 
NEWHARD et al. 2015). Unter optimierten Laborbedingungen konnte im LIFE-Projekt eine 
außergewöhnlich hohe Überlebensrate der Eier von 65% erreicht werden (Scharbert et al. 
2011b, S. 20). Die Verluste an Eiern, die tatsächlich zur Erhaltung der Population beitra-
gen können, sind daher ca. 63% geringer als das Modellierungsergebnis. Vom ermittel-
ten, mathematisch nicht signifikanten Verlust von 0,44 % der berücksichtigten Eier wären 
nur die befruchteten Eier (37%) für die Reproduktion relevant, d.h. 0,16 % der modellier-
ten Eimenge. 
d) Maifische kehren zwar mit hoher Stetigkeit zu ihren Geburtsgewässern wieder (homing 
rate ca. 90 %, TOMÁS et al. 2005), jedoch nicht zwingend zum selben Laichplatz im Ge-
wässersystem. Da in einem natürlichen Stromsystem die Hydromorphodynamik sehr viel 
stärker ist als in den heutigen weitgehend kanalisierten Flüssen, wäre eine Bindung an 
einem bestimmten Laichplatz kontraproduktiv. Maifische wählen daher ihre Laichplätze 
opportunistisch aus. Aus populationsbiologischer Sicht gibt es deshalb keinen „Laichbe-
stand des FFH-Gebiets“, sondern einen „Laichbestand des Rheins“. Im gesamten Rhein 
(d.h. auch außerhalb des FFH-Gebiets) wurden mindestens 66 geeignete Laichplätze 
identifiziert (SCHARBERT et al. 2011). Allein in Nordrhein-Westfalen wurden 29 Rhein-In-
nenbögen und einige zusätzliche Strecken als mögliche Laichgebiete eingestuft. Weitere 
Laichgebiete finden sich in den Unterläufen einiger Zuflüsse wie z.B. der Sieg, der Wup-
per und der Lippe31. Der theoretische Verlust von rechnerisch 0,16 % der modellierten Ei-
menge der an einem von mindestens 66 Laichplätzen liegt unterhalb die Grenze jeglicher 
Quantifizierbarkeit. 
e) Unter Verwendung des vom Bundesamt für Naturschutz entwickelten Verfahrens zur Be-
wertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen (BER-
NOTAT & DIERSCHKE 2021) ergibt sich eine extrem geringe populationsbiologische Emp-
findlichkeit des Maifisches gegenüber Verlusten von sehr frühen Lebensstadien (s. unten 
Box Exkurs). Die späteren und empfindlicheren Lebensstadien werden von der Wasser-
entnahme nicht betroffen. Insbesondere die aufsteigenden Adulten, die für die Erhaltung 
der Population eine Schlüsselrolle besitzen, werden zu 100 % geschützt. 
Die potenziellen Eiverluste liegen in einer Größenordnung, die keinerlei populationsbiologische 
Relevanz besitzen kann. Unter Berücksichtigung der unter a) bis e) erläuterten Sachverhalte lässt 
 
31 Die gut untersuchte Populationsdynamik der amerikanischen Art Alosa sapidissima wurde im LIFE-Projekt zur 
Wiederansiedlung des Maifisches im Rhein als Grundlage zur Ermittlung des Besatzbedarfes herangezogen. Der 
Vergleich mit der Eibefruchtungsrate von Alosa sapidissima stellt deshalb auch die FFH-VU eine geeignete Beur-
teilungsgrundlage dar.

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sich ausschließen, dass die Wasserentnahme einen negativen Einfluss auf den Reproduktionser-
folg des Maifisches im FFH-Gebiet ausüben könnte. 
Exkurs: Populationsbiologische Empfindlichkeit des Maifisches nach BERNOTAT & 
DIERSCHKE (2021) 
Die populationsbiologische Empfindlichkeit einer Art gegenüber zusätzlicher Mortalität lässt 
sich anhand verschiedener Merkmale ihrer Populationsdynamik ausdrücken. Hierfür wurde 
2015 von Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein Verfahren zur Bestimmung des artspezifi-
schen populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (PSI) entwickelt (BERNOTAT & DIERSCHKE 
2015). Das BfN empfiehlt seine Anwendung im Sinne einer Fachkonvention. Die Fachkon-
vention wurde am 25.11.2015 nach einer mehrjährigen Erprobungsphase veröffentlicht. An 
ihrer Entwicklung wurden Experten aus der Fachwelt beteiligt. Die Fachkonvention entspricht 
derzeit in Deutschland dem Stand der Wissenschaft für die Beurteilung der artspezifischen 
Mortalität in Genehmigungsverfahren dar. 
Der PSI wird durch Aggregierung von skalierten Einzelparametern gebildet und mit einer 9-
stufigen Skala ausgedrückt. Die Stufe 1 entspricht einer extrem hohen populationsbiologi-
schen Empfindlichkeit gegenüber zusätzlichen Individuenverlusten und die Stufe 9 einer ext-
rem geringen Empfindlichkeit. Für weiterführende Informationen wird auf Bernotat & 
Dierschke (2021) verwiesen. 
In der vierten Fassung wurde die Methode auch für Fische und Neunaugenarten angewen-
det. 
 
Abb. 28: Übersicht über die Ermittlung des populationsbiologischen Sensitivitäts-Index (BERNOTAT & 
DIERSCHKE (2021): S. 51) 
Mit Ausnahme der „Bestandsgröße in Deutschland“ liegen für den Maifisch die übrigen PSI-
Parameter Werte vor. Die verwendeten Angaben zu Mortalitätsrate der Alttiere, zum Repro-
duktionspotenzial und zur Reproduktionsrate stammen aus ROUGIER et al. (2015). Die Anga-
ben zum Lebensalter und zum Alter bei Eintritt in die Reproduktion aus WOLTER et al. (2020). 
Kriterium Verwendete Werte Klasse Wert 
Mortalitätsrate der Alttiere 0,4 
(Life history tool Fishbase, T = 10°C, 
Lmax = 70 cm) 
Klasse 4 4

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Maximalalter (alle Stadien) 9 (Fischlexikon.eu) Klasse 5 5 
Alter bei der Reproduktion (Alter 
der Geschlechtsreife) 
 2-5J. (♂) 
3-6 J. (♀) 
(Rochard & Elie1994) 
Klasse 2,5 2,5 
Reproduktionspotenzial 50.000-600.000 (Quignard & 
Douchement 1991) 
Klasse 9 9 
Reproduktionsrate (Überlebens-
wahrscheinlichkeit Eier zum Juve-
nil AG 0) 
0,1-2 % Klasse 8,5 8,5 
Bestand im Rhein (=Deutschland) Keine Angaben (Aber Bestand in 
Deutschland Häufigkeit/ Seltenheit 
nach Roter Liste: es) 
3 3 
 Summe 32 
Mittelwert 5,33 
Bestandestrend für den Rhein 
(=Deutschland) 
0 Zuschlag  0 
  Ergebnis 5,33 
  Nach Run-
dung 
5 
 
Unter Berücksichtigung aller Stadien des Lebenszyklus ergibt sich, auf den Rhein bezo-
gen, ein PSI von 6. Nach der Einstufung von BERNOTAT & DIERSCHKE (2021, S.75) ist dem-
nach die allgemeine Empfindlichkeit für den Maifisch als „Durchschnittlich“ zu bewerten. Das 
Projekt hat keine Auswirkungen auf Adulte. Unter Berücksichtigung der Lebensphasen, die 
vom Projekt betroffen sein könnten, ergibt sich folgendes Ergebnis: 
Kriterium Verwendete Werte Klasse Wert 
Reproduktionspotenzial Mindestens 150.000 Eier Klasse 9 9 
Reproduktionsrate (Überlebens-
wahrscheinlichkeit Eier zum Juve-
nil AG 0) 
0,003 bis 0,0005 
im Mittel 0,0017 
Klasse 8 8 
Bestand im Rhein (=Deutschland) Keine Angaben - - 
 Summe 17 
Mittelwert 8,5 
Bestandestrend für den Rhein 
(=Deutschland) 
deutliche Zunahme nach LIFE-Pro-
jekt (IKSR 2015) 
Klima: positive Prognose für ferne 
Zukunft 2100 (SCHARBERT et al. 
2011, S. 13, ROUGIER et al. 2015, 
Hundt 2016 S. 42) 
Zuschlag  +0,3 
  Ergebnis 8,8 
  Nach Run-
dung 
9

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Unter Berücksichtigung der frühen Lebensphasen, die vom Projekt betroffen sein könnten, 
ist der PSI des Maifisches der Klasse 9 zuzuordnen. Dies entspricht einer extrem geringen 
Empfindlichkeit (BERNOTAT & DIERSCHKE (2021), S. 54). Diese Empfindlichkeitsklasse ist die 
Niedrigste in der neunstufigen Skala (s. unten). 
 
Abb. 29: Grob geschätzte Einteilung der Artengruppen ausschließlich im Hinblick auf die populati-
onsbiologische Sensitivität gegenüber anthropogener Mortalität eines Individuums. (BER-
NOTAT & DIERSCHKE (2021) S. 54) 
Der PSI bietet einen formalisierten Auswertungsweg für bekannte Eigenschaften von ver-
schiedenen Grundtypen der Populationsdynamik. Die Reproduktion des Maifisches lässt 
sich als R-Strategie beschreiben (sehr hohe Anzahl von Nachkommen mit jeweils s ehr ge-
ringer Überlebenswahrscheinlichkeit). Anders als typische terrestrische R -Strategen (z.B. 
manche Mäuse- oder Insekten-Arten) erreichen Maifische ein relativ hohes Lebensalter. Die 
Verluste in der langen marinen Phase (ROUGIER et al. 2012, S. 4) und die Dezimierung der 
laichbereiten Adulte durch die Fischerei entlang der Aufstiegsstrecke ( DE GROOT 2002) er-
klären den Zusammenbruch der Bestände des Maifisches, der ansonsten hinsichtlich seiner 
Reproduktionsstrategie an das unstete Habitatangebot von dyna mischen Stromsystemen 
sehr gut angepasst ist. 
5.4.3.2 Zusammenführende Bewertung 
Die geplante Anlage sichert einen nahezu 100-igen Schutz der adulten und präadulten Maifische 
vor einer Schädigung durch die Wasserentnahme. Durch die Untersuchungen konnte kein

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Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
signifikanter Einfluss der Wasserentnahme auf die Verdriftung der Fischeier festgestellt werden 
(OETJEN et al. 2022). Negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Maifischpopulation 
durch Verluste von außerhalb des FFH-Gebiets driftenden Eiern können nahezu ausgeschlossen 
werden. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine negativen Auswirkungen 
auf die Art aus (Tab. 13). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiede-
nen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. 
Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) 
auf den Maifisch 
5.4.4 Atlantischer Lachs, Salmo salar 
5.4.4.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 
Die Fließstrecke bei Dormagen wird von Lachsen während der Aufstiegswanderung de r Adulten 
zu ihren Laichgebieten und während der Wanderung der Smolts zum Meer genutzt. Adulte aufstei-
gende Lachse sind stattliche Tiere mit Körpergrößen immer über 50 cm, meistens in der Größen-
ordnung von 70 bis 80 cm. Lachse sind für ihre besonders stark e Schwimmleistung bekannt. Für 
adulte Lachse bedeutet eine Wasserentnahme bei Stababständen von 5-6 mm und einer Ansaug-
geschwindigkeit von 0,135 m/s keinerlei Gefahr. Bei der Abwanderung zum Meer sind die Smolts 
mindestens 120 mm lang und 12 mm dick (DWA 2005, S. 112). 
Unter den erschwerten Bedingungen, die für absteigende Jungfische an Querbauten mit Wasser-
kraftnutzung herrschen (vgl. Abb. 27) gewährleisten mechanische Barrieren mit Rechenabständen 
von 5-6 mm selbst bei An strömgeschwindigkeiten bis 0,5 m/s „nahezu 100% Schutz“ (MUNLV 
2005, S. 167). Im Falle der seitlichen Wasserentnahme bei Dormagen ist die Anströmgeschwin-
digkeit um den Faktor 3,7 geringer als der in MUNLV (2005) als gefahrlos angegebene Wert. Be-
reits 12 mm weite Stababstände haben sich als wirksamer mechanischer Schutz erwiesen (WÖL-
LECKE et al. 2016, S. 37). 
Die Passierbarkeit der natürlichen Wanderstrecke wird nicht eingeschränkt. Das Prallufer im Ent-
nahmebereich bietet keine als Ruhe- und Nahrungsraum geeigneten Habitate. Eine erhöhte Fre-
quentierung und eine erhöhte Aufenthaltsdauer von Lachssmolts am Standort können ausge-
schlossen werden. Demzufolge besteht keine Gefahr, dass Smolts angesaugt oder durch Anpres-
sung verletzt werden. 
5.4.4.2 Zusammenführende Bewertung 
Unter Berücksichtigung der artspezifischen Ansprüche des Lachses sichert die geplante Anlage 
einen nahezu 100%igen Schutz der Adulten und der Smolts vor einer Schädigung durch die Was-
serentnahme. 
Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine Beeinträchtigungen der Art aus 
(Tab. 13). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiedenen Wirkprozes-
sen ausgeschlossen werden. 
Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) 
auf den Lachs

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5.4.5 Gemeiner Stör, Acipenser sturio 
5.4.5.1 Fischverluste durch Wasserentnahme 
Der Stör kommt im deutschen Abschnitt des Rheins derzeit nicht vor. Sein Schutz gehört nicht zu 
den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets. Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums des Projektes 
wird die Art vorsorglich betrachtet. Nach derzeitigem Stand besitzen die Rheinabschnitte stromauf-
wärts von Duisburg kein Entwicklungspotenzial für eine Wiederansiedlung des Störs (Kap. 2.4.5). 
Ein Auftreten der Art in der Fließstrecke bei Dormagen ist somit in absehbarer Zeit ausgeschlossen. 
Adulte Störe sind stattliche Fische, die starke Fließgeschwindigkeiten des Wassers (> 2 m/s) über-
winden können (LELEK & BUHSE 1992, S. 56). Diesjährige Jungstöre h alten sich in der Nähe der 
Laichgründe auf (LELEK & BUHSE 1992, S. 56). Die zu Besatzzwecken verwendeten Jungstöre ha-
ben eine Körperlänge von 100 bis 250 cm (SPRATTE 2014, S. 90-91). Juvenile wie Adulte zeichnen 
sich durch einen breiteren, leicht abgeflachten Kopf ab, der bei den besetzten Größen breiter als 
5-6 mm ist . Selbst wenn der Stör in Zukunft sein historisches Areal im Rhein zurückgewinnen 
würde, würden vom Projekt keine negativen Auswirkungen auf Störe ausgehen. 
5.4.5.2 Zusammenführende Bewertung 
Eine Einschränkung des Wiederansiedlungspotenzials des Störs durch Fischverluste an der ge-
planten Anlage kann ausgeschlossen werden. Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen 
ebenfalls keine Beeinträchtigungen der Art aus (Tab. 13, S. 99). Dementsprechend kann eine ge-
genseitige Verstärkung von verschiedenen Wirkprozessen ausgeschlossen werden. 
Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) 
auf den Stör bzw. auf seine eventuellen zukünftigen Wiederansiedlungserfolge. 
5.4.6 Nordseeschnäpel, Coregonus oxyrinchus 
5.4.6.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 
Der Nordseeschnäpel wurde im Rhein erfolgreich wiederangesiedelt. Sein Schutz gehört nicht zu 
den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets. Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums des Projektes 
wird die Art vorsorglich betrachtet. 
Derzeit kommt der Nordseeschnäpel etwa bis zur Lippe-Mündung bei Wesel vor, d.h. ca. 100 km 
stromabwärts des Wasserentnahmebereichs bei Dormagen. Eine hypothetische zukünftige Funk-
tion als Transferstrecke besteht für Adulte, die auf der Suche nach geeigneten Laichhabitaten auf-
steigen und anschließend zum Meer zurück schwimmen. Mangels geeigneter Habitate für frühe 
Entwicklungsstadien ist aber nicht damit zu rechnen, dass sie sich stromaufwärts im FFH -Gebiet 
erfolgreich reproduzieren (vgl. Kap. 2.4.7) 
Geschlechtsreife Nordseeschnäpel sind 35 bis 45 cm lang (BORCHERDING et al. 2008, S. 48). Für 
Adulte bedeutet eine Wasserentnahme bei Stababständen von  5-6 mm und einer Ansaugge-
schwindigkeit von 0,135 m/s, maximal 0,15 m/s, keinerlei Gefahr. 
5.4.6.2 Zusammenführende Bewertung 
Unter Berücksichtigung der artspezifischen Ansprüche des Nordseeschnäpels sichert die geplante 
Anlage einen nahezu 100-igen Schutz der Adulte vor Schädigungen durch die Wasserentnahme. 
Von den übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine negativen Auswirkungen der Art

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aus (Tab. 13, S. 99). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiedenen 
Wirkprozessen ausgeschlossen werden. 
Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) 
auf den Nordseeschnäpel. 
5.4.7 Steinbeißer, Cobitis taenia, Bitterling, Rhodeus (sericeus) amarus 
Die stromaufwärts von D ormagen gelegenen Rhein-Fischschutzzonen enthalten keine Stromab-
schnitte mit Auengewässern und sonstigen geeigneten Habitaten. Es ist daher davon auszugehen, 
dass das FFH -Gebiet stromaufwärts des Wasserentnahmebereichs keine Spenderpopulationen 
des Bitterlings und des Steinbeißers beherbergt. Im Oberrhein breitet sich der Bitterling in einigen 
Bereichen nach Wiederansiedlung wieder aus. Aufgrund der Distanz zur Entnahmestelle und den 
ungünstigen Bedingungen des Rheins als Habitat des Bitterlings ist davon a uszugehen, dass die 
Stromstrecke im Untersuchungsraum folglich keine Funktion für den Transfer von Individuen zwi-
schen Spenderpopulationen aus dem Oberlauf und Empfängerpopulationen im Unterlauf besitzt 
(vgl. Kap.4.4.2, S. 69ff).  
Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6-stufiger Skala) 
auf den Steinbeißer und den Bitterling 
5.4.8 Groppe, Cottus gobio s.l. 
5.4.8.1 Fischverluste durch die Wasserentnahme 
Die Fließstrecke bei Dormagen besitzt eine Transferfunktion für die Rhein -Metapopulation der 
Groppe. Zur Sicherung des genetischen Austausches reicht eine gelegentliche Verdriftung von 
Einzelindividuen aus dem Oberlauf aus. Für diese Funktion kommt den Adulten eine besondere 
Bedeutung zu, weil sie bei der Verdriftung durch ungünstige Stromabschnitte überlebensfähiger 
sind als Jungtiere. Aufgrund ihrer Habitatpräferenzen (Flachwasser, kiesiges Substrat, Fließge-
schwindigkeit bis 0,5 m/s) (STEINMANN & BLESS 2004F, S. 250) ist mit einem Vorkommen von Jung-
groppen im Entnahmebereich nicht zu rechnen. 
In nahrungsreichen und warmen Gewässern, zu denen der Rhein gehört, haben adulte Groppen 
eine Körperlänge von 90 mm (LELEK & BUHSE 1992, S. 203) bis 150 mm (ADAM & LEHMANN 2011, 
S. 335). Im Verhältnis zu ihrer Körperlänge haben Groppen einen sehr breiten, keulenförmigen 
Kopf, der bei Adulten immer breiter als 6 mm ist (Abb. 11, S. 23). Der vorgesehene Stababstand 
von 5-6 mm sichert folglich einen vollständigen Schutz der adulten Groppen. 
Groppen besitzen keine Schwimmblase und halten sich ausschließlich auf dem Grund bzw. in un-
mittelbarer Grundnähe auf. Da sich die Unterkante der Johnson Screens ca. 2,5 m über dem Ge-
wässergrund befindet, besteht ohnehin  keine Gefahr, dass Groppen jeglicher Altersklasse in 
Reichweite der Ansaugströmung geraten. Aufgrund ihrer Verhaltenseigenschaften sind  Groppen 
von der Wasserentnahme nicht betroffen. 
5.4.8.2 Zusammenführende Bewertung 
Es besteht keine Gefahr, dass Groppen durch die Wasserentnahme geschädigt werden. Von den 
übrigen potenziellen Wirkpfaden gehen ebenfalls keine Beeinträchtigungen der Art aus ( Tab. 13, 
S. 99). Dementsprechend kann eine gegenseitige Verstärkung von verschiedenen Wirkprozessen 
ausgeschlossen werden.

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Fazit: Das Projekt hat keine nachteiligen Auswirkungen (Intensitätsstufe 0 nach 6 -stufiger Skala) 
auf die Groppe.

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6 Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 
Das Wasserentnahmekonzept wurde in Zusammenarbeit von RWE, der Ingenieurgesellschaft Dr. 
Ing. Nacken mbH und dem FFH-Fachgutachter KIfL für Garzweiler II entwickelt und für die erhöhte 
Wasserentnahme geprüft. Die gewäh lte Lösung ist auf die besonderen Funktion en der Rhein -
Fließstrecke bei Dormagen als Verbindungskorridor zwischen Fischschutzzonen des FFH-Gebie-
tes abgestimmt. Sie ist im Sinne der VV -Habitatschutz des Landes Nordrhein - Westfalen vom 
06.06.2016 (S. 12) im Projekt integriert. 
Die im Kap. 5.2.3.1 beschriebenen Eigenschaften der entwickelten Lösung (Abschirmungen, An-
strömgeschwindigkeit, Stababstände usw.) vermeiden jegliche negative Auswirkung en auf die 
Fisch- und Neunaugenarten des FFH -Gebiets. Über die als Bestandteile des Genehmigungsan-
trags vorgesehenen Merkmale des Wasserentnahmekonzeptes hinaus besteht aus der Sicht der 
Lebensraumtypen und Arten des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ kein Bedarf nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.

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7 Kumulation mit Beeinträchtigungen durch andere Pläne und Projekte 
Die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen, die von einem Projekt ausgelöst werden, kann erst ab-
schließend beurteilt werden, wenn ihr eventuelles Zusammenwirken mit den Auswirkungen von 
anderen Vorhaben geprüft wurde. Dadurch soll vermieden werden, dass mehrere, für sich betrach-
tet nicht erhebliche Auswirkungen, die aber gemeinsam eine Beeinträchtigung32 auslösen können, 
unberücksichtigt bleiben. Gegenstand der Kumulationsbetrachtung sind deshalb grundsätzlich 
nachteilige Effekte, die keine hohe Auswirkungsintensität erreichen und isoliert betrachtet nicht 
erheblich sind. 
Im Kap. 5 sind die Auswirkungen, die vom Bau, von der Anlage und vom Betrieb der beantragten 
Rheinwassertransportleitung ausgehen könnten, analysiert und bewertet worden. Die Ergebnisse 
des Prüfschrittes sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. 
EU-
Code 
Lebensraumtyp / Artname Intensität1) der stärksten, vom 
Projekt RWTL ausgehende Wir-
kung 
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation mit einjähriger Ve-
getation 
0 = keine Auswirkung 
6510 Magere Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesenknopf-
Silgenwiesen 
 
0 = keine Auswirkung 
91E0 Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder 0 = keine Auswirkung 
1095 Meerneunauge, Petromyzon marinus 0 = keine Auswirkung 
1099 Flussneunauge, Lampetra fluviatilis 0 = keine Auswirkung 
1101 Stör, *Acipenser sturio 0 = keine Auswirkung 
1102 Maifisch, Alosa alosa 0 = keine Auswirkung 
1106 Atlantischer Lachs, Salmo salar 0 = keine Auswirkung 
1113 Nordseeschnäpel, *Coregonus oxyrinchus 0 = keine Auswirkung 
1134 Bitterling, Rhodeus sericeus amarus 0 = keine Auswirkung 
1149 Steinbeißer, Cobitis taenia 0 = keine Auswirkung 
1163 Groppe, Cottus gobio s.l. 0 = keine Auswirkung 
1)Einstufung der Auswirkungsintensität nach 6-stufiger Skala auf S. 77 
Diese Ergebnisse sind darauf zurückzuführen, dass die Vorkommen von Lebensraumtypen im 
FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ außerhalb der Reich-
weite von Auswirkungen des Projektes liegen. Das Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept ge-
währleistet einen nahezu 100%-igen Schutz aller potenziell betroffenen Lebensstadien der im Ge-
biet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten. 
Die Formulierung „nahezu 100%i ger Schutz“ greift die Beurteilung der Wirksamkeit von Fisch-
schutzmaßnahmen aus dem Handbuch „Querbauwerke und nachhaltige Wasserkraftnutzung in 
Nordrhein- Westfalen“ (MUNLV 2005) auf (vgl. Kap. 5.4.4.1 S. 108). Dabei ist im konkreten Fall die 
 
32 „Beeinträchtigung“ wird in der vorliegenden Unterlage im Sinne von „erheblicher Beeinträchtigung“ 
gemäß § 34 Abs. 2 BNatSchG verwendet (vgl. 5.1, S. 68ff).

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Anströmgeschwindigkeit um den Faktor 3,7 geringer als der in MUNLV (2005) als gefahrlos ange-
gebene Wert. Das Beeinträchtigungspotenzial einer seitlichen Wasserentnahme ist deutlich gerin-
ger als an einem massiven Wanderungshindernis wie einem Querbauwerk (vgl. Tab. 11) Die For-
mulierung „nahezu 100%-iger Schutz“ ist somit als konservative Bewertung einzustufen. 
Da vom Projekt entsprechend Prüfungsergebnis keinerlei negativen Auswirkungen ausgehen, 
kommt es zu keinem Zusammenwirken mit Effekten von anderen Plänen und Projekten. 
Fazit: Das Projekt Rheinwassertransportleitung löst einzeln keine und a fortiori keine erheblichen 
Beeinträchtigungen des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“ aus.

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8 Zusammenfassung 
Anlass und Fragestellung 
Für die geplante Seebefüllung der Tagebaue Garzweiler und Hambach im Rheinischen Braunkoh-
lerevier nach Beendigung der Kohlegewinnung ist eine Transportleitung für die Zuführung von 
Rheinwasser zum Tagebaugelände Hambach erforderlich. Die Trasse dieser Rheinwassertrans-
portleitung (RWTL) zum Tagebau Hambach soll in größtmöglicher Bündelung mit der Trasse der 
RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am 17.06.2020 durch die 
Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Siche-
rung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesichert ist. Um die 
Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird ein Ände-
rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll 
letztlich die Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller 
erforderlichen Bauwerke sichern.  
Der vorgesehene Standort zur Entnahme von Rheinwasser bei Rhein-km 712,6 befindet sich zwar 
außerhalb des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“, je-
doch an einem Stromabschnitt, der zwischen Fischschutzzonen des Gebiets liegt. Da sich durch 
die Zusammenlegung erhöhte Entnahmemengen aus dem Rhein ergeben und dieser Stromab-
schnitt eine obligate Fließstrecke für Fische darstellt, die zwischen den Schutzzonen wechseln, 
wurde geprüft, ob das Projekt nun Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets auslösen könnte. 
Grundzüge des Projektes im Umfeld des FFH-Gebiets 
Um die Auswirkungen eines Vorhabens sicher zu bewerten, ist grundsätzlich ein ausreichender 
Konkretisierungsgrad der Planung erforderlich. Aufgrund der frühen Planungsphase steht noch 
keine Ausführungsplanu ng zur Verfügung, die als Grundlage der FFH -Verträglichkeitsuntersu-
chung herangezogen werden könnte. Für die Durchführung der Untersuchung hat der Vorhaben-
träger RWE im Vorgriff auf die noch ausstehende Ausführungsplanung für den Bereich des FFH -
Gebiets ein Umsetzungsszenario entwickelt, das als Grundlage für die vorliegende Untersuchung 
dient. 
Der ausgewählte Entnahmebereich befindet sich am linken Rheinufer östlich von Dormagen am 
Rheinstrom-km 712,6. Die Baumaßnahmen sollen ab 2025 stattfinden. Wasser so ll ab 2030 aus 
dem Rhein entnommen werden. 
• Folgende bauliche Komponenten sind vorgesehen: 
• Entnahmebauwerk mit Einlaufbauwerk und Entnahmeleitungen 
• Eine Pumpstation zur Entnahme und Förderung des Rheinwassers inkl. Abscheideanlage für 
Feststoffe 
• Bauwerk „Hydroburst“ zur Reinigung der Rechen 
• Zuwegung zur Pumpstation und zum Entnahmebauwerk 
• Rohrleitungen zum Transport des Wassers zwischen dem Entnahmebereich am Rhein und 
dem Verteilerbauwerk im Bereich des Kraftwerks Frimmersdorf 
• Rohrleitung zum Transport des Wassers vom Verteilerbauwerk zum RWE-Gelände Hambach 
• Ggfs. eine Zwischenpumpstation. 
Die Entnahmestelle ist direkt am Rheinufer in die dort vorhandene Steinschüttung eingebettet. Die 
Abmessungen der Pumpenanlage werden ca. 25 m x 65 m betragen.

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Die Dimensionierung ergibt sich aus der maximal benötigten Entnahmemenge von ca. 18 m³/s 
unter Einsatz der gewählten Entnahmetechnik. Die entnommene Wassermenge beträgt, bei einer 
Drosselung der Entnahme bei Niedrigwasser, max. 0,5% des jeweiligen Rheinabflusses. 
Das benötigte Wasser wird passiv mittels nebeneinander angeordneten „Johnson Screens“ ent-
nommen. Dieses System ist in Europa wenig bekannt und gilt international nach derzeitigem Stand 
als beste verfügbare Technik zur Vermeidung des Ansaugens von Fischen bei Wasserentnahmen. 
Als ausschlaggebende Kriterien gelten eine Bemessungssaugströmung am Passiv -Rechen von 
max. 0,135 m/s, vereinzelt 0,15 m/s, eine Spaltweite von 5-6 mm und eine sehr glatte Oberfläche, 
die die Verletzungsgefahr von Fischen minimiert. Das Sy stem ermöglicht die Einhaltung der be-
sonders strengen, in den USA und Kanada geltenden Standards (Ansauggeschwindigkeit von max. 
0,15 m/s; in Deutschland sind bislang 0,25 bis 0,3 m/s einzuhalten). Johnson Screens werden dort 
seit Mitte der 90er Jahre eingesetzt. Ihre Wirksamkeit ist auch in Gewässern mit Eisgang und ho-
hem Treibgutanfall erwiesen. 
Die Pumpen besitzen eine Maximalleistung für 18 m³/sek.  
Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes 
Das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ setzt sich aus 19 
voneinander getrennten Rheinabschnitten zusammen, die nach einem Trittstein -Ansatz abge-
grenzt wurden. Der geplante Standort der Wasserentnahme befindet sich außerhalb des FFH-Ge-
biets zwischen den Fischschutzzonen „Rhein am NSG Rheinaue Worringen-Langel“ (Bezirksregie-
rung Köln) und „Rhein am NSG Urdenbacher Kämpe und Zonser Grind“ (Bezirksregierung Düssel-
dorf). 
Für die Meldung des Gebietes sind die folgenden Lebensraumtypen und Arten ausschlaggebend: 
• Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), 
• Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (6210), 
• Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (*91E0, prioritärer Lebensraumtyp), 
• natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150), 
• feuchte Hochstaudenfluren (6430), 
• Magere Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510), 
• Meerneunauge, 
• Flussneunauge, 
• Steinbeißer, 
• Lachs, 
• Maifisch, 
• Groppe. 
Aufgrund des fernen Umsetzungs- und Betriebszeitraums wurden vorsorglich die Fischarten Nord-
seeschnäpel, Stör und Bitterling zusätzlich berücksichtigt. 
Von Relevanz für die Verträglichkeit des Vorhabens sind die Wechselbeziehungen, die gewahrt 
werden müssen, damit die Fischschutzzonen des FFH-Gebiets ihre Funktionen die Erhaltung die-
ser Arten weiterhin erfüllen können. Unter den im Gebiet geschützten Arten befinden sich Arten mit 
kleinen Aktionsradien (z.B. Steinbeißer). Bei den meisten Arten handelt es sich um wandernde 
Arten, die sehr große Entfernungen zurücklegen (z.B. Flussneunauge). Einige Arten reproduzieren

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im Rhein (z.B. Groppe, Maifisch), andere nutzen den Rhein als Wanderstrecke und reproduzieren 
sich in seinen Zuflüssen (z.B. Lachs). Die Bedeutung der Wechsel zwischen den Fischschutzzonen 
hängt vom Lebenszyklus der einzel nen Arten ab. Dementsprechend wurden die Funktionen der 
betrachteten Fließstrecke in den Phasen (z.B. Ei, Larve, Juvenil, Adult), die für die einzelnen Arten 
von Relevanz sind, berücksichtigt. 
Auswirkungen des Projektes 
Folgende Wirkfaktoren wurden im Hinblick auf ihre Relevanz im konkreten Fall geprüft: 
Wirkungen Keine Relevanz Wirkpfad vorhanden 
Baubedingte Wirkungen 
Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet X - 
Stoffliche Einträge in den Rhein - X 
Erschütterungen, Impulslärm - X 
Immissionen von Nähr- und Luftschadstoffen durch Bau- und Trans-
portgeräte 
- X 
Immission von Licht - X 
Anlagenbedingte Wirkungen 
Inanspruchnahme von Flächen im FFH-Gebiet X - 
Bauliche Einschränkungen der Durchgängigkeit X - 
Betriebsbedingte Wirkungen 
Fischverluste durch die Wasserentnahme - X 
Verringerte Abflussmenge und indirekter Einfluss auf den physikali-
schen und chemischen Zustand des Rheins 
- X 
Leckage von wassergefährdenden Stoffen in den Rhein X - 
Verschmutzung des Rheins bei Reinigung der Schirme X - 
 
• Aufgrund der Lage des Wasserentnahmebereichs außerhalb des FFH-Gebiets und der Ab-
stände von mindestens ca. 2,5 km bis zu den nächsten Lebensraumtypvorkommen können jeg-
liche Auswirkungen auf die Lebensraumtypen Flachland-Mähwiesen / Glatthafer- und Wiesen-
knopf-Silgenwiesen (6510), Weichholzauenwäldern (91E0) und Flüsse mit Schlammbänken 
(3270) ausgeschlossen werden. 
• Nachteilige baubedingte Auswirkungen durch stoffliche Immissionen und durch Impulslärm 
werden durch entsprechende Vorkehrungen nach dem Stand der Technik vollständig vermie-
den bzw. lassen sich im konkreten Fall mit Sicherheit ausschließen (Licht). 
• Da die Wasserentnahme max. 0,5% des jeweiligen Rheinabflusses beträgt, können betriebsbe-
dingte Auswirkungen auf die Wasserstände und die Wasserqualität des Rheins als Fischhabitat 
im FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. Dies trifft auch bei Erhöhung der Entnahme auf 18 
m3/s zu, obwohl diese Menge dann bei extrem niedrigen Wasserständen rein rechnerisch bis 
zu 2,6% des Abflusses betragen würde. Die Entnahme würde dann bis maximal 0,5% des Ab-
flusses reduziert. 
• Die Möglichkeit von Fischverlusten durch die Wasserentnahme wurde unter Berücksichtigung 
der Funktionen der Fließstrecke bei Dormagen als Verbindung zwischen den Fischschutzzonen

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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
„Urdenbacher Kämpe-Zonser Grind“ und „Worringen-Langel“ geprüft. Folgende Funktionen 
wurden untersucht: 
 
Art Funktion der Fischschutzzone Funktion der Verbindungsstrecke 
Meerneunauge Fluss-
neunauge 
− Laich- und Aufwuchsfunktion 
− Ruhezone für aufsteigende Adulte 
− Transferstrecke für aufsteigende Adulte 
und absteigende Juvenile 
Lachs − Ruhezone für aufsteigende Adulte 
− Ruhezone und Nahrungs -raum für 
absteigende Juvenile 
− Transferstrecke für Adulte und Juvenile 
Maifisch − Laich- und Aufwuchsfunktion 
− Ruhezone für aufsteigende Adulte 
− Ruhezone und Nahrungs -raum für 
absteigende Juvenile 
− Transferstrecke für Adulte und Juvenile 
− Verdriftung von befruchteten Eiern aus 
Laichgebieten der Schutzzone stromab-
wärts zu Aufwuchsha bitaten in der 
Schutzzone stromabwärts 
Nordseeschnäpel − Am unteren Niederrhein: Laich- und 
Aufwuchsfunktionen, Ruhezonen 
und Nahrungsraum für absteigende 
Juvenile, Ruhezone für Adulte 
− Eventuelle Transferstrecke für Adulte 
Stör − Geeignete Laichhabitate finden sich 
nach derzeitigem Stand nur in Fließ-
strecken stromabwärts von Duis-
burg. 
− Sollte der Stör in Zukunft sein histo-
risches Areal zurückgewinnen, 
würde die Fließstrecke bei Dorma-
gen Adulten und Jungfischen als 
Wanderstrecke dienen. 
− In naher Zukunft keine Funktion 
− In ferner Zukunft, hypothetische Transfer-
strecke für Adulte und Juvenile 
Bitterling  
Steinbeißer 
− Keine Eignung − Keine Funktionen 
Groppe − Alle Funktionen des Lebenszyklus − Gelegentliche Verdriftung zwischen 
Schutzzonen zur Gewährleistung des Ge-
netischen Austausches und zur Wieder-
ansiedlung von Schutzzonen z.B. nach 
Hochwasserereignissen 
 
Das Wasserentnahme- und Fischschutzkonzept wurde in Zusammenarbeit von RWE, der Ingeni-
eurgesellschaft Dr. Ing. Nacken mbH und des FFH-Fachgutachters KIfL für Garzweiler II entwickelt 
und für die erhöhte Wasserentnahme geprüft. Die gewählte Lösung ist auf die besonderen Funkti-
onen des Rhein-Abschnittes bei Dormagen als Verbindungsstrecke zwischen den Fischschutzzo-
nen des FFH-Gebietes abgestimmt. Für die Wirksamkeit der vorgesehenen Vorkehrungen und um 
negative Auswirkungen auf die Zielarten der Rhein-Fischschutzzonen zu vermeiden, sind folgende 
Eigenschaften entscheidend: 
• geringe Attraktivität des naturfernen Wasserentnahmebereichs für Fische, 
• im Ufer angeordnete, seitliche Wasserentnahme, 
• ausreichend starke Strömungskomponente, die parallel zum Rechen verläuft,

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FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
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• geringe Bemessungssaugströmung am Passiv-Rechen (0,135 m/s, vereinzelt 0,15 m/s), die 
sich auch nicht durch die gesteigerte Wasserentnahme erhöht, 
• auf die Erhaltungsziele abgestimmte geringe Stababstände (5-6 mm), 
• sehr glatte Schirmoberfläche, die Haut- und Schuppenverletzungen vermeidet, 
• Wasserentnahme aus dem mittleren Tiefenbereich, 
• günstiges Verhältnis von der Höhe des Entnahmequerschnitts und der gesamten Höhe der 
Wassersäule, 
• fischschonende Lösung des Treibgutproblems 
Die artspezifisch durchgeführte Verträglichkeitsuntersuchung kommt zum Ergebnis, dass das Was-
serentnahme- und Fischschutzkonzept einen nahezu 100%igen Schutz aller potenziell betroffenen 
Lebensstadien der im Gebiet zu schützenden Fisch- und Neunaugenarten gewährleistet. Die For-
mulierung „nahezu 100%iger Schutz“ greift die Beurteilung der Wirksamkeit von Fischschutzmaß-
nahmen aus dem Handbuch „Querbauwerke und na chhaltige Wasserkraftnutzung in Nordrhein -
Westfalen“ (MUNLV 2005) auf. Da das Beeinträchtigungspotenzial einer seitlichen Wasserent-
nahme deutlich geringer ist als dasjenige eines massiven Wanderungshindernisses wie eines 
Querbauwerks, ist die Formulierung „nahezu 100%iger Schutz“ als besonders konservativ einzu-
stufen. 
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung 
Über die als Bestandteile des Genehmigungsantrags vorgesehenen, im Sinne der VV -Habitat-
schutz vom 06.06.2016 (MKULNV 2016A, S. 12) im Projekt integrierten Merkmale des Wasserent-
nahme- und Fischschutzkonzeptes hinaus besteht aus der Sicht der Lebensraumtypen und Arten 
des FFH -Gebiets „Rhein -Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ kein Bedarf 
nach Maßnahmen zur Schadensbegrenzung. 
Kumulation mit anderen Plänen und Projekten 
Alle FFH-relevanten, negativen Auswirkungen des Projektes lassen sich vollständig vermeiden. Da 
das Projekt keine negativen Auswirkungen auslöst, kommt es zu keinem Zusammenwirken mit 
Auswirkungen von anderen Plänen und Projekten. 
Fazit 
Unter Berücksichtigung oben benannter Bewertungsschritte löst das Projekt Rheinwassertrans-
portleitung weder einzeln noch in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erhebli-
chen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“ aus. Auch durch die Erhöhung der Entnahmemenge durch die Bündelung der Transport-
leitungen Garzweiler II und Hambach werden keine Beeinträchtigungen hervorgerufen. Das Vor-
haben ist mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des FFH-Gebiets verträglich.

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Der Rhein und sein Einzugsgebiet: Ein Überblick. Ökologische Verbesserung, Chemische Was-
serqualität, Bilanz des Aktionsplans Hochwasser. Koblenz, 34. S. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2013B) 
Aktueller Kenntnisstand über mögliche Auswirkungen von Änderungen des Abflussgeschehens 
und der Wassertemperatur auf das Ökosystem Rhein und mögliche Handlungsperspektiven. 
Fachbericht 204, Koblenz, 35 S. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2013C) 
Fortschritte bei der Umsetzung des Masterplans Wanderfische in den Rheinanliegerstaaten in 
den Jahren 2010-2012. – Fachbericht 206. Koblenz, 49 S. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2013D) 
Eingewanderte Grundelarten im Rheinsystem. Fachbericht 208. Koblenz, 8 S. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2014) 
Abschätzungen der Folgen des Klimawandels auf die Entwicklung zukünftige r Rheinwasser-
temperaturen auf Basis von Klimaszenarien- Kurzfassung. - Fachbericht 213. Koblenz, 6 S.

Seite 127/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) 
Klimawandelanpassungsstrategie für die IFGE Rhein. Fachbericht 219. Koblenz, 31 S. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) 
Die Biologie des Rheins Synthesebericht zum Rhein -Messprogramm Biologie 2012/2013 und 
nationale Bewertungen gemäß WRRL. Koblenz, 35 S. + 10 Karten. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) 
Überblicksbericht über die Entwicklung des Biotopverbunds am Rhein“ 2005 –2013. Fachbericht 
Nr. 223. Koblenz, 23 S. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) 
Makrophytenverbreitung im Rhein2012/2013. Fachbericht 225. Koblenz, 22 S. + 11 Karten. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) 
Das Makrozoobenthos des Rheins 2012. Fachbericht 227. Koblenz, 55 S. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) 
Rheinfischfauna 2012/2013. IKSR Rhein-Messprogramm Biologie 2012/2013 − Qualitätskom-
ponente Fische. Fachbericht 228. Koblenz, 83 S. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) 
Rekordjahr 2015: Über 150 aufsteigende Lachse in Iffezheim beobachtet - Fischaufstieg bis in 
die Schweiz weiterhin wichtiges IKSR-Thema. Pressemitteilung http://www.iksr.org 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) 
International koordinierter Bewirtschaftungsplan 2015 für die internationale Flussgebietseinheit 
Rhein (Teil A = übergeordneter Teil) Dezember 2015. Koblenz, 131 S + 9 Anlagen. 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2018) 
Masterplan Wanderfische Rhein 2018 -eine Aktualisierung des Masterplans 2009-. Bericht Nr. 
247. Koblenz  
https://www.iksr.org/de/oeffentliches/dokumente/archiv/fachberichte/fachberichte-einzeldar-
stellung/247-masterplan-wanderfische-rhein-2018-eine-aktualisierung-des-masterplans-2009 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2021) 
Fische im Rhein 2018/2019. Bericht Nr.279. Koblenz  
https://www.iksr.org/de/oeffentliches/dokumente/archiv/fachberichte/fachberichte-einzeldar-
stellung/279-fische-im-rhein-2018-2019

Seite 128/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2021A) 
Synthesebericht zum Rhein - Messprogramm Biologie 2018/2019 und nationale Bewertungen 
gemäß WRRL. Bericht Nr. 280; Koblenz  
https://www.iksr.org/de/oeffentliches/dokumente/archiv/fachberichte/fachberichte-einzeldar-
stellung/280-die-biologie-des-rheins-synthesebericht-zum-rhein-messprogramm-biologie-
2018-2019-und-nationale-bewertungen-gemaess-wrrl 
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Garzweiler II, Sachlicher Teilplan, Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung, 
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Seite 129/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
LANDESREGIERUNG NRW (2021) 
Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier. For tschrei-
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LANUV − LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ IN NORDRHEIN-WESTFALEN 
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The reintroduction of Allis shad ( Alosa alosa) in the Rhine System. FINAL REPORT covering 
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LANUV − LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ IN NORDRHEIN-WESTFALEN 
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Die Wiederansiedlung des Maifischs (Alosa alosa) im Rhein-System. – LANUV-Fachbericht 28, 
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Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
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Seite 131/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
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Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
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Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
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Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. – Gutachten im Auftrag von RWE. Lehr-
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Seite 134/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
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Landwirtschaftsverlag, Münster.

Seite 135/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
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Landwirtschaftsverlag, Münster. 
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schaftsverlag, Münster. 
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verlag, Münster. 
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Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der 
FFH-Richtlinie in Deutschland. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/1 und 
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Seite 136/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
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Seite 137/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
Daten zum FFH-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad 
Honnef“ 
Standard-Datenbogen:  
http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000- 
meldedok/web/babel/media/sdb/s4405-301.pdf  
Sachdaten des LANUV:  
http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000- 
meldedok/de/downloads  
Schutzziele:  
http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-
meldedok/web/babel/media/zdok/z4405-301.pdf  
Rechtsgrundlagen 
Federal Water Po llution Control Act [As Amended Through P.L. 107 –303, November 27, 2002]  
http://www.epw.senate.gov/water.pdf  
Landesfischereiordnung Nordrhein-Westfalen (LFischO) 03/2010 
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur 
Festsetzung des Fisch- und Laichschonbezirks „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“, Teilabschnitt Regierungsbezirk Düsseldorf in den Städten Monheim am Rhein, Kreis 
Mettmann, Stadt Düsseldorf, Dormagen, Neuss und Meerbusch, Rhein-Kreis Neuss, Stadt Krefeld, 
Stadt Duisburg, Dinslaken, Rheinberg, Wesel und Xanten, Kreis Wesel, Rees, Emmerich und 
Kleve, Kreis Kleve“ vom 11. Februar 2005 (Abl. Reg. Ddf. 2005 S. 53) FFH Rheinfischschutzzonen 
Erweiterung: Bezirksregierung Düsseldorf als obere Fischereibehörde Düsseldorf, 01. Juni 2006; 
Az. 51.3.02.02 
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung des Fisch- und Laichschonbezirks „Rhein- 
Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef, Teilabschnitte im Regierungsbezirk Köln“ 
in den Städten Bad Honnef, Königswinter, Bornheim und Niederkassel im Rhein-Sieg-Kreis, Bun-
desstadt Bonn und Stadt Köln vom 30.03.2006 
Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucher-
schutz NRW Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der 
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VV-Habitatschutz) 
vom 06.06.2016, - III 4 - 616.06.01.18 –

Seite 138/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
Biologische und FFH-spezifische Eingangsparameter für die hydrologische Mo-
dellierung der Verdriftung von Maifischen 
Anlass und Fragestellung 
Rheinwasser wird für die Wasserversorgung der im Nordraum des rheinischen Braunkohlenreviers 
liegenden Versickerungsanlagen voraussichtlich ab 2030 und zur Füllung des Restloches Garz-
weiler II und Hambach voraussichtlich ab 2045 benötigt. Dieses Wasser soll bei Dormagen (Strom-
km 712,6) aus dem Rhein entnomm en werden. Obwohl die Fließstrecke, in der die Wasserent-
nahme geplant wird, nicht Bestandteil des FFH -Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Em-
merich und Bad Honnef“ ist, liegt sie zwischen zwei dem FFH-Gebiet zugehörigen Fischschutzzo-
nen. Für die Fischarten des FFH-Gebiets stellt sie deshalb eine alternativlose Verbindungsstrecke 
zwischen den geschützten Rheinabschnitten dar. 
Mit dem Wasser werden auch kleine Organismen, die mit der Strömung verdriftet werden, aus dem 
Rhein entnommen. Hierzu gehören Eier des Maifisches (vgl. FFH -Verträglichkeitsuntersuchung 
Kap. 4.4.2.3). 
Mit Hilfe einer hydro-numerischen Modellierung soll der Einfluss der geplanten Wasserentnahme 
bei Dormagen (Strom-km 712,6) auf den Transfer von Maifischeiern aus der stromaufwärts gele-
genen Fischschutzzone „Worringen-Langel“ in die stromabwärts gelegenen Fischschutzzone „Ur-
denbacher Kämpen-Zonser Grind“ überschlägig quantifiziert werden. 
Im Folgenden werden die biologischen und FFH-spezifischen Fragestellungen erläutert, die bei der 
Festlegung der diesbezüglich relevanten Eingangsparameter der Modellierung zu berücksichtigen 
sind. Die abgeleiteten metrischen Größen gehö ren zu den Grundlagen der Modellierung, die im 
Auftrag von RWE vom Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen durchge-
führt wurde (OETJEN et al. 2022).

Seite 139/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
Startpunkt der Eiverdriftung 
Allgemeine ökologische Ansprüche 
Maifische laichen an strömungsexponierten Stellen am Übergang zwischen turbulentem Flachwas-
ser und ruhigerem Tiefwasser (LANUV 2011, S. 14). Je nach Autoren und untersuchten Flussge-
bieten werden Wassertiefen von 0,5 bis 3 m und Strömungsgeschwindigkeiten von 0,4 bis 1,5 m/s 
benannt (LANUV 2011: S. 14). Im Managementplan des LIFE-Projektes zur Wiederansiedlung des 
Maifisches im Rhein werden die Laichplätze wie folgt charakterisiert: 
„Nevertheless, spawning is restricted to particular habitats, mostly at stretches at the tradition from 
pools to faster flowing riffles (compare Table 3) with gravel substrate. Most likely this active site 
selection aims on the opportunity of eggs to be kept in gravel interstices where the current and thus 
oxygen supply and embryogenesis is enhanced.” SCHARBERT et al. (2011B): S. 21 
Lage im FFH-Gebiet 
Im Rahmen des LIFE-Projektes wurden mindestens 66 potenzielle Standorte im Rhein vom Delta 
bis zur Staustufe von Iffezheim im Oberrhein identifiziert. Weitere geeignete Laichplätze sind im 
Unterlauf von Nebenflüssen vorhanden. Die Ergebnisse der Standortsuche wurden nicht veröffent-
licht. Auf eine exakte Erfassung der Laichplätze wurde im Projekt verzichtet, weil ihre Eignung und 
Ausdehnung nach Wasserstand und Strömung im jeweiligen Frühling stark schwankt (SCHARBERT 
ET AL. 2011B: S. 21). 
Geeignete Laichstandorte werden als „unverbaute Gleithänge von Mäanderbögen“ beschrieben 
(LANUV 2011A, S. 15). Die Fischschutzzone „Worringen-Langel“ entspricht zwar nicht ganz dieser 
Beschreibung, es ist jedoch nicht auszusc hließen, dass dort Laichplätze vorkommen könnten. In 
der folgenden Abbildung ist ein nachweislich genutzter Laichplatz an der Loire (Frankreich) sche-
matisch dargestellt. 
 
Abb. 30: Schematische Darstellung eines Laichplatzes des Maifisches (BOISNEAU et al. (1990), S 18)33 
 
33 französische Begriffe in Abb. 33: épi: Buhne; vase: Schlamm, sable: Sand; graviers: Kies, blocs: Blöcke: 
Steine; sens et vitesse du courant: Fließrichtung und Strömungsgeschwindigkeit

Seite 140/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
Am nordwestlichen Ende der Fischschutzzone sind in den Buhnenfeldern Flachwasserbereiche 
ausgebildet, die am Übergang zum offenen Strom stärker durchströmt sind und geeignete Kiessub-
strate aufweisen können (vgl. Abb. 30). Der Standort ähnelt den in Abb. 31 dargestellten Verhält-
nissen. Die Fließgeschwindigkeit im Rhein dürften allerdings höher sein als am französischen 
Standort (0,90 m/s am Buhnenkopf: BOISNEAU et al. 1990, S. 19) 
Da die Eikonzentration im Wasser mit dem Abstand vom Laichplatz abnimmt, wird als Grundlage 
der hydro -numerischen Modellierung vorsorglich der Laichstandort angenommen, der sich am 
dichtesten zum Wasserentnahmebereich befindet, d.h. im konkreten Fall auf der Höhe des letzten 
Buhnenfeldes an der Westgrenze der Fischschutzzone „Worringen-Langel“. Aus dem Oktoberluft-
bild (Abb. 31. Rechts) ist zu erkennen, dass das gesamte Buhnenfeld im Mai einen abgeschirmten 
Flachwasserbereich darstellt (Abb. 31 links). Der Übergang zu stärker durchströmten Wasserpar-
tien vollzieht sich in etwa auf Höhe der Buhnenköpfe. 
Aus diesem Grund wird als Startpunkt der Modellierung ein Standort auf Höhe des westlichen Buh-
nenkopfes in der Fischschutzzone „Worringen-Langel“ festgelegt (ca. Strom-km 710,3 km) 
 
Abb. 31: Nordwestende der Fischschutzzone "Worringen -Langel" im Frühling und im Herbst. Links: Zu-
stand im Mai 2006, Rechts: Zustand bei niedrigem Wasser im Oktober 2015 (©Google Earth) 
 
Eigenschaften der Eier des Maifisches 
Zur Modellierung der Eiverdriftung durch die Strömung werden Angaben zu ihrer Größe und Dichte 
benötigt. 
Größe 
Die Eier des Maifisches haben unmittelbar nach der Abgabe einen Durchmesser von ca. 2,5 mm. 
Nach der Befruchtung quellen sie durch die Aufnahme von Wasser auf einen Durchmesser von ca. 
4,5 mm. Die Größenordnung werden übereinstimmend in der Fachliteratur benannt (u.a. APRAHA-
MIAN et al. 2003, CHARLES & JATTEAu 2010, Maitland & Hatton -Ellis 2003, STEINMANN & BLESS 
2004).

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 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
Für die Fragestellung sind nur Eier von Relevanz, die zur Erhaltung der Population beitragen kön-
nen. Als Modellierungshypothese wird deshalb der Durchmesser des befruchteten Eis (4,5 mm) 
berücksichtigt. 
Gewicht 
Das Gewicht von Maifischeiern wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes aus Frankreich er-
mittelt (CHARLES & JATTEAU 2010). Die untersuchten Eier stammen aus der Dordogne und damit 
von derselben genetischen Maifischpopulation, die für die Wiederbesiedlung des Rheins herange-
zogen wurde. 
Frisch abgegebene Eier mit einem Durchmesser von ca. 2,5 mm wiegen vor dem Quellen ca. 
0,01 g (CHARLES & JATTEAU (2010), Tab. 1., S. 13). Ihre Dichte beträgt 1,22 g/cm³. 
Durch die Aufnahme von Wasser quellen die Eier auf einen Durchmesser von ca. 4,5 mm. Unter 
Berücksichtigung des spezifischen Gewichtes des aufgenommenen Wassers ergeben sich im ge-
quollenen Zustand ein Eigewicht von 0,05 g und eine Dichte von 1,05 g/cm³. 
Verhalten in der Strömung 
Die Abnahme der Eidichte von 1,22 g/cm³ auf 1,05 g/cm³ nach dem Quellen erklärt das Verhalten 
der Eier in der Strömung. Sie sinken driftend zunächst rasch zum Grund und werden anschließend 
grundnah weiter transportiert. Anders als bei vielen Süßwasserfischarten sind die Eier des Maifi-
sches nicht klebrig. Der Maifisch stellt einen typischen R -Strategen dar, d.h. eine Ar t, die sehr 
große Mengen von reproduktiven Einheiten (hier Eier) produziert. Die Eier werden schutzlos an 
Stellen abgegeben werden, die eine weite räumliche Verteilung versprechen. Diese Strategie ist 
an Standorten von Vorteil, die wie naturnahe Ströme eine hohe Dynamik aufweisen und in denen 
das Aufwachsen aller Nachkommen an einem oder wenigen benachbarten Standorten riskant sein 
könnte. 
Die Bewegung der Eier in der grundnahen Wasserschicht wird als „semi-buoyant” bezeichnet. Sie 
werden auf dem Grund rollend bis saltierend transportiert. 
“They are laid above gravelly shallows, in water currents between 1 and 1.5 m/s and tend to drift 
downstream, most falling to the bottom and remaining there in crevices until they hatch four to eight 
days later.” MAITLAND & HATTON-ELLIS (2003), S. 6. 
“Most fish eggs which are described in the literature as pelagic (Schäperclaus, 1963) are in fact 
either free floating at the bottom from whence they are sucked up into the open water by currents, 
(…) It means that the specific gravity is slightly greater than the water.” NELLEN, W. & D. SOHNACK 
(1975). 
Über das Verhalten von Eiern der nah verwandten Finte (Alosa fallax) liegen genauere Informatio-
nen als über Maifischeier vor. Die Eier beider Arten sind gleich groß und ohne weiteres voneinander 
nicht unterscheidbar: 
“It is not possible to distinguish between the eggs of allis and twaite shad”  HILLMAN, R.J., COWX, 
H.G. & J HARVEY (2003): S. 7.

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 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
Die Kenntnisse über den Transport von Finteneiern in der Strömung sind folglich auf Eier des Mai-
fisches übertragbar. 
Untersuchungen aus der Unterelbe haben gezeigt, dass Finteneier hauptsächlich in Höhen von 0 
bis 2 m über dem Grund verdriftet werden und dass sie zu einem geringen Anteil durch Turbulen-
zen bis in die Nähe der Oberfläche hochge wirbelt werden können (BIOCONSULT 2014). Dies geht 
aus dem Vergleich von Beprobungen hervor, die in Wasserschichten von 1 bis 2 m unter der Ober-
fläche bzw. 1 bis 2 m über dem Grund durchgeführt wurden (ebd. S. 27). 
„Die Finteneiverteilung zeigt gleichsinnig zu den Befunden aus 2011 und 2012 sowohl bei km 643 
als auch bei km 651 auch 2013 einen deutlichen vertikalen Gradienten. In der unteren Wassersäule 
wurden bei km 643 und km 651 Abundanzmaxima (>180 Ind./100 m³ bzw. 587 Ind./100 m³) fest-
gestellt. Die oberflächennahen mittleren Eidichten (31,7 und 36 Ind./100 m³) lagen jeweils um mehr 
als Faktor 5 - 10 niedriger als die bodennah erfassten Anzahlen.” BIOCONSULT (2014), S. 53. 
 
Abb. 32: Vertikalverteilung von Finteneiern in der Tideelbe 
Diese Ergebnisse bestätigen ältere Untersuchungen zur vertikalen Verteilung von Finteneiern in 
der Wassersäule der Tideelbe (HAß 1968). Über 97 % der Eier wurden in Wasserschichten bis 2,5 
m über dem Grund erfasst. Vereinzelt wurden wenige Eier bis 9,5 m über dem Grund festgestellt. 
Der vertikale Gradient ist wahrscheinlich noch stärker ausgeprägt, als eine Untersuchung mit Ring-
netzten aufdecken kann. Methodenbedingt können Eier, die sich tiefer als 1 m über dem Grund 
bewegen, nicht erfasst werden (ebd.). Vergleichbare Ergebnisse wurden auch in der Weser erzielt 
(BIOCONSULT 2008). 
Aufgrund dieser Ergebnisse wird als Startposition der Eier eine Höhe von 1,5 m über dem Grund 
gewählt. 
Anzahl der Eier 
Zur hydro-numerischen Modellierung wird als Eingangsparameter eine Anzahl von Eiern benötigt. 
Maifische laichen in Schwärmen (u.a. APRAHAMIAN et al. 2003, LANUV 2011, MAITLAND & HATTON-
ELLIS 2003, STEINMANN & BLESS 2004). Durchschnittlich erreichen die Maifische eine Länge von

Seite 143/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
etwa 55 cm und ein Gewicht von 1,8 Kilogramm (LANUV 2011). Ein Weibchen produziert 100.000 
bis 150.000 Eier je Kilogramm Körpergewicht. Pro Weibchen mit durchschnittlichem Gewicht ergibt 
somit eine Eizahl von 180.000 Eiern pro Laichsaison. Die Laichperiode erstreckt sich über ca . 2 
bis 3 Monate. Dabei kann ein weiblicher Fisch etwa 3 bis 4mal laichen. 
Zu Modellierungszwecken wird unterstellt, dass eine Eiermenge von 900.000 Eiern bei einem 
Laichereignis abgegeben wird. Dies entspricht der Jahreszeitleistung von 5 Weibchen bzw. von 15 
bis 20 Weibchen in einer einzigen Laichnacht. 
Die gewählte Größenordnung für die Anzahl der Eier bildet eine Situation ab, in der Maifische noch 
nicht mit einer individuumstarken Population im Rhein vorkommen (LANGKAU et al. 2016). Mit der 
Größe des B estands nimmt seine Stabilität zu und seine Anfälligkeit für Gefährdungen ab. Die 
Annahme eines kleinen Schwarms ist daher als konservativ zu werten. 
Eigenschaften des Abflusses 
Wasserführung des Rheins 
Der Aufstieg des Maifisches im Rheindelta fängt im Zeitraum März-April an (LELEK & BUHSE 1992, 
S. 61). Die Laichzeit des Maifisches im deutschen Abschnitt des Niederrheins erstreckt sich von 
Anfang Mai bis Ende Juni. 
Die Anzahl der Juvenilen eines Jahrgangs (sog. Rekrutierung) schwankt auch in stabilen Popula-
tionen sehr stark. Schwankungen von 80% bis 124% sind für europäische Flusssysteme nicht un-
gewöhnlich (APRAHAMIAN et al. 2003, S. 190 -191). Unter weitgehend naturnahen Bedingungen 
spielen die Wassertemperaturen und der Abfluss während des Aufstiegs eine wichtige Rolle. Hohe 
Temperaturen und starke Abflüsse wirken sich dabei auf die Anzahl der aufsteigenden Adulten und 
auf den Reproduktionserfolg im jeweiligen Jahr positiv aus (APRAHAMIAN et al. 2003, S. 191). Starke 
Niedrigwasserereignisse schränken den Umfang der erreichbaren und nutzbaren Laichplätze ein. 
Sollten im Frühling z.B. die in Abb. 31 abgebildeten Buhnenfelder trockenfallen (vgl. Abb. 31 
rechts), dann wäre der Standort als Laichplatz deutlich weniger attraktiv. Schlimmstenfalls würde 
an dieser Stelle im betroffenen Jahr das Laichgeschehen ausbleiben. 
Wenn die Modellierung ein repräsentatives Ergebnis für Jahre mit schwacher Rekrutierung liefern 
soll, ist eine Berücksichtigung von niedrigen Abflüssen in den entscheidenden Frühlingsmonaten 
angebracht. Für die Monate April, Mai und Juni beträgt der mittlere Niedrigwasserabfluss am Pegel 
Köln MNQ April, Mai Juni: Q=1410 m³/s. Dieser Wert beinhaltet einen 10%-igen Abschlag für einen 
möglichen klimabedingten Rückgang der Abflusswerte in ferner Zukunft (OETJEN et al. 2022). Die-
ser Abflusswert bild et eine für den Maifisch ungünstige Situation ab und stellt eine vorsorgliche 
Annahme dar. Ein Abstellen auf seltene, historische Extremniedrigwasserstände ist hingegen nicht 
sinnvoll, weil bei solchen Tiefstwasserständen die Attraktivität des Laichplatzes sinkt und der Re-
produktionserfolg wegen des Trockenfallens der geeigneten Aufwuchshabitate im Rhein ohnehin 
weitgehend ausbleibt. 
Die Frühlingsabflüsse werden auch in Zukunft variieren. Die aus der Vergangenheit bekannten 
Schwankungen des Rekrutierungserf olgs werden auch in Zukunft eintreten. Die prognostizierte 
Zunahme der Niederschläge im Winterhalbjahr (November bis April) wird im langjährigen Mittel 
auch stärkere Frühlingsabflüsse zur Folge haben. Nach neustem Stand wird für die ferne Zukunft 
ein Trend  für einen Abflussrückgang im Spätsommer und Herbst prognostiziert (IKSR 2015,

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 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
Fachbericht 219, S. 10). Das Abstellen der Modellierung auf den MNQ April, Mai Juni stellt daher 
eine konservative Annahme dar. 
Im Gegensatz zu dem Vorgehen in OETJEN et al. (2016) wird in dem o.a. Gutachten nichtdestotrotz 
auch für das niedrigste Abflussszenario (557 m³/s) die volle Entnahmeleistung von Q Entnahme = 18 
m³/s angesetzt und somit ein Worst-Case-Szenario abgebildet. 
Fazit 
Als Grundlagen der Modellierung werden folgende Parameterausprägungen empfohlen: 
• Startpunkt der Modellierung: Standort am Kopf der westlichsten Buhne in der Fischschutzzone 
„Worringen-Langel“(ca. Strom-km 710,3) 
• Eigröße: Durchmesser 4,5 mm, Gewicht: 0,05 g, Dichte 1,05 g/cm³ (alle Angaben für befruch-
tete Eier im gequollenen Zustand) 
• Startposition der Eier in der Wassersäule: 1,5 m über dem Grund 
• Anzahl der Eier: 900.000 
• mittlerer Niedrigwasserabfluss MNQ =1410 m³/s (Monate April, Mai Juni)

Seite 145/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
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Im Anhang verwendete Quellen  
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Alosa alosa and Alosa fallax spp.: literature review and bibliography. R & D Technical Report 
W1-014/TR. Environment Agency, UMR INRA -ENSA, ENSAR, University of Porto. Ed.: Envi-
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https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/290354/sw1-
014-tre-e.pdf  
BIOCONSULT (2008) 
Untersuchungen zur Verteilung von Finteneiern und -larven in der Wasser säule im Querprofil 
bei Unterweser-km 30 im Mai 2008 Endbericht. Gutachten im Auftrag des WSA Bremerhaven 
46 S.  
https://www.wsv.de/wsa-bhv/medienarchiv/Downloads/Wissenschaftliche_Untersuchun-
gen_zur_Weser/finteneier_weser_km_30_2008.pdf  
BIOCONSULT (2014) 
Zeitliche und räumliche Verteilung von Fintenlaichprodukten in der Tideelbe. Untersuchung 
2013. Gutachten im Auftrag des WSA Hamburg. 115 S + Anhang. 
BOISNEAU, P., MENNESSON-BOISNEAU, C. & J.L. BAGLINIÈRE (1990) 
Description d’une frayère et comportement d e reprocduction de la Grande Alose ( Alosa alosa 
L.) dans le cours supérieur de la Loire. - Bull. Fr. Pêche Piscic. 316 : 15-23. 
CHARLES, K. & P. JATTEAU (2010) 
Analyse de la sensibilité des jeunes stades de grande alose Alosa alosa aux facteurs de l’envi-
ronnement. Résultats 2009 / Synthèse 2008-2009. Rapport final Cemagref Bordeaux – ONEMA 
janvier 2010. 
HAß, H. (1968) 
Untersuchungen über die vertikale und horizontale Verteilung der Eier der Finte, Alosa fallax 
(Lacépède, 1803), in der Elbe. – Archiv für Fischereiwissenschaft 19: 46-55. 
HILLMAN, R.J., COWX, H.G. & J HARVEY (2003) 
Monitoring Allis and Twaite Shad. Conserving Natura 2000 Rivers, Monitoring Series No. 3. 
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IKSR − INTERNATIONALE KOMMISSION ZUM SCHUTZ DES RHEINS (2015) 
Klimawandelanpassungsstrategie für die IFGE Rhein. Fachbericht 219. Koblenz, 31 S. 
LANGKAU, M.C., CLAVE, D., SCHMIDT, M.B. & J. BORCHERDING (2016) 
Spawning behaviour of Allis shad  Alosa alosa: new insights based on imaging sonar data. – 
Journal of Fish Biology: doi:10.1111/jfb.12978, available online at wileyonlinelibrary.com

Seite 146/146 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 
Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef“ (DE-4405-301) 
Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet DE-4405-301 Garzweiler und Hambach 
 
LANUV − LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ IN NORDRHEIN-WESTFALEN 
(2011) 
The re-introduction of Allis shad (Alosa alosa) in the Rhine System. FINAL REPORT Covering 
the project  activities from 01.01.2007 to 31.12.2010. LIFE Project Number LIFE06 
NAT/D//000005. 90 p. 
LELEK, A. & G. BUHSE (1992) 
Fische des Rheins: früher und heute. Springer Verlag, Berlin/ Heidelberg/New York/London/Pa-
ris/Tokyo/Hong Kong/Barcelona/Budapest. 214 S.  
MAITLAND, P. S. & T. W. HATTON-ELLIS (2003) 
Ecology of the Allis and Twaite Shad. Alosa alosa and Alosa fallax – Conserving Natura 2000 
Rivers Ecology Series No. 3. English Nature, Peterborough. 32 S. www.riverlife.org.uk  
MIGADO − ASSOCIATION MIGRATEURS GARONNE DORDOGNE (2010) 
Manuel pour l’élevage des larves de grande alose - Produit dans le cadre du projet LIFE : La 
réintroduction de l’alose (Alosa alosa) dans le système du Rhin (LIFE06 NAT / D / 000005). 54 
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NELLEN, W. & D. SOHNACK (1975) 
Sampling problems and methods of fish eggs and larvae investigations  with special reference 
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http://www.fao.org/docrep/003/aa043b/aa043b09.htm  
OETJEN, J., GRIMM, C.. & H. SCHÜTTRUMPF (2016) 
Hydro-numerische Modellierung Verdriftung Fischeier. – Gutachten im Auftrag von RWE. Lehr-
stuhl und Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der RWTH Aachen University (Stand Juni 
2016). 13 S. 
STEINMANN, I. & R. BLESS (2004) 
Maifisch, Alosa alosa – Artensteckbrief. – In: Petersen, B. et al. (Hrsg.): Das europäische 
Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH -Richtlinie in 
Deutschland. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/1 und 69/2. Landwirt-
schaftsverlag, Münster.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (04_Fachbeitrag Artenschutz)

243307 Zeichen

Stand: 29.09.2022 
Braunkohlenplanänderungsverfahren zur 
Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen 
Garzweiler und Hambach 
 
Fachbeitrag Artenschutz 
 
Erstellt im Auftrag: 
RWE Power AG 
 
[Platzhalter Logo AG]

Seite 2/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Verfasser FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG 
Adresse Niederlassung Bochum 
 Ehrenfeldstr. 34 
 44789 Bochum 
Kontakt T +49.234.95383-0 
 F +49.234.9536353 
 bochum@fsumwelt.de 
 www.froelich-sporbeck.de 
 
Projekt  
Projekt-Nr. NW-211021 
Status  Endfassung 
Version 01 
Datum 29.09.2022 
 
Bearbeitung  
Projektleitung M.Sc. Raumplanung Nils Diederichs 
Bearbeiter/in M.Sc. Biodiversität und Naturschutz Eric Mentzschel 
Freigegeben durch  
Geschäftsführung 
Björn Mohn

Seite 3/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Inhaltsverzeichnis Seite 
1 Einleitung 6 
2 Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen 7 
2.1 Rechtliche Grundlagen 7 
2.2 Begriffsbestimmungen 8 
2.3 Methodik einer artenschutzrechtlichen Prüfung 11 
2.3.1 Auslegung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG 12 
2.3.2 Einbeziehung von Maßnahmen 14 
2.3.3 Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population 15 
3 Methodisches Vorgehen 16 
4 Beschreibung des Vorhabens 19 
4.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 19 
4.1.1 Trassenverlauf der RWTL 19 
4.1.2 Geplante bauliche Anlagen 20 
4.1.3 Bauzeitlicher Flächenbedarf und Bauausführung 22 
4.1.4 Betriebsphase 24 
4.2 Wirkfaktoren des Vorhabens 25 
5 Lebensraumstrukturen im Untersuchungsraum 26 
5.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes und Übersichtsbegehung 26 
5.2 Potenzielles Artenspektrum 33 
6 Funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse 40 
6.1 Abgrenzung der faunistischen Funktionsräume 40 
6.2 Artenschutzrechtliche Betroffenheiten 41 
6.2.1 Funktionsraumübergreifend 41 
6.2.2 Funktionsraum A - Siedlungsbereiche 42 
6.2.3 Funktionsraum B – Rhein mit Rheinufer 44 
6.2.4 Funktionsraum C – Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche 49 
6.2.5 Funktionsraum D – Mülldeponie Dormagen 53 
6.2.6 Funktionsraum E – Abgrabungsseen bei Dormagen 55 
6.2.7 Funktionsraum F – Knechtstedener Wald 57 
6.2.8 Funktionsraum G – Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei 
Knechtsteden 59 
6.2.9 Funktionsraum H – Gillbach und Umfeld 62 
6.2.10 Funktionsraum I – Waldgürtel der Vollrather Höhe 65 
6.2.11 Funktionsraum J – Peringsmaar und Umfeld 67 
6.2.12 Funktionsraum K – Erft zwischen Glesch und Blerichen 71 
6.2.13 Funktionsraum L – Finkelbach 75 
6.2.14 Funktionsraum M – Radweg Bandstraße und Umfeld 77 
6.2.15 Funktionsraum N – Tagebau Hambach 80

Seite 4/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie vorgezogene 
Ausgleichsmaßnahmen (CEF) 83 
7.1 Avifauna 84 
7.2 Fledermäuse 86 
7.3 Sonstige Säugetiere 86 
7.4 Herpetofauna 87 
7.5 Insekten 87 
8 Zusammenfassung 89 
Literaturverzeichnis 91 
Anhang 94

Seite 5/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Tabellenverzeichnis 
Tab. 1 Vierstufige Einstufung des Konfliktpotenzials des Vorhabens in den Funktionsräumen
  17 
Tab. 2 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich 
nachgewiesenen Arten) 33 
Tab. 3 Übersicht über die faunistischen Funktionsräume 40 
Tab. 4 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen 90 
 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 26 
Abb. 2 Agrarlandschaft im Untersuchungsraum 28 
Abb. 3 Engstelle des Knechtstedener Waldes 28 
Abb. 4 Gehölzbestand an der Vollrather Höhe 29 
Abb. 5 Feldhecke nordöstlich vom Peringsmaar 29 
Abb. 6 Halboffenlandschaft bei „Nachtigall“ 30 
Abb. 7 Martinsee nördlich von Dormagen 30 
Abb. 8 Offenlandbereich mit randlichem Gehölzaufwuchs und Still- sowie Fließgewässern 
zentral auf der Fläche 31 
Abb. 9 Große, naturnahe bewirtschaftete Wiese südlich des Peringsmaars 31 
Abb. 10 See „Peringsmaar“ 32 
Abb. 11 Trockene zum Teil mit Koniferen bewachsene Wiesenfläche südlich vom See 
„Peringsmaar“ 32 
Abb. 12 Tagebau Hambach 33 
 
 
Kartenver-
zeichnis 
  
Nr. Bezeichnung Maßstab 
1 Braunkohlenplanänderungsverfahren zur Sicherung von Trassen für Rhein-
wassertransportleitungen zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach: 
Fachbeitrag Artenschutz 
1:14.000

Seite 6/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
1 Einleitung 
Die RWE Power AG betreibt im Rheinischen Braunkohlerevier u.a. den Tagebau Hambach. Mit 
Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unter-
zeichnung des öffentlich -rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG sowie d er neuen 
Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021 ist vorgegeben, dass die Braun-
kohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar spätestens im Jahr 
2038, enden soll. Für den Tagebau Hambach ergibt sich aus dem Still legungspfad des KVBG 
und dem daraus abgeleiteten, deutlich verminderten Braunkohlebedarf eine Beendigung der 
Kohlegewinnung bereits im Jahr 2029. Mit einer  Seebefüllung des Tagebaus muss daher bereits 
ab 2030 begonnen werden. Hierzu ist eine Transportleitu ng für die Zuführung von Rheinwasser 
zum Tagebaugelände Hambach erforderlich.  
Die Trasse dieser Rheinwassertransportleitung (RWTL) soll in größtmöglicher Bündelung mit der 
Trasse der RWTL zum Tagebau Garzweiler geführt werden, welche bereits über den am 
17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigten "Braunkohlenplan Garzweiler II – Sach-
licher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ raumordnerisch gesi-
chert ist. Der Plan dient der raumordnerischen Sicherung einer i.d.R. 70 m breiten Leitungstrasse 
zwischen einer Wasserentnahmestelle am Rheinufer bei Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-Be-
triebsgelände am Tagebau Garzweiler bei Frimmersdorf.  
Um die Trasse für die RWTL zum Tagebau Hambach ebenfalls raumordnerisch zu sichern, wird  
ein Änderungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt. Die RWTL zum Tagebau 
Hambach wird in größtmöglicher Bündelung mit der raumordnerisch gesicherten Trasse zum Ta-
gebau Garzweiler geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letztlich die Tra sse der RWTL zu 
den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen Bauwerke sichern.  
Eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Artenschutzprüfung besteht auf der Ebene 
des Braunkohlenplans noch nicht. Um aber raumordnerisc he Festlegungen zu vermeiden, die in 
nachgeordneten Zulassungsverfahren aus Artenschutzgründen nicht umgesetzt werden können, 
werden Artenschutzbelange soweit möglich bereits auf dieser Planungsebene berücksichtigt. Ziel 
des Fachbeitrages ist in diesem Sinne eine frühzeitige Berücksichtigung der Vorschriften zum be-
sonderen Artenschutz nach § 44 Abs. 1 i. V. m Abs. 5 BNatschG sowie § 45 Abs. 7 BNatschG, um 
derartige Konflikte zu ermitteln und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.  
Der vorliegende Fachbeitrag zum Artenschutz führt hierzu eine Betroffenheitsanalyse für die im 
Untersuchungsraum potenziell vorkommenden besonders und streng geschützten Arten durch und 
zeigt mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und ggf. zum Ausgleich absehbarer Be-
troffenheiten auf. Besonderes Augenmerk gilt dabei den sog. verfahrenskritischen Arten (vgl. VV-
Artenschutz, Nr. 2.7.2). 
Eine abschließende artenschutzrechtliche Prüfung und die Festlegung ggf. erforderlicher Maßnah-
men ist den dem Braunkohlenplan nachfolgenden Zulassungs- und Genehmigungsverfahren vor-
behalten, für die auch  faunistische Kartierungen durchgeführt w urden (gemäß FROELICH & 
SPORBECK 2022A).  
Die Betrachtung auf dieser Planungsebene erfolgt weitgehend auf Basis einer Potenzialanalyse, 
der eine umfassende funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse zu Grunde liegt (vgl. Kap. 6). 
Vorliegende Kartierergebnisse,  die im Hinblick auf die abschließende artenschutzrechtliche

Seite 7/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Prüfung in den späteren Sonderbetriebsplanverfahren für den Bau der Leitungen aktuell erhoben 
wurden, wurden zur Kontrolle der vorgenommenen Potenzialanalyse ausgewertet. 
 
2 Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen 
2.1 Rechtliche Grundlagen 
Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind in § 44 Abs. 1 BNatSchG folgendermaßen ge-
fasst: 
"Es ist verboten, 
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu 
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu 
beschädigen oder zu zerstören, 
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während 
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheb-
lich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhal-
tungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Ar-
ten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus 
der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zu-
griffsverbote)." 
Diese Verbote werden um den für Eingriffsvorhaben, die nach § 17 Abs. 1 oder Abs. 3 BNatSchG 
zugelassen sind, und Vorhaben, die nach einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches zuläs-
sig sind, relevanten Absatz 5 des § 44 BNatSchG ergänzt: 
„Für nach § 15 Absatz 1 [BNatSchG] unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Eingriffe in Natur 
und Landschaft, die nach § 17 Absatz 1 oder Abs. 3 zugelassen oder von einer Behörde durchge-
führt werden, sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten Zugriffs -, Besitz- und 
Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richt-
linie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in 
einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen  
1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beein-
trächtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs - und Verletzungsrisiko für 
Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikan t erhöht und diese Beeinträchtigung bei 
Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden wer-
den kann, 
2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschä-
digung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn 
die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnahme, die 
auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungsformen vor

Seite 8/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung u nd die Erhaltung der ökologischen Funktion 
der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet ist, beein-
trächtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, 
3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem 
Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusam-
menhang weiterhin erfüllt wird. 
Soweit erforderlich, können auch vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt werden. Für 
Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufge-
führten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten 
betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß ge-
gen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.“  
Eine Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt aktuell noch nicht vor. Sogenannte 
„Verantwortungsarten“ wurden somit noch nicht festgelegt. Die artenschutzrechtlichen Verbote bei 
nach § 17 Abs. 1 oder Abs. 3 BNatSchG zulässigen Eingriffen sowie bei nach den Vorschriften des 
Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG gelten bislang 
nur für die in Anhang IV der Richtline 92/43/EWG (FFH -Richtlinie) aufgeführten Tier- und Pflan-
zenarten sowie für die europäischen Vogelarten.  
Bei erfüllten Verbotstatbeständen bliebe zu beurteilen, inwieweit dem Vorhaben auf der Grundlage 
des § 45 Abs. 7 BNatSchG (Ausnahmen) zur Genehmigung verholfen werden kann (Stufe III der 
Artenschutzprüfung, nicht Gegenstand der vorliegenden Unterlage). Als einschlägige Ausnahme-
voraussetzungen müssten dann nachgewiesen werden, dass  
• die Maßnahme „im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, ein-
schließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeb-
lich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt“ durchgeführt wird (Ziffer 4), 
• „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer 
oder wirtschaftlicher Art“ vorliegen (Ziffer 5),  
Des Weiteren darf eine Ausnahme nur zugelassen werden, wenn 
• „zumutbare Alternativen [die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der relevanten Ar-
ten führen] nicht gegeben sind und 
• „sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 
16 Abs.1 der Richtlinie 92/43/EWG weitergehende Anforderungen enthält. Artikel 16 Abs.3 der 
Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 9 Abs.2 der Richtlinie 2009/ 147/ EG sind zu beachten.“ 
2.2 Begriffsbestimmungen 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten (= Lebensstätte) 
Eine allgemeingültige Definition der Begriffe Fortpflanzungs - und Ruhestätten (breeding and 
resting places)  ist laut Guidance Document  der EU ( EUROPÄISCHE KOMMISSION 20211) nicht 
 
1 vgl. Ausführungen in Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse  
im Rahmen der FFH-Richtlinie vom 12.10.2021 - C(2021) 7301 final , S. 40.

Seite 9/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
möglich, da z.B. in Anhang IV der FFH-RL Artengruppen mit sehr unterschiedlichen Lebenszyklen 
und -strategien zusammengefasst sind. Eine genaue Definition ist daher für die jeweilige Art zu 
treffen. 
Gemäß Guidance Document der EU (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2021) dienen Fortpflanzungsstät-
ten v. a. der Balz/Werbung, der Paarung, dem Nestbau, der Eiablage sowie der Geburt bzw. (bei 
ungeschlechtlicher Fortpflanzung) der Produktion von Nachkommenschaft sowie der Eientwicklung 
und -bebrütung. Regelmäßig genutzte Fortpflanzungsstätten sind auch während der Abwesenheit 
der Tiere unter Schutz gestellt sowie dann, wenn eine Fortpflanzungsstätte nicht mehr genutzt ist, 
aber eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Tierart an diese Stätten 
zurückkehrt (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28.10.2021, Az. C-357/20, in: NVwZ 2022. 49). 
Hinsichtlich der Vögel sind unter Fortpflanzungsstätten nicht nur aktuell genutzte, sondern auch 
regelmäßig benutzte Brutplätze inbegriffen, die außerhalb der Brutzeit unbesetzt sind. Unbesetzte 
Brutstätten sind aber nur dann geschützt, wenn Vögel nicht nur regelmäßig dorthin wiederkehren, 
sondern auch auf diese angewiesen sind (Urteil BVerwG 9 A 39/07 vom 18.03.2009, vgl. auch 
„Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 
92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/157/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungs-
verfahren“ (VV-Artenschutz), Anlage 1 S. 23). Dies trifft v.  a. bei Spechten oder verschiedenen 
„Greifvögeln“ zu, aber auch (z.B.) bei Schwalben und anderen Zugvögeln. Analoges gilt für Fleder-
mausquartiere (OVG  Hamburg 2005: 2BS 19/05 15 E 2519/04; Zerstörung von Fortpflanzungs - 
und Ruhestätten, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Die Beseitigung von Sommerquartieren vo n Fle-
dermäusen stellt eine Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten dar, auch wenn diese den 
Tieren nicht ganzjährig als Schlaf- oder Ruheplatz dienen. Diese Definition erfährt eine Einschrän-
kung, wenn z.B. ein Verbund von Höhlenbäumen als Quartiere für Fledermäuse vorhanden ist. Der 
Schutz einer Fortpflanzungsstätte endet, wenn sie ihre Funktion endgültig verloren hat. Dies trifft 
z.B. bei Vogelarten zu, die in jedem Jahr an anderer Stelle ein neues Nest bauen. 
Nach KIEL 2015 sind Fortpflanzungsstätten folgendermaßen abzugrenzen: 
Bei territorialen Arten mit kleinen Brutrevieren wird das gesamte Brutrevier als Lebensstätte be-
zeichnet (z.B. bei Grauammer, Steinkauz, Mittelspecht). Bei Arten mit großen Revieren werden 
essenzielle Nahrungshabitate mit in die Betrachtung einbezogen (z.B. Schwarzstorch). Bei Arten 
mit großen Revieren und unspezifischen Nahrungshabitaten, wird das Nest inklusive einer artspe-
zifischen Ruhezone als Lebensstätte definiert (z.B. Mäusebussard, Turmfalke). 
Ruhestätten sind gemäß Guidance Document der EU (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2021) Gebiete, 
die für die Erhaltung eines Tiers oder einer Gruppe von Tieren während der nicht aktiven Phase 
wichtig sind. Für sessile Arten wird die Ruhestätte als der Ort definiert, an dem sie sich festsetzen. 
Zudem sind Ruhestätten zu schützen, wenn sie von einer geschützten Tierart nicht mehr bean-
sprucht werden, aber eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Art an 
diese Ruhestätte zurückkehrt (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 02.07.2020, Az. C-477/19, Rn. 
32-34). Sie dienen v.  a. der Thermoregulation, der Rast, als Schlafplatz oder der Erhol ung, der 
Zuflucht sowie der Winterruhe bzw. dem Winterschlaf. Beispiele für Ruhestätten sind:  
• Winterquartiere von Fledermäusen,  
• Winterquartiere von Amphibien (Landhabitate, Gewässer),  
• Sonnplätze der Zauneidechse, oder  
• Schlafhöhlen von Spechten.

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Nahrungshabitate fallen in der Regel nicht in den Schutzbereich. Zu beurteilen ist jedoch letztend-
lich die funktionale Bedeutung eines Bereiches im Lebenszyklus einer Art. Die „Verwaltungsvor-
schrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Rich tlinien 92/43/EWG 
(FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-
Artenschutz)“ MKULNV 2016 setzt hierzu in der Anlage 1, Nr.5 folgendes fest: 
„[…] Nahrungs- und Jagdbereiche sowie Flugrouten und Wanderkorridore u nterliegen als solche 
nicht dem Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Ausnahmsweise kann ihre Beschädigung auch 
tatbestandsmäßig sein, wenn dadurch die Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollstän-
dig entfällt (sogenannte „essenzielle Habitatelemente“). Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch 
den Wegfall eines Nahrungshabitats eine erfolgreiche Reproduktion in der Fortpflanzungsstätte 
ausgeschlossen ist; eine bloße Verschlechterung der Nahrungssituation reicht nicht. Endsprechen-
des gilt, wenn eine Ruhestätte durch bauliche Maßnahmen auf Dauer verhindert wird. […]“. 
Handelt es sich also um ein wesentliches Teilhabitat innerhalb eines funktionalen Gefüges und ist 
ein Ausweichen nicht möglich, so sind diese den Begriffen „Fortpflanzungs- und Ruhestätten (= Le-
bensstätte)“ zuzuordnen. 
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten 
Gemäß Guidance Document der EU (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2021) sollen die relevanten Arten 
in ihren besonders sensiblen Phasen des Lebenszyklus einen besonderen Schutz genießen. 
Die Periode der Fortpflanzung und Aufzucht umfasst v. a. die Zeiten von Balz, Paarung, Nestbau 
und Bebrütung, Eiablage und Jungenaufzucht.  
Die Überwinterungszeit umfasst die Phase der Inaktivität, der Winterruhe (bzw. Kältest arre) oder 
des Winterschlafs. 
Die Wanderungszeit umfasst die Phase, in der Tiere innerhalb ihres Lebenszyklus von einem Ha-
bitat in ein anderes wechseln, z.B. um der Kälte zu entfliehen oder um bessere Nahrungsbedin-
gungen vorzufinden. Tiergruppen mit besonders ausgeprägtem Wanderverhalten sind Amphibien, 
Zugvögel und Fledermäuse. 
Da die genannten Zeiträume den Lebenszyklus der Arten nahezu lückenlos abdecken, liegt für alle 
planungsrelevanten Arten ein ganzjähriges Störungsverbot vor (KIEL 2015). 
Lokale Population einer Art 
Unter dem Begriff der lokalen Population wird die Gesamtheit aller Individuen einer Art verstanden, 
die eine räumlich abgrenzbare Fortpflanzungs- oder Überdauerungsgemeinschaft bilden. 
Bei vielen Arten lässt sich eine Population anhand der geeigneten Lebensraumstrukturen bzw. 
Sozialstrukturen abgrenzen. Dies ist z.B. der Fall bei (KIEL 2015). 
• Wochenstuben oder Winterquartieren von Fledermäusen, 
• Lebensräumen des Feldhamsters, 
• Rastgebieten von z.B. Limikolen, Gänsen, Enten, 
• Brutvorkommen in seltenen Lebensräumen (z.B. bei Blaukehlchen, Löffelente, Teichrohr-
sänger),

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• der Fortpflanzungsgemeinschaft eines Moorfroschs in einem Kleingewässer(komplex), 
• dem Bestand des Großen Wiesenknopfes als Eiablageplatz des Dunklen Wiesenknopf-
Ameisenbläulings. 
Bei der Artengruppe der Vögel ist die Bestimmung der räumlichen Ausdehnung des Lebensraumes 
einer lokalen Population allerdings häufig sehr schwierig. Bei revierbildenden Arten mit großen 
Aktionsräumen und Arten mit flächiger Verbreitung eignen sich zur Abgrenzung der lokalen Popu-
lation eher administrative Einheiten wie Kreis- oder Gemeindegrenzen. So z.B. bei Schwarzstorch, 
Weißstorch, Mäusebussard, Turmfalke, Kiebitz, Rebhuhn, Teichhuhn, Schleiereule, Gr auspecht, 
Grünspecht, Nachtigall, Schafstelze, etc. (KIEL 2015). 
Bei den Koloniebrütern sind Ansiedlungen in einer Größenordnung von mehr als fünf Brutpaaren 
(z.B. Uferschwalbe) als eine lokale Population anzusehen (KIEL 2015).  
2.3 Methodik einer artenschutzrechtlichen Prüfung 
Als methodische Grundlage für die erforderliche Abarbeitung der speziellen artenschutzrechtlichen 
Regelungen für besonders und streng geschützten Arten dient neben der „Verwaltungsvorschrift 
zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) 
und 2009/147/EG (V -RL) zum Artenschutz bei Planungs - oder Zulassungsverfahren (VV -Arten-
schutz, Runderlass des MINISTERIUMS FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ mit Änderungsstand vom 06.06.2016)“ auch der Leitfaden „Geschützte Arten 
in Nordrhein -Westfalen – Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen“ (KIEL 
2015). 
Das LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFA-
LEN (LANUV) hat für NRW eine Liste der sogenannten planungsrelevanten Arten erstellt, die im 
Rahmen der Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu berücksichtigen sind. 
Diese Liste umfasst die streng geschützten Arten i.  S. v. § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG und eine 
Auswahl europäischer Vogelarten. Im Einzelnen handelt es sich um 
• alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,  
• alle Arten des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung (EG Nr. 338/97), 
• alle Arten des Anhangs I und wandernde Vogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz-
richtlinie, die in NRW regelmäßig auftreten und für die Schutzmaßnahmen erforderlich sind,  
• Vogelarten der Roten Listen Nordrhein-Westfalens (ohne Arten der Vorwarnliste) sowie  
• Koloniebrüter. 
Nach Art. 1 der EU -Vogelschutzrichtlinie stehen alle heimischen wildlebenden Vogelarten in Eu-
ropa unter Schutz. Vogelarten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten in NRW gehö-
ren, besitzen eine hohe Anpassungsfähigkeit, keine besonderen autoökologischen Ansprüche und 
keine besonderen Empfindlichkeiten. Diese Arten werden in Habitatgilden zusammengefasst und 
die Gilden hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange betrachtet.  
Arten, die nicht im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und keine europäischen Vogelarten sind, 
werden gemäß §  44 Abs. 5 (S. 5) BNatSchG nicht betrachtet. Hier ist davon auszugehen, dass 
diese Arten im Rahmen der Eingriffsregelung ausreichend betrachtet werden, sodass die Erforder-
nisse des Artenschutzes ebenfalls berücksichtigt sind.

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2.3.1 Auslegung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. 
Abs. 5 BNatSchG 
Fangen, Verletzen, Töten von Tieren oder ihren Entwicklungsformen 
(§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) 
Direkte Verletzungen oder Tötungen von Tieren oder deren Entwicklungsfor men, die mit der Be-
schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verbunden sind, können u. a. 
bei der Baufeldräumung oder der Einrichtung von Baustellenflächen auftreten, z.B. wenn Winter-
quartiere von Amphibien und Reptilien, Vogelnester oder Vogelgelege zerstört werden.  
Gemäß § 44 Abs. 5 S. 2 Nr.  1 BNatSchG fallen unvermeidbare Tötungen von Tieren (z.B. durch 
Kollisionen mit Kraftfahrzeugen), sofern es zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungs - und 
Verletzungsrisikos kommt, nicht unter den Verbotstatbestand nach §  44 Abs. 1 BNatSchG. Aller-
dings ist, soweit möglich, das vorhabenbedingte Risiko betriebsbedingter Verluste durch geeignete 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu reduzieren ( KIEL 2015). Des Weiteren ist das 
Verbot des Fan ges und Nachstellens nicht erfüllt, wenn es zum Schutz der Tiere erfolgt 
(§ 44 Abs. 5 S.2 Nr. 2 BNatSchG).  
Erhebliche Störung wild lebender Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen 
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-
rungszeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) 
Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population 
einer Art verschlechtert, d. h. das Verbot beinhaltet eine „Erheblichkeitsschwelle“.  
Gemäß Guidance Document der EU (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2021) sind relevante (tatbestands-
mäßige) Störungen insbesondere dann zu konstatieren, wenn 
• eine bestimmte Störintensität, -dauer und -frequenz gegeben ist, 
• die Überlebenschancen einer Population gemindert werden oder 
• der Brut- bzw. Reproduktionserfolg gemindert wird. 
Punktuelle Störungen ohne negativen Einfluss auf die Population einer Art (z.B. kurzfristige bau-
bedingte Störungen außerhalb der Brutzeit) fallen hingegen nicht unter den Verbotstatbestand. 
Gemäß der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung 
(LANA) können Handlungen, die diese Vertreibungseffekte entfalten und Fluchtreaktionen auslö-
sen, von dem Verbot erfasst sein, „wenn sie zu einer entsprechenden Beunruhigung der [...] Arten 
[...] führen“. 
Unter Störung wird in der Artenschutzprüfung im Hinblick auf die europäischen Richtlinien auch die 
Beunruhigung von Individuen durch indirekte Wirkfaktoren wie beispielsweise Lärmeinwirkungen, 
Licht, andere visuelle Effekte (z.B. Silhouettenwirkung), Zerschneidungswirkung sowie Erschütte-
rungen verstanden. Zu den „ähnlichen Handlungen", durch die z.B. europäische Vogelarten an 
ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten gestört werden, gehören somit auch bau- oder be-
triebsbedingte Störungen (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 – 9 A 3.06 – Rn. 227).

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Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Störungsverbot  
Am 04.03.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zu Reichweite und Um-
fang der artenschutzrechtlichen Zugr iffsverbote beantwortet (Rechtssache C -473/19 und C -
474/19) und dabei erneut den Individuenbezug der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände the-
matisiert. Vor diesem Hintergrund wurden bei der hier vorgenommenen Prüfung des artenschutz-
rechtlichen Störungsverbots vorsorglich auch mögliche individue nbezogene Betroffenheiten ge-
schützter Arten berücksichtigt. 
Entnehmen, Beschädigen, Zerstören von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten 
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) 
Von einer Beschädigung oder Zerstörung einer Lebensstätte wird nicht nur dann ausgegangen, 
wenn sie direkt beansprucht wird, sondern auch, wenn durch andere vorhabenbedingte Einflüsse, 
wie z.B. Lärmimmissionen, ihre Funktion in einer Weise beeinträchtigt wird, dass sie von den Indi-
viduen (bzw. bei Arten mit sehr großen Revieren von dem jeweiligen Individuum) der betroffenen 
Art nicht mehr dauerhaft besiedelbar ist.  
Eine besondere Bedeutung kommt Habitatbereichen zu, die eine Schlüsselstellung einnehmen 
(Schlüsselhabitate). Solche Bereiche spielen im Lebenszyklus eine besonders wichtige Rolle und 
sind in der Regel nicht ersetzbar. Beispielsweise benötigen Spechte neben den Bruthöhlen auch 
weitere Höhlen, die z.B. als Schlafhöhlen (Ruhestätten) oder für die Balz genutzt werden. Entschei-
dend ist letztendlich, ob die Funktionalität der Lebensstätte im räumlichen Zusammenhang trotz 
des Eingriffs gewahrt bleibt, z.B. durch die Möglichkeit des „Ausweichens“. 
Ferner fallen die Aufgabe von Brutplätzen infolge von Störwirkungen sowie der Wegfall essenzieller 
Nahrungshabitate in NRW ebenfalls unter das Verbot der Zerstörung nach Nr. 3 (vgl. Anlage 1, Nr. 
4 und Nr. 5 VV-Artenschutz). 
Ein Verstoß gegen das Verbot liegt gem. §  44 Abs. 5 S. 2 Nr. 3  BNatSchG nicht vor, wenn die 
ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestät-
ten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. 
Entnehmen, Beschädigen, Zerstören wild lebender Pflanzen, ihrer Entwicklungsformen 
oder ihrer Standorte (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG) 
Eine Beschädigung von Standorten wild lebender Pflanzenarten führt bereits zu einem Verstoß 
gegen den Verbotstatbestand der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung wild lebender Pflan-
zen (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG). Somit wird nicht nur von einer Beschädigung oder Zerstörung 
des Standortes ausgegangen, wenn dieser in Anspruch genommen wird, sondern auch wenn die-
ser als Standort für die betroffenen nach Anhang IV FFH -Richtlinien geschützten wild lebenden 
Pflanzenarten unbrauchbar gemacht wird.  
Ein Verstoß gegen das Verbot liegt gemäß § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 und 3 BNatSchG nicht vor, wenn 
die Entnahme wild lebender Pflanzen oder ihrer Entwicklungsform im Rahmen einer erforderlichen 
Maßnahme zu ihrem Schutz erfolgt und die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben 
betroffenen Standorte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.

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2.3.2 Einbeziehung von Maßnahmen 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen (mitigation measures1) 
setzen am Projekt an. Sie führen dazu, dass Projektwirkungen entweder vollständig unterbleiben 
oder soweit abgemildert werden, dass keine erhebliche Einwirkung auf geschützte Arten erfolgt 
(z.B. Einengung des Baustreifens, bauzeitliche Schutzmaßnahmen). 
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) 
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen dienen z.B. durch Schaffung funktionsfähiger Ersatzlebens-
räume vor Eingriffsbeginn dazu, Verbotstatbestände abzuwenden. Es werden zwei Maßnahmen-
typen unterschieden: 
Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität  (CEF-Maßnahmen, 
continuous ecological functionality-measures) entsprechen den vorgezogenen Ausgleichsmaß-
nahmen gem. § 44 Abs. 5 S. 3 BNatSchG und setzen unmittelbar am betroffenen Bestand der ge-
schützten Arten an. Sie dienen dazu, die Funktion der konkret betroffenen Lebensstätte (Fortpflan-
zungs- und Ruhestätte) im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Dabei muss die ökologisch -
funktionale Kontinuität gesichert sein. CEF-Maßnahmen haben einen Vermeidungscharakter und 
einen unmittelbaren räumlichen Bezug zum betroffenen Habitat, z.B. in Form einer Vergrößerung 
oder der Neuschaffung in direkter funktionaler Beziehung zu diesem. 
Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustands der lokalen Population entsprechen überwie-
gend den Anforderungen an CEF-Maßnahmen, allerdings mit dem weiteren Bezugsraum einer lo-
kalen Population und dienen der Sicherung des Erhaltungszustands der lokalen Population im Hin-
blick auf das Störungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. 
Wenn möglich, sollten sich die Maßnahmen inhaltlich und räumlich an übergeordneten Arten-
schutzkonzepten orientieren. Eine Abstimmung mit den zuständigen Fach- und Naturschutzbehör-
den ist in jedem Fall zu empfehlen. 
Kompensatorische Maßnahmen (FCS-Maßnahmen) 
Kann eine verbotstatbeständliche Beeinträchtigung einer relevanten Art trotz der Durchführung von 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen nicht 
ausgeschlossen werden, so kann das geplante Vorhab en nur mit einer Ausnahmegenehmigung 
zugelassen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich der Erhaltungszustand der Population 
einer Art nicht verschlechtern darf bzw. bezogen auf die Arten des Anhang IV der FFH -Richtlinie, 
die Populationen der betroffenen Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnah-
meregelung ohne Beeinträchtigungen in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen müssen.  
Damit sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Art nicht verschlechtert, bzw. 
ein günstiger Erhaltungszustand erhalten bleibt, werden in diesem Zusammenhang in der Regel 
populationsfördernde kompensatorische Maßnahmen (compensatory measures, FCS-Maßnah-
men, favourable conservation status) erforderlich. Art und Umfang der Maßnahmen ergeben sich 
aus der Schwere der Beeinträchtigung sowie aus den spezifischen Empfindlichkeiten und 
 
1 vgl. Ausführungen in Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse  
im Rahmen der FFH-Richtlinie vom 12.10.2021 - C(2021) 7301 final , S. 40.

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ökologischen Erfordernissen der betroffenen Art bzw. ihrer Populationen. Hinsichtlich der zeitlichen 
Komponente ist zu beachten, dass keine Zeitlücke (time-lag) entsteht darf, in der eine irreversible 
Populationsschwächung (Engpass-Situation) erfolgt.  
2.3.3 Bewertung des Erhaltungszustandes der lokalen Population 
Bei der Prüfung, ob Verbotstatbestände gem. §  44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllt sind, wird als 
Bezugsebene für die Beurteilung der Erheblichkeit von Störungen die lokale Population verwendet. 
Eine gutachterliche Bewertung des Erhaltungszustands der lokalen Population wird vorgenommen, 
wenn eine erhebliche störungsbedingte Beeinträchtigung der lokalen Population nicht auszuschlie-
ßen ist oder wenn ein Ausnahmeverfahren gem. §  45 Abs. 7 BNatSchG durchgeführt wird ( KIEL 
2015). 
Die Bewertung erfolgt gutachterlich anhand folgender drei Kriterien: 
• Zustand der Population (Populationsdynamik und -struktur), 
• Vorhandene Habitatqualität (artspezifische Strukturen), 
• Gegebene Beeinträchtigungen. 
Falls keine konkreten Zahlen zum Bestand im jeweiligen Bezugsraum vorliegen, sind plausible 
Schätzungen vorzunehmen (z.B. über die durchschnittliche Größe eines Mäusebussard -Reviers 
und den Waldanteil mit zur Brut nutzbaren Beständen sowie zur Nahrungssuche geeignete Offen-
landflächen, oder z.B. bei der Rauchschwalbe über die Anzahl vorhandener Bauernhöfe mit Vieh-
haltung und umgebenden, zur Jagd nutzbaren Grünländereien) (KIEL 2015). 
Die Einstufung des Erhaltungszustandes erfolgt nach einem dreistufigen Modell in die ordinalen 
Wertstufen 
• A - hervorragender Erhaltungszustand, 
• B - guter Erhaltungszustand, 
• C - mittlerer bis schlechter Erhaltungszustand. 
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes einer lokalen Population ist insbesondere dann 
anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Bruterfolg oder die Reproduktionsfähigkeit ver-
mindert werden, wobei dies artspezifisch für den jeweiligen Einzelfall untersucht und beurteilt wer-
den muss (KIEL 2015). Bei der hier vorgenommenen Prüfung des artenschutzrechtlichen Störungs-
verbots wurden auch mögliche individuelle Betroffenheiten geschützter Arten berücksichtigt.

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3 Methodisches Vorgehen 
Es werden die folgenden Arbeitsschritte durchgeführt: 
Ermittlung des potenziellen Artenspektrums (Kap. 5.2) 
Auf Grundlage einer Datenrecherche und der Habitatausstattung des Untersuchungsraums  wird 
vorab eine Einschätzung der zu erwartenden Tierarten vorgenommen. Dabei werden Grundlagen-
werke, Verbreitungsatlanten und online verfügbare Datenbanken gesichtet und außerdem eine Da-
tenabfrage an die zuständigen Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und ggf. anerkannten 
Fachexperten gestellt. Ergänzend w ird eine Übersichtsbegehung zur Dokumentation faunistisch 
relevanter Habitatelemente und -strukturen durchgeführt. Die Datenrecherche erfolgte im Rahmen 
der faunistischen Planungsraumanalyse (FPA) (FROELICH & SPORBECK 2022A). Übernommen wer-
den die Ergebnisse zum Vorkommen der in NRW planungsrelevanten Arten (Arten nach Anhang 
IV der FFH-Richtlinie und eine vom LANUV getätigte Auswahl europäischer Vogelarten). Die in der 
FPA aufgeführten Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (Hirschkäfer, Spanische Flagge und die 
aufgeführten Fischarten) sind nicht Gegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung und entfallen 
entsprechend2. 
Funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse (Kap. 6) 
Das Ziel dieses Arbeitsschrittes besteht erstens darin, den Untersuchungsraum in Teilbereiche zu 
differenzieren und zweitens, in diesen Teilbereichen die möglichen Betroffenheiten aus Sicht des 
Artenschutzes abzuschätzen. Dazu erfolgt eine Einteilung des Untersuchungsraumes in faunisti-
sche Funktionsräume. Ein Funktionsraum umfasst in diesem Sinne Landschaftsstrukturen und Be-
reiche einheitlicher Landnutzungsformen, die das Vorkommen einer weitgehend homogenen Ar-
tengemeinschaft bedingen. Somit lassen sich durch das Abgrenzen faunistischer Funktionsräume 
räumliche Unterschiede zwischen potenziell vorkommenden Artengemeinschaften identifizieren.  
Für jeden der Funktionsräume wird das potenziell vorkommende Artinventar bestimmt. Maßgeblich 
hierfür ist das in Kap. 5.2 hergeleitete potenzielle Artenspektrum  des Gesamtuntersuchungsrau-
mes. 
Für die potenziell vorkommenden Arten erfolgt eine überschlägige Analyse der Betroffenheit (im 
Sinne der Prüfung der Verbote nach § 44 Abs. 1 i. V. m Abs. 5 BNatSchG). Hierbei wird angenom-
men, dass die potenziell im Funktionsraum vorkommenden Arten auch tatsächlich vorkommen und 
dortige geeignete Habitatstrukturen besiedeln (worst-case-Betrachtung). 
Kartierungen wurden bereits mit Blick auf die kommenden Verfahren zur Zulassung von Sonder-
betriebsplänen durchgeführt und Kartierergebnisse liegen derzeit für sämtliche betrachtungsrele-
vanten Artgruppen, mit Ausnahme der Rastvögel und Fledermäuse vor (mit dem Stand Ende Sep-
tember 2022), wobei die Ergebnisse der Fledermauskartierung nahezu vollständig sind (es fehlen 
Begehungen aus dem Herbst). Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse bestätigen die hier vor-
genommene Potenzialanalyse zum Vorkommen geschützter Arten. 
Durch Zusammenführung des potenziellen Artenspektrums mit der Habitatausstattung der einzel-
nen Funktionsräume und den zu erwartenden Wirkfaktoren  wird das Konfliktpotenzial  des 
 
2 Potenzielle Habitate der Arten Hirschkäfer und Spanische Flagge wurden im Rahmen nachfolgend durchgeführ-
ter Kartierungen im Bereich der Arbeitsflächen zudem auch nicht festgestellt.

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Vorhabens aus Sicht des Artenschutzes im entsprechenden Funktionsraum ermittelt. Dabei wer-
den folgende Faktoren betrachtet: 
• die räumliche Dimensionierung (Flächeninanspruchnahme) des Vorhabens (sowie die auf-
tretenden Wirkfaktoren) in Relation zur Lage der möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten, 
• die naturschutzfachliche Bedeutung und der Gefährdungsstatus der pote nziell auftreten-
den Arten, 
• die Empfindlichkeiten, die die potenziell auftretenden Arten gegenüber den Wirkfaktoren 
des Vorhabens aufweisen, 
• die Anzahl der möglicherweise betroffenen Individuen und der daraus hervorgehende 
quantitative Maßnahmenbedarf, 
• die Vorlaufzeit und Prognosesicherheit von gegebenenfalls notwendig werdenden Maß-
nahmen, 
• die Inanspruchnahme von räumlich stark limitierten bzw. einzigartigen Strukturen. 
Aus der Betrachtung der benannten Faktoren ergibt sich in Summation d as Konfliktpotenzial des 
Vorhabens im entsprechenden Funktionsraum, d.h. die zu erwartende Vereinbarkeit mit den Be-
langen des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i. V. m Abs. 5 BNat SchG. Dies wird  mittels eines 
vierstufigen „Ampelsystems“ dargestellt (s. Tab. 1). Die Einstufung innerhalb des Ampelsystems 
erfolgt nach fachgutachterlicher Einschätzung und wird verbal argumentativ begründet. Als Ergeb-
nis des Bearbeitungsschritts werden sämtliche Funktionsräume einer der vier Ampelstufen zuge-
wiesen. 
Tab. 1 Vierstufige Einstufung des Konfliktpotenzials des Vorhabens in den Funktionsräumen 
grün Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder Auftreten von Betrof-
fenheiten, die mittels gängiger, praxiserprobter Vermeidungsmaßnahmen abzuwen-
den sind. 
gelb Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels entsprechender Ver-
meidungsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen abzuwenden. 
orange Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind mittels entsprechender Vermeidungs-
maßnahmen/CEF-Maßnahmen ab zuwenden, wobei die m öglichen Maßnahmen 
eine geringe Prognosesicherheit aufweisen, nur unter hohem Aufwand umsetzbar 
sind oder einer langen Vorlaufzeit bedürfen. 
rot Es sind artenschutzrechtliche Betroffenheiten zu erwarten, die weder mittels Ver-
meidungs- noch mittels CEF-Maßnahmen abgewendet werden können. Eine Prü-
fung der Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wird voraussicht-
lich notwendig. 
Fazit 
Als Ergebnis des Gutachtens wird das Konfliktpotenzial des Vorhabens in den abgegrenzten Funk-
tionsräumen bewer tet. Verfahrensrelevante artenschutzrechtliche Betroffenheiten, die

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zulassungshemmend oder zulassungsversagend wirken können, w erden soweit erforderlich ent-
sprechend herausgestellt. Die Untersuchung möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte auf Basis 
der Potenzialanalyse stellt eine worst-case-Betrachtung dar, die eine Beurteilung der Machbarkeit 
des Vorhabens aus Sicht des Artenschutzes ermöglicht.

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4 Beschreibung des Vorhabens 
4.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 
Der von der Bundesregierung im Jahr 2020 beschlossene Ausstieg aus der deutschen Braunkoh-
leverstromung bis 2038, der bundesgesetzlich mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz  
(KVBG) eingeleitet wurde, hat u.a. eine frühere Beendigung der Kohlegewinnung i n den Tage-
bauen Garzweiler und Hambach zur Folge. In diesem Zusammenhang stellt die Leitentscheidung 
„Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ vom 23.03.2021 (im Folgenden: Leiten-
tscheidung 2021) den Beitrag der Landesregierung zur Umsetzung des bundesgesetzlich einge-
leiteten Kohleausstiegs dar. Sie sieht unter anderem die Nutzung von Rheinwasser für die Befül-
lung der Tagebau seen Garzweiler und Hambach nach Beendigung des Abbaus vor (Entschei-
dungssätze 9 und 10 der Leitentscheidung).  
Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tagebaugelände Garzweiler zu sichern, wurde der „Braun-
kohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertrans-
portleitung“ aufgestellt und am 17.06.2020 durch die Landesregierung NRW genehmigt. Der Plan 
dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse zwischen einer Wasserentnahmestelle 
am Rheinufer bei Dormagen -Rheinfeld und dem RWE -Betriebsgelände am Tagebau Garzweiler 
bei Frimmersdorf. Die RWTL zum Tagebau Hambach wird in größtm öglicher Bündelung mit der 
raumordnerisch gesicherten Trasse geführt. Der geänderte Braunkohlenplan soll letztlich die 
Trasse der RWTL zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich aller erforderlichen 
Bauwerke sichern.  
Nachfolgend werden der geplante Trassenverlauf der RWTL, die geplanten Bauwerke sowie die 
zur Anwendung kommenden Bauverfahren beschrieben.  
4.1.1 Trassenverlauf der RWTL 
Unter Berücksichtigung der geplanten Bündelung lassen sich für das RWTL-Gesamtvorhaben 
Garzweiler/Hambach drei Abschnitte definieren: 
• Die „Bündelungsleitung“ beschreibt den Leitungsabschnitt, in dem die RWTL zum Tage-
bau Hambach die raumordnerisch bereits gesicherte Trasse des o.g. Sachlichen Teilplans 
nutzt. Die Trasse beginnt am Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer bei Dor-
magen-Rheinfeld (Entnahmestelle „Piwipp“, Rhein -km 712,6), verläuft anschließend zu-
nächst nördlich des zentralen Siedlungsbereich es von Dormagen, passiert dann den 
Knechstedener Wald im Bereich der engsten Stelle und verläuft südlich bis zum Ver teil-
bauwerk südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“.  
• Der Abschnitt der Trasse „Hambachleitung“ beginnt am Verteilbauwerk südlich der „Voll-
rather Höhe“ und verläuft anschließend in enger Bündelung mit der Grubenanschluss-
bahn (GAB) Nord-Süd-Bahn, bevor zunächst landwirtschaftiche Flächen und die Rekulti-
vierungsbereiche des ehemaligen Tagebaus Fortuna Garsdorf gequert werden. Anschlie-
ßend an das Peringsmaar wird eine Schneise in der Siedlungsbebauung im Erfttal zwi-
schen bei Bedburg genutzt. Über den Radweg der ehemaligen Fernbandtrasse wird die 
RWTL dann bis zum Rand des Tagebaus Hambach geführt. 
• Der Abschnitt der Trasse „Garzweilerleitung“ ist über den o.g. Sachlichen Teilplan gesi-
chert und umfasst die Garzweiler-Leitung ausgehend vom Verteilbauwerk in Richtung 
Westen bis zum Übergabepunkt auf dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf. Der

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Abschnitt der Garzweilerleitung ist daher nicht Gegenstand der geplanten Änderungen 
des Braunkohlenplans. 
4.1.2 Geplante bauliche Anlagen 
Zur Realisierung der RWTL nac h Garzweiler und Hambach sind verschiedene bauliche Anlagen 
erforderlich. Konkret handelt es sich um 
• das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer, einschließlich druckluftbasierter 
Freispüleinrichtung („Hydroburst“), 
• das Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich, 
• das Verteilbauwerk zur Verteilung der ankommenden Leitungen jeweils in Richtung der 
Tagebaue Garzweiler und Hambach südlich der Abraumhalde „Vollrather Höhe“, 
• die Rohrleitungen zum Transport des entnommenen Rheinwassers in Richtung der Tage-
baue, inkl. technischer Einrichtungen. 
Für detaillierte Ausführungen zu Funktions- und Arbeitsweisen im Zusammenhang mit dem Bau, 
der Anlage und dem Betrieb der technischen Anlagen und Bauwerke wird auf die ausführliche 
Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2 - 2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswir-
kungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 
2022B) verwiesen. 
Entnahmebauwerk und Hydroburst 
Die Entnahme des Rheinwassers erfolgt im Uferbereich des Rheins bei Rheinstrom-km 712,6. Im 
Uferbereich des Rheins wird ein Entnahmebauwerk errichtet. Hier soll Rheinwasser mittels sechs 
sogenannter Passiv-Rechen (voraussichtlich Johnson Screens® als nach derzeitigem Stand beste 
verfügbare Technik zur Vermeidung  der Ansaugung von Fischen) entnommen werden. Die Ab-
messungen des Entnahmebauwerks belaufen sich auf ca. 60 m x 15 m.  
Die minimale Entnahmemenge wird dabei 1,8 m³/s betragen und dient der Sicherstellung der be-
nötigten Ökowasserversorgung. Die maximale Entnahme beträgt gem. der vorhandenen Leitungs- 
und Anlagenkapazität 18 m³/s. Das entnommene Rheinwasser wird über eine Freigefälleleitung zu 
einem Pumpbauwerk hinter dem Rheindeich befördert. Es werden insgesamt drei Leitungen durch 
untertägigen Vortrieb in Schutzrohren zum geplanten Pumpbauwerk verlegt. Zur Deichquerung soll 
ein möglichst setzungs - und vibrationsarmes Verfahren zur Anwendung kommen. Aufgrund des 
anstehenden Grundwassers kommen hierzu zum Beispiel Verfahren des Microtunnelings, die sus-
pensionsgestützt mit Druckluftpolster arbeiten, in Frage.  
Ein regelmäßiges Freispülen der Rechenoberfläche erfolgt mittels Druckluft (sog. „Hydroburst“) in 
einem wasserdruckdichten Gebäude, das nicht sichtbar unter Flur im Deichvorland liegen wird. 
Zusätzlich zur dargestellten druckluftbasierten Reinigung muss damit gerechnet werden, dass das 
biologische Wachstum auf den Screens manuell entfernt werden muss. Dazu müssen in regelmä-
ßigen Abständen Taucher eingesetzt werden. 
Im Zusammenhang mit der Errichtung des En tnahmebauwerks und der dazugehörigen techni-
schen Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt. Zur Erschließung des 
Entnahmebauwerks sollen die vorhandenen Wirtschaftswege genutzt und nur bei Bedarf punktuell 
ertüchtigt werden. Da h ier nur unregelmäßig (Kontrolle, Austausch von Komponenten,

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Instandhaltung) Fahrten erforderlich sind, kann auf einen Ausbau der Wege in Asphaltbauweise 
verzichtet werden. 
Pumpbauwerk 
Durch drei Leitungen mit natürlichem Gefälle und schwerkraftbewegtem Was ser (Freigefällelei-
tung) wird das am Rhein entnommene Wasser zum Pumpbauwerk im Deichhinterland geführt. Dort 
wird das Wasser in die drei geplanten (Druck-)Rohrleitungen eingespeist. Dem Wasser muss dabei 
Energie durch Pumpen zugeführt werden, um einerseits die geodätischen Höhenunterschiede zwi-
schen der Entnahmestelle am Rhein und den Auslaufbereichen an den Tagebauen Hambach und 
Garzweiler zu überwinden und andererseits Reibungsverluste zu überwinden, die auf dem Trans-
portweg entstehen. 
Die Gebäudekonzeption für das Pumpbauwerk beinhaltet einen oberirdischen und einen unterirdi-
schen Teil. Der unterirdische Teil nimmt hierbei die wesentlichen technischen Anlagenteile des 
Pumpen- und Rohrraums sowie der Siebanlage auf. Der unterirdische Gebäudeteil erfordert eine 
Gebäudeabmessung von ca. 45 m x 100 m und eine Tiefe von 13 m bis 15 m OKFF (Oberkante 
Fertig Fußboden) unter Geländeoberkante. Für den Bauwerkskörper oberhalb der Geländeober-
kante ist ein Flächenbedarf von 45 m x 40 m erforderlich, bei einer Bauwerkshöhe von rd. 9 m über 
Geländeoberkante. Ein Teil der Bereiche der unterirdisch angeordneten Gebäudeflächen können 
hierbei als Verkehrsflächen für die Unterhaltung und Wartung des Pumpwerks genutzt werden. 
Vor Einspeisung in die Rohrleitungen wird das entn ommene Wasser von Fremdstoffen gereinigt. 
Dazu wird den Pumpen eine Abscheideanlage vorgeschaltet, die ebenfalls im Pumpbauwerk un-
tergebracht wird. Der Einlauf der Freigefälleleitung in die Abscheideanlage im Pumpbauwerk liegt 
rd. 10 m unter Geländeoberkante, wobei die Siebbandanlage um weitere 1 bis 2 m vertieft werden 
kann, um auch bei Niedrigwasserständen eine ausreichende Benetzung der Siebbänder zu ge-
währleisten. Eine Reinigung der Siebe erfolgt durch Abspritzen. Das Siebgut wird zusammen mit 
dem zum Abspritzen verwendeten Rohwasser in einer Rinne gesammelt und kann bei Bedarf be-
probt werden. Für die erforderliche Entnahmemenge sind drei Siebstraßen mit einer lichten Kanal-
breite von jeweils ca. 3,5 m erforderlich. Der Abtransport des Siebguts erfolgt bedarfsweise durch 
LKW-Transport. Alternativ wird zu dem v.b. System auch eine ebenfalls innerhalb des Gebäudes 
befindliche Siebreinigungsmaschine geprüft (System Geiger Multi -Disc o.ä.), welche ebenfalls in 
die Kategorie Siebbandmaschinen einzuordnen ist und der gleichen Funktion dient.  
Die Außenanlagen des Pumpbauwerks werden mit einer mindestens 2 m hohen Zaunanlage ein-
gefriedet. Im Bereich der Zufahrt ist eine Toranlage vorgesehen. Eine Beleuchtung der Außenan-
lagen innerhalb des umzäunten Bereichs ist vorgesehen.  Zu den verkehrstechnischen Außenan-
lagen gehört ein Wendeb ereich, der mindestens auf das Wenden für 7,5  t-Lkw ausgelegt sein 
sollte. Für größere Fahrzeuge (größere Lkw, Mobilkran) ist der Wendebereich so auszulegen, dass 
ein Wenden mit Rangieren (Rückstoßen) erfolgen kann. Neben der Pumpstation sind Stellplätze 
vorzusehen. Die Anzahl der Stellplätze hängt von dem zu erwartenden Wartungsverkehr ab. 
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Pumpbauwerks und der dazugehörigen technischen 
Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 100 m benötigt. 
Die verkehrstechnische Erschließung des Pumpbauwerks erfolgt von Nordwesten her über den 
Zuweg zur Industriedeponie Dormagen (Piwipper Straße). Die Piwipper Straße ist ggf. zum Teil zu 
ertüchtigen und auszubauen. Der derzeitige Feldweg zwischen den landwirtschaftlichen

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Nutzflächen, welcher parallel zum Rheindamm in einem Abstand von rd. 180 m verläuft, kann zur 
Erschließungsstraße für das Pumpbauwerk ausgebaut werden. Hierfür wird eine Straßenbreite von 
mindestens 3,25 m benötigt, um den Schwerverkehr aufnehmen zu könne n (unverändert gegen-
über Altverfahren). Die Länge der auszubauenden Feldwege beträgt rd. 750  m. Die Länge der 
Erschließungsstraße auf derzeitigem Feld beträgt rd. 180 m. Es ergibt sich eine unveränderte Ge-
samtlänge der Erschließungsstraße von rd. 930  m. Die Entwässerung der Erschließungsstraße 
erfolgt über die Schultern. Es wird davon ausgegangen, dass der Weg auf Geländeniveau ausge-
baut wird. Die Erschließungsstraße wird voraussichtlich in Asphaltbauweise ausgeführt und bau-
zeitlich geringfügig verbreitert.  
Verteilbauwerk 
Das zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Ab-
schnitt Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Abschnitt Garzweilerlei-
tung) und Hambach (Abschnitt Hambachleitung). Im Verteilbauwerk ist eine Zwischenpumpstation 
für den Wassertransport nach Garzweiler vorgesehen. Die zum Transport nach Hambach erforder-
liche Druckhöhe kann hingegen im Pumpbauwerk unmittelbar nach der Entnahme aufgebaut wer-
den. Zur Unterbringung der Armature n und Pumpen in den notwendigen Abständen zueinander 
sowie der begleitenden Einrichtungen ist ein Platzbedarf für das Bauwerk von rd. 65 m x 65 m 
(Höhe rd. 7 m) vorzusehen.  
Die Außenanlagen des Verteilbauwerks werden vergleichbar mit denen des Pumpbauwerk s ge-
staltet. Es ergibt einschließlich des Gebäudes sich ein Flächenbedarf von insgesamt rd. 4.000 m². 
Die Außenanlagen müssen, je nach exakter Platzierung des Bauwerks, an vorhandene Verkehrs-
flächen angeschlossen werden. Die verkehrstechnische Erschließung kann direkt von der Allrather 
Straße erfolgen. 
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Verteilbauwerks und der dazugehörigen technischen 
Anlagen wird ein Arbeitsstreifen mit einer Breite von 70 m benötigt. Zudem ist für die Hambachlei-
tung, die am Verteilbauwerk abzweigt, ein 60 m breiter Arbeitsstreifen (inkl. geringfügiger Aufwei-
tung am Schnittpunkt zur Hambachleitung) vorgesehen.  
Rohrleitungen 
Im Abschnitt der Bündelungsleitung (Entnahmestelle am Rhein bis Verteilbauwerk) werden drei 
Rohre mit einem Durc hmesser von 2200  mm (DN2200) verlegt.  Ab dem Verteilbauwerk führen 
zum Tagebau Hambach zwei Leitungen mit jeweils DN2200. Der Trassenabschnitt der Garzwei-
lerleitung entspricht den Planungen zum rechtskräftigen Sachlichen Teilplan. Hier werden zwei 
Leitungen mit jeweils DN1400 verlegt. Parallel zu den Rohrleitungen werden im Rohrgraben (in-
nerhalb des Schutzstreifens) Strom- und Steuerungskabel mitverlegt. 
4.1.3 Bauzeitlicher Flächenbedarf und Bauausführung 
Die Rohrleitungen werden überwiegend in offener Ba uweise durch Aushub eines Rohrgrabens 
verlegt. Hierfür wird in Abhängigkeit vom Leitungsabschnitt ein bestimmter Arbeitsstreifen ange-
setzt. Der Arbeitsstreifen wird so konzipiert, dass er alle Tätigkeiten zur Errichtung des Vorhabens 
aufnehmen kann (Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, Baubewegungsflächen sowie Rohr-
graben inkl. Böschung) und die Flächen für das Lagern des Bodenaushubs vorhält. Seine Breite 
wird durch den Verzicht auf Böschungen reduziert, wenn räumlich beengte Verhältnisse vorliegen 
sowie bei Querung von ökologisch, nutzungsbedingt und morphologisch sensiblen Bereichen und

Seite 23/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
untergeordneten Verkehrswegen. An einzelnen Stellen kommt eine geschlossene Bauweise mit 
grabenlosem Verfahren zum Einsatz (untertägiger Vortrieb).  
Die bauvorbereitenden Arbeiten werden vorlaufend zu den eigentlichen Bauarbeiten je nach Erfor-
dernis abschnittsweise im Trassenbereich durchgeführt. Es werden Transport -, Erd- und Erkun-
dungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen an einzelnen Arbeitsstellen bzw. -abschnitten 
(Archäologie) und dauern i. d. R. jeweils nur wenige Tage. Archäologische Grabungen mit Einsatz 
eines Baggers (soweit erforderlich) können sich je nach Befund über mehrere Wochen erstrecken. 
Insgesamt kommen bei den bauvorbereitenden Maßnahmen einz elne typische Baugeräte, wie 
Bagger, Radlader und verschiedene grundbautechnische Sondierungsgeräte zum Einsatz. 
Die Baustelleneinrichtungsflächen werden punktuell innerhalb des gesamten Trassenbereichs der 
RWTL an den Bauwerken (Entnahmebauwerk, Hydroburst, Pump- und Verteilbauwerk) an ausge-
wählten Rohrvortriebs-Baustellen und an zentralen Stellen im Trassenverlauf der Rohrleitungen 
errichtet. Zur Erschließung dieser Flächen werden bestehende Straßen - und Wegeverbindungen 
genutzt. Die Baustelleneinrichtungsflächen werden zur Aufstellung von Material -, Baubespre-
chungs- und Sanitärcontainern sowie für die Nutzung als P arkplatz und Lagerplatz mit Schotter 
befestigt. Vorhandener Oberboden wird hierfür abgeschoben und für den Wiedereinbau nach Be-
endigung der Baumaßnahme seitlich gelagert. Schotterbefestigung und Unterboden werden durch 
ein Geovlies getrennt. Soweit erforderlich, wird vorlaufend zum Schottereinbau eine Bodenverbes-
serung zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Bodens durch Einfräsen von Kalk und Zement durch-
geführt. Zusätzlich wird auf den Flächen bedarfsweise eine Beleuchtung vorgesehen. Die Baustel-
lencontainer werden mit LKW angeliefert und mit Mobilkran abgeladen.  
Nach Beendigung der Baumaßnahmen für die Verlegung der RWTL werden die Baustelleneinrich-
tungsflächen zurückgebaut, der ggf. mit Kalk und Zement verfestigte Boden aufgenommen und der 
seitlich gelagerte Oberboden wieder angedeckt. Die Errichtung einer Baustelleneinrichtungsfläche 
dauert ca. vier Wochen, der Rückbau ca. drei Wochen. Bei der Herstellung der einzelnen Baustel-
leneinrichtungsflächen kommen nach jetzigem Kenntnisstand im Wesentlichen  folgende Bauge-
räte zum Einsatz: Zwei Bagger, ein Mobilkran, drei LKW, eine Planierraupe, eine Vibrationswalze 
sowie bedarfsweise eine Bodenfräse und ein Wasserwagen.  
Bei der Nutzung der Baustelleneinrichtungsfläche werden diese regelmäßig mit Pkw und Lkw an-
gefahren. Die Verkehrsbelastung ist gering (< 100 Kfz/d) und grundsätzlich mit dem Verkehr auf 
Erschließungsstraßen im öffentlichen Raum vergleichbar. Der Anlieferungsverkehr erfolgt über öf-
fentliche Verkehrswege, die die Trasse kreuzen. 
Die verschiedenen Bauweisen werden nachfolgend mit ihrem jeweiligen Flächenbedarf und den 
Bereichen, in denen sie zur Anwendung kommen, erläutert. Für detaillierte Ausführungen zur Bau-
ausführung wird auf die ausführliche Vorhabenbeschreibung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den 
voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und Angaben für den Um-
weltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022B) verwiesen. 
Offene Bauweise mit Regelarbeitsstreifen 
Im Regelfall kommt die offene Bauweise als bevorzugtes Bauverfahren zur Anwendung. Dafür wird 
ein Arbeitsstreifen angesetzt, der zum einen den geböschten R ohrgraben, die Fahrtrasse 
(Baustraße) sowie Lagerflächen für die Rohrleitungselemente enthält und zum anderen Flächen 
für die separierte Zwischenlagerung der verschiedenen Aushubmaterialien (Oberboden, Löss und

Seite 24/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
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Kies). Boden- und Massentransporte können somit minimiert werden. Die Breite des Regelarbeits-
streifens in Bauabschnitten mit offener Bauweise beträgt im Bereich der Bündelungsleitung mit 
Ausnahme des Bereiches vom Entnahmebauwerk bis zum Pumpbauwerk (dort: 100 m Breite) 70 m 
und im Bereich der Hambachleitung 60 m. Die Breite des Rohrgrabens (innerhalb des Arbeitsstrei-
fens) beträgt 25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung). 
Offene Bauweise mit reduziertem Arbeitsstreifen 
Bei räumlichen beengten Verhältnissen wird eine reduzierte Arbeitsstreifenbreite angestrebt. Die 
Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial und die Lager- und Bauhilfs-
flächen werden dann außerhalb des Querschnitts angeordnet (vor-/nachlaufend). Durch diese Bau-
weise ist es möglich, die Breite des Arbeitsstreifens für die Bündelungsleitung auf 37 m, für die 
Garzweilerleitung auf 25 m und für die Hambachleitung auf 30 m zu reduzieren. Die Breite des 
Rohrgrabens (innerhalb des Arbeitsstreifens) beträgt gegenüber der Regelbauweise unverändert 
25 m (Bündelungsleitung) bzw. 18 m (Hambachleitung).  
Ein Sonderquerschnitt unter den beengten Querschnitten kommt für den Trassenabschnitt der 
Hambachleitung auf der ehemaligen Fernbandtrasse zw ischen Bedburg und Elsdorf zur Anwen-
dung. Hier wird aufgrund der Länge des Abschnittes ein eigens für diesen Abschnitt ermittelter  
beengter Querschnitt mit 30 m Breite unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten der Fern-
bandtrasse vorgesehen. Die Rohrleitungen werden zu beiden Seiten des bestehenden Radwegs 
oberflächennah verlegt, wobei der Radweg selbst als Baustraße und Baustelleneinrichtungsfläche 
genutzt wird. Die Flächen für die Zwischenlagerung von Aushub- bzw. Verfüllmaterial und die La-
ger- und Bauhilfsflächen werden vor -/nachlaufend angeordnet. In diesem Abschnitt ist ebenfalls 
mit einem veränderten Bauablauf mit erhöhten Logistikanforderungen zu rechnen. Böschungsflä-
chen der Fernbandtrasse sollen, außer für unbedingt erforderliche Zu - Ausfahrten, nicht in An-
spruch genommen werden. Zur Sicherung derartiger Zuwegungsmöglichkeiten wird daher auch im 
Bereich der Fernbandtrasse grundsätzlich der Arbeitsstreifen von 60 m angehalten, auch wenn 
schon jetzt erkennbar ist, dass überwiegend nur die 30m beansprucht werden. 
Geschlossene Bauweise (untertägiger Vortrieb) 
Als weiteres Bauverfahren ist eine geschlossene Bauweise mit grabenlosem Verfahren (untertägi-
ger Vortrieb) erforderlich, welches im Bereich der erforderlichen Start- und Zielgruben einen erhöh-
ten Flächenbedarf innerhalb der gesicherten Trasse zur Folge hat. Die Gruben weisen im Regelfall 
eine Länge von ca. 10 m entlang der Rohrachse und eine Breite von ca. 20 m auf.  
Der untertägige Vortrieb kommt zur Anwendung bei der Querung von Verkehrswegen, Leitungen, 
Vorflutern, wertvollen Baumbeständen und besonderen Schutzgebieten. Außerdem wird die Frei-
gefälleleitung zwischen Entnahme- und Pumpbauwerk im untertägigen Vortrieb verlegt. Die Start-
grube kann direkt als Basis für das zu erstellende Pumpbauwerk benutzt werden. Die Zielgrube im 
Uferbereich des Rheins sollte gleichfalls als Baugrube zur Erstellung des Entnahmebauwerkes 
dienen. Somit wird das gesamte Deichvorland geschlossen gequert und die jetzt schon vorhan-
dene Infrastruktur kann zur Erschließung genutzt werden.  
4.1.4 Betriebsphase 
Für die Zugänglichkeit der Rohrleitungen in Wartungsfällen verbleibt während der Betriebsphase 
im Bereich des Rohrgrabens ein Schutzstreifen mit einer Gesamtbreite von 25 m (Bündelungslei-
tung) bzw. 18  m (Hambachl eitung). Innerhalb dieses Bereichs dürfen keine Gebäude oder

Seite 25/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
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sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden. Zudem sind sämtliche Einwirkungen zu vermeiden, 
die den Bestand oder Betrieb der Leitung beeinträchtigen oder gefährden können (z. B. Pflanzun-
gen von tiefwurzelnden Bäumen). 
Für detaillierte Ausführungen zum Betrieb der RWTL wird auf die ausführliche Vorhabenbeschrei-
bung in Kap. 2.2-2.7 des „Berichtes zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens 
(UVP-Bericht) und Angaben für den Umweltbericht“ (FROELICH & SPORBECK 2022B) verwiesen. 
4.2 Wirkfaktoren des Vorhabens 
Nachfolgend sind die Wirkfaktoren aufgeführt, die potenziell vom Vorhaben ausgehen und sich auf 
die Fauna auswirken können. Diese werden in einem weiteren Schritt mit den Vorkommen und den 
Empfindlichkeiten der betrachtungsrelevanten Arten abgeglichen. Dabei ist auch die Wirkreich-
weite der Wirkfaktoren zu berücksichtigen (mögliche Fernwirkung). 
Baubedingte Wirkfaktoren 
• temporäre Flächeninanspruchnahme, 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen, 
• Eingriffe in das Grundwasser sowie in Fließgewässer (Rhein), 
• Emission visueller und akustischer Störreize durch den Baustellenverkehr, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs- und Verletzungsrisiko 
wandernder Arten). 
Anlagenbedingte Wirkfaktoren 
• die Flächeninanspruchnahme durch Pump-, Verteil- und Entnahmebauwerk, 
• Pump- und Verteilbauwerk als Vertikalkulisse. 
Betriebsbedingte Wirkfaktoren 
• Entnahme von Rheinwasser, 
• Emission visueller und akustischer Störreize an Pump- und Verteilbauwerk [am Entnahmebau-
werk ist der Wirkfaktor zu vernachlässigen], 
• Emission visueller und akustischer Störreize durch Instandhaltungs-/Wartungsarbeiten im Be-
reich des Trassenkörpers [Wirkfaktor ist zu vernachlässigen].

Seite 26/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
5 Lebensraumstrukturen im Untersuchungsraum 
5.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes und Übersichtsbegehung 
Auf Basis der unter Kap. 4.1 aufgeführten Wirkfaktoren wird der folgende Untersuchungsraum ab-
gegrenzt (s. Abb. 1). Der maximale Wirkbereich des Vorhabens wurde in FROELICH & SPORBECK 
(2022A) herausgearbeitet und umfasst das 300 m Umfeld beidseits der Trassenachse, um v. a. 
den Fernwirkungen der bauzeitlichen Emissionen und den Aktionsräumen potenziell vorkommen-
der Vogelarten Rechnung zu tragen, wobei punktuelle Erweiterungen (für die Artgruppe der Rast-
vögel) auf das 800 m Umfeld stattfanden. Grundlage des vorliegenden Fachbeitrags ist der UR400. 
Die Garzweilerleitung ist kein betrachtungsrelevanter Teil des vorliegenden F achbeitrages, da 
diese nicht Gegenstand des Braunkohlenplanänderungsvorhabens ist und bereits über den 
"Braunkohlenplan Garzweiler II - Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser-
transportleitung“ - raumordnerisch gesichert wurde. 
 
Abb. 1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 
Eine Übersichtsbegehung dieses Untersuchungsraumes fand im Jahr 2021 im Zeitraum Mai bis 
Juni statt. 
Der Untersuchungsraum ist vor allem durch strukturarmes bis strukturloses Ackerland geprägt (s. 
Abb. 2) und bietet somit insbesondere Arten des Offenland es geeigneten Lebensraum. Größere 
Waldbereiche finden sich im Untersuchungsraum nicht wieder. Lediglich im Bereich des Knechtste-
dener Waldes reichen zwei Waldbestände von Norden und Süden in den Untersuchungsraum hin-
ein. Diese treffen zentral, nahe der Tra ssenachse, zusammen. Dort findet sich jedoch kein

Seite 27/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
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lückenlos ausgebildeter Hochwald wieder, da die Engstelle des Knechtstedener Waldes bereits 
von einem Verkehrsweg, einem Bündel aus zwei Hochspannungsleitungen und einem dreier-Pipe-
linebündel durchlaufen wird. Es besteht somit kein zusammenhängender Wald. Der Wald ist im 
Bereich dieser Engstelle zudem in Teilen von niedrigem Wuchs bzw. weist eine Strukturierung auf 
(s. Abb. 3). Neben dem Knechtstedener Wald finde t sich nur noch nordöstlich von Frimmersdorf 
ein weiterer Waldbestand, der vom Untersuchungsraum tangiert wird. Es handelt sich um randlich 
an der Vollrather Höhe angelegte Gehölzbestände (s. Abb. 4). 
Sporadisch, jedoch in geringer Frequenz, wird der Untersuchungsraum von Feldhecken und 
schmalen Gehölzstreifen durchlaufen (s. Abb. 5). In der Umgebung von Dormagen, östlich des 
Knechtstedener Waldes sowie am Peringsmaar / an der Erft finden sich Feldhecken / Gehölzstrei-
fen in höhere Dichte vor, sodass sich Halboffenlandschaften geringer Größe herausbilden (s. Abb. 
6). 
Gewässer befinden sich im Untersuchungsraum vor allem im Umfeld von Dormagen. Neben dem 
Rhein werden die drei Seen „Martinsee“, „Straberg-Nievenheimer See“ und „Goldberger See“ vom 
Untersuchungsraum tangiert. Da diese von Gehölzbeständen umrandet sind, sind mögliche Stör-
wirkungen im Umfeld der Seen (zum Teil) von den Gewässern abgeschirmt (s. Abb. 7). Weitere 
Seen finden sich östlich von Bedburg (Peringsmaar). Zudem durchläuft die Erft den Untersu-
chungsraum zweimalig. Teiche, periodisch wasserführende Gewässer, Regenrückhaltebecken 
und weitere kleinere Gewässertypen finden sich lediglich vereinzelt vor. 
Ein besonders hohes Lebensraumpotential sowie eine hohe Strukturvielfalt weist das Umfeld des 
Peringsmaars auf. Neben dem Rhein, dem Knechtstedener Wald sowie der Erft, gehört dieses 
Gebiet zu den ökologisch bedeutsamsten Bereichen des Untersu chungsraumes. Es finden sich 
ackerbaulich genutzte Flächen, eine große naturnah bewirtschaftete Wiese (s. Abb. 9), eine Brach-
fläche (s. Abb. 8) sowie mehrere Still- und Fließgewässer (s. Abb. 7). Darüber hinaus befindet sich 
nördlich des dortigen Radweges eine trockene, lückig mit Koniferen bepflanzte, ca. 1  km lange 
Wiesenfläche (s. Abb. 11), die derzeit zum Teil als Mountainbikestrecke genutzt wird. Wenngleich 
eine Nutzung für den Freizeitsport erfolgt, besitzt die Fläche ein Lebensraumpotenzial für verschie-
dene (vor allem thermophile) Artgruppen. 
Von geringer ökologischer Bedeutung stellt sich neben den Siedlungs- und Verkehrsflächen, der 
Tagebau Hambach dar (s. Abb. 12). Die Randbereiche des Tagebaus sind mit jungen Gehölzen 
bewachsen und eignen sich somit als Lebensraum für Vogelarten, die an frühe Sukzessionsstadien 
gebunden sind. Auch Vorkommen von Reptilien oder der Kreuzkröte sind potenziell möglich.

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Abb. 2 Agrarlandschaft im Untersuchungsraum 
 
 
Abb. 3 Engstelle des Knechtstedener Waldes

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Abb. 4 Gehölzbestand an der Vollrather Höhe 
 
 
Abb. 5 Feldhecke nordöstlich vom Peringsmaar

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Abb. 6 Halboffenlandschaft bei „Nachtigall“ 
 
 
Abb. 7 Martinsee nördlich von Dormagen

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Abb. 8 Offenlandbereich mit randlichem Gehölzaufwuchs und Still - sowie Fließgewässern zentral auf 
der Fläche 
 
 
Abb. 9 Große, naturnahe bewirtschaftete Wiese südlich des Peringsmaars

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Abb. 10 See „Peringsmaar“ 
 
 
Abb. 11 Trockene zum Teil mit Koniferen bewachsene Wiesenfläche südlich vom See „Peringsmaar“

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Abb. 12 Tagebau Hambach 
5.2 Potenzielles Artenspektrum 
Die Recherche vorhandener Daten (FROELICH & SPORBECK 2022A) erbrachte Informationen zum 
potenziellen Vorkommen folgender Arten (s. Tab. 2). Ergänzend aufgeführt werden zudem die der-
zeitig bereits vorliegenden Ergebnisse der faunistischen Erfassungen (Brutvögel, Fledermäuse 
(ohne Herbstbegehungen), Haselmauspotenzialanalyse, Amphibien, Reptilien, Libellen und Falter. 
Die Ergebnisse der Brutvogelkartierung können Karte 1 entnommen werden. 
Tab. 2 Potenziell vorkommendes Artenspektrum (ergänzt um die tatsächlich nachgewiesenen Arten) 
(Stand: Ende September 2022) 
Deutscher Artname Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende 
September 2022) 
Avifauna 
Alpenstrandläufer Calidris alpina U 1 * ̶ 
Baumfalke Falco subbuteo U 3 3 ̶ 
Baumpieper Anthus trivialis U↓ V 2 4 Brutverdachte, 
2 Durchzügler 
Bekassine Gallinago gallinago U 1 3 ̶ 
Bienenfresser Merops apiaster U * RS ̶ 
Bluthänfling Carduelis cannabina U 3 3 
10 Brutnachweise, 
13 Brutverdachte, 
36 Nahrungsgäste, 
2 Durchzügler

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Deutscher Artname Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende 
September 2022) 
Brandgans Tadorna tadorna G * * ̶ 
Braunkehlchen Saxicola rubetra S 2 2 1 Durchzügler 
Bruchwasserläufer Tringa glareola S 1 2 1 Durchzügler 
Eisvogel Alcedo atthis G * * ̶ 
Feldlerche Alauda arvensis U↓ 3 3S 110 Brutverdachte 
Feldschwirl Locustella naevia U 2 3 ̶ 
Feldsperling Passer montanus U V 3 2 Brutverdachte, 
1 Brutzeitfestellung 
Flussregenpfeifer Charadrius dubius S V 2 ̶ 
Flussuferläufer Actitis hypoleucos G 2 V ̶ 
Gänsesäger Mergus merganser G 3 * ̶ 
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus U * 2 ̶ 
Girlitz Serinus serinus S * 2 ̶ 
Grauammer Emberiza calandra S V 1S ̶ 
Graureiher Ardea cinerea G * * 100 Nahrungsgäste 
Grauspecht Picus canus S 2 2 1 Brutzeitfeststellung 
Grünschenkel Tringa nebularia U - * ̶ 
Habicht Accipiter gentilis U * 3 1 Brutverdacht 
Haussperling1 Passer domesticus unbe-
kannt * V 
73 Brutverdachte, 
1 Brutnachweis, 
1 Brutzeitfeststellung 
Heidelerche Lullula arborea U↑ V *S ̶ 
Heringsmöwe2 Larus fiscus U * * 15 Nahrungsgäste 
Kampfläufer Philomachus pugnax U 1 1 ̶ 
Kiebitz Vanellus vanellus S 2 2S 1 Durchzügler 
Kleinspecht Dryobates minor U 3 3 2 Brutzeitfeststellungen 
Knäkente Anas querquedula U 1 1S 1 Durchzügler 
Kormoran Phalacrocorax carbo G * * 5 Nahrungsgäste 
Kornweihe Circus cyaneus U 1 1 5 Durchzügler 
Kranich2 Grus grus U↑ * R 1 Durchzügler 
Krickente Anas crecca U 3 3S 49 Durchzügler

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Deutscher Artname Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende 
September 2022) 
Kuckuck Cuculus canorus G 3 2 1 Brutzeitfeststellung, 
1 Durchzügler 
Lachmöwe Larus ridibundus U * * 28 Nahrungsgäste 
Löffelente Anas clypeata G 3 3S 1 Brutverdacht, 
20 Durchzügler 
Mäusebussard Buteo buteo G * * 
10 Brutnachweise, 
6 Brutverdachte, 
13 Nahrungsgäste 
Mehlschwalbe Delichon urbica U 3 3S 5 Brutverdachte, 
6 Nahrungsgäste 
Mittelmeermöwe2 Larus michahellis U↑ * R 29 Nahrungsgäste 
Mittelspecht Dendrocopos medius G * * ̶ 
Nachtigall Luscinia megarhynchos U * 3 
9 Brutverdachte, 
13 Brutzeitfeststellun-
gen 
Neuntöter Lanius collurio U * V 1 Brutverdacht, 
1 Brutzeitfeststellung 
Orpheusspötter Hippolais polyglotta U↑ * R ̶ 
Pfeifente Anas penelope G R * ̶ 
Pirol Oriolus oriolus S V 1 4 Brutverdachte 
Rauchschwalbe Hirundo rustica U V 3 
8 Brutnachweise, 
21 Brutverdachte, 
12 Nahrungsgäste 
Rebhuhn Perdix perdix S 2 2S 3 Brutverdachte, 
4 Brutzeitfeststellungen 
Rohrweihe Circus aeruginosus U * VS 2 Nahrungsgäste 
Rostgans Tadorna ferruginea G * Neo ̶ 
Rotmilan Milvus milvus S * *S 7 Nahrungsgäste 
Rotschenkel2 Tringa totanus U 2 2 ̶ 
Saatkrähe Corvus frugilegus G * * 84 Nahrungsgäste 
Schellente Bucephala clangula G * * ̶ 
Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenoba-
enus S * 1 ̶ 
Schleiereule Tyto alba G * *S 1 Brutverdacht, 
1 Brutzeitfeststellung 
Schnatterente Anas strepera G * * 2 Brutverdachte,

Seite 36/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Deutscher Artname Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende 
September 2022) 
20 Durchzügler 
Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis S 3 R ̶ 
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola G * * 
4 Brutnachweise, 
6 Brutverdachte, 
2 Durchzügler 
Schwarzmilan Milvus migrans G * * 3 Nahrungsgäste 
Schwarzspecht Dryocopus martius G * * 1 Brutverdacht 
Silbermöwe2 Larus argentatus U↑ V R 33 Nahrungsgäste 
Silberreiher2 Ardea alba G R * 5 Nahrungsgäste 
Sperber Accipiter nisus G * * 1 Brutverdacht, 
2 Nahrungsgäste 
Spießente Anas acuta U 2 3 ̶ 
Star Sturnus vulgaris U 3 3 4 Brutnachweise, 
9 Brutverdachte 
Steinkauz Athene noctua U V 3S 5 Brutverdachte 
Steinschmätzer Oenanthe oenanthe S 1 1 1 Durchzügler 
Sturmmöwe Larus canus U * * 10 Nahrungsgäste 
Tafelente Aythya ferina S V *  
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus G * * 1 Brutzeitfeststellung 
Turmfalke Falco tinnunculus G * V 
1 Brutnachweis, 
3 Brutverdachte, 
7 Nahrungsgäste 
Turteltaube Streptopelia turtur S 2 2 1 Brutzeitfeststellung 
Uferschwalbe Riparia riparia U * 2S 6 Nahrungsgäste 
Uhu Bubo bubo G * * 2 Nahrungsgäste 
Wachtel Coturnix coturnix U V 2 3 Brutverdachte, 
8 Brutzeitfeststellungen 
Wachtelkönig Crex crex S 1 1S ̶ 
Waldkauz Strix aluco G * * 
1 Brutnachweis, 
1 Brutverdacht, 
1 Brutzeitfeststellung, 
1 Nahrungsgast 
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix U * 3 ̶ 
Waldohreule Asio otus U * 3 1 Brutnachweis, 
3 Brutverdachte,

Seite 37/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Deutscher Artname Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende 
September 2022) 
2 Brutzeitfeststellungen, 
4 Nahrungsgäste 
Waldschnepfe Scolopax rusticola U V 3 ̶ 
Waldwasserläufer Tringa ochropus G - * ̶ 
Wanderfalke Falco peregrinus G * *S 3 Nahrungsgäste 
Wasserralle Rallus aquaticus U V 3 ̶ 
Wendehals Jynx torquilla S 3 2 ̶ 
Wespenbussard Pernis apivorus S V 2 ̶ 
Wiesenpieper Anthus pratensis S 2 2S 
2 Brutverdachte, 
2 Brutzeitfeststellungen, 
18 Durchzügler 
Wiesenweihe Circus pygargus S 2 1S 1 Nahrungsgast 
Zwergsäger Mergellus albellus G - * ̶ 
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis G * * 1 Brutverdacht 
Säugetiere 
Abendsegler Nyctalus noctula G V R 29 Kontakte (TR) 
8 Kontakte (HO) 
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii U↑ 2 2 ̶ 3 
Braunes Langohr Plecotus auritus G 3 G ̶ 
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus U↓ 3 2 5 Kontakte (TR) 
1 Kontakt (HO) 
Europäischer Biber Castor fiber G↑ V 3 ̶ 
Feldhamster Cricetus cricetus S↓ 1 1 ̶ 
Fransenfledermaus Myotis nattereri G * * ̶ 3 
Graues Langohr Plecotus austriacus U 1 1 ̶ 
Großes Mausohr Myotis myotis U * 2 ̶ 3 
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii U * 2 ̶ 3 
Haselmaus Muscardinus avellanarius G V G Habitatpotenzial vorhan-
den 
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri U D 3 15 Kontakte (TR) 
7 Kontakte (HO) 
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus G * 3 ̶ 3

Seite 38/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Deutscher Artname Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende 
September 2022) 
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G * D ̶ 
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G * R 41 Kontakte (TR) 
5 Kontakte (HO) 
Teichfledermaus Myotis dasycneme G G G ̶ 3 
Wasserfledermaus Myotis daubentonii G * G ̶ 3 
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus G D R ̶ 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G * * 828 Kontakte (TR) 
822 Kontakte (HO) 
Herpetofauna 
Geburtshelferkröte Alytes obstetricans S 2 2 ̶ 
Gelbbauchunke Bombina variegata S 2 1S ̶ 
Kammmolch Triturus cristatus G 3 3 ̶ 
Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae unbe-
kannt G 3 ̶ 
Knoblauchkröte Pelobates fuscus S 3 1 ̶ 
Kreuzkröte Bufo calamita U 2 3 Nachweis 
(Anzahl unbekannt) 
Springfrosch Rana dalmatina G V * Nachweis 
(Anzahl unbekannt) 
Wechselkröte Bufo viridis U 2 2 ̶ 
Zauneidechse Lacerta agilis G V 2 ̶ 
Fische 
Nordseeschnäpel4 Coregonus oxyrinchus unbe-
kannt 0 1 ̶ 
Insekten 
Asiatische Keiljungfer Stylurus flavipes G * D ̶ 
Dunkler Wiesen-
knopf-Ameisenbläu-
ling 
Phengaris nausithous S↑ V 2S ̶ 
Große Moosjungfer Leucorrhinia pectoralis U 3 1 ̶ 
Grüne Flussjungfer Ophiogomphus cecilia G↑ * 1 ̶ 
Nachtkerzen-Schwär-
mer Proserpinus proserpina G * R ̶

Seite 39/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Deutscher Artname Wissenschaftliche 
Bezeichnung 
EHZ 
(ATL) RL D RL NRW 
Ergebnis der Kartie-
rungen (Stand: Ende 
September 2022) 
Legende 
1 Art fehlte in der Potenzialabschätzung aus 
FROELICH & SPORBECK (2022A), da der 
Haussperling nur als Koloniebrüter pla-
nungsrelevant ist 
2 Art fehlte in der Potenzialabschätzung aus 
FROELICH & SPORBECK (2022A), da die Art 
nur als Durchzügler auftreten kann 
3 unbestimmbare Rufnachweise erfolgten für 
die Gattungen Myotis und Pipistrellus 
(Myotis: 1 Kontakt (TR), 8 Kontakte (HO) 
und Pipistrellus: 3 Kontakte (TR)) 
4 Art kommt derzeit nur im Ijsselmeer vor 
und wandert selten in den Niederrhein auf; 
wird vorsorglich aufgrund der langen Pro-
jektlaufzeit mit aufgenommen 
      
Rote Listen (NRW und D)   
Säugetiere (MEINIG et al. 2011; MEINIG et al. 2020) 
Brutvögel (GRÜNEBERG et al. 2017; RYSLAVY et al. 
2020) 
Rastvögel (SUDMANN et al. 2016)  
Amphibien (SCHLÜPMANN et al. 2010b; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020A) 
Reptilien (SCHLÜPMANN ET AL. 2010A; ROTE-LISTE-
GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN 2020B) 
Fische (KLINGER et al. 2010; FREYHOF (2009) 
Libellen (CONZE U. GRÖNHAGEN 2010; BFN 2021) 
Schmetterlinge (SCHUMACHER 2010A; SCHUMACHER 
2010B; BFN 2021) 
 
Rote Liste Kriterien 
* ungefährdet 
V Vorwarnliste 
3 gefährdet 
2 stark gefährdet 
1 vom Aussterben bedroht 
0 ausgestorben 
S aufgrund von Schutzmaßnahmen 
G Gefährdung unbek. Ausmaßes 
R gefährdet durch extreme Seltenheit 
D Daten unzureichend 
Neo Neozoon (nicht bewertet) 
- nicht bewertet 
 
Ergebnis der Kartierungen 
TR Transektbegehung 
HO Horchboxuntersuchung 
̶ nicht nachgewiesen 
 
 Erhaltungszustand (EHZ)    
 ATL atlantische Region   
 G günstig     
 U ungünstig/unzureichend   
 S ungünstig/schlecht   
↑/↓ Trend

Seite 40/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
6 Funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse 
6.1 Abgrenzung der faunistischen Funktionsräume 
Im Rahmen der Übersichtsbegehung wurde der Untersuchungsraum in 14 faunistische Funktions-
räume unterteilt. Die Funktionsräume sind hinsichtlich ihrer vorliegenden Lebensraumstrukturen 
und Landnutzungsformen weitgehend homogen und beinhalten ein Arteninventar, welches sich 
von dem Arteninventar der räumlich angrenzenden Funktionsräume unterscheidet. 
Tab. 3 Übersicht über die faunistischen Funktionsräume 
Abk. Bezeichnung Fläche [ha] Anteil im 
UR [%] 
A Siedlungsbereiche 152 4,8 
B Rhein mit Rheinufer 118 3,6 
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche 2.307 69,9 
D Mülldeponie Dormagen 34 1 
E Abgrabungsseen bei Dormagen 29 0,9 
F Knechtstedener Wald 29 0,9 
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei 
Knechtsteden 
31 0,9 
H Gillbach und Umfeld 8 0,2 
I Waldgürtel der Vollrather Höhe 125 0,8 
J Peringsmaar und Umfeld 60 1,8 
K Erft zwischen Glesch und Blerichen 29 0,9 
L Finkelbach 15 0,5 
M Radweg Bandstraße und Umfeld 424 12,8 
N Tagebau Hambach 41 1,2

Seite 41/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
6.2 Artenschutzrechtliche Betroffenheiten 
6.2.1 Funktionsraumübergreifend 
Während die Betrachtung möglicher Betroffenheiten planungsrelevanter Arten funktionsraumbezo-
gen in den Kap. 6.2.2 -  6.2.15 erfolgt, können mögliche Betroffenheiten nicht-planungsrelevanter 
Vogelarten funktionsraumübergreifend herausgearbeitet werden. Nach Art. 1 der EU-Vogelschutz-
richtlinie stehen sämtliche heimischen wildlebenden Vogelarten in Europa unter Schutz und nicht 
nur die planungsrelevanten Arten, sodass auch diese zu betrachten sind. 
Vogelarten, die nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten in NRW gehören, besitzen eine 
hohe Anpassungsfähigkeit, keine besonderen autökologischen Ansprüche und keine besonderen 
Empfindlichkeiten, sodass diese innerhalb von Gilden abgehandelt werden können. Potenziell im 
Untersuchungsraum vorkommende Artgilden sind: 
• Gehölzbrütende Vogelarten (z.B. Buntspecht, Heckenbraunelle oder Zaunkönig), 
• Offenlandbrüter (z.B. Jagdfasan oder Sumpfrohrsänger), 
• Gewässergebundene Arten (z.B. Reiherente, Rohrammer oder Stockente), 
• Gebäudebrüter (z.B. Bachstelze oder Hausrotschwanz). 
Zulassungshemmende oder zulassungsversagende Betroffenheiten von potenziell vorkommenden 
Vertretern der vier Gilden können auf Potenzialebene ausgeschlossen werden. Mögliche Betrof-
fenheiten der Arten können sich unter anderem in Folge der bauzeitlichen Flächeninanspruch-
nahme (Beanspruchung von Offenland, Uferbereichen und Gehölzstrukturen) ergeben. Im Umfeld 
des Vorhabens sind gleichartige Strukturen in ausreichender Qualität und Quantität vorhanden, die 
nach der vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme voraussichtlich als Ausweichlebensräume 
genutzt werden können.  In seltenen Einzelfällen kann sich auch bei ubiquitären bzw. nicht -pla-
nungsrelevanten Arten die Schlussfolgerung er geben, dass keine geeigneten Ausweichlebens-
räume vorhanden sind. Entsprechend wären dann geeignete CEF-Maßnahmen einzubeziehen. Da 
für sämtliche potenziell vorkommenden Vertreter der vier Gilden CEF-Maßnahmen umsetzbar wä-
ren, sind zulassungshemmende oder zulassungsversagende Betroffenheiten auch beim  Eintritt 
dieses seltenen Falles ausschließbar. 
Eine erhebliche Störung mit Auswirkungen auf die lokale Population bzw. eine signifikante Erhö-
hung der Störung von Individuen (vgl. Kap. 2.3.1) (Rechtssache C-473/19 und C-474/19) in Folge 
der bau- und betriebsbedingten Störreize liegt nicht vor. Die Arten kommen zum Teil in anthropo-
gen geprägten Gebieten vor  oder besitzen keine Empfindlichkeiten gegenüber den vorhabenbe-
dingt auftretenden Störreizen. Zudem ist ein Ausweichen in ungestörte Bereiche möglich. 
Baubedingte Tötungen in Folge einer Zerstörung von Nestern oder Gelegen können nicht ausge-
schlossen werden. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnamen ( z.B. Baufeldfreimachung außer-
halb der Brutzeit) können diese vermieden werden.

Seite 42/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
6.2.2 Funktionsraum A - Siedlungsbereiche 
Funktionsraum A  Siedlungsbereiche 
Lage 
 
Östliche und nördliche Berei-
che Dormagens, Fläche 
westlich der A 57, Conrad -
Schlaun-Straße in Nieven-
heim, Straberg, Broich, südli-
cher Bereich von Gohr, Wid-
deshoven, Allrath, Tollhau-
sen (s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst stark anthropogen geprägte Bereiche von Ortschaf-
ten, die überwiegend versiegelt oder teilversiegelt sind . Zumeist besteht Wohn-
bebauung, vereinzelt finden jedoch auch gewerbliche Nutzungen statt (z.B. im 
Bereich der A 57). Im Bereich von Wohngebieten liegen oftmals kleinere Garten-
anlagen vor, welche die Siedlungsbereiche auflockern und die Strukturvielfalt er-
höhen. Die einzelnen Einheiten des Funktionsraumes finden sich räumlich ge-
trennt voneinander im gesamten Untersuchungsraum wieder.  
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Baumfalke (Bv), Bluthänfling (Bv), Feldsperling (Bv), Flussregenpfeifer (Bv), 
Gartenrotschwanz (Bv), Girlitz (Bv), Graureiher (Ng), Habicht (Ng), Haussper-
ling (Bv), Kleinspecht (Bv), Kuckuck („Bv“), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe 
(Bv), Nachtigall (Bv), Rauchschwalbe (Bv), Rotmilan (Ng), Saatkrähe (Bv), 
Schleiereule (Bv), Schnatterente (Ng), Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan 
(Ng), Sperber (Ng), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Teichrohrsänger (Bv), Turmfalke 
(Bv), Turteltaube (Bv), Uhu (Ng), Waldkauz (Bv), Waldohreule (Bv), Wanderfalke 
(Bv), Wespenbussard (Ng), Zwergtaucher (Bv) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Rep), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Rep), Große Bartfledermaus (Rep), Ha-
selmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Rep), Mücken-
fledermaus (Rep), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus (Zq), Wasserfle-
dermaus (Zq), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Rep) 
 
Herpetofauna: 
Geburtshelferkröte (Rep), Kleiner Wasserfrosch (Rep), Kreuzkröte (Rep), Wech-
selkröte (Rep), Zauneidechse (Rep) 
 
Insekten: 
Nachtkerzenschwärmer (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier

Seite 43/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Wirkfaktoren Keiner der aufgeführten Teilbereiche des Funktionsraumes ist durch eine Flä-
cheninanspruchnahme betroffen. Einzelne Einheiten des Funktionsraumes wer-
den mittels einer Pressbohrung gequert. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die 
in den Funktionsraum hineinreichen können, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenheiten Baubedingte Betroffenheiten: 
Artgruppenübergreifend: 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Die im Funktionsraum vorkom-
menden Arten kommen bereits in einem anthropogen geprägten Umfeld vor 
und haben sich an vergleichbare Störreize gewöhnt . Störungsbedingte Be-
troffenheiten können für sämtliche der potenziell vorkommenden Arten  so-
wohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) ausge-
schlossen werden. 
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen sind für potenziell vorkom-
mende Amphibien und Reptilien nicht auszuschließen, wenn das Vorhaben 
Bereiche des Funktionsraumes tangiert, die als Lebensstätten genutzt wer-
den (Teiche in Gartenanlage, Regenrückhaltebecken, temporäre Gewässer 
auf Industrieflächen, Bahngleise, etc. ) und Wanderungen aus dem Funkti-
onsraum, hinein in das Baufeld erfolgen . Tötungen und Verletzungen von 
Individuen lassen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen 
(s. Kap.  7 – Bauzeitenregelung, Amphibienschutzzäune, o.ä.) abwenden. 
Für sämtliche weiteren im Funktionsraum  A vorkommenden Arten/Artgrup-
pen (Vögel, Säugetiere und Insekten) können baubedingte Tötungen auf-
grund der Autökologie der Arten ausgeschlossen werden. 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anl agen-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
  ̶  
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum A potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich aber mittels geeigneter Maßnahmen 
vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu erwarten. Der 
Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
grün 
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder 
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.

Seite 44/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
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6.2.3 Funktionsraum B – Rhein mit Rheinufer 
Funktionsraum B  Rhein mit Rheinufer 
Lage 
 
Flusslauf und Uferbereiche 
des Rheins sowie die nördlich 
gelegenen Ackerflächen  (s. 
Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Flusskörper des Rheins sowie dessen z.T. mit 
Gehölzen bestandene und für Erholungszwecke genutzte n Uferbereiche. Nörd-
lich des Flusskörpers grenzen Ackerflächen an, die intensiv bewirtschaftet wer-
den. Der Funktionsraum wird zentral durch einen Deich gequert, der im Osten 
von Gehölzen gesäumt ist.  Auf einer Flä che von rund 2 ha finden sich zudem 
Strukturen des Halboffenlandes. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bekassine (Ng), Bie-
nenfresser (Ng), Bluthänfling (Bv), Brandgans (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruch-
wasserläufer (Ng), Eisvogel (Ng), Feldlerche (Bv), Feldschwirl (Bv), Feldsperling 
(Bv), Flussregenpfeifer (Bv), Flussuferläufer (Ng), Gänsesäger (Ng), Gartenrot-
schwanz (Bv), Girlitz (Bv), Grauammer (Bv), Graureiher (Ng), Grünschenkel (Ng), 
Habicht (Ng), Heidelerche (Bv), Heringsmöwe (Ng), Kampfläufer (Ng), Kiebitz 
(Bv), Kleinspecht (Bv), Knäkente (Ng), Kormoran (Ng), Kornweihe (Ng), Krickente 
(Ng), Kuckuck („Bv“), Lachmöwe (Ng), Löffelente (Ng), Mäusebussard (Bv), Mehl-
schwalbe (Ng), Mittelmeermöwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pfeifente 
(Ng), Rauchschwalbe (Ng), Rebhuhn (Bv), Rohrweihe (Bv), Rostgans (Bv), Rot-
milan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schellente (Ng), Schleiereule (Ng), Schnatterente 
(Bv), Schwarzhalstaucher (Ng), Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan (Bv), Sil-
bermöwe (Ng), Silberreiher (Ng), Sperber (Bv), Spießente (Ng), Star (Bv), Stein-
kauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Sturmmöwe (Ng), Tafelente (Ng), Teichrohr-
sänger (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube (Bv), Steinschmätzer (Ng),  Ufer-
schwalbe (Ng), Uhu (Ng), Wachtel (Bv), Wachtelkönig (Bv), Waldkauz (Bv), Wal-
dohreule (Bv), Waldwasserläufer (Ng), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard (Bv), 
Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe (Ng), Zwergsäger (Ng) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fransen-
fledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Europäi-
scher Biber (Ng), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfleder-
maus (Ng), Mückenfledermaus (Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus 
(Ng), Wasserfledermaus (Ng), Zweifarbfledermaus (Ng), Zwergfledermaus (Ng) 
 
Herpetofauna: 
Zauneidechse (Rep)

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Fische: 
Nordseeschnäpel (zukünftig ggf. querend als Adulttier) 
 
Insekten: 
Asiatische Keiljungfer (Rep), Dunkler Wiesenknopf -Ameisenbläuling (Rep),  
Nachtkerzenschwärmer (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
Wirkfaktoren Es erfolgt eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme nördlich des Deiches (durch 
das Pumpbauwerk) und im Flussbett des Rheins (durch das Entnahmebauwerk). 
Zudem werden Offenlandflächen bauzeitlich in Anspruch genommen. Gehölzfäl-
lungen erfolgen ausschließlich (und in geringem Umfang) außerhalb des Schutz-
streifens. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme, 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen, 
• Emission visueller und akustischer Störreize, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• die Flächeninanspruchnahme durch das Pumpbauwerk, 
• die Flächeninanspruchnahme durch das Entnahmebauwerk, 
• das Pumpbauwerk als Vertikalkulisse. 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• Emission visueller und akustischer Störreize am Pumpbauwerk, 
• die Wasserentnahme am Rhein, 
• Betriebsbedingte Fahrzeugbewegung am Pumpbauwerk (im Hinblick auf ein 
mögliches Tötungs- und Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Potenzielle Betroffenheiten Baubedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Of-
fenlandflächen und Uferbereichen.  Die Offenlandflächen und Uferbereich e 
des Rheins stellen potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten dar. Ausweislich der Funktionsraumanalyse stehen im unmittelbaren 
Umfeld Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität zur 
Verfügung, sodass ein temporäres Ausweichen in der Regel möglich sein 
wird. Falls nicht sind Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzuwenden, sodass 
die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkom-
menden Arten liegt oder aber es sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebens-
räume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung). Des Weiteren kommt es zur Fäl-
lung/Beanspruchung von Gehölzstrukturen, die potenzielle Lebensraum-
strukturen von Vogelarten des Halboffenlandes darstellen. In Folge des mög-
lichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen 
(s.u. für Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel 
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. 
Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) 
können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für die potenziell störungsbe-
dingt betroffenen Vogelarten ist sowohl auf Individuen- als auch auf Popula-
tionsebene (s. Kap. 2.3.1) ausweislich der Funktionsraumanalyse zu konsta-
tieren, dass Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität 
im räumlichen Zusammenhang zur Verfügung stehen, sodass ein bauzeitli-
ches Ausweichen in der Regel möglich sein wird. Falls nicht, sind entspre-
chende Bauzeitenregelungen anzuwenden, sodass die Bauphase außerhalb 
der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet

Seite 46/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
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oder aber es sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebensräume zu schaffen 
(s.u. für Artenauflistung). 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Re-
levanz. 
Säugetiere: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fleder-
mäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen 
Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für 
Artenauflistung). Essentielle Leitstrukturen von Fledermäusen können aus-
geschlossen werden, da die Gehölzbestände bereits sehr stark zerschnitten 
sind. Eine Betroffenheit des Bibers ergibt sich nicht , da dieser nur als Nah-
rungsgast vorkommen kann. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus  nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung, etc.) können diese abgewendet werden. Eine Betroffenheit des ge-
gebenenfalls als Nahrungsgast vorkommenden B ibers ergibt sich aufgrund 
der Art und Ausgestaltung des Vorhabens nicht. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffen-
heiten können für die potenziell vorkommenden Säugetierarten  sowohl auf 
Individuen- als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) ausgeschlossen 
werden. Haselmaus und Biber sind unempfindlich gegenüber den auftreten-
den Störreizen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize 
im Bereich von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren 
auftreten. Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außer-
halb der Aktivitätszeit der vorkommenden Arten auf. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Re-
levanz. 
Reptilien (Zauneidechse) und Fische (Nordseeschnäpel): 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Eine bauzeitliche Flächeninan-
spruchnahme von potenziellen Lebensräumen der Zauneidechse erfolgt 
nicht, die Art kann nur außerhalb des Baufeldes vorkommen . Der Nordsee-
schnäpel durchquert allenfalls als adulter Fisch den Vorhabenbereich und ist 
nicht in besonderer Art und Weise auf vorliegende Strukturen angewiesen. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und 
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung / der Beseiti-
gung von Strukturen können sich nicht ergeben. (Die potenziell vorkom-
mende Zauneidechse käme nur außerhalb des Baufeldes vor.) 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Re-
levanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld 
des Vorhabens vorkommende Zauneidechse können baubedingte Fahr-
zeugbewegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungs-
risikos bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes w andern. Mittels 
Reptilienschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abgewendet werden. 
Insekten: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von po-
tenziellen Habitaten des  Nachtkerzenschwärmers sowie von Libellenarten . 
In Folge des möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an 
CEF-Maßnahmen. Der Dunkle Wiesenknopf -Ameisenbläuling könnte aus-
schließlich außerhalb des Vorhabenbereiches vorkommen.  
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nacht-
kerzenschwärmer sowie für Libellen (im Larvenstadium) nicht auszuschlie-
ßen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenre-
gelung, Vergrämung, etc.) können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.

Seite 47/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Re-
levanz. 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Flächeninanspruchnahme des Pumpbauwerks: Für potenziell vorkommende 
Offenlandbrüter kann sich durch die Flächeninansp ruchnahme des Bau-
werks eine Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten ergeben. Es 
entstünde ein Bedarf an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung). 
• Flächeninanspruchnahme des Entnahmebauwerks: Für Artgruppe nicht von 
Relevanz (da Unterwasser). 
• Vertikalkulisse des Pumpbauwerks: In Folge der Vertikalkulisse des Entnah-
mebauwerks kann sich umliegend die Habitateignung für Offenlandbrüter re-
duzieren, da Vertreter dieser Artgruppe Abstand zu vertikalen Strukturen hal-
ten. Diese Reduktion der Habi tateignung kann einen Verlust von Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten bewirken, sodass sich ein Bedarf an CEF-Maßnah-
men ergäbe (s.u. für Artenauflistung). 
Säugetiere, Reptilien, Fische und Insekten: 
• Flächeninanspruchnahme des Pumpbauwerks: Für Artgruppe nicht von Re-
levanz. (Das beanspruchte Ackerland weist keine Habitateignung auf.) 
• Flächeninanspruchnahme des Entnahmebauw erks: Biber und Nordsee-
schnäpel kommen potenziell als seltene Nahrungsgäste bzw. querende In-
dividuen vor. Durch das Entnahmebauwerk ergäbe sich keine Beanspru-
chung von essentiellen Habitatstrukturen. Für die potenziell vorkommenden 
Libellenarten ist eine B eanspruchung von Lebensraumstrukturen ausge-
schlossen, da das Bauwerk am Rheingrund errichtet wird.  
• Vertikalkulisse des Pumpbauwerks: Für Artgruppe nicht von Relevanz. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Artgruppenübergreifend: 
• Emission visueller und akustis cher Störreize am Pumpbauwerk: Die be-
triebsbedingt am Pumpbauwerk auftretenden Störreize entsprechen in ihrer 
Art und Intensität, den bisher im Funktionsraum auftretenden Störreizen bzw. 
sind geringer als diese. Die derzeitige Vorbelastung des Funktionsrau mes 
ergibt sich aus dem Pkw- und Personen-Verkehr (inklusive Hunden) sowie 
in Folge der  landwirtschaftlichen Nutzung. Der Rhein wird zudem hochfre-
quent von Schiffen gequert. Sämtliche der potenziell vorkommenden Arten 
haben sich bereits an entsprechende Störreize gewöhnt. Zudem sind die am 
Pumpbauwerk auftretenden betriebsbedingten Emissionen von sehr gerin-
ger Intensität. 
• Wasserentnahme am Rhein: Durch die Wasserentnahme am Rhein  (bzw. 
aufgrund des  „Einsaugens“) kann es zur Betroffenheit  potenziell vorkom-
mender Libellenarten sowie des Nordseeschnäpels kommen. Da der Nord-
seeschnäpel ausschließlich als adulter Fisch vorkommen kann und die Was-
serentnahme mit geringen Ansauggeschwindigkeiten durch sog. Johnson -
Screens erfolgt, sind Tötungen und V erletzungen ausgeschlossen. Die po-
tenziell auftretenden Libellenarten träten allenfalls am Uferrand und nicht auf 
Rohrhöhe auf, sodass es zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungs- und 
Verletzungsrisikos käme. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
Avifauna: 
Baumfalke, Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Heideler-
che, Girlitz, Kiebitz, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Rebhuhn, Rohrweihe, 
Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Star, Steinkauz, Turteltaube, Wach-
tel, Wachtelkönig, Waldohreule, Wespenbussard, Wiesenpieper 
Säugetiere: 
Baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervorkommen 
(Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus), Haselmaus 
Insekten: 
Asiatische Keiljungfer, Nachtkerzenschwärmer

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 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum B potenziell auf, 
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen 
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
gelb 
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels 
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen 
abzuwenden.

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 Fachbeitrag Artenschutz 
 
6.2.4 Funktionsraum C – Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche 
Funktionsraum C  Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche 
Lage 
 
Großflächige ackerbaulich 
genutzte Gebiete im gesam-
ten Untersuchungsraum  (s. 
Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst großflächig agrarwirtschaftlich genutzte Bereiche des 
Untersuchungsraumes. Nicht sämtliche ackerbaulich genutzte Flächen fallen in 
diesen Funktionsraum, da diese im Einzelfall auch im räumlichen Zusammenhang 
zu anderen Funktionsr äumen stehen können. Dieser Funktionsraum beinhaltet 
primär die großen, strukturarmen, landwirtschaftlich genutzten Flächen, die ent-
lang der Trassenachse mit Längen von mehreren Kilometern bestehen. Die ein-
zelnen Einheiten des Funktionsraumes finden sich te ils räumlich getrennt vonei-
nander im gesamten Untersuchungsraum wieder. In Teilen wird der Funktions-
raum durch Höchstspannungsleitungen und Verkehrswege (zumeist Bundesstra-
ßen oder Bahntrassen) gequert. Vereinzelt findet sich zudem Wohnbebauung wi-
der (zumeist Gehöfte) – Feldhecken, Teiche sowie kleinere Gehölzbestände stel-
len seltene strukturelle Anreicherungen dar. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Feld-
lerche (Bv), Feldschwirl (Bv), Feldsperling (Bv), Gartenrotschwanz (Bv), Girlitz 
(Bv), Grauammer (Bv), Graureiher (Ng), Habicht (Ng), Haussperling (Bv), He-
ringsmöwe (Ng), Kiebitz ( Bv), Kleinspecht ( Bv), Kornweihe (Ng), Kuckuck 
(„Bv“), Lachmöwe (Ng), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe (Bv), Mittelmeer-
möwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Rauchschwalbe (Bv), Rebhuhn 
(Bv), Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule (Bv), 
Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan (Bv), Silbermöwe (Ng), Silberreiher 
(Ng), Sperber ( Bv), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Sturm-
möwe (Ng), Teichrohrsänger ( Bv), Turmfalke (Bv), Turteltaube ( Bv), Ufer-
schwalbe (Ng), Wachtel (Bv), Wachtelkönig (Bv), Waldkauz (Bv), Waldohreule 
(Bv), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard ( Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesen-
weihe (Ng), Zwergtaucher (Bv) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Rep), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Rep), Große Bartfledermaus (Rep), Ha-
selmaus (Rep), Kleinabendsegler ( Rep), Kleine Bartfledermaus ( Rep), Mücken-
fledermaus (Rep), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus ( Zq), Wasserfle-
dermaus (Zq), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Rep) 
 
Herpetofauna: 
Geburtshelferkröte (Rep), Kleiner Wasserfrosch (Rep), Kreuzkröte (Rep), Wech-
selkröte (Rep), Zauneidechse (Rep)

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 Fachbeitrag Artenschutz 
 
 
Insekten: 
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
Wirkfaktoren Vorhabenbedingt kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme 
durch das Verteilbauwerk. Zudem werden Offenlandflächen bauzeitlich in An-
spruch genommen und einzelne Gehölzbestände (Feldhecken) gerodet. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme, 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen, 
• Emission visueller und akustischer Störreize, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• die Flächeninanspruchnahme durch das Verteilbauwerk, 
• das Verteilbauwerk als Vertikalkulisse. 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• Emission visueller und akustischer Störreize am Verteilbauwerk, 
• Betriebsbedingte Fahrzeugbewegung am Verteilbauwerk (im Hinblick auf ein 
mögliches Tötungs- und Verletzungsrisiko wandernder Arten). 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Offen-
landflächen, welche potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten darstellen. Ausweislich der Funktionsraumanalyse stehen im unmittel-
baren Umfeld Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität 
zur Verfügung, sodass ein temporäres Ausweichen in der Regel möglich sein 
wird. Falls nicht, sind entsprechende Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzu-
wenden, sodass die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivi-
tätszeit der vorkommenden Arten liegt oder aber es sind bauzeitlich geeig-
nete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung) . Des Wei-
teren kommt es zur Fällung/Beanspruchung von Gehölzstrukturen, die po-
tenzielle Lebensraumstrukturen von gehölzbewohnenden Vogelarten dar-
stellen. In Folge des möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf 
an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel 
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen ( s. 
Kap. 7 - Bauzeitenregelung, ökologisc he Baubegleitung, Flatterband, etc.) 
können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für die potenziell störungsbe-
dingt betroffenen Vogelarten ist sowohl auf Individuen- als auch auf Popula-
tionsebene (s. Kap. 2.3.1) ausweislich der Funktionsraumanalyse zu konsta-
tieren, dass Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität 
im räumlichen Zusammenhang zur Verfügung stehen, sodass ein bauzeitli-
ches Ausweichen in der Regel möglich sein wird. Falls nicht, sind entspre-
chende Bauzeitenregelungen anzuwenden, sodass die Bauphase außerhalb 
der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet 
oder aber es sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebensräume zu schaffen 
(s.u. für Artenauflistung). 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Säugetiere: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende

Seite 51/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Fledermäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselm aus. In Folge des 
möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnah-
men (s.u. für Artenauflistung) . Auch essentielle Leitstrukturen von Fleder-
mäusen können durch die Gehölzentnahme unterbrochen werden. Mittels 
geeigneter CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung) wäre eine (anderwei-
tige) Fortführung dieser sicherzustellen. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht au szuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung) können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können für die potenziell vorkommenden Säugetierarten sowohl auf Indi-
viduen- als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) ausgeschlossen wer-
den. Die Haselmaus ist unempfindlich  gegenüber den auftretenden Störrei-
zen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize im Bereich 
von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auftreten. 
Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb der Ak-
tivitätszeit der vorkommenden Arten auf. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Herpetofauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Eine bauzeitliche Flächeninan-
spruchnahme von potenziellen Lebensräumen von Amphibien oder Reptilien 
erfolgt nicht, die Arten können nur außerhalb des Baufeldes vorkommen. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und 
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung können sich 
nicht ergeben, da die potenziell vorkommenden Arten ausschließlich außer-
halb des Baufeldes vorkämen. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld 
des Vorhabens vorkommende Amphibien und Reptilien können baubedingte 
Fahrzeugbewegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verlet-
zungsrisikos bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mit-
tels Reptilien-/Amphibienschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abge-
wendet werden. 
Insekten: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen. Der Dunkle 
Wiesenknopf-Ameisenbläuling könnte ausschließlich außerhalb des Vorha-
benbereiches vorkommen.  
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nachtker-
zenschwärmer nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaß-
nahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) können diese ab-
gewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht v on Rele-
vanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Flächeninanspruchnahme des Verteilbauwerks: Für potenziell vorkommende 
Offenlandbrüter kann sich durch die Flächeninanspr uchnahme des Bau-
werks eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ergeben. Es ent-
stünde ein Bedarf an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung). 
• Vertikalkulisse des Verteilbauwerks: In Folge der Vertikalkulisse des Verteil-
bauwerks kann sich umliegen d die Habitateignung für Offenlandbrüter

Seite 52/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
reduzieren, da Vertreter dieser Artgruppe Abstand zu vertikalen Strukturen 
halten. Diese Reduktion der Habiateignung kann einen Verlust von Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten bewirken, sodass sich ein Bedarf an CEF -Maßnah-
men ergäbe (s.u. für Artenauflistung). 
Säugetiere, Reptilien, Amphibien und Insekten: 
• Flächeninanspruchnahme des Verteilbauwerks: Fortpflanzungs- und Ruhe-
stätten im Bereich des Verteilbauwerks können ausgeschlossen werden. 
• Vertikalkulisse des Verteilbauwerks: Für Artgruppe nicht von Relevanz. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Artgruppenübergreifend: 
• Emission visueller und akustischer Störreize am Verteilbauwerk: Die be-
triebsbedingt am Verteilbauwerk auftretenden Störreize entsprechen in ihrer 
Art und Intensität, den bisher im Bereich des geplanten Standortes auftreten-
den Störreizen bzw. sind geringer als diese. Die derzeitige Vorbelastung 
ergibt sich aus dem Pkw- und Personen-Verkehr (inklusive Hunden) sowie in 
Folge der landwirtschaftlichen Nutzung. Nordöstlich liegt ein Wohngebiet vor 
und nahe des geplanten Standortes befindet sich eine Bahntrasse. Dennoch 
kann nicht geschlussfolgert werden, dass sich s ämtliche der potenziell vor-
kommenden Arten bereits an entsprechende Störreize gewöhnt  haben. Die 
betriebsbedingten Einflüsse des Verteilbauwerks könnten eine  nennens-
werte Zusatzbelastung darstellen und signifikante Betroffenheiten störungs-
empfindlicher Arten bewirken. Aufgrund der Dauerhaftigkeit der b etriebsbe-
dingten Störreize würde sich eine  Minderung der Habitatqualität einstellen  
und in einen Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten münden. Betroffen 
wären im Wald vorkommende Fledermausarten und Vogelarten des Waldes 
sowie des Offenlandes. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 
7 – Irritationsschutzwände, Anpassung der Beleuchtungssituation, o.ä.) kön-
nen Betroffenheiten vermieden werden. Gegebenenfalls wird auch ein Bedarf 
an CEF-Maßnahmen notwendig (s.u. für Artenauflistung), wenn die Wirksam-
keit möglicher Vermeidungsmaßnahmen nicht ausreichend ist. 
• Betriebsbedingte Fahrzeugbewegungen: Nicht von Relevanz  (Vorbelastung 
am geplanten Standort und Vorkommen wandernder Arten ausschließlich au-
ßerhalb des Baufeldes). 
 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
Avifauna: 
Baumfalke, Bluthänfling, Feldlerche, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Heideler-
che, Girlitz, Grauammer, Kiebitz, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Rebhuhn, 
Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Star, Steinkauz , Turtel-
taube, Wachtel, Wachtelkönig, Waldohreule, Wespenbussard, Wiesenpieper 
Säugetiere: 
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus), strukturge-
bunden fliegende Fledermäuse (Arten der Gattungen Eptesicus, Myotis,und Pi-
pistrellus) 
Insekten: 
Nachtkerzenschwärmer 
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum C potenziell auf, 
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen 
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
gelb 
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels 
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen 
abzuwenden.

Seite 53/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
6.2.5 Funktionsraum D – Mülldeponie Dormagen 
Funktionsraum D  Mülldeponie Dormagen 
Lage 
 
Mülldeponie östlich von Dor-
magen (s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst eine von Gehölzen umrahmte Deponie östlich von 
Dormagen. Das Gelände der Deponie ist aufgrund der zum Teil alten Gehölzbe-
stände, Flachwasserbereiche sowie der verschieden strukturierten Offenlandbe-
reiche (Abgrabungsbereich, Grünland, Ruderalflächen, etc.) relativ heterogen. Da 
das Innere des Geländes weder begehbar noch einsehbar war, können keine 
Aussagen zum dortigen Habitatpotenzial getroffen werden. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bekassine (Ng), Bie-
nenfresser (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruchwasserläufer (Ng), 
Eisvogel ( Bv), Feldsperling ( Bv), Flussregenpfeifer ( Ng), Flussuferläufer ( Ng), 
Gartenrotschwanz ( Bv), Girlitz ( Bv), Graureiher ( Bv), Grauspecht (Bv), Grün-
schenkel ( Ng), Habicht ( Bv), Heidelerche ( Bv), Kampfläufer ( Ng), Kiebitz ( Ng), 
Kleinspecht ( Bv), Kormoran ( Bv), Kuckuck ( „Bv“), Mäusebussard (Bv), Mehl-
schwalbe (Ng), Mittelspecht ( Bv), Nachtigall ( Bv), Neuntöter ( Bv), Pirol (Bv), 
Rauchschwalbe (Ng), Rebhuhn (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule 
(Ng), Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan (Bv), Sperber (Bv), Star (Bv), Stein-
kauz (Bv), Steinschmätzer (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube (Bv), Uferschwalbe 
(Bv), Uhu ( Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaubsänger (Bv), Waldohreule ( Bv), Wald-
schnepfe (Bv), Waldwasserläufer (Ng), Wespenbussard (Bv), Zwergtaucher (Bv) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Breitflügelfledermaus (Ng), Fransenfledermaus (Rep), Großes 
Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler 
(Rep), Kleine Bartfledermaus (Ng), Mückenfledermaus (Ng), Rauhautfledermaus 
(Zq), Teichfledermaus (Ng), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Zq), 
Zwergfledermaus (Zq) 
 
Herpetofauna: 
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep), 
Kreuzkröte (Rep), Springfrosch (Rep), Wechselkröte (Rep) 
 
Insekten: 
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier

Seite 54/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Wirkfaktoren Der Funktionsraumes ist nicht durch eine Flächeninanspruchnahme betroffe n, 
sondern wird im untertägigen Vortrieb gequert. Die Gehölzbestände bleiben hier-
bei erhalten. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die 
in den Funktionsraum hineinreichen können, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Artgruppenübergreifend: 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Die im Funktionsraum vorkom-
menden Arten kommen bereits in einem Gebiet vor, welches stark durch Stör-
reize vorbelastet ist. Vorhabenbedingt können störungsbedingte Betroffen-
heiten für sämtliche der potenziell vorkommenden Arten  sowohl auf Indivi-
duen- als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) ausgeschlossen wer-
den. 
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen sind für potenziell vorkom-
mende Amphibien nicht auszuschließen, wenn Wanderungen aus dem Funk-
tionsraum, hinein in das Baufeld erfolgen. Tötungen und Verletzungen von 
Individuen lassen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen 
(s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Amphibienschutzzäune, o.ä.) abwenden. Für 
sämtliche weite ren im Funktionsraum D vorkommenden Arten/Artgruppen 
(Vögel, Säugetiere und Insekten) können baubedingte Tötungen aufgrund 
der Autökologie der Arten ausgeschlossen werden. 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, k önnen sich keine anlagen-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
  ̶  
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum D potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter 
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu 
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
grün 
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder 
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.

Seite 55/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
6.2.6 Funktionsraum E – Abgrabungsseen bei Dormagen 
Funktionsraum E  Abgrabungsseen bei Dormagen 
Lage 
 
Straberger See, Goldberger 
See, Martinsee und Neu-
rather See (s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum beinhaltet Seen ehemaliger Abgrabungsstätten bei Dorma-
gen. Die Seen weisen wenige Flachwasserzonen auf und sind überwiegend mit 
Gehölzen bestanden. Am Straberger See werden die Uferbereiche in Folge des 
noch aktiven Kiesabbaus und der Nutzung als Badestätte z.T. freigehalten. Dort 
finden sich steile Abbruchkanten. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bekassine (Ng), Bie-
nenfresser (Bv), Bluthänfling (Bv), Brandgans (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruch-
wasserläufer ( Ng), Eisvogel ( Bv), Feldsperling (Bv), Flussregenpfeifer ( Bv), 
Flussuferläufer ( Ng), Gänsesäger ( Ng), Gartenrotschwanz ( Bv), Girlitz ( Bv), 
Graureiher (Bv), Grünschenkel (Ng), Habicht (Bv), Heringsmöwe (Ng), Kampf-
läufer (Ng), Kiebitz ( Ng), Kleinspecht ( Bv), Knäkente ( Ng), Kormoran (Bv), Kri-
ckente ( Ng), Kuckuck ( „Bv“), Lachmöwe (Ng), Löffelente (Ng), Mäusebussard 
(Bv), Mehlschwalbe ( Ng), Mittelmeermöwe (Ng),  Mittelspecht ( Bv), Nachtigall 
(Bv), Neuntöter (Bv), Pfeifente (Ng), Pirol ( Bv), Rauchschwalbe ( Ng), Rostgans 
(Bv), Rotmilan ( Bv), Saatkrähe ( Bv), Schellente ( Ng), Schnatterente ( Bv), 
Schwarzhalstaucher ( Ng), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Silber-
möwe (Ng), Silberreiher (Ng),  Sperber (Bv), Spießente ( Ng), Star ( Bv), Sturm-
möwe (Ng), Tafelente (Bv), Teichrohrsänger (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube 
(Bv), Uferschwalbe (Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaubsänger (Bv), Waldohreule (Bv), 
Waldwasserläufer ( Ng), Wasserralle ( Ng), Wespenbussard ( Bv), Zwergsäger 
(Ng), Zwergtaucher (Bv) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr ( Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Hasel-
maus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Ng), Mückenfleder-
maus (Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus (Ng), Wasserfledermaus 
(Rep), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Ng) 
 
Herpetofauna: 
Zauneidechse (Rep) 
 
Insekten: 
Nachtkerzenschwärmer (Rep)

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Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
Wirkfaktoren Sämtliche der aufgeführten Teilbereiche des Funktionsraumes sind nicht durch 
eine Flächeninanspruchnahme betroffen. Die Seen (und deren Uferbereiche) 
werden lediglich tangiert. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die 
in den Funktionsraum hineinreichen können, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Artgruppenübergreifend: 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Durch die bestehenden Gehölz-
strukturen, werden akustische und visuelle Störreize zumeist vom Funktions-
raum abgeschirmt und wirken somit nicht bzw. nur bedingt in diesen ein. Dar-
über hinaus liegen durch bereits bestehende Verkehrswege sowie durch ein 
Gewerbegebiet Vorbelastungen vor. Störungsbedingte Betroffenheiten der 
potenziell vorkommenden Arten können sowohl auf Individuen- als auch auf 
Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) weitgehend ausgeschlossen werden. Be-
troffenheiten können sich lediglich ergeben, wenn störungsempfindliche Vo-
gelarten den nördlichen Bereich des Goldberger Sees besiedeln. Durch das 
dortig gelegene Industriegebiet ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich. Betrof-
fenheiten könnten dann ggf. durch eine Bauzeitenregelung (s. Kap. 7) abge-
wendet werden. 
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen von Reptilien sind aufgrund 
der Entfernung möglicher Lebensräume zum Vorhaben auszuschließen. Für 
sämtliche weiteren im Funktionsraum E vorkommenden Arten/Artgrupp en 
(Vögel, Säugetiere und Insekten) können baubedingte Tötungen aufgrund 
der Autökologie der Arten ausgeschlossen werden 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagen-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
  ̶  
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum E potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter 
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu 
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
grün 
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder 
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.

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6.2.7 Funktionsraum F – Knechtstedener Wald 
Funktionsraum F  Knechtstedener Wald 
Lage 
 
Knechtstedener Wald östlich 
von Straberg (s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst einen Teil des FFH -Gebietes „Knechtstedener Wald 
mit Chorbusch“. Zentral im Funktionsraum verengt sich der  Waldbereich bis auf 
eine Breite von 30 m. Dort finden sich lückig stehende Gehölzbestände. Sowohl 
nach Norden als auch nach Süden hin verbreitert sich der Wald erneut und weist 
dort sowohl größere als auch ältere Bäume auf. Insgesamt ist der Knechtstedener 
Wald vergleichsweise divers und heterogen. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Feldsperling (Bv), Gartenrotschwanz (Bv), Gir-
litz (Bv), Grauspecht (Bv), Habicht (Bv), Heidelerche (Bv), Kleinspecht (Bv), Ku-
ckuck („Bv“), Mäusebussard (Bv), Mittelspecht (Bv), Nachtigall (Bv), Neuntöter 
(Bv), Pirol (Bv), Rotmilan ( Bv), Saatkrähe ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Schwarz-
specht (Bv), Sperber (Bv), Star (Bv), Uhu (Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaubsänger 
(Bv), Waldohreule (Bv), Waldschnepfe (Bv), Wespenbussard (Bv) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Bechsteinfledermaus (Rep), Braunes Langohr (Rep), Breitflü-
gelfledermaus ( Ng), Fransenfledermaus ( Rep), Großes Mausohr ( Ng), Große 
Bartfledermaus (Ng), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfle-
dermaus (Ng), Mückenfledermaus ( Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfleder-
maus ( Ng), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus ( Ng), Zwergfleder-
maus (Ng); Nachweis Myotis sp. 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
Wirkfaktoren Der Knechtstedener Wald wird nahe seiner Engstelle im untertägigen Vortrieb ge-
quert. Mögliche Betroffenheiten von potenziell vorkommenden Arten beschränken 
sich somit auf den Zeitraum der Bauphase. Eine Flächeninanspruchnahme erfolgt 
nicht. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die 
in den Funktionsraum hineinreichen können, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).

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Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Artgruppenübergreifend: 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten (auf Individuen- oder Populationsebene; s. Kap. 2.3.1) können sich erge-
ben, wenn störungsempfindliche Vogel- oder Fledermausarten im Querungs-
bereich bzw. in dessen näherem Umfeld vorkommen. Potenziell handelt es 
sich bei der Engstelle des Knechtstedener W aldes um eine essentielle Leit-
struktur von Fledermäusen sowie um einen Lebensraum der Haselmaus. Das 
Vorhaben findet jedoch tagsüber und somit außerhalb der Aktivitätszeiten 
statt. 
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen können aufgrund der Autöko-
logie der potenziell vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
  ̶  
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum F potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter 
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu 
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
grün 
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder 
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.

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6.2.8 Funktionsraum G – Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei 
Knechtsteden 
Funktionsraum G  Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden 
Lage 
 
Östlich vom Knechtstedener 
Wald und westlich von Stra-
berg (s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst überwiegend kleinparzellig bewirtschaftetes Grünland 
in Waldnähe. Ein Teilbereich des Funktionsraumes ist zudem Bestandteil des 
FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (jedoch unbewaldet). Insge-
samt ist das G rünland mäßig artenreich bis artenarm. Eingestreut sind einzelne 
kleinere Gehölzbestände, sodass sich eine halboffene Landschaft bildet. Westlich 
durchläuft zudem der Norfbach den Funktionsraum und östlich befinden sich we-
nige Gebäude. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Feld-
lerche (Bv), Feldschwirl ( Bv), Feldsperling ( Bv), Gartenrotschwanz ( Bv), Girlitz 
(Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher (Ng), Grauspecht ( Ng), Habicht ( Bv), 
Haussperling (Bv), Heidelerche ( Bv), Heringsmöwe (Ng), Kiebitz ( Bv), Klein-
specht ( Bv), Kornweihe ( Ng), Kuckuck ( „Bv“), Lachmöwe (Ng) , Mäusebussard 
(Bv), Mehlschwalbe (Bv), Mittelmeermöwe (Ng), Mittelspecht (Bv), Nachtigall (Bv), 
Neuntöter (Bv), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Bv), Rebhuhn (Bv), Rohrweihe (Bv), 
Rotmilan ( Bv), Saatkrähe ( Bv), Schleiereule ( Bv), Schwarzkehlchen (Bv), 
Schwarzmilan (Bv), Silbermöwe (Ng), Silberreiher (Ng),  Sperber (Bv), Star (Bv), 
Steinkauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Sturmmöwe (Ng), Turmfalke (Bv), Turtel-
taube (Bv), Uhu (Ng), Wachtel (Bv), Wachtelkönig (Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaub-
sänger (Bv), Waldohreule (Bv), Waldschnepfe (Bv), Wanderfalke (Ng), Wespen-
bussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe (Ng) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Bechsteinfledermaus (Ng), Braunes Langohr (Rep), Breitflügel-
fledermaus (Rep), Fransenfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Rep), Große Bart-
fledermaus (Rep), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfleder-
maus ( Rep), Mückenfledermau s ( Rep), Rauhautfledermaus ( Zq), Teichfleder-
maus (Zq), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus 
(Rep) 
 
Insekten: 
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier

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Wirkfaktoren Der Funktionsraum wird überwiegend im untertägigen Vortrieb gequert. Die Her-
stellung des Vorhabens in offener Bauweise findet auf einer Länge von rund 
200 m statt. Hierbei kommt es zur bauzeitlichen Beanspruchung von zwei Acker-
flächen. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme, 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen, 
• Emission visueller und akustischer Störreize, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Offen-
landflächen, welche potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten darstellen. Ausweislich der Funktionsraumanalyse stehen im unmittel-
baren Umfeld Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität 
zur Verfügung, sodass ein temporäres Ausweichen in der Regel möglich sein 
wird. Falls nicht, sind entsprechende Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzu-
wenden, sodass die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivi-
tätszeit der vorkommenden Arten liegt oder aber es sind bauzeitlich geeignete 
Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommende n Brutvögel 
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können 
diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Sowohl auf Individuen- als auch 
auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) können sich s törungsbedingte Betrof-
fenheiten ergeben, wenn störungsempfindliche Vogelarten in Vorhabennähe 
vorkommen. Betroffenheiten können durch geeignete Bauzeitenregelung ( s. 
Kap. 7 – Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der po-
tenziell vorkommenden Arten) abgewendet werden. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Säugetiere und Insekten: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Potenzielle Lebensräume liegen au-
ßerhalb des Baufeldes. Betroffenheiten sind auszuschließen. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Potenzielle 
Lebensräume liegen außerhalb des Baufeldes. Betroffenheiten sind auszu-
schließen. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Fledermausarten ausgeschlossen 
werden. Fledermäuse weisen Empfindlich keiten auf, wenn Störreize im Be-
reich von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auf-
treten. Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb 
der Aktivitätszeit der vorkommenden Arten auf. Die Haselmaus und die po-
tenziell vorkommenden Falterarten sind gegenüber den auftretenden Störrei-
zen unempfindlich. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz, da potenzielle Lebensräume ausschließlich außerhalb des Baufeldes 
liegen.

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Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
Feldlerche, Heidelerche, Kiebitz, Rebhuhn, Rohrweihe, Wachtel, Wachtelkönig, 
Wiesenpieper 
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum G potenziell auf, 
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen 
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
gelb 
Artenschutzrechtliche Betroffenhei ten sind in der Regel mittels 
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen 
abzuwenden.

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6.2.9 Funktionsraum H – Gillbach und Umfeld 
Funktionsraum H  Gillbach und Umfeld 
Lage 
 
Südlich von Widdeshoven 
und nördlich von Evinghofen 
(s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Gillbach und umliegende (Feucht -)Wiesen samt 
kleinerer Gehölzbestände. Beim Gillbach selbst handelt es sich um einen begra-
digten Graben mit geringer Strukturvielfalt. Die angrenzenden Flächen werden je-
doch in Teilen vergleichsweise naturnah bewirtschaftet. Westlich vom Gillbach be-
findet sich eine größere Wiesenfläche, die aufgrund ihrer Lage neben dem Bach 
eine augenscheinlich hohe Bodenfeuchte aufweist. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Eisvo-
gel (Ng), Feldlerche (Bv), Feldschwirl (Bv), Feldsperling (Bv), Gartenrotschwanz 
(Bv), Girlitz ( Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher (Ng), Habicht ( Bv), Heidelerche 
(Bv), Heringsmöwe (Ng), Kiebitz (Bv), Kleinspecht ( Bv), Kormoran (Ng), Korn-
weihe (Ng), Kuckuck („Bv“), Lachmöwe (Ng), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe 
(Ng), Mittelmeermöwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Rauchschwalbe (Ng), 
Rebhuhn ( Bv), Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe ( Bv), Schleiereule 
(Ng), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Silbermöwe (Ng), Silberreiher 
(Ng), Sperber (Bv), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Teichrohrsän-
ger (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube (Bv), Wachtel (Bv), Wachtelkönig (Bv), Wal-
dohreule (Bv), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wie-
senweihe (Ng) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr ( Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fransen-
fledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Haselmaus 
(Rep), Kleinabendsegler ( Rep), Kleine Bartfledermaus ( Ng), Mückenfledermaus 
(Ng), Rauhautfledermaus ( Zq), Teichfledermaus ( Ng), Wasserfledermaus ( Zq), 
Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Ng) 
 
Insekten:3 
Nachtkerzenschwärmer (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
 
3 Ausschluss Dunkler-Wiesenknopf Ameisenbläuling aufgrund fehlender Raupenfutterpflanzen

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Wirkfaktoren Der Gillbach wird geschlossen gequert. Zum derzeitigen Stand des Vorhabens ist 
die Länge der Querung unbekannt und eine Beanspruchung von Flächen des 
Funktionsraumes ist somit nicht auszuschließen. Gegebenenfalls wird ein Gehölz-
bestand randlich angeschnitten, da dieser in das Baufeld hinein reicht. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme, 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen, 
• Emission visueller und akustischer Störreize, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Offen-
landflächen, welche potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten darstellen. Im unmittelbaren Umfeld stehen Lebensraumstrukturen aus-
reichender Qualität und Quantität lediglich für ackerbewohnende Vogelarten 
(Feldvögel) zur Verfügung. Ausweislich der Funktionsraumanalyse wird f ür 
diese ein temporäres Ausweichen zumeist möglich sein wird. Für Wiesenbrü-
ter ist die Möglichkeit ein bauzeitliches Ausweichen nicht eindeutig feststell-
bar, da die vorhabenbedingt beanspruchte Fläche  (eine (Feucht)wiese) eine 
singuläre Struktur ist. Für (Feld- und) Wiesenbrüter wären ggf. entsprechende 
Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzuwenden, sodass die Bauphase außer-
halb der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit  der vorkommenden Arten liegt. 
Alternativ sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. 
für Artenauflistung). Des Weiteren kommt es zur Fällung/Beanspruchung von 
Gehölzstrukturen, die potenzielle Lebensraumstrukturen von gehölzbewoh-
nenden Vogelarten darstellen. In Folge des möglichen Lebensraumverlustes 
ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorh andener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommende n Brutvögel 
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können 
diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Potenziell treten  störungsbe-
dingte Betroffenheiten von vorkommen den Brutvögeln auf Individuen- bzw. 
auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) auf. Da ein bauzeitliches Ausweichen 
nicht zwangsläufig möglich wäre, wären entsprechende Bauzeitenregelungen 
anzuwenden, sodass die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Ak-
tivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet. Alternativ sind bauzeitlich ge-
eignete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung). 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Säugetiere: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Gehölz-
strukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Flederm äuse 
und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für Ar-
tenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung) können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Fledermausarten ausgeschlossen 
werden. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize im

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Bereich von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auf-
treten. Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb 
der Aktivitätszeit der vorkommenden Arten auf. Die Haselmaus ist gegenüber 
den auftretenden Störreizen unempfindlich. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Insekten: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen.  
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nachtker-
zenschwärmer nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaß-
nahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) können diese ab-
gewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Art nicht von Relevanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Art nicht von Relevanz. 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
Avifauna: 
Baumfalke, Baumpieper, Bluthänfling, Braunkehlchen, Feldlerche, Feldschwirl, 
Feldsperling, Gartenrotschwanz, Grauammer, Habicht, Heidelerche, Girlitz, Kie-
bitz, Kleinspecht, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Rebhuhn, Rohrweihe, 
Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Sperber, Star, Steinkauz , Turtel-
taube, Wachtel, Wachtelkönig, Waldohreule, Wespenbussard, Wiesenpieper 
 
Säugetiere: 
Baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervorkommen 
(Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus), Haselmaus 
 
Insekten: 
Nachtkerzenschwärmer 
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum H potenziell auf, 
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen 
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
gelb 
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels 
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen 
abzuwenden.

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6.2.10 Funktionsraum I – Waldgürtel der Vollrather Höhe 
Funktionsraum I   Waldgürtel der Vollrather Höhe 
Lage 
 
Südlich der Vollrather Höhe 
zwischen Allrath und Frim-
mersdorf (s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst die südlichen Waldbereiche der Vollrather Höhe. So-
wohl strukturell als auch hinsichtlich der vorhandenen Gehölzarten ist der Wald-
bereich in seiner Gesamtheit vielfältig ausgestattet. Ein Großteil des Waldes be-
steht aus Buchen und Eichen, wobei Bestände mit Kiefern sowie Flächen mit jun-
gen Aufwuchsstadien eingestreut sind. Randlich verläuft eine Bahntrasse durch 
den Funktionsraum und im Osten liegen eine mehrere hundert Meter lange Lich-
tung und ein kleines Stillgewässer vor. Dieses wird vollständig beschattet. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Feld-
schwirl ( Bv), Feldsperling ( Bv), Gartenrotschwanz  (Bv), Girlitz ( Bv), Graureiher 
(Ng), Grauspecht ( Bv), Habicht (Bv), Heidelerche ( Bv), Kleinspecht (Bv), Korn-
weihe ( Ng), Kuckuck ( „Bv“), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe ( Ng), Mit-
telspecht (Bv), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Ng), 
Rebhuhn (Bv), Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule (Ng), 
Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Schwarzspecht ( Bv), Silberreiher 
(Ng), Sperber (Bv), Star ( Bv), Steinkauz ( Bv), Turmfalke ( Ng), Turteltaube ( Bv), 
Uhu (Bv), Waldkauz (Bv), Waldlaubsänger (Bv), Waldohreule (Bv), Waldschnepfe 
(Bv), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe 
(Ng) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Bechsteinfledermaus (Rep), Braunes Langohr ( Rep), Breitflü-
gelfledermaus ( Ng), Fransenfledermaus ( Rep), Großes Mausohr ( Ng), Große 
Bartfledermaus (Ng), Haselmaus ( Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfle-
dermaus ( Ng), Mückenfledermaus ( Ng), Rauhautfledermaus ( Zq), Teichfleder-
maus (Ng), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Ng), Zwergfledermaus 
(Ng) 
 
Herpetofauna: 
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kle iner Wasserfrosch ( Rep), 
Springfrosch (Rep), Zauneidechse (Rep) 
 
Insekten: 
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep)

Seite 66/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
Wirkfaktoren Die Waldbereiche der Vollrather Höhe werden mit einem Abstand von rund 1 0 m 
tangiert. Nahe gelegen erfolgt zudem die Anlage des Verteilbauwerks. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• Emission visueller und akustischer Störreize nahe des Funktionsraumes, die 
in den Funktionsraum hineinreichen können, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Artgruppenübergreifend: 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sich (auf Individuen- bzw. auf Populationsebene; s. Kap. 2.3.1 ) 
ergeben, wenn störungsempfindliche Vogel- oder Fledermausarten am Wald-
rand vorkomm en. Betroffenheiten können durch geeignete Bauzeitenrege-
lung (s. Kap. 7 – Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit 
der potenziell vorkommenden Arten) abgewendet werden. Durch die beste-
henden Verkehrswege ist zudem eine Vorbelastung des Funktionsraumes er-
kennbar, sodass sich potenziell vorkommende Arten gegebenenfalls auch an 
die vorhabenbedingt auftretenden Störreize gewöhnt haben. Sämtliche wei-
teren Arten (Haselmaus, Amphibien, Reptilien und Insekten) weisen entwe-
der keine Empfindlichkeiten gegenüber den auftretenden Störreizen auf oder 
können nur in ausreichender Entfernung zum Vorhaben vorkommen. 
• Fahrzeugbewegungen: Baubedingte Tötungen können aufgrund der Autöko-
logie der potenziell vorkommenden Arten ausgeschlossen werden. 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
  ̶  
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum I potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter 
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu 
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
grün 
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder 
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.

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 Fachbeitrag Artenschutz 
 
6.2.11 Funktionsraum J – Peringsmaar und Umfeld 
 
Funktionsraum J  Peringsmaar und Umfeld 
Lage 
 
Peringsmaar nordöstlich von 
Glesch sowie die naturnahen 
Bereiche des näheren Um-
felds (s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Peringsmaar sowie dessen südlich angrenzen-
den Gehölzbestände. Südwestlich des Sees liegen drei weitere kleinere Gewäs-
ser, die über einen Bachlauf miteinander verbunden sind. Die drei kleineren Seen 
sind von lückigen Gehölzbeständen sowie Wiesenflächen umgeben. Zudem be-
findet sich eine größere mäßig artenreiche bis artenreiche Wiese in 100 m Entfer-
nung südlich zum Gewässerkomplex. Weiter südlich liegt ein ausgedehnter Tro-
ckenrasen, der in sehr geringen Dichten mit K oniferen bestockt ist. Der Rasen 
wird in Teilen als Mountainbikestrecke genutzt. Im östlichen Bereich des Funkti-
onsraumes findet sich eine Bodensenke, in der Stillgewässer künstlich angelegt 
wurden. Diese sind jedoch stark verlandet und zum Teil trockengef allen. Ein  
Bachlauf verläuft in Nord-Süd Richtung durch den Funktionsraum u.a. innerhalb 
eines etwa 80 m breiten Gehölzstreifens. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bekassine (Ng), Bie-
nenfresser (Bv), Bluthänfling (Bv), Brandgans (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruch-
wasserläufer (Bv), Eisvogel (Bv), Feldlerche (Bv), Feldschwirl (Bv), Feldsperling 
(Bv), Flussregenpfeifer ( Bv), Flussuferläufer ( Ng), Gänsesäger ( Ng), Gartenrot-
schwanz (Bv), Girlitz ( Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher ( Bv), Grauspecht ( Bv), 
Grünschenkel (Ng), Habicht (Bv), Heidelerche ( Bv), Heringsmöwe (Ng), Kampf-
läufer (Ng), Kiebitz (Bv), Kleinspecht (Bv), Knäkente (Ng), Kormoran (Bv), Korn-
weihe ( Ng), Kric kente ( Bv), Kuckuck („Bv“), Lachmöwe ( Ng), Löffelente ( Ng), 
Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe (Ng), Mittelmeermöwe (Ng), Mittelspecht (Bv), 
Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pfeifente (Ng), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Ng), 
Rebhuhn (Bv), Rohrweihe ( Bv), Rostgans (Bv), Rotmilan ( Bv), Saatkrähe ( Bv), 
Schellente (Ng), Schleiereule (Ng), Schnatterente (Bv), Schwarzhalstaucher (Ng), 
Schwarzkehlchen (Bv), Schwarzmilan ( Bv), Schwarzspecht ( Bv), Silbermöwe 
(Ng), Silberreiher (Ng), Sperber (Bv), Spießente (Ng), Star (Bv), Steinkauz (Bv), 
Steinschmätzer (Ng),  Sturmmöwe ( Ng), Tafelente ( Bv), Teichrohrsänger ( Bv), 
Turmfalke ( Ng), Turteltaube ( Bv), Uferschwalbe ( Ng), Uhu ( Bv), Wachtel ( Bv), 
Wachtelkönig ( Bv), Waldkauz ( Bv), Waldlaubsänger ( Bv), Waldohreule ( Bv), 
Waldschnepfe (Bv), Waldwasserläufer (Ng), Wanderfalke (Ng), Wasserralle (Ng), 
Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper ( Bv), Wiesenweihe ( Ng), Zwergsäger ( Ng), 
Zwergtaucher (Bv)

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Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr ( Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Hasel-
maus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Ng), Mückenfleder-
maus (Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus (Zq), Wasserfledermaus 
(Rep), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Zq); Nachweis Myotis sp. 
 
Herpetofauna: 
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep), 
Kreuzkröte (Rep), Springfrosch (Rep), Wechselkröte ( Rep), Zauneidechse 
(Rep) 
 
Insekten: 
Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzenschwärmer (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
Wirkfaktoren Der Funktionsraum wird zweimalig offen gequert. Durch eine Anpassung der tech-
nischen Planung und eine Verlegung der Trasse auf die angrenzenden Ackerflä-
chen (Funktionsraum B) konnte eine Inanspruchnahme der zum Teil sehr hoch-
wertigen Flächen vermieden werden. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme, 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen, 
• Emission visueller und akustischer Störreize, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von Offen-
landflächen, welche potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogel-
arten darstellen. Ausweislich der Funktionsraumanalyse stehen im unmittel-
baren Umfeld Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quantität 
zur Verfügung, sodass ein temporäres Ausweichen in der Regel möglich sein 
wird. Falls nicht, sind entsprechende Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7) anzu-
wenden, sodass die Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode oder Aktivi-
tätszeit der vorkommenden Arten liegt oder aber es sind bauzeitlich geeig-
nete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung).  Des Wei-
teren kommt es zur Fällung/Beanspruchung von G ehölzstrukturen, die po-
tenzielle Lebensraumstrukturen von gehölzbewohnenden Vogelarten dar-
stellen. In Folge des möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf 
an CEF-Maßnahmen (s.u. für Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener  Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel 
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können 
diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für die potenziell störungsbe-
dingt betroffenen Feldvögel ist ausweislich der Funktionsraumanalyse so-
wohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) zu kon-
statieren, dass Lebensraumstrukturen in ausreichender Qualität und Quanti-
tät im räumlichen Zusammenhang zur Verfügung stehen, sodass ein bauzeit-
liches Ausweichen zumeist möglich sein wird. Falls nicht, sind entsprechende 
Bauzeitenregelungen anzuwenden, sodass die Bauphase außerhalb der Ak-
tivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet  oder 
aber es sind bauzeitlich geeignete Ausweichlebensräume zu schaffen (s.u. 
für Artenauflistung).  Mit einer Länge von rund 1 km wird eine lückig mit

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Koniferen bestandene, trockene Wiese tangiert und am Ostende des Funkti-
onsraumes wird eine Bodensenke mit Still- und Fließgewässern berührt. Für 
die dortig potenziell vorkommenden Arten ist die Möglichkeit eines bauzeitli-
chen Ausweichens (unter Berücksichtigung des Populations- und des Indivi-
duenbezugs entspr. Kap. 2.3.1) nicht eindeutig feststellbar. Zur Vermeidung 
störungsbedingter Betroffenheiten kann die Anwendung einer Bauzeitenre-
gelungen (s. Kap. 7) erforderlich werden, sodass die Bauphase außerhalb 
der Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten stattfindet. 
Auch der Einbezug von Irritationsschutzwänden kann Wirksamkeit entfalten. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Säugetiere: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnah me: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fleder-
mäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen 
Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für 
Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung) können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Säugetierarten ausgeschlossen wer-
den. Die Haselmaus ist unempfindlich gegenüber den auftretenden Störrei-
zen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize im Bereich 
von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auftreten. 
Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb der Ak-
tivitätszeit der vorkommenden Arten auf. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Herpetofauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es erfolgt eine bauzeitliche Flächen-
inanspruchnahme von potenziellen Landlebensräumen von Amphibien und 
Reptilien. Die Beanspruchung findet in einem sehr geringen Umfang statt (am 
West- und am Ostende des Funktionsraumes) und Fortpflanzungsstätten 
(Gewässer und sandige Roh bodenstandorte) befänden sich ausschließlich 
außerhalb der beanspruchten Flächen. Die ökologische Funktion der Le-
bensstätte bleibt bauzeitlich im räumlichen Zusammenhang erhalten. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und 
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung können für 
Amphibien und Reptilien im Landhabitat nicht ausgeschlossen werden. Mit-
tels einer Bauzeitenregelung ( bzw. dem Absammeln im Falle der Zau-
neidechse) (s. Kap. 7) können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld 
des Vorhabens vorkommende Amphibien und Reptilien können baubedingte 
Fahrzeugbewegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verlet-
zungsrisikos bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mit-
tels Reptilien-/Amphibienschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abge-
wendet werden. 
Insekten: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen. Der Dunkle 
Wiesenknopf-Ameisenbläuling könnte ausschließlich außerhalb des Vorha-
benbereiches vorkommen.  
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden

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Nachtkerzenschwärmer nic ht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermei-
dungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) kön-
nen diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagen-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfakt oren auftreten, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
Avifauna: 
Baumpieper, Bluthänfling, Braunkehlchen, Feldsperling, Gartenrotschwanz, 
Grauammer, Heidelerche, Girlitz, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter,  Reb-
huhn, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Star, Steinkauz , Turteltaube, 
Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard, Wiesenpieper 
 
Säugetiere: 
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus) 
 
Insekten: 
Nachtkerzenschwärmer 
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum J potenziell auf, 
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen 
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
gelb 
Artenschutzrechtliche Betroffenhei ten sind in der Regel mittels 
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen 
abzuwenden.

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6.2.12 Funktionsraum K – Erft zwischen Glesch und Blerichen 
Funktionsraum K  Erft zwischen Glesch und Blerichen 
Lage 
 
Erft sowie ihr Umfeld nord-
westlich von Glesch und 
südöstlich von Blerichen  (s. 
Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst die Erft zwischen Glesch und Blerichen, zwei Stillge-
wässer sowie kleinere landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die beiden Stillgewäs-
ser sind naturnahe ausgeprägt und Teil eines Gewässerkomplexes. Ehemals wur-
den sie zur Klärung verwendet. Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen han-
delt es sich um intensiv genutztes Acker- sowie Grünland. Zudem ziehen sich Ge-
hölzstreifen und Straßen durch das Gebiet. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Alpenstrandläufer (Ng), Baumfalke ( Bv), Baumpieper ( Bv), Bekassine ( Ng), Bie-
nenfresser (Bv), Bluthänfling (Bv), Brandgans (Bv), Braunkehlchen (Bv), Bruch-
wasserläufer (Ng), Eisvogel (Bv), Feldschwirl ( Bv), Feldsperling ( Bv), Flussre-
genpfeifer (Bv), Flussuferläufer ( Ng), Gänsesäger ( Ng), Gartenrotschwanz ( Bv), 
Girlitz (Bv), Grauammer (Bv), Graureiher (Bv), Grünschenkel (Ng), Habicht (Bv), 
Heidelerche (Bv), Heringsmöwe (Ng), Kampfläufer (Ng), Kiebitz (Ng), Kleinspecht 
(Bv), Knäkente (Bv), Kranich (Ng), Kormoran (Bv), Kornweihe (Ng), Krickente 
(Bv), Kuckuck („Bv“), Lachmöwe (Ng), Löffelente (Bv), Mäusebussard (Bv), Mehl-
schwalbe (Ng), Mittelmeermöwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pfeifente 
(Ng), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Ng), Rohrweihe (Bv), Rostgans (Bv), Rotmilan 
(Bv), Saatkrähe ( Bv), Schellente ( Ng), Schleiereule ( Ng), Schnatterente (Bv), 
Schwarzhalstaucher ( Ng), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Silber-
möwe (Ng), Silberreiher (Ng), Sperber (Bv), Spießente (Ng), Star (Bv), Steinkauz 
(Bv), Sturmmöwe (Ng), Tafelente (Bv), Teichrohrsänger (Bv), Turmfalke (Ng), Tur-
teltaube (Bv), Uferschwalbe ( Bv), Uhu ( Ng), Wachtelkönig ( Bv), Waldkauz ( Bv), 
Waldohreule (Bv), Waldschnepfe (Ng), Waldwasserläufer (Ng), Wanderfalke (Ng), 
Wasserralle (Bv), Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper ( Bv), Wiesenweihe ( Ng), 
Zwergsäger (Ng), Zwergtaucher (Bv) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr ( Ng), Breitflügelfledermaus (Ng), Europäi-
scher Biber (Rep), Fransenfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bart-
fledermaus (Ng), Haselmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfleder-
maus (Ng), Mückenfledermaus (Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus 
(Ng), Wasserfledermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Ng), Zwergfledermaus (Ng) 
 
Herpetofauna: 
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep), 
Springfrosch (Rep)

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Insekten: 
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Große Moosjungfer ( Rep), Nacht-
kerzen-Schwärmer (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
Wirkfaktoren Das Vorhaben quert den Funktionsraum deckungsgleich mit der Bandstraße. 
Diese wird bauzeitlich in Anspruch genommen und nach Verlegung der Rohran-
lagen wieder hergestellt. Auf einer Strecke von rund 150 m wird die Bandstraße 
zudem geschlossen gequert. Gehölzfällungen werden innerhalb eines rund 250 m 
langen und 15 m breiten Gehölzstreifens erforderlich. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme, 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen, 
• Emission visueller und akustischer Störreize, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Im Funktionsraum auftretende Wirkfaktoren des Vorhabens: 
Das Vorhaben quert den Funktionsraum deckungsgleich mit der Bandstraße. 
Diese wird bauzeitlich in Anspruch genommen und nach Verlegung der Rohran-
lagen wieder hergestellt. Auf einer St recke von rund 150 m wird die Bandstraße 
zudem geschlossen gequert. Die durchgeführte artenschutzrechtliche Bewertung 
basiert auf der Annahme, dass die mit Gehölzen bestockten Böschungsbereiche 
(mit Ausnahme des nördlichst gelegenen Gehölzbestandes, welche mittig auf der 
Vorhabenfläche liegt) nicht durch eine Flächeninanspruchnahme betroffen  sind. 
Mögliche Betroffenheiten von potenziell vorkommenden Arten können sich in 
Folge dessen durch die in den Funktionsraum einwirkenden Störreize, die bau-
zeitliche Flächeninanspruchnahme und durch die einzelnen Baumfällungen erge-
ben. Die betriebsbedingt auftretenden Störreize sind nicht von Relevanz. 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme und der Gehölzentfernungen kommt es zu einer temporä-
ren Beanspruchung von Strukturen des Halboffenlandes, welche potenzielle 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelarten darstellen. In Folge des 
möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen 
(s.u. für Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommende n Brutvögel 
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können 
diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Nordwestlich des Vorhabenbe-
reiches liegen mit ehemaligen Klärteichen potenziell sehr artenreiche Brut - 
und Rasthabitate vor. Da sich beim Auftreten bauzeitlicher Störungen eine 
Minderung der Habitatqualität einstellen kann, könnte eine bauzeitlicher, stö-
rungsbedingter Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten feststellbar sein. 
In Teilen findet aufgrund der T allage des Vorhabens und der umliegenden 
Gehölze jedoch bereits eine Abschirmung statt.  Ein bauzeitliches Auswei-
chen ist nicht zwangsläufig möglich, da die Klärteiche (lokal) eine einzigartige 
Struktur sind . Zudem ist aufgrund der hohen Eignung für sowohl Brut- als 
auch für Rast- und Gastvögel erkennbar, dass wenige Zeitfenster verblieben, 
in dem die Bauausführung möglich wäre, ohne störungsbedingte Betroffen-
heiten von Vögeln auszulösen. Eine Beschränkung der Bauphase auf die Zeit 
nach Ende der Brutzeit und vor Beginn der Zugzeit (ggf. unter Einbezug von 
Schall-/Lichtschutzwänden oder eines reduzierten Einsatzes lauter Maschi-
nen) würde sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 
2.3.1) wirksam störungsmindern wirken.

Seite 73/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Säugetiere: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Gehölz-
strukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fledermäuse 
und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für Ar-
tenauflistung). Potenzielle essentielle Flugrouten werden aufgrund umliegen-
der Strukturen nicht unterbrochen. Eine Betroffenheit des Bibers ist ausge-
schlossen, da die Erft geschlossen gequert wird. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung, etc.) können diese abgewendet werden.  Eine Betroffenheit des Bi-
bers ist aufgrund der Art und Ausgestaltung des Vorhabens nicht festzustel-
len. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Säugetierarten ausgeschlossen wer-
den. Die Haselmaus und der Biber sind unempfindlich gegenüber den auftre-
tenden Störreizen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Stör-
reize im Bereich von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quar-
tieren auftreten. Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur 
außerhalb der Aktivitätszeit der vorkommenden Arten auf. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Herpetofauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es erfolgt eine bauzeitliche Flächen-
inanspruchnahme von potenziellen Landlebensräumen von Amphibien (der 
zu entfernende Gehölzbestand). Es kann sich um kein essentielles Landha-
bitat handeln, die ökologische Funktion der Lebensstätte bleibt im räumlichen 
Zusammenhang erhalten. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und 
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung können für Am-
phibien im Landhabitat nicht ausgeschlossen werden. Mittels einer Bau-
zeitenregelung (s. Kap. 7) können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld 
des Vorhabens vorkommende Amphibien können baubedingte Fahrzeugbe-
wegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verletzungsrisikos 
bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mittels Amphibi-
enschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abgewendet werden. 
Insekten: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen. Sämtliche 
weitere Insektenarten können ausschließlich außerhalb des Vorhabenberei-
ches vorkommen.  
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nachtker-
zenschwärmer nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaß-
nahmen (s. Kap. 7 - Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) können diese ab-
gewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz.

Seite 74/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagenbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine betriebsbe-
dingten Betroffenheiten ergeben. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
Avifauna: 
Baumfalke, Baumpieper, Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht, 
Heidelerche, Girlitz, Kleinspecht, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Pirol, Rot-
milan, Schwarzmilan, Sperber, Star, Steinkauz, Turteltaube, Waldkauz, Waldlaub-
sänger, Waldohreule, Wespenbussard 
 
Säugetiere: 
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfle-
dermaus) 
 
Insekten: 
Nachtkerzenschwärmer 
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum K potenziell auf, 
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen 
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
gelb 
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten sind in der Regel mittels 
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen 
abzuwenden.

Seite 75/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
6.2.13 Funktionsraum L – Finkelbach 
 
Funktionsraum L  Finkelbach 
Lage 
 
Finkelbach südwestlich von 
Kirdorf (s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Finkelbach sowie dessen angrenzende Gehölz-
bestände sowie Grünlandbereiche. Teilbestände der Gehölze weisen ein hohes 
Alter auf. In ihrer Gesamtheit sind diese jedoch eher von mittlerem Alter.  Neben 
dem Finkelbach findet sich auch noch ein Stillgewässer im Funktionsraum. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Eisvo-
gel (Ng), Feldschwirl (Bv), Feldsperling (Bv), Gartenrotschwanz (Bv), Girlitz (Bv), 
Graureiher (Ng), Grauspecht (Bv), Habicht (Bv), Heidelerche ( Bv), Kleinspecht 
(Bv), Kornweihe ( Ng), Kuckuck ( „Bv“), Mäusebussard ( Bv), Mehlschwalbe ( Ng), 
Mittelspecht (Bv), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Ng), 
Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule (Ng), Schwarzkehl-
chen (Bv), Schwarzmilan (Bv), Sperber (Bv), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Teichro-
hrsänger (Bv), Turmfalke (Ng), Turteltaube (Bv), Uhu (Ng), Waldkauz (Bv), Wald-
laubsänger (Bv), Waldohreule (Bv), Waldschnepfe (Bv), Wanderfalke (Ng), Wes-
penbussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe (Ng), Zwergtaucher (Bv) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Ng), Fransen-
fledermaus (Rep), Großes Mausohr (Ng), Große Bartfledermaus (Ng), Haselmaus 
(Rep), Kleinabendsegler ( Rep), Kleine Bartfledermaus ( Ng), Mückenfledermaus 
(Ng), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus (Ng), Wasserfledermaus (Rep), 
Zweifarbfledermaus (Ng), Zwergfledermaus (Ng) 
 
Herpetofauna: 
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep), 
Springfrosch (Rep) 
 
Insekten: 
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Rep), Nachtkerzen-Schwärmer (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier

Seite 76/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Wirkfaktoren Sämtliche Bereiche des Funktionsraumes sind nicht durch eine Flächeninan-
spruchnahme betroffen, da der Funktionsraum mit einem Abstand von mindes-
tens 5 m tangiert wird. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• Emission visueller und akustischer Störreize, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Artgruppenübergreifend: 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Durch die bestehenden Gehölz-
strukturen, werden akustische und visuelle Störreize zumeist vom Funktions-
raum abgeschirmt und wirken somit nicht bzw. nur bedingt in diesen ein. Dar-
über hinaus liegen durch angrenzende Wohnsiedlungen Vorbelastungen vor. 
Störungsbedingte Betroffenheiten der potenziell vorkommenden Arten kön-
nen sowohl auf Individuen - als auch auf Populationsebene (s. Kap. 2.3.1) 
weitgehend ausgeschlossen werden.  Betroffenheiten können sich lediglich 
ergeben, wenn störungsempfindliche Vogelarten an der Südseite des Ge-
hölzbestandes am Finkelbach vorkommen . Diese können durch geeignete 
Bauzeitenregelung ( s. Kap. 7 – Bauphase außerhalb der Aktivitätsperiode 
oder Aktivitätszeit der potenziell vorkommenden Arten) abgewendet werden. 
Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize für Fledermäuse au-
ßerhalb der Aktivitätszeit auf. Sämtliche weiteren potenziell vorkommenden 
Arten sind den gegenüber den auftretenden Störreizen unempfindlich. 
• Fahrzeugbewegungen: Für die potenziell im Umfeld des Vorhabens vorkom-
mende Amphibienarten können baubedingte Fahrzeugbewegungen eine sig-
nifikante Erhöhung des Tötungs - und Verletzungsrisikos bewirken, wenn 
Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mittels Amphibienschutzzäunen 
können Betroffenheiten jedoch abgewendet werden . Für sämtliche weiteren 
im Funktionsraum L vorkommenden Arten/Artgruppen (Vögel, Säugetiere 
und Insekten) können baubedingte Tötungen aufgrund der Autökologie der 
Arten ausgeschlossen werden 
Anlagenbedingte Betroffenheiten: 
Da keine anlagenbedingten Wirkfaktoren auftreten, können sich keine anlagen-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
Betriebsbedingte Betroffenheiten: 
Da keine betriebsbedingten Wirkfaktoren auftret en, können sich keine betriebs-
bedingten Betroffenheiten ergeben. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
  ̶  
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum L potenziell in ei-
nem sehr geringen Umfang auf, lassen sich gegebenenfalls mittels geeigneter 
Maßnahmen vermeiden (s. Kap. 7) oder sind von vornherein gänzlich nicht zu 
erwarten. Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
grün 
Auftreten keinerlei artenschutzrechtlicher Betroffenheiten oder 
Auftreten von Betroffenheiten, die mittels gängiger, praxiserprob-
ter Vermeidungsmaßnahmen abzuwenden sind.

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6.2.14 Funktionsraum M – Radweg Bandstraße und Umfeld 
Funktionsraum M  Radweg Bandstraße und Umfeld 
Lage 
 
Radweg „Bandstraße“ nord-
östlich des Tagebaus Ham-
bach (s. Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst den Radweg „Bandstraße “ zwischen Bedburg und 
dem Tagebau Hambach sowie die angrenzenden Gehölzbestände, Ackerflächen 
und Grünlandstreifen. Die westlich und östlich gelegenen Flächen entsprechen 
weitgehend den Flächen des Funktionsraumes C (Großräumig landwirtschaftlich 
genutzte Bereiche). Sie unterschieden sich von diesen, da der mit Gehölzen ein-
gerahmte Radweg ein strukturprägendes Merkmal ist. Im Funktionsraum befinden 
sich ein Stillgewässer, eine Bahntrasse sowie wenige Gebäude. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bluthänfling (Bv), Braunkehlchen (Bv), Feld-
lerche (Bv), Feldschwirl ( Bv), Feldsperling ( Bv), Gartenrotschwanz (Bv), Girlitz 
(Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher (Ng), Habicht (Bv), Haussperling (Bv), Hei-
delerche (Bv), Heringsmöwe (Ng), Kiebitz (Bv), Kleinspecht (Bv), Kornweihe (Ng), 
Kuckuck („Bv“), Lachmöwe (Ng), Mäusebussard (Bv), Mehlschwalbe (Bv), Mit-
telmeermöwe (Ng), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), Pirol (Bv), Rauchschwalbe 
(Bv), Rebhuhn (Bv), Rohrweihe (Bv), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), Schleiereule 
(Bv), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Silbermöwe (Ng), Silberreiher 
(Ng), Sperber (Bv), Star (Bv), Steinkauz (Bv), Steinschmätzer (Ng), Sturmmöwe 
(Ng), Teichrohrsänger (Bv), Turmfalke (Bv), Turteltaube (Bv), Uhu (Ng), Wachtel 
(Bv), Wachtelkönig ( Bv), Waldkauz ( Bv), Waldlaubsänger (Bv), Waldohreule 
(Bv), Wanderfalke (Ng), Wespenbussard (Bv), Wiesenpieper (Bv), Wiesenweihe 
(Ng), Zwergtaucher (Bv) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Rep), Fran-
senfledermaus (Rep), Großes Mausohr (Rep), Große Bartfledermaus (Rep), Ha-
selmaus (Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Rep), Mücken-
fledermaus (Rep), Rauhautfledermaus (Zq), Teichfledermaus ( Zq), Wasserfle-
dermaus (Rep), Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Rep) 
 
Herpetofauna: 
Geburtshelferkröte ( Rep), Gelbbauchunke ( Rep), Kleiner Wasserfrosch ( Rep), 
Kreuzkröte (Rep), Springfrosch (Rep), Wechselkröte (Rep), Zauneidechse (Rep) 
 
Insekten: 
Nachtkerzen-Schwärmer (Rep)

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 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vo rkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
Wirkfaktoren Das Vorhaben quert den Funktionsraum deckungsgleich mit der Bandstraße. 
Diese wird bauzeitlich in Anspruch genommen un d nach Verlegung der Rohran-
lagen wieder hergestellt. Dabei findet die Querung nahezu vollständig in Offen-
lage statt. Die durchgeführte artenschutzrechtliche Bewertung basiert auf der An-
nahme, dass die mit Gehölzen bestockten Böschungsbereiche nicht durch eine 
Flächeninanspruchnahme betroffen sind und sich Gehölzfällungen auf Einzelge-
hölze beschränken. 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme, 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen, 
• Emission visueller und akustischer Störreize, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme und der Gehölzentfernungen kommt es zu einer temporä-
ren Beanspruchung von Strukturen des Halboffenlandes, welche potenzielle 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelarten darstellen. In Folge des 
möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnah-
men (s.u. für Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baube dingte 
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel 
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können 
diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für die potenziell störungsbe-
dingt betroffenen Vogelarten ist (auf Individuen- bzw. auf Populationsebene; 
s. Kap. 2.3.1) zu konstatieren, dass  ein bauzeitliches Ausweichen nicht 
zwangsläufig möglich sein wird.  Geeignete Lebensraumstrukturen (Gehölz-
streifen wie am Rande des Bandweges)  finden sich nicht in ausreichender 
Qualität und Quantität im räumlichen Zusammenhang wieder. Durch Einsatz 
entsprechender Bauzeitenregelungen (s. Kap. 7 – Bauphase außerhalb der 
Aktivitätsperiode oder Aktivitätszeit der vorkommenden Arten) können Betrof-
fenheiten vermieden werden. Alternativ sind bauzeitlich geeignete Ausweich-
lebensräume zu schaffen (s.u. für Artenauflistung). 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Säugetiere: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fleder-
mäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen 
Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für 
Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für baumhöhlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nic ht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung, etc.) können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Störungsbedingte Betroffenhei-
ten können sowohl auf Ind ividuen- als auch auf Populationsebene (s. Kap. 
2.3.1) für die potenziell vorkommenden Säugetierarten ausgeschlossen wer-
den. Die Haselmaus ist unempfindlich gegenüber den auftretenden Störrei-
zen. Fledermäuse weisen Empfindlichkeiten auf, wenn Störreize im Bereich

Seite 79/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
von essentiellen Flugwegen, Nahrungshabitaten oder Quartieren auftreten. 
Da das Vorhaben tagsüber stattfindet, treten Störreize nur außerhalb der Ak-
tivitätszeit der vorkommenden Arten auf. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Herpetofauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Eine bauzeitliche Flächeninan-
spruchnahme von potenziellen Amphibien-Lebensräumen erfolgt nicht. Mög-
liche Fortpflanzungsstätten liegen ausschließlich außerhalb des Baufeldes 
und eine Nutzung als Landhabitat ist aufgrund der sehr hohen Bodenverdich-
tung und fehlender Versteckstrukturen ebenfalls nicht möglich. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und 
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachu ng können sich 
nicht ergeben, da die potenziell vorkommenden Arten ausschließlich außer-
halb des Baufeldes vorkämen. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld 
des Vorhabens vorkommende Amphibien können baubedingte Fahrzeugbe-
wegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verletzungsrisikos 
bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mittels Amphibi-
enschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abgewendet werden. 
Insekten: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme kommt es zu einer temporären Beanspruchung von poten-
ziellen Habitaten des Nachtkerzenschwärmers. In Folge des möglichen Le-
bensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF-Maßnahmen. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für den potenziell vorkommenden Nachtker-
zenschwärmer nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeid ungsmaß-
nahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, Vergrämung, etc.) können diese ab-
gewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
Avifauna: 
Baumfalke, Baumpieper, Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht, 
Heidelerche, Girlitz, Grauammer, Kleinspecht, Mäusebussard, Nachtigall, 
Neuntöter, Rotmilan, Schwarzmilan, Sperber, Star, Steinkauz, Turteltaube, Wal-
dohreule, Wespenbussard 
 
Säugetiere: 
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus) 
Insekten: 
Nachtkerzenschwärmer 
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum M potenziell auf, 
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen 
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
gelb 
Artenschutzrechtliche Betroffenhei ten sind in der Regel mittels 
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen 
abzuwenden.

Seite 80/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
6.2.15 Funktionsraum N – Tagebau Hambach 
Funktionsraum N  Tagebau Hambach 
Lage 
 
Tagebau Hambach  (s. 
Karte 1) 
Beschreibung Der Funktionsraum umfasst einen Teilbereich des Tagebaus Hambach südlich 
der „Bandstraße“. Die im Funktionsraum liegenden Bereiche des Tagebaus bein-
halten kleinere Gehölzbestände sowie Zuwegungen. 
Potenziell vorkommendes 
Artspektrum 
Avifauna: 
Baumfalke (Bv), Baumpieper (Bv), Bienenfresser ( Bv), Bluthänfling ( Bv), Braun-
kehlchen (Bv), Feldsperling (Bv), Flussregenpfeifer (Bv), Gartenrotschwanz (Bv), 
Girlitz ( Bv), Grauammer ( Bv), Graureiher ( Ng), Grauspecht ( Bv), Habicht ( Bv), 
Heidelerche (Bv), Kleinspecht (Bv), Kornweihe (Ng), Kuckuck („Bv“), Mäusebus-
sard (Bv), Mehlschwalbe (Ng), Mittelspecht (Bv), Nachtigall (Bv), Neuntöter (Bv), 
Pirol (Bv), Rauchschwalbe (Bv), Rohrweihe (Ng), Rotmilan (Bv), Saatkrähe (Bv), 
Schleiereule ( Bv), Schwarzkehlchen ( Bv), Schwarzmilan ( Bv), Schwarzspecht 
(Bv), Sperber ( Bv), Star ( Bv), Steinkauz ( Bv), Steinschmätzer ( Bv), Turmfalke 
(Bv), Turteltaube (Bv), Uhu ( Bv), Waldkauz ( Bv), Waldlaubsänger ( Bv), Wal-
dohreule (Bv), Waldschnepfe (Bv), Wanderfalke (Bv), Wespenbussard (Bv), Wie-
senweihe (Ng) 
 
Säugetiere: 
Abendsegler (Zq), Braunes Langohr (Rep), Breitflügelfledermaus (Zq), Fransen-
fledermaus (Rep), Großes Mausohr (Zq), Große Bartfledermaus (Zq), Haselmaus 
(Rep), Kleinabendsegler (Rep), Kleine Bartfledermaus (Zq), Mückenfledermaus 
(Zq), Rauhautfledermaus (Rep), Teichfledermaus (Zq), Wasserfledermaus (Rep), 
Zweifarbfledermaus (Zq), Zwergfledermaus (Zq) 
 
Herpetofauna: 
Kreuzkröte (Rep), Wechselkröte (Rep), Zauneidechse (Rep) 
 
Legende: Fettdruck = nachgewiesen, Normaldruck = potenzielles Vorkommen, 
Bv = Brutvorkommen, Ng = Nahrungsgast (ggf. auch zur Zugzeit), Rep = Repro-
duktionsvorkommen, Zq = Zwischenquartier 
Wirkfaktoren Das Vorhaben führt über die Bandstraße in den Funktionsraum ein . Dabei findet 
eine bauzeitliche Flächeninanspruchnahme auf einer Länge von rund 100 m statt. 
Die Seebefüllung des Tagebaus ist im vorliegenden Bericht nicht betrachtungsre-
levant (Gegenstand eines anderen Vorhabens). 
Baubedingt auftretende Wirkfaktoren: 
• bauzeitliche Flächeninanspruchnahme,

Seite 81/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen, 
• Emission visueller und akustischer Störreize, 
• die Fahrzeugbewegung selbst (im Hinblick auf ein mögliches Tötungs - und 
Verletzungsrisiko wandernder Arten).  
Anlagenbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Betriebsbedingt auftretende Wirkfaktoren:  ̶ 
Potenzielle Betroffenhei-
ten 
Baubedingte Betroffenheiten: 
Avifauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: In Folge der baubedingten Flächen-
inanspruchnahme und der Gehölzentfernungen kommt es zu einer temporä-
ren Beanspruchung von Strukturen des Halboffenlandes, welche potenzielle 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vogelarte n darstellen. In Folge des 
möglichen Lebensraumverlustes ergäbe sich ein Bedarf an CEF -Maßnah-
men (s.u. für Artenauflistung). 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für die potenziell vorkommenden Brutvögel 
nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 
– Bauzeitenregelung, ökologische Baubegleitung, Flatterband, etc.) können 
diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Die im Funktionsraum vorkom-
menden Arten kommen bereits in einem Gebiet vor, welches stark durch Stör-
reize vorbelastet ist. Vorhabenbedingt können störungsbedingte Betroffen-
heiten ausgeschlossen werden. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Säugetiere: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Es kommt es zur Fällung von Ge-
hölzstrukturen mit Quartierpotenzial für baumhöhlenbewohnende Fleder-
mäuse und Lebensraumpotenzial für die Haselmaus. In Folge des möglichen 
Lebensraumverlustes ergäbe sich ein B edarf an CEF -Maßnahmen (s.u. für 
Artenauflistung). Potenzielle essentielle Flugrouten werden aufgrund umlie-
gender Strukturen nicht unterbrochen 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Baubedingte 
Tötungen und Verletzungen sind für baumhö hlenbewohnende Fledermaus-
arten und für die Haselmaus nicht auszuschließen. Mittels geeigneter Ver-
meidungsmaßnahmen (s. Kap. 7 – Bauzeitenregelung, ökologische Baube-
gleitung, etc.) können diese abgewendet werden. 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Die im Funktionsraum vorkom-
menden Arten kommen bereits in einem Gebiet vor, welches stark durch Stör-
reize vorbelastet ist. Vorhabenbedingt können störungsbedingte Betroffen-
heiten ausgeschlossen werden. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für Artgruppe nicht von Rele-
vanz. 
Herpetofauna: 
• Bauzeitliche Flächeninanspruchnahme: Eine bauzeitliche Flächeninan-
spruchnahme von  Fortpflanzungsstätten potenziell vorkommender Amphi-
bien- und Reptilien erfolgt nicht. Eine Flächeninanspruchnahme möglicher 
Amphibienlandhabitate erfolgt am Südende des Vorhabens im dortigen Ge-
hölzbestand. Eine Nutzung als Landhabitat (z.B. zur Überwinterung) ist nicht 
auszuschließen. Da im direkten Umfeld weitere Gehölzbestände vorliegen 
und die Flächeninanspruchnahme geringfügig ist, bliebe die ökologische 
Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten. 
• Baufeldfreimachung und Beseitigung vorhandener Strukturen: Tötungen und 
Verletzungen von Individuen in Folge der Baufeldfreimachung können für im 
Landhabitat vorkommende Amphibien nicht ausgeschlossen werden. Mittels 
einer Bauzeitenregelung (s. Kap. 7) können diese abgewendet werden. Po-
tenzielle Reptilienlebensräume liegen ausschließlich außerhalb des Baufel-
des.

Seite 82/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
• Emission visueller und akustischer Störreize: Für diese Arten nicht von Rele-
vanz. 
• die Fahrzeugbewegung selbst (Tötungsrisiko): Für die potenziell im Umfeld 
des Vorhabens vorkommende Amphibien und Reptilien können baubedingte 
Fahrzeugbewegungen eine signifikante Erhöhung des Tötungs - und Verlet-
zungsrisikos bewirken, wenn Tiere in Richtung des Baufeldes wandern. Mit-
tels Amphibien-/Reptilienschutzzäunen können Betroffenheiten jedoch abge-
wendet werden. 
Arten mit potenziellem 
CEF-Maßnahmen-Bedarf 
Avifauna: 
Baumfalke, Baumpieper, Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht, 
Heidelerche, Girlitz, Kleinspecht, Mäusebussard, Nachtigall, Neuntöter, Rotmilan, 
Schwarzmilan, Sperber, Star, Steinkauz, Turteltaube, Waldohreule, Wespenbus-
sard 
 
Säugetiere: 
Haselmaus, baumhöhlenbewohnende Fledermäuse mit potenziellen Quartiervor-
kommen (Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfle-
dermaus) 
Fazit Artenschutzrechtliche Betroffenheiten treten im Funktionsraum N potenziell auf, 
ließen sich jedoch mittels geeigneter Vermeidungs - und/oder CEF-Maßnahmen 
abwenden (s. Kap. 7). Der Funktionsraum erhält die Ampelstufe: 
gelb 
Artenschutzrechtliche Betroffenhei ten sind in der Regel mittels 
entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen 
abzuwenden.

Seite 83/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie vorgezogene 
Ausgleichsmaßnahmen (CEF) 
Die zuvor durchgeführte funktionsraumbezogene Betroffenheitsanalyse erfolgte unter Berücksich-
tigung verschiedener Vermeidungs - und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen , die auf das zu 
Grunde gelegte potenzielle Artenspektrum ausgerichtet sind. Im Rahmen der abschließenden ar-
tenschutzrechtlichen Untersuchung wird auf Basis der durchgeführten Kartierungen raumkonkret 
festgelegt, welche dieser Maßnahmen tatsächlich erforderlich werden. 
Die Vermeidungsmaßnahmen (V) werden mit dem Kürzel AR versehen, um zu verdeutlichen, dass 
es sich um Maßnahmen handelt, die aus dem Artenschutz resultieren. Vorgezogene Ausgleichs-
maßnahmen, die dazu dienen, die Funktion der konkret betroffenen Lebensstätten (im räumlichen 
Zusammenhang) zu erhalten bzw. die lokale Population zu schützen, weisen die Abkürzung ACEF 
auf. Die Maßnahmen werden art- bzw. artgruppenbezogen entwickelt und kurz beschrieben. 
Bei den folgenden vier Maßnahmen handelt es sich um gängige artenschutzrechtliche Vermei-
dungsmaßnahmen, welche im vorliegenden Fall für nahezu sämtliche Funktionsräume gelten, die 
vorhabenbedingten Einflüssen unterliegen. 
VAR Baufeldfreimachung  
• die Baufeldfreimachung erfolgt außerhalb der Brutzeit (vom 01. März bis zum 30. Sep-
tember), 
• sofern der Baubetrieb nicht direkt im Anschluss an die Baufeldfreimachung beginnt, sind 
entsprechende Vergrämungsmaßnahmen (sog. Flatterband) anzuwenden, um ein Wie-
deransiedeln von bodenbrütenden Vögeln zu vermeiden, 
• Sollte die Baufeldfreimachung abschnittsweise währen der Brutzeit erfolgen müssen, ist 
eine vorherige Freigabe durch eine ökologische Baubegleitung erforderlich. 
VAR Bauzeitenbeschränkung 
• Zur Vermeidung und Verminderung von Störungen nachtaktiver Tierarten (z. B. Fleder-
mäuse) erfolgen die Bauarbeiten im Sommerhalbjahr in der Regel bei Tageslicht. 
• Im Winterhalbjahr kann die Bauzeit in die Dämmerungsstunden hineinreichen. 
VAR Gehölzentfernung außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten 
• die Beseitigung von Gehölzen (d. h. Fällung/Abschneiden und Abtransport) erfolgt aus-
schließlich außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit europäischer Vogelarten (vom 01. März 
bis zum 30. September). 
• Gehölze und Strukturen, die als Brutstandorte geeignet sind, können nur in der Zeit von 
Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt werden (siehe auch § 39 Abs. 5 BNatSchG). 
VAR Ökologische Baubegleitung 
• Einsatz einer ökologischen Baubegleitung zur Sicherung der fachgerechten Umsetzung 
der notwendigen Vermeidungsmaßnahmen. 
• Vermeidung einer baubedingten Tötungen oder Verletzungen von Tieren während der 
Bauarbeiten.  
Zusätzlich zu den voran gestellten Maßnahmen kann der Einsatz der nachfolgenden Maßnah-
men notwendig werden. Da die Maßnahmen zumeist für mehrere Arten zugleich anwendbar sind 
und die genaue Ausgestaltung abhängig ist von der tatsächlich identifizierten Betroffenheit

Seite 84/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
(Anzahl der betroffenen Individuen, Art der Betroffenheit, usw.), werden die Maßnahmen über-
schlägig beschrieben. Vertiefende Informationen zur artspezifischen Ausgestaltung der Maßnah-
men können u.a. MKULNV & FÖA (2021) entnommen werden. 
7.1 Avifauna 
Vermeidungsmaßnahmen 
VAR Aufstellen von Irritationsschutzwänden 
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung der Einwirkung visueller und akustischer Stör-
reize (insb. zur Reduktion der Sichtbeziehungen zum Personenverkehr). 
Zielarten: sämtliche Vogelarten. 
VAR Umsetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern 
• Versetzen von Greifvogelhorsten/Großnestern in Gehölzbestände mit geeigneten Habitat-
bedingungen, 
• ggf. erfolgt die Anbringung einer Plattform. 
Zielarten: Baumfalke, Habicht, Mäusebussa rd, Rotmilan, Schwarzmilan, Waldohreule, Wespen-
bussard. 
VAR Bauzeitenbeschränkung für Abschnitte der Trasse 
• Herstellung von Trassenabschnitten außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeiten vorkommen-
der Vogelarten [ggf. notwendig in Bereichen mit Vorkommen von besonders sensiblen Ar-
ten, deren Betroffenheiten nicht mittels weiterer Maßnahmen abgewendet werden können]. 
Zielarten: sämtliche Vogelarten. 
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen) 
ACEF Entnahme von Gehölzbeständen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung 
• Schaffung von alt- und totholzreichen Gehölzbeständen, 
• Schaffung von störungsreduzierten/störungsarmen Beständen. 
Zielarten: Baumfalke, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard, Rot-
milan, Schwarzmilan, Sperber, Star, Waldkauz, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard , 
nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter. 
ACEF Anbringung artspezifischer Nistkästen 
• Anbringen artspezifischer Nistkästen in Gehölzbeständen mit Habitateignung. 
Zielarten: Feldsperling, Gartenrotschwanz , Star, Steinkauz, Waldkauz , nicht -planungsrelevante 
Gehölzbrüter. 
ACEF Anlage von Höhleninitialen 
• Gezielte Verletzung weichholziger Stellen in Bäumen, 
• Impfung holzzersetzender Pilze in schon vorgeschädigte Bäume, 
• ggf. Fräsen von Baumhöhlen. 
Zielarten: Kleinspecht, nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter. 
ACEF Anlage von Kunsthorsten 
• Anbringen artspezifischer Kunsthorste,

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 Fachbeitrag Artenschutz 
 
• Installation in Gehölzbeständen oder ggf. an Hochspannungsmasten. 
Zielarten: Baumfalke, Waldohreule. 
ACEF Auflichtung von Wäldern / Schaffung von Waldrändern 
• Optimierung dichter und einschichtiger Wälder durch Auflichtungen und Strukturierungen 
in der Gehölz- (und Kraut-)schicht, 
• Schaffung von Waldrändern. 
Zielarten: Baumpieper, Gartenrotschwanz, Girlitz, Heidelerche, Nachtigall, Neuntöter, Pirol, Turtel-
taube, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter. 
ACEF Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in strukturreiche ungleichaltrige Bestände 
• Schaffung strukturreicher Wälder mit einem bestimmten Verhältnis von Krautschicht, 
Strauchschicht und Baumschicht. 
Zielarten: Baumpieper, Gartenrotschwanz, Girlitz, Heidelerche, Nachtigall, Neuntöter, Pirol, Turtel-
taube, Waldlaubsänger, Waldschnepfe, nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter. 
ACEF Anpflanzung von Feldhecken 
• Anlage von Feldhecken bestehend aus ausgewählten Baumarten. 
Zielarten: Bluthänfling, Girlitz, Heidelerche, Nachtigall, Neuntöter, Turteltaube, nicht-planungsrele-
vante Gehölzbrüter. 
ACEF Entwicklung und Optimierung von baumbestandenem Grünland 
• Anlage oder Optimierung von Streuobstwiesen oder Kopfbaumbeständen, 
• Entwicklung halboffener Habitate mit Gehölzen und Verbuschungsstadien. 
Zielarten: Baumpieper, Baumfalke, Bluthänfling, Gartenrotschwanz, Girlitz, Heidelerche, Nachti-
gall, Neuntöter, Pirol, Steinkauz, Turteltaube, nicht-planungsrelevante Gehölzbrüter. 
ACEF Habitatoptimierende Maßnahmen im Ackerland 
• Anlage von Ackerbrachen, Feldlerchenfenstern oder Blühstreifen, 
• Stehenlassen von Getreide- oder Rapsstoppeln, 
• Einsaat von geeignetem Saatgut bzw. Verwendung geeigneter Feldfrüchte und Anpassung 
der Bewirtschaftungsintensität. 
Zielarten: Feldlerche, Rebhuhn, Schwarzkehlchen, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenpieper , nicht-
planungsrelevante Offenlandbrüter. 
ACEF Habitatoptimierende Maßnahmen im Grünland 
• Extensivierung von Grünland, 
• Steuerung der Sukzession / Schaffung von durch Verbuschung geprägte Flächen, 
• Schaffung von Feuchtgrünland durch Schließung von Entwässerungsgräben / durch Wie-
dervernässung, 
• Schaffung von Blänken/Tümpeln im Grünland, 
• Strukturierung von Flächen durch Anlage von Einzelstrukturen, Saumstrukturen und Hoch-
staudenfluren.

Seite 86/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Zielarten: Braunkehlchen, Feldlerche, Feldschwirl , Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn, Rohrweihe, 
Schwarzkehlchen, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenpieper, nicht-planungsrelevante Offenlandbrü-
ter, nicht-planungsrelevante gewässergebundene Brutvögel. 
7.2 Fledermäuse 
Vermeidungsmaßnahmen 
VAR Vermeidung von Lichtimmissionen 
• Einsatz von Schutzwänden zur Verringerung /Vermeidung der Einwirkung visueller Stör-
reize, 
• Verbot von Flutlichtstrahlern / Beschränkung der Baustellenbeleuchtung auf die tatsächli-
chen Arbeitsbereiche. 
Zielarten: lichtempfindliche Arten (Arten der Gattungen Myotis, Nyctalus und Plecotus). 
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen) 
ACEF Anlage linienhafter Strukturen 
• Anlage von Feldhecken (außerhalb des Schutzstreifens), 
• Anlage von Hochstaudenfluren und hochwüchsigen Gräsern (innerhalb des Schutzstrei-
fens). 
Zielarten: strukturgebunden fliegende Arten (Arten der Gattungen Eptesicus, Myotis,und Pipistrel-
lus). 
ACEF Installation von Fledermauskästen und Förderung von Baumquartieren, 
• Anbringung von Fledermauskästen für baumhöhlenbewohnende Arten, 
• die Kasten tragenden Bäume werden aus der forstwirtschaftlichen Nutzung entnommen, 
damit sich langfristig ein natürliches Quartierpotenzial einstellt. 
Zielarten: baumhöhlenbewohnende Arten mit potenziellen Reproduktionsvorkommen im Untersu-
chungsraum (Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus). 
ACEF Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in strukturreiche ungleichaltrige Bestände 
• Schaffung strukturreicher Wälder mit einem bestimmten Verhältnis (artspezifisch) von 
Krautschicht, Strauchschicht und Baumschicht. 
Zielarten: baumhöhlenbewohnende Arten mit potenziellen Quartiervorkommen im Untersuchungs-
raum (Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Kleinabendsegler, Wasserfledermaus). 
7.3 Sonstige Säugetiere 
Vermeidungsmaßnahmen 
VAR Bauzeitliche Regelung für die Haselmaus 
• Beseitigung von Gehölzen (d . h. Fällung/Abschneiden und Abtransport) ausschließlich in 
der Zeit von Anfang November bis Ende Februar, 
• Eingriffe in den Boden (Ausgraben von Baumstümpfen u.  Ä.) erfolgen erst nach dem Ab-
wandern der Tiere (ab Mitte Mai), 
• liegen keine Verbundbeziehungen vor / ist ein Abwandern nicht möglich, so wird eine Um-
siedlung erforderlich (Fang mittels Haselmauskästen). 
Zielarten: Haselmaus.

Seite 87/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen) 
ACEF Kurzfristige Optimierung des Habitatpotenzials für die Haselmaus 
• Installation von Haselmauskästen, Wurfboxen und Reisighaufen. 
Zielarten: Haselmaus. 
ACEF Langfristige Optimierung des Habitatpotenzials für die Haselmaus 
• Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in stukturreiche und ungleichaltrige  Be-
stände, 
• Anlage von arten- und strukturreichen Waldinnen- und -außenmänteln, 
• Anlage von Gehölzen. 
Zielarten: Haselmaus. 
7.4 Herpetofauna 
Vermeidungsmaßnahmen 
VAR Bauzeitenregelung und Umsiedlung der Zauneidechse 
• Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune und Absammeln vorkommender Tiere aus dem Bau-
feld des Vorhabens, 
• das Abfangen erfolgt im Zeitraum April bis September/Oktober (abhängig von den Witte-
rungsbedingungen im Jahresverlauf, 
• Beginn der Baufeldfreimachung nach dem Absammeln der Tiere. 
Zielarten: Amphibien, Zauneidechse. 
VAR Aufstellen bauzeitlicher Schutzzäune für Amphibien oder Reptilien 
• Einsatz bauzeitlicher Schutzzäune am Rande der Arbeitsflächen, um ein Einwandern von 
Tieren in das Baufeld zu verhindern, 
• werden Wanderkorridore oder Landlebensräumen vorhabenbedingt gequert, sind Arten 
mittels Fangeimern über die Baustelle zu transportieren. 
Zielarten: Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuzkröte, 
Springfrosch, Wechselkröte, Zauneidechse. 
7.5 Insekten 
Vermeidungsmaßnahmen 
VAR Vergrämung des Nachtkerzenschwärmer 
• Mahdregime in Beständen der Raupenfutterpflanzen (Schnitt im Frühjahr nach Schlupf des 
Falters aus der Puppe). 
Zielarten: Nachtkerzenschwärmer. 
VAR Vergrämung und Umsiedlung von Libellen 
• Unterbinden der Eiablage adulter Libellen in das Gewässer (z.B. durch Aufstellen sehr fein-
maschiger Netze), 
• Beginn des Vorhabens erst nachdem der Entwicklungszyklus der vorkommenden Libellen-
larven abgeschlossen ist, 
• ggf. Abtragung des Gewässersubstrates und Umsiedlung der vorkommenden Libellenlar-
ven.

Seite 88/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Zielarten: Asiatische Keiljungfer, Grüne Flussjungfer. 
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen) 
ACEF Anlage von feuchten Hochstaudenfluren 
• Anlage und Pflege von feuchten Hochstaudenfluren mit Beständen von Epilobium hirsutum, 
Epilobium parviflorum  und Lyrthrum salicaria  (Futterpflanzen des Nachtkerzenschwär-
mers).  
Zielarten: Nachtkerzenschwärmer. 
ACEF Schaffung strömungsarmer Buchten mit strandähnlichen Uferbereichen 
• Herstellung langsam strömender Uferbereiche (durch Einschnitte im Ufer), 
• Einlagerung von Totholz, 
• Schaffung sandiger, lehmiger oder schlammiger Bereiche in der Gewässersohle.  
Zielarten: Asiatische Keiljungfer.

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 Fachbeitrag Artenschutz 
 
8 Zusammenfassung 
Die RWE Power AG betreibt unter anderem die Tagebaue Hambach und Garzweiler im Rheini-
schen Braunkohlerevier. Im Braunkohlenplan Garzweiler II sind als Ziele der Raumordnung die 
Befüllung des Tagebausees mit Rheinwasser sowie die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und 
Ökowasser mit Rheinwasser nach 2030 festgelegt. Um die Zuleitung von Rheinwasser zum Tage-
baugelände zu sichern, wurde der „Braunkohlenplan Garzweiler II: Sachlicher Teilplan; Sicherung 
einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ aufg estellt und am 17.06.2020 durch die Lan-
desregierung NRW genehmigt. Dieser dient der raumordnerischen Sicherung einer Leitungstrasse 
zwischen einem Entnahmebauwerk am Rheinufer im Bereich Dormagen-Rheinfeld und dem RWE-
Betriebsgelände in Frimmersdorf.  
Für den Tagebau Hambach, für den durch die vorzeitige Beendigung der Kohleverstromung eben-
falls eine Seebefüllung ab 2030 notwendig wird, soll in gleicher Weise die raumordnerische Siche-
rung einer Trasse für eine Rheinwassertransportleitung (RWTL) erfolgen. Hi erzu wird ein Ände-
rungsverfahren für den o. g. Braunkohlenplan durchgeführt, der nach Änderung sowohl die RWTL-
Trassen zum Tagebau Garzweiler als auch zum Tagebau Hambach enthalten soll. 
Der hiermit vorliegende Fachbeitrag zum Artenschutz führt eine Betroffenheitsanalyse für die im 
Untersuchungsraum potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten durch. Die bereits heute 
vorliegenden, im Hinblick auf die abschließende artenschutzrechtliche Prüfung in den späteren 
Zulassungs- und Genehmigungsverfahren vorgenommenen Kartierungen, bestätigen die durchge-
führte Potenzialanalyse zum möglichen Artenspektrum. Ziel des Fachbeitrages ist eine frühzeitige 
Berücksichtigung der Vorschriften zum besonderen Artenschutz nach § 44 Abs. 1 i. V. m Abs. 5 
BNatschG sowie § 45 Abs. 7 BNatschG, um auf möglicherweise erkennbare Betroffenheiten mög-
lichst vorzeitig eingehen zu können und die Machbarkeit des Vorhabens aus artenschutzrechtlicher 
Sicht zu prüfen. 
Im Rahmen einer Übersichtsbegehung wurde der Untersuchungsraum in 1 4 faunistische Funkti-
onsräume unterteilt. Die Funktionsräume sind hinsichtlich ihrer vorliegenden Lebensraumstruktu-
ren und Landnutzungsformen weitgehend homogen. Für sämtliche Funktionsräume wurde das po-
tenziell vorkommende Artinventar bestimmt und die potenziellen artenschutzrechtlichen Betroffen-
heiten hergeleitet. Hierbei wurde das ermittelte Konfliktpotenzial einer von vier verschiedenen Am-
pelstufen zugeordnet. Als Ergebnis der beiden Prüfschritte konnte für sämtliche Funktionsräume 
eine „grüne“ oder „gelbe“ Ampelstufe identifiziert werden (s. Tab. 4 und Karte 1).

Seite 90/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Tab. 4 Ergebnis der Bewertung des Konfliktpotenzials in den Funktionsräumen 
Abk. Bezeichnung 
Ampelbewer-
tung 
A Siedlungsbereiche grün 
B Rhein mit Rheinufer gelb 
C Großräumig landwirtschaftlich genutzte Bereiche gelb 
D Mülldeponie Dormagen grün 
E Abgrabungsseen bei Dormagen und Frimmersdorf grün 
F Knechtstedener Wald grün 
G Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden gelb 
H Gillbach und Umfeld gelb 
I Waldgürtel der Vollrather Höhe grün 
J Peringsmaar und Umfeld gelb 
K Erft zwischen Glesch und Blerichen gelb 
L Finkelbach grün 
M Radweg Bandstraße und Umfeld gelb 
N Tagebau Hambach gelb 
 
Somit ist zu schlussfolgern, dass die potenziell auftretenden artenschutzrechtliche n Betroffenhei-
ten mittels entsprechender Vermeidungsmaßnahmen/CEF -Maßnahmen abzuwenden sind. Eine 
raumkonkrete Festlegung erforderlicher Vermeidungsmaßnahmen/CEF-Maßnahmen erfolgt im 
Rahmen der abschließenden artenschutzrechtlichen Prüfung auf Grundlage der detaillierten Be-
standsaufnahmen (Kartierergebnisse). 
Auf Basis der vorliegenden Ausführungen ist festzustellen, dass dem Vorhaben aus Sicht 
des gesetzlichen Artenschutzes keine zulassungshemmenden oder zulassungsversagen-
den Hindernisse entgegenstehen.

Seite 91/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
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MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES 
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tendorf, R. Heuser, U. Jahns-Lüttmann, M. Klußmann, J. Lüttmann, Bosch & Partner GmbH: L. 
Vaut, Kieler Institut für Landschaftsökologie: R. Wittenberg. Schlussbericht (online) Schlussbe-
richt. Stand: 05.02.2013. 
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES 
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (MKULNV) (2016) 
Runderlass: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung 
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und Zulassungsverfahren (VV Artenschutz) vom 06.06.2016; Düsseldorf. 
MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN) & FÖA (2021):  
Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung, Wirksamkeit von 
Artenschutzmaßnahmen und Monitoring, Aktualisierung 2020. Forschungsprojekt des MKULNV 
Nordrhein-Westfalen. (Az.: III -4 – 615.17.03.15). Bearb. FÖA Landschaftsplanung GmbH 
(Trier): Ute Jahns-Lüttmann, Moritz Klußmann, Jochen Lüttmann, Jörg Bettendorf, Clara Neu, 
Nora Schomers, Rudolf Uhl & S. Sudmann Büro STERNA. Schlussbericht (online). 
RICHTLINIE 92/43/EG DES RATES 
Vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere 
und Pflanzen (Abl. EG Nr. L 206 S.7) („FFH -Richtlinie“), zuletzt geändert durch die Richtlinie 
2013/17/EU vom 13. Mai 2013 (Abl. EU Nr. L 158 S.193); Europäisches Parlament und Rat der 
Europäischen Union. Brüssel.  
RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES 
Vom 30. November 2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) 
(„Vogelschutzrichtlinie“), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU vom 13.Mai 2013 
(Abl. EU Nr. L 158 S.193); Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Brüssel.

Seite 93/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
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ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020B) 
Rote Liste und Gesamtartenliste der Reptilien (Reptilia) Deutschlands. – Naturschutz und Bio-
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RYSLAVY, T.; BAUER, H.-G.; GERLACH, B.; HÜPPOP, O.; STAHMER, J.; SÜDBECK, P. & SUDFELDT, C. 
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Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 6. Fassung, 30. September 2020. Berichte zum Vogel-
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SCHLÜPMANN, M.; GEIGER, A.; KRONSHAGE, A. & MUTZ, T. (2010A) 
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SCHLÜPMANN, M.; GEIGER, A.; KRONSHAGE, A. & MUTZ, T. (2010B) 
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SCHUMACHER, H. (2010A) 
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SCHUMACHER, H. (2010B) 
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SUDMANN, S.R., M. SCHMITZ, P. HERKENRATH U. M.M. JÖBGES (2016) 
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Seite 94/94 Rheinwassertransportleitung Garzweiler und Hambach 
 Fachbeitrag Artenschutz 
 
Anhang 
Abkürzungsverzeichnis der Artkürzel (Avifauna) s. Karte 1 
Ba  Bachstelze 
Bk  Braunkehlchen 
Bp  Baumpieper 
Bwl  Bruchwasserläufer 
F  Fitis 
Fe  Feldsperling 
Fl  Feldlerche 
Grr  Graureiher 
Gsp  Grauspecht 
H  Haussperling 
Hä  Bluthänfling 
Her  Heringsmöwe 
Kch  Kranich 
Kg  Klappergrasmücke 
Ki  Kiebitz 
Kn  Knäkente 
Ko  Kormoran 
Kr  Krickente 
Ks  Kleinspecht 
Ku  Kuckuck 
Kw  Kornweihe 
Larus sp. unbestimmte Möwe 
Lm  Lachmöwe 
Lö  Löffelente 
M  Mehlschwalbe 
Mb  Mäusebussard 
Mmm  Mittelmeermöwe 
N  Nachtigall 
Nt  Neuntöter 
P  Pirol 
Re  Rebhuhn 
Rm  Rotmilan 
Ro  Rohrammer 
Row  Rohrweihe  
Rs  Rauchschwalbe 
S  Star 
Sa  Saatkrähe 
Sim  Silbermöwe 
Sir  Silberreiher 
Sn  Schnatterente 
Sp  Sperber 
Ssp  Schwarzspecht 
Stk  Steinkauz 
Stm  Sturmmöwe 
Sts  Steinschmätzer 
Su  Sumpfrohrsänger 
Swk  Schwarzkehlchen 
Swm  Schwarzmilan 
T  Teichrohrsänger 
Tf  Turmfalke 
Tt  Türkentaube 
Tut  Turteltaube 
U  Uferschwalbe 
Uh  Uhu 
W  Wiesenpieper 
Wa  Wachtel 
Wd  Wacholderdrossel 
Wf  Wanderfalke 
Wo  Waldohreule 
Ww  Wiesenweihe 
Wz  Waldkauz 
Zt  Zwergtaucher

B
D
A
A
A
A
E
C
S
S
S
Fl
Fl
Fl
Fl
Fl
Fl
Fl
Fl
Ba
Grr
Grr
Grr
GrrLarus sp.
Stm
Grr
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
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Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne 
des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
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Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
UR400
Seite 1 von 9
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:

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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
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Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
UR400
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:

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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
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Geprüft
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
UR400
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
grün
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:

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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
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Zeichnungs Nr.:
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Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
UR400
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
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Nahrungsgast
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
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verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne 
des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
grün
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Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
nachrichtlich:

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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
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verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne 
des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
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Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne 
des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
Bearbeitet:
Gezeichnet
Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
EME
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1:14.000
Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
UR400
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Siedlungsbereiche
Rheinufer mit Rheinufer
Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
Ergebnisse - Reviervogelkartierung (Abkürzungen siehe FB Artenschutz)
Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
Brutzeitfeststellung
Durchzügler
Nahrungsgast
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RWE Power AG
Zentrale Standort Köln
Abteilung Tagebauplanung und -genehmigung
Maßstab :
     Geobasisdaten : Land NRW, Bonn +       RWE Power AG
     Zeichnungsinhalt:       RWE Power AG
Diese Unterlage kann nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergegeben, 
verbreitet, durch Bild - oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder vervielfältigt werden.
Sie enthält Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum der RWE Power AG im Sinne 
des UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei der RWE Power AG.
Bearbeitet:
Zeichnungs Nr.:
Anlage
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Geprüft
Zeichen Datum
Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für
Rheinwassertransportleitungen zu den
Tagebauen Garzweiler und Hambach
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Geobasis NRW (2020)
Datenlizenz Deutschland - Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Fachbeitrag Artenschutz: Karte 1
Stand: 01.09.2022
Untersuchungsräume
UR400
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Braunkohlenplanänderungsverfahren
zur Sicherung von Trassen für Rheinwasser-
transportleitungen zu den Tagebauen
Garzweiler und Hambach
Faunistische Funktionsräume
Ampelstufe (orange und rot = nicht vorhanden)
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Großräumig landwirt. genutzte Bereiche
Mülldeponie Dormagen
Abgrabungsseen bei Dormagen
Knechtstedener Wald
Kleinräumig bewirtschafteter, naturnaher Bereich bei Knechtsteden
Gillbach und Umfeld
Waldgürtel der Vollrather Höhe
Peringsmaar und Umfeld
Erft zwischen Glesch und Blerichen
Finkelbach
Radweg Bandstraße und Umfeld
Tagebau Hambach
0 200 400100 m
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Kolonievorkommen
Brutnachweis
Brutverdacht
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Nahrungsgast
nachrichtlich:

Beratungsverlauf (1)

25.11.2022 Braunkohlenausschuss
TOP 3.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0780
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
25.11.2022
Erstellt
28.10.2022 13:49