SCHUA/052/2025
Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Leo-Statz-Berufskolleg
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Beschlussvorlage
3048 Zeichen
SCHUA/052/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Leo-Statz-Berufskolleg Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 18.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 die Erhöhung der Zügigkeit von einen auf zwei Züge des Teilzeitbildungsgangs „Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Kaufleute im Gesundheitswesen)“ nach Anlage A1.1 der APO-BK am Leo-Statz-Berufskolleg, Friedenstraße 29, 40219 Düsseldorf, Schulnummer 170770. Sachdarstellung: Zum 01.08.2023 wurde der duale Bildungsgang Kaufleute im Gesundheitswesen am Leo-Statz-Berufskolleg errichtet. Die Genehmigung erfolgte nur einzügig, da die Entwicklung der Schülerzahlen abgewartet werden sollte. Bereits zum Schuljahr 2024/2025 wurde eine Mehrklasse gebildet. Für das Schuljahr 2025/2026 haben sich 49 Auszubildende angemeldet, so dass wieder eine Mehrklasse genehmigt wurde. Es wird weiterhin von hohen Schülerzahlen ausgegangen, da die Krankenkassen ganz oder zumindest teilweise von dem Beruf Sozialversicherungsangestellte*r zu Kaufleuten im Gesundheitswesen wechseln. Beide Bildungsgänge werden am Leo- Statz-Berufskolleg beschult. Die Auszubildenden des Bildungsgangs Kaufleute im Gesundheitswesen kommen aus dem Einzugsbereich der IHK zu Düsseldorf und zwar zum größten Teil direkt aus Düsseldorf. Seite 2 Durch den Rückgang der Ausbildungszahlen bei den Sozialversicherungsangestellten kann der Raumbedarf und die Sachausstattung sichergestellt werden. Auch ausreichend Lehrkräfte stehen daher zur Verfügung. Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. Im Rahmen der regionalen Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern, der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf und der Arbeitsagentur hat nur die Stadt Krefeld Bedenken geäußert. In Krefeld wird ebenfalls dieser Bildungsgang angeboten. Dort sind die Zahlen in den letzten Jahren zurückgegangen, so dass die Stadt Krefeld den Bestand in Krefeld gefährdet sieht. Wie oben ausgeführt wird in Düsseldorf die Erhöhung der Zügigkeit als kompensatorische Natur betrachtet. Ein Abwerben von Auszubildenden aus dem Einzugsbereich Krefeld findet nicht statt. Im Interesse der Düsseldorfer Betriebe und Schüler*innen wird die Erhöhung trotz der Bedenken der Stadt Krefeld der Bezirksregierung zur Entscheidung vorgelegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SCHUA/052/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 16.10.2025
- Erstellt
- 16.10.2025 14:09