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SCHUA/052/2025

Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Leo-Statz-Berufskolleg

Beschlussvorlage 16.10.2025

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Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 18.11.2025, TOP 10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3048 Zeichen

SCHUA/052/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Erhöhung der Zügigkeit eines Bildungsgangs am Leo-Statz-Berufskolleg 
Fachbereich: 
40 - Amt für Schule und Bildung     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Schulausschuss 18.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Schulausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt gemäß §81 Abs.2 
Schulgesetz NRW zum 01.08.2026 die Erhöhung der Zügigkeit von einen auf zwei 
Züge des Teilzeitbildungsgangs „Fachklasse des dualen Systems der 
Berufsausbildung (Kaufleute im Gesundheitswesen)“ nach Anlage A1.1 der APO-BK 
am Leo-Statz-Berufskolleg, Friedenstraße 29, 40219 Düsseldorf, Schulnummer 
170770. 
 
 
Sachdarstellung: 
Zum 01.08.2023 wurde der duale Bildungsgang Kaufleute im Gesundheitswesen am 
Leo-Statz-Berufskolleg errichtet. Die Genehmigung erfolgte nur einzügig, da die 
Entwicklung der Schülerzahlen abgewartet werden sollte. Bereits zum Schuljahr 
2024/2025 wurde eine Mehrklasse gebildet. Für das Schuljahr 2025/2026 haben sich 
49 Auszubildende angemeldet, so dass wieder eine Mehrklasse genehmigt wurde. Es 
wird weiterhin von hohen Schülerzahlen ausgegangen, da die Krankenkassen ganz 
oder zumindest teilweise von dem Beruf Sozialversicherungsangestellte*r zu 
Kaufleuten im Gesundheitswesen wechseln. Beide Bildungsgänge werden am Leo-
Statz-Berufskolleg beschult. Die Auszubildenden des Bildungsgangs Kaufleute im 
Gesundheitswesen kommen aus dem Einzugsbereich der IHK zu Düsseldorf und zwar 
zum größten Teil direkt aus Düsseldorf.

Seite 2 
Durch den Rückgang der Ausbildungszahlen bei den Sozialversicherungsangestellten 
kann der Raumbedarf und die Sachausstattung sichergestellt werden. Auch 
ausreichend Lehrkräfte stehen daher zur Verfügung.  
 
Die Stadt Düsseldorf erklärt gem. § 79 SchulG NRW, dass sie die für einen 
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen 
und Lehrmittel bereitstellt und unterhält sowie das für die Schulverwaltung 
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und 
Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung stellt. Durch den 
neuen Bildungsgang entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Schulträger. 
 
Im Rahmen der regionalen Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern, der 
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf und der Arbeitsagentur hat nur die 
Stadt Krefeld Bedenken geäußert. In Krefeld wird ebenfalls dieser Bildungsgang 
angeboten. Dort sind die Zahlen in den letzten Jahren zurückgegangen, so dass die 
Stadt Krefeld den Bestand in Krefeld gefährdet sieht. Wie oben ausgeführt wird in 
Düsseldorf die Erhöhung der Zügigkeit als kompensatorische Natur betrachtet. Ein 
Abwerben von Auszubildenden aus dem Einzugsbereich Krefeld findet nicht statt. Im 
Interesse der Düsseldorfer Betriebe und Schüler*innen wird die Erhöhung trotz der 
Bedenken der Stadt Krefeld der Bezirksregierung zur Entscheidung vorgelegt.

Beratungsverlauf (1)

18.11.2025 Schulausschuss
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/052/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
16.10.2025
Erstellt
16.10.2025 14:09