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1483/2021

Beantwortung der Anfrage des Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD) aus der Bezirksvertretung Mülheim betreffend „Höhenfelder See, Naturschutzgebiet und Nah- Erholungs- Ort“ AN/0826/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 03.05.2021, TOP 7.2.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2035 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1483/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)  
 
Beantwortung der Anfrage des Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD) aus der 
Bezirksvertretung Mülheim betreffend „Höhenfelder See, Naturschutzgebiet und Nah- 
Erholungs- Ort„ AN/0826/2021 
 
1. Inwiefern sieht sich die Stadt in der Verantwortung, Naturschutz und Naherholung betreffend 
der „Nebenwirkung“ aufrecht zu erhalten und Verstöße zu ahnden? 
 
Der Höhenfelder See liegt im Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung ist daher in der Ver-
antwortung die Festsetzungen des Landschaftsplans für dieses Gebiet umzusetzen und Ver-
stöße zu ahnden. Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungs-
amt. 
 
2. Ist es in dem Aufgabenfeld der Stadt, Müllsammelplätze oder Latrinen einzurichten und zu 
bewirtschaften, damit eine Ansammlung von Müll und ……im Umfeld des Sees in geregelte 
Bahnen kommt? 
 
Die Mülleimer im Bereich des Sees werden regelmäßig gereinigt. Größere Müllablagerungen 
werden ebenso beseitigt. Der Betrieb von WC-Anlagen ist am Höhenfelder See nicht vorgese-
hen.  
 
3. Ist der Badebetrieb im See grundsätzlich in allen Formen und Auswirkungen freigestellt wor-
den und entsprechende Wasser-Not-Rettung vorgesehen worden? 
 
Das Baden ist im Höhenfelder See verboten. Deshalb ist dort auch keine Wasserrettung vor-
gesehen. 
 
4. Sind Rettungsgassen vorgesehen, damit Notarzt-Fahrzeuge ungehindert zu einem Unfallort 
durchkommen könnten? 
 
Zum Höhenfelder See führen Erholungswege, die auch von Rettungsfahrzeugen genutzt wer-
den können. 
 
5. Werden Beschilderungen folgen, welche die Spaziergänger mit und ohne Hund und auch „Ba-
de“-Gäste, an verschiedenen Grundregeln im Umgang mit der Natur erinnern werden? 
 
Am Höhenfelder See stehen Schilder, die darauf aufmerksam machen, dass dort Baden ver-
boten ist. Eine weitere Beschilderung ist nicht vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1483/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.04.2021
Erstellt
20.04.2021 08:06