1181/2023
Erhebung der Einzelhandelsnutzungen im Kölner Stadtgebiet 2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
2198 Zeichen
Gez. Haack Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 24.04.2023 1181/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 Wirtschaftsausschuss 25.05.2023 Erhebung der Einzelhandelsnutzungen im Kölner Stadtgebiet 2022 Mit dem Beschluss der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (kurz: EHZK; Vorlage-Nr.1538/2020/1) wurde eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im Kölner Stadtgebiet beschlossen. Die letzte Erhebung wurde 2017 im Rahmen der Fortschrei- bung des EHZK durch das beauftragte Gutachterbüro GMA durchgeführt. Da die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) für 2022 bereits die Vergabe einer Vollerhebung des Kölner Einzelhandels vorgesehen hatte, wurde vereinbart die Erhebung in gemeinsamer Kooperation von Verwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) und der KBW durchzuführen, um Synergien zu nutzen und Doppelungen zu vermeiden. Die Erhebung wurde in der zweiten Jahreshälfte 2022 durch zwei Gutachterbüros (GMA / Stadt+Handel) durchgeführt. Im März 2023 wurden die Daten der Verwaltung zur weiteren Aufbereitung und Auswertung übergeben. In der Erhebung wurden folgende Daten ermittelt: - Adressdaten - Lage im zentralen Versorgungsbereich (ZVB) - Nutzungen im EG - In ZVB: Nutzungen im OG sowie Komplementärnutzungen (z.B. Gastronomie oder Handwerk oder) - Verkaufsfläche (nur bei Einzelhandelsnutzungen) - Hauptbranche - Betriebsform - Hauptsortiment / Nebensortimente - GPS-Daten - Objektfotos Die Erhebungsdaten werden genutzt, um sowohl gesamtstädtische als auch standortscharfe Veränderungen zu beobachten. Das Gutachten zur Fortschreibung des EHZK wird auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen aktualisiert. Zusätzlich wird eine gekürzte Fassung mit den wesentlichen Inhalten des Konzepts vorbereitet und anschlie- ßend unaufgefordert dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss per Mitteilung zur Kenntnis gegeben. Die neu erhobenen Daten sind bereits jetzt Grundlage für die Bewertung von Einzelhandels- standorten nach dem EHZK, z.B.um Ansiedlungs- oder Erweiterungsoptionen zu prüfen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1181/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.04.2023
- Erstellt
- 06.04.2023 15:57