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1181/2023

Erhebung der Einzelhandelsnutzungen im Kölner Stadtgebiet 2022

Mitteilung Ausschuss 24.04.2023

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 25.05.2023, TOP 15.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2198 Zeichen

Gez. Haack 
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 24.04.2023 
 1181/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
Wirtschaftsausschuss 25.05.2023 
 
Erhebung der Einzelhandelsnutzungen im Kölner Stadtgebiet 2022 
Mit dem Beschluss der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (kurz: EHZK; 
Vorlage-Nr.1538/2020/1) wurde eine regelmäßige Überprüfung des Einzelhandelsbesatzes im 
Kölner Stadtgebiet beschlossen. Die letzte Erhebung wurde 2017 im Rahmen der Fortschrei-
bung des EHZK durch das beauftragte Gutachterbüro GMA durchgeführt. 
 
Da die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) für 2022 bereits die Vergabe einer 
Vollerhebung des Kölner Einzelhandels vorgesehen hatte, wurde vereinbart die Erhebung in 
gemeinsamer Kooperation von Verwaltung (Amt für Stadtentwicklung und Statistik) und der 
KBW durchzuführen, um Synergien zu nutzen und Doppelungen zu vermeiden. Die Erhebung 
wurde in der zweiten Jahreshälfte 2022 durch zwei Gutachterbüros (GMA / Stadt+Handel) 
durchgeführt. Im März 2023 wurden die Daten der Verwaltung zur weiteren Aufbereitung und 
Auswertung übergeben. 
 
In der Erhebung wurden folgende Daten ermittelt: 
- Adressdaten 
- Lage im zentralen Versorgungsbereich (ZVB) 
- Nutzungen im EG 
- In ZVB: Nutzungen im OG sowie Komplementärnutzungen (z.B. Gastronomie oder 
Handwerk oder) 
- Verkaufsfläche (nur bei Einzelhandelsnutzungen) 
- Hauptbranche 
- Betriebsform 
- Hauptsortiment / Nebensortimente 
- GPS-Daten 
- Objektfotos 
 
Die Erhebungsdaten werden genutzt, um sowohl gesamtstädtische als auch standortscharfe 
Veränderungen zu beobachten. Das Gutachten zur Fortschreibung des EHZK wird auf dieser 
Grundlage unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen aktualisiert. Zusätzlich wird 
eine gekürzte Fassung mit den wesentlichen Inhalten des Konzepts vorbereitet und anschlie-
ßend unaufgefordert dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss per 
Mitteilung zur Kenntnis gegeben. 
Die neu erhobenen Daten sind bereits jetzt Grundlage für die Bewertung von Einzelhandels-
standorten nach dem EHZK, z.B.um Ansiedlungs- oder Erweiterungsoptionen zu prüfen.

Beratungsverlauf (2)

04.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 15.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1181/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.04.2023
Erstellt
06.04.2023 15:57