3207/2021
Verstetigung der Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3098 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/43 Vorlagen-Nummer 07.09.2021 3207/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Verstetigung der Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek Die FDP-Fraktion bittet in der Anfrage AN/1845/2021 vom 02.09.2021 für die Sitzung am 07.09.2021 um die Beantwortung folgender Fragen zur Verstetigung der Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek Im November 2019 hat das Land NRW mit Inkrafttreten des Bibliotheksstärkungsgesetzes die Öff- nung der öffentlichen Bibliotheken an Sonntagen ermöglicht. Ziel war die Stärkung der öffentlichen Bibliotheken als Lern- und Begegnungsort, der in den letzten Jahren starke Bedeutung für Familien, Jugendliche und insbesondere Zugewanderte gewonnen hat. Diese Profilierung als ‚Dritte Orte‘ ist von der Kölner Stadtbibliothek in besonderer Weise verfolgt worden. Die Öffnung auch an Sonntagen kann diese Funktion stärken, wie diverse Pilotprojekte (z.B. Mönchengladbach-Rheydt) gezeigt ha- ben. Der Rat der Stadt Köln hat die Chancen dieses Angebotes erkannt und der Stadtbibliothek für die Jahre 2020 und 2021 je 220.000 Euro zur Verfügung gestellt. Pandemiebedingt konnte das schon am Eröffnungssonntag stark nachgefragte Angebot nicht durchgängig angeboten werden. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Angebote hat die Kölner Stadtbibliothek im Rahmen der Sonntagsöffnung gemacht? 2. Wie sind die Angebote wahrgenommen worden? 3. Werden die pandemiebedingt nicht verausgabten Mittel für eine Fortsetzung der Sonntagsan- gebote im Jahr 2022 genutzt? 4. Ist grundsätzlich an eine Verstetigung des Sonntagsangebotes gedacht, und wie sehen ent- sprechende Pläne aus? Antwort der Verwaltung: Die Akzeptanz ist bislang sehr positiv – besonders Familien und junge Menschen nutzen die sonntäg- lichen Bibliotheksangebote. Bis zu 1.000 Personen konnten an Spitzentagen mit dem Angebot in nur 5 Stunden von 13 bis 18 Uhr erreicht werden. Bedingt durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schließzeiten konnte die Erprobung nicht in dem von der Politik beschlossenen Zeitraum von 2 Jahren durchgeführt werden. Hierdurch verbleiben städtische Restmittel. Gleichzeitig konnte eine Landeszuwendung für Veranstaltungen nicht komplett verausgabt werden. Die Stadtbibliothek möchte daher die Erprobung der Sonntagsöffnung um ein weiteres Jahr verlän- gern und hierfür bisher nicht verausgabte und für diesen Zweck gebundene Mittel aus der Kulturför- 2 derabgabe sowie bereits bewilligte Fördermittel für die kulturellen Veranstaltungen in das Jahr 2022 übertragen lassen. Da diese Mittel nicht zur Vollfinanzierung des bisherigen Sonntagsangebotes aus- reichen, muss das Angebot im Jahr 2022 entsprechend reduziert werden. Die Verwaltung wird zum nächsten Sitzungslauf im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Verlängerung der Erprobungsphase den Zwischenbericht zur Sonntagsöffnung vorstellen. Gez. i.V. Wolfgramm für Dez. VII
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3207/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 07.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 13:53