2610/2019
Geschwindigkeitskontrollen auf der Geldernstraße
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Anlage 1 - Auswertung der Messungen in der Geldernstr.
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Anlage 1
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 Vorlagen-Nummer 2610/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Geschwindigkeitskontrollen auf der Geldernstraße, hier: Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 31.01.2019 Die SPD-Fraktion bittet in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 31.01.2019 um die Beantwor- tung der folgenden Fragen: 1.“Werden auf der Geldernstraße in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen durch- geführt? 2.Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen wurden die Kontrollen durchgeführt? 3.Können Zahlen vorgelegt werden, wonach auf der Geldernstraße die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 Km/h überdurchschnittlich oft überschritten wird? 4.Welche (baulichen) Maßnahmen außer einer regelmäßigen Durchführung einer Geschwindigkeits- kontrolle könnte sich die Stadtverwaltung vorstellen, damit die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehal- ten wird.“ Beantwortung der Fragen 1-3: Es wurden im ersten Halbjahr in 2019 in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsmessungen mit- tels Radarfahrzeuge sowie Semistationären Anhänger (Blitzanhänger „Olga“) in der Geldernstr. durchgeführt. Bei einer Anzahl von bis zu 1500 Messstellen innerhalb von Köln und derzeit einer zur Verfügung stehenden Semistationären Anlage kann das Amt für öffentliche Ordnung nicht dauerhaft einen Straßenzug überwachen. Die einzelnen Messungen wurden im Januar, Februar, April, Mai und Juli zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt. Die Auswertung ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Die festgestellte Verstoß Quote ist jedoch als gering anzusehen. Um die Verstoß Quote weiter zu senken bzw. niedrig zu halten, wird das Amt für öffentliche Ordnung die Geldernstraße auch weiterhin in der Einsatzplanung berücksichtigen. Beantwortung der Frage 4: Bauliche Maßnahmen sind zurzeit nicht geplant. Für bauliche Maßnahmen ist in der Regel eine Straßenplanung erforderlich, die eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die in der Praxis zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen, beinhalten kann. Hierzu zählen Fahrbahnverschwenkungen, alternierendes Parken, Knotenpunktsanhebungen und Rechts- vor Linksregelung an Knotenpunkten. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Geldernstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2610/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.08.2019
- Erstellt
- 29.07.2019 11:43