Mandari Insight

2815/2019

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2019

Beschlussvorlage Ausschuss 05.09.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 17.09.2019, TOP 6.1

Anlage A Zuschüsse 2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage A Zuschüsse 2019

1783 Zeichen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2019 Stand: 08.08.2019 Anlage A 
 
Selbsthilfegruppe 
 
Zuschuss 
2018 
 
€ 
Beantragter 
Zuschuss 
2019  
€ 
Finanzie-
rungslücke lt. 
Antrag 
€ 
Miete oder 
Mietanteil 
 
€ 
Fördervorschlag 
Sachkosten 
 
€ 
Fördervorschlag  
Miete 
 
€ 
Fördervorschlag 
2019 insgesamt 
 
€ 
1. autismus Köln/Bonn  0,00 6.950,00 6.950,00 4.800,00 2.150,00 4.800,00 6.950,00 
2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller-
gie- und Asthmakranke Kind) 6.228,90 6.856,55 6.856,55 3.856,55 2.556,00 3.856,55 6.412,55 
3. Gesundheitsladen e. V. 14.756,00 15.670,00 15.670,00 29.540,00 2.556,00 12.860,00 15.416,00 
4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange-
hörige v. psychisch Kranken) 10.000,00 10.000,00 10.000,00 7.500,00 2.500,00 7.500,00 10.000,00 
5. SeGeL (SHG Seelische Gesundheit Le-
ben) 800,00 900,00 900,00 0,00 900,00 0,00 900,00 
6. SHG Prostata Köln-Süd 1.200,00 1.200,00 1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 1.200,00 
7. TXKöln – SHG für Transidenten 1.390,00 850,00 850,00 0,00 850,00 0,00 850,00 
8. Vision e.V. (früher Junkie-Bund) 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
9. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen  18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 
10. SHG für Aphasiker ** 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe 54.930,90 62.982,55 62.982,55 45.696,55 15.268,00 29.016,55 62.284,55 
 
Haushaltsansatz   2019 (2018: 100.000,00 €)    100.000,00 € 
Fördervorschläge  2019 (2018:  54.930,00 €)                  62.284,55 € 
Restsumme           2019 (2018:  45.070,00 €)   37.715,45€ 
 
Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbsthilfegruppen (sog. KISS-Gruppen) im Gesundheitsbereich, 
zur Verfügung gestellt. 
** Diese Gruppe hat für 2019 keinen Antrag gestellt.

Beschlussvorlage Ausschuss

3138 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2815/2019 
Freigabedatum 
15.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2019 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus-
schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales 
und Senioren, im Haushaltsjahr 2019 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der bei-
gefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, zur Verfügung. 
 
Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, 
originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die 
aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be-
zuschusst werden. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun-
gen, zu bewilligen und auszuzahlen. 
 
 
Gesundheitsausschuss 17.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß des am 08.11.2018 im 
Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2019, im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen für 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. 
 
Die für 2019 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För-
derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. 
 
Abschlagszahlungen in Höhe von  max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, 
bei denen die Verwendungsnachweise 2018 und ein kompletter Förderantrag für 2019 vorgelegt wur-
de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. 
 
Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da-
ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. 
 
In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2019 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur 
Verfügung zu stellen.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2815/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.09.2019
Erstellt
15.08.2019 14:23