2815/2019
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A Zuschüsse 2019
1783 Zeichen
Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2019 Stand: 08.08.2019 Anlage A Selbsthilfegruppe Zuschuss 2018 € Beantragter Zuschuss 2019 € Finanzie- rungslücke lt. Antrag € Miete oder Mietanteil € Fördervorschlag Sachkosten € Fördervorschlag Miete € Fördervorschlag 2019 insgesamt € 1. autismus Köln/Bonn 0,00 6.950,00 6.950,00 4.800,00 2.150,00 4.800,00 6.950,00 2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller- gie- und Asthmakranke Kind) 6.228,90 6.856,55 6.856,55 3.856,55 2.556,00 3.856,55 6.412,55 3. Gesundheitsladen e. V. 14.756,00 15.670,00 15.670,00 29.540,00 2.556,00 12.860,00 15.416,00 4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange- hörige v. psychisch Kranken) 10.000,00 10.000,00 10.000,00 7.500,00 2.500,00 7.500,00 10.000,00 5. SeGeL (SHG Seelische Gesundheit Le- ben) 800,00 900,00 900,00 0,00 900,00 0,00 900,00 6. SHG Prostata Köln-Süd 1.200,00 1.200,00 1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 1.200,00 7. TXKöln – SHG für Transidenten 1.390,00 850,00 850,00 0,00 850,00 0,00 850,00 8. Vision e.V. (früher Junkie-Bund) 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 9. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen 18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 10. SHG für Aphasiker ** 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 54.930,90 62.982,55 62.982,55 45.696,55 15.268,00 29.016,55 62.284,55 Haushaltsansatz 2019 (2018: 100.000,00 €) 100.000,00 € Fördervorschläge 2019 (2018: 54.930,00 €) 62.284,55 € Restsumme 2019 (2018: 45.070,00 €) 37.715,45€ Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbsthilfegruppen (sog. KISS-Gruppen) im Gesundheitsbereich, zur Verfügung gestellt. ** Diese Gruppe hat für 2019 keinen Antrag gestellt.
Beschlussvorlage Ausschuss
3138 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2815/2019 Freigabedatum 15.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2019 Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus- schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Senioren, im Haushaltsjahr 2019 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der bei- gefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be- zuschusst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun- gen, zu bewilligen und auszuzahlen. Gesundheitsausschuss 17.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß des am 08.11.2018 im Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2019, im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Die für 2019 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För- derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. Abschlagszahlungen in Höhe von max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2018 und ein kompletter Förderantrag für 2019 vorgelegt wur- de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da- ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2019 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2815/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.09.2019
- Erstellt
- 15.08.2019 14:23