Mandari Insight

AN/1148/2019

Beratungsangebote der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 03.09.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 3.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

4149 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden     An den Vorsitzenden 
des Liegenschaftsausschusses   des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Jörg Frank     Herrn Niklas Kienitz 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker       
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.09.2019 
 
AN/1148/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Beratungsangebote der Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnformen 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir möchten Sie bitten, folgenden Antrag in die Tagesordnung des nächsten Liegenschafts-
ausschusses und des nächsten Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: 
 
Gremium  
Liegenschaftsausschuss 
Stadtentwicklungsausschuss 
Liegenschaftsausschuss 
Datum der Sitzung  
17.09.2019 
19.09.2019 
29.10.2019 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die antragstellenden Fraktionen begrüßen die Einrichtung einer Beratungsstelle für 
gemeinschaftliche Wohnformen (Mitteilung 1548/2019). 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zielgruppenberatung in Form einer Beratungs-
stelle für gemeinschaftliche Wohnformen, wie z.B. Baugruppen, Baugemeinschaften, 
Genossenschaften, Mehrgenerationenwohnen und integratives Wohnen unter Be-
rücksichtigung folgender Anforderungen einzurichten:  
 
a. Kurzfristige Bereitstellung aller notwendigen Informationen im Internetauftritt der 
Stadt Köln über die Beratungsstelle und ihr Angebot. 
 
b. Beratung bauwilliger Zielgruppen und Übernahme einer Lotsenfunktion gegen-
über den Ämtern der Verwaltung, insbesondere die Koordination zwischen dem 
Liegenschaftsamt, dem Stadtplanungsamt und dem Bauaufsichtsamt. 
c. Bündelung aller städtischen Kompetenzen zu gemeinschaftlichen Wohnformen in 
der Beratungsstelle.

- 2 - 
 
 
d. Beratung als Dienstleister im Hinblick auf Bewerbungen und Konzeptvergaben. 
 
e. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten städtischen und nicht-städtischen 
Liegenschaften. 
 
f. Aufzeigen möglicher Wege für Genossenschaftsgründungen für eine Realisierung 
von Wohnprojekten von der Idee bis zum fertigen Projekt. 
 
g. Vermittlung an erfahrende Netzwerke, wie z.B. hdak, BDA und Architektenkam-
mer. 
 
h. Aufbau eines Portfolio und Darstellung von geeigneten Grundstücken in Form von 
Flächenpässen in den zu entwickelnden Quartieren. 
 
i. Aufbau einer Kontaktbörse für Menschen, die sich für Projekte des gemeinschaft-
lichen Wohnens interessieren und Gleichgesinnte suchen; dafür könnte die Er-
richtung eines Online-Tools hilfreich sein. 
 
j. Informationen zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmodellen. 
 
k. Entwicklung eines Profils und eines eindeutigen Namens für die Beratungsstelle 
analog zu der Wohnungsbauleitstelle. 
 
3. Der Beschluss ist dem Ausschuss Soziales und Senioren als Mitteilung zur Kenntnis 
zu geben. 
 
4. Sofern der Stadtentwicklungsausschuss nicht abweichend vom Liegenschaftsaus-
schuss beschließt, wird auf eine Wiedervorlage im Liegenschaftsausschuss verzich-
tet. 
 
 
Begründung: 
 
Die Antragsteller gehen davon aus, dass alternative und gemeinschaftliche Wohnformen in 
einer Großstadt wie Köln verstärkt nachgefragt werden. Dies beinhaltet die vielfältigen Mög-
lichkeiten des gemeinschaftlichen Wohnens wie Mehrgenerationenwohnen, Genossenschaf-
ten, integratives Wohnen oder Baugruppen und Baugemeinschaften. 
Diese Formen sind wichtige Impulsgeber für die Stadtentwicklung.  
Sie sollten unterstützt werden, weil sie familienfreundlich und integrativ bauen, hohe ökologi-
sche und soziale Ansprüche haben und weil sie sich engagiert in die Entwicklung ihrer Pro-
jekte und des Umfeldes einbringen. Dadurch entsteht ein besonderer Quartiersbezug, von 
dem neue Wohnquartiere als ganze profitieren. Baugruppen und junge Genossenschaften 
schaffen einen Mehrwert für ihr Umfeld durch innovative Konzepte und die Orientierung auf 
das Wohl der Gemeinschaft.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Lino Hammer    
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Uli Breite 
FDP- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

17.09.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1148/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
03.09.2019
Erstellt
03.09.2019 10:06