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V/0255/2026

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2026

Vorlagen 23.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 28.05.2026, TOP 5.2

Anlage 1- Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Zuschussliste

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Anlage 1- Richtlinien

3804 Zeichen

Anlage 1 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
im Stadtbezirk Münster-Ost 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i-
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen  können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks  (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen  können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl-
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k-
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver-
waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise 
über die Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.

Beschlussvorlage

2254 Zeichen

V/0255/2026 
V/0255/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2026 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Ost erhalten auf Antrag und gemäß der geltenden Richtlinie (Anlage 1) einen 
Zuschuss für laufende Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0101 Bezirksvertretung 2026   
Zeile 15 Transferaufwendungen  15.280,00  
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage).  
Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt.  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
23.04.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Christ  
Telefon: 492-1662 
Christ@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0255/2026 
Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be-
darfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des 
Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -Ost am 14.04.2026 ausgesprochen. Diese sollen nun 
von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. 
 
Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Ost in Ihrer Sitzung vom 
19.02.2026 für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 78.620,00 Euro bereitgestellt.  
 
 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Schnell 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige  
Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost 
Anlage 2 Übersicht der eingegangenen Anträge (Zuschussliste)

Anlage 2 - Zuschussliste

2226 Zeichen

BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2026                  Anlage 2 zur V/0255/2026 
 
 
 Zweck / Anlass 
Nr.  Vereine Mitglieder Laufende 
Aufwendungen 
Jubiläum Einzelveran-
staltungen/ 
Projekt 
Zuschuss 
im Vorjahr 
erhalten 
Beantragter 
Zuschuss 
Zuschuss 
bewilligt 
1 AG Maibaumfest der Handorfer Vereine 25   X Ja 4.700,00 € 1.000,00 € 
2 Arbeitskreis „Älter werden in Gelmer“ 35 X   Ja 2.500,00 € 500,00 € 
3 Bürgerschützen Handorf e.V. 470 X   Ja 400,00 € 300,00 € 
4 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e.V. 145   X Ja 650,00 € 300,00 € 
5 Chorgemeinschaft Constantia Gelmer von 1881  60 X   Ja 100,00 € 100,00 € 
6 Chorgemeinschaft St. Petronilla  25 X   Ja 100,00 € 100,00 € 
7 DieWerseKultur 1 X   Ja 1.200,00 € 500,00 € 
8 Förderverein der Kardinal-von-Galen-
Grundschule e.V.  59   X Ja 4.078,00 € 1.200,00 € 
9 Handorfer Kantorei e.V. 40 X   Ja 500,00 € 100,00 € 
10 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“  
der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 170 X  X Ja 1.410,00 € 830,00 € 
11 Initiative Älter werden in Mauritz-Ost   540 X   Ja 500,00 € 500,00 € 
12 Interkulturelles Buchprojekt  4 X   Nein 700,00 € 700,00 € 
13 Katholische Frauengemeinschaft St. Konrad 81 X  X Ja 1.150,00 € 300,00 € 
14 kfd St. Josef Gelmer 60 X   Ja 300,00 € 300,00 € 
15 kfd St. Petronilla in Münster 263 X   Ja 400,00 € 300,00 € 
16 Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer 0 X   Ja 3.000,00 € 3.000,00 € 
17 MC Liederhort Sudmühle 25 X  X Ja 400,00 € 200,00 € 
18 Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost 13 X   Ja 500,00 € 500,00 € 
19 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek 
e.V. von 1857 193 X   Ja 350,00 € 300,00 € 
20 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 
e.V. 220 X   Ja 500,00 € 300,00 € 
21 Single Ladies der St. Petronilla-Gemeinde  28 X   Ja 100,00 € 100,00 €

BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2026              
 
22 TeaoterFrönde Gelmer e.V. 33 X   Ja 150,00 € 150,00 € 
23 Tennisclub Handorf e.V.  172   X Ja 500,00 € 300,00 € 
24 Tierfreunde Münster Tierschutzverein e.V. 
(Klaus Köster, Eingang 01.04.2026) 750 X   Ja 500,00 € 400,00 € 
25 TSV Handorf 1926/64 e.V.  2.932  X X Ja 1500,00 € 1.500,00 € 
26 Handorfer Kaufmannsgilde  48   X Nein 1.500,00 € 1.500,00 € 
 Gesamt beantragt:      27.688,00 € 15.280 €

Beratungsverlauf (1)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0255/2026
Typ
Vorlagen
Datum
23.04.2026
Erstellt
15.04.2026 14:24