V/0255/2026
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2026
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Anlage 1- Richtlinien
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Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver- waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0255/2026 V/0255/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2026 Beratungsfolge 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten auf Antrag und gemäß der geltenden Richtlinie (Anlage 1) einen Zuschuss für laufende Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2026 Zeile 15 Transferaufwendungen 15.280,00 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Amt für Bürger - und Ratsservice 23.04.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Christ Telefon: 492-1662 Christ@stadt -muenster.de - 2 - V/0255/2026 Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Be- darfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -Ost am 14.04.2026 ausgesprochen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Ost in Ihrer Sitzung vom 19.02.2026 für das Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 78.620,00 Euro bereitgestellt. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost Anlage 2 Übersicht der eingegangenen Anträge (Zuschussliste)
Anlage 2 - Zuschussliste
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BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2026 Anlage 2 zur V/0255/2026 Zweck / Anlass Nr. Vereine Mitglieder Laufende Aufwendungen Jubiläum Einzelveran- staltungen/ Projekt Zuschuss im Vorjahr erhalten Beantragter Zuschuss Zuschuss bewilligt 1 AG Maibaumfest der Handorfer Vereine 25 X Ja 4.700,00 € 1.000,00 € 2 Arbeitskreis „Älter werden in Gelmer“ 35 X Ja 2.500,00 € 500,00 € 3 Bürgerschützen Handorf e.V. 470 X Ja 400,00 € 300,00 € 4 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e.V. 145 X Ja 650,00 € 300,00 € 5 Chorgemeinschaft Constantia Gelmer von 1881 60 X Ja 100,00 € 100,00 € 6 Chorgemeinschaft St. Petronilla 25 X Ja 100,00 € 100,00 € 7 DieWerseKultur 1 X Ja 1.200,00 € 500,00 € 8 Förderverein der Kardinal-von-Galen- Grundschule e.V. 59 X Ja 4.078,00 € 1.200,00 € 9 Handorfer Kantorei e.V. 40 X Ja 500,00 € 100,00 € 10 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 170 X X Ja 1.410,00 € 830,00 € 11 Initiative Älter werden in Mauritz-Ost 540 X Ja 500,00 € 500,00 € 12 Interkulturelles Buchprojekt 4 X Nein 700,00 € 700,00 € 13 Katholische Frauengemeinschaft St. Konrad 81 X X Ja 1.150,00 € 300,00 € 14 kfd St. Josef Gelmer 60 X Ja 300,00 € 300,00 € 15 kfd St. Petronilla in Münster 263 X Ja 400,00 € 300,00 € 16 Kuratorium der Mehrzweckhalle Gelmer 0 X Ja 3.000,00 € 3.000,00 € 17 MC Liederhort Sudmühle 25 X X Ja 400,00 € 200,00 € 18 Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost 13 X Ja 500,00 € 500,00 € 19 Schützenbruderschaft St. Hubertus Pötterhoek e.V. von 1857 193 X Ja 350,00 € 300,00 € 20 Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e.V. 220 X Ja 500,00 € 300,00 € 21 Single Ladies der St. Petronilla-Gemeinde 28 X Ja 100,00 € 100,00 € BV Ost - Zuschussanträge 1. Halbjahr 2026 22 TeaoterFrönde Gelmer e.V. 33 X Ja 150,00 € 150,00 € 23 Tennisclub Handorf e.V. 172 X Ja 500,00 € 300,00 € 24 Tierfreunde Münster Tierschutzverein e.V. (Klaus Köster, Eingang 01.04.2026) 750 X Ja 500,00 € 400,00 € 25 TSV Handorf 1926/64 e.V. 2.932 X X Ja 1500,00 € 1.500,00 € 26 Handorfer Kaufmannsgilde 48 X Nein 1.500,00 € 1.500,00 € Gesamt beantragt: 27.688,00 € 15.280 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0255/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 15.04.2026 14:24