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V/0117/2008

Kanalsanierung Havixbecker Straße / Auf dem Dorn

Vorlagen 06.02.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 08.04.2008, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6548 Zeichen

V/0117/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Havixbecker Straße / Auf dem Dorn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.03.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
 Die Baukosten werden auf 310.000 € geschätzt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Pro-
duktgruppe wie folgt veranschlagt: 
 
Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.
- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen 
2008   310.000 Weitere Maß-
nahmen 
 
Insgesamt:   
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti-
onsprogramms 2007 – 2011 steht. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0117/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.02.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0117/2008 
 
Begründung: 
 
Die Baumaßnahme ist Teil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der hydraulischen Leistungs-
fähigkeit des Mischwasserkanalnetzes in Roxel.  
 
Ziel ist es, das Kanalnetz so weit zu ertüchtigen, dass ein Regenereignis mit 5-jähriger Wieder-
kehrzeit (Häufigkeit) zu keinem schädlichen Ü berstau (Austritt von Abwasser und Überflutung von 
Bebauung) führt.     
 
Der nördlichste Bereich der Mischwasserkanalisation Roxel ist naturgemäß überstaugefährdet, da 
das Gelände nach Norden hin abfällt und die Kanäle in den Endhaltungen nur noch wenig Sohltie-
fe aufweisen. Eine generelle Auswechselung der Kanalhaltungen mit größeren Nennweiten wäre 
technisch-wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Sanierungsplanung mit Hilfe einer Computersimulation 
ergab, dass mit einem Kanalstauraum  in einer Teilstrecke der Havixbecker Straße im Zusam-
menwirken mit einer Netzverknüpfung Auf dem Dorn das v. g. Ziel erreicht werden kann.      
 
Folgende Sanierungsstrecken sind vorgesehen:  
 
Havixbecker Straße
 
 
Der Mischwasserkanal Betonrohr DN 400-500 in der Havixbecker Straße Hs-Nr. 20 -36 wird durch 
einen Kanalstauraum in Betonrohr DN 1000 ersetzt. Die lokal begrenzte Überdimensionierung be-
wirkt eine Zwischenspeicherung des Mischwassers und damit eine Entlastung der weiterführenden 
Kanäle. Die  abgesenkte Wasserspiegellage wirkt sich bis in die Endhaltungen des Kanalnetzes 
aus. Somit tritt bei einem 5-jährigen Regenereignis nur noch eine geringe Wassermenge aus den 
Endschächten aus.  
 
Die oberhalb liegenden Kanalstrecken in der Havixbecker Straße wurden bereits aus Gründen des 
baulichen Zustands in den 80er Jahren erneuert und weisen eine Nennweite bis 600 mm auf.   
 
Die zu erneuernde Kanalstrecke wurde 1955 in Betonrohren hergestellt. Der bauliche Zustand wird 
der Schadensklasse 0 zugerechnet (geringfügige Mängel). Die Hausanschlüsse in Steinzeugroh-
ren sind teilweise erneuerungsbedürftig.   
 
Der Kanal DN 1000 wird in offener Bauweise hergestellt. Um die 15 vorhandenen Hausanschlüsse 
an das größere Rohrprofil in Höhe des Rohrkämpfers anzupassen, werden diese komplett aufge-
nommen und neu verlegt.    
 
 
Im Rahmen der geplanten Straßenwiederherstellung ist vorgesehen, den nordöstlichen Gehweg 
der Havixbecker Straße vor den Häusern Nr. 20 – 24 verbessert auszubauen. Der übrige Gehweg 
zwischen Haus Nr. 26 und Einmündung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße ist bereits im Jahr 
2003/2004 im Rahmen einer Beteiligungsmaßnahme Stadt Münster/Stadtwerke Münster GmbH 
nach heute üblichem Standard verbessert ausgebaut worden.  
 
Mit den vorgesehenen Arbeiten wird die Verbesserung des nordöstlichen Gehweges der „beitrags-
rechtlichen Anlage“ Havixbecker Straße zwischen Alter Gemeindeplatz und Annette-von-Droste-
Hülshoff-Straße abgeschlossen. Die „Anlage“ Havixbecker Straße im vorgenannten Bereich wird 
damit wesentlich verbessert. Diese Verbesserung ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbau-
beitragsrechts. 
 
Der vorhandene Parkstreifen ist 2004 instandgesetzt worden. Dabei handelte es sich nicht um eine 
beitragsauslösende Verbesserungsmaßnahme. Straßenbaubeiträge werden hierfür nicht erhoben.

- 3 - 
V/0117/2008 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. 
zurzeit geltenden Fassung wird die Havixbecker Straße zwischen Alter Gemeindeplatz und Annet-
te-von-Droste-Hülshoff-Straße als Haupterschließungsstraße eingestuft.  
 
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserung des nordöstlichen Gehweges belaufen sich nach 
einer vorläufigen Beitragsberechnung auf rd. 21.400 €. Bei einer Einstufung als Haupterschlie-
ßungsstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 80 % an den 
Kosten des Gehweges. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 
1,35 €. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Größe von ca. 1 000 m², eingeschossig bebaut, 
muss mit einer Beitragsbelastung von etwa 1.350 € rechnen. Bei zweigeschossiger Bebauung wä-
re ein Vervielfältiger für die Grundstücksfläche von 1,3 zu berücksichtigen (= 1.750 € Beiträge). 
 
 
   
Auf dem Dorn 
 
 
Durch die 32 m lange Netzverknüpfung Steinzeugkanal DN 300 im Bereich Haus Nr. 10 b bis 10c 
kann bei Starkregen das Mischwasser aus dem hydraulisch stark belasteten Kanal „Auf dem Dorn“ 
zum Kanal „an der Kleikuhle“ übergeleitet werden. Im weiteren Verlauf gelangen die Abflüsse 
durch den Kanal in der Havixbecker Straße zum o. g. Kanalstauraum.     
 
Die geplante Kanalsanierung Auf dem Dorn ist nicht beitragsauslösend  im Sinne des Straßenbau-
beitragsrechts.      
 
 
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Informations-
schreiben vor dem Ausbau über die geplanten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlen-
den Beiträge informiert.  
 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von  
6 Monaten gerechnet. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
(Stadtdirektor)

Beratungsverlauf (2)

06.03.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Havixbecker Straße
  • Alter Gemeindeplatz
  • Auf dem Dorn
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
  • An der Kleikuhle

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0117/2008
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37