V/0117/2008
Kanalsanierung Havixbecker Straße / Auf dem Dorn
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Beschlussvorlage
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V/0117/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalsanierung Havixbecker Straße / Auf dem Dorn Beratungsfolge 06.03.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 08.04.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Die Baukosten werden auf 310.000 € geschätzt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanz- und Teilergebnisplans nachstehender Pro- duktgruppe wie folgt veranschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen 2008 310.000 Weitere Maß- nahmen Insgesamt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti- onsprogramms 2007 – 2011 steht. Vorlagen-Nr.: V/0117/2008 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 06.02.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0117/2008 Begründung: Die Baumaßnahme ist Teil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der hydraulischen Leistungs- fähigkeit des Mischwasserkanalnetzes in Roxel. Ziel ist es, das Kanalnetz so weit zu ertüchtigen, dass ein Regenereignis mit 5-jähriger Wieder- kehrzeit (Häufigkeit) zu keinem schädlichen Ü berstau (Austritt von Abwasser und Überflutung von Bebauung) führt. Der nördlichste Bereich der Mischwasserkanalisation Roxel ist naturgemäß überstaugefährdet, da das Gelände nach Norden hin abfällt und die Kanäle in den Endhaltungen nur noch wenig Sohltie- fe aufweisen. Eine generelle Auswechselung der Kanalhaltungen mit größeren Nennweiten wäre technisch-wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Sanierungsplanung mit Hilfe einer Computersimulation ergab, dass mit einem Kanalstauraum in einer Teilstrecke der Havixbecker Straße im Zusam- menwirken mit einer Netzverknüpfung Auf dem Dorn das v. g. Ziel erreicht werden kann. Folgende Sanierungsstrecken sind vorgesehen: Havixbecker Straße Der Mischwasserkanal Betonrohr DN 400-500 in der Havixbecker Straße Hs-Nr. 20 -36 wird durch einen Kanalstauraum in Betonrohr DN 1000 ersetzt. Die lokal begrenzte Überdimensionierung be- wirkt eine Zwischenspeicherung des Mischwassers und damit eine Entlastung der weiterführenden Kanäle. Die abgesenkte Wasserspiegellage wirkt sich bis in die Endhaltungen des Kanalnetzes aus. Somit tritt bei einem 5-jährigen Regenereignis nur noch eine geringe Wassermenge aus den Endschächten aus. Die oberhalb liegenden Kanalstrecken in der Havixbecker Straße wurden bereits aus Gründen des baulichen Zustands in den 80er Jahren erneuert und weisen eine Nennweite bis 600 mm auf. Die zu erneuernde Kanalstrecke wurde 1955 in Betonrohren hergestellt. Der bauliche Zustand wird der Schadensklasse 0 zugerechnet (geringfügige Mängel). Die Hausanschlüsse in Steinzeugroh- ren sind teilweise erneuerungsbedürftig. Der Kanal DN 1000 wird in offener Bauweise hergestellt. Um die 15 vorhandenen Hausanschlüsse an das größere Rohrprofil in Höhe des Rohrkämpfers anzupassen, werden diese komplett aufge- nommen und neu verlegt. Im Rahmen der geplanten Straßenwiederherstellung ist vorgesehen, den nordöstlichen Gehweg der Havixbecker Straße vor den Häusern Nr. 20 – 24 verbessert auszubauen. Der übrige Gehweg zwischen Haus Nr. 26 und Einmündung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße ist bereits im Jahr 2003/2004 im Rahmen einer Beteiligungsmaßnahme Stadt Münster/Stadtwerke Münster GmbH nach heute üblichem Standard verbessert ausgebaut worden. Mit den vorgesehenen Arbeiten wird die Verbesserung des nordöstlichen Gehweges der „beitrags- rechtlichen Anlage“ Havixbecker Straße zwischen Alter Gemeindeplatz und Annette-von-Droste- Hülshoff-Straße abgeschlossen. Die „Anlage“ Havixbecker Straße im vorgenannten Bereich wird damit wesentlich verbessert. Diese Verbesserung ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbau- beitragsrechts. Der vorhandene Parkstreifen ist 2004 instandgesetzt worden. Dabei handelte es sich nicht um eine beitragsauslösende Verbesserungsmaßnahme. Straßenbaubeiträge werden hierfür nicht erhoben. - 3 - V/0117/2008 Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. zurzeit geltenden Fassung wird die Havixbecker Straße zwischen Alter Gemeindeplatz und Annet- te-von-Droste-Hülshoff-Straße als Haupterschließungsstraße eingestuft. Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserung des nordöstlichen Gehweges belaufen sich nach einer vorläufigen Beitragsberechnung auf rd. 21.400 €. Bei einer Einstufung als Haupterschlie- ßungsstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 80 % an den Kosten des Gehweges. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa 1,35 €. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Größe von ca. 1 000 m², eingeschossig bebaut, muss mit einer Beitragsbelastung von etwa 1.350 € rechnen. Bei zweigeschossiger Bebauung wä- re ein Vervielfältiger für die Grundstücksfläche von 1,3 zu berücksichtigen (= 1.750 € Beiträge). Auf dem Dorn Durch die 32 m lange Netzverknüpfung Steinzeugkanal DN 300 im Bereich Haus Nr. 10 b bis 10c kann bei Starkregen das Mischwasser aus dem hydraulisch stark belasteten Kanal „Auf dem Dorn“ zum Kanal „an der Kleikuhle“ übergeleitet werden. Im weiteren Verlauf gelangen die Abflüsse durch den Kanal in der Havixbecker Straße zum o. g. Kanalstauraum. Die geplante Kanalsanierung Auf dem Dorn ist nicht beitragsauslösend im Sinne des Straßenbau- beitragsrechts. Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Informations- schreiben vor dem Ausbau über die geplanten Baumaßnahmen und die voraussichtlich zu zahlen- den Beiträge informiert. Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge- legt. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2008 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 6 Monaten gerechnet. I.V. gez. Schultheiß (Stadtdirektor)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Havixbecker Straße
- Alter Gemeindeplatz
- Auf dem Dorn
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
- An der Kleikuhle
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0117/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37