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2097/2020

Erwerb von landeseigenen Grundstücken im Otto- und Langen-Quartier durch die Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 13.07.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.07.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3848 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23 
 
Vorlagen-Nummer 13.07.2020 
 2097/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 13.07.2020 
 
Erwerb von landeseigenen Grundstücken im Otto- und Langen-Quartier durch die Stadt Köln 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie bewertet die Verwaltung die beihilfenrechtliche Einschätzung der Landesregierung? 
 
2. Wieso hat sich die Oberbürgermeisterin bzw. die Stadt Köln trotz gegenteiliger Beschlusslage 
des Rates der Stadt Köln mit der Landesregierung dahingehend abgestimmt, dass ein wett-
bewerbliches Verkaufsverfahren eingeleitet werden soll?  
 
3. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung hat sich die Verwaltung im Gegenzug ihrer dahingehen-
den Abstimmung mit der Landesregierung für ein wettbewerbliches Verkaufsverfahren rechts-
wirksam zusichern lassen, dass die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln beachtet werden? 
Dies betrifft insbesondere die ganzheitliche Entwicklung des Otto- und Langen-Quartiers in ei-
nem gemeinwohlorientierten Mix aus bezahlbarem Wohnen sowie sozialen, kulturellen und 
gewerblichen Nutzungen. 
 
4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den privaten Grundstückseigentümern im Otto- und 
Langen Quartier? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Zu Frage 1:  
Die beihilferechtliche Einschätzung obliegt hier dem Land als Eigentümer, da es „Aufgabe aller Stel-
len der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten… „ (ist) …“ die Einhaltung des 
Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten“ (EuGH, Rs. C-453/00, Slg. 2004, I-837 (867, Rn. 20) – Kühne 
& Heitz). 
 
 
Zu Frage 2:  
Entscheidungen des Rates der Stadt Köln binden die Landesregierung nicht. Vielmehr entscheidet 
diese selbstständig und setzt damit einen Rahmen, um im Zuge einer einvernehmlichen Lösung die 
Interessen der Stadt Köln gleichwertig zu berücksichtigen.  
 
 
Zu Frage 3:  
Für das „Otto-Langen-Quartier“ liegt ein Teilvorgabenbeschluss des Stadtentwicklungsaus-schusses 
vom 01.02.2018 zur städtebaulichen Planung vor. Das Otto-Langen-Quartier ist Teil des städtebauli-
chen Planungskonzeptes "Mülheimer Süden inklusive Hafen", das eine nutzungs-strukturelle, städte-
bauliche und freiraumplanerische Perspektive für die Konversionsfläche aufzeigt und auf das

2 
 
"Rechtsrheinische Entwicklungskonzept – Teilraum Nord" (REK-Nord) aufbaut. Das Otto-Langen-
Quartier soll entsprechend dem städtebaulichen Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" 
baulich und freiräumlich neu geordnet werden. Der fortgeschriebene Entwurf für das Areal berück-
sichtigt dabei insbesondere die städtebaulich sinnvolle Einbindung der denkmalgeschützten bezie-
hungsweise erhaltenswerten Gebäude, die übergeordnete Grünverbindung von Rheinufer und Stadt-
garten Mülheim sowie neue soziale Infrastruktur. 
 
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit Wohnen und nichtstören-
dem Gewerbe. Eine sinnvolle Ergänzung soll das neue Quartier durch eine Kindertagesstätte, eine 
Aktivierung der unter Denkmalschutz stehenden Möhring-Halle, durch kulturelle Nutzungen sowie 
Freiflächenangebote erfahren.  
 
Ein weiteres Anliegen der Stadt Köln ist die Integration einer kulturellen Nutzung, die sich bereits heu-
te als Zwischennutzung erfolgreich etabliert hat. 
 
Das städtebauliche Konzept umfasste eine Bruttogrundfläche Wohnen von 52.740 m² und 50.628 m² 
Bruttogrundfläche Gewerbe für die NRW-Urban-Fläche sowie die benachbarte private Fläche. Die 
Planungsanforderungen sind im weiteren Verfahren zu konkretisieren. 
 
 
Zu Frage 4: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, eine ganzheitliche Lösung unter Einbeziehung der privaten Grund-
stückseigentümer umzusetzen und ergreift die hierzu erforderlichen Schritte.   
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

13.07.2020 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2097/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
13.07.2020
Erstellt
10.07.2020 10:04