2097/2020
Erwerb von landeseigenen Grundstücken im Otto- und Langen-Quartier durch die Stadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
3848 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 Vorlagen-Nummer 13.07.2020 2097/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 13.07.2020 Erwerb von landeseigenen Grundstücken im Otto- und Langen-Quartier durch die Stadt Köln Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie bewertet die Verwaltung die beihilfenrechtliche Einschätzung der Landesregierung? 2. Wieso hat sich die Oberbürgermeisterin bzw. die Stadt Köln trotz gegenteiliger Beschlusslage des Rates der Stadt Köln mit der Landesregierung dahingehend abgestimmt, dass ein wett- bewerbliches Verkaufsverfahren eingeleitet werden soll? 3. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung hat sich die Verwaltung im Gegenzug ihrer dahingehen- den Abstimmung mit der Landesregierung für ein wettbewerbliches Verkaufsverfahren rechts- wirksam zusichern lassen, dass die städtebaulichen Ziele der Stadt Köln beachtet werden? Dies betrifft insbesondere die ganzheitliche Entwicklung des Otto- und Langen-Quartiers in ei- nem gemeinwohlorientierten Mix aus bezahlbarem Wohnen sowie sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen. 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den privaten Grundstückseigentümern im Otto- und Langen Quartier? Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Die beihilferechtliche Einschätzung obliegt hier dem Land als Eigentümer, da es „Aufgabe aller Stel- len der Mitgliedstaaten, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten… „ (ist) …“ die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten“ (EuGH, Rs. C-453/00, Slg. 2004, I-837 (867, Rn. 20) – Kühne & Heitz). Zu Frage 2: Entscheidungen des Rates der Stadt Köln binden die Landesregierung nicht. Vielmehr entscheidet diese selbstständig und setzt damit einen Rahmen, um im Zuge einer einvernehmlichen Lösung die Interessen der Stadt Köln gleichwertig zu berücksichtigen. Zu Frage 3: Für das „Otto-Langen-Quartier“ liegt ein Teilvorgabenbeschluss des Stadtentwicklungsaus-schusses vom 01.02.2018 zur städtebaulichen Planung vor. Das Otto-Langen-Quartier ist Teil des städtebauli- chen Planungskonzeptes "Mülheimer Süden inklusive Hafen", das eine nutzungs-strukturelle, städte- bauliche und freiraumplanerische Perspektive für die Konversionsfläche aufzeigt und auf das 2 "Rechtsrheinische Entwicklungskonzept – Teilraum Nord" (REK-Nord) aufbaut. Das Otto-Langen- Quartier soll entsprechend dem städtebaulichen Planungskonzept "Mülheimer Süden inklusive Hafen" baulich und freiräumlich neu geordnet werden. Der fortgeschriebene Entwurf für das Areal berück- sichtigt dabei insbesondere die städtebaulich sinnvolle Einbindung der denkmalgeschützten bezie- hungsweise erhaltenswerten Gebäude, die übergeordnete Grünverbindung von Rheinufer und Stadt- garten Mülheim sowie neue soziale Infrastruktur. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit Wohnen und nichtstören- dem Gewerbe. Eine sinnvolle Ergänzung soll das neue Quartier durch eine Kindertagesstätte, eine Aktivierung der unter Denkmalschutz stehenden Möhring-Halle, durch kulturelle Nutzungen sowie Freiflächenangebote erfahren. Ein weiteres Anliegen der Stadt Köln ist die Integration einer kulturellen Nutzung, die sich bereits heu- te als Zwischennutzung erfolgreich etabliert hat. Das städtebauliche Konzept umfasste eine Bruttogrundfläche Wohnen von 52.740 m² und 50.628 m² Bruttogrundfläche Gewerbe für die NRW-Urban-Fläche sowie die benachbarte private Fläche. Die Planungsanforderungen sind im weiteren Verfahren zu konkretisieren. Zu Frage 4: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, eine ganzheitliche Lösung unter Einbeziehung der privaten Grund- stückseigentümer umzusetzen und ergreift die hierzu erforderlichen Schritte. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2097/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 13.07.2020
- Erstellt
- 10.07.2020 10:04