Mandari Insight

AN/1037/2024

Anhaltendes Hochwasser in Porz-Lind: Ursachenermittlung und Unterstützung der Bewohner

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 19.07.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 22.07.2024, TOP 4.3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4600 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1037/2024
Stand: 06.01.2026 
Sachstandsbericht  
Anhaltendes Hochwasser in Porz-Lind: Ursachenermittlung und Unterstützung der 
Bewohner 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung folgende Maßnahmen zu ergreifen: 
1. Über ein externes Gutachten soll die Verwaltung möglichst kurzfristig das Zusammen-
tragen aller notwendigen Informationen und deren Auswertung veranlassen. Darauf 
basierend sollen durch den externen Gutachter die Handlungsmöglichkeiten für die 
Stadt Köln und die betroffenen Hausbesitzer unter Angabe konkreter Maßnahmenvor-
schläge dargestellt werden.  
2. Die hieraus folgenden kommunalen Handlungsmöglichkeiten verbunden mit konkreten 
Umsetzungsplänen der Kölner Stadtverwaltung sollen baldmöglichst dem zuständigen 
Fachausschusses Klima, Umwelt, Grün (AKUG) zur Beschlussfassung vorgelegt wer-
den. In jedem Fall soll in der ersten Sitzung des AKUG nach der Sommerpause über 
den aktuellen Sachstand berichtet werden. 
3. Zudem soll geprüft werden, wie allen Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Be-
reichen des Stadtteils Lind Informationen und konkrete Beratungsangebote zum weite-
ren Vorgehen unterbreitet werden können, um sie bei eventuell notwendigen Investiti-
onsentscheidungen zu unterstützen.  
4. Die Stadtspitze möge sich weiterhin gegenüber dem Land NRW dafür einzusetzen, 
diese grundwasserbedingten Starkregenfolgeschäden in die Nothilfesystematik des 
Landes aufzunehmen, damit die betroffenen Linderinnen und Linder diese Hilfen bean-
tragen und auf diese Weise zumindest ein wenig finanzielle Entlastung bei der Bewälti-
gung der Folgeschäden erfahren können. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hat ein Gutachterbüro mit den Arbeiten zur Ermittlung der Ursachen und 
Handlungsmöglichkeiten beauftragt. Das Gutachten liegt inzwischen vor, wurde den betroffe-
nen Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 19.11.2025 vorgestellt und ist 
hier veröffentlicht.

2 
 
 
Im Ergebnis sind die hohen Grundwasserstände in Porz-Lind auf überdurchschnittliche Nie-
derschläge im Zeitraum von August 2023 bis Juni 2024 in Verbindung mit einem geologisch 
bedingten verminderten Grundwasserabfluss zurückzuführen. Der Gutachter empfiehlt den 
Betroffenen Bürgern, als individuelle Vorsorge einen Pumpensumpf oder einen Gartenbrun-
nen einzurichten und im Bedarfsfall das ansteigende Grundwasser zu entnehmen. 
Als weitere ergänzende Maßnahme wird als sogenanntes Vorwarnsystem die Fortsetzung der 
Grundwassermessungen an einer Referenzmessstelle beschrieben. 
 
Die Messungen des Grundwasserstandes an einer Grundwassermessstelle am Schilfweg in 
Porz-Lind erfolgen weiterhin regelmäßig durch die Umweltverwaltung und die Rheinenergie. 
Die Ergebnisse werden hier veröffentlicht. Insofern können sich die betroffenen Bürger eigen-
verantwortlich informieren. 
 
Die Umweltverwaltung das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes 
NRW bereits 2024 gebeten, die um Grundwasser erweiterte Auslegung der Richtlinie Naturka-
tastrophen zu prüfen.  
Die Antwort aus dem Innenministerium lautet: 
 
„Zweck der Soforthilfe ist die erste Milderung von Schäden an Eigentum, Hausrat, Betriebs-
stätten, Betriebsmitteln und weiteren Sachschäden. In einem einfachen unbürokratischen Ver-
fahren kann die bewilligende Gemeinde für Privathaushalte oder landwirtschaftliche Betriebe 
an betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurzfristig Soforthilfen in Form eines Handgeldes aus-
zahlen. Unter die Schäden im Sinne dieser Richtlinie fallen Schäden durch Naturkatastrophen 
wie Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Wald- und Vegetations-
brand und dergleichen sowie Schäden, die damit in einem kausalen Zusammenhang stehen. 
Hierzu bedarf es der Anerkennung eines Ereignisses als Naturkatastrophe im Sinne der Richt-
linie durch das Kabinett. Dazu müssen sämtlicher nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein: 
 
a) vor Eintritt des Ereignisses ist eine amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdiens-
tes erfolgt, 
b) erhebliche Schäden sind an einer Vielzahl von Gebäuden in einer Gebietskörperschaft oder 
Teilgebietskörperschaft eingetreten und 
c) in Relation zur betroffenen Bevölkerung ein überdurchschnittliches hohes Einsatzgesche-
hen zur Bewältigung der Lage stattgefunden hat. 
 
Nach unseren Kenntnissen ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen kumulativ 
nicht in Köln vorgelegen haben, so dass die Anwendung der Richtlinie Naturkatastrophen hier 
nicht in Betracht kommt.“

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

4269 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion 
Fraktion Die Linke.  
FDP-Fraktion  
Volt-Fraktion 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.07.2024 
 
 
AN/1037/2024 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 22.07.2024 
 
Anhaltendes Hochwasser in Porz-Lind: Ursachenermittlung und Unterstützung der 
Bewohner 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 22.07.2024 zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung folgende Maßnahmen zu ergreifen: 
1. Über ein externes Gutachten soll die Verwaltung möglichst kurzfristig das Zusammen-
tragen aller notwendigen Informationen und deren Auswertung veranlassen. Darauf 
basierend sollen durch den externen Gutachter die Handlungsmöglichkeiten für die 
Stadt Köln und die betroffenen Hausbesitzer unter Angabe konkreter Maßnahmenvor-
schläge dargestellt werden.  
2. Die hieraus folgenden kommunalen Handlungsmöglichkeiten verbunden mit konkreten 
Umsetzungsplänen der Kölner Stadtverwaltung sollen baldmöglichst dem zuständigen 
Fachausschusses Klima, Umwelt, Grün (AKUG) zur Beschlussfassung vorgelegt wer-
den. In jedem Fall, soll in der ersten Sitzung des AKUG nach der Sommerpause über 
den aktuellen Sachstand berichtet werden. 
3. Zudem soll geprüft werden, wie allen Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Be-
reichen des Stadtteils Lind Informationen und konkrete Beratungsangebote zum wei-
teren Vorgehen unterbreitet werden können, um sie bei eventuell notwendigen Inves-
titionsentscheidungen zu unterstützen.

- 2 - 
 
4. Die Stadtspitze möge sich w eiterhin gegenüber dem Land NRW dafür einzusetzen, 
diese grundwasserbedingten Starkregenfolgeschäden in die Nothilfesystematik des 
Landes aufzunehmen, damit die betroffenen Linderinnen und Linder diese Hilfen be-
antragen und auf diese Weise zumindest ein wenig finanzielle Entlastung bei der Be-
wältigung der Folgeschäden erfahren können. 
  
 
Begründung: 
Seit den Starkregenereignissen Mitte Mai, die in anderen Regionen der Republik zu teilweise 
erheblichen Schäden und Toten geführt haben, befinden sich auch viele Bürgerinnen und Bür-
ger im Stadtteil Lind im Ausnahmezustand, da seit diesem Zeitpunkt etwa 50-60 Häuser „unter 
Wasser stehen“, ganz konkret die Keller dieser Häuser. Dieser Wassereinbruch „von unten“ 
wurde mit dem deutlich erhöhten Grundwasserspiegel nach den heftigen Regenfällen erklärt, 
da in diesem ehemaligen Rheinarm der Grundwasserlevel ohnehin deutlich höher liegt als 
andernorts. Nach dem sich nun aber die Wetterbedingungen verändert haben und insbeson-
dere die Regenmengen rückläufig sind während der Rhein auch wieder in sein Bett zurückge-
kehrt ist, ohne dass sich die Hochwassersituation in den Häusern nennenswert geändert hat, 
werden die Fragen nach den tatsächlichen Ursachen und nach möglichen Zusammenhängen 
mit dem benachbarten „Linder Bruch“, eine durch Versumpfung entstandene Geländesenke 
im Süden des Stadtteils Lind, immer drängender. Zudem fühlen sich die betroffenen Bürgerin-
nen und Bürger trotz einiger Aktivitäten und Informationsveranstaltungen von Politik und Ver-
waltung mit dieser existenziellen, und damit für sie sehr belastenden Situation, alleine gelas-
sen. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Das Umweltamt hat sehr schnell reagiert und alle relevanten Akteure zusammengebracht und 
auch die SteB war mit einem engagierten Team vor Ort - leider hat das alles nichts an der 
Situation für die Menschen geändert, deshalb besteht hier dringender Handlungsbedarf, wie 
uns der Bürgerverein Wahn -Wahnheide-Lind und viele betroffene Bürgerinnen und Bürger 
soeben noch einmal nachdrücklich verdeutlicht haben. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Christian Joisten      gez. Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsvorsitzender     LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Ulrich Breite      gez. Lucas Sickmöller 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer    Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.07.2024 Hauptausschuss
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1037/2024
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
19.07.2024
Erstellt
19.07.2024 10:37