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Anhaltendes Hochwasser in Porz-Lind: Ursachenermittlung und Unterstützung der Bewohner

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) AN/1037/2024 vom 19.07.2024

Stand: Am 22.07.2024 im Hauptausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Linke. FDP-Fraktion Volt-Fraktion An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.07.2024 AN/1037/2024 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 22.07.2024 Anhaltendes Hochwasser in Porz-Lind: Ursachenermittlung und Unterstützung der Bewohner Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord- nung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 22.07.2024 zu setzen: Beschluss: Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Über ein externes Gutachten soll die Verwaltung möglichst kurzfristig das Zusammen- tragen aller notwendigen Informationen und deren Auswertung veranlassen. Darauf basierend sollen durch den externen Gutachter die Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln und die betroffenen Hausbesitzer unter Angabe konkreter Maßnahmenvor- schläge dargestellt werden. 2. Die hieraus folgenden kommunalen Handlungsmöglichkeiten verbunden mit konkreten Umsetzungsplänen der Kölner Stadtverwaltung sollen baldmöglichst dem zuständigen Fachausschusses Klima, Umwelt, Grün (AKUG) zur Beschlussfassung vorgelegt wer- den. In jedem Fall, soll in der ersten Sitzung des AKUG nach der Sommerpause über den aktuellen Sachstand berichtet werden. 3. Zudem soll geprüft werden, wie allen Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Be- reichen des Stadtteils Lind Informationen und konkrete Beratungsangebote zum wei- teren Vorgehen unterbreitet werden können, um sie bei eventuell notwendigen Inves- titionsentscheidungen zu unterstützen. - 2 - 4. Die Stadtspitze möge sich w eiterhin gegenüber dem Land NRW dafür einzusetzen, diese grundwasserbedingten Starkregenfolgeschäden in die Nothilfesystematik des Landes aufzunehmen, damit die betroffenen Linderinnen und Linder diese Hilfen be- antragen und auf diese Weise zumindest ein wenig finanzielle Entlastung bei der Be- wältigung der Folgeschäden erfahren können. Begründung: Seit den Starkregenereignissen Mitte Mai, die in anderen Regionen der Republik zu teilweise erheblichen Schäden und Toten geführt haben, befinden sich auch viele Bürgerinnen und Bür- ger im Stadtteil Lind im Ausnahmezustand, da seit diesem Zeitpunkt etwa 50-60 Häuser „unter Wasser stehen“, ganz konkret die Keller dieser Häuser. Dieser Wassereinbruch „von unten“ wurde mit dem deutlich erhöhten Grundwasserspiegel nach den heftigen Regenfällen erklärt, da in diesem ehemaligen Rheinarm der Grundwasserlevel ohnehin deutlich höher liegt als andernorts. Nach dem sich nun aber die Wetterbedingungen verändert haben und insbeson- dere die Regenmengen rückläufig sind während der Rhein auch wieder in sein Bett zurückge- kehrt ist, ohne dass sich die Hochwassersituation in den Häusern nennenswert geändert hat, werden die Fragen nach den tatsächlichen Ursachen und nach möglichen Zusammenhängen mit dem benachbarten „Linder Bruch“, eine durch Versumpfung entstandene Geländesenke im Süden des Stadtteils Lind, immer drängender. Zudem fühlen sich die betroffenen Bürgerin- nen und Bürger trotz einiger Aktivitäten und Informationsveranstaltungen von Politik und Ver- waltung mit dieser existenziellen, und damit für sie sehr belastenden Situation, alleine gelas- sen. Begründung der Dringlichkeit: Das Umweltamt hat sehr schnell reagiert und alle relevanten Akteure zusammengebracht und auch die SteB war mit einem engagierten Team vor Ort - leider hat das alles nichts an der Situation für die Menschen geändert, deshalb besteht hier dringender Handlungsbedarf, wie uns der Bürgerverein Wahn -Wahnheide-Lind und viele betroffene Bürgerinnen und Bürger soeben noch einmal nachdrücklich verdeutlicht haben. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Christian Joisten gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsvorsitzender LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Lucas Sickmöller FDP-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer AN/1037/2024 Stand: 06.01.2026 Sachstandsbericht Anhaltendes Hochwasser in Porz-Lind: Ursachenermittlung und Unterstützung der Bewohner Beschluss: Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Über ein externes Gutachten soll die Verwaltung möglichst kurzfristig das Zusammen- tragen aller notwendigen Informationen und deren Auswertung veranlassen. Darauf basierend sollen durch den externen Gutachter die Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln und die betroffenen Hausbesitzer unter Angabe konkreter Maßnahmenvor- schläge dargestellt werden. 2. Die hieraus folgenden kommunalen Handlungsmöglichkeiten verbunden mit konkreten Umsetzungsplänen der Kölner Stadtverwaltung sollen baldmöglichst dem zuständigen Fachausschusses Klima, Umwelt, Grün (AKUG) zur Beschlussfassung vorgelegt wer- den. In jedem Fall soll in der ersten Sitzung des AKUG nach der Sommerpause über den aktuellen Sachstand berichtet werden. 3. Zudem soll geprüft werden, wie allen Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Be- reichen des Stadtteils Lind Informationen und konkrete Beratungsangebote zum weite- ren Vorgehen unterbreitet werden können, um sie bei eventuell notwendigen Investiti- onsentscheidungen zu unterstützen. 4. Die Stadtspitze möge sich weiterhin gegenüber dem Land NRW dafür einzusetzen, diese grundwasserbedingten Starkregenfolgeschäden in die Nothilfesystematik des Landes aufzunehmen, damit die betroffenen Linderinnen und Linder diese Hilfen bean- tragen und auf diese Weise zumindest ein wenig finanzielle Entlastung bei der Bewälti- gung der Folgeschäden erfahren können. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat ein Gutachterbüro mit den Arbeiten zur Ermittlung der Ursachen und Handlungsmöglichkeiten beauftragt. Das Gutachten liegt inzwischen vor, wurde den betroffe- nen Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 19.11.2025 vorgestellt und ist hier veröffentlicht. 2 Im Ergebnis sind die hohen Grundwasserstände in Porz-Lind auf überdurchschnittliche Nie- derschläge im Zeitraum von August 2023 bis Juni 2024 in Verbindung mit einem geologisch bedingten verminderten Grundwasserabfluss zurückzuführen. Der Gutachter empfiehlt den Betroffenen Bürgern, als individuelle Vorsorge einen Pumpensumpf oder einen Gartenbrun- nen einzurichten und im Bedarfsfall das ansteigende Grundwasser zu entnehmen. Als weitere ergänzende Maßnahme wird als sogenanntes Vorwarnsystem die Fortsetzung der Grundwassermessungen an einer Referenzmessstelle beschrieben. Die Messungen des Grundwasserstandes an einer Grundwassermessstelle am Schilfweg in Porz-Lind erfolgen weiterhin regelmäßig durch die Umweltverwaltung und die Rheinenergie. Die Ergebnisse werden hier veröffentlicht. Insofern können sich die betroffenen Bürger eigen- verantwortlich informieren. Die Umweltverwaltung das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW bereits 2024 gebeten, die um Grundwasser erweiterte Auslegung der Richtlinie Naturka- tastrophen zu prüfen. Die Antwort aus dem Innenministerium lautet: „Zweck der Soforthilfe ist die erste Milderung von Schäden an Eigentum, Hausrat, Betriebs- stätten, Betriebsmitteln und weiteren Sachschäden. In einem einfachen unbürokratischen Ver- fahren kann die bewilligende Gemeinde für Privathaushalte oder landwirtschaftliche Betriebe an betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurzfristig Soforthilfen in Form eines Handgeldes aus- zahlen. Unter die Schäden im Sinne dieser Richtlinie fallen Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Wald- und Vegetations- brand und dergleichen sowie Schäden, die damit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hierzu bedarf es der Anerkennung eines Ereignisses als Naturkatastrophe im Sinne der Richt- linie durch das Kabinett. Dazu müssen sämtlicher nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) vor Eintritt des Ereignisses ist eine amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdiens- tes erfolgt, b) erhebliche Schäden sind an einer Vielzahl von Gebäuden in einer Gebietskörperschaft oder Teilgebietskörperschaft eingetreten und c) in Relation zur betroffenen Bevölkerung ein überdurchschnittliches hohes Einsatzgesche- hen zur Bewältigung der Lage stattgefunden hat. Nach unseren Kenntnissen ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen kumulativ nicht in Köln vorgelegen haben, so dass die Anwendung der Richtlinie Naturkatastrophen hier nicht in Betracht kommt.“

Beratungsverlauf

  1. 22.07.2024

    Hauptausschuss

    TOP 4.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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