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3205/2023

Schulrechtliche Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am Standort Friedrich-Karl-Straße 64, 50737 Köln-Weidenpesch, bei gleichzeitiger Änderung der Montessori-Grundschule GGS Gilbachstr.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.01.2024

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Anlage 1 230914 Stellungnahme der Schulkonferenz GGS Gilbachstr

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 230914 Stellungnahme der Schulkonferenz GGS Gilbachstr

1888 Zeichen

Montessori –  Schule  .  Köln  .  Gilbachstraße  
mit Außenstelle Stammheimer Str.  
 
 
Städt. Montessori-Grundschule, Gilbachstr. 20, 50672 Köln, Tel.: 0221/27208330  
Stammheimer Str. 101, 50735 Köln, Tel.: 0221/16800650  
 
 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz am 14.09.2023 zum Umzug der 
Stammheimer Straße in die Friedrich-Karl-Straße und ihrer Verselbständigung  
 
 
1.) Die Schulkonferenz befürwortet die Schließung des Teilstandortes mit aktuell 
6 Klassen (1,5 Züge) in einer adhoc-Schließung. Durch die 
Jahrgangsmischung erscheint eine auslaufende Schließung nicht als sinnvoll. 
 
2.) Die Schulkonferenz befürwortet ausdrücklich einen Umzug der Klassen des 
Teilstandortes Stammheimer Straße in den Sommerferien nach Fertigstellung 
des neuen Gebäudes, vor der Schließung des Teilstandortes. Die vollständige 
Abnahme des Gebäudes und der Außenfläche ist, im Sinne der Kinder hierfür 
Bedingung. Der Umzug sollte frühzeitig (mindestens 3/4 Jahr) im Voraus 
feststehen. 
 
3.) Mit der Schließung des Teilstandortes Stammheimer Straße soll die Zügigkeit 
der GGS Gilbachstraße am verbleibenden Standort von derzeit 10 Klassen 
(2,5 Züge) in einem auslaufenden Verfahren auf 8 Klassen (2 Züge) reduziert 
werden. 
 
4.) Die Kinder des Teilstandortes Stammheimer Straße sollen gesammelt durch 
die Schulverwaltung in die neue Schule Friedrich-Karl-Straße überführt 
werden. Eine aktive Neuanmeldung vonseiten der Elternschaft ist somit nicht 
notwendig. 
 
5.) An die neue Schulkonferenz der neu entstehenden Grundschule am Standort 
Friedrich-Karl-Straße wird der Wunsch nach einer Fortführung der 
Jahrgangsmischung sowie des pädagogischen Konzeptes nach Montessori 
gerichtet. 
 
6.) Die Versetzungswünsche des Kollegiums an die neue Grundschule am 
Standort Friedrich-Karl-Straße werden als Bitte an die Schulaufsicht gerichtet. 
Die Schulkonferenz unterstützt diese Bitte.

Beschlussvorlage Rat

21924 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3205/2023 
Freigabedatum 
09.01.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Errichtung einer 3-zügigen Grundschule am Standort Friedrich-Karl-
Straße 64, 50737 Köln, bei gleichzeitiger Änderung der Montessori-Grundschule, GGS 
Gilbachstraße, 50672 Köln, durch Auflösung desTeilstandorts Stammheimer Straße 
101, 50735 Köln-Riehl, und Zügigkeitsreduzierung auf 2 Züge  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer Grundschule am 
Standort Friedrich-Karl-Straße 64, 50737 Köln-Nippes zum Schuljahr 2025/26 gemäß 
§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW. Die Kapazität der neuen Grundschule wird auf 3 Züge 
festgelegt. Die neue Grundschule soll gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz NRW als offene 
Ganztagsschule geführt werden. 
 
2) Der Rat der Stadt Köln wünscht, dass an der neuen Grundschule Gemeinsames Ler-
nen eingerichtet wird und erteilt der Schulaufsichtsbehörde bereits mit diesem Be-
schluss die Zustimmung gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW. 
 
3) Der Rat der Stadt Köln beschließt gleichzeitig, unter Vorbehalt der Genehmigung 
durch die Schulaufsichtsbehörde zu Punkt 1, den Teilstandort der Montessori-Grund-
schule, GGS Gilbachstraße 20, 50672 Köln-Neustadt/Nord am Standort Stammheimer 
Straße 101, 50735 Köln-Riehl gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW aufzulösen. 
 
4) Der Rat der Stadt Köln beschließt in Konsequenz gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz 
NRW die Änderung der Zügigkeit der Montessori-Schule, GGS Gilbachstraße 20, 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 29.01.2024 
Finanzausschuss 05.02.2024 
Rat 06.02.2024

2 
50672 Köln-Neustadt/Nord von derzeit 4 Zügen auf 2 Züge zu reduzieren. Die Montes-
sori-Grundschule wird zukünftig ausschließlich am Standort Gilbachstraße 20 geführt. 
 
5) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung die erforderlichen Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-
Westfalen zur Genehmigung der Errichtung der neuen Grundschule und zur Änderung 
der Montessori-Grundschule, GGS Gilbachstraße, zu stellen.  
 
6) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlus-
ses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches 
Interesse) anzuordnen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2025: 4.042 € 
(5/12 Büroarbeitsplatz p.a.) + 29.334 € (5/12 Schulhausmeister p.a.) + 9.405 € (5/12 
Sekretariat p.a.) = 42.781 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen    92.972 € 
b) Sachaufwendungen etc.    Büroarbeits-
kosten                                                                                             9.700 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Ausgangslage  
Das dreizügig ausgerichtete neue Schulgebäude am Standort Friedrich-Karl-Straße soll im vier-
ten Quartal 2024 fertig gestellt werden (siehe Session 0254/2022, Statusbericht Schulbaumaß-
nahmenliste, Stand: 31.12.2021, Auftragsnummer 17).

4 
 
 
 
Daher ist es nun erforderlich, eine zukunftsfähige Entwicklung des Grundschulangebots in der 
Planungsregion Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl mit Weidenpesch im Stadtbezirk Nippes 
schulrechtlich abzusichern. Der neue Grundschulstandort Friedrich -Karl-Straße liegt an der 
Stadtteilgrenze zwischen Riehl, Weidenpesch und Nippes. 
Die Verwaltung hatte die vorberatenden Gremien mit Mitteilung 1197/2022 über die vorgesehe-
nen Maßnahmen und Zeitabläufe bereits informiert. 
  
Teilstandort Montes-
sori-Grundschule Gil-
bachstraße / Stamm-
heimer Straße 
GGS Garthestraße 
KGS Garthestraße 
GGS Neusser Straße 
GGS Gellertstraße GGS Steinberger 
Straße 
KGS Bülowstraße 
GGS Kretzer Straße 
Neuer Schulstandort 
Friedrich-Karl-Straße 
GGS Nesselrodestraße 
GGS Nibelungenstraße 
GGS Halfengasse

5 
Grundschulsituation im Überblick – Darstellung der zukünftigen Kapazitäten 
Stadtteil Standort Schule Züge GL- 
Schule 
Kapazität 
Ø 23 
Max. Ka-
pazität  
501 / Nip-
pes Bülowstr. 90 Kath. Grundschule 3 X 69 75 
 Kretzer Straße  Gemeinschaftsgrundschule 3 X 69 75 
 Gellertstr. 4 -6 Gemeinschaftsgrundschule 3   69 81 
 Steinbergerstr. 40  Gemeinschaftsgrundschule 4 X 92 100 
 Friedrich-Karl-
Straße 
Grundschule (Schulart muss 
noch bestimmt werden) 3 (X) 69 75 
502 / Mau-
enheim Nibelungenstr. 50a  Gemeinschaftsgrundschule  3   69 81 
503 / Riehl Garthestr. 20-24 Gemeinschaftsgrundschule 2   46 58 
 
Garthestr. 20-24 
Otfried-Preußler-Schule, 
Kath. Grundschule 2   46 58 
504 / Niehl Halfengasse 25  Gemeinschaftsgrundschule 2 X 46 58 
504 / Niehl Nesselrodestr. 15  Gemeinschaftsgrundschule 3,5 X 69 75 
 Züge insgesamt  28,5  644 736 
Tabelle 1: Übersicht Grundschulen und deren Kapazitäten in der Planungsregion  
Bei der Bildung von 28 Eingangsklassen stehen nach Klassenfrequenzrichtwert insgesamt 644, 
unter Ausschöpfung des Korridors zur Klassenbildung bis zu 742 Plätze in den Eingangsklas-
sen der Grundschulen in den vier Stadtteilen zur Verfügung. Die Kapazität der GGS Nesselro-
destraße ist in dieser Bewertung lediglich mit 3 Zügen einkalkuliert. Durch die „Halbzügigkeit“ 
ist es möglich, dauerhaft insgesamt 14 Klassen im Gebäude unterzubringen. Damit ergibt sich 
für die Planungsregion eine rechnerische Platzreserve. 
 
Im Nachbarstadtteil Weidenpesch liegt die 4-zügige Florianschule: 
 
505 / Wei-
denpesch Neusser Str. 605 Gemeinschaftsgrundschule 4  92 104 
 
 
Bedarf an Grundschulplätzen in Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl und Weidenpesch 
Zur Bewertung des Bedarfs in der Planungsregion betrachtet die Verwaltung einerseits die je-
weils aktuellste kleinräumige Einwohnerprognose (2022) und andererseits die bereits gebore-
nen, in der Planungsregion lebenden Kinder. 
 
Auf Basis der aktuell vorliegenden kleinräumigen Einwohnerprognose (2022) sind für die Pla-
nungsregion Nippes, Mauenheim, Riehl und Niehl bis 2035 folgende Einschulungen (Alters-
gruppe der jeweils 6-Jährigen) zu erwarten: 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
625 600 585 642 559 558 555 558 559 555 554 551 
 
Auf Grundlage der aktuell verfügbaren Einwohnerdaten (31.12.2022) stellt sich die Einschu-
lungserwartung in den kommenden Jahren wie folgt dar: 
2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 
648 634 638 771 704 
 
Nach der aktuellen Einschätzung der Verwaltung unter Berücksichtigung dieser Daten ist der 
zukünftige Bestand an Grundschulplätzen in Nippes / Mauenheim / Riehl / Niehl ausreichend, 
um den Kindern in der Planungsregion einen Grundschulplatz anbieten zu können. Die mittel- 
und langfristige Einschätzung wird mit jeder neu veröffentlichten Einwohnerprognose überprüft 
und zusätzlich jährlich durch einen Abgleich mit den amtlichen Einwohnerdaten plausibilisiert.

6 
Entsprechend wird die Schulentwicklungsplanung bei Bedarf angepasst.  
 
Es stehen bei 3 -Zügigkeit der neuen Grundschule am Standort Friedrich -Karl-Straße 644 
Grundschulplätze (Ø 23 Schüler*innen/Klasse) und bei Maximalbelegung bis zu 736 Plätze in 
der Planungsregion Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl zur Verfügung. 
Damit bleiben außerdem Platzreserven zur Mitversorgung des Stadtteils Weidenpesch (104 
Grundschulplätze), die Bedarfsspitzen der kommenden Jahren voraussichtlich abdecken kön-
nen: 
 
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 
105 131 98 107 103 102 100 96 97 96 96 95 
Sechsjährige lt. kleinräumiger Bevölkerungsprognose 2022 
 
2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 
118 144 93 124 111 
 Sechsjährige lt. Einwohnerdaten 31.12.2022. 
 
 
Weiterentwicklung der Planungsregion mit der Grundschule am Standort Friedrich-Karl-
Straße 
Die bauliche Fertigstellung des neuen Schulgebäudes an der Friedrich-Karl-Straße ist für das 
4. Quartal 2024 avisiert. Dadurch wird eine schulrechtliche Errichtung der Grundschule zum 
Schuljahr 2025/26 möglich, deren erforderliche Verfahrensschritte nun einzuleiten sind. 
 
In der Schulentwicklungsplanung Köln 2012 wurde erstmalig dargestellt, dass der Umzug und 
die Verselbstständigung des aktuellen Teilstandortes Stammheimer Straße der Montessori -
Grundschule Gilbachstraße in den Neubau eine geeignete Möglichkeit sei, das neue Schulge-
bäude Friedrich-Karl-Straße mit „Leben zu füllen“. Gleichzeitig würde hierdurch die Raumsitua-
tion der Montessori-Grundschule am Standort Gilbachstraße durch eine Reduzierung der Schü-
ler*innenzahl deutlich verbessert. Die Montessori-Grundschule Gilbachstraße wird derzeit 4 -
zügig an den beiden Teilstandorten Gilbachstraße (Neustadt/Nord) und Stammheimer Straße 
(Riehl) geführt. In der Stammheimer Straße unterrichtet die Montessori-Grundschule insgesamt 
6 Klassen, also 1,5 Züge. 
 
Die notwendigen Absprachen mit Schulleitung und Schulaufsicht wurden ab dem 2. Quartal 
2022 geführt. Ziel soll es demnach sein, dass zunächst der Teilstandort der Montessori-Grund-
schule Gilbachstraße in das neue Schulgebäude an der Friedrich-Karl-Straße umzieht und dann 
schulrechtlich „verselbstständigt“ wird. Schulrechtlich ist die Verselbstständigung eines Teil-
standortes in zwei parallelen Teilschritten durchzuführen, die in diesem Fall lauten: 
1. Der bisherige Teilstandort Stammheimer Str. wird unmittelbar geschlossen und die „ver-
bleibende“ Montessori-Grundschule insofern in der Kapazität geändert, dass sie nur 
noch am Standort Gilbachstraße mit 2 Zügen geführt wird.  
2. Am neuen Standort Friedrich -Karl-Straße entsteht zum Schuljahr 2025/26 eine neue 
Grundschule, deren Schülerschaft sich aus dem bisherigen Teilstandort Stammheimer 
Str. sowie den neuen Schüler*innen der Eingangsklassen des Jahrgangs 2025/26 zu-
sammensetzt. 
 
Hierfür werden die Schüler*innen des Teilstandortes Stammheimer Str. nach dessen unmittel-
barer Schließung an der neuen Schule an der Friedrich-Karl-Straße angemeldet. Auch die Pä-
dagog*innen des bisherigen Teilstandortes könnten sich, sofern gewünscht, an den neuen 
Standort versetzen lassen und somit bereits funktionierende und erprobte pädagogische Ideen 
mitbringen. Ab dem Schuljahr 2025/26 nimmt die neue Grundschule dann jährlich drei Ein-
gangsklassen auf. 
Die Alternative einer auslaufenden Schließung des Teilstandortes der Montessori-Grundschule 
nach dem Umzug an den Standort Friedrich-Karl-Straße wurde aufgrund des praktizierten jahr-
gangsübergreifenden Unterrichtkonzepts verworfen. 
 
Ein dauerhafter, paralleler Fortbestand des Teilstandorts der Montessori-Grundschule zu der

7 
neuen Grundschule ist aufgrund der Bedarfssituation in der Planungsregion nicht begründbar. 
 
Gemeinsam mit Schulaufsicht und Schulleitung der Montessori-Grundschule Gilbachstraße ist 
abgestimmt worden, wie die Verselbstständigung schulrechtlich durchgeführt werden soll. Hier-
bei sind auch Fragen zur Zukunft der Lehrkräfte der Montessori -Grundschule angesprochen 
worden, da diese Schule durch die Verselbstständigung in ihrer Größe deutlich reduziert wird. 
In diesem Zusammenhang wurde dabei auch die Veränderung der Kapazität am Standort Gil-
bachstraße von 2,5 auf 2 Züge abgestimmt. 
 
Zeitlicher Ablaufplan 
Der zeitliche Planungsablauf zur Umstrukturierung der Montessori-Grundschule Gilbachstraße 
sowie der Errichtung der neuen Grundschule an der Friedrich-Karl-Straße stellt sich demnach 
wie folgt dar: 
IV/2022 – I/2024 Vor der Formulierung des schulrechtlichen Beschlusses:  
Abstimmung mit Schulleitung und Schulaufsicht (unter Einbeziehung 
der Schulkonferenz) der Montessori-Grundschule Gilbachstraße über 
das Prozedere. Ergebnis: Unmittelbare Schließung des Teilstandorts 
Stammheimer Straße und Anmeldung/Versetzung der bisherigen 
Schüler*innen und Lehrenden an der neuen Grundschule an der Fried-
rich-Karl-Straße zum Schuljahr 2025/26 
I/2024 Ratsbeschluss a) zur schulrechtlichen Errichtung der neuen Grund-
schule an der Friedrich-Karl-Straße und b) der Änderung der Montes-
sori-Grundschule Gilbachstraße (Schließung Teilstandort Stammhei-
mer Straße und Änderung der Kapazität von 4 auf 2 Züge) 
I/2024 Antrag auf Genehmigung der Beschlüsse bei der Bezirksregierung 
anschließend Erster, vorläufiger Genehmigungsschritt der Bezirksregierung nach 
Prüfung des Antrages für die neue Grundschule & Änderung der Mon-
tessori-Grundschule 
II/2024 
(vor den Sommerfe-
rien 2024) 
Bestimmungsverfahren der Schulart der neuen Grundschule (Gemein-
schaftsgrundschule, Bekenntnisgrundschule etc.) 
III/2024  
(ab den Sommerfe-
rien 2024) 
Suche nach Schulleitung und Kollegium für die neue Grundschule, 
Elterninformation für Schulneulinge zum Schuljahr 2025/26 inklusive 
der neuen Grundschule an der Friedrich-Karl-Straße 
Oktober 2024 Start des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2025/26 
IV/2024 Fertigstellung des Neubaus für die neue Grundschule Friedrich-Karl-
Straße 
ab Bezugsfertigkeit 
des Neubaus, wäh-
rend der Oster- o-
der Sommerferien 
2025 
Umzug des Teilstandortes GGS Gilbachstraße (Stammheimer Straße) 
an den neuen Schulstandort an der Friedrich-Karl-Straße  
April 2025 Abschluss des Anmeldeverfahrens für die neue Grundschule an der 
Friedrich-Karl-Straße 
Anschließend Mitteilung an die Bezirksregierung zu den Anmeldezahlen 
Anschließend Sofern mindestens 50 Kinder angemeldet sind, erfolgt die abschlie-
ßende Genehmigung für die neue Grundschule an der Friedrich-Karl-
Straße durch die Bezirksregierung. Anschließende Ummeldung zum 
Schuljahr 2025/26 der Klassen des (ehemaligen) Teilstandortes d er 
Montessori-Grundschule Gilbachstraße (die zum Schuljahr 2025/26 
im 2. bis 4. Schulbesuchsjahr sind) an die neue Grundschule

8 
August 2025 Einschulung Eingangsklassen in die neue Grundschule an der Fried-
rich-Karl-Straße, während die Klassen 2 bis 4 des eh emaligen Teil-
standortes der GGS Gilbachstraße (bis 1. oder 2. Quartal 2025 an der 
Stammheimer Straße) nun an der neuen Grundschule Friedrich-Karl-
Straße umgemeldet sind 
 
Offener Ganztag 
Die neue Grundschule an der Friedrich-Karl-Straße soll als dreizügige Schule errichtet werden. 
Bei einer angenommenen Klassenfrequenz von 25 Schülerinnen und Schülern ist bei einer Voll-
belegung mit insgesamt 300 Kindern zu rechnen. Die Regierungsparteien haben auf Bundes-
ebene im Koalitionsvertrag die Schaffung eines Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz für 
Grundschulkinder festgelegt. Dieser Anspruch soll ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten. Unter 
diesem Gesichtspunkt und auch in Kenntnis der tatsächlichen Bedarfslagen an vielen offenen 
Ganztagsschulen in Köln wird von der Erforderlichkeit einer 100%-igen Bedarfsdeckung aus-
gegangen werden. 
 
Die Darstellung der Finanzierung der Betreuung im Offenen Ganztag und der Zuwendungen an 
die Träger erfolgt im Rahmen der allgemeinen Ratsvorlage über die stadtweite Einrichtung zu-
sätzlicher OGS-Plätze ab dem Schuljahr 2023/2024 (Dringlichkeitsentscheidung 4225/2022 
vom 10.07.2023 und Genehmigung des Rates vom 07.09.2023). Gleiches gilt für die in diesem 
Zusammenhang benötigten zusätzlichen Personalressourcen für die Erhebung der Elternbei-
träge für die Betreuung im Offenen Ganztag.  
 
Raumsituation und Gebäudefertigstellung 
Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 08.11.2022 (Vorlage 1909/2022) und anschließender Ge-
nehmigung durch den Rat am 10.11.2022 wurde die Basis für den Bau des Gebäudes für eine 
Grundschule in der Friedrich -Karl-Straße beschlossen. Das Raumprogramm ist dieser Be-
schlussvorlage zu entnehmen. Die Fertigstellung ist für das 4. Quartal 2024 angegeben. 
Ein Einrichtungsbeschluss zur Ausstattung des Schulgebäudes erfolgt separat. 
 
Stellenbedarf / Personalkosten 
Schulsekretariat und Schulhausmeisterei 
Die Bewertung der Schulhausmeisterstelle richtet sich nach der tariflichen Reinigungsfläche 
des Schulgebäudes. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird die tarifliche Reinigungsfläche 
des neuen Grundschulgebäudes Friedrich-Karl-Straße ca. 5.300 qm betragen. Genau kann 
diese erst nach Fertigstellung des Schulgebäudes durch Erstellung eines Aufmaßes benannt 
werden. Schulhausmeisterstellen mit einer tariflichen Reinigungsfläche von 4.250 bis 7.500 qm 
sind nach EG 6 TVöD NRW zu bewerten. Mit dem in 2025 vorgesehenen Umzug in das neue 
Schulgebäude ergibt sich demnach ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Schulhausmeisterstelle 
voraussichtlich in der EG 6 TVöD NRW. Die Schulhausmeisterstelle löst somit ab 2025 Perso-
nalkosten in Höhe von jährlich 70.400 € aus. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez. I 
sichergestellt. 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversor-
gung. Die Errichtung der neuen Grundschule an der Friedrich-Karl-Str. zum Schuljahr 2025/26 
löst unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Änderung der Zügigkeit der Grundschule Gilbach-
str. insgesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 0,38 Stelle Verwaltungsbeschäftige/r EG 
6 TVöD für das Schulsekretariat aus. Das e ntspricht jährlichen Personalkosten in Höhe von 
22.572 €. Die Finanzierung wird zeitgerecht durch Dez I sichergestellt. 
Die Finanzierung der hierzu gehörenden Kosten eines Büroarbeitsplatzes erfolgt in 2025 antei-
lig in Höhe von 4.042 € bzw. ab 2026 in Höhe von 9.700 € p.a. im Teilergebnisplan des Amtes 
für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen.

9 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufs tellungspro-
zesses 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe-
nenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Seiteneinsteigerklassen 
Im Zuge der internationalen Migration und der Mobilität innerhalb Europas ergeben sich für die 
Stadt Köln steigende Zuzugszahlen. Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung 
der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkennt-
nissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht alphabe-
tisiert sind, eine besondere Herausforderung dar.  
An der neuen Grundschule an der Friedrich-Karl-Straße sollte, wenn aufgrund der Raumkapa-
zität die Möglichkeit besteht, auch die Förderung von Seiteneinsteigern vorgesehen werden.  
 
 
 
Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Schulkonferenz der Montessori -Grundschule, GGS Gilbachstraße 20, 50672 Köln -
Neustadt/Nord, ist ausschließlich in Bezug auf den Wegfall des Teilstandortes Stammheimer 
Straße 101 sowie die Zügigkeitsreduzierung zu hören. Die Stellungnahme der Schulkonferenz 
ist dieser Vorlage beigefügt. 
Die Schulkonferenz der neuen Schule kann erst nach „Betriebsbeginn“ der neuen Schule im 
Schuljahr 2025/26 konstituiert werden. Erst dann kann und wird sich die Schulkonferenz der 
neuen Schule gemäß § 65 Absatz 2, Ziffer 1 Schulgesetz NRW mit der Erarbeitung des Schul-
programms und damit mit der pädagogischen Ausrichtung der Schule auseinandersetzen. 
Diese pädagogische Ausrichtung liegt gemäß § 3 Schulgesetz NRW einzig und allein in der 
Entscheidungskompetenz der Schulkonferenz und kann und darf von Verwaltung oder Politik 
nicht beeinflusst werden. 
 
Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.  
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen sowie ihrer zentralen Lage er-
scheint in diesem Fall eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern entbehrlich. 
 
Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Errichtung der neuen Grundschule Friedrich-
Karl-Straße 64, 50737 Köln -Nippes, und die  Änderung der Montessori-Schule, GGS 
Gilbachstraße 20, 50672 Köln -Neustadt/Nord (Auflösung des Teilstandortes Stammheimer 
Straße 101 und Zügigkeitsreduzierung auf 2 Züge) zu einem erheblichen finanziellen, personel-
len und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristi-
schen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor 
Beginn des Schuljahres 2025/26 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher

10 
ist bei Ausführung des Bes chlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 
Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage 
- Stellungnahme Schulkonferenz der Montessori-Schule, GGS Gilbachstraße, 50672 Köln-
Neustadt/Nord vom 14.09.2023

Beratungsverlauf (6)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
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Details

Aktenzeichen
3205/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.01.2024
Erstellt
09.10.2023 11:26