2240/2022
Baumfällungen Deutzer Weg 1
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TG-Einfahrtplan Deutzer Weg 1
268 Zeichen
Rundt (Bestand) Neues Rundbord höhengleich an Bestand vor Hauseinfahrt anschließen 52,24 » EIN Übergangsstein: 22/30 Neuen Übergangsstein höhengleich an Hochbord-Bestand anschließen Höhen » 52,08 Bestand 52,03 . Hochbord (Bestand) x 52,09 Planung M 1:50 ze,
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 2240/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 Baumfällungen Deutzer Weg 1 Es wurde durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung am 27.01.2022 unter TOP 9.2.9 eine mündliche Anfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im sozial geförderten Wohnungsbau gestellt. Frage 1: Wie ist die besondere Verkehrssituation an der Einfahrt Bergerstr. / Deutzer Weg geregelt? Antwort der Verwaltung: Im Bauantragsverfahren wurde das für Verkehrsfragen zuständige Fachamt beteiligt und hatte gegen die konkreten Bauvorlagen aus verkehrsrechtlicher Sicht keine entgegenstehende öffentlich- rechtliche Vorschrift erkannt. Ergänzend wurde noch eine separat erstellte Detailausbauplanung der Bauherrnschaft zum Einmün- dungsbereich der Tiefgaragenzufahrt in die Bergerstr. von dem Fachamt geprüft und dieser zuge- stimmt. Zur Themenabrundung wurde dieser Detailausbauplan auch per Auflage in die Baugenehmi- gung mit aufgenommen. Für eine Information der Bezirksvertretung ist diese Unterlage heute in Anlage mit beigefügt. Die Tief- garagenzufahrt ist in Nähe zum Grundstück Bergerstr. 53 vorgesehen, so wie es den der Bezirksver- tretung schon in 2021 zur Kenntnis gebrachten Zeichnungen zu entnehmen war. Frage 2: Ist die Baugenehmigung erteilt worden ohne die Bezirksvertretung über das Bauvorhaben zu infor- mieren? Antwort der Verwaltung: Es handelt sich um ein eigenes Bauvorhaben der Stadt Köln. Schon die Planungsabsicht einer Wohngebäudeerrichtung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist der Bezirksvertretung Porz im Jahr 2018 von der Verwaltung als Beschlussvorlage bekannt gemacht worden. Diese Vorlage wurde mehrheitlich von der Bezirksvertretung zustimmend beschlossen. Im Jahr 2021 wurde der Bezirksvertretung Porz dann von der Verwaltung die Beschlussvorlage über den konkreten Neubau -inkl. von zeichnerischen Bauvorlagen wie Grundriss- und Ansichtszeichnun- gen- eines Wohngebäudes vorgelegt. In der Beschlussvorlage wurde das Bauvorhaben textlich u. a. 2 mit einer ausführlichen Baubeschreibung sowie der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsbewertung vorgestellt. Dieser Vorlage hatte die Bezirksvertretung unter Mitgabe einiger Änderungsaspekte eben- falls zugestimmt. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 27.01.2022 hatte die Verwaltung im Rah- men einer Mitteilung über die abschließende Entscheidung zu den Änderungsaspekten informiert. Die Baugenehmigung wurde am 14.02.2022 versandt. Frage 3: Wie wird das Widerspruchsrecht der Bezirksvertretung gegen Baumfällungen bei der Vergabe von Baugenehmigungen vor der Erteilung berücksichtigt? Antwort der Verwaltung: Das Antragsverfahren zur Baumfällung ist ein eigenständiges Erlaubnisverfahren. In diesem Fall war das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für den Antrag auf Baumfällung zuständig. Von dort werden positive Entscheidungen über die Erteilung von Fällerlaubnissen der jeweiligen Bezirksvertre- tung vorab zur Kenntnis gegeben. Gemäß der grundsätzlichen Vereinbarung dazu erfolgt das durch die Meldeliste über die Bürgeramtsleitungen. Die Bezirksvertretungen können sich vereinbarungsgemäß innerhalb von 2 Wochen zu der vorgese- henen Fällerlaubnis äußern. Sollten daraus Bedenken mitgeteilt werden die durch das Fachamt nicht direkt ausgeräumt werden können, würde dann der Fällantragsvorgang der Bezirksvertretung durch das Fachamt vorgestellt. Die Fällerlaubnis würde solange nicht erteilt. Im Bauantragsverfahren selbst wird die Stellungnahme des für die Baumfällung zuständigen Facham- tes abgewartet. Diese erfolgt erst, wenn das gfls. dortig nötige Antragsverfahren auf Baumfällung durchgeführt ist. Vor Eingang dieser Stellungnahme kann nicht über die Erteilung einer Baugenehmi- gung entschieden werden. Frage 4: Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Bezirksvertretung generell über geplante Baugenehmi- gungen auch außerhalb eines bestehenden B-Plan nach § 34 Baugesetz zu unterrichten? Antwort der Verwaltung: Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln enthält bereits eine Regelung. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 6.7 ist an die Bezirksvertretung eine Information über Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu übermitteln, wenn die Größe des zu bebauenden Grundstücks 3.000 qm übersteigt oder von besonderem öffentlichen Interesse ist. Diese Regelung ist durch den Rat der Stadt Köln im Jahr 2007 beschlossen worden und war in diesem Beschlussvorlauf auch u. a. die Bezirksvertretung Porz beteiligt gewesen. Das Grundstück Deutzer Weg 1 (zukünftig nach Bebauung mit Hs.-Nr. 1-3 bezeichnet) hat eine Grö- ße von ca. 1665 qm. Insgesamt ergab sich kein Vorlagefall gemäß der v. g. Regelung der Zuständig- keitsordnung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Bergerstraße 53
- Deutzer Weg 1
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Details
- Aktenzeichen
- 2240/2022
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 15.07.2022
- Erstellt
- 13.07.2022 16:11