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2240/2022

Baumfällungen Deutzer Weg 1

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 15.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.09.2022, TOP 9.1.2

TG-Einfahrtplan Deutzer Weg 1

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

TG-Einfahrtplan Deutzer Weg 1

268 Zeichen

Rundt
(Bestand)

Neues Rundbord
höhengleich an

Bestand vor
Hauseinfahrt anschließen

52,24 » EIN

Übergangsstein:
22/30

Neuen Übergangsstein
höhengleich an
Hochbord-Bestand
anschließen

Höhen

» 52,08 Bestand

52,03 .

Hochbord

(Bestand) x 52,09 Planung

M 1:50 ze,

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

4912 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 2240/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.09.2022 
 
Baumfällungen Deutzer Weg 1 
Es wurde durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung am 27.01.2022 unter TOP 9.2.9 eine 
mündliche Anfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im sozial geförderten 
Wohnungsbau gestellt. 
 
 
Frage 1: 
 
Wie ist die besondere Verkehrssituation an der Einfahrt Bergerstr. / Deutzer Weg geregelt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Bauantragsverfahren wurde das für Verkehrsfragen zuständige Fachamt beteiligt und hatte gegen 
die konkreten Bauvorlagen aus verkehrsrechtlicher Sicht keine entgegenstehende öffentlich-
rechtliche Vorschrift erkannt.  
 
Ergänzend wurde noch eine separat erstellte Detailausbauplanung der Bauherrnschaft zum Einmün-
dungsbereich der Tiefgaragenzufahrt in die Bergerstr. von dem Fachamt geprüft und dieser zuge-
stimmt. Zur Themenabrundung wurde dieser Detailausbauplan auch per Auflage in die Baugenehmi-
gung mit aufgenommen.  
 
Für eine Information der Bezirksvertretung ist diese Unterlage heute in Anlage mit beigefügt. Die Tief-
garagenzufahrt ist in Nähe zum Grundstück Bergerstr. 53 vorgesehen, so wie es den der Bezirksver-
tretung schon in 2021 zur Kenntnis gebrachten Zeichnungen zu entnehmen war. 
 
 
Frage 2: 
 
Ist die Baugenehmigung erteilt worden ohne die Bezirksvertretung über das Bauvorhaben zu infor-
mieren?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es handelt sich um ein eigenes Bauvorhaben der Stadt Köln. Schon die Planungsabsicht einer 
Wohngebäudeerrichtung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist der Bezirksvertretung Porz im 
Jahr 2018 von der Verwaltung als Beschlussvorlage bekannt gemacht worden. Diese Vorlage wurde 
mehrheitlich von der Bezirksvertretung zustimmend beschlossen.  
 
Im Jahr 2021 wurde der Bezirksvertretung Porz dann von der Verwaltung die Beschlussvorlage über 
den konkreten Neubau -inkl. von zeichnerischen Bauvorlagen wie Grundriss- und Ansichtszeichnun-
gen- eines Wohngebäudes vorgelegt. In der Beschlussvorlage wurde das Bauvorhaben textlich u. a.

2 
 
mit einer ausführlichen Baubeschreibung sowie der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsbewertung 
vorgestellt. Dieser Vorlage hatte die Bezirksvertretung unter Mitgabe einiger Änderungsaspekte eben-
falls zugestimmt. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 27.01.2022 hatte die Verwaltung im Rah-
men einer Mitteilung über die abschließende Entscheidung zu den Änderungsaspekten informiert. 
 
Die Baugenehmigung wurde am 14.02.2022 versandt.  
 
 
Frage 3: 
 
Wie wird das Widerspruchsrecht der Bezirksvertretung gegen Baumfällungen bei der Vergabe von 
Baugenehmigungen vor der Erteilung berücksichtigt?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Antragsverfahren zur Baumfällung ist ein eigenständiges Erlaubnisverfahren. In diesem Fall war 
das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für den Antrag auf Baumfällung zuständig. Von dort 
werden positive Entscheidungen über die Erteilung von Fällerlaubnissen der jeweiligen Bezirksvertre-
tung vorab zur Kenntnis gegeben. Gemäß der grundsätzlichen Vereinbarung dazu erfolgt das durch 
die Meldeliste über die Bürgeramtsleitungen.  
 
Die Bezirksvertretungen können sich vereinbarungsgemäß innerhalb von 2 Wochen zu der vorgese-
henen Fällerlaubnis äußern. Sollten daraus Bedenken mitgeteilt werden die durch das Fachamt nicht 
direkt ausgeräumt werden können, würde dann der Fällantragsvorgang der Bezirksvertretung durch 
das Fachamt vorgestellt. Die Fällerlaubnis würde solange nicht erteilt. 
 
Im Bauantragsverfahren selbst wird die Stellungnahme des für die Baumfällung zuständigen Facham-
tes abgewartet. Diese erfolgt erst, wenn das gfls. dortig nötige Antragsverfahren auf Baumfällung 
durchgeführt ist. Vor Eingang dieser Stellungnahme kann nicht über die Erteilung einer Baugenehmi-
gung entschieden werden. 
 
 
Frage 4: 
 
Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Bezirksvertretung generell über geplante Baugenehmi-
gungen auch außerhalb eines bestehenden B-Plan nach § 34 Baugesetz zu unterrichten?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln enthält bereits eine Regelung. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 6.7 ist 
an die Bezirksvertretung eine Information über Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu übermitteln, wenn 
die Größe des zu bebauenden Grundstücks 3.000 qm übersteigt oder von besonderem öffentlichen 
Interesse ist. Diese Regelung ist durch den Rat der Stadt Köln im Jahr 2007 beschlossen worden und 
war in diesem Beschlussvorlauf auch u. a. die Bezirksvertretung Porz beteiligt gewesen.  
 
Das Grundstück Deutzer Weg 1 (zukünftig nach Bebauung mit Hs.-Nr. 1-3 bezeichnet) hat eine Grö-
ße von ca. 1665 qm. Insgesamt ergab sich kein Vorlagefall gemäß der v. g. Regelung der Zuständig-
keitsordnung.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bergerstraße 53
  • Deutzer Weg 1

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Details

Aktenzeichen
2240/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
15.07.2022
Erstellt
13.07.2022 16:11