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2788/2022

Errichtung eines Schulinterimbaus für eine neue Gesamtschule auf der Vogelsanger Straße - Nachfrage von RM Seeck aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung zu 1262/2022/1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 21.11.2022, TOP 5.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3951 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  20.10.2022 
 2788/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.10.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.10.2022 
 
Errichtung eines Schulinterimbaus für eine neue Gesamtschule auf der Vogelsanger Straße - 
Nachfrage von RM Seeck aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung zu 1262/2022/1 
RM Seeck, SPD-Fraktion, stellte in der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 
22.August 2022 folgende Nachfrage zur Mitteilung 1262/2022/1: 
 
1. Gibt es Möglichkeiten, Schulbaukörper „aufgeständert“ zu errichten, so dass Raum unterhalb des 
ersten Geschosses für bspw. Schulhof oder Fahrradabstellplätze geschaffen würde? 
2. Sind Konstruktionen von Fertigmodulcontainern bekannt, die man mit sogenannten Stahlstützun-
terkonstruktionen erstellen kann? 
3. Wenn es diese Möglichkeiten (unter Punkt 2 und 3) gebe, wird gefragt, warum diese Optionen nicht 
mitgeteilt worden sind. 
a. Alternativ wird gefragt, ob die benannten Alternativen wenigstens in Betracht gezogen wurden? 
4. Wie sind die Versorgungsleitungen unterhalb des, seit 30 Jahre bestehenden Interims, Musical 
Domes am Kölner Hauptbahnhof aus? 
5. Sind örtliche Optionen in der Vogelsanger Str. Richtung Norden = Venloer Str. und/oder Richtung 
Süden = Aachener Str. geprüft worden? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
In den bisherigen Untersuchungen und erfolgten Mitteilungen wurde geschaut, welchen Raum ein 
Baukörper zunächst einer Grundschule dann einer Gesamtschule einnehmen würde. 
Der Baukörper einer Gesamtschule mit einer Bruttogrundfläche von rund 22.000 qm würde nicht nur 
mehr als die gesamte Straßenbreite in Anspruch nehmen, sondern auch den Grüngürtel nahezu auf 
der gesamten Breite zwischen Schmalbeinstraße und Innerer Kanalstraße. Hinzu kommen Flächen 
für Sporthalle, Stellplätze, Schulhof et cetera. Der Grüngürtel würde damit eine deutliche bauliche 
Zäsur erfahren, damit regelrecht zerschnitten und das verbindende grüne Raumerlebnis des Grüngür-
tels wäre damit an dieser Stelle nicht mehr erfahrbar. Die Gesamtschule, die hier verglichen wurde ist 
3-geschossig. Hinzu kommt das Untergeschoss als Versorgungsgeschoss. Bei einer Aufständerung 
würde der Baukörper damit voraussichtlich zwei Geschosse höher werden, damit die Baumkronen 
deutlich überragen und die Zäsur des Grüngürtels noch deutlich ausgeprägter erfolgen, als bei der 
bisher dargestellten Variante. 
Hinzu käme, den Vorschlag einer Aufständerung aufgreifend, dass in Folge der Länge des Baukör-
pers an dieser Stelle eine Art Tunnelbauwerk mit den entsprechenden Ansprüchen an Brandschutz 
und Verkehrssicherheit geschaffen würde.  
Auch bei einer Aufständerung würde eine Überbauung der sich im Straßenraum befindlichen  
Versorgungsleitungen, die nicht überbaut werden sollen, weiterhin gegeben sein. 
 
Die bisher erfolgten Prüfungen beziehen sich ausschließlich auf das Volumen der Baukörper anhand 
vergleichbarer vorliegender Planungen. Eine fundierte, projekt- und standortbezogene Prüfung hat

2 
 
nicht stattgefunden. Hierzu bedarf es einer umfassenden Machbarkeitsstudie, gegebenenfalls bis hin 
zu einer Bauvoranfrage, die dann alle Aspekte eines Bauprojekts adäquat umfasst. 
 
Die Bereiche der Vogelsanger Straße westlich und östlich des Grüngürtels wurden bisher nicht unter-
sucht. Diese erscheinen auf Grund der vorgenannten Ausführungen sowie der dann vorhandenen 
Nähe zur Bahntrasse oder auch den Bebauungen und den dann zu berücksichtigenden Abstandsflä-
chen zwischen den Baukörpern ebenso nicht geeignet. 
 
Unabhängig hiervon wurde bereits darauf hingewiesen, dass von der Bezirksregierung ein Inte-
rimsstandort für eine neue Gesamtschule nur genehmigt würde, wenn feststeht, an welchem  
endgültigen Schulstandort die Kinder nach der Interimszeit beschult werden. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

24.10.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.11.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2788/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.10.2022
Erstellt
25.08.2022 10:19