2788/2022
Errichtung eines Schulinterimbaus für eine neue Gesamtschule auf der Vogelsanger Straße - Nachfrage von RM Seeck aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung zu 1262/2022/1
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3951 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 20.10.2022 2788/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.10.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.10.2022 Errichtung eines Schulinterimbaus für eine neue Gesamtschule auf der Vogelsanger Straße - Nachfrage von RM Seeck aus dem Ausschuss Schule und Weiterbildung zu 1262/2022/1 RM Seeck, SPD-Fraktion, stellte in der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 22.August 2022 folgende Nachfrage zur Mitteilung 1262/2022/1: 1. Gibt es Möglichkeiten, Schulbaukörper „aufgeständert“ zu errichten, so dass Raum unterhalb des ersten Geschosses für bspw. Schulhof oder Fahrradabstellplätze geschaffen würde? 2. Sind Konstruktionen von Fertigmodulcontainern bekannt, die man mit sogenannten Stahlstützun- terkonstruktionen erstellen kann? 3. Wenn es diese Möglichkeiten (unter Punkt 2 und 3) gebe, wird gefragt, warum diese Optionen nicht mitgeteilt worden sind. a. Alternativ wird gefragt, ob die benannten Alternativen wenigstens in Betracht gezogen wurden? 4. Wie sind die Versorgungsleitungen unterhalb des, seit 30 Jahre bestehenden Interims, Musical Domes am Kölner Hauptbahnhof aus? 5. Sind örtliche Optionen in der Vogelsanger Str. Richtung Norden = Venloer Str. und/oder Richtung Süden = Aachener Str. geprüft worden? Antwort der Verwaltung In den bisherigen Untersuchungen und erfolgten Mitteilungen wurde geschaut, welchen Raum ein Baukörper zunächst einer Grundschule dann einer Gesamtschule einnehmen würde. Der Baukörper einer Gesamtschule mit einer Bruttogrundfläche von rund 22.000 qm würde nicht nur mehr als die gesamte Straßenbreite in Anspruch nehmen, sondern auch den Grüngürtel nahezu auf der gesamten Breite zwischen Schmalbeinstraße und Innerer Kanalstraße. Hinzu kommen Flächen für Sporthalle, Stellplätze, Schulhof et cetera. Der Grüngürtel würde damit eine deutliche bauliche Zäsur erfahren, damit regelrecht zerschnitten und das verbindende grüne Raumerlebnis des Grüngür- tels wäre damit an dieser Stelle nicht mehr erfahrbar. Die Gesamtschule, die hier verglichen wurde ist 3-geschossig. Hinzu kommt das Untergeschoss als Versorgungsgeschoss. Bei einer Aufständerung würde der Baukörper damit voraussichtlich zwei Geschosse höher werden, damit die Baumkronen deutlich überragen und die Zäsur des Grüngürtels noch deutlich ausgeprägter erfolgen, als bei der bisher dargestellten Variante. Hinzu käme, den Vorschlag einer Aufständerung aufgreifend, dass in Folge der Länge des Baukör- pers an dieser Stelle eine Art Tunnelbauwerk mit den entsprechenden Ansprüchen an Brandschutz und Verkehrssicherheit geschaffen würde. Auch bei einer Aufständerung würde eine Überbauung der sich im Straßenraum befindlichen Versorgungsleitungen, die nicht überbaut werden sollen, weiterhin gegeben sein. Die bisher erfolgten Prüfungen beziehen sich ausschließlich auf das Volumen der Baukörper anhand vergleichbarer vorliegender Planungen. Eine fundierte, projekt- und standortbezogene Prüfung hat 2 nicht stattgefunden. Hierzu bedarf es einer umfassenden Machbarkeitsstudie, gegebenenfalls bis hin zu einer Bauvoranfrage, die dann alle Aspekte eines Bauprojekts adäquat umfasst. Die Bereiche der Vogelsanger Straße westlich und östlich des Grüngürtels wurden bisher nicht unter- sucht. Diese erscheinen auf Grund der vorgenannten Ausführungen sowie der dann vorhandenen Nähe zur Bahntrasse oder auch den Bebauungen und den dann zu berücksichtigenden Abstandsflä- chen zwischen den Baukörpern ebenso nicht geeignet. Unabhängig hiervon wurde bereits darauf hingewiesen, dass von der Bezirksregierung ein Inte- rimsstandort für eine neue Gesamtschule nur genehmigt würde, wenn feststeht, an welchem endgültigen Schulstandort die Kinder nach der Interimszeit beschult werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2788/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.10.2022
- Erstellt
- 25.08.2022 10:19