Mandari Insight

1324/2019

Gewährung von städtischen Baubeihilfe an Kölner Sportvereine zur Errichtung von Kunstrasenplätzen

Beschlussvorlage Ausschuss 28.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.06.2019, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6670 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1324/2019 
Freigabedatum 28.05.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gewährung von städtischen Baubeihilfe an Kölner Sportvereine zur Errichtung von 
Kunstrasenplätzen 
Ausnahme von der Höchstfördersumme 
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss ermächtigt die Verwaltung im Wege einer Ausnahmeregelung eine weitergehen-
de Beihilfe für die Umwandlung der Tennen- in Kunstrasenplätze auf den Sportanlagen 
 
 Sportplatz St.-Tönnis-Str. (SG Worringen) 
 Sportplatz Kuhweg (KKHT Schwarz-Weiß) 
 Sportplatz Rolshover Str. (SV Gremberg/Humboldt) 
Sportplatz Ivenshofweg (SpVg Rheindörfer Köln-Nord) 
Sportplatz Mielenforster Kirchweg (TSV Merheim) 
Sportplatz Rochusstr. II (DJK Roland West) 
 
durch die mietenden Vereine über die Förderhöchstsumme der Richtlinie Bauförderung hinaus zu 
gewähren. 
Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt aus den im Teilplan 0801, Sportförderung/ Unterhaltung 
von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, (Investitionsprogramm Sportstätten „4,5 
Mio. Kunstrasenprogramm“) zur Verfügung stehenden Finanzmitteln.  
  
 
Alternative: 
 
Der Sportausschuss lehnt eine nachträgliche Erhöhung der Baubeihilfe auf über 600.000,- € ab, mit 
der Folge, dass die bereits bewilligte Errichtung des Kunstrasenplatzes durch die betroffenen Vereine 
nicht mehr sichergestellt ist. 
 
Sportausschuss 27.06.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   630.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen    31.500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   31.500 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Sportverwaltung gewährt Kölner Sportvereinen im Rahmen der Richtlinie Bauförderung u. a. Bei-
hilfen für die Umwandlung von Tennen- in Kunstrasenplätze. Dabei werden die interessierten Vereine 
jeweils im Rahmen der beschlossenen Prioritätenliste und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmit-
tel berücksichtigt. Entsprechend der Richtlinie kann die Förderung für diese Maßnahmen bis zu 
87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten, höchstens jedoch 600.000,- € betragen. In die-
sem Rahmen haben bereits mehrere Vereine entsprechende Baumaßnahmen umgesetzt. 
 
Im vergangenen Jahr wurde die Verwaltung durch die Bereitstellung von zusätzlichen Beihilfemitteln 
in die Lage versetzt, den folgenden Vereinen eine Beihilfe für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes 
zu bewilligen oder in naher Zukunft noch zu bewilligen: 
 
- SG Worringen, Sportplatz St.-Tönnis-Str. 
- KKHT Schwarz-Weiß Köln, Sportplatz Kuhweg 
- SV Gremberg/Humboldt, Sportplatz Rolshover Str. 
- SpVg Rheindörfer Köln-Nord, Sportplatz Ivenshofweg 
- TSV Merheim, Mielenforster Kirchweg 
- DJK Roland West, Rochusstr. II 
 
Entgegen den bisherigen Planungen und Kostenberechnungen müssen die Vereine im Rahmen der 
Umsetzung der Maßnahme neue Anforderungen des Umweltschutzes berücksichtigen, die mit erheb-
lichen Mehrkosten verbunden sind. 
 
Im Laufe des letzten Jahres gab es umfangreiche Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt- und Ver-
braucherschutz zu den Thematiken Verschmutzungen der Umwelt durch Kunststoffrasensysteme 
durch Mikroplastik, Schwermetalle und PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe). Im Fo-
kus steht hier die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers, das auf den Sportflächen 
durch Rigolenbauwerke versickert wird. Diese Rigolenbauwerke sind technische Bauwerke, die auf

3 
Grund ihrer besonderen Funktion jedoch dem Wasserrecht unterliegen. Das Amt für Umwelt- und 
Verbraucherschutz als genehmigende Behörde hat hier in letzter Zeit auf Grund der Verwendung von 
Recyclatprodukten bei der Herstellung von Elastischen Tragschichten Bedenken. Aus diesem Grund 
sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen der Versickerungsanlage vorzuschalten, um die oben ge-
nannten Produkte aus dem Niederschlagswasser heraus zu filtern. 
 
Diese Forderungen waren den Vereinen bei der Planung der Anlage und der Kostenberechnung nicht 
bekannt und somit in den Kostenberechnungen, die Grundlage für die Berechnung der Beihilfen so-
wie der Eigenanteile sind, nicht berücksichtigt. Nach den Berechnungen der Sportverwaltung ist da-
her - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall - mit bisher nicht bekannten Mehrkos-
ten in Höhe von bis zu 120.000,- € (brutto) je Platzanlage zu rechnen.  
 
Diese Kosten setzen sich groß wie folgt zusammen: 
Erdarbeiten für die Sedimentationstrecke  rd. 15.000,- € (brutto) 
Sedimentationsstrecke mit Ionentauscher rd. 105.000,- € (brutto) 
 
 
Diese Kosten waren bisher weder durch die Verein in der Finanzierung noch durch die Sportverwal-
tung berücksichtigt. 
 
Damit wird der Eigenanteil der Verein unabhängig von den zugrundeliegenden Planungen und der 
bereits abgestimmten Finanzierung wesentlich erhöht. Aufgrund der obigen Ausführungen kann es u. 
U. zu einer Verdopplung des Eigenanteils gegenüber den Planungen kommen. 
Um zu verhindern, dass die Vereine auf Grund dieser - von ihnen nicht zu vertretenden Kosten-
erhöhung - in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, schlägt die Verwaltung vor, ausschließlich für 
diese bereits beschlossenen Beihilfen eine nachträgliche Förderung von 87,5 % der durch das Amt 
für Umwelt- und Verbraucherschutz geforderten zusätzlichen Maßnahmen zu gewähren, auch wenn 
dadurch die Höchstgrenze von 600.000,- € überschritten wird. Die Erhöhung ist nur für die Maßnah-
men der vorstehend genannten sechs Vereine vorgesehen, da die betroffenen Vereine die veränder-
ten Rahmenbedingungen bei den Planungen nicht berücksichtigen konnten. 
 
Die zusätzlichen Zuschüsse können insgesamt bis zu 630.000,- € (6 x 120.000 = 720.000,- € davon 
87,5 %) betragen. Die konkrete Summe ist jeweils im Einzelfall nach Vorlage der entsprechenden 
Plan- und Kostenunterlagen zu ermitteln. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt aus den im Teil-
plan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, 
(Investitionsprogramm Sportstätten „4,5 Mio. Kunstrasenprogramm“) zur Verfügung stehenden Fi-
nanzmitteln.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1324/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.05.2019
Erstellt
10.04.2019 10:42