1324/2019
Gewährung von städtischen Baubeihilfe an Kölner Sportvereine zur Errichtung von Kunstrasenplätzen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 1324/2019 Freigabedatum 28.05.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gewährung von städtischen Baubeihilfe an Kölner Sportvereine zur Errichtung von Kunstrasenplätzen Ausnahme von der Höchstfördersumme Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss ermächtigt die Verwaltung im Wege einer Ausnahmeregelung eine weitergehen- de Beihilfe für die Umwandlung der Tennen- in Kunstrasenplätze auf den Sportanlagen Sportplatz St.-Tönnis-Str. (SG Worringen) Sportplatz Kuhweg (KKHT Schwarz-Weiß) Sportplatz Rolshover Str. (SV Gremberg/Humboldt) Sportplatz Ivenshofweg (SpVg Rheindörfer Köln-Nord) Sportplatz Mielenforster Kirchweg (TSV Merheim) Sportplatz Rochusstr. II (DJK Roland West) durch die mietenden Vereine über die Förderhöchstsumme der Richtlinie Bauförderung hinaus zu gewähren. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt aus den im Teilplan 0801, Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, (Investitionsprogramm Sportstätten „4,5 Mio. Kunstrasenprogramm“) zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Alternative: Der Sportausschuss lehnt eine nachträgliche Erhöhung der Baubeihilfe auf über 600.000,- € ab, mit der Folge, dass die bereits bewilligte Errichtung des Kunstrasenplatzes durch die betroffenen Vereine nicht mehr sichergestellt ist. Sportausschuss 27.06.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 630.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 31.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 31.500 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Sportverwaltung gewährt Kölner Sportvereinen im Rahmen der Richtlinie Bauförderung u. a. Bei- hilfen für die Umwandlung von Tennen- in Kunstrasenplätze. Dabei werden die interessierten Vereine jeweils im Rahmen der beschlossenen Prioritätenliste und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmit- tel berücksichtigt. Entsprechend der Richtlinie kann die Förderung für diese Maßnahmen bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtbaukosten, höchstens jedoch 600.000,- € betragen. In die- sem Rahmen haben bereits mehrere Vereine entsprechende Baumaßnahmen umgesetzt. Im vergangenen Jahr wurde die Verwaltung durch die Bereitstellung von zusätzlichen Beihilfemitteln in die Lage versetzt, den folgenden Vereinen eine Beihilfe für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes zu bewilligen oder in naher Zukunft noch zu bewilligen: - SG Worringen, Sportplatz St.-Tönnis-Str. - KKHT Schwarz-Weiß Köln, Sportplatz Kuhweg - SV Gremberg/Humboldt, Sportplatz Rolshover Str. - SpVg Rheindörfer Köln-Nord, Sportplatz Ivenshofweg - TSV Merheim, Mielenforster Kirchweg - DJK Roland West, Rochusstr. II Entgegen den bisherigen Planungen und Kostenberechnungen müssen die Vereine im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme neue Anforderungen des Umweltschutzes berücksichtigen, die mit erheb- lichen Mehrkosten verbunden sind. Im Laufe des letzten Jahres gab es umfangreiche Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt- und Ver- braucherschutz zu den Thematiken Verschmutzungen der Umwelt durch Kunststoffrasensysteme durch Mikroplastik, Schwermetalle und PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe). Im Fo- kus steht hier die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers, das auf den Sportflächen durch Rigolenbauwerke versickert wird. Diese Rigolenbauwerke sind technische Bauwerke, die auf 3 Grund ihrer besonderen Funktion jedoch dem Wasserrecht unterliegen. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz als genehmigende Behörde hat hier in letzter Zeit auf Grund der Verwendung von Recyclatprodukten bei der Herstellung von Elastischen Tragschichten Bedenken. Aus diesem Grund sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen der Versickerungsanlage vorzuschalten, um die oben ge- nannten Produkte aus dem Niederschlagswasser heraus zu filtern. Diese Forderungen waren den Vereinen bei der Planung der Anlage und der Kostenberechnung nicht bekannt und somit in den Kostenberechnungen, die Grundlage für die Berechnung der Beihilfen so- wie der Eigenanteile sind, nicht berücksichtigt. Nach den Berechnungen der Sportverwaltung ist da- her - abhängig von den örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall - mit bisher nicht bekannten Mehrkos- ten in Höhe von bis zu 120.000,- € (brutto) je Platzanlage zu rechnen. Diese Kosten setzen sich groß wie folgt zusammen: Erdarbeiten für die Sedimentationstrecke rd. 15.000,- € (brutto) Sedimentationsstrecke mit Ionentauscher rd. 105.000,- € (brutto) Diese Kosten waren bisher weder durch die Verein in der Finanzierung noch durch die Sportverwal- tung berücksichtigt. Damit wird der Eigenanteil der Verein unabhängig von den zugrundeliegenden Planungen und der bereits abgestimmten Finanzierung wesentlich erhöht. Aufgrund der obigen Ausführungen kann es u. U. zu einer Verdopplung des Eigenanteils gegenüber den Planungen kommen. Um zu verhindern, dass die Vereine auf Grund dieser - von ihnen nicht zu vertretenden Kosten- erhöhung - in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, schlägt die Verwaltung vor, ausschließlich für diese bereits beschlossenen Beihilfen eine nachträgliche Förderung von 87,5 % der durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geforderten zusätzlichen Maßnahmen zu gewähren, auch wenn dadurch die Höchstgrenze von 600.000,- € überschritten wird. Die Erhöhung ist nur für die Maßnah- men der vorstehend genannten sechs Vereine vorgesehen, da die betroffenen Vereine die veränder- ten Rahmenbedingungen bei den Planungen nicht berücksichtigen konnten. Die zusätzlichen Zuschüsse können insgesamt bis zu 630.000,- € (6 x 120.000 = 720.000,- € davon 87,5 %) betragen. Die konkrete Summe ist jeweils im Einzelfall nach Vorlage der entsprechenden Plan- und Kostenunterlagen zu ermitteln. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt aus den im Teil- plan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, (Investitionsprogramm Sportstätten „4,5 Mio. Kunstrasenprogramm“) zur Verfügung stehenden Fi- nanzmitteln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1324/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.05.2019
- Erstellt
- 10.04.2019 10:42