1988/2022
Weihnachtsmärkte in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 19.07.2022 1988/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 Weihnachtsmärkte in Köln In seiner Sitzung am 10.05.2022 hat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales den gemeinsamen Antrag AN/1017/2022 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion einstimmig beschlossen. Im Einzelnen sind damit folgende Punkte verbunden gewesen: 1. Die Verwaltung wird gebeten ein Qualitätskonzept für einen kleinen Weihnachtsmarkt auf dem Friesenplatz mit Anbieterinnen und Anbietern aus dem Bezirk zu entwickeln. Das Konzept soll von der BV Innenstadt beschlossen und dann dem Ausschuss AVR zur Kenntnis gegeben werden. 2. Die Eröffnung der bereits vergebenen Weihnachtsmärkte soll, wenn organisatorisch möglich schon ab der Woche vor Totensonntag genehmigt werden. Am Totensonntag bleiben die Märkte geschlossen. 3. Die allgemeinen Öffnungszeiten für das Jahr 2022 der Weihnachtsmärkte werden Freitag und Samstag um 1 Stunde bis 23 Uhr verlängert. Nach 22 Uhr findet jedoch kein Bühnenpro- gramm mehr statt. 4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bestehende Verträge mit Weihnachtsmarkt- Veranstalterinnen und Veranstaltern um ein Jahr verlängert werden können, da in 2020 gar kein und in 2021 nur ein eingeschränkter Betrieb der Märke stattfinden konnte. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Zu 1. Durch die Vorgabe von Qualitätskriterien äußert die Stadt Köln den Willen, dass und zu welchen Be- dingungen Sie die Durchführung eines Weihnachtsmarktes auf dem Friesenplatz wünscht. Da das wirtschaftliche Risiko hierbei beim Marktbetreiber liegt, handelt es sich um eine Dienstleistungskon- zession. Auch wenn hier davon auszugehen ist, dass die Verwertung der aus der Konzession stammenden Rechte nicht zu einer Überschreitung des für eine EU-weite Ausschreibung maßgeblichen Schwel- lenwertes von 5,382 Mio. Euro innerhalb der vereinbarten Geltungsdauer führen wird, ist die Vergabe der Konzession in einem offenen, transparenten und nachvollziehbarem Verfahren durchzuführen. Daher ist eine Eingrenzung auf „Anbieterinnen und Anbieter aus dem Bezirk“ vergaberechtlich nicht zulässig. Die Verwaltung schlägt vor, ein ähnliches Verfahren wie bei den Weihnachtsmärkten auf den zentra- len Innenstadtplätzen durchzuführen, wobei die Anforderungen an den Markt und das Auswahlverfah- 2 ren aufgrund der geringeren Größe und Bedeutung deutlich niedriger anzusetzen sind. Da selbst ein solches Verfahren Vorlaufzeiten in Anspruch nimmt, die eine Vergabe zum Ende des aktuellen Jahres unmöglich machen, wird die Verwaltung der Bezirksvertretung Innenstadt voraus- sichtlich im Oktober 2022 ein entsprechendes Konzept vorlegen, so dass die gewünschten Qualitäts- kriterien für den Weihnachtsmarkt 2023 greifen. Zu 2. und 3. Zu diesen Punkten fand ein gemeinsamer Termin mit den Betreiber*innen der Märkte auf den zentra- len Innenstadtplätzen statt. Dabei wurde sich für die Weihnachtsmärkte ab 2022 auf Folgendes geei- nigt: Jede*r Betreiber*in entscheidet individuell, ob und inwieweit sie/er von der Möglichkeit Ge- brauch macht, bereits vor Totensonntag zu öffnen. In Einzelfällen ist dies in Abhängigkeit von der zeitlichen Differenz zwischen Totensonntag und dem 11.11. logistisch nicht möglich, da die Aufbauten zum Teil erst nach der Sessionseröffnung begonnen werden können. Jede*r Betreiber*in entscheidet individuell, ob und inwieweit sie/er von der Möglichkeit Ge- brauch macht, die Öffnungszeiten an Freitagen und Samstagen entsprechend auszuweiten. Es besteht – wie bereits heute – keine Verpflichtung, die Betriebsdauer gänzlich auszureizen. Zu 4. Aufgrund des Ausfalls der Märkte im Jahr 2020 hat die Verwaltung bereits allen vier Betreiber*innen ein weiteres Betriebsjahr zugestanden und schriftlich mit ihnen vereinbart. Allein die Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2021 reichen nicht aus, um vergaberechtlich ein weiteres zusätzliches Jahr innerhalb der Dienstleistungskonzessionen zu be- gründen. Trotz der Einschränkungen ist das Recht aus der Konzession in einem erheblichen Umfang genutzt worden, so dass ein weiteres zusätzliches Jahr zu einer unzulässigen erheblichen Auswei- tung der Konzession in Gänze führen würde. Die Verwaltung wird jedoch die Rahmenbedingungen für die Märkte 2022 in die rechtliche Betrach- tung am Ende dieses Jahres einfließen lassen. Sollten erneut Einschränkungen aufgrund der Ent- wicklung der Corona-Fallzahlen für die Märkte greifen, würde eine Kumulation der Jahre 2021 und 2022 unter Umständen dazu führen, dass das Volumen der Dienstleistungskonzession durch ein wei- teres Jahr nicht im erheblichen Maße ausgeweitet wird. Dies setzt einen transparenten Umgang der Betreiber mit den Umsatzzahlen vor und während der Corona-Pandemie durch Vorlage entsprechen- der Nachweise voraus. Da die nächsten Dienstleistungskonzessionen erst im Sommer 2023 für die Jahre 2024ff auszu- schreiben wären, ist der Aufschub der Entscheidung auf den Dezember dieses Jahres unkritisch. Die Verwaltung wird in Abhängigkeit von den noch festzulegenden Sitzungsterminen den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales spätestens in seiner zweiten Sitzung im Jahr 2023 über das Ergebnis unterrichten. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Friesenplatz
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1988/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.07.2022
- Erstellt
- 10.06.2022 21:34