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V/0342/2010

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk VII Münster-Nienberge

Vorlagen 23.04.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2010, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1979 Zeichen

V/0342/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk VII Münster-Nienberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk VII Münster-Nienberge wird gewählt 
 
Frau Elisabeth Dieckmann 
geboren am 01.03.1949 
wohnhaft Isolde-Kurz-Str. 20, 48161 Münster 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Amtszeit der Frau Brigitta Hollenkamp als stellvertretende Schiedsfrau endet im Juni 2010. 
Frau Hollenkamp steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine neue 
stellvertretende Schiedsperson zu wählen. 
 
Frau Elisabeth Dieckmann hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung, 
das Amt der stellvertretenden Schiedsfrau zu übernehmen. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0342/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.04.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0342/2010 
 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von Frau Dieckmann erfüllt. 
 
 
 
 
 
 
I.    V. 
 
 
 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Isolde-Kurz-Straße 20

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0342/2010
Typ
Vorlagen
Datum
23.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37