V/0936/2007
Kindertagesenrichtungen der AWO
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Beschlussvorlage
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V/0936/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Kindertagesenrichtungen der Arbeiterwohlfahrt - Trägerschaftliche und finanzielle Regelungen zum Kindergartenjahr 2008/2009 Beratungsfolge 04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass die AWO im Rahmen der Bedarfsentwicklung und im Zusammenhang mit der künftigen Hortentwicklung die Trägerschaft des Hortes an der Trauttmansdorffstraße (Wohnbereich Hiltrup) aufgibt (vgl. dazu die Vorlage zur Hortentwicklung V/0121/2007) und die eingruppige Kindertagesstätte „Ki- ta-Bockhorststraße“ (Wohnbereich Hiltrup) schließt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung einen Vorschlag für die Verlagerung der o.g. Hortgruppe in den Wohnbereich Berg Fidel (vgl. Ratsvorlage V/0121/2007 – „Perspek- tiven der Hortentwicklung in Münster ab dem 01.08.2008“) im Rahmen der noch zu erstellen- den Hort-Konzeptvorlage, die in der ersten Beratungskette 2008 beraten werden soll, zur Be- schlussfassung vorlegt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit der KiBiz-Umsetzung und der mit den Trägern zu führenden Gesprächen die AWO-Kita „Lublinring“ um ein u3-Angebot zu erweitern (durch die Nutzung der dann freiwerden Räume der Schulkindgruppe „Kellergeister“) und da- mit die Wirtschaftlichkeit der bisherigen dortigen eingruppigen Einrichtung „Kita an der Aa“ verbessern. 4. Die Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Münster-Steinfurt – (AWO) erhält ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 für die Kindertageseinrichtungen • AWO-Kita „Fürstenbergstraße“ (Wohnbereich „Schlachthof“) und • AWO-Kiga „Aloysia Delsen“ (Wohnbereich „Roxel“) einen freiwilligen Betriebskostenzuschuss in Höhe von rd. 50.000 € jährlich. Vorlagen-Nr.: V/0936/2007 Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 16.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0936/2007 II. Kosten/Folgekosten Zusätzliche Kosten und Folgekosten sind mit dieser Vorlage nicht verbunden. Dem Zuschuss zum Trägeranteil in Höhe von rd. 50.000 € stehen entsprechende Einsparungen beim AWO-Gesamt- Trägerzuschuss durch die Schließung der Einrichtung an der Bockhorststraße und der Aufgabe der Trägerschaft für die Hortgruppe an der Trauttmansdorffstraße sowie im Rahmen der „KiBiz- Umstellungen“ gegenüber. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel (für die Durchführung der Sachentscheidung) stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Verfügung bzw. sind wie folgt bereitzustellen: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 2008 2009ff 25.000 50.000 Gesamtansatz 1.960.630 € Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung 2007 – 2011 steht. Begründung: 1. Ausgangslage Die AWO betreibt in Münster zurzeit 9 Kindertageseinrichtungen mit 21 Gruppen. Die Gruppenstruktur der Einrichtungen und ihre Verteilung in Münster sehen zurzeit wie folgt aus: Einrichtung Wohnbereich Anzahl der Gruppen davon Kita Fürstenbergstr. Schlachthof 2 1 kl. altersgem. Gruppe 1 Kiga-Tagesstättengruppe AWO Kita an der Aa Schlachthof 1 1 kl. altersgem. Gruppe Kita Gebr.-Grimm Schützenhof 3 1 kl. altersgem. Gruppe 1 Kiga-Tagesstättengruppe Kiga Aloysia Delsen Roxel 2 2 Kiga-Regelgruppen Kita Nerzweg Coerde 3 1 kl. altersgem. Gruppe 1 Kiga-Regelgruppe 1 Hortgruppe Spielstube Coerde Coerde 4 4 große altersgem. Gruppen Kiga Angelmodde Angelmodde 2 2 Kiga-Regelgruppen Sozialpäd. Zentrum Trauttmansdorffstraße Berg Fidel 3 1 kl. altersgem. Gruppe 1 Kiga-Tagesstättengruppe 1 Hortgruppe Kiga Bockhorststraße Hiltrup-Ost 1 1 Kiga-Regelgruppe Gesamt 21 - 3 - V/0936/2007 Bis auf die Einrichtungen „Fürstenbergstraße“ und „Aloysia Delsen“ erhalten die o.g. Einrichtungen einen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe des jeweiligen Trägeranteils. Die AWO hat sich an die Stadt Münster gewandt, mit der Bitte zu prüfen, ob auch für die Einrich- tungen „Fürstenbergstraße“ und „Aloysia Delsen“ ein zusätzlicher Betriebskostenzuschuss zur Übernahme des jeweiligen Trägeranteils möglich sei, mit dem Ziel, die Einrichtungen bedarfsge- recht weiterzubetreiben. Die Verwaltung hat eine Prüfung des Anliegens unter der Bedingung der Zuschussneutralität (d.h. keine zusätzlichen Zuschüsse für die AWO entstehen) zugesagt. 2. Begründung der Beschlussvorschläge Unter Berücksichtigung der „Zuschussneutralität“ und der Bedarfsdeckung sowie konzeptioneller Entwicklungen sind folgende trägerschaftlichen Anpassungen sinnvoll und bedarfsplanerisch er- forderlich. 2.1 Schließung der Kita-Gruppe an der Bockhorststraße (Hiltrup) An der Bockhorststraße betreibt die AWO eine eingruppige (Regelkindergartengruppe) Einrichtung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Mit 110,5 % Versorgungsquote für diese Altersgruppe besteht ein ausreichendes Angebot. Die Auslastung der Einrichtung an der Bockhorststraße war bereits in den vergangenen Jahren nicht dauerhaft gewährleistet bzw. nur durch die Aufnahme von Kindern anderer Altersgruppen gesichert. Die Aufgabe der Einrichtung ist bedarfsplanerisch vertretbar und die nicht mehr erforderlichen Be- triebskosten und der damit verbundenen Zuschusseinsparung ermöglicht eine Trägeranteilsbezu- schussung an anderer Stelle. 2.2 Aufgabe der Trägerschaft der Hortgruppe an der Trauttmansdorffstraße (Berg Fidel) Mit der Hortentwicklungsvorlage (V/0121/2007 / Ratsbeschluss 28.3.2007) ist im Zusammenhang mit dem o.g. Hort eine Verlagerung und Integration des künftigen („Förder“)Hortes in den Wohnbe- reich Berg Fidel beschlossen worden. Unter pädagogischen und integrativen Aspekten ist eine solche Entwicklung wünschenswert und wird im Rahmen der konkreten Ausgestaltung der künftigen Kinderhorte auf der Grundlage der o.g. Vorlage in Bezug auf Standort- und Trägeralternativen geprüft. Möglichkeiten der Umsetzung sind im Stadtteil Berg Fidel gegeben. Unter finanziellen Aspekten und im Hinblick auf die Betriebskosten ergibt die konzeptionelle Um- setzung der künftigen Hortentwicklung in Berg Fidel eine weitere Betriebskosteneinsparung in Be- zug auf die Förderung der AWO-Einrichtungen. 3. Weitere Prüfaufträge im Rahmen der Beschlussvorschläge und der gesetzlichen Ent- wicklungen Die Prüfung des Anliegens der AWO, die Entwicklung ihrer Kindertageseinrichtungen unter be- darfsplanerischen und finanziellen Aspekten zu betrachten, erfordert zum einen die o.g. bedarfs- planerischen Analysen und steht zum anderen im Zusammenhang mit weiteren Erfordernissen der - 4 - V/0936/2007 gesetzlichen Entwicklungen im Kita-Bereich – Umsetzung des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und dessen Möglichkeiten für den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Das „KiBiz“ stellt analog der gesellschaftspolitischen Erfordernisse und entsprechender bestehen- den kommunalen Zielsetzungen in Münster den Ausbau der u3-Betreuung in den Mittelpunkt der Weiterentwicklungen. Außer an dem aufzugebenden Kita-Standort „Bockhorststraße“ unterhält die AWO am Lublinring 4 eine weitere eingruppige Einrichtung. Durch die Aufgabe der „Schulkindergruppe Kellergeister“ (vgl. Hortentwicklungsvorlage . V/0121/2007), ebenfalls am Lublinring 4, ergeben sich für die AWO und für die wohnumfeldbezo- gene Versorgung sowie für den u3-Ausbau weitere Möglichkeiten. Dieses hat auch positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einer eingruppigen Einrichtung. Die Nutzung der freiwerdenden Räume wird geprü ft und im Rahmen der „KiBiz“-Umsetzung abge- stimmt und zur Entscheidung vorbereitet. 4. Fazit - Weiteres Verfahren Die Kindertageeinrichtungen der AWO sind zurzeit im o.g. Umfange zur Bedarfsdeckung erforder- lich. Die weiteren Bedarfsplanungen sind von den demografischen und sozialräumlichen Anforde- rungen abhängig und werden im Rahmen der „KiBiz“-Umstellungen berücksichtigt und in weiteren jährlichen Bedarfsplanungen aktualisiert und abgestimmt. Die Gesamtbezuschussung bildet die Grundlage für die Entscheidung der intendierten besonderen Betriebskostenzuschüsse für die Übernahme von Trägeranteilen. Diese wird jeweils bedarfsplanerisch und finanziell überprüft. Im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattung über die KiBiz-Umstellung wird u.a. auch über die weiteren finanziellen Dimensionen berichtet. I.V. gez. Dr. Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Trauttmansdorffstraße
- Bockhorststraße
- Fürstenbergstraße
- Lublinring 4
- Nerzweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0936/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37