Mandari Insight

V/0936/2007

Kindertagesenrichtungen der AWO

Vorlagen 07.11.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 04.12.2007, TOP 11

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8891 Zeichen

V/0936/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kindertagesenrichtungen der Arbeiterwohlfahrt - Trägerschaftliche und finanzielle Regelungen 
zum Kindergartenjahr 2008/2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass die AWO im 
Rahmen der Bedarfsentwicklung und im Zusammenhang mit der künftigen Hortentwicklung 
die Trägerschaft des Hortes an der Trauttmansdorffstraße (Wohnbereich Hiltrup) aufgibt (vgl. 
dazu die Vorlage zur Hortentwicklung V/0121/2007) und die eingruppige Kindertagesstätte „Ki-
ta-Bockhorststraße“ (Wohnbereich Hiltrup) schließt. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung einen Vorschlag für die Verlagerung 
der o.g. Hortgruppe in den Wohnbereich Berg Fidel (vgl. Ratsvorlage V/0121/2007 – „Perspek-
tiven der Hortentwicklung in Münster ab dem 01.08.2008“) im Rahmen der noch zu erstellen-
den Hort-Konzeptvorlage, die in der ersten Beratungskette 2008 beraten werden soll, zur Be-
schlussfassung vorlegt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit der KiBiz-Umsetzung und der mit den 
Trägern zu führenden Gesprächen die AWO-Kita „Lublinring“ um ein u3-Angebot zu erweitern 
(durch die Nutzung der dann freiwerden Räume der Schulkindgruppe „Kellergeister“) und da-
mit die Wirtschaftlichkeit der bisherigen dortigen eingruppigen Einrichtung „Kita an der Aa“ 
verbessern.  
 
4. Die Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Münster-Steinfurt – (AWO) erhält ab dem Kindergartenjahr 
2008/2009 für die Kindertageseinrichtungen 
• AWO-Kita „Fürstenbergstraße“ (Wohnbereich „Schlachthof“) und 
• AWO-Kiga „Aloysia Delsen“ (Wohnbereich „Roxel“) 
einen freiwilligen Betriebskostenzuschuss in Höhe von rd. 50.000 € jährlich. 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0936/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0936/2007 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Zusätzliche Kosten und Folgekosten sind mit dieser Vorlage nicht verbunden. Dem Zuschuss zum 
Trägeranteil in Höhe von rd. 50.000 € stehen entsprechende Einsparungen beim AWO-Gesamt-
Trägerzuschuss durch die Schließung der Einrichtung an der Bockhorststraße und der Aufgabe 
der Trägerschaft für die Hortgruppe an der Trauttmansdorffstraße sowie im Rahmen der „KiBiz-
Umstellungen“ gegenüber. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel (für die Durchführung der Sachentscheidung) stehen im Teilergebnisplan 
nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Verfügung bzw. sind wie folgt bereitzustellen: 
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 
2008 
2009ff 
25.000 
50.000 
Gesamtansatz
1.960.630 € 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2008 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung 2007 – 2011 steht. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die AWO betreibt in Münster zurzeit 9 Kindertageseinrichtungen mit 21 Gruppen. 
 
Die Gruppenstruktur der Einrichtungen und ihre Verteilung in Münster sehen zurzeit wie folgt aus: 
 
Einrichtung Wohnbereich Anzahl der 
Gruppen 
davon 
Kita Fürstenbergstr. Schlachthof 2 1 kl. altersgem. Gruppe 
1 Kiga-Tagesstättengruppe 
AWO Kita an der Aa Schlachthof 1 1 kl. altersgem. Gruppe 
 
Kita Gebr.-Grimm Schützenhof 3 1 kl. altersgem. Gruppe 
1 Kiga-Tagesstättengruppe 
Kiga Aloysia Delsen Roxel 2 2 Kiga-Regelgruppen 
 
Kita Nerzweg Coerde 3 1 kl. altersgem. Gruppe 
1 Kiga-Regelgruppe 
1 Hortgruppe 
Spielstube Coerde Coerde 4 4 große altersgem. Gruppen 
 
Kiga Angelmodde Angelmodde 2 2 Kiga-Regelgruppen 
 
Sozialpäd. Zentrum 
Trauttmansdorffstraße 
Berg Fidel 3 1 kl. altersgem. Gruppe 
1 Kiga-Tagesstättengruppe 
1 Hortgruppe 
Kiga Bockhorststraße Hiltrup-Ost 1 1 Kiga-Regelgruppe 
 
Gesamt  21

- 3 - 
V/0936/2007 
Bis auf die Einrichtungen „Fürstenbergstraße“ und „Aloysia Delsen“ erhalten die o.g. Einrichtungen 
einen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe des jeweiligen Trägeranteils. 
 
Die AWO hat sich an die Stadt Münster gewandt, mit der Bitte zu prüfen, ob auch für die Einrich-
tungen „Fürstenbergstraße“ und „Aloysia Delsen“ ein zusätzlicher Betriebskostenzuschuss zur 
Übernahme des jeweiligen Trägeranteils möglich sei, mit dem Ziel, die Einrichtungen bedarfsge-
recht weiterzubetreiben. 
 
Die Verwaltung hat eine Prüfung des Anliegens unter der Bedingung der Zuschussneutralität (d.h. 
keine zusätzlichen Zuschüsse für die AWO entstehen) zugesagt. 
 
 
2. Begründung der Beschlussvorschläge 
 
Unter Berücksichtigung der „Zuschussneutralität“ und der Bedarfsdeckung sowie konzeptioneller 
Entwicklungen sind folgende trägerschaftlichen Anpassungen sinnvoll und bedarfsplanerisch er-
forderlich. 
 
 
2.1 Schließung der Kita-Gruppe an der Bockhorststraße (Hiltrup)  
 
An der Bockhorststraße betreibt die AWO eine eingruppige (Regelkindergartengruppe) Einrichtung 
für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Mit 110,5 % Versorgungsquote für diese 
Altersgruppe besteht ein ausreichendes Angebot. 
Die Auslastung der Einrichtung an der Bockhorststraße war bereits in den vergangenen Jahren 
nicht dauerhaft gewährleistet bzw. nur durch die Aufnahme von Kindern anderer Altersgruppen 
gesichert. 
 
Die Aufgabe der Einrichtung ist bedarfsplanerisch vertretbar und die nicht mehr erforderlichen Be-
triebskosten und der damit verbundenen Zuschusseinsparung ermöglicht eine Trägeranteilsbezu-
schussung an anderer Stelle. 
 
 
2.2 Aufgabe der Trägerschaft der Hortgruppe an der Trauttmansdorffstraße (Berg Fidel) 
 
Mit der Hortentwicklungsvorlage (V/0121/2007 / Ratsbeschluss 28.3.2007) ist im Zusammenhang 
mit dem o.g. Hort eine Verlagerung und Integration des künftigen („Förder“)Hortes in den Wohnbe-
reich Berg Fidel beschlossen worden. 
 
Unter pädagogischen und integrativen Aspekten ist eine solche Entwicklung wünschenswert und 
wird im Rahmen der konkreten Ausgestaltung der künftigen Kinderhorte auf der Grundlage der o.g. 
Vorlage in Bezug auf Standort- und Trägeralternativen geprüft. Möglichkeiten der Umsetzung sind 
im Stadtteil Berg Fidel gegeben. 
 
Unter finanziellen Aspekten und im Hinblick auf die Betriebskosten ergibt die konzeptionelle Um-
setzung der künftigen Hortentwicklung in Berg Fidel eine weitere Betriebskosteneinsparung in Be-
zug auf die Förderung der AWO-Einrichtungen. 
 
 
3. Weitere Prüfaufträge im Rahmen der Beschlussvorschläge und der gesetzlichen Ent-
wicklungen 
 
Die Prüfung des Anliegens der AWO, die Entwicklung ihrer Kindertageseinrichtungen unter be-
darfsplanerischen und finanziellen Aspekten zu betrachten, erfordert zum einen die o.g. bedarfs-
planerischen Analysen und steht zum anderen im Zusammenhang mit weiteren Erfordernissen der

- 4 - 
V/0936/2007 
gesetzlichen Entwicklungen im Kita-Bereich – Umsetzung des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und 
dessen Möglichkeiten für den Ausbau der Kindertagesbetreuung. 
 
Das „KiBiz“ stellt analog der gesellschaftspolitischen Erfordernisse und entsprechender bestehen-
den kommunalen Zielsetzungen in Münster den Ausbau der u3-Betreuung in den Mittelpunkt der 
Weiterentwicklungen. 
 
Außer an dem aufzugebenden Kita-Standort „Bockhorststraße“ unterhält die AWO am Lublinring 4 
eine weitere eingruppige Einrichtung. 
 
Durch die Aufgabe der „Schulkindergruppe Kellergeister“ 
(vgl. Hortentwicklungsvorlage . 
V/0121/2007), ebenfalls am Lublinring 4, ergeben sich für die AWO und für die wohnumfeldbezo-
gene Versorgung sowie für den u3-Ausbau weitere Möglichkeiten. 
 
Dieses hat auch positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einer eingruppigen Einrichtung. 
 
Die Nutzung der freiwerdenden Räume wird geprü ft und im Rahmen der „KiBiz“-Umsetzung abge-
stimmt und zur Entscheidung vorbereitet. 
 
 
4. Fazit - Weiteres Verfahren  
 
Die Kindertageeinrichtungen der AWO sind zurzeit im o.g. Umfange zur Bedarfsdeckung erforder-
lich. Die weiteren Bedarfsplanungen sind von den demografischen und sozialräumlichen Anforde-
rungen abhängig und werden im Rahmen der „KiBiz“-Umstellungen berücksichtigt und in weiteren 
jährlichen Bedarfsplanungen aktualisiert und abgestimmt. 
 
Die Gesamtbezuschussung bildet die Grundlage für die Entscheidung der intendierten besonderen 
Betriebskostenzuschüsse für die Übernahme von Trägeranteilen. 
Diese wird jeweils bedarfsplanerisch und finanziell überprüft. 
 
Im Rahmen der vorgesehenen Berichterstattung über die KiBiz-Umstellung wird u.a. auch über die 
weiteren finanziellen Dimensionen berichtet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Beigeordnete

Beratungsverlauf (1)

04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Trauttmansdorffstraße
  • Bockhorststraße
  • Fürstenbergstraße
  • Lublinring 4
  • Nerzweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0936/2007
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37