Mandari Insight

1047/2024

Strukturförderfonds 2023 / 2024

Mitteilung Ausschuss 21.03.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.05.2024, TOP 2.2

Anlage 3, Beantwortung der Fragen aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1, Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, Förderprogramm Strukturförderfonds 2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4, AN_0358_2024_Gem_Aenderungsantrag

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Beantwortung der Fragen aus dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024

2983 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 3451/2023/1 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Volland-Dörmann 
(Sachkundige Einwohnerin, Vertreterin der Arbeiterwohlfahrt) in der Sitzung 
des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 29.02.2024 zu 
Top 4.2 
 
In der Sitzung stellte Frau Volland-Dörmann die folgenden Fragen: 
 
1.) Zu Ziffer 2. des Förderprogramms bittet Frau Volland-Dörmann um 
Klarstellung, dass die Formulierung im Förderprogramm 
 
„Teilkompensation krisenbedingter Mehrbedarfe im Bereich der 
Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2024 nicht berücksichtigte 
Tarifsteigerungen) sowie im Bereich der Betriebs- / Energiekosten (in Folge 
des Ukraine-Krieges)“ 
 
auch allgemein gestiegene Sachaufwendungen und Gemeinkosten meint, da 
sich dort die in den Vorjahren sehr hohe Inflation ebenfalls als Folge der 
gestiegenen Energiekosten auswirkt. 
 
 
2.) Zur gegenüber dem Strukturförderfonds 2023 nun im Strukturförderfonds 2024 
nicht mehr enthaltenen Passage  
 
„Ausnahme: Förderprogramme mit Sammelansätzen […]“ 
 
bittet Frau Volland-Dörmann um Auskunft, ob für die als kommunal 
flankierende Leistungen veranschlagten Mittel (z.B. für Schuldnerberatung 
etc.) Mittel aus dem Strukturförderfonds 2024 beantragt / bewilligt werden 
(können), da die Rahmenbedingungen hier die gleichen seien.“ 
 
Die Verwaltung beantwortet diese Fragen wie folgt: 
Zu Frage 1):  
Die Verwaltung bestätigt das. 
Zu Frage 2):  
Hierzu ist zunächst zu erläutern, dass es sich bei den als kommunal flankierende 
Leistungen veranschlagten Mittel (gilt auch für anderweitige Sammelansätze), 
nicht um Dauerförderungen zu Gunsten konkret benannter Träger handelt. 
 
Die Strukturförderfonds 2023 und 2024 wurden aufgelegt, um die - von Trägern, 
Vereinen und Institutionen - nicht verschuldeten Mehrbelastungen im Rahmen 
bestehender Förderungen aufgrund steigender Personal- und Energiekosten, die

durch die Fördersätze nicht abgedeckt werden (in der Regel wegen der 
Deckelung bei den Tarif- und Sachkosten), abzumildern und so die lokalen 
Strukturen zu sichern.  
Diese Problemlage stellt sich nicht bei Förderprogrammen mit Sammelansätzen, 
aus denen Träger für erst bei Antragstellung konkret zu benennende Maßnahmen 
Mittel abrufen können, da hier die gestiegenen Kosten bereits im aktuellen 
Förderantrag einkalkuliert werden (können).  
 
Aufgrund der noch einmal verschärften Haushaltslage und der absehbaren 
Mittelbedarfe in pflichtigen Bereichen wurde die ursprüngliche Passage zu den 
Sammelansätzen gestrichen. 
 
Konsequenz dieser Änderung ist nun, dass die Träger, die kommunal 
flankierenden Leistungen erbringen (wollen), sich von vorneherein mit den 
gestiegenen Kosten bewerben können und sollten (und damit keine Mittel aus 
dem Strukturförderfonds benötigen), dass aber insgesamt für die kommunal 
flankierenden Leistungen (und für andere betroffene Sammelansätze) nur 
Haushaltsmittel in der für 2024 veranschlagten Höhe zur Verfügung stehen.

Anlage 1, Beschlussvorlage Ausschuss

9520 Zeichen

Dezernat, Dienststelle
V/V
Vorlagen-Nummer
3451/2023/1
Freigabedatum 28.02.2024
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Strukturförderfonds 2023 / 2024
hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates
V, Soziales, Gesundheit und Wohnen zur Abmilderung der steigenden Personal- und
Betriebs- / Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024
Beschlussorgan
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gesundheitsausschuss
Beschluss:
1. Der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und
Senioren beschließen – jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich – das
Förderprogramm „Strukturförderfonds 2024, Dezernat V, Soziales, Gesundheit und
Wohnen“ und beauftragen die Verwaltung mit der Umsetzung im Jahr 2024 gemäß
Ratsbeschluss vom 07.12.2023 (zu Antrag AN/2176/2023).
2. Die erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von
3.844.500 € werden im T eilergebnisplandes Amtes für Soziales, Arbeit und
Senioren in der Produktgruppe 0504-Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in
der T eilplanzeile15-Transferaufwendungen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung
wird ermächtigt, diese Haushaltsmittel im Rahmen der Bewirtschaftung
bedarfsgerecht und zweckentsprechend umzuschichten.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die nicht im Rahmen des
Strukturförderfonds verwendeten Fördermittel, gemäß Mitteilung (0169/2024)
(Finanzausschuss vom 05.02.2024) zur Abfederung von
Personalkostensteigerungen in den pflichtigen Bereichen einzusetzen (durch
Umschichtung im Rahmen der Bewirtschaftung).
Gremium Datum
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024
Gesundheitsausschuss 05.03.2024

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.844.500 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen       €
b) Sachaufwendungen etc.       €
c) bilanzielle Abschreibungen       €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge       €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten       €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen       €
b) Sachaufwendungen etc.       €
Beginn, Dauer      
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Im Herbst 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, Trägern, Vereinen und
Institutionen in den Jahren 2023 und 2024 zu helfen, da diese mehr Geld für Personal
und Energie bezahlen müssen. Diese Ausgaben sind durch den Ukraine-Krieg sehr
gestiegen. Die Hilfe heißt „Strukturförderfonds“. Im Jahr 2023 hat der Rat hierfür fünf
Millionen Euro bereitgestellt und genau so viel im Jahr 2024. Mit Ratsbeschluss vom
07.12.2023 ist der Betrag für 2024 verdoppelt worden. Das Dezernat für Soziales,
Gesundheit und Wohnen hat für das Jahr 2024 eine Summe von 3.844.500 € zur
Verfügung.
Weil im Jahr 2023 schon vielen Antragstellenden geholfen werden konnte, soll dies
genauso im Jahr 2024 weitergemacht werden. Die Regeln für die Auszahlung des
Geldes, zum Beispiel wer einen Antrag stellen darf, heißen Förderprogramm. Das
neue Förderprogramm für das Jahr 2024 für das Dezernat für Soziales, Gesundheit
und Wohnen muss vom Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Soziales,
Seniorinnen und Senioren beschlossen werden.

3
Begründung:
Im Rahmen seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023/2024 hat der
Rat der Stadt Köln am 10.11.2022 für die Jahre 2023 und 2024 jeweils fünf Millionen
Euro zur Unterstützung der zahlreichen Träger, Vereine und Institutionen, die für die
Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, zur Verfügung gestellt. Mit
Ratsbeschluss vom 07.12.2023 ist der Betrag für 2024 auf 10 Millionen Euro
aufgestockt worden. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Kompensation der
finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Personal- und Energiekosten infolge
des Ukraine-Krieges.
Mit Beschluss des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom
19.01.2023 und Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 24.01.2023 wurde die
Verwaltung mit der Umsetzung eines gemeinsamen fachspezifischen
Förderprogrammes des Dezernates V - Soziales, Gesundheit und Wohnen für 2023
beauftragt (4259/2022).
Im Rahmen der Umsetzung dieses Förderprogrammes im Dezernat V, Soziales,
Gesundheit und Wohnen, sind im Jahr 2023 zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 81
Anträge eingereicht und davon 54 bewilligt worden. Von den zur Verfügung stehenden
Fördermitteln in Höhe von insgesamt 1.970.000 € wurden 400.639,38 € an die
Antragstellenden ausgezahlt.
Die Umsetzung des Förderprogrammes für 2023 erfolgte sehr niedrigschwellig, um
den betroffenen Institutionen zügig und unbürokratisch Hilfe zukommen lassen zu
können. Im Jahr 2023 wurden Förderungen des Amtes für Integration und Vielfalt und
des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Wohnen mit einem gemeinsamen
Förderprogramm vorgenommen. Da es dabei teilweise zu Unklarheiten in der
Trägerschaft kam und zudem im Dezernat der Oberbürgermeisterin die
Kommunalstelle für die Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen
Engagements (FABE) bei der Abwicklung des Strukturförderfonds berücksichtigt
werden soll, wird für das Jahr 2024 ein eigenes Förderprogramm des Dezernates der
Oberbürgermeisterin (vgl. 2777/2023) eingerichtet und das Förderprogramm für das
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen davon mit dieser Vorlage
abgekoppelt.
Das für das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen entwickelte Förderprogramm
und die Verfahren haben sich bewährt und sollen daher gleichermaßen im Jahre 2024
fortgeführt werden. Dies jedoch unter Berücksichtigung der Maßgaben aus dem
Ratsbeschluss vom 07.12.2023.
Wie im Förderprogramm für das Jahr 2023 sind auch im Förderprogramm für das Jahr
2024 Vereine, Träger und Institutionen (juristische Personen) antragsberechtigt, die im
Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder eine Stellenförderung durch das
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen erhalten. Die Förderung kann
weiterhin grundsätzlich nur nachrangig zu strukturerhaltenden Fördermitteln
beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes zur Kompensation
steigender Personal- und Betriebs- / Energiekosten erfolgen.
Eigenanteile der Träger:
Die Allgemeine Förderrichtlinie der Stadt Köln enthält unter Ziffer „8. Eigenanteil“
nachstehende Regelung:
„Fördermaßnahmen sind so auszugestalten, dass grundsätzlich von der/dem
Fördermittelempfänger/in ein angemessener Eigenanteil verlangt wird. Der
Eigenanteil bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und steht dem
Förderanteil gegenüber.“

4
Unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 07.12.2023 erkennt die Verwaltung
im Förderprogramm 2024 an, dass die Träger ihren Eigenanteil im Rahmen von
(erhöhten) Overheadleistungen (Verwaltungsgemeinkosten für geschäftsführende und
administrative Tätigkeiten) erbringen
In der täglichen Praxis verschiedener Förderprogramme / Zuschüsse werden
Overheadleistungen unterschiedlich behandelt / betrachtet / angerechnet. Eine
einheitliche Anpassung mit Wirkung auf bisherige Fördermechanismen im Rahmen
des Strukturförderfonds 2024 ist aufgrund der Komplexität der Beziehungen nicht
möglich. Unter Beachtung des Ratsbeschlusses vom 07.12.2023 wählt die Verwaltung
daher den pragmatischen Weg der Anerkennung höheren Overheads im Rahmen der
Bewilligungen aus dem Strukturförderfonds als erbrachten Eigenanteil
(entsprechende Nachweisführung erfolgt im Gesamtverwendungsnachweis).
Wo dies möglich ist, vereinfacht die Verwaltung außerdem das Verfahren insoweit,
dass im Rahmen der Bewilligung der Grundförderung entsprechende Zuschläge auch
aus dem Strukturförderfonds bewilligt bzw. bereits erteilte Bewilligungsbescheide auf
dieses Förderprogramm angepasst werden können.
Im Gegenzug werden die Träger gebeten / aufgefordert, ihren tatsächlichen
Finanzbedarf zu ermitteln und dies (z.B. aufgrund bekannter und fortgesetzter
Personalengpässe) der bewilligenden Stelle mitzuteilen, um auf diesem Wege
Überzahlungen zu vermeiden.
Übrigbleibende Mittel werden gemäß Mitteilung 0169/2024 für den Finanzausschuss
zur Abfederung von Personalkostensteigerungen in den pflichtigen Bereichen
eingesetzt. Im Bereich des Dezernates V für Soziales, Gesundheit und Wohnen sind
dies beispielsweise die höheren Belastungen im Bereich der Betreuung Obdachloser
und Geflüchteter. Konkretere Angaben sind zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht
möglich, für genauere Prognosen sind weitere Analysen notwendig und die
Entwicklungen im Bereich der Geflüchteten sowie Obdachlosen zu berücksichtigen.
Weitere Details zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Höhe der möglichen
Zuwendung sind dem im Anhang beigefügten Förderprogramm für das Jahr 2024 zu
entnehmen.
Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu
veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden.
Der Finanzausschuss erhält die Entscheidung im Nachgang zur Kenntnis.
Zur Dringlichkeit:
Die Träger der Wohlfahrtspflege benötigen dringend Planungssicherheit hinsichtlich
der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für das Haushaltsjahr 2024. Auf Grund
eines hohen verwaltungsinternen Abstimmungsbedarfes konnte die Beschlussvorlage
nicht fristgerecht eingebracht werden.
Anlage
Förderprogramm Strukturförderfonds 2024, Dezernat V, Soziales, Gesundheit und
Wohnen

Anlage 2, Förderprogramm Strukturförderfonds 2024

6190 Zeichen

Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des
Dezernates V – Soziales, Gesundheit und Wohnen zur Abmilderung der
steigenden Personal- und Betriebs- / Energiekosten in Folge des Ukraine-
Krieges im Jahr 2024
1. Ziel und Zweck der Zuwendung
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für Dezernat V – Soziales,
Gesundheit und Wohnen freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit
steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukraine-Krieges
konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen
zielgerichtet abzumildern, werden Fördermittel aus dem Strukturförderfonds zur
Verfügung gestellt.
2. Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die T eilkompensationkrisenbedingter Mehrbedarfe im Bereich der
Personalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2024 nicht berücksichtigte
T arifsteigerungen)sowie im Bereich der Betriebs- / Energiekosten (in Folge des
Ukraine-Krieges).
3. Wer erhält eine Zuwendung?
Antragsberechtigt sind Vereine, Träger und Institutionen (juristische Personen),
die im Jahr 2024 eine institutionelle Förderung oder Stellenförderung
(Personalkostenförderung) durch Dezernat V – Soziales, Gesundheit und
Wohnen erhalten.
Voraussetzung hierbei ist, dass die Förderung aus kommunalen Mitteln erfolgt.
Beim Erhalt von drittmittelgeförderten Zuschüssen, bei der beispielsweise neben
der kommunalen Zuwendung auch Fördermittel des Bundes oder des Landes
weitergeleitet werden, besteht bezogen auf diese Zuschüsse nur anteilige
Berechtigung zur Antragstellung.
Die Förderung erfolgt grundsätzlich nachrangig zu strukturerhaltenden
Fördermitteln beziehungsweise anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes
zur Kompensation steigender Personal- und Betriebs- / Energiekosten. Dies gilt
auch, wenn Hilfen von Bund oder Land erst im Laufe des Jahres 2024 bewilligt
werden. Eine bereits erhaltene Förderung auf Basis dieses Förderprogramms ist
dann gegebenenfalls (anteilig) zurück zu zahlen.
4. In welcher Höhe und für welche Dauer erfolgt die Zuwendung?
Gefördert wird die T eilkompensationvon Kostensteigerungen im Bereich der
Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024. Die
Fördermittel stehen für das Jahr 2024 zur Verfügung und die Förderung muss bis
zum 31.12.2024 für den Förderzweck verausgabt werden. Der Förderzeitraum
wird auf den 01.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegt.

Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für rein kommunale
Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2024 vom Dezernat V –
Soziales, Gesundheit und Wohnen erhalten. Förderfähig ist ausschließlich die
Kompensation der entstehenden Mehraufwendungen. Zu erbringende
Eigenanteile richten sich grundsätzlich nach den Regularien der Grundförderung.
Unter Berücksichtigung der Ratsbeschlüsse vom 07.12.2023 erkennt die
Verwaltung im Förderprogramm 2024 jedoch an, dass die Träger ihren
Eigenanteil für die Förderung aus diesem Förderprogramm im Rahmen von
(erhöhten) Overheadleistungen (Verwaltungsgemeinkosten für geschäftsführende
und administrative Tätigkeiten) erbringen. Diese sind im Rahmen des
Verwendungsnachweises in geeigneter Form nachzuweisen.
Auf Basis dieses Förderprogrammes können zusätzliche Mittel zunächst bis zu
einer Höhe von maximal 7% der veranschlagten Gesamtfördersumme 2024 (die
Veranschlagungen 2023 und 2024 beinhalteten bereits angenommene
T arifsteigerungen)beantragt bzw. gefördert werden
Mittel zur T eilkompensationkrisenbedingter außerordentlicher
Kostensteigerungen werden nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur
Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus gewährten zusätzlichen
Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein
Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu
veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden.
5. Antragsverfahren
Antragstellung
Die Förderung aus dem oben genannten Strukturförderfonds ist grundsätzlich
antragsgebunden. Die Verwaltung wird – dort wo dies möglich ist – im Rahmen
der Bewilligung der Grundförderung entsprechende Zuschläge auch aus dem
Strukturförderfonds bewilligen bzw. bereits erteilte Bewilligungsbescheide auf
dieses Förderprogramm anpassen. Die Träger werden gleichzeitig aufgefordert,
ihren tatsächlichen Finanzbedarf zu ermitteln und dies (z.B. aufgrund bekannter
und fortgesetzter Personalengpässe) der bewilligenden Stelle mitzuteilen (mit
dem Ziel einer weiterhin auskömmlichen Reduzierung der Abschlagszahlungen).
Ggfs. aufgrund entsprechender Fördervoraussetzungen bei der Grundförderung
erforderliche Anträge sind bei der Dienststelle zu stellen, die auch den
ursprünglichen Zuschuss für 2024 bewilligt. Die Anträge können entsprechend
zusammengefasst werden (s. oben). Dies soll die Erstellung der
Verwendungsnachweise erleichtern.
Die Förderung kann im Jahr 2024 laufend beantragt werden. Anträge werden
nach Posteingang bearbeitet, bis die Zuwendungsmittel aufgebraucht sind.
Ggfs. aufgrund besonderer Förderbedingungen erforderliche Anträge können bei
den folgenden Dienststellen gestellt werden:
a. Amt für Soziales, Arbeit und Senioren:
Sozialamt.Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de

b. Gesundheitsamt:
53-Strukturfoerderfonds@stadt-koeln.de
c. Stabsstelle Sozialplanung / Sozialberichterstattung
LebenswerteVeedel@stadt-koeln.de
Bewilligung
Die Entscheidung über den Förderantrag erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die
Förderung und die Auszahlung der Mittel sind davon abhängig, dass dieser
Bescheid Bestandskraft erlangt hat.
Verwendungsnachweis
Die Fördermittelnehmer*innen bestätigen im Verwendungsnachweis die
zweckentsprechende Verwendung der Mittel mittels des entsprechenden
Vordrucks. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2025 vorzulegen. Die
Belege sind über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren.
6. Rahmenbedingungen
Es gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die
Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales,
Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit in der aktuell gültigen
Fassung (Vorlagen-Nr. 3224/2020) unter Beachtung der in diesem
Förderprogramm getroffenen Änderungen.
7. Schlussbestimmung
Dieses Förderprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Anlage 4, AN_0358_2024_Gem_Aenderungsantrag

1652 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Ausschusses für Soziales und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.02.2024 
 
AN/0358/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
 
TOP 4.2:  Strukturförderfonds 2023 / 2024 hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus 
dem Strukturförderfonds des Dezernates V, Soziales, Gesundheit und Wohnen zur 
Abmilderung der steigenden Personal- und Betriebs- / Energiekosten in Folge des 
Ukraine-Krieges im Jahr 2024 
Sehr geehrter Herr Bauer-Dahm, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Aus-
schusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 29.02.2024 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Das Förderprogramm (Anhang 1) wird wie folgt geändert: 
 
Ziffer 4 Änderung des dritten Absatzes: 
 
 "Auf Basis dieses Förderprogrammes können zusätzliche Mittel zunächst bis zu einer Höhe 
von maximal 10% der veranschlagten Gesamtfördersumme 2024 (die Veranschlagungen 
2023 und 2024 beinhalteten bereits angenommene Tarifsteigerungen) beantragt bzw. geför-
dert werden."   
   
 
 
Begründung:  
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen

- 2 - 
 
gez. Christiane Martin     gez. Niklas Kienitz    
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende   CDU-Fraktionsgeschäftsführer  
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Mitteilung Ausschuss

1131 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/V 
 
Vorlagen-Nummer 21.03.2024 
 1047/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.05.2024 
 
Strukturförderfonds 2023 / 2024  
hier: Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Dezernates 
V, Soziales, Gesundheit und Wohnen zur Abmilderung der steigenden Personal- und 
Betriebs- / Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 2024 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.03.2024 anlässlich der Mitteilung 
2990/2023 (Strukturförderfonds 2023 / 2024; hier: Richtlinie für Zuwendungen aus 
dem Strukturförderfonds des Dezernates der Oberbürgermeisterin zur Abmilderung 
der steigenden Personal- und Energiekosten in Folge des Ukraine-Krieges im Jahr 
2024) um Mitteilung auch zum Sachstand des Strukturförderfonds 2024 für die Berei-
che Soziales und Gesundheit gebeten. 
 
Die beigefügte Vorlage 3451/2023/1 (Anlagen 1 bis 3) für die Fachausschüsse Sozia-
les, Seniorinnen und Senioren, sowie Gesundheit wurde am 29.02.2024 bzw. am 
05.03.2024 mit den Änderungen gemäß Änderungsantrag AN/0358/2024 (Anlage 4) 
beschlossen.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1047/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.03.2024
Erstellt
19.03.2024 12:01