V/0944/2008
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung - Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Wolbeck
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Beschlussvorlage
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V/0944/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung - Kindertageseinrichtung und kinderpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Wolbeck - Nord (Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße) Beratungsfolge 20.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 28.01.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 03.02.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 11.02.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster errichtet im Baugebiet Wolbeck - Nord (Am Borggarten / Grenkuhlenweg / Telgter Straße) eine Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung, die Räume für eine Kinderta- geseinrichtung und für kinderpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bein- haltet. Die Einrichtung geht nach derzeitigem Stand voraussichtlich Anfang 2011 in Betrieb. 2. Das Raumprogramm umfasst - eine rd. 345 qm große Kindertageseinrichtung für drei Kindertagesein- richtungsgruppen und - Räumlichkeiten für kinderpädagogische Angebote von 88 qm. Für die Gesamtfunktionen ist das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung auf der Grundlage des Errichtungsbe- schlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen und diese an den Träger zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeig- neten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Vergabe auf zwei Träger ist nicht ausgeschlossen und durch entsprechende Kooperationsvereinbarungen zu gestalten. Vorlagen-Nr.: V/0944/2008 Auskunft erteilt: Herr Braun Ruf: 492 51 03 E-Mail: BraunO@stadt-muenster.de Datum: 06.01.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0944/2008 5. Mit dem Träger bzw. den Trägern wird vor der Inbetriebnahme eine Leistungsvereinbarung geschlossen, die die wesentlichen Anforderungen zum Betrieb der Gesamteinrichtung bzw. der Einrichtungsbestandteile festlegt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gesamteinrichtung Investitionskosten für Bau und Möblierung sowie für die öffentliche Erschließung in Höhe von voraussichtlich 2.040.000,00 € getätigt werden müssen. Darüber hinaus entstehen jährlich Folgekosten (=Betriebskosten) für die Einrichtung in Höhe von voraussichtlich rd. 452.000 €. Etwaige Mietzuschüsse, die dann auch der Stadt Münster auf der Einnahmeseite zu Gute kommen, bleiben dabei noch unberücksichtigt. Die jährlichen Betriebskosten setzen sich wie folgt zusammen: − Kindertageseinrichtung Für die Kindertageseinrichtung entstehen jährliche Betriebskosten von rd. 387.000 € auf der Grundlage der Kindpauschalen des Kinderbildungsgesetzes. Diese Kosten verringern sich um die jeweiligen Trägeranteile (4% bei Elterninitiativen, 12% bei kirchlichen Trägern und 9% bei sonstigen Trägern) und die Einnahmen aus Elternbeiträgen. − Offene Kinder- und Jugendarbeit Die Brutto-Betriebskosten belaufen sich auf maximal rd. 65.000 € (Personalkosten, Programm- kosten und Betriebskosten). Der Zuschuss verringert sich noch um die Trägeranteile (je nach Träger und Kostenart 10 bis 20%). Aufwendungen für Gebäude und Einrichtungen (Absch reibungen sowie Sach- und Dienstleistun- gen) werden in der Vorlage zum Baubeschluss benannt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferleistungen 2010 387.000 Ansatz 2010: 54.964.070 € Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferleistungen 2010 65.000 Ansatz 2010 inkl. Sprakel 2.322.480 € Insgesamt: 452.000 Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Teilfinanzplan (Zeile) 08 Für Baumaßnahmen Investitionsmaßnahme 4120 Neubau Kita Wolbeck 2009 2010 803.130 703.130 Gesamtansatz: 1.506.260 € - 3 - V/0944/2008 Teilfinanzplan (Zeile) 11 Aktivierbare Zuwendungen Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger 2009 2010 171.000 177.300 Gesamtansatz: 2009: 800.000 € 2010: 800.000 € Teilfinanzplan (Zeile) 09 Für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen Investitionsmaßnahme 1120 Beschaffungen Kita Wolbeck 2010 185.440 Gesamtansatz: 185.440 € Davon für die Kita 150.000 € und für die KJH 35.440 € Insgesamt: 2.040.000 Erträge Für den Betrieb der Kin dertageseinrichtung werden entsprechende Landesmittel beantragt. Vom Betreiber der Einrichtung (freier Träger) werden Trägeranteile in Höhe der gesetzlichen (Kinderta- geseinrichtung) und der kommunal vereinbarten (Kinder- und Jugendarbeit) Trägeranteile erwartet. Für die u3-Plätze in der Kindertageseinrichtung werden entsprechende Bundesmittel sowohl zum Bau als auch zum Betrieb der Plätze beantragt. Die konkrete Höhe lässt sich derzeit nicht bezif- fern. die entsprechenden Ansätze werden im Rahmen der Etaterstellung 2010 ff. veranschlagt. Begründung: 1. Ausgangslage für die Bedarfsplanung Der Bedarf für eine stadtteilbezogene Einrichtung – Kindertageseinrichtung und kinderpädagogi- sche Angebote – begründet sich aus der städtebaulichen Entwicklung und dem erwarteten Zu- wachs der Bevölkerung in Wolbeck durch die im Wohnbereich geschaffenen Neubaugebiete. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose erwartet bis zum Jahr 2015 ein Anwachsen der Gesamt- bevölkerung von heute 8.607 EinwohnerInnen bis auf 10.350 EinwohnerInnen im Jahr 2015. Dies entspricht einer Steigerung von rd. 20 %. Für die einzelnen Altersgruppen werden folgende Entwicklungen erwartet: − die Anzahl der unter dreijährigen Kinder steigt von heute 219 auf 259 Kinder, − die Anzahl der drei- bis sechsjährigen Kinder steigt von heute 204 auf 303 Kinder, Nähere Ausführungen zur aktuellen und zukünftigen Bedarfslage werden unter Ziffer 1.1 dieser Vorlage erläutert. − die Anzahl der Grundschulkinder (sechs bis 10 Jahre) steigt von heute 320 auf 448 Kinder und − die Anzahl der Kinder von 10 bis 13 Jahren steigt von heute 396 auf 478 Kinder. Alle Altersgruppen zusammen werden eine Steigerung von rd. 30% erfahren. Für die Kindertageseinrichtung und für die kinderpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind die Bedarfe wie folgt zu differenzieren: 1.1. Bedarfsplanung im Rahmen der Kindertageseinrichtung Im Ortsteil Wolbeck werden zurzeit von sech s unterschiedlichen Trägern sieben Kindertagesein- richtungen betrieben. - 4 - V/0944/2008 Es handelt sich im Einzelnen um vier Elterninitiativen (Die Angelstrolche, Isisgarten, Lauheide und Regenbogen-Kita), von denen 3 Träger eingruppige Einrichtungen betreiben. Dazu kommt der von der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Kindergarten mit zwei Regelkindergartengruppen mit ins- gesamt 50 Plätzen sowie zwei städtische Einrichtungen (Am Schulzentrum – 70 Plätze, Am Drostenhof – 90 Plätze), die mehrheitlich Plätze zur Abdeckung des Rechtsanspruchsbedarfes der 3- bis 6-jährigen anbieten. Zur Kita Am Drostenhof gehört eine ausgelagerte Gruppe in einem Mietobjekt an der Herrenstraße. Die Versorgungsquote für drei- bis sechsjährigen Kinder liegt aktuell bei 127,5%. Das entspricht 260 Plätzen für 204 Kinder. Durch die zukünftige En twicklung fehlen nominal 43 Plätze in dieser Altersgruppe, die nicht durch bereits bestehende Einrichtungen abgedeckt werden. Die Versor- gungsquote für unter dreijährigen Kinder ist bei 24,7%. Bei einer gleichbleibenden Quote werden in Zukunft 10 u3-Plätze mehr benötigt. Bei einer Anwendung der erhöhten Quote aufgrund des Bundes- und Landesprogramms würden darüber hinaus zukünftig bis zu 20 u3-Plätze benötigt. Durch die vorgenannten bestehenden Einrichtungen wird die Versorgung der Betreuungsbedarfe im Stadtteil aktuell gut erfüllt. Diese Plätze werden in der Zukunft aber nicht mehr ausreichen, um die kontinuierlich zunehmenden Bedarfe abzudecken. Gründe hierfür liegen in der städtebaulichen Weiterentwicklung des Stadtteils und dem damit ver- bundenen Bevölkerungswachstum, den veränderten Bedingungen des Aufwachsens (Vereinbar- keit Familie und Beruf) und den damit einhergehenden geänderten gesetzlichen Vorgaben durch das KiFög und gegebenenfalls durch das Land Nordrhein-Westfalen und der damit verbundenen Erhöhung der Versorgungsquote für unterdreijährige Kinder bzw. dem Rechtsanspruch für zweijäh- rige Kinder. Darüber hinaus könnte dann mittelfristig die Ablösung der zusätzlichen Gruppe an Herrenstraße erfolgen. 1.2. Bedarfsplanung im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Auch für die Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich Bedarfe, die mit der städtebaulichen Entwick- lung und der o. g. Bevölkerungsprognose zusammenhängen (vgl. Pkt. 1 Ausgangslage für die Be- darfsplanung). In Wolbeck bestehen vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche u. a. durch die ansässigen Vereine und Verbände. Darüber hinaus existiert für Kinder und Jugendliche mit dem Jugendzent- rum Bahnhof Wolbeck ein institutionelles Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Der Schwerpunkt der Angebote bezieht sich auf Begegnung und Kommunikation, Medienpädago- gische Angebote sowie Schulbezogene Angebote. Der Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 (V/1040/06) belegt, dass auf der Grundlage der Sozialstrukturdaten und der Bestandsdaten der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Wolbeck bereits jetzt ein Bedarf für kinder- und jugendpädagogische Angebote besteht. Insbesondere für die Zielgruppe der 6 bis 12/13-jährigen Kinder ist eine bedarfsgerechte und an- sprechende Angebotserweiterung erforderlich. Eine enge Vernetzung mit den schulischen Angebo- ten im Stadtteil im Primarbereich und im Übergang mit den Tageseinrichtungen ist dabei Grundla- ge für die Konzeptentwicklung und -fortschreibung. Um u. a. die Kreativität, den Bewegungsdrang und die Beteiligung zu fördern, soll das Außengelände der Einrichtung als Abenteuer- und Bau- spielplatz definiert werden. Damit werden kinderpädagogische Angebote mit einer besonderen Ausrichtung und einem eigenen Profil installiert. - 5 - V/0944/2008 2. Bedarfs- und ressourcengerechte soziale Infrastruktur Die zukünftig bestehenden Bedarfe für die Kindertagesbetreuung sowie die bereits bestehenden Notwendigkeiten zum Ausbau der kinderpädagogischen Angebote in Wolbeck erfordern im Sinne einer zukunftsfähigen familien- und kinderfreundlichen Stadtteilentwicklung entsprechende, integ- rierende Infrastrukturmaßnahmen, die mit dem Alter und Interessen der Kinder mitwachsen und Familien vor Ort ein attraktives und zuverlässiges Angebot bieten. Für die Einrichtung sind dabei folgende Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen gege- ben. 2.1. Fachliche und wirtschaftliche Anforderungen Die Angebots- und Nutzungskonzepte von Einrichtungen, die Bedarfe im Stadtteil abdecken sollen, müssen besonders den Lebenszusammenhängen und familienbiografischen Entwicklungen ent- sprechen. Gerade im Umfeld des in der Vermarktung befindlichen Neubaugebietes mit einem hohen Anteil von Wohneigentum kommt es darauf an, dass die Angebote, je nach Alter der Kinder und Bedarf der Familien flexibel mitwachsen können. Folgende Leitideen sollen dabei zum Tragen kommen: • bedarfsgerechte und zeitnahe Angebotsbereitstellung und Infrastrukturplanung • Stadtteilorientierung und Adressatennähe • kürzere Wege • flexible Ressourcennutzung • verbesserter und direkter Zugang der NutzerInnen zu verschiedenen Angebots- und Hand- lungsfeldern • größere Bandbreite professioneller Handlungsspielräume • mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Familien (deutliche Attraktivitätssteigerung) unter einer Adresse • Begleitung von Eltern und Kindern in ihren unterschiedlichen Lebensphasen Unter finanziellen Gesichtspunkten sind folgende Vorteile aufzuführen: • Synergie und bessere Kosteneffektivität • bessere Flächen- und Raumausnutzung • besserer wirtschaftlicher Betrieb der Gesamteinrichtung 2.2. Anforderungen an das Raumprogramm Bereich der Kindertageseinrichtung Das Raump rogramm bietet die Möglichkeit für flexible und bedarfsgerechte Angebote für Kinder- gartenkinder wie auch für unter dreijährige Kinder. Hinzu kommen Angebote im Rahmen einer Ganzt ags- bzw. Übermittag-Betreuung – sowohl für Kindergartenkinder als auch für Kinder unter drei Jahren. Geplant ist für die neue Kindertageseinrichtung folgende Gruppenstruktur: • drei Gruppen für zwei- bis sechsjährige Kinder mit jeweils 20 Kindern (je eine Gruppe mit Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden). - 6 - V/0944/2008 Insgesamt können in der Einrichtung 60 Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut werden, davon 12 Kinder unter drei Jahre. Das für die Kindertageseinrichtung vorgesehene Raumprogramm mit den erforderlichen Schlaf- und Pflege-/Wickelräumen ermöglicht eine flexible Nutzung der Einrichtung. Kinderpädagogische Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit Für die kind erpädagogischen Angebote sind die folgenden pädagogisch nutzbaren Räume vorge- sehen: − ein Beratungsraum = 20 qm − ein Kreativraum = 28 qm − eine Gruppenküche = 20 qm − ein Eingangsbereich als offener Treff = 25 qm Dazu ist ein erweiterter Eingangsbereich, der eine offene Nutzung zulässt, geplant. Die Außenflä- che soll qualitativ einem betreuten Bau- und Abent euerspielplatz gleichkommen und ist integraler Bestandteil des pädagogischen Programms. Das Raumkonzept der Einrichtung ist insbesondere auf den Bedarf der Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren ausgerichtet und bedarf einer besonderen Gestaltung. Die Nutzergruppen beider Bereiche der Einrichtung liegen altersmäßig nah beieinander, so dass sich wichtige synergetische Effekte entwickeln können. Diese Einrichtungsform nutzt dabei im Rahmen des festgestellten Bedarfs innovativ die positiven Gestaltungsmöglichkeiten und Syner- gieeffekte für unterschiedliche Bedarfe und Nutzergruppen. Das Raumprogramm der gesamten Einrichtung soll so gestaltet werden, dass im Bedarfsfall und wenn die Nutzung der Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung dies zulässt, ein Nebenraum auch flexibel für Kinderpädagogische Angebote nutzbar gemacht werden kann. 3. Betrieb der Einrichtung Es ist vorgesehen, dass die Einrichtung von einem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe be- trieben wird. Ein geeigneter Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit Mit der Inbetriebnahme der Einrichtung wird in Wolbeck eine bedarfs- und fachgerechte Einrich- tung für Kinder, Jugendliche und Familien geschaffen, die mit ihren Angeboten und Möglichkeiten die bestehenden Einrichtungen ergänzt und für veränderte und wachsende Bedarfe Raum schafft. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Anlagen: - Lageplan - Raumprogramm
Anlage 2: Raumprogramm
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Anlage 2
Raumprogramm
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-ges. Mindest-Raum-Höhe i. L.
Gruppe gem. KiBiz
G I = 20 Kinder im Alter von 2 – 6 J.
mit jeweils 25, 35 oder 45 Std.
A1 Gruppenraum 3 46 138 2,50 m
A2 Nebenraum 2 18 36 2,50 m
1 15 15 2,50 m
A3 Wasch-/WC 3 12 36 2,50 m
A4 Garderobe
Integriert in die Verkehrsfläche
A5 Abstellraum 3 6 18 2,50 m
A7 Schlafraum 2 20 40 2,50 m
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 4,00 m
A9 Abstellraum MZR 1 7 7 2,50 m
345
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 24 24 2,50 m
A 11 Personal- D/H-WC 2 6 12 2,50 m
A 12 Küche 1 16 16 2,50 m
A12 AR Küche 1 7 7 2,50 m
A13 Büro Leitung 1 15 15 2,50 m
74
Kindertageseinrichtung gesamt 419
B - OFFENE KINDER- UND JUGENDARBEIT
Bezeichnung Anzahl qm qm-ges. Mindest-Raum-Höhe i. L.
B1 Beratung & Büro 1 20 20 2,50 m
B2 Kreativraum 1 28 28 2,50 m
B3 Gruppenküche 1 20 20 2,50 m
B4 Behinderten-WC / Besucher-D/H-WC 1 20 20 2,50 m
88
C - Sonstige entwurfsabhängige Räume
Bezeichnung Anzahl qm qm-ges. Mindest-Raum-Höhe i. L.
C1 Hausanschlussraum 1 10 10
C2 Putzraum 1 6 6
16
GESAMTSUMME NF 523
c3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
V/0944/2008 - Neubau einer Kinder- und Jugendhilfe- Einrichtung in Wolbeck - Nord
(Am Borggarten / Grenkulenweg / Telgter Straße)
Anlage 1: Lageplan
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Anlage 1 Lageplan Plätze pro Gruppenform Besondere Merkmale* Nr. Einrichtung G I G II G III Ganztags FZ IE BP 1 Städt. Kiga Am Schulzentrum 20 50 10 2 EI "Die Angelstrolche" 6 11 17 3 Städt. Kiga Am Drostenhof 70 20 4 Städt. Kiga Am Drostenhof. (Herrenstr.) 20 20 5 EI Kita "Isisgarten" 7 9 16 6 Kath. Kiga St. Nikolaus 50 10 7 EI "Lauheide" 20 20 8 EI "Regenbogen-Kita" 10 20 30 *FZ = Familienzentrum; IE = Integration; BP = Betriebliche Plätze Neue Einric htung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Herrenstraße
- Telgter Straße
- Grenkuhlenweg
- Am Borggarten
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0944/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37