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1904/2021

Befragung zur Umsetzung des BTHG in Köln unter dem Motto: „Erste Bilanz – 1 Jahr 3. Reformstufe BTHG“

Mitteilung Ausschuss 25.05.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 21.06.2021, TOP 4.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2266 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer  25.05.2021 
 1904/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021 
 
Befragung zur Umsetzung des BTHG in Köln unter dem Motto: „Erste Bilanz – 1 Jahr 3. 
Reformstufe BTHG„ 
Das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfasst eine Reihe von ge-
setzlichen Veränderungen, die insgesamt darauf abzielen, die Forderungen der UN-
Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte 
Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. 
Die Umsetzung des BTHG auf der Ebene der Länder erfolgte in Nordrhein-Westfalen mit dem Aus-
führungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG-
BTHG NRW), in dem die Träger der Eingliederungshilfe in NRW und Regelungen zur Umsetzung 
festgelegt werden. 
 
Auf kommunaler Ebene ergibt sich daraus die Aufgabe, sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgese-
henen Veränderungen zum Beispiel in der Bedarfsermittlung, Gesamtplanung und in besonderen 
Wohnformen umgesetzt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass der an einigen Punkten vorge-
sehene Übergang der Zuständigkeit von der örtlichen auf die überörtliche Ebene (zum Beispiel in der 
Frühförderung) reibungslos verläuft. Aber nicht nur für die Leistungsträger, sondern auch für die Leis-
tungserbringer ist der Umstellungsprozess mit Unsicherheiten und möglicherweise auch mit Mehr-
aufwand verbunden. 
 
Zum 1. Januar 2020 ist die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. 
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik 
(ISG) beauftragt, eine Kurzbefragung der Leistungserbringer durchzuführen, um sich einen Überblick 
über deren Erfahrungen im ersten Jahr mit dem neuen BTHG und deren Sichtweise zu den zum Teil 
erheblichen Änderungen in der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung zu verschaffen. 
Diese Befragung ist bis zum Sommer 2021 geplant, der Ergebnisbericht soll spätestens im Herbst 
2021 vorgelegt werden. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1904/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.05.2021
Erstellt
19.05.2021 10:40