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Befragung zur Umsetzung des BTHG in Köln unter dem Motto: „Erste Bilanz – 1 Jahr 3. Reformstufe BTHG“

Mitteilung Ausschuss 1904/2021 vom 25.05.2021

Stand: Am 21.06.2021 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 25.05.2021 1904/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.06.2021 Befragung zur Umsetzung des BTHG in Köln unter dem Motto: „Erste Bilanz – 1 Jahr 3. Reformstufe BTHG„ Das im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfasst eine Reihe von ge- setzlichen Veränderungen, die insgesamt darauf abzielen, die Forderungen der UN- Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Die Umsetzung des BTHG auf der Ebene der Länder erfolgte in Nordrhein-Westfalen mit dem Aus- führungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG- BTHG NRW), in dem die Träger der Eingliederungshilfe in NRW und Regelungen zur Umsetzung festgelegt werden. Auf kommunaler Ebene ergibt sich daraus die Aufgabe, sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgese- henen Veränderungen zum Beispiel in der Bedarfsermittlung, Gesamtplanung und in besonderen Wohnformen umgesetzt werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass der an einigen Punkten vorge- sehene Übergang der Zuständigkeit von der örtlichen auf die überörtliche Ebene (zum Beispiel in der Frühförderung) reibungslos verläuft. Aber nicht nur für die Leistungsträger, sondern auch für die Leis- tungserbringer ist der Umstellungsprozess mit Unsicherheiten und möglicherweise auch mit Mehr- aufwand verbunden. Zum 1. Januar 2020 ist die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Köln das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) beauftragt, eine Kurzbefragung der Leistungserbringer durchzuführen, um sich einen Überblick über deren Erfahrungen im ersten Jahr mit dem neuen BTHG und deren Sichtweise zu den zum Teil erheblichen Änderungen in der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung zu verschaffen. Diese Befragung ist bis zum Sommer 2021 geplant, der Ergebnisbericht soll spätestens im Herbst 2021 vorgelegt werden. gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 27.05.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 12.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 21.06.2021 zuletzt

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 4.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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