V/0715/2017
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2017
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Beschlussvorlage
3108 Zeichen
V/0715/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2017 Beratungsfolge 12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bezirksvertretung Münster-Mitte folgt der Empfehlung des Ältestenrates, folgenden Anträgen nicht zu entsprechen, da die Voraussetzungen nach den Richtlinien zur Gewährung von Zuschüs- sen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Müns- ter-Mitte nicht erfüllt sind: 1. Sozial-kultureller Arbeitskreis Münster und Münsterland e.V.: Durchführung des traditionellen „Bunten Nachmittages“ in der Halle Münsterland 2. Ethnologie in Schulen und Erwachsenenbildung e.V.: Jubiläumsveranstaltung zum 25jährigen Vereinsbestehen 3. Stiftung – Perspektive für das Leben: Schaffung von Ausbildungsplätzen für junge Migrantin- nen und Migranten II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses an örtliche Vereine, Verbän- de und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte sind die in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 09.06.2015 beschlossenen Richtlinien. Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte hat die Anträge gesichtet und bewertet. Laut Ziffer 2 der Richtlinien sind die Projekte förderfähig, die im Stadtbezirk Münster-Mitte durchge- führt werden und sich ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner dieses Bezirks richten. Vorran- gig werden gemäß Ziffer 3 der Richtlinien die Projekte gefördert, die Vorbildcharakter haben und/oder Vorlagen-Nr.: V/0715/2017 Auskunft erteilt: Frau Heitz Ruf: 492-3362 E-Mail: Heitz@stadt-muenster.de Datum: 31.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0715/2017 öffentlichkeitswirksam sind oder thematisch, methodisch, in ihrer Art oder Umsetzung besonders sind. Laut Ziffer 4 der Richtlinien sind Maßnahmen besonders förderungswürdig, die sich aktiv mit der Ein- bindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion, der Integration von Migrantin- nen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen und intergenerativen Projekten befassen. Dabei wird besonderer Wert auf den Mitmach-Charakter der Projekte gelegt. Ziel der Richtlinien ist, die Förderung einer Vielzahl von Vereinen mit kleinen Beträgen für Jubiläen, jährliche Veranstaltungen oder laufende Aufwendungen zu vermeiden. Vielmehr sollen die Vereine die Möglichkeit nutzen, durch die Förderung einmalige (nicht jährlich wiederkehrende) und größere Projekte durchzuführen, die für den Stadtbezirk Münster-Mitte eine besondere Bedeutung erzielen und eines der in Ziffer 4 genannten Ziele mit Nachdruck verfolgen. Der Ältestenrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorliegenden Anträge die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien nicht erfüllen. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0715/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37