AN/1706/2021
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte"
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Antrag CDU-SPD-Grüne - Brücke Porz-Mitte
6614 Zeichen
Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln Köln-Porz, 18.08.2021 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021 hier:Erneuerung der Fußgängerbrücke Porz-Mitte Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltungauf, zur Erneuerung derFußgängerbrücke Porz-Mitte unmittelbar die folgendenSchritte einzuleiten: ● Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens mit einerVariantenuntersuchungzur Ermöglichung einer qualitativ hochwertigen Brückenverbreiterung. ● Stopp der Planungen für eine möglicherweise dreiecksförmigesüdlicheErweiterung des Brückenüberbaus und stattdessen Planungeiner exakt geradeüber die Hauptstraße geführten Wegebeziehung. Anpassungenöstlich und westlichder Hauptstraße sind ebenso wie der Entfall der vorhandenenPflanztrögeplanerisch zu berücksichtigen. ● Integration der Brückenfläche in die FreiraumplanungendesFriedrich-Ebert-Platzes und des Rheinufers, da mitderen Gestaltung dasselbePlanungsbüro beauftragt wurde. Dies ermöglicht dieFreiraumplanung „in einemGuss“. ● Vorstellung möglicher Lösungen in einer Sitzung desBeirates Porz-Mitte direkt zuBeginn 2022 inkl. einer Erläuterung der technischenMöglichkeiten, der jeweiligenKosten und möglicher Verkehrseinschränkungen währendder Bauzeit. ● Vorstellung des Ergebnisses der Diskussion im BeiratPorz-Mitte im unmittelbarenAnschluss zur Beschlussfassung in der BezirksvertretungPorz. ● Durchführung der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Ausschreibung derLeistungen im Laufe des Jahres 2022 zur Baudurchführungim Jahr 2023. ● Bereitstellung der für die Planung und die Erweiterungerforderlichen Finanzmittel. Die Verwaltung hatte erläutert, dass das Projekt nichtpriorisiert sei und dass keinPersonal zur Verfügung stehen würde. Daher hatte dieBezirksvertretung bereits imJahre 2020 die Fremdvergabe beschlossen. Ergänzendwird verwiesen auf die vomBündnis Porz-Mitte durchgeführte Online-Befragung,in deren Ergebnis von denPorzerinnen und Porzern eine Verbreiterung und möglichstsogar eine Tieferlegung desÜberbaus gewünscht wird. Daher erfolgte im BeiratPorz-Mitte bereits am 27. Oktober2020 die Empfehlung zur Planungsvergabe an ein externesBüro. Da der Neubau von Haus 1 zum Ende des Jahres 2021bezugsfertig sein wird, gefolgtvon den Häusern 2 und 3 zu Ende 2022, muss es dasZiel sein, das Brückenbauwerkgemeinsam mit der Freiraumgestaltung der Porzer Mittezu erneuern und nicht erst nachder Fertigstellung der restlichen Flächen damit zubeginnen. Porz-Mitte hat das Anrechtauf eine Planung und Umsetzung in einem Guss! Begründung: In der Bezirksvertretung Porz wurde am 11. Februar2021 mitgeteilt, dass der in derSitzung am 07. Mai 2020 gefasste einstimmige Beschlusszur Überplanung desBrückenbauwerks von der Verwaltung nicht umgesetztwürde. Die Neugestaltung derBrücke sei aktuell nicht priorisiert, im Übrigen sei dies technisch schwierig umzusetzen.Im Beirat Porz-Mitte sei beschlossen worden, Ideenzur Realisierung der verschiedenenAnregungen durch engagierte Akteure mit Fachexpertiseauszuarbeiten und zu ergänzenund der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Bereits 2018 sprach sich im landschaftsplanerischenWettbewerb zur Freiraumgestaltungder Neuen Mitte Porz die Fachjury einstimmig dafüraus, die Brückenverbreiterung demgewinnenden Planungsbüro als Überarbeitungsauftragmitzugeben. Da hier – ein seltenerGlücksfall – das gleiche Planungsbüro für die beidenangrenzenden Bereiche derFußgängerzone zuständig ist, ist nun eine Umsetzungdieses Auftrags der Fachjury. Dies alles wurde im Beirat am 18. Mai 2021 erneutdiskutiert. Dort stellte die Verwaltungdie kostengünstige und schneller umsetzbare dreiecksförmigeErweiterung vor. Diesewurde jedoch abgelehnt, da sie dem Willen nach einergroßzügigen, in die Zukunftgerichteten Planung nicht entspricht und die der Bürgerschaftseit Beginn der Planungenversprochene Sichtachse zum Rhein so verstellt bleibt.Die Brücke bildet zudem dieeinzige, vom Autoverkehr nicht beeinträchtigte Verbindungvom Zentrum zum Rhein.Wer die Porzer Innenstadt auch für Radfahrende undSchiffspassagiere aus anderenKölner Stadtteilen attraktiv machen möchte, muss denZugang von der Rheinseite hergroßzügig öffnen. Nur so kann darüber hinaus der regeVerkehr entlang des Rheins dazugebracht werden, auch zu einer höheren Frequentierungder Innenstadt beizutragen,damit dieser nicht an Porz „vorbeirauscht“. Erwartetwird, dass die Stadt Köln die erforderliche Mittel für eine signifikante Verbesserung bereitstellt und damit zu einerdeutlichen Verbesserung der Lebensqualität in Porzbeiträgt. Zur Erinnerung hier der Beschluss der Bezirksvertretungvom 07.05.2020, TOP 8.3: „Die Bezirksvertretung Porz fordert die Stadtverwaltungauf, das Brückenbauwerkumgehend zu überplanen, damit eine Neugestaltung imzeitlichen Zusammenhang mitder Neugestaltung der Porzer Mitte realisiert werdenkann. Sollte die Verwaltungpersonell dazu nicht in der Lage sein, sind die Leistungenunmittelbar fremd zuvergeben. Als Zielvorstellung wird definiert, das vorhandeneBauwerk abzubrechen und durch eineschlankere Konstruktion zu ersetzen. Diese soll etwassüdlicher und möglichst auch tieferangeordnet werden, um sowohl die Wege- als auch dieSichtbeziehung zum Rhein zuverbessern. Aus statischen und gestalterischen Gründensoll auf Aufbauten verzichtetwerden, die lichte Durchfahrtshöhe ist auf das Mindestmaßzu beschränken. Zusätzlichsoll das gesamte Bauwerk so gestaltet werden, dassstatt der heutigen, massivenBlumenkästen in Kombination mit den benachbarten Flächenandere Möglichkeiten miteiner lockeren Grünlandschaft geschaffen werden. Falls ein Neubau an dieser Stelle aus technischenoder gestalterischen Gründen nichtmöglich sein sollte, ist der Bezirksvertretung Porzaufzuzeigen, worin die Hindernissebestehen. Gleichzeitig ist darzustellen, welche alternativenMöglichkeiten existieren, umdas vorhandene Bauwerk nach Süden zu verbreitern undes zusätzlich offener zugestalten. Auch hier ist zu prüfen, ob die Aufbautenentfernt werden können und obbeispielsweise die Blumenkübel durch flachere Konstruktionenersetzt werden können.Zu beachten ist auch in diesem Fall eine möglichstoffene Gestaltung, ggfls. ergänztdurch neue Beleuchtungskonzepte, die zum Queren zwischendem Rheinboulevard unddem Porzer Zentrum einlädt. Die grundsätzlichen Möglichkeiten sind der BezirksvertretungPorz in der nächstenSitzung sowie dem Beirat Porz-Mitte im Juni 2020 zuerläutern.“ Werner Marx Dr. Simon Bujanowski Dieter RedlinVorsitzender Vorsitzender VorsitzenderCDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/DieGrünen
Sachstandsbericht BV
3508 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69
Vorlagen-Nummer
AN/1706/2021
Stand: 18.03.2025
Sachstandsbericht
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Erneuerung der
Fußgängerbrücke Porz-Mitte"
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz fordert die Verwaltung auf, zur Erneuerung der Fußgängerbrücke
Porz-Mitte unmittelbar die folgenden Schritte einzuleiten: - Durchführung eines Qualifizie-
rungsverfahrens mit einer Variantenuntersuchung zur Ermöglichung einer qualitativ hochwerti-
gen Brückenverbreiterung. - Stopp der Planungen für eine möglicherweise dreiecksförmige
südliche Erweiterung des Brückenüberbaus und stattdessen Planung einer exakt gerade über
die Hauptstraße geführten Wegebeziehung. Anpassungen östlich und westlich der Haupt-
straße sind ebenso wie der Entfall der vorhandenen Pflanztröge planerisch zu berücksichti-
gen. - Integration der Brückenfläche in die Freiraumplanungen des Friedrich-Ebert-Platzes
und des Rheinufers, da mit deren Gestaltung dasselbe Planungsbüro beauftragt wurde. Dies
ermöglicht die Freiraumplanung „in einem Guss“. - Vorstellung möglicher Lösungen in einer
Sitzung des Beirates Porz-Mitte direkt zu Beginn 2022 inkl. einer Erläuterung der technischen
Möglichkeiten, der jeweiligen Kosten und möglicher Verkehrseinschränkungen während der
Bauzeit. - Vorstellung des Ergebnisses der Diskussion im Beirat Porz-Mitte im unmittelbaren
Anschluss zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Porz. Durchführung der Entwurfs-
und Ausführungsplanung sowie Ausschreibung der Leistungen im Laufe des Jahres 2022 zur
Baudurchführung im Jahr 2023. - Bereitstellung der für die Planung und die Erweiterung erfor-
derlichen Finanzmittel. Die Verwaltung hatte erläutert, dass das Projekt nicht priorisiert sei und
dass kein Personal zur Verfügung stehen würde. Daher hatte die Bezirksvertretung bereits im
Jahre 2020 die Fremdvergabe beschlossen. Ergänzend wird verwiesen auf die vom Bündnis
Porz-Mitte durchgeführte Online-Befragung, in deren Ergebnis von den Porzerinnen und
Porzern eine Verbreiterung und möglichst sogar eine Tieferlegung des Überbaus gewünscht
wird. Daher erfolgte im Beirat Porz-Mitte bereits am 27. Oktober 2020 die Empfehlung zur Pla-
nungsvergabe an ein externes Büro. Da der Neubau von Haus 1 zum Ende des Jahres 2021
bezugsfertig sein wird, gefolgt von den Häusern 2 und 3 zu Ende 2022, muss es das Ziel sein,
das Brückenbauwerk gemeinsam mit der Freiraumgestaltung der Porzer Mitte zu erneuern
und nicht erst nach der Fertigstellung der restlichen Flächen damit zu beginnen. PorzMitte hat
das Anrecht auf eine Planung und Umsetzung in einem Guss!
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2023:
2
Die Verwaltung hat die Erstellung einer Machbarkeitsstudie national ausgeschrieben und an
ein Planungsbüro beauftragt.
Mit dem Ergebnis ist im 1. Quartal 2024 zu rechnen.
13.03.2025
Der Rat hat in der Sitzung am 13.02.2025 (Vorlage Nr. 2631/2025) beschlossen, keine Erwei-
terung der Brücke über die Hauptstraße durchzuführen. Damit ist das Projekt abgeschlossen.
Nächste Schritte:
2023:
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird den politischen Gremien vsl. im 1. Hj. 2024 mit ei-
nem Beschlussvorschlag der Verwaltung mitgeteilt.
13.03.2025
Keine weiteren Schritte erforderlich.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
I/2025:
Kein weiterer Bericht erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hauptstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1706/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.08.2021
- Erstellt
- 19.08.2021 18:11