3503/2018
Talentschulen NRW
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 29.10.2018 3503/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 Talentschulen NRW Schulversuch Talentschulen Talente fördern – Schulen unterstützen – Chancen eröffnen Unter dem Titel „Talentschulen - Talente fördern – Schulen unterstützen – Chancen eröff- nen“ wird das Land Nordrhein-Westfalen weiterführende Schulen und Berufskollegs in Regi- onen fördern, die aufgrund der sozialen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen. Das Ministerium für Schule und Bildung beschreibt die Ziele des Schulversuchs und die In- tention der Regierungskoalition wie folgt: „Ziel Ziel der Landesregierung ist, soziale Nachteile im Bildungsbereich zu überwinden. Die so- ziale Herkunft darf nicht über den Bildungserfolg entscheiden. Allen Kindern und Jugendli- chen müssen Aufstiegschancen ermöglicht werden. Die NRW-Koalition setzt mit den Ta- lentschulen ein wichtiges Zeichen für mehr Chancengerechtigkeit. Der Schulversuch soll zeigen, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schü- lern an Schulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwick- lung nachweisbar gesteigert werden können. Im Zusammenspiel mit allen Beteiligten sol- len die Talentschulen vor Ort einen positiven Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten. Schulkonzept Die Talentschulen sollen zur besseren Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler beson- dere pädagogische Konzepte umsetzen. Im Mittelpunkt des Konzepts der Talentschulen steht der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule“: An den allgemeinbildenden Schulen wird die sprachliche Förderung im Rahmen eines ausgeweiteten Fachunterrichts vertieft, an den Berufskollegs wird die Berufsfelderkundung ausdifferenziert. Die Fördersäulen be- inhalten mehr praktisches Arbeiten und mehr Lernmöglichkeiten im Rahmen eins MINT- Profils oder eines Profils im Bereich Kulturelle Bildung, mehr verbindliche individuelle Be- ratungselemente, sowie Elemente der Berufsorientierung. Die Talentschulen sollen sich in ihren Schulstrukturen weiterentwickeln, z.B. durch die Nutzung eines zielgerichteten Datenmonitorings, Team- und Personalentwicklung, die Stärkung der Partizipation von Eltern und Schülerschaft sowie durch die Förderung von 2 Prävention und die Stärkung eines positiven Schulklimas. Die Talentschulen sollen ihre Vernetzungsaktivitäten stärken und insbesondere auch relevante lokale Ressourcen nut- zen: Für die Vernetzung im Quartier kooperieren sie eng mit dem Schulträger, den Grundschu- len sowie den weiterführenden Bildungseinrichtungen. Außerdem vernetzen sie sich ziel- führend mit Schul- und Bildungspartnern vor Ort (z.B. Jugendhilfe, Verbände, Migranten- selbstorganisationen, Hochschulen und Talentscouting, Wirtschaft, Stiftungen) Antragsteller für die Teilnahme am Schulversuch Talentschulen ist der jeweilige Schulträ- ger in Zusammenarbeit mit der Schule. Ausstattung und Unterstützung Die Landesregierung wird im Schulversuch bis zu 60 Schulen mit zusätzlichen Ressour- cen ausstatten. Geplant ist, dass 45 allgemeinbildende Schulen mit Sekundarstufe I sowie weitere 15 berufsbildende Schulen am Schulversuch Talentschulen teilnehmen. Die teilnehmenden allgemeinbildenden Schulen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf als zusätzliche Ressource. Für die zusätzliche perso- nelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit (315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen, 100 Stellen an berufsbildenden Schu- len): Diese unbefristeten Stellen dienen u.a. zum Ausbau des Fachunterrichts, zur Entlastung und Unterstützung der Schulleitung, zur Reduzierung von Unterrichtsausfall, zur Erweite- rung des außerunterrichtlichen Angebots sowie zur intensivierten Beratung von Schülerin- nen und Schülern. Unabhängig von der Schulgröße soll außerdem an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit zum Ausbau der Beratungs- und Elternarbeit eingerichtet werden. Zudem steht den Talentschulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro jährlich zur Verfügung. Dafür stehen im Haushalt 150.000 Euro bereit. Neben den für den Ausbau des Fachunterrichts notwendigen zusätzlichen Lehrkräften können auch an- dere Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams eingestellt werden. Die Landesregierung erwartet bei den Investitionen einen Multiplikatoreffekt: Schulträger sollen über die Nutzung der Mittel aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schulpauscha- le/Bildungspauschale und ggf. weiterer schulbezogener Infrastrukturförderprogramme eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen ermöglichen. Ergänzend können im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten zum Beispiel Stiftungen, Unter- nehmen (Sponsoring) und zivilgesellschaftliche Akteure einen Beitrag zur bestmöglichen Ausstattung und Unterstützung der Schulen leisten. Zeitplan Das Landeskabinett hat am 03.07.2018 beschlossen, in einem Schulversuch bis zu 60 Ta- lentschulen in Nordrhein-Westfalen einzurichten. Bis zum Herbst 2018 wird das Schulmi- nisterium eine Expertenjury berufen, die über die gemeinsamen Bewerbungen von Schu- len und Schulträgern entscheidet. Der Bewerbungszeitraum für die gemeinsame Bewerbung von Schule und Schulträger läuft bis Anfang Dezember 2018. Anfang des Jahres 2019 werden zunächst bis zu 35 Schulen ausgewählt, die zum Schuljahr 2019/20 als Talentschulen starten. In einer zweiten Auswahlphase werden zum Schuljahr 2020/21 weitere Schulen bis zu ei- ner Gesamtzahl von 60 in den Schulversuch aufgenommen. Der Schulversuch läuft an al- 3 len Talentschulen jeweils für sechs Jahre. Für das Jahr 2026 ist eine Evaluation des Schulversuchs geplant.“ Weitere Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung ab- rufbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Talentschulen/index.html. Derzeit liegen der Bildungsverwaltung die Interessensbekundungen von 10 Schulen, davon 3 Berufskollegs vor. Bis Ende Oktober 2018 werden die interessierten Schulleitungen über die Möglichkeiten und Erwartungen der Stadt Köln zum Schulversuch informiert. Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen über den Schulversuch wird die Stadt Köln keine Vorauswahl möglicher Teilnehmerschulen treffen, sondern für alle interessierten Schu- len einen Antrag auf Teilnahme am Schulversuch stellen. Die geforderten Angaben über die baulichen Aktivitäten an den Bewerberschulen richten sich nach den feststehenden Planungen der in der Schlussabstimmung befindlichen Prioritätenlis- te. Eine Einschätzung über die Genehmigungsfähigkeit der jeweiligen Anträge und über die Teilnahmechancen der Kölner Schulen kann die Verwaltung nicht abgeben. Dies hängt ei- nerseits von der Qualität der Anträge ab, andererseits auch von der Anzahl der landesweit erfolgten Antragsstellungen. Aus diesen Gründen war es auch bei vorherigen „Sonderpro- grammen“ des Landes (beispielsweise „Qualitätsinitiative Hauptschule und die „Ganztagsof- fensive für die Sekundarstufe I) nicht möglich, die Zahl der letztlich für Köln genehmigten Schulen vorwegzunehmen. Die Verwaltung wird die Anträge unmittelbar an das Ministerium für Schule und Bildung stel- len. Stichtag für die Erste Antragsrunde ist der 07. Dezember 2018. Im Februar 2019 werden Schulen und Träger über die Genehmigung bzw. Ablehnung der Anträge informiert. Die Verwaltung kann somit frühestens in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Wei- terbildung am 18. März 2019 über das Ergebnis des Bewerbungs- und Genehmigungsverfah- rens berichten. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3503/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.10.2018
- Erstellt
- 24.10.2018 14:19