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V/0629/2021

Antrag der CDU-Ratsfraktion „Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung….vom 27.04.2021 (A-R/0037/2021), Antrag der FDP-Ratsfraktion „Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen“ vom 11.05.2021 (A-R/0038/2021)

Vorlagen 17.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 23.09.2021, TOP 15

a-r-0038-2021-FDP-Elternbeiträge

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Anlage A

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a-r-0037-2021-CDU-Verzicht Elternbeiträge und Verlässlichkeit bis zu den Sommerferien in der Kinderbetreuung schaffen

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Beschlussvorlage

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a-r-0038-2021-FDP-Elternbeiträge

4273 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0038/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
 
 
 
 
 
Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 11.05.2021 
 
 
Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von 
Elternbeiträgen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die KiTa-Gebühren im eingeschränkten Regelbetrieb sind wie folgt anzupassen 
 
1. Der Rat fordert die Verwaltung auf: 
 
a. Die Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von 
Kindern in Kindertageseinrichtungen  und Kindertagespflege zu ergänzen um eine 
Beitragsstaffel des in der Corona -Pandemie in der  Kindertagesbetreuung 
ausnahmsweise angebotenen Stundenkontingents von 15 Std./Woche. 
b. Ggf. weitere Änderungen vorzunehmen, um die pauschale Kürzung von 10 
Std./Woche entsprechend abzubilden. Das heißt, dass Eltern, die ihr Kind 45  
Std./Woche in Betreuung geben  wollen, im eingeschränkten Regelbetrieb aber nur 
35 Std/Woche wahrnehmen können, den Beitragssatz entsprechend des 
Einkommensnachweises für 35 Std./Woche zahlen müssen. An alog ist bei 
Betreuungsverträgen in einem Umfang von 35 bzw. 25. Std./Woche zu verfahren. 
c. Einen Entwurf der geänderten Satzung zur nächsten Beratungskette vorzulegen. 
 
2. Seit Februar 2021 werden keine KiTa -Beiträge erhoben, da sich die kommunalen 
Spitzenverbände in Gesprächen mit der Landesregierung über ein e weitere Aussetzung der 
Beiträge befinden. Fü r den Fall, dass di ese Gespräche  ergebnislos beendet werden, 
erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, zur unbürokr atischen Hilfsleistung , falls von den 
Eltern mehrere Monatsbeiträge eingefordert werden. Hier soll  die Verwaltung 
beispielsweise Ratenzahlung ermöglichen.  
 
Begründung: 
 
Für Eltern und deren junge Kinder stellen die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine 
große Belastung da r. Immer wieder wurden Eltern aufgerufen , ihre Kinder nicht in die 
Betreuungseinrichtungen zu geben. D aher war es au ch richtig , bis ins  Jahr 2021 die städtisc hen 
Beiträge auszusetzen.

- 2 - 
Im März 2021 hat der Rat der Stadt Münster zuletzt beschlossen, auf die Erhebung von Beiträgen in 
der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar 2021 zu verzichten. Ebenfalls wurd e dies im Voraus für 
den Monat Februar beschlossen, sofern sich die kommunalen Spitzenverbände nicht mit dem Land 
NRW über eine weitere Kostenübernahme verständigen. Eine Einigung hat es nach unserem 
Kenntnisstand bis heute nicht gegeben. 
 
Gleichzeitig befinden sich die KiTas in unserer Stadt im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. 
Sie stehen grundsätzlich für alle Kinder offen. Um eine Durchmischung der Gruppen und der 
Erzieher:innen zu vermeiden , findet eine strikte Trennung statt. Daher ist es den T rägern erlaubt, 
die Betreuungsver träge um 10 Std./Woche zu kürze n. Nachdem es  auch keine Appelle der 
Landesregierung NRW g ab, die Kinder aufgrund der pandemischen Lage zu Hause zu betreuen, 
werden die Angebote der Kindertageseinrichtungsstätten wieder regelmäßig genutzt.  
 
Wir begrüßen da s Bestreben der k ommunalen Spi tzenverbände, mit der Landesregierung eine 
Einigung über ein weiteres Aussetzen der Beiträge  anzustreben. Gleichzeitig sehen wir aber auch, 
dass bei wieder regelmäßiger Nutzung des Betreuungsan gebots im eing eschränkten Regelbetrieb 
eine Erhebung der Beiträge gerechtfertigt ist. 
 
Dennoch gilt für uns der Grundsatz, dass Beiträge nur für eine erbrachte Leistung erhoben werden 
dürfen. Daher ist es nun angezeigt für die Dauer des eingeschränkten Reg elbetriebs ein e 
Beitragsstaffel f ür eine Betreuung von 1 5 St d./Woche zu erarbeiten. Außerdem müssen die 
Beitragsstaffeln für 25 und 35 Std./Woche auch für die Betreuungsverträge für den Stundenumfang 
von 35 bzw. 45 Std./Woche gelten, wenn ein Träger von de n Kürzungsmöglichkeiten Gebrauch 
macht. 
 
Für den Fall, dass im Sommer die Beiträge für mehrere Monate auf einmal fällig werden, muss die 
Verwaltung bereits jetzt überlegen, wie man Eltern helfen kann, wenn die Beitragssumme mehrerer 
Monate eine finanzielle Überforderung darstellt. 
gez. 
Jörg Berens Bernd Mayweg Heinrich Götting 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster

Anlage A

1206 Zeichen

Anlage A zur V/0629/2021 
Kurzüberblick 
Die Anträge der CDU-Ratsfraktion vom 27.04.2021, A-R/0037/2021 und der FDP-Ratsfraktion 
vom 11.05.2021, A-R/0038/2021 auf den coronabedingten Erlass der Elternbeiträge ab dem 
01.02.2021 sind mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0103/2021 erledigt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nach der Einigung der Kommunalen Spitzenverbände mit dem Land NRW über einen weiteren 
coronabedingten Erlass der Elternbeiträge für Februar 2021 und jeweils hälftig für die Monate 
März, April und Mai 2021 sind mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0103/2021 die o.a. 
Anträge erledigt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601/0602 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung/Kinder- und 
Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, Kinderbildungsgesetz - KiBiz, Elternbeitragssatzung 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

a-r-0037-2021-CDU-Verzicht Elternbeiträge und Verlässlichkeit bis zu den Sommerferien in der Kinderbetreuung schaffen

2792 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2021 
 
 
 
 
RATSANTRAG 
 Münster, 27. 04 2021 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des 
Rates 
 
Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der 
Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie 
verbindliche Lösungen bis zu den Sommerferien 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.) Der Rat beschließt den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die 
ausgefallene Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, der 
Kindertagespflege, der Übermittagsbetreuung in den Schulen und der OGS 
aufgrund der Schließung der Einrichtungen während der Corona-Pandemie 
für die Zeit ab dem 01.02.2021. 
 
2.) Das Land wird gebeten, dringend eine einheitliche und verbindliche Lösung in 
der Betreuung bis zu den Sommerferien 2021 vorzulegen. 
 
Begründung 
Die Erstattung bzw. der Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die 
ausgefallene Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie wurde bisher bis 
Ende des Monats Januar 2021 geregelt. Die Kosten wurden dabei zur Hälfte vom 
Land NRW übernommen. Allerdings hat auch darüber hinaus keine Betreuung in den 
Kindertagesstätten, der Tagespflege und dem offenen Ganztag stattfinden können, 
die eine Erhebung von Elternbeiträgen in vollem Maße rechtfertigen. Für eine nicht 
erbrachte Leistung können keine Gebühren verlangt werden. 
Die andauernde Corona-Krise ist für betroffene Eltern ohnehin sehr belastend. Zum 
Teil führt sie zu Einkommenseinbußen, sie erstreckt sich aber über die finanzielle 
Belastung hinaus. Eine finanzielle Entlastung wäre ein positives Signal der 
Unterstützung und des Verständnisses für die herausfordernde Situation in 
Familien.

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2021 
 
 
 
Des Weiteren benötigen Eltern eine Perspektive und eine Sicherheit in der 
Betreuung für ihre Kinder, auf die sie sich verlassen können. Auch wenn der 
Landesminister in einem Schreiben vom 22.04.2021 die Eltern auffordert, ihre Kinder 
nicht in die Betreuung zu schicken, ist das kaum noch haltbar.  
Eltern brauchen für ihre Arbeitszeiten und für die finanzielle Situation dringend eine 
Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung. 
Nach der Verlängerung der Pandemie-Maßnahmen durch das Land NRW konnten 
für den Monat Januar 2021 Vereinbarungen mit dem Land getroffen werden, die den 
Verzicht auf die Betreuungsbeiträge ermöglicht haben. Jedoch war auch in der Zeit 
nach dem 31.01. 2021 kein geregeltes Betreuungsangebot in verschiedenen 
Einrichtungen und Formen möglich. Weitere Festlegungen für diese Zeiten wurden 
nicht getroffen. Daher sind verbindliche, dauerhafte Folgevereinbarungen dringend 
notwendig, die der Kommune als Leitlinie dienen. Wir dürfen die Familien hier nicht 
allein lassen! 
 
gez.  
Stefan Weber und Fraktion

Beschlussvorlage

6591 Zeichen

V/0629/2021 
V/0629/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Ratsfraktion „Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der 
Kinderbetreuung…".vom 27.04.2021 (A-R/0037/2021), Antrag der FDP-Ratsfraktion 
„Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen„ vom 11.05.2021 (A-
R/0038/2021) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Einigung der Kommunalen Spitzenver-
bände mit dem Land NRW (Zustimmung des Haupt-und Finanzausschusses des Landes am 
24.06.2021) die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Betreu-
ungsangebote an Schulen coronabedingt für Februar in voller Höhe und für die Monate März, 
April und Mai jeweils zur Hälfte erlassen wurden und damit der Beschluss des Rates vom 
17.03.2021 (V/0103/2021) umgesetzt wurde. 
 
2. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion „Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbe-
treuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie verbindliche Lösungen bis zu den Sommerferi-
en“ vom 27.04.2021 (A-R/0037/2021) und der Antrag der FDP-Ratsfraktion „Pandemiebeding-
te Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen“ vom 11.05.2021 (A-R/0038/2021) sind 
damit erledigt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
30.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Siew ert 
Telefon: 492-5147 
Siew ertS@stadt-
muenster.de 
 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5130 
KratzTrutti@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0629/2021 
Begründung: 
 
Der Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 27.04.2021 (A-R /0037/2021) „Verzicht auf Erhebung von 
Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie verbindliche Lösun-
gen bis zu den Sommerferien“ enthält zwei Beschlussvorschläge: 
 
1. Der Rat beschließt den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die ausgefallene 
Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, der Übermittagsbetreu-
ung in den Schulen und der OGS aufgrund der Schließung der Einrichtungen während der 
Corona-Pandemie für die Zeit ab dem 01.02.2021. 
 
2. Das Land wird gebeten, dringend eine einheitliche und verbindliche Lösung in der Betreuung 
bis zu den Sommerferien 2021 vorzulegen. 
 
 
Der Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 11.05.2021 (A-R/0038/2021) „Pandemiebedingte Anpassun-
gen zur Erhebung von Elternbeiträgen“ enthält folgende Beschlussvorschläge: 
 
Die Kita-Gebühren im eingeschränkten Regelbetrieb sind wie folgt anzupassen. 
 
1. Der Rat fordert die Verwaltung auf: 
 
a. Die Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern 
in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu ergänzen um eine Beitragsstaffel des 
in der Corona-Pandemie in der Kindertagesbetreuung ausnahmsweise angebotenen Stun-
denkontingents von 15 Std./Woche. 
 
b. Ggf. weitere Änderungen vorzunehmen, um die pauschale Kürzung von 10 Std./Woche ent-
sprechend abzubilden. Das heißt, dass Eltern, die ihr Kind 45 Std./Woche in Betreuung ge-
ben wollen, im eingeschränkten Regelbetrieb aber nur 35 Std./Woche wahrnehmen können, 
den Beitragssatz entsprechend des Einkommensnachweises für 35 Std./Woche zahlen müs-
sen. Analog ist bei Betreuungsverträgen in einem Umfang von 35 bzw. 25 Std./Woche zu 
verfahren. 
 
c. Einen Entwurf der geänderten Satzung zur nächsten Beratungskette vorzulegen. 
 
2. Seit Februar 2021 werden keine Kita-Beiträge erhoben, da sich die kommunalen Spitzenver-
bände in Gesprächen mit der Landesregierung über eine weitere Aussetzung der Beiträge 
befinden. Für den Fall, dass diese Gespräche ergebnislos beendet werden, erarbeitet die 
Verwaltung ein Konzept, zur unbürokratischen Hilfsleistung, falls von den Eltern mehrere 
Monatsbeiträge eingefordert werden. Hier soll die Verwaltung beispielsweise Ratenzahlung 
ermöglichen. 
 
Der Rat beschloss am 17.03.2021 vor dem Hintergrund der Corona-Krise den Verzicht auf die El-
ternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die 
Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz-
tagsschulen für die Zeit vom 01.01.2021 – 31.01.2021. 
Die Stadt sollte in entsprechendem Umfang auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichten, sollten 
sich das Land NRW und die Kommunalen Spitzenverbände aufgrund weiterhin bestehender 
coronabedingter Einschränkungen der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Kinderta-
gespflege und Schulen ab dem 01.02.2021 über einen weiteren Verzicht bzw. eine Erstattung von 
Beiträgen verständigen.

- 3 - 
V/0629/2021 
Das Land NRW und die Kommunalen Spitzenverbände einigten sich am 14.06.2021 darauf, die El-
ternbeiträge für Februar in voller Höhe und für die Monate März, April und Mai jeweils zur Hälfte zu 
erlassen. Am 24.06.2021 erfolgte die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses des Landes 
NRW. Die Elternbeiträge wurden daraufhin entsprechend erlassen. Ab Juni 2021 konnten grund-
sätzlich wieder alle Betreuungsangebote ohne Einschränkungen wahrgenommen werden. 
 
Dem Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die ausge-
fallene Kinderbetreuung aufgrund der Schließung der Einrichtungen während der Corona-Pandemie 
für die Zeit ab dem 01.02.2021 wurde mit dem weiteren Erlass der Elternbeiträge ab dem 
01.02.2021 Rechnung getragen. Als Ausgleich für die ausgefallene Kinderbetreuung wurde der El-
ternbeitrag für Februar voll und für die Monate März bis einschließlich Mai jeweils hälftig erlassen. 
Diese Regelung ist im Sinne der Eltern weitreichender als der Antrag der FDP-Ratsfraktion, die 
pauschale Kürzung des Betreuungsumfangs von 10 Std./Woche bei der Festsetzung des Elternbei-
trages zu berücksichtigen und die Beitragssatzung entsprechend zu ändern. 
 
Die o.a. Anträge der CDU- und FDP-Ratsfraktionen sind mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses 
V/0103/2021 vom 17.03.2021 erledigt. Dies gilt ebenfalls für die Anregung gemäß § 24 Gemeinde-
ordnung NRW (GO NRW) vom 11.04.2021, Nr. 66/2021, mit der angeregt wurde, die Beiträge für 
die in öffentlichen Einrichtungen betreuten Kinder bis ca 4,5 Jahre für die Zeit der pandemiebeding-
ten Einschränkung der Betreuungszeiten zu erlassen. 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 27.04.2021, A-R/0037/2021 
 
Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 11.05.2021, A-R/0038/2021 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
V/0629/2021
Typ
Vorlagen
Datum
17.08.2021
Erstellt
17.08.2021 10:41