V/0629/2021
Antrag der CDU-Ratsfraktion „Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung….vom 27.04.2021 (A-R/0037/2021), Antrag der FDP-Ratsfraktion „Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen“ vom 11.05.2021 (A-R/0038/2021)
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a-r-0038-2021-FDP-Elternbeiträge
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0038/2021 FDP-Ratsfraktion Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de fdp-ms.de Antrag nach § 3 Abs. 2 GO an den Rat der Stadt Münster Münster, 11.05.2021 Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen Der Rat möge beschließen: Die KiTa-Gebühren im eingeschränkten Regelbetrieb sind wie folgt anzupassen 1. Der Rat fordert die Verwaltung auf: a. Die Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu ergänzen um eine Beitragsstaffel des in der Corona -Pandemie in der Kindertagesbetreuung ausnahmsweise angebotenen Stundenkontingents von 15 Std./Woche. b. Ggf. weitere Änderungen vorzunehmen, um die pauschale Kürzung von 10 Std./Woche entsprechend abzubilden. Das heißt, dass Eltern, die ihr Kind 45 Std./Woche in Betreuung geben wollen, im eingeschränkten Regelbetrieb aber nur 35 Std/Woche wahrnehmen können, den Beitragssatz entsprechend des Einkommensnachweises für 35 Std./Woche zahlen müssen. An alog ist bei Betreuungsverträgen in einem Umfang von 35 bzw. 25. Std./Woche zu verfahren. c. Einen Entwurf der geänderten Satzung zur nächsten Beratungskette vorzulegen. 2. Seit Februar 2021 werden keine KiTa -Beiträge erhoben, da sich die kommunalen Spitzenverbände in Gesprächen mit der Landesregierung über ein e weitere Aussetzung der Beiträge befinden. Fü r den Fall, dass di ese Gespräche ergebnislos beendet werden, erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, zur unbürokr atischen Hilfsleistung , falls von den Eltern mehrere Monatsbeiträge eingefordert werden. Hier soll die Verwaltung beispielsweise Ratenzahlung ermöglichen. Begründung: Für Eltern und deren junge Kinder stellen die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine große Belastung da r. Immer wieder wurden Eltern aufgerufen , ihre Kinder nicht in die Betreuungseinrichtungen zu geben. D aher war es au ch richtig , bis ins Jahr 2021 die städtisc hen Beiträge auszusetzen. - 2 - Im März 2021 hat der Rat der Stadt Münster zuletzt beschlossen, auf die Erhebung von Beiträgen in der Kindertagesbetreuung bis Ende Januar 2021 zu verzichten. Ebenfalls wurd e dies im Voraus für den Monat Februar beschlossen, sofern sich die kommunalen Spitzenverbände nicht mit dem Land NRW über eine weitere Kostenübernahme verständigen. Eine Einigung hat es nach unserem Kenntnisstand bis heute nicht gegeben. Gleichzeitig befinden sich die KiTas in unserer Stadt im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. Sie stehen grundsätzlich für alle Kinder offen. Um eine Durchmischung der Gruppen und der Erzieher:innen zu vermeiden , findet eine strikte Trennung statt. Daher ist es den T rägern erlaubt, die Betreuungsver träge um 10 Std./Woche zu kürze n. Nachdem es auch keine Appelle der Landesregierung NRW g ab, die Kinder aufgrund der pandemischen Lage zu Hause zu betreuen, werden die Angebote der Kindertageseinrichtungsstätten wieder regelmäßig genutzt. Wir begrüßen da s Bestreben der k ommunalen Spi tzenverbände, mit der Landesregierung eine Einigung über ein weiteres Aussetzen der Beiträge anzustreben. Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass bei wieder regelmäßiger Nutzung des Betreuungsan gebots im eing eschränkten Regelbetrieb eine Erhebung der Beiträge gerechtfertigt ist. Dennoch gilt für uns der Grundsatz, dass Beiträge nur für eine erbrachte Leistung erhoben werden dürfen. Daher ist es nun angezeigt für die Dauer des eingeschränkten Reg elbetriebs ein e Beitragsstaffel f ür eine Betreuung von 1 5 St d./Woche zu erarbeiten. Außerdem müssen die Beitragsstaffeln für 25 und 35 Std./Woche auch für die Betreuungsverträge für den Stundenumfang von 35 bzw. 45 Std./Woche gelten, wenn ein Träger von de n Kürzungsmöglichkeiten Gebrauch macht. Für den Fall, dass im Sommer die Beiträge für mehrere Monate auf einmal fällig werden, muss die Verwaltung bereits jetzt überlegen, wie man Eltern helfen kann, wenn die Beitragssumme mehrerer Monate eine finanzielle Überforderung darstellt. gez. Jörg Berens Bernd Mayweg Heinrich Götting FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Anlage A
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Anlage A zur V/0629/2021 Kurzüberblick Die Anträge der CDU-Ratsfraktion vom 27.04.2021, A-R/0037/2021 und der FDP-Ratsfraktion vom 11.05.2021, A-R/0038/2021 auf den coronabedingten Erlass der Elternbeiträge ab dem 01.02.2021 sind mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0103/2021 erledigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nach der Einigung der Kommunalen Spitzenverbände mit dem Land NRW über einen weiteren coronabedingten Erlass der Elternbeiträge für Februar 2021 und jeweils hälftig für die Monate März, April und Mai 2021 sind mit der Umsetzung der Beschlussvorlage V/0103/2021 die o.a. Anträge erledigt. Finanzierung Produktgruppe: 0601/0602 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung/Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, Kinderbildungsgesetz - KiBiz, Elternbeitragssatzung Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
a-r-0037-2021-CDU-Verzicht Elternbeiträge und Verlässlichkeit bis zu den Sommerferien in der Kinderbetreuung schaffen
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2021 RATSANTRAG Münster, 27. 04 2021 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach §3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie verbindliche Lösungen bis zu den Sommerferien Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1.) Der Rat beschließt den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die ausgefallene Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, der Übermittagsbetreuung in den Schulen und der OGS aufgrund der Schließung der Einrichtungen während der Corona-Pandemie für die Zeit ab dem 01.02.2021. 2.) Das Land wird gebeten, dringend eine einheitliche und verbindliche Lösung in der Betreuung bis zu den Sommerferien 2021 vorzulegen. Begründung Die Erstattung bzw. der Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die ausgefallene Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie wurde bisher bis Ende des Monats Januar 2021 geregelt. Die Kosten wurden dabei zur Hälfte vom Land NRW übernommen. Allerdings hat auch darüber hinaus keine Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege und dem offenen Ganztag stattfinden können, die eine Erhebung von Elternbeiträgen in vollem Maße rechtfertigen. Für eine nicht erbrachte Leistung können keine Gebühren verlangt werden. Die andauernde Corona-Krise ist für betroffene Eltern ohnehin sehr belastend. Zum Teil führt sie zu Einkommenseinbußen, sie erstreckt sich aber über die finanzielle Belastung hinaus. Eine finanzielle Entlastung wäre ein positives Signal der Unterstützung und des Verständnisses für die herausfordernde Situation in Familien. Antrag an den Rat Nr.: A-R/0037/2021 Des Weiteren benötigen Eltern eine Perspektive und eine Sicherheit in der Betreuung für ihre Kinder, auf die sie sich verlassen können. Auch wenn der Landesminister in einem Schreiben vom 22.04.2021 die Eltern auffordert, ihre Kinder nicht in die Betreuung zu schicken, ist das kaum noch haltbar. Eltern brauchen für ihre Arbeitszeiten und für die finanzielle Situation dringend eine Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung. Nach der Verlängerung der Pandemie-Maßnahmen durch das Land NRW konnten für den Monat Januar 2021 Vereinbarungen mit dem Land getroffen werden, die den Verzicht auf die Betreuungsbeiträge ermöglicht haben. Jedoch war auch in der Zeit nach dem 31.01. 2021 kein geregeltes Betreuungsangebot in verschiedenen Einrichtungen und Formen möglich. Weitere Festlegungen für diese Zeiten wurden nicht getroffen. Daher sind verbindliche, dauerhafte Folgevereinbarungen dringend notwendig, die der Kommune als Leitlinie dienen. Wir dürfen die Familien hier nicht allein lassen! gez. Stefan Weber und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0629/2021 V/0629/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der CDU-Ratsfraktion „Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung…".vom 27.04.2021 (A-R/0037/2021), Antrag der FDP-Ratsfraktion „Pandemiebedingte Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen„ vom 11.05.2021 (A- R/0038/2021) Beratungsfolge 23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Einigung der Kommunalen Spitzenver- bände mit dem Land NRW (Zustimmung des Haupt-und Finanzausschusses des Landes am 24.06.2021) die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Betreu- ungsangebote an Schulen coronabedingt für Februar in voller Höhe und für die Monate März, April und Mai jeweils zur Hälfte erlassen wurden und damit der Beschluss des Rates vom 17.03.2021 (V/0103/2021) umgesetzt wurde. 2. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion „Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbe- treuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie verbindliche Lösungen bis zu den Sommerferi- en“ vom 27.04.2021 (A-R/0037/2021) und der Antrag der FDP-Ratsfraktion „Pandemiebeding- te Anpassungen zur Erhebung von Elternbeiträgen“ vom 11.05.2021 (A-R/0038/2021) sind damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 30.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Siew ert Telefon: 492-5147 Siew ertS@stadt- muenster.de Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5130 KratzTrutti@stadt- muenster.de - 2 - V/0629/2021 Begründung: Der Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 27.04.2021 (A-R /0037/2021) „Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen in der Kinderbetreuung aufgrund der Corona-Betreuung sowie verbindliche Lösun- gen bis zu den Sommerferien“ enthält zwei Beschlussvorschläge: 1. Der Rat beschließt den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die ausgefallene Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, der Übermittagsbetreu- ung in den Schulen und der OGS aufgrund der Schließung der Einrichtungen während der Corona-Pandemie für die Zeit ab dem 01.02.2021. 2. Das Land wird gebeten, dringend eine einheitliche und verbindliche Lösung in der Betreuung bis zu den Sommerferien 2021 vorzulegen. Der Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 11.05.2021 (A-R/0038/2021) „Pandemiebedingte Anpassun- gen zur Erhebung von Elternbeiträgen“ enthält folgende Beschlussvorschläge: Die Kita-Gebühren im eingeschränkten Regelbetrieb sind wie folgt anzupassen. 1. Der Rat fordert die Verwaltung auf: a. Die Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu ergänzen um eine Beitragsstaffel des in der Corona-Pandemie in der Kindertagesbetreuung ausnahmsweise angebotenen Stun- denkontingents von 15 Std./Woche. b. Ggf. weitere Änderungen vorzunehmen, um die pauschale Kürzung von 10 Std./Woche ent- sprechend abzubilden. Das heißt, dass Eltern, die ihr Kind 45 Std./Woche in Betreuung ge- ben wollen, im eingeschränkten Regelbetrieb aber nur 35 Std./Woche wahrnehmen können, den Beitragssatz entsprechend des Einkommensnachweises für 35 Std./Woche zahlen müs- sen. Analog ist bei Betreuungsverträgen in einem Umfang von 35 bzw. 25 Std./Woche zu verfahren. c. Einen Entwurf der geänderten Satzung zur nächsten Beratungskette vorzulegen. 2. Seit Februar 2021 werden keine Kita-Beiträge erhoben, da sich die kommunalen Spitzenver- bände in Gesprächen mit der Landesregierung über eine weitere Aussetzung der Beiträge befinden. Für den Fall, dass diese Gespräche ergebnislos beendet werden, erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, zur unbürokratischen Hilfsleistung, falls von den Eltern mehrere Monatsbeiträge eingefordert werden. Hier soll die Verwaltung beispielsweise Ratenzahlung ermöglichen. Der Rat beschloss am 17.03.2021 vor dem Hintergrund der Corona-Krise den Verzicht auf die El- ternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganz- tagsschulen für die Zeit vom 01.01.2021 – 31.01.2021. Die Stadt sollte in entsprechendem Umfang auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichten, sollten sich das Land NRW und die Kommunalen Spitzenverbände aufgrund weiterhin bestehender coronabedingter Einschränkungen der Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Kinderta- gespflege und Schulen ab dem 01.02.2021 über einen weiteren Verzicht bzw. eine Erstattung von Beiträgen verständigen. - 3 - V/0629/2021 Das Land NRW und die Kommunalen Spitzenverbände einigten sich am 14.06.2021 darauf, die El- ternbeiträge für Februar in voller Höhe und für die Monate März, April und Mai jeweils zur Hälfte zu erlassen. Am 24.06.2021 erfolgte die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses des Landes NRW. Die Elternbeiträge wurden daraufhin entsprechend erlassen. Ab Juni 2021 konnten grund- sätzlich wieder alle Betreuungsangebote ohne Einschränkungen wahrgenommen werden. Dem Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die ausge- fallene Kinderbetreuung aufgrund der Schließung der Einrichtungen während der Corona-Pandemie für die Zeit ab dem 01.02.2021 wurde mit dem weiteren Erlass der Elternbeiträge ab dem 01.02.2021 Rechnung getragen. Als Ausgleich für die ausgefallene Kinderbetreuung wurde der El- ternbeitrag für Februar voll und für die Monate März bis einschließlich Mai jeweils hälftig erlassen. Diese Regelung ist im Sinne der Eltern weitreichender als der Antrag der FDP-Ratsfraktion, die pauschale Kürzung des Betreuungsumfangs von 10 Std./Woche bei der Festsetzung des Elternbei- trages zu berücksichtigen und die Beitragssatzung entsprechend zu ändern. Die o.a. Anträge der CDU- und FDP-Ratsfraktionen sind mit der Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0103/2021 vom 17.03.2021 erledigt. Dies gilt ebenfalls für die Anregung gemäß § 24 Gemeinde- ordnung NRW (GO NRW) vom 11.04.2021, Nr. 66/2021, mit der angeregt wurde, die Beiträge für die in öffentlichen Einrichtungen betreuten Kinder bis ca 4,5 Jahre für die Zeit der pandemiebeding- ten Einschränkung der Betreuungszeiten zu erlassen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 27.04.2021, A-R/0037/2021 Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 11.05.2021, A-R/0038/2021 Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rothenburg 20
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Details
- Aktenzeichen
- V/0629/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.08.2021
- Erstellt
- 17.08.2021 10:41