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3993/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken am Kaiser-Wilhelm-Ring (Az.: 02-1600-255/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2020, TOP 4.6

Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1- Eingabe

1890 Zeichen

14.10.2019 
Sehr geehrte Frau Dederichs, sehr geehrter Herr Hupke, sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit beantrage ich den Status einer Bürgereingabe. In der Sache beantrage ich, dass die 
Parkplätze am Kaiser-Wilhelm-Ring (50672 Köln) für Anwohner im Belgischen Viertel 
("BELG") freigegeben werden. Ich berufe mich bei meinem Antrag auf §24 
Gemeindeordnung NRW. 
 
Zur Begründung: 
Die Parkplatzsituation im Belgischen Viertel ist durch diverse Baumaßnahmen des Kölner 
Straßenbauamtes stark angespannt (Friesenstraße, Gilbachstraße, Gladbacher Straße, 
Spichernstraße). Dass der Kaiser-Wilhelm-Ring nicht als Parkplatzzone für Anwohner 
freigegeben ist, ist vor diesem Hintergrund unverständlich und sollte m.E. geändert werden. 
Sollten die zur Zeit für Touristen und Besucher der Stadt Köln reservierten Plätze am Kaiser-
Wilhelm-Ring zukünftig wegfallen, gibt es m.E. bereits eine sehr gute und praktikable 
Ersatzlösung: Das unterirdische Parkhaus am Kaiser-Wilhelm-Ring. Die Stadt Köln hat einen 
Parkplatzfinder, aus dem ersichtlich ist, wie schwach die Auslastung des Parkhauses am 
Kaiser-Wilhelm-Ring ist. Mit anderen Worte: Das Parkhaus bietet ausreichend Platz und ist 
optimal geeignet für Besucher aus dem Umland sowie Touristen. Somit gibt es keinen 
Grund, die oberirdischen Parkplätze am Kaiser-Wilhelm-Ring den Einkaufskunden aus dem 
Umland (oder Touristen) zur Verfügung zu stellen. Es ist m.E. auf jeden Fall angemessen 
und zeitgemäß, Besuchern das Parkhaus am Kaiser-Wilhelm-Ring "zuzumuten". Auch 
hinsichtlich der Kosten ergibt sich für Einkaufskunden dadurch keine Verschlechterung, da 
die Parkhausgebühren nahezu identisch mit den Parkkosten am Automaten sind. 
 
Ich bitte Sie, meinen Antrag positiv zu bewillligen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere 
Informationen zur Verfügung. Ich bin auch bereit, meinen Antrag persönlich zu erläutern. 
 
Beste Grüße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3115 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3993/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken am Kaiser-Wilhelm-Ring  (Az.: 02-1600-
255/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe beschließt aber aus den u. g. 
Gründen, den Antrag des Petenten abzulehnen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020

2 
Begründung: 
Aufgrund der angespannten Parkraumsituation im Bereich des Bewohnerparkgebietes Belgisches 
Viertel bittet der Petent um Prüfung, ob die in diesem Bereich ausgewiesenen Kurzzeitparkplätze oh-
ne Bewohnerparkprivilegien in Parkflächen mit Bewohnerparkvorrechten umgewandelt werden kön-
nen. Er begründet dies mit der, durch Baumaßnahmen zunehmend angespannten Parkplatzsituation 
für Anwohnende und den freien Kapazitäten im Bereich des Parkhauses am Kaiser-Wilhelm-Ring. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Im Bereich des Bewohnerparkgebietes Belgisches Viertel stehen insgesamt 2.336 Parkmöglichkeiten 
auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung. Lediglich 111 Stellplätze sind als Ladezone ausgeschil-
dert; 100 Stellplätze dienen ausschließlich dem kurzfristigen Parkbedarf und sind nicht mit Bewoh-
nerparkprivilegien ausgestattet. Im gesamten Bewohnerparkgebiet Belgisches Viertel stehen den Be-
wohnerinnen und Bewohnern somit 2.125 Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung.  
Baumaßnahmen sind vorübergehende Ereignisse. Diese gehören zu alltäglichen Ereignissen, die 
sich gerade im hochverdichteten Bereich der Innenstadt auch auf die Parkmöglichkeiten auswirken. 
Im Bereich des Seitenstreifens in Geschäftsbereichen wurden Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um der 
Nachfrage nach Kurzzeitparkmöglichkeiten in diesem Abschnitt, z. B. den Besuchenden der dortigen 
vielen Gewerbetreibenden (Versicherungen, Dienstleister, etc.) gerecht zu werden. Diese Regelung 
gilt lediglich für die Geschäftszeiten. Außerhalb dieses Zeitbereiches stehen die Plätze grundsätzlich 
auch Anwohnenden zur Verfügung. 
Würde in diesen Bereichen das Parken für Bewohnende auch während der Geschäftszeiten zugelas-
sen, wären diese Stellmöglichkeiten mit Fahrzeugen von Bewohnenden dauerhaft blockiert. Dies hät-
te einen erheblich steigenden Parksuchverkehr mit den einhergehenden Belastungen für die Bewoh-
nenden der umliegenden Straßen zur Folge. 
Eine Vielzahl der Besuchenden der Kölner Innenstadt stellt bereits jetzt das Fahrzeug in einem der 
Parkhäuser ab oder reist direkt mit dem öffentlichen Personennahverkehr an. 
Durch die Änderung der Parkgebührenordnung und der künftigen Erhöhung der Parkgebühren auf 
0,20 Euro je 3 Minuten (4 € je Stunde) für den Bereich der Kölner Innenstadt werden weitere Stell-
platznachfragende auf Parkmöglichkeiten in Parkhäusern und Tiefgaragen ausweichen.  
Die wenigen Kurzzeitparkplätze im Bereich des Kaiser-Wilhelm-Ring werden jedoch auch dann für 
einen kurzfristigen Parkbedarf benötigt. 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Friesenstraße
  • Gilbachstraße
  • Gladbacher Straße
  • Spichernstraße
  • Kaiser-Wilhelm-Ring

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Details

Aktenzeichen
3993/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.11.2019
Erstellt
14.11.2019 14:46