3993/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken am Kaiser-Wilhelm-Ring (Az.: 02-1600-255/19)
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Anlage 1- Eingabe
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14.10.2019
Sehr geehrte Frau Dederichs, sehr geehrter Herr Hupke, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich den Status einer Bürgereingabe. In der Sache beantrage ich, dass die
Parkplätze am Kaiser-Wilhelm-Ring (50672 Köln) für Anwohner im Belgischen Viertel
("BELG") freigegeben werden. Ich berufe mich bei meinem Antrag auf §24
Gemeindeordnung NRW.
Zur Begründung:
Die Parkplatzsituation im Belgischen Viertel ist durch diverse Baumaßnahmen des Kölner
Straßenbauamtes stark angespannt (Friesenstraße, Gilbachstraße, Gladbacher Straße,
Spichernstraße). Dass der Kaiser-Wilhelm-Ring nicht als Parkplatzzone für Anwohner
freigegeben ist, ist vor diesem Hintergrund unverständlich und sollte m.E. geändert werden.
Sollten die zur Zeit für Touristen und Besucher der Stadt Köln reservierten Plätze am Kaiser-
Wilhelm-Ring zukünftig wegfallen, gibt es m.E. bereits eine sehr gute und praktikable
Ersatzlösung: Das unterirdische Parkhaus am Kaiser-Wilhelm-Ring. Die Stadt Köln hat einen
Parkplatzfinder, aus dem ersichtlich ist, wie schwach die Auslastung des Parkhauses am
Kaiser-Wilhelm-Ring ist. Mit anderen Worte: Das Parkhaus bietet ausreichend Platz und ist
optimal geeignet für Besucher aus dem Umland sowie Touristen. Somit gibt es keinen
Grund, die oberirdischen Parkplätze am Kaiser-Wilhelm-Ring den Einkaufskunden aus dem
Umland (oder Touristen) zur Verfügung zu stellen. Es ist m.E. auf jeden Fall angemessen
und zeitgemäß, Besuchern das Parkhaus am Kaiser-Wilhelm-Ring "zuzumuten". Auch
hinsichtlich der Kosten ergibt sich für Einkaufskunden dadurch keine Verschlechterung, da
die Parkhausgebühren nahezu identisch mit den Parkkosten am Automaten sind.
Ich bitte Sie, meinen Antrag positiv zu bewillligen. Gerne stehe ich Ihnen für weitere
Informationen zur Verfügung. Ich bin auch bereit, meinen Antrag persönlich zu erläutern.
Beste Grüße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 3993/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Anwohnerparken am Kaiser-Wilhelm-Ring (Az.: 02-1600- 255/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe beschließt aber aus den u. g. Gründen, den Antrag des Petenten abzulehnen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 2 Begründung: Aufgrund der angespannten Parkraumsituation im Bereich des Bewohnerparkgebietes Belgisches Viertel bittet der Petent um Prüfung, ob die in diesem Bereich ausgewiesenen Kurzzeitparkplätze oh- ne Bewohnerparkprivilegien in Parkflächen mit Bewohnerparkvorrechten umgewandelt werden kön- nen. Er begründet dies mit der, durch Baumaßnahmen zunehmend angespannten Parkplatzsituation für Anwohnende und den freien Kapazitäten im Bereich des Parkhauses am Kaiser-Wilhelm-Ring. Stellungnahme der Verwaltung: Im Bereich des Bewohnerparkgebietes Belgisches Viertel stehen insgesamt 2.336 Parkmöglichkeiten auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung. Lediglich 111 Stellplätze sind als Ladezone ausgeschil- dert; 100 Stellplätze dienen ausschließlich dem kurzfristigen Parkbedarf und sind nicht mit Bewoh- nerparkprivilegien ausgestattet. Im gesamten Bewohnerparkgebiet Belgisches Viertel stehen den Be- wohnerinnen und Bewohnern somit 2.125 Stellplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung. Baumaßnahmen sind vorübergehende Ereignisse. Diese gehören zu alltäglichen Ereignissen, die sich gerade im hochverdichteten Bereich der Innenstadt auch auf die Parkmöglichkeiten auswirken. Im Bereich des Seitenstreifens in Geschäftsbereichen wurden Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um der Nachfrage nach Kurzzeitparkmöglichkeiten in diesem Abschnitt, z. B. den Besuchenden der dortigen vielen Gewerbetreibenden (Versicherungen, Dienstleister, etc.) gerecht zu werden. Diese Regelung gilt lediglich für die Geschäftszeiten. Außerhalb dieses Zeitbereiches stehen die Plätze grundsätzlich auch Anwohnenden zur Verfügung. Würde in diesen Bereichen das Parken für Bewohnende auch während der Geschäftszeiten zugelas- sen, wären diese Stellmöglichkeiten mit Fahrzeugen von Bewohnenden dauerhaft blockiert. Dies hät- te einen erheblich steigenden Parksuchverkehr mit den einhergehenden Belastungen für die Bewoh- nenden der umliegenden Straßen zur Folge. Eine Vielzahl der Besuchenden der Kölner Innenstadt stellt bereits jetzt das Fahrzeug in einem der Parkhäuser ab oder reist direkt mit dem öffentlichen Personennahverkehr an. Durch die Änderung der Parkgebührenordnung und der künftigen Erhöhung der Parkgebühren auf 0,20 Euro je 3 Minuten (4 € je Stunde) für den Bereich der Kölner Innenstadt werden weitere Stell- platznachfragende auf Parkmöglichkeiten in Parkhäusern und Tiefgaragen ausweichen. Die wenigen Kurzzeitparkplätze im Bereich des Kaiser-Wilhelm-Ring werden jedoch auch dann für einen kurzfristigen Parkbedarf benötigt. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Friesenstraße
- Gilbachstraße
- Gladbacher Straße
- Spichernstraße
- Kaiser-Wilhelm-Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3993/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.11.2019
- Erstellt
- 14.11.2019 14:46