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1744/2025

Umgestaltung des Spielplatz Spreeweg West in Köln-Chorweiler

Beschlussvorlage Ausschuss 14.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.09.2025, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7292 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 1744/2025 
Freigabedatum 
14.07.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des Spielplatz Spreeweg West in Köln-Chorweiler  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Kinder- und Jugendverwaltung mit der 
Umgestaltung des Spielplatzes Spreeweg West in Köln-Chorweiler mit voraussichtli-
chen Gesamtkosten in Höhe von 115.430 Euro brutto durchzuführen. 
 
Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   115.430 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    im Rahmen 
der Wartung und Pflege € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   11.543 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Spielplatz Spreeweg West befindet sich innerhalb einer Blockbebauung und liegt 
seitlich zur Elbeallee in Köln-Chorweiler. 
 
Die Kinder-und Jugendverwaltung beabsichtigt die Attraktivierung der großen Fall-
schutzfläche, um ein adäquates Spiel- und Bewegungsangebot bereitzustellen. 
 
Per Aushang wurden Kinder, Anwohner*innen sowie weitere Spielplatzbesucher*in-
nen gebeten ihre Wünsche und Anregungen zur Ausgestaltung der Fläche mitzuteilen.  
Später erfolgte sodann die Planvorstellung vor Ort. 
Bei dieser konnten die Beteiligten ihre Zustimmung aber auch Änderungswünsche 
mitteilen. Dementsprechend wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die 
Handgriffe des Rutschenaufstiegs so zu verändern, dass auch Kinder mit motorischen

3 
Einschränkungen den Aufstieg auf das kleinere Rutschenpodest schaffen können. 
Eine entsprechende Anpassung ist nun vorgesehen.  
Die Hauptattraktion stellt eine 2,40 m hohe Freifallrutsche dar. Der Weg zur Rutsche 
führt über ein 1,50 m hohes Podest, welches über einen Sprossenaufstieg zu errei-
chen ist. Danach gelangt man über eine Strickleiter zum Rutscheneinstieg. Seitlich 
führt ein Netzaufstieg direkt nach oben.  
Dieser überdachte Rutschenturm ist gleichzeitig der Start- und Zielpunkt eines insge-
samt ca. 16 m x 15 m großen, abwechslungsreichen Balancier- und Kletterparcours. 
Über die an dem tieferliegenden, 1,50 m hohen Podest angeschlossene schmale 
Netzbrücke gelangen die Kinder zum ersten Zwischenstopp in Form eines 1,90 m ho-
hen Dreieckpodestes, welches auch über einen Sprossenaufstieg beklettert werden 
kann.  
Von hier aus gelangt man über eine schräge Schwingbalkenbrücke zum nächsten1,90 
m hohen Podest. Alternativ kann von dem Dreieckspodest über ein senkrechtes Ba-
lanciernetz auch das gegenüberliegende 2,20 m hohes Podest erobert werden. Weiter 
geht es dann über eine ca. 4 m lange schräge Schwingscheibenbrücke zum nächsten 
etwas tieferliegenden 1,90 m hohen Podest, welches zudem auch über einen schrä-
gen Steigstamm erreicht werden kann. Von dort gelangt man über ein Vierecknetz zu 
einem Balancierbalken welcher wie die Schwingbalkenbrücke auf das 1 m hohe Po-
dest führt oder zu einem kleineren nach außen gedrehten 1,50 m hohen Rutschen-
turm. 
Neben der vielfältigen Kletteranlage ist eine Doppelschaukel vorgesehen. Zudem soll 
das Spielangebot mit einem Doppelreck und einer Stehwippe ergänzt werden.  
Für die jüngeren Kinder ist eine doppelte Sandspieltheke geplant, die auch mit dem 
Rollstuhl angefahren werden kann. Ausgestattet wird die Theke mit Sandeimer, Sie-
ben und einem Sandrohr.  
Farblich ist eine Gestaltung in Gletschertürkis, Froschgrün, Gelborange, Moosgrün, 
Signalgrün sowie naturbelassener Holzoberfläche vorgesehen. 
Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden 
Rahmenbedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spiel-
anlage entsprechend ihren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf unterschied-
liche Weise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständi-
ges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls und motorischer Fähigkeiten. Der an 
die Bedürfnisse motorisch eingeschränkter Kinder angepasste Rutschenaufstieg för-
dert zusätzlich die Einbindung in das gemeinsame Spielen mit anderen Kindern. Von 
diesem Aufstieg aus können alle Kinder auf das Vierecknetz gelangen, welches den 
Übergang zum nächsten Podest einleitet. Sollten sie diesen Übergang nicht schaffen, 
oder sich selbst (noch) nicht zutrauen, können sie im ersten Schritt dennoch am ge-
meinsamen Spielgeschehen teilnehmen. 
Die Sandspieltheke fördert zusätzlich die Kreativität und das Zusammenspiel der Kin-
der untereinander. 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das 
Klima. Es erfolgt keine Versiegelung von Flächen. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 115.430 Euro.  
Die Finanzierung erfolgt aus in 2025 veranschlagten Mitteln aus dem Pauschalansatz 
für Spielplätze auf der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit in 
der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei-
bungen in Höhe von 11.543 Euro p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im

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Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 
0604 (Kinder- und Jugendarbeit) in 2025 und 2026 entsprechend berücksichtigt. Die 
Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff. ist vom Dezernat IV (Dezer-
nat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gegebe-
nenfalls durch Mittelumschichtungen.  
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un-
terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsat-
zung 2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Basis der bereits in der Spielplatzbedarfs-
planung 2018 gelisteten prioritären Maßnahmenplanung, welche auch in der Maßnah-
menplanung 2025-2030 übernommen wurde. 
Um einen weiteren Leerstand der neuangelegten Fläche zu vermeiden, der unweiger-
lich zur Vermüllung und missbräuchlicher Nutzung führen würde, ist eine schnellst-
mögliche Umsetzung der Maßnahme erforderlich. 
 
Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die 
kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor-
men und der Nachhaltigkeit ausgewählt.

Beratungsverlauf (2)

26.08.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1744/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.07.2025
Erstellt
30.05.2025 12:27