1744/2025
Umgestaltung des Spielplatz Spreeweg West in Köln-Chorweiler
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 1744/2025 Freigabedatum 14.07.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Spielplatz Spreeweg West in Köln-Chorweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Kinder- und Jugendverwaltung mit der Umgestaltung des Spielplatzes Spreeweg West in Köln-Chorweiler mit voraussichtli- chen Gesamtkosten in Höhe von 115.430 Euro brutto durchzuführen. Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 115.430 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen im Rahmen der Wartung und Pflege € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 11.543 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Spreeweg West befindet sich innerhalb einer Blockbebauung und liegt seitlich zur Elbeallee in Köln-Chorweiler. Die Kinder-und Jugendverwaltung beabsichtigt die Attraktivierung der großen Fall- schutzfläche, um ein adäquates Spiel- und Bewegungsangebot bereitzustellen. Per Aushang wurden Kinder, Anwohner*innen sowie weitere Spielplatzbesucher*in- nen gebeten ihre Wünsche und Anregungen zur Ausgestaltung der Fläche mitzuteilen. Später erfolgte sodann die Planvorstellung vor Ort. Bei dieser konnten die Beteiligten ihre Zustimmung aber auch Änderungswünsche mitteilen. Dementsprechend wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die Handgriffe des Rutschenaufstiegs so zu verändern, dass auch Kinder mit motorischen 3 Einschränkungen den Aufstieg auf das kleinere Rutschenpodest schaffen können. Eine entsprechende Anpassung ist nun vorgesehen. Die Hauptattraktion stellt eine 2,40 m hohe Freifallrutsche dar. Der Weg zur Rutsche führt über ein 1,50 m hohes Podest, welches über einen Sprossenaufstieg zu errei- chen ist. Danach gelangt man über eine Strickleiter zum Rutscheneinstieg. Seitlich führt ein Netzaufstieg direkt nach oben. Dieser überdachte Rutschenturm ist gleichzeitig der Start- und Zielpunkt eines insge- samt ca. 16 m x 15 m großen, abwechslungsreichen Balancier- und Kletterparcours. Über die an dem tieferliegenden, 1,50 m hohen Podest angeschlossene schmale Netzbrücke gelangen die Kinder zum ersten Zwischenstopp in Form eines 1,90 m ho- hen Dreieckpodestes, welches auch über einen Sprossenaufstieg beklettert werden kann. Von hier aus gelangt man über eine schräge Schwingbalkenbrücke zum nächsten1,90 m hohen Podest. Alternativ kann von dem Dreieckspodest über ein senkrechtes Ba- lanciernetz auch das gegenüberliegende 2,20 m hohes Podest erobert werden. Weiter geht es dann über eine ca. 4 m lange schräge Schwingscheibenbrücke zum nächsten etwas tieferliegenden 1,90 m hohen Podest, welches zudem auch über einen schrä- gen Steigstamm erreicht werden kann. Von dort gelangt man über ein Vierecknetz zu einem Balancierbalken welcher wie die Schwingbalkenbrücke auf das 1 m hohe Po- dest führt oder zu einem kleineren nach außen gedrehten 1,50 m hohen Rutschen- turm. Neben der vielfältigen Kletteranlage ist eine Doppelschaukel vorgesehen. Zudem soll das Spielangebot mit einem Doppelreck und einer Stehwippe ergänzt werden. Für die jüngeren Kinder ist eine doppelte Sandspieltheke geplant, die auch mit dem Rollstuhl angefahren werden kann. Ausgestattet wird die Theke mit Sandeimer, Sie- ben und einem Sandrohr. Farblich ist eine Gestaltung in Gletschertürkis, Froschgrün, Gelborange, Moosgrün, Signalgrün sowie naturbelassener Holzoberfläche vorgesehen. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden Rahmenbedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spiel- anlage entsprechend ihren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf unterschied- liche Weise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständi- ges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls und motorischer Fähigkeiten. Der an die Bedürfnisse motorisch eingeschränkter Kinder angepasste Rutschenaufstieg för- dert zusätzlich die Einbindung in das gemeinsame Spielen mit anderen Kindern. Von diesem Aufstieg aus können alle Kinder auf das Vierecknetz gelangen, welches den Übergang zum nächsten Podest einleitet. Sollten sie diesen Übergang nicht schaffen, oder sich selbst (noch) nicht zutrauen, können sie im ersten Schritt dennoch am ge- meinsamen Spielgeschehen teilnehmen. Die Sandspieltheke fördert zusätzlich die Kreativität und das Zusammenspiel der Kin- der untereinander. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Es erfolgt keine Versiegelung von Flächen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 115.430 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus in 2025 veranschlagten Mitteln aus dem Pauschalansatz für Spielplätze auf der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei- bungen in Höhe von 11.543 Euro p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im 4 Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) in 2025 und 2026 entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff. ist vom Dezernat IV (Dezer- nat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gegebe- nenfalls durch Mittelumschichtungen. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un- terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsat- zung 2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Basis der bereits in der Spielplatzbedarfs- planung 2018 gelisteten prioritären Maßnahmenplanung, welche auch in der Maßnah- menplanung 2025-2030 übernommen wurde. Um einen weiteren Leerstand der neuangelegten Fläche zu vermeiden, der unweiger- lich zur Vermüllung und missbräuchlicher Nutzung führen würde, ist eine schnellst- mögliche Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die kostengünstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnor- men und der Nachhaltigkeit ausgewählt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1744/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.07.2025
- Erstellt
- 30.05.2025 12:27