2378/2025
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Auenweges von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen
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Anlage 3 - Lageplan 2
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EntwurfsplanungAuenwegUmgestaltung von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße28.07.2025G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Auenweg\22-06-27_Auenweg\Auenweg.dwgProjektnummerBlatt 2gez. Fr. Stach-Reinartz22.09.2022gez. Fr. Dietz21.09.2022NameBezirk 2 / Rodenkirchenxgez. Fr. Finke21.09.2022420 x 13501:25020.09.2022FinkeSchiffer Übersichtsplan Amt für Straßen undRadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-inSachgebietsleiter-/in (664/X)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66) xLageplan Maßstab 1:100DatumbearbeitetÄnderungIndexAnpassung der öffentlichen StellplätzeA Rettig/ Finke24.07.25 Anlage 3Legende Planungbituminöse FahrbahnGehwegParkplatzBaumbeet/GrünflächeGehwegüberfahrt F F KE F S F F 527 F F F F 30 F F F F 55 536 F 511 18-20 12 391 13 322 265 335 3351 1 223 387 31 49 388 18 36 38 215 538613 63 25 212611 266 155 17 46 19 510389221 323 28 551 227 39 Auenweg 27 9 b 31 Zuckmayerstraße 10 51 24 220 32 a 321390 56 348442 34 336 Moltkestraße 219 29 16 149 378 475 55 35 42 50 57 154 1 483 44 32 26 544 53 386 2 401 9 c 37 63 a 15 2 14 33 Theodor-Körner-Straße I I W I 334 229 61 224 45 59 F 260 23 11 I I S 267 F P I I I II I F II F I I I II S F II I S S S F II I I F F II S S W I I II II II II I I S II P I II I II F S S P II F I S SS I II S I S I I Z I FIII S II W F II I II MD F F S F F II I II P P S I F F S I I P II I IIF F I S W II II S S II III I W F S S II S F II F F S S W W -I II S I W I F II Tor Rampe Rampe Tor Tor Rampe 0.50/10 Tür Tor Tor Tor Tor Hecke Hecke Tor Tor Tür Tor Tür Treppe Tor Tor Tor Tor Tor Rampe Tor Rampe Rampe Walter- Flex- Straße Blatt 1Blatt 2 Blatt 2Blatt 3Querschnitt2.02.752.752.06.502.10
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 Vorlagen-Nummer 2378/2025 Freigabedatum 14.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Auenweges von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung die Ausführungsplanung für die Generalinstandsetzung des Auenweges von Mettfelder Straße bis Grüngürtel- straße in Köln-Rodenkirchen auf Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung zu erstellen und die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 5.900.000 € umzusetzen. 2. Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Rodenkirchen - die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 15.000 € für die Generalinstandsetzung des Auenweges im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Haushaltsjahr 2025 Finanzausschuss 01.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 5.900.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 118.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG-Beiträge und Landesförderung des Anliegeranteilskönnen erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation Im Jahr 2020 war vorgesehen, im Auenweg in Köln-Rodenkirchen, die Deckschicht zu erneu- ern. Das zur Bauvorbereitung erstellte Baugrundgutachten aus Oktober 2020 ergab, dass eine Erneuerung der Deckschicht nicht möglich ist, da der Boden im Auenweg hochgradig mit Po- lyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet ist. Dies sind pech-(teer)hal- tige Bindemittel. Zudem befinden sich im Gehweg viele Wurzelschäden, wodurch die Unfallge- fahr der zu Fuß Gehenden deutlich erhöht ist. Demnach muss der Auenweg im gesamten Straßenquerschnitt im Vollausbau saniert werden. Die Straßenbeleuchtung wurde im Jahr 2022 bereits erneuert und ist somit kein Bestandteil der Umgestaltung. 3 2. Planungsprozess Nachdem eine Deckensanierung nicht möglich ist und eine Ausführungsplanung für den Au- enweg erstellt werden muss, bietet es sich an, den Bäumen, die unter den sehr schmalen Baumscheiben leiden, mehr Platz zu schaffen. Um eine ausreichende Breite zu gewährleisten wurde das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen mit in den Planungsprozess integriert. In einem gemeinsamen Ortstermin wurde eine ausreichende Breite für die neuen Baumschei- ben gefunden und in der Planung berücksichtigt. Ebenso wurden die Kölner Verkehrs Betriebe (KVB) einbezogen, um die Belange für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) zu be- achten. 3. Räumliche Abgrenzung der Baumaßnahme Die Umgestaltung des Auenweges beginnt am Knotenpunkt mit der Mettfelder Straße und en- det am Knotenpunkt mit der Grüngürtelstraße. Eingeschlossen in diesem Bereich ist die Halte- stelle Grimmelshausenstraße der KVB-Buslinie 135. 4. Beschreibung der Umgestaltung 4.1 Querschnittsaufteilung Die Umgestaltung des Auenweges sieht vor, die Fahrbahn um 1,50 m auf eine Breite von 6,50 m zu verschmälern. So erhalten die Baumscheiben auf beiden Seiten je 0,75 m mehr Raum. Die Gehwege besitzen eine Breite von 2,00 m und bleiben nach der Umgestaltung in der bis- herigen Breite erhalten. Eine Änderung der Vorfahrtregelung auf dem Auenweg ist nicht ge- plant, damit der Busverkehr seine vorrangige Bedeutung behält. Das Parken auf der Fahrbahn muss neu geordnet werden. Es werden wechselseitige Stellplätze angeboten. 4.2 Materialität Die Materialien werden nach dem aktuell gültigen Gestaltungshandbuch der Stadt Köln ge- wählt. Der Auenweg befindet sich im Raum mit einer nachbarschaftlichen Bedeutung. Die Gehwege in diesem Raum werden mit Gehwegplatten 30/30 cm in altgraphit hergestellt. An der Gehweghinterkante wird ein 3-zeiliger Kleinpflasterstreifen errichtet. 4.3 Busverkehr Auf dem Auenweg fährt die Buslinie 135 von der Uferstraße in Köln-Rodenkirchen bis zur Kir- che in Köln-Meschenich. Im Planungsraum befindet sich die Haltestelle Grimmelshausen- straße. Im Rahmen der Umgestaltung werden die beiden Haltestellen zu barrierefreien Fahr- bahnrandhaltestellen ausgebaut. Die Borde werden im Haltebereich auf 21 cm erhöht, damit die Höhendifferenz zwischen Fahrzeug und Gehweg möglichst geringgehalten wird. Ebenfalls erleichtern taktile Elemente die Auffindbarkeit der Haltestellen für seheingeschränkte Men- schen. 4.4 Knotenpunkt Auenweg/Mettfelder Straße Der Knotenpunkt Auenweg/Mettfelder Straße wird im Rahmen der Planung ebenfalls umge- staltet. Die Nebenanlagen werden verbreitert. Die einmündenden Straßenachsen werden rechtwinkliger zum Knotenmittelpunkt ausgerichtet. So wird die Verkehrssicherheit im gesam- ten Knotenpunktbereich durch eine bessere Übersichtlichkeit erhöht und das Geschwindig- keitsniveau gesenkt. 5. Auswirkungen der Planung Durch die Veränderung des Querschnittes, Verschmälerung der Fahrbahn und Verbreiterung des Grünstreifens in Verbindung mit dem wechselseitigen Parken wird eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Auenweg erzielt. Des Weiteren kann der Baumbestand erhalten und weitere Flächen entsiegelt werden. Dies kommt dem Klimaschutz zugute. Auf dem Auenweg sind im Bestand 88 legale Stellplätze für den Kfz-Verkehr vorhanden. Nach Umsetzung der Maßnahme werden 63 Stellplätze geschaffen. Somit entfallen 25 Stellplätze. Die Stellplätze sind keine bewirtschafteten Stellplätze, somit entstehen keine Ertragsausfälle. 6. Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung Die Verwaltung hat am 15.03.2023 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Dort wurde die Planung der Bürgerschaft vorgestellt. In der Veranstaltung stellte sich heraus, dass die wegfallenden Stellplätze eine erhebliche Be- lastung der Anwohnenden darstellen. Des Weiteren wurde auf den schlechten Zustand der 4 Fahrbahn hingewiesen. Daraufhin wurde die Planung angepasst und um weitere Stellplätze, wie unter Punkt 5 be- schrieben, ergänzt. 7. Weiteres Vorgehen Nach Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung erstellt. Dazu sind bereits bauvorberei- tende Maßnahmen in 2025 erforderlich. Die Vergabe des Hauptauftrages und der Baubeginn sind ab dem IV. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich ein Jahr betragen. 8. Kosten und Finanzierung Die investiv zu finanzierenden Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 5.900.000 €. Davon entfallen 15.000 € für die erneute Baugrunduntersuchung, welche zwingend erforderlich ist, auf das Haushaltsjahr 2025, 100.000 € (für die 1. Abschlagszahlung) auf das Haushaltsjahr 2026 und 5.785.000 € auf das Haushaltsjahr 2027. Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaß- nahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen in den Haushaltsjahren 2025 (15.000 €) und 2026 (100.000 €) entsprechend zur Verfügung. Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von rd. 5.785.000 € werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. eingeplant. Für die ab 2028 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 118.000 € wird das De- zernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 wurden beachtet, da die vorlie- gende Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie zur Substanzerhaltung und damit der Vermögenssicherung dient. Des Weiteren werden durch den Vollausbau even- tuelle Schadensersatzansprüche von zu Fuß Gehenden, die durch Wurzelschäden im Geh- wegbereich verunfallen, abgewendet. 9. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge- meinden die Beiträge. Die vorgesehene Generalsanierung und Umgestaltung löst voraussichtlich einen Erstattungs- anspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Lageplan 1 Anlage 3 – Lageplan 2 Anlage 4 – Lageplan 3
Anlage 2 - Lageplan 1
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EntwurfsplanungAuenwegUmgestaltung von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße28.07.2025G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Auenweg\22-06-27_Auenweg\Auenweg.dwgProjektnummerBlatt 1gez. Stach-Reinartz22.09.2022gez. Fr. Dietz22.09.2022NameBezirk 2 / Rodenkirchenxgez. Fr. Finke22.09.2022420 x 13501:25020.09.2022FinkeSchiffer Übersichtsplan Amt für Straßen undRadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-inSachgebietsleiter-/in (664/X)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66) xLageplan Maßstab 1:100DatumbearbeitetÄnderungIndexAnpassung der öffentlichen StellplätzeA Rettig/ Finke24.07.25 Anlage 2Legende Planungbituminöse FahrbahnGehwegParkplatzBaumbeet/GrünflächeGehwegüberfahrt F F S F F F F F F S F F S F 14 303 F F F F P F 311 F F F 18-20 525 284 16 12 241441 350436 283 1 418309 223 5 2 254 25 273 520 5 Ringelnatzstraße 611 474519 535 280 248 238 2 1 221 12 440503 21 227 Grimmelshausenstraße 245 6 27 231 31 6 Zuckmayerstraße 482282 222226 24 18 1 10 4 18 3 240 14 10 16 a 230 16 29 8 12 475 Auenweg 11 9 Auenweg 228 251 18 26 17 Grimmelshausenstraße 2 16 15 4 13 a 513 239 417 272 7 14 5 305 13 W 244 279 I I 534 229246 II 224 2 237 F II F II F 281274 23 I F F I F F 3 I S W S 310 I I I II II -I II S S II II S S F I S I I F I II F II S I I II II S III II II II III F F -I S W M S F F S II S I I S F F F II S W F S I I KW II F F I S F II II F I S I F II W -I F II P II II II W III II F II W -I S II II F I F I II II F I F S I I II W -I W F I S F F I F II II Bushaltestelle Tor 0.30/8 Tor Tor Tor Tor Tor Tor Tor Tor Tor Hecke Hecke Tor Tor Tor Tor Rampe Rampe Rampe Rampe Rampe Rampe Grün-fläche Blatt 1Blatt 2 13,2813,51 Querschnitt2.02.752.752.06.502.10
Anlage 4 - Lageplan 3
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EntwurfsplanungAuenwegUmgestaltung von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße28.07.2025G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Auenweg\22-06-27_Auenweg\Auenweg.dwgProjektnummerBlatt 3gez. Fr. Stach-Reinartz22.09.2022gez. Fr. Dietz21.09.2022NameBezirk 2 / Rodenkirchenxgez. Fr. Finke21.09.2022420 x 13501:25020.09.2022FinkeSchiffer Übersichtsplan Amt für Straßen undRadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-inSachgebietsleiter-/in (664/X)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66) xLageplan Maßstab 1:100DatumbearbeitetÄnderungIndexAnpassung der öffentlichen StellplätzeA Rettig/ Finke24.07.25 Anlage 4Legende Planungbituminöse FahrbahnGehwegParkplatzBaumbeet/GrünflächeGehwegüberfahrt F 337 F F FF 412 F F 55 F F 73 322335387 325 388 63 58 67 449 46 11 484 323 66 79 Auenweg 411 13 491 52 58 321 336 6 64 50 57 450 9 78 71 85 56 53 385386 54 60 65 383 63 a 62 I I I 334 61 59 S I I 80 II Auenweg P III 8 F II I I I I I I III II S S S I I F I F F I I I S S SIII II II II S II S M S I I II S I S S I II II S I II S F F F II S F F I I S II P F F S S I I I F F S S I S S II S S F I F S 70 20 487413 26194 75 72 405 16 18 68 I F III S III II S S S II I F II S Tor Tor Rampe Brief-kasten Hecke Rampe Tor Tor Acorinne Tor Rampe TorRolltor Tor Tor Gneisenaustraße Roonstraße Grüngürtelstraße Blatt 2Blatt 3Querschnitt2.02.752.752.06.502.10
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 15.03.2023 stattgefunden. Es wurde der aktuelle Stand der Planung vorgestellt. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2378/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.08.2025
- Erstellt
- 28.07.2025 08:03