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2378/2025

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Auenweges von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen

Beschlussvorlage Ausschuss 14.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.09.2025, TOP 9.2.2

Anlage 4 - Lageplan 3

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Anlage 3 - Lageplan 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Lageplan 1

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 - Lageplan 3

1494 Zeichen

EntwurfsplanungAuenwegUmgestaltung von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße28.07.2025G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Auenweg\22-06-27_Auenweg\Auenweg.dwgProjektnummerBlatt 3gez. Fr. Stach-Reinartz22.09.2022gez. Fr. Dietz21.09.2022NameBezirk 2 / Rodenkirchenxgez. Fr. Finke21.09.2022420 x 13501:25020.09.2022FinkeSchiffer
Übersichtsplan
Amt für Straßen undRadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN
MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-inSachgebietsleiter-/in (664/X)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)
xLageplan
Maßstab 1:100DatumbearbeitetÄnderungIndexAnpassung der öffentlichen StellplätzeA Rettig/ Finke24.07.25
Anlage 4Legende Planungbituminöse FahrbahnGehwegParkplatzBaumbeet/GrünflächeGehwegüberfahrt
F
337
F
F
FF
412
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55
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73
322335387
325
388
63
58
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449
46
11
484
323
66
79
Auenweg
411
13
491
52
58
321 336
6
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450
9
78
71
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53
385386
54
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383
63 a
62
I I
I
334
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Auenweg
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8
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20
487413
26194
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72
405
16
18
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I F
III S
III
II S
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Tor
Tor
Rampe
Brief-kasten
Hecke
Rampe Tor
Tor
Acorinne
Tor
Rampe
TorRolltor
Tor Tor
Gneisenaustraße
Roonstraße
Grüngürtelstraße
Blatt 2Blatt 3Querschnitt2.02.752.752.06.502.10

Anlage 3 - Lageplan 2

1802 Zeichen

EntwurfsplanungAuenwegUmgestaltung von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße28.07.2025G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Auenweg\22-06-27_Auenweg\Auenweg.dwgProjektnummerBlatt 2gez. Fr. Stach-Reinartz22.09.2022gez. Fr. Dietz21.09.2022NameBezirk 2 / Rodenkirchenxgez. Fr. Finke21.09.2022420 x 13501:25020.09.2022FinkeSchiffer
Übersichtsplan
Amt für Straßen undRadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN
MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-inSachgebietsleiter-/in (664/X)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)
xLageplan
Maßstab 1:100DatumbearbeitetÄnderungIndexAnpassung der öffentlichen StellplätzeA Rettig/ Finke24.07.25
Anlage 3Legende Planungbituminöse FahrbahnGehwegParkplatzBaumbeet/GrünflächeGehwegüberfahrt
F
F
KE
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55
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F
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18-20
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322
265
335
3351
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223 387
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49
388
18
36
38
215
538613
63
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212611 266
155
17 46
19
510389221 323
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551
227
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Auenweg
27
9 b
31
Zuckmayerstraße
10
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220
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321390
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Moltkestraße
219
29
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50
57
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1
483
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401
9 c
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63 a
15
2
14
33
Theodor-Körner-Straße
I I
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260
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267
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S
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W
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II
S
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I
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II
Tor
Rampe
Rampe
Tor
Tor
Rampe
0.50/10
Tür
Tor
Tor
Tor
Tor
Hecke
Hecke
Tor Tor
Tür
Tor
Tür
Treppe
Tor
Tor
Tor
Tor
Tor
Rampe
Tor
Rampe
Rampe
Walter- Flex- Straße
Blatt 1Blatt 2 Blatt 2Blatt 3Querschnitt2.02.752.752.06.502.10

Beschlussvorlage Ausschuss

10623 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2378/2025 
Freigabedatum 14.08.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung des Auenweges von Mettfelder Straße bis 
Grüngürtelstraße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung bei der 
Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung die Ausführungsplanung 
für die Generalinstandsetzung des Auenweges von Mettfelder Straße bis Grüngürtel-
straße in Köln-Rodenkirchen auf Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung zu erstellen 
und die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 5.900.000 € umzusetzen.  
 
2. Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen - die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
15.000 € für die Generalinstandsetzung des Auenweges im Teilfinanzplan des Amtes für 
Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der 
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-
6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Haushaltsjahr 2025 
 
 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   5.900.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der  Maßnahme 
berechnet werden  0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   118.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteilskönnen erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangssituation 
Im Jahr 2020 war vorgesehen, im Auenweg in Köln-Rodenkirchen, die Deckschicht zu erneu-
ern. Das zur Bauvorbereitung erstellte Baugrundgutachten aus Oktober 2020 ergab, dass eine 
Erneuerung der Deckschicht nicht möglich ist, da der Boden im Auenweg hochgradig mit Po-
lyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet ist. Dies sind pech-(teer)hal-
tige Bindemittel. Zudem befinden sich im Gehweg viele Wurzelschäden, wodurch die Unfallge-
fahr der zu Fuß Gehenden deutlich erhöht ist. Demnach muss der Auenweg im gesamten 
Straßenquerschnitt im Vollausbau saniert werden.  
 
Die Straßenbeleuchtung wurde im Jahr 2022 bereits erneuert und ist somit kein Bestandteil 
der Umgestaltung.

3 
2. Planungsprozess 
Nachdem eine Deckensanierung nicht möglich ist und eine Ausführungsplanung für den Au-
enweg erstellt werden muss, bietet es sich an, den Bäumen, die unter den sehr schmalen 
Baumscheiben leiden, mehr Platz zu schaffen. Um eine ausreichende Breite zu gewährleisten 
wurde das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen mit in den Planungsprozess integriert. 
In einem gemeinsamen Ortstermin wurde eine ausreichende Breite für die neuen Baumschei-
ben gefunden und in der Planung berücksichtigt. Ebenso wurden die Kölner Verkehrs Betriebe 
(KVB) einbezogen, um die Belange für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) zu be-
achten.  
 
3. Räumliche Abgrenzung der Baumaßnahme 
Die Umgestaltung des Auenweges beginnt am Knotenpunkt mit der Mettfelder Straße und en-
det am Knotenpunkt mit der Grüngürtelstraße. Eingeschlossen in diesem Bereich ist die Halte-
stelle Grimmelshausenstraße der KVB-Buslinie 135.  
 
4. Beschreibung der Umgestaltung 
4.1 Querschnittsaufteilung 
Die Umgestaltung des Auenweges sieht vor, die Fahrbahn um 1,50 m auf eine Breite von 6,50 
m zu verschmälern. So erhalten die Baumscheiben auf beiden Seiten je 0,75 m mehr Raum. 
Die Gehwege besitzen eine Breite von 2,00 m und bleiben nach der Umgestaltung in der bis-
herigen Breite erhalten. Eine Änderung der Vorfahrtregelung auf dem Auenweg ist nicht ge-
plant, damit der Busverkehr seine vorrangige Bedeutung behält. Das Parken auf der Fahrbahn 
muss neu geordnet werden. Es werden wechselseitige Stellplätze angeboten. 
 
4.2 Materialität 
Die Materialien werden nach dem aktuell gültigen Gestaltungshandbuch der Stadt Köln ge-
wählt. Der Auenweg befindet sich im Raum mit einer nachbarschaftlichen Bedeutung. Die 
Gehwege in diesem Raum werden mit Gehwegplatten 30/30 cm in altgraphit hergestellt. An 
der Gehweghinterkante wird ein 3-zeiliger Kleinpflasterstreifen errichtet.  
 
4.3 Busverkehr 
Auf dem Auenweg fährt die Buslinie 135 von der Uferstraße in Köln-Rodenkirchen bis zur Kir-
che in Köln-Meschenich. Im Planungsraum befindet sich die Haltestelle Grimmelshausen-
straße. Im Rahmen der Umgestaltung werden die beiden Haltestellen zu barrierefreien Fahr-
bahnrandhaltestellen ausgebaut. Die Borde werden im Haltebereich auf 21 cm erhöht, damit 
die Höhendifferenz zwischen Fahrzeug und Gehweg möglichst geringgehalten wird. Ebenfalls 
erleichtern taktile Elemente die Auffindbarkeit der Haltestellen für seheingeschränkte Men-
schen. 
 
4.4 Knotenpunkt Auenweg/Mettfelder Straße 
Der Knotenpunkt Auenweg/Mettfelder Straße wird im Rahmen der Planung ebenfalls umge-
staltet. Die Nebenanlagen werden verbreitert. Die einmündenden Straßenachsen werden 
rechtwinkliger zum Knotenmittelpunkt ausgerichtet. So wird die Verkehrssicherheit im gesam-
ten Knotenpunktbereich durch eine bessere Übersichtlichkeit erhöht und das Geschwindig-
keitsniveau gesenkt.  
 
5. Auswirkungen der Planung 
Durch die Veränderung des Querschnittes, Verschmälerung der Fahrbahn und Verbreiterung 
des Grünstreifens in Verbindung mit dem wechselseitigen Parken wird eine Reduzierung der 
Geschwindigkeit auf dem Auenweg erzielt. Des Weiteren kann der Baumbestand erhalten und 
weitere Flächen entsiegelt werden. Dies kommt dem Klimaschutz zugute.  
Auf dem Auenweg sind im Bestand 88 legale Stellplätze für den Kfz-Verkehr vorhanden. Nach 
Umsetzung der Maßnahme werden 63 Stellplätze geschaffen. Somit entfallen 25 Stellplätze. 
Die Stellplätze sind keine bewirtschafteten Stellplätze, somit entstehen keine Ertragsausfälle.  
 
6. Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Verwaltung hat am 15.03.2023 eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Dort 
wurde die Planung der Bürgerschaft vorgestellt.  
In der Veranstaltung stellte sich heraus, dass die wegfallenden Stellplätze eine erhebliche Be-
lastung der Anwohnenden darstellen. Des Weiteren wurde auf den schlechten Zustand der

4 
Fahrbahn hingewiesen.  
Daraufhin wurde die Planung angepasst und um weitere Stellplätze, wie unter Punkt 5 be-
schrieben, ergänzt.  
 
7. Weiteres Vorgehen 
Nach Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung erstellt. Dazu sind bereits bauvorberei-
tende Maßnahmen in 2025 erforderlich. Die Vergabe des Hauptauftrages und der Baubeginn 
sind ab dem IV. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich ein Jahr betragen.  
 
8. Kosten und Finanzierung 
Die investiv zu finanzierenden Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 5.900.000 €. Davon 
entfallen 15.000 € für die erneute Baugrunduntersuchung, welche zwingend erforderlich ist, 
auf das Haushaltsjahr 2025, 100.000 € (für die 1. Abschlagszahlung) auf das Haushaltsjahr 
2026 und 5.785.000 € auf das Haushaltsjahr 2027. Die erforderlichen Finanzmittel stehen im 
Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der 
Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaß-
nahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen in den 
Haushaltsjahren 2025 (15.000 €) und 2026 (100.000 €) entsprechend zur Verfügung. 
Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von rd. 5.785.000 € 
werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. eingeplant. 
 
Für die ab 2028 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 118.000 € wird das De-
zernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der 
Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen) 
innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 wurden beachtet, da die vorlie-
gende Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie zur Substanzerhaltung 
und damit der Vermögenssicherung dient. Des Weiteren werden durch den Vollausbau even-
tuelle Schadensersatzansprüche von zu Fuß Gehenden, die durch Wurzelschäden im Geh-
wegbereich verunfallen, abgewendet. 
 
9. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe-
bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in 
Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge-
meinden die Beiträge. 
Die vorgesehene Generalsanierung und Umgestaltung löst voraussichtlich einen Erstattungs-
anspruch nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge-
stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Lageplan 1 
Anlage 3 – Lageplan 2 
Anlage 4 – Lageplan 3

Anlage 2 - Lageplan 1

1827 Zeichen

EntwurfsplanungAuenwegUmgestaltung von Mettfelder Straße bis Grüngürtelstraße28.07.2025G:\CAD(K00287)\664-2\_Bezirk 2\Auenweg\22-06-27_Auenweg\Auenweg.dwgProjektnummerBlatt 1gez. Stach-Reinartz22.09.2022gez. Fr. Dietz22.09.2022NameBezirk 2 / Rodenkirchenxgez. Fr. Finke22.09.2022420 x 13501:25020.09.2022FinkeSchiffer
Übersichtsplan
Amt für Straßen undRadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN
MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-inSachgebietsleiter-/in (664/X)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)
xLageplan
Maßstab 1:100DatumbearbeitetÄnderungIndexAnpassung der öffentlichen StellplätzeA Rettig/ Finke24.07.25
Anlage 2Legende Planungbituminöse FahrbahnGehwegParkplatzBaumbeet/GrünflächeGehwegüberfahrt
F
F
S
F
F
F
F
F
F S
F
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14
303
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P
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311
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18-20
525
284
16
12
241441
350436
283
1
418309 223
5
2
254
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273
520
5
Ringelnatzstraße
611
474519
535 280
248 238
2
1
221
12
440503
21
227
Grimmelshausenstraße
245
6
27
231
31
6
Zuckmayerstraße
482282
222226
24
18
1
10
4
18
3
240
14
10
16 a
230
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29
8
12
475
Auenweg
11
9
Auenweg
228
251
18
26
17
Grimmelshausenstraße
2
16
15
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13 a
513 239
417 272
7
14
5
305
13
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244
279
I
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534 229246
II
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237
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310
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W
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I
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II
II
Bushaltestelle
Tor
0.30/8
Tor
Tor
Tor
Tor
Tor
Tor
Tor
Tor
Tor
Hecke
Hecke
Tor Tor
Tor Tor
Rampe
Rampe
Rampe
Rampe
Rampe
Rampe
Grün-fläche
Blatt 1Blatt 2
13,2813,51
Querschnitt2.02.752.752.06.502.10

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

960 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 15.03.2023 stattgefunden. Es wurde der aktuelle Stand der 
Planung vorgestellt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

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Details

Aktenzeichen
2378/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.08.2025
Erstellt
28.07.2025 08:03