AN/1008/2020
Siedlung Egonstraße in Stammheim sichern und weiterentwickeln!
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)
4596 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.08.2020 AN/1008/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 17.08.2020 Siedlung Egonstraße in Stammheim sichern und weiterentwickeln! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 17.08.2020 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die Siedlung Egonstraße in Stammheim als baurechtlichen Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB zu behandeln, 2. den preiswerten Wohnraum der Siedlung Egonstraße in Stammheim nachhaltig zu erhalten und den Bewohner*innen dadurch eine Entwicklungsperspektive zum Erhalt, zur Renovierung und zur maßvollen Nachverdichtung der Häuser z. B. durch Aufsto- ckung zuzusichern. Auch die Vergabe von Erbbaurechten soll geprüft werden. 3. eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bewohner*innen, der Fachverwaltung, insbe- sondere des Wohnungsamtes und eines zu beauftragenden Architektur- und Statik- Büros einzurichten, die am Beispiel der leerstehenden Wohnhäuser Egonstr.151 und 153 die vorhandene Bausubstanz, Maßnahmen zum Erhalt, zur Renovierung, zu einer - 2 - möglichen Erweiterung durch Anbau oder Aufstockung und eine maßvolle Nachver- dichtung auf Grundstücken von abgerissenen Gebäuden untersucht, dazu Vorschläge und Leitlinien auch für die gesamte Siedlung entwickelt und in einem Maßnahmen- und Kostenplan zusammenfasst, 4. das durch einen Brand vor zwei Jahren an der Gartenseite leicht beschädigte Wohn- haus Egonstr.100 und erst durch den Einbau von wirkungslosen Behelfsstützen 2 Jah- re lang unbewohnbar gemachte Gebäude sofort und unter Mitwirkung eines Statikers den notwendigen Renovierungsmaßnahmen zuzuführen. Damit wird das Wohnhaus mit geringem und absolut vertretbarem Aufwand wieder bewohnbar gemacht und der für die Familie mit Kindern und einem kranken Vater seit zwei Jahren herrschende skandalöse wohnungslose Zustand auf der Stelle beendet. Begründung: Am 18. Mai 2020 hat der Liegenschaftsausschuss beschlossen, dass die Mieter*innen die Wohngebäude der Siedlung Egonstraße auf Basis der geltenden Mietvereinbarungen wei- terhin unbefristet nutzen können. Zudem hat er beschlossen, dass keine weiteren Wohnge- bäude abgerissen werden. Laut Presseberichterstattung hindert dies die Verwaltung offensichtlich nicht daran, Häuser in der Siedlung Egonstraße weiter zu entmieten. Die Oberbürgermeisterin stellt das Bleibe- recht der Mieter*innen und eine Zukunftsperspektive für die Bewohner*innen sogar in Abre- de. Angesicht der massiven Fehlbedarfe auf dem Wohnungsmarkt, den insbesondere Oberbür- germeisterin Reker zu verantworten hat, ist diese Aussage ein Frontalangriff gegen bezahl- baren Wohnraum. Er bestätigt auf eindrückliche Weise, welchen Stellenwert die Wohnungs- politik für die aktuelle Stadtspitze hat. Die Antragsteller hingegen plädieren eindrücklich dafür, bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Die Möglichkeiten, die das Baugesetzbuch für die Entwicklung der Siedlung laut externer anwaltlicher Begutachtung bietet, müssen genutzt werden. Daher muss die Verwaltung end- lich einen Paradigmenwechsel hinsichtlich der baurechtlichen Einordnung der Siedlung Egonstraße vornehmen. Wird diese als Innenbereich nach § 34 BauGB betrachtet, ist eine - 3 - Sicherung und die Erarbeitung eines Zukunftskonzepts unter Beteiligung der Bewoh- ner*innen möglich und anzustreben. Unmittelbar geholfen werden muss jedenfalls der Familie im Wohnhaus Egonstraße 100, die nach einem Hausbrand im Wohnwagen leben muss – dieser Fall wurde bisher von der Ver- waltung verschwiegen. Hier müssen dringend die erforderlichen Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Begründung der Dringlichkeit: Eine Dringlichkeit ergibt sich bereits daraus, dass die Oberbürgermeisterin offenbar alles daran setzt, die Siedlung Egonstraße nicht zu erhalten. Dem ist eine eindeutige Beschluss- fassung entgegen zu setzen. Eine weitere Begründung ergibt sich daraus, der zurzeit im Wohnwagen lebenden Familie, Mieter*innen des Hauses Egonstraße 100, endlich wieder ein würdiges Dach über dem Kopf zu verschaffen. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1008/2020
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
- Datum
- 17.08.2020
- Erstellt
- 17.08.2020 13:06