1784/2025
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Baumaßnahmen
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Beschluss-Vorlage Nr. 1784/2025 Anlage – Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage konnte aufgrund von der Antragsfrist bis zum 31.05.2025 und einer anschließenden Bewertung und Priorisierung nach einer Bewertungsmatrix sowie intensiven und komplexen Abstimmungsbedarfs erst sehr kurzfristig vorgelegt werden. Der Verein benötigt durch eine Beschlussfassung im kommenden Sitzungslauf zwingend Planungssicherheit zur Durchführung der Maßnahme.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 1784/2025 Freigabedatum 27.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss für den All-American-Football Club Cologne e.V. zur Errichtung eines Leistungszentrums auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 427.043,69 € im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sport- förderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11 – Auszahlungen für Baumaßnah- men, Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 Sportbaubeihilfe zur Gewährung eines städtischen Zu- schusses an den All-American Football Club Cologne e.V. zur Errichtung eines Leistungszent- rums auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 427.043,69 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 8.540,87 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge 3.041,90 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln fördert mit der Sportförderrichtlinie im Sinne der allgemeinen Sportförderung die Neueinrichtung, Erweiterung, Modernisierung und Instandsetzung von Sportfreianlagen und Sporthochbauten, die sogenannte Bauförderung. Die Bauförderung ist Bestandteil des Förderprogramms „Sportinfrastruktur“ und trägt somit nachhaltig zu dessen Weiterentwicklung bei. Das Budget für investive Baubeihilfen für das Jahr 2025 ist nicht ausreichend, um allen För- deranträgen gerecht zu werden. Daher war eine Priorisierung für die Vergabe von Finanzmit- teln an Sportvereine für investive Bauförderungen erforderlich. Hierzu wurde eine entspre- chende Bewertungsmatrix von der Verwaltung unter Einbindung des Stadtsportbundes Köln erarbeitet, auf deren Grundlage die Verwaltung über die Bewilligung der Förderanträge ent- schieden hat. Mit dem Anteil minderjähriger Mitglieder, der Nähe zu Sozialräumen und der Be- völkerungsentwicklung in den Stadtteilen werden verschiedene und differenzierende Parame- ter zur Grundlage der Entscheidung der Verwaltung über die Vergabe der Mittel. Dies ge- schieht in Anlehnung an die Parameter, die maßgeblich für die Priorisierungen bei Kunstra- senplätzen oder dem Neubau/Generalsanierung von Vereinsheimen waren, soweit für sie bei Baubeihilfen eine analoge Anwendung sinnvoll ist. Eine festgelegte Bewertungsmatrix ermög- 3 licht im Ergebnis eine strukturierte und transparente Priorisierung der beantragten Baumaß- nahmen. In der Mitteilung an den Sportausschuss (1297/2025) vom 22.05.2025 wurde diese Bewer- tungsmatrix vorgestellt und vom Sportausschuss zu Kenntnis genommen. Im Rahmen dieser Bewertungsmatrix wurde eine Prioritätenliste erstellt. Der All-American Football Club Cologne e.V. ist demnach mit seinem Antrag auf Bauförderung für die Errichtung eines Leistungszent- rums im Hinblick auf das Budget für investive Bauförderung mit dem vorhandenen Budget für investive Baubeihilfe zu fördern. Der All-American Football Club Cologne e.V. möchte im Zuge einer Vereinsbaumaßnahme ein Leistungszentrum auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd errichten und soll dafür eine Förde- rung aus dem Landesförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ in Höhe von 52,4 % erhal- ten. Die Stadt Köln sieht vor, diese Förderung auf 87,5 % der Gesamtbaukosten aufzusto- cken. Die Gewährungen von Aufstockungen für Förderungen aus dem Landesförderpro- gramm wurden vom Sportausschuss in der Vergangenheit beschlossen (Vorlage 0994/2020). Bei der fachlichen und preislichen Prüfung durch die Staatskanzlei des Landes NRW bzw. die NRW.Bank wurden die förderfähigen Gesamtkosten des Bauvorhabens auf 1.216,757,36 € festgelegt. Gem. der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung aus dem Jahr 2023 kann die Förderung bis zu 87,5% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 600.000,00 €, betragen. Dem All-American Football Club Cologne e.V. werden im Rah- men der aufstockenden Baubeihilfe somit 35,1 % der Gesamtbaukosten gewährt. Dies ent- spricht einer Fördersumme von 427.043,69 €. Die Gesamtbaukosten werden wie folgt aufgeteilt: Projektkosten gesamt: 1.216.757,36 € Eigenanteil: 152.094,97 € 12,5 % Zuschuss Moderne Sportstätten 2022: 637.619,00 € 52,4 % Fördersumme Stadt Köln: 427.043,69 € 35,1 % Der All-American Football Club Cologne e.V. hat bei der NRW.Bank nachzuweisen, dass un- ter Inanspruchnahme der vorgesehenen Förderung des Landes und der Stadt Köln die Finan- zierung der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist. Für die Investition wurde im Jahr 2022 bereits ein Mietvertrag zwischen der Stadt Köln und dem All-American Football Club Cologne e.V. über die zu bebauende Fläche abgeschlossen. Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht sind alle Haushaltspositionen laufend hinsicht- lich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Die investiven Baubeihilfen dienen der Unterstützung der Arbeit in den Sportvereinen. Sie sor- gen für den zwingend erforderlichen Strukturerhalt der Sportvereine und damit einhergehend für die Erhaltung des unverzichtbaren Breitensportangebotes in Köln. Gleichzeitig leisten sie einen maßgeblichen Beitrag für die städtische Sportinfrastruktur. Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei- nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters- gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver- schiedene Belastungen und Barrieren erleben. 4 Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln nicht nur materiell, es schafft auch einen nicht zu beziffernden ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. Als wichtige Bindeglieder in der Gesellschaft tragen sie in höchstem Maße nicht nur zur kör- perlichen und geistigen Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Ge- meinschaftserfahrungen in Sportvereinen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt. Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr- nehmen zu können. Aus diesem Grund ist die Baumaßnahme des All-American Football Club e.V. im Rahmen der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung notwendig. Finanzierung Im Haushaltsplan 2025/2026, stehen im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 11- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei der Finanzstelle 5200-0801-0-AZ01 ( Sportbaubeihilfe) Mittel in Höhe von 427.043,69 € zur Verfügung. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren bilanzielle Abschrei- bungen in Höhe von 8.540,87€ p. a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801, in der Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus entstehen Fertigstellung (Ende 2026) Erträge durch die Auflösung des PRAPs in Höhe von 3.041,90 €, die auf der Basis des Vereinsanteils und der Nutzungsdauer von 50 Jahren berechnet und im Teilergebnisplan des Sportamtes, Produktgruppe 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 7 – andere sonstige ordentliche Erträge ver- einnahmt werden. Der All-American Football Club Cologne e.V. wird die Baumaßnahme durch- führen und seinen Eigenanteil dazu beitragen. Die Finanzierung des Eigenanteils kann der Ver- ein nachweisen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1784/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 03.06.2025 09:23