3037/2018
Mündliche Anfrage von RM Hegenbarth in Ratssitzung vom 29.08.2018
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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3037_ Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 13.09.2018 3037/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 18.09.2018 Mündliche Anfrage von RM Hegenbarth in Ratssitzung vom 29.08.2018 Bei der Ratssitzung am 29.08.2018 gab es eine mündliche Anfrage von RM Hegenbarth bezüglich Rücklagenbildung bei Vereinen für Kunstrasenbelagswechsel. Da zu diesem Thema offensichtlich noch Fragen bestehen, möchte die Sportverwaltung mit dieser Mitteilung zu diesem Thema für Aufklärung sorgen. Bei Kunstrasenplätzen, die durch die Stadt errichtet wurden, sind die Vereine nicht in der Pflicht, für die Erneuerung des Belags zu sorgen. Hierbei wird der Belagswechsel komplett von städtischer Seite übernommen. Mit der neuen Prioritätenliste für die Jahre 2018-2020 wurde der Belagswechsel für drei Plätze pro Jahr beschlossen. Jeder Belagswechsel löst inkl. aller Arbeiten und Entsorgung des alten Belages Brutto-Kosten in Höhe von ca. 300.000,-- € aus. D.h., die Sportverwaltung rechnet mit jährlichen Kosten für die Belagswechsel von ca. 900.000,-- €. In 2018 werden für die Sanierung von 3 Plätzen die bereitgestellten LVR-Mittel verwendet. Ab 2019 ff. sind im Haushaltsplan konsumtive Mit- tel in Höhe von 900.000,-- € veranschlagt. Insoweit ist eine Änderung zu der Aussage in der Beant- wortung der Anfrage der Piraten (Vorlage Nr. 0867/2016) eingetreten. Bei den Plätzen, die im Rahmen von Fördermaßnahmen durch die Vereine umgebaut werden, wurde bereits mit der Vorlage 3228/2017 eine Anfrage der Ratsgruppe GUT beantwortet, die im Folgenden aufgeführt wird: 1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Vereine ausreichend Rücklagen zur Platzsanierung bilden? Die Vereine werden bereits bei der Antragstellung auf die Nutzungszeit eines Kunstrasenplatzes und die groben Kosten für die Erneuerung des Kunstrasenbelags informiert und ihnen wird dringend emp- fohlen, entsprechende Rücklagen für die zukünftigen Kosten einzuplanen. Außerdem wird der Verein auf die Möglichkeit einer Bezuschussung im Rahmen der städtischen Förderrichtlinien informiert. 2. Ist geplant, die Sanierungsmaßnahmen für die Kunstrasenplätze, die im Schnitt nach 15 Jahren nötig sind, ebenfalls zu bezuschussen und was passiert, wenn der Platz vorzeitig saniert werden muss? Gem. Ziffer 3 der maßgeblichen Richtlinie „Bauförderung“ ist vorgegeben, dass der Austausch eines Kunstrasenbelags mit bis zu 87,5 % (nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel) gefördert wird. Dieser Austausch ist abhängig von der Pflege und der Nutzungsfrequenz des Platzes 1. Derzeit ist von einer Nutzungsdauer von 12 – 15 Jahren auszugehen. Soweit die Nutzung des Kunstrasenplatzes im Rahmen der Vorgaben erfolgt und die Pflege des Vereins nachweislich sachge- recht erfolgte, wird die Verwaltung evtl. notwendige frühzeitige Erneuerungsmaßnahmen nach Einzel- fallprüfung ebenfalls im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten bezuschussen. 2 3. Bei den hohen Investitionssummen für die Kunstrasenplätze: Überprüft die Stadt die sachgemäße Pflege der bezuschussten Plätze? Die Sportverwaltung überprüft durch Ihre Sportstättenunterhaltungsarbeiter den Pflegezustand der Anlagen in einem regelmäßigen Turnus. Den Vereinen wurden im Rahmen der Übergabe der Plätze die Pflegeanleitungen der Hersteller übergeben. Darüber hinaus erfolgt eine Einführungsveranstal- tung mit den für die Platzpflege verantwortlichen Vereinsmitgliedern zur Einweisung durch Mitarbeiter des Sportamtes in Verbindung mit dem Kunstrasensystemhersteller. Wie in der Vorlage 2418/2018 der Politik zum Beschluss vorgelegt, beabsichtigt die Verwaltung die Vereine durch die Unterstützung bei der Beschaffung von Pflegegeräten und zusätzliche Pflegelehr- gänge in die Lage zu versetzen, die Kunstrasenplätze fachmännisch in Stand zu halten und die Nut- zungszeit zu maximieren. Gez. Dr. Klein
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 24.10.2017 3228/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 07.12.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Anfrage der Ratsgruppe GUT - Hohe Folgekosten bei Kunstrasenplätzen (AN1344/2017) Text der Anfrage: 1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Vereine ausreichend Rücklagen zur Platzsanierung bil- den? 2. Ist geplant, die Sanierungsmaßnahmen für die Kunstrasenplätze, die im Schnitt nach 15 Jahren nötig sind, ebenfalls zu bezuschussen und was passiert, wenn der Platz vorzeitig saniert wer- den muss? 3. Bei den hohen Investitionssummen für die Kunstrasenplätze: Überprüft die Stadt die sachge- mäße Pflege der bezuschussten Plätze? 4. Wieso darf ein bezuschusster Kunstrasenplatz Kork als Einstreumittel verwenden, ein Platz der von der Stadt gebaut wird, aber nicht? 5. Welche Bemühungen unternimmt die Stadt Köln, Kork als Einstreumittel zertifizieren zu lassen und steht Sie im Austausch mit der Stadt Hamburg, die Korkgranulat seit 2007 auf Ihren Kunst- rasen testet? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Die Vereine werden bereits bei der Antragstellung auf die Nutzungszeit eines Kunstrasenplatzes und die groben Kosten für die Erneuerung des Kunstrasenbelags informiert und ihnen wird dringend emp- fohlen, entsprechende Rücklagen für die zukünftigen Kosten einzuplanen. Außerdem wird der Verein auf die Möglichkeit einer Bezuschussung im Rahmen der städtischen Förderrichtlinien informiert. Zu 2. Gem. Ziffer 3 der maßgeblichen Richtlinie „Bauförderung“ ist vorgegeben, dass der Austausch eines Kunstrasenbelags mit bis zu 87,5 % (nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel) gefördert wird. Dieser Austausch ist abhängig von der Pflege und der Nutzungsfrequenz des Platzes 1. Derzeit ist von einer Nutzungsdauer von 12 – 15 Jahren auszugehen. Soweit die Nutzung des Kunstrasenplatzes im Rahmen der Vorgaben erfolgt und die Pflege des Vereins nachweislich sachge- recht erfolgte, wird die Verwaltung evtl. notwendige frühzeitige Erneuerungsmaßnahmen nach Einzel- fallprüfung ebenfalls im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten bezuschussen. Zu 3. Die Sportverwaltung überprüft durch Ihre Sportstättenunterhaltungsarbeiter den Pflegezustand der Anlagen in einem regelmäßigen Turnus. Den Vereinen wurden im Rahmen der Übergabe der Plätze die Pflegeanleitungen der Hersteller übergeben. Darüber hinaus erfolgt eine Einführungsveranstal- tung mit den für die Platzpflege verantwortlichen Vereinsmitgliedern zur Einweisung, durch Mitarbeiter des Sportamtes in Verbindung mit dem Kunstrasensystemhersteller. 2 Zu 4. Die Stadt Köln hat den angeführten Kunstrasenplatz als eigene Versuchsanlage, ähnlich den Anlagen der Stadt Hamburg erstellen lassen, um sich einen eigenen Eindruck zu Kork als Einstreumaterial für Kunstrasenbeläge machen zu können. Die Verwendung ist ein Einzelfall, der nur durch die vertragli- che Verlängerung der Gewährleistung auf 10 Jahre des Auftragnehmers stattgegeben wurde. Die flächendeckende Verwendung von Kork als Infill-Material ohne Zertifizierung findet aus folgenden Gründen nicht statt. Kork als Infill-Material für Kunstrasenplätze ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der DIN-Norm 18035 – 7 / DIN EN 15330 – 1 enthalten und nicht zertifiziert. Ein Kunstrasensystem be- steht aus vielen Einzelkomponenten (von unten nach oben): elastische Tragschicht bzw. Elastik- schicht / Kunstrasenteppich / Polverfüllung Sand / Polverfüllung Granulat (EPDM / TPE / SBR). Diese Komponenten müssen alle einzeln der DIN Norm entsprechen und einer Güteüberwachung unterzo- gen werden, dazu müssen die einzelnen Komponenten zusätzlich als Gesamtsystem geprüft werden, um eine Akkreditierung als DIN gerechtes und zertifiziertes Kunstrasensystem zu erhalten. Die Ver- wendung eines nicht geprüften Einzelbaustoffs, in diesem Fall Kork, im Gesamtsystem lässt das Prüfzeugnis des Gesamtsystems erlöschen. Würde die Stadt Köln, als öffentlicher Auftraggeber, die Ausschreibungsparameter von Kunststoffra- sensystemen für nicht zertifizierte Baustoffe (in diesem Falle Einstreugranulat aus Kork) öffnen, wäre dadurch die Zertifizierung des Gesamtsystems nicht mehr gegeben. Darüber hinaus wäre es für den ausführenden Unternehmer möglich, Bedenken gegen die Ausführungsvariante anzumelden und eine Freistellung von der Gewährleistung zu fordern. In diesem Falle würde das gesamte Haftungsrisiko bei der Stadt Köln liegen. Darüber hinaus birgt die Verwendung von nicht zertifiziertem Material weitere Problempunkte, da ent- scheidende Produktparameter nicht abschließend geklärt sind. Hier z. B.: die Definition der für die Nutzung benötigten technischen und umweltrelevanten Eigen- schaften, sowie die Parameter für die Entnahme des Korkmaterials aus der Natur (Zertifizierung / Verhinderung von Raubbau). Zu 5. Die Sportverwaltungen der Stadt Hamburg und der Stadt Köln stehen in engem Austausch. Wie selbst angeführt, ist die Verwendung von Kork als Infill-Material im Stadtgebiet Hamburg ein groß angelegter Modellversuch, um die Produkteigenschaften über einen längeren Zeitraum beobachten zu können. Ohne vorliegende abschließende Ergebnisse, die in einer Zertifizierung und Prüfung des Materials als Systembaustoff münden, ist eine Verwendung des Materials im Kölner Stadtgebiet aus den oben genannten Gründen nicht vorgesehen. Die Zertifizierung von Kork als Infill-Material für Kunstrasenbeläge unterliegt dem Normungsaus- schuss der DIN. Die Stadt Köln kann auf den Zertifizierungsprozess bzw. den Normenausschuss als unabhängiges Gremium keinen Einfluss nehmen. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3037/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 13.09.2018
- Erstellt
- 12.09.2018 11:45