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V/0173/2012

Mögliche Sicherungsmaßnahmen des Hafenseitenweges im Bereich der OSMO-Hallen

Vorlagen 23.02.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 08.03.2012, TOP 5.2

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Gutachten_DrBökamp

3323 Zeichen

m 1

— - Dr.-Ing. Heinrich Bökamp

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp Im Derdel 13 48161 Münster

Stadt Münster

Bauordnungsamt

Herr Lohaus

48127 Münster 27.02.12
Dr.Bö-lip

Hallentragwerke auf dem ehemaligen OSMO - Gelände
hier: Ihr Schreiben vom 21.02.2012

Sehr geehrter Herr Lohaus,
sehr geehrte Damen und Herren,

zur Sicherung der Begehbarkeit des Hafenseitenweges sind im Wesentlichen vier
Maßnahmen erforderlich:

1. Sicherung der Giebelkonstruktion der Halle 2 a am Kopfende

Dies kann z.B. durch Einbau einer Stahlkonstruktion, bestehend aus einem
Querträger und Schrägabstützungen, erfolgen.

Mit dem Querträger kann die Fassade im oberen Drittelspunkt auf gesamter Breite
angeschlossen und gestützt werden. Die Belastung der Querträger ist über
Schrägabstützungen in den Boden abzuleiten. Die erforderliche Anzahl der
Schrägabstützungen (>3) ergibt sich aus der Dimensionierung des Querträgers.

Die Ertüchtigungskonstruktion kann sowohl an der Innenseite wie auch an der
Außenseite angeordnet werden.

2. Teilweiser Rückbau der Überdachung des Hafenseitenweges im Bereich der
Pr Halle 4a + 5a

In diesem Bereich ist die geschädigte Dachhaut einschließlich Fassade aus
Faserzementplatten abzunehmen, zu entsorgen bzw. sicher zu lagern und die in den
Knotenpunkten stark geschwächte tragende Holzkonstruktion (2 Felder) zurück zu
bauen. Eine partielle Ertüchtigung insbesondere des horizontal liegenden Brett-
schichtholzbinders scheidet auf Grund des Zustandes im Knotenpunkt aus.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp a Beratender Ingenieur a Prüfingenieur für Baustatik - Massiv- u. Metallbau = Prüfer für bautechnische Nachweise

im Eisenbahnbau - Tätigkeitsbereiche Stahlbau und Massivbau = Staatl. anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit

und Schall- und Wärmeschutz s öbuv Sachverständiger - Konstruktiver Ingenieurbau m Schweißfachingenieur

Adresse: Im Derdel 13 48161 Münster = Tel. (02534) 610-0 m Fax (02534) 610-222 m www.thomas-boekamp.de h.boekamp@thomas-boekamp.de
Konten: Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50) Kto 95 025 011 m Volksbank Münster (BLZ 401 600 50) Kto 5 967 800 m USt-IdNr. DE814078595

3. Sicherung der Giebelkonstruktion der Halle 6a am oberen Ende

Die Sicherung kann hier in Anerkennung an die Lösung für Halle 2a erfolgen.

Die Sicherung kann über einen Querträger aus Stahl im oberen Drittelspunkt die
Lasten insbesondere aus Wind aufnehmen und über Schrägabstützungen aus Stahl

in den Baugrund ableiten.

4. Ertüchtigung der Holzstützen in der Achse zwischen den Hallen 4a und 5a

Die aus mehreren Querschnitten zusammengesetzten geschädigten Holzstützen
sind durch Schwerlaststützen zu entlasten bzw. abzufangen.

Die Abschätzung des Kostenaufwandes für die Realisierung der genannten Sicherungs-
maßnahmen erfolgt anhand vorhandener Vergleichspreise von den in der Vergangenheit

bereits von mir begleiteten Maßnahmen.

Insgesamt ergibt sich nach aktuellen Ansätzen ein Kostenaufwand für die genannten 4

Punkte von ca. 78.000,- €.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird daran erinnert, dass die Maßnahmen mit dem
Ziel der sicheren Nutzung des Hafenseitenweges ausgewählt wurden. Eine Hallennutzung

ist unabhängig davon weiter nicht gesichert.

Münster, den 27.02.2012

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Osmo_Lageplan

579 Zeichen

| Tragwerk ohne augenscheinlich erkennbare Beeinträchtigungen

Post Parkplatz

U] Standsicherheitsrelevante Beeinträchtigungen im Tragwerk
| (Sperrung erforderlich!)

Innenhof

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Büro und

Halle - Wenmeyer - Holzlager Werkstatt

Anlage 1 zur
NSLAG Reims gutachterlichen
Stellungnahme

Parkplatz

_ _ Vordach Holzlager

mm Ü Thomas & Bökamp

Ingenieurgesellschaft mbH
Im Derdel 13
48161 Münster

Berichtsvorlage

3116 Zeichen

V/0173/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bauordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mögliche Sicherungsmaßnahmen des Hafenseitenweges im Bereich der OSMO-Hallen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Die für die Verkehrssicherungspflicht der OSMO -Hallen verantwortlichen Eigentümer ( Investo-
rengemeinschaft Deilmann/Kresing für den Bereich zwischen Schillerstraße bis Hafenweg) sowie 
der Insolvenzverwalter Michael Mönig (für den Bereich zwischen Hafenweg und Wasser) beau f-
tragten im Januar 2012 den öffentlich bestellten Sachverständigen Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, die 
Standsicherheit der vorhandenen Gebäude zu prüfen. 
 
In seinem Gutachten kommt der Sachverständige Dr.-Ing. Heinrich Bökamp  zu dem Ergebnis, 
dass die Standsicherheit mehrer Gebäude und Gebäudeteile nicht mehr gewährleistet ist und 
teilweise akute Einsturzgefahr besteht. Darauf hin wurde seitens der Eigentümer am 26.01.2012 
eine Absperrung der OSMO -Hallen veranlasst. Von der Sperrung ist auch der parallel zum H a-
fenbecken verlaufende Hafenseitenweg betroffen. Aufgrund der Initiative der Eigentümer musst e 
die Verwaltung nicht ordnungsbehördlich tätig werden. 
 
In der Pressekonferenz vom 27.01.2012 wurde seitens der Stadt erläutert, dass die Sperrung des 
Hafenseitenweges bedauert wird.  In diesem Zusammenhang wurde zugesagt , zu prüfen , wie 
hoch die Kosten fü r eine provisorische Sicherung des Hafenseitenweges sind. Hierüber ist auch 
bereits in den lokalen Medien berichtet worden. 
 
Auch in der Sitzung des Planungsausschusses am 02.02.2012 hat die Verwaltung die Situation 
anhand des Gutachtens erläutert und eine Prüfung durch den Gutachter zugesagt.  
 
Nunmehr liegt das ergänzende Gutachten des Sachverständigen vom 27.02.2012 (s. Anlage) 
vor. Hieraus geht hervor, welche Sicherungsmaßnahmen für eine provisorische Sicherung des 
Hafenseitenweges erforderlich sind und  mit welchen Kosten für diese Maßnahmen zu rechnen 
ist. 
 
Ausweislich des Gutachtens sind zur Sicherung des Hafenseitenweges im Wesentlichen vier 
Maßnahmen nötig: 
 
1. Sicherung der Giebelkonstruktion der Halle 2a am Kopfende 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0173/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Lohaus 
Ruf: 
492-6300 
E-Mail: 
Lohaus@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.02.2012 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0173/2012 
 
2. Teilweiser Rückbau der Überdachung  des Hafenseitenweges im Bereich der Hallen 4a 
und 5a 
 
3. Sicherung der Giebelkonstruktion der Halle 6a am oberen Ende 
 
4. Ertüchtigung der Holzstützen in der Achse zwischen den Hallen 4a und 5a 
 
Der Sachverständige weist darauf hin, dass eine Hallennutzung unab hängig von den Sich e-
rungsmaßnahmen weiterhin nicht gesichert ist. 
 
Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen belaufen sich nach Angaben des Sachverständigen 
auf ca. 78.000 €. 
 
Haushaltsmittel für eine provis orische Sicherung des Hafenseitenweges stehen nicht zur Verfü-
gung.  
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Gutachten des Dr.-Ing. Heinrich Bökamp vom 27.02.2012  
Übersichtsplan OSMO-Hallen

Beratungsverlauf (1)

08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schillerstraße
  • Hafenweg
  • Im Derdel 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0173/2012
Typ
Vorlagen
Datum
23.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37