1850/2022
Beantwortung der Anfrage von RM Zimmermann (GUT Köln) betreffend "Viva Colonius" (AN/1083/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
6358 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/3-1 Vorlagen-Nummer 08.09.2022 1850/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 08.09.2022 Beantwortung der Anfrage von RM Zimmermann (GUT Köln) betreffend "Viva Colonius" (AN/1083/2022) Der Einzelmandatsträger Herr Thor Zimmermann bat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie lauten die Antworten der Verwaltung auf oben zitierten Prüfungsauftrag (AN/0944/2019) des Rates vom 09. Juli 2019? 2. In der Beantwortung (Vorlage 0587/2021) einer Anfrage der ehemaligen Ratsgruppe GUT schreibt die Verwaltung im Februar 2021 unter Punkt 2, dass unter Beteiligung professioneller Interessenten Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollen, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Wann kann der Rat mit der Vorlegung dieser Lösungsvorschläge rechnen? 3. War es bislang Teil der Überlegungen, dass die Stadt Köln selbst Betreiberin der Aussichts- plattform auf dem Colonius wird, etwa als moderne „Bildungseinrichtung“ hinsichtlich Heimat- geschichte/Stadtentwicklung/Empowerment…? Wie beurteilt die Verwaltung solche Überle- gungen? 4. Nachdem der Colonius unter Denkmalschutz steht: Welche Fördermöglichkeiten (Stadt/Land/Bund/EU) stehen aktuell für eine Sanierung des Colonius potentiell zur Verfü- gung? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1. Zu den im Prüfauftrag benannten Aspekten konnte folgendes ermittelt werden: Welche Bedeutung und Potentiale hat der Colonius für Köln? Dem Colonius kommt zweifelsohne stadtbildprägende Wirkung zu. Er steht aber anders als der Dom, die Hohenzollernbrücke oder die Romanischen Kirchen nicht synonym für Köln. Auch wirkt er „von außen“, d.h. durch seine Präsenz im Stadtbild, nicht jedoch durch seine Funktion und die nur noch Älteren bekannte Möglichkeit, von ihm herab auf die Stadt zu bli- cken. Daran anknüpfend bedarf es bzgl. der die Funktion ergänzenden Aussichtsplattform einer „Po- tentialanalyse“ bzw. Entwicklung eines Business Case unter Federführung der Eigentümerin. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln auf die Deutsche Funkturm GmbH einzuwirken, mit 2 dem Ziel die Aussichtsplattformen im Colonius wieder öffentlich zugänglich zu machen? Es besteht kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch, der die Stadt Köln in die Lage ver- setzen würde, die Deutsche Funkturm GmbH zur wieder Zugänglichmachung zu verpflichten. Da die Eigentümerin hierzu jedoch schon aus eigenem Antrieb bereit ist, kann die Stadt Köln z.B. durch die Vermittlung geeigneter Nutzungsinteressenten und die Unterstützung bei der Akquise von Fördergeldern unterstützen. Gibt es im Rahmen der Wirtschaftsförderung Möglichkeiten, private Investoren bei vorge- schriebenen Sanierungsmaßnahmen zu fördern? Förderwege im Kontext der Wirtschaftsförderung sind derzeit nicht ersichtlich. Vielmehr kom- men hier primär Fördermittel aus dem Kontext des Denkmalschutzes bzw. der Kulturförderung in Betracht. Welche Kosten würden auf die Stadt Köln zukommen, wenn sie selbst als Pächterin auftreten würde? Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen konnte die grundsätzliche Möglichkeit einer Wie- dereröffnung trotz signifikant gestiegener Anforderungen an den Brandschutz geklärt werden. Über die Kosten der Herrichtung und daraus abgeleitet die Pachtkonditionen liegen dagegen keine Erkenntnisse vor. Welche Fördermöglichkeiten gibt es durch Land/Bund/EU? Wäre es in diesem Zusammen- hang sinnvoll den Colonius unter Denkmalschutz zu stellen? Die zwischenzeitlich erfolgte denkmalrechtliche Unterschutzstellung war die zwingende Vo- raussetzung, um das Bauwerk trotz stark gestiegener baurechtlicher Anforderungen wieder für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grundsätzlich kommen private und öffentliche Förderangebote, primär im Kontext des Denk- malschutzes in Betracht. Eine passgenaue Adressierung dieser Förderangebote kann jedoch erst nach Festlegung der zukünftigen Nutzung erfolgen. Zu 2. Die wichtigste Voraussetzung für alle weiteren Überlegungen einer zukünftigen Nutzung des Fernsehturms und die Beantragung der erforderlichen Sanierungszuschüsse war die gerade erfolgte Eintragung des „Colonius“ in die Denkmalliste der Stadt Köln. In Abstimmung mit dem Erbbaurechtsnehmer soll zeitnah geklärt werden, ob ein Unternehmen, das Erfahrung in der Bewirtschaftung von Funktürmen hat, als Ankermieter in Frage kommt. Zu 3. Die Stadt Köln hat ein großes Interesse daran, den Colonius als wichtiges Identifikationsbau- werk für alle Kölner*innen und Besucher*innen wieder erlebbar zu machen. Ein städtischer Bedarf, der über eine evtl., stundenweise Anmietung der Aussichtsplattform z.B. für eine Präsentation hin- ausgeht, konnte bislang noch nicht identifiziert werden. Vielmehr stand im Fokus aller bisherigen Überlegungen, die Plattform wieder öffentlich zugänglich zu machen, um allen Besuchenden die Mög- lichkeit dieses einmaligen Ausblicks zu ermöglichen. Neben klassischen Nutzungen wie der Gastro- nomie kommen Events und Empfänge in Betracht. Zu 4. Wie bereits in der Stellungnahme (0587/2021) im Hauptausschuss am 22.02.2021 zur Anfrage (AN/0260/2021) ausgeführt, standen die Fernsehtürme in Hamburg, Dresden, Frankfurt a.M. und Nürnberg entweder vor ihrer Sanierung bereits unter Denkmalschutz oder wurden unter Denkmal- schutz gestellt, da so die Sanierungszuschüsse aus der Kulturförderung leichter zu beantragen wa- ren. Der Bund hat sich in den vorgenannten Fällen jeweils mit 50% an den Kosten beteiligt. Die Betei- 3 ligungen der jeweiligen Bundesländer wurden mit den Städten bilateral verhandelt, liefen aber über- wiegend auf eine Kostenteilung heraus. Hinsichtlich einer möglichen Förderung durch den Bund gab es seitens der Verwaltung bereits eine erste Korrespondenz mit der Beauftragten der Bundesregie- rung für Kultur und Medien. Wie unter Punkt 2 ausgeführt, liegen die Voraussetzungen für eine künftige Nutzung der Aussichts- plattform durch die Eintragung des „Colonius“ in die Denkmalliste jetzt vor. Nach einer Abstimmung mit dem Erbbaurechtsnehmer, werden die Sanierungszuschüsse beantragt. Die Verwaltung wird den Liegenschaftsausschuss über die weitere Entwicklung unterrichten. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Hohenzollernbrücke
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Details
- Aktenzeichen
- 1850/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 08.09.2022
- Erstellt
- 31.05.2022 13:49