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1850/2022

Beantwortung der Anfrage von RM Zimmermann (GUT Köln) betreffend "Viva Colonius" (AN/1083/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 08.09.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

6358 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/3-1 
Vorlagen-Nummer 08.09.2022 
 1850/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 08.09.2022 
 
Beantwortung der Anfrage von RM Zimmermann (GUT Köln) betreffend "Viva Colonius" 
(AN/1083/2022) 
Der Einzelmandatsträger Herr Thor Zimmermann bat um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie lauten die Antworten der Verwaltung auf oben zitierten Prüfungsauftrag (AN/0944/2019) 
des Rates vom 09. Juli 2019? 
 
2. In der Beantwortung (Vorlage 0587/2021) einer Anfrage der ehemaligen Ratsgruppe GUT 
schreibt die Verwaltung im Februar 2021 unter Punkt 2, dass unter Beteiligung professioneller 
Interessenten Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollen, die dem Rat zur Entscheidung 
vorgelegt werden. Wann kann der Rat mit der Vorlegung dieser Lösungsvorschläge rechnen? 
 
3. War es bislang Teil der Überlegungen, dass die Stadt Köln selbst Betreiberin der Aussichts-
plattform auf dem Colonius wird, etwa als moderne „Bildungseinrichtung“ hinsichtlich Heimat-
geschichte/Stadtentwicklung/Empowerment…? Wie beurteilt die Verwaltung solche Überle-
gungen? 
 
4. Nachdem der Colonius unter Denkmalschutz steht: Welche Fördermöglichkeiten 
(Stadt/Land/Bund/EU) stehen aktuell für eine Sanierung des Colonius potentiell zur Verfü-
gung? 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
 
Zu 1. Zu den im Prüfauftrag benannten Aspekten konnte folgendes ermittelt werden: 
 
 
Welche Bedeutung und Potentiale hat der Colonius für Köln?  
 
Dem Colonius kommt zweifelsohne stadtbildprägende Wirkung zu. Er steht aber anders als 
der Dom, die Hohenzollernbrücke oder die Romanischen Kirchen nicht synonym für Köln. 
Auch wirkt er „von außen“, d.h. durch seine Präsenz im Stadtbild, nicht jedoch durch seine 
Funktion und die nur noch Älteren bekannte Möglichkeit, von ihm herab auf die Stadt zu bli-
cken.  
Daran anknüpfend bedarf es bzgl. der die Funktion ergänzenden Aussichtsplattform einer „Po-
tentialanalyse“ bzw. Entwicklung eines Business Case unter Federführung der Eigentümerin.  
 
 
Welche Möglichkeiten hat die Stadt Köln auf die Deutsche Funkturm GmbH einzuwirken, mit

2 
 
dem Ziel die Aussichtsplattformen im Colonius wieder öffentlich zugänglich zu machen?  
 
Es besteht kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch, der die Stadt Köln in die Lage ver-
setzen würde, die Deutsche Funkturm GmbH zur wieder Zugänglichmachung zu verpflichten. 
Da die Eigentümerin hierzu jedoch schon aus eigenem Antrieb bereit ist, kann die Stadt Köln 
z.B. durch die Vermittlung geeigneter Nutzungsinteressenten und die Unterstützung bei der 
Akquise von Fördergeldern unterstützen.  
 
 
Gibt es im Rahmen der Wirtschaftsförderung Möglichkeiten, private Investoren bei vorge-
schriebenen Sanierungsmaßnahmen zu fördern?  
 
Förderwege im Kontext der Wirtschaftsförderung sind derzeit nicht ersichtlich. Vielmehr kom-
men hier primär Fördermittel aus dem Kontext des Denkmalschutzes bzw. der Kulturförderung 
in Betracht.  
 
 
Welche Kosten würden auf die Stadt Köln zukommen, wenn sie selbst als Pächterin auftreten 
würde?  
 
Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen konnte die grundsätzliche Möglichkeit einer Wie-
dereröffnung trotz signifikant gestiegener Anforderungen an den Brandschutz geklärt werden. 
Über die Kosten der Herrichtung und daraus abgeleitet die Pachtkonditionen liegen dagegen 
keine Erkenntnisse vor. 
 
 
Welche Fördermöglichkeiten gibt es durch Land/Bund/EU? Wäre es in diesem Zusammen-
hang sinnvoll den Colonius unter Denkmalschutz zu stellen?  
 
Die zwischenzeitlich erfolgte denkmalrechtliche Unterschutzstellung war die zwingende Vo-
raussetzung, um das Bauwerk trotz stark gestiegener baurechtlicher Anforderungen wieder für 
die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich zu machen.  
 
Grundsätzlich kommen private und öffentliche Förderangebote, primär im Kontext des Denk-
malschutzes in Betracht. Eine passgenaue Adressierung dieser Förderangebote kann jedoch 
erst nach Festlegung der zukünftigen Nutzung erfolgen.  
 
 
Zu 2. Die wichtigste Voraussetzung für alle weiteren Überlegungen einer zukünftigen Nutzung des 
Fernsehturms und die Beantragung der erforderlichen Sanierungszuschüsse war die gerade erfolgte 
Eintragung des „Colonius“ in die Denkmalliste der Stadt Köln. 
  
In Abstimmung mit dem Erbbaurechtsnehmer soll zeitnah geklärt werden, ob ein Unternehmen, das 
Erfahrung in der Bewirtschaftung von Funktürmen hat, als Ankermieter in Frage kommt. 
 
Zu 3. Die Stadt Köln hat ein großes Interesse daran, den Colonius als wichtiges Identifikationsbau-
werk für alle Kölner*innen und Besucher*innen wieder erlebbar zu machen. Ein städtischer Bedarf, 
der über eine evtl., stundenweise Anmietung der Aussichtsplattform z.B. für eine Präsentation hin-
ausgeht, konnte bislang noch nicht identifiziert werden. Vielmehr stand im Fokus aller bisherigen 
Überlegungen, die Plattform wieder öffentlich zugänglich zu machen, um allen Besuchenden die Mög-
lichkeit dieses einmaligen Ausblicks zu ermöglichen. Neben klassischen Nutzungen wie der Gastro-
nomie kommen Events und Empfänge in Betracht. 
 
Zu 4. Wie bereits in der Stellungnahme (0587/2021) im Hauptausschuss am 22.02.2021 zur Anfrage 
(AN/0260/2021) ausgeführt, standen die Fernsehtürme in Hamburg, Dresden, Frankfurt a.M. und 
Nürnberg entweder vor ihrer Sanierung bereits unter Denkmalschutz oder wurden unter Denkmal-
schutz gestellt, da so die Sanierungszuschüsse aus der Kulturförderung leichter zu beantragen wa-
ren. Der Bund hat sich in den vorgenannten Fällen jeweils mit 50% an den Kosten beteiligt. Die Betei-

3 
 
ligungen der jeweiligen Bundesländer wurden mit den Städten bilateral verhandelt, liefen aber über-
wiegend auf eine Kostenteilung heraus. Hinsichtlich einer möglichen Förderung durch den Bund gab 
es seitens der Verwaltung bereits eine erste Korrespondenz mit der Beauftragten der Bundesregie-
rung für Kultur und Medien.  
 
 
Wie unter Punkt 2 ausgeführt, liegen die Voraussetzungen für eine künftige Nutzung der Aussichts-
plattform durch die Eintragung des „Colonius“ in die Denkmalliste jetzt  vor. Nach einer Abstimmung 
mit dem Erbbaurechtsnehmer, werden  die Sanierungszuschüsse beantragt. Die Verwaltung wird den 
Liegenschaftsausschuss über die weitere Entwicklung unterrichten. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

08.09.2022 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hohenzollernbrücke

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Details

Aktenzeichen
1850/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
08.09.2022
Erstellt
31.05.2022 13:49