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AN/2385/2021

Reinigung und Instandsetzung der Radwege auf der Olpener Straße von Höhenberg bis Brück

Gem. Antrag nach § 3 BV8 (SPD) 10.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.11.2021, TOP 7.13

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV8)

2800 Zeichen

SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion DIE LINKE. 
in der Bezirksvertretung Kalk 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:10.11.2021  
AN/2385/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 
TOP 7.13 
 
Reinigung und Instandsetzung der Radwege auf der Olpener Straße von Höhenberg 
bis Brück 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die antragstellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme des 
o.g. Antrags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 25.11.2021. 
 
Im Rahmen einer Beschwerde wurde die Fraktionen darüber informiert, dass die Radwege 
entlang der Bundesstraße 55 - Olpener Straße zurzeit nur mit erheblicher Gefährdung zu 
nutzen sind. Ursächlich sind hier vor allem über weite Strecken große Mengen Laub, die 
auch länger auf den Radwegen verbleiben und der teilweise sehr schlechte Zustand der ei-
gentlichen Radwege. Der schlechte Zustand resultiert bspw. aus Schlaglöchern in der Fahr-
bahndecke, Hebungen durch Baumwurzeln, nicht beseitigte Frostschäden am Asphalt usw. 
 
Da das herabgefallene Laub mögliche Unzulänglichkeiten des Radweges verdeckt, beför-
dern sich beide Mängeltypen zudem gegenseitig. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten die antragstellenden Fraktionen die Bezirksvertretung 
Kalk folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen: 
1.  Wie es auf der Olpener Straße in Köln-Höhenberg zwischen Eisenbahnunterführung und 
Frankfurter Straße dazu kommt, dass die Radwege durch die AWB trotz eines geplanten

- 2 - 
 
Intervalls von 5-mal die Woche nicht regelmäßig gereinigt werden und wie kurzfristig Abhilfe 
geschaffen werden kann. 
2.   Ob eine Änderung der Zuständigkeit der Reinigung der Radwege auf der Olpener Straße 
zwischen Frankfurter Straße bis zur Stadtgrenze zu Bergisch Gladbach von den Anwohnen-
den zur AWB nachhaltig verbessert. Dies ist im geeigneten Dialog mit den Anwohnenden zu 
erörtern.  
3. Welche Maßnahmen im Rahmen der regulären Instandhaltung der Verkehrswege kurzfris-
tig getroffen werden können, um die zahlreichen kleinen Mängel der Radwege zu entschär-
fen und die Unfallgefahr auf ein erträgliches Maß zu verringern. 
4. Inwiefern die Radwegbenutzungspflicht aufrechterhalten werden kann, wenn die Ver-
kehrssicherheit des Radwegs nicht wieder hergestellt wird. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
gez. Christian Robyns    gez. Gero Fürstenberg 
 
Christian Robyns     Gero Fürstenberg 
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender 
der SPD-Fraktion     der CDU-Fraktion 
 
 
 
gez. HP Fischer 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender 
der Fraktion DIE LINKE.

Sachstandsbericht BV

2877 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/2385/2021 
 Stand: 01.09.2022 
Sachstandsbericht  
Reinigung und Instandsetzung der Radwege auf der Olpener Straße von Höhenberg bis Brück 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen: 
1. Wie es auf der Olpener Straße in Köln-Höhenberg zwischen Eisenbahnunterführung und 
Frankfurter Straße dazu kommt, dass die Radwege durch die AWB trotz eines geplanten In-
tervalls von 5-mal die Woche nicht regelmäßig gereinigt werden und wie kurzfristig Abhilfe 
geschaffen werden kann. 
2. Ob eine Änderung der Zuständigkeit der Reinigung der Radwege auf der Olpener Straße 
zwischen Frankfurter Straße bis zur Stadtgrenze zu Bergisch Gladbach von den Anwohnen-
den zur AWB nachhaltig verbessert. Dies ist im geeigneten Dialog mit den Anwohnenden zu 
erörtern.  
3. Welche Maßnahmen im Rahmen der regulären Instandhaltung der Verkehrswege kurzfris-
tig getroffen werden können, um die zahlreichen kleinen Mängel der Radwege zu entschär-
fen und die Unfallgefahr auf ein erträgliches Maß zu verringern. 
4. Inwiefern die Radwegbenutzungspflicht aufrechterhalten werden kann, wenn die Ver-
kehrssicherheit des Radwegs nicht wieder hergestellt wird. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Zu 1 + 2: 
Die Reinigung des in der Anfrage beschriebenen Bereichs erfolgt 5 x Woche. Einer Überprüfung der 
Ausfallstatistik der AWB GmbH hat ergeben, dass es im gesamten Jahr 2022 insgesamt sechs Aus-
fälle gegeben hat. Gründe hierfür waren: 
 
 15.04.2022: Feiertag 
 18.04.2022: Feiertag 
 26.05.2022: Feiertag 
 06.06.2022: Feiertag 
 16.06.2022: Feiertag: 
 29.07.2022: Die Straße war für die AWB nicht befahrbar bzw. erreichbar.

2 
 
Die Reinigung erfolgt gemäß Straßenreinigungssatzung ordnungsgemäß und regelmäßig. 
Die Olpener Straße ist im o. g. Bereich durch zahlreichen und großgewachsenen Baumwuchs ge-
prägt. Seit mehreren Wochen setzt aufgrund der Trockenperiode ein stetiger Laubfall ein. Dies kann 
dazu führen, dass trotz der regelmäßigen Reinigung der Eindruck entsteht, eine Reinigung hätte nicht 
stattgefunden, was wie beschrieben jedoch ordnungsgemäß erfolgt. 
Zu 3: Die Verwaltung ist über den Straßenkontrolldienst des Amtes für Verkehrsmanagement ständig 
im Bilde über den Zustand der Straßen, Geh- und Radwege und hat den allgemeinen Zustand des 
Radweges im Bereich Olpener Straße als optimierbar aber noch verkehrssicher angegeben.  
Durch Teilsanierungen wird der Bauhof weiter dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit aufrecht-
erhalten bleibt. Eine komplette Deckensanierung ist für den Bereich nicht geplant. 
Zu 4: Da die Verkehrssicherheit immer noch gegeben ist, wird auch die Radwegbenutzungspflicht 
nicht aufgehoben. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2385/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
Datum
10.11.2021
Erstellt
10.11.2021 12:39