A-W/0018/2011
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
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Originalantrag
1777 Zeichen
!" # $" %%%$!" # $" Münster, 04.11.2011 An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West Frau Elisabeth Westrup Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung Die Bezirksvertretung Münster West wird gebeten, fo lgende Anregung an den Rat der Stadt Münster zu beschließen: Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt ergänzt: § 2 Bemessungsgrundlage Die Gebühren bemessen sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen: (2) Grenzt ein Grundstück nicht oder nur mit der Breite eines Zuweges an eine von der Stadt zu reinigende Straße, so gilt als Maßstab für die B emessung der Straßenreinigungsgebühr anstelle der Frontmeterlänge die Länge der Grundstü cksseite, die derjenigen Straße zugewandt ist, die das Grundstück erschließt und die von der Stadt gereinigt wird. Als der Straße zugewandt gilt diejenige Grundstücks seite, die parallel zur Straße verläuft oder sich dem parallelen Verlauf am meisten nähert. (5) Liegen Garagen und Stellplätze auf besonderen, zur Errichtung von Garagen und Stellplätzen gebildeten Grundstücken, so gilt für s olche Grundstücke ein Gebührensatz je Garage oder Stellplatz, der dem Satz für eine Grundstücksfrontlänge von 3 m entspricht. Liegen Garagen und Stellplätze an der Länge der Gru ndstücksseite, für die ebenfalls Gebühren berechnet werden, werden diese Längen in Abzug gebracht. Auf den Antrag der CDU in der BV West Nr. A-W/0013/ 2011 und die Antwort der Verwaltung vom 17.10.2011 wird verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0018/2011
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 07.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37