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2008/0145

Aktualisierung und Validierung des städtischen Altflächenkatasters nach der Altlasten-Finanzierungs-Richtlinie (AFR)

Magistratsvorlage 06.05.2008

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2008/0145

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2008/0145

3366 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Kämmerei 
 
Amt: Grünflächen- und 
Umweltamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0145  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
 
 
Betreff: Aktualisierung und Validie rung des städtischen Altflächenkatasters nach der Altlasten-
Finanzierungs-Richtlinie (AFR) 
 
Vorlage vom: 6 .5 .2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt von dem Bericht des Grünflächen- und Umweltamtes Kenntnis und stimmt der 
Aktualisierung und Validierung des städtischen Altflächenkatasters nach der Altlasten-
Finanzierungsrichtlinie (AFR) zu.  
 
2. Zur Finanzierung sind im Nachtragshaushalt 2008 bei der Kostenstelle 067-050-1000, Sachkonto 
5410300 "Sonstige Zuweisungen des Landes", Einzahlungen in Höhe von 216.800 Euro einzupla-
nen. Aufwendungen in gleicher Höhe für die Durchführung der Maßnahme sind im Ergebnishaushalt 
bei der gleichen Kostenstelle und dem neu einzurichtenden Sachkonto 6771160 "Aktualisierung des 
städtischen Altflächenkatasters nach AFR" zu etatisieren.  
 
3. Das Grünflächen- und Umweltamt wird beauftragt, nach Zugang des förmlichen Bescheides eine 
Ausschreibung zur Vergabe durchzuführen. 
 
 
Anlagen:  ./. 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 6. Mai 2008 
 
 
Auf der Grundlage des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz v. 28.9.2007 ist eine Altflä-
chendatei zu führen. In der Datei sind Daten, Tatsachen und Erkenntnisse aufzunehmen   und laufend 
fortzuschreiben. Die Aufgaben sind dem Magistrat der kreisfreien Städte als Weisungsaufgabe über-
tragen.  
 
Nach der Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen, Sanierungsmaßnahmen kommunalen 
Altlasten (Ablagerungen, Altstandorte und Gaswerkstandorte) – Abschlussprogramm kommunaler 
Altlasten – (AFR) hat die untere Wasserbehörde beim Grünflächen- und Umweltamt Fördermöglich-
keiten geprüft und beim RP Darmstadt einen Antrag auf Förderung zur Fortschreibung des Altflächen-
katasters, Validierung der Eintragungen im Altflächenkataster und Einzelfallrecherche von Altstandor-
ten im Altflächenkataster gestellt. 
 
Nach Prüfung des Förderantrages durch das RP Darmstadt (Zwischennachricht v. 6.2.2008), wird der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Förderbetrag von 216.800,- Euro vom Land Hessen in Aussicht 
gestellt. Ein förmlicher Bewilligungsbescheid folgt. 
 
Die Förderung erfolgt in Höhe von 100% der tatsächlichen Kosten, wobei der erste Teilbetrag in Höhe 
von 50% nach Bewilligungsbescheid und der Rest nach Abschluss der Maßnahme gewährt wird.  
 
Die notwendigen finanziellen Mittel für diese Maßnahme konnten bei Aufstellung des Haushalts 2008 
nicht berücksichtigt werden, da die Fördermöglichkeiten in diesem Umfang damals nicht bekannt wa-
ren. 
 
Die Einplanung der Mittel ist im Nachtragshaushalt 2008 erforderlich. 
 
Aufgestellt: 67-48 ve/kr 
Darmstadt, 6. Mai 2008 
 
 
Dezernat II Dezernat III 
 
 
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger 
Bürgermeister Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0145
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00