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V/0145/2011

Rückbau Manfred-von-Richthofen Straße 58 (ehem. Sporthalle SC Münster 08)

Vorlagen 01.03.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 15.03.2011, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2822 Zeichen

V/0145/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
 Rückbau Manfred-von-Richthofen Straße 58 (ehem. Sporthalle SC Münster 08) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung 
 
Die ehem. Sporthalle SC Münster 08 wird zurückgebaut. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr.  Bezeichnung  Hausjahr Betrag  Bemerkungen 
Produktgruppe  0111 Immobilienmanagement 2011 40.000€  
Teilergebnisplan 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
   
 
Befristung 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Am 24.12.2010 kam es unter Einwirkung von zusätzlichen Schneelasten zum Versagen der Dach-
konstruktion der Sporthalle SC Münster 08. 
 
Das Gebäude ist in den Jahren 1957/1958 vom Sportverein SC Münster 08 errichtet worden und 
befand sich im Besitz des Vereins. In der Folgezeit ist die Sporthalle in den Besitz der Stadt Müns-
ter übergegangen. Die Nutzungsrechte sind per Überlassungsvertrag an den Sportverein übertra-
gen worden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0145/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Steermann 
Ruf: 
492-2449 
E-Mail: 
Steermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.03.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0145/2011 
Um die Ursache des Einsturzes der Sporthalle des SC Münster 08 zu untersuchen und Aussagen 
zu einer Wiederverwendung der nicht eingestürzten Bauteile zu erhalten, hat die Verwaltung einen 
Gutachter beauftragt. 
 
Der folgende Auszug aus der gutachterlichen Stellungnahme vom 24.01.2011 zeigt, dass ein voll-
ständiger Rückbau der Konstruktion unumgänglich ist: 
 
„Die tragenden Wandbauteile können ohne umfangreiche Sanierung nicht wieder verwen-
det werden. 
 
Berücksichtigt werden muss darüber hinaus, dass die vorhandene Konstruktion (Gründung, 
Anschluss, Gründung der Stützen etc.) nicht mehr den Standard des heute gültigen Regel-
werks erfüllt. Die Anforderungen an eine nach heutigen Maßstäben sichere Konstruktion 
lassen sich auch durch eine umfangreiche Sanierung nicht ausreichend sicherstellen. 
 
Aus statischer konstruktiver Sicht, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht, kann daher eine 
teilweise Wiederverwendung einzelner Bauteile nicht empfohlen werden. 
 
Aus gutachterlicher Sicht ist ein vollständiger Rückbau der Konstruktion unumgänglich.“ 
 
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die verbliebene Bausubstanz umgehend zu-
rückzubauen. Hierfür werden Finanzmittel in Höhe von 40.000 € benötigt. 
 
Die Verwaltung wird Vorschläge zum weiteren Verfahren, insbesondere zur Frage der Versor-
gungssituation, im betroffenen Stadtteil und zur Frage des Wiederaufbaus der Sporthalle erarbei-
ten und diese im Rahmen einer Beschlussvorlage an die zuständigen Gremien zur Entscheidung 
vorlegen. 
 
 
 
I. V.  
 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Manfred-von-Richthofen-Straße 58

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0145/2011
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37