V/0145/2011
Rückbau Manfred-von-Richthofen Straße 58 (ehem. Sporthalle SC Münster 08)
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Beschlussvorlage
2822 Zeichen
V/0145/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Rückbau Manfred-von-Richthofen Straße 58 (ehem. Sporthalle SC Münster 08) Beratungsfolge 15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung Die ehem. Sporthalle SC Münster 08 wird zurückgebaut. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Hausjahr Betrag Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement 2011 40.000€ Teilergebnisplan 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen Befristung keine Begründung: Am 24.12.2010 kam es unter Einwirkung von zusätzlichen Schneelasten zum Versagen der Dach- konstruktion der Sporthalle SC Münster 08. Das Gebäude ist in den Jahren 1957/1958 vom Sportverein SC Münster 08 errichtet worden und befand sich im Besitz des Vereins. In der Folgezeit ist die Sporthalle in den Besitz der Stadt Müns- ter übergegangen. Die Nutzungsrechte sind per Überlassungsvertrag an den Sportverein übertra- gen worden. Vorlagen-Nr.: V/0145/2011 Auskunft erteilt: Herr Steermann Ruf: 492-2449 E-Mail: Steermann@stadt-muenster.de Datum: 01.03.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0145/2011 Um die Ursache des Einsturzes der Sporthalle des SC Münster 08 zu untersuchen und Aussagen zu einer Wiederverwendung der nicht eingestürzten Bauteile zu erhalten, hat die Verwaltung einen Gutachter beauftragt. Der folgende Auszug aus der gutachterlichen Stellungnahme vom 24.01.2011 zeigt, dass ein voll- ständiger Rückbau der Konstruktion unumgänglich ist: „Die tragenden Wandbauteile können ohne umfangreiche Sanierung nicht wieder verwen- det werden. Berücksichtigt werden muss darüber hinaus, dass die vorhandene Konstruktion (Gründung, Anschluss, Gründung der Stützen etc.) nicht mehr den Standard des heute gültigen Regel- werks erfüllt. Die Anforderungen an eine nach heutigen Maßstäben sichere Konstruktion lassen sich auch durch eine umfangreiche Sanierung nicht ausreichend sicherstellen. Aus statischer konstruktiver Sicht, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht, kann daher eine teilweise Wiederverwendung einzelner Bauteile nicht empfohlen werden. Aus gutachterlicher Sicht ist ein vollständiger Rückbau der Konstruktion unumgänglich.“ Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die verbliebene Bausubstanz umgehend zu- rückzubauen. Hierfür werden Finanzmittel in Höhe von 40.000 € benötigt. Die Verwaltung wird Vorschläge zum weiteren Verfahren, insbesondere zur Frage der Versor- gungssituation, im betroffenen Stadtteil und zur Frage des Wiederaufbaus der Sporthalle erarbei- ten und diese im Rahmen einer Beschlussvorlage an die zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. I. V. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Manfred-von-Richthofen-Straße 58
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0145/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37